MITTHEILUNGEN des Musealvereines für Krain. Jahrgang VIII. 1895. Heft 2. ~q3 <0 Beziehungen zwischen Erdbeben und atmosphärischen Bewegungen. Von Ferdinand Seidl. Die Erdbebenkunde ist zwar der jüngste Zweig der geologischen Wissenschaft, doch sind ihre Aufgaben bereits scharf gefasst und mit bestimmten Erfolgen in Angriff genommen worden. Die bedeutsamsten Untersuchungen, welche den eigentlichen Fortschritt in der Erkenntnis des Phänomens bezeichnen, sind jene, welche den Zusammenhang zwischen dem geologischen Baue der Erdrinde einer Gegend einerseits und der Richtung sowie Natur der Erschütterungen anderseits zum Gegenstände haben. Eine zweite Aufgabe ist bestrebt, den physikalischen Charakter der Erscheinung aufzuhellen, eine dritte sucht einen Einfluss anderer Himmelskörper auf die seismischen Ereignisse unseres Planeten zu erkennen, eine vierte endlich beschäftigt sich damit, die Beziehungen zwischen den Bewegungen des Bodens und der Atmosphäre zu erfassen. Einen Beitrag in dieser letztgenannten Richtung zu bringen, soll die Absicht der nachfolgenden Untersuchung sein, soweit er sich dermalen aus den Erscheinungen vornehmlich in den Alpen und im dinarischen Gebirgssystem1 gewinnen lässt. 1 Wir verstehen darunter das Gebirgssystem, welches am Abbruche der Julischen Alpen auf der Linie Tolmein-Krainburg beginnt und weit nach Südosten hinstreicht entlang der adriatischen Küste Kroatiens und Dalmatiens, hiebei an Breite gewinnend. Mittheilungen des Musealvereines für Krain. Jahrg. Vili. H. 2. Zu einer solchen Untersuchung ladet ein einerseits das Vorherrschen einer bestimmten und intensiven Luftströmung, welche das dinarische Gebirgsland bestreicht und als Bora im weiteren Sinne des Wortes allgemein bekannt ist und in unserer Zeit von Meteorologen ihrem Wesen nach erforscht wurde, vor allem durch den berühmten Director der meteorologischen Centralanstalt in Wien, J. Hann, dann von Maze Ile und anderen. Anderseits aber liegen uns ausgezeichnete Untersuchungen über die Erdbeben und deren Beziehungen zum geologischen Baue des erschütterten Territoriums gerade aus dem dinarischen und dem nördlich angrenzenden alpinen Gebiete vor. Wir meinen vor allem die Abhandlung H. Hoefers: «Die Erdbeben Kärntens und deren Stosslinien» (Denkschriften der Akademie der Wissenschaften in Wien 1880), dann diejenige von M. Kišpatić: «Potresi u Hrvatskoj» (Rad jugoslavenske akademije znanosti i umjetnosti 1891, 1892, 1895). In ähnlicher Weise sind uns die seismischen, geologischen und meteorologischen Verhältnisse der Alpen der Hauptsache nach bekannt. Um die Untersuchung zu vertiefen, sollen noch andere benachbarte Erdbebengebiete verglichen werden. Angesichts der Neuheit des Gegenstandes unserer Darlegungen ist es angezeigt nachzusehen, inwieweit der Zusammenhang zwischen Erderschütterungen und Bewegungen in der Atmosphäre überhaupt bereits Gegenstand wissenschaftlicher Erörterung war. Es mag gestattet sein, die darauf bezüglichen Ergebnisse übersichtlich zusammenzustellen. Wir entnehmen dieselben theils der ausgezeichneten «Erdbebenkunde» R. Hoernes’, theils Neumayers Erdgeschichte, theils Referaten der «Meteorologischen Zeitschrift» sowie Petermanns «Mittheilungen» und einer Abhandlung Wos-nessenskij’s. Ein sehr auffallendes Beispiel führt Darwin aus Südamerika an; in manchen Gegenden dieses Erdtheiles werden sogar die Erdbeben geradezu als Regenboten betrachtet, und da dort selbst starke Stösse keinen grossen Schaden anrichten, sondern nur die leichten Rohrhütten der Eingebornen Umwerfen, während das Ausbleiben des Regens Hungersnoth bedeutet, so gelten die Erschütterungen als ein frohes, reiche Ernte versprechendes Ereignis. (Neumayer.) Die in den letzten Jahrzehnten in Italien und Japan mittelst empfindlicher Instrumente durchgeführten Beobachtungen der sehr häufigen schwachen Erzitterungen des Bodens (Earth-Tremors im Gegensätze zu Earthquakes) haben dazu geführt, die grösste Zahl derselben durch Bewegungen in der Atmosphäre zu erklären. Noch klarer als die italienischen durch de Rossi durchgeführten Untersuchungen haben dies die japanischen erwiesen, über deren Resultate John Milne berichtet (1887). Es zeigt sich, dass, abgesehen von einer geringen Zahl solcher feiner Erzitterungen, welche wahrscheinlich auf sub-terrane Ursachen zurückzuführen und nur als schwache Erdbeben zu betrachten sind, diese Erschütterungen durch die Bewegung der Luft hervorgerufen werden, dass also für sie nicht der tiefe Barometerstand an sich, sondern der Gradient entscheidend sein muss. Dort, wo die Luftdruckdifferenz zwischen benachbarten Orten am bedeutendsten, wo demzufolge die Isobaren, die Linien gleichen Luftdruckes, sich am dichtesten aneinanderdrängen, dort ist die Windstärke am grössten. Die Luftdruckdifferenz, gemessen in der Richtung senkrecht zu den Isobaren und bezogen auf eine Einheit der Entfernung nennt man den barometrischen Gradienten. Dieser Gradient ist das Mass für die Störung des atmosphärischen Gleichgewichtes, er bedingt die Stärke der Luftbewegung, wie das Gefälle' die Stromgeschwindigkeit. John Milne hat gezeigt, dass im Gegensätze zu anderweitigen Ansichten de Rossi’s auch die italienischen Beobachtungen die Abhängigkeit der feinen Erzitterungen von den barometrischen Gradienten, nicht aber von höherem oder tieferem Stande des Barometers ergaben. Die Beobachtung der mikroseismischen Bewegungen 3* erfolgte in Japan mit sehr genauen, selbstregistrierenden Instrumenten, und die erhaltenen Resultate wurden aufs sorgfältigste mit den Barometerständen und mit der Geschwindigkeit des Windes verglichen. Die Ergebnisse dieser Vergleichung lassen den Schluss zu, dass die meisten mikroseismischen Erschütterungen durch den Wind verursachte Bewegungen sind, welche sich oft in entfernte Gegenden fortpflanzen, die selbst nicht vom Winde betroffen werden. Diese mikroseismischen, durch Wind verursachten Bewegungen sind jedoch keine Erdbeben im gewöhnlichen Sinne des Wortes, da ihre Ursache eben keine subterrane ist. Ihre Existenz beweist aber, dass der Einfluss des Windes auf die Erdoberfläche nicht unterschätzt werden darf. Auch grosse, zu Katastrophen führende Erdbeben mögen zwar nicht durch Stürme verursacht, wohl aber in ihrem früheren Eintritt durch solche befördert werden. Bei den Wirbelstürmen der Tropen bildet sich ein barometrisches Depressionscentrum, dessen Luftdruckerniedrigung meist viel grösser ist, als in gemässigten Breiten, von welchem aus der Druck nach allen Richtungen viel schneller zunimmt. Während der Gradient bei den heftigsten Stürmen der gemässigten Zone auf etwa 02— 0'3 mm pro geographische Meile (3’0—4‘5 mm auf den Äquatorgrad, d. i. 111 km) beträgt, steigt er bei den tropischen Wirbelstürmen auf 08—LO mm (d. i. 12 —15 mm pro Äquatorgrad). 1 Das Zusammenfallen von Cyklonen und Erdbeben ist schon vielfach erörtert worden, so beispielsweise von Kluge (1861), welcher unter anderem darauf hinweist, dass, wie Moreau de Jonnes berichtet, von 64 Orkanen auf den Antillen sieben mit Erdbeben zusammenfallen. Ein ähnliches 1 In einem Aufsatze «Ueber das Klima des Karstes> (Mittheil, des Musealvereines, Laibach 1890) habe ich gezeigt, dass der Gradient zwischen Laibach und Triest an Boratagen des Winters durchschnittlich 3'9 mm beträgt, bei vehementen Stürmen aber steigert er sich bis auf 8 mm und darüber. Nach R. v. Jedina (Met. Ztsch. 1891) erreichte der Gradient bei 37 Borastürmen in Pola im Mittel 3T, in Triest bei 16 Stürmen sogar 5-4 mm durchschnittlich. Zusammenfallen einer grossen Cyklone und eines Erdbebens hat E. Suess zur Erklärung jenes am unteren Euphrat eingetretenen Ereignisses angenommen, welches den Namen der Sintflut trägt. «Im Jahre 1737,» sagt Suess, «zu Calcutta und im Jahre 1800 an den Mündungen des Kistna sind Cyklone und Erdbeben vereint aufgetreten. Obwohl beide Erscheinungen ihren Ursachen nach einander fremd sind und obwohl die übergrosse Anzahl von Cyklonen ohne bemerkbare Erderschütterung und ebenso die übergrosse Anzahl von Erdbeben ohne Wirbelsturm eintritt, wiederholt sich doch das zeitliche Zusammentreffen von Erderschütterungen und niedrigem Barometer so oft, dass die Aufmerksamkeit der Forscher auf diesen Umstand gelenkt werden musste.» Suess verweist dann auf die von Jul. Schmidt angestellte Vergleichung griechischer Erdbeben mit den gleichzeitigen Barometerständen, auf ähnliche Studien Rossi’s über italienische Erdbeben und endlich auf den Versuch G. Darwins, den mechanischen Effect der barometrischen Entlastung der Erdoberfläche der Rechnung zu unterziehen (1882), schliesst aber seine Betrachtung (1883) über den Gegenstand mit den Worten: «Man kann nicht behaupten, dass die directen Beobachtungen auf diesem Gebiete bereits zu irgend einem festen Ergebnisse geführt hätten, aber die z. B, in Griechenland und Italien in Vergleich gezogenen Verminderungen des Luftdruckes sind weit geringer als jene, welche bei Wirbelstürmen Vorkommen. So dürfte bei dem heutigen Stande der Erfahrungen angenommen werden, dass, wenn in einer Gegend, welche sich in einer Phase seismischer Beunruhigung befindet oder in welcher sonst die Vorbedingungen für eine Erderschütterung gegeben sind, jene wesentliche Entlastung von dem Luftdrucke eintritt, welche die Grundbedingung des Wirbelsturmes ist, diese selbe Entlastung zwar die Erderschütterung nicht erzeugt, wohl aber ihr Auftreten beschleunigt oder den Grad der Pleftigkeit erhöht.» (Nach Hoernes, Erdbebenkunde.) Seit der berühmte, bahnbrechende österreichische Geologe den Stand der Erfahrungen in der uns beschäftigenden Frage in die vorstehenden Worte zusammengefasst hat, wurde durch eingehende Untersuchungen die empirische Grundlage erweitert und die Auffassung Suess’ wesentlich gekräftigt. Vor allem kommt eine Arbeit in Betracht, welche wir der seismologischen Gesellschaft in Japan verdanken. Diese ist eine Vereinigung von Männern der Wissenschaft, welche sich bemüht, in einem von Erdbeben oft und hart heimgesuchten Lande die genaueste Beobachtung der seismischen Erscheinungen durchzuführen. Die Veröffentlichungen dieser Gesellschaft enthalten, wie Ho ernes rühmlichst hervorhebt, abgesehen von einer grossen Zahl directer Beobachtungen, wie sie in ähnlicher Weise noch in keinem Lande der Erde gesammelt wurden, überaus wichtige theoretische Erörterungen, welche sich auf einzelne Schüttergebiete oder auf allgemeine Fragen der Erdbebenkunde beziehen, so dass wir diese Veröffentlichungen als eine der wichtigsten Quellen für das Studium der seismischen Erscheinungen bezeichnen müssen. Gerade in den Transactions der Gesellschaft erschien imj. 1886 eine Abhandlung von Knott, welche auf Grund statistischer Zusammenstellungen aus verschiedenen Arealen der Erdoberfläche die secundären Ursachen der Erdbeben zum Gegenstände der Prüfung gewählt hat. Einem Referate Supans in Petermanns «Geogr. Mittheilungen» des Jahres 1887 entnehmen wir, dass Knott einen Einfluss der Anziehung von Sonne und Mond — wie ihn R. Falb behauptet, aber niemals versucht hat, wissenschaftlich zu beweisen — in seinen Zahlen nicht zu erkennen vermag. Von den meteorologischen Erscheinungen können die Temperatur, deren Veränderungen nicht tief in den Erdboden eindringen,1 und der Regen nicht 1 Bekanntlich verringern sich die Wärmeunterschiede von Tag und Nacht, ja auch von Sommer und Winter in den oberflächlichen Schichten des Erdbodens sehr rasch, und schon in einer Tiefe von 25 bis 30 m hört der Einfluss der Jahreszeiten völlig auf. in Betracht kommen; die Schneeanhäufung mag wohl einen Einfluss ausüben, aber er ist jedenfalls sehr gering, weil die jährliche Erdbebenperiode mit dem Maximum im Winter und dem Minimum im Sommer auch in schneelosen Gegenden zum Ausdrucke gelangt. Es bleibt somit als der wichtigste der secundären Factoren der Luftdruck übrig. Wo der barometrische Gradient eine ausgesprochene jährliche Periode besitzt, in den mittleren und höheren geographischen Breiten, folgt auch das seismische Phänomen derselben, indem beide ihr Maximum im Winter erreichen; wo aber, wie in den niederen Breiten, der Gradient im Laufe des Jahres keinen beträchtlichen Veränderungen unterliegt, ist auch die jährliche Periode der Erderschütterungen schwach und undeutlich. Um die so in Kürze dargestellten Beziehungen zwischen den Bewegungen des Bodens und der Atmosphäre durch Zahlenwerte in Bezug auf unseren Erdtheil zu bekräftigen, führen wir in folgender Tabelle zunächst die etwas ausgeglichenen Häufigkeitszahlen der Erdbeben Europas aus dem Zeiträume der Jahre 306— 1842 nach Knott vor. Man erkennt daraus deutlich, dass die grösste Frequenz der Erdbeben im Laufe des Jahres auf den Monat Jänner entfällt (147'7), sie sinkt alsdann ziemlich rasch, um bereits im Mai das Minimum (94'7) zu erreichen. Den ganzen übrigen Theil des Jahres steigt sie hierauf langsam an bis zum winterlichen Höhenpunkt. Die andere Zahlenreihe der Tabelle gibt die Luftdruckunterschiede, welche über Europa in der Richtung des stärksten I. Jänn. Febr. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Oct. Nov. Dec. Häufigkeit der Erdbeben in Europa, 306—1842. 147-7 138-6 119-4 104-6! 94-7 ! 95-4 [100-41101*8 * 110-2 110-9 123-7 136-4 Luftdruckunterschiede in Europa, Richtung SE-NW; 2820 km. Millimeter 12-6 8-0 4-2 1*6 -0-2 ! 0*6 0-4 j 1*5 1 1*1 5-3 9-2 6-0 9-3 allgemeinen Gefälles bestehen, ebenfalls für die aufeinander folgenden Monate an. Sie ist dem in seiner Art einzig dastehenden, überaus sorgfältigen, durch allseitige Sicherung des Zahlenmateriales ganz besonders ausgezeichneten Werke J. Hanns: «Die Vertheilung des Luftdruckes über Mittelund Südeuropa, Wien 1887» entnommen worden. Die Zahlen bedeuten die Luftdruckunterschiede in der bezeichneten Hauptrichtung in Millimetern, bezogen auf die Strecke von 2820 Kilometern. Sie besagen, dass fast das ganze Jahr hindurch ein Luftdruckgefälle vom Continent gegen den Nordatlantischen Ocean besteht. Es ist am grössten im Jänner, sinkt dann, um im Monat Mai zu Gunsten eines unbedeutenden entgegengesetzt gerichteten zu verschwinden, und wächst hierauf wieder bis zum winterlichen Höhenpunkt. Nur im November sinkt es auf ein secundäres Minimum herab, so dass dem October das zugehörige Maximum zufällt. Man sieht, die Häufigkeit der Erdbeben Europas wächst und sinkt in demselben Sinne, wie die Intensität der Luftbewegung, welche durch den Gradienten in der betrachteten Hauptrichtung angeregt und unterhalten wird. Nur der secundäre Wendepunkt ist in der Jahresperiode der Erdbeben-Frequenz nicht zu erkennen; man darf aber nicht übersehen, dass die Zahlenwerte der letzteren ausgeglichen sind, wodurch die entsprechende Wendung verwischt werden konnte. In der That hat schon Perrey (1843, cit. Volger) auf die Verminderung der Erdbeben Europas aufmerksam gemacht, welche seine statistischen Zusammenstellungen für den Monat November zeigten. Im allgemeinen also bekräftigt die Uebereinstimmung in überraschender Weise die harmonierenden Auffassungen der beiden Forscher, des Seismologen Knott und des Geologen Suess. Sehr bemerkenswert ist die Untersuchung A. W osne ss e nsk ij’s: «Ueber die Erdbeben in und um Wernyj im Jahre 1887 und ihre Beziehungen zu meteorologischen Vorgängen», Repert. für Meteorol., Bd. XII, Petersburg 1888. Die Stadt Wernyj (43° 16' N., 76° 53' O.) wurde am 9. Juni 1887 von einem Erdbeben betroffen, welches alle Häuser zerstörte oder wenigstens eingreifend beschädigte. Es folgten dann noch zahlreiche Stösse durch mehrere Monate. Wos-nessenskij fand nun, dass von 155 Erdstössen (bis Ende Jänner 1888) ca. 71 °/0 bei fallendem Barometer stattfanden, und 29 % bei steigendem. Zur Prüfung der für Wernyj erhaltenen Resultate vergleicht der Autor, sich stützend auf eine Abhandlung Seik ei - S ekiya’s (Transact. Seism. Soc. Japan 1887), noch die Daten über die Erdbeben Japans vom Jahre 1885 und erhält eine Tabelle, welche wir uns erlauben, hier auszugsweise wiederzugeben. II. Inseln Japans 1885. Ijänn. j Febr. Marz April 1 Mai Juni Juli Aug. Sepl. Oct. Nov. Dec. Anzahl der Erdstösse 33 44 37 37 51 43 32 29 45 41 51 40 Erschütterte km2 154 262 113 73 160 245 141 94 225 329 64 180 Cyklonen- Beobacht. 17 27 28 19 1 34 34 20 13 33 36 25 28 Man sieht, dass die Zahl der Erdbebenstösse ebenso wie die Ausdehnung der von den Erschütterungen jeweilen in den einzelnen Monaten heimgesuchten Gebiete (gemessen nach Quadrat-Kilometern) von Monat zu Monat ebenso zu-und abnimmt, wie die Anzahl derjenigen Beobachtungstermine, während welcher auf dem Territorium von Japan oder in einem Abstande von nicht mehr als 150 Kilometern von den Ufern desselben Cyklonencentra beobachtet wurden. Wo s ne s sensk i j erscheint es daher als «nicht allzu gewagt», folgenden Schluss auszusprechen: «Die Variationen der seismischen Erscheinungen stehen in engem Zusammenhänge mit den Schwankungen des Luftdruckes, indem während eines Erdbebens je eine Verstärkung der seismischen Thätigkeit bei Verminderung des atmosphärischen Druckes einzutreten pflegt.» Da dieser Schluss seine breitere Basis in den verglichenen Ereignissen Japans hat, so ist — wie wir hinzuzufügen uns erlauben — als Verminderung des atmosphärischen Druckes wohl vor allem jene zu verstehen, welche über einen grösseren Raum der Erdoberfläche eine Cyklone erzeugt und damit Gradientkräfte hervorruft. Noch einer Untersuchung müssen wir gedenken, welche die Beziehungen zwischen beiden uns beschäftigenden Erscheinungen zum Gegenstände hat, indem sie den Vorzug besitzt, ein kleines, in sich einheitliches Stück Europas zu behandeln. Es ist die Untersuchung T. Ch. Thomassens in Bergens «Museums Aarbog for 1893», über welche J. Hann in dem Juni-Heft der «Meteorolog. Zeitschrift» 1895 berichtet. Der Verfasser kommt auf Grund seiner mehrjährigen Untersuchungen und Studien der norwegischen Erdbeben zu dem Resultat, dass die Vertheilung des Luftdruckes und die Erdbeben unzweifelhaft miteinander in Beziehung stehen. Von entscheidender Bedeutung dabei ist nicht der locale Luftdruck zur Zeit des Auftretens einer Erschütterung, sondern vielmehr die Grösse des Gradienten am Orte selber oder in der Nähe des Erdbebenstriches. Das Auslösen eines Spannungszustandes der Erdkruste kann auch durch die Luftdruckverhältnisse in grösserer Entfernung von dem Erdbebenorte selbst hervorgerufen werden. Aus dem Studium der Luftdruckverhältnisse der norwegischen Erdbeben 1887 —1893 geht hervor, dass die Erdbeben weder an hohen noch an niedrigen Barometerstand gebunden sind, und dass das Barometer in den meisten Fällen constant oder steigend, sehr selten dagegen fallend gewesen ist. In 53 Fällen von 86 hat die Verbindungslinie vom Maximum zum Minimum die Richtung Nordwest zu Südost gehabt; dies schien in einem bestimmten Verhältnisse zur Hauptrichtung der Erdbeben gestanden zu sein. Diese Erdbeben scheinen Dislocations-Erdbeben zu sein. Sobald der Unterschied des Luftdruckes auf beiden Seiten einer Bruchlinie einen bedeutenden Grad erreicht, kann das ein Auslösen des Spannungsverhältnisses verursachen, und es tritt ein Èrd-beben ein. Es wird dies nicht mehr so unwahrscheinlich klingen, wenn man bedenkt, dass ein Steigen des Barometers um 1 mm einer Druckzunahme von circa 13’6 Millionen Kilogramm pro Quadratkilometer entspricht. Die untersuchten Erdbeben waren auch weit mehr an das Maximum als an das Minimum des Barometerstandes geknüpft. Indem wir mit diesem Berichte die Darstellung des Standes unserer Erfahrungen beschliessen, müssen wir, das Vorgeführte überblickend, zugeben, dass durch die Luftbewegung eine Bodenbewegung in zweierlei Weise verursacht werden kann: erstens ein leichtes Erzittern des Erdbodens, eine sogenannte mikroseismische Erschütterung, welche kein Erdbeben im gewöhnlichen Sinne des Wortes ist, da ihre Ursache eben keine subterrane ist; zweitens die Auslösung oder doch die Beförderung der Auslösung oder auch Verstärkung eines wirklichen Erdbebens, für welches in der Erdrinde bereits die Vorbedingungen gegeben sind. Nach diesen orientierenden Betrachtungen können wir uns der Untersuchung unserer heimatlichen Verhältnisse zuwenden. In den «Uebersichten der Witterung in Oesterreich etc. im Jahre 1859» findet sich ein kurzer Aufsatz des Dr. Pogačnik: «Ueber die Bora des Wippacher Thaies» vor. Der Verfasser war als Arzt und meteorologischer Beobachter in Haidenschaft, einer Ortschaft des Wippacher Thaies, welche vom Borastrome in heftigster Weise bestrichen wird, thätig. Er schreibt: «Wenn die Bora in ihrer vollen Mächtigkeit und mit donnerähnlichem Brausen über die Häuser hinstürmt, so werden diese derartig gerüttelt, fast wie bei einem Erdbeben, so dass selbst Mauerstücke von der Zimmerdecke herabfallen und die mit ausgehöhlten Ziegeln bedeckten Dächer nur durch Belastung mittelst grosser Steine vor Beschädigungen gesichert werden können. Die Häuser werden infolge dessen sehr bald baufällig . . . > Bewohner des Karstes versichern mir, dass die eben angeführte Schlussfolgerung insofern etwas übertrieben zu sein scheint, als sie, gewohnt, einen harten Kampf ums Dasein zu kämpfen, es erlernt haben, ihre Häuser sehr widerstandskräftig aus Steinen aufzubauen und mit niedrigen Dächern zu versehen, so dass das Gemäuer durch die Erzitterungen infolge der Borastösse nicht merklich zu leiden habe. Professor E. Mazelle in Triest hat die kolossale Intensität der heftigsten Borastösse, welche 4—10 Secunden dauern, worauf die Sturmeskraft eine Zeitlang (40—50 Secunden) nachlässt, zu berechnen versucht und fand für einige stärkste Stösse einen Winddruck von ca. 206 kg auf das Quadratmeter (Meteor. Zeitschr. 1893). Dieser verdiente und eifrige Erforscher der meteorologischen Verhältnisse von Triest theilt mir freundlichst brieflich mit, dass in Triest «bei den stärksten Borastürmen nur ein leichtes Vibrieren an besonders exponierten Häusern beobachtet wird», und fügt bei: «NachErkundigungen, die ich beim Leuchtthurmwächter eingezogen habe, lässt sich im obersten Theile des Leuchtthurmes bei sehr starker Bora ziemliche Vibration bemerken. Im obern geschlossenen Raume wird bei heftigster Bora eine kleine Hängelampe in Schwingungen versetzt.» Als am heurigen Ostersonntage der unterirdische Dämon die österreichischen Alpenländer sowie deren Nachbarschaft in weitem Umkreise durch ein gewaltiges Erdbeben erschütterte, welches seinen Hauptherd in der Südhälfte des Laibacher Beckens w’ählte und die blühende Hauptstadt Krains grässlich beschädigte, da meinten die Bewohner von Triest im ersten Augenblicke, es sei nur ein besonders kraftvolles Experiment der Bora. Unter solchen Umständen ist es kaum zu bezweifeln, dass — wie es in Italien und Japan mit Hilfe empfindlicher Instrumente nachgewiesen wurde — auch in unseren Gegenden durch heftige Luftbew-egung mikroseismische Erzitterungen des Erdbodens hervorgerufen werden. In Krain sowie in dem istrischen, kroatischen und dalmatinischenKüstengebiete werden dieselben hauptsächlich durch die herrschende, nicht selten bis zu den höchsten Graden gesteigerte Strömung der Bora, in zweiter Linie auch durch den Scirocco ausgelöst. Was dann die Beziehung zu den wirklichen Erdbeben anbelangt, so haben wir die Untersuchung in zwei Theile zu gliedern. Es ist zunächst die Jahresperiode der seismischen Erscheinungen zu vergleichen mit jener des barometrischen Gradienten der zu untersuchenden Gebiete — ähnlich wie wir es oben für Europa im allgemeinen gethan haben —, alsdann aber sind die Beziehungen zwischen der Richtung des Gradienten und der Richtung jener tektonischen Linien in Betracht zu ziehen, längs welcher die Erdbeben unseres Territoriums seit Jahrhunderten und Jahrtausenden ausgelöst zu werden pflegen. (Fortsetzung folgt.) Schloss und Herrschaft Lueg. Von S. Rutar. (Fortsetzung.) Nach dem Tode Erasmus’ von Lueg wurde die Herrschaft Lueg von seinen weiblichen Nachkommen verwaltet, siehe S. 51. Nach ihrem Aussterben bekam die Herrschaft Lueg als Pfandschilling der Laibacher Adelige Adam von Purkhstall zu Purgstall, der mehrere Zubauten vornehmen liess. Sein Sohn (oder Enkel?) Karl hinterliess einen «ehleiblichen» Sohn und unbekannt wieviele Töchter. Ihr «Gerhab» war Cosmus Räuber zu Weinegkh vnd Khreydtperg, und nachdem der Erzherzog Karl das Schloss und den Pfandschilling zu Lueg dem Johann Kobenzl überlassen hatte,1 verkaufte Räuber dem Kobenzl am 1. November 1 Im Jahre 1567 übergaben Hans Khisl zu «Kalten Prun», Landesverweser in Krain, und Georg Hofer, Vicedom daselbst, die Pfandherrschaft Lueg dem Johann Kobenzl. 1568 zu Laibach die den Purgstall’schen Erben gehörige Liegenschaft innerhalb der herrschaftlichen Grenzen vonLueg: «Das ich mich demnach mit ernanntem Herrn Khobenzl vmb den Teycht (Teich, Weiher) sambt der Müll vnd Sag vnder-halb bemelts Gschloss Lueg gelegen, so meinen Phlegkinderen zuegehörig, Desgleichen auch vmb den erpauten Rofsstall vnd den erpauten Mayrhof vor merberüerten Gschloss gelegen, welches alles durch gedachten Herrn von Purgstall seligen vnd desselben Erben mit sonndern vncossten erhebt wordn, aines aufrichtigen bestanndigen Kauffs verglichen vnd vnnt-schlossen habe — Verkauff vnd hingib auch innamen vnd anstat meiner Phlegkynder mehrernannten Herrn Khobenzl vnd allen seinen Erben den obbemelten Teycht etc. vmb ain Summa gelts, deren Ich anstat mainer Phlegkynder völlig entricht vnd vergnuegt worden, darumben ich im auch quitt vnd ledig sage (Kasten III, Cassette IV). Bei der Uebergabe an Kobenzl war aber die Pfandherrschaft Lueg mit 1200 fl. belastet, denn unterm 1. Juli 1567 bekennt der Erzherzog Karl zu Graz, dass Kaiser Ferdinand seinen geheimen Rath Hans Hofman, Freiherrn zum Gruenpüchl vnd Strechaw, das Schloss Lueg im «Fürstenthum» Krain gelegen, sammt desselben Ein- und Zugehörungen um 1200 fl. rheinisch, «so weilend Wolfgang von Obernburg darauf ligen gehabt, vnnd ermelter Hoffman di-selben mit Erbschaft seiner Khinder an sich gebracht, so lanng vnnd vili, bifs Er oder gehörte Seine Erben solcher Phandtsumma der 1200 fl. rheinisch vergnuegt und bezalt wurden, Innen zu haben genedigst verschriben, ddto Graz, 3. Februarii 1553. Vnnd wir aber am vierten Tag Junii ver-schinnes Sechundsechzigisten jars vnnserm Rath vnnd Hof Secretari, dem Ersamen vnnserm getrewen lieben Hannsen Khobentzl von Prossegg, Teutschordens etc., ermelt vnnser Schloss vnnd Herrschaft Lueg, sammt allen derselben Ein-und Zugehörungen, von ermelts Hansen Hofmans Sünen (Söhnen) Adamen, Hanns, Friedrichen vnnd Ferdinanden Hoffmannen gebruedern vmb angeregte Ir darauf habende Phandtsumma der 1200 fl. jeden zu 16 patzen oder 60 Kreutzer gerechnet, auf sein gehorsambt Bitten vnnd in genedigster erwegung, Seiner weilend der höchstermelten junge abgeleibten Rom. Kais. Maj. auch vnns selbs bisher erzaigten gehorsamen vnnd wollerspriesslichen dienst, ab vnnd an Sich zu lassen genedigst bewilligt haben, auf welche vnnsere genedigste Bewilligung ermelter Khobentzl also villberirte vnnser Schloss vnnd Herrschaft Lueg von ernennten gebruedern, den Hoffmannen, gegen aufszellung obbestimter darauf gehabter Phandtsumma der 1200 fl. rheinisch ab vnnd an Sich gelest vnnd hierabangezogen auf weilend Iren Vettern Hannsen Hoffman gestellte Verschreibung damit erledigt, dieselb auch gegen dieser vnnser newen Phandtuerschreibung herausgegeben vnnd zuhanden vnnserer verorndter Camer Räth vnnserer N. O.Erb-fürstenthumb vnnd Lande zum Cassieren vberandtwort worden. Das wir demnach an Yezo ernennten vnnsern Rath vnnd Hof-Secretarium, auch sein Bruedern Vlrichen Khobentzl von Prossegg vnnd all Ire Erben vmb obbestimbte 1200 fl. rheinisch etc. vnnser Schloss vnnd Herrschaft Lueg etc., nichts aufsgenumben, allain Schätz, Perckhwerch, Hoch vnnd schwarz Wäld, Geistlich vnnd weltlich Lehenschafften, gemain Vrbar-steuer, Raisen vnnd Getzüg, dartzue die Appellationen, Con-fiscationen vnnd alle andern Landtsfürstliche Obrigkhaiten vnnd Hochaitten, so wir vnns hierinnen aufsdrückhlich Vorbehalten etc. genedigist versichert, damit sie sie von vnns vnnd meniglichs vnuerhindert Innhaben, nützen vnnd geniefsen vnnd solche Herrschaft nit abgelesst, noch Jemands anderm von Vnns oder vnnsern Erben vergundt werden solle, es wäre dann, das vnnser sonndere notturfft solche Herrschaft in vnnser Camer einzuziehen erforderte. Doch behalten wir vnns hiemit aufsdrückhlich beuor, Wofern sich vber khurz oder lanng befinden wurde, das Inen von den einkhumben solcher Herrschaft vnnd Schloss ain merers alfs Sechs vom Hundert järlicher nüzung gebüret, das Sy sich sowTeit mit dem Phanđtschilling staigern lassen sollen. Bemelter vnnser Rath Hanns Khobentzl, sein Bruder vnnd alle Ire Erben sollen etc. vnns, vnnser Erben vnnd nachkhumben mit solchem Schloss yederzeit gehorsamb vnnd gewärtig sein, Vnns vnd den vnnsern daselbs yederzeit offen halten vnnd so offt das begert wirdet, Sy sollen auch one vnnser sonnder wissen khainen Khrieg, Vecht noch angriff daraus anfahen, thuen vnnd treiben, noch Sich gegen vnnsern Feindten befriden oder fridlichen anstandt annemben, etc.» (Original-Urkunde mit Siegeln, Cassette V.) Am 14. April 1577 bekennt zu Steyr (?) Adam Hofman, Freiherr zu Grüenpuchl und Strechaw, dass ihm Johann Cobenzl den Pfandschilling auf Lueg per 1200 fl. in seine Hand erlegt habe. Wiewohl er den Original-Pfandbrief «wegen einigen Irrungen mit dem Bruder» nicht zurückstellen konnte, so erklärte er doch mittelst eines «Tödtbriefes», dass jener weder ihm noch seinen Erben «nichts gelten», sondern ganz kraftlos, todt und ab sein solle. (Original auf Papier mit kleinen, eingedrückten Siegeln, Cassette III.) Nach einigen Quellen (Czörnig, Görz-Gradisca, S. 767) hiess Erasmus von Luegers Erbtochter Anna und heiratete den Karstner Ritter Christoph von Kobenzl (Cobenzl), der in St. Daniel und Prosek, eigentlich in Contovello, begütert war. Der Sohn dieser Ehe hiess Johann (Hans) und wurde Comthur des deutschen Ritter-Ordens zu Graz, Laibach und Brixenei (Procenico in Friaul). Das Schloss Lueg scheint bei der Uebernahme des Pfandschillings durch Johann Kobenzl in sehr schlechtem Zustande gewesen zu sein, deswegen entschloss sich der neue Pfandinhaber mit Einwilligung des Erzherzogs Karl, dasselbe vollständig umzubauen. Er that dies im Jahre 1570, wie dies die Jahreszahl am Hauptgebäude unter dem Fenster des «Fürstenzimmers» beweist. Darunter befindet sich das Kobenzl’sche Wappen. Das Schloss steht noch jetzt in seiner damaligen Gestalt da. Der Grundriss desselben wurde im Anfänge unseres Jahrhundertes vom Forstamts-Ingenieur Wenzl Ignaz Schüller angefertigt und befindet sich in zwei Exemplaren im Cronbergischen Archive. Johann Kobenzl hat bei der Renovierung des Schlosses Lueg mehr verbaut, als ihm der Erzherzog erlaubt hatte, gestattete ihm aber später (Graz, 3. Juni 1574), dass auch die Mehrauslagen zum Pfandschilling auf das genannte Schloss zugeschlagen wurden: «Wiewoll wir hieuor dem Johann Kobenzl etc. allain souil beuilligt, Das Er an vnnserm Gschloss Lueg, Seiner Pfandt Innhabung, nur Vierhundert gulden vnnd nit ain merers verpauen. Vnnd damit die an bemeltem Gschloss erscheinende Pawfölligkaitten wenden müge. Das wir Ime doch anyezo nach vorgeender ersehung Seiner dits-fals eingebrachten Paw Raittung, welche Sich Summariter auf Neunhundert zween vnnd vierzig gulden zween vnnd dreifsig Kreüzer, aber obangezeigte Sein gehabte bewilligung, soweitt nicht, sonnder nur, wie obgemelt, auf vierhundert gulden erstreckt. In erwegung, das er nit allein solche ob-bemelte Summa der 942 fl. 32 kr., Sonnder auch noch darzue für Sich selbst vnnd aus Seinem Aigenen darthuen veber Zwayhundert gulden, welche er in Raittung nicht eingebracht, an bemeltem Gschloss mit guettem nuz, wie vnns dessen vnnsre zu besichtigung solches gepeüs verordnete Commissarien nach abgenumbnen Augenschein gehorsamblichen berichtet, verpautt, ferrer dise genedigiste bewilligung geben, Thuen solches hiemit in Graffi: dits briefs. Also das Ime yezt obsteende Summa der 942 fl. 32 kr. zu der andern Seiner auf gedachtem Gschloss Lueg vorhabenden Pfanndtsumma numer Ordentlich geschlagen, Er oder Seine Erben auch der Abtretung solches Gschloss mit desselben Ein- vnnd Zue-gehörung ehe nicht statt zu thuen schuldig sein, oder Sy davon endtsetzt werden sollen, Sy seyen dann dieses Paw-gelts der 942 fl. 32 kr. neben der andern Pfandtsumma völlig vnnd zu Iren guetten benüegen, enntricht, vergnüegt vnnd one ainichen Abgang bezallt worden, Genediglich vnnd one geuärde Mit urkund dits briefs Ime durch vnnserer Nieder- österreichischen Erblande verordnete Camer-Räthe auf sonn-dern vnnsern derwegen an Sy vom 25. tag yezt abgeflossenen inonats May aussgegangenen Beuelch mit vnnserem anhangenden Innsigl. Geben etc.» (Original-Urkunde auf Pergament mit zwei Siegeln; Kästen III, Cassette V.) Johann Kobenzl hatte ein ungeheueres Glück beim Vermehren seiner Familiengüter. Alle besseren Gründe auf dem Karst und in Friaul brachte er in seine Hand, so kaufte er auch die Herrschaft Lueg als freies Eigenthum. Am 12. Januar 1588 trug der Erzherzog Karl dem Hans Holzer, Bergrichter in Krain, und Christoph Seyrl, Gegenschreiber des Vicedomamtes, auf, sie sollen berechnen, was das Schloss und die Herrschaft Lueg eintrage, weil der Erzherzog dieselben dem Pfandinhaber Johann Kobenzl verkaufen wolle. Daraufhin begaben sich die beiden Genannten nach Lueg und erkundigten sich nach dem Stande der Einkünfte und der Meliorationen, seitdem Hans Kobenzl die Pfandherrschaft im Jahre 1567 übernommen hatte. Die Abgesandten fanden, dass sich seitdem nichts gebessert hätte, da die Lueg’schen Huben grösstentheils in steinigen Orten gelegen sind und die Aecker nicht mit dem Pfluge, sondern nur mit der Handhacke zum Anbau des Getreides bearbeitet werden können. Die Herrschaft Lueg habe keinen eigenen «Panwaldt», oder andere besondere «Vörst», dann sei auch der «Pirr Pamer Waldt» an sich selbst trocken, steinig, voll «Khoffl» und tiefer Kessel, die man weder mit noch ohne Ross recht durchfahren kann. Was die Bauern mit grosser Mühe zum Zimmerwerk oder Sägbrettern daraus bringen, das führen sie dann nach Triest und müssen daselbst den landesfürstlichen Daz und Maut zahlen, und so hat die Herrschaft aus diesem Wald nichts mehr, als was ein anderer Bauer für seine «Haus-notturfft» braucht. Viehweiden hat diese Herrschaft keine. An einem kleinen Bach hat der frühere Pfandinhaber Adam von Purkhstall eine kleine Mühle erbaut und einen Damm aus Quadersteinen errichtet, damit sich das Wasser bei der Nacht ansammeln könne und damit man tagsdarauf genug Wasser zum Mahlen habe. So hat er auch einen Viehstall bei der St. Maria-Kirche errichtet, was ihm der Kobenzl alles abgekauft hat. Auch das neue Gebäude und den Meierhof haben die Abgesandten ganz untersucht und geschätzt, wieviel die Neubauten gekostet haben. Das Hochgericht stand früher auf einem Hügel neben der Strasse nach Landol, welche Gegend noch immer den Namen «Gavge» behalten habe; nach der Meinung der Bauern sei aber dasselbe abgekommen, nachdem die Herrschaft Lueg durch viele Jahre von weiblichen Nachkommen der Lueger verwaltet worden sei. Von diesem Hochgericht wisse das Landvolk viel zu erzählen. Alle Bauern sind Zinsbauern; keiner hat irgend einen Kaufbrief von den ausgestorbenen Luegern. Sobald ein Bauer stirbt, übernimmt nach ihm sein älterer Sohn die Grundstücke und zahlt dabei der Herrschaft eine «Verehrung» von acht Kreuzern, dann ein Schreibgeld und ein «Viertl» Wein; so bleibt er auf seinem Grunde sein Lebenlang. Die Huben können also nicht neu verpachtet werden, und ist also nicht zu erhoffen, dass man für sie mehr bekommen könnte. Wollte man das versuchen, so würden die Bauern in dieser Zeit der Türkennoth abziehen und die Huben verödet bleiben. Nach der vorgenommenen Berechnung betrug die Hauptsumme der Herrschaft Lueg’schen Einkommen 3466 Gulden. (Rudolfinum, Vicedom-Archiv, Fascikel 54, Unterabtheilung 42.) Auf Grundlage dieser Berechnung verkaufte der Erzherzog Karl die Herrschaft Lueg dem Johann Kobenzl. Der Original-Kaufbrief auf Pergament wurde vom Erzherzog zu Graz am 6. Mai 1589 ausgestellt. Unterm 16. Juli desselben Jahres gab die erzherzogliche Kammer dem Nikolaus Bonhomo zu Wolspühl, Vicedom in Krain, bekannt, dass die Urbarialsteuer von Lueg, wie bis dahin, nach Laibach entrichtet werden soll. Unterm 30. März 1590 schrieb der Erzherzog dem Kobenzl wegen Erweiterung der Landesgerichtsgrenze von Lueg. Endlich gaben auch K. Rudolf II. und Erzherzog Ferdinand ihre Einwilligung zum Verkaufe der Herrschaften Mossau (Mossa im Görzischen) und Lueg, welcher durch die Erzherzoge Karl und Ernst vollzogen und vom letzteren ddto. Graz, 28. Februar 1592, ratificiert wurde. Bei der Uebergabe von Lueg an Hans Kobenzl wurde ihm auch das «Vrbar» der Herrschaft Lueg, «in vnserm Fürstenthumb (!) Crain gelegen», mit dem Datum vom 1. Mai 1589 eingehändiget. Darnach hatte das Landgericht der Herrschaft Lueg folgende Grenzen: «Von Lepa Jablana (an der Krümmung der Strasse zwischen Kaltenfeld und Strmica, wo noch jetzt ein dreieckiger Stein als Grenzmarke zwischen den Herrschaften Lueg, Adelsberg und Hasberg steht), auf Khorida (Korita) und auf St. Laurenzen (1020 m hoher Berg mit Kapelle, Wallfahrtsort), von da auf Vodica (Vodice, Weiler nordöstlich von Podkraj), St. Ger-trautt (S. Gertrud) zu Pirpamerwald und gegen den Pr art oder P rar dt (Ober-Prart — Podkraj, Unter-Prart = Col) auf den Yessen (so heisst noch jetzt die Gegend in der Hrušica beim Kreuz, am Ende des ,Brunski pot‘, wo die Bezirksgrenze die Strasse erreicht; dortselbst befindet sich noch jetzt ein Grenzstein mit der Jahreszahl 1650), vnd vber den Nanosperg auf St. Priz (S. Briccius oberhalb Gross-Ubelsko), auf P ogle dt (Pogled, ein 566 m hoher, bewaldeter Hügel östlich von Hrenovice), vnd auf Lande (Landol), hernach dishalb der Strasse wieder auf Lepa Jablana.» Wenn wir diese Begrenzung der Herrschaft Lueg mit der Karte vergleichen, so werden wir einige Irrungen wahrnehmen, die dem Abschreiber (oder vielleicht gar dem ersten Abfasser des Urbars) unterlaufen sein mussten, und daher einige Correcturen vornehmen. Nach den Informationen, die der herrschaftliche Oberförster Herr Lodes1 dem Verfasser 1 Hier sei ihm der wohlverdiente Dank dafür ausgesprochen. dieser Abhandlung gütigst zutheil werden liess, wird «Korita» eine Thalmulde genannt, welche nördlich des Grenzberges Sernjak (918 m) liegt, der wie ein Eckpfeiler gegen Loitsch zu vorspringt. Dieser Berg dürfte auch schon im XVI. Jahrhundert die Grenze der Herrschaft Lueg gebildet haben, wie er sie noch heutzutage bildet. Korita liegen aber ausserhalb der Herrschaftsgrenze, und wir müssen daher bei der Grenzbestimmung auf ein anderes «Korita» denken, nämlich auf die Localität westlich vom Podkrajer Friedhof, wo wirklich «korita» (Tröge) zum Viehtränken vorhanden sind. Da Vodice bei 4 km nördlich der Strasse liegen, so dürfen wir nicht annehmen, dass die Herrschaftsgrenze von Lueg dieser Strasse von St. Gertraud nach Podkraj gefolgt sei, sondern sie fiel vielmehr mit der jetzigen Bezirksgrenze zusammen, bis etwa in die Gegend des Suhi vrh (1116 m). Oestlich von diesem bog sie gegen Süden ab und erreichte wieder die Strasse bei dem letztgenannten «Korita». Von hier gieng sie auf Prečni vrh (883 m) und Stefanov hrib (1114 m), dann weiter längs der jetzigen Gemeindegrenze über Veliki Bukovec (1258 m) zur St. Bricciuskapelle herunter. Die weitere Grenze ist genau genug beschrieben. Im Volksmunde lebt noch immer die Tradition (nach demselben Gewährsmanne), wie die «beriči» (Gerichtsleute) jährlich zu Korita bei Podkraj «die Grenzen ausgerufen», und zwar zuerst der aus Lueg, dann jener aus Wippach. Aber die Grenzbestimmung soll so unvollkommen gewesen sein, dass sich die «beriči» gegenseitig vorgeworfen haben: «Ti lažeš» (du lügst). Daraus entstanden fortwährende Grenzstreitigkeiten; die Nachbarn entführten und confiscierten sich gegenseitig das Vieh, ja sogar Todtschläge kamen auf dem Nanos vor. Der Grenzstreit zwischen den beiden Nachbarherrschaften wurde erst 1863 in gütigem Wege geschlichtet dadurch, dass der ganze zur Gemeinde Podkraj gehörige Complex dem Grafen Lanthieri (Herrschaft Wippach) abgetreten wurde. Dadurch verlor die Herrschaft Lueg die ganze östliche Hälfte der genannten Gemeinde von Korita bis St. Gertrud. In der Urbarial-Copie von 1589 heisst es weiter: «Der Galgen ist vor vili Jaren auss Vnnachtsambkhait, der Pfanndt Innhaber abkhumen Vnd wierdet yezo bey des Aigenthumber gefallen seyn, Solchen wiederumben aufzurichten. (Im Volksmunde heisst ,Na gavgah* noch jetzt die Gegend nördlich des alten Weges zwischen Landol und Kaltenfeld, in der Nähe der Cote, 577 m). Von Luegg aus werden die Kirchtage zu Goritschach (Goriče), Landou, Sannt Georgen (südlich von St. Michael), Sannt Michael (Šmihel), Goritsch na wefskhin (Gorenje na Visokem, oder nad Belskim?), auch zu Sannt Gettraut behuet.»1 Urbarium der Herrschaft Lueg aus dem Jahre 1552, 1567 (Krainisches Landesmuseum, Vicedom-Archiv, Fase. 54, Unterabtheilung 42) und 1589 (Cronbergisches Archiv 1. c.). St. Michael (Šmihel) hatte folgende Zinsbauern: Mathia (1567 und 1589: Schimitz) Gartroscha(l), Mathia Rattar (1567: Rautar), Mathia Piller, Clemendt Khotnikg (fehlt 1567), Krisch-man Khotnikhg, Jerne Gruscherniz (Hrušovec?), Jury Groscho-uez und Michael Pissaniz (fehlte 1552); dann sechs Untersassen (darunter Schimen Tominz und Jerne Gotscheuer). Landou (Landol): Marco Mariz, Petter Mariz, Lucas Telleb (1567: Lucas Goliob). Sag on (Zagón) : Jury Crischey (Crischay), Matheus Rebez (1567 : Jury Robaz), Vrban Khothnikg, Juri Khouatschitsch (1567: Kholtschitsch), Paul Poschar, Lienhardt Ferlan (1567: Forlan), Schimen Teleb (fehlt 1567) und 1567 noch: Matheus 1 Das Landgericht umfasste die Jurisdiction erster Instanz in allen (Zivilsachen, desgleichen auch die Criminalia, nämlich insoweit, als sich etwa Injurien, Raufen und dergleichen Handel und Wandel innerhalb der beschriebenen Landesgerichtsgrenzen begaben, doch soll dem beschwerten Theil die Appellation an den Landeshauptmann gestattet sein, besonders in den malefizischen Sachen, welche Leibes- und Lebensstrafen zur Folge haben. Crischay, Martin Crischay und Ahaz Willitsch ; dann ein Untersasse. Nawelschim (1567: Zu welskho, Belsko): Gregor Crainz (fehlt 1567), Mathias Serobotnakch (1567: Sirobotnickg), Lucas Tomasin, Thomas Zimerman, Paul Serobotnakch und 1567 noch Savastian Meden, dann fünf Untersassen (darunter Micola Tschitsch). Goreinach (Gorenje): Lyenhert (1567: Marco) Juriz, Vrban Pederu (1567 : Panderl), Lienhart Malitsch, Nescha Vonkhefschiza, Michel Tertman, Paule Meriz, Schimez Marez und 1567 noch Thomas Wurkhouiz. Zu Puechaim (1567: Zum Puech, Bukovje): Jerne Supan (1567: Jerney der alte Suppan), Andre Doleiniz, Miclau Kumer, Walant Kamerschitsch, Lucas Turikh, Blas Supan sun’, Walannt Treuen, Martin Mulner und ein Untersasse. Zu Goritschach (1567: Garitschach, Goriče): Andre Meiakh, Jury Achatschitsch, Yury Mayer. Zum Prundtl (Studenec): Ahaz Lombartisch (1567: Lambartitsch), Andre Mazuiriz und 1567 noch Matheus Mucha. Grobischach (Grobše, eigentlich: Grobišče); Jerne (1567: Blass) Wersiakh Supan und Mathias (1567 Vrban) Opara. Zu Scheiach (Žeje bei Prestranek): Galle (1567: Lucas) Sluga, Marco (Zuname?) und 1567 noch Wastian Vatinal, Vrban Khoratsch. Rakhitnikh (Rakitnik): JacobPlässnikh,Vrban Schitkho. Salog (1567: Salech, Zalog bei Adelsberg): Waltaser (1567: Walkho) Schneider. Mattesdorf (1567: Mauttersdorf, Matenjavas bei Slavina): Petter Zimerman. Khlein Ottogkh (1567: Otteckh, Kl. Otok bei PIraše): Schimez Grabež, 1567 aber: Thomas Faidiga. Sanndt Veit in Wipach Poden: Wratosch supan, Petter Wenedikh, Khopriuiz und Khazien Jewatschin. Zu Vstiach (Ustje an der Mündung des Plubel): Khazien. Telschach (Dölschach = Dolenje?): Augustin. N apian i ni: Nescha Wittib. (Anmerkung : Diese vier letzteren Ortschaften im «Wi-pacher Boden» fehlen gänzlich im Urbar vom Jahre 1567, da sie inzwischen zur Herrschaft Leitenburg geschlagen wurden.) «Vndtersassen zu Lueg beim Gschloss» waren im Jahre 1552 folgende: Gregor Crainiz, Micola Opara, Juan Orlannda, Andre Wurtasche (?) und Jury Tschitsch. Zum Schlüsse steht die Bemerkung: «Suma der Vrbarsteur der Herrschafft Lueg bringt dieses 1552. Jars: viervnndachtzigg Gulden Reinisch: Valtein Pegkh, Steueraufschlag.» Im Urbar vom Jahre 1567 ist überdies der Getreidezehnt wie folgt verzeichnet: Zu Stermiz (Strmica) sind acht Huben des Herrn Mauritsch, von welchen der vierte Theil des Zehnts nach Lueg abgeliefert wird. Kaltenfeld (Studeno), 12 Huben des Herrn Mauritsch, davon gehört der vierte Theil des Zehnts nach Lueg. Podgora (Bukovje?1) von den Huben wird der Zehnt ein Jahr nach Lueg, das zweite Jahr nach Adelsberg gezahlt. Welskho, 5 Huben, geben den Zins und die Hälfte des Zehnts nach Lueg. Gorein ach, 5 Huben, geben den Zins nach Lueg und eine derselben auch den Zehnt ebendorthin, zwei andere geben den Zins zur Kirche unserer lieben Frau und des h. Leonhard (nach Gorenje) und die letzten zwei die Hälfte des Zehnts nach Lueg, die andere Hälfte aber nach Alben (Planina). St. Michael, 201/a Huben, davon zinsen sechs nach Lueg, die andern an mehrere Herrschaften. Strein (Strane) hat 9ya Huben, welche dem Herrn Mauritsch gehören. 1 Podgorci heissen alle diejenigen, die «unter dem Berge» um Lueg herum wohnen, insbesondere in Bukovje, Belsko und Kaltenfeld. «Zagora» heisst der Wald nordwestlich von Planina. Khlein Welscho (Malo Ubelsko) hat 8^2 Huben, welche den Zehnt nach Adelsberg und Reifenberg (also unter die Grafschaft Görz) abliefern. Landol hat 13 Huben, davon zinsen drei nach Lueg. Hrenoviz hat 13 Huben, wovon 12 jährlich den dritten Theil des Zehnts nach Lueg abgeben. Sag on hat 9 Huben, welche alle nach Lueg zinsen, wohin sie auch den halben Zehnt abgeben. Prunden (== Bründl, Studenec) hat 2 Huben, welche mit Zins und Zehnt nach Lueg gehören. Aus den Orten: Adelsberg, Zalog, Kotschach (Koče bei Slavina), Altendorf (Staravas), Potschaskh (uneruierbar) und Viliach (Bilje, jetzt Gestütalpe Willie östlich von Prestranek, das Gebäude ist aber schon zerfallen), im Adelsberger Gericht bekommt die Herrschaft Lueg jedes zweite Jahr die Hälfte des Zehntes. Grobisch hat 2 Lueg’sche Huben, welche jährlich zwei Drittel des Zehnts dem Pfarrer von Slavina, das letzte Drittel aber nach Lueg abliefern. Dieses Urbarium ist folgendermassen gefertigt: Beschehen zu Lueg am 24. April 1567 durch Hans Khisl von Khalten-prun, Vicedom in Krain, und Georg Hofer zu Höflein und Hasperg. Darunter drückten beide ihre Siegel und setzten ihre Unterschrift bei. (Landes-Museum von Krain u. s. w. wie oben.) (Schluss folgt.) Aus dem Tagebuche eines krainischen Edelmannes (1606—1608). Von A. Kaspret. (Fortsetzung und Schluss.) Schliesslich mögen noch einige alte Gebräuche und Sitten, welche um 1600 in der Stadt Laibach und auf dem Lande üblich waren, Erwähnung finden. Nach altem Stadtbrauch wurde das Brautpaar nach Schliessung der Ehepacten vom Hausvater «bis aufs Priestershand im Namen Gottes des Vaters, Sohnes und h. Geistes zusammengesprochen». Am Christabend und zum Neujahrsabend kam der «Weihpfaffe», um zu weihen, einzusegnen und Gebete zu verrichten. Bei ausserordentlichen Anlässen, wie Namensfesten, Hochzeiten wurden von der «Cantorey» St. Nicolai, von Turnern und Spielleuten vornehme Personen «heimgesucht» oder von Schulmeistern unter Spiel und Gesang nach Hause begleitet. Doch werden auch Fälle erwähnt, wo Musikanten nicht zur Ehrung, sondern zum «possen» bestellt wurden. So findet der Historiker in dem besprochenen Tagebuche eine Fülle von interessanten Daten betreffend die Besitzverhältnisse, Rechtspflege, Verwaltung, Lohn- und Dienstverhältnisse, das Münzwesen und andere wertvolle Beiträge zur Culturgeschichte Krains. Wir lassen nun eine kleine Auswahl solcher Aufzeichnungen folgen, welche geeignet sind, dem Bericht als Beleg zu dienen oder den Kreis der Mittheilungen zu erweitern. 1606. Jän. 1. Item bin ich von Crainburg auf Kirschentheur geritten und alldort vber nacht geblieben vnd mildert abgesessen, allein beim trog am Leobl, da ein paum von einer Läu vbern weg gelegt worden, ich die öst mit meiner wer abhauen vnd die ross vber die Läu füren lassen müssen. 1606. Januarii 3. Item hab ich zu Clagenfurt den Herrn münzmaister Caspar Eizinger abents sambt dem herrn Franzen Prantl landeshaubtmanischen secretarium in Khärndten zu gast gehalten, herr münzmaister hat mich zu ainem sohn aufgenommen. 1606. Jan. 4. Ist mein verweser Michl Greil sambt herrn pergrichtern am Stainfeldt Urban Sauer vnd Sebastian Moser in der Rederzech auf Clagenfurt ankhomen vnd hat mir der herr perg-richter mein ledig golt angehändigt. Item ist das stukh golt, so mir herr pergrichter gestern vberantwurtet, durch mich dem herrn münzmaister angehändigt worden. Bin auch bey ime bey dem nachtmahl geblieben vnd mit dem herrn Moser bruederschafft auf des herrn münzmaister begeren gemacht, darunder ausgeredt, er soll mit mir im pergwerksamkösten gleich soviel sein dritt anbetrifft, ziehen, oder ich wil ihm seine theil abkhauffen oder aber im meine zu khauffen geben. Wir haben darvon weiter zu conversieren auf herrn münzmaisters rath auf morgen veranlasst. 1606. Jan. 5. Hat herr münzmaister mein ime gestern angehändigt gold gewogen, hat 6 m. 8 lott vnd 1 q. ; darnach es der wardein probirt, hält golt 5 m. 2 1. lJ/i28 9- vnd das ander Silber vermüg der mir vberhändigten wardeinzedl. 1606. 5. Januarij. Item hab ich denen schuelmeistern in Klagenfurt, die mich angesungen, 12 kr. geben. 1606. Jan. 6. Item hab ich meinem vervveser dasjenige gelt, so vermüg wardeinzedl bringt 689 fl 7 ß 9 ö in der münz vber-geben vnd sambt der aufgab auf jeden ò 15 kr. vnd wider 3 kr., deren 388 sollen sein* zusammen 796 fl. 4 ß 15 d, khombt in mein ausgab vnd empfang crainerischer wehruug 885 fl. 4 kr. Item ritt ich den abent in gottesnamen von Clagenfurt hinweg vnd bis auf Kirschentheur. 1606. Jan. 7. Hab dem herrn Gartner, wirt zu Kirschentheur umb 2 nacht nachtmal, den ersten dieses vnd gestern vnd für heutige frumal auch für die ross zalt 2 fl. 33 kr. teutschgeld; item in stal verehrt ich 9, vnd in die khuchl 6 kr. Item frimbt ich bey herrn Gartner, dass er mir soll machen lassen ain lang rohr, ain Khar pinerl vnd zwen pufer vnd ritt in gottes vberm Leobl, da ich fünf Schauflern vnd wegmachern verehrt hab 20 kr., volgent gar auf Crainburg. 1606. Januarii 10. Ist die action zwischen dem herrn bischoven von Laibach vnd Thoman, fürstlichen urbarsteueranschlager den majr-hof bey St. Peter (bei Laibach) betreffend furgangeü, vnd ist des herrn bischofs Weisung in desert erkhent. Ichwar auch ain beysizer. 1606. Januarii 15. Haben wir der nachpern Weisung c. die patres collationirt. Hab vmb zweyhundert austern 2 fl 40 kr. zalt vnd 6 viertel tschernikaler pr. 1 fl. 20 kr. Von diesen werden mir die drey nachperschaft Orlau, Rudnik vnd Diepelsdorf 100 austern vnd 3 viertel tschernikaler alles mit 1 fl. zalen. 1606. Januarij 15. Item mit dem Casparn Wlaschitsch, khue-haltern verdinget, der den 4. dieses, weil ich in Khärnten war, eingestanden, die besoldung ist in gelt des jars 3 fl., ain rokh khorrath vnd hosen von loden vnd 2 hemet, ains von hachlwerch vnd ains von rupfen, dann ain neupar stifl vnd 2 vntermachet; item ein viertel wain leikhauf. 1606. Januarii 20. Hat mir herr obrist sein antwort vber-geben lassen wegen meines durch die Zengger genommenen ge-treidts. 1606. Jänner 22. Bin ich in der Mummerei (Maskerade) gangen mit Verbitz Christophen zum herrn Curalden, am haim-gehen der Drumblitz mit dem Verbitz ein handl angefangen ; ich hab mich starkh davon gemacht vnd zuruck zum herrn Preis gangen. 1606. Febr. 2. Hab ich mit Ruepe robat geschlossen, er Ruepe wird robath thun mit brieftragen, auch bey meinen trajdt vnd weinzehenten helfen, wie nit weniger, wenn ich hinab khomb mit mir, wo ich hinreit, laufen, im bleiben die 2 fl. robatgeld inen vnd entgegen werden die drey hofstätter zu Trefen zalen. 1606. Febr. 5. Hab ich herrn Jacoben Schubitsch, thum-herrn allhie zu Laibach auf sein mir gegebne cartham bianca m auf 14 tag lang 5 fl. gelihen. 1606. Febr. 7. Item sein mummer zu mir khommen, hab von inen gewunen topf 26 kr. 2 d. 1606. Febr. 12. Item hab ich mit dem majrknecht Hansche verdingt; sein Lohn wierdt sein wie geschlossen 12 fl. gelt, ain hemet, ain leinbat, par hosen, schuech, soviel er bedarf vnd zum abzug ein neu par .stifl vnd wenn er sich wolhellt, hab ich im verhaissen ain par strimpf von roten trigler machen zu lassen. 1606. Martii 19. Hab ich dem maister Niclas Goldschmit, welches gesell Christof mir drey petschafft in silbern plätl auf stöckhl geschnitten, ains — gorski - pettschafft, das andere völlig Wappen vnd das dritte den schilt in abschlag geben zwen zikhini (4 fl. 42 kr. 2 d). Er begerte 7 fl. hab abgebrochen auf sechs gulden, ains ins andere pr. 2 fl. 1606. April 11. Hab ich dem Adler denjenigen revers wegen der Neydeggerischen gueter, welchen die Herren von Auersperg anfänglich mit gewalt wellen haben, als ich in aber nit geben wellen, mich durch am 7. dieses herrn Jacoben von Edling, landesver-wesern darumben ansprechen lassen, darauf ich inen solchen, nit wie sie begeren, sondern wie ich will vnd sich mir zu thun ge-büret, zu fertigen gewilligt vnd anheut angehändigt. 1606. April 26. Hat ein ehr. Landschaft] 2 Fanen reytter von neuen geworben, aufgenomen und musterung gehalten, haben ain rittmeister herr Erasmus von Scheyr vnd zwen leuttenant herrn Erasmus von Wernegkh vnd Walthauser von Scheyer, die andern beuelsleut sein alles toppelt. 1606. May 2. Item schikhet mir herr Adam Moschkhon Khauf- vnd hausbrief von seinem uns verkhaufften Haus alda am platz in der statt Laibach. 1606. May 7. Item einem alten weib hab ich vmb etliche khreuter vnd schmierwerch fürs podagra verehrt 1 fl. Nota noch zu fragen, wie das weib haisst. 1606. Mai 16. Item haben mich die herrn von Auersperg durch iren diener Hans Bernhardt Adler wegen des Listischen paufeldts am Khallenberg, so Sie mit gewalt eingezogen, auf mein guetlich ersuechen soviel mündlich beantwortet : Sie wollen zu Seisenberg in iren Schriften nachsehen, wie vnd was gestalt List solch paufeldt versetzt vnd wie die Sachen geschaffen, mier aber hernach ferrerà beschajdt geben, darnach ich mich zu richten werdt haben. 1606. Maj 25. Ist mein verweser Michl Greyl von meinen bergwerkksgebeyen vom Steinfeldt herein khomen. 1606. May 29. Ist die Stadtmusterung der bürgerschaft fürgangen, item ist der Untermarschalkh von Graz khomen dem herrn von Egg das ambt Steeberg (Lohitsch) einzuantworten. 1606. Juli 2. Item erlegt mir Ermenschekh (der Lipoglaver) ain ö in golt straf, vmb dass er ferten nit zu der Musterung khomen vnd ander verbrechen willen 2 fl. 13 kr. 1 dt. 1606. August 14. Hab die zwen beuelch denen von Laibach aufs rathhaus tragen vnd sambt denen Höchsteterischen Schriften v beantworten lassen. Anderl hats dem Stattrichter selbe in die handt geben, der hat noch gefragt, wems zuegehöreten, daraus erscheint, dass er ja nit lesen khan, solche richter haben die herrn von Lajbach in einer so furnemen statt. 1606. Sept. 21. Hab ich das Pergthäding in Petschitsch gehalten. 1606. Oktober 11. Hat mir herr Radi einen Ducaten in golt geliehen, den hab ich der Cantorey, welche die herrn Commissarien zu ehren haimbgesuecht, verehrt. 1606. December 8. Hab ich von Kraschovetz von Rogatetz »v plat» oder straf empfangen 24 kr. 1606. December 13. Sein die Lanndts- vnd Hofrechten auf den Montag vnd.Eritag nach trium regum 1607 jars verschoben worden. 1606. December 22. Item vom Noakhen vernummen, dass Gartner den majrhof (bei St. Peter) dem fürstlichen spital verehren wellen, ist bei denen herrn Religions-Reformations-Commissarien supplicando einkhomen vnd begert solchen einzuziehen vnd dem fürstlichen spitalmaister solchen in die Verwahrung zu vbergeben, herr Landesverwalter hat sich vnterzeichnet, herr Dr. Arzt aber an stat des herrn bischofs nit wellen. 1607. Januar 2. Item hab vernummen Herr Andre Gail zu Zobelsberg sei gestorben. 1607. Januar 2. Item hab ich mit denen Neydeggerischen vnterthanen abgeraitt, inen geben vnd von inen empfangen wie hernach zu vernehmen in beisein herrn Georgen Dieners vnd Spelins vnd dann des Christoph Spindlers vnd pflegers zu Neydegg, Petern Wallojovitsch. 1607. Januar 5. Item ist Hans Moser perghknap vom Steinfeld khommen. Item dem messner nach verrichter weyhe ins wasser geworfen vnd verehrt 24 kr. 1607. Januar 30. Ist der Blasy Peyekh, bürger vnd pekh allhie zu Laibach mit seinen beystanden erschienen vnd die Köchin Kathra begert, darüber ich an irer stat beyständt erbeten Herrn Michl Taller, herrn Ungern vnd Andre Noakhen gewesen stadt-schreiber, darzue auch herr Jacob Khovatschitsch khomen. Haben vns des zeitlichen halben verglichen : heyratguet ist 30 fl. widerleg 30 fl. vnd morgengab auch 30 fl. Vahrende hab auf drey thaill vnd wittibstuel volmächtige inhaberin, so lange sie seinen namen nit verändert vnd nit abgefertigt werden wierdt; nach dem stat-brauch drauf ichs bis aufs priestershandt im namen Gott des vatters, sohns vnd h. geist zusammengesprochen. Ain viertel Malvasier hab ich zum Leykauf geben, das hat der preutigam wider zalt. 1607. Februar 13. Item hab ich dem vicedomischen secretano ain star habern geben, er hat mich umb zwen angesprochen, waiss nit, werdt er mir solche (ainen gib ich im hernach) geben oder werde ich eins verehren müssen. 1607. März 4. Item hab ich mit dem Sebastian Groschl vmb zwey par [mühl-]stain auf Dobb veranlasst; jeder ain viertel therant leykhauf geben, sein viertl wein leykhauf ist er sambt noch andern vier vierteln, welche er seinen nachpern, die in von der kheuchen ausgebeten, geben schuldig geblieben, die zeuch ich ime am lohn mit 50 kr. von wegen der Stain ab, inmassen es veranlasst worden. 1607. März 10. Item ist der Landeshauptmann in Crain Herr Ulrich von Eggenperg gar spat eingeritten. 1607. März 11. Item hab ich den herrn Prioria von Franz angesprochen, mier türrholz zu mainer mül zu Dobb ervolgen zu lassen, der sich entschuldigt, er hette nit türrholz, er selbs brauchete nur grünen holz, wo ich aber bey seinen leuthen was erfragen möchte, sey es mier zverhandeln erlaubt, wie auch in seinen Wäldern grünen holz abzuschlagen, wie vii ich wollte. So funde ich bey ime die zwen parfuesser munch, die das Kloster vorm vitzdomthor anfangen zu pawen, wie auch den wassermautter vnd Ulrichen Khoberger, denn sy hatten das fruemal bey ime eingenommen, darzue kham auch der gar alte Franciscus pettlmünch, der bekhennte-vnd sagte vnter andern conversationibus, dass dieser yetz re-gierendte herr bischove zue Laybach, herr Thomas, der neundte sey vnd er hab irer sechs drunter khennt, da khan einer gedenkhen, wie alt er ist, vnd seinem anzaigen nach, welcher die zwen münch vnd herr Prior nachgeschlagen, so ist er ain jar vor khaiser Caroli V. seliger gedechtnus vnd also im 1499 jar geboren vnd yetz im 108 jahr seines alters. 1607. März 12. Item ist die landtags-proposition beschehen, herr Landts-Hauptmann vnd herr Vicedom in Crain sein Commissarien. 1607. April 3. Item sein die Christoph Moschkhonischen herrn gerhaben fürkhomen vnd sich gegen der witib entschajden lassen, ob ir das interesse von dem ausgelichenen gelt gebür oder nit; herr Daniel Gail war des rechtens gefragt, der hats mit mehrerer stim erkhennt, herr Niclas freiherr zu Egkh, Georg Rasch vnd Melchior Pantaleon hieltens mit ime, herr landtsverweser vnd herr Wolf Englbrecht Schrankhler waren zuwider. Auwe ir armen khinder, also seits «vergernhabt». Gott wierdts rächen! 1607. April 11. Als ich noch im peth gelegen, khombt der herr Georg Diener zu mier vnd zeiget mier an, er were mit dem herrn burggrafen zu Hopfenbach gewest, da hab der Ruess vermeldet, sein brueder sey diese tag aus Khärndten khomen, der zeigte an, wie sich mein perkhwerkh gewaltig erzaigen solle. Indem er hinweggehet, da khombt der Sernetz vnd sagt, als er gestern von Laas geritten, da hab in der herr Erasmus von Scheyer zu Steeberg beim fruemal behalten vnd vber dem fruemal sovil vermeldet, er hab für glaubwierdig gehört, wie dass sich mein perkhwerkh gewaltig erzaigen soll. Der allmächtige, ewige, guettige, barmherzige Gott geb sein gnad, dass es war sei vnd verleihe seinen göttlichen segen, dass es noch besser werde zu seinem lob. Amen. 1607. April 21. Item hab ich dem bürgermeister herrn Michael Preyssen meines weibs guetlich ersuechen wegen des richters dreyfache ungebür, so er mit aufhebung der mairin, wegtreibung des viechs vnd herablassung von der Träntschen der menschin, so mein weib mit hurren gescholten, übergeben. 1607. Mai 20. Hab ich mit dem herrn von Egkh die be-stallung geschlossen auf 40 fl. järlichen, wenn ich in seinen geschafften zu raisen hab, jedes tags im landt ain taller vnd ausser landts 1 kronen. Drauf die bestallung gefertigt. 1607. Mai 20. Item bin ich in gottes namen auf Gratz geritten vnd vber nacht zu Stein verbliben. An der Saw vberfargelt zalt 41Ja kr. 1607. Mai 21. Hab ich zu Stein, als ich weggeritten, bezalt, was ich gestern vber dem nachtmal die ross gestern vnd heut verzehrt mit 53 kr. 1 ^ bezalt. Item die Mosier oder Prässberg zum fruemal 20 kr. zalt. 1607. Mai 22. Hab ich dem Juri Stergar, was ich vber nacht verzehrt, den ross ein mernikh habern pr. 12 kr. vnd ich 4 kr. item dem man, der mir von Windischgrätz vbern perg na verhu den weg zaigt, 4 kr. geben. Na Tervojnim vbern fruemal verzehrt ò1/^ kr. Daselbs vberm wasser geben 4 kr. 1 .j. Item zalt ich zu Eibeswaldt, da ich vber nacht gelegen, dem Schmidt 3 kr. 1607. Mai 23. Hab ich dem wierth, was ich beim gestern nachtmal vnd dann die ross verzehrt, mit 52 kr. zalt. Item dem knecht trinkhgelt 3 kr. geben. So verzehrt vnd bezalt ich zu Zolss-nith vberm fruemal für mich, ross vnd gestrigen wirtsknecht für alles nämblichen 24 kr teutschgelt. Item bin ich auf Gratz ankhomen. Item vmb ain par schuech zalt 38 kr. teutschgelt, item vmb ain dutzet nesteln 9 kr. 1607. Mai 24. Bin ich bey Abeldegn (?) gewest, der hat mier angezeigt, dass im Bartlmä Jan Dietz zu vermelden an-befolchen, ich solte nur des Mosers wardeinzedel nachgehen vnd im münzbuech nachschlagen lassen, wieuiel er Moser geliefert, da werde ich befunden, wie ich betrogen worden vnd wo es von nöthen vnd ichs begere, so welle er auf seinen eigenen vncosten von meinetwegen herein reisen. 1607. Mai 25. Hab ich das supplicieren wegen meiner haus-frawn gueter zu relaxieren vnd denen von Laybach dits orts die instanz zu nemen vnd auf herrn vitzdom oder einen vnpartheyischen richter zu transferieren, so ich den herrn Naglitsch geschickt, er es dem Sattlberger vbergeben, Sattlberger aber solches erliegen lassen, von ime, Sattlberger, genomen vnd dem Canzler vbergeben. 1607. Mai 26. Hab ich dem Regiments-Canzler den bericht von der schranen contra Ruesen vbergeben. Item dem herrn Balthasar Schrattenpach J. D. hofmaister den brief vom herrn bischof von Laybach vbergeben, der hat mier zugesagt, mich allenthalben aufs beste zu commendieren. 1607. Mai 27. Hab ich dem herrn Hans Jacob Khisl mein supplicieren an J. D. vbergeben betreffent meinen commissionsrest, so mier wegen proviandtierung des zu Treven durchgereisten wallischen kriegsvolkes angewachsen vnd gebuert, angehändigt ; der verhaisset mier solches also zu commendieren, dass ich gute er-ledigung bekhomen solle Item des Hofcanzler Schreiber Christophen ainen harten taller vmb beförderung willen verehrt (1 fl. 15 kr.). L i te r ei t u r b e r i e h t. Denkschrift zur Erinnerung an die zweite Türkenbelagerung Wiens im J. 1683. Von H. R. von Zeissberg. Wien 1894, A. Holder, gr. 8°, 37 S. Anlässlich der Enthüllung des im Dome zu St. Stefan errichteten Denkmals zur Erinnerung an die Kämpfer für Kaiser und Reich, Starhemberg an der Spitze, hat im Aufträge des Denkmal-Executiv-Comités Hofrath Professor Ritter von Zeissberg obgenannte Druckschrift in der ihm eigenen concisen und prägnanten Form verfasst. Diese patriotische Arbeit des ausgezeichneten Kenners der österr. Geschichte, gleich hervorragend durch Gründlichkeit der Forschung wie durch vornehme Schönheit der Darstellung, bringt die Ereignisse lebhaft in Erinnerung, an denen auch zahlreiche Söhne Krains sowohl im kais. Heere als auch unter den Vertheidigern und speciell in den Studentencompagnien theilgenommen. Der vielfach interessanten Schrift ist auch eine wohlgelungene Lichtdrucktafel des trefflichen Kunstwerkes Prof. Hellmers, das dem denkmalreichen Dome zu neuer hoher Zierde gereicht, beigegeben worden. L’ Autriehe eontemporaire par Raoul Chélard. Paris, Leon Chailley, 1894, gr. 8°, 470 S. Dieses umfassende Werk über das gegenwärtige Oesterreich, das in übersichtlicher Form die Staatsverhältnisse, das öffentliche und sociale Leben, Sitten und Gebräuche, Kunst und Wissenschaft der verschiedenen Volksstämme der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder dem französischen Verständnisse näher zu bringen sucht und seine Aufgabe auf Grundlage von Archivalien, Acten, Journalen und eigener Anschauung möglichst getreu und mit gefällig gewinnendem Stil gelöst hat, behandelt auch im Capitei VI Slovenen und Deutsche in Krain; die zugehörigen Illustrationen führen auch den Dichter und Historiker Valentin Vodnik dem französischen Lese-publicum vor Augen. Ribnik. Historička razprava. Napisao Emilij Laszowski. Zagreb 1893, 8°, 48 S. Der im Archive der hohen Landesregierung in Agram an-gestellte Herr Verfasser liefert in vorliegender Broschüre die Geschichte des unserem Möttlinger Boden so nahe gelegenen Schlosses Ribnik in Kroatien mit grosser Genauigkeit und äusserst geschickter Verwertung der mühevoll gesammelten Originaldaten, und es verdient diese gelehrte Arbeit die vollste Beachtung auch seitens unserer heimatlichen Forschung. /’. 7!. R. Literatur über Krain. Črnologar C. a) Die Filialkirche St. Ursula zu Lanišče bei St. Marein ; bi die Kirche zu Pijava gorica bei Igg ; c) die Kirche zu Bič. (Mittheilungen der k. k. Centralcommission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale. XXL Bd., II. Hft.) Herausg. u. verlegt vom Musealverein f. Krain. —Druck von Kleinmayr & Ramberg in Laibach.