Sloveniens Blatt. Verantwortlicher Redacteur: Franz Poluk. ^I. Diensta<; den RR. Inli «848. zrH' Erscheint jeden Dienstag. Abonnement in loco halbj. 1 ss. ganzj. 2 fl. Vei Postverseudllng halbj. 1 fl l5 kr. ganzj. 2 fl. 30 kr. (5o,w. Mimze. Die Nevolution im Jahre R848. ^Forlsetzung.^I Seit mchr als einem Jahrhunderte herrsch« ten die französischen Könige unbeschränkt. Die Theilnahme an dem amerikanischen Freiheitskam-pfe erschöpfte den Staatsschatz, und mit diesem den Staat außerordentlich. Zur Rettung desselben berief König Ludwig der Sechzehnte, die Reichsstände, als Repräsentanten des französischen Volkes. — Der Tag ihres Erscheinens, ist der Beginn der französischen Revolution, die nach Vol-tairs Prophezeiung in das ganze Europa übergegangen, noch dauert, und die man gegenwärtig füglich die europäische, und vielleicht in wenigen Jahren, die Welt-Revolution nennen kann. Die Versammlung der Neichsstände begnügte sich mit der untergeordneten Rolle cineS blossen Nathgcbcrs nicht; sie verlangte die entschcidbarc Theilnahme an der Gesetzgebung, und zwang dem König Ludwig die Einführung der constitntioncl-len Monarchie ab. — Lndwig führte sie in seiner Verlegenheit ein, und gestand sonst dem Volke zu, was es begehrte; er hing jedoch zu viel an den Ansichten eines gewissen Standes, oder Stuh-leS, der Verträge und Eide einseitig zu lösen gewöhnt war. Mißtrauen, des durch den inzwischen sich empor geschwungenen Vürgcrstand vorgestellten Volkes, größere Finanzvcrlcgenheit, und eine eingetretene HungerSnoth, waren die veranlassende Ursache, ihn seiner Königswürde zu entheben, und Maßregeln znr allgemeinen Freiheit des Vol-keS einzuführen. — Diese waren schwierig. Die Fürsten Europas waren auf Aristokratie gestützte Selbstherrscher; selbst der päpstliche Stuhl strebte nach Unbcschränkthcit; der Adel und die Geistlich« keit wollten ihre Vorrechte nicht aufgeben; — von allen diesen Sciten waren Hindernisse mit Grund zu befürchten, llebrigcns gab die Vorzeit keine Verhaltnngsmaßregeln an. 1l,n sicher zu sein, beschloß man daher den Naturzustand einzuführen — mit äußerster Kraft. Man hob die Eintheilnng in Provinzen, die Unterschiede der Ständeclassen, ja, die Ausübung jeder positiven, zumal der christlichen Religion auf, — und schleppte zum Erstaunen und Schauder Europas, den König, die Königinn, den Volkslicbling Herzog von Orleans, so wie eine Unzahl Anderer, die man als monarchisch, christlich oder aristokratisch gesinnt, vermuthete, zum Richtplatzc. Dieses Düstere erinnert an die alten Völker, die die Sünde durch blutige Opfer zu löschen versuchten; — doch floß dort das Blut der Thiere, hier, das der Menschen. Nachdem Frankreich seine Rolle als demokratische Republik, unter der Schreckensherrschaft, den Dircctoren und den Consulaten durchgewandert hatte, schwang sich Napoleon Bonaparte zur Dic-tatur; die Armee liebte ihn, und half ihm die regierenden Körper versprengen. Seine Handlungen waren umfassend; wir brauchen vor der Hand nur die: Er erweckte Illirien aus einem mchr als Tausendjährigen Schlafe; er wollte die Süd-slaven verbinden, und wußte für sie keinen passenderen und ehrenderen Namen, als den an Siege crinnerendcn „Illirier." Dieser Gedanke, ob-schon von einem Selbstherrscher ausgegangen, ehret ihn; er zeigt, daß Napoleon Brüder vereinen wollte, die sich kaum mehr kannten, abgesehen davon, ob er aus der Herrschaft über sie, Nutzen ziehen wollte, oder nicht. Er verband übrigens auch die Italiener, und die zum Gcsammtvcrban-dc, mindestens in damaliger Zeit nicht geeigneten Deutschen, in gewissen Parthicn unter seiner Oberherrlichkeit; ob er auf die Befreiung der Natio. nalitaten, oder nur auf eigenes Interesse sann, weiß noch Niemand; darüber sich auszusprcchen, dürfte jedoch in Kürze die Geschichte in der Lage seilt. ^Fortsetzung folgt.^ Ueber das Decret der k. k. oberst. Iu-stihstelle v. 2«. Iä«. «825 (Z. ?) betreff der chemischen Untersuchungen. Mittelst Decrctcs der k. k. obersten Iustitzficllc vom 21. Jänner 1825 (Z. ?)^ über diesfallS mit *^ Siehe Prov. Gesetzsammlung 1825 V. 7. S. 42. - 6 - der k. k. Hoskanzlei gepflogenes Einvernehmen, ist beschlossen worden, daß in Zukunft chemische Untersuchungen von beigebrachten Giften, die nicht im Orte der That vorgenommen werden müssen, mit Beiziehung eines Apothekers in einer Apotheke nach dem Antrage der Wiener meoicinischcn Fa-cultät vorgenommen werden sollen. Diese Vorschrift wurde allen Vezirksobrig-kciten und Commissariaten, welchen die fraglichen Thatcrhebuugen obliegen, mit dem Auftrage bekannt gemacht, sich genau darnach zu benehmen. Tiefes Gesetz gewährt in seiner Ausführung nicht volle Beruhigung. Wenn bei Vergiftungen mit vegetabilischen Stoffen nur durch den Geruch, den Geschmack und das Gesicht in Hinsicht auf Form, Farbe u. s. w. über die Natur und Beschaffenheit der im Magen und Gedärmen gefundenen noch unverdauten Substanzen geurtheili werden kann; so darf im Gegentheile bei Vergiftungen mit Mincralkörpcru jedesmal nur dlc chemische Untersuchung oder Prüfung l ^l,al)»ilj) entscheiden, durch welche man nicht nur bemühet sein muß, auszumittcln, was das eigentlich für ein Mineralkörper war, der einer giftigen Wirkung beschuldiget wird, sondern auch ob er in einer solchen Quantität gebraucht war, daß er die ihm zugeschriebenen Wirkungen auch wirklich hervorgebracht habe. Dergleichen chemische Untersuchungen können, da sie eine große Genauigkeit, verschiedenes Geräthe und vielen Zeitaufwand erfordern, nicht auf der Stelle gemacht werden, sondern sollen zu Hause bei voller Muße, am besten, vereinigt mit einem geschickten von der Gerichtsbe-Horde zu benennenocn Apotheker in Beisein einer richtspcrson geschehen ^1. Diese letztere gesetzliche Bestimmung findet in dem eingangserwähnten Decretc eine wesentliche Aenderung. Was aber die Beurtheilung ihrer vegetabilischen Stoffe betrifft, so wären erstere Bestimmungen noch in Kraft. Wenn man erwägt, welchen Täuschungen unsere Sinne überhaupt unterliegen, so muß es mit schreckender Besorgniß erfüllen, wenn jene als Mittel gebraucht werden sollen, vegetabilische Stoffe, etwa Gifte zu ermitteln. Obgleich die ('licm,'« in diesem Zweige noch sehr zurück ist, so lehrt sie doch schon Vieles, wie jene zu untersuchen sind. Alle bekannten Mittel sollen in Anwendung kommen, um der Wahrheit möglichst nahe zu kommen, denn davon hängt häufig das Wohl und Wehe des Menschen ab; ja es könnte das Leben eines Beschuldigten in Frage stehen ! Vei den vorzunehmenden chemischen Untersuchungen soll immer die Vorsicht gebraucht wer« den, daß nicht aller Vorrath zu diesen Versuchen verwendet, sondern jedesmal und von einer jeden Gattung ein Ueberrcst gelassen werde, der, wenn cs nothwendig sein sollte, zu fernerer Prüfung an die Obrigkeit gut verwahrt und versiegelt eingesendet werden muß. Was aber zu geschehen habe, wenn kein Über« rest geblieben ist; keiner bleiben konnte? das berührt keine gesetzliche Bestimmung. Sollten die Resultate der gemachten ersten Versuche dann maß' gebend für den Nichter sein und bleiben? Der Gedanke, daß sie cs unter gegenwärti« gen Verhältnissen sein und bleiben könnten, hat im Allgemeinen etwas Erschreckendes, wie der Verfolg zeigen, wird. Die Überreste der zu untersuchenden Stoffe sollen gut verwahrt und versiegelt an die Obrigkeit eingesendet werden. Dies ist ein wesentlich fehlerhafter Geschäfts« gang, denn die Obrigkeit hat stets bei der Untersuchung gegenwärtig zu sein, und ununterbrochen im Besitze der zu untersuchenden Stoffe, selbst während der Operationen des Kunstverständigen, nehmlich des Apothekers zu bleiben. Dieser ist ein Gewerbsmann, Magister der I'I»»!-nl^i« und beschäftiget sich wesentlich mit Bereitung und Sammlung von Arzneistoffcn und ein-schlägigcn Präparate. Um den Forderungen, welche an Apotheker gestellt werden sollen, entsprechen zu können, allen Verpflichtungen, die sämmtlich in das Gebieth der analytischen Ollcmn' gehören, nachzukommen, wird vorausgesetzt, — vollständige uud gründliche Kenntniß der reinen Ollcmin überhaupt, Zeit und besondere Vorliebe, um in der so ungemcin reichhaltigen Literatur der heutigen (^»«ini« mit dem Tage fortzuschreiten, und man muß sehr Vieles wissen, und gelesen haben, weil man nicht weiß, was man in einem sich etwa ergebenden Fall braucht. Das gründliche Studium einzelner Theile der rei-ncn ('lu'mi« z.V. der organischen, nimmt schon jetzt ein ganzes Menschenleben in Anspruch; die Erwerbung der theoretischen und praktischen Kennt« niße der analytischen <^mi<; beschäftiget einen Mann, der sonst nichts zu thun hat, vollauf, und cr wird noch kaum ausreichen können. In früheren Zeiten begnügte man sich einige Reagentien anwenden zu können, welche gegenwärtig bei der wettern Verbreitung chemischer Kcnntuiße unter den Industrielen nicht mehr genügen, eine mangelhafte Analyse bald entdeckt und öffentlich der verdienten Schmach preisgegeben würde; woraus folgt, daß die Behörden solche Arbeiten von Männern ausführen lassen sollen, welche im Stande sind, selbe vor Sachverständigen vertreten zu können. *1 Siehe die im Jahre 1815 erschienene Instruction für die öffentlich angestellten Aerzte und Wundärzte in den k. k. österreichischen Staaten, wie sie sich bei Leichen« beschauen zu benehmen haben, 8. §. wl, 102, 103. 7 Man kann ein recht guter Apotheker, und doch ein schwacher Analytiker sein, und wo und wie sollten die Studircnden dcr I'll», maoi« dies in der gesetzlich zugemessenen Zeit erlernen. Eine zutrauungöwürdige chemische Analyse fordert einen Mann, dcr theoretisch gebildet und praktisch geübt ist, der Reisen gemacht, um von den, wie Kometen seltenen Analytikern sich zu bc-lchrcn, einen Mann, der Zeit hat, sich mit voller Nuhe oft wicderhohlt mit der Analyse eines Gegenstandes zu beschäftigen. Er must ein passendes Locale, viele und kostspielige Apparate, einen gro-ßcn Vorrath von Reagentien haben, die er sich selbst bereitet hat, weil er die vollste Ueberzeugung haben soll, daß jene rein sind. Er muß sich üben, und so weit möglich das Dunkle aufzuhellen trach-teu, was z. B. bei den Untersuchungen der Vergiftungen durch organische Alkalien gilt. Er muß sich ganz diesem Geschäfte widmen und sorgenfrei leben, jederzeit einem Rufe folgen können; er soll daher vom Staate besoldet sein, und dies Geschäft, welches jetzt den Apothekern aufgelegt ist, übernehmen. Apotheker sind Gewcrbsleute, haben gewisse Zwecke zu verfolgen, welche als Regel nicht gestatten, daß sie sich zu Analytiker bilden, sie haben dazu die Mittel nicht. Sie fürchten sich mit Recht vor solchen Arbeiten, weil das Publikum es nicht gleichgültig ansieht, wenn z. V. der Mageninhalt eines Gestorbenen im Apotheken-Labo-ratorio analysirt werden soll. In Landstädten, wo dcr Apotheker das Geschäft oft allein besorgt, muß er sich vor Allem mit dcr 1'llarml^il; beschäftigen, auch des Lebensun« terhaltes wegen, andere Geschäfte treiben. Die Professoren dcr Vorbercitungs-Wissenschaften für Wuudärztc sind zu vielseitig in Anspruch genommen, sie können nicht allseitig genügen. Die Professoren dcr mcdicinischen (^»nil; sind wenige, sind vollauf mit Lehren, Prüfen, Rigorosen, Concurseloborateu beschäftiget, und zum Theile noch practische Aerzte. Selten beschäftigen sie sich vorwaltend mit analytischer ^licmir, die wahrlich eine Gcduldprobc ist. Die mcdicinische Faeultät der nächsten Universität ist nach dem Hoftanzleidccrete vom 8. Mai 1829 sZ. ?) factisch die zweite Instanz, allein wie mau versichert, wird das Gutachten des Professors der <^l'mi<;> dcr solche Arbeiten zugetheilt bekömmt, stets p^i- imuimmll angenommen, der, wie oben gesagt, sich nicht immer vorzugsweise mit Analysen beschäftigen kann. Es dürfte daher auch der Facultät cm Staats-Chemikcr zur Seite zu gcbcn sein, dcr sich lediglich dcr l'll^lmu und iusbcsondcre dcm Analysircn widmet. Vci dieser Gelegenheit musi ich dcr Schwierigkeiten gcdcnken, welchen die politischen Vchör-den bei Ermittlung dcr Entschädigungen für die von den Apothekern vorgenommenen Untersuchungen begegnen. Welche Gebühren stehen den Apothekern für Mühe und Zeitaufwand zu? Wie sollen die Vergütung für Vrennmatcrialc, Zuschläge, Reagentien und Requisiten bemessen werden? Sendet man solche Rechnungen zur Eensur an die Staatsbuchhaltung, so findet sie vielleicht das Gutachten kurz, die Forderung aber zu groß! Als ob sich bei solchen Arbeiten ein Längengewicht oder Hohlmaß anlegen ließe! Besser sorgte in ihrer Sphäre die Hofkammcr in Münz' und Bergwesen mit dein Decrete vom 24. März 1840 Z. 15853 hinsichtlich der Entschädigung ihrcS materielen Aufwandes bei Vornahme der Untersuchungen von Mincralkörpcru. Diesem Allen zu Folge scheint es Jedermann klar sein zu müssen, daß dieser Zweig dcr Rechts-pstcgc sehr verwaist ist, und einer entschiedenen Umstaltung und Verbesserung dringend bedürfe. Neustadt! den 9. Mai 1848. Dr. Vest. Einiges über das Institut dcr Natio-nalgarde. Der bekannte Zweck der Nationalgarde ist die Erhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit. Die Erreichung dieses Zweckes anzustreben ist in einem constitutioncllen Staate die erste, und zu« gleich ehrenvollste Wicht eines jeden Staatsbürgers, vorzugwcise aber desjenigen, dcr dem Vc-sitzthumc und der Intelligenz angehört. Den was kann es für einen Staatsbürger wohl edleres, größeres und erhebenderes geben, als dcr Wahrer des konstitutionellen Thrones, dcr Wahrer der Freiheit, des eigenen Herdes, des VesitzthumS und dcr Intelligenz zu sein, und mit Blut und Leben für diese höchsten Güter cinzusteh'n. Um aber das Institut der Nationalgarde, diesem erhabenen, aber auch einzigen Zwecke nicht zu entrücken, muß aus demselben alles Fremdartige ausgeschieden, und sorgfältig alles vermieden werden, was Lust und Liebe zu demselben verleiden, oder auch nur indirect schwächen könnte. Die Nationalgardc ist mit Rücksicht auf Ve« sitz und Intelligenz aus dem Beamten-Stande, den Grundbesitzern und Erwerbsleutcn zusammen« gesetzt. Die besondern Pflichten, welche den Gardemitgliedern als Staatsdiencrn, Grundbesitzern oder ErwerbSlcutcu obliegen, hören durch den Eintritt in die Natioualgarde nicht im mindesten auf. Namentlich müssen die Erwcrbsleute ihre Erwcrbsgeschäfte ohne Unterbrechung fortführen, wenn ihre bürgerliche Eristenz mcht zerrüttet werden soll. 8 Kann aber dieses im vollen Masse Statt finden, kann Begeisterung für das Institut der Nationalgarde fortbestehn, wenn demselben das Gefolge vom unzähligen Ererciren, von Wachpara-dcn, Ehrenwachen, öffentlichen Aufzügen, Pa-trouilliren und andern Unzukömmlichkeiten, worunter namentlich das z. B. in Neustadtl vor Kurzem angeordneteVegrüssen auf drei Schritte vom Leibe gehört, beigesellt wird? Gehört der Nalionalgarde vermög seiner ehrenvollen Stellung als Wahrer des constitutionellen Thrones und der constitutionellen Freiheit etwa in die Classe der Paradenwachen? oder gar der Nachtwächter, oder Sbirrcn? Wird nicht dadnrch abgesehen von der nothwendig herbeigeführten Vernachlässigung der besondern bürgerlichen Pflichten, Lust und Liebe zu dem ehrenvollsten Staats-Institute im höchsten Grade verleidet, um nicht zu sagen unterdrückt. Die bisher in dem Institute der Nationalgarde vorgekommenen Erscheinungen sind der schlagendste Beweis dafür. Um daher dieses Institut auf seinem eigentlichen ehrenvollen Standpuncte festzuhalten, thut es mit Rücksicht auf die bisherigen Erfahrungen höchst noth, jedes unnütze Paradircn und Pa-trcuillircn zu vermeiden, höchstens nur einmahl in der Woche, allenfalls an einem Sonn- und Feiertage zu ererciren, und das Ererciren selbst so einzurichten, daß die Garden vorzugsweise mit jenen Griffen und Schwenkungen vertraut werden, welche ihrer aufhabenden Pflicht zur Erhaltung der Nuhe und Ordnnng angemessen sind. Ein Ttationalgarde für mehrere. Preisaufgabeu: t. In Laibach hat man darin studirt, unter die Landeöfarben ein „Gold" zu bringen; wieviel ist dadurch dem Ackerbauc und der Viehzucht entgan« gen? 2. Wieviel kann durch solches „Gold," zumal im Dunklen, wo man „blau" von „schwarz" nicht zu unterscheiden weist, Deutschland gewinnen? 3. Warum dringt man in Laibach auf Tragung der Farben des LandeS, während man in Nieder« österrcich und Stciermark Farben der Nationalität trägt? 4. Auf welche Art wird Deutschland auf das König« reich Jerusalem und die Grafschaft Jericho Anspruch stellen, auf diese Gebiethsthcile, die unter Friedrich Barbarossa ein integrircnder Theil Deutschlands geworden sind? 5. Um wie viel ist der Pangermanismug unschuldiger, denn der Panslavismus? 6. Um wie viel ist jener diesem voraus? 7. Worin unterscheidet sich ein Vund von einem Stricke? 8. Warum ist die Landkarte von Ungarn heutigen Tages so tauschend? Lieder eines Schwarz-Gelben. Von ^ V. HV«o«>»«5. «. Preßfreiheit und Volksvertretung, Nationalgardc — Alles ftel, D'rüber machen jetzt die Leute Ein bcläubcudes Geschrei.' — Ei wie seid ihr doch so närrisch, Dies bestand ja früher auch, Und dabei hat still gemästet Mancher Mucker seinen Vauch! Prcßfrciheit war ja vorhanden, Denn man preßte frank und frei, Und das Völklcin schwitzte tüchtig, ^M Glaubte, daß gesund dicö sei! — H^! Volksvertetung, ci ihr Thoren, Hat gemangelt euch doch nie, Trat man euch doch weidlich mürbe, Daß so mancher Pfiff und schrie! — Garde war euch auch gegeben. Das Costüm nur anderS war: Grane Nöckc, Hasclstöcke Vrcite Hüte und Talarü — D'rum, ihr Leutchen, laßt euch rathen: Kehrt zur alten Nuh' zurück, Denkt, daß doch in jenen Zeiten Mancher wurde fett und dick!! Jetzt hcisit es zum Landtag' gehen, Älch, daß uns (hott dort gnädlg sei, Verlieren dort Hören und Sehen Von dem Nuf' und Lärm: Nur frei!! Ach früher! —> wir kamcn gefahren Gepudert, geschniegelt das Haar Und Zöpfe, gerade so lange Wie einst in dem Achtziger Jahr! Dann ging es im Pompe zur Messe, Dort bat ja ein jeder als Christ: O Schöpfer, erhör' unser Flehen Und lasse nur Alles wic's — ist.'! Dann ging es zu prächtiger Tafel, Fürwahr welch' ein köstlicher SchmauS! Dann: hm! hm? daS herrliche Wetter! Und sieh, der Landtag war — auS! lAus dem Freisinnigen.! Ein Capital von 6000 st. E. M. entweder im Ganzen oder in kleinern Parthien ist gegen 5 0Mge Verzinsung nnd pupillarmäffige Sicherheit darlehensweise zu vergeben, wobei als Vortheil des Anlcihers bemerkt wird, daß bei ordnnngsmäffiger Zinsenzahlung eine Capitals-aufkündignng nicht in Aussicht gestellt wird. Nähere Auskunft hierüber ertheilt auf mündliche Anfragen oder p^rtl'frcie Briefe die Kanzlei Hes Herrn Dr. Josef No sin a in Neustadtl. Ncustadtl in Illiricn. Druck und Verlag von Maria Tandlcr 6 Sohn.