d er siciiminbbrdgiiisten Sitzung des Landtages zu Laibach am 30. März 1863. Anwesende: Vorsitzender: Freih. ti. So belli, Landeshnuptinann Don Krain. —- K. k. Statthalter Freih. v. Schloißnigg. ■— Sämmtliche Mitglieder, mit Ausnahme des Herrn Fürstbischofs Dr. Widm er, dann der Herren Abgeordneten: Baron Apfaltrern, Graf Anton Auersperg, Locker. —- Schriftführer: Vilhar. Tagesordnung: 1. Lesung bcs Sitzungs-Protokolls vom 29. März. — 2. Vortrag bezüglich der Revision des Hccresergäuzmigs-GesctzeS. — 3. Vortrag wegen Bclassnng der Gnadcngabc für eine Tochter der Protocollisten - Witwe von Gariboldi. — 4. Bortrag des Petitions-Ausschusses über einige Petitionen. — 5. Eventuell: Voranschlag des Landes - Anöschnsscs pro 1863 und 1864. Argillit im* Sitzung 10 lOjr 30 Minuten vormittags. Präsident: Ich eröffne die Sitzung, da die nothwen- dige Anzahl der Herren Landtags-Abgeordneten anwesend ist. Ich ersuche den Herrn Schriftführer das Protoeoll der gestrigen Sitzung -vorzulesen. (Schriftführer Vilhar liest es. — Nach der Verlesung.) Ist über die Fassnng ded Protoeolls etwas zu bemerken? Nachdem nichts dagegen bemerkt wird, ist das Protoeoll als richtig anerkannt. Durch den Herrn Abg. Vilhar ist eine Petition der Ortschaft IN«dnimsdo im Bezirke Adelsberg eingelangt, um Bewilligung zur Vertheilung einer Hntweide. Diese Petition wird dem Pekitions-AnSschnsse zugewiesen zur schleunigsten Berichterstattung bis morgen, wenn es möglich ist. Wir kommen nun zur dritten Lesung des Comitö-Antrages auf Förderung des Grnndlasten-Äblösnngs-Ge-schäfres. Es ist ans dem Antrage des Comiü's demselben der Punkt 1 zur neuerlichen Berathung und Textirnng zugewiesen worden, ich ersuche den Herrn Berichterstatter vor Allem den Punkt 1 in seiner neuen Textirnng vorzutragen. Berichterst. v. Strahl: (Liest.) Mit Bedachtnahme auf die Verhandlung vom gestrigen Tage wird der erste Absatz des Antrages formulirt, wie folgt: Der hohe Landtag beschließe: 1. Es sei die hohe Regierilng behufs der Beschleunigung der Durchführung des Grnndlasten-Ablösungs-Ge- j schäftes zu ersuchen, nachfolgende Wünsche zu berücksichtigen und nach Thunlichkeit in's Werk zu setzen, als da sind: :0 Es wären die gegenwärtig fnngirenden Loeal - Commissionen mit Ausnahme von jenen zu Radmannsdorf aufzulösen, dagegen aber das Grnndlasten-Ablösnngs-Geschüft in den übrigen Bezirken dem jeweiligen Bezirksamte unter Zntheilnng des bisher für die Grund-lasten - Ablösung verwendeten Personals oder anderer disponiblen Arbeitskräfte zuzuweisen. I>) Es seien die Commissionsleiter gehalten, über jede Anmeldung oder über eine bestimmte Gruppe solcher Anmeldungen einen umständlichen, den Gang der gan- XXXIX. Landtags-Sitzung. zen Operation umfassenden und speciell die nothwendigen Exeurse besprechenden Plan der Landes - Commission zur Prüfung vorzulegen, und sich genau an die darüber erfliegende Verfügung der Landes - Commission zu halten. c) Es seien gegen die Einsichtnahme oder gegen die Er-theilnng von Abschriften der VerhandlnngSakten an Interessenten principiell keine Anstände zu erheben, und Beschwerden über Jneidenzpunkte zugleich mit der Beschwerde in der Hauptsache einzubringen. d) Es seien zu den Bedarfs- und Entschädigungs-Erhebungen , den Fall der freien Wahl ausgenommen, statt der mehr oder minder befangenen Förster benachbarter, oft in gleichen Servituts-Verhältnissen befindlicher Herrschaften, unabhängige und mit den Wirth-schafts-Verhältnissen des Landmannes vollkommen vertrante Personen als Sachverständige beiznziehen. 0 Es seien die Vermarkungen unter Jntervenirung der Interessenten von dem k. k. Evidenzhaltungs-Geometer auf gemeinschaftliche Kosten des h. Steuer-Aerars und der Partheien vorzunehmen. f) Es sei über den Grundsatz ob und inwieferne bei der Bedarfs-Ermittlung die subsidiarische Einrechnung deö eigenen Waldstandes der Berechtigten Platz zu greifen habe, eine authentische Gesetzes - Auslegung herbeizuführen. g) Es wären die Verhängung der im §. 37 des kais. Patentes vom 5. Juli 1853 und in den §§. 123 und 124 der Durchführungs-Instruction vorgesehenen Provisorien an mindere Förmlichkeiten zu knüpfen. I>) Es seien die Local-Commissionen mit Hinblick auf den §. 9 des a. h. Patentes vom 5. Juli 1853 zu beauftragen, nachdrücklichst auf die Realisirung gütlicher Uebereinkommen zur Ermittlung und Feststellung des Bedarfes, als auch auf gleichzeitige Bestimmung des denselben bedeckenden Aeguivalentes an abzutretenden Grund und Boden hinzuwirken, und endlich i) Es wäre den Local-Commissionen die genaue Befolgung des §. 28 des kais. Patentes anzuempfehlen, damit der Werth und Ertrag dcS abzutretenden oder zu theilenden Grundes den ermittelten oder verglichenen Bedarf zur Genüge decke, und nicht durch Illusionen der Sachverständigen vereitelt werde." Präsident: Ist über den neu formulirtcn Punkt 1 etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Nachdem Niemand das Wort ergreift, so bringe ich denselben zur Ab- : stimmung. Ist es gefällig nochmals denselben zu hören? j (Rufe: Nein!) Ich ersuche demnach die Herren, welche ; mit der neuen Textirung des Punktes 1 einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Die ' weiteren Punkte sind bereits gestern angenommen worden; somit bringe ich den Antrag im Ganzen zur Abstimmung, 1 und ersuche jene Herren, welche mit dem Antrage im. Ganzen und Großen einverstanden sind, sich zu erheben. : (Geschieht.) Er ist angenommen. Wir kommen nunmehr zum Vortrage bezüglich der Revision des Hecresergänznngs-Gesetzes. Ich ersuche den betreffenden Herrn Berichterstatter seinen Vortrag zu bc- : ginnen. Berichterst. Derbitsch: (Liest denselben.) „Dem in der 21. Sitzung vom h. Landtage gewählten Ausschüsse zur Vorberathung des Antrages betreffend die Revision des Heeres-Ergänzungs-Gesetzes ist zur Aufgabe geworden, jene Bestimmungen dieses Gesetzes, welche dringend einer billigen Abänderung bedürfen, hervorzuheben, und hierüber dem h. Landtage seine Anträge zu stellen. Das jetzt geltende Heeres - Ergänznngs - Gesetz bildete nun den Standpunkt der Berathung, daher der Ausschuß die umständliche Prüfung und Erwägung desselben für nothwendig erachtete; dabei ist der Ausschuß von 2 Gesichtspunkten ausgegangen. Zuvörderst konnte er nicht verkennen, daß das Hčerin jedem Staate eine Nothwendigkeit sei, und daß cs als ein mächtiges Bollwerk nach Außen und als eine Hauptstütze der öffentlichen Ruhe und Ordnung im Innern in einer numerischen Stärke bestehen und jene Tüchtigkeit haben müsse, um in jedem Falle für seinen hohen Beruf mit Kraft und Nachdruck einstehen zu können; andererseits j durfte aber der Ausschuß nicht übersehen, daß dieser Bestand doch auch einige billige Grenzen insoweit finden müsse, daß die staatsbürgerliche Gesellschaft in ihren son- ! stigen Berufsgcschäftcn, in ihrem Erwerbe nicht auf das ; Aeußcrste beschränkt, und in ihrer Wohlfahrt nicht zu em- j pfindlich getroffen werde. Der Grundsatz der Unterordnung des Einzelnen zum Wvhle des Ganzen soll eine billige Geltung und Berücksichtigung finden. Oesterreich als ein Agrikultur - Staat ist angewiesen, Vorsorge zu treffen, daß die Landwirthschaft als Grundbedingung der physischen Existenz der großen staatsbürgerlichen Gesellschaft nicht gefährdet werde, daß aber auch die Gewerbe und die Industrie als die zweite Hanptqnclle dcr materiellen Wohlfahrt des Staates und des Nationalreichthums nachhaltig belebt werden, daß wissenschaftliche Ausbildung und Leitung zur Begründung der materiellen Wohlfahrt einen mächtigen Hebel abgeben, dürfte wohl nicht bezweifelt werden. Das jetzige Hceres-Ergänzungsgesetz ist diesen Richtungen und wesentlichen Anforderungen nicht gerecht, und übt in seiner praktischen Anwendung auf das Wohl der Bevölkernng einen sehr harten nachtheiligen Einfluß, in welcher Beziehung hauptsächlich die Bestimmungen über die Befreiungen von der Pflicht zum Eintritte in das Heer als maßgebend erscheinen. Der Ausschuß hielt es für seine wesentliche Pflicht, vorzüglich die in dieser Beziehung bestehenden Mängel und Gebrechen hervorzuheben und deren Beseitigung zu beantragen; er konnte jedoch nicht des Dafürhaltens sein, daß er das Hccreö-Ergänznngs-Gesetz in allen seinen einzelnen Bestimmungen hier zu beleuchten und einen förmlichen Entwurf eines ganz neuen dießfälligen Gesetzes dem h. Landtage vorzulegen habe. Wie schon bemerkt, ist dem Ausschüsse nicht entgangen, daß das HecreS-Ergänzungsgesetz auf die Bevölkerung einen sehr harten, unnöthigcn und durch nichts zu rechtfertigenden Druck übe, daß es in die Familicnverhältnisse sehr störend eingreife, daß cs der Landwirthschaft die nothwendigen Mittel und den Schutz entziehe, und der Industrie abträglich sei. Von dieser Anschauung geleitet, erachtete der Ausschuß die am Schlüsse folgenden Anträge stellen und dem hohen Landtage zur Annahme empfehlen zu sollen, wobei er bemerkt , daß die hier beantragten Befreiungen von der Pflicht zum Eintritte in das Heer als beabsichtigte Erweiterung und als Anhang zu den im Gesetze bereits enthaltenen Befreiungen anzusehen sind, deßwegen letztere hier nicht speciell angeführt werden. «fl 1. Ohne der eigentlichen Wehrkraft und der Tüchtigkeit des Heeres Abbruch zu thun, könnte bei einem sorgfältigen Unterrichte vorzüglich der jünger» Mannschaft und Aenderung des Systems der Privatdiencr die Militärdienst-zeit aus 6 Jahre nebst 2 Reservcdienstjahrcn herabgesetzt werden, wornach der ausgediente Militär-Kapitulant seiner vorhin gewählten und eingeübten Beschäftigung noch nicht ganz entwöhnt und entfremdet dieselbe wieder mit Erfolg beginnen könnte, und als ein nützliches Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft sich sein ferneres Fortkommen noch rechtzeitig zu sichern in der Lage wäre. »fl 2 a. Wenn die Landwirthschaften, ohne welche ein Staat, wie Oesterreich nicht existiren kann, gedeihen sollen, so erfordern sie hinreichende Arbeitskräfte und ununterbrochene gute Leitung; diese wesentlichen Erfordernisse deö Prosperirens der Landwirthschasten können aber ohne persönliche Anwesenheit des Eigenthümers als des unmittelbar Jnteressirten nicht gedacht werden. Je größer die Landwirthschaft ist, desto umsichtigere und kräftigere Leitung und desto mehr Arbeitskräfte erheischt sie. Nach dem Grundsätze der Gleichberechtigung soll aus Anlaß der Militärdienstpflicht dem Großgrundbesitze keine neue Last aufgebürdet werden, und cs soll den Eigenthümern von ererbten Landwirthschaften ohne Unterschied ihrer Gattung die unbedingte Militärdicnstpflicht - Befreiung zukommen, sobald diese Wirthschaften von den Eigenthümern selbst besorgt werden, und deren Grunderträgniß zur selbstständigen Erhaltung einer Familie von 5 Personen zureicht. ad b. Es ist eine Anforderung der Humanität, eine Conscgucnz der in anderen Zweigen der Gesetzgebung hervorleuchtenden väterlichen Fürsorge zur Erhaltung der Familie, und zur guten Instandhaltung der Landwirthschasten erforderlich, daß mit Beseitigung der unnöthigcn Strenge die unbedingte Militärbefreiung des einzigen Sohnes eines Besitzers oder einer verwitweten Besitzerin einer maßhaltigen Landwirthschaft ausgesprochen werde. Die im Character der Landbevölkerung Krains wurzelnde Sitte, daß der Familienvater als Besitzer einer Landwirthschaft diese als Erbschaft denjenigen seiner Söhne unter Lebenden in das Eigenthum zu übergeben pflegt, welcher nach seiner Ueberzeugung zur Fortführung der Wirthschaft und zur Erhaltung der Eltern und der oft zahlreichen Familie der Fähigste ist, kann nicht unbeachtet gelassen werden. Derlei Wirthschastsübcrgaben und Uebernahmen, woraus der Ucbernchmcr seinen übrigen Geschwistern die ans-bednngcncn Erbsentfertignngcn auszubezahlen hat, sind, obwohl nicht nach den Buchstaben des Gesetzes, dem Wesen nach, als Erbschaften anzusehen. Durch derlei Uebcrgabcn werden nicht nur die Land-wirthschaften gefördert, sondern cs wird auch das Glück der Familien begründet und erhalten. Die Besitzer solcher Wirthschaften sind den Besitzern von ererbten Landwirth-schaftcn gesetzlich gleich zu halten, und ihnen die unbedingte Militärdienst-Befreiung zuzugestehen. Zur Vorbeugung allfälliger Mißbräuche und Gesetzesumgehungen hätte aber j ausschließend nur die erste Landwirthschafts-Uebergabe von Seite des Vaters an seinen Sohn die Militärdienst-Befreiung zur gesetzlichen Folge. ad c) ,,Das Recht, die ungestörte Entwickelung der Familien und die Hebung der Landwirthschaftcn fordern cS, daß jene Söhne des Landwirthschaft-BesitzerS, welche nach überschrittener 4. AltcrSclassc in Folge Heirat an eine maßhaltige Landwirthschaft daselbst eigenen Haushalt führen, oder die nach vollendeten juridischen, medicinischen, theologischen oder philosophischen Studien vermöge ihrer Stellung in der staatsbürgerlichen Gesellschaft von der Militärdienst-pflicht fortdauernd befreit und vom väterlichen Hanse entfernt sind, als nicht mehr zur väterlichen Familie gehörig betrachtet, und nicht als ein Hinderniß der Militärdienst-pflicht-Bcfrcinng des einzigen noch zu Hanse verbleibenden Sohnes des erwerbsunfähigen Vaters angesehen werden sollen. ad d) Die höhere Kategorie der Stndirendcn wird vermöge der sich erworbenen wissenschaftlichen Bildung dem Staate in den verschiedenen Verwaltnngszweigen und der Kirche, sowie int Gebiete der Wissenschaften immerhin wich- ! tigere Dienste leisten können, als wenn die Stndirendcn , nach Anwendung vieler Mühe und Kosten für immer dem sich gewidmeten Berufe entzogen, zum Militär affentirt ; werden würden. Studierende höherer Kategorie, an höheren Lehranstalten, I mit Inbegriff der technischen Abtheilung — mit durchgängig gutem Fortgange, guter Verwendung und sehr guten Sitten, hätten die Militärdienst-Befreiung zu genießen. Die für die Stndirendcn geltende,imZ.24 des jetzigen Hccrcs-Ergänznngs-Gcsetzcö vorkommende harte Bestimmung, daß die nach dem Gesetze befreiten Stndirendcn im Falle des Erlöschens der BcfrcinngSbcdingnng in jene militärpflichtige Altersclasse zurückversetzt werden, in welcher sic die angesprochene Befreiung erlangt haben, hübe, da sie ohnehin sonst für keine andere Classe der Befreiten gilt, zu entfallen. ad 3. Die Rccngagirnng gut qnalisicirter ausgedienter Capitnlanten kann für daS Heer nur von den größten Vortheilen begleitet sein, und sic würde im großen Maße ermöglicht, wenn die den Rccngagirtcn nach beendeten zwei Capitulationcn auszufolgende Militärdienst-Bcfrcinngstaxc auf einen für die Landbevölkerung, wenigstens für einen Theil derselben, erschwinglichen Betrag herabgesetzt werden würde, welchen man in der Summe von 600 fl. oft. W. vorschlagen zu sollen erachtete. Dieser Betrag würde dem ans der Militärdienstpflicht nach beendeter Dienstzeit auötrctcndcn Capitnlanten zu einer angemessenen Stellung in der bürgerlichen Gesellschaft und zu einer den Unterhalt sichernden Beschäftigung verhelfen. Als höchst unnöthig und ohne allen praktischen Nutzen haben sich die kreisämtlichcn Militär-BefrcinngS-Commis- sionen gezeigt, die aber dem Staatsschätze bedeutende Kosten, und den Parteien zeitraubende Gänge und oft kaum erschwingliche Auslagen verursachen, daher diese zu entfallen hätten. Der Industrie und dem Gewerbcstande ist in jeder Beziehung der thunlichste Vorschub zu leisten; den im militärpflichtigen Alter stehenden Individuen dieses Standes ist nach Maßgabe der Ausdehnung des Industrie- und Gcwerbs-zweigcö, bei denen sie bcthciligt sind, die Militürdienst-Befreinng zuzugestehen; da aber die Abstufungen in diesen Zweigen sehr weit auseinander gehen, so ist der Ausschuß des Dafürhaltens gewesen, hierin keinen bestimmten Antrag stellen zu sollen. Hingegen wäre den politischen Landesstellen das Recht einzuräumen, in besonders wichtigen, im Gesetze nicht vorgesehenen Fällen die Befreiungen von der Militärdienstpflicht ertheilen zu dürfen. Der Ausschuß stellt demnach den Antrag: Der hohe ! Landtag wolle beschließen: Es sei das h. Staatsministerium zu ersuchen, daß Hochdasselbe in der nächsten Rcichsraths-Scssion einen Entwurf eines neuen Heeres - Ergänzungs-Gesetzes zur verfassungsmäßigen Behandlung einbringe. Hiebei wäre Folgendes zu berücksichtigen: 1. Die Militärdicnstzeit sei von 8 Jahren auf 6 Jahre nebst 2 Jahren Reservedicnst-Verpflichtung herabzusetzen ; 2. in die im Hccres-Ergänznngs-Gesetze vom 29. Sept. 1858 bereits vorkommenden Militärdicnstpflicht-Befreiungen seien auch noch nachstehende aufzunehmen, und cs seien von der Pflicht zum Eintritte in das Heer zu befreien: a) Eigenthümer von ererbten Landwirthschaften, wenn sie auf selben den ordentlichen Wohnsitz haben, ihre Bcwirthschaftnng selbst besorgen, und das Grundcrträgniß der Wirthschaft zur selbstständigen Erhaltung einer Familie von 5 Personen zureicht. Ererbten Landwirthschaften seien die vom Vater an einen seiner Söhne übergebenen gleich zu halten, doch gilt dieß nur für die erste Uebergabe einer derartigen, wenigstens durch 10 Jahre im ununterbrochenen Besitze des Uebergcbers gestandenen Landwirthschaft an einen seiner Söhne; d) der einzige Sohn eines Besitzers oder einer verwitweten Besitzerin einer ad a) bezeichneten Landwirthschaft; c) dem im §. 13 H.-E.-Gcsctzcs gleich einen einzigen Sohn, Enkel oder Bruder Behandelten werde ferner jener gleich gehalten, dessen einziger d) Bruder oder übrige Brüder dd) nach überschrittener 4. militärpflichtigen Altcrscb'ssc eine ad a) bezeichnete Landwirthschaft erheiratet haben, oder endlich e) nach vollendeten juridischen, medicinischen, philosophischen oder theologischen Studien vermög ihres künftigen Berufes im Staate von der Militärdienstpflicht fortdauernd befreit sind, und einen selbstständigen Haushalt führen; f) die ordentlichen öffentlichen Stndirendcn an einer Universität, an einer Rechtsakademie, an der orientalischen Akademie in Wien, an einem Obergym-nasinm, an einer Berg-Akademie, an der Forst-Akademie zu Mariabrunn, an der land - und forst-wirthschaftlichcn Lehranstalt zu Ungarisch-Alteuburg, an der montanistischen Lehranstalt zu Leoben oder Pribram, an einer technischen Lehranstalt; wenn sie sich über die durchgängig guten Fortgangsclassen, gute Verwendung und sehr gute Sitten nnsznwciscn vermögen. Im Falle ein von der Pflicht zum Eintritte in das Heer befreiter Studirendcr den Be-freiungstitcl später aufgibt, oder die Bedingungen desselben zu erfüllen unterläßt, ohne einen andern erlangt zu haben, unterliegt er der Militärdienst-pflicht in jener Altcrsclassc, in welcher er zur Zeit seiner Militär - Vorrufnng steht. 3. Die Militärdicnst-Befreinngstaxe sei auf 600 fl. öst.W. herabzusetzen; 4. die kreisämtlichcn Militär-Befreiungs-Commissionen haben aufzuhören; 5. den politischen LandeSstcllcn werde das Recht eingeräumt, in außerordentlichen, besonders rücksichtswür-digcn, im Gesetze nicht vorgesehenen Füllen dieMilitär-dienst - Befreiungen zu ertheilen." Präsident: Ich eröffne die General-Debatte über den vorliegenden Gegenstand, und ersuche jene Herren, welche daS Wort ergreifen wollen, das Wort zu nehmen. Abg. Dr. Toman: Prosim besede. Slavni zbor! jaz ne bodem dolgo govoril, ker sam cul im in vem, da čas našega posvetovanja preveč hiti in beži, da imamo še veliko važnih opravil končali; vendar se ne,norem zdržali tukaj o predlogu vojaške postave nekoliko besedi govorili. Narod naš ljubi svoj dom, svoje polje, svojo domovino in svojo žlahto, in se peča naj raji s poljedelstvom. Njemu ima železo v črtalu veči vrednost, kakor v orožji. V značaju našega naroda leži miroljubnost. Človek bi mislil, da sinovi našega naroda niso sposobni za vojsko, vendar so se vsigdar, kadar jih je klicala sveta dolžnost hrambe za domovino in prestol cesarja na bojišče skazali junaške in pogumne branitelje, — na vseh poljih so zvesti ostali, •— in vsigdar se zamore slišati hvala našega domačega polka, kar zadene čvrste vojake in njih obnašanje v vojski in v miru. Ravno zato, ker so tako sposobni, se pa godi, da naša dežela mora več vojakov dajati tudi v druge polke, kakor je po nje velikosti in številu ljudstva v razmeri z druzimi kraljevinami in deželami. Statistične številke dokazujejo to resnico. Tako je pa prišlo, da zdaj pomanjkuje uže potrebnih pomoči in rok za poljedelstvo in obrtništvo. Da je to o-otovo, nam zamorejo veči posestniki povedati, ki se ozirajo in trudijo večkrat zastonj, da bi dobili dobre hlapce v svoje dobre službe. Da mora gospodarstvo tako škodo trpeti, je jasno. Zato sem se z druzimi poslanci pred včerajšnem predrznol c. slavno deželno vlado vprašati, kaj da je njej znano o tem, da se 400 komaj v začetku mesca na odlog spuščenih mož našega polka sopel kliče v stražno službo pri solniščih v Primorji, — in kaj da misli storiti, da se to odvrne. Vlada še ni odgovorila na to vprašanje, upam, da bode odgovorila, ko pošteno skrbi tudi za prid naše domovine. To pomanjkanje rok in moči v našem kmetijstvu je važen vzrok, da je deželni zbor pokazal svojo skrb zastran menj ojstre postave, kako se imajo mladenči v vojake jemati. Hvala tedaj čest. izvoljenemu odboru, ki nam nasvetuje predloge, s kterim je uže veliko pomagano. Treba je bilo, da je odbor nasvetoval, da se služben čas poniža od 8 let na 6 let. Če pride kmetijski mladeneč v vojake in dolgo ostane v njih, se odvadi svojega kmetijskega dela, ter se novega življenja navajen spridi za domače navade in šege; težko je tacemu možu se sopel poprijeti črtala — kmetijstva. Tudi je posebno važno, da odbor nasvetuje, da tudi posest izročenega zemljišča oprosti kakor posest podedovanega. Da to zdaj ne velja, je tvrdo pri nas. Naše ljudstvo ima hvalevredno koristno navado, da oče večidel še pri svojem življenji izroči svoje zemljišče jednemu ali druzrmu_ za kmetijstvo bolj sposobnemu in bolj pridnemu sinu. Če se tako ne godi, prenagli včasih smrt posestnika, in po postavi zna priti zemljišče v roke menj pridnega sinu. Zato je pa tudi potreba, da izročen j e zemljišča se v vrsto stavi s p o d e d o v a n j e m. Na dalje je tudi prav koristno, da se ne dela razloček med grajščinskimi in kmetijskimi zemljišči, to je s takimi, ki so v nekdanjih grajščinskih ali pa v deželnih knjigah (Landtafel) vpisane. Po lej razločbi je prišlo, da nekteri kmetijski gospodarji, ki so kupili kosce ali dele grajščin, niso oprosteni vojaščine za-voljo tega, ker so njih zemljišča v deželnih knjigah, temveč so morali 1500 gl. plačali, če so hoteli svoje sinove oprostiti. Da so tudi s tem predlogom oprosteni tudi pravi grajščaki, bi bilo uže prav, ko bi sicer n ij eri n ih posebnih pravic ne im li, kakor postavim zastran posebnih volitev v deželni in državni zbor. Tudi vsi druži predlogi se morajo priporočevati razun tega pod črko e, o k tereni pa bodem posebno za to govoril, da bi še menj omejena bila v tej črki omenjena razmera. Tudi želj im, da bi se kaj nasvetovalo za oprostenje učencev kmetijskih šol, ker so zelo potrebne; ali upam, da v tej reči bode drugi glas se vzdignol, kteremu ta nasvet bolj pristoji nego meni. Naj bi tudi vlada naše nasvete za dobre sprejela, da bi se kmetijstvo vzdignolo, ker to je podlaga našega premoženja, ker Avstrija se posebno opira rta poljedelstvo, ki se pa mora povzdignoti na višjo stopnjo, enako družim deželam, ki so nam všle uže naprej. Sklenem to za nasvet, k ter ega predlaga odbor slavnemu zboru (dobro!) Statthalter Freih. v. Schleiß ni g g: Ich erlaube mir eine Bemerkung zu machen. Der Hm Redner hat die Interpellation angeregt, welche in der vorletzten Sitzung vorgebracht worden ist, und hat die Zuversicht ausgesprochen, daß sie beantwortet werden wird. Es ist kein Zweifel, daß dieses geschehen wird. (Bravo, Bravo!) Ich hätte sie heute beantwortet, wenn nicht eine ziffermäßige Erhebung eines Datums nothwendig gewesen wäre, welche gestern nicht bewerkstelliget werden konnte. (Bravo.) Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? — Nachdem Niemand mehr das Wort ergreift, so^schlicße id) die allgemeine Debatte, und wir werden nun zur Spezial-Debatte über die verschiedenen Punkte übergehen. 3d) ersuche den Herrn Berichterstatter, punktweise die Anträge nochmals vorzulesen. Bcrid)tcrst. Derbitsd): (Liest.) „Es sei das hohe Staatsministcrinm zu ersuchen, daß Hochdassclbe in der nächsten Reichsraths - Session einen Entwurf eines neuen Heeres - Ergänzungs - Gesetzes zur verfassungsmäßigen Behandlung einbringe." Präsident: Es genügt. Berichterst. Derbitsch: Diesen Satz glaube ich durch den eben vorgetragenen Bericht genügend begründet zu haben, und die weitern Punkte, die hier angeführt sind, sind ohnehin Motive zu diesem allgemeinen Satze. Ich wäre sogar der Ansicht, daß dieser Satz zuletzt zur Abstimmung komme, weil er alle übrigen Punkte umfaßt, und die übrigen Punkte, die ich nun als besonders dringend bezeichnet wissen wollte, diesen Satz motivirat. Präsiden t: Ich glaube, daß zuerst über das Prinzip abgesprochen werden muß. Bcrichterst. Der bit sch: Ich ziehe meinen Antrag zurück. Präsident: Wünscht Jemand das Wort? (Nach einer Panse): Nachdem Niemand das Wort ergreift, bringe ich den Antrag des Ansschnsscs: „Es sei das h. Ministe-riiiitt zu ersuchen, daß Hochdnsselbe in der nächsten Reichsraths - Session einen Entwurf eines neuen Heeres - Ergän-zungs - Gesetzes zur verfassungsmäßigen Behandlung einbringe," zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche damit einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist angenommen. — Jetzt bitte ich, die einzelnen Punkte vorzutragen. Bcrichterst. Dcrbitsch: Ich erlaube mir vorläufig zu bemerken, daß alle diese Punkte nicht als ausschließliche Punkte angesehen werden können, die im Heeres - Ergän-znngS-Gcsctze zu ändern wären, sondern, wie ich schon im Berichte erwähnt habe, als solche, die vorzüglich nicht bloß j auf unserem Lande, sondern auch auf der Gesainmt-Bcvöl-kernng der Monarchie lasten. (Liest Punkt 1.) Präsident: Wünscht Jemand das Wort? (Nach einer Panse): Wenn über den Punkt 1 Niemand das Wort zu ergreifen wünscht, so bringe ich denselben sogleich zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Punkt 1 ist angenommen. Bcrichterst. Dcrbitsch: (Liest Punkt 3, lilt, a): Ich erlaube mir nur ztt bemerken, daß hier der Unterschied fallen gelassen worden ist, welchen der §. 21 dcS Hecrcs-Ergünzungs - Gesetzes feststellt, welcher nämlich den Unterschied zwischen den s. g. Dominical - und Rnstical-Besitzern macht, wornach die Dominical- Besitzer auch bei einem Theilbesitze von der Militärdienstpflicht nicht befreit sind. Es ist nach der Ansicht des Ansschnsscs eine auffallend ungerechte Behandlung der Besitzer. Die vormaligen Vorrechte des s. g. Großgrundbesitzes sind entfallen. Es ist nicht einleuchtend, ans welchem Titel jetzt noch der Großgrundbesitzer zu etwas mehr verhalten werden soll, als ein anderer Besitzer, nachdem cS sich hier bloß um die Landwirthschaften, um deren gute Bewirthung und bett Ertrag derselben handelt. Deßwegen hat der Ausschuß den allgemeinen PassnS angenommen „ererbte Landwirthschaftcn." Der zweite Absatz dieses Paragraphes, welcher von der Ucbergabe spricht, ist nach der Ansicht des Ausschusses ans dem Grunde aufgenommen worden, weil man doch enteilt Besitzer einer Landwirthschaft das Recht einräumen muß, seine Wirthschaft in jene Hände zu übergeben, in welchen die Familie, sowie auch er für die Folge cxistiren kann. Man hat hier einen Termin des Besitzes durch die letzten 10 Jahre angenommen; dieses ans dem Grunde, damit ja aller Verdacht einer möglichen GesetzeS-Umgehnng behoben und beseitiget werde; — weil eS doch möglich wäre, wenn man nicht diese Beschränkung aufnähme, daß ein Besitzer die eine Wirthschaft einem seiner Söhne im militärpflichtigen Alter oder vor dem Eintritte desselben übergibt, und dann eine andere erkauft und sie wieder übergibt it. s. w. Um ja allen möglichen Verdacht zu beseitigen, hat man daher den Passus aufgenommen, daß der Besitz durch die letzten 10 Jahre ununterbrochen in den Händen des Besitzers gewesen sein müsse. Präsident: Wünscht Jemand über §. 2 lit. a das Wort zu ergreifen? (Niemand meldet sich.) Nachdem Niemand das Wort ergreift, bringe ich die Hl. a zur Ab- stimmung , und ersuche jene Herren, welche mit der Fassung der lit. a einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) lit. a ist angenommen. Berichtcrst. Derb it sch: (Liest lit. It.) Ich glembe, daß hier eine weitere Begründung entfällt, wenn man nur darauf Rücksicht nimmt, daß im Staate zuerst Familwn vorhanden sein müssen, und daß ohne Familien ein Staat nicht cxistiren kann, daß der Besitzer einer Wirthschaft doch immerwährend einen Ersatz in seiner Wirthschaft, eine Aushilfe für mögliche Verhinderungsfälle benöthiget. Präsident: Ist über lit. b etwas zu bemerken? Wenn nicht, so bringe ich dieselbe zur Abstimmnng, und ersuche jene Herren, welche mit lit. t> einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) lit. b ist angenommen. Berichterst. Derbitsch: (Liest litt, c) und d). Ich erlaube mir nur zu bemerken, daß im §. 13 des Heeres - Ergänzungs - Gesetzes die Fälle aufgezählt sind, in welchen bei mehreren vorhandenen Söhnen die übrigen als einem einzigen >L>ohne, einem Enkel oder Bruder gleichgehalten und gesetzlich behandelt werden. Das sind nämlich Fülle, wenn die übrigen Brüder oder der einzige Bruder jünger als fünfzehn, ober vermöge späterer Bestimmung als 18 Jahre, oder vermöge sonstiger Gebrechen zu jedem Erwerbe unfähig ist. Diese Bestimmung glaubte der Ausschuß nicht anführen zu sollen und hat nur zu den bereits im Gesetze eben vorgetragenen Bestimmungen die weitern zwei Bestimmungen aufgenommen, und zwar zuerst jene Bestimmung, daß derjenige dem einzigen Sohne glcichzu-halten sei, der nach überschrittener vierter militärpflichtiger Classe eine maßhaltige Landwirthschaft erheiratet hat. Präsident: Wünscht Jemand über c und d das Wort? (Nach einer Pause.) Nachdem Niemand das Wort ergreift, bringe ich lit. c und d zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit denselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) c und d sind angenommen. Berichterst. Dcrbitsch; (Liest lit. e.) Hier hat der Ausschuß in Erwägung der Umstände, daß doch den Familien auf dem Lande nicht das Recht benommen werden könne, ihre Söhne an den höheren Anstalten ausbilden zn lassen, eine weitere Bestimmung anf-genommen. Die jetzigen Bestimmnngen des Heeres - Ergänzungs-Gesetzes haben derlei Söhne als noch fortwährend zur Familie gehörig behandelt; nachdem cs jedoch für Jedermann ersichtlich ist, daß ein absolvirter und selbstständiger Medicines, selbstständiger Beamte und Geistliche, der von der Familie ausgetreten ist, nicht mehr Aushilfe dem Vater, als Besitzer der Landwirthschaft, leisten könne, so ist der Ausschuß der Ansicht gewesen, daß man dieselben ferner unmöglich als zur Familie gehörig betrachten könne, und hat sie als nicht zur Familie gehörig, ebenso betrachtet, wie das Gesetz int §. 13. Präsident: Ist über lit. e etwas zu bemerken? Abg. Dr. Toman: Ich habe schon früher bemerkt, daß in dieser Position eine Bedingung enthalten ist, welche den guten Willen, welchen der löbl. Ausschuß gehabt hat, hinsichtlich des §. 13 auch in der Beziehung, welche hier erwähnt ist, eilte Erleichterung zu treffen, gewissermaßen vereitelt. — Wenn demnach §. 13 dem einen einzigen Sohne, Bruder ober Enkel gleich Behandelten jener gleich gehalten werden soll, dessen einziger Bruder nach vollendeten juridischen, medicinischen, philosofischcn, theologischen Studien vermöge des künftigen LebenSbernfeS im Staate von der militärischen Dienstpflicht befreit ist, so ist die weitere Bedingung „und einen selbstständigen Haushalt fuhren," eine solche, daß meines Erachtens diese ganze Position in den meisten Fällen unwirksam wird. Denn, wenn man die juridischen, mcdicinischcn, phi-losofischcn, auch theologischen Studien vollendet hat, führt man noch selten einen Haushalt, weil man erst dem künftigen Berufe der Selbstständigkeit entgegen geht. Es wäre hier zu erwägen, was der Begriff „Haushalt" ist. Wenn man nicht den Begriff Haushalt weiter ausdehnen wollte, so setzt doch der Begriff Haushalt so viel voraus, daß man eine selbstständige Wohnung, eine selbstständige Besorgung der Küche u. dgl. hat, daß mau sohin nicht an den Haushalt der Eltern oder Anderer gebunden ist. Selbst aber das gelingt den wenigsten, die unmittelbar aus den Studien ausgetreten sind, wie die Erfahrungen lehrt, daß namentlich Söhne der Bauern, welche hier bedacht sind, in so einfachen und mehr kümmerlichen Verhältnissen leben, daß sie höchstens eine eigene Wohnung haben würde, und sich mit den andern Bedürfnissen anderwärts versorgen müssen. Nehmen wir den Fall, cS würde gerade in der Stadt Kraiuburg, wo es auch Landleute gibt, der einzige Sohn hier zur Stellung kommen, und er hätte einen Bruder, der die juridischen Studien absolvirt hat, und nach Kraiuburg zum Bezirksamte, resp. Bezirksgerichte j in Prax treten und bei den Eltern Wohnung und Kost haben; würde dieser Fall eintreten, so würde der andere Sohn nicht befreit werden können, weil dieser bezügliche, nämlich, der die juridischen Studien absolvirt hat, nicht einen eigenen Haushalt führt. Diese Bedingung scheint mir die ganze Position so zu schwächen, daß id) glaube, daß sie ganz ausgelassen werden kann, und zwar aus dem ganz triftigen Grunde, daß, wenn auch ein solcher in Wohnung und Kost seiner Eltern steht, er ungeachtet dessen bei der Landwirthschaft nidjt behilflich sein kann; also selbst in diesem gesetzten Falle ist es wünschenswert!), daß solche Söhne, die diese Studien vollendet haben, den andern Brüdern in jener Beziehung zur Erleichterung kommen, als es d §. 13 des Heercs-Ergänzungs - Gesetzes bestimmt worden ist; daher stelle id) den Antrag, daß die letzten Worte „und einen selbstständigen Haushalt führen", wegzubleiben habe. Präsident: Wird dieser Abänderungs-Antrag unterstützt? Jene Herren, welche denselben zu unterstützen gedenken, bitte ich, sich zu erheben. (Gesehieht.) Er ist genügend unterstützt. Wünscht noch Jemand das Wort? (Niemand meldet sich.) So ertheile id) dem Herrn Bericht- | erstattet das letzte Wort. Berichterst. Derbitsd): Der Ausschuß hat dieses Bedenken, wcld)es Herr Dr. Toman angeregt halt, nid)t übersehen. Der Aussd)uß hat wohl erwogen, daß Söhne, welche aus dem Elternhause treten und fortlaufend vermöge ihres Berufes von der Militärdienstpflicht befreit sind, nidjt mehr ein Hinderniß dem nod) zu Hanse verbleibenden einzigen Sohne sein sollen. Dabei hat aber and) der Aussd)nß den möglichen Fall im Auge gehabt, daß, wenn dieser letzte Absatz, bett Herr Dr. Toman gestrichen haben will, ausbliebe, sehr leicht eine Gesetzesumgehung eintreten könnte. Der Fall ist leicht denkbar, den Herr Dr. Toman angeführt hat, daß ein absolvirter Jurist in Krainburg bei seinen Eltern wohnend und in Verpflegung stehend, daselbst die Prax nimmt, und daß er sohin nach dieser Position als noch zur Familie gehörig, betrachtet werden kann. Hingegen ist aber and) der Fall sehr leicht denkbar, und id) kann sogar einen practischen Fall anführen, daß der absolvirte Jurist von der Mili- tärdienstpflicht fortdauernd befreit, zu Hause ist und die Wirthsd)aft nidjt führt. Also nach seiner Stellung, nach seinem selbstständigen Berufe im Staate, ist er von der Militärdienstpflicht im Staate frei, und wenn dieser Passus ausgelassen werden würde, so ist sein jüngerer oder älterer Bruder von der Militärdienstpflicht auch frei. Id) kann ans dieser Rücksicht nur den AuSsdjnß-Antrag vertheidigen, obwohl ich für die größtmögliche Befreiung der Söhne der Grundbesitzer eingenommen bin. Abg. Dr. Toman: Herr Präsident! Id) würde mit Bezug auf die Gesd)äfts-Ordnung, obwohl der Herr Bcricht-crstatter sd)on gesprochen hat, nod) tim’d Wort bitten, weil über jeden Gegenstand Jeder zwei Mal sprechen kann. Diese Bemerkung des Herrn Berichterstatters ist nidjt unbegründet, und id) habe sie nicht vor Augen gehabt. Der Fall ist möglich, und wir haben wirklidj solche Fälle auch in unserem Vaterlande, daß absolvirte Juristen in die Heimat kommen und dort verbleiben, ohne weiter in Dienst zu treten. Allein das cntfdjntbiget aber nicht die Beisetzung einer soldjcn Bedingung, wo in jenem Falle, den ich gesetzt habe, und den der Herr Berid)terstatter anerkannt hat, die nrögtidje Befreiung ans diesem Gesichts-pnnkte vereitelt wird. Daher muß zwisd)cn diesen beiden Stylisirnngen eine klarere dritte liegen. Es muß die Bedingung eine solche sein, welche solche Fälle, die der Herr Berichterstatter vor Augen hat, wie and) einen solchen gerechten Fall, welchen ich vor Augen hatte, einschließt. Dieses, glaube id), wäre auf der Grundlage zu bessern, welche darin liegt, daß ein solcher, der fosdje Studien gemacht hat, and) sid; dem Berufe, für toddjen er die Studien gemacht hat, widmet, oder bereits gewidmet t)atr so z. B. ähnlich: „Nach vollendeten juridischen, medicini-fdjen, philosophischen, theologischen Studien, vermöge ihres Eintrittes in ein öffentliches Amt, von der Militärdicnst-pflid)t n. s. to." Kurz, nur diese oder eine ähnliche Sthlisirung würde zum Ziele führen, und id) würde wünschen, daß entweder über diesen Punkt der löbl. Ausschuß noch ein Mal berathe, oder daß und) einer ganz kurzen Unterbrechung die bezügliche Sthlisirung vorgeschlagen werden mödjte, da id) int Augenblicke alle Fülle zu erwägen Wirklid) nidjt im Stande bin. treten, daß der Ausschuß einen andern Antrag einbringen würde, so würde id) mid) doch selbst zu einer Sthlisirung bequemen. Präsident: Wünscht das Haus eine kurze Unterbrechung ? (Rufe: Ja!) Id) suspendire die Sitzung auf 5 Minuten. (Nach Wiederaufnahme der Sitzung): Ick, cvfndje bett Herrn Berichterstatter, die lilt, e) in der nunmehr vereinbarten Fassung vorzutragen. Berid)tcrst. Derbitsd): Ueber Rücksprache mit betn Herrn Antragsteller und Einigung mit ihm hätte nun die letzte Zeile dieses Absatzes weg zu bleiben, nämlich von den Worten „und einen selbstständigen Haushalt führen," und statt derselben wäre zu setzen „und sich dem bezüglichen Standcsbcrufe widmen." Id) werde nun den ganzen Absatz lesen: „Nack) vollendeten juridischen, mcbicinifdjen, philosophischen oder theologischen Studien, vermöge ihres künftigen Berufes im Staate, von der Militärdicnstpflicht fortdauernd befreit sind, und sich dem bczüglid)en Staudesbcrufe widmen." Abg. Dr. Toman: Nach dieser Erklärung bed Herrn Berichterstatters falle ich natürlich von meinem frühern Antrage ab. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Nach einer Panse) : Wenn nicht, so bringe ich litt. <■) in der neuerlichen Fassung zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit derselben einverstanden sind, sitzen zn bleiben. (Niemand erhebt sich.) Litt, e) ist in der neuerlichen Fassung angenommen. Berichters!. D c r b i t s ch: Lilt, il) (Präsident: nicht d), sondern f) f; über lilt, d) ist bereits verhandelt worden. (Liest litt, f.) Präsident: Wünscht Jemand über litt. 0 das Wort? Poslanec «Ir. Bl ei weis: Ako po milosti Njih Veličanstva presvetlega cesarja obvelja to, kar danes nasvetuje sl. odbor o premembi rekrulne postave, bode dosegla domovina naša neprecenljivo dobroto in hvala bode donela slavnemu deželnemu zboru od Triglava do Kolpe, od Nanosa do Triglava. Slavni odbor je prav dobro prevdaril v svojem predlogu vse, kar je treba, kar je pravično in tudi državi ne bode v nikakoršno škodo. Vendar v stavku f) pogrešam marsikaj, kar bi želel, da bi se prenaredilo in dostavilo. Pogrešam namreč prvič oproslenje učencev više realke. Če bi učenci više gimnazije imeli biti prosti vojaščine, zakaj nek ne učenci više realke i Orga-nična osnova šolska stavi gimnazije in realke v eno vrsto; iz uno more učenec prestopiti v to po nekterih pogojih ; tudi množi učenci realke so v starosti, ki je podvržena vojaščini; za gotovo vem, da celo v nižjej našej realki, sta ravno zdaj kaka dva laka. Obžalovati bi bilo, da bi se ne gledalo na učence, ki imajo kedaj bili podpora obrtništvu, kterega važnost je sl. odbor v svojem predlogu dobro povdarjal. Treba je tedaj, da pod svoje krilo vzamemo tudi učence više realke, zato nastavljam predlogu: „an einem Obergymnasium«, še: „an einer Oberr atschule.« V predlogu so naštete učilnice M a r i a b r u n n , L cob en, Altenburg. Meni se zdi to pr, več omejeno in nepravično, ker razun teh šol so še druge više gospodarske in kmetijske, ki jih obiskujejo Avslrijanoi in tudi naši sinovi. Jaz omenim le tukaj Hohenheim, imenitno kmetijsko šolo na Nemškem. Ako bi učenci, ki gredo v to šolo, ne bili vojaščine op ros leni, bi to toliko bilo, kakor da bi rekli: „Mariabrunn, Leoben in Altenburg imajo posebno privilegije, druge ravno tako imenitne in morebiti še bolj imenitne šole pa ne.« Gospoda! vede in umetnosti so svobodne; iskati smemo nauka, kjer koli ga hočemo! Meni bi se čudno zdelo, ako bi na priliko sinova žl. gospoda Langerja in gospoda Kozlerja ne bila oba vojaščine prosta zato, ker jeden se uči v Allenburgu, drugi v 11 o h e n h e i m u , ako sta sicer po marljivem svojem učenji oprostenja vredna. Tu ne gre delati nijednvga razločka. Zalo nasvetujem: naj se na mestu „an der Forstakademie Mariabrunn« itd., reče: „an den höheren montanistischen, forst- und land-wirlhschafllichen Lehranstalten.« In tretjič, kar pogrešam, je po pravici nekaj važnega, kar je gosp. «Ir. Toman uže poprej omenil. Predlog odborov ne jemlje nijednega oz Ta na učence tako imenovanih kmetijskih šol (Ackerbauschulen). In ravno so za našo deželo in za druge dež «d e našega cesarstva te šole, ki jih je poklicalo na dan c. kr. ministersfvo gospodarstva leta 1849, veliko bolj važne in imenitne kakor više kmetijske učilnice. To so ravno učilnice, po kterih sc more p o v z d i g n o t i kmetijstvo naše, ktero la ko živo potrebuje napredka. To je spoznala naša kmetijska družba, družba štajerska in vsaka druga a vs trojanska kmetijska družba, ki so uže prosile za oproslenje teh uč«:ncev ; to je profesor dr. Hlubek v Vidicem shodu vseh kmetijskih družb na Dim nji leta 1857 prepričavno dokazal. Važnost kmetijskih šol je v prvem našem deželnem zboru lepo razložil g. Ambrož; — važnost kmetijskih šol je spoznal domoljubni naš grof Gustav Auersperg, ki je im «d dva praktična tečaja teh šol z dobrim vspehom na svojej grajščini, — to je spoznal gosp. Dežman, ki je tudi svoj (rud žrtoval tej šoli, kteri je bil učenik, dokler ga ni drug poklic odtegnol temu poslu. Da pa te šole niso bile dosihmal toliko obiskovane, kakor je želeti, bilo je naj bolj krivo to, da učenci niso bili o pr os teni vojaščine; komaj dovrši učenec šolo, ga vzamejo v vojaški stan —- blizo dve tretjini so jih pobrali uže k vojakom — in zastonj je potem vse učenje, zgubljen je tak učenec kmetijstvu, zavržene so pa tudi štipendije. Ako tedaj hočemo pomnožiti število učencev v teh šolah in povzdignoti kmetijstvo v našej deželi, moramo skrbeti za oproslenje taci h učencev od vojaščine, kteri se učijo in obnašajo izvrstno. Upati pa je tudi, da to dosežemo, ker c. kr. ministerstvo gospodarstva, ki je dovoljilo odpust (Urlaub) la cim učencem, ako bi utegnili v vojake vzeti biti, je v svojem odpisu od 17. januarja 1851, št. 18043, kmetijski) družbi razodelo, da se ta reč še prevdarja. Naj mi sl. zbor dovoli, da berem to minist, pismo, (bere): „Auf das unterm 19. v. M. hieher gerichtete Ansuchen mn Erwirkung der zeitlichen Militär-Befreiung für die ausgezeichneten Zöglinge der Hnfbcschlags-Lehranstalt in Laibad) und der Ackerbansd)nlen in Krain, muß der verehrten Gesellschaft mitgetheilt werden, daß bei einem andern ähnlichen Anlasse das k. k. Ministerium des Innern hieher mitgetheilt hat, daß, bevor die noch im Zuge befindliche Verhandlung über die zeitliche Militär-Befreiung von Ackcrbansd)ülern nidjt zu Ende geführt sei, das k. k. Kriegs-minifterium sich nur auf eine zeitliche, aber allsogleiche Beurlanbnng soldjcr ausgezeidjncten Schüler einlassen könne, und eine solche Beurlaubung and) wirklid) in einigen Fällen erfolgt sei. Darnad) wolle sid) also die verehrte Gesellschaft bei vorkommenden Anlässen und viellcidjt aud), wenn genügende Gründe dazu vorhanden sind, bei den in der Eingabe erwähnten Zöglingen Jakob Pogazhnik und Franz Plahntar benehmen, bis der Gegenstand über die zeitlid)e Befreiung von ausgezeichneten Zöglingen der erwähnten Lehranstalten seinem Ende zugeführt sein wird, und sich bei allen derlei Anlässen der etwa nothwendigen kräftigen Unterstützung des hicrortigcn Ministeriums für vcrsid)ert halten." Po vsem tem nasvetujem, naj se stavek f) premeni tako le: „Die ordentlichen öffentlichen Stndircndcii an einer Universität, an einer Ncdjtsakadcmic, an der orientalischen Akademie in Wien, an einem Obergymnasium, an einer Oberrcalschulc, an einer ted)nisd)en Lehranstalt, an beit höheren montanistischen, forst- und landwirthschaftlichcn Vereinen, sowie an den öffentlid)cn Ackerbansd)nlcn, wenn sie sich über" it. s. w. Präsident: Ich stelle vor Allem die Unterstützungs-fragc über den so eben vernommenen Antrag. Jene Herren, weld)e denselben unterstützen wollen, belieben sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist unterstützt. Wünsdjt nod) Jemand das Wort? Abg. Krom er: Der Antrag des Herrn Abg. Dr. Blciwcis insbesondere, so weit er die Befreiung der Acker- bauschüler Betrifft, scheint mir doch etwas zu weit gehend. Denn nach feinem Antrage brauchte jeder Grundbesitzer feilten Sohn nur einige Monate zuvor in die Ackerbanschule zu schicken, und er würde ihn so der Militärpflicht entrücken, und sich selbst der Zahlung jeder Militärbefreiungstaxe entledigen. Ich glaube nicht, daß die Gelegenheit, sich auf so leichte Art der Militärpflicht zu entfchlagen, gesetzlich ge- ! boten feilt solle. Indessen, der Himmel muß alltäglich ; Millionen von Wünschen entgegen nehmen, und ich habe ihn nie dagegen Protestiren hören. Aus dem Grunde möchte ich auch gegen den hier angeregten Wunsch keinen ausdrücklichen Protest einlegen, aber wiederholt möchte ich erinnern, wer zu viel begehrt, der begehrt nichts. Wir bringen alle unsere Wünsche zu Papier, die Regierung hat aber eine gute Scheere (Heiterkeit) und wird sie zu einem Miniaturbilde stutzen (Heiterkeit), besser also, daß wir nicht zu viel begehren. (Stufe: Sehr gut!) Abg. Dr. Bleiweis: Ich habe berichtigend auf den Vortrag des geehrten Herrn Vorredners zu bemerken, I daß ich nicht verlange, daß die Ackerbauschüler überhaupt zu befreien sind; ich habe ausdrücklich gesagt, nur diejenigen, welche sich über durchgehends gute Fortgaugsclassen und gute Sitten auszuweisen vermögen. Die Ackerbauschüler müssen sich daher den nämlichen Bedingnugen wie andere Studirende unterziehen. Deßhalb erscheint zu diesen Prüfungen immer ein von der hohen Landesregierung abgeordneter kaiserlicher Commissar. Ich wollte also hiermit kein Refugium den Bauernsöhnen geben, daß sie in diese Schule gehen und sich dadurch dem Militärstande entziehen, sondern sie sollen nur dann befreit sein, wenn sie ihren Verpflichtungen, den hier ausgesprochenen Bediugiingeii, nachkommen. Was übrigens der Herr Abgeordnete Kromer besorgt, daß, wenn umu zu viel verlangt, man nichts erlangt, so glaube ich hier ein anderes Sprichwort anführen zu sollen: „Wenn man viel verlangt, bekommt man zuletzt doch vielleicht etwas." (Heiterkeit, sehr gut!) Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. D e s ch m a n n : Herr Abgeordneter Dr. Bleiweis hat den Antrag des Ausschusses in dreifacher Richtung erweitert. Er wünscht nämlich, daß auch die Schüler der Ober-Realschule jener Begünstigung theilhaftig werden, wie die Schüler des Obergymnasiums. Ich glaube, daß dieser Wunsch nur ein gerechter ist, und daß es überflüssig wäre, dießsalls einige Worte zu verlieren, indem dieser Gegenstand in den verschiedenen Landtagen ohnehin sehr ausführlich besprochen worden ist. Eine zweite Bemerkung des Herrn Dr. Bleiweis bezieht sich aus eine mangelhafte Ctylisirnng des Ausschußantrages, der es übersehen hat, auch ausländische, höhere landwirthschastliche Anstalten eiuzubeziehen. Ich stimme auch hierin vollkommen dem Herrn Dr. Bleiweis bei und bin mit seiner Stylisirung vollkommen einverstanden, woruach die höheren montanistischen Forst- und Landwirthschast-Unterrichtsanstalten überhaupt hier eiuzubeziehen wären. Es ist, wie ich glaube, selbst durch den nachträglichen Zusatz des Herrn Berichterstatters, der auch die Schulen von Leoben, Pribram hier einbezogen wissen wollte, dem allgemeinen Principe nicht Genüge geleistet worden, indem es noch andere mittlere landwirthschastliche UiitcrridjtSaii« stalten gibt, die so Ausgezeichnetes leisten und sich eines sehr zahlreichen Besuches erfreuen. Wenn daher ein Krainer an demselben studiren würde, so sollte er jene Befreiung genießen, wie überhaupt die Schüler an sogenannten mittleren Schulen. Herr Dr. Bleiweis war bei der Gelegenheit, als er von der Laibacher Ackerbauschule sprach, so freundlich, meine geringe Thätigkeit an derselben in einer sehr freundlichen Weise anzuerkennen. Ich würde jedoch eben in der Rück-sicht, da mir die Verhältnisse der Ackerbauschule bekannt sind, es gewiß nicht wünschen, daß jene Begünstigung, wie sie vom Herrn Dr. Bleiweis hier ausgesprochen wurde, und wie sie schon oster von Seite der hiesigen Landwirth-schaft-Gesellschast als Wunsch ausgedrückt worden ist, auch von dem hohen Landtage angenommen würde. Meine Gründe für diese Ansicht sind mehrere. Die Ackerbauschule in Krain erfreut sich von Seite der Landbevölkeriiug nicht jener Theilnahme, wie sie zu einer gedeihlichen Entwicklung wirklich nothwendig wäre. Die Stipendien sind es insbesouders, welche es möglich machen, daß diese Anstalt überhaupt von Studirenden besucht wird. Würden nicht Stipendien an die Ackerbauschüler vertheilt werden, so müßte die Schule unterbleiben. Was war ferner das bisherige Resultat, welches die Schule geliefert hat? Vermögliche Bauern, welche ihre Jünglinge in diese Schule senden würden, sind so selten, wie weiße Krähen, und ich weiß mich nicht zu erinnern, daß ich während der Zeit, als ich Gelegenheit hatte, diese Schule näher kennen zu lernen, eine erhebliche Anzahl von solchen Schülern daselbst beobachtet hätte. Im Gegentheile, die meisten Schüler, welche aus der Ackerbauschule austraten, waren in den landwirthschastlich-theoretischen Gegenständen so ziemlich geübt, so weit natürlich die Kräfte der Anstalt dieses möglich machten, sie gingen bann meistens auf die Herrschaften, wo sie als Großknechte gesucht und auch verwendet wurden. Daß aber solche Schüler zum selbstständigen Betrieb der Lciudwirthschaft nach Hause zurückgekehrt wären, das, glaube ich, sind höchst seltene Fälle. Nehmen wir nun die von Dr. Bleiweis beantragte Position in die Wünsche des Landtages ans, so bin ich überzeugt, daß, falls die Regierung daraus eingeht, die Anmeldung von Bauernsöhnen für die Ackerbauschule eine so immense sein wird, daß die landwirthschastliche Gesellschaft unmöglich den dießfälligen Anmeldnngen wird genügen können. Es werden sich nicht junge Leute melden, sondern 20jährige Bauernburschen, und zwar in solcher Unzahl, daß man nur Gnaden wird austheilen müssen, um die üaeanten Plätze zu besetzen. Wenn ich mich daher gegen diese Position erkläre, so thue ich es nur im Interesse der Schule. Was können sie mit einem 20jährigen Bcwern-burschen anfangen ? Ich glaube, daß jener Zeitpunkt, wo der Unterricht besonders fruchtbringend ist, der sei, wenn der Baiieinsohn au6 der Volksschule ansgetreten ist, wenn er nicht mehr verpflichtet ist, die Sountagsschule zu besuchen, was bei dem zurückgelegten 15. Jahre der Fall ist. Bauernsöhne im Alter von 15 Jahren scheinen mir die entsprechendsten Schüler für die niedern Ackerbauschulen zu sein, indem sie noch willig und gefügig sind, und auch dem Unterrichte nicht durch einige Zeit schon entrückt waren. In diesen Jahren aber sind sie ohnehin nicht militärpflichtig, und cs ist dießsalls ganz überflüssig, einen Wunsch auszudrücken. Selbst wenn Schüler im 16., 17., 20. Lebensjahre diese Schule besuchen, wird ohnehin der Fall nie vorkommen, wenigstens nach dem jetzigen HeereSergäuzungs-gesetze nicht, da erst mit dem zurückgelegten 20, Jahre die Militärpflicht eintritt, daß bezüglich ihrer eine Befreiung nothwendig wäre. Herr Dr. Bleiweis hat erwähnt, daß zwei Drittel der Schüler, welche die Schule besucht haben, unter dem Militär sich befinden, daher ihre Studien umsonst waren. Wir müßten demnach den Grundsatz anssprechen, daß Jedermann, welcher einmal diese Ackerbauschule besucht hat, für immerwährende Zeiten vom Militärdienste befreit sei. Ob Sie dadurch dem Principe der Gerechtigkeit Genüge leisten würden, bezweifle ich. Wenn unsere Wünsche derartig sein sollen, daß wir einer Würdigung derselben von Seite der hohen Staatsverwaltung entgegensehen können, so müssen sie auch so beschaffen sein, daß ein logischer Zusammenhang zwischen denselben existire. Es hat der Herr Berichterstatter sowohl bei Nummero 2, littera a und c sehr gut hervorgehoben, welche Cautclcn der Ausschuß im Auge hatte, damit nicht diese Begünstigungen mißbraucht würden. Es könnten ja jene Begünstigungen, die wir in den früheren Paragraphen den Landlcutcn zugesichert wissen wollten, durch die Aufnahme dieser von Dr. Bleiwcis beantragten Position völlig illusorisch werden. Ich bitte ferner zu beachten, daß in lillor.-i k der Grundsatz ausgesprochen ist, daß die Studirendcn der Hähern und der mittleren Schulen die zeitliche Befreiung genießen. Wenn nun cin Krainer an einer landwirthschaftlichcn Mittelschule den Unterricht genießt, dann soll derselbe der Wohlthat der zeitlichen Militärbefreiung theilhaftig sein, indem ich nicht einsehe, warum der Realschüler, warum der Gym-nasist dicßfalls besser gehalten werden soll, als der Ackerbauschüler an einer landwirthschaftlichen Mittelschule. Schon Herr Abgeordneter Kramer hat das zu Weitgehen der Wünsche des Landtages in einer, wie mir dünkt, sehr treffenden Weise beleuchtet. Ich erlaube mir ferner bei dieser Position aufinerksam zu machen auf eine, wie mir scheint, nicht ganz glückliche Stylisirung, welche der verehrte Ausschuß beliebt hat. Er führt nämlich hier die ordentlichen öffentlichen Studirendcn an einer Universität an, und fordert von ihnen, daß sie sich mit sehr guten Sitten ausweisen und mit durchgängig guten Fortgangs-classcn. Da nunmehr dieses System der Fortgangsclassen an Universitäten nicht mehr besteht und, so viel ich weiß, auch über gute oder sehr gute Sitten keine Zeugnisse ausgestellt werden, so müßte der betreffende Studirende allenfalls beim Pfarrer sich dießfalls ein Sittcnzeugniß holen (Rufe: Gut), wobei man jedoch nicht voraussetzen kann, daß der Pfarrer im Stande sein wird, über das Verhalten jedes einzelnen Hörers an der Universität eine Sittcn-Controlle zu üben. Ich würde daher wünschen, daß eben mit Berücksichtigung der Studirende» an Universitäten eine entsprechendere Stylisirung hier stattfinden möchte. Posl. de. Blei weis: Na odgovor čes litega pred- govornika imam le omeniti, da si ravno zavolje tiste reci vsak sebi greva — eden na desno, drug na levo -—-zavoljo k ter e sem ta predlog storil. On pravi, da kinetijšnn sola nima velik učencev, to je res, in ravno na to se opira moj predlog, zalo ker žalostna skušnja uči, da učenci dovršivši to učil nie o, se vtaknejo v vojake, namestu, da bi na dom šl™ in kmetovali. i Omeniti moram, da to ni sama moja misel, to je misel vseh kmetijskih družb bila. Ko je bila na Dunaj* leta 1857 velika kmetijska in obrtniška razstava jo gosp-dr. Hlubek v obširnem govoru, ko je bil z veliko hvalo sprejet, z odkritosrčno besedo razodeval želje, kako bi se kmetijskemu gospodarstvu v Avstriji pomagalo na noge. Med temi željami je. pa bila tudi ta, naj sc učenci na kmetijskih šolah oprostijo vojaščine. Jaz še enkrat ponovljam , gospoda moja, da s Alten-burgom, Hohenheimom nam ne bode toliko pomagano, kajti mladenčev iz naše dežele, ki g rej o v Altenburg XXXIX. Landtag« - Sitzung. ali Hohenheim, je celö malo; kar se jaz spominjam, jih v 20 letih menda ni bilo več kot štiri. Po mojih mislih so trije pripomočki za povzdigo domačega našega kmetijstva. Prva pripomoči so dobri izgledi, ktere davajo velika kmetijstva , umno oskrbovanje. Naš kmet je bistra glava, pa je tudi praktičen človek, ki se novih šeg in novega ravnanja še le tedaj poprime, ko vidi, da se drugot dobro sponaša. Zato bodejo umno oskrbvanje velikih kmetijstev vedno dobra šola mlademu učencu. Druga pomoč za povzdigo kmetijstva našega je, ako mlad gospodar posuje po tujih deželah in ogleduje gospodarstva drugod. Ali, gospoda moja, po tej poti se kmetijstvo naše dežele ne bode dosti na bolje spravila, ker našim ljudem prostega kmetijskega stanu manjka denarjev za potovanje po svetu. Tretji pripomoček po mojih mislih in po mislih vsa-cega, kdor pozna razmere kmetijstva na Avstrijanskem, so niže učilnice za kmetijstvo, ker v te vsak kmetijsk mladeneč brez prevelicih stroškov lahko hodi in se v kratkem času toliko nauči, kolikor mu je potreba, da more s pridom sam gospodariti ali pri kakej grajščini za oskrbnika poljedelstva v službo stopili. Gospod Dežman je rekel, da pravi čas šolskega učenja je 15. leto. To ni resnica, ker tak fant je po telesu še premalo trden, da bi mogel opravljati vse tiste dela, ktere morajo opravljati učenci druzega ali tretjega leta v teh učilnicah, kedar nastopi praktično učenje. Naj bolji čas za take učence je po večletnih skušnjah še le 18. leto in pozneje leta. V teh poznejih letih pa zadeva učence dolžnost vojaščine in na-mestu, da bi držali še šolske knjige v rokah, morajo zgrabili puško. Gospod Dežman se boji, da bi tacib učencev, ako bi bili vojaščine prosti, sila veliko pridrlo v šole, samo zavoljo tega in da bi potem število vojakov naše dežele škodo trpelo; ali to je prazen strah, ker moj predlog ne sega tako deleč, da bi bili vsi učenci kmetijskih šol vojaščine prosti, ampak le samo tisti, kteri, kakor v družili šolah, se tudi v tej vedejo izvrstno. Präsident: Haben der Herr Abg. Deschmann einen Antrag gestellt? Abg. Deschmann: Keinen. Ich habe nur den Antrag des Herrn Dr. Bleiwcis in den Punkten 1 und 2 unterstützt, bezüglich des Punktes 3 habe ich mich aber dagegen erklärt. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. Krom er: Es ist bereits erwähnt worden, daß die Ackerbauschulcn derzeit sehr schwach besucht werden. Daraus dürfte zur Genüge vorliegen, daß das Bedürfniß der Landbevölkerung nach dieser Schule eben kein dringendes, daß wenigstens daö Verlangen nach diesem Unterrichte kein großes sei. Die gedachte Schule jedoch als ein refu-giurn zu erklären, in welches nur diejenigen flüchten, welche gerade der Militärpflicht unterliegen und woselbst sie nur so lauge verbleiben, bis die Rekrntirung vorüber ist, zu einem derlei Institute möchte ich nicht beitragen wollen. (Heiterkeit.) Der Herr Dr. Bleiwcis hat freilich erwähnt, daß bei den Schülern der Ackcrbanschulc die gleichen Bedingungen eingetreten sein müssen, wie bei andern Schülern der Mittelschulen überhaupt. Allein, ich sage, ciu Schüler der Ackerbauschule braucht vom Lande nur durch 6 Monate in die Stadt zu kommen, und sich ein Zeugniß mit guten Fortgangsklassen zu erschleichen, und er wäre befreit. Wenn er das zweite Mal deßgleichen thut, bleibt er befreit, denn bei den späteren Rekrutirungen kommt er nicht mehr an die Reihe. Das wäre gewiß ein sehr billiges Mittel, um sich der Militärpflicht zu entziehen. Abg. Dr. Toman: Der hochgeehrte Herr Vorredner hat mit dein Bade das Kind nnSgcgosscn. Indern er gegen die Befreiung der einzelnen Ackcrbanschttler sprechen wollte, hat er sich offen ausgesprochen, daß er gegen die Anstalt selbst ist, weil sic, wie er meint, nach dem gegenwärtigen Besuche nicht nachweist, daß ein so großes Bedürfniß der Landbevölkerung nach dieser Schule vorhanden wäre, also auch das Verlangen nach derselben als ein sehr kleines sich darstellt. Ich glaube, wenn dieß wirklich der Fall ist, daß dann nur solche Erfordernisse nöthig sind, welche den Ackerbauschüler in eine solche Stellung versetzen, welche eben durch den Antrag des Hrn. Dr. Blciweis hinsichtlich der Militärpflicht entsteht. Daß die 'Ackerbauschule gute Früchte trägt, werde» die andern Herren des hohen Landtages zu bestätigen im Stande sein. Ich habe bloß wahrgenommen, daß jene Schüler, die aus den Schulen gekommen sind, eine vielfache Bildung erlangten, daß sic sich als Muster der Landwirthschaftsführung am Lande darstellen und wesentlich zu einer Verbesserung unserer landwirthschaftlichcn Zustände beitragen, namentlich, daß sic mit betn Alten brechen, weil es leider in unserm Volke liegt, daß eö vom Alten nicht weichen will. Sic erlernen in jeder Beziehung Ausgezeichnetes, das läßt sich nicht läugncu, und wenn die Schulen nicht so beschickt werden, wie cs zu wünschen wäre, so ist es eben das, weil immer noch nicht das Volk die Vorstudien seinen Söhnen hat geben können, daß sic gehörig in der Muttersprache ausgebildet worden wären, dann in die Schulen treten und sich mittelst dieser Muttersprache hätten weiter bilden können für ihren landwirthschaftlichen Berns. Ich muß mich entschieden für die Nützlichkeit, Wichtigkeit und Tüchtigkeit der landwirthschaftlichen Schulen aussprcchen und daher auch für den Antrag des Herrn Dr. Bleiweis, weil durch diese Begünstigung auch noch viele andere herbei gezogen würden, die sonst aus betn Grunde abgeschreckt werden, weil sic, bevor sie noch ihre landwirthschaftliche Bildung erlangten, oder bald darauf zum Militär abgestellt und ihrem Berufe entzogen werden. AuS diesem Grunde muß ich mich daher dafür aus-sprcchen; und es scheint mir die Rede des Herrn Abg. Kromcr gerade in der Weise, daß er die Anstalt selbst verwirft, eine sehr ungerechtfertigte zu sein. Präsident: Ich muß vom §. 84 der Geschäfts- ordnung Gebrauch machen. Nach diesem Paragraphe darf kein Redner öfter als zwei Mal über denselben Gegenstand sprechen. Abg. Dr. Bl ei wciö: Zn einer factischen Bemerkung erlaube ich mir das Wort zu erbitten. (Präsident: Ja.) Der Herr Abg. Kromcr hat bemerkt, daß die Leute nur auf 6 Wochen herein kommen und dann wieder auf 6 Wochen (Abg. Kromcr: Auf 6 Monate), während doch diese Schule ordentlich organisirt ist, aus zwei vollständigen Jahrgängen besteht und man an derselben gute Zeugnisse verdienen muß. Präsident: Ich schließe nunmehr die Debatte über diesen Punkt und gebe dem Herrn Berichterstatter das letzte Wort. Berichterst. Derbitsch: Der Herr Dr. Blciweis hat ein dreifaches Begehren aufgestellt. Er will die Befreiung der Schüler der Oberrealschule, dann der Schüler an den kaiserlichen forst- und landwirthschaftlichen Anstalten und an bett Ackerbauschulen im Allgemeinen. Ich glaube, daß wir uns vor Allem klar halten sollen, daß cs bei Befreiung von der Pflicht zum Eintritte in das Heer ans Dreierlei ankomme. Die Befreiung beruht auf 3 ^verschiedenartigen Gründen: entweder in der Rücksicht auf die Landwirthschaft, in der Wissenschaft und in der Rücksicht auf die Gewerbe und Industrie. Die Rücksicht aus die Laudwirthschaftcn wird hier hervorgehoben, und cs sind »ach dem Antrage des Ausschusses die Schüler au bett höheren Lehranstalten von der Militärpflicht zu befreien, ohitc sie an die harten Bedingungen zu binden, daß sie sich mit der durchgängigen Vorzugsclassc auszuweisen hätten. Die höheren Lehranstalten sind hier aus betn bestehenden Heeres - Ergänznngö - Gesetze aufgenommen worden. Der Ausschuß hat namentlich jene höheren Lehranstalten angeführt, welche auch nachträglich als solche benannt worden sind, das sind die montanistischen Lehranstalten zu Leoben und Pribram, die Bergakademien, Forstanstalt zu Maria Brunn und die land- und forstwirthschaftlichcn : Lehranstalten in Ungarisch - Altenburg. Was die Lehranstalten anbelangt, so war der Ausschuß der Ansicht, daß dieseobwohl sie nach dem Gesetze, nach dem Ausspruch dcö Herrn Abg. Deschmann, gleich gehalten werden mit den Schülern des Obergymnasiums, hier nicht in eine gleiche Kategorie gestellt werden können, weil sie ihrem künftigen Berufe nach mir bei Gewerben und der Industrie j verwendet werden können. Für diese höhere Bildung sind ohnehin die Schüler technischer Lehraiistalten als zu befreien angenommen. — Alfo den Gewerben und der Industrie ist durch die Befreiung der Schüler der technischen Lehranstalten Genüge geleistet. Die Schüler des Obergymuasitims haben in der Regel die Bestimmung zu einer weit höher» Ausbildung, somit können sie den Realschülern im Punkte der Militärbcfreinng nicht gleich gehalten werden. Diese angeführten Beispiele von Schülern in Hochhcim und von Altenburg, glaube ich, gehören nicht zur Sache. Dem Ausschuß sind wirklich die Anstalten von Hochhcim nicht bekannt. (Oho! Hohenheim!) Nun die Anstalten sind dem Ausschuß nicht bekannt gewesen, in wie weit solche Gegenstände darin vorzüglich vorgetragen werden, und der Ausschuß glaubte, daß er sich in auswärtige Lehranstalten nicht einzulassen habe. Was namentlich die Ackerbanschnle anbelangt, so bin ich durch den Vortrag der Herren Abgeordneten Desch-mann und Kromcr ohnehin von weiterer Bekämpfung des Antrages des Herrn Dr. Bleiweis enthoben. Ich will nur noch bemerken, daß cS mir sehr auffüllt, wie der Herr Dr. Bleiweis die Schüler der Ackerbanschnle im Allgemeinen von der Pflicht zum Militärdienste befreit haben will, nachdem cs sich doch nur entweder um die Rücksicht I des Besitzes einer Landwirthschaft, oder mit die Rücksicht höherer Ausbildung handeln kann. Will man die Schüler der Ackerbauschulen aus betn Grunde, daß sic seinerzeit Besitzer von Landwirthschaften sein werden, befreien, so sind sie ohnehin schon nach den vorigen Bestimmungen befreit, entweder als Besitzer solcher Landwirthschaften oder als einzige Söhne der Besitzer von Landwirthschaften, ober es kann auch der Fall eintreten, daß besonders rücksichts-würdige Gründe zur Befreiung vorhanden sind, und dem hat auch der Ausschuß durch Festsetzung dcö 5. Absatzes Genüge zu leisten geglaubt. Will man die Schüler der Ackerbanschnle ans Rücksicht der Wissenschaft befreien, ja, dann weiß ich nicht, wie weit wir mit der Wissenschaft kommen. Meines Wissens ist das schwache Lesen genügend, um als Ackcrbauschüler anfgenommen zu werden. Ob matt das zu bett Wissenschaften zählen kann, weiß ich nicht. (Dr. Toman: Das zählt Niemand zu den Wissenschaften.) Und ich glaube, wenn man sagt, daß die Schüler eine thcore- tischc im h practischc Ausbildung genießen, daß man ebenso die Knechte bei einer gut eingerichteten Wirthschaft befreien müßte, denn bei einer guten'Landwirthschaft hat der Knecht ebenfalls eine sehr gute Praxis; man müßte ihn ebenso befreien. Man müßte conscqnentcrweise alle Handwerker, welche gute Gcrnthschaftcn für die Landwirthschaft liefern, ebenso befreien, denn sie sind ja die Quelle, daß eine Landwirthschast gut bestellt werden könne. (Bewegung.) Ich glaube, daß wir vielleicht zu weit gehen, wir würden durch diesen Beschluß das Mögliche mit dem Unmöglichen vermengen. Glauben Sie nicht, meine Herren, daß wir Allen wohlgethan haben, wenn wir alles Mögliche als befreit erklären wollxn, und damit uns in die Lage versetzen, Nichts zn erringen. Ich kann mir den Antrag des Ausschusses befürworten. Wenn wir bei der hohen Regierung die Befreiung der Schüler jener Anstalten erwirken, die hier angeführt sind, so haben wir genug geleistet; begehren wir nicht zn Vieles, damit wir Etwas erlangen. Ich glaube nicht, daß der Satz hier paffend fei, wenn man viel verlangt, daß man endlich Etwas erlangt; ich glaube immer, wenn man zu viel verlangt, erlangt man Nichts. Ich empfehle daher den Ausschuß-Antrag. P r ä.s i d c n t: Gegen den Ausschuß - Antrag ist innern Antrag des Herrn Abg. Dr. Bleiweis, welcher dahin lautet: »lit. f. °Die ordentlichen öffentlichen Stndircndcn an einer Universität, an einer Rechtsaeadcmie, an der orientalischen Academic in Wien, an einem Ober-Ghm-nasinm, an einer Ober-Realschule, an einer technischen Lehranstalt, an den Hähern forst- und landwirthschaftlichen Lehranstalten, so wie an den öffentlichen Ackcrbauschulen, wenn sie sich" . . . u. s. f. wie im Ausschuß - Antrage. Ich bringe diesen Antrag zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sich zu erhchen. Abg. De sch mann: Ich glaube, daß bei der Ab-stimmnng hier ein eigener Moduö stattfinden müßte, indem es mehrere Herren gibt, die mit einzelnen Positionen des Antrages des Herrn Dr. Blciwcis vollkommen einverstanden sind, und da würde ich vorschlagen, daß über jene Punkte des Dr. Blciwcis'schen Antrages, welche von dem Ausschuß-Anträge abweichen, deren eö nur drei gibt, nämlich, die Stndircndcn an den Ober-Rcalschnlcn, an den höheren land - und forstwirthschaftlichcn und montanistischen Anstalten, und endlich drittens an den Ackerbanschnlcn, abgesondert abgestimmt werde, während hingegen die übrigen Punkte desselben ohnehin im Ausschuß-Anträge enthalten sind. ES ist daher der Dr. Blciwcis'fchc Antrag zum Theile ein abändernder, zum Theile ein Zusatz Antrag. Ein abändernder bezüglich der höheren Forstschulen, ein Zusatz-Antrag aber bezüglich der Ober-Real- und Ackerbau-Schulen. Ich würde also bitten, diese dreifache Richtung bei dcr Abstimmung im Auge behalten zn wollen. Präsident: Ist das h. Hans mit der vom Herrn Abg. Deschmann in Vorschlag gebrachten Abstimmung einverstanden. (Rufe: Ja!) Es wird nichts dagegen eingewendet, ich bringe demnach den Antrag des Herrn Abg. Dr. Blciwcis zur Abstimmung in Bezug auf den Passus: „Die ordentlichen öffentlichen Stndircndcn an einer Universität, an einer Rcchtsacadcmic, an der orientalischen Academic in Wien, an einem Obcr-Gymuasinm, an einer Ober - Realschule." . . . Jene Herren, welche mit diesem Passus einverstanden sind, wollen sich erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Nun kommt der zweite Passus: „an einer technischen Lehranstalt, an den höheren forst - und landwirthschaftli- chen Lehranstalten." Jene Herren, welche mit dicseni zweiten Pajsns einvcr,taudcn sind, wollen sich erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Endlich der dritte Passus: „an den öffentlichen Acker-bauschulen." Wenn die Herren mit diesem dritten Passus einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist abgelehnt. Die zwei ersten Punkte sind also angenommen, der dritte Passus ist gefallen. Nim kommt der weitere Antrag des betreffenden Ans-schnsscs; wenn die Herren mit diesem einverstanden sind, so bitte ich, sich zn erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Bcrichtcrst. D e r b i t s ch: (Liest Punkt 3.) Präsident: Ist über Punkt 3 etwas zu bemerken? (Nach einer Panse.) Wenn nichts dagegen bemerkt wird, so bringe ich denselben zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, bitte ich, sitzen zn bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist angenommen. Berichterst. D e r b i t s ch: (Liest Punkt 4.) Ich habe mir erlaubt, in der Begründung meines Antrages die dicßfälligen Gründe anzuführen, und glaube zur Ersparung der Zeit heute keine weitere Begründung anzuführen. Präsident: Ist über Punkt 4 etwas zn bemerken ? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so ist derselbe als angenommen erklärt. Bcrichtcrst. Dcrbitsch: (Liest Punkt 5.) Präsident: Wünscht Jemand über Punkt 5 das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich diese Nummer zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche damit einverstanden sind, sitzen zu bleiben (v. Wnrz-bach erhebt sich. (Heiterkeit.) Er ist angenommen. Bcrichtcrst. Dcrbitsch: Herr Landeshauptmann, ich beantrage sogleich die dritte Lesung zur Ersparung der Zeit. Da den Herren Landtagsmitgliedern der Inhalt aller Bestimmungen frisch im Gedächtnisse ist, so glaube ich die nochmalige Lesung ersparen zu können. Präsident: Ist die dritte Lesung dem Hause genehm? Ich ersuche jene Herren, welche mit derselben einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Sie ist an-genommen. Ist cs gefällig, die dritte Lesung wirtlich vor-znnchmcn, oder nur abstimmen zn lassen? (Rufe: Abstimmen.) Ich bringe sonnt den Antrag des Ausschusses über die Revision des Heeres - Ergänzungs - Gesetzes zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit demselben im Ganzen und Allgemeinen, so wie im Speciellen einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Wir kommen nun zum Vortrage wegen Belastung einer Gnadcngabc, und ersuche ich den betreffenden Referenten seinen Vortrag zn beginnen. Bcrichtcrst. v. Wnrzbach: Mit alters). Entschließung ddo. 23. Mai 1852 haben Se. Majestät der ständischen Bcamtcn-Waise Blandine v. Garibaldi den jährlichen Erziehungs-Beitrag pr. 45 fl. C. M. aus dem ständischen Fonde bis zur Erreichung des Normalaltcrs oder einer frühern Versorgung allergiiädigst zu bewilligen geruht. Der Fortbezug dieser jährlichen Unterstützung wurde der Blandine v. Gariboldi auch nach zurückgelegtem Normal-alter mit allcrh. Entschließung ddo. 24. Juni 1857 unter beut Titel einer jährlichen Gnadengabe bis zur Vollstreckung des 24. Lebensjahres allergiiädigst belassen. Da nun die gedachte Bittstellerin das 24. Lebensjahr zurückgelegt hat, wurde von ihrer Mutter Maria ».Garibaldi, Witwe des krain. ständischen Beamten Heinrich v. Gariboldi an den Landes-Ausschuß unter dem 3. Jänner l.J. das Bittgesuch gerichtet, ihrer Tochter Blandine den Fort-bezug dieser jährlichen Gnadcngabe Pr. 47 fl. 25 kr. oft. W. bis zur allfälligen anderweiten Versorgung erwirken zn wollen. Dieses Gnadengesuch wird durch folgende rücksichtswürdige Gründe unterstützt: 1. Das pfarrhcrrlichc Armuths- und Sittenzeugniß ddo. 29. October 1862 beweiset die gänzliche Mittellosigkeit, wie auch den tadellosen Lebenswandel der Bittstellerin. 2. Laut der ärztlichen, vom Herrn Medicinal-Rath Dr. Schrott bestätigten Zeugnisses ddo. 12. Deccmb. 1862 ist Blandine v. Garibaldi körperlich in so hohem Grade leidend, daß sie zu jeder, einen Erwerb bczielendcn Arbeit absolut untauglich ist; weil cs sich hier um eine weibliche Persönlichkeit handelt, wird mir der hohe Landtag die Vorlesung dieses ärztlichen Zeugnisses vielleicht erlassen. 3. Die Mutter derselben steht in hochvorgerücktem Alter, genießt die kleine Pension von 266 fl. 40 kr., hat nebst der Bittstellerin noch 2 unversorgte, kränkliche Töchter zu erhalten, und ist durch die ihr in Folge der Theuerung der unentbehrlichen Subsistenz-Mittel auferlegte Entbehrungen und Sorgen aller Art körperlich und geistig so angegriffen, daß ihr jeder Erwerb unmöglich ist. 4. Endlich hat der Vater der Bittstellerin, Heinrich v. Garibaldi, als krainisch-stündischer Registrator und Expeditor dem Lande durch 40 volle Jahre treue, ersprießliche und belobte Dienste geleistet. Obgleich nun der Landes - Ausschuß die schwachen Kräfte des ständischen Foudes sich wohl bewußt ist, konnte er den rücksichtswürdigen, von der Bittstellerin vorgebrachten Gründen sein Ohr doch nicht verschließen. Da nun auch die h. Regierung in ähnlichen Fällen den hilflosen Waisen ihrer in der Regel nur kärglich besoldeten Beamten eine Berücksichtigung zu Theil werden läßt; da im vorliegenden Falle nur die kleine tägliche Subvention pr. 13 kr. oft. W. für eine arme, sittenreine, hilflose und jede Lebensfreude entbehrende Waise in Frage steht; da es sich endlich im vorliegenden Falle lediglich um die Bewilligung des Fortbezugcs einer bereits verliehenen Gnadengabe handelt, so glaubt der Landes-Ausschuß dieses Gnadengesuch bei dem h. Landtage ans das wärmste befürworten zu müssen, und stellt einstimmig den Antrag: Der h. Landtag geruhe zu beschließen: „Der ständischen Beamten - Waise Blandine v. Ga-riboldi werde der Fortbezug der jährlichen Gnadcngabe pr. 47 fl. 25 kr. ö. W. aus dem ständischen Fonde vom Tage der Vollstreckung des 24. Lebensjahres bis zu ihrer allsülligcn anderweiten Versorgung belassen." Präsident: Wünscht Jemand über den Antrag des Ausschusses das Wort? — Wenn Niemand das Wort ergreift, so bringe ich den Antrag des Landes-Ausschusses zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit der Belastung der Gnadengabc von 47 fl. 25 kr. an Blandine v. Garibaldi bis zur allfälligen weitern Versorgung einverstanden sind, sich gefälligst erheben zu wollen. (Geschieht.) Er ist angenommen. (Rufe: die Petition.) Der Petitons-Ausschuß hat vielleicht einige Vorträge? Berichterst. R u d e s ch: Es ist an den h. Landtag des Herzogthums Krain ein Gesuch der Metzger der Landeshauptstadt Laibach um Bcschließung, daß die Fleischsatznng in Laibach aufgehoben werde, gerichtet worden. Das h. Haus hat bereits in einer ähnlichen Frage, wo es sich nämlich um Aushebung der Prcissatznng auf das Gebäcke handelte, nachdem das h. Ministerium des Innern den h. Landtag int Sinne des §. 19 L. O. um sein Gutachten angegangen hatte, einen Beschluß gefaßt. Auch der hier vorliegende Gegenstand gehört zu jenen, deren Entscheidung nach §. 55 der Gewerbe-Ordnung vom 20. December 1859 dem Ministerium des Innern zusteht und worüber der h. Landtag nach §. 19 L.-O. Vorschläge abzugeben hat, wenn er von der Regierung zu Rathe gezogen wird. Obwohl dieß letztere hier nicht der Fall ist, so glaubte der Petitions-Ausschuß denn doch, daß die angeregte Aufhebung der Fleischsatznng allerdings der Beachtung des h. Hauses zu unterziehen sei, indem das Interesse der Landeshauptstadt Laibach und mittelbar auch das des ganzen Landes durch die Preissatzung des Fleisches, welches zu den wichtigsten Nahrungsmitteln gehört, nicht unwesentlich berührt wird. Es ist jedoch der Landes-Ausschuß keineswegs in der i Lage, sich schon jetzt über die Räthlichkeit der angcsnchten Maßregel anszusprcchen, indem er sich darüber in der kurzen Zeit seit der Entgegennahme des Gesuches bis jetzt die nöthigen Informationen nicht verschaffen konnte. Der PctitionS-Anöschuß erlaubt sich daher zu beantragen : „Das hohe Haus wolle beschließen: Das Gesuch der Metzger der Landeshauptstadt Laibach, um Aufhebung der Fleischsatzung sei dem Landes-Ausschüsse mit dem Aufträge zu überweisen, daß über die Räthlichkeit der augesnchtcn Maßregel Vorerhcbungen gepflogen werden und in der nächsten Landtagssession ein dicßbczüg-licher Bericht und Antrag vor das h. Haus gebracht werde." Präsident: Wünscht Jemand über den Antrag des Petitions-Ausschusses, der so eben verlesen worden ist, das Wort? (Nach einer Panse.) Ich bringe den Antrag des Petitions-Ausschusses zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind. ivollen sich erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen. Berichterst. R n d e s ch : Mehrere Gcineindcvorstände aus der Umgebung Laibachs wenden sich an den h. Landtag mit der Bitte, ihnen von Seite der hohen Landesregierung eine Erledigung auf ihre Bitte vom 15. Mai 1862 zu erwirken. Nachdem dieses Gesuch lediglich die Executive berührt, glaubt sich der Petitions-Ausschuß zu der Ueberzeugung berechtiget, daß der Landtag diejenige Stelle nicht ist, an die das Gesuch zunächst zu richten gewesen wäre. Nachdem aber eine beschleunigte Erledigung von Gesuchen überhaupt ein allgemeines Interesse ist, so erlaubt sich der Ausschuß folgenden Antrag zu stellen: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Das Gesuch der Gemeinde-Vorsteher ans der Umgebung Laibachs, dahin zu wirken, daß ihr Gesuch an die Landesregierung ddo. 15. Mai 1862 erledigt werde, sei durch den Landes-Ausschuß befürwortend an die h. Landesregierung gelangend zu machen." Sie wollen nur eine Erledigung ans ihr Gesuch haben, welches an die Landesregierung gerichtet ist und worin sie begehren, daß von Seite des Bezirksamtes ihre Vorlagen und Gesuche in slovcnischer Sprache erledigt werden. Präsident: Wünscht Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Nachdem Niemand das Wort ergreift, so bringe ich den zweiten Antrag des Petitions-Ausschusses zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, tvelche mit demselben einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Berichtcrst. v. Strahl: Die Gemeindcvorstände von @agor, Kotredcsch und Arsische bitten in einer Petition, deren vollen Inhalt vorzulesen ich mir erlauben werde, um Veranlassung zur Wiederherstellung eines Trcppelwcges neben der Eisenbahnlinie von Sagor bis Littai. Die Petition lautet: (Liest.) „Hoher train. Landtag! In den Jahren 1844 bis 1848, als die Anlegung der StaatSeiscubahu von der damaligen Unternehmung durch das Thal an der Save von Steinbruck gegen Laibach im lebhaften Angriffe war, hat sich die genannte Eisenbahn-Unternehmung verpflichtet, den von Sagor gegen Littai an der Save führenden Treppclweg, welcher zu jener Zeit wohlcrhaltcn dastand , nach Beendigung des Eisenbahnbaucs in eben so brauchbaren Zustand herzustellen, als er bis zur Zeit des Eisenbahnbetriebes brauchbar dagestanden ist. Der so gemachte Vertrag ist diesen Gemeinde - Vor-stehnngcn nicht zu Gesichte gekommen, aber die Bauunternehmer, namentlich Burlini und Bnttazoni, versicherten damals, daß so ein Vertrag bestehe; auch hat sich späterhin das Gerede in diesen Gemeinden verbreitet, daß die genannten Bannnternehmer eine Summe Geldes statt der Herstellung des Trcppelwegcö bezahlten, was aber, wie gesagt, nur unsicheres Gerede war; sicher aber ist cs, daß die Herstellung des Treppclwegcs unterblieb, und so die gewöhnliche Communication zwischen Sagor und Littai, allwo das Bezirks- und Steueramt sich befinden, bis heutigen Tages gänzlich unterbrochen ist. So lange das hohe Acrar die Eisenbahn im Betriebe hatte, wurde betn Publikum das Gehen an derselben stillschweigend gestattet, nun aber wird cs von der Bahngesellschaft unter Androhung von Geldstrafen strengstens untersagt. Den Insassen der gefertigten Gemeinden bleibt nun nichts anderes übrig, wenn dieselben zum Bezirksamte, Gerichte oder Stcueramte gehen müssen, als mit dem Postzug zu fahren, was eine Auslage von 90 Nkr. pr. Person macht, welche Auslage dem Landmanne um so schwerer füllt, da er oft nicht das nöthige Geld besitzt, trat seine Steuern zahlen zu können. Hiezu kommt noch der Verlust der dem Landmanne so kostbaren Zeit, weil derselbe wieder auf den Postzng zu warten gezwungen ist — und dieses Alles darum, weil uns der genannte Weg durch die Erbauung der Bahn verschüttet und rninirt und durch die Unternehmung nicht wieder hergestellt wurde. Die gefertigten Gemeindevorstehungen glauben nicht gebunden zu sein, ein Riesenopfer für die Herstellung des genannten Treppclwcges durch ihre Gemcindeinsasscn bringen zu müssen, wenn derselbe von der Bannnternehmung rninirt und die Wiederherstellung desselben nur der Letzten! oblag. Ueber fruchtlose anderweitige Vorstellungen in dieser Sache, wenden sich die unterzeichneten Gemeinden vertrauensvoll an den hohen Landtag mit der unterthänigsten Bitte: Hochderselbc geruhe in Würdigung unseres gerechten Verlangens dahin zu wirken, daß der fragliche alte Weg zwischen Sagor, Moschcnig, resp. Littai, wieder in den vorigen Stand gesetzt, oder, wenn dieses nicht thunlich, ein neuer Fahr- und Gehweg an der Save zwischen den genannten Orten hergestellt werde, ohne den gefertigten Gemeinden eine neue Last aufzubürden." Nach Inhalt der vorliegenden Petition handelt cs sich um einen Trcppelwcg, welcher durch die Tracirung der Eisenbahn entweder gänzlich beschädigt, oder in der Bahn selbst aufgegangen sei. Auch ist ans der Petition ersichtlich, daß in diesem Gegenstände bereits bei den Behörden Verhandlungen gepflogen wurden, welche für die bittstcllendcn Gemeinden nicht den gewünschten Erfolg hatten. In Anbetracht dieser Umstände, dann in weiterer Erwägung, daß vor der Genehmigung der Tracirung der Bahn, wegen der dadtirch allenfalls hervorgerufenen anderweitigen Verkehrsstörungen sicherlich die erforderlichen Verhandlungen gepflogen und über allfällige Reclamen end-giltig entschieden worden sein mußten; endlich in Betracht, daß ans der ganzen Petition eigentlich nur so viel kategorisch ersichtlich ist, daß die Bittsteller bei dem einen oder dem andern Organe der Executivgcwalt kein Gehör gefunden haben, sowie, daß der ganze Gegenstand in feinem gegenwärtigen Stadium nur zur Executive und nicht in das Ressort des Landtages gehört, wird beantragt: „Es sei die vorliegende Petition int Wege des Landes-Ausschusses der h. k. k. Landesregierung zur geeigneten Bcdachtnahme zu übermachen." Präsident: Wünscht Jemand das Wort? (Nach einer Panse): Wenn nicht, so bringe ich den so eben vernommenen Antrag des Petitions-Ausschusses zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, wollen sich erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Berichterst. v. Strahl: Eine weitere Petition der Gemeinde Rcinthal, im Bezirke Gottschee, lautet: „Hoher Landtag! Dem Gemeinde - Vorstande von Rcinthal wurde von dem k. k. Bezirksamte zu Gottschce mit Decret vom 6. August 1855, Z. 3719, bekannt gegeben, daß bei der dortigen politischen Depositen-Casse für die Unterthanen der Herrschaft Gottschce pro rusticale drei Obligationen, und zwar: 1. (Ido. 1. Juni 1824, Nr. 5899, ;i 40|n, pr. 3780 fl. 2. ddo. 1. Nov. 1802, Nr. 11962, ä2% pr. 6425 „ und 3. ddo. 1. Dec. 1839, Nr. 1S478/2677S, ä 4%, pr. 984 „ mit den Interessen - Rückständen seit 1845 erliegen. In Folge der Aufhebung des Unterthänigkeits - Verbandes wurden die Gemeinden, resp. die ehemaligen Unterthanen der Herrschaft Gottschee angewiesen, für die Verwahrung dieser Unterthans - Obligationen und für die Behebung und Vertheilnng der Interessen Sorge zu tragen, und zu diesem Ende Jemanden mittelst besonderer, für die erwähnten Acte auszustellender, nach §. 1008 a. b. G. B. rechtsförmlichen Erklärung zu bevollmächtigen. Rücksichtlich dieser Bevollmächtigungen wurde ein Unterschied gemacht in Betreff der Obligationen, infoferne sic für Kricgsdarlcihen oder Requisitionen ausgefertigt wurden, und in Betreff jener, die nicht ans Prästationen entstanden sind. Für die ersteren wurde angeordnet, daß die Vollmachten von sämmtlichen Interessenten unter ämtlichcr Bestätigung der Echtheit der Unterschriften, unter fernerer Bestätigung der Grnndobrigkcit hinsichtlich der ursprünglichen Prästanten und unter der Bestätigung der Abhandlnngs - Instanzen hinsichtlich der Rechtsnachfolger der ursprünglichen Prästanten zu unterfertigen sind, wobei bezüglich der minders. Theilhaber auch noch die obcrvormundschaftliche Ratification vorgeschrieben wurde. Für die Obligationen, die nicht ans Prästationcn entstanden sind, wurde überdies; vorgeschrieben, daß die Grund-obrigkeit und das Grundbuch führende Gericht zu bestätigen habe, daß die Vollmacht-Anssteller sämmtliche Unterthanen deS Domininms gewesen wären. Die Ausstellung der fraglichen Vollmachten ist, wie zu ersehen ist, mit einer solchen Menge von Förmlichkeiten verbunden, daß cs bisher nicht möglich war, und wahrscheinlich überhaupt nicht möglich ist, derlei Vollmachten zu Stande zu bringen. Die Folge hievon ist, daß die Obligationen noch immer in deposito liegen, und daß den Bezugsberechtigten die fälligen Interessen nun schon feit nahezu 20 Jahren vorenthalten werden. War vordem die Herrschaft zur Aus-bewahrnng der Obligationen und zur Jntcressen-Vertheilung berufen, so dürften dermalen die Gemeinde-Vorstände, als Repräsentanten des Concretnms der ehemaligen Unterthanen angesehen werden können und berechtigt erscheinen, die Vollmacht Behufs der Uebernahme der fraglichen Obligationen, Behufs der Interessen - Erhebung und Verthcilung auszufertigen. Die Interessen der Gemeinde-Glieder sind auch jene der Gemeinde und die Gemeinde-Vertretung hat die gesetzliche Verpflichtung für diese Interessen einzustehen. Der gehorsamst gefertigte Gemeinde-Vorstand von Reinthal erlaubt sich daher, gestützt ans die gesetzlich ausgesprochene und gewährleistete Autonomie der Gemeinde, die ergebenste Bitte zu stellen: „Der hohe Landtag wolle anerkennen, daß nach Aufhebung des Unterthänigkcits - Verbandes die Gemeinden rücksichtlich der in Rede stehenden Obligationen in die Rechte und Verpflichtungen der frühern Herrschaft einzutreten haben; der hohe Landtag wolle anerkennen, daß die zur Ausstellung der vorerwähnten Vollmacht von dem Bezirksamte Gottschcc vorgeschriebenen Förmlichkeiten, mit Rücksicht ans den Verlauf eines verhältnißmäßig langen Zeitraumes und mit Rücksicht ans die keineswegs verläßlich geführten Grundbücher geradezu unerfüllbar sind; der hohe Landtag wolle endlich beschließen, daß die in Rede stehenden Obligationen, resp. die auf die Rustical-Besitzcr von Rcinthal entfallenden Tangenten der Gemeinde Reinthal als solcher auszufolgen seien, und daß cs der Gemeinde-Vertretung von Reinthal überlassen bleibe, wie dieß früher Obliegenheit der Herrschaft Gottschcc war, für die Aufbewahrung, sowie für die Verthcilnng oder anderweitige Verwendung Sorge zu tragen." In Anbetracht, daß die in Rede liegenden Obligationen eine Entschädigung sind für jene Prästationen, welche zur Zeit der französischen Kriege von den Unterthanen der Herrschaft Gottschee geleistet wurden; in Anbetracht, daß somit diese Obligationen ober ein Theilbctrag hievon nur den ursprünglichen Prästanten oder ihren legal erwiesenen Rechtsnachfolgern rechtlich gebühre; in Anbetracht, daß folgerichtig diese Obligationen nicht das Eigenthum einer Gemeinde, als solcher, sondern der einzelnen Gemeinde - Glieder, i n s o s e r n e selbe Unterthanen der Herrschaft Gottschce waren, angesehen werden können — erscheint das Begehren der Gemeinde Reinthal im Gesetze nicht begründet, und könnte dieselbe und die Staatsverwaltung, welche hier als die bezahlende Partei erscheint, in große Verantwortlichkeit bringen. Dagegen scheint es allerdings wünschenswcrth, daß bei der Schwierigkeit, allen vom Gesetze geforderten Förmlichkeiten zu genügen, das k. k. Bezirksamt den Interessenten auch mit der That an die Hand gehe, zumal sich die Behelfe hiezu ohnehin in den Acten des Bezirksamtes finden lassen. Demnach wird beantragt: „Die Petition der k. k. Landesregierung mit dem Ersuchen abzutreten, das k. k. Bezirksamt Gottschee anweisen zu wollen, der bittstcllcnden Gemeinde bei der Abwicklung dieses Anliegens thatkräftig an die Hand zu gehen." Präsident: Ist über den so eben vernommenen Antrag etwas zu bemerken? (Rach einer Panse): Nachdem dagegen nichts bemerkt wird, so bringe ich denselben zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Berichterst. Gustav Graf v. Auersperg: Es liegen hier zwei Petitionen, und zwar eine von der Gemeinde Ponique und Trägern, die andere von der Gemeinde Moräutsch, alle drei auö dem Bezirke Treffen, vor, die dahin lauten, daß sie um Abschreibung der ihnen vorgeschriebenen Classcnstcucr von Weingarten - Häusern, sowie um Rückgabe der daraus bereits eingezahlten Beträge bitten. Das hohe Hans wird mir eine Beschreibung hinsichtlich dieser Gebäude erlauben. Es sind die Weingärten - Besitzer oft 2 — 3 Stunden weit von ihren Weingärten entfernt, sie müssen mehrmals des Jahres hin zur Arbeit gehen, sie werden dort oft von bösem Wetter überrascht, müssen sich dort ihr Essen bereiten, daher brauchen sie einen Unterstand, und haben sich in ihren Kellerbuden, die zur Aufbewahrung des Weines bestimmt sind, einen kleinen Raum nothdürftig bereitet, um vor der Luft geschützt zu sein; sie haben sich mitunter auch einen Ofen aufgestellt, um darin Speisen zu kochen. Durch das Hofdecrct vom 6. Sept. 1821, Prov.-Gesctzsammlung pag. 293, mit welchem die HauSclasscn-steuer eingeführt wurde, ist im §. 1 bestimmt: „der Gebäude-steuer unterliegen alle Wohnungen, sie mögen in abgeschlossenen Orten oder einzeln liegen." Nun, meine Herren! ich glaube, daß diese bezeichneten kleinen Buden keine Wohnungen genannt werden können. Ein zweites Hofdecret vom 23. Juni 1840, Zahl 1SS0%3G9 / lautet folgendermaßen: „Unter dem Titel Sommcrbauten, die ans Triften im Gebirge liegen, die eigentlich nicht als Wohngebäude angesehen werden können, sondern nur zum Schutze und Unterstände der Hirten und des Viehes während der kurzen Triftzcit benützt werden, ; sind von der Gebäudestencr frei." Ich weiß wohl, daß diese Weingarten-Häuser mit ihrem Unterstände keine Trift-häuser sind, aber eine Analogie ist doch hier; denn so gut sich der Hirt vor dem bösen Wetter schützt, so gut dürfte sich auch der mit seiner schweren Arbeit belastete Weinbauer vor dem bösen Wetter schützen; zudem ist der Hirt nur in der schönen Jahreszeit ans den Triften, während der Weinbauer auch im October, November und December im Weingarten seine Arbeiten verrichtet. Ein weiteres Hofdccrct vom 20. Juni 1841, Zahl 2130 % ti s, benennt aber ausdrücklich die Kcllerbudcn und sagt: „die Einbeziehung der nur ans Erde erbauten und nur als zeitweilige Zuflnchtstättc, nicht aber als Wohnung bestimmten Kcllerbudcn in die Gebäudcclasscnstcncr findet nicht Statt." Hier ist ausdrücklich gesagt, daß die Kellerbuden nicht der Besteuerung zu unterziehen sind. Dieses Hofdccret sagt ferner: „nur die aus Erde erbauten Buden i sind steuerfrei." (Dieses Hofdccrct ist nicht für Kraiu erflosscn.) In Oesterreich und auch zum Theile in Ungarn hat man aus Erde erbaute Buden, bei uns aber, weil Holz und Steine vorhanden sind, baut man nur aus Holz und Steinen Buden. Es kommt ein weiteres Hofdccrct vor, nämlich das Hofdecret vom 28. Febr. 1843; dort heißt es: „eine nur vorübergehende Bewohnung von Flachs -, Breche! - und Dörrhänschcn begründet zwar nicht deren Stcucrpflichtig-keit, dieselbe tritt jedoch ein, wenn die gedachten Häuschen durch Errichtung von Fencrstcllen, Verwahrung vor Ein- bringen und Durchzug der Luft zu dauernden Wohnungen adoptirt werden." Auch zwischen diesen Gebäuden, von denen beide zu Fabrientionen bestimmte Localitäten oder Hänschen, die einen, um Flachs zn dörren, die andern, um Most zu pressen, und den Weingarten-Häuschen glaube ich einige Aehnlichkeit zu finden. Nun trotzdem hat eine Verordnung der Stenerdireetion vom I. 1859, deren nähere Bezeichnung ich nicht geben kann, einigen Bezirken anbefohlen, die bewohnbaren Weingarten-Häuschen der Classensteuer zu unterziehen. Bewohnbar ist am Ende auch eine hohle Eiche, wenn man nichts Besseres hat. (Heiterkeit.) Diese Steuern sind aber nun zurnckvorgeschrieben worden, und vor wenigen Jahren, wie gesagt, vom I. 1859 angefangen, ans 18 — 20 Jahre. (Hört! Hört!) Hierdurch sind viel höhere Rückstände vorgeschrieben tvorden, als diese Buden werth sind. (Heiterkeit.) Eine solche Bude hat, wenn man sie verkaufen würde, einen Werth von 20 — 30 Gulden; sie repräsentiren freilich einen größeru Werth für den Besitzer, weil sie seinen Zwecken entsprechen; da beläuft sich die Steuer ans 18, 20, 24 ff. Ich verweise namentlich auf einen Fall, der mir vorgekommen ist. Ein gewisser Wehonz, den man exequirt hat und der endlich seine Kuh verkaufen mußte, um diese Steuer zu zahlen. Ich glaube das hohe Hans nicht länger aufhalten zu sollen, und stelle daher den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Die als gerecht anerkannte Petition der Gemeinden Moräutsch, Poniqne und Trägern des Bezirkes Treffen um Abschreibung der ihnen vorgeschriebenen Hauselassen-stener von ihren nicht zur dauernden Bewohnung eingerichteten Kellerbnden, um Nachsicht der dießsülligen mehrjährigen Rückstände und um Rückersatz der bereits darauf geleisteten Zahlungen, sei der h. Regierung durch den Landes-Ansschuß befürwortend zu unterbreiten. Der Landes-Ausschuß möge bei der h. Regierung zur Vermeidung einer zukünftigen derlei Bestenernng die geeigneten Schritte einleiten, daß hochdieselbe die ihr unterstehende S t e u e r - D i r e c t i o n beauftrage, jene Verordnung des Jahres 1859 außer Wirksamkeit zu setzen, welche ungeachtet des h. Hofdeeretes vom 6. Sept. 1821 und 20. Juli 1841, Z. 2l3064713 , die Kellerbuden (Wein-garthäuschen) die zu keiner dauernden Wohnung bestimmt sind, einer Classensteuer unterzogen hat." Ich bitte, vielleicht den Antrag in zwei Absätzen zur Abstimmung zu bringen. Präsident: Wünscht Jemand über den Antrag des Petitions - Ausschusses, den wir soeben vernommen haben, das Wort? (Nach einer Pause): Nachdem sich Niemand zum Worte meldet, bringe ich den Antrag zur Abstimmung, und zwar nach dem Wunsche des Petitions-Ausschusses selbst in zwei Positionen, und zwar die erste: „Der h. Landtag wolle beschließen: Die als gerecht anerkannte Petition der Gemeinden Moräutsch, Poniqne und Trägern des Bezirkes Treffen um Abschreibung der ihnen vorgeschriebenen Hauselassensteucr von ihren nicht zur dauernden Wohnung eingerichteten Kellerbnden um Nachsicht der dießfülligen mehrjährigen Rückstände und um Rückersatz der bereits darauf geleisteten Zahlungen sei der h. Regierung durch den Landes-Auöschnß befürwortend zu unterbreiten." Wenn die Herren mit dem ersten Alinea des Antrages einverstanden sind, so wollen Sie sich erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Weiters „der Landes-Ansschnß möge bei der h. Regierung zur Vermeidung einer zukünftigen derlei Besteuerung die geeigneten Schritte einleiten, daß hochdieselbe die ihr unterstehende Steuer-Di- r e c t i o « beauftrage jene Verordnung des Jahres 1859 außer Wirksamkeit zu setzen, welche ungeachtet des h. Hofdeeretes vom 6. Sept. 1821 und 20. Juli 1841, Z. 21308/o7i3 / die Kellerbnden (Weingarthäuschen) die zu keiner dauernden Wohnung bestimmt sind, einer Classensteuer unterzogen hat." Wenn die Herren mit dem zweiten Theile des Antrages des Petitions-Ausschusses einverstanden sind, wollen sie sich ebenfalls erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Berichterst. D e s ch m a n n : Es liegt hier ein Gesuch der Josefthaler Papierfabrik, der Buchbinder und Buchdrucker in Laibach vor, welches ich feinem Wortlaute nach mitzutheilen mir erlauben werde. Dasselbe lautet: „Hoher Landtag! Seit 31 Jahren liefert die löbl. k. k. Volksschulbücher • Verschleiß - Administration in Wien die Normalschulbücher nach Krain, obwohl noch immer eine allerhöchste Entschließung vom 10. Juni 1775 besteht, in welcher jedem Lande die Erlaubniß ertheilt wird, seine Normalschulbücher zu drucken, und es entging durch diese Jahre den Buchdruckern und Buchbindern an Arbeitslohn, so mic den Papierfabriken des Landes die gering anzuschlagende Summe von 250.000 fl. Dieser Entgang ist um so fühlbarer, als hier kein literarischer Verkehr besteht und seit der Durchführung der Eisenbahn der Verdienst in allen Geschäftszweigen sich bedeutend gemindert hat, während sich in Wien nur die Volksschulbücher - Verschleiß - Administration und die Buchdrucker ans Kosten unseres Landes bereichern, die für dieses nie eine Last getragen haben. Als Beweis, daß das obcncitirte Privilegium nicht erloschen, diene, daß in andern Provinzialstüdteu, als: Linz, Graz, Triest re. die Schulbücher gedruckt werden; ans welchem Grunde soll also das Land Krain allein seines Rechtes verlustig sein? Umsoweniger als sich die Buchdrucker und Buchbinder Laibach's anheischig machen, die Normalschulbücher um die gleichen Preise oder auch mindere, wie die Wiener herzustellen und auch die durch das höchste Hofdeeret vom 22. Jänner 1782 angeordnete Abgabe von 25°/u zur Vertheilung an die armen Schüler einzuhalten. Die ergebenst Gefertigten bitten einen hohen Landtag um Abhilfe in dieser, die gewerblichen Landesintercssen so einschneidend berührenden Angelegenheit, Hochderselbe geruhe im geeigneten Wege dahin wirken zu wollen, daß die Normal - Volksschnlbücher in beiden Landessprachen, wie früher, Hierlands wieder aufgelegt werden." Bei der Erledigung dieses Gesuches sind nicht allein die gewerblichen Interessen der Petenten maßgebend, es kommen auch die bezüglich der österreichischen Volksschnlbücher stehenden allgemeinen Gesetze und die Privilegien deS often-. Schulbücher - Verlages in Wien in Betracht. Die von den Bittstellern angeführte allerh. Entschließung vom 10. Juni 1775 lautet nur auf bestimmte Gattungen von Volksschulbüchern und wurde durch spätere Verordnungen, womit die Provinzialbücherverläge von Z a r a, Laibach, Graz, Innsbruck, R o v e r e d o aufgehoben, ferner der zu Linz bestandene Normalschulbücherverlag für Oesterreich o. d. Enns und Salzburg an die Schulbücher - Verschleiß - Administration in Wien übertragen wurden, außer Wirksamkeit gesetzt. Letztere wurde mit allerh. Entschließung vom 29. März 1855 dem Ministerium für Cultus und Unterricht unmittelbar untergeordnet und aus einer kleinen Landesanstalt, die eigentlich ein Departement des Wiener fürsterzbifchöfl. Consistorinms war, in eine Reichsanstalt umgeschaffen. Eine neue Dienstes-Jnstruction für diese Stelle wurde mit Dccrct des f. k. Staatsministeriums ddo. 24. Mai 1861, Z. 2375, vorgeschrieben. Die f. I. Schulbücher-Verlags-Direction besorgt den Druck und Verlag von VolkSschulbüchcrn in allen Sprachen des Reiches für alle k. k. Kronländer, mit Ausnahme des Bedarfes von Böhmen, für welches Kronland ein eigener Schnlbüchcrverlag besteht. Bor andern ist es die Aufgabe dieser Anstalt, daß die bei ihr erscheinenden Bücher oder sonstigen Artikel in der für die Schulen erforderlichen Gleichförmigkeit, Correcthcit und entsprechenden Qualität zu den möglichst billigen Preisen hergestellt und in der für den Bedarf angemessenen Quantität vorräthig gehalten werden. Der k. k. Schnlbüchcrverlag erhält sich aus eigenen Mitteln und führt die alljährlich sich ergebenden Ucbcrschüsse an die Schnlfondc jener Kronländer ab, aus welchen, und ; im Verhältnisse zu den Summen, in welchen Vcrlagsartikcl bezogen wurden. Ferner ist die Direction verpflichtet, für die unentgeltliche Abgabe der Bücher für Kinder mittelloser Eltern zu sorgen, welche Bücher unter der Benennung „Armcn-bücher" nach dem Verhältniß von 25 Perzent des stattfindenden Verkaufes zur Verthcilung an die ärmeren Schulkinder abgeführt werden müssen. Dem Wunsche der Petenten in seinem vollen Umfange könnte demnach nur durch Erlassung eines ReichSgcsctzes, wornach die Drucklegung und der Verlag der Volköschul-bücher den einzelnen Kronländern überlassen würde, Genüge geleistet werden. Für ein solches Gesetz ist jedoch wenig Aussicht vorhanden, da das Staatsministerium sich schwerlich dazu entschließen dürfte, die einheitliche Leitung des Volks-schulbücherwcsens aus den Händen zu geben, da ferner das literarische Eigenthnmsrccht der Staatsverwaltung bezüglich der im Verlage jener Anstalt erschienenen Volksschulbüchcr ein unzweifelbares ist, und das Verbot des Nachdruckes ihrer Artikel schon vor dem Erlasse des Gesetzes über das literarische Eigenthumsrecht zn wiederholten Malen ausgesprochen worden ist. Endlich dürfte der für Krain nothwendige Bedarf an deutschen Schulbüchern von den hiesigen Industriellen kaum um dieselben billigen Preise beigestellt werden, als dieß dem Centralbüchcr - Verlage bei dem massenhaften Absätze möglich ist. Anders gestalten sich jedoch die Verhältnisse bezüglich der slovenischcn Volksschulbücher. Es wurden solche zu wiederholten Malen in Laibach unter Jngercnz der Schulbehörde aufgelegt, und bei der Auflage sowohl bezüglich der Billigkeit des Preises als auch der Ablieferung des Viertels in Armcubüchern die für den Schulbücherverlag in Wien bestehenden Normen in Anwendung gebracht. Als Stadion Gouverneur in Triest war, wurden die sloveuischen Schulbücher für Istrien ebenfalls nicht in Wien, sondern in Triest aufgelegt. Diese Umstände beweisen, daß bezüglich des Verlages der nicht deutschen Volksschulbüchcr das Privilegium des Central-büchervcrlages in Wien nicht so strenge gchandhabt wird. Erwägt man ferner, daß Laibach der Ccntralvcrlagsort für die sloveuischen Bücher, Druckschriften und Zeitungen ist, und zwar nicht nur für das Land Krain, sondern auch für die angrenzenden sloveuischen Landesthcile, so dürfte sich bei einer kräftigen Initiative des Landtages des Hcr-zogthums Krain und bei dem Umstande, daß die Anschaffung der slovenischcn Volksschulbüchcr in Laibach unter denselben Bedingungen möglich ist, als dieß von Seite der Schulbücher-Verlags-Direction in Wien geschieht, das Staatsministerium bewogen fühlen, den Verlag der slove- nischen Volksschulbüchcr bei der Ccutralaustalt in Mien aufzulassen. Der Petitions-Ausschuß stellt demnach folgenden Antrag zur geneigten Genehmigung des h. Landtages: „Der Landes - Ausschuß wird beauftragt, die gedachte Petition in Betreff der slovenischcn Volksschulbüchcr einer reiflichen Erwägung zu unterziehen, die Vorcrhcbuugcn über die bisher in Laibach gedruckten slovenischcn Volksschulbücher zu pflegen und im Wege der k. k. Landesregierung bei dem h. k. k. Staatsministerium die geeigneten Vorstellungen wegen Auflassung des Verlages der slovenischcn Volksschnlbüchcr von Seite der k. k. Schulbücher-Verlags-Direction in Wien und Ucberlassuug dieses Artikels an einen Büchcr-verlag in Laibach etwa in der Art und Weise der ehemaligen Proviuzialbüchcrverlügc unter Jngercnz der k. k. Landesschulbehörde für Krain zu machen." Präsident: Wünscht Jemand über den soeben vernommenen Antrag des Petitions-Ausschusses das Wort? (Nach einer Pause.) Nachdem Niemand das Wort ergreift, bringe ich den Antrag zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, wollen sich erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Bcrichterst. Deschmann: Die Gemeinde Sngor hat mit ihrem Schullehrer ihre schwere Noth (Heiterkeit) und hat dießfalls ein Gesuch an den Landtag gerichtet folgenden Wortlautes: „Hoher Landtag! Schon vor mehr als drei Jahren haben mehrere Insassen der Pfargcmeinde Sagor an die h. Landesregierung eine Bcschwcrdcschrift eingereicht, des Inhaltes, daß der hiesige Schullehrer Georg Birtitsch sich mit Wcinhandel im Großen befasse, und dadurch sowohl die Schule, als den Kirchendienst als Organist sehr vernachlässige, und baten trot Abhilfe; — bis dahin betrieb der genannte Schullehrer den Weiuhandcl ohne Erwerb-schein, nach dem Einreichen jener Bcschwcrdcschrift aber wußte derselbe einen Erwcrbfchein auf Namen seiner Frau zu bekommen, und betreibt nun seit jener Zeit den Wein-Handel mit verdoppeltem Eifer. (Heiterkeit.) Auf die gesagte Beschwerde wurde der Ortsschule zu Sagor keine Abhilfe zu Theil. Schullehrer Georg Birtitsch konnte bis zum heutigen Tage mehrcrcmal im Jahre zu sechs bis acht Tagen in Croaticn und Uutcrkrain, dann Steiermark unge-nirt dem Weineinkauf obliegen, während welcher Zeit denselben manchmal der jeweilige hierortige Cnplan in der Schule substituirte. — Zudem hat genannter Schullehrer sich eine große Bauernwirthschaft angekauft, in seine neue Behausung gezogen und die leeren Localitüten int Ortsschul-hausc an Handwerker, einem Schustcrmeistcr mit mehreren Gesellen (Heiterkeit) und einem Sattler verpachtet, die nun ihre Handwerke neben dem Schnlzinnncr betreiben, — wie da die Schule gedeihen kann, kann die Gemeinde nicht begreifen (Bravo); cs sind hier Schulkinder, die in drei Jahren nicht einmal ordentlich lesen lernen konnten. Die Gemeinde Sagor zahlt ihren Schullehrer sehr gut, beim dessen Einkommen beläuft sich jährlich über 800 fl. mit der Collectur, dann der Natural - Wohnung, daher derselbe leicht ohne andern Erwerbszweig leben könnte, und weil die Gemeinde den Lehrer gut zahlt, hat sie auch das Recht zu verlangen, daß sich derselbe rein nur der Schule widme, wie dem so damit verbundenen Kirchcndienst, nicht aber zu habsüchtigen Zwecken greife wie der, die Verpachtung der Schulhaus - Localitäten an Handwerker. Schullehrer Georg Birtitsch hat eine große Bauernwirthschaft im Orte Sagor, muß sich mit Bearbeitung seiner Grundstücke befassen, so wie mit seinem ausgebreiteten Großweinhandcl, daher ihm wenig Zeit für Schule und Kirche bleiben kann, und hat für den Schulunterricht keinen Eifer, was ans dem Vorgesagten leicht zu entnehmen ist; — und betrachtet die Schule als Nebensache. Ueber das Vorgebrachte hat die Gemeindevorstehung mit mehreren Pfarrinsasscn gegen Schullehrer Georg Bir-titsch eine neue Beschwerde an das hochw. sürstb. Ordinariat in Laibach vor mehreren Wochen eingereicht, mit der Bitte, um einen eifrigen, sich nur der Schule und der Kirche widmenden, mit genügenden Kenntnissen Jür sein Fach ausgerüsteten Schullehrer für die Gemeinde Sa-gor, es scheint aber, daß auch dieses resnltatsloö bleiben tvird, weil noch bis zum heutigen Tag alles beim alten Unfug geblieben ist. — Die Gemeinde wendet sich nun, da ihre Vorstellungen und gerechten Beschwerden andern Orts unbcrücksichtigct bleiben, vertrauensvoll an den hohen Landtag mit der innigsten Bitte: Hochdcrsclbe wolle im Interesse des öffentlichen Schulunterrichtes und der Schuljugend der Sagorcr Gemeinde Vorkehrungen treffen, daß der ob Mangel an genügenden Kenntnissen sür's Schulfach und Kirchenmusik für die Jetztzeit nicht taugliche, sich dem Wcinhandcl und andern Beschäftigungen weit mehr als der Schule und dem, was seines Dienstes ist, sich widmende jetzige Schullehrer Georg Bir-titsch von Sagor, baldmöglichst zum Heil der Gemeinde vom Schulunterrichte entfernt, und statt demselben ein Individuum in Dienst gesetzt werde, das allen Anforderungen eines guten, braven und sittlichen Landschullehrers entspricht. — Bemerken muß noch die Gemeinde, daß Schullehrer Birtitsch sich durch seinen Wcinhandcl ein großes Vermögen erworben, daher seinen Dienst leicht entbehrt." Das Gesuch ist von der Gemeindevorstehung gefertiget und zugleich mit dem Siegel der Gemeinde Sagor versehen. Nach §. 362 der pol. Schulverfassung soll schon bei dem Bane von Schulgebäuden darauf gesehen werden, daß sie nicht in der Nähe lärmender Professionistcn sich befinden. In analoger Weise dürfte die Vcrmicthnng der Lchrcrwohnung im Schulgebäude an Schuster und Sattler nicht zu rechtfertigen sein. Ferner ist nach §. 252 der pol. Schulverfassnng den Schullehrern die Betreibung eines Gewerbes nicht gestattet , um sie nicht ihren Pflichten in der Schule und in der Kirche zu entziehen; dagegen kann ihren Gattinnen die Betreibung irgend einer freigegebenen Beschäftigung, wie Verfertigung weiblicher Handarbeiten, Vic-tualicnhandcl, Handel mit Unschlittwarcn u. dgl. nicht verwehrt werden, unter der Voraussetzung jedoch, daß sic hiezu einen Ort außerhalb des Schnlhanseö wühlen, und ihr Mann si ch nicht in dieses Ges ch ä ft in enge, indem hiedurch der Anstand und die pflichtmäßige Verwendung der Zeit in seinem Amte leicht gefährdet werden könnte. Mit Rücksicht nun, daß der Schullehrer von Sagor keineswegs im Sinne der eben angeführten Paragraphe der pol. Schulverfassung zu handeln scheint, der Gemeinde jedoch unbezwcifclt das Recht zusteht, bei einer guten Ho-nvrirung des Lehrers auch eine entsprechende Dienstleistung von ihm zu verlangen, beantragt der Ausschuß folgende Erledigung des Gesuches: Der LandcS-Ausschuß wird beauftragt, den Inhalt der Petition der Gemeinde Sagor um Abhilfe wegen vernachlässigter OrtSschnlc durch den Schullehrer Georg Birtitsch bet- h. k. k. Landesregierung mitzutheilen , mit dem Ersuchen, die geeigneten Maßregeln zur Behebung der von der Gemeinde Sagor vorgebrachten Beschwerden zu treffen, und über das Verfügte den LandcS-Ausschuß zu verständigen. XXXIX. Landtags - Sitzung. Präsident: Wünscht Jemand über den soeben vernommenen Antrag des Petitions-Ausschusses das Wort? Abg. Dechant Toman: Gegen den Inhalt der Er-; ledignng des Petitions - Ausschusses habe ich wohl nichts einzuwenden; wenn cs aber darum zu thun ist, den Inhalt der Beschwerde zu berichtigen, so würde ich schon einige Worte darüber sagen. Allein, das wird ohnedem geschehen bei der schriftlichen Begutachtung ober Aeußerung über die betreffende Einlage, die mir zweifelsohne als Schnldistricts-Anfseher zngemittclt werden wird. Im Allgemeinen kann ich nur bemerken, daß sich die Gemeinde großer Uebertreibungen schuldig macht, und daß ich als Prüsnngs-Cvmmissär von der Schule in Zagor immer noch sehr gut zufriedengestellt war; daß der Schullehrer aber seiner Gattin hilft den Weinhandel zu betreiben, das kann nicht in Abrede gestellt werden. (Heiterkeit.) Sie hat übrigens das Befngniß vom Bezirksamte in Littai bekommen. Präsident: Ich bringe demnach den Antrag des Petitions-Ausschusses zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen. Hat der Petitions - Ausschuß keine Vorträge mehr ? (Rufe: Nein, wir sind schon fertig!) — Wir kommen mm zum Voranschläge des Landcssondes; ehevor wir jedoch an dessen Berathung gehen, suspcndire ich die Sitzung ans 5 Minuten, denn der betreffende Referent ist abhanden gekommen. (Heiterkeit.) . (Nach Wiederaufnahme der Sitzung): Wir kommen nun zur Berathung des Landesfonds-Präliminare. Nachdem der ständische Fond auch einen intcgrirenden Theil des Landesfondes bildet, dennoch aber selbstständig verwaltet wird, so ersuche ich den betreffenden Herrn Referenten, mit dem ständischen Fonde zn beginnen. Bcrichterst. v. Wurz dach: (Liest.) Bericht des Finanz - Ausschusses über die Voranschläge für den ständ. Fond für die Vcrw.-Jahre 1863 und 1864, und für die Monate November und December 1864. Hoher Landtag! Der Finanz - Ausschuß hat es in Rücksicht ans die Kürze der dem h. Landtage noch zu Gebote stehenden Zeit für zweckmäßig erachtet, dem hohen Landtage die einzelnen Rubriken des Erfordernisses und der Bedck-knng für den ständ. Fond für die Verw.-Jahre 1863 und 1864, dann November und December 1864 hier zur Kenntniß zn bringen, und die einzelnen Posten, insoweit cs nothwendig ist, durch seinen Berichterstatter mündlich motivircn zu lassen. Es folgt mm die Darstellung des Erfordernisses und der Bedeckung für den dicßfälligeu Fond. Ich erlaube mir zu bemerken, daß ich die einzelnen Posten vortragen und auf Begehren der Herren Mitglieder dann begründen würde, sollst aber einfach nur den Vortrag machen. Für das Vcrwaltungsjahr 1863. A. Erforderniß: 1. Für die Besoldungen 4992 fl. Präsident: Ist etwas zu bemerken? (Nach einer Panse): Ich bitte, fortzufahren. Bcrichterst. v. Wurz dach: Ich bitte gefälligst, abstimmen zn lassen. Präsident: Wenn nichts bemerkt wird ... (Rufe: Die Summe im Allgemeinen!) Berichterst. v. W nrz b a ch: 2. Für Emolumente 185 fl. Präsident: Ist hier etwas zu bemerken? (Nach einer Panse): Ist angenommen. Bcrichterst. v. Wnrzbach: 3. Für Beiträge 2050 fl. Präsident: Ist etwas zu bemerken? Abg. Dcschmann: Ich möchte bitten, was sind i das für Beiträge? Bcrichtcrst. v. Wurzbach: DaS sind Beiträge für das Jahr 1863, in Folge Beschlusses des Landes-Aus-schusses und auch des Finanz-Ausschusses, dem Theaterfonde eine Subvention für die Theater-Unternehmung im 1.1863 1050 fl., dann für die nothwendigen Theatcrerfordernisse und Requisiten 1000 fl. Ich erlaube mir nur zu bemerken, daß das h. Staats-ministcrium mit Erlaß vom 29. October 1861 im Rectifications - Präliminare dieses Fondcs für 1862 die Subvention für die Theater-Unternehmung mit 1050 fl. genehmiget hat. Präsident: Wird nichts weiter bemerkt? (Nach einer Pause): Ich bitte, fortzufahren. Bcrichterst. v. W u r z b a ch : 4. Amts - und Kanzlei-Erfordernisse 600 fl. Präsident: Wird nichts bemerkt? (Niemand meldet sich.) Es wird nichts bemerkt. Berichtcrst. v. Wnrzbach: 5. Remunerationen und Aushilfen 1468 fl. Hier erlaube ich mir nur zu bemerken, daß Remunerationen theils fix sind, theils aber Positionen betreffen, welche aus dem Laudesfonde hieher übertragen worden sind, aus dem Grunde, weil ein Theil der Agenda | der ständischen Verwaltung von dem gegenwärtigen LandeS-Ausschnsfe besorgt wird, cs also allerdings gerechtfertigt erscheint, daß die ganze Post nicht dem Landesfoude zur Last fällt, sondern ein Theil hichcr bezogen wird, und dieser Theil umfaßt: für den Burggärtner.............. 300 fl. „ „ Baninspcctor ..... 210 „ „ „ Substituten des Secretär- Postens ................ 400 „ „ „ Amtsboten ...... 300 „ und für besondere Belohnungen bei außerordentlichen Dienstleistungen 100 „ für die Aushilfe für das betreffende Personale ...... . . 158 „ welches zusammen beträgt . . 1468 fl. Es ist also eigentlich keine Ausgabe für sich, indem sie beim Landcsfonde in Abzug gebracht wird. Präsident: Wird nichts dagegen bemerkt? (Niemand meldet sich.) Ich bitte, fortzufahren. Berichterst. v. Wurzbach: 6. Erhaltung bestehender Gebäude 14.270 fl. Auch dicßfalls muß ich bemerken, daß die Erhaltung der betreffenden Gebäude eine höhere Ziffer erheischt aus folgenden Gründen: Im Landhause sind nothwendige Adaptirnngen im Betrage von.................‘.............. 800 fl. pro 1863 präliminirt: Burggebäude................................ 1300 „ Pogatschnig'sche Haus.........................120 „ Ballhaus ................................... 50 „ Hauptwach - und Lyccal-Gebäude . . . 10000 „ welcher Betrag, wenn sich die h. Regierung nicht herbeilassen sollte, der bereits übernommenen Verbindlichkeit der Herstellung dieser Gebäude Rechnung zu tragen, vorschußweise vom Landes-Ausschüsse aus dem ständischen Fonde bestritten werden müssen, indem wir sonst das Lyceal-Gebäude dem völligen Ruin aussetzen würden. Theatersonds-Gcbäude 2000 fl., wo insbesondere das Redouten-Gebäude, Bedachung und andere Gebäudetheile durchgehends eine Reparatur erfordern, weil sie sonst in ihrem Bestände gefährlich werden könnten. Präsident: Ist etwas zu bemerken? (Niemand meldet sich.) Es wird nichts bemerkt. Berichtcrst. v. Wnrzbach: 7. Steuern und Abgaben 338 fl. Präsident: Wird etwas bemerkt? (Nach einer Panse): Eö wird nichts bemerkt. Berichtcrst. v. Wnrzbach: 8. Diäten und Reise- kosten 300 fl. Diese Ausgabe gründet sich auf Erfahrung, obgleich in den letzten zwei Jahren dieselbe nicht gemacht wurde. Präsident: Wird nichts bemerkt? (Nach einer Pause): Es wird nichts bemerkt. Berichtcrst. v. Wnrzbach: 9. Regie-Kosten 400 fl. Diese betreffen den Burggartcn- und andere kleine Erfordernisse, welche nach der Erfahrung vieler Jahre präliminirt wurden. Die Ausgabe dieser 400 fl. unterliegt natürlich der Rechnungslegung. 10. Pensionen für Beamte und Diener 1277 fl. 11. Pensionen für Witwen und Waisen 927 st. Bekanntlich sind darin die Pensionen für die Witwen des Grafen v. Thuen und Freih. v. Tausfercr enthalten, und gründet sich ans bereits hervorgehobene compctente Bewilligungen. Präsident: Ist etwas zu bemerken? (Nach einer Panse): Es wird nichts bemerkt. Bcrichtcrst. v. Wnrzbnch: 12. Pensionen und Er-zichnngs - Beiträge für Kinder 168 fl. Präsident: Wird nichts bemerkt? (Nach einer Pause): Es wird nichts bemerkt. Bcrichterst. v. Wurzbach: 13. Provisionen 128 fl. Präsident: Es wird nichts dagegen bemerkt. Berichterst. v. W n r z b a ch : 14. Gnadcngabcn 470 fl. Da ist die heute bewilligte Gnadcngabe bereits darin enthalten, indem sie bis zum gegenwärtigen Zeitpunkte bezahlt worden war. Präsident: Ist etwas zu bemerken? (Es meldet sich Niemand.) Bcrichtcrst. v. Wurzbach: 15. Verschiedene andere Ausgaben 716 fl., und endlich kommt 16. Erforderniß für außerordentliche Fülle 1713 fl., welcher Betrag nach einer Durchschnitts - Rechnung nach lOjähr. Erfahrung sich ermittelt hat, dessen Verausgabung natürlich wieder gegen gehörige Verrechnung stattfindet. Präsident: Ist etwas dagegen zu bemerken? (Nach einer Pause): Berichterst. v. W u r z b a ch : Die Gesammtsumme des Erfordernisses für das Verw.-Jahr 1863 betrügt 30.002 fl. oft. W. Präsident: Wenn Niemand das Wort ergreift, so bringe ich den Totalbetrag mit 30.002 fl. zur Abstimmung. Wenn das h. Haus diesen Betrag genehmiget, so bitte ich die Herren, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Betrag von 30.002 fl. wird ' als Erfordernd hiemit genehmiget. Berichtcrst. v. W n r z b a ch : ü Bede ck u» g : 1. Activ - Interessen 7060 fl. Dieser Betrag resnltirt aus dem Activ - Capitale des ständischen Fondcs und ist sichergestellt. Präsident: Ist etwas zu bemerken? (Es meldet sich Niemand.) Berichterst. v. Wurzbach: 2. Ertrag der Realitäten und nutzbaren Rechte 2580 fl. Präsident: Ist etwas zu bemerken? (Es meldet sich Niemand.) Berichtcrst. v. W u r z b a ch : Ich bitte, über die Summe der Bedeckung, die sich mit 9640 fl. darstellt, gefälligst abstimmen zu lassen. Präsident: Wünscht Jemand das Wort? (Nach einer Pause): Wenn nicht, so bringe ich die Bedeckung zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit der Summe der Bedeckung pr. 9640 fl. einverstanden sind, sitzen zn bleiben. (Nicinand erhebt sich.) Sic ist angenommen. Bcrichterst. v. Wnrzbach: Wird mit dem Erfordernisse pr. ...... 30.002 ff. verglichen die Bedeckung pr. . . 9640 „ zeigt sich der Abgang pr. . . . 20.362 fl. welcher in dem Landesfonde und thcilwcise in der vom h. Ministerium provisorisch bewilligten Subvention pr. 8300 fl. seine Bedeckung findet. Für das Umvaltimgsjmljr 1864 und die Monate November und December 1864. A. Erfordern iß: 1. Besoldungen für das Vcrw.-Jahr 1864 4992 fl. für November und December 1864 . . 832 „ zusammen .... 5824 fl. Hier gilt die nämliche Bemerkung, die rücksichtlich des Präliminares pro 1863 gemacht wurde, daß verschiedene Posten ans dem Grunde hieher in den ständischen Fond bezogen wurden, weil die Fonds-Agenda der frühern Stände vom Landes - Ausschüsse übernommen worden sind, daher ein Theil der Kosten des Landcs-Ansfchusscs ans den stand. Fond rcpartirt wurde. 2. Emolumente für das Vcrw.-Jahr 1864 185 fl., für die Monate November und December wurde kein Betrag ausgeworfen. Präsident: Ist etwas gegen die ersten zwei Posten zu bemerken? (Nach einer Panse): Es wird nichts bemerkt. Bcrichtcrst. v. Wnrzbach: Bei der Post 3 ist hier nichts ausgeworfen. Da im vorigen Jahre ein Betrag von 2050 fl. ausgeworfen wurde, so bin ich bemüßigct, dem h. Hanse die Aufklärung zu geben, warum für das Vcrw.-Jahr 1864 dießfalls im Erfordernisse nichts festgestellt worden ist. Der Landcs-Anöschnß hat angetragen, hier dem Thcatcrfonde die gewöhnlich seit Jahren geleistete Subvention für den Theater-Unternehmer mit 1050 fl. zu passircn; dieser Gegenstand wurde sofort im Finanz-Ans-schnsse in Berathung gezogen und durch Majorität beschlossen, diese Subvention für das Vcrw.-Jahr 1864 nicht mehr zu bewilligen. Die Gründe, die für diese Streichung des Erfordernisses im Finanz-Ansschnsse geltend gemacht wurden, waren diese, daß der stand. Fond ohncdicß passiv, folglich eine große Sparsamkeit nothwendig sei, und daß für das Vergnügen Diejenigen sorgen und zahlen sollen, welche dasselbe genießen. Anderweitig wurde jedoch auch erwähnt, daß in jedem Lande für Kunst und öffentliche Vergnügungen etwas geschieht; cS geht uns in dieser Beziehung die Residenz mit dem Beispiele voraus, wo bedeutende Subventionen für das Bnrgthcatcr und Kärntncrthvr-Thcatcr bewilliget und jährlich geleistet werden, bei einer anerkannt reichen und vergnügungSlnstigcn Stadt. Die Erfahrung zeigt uns, daß wir auch mit dieser Subvention, die wir dem Theater-Unternehmer bewilliget haben , nur sehr schwer Theater - Unternehmer bekommen, und daß keiner derselben mit vollem Säckel die Stadt verläßt, sondern cs verlautet immer, daß er knapp auskomme , oder vielleicht auch Verluste habe. Weiter wurden die Gründe geltend gemacht, daß in einer Stadt, wie Laibach, cs quasi cine Forderung dcS Anstandes wäre, daß wir hier nicht ohne Theater seien; auch muß bemerkt werden, daß am Theater nicht allein die städtische Bevöl- kerung Theil nimmt, sondern viele Fremde, die jährlich durch Verhältnisse genvthigct sind, im Winter Monate lang hier zuzubringen iiitb alle Klassen dießfalls daran Theil nehmen. In eine Anscinandersetznng der Vortheile eines Theaters für die Bildung, des Beweises, daß das Theater auch eine BildnngSanstalt sei, dessen glaube ich, kann ich mich für überhoben erklären, indem allen Herren das wohl bekannt sein wird, daß in allen policirtcn Staaten das Theater zu jenen Anstalten gehört, welche als die Bildung befördernd angesehen worden. Allein alle diese Umstände wurden im Finanz-Ansschussc nicht berücksichtiget, da eine Sparsamkeit im Auge gehalten wurde, welche vielleicht ans den Herren bekannten Gründen dem Lande mehr nachthcilig als vorthcilhaft wäre; ich aber bin gezwungen hier als Vertreter des Finnnz-Ausschnsscs dabei zu beharren, daß für das Theater ein Erfordernis) pro 1864 nicht ausgesetzt werde. Ich bitte die Debatte dießfalls zu eröffnen. Präsident: Wünscht Jemand über Post 3 das Wort zu ergreifen? Abg. D e s ch m a n n : Ich beantrage die Einstellung von 2050 Gulden in das Präliminare pro 1864, wie : dieselben ins Präliminare pro 1863 bereits eingestellt sind. Vor Allem, meine Herren! muß ich bemerken, daß ich kein Theaterbesucher bin, daß ich also gewiß kein persönliches Interesse habe, warum ich für das Theater spreche, doch möchte ich Sic erinnern, daß Herr Dr. Blciweis schon in dieser Session einen Antrag bezüglich des Theaters angekündiget hat, ob cs nämlich als Landesanstalt zu erhalten sei oder nicht, und cs war mir die ihrem Ende nahende Session daran Schuld, daß dieser Antrag nicht begründet und seiner gcschästsordnnngSmäßigcn Behandlung unterzogen worden ist. Wenn wir nun diese Position für das Theater jetzt schon streichen, haben wir in einer so wichtigen Frage, wie beim doch am Ende die Theatcrfragc ist, ein Präjudiz geübt, ohne daß früher die Gründe, welche dafür und welche dagegen sprechen, gehört worden wären. Ich würde cs tief bedauern, wenn man uns den Vorwurf machte: „Ihr seid über diese Frage so leichtfertig hinweggegangen, Ihr habet über das Theater so leichtfertig das Todesurtheil gesprochen." Dieser Vorwurf würde uns von einem großen Theile der intelligenten Bewohner Laibachs gemacht werden, von denen nicht wenige ihre einzige geistige Erheiterung im Theater finden. Diese Rücksichten also sind cs, welche mich bewegen, die Aufnahme dieser Position für jetzt zu beantragen, ohne daß ich dadurch natürlich irgendwie den Begründungen vorgreifen wollte, wie sie seinerzeit sicherlich Herr Dr. Bleiweis in dieser Beziehung vorbringen wird. Betrachten wir cinftweilen diese Frage des Theaters als eine offene, cs wird gewiß nur einen guten Eindruck in der Hauptstadt Laibach machen, wenn cs heißen wird, daß der Landtag in dieser bereits vorgerückten Session die Sache bei dem slalus quo belassen habe. Berichtcrst. v. Wnrzbach: Ich erlaube mir eine factischc Berichtigung zu machen. Der hochverehrte Herr Abg. Deschmanii hat einen Antrag gestellt, cs möge diese Position, so wie sie im Jahre 1863 bewilligt wurde, für das Jahr 1864 mit 2050 Gulden eingestellt werden. Ich begnüge mich vollkommen, wenn nur 1050 Gulden bleiben, denn ich habe an anderweitigen Erfordernissen für das Jahr 1864 für Belcnchtnng n. s. f. im Voranschläge nichts aufgefunden, und glaube daher, daß der Herr Antragsteller seinen Antrag insoweit modificircn würde, daß mir der S Betrag von 1050 Gulden als Subvention für den Theater-; Unternehmer gefordert würden. Abg. A m drosch: Wenn ich hier eine Ansicht, die jener des Finanz-Ausschusses entgegensteht, vertheidige, so wollen Sie dieß gleichfalls dadurch entschuldigen, daß der Mensch Pflichten hat, die er gerechterwcise vor aller Welt erfüllen muß. Ich kann hier die Bemerkung nicht unterdrücken, daß das hohe Hans der Landeshauptstadt Laibach nicht jene Freundlichkeit zu schenken scheint, die die Stadt beim doch wirklich dem Lande vis-a-vis verdient. (Oho. Dr. Toman: „Was haben wir von der Stadt?") Es ist bei der Rcalschulfrage ein mäßiger Beitrag in Anspruch genommen worden (Oho) und wie viel Aufwand an Beredsamkeit hat cS da gebraucht, bis die Einwilligung dazu erfolgt ist. (Oho, Oho.) Nun kommen wir jetzt zu einem zweiten Punkte, nämlich zum Theater. Es ist bemerkt worden, daß die Landleute unser Theater gar nicht besuchen; ja wenn man diese Regel allgemein gelten lassen wollte, so würden reciprok in den Städten die Subventionen aufhören, die für das flache Land von den Städten geleistet werden. Ich habe letzthin bemerkt, daß die Umlagen der Stadt bedeutende Erleichterungen dem Lande für Erfordernisse bereiten, von denen die Stadt nicht den geringsten Vortheil hat. Ich habe bemerkt, daß die Stadt ebenso zu den namhaften Positionen des Krankenhauses beiträgt, und nebstbei für alle ihre Kranken die täglichen Portionen gibt. Es ist bemerkt worden, daß die Stadt schon seit 12 Jahren die Kosten der Gendarmerie - Bcqnarticrung in gleichem Maße wie das Land trägt, und von der Gendarmerie noch nie einen Gebrauch gemacht hat. Wenn nun diese Strenge gegen die Stadt aufrecht erhalten werden will, um jeden Succurs von Seite des Landesfondes ans die feine Goldwage zu legen, so müßte sich die Stadt dann endlich auch veranlaßt finden, dort ihre Geltung zur Sprache zu bringen. Ich unterstütze daher aus den Gründen der Humanität und ans den Gründen der gerechten Würdigung den Antrag des Herrn Abg. Dcschmann mit der Modification des Herrn Berichterstatters v. Wurzbach. Abg. Dr. Toman: Ich bitte um das Wort. Auch ich unterstütze diesen Antrag; ich möchte aber den Wunsch beifügen, daß so viel wie möglich auf die Thcaterdircction künftighin gesehen werde, daß sic Theaterstücke vorführt, welche wirklich zur Bildung des Publikums Beitragen (Bravo, sehr gut) und die dasselbe wirklich zu bilden im Stande sind, wie es in Laibach früher vor vielen Jahren der Fall war. Nie war das Theater so heruntergekommen, als eben jetzt, so daß man, wenn man dasselbe besucht hat, sich oft schämen muß, darin gewesen zu sein. Diesen Wunsch füge ich bei, und bemerke, daß, wenn auch der hohe Landtag eine Strafpredigt von der Stadt Laibach durch die Person des Herrn Abg. Ambrosch, resp. Bürgermeisters der Stadt entgegen nehmen mußte, daß der h. Landtag ungeachtet dessen, nämlich ungeachtet der Strafpredigt, sich doch bestimmt finden wird, dafür zu o otirat. (Bravo, sehr gut.) Berichterst. v. Wurzbach: Als Wortführer für den Finanz-Ausschuß ist es meine Pflicht, meine schwere Pflicht, da sie gegen meine Ueberzeugung geht, aber doch erfüllt werden muß, dafür das Wort zu sprechen, daß von diesen Beitrügen für das Jahr 1864 abgegangen werde. Der Kostenpunkt ist hier die Hauptsache, ich glaube also, meine Herren, daß dieser Kostenpunkt hier berücksichtiget werden muß. So bleibt wohl nichts anderes übrig, als diese Beiträge zu streichen. Präsident: Ich stelle vor Allem die Untcrstützungs-frage zu dem Antrage des Herrn Dcschmann. Ich ersuche jene Herren, welche diesen Antrag unterstützen wollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Abg. Dcschmann: Ich bitte, Herr Landeshauptmann, mein Antrag ist eben jetzt der modificirte, mit Aufnahme von 1050 fl., indem ich früher irrthümlich 2050 fl. beantragt habe. Präsident: Ich bringe nunmehr, nachdem Niemand das Wort ergreift, diesen Antrag zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit dem Antrage, daß in diese Position 3. „Beiträge" der Betrag von 1050 fl. als Subvention für den Theatcrnntcrnehmcr cinzustellceu sei, sich zu erheben. (Geschieht.) Es sind 14 Stimmen dafür, 13 contra, also ist er angenommen. Abg. Krom er: . Ich bitte um die Gegenprobe, das ist nicht sicher. (Heiterkeit.) Präsident: Also bitte ich die Gegenprobe vorzunehmen. Jene Herren, welche mit dem Antrage nicht einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Es sind nur 12, weil Herr v. Wnrzbach sitzen geblieben; demnach ist der Antrag angenommen. Berichterst. v. Wurzbach: Ich habe dagegen gestimmt, natürlich als Vertreter des Ausschusses. 4. Amts- und Kanzleiersordcruissc für das Verw.- Jahr 1864 ............................ 600 fl. für die Monate November und December 1864 100 „ Zusammen . . 700 fl. ebenfalls ein Gegenstand, der nur gegen eine Verrechnung verausgabt wird, also keiner weitern Motiviruug bedarf. Präsident: Ist etwas zu bemerken? (Nach einer Panse.) ES wird nichts bemerkt. Berichterst. v. Wurzbach: 5. An Remunerationen und Aushilfen für das Berw.-Jahr 1864 . . 1568 fl. für die Monate November und Dezember 1864 261 „ Zusammen . . 1829 fl. Es findet die nämliche Bemerkung Statt, die schon früher bei dem Voranschläge für das Jahr 1863 gemacht worden ist. Präsident: Ist dagegen etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Es wird nichts bemerkt. Berichterst. v. Wnrzbach: 6. Erhaltung bestehender Gebäude im Verwaltungsjahre 1864 . 14882 fl. weil diese Post hoch ist, erlaube ich mir, sie zu specialisiren. Im Laudhanse sind unabwcisliche Adaptirnngen nothwendig, im Betrage von........................ 900 fl. im Bnrggcbäude mit Rücksicht auf die Adaptirung für die zu unterbringende landschaftl. Buchhaltung wird nothwendig sein ein Betrag von 1300 „ im Pogatschnig'schen Hause......................... 132 „ im Ballhause . 50 „ im Lyccalgebäudc werden heuer schon . . . 12000 „ erfordert gerade darum, weil im vorigen Jahre nichts geschehen ist, folglich die schlechten Gegenstände noch schlechter, die mittlern noch unbrauchbarer schlecht geworden sind, und jetzt ganz neu gemacht werden müssen. Die Theaterfondgebände, d. i. das Redoutengcbäudc und die neben anstoßenden Häuser 500 fl., das macht die Summe von........................................ 14882 fl. Rücksichtlich des Lycealgebändes gilt die Bemerkung, die ich bereits bei dem Voranschlag des Jahres 1863 gemacht habe, daß der ständische Fond sich vhneweitcrs nun herbeilassen würde, vorschußweise dießsalls einzuschreiten, daß aber der h. Landtag gewiß die Erwartung ausspricht, daß die hohe Regierung entgegen kommen und den Verpflichtungen gemäß, welche sie übernommen hat, da dieses Ge- täube rein nur zu öffentlichen Zwecken gewidmet ist, die diesffälligcn Kosten ohnewciters auf sich nehmen würde. Präsident: Ist über Punkt 6 etwas zu bemerken? Abg. D cschman::: Ich bitte, Herr Vorsitzender, um das Wort. Ich glaube ans der Position für das Jahr 1863 und ans jener für das Jahr 1864 zusammen zn entnehmen, daß für das Schulgebäude ein Betrag von 24.000 ff. (Ruf: 22.000 fl.) oder 22000 fl. präliminirt ist. Nun ist das ein hübsches Sümmchen, mit welchem dem: doch so ziemlich entsprechende Reparaturen in dem Schulgebäude bewerkstelliget werden dürften. So viel ich mich erinnere, sind auch für das Jahr 1863 schon Reparaturen int Schulgebäude von Seite der Statsverwaltnng präliminirt worden, wornach auf den Normalschnlfond, dann auf den Stndiensond ebenfalls bedeutende Auslagen im Betrage mehrerer Tausend Gulden, ich glaube 18000 ft., kommen würden, indem diese Fonde hiebei nach dem Belage des Raumes, den die einzelnen Stndien-Anstalten nebst der Lyccalbibliothek einnehmen, zn concurriren haben. Ich würde mir jedoch bei dieser Gelegenheit erlauben, Ihre Aufmerksamkeit auf ein tut Lyccal-Schulgcbände ebenfalls unterbrachtes landschastl. Institut zu lenken, nämlich ans das Museum, welches in seinen ebenerdigen Localitä-teii eine so schlechte Unterkunft hat, daß die kostspieligen und werthvollen Sammlungen Gefahr laufen, zu vermodern oder den chcutischen Einflüssen zu unterliegen. Es wird nothwendig sein, für eine entsprechendere Unterbringung des Museums zu sorgen, da cs ja eine Landes-Anstalt ist, da die vormaligen Stände mit großen Opfern, mit großem Patriotismus dieses Institut in's Leben gerufen und ich voraussetzen darf, daß auch der h. Landtag demselben sein Wohlwollen nicht entziehen werde. Es war ein Irrthum jener Zeit, als man dachte, daß die ehemaligen Kellerränmc zur Unterbringung des Museums geeignet seien. Man hat wohl einen hübschen Saal gewonnen, ohne jedoch zu bedenken, daß die Feuchtigkeit, welche durchgehcnds in den ebenerdigen Localitäten herrscht, den dort ansbewahrten Mnsealgegcnständen großen Schaden zufüge. Wir sind im Schulgebäude in einem solchen Gedränge mit den Localitäten, daß neu einlaufende Gegenstände nicht mehr passend aufgestellt werden können. Auch das Museum wünscht sich auszubreiten, da die bisher von ihm benützten Localitäten theils unpassend, theils zu beschränkt, sind. •—• Ferner erlaube ich mir Ihre Aufmerksamkeit auf die tut Lyccal-Gcbände zu ebener Erde befindliche Localität des historischen Vereins zu lenken, welcher Verein wichtige, ja ■ ich kann sagen, für die Geschichte Krain'ö hochwichtige Ur- j künden aufbewahrt. Treten Sie in dieses Locale ein, so werden Sie von einem Modergeruch begrüßt, und wenn die betreffenden Schränke, in denen die Urkunden aufbewahrt sind, geöffnet werden, so steigert sich noch dieser Modergeruch. Wenn Sie endlich diese Urkunden in die Hand nehmen, so sehen Sic, daß manche schon Gefahr laufen, zn zerfallen, und sie werden zerfallen, wenn nicht für eine entsprechendere Unterbringung des Archiv'S gesorgt werden wird. Es ist schon im verflossenen Jahre von Seite des historischen Vereins ein Antrag gestellt worden, daß derselbe Willens wäre, unter gewissen Modalitäten seine Sammlungen dem Landes-Museum zu übergeben, so, daß die Archive des Landcsmuscilms und des historischen Vereins vereinigt würden. Wenn wir die bisherigen Loealverhältnissc des Museums berücksichtigen, so ist eine solche Bereinigung eine Unmöglichkeit, indent es uns an Localitäten vollends ge- bricht. Es ist eine reine Unmöglichkeit, etwas Umfangreicheres aufzustellen. Nun ist bis jetzt in dieser Angelegenheit nichts geschehen. Natürlich ist es mir hier nicht möglich, eine Aenderung in diesem Ziffersatze vorzuschlagen, da dieser Ansatz etwas Wohlerwogenes ist, da bezüglich derselben schon die genauesten Vorerhebnngen gepflogen worden sind; jedoch würde ich ersuchen, daß hier vielleicht eilt Wunsch von Seite des h. Hauses ausgesprochen würde. Wir haben schon bei der Realschulfrage beschlossen, daß wo möglich dahin^ getrachtet werden soll, daß die Ober-Realschule auch im Schulgebäude untergebracht würde. Wenn ich nun die bedeutenden Beiträge in Betracht ziehe, welche von Seite verschiedener Fonde zu den Reparaturen im Schulgebäude geleistet werden; wenn ich den weiteren Umstand berücksichtige, daß 22.000 sl. von Seite des Landes zu diesem Zwecke geleistet werden, von denen ich nicht weiß, ob sie vom h. Acrar später zurückersetzt werden, denn, wie ich bemerkt habe, ist tut Normalschul-I fonde der Betrag von etlichen 4000 fl. präliminirt, wenn ich endlich erwäge, daß, wenn dieser Zeitpunkt zu Reformen in den Mnseumslocalitäten versäumt werden wird, später schwerlich je die Gelegenheit sich ergeben wird, bezüglich einer zweckmäßigeren Unterbringung des Museums : und des historischen Vereins entsprechendere Localitäten int I Lycealgebäude zu finden, so würde ich hier das Ansuchen I stellen, daß vielleicht der Wunsch ausgesprochen wurde, daß bei den Bauten, welche in den Jahren 1863 und 1864 int Schulgebäude stattfinden werden, gleichzeitig auch auf die Bedürfnisse des Landesmuseums und aus eine Erweiterung und zweckmäßigere Herstellung der nothwendigen Localitäten für dasselbe entsprechende Rücksicht genommen werden möge. Ich bemerke nur noch, meine Herren, daß das Museum durch kluge Sparsamkeit sich tut Verlause der Zeit einen Fond gebildet hat, welcher natürlich in seinem Stammvermögen nicht in Angriff genommen werden dürste, der jedoch aus seinen Erträgnissen für die Herstellungskosten der Localitäten auch einiges beitragen könnte. Präsident: Wünscht noch Jemand daö Wort? Bcrichterst. v. Wnrzbach: Rücksichtlich der vom verehrten Herrn Vorredner gemachten Bemerkungen erinnere ich nur, daß cs richtig ist, daß pro 1863 10.000 ff., pro 1864 12.000 fl. für die Herstellung bcS Lyzealgebäu-des präliminirt sind, daß folglich der Fond 22.000 fl. hier verausgaben wird. Leider muß ich hier bemerken, daß dieser Fond nicht einmal zu den nothwendigen Herstellungen in diesem Gebäude hinreichen wird, indem das Präliminare der dieß-fälligen Kosten jetzt schon die Summe von 24.000 sl. überschreitet. Was aber den vom Herrn Abgeordneten Desch-maitn geäußerten Wunsch rücksichtlich des Mnsealgebäudes betrifft, so glaube ich nicht zu fehlen, wenn ich die Sympathien des verehrten Finauz-Ausschusses sowohl, als auch aller Bewohner KrainS mit diesem seinem Wunsche aus-sprcche. Ich glaube, das Museum ist eine so schöne, eine für den Unterricht so ersprießliche Anstalt, daß gesorgt werden soll, daß dieselbe erhalten, und nicht so, wie cs gegenwärtig der Fall ist, dem Ruine preisgegeben werde; deßwegen befürworte ich seinen Wunsch. Ebenso rücksichtlich des historischen Vereins, wenn ich recht verstanden habe. (Riff: Ja!) Die Bereinigung dieser beiden Vereine in einen Verein ist in jeder Beziehung, auch in Beziehung des Kostenpunktes sehr wünschenswerth, und daß die wichtigen Docu-inente, welche der historische Verein sich verschafft hat und aus dem ganzen Lande burctj mühsame Forschungen und durch die Mühe einzelner edler Privaten erhielt, jetzt nicht vermodern, ist gewiß nur eine gerechte Forderung. Ich stimme vollkommen bei, und würde den h. Landtag bitten, den dicßfälligcn Wunsch des Herrn Abgeordneten Dcschmann zu genehmigen. Ich bitte Herrn Landeshauptmann über die Post pr. 14.882 fl. abstimmen zu lassen und dann über den Wunsch. Präsident: 6. Vom Finanz-Ausschusse wird für die Erhaltung der bestehenden Gebäude pro 1864 in Antrag gebracht ein Betrag von 14.882 fl. Jene Herren, welche mit dieser Post einverstanden sind, ersuche ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Sie ist angenommen. Ich bringe nun auch den vorn Herrn Abgeordneten Deschmann laut gewordenen Wunsch zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sich gleichfalls zu erheben. (Geschieht.) Er ist einstimmig angenommen. Bcrichterst. v. W u r z b a ch: 7. „Steuern und Gaben" im Verwaltungsjahre 1864 .................... 340 st. für die Monate November und December 1864 72 „ Zusammen . 412 fl. Ich glaube dicßfalls ist nichts zu bemerken. 8. „Diäten und Reisekosten" im Verwaltnngsjahre 1864 300 fl., im nämlichen Betrage wie im vorigen Jahre. Präsident: Ist etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Es wird nichts bemerkt. Berichterst. v. Wurzbach: 9. „Regiekosten" im Verwaltungsjahre 1864 ....................... 4M fl. für November und December 1864 .... 66 „ Zusammen . 466 fl. Präsident: Wird was bemerkt? (Nach einer Pause.) Es wird Nichts bemerkt. Berichterst. v. W u r z b a ch: 10. „Verschiedene andere Ausgaben" beziffern sich nach den bisherigen Erfahrungen für das Verwaltungsjahr 1864 mit .... 533 fl. für November und December 1864 mit . . . 88 „ Zusammen mit . 621 fl. Präsident: Ist etwas zu bemerken? Berichterst. v. Wurzbach: Sollte ein Detail gewünscht werden? (Rufe: Nein!) Es ist bereits allen Herren bekannt. 11. „Pensionen für Beamte und Diener" für das Verwaltungsjahr 1864 .................... 280 fl. für die Monate November und December 1864 47 „ Zusammen . 327 fl. Präsident: Ist etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Es wird Nichts bemerkt. Berichterst. v. Wurzbach: 12. „Pensionen für Witwen" für das Verwaltungsjahr 1864 . . 1557 fl. für die Monate November und December 1864 259 „ Zusammen . 1816 fl. Präsident: Ist etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Es wird Nichts bemerkt. Bcrichterst. v. Wurzbach: 13. „Pensionen und Erziehungsbeiträgc für Waisen" für das Verwaltnngsjahr 1864 .................................... 168 fl. für die Monate November und December 1864 28 „ Zusammen . 196 fl. wo bereits auch jene, die in diesem Landtage bewilliget wurden, einbczogen erscheinen. Präsident: Wird etwas bemerkt? (Nach einer Pause.) Es wird Nichts bemerkt. Berichterst. v. Wnrzbach: 14. „Provisionen" für das Verwaltungsjahr 1864 ....... 64 fl. für die Monate November ltitb December 1864 . 11 „ Zusammen . 75 fl. Präsident: Es wird nichts zu bemerken sein. Berichterst. v. Wurzbach: 15. „Gnadengaben" für das Verwaltnngsjahr 1864 ............... 470 fl. für die Monate November und December 1864 79 „ Zusammen . 549 fl. Präsident: Es ist ebenfalls nichts zu bemerken. Berichterst. v. Wurzbach: Es stellt sich somit das Gcsammterforderniß für den ständischen Fond für das Verwaltungsjahr 1864 und. die Monate November und December 1864, daun mit Inbegriff der in die 3. Rubrik eingesetzten Beiträge auf 29.232 fl. In der Vorlage sind nur 28.182 ft. eingestellt, weil aber der h. Landtag die Theatersubvention mit 1050 fl. bewilliget hat, kommt diese dazu, und das gibt 29.232 fl. Ich bitte abstimmen zu lassen. Präsident: Ich bringe das Erforderniß des ständischen Fondcs für das Verwaltnngsjahr 1864 und für j die Monate November und December 1864 zur Abstimmung. Dasselbe beläuft sich, nach der nachträglichen Bewilligung dcS Betrages von 1050 fl. für den Thcatcruntcr-i nehmcr, auf 29.232 fl. Ich ersuche jene Herren, welche mit diesem Erfor-dcrniß einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Ist angenommen. Berichterst. v. W u r z b a ch : ß. Bedeckung: 1. „Activ-Jntcrcssen" für das Vcrw.-J. 1864 7060 fl. für die Monate November und December 1864 1508 „ Zusammen . 8568 fl. 2. Ertrag der Realitäten und nutzbaren Rechte für das Verwaltnngsjahr 1864 1217 fl.; für die zwei Monate November und December ist nichts angeführt, weil sie ohne-dieh im kommenden Jahre zur Verrechnung kommen. Präsident: Ist etwas zu bemerken? (Es nieldct sich Niemand.) Bcrichterst. v. W u r z b a ch : Der Gcsammtbctrag der , Bedeckung ist somit 9785 fl. Präsident: Wenn das Hans mit dieser Bedeckung : in der Gesammtziffer von 9785 fl. pro 1864 einverstanden ist, so bitte ich die Herren, sich zu erheben. (Geschieht.) ! Ist angenommen. Berichterst. v. W u r z b a ch : Wird mit dein Erfor- dernisse pr...................................... 29232 fl. verglichen die Bedeckung pr................... 9785 „ zeigt sich der Abgang pr......................... 19447 fl. welcher in dem Landcsfonde seine Bedeckung findet. Der Finanz-Ausschuß findet die Anträge zu stellen: „Der h. Landtag wolle beschließen: 1. Der Voranschlag des kraimsch-stäudischcn Fondcs für das Verwaltnngsjahr 1863 werde nach der oben enthaltenen rubrikenweiscn Auseinandersetzung im Erfordernisse mit 30.002 fl. und in der Bedeckung mit 9640 fl. festgesetzt. Präsident: Wünscht Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn Niemand das Wort ergreift, so bringe ich den ersten Theil des Antrages des Finanz-Ausschusses zur Abstimmung, welcher dahin geht, daß der Voranschlag des ständischen Fondcs für das Verwaltnngsjahr 1863 nach der bisherigen Auseinandersetzung im Erfordernisse mit 30.002 fl. und in der Bedeckung mit 9640 fl. festgesetzt werde. Wenn die Herren mit diesem Antrage einverstanden sind, so wollen Sie sich gefälligst erheben. (Geschieht.) Ist angenommen. Bcrichterst. v. W u r z b a ch : 2. Der Boranschlag für das Vcrwaltungsjahr 1864 und die Monate November und December 1864 werde im Erfordernisse mit 29.232 fl. und in der Bedeckung mit 9785 fl. festgesetzt. Präsident: Wünscht über bett Antrag 2 Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich denselben zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche damit einverstanden sind, daß der Voranschlag für das Verwnltungsjahr 1864 und die Monate November und December 1864 im Erfordernisse mit 29.232 fl. und die Bedeckung mit 9785 fl. festgesetzt werde, sich zu erheben. (Geschieht.) Ist angenommen. Bcrichterst. v. W n r z b a ch : Jetzt kommt noch der Wunsch, den der Herr Abg. Deschmann ausgesprochen hat, dessen Formulirnng ich als Referent des Finanz-Ausschusses den verehrten Herren Abgeordneten überlassen würde, zur Abstimmung. Dieser Wunsch geht wesentlich dahin, daß bei der Herstellung des Lyceal-Gebäudes ans das bestehende Mn-seal-Jnstitnt und den historischen Verein Rücksicht genommen werden möge. (Schluß der Sitzung Präsident: Ich habe bereits über diese» Antrag abstimmen lassen, er ist bereits genehmiget. Bcrichterst. v. W n r z b a ch : Dann entfällt er. (Rufe: Schluß und Zischen.) Präsident: Die Tagesordnung ist erschöpft. Ich schließe die heutige Sitzung. Morgen ist Sitzung um 10 Uhr. Auf der Tagesordnung steht: 1. Die Berathung über den Landcsfond. Fortsetzung von heute. 2. Vortrag der Petition bezüglich der Abminderung der Grundsteuer. 3. Ein Bericht des Finanz-Ausschusses über einige von der Spitals - Direction beantragte dringende Adapti-rungcn int Kranken - und Irrenhause. 4. Vortrag wegen Ablösung des Patronatsverhält-nisscs, und 5. Vortrag bezüglich der Remunerationen der Vor-spannsbesorger. $ Uhr 3© Minuten.) ----'vvwuvvvvyvvA/'^-— Druck von Ign. v. Kleinmayr und F. Bamberg in Laibach.