der neunten Sitzung des fruits* Bnndtages zu Laibach am 31. dünner 1863. Anwesende: Vorsitzender: Landeshauptmann - Stellvertreter v. Wurzbach. — K. k. Statthalter für jtrain, Freiherr v. Schloißnigg. — Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme des Herrn Landeshauptmannes, Freiherrn v. Codclli, der Herren: Fürstbischof Dr. Widmer, Gras Anton Auersperg, v. Langer, Koren, Jombart, Dr. Skedl> — Schriftführer: Brolich. Tagesordnung: 1. Lesung des Protokolls vom 29. Jänner. — 2. Vortrag bezüglich der Militär-Einquartirung am Lande. — 3. Vortrag wegen Erhöhung des Thurmes an der Spitalskirche. Üeyinii der Sitzung 10 Uhr 20 Minuten Vormittag. Landeshauptmann - Stellvertreter v. Wnrzba ch: Da der Herr Landeshauptmann durch Amtsgefchäftc verhindert ist in der heutigen Sitzung zu suugiren, so habe ich die Ehre feine Stelle zu vertreten. Ich eröffne die Sitzung, da die genügende Anzahl von Abgeordneten gegenwärtig ist. Ich bitte den Herrn Schriftführer mit der Lesung des Protokolls zu beginnen. (Schriftführer Guttman lieft dasselbe. Nach der Vorlesung! Wird gegen die Richtigkeit des Protokolles eine Einwendung erhoben? Abg. Dr. Bleiweis: Jaz moram protestirati zoper to, kar je gospod zapisovavec v protokol o mojem predlogu zapisal. On stavi predlog moj z nemškimi besedami, kakor, da bi ga bil tako govoril. To ni resnica; pa tudi ni vsled opravilnega reda §. 12. ali vsaj v njegovem duhu ne, ker govori od zapisnikov sejnih prav določno (bere): „Dasselbe hat die Konftatirung über die Beschlußfähigkeit deö Landtages, dann alle zur Verhandlung gekommenen Anträge mit dem Namen der Antragsteller, die wörtliche Fassung der zur Abstimmung gebrachten Fragen" i. t. d., potem je očitno, da mora v vseli zadevah bili „wörtliche Fassung", naj uže predlog pride v pretres ali ne. Podpira me pa tudi §. 15, o kterem je v predzadnej seji bila velika borba; če po tem morajo stenogralični spisi biti „das vollständige Bild der Verhandlungen mit Inbegriff der Anträge, Vorlagen" i. t. d., mora pač to tudi veljati od zapisnikov sejnih. Čeravno §, 15 ni po moji volji, je vendar IX. Sitzung. sklep zbora in ta se mora sedaj čislati. To jaz tir— jam, in mislim, da po pravici tirjam, da se zapisnik popravi in moj predlog v slovenskem jeziku, kakor sem ga deželnemu poglavarju izročil, v njega zapiše. Schriftführer Guttman: Ich muß darauf be- merken, daß icb nicht gesagt habe, daß der Herr Abgeordnete Bleiweis deutsch oder krainerisch gesprochen hat, sondern ich habe cs so ausgenommen, wie ich es aus der slavischen Vorlage wortgetreu übersetzen konnte. Ich glaube, daß der Herr Interpellant in dieser Beziehung mir das öffentliche Zeugniß geben muß, daß eS wortgetreu übersetzt wurde, und wenn ich also daS voraussetze und glaube, daß gegen den Inhalt, gegen die volle Richtigkeit dieser Ausnahme kein Anstand gemacht werden kann, so dürste in so ferne auch kein solches Versehen gegen den bezogenen Paragraph der Geschäftsordnung eingetreten sein. Indessen, wenn das Haus beschließt, daß es auch slovenisch beigefügt werde, so wird dieß keine Schwierigkeit bieten, da dazu nur noch 3 Zeilen zu schreiben wären. Abg. Dr. Bleiweis: Jaz se čudim, kako da gospod pisatelj trdi, da je vzel v zapisnik, kar je bilo treba, in da je predlog moj „wortgetreu" zapisal. Jaz nočem „wortgetreu", ampak „wörtlich". Opravilni red je potrjen, je postava za nas, zato ponavljam zahtevo, da se zapisnik popravi. Abg. Dr. Toman: Jaz se čudim, kako se z našo rečjo ravna. To je vendar gotovo, da po opravilnem redu slovensko izrečen in zapisan predlog mora v zapisniku zapisan biti tudi v tem jeziku. Nevem, kdo je gospoda p ero vodja postavil za prestavljavca, kterega nam treba ni imeti po zad- 1 njem sklepu; ne vem kako on misli, da se je vprašanje na njega postavilo, ker je po opravilnem redu gotovo odločeno. na ktere osebe se stani or ej o postavljati vprašanja, in med temi pevovodja ni in on tudi od gospoda dr. Bleiweis-a vprašan ni bil. To pa, kar dr. Bleiweis zahteva, je tako jasno, da se moram dalje čuditi, kako, da se gospod pevovodja protivi. Abg. Brolich: Ich glaube, daß die Forderung des Herrn Dr. Bleiweis nur in einer Beziehung eine gerechte genannt werden kann, nämlich, daß der Herr scbrift-führer eine Uebersctzung sich angemaßt hat, zu der er nicht berufen war; ich bin aber der Ansicht, daß der Hr. Schriftführer den Antrag des Dr. Bleiweis allenfalls nur hätte erwähnen können, ohne sich eine Uebersetzung anzumassen, und wenn er ihn auch ganz übergangen hätte, hätte er nicht gegen §. 12 der Geschäftsordnung gehandelt; denn ins Protokoll sind nur Anträge aufzunehmen, welche zur Berathung und Beschlußfassung kommen, andere Einlagen können nur berührt werden, ohne gerade den Wortinhalt anzuführen. Ich hatte es ganz einfach mit der Bemerkung erwähnt, daß von Dr. Bleiwcis ein Antrag in slovenischer «Sprache überreicht wurde, und das würde auch genügen; aber eine Uebersetzung ist nicht zulässig und die Aufnahme in slovenischer Sprache nach meiner Meinung gerade nicht erforderlich. Präsident: Stellen der Herr Abgeordnete diesfalls einen besonderen Antrag? Abg. Brolich: Ich habe nur gegen die Berichtigung gesprochen, die verlangt wurde, daß der Antrag des Dr. Bleiwcis in slovenischer Sprache wörtlich aufzunehmen sei, es sei Sache des Schriftführers in dieser Beziehung das Protokoll zu berichtigen. Abg. Dr. Bleiwcis: Jaz se skladam z go- spodom predgovornikovimi misli, ako bi bil gospod pevovodja le memo grede omenil mojega predloga, ker pa ga je zapisal „wortgetreu", tedaj tir j am, da se predlog zapiše v jeziku, v kterem sem govoril „Wörtlich". Abg. Brolich: Das habe ich ja auch gemeint, eine Uebersetzung wäre nicht zulässig. Präsident: «Ich halte mich verpflichtet, über den Antrag des Herrn Dr. Bleiweis die Meinung des Hauses einzuholen. Ich stelle demnach an den h. Lanvtag die Aufrage ob derselbe mit dem Antrage des Herrn Dr. Bleiweis ans Richtigstellung des Protokolles einverstanden sei? Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich aufzustehen, (wird unterbrochen vom) Abg. Dr. Toman: Prosim, vprašanje se še le mora odločiti, ali se ima predlog gospoda dr. Bleiweis-a, kakor se glasi, biti postavljen v zapisniku, ali pa se mora denes izpustiti, in takrat, kadar pride na glasovanje biti tako zapisan. Le to je postavno, drugo samovoljno. Präsident: Ich bitte, da von keinem der Herren Abgeordneten ein Antrag gestellt worden ist und blos Herr Dr. Bleiwcis die Berichtigung des Protokolles in feinem Sinne verlangt hat, so kann ich nur den Antrag des Herrn Dr. Bleiweis zur Abstimmung bringen. Ich wiederhole daher mein Ersuchen an diejenigen Herren, welche mit dem Antrage des Herrn Dr. Bleiwcis auf Richtigstellung des Protokolles in seinem Sinne einverstanden sind, gefälligst aufzustehen. (Geschieht.) Er ist abgelehnt. Abg. Dr. Toman: Prosim, gospod pred- sednik, jaz mislim, da večina ni gotova. Präsident: Ich bitte nochmals sich zu erheben. (Nach der Zählung.) Es sind 13 Stimmen. Abg. Dr. Toman: Gospod predsednik! Jaz v smislu našega pravilnega reda, v smislu sklepa zborovega v zadnjej seji, v kterej se je toliko govorilo o očitnosti, pred cesarjem, svetom in zborom izrečem protest, da se naša pravica tako rani, da se naj novejši sklep našiga zbora rani; jaz protestiram, da po opravilnem redu se pravično zahtevanje dr. Bleiweis-a spolnilo ni. Postava nam mora biti sveta, vsegdar in povsod. Abg. Brolich: Ich bitte Herr Vorsitzender, ich würde dem Herrn Dr. Toman volle Gerechtigkeit widerfahren lassen, insofern er verlangt, daß die Aufnahme dieses Antrages in deutscher Sprache gestrichen werden soll. Dieses zu verlangen hat er nach der Geschäftsordnung das Recht. Ans die Streichung würde ich selbst den Antrag stellen. Präsident: Ich bitte, der Gegenstand ist bereits durch die Abstimmung geschlossen, und ich kann daher ihn nicht zu einer besonderen Verhandlung bringen. (Abg. Krom er: So ist's!) Was den Antrag des Herrn Dr. Toman betrifft, daß der Protest in das Protokoll aufgenommen werden solle, so muß ich hicmit, obgleich ich die Gesinnung des Herrn Abgeordneten vollkommen achte und ehre, erklären, daß das gegen die Geschäftsordnung und gegen allen Tact ist, der im Hause beobachtet werden soll, Proteste in das Protokoll aufzunehmen. Abg. Dr. Toman. Jaz sem ga izgovoril in svet ga bode slišal. Statthalter Freiherr v. Schloißnigg: Ich bitte, ich muß mir eine Bemerkung erlauben. Ich habe in der letzten Sitzung bei Gelegenheit der Debatte über §. 26 darauf aufmerksam gemacht, daß ebenso, wie für das Recht der Regierung die Ausschüsse zu beschicken, ein Landesgesetz nothwendig erachtet wird; ebenso auch für das im §. 26 den Ausschüssen vindicirte Recht ein Landesgesetz nothwendig werden wird. Diese Erklärung, welche die Ansicht der Regierung feststellt, vermisse ich im Protokolle, und muß ersuchen, daß sie aufgenommen werde. Schriftführer Guttman: Ich habe mich bei Vieser ganzen Stylisirung des Protokolls an die Geschäftsordnung gehalten, welche vorschreibt, daß nur die Anträge, wie sie gestellt werden, wörtlich aufzunehmen sind, und daß die übrigen Sachen nur nebenbei berührt werden können. DaS war das 8. Sitzungs - Protokoll oder eigentlich das 4., welches ans meiner Hand gegangen ist. Nachdem die drei vorausgegangenen 'den Beifall insofern erhielten, daß keine Beanständigungen stattgefunden haben, so dachte ich auf (Dr. Toman: das ist eine Schmach!) mich an die möglichste Kürze zu halten; nichts desto weniger habe ich wortgetreu den Antrag Seiner Excellenz aufgenommen, und habe die Redner, sowie sie sich in der Reihe meldeten, und zur Sprache kamen, angeführt. Weiters habe ich im Eingänge dieses Paragraphed ausvrücklich eine kleine Bemerkung, wie auch eine kleine Begründung vorausgeschickt, und zwar ans dem Grunde, weil ich sie hier nicht für überflüssig hielt. In das Nähere der Debatte, in eine Erläuterung resp. Erörterung der verschiedenen Gründe der Sprecher habe ich mich nicht einzulassen geglaubt, eben aus dem Grunde, weil nach der Geschäftsordnung dieß nicht vorgeschrieben ist, und weil auch gleich bei der ersten Sitzung die Be- merkung von einer Seite gefallen ist, daß die Protokolle so kurz als möglich gefaßt werden sollen. Statthalter Freiherr v. Scbloißui gg: Das ist alles ganz richtig, ich muß aber dann aufmerksam machen, daß meine letzten Worte, welche ich hier auch aus den stenographischen Aufzeichnungen entnehme, daß die dann in dieser Beziehung einen Antrag enthalten, welcher ohne weiters ins Protokoll aufzunehmen ist. Es heißen die Schlußworte: „Wenn also dieses nicht im Einverständnisse des Hauses abgethan werden sollte, so ist der Weg allerdings angezeigt, den der Herr Berichterstatter berührt hat, nämlich durch eine Regierungsvorlage es als Gesetz in Antrag zu bringen. Ich muß aber darauf aufmerksam machen, daß dann der ganze §. 26 auf diese Art wird zur Vorlage und Berathung gebracht werden müssen". Ich glaube, daß das wohl ein vollständiger Antrag ist; ich muß daher ersuchen, daß er aufgenommen werde. Präsident: Da die in der letzten Sitzung stattgehabte Aeußerung Sr. Excellenz des Herrn Statthalters augenfällig einen Antrag involvirt, so glaube ich, kann es keinem Anstande unterliegen, daß diese Erklärung auch ins Protokoll aufgenommen werde, und glaube dießfalls überhoben zu sein das hohe Haus um seine Meinung zu befragen. Es wird daher die Berichtigung im Protokolle stattfinden. Im klebrigen ist das Protokoll hiemit als richtig anerkannt, und wird der Geschäftsordnung gemäß von mir und dem Herrn Schriftführer gefertigt werden. (Geschieht.) Ehe ich zur Tagesordnung übergehe, erlaube ich mir dem hohen Landtage vorzutragen, daß eine Petition an denselben eingelaufen ist vom Thomas Schischkar, Gemeindevorsteher der Ortschaften Mußte, Hrastje, rc. et Konsorten, um Aufbau einer Brücke statt der gegenwärtigen lieberfuhr in St. Jacob an der Save. Diese Petition ist vom Herrn Landtagsabgeordneteu Dr. Bleiweis mir so eben vor der Sitzung überreicht worden. Da wir noch keinen Petitions-Ausschuß haben, so nehme ich einstweilen dieses Actenstück zu mir und werde in einer der nächsten Sitzungen die Wahl eines Petitionsansschus-ses auf die Tagesordnung stellen, und sofort nach geschehener Wahl dieses Schriftstück dem Petitiouöauöfchusse zuweisen. Weiter ist an den hohen Landtag eincv Einladung ergangen von Seite des hiesigen Vereines „Čitavnica“. Ich ersuche den Herrn Schriftführer dieselbe wörtlich vorzutragen. Schriftführer Guttman: (tieft.) „Slavni deželni zbor! V ponedeljk 2. februarja t. J. zvečer ob 8. uri bode tukajšna narodna čitavnica napravila „besedo s plesom“ pesniku Valentinu Vodniku v spomin. Spoštljivo podpisani odbor se počastuje, in k tej besedi vse prečastite družnike slavnega deželnega zbora spodobno povabi. Odbor narodne Čitavnice. V Ljubljani 28. januarja 1863. Ambrož s. r. Andrej Praprotnik, s. r. tajnik.“ Präsident: Ich bitte den hohen Landtag von dieser freundlichen Einladung dieser gedachten Gesellschaft Kenntniß zu nehmen. Wir kommen nun zum ersten Gegenstände der heutigen Tagesordnung, betreffend die Regulirung der Einguartirung in Herzogthume Krain. Da die diesfälligen Anträge vom Landeöausschnsse ausgegan- gen sind, so entfällt die Unterstützungsfrage. Ich bitte den Herrn Abgeordneten Ambrosch seinen Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Ambrosch : Bevor ich zum eigentlichen Vortrage schreite, ersuche ick, die verehrten Herren Mitglieder des h. Landtages eine Berichtigung vornehmen zu wollen, die sieb durch ein Versehen des Lithographen in den Ausweis über die Bequartirung als nothwendig herausstellt. Es gehören nämlich die in dem Verzeichnisse erscheinende erste u. dritte Seite zusammen, indem diese den Ausweis über die dauernde Bequartirung bilden; die zweite Seite ist für sich mid bildet den Ausweis über die Transenal - Bequartirung. Indem ich als Berichterstatter von Seite des Landesausschusses zu diesem Vortrage schreite, kann ich nicht umhin, auf die Ergebnisse der Thätigkeit des Landesausschusses dieses h. Landtages einen kurzen Rückblick zu werfen, und dann die Würdigung dieses Antrages dem hohen Hause zu empfehlen. Der Landesausschuß hatte das Unglück gerade im Anfange dieser Saison mit solchen Vorlagen vor das h. Haus zu treten, welche nicht eine Erleichterung unserer Lasten in Aussicht zu stellen geeignet waren, sondern vielmehr dahin gingen, dem Landesfonde einige neue Auslagen aufzubürden. Sosehr der Landesausschuß bedauern muß, nicht zugleich mit auf Ersparniß abzielenden Vorschlägen vor das h. Hans treten zu können, sosehr war es in der Natur der Dinge gegründet, daß man diese Gegenstände nicht verschob, weil jeder Aufschub gefahrbringend gewesen wäre. Der Erweiterungsbau unseres Spitales ist dringend, und die Errichtung der Irrenanstalt ist es ebenfalls. Wenn Sie, meine Herren, diese Anträge näher berücksichtigen, so werden Sie finden, daß der Landesausschuß vor Allem besorgt war, die Leiden der Menschheit zu mildern: die körperlichen Leiden sollten durch die Erweiterung des Spitals, die Krankheiten des Geistes durch die Zustandebriu-gung einer bessern Irrenanstalt in Zukunft gelindert werden! Wenn auch einige Auslagen bevorstehen, so dürften sie gerechtfertigt werden, durch den Umstand, daß der Landesausschuß.vorerst nur mit Anträgen, die von wahrer Humanität geboten waren, vor die Berathung dieses hohen Hauses getreten ist. Mein heutiger Antrag ist ebenfalls ein Antrag zur Linderung mannigfacher Leiden, zur Linderung mannigfachen Ungemaches, welches die Bewohner unseres Landes zum Theile ertragen haben und zur Linderung manches Ungemaches, welche das mit Strapazen belastete österreichische Heer in unserem Lande ebenfalls ertragen muß. Die Lasten der Bequartirung im Lande Krain, und die Beschwerden hierüber sind keine neue Erscheinung. Diese Lasten datiren sich von der Reoccupation unseres Landes nach der französischen Invasion. Wenn darnach auch mehrere Friedensjahre vorübergingen, so konnte unser Land Krain rücksichtlich der Eiu-quartirung doch keine besondere Erleichterung wahrnehmen, denn immer war dasselbe mit Durchzügen und mit Ein-quartirnngeu heimgesucht. Als im Jahre 1820 kaum nach Beendigung der französischen Kriege in dem Königreiche Neapel und Si-cilien mit Gewalt ein neues Regierungssystem eingeführt wurde, beschloß man am Laibacher Gongreffe im Jahre 1821 durch die bewaffnete Macht Oesterreichs den kundgegebenen Bestrebungen entgegen zu treten. Es mar-schirten 52000 Mann österreichischer Truppen nach Neapel zur Durchsetzung des absoluten Principes und der größte Theil davon passirte das Land Krain. Es gelang der Macht der österreichischen Waffen, l* ihren Zweck in kurzer Zeit zn erreichen; allein eine Heeresmacht von 24000 Mann blieb dennoch bis zum Jahre 1827 in den besagten Königreichen. Als in dem Jahre 1830 die bekannten Unruhen in Frankreich und Italien ausbrachen, wurde unser Land wieder der Schauplatz der Truppen - Durchzüge und Märsche. Diese Durchzüge wechselten fortwährend, weil Oesterreich in den italienischen Städten Bologna, Ferrara und Commachio das Bc-satzungsrecht übte und weil Oesterreich in den eigenen italienischen Provinzen eine starke Militärmacht unterhalten mußte, und zwar Truppen alls den deutschen Provinzen. Dieser Wechselverkehr des Ein- und Ausmarsches hat unser Land fortwährend getroffen. Das größte Maß der Ausdehnung dieser Beqnartirung trat aber in den Jahren 1847 und 1848 ein, und selbst nach der Bewältigung der damaligen Unruhen bedurfte cs noch in den Jahren 1850 und 1851 großer Durchzüge, die alle durch unser Land, namentlich durch die Hauptstadt ihren Weg genommen haben. Es ist wahr, daß in frühren Zeiten solange das Land bloß von Durchzügen in Anspruch genommen war, die Beqnartirung nicht so drückend, nicht so schwerfällig erschien; denn die Zeiten von den Jahren 1820 —1830 und selbst bis 1835 waren^bcsserc, die Verhältnisse waren nicht so drückend, 'die Steuern nicht so groß, der Erwerb war ausgiebig und die Einquartirung hat eben nur die Durchmarschstationcn betroffen. Allein nach Bewältigung der Unruhen von den Jahren 1848 und 1849 hatten wir sicherlich geglaubt, daß mit der Bequarti-rung eine günstigere Wendung eintreten werde. Aber wider Verhoffen erschien das neue Beqnartirungspatent vom 15. Mai 1851, welches uns die Last der Bequar-tirung weit härter machte, als sie es früher war. Es ist wahr, daß man zur Anerkennung der siegreichen Erfolge des Heeres veranlaßt war; cs ist wahr, daß man für einen besseren Comfort des Heeres bedacht war: allein ebenso wahr ist es auch, daß man diesen Comfort auf Kosten der Bevölkerung erweitert hat. Der Umstand nun, daß wir im Jahre 1851 ein hartes Bequartirungsgesetz erhalten haben, machte die Beqnartirung um so drückender, als wir sie jetzt in doppelter Richtung tragen. Es ist nicht die Absicht dieses Vortrages zwischen dem alten lombardisch-venezianischen und dem neuen Beqnartirungssystem die Unterschiede haarklein aufzuzählen. Allein so viele Aufmerksamkeit erlaube ich mir vom hohen Hause in Anspruch zu nehmen, um zeigen zu können, warum das neue Bequartirungsuormale härter ist, als es das vorige war. An und für sich wird jede Beqnartirung um so drückender, je öfter sie in Anspruch genommen wird; nebst dem wird sie aber auch um so empfindlicher, je mehr mau von dem Quartierträgcr verlangt und je weniger man ihn für seine Leistungen entschädiget. Alle diese Schattenseiten besitzt das neue Bequartirungs-Patent. Nach dem früheren Systeme hat die Militärverwaltung für die Unterbringung der Garnisons-Truppen, d. i. derjenigen Truppen, welche dauernd bequartirt sind, gesorgt. Die Militärverwaltung hat die Garnisonstruppeu in ärarischen Kasernen vorerst untergebracht, und boten diese keinen genügenden Raum, so miethete sic selbst Privatgebäude auf Kosten des Militär-Aerars und bequartirte die Truppen in diesen. Bei der Unzulänglichkeit der Kasernen sind Quasi-kasernen für die gemeine Mannschaft in Anwendung zu bringen gewesen, und in so weit es sich um hiezu zu be- stimmende Privatgebäude gehandelt hat, konnte nur ein freiwilliges Uebereinkommen mit dem betreffenden Eigenthümer stattfinden. Nur im Falle der äußersten Noth konnte die Be-quartirung beim Landmanne eintreten. Nach diesen Normen ist nun die Garnison immer in —■ von der Militäradministration aufgenommenen Gebäuden bequartirt worden und so geschah es, daß nur bei Durchzügen die Beistellung der Quartiere von der Bevölkerung gefordert worden ist. Ganz anders verhält cs sich nach dem neuen Be-quartirungs-Normale. Nach diesem wird unterschieden eine dauernde und eine vorübergehende Bequartirung. Erstere tritt dann ein, wenn die Unterkunft wenigstens auf ein Viertel Jahr gefordert wird, jede andere ist als Durchzug zu behandeln. Kann die zugewiesene Truppe oder ein Theil derselben in Kasernen oder in hiezu nach dem Ermessen der zuständigen Verwaltungs-Behörden verwendbaren Staatsgebäuden untergebracht werden, so findet für dieselben kein Anspruch auf die Beistelluug einer anderen Unterkunft an die Gemeinde statt. Den Gemeinden steht es frei, für die Unterbringung der Truppen und der Dienstpferde eigene Gebäude zu widmen und für diesen Zweck Kasernen, Quastkasernen, Militärzinszimmer, Stallungen zn erbauen oder auszu-mitteln. In Orten, wo zur Unterbringung des Militärs eigens gewidmete Räume bestehen, müssen dieselben vorzugsweise benützt werden. Das gleiche kann für den Umfang ganzer Bezirke oder auch eines Kronlandes stattfinden, und es ist zu solchem Ende die Bildung von Bequartirungsfonden gestattet. Durch diese Verfügung stellet sich ein bedeutender Unterschied zwischen dem frühern und dem gegenwärtigen Bequartirungs - Systeme heraus, indem nach dem ersteren die Militär-Verwaltung für die Beistellung der Bequar-tirungs-Lokalitäten zu sorgen und die Verträge abznschlies-sen hatte, gegenwärtig aber die Gemeinden dies zu thun verpflichtet sind, wobei immer noch der Militär-Verwaltung der Ausspruch über die Eignung der Lokalitäten anheimgestellt bleibt. —• Allein nicht die Fürsorge zur Beistellung der Lokalitäten allein trifft jetzt die Gemeinden, sondern sie sind in die unangenehme Lage versetzt, für dieselbe Zahl der Mannschaft doppelt mehr Lokalitäten beizuschaffen, als cs vorher der Militär-Verwaltung nöthig war. Nach den ruhmreichen Siegen des Jahres 1849 im Innern der Monarchie, hat sich die Armee gewisser Massen um einen besseren Comfort verdient geinacht, der unter anderen Mehreren auch darin gefunden war, daß man für eine zweckmäßigere Unterbringung der Mannschaft bedacht gewesen ist. Es ist arithmetisch bestimmt worden, tote viel Knbik-Schuh Luftraumes ans jeden Mann in dem Wohulokale entfallen müsse, die Betten sind nur für einzelne Personen bestimmt und so eingestellt worden, daß zwischen jedem Bette ein drei Schuh lehrer Raum sich befinden solle. Durch diesen aus Gesundheitsrücksichten veranlaßten Comfort geschah cs, daß die früheren Kasernen nun kaum die Hälfte jener Mannschaft in sich fassen, die sie ehemals in sich aufzunehmen geeignet waren; diese Hälfte trifft nun als Garnison die Bevölkerung. Hiedurch wurde es veranlaßt, daß die vorher bestandenen ärarischen Kasernen überall zu klein geworden und deßwegen Ansprüche an die Gemeinden gestellt worden sind, für den Mehrbedarf Sorge zu tragen. — Nicht nur daß die Ver-theilnng der Truppen in die verschiedenen Kronländer ohne irgend eines Einflusses der Civil-Behörden Statt findet, sondern auch über die Competenzmäßigkeit der ausgewiesenen Bequartirungs-Ränmlichkeiten, steht nur der Hähern politischen Behörde eine Jngerenz zu, die jedoch sehr oft post festum kommt, weil der §. 16 des neuen Bequar-tirnngs-Normales folgende sonderbare wohl einer Aenderung bedürftige Verfügung enthält (ich bin so frei, diesen §. wörtlich vorzulesen, er lautet:) „Der Gemeinde-Vorsteher hat eine Qnartieranfor-dernng des Militärs selbst dann, wenn er sic für das gesetzliche Maß überschreitend hielte, in Ausführung zu bringen, sobald der Truppen-Commandant auf seinen Anforderungen beharrt, widrigcnS dieser zur Anwendung von Zwangsmaßregeln berechtiget ist." Die Erfahrung hat zu Genüge bewiesen, daß von dieser Berechtigung nur allzu häufig Gebrauch gemacht wurde, und eben darin dürfte eine reichhaltige Quelle der vielen und bittern bisherigen Klagen zu suchen sein. Außer diesen Anordnungen erscheint aber auch das nette Bequartirungsgesetz bei Bestimmung der Quartiers-Entschädigung und der Schlafkreuzer ungünstiger für den Quartierträger als das vorige. Bei Durchzügen ist früher 1% kr. C. M. pr. Mann und Nacht bezahlt worden, für ein Offiziers-Zimmer pr. Nacht 24 kr. C. M. — Die dauernde Bequartirung fand aber nicht statt. Gegenwärtig tvird bei Durchzügen pr. Mann und Nacht 15/10 Nkr. entrichtet, dafür muß aber der Quar-tierträger auch die Menage beistellen, für welche in Kram 14 Nkr. bezahlt wird, eine Entschädigung, die noch weit hinter dem wahren Werthe der wirklichen Reichnisse zurückbleibt. Für ein Offiziers - Zimmer wird jetzt 35 Nkr. in der Stadt bezahlt, am Lande 14 Nkr. und der Schlaf-kreuzer besteht bei der dauernden Bequartirnng in 7/10 Nkr. pr. Nacht und Mann, wenn die Militär-Verwaltung die Bettsournituren und daö Service beistellt, sonst aber in Kasernen 21/2 Nkr. Nachdem nun nach dem neuen Bequartirnngs - Normale die Gemeinden verpflichtet sind, für die dauernde und vorübergehende Beguartirung zu sorgen, und nachdem außer in der Stadt Laibach, Neustadtl, Krainburg und Lak, keine Gemeinde eigene Beqnartirungshäuser besitzt, so tritt die Nothwendigkeit ein, daß auf dem flachen Lande die Einquartirnng in den Häusern der ländlichen Bevölkerung vorgenommen werden muß. Die Uebelständc, die daraus erwachsen, hier näher zu erörtern, erscheint überflüssig, nachdem unser sehr chren-werthe Herr Reichraths - Abgeordnete und Landeshauptmanns-Stellvertreter v. Wnrzbach in seiner im Reichsrathe gehaltenen Rede dieselben umständlich entwickelt hat, umständlicher als es meiner schwachen Darstellung gelingen wird. Er hat den Satz ausgesprochen und nachgewiesen, daß der Oestcrrcichcr nicht sagen kann: „Mein Haus ist meine Burg". Ich aber erlaube mir noch diese Negation dahin zu erweitern, daß der Krainer nicht sagen kann, die Nahrung des Landmannes sei für ihn allein vorhanden, und nicht selten theilt auch sein Vieh das Futter mit der einqnartirten Kameradschaft! Wenn auch die 25/10 Nkr. eine hinreichende Entschädigung für all das Ungemach und für daS Lagerstroh wäre, so bestehen tioch eine Menge Rcichnissc, die der ein-quartirte Mann ju Anspruch nimmt. Das Menagegeld zahlt kaum das Fleisch, dieses braucht noch Zubereitung — Ssttj und am Ende noch die Zuspeise, das Holz zum Kochen k. — Alle diese Nebenbedürfnisse reichet der Quar-tierträger ohne alle Entschädigung und gibt noch die Leistungen seines Weibes und der sonstigen Hausgenossen daraus, um bett Anforderungen zu genügen. Wie bitter muß es daher für den Landmann sein, wenn er nach sorgfältiger Ausscheidung der zur Veräußerung und Deckung der Steuer bestimmten Lebensmittel den Rest der für sich, seine Kinder und sein Gefinde aufgespeicherten Lebensmittel mit unerwarteten Gästen theilen muß, die den Vorrath vor der Zeit verzehren und seine Familie dem bittersten Nothstände Preis geben, wie die Erfahrung lehret; denn man hat hier zu Markt oft gesehen, daß Landleute von der nächsten Umgebung Gemüse und Zuspeisen gekauft haben, um der einquartirten Militär-Mannschaft das geforderte Zngericht beizustellen. Wo für diese Rcichnissc eine Entschädigung, wo für diese Last, die in unserm Lande beinahe 40 Jahre ununterbrochen dauert ein Ersatz? Sind die Schlafkreu-zer ein Ersatz dafür? Ich glaube nein! Haben die Schätzungs - Commiffärc bei der Aufnahme des Katasters und bei der Schätzung in diesem Laude aus diese mit dem Rural - Besitze jetzt fortdauernd verbundenen Lasten Bedacht genommen? Ich glaube nein und dennoch ist es nothwendig, daß dieser Gegenstand im Lande einmal einer bessern Wendung zugeführt werde, damit der Grundsatz: Gleiches Recht und gleiche Pflicht in Oesterreich eben so zur Wahrheit werde, wie der Grundsatz Justitia regnorum fun-damentum, bei der in Oesterreich durchgeführten Grund-Entlastnng seine Rechtfertigung gefunden hat. Um diesem Grundsätze in der hier besprochenen Richtung getreu zu sein, dürfte nicht überflüssig sein, jene Umstände näher zu erwähnen, welche eine so ausgiebige Eingnartirnng in diesem Lande veranlassen. Es ist bereits bemerkt worden, daß bei den in Italien wiederholt ansgebrochenen Unruhen das Land Krain nur von den Dnrchzugsmärschen berührt war. Allein gegenwärtig trägt daö Land eine doppelte Bequartirungslast, die Bequartirung für die Durchmärsche und die Beqnarti-rung für die Garnison. Das Land Kram, welches früher nur zum Dnrchzuge der Truppen bestimmt war, ist jetzt als Vorposten von Italien der Vorplatz der Waffen für dieses Land. Wie sehr diese Behauptung durch Ziffern erhärtet werden kann, beliebe die hohe Versammlung ans folgender Mittheilung zu entnehmen, die blos die Stadt Laibach umfaßt. Die Stadt Laibach hat einen Belagraum für 2000 Mann Transene oder für 1760 Mann und 68 Stabs -und Oberoffiziere, und diese Stadt hat in den Jahren 1858, 1859, 1860 und 1861 für Stabsoffiziere 1128, für Oberoffiziere 9490 und für die Mannschaft 2,389.476 Quartierportionen geleistet, folglich im Ganzen nahe an zwei und eine halbe Million Qnartierportioncn, worunter die in den ärarischen Gebäuden beqnartirt gewesene Mann-schaft nicht gezählt wird. Es entfallen denmach in diesen 4 Jahrcit im Durchschnitte auf jedes Jahr 600.023 Quartierportionen. Weil jedoch in diesen kriegerischen Jahren außerordentliche Ereignisse auch außerordentliche Bedürfnisse veranlaßt haben, so können diese allein um so weniger zur Basis einer dauerden Beurtheilung genommen werden, als sic sich nur auf die Stadt beschränken, in diesem Vortrage aber die Verhältnisse des ganzen Landes dargestellt werden sollen. Ich werde so frei sein, Ihnen ein Bild der gegenwärtigen Bequartirung im Zeiträume vom 1. Jänner bis letzten Oktober 1862 vor die Augen zu führen. Gegenwärtig leistet, was bereits erwähnt, das Land Kram die Transenal- und die dauernde Bcqnartirnng. Jetzt beschränkt sich die Transenal - Bequartirung größtcntheils ans den Standort Laibach. Dieser umfaßt den engern und den weitern Bequartirungs - Rayon. Den engeren bildet lediglich die L-tadt, der weitere umfaßt folgende Ortschaften des Bezirkes Umgebung Laibach's: Kleče, Savle, Ježca, Malavas, Gleinic, Kozarje, Vaič, Rudnik, Orle, Srednjavas, Dolejnavas, Stefansdorf , Fužine, Oberhrušica, Unterhrušica , Udmat, Selo, Moste, Oberschischka, Unterschisehka, Tomačov, Stošce, Dravle, Viž m a rje, St. Veit. Die Stadr Laibach umfaßt circa 988 Häuser —• von denen jedoch die am Moraste nicht in die Bequartirung cinbezogen werden, daher immer mir die runde Summe von 900 Häusern anzunehmen ist, die benannten Ortschaften 811 — welche zusammen das Gesammtobjekt der Bequartirung bilden. Der engere Bequartirungs-Rayon — nämlich die Stadt Laibach — bietet einen Bcquartiruugs-Raum für 1760 Mann und 68 Stabs- und Oberoffiziere, einen Offizier zu 6 Mann gerechnet, hat Laibach einen Fassungsraum für 2000 Mann Transcnen in runder Summe. Allein die Stadt ist mit Garnison belegt. Jene Räumlichkeiten, welche von den Bürgern für Transene-Truppen bestimmt sind, wie die Transenalkaserne und die zur Aufnahme von Transenen eingerichteten Privatzinözimmer nehmen die Garnisonstruppen ein. Es sind zusammen 1231 Mann. Es trägt nun Laibach durch die Beihilfe der Bevölkerung eine Garnisonsbequartirung von 1231 Mann und mehreren Offizieren, daher diese Stadt ihren engeren Bequartirungsrayon den Durchzngstruppen nicht mehr freistellen kann. Die Folge davon ist die, daß das flache Land in der Umgebung Laibachs fortwährend mit Durchzngstruppen belegt ist, weil in Laibach selbst kein Raum mehr vorhanden ist. Rach amtlichen Erhebungen sind in den ersten 10 Monaten des verflossenen Jahres in dem ganzen — engeren und weiteren Bequartirungs-Rayon bequartirt gewesen: 655 Offiziere, 61059 Mann, 3336 Pferde. Diese 61059 Mann haben in den verflossenen zehn Monaten lediglich in den 988 Häusern in der Stadt und in 811 Landhäusern ihr Nachtlager gefunden. Die Ueberbürdung dieser Provinz gegenüber dem ganzen Reiche und das Unverhältniß zwischen den einzelnen Bezirken und Gemeinden des Landes Kram unter sich vor die Augen zu führen, dürfte vielleicht folgende Darstellung gelingen. Nach der Statistik des Freiherrn von Czoernig vom Jahre 1861 beläuft sich der Friedensstand der Armee nach dem Etat vom Jahre 1858 auf 280.000 Mann. Ein jeder Mann im österreichischen Heere braucht soviel Quartierportionen, daS ist so viele Nachtlager, als es Nächte im Jahre gibt; ein jeder Mann hat daher die Anforderung auf 365 Quartierportionen. Bei dem Bestände von 280.000 Mann beläuft sich das Erforderniß int ganzen Reiche auf 102,200.000 Quartierportionen, welche das Reich dem Heere zu leisten hat. Diese Bequartirung kann entweder in ärarischen Kasernen stattfinden, oder wo diese mangeln, muß sie auf Privatkosten bei der Bevölkerung geleistet werden. Um einen Vergleich zu stellen, inwieferne unser Land gegenüber der ganzen Monarchie durch diese früher bezeich- nete Bequartirungslast überbürdet wird, haben sich mir zwei Wege vor die Augen gestellt; der eine Weg ist der der Parifizirnng mit der Häuseranzahl deS ganzen Reiches, und der andere Weg der der Parifizirnng mit der Bevölkerung des Reiches. Weil die Bequartirung nur auf die Häuser basirt ist, so konnte nur die Häuserzahl als Maßstab angenommen werden, insoferne sich bewohnbare Räumlichkeiten darin befinden, welche allein den Be-qnartirungsraum eines Hauses bilden. Nachdem jedoch über die bewohnbaren Räumlichkeiten aller Häuser der Monarchie kein Ausweis vorliegt, so kann aus dieser Grundlage keine genaue Vergleichung ersichtlich gemacht werden. Angenommen jedoch, daß jedes Haus nur den Belagraum für einen Mann bilden würde, so entfallen bei Entgegenhaltung der 102,200.000 Quartierportionen zu der Häuserzahl tu der ganzen Monarchie von 5,288.579 auf ein jedes Haus circa 20 Portionen, jedoch nur in der Voraussetzung, daß gar keine ärarischen Kasernen bestehen würden. Nachdem nun das Herzogthum Kram 73.286 Häuser zählt, so könnte dasselbe bei diesem Verhältnisse nur 1,465.720 Quarticrportionen jährlich leisten, in der Voraussetzung, daß in jedes Haus des Landes die Beqnar-tirung faktisch verlegt werden könnte. Wie sich jedoch in der Wirklichkeit diese Proportionen verhalten, ist ans der vorbenannten 4jährigcn Be-quartirungs-Belastung der Stadt Laibach zu entnehmen, wornach .nur auf 900 Häuser jährlich 600.023 Quartierportionen wirklich entfallen sind, daher jährlich auf jedes Haus 607 Qnartierpvrtioncn kommen, wenn jedes nur einen Mann zu bequartiren gehabt hätte. Nun gibt es aber auch Häuser, welche die Verpflichtung zur Bequartirung bis zu 12 Mann haben; ihre Last wird sich daher durch die Multiplikation der Einheit herausstellen. Uebergeht man auf Grundlage dieser Vergleichung zur Beurtheilung der Transenal - Bequartirung in den ersten 10 Monaten des Jahres 1862, so ergibt sich, daß schon durch die Transenal-Bequartirung allein (ohne Rücksicht auf die später erörtert werdende Garnisons - Bequartirung) in den benannten 1799 Häusern des engern und weitern Bequartirungs -Rayonö das aufgestellte Verhältniß bedeutend überschritten ist. — Wenn in diesen 10 Monaten jeder Transport nur eine Nacht in jedem Bequartirungs - Orte sich aufgehalten hätte, so würde die obige Häuser-Anzahl in diesem Zeiträume 61.059 Quartierportionen geleistet haben, was jedoch der Wirklichkeit nicht entspricht, indem die Transporte auch längere Zeit hier verweilen. Sie haben auch in diesem Zeiträume 655 Offiziere bequartirt. Man rechnet bei der Bequartirung auf einen Offizier 6 Mann, folglich haben diese Ortschaften in den erwähnten 10 Monaten nicht 61.059 sondern 64.989 Quartierportionen geleistet, wenn jeder Durchzug nur eine Nacht hier geblieben wäre. Nach der Erfahrung wird man nicht irre gehen, wenn man die Hälfte Portionen dazu schlägt, weil bei einer größern Station oft Rasttag gehalten wird, und so kann man annehmen, daß in diesen 10 Monaten der engere und weitere Bequartirungs-Rayon 97.483 Portionen geliefert hat, wornach auf jedes Haus 57 Portionen entfallen. Würde man diese Proportion auf das ganze Jahr von 12 Monaten ausdehnen, so würden gerade in einem Jahre aus jedes Haus 91 Portionen bloß für die Transenal-Bequartirung entfallen. Schon diese Darstellung beweiset deutlich, daß der en- gerc und weitere Bequartirnngs - Rayon von Laibach einzig und allein durch die Transenal - Beqnartirnng gegenüber der ganzen Monarchie überbürdet ist. Nach einem hier beiliegenden Verzeichnisse vom 18. November 1862 war folgende Garnisons - Mannschaft im Lande beqnartirt: In Laibach...................................2.204 Im übrigen Lande........................... 2.140 zusammen.....................4.344 Werden hievon abgezogen die in den ärarischen Gebäuden in Laibach und Neustadt! beqnartirten 1.399 so verbleiben auf Kosten der Hausbesitzer beqnartirt 2.945 Mann. Diese Zahl benöthiget im Jahre . . 986.925 Quartierportionen, es leistet somit Kram faktisch im Jahre für die Garnison....................... 986.925 für die Transenen in der Stadt Laibach nach dem vorbezeichneten 4jährigen Durchschnitte . 600.023 für die Transenen im Bezirke Umgebung und sonst an den Durchmarsch-Strecken, besonders in Un-terkrain bei den Kavallerie - Durchzügen, da diese gewöhnlich nicht mit der Eisenbahn gehen, approrimativ:................................ 300.000 somit gering gerechnet jedes Jahr .... 1,886.948 Qnarticrpvrtionen. Weil nach der Häuseranzahl wegen nicht vorliegender Ermittlung der bewohnbaren Räumlichkeit kein genauer Vergleich geführt werben kann, so werde ich nun versuchen, das Verhältniß nach der Bevölkerung darzustellen, weil die Zahl der bewohnbaren Räumlichkeiten mit der Zahl der Bevölkerung in gleichem Verhältnisse sich befindet; je mehr Bevölkerung, desto mehr bewohnbare Räumlichkeiten müssen vorhanden sein. Wenn sich der Bedarf der normalen Beqnartirnng in Oesterreich aus 102,200.000 Quartierportionen beläuft, so stellet sich dieses als das richtige Verhältniß zu der Gesammtbevölkerung Oesterreichs, mit Ausnahme der Militärgrenze, mit 33,600.000 Seelen heraus. Nachdem nun nach der Volkszählung vom Jahre 1857 in Kram eine Bevölkerung von 451.000 Seelen cristirt, so könnte nach diesem Verhältnisse auf Kram nur eine Beqnartirnngslast von 1,333.065 Qnartierpor-tionen entfallen; nachdem aber, wie früher gezeigt wurde, Kram jährlich............................ 1,886.948 Militär - Portionen leistet, so ergibt sich gegen diese Berechnung pr................... . 1,333.065 ein Plus von......................77 553.883 Quartierportionen, welche zu 25/,„ Kreuzer berechnet, ein Kapital von 13847 fl. 7 kr. bilden, welche daS Land nach dieser approrimativen Berechnung für die dauernde und Durchzugs - Beqnartirnng der Truppen zu Gunsten deS ganzen Reiches faktisch leistet und immer geleistet hat. Es erscheint somit das Land Krain sowohl nach dem Verhältnisse der Häuseranzahl, als nach dem Ver-hältnisse der Bevölkerung durch die Beqnartirnng der Mannschaft gegenüber der ganzen Monarchie überbürdet. Diese Üeberbürdnng stellet sich gegen einzelne Krönender noch greller heraus. Ziffermäßig kann sie hier nicht angegeben werden, weil die Daten der Natural-Be-qnartirung in den andern Kronländern dem Laudcsans-schnste mangeln; allein sicher ist eS, daß in jenen Ländern, in denen aus dem Staatsschätze zahlreiche Kasernen erbaut worden sind, die Bevölkerung eine geringere Natural - Beqnartirnng zu tragen hat. . „Noch ungünstiger stellet sich die Beqnartirnng der Militär-Pferde in Kram dar. Nach dem vorbemeldeten Ausweise sind gegenwärtig im Lande 1826 Pferde in dauernder Beqnartirnng eingestellt. Nach der Czoernig'schen Statistik hat die österreichische Armee in Friedenszeiten 48.916 Pferde, diese be-nöthigen im Jahre 17,854.240 Stallportionen in der Voraussetzung, daß sie durchaus bei den Besitzern eingestellt werden. So wie sich durch die Vergleichung mit der Bevöl-kcrungszahl ein annäherndes Verhältniß der Beqnartirnng herausgestellet hat, eben so dürfte der Viehstand bei der Pferde-Bequartirnng den Maßstab bilden, weil in jenen Ländern, in denen der Viehstand größer ist, auch mehrere Stallungen vorhanden sein müssen. In der österreichischen Monarchie zählt man 3,460.399 Pferde und............................. . 14,257.116 Rinder zusammen .... 17,717.515 Stücke. Wird nun nach dem Verhältnisse der Stallportionen zur Anzahl des Viehstandes gerechnet und diese Rechnung ans Krain angewendet, ivclches einen Viehstand von 209.816 Stück hat, so könnten auf Krain verhältnißmäßig nur 211.998 Stallportionen entfallen. Die permanente Pferdebeqnartirnng in Krain mit 1826 Pferden erfordert allein schon deS Jahres 666.490 Stallportionen. Werden hiezu nach der Wahrnehmung der 10 Monate des v. I. von Jänner bis Ende Oktober die Transcnalpferde-Bequartirungen von circa ............................................... 5.000 Stallportionen gerechnet, so ergibt sich ein jährliches Erforderniß von.................. 671.490 Srallportionen. Dieses mit dem vorbezifferten Verhältnisse per.........................211.998 verglichen, zeigt eine Üeberbürdnng von . . . 459.592 Stallportionen, welche zu 25/10 kr. per Nacht berechnet ein Kapital von 11.489 fl. 80 kr. repräsentirt, welche das Land Krain über seine Verpflichtung rücksichtlich der Militärpferde - Beqnartirnng als Opfer dem Gesammtvater-lande hingibt. So wie die Beqnartirnng der Militär-Pferde bei den Besitzern in jenen Ländern geringere Dimensionen einnimmt, in denen sich Kavallerie-Kasernen befinden, in eben dem Maße muß diese Art der Beqnartirnng im Lande Krain um so empfindlicher erscheinen, als im ganzen Lande sich nicht ein einziger Kavallerie-Pferdestall befindet. Man kann nicht unerwähnt lassen, daß besonders in der neuesten Zeit die Stadt Laibach durch die Bequarti-rung der Militärpferde sehr hart mitgenommen wird. ES ist den Mitgliedern dieser hohen Versammlung bekannt, daß bis zum Dnrchznge der Eisenbahn, Laibach ein Stapelplatz des Fuhrwerkes war. Die Masse Transport-Güter, welche ans dem Triester Hafen in daS Inland und weiter ins Ausland befördert wurden, nahmen auf der Achse ihren Zug durch Laibach, und die vielen Fnhr-mannspferde wurden in den damals zahlreichen Stallungen der Laibacher Einkehr-Gasthäuser eingestellt. Seit dem Bestände der Eisenbahn hat dieser Er-werbszweig aufgehört, die Einkehr - Gasthäuser haben ihre großen Stallungen zu andern Zwecken gewidmet, ein großer Mangel an Stallungen ist eingetreten — und bei diesem großen Mangel an Stallungen vermehren sich fortwährend die Durchzüge und die dauernde Beqnartirnng von Militär - Pferden. DaS städtische Qnarticramt könnte die Leidensgeschichte der Laibacher Bürger erzählen, welche unnnter- krochen Beschwerden vorbringen, daß sie durch die Einstellung und fortwährende Dauer der Militärpferde - Bc-quartirung in ihrem Wirthsgewerbe zu einer Zeit empfindlich beeinträchtiget sind, wo man die Anforderungen an den Contribuenten in jeder Richtung höher gestellt hat — zu eben der Zeit finde eine beträchtliche Störung in ihrem Erwerbe dadurch statt, daß sie Privaten darin keine Unterkunft bieten können. Nur der sehr guten Gesinnung der Laibacher Bürger und der andauernden Loyalität derselben ist es zuzumessen, daß dießfalls noch nicht ganz energische Vorstellungen a. h. Orts überreicht worden sind. Die Bürger Laibachs erwarten eben von diesem Landtage eine gerechte Abhilfe und heute ist der Tag, an welchem ich diese Leiden Ihrer gerechten Würdigung vor die Augen zu führen, endlich das Glück habe! Nicht mindere Belästigungen erfahren die Landbewohner durch die Pferdebequartirung, die nebstbei auch noch die Mannschaft zu beköstigen haben. Oft muß nämlich das Vieh des Hausbesitzers aus dem Stalle weichen, um den Militärpferden Platz zu machen, letzterer aber all die Unannehmlichkeiten ertragen, denen sich bei einer solchen Gemeinschaft nicht ausweichen läßt. Wenn nun dieser Vortrag das Unverhältniß der Bequarrirnngslast dieses Landes, gegen die übrige Monarchie approrimativ darzustellen versucht hat, so erübriget nocb, das Unverhältniß der Beqnartirung — sowohl der dauernden als der transenen —- int Lande selbst hervorzuheben. Es ist schon vorher dargcthan worden, daß für die Beqnartirung der Transenen größtcntheils der engere Be-quartirimgsrayon in Laibach, und der weitere in der Umgebung Laibachs in den namhaft gemachten Ortschaften in Anspruch genommen wird. Dies gilt für jene Transporte, welche mit der Eisenbahn befördert werden. Es haben überdies noch Transporte an der Unterkrainer Straße gegen Neustadtl stattgefunden, die sich aber seit der Eröffnung der Steinbrück - Agramer Bahn vermindern dürften. Diese Thatsache allein genügt, zu beweisen, daß nur einige — sehr wenigen Ortschaften des Landes und die Hauptstadt, zur Tragung der Transenal-Bequartirung bestimmt sind, daher dieselben im Verhältniß mit den übrigen Ortschaften des Landes rücksichtlich der Transenal-Bequartirung offenbar überbürdet erscheinen, weil den meisten übrigen Ortschaften eine Transenal-Bequartirung niemals eingelegt wird. Was die Garnisons-Bcquartirung anbelangt, so findet diese vor der Hand nur in den im angeschlossenen Verzeichnisse angegebenen 37 Ortschaften statt. Die übrigen Ortschaften des Landes tragen demnach diese Last gar nicht. Wenn auch dieser Ausweis an und für sich hinreichen dürfte, um daö Mißverhältniß der Bequartirung im Lande darzustellen, so wird dennoch versucht, dasselbe durch nachstehende Vergleichung näher zu bezeichnen. In dem, diesem Vortrage beigeschlossenen Verzeichnisse ist ersichtlich, daß die Bequartirung der Transenal-und Garnisonsmannschast sammt Pferden in 4296 Häusern mit einer Bevölkerung von 43.976 Seelen faktisch stattfinde. Werden die als jährliche Bequartirungslast entzifferten 1,886.948 Quartierportionen auf diese Häuseranzahl zu je Einem Manne auf jedes Haus repartirt, so entfällt auf jedes Haus eine Anzahl von 440 Quartierportionen jährlich. Würde die Anzahl der Bevölkerung zur Basis an- genommen, so beziffert sich diese Bequartirungslast auf je IO Einwohner mit 427 Quarticrportioucn jährlich. Könnte jedoch die Beqnartirung in allen Häusern des Landes gleichmäßig geschehen, so würden in Anbetracht, daß Krain 73.286 Häuser und eine Bevölkerung von 451.000 Bewohnern hat, ans je ein Hans 26, und auf je 10 Einwohner 42 Quartierportionen entfallen. Ans diesen beiden Vergleichungen des Landes Krain mit der übrigen Monarchie und dann der mit der Beqnartirung belasteten Ortschaften mit den Ortschaften des ganzen Landes ergibt sich daö Resultat, daß daS Mißvcrhält-niß gegen die übrigen Länder der Monarchie geringer fei, als jenes, welches im Lande selbst besteht, und aus diesem Schluffe ergibt sich die Frage von selbst, ob man nicht mehr Grund hat, daS Mißverhältniß im Lande selbst vorläufig zu ordnen, wozu der h. Landtag kraft der Landesordnung ohne weiters berufen ist. Diese Erörterungen bilden nun den Gegenstand der weitern Betrachtung. Daß die Bequartirung des Heeres eine Reichsan-gclcgenhcit sei — bedarf, in Anbetracht der sowohl im Herrenhause als im Hause der Abgeordneten bereits entwickelten Gründe, keines weiteren Beweises. Das Heer dient zum Schutze der ganzen Monarchie — es schützet die Gesammtheit gegen innere und äußere Feinde, und muß dorthin marschiren und dort in größeren Massen gar-nisonircn, wo feindliche Symptome zu besorgen sind, und eben deßwegen kann nicht in Abrede gestellt werden, daß das Heer eine Angelegeilheit des Reiches sei, und eben weil die ganze Monarchie dieses Schutzes bedarf, so sind auch die Lasten auf die ganze Monarchie gleichmäßig zu vertheilen. Diese Vcrtheilung könnte dadurch geschehen, daß in alle Länder eine gleichmäßige Anzahl der Truppen verlegt und permanent erhalten werden würde; — allein dieser Umstand, der sich vermöge des Berufes der be-waffneten Macht nicht durchführen läßt, ist eine Unmög-lichkcit. Dieser Unmöglichkeit, nicht aber dem Beqnar-tirungsgesetze ist es zuzuschreiben, wenn in der Bequartirung eine Ungleichheit bezüglich der Länder unter sich — und dann wieder bezüglich der einzelnen Theile eines Landes gegen einander bestehet. Diese Ungleichheit kann jedoch durch ein Gesetz eben so wenig behoben werden, als es keinem Gesetze gelingen wird, zu bewirken, daß Krain nicht ein Nachbarland Italiens sein würde. Es ist zwar nicht zu läugnen, daß durch ein neues Gesetz manche scharfe Seite des gegenwärtigen Bequarti-rungs - Systems abgerundet, daß eben dadurch die Last für den verpflichteten Quartierträger erträglicher gemacht, ja daß selbst bei einer verfassungsmäßigen Jngerenz auf diesen Zweig ein ökonomischer Einfluß auf das Staatsbudget durch allfällige Beschränkung aller unzweckmäßigen sehr kostspieligen Truppendiölozirungen geübt werden könnte, allein nie und nimmer wird es einem Gesetze gelingen, jene Gleichartigkeit ins Leben zu bringen, die ans dem Satze: „Gleiche Rechte, gleiche Lasten" gefolgert werden will. Man könnte gegen diese Zweifel folgende sehr gegründete Einwendung erheben: Wenn auch die Natural - Bequartirung nicht überall und in allen Ländern gleichmäßig durchgeführt werden kann, so kann dem Mißverhältnisse durch Entschädigungen aus dem Staatsschätze für jene Länder abgeholfen werden, in denen eine verhältnißmäßig zu bedeutende Beqnartirung statt findet. Dieser Grundsatz wird zum Theile beobachtet, denn cs werden die Offiziers - Quarticrzinse, die Schlafkreuzer für die Mannschaft und die Stallgclder für die Militärpferde aus dem Staatsschätze bezahlt. Diese Position der Schlafkreuzer bildet zwar im Armee-Budget eine eigene Rubrik, — die nicht ganz 300.000 Gulden beträgt. Erwäget man, daß für die Benützung der Pesther Kettenbrücke durch das Militär jährlich 36.000 fl. bezahlt werden, so erscheint wohl obiger Betrag für die Schlafkreuzer in der ganzen Monarchie zu gering, um eine entsprechende Entschädigung zu bilden. Eine höhere Position für die Schlafkreuzer im Armee-Budget konnte als das einzige Mittel zur thcilwei-fen Linderung dieses Mißverhältnisses betrachtet werden, allein dieser Erhöhung stellt sich die gemachte Erfahrung entgegen, daß allen Bestrebungen der Reichsvertretung zur Minderung des Armee-Budgets nicht gelingen konnte, eine erhebliche Ziffer herab zu drücken. Wenn jedoch die Erhöhung des Militär-Budgets aus Anlaß der höheren Quartier-Entschädigungen eine noch höhere Besteuerung veranlassen müßte, so erscheinen in diesem Falle die Quartierträger zum Theile als eigene Zahler des erhöheten Schlafkreuzers. Sollte jedoch einer künftigen Reichsvertretung durch andere Ersparnisse im Armee-Budget gelingen, diese Position der Schlafkreuzer auf einen höheren Grad zu steigern, so fragt sich denn doch, ob dadurch den Quartierträgern in Krain und überhaupt dem Lande geholfen werde, in so ferne die Natural-Bequartirung in dem gegenwärtigen Ausmaße verbleibt. Man möge erwägen, ob von Seite der Quartierträger alle Klagen verstummen würden, wenn anstatt eines Schlafreuzers pr. 2r>/ll) Nkr., z. B. 5 Kreuzer entrichtet werden würden. Jeder mit den Verhältnissen unserer ländlichen Bevölkerung vertraute Beobachter wird auf diese Frage mit einem entschiedenen Nein antworten, weil eine noch so splendide Entschädigung jene Uebelstände nicht ausgleicht, die in moralischer Beziehung der ländlichen Population zugefügt werden. Sollte aber auch der goldene Regen alle widerstrebenden Gefühle beschwichtigen, so kann er eine Gleichmäßigkeit der Militär - Bequartirung in unserm Lande eben so wenig und aus den gleichen Gründen nicht herbei führen, ans denen dieses im ganzen Reiche unmöglich ist. Wenn demnach auch ein verbessertes Bequartirungs-gesctz eine gleichmäßige Verthcilung dieser Last in unserm Lande nicht erzielen kann, so fragt man mit Recht, was soll denn nun dann hier in Krain geschehen? Ich kann darauf aus Erfahrung nichts anderes , als den Satz aussprechcn „Helfet euch selbst!" Dieser Satz erscheint um so gründlicher, als er auf geschichtlichen Wahrnehmungen basirt ist. Die Bewohner der Stabt Laibach haben schon bei der Dauer der Durch-zugsbequartirung, diese Last so empfindlich gefunden, daß sie auf Mittel gesonnen haben, sich derselben zu entledigen. Schon im Jahre 1845 hat sich ein Unternehmer gefunden, welcher das Koliscnm gebaut hat. Die Erträgnisse seiner Leistungen bestehen darin, daß er den Anspruch ans die Schlafkreuzer der Bcqnar-tirungs - Mannschaft stellte, und von jedem Manne im Jahre 3 Gulden Quartier-Zins von Seite der Bevölkerung in Anspruch nahm. Mehrere hier nicht zu erörternde Gründe haben im Jahre 1852 156 Hausbesitzer von Laibach veranlaßt, eine eigene Transenal-Bequartirungs-Kaserne zu gründen. Sie haben für jeden Mann ihrer Natural-Deqnar-tirung 40 Gulden als Kapitalscinlage mit Vcrzichtung auf eine jede Verzinsung eingelegt, und ans diese Art ge- IX. Sitzung. lang es ein Gebäude aufzuführen, welches Raum für 568 Mann in sich faßt. Die betreffenden Hauseigenthümer sind Tautiememit-eigenthümer dieses Gebäudes, und leisten nun für ihre Natural - Bequartirung keine weitern Reichnisse, indem der Bezug der Schlafkreuzcr so gestellt ist, daß sich die Anstalt für ihre Bedürfnisse selbst deckt. Ja, sie waren noch so glücklich zur Zeit als diese Anstalt bloß mit transenen Truppen belegt war, im Zeitraume von 5 Jahren ein namhaftes Capital zur Erweiterung dieses Gebäudes zu erübrigen. Außer diesen zwei Gebäuden bestehen noch zwei Bürger - Militär - Zinszimmer mit einem Gesammtfassunqsraum von 108 Mann. Diese Idee, verehrte Herren, ist nicht neu, sic hat schon Jahre vor dieser Zeit hier ihre Geltung gesunden, den die Stände Krams haben vereint mit den Bürgern von Laibach in den Jahren 1777 bis 1780 die St. Peters - Kaserne und die Kaserne in Nenstadtl gebaut, und zwar ist die St. Peters-Kaserne aus den Bausteinen des aufgelösten Cistcrzienser - Klosters in Freudenthal aufgeführt worden. Nebstbei haben die Stände Krams auch das Er-ziehungShauS hier zu diesem Zwecke angekauft. Wie, und auf welche Art diese Gebäude nun in den Besitz des Militär - Aerars gelangt sind, werden Sie aus der Denkschrift entnommen haben, die Ihnen der LandcsanSschuß über das ständische Vermögen zu übergeben die Ehre gehabt hat. Die neue ans Grundlage volksthümlicher Institutionen eingesetzte Vertretung kann auf keine würdigere Weise die Vorgänger nachahmen, als wenn sie in ihrem ersten beschließenden Landtage diesen Gegenstand auch als Landes - Vertretung in ihre Obsorge nimmt, und dahin wirkt, daß auch jetzt Landesbequartirungs - Anstalten errichtet werden, aus welche schon daS neue Beqnartirnngs-Reglement, wie ich anfangs mitzutheilen die Ehre gehabt habe, hinweist. In diesem Bequartirungs- Reglement weist der h. Gesetzgeber vorerst aus jene ärarischen Räumlichkeiten hin, die sich für das Militär adaptiren lassen, und meine Herren, in unserem Lande ist dießfallS noch kein Versuch geschehen. Man hat lediglich die bestehenden ärarischen Kasernen occupirt, sich aber weiter nicht bekümmert, ob noch solche Gebäude vorhanden seien, die mit allfälliger Adap-tirung zum Zwecke der Bequartirung adjustirt und eingerichtet werden könnten. Dessenungeachtet kam dem dritten Armee-Commando in Jahre 1860 der glückliche Gedanke, daß man diesen Paragraph des Bequartirungsnormales denn doch realistren könnte. Das dritte Armee-Corps-Commando hier hat im Monate April 1860 an die hiesige Landesregierung daS Ansinnen gemacht, cs möge das Schloß Sittich, welches ein weites ärarisches Gebäude ist, auf die Fassung von drei Compagnien Militär eingerichtet werden. Die Regierung hat bereitwillig einen Commissar und einen Techniker abgeordnet; diese untersuchten die Gebäude und fanden, daß in einem Theile des Gebäudes nun wirklich ohne Anstand 3 Compagnien unterbracht werden könnten, und daß es nur eines Aufwandes von 734 Gulden bedürfte, um die Adaptirnng herzustellen. Die Regierung hat sich hierauf an die Finanz-Landes-Direction nach Graz verwendet, ob diese den Aufwand bestreiten wolle, indem sie durch die Schlafkreuzer ohnehin ihre reichliche Entschädigung erlangen würde. Allein die Finanz-Landes-Direction 2 erwiederte, daß die Domäne wenig Erträgniß habe, und daß in demselben Jahre dieser Betrag nicht präliminirt sei, sie daher nichts zur Sache thun könne. Sie erklärte aber, daß sie nichts dagegen habe, das Gebäude zur Benützung zu überlassen, wenn die Adaptirnngskosten ans einem andern Fonde bestritten werden, welcher dann seine Erholung an den Schlafkrenzern finden dürfte. Hierauf ist nichts weiter verfügt worden, und es blieb nur das Bedauern zurück, daß wegen einer solchen Geringfügigkeit die theilweise Erleichterung der Bequartirnng vereitelt worden sein konnte. Ich habe Ihnen nun, meine Herren, aus der jüngsten Vergangenheit zwei Facta vor die Augen geführt, welche uns einen Weg bezeichnen, diese Last dem Lande zu erleichtern, und zugleich dem Militär eine bessere Unterkunft zu verschaffen, als cs dieselbe bis jetzt bei den Bewohnern finden kann. Es ist wahr, und ich weiß cs, man wird mehrere Einwendungen diesen Anträgen, die hier vom Landcsans-fchusse gestellt worden sind, entgegenstellen, und diese Einwendungen sind auch nicht völlig unbegründet. Man wird sagen: Gerade der Referent hat aus der Geschichte bewiesen, daß das Land zwei Kasernen und ein Erziehungshaus ans eigenen Mitteln aufgeführt hat, welche aber jetzt in den ärarischen Besitz gelangt sind; wenn wir nun dafür sorgen wollen, daß aus LandeSmittcln, oder sonst aus eine Art Landesbequartirnngs - Anstalten entstehen, so sind wir nicht sicher, daß sie nicht nach Jahren dasselbe Schicksal erfahren, wie die St. Peters-Kaserne und die Kaserne in Nenstadtl. Allein diese Einwendung schreckt mich von meinem Antrage nicht ab, denn wir sind in ein anderes Stadium der Gesetzgebung getreten, und schon die neuesten Ereignisse beweisen, daß ungeachtet der Vorsorge für die Armee dennoch Ersparnisse eingeführt werden, die eine vernünftige Oekonomie an die Hand gibt. Ich besorge nicht, daß je mehr solche Verhältnisse eintreten werden, daß das Eigenthum, wenn es auch das Eigenthum des Landes ist, nicht auch für ewige Zeiten dem Lande verbleiben werde. In einer andern Beziehung dürfte man mir einwenden: „Wenn das Land vielleicht mit großen Kosten, die ans was für immer eine Art erschwungen werden, Kasernen aufbaut, so ist das eine gewagte Speculation, und eine unsichere Abhilfe. So wie die Regierung, die von den Bürgern in Laibach zur Aufrahme der Transcnal-Trnppen bestimmten Räumlichkeiten jetzt mit Garnisons-iruppen belegt, so könnte sie im Falle, als das Land neue Kasernen baut, sie mit Garnisons-Truppen belegen, und den lieberschnß noch immer auf die ländliche Bevölkerung hinüber werfen". Auch vor diesem Einwände schrecke ich nicht zurück, indem ich eben in der Loyalität unserer Re-giernng und in dem festen Vorsatze des constitutionellen Vorganges die sichere Bürgschaft erblicke, daß das Recht immer Recht bleiben werde, und von keiner Seite, auch nicht von der bewaffneten Macht mehr werde unterdrückt werden können. (Bravo im Zentrum.) Man könnte ferner noch einwenden: „Mit vielem Zagnisse ist der Landeöfond mit dem Antrage auf Bewilligung einiger Auslagen für das Spital und Irrenhaus endlich einmal hervorgetreten. Welch' ein vermessentlicher Antrag auf Kosten des Landes Beguartirungs-Anstalten zu errichten, deren Erhaltung denn doch endlich dann dem Lande anheim fällt!" Auch vor diesem Einwürfe beuge ich mich nicht, meine Herren! Ich weiß es wohl, daß das eine sehr heikliche Frage ist, ich weiß wohl, daß es sich hier darum handeln würde, nach dein Prinzipe des heil. Crispin, der den Reichen das Leder gestohlen har, um den Armen daraus Schuhe zu machen, heute einigen Bewohnern eine Auflage aufzubürden, um ihnen ihre Last zu erleichtern. Allein dieses Verhältniß besorge ich eben nicht. Ich artiknlire meinen Antrag nicbt dahin, daß wir durch die Anftheilung einer größern Land-Umlage sogleich die Mittel finden würden, sofort Beguartirungs-Anstalten zu bauen und einen Be-gnartirungs - Fond zu gründen , sondern ich glaube, daß cS uns gelingen dürfte, Lokalitäten ans einige Jahre zu miethen, indem wir eben im Besitze einiger Lokalitäten sind, die wir besser durch Bequartirnng der Mannschaft verwenden, als wenn wir die Gensdarmcrie in Kasernen bequartiren, für welche das Land jährlich sehr hohe Zinse entrichtet. Diese Besorgnisse werden schwinden, wenn die von Ihnen vielleicht eingesetzt werdende Commission sich allenfalls nicht darauf beschränkt, einige Gebäude aufzuführen, sondern nur bereits bestehende zu miethen. Endlich aber, meine Herren! war ich so frei, Ihnen, zwar nur approximativ jene Mehrleistung vor die Augen zu stellen, die jetzt das Land im Vergleiche mit dem ganzen Reiche leistet. Es beträgt dieß nach der Berechnung für die erwähnten 10 Monate circa 25.000 fl. Hat sich die Ansicht des h. Hauses und des Reichsrathes irgendwie schon Bahn gebrochen, so wäre ein neues Be-guartirungs - Normale zu entwerfen, in welchem diese Last präliminirt werden dürfte. Wenn es nun dieser eingesetzten Commission gelingen wird, durch die genauen Daten des I. 1862 ohne approximative Berechnung die wirkliche Ueberbürdung, die wirkliche Mehrleistung des Landes Kram in diesem Jahre gegenüber dem übrigen Reiche zu beweisen, so werden Sic genügenden Grund haben, mit einer Petition um Entschädigung hervorzutreten, und diese Entschädigung dürfte, glaube ich, das erste Mittel sein, welches wir zur Crcirung solcher Anstalten verwenden dürften. Ich werde daher die Anträge des Landesansschusses Ihrer gefälligen Würdigung unterbreiten, und werde gerade nicht darauf bestehen, daß Sie in etwas Positives eingehen, nur ersuche ich Sie, meine Herren! im Interesse der guten Stimmung und des Landes den Gegenstand nicht fallen zu lassen, und wenn Sie allenfalls noch keine Gründe zu einer decisiven Entscheidung finden, so belieben Sie dock jene Schritte einzuleiten, welche das Haus zu einer solchen zu führen im Stande sein werden. Die Anträge des Landes - Ausschusses lauten: „Der hohe Landtag beschließe: a. Es seien zur Bequartirnng der in den ärarischen Kasernen und Gebäuden nicht unterbrachten Gar-nisonstruppen und Militärpferde Landes - Bequartirungs -Anstalten durch pachtweise Verwendung schon bestehender geeigneter oder durch Erbauung neuer Gebäude zu errichte». b. Zur Bestreitung der Kosten für die Errichtung und Erhaltung sei ein Bequartirungs - Fond zu gründen. ■ c. Es werde ein besonderes Comite, bestehend aus 7 Mitgliedern gewählet ( — ich würde sagen aus neun Mitgliedern —) welches über die Punkte a. und b. Erhebungen zu pflegen und die speziellen Anträge noch in dieser Session zur Berathung zu bringen hätte. d. Sollte dieses während der gegenwärtigen Landtags - Dauer aus was immer für einem Grunde nicht möglich werden, so sei hierüber der begründete Vortrag au den Landtag zu erstatten und die Ermächtigung für die Durchführung durch den Landes - Ausschuß und bad erwählte Comite zu erwirken". Ausweis über jene Ortschaften, in denen die dauernde Bequartirung statt findet. Hänstr- aiyahl ßcööl- kermlg Seqnartirmig Name der Wrtschust Mannschaft •pftrbe Anmerkung. Laibach bei den Bürgern 108 230 im Coliseum — — 742 6 in der Tirnauer-Privat-Kaserne — — 381 — ärarische St. Peters-Kaserne — — 722 — Im Kastell ärarisch — — 251 — Summe in Laibach — — 2204 236 Die Pferde sind bei den Bürgern Neustadtl ärarische Kaserne 272 2752 426 15 eingestellt. Adelsberg 203 1167 30 — Černuč 47 295 183 134 Mannsburg 106 799 230 190 Lak 288 1891 190 162 Krainburg 354 2474 302 145 LFnteršiška — — 15 30 Auch für Transene bestimmt. Oberšiška — — 12 19 dto. dto. Oberlaibach 217 1647 55 80 Brunndorf 132 905 49 60 Prevoje 38 225 60 89 Aich 82 492 19 35 Kertina 45 221 13 24 Želodnik 6 34 11 20 Vir 20 128 88 129 Domžale 24 167 20 36 Terzain 101 742 54 78 Depelsdorf 35 227 12 22 Laak bei Mannsburg 73 564 11 20 Stop 43 276 24 48 Ješča — — 24 28 Auch für Transene bestimmt. Tomačov — — 16 25 dto. dto. Stošce — — 16 28 dto. dto. Zavle — — 8 14 dto. dto. Kleče — — 9 16 dto. dto. Brezovic 51 367 57 60 Innergoric 35 247 29 52 Loog 34 264 34 56 Dobrova 57 372 32 58 Freudenthal 14 99 19 10 Franzdorf 67 513 32 56 Podgora 21 157 8 — Verd 63 483 14 24 Saap 28 173 7 12 Schweinbüchel und Trenngorie 41 275 31 51 Summe . . Hiezu die Summe von Seite 12 . Total - Summe . . 2497 1799 4296 17956 26020 43976 2140 1826 Jus m et s über die Ortschaften des engern und weitern Beguartirnngs - Rayons Laibach für die Bequartirung der Durchzugstruppen. Haine dcr Grischast Häiiscr- anzahl örvöl- kentng Gequartirung Anmerkung.