Amts -^MW V l a t t. >s'° 111. Dienstag den l5. He^tember ,835. «Hubernial - Verlautbarungen. Z. 1277. (5) Nr. 20008. Kundmachung. Vc» der steyermarflschen Baud«rection ist d»e Stelle emes Bau,l,spcclore m>t dem jah,'li, lden Gehalte uon 1200 f!. Eonuent>ons hen , Nikolaus, Ise.'vold, Au.ust, Äncon, B rnard, ^ranj^sca, N v^'mucena und Mar,a Merk, dann Il)<'0h 3l,ner, als Vormund t>>6 Wolfgang und 0er Johanna M^rk, ur>d I)i'. i!lnd-5er, ol<< ^uraor de<< abrveftnden i^ranz Merk, wlgen 3iker,nung. doß der mit d^m ^eglllmar» Ausweis clllo. ,0 Juni ,8^7, nach Niclas Mk'k für Ignaj Merk lMabulirte Beira^ pr. 25c> si, für ge^hlt anjus.'hen sey, die Klage angebracht, und die Tagsatzunq auf den 7. December l. I. um 9 Uhr frühe vor diesem Gerichte angeordnet. Da der Aufenthaltsort des Vtklagten Ig, "az Merk und dessen Erben diesem Gerichte unbekannt, und weil sie vlclliicht aus den k. k. Elblandcn abwesend sind, so hat man zu de-rcn Vertheidigung und auf dercn Gefahr und llnk^en den hlerortlgen Hof' und Gerichts-Abvocalen Dr. Zweyer als Curatbr bestellt, mit welchem d«e angebrachle Rechtksacke nach der begehenden Gerichtkordnung ausgeführt unl> ll'.lschndsN werden wird. I^l'af Merk und dessen ollfaliige 3r-ben werden dessen zu dem l?nde erinnert, da-m«l fie allenfalls ;u rechrer Ze,t selbst crsche»» nen, oder «nzwlschen dem bestimmten Vertre5 ter lhre Rechlbbrbelfe an die H.,nd ^u geben, ober auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und dlcftm Gerichte namhaft zu wachen, und überhaupt »m rechtlichen ord-nutiqßiliaßi^en Wege els>zuschrcllen wissen mö» gen, insbewl,dere, da sic sich d>e aus »hrer Verabsaumung entstthenden Folgen selbst bei» zumessen haben werden. ^aibcch am 1. Esptember »835. Nemtliche Verlautbarungen. Z. l26i. (2) Nr. 1,789. Kundmachung. Die Verpachtung der allgemeinen Verzeh-rungsstcuer ron Wc>n, Weinmost und Maie sch?, dann uom Fleisch-^onsumo im ganzen poll« tischen Bezirke Adelsberg wird hiemlt auf ein Jahr, lind zwar vom 1. November i635 bis letzten October ,836, unter folgenden Bedingungen zur Versteigerung gebracht. — Erstens. Dem Pachter wird von der Staatsver« waltung das Nccht eingerauml, während dieser Zeit die Verzchllingssscuer von dcn obgedachten Vcrzehru^gsiicuer-Objecten nach dcn in dem Gubernial-Circulare vom 26. Juni 1L29 Zahl ,37', dann dcm beigefügten Alchange und^Ta-riffe und nachtragllchcm ^ubcrliial - Clrculare vom 12. August i63o, Z. 16234, und i. October ,83c), Z. 2^88l , vom 5. Juli i83i, Z. i5äZ2, vvm 25. Juli ,833, Z. 1616«, vom 3o- Mai i83/„ Z. g3«ä und 26- Juni i63^/ Z. 9795 — 1525, dann vom 29. Mai 1835, Zahl i lgog, enthaltenen Vorschriften cinzuhebcn. — "Zweitens. Zur Pachtung wird Jedermann zugelassen, welcher nach den Gesetzen und der Landesverfassung hiervon nicht ausgeschlossen ist. Für jcdcn Fall sind alle Jene, 8,6 »sowohlvon der Uebernahme, als dn und Weinmost, dann Maisch und Odstm.st Mit 7200 ss., und vom Fleische mit 1200 fi. -Fünftens. Diejenigen, welche an der Ver> sielgeruilg Theil nehmen wollen, haben emen, dcm zehnten Theile des Ausrufsprelscs qleichkoln> wenden Betrag >m Baaren, oder ln öffentlichen Obligationen liach dem zur Zeit des Erlages bekannten börsemäßlgen ^ourswerthe derselben zu erlegen; die schriftlichen Offerte aber würden, wenn sie Nicht mit dem 10 <^n Vadlum belegt sind, unberücksichtigt bleiben müssen. Nach beendigter ^citation wird bloß der vom Bestbiether erlegte Betrag zurückbehalten, den übrigen Licitcinten aber werden ihre Vadien zurückgestellt werden. — Sechstens. Vor dem tzlnmrce der Packtung und zwar länqstens bin -NlN acht Tagen von dec geschehenen Zustellung dll Notification der Pachtversteiqerung hat der Pachter den vierten Theil des für ein Jahr be- dungencn Pachtschillings als Caution im Baa» ren, oder in öffentlichen Oblignionen, auf d«e in vorstehendem Adsatze bemerkte At, oder »n Piagmatlcal-Hypothek, die der Pachter auf eigene Kosten dem Gefalle grundbücherlich zu verschreiben hat, bei der Cameral-Bezirks.Verwaltung Görz zu erlegen, wöbe» der als V^-diilm bereits erliegeiide Betrag einzurechnen, oder Falls die ganze Caution mittelst e«nee Realhyvothek bestellt wmde, zurück zu stellen seyn wird. — Vom Beginnen der Pachtperiode wird der Pat»tcr von der Gcfallenbehörde in das Pachtgcschaft eingesetzt, ihm der hierauf sich beziehende Auszug aus der amlllchcn Vormerkung über die ^erzchiungostcucv Pstichtlgtn übe geben, und selber auf geeignete We»se der Sleuerbezirks Obrigkeit und den Nerzehnmgs. sieuc,-Pfticbtigen, die es betrifft, angekündigt werden. — Siebentes. So wie die Pächter in alle Rechte und Vcrpstlchtungcn der G<« fallen-Verwaltung, mit Ausnahme drr »m § ^ der oben angeführten Circular-Verordnung an« gedeuteten zwei Puncte, und mit Rücksicht auf dcn, in r>em jenem Elrculare beigefügten Anhalt ge zu diesem Paragraphe gemachten Vorbehalt, vollständig eintritt, so wird er hiermit ausdrück« llch verpflichtet, sich auch genau nach den in je« ner Clrcular«Verordnung enthaltenen odcr seil« dem erftoffenen Vorschriften zu benehmen, und allen während der Dauer der Pachtung m Be« zug auf das verpachtete Gefall ergehenden An? o'dnungcn Folge zu leisten. — Achtens. Wenn der Pächter bei der Einhcbung der Ge« bühr einen höhern Betrag, als der Tariff aus-spricht, oder überhaupt emen Betrag ungebührlich emhebt, Hai derselbe Nicht nur jenen Betrag, roclchcn er über den Tanffsatz, sondern auch jenen ^teucrbetrag, welchen er überhaupt von den Partheien ungebührlich emgehoben hat, denselben rückzuvergütcn, übcrdlcß auch den zwanzigfachen Betrag dessen, was er wider« rechtlich emgchoben hat, dem Gefall? als Strafe zu erlegen; er haftet in diesem Fall?, so wie überhaupt für das Benehmen der zur Handh^« bung seiner Pachtungsrechtc bestellten Personen. — Geschieht übrigens eme Ucbcrtremng der Verzehrungssteuer-Vorschriftcn unser dem Eim fiusse des Pächters, w wird dic eingebrachte Strafe dem Aerav verrechnet. Wenn insbesondere im Laufe der Pachtung neue steuerpfilch-tige Gewerbsuntcrnchmungen entstehen, und der Pächter die Ausübung demselben gestattet, ohn? daß die Parthci deii vorgeschriebenen ge^ fall5amtllchen Erlaubnlßschcin gelöset, und sich damit bel ihm ausgewiesen hat, so hat 5er für diese 8.7 Itebertretung der Gefalls,Vorschriften zu ent» richtende Strafbetrag nicht dem Pach er, son> dern dem Äcrar zur Disposition anHelm zu fallen. — Neuntens. Dem Pachter »st unbenommen, seine Pachtung ganz oder the,lweise an Unterpachtev zu überlassen, allein diese werden vom Gefalle bloß als Agenten des Pachters angesehen, welcher demungeachicr für alle Puncte dcs Pachtvertrages in der Haftung und dem Gefalle verantwortlich bleibt. — Zehn-' tens. Zür den Aus,ufspreis w rd verpachtender Seits kemc wie immer geartete, als» auch nicht »m Falle einer behaupteten Verletzung über die Hälfte eine Haftung übernommen. Ein wahrend der Dauer der Pachtung eintretender zufälliger UMano, welcher eine Vermehrung oder Verminderung der Verzehrung zur Folge hat, soll an den Bestimmungen dts Pacht« Vertrages nicht die mindeste Veränderung her< vorbrmgen können; nur in dem Falle, wenn während der Dauer des Vertrages in den Ta-llffsähcn, oder in den sonstigen wesentlichen Bestimmungen dcr Verzehrungsst uer eine gesetzliche blende« ung vorgeht, so bleibt es jedem Theile vorbehalten, wenigstens drei Monate vor Eintritt der gesetzlichen Aenderung den Pacht« vertrag aufzukündigen. Erfolgt kellie solche Aufkündigung, so harder Vertrag durch seine ganze Dallcr in Kraft zu bleiben. — Wenn in dem Bezirke des Pachters wahrend del Pachtzeit die Pachtung berührende, uerzchrungsstcuelpstichN! ge Unternehmungen zuwachsen, so wird derselbe hiervon nach Maßgabe der einlangenden An» Meldungen von der Gefallen-Behörde unverzüglich in die Kenntniß gcfttzl werden. — Ellf-tens. Den bedungenen Pachtschilling ist der Pachter in gleichen monatlichen Raten, am letzten Tage eines jeden Monates, und wenn die« serein ^onn- oder Feiertag wäre, am voraub» gehenden Werktage an die ihm bezeichnete Cas« se abzuführen verpflichtet. Wenn die Caution m Barem bestellet worden, so kann deren Betrag auf Verlangen des Pachters beim Ausgange der Packt^it den drei letzten Monatsraten des Pachtschilllngs zur Hälfte, nämlich dergestalt eingerechnet werden, daß m diesen Monaten immer nur die Hälfte dcs entfallenden Pachtschilllngs vom Pachter abzuführen, die andere Hälfte aber aus der Caution zu entnehmen s?yn würde, deren Nest sohin nach geendigter Pacdtung dem Pächter, wofern das Gefall keine:: weitern Anspruch an ihn yi stellen hüt, zu »el'abfolgen seyn wird. — Zwölftens. Wcnn der Pachter mit einer PachtsGillmgsrate im Rückstände blclbt, so soll dem Gefalle das Recht zu- stehen, den Ausstand ohne Weiterem von dem säumigen Pachter entweder »m gnich l>ck?" ?re« cut,onswege oder auch »m politischen W^gee«n-zubrinzen, oder aber die weitere Emhebung des Hiefalls durch emen im administrativen We« ge ;u bestellenden Sequester einzuleiten, oder auf Gefahr und Kosten des säumigen Pächter.« daz Pachlodjcct neuerdings feil ,u biethen; falls aber d,e Pachtverfteigerung fruchtlos bl»„ be, die Abfindung m,t den steuerpftichtigen Parlheien, oder d«e tarijfmaßlge Einhebung «inzuletten, und sich rücksichtllch der Unkosten, so w,e der allfälligen Differenz an dex Eautlon, und lm Nothfälle UN dem übllgen Virmögen d,s contractbrückigen Pachters schadlos zu Hal« ten. 3m allenfalls sich ergebendts günstigeres Resultat der Fl,lb«etuna oder der Abfindung, oder der tar»ffmaßiatn smhlbung soll aber nur dem Gefalle jum Vortheile gereichen. Dltstl« ben Rechte sollen dem Gefall« auch in dem Falz le zustehen, wenn der Elfleher den Antritt d«H Pachtung verweigern, oder vor, oder während div Pachtung sich offenbaren würde^ daß dem Pachter em oder das andere im zweiten Ab« jayc Ves Contracts-Formulars enthaltene Hinderniß zur Uebernahme odlr Fortsetzung der P-lchtung s^tgsgenssehe. — Dreizehnten«). Nach Abschluß der ?,citalwn finden keine nachträglichen Anböthe Glall, und die etwa vor< kommenden werden ohne Weiterem zurückge« wiesen werden. — Ueber diele Pachtung w»rd keme besondere Vertrags ' Urkunde errichtet, sondern das Verste,gerung5: Plotocoll hat im Falle der Genehmigung dee BessbolheS zugleich die Gllll? der Vertrag«, U künde zu vertreten, daher selbes sogleich nach der Versteigerung »n s1li^z)1o allseitig zu unterfertigen, und rück« sichtlich dee slsteyers m>l der Unterschrift zweier Zeugen zu versehen sem wird; wo sohin nach erfolgter Genehmigung das m»t der Ratzfica« tions. Klausel versehene ungestamvelte Exemplar dem Pachter gegen dessen Emvfangsbestä. tissung, und gegen 3rlag der Gtämpelgebühr fur das andere in den Handen der Gef^svev« waltung bleibende, und mit dem vrrschnftmH, ß'gen Btampel zu versehende Dupplicat über« geben werden soll. — Vi erz e h n te n s. In Ansehung der beim A^rttte der Pachtung mit Ende October »835 be» den sstuerpflichNaen Partheltn versteuert sich vorfindenden Vorrä-th?, wnd dcr dal)on entfallende Gteu?fl'ktrag dem antretenden Pachter vom Gefall velgütel l'.crt'en. Dem Pachter für d,e Pachldaurr lrlld daher nur das Recht eingeräumt, v>.'N dem in der Pachiperlodc geschlachtettn Nuhe 8i3 Und verschließenen fleische, dann eingekellerten und rückfichlllch klelnwelß ve'k'iuften Gltran» ken die Abgabe emt, welche sich am 3nde s?«n?r Pa^t^lt br< den steuer-pstlchtlgen Partheien norsinden, hat der Pachter jedoch entweder dem Äerar oder dem nachfolgenden Palter ju verfleuerr,. — ssünf« zehntens. Für den ssiili, wcnn der Pachter dle vertragsmäßigen B'dmaungen ^,cht gtliau erfüllen sollle, steht es den m»t der Gorge für die Erfüllung des Vertrages beauftragten Behörden frei, alle jene M»ßrln zu ergreifen, die zur unauf^shaltenen ^>füllur,g des Ver< träges führen, wogegen aber auch dem Pach, ter der Rechtsweg für alle Ansprüche, d,e er aus dem Vertrag? machc?i zu sönnen glaubt, offen flehen soll. — S e ch, e h n l en l>. Der sachter «ft nervenden/ zugleich m>t der gepach« teten Verieh^unHßstsuer wahrend der Pachtdauer bewllllat werdenden <^emelnd«.'Zu»chlag, wenn dle ^inhekunq demselben von »hm gefordert wlrd, von den det'eff/tiden bewerben e»n-zuhtben / und wenn nachts Anderes verfügt wlrd, auf demselben Weae u«'.d zu gle>cher Zeit wie den Pachisch'llln^ abzuführen. — Siebzehnten s. Dcr Pachter >N v^rpssich, tet, auf allfalligcs Ve^larq^n der G fall» ^ Behörde uno?rwe»aerl>ch dl? ^>nfi-ht »n »ell'e Nech-NUNfen jU qessallen, und überhaupt über Aus» forderunq auch rlchtlqe Aus^'lq? u^l^ulcgen.— UchzehntenS. Der P,,1 t^ertrag wlrd für das Verw^ltunqßjahr i636 derqetialt abgeschlossen/ daß selber, wenn er dre, Monate vor Ablauf des Verwallunssöjahres »6)6, we« der von A?lle des h^hen Aerars, noch vl)n «Gelte des Pachters aufqckünd'gr wirb, auf e,n weiteres Jahr unter der gleichen Bedingung seme Gülügkelt hat. — N e u n z e h n t e n s. Die nach dein einjährigen Pachtsch,llmge zu berechnende Gtamoelgebühr ist der Pachter ver5 pstichtet, socllelch, dann für jedcS dcr nachjifol» genden Jahre, durch welche dleser Vertrag aufrecht erhalten w»rd, die enlf'llende Gtam-ptlgebühr aber srmer Z',t ebenfalls nachlraalich zu b?r,chllgen. — K. K. Came»al» Be^sfs-Verwaltung. Görz am 2- September i9Z5. Z. 1^65. (3) Nr. 7659)lo63. III. K u n d m a ch u n g. Für die zu orgamsirende k. k. Gefallenwache im Bereich? der unterzeichneten k. k. Came-ral-Gefallen»Bezirks:Verw^tung werden i32 einfache, oder ^^ emfachc und /^ doppelte B?t-l«n, und nach Umständen auch deren mehr odcr weniger beriöthiget, und zwar mit den nöthigen Bcilc>>fl)rderniffm, wclchc für jedes Bett in einem Strohsacle, Kl)pfpolster, uier Lein-tückl'rn, einer Sommer- und emer Wmtcrdecke bcftcheli. — Die Belstcllung wlrd an Pri^alun-te>nel)>ncr im Wege der Herabmmderul?g, wo» zu bel dieser !3amerallBczlrks-Vcrwaltung am 2^. d. M. c>ne öft'clNliche Verstclgcrung abge« halten werden wirt', ulncr folgenden L-ei/ln» gungen überlafsen werden: I. Hat der Unter« nehmer die Verosslchttlng, jede Postirung der k. k. Gefallenwache im Bereiche dcr gefertigten Eameral-BcjU'kö-Verwaltung die nöthlge Zahl Bemalten, Scroh''aclc Ut:d de-lc, Kopfpölster/ Leintücher und Decken binnen emcr ZeilZ, die in den Licitatlonsbedingniffen bestimmt ist, bei-zustellen, die Strohsackc und Polster in bee stimmten Zeiträumen neu zu füllen, das Leine zeug und t»,e Decken gleichfalls nach Ablauf ei» ner festgesetzten Zelt zu relmgen und zu er« neuern. — !l. Alle dlese Gegenstal^de bleiben ein Eigenthum des Unternehmers, für deren Benützung «hm nach der Zahl dcr Köpfe, für wel« che die Betterfurdernlffe besorgt werden, und nach der Dauer der stattgefundenen Benützung, demnach eme Miethe nach Köpfen für jeden 2ag, in einem Betrage und in monatlichen Naten entrichtet werden wird, um weichender Mmdcstfordcrndc die Belstellung erstanden hat. — Nl. Dle Miethe wird auf die Oauer von neun Jahren a^gc!chlo^n werden. — IV. Die Auslnclhi.mg wlrd, je nachdem sich UlUerneh' mlMgslusilge bei dcr Hcrabmlndcrulig e>n-finden, dezilkswclse, oder für den gan^n Um» fang dieses Eailieral-Bezirfl-s Statt fmdm. —» X'. Sollte sich ein Unternehmer verbindlich machen, statt dcr hölzernen Betten odcr ö'ava» lettl, eiserne Btustalieti t,cl^istcllcn, so würc de lhm bei sonst atmehmbaren Bedingungen dcr Vorzug gegeben werden. — VI. Jedermann, welcher zur Versteigerung juqelaffen werden will, hat eine Slckerstellul'g für die Miethe der Betterfordcrmsse emcs Compagnie-Bezirkes mit Ein hul.de'lt Gulden im Baaren, ober m nerzinslicken Staalsschuldl,'erschzri!.»un» gen nach dem Courswerthe, oder mittelst clncr schon porläufig von der k. k. Kammerproclkra-tur geprüften und als gesetzmäßige Sichcrstel-lung anerkannten Hypothekar - Verschrcibulig vor dem Beginnen der Versteigerung bei dcr L,cl-tati>nis-Commlssion zu erlegen. — Die übrigen VersteigerlingSbedingniffe können bei dieser k. l'. Ea>ncral'Bezlrl-'s«Velwaliung eingesehen werden. — Von dcr k. k. CameralBezirks-Vcr" waltung Görz den Z. September :9ä5. Anhang zur Raibacher Rettung. eourZ uom 9. Orptkinber i835. Mttrcipre's Gla<,?l,!chttldvclsl'l CM.) 102 i>^ dctco dct^o zi>'4 v.H.sill CM.) 98 5^'iä dettg dttco zu 2 i^v.H. (m CM.) 56 »7z32 yetlo 0e.tto zul u.H. (in LM.) 24 ^2 Palest« Oblig^,o!i.. Hofsam.l . ^ ., ^. 2 ..l.Odl.gae. .3ZH ffn- 5oc»si. (in EM.) 5?n Wleu. Stadt-Banco- Odl. zu 2 ^2 v. H (in OM.) 65 5j.^2 detto dl-tco zu 2 v. H. (in EM,) 52 ö^H Obligation der allgtnuucli u. U«qar. Hofkammtl iU2:^2 v. !>. (in EM.) 65 dette d^tto zu 2 v.H. (in CM.) 52 ,^4 (Äeracia!) (Domeft.1 Odl!c,a!lonen del Sta„de7 (CM.) (H.M ) v. Österreich uucer und^zu Z ^ p') " — od dcr lZnns, von Bö!)'/zu « 1/2 0. P,L 6j3^5 55 m —> — iien, Gt.'tisbach, im Kö- ^ nigreiche Würtemberg erfundene, und auf die Wollenspil'.nerei von Wagner, Schilt ln Comp. zu Ealu, im Großen alisgcführlc Mcthode beruht darauf, daß das natürliche Fett der Wolle durch die Wirkung der Wasserdampfe cnt-wickell, und sonach das künstliche Emfetlen der Wolle vor dem Krampeln oder Kratzen erspart rvlrd. Dicsc Methode wlrd sich daher auch um so wirksamer erweisen, je weniger die Wolle durch dle Urm - oder Sclfwäschc schon ihres Fettes beraubt worden ist, daher für dieselbe auch die rohe imqcwaschene Wolle am bcsten taugt. Die nachstehenden Zeugnisse ciner bedeutenden Wollenspinnerei spre-chcn sich über diese Vcrfahrungsart folgendermaßen aus: — I. „Die Unterzeichneten, bezeugen hiermit dem Hrn. G. F. Brecht :c., daß seine patcntisirte Ersindung „Wolle ohn? Fett zum Spinnen vorzubereiten," in ihrer Spinnerei mit dem,vom Herrn Brecht eingerichteten Apparate durch verpflichtete Personen im Großen versucht, und als vollkommen bewahrt gefunden wurde; sie haben, um .die Vortheile anschaulich zu machen, l Stück fcin Wolk'nbünltuch, 1 Stück fein Wollgrüntuch, 1. Stück feine schwarze Casimir, wozu die Wollc nach dcr Brecht'schcn Mcthode behandelt wurde, in d,c Kunstausstellung geliefert, und diesen Waaren eine Berechnung der dadurch erzielten Ersparnisse beigelegt." — Dle Unterzeichneten berufen sich daher zu näherer Wüldigung auf diese Berechnung, und legen die dem blauen Tuche gegebene Uebersicht in Abschrift hier bei. — Die wirtschaftlichen Vortheile können , wcnn die Meihode auch nicht durchgangig , sondern nur auf eimgc 1000 Stücke Tuch jährlich angewendet wud, leicht berechnet werden. Die dcr Uebersicht angehängte Anerbietung, in Bcireff der in dem Etablissement der Unterzeichneten anzustellenden Ve>suche mit der Brcchl'schen Methode wiederhohlen sie m ihren: ganzen Umfange , auch für jede anzuordnende Prüfungs-Behör-^ de. Ealu am 17. Mat l33I. Wagner Schilt 0 l. Com p. — II. „Tuch, erzeugt aus 620 55 Pfund roher ungewaschener Wolle, welche, nach der patentisirten Erfindung des G. F. Brecht, ohne Fett gesponnen wurde. Die dadurch erzielten Vortheile bestehen bei dem vor« liegenden emz?lnen c)l/, breilcn wolldlauen Scück Tuch von 3a Ellen in der Ersparniß vun 6 Pf. Feit a lH kr., l fl. i2 kr.; i Pf. ^eliu beun V^ weben i/^ kr.; 2 1)2 Pf. Seife belm Walken I) kr., zusammen 2 sl. 1 kr. — Das Spinnen unterlag eben kant«n, Tuchmachermeistcrn und Spmnereidesihern, welche mtt der Brecht'schen Methode Versuche zu machen wünschen. Woll-parthten zu derartiger Behandlung und zum Verspinnen anzunehmen, da der Brcchl'sche Älooararzu diesem Zwecke bei ihnen aufgestellt ist, und durch einen v.'N Brecht instrun'ten oerpfiich-tctcn M.,nn geleitet wird. Calu den 7. Mai i3)3. Wagner SchiN^ Eomp. — Der in Ealu aufgestellte Apparat besteht aus einem kleinen Dampfkessel, aus welchem der Dampf mittelst dreier Nöyrcn in drei hölzerne Gefäße (Dampfgefaße) tritt, in welchen die Wolle eingefüllt lst. Der kupferne Dampfkessel hält etwa 20 Maß Wasscr, ist auf eine gewöhnliche Art eingerichtet, und mit einem Rohre zum Nachfül' len des Wassers versehen. Aus dem Pute oder Deckel gehen drei etwa einen Zolllm Durchmesser haltende kuvferne Röhren, von denen eine jede mit einem mcsslngencn Hahn ue»« sehen ist, in die drel Dampfgefaße. Mittelst dcr Hahne kann der Uebertritt des Dampfes in cmes der Dampfgefaße nach Belieben abgesperrt werden. "" Als Dampfgefaße dienen ovale mit «lscrnen Reifen gebundene Bottiche, welche an beiden Enden mit Böden verschen sind, und auf der einen breiten Seite liegen, so daß die beiden Böden eme senkrechte Stellung haben. Die vordere dleser Böden oder ^cuen hat eme Höhe von 2 Fuß, 3 1^2 Zoll, und eine Breite oder Weite von 2 Fuß, 7 ij2 Zoll; dle hintere eine Höhe von 2 Fuß, ,^2 Zoll, und eine Weite von 2 Fuß, 5 Zoll; die Länge beträgt Z Fuß, 1 Zoll. — In den untern Thnlen einer solchen liegenden ovalen Tunne wird ein doppelter durch-löchcrter Boden eingesetzt, welcher aus eincin mtt rcln ausgebohrten Oeffnungen versehenen Brette besteht, das auf zwel Vorsprängen aufruht, welche von innen an dem hintern Boden der Tonne 5 l)2 Zoll hoch, und an dem vordern 5 Zoll hoch angebracht sind. In dem von diesem durchlöcherten Boden gebildeten Zwiscdenramn tritt durch eme Ocffnung dcs hmtern Bodens die von dem Kessel kommende Dampfrohre ein. Am vordern Boden ist oberhalb des durchlöcherten Brettes eine Doppclthüre 1 Fuß, 2 Zoll weit, und 9 1^2 hoch, angebracht, deren Uebersatzung etwa ,i2 Zoll übersteht, und ringsum mtt Tuchenden beschlagen ist, um den Dampfverlust zu hindern, diese Thüre wlrd auf die gewöhnliche Weise mittelst^cines Querriegclsgeschlossen. An der obern 4OMe der Tonne sind der Lange nach 3 bis 4 Löcher eingedohvt, die mit Zapfen geschlossen werden können, und die dazu dienen, um den Grad der Dampfhitze untersuchen zu können. Eme andere mit einem Zapfen verschließbare Oejfnung befindet sich unten am vordcrn Boden, um durch dieselbe das in dem Zwischenraum unter dem durchlöcherten Brette angesammelte Wasser ablassen zu können. — Bei der Operation selbst werden die Dampfgefaße mit der Wolle gefüllt, dasWasser im Dampfkessel zum Sieden gebracht, so daß der Dampf in dem Zwischenraum unter dem durchlöcherten Boden des Dampfgefäßes cintritt. Hat das Wasser einmal den nöih,gen ^«edcgrad erreicht, so kann je nach 5 bis 4 Mnuten ftlsch eingclegt werden, und zwei Personen vermögen ill emcm Tage m diesen drei Gef^ßcn 6 bis 7 Ccntncr Wolle zum Spinnen vorzubereiten, — Je rcmer die Wolle gewalkt, und die gefärbte von dem Farbelloffe bcfrett ist, desto besser und leichter wirkt^die Dämpfung auf dieselbe, und cs gehört zur Sache, daß sobald die Wolle etwas gedampft ist, was man bci Ocffming der Höcker an der obern Selte erfahrt, und schon dcr Geruch durch das starke Ausdünsten der Wolle andeutet, die im Dampfgefaße befindliche Wolle (nach Oeffnung der vordern Thüre) gewendet, noch emmal derb durchgedampft, sodann herausgenommen, und in cincn breit stehenden Zuber locker aufgeschüttet werde, wo sie dann sogleich unter Zu- (Z. Amts-Blatt Nr. nl. d. i5. September ^355.) 82 t nähme ihres Volumens austrocknet. Mit die» ser Wolle können nun alle Touren auf den Spinnmaschinen ohne Anstand und ohne Nachtheil für letztere durchgemacht werden. — Lai« bach am l3. August l3Z5. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes- Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Naitenau und P r i m ö r, k. k. Hofrath. Anton tzvcelzich, f. k. Gubernialrath. Nemtliche V^erlantbarungen. Z. 128g. (l) Nr. i^579j27c>3. /.. ^1. Kundmachung. Zur Deckung des Bedarfes an Kissen für die k. k. illynsche sameral-Gefallen»Verwal» tung und deren Hllfsabthellungen, dann für dle k. k. Eameral-Beziiks Verwaltung und das k. f. HauptjoHamt m Latbach, während der Milltärjahre 18I6, 133/ ^, l833, w,rd eine Mlnuendo»k>ctt«t»on auf den 5- October V.J., um 9 Uhr Morgens mit dem Nnsatze ausgeschrieben, daß dieselbe im Grosckllscher» Hause Nr. 61, iri der Pollana - Vsrftadt vc>n dem k. k. samecal-Gefailen-Verwaltungs-Oeconomale werde abgehalten werden. — Indem man aus die de» dem letztern erlügenden ^cltcNonkbe-dingn'sse, welche tagllch eingtschen werden können, hinwelstt, findcl man nur noch beizusetzen , daß der beiläufige Bedarf an Kisten nach Ellf Dimensionen sich jahrlich aufEin Hundert sechzig Stücke erstrecke, und die Allsbuthung Anfangs von den em^ellicn Sorten der Klsten, dann aber »on allen lns-(lesammt Platz gre,fen werde. — ^albach am <). September lZI5. Z. 1299. ^^) Nr. 42. Bchulen - Anfang. Von Veite des k. f. kyceal-Rectorates wild j'lr silgem^nen Kenntr.lß gebrockt, daß suf den 2. des künstl en Monotes October, »!M 10 llhr Vormittags, dle Adhalcung des feyelllchen Hochamtes m der hiesigen Eathei dralkirche, zur Anrufung deß heillnn Oeisies, und auf dle!?n Tag auch dle Anmeldung "nd Einschreibung der Studierenden bei den bttl'lff»'nden Studiendirectlonen und Herren Professoren hiermlt blstimmt »rird, worauf l,m I. demselben Monates die a-ljntigen öffintll? chen Vorlesungen chren Anfang nchmen. Lillbach den 1^. September l8Z5. vermischte Verlautbarungen. Z. 12^0. .3' 3il. 236o. Convocations - Vdict. Von oem t. l. BezillsgeliHte der Umgedun« gen La,da6.S wild hiemtt dclannt gemaclt: Es wülte zur Olfoischung des PasslvstunctS nack dcin am 26. ÄprU i83ö zu (?osl<:^l,e, 8ul) Consc. Nr. 7 veljiorbenen Ganzbüdler Barth>?Iomä Luscd'na, die Oonvocation^taglahung auf ten 29. September l. H, / Bormucagö 9 Uhr vor diesem Ge> richte mit dem Nelsaye angeotdnct, dah alüe Jene, welche an diesen Veilaß einen rechtlichen Anspruch zu haben meinen, solchen bei dieser Tagsayung gehörig anmelcen und ausweisen sollen, rvi0li' genö derlelbe odne fernerer Rücksicht abgehandelt uno e«ligeanll?ortet werden rrürde, und sie sich die H"l^'n deß §. 8^4 t- G. B. feldsi zuzujchlli« den haben tver^en. Lalbach am 2a. August »855. Z. i253. (3) Nr. ,925. Edict. Bon dem VkzirsZgerichle der hellschaft Reif. niz wird hiemit allgemein kuno gemacdl: Es sei ouf Ansuchen dcä Anton Pelz, (Hesnonär des An« lon Louschin von Neifniz. wegen »hm schuldigen ,16 jl. 5» »^2 lr. c. 5. c., in die executive Velftei, gklung dcs, nun dem Anton Puhel von Rc«fnizste-höii^cn, auf i65 fl. ^o tl. (Z. M. gkschäht^n, der Heitichafl Ne,sn»z Lud Uld. l'ol. 4ä dlenstbaien Hauses sammt ^zugedör, gkirilliqet, und hiezu drei vermine, und zwar: auf den »6. Sept«mder, aus ten ,9. October und »ä. November l. I., jcdcsmol Borm'ttagS um 10 Uhr, im Marlte Reiiniz m,t dem Beisahe angeordnet/ daß, wenn obige Reali« lüt hei dtl erücn oder znclten ^clld>ethut,g nicht um oder ül'ec ten S^ähun^sirellb an Mann ftedtackr werden tonnte, bti cer dlittcn auch un-tee demsclven hintangeae^en werden rrülde. Die Licitalionöbeoingnisse und kas Schähungsprotolotl sind in bitler Amtssanzlei tä^Kch einzusehen. BöziltsgellAl Reifsiiz am 5. August »635. Z. I2()l. (1) Nr. n5. Kund m a ch u li g. Bci der Bezirks - und Grundherrscbaft Tybeln und Sistiana, im Görzer Kreise, sind in Erledigung gekommen, die Stellen ,) eines Bcznks'Cvmmissal-s und gleichzeitigen Bezitts, Richters, mtt emcm Iahrgchalte uon loon fi, freier Wohnung inid jähr, llchen 36 Fuhren Holz, mner emer Cau-tionslelstung v»n 1000 ss. C. M., 2) eines Steuereinnehmers, mit einem Iahr-gchalte von /.00 ft., freier W^hs!ung und ve'.haltnlßmäßiger Reiselivergütling, we, g?n Abführung der Steuergeldet-, utttcv einer Eaulioa von Kon st. E. M.j 5) eines polttischen Aclua^s, mit jährlichen 400 fi. und freier WrbnUlig; 4) eines gerichtlichen Attuars, mit jährlichen 5oo fi. und freier Wohnung j 822 5) eines politischen Schreibers, mit jährlichen L5o si.; 6) eines Gerichtsschrclbers, mit jahrl. 25o st.; 7) lines politischen Amtsbothen und gleichzeitigen Kerkermeisters, mit jährlichen 180 st. und freier Wohnung; b) eines Gerichtsbothen, mit jährlichen 200 fi. und freier Wohnung; 9) eines Nentmeisters, mit jährlichen ^oa bis 5c>o fi. und freier Wohnung, unter einer Eaution von 2000 st. E. M.; llo) eines Nentmeistersadjunclen mit jahrlichen 200 fi., freier Wohnung, oder statt der- selben einem jährllchen Entgeloe uon 3c> fi., unter einer Caution von 600 ft. E. M. Jedermann, der zu einer der obigen Be-dienstungen zu gelangen wünscht, wird hiermit eingeladen, seine an den hochgebornen Herrn Johann Baptist Grafen uon Thurn Hofferund Valftiffma, Iulisdlcentcn und Hauptmanns uon Duino und Slsslana, gerichtetes Gesui) mit Einschließung der Belege m erweisender Form über sein Vaterland, Alter, Religion und Stand, über seme Moralität und Kenntnisse, üder die bisher geleisteten Dienste und den Be« sitz dcr deutschen, italienischen und illyrischen Sprühe, so wie über sein Vermögen, die ob-geforderten Cautioner zu leisten, del dem ob-gräflichen Güter-Inspectorate in Sagrado post-portofrei binen sechs Wochen einzubringen. Vom Graf Johann Vapt. Thurn'schen Güter.-Iuspectorate Sagrado den i.Deptember 1835. Z. 128/». (2) Nachricht. Montag den 21. September 1335, Vormittags um lo Uhr, wnd im Thea» ter^ebaude d:e klc»tat»on der, dem Theater, fondeqehöriqen 6Logenund sämmtlicher Npecr-sitze Statt fil-den. D>e ?. ^'. l)i,»1eher können sich der neu: erstandenen Logen und Eperrsiye vom Ersse-hun^^^e Kis Ende August i336 bldie-nen. D»e Pu nbcträge sind bci der ^icuatlon an die Theater» Ober, Direction zu erlegen. Von der Theater,Ober-Direction. Laibach am 10. ^fplember i635. ^'. 1292. (') Liciration s ^ Anzeige. Im Hause Nr. 5 am Platze, im zweiten Stocke, werden Dienstag den 22. d. M., zu den gewöhnlichen Amtsstunden verschiedene Einrichtungsstük-ke und Kückengeräthschaften, zwei Stockuhren, ein ganz neuer Ctvll-Beamten-Degen, eine Uniform für die IX. Diäten-Claffe, wie auch mehrere Bücher licitando verkauft werden. Z. '266. (3) — Anzeige. Es werden in ein sehr solides Haus nächste den Ursuliner - Kloster 2 Kostmädchen in Kost und Wohnung, mit Einschluß einer moralisch gebildeten Erziehung, aufgenommen. Die nähere Auskunft ertheilt das Ze:-tungs-Comptoir. Z. I2yä. (') In der NeoV. VaternÄlli'- schenVuch-,. Kunst-, Musikallen- und Schrcib-materiallenhandlung in Laibach, sind nebst allen in den inländischen Zeitungen angekün« dlgten Büchern, Musikalien, Landkarten:c., die th^ls vorrathig, theils aus Bestellung zu erhall ten sind, folgende Noua zu haben: 15, so wie Wand« und Taschen-Kalender für i836. Di-. Müller, die Cholera Mit deren Schutz» und Haupt-Heilmittel, br. 1 st. .V^u3 oi'^i., «n'.i^ln. br. z fi. — Wasch'scher Schul'Attas mit Z6Karten, /»w. br. 5 fi. — Auch Schul-Landkartcn zu 5, 6, l5 "- 20 fr. das Stück. Strauß, Grazicntanze, neuestes Wel'k Nr. 81, sowohl für das I'I^nc) ^oit« allein, als uier« händig, dann für » Flöce, 1 Guitarre:c. Lanner, Panorama der beliebten Galoppen für das?il»na-^oido, ^5 f^ ^abitky, I'0^o>.nl^ oierhandig. 6. Werk i fi. Mahlerleinwano, nebst allen übrigen Mahler,, Zeichen- und Schreibmaterialien, Goldrahmen und aromische Saiten in bester Aus^ wähl. und Qualität.,