2079 Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 3W Samstag den 27. Dlzcmber l873. (574-1) Ni. 2233. ^ Concursausschreibllng. ! An der Staatsoberrealschule in Laibach sind zwei Lehrstellen zu besetzen, eine sür die italienische Sprache und eine für die deutsche und slove-nische Sprache. Bewerber um diese Stellen, mit welchen je ein Gehalt von 1000 fl., die Activitätszulage von je 250 fl. und der Anspruch auf die Quin-quennalzulagen von 200 fl. verbunden sind, haben ihre Gesuche im Dienstwege bis Ende Jänner 1874 bei dem k. k. Landcsschulrathe für Krain einzubringen. Laibach, am 20. Dezember 1873. Der k. k. Landespräsident: Auersperss m. p. (572—1) Nr. 139. Warenlicilatwii. Am 5. Jänner 1874, vormittags von 9 bis 12 Uhr, werden bei dem k. l. Finanzdirections-ölonomate, im Obcramtsgrbäude, am Rann einige Coutrebandwaren, als: Madrapolan, Cambrick und Baunnvolltüchel, ferner Schreibtische, Wandlaternen, kleine blccherne Schalwagen und anhere Gegenstände gegen sogleiche Bezahlung licitando veräußert. Hiezu sind die Kauflustigen mit dem Bemerken eingeladen, daß die von den ausländischen Waren entfallenden Zollgebühren in Silber zu entrichten sein werden. Laibach, am 22. Dezember 1873. K. l». Finanzdirectionoökonomat. (1k) Nr7 9301^ Kulldmachung. Das Neichskriegsministerium beabsichtigt die Monlurs- und Ausrüstungscrfordernisse für das k. k. Heer vom 1. Jänner 1875 an fernerhin im Wege der Privatindustrie durch Großunterneh-mungen (Konsortien) zu beschaffm und erläßt zur Betheilung an diesem Unternehmen, beziehungsweise zur Einbringung schriftlicher Offerte hiemit die öffentliche Aufforderung. Gegenstand der Offertverhandlung ist dle Lieferung von fertigen Monturs- und Rüstungssorten, "ieitzcua.cn, dann Bettengegenstäudcn und beziehungsweise Materialien für den Bedarf des k. k. Heeres. Ausgenommen von dieser Lieferung stnd dle in einem dem Vertragsentwürfe zuliegenden Verzeichnisse spccificicrten Fcldrequisiten, eventuellen Erfordernisse, Sättel, Pferdedecken und die größeren Kopfbedeckungen, endlich die Sanitätsrcquisitcn, welche im Wege der allgemeinen Concurrenz be-lchafft werden. Zur Richtschnur für die hierauf Neslcctiercn-ben hat im allgemeinen zu dienen. 1. Zur Offertcinbringung werden nur solide und vollkommen leistungsfähige Großindustrielle zugelassen, dieselben müssen sich unter solidarischer Ber pfticktung zu einer Gesellschaft vereinen und in dle-ser Weise als gesellschaftliche solidarische Unternch wung ihren Anbot einbringen. Actienunternehmun-gen, 'dann Personen, welche weder in Oesterreich "och in Ungarn das Staatsbürgerrecht genießen, sind von der Bewerbung prinzipiell ausgeschlossen. 2. In einer solchen Gesellschaft sollen nach Thunlichkeit Großindustrielle beider Reichshälften berart vereint fein, daß jeder einschlägige Industriezweig entsprechend vertreten ist. 3. Die Gesellschaften haben die Garantien sUr ihre Leistungsfähigkeit und Verläßlichkeit nach-zuweisen. 4. Alle zur Anfertigung von Tuch-, Woll-unb Ledersorten nöthigen sowie zur Ablieferung bestimmten Materialien sind unbedingt, dann Leinenzwilche und Baumwollstoffe — soweit dies thunlich — in von den Unternehmern felbst betriebenen, der ärarischen Conlrole unterworfenen Fabriken zu erzeugen. Es sind daher diefe Fabriken in dem Offerte genau zu bezeichnen, wobei bemerkt ! wird, daß ein Werth darauf gelegt wird, daß diefe Etablissements in den verfchiedencn Ländern der beiden Reichshälften vertheilt sind. ^ 5. Die Unternehmer haben Confectionsan-stalten in Brunn, Graz und Pest-Ofen mit gro-! ßer Leistungsfähigkeit zu errichten, und müssen dt> ! selben schon mit 1. Jänner 1875 derart in Be-! triebsthä'tigteit gesetzt sein, daß in jeder dieser , Anstalten der Zuschnitt und die Confectionierung aller nach Maßgabe der Bestellung an das im ^Orte befindliche Montursdepot abzuliefernden, aus ,Tuch-, Leinen- und Baumwollstoff erzeugten Gelgenstände vollzogen wird, wobei es übngens ge-! stattet bleibt, theilweife auch externe Civilardeits-kräfte bei der Confectionierung zu beschäftigen. Rücksichtlich der Fußbekleidungen und der sonstigen Ledersorten wird zugestanden, auch dort Consections-^anstalten zu errichten, wo selbst die Consortial-' Lederfabriken sich befinden, jedoch muß der Zuschnitt ' als auch die Anfertigung ausschließlich nur in den ' eigenen Etablissements oder in den oben gedachten Confectionsanswlten, also mit Ausschluß der Hin-ausgäbe zur Anfertigung an erlerne Arbeiter durchgeführt werden. 0. Den Unternehmern wird zu ihrem Geschäftsbetriebe ein Theil der Montursdepotgebäudc in Brunn, Graz und Alt-Ofen unter gewissen Bedingungen zur Benützung überlassen. 7. Die Anbote können entweder auf die Ge-sammtbefchaffung der in Rede stehenden Gesammt-ersordcrnisse oder auf die Beschaffung der nach Gruppen ^, 11 und 0 eingetheilten Erfordernisse lauten. Zur Gruppe ^ gehören die Erfordernisse der aus Schafwolle erzeugten Artikel; zur Gruppe 15 sämmtliche aus Leinen, Zwilch und Callico herzustellenden Sorten und zur Gruppe 0 sämmtliche Fußbekleidungen, dann die Nüstungsjorten und Neitzeuge. Anbote auf die Beischaffung einzelner Sorten der Montursrüstungssorten, Rcitzeuge und Bettcn-gegenstände werden nicht angenommen, weil nur Offerte auf die Gesammtbeschaffung der Gesammt-erfordernisse und jene auf die Beschaffung für das Gesammterfordernis einer Gruppe der Beuuheilung unterzogen werden. Anbote auf die Gesammtbefchafjung ber Ge-sammterfordernisse werden in erster Linie berücksichtigt. 8. Der Vertrag wird vorläufig auf drei Jahre abgeschlossen mit eventueller weiterer Verlängerung von Jahr zu Jahr. 9. Für die Sicherstellung der einzugehenden Vertragsverbindlichkeiten haben die Unternehmer für die Gcsammlbeschaffung der Gesammterfordernisse fertige Monturs- und Rüstungsforten, dann Reitzeuge im beiläufigen Geldwerthe von drei Millionen Gulden an die ärarischen Montursverwaltungs-Anstalten binnen neun Monaten vom Tage des Vertragsabschlusses in drei gleichen Ouartalsraten abzuliefern. Die Forderung der Unternehmung für diese Warenmenge bildet die Caution der Gesellschaft und wird mit sechs Perzent pro mmo verzinst. Beim Contracts«bschlusse ist jedoch entweder in Barem oder in zur Cautionsleistung geeigneten Papieren eine Sicherstellung im Geldwerthe von Sechshunderttausend (600.000 fl.) zu leisten, welche jedoch, wenn die Warencaution in der Höhe von 600.000 ft. eingeliefert ist, den Unternehmern zu-rück erstattet wird. , z Für die Unternehmer nach einzelnen Gruppen wird die Warencaution nach Maßgabe der Liefe» rungsschuldigkeit derart geregelt, daß der Werth des Ouantums verhältnismäßig vertheilt wird. 10. Das Vadium hat jede Unternehmung bei der Militärkasse in Wien zu hinterlegen, und ist der diesfällige Depositenschein dem Offerte zuzulegen. Die Höhe des Vadiums beträgt auf Anbote: a) für fämmtliche Erfordernisse 300.000 ft., 1») „ die Gruppe ^ allein . . 150.000 „ o) „ „ „ Z „ . . 50.000 „ 6) „ „ „ 0 „ - - 100.000 „ und wird dieselbe den Nichterstehern sogleich nach erfolgter Entscheidung über das Verhandlungsergebnis zurückgestellt, rücksichtlich der Ersteher aber als ein Theil der Caution zurückbehalten. 11. Die für diese ärarische Lieferungsun-ternehmung festgesetzten Bedingungen, welche in Form eines Vertragsentwurfes abgefaßt sind, und welche bezüglich der Preisregelung, dann Berechnung die nöthigen Daten enthalten, können ihrem vollen Inhalte nach, sowohl bei jedem Montursdepot, als auch bei den Handels- und Gewerbe-kammern der österreichisch-ungarischen Monarchie, wie auch bei der 13. Abtheilung des Reichs-Kriegs-inilusteriums eingesehen werden. 12. In dem Offerte ist ausdrücklich zu erklären, welche Paragraphe der festgesetzten Bedingungen vollinhaltlich oder in modificierten Form angenommen werden. Als Grundsatz hat aber zu gelten, daß die in dem Vertragsentwurfe enthaltenen wesentlichen Bestimmungen unter jeder Bedingung aufrecht erhalten blciben müssen. Sollten aber Aenderungen oder Modifications»? gewünscht werden, welche das Wesen der Vertragsbestimmungen nicht alterieren, so sind dieselben unter gehöriger Motivierung im Offerte zu bezeichnen, die neu formulierten Paragraphe aber dem Offerte beizuschließen. ! Weiters ist dem Offerte ein von den Unternehmern gefertigtes articuliertes Verzeichnis über ^oie Einheitspreise des ersten halben Jahres 1875 für sämmtliche Lieferartikel beizulegen, und daß laut der Vertragsbestimmungen diefe Einheitspreise zur künftigen Preisregulierung zu dienen haben, sind am Schlüsse dieses Verzeichnisses auch die Grundpreise der Rohproducte, auf welchen die Einheitspreise calculicrt wurden, anzusehen. > Sowohl die Einheitspreise für die Materia-lien und fertigen Sorten, als auch die Grundpreise der Rohproducte sind in Ziffern und Buchstaben deutlich und ohne Correctur anzusetzen, — ferner haben die Unternehmer in dem Offerte ausdrücklich zu erwähnen, daß ihnen die Lieferungsprobemuster, dann die Material- und Gelddividenden, uelche bei den Monturdepots eingesehen werden können, vollkommen bekannt sind. Endlich ist der erwählte Vertreter der Gesellschaft als Schriftenempfänger unter Angabe der genauen Adresse im Offerte besonders zu bezeichnen. ^ 13. Die gehörig adjustierten und gestempelten Offerte sind dem Reichskriegsministerium unmittelbar zu überreichen und haben daselbst bis längstens ! 20. Februar 1874, 12 Uhr mittags einzulangen. Das Reichskriegsministerium behält sich daS Recht vor ^ sodann einen der Anbote nach eigenem Ermessen anzunehmen oder sämmtliche vorgelegten Anbote zurückzuweisen, oder aber mit ein-zclnen oder mehreren Unternehmungen wegen Mo dificationen der angebotenen Vedingnisse in Verhandlung zu treten, j Wien, am 15. Dezember 1873. 203s (566—3) Nr. 1614. Dieuerstelle. Bei dem k. k. Bezirksgerichte Nassenfuß ist eine Dienerstelle mit den sistemmäßigen Bezügen von 300.fl., eventuell 250 st. und der 257«, Zulage und dem Bezüge der Amtskleidung in Erledigung gekommen. Die Bewerber haben ihre gehörig belegten Gesuche im vorschchriftsmäßigen Dienstwege binnen vier Wochen und rücksichtlich bis 17. Jänner 1874 bei diesem Präsidium einzubringen. Militärbewerber werden auf das Gesetz vom 19. April 1872, S. 60 R.G.B., die Ministerial Verordnung vom 12. Juli 1872, Z. 98 R. G. B. und den hohen Iustizministerial-Erlaß vom I.September 1872, Z. 11348, zur Dar-nachachtung gewiesen. Rudolfswerth, am 14. Dezember 1873. K. k. Kreisgerichls-Präsidium. (569—3) Nr. 225. Lehrerstelle. An der zweiklafsigen Volksschule in Mannsburg ist die zweite Lehrerstelle mit einem Iahres-gehalte von 400 ft. zu besetzen. Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche bis Ende Dezember d. I. beim gefertigten Bezirlsschulrathe zu überreichen. K. k. Bezirksschulrath Stein, am 14. De-zember 1873. (571—3) Nr. 7028. Einstellung der Viehmärtte. Es wird hiemit allgemein bekannt gemacht, daß wegen der in der Stadt Rudolfswerth ausgebrochenen Rinderpest bis auf weiteres alle Vieh' markte im hiesigen Bezirksbereiche eingestellt werden. K. k. Bezirkshauptmannschaft Gottschee, am 15. Dezember 1873. Der k. k. Vezirkshauptmann. (573—1) Kundmachung. . Mit Bezug auf das im Reichsgesetzblatte vom 12. März 1870, unter Nr. 23, kundgemachte Gesetz vom 9. März 1870, betreffend die Emhe-bung von Verzugszinsen für die im vorgeschriebenen Termine nicht eingezahlten directen Steuern und die Ein Hebung dicfer Steuern überhaupt, werden die bestehenden Einzahlungstermine nach" stehend in Erinnerung gebracht werden, u. zw. 1. die Grundsteuer ist allmonatlich bis zum letzten des Monates, 2. die Hauszinssteuer vierteljährig, und zwar: I.Februar, I.Mai, 1. Juli und I.Oktober jeden Jahres, 3. die Grwerbsteuer zufolge h. Fi nanzministerial GrlaßeS vom HOten Juni l. I., 3- «59^5, vom Jahre KG?4 angefangen in halbjährigen Raten am R Jänner und R. Juli jeden Jahres, daher nicht wie in den Vorjahren bis Ende Jänner und Ende Juli, 4. die Einkommensteuer mit Ende jeden Quartals, und zwar bis Ende März, Ende Juni, Ende September und Ende Dezember jeden Jahres beim Steueramte zu berichtigen. Werden die obgedachten directen Steuern sammt den hievon entfallenden Staatszuschlägen nicht spätestens 14 Tage nach Ablauf der für jede Steuergattung anberaumten Einzahlungstermine entrichtet, so tritt die Verpflichtung zur Bezahlung von Vorzugszinsen ein, insoferne die ordentliche Steuergebühr sammt Staatszuschlägen für das ganze Jahr 50 fl. übersteigt, da die neuen Steuerscheine sür die Einkommen- und Hauszinssteuer erst nach Ablauf des erstens Ter-^ luins den Parteien zukommen, so wollen dieselben, um sich von den Verzugszinsen zu wahren, die erste Rate auf die alten Steuerbögen entrichten. Stadtmagistrat Laibach, am 18. Dez. 1873. Der Bürgermeister: Deschmann m. p. ätßV. 14275. Ovii^'s »6 Nil P0»1HV0 oä 9. maroa 1870, ki ^« v äi-/ä,vnom l^omliu öd 12. mai-oa 1870, 1)0(1 Zt. 23, ra^aZona, in ki nkdova podiran^ odroliti 0(l äirvktnili dkvkov, ktßli 86 v prsä-Manin äobali no Möu^'o, in i)0dillm^0 tsd ^avkov sploli, so obgto^öo Möilno 6od6 nasloäno 66 milcrat naönanho. ?IköM «6 z>i-i ällvkkliji: 1./6!ich'iäiü (Si-unwi) äavsk vinki iu6860 äo Konen. lU6360it, 2. kiänj ä»V6k V8aki öotlt Iota, in 8i' in 1. olcwdi'». vslcksss» I6tl>., 3«. ^«««^» i. «., «t. «H»«H^ »«» «et» 4. ll0li0(1nin«Iii äavolc pa 1(0ii60 öotrtistM, in «ioor ' tomdill in konoll, ä600lnhra v8ail6Fg. I6ta. l)« 80 (lii-Mni (IllV0l( ^ är/avnimi Plikl^ dlmli vroä n:^' äil.1.j6 14 ni ^N680k N61W" 8r6(ln6^ll slllvka li (ii/avnimi niillli^ällmi W oslo low 50 ^olH. nr«86^0. Xor 80 N0V0 (Illvkllr8ll6 I^llöilno NlliOssS ^ (I0d0(!nin8lii iu niätii 6n.v«k 86 Is P0 I>rot6illl prvo i>Iaöi1no dod« 8trHnkani i^i-oö^'o, wko n».l 0U0, (l,i< 80 plköiln, 0di'68ti ol)Vilr^'<^0, prvi 0diok nil, 8tn,rv pliiöilnu ualo^o vplilöl^o. No3wi ln^t5l8trllt v I^ud^lini, än« 18. (^ camdr». 1873. ^UP2U: