ständisch Verordnete Collegium von Linz hat mit Zuschrift vom 15, v. M. einen Zusammen¬ tritt der Provinzen Tirol, Steiermark, Kärnten, Krain und Oesterreich in der Stadt Salzburg proponirt, um daselbst über die Fragen der Gegenwart und Zukunft Beschlüsse zu fassen; zugleich hat dasselbe sechs Puncte, die zur Grundlage dieser Bereinigung aufgestellt wurden, mitgetheilt. Der zweite dieser Puncte lautet: „Der Zusammenhang der österreichischen Länder soll den Anschluß der deutschen Provinzen an Deutschland nicht hindern." Mittlerweile sind in der Paulskirche am 27. October die §§. 2 und 3 der Reichsverfaffung mit großer Majorität durchgegangen, welche die Eristenz des österreichischen Staates vollständig in Frage stellen. Der verstärkte ständische Ausschuß in Krain hat in seiner Sitzung vom 13. November d. I. be¬ schlossen, bei den mittlerweile eingetretenen Ereignissen und geänderten Verhältnissen in die Frage wegen des beabsichtigten Zusammentrittes der obgenannten Provinzen nicht einzugehen, jedoch nachstehende zwei Adressen an a. h. Se. Majestät abzusenden, solche mittelst der Zeitung zu veröffentlichen und davon Abdrücke an die Wiener und Frankfurter Reichstagsdeputirten zu versenden. Guere k. k. Majestät! In der deutschen Nationalversammlung zu Frankfurt a. M. sind die nachstehenden Paragraphe der künftigen Reichsverfaffung mit überwiegender Majorität angenommen worden: §. 1. Das deutsche Reich besteht aus dem Gebiete des bisherigen deutschen Bundes. tz'. 2. Kein Theil des deutschen Reiches darf mit nicht deutschen Ländern zu einem Staate ver¬ einiget seyn. 3. Hat ein deutsches Land mit einem nichtdeutschen Lande dasselbe Staatsoberhaupt, so ist das Verhältniß zwischen beiden Ländern nach den Grundsätzen der reinen Personal-Union zu ordnen. Hiemit wäre denn von der deutschen Nationalversammlung ausgesprochen, daß die bisher zu dem deutschen Bunde gehörigen Provinzen Oesterreich's in Deutschland aufzugehen haben, die übrigen ihrem Schicksale preisgegeben werden mögen. Der österreichische Kaiserstaat, welcher — mannigfaltige Nationalitäten in sich fassend — von der Vorsehung dazu bestimmt ist, die hohe Idee einer freien Völkerverbrüderung auf der Basis der reinsten Humanität durch Gleichberechtigung aller Nationalitäten zu realisiren, mußte durch die Ausführung der obigen Beschlüsse in seinem Länder-Complexe zersplittert, und dadurch seinem unaufhaltsamen Untergange zugeführt werden. Oesterreich würde nicht mehr genannt werden in den Blättern der Geschichte! Der verstärkte ständische Ausschuß — erwägend die traurigen Folgen der angeführten Paragraphe — erachtet cs, als Organ der Bevölkerung Krain's, für dringend nothwendig, sich hierüber frei und offen auszusprechen: Die Gefertigten, ohne die Vortheile eines deutschen Staatenbundes zu verkennen, erklären den Fort¬ bestand eines vereinten mächtigen Oesterreichs, unter Gleichberechtigung aller verbrüderten Stämme, als eine unabweisliche Nothwendigkeit; sie können daher der Frankfurter Nationalversammlung nicht das Recht zuerkenncn, über österreichische Provinzen, von denen der größte Theil nichtdeutschen Stammes ist, zu verfügen, — eine Verfügung, welche in anmaßender Willkür handelnd, im §. 1 seiner Grundrechte den deutschen Bund vom I. 18!5 aufrecht erhalten wissen will, weil er zu Gunsten ihrer Idee spricht, wo¬ durch ein großer Theil der Provinzen Oesterreichs jenem Bunde fortan einverleibt bleiben soll, während sie in den 2 und 3 Oesterreich's pragmatische Sanction vernichtet, welche im I. 1732 vom deutschen Reiche selbst förmlich, feierlich und unwiderruflich gewährleistet, und von den europäischen Mächten aner¬ kannt und bestätiget — noch in voller Geltung dasteht. Die Gefertigten können nicht zugcben, daß Krain — seit Jahrhunderten bewährt in seiner Treue an das Kaiserhaus — einen integrirenden Theil Deutschlands bilden soll, daß die zum deutschen Bunde gehörigen Provinzen mit den übrigen aufhören sollen, Bestand- theile einer Gesammtmonarchie zu bilden; nicht soll das Frankfurter Parlament Gesetze geben, die wir nur von unserem Kaiser, unserem Reichstage empfangen. Keine Provinz Oesterreich's kann solche Ueber- griffe der Versammlung in der Paulskirche dulden, die geradezu den Untergang Oesterreich's bezwecken.— Geruhen Euer Majestät, diese freimüthige Erklärung mit der Bitte entgegen zu nehmen, im Vereine mit dem österreichischen Reichstage jene Maßregeln ergreifen zu wollen, welche den ungetheilten Fort¬ bestand der Monarchie zu sichern geeignet sind. Krain, mit seiner slavischen Bevölkerung, hat zwar, wie es aus den Wahlprotocollen hervorgeht, ohne Sympathie und gegen seine Ucberzeugung, nur aus Achtung vor der gesetzlichen Behörde, durch welche die Wahlen für Frankfurt eingcleitet wurden, Abgeordnete für das deutsche Parlament gewählt — welche Wahlen jedoch nun, bei näherer Erkenntniß der Verhältnisse, im Lande nur bedauert werden können. Nachdem jedoch die letzten Vorgänge in Frankfurt es herausgestellt haben, daß die österreichischen Depu¬ taten im Frankfurter Parlamente unvermögend sind, Beschlüsse zu hindern, welche den Fortbestand eines starken, einigen und freien Oesterreich's im deutschen Staatenbunde gefährden, so sieht sich der in Ehr¬ furcht gefertigte verstärkte ständische Ausschuß, im Interesse der Gesammtbevölkerung der Provinz Kram, zu der weiteren Bitte verpflichtet, Euer Majestät geruhen, im Einverständnisse mit den übrigen Provinzen, die Abberufung der sämmtlichen österreichischen Deputirten von dem Frankfurter Parlamente zu verfügen. Vom verstärkten ständischen Ausschüsse in Kram. Laibach den 13. November 1848. Euere k. k. Majestät! Am 6. October wurde die Stadt Wien der Schauplatz einer zügellosen Anarchie, einer gräulichen rathlosen Verwirrung — Mord röthete das Pflaster der Kaiserstadt mit dem Blute eines greisen, treuen Dieners; ein erbitterter Kampf zwischen Bürger und Bürger tobte durch die Straßen. Diese nicht genug zu beklagenden Ereignisse bestimmten Euer k. k. Majestät, die Burg Ihrer Väter zum zweiten Male zu verlassen, und den a. h. Sitz zeitweilig nach der Hauptstadt Olmütz zu verlegen. Durch den Uebermuth einer anarchischen Partei, durch die Entmuthigung der Redlichen waren im Mittelpuncte der Monarchie die unschätzbaren Güter gefährdet, welche die Liebe Euer Majestät den Wünschen Ihrer Völker durch eine Constitution gewährt und wiederholt zugesichert haben, und alle Ehrfurcht gegen die geheiligte Person Euer Majestät und die Würde des Thrones sah man verletzt. Ein Schrei der Entrüstung, des Abscheues ertönte durch das kleine, aber treue Kram, und es ist nur der Ausdruck des allgemeinen Gefühles, wenn der treugehorsamste verstärkte ständische Ausschuß die Versicherung der unerschütterlichen Anhänglichkeit und Hingebung an Euer Majestät und das Vaterland zu des Thrones Stufen niederzulegen sich beeilt. Gewiß mit blutendem Herzen sahen sich Euer Majestät genöthiget, als alle gütlichen Wege frucht¬ los versucht waren, energische Maßregeln eintreten zu lassen, um die so tief erschütterte Ruhe in der Stadt Wien wieder herzustellen und den Gesetzen jene Achtung zu verschaffen, ohne welcher eine Regie¬ rung eine Unmöglichkeit ist. Es ist gelungen, — Ruhe und Ordnung werden wiederkehren in die lange geängstigte Stadt; Euer Majestät, unterstützt von einem frei berathenden Reichstage, werden auf den a. g. gewährten und mit dem kaiserlichen Worte verbürgten Grundlagen den Neubau der konstitutionellen Monarchie fortsetzen und vollenden, und das Glück Ihrer Völker wird die Wunden vernarben, welche der Undank dem gekränkten Vaterherzen geschlagen. Möchten Euer Majestät — da nunmehr die gerechte Sache gesiegt — das schönste Attribut der Krone — Gnade und Milde gegen die Verführten walten lassen, und Reue und Dankbarkeit werden die neuen Bande seyn, welche die vom Pfade des Rechtes Abgewichenen an ihren milden Herrscher knüpfen werden. Vom verstärkten ständischen Ausschüsse in Krain. Laibach am 13. November 18 k8. Gedruckt bei Ignaz Alois Kleinmayr in Laibach.