619 Amtsblatt Mr Laibacher Heilung Nr. 8?. Mittwoch dcn l7. April 1872. (132—2) Nr. 2060. Die nachstehende Kuudmachung der Marine-Section des k. k. »icichskricgsministcriums wird hiermit veröffentlicht. Laibach, am 23. März 1872. A. k. Aandeorcgirrung für Krain. Kuildinachüllg betreffend die Aufnahme von Hösslinssen in die k. k. MarineAkademie ;», Finme. Mit Beginn des nächsten Schuljahres werden w der k. k. Marine-Akademie zn Fiumc mehrere ganze und halbe Frciplätzc und eine größere Anzahl von Zahlplätzcn zu besetzen sein. Gefuche nm Aufnahme in diese Anstalt müssen Von dcn Angehörigen der Aspiranten an das Reichs kricgsministerium (Marine Section) gerichtet und im Wege des nächsten Militär-Platz, oder Ergän-Mgsbezirks-Eommando's, welches die vorgcschric-benc Qualificationseingabc beizulegen haben wird, längstens bis 10. August hier eingelangt fein. Den diesfälligen Gesuchen müssen folgende Documcnte bcilicgen: 5- Tauf- oder Geburtsfchein, ^- Impfnngszeugniß, ^- Studicuzeugnisse «lit Einschluß des letzten Semesters, ^- Zcugniß über die physische Tauglichkeit, mit specieller Angabc der Sehkraft des Aspiranten, ausgestellt von einem gradnirten Militärärzte. Anspruch zur Aufnahme als ganz freie Militär-Zöglinge haben: Söhne mittelloser Officicre und Söhne mittelloser Beamten der k. k. Kriegsmarine, des k. k. Heeres und dcr Landwehr, dann Söhne mittelloser, um den Staat verdienter Eivil-Staats-Bcamtcn; Anspruch zur Aufnahme auf halbfreic Plätze haben Söhne von Staatsbeamten dcr vorstehenden Kategorien, welche nicht ganz mittellos sind oder in höheren Chargen stehen. Als Zahlzöglingc können Söhne aller Unterthanen der österreichisch ungarischen Monarchie aufgenommen werden, wenn sie t^n vorgeschriebenen Aufnahmsbcdingungcn entsprechen. Der Bewerber muß zur Zeit des Eintrittes in dcn ersten Jahrgang das 13. Lebensjahr erreicht und darf das 15. nicht überschritten haben, er muß seinem Alter entsprechend körperlich gut entwickelt sein und entweder eine vollständige Untcrrealschulc, oder ein vollständiges Untergymnasium mit gutem Erfolge abfolvirt habeu. In der Regel werden Aspiranten nur in dcn ersten Jahrgang aufgenommen. Eine Ausnahme hievon kann jedoch gemacht werden, wenn dcr Bewerber das hicfür normirtc Marimalalter um nicht mehr als Ein Jahr übcrfchrittcn hat und die Prüfung zur Aufnahme aus den im ersten Jahrgang tradirten Gegenständen mit gutem Erfolg ablegt. Die Kenntniß dcr Waffen und eine Gcwano-heit in dcn praktisch sccmänuischcn Ucbungcn wird in einem solchen Falle nicht gefordert. ! Das Bcköstigungspaufchale für einen Zahl-platz beträgt 55)1 sl. 25 kr. jährlich, für einen i halben Frciplatz die Hälfte dieser Summe. Von diesem Pauschale, welches in zwei Raten, und zwar am I. October und 1. April cines jeden Jahres beim k. k. Marinc-Alademic-Commando zu erlegen ist, werden alle Bedürfnisse des Zöglings während feiner Ausbildung bestritten. Nach gut absolvirtcm vierten Jahrgange wcr^ den die Zöqlinqc als Scc-Eadctten ausgemustert. (146) Nr. 415. Zufolge der mit hohem Erlasse Sr. Excellenz des Herrn Ministers des Innern vom 1!1. l. M., Z. 5li64, erhaltenen Ermächtigung wird der^Eon curs zur Bcsctzuug nachstehender zeitlicher Dienstes-stellen für den Staatsbaudienst in Dalmaticn, nämlich: ll.. eines zeitlichen Ingenieurs mit dem M^alte jährlicher 1000 fl.; !>. eines zeitlichen Vauadjunctcn mit dem Gehalte jährlicher 700 fl., endlich o. eines zeitlichen Bauprakticanten mit dem Adju- tum jährlicher 400 ft., hicmit eröffnet. Die Bewerber um diese Stellen haben ihre gehörig documcntirten und namentlich mit dem Nachweise über die Kenntniß beider Landessprachen belegten Gchlchc im Wcge ihrer vorgesetzten Behörde, falls sie im Staatsdienste sich befinden, odcr sonst im Wcge ihrer Aufcnthaltsbchörde beim Statthalterei-Präsidiulu in Zara spätestens bis 25. April 1872 einzubringen. ^ Zara, am 25. März 1872. Vom k. k. dalmatinischen S'latthallllei-Präsidium.