M 276. 1888. ÄmtMall zur Laibacher Zeitung. Dezember. (421—3) Nr. 17U63. Kundmachullg. In Stelermark sind nachstehende Stipendien in Erledigung gekommen und mit dem Studien» jähre 1865/U6 wieder zu verleihen: 1. Das von Jakob Lö'schnigg, vormals Vikar zu Globaßnitz gestiftete Stipendium jähr. Ucher 2» fl. 7« kr. Dasselbe ist bestimmt für Schüler deS Gymnasiums von der dritten Klasse angefangen, wenn sie mit dem Stifter verwandt sind, wenn nicht, erst von der fünften Klasse an; sodann weiter für Hörer der Theologie. K z Vorzugsweise Ansprüche genießen Verwandte des Stifters, dann die in den Pfarren GößelS-dorf, Eberndorf, Globaßnitz, Sickcrödorf, St. Ganzian, St. Michael Laibacher Diöcese, St. Stefan, Millstadt, St. Veit, Stein, Gallizien, Licsiing oder Gutenstcin und den angrenzenden Ortschaften, und endlich in Kä'rntcn überhaupt gebürtigen Studirenden, wenn sie der windischen Sprache kundig sind. Der Stipendiengenuß ist auf diese beschränkt. Da6 Präsentationsrecht steht dem Propste zu Ebcrndorf zu. - ^ 2, DaS Jakob Rohrmcister'sche Stipendium jährlicher 34 ft. l8 kr., bezüglich dessen d,e bei dem Stipendium des Jakob Löschnigg angeführten Bestimmungen gelten. Daö Prascntationörccht steht jedoch dem Pfarrer Nohrmeister zu Globaßnih als Verwandten des Stifters zu. 3 Daä Stipendium des Andreas Scham-! perl, vormals Benesiziat zu Schottwien, jährlicher 23 fl. l!>kr. Dasselbe kann in allen Studienabtheilungen genossen werden, und es haben darauf uor Allen Verwanote des Stifters männlicher und weibli«, chcr Ann', dann aber Studircndc aus dem »Wm« dischcn." und aus Schottwien Anspruch, Das Präsentatlonerecht steht dem hochwür-digstcn Herrn Fürstbischof uon Scckau zu. 4. Das von Thomas l^l)röl,, wciland Fürst« bischof von Lailiach, für Schüler dcr siclicnten und achtel» Gymnasialklassc und Hörer der Theologie gestiftete Stipendium dermal jährlicher »5 ft. 14 kr.,! wozu dem hockwürdigstcn Herrn Fürstbischof von Laibach das Prasenlationsrecht zusteht. Auf dasselbe haben Studirende aus der Lai-bacher Diöcese Anspruch, 5. .Das Stipendium des Johann Weiher, vormals Pfarrer zu Maria Dorn in Abstall, .jähr, lichcr 74 ft. 73 kr., auf welches zunächst Ver. wandte des Stifters aus den Familien Weiher und Wattig Anspruch haben, das aber in deren Ermanglung einstweilen auch an Studircndc aus der Gemeinde St. Justus und Elias unter der vormaligen Herrschaft Wippach verliehen werden kann. Dasselbe kann bis cinschliefiig dcr achten Gymnasialklasse genossen werden. Diejenigen, welche sich um diese Stipendien bewerben wollen, haben ihre ordnungsmäßig do-kumentirten Gchlchc im Wege ihrer vorgesetzten Studien'Dircktionen bis längstens l 6. Dezember l. I. an die k. k. stciermärkische Btatthalterei gelangen zu lassen. Graz, am 8. November 1805. ^. k. Statthalterei für Steiermark. , l^"-lt) Nr^'8l287 Veychrullgsjkner-Vachtversteigerung. Von der k. k. Finanz-Direktion in Klagen» fürt wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die EinHebung der Vcrzehrungsstcucr vom steuerpflichtigen Wein« und Mostauöschanke, dann von den Viehschlachtungcn und vom Fleischver-schleiße im Umfange dc5 ganzen politischen Bc. zilkeö Althoftn auf Grund des Gcschcs vom l7. August l8«2 (R. G. B. Nr. 5,5) auf die Dauer . des Bolarjahres Mill und bei stillschweigender Erneuerung auch für die Solarjahrc 18«? und 18 pachtet wird. , , Den Pachtunternehmern wird zur ihrer Richtschnur vorlaufig Folgendes bekannt gegeben: 1. Die Versteigerung wird » am 5. Dezember 1865 bei der Finanz-Direktion zu Klagenfurt um l l Uhr Vormittags vorgenommen, bis zu welchem Zeitpunkte auch die allfalligen, mit der Stempel? marke von 50 kr. versehenen und mit dem Vadium von «35 ft. belegten schriftlichen Offerte daselbst zu überreichen sind. 2. Der Ausrufspreis ist bezüglich der Ver. zehrungsstcucr und des dermaligen 2Uperz. außer» ordentlichen Zuschlages zu derselben mit dem. Be» trage von 635U st. ö. W. bestimmt. Auch ist der Pächter zur EinHebung und Abfuhr der allfällig bewilligten Gemeindczuschläge verpflichtet. 3. Wer an derVersteigcrung Theil nehmen will, hat den dem zehnten Theile des Ausrufspreises gleichkommenden runden Betrag von 635 ft. ö. W. in Barem oder in k. k. StaatSpapieren, welche nach den bestehenden Vorschriften berechnet und ange> nommen werden, als Vadium der Lizttationö. Kommission vor dem Beginne der Feilbictung zu übergeben, oder sich mit der kassaämtlichen Quit, tung über diesen Erlag des ^adinm6 auözuwciscn. Nach beendigter Lizttation wird blos der vom Bestbieter erlegte Betrag zurückbehalten, den übrigen Lizitanten aber werden ihre Vadicn zurückgestellt. Ucbrigenö gelten die im Amtsblatte der »Kla. genfurter Zeitung" d^u. , Oktober l. I., Nr. 225 .ill Nr. 6783 und 6W2 vcrlautbartcn allgemei» nen Bedingungen. Von der k. k. Fmanz.Direktion in Klagen» furs, am 22. November !865 (434—3) Nr. 632^. Von der k. k. Finanz.Direktion in Klagen, fürt wird' hiemit zur allgemeinen .Kenntniß gebracht, daß die Emhebuiist der VeszehlungSsteuer vom steuerpflichtigen Wein, und Mostssusschanke, dann von dc„ Viehschlachtungen und vom Fleischver-schleiße im Umfange l der Scadtgemeinde Villa'ch, und der Ortsgcmcinden : ll Wernbcrg, lll. Fcich-tenstein, lV. St. Martin, V. Arriäch und Vl Tref. fen dcs politischen Bezirkes Villach auf Grund deö Gesetzes vom »7. August 1862 (R. G B. Nr. 55) auf die Dauer des Solarjahreö »866 und bei stillschweigender Erneuerung auch für die Solarjahrc 1867 und l868 im Wege der öffentlichen Versteif gcrung verpachtet wird. Den Pachtunternehmern wird zu ihrer Richt-schnür vorläufig Folgendes bekannt gegeben: 1. Die Versteigerung wird am .6. Dezember 1 865 bei der Finanz-Direktion zu Klaa.e'.>.^ um l I Uhr Vormittags vorgenommen.^ ^ ^ welchem Zeitpunkte auch eben daselbst die allfälligen, mit der Stempelnde von 5l» kr. vcrsehcnen und mit dem Vad'.um belegten schriftlichen Offerte zu überred chen sind. 2. Ger Auörufspreiö ist bezüglich der Ver-zchrungösteuer und dcS dermaligen '2ttpcrz, außer, ordentlichen Zuschlages zu derselben »l! l, mit 7l59 ft.. «ä ll. mit 2!>5 st., ^ lll. mit 4U2 st., »l! lV. mit 625 ft., n. Oberwciche; lll. Sorte (Fleisch geringster (Qualität): ,l. Fleischkops, . »2. Hals, l3. Unterweiche, »4. Bruststück, ' 15. Wadenschinken. Der Tarif der mittlersn oder zweiten Fleisch» sorte wird als Grundtarif zur Bestimmung der Sahung der ersten und dritten Sorte dienen, derart, daß jedeS Mal die dritte Fleischsorte um 4 kr. billiger alS die mittlere, die erste Fleischsorte aber um eben so viel theurer als die mittlere ver. kauft werden wird, mit dem Unterschiede, daß bei Kühen, Zugochsen und Stieren der Grundtarif um 3 kr, pr. Pfund niederer festgesetzt wird, als bei den Mastochsen, während der Unterschied gegen-wattig nur 2 kr. beträgt. Es werden sich daher bei cincm Grundtarife von 16 kr. folgende Fleisch, taufe ergeben: Mastochsen: 2U kr,, ,6 kr,, 12 kr. Kühe, Zugochsen u. Stiere: 17 kr., 13kr., »kr. Jede Ueberschreitung der Satzung wird der Magistrat nach den gesetzlichen Bestimmungen strenge bestrafen; er erwartet aber auch, daß da5 Publikum diese Tarisirung nicht selbst durch Ueber« zahlung vereiteln werde. Stadtmagistrat Laibach, am 22. Novmbr. 1865. Der Vürgermtifter: Dr. V. H. <5ofia.