Mittwoch den Sö. Wai 188». XX. Jahrgang. Vit „Marburger Leitung" erscheint jeden Sonntag, Mittwoch und Freitag. Preise — sur Marburg ganzjährig 6 fl., halbjährig 8 fl., vierteljährig 1 fl. bv kr.; für Zustellung ins Hau« monatlich kr. — mit Posiversendung: ganzjährig 8 fl., halbjährig 4 fl., vierteljährig 2 fl. JnsertionSgebuhr 3 kr. per Zeile. G i n l a d u n g. Der Dciltslhe Schulücrein ill Wien hat mich mit der Bildullg der Ortsgrilppe „Marburg" betraut. Ich erlailbe mir nun, nachdem ich behördliche Anzeige erstattet, alle Vereinsmitglieder llnd Diejelligen, welche es werden wollen, für Mittwoch den 25. Mai Abends 8 Uhr in den Speisesaal des Casinovereines zllr konstitutreuden Versammlung einzuladen. Gegenstand der Aerallisng: 1. Beschlußfassung i'lber die Konstituirung der Ortsgruppe, unter Bemerkilng, welche Ortschaften eventuell zur Gruppe beigezogen werden. 2. Annahme der Statuten. Marburg, 21. Mai 1881. Dr. DucllAtM. Eothaltmigspolitik? Marburg, 24. Mai. Von mancher Seite wird die Frage aufgeworfen, ob eß für die Linke nicht besser wäre, gänzlich au» dem Abgeordnetenhause zu scheiden? Diese Frage kann von unserem Stand punkte au» nicht bejaht werden. Eine Partei, welche die Verfallung schüft! und für die freiheitliche Entwicklung derselben einftehen soll, muh auf dem Kampsplatze au», harren, gm Adgeordnetenhause können jetzt die Mitglieder dieser Partei betreff» der Gesetz gebung allerding» nicht viel nlttzen. Sind ste aber durch die Michtvergessenheit ihrer Gegner gezwungen, gerade in den wichtigsten Angelegenheiten vor leeren Bänken zu sprechen, so mögen ste die Reden nicht an letztere halten, sondern zum Fenster hinaus. Die Reden der freistnnigen Vertreter müssen Reden sein an das österreichische Volk. Und stünde nur ein Genosse dieser Partei im Abgeordnetenhause: er dürste den Platz nicht verlaffen, aus welchen da» Vertrauen der Wähler ihn gesandt. Dieser Eine ganz allein müßte die Fahnenwacht halten, um da» Banner erheben und voctragen zu können, wenn die Stunde schlägt. Die Verhandlungen der Volksvertreter gel» ten nicht blo» der Gesetzgebung, sondern auch der politischen Belehrung, der Erziehung des Volke«. Je beschränkter die Freiheit der Presse ist — der freiwilligen Vertreterin des Volke» — desto unentbehrlicher ist da» freie Wort in der gewählten Volk»vertretung — dasselbe Wort, das wir in den Zeitungen gesetzlich nachdrucken und verbreiten dürfen. Die Linke muß bleiben, muß die Gegner bekämpfen, ihr eigenes Programm ausstellen und vertheidigen. Je rücksichtsloser die Linke von den Feudal National-Klerikalen behandelt wird, desto besser ist e» für die Sache der Freiheit. Je tiefer wir in» Lebendige getroffen werden, desto eher kommt unser ruhige» Blut in Wallung, kommt der Geist in höheren Schwung, l^nsere langjährige Geduld, Bescheidenheit, Gemüthlichkeit. . . werden schwer gebübt. Die Läuterung und Festigung vollzieht sich aber um so schneller, je nationaler, seudaler und klerikaler die Rechte ihre Stellung ausbeutet. Die Kampsweise der Gegner wird keinem freien Manne zum Vorwande dienen, die Wahlstatt zu verlassen. Keiner von der Linken dars aus dem Abgeordnetenhause scheiden, weil jetzt, wie einst England vor der bekannten Schlacht, Oesterreich von Jedem erwartet, dab er seine Pflicht thue. Und die Engländer haben damals gestegt -- durch die Krast dieses Pflichtbewubt sein». Franz Wiesthaler. Die Völktrflucht nach de« Vtreivigten Staattn von Aordmerilta. Der „Anzeiger de» Westen»" in St.Loui» chreibt den Einwanderern nachstehende» Willkommen ; ^Die Einwanderung, welche im Osten als ein mit Ueberschwemmung drohender Strom erscheint, hat sich, bi» sie den Missiffippi erreicht, bereits so vertheilt, daß man die Augen offen halten muß, um ihre Spuren zu finden. Unsere östlichen Kollegen dürfen nicht vergessen, daß die große Mehrzahl der Einwanderer, schon wenn sts sich einschiffen, ganz ginau wissen, wohin sie wollen. Sie haben Freunde und Verwandte im Land, denen ste nachziehen und an denen ste einen Anhalt haben. Gerade dieser Theil der Einwanderung ist der werthvollere; derjenige, welcher am schnellsten zur Selbständigkeit und Wohlstand kommt. Für diese Leute braucht Niemand besorgt zu sein; sie finden ihr Unterkommen schon selber. Der weniger werthvolle Theil der Einwanderung, Leute, die keine bestimmten Pläne, keine Mittel, keinen Anhalt an Freunden und Verwandten haben, bleibt sreilich im Osten. Die Klagen der östlichen Blätter, welche nicht wissen, waS man mit solchen Leuten ansangen soll, sind daher sür ihren Landestheil ivohlbegründet. Aber sür den Westen treffen ste nicht zu. Hier ist noch Raum sür alle Europamüden. vorausgesetzt natürlich, dab ste arbeiten wollen, und keinerlei Arbeit scheuen. Wie viel Raum der Westen noch bietet, ehe seine Bevölkerung auch nur annähernd europäische Ver-hältniffe erreicht, mögen ein paar Beispiele lehren. Der einzige Staat Texas z. B. hat so viel Bodenstäche, wie Deutschland und Grobbritannien zusammengenommen. Und Texas hat erst 1'/» Millionen Einwohner, während jene europäische,» Länder 67 Millionen enthalten. Die Staaten Kansas, Nebraska und Iowa stnd so groß wie Frankreich. Sie enthalten etwa 2,b00.000 Eiu- Zs e u i l l e t o n. Christliche Patriarcht« «lid mahawrdavischt Kludtultli. Der Papst in Rom behauptet den Stuhl des heiligen Petrus einzunehmen; den de« heiligen Marcus nimmt der koptische Patriarch von Alexandria, der zu Kairo restdirt, in Anspruch. Die Kopten, die christlichen Nachkommen der alten Aegypter, welche ihren Namen ihrer Zufluchtsstätte während-der Ehristenverfolgungen unter den römischen Kaisern verdanken sollen, haben von den geistigen Eigenschaften de» alten Pharaonenvoltes den Haß und die Verachtung gegen alle fremde Völker ererbt. Im paradiesischen Nilthale, durch die Wogen des Meeres und die Sandwellen der Sahara abgeschlossen und in sich besriedigt sehen ste in den eingedrungenen Fremdlingen nur die Störer des heimischen lSlücks. Ste gehören einer der ältesten Gestaltungen der christlichen Kirche an. Aber die Religion der Bruder- und Nächstenliebe hindert ste nicht, ihre Brüder in Christo noch mehr zu hassen, als die in Muhamed, denen ste stammverwandt stnd. Der Patriarch dieser Kopten ist das Oberhaupt aller ägyptischen, äthiopischen und abM» nischen Christen. Die Mönche des am rothen Meere in tiefster Wüsteneinsamkeit gelegenen Klosters des heiligen Antonius wählen ihn aus ihrer Mitte. Seine Einkünfte sind sehr bedeutend, besonders durch den Besitz von Häusern, deren Zahl sich in neuerer Zeit außerordentlich vermehrt hat. Verkauft in Kairo ein Kopte sein Haus, so ersteht es gröbtentheils der Patriarch sür die Kirche; aus der srommen Gemeinde wagt Niemand den geistlichen Oberhirten zu überbieten. So mehren stch Häuser aus Häuser fort und fort im Besch der Kirche. Auch sie hat einen guten Magen und hat stch auch l och nie-mals übernommen. Der deutsche Konsul hatte für heimische Gelehrte von dem Patriarchen einige alte Manuskripte zu erbitten; ich begleitete ihn mit Vergnügen bei dieser Mission. Wir trafen Seine Heiligkeit in dem bescheidenen Garten seines Hauses. Die Gestalt des hohen Herrn hatte ein wahrhast patriarchalisches Ansehen; die Phy« siognomie seines Kopfes glich der eines Rhamses oder Thutmojis; seine Korpulenz jedoch erin-nerte weniger an die hehren Pharaonen gestalten, als an die seiner christlichen Kirchensürsten-Brüder. Seine Kleidung bestand aus einem hellblauen Kaftan vom feinsten Tuch, unter dem er aus bloßem Körper stets wollene Kleider tragen muß. Der volle und runde Turban mit dem darüber geworfenen schwarzen Cashmir-shawl vervollständigte das Bild einer altbiblischen Elscheinung. Der Patriarch schritt voran, uns in seinen Empfangssaal zu führen. Ich hatte vor einigen Wochen die üppigen Prachtgemächer des Vatikan und die fürstlichen Empfangszimmer römischer Kardinäle gesehen und erwartete bei dem Primas der orientalischen Kirche einen gleichen LlixuS zu finden, wie bei den in behaglicher Ueppigkeit lebenden Kirchensürsten des Abendlandes. Meine Erwartung rückstchtlich des koptischen Patriarchen ward getäuscht. Die Einsach-heit dieses Patriarchensitzes würde selbst den gestrengen Martin Luther zusriedengestellt haben, den der Luxus Roma's, der Hauptstadt der Christenheit, so tief verletzte. Die einzige majestätische Gigenschast des Saales bestand in seiner Höhe. Die ursprünglich wohl weiß getünchte Wand hatte ihre Eigenschaft, zu blenden, längst verloren. In den groben Fenstern befanden sich bedenkliche Lllcken durch zerbrochene Scheiben. Das Oeffnen der Fensler, um frische Luft zuzulassen, ward dadurch unnöthig. Alle in Holz geschnitzle Bänke, von gleicher Arbeit wie die zierlichen Müsch-arabien, d. h. Haremssenster, standen an den wohner, gegen die 37.000.000 Bewohner Frank-reiche. Tennessee. Georgia und SÜd-Karolina sind größer als OesierreichsUngarn und enthalten kaum 3,000.000 Einwohner, gegen Oesterreich» 37,000.000. Vorläufig ist also noch kein Grund zur Besorqniß, daß die Bevölkerung in den Ver. Staaten zu dicht wird und Mangel an Nahrung eintreten könnte; auch dann nicht, wenn die Einwanderung noch 50 3ahre anhalten sollte, wie bisher. Wirklich Hunger gelitten hat in den bestem delten Theilen de» Westens noch Niemand, der nicht zu stolz war, seinen Nachbarn seine Noth zu klagen. Eine Mahlzeit wird so leicht kein Farmer dem wirklich Nothleidenden versagen. Von dem Ueberfluß an Nahrung, der in den fruchtbaren Weidegegenden von Texas herrscht, erzählt ein englischer Reisender eine treffliche Anekdote. Er verband mit seiner Reise den Zweck, sich über Land und Leute und die Verhältnisse des Landes zu unterrichten. Einst traf er mit einem wohlhabenden texanischen Farmer zusammen und fragte ihn, wie es mit der Armenpflege im Staate stehe, was man mit den „Paupers" anfange. „Paupers?" fragte der Texaner. „Was stnd das fllr Leute?" ,,Nun arme Leute", erklärte der Engländer, „die nichts zu essen habe»?." „Die giebt's hier nicht", sagte der biedere Farmer, „der mllbte doch ein verfluchter Narr sein, der nicht einmal ein Stück Vieh schießen könnte, wenn er hungrig ist!" Der Engländer verwunderte sich, wurde aber belehrt, daß es zum ungeschriebenen Gesetze von Texas gehöre, jeder, der hungrig sei, habe ein Recht zu essen und lm Nothfalle ein Stück Vieh, daß er aus der Prairie finde, zu schlachten. Als Diebstahl werde erst das Stehlen von Vieh zum Verkauf oder Mitnehmen der Haut be« trachtet. Solche Zustände sind einem Europäer natürlich geradezu unbegreiflich und solcher Ueber-flub herrscht auch hier nicht gerade überall. Aber allen Einwanderern, die willig find, zu arbeiten, wird dieses Land noch aus lange, lange Zeit ein gutes Auskommen bieten, ein Auskommen, welches in Europa al» Ueberfluß und Luxus betrachtet werden würde. Auch ist die Besorgniß, daß stch unser Boden bald erschöpfen werde, unbegründet. Ueberall im Westen ist in den letzten Jahren, der sorgfältigeren Bearbeitung des Bodens ent» sprechend, eher eine Zunahme des Ertrages der Aecker, als eine Abnahme bemerkbar. Aecker, die schon vor dreißig Iahren mit Weizen bestellt waren, tragen jetzt nicht weniger, sondern mehr als damals. Eine der zuerst angebauten Gegenden im Westen war die Blaugrasgegend Wänden, und spärlich bedeckten die einfachen steinernen Fubboden verschossene und arg beschädigte Teppiche. In einer Wandnische lagen große Folianten austinander geworfen, über welche Spinnen emsig ihre Netze spannen. Das gelehrte Haupt des Patriarchen hatte gewiß nur selten nöthig. zu den literarischen Schätzen der Vergangenheit seine Zuflucht zu nehmen! Es wurde, uus Scherbet in hohen vergoldeten Deckel'Tassen gereicht, über die ein golv-durchwirktes seidenes Tuch gebreitet war, später Kafsee und Schibuks. Wie vorauszusehen, war Seine Heiligkeit taub gegen das Gesuch des Konsuls. Die angeblichen Manuskripte sollten nur in unserer Einbildung ex>stiren. Die Schwei« .chelei, daß der Protestantismus seiner Kirche verwandt sei und gleichfalls den Papst nicht anerkenne, versehlte auch die beabsichtigte Wir» kung. — Da das Gerücht in Kairo gwg, der Patriarch würde im nächsten Jahre nach Rom zum ökumenischen Konzile gehen, so erlaubten wir uns hierüber eine Frage an ihn zu richten. Ein sast verächtliches Lächeln begleitete die Antwort: „Lasten wlr", sagte der Patriarch, „den Papst ln seinem Stolze sitzen." lKortsetzung folgt.) KentuSy's und sie zeigt jetzt nach mehr al» einem halben Jahrhundert fortwährender Au»-nützung noch keine Spur von Erschöpfung. So haben wir oenn keine Ursache, uns wegen des Zuströmens, der Einwanderung Besorgnissen hinzugeben, wir können sie freudig und ohne Hintergedanken willkommen heißen." Zur.geschichte des Tages. Der Unterrichtsminister hat das Prinzip der achtjährigen Schulpflicht nun preiS' gegeben — dasselbe Prinzip, für welches er noch vor Kurzem eingestanden. Und die Polen, Tschechen und Slovenen überlassen die Heim« stätten unserer und ihrer eigenen Kultur den geschwornen Feinden eine» jeden Volksthums. Armes, in seinem besten Gesetz, in seinem edelsten Streben bedrohtes Oesterreich! In Rußland wird noch fortwährend berechtigte Eigenthümlichkeit gegen die Juden bekundet. Schon zittern aber auch die Christen in den Städten und die Groß-Grundbel^tzer auf dem Lande vor den entfesselten Bauern und wenn diese einmal genug Blut geleckt und es bei den Israeliten nicht» mehr zu rauben, zu morden und zu sengen gibt, so weiß da» russische Volk, auf wen es sich zu stürzen hat. Trocken, wie die englische Regierung ist, erklärt stch auch ihr Leibblatt über die Stellung Roms und Berlins Parts gegenl^ber. Der Zorn Italien» und die schlaue Freundschaft Deutfchlands werden vereint daraus abzielen, Frankreichs Suchen nach Bundesgenossen in Erwartung einer Gelegenheit zur Auswetzung der Niederlage von l870 zu durchkreuzen. Die Franzofen verstehen in der Regel das Prinzipienreiten und diirfen diesmal nicht fürchten, aus dem Sattel gehoben zu werden. Im „Prinzip" wurde nämlich beschlossen, die Stadt Tunis zu besetzen und da auch bei den Franzosen Alle» von den „Ereignissen" abhängt, so wird der zweite Raubstaat —- Tuni» — bald da» Schicksal de« ersten — Algier» — theilen. Frankreich wird aber noch ein Rechtsstaat, sogar ein Freistaat geheißen. Vermischte Nachrichten. (Wie man in Kalisornien drischt.) In Kalisornien werden zum Dreschen des Wei. zen» die sogenannten „Header- (deutsch etwa „Köpser") verwendet. Es sind die» Erntemaschinen, deren Schneide»Apparat so hoch ge-stellt wird, daß noch von dem kurzhalmigsten Stroh die Aehre abgeschnitten werden kann, so daß also auf dem ganzen Felde nur die Nehren de» Weizen» geköpft werden. Vor der Maschine bewegt ilch ein Ha»pel, welcher die Nehren dem Schneide-Apparat zuwendet. Die abgeschnittenu^ Nehren fallen auf ein gleichzeitig die Plattform oer Maschine bildende» endlose» Tuch (wie bei den Garbendindern), welche» selbe einem eben-falls aus einem endlosen Tuche bestehenden, von der Seite der Maschine hinausragenden Elevator (ähnlich den leichten amerikanischen Stroh Elevatoren) übergibt, der dann die Aehren in die Höhe führt, um sie in einen, die Maschine längsseits begleitenden Wagen fallen zu lassen. Der Header wird von vier Pferden ins Getreide gestoßen, der die Maschine längsseits begleitende Karren wird jedoch von zwei Pferden gezogen. Ein Kutscher fitzt hinten aus der Maschine und einer auf dem Karren Sobald der die Maschine begleitende Karren oder Wagen, welcher weiter nichts ist als ein niedrigwandiger, viereckiger, aus vier Räder gestellter Rahmen, gesüllt lst, sährt ^ileich wieder ein leerer unter den Elevator des Header. Der von der Erntemaschine abgehende Wagen führt seinen Inhalt entweder gleich zur Dreschmaschine, welche häufiz aus dem Felde selbst aufgestellt wird und ihren Ort wechselt, um stets in der Nähe des Header zu bleiben, oder ader, wenn das Dreschen erst nach dem Schnitte vollsührt merden soll, sühren die Wagen die Aehren aus Hausen zusammen, die jedoch beiweUem nicht den Mandeln oder Schobern gleichen, in welche man das Getreide in von Siegen heimgesuchten Gegenden zu setzen gezwungen ist und wo man da» Dreschen bt» spät in den Herbst auffchiebt oder aufschieben kann. Kalisornien ist eben im Sommer wenig vom Regen heimgesucht. (Vollstreckung von To de» st rasen.) Die Anzahl der vollstreckten Todesstrafen ist im Verhältniß zu den gesällten in steter Abnahme begriffen. Während der 10 Jahre von 1370 1879 inklusive wurden in Oesterreich von (»08 zur TodeSslrase verurtheilten Personen nur IL hingerichtet, 93 von 198 in Frankreich, 126 von 291 in Spanien, L von 4tt in Schweden und Norwegen, 1 Person von 484 in Nord-Deutschland. In den Vereinigten Staaten fanden während desselben Zeitraumes L500 Verur« thellungen wegen Mordes nnd nur 200 Hinrichtungen statt, von letztern die Hälfte durch Anwendung der Lynch-Justiz. In Australien und Neuseeland wurden 453 Personen zum Tode verurtheilt und nur 130 hingerichtet. In England und Wales wurde während der dreibig Jahre von 1850 bis 1879 2005 Personen der Prozeß wegen Mordes gemacht; von dieser Än-zahl wurden (!6ö oder 33 Perzent zum Tode verurtheilt «nd 372 oder 19 Perzent hingerichtet. Während der letzten zwanzig Jahre stnd in Irland 66 Personen zur Todesstrafe verurtheilt und 36 hingerichtet worden, während in Schottland in demselben Zeiträume 15 Hinrichtungen von 40 Verurtheilungen vollstreckt wurden. In Holland ist seit 1870 die Todesstrafe abgeschafft, und der obigen Statistik zu» folge wurden seitdem nur siebzehn Morde verübt gegen neunzehn in den vorausgegangenen zehn Jahren. Thatfächlich abgeschafft ist die Todesstrafe auch in Portugal, Rumänien und Belgien, sowie in mehreren Staaten Amerikas; aber es muß bemerkt werden, daß die Anwendung der Lynch.Justiz in diesen Staaten, wie Michigan, Rhode und Island häufiger vorkommt als in jenen, wo die Todesstrafe noch zur Vollstreckung gelangt. (Gendarmertedienst.) Im Abgeordnetenhause wies Schönerer auf dle zunehmende Unsicherheit der Person und de» Eigenthum» hin. Die Gendarmerie sei unzweckmäßig organlsirt und werde der Dienst von Offizieren, d»e vom Sicherheit»dienst keine genaue Kenntniß haben, maschinenmäßig geleitet. Jeder Gendarm hat z. B. eine bestimmte Anzahl von Dienstftunden auszuweisen, welche er aus der ihm vorgeschriebenen Route zum Durchstreifen der Gegend verwenden muß. Wenn nun ein Gendarm auf dieser Streisung einem Vagabunden begegnet, so hütet er stch wohl, denselben dem Bezirksgerichte einzuliefern, da er einen Weg zu machen hätte, der nicht in seine Route eingerechnet würde. Er liesert ihn blos dem nächsten Bürgermeister av, wenn er denselben zu Hause antrifft. Jeder Gendarm erhält ferner eine feste Route vorgeschrieben, die er abzugehen hat; die Vagabunden kennen bald seinen Weg und weichen ihm einfach aus. Zudem stnd die Schreibereien übermäbig. Ist der Postenkommandant lein geübter Schreider, dann kommt er ost tagelang nicht vom Schreibtisch weg. Die Be-zirks-Wachtmeister werden häufig wochentang zum Schrerberotenste kommandlrt. Sehr schädlich lst der häufige Wechsel des Postens, zu dem die Gendarmen kommandirt werden. Zeder braucht mindestens ein Jahr, um eine Gegend kennen zu lernen. Wenn ein Gendarm zwei-oder dreimal in einem Jahre von seinem Posten versetzt wird, so ist d»e« durch nicht» zu rechtfertigen. Statt fltr die Gewinnung tüchtiger Leute Sorge zu tragen, ist man gegen offene und praktische Menschen eher mißtrauisch. Oft erreicht ern Gendarm selbst nicht in sltnfzehn Iahren den llnteroffizierS'Posten und es wird lhm ein Unteroffizier der Armee vorgezogen. Redner spricht hieraus von der Uiuformirung oer Gendarmerie und von den lacherlich häufigen Strafen, welche bei Änspizirungen. wegen der Unisorm eintreten. Die häufigen Nergele»en haben deßhalb zahlreiche Selbstmorde zur Folge, welche bei ver Gendarmerie erschreckend ost vorkommen. (Kumulativ-Sparkassen in Gali-zien.) Dem galizischen Landtag wird durch den LaudeS-AuSschuß ein Gesetz über die Ku-mulirung der Gemeinde-Vorschuvkaffen und über die Errichtung von Darlehensfonvs für deu GebietSumsang mehrerer Gemeinden vorgelegt werden. Die Verwaltung wird zwar eine autonome sein, aber an derselben werden Vertreter der politischen Behörde und des LandeS'An«. schusseS thetlnehmen. Darlehen werden in der Regel aus Peisonal-Kredtt in Beträgen von mindestens 10 fl. und bis höchstens 150 ft. ertheilt werden. Das Darlehen kann jedoch bis b00 st. gewährt werden, wenn dasselbe zur Rlickzahluiig einer l)estehenben Hypothekar-Schuld bestimmt ist. Ueber 500 fl. betragende Darlehen könl^n nur an Gemeinden verliehen werden. Von der Erlangung eines Darlehen» ist gesetzlich auszuschlieken: a) wer wegen Verbrechens gegen die Stcherhea des Eigenthums oder wegen Uebertretung aus Gewinnsucht ab, gestrast wurde, während dreier Jahre nach Ab-büßung der Strase; d) wer als Gewohnheit»« trinker bekannt ist; e) wer sich notortscherweise mit Wuchergeschästen besaht; ä) wer das aus der Kumulatw-Kasse geliehene Geld mit Gewinn weiter ausgeliehen hat. Die Rlickzahlungs-Ter-Mine werden in jedem speziellen Falle in der Art bestimmt, dab die den Betrag von 150 fl. nicht Übersteigenden Darlehen längstens in drei Jahren, höhere dagegen längstens in zehn wahren zurückzuzahlen sind. (Nuckoergl»tung der eingezahlten Staatsgebühren.) DäS österreichtsche Ge-bührengesetz hat in Betreff des Zeitpunktes, wie lange ein Gebühren'Nachlaß wegen kurzer Besitz« Veränderung (Gesetz vom 3. Mai 18ö0) nach dem Zeitpunkte der Bemessung der Gebühr noch angesprochen werden kann, keine Bestimmung getroffen, so daß weder die Parteien noch selbst die Ftnanzbehörden über diese Frage stch klar wurden, obwohl gerade der Anspruch auf Rüct-Vergütung solcher Gebühren aus dem Grunde ersolgt, weil ein Gebühren-Nachlaß wegen kürzerer Bestßveränderung nur dann gestattet ist, wenn die Besttzveränderung in den öffentlichen Büchern eingetragen worden ist und diese Ueber-tragung bei exekutiven Veräußerungen und bei Nachlaß-Abhandlungen häufig nach Jahren erst möglich wird. Das Gebührengesetz normirt im 8 77, daß, wenn Jemand durch e»nen Jrrthum Uder einen RechnungSverstoß einen höheren als den gejetzlichen Gebührenbetrag bezahlt hätte, er die Zurückstellung des ungebührlich entrichteten Betrage« innerhalb drei Jahren nach der erfolgten Zahlung fordern könne. Da das Gesetz nusdrückllch nur bei Jrrthum oder einem RechnungSverstoß einen Zeitraum von drei Jahren fixlrt hat, so wurve m einer Beschwerde geltend gemacht, es könne die Gebühr wegen kürzerer Besttzveränderung, da das Gesetz aber kejne Bestimmung getroffen habe, zu jeder Zeit, also auch nach drei Jahren noch mit Erfolg zurückgefordert werden. Der Verwaltungs GerichtShoj hat aber entschieden, daß der Z 77, also die dreijährige Frist auch aus die Nücksorderung diejer Gebühr anzuwenden sei, wodurch eine seit Jahren streitige wichtige Gebührensrage endgilltg gelöst ist. An da» gebührenpflichtige Publikum tritt daher die Pflicht heran, diese Frist einzuhalten, um stch vor Schaden zu be-wahren. (Grenzen der Gemeindeautonomie.) Die Stadt Trieft verleiht jährlich 3000 fl. Studenten-Stipendien an solche Studirende, welche an ausländischen Anstalten studiren. Di? Staatsbehörden ließen sich Ausweise vorlegen, aus welchen ersichtlich wurde, daß sämmtliche Sltpei'dlften ausschliesslich Hochschulen der ver-Ichiedenen Städte des Königreichs Italien wühlten. Die Statthalterei iu Trieft hat nun der Stadt Trieft die Weisung erlheUt, in Zu-kunst Stipendien-Verlechungen zur Genehmi« gung vorzulegen, wogegen die Stadtvertretung beschloß, diese Weisung gar nicht zur Kenntniß zu nehmen und weiter mit der Verleihung von derlei Stipendien wie bisher ohne Genehmigung vorzugehen. Auch wurde Beschwerde vor dem V.rwoltungSgerichtShos gesührt, daß sich die Staatsbehörden, und »n letzter Instanz das Ministerium für Kultus und Unterricht, in eine lediglich im autonomen Wirkungskreise der Gemeinde gelegene Angelegenheit mengen. Die sragtichen Wohlthätigkeits-Akte, nämltch Uuter-slützung mittelloser Studirender, liegen innerhalb der Sphäre des Wirkungskreises jeder Gemeinde, und in dieser Richtung sei die Ge- meinde den Staats-Organen nicht untergeordnet. Die hier in Frage kommenden Stipendien seien keine Stipendien im stren,^en Sinne des Wortes, sondern mehr Almosen ze Der Verwaltungs. gerichshos hat aber die Beschwerde der Stadt Triest als unbegründet abgewiesen, weil das Recht der Ge»neinden aus Autonomie kein absolutes ist und den Staats.Organen nach Artikel XVI des Neichs-Gemeindegesetzes vom Jahre 1862 das Aussichtsrecht über die Gemeinden in der Richtung übertragen ist, daß die Gemeinden nicht gegen Gesetze Verfügungen treffen und ihren Wirkungskreis tiicht überschreiten. Da die Äaatsbehörden in diesem Falle nur von diesem Rechte Gebrauch gemacht haben, so sei durch obige Verfügung de« Ministeriums ein Gesetz nicht verletzt worden. (Kirche gegen Schule.) In dem unter der Regierung Kaiser Kari's VI. von dem Flirsten und Grasen Khuenburg 1726 ausgestellten Stistbriese heißt es, ,,dab der hochgeborne Herr Stisier dasür, daß die Stadtgemeinde Jungwoschitz von dem ihr zustehenden Salz-und Weinhandel ablasse, sich sür ewige Zeiten verpflichte, einen rechtschaffenen Kautor und Organisten mit dem nöthigen Salario und Deputate auszuhalten." In jener guten alten Zeit wurve nun, wie bekan>»t, nur diejenige Person für die Stelle eines Schullehrers tauglich be-sunden, welche den Kantor-, Organisten- und Meßnerdienst „rechtschaffen" verrichten konnte und sich zu alledem noch aus das „Wetterläuten" verstand. Bis zum Erlaffe der neuen Schulgesetze war daher zwischen der Kirche und der Schule über da« Stistungskapital kein Streit, bis dieser schönen Harmonie durch die gesetzlich ausgesprochene tlnvereinbarlichkeit des Lehramtes tnit dem Meßner- und Organistendienste ein Ende gemacht wurde. Sowohl die Kirche als auch die Schule nahm nun das Stistungskapital per 3410 fl. und einen Betrag per 580 fl.,. welcher au» abgelösten Wetterläutge-bühren, welche die Gemeinde zahlte, herrührt, sür sich in Anspruch, bis endlich das Ministerium sür Kultu« und liuterricht in letzter Instanz seiner Doppelstellung als Kultus- und Unterrichts» Behörde am besten dadurch zu entsprechen glaubte, daß e» in Ansehung de« Betrages per 3410 fl. die Entscheidung de« böhmischen Landesschulrathe«, wonach dieser Betrag zwischen Kirche und Schule zu gleichen Hälsten zu theilen sei, bestätigte. Gegen diese Entscheidung wurde nun von dem Fideikommiß-Besitzer der Herrschast Jungwoschitz, Karl Grafen Khuenburg und von dem Kirchen-PatrvnatS-Amte die Beschwerde bei dem VsrwaltungS'GerichtShofe erhoben. Von diesem wurde die Entscheidung des Ministeriums unter Ausrechterhaltung der Zuweisung des Betrages von ö80 fl. an die Schule, in Ansehung de« Betrage« von 3410 fl. entsprechend dem Begthren der Beschwerdesührer ausgehoben, weil eine Verpflichtung der Herrschast zur Entlohnung der Lehrer gesetzlich nicht bestand, weil demnach die Verpflichtung der Domäne Jungwoschitz zur Entlohnung eines Lehrers stch nicht auf einen öffentlich-rechtlichen Titel, sondern auf den obzitirten Stistbrief aus dem Jahre 1720 stiitzen konnte, in diesem Stiftbriefe aber die Widmung blos für den Kirchendienst ausgesprochen erscheint. ^liarburger Mrlchte. (Griffner Hof.) Der Griffnerhof in Äams — Eigenthum der Marburger Sparkasse gelangte am 23. d. M. wieder zur freiwilligen Feilbietung. Das Publikum hatte sich zahlreich eingefunden, aber nur zwei Kauflustige erlegten das Vadium und wurde die Besitzung Herrn Karl Kandolini in Marburg um den Preis von 6700 fl. zugeschlagen. Der Schätzungspreis delief stch aus 3767 fl. Herr Dr. Lorber hatte bei der ersten Veistetgeriing am 12. d. M. 6400 fl. angeboten. Als seinerzeit Herr Johann Pucll in Gains den Griffnerhos vom damaligen ReichSraths-Abgeordneten Herrn Konrad Seidl gekauft, sreuten stch die National-Klerikalen, daß diese Besttzung endlich doch einem Parteigenossen gehöre — was Herr Puckl aber nicht war. Herr Karl Kandolini ist deutsch und srei-gesinnt. (Bezirksvertretungswahl.) Montag den 30. Mai l. I. Vormittags 9 Uhr findet in der Bierhalle des Herrn Thomas Götz in Marburg die ErslänzungSwahl sür den ausgetretenen Herrn Laval Grafen Nugent in der Gruppe des Großgrundbesitzes statt. — Die Zahl der Wähler in dieser Gruppe beträgt 430. (Schulfest.) In der Gemeinde Weichfel-dors bei Hohenegg wurde am 10. d. M. anläßlich der Vermälung des Kronprinzen ein Schulsest abgehalten, an welchem Sb0 Kiitder sammt den Lehrern, vielen Eltern und Kinderfreunden theiltiahmen. Die Bewirthung mit Brod, Fleisch und Wein geschah aus Kosien de« Grundbesitzers Koschuch und wurden die Kinder auch von anderen Schulfreunden mit Geldstücken und Eßwaaren reichlich betheilt. (Pettauer Sparkasse.) In der letzten Sitzung der Stadivertretung von Pettau wurde die Rechnung der Sparkasse genehmigt. Die Subvention dieser Kasse zu Gunsten der Gemeinde beträgt sür das verflossene Jahr dreitausend Gulden. Künftig sollen als Subvention nur die 5°/« Zinsen vom Kapital de« Reserve-fonde« gezahlt werden. (Schwurgericht.) Außer jenen Fällen, die wir bereit« ausgezählt, kommen während der jetzigen Sitzung de» Cillier Schwurgerichtes noch folgende zur Verhandlung: Fälschung von Kreditpapieren, Johann und Anton Saspan — Diebstahl, Simon Goriup— Kindesmord, Maria Pisk — Todtschlag, August Kebritsch — Roth-zucht, Anton Saverschek. (Freigesprochen.) Der Kupferschmied Michael Steininger in Ctlli wurde angeklagt, er Hobe Einrichtung und Waarenvorrath seiner Gattin verschrieben und dadurch seine Gläubiger geschädigt. Die Geschwornen verneinten aber die Schulvsrage und wurde Steininger von den Ltrafrichtern freigesprochen. «e«te PyA. Die Sitzungen de« Retch«rathe« sollen nicht über Pfingsten hinaus dauern. Der Schaden, welchen die Judenhetzen in Rußland bisher verursacht, beträgt hundert Millionen Riibel. Der Sultan hat die Vermittlung Deutsch» lands in der Tunisfrage angenommen. Da« Hauptziel der ultramontanen Wahlbewegung in Belgien ist die Wiederanknüpfung der diplomatischen Beziehungen zum Vatikan. Im Süden Algeriens befürchtet man eine Hunger«noth. ^Nlügo ^N7ijgv vov tt. IL—K0.Z Mö IiiiM Lerreukleider s0>vis LtoKs V0N 6en renowmirteZtsn > ! k'irweu äsL In- uvä ^uslanäos äen billiAsteii ?r6isen ompkskit 294 ^Niügs U XIviÄermaKk^in Rsrrsvxasös. von 12-S0l a. 12-60. Igelits ^567 I^iK^niim siNlktum-IioK^t'I-liuj;«!«, kiu8slioli- öi. Woissbuoiisn-Kogel clio des "'s,, fui'.lgocl.kjzl:!,«!'«! ii 5i:s,utlenvk!svn.! isi llvn oostei'i'./ilpönlsntjel'n. 2 I'I Daltksllguttg. Der Verein zar Nnttrstkhovg armer Volksschulkinder in Marburg spricht allen edlen Men» schensreunden, welche bei Ausführung deS Com-bolasestes mitgewirkt haben, seinen verbindlichsten Dank aus. Die Vereinsleitüng. Gewölb-Einrichtnug Stellagen le. verkauft billiq 595) losek AIdonsdorg'8 8otii>. Wohnung mit 3 Zim- mern sammt Boden, Keller und Holzlage sogleich zu vermiethen: Kärntnerstraße Nr. 38. (576 Li» vor»irtP Sud V»rtr«t«r für den Verkauf von Spiritus, ungar. Zchwtiu-srlte, Speck Sr Aalami in Untersteier wird gesucht. Offerte mit Referenzen unter 38" befördert die Expedition dieses Blattes. (ö71 likllie 8 ^»IlIIMWl' "kveZon Zvivsr vor^üZIied ßuten LollttÜLv gvgvn laknsokmvnvn uuä Ks-ruek SU8 avm ß^unöo allxemeill dvicavut.l vmptieklt ü k'Iaevn «. vsdrauodskllvsis. .loli tiievrziiv liotliv, lloüioforsvt, kerllo ! G'ilinlv: i v ll, I., ^'isksr 6radov 37. I. In ü^arbufg alleiQ eedt bei lierru losvf ßlisstin^. (IN EM. (561 Vom k.k. Bezirksgerichte Marburg l. D. U. wird bekannt gemacht: Es sei über Ansuchen deS MathiaS Lösch« nig die exekutive Feilbietung der dem Josef Löschnig, Handelsmann in der Kärntnerstraße gehörigen, mit exekutivem Pfandrechte belegten und gerichtlich auf 1129 fl. 83 kr. geschälten Fahrniffe, alS: Spezereiloaaren, Gewölb-Einrichtung und Weingart-GerSthschaften, bewilligt und hiezu zwei Tagsatzun^ und zwar die ersten Tagsatzungen am Mai in der Wohnung, Kärntnerstraße und am SS. Mai im Weingarten in Koschak, die zweiten Tag-satzungen am IS. und 14. Juni in der Wohnung. Kärntnerstraße und am IS. Juni im Weingarten in Koschak, und zwar jedesmal von 9—12 Uhr Bormittag und von 3—6 Uhr Nachmittag mit dem Beisatze bestimmt, daß die in Exekution gezogenen Gegenstände, falls sie bei den ersten Tagsatzungen nicht um oder über dem Schützwerthe angebracht werden könnten, bei der zweiten Feilbietung auch unter demselben hintangegeben werden. Die Fahrnisse müssen baar bezahlt und sofort weggeschafft werden. K. t. Bezirksgericht Marburg l. D. U. am 24. April 1881. Der k. k. Bezirksrichter; Gertscher. Heu zu verkaufen. Anzufragen Tegetthoffstraße Nr. 35. (557 ewpLekIt 5öS) m. .»«s« Bisher unerreicht in seiner Wirkung bei (Sicht.„dRheuma bei «ervinliidin jeder ?lrt. bei ««flchttschmevz«»». v»l«r»ne, Hüftweh lich »erlieren. Gchmeichelbaste UnerVennnngen he»»«rras«nhe» A««t«« n. hn» h«»t« ivankschreihe» durch da« Neuroxylin von ^ ihren Gchmirze» Befreiter bestätigen hie«. < ^ r» s s HI» KT» s s lS s 11t, s u. Herrn ^ul. Uvrdaduv, Apotheker, Wien. Indem da» von Ihnen bereitete llnd über mein Ansuchen mir gesandte Präparat Neuroxylin schon nach eintgemaltg-r Auwendung einen sehr heftigen Rhkumatismus, an dem ich seit längerer Zeit litt und gegen den ich alle erdenklichen Mittel erfolglo« gebrauchte, gänzlich beseitigte, so daß ich jetzt vollkommen gesund l»in, suhle ich mich verpflichtet, Ihnen hiesür meinen tiefsten Dan? auszusprechen und bitte hievon Kenntniß zu nehinen. (1870 Toust e, I. Oktober 1380. ki-. Slvolaklei-vlee. I'rvts: 1 ylacon (grün emball.) I 1 tzlacon »tki-kvrer Sorte (roth emball) für Vledt, kkvum« n. l.«kmaa«ev R K. ZV kr, per Post 20 kr. Emballage. /lascht tragt als Kticht« der Echtheit slien lieigtdrulkte bthördl. protok. Zchuhmarke. General-VersendungS-Depot für die Provinzen; „2ur LarwIier^iKkeit" des Neubau, Kaiserstraße 90. Depot fiir Süd-Steirrmark in Marburg bei Herrn Avolhkker I. Bancalari. Depots serner bei den Herren Apothekern: Cilli: I. Kupferschmied, Vaumbach'« Erben, Apoth. 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Die Auszahlung der Gewinne erfolgt stets prompt uvtsr LwktH-ttkrkvtis uud kann durch direkte Zu-sendungen oder auf Verlangen der Interessenten durch unsere Verbindungen an allen größeren Plätzen Oester reilh's veranlaßt werden. Unsere Tollecte lvar stets vom Glücke besonders begünstigt und habeil lvir unseren Interessenten oft mals die größten Tresser ausbezahlt, u. a. solche von Mark 25l».UttU, LS5.tt0v, »5V.V00, 8V.0V», 4<».UV0 ,c. Vorausfichtllch kann bei emem solchen auf der so U6«;«teo k««i» gegründeten Unternehmen überall au eine sehr rege Betheiligung mit Bestimmtheit gerechne werden, und bitten lvir daher, um alle Austräge aus führen zu röuuen, uns die Bestellungen baldigst und jedenfalls vor dem 3t. Mlat «t. .ß. zukommen zu lassen kAllkiuaill» üi ijjluvll, Amk- md Wtchstlgtsihist ix Aimburg, liliQ» uu6^ Vvrlck^ut »Ilor ^rtvQ iLlssvdkdll-Xktisu uvtl Xulsdevitlooio. t'.S. Wir danken hierdurch für das uns seither ge schenkte Vertrauen und indem wir bei Beginn der neuen Verloosnng zur Betheiliguug einladen, werden wir uns auch fernerhin bestreben, durch stets prompte ulld reelle Bedienung die volle Zufrieden heit unferer geehrten Intereffenten zu erlangen. 48U v. tt. Verantwortliche Redaktioli, Druck u,ld Verlag von Eduard Ianfchitz in Marburg. S«StG