A AMTSBLATT DER BEHÖRDEN, ÄMTER UND GERICHTE DES LANDES KÄRNTEN Redaktion und Administration: Klagenlufl, Arnulfplafzl, Telephon 36-01, Klappe 451, Postsparkassen- Anzeigen werden entgegengenommen in der Administration in Klagenfurt und in allen Annonce n-konfo 189.606. Kärntner Landeshypofhekenansfalt, Konto Nr.11349 expedifionen. Preise laut Anzeigentarif. Bezugsgebühren: jährl.S60.—,halbjährl.S30.—,monafl.S5.— 8. Jahrgang / Nummer 1 Freilag, den 3. Jänner 1958 Einzelpreis S 1.20 Amtliche Personalnachrichten Ernennungen im Landesdienst Qcüße an JCämten~ Die Kärntner Landesregierung hat mit Wirkung vom 1. Jänner 1958 ernannt: Im Dienstzweig Politischer Dienst auf einen Dienstposten der Dienstklasse IX den Landesamtsdirektorstellvertreter Dr. Oth-mar R u d a n; zu Wirklichen Hofräten die Landesoberregierungsräte Dr. Othmar Hauer und Dr. Otto M i t s c h e; zu Landesoberregierungsräten die Landesregierungsräte Doktor Friedrich D u 11 n i g, Dr. Kurt F r i t z e r, Dr. Johann Hecher, Dr. Hans Preitneg-g e r und Dr. Wolfgang Marchart; zu Landesregierungsräten die Landesregierungsoberkommissäre Dr. Rudolf Schabus und Doktor Gerhard Kersch bäumen zum Landesregierungsoberkommissär auf einen Dienstposten der Dienstklasse V Dr. Anton Kotier. — Im Dienstzweig Höherer Baudienst auf einen Dienstposten der Dienstklasse IX den Wirklichen Hofrat Diplom-Ingenieur Max Schmid; zu Landesoberbauräten die Landesbauräte Dipl.-Ing. Ernst F1 a s c-h b e r -ger, Dipl.-Ing. Siegfried Lorenz, Dr.-Ing. Erich H a m b ö c k und Dr.-Ing. Rudolf W u r -z e r; zum Landesbaurat den Landesbauoberkommissär Dipl.-Ing. Ernst D o b e r n i g g; zu provisorischen Landesbauräten die provisorischen Landesbauoberkommissäre Dipl.-Ing. Kurt Thon und Dipl.-Ing. Erich K u i c h; zum provisorischen Landesbauoberkommissär den provisorischen Landesbaukommissär Dipl.-Ing. Herbert Kainbacher. — Im Dienstzweig Höherer technischer Dienst zu Landesoberbauräten die Landesbauräte Dipl.-Arch. Reinhold Tschinkel und Dipl.-Arch. Herbert Tschinkel. — Im Dienstzweig Höherer Vermessungsdienst zum Landesoberbaurat den Landesbaurat Ing. Eduard Gaschler. — Im Dienstzweig Höherer technischer Agrardienst zum Wirklichen Hofrat den Landesagraroberbaurat Dipl.-Ing. Max O r t n e r; zum Landesagraroberbaurat den Landesagrarbaurat Doktor Stefan K u 11 e r e r; zum provisorischen Landesagranbauoberkommi ssär Dipl.-Ingenieur Kurt Martin. — Im Dienstzweig. Höherer forsttechnischer Dienst auf einen Dienstposten der Dienstklasse VIII den Landesoberforstrat Dipl.-Ing. Hubert Brabeck; zum Landesoberforstrat den Landesforstrat Dipl.-Ing. Arno Tauber; zum Landesforstrat den Landesaberforstkommissär Hubert L o n g i n; zum Landesforstoberkommissär den Landesforstkommissär Dipl.-Ing. Kurt Scholz; zum provisorischen Landesforstoberkommissär den provisorischen Landesforstkommissär Dipl.-Ing. Nikolaus Vuki-c e v i c. — Im Dienstzweig Höherer statistischer Dienst zum Lan^esoberregierungsrat den Landesregierungsrat Franz Strafner. — Im Dienstzweig Rechnungsdienst zu Landesrechnungsdirektoren die Landesoberrechnungsräte Helmut Doujak und Bartho-lomäus Schmautzer; zu Landesoberrechnungsräten die Landesrechnungsräte Eduard Graf und Wilhelm Hobi sch; zu Landesrechnungsoberrevidenten auf einen Dienst-Posten der Dienstklasse IV Josef Einhauer Und Franz Tuschek. — Im Dienstzweig Gehobener Verwaltungsdienst zu Wirklichen Landesoberamtsräten die Wirklichen Landesamtsräte Oskar A u e r n i g g, Stefan J a k o v i c und Walter Schuß-n a n n; zu Wirklichen Landesamtsräten die Landesamtssekretäre Erwin Hassa, Wilhelm A U i n g e r, Johann Z e i s, Adelheid Trepo-1 e z, Anna S i g o 11, Wilhelm F u d e r e r, Ferdinand L e i 11 und Auguste T r o j e r; zum Landesamtssekretär den Landesamtsoberrevi-denten Josef W e d e n i k; zum provisorischen Landesamtssekretär den provisorischen Landes-amtsoberrevidenten Alfred Beer; zu Landes-amtsoberrevidenten die Landesamtsrevidenten Herbert Küster le und Oskar Gindl; zum Provisorischen Landesamtsoberrevidenten den Provisorischen Landesamtsrevidenten Egon u bl eis. — Im Dienstzweig Gehobener technischer Fachdienst Zu Landesbauoberinspektoren die Landesbau-’Pspektoren Ing. Karl Legat, Ing. Kaspar ^Phermann und Ing. Friedrich L a c k -n,e r; zum Landesbauinspektor den Landesbauoberrevidenten Ing. Karl Pu eher; zum Lan-uesbauoberrevidenten auf einen Dienstposten Qer Dienstklasse IV Ing. Albin H o i s 1; zu Fortsetzung Seite 2 Landsleute fern der Heimat danken der Landesregierung für die „Kärntner Briefe” — Unverständlicher Sprachenstreit — Auslandskärntner schreiben an die Heimat „Wir wünschen Euch von Herzen ein glückliches neues Jahr!“ schreiben Valentin und Luzia Stepanow aus Passaic, New Jersey, USA. „Viel Glück für das Land Kärnten und für Kärntens Volk. O liebes schönes, sonniges Kärnten!“ . „Endlich komme ich dazu, Euren letzten Brief zu beantworten und sende Euch allen meine herzlichsten Grüße aus Chikago, besonders auch im Namen der Mitglieder des Koschat-Clubs“, erklärt der aus Himmelberg gebürtige, 84jährige Patriarch Kaspar Lang. Und er erzählt von seinem Besuch in Kärnten im Juni dieses Jahres, bei dem er sich u. a. in Feldkirchen, Kleinkirchheim und Klagenfurt länger aufgehalten hat. „Well, Kärnten ist ein schönes Landl, und wenn es mir die Gesundheit erlaubt, komme ich im Jahr 1960 wieder.“ Auch Mrs. Rosa Jurkowich in Galveston, Texas, USA, hat, seit sie im Mai 1911 auswanderte, bereits viermal dem Heimatland Besuche abgestattet. Dennoch gesteht sie in ihrem letzten Schreiben: „Ich habe stets Heimweh. Spittal § ist meine hebe Heimat.“ 8 mir übrigens durch Schilderungen des Kärntner Landes mit seinen Bergen und Seen gelungen, daß fünf Personen ihren Europaurlaub nicht wie beabsichtigt in der Schweiz, sondern am Wörthersee und Faakersoe zubrachten. Alle fünf sind begeistert zurückgekehrt.“ Fritz Seiß berichtet aus der Hacienda Carinthia in Auch in diesem Jahr sind beim Amt der Kärntner Landesregierung wieder zahlreiche Schreiben von Auslandskärntnern eingetroffen — Antworten auf den „Kärntner-Brief“, der vom Pressereferat der Landesregierung in regelmäßigen Abständen versandt wird, um die Landsleute im Ausland über das Leben in der Heimat zu informieren. Im nachfolgenden geben wir eine kleine Auswahl aus diesen Schreiben wieder, in denen die Auslandskärntner ihrer Liebe zur Heimat Ausdruck geben und zugleich manches von ihrem Leben in der Ferne erzählen. Unter vielen weiteren Schreiben aus den USA ist auch eines von Frau Papi Slanitz, San Franzisko, in dem es heißt: „Es freut mich so Wunderbar, daß in der alten Heimat alles in der besten Entwicklung ist. Wie ich höre, soll dort bald schon jeder Bauer ein eigenes Auto besitzen. Nur — wie ist es jetzt mit den Armen? Mit schwerem Herzen erinnere ich mich an meine Jugend zurück. Damals zogen so viele obdachlose, kranke, alte Bettler herum.“ Und sie äußert sich drastisch über die Sprachenstreitigkeiten in Kärnten, die sie für gänzlich unzeitgemäß hält: „Wir sind hier anderer Ansicht, ich unterhalte mich hier friedlich mit meinen sechs Sprachen und trotzdem sind wir Amerikaner, keiner denkt dabei an die Gesinnung. Als ich ein Kind war, hat mein Vater zu mir gesagt: Eine Sprache spricht der Hund auch, ein Mensch muß mehrere Sprachen kennen. Das ist mir geblieben, und ich bin sehr froh darüber.“ Großen Anklang hat heuer bei den Auslands-kämtnem die zusammen mit dem Kärntner Landesprospekt übersandte Reliefkarte von Kärnten gefunden. Der bekannte Abwehrkämpfer Viktor Ameitz schreibt dazu aus Sao Paulo, Brasilien: „Recht herzlichen Dank für die wunderschöne Karte. Da ich in meiner Jugendzeit begeisterter Bergsteiger war, habe ich, leider nur im Geiste, manche meiner Bergpartien noch einmal erlebt Dieses Jahr ist es Chiriqui, Panama: „Ich werde diese Landkarte ganz groß in meinem Haus an die Wand heften, damit jeder sieht, wie schön Österreich ist Herzlichen Dr.nk dafür!“ „Ja, ich will den Prospekt herumzeigen und mit Freuden für mein Kärntnerland werben“, läßt sich Wilma Scheringer aus Woodville in Südaustralien vernehmen. „Ich habe Bekannte, die gerne Österreich sehen möchten, am lieb-stn ginge ich ja selbst, aber damit muß ich noch einige Jahre warten.“ „Es geht mir gut, aber Heimweh habe ich immer noch“, erklärt die in Sydney, Australien, als Privatkrankenschwester tätige St.-Veiterin Mrs. M. Masur, und sie erzählt über die Verhältnisse in ihrer Wahlheimat: „Hier gibt es keine vier Jahreszeiten, immer blühen die Blumen. Für die Hausfrau ist es sehr fein, daß man nicht Obst einkochen muß. Das große Übel ist auch hier die Wohnungsnot. Die Regierung baut nicht genug Häuser. Viele Einwanderer müssen daher jahrelang in den Lagern wohnen und sind sehr unglücklich. Die Miete für Wohnungen ist sehr hoch, daher muß hier jede Hausfrau mitverdienen, wenn man es zu einem Eigenheim bringen will.“ Auch Frau Trude Schöffmann in Maribyr-nong schickt einen ausführlichen Bericht über die Lage in Australien, die durch einen fühlbaren Rückgang der Arbeitsmöglichkeiten ge- Glückwünsche des Landeshauptmannes Landeshauptmann Wedenig hat an den Kommandanten der 7. Gebirgsbrigade, Oberst Holzinger, an Sicherheitsdirektor Hofrat Doktor Odlasek sowie an den Landesgendarmeriekommandanten, Oberst Korytko, anläßlich des Weihnachtsfestes und des bevorstehenden Jahreswechsels Schreiben gerichtet, in denen er sie ersucht, allen Angehörigen der Exekutive, Bundesheer, Gendarmerie und Polizei seine besten Glückwünsche zu übermitteln sowie den Dank des Landes Kärnten und der Kärntner Landesregierung für ihren erfolgreichen Einsatz im Jahr 1957 zum Ausdruck zu bringen. Ein weiteres Schreiben mit Wünschen für die Angestellten des Post- und Telegraphendienstes hat der Landeshauptmann an Postpräsident Dr. Rippel gerichtet. Landeshauptmann Wedenig an die Bürgermeister und Gemeindevertreter Landeshauptmann Wedenig richtete auch an die Bürgermeister und Gemeindevertreter in Kärnten folgende Botschaft: „Das Weihnachtsfest und der bevorstehende Jahreswechsel geben mir den Anlaß, allen Bürgermeistern und Gemeindevertretem in Kärnten die aufrichtigsten Glückwünsche zu übermitteln. Ich danke allen Gemeindemandataren für die im Jahre 1957 an verantwortlicher Stelle geleistete selbstlose Arbeit und bitte sie, auch im kommendem Jahr in gleicher Weise zum Wohl der Gemeinden und der Kärntner Heimat tätig zu sein. Ich wünsche allen Bürgermeistern und Gemeindevertretern ein frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 1958.“ Empfang bei Bürgermeister Außerwinkler Die Pressestelle des Magistrates gibt bekannt: Am 23. Dezember gaben Bürgermeister Außerwinkler und die Mitglieder des Stadtrates in Sitzungsaal des Klagenfurter Gemeinderates einen Weihnachts- und Neujahrsempfang. Zu der sehr gelungenen, in herzlicher Atmosphäre verlaufenen Veranstaltung waren Landeshauptmann Wedenig mit fünf weiteren Regierungsmitgliedern, Bischof Doktor Köstner und die Vertreter der beiden anderen Konfessionen, die Klubobmänner, leitende Beamte der Landesregierung, der übrigen Klagenfurter Ämter und Behörden und des Magistrates erschienen. kennzeichnet ist: „Wir persönlich dürfen nicht klagen. Doch viele Neueinwanderer hatten einen harten Anfang vor sich. Viele Menschen fahren eigene Wagen und haben Häuser, aber die Verschuldung ist so groß, daß sie, wenn es eine Verdienstlücke gibt, alles wieder verlieren.“ Und sie fährt in ihrer Schilderung fort: „Wir haben im vergangenen Sommer sehr schöne Fahrten gemacht und haben Plätze gefunden, die genau so sind wie in der Heimat. Der Emeraldsee ist ein Bergsee in den Wandenongbergen — er war ein Erlebnis für mich und meine Familie. In Phillips Island hingegen sieht man die Koahr-Bären auf den Bäumen sitzen —- die Kängurus springen frei herum, auch Pinguine und Seehunde sieht man. Wunderschöne Vögel beleben mit ihrer Farbenpracht das Waldbild. Und dennoch: Je länger wir von der Heimat weg sind, umso stärker fühlen wir uns mit ihr verbunden.“ Daß man auch in Europa nagende Sehnsucht nach der Heimat empfinden kann, beweisen die vielen Briefe aus Deutschland, u. a. das schöne Schreiben der alten Kärntnerin Adele Longitsch in Dorsten, Westfalen, in dem es heißt: „Je älter man wird, umso tiefer gräbt sich das Heimweh in die Seele. Ja, meine liebe Heimat, meine liebe Heimatstadt Klagenfurt, Stadt meiner unvergeßlichen Kindheits- und Jugendjahre, mit Deinen Bewohnern und Deinem herrlichen Wörthersee, Gott behüte und segne Dich in all Deinen Unternehmen. Er schenkte Dir für all Deinen Fleiß, für Dein Mühen und Schaffen auch den wohlverdienten Erfolg!“ „Gott beschütze Euch alle in der Heimat!“ ruft Mrs. Ak Eckersley aus Eccles, Manchester, England, herüber. Und Emst Poppmeier in Wattenscheid, Westfalen, berichtet: „Bin ein Lavanttaler und jetzt ein Jahr hier im Ruhrrevier, wo ich als Bergmann arbeite, 900 m unter der Erde. Oft denke ich, wenn ich unten bin, wie schön so ein kräftiger Zug frischer Kärntner Gebirgsluft wäre. Doch hoffe ich, daß ich im nächsten Jahr meiner Frau die Schönheiten Kärntens zeigen kann.“ Elegisch klingt das Schreiben des vor mehr als dreißig Jahren ausgewanderten Feldkirchners Peter Fauland, der aus San Martin in Argentinien allen Bekannten die besten Wünsche zum Jahreswechsel übermittelt, um mit folgenden Worten zu schließen: „Ich habe sechs Enkel, die Zeit vergeht, ich bin nun 75 Jahre vorbei, ich werde wdhl kaum mehr nach drüben kommen, nachdem ich meine Frau 1948 verloren habe — und allein mag ich nicht.“ Zum Schluß noch ein Auszug aus dem interessanten Schreiben des Kärntners Otto Pachlinger aus Kapstadt in Südafrika: „Wenn man um diese Jahreszeit die etwas außerhalb der Stadt liegenden botanischen Naturgärten besucht, ist man immer wieder von der Üppigkeit, Farbenschönheit und Pracht dieser tropisch-exotischen Flora beeindruckt. — Der endlos weite Strand belebt sich neu. Die atlantische Seite hat ziemlich kaltes Wasser, während es in der False-Bay, wo die Strömungen des Indischen Ozeans vorherrschen, angenehm warm ist, wie zur Sommerszeit in unserem heimatlichen Kärntner Seen. — Im Laufe zweier Jahre hat man sich an die andersartige Umgebung gewöhnt. Europäer, Neger, Ma-layen und Mischlinge, letztere aus jahrhundertealter Rassenmischung der Hottentotten und der verschiedenen Einwanderer hervorgegangen, prägen das Gesicht dieser Stadt. Von den hier lebenden Österreichern sind viele in den Textilbetrieben Kapstadts beschäftigt, sie kommen meist aus Vorarlberger Betrieben. Die anderen arbeiten in den verschiedensten Berufskategorien bis zum Universitätsprofessor. Zum bevorstehenden Jahres veehsel übermitteln wir allen Kärntnern die herzlichsten Glückwünsche. Möge uns das neue Jahr dem gemeinsamen Ziele so vieler Millionen näher bringen: einem Leben in Freiheit, Frieden und Wohlstand.“ Ernennungen im Landesdienst! Fortsetzung von Seite l: provisorischen Landesbauoberrevidenten die provisorischen Landesbaurevidenten Ing. Franz Goritschnig, Ing. Friedrich Nieder-dorfer und Ing. Franz R a n d o 1 f. — Im Dienstzweig Gehobener technischer Fachdienst bei den Agrarbehörden zum Landesagraroberinspektor den Landesagrarinspektor Ing. Edmund A 11 i n g e r; zum Landesagraroberrevidenten auf einen Dienstposten der Dienstklasse IV Ing. Albin We i tili t s c h. — Im Dienstzweig Gehobener Fachdienst der Lebensmittelinspektion zum Wirklichen Landesamtsrat den Landesamtssekretär Rudolf Stejskal. — Im Dienstzweig Verwaltungsdienst — Rechnungshilfsdienst zu Landeskanzleidirektoren die Landesverwaltungsinspektoren Albert Hoskovec, Thomas Maier und Josef M i 11 e r m ü 11 e r; zu Landesverwaltungsinspektoren die Landesverwgl-tungsoberkontrollore Oskar W i e s e r, Johann Scherze r, Josefine Pongratz, Hans Dollin-ger, Wilhelm Maier, Maria Gri-seldis Ogris eg und Walter Kania; zu Landesrechnungsinspektoren die Landesrechnungsoberkontrollore Felix Supanz, Friedrich T r i e b n i g und Friedrich K e r m e r. — Im Dienstzweig Forstaufsichtsdienst zu Landesforstaufsichtsinspektoren die Landesoberförster Josef Marsoner und Karl Gruber; zu Landesoberförstern auf einen Dienstposten der Dienstklasse IV Heinrich Unterherzog, Friedrich Kreis und Siegfried Z ö h r e r. — Im Dienstzweig Technischer Fachdienst zu Landesfachinspektoren auf einen Dienstposten der Dienstklasse V Franz D r o 11 e, Richard Tschinder und Josef N a g e 1 e r; zu Landesoberstraßenmeistern auf einen Dienstposten der Dienstklasse IV Friedrich Hauptmann, Josef* W a t z e n i g, Hans S t u g g e r, Otto L a g g e r, Georg G u c h e r, Josef Zraunig und Johann Gabriel; zum Technischen Oberkontrollor auf einen Dienstposten der Dienstklasse IV Michael Koren. — Im Dienstzweig Mittlerer technischer Dienst zu Landesbauoberofnzialen auf einen Dienstposten der Dienstklasse IV Josef Hubinger, Martin W a t z e n i g und Karl W a 11 i s c h. Die Landesregierung hat ferner ernannt: Im Personalstand des Landeskrank'enhauses" Klagenfurt zum Landesobersanitätsrat- den .Di- > rektor des Landeskrankenhauses Dr. Herbert O 1 e x i n s k i; auf einen Dienstposten der Dienstklasse IV den Apotheker Mr. Erich Reiter; zum Landesrechnungsoberrevidenten den Landesrechnungsrevidenten Josef Petsch-n i g; auf einen Dienstposten der Dienstklasse IV den Obergärtner Josef Hafner; auf einen Dienstposten der Dienstklasse III die Wäschereileiterin Aloisia Jereb; auf einen Dienstposten der Dienstklasse IV die Landeskanzleioberoffiziale Jakob Auer, Anton N u s s e r und Sebastian Sucher; zum Landeskanzleioberoffizial den LandescberamtswaH Franz W r o d n i g. Im Personalstand des Landeskrankenhauses Villach zum Landesoberrechnungsrat den Landesrechnungsrat Siegfried Wegscheider. Im Personalstand des Botanischen Gartens auf einen Dienstposten der Dienstklasse IV den Obergartenmeister Alois H a u s j e 11. Im Personalstand der Kärntnerischen Landes - Brandschaden - Versicherungsanstalt zum Landesoberrechnungsrat den Landesrechnungsrat Karl Tschernutter. Im Spiegelsaal der Landesregierung überreichte am 24. Dezember Landeshauptmann W e d e n i g im Beisein aller Regierungsmitglieder den mit Wirkung vom 1. Jänner 1958 beförderten Landesbamten die Ernennungsdekrete. Der Landeshauptmann nahm die Beförderungen zum Anlaß, allen Beamten der Landesverwaltung für die im Ablauf des Jahres geleistete Arbeit zu danken, wobei er auf das bewährte gute Zusammenwirken zwischen Regierung und Beamtenschaft hinwies. Namens der Beamtenschaft erwiderte Landesamtsdirektorstellvertreter Dr. R u d a n mit dem Gelöbnis, auch künftig alle Kraft für das Gedeihen Kärntens einzusetzen. Ernennungen im Polizeidienst Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1958 wurden ernannt: Polizeibezirksinspektör Ignaz Glant-sehnig zum Polizeigruppeninspektor, Polizeirevierinspektor Adolf D e 1 i n e r zum Polizeibezirksinspektor; ferner die Kriminal-rayonsinspektore Reinhold N e i d h a r t, Alois Schwan dter, Leander M ö r tl, Karl P i s k a c e k, Roman L a c k n e r und Gottfried Lach zu Kriminalrevierinspektoren. Ernennungen in der Gendarmerie Das Bundesministerium für Inneres, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, hat mit Wirkung vom 1. Jänner 1958 ernannt: Gend.-Rittm. 1. Kl. Johann Stefanies, Kommandant der Erhebungsabteiiung des Lgk. für Kärnten, zum Gend,-Major 2. Kl. Gend.-Bez.-Insp. Nikolaus Saxer, Lehrer bei der Erg. Abteilung in Krumpendorf, zum Gendarmerie-kontrolünspektor, Gend.-Rev.-Insp. Otto Vorderegger, Stellv. des Bez.-Gend.-Kom- j Diexer Bergbauern mit Strom versorgt Eine Großleistung der KELAG — Die Lichtfeier in Diex Mit der Elektrifizierung des Diexer Berges ging ein alter Wunsch der Bergbauern dieses Gebietes in Erfüllung. Diesem Wunsche, für den Landeshauptmann W e d e n i g stets großes Verständnis zeigte — er setzte sich oftmals für die Verwirklichung des Projektes ein —, konnte jedoch erst nachgekommen werden, als alle technischen Voraussetzungen dafür vorhanden waren. Um den Diexer Berg zu elektrifizieren, mußte eine Einspeisestelle errichtet werden, was schließlich durch den Bau des Umspannwerkes Völkermarkt mit einem Kostenaufwand vqn rund 14 Millionen Schilling geschaffen wurde. Darüber hinaus war es notwendig, die Anspeiseleitung vom Umspannwerk Völkermarkt zur Trnfostation Haimburg zu errichten, was einen Betrag von 445.000 Schilling erforderte, der ebenfalls voll zu Lasten der KELAG ging. Mit dem Bau wurde im November 1956 begonnen. Innerhalb eines Jahres konnten die Arbeiten, die die KELAG und die Elektrobau-gesellschaft Linz durchführten, abgeschlossen werden. Die Anlage umfaßt 6 Trafostationen, 12 km 20 kV-HochspannungsIeitungen und rund 37 km Niederspannungsleitungen; dazu kommt eine 6,5 km lange 20 kV-Einspeiselei-tung vom Umspannwerk Völkermarkt. Der Gesamtaufwand für die Stromversorgungsanlage der Lichtbaugemeinschaft beträgt rund 2,4 Millionen Schilling. Auf jeden Abnehmer kommen daher Kosten von rund 27.300 Schilling. Die Leitungslänge je Interessent (Hochspannungsund Niederspannungsleitungen zusammen) beträgt 534 m. Die Kosten für die Anspeisungsleitung trug die KELAG, sie leistete außerdem eine Beihilfe von 482.500 Schilling und erließ darüber hinaus den Interessenten den tariflichen Baukostenzuschuß von rund einer halben Million Schilling. Die Stromversorgungsanlage I Diex-Grafenbach versorgt nun in einem weitverzweigten Gebiet 104 ländliche Anwesen mit elektrischer Energie. Die bedeutsame Abschluß der Elektrifizierung der Südflanke (bis auf den Raum Wan-delitzen) war der Anlaß, in einer Lichtfeier am 28. Dezember in Diex das Werk der Stromversorgung zu würdigen. Die Bedeutung des realisierten Elektrifizierunsgprojektes wurde nicht nur durch die Teilnahme der gesamten Bevölkerung aus den weitverstreuten Bauemsiedlun-gen von Diex und den umliegenden Ortschaften erhärtet, sondern auch durch die Anwesenheit des Landeshauptmannes, des Landesrates Sima, der LAbg. Wit und Dr. Mayerhofer, des Bezirkshauptmannes Dr. Wagner, der KELAG-Direktoren Ing. Jeran, Pacheiner und Matt und der KELAG-Ingenieure. Der Obmann der Lichtbaugenossenschaft Diex—Grafenbach, Gend.-Insp. Bücher, gab eingangs der Feier namens der Bevölkerung seiner Genugtuung Ausdruck, daß nun ein jahrzehntelanger Wunsch der Bergbauern am Südhange der Saualpe in Erfüllung gegangen ist. Von Heimburg bis Grafenbach blitzt in jeder Behausung das elektrische Licht auf, die Petroleumlampen haben ausgedient. Er übermittelte der Kärntner Landesregierung, der KELAG, den Ingenieuren, Monteuren und Arbeitern den Dank der neuen Lichtabnehmer, die anderseits durch Eigenleistungen zur frühen Fertigstellung des Stromnetzes beigetragen haben. Direktor Ing. Jeran gab in seiner Ansprache einen kurzen Rückblick auf die Entwicklung der Elektrizitätswirtschaft und die Stromversorgung in Kärnten. Der lauteste Schrei in der Nachkriegszeit war der nach Elektrizität, der bis heute noch nicht verstummt ist. Die Elektrifizierung in Kärnten hat sowohl ein wirtschaftliches als auch ein technisches Problem, Kraftfahrzeugbestand: Millionengrenze erreicht Gegenüber 1956 nahm die Zahl der Mopeds um 42 °/o zu —- Abnahme der Motorräder Nach den jüngsten, vom Statistischen Zen- j tralamt bekanntgegebenen Zahlen hat der Kraftfahrzeugbestand Ende Oktober die Millionengrenze knapp erreicht und in der Zwischenzeit zweifellos schon überschritten. Am 317 Oktober ei-gäb die ~ vdrl auf i ge Zählung einen- Stand an 771.304 Kraftfahrzeugen, zu-' züglich 226.998 Mopeds, insgesamt also 998.302 motorisierte Fahrzeuge. Der Anteil der Personenkraftwagen am Gesamtbestand (ohne Mopeds) beträgt derzeit rund 30 Prozent. Aufschlußreich ist die Entwicklungstendenz, die sich aus dem Vergleich mit den Vorjahrszahlen ergibt. Perzentuell weitaus am stärksten nahm die Zahl der Mopeds mit plus 42 Prozent zu, an zweiter Stelle die Zahl der PKW mit 23,5 Prozent. Dagegen ist bei den Motorrädern über 125 Kubikzentimeter' erstmalig ein Rückgang" tttil wer Prozönt zu verzeichnen und auch die Kleinkrafträder sowie Roller bis 125 Kubikzentimeter haben nur um knappe 1,6 Prozent zugenommen. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Bestandsstruktur: Kraftfahrzeugbestand per Ende Oktober 1957 31.10.1956 31.10.1957 + H* °/o Insgesamt 710.064 771.304 + 61.240 8,6 #/o Personenkraftwagen 187.938 232.282 + 44.344 23,5 °/o Lastkraftwagen 64.035 65.278 + 1.243 2,0 % Omnibusse 4.412 4.476 + 64 1,5 °/o Traktoren 72.240 86.419 + 14.179 19,6 %> Anhänger 47.172 48.886 + 1.714 3,6 % Krafträder (4- 125) 176.346 173.035 — 3.311 — 2,0 %> Krafträder (— 125) 150.660 153.100 + 2.440 1,6 »/o Mopeds 160.079 226.998 + 66.919 42,0 °/o Motorisierte Fahrzeuge .... 870.143 998.302 + 118.159 13,6 % mandanten in Hermagor, zum Gendarmeriebezirksinspektor. Weiter wurden im Namen des Bundesministeriums für Inneres vom Landes-gendarmeriekommando für Kärnten mit Wirkung vom 1. Jänner 1958 zu Gendarmerierevierinspektoren ernannt: G Patri. Siegfried Bauer, GP. Ebemdorf, GRyl. Bonaventura B o d n e r, GP. Drobollach, GRyl. Otmar E i n e 11 e r, GP. Treibaeh-Althofen, GRyl. Anton Helmreich, GP. Völkermarkt, GRyl. Josef Kraßnitzer, GP. Hüttenberg, GPatrl. Alois Kumer, GP. Mallnitz, GRyl. Rupert Liegt, GP. Eisenkappel, GRyl. Johann L e d e r i t s c h, Klagenfurt, GPatrl. Josef S a p e t s c h n i g, GP. Lavamünd, GRyl. Johann T r a 11 n i g, GP. Sankt Gertraud, GRyl. Balthasar W e i ß, GP. Bad St. Leonhard, GRyl. Andreas Winkler, GP. St. Jakob/Str. GRyl. Andreas Zwantschko, GP. St. Andrä/Lav. Mit Entschließung des Herrn Bundespräsidenten wurde dem Gend.-Ray.-Insp. Johann G a -b e r n i g der Gend.-Erh.-Abteiiung des Lgk. für Kärnten, anläßlich der Versetzung in den dauernden Ruhestand der Amtstitel Gend.-Re-vierinspektor verliehen. # Der Bundespräsident hat mit Entschließung vom 14. Dezember 1957, dem Justizsekretär Rudolf Priester des Landesgerichtes Klagenfurt und dem Justizsekretär Stefanie Zdešar des Bezirksgerichtes Villach, beiden anläßlich deren Übertritt in den dauernden Ruhestand, das Goldene Verdienstzeichen der Republik Österreich und mit Entschließung vom ß. Dezember 1957, dem Hauptschulhaupt-le’nrer Antonie Semmelrock in Klagenfurt den Titel Schulrat verliehen. Die Arbeitsmarktiage in Kärnten Laut Bericht des Landesarbeitsamtes wurden am 14. Dezember 1957 bei den Arbeitsämtern Kärntens 11.650 Arbeitsuchende, davon 6660 Männer und 4990 Frauen gezählt. In der ersten Dezemberhälfte haben sich 3995 Personen — 3549 Männer und 446 Frauen — als arbeitsuchend gemeldet. Von dieser Zunahme entfallen 2611 Person auf die Bau- und 510 auf die Forstberufe. Im Vergleich mit demselben Zeitpunkt des Vorjahres ist der Stand der Vorgemerkten bei den Männern um 1353 tiefer und bei den Frauen um 582 höher. Ausschlaggebend bei dieser Veränderung sind die Bauberufe mit einer Verminderung um 894 Arbeitsuchende und die Berufe des Gast- und Schankgewerbes mit einer Vermehrung um 252 Arbeitsuchende. Am 30. November 1957 wurden bei den Krankenkassen Kärntens 132.763 versicherte Dienstnehmer gezählt, was gegenüber dem Vormonat ein Abnahme um 3037 darstellt. Während in den Betriebsklassen der Holzverarbeitung (+ 215) und im Handel (+ 201) eine leichte Zunahme zu verzeichnen war, ist der Beschäftigtenstand bei der Baubetrieben um 1150, den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben um 926, den baustofferzeugenden Betrieben um 669, den Hotel-, Gast- und Schankbetrieben um 596 und den Nahrungs. und Genußmittelbetrieben um 209 zurückgegangen. Gegenüber Ende November 1956 ist die Anzahl der unselbständig Beschäftigten um 2968 höher. die nur allmählich gemeinsam gelöst werden können. Die Versorgimg der Gegend von Diex sei noch im letzten Augenblick möglich gewesen. Weitere Projekte der Restelektrifizie-rung sind an die Strompreise gekoppelt, die mit ihren gegenwärtigen Sätzen keinen Optimismus verheißen. Direktor Jeran verwies auch auf die Tatsache, daß die KELAG, nur weil sie ein Gemeinschaftunternehmen ist, imstande sei, auch in unwirtschaftliche Gebiete Strom zu leiten. Nach einer Würdigung der abgeschlossenen Elektrifizierungsarbeiten im BergbauerngeLiel von Diex—Grafenbach durch LAbg. Doktor Mayerhofer namens des Landwirtschaftsreferenten der Kärntner Landesregierung Lhstv. Ferlitsch, hielt Landeshauptmann W e-d e n i g an die Bevölkerung von Diex eine Ansprache, in der er die Entwicklung der Stromversorgung durch die KELAG streifte, die erst nach dem 2. Verstaatlichungsgesetz imstande war, ein Wirtschaftskörper erster Ordnung in unserem Bundeslande zu werden und im größerem Umfange weite Gebiete unseres Landes licht- und strommäßig zu erschließen. Anfangs gab es, sagte der Landeshauptmann, wahrhaftig keine schmeichelhaften Worte für die KELAG, aber ihre Großleistungen und ihre beharrliche Tätigkeit, das Stromnetz zu erweitern und dadurch den technischen Fortschritt der Landbevölkerung zugänglich zu machen, ließen die lautesten Kritiker verstummen. Ehe die finanziellen Grundlagen der Elektrizitätswirtschaft nicht geregelt sind, kann die Stromversorgung nicht mehr im bisherigen Tempo beibehalten werden. Bürgermeister Jandl dankte namens der Gemeinde den Lichtobmännern Bücher und Liendl für ihre unermüdliche Tätigkeit, weiters der Landesregierung, vor allem aber Landeshauptmann Wedenig, der KELAG und allen, die Hand an der Stromversorgungsanlage angelegt haben. Die Annehmlichkeiten des elektrischen Stromes werden hoffentlich beitragen, erklärte der Bürgermeister, die Land- und Bergflucht einzudämmen; sind doch in den letzten sechs Jahren über hundert Menschen von der bergbäuerlichen Scholle ins Tal abgewandert. Das vielfältige Programm der Lichtfeier lag in den Händen des Oberlehrers Liendl, der auch die Chöre der Schulkinder und der Dorfgemeinschaft leitete, sowie ein sinnvolles Laienspiel der Schuljugend, wodurch die Lichtfeier verschönt wurde. Gemeinde wählen am 2. März Die Kärntner Landesregierung trat am 19. Dezember nach Beendigung des Landtags zu einer Nachtsitzung zusammen, in der auf Antrag von Landeshauptmann Wedenig die Ausschreibung der Wahl der Gemeindevertretungen in Kärnten mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut beschlossen wurde. Wahltag ist der 2. März 1958. Die Wahlausschreibung wird im Landesgesetzblatt kundgemacht werden. Die Landesregierung genehmigte ferner den Entwurf für das Pflichtschulerhaltungsgesetz, der dem Kärntner Landtag als Regierungsvorlage übermittelt wird, und beschloß eine neue Geschäftsordnung des Amtes der Kärntner Landesregierung. Über Wunsch der beteiligten Einwohner wurde die Eingliederung der Ortschaften Kühwegboden und Talhof aus der Gemeinde Mitschig in die Stadtgemeinde Hermagor beschlossen. Die Landesregierung sprach schließlich eine Reihe von Beamtenernennungen aus, die mit 1. Jänner 1958 wirksam werden. Auf Antrag des Lhstv. Ferlitsch wurde eine Verordnung beschlossen, mit der die Schußzeit für weibliches Rotwild im Jagdjahr 1957/58 bis 31. Jänner 1958 verlängert wird. 9,7 Millionen Schilling Kleingewerbe-Kredite In der kürzlich unter Vorsitz von Landesrat Räder abgehaltenen Sitzung des kreditbegutachtenden Ausschusses wurden im Rahmen der Kleingewerbekreditaktion wieder Darlehen im Gesamtbetrag von 200.000 Schilling bewilligt. Damit erhöht sich die an das Klein-gewerbe bisher ausgeschüttete Gesamtsumme an zinsbegünstigten Kreditmitteln auf 9,747.100 Schilling. Die branchenmäßige Gliederung der 678 Darlehensnehmer ergibt sich wie folgt: Bäcker 13, Elektro- und Installationsbe triebe 10, Fleischhauer 19, Friseure 24, Gast-und Schankgewerbebetriebe 208, Gemischtwarenhandel 66, Schlosser 12, Schmiede 15-Schneider 29, Schumacher 26, Tischler 11b Sonstige Betriebe 145. Nach Mitteilung de-Landesrates Räder sind Bemühungen im Gange, die Kredithöchstgrenze für den einzelnen Darlehenswerber von 20.000 auf 30.000 Schilling zu erhöhen. Auf alle Fälle sind die Mittel für die Durchführung der Kreditaktion für das Verwaltungsjahr 1958 gesichert. Sie werden wiederum in erster Linie Gast- und Schankgewerbebetrieben zur Vornahme von sanitären Installationen und Modernisierungen sowie Handwerkern zur Anschaffung von M;1 schinen zur Verfügung gestellt werden. Das Heiligtum des Herkules im römischen Tiffen B, fei Stemmarbeiten in der östlichen Vierungsmauer der Pfarrkirche von Feldkirchen stieß man im Jahre 1925 auf einen skulpierten Stein, der freigelegt sich als antiker Torso eines nackten Mannes entpuppte. Der Torso war als Baustein beim Bau der romanischen Vierung verwendet worden. Da die Entstehungszeit der romanischen Urkirche von Feldkirchen um 1200 anzusetzen ist, ist die Zeit der Einmauerung des Torsos in die Turmmauer-um 1200 anzunehmen. Die Bausteine für den romanischen Kirchenbau werden vermutlich aus dem nicht einmal eine Gehstunde entfernten Tiffen geholt worden sein, wo vor der Erbauung der mittelalterlichen Burg von Tiffen noch die Reste römischer Bauwerke den Boden des sogenannten Purpels bedeckt haben mochten. Nach Mitteilung des Mesners der Pfarrkirche von Feldkirchen sind in den Vierungsmauem manche Steinquadern aus Marmor eingemauert, die aus den antiken Resten des Tiffener Burghügels stammen dürften. Der Torso ist in etwa 4 m Höhe in der westlichen Seitenwand des östlichen Längsschiffes eingemauert, die zugleich die Ostwand der Vierung bildet. Ursprünglich mit einem Holzdeckel den Gläubigen verborgen, wurde anläßlich der Restaurierung der Kirche im Jahre 1955 der häßliche Deckel entfernt und der Torso der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. (Als eine Klrchen-besucherin nach Entfernung des Deckels dem kunstsinnigen Pfarrherm Vorhaltungen wegen der nackten Männergestalt machte, soll ihr der Dechant geantwortet haben: „Schauen Sie halt nicht hinauf!“) Der Torso ist 82 cm hoch und 57 cm breit. Die Mauernische, in der sich der Torso befindet, besitzt eine Höhe von 87,5 cm und eine größte Breite von 62 cm. Das Fragment stellt einen Mann von etwa 50 Jahren eines athletisch-pyknoiden Typus dar; der Kopf mit dem Hals, die beiden Unterschenkel samt den Knien, der rechte Arm und die linke Hand fehlen, der linke Arm ist beschädigt. Fast parallel zur Neigung des Rumpfes durchziehen zwei Sprünge den Torso: durch den linken Oberarm -und den darunter gehaltenen Gegenstand sowie durch die rechte Schulter. Es ist möglich, daß diese Sprünge erst bei den Freilegungsarbeiten entstanden sind. Sonst ist der Erhaltungszustand der Torsos als gut zu bezeichnen. Das Material ist einheimischer Marmor. Es handelt sich ohne jeden Zweifel um eine Vollplastik. Das rechte Bein bildet das Standbein, was auch das Muskelspiel des rechten Oberschenkels bezeugt: das linke Bein ist das Vorgesetzte, entlastete Spielbein. Eine mit einem Messer vorgenommene Untersuchung ergab, daß die Unterschenkel nicht etwa noch unter dem Mauerwerk verborgen, sondern samt den Kniepartien abgeschlagen sind. Der Rumpf ist gegen das lotrechte Standbein fast um einen Winkel von etwa 20« nach links geneigt, was voraussetzt, daß sich die abgeschlagene linke Hand an einen Gegenstand stützte, um das Gleichgewicht des Körpers herzustellen. Diese Körperhaltung geht auch aus der deutlich sichtbaren Anspannung des musculus pectoralis major hervor. Die drei Einziehungen in der Rectus-Scheide (incisiones musculi recti) sind besonders an der rechten Rumpfseite deutlich dargestellt. Auffallend sind der starke abdominale Fettansatz sowie der Fettwulst über dem Schambein. Stark ausgeprägt ist das Leistenband in der Leistenbeuge der beiden Körperseiten; es erinnert an die Leistenwülste der griechischen, besonders der archaischen Plastik. Die Gestalt, die uns in der Pfarrkirche von Feldkirchen, wenn auch leider nur als Torso, in heroischer Nacktheit entgegentritt, ist Herkules, der Sohn des Zeus und der Alkmene. Er ist der Besieger des Löwen von Nemea, dessen Fell er dann als Gewand trägt. Mit Löwenfell und Keule, manchmal in einer Hand die goldenen Äpfel der Hesperiden, wird er in Hunderten von antiken Statuen dargestellt. In der Skopaš zugeschriebenen Statue des 4. Jahrhundert v. Chr. (Kopie in der Sammlung Lansdowne, London), hält Herkules mit der rechten ijand das nach abwärts fallende Löwenfell, mit der Linken die über die linke Schulter gelegte Keule. In römischen kaiserzeitlichen Statuen und Reliefdarstellungen, wie sie aus dem westdeutschen und gallischen Raum in großer Zahl auf uns gekommen sind, trägt der Gott meist das Löwenfell über die linke Schulter oder den linken Arm gelegt, das dann hinter Schulter oder Arm frei herabfällt; mit der rechten Hand stützt er sich auf die Keule. Doch gibt es auch Herkulesdarstellungen mit dem Löwenfell über die linke Schulter, die linke Hand statt der rechten auf die Keule gestützt (z. B. ein Relief aus Glanmünchweiler, Museum Speyer, abgebildet bei Esperanüieu, La Gaule Romaine, 8. Band, S. 123, Nr. 6067). In dieser Haltung müssen wir uns auch den Feldkirchner Torso ergänzt vorstellen: mit der linken Hand (die am Bruchstück unmittelbar beim Handgelenk abgeschlagen ist) stützt sich der Gott bei halb abgebogenem Unterarm auf die Keule. Das LöwenfeM hat er entweder mit den Enden um den Hals geknüpft (was bei Herkulesdarstellungen selten ist) oder um die linke Schulter gelegt. Da die rückwärtige Schulterpartie wahrscheinlich unter dem Mauerwerk verborgen ist, würde eine Freilegung des Torsos den Ansatz des Fells sichtbar werden lassen. Eine durch den Druck des Oberarms verursachte Anpressung des Löwenfells an den Rumpf ist in der Antike bei Herkulesdarstellungen nicht .bezeugt. Meist ist am untersten Zipfel des Fells der Löwenkopf dargestellt. Eine Messerprobe ergab, daß das Löwenfell knapp über dem Mauerwerk abgebrochen ist. Der Löwenkopf mußte sich unterhalb der Bruchstelle befunden haben. Am unteren Ende des erhaltenen Teiles ist, halb abgewendet nach rechts blickend, ein bärtiges Männerantlitz zu erkennen. Da wir dem Künstler das Unvermögen, an Stelle e:nes Löwenkopfes einen Mensohenkopf dargestellt zu haben, nicht Zutrauen können, halben wir es hier mit einem in der Antike außerordentlich seltenen Selbsporträt des Künstlers zu tun: die Stirne durch eine tiefe Furche geteilt, die kleinen Augen zusammengekniffen, unter der Knollennase ein breiter Mund, das Gesicht von einem mächtigen Bart mit Ringellöckchen umrahmt. Der rechte Oberarm war wahrscheinlich an den Rumpf gelegt, während der Unterarm etwa wagrecht vorgestreckt war und mit der linken Hand einen oder drei Äpfel hielt. Wenn wir die künstlerische Persönlichkeit des Bildhauers betrachten, so scheidet ein einheimischer Meister wegen des stark hervortretenden plastischen Gestaltungswillens von vornherein aus. Es handelt sich um einen italischen oder griechischen Me'Ster, der in Kärnten gewirkt hat, denn das Material ist Kärntner Marmor. Der Künstler wußte um die Anatomie -und die Proportionen des menschlichen Körpers; er dürfte nach einem Skizzenbuch gearbeitet haben, das er aus seiner italischen oder griechi-chen Heimat -mitgebracht hatte. Der Meister verfügt über beträchtliche künstlerische Qualitäten. Der Kopf scheint zusammen mit dem Hals abgebrochen zu sein; Dübelspuren sind nicht zu erkennen, wie auch Meßpunkte des Bildhauers nicht zu -beobachten sind. Da der Kopf fehlt, ist eine zeitliche Fixierung der Statue nicht möglich. Gleichwohl werden wir nicht, fehlgehen, wenn wir den Torso der Hadrian-ischen Fjgural-plastik zuordnen. Die Höhe der Statue läßt sich unter Zugrundelegung der Größe des Torsos und der Proportionen des menschlichen Körpers mit 153 bis 155 cm errechnen: dies entspricht der Größe der : :::: Neumarkierung der Staatsgrenze Wie verlautet, wurde nach Beratungen, dis abwechselnd in Marburg und in Graz stattlanden, in Graz eine Konvention über die Erneuerung und Regelung der jugoslawisch-österreichische Staatsgrenze paraphiert, hn Sinne der Konvention wird man im kom-'henden Jahr mit der Markierung -der Grenzlinien beginnen. Weil sie schon 20 Jahre nicht erneuert wurden, werden die Arbeiten voraussichtlich zwei bis drei Jahre dauern. Später Will man die Grenze regelmäßig alle fünf Jahre neu markieren. Die Grenzziehung wird y°n einer besonderen gemischten jugoslawisch-österreichischen Kommission auf Grund der Chenzurkunden aus dem Jahren 1920 bis 1930 v°rgenommen werden. Eisenkappel modernisiert sein Lichtspieltheater ..Nun kann sich auch der Markt Eisenkappel rüfamen, ein modern-es Breitwandkino zu beizen. In den letzten Monaten wurde das unter {Khgermeister Haderlap im Jahre 1926 erbaute *wio renoviert, das 283 Sitze zählt. Durch eine Jkkie Decke aus Heraklith-Tafeln, einer Plasfck-pandverkleidung, neuzeitlicher Beleuchtung, ®*üer neuen Bü-hne, einem neuen Vorhang und schließlich durch eine Breitwandprojektions-läche erhielt das Kino nicht nur eine moderne Innenarchitektur, sondern auch eine bessere Akustik und Durchlüftung. Die Renovierungs-p°sten betragen rund 480.000 Schilling. Diesen Erfolgsbericht erstattete namens der Eisen-Eappler Gemeindevertretung, die nun das Kino Spachtet, in einer schlichten Eröffnungsfeier ph Samstag, 28. Dezember, Gemeinderat Josef Eubas, der -unter den zahlreichen Festgästen Eandesrat Si-ma, LAbg. Wit, Bezirkshauptmann ^ r- Wagner, die Gemeinderäte von Eisenkappel Und Vellach, Direktor Jeran von der KELAG E- a. begrüßen konnte. Landesrat Sima beglückwünschte die Eisenkappler Bevölkerung im barnen der Kärntner Landesregierung zu diesem Uiodern-e-n Lichtspieltheater, das der Entspannung nach harter Arbeit -dient und schließlich aUch mehr oder weniger das gesellschaftliche ju«! kulturelle Zentrum des südöstlichen Grenz-j^zi-rkes ist. Er hob den Initiativgeist der Eisen. Eappler Gemeindevertretung hervor, die sich nrer wirtschaftlichen, polit'schen und kulturel-en Aufgaben stets bewußt ist. Diese Feier, in Welche der monumentale Dschingis-Khan-Film ■•Der Eroberer“, ein Cinemascope-Farbfilm-^tfeifen, anli-ef, wurde durch gemischte Chöre uer Eisenkappler Sängerschaft umrahmt. Maturantentage in Klagenfurt Der Landesschulrat und das Landesarbeitsamt Kärnten führten vom 16. bis einschließlich 19. Dezember für die Maturanten und für die Schülerinnen und Schüler der 7. Mittelschulklassen eine berufsaufklärende Vortragsreihe durch. Die Veranstaltung wurde mit Begrüßungsansprachen des Landesschulinspektors für Mittelschulen, Dr. Franz Arnold, und des Leiters des Landesarbeitsamtes, Dr. Anton Choc, eingeleitet. Die Eröffnung nahm in Vertretung des Landeshauptmannes Hofrat Doktor Rudan vor. In allen Ansprachen wurde die große Bedeutung der richtigen Studiums- und Berufswahl für den einzelnen und für die Gemeinschaft hervorgehoben. Anschließend entwarfen namhafte Berufsträger vor den sehr interessierten jungen Zuhörern und Zuhörerinnen die Berufsbilder fast aller akademischen Berufe und der typischen Maturantenberufe. Die Vortragenden gaben eingehende Berufs-beschrei-bungen, zeigten Ausbil-dungswege und die Möglichkeiten des späteren Berufseintrittes auf, wiesen auf die Einkommensverhältnisse hin und hoben ganz besonders die köperlichen, geistigen und seelischen Anforderungen der einzelnen Berufe hervor. Es wurde der Zweck der berufskundlichen Maturantentage erreicht: einen gediegenen Überblick über die möglichen Berufe zu geben un-d damit Voraussetzungen zu schaffen, nach gründlichen Überlegungen die richtige Berufsentscheidung zu treffen. Die Leitung und Gestaltung der berufskundlichen Maturanten tage lag bei dem Referenten für „Schule und Beruf“, Dr. Doliner, und bei Dr. Heinz Benkiser, Abteilungsleiter für Berufsberatung -beim Landesarbeitsamt. Weihnachtsfeier der Krankenhausbediensteten Das Personal des Landeskrankenhauses Klagenfurt beging am 20. Dezember im Speisesaal des Schwesternhauses seine traditionelle Weihnachtsfeier. Ein festliches Programm, an dessen Gestaltung die Schülerinnen der Schwesternschule, die Kleinen des Kinderheimes und das Streichquartett des Collegium musicum mitwirkten, sorgte für weihnachtliche Stimmung. Direktor Dr. Olexinski, konnte unter den Festgästen u. a. Lhstv. Kraßnig, Landesrat Sima, den Präsidenten der Arbeiterkammer, NR Truppe, Vizebürgermeister Seid-ling, Stadtrat Mayerhofer, die Hofräte Doktor Zojer und Dr. Zenkl und ORR Dr. Velikogna begrüßen. Er dankte den Verantwortlichen des Landes für das den Betriebsnotwendigkeiten der Landes-Kramkenanstalten entgegengebrachte Verständnis und wies darauf hin, daß auch im Jahre 1957 wieder einzelne Abteilungen in klinischer und in baulicher Hinsicht modernisiert wurden. Namens der Personalvertretung sprach Betriebsrat GR T e u b e r, der das gute Einvernehmen mit der Kärntner Landesregierung und mit der Direktion bei Lösung aller Personalfragen hervorhob. Im letzten Jahr sei es so gelungen, nicht allein eine Reihe neuer Planstellen zu erfüllen. Mit dem Dank der Direktion an die Ärzte, Schwestern und alle Bediensteten klang die Weihnachtsfeier im Krankenhaus aus. Weihnachtsfeier in der Landesheilstätte Laas Am Sonntag, den 22. Dezember, fand in der Kärntner Landesheiltstätte Laas für die Tuberkulosekranken wie alljährlich eine Weihnachtsfeier statt. Wie in den vergangenen Jahren konnten dank der Initiative des Sozialreferenten der Kärntner Landesregierung, Lhstv. Kraßnig, durch Primarius Dr. Druml, an die derzeit in der Heilstätte befindlichen 24 tuberkulosekranken Kinder willkommene Weihnaohtsgaben verteilt werden. Jedes Kind erhielt eine neue Samthose, ein Paar neue Apreski-Schuhe und einen neuen Pullover. Die Kinder dankten mit sichtlicher Freude für die gelungene Weihnachtsbetreuung. Bau der Wasserleitung Umberg Der zuständige Referent der Kärntner Landesregierung für Wasserversorgung und Kanalisation, Landesrat Ing. Truppe, hat der Vergabe der Arbeiten für die Ausführung des mechanischen Teiles der Wasserversorgungsanlage Umberg zugestimmt. Statuen, die der Meister von Virunum geschaffen (Praschniker-Kenner, Der Bäderbezirk von Virunum). * Im Jahre 1952 wurden an der südlichen Friedhofsmauer von Tiffen Umbauarbeiten vorgenommen und hiebei eine dieser Mauer vorgelagerte Stützmauer abgetragen. Auf einem Stein dieser freigelegten Mauer ist folgende Inschrift eingemeißelt: [HE]RCV[LI] / AVG [SAG] / SATVUVS [VSLM] Satulius hat dem erhabenen Herkules sein Gelübde freiwillig und nach dem Verdienste des Gottes erfüllt. (Näheres über die Inschrift in Carinthia, 145. Jahrgang, 1955, S. 192 f). Bei der Instandsetzung des alten Pfarrhofes und jetzigen Mesnerhauses in Tiffen im Jahre 1952 wurde aus der alten Brüstungsmauer vor diesem Hause der Votivstein CIL III4822 = 11,505 gewonnen, der viele Jahre, wahrscheinlich seit 1914, verschollen war. Auf dem Inschriftfragment ist folgendes verzeichnet: [HERCVU] AVG........... IVS CA[.... HE] RMIA [SACELLV] M EX VOTjO] S(VSCEPTO) IMP(ENDIO) SVO [RBSTIT] VERVNT Dem erhabenen Herkules? halben ... ius Ca... und Hermia das Heiligtum zufolge eines Gelübdes auf eigene Kosten erneuern lassen. (Näheres über die Inschrift in Carinthia, 1955, S. 191 f). Im Herkulesheiligtum von Tiffen, aus dem die Votivinschrift des Satulius und wahrscheinlich auch die Bauinschrif t anläßlich der Wiederherstellung des (vielleicht infolge der Kriegswirren der Alemaneneinfälie) verfallenen Baues auf uns gekommen sind, war das Standbild des Gottes aufgestellt, dessen Torso in der Pfarrkirche von Feldkirchen — dank dem Verständnis des Pfarrherm — nun mehr frei zugänglich ist Es wäre eine Ehrensache des Landes, den nur an der Vorderseite freigelegten Torso aus dem Mauerwerksverband herausarbeiten zu lassen und ihn in der alten, allerdings vertieften Nische neu aufzustellen. Dr. Paul Leber Oberregienmgsrat Dr. Walter Pflegerl: Das Konkordat Die Rechtslage beim österreichischen Konkordat — Die Konkordatsfrage - ein Prüfstein für die Rechtsstaatlichkeit Das am 5. Juni 1933 zwischen dem Heiligen Stuhle und der Republik Österreich abgeschlossene Konkordat (siehe Artikel in Nr. 51/52, 1957, der „Kärntner Landes-Zeitung“) wurde in dem am 1. Mai 1934 ausgegebenen zweiten Stück des Budesgesetzblattes für den Bundesstaat Österreich unter Nr. 2 verlautbart und trat, da die Ratifikationsurkunden am selben Tage ausgetauscht worden wairen, gemäß Art. XXIII mit diesem Zeitpunkt in Kraft. Im ersten Stück des neuen „Bundesgesetzblattes für den Bundesstaat Österreich“ unter Nr. 1 war die „Verfassung 1934“ neuerlich kundgemacht worden, deren Präambel „Im Namen Gottes, des Allmächtigen, von dem alles Recht ausgeht, erhält das österreichische Volk für seinen christlichen, deutschen Bundesstaat auf ständischer Grundlage diese Verfassung“ das autoritäre Prinzip deutlich erkennen läßt. Es war daher nicht verwunderlich, daß sich gegen das gewissermaßen unter der Patronanz einer diktatorischen Staatsverfassung bekanntgemachte Konkordat manches Ressentiment bemerkbar machte, als sich Österreich nach der Befreiung im Jahre 1945 wiederum als demokratisches Gemeinwesen eingerichtet hatte. Im Vollgefühl des neuen Staatsbewußtseins war man auch allzu leicht geneigt, die Rechtsschöpfungen des autoritären österreichischen Staates als suspekt hinzustellen und in Bausch und Bogen verwerfen. Dieser Einstellung fiel auch das österreichische Konkordat 1933/1934 zum Opfer. Man übersah dabei freilich, daß die Initiative zu diesem Konkordat von einer Regierung ausgegangen war, die fest auf dem Boden der Ersten Republik stand. Die Konkordats frage wurde nämlich zum erstenmal bereits im Jahre 1930 offiziel erörtert. Bezeichnenderweise setzte sich vornehmlich der liberale Flügel in der Regierung für einen raschen Fortgang der Verhandlungen ein, um eine Generalbereinigung der eherechtlichen Fragen zu erreichen. Die von Schober im Februar 1931 eingeleiteten Verhandlungen wurden von der im Juni 1931 gebildeten Regierung Buresch fortgesetzt und standen unmittelbar vor dem Abschluß, als D o 11 f u ß am 22. Mai 1932 zum Chef der letzten, nach parlamentarischen Grundsätzen gebildeten Regierung berufen worden war. Die neue Regierung änderte an dem 14 Abschnitte umfassenden Verhandlungsschema kaum noch etwas, so daß das Konkordat auf dieser wirklich einvemehmlich erarbeiteten Basis am 5. Juni 1933 abgeschlossen wenden konnte. So ist es auch zu verstehen, daß dieses Vertragswerk zumindest in sachlicher Hinsicht — und das erscheint mir sehr wesentlich — mit dem „Dollfuß-Regime“ keine Berührungspunkte hatte. Mit Recht wird daher auch in der einschlägigen Fachliteratur die Ansicht vertreten, daß das Bild des österreichischen Konkordats deutlich die Züge der Ersten Republik an sich trägt. Gilt das Konkordat? Die Frage der Gültigkeit wurde erst um das Jahr 1950 aufgeworfen, als der Apostolische Stuhl bei der Bundesregierung Schritte wegen der Anwendung des Konkordats unternommen hatte. Die Konkordatsfrage wurde sodann in die Koalitionsverhandlungen einbezogen und gewann im Jahre 1956 durch Demarchen des Heiligen Stuhles bei der Bundesregierung neuerdings an Aktualität. Die Gültigkeit des Konkordats vom 5. Juni 1933 ist ein völkerrechtliches und ein staatsrechtliches Problem. Der gesamte Fragenkomplex wird am besten durch die Anführung der beiden Hauptargumente gegen die Gültigkeit des Konkordats beleuchtet: Völkerrechtlicher Untergang desKonkordats durch die Annexion Österreichs im Jahre 1938 und Mangel der parlamentarischen Genehmigung des Konkordats. Damit ist aber auch die Kernfrage der Gültigkeit des Konkordats angeschnitten. Die völkerrechtliche Seite des Problems ohne einwandfreien, d. h. insbesondere auch ohne völkerrechtswidrigen Zwang zustandegekommenen Vertragstitel ein Gebietserwerb nur dann ein tritt, wenn eine ungestörte, ununterbrochene und unbestrittene Herrschaftsausübung vorliegt (Spanner, Handbuch des österreichischen Verfassungsrechts, 1957, S. 57; Verdroß, Völkerrecht, S. 212 ff.). Wer mit diesem unbestechlichen und gerade deshalb allgemeingültigen Geiste mißt, wird mühelos wahrhaben, daß sich die Eingliederung Österreichs in das Deutsche Reich keineswegs nach den soeben entwickelten Prinzipien vollzogen hat. Die „gewaltsame Annexion“ bildete unleugbar den Tatbestand eines völkerrechtswidrigen Zwanges. Zudem könnte man auch nicht von einem dauernden, imgestörten und unangefochtenen Besitz Österreichs durch das Deutsche Reich sprechen. Daß man auch in dem Ergebnis (99 Prozent für den Anschluß!) der am 10. April 1938 durchgeführten Volksabstimmung über die „Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich“ nicht etwa das juristische Moment der Rechtmäßig- keit der Annexion erblicken kann, steht schon deshalb außer Zweifel, weil bei diesem ohne jegliche internationale Kontrolle durchgeführten Umengang eine freie Wahl durchaus nicht gewährleistet war. Die De-facto-Anerkennung der Annexion Österreichs wurde aber in der Moskauer Deklaration ausdrücklich rückwirkend widerrufen. Damit ist aber auch hinlänglich dargetan, daß die Annexion Österreichs durch das Deutsche Reich völkerrechtswidrig war und deshalb für letzteres keinen Erwerbstitel abgeben konnte. In diesem Zusammenhang sind auch die drei Deklarationen der provisorischen Staatsregierung vom 27. April 1945, verlautbart unter Nr. 1 bis 3 im neuen Staatsgesetzblatt für, die Republik Österreich, von größter Bedeutung, weil auch sie vom Gedanken der Identität des Staates und der Kontinuität der Rechtsordnung beherrscht sind. Der österreichische Staat nach dem Jahre 1945 ist eins mit defn österreichischen Staat vor dem 13. März 1938, denn er ist durch die Ereignisse des Jahres 1938 nicht zerstört worden; er ist nicht untergegangen, sondern nur handlungsunfähig geworden. Als das Hindernis für seine Handlungsfähigkeit, die Besetzung, weggefallen war, setzte derselbe Staat seine Tätigkeit wieder fort. Es waren am 27. April 1945 lediglich die Hemmnisse weggefallen, die seit der Eingliederung Österreichs in das Deutsche Reich der Ausübung der Staatsgewalt in Österreich infolge der Besetzung durch einen anderen Staat entgegengestanden waren (W. Antoniolli, Allgemeines Verwaltungsrecht, 1954, S. 97). Die Behandlung der völkerrechtlichen Seite des Konkordatsproblems gipfelt also in der Erkenntnis, daß sich der gesamte Wiederaufbau Österreichs auf der Grundlage der Okkupationstheorie vollzogen hat. Die österreichische Regierung nahm diesen Standpunkt von Anfang an ein und der Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 gab ihr darin recht. Aus der Identität der Republik Österreich von 1945 mit dem Bundesstaat Österreich vom 13. März 1938 folgert aber auch unweigerlich, daß die von Österreich seinerzeit abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge (Konkordat!) grundsätzlich als weiterhin in Kraft stehend angesehen werden müssen, falls nicht die Anwendung der clausula rebus sic stantibus gerechtfertigt erschiene. Hinsichtlich des österreichischen Konkordats steht indes fest, daß bisher keiner der beiden Vertragspartner diese Klausel als Endigungsgrund geltend gemacht hat. Bei dieser Sach- und Rechtslage kann natürlich keine Rede davon sein, daß das Konkordat durch die Annexion Österreichs im Jahre 1938 völkerrechtlich untergegangen sei. Die staatsrechtliche Seite des Problems Dieses Problem entwirrt sich sofort, wenn man sich an den am 15. Mai 1955 in Wien Unterzeichneten Staatevertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich (BGBl. Nr. 152/ 1955) hält. In der Präambel dieses Vertrages wird zunächst festgestellt, daß Hitler-Deutschland am 13. März 1938 Österreich mit Gewalt annektierte und sein Gebiet dem Deutschen Reich einverleibte, ferner, daß man nach der am 1. November 1943 verlautbarten Moskauer Erklärung die Annexion Österreichs durch Deutschland als null und nichtig betrachte und, daß als ein Ergebnis des alliierten Sieges Österreich von der Gewaltherrschaft Hitler-Deutschlands befreit wurde; daran anschließend wird der Wunsch der Signatar Staaten ausgedrückt, einen Vertrag abzuschließen, der Österreich als einen freien, unabhängigen und demokratischen Staat wiederherstellt. Die Präambel wird durch diese Klarstellung zu einer programmatischen Erklärung über die Stellung Österreichs infolge der deutschen Besetzung. Die Frage, ob es sich bei der Besetzung Österreichs im März 1938 um eine Okkupation oder eine Annexion gehandelt habe, löst der Staatsvertrag in seiner Präambel durch den Hinweis autoritativ, „daß Hitler-Deutschland am 13. März 1938 Österreich mit Gewalt annektierte und sein Gebiet dem Deutschen Reich einverleibte.“ Der terminus „gewaltsame Annexion“ findet sich übrigens auch im Art. 4 Abs. 1 des Verfassungs-Uberleitungsgesetzes (V-ÜG.) vom 1. Mai 1945, StGB]. Nr. 4, und § 4 Abs. 2 der Vorläufigen Verfassung vom 1. Mai 1945, StGBl. Nr. 5. Um diese Begriffsbestimmung („gewaltsame Annexion“) nach ihrem juristischen Gehalt richtig einschätzen zu können, muß man wissen, daß nach geltendem Völkerrecht nicht schon jede faktische Herrschaftsausdehnung einen völkerrechtlich einwandfreien Gebietserwerb bedeutet, daß vielmehr bei der Besetzung eines fremden Gebietes Gemäß Art. 50 Abs. 1 des Bundes-Verfas-sungsgesetzes in der Fassung von 1929 (B-VG.) bedürfen alle politischen Staats Verträge — ein Konkordat zählt hieher — zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung durch den Nationalrat. Die Genehmigung erfolgt aber nicht in Gesetzesform. Die Staatsverträge erlangen vielmehr im Sinne des Prinzips der generellen Transformierung gemäß Art. 49 Abs. 1 B-VG. an dem im Staatsvertrage selbst vereinbarten oder sonst an dem der Kundmachung nächstfolgenden Tage unmittelbar innerstaatliche Wirksamkeit. Die Staatsverträge schaffen daher, ohne daß sie erst in ein formelles Gesetz transformiert werden müßten, auch für die einzelnen Staatsorgane und für die einzelnen Staatsbürger unmittelbar wirksames Recht, sie sind in ihrer rechtlichen Qualität den Bundesgesetzen koordiniert, können daher insbesondere auch im Sinne des Art. 18 B-VG. die Grundlage für die Erlassung von Verordnungen bilden (Spanner, Handbuch des österr. Verfassungsrechtes, 1957, S. 332). Der Klarheit halber sei aber auch bemerkt, daß die Vertragsverhandlungen selbst und der formale Akt des Vertragsabschlusses unter den Normen des Völkerrechtes stehen. Diese völkerrechtlichen Akte zerfallen nach Spanner in folgende Phasen: 1. in die (meist kommissioneilen) Beratungen der Vertreter der einzelnen Staaten über den Inhalt des abzuschließenden Vertrages; 2. in die Annahme und Unterzeichnung des einvemehmlich festgelegten Textes des Entwurfes des Vertrages durch die bevollmächtigten Vertreter der einzelnen Staaten (Paraphierung); 3. in die Ratifikation des Vertrages durch das nach der einzelstaatlichen Verfassung zum Vertragsabschluß berechtigte Staatsorgan; die Vor. aussetzungen, unter denen dieses Organ den Vertrag ratifizieren darf (Erfordernis einer vorherigen parlamentarischen Genehmigung, Gegenzeichnung der Ratifikation durch verantwortliche Minister), sind durch die einzelstaatliche Verfassung bestimmt; 4. den Austausch der Ratifikationsurkunden zwischen den Vertragspartnern; 5. die Registrierung des Vertrages, früher beim Völkerbund, nunmehr (für Mitgliedstaaten verpflichtend) bei der OVN. Der Mangel der parlamentarischen Genehmigung des Konkordats 1933/1934 führte nim dazu, daß es dann und wann als nicht existent hingestellt wird. Dr. Dorothea Mayer-Mal y, die sich mit der Frage der Gültigkeit des Konkordats vom 5. Juni 1933 in ÖÄKR. VII, S. 195 ff., eingehend befaßt hatte, gelangte zu dem Ergebnis, daß der Art. 50 B-VG. im Zeitpunkt der Ratifikation des Konkordats (in der Nacht zum 1. Mai 1934) nicht mehr galt und demnach die parlamentarische Genehmigung nicht mehr erforderlich war; das Konkordat sei daher nach den damaligen Vorschriften gültig zustandegekommen. Man kann dieser Überlegung im Hinblick auf das am 30. April 1934 kundgemachte Bundesverfassungsgesetz BGBl. I Nr. 255/1934 (Ermächtigungsgesetz) folgen, das den Art. 50 des Bun-des-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 aufgehoben, den Nationalrat und den Bundes rat mit dem auf die Verlautbarung der Verfassung 1934 folgenden Tag aufgelöst und alle diesen Organen auf Grund des Bundesverfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 zustehenden Befugnisse auf die Bundesregierung übertragen hat. Die Bestimmung des Art. 68 Abs. 2 aus dem 4. Hauptstüok der Verfassung 1934, wonach politische Staats Verträge zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des Staatsrates bedurften, war ja zufolge des Verfassungsübergangsgesetzes 1934 vom 19. Juni 1934, BGBl. II Nr. 75, erst am 1. November 1934 in Kraft getreten. Der Meinung, daß das in der autoritären Ära Österreichs entstandene Recht, insbesondere das Verfassungsrecht, niemals Wirksamkeit besitzen konnte, begegnet das Verfassungs-Uberleitungsgesetz vom 1. Mai 1945, StGBl. Nr. 4, in überzeugender Weise. Es bestimmte die Rückkehr zur verfassungsrechtlichen Ordnung, wie sie bis zur Selbstausschaltung des Nationalrates am 5. März 1933 gegolten hatte. Das bedeutete im einzelnen die neuerliche Inkraftsetzung des Bundes-Verfassungs gesetzes in der Fassung von 1929 (Art. 1 V-ÜG.) und die Aufhebung aller nach dem 5. März 1933 erlassenen verfassungsrechtlichen Normen (Art. 2 V-UG.). Im Art. 3 V-ÜG. sind die einzelnen aufgehobenen Gesetze, darunter die Verfassung 1934, BGBl. II Nr. 1, das Bundesverfassungsgesetz vom 30. April 1934, BGBl. I Nr. 255, und das Verfassungsübergangsgesetz 1934 vom 19. Juni 1934, BGBl. II Nr. 75, noch besonders angeführt. Wäre das Verfassungs-Uberleitungsgesetz vom 1. Mai 1945, StGBl. Nr. 4, nicht erlassen worden, dann wäre nach dem Standpunkt der Identität des Staates und der Kontinuität der Rechtsordnung das österreichische Verfassungsrecht nach dem Stande vom 13. März 1938 wieder wirksam geworden. Die Effektivität des früheren Rechts ist damit außer Zweifel. Aber selbst wenn jene recht hätten, die mit dem Mangel der parlamentarischen Genehmigung des Konkordats vom 5. Juni 1933 operieren, wäre die Gültigkeit dieses Staatsvertrages noch lange nicht, in Frage gestellt. Wird nämlich ein Staatsvertrag der im Art. 50 B-VG. bezeichneten Art ohne die verfassungsgesetzlich geforderte Genehmigung des Nationalrates abgeschlossen, dann liegt nach Spanner (Handbuch des österreichischen Verfassungsrechts, 1957, S. 332) nicht etwa ein nichtiger, rechtlich irrelevanter Akt vor. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des Art. 49 B-VG., vor allem aber auch daraus, daß die Staatsverträge nach dem B-VG. den Bundesgesetzen koordiniert sind: Ebenso wie Gesetze, die im Widerspruch mit dem B-VG. zustandekamen, zwar verfassungswidrige, gleichwohl aber rechtlich verbindliche Akte sind, sind daher auch Staatsverträge, bei deren Abschluß die verfassungsgesetzlichen Vorschriften verletzt wurden, zwar verfassungswidrig, gleichwohl aber rechtlich verbindlich. Schließlich soll noch die sich aus Art. 30 Abs. 4 der Verfassung 1934 ergebende Frage nach der Gültigkeit des Konkordats untersucht werden. Die in dieser Verfassungsvorschrift genannten Artikel des am 5. Juni 1933 Unterzeichneten Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich erlangten nämlich mit dem Tage der Kundmachung (1. Mai 1934) „die Kraft von Verfassungsbestimmungen“, ein der Verfassung 1934 sonst nicht geläufiger terminus. Es ist natürlich klar, daß diese Privilegierung einiger Konkordatsartikel, d. h. ihre Gleichstellung mit Verfassungsbestimmungen, nur für die innerstaatliche Rechtsordnung Bedeutung haben konnte. Das Konkordat als völkerrechtlicher Vertrag war hievon in keiner Weise betroffen; die erwähnte Privilegierung hatte völkerrechtlich keine Wirkung, so daß die im Art. 30 Abs. 4 der Verfassung 1934 besonders herausgestrichenen Konkordatsbestimmungen im Staatsvertrag selbst völlig unberührt blieben-Der Art. 2 des Verfassungs-Überleitungsgesetzes vom 1. Mai 1945, StGBl. Nr. 4, mit I dem alle nach dem 5. März 1933 erlassenen j Bundesverfassungsgesetze und in einfachen j Bundesgesetzen enthaltenen Verfassungs- 1 Bestimmungen aufgehoben wurden, läßt daher ) wohl die Deutung zu, daß den betreffenden \ Konkordatsartikeln der verfassungsrechtliche Charakter wieder entzogen wurde, sie aber wie | ein einfaches Gesetz weitergelten. Diese An- , sicht wird von namhaften Gelehrten (P 1 ö c h L I ÖAKR. 1/1957, S. 19; Spanner, Handbuch des österreichischen Verfassungsrechts, 1957, S. 456; Hellbling u. a.) vertreten. Der Veifassungsdienst des Bundeskanzleramtes nimmt den gleichen Standpunkt ein. Jenen aber, denen diese Argumente' tion bedenklich erscheint, die also an der restlosen Liquidierung der verfassungs- i rechtlichen Konkordatsartikel durch das V-UG-1945 festhalten, sei gesagt, daß die meisten j dieser Artikel heute längst wieder zum unbestrittenen Rechtsbestand der Republik Österreich gehören. Allein der Artikel II (vgl. Art. 30 Abs. 4 der Verfassung 1934) erhärtet diese Behauptung. Es wird nämlich kaum jemand finden, daß die katholische Kirche in Österreich etwa nicht mehr öffentlich-rechtliche Stellung besäße. Ich komme daher zum Ergebnis, daß das an1 5. Juni 1933 Unterzeichnete und am 1. M3’ 1934 kundgemachte Konkordat zwischen dete Heiligen Stuhl und der Republik Österreich nach wie vor staats- und völkerrechtlich gültig ist. Dabei muß man allerdings in Betracht ziehen, daß das Konkordat in seiner staatsrechtlichen Wirksamkeit (als Bundesrecht) durch die spätere Gesetzgebung (Ehegesetz. Kirchenbeitragsgesetz usw.) oft sehr wesentlich abgeändert worden ist. (Schluß folgt!) | Aus der Theatergesdiichte Klagenfurts In den letzten 170 Jahren drei Theatergebäude | hervor: das Dach sei schadhaft und der Regen i sickere durch, von den Öllampen fallen Tropfen : ins Parterre, die Logentüren im ersten Stock schließen nicht, wenn jene im zweiten Stock i stark besetzt seien usw. Als bereits die Dippel-i böden stark vermorscht waren und allerhand ; andere Bauschäden für die Theaterbesucher , , zur Gefahr wurden, vor allem aber im Hin- m der „eutigen Karfreit- i b]jck auf jen Ringtheaterbrand in Wien (mit nnH H11 m- h homm. 1 is zum Jahre 1787 hatte unsere Landeshauptstadt Klagenfurt kein festes Theater. Bis dahin wurde nur im Jesuitenkollegium Straße und durch herum ziehende Wandertruppen in provisorischen Bretterbuden oder auch im Freien Theater gespielt. Zumeist wurden dem damaligen Zeitgeist entsprechend religiöse Dramen aufgeführt. Zu einem richtigen Theaterleben kam es erst, als das ständische „Ballhaus“, ein Tanzlokal für den Adel und das höhere Offizierskorps, zu einem Schauspielhaus umgebaut Und im Jahre 1787 in Betrieb genommen Wurde. Graf Christallnig wurde Intendant dieses neuen Musentempels, in dem Leasings Dramen und Haydns Oratorien aufgeführt Wurden. Dieses erste ständige Theater, das zwar im Laufe der Zeit immer besser ausgestaltet Wurde, erwies sich schließlich als zu baufällig, so daß sich die Stände schließlich zur Errichtung. eines neuen Theatergebäudes entschlossen. Die Hofkanzlei sprach sich zwar mit dem Hinweis dagegen aus, daß das dafür aufzuwendende Geld besser für Landschulen gewidmet werden solle, denn Theaterspielen könne utan auch wie bisher in Bretterbuden; aber die Stände setzten schließlich ihren Willen durch. Das neue Theater wurde beim Fluder unterhalb des Kleinmayerschen Hauses (also weiter vorne als das heutige) erbaut und im Jahre 1811 eröffnet. Nach heutigen Begriffen war es baulich und hinsichtlich Innengestaltung ziemlich primitiv. Die älteren Klagenfurter erinnern sich gerne noch an das „alte“ Theater. Weder im Ballhaus noch im neuen Theater gab es einen festen Spielplan bzw. ein ständiges Schauspielpersonal. Wenn es mitunter auch echte Kunst gab, so waren doch ganz seichte Stücke die Regel, So wurde z. B. „Dis Teufelsmühle am Wienerberg“ hundertmal aufgeführt. Von Wandertruppen und Dilletantengesellschaften wurden kürzere oder längere Gastspiele gegeben, wobei italienische Wandertruppen am öftesten auftraten. Aber auch Artistentrupps und andere recht primitive Schaustellungen wurden zugelassen. Was gerade in solchen Fällen an Reklame geleistet wurde, dafür ein Beispiel: Am 5. Juli 1817 gastierte laut Theaterzettel "die mit hoher Bewilligung hier .„anwesende Goppinische Gesellschaft der Pantomimespieler und Tänzer“ im Klagenfurter Theater. Das Programm lautete: „Istens werden verschiedene künstliche Tänze auf dem Seil Statt haben / 2tens wird Carolina Coppini auf dem Seil die französische Zither schlagen / 3tens wiederholt man das so beliebte Pas de Deux, betitelt „Zakir“ auf zwei teilen ohne Balancierstange / 4tens wird eine Pantomime mit Tanz, betitelt „Die Müllnerin-nen oder die Liebe auf dem Lande“ aufgeführt Werden / Den Beschluß wird ein lustiges pos-s*erliches Bauernquartett machen.“ Diesem Programm ist ein langer Werbetext ?ngefügt, überschrieben mit „Hohe, Gnädige, ('erehrungswürdige!“ Anschließend eine gromke Erläuterung der Darbietungen und viele Verbeugungen vor dem eingeladenen Publikum. •e pre.ise für dieses artistische Gastspiel ^aren: Galerie (damit waren die Logen im "alten“ Theater gemeint) 45 Kreuzer, Parterre Kreuzer und letzter Platz 15 Kreuzer. x Seit 1868 Stadttheater Klagenfurt wurde im Jahre 1850 eine autonome Stadt, also von der ständischen Verwaltung unabhängig. Wie vieles andere übergaben 3,6 Stände im Jahre 1868 auch das Theater-E®bäude in das Eigentum der Stadtverwaltung. ,‘e Stände haben sich dabei nur eine Frei--?6e ausbedungen. Mit der Übernahme des lheaters durch die Stadtgemeinde wurde allmählich ein richtiger Spielbetrieb eingeführt. T°ßen Ruhm und Aufschwung erfuhr das f*aus durch Gastspiele der damaligen Sterne "ni Wiener Theaterhimmel: Josefine Gall- f'uyer, Maria Geistinger und Alexander Gi-üradi. Maria Geistinger starb in Klagenfurt, ^ürde hier begraben und ers tspäter nacn len übergeführt. Dcr Theaterbetrieb wurde jeweils an Päch-ryr vergeben. Ein besonders erfolgreicher hektor war Franz Eglseer, der den Betrieb Gustav Leopold übernahm. Die Stadt-jpmeinde verfügte damals offenbar noch über ,e.!ne eigene Theaterkonzession, denn sonst Jare folgender Ukas des k. k. Landesprä-" denten vom 18. September 1895 nicht zu vergehen: i 'M die Herren Franz Eglseer und Gustav .eepold. Infolge Ihres Ansuchens vom 14. Sep-tjmber d. J. wird Ihnen die Bewilligung cr-in Kärnten, besonders in den Städten v‘®genfurt und Villach auf die Dauer Ihrer erträge mit den betreffenden Gemeindever-mtungen theatralische Vorführungen gegen ffOaue Beobachtungen der Bestimmungen der d« ea*-erordnung. vom 25. Oktober 1850, dann r bestehenden sonstigen Polizei- und Er-t>?rbsteuervorschriften sowie der speziell zur ü'Ptanhaltung von Feuersgefahr getroffenen etwa noch zu erlassenden besonderen An-a 3llUngen geben zu dürfen.“ (Das war echter mtsstil, in einem Schlangensatz). ayVvie das alte Theater beschaffen war, geht s aufgezeichneten Klagen und Beschwerden 200 Menschenopfern), entschloß sich die Stadtgemeinde unter Bürgermeister Jessernig, die notwendigen Sicherungsarbeiten durchzuführen. Sie erforderten einen Aufwand von 50.000 Gulden. Das Schindeldach wurde durch ein Blechdach ersetzt. Gleichzeitig wurde das angrenzende „Schwabenwirtshaus“ angekauft, das dann durch lange Zeit der Treffpunkt der Künstler und gleichzeitig Theaterbüffet war. Mit der wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung der Landeshauptstadt wurde das unansehnliche und feuergefährliche alte Thea-terge-bäude geradezu zum „Schandfleck“. In der Gemeinderatssitzung vom 21. Juli 1907 wurde daher der Beschluß gefaßt, ein neues modernes Theatergebäude zu errichten. Mit einem Kostenvoranschlag von 700.000 Kronen wurde der Bau nach den Plänen der Wiener Architekten Fellner und Helmer Ende 1908 in Angriff genommen. Die Grundsteinlegung fand am 2. Dezember 1908 statt. Im September 1910 war das nach der damals fortschrittlichsten Theaterbaukunst ausgeführte Gebäude fertig. Es erhielt aus Anlaß des 60jäh-rigen Herrscherjubiläums Kaiser Franz Josef I. den Namen „Jubiläums-Stadttheater“, der bis heute groß an der Stirnseite des Theaters steht. Am 22. September 1910 erfolgte die Schluß- | steinlegung und gleichzeitig, die Eröffnungsvorstellung, Das Festprogramm bestand aus der Jubelouvertüre „Gebet für Kaiser Franz Josef I“, einem Festprolog aus „Wilhelm Teil“, aus „Die Weihe des Hauses“ von Beethoven und aus der Aufführung „König Ottokars Glück und Ende“. Das neue Theater In den 47 Jahren seines Bestandes hat das heutige Stadttheater eine wechselvolle Geschichte durchgemacht. Verschiedene Direktoren haben es zu großem Ansehen emporgehoben, aber immer wieder gab es dazwischen Krisen künstlerischer, vor allem aber finanzieller Natur. Die Stadtväter hatten ihre liebe Not, den Theaterbetrieb als zentrale Kulturstätte des Landes aufrechtzuerhalten. Die Direktoren, die als Pächter ja selbständige Unternehmer waren, stellten und steigerten ihre Ansprüche auf Beihilfen aller Art aus dem Stadtsäckel. Zur Entlastung des Aufwandes für das Theater wurde ein zusätzlicher Betrieb geschaffen, das Kino. Und als in den dreißiger Jahren die große wirtschaftliche Stagnation eintrat,- mußte das Theater stillgelegt werden. Nur das Stadttheaterkino ersetzte die Kulturbedürfnisse der Klagenfurter. Nach der Angliederung Österreichs an „Großdeutschland“ wurde das Haus in „Grenzlandtheater“ umgetauft. Im Jahre 1944 wurde der Betrieb abermals stillgelegt. Die männlichen Darsteller erreichte der Einrückungs-befehl, während die weiblichen in den Arbeitseinsatz befohlen wurden. Nach dem Einmarsch der britischen Trup- pen wurde das Theater von der Besatzungsmacht beschlagnahmt. Die neu eingesetzte demokratische Stadtverwaltung hatte kein Verfügungsrecht über das eigene Haus, das der britischen Truppenbetreuung diente. Die heimgekehrten Schauspieler waren brotlos. Zu Beginn des Jahres 1946 raffte sich das langjährige Mitglied des Theaters, Theo Knapp, auf und bildete aus den arbeitslosen Schauspielern eine „Not- und Arbeitsgemeinschaft“. Sie wurde von der Stadtverwaltung kräftigst unterstützt. Die Besatzungsmacht stellte nach langwierigen Verhandlungen das Theater fallweise für Vorstellungen des heimischen Ensembles zur Verfügung. Um die soziale Lage der Schauspieler zu verbessern, wurden mit Unterstützung der öffentlichen Hand im „Vereinsheim“, dem heutigen Funkhaus, die „Kammerspiele“ ins Leben gerufen, deren Initiator wiederum Theo Knapp war. Nach dem die Stadtverwaltung in vielen Eingaben an die Besatzungsmacht und durch Interpellationen im Landtag, im Nationalrat und durch Interventionen in London die Freigabe des Theaters durch die Besatzungsmacht betrieben hatte, räumte diese endlich das Haus und im Herbst 1948 konnte wieder ein geordneter eigener Theaterbetrieb aufgenommen werden. Zum Direktor wurde Theo Knapp bestellt, jedoch eine eigene städtische Theaterverwaltung eingeführt. Es gab natürlich viele Anfangsschwierigkeiten und die Stadtverwaltung mußte bedeutende Subventionen für den Betrieb gewähren. Da ihr dies auf die Dauer nicht möglich war, wurde die Weiterführung des Theaters abermals in Frage gestellt. Da aber de Erhaltung des Theaters als wichtige Kultur- und Bildungsstätte für Stadt und Grenzland unerläßlich ist, ist es im Jahre 1950 gelungen, zwischen der Landeshauptstadt und der Landesregierung eine gemeinsame Basis zur dauernden Finanzierung des Theaters zu schaffen. E. P1 u c h Im Stadttheater Klagenfurt: „Margarethe” als Opernpremiere Oper in fünf Akten von Charles Gounod. Text nach Goethes „Faust“ Als zweite Opernpremiere der diesjährigen Theatersaison wurde die Oper „Margarethe“ von Charles Gounod auf den Spielplan gesetzt. Gounods „Margarethe“ entlehnt ihre Handlung zwar Goethes Faust-Dichtung, gestaltet sie aber ganz nach seinem französischen Geschmack. Deuten die Massenszenen des Werkes noch auf die Ideale der großen Oper zurück, tritt uns die Musik in wohltuender Frische und Natürlichkeit der Formgebung entgegen. Mit einer Fülle weicher Liebesmelodien hat der Komponist das Paar. Faust-Margarethe ausgestattet. Mephisto, der alles andere als eine goethische Figur ist, sind die charakteristischesten Stücke der Oper zugedacht, wie das „Lied vom Goldenen Kalb“ mit seinem niederschmetternden Hohne und das frivole Ständchen vor Margarethens Tür. Wolfgang Schubert war es, der die Partitur zum blühenden Erklingen brachte. Gleich das Orchestervorspicl entfaltete sich mit seinen verschiedenen Stimmen zu großem seelischen Ausdruck. Der Kontakt mit der Bühne war schon selbstverständlicher. Dem romantischen Geschehen auf.der ßliline wußte der Ms Gast der Laibacher Staatsoper, Ciril Debevek, Silvester mit „Lumpazivagabundus" Der böse Geist Lumpazivagabundus ist ein seltener Gast auf unserer Bühne. Wohl deshalb, weil das Stück schon hundert Jahre alt ist, die Rahmenhandlung in unseren Tagen fad erscheint und der Lebensboden Nestroyscher Possen von der Zeit hinweggeschwemmt wurde. Aber anderseits sind in dieser Zauberposse mannigfache Reg'ekünste möglich und so geistert das liederliche Dreigespann doch ab und zu im Repertoir der Bühnen, mit dem allgemeinen Bedauern, daß Nestroy um hundert Jahre zu früh gestorben ist. Wieviel Zeitgeschehen könnte er heute geistreich parodieren und gar manche Dekadenz und Unigereimthe-'t würde seinen Possen zum Opfer fallen. Die Fee Amorosa oder der Zauberer Mysti-fax haben es offenbar der Direktion unseres Theaters einigegeben, „Lumpazivagabundus“ in der Silvesternacht aufmarschieren zu lassen und ihn dann bei polterndem Humor mit dem unwiederbringlich Dahingegangenen und dem alten Jahr abermals in die Vergangenheit zu schicken. Philipp Z e-ska, der Regisseur, hielt sich, wo es nur ging, an das Biedermeier mit seiner süßen Romantik, seiner Wehmut und seiner gemütlichen Lebensart und an Nestroy. Auch Erich Kondrak verwandelte seine Szenen-bilder im Geiste des Possenschreibers in ein gemütliches Wiener Vorstadttheater, während Franz G erstacker sein Orchester heiter und korrekt in die zeitgenössische Biedermeierstimmung hineindirigierte. Die Aufführung schien uns nicht so feurig-flüssig, wie Nestroyaden sonst verlaufen, sondern im gemütlichen Tempo und einer soliden Silvesterstimmung. Biederes ließ manchmal das Biedermeierliche nicht ganz im Glanz erstrahlen. Vielleicht war daran der Zeitgeist schuld. Vor allem wurde die Feerie und die chorische Eingangsszene nicht ganz dem Pathos und der Ironie des Dichters gerecht. Aber es mag dies Urteil -bloße Gescbmacksache sein. Das eigentliche Spiel dieser Zauberposse beginnt schließlich doch erst mit dem liederlichen Kleeblatt, das in einem lückenlosen und freudigen Zusammenspiel überdurchschnittliche Höhe erreichte und den traditionellen Gag, der Generationen von Theaterbesuchern lachen gemacht hat, erfrischend gestaltete. So war Georg Bücher a. G. die große Attraktion, obwohl er sich nie nach vorne spielte. Sein Knie-riern war der Prototyp des philosophierenden Säufers, sein wandernder Sohustergeselle hatte etwas Ahasverisches an sich. Franz Stein-b e rg a.-G. in der Rolle des luftigen Schneiders Zwirn, war wie immer spielvers-essen und voll lustiger Einfälle. Seine Salonszene möge manchmal zu konventionell gewirkt -haben, aber sie traf i-ns Schwarze und wurde Nestroys boshafte Parodie auf die Neureichen, die nie aussterben, bestens gerecht. Mit echtem Tonfall und natürlichem Gehaben eines geknickten Liebhabers spielte Hanns E y b I seinen schwerblütigen Tischler und auch später den offenbaren Glückspilz im Hause Hobelmann. Die vielen Nebenrollen waren passend besetzt und ihre Träger haben nicht geringen Anteil am Gelingen der Aufführung. Die Silvesterpremierengäste i-m ausverkauften Hause schienen über all das sehr vergnügt und sparten nicht mit Beifall, Blumen und Geschen- ken. bl. seine bedeutende Inszenierungskunst anzupassen. Die einzelnen Bilder und Szenen waren bis zum letzten Chorsänger belebt und wirksam gestaltet. Die Bühnenbilder Eduard Löfflers wirkten nur zum Teil überzeugend. Warum der Chor diesmal gesanglich von seiner Kraft und seinem Klang- verlor, ist nicht recht zu verstehen! Trotz dem wegen Erkrankung Zdenko Richters gastierenden Helge Rosvaenge muß an erster Stelle Helmut C o n r a d t genannt werden, dessen Charakterisierungskunst ganz hervorragend war. Wenn auch seine Stimme im Volumen für diese Partie nicht ganz ausreicht, so wußte er ihr doch dramatische Effekte zu entlocken. Schauspielerisch überlegen und listig beherrschte er seine große Partie. Er läuft Gefahr, manchmal zu übertreiben. Den melodisch weichen Melodien Gounods gegenüber sang Helge Rosvaenge seinen Part als Faust fast zu derb, trotzdem gestaltete er sie als großer Routinier sehr eindrucksvoll. In seinem letzten Klagenfurter Gastspiel in „Ein Maskenball“ schien er uns bedeutender. Das Gretchen sang in Vertretung der erkrankten Hilde Vadura die sympathische Edith Kermer. Ihre Stimme ist klar, hat ein angenehmes Timber und eine beachtliche musikalische Einfühlungsgabe. Ihre -schauspielerische Leistung ist nicht zu unterschätzen. Für die Partie des Valentin war Heinrich Schuberts Stimme etwas zu weich und vielleicht zu unsoldatisch. Betty Kopier war diesmal als Martha recht am Platze. Als S-iebel sprach Edith H e r 11 sehr an. Hubert T r a 11 n i g war als Brander in guter Form. Der glänzende Verlauf der Aufführung fand beim Publikum dankbare Anerkennung, M. „Ein Mond für die Beladenen” Schauspiel in drei Akten von Eugene O’Neill — Deutsche Bearbeitung von Marianne Wentzel tes Genre-Bild einer unkonventionellen Farmersfamilie entstehen läßt. Die Befürchtung aus dem ersten Akt, daß sie zuviel des Guten einer Räsonne-use in ihrer Rolle habe, erwiesen sich in der weiteren Handlung- als überflüssig. In der Anlage scheint das Stück viel zu breit, und Hans Kugelgrub er als Regiechef hätte manche gutgemeinte Aussage in den leidenschaftlichen Auftrieben und psychologischen Verwerfungen kürzen können. Eduard Löffler als Bühnenbildner traf die vorgeschriebene Neu-England-Architektur im Sinne des Dichters und schuf damit den Rahmen für den Beladenen in einer Mondnacht. bl. Ibsen, Freud und Nietzsche sind bei Eugene O’Neill, dem amerikanischen Dramatiker schotrischer Abstammung, dessen Werk „Ein Mond für die Beladenen“ in der Vorweihnacht in den Kammerspielen aufgeführt wurde, aufrecht Pate gestanden. Alle Stücke O’Neills sind für das amerikanische Publikum gebaut, das offenbar sich vom epischen Theater mehr angesproehen fühlt, als das mitteleuropäische. Diesmal behan. delte der Dichter wieder einmal die Mutterbindung und die ihm eigene Ausweglosigkeit, in der die Liebe nicht mehr die erlösende Kraft hat, sondern der Tod. Es ist die Geschichte eines vermögenden Jünglings, der kraft seines Geldes mit beiden Händen nach den Sternen greifen kann. Aber der Tod seiner Mutter unterbricht jäh die Lebensgier. Er will sich im Trunk trösten und gleitet allmählich ab. In einigen hellen Augenblicken fühlt er sich zur einfachen Farmerstochter hingezogen und glaubt bei ihr Trost, Verstehen und Verzeihung zu finden. Hiezu ist eine romantische Mondnacht ausersehen, in der die Geister gebannt werden und in der er die trübe Geschichte von dem schmerzvollen Tod der Mutter erzählt. In diesem Seelendrama verkörpert Georg Sucher a. G. den Farmer und Pächter Phil Hogan mit Wucht und Überzeugung, Wirkungsvoll und auf das Milieu der zwanziger Jahre in Connecticut abgestimmt, gelingt es ihm, gerade die Chance in den Vordergrund zu rücken, den beladenen und seelisch ungestümen Fant Tyrone (Edgar Kelling), der redlich zur guten Aufführung beitrug, zu helfen und mit seiner Tochter Josie glücklich zu machen. Der Handlungskern liegt aber bei Josie Hogan (Ruth Birk), die vorerst ihren Bruder Mike, den Herbert Stefan einfühlend spielt, ver- für die der Kärntner Druckerei volles Lob ge-abschiedet und hierbei ein schwarzweiß genial- | bührt. KÄRNTEN Leben und Kunst / Fremdenverkehr In der Vorweihnacht ist das zweite Heft der Zeitschrift „Kärnten“ im Verlag der Kärntner Druck- und Verlagsgesellschaft erschienen. Es ist vorwiegend dem Wintersport in unserem Bundeslande gewidmet, wobei die Auswahl der Winterlandschaften in den Illustrationen eine glückliche war. Das neue Heft vermittelt auch durch eine Reihe wertvoller Beiträge von Doktor Dinklage, Walther Nowotny, Richard Milesi, Philipp Zeska, Peter Goritschnig und Matthias Maierbrugger heimatkundliches Wissen, während Otto Maria Polley durch seine Erzählung „Im Neuschnee“, winterliche Bergstimmung ins Gemüt des Lesers zaubert. In diesem Heft muß auch wieder die drucktechnische Seite hervorgehoben werden und die graphische Gestaltung, für " " "™" 33unöesgefe£blatt für bie Sftepublif Öfterretd) Das 70. Stück ist am 26. November 1957 erschienen. Es enthält: Nr. 239. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Regelung des Grenzüberganges der Eisenbahnen samt Schlußprotokoll. Nr. 240. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr. Nr. 241. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den erleichterten Straßendurchgangsverkehr zwischen Salzburg und Lofer über deutsches Gebiet und zwischen Garmisch-Partenkirchen und Pfronten/Füssen über österreichisches Gebiet. Nr. 242. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den erleichterten Eisenbahndurchgangsverkehr auf den Strecken Mittenwald (Grenze)—Griesen (Grenze) und Ehrwald (Grenze)—Vite (Grenze). Nr. 243. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Durchbeförderung von Häftlingen auf den Eisenbahnstrecken Mittenwald (Grenze)—Griesen (Grenze) und Ehrwald (Grenze)—-Vite (Grenze). Nr. 244. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Beförderung von Exekutivorganen im Straßen- und Eisenbahndurchzugsverkehr. Verwaltungsgerichtshof Ausschreibung Beim Verwaltungsgeriohtshof gelangen ein Dienstposten eines Senatspräsidenten (sechste Standesgruppe der Richter) und allenfalls im Wege der Nachbesetzung ein Dienstposten eines Rates des Verwaltungsgerichtshofes (fünfte Standesgruppe der Richter) zur Besetzung. Die gehörig belegten Gesuche sind bis längstens 15. Jänner 1958 beim Präsidium des Verwaltungsgerichtshofes in Wien, I., Judenplatz 11, einzubringen. Im öffentlichen Dienst stehende Bewerber haben ihre Gesuche im Dienstwege vorzulegen. — Wien, am 10. Dezember 1957. — GZ: 12/59-Pr./1957. Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes: Pilat e. h. Ami der Kärntner Landesregierung Kundmachung des Landeshauptmannes vom 18. Dezember 1957, ZI. Vet-44/17/57, mit welcher der für ein Kilogramm des Lebendgewichtes berechnete Werttarif für Nutzschweine für das erste Vierteljahr 1958 festgesetzt wird. Gemäß § 52 lit. b) des Tierseuchengesetzes vom 6. August 1909, RGBl. Nr. 177, in der geltenden Fassung, wird im Einvernehmen mit der Landwirtschaftskammer für Kärnten der Durchschnittspreis für Nutzschweine, der während des letzten Vierteljahres auf den wichtigsten Märkten des Landes für Nutzschweine pro Kilogramm des Lebendgewichtes erzielt wurde, für das erste Vierteljahr 1958 festgesetzt wie folgt: Ferkel bis acht Wochen, pro Kilogramm S 15.—; Läufer (über acht Wochen bis fünfzig Kilogramm), pro Kilogramm S' 14>S Schweine über 50 Kilogramm; pro Kilogramm S 13.—. Klagenfurt, am 18. Dezember 1957. — Zahl: Vet.-44/17/1957. Für den Landeshauptmann: Der Landeshauptmannstellvertreter: Ferlitsch e. h. Kundmachung des Landeshauptmannes vom 18. Dezember 1957, ZI. Vet.-44/16/57, mit welcher der für ein Kilogramm berechnete durchschnittliche Marktpreis für geschlachtete Schweine aller Qualitäten für den Monat Jänner festgesetzt wird. Gemäß § 52 lit. a) des Tierseuchengesetzes vom 6. August 1909, RGBl. Nr. 177, in der geltenden Fassung, wird der pro Kilogramm berechnete durchschnittliche Marktpreis, der im Vormonat in Klagenfurt für geschlachtete Schweine aller Qualitäten amtlich notiert war, für den Monat Jänner 1958 mit S 15.— pro Kilogramm festgesetzt. Klagenfurt, am 18. Dezember 1957. — Zahl: Vet.-44/16/1957. Für den Landeshauptmann: Der Landeshauptmannstellvertreter: Ferlitsch e. h. Kundmachung des Landeshauptmannes vom Dezember 1957, ZI. Vet.-44/18/57, mit welcher der für ein Kilogramm des Lebendgewichtes berechnete Werttarif für Geflügel für das erste Halbjahr 1958 festgesetzt wird. Gemäß § 52 a des Tierseuchengesetzes vom 6. August 1909, RGBl. Nr. 177, in der geltenden Fassung, wird im Einvernehmen mit der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft der gemeine Wert (das ist der Verkaufsdurchschnittswert) für Hausgeflügel für das erste Halbjahr 1958 festgesetzt wie folgt: 1. Hühner: 1 a) Eintagskücken, pro Stück S 5.50; b) Kük-ken bis zwei Wochen, pro Stück S 6.—; c) Kücken bis vier Wochen, pro Stück S 8.—; d) Kücken bis sechs Wochen, pro Stück S 10.—; e) Kücken, weiblich, bis sechs Wochen, pro Stück S 20.—; f) Junghühner bis sechs Monate, pro Kilogramm Lebendgewicht S 30.—; g) Althühner, pro Kilogramm Lebendgewicht S 22.—. 2. Truthühner: a) Eintagskücken, pro Stück S 15.—; b) Ktik-ken bis sechs Wochen, pro Stück S 30.—; c) Jungtiere bis sechs Monate, pro Kilogramm Lebendgewicht S 25.—; d) Alttiere pro Kilogramm Lebendgewicht S 20.—. 3. Gänse: a) Eintagskücken, pro Stück S 22.50; b) Kük-ken bis drei Wochen, pro Stück S 30.—; c) Junggänse bis sechs Wochen, pro Stück S 40.—; d) Junggänse bis sechs Monate, pro Kilogramm. Lebendgewicht S 25.—; e) Altgänse, pro Kilogramm Lebendgewicht S 22.—. 4. Enten: a) Eintagskücken, pro Stück S 10.—; b) Kük-ken bis drei Wochen, pro Stück S 16.—; c) Jungenten bis zehn Wochen, pro Stück S 30.—; d) Jungenten bis sechs Monate, pro Kilogramm Lebendgewicht S 25.—; e) Altenten, pro Kilogramm Lebendgewicht S 20.—. Klagenfurt, am 18. Dezember 1957. — Zahl: Vet.-44/18/1957. Für den Landeshauptmann: Der Landeshauptmannstellvertreter: Ferlitsch e. h. Gemeindeamt Af ritz Stellenausschreibung In der Gemeinde Afritz gelangt die Stelle eines Angestellten als Kassenwalter und sonstige Kanzleiarbeit ab 1. Jänner 1958 zur Besetzung. Als Bewerber kommen in Betracht österreichische Staatsbürger, die die erforderlichen Fachkenntnisse und Eignung besitzen, verläßlich, körperlich und geistig gesund sind sowie den besonderen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Die Anstellung erfolgt probeweise auf ein Jahr. Nach ausreichender Bewährung dieser Probezeit erfolgt definitive Anstellung. Unterbringungsmöglichkeit (Quartier) gegeben. Bewerber um die Stelle haben ihre eigenhändig geschriebenen Ansuchen mit Lebenslauf, Schul- und Praxiszeugnissen, polizeilichem Führungszeugnis, amtsärztlichem Gesundheitszeugnis beim Gemeindeamt Afritz bis 20. Jänner 1958 einzureichen. Später einlangende sowie mangelhaft belegte Gesuche werden nicht berücksichtigt. — Afritz, den 31. Dezember 1957. Der Bürgermeister: , Albert K«chl e.h*._______________««* Ein glückliches und erfolgreiches neues Jahr wünscht ihren Mitgliedern und Freunden die Wiener Städtische Versicherungsanstalt, Filialdirektion für Kärnten, Klagenfurt, Paradeisergasse 9, Telephon 61-01 bis 61-03 Gemeindevorstehung Marktgemeinde Rosegg Stellenausschreibung Bei der Marktgemeinde Rosegg bei Velden kommt die Stelle eines Gemeindesekretärs zur Besetzung. Bewerber um diese Stelle, die den Voraussetzungen des Gesetzes vom 16. November 1954, LGB1. 5/55, entsprechen, wollen ihre entsprechend belegten handgeschriebenen Ansuchen bis längstens 15. Jänner 1958 beim Gemeindeamt in Rosegg einbringen. Wohnung vorhanden. — Rosegg, 31. Dezember 1957. Der Bürgermeister: Dr. W o 11 e e. h._________ Rechtsanwaltskammer für Kärnten Kundmachung Rechtsanwalt Dr. Alexander Raunicher, St. Veit a. d. Glan, hat am 16. Dezember 1957 bei der Rechtsanwaltskammer für Kärnten angezeigt, daß er nach Ablauf der dreimonatigen Übersiedlungsfrist nach Weitensfeld im Gurk-tal zu übersiedeln beabsichtigt. — Klagenfurt, 18. Dezember 1957. — Gz. 355/57. Rechtsanwaltskammer für Kärnten Der Präsident: Pr- ^ Oberlaner e.h. .. „ „ Oberlandesgerichtspräsidium Graz Stellenausschreibung Auf Grund des Erlasses des Bundesministeriums für Justiz vom 26. November 1957, Zahl 8078/57 gelangt eine Richterstelle der 1. Standesgruppe ohne bestimmten Dienstort (Sprengelrichterposten) für den Oberlandesgerichtssprengel Graz zur Wiederbesetzung. Bewerbungsgesuche um den obigen Richterposten der 1. Standesgruppe sind im Dienstwege bis einschließlich 20. Jänner 1958 beim Oberlandesgerichtspräsidium Graz einzubringen. — Graz, am 9. Dezember 1957. — Jv 18.452-4a/57-l. Der Oberlandesgerichtsvizepräsident: Dr. Kneif 1 e. h. Präsidium des Landesgerichtes für ZRS Graz, Nelkengasse Nr. 2 Stellenbesetzung Beim Bezirksgericht Stainz gelangt die Gc-richtsvorsteherstelle in der Standesgruppe 2/3 b der Richter zur Wiederbesetzung. Gesuche sind im Dienstwege bis längstens 20. Jänner 1958 beim Präsidium des Landesgerichtes für ZRS in Graz einzubringen. — Graz, am 18. Dezember. — Jv 3204-4/57-2. Der Landesgerichtspräsident: Dr. Alexander K a r p f e. h. Landesgerichtspräsidium Klagenfurt Postenausschreibung Beim Landesgericht Klagenfurt kommt ein Ratsposten der zweiten Standesgruppe der Richter zur Besetzung. Bewerbungsgesuche sind bis einschließlich 15. Jänner 1958 im Dienstwege beim Landesgericht Klagenfurt einzureichen. — Klagenfurt, am 11. Dezember 1957. — Jv 3402-4/57. Der Landesgerichtspräsident: Dr. Schwendenwein e. h. Landes- als Handelsgericht Klagenfurt GENOSSKNSCHAFTSREGISTER Änderungen: Raiffeisenkasse Fürnitz, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 9. Dezember 1956 wurden die Statuten neu gefaßt. Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr: a) mit Beschränkung auf die Mitglieder: die Gewährung von Darlehen und Krediten aller Art zu ihren Wirtschafts- und Geschäftsbetrieben, jedoch nur nach Maßgabe der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit und des tatsächlichen Erfordernisses; b) ohne • Beschränkung auf die Mitglieder: die Annahme von Spareinlagen und sonstigen Einlagen; die Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs; die Durchführung von Zahlungen und Inkassi im In- und Ausland; die Besorgung aller bankmäßigen Vermittlungsgeschäfte, insbesondere An- und Verkauf von Wertpapieren, deren Verkauf und Verwaltung sowie -den Handel mit Valuten (ausländische Noten und Münzen aus unedlen Metallen) sowie mit auf ausländische Währung lautenden Reiseschecks (Devisen). Die Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft bzw. durch schriftliche Verständigung der Mitglieder. Der Vorstand besteht nunmehr aus dem Obmann, dem Obmannstellvertreter und mindestens drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Leopold Wucherer und Johann Pir-ker. Funktionsänderungen: Johann Weber, bisher Obmann, nunmehr Obmannstellvertreter; Matthäus Lamprecht, bisher Obmannstellvertreter, nunmehr Obmann. Neugewählt: Thomas Keuschnig, BB-Angestellter, Fürnitz, und Leopold Omann, Kriegsinvalider. Stobnitzen, als Vorstandsmitglieder. — 17. Dezember 1957. — Gen 2/31-56. ADEG-Wolfsberg, Großeinkauf der Kaufleute, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Wolfsberg. Mit Beschluß der a. o. Generalversammlung vom 13. November 1957 wurden die § § 2 und 34 (Geschäftsanteil) der Statuten geändert. Ein Geschäftsanteil beträgt nunmehr S 5000.—. — 19. Dezember 1957. — Gen 7/360-16. Raiffeisenkasse Kötschach-Mauthen, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Sitz Kötschach. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 1. Dezember 1957 wurden die Statuten neu gefaßt. Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr: a) mit Beschränkung auf die Mitglieder: die Gewährung von Darlehen und Krediten aller Art zu ihren Wirtschafts- und Geschäftsbetrieben, jedoch nur nach Maßgabe der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit und des tatsächlichen Erfordernisses; b) ohne Beschränkung auf die Mitglieder: die Annahme von Spareinlagen und sonstigen Einlagen; die Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs; die Durchführung von Zahlungen und Inkassi im In- und Ausland; die Besorgung aller bankmäßigen Vermittlungsgeschäfte, insbesondere An- und Verkauf und Verwaltung sowie den Handel mit Valuten (ausländische Noten und Münzen aus unedlen Metallen) sowie mit auf ausländische Währung lautenden Reisescheks (Devisen). Die Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft bzw. durch schriftliche Verständigung der Mitglieder. Vertretungsbefugt sind nunmehr zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam) darunter der Obmann oder der Obmannstell' Vertreter. — 17. Dezember 1957. — Gen 4/16-68. Raiffeisenkasse für die Ortsgemeinde Schief' ling am See und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Sitz’-Schiefling am See. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 23. November 1957 wurden die Statuten neu gefaßt. Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr: a) mit Beschränkung auf die Mitglieder: die Gewährung von Darlehen und Krediten aller Art zu ihren Wirtschafts' und Geschäftsbetrieben, jedoch nur nach Maß/ gäbe der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit und des tatsächlichen Erfordernisses; b) ohne Beschränkung auf die Mitglieder die Annahme von Spareinlagen und sonstigen Einlagen; die Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: die Durchführung von Zahlungen und Inkassi im In- und Ausland; die Besorgung aller bankmäßigen Vermittlungsgeschäfte, insbesondere An- und Verkauf von Wertpapieren, deren Verkauf und Verwaltung sowie den Handel mit Valuten (ausländische Noten und Münzen aus unedlen Metallen) sowie mit auf ausländische Währung lautenden Reiseschecks (Devisen)-Die Bekanntmachungen erfölgen nunmehf durch Anschlag an der Kundmachungstafel def Genossenschaft bzw. durch schriftliche Verständigung der Mitglieder. Der Vorstand besteht nunmehr aus dem Obmann, dem Obmannstellvertreter und mindestens drei weitere® Vorstandsmitgliedern. Vertretungsbefugt sin® nunmehr zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam-darunter der Obmann oder der Obmannstellvm-treter. Ein Geschäftsanteil beträgt nunmehr S 50.—. — 17. Dezember 1957. Gen 3/62-62. Raiffeisenkasse Patemion, registrierte nossenschaft mit unbeschränkter Haftung. M Beschluß der Generalversammlung vom 16. vember 1957 wurden die Statuten neu gefa”' Gegenstand des Unternehmens ist nunmehf a) mit Beschränkung auf die Mitglieder: ® Gewährung von Darlehen und Krediten all® Art zu ihren Wirtschafts- und Geschäftsbetri ben, jedoch nur nach Maßgabe der Kreditfähig keit und Kreditwürdigkeit und des tatsäc® liehen Erfordernisses; b) ohne Beschränkung auf die Mitglieder: die Annahme von SP®*, einlagen und sonstigen Einlagen; die Förderum’ des bargeldlosen Zahlungsverkehrs; die Dur®, führung von Zahlungen und Inkassi im In- Ua Ausland; die Besorgung aller bankmäßigen Vef, mittlungsgeschäfte, insbesondere An- und V®. kauf von Wertpapieren, deren Verkauf ®® Verwaltung sowie den Handel mit Valut (ausländische Noten und Münzen aus unedl® Metallen) sowie mit auf ausländische Währ®®* lautenden Reiseschecks (Devisen). Der V® stand besteht nunmehr aus dem Obmann, df:, Obmannstellvertreter und mindestens drei teren Vorstandsmitgliedern. Vertretungsbef®h sind nunmehr zwei Vorstandsmitglieder meinsam, darunter der Obmann oder Obmanstellvertreter. — 17. Dezember 1957. Gen 2/57-88. Edikte und Konkurse Edikt Die klagende Partei, Leopold Barta, ber eines Realitätenvermittlungsbüros in , lach, Hauptplatz 2, hat gegen die bekl®» Partei, Hermann Hüneke, Kaufmann Bremen, Große Johannisstraße 81, Bub- ^ republik Deutschland^ wegen S 10.650.— mü®: zur Geschäftszahl 15 Cg. 397/57 eine angebracht. Die erste Tagsatzung zur uß liehen Verhandlung wurde auf den 10. Febr 1958, vormittags 8.30 Uhr, bei diesem jj, richte, Verhandlungssaal 112, zweiter St,, anberaumt. Da der Aufenthalt der bekla^fd Partei unbekannt ist, wird Herr Dr. E®.-Luger, Rechtsanwalt in Klagenfurt, zum tor bestellt, der sie auf ihre Gefahr und ,er sten vertreten wird, bis sie selbst auf tritt ® g5-einen Bevollmächtigten nennt. — gericht Klagenfurt, Abt. 15, am 18. Dezem 1957. — 15 Cg. 397/57. Herausgeber und Eigentümer: Das Land Kärnten. Verantwortlich: Chefredakteur R. B. Blatnik, Klagenfurt, Arnulfplatz 1. — Druck: Kärntner Druckerei in Klagenfurt, Viktringer Ring 2ii