>v. ^. l848. Amtsblatt zur Laibacher Zeitung. Samstag den 22. Juli. Oubernial»Veriautbarungeu Z. 122« (l) Nr. 14«<»2. (5 u r r c n d c des kaiserl. königl. illnrischen Guber-niums über verliehene Privilegien. — In Folge eingelangten Decretcs des hohen Ministeriums des Innern vom 7. l. M., Zahl 727, hat die k. k. allgemeine Hofkammer am 12. 31cai l. I. nach dcn Bestimmungen des allerhöchsten Privilegien-Patentes vom 3l. März 1832 die nachfolgenden Privilegien verliehen; 1) Dem Paul Lukl, gewesenen Brauer, wohnhaft in Wsetin in Mähren im Hradischer Kreise, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung einer gan; neuen Art von Tabakpfeifen, Dosen - und Tabak-Convcr-sations - Gefäßen. — 2) Dem ^ouis Leo Wolf, Büraer der vereinigten Staaren von Nordamerika, aus New-^ork, und Privilegiums-Inhaber, wohnhaft in Wien, Jägerzeile Nr, ««, für die Dauer von einem Jahre, auf die Verbesserung in der Construction der Pferdegöppel. — 3) Dem Valentin Poitrat, Professor des Rechnungswesens, wohnhaft in Paris, >>»« cll» l^niloi, Nr. 23, (durch Friedrich Rödiger, wohnhaft in Wien, St. Ul' rich Nr. 50), für die Dauer von Zwei Jahren, auf die Erfindung einer Vorrichtung, bestehend aus Cylindern mit fortlaufenden an einander hängenden Walzen, wodurch die Reibung der Achsen an Eisenbahn-Waggons und Fuhrwerken jeder Art, so wie der Spindeln, >»ivn^ < l<-, an Maschinen und anderen industriellen Apparaten beseitiget werde. — 4) Dem Adolph Gras, Inhaber einer Waren-Kunstbleiche, wohnhaft in Smichow bei Piag Nr. lü, (durch Vazar Gras, Chirurg und Magister der .Thierheilkunde, wohnhaft in Wien, Landstraße Nr. ,'>3), für die Dauer von drei Jahren, auf die Erfindung und Verbesserung einer Vorrichtung zur Cotton- und Tücheldruck-Ma-mpulation mit echten Farben. —5») Dem John Has-well, Director der Maschinenfabrik der priv. Wien-Gloggniher-Eiscnb.-Gcsellschaft, wohnhaft m Wlcn, Wiedcn Nr. N5>3, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung der genauen Balancirung der Treib- und Kuppelräder, welche an Locomotive» jeder Art und Construction leicht und mit wenig Kosten angebracht werden könne. — «) Dem Wenzel Günther, Maschinen- und Locomotiv-Fabriks-besitzcr, wohnhaft in Wiener-Neustadt, für die Dauer von drei Jahren, auf die Erfindung in der Construction von Gasöfen und Dampfkesseln in Verbindung mit den Gasöfen, deren Vortheile darin bestehen, dasi diese Gasöfen in Verbindung mit den Kesseln, von Wasser zur Dampfcr-zeugung umgeben, doppelte Windleitung haben, wodurch der Betrieb weniger gestört werde, und daß die Kessel keiner besonderen Einmauerung bedürfen, somit das Feuer ganz für den Kessel benützt werde. — 7) Dem Johann Schcllcr, k. k. priv. Petinetmacher, wohnhaft in Wien, Mariahilf Nr. «9, und dem Joseph Hoffmann, bürgrl. Schlosser, wohnhaft in Wien, Schotlenfeld Nr »9!», für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung und Verbesserung eines atmosphärischen Luft-(Wind-) Ofens, wodurch mit der Hälfte des Brennmaterials, als: Holz, Torf, Cokes, Steinkohlen u. s. w., eben so viel Wärme, als bei gewöhnlichen Zimmeröfen erzielt werde, und auch die Luft, welche durch ein Rohr oder einen Schlauch vom < Hofe oder von der Straße in die Oefen geleitet > Wird, sich in der Wohnung alle Stunden erneuere, . weßhalb diese Oefen vorzüglich für ebenerdige oder feuchte, oder solche Wohnungen, wo viele Menschen beisammen sind, als: Schulen, Spitaler, Casernen u. s. w., sich eignen. — 8) Dem Ludwig Ploy, bürgert. Apotheker, wohnhaft in Obernberg in Oberösterreich, und dem Stanislaus Scherrl, wohnhaft in Spital! in Kärnten, für die Dauer von zwei Jahren, auf die Erfindung in der Erzeugung des künstlichen Ultramarin. — U) Dem Cornelius Fuchs, bürgerl. Svcnglermeister und Hauseigenthümer, wohnhaft in Wien, Roßau Nr. 133, für die Dauer von zwei Jahren, auf die Verbesserung seiner, am 20. August 164? pri-vilegirten Wagcnlateruen, welche darin bestehe, daß die Zuglöcher mit Schuber versehen werden, um das Auslöschen bei Sturmwind zu beseitigen; daß an die Wagenlaternen ein englisch silber-plattirter Vorsprung angebracht werde, damit das ^.'icht sich am Boden besser verbreite; daß tie La-rernen mit einen« Glasschnber geschlossen werden, an welchen auch noch ein Reserveschuber angebracht sey, und daß das Kerzenrohr nicht mit ei^ >mn Schuber, sondern mittelst einer Verreibung > befestiget werde, — Laibach am 2«. Juni 1848. Leopold Graf v Welsersheimb, Landes - Gouverneur. Andreas Graf v. Hohenwart, t. t. Hofrath. Friedrich Ritter v. Kreizberg, k. k. Gubernialrath. Z. 12»!>. (3) allNr.765tt.Gub. Nr. 15881. Edict des k. k. inneröst err. küstenl. Avpella-tionsgerichies. — Das hohe k. k. Justiz-Ministerium hat für die Besorgung der durch die untern» »8. Mai l. I. erlassene provisorische Veröl dnung in Preßsachen dem Staatsanwalte übertragenen Amtshandlungen bei dem Preßgerichte für Krain provisorisch den k. k. Kammerprocuratur und Gub. Rath l)i. Anton Debellak, und zu dessen Stellvertreter den k. k. Fiscaladjuncten l>l. Carl Ullepitsch zu bestellen befunden. — Dieses wird in Gemäßheit des hohen Erlasses des k. k. Justiz-Ministeriums vom I!>. bis 23. l. M.,Z. 104«, hiermit bekannt gegeben. — Klagenfurt am 23. Juni 1848. 3.1213. (3) Nr. '"«5/.<^ Currende des k k. illyrischtn Guberniums. — Betreffend die Stämpel-Be Handlung von Robot- und Zehentablösungs-Gegen-standen. — Ueber mehrere Anfragen wegen Btämpelbehandlung von Robot- und Zehcntaolö-sungs-Gegenständen ist zu Folge hohen Hofkam-mer-Decretes vom » Mai d. I., Z. »5106, und Mittheilung der k k. Camera!'Gefallen-Verwaltung vom 1«. Juni d. I., Z. 5182, mit Rück-, sichr auf die in der neuesten Zeit getroffenen allerhöchsten Bestimmungen, nachstehende Belehrung crstossen und erklärt worden: — 1) Daß auch solche Verhandlungen und Verträge die Stämpel-freiheit genießen, welche die Ablösung bereits reluir-:er Natural - Robot- und Zehentleistungen zum Hegenstande, haben; 2) daß die Stämpelfreiheir mch dann Platz greife, wenn die Verhandlungen lebst der Ablösung der Natural-Robot« und zchentleistung, zugleich die Ablösung ander«, wie immer Namen habender Naturalprästa-tionen bezwecken, und 3) daß auch bezüglich jener Robot« und Zehentablösungs»Urkunden, die schon vor Bekanntmachung der allerhöchsten Entschließung vom 14. Dec. 1846 ausgefertigt wurden, die zur Erlangung der krelsämtlichen Bestätigung erforderlichen Eingaben auf unge-stämpeltem Papier überreicht werden können. — Uebrigens sind in der für derlei Schriften zugestandenen Stämpelfreiheit allerdings auch die Gesuche um dmgllch? Sicherstellung der Robot-und Zehentablösungs-Vertrage verstanden. — Diese Bestimmungen der k. f. allgemeinen Hof-kammcr werden hiemit zur allgemeinen Wissenschaft und Darnachachtung bekannt gemacht. —> Laibach am 5. Juli 18 l8. Leopold Graf v. Welsersheimb/ Landeßgouverneur. Andreas Graf v. Hohenwart, ' k. k. Hofrath. Dr. Simon öadinig, k. k. Gubernialralh. 3. 127«. Nr. 15658. Verlautbarung de6 f k. illyrische» Guderniums über Veränderungen bei verliehenen Privilegien. — Daöhohek.k.Handelg-Mlnistcrium Hai am 12. Juni l. I. in Folge der eingelangten Decrcte des hohen Ministeriums des Innern vom 26 und 27. v. M., Z. 130«, 32tl und 337, nachstehende Privilegien zu verlängern befunden: 1) Das Privilegium des Mathias Walla und Jacob Butlila, ddo. 5. October 1844, auf eine Verbesserung in der Erzeugung wasserdichter Schuhe und Stiefel, für die weitere Dauer eines, d. i. des vierten Jahres; 2) das Privilegium des John Haswell, Director der Maschinenfabrik der Wien-Gloggniher-Eisenbahn, ddo. 24. Juli 181«, auf die Erfindung eines neuen Verfahrens, Stahl zu erzeugen; dann 3) das eben demselben am 8. Mai 184« verliehene, und am 28. März 1848 in das Miteigenchum der Verwaltung der Staats-Eisen, bahnen und der Gesellschaft der lombardisch-vene« lianischen Fcrdinandsbahn übergegangene Privilegium, auf die Erfindung einer neuen Verfah-rungsweise, Stahl- und Eisenstangen zu verbinden und Eifenbahnrad-Tyres zu erzeugen, beide für die weitere Dauer eines, d. i, des dritten Jahres; 4) das Privilegium deS Anton Juris, Adjuncten der k. k. küstenl. Provinzial-Baudirection. vom 24. März 1847, auf eine Verbesserung der Stubenöfen und Heizungen, für die weitere Dauer eines, d. i. des zweiten Jahres; 5) das Privilegium ddo. 11. April 1817 des Joseph Floßwein in Klosterneuburg, auf eine Erfindung in der Verfertigung wasserdichter Stiefeln und Schuhe und in der Zubereitung des hierzu zu verwendenden Leders; «) das Privilegium ddo. 4. Juni 1817 des Louis v. Orth in Wien, auf eine Erfindung und Verbesserung in der Construction der Feuerspritzen, und endlich 7) das Privilegium ddo. 5. Juli 1817 deS Joseph Wagner in Korncuburg, auf eine Erfindung in der Verfertigung von Frucht-Schrottmaschincn, und zwar jedes auf die weitere Dauer eines, nämlich des zweiten Jahres. — Laivach am 1U. Juli 1848. Srcislimtlichc VcrlauU'arungcn. Z. ,247. (2) Nr. ?^5:l. K u n d m a ch ll n g. Be'l dem k. k. Nezirkscommissariate Ncustadtl ist die Amtsdienerstelle, milder jährlichen Löhnung von 2W si. und dem jährlichen Kleidungdveitrage pr. 25 ft., in Erledigung gekommen. — Zur W,e-deroesetzung derselben wird der Concurs fur die Bewerver vis Onde dieseö Monates eröffnet. Diese Letzteren werden ihre mit den Nachweisen über Alter, Geburtsland, Stand, Fähigkeiten, bisherige Dienstleistung und Moralität belegten Gesuche, in dem (soncurstcrmine bei dem Kreisamte Ncustadtl einzureichen haben. — K K. Kreisaml Neustadll am 7. Juli !8^tt, Stadt- u. landrechtl. Verlautbarungen. Z. ,252. (2) Nr. 25!). Von dem k. k. Stadt- und Landrechte, zugleich Mercantil- und Wechselgerichte, wird dem Wenzel Icsenko mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert' Es habe wider denselben bei diesem Gerichte der hiesige Handelsmann, Hr. Joseph Bernbacher, Klage auf Zahlung binnen 24 Stunden des auö dem, auf !l Monate aufgestellten Wechsel, ,l>!»l(»l- :>,l ucimn aufgestellten hierortlgen Gericht6advocaten, Hrn l>». Lindner, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden wcrden wird, zugestellt Wenzel Iescnko wird dessen zu dem Ende erinnert, damit er allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter, Hrn. O«. Lindner, Ncchtöbehelfc an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen möge, insbesondere, da er sich die aus seiner Verabsanmung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben wird. Laibach den U. Juli 184». 3^125,^ (2) Nr «W0. Edict. Von dem k k. Stadt- und Lanorechtc in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Aloisia Klebet, im eigenen Namen und als Vor-münderin, dann des Joseph Pttera, Mitvormundeä der Joseph Kleocl'schcn Kinder, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 22-Mai l. I. verstorbenen Joseph Klebel, d e Tagsatzung auf den 14- August l848, Vormittags um l» Uhr, vor diesem k t Stadt- und Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß auö was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewlß anmelden und rechlsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen oes tz.8l4 b.G. B, sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am «. Iull 18^8. Hemtliche Verlautbarungen. 3. !2«6. (,) Nr. «"'"/...5 Concurs Kundmachung der k.k. steier märkisch-illyr. Came ral-Ge fallen- Verwaltung. — (Wegen Besez-zung einer Amtsofsizialen-3 telle für die Rechnungs-Hilfsämter, mit 5W fl. Gehalt.) — Bei der Rech-nungs-Abtheilung der k. k. Cameral-Bezirks-Ver-waltung in Marburg ist die Stelle eines Amts-offizialcn der dritten Gehaltsstufe, womit ein Gehalt von jährlichen Fünfhundert Gulden in (5onv. Münze verbunden ist, erledigt. Diejenigen, welche d,ese SteUe, odcr für den Fall, als durch Uebersetzung eine derlei Amtsoffizialcn-Stelle bei «inem andern Necdnungöhilföamte, oder für den Fall dcr graduellen Vornickung cine Amtsoffizialen-Stelle der vierten oder fünften Gehaltsstufe mit 45U oder 4M> fl. bei einem auondenden Amtc oder einem Rechn nngöhilfSamte erledigt werden sollte, dieselbe zu erlangen wünschen, und nicht ohnehin dem (Zoncretalstatus dieser Gehaltsstufen angehören, haben Sorge zu tragen, dasi ihre docu-mcntirten Gesuche durch ihre unmittelbar vorgesetzte Behörde bis längstens s ü nfze h n t e n August «848 zuvel lassig bei dieser Cameras Gefallen-Verwaltung einlangen. Diejenigen, deren Gcsilche spater hier einlangen, haben es sich selbst zuzuschreiben, wcnn auf sic keine Rücksicht genommen wird. - Es ist sich über das Alter, oie zurückgelegte Staatsdienstleistung, über die Kenntniß der Gefa'lls- und Verrechnungsvor-schuften, über Sprach- und sonstige Kenntnisse und Eigenschaften auszuweisen; auch ist anzugeben, ob und mir selchen dieler Cameral-Gefällen-Verwaltung unterstehenden Beamten Bittsteller etwa verwanot oder verschwägert sey. — Gratz am 8. Juli 1848. Z. !27l. (l) Nr. 258. Kundmachung. D»e Polizei-Direction hat sich dlc Ueberzeugung verschafft, daß manche Hauseigenthümer und Hausbesorger die vom §. 78 des N. Theiles des Strafgesetzbuches anbefohlenen Anzeigen der Wohn-partelcn, und daß Beh^rbergcr die Meldung der Fremden ganz unterlassen oder nicht rechtzeitig einbringen, ebenso, daß von mehreren Dienstgebern dle vun der hohen Gubernial-Currende vom ll. Jänner l62l, ^l^!)l !>t»55, angeordneten und am Tage dcs Eintrittes zu erstattenden mündlichen oder schriftlichen Anzeigen der Aufnahme der Dienstboten nicht erfolgen. — Da dadurch der Ucbel-stand herbeigeführt wird, daß dcr Poliz>.'i-Dlrettlon die so nöthige, Kenntniß dcr hier sich aufhaltenden und vorgekommenen Indioiouen mangelt, und sie nicht bloß in gehöriger Entsprechung ihrer Amts ooliegenheiten gehemmt, sondern auch mcht selten in dic unliebsame Lage verseht ist, die von andern Bchördcrn und auch von Privaten dießsalls ge-wunschenen Auokünfte nicht ertheilen zu können, so weiden in Folge höherer Ermächtigung dle Haus-eigcnthümer und Hausbesorger, dann dlc Fremden-beherberger nn Interesse dcr öffentlichen Ruhe, Ordnung, Sicherheit und Sittlichkeit, und die Dlcnstgeber auch im eigenen Interesse zur genauen Befolgung der obangeregten Vorschrifrcn hiennt dringendst aufgefordert, um es so der Behörde zu ermöglichen, verdächtige, nicht Hieher zuständige bestimmllllgs-, erwerbt,- und mittellose Personen zu entfernen, und oem lästigen Bettel und andern Unzukömmlichkeiten kräftig entgegen zu treten. — Meldnngsbögen über die del den jeweiligen Veränderungen ein - und ausgezogene,« Wohnparteien, dann Meloungs-Zettel fur die beherbergten Fremden crfolgt dle Polizei-Diremon uneut-geltlich auf jedebmaliges Verlangen, und dieselben enthalten auf der Rückseite die dießfälligen Vorschriften. — Von der t. k. Polizei-Direction. Laibach am «. Juli 1646. Z. !2l5. (3) Nr. ""V.<>, Co n curs - Kundmach ung der k. k. steier märkisch-illyr. Cameral-Gefällen - Verwaltung. — (Wegen Besetzung einer lZameral-Bezirksvorsteherd-Stelle.) — Im Bereiche der k. k. steiermärkisch-illyrischen Cameral - Gefallen - Verwaltung, und zwar m Klagenfurt, ist die mit dem Titel und Charakter eines k. k, Cameralrathes verbundene Eameral-Bezirksvorstehcrs-Stelle, mit dem Iahreögehalte von Eintausend Sechshundert Gulden in (5. M. erledigt. Diejenigen, welche diese Stelle, oder für den Fall, als durch eine Uebcrsetzung die Vor-stehers-Stelle für einen andern Camera!-Bezirk in Steiermark oder Illyrien mit demselben Bezüge erledigt werden sollte, eine solche zu erlangen wünschen, haben Sorge zu tragen, daß ihre docu-mentirten Gesuche im vorschriftmaßigen Wege bis längstens fünfundzwanzi gsten August 18 48 sicherlich bei der k. k. Camcral-Gefallcn-Vcrwaltung in Gratz einlangen. — Es ist sich darin über das Lebensalter, die zurückgelegten B^'llsostudlen, d»e bls!)er vollstreckte ^taacsdlenlt' leistung, die höhere Ausbildung für den leitenden Dienst bei den GefällsBehörden, und über alle .ästigen Kenntnisse und Eigenschaften, insbesondere über die Sprachkenntnisse, in welcher Beziehung die Kenntniß dcr krainischen oder wenigstens einer slavischen Sprache den Vorzug gibt, auszuweisen und anzugeben, ob und in welchem Grade Bittsteller mit einem dieser Camera! - Gefallen-Verwaltung unterstehenden Beamten verwandt oder verschwägert sey. — Gratz am t» Juli 18 l8. Z. ,267. (l) Nr. 847. Edict. Von dem BezirkscommissariatePölland wird bekannt gemacht: Es werde zu Folge Genehmigung des hohen k. k. Ministeriums des Innern das Iurkouic'sche Benefizium in Altenmarkt, bestehend aus einem Wenigarten und ltt Acckern, welche eigene Folien im Grundbuche haben, am 3. Augnst 1848, früh 1U Uhr, am Ort der Grundstücke mittelst öffentlicher Versteigerung an den Meistbietenden hintangegeben werden. — Die Licitationsbedingnisse, das Schatzungöprotocoll und der Grundbuchsextract können Hieramts jederzeit eingesehen werden. — Bezirkscomwissariat Pöl-land am »».Juli I84s. Z. 1248. (2) Nr. 8U. Concurs- A usschreibun g. Zur Wiederdesetzung der durch die Bcförde, rung des hierortigen Gymnasial-Adjuncten, Herrn Johann Oreschegg, znm Hnmanitatsprofessor auf dem t. k. Gymnasium zu Vmkoucze erledigten Gymnasial-Adjllncten.-Stelle hier, mit dem jähr» lichen systemisitten Gehalte pr. :tlltt fl , wird der Concurs bis 15». Scpt, d. I, ausgeschrieben. Die-jenigen, welche um die Verleihung dieses Dicnst-postens bitten rollen, haben sich in ihren gehörig documentirten, unmittelbar an dieses k k. akade< mische Gymnasium zu richtenden Gesuchm über ihre zurückgelegten Studien, ihrc Moralität und vollkommene Kenntniß der krainischen Sprache, so wie auch über ihre bisherige Beschäftigung und etwaige Dienstleistung genau auszuweisen. Dic Dauer der gedachten Adjuncten-Stelle ist für Jene, welche Grammatical - Professoren wei den wollen, auf zwei, für Jene dagegen, welche ein Lchramt der Humanitäts Classen zu erhallen wünschen, auf vier Jahre festgesetzt. — K.K. Gmnnasial-Pra-feeiur ^aibach den 18. Juli 18 t8. Vermischte VcrlnMarungcn. Z. ,2.^8. (2) Nr. 2470. E d i c l. Voln k- k. Bezutsgelichle Nluft>ldtl N'iid l)i»mil dck.ilMi gemacht! Es ic» i,l der Oreculionss.'che des Hrn. Johann Bttpl. Glodoischniq r>on Neustadll, gegen Hrau Io-I)ann.i ilrl!, (^l(is^d,irsinh>U'elin zu Dolsch, wegcn sckuldiqer :N^3 si- <4 kr. sannnl Zinsen, Klags-- und Erlcnliont^osten, in die sxauiive Veräußerung der ^iqcnlyllmslcchle auf die zu den, zur Herrschaft Nu^ ftcrltz!'.'f euk U>b ^'r. 8N, ^4 und 96 dienstbaren Hudql'imden qelwrigen Gestlüppsantheile, »^lli«!^« genanno i» Dolsch, dann dcr darauf stehenden Olas-sadnk s.nnml ^lcbengedaudcn und l'ünli»« in^tr-»«-!»»«, in einem lÄ^ainnuschahUü^werthe ps. 67tt fi. 27 kr. gcwilliget, und es scyen zu diesem Ende drei Feil-bielungKlermiiie, und zwar der eistt auf den tt. Juni d. I., dci zweiie auf den 8. Juli, und der dritte auf dormitlag von 9 l)i5 l2 Uln- in dcr Anustanzlei dieses k. k. Beziiks-gencklcS mit dem Bcisalze anberaumt worden, daß die in Erccllü'un gezogenen Oigenthumölechie, Fa» briksgeoaude und der l'mll mit dem Beisätze zu dieser Lxilation eingeladen, daß das Schäl)ungspro-tocoll, die ^icitation^bedingnisse und die (Ärundbuchs» auszüge dci diesem Gerichte nnd bei dem hicrortigen Gerichtsadvocaten Herrn Dr. Rosina eingesehen werden tonnen. K. K. iüeziltögericht Neustadil am 7. Apul 1846. Anmerkung. Auch bei der zweiten Feilbietungs-lagsahung ist lein Kaustnstiger erschienen, daher zur dnllen Feildietung am 8. August d. I. ge» schritten wird.