Anzeigen werden enfgegengenommen in der Administration in Klagenturf und in allen Annoncenexpeditionen, Preise lauf Anzeigentarif. Bezugsgebühren: Jährl.S60.—, halbjährl. S30.—, monafl. S5.— Redaktion und Administration : Klagenfurt, Arnulfplatz 1, Telephon 36-01, Klappe 451, Postsparkassenkonto 189.606, Kärntner Landeshypofhekenanstalt, Konto Nr. 11 349 7. Jahrgang / Nummer 6 Freitag, den 8. Februar 1957 Einzelpreis S 1.20 Karawankentunnel elektrifiziert Bundesminister Dipl.-Ing. Waldbrunner eröffnet elektrischen Eisenbahnverkehr Rosenbach — Jesenice „Die Kärntner werden zugeben, daß sie bei der Bahnelektrifizierung nach dem Kriege verhältnismäßig gut abgeschnitten haben“, erklärte Bundesminister Dipl.-Ing. Karl Waldbrunner am 6. Februar anläßlich der feierlichen Eröffnung der elektrifizierten Strecke Rosenbach—Karawankentunnel—Jesenice in Rosenbach. Des weiteren kündigte der Bundesminister für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft an, daß jene Strecken, die in Kärnten wegen ihrer schwachen Verkehrsbelaslung für eine Elektrifizierung nicht in Frage kommen, nun auf Dieselbetrieb umgestellt werden. Dies gilt vor allem für die Verbindung Villach— Lienz. So wird in absehbarer Zeit die Dampflokomotive aus Kärnten verschwinden. Für Kärnten war die Inbetriebnahme der 12 km langen Strecke zwischen Rosenbach— Staatsgrenze—Jesenice (Aßling) zum fünften Male seit 1950 ein Anlaß, eine fertiggestellte Teilstrecke im Elektrifizierungsprogramm der österreichischen Bundesbahnen feierlich dem Verkehr zu übergeben. Seinen äußeren Ausdruck fand dieses freudige Ereignis in der großen Feier am Mittwoch, den 6. Februar, vormittags in Rosenbach. Um 8 Uhr stand auf dem Villacher Hauptbahnhof, der im Fahnenschmuck prangte, ein langer elektrischer Triebwagenzug bereit, die zahlreichen Gäste nach Rosenbach zu bringen. Als der festlich geschmückte Zug, auf dessen Stirnseite die Farben Österreichs und Jugoslawiens leuchteten, in den Grenzbahnhof ein-fuhr, wurde er von einer großen Menschenmenge und der Eisenbahnerkapelle begrüßt. Die Festgäste, zu denen sich auch eine starke Delegation aus Jugoslawien, die mit einem Triebwagen gekommen war, geseilte, wurden vom Präsidenten der BB-Direktion Villach, Hof rat Dipl.-Ing. Dr. Gradischnig, willkommen geheißen. Unter den Festgästen befanden sich neben Verkehrsmiiiister Dipl.-Ing. Waldbrunner, Landeshauptmann Wedenig und Lhstv. Kraßnig die Landesräte Sima und Scheiber, die Nationalräte Herke, Hofrat Doktor Weiß, Populorum, Truppe und Rom, die Bundesräte Freund und Suchanek, Mitglieder des Kärntner Landtages mit Präsident Serei-nigg und Ritscher und Tillian, Landesamtsdirektor Newole, die Präsidenten der Kärntner Post-, Justiz- und Finanzverwaltungen, Konsul Devide und die Vertreter der jugoslawischen Staatsbahnen. Schwierige Tunnelarbeiten Generaldirektor Hofrat Dr. S c h a n 11 gab sodann in einer Ansprache einen Querschnitt durch die schwierigen Elektrifizierungsarbeiten im 8 km langen Karawankentunnel, der wegen seiner Verqualmung bekannt war. Eines der schwierigsten Arbeitsprobleme war die Verdichtung des Gewölbes gegen die einsickem-den Bergwässer und die ungünstigen Belüftungsverhältnisse während der Fahrledtungs-montage. Nach jeder Zugfahrt wurde die Wiederaufnahme der Arbeit durch den Qualm außerordentlich verzögert. Jede der beiden beteiligten Bahnverwaltungen führte die Arbei- Hochwasser der Gail werden gebändigt Bau einer weiteren Sohlstufe in der Gail im Raume von Kötschach-Mauthen „Kärntner Ehrenkreuz" für Lebensretter Die Kärntner Landesregierung hat dem Polizeirayonsinspektor Hubert Podjed und dem Polizeirayonsinspektor Johann Hansehitz der Bundespolizeidirektion Klagenfurt das ..Kärntner Ehrenkreuz für besondere Leistungen auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens“ verliehen. Polizeirayonsinspektor Podjed hielt sich am 5. November 1956 in seiner Freizeit in Zivil zufällig an der Bahnübersetzung am westlichen Ortsausgang bei Pörtschach auf, als er — bei geöffneten Bahnschranken — das Herrannahen eines Trieb-wagenschnellzuges wahrnahm. Durch seine Geistesgegenwart und rasche Reaktion hat er ein drohendes Unglück verhindert, indem er unter eigener Lebensgefahr mehrere auf der Straße befindliche PKW rechtzeitig zum Halten brachte. Polizeirayonsinspektor Johann Hanschitz hat auf einer. Dienstfahrt von Wien nach Klagenfurt am 29. September 1956 auf der Triester Bundesstraße bei Hetzendorf, Steiermark, durch sein umsichtiges und mutiges Eingreifen ohne Rücksicht auf seine eigene unmittelbare Gefährdung zwei verunglückten Kraftradfahrern, die von einem nachfolgenden Fahrzeug überfahren zu werden drohten, das Loben gerettet. Fischereischonzeiten in Kärnten Die in Kärnten gültigen Schonzeiten für Fische und Krebse sowie die Mindestmaße, unter welchen Fische und Krebse nicht gefangen werden dürfen, wurden zuletzt mit der Verordnung der Landesregierung vom 1. Februar 1954, LGBI. Nr. 13, zusammenfassend für alle Fischgattungen und Krebse verlautbart. Seither sind über Anregung des Landesfischereibeirates mehrfache Änderungen getroffen worden, die in den Landesgesetzblättern Nr. 14 und 23/1955 und 4/1957 veröffentlicht wurden. Um allgemein Klarheit über den derzeitigen Stand der in Kärnten gültigen Schonzeiten und Mindestmaße zu schaffen, wird bekanntgegeben, daß folgende Fische geschont sind: Äschen (Aschen) vom 1. Jänner bis 15. Mai, Mindestmaß 30 cm; Bach-(Gold-, Stein-, Berg-)forellen vom i. September bis 15. April, Mindestmaß 22 cm; Barben vom 1. Mai bis 30. Juni — ausgenommen im Gebiet des Abflusses des Ossiacher-sees „Seebach“ von der Seebrücke bis zur Kuchlingsbrüoke — Mindestmaß 30 cm; Hechte vom 1. Jänner bis 30. April — ausgenommen im Faakersee —, Mindestmaß 50 cm; Huchen vom 1. März bis 30. April, Mindestmaß 75 cm; Nasen vom 16. April bis 15. Juni, Mindestmaß 20 cm; Regenbogenforellen vom 1. März bis 30. April, Mindestmaß 24 cm; Reinanken vom 1. Dezember bis 31. Jänner, Mindestmaß 20 cm; Schleien vom 1. Juni bis 30. Juni, Mindestmaß 25 cm; See-(Lachs-)forellen vom 1. Oktober bis 15. Dezember, Mmdestmaß 45 cm; Seesaiiblinge vom 1. Oktober bis 31. Dezember, Mindestmaß 30 cm; Zander vom 1. März bis 15. Mai, Mindestmaß 45 cm; Forellenbarsche vom 16. April bis 30. Juni, Mindestmaß 22 cm. Für Waller, für die keine Schonzeit festgesetzt ist, beträgt das Mindestmaß 55 cm. Fluß-(Edel-)krebse sind vom 1. November bis 31. Juli geschont, das Mindestmaß beträgt für männliche Krebse 14 cm, für weibliche 20 cm. Die Mindestmaße sind von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse zu rechnen. Zeugnisverteilung am Samstag Wie der Landesschulrat für Kärnten bekanntgibt, findet die Zeugnisverteilung an den Schulen mit Semestereinteilung Samstag, den 9. Februar, statt. Die Semesterferien dauern von Montag, den II., bis Dienstag, den 12. Februar. Mittwoch, den 13. Februar, wird der Unterricht im 2. Semester aufgenommen. Amtliche Personalnachrichten Die Kärntner Landesregierung hat dem Volksschuloberlehrer Max J a n a c h, Wolfsberg, anläßlich der Versetzung in den dauernden Ruhestand den Titel Volksschuldirektor verliehen. * Neue Adresse Wie der Präsident der UNESCO-Arbeits-gemeinschaft für Kärnten, Hofrat i. R. Julius Heinzei, mitteilt, lautet seine neue Adresse Klagenfurt, Festungsweg 14. Dank dem Verständnis, das seitens der maßgeblichen Stellen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft und des Finanzministeriums der gefahrdrohenden Entwicklung in bezug auf die Gefährdung durch Hochwässer der Gebiete von Wetzmann, Kötschach-Mauthen, Würmlach und im weiteren des gesamten Gailtales entgegengebracht wurde sowie den tatkräftigen Bemühungen der Kärntner Landesregierung und ihrer Dienststellen ist es gelungen, daß dem Gailregulierungsuntemehmen die finanziellen Mittel für den Bau einer zweiten Sohlstufe zur bereits äußerst vordringlichen Sicherung der Flußstrecke im Raume von Kötschach-Mauthen bereitgestellt werden konnten. des Bauwerkes sollen die viel zu große Schleppkraft des Flusses in dieser Strecke dem ihr charakteristischen Geschiebe angepaßt und der Abflußvorgang der Hochwässer weitestgehend beruhigt werden. Das gesamte Bauwerk soll in Stampfbeton mit Bruchsteinverkleidung hergestellt werden, wobei die Rampenfläche eine glatte Verkleidung mit widerstandsfähigen Granitsteinen erhalten soll. Für die Errichtung des Bauwerkes ist weiter die Bewältigung von 3200 Kubikmeter Fundamentaushub, die Herstellung von 2800 Kubikmeter Stampfbeton und die Anfertigung von 2600 Quadratmeter Verkleidungsmauerwerk erforderlich. ten in ihrem Staatsbereich selbst durch, Generaldirektor Dr. Schantl dankte allen, die durch ihre Qualitätsarbeit mitgeholfen haben, diese Restelektrifizierung auf der Strecke Villach— Jesenice fertigzustellen, insbesondere aber den Organen und Unternehmungen der jugoslawischen Eisenbahnverwaltung. Auf österreichischer Seite waren es die Monteure der Sie-mens-Schuckert-Werke, die Sektionsbauleibung Villach und der Elektrodienst der ÖBB mit Ministerialrat Dr.-Ing. Koci an der Spitze. Personalvertretcr dankt der BB-Verwaltung Namens der österreichischen Eisenbahner sprach der Obmann des Zentralausschusses, Josef Krämer, der eingangs das Bedauern der Eisenbahnbediensteten über die nun auf der Ebene des Budgets gedrosselte Fortführung des Elektrifizierungsprogramms der ÖBB zum Ausdruck brachte. In seinem Dank an die Bundesbahnverwaltung flocht der Personal-Vertreter auch die Forderung ein, daß der technische Fortschritt des Eisenbahnbetriebes auch mit den sozialen Interessen der Eisenbalmbediensteten in Einklang gebracht werden soll. In slowenischer Sprache würdigte der Präsident der Staatsbahndirektion Laibach, Doktor L i p i n, die fortschreitende Elektrifizierung der Eisenbahnlinien durch die ÖBB-Verwaltung, insbesondere der Strecke Rosenbach —Jesenice, wodurch große Erleichterungen im Transitverkehr mit Jugoslawien eizielt werden. Ein Beitrag zum friedlichen Zusammenleben der Völker Hierauf ergriff Bundesminister für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft, Dipl.-Ing. Waldbrunner, das Wort, wobei er ausführte, daß mit der Fertigstellung der Strecke Rosenbach —Jesenice wieder ein erfreuliches Stück internationaler Zusammenarbeit gelungen ist. Das in den vergangenen zwei Jahrzehnten gewaltig gestiegene Verkehrsaufkommen dieses Grenzüberganges zeigt folgender Vergleich: Im Jahre 1937 wurden auf dieser Strecke im Tagesmittel 6900 Bruttotonnen, im Jahre 1955 aber bereits 15.200 Bruttotonnen transportiert. Die Verkehrsleistungen haben sich also in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt. Die Verwaltung der österreichischen Bundesbahnen, ihre Bediensteten und die von den Bundesbahnen beschäftigten Bau- und Lieferfirmen haben nach dem letzten Krieg Achtung gebietende Großleistungen bei der Modernisierung und dem Neuaufbau der österreichischen Eisenbahnen vollbracht. Diese Leistungen werden im Inland und im Ausland heute auch anerkannt. Man darf sich aber nicht zu dem Fehlschluß verleiten lassen, daß deshalb in Zukunft geringere Leistungen ausreiehen werden. Die Eisenbahn muß als Haup(Verkehrs träger des Landes zu allen Zeiten den Anforderungen der Wirtschaft und der Bevölkerung genügen können. Dazu bedarf es neben modernen Anlagen und Fahrzeugen vor allem einer klaglosen Energieversorgung der Bahnen. Darum fällt in die Freude über den Abschluß der Vollelektrifizierung im Villacher Raum die Sorge um die Fortführung der Arbeiten von St. Veit a. d. Glan Richtung Semmering wie ein Wermutstropfen. Diese Lücke St. Veit—Gloggnitz muß aber im Interesse der betrieblichen Leistungsfähigkeit und der Traktionsverbilligung, insbesondere auf den bedeutenden Übergängen Neumarkter-Sattel und Semmering, rasch geschlossen werden. Eine Verzögerung der Elektrifizierungsarbeiten schädigt ja unsere Volkswirtschaft auch insofern, als die optimale Ausnützung aller festen Anlagen — der Kraftwerke wie der Verteilungsanlagen — und auch der Fahrzeuge nur dann möglich ist, wenn der elektrische Betrieb ohne Unterbrechung durchlaufend erfolgen kann. Als zuständiger Ressortminister nehme ich die Gelegenheit wahr, diesen ausländischen Fortsetzung Sette 2 Geniales Regulierungsbauwerk Während die Sohllage der Gail in der Strecke von Deüach bis in den Raum des Kataraktabschnittes Gailitzmündung — Oberschütt eine Hebungstendenz aufweist, herrscht im obersten Talstück, gleich nach Austritt des Flusses aus dem Lesachtal, eine stark erodierende Tätigkeit desselben vor. Die verheerenden Folgen der Katastrophenhochwässer des Jahres 1951 und jener von 1953 haben nunmehr allgemein das Augenmerk auf die große Gefahr gelenkt, die den Siedlungs- und Industriegebieten, sowie den Verkehrswegen in diesem Talabschnitt durch ein weiteres Fortschreiten der Zerstörung der Regulierungsbauten droht. Durch die stellenweise bereits 2 bis 2.50 Meter belaufende Eintie-fung der Sohllage wurden sämtliche Uferverbauungswerke unterspült und teilweise zum Einsturz gebracht, so daß in einem weiteren Katastrophenfall ein Ausbruch des Flusses an irgendeiner Stelle nicht mehr von der Hand zu weisen war, was mit Vernichtungen in unabschätzbarem Ausmaße von bereits verbauten Gebieten der Gemeinden Kötschach und Mauthen gleichbedeutend wäre. Zur Bannung dieser Gefahrenmomente sieht das Gailregulierungsausbauprojekt die Errichtung eines Sohlstulensystems vor und wurde im Baujahr 1954/1955 in diesem Sinne eine erste Stufe, knapp unterhalb der Mauthner Bundesstraßenbrücke, errichtet. Durch diese Anordnung und Formgebung Ein Projekt von drei Millionen Am Donnerstag, 7. Februar, erfolgte der Spatenstich zum weiteren Flußbauwerk im Rahmen der großzügigen Gailregulierung, der vom zuständigen Referenten der Kärntner Landesregierung, Landesrat Scheiber, im Beisein des Lhstv. Ferlitsch, des Landesrate« Sima, des Vizepräsidenten LAbg. Tillian, des Bezirkshauptmannes Dr. Schwarz, des Landesbaudirektors Hofrat Dipl.-Ing. Schmid, des Landesbaudirektorstellvertreters Dipl.-Ing. Dr. Posegger; Baudirektor Dipl.-Ing. Doktor Ortner. Villach, sowie Vertretern der berührten Gemeinden des oberen Gailtales u. a. vorgenommen wurde. Die nun in Angriff genommene zweite Sohlstufe stellt so ein weiteres Glied zur Sanierung der gefahrenreichen Flußstrecke dar. Zur Feststellung der hydraulisch und technisch günstigsten Formen wurde von der Bundesversuchsanstalt für Wasserbau in Wien ein Modellversuch durchgeführt. An Hand der gewonnenen Erkenntnisse erfolgte nach Weisungen der Flußbautechniker des Amtes der Kärntner Landesregierung die Ausarbeitung des Projektes, das sich auf drei Millionen Schilling beläuft und dessen Fertigstellung sich über zwei Jahre verteilen wird. Die Bauarbeiten sollen bis zum Herbst des kommenden Jahres so weit fertiggestellt sein, daß mit Eintritt der Hochwasserperiode des Jahres 1958 mit der vollen Wirksamkeit der Stufe bereits gerechnet werden kann. Konzentrierung der Wohnbauförderung Kärntner Landtag verabschiedete fünf Gesetze, darunter die Feuerpolizeiordnung — Lebhafte Debatten zur Aufhebung des Kleinsiedlungshäuserfondsgesetzes Dem Kärntner Landtag lagen am 5, Februar fünf Gesetzentwürfe zur Beschlußfassung vor; das Gesetz über die Feuerpolizei, ein Ausführungsgesetz zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, je ein Gesetz über die Aufhebung des landwirtschaftlichen Wohn- und Siedlungsfonds bzw. des Kleinsiedlungshäuserfonds und eine Novelle des Gesetzes über die Opferfürsorgeabgabe. Die Aufhebung des Gesetzes über den Kleinsiedlungshäuserfonds wurde nach ausgedehnten Debatten, in denen die Meinungen hart aufeinanderprallten, mit Mehrheit beschlossen, während die übrigen Gesetze einstimmig verabschiedet wurden. Berichterstatter zum Gesetz über die Feuerpolizei war LAbg. Ebner (SPÖ), der auf das alarmierende Ansteigen der Schadenfeuer in Kärnten hinwies, das die Novellierung der einschlägigen Gesetzgebung zu einer dringenden Notwendigkeit macht. Mit der neuen Feuerpolizeiordraung ist ein Gesetzeswerk entstanden, das die bisherigen Verordnungen zum Gegenstand in einem umfangreichen Kompendium zusammenfaßt. Es gliedert sich in sechs Teile und enthält 73 Paragraphen, in denen nach Definierung der Begriffe die Maßnahmen der Brandverhütung, der Vorsorge für die Brandbekämpfung, der Brandbekämpfung selbst, ferner die Zuständigkeit der Behörden, die Pflichten der Gemeinden und schließlich Straf- und Übergangsbestimmungen festgelegt weiden. In der Spezialdebatte sprach Zweiter Präsident Ritscher (ÖVP) zu den Paragraphen 27 (Ausbrennen der Rauclifänge) und 30 (Durchführung der Feuerbeschau) und brachte in Hinblick auf ihre Ausführung praktische Anregungen vor. LAbg. Huber (FPÖ) wandte zu den §§ 45 und 46 ein, daß in ihnen die Verpflichtungen der Gemeinden allzu streng gefaßt seien. Nachdem der Rechts- und Verfassungsausschuß auf Grund von Vorschlägen der Rauchfangkehrerinnung neuerdings die Paragraphen 21, 22, 24 und 26 durchberaten hatte, wobei kleine Änderungen im Text vorgenommen wurden, nahm der Landtag einstimmig in dritter Lesung das Gesetz an. einandersetzungen zwischen SPÖ und ÖVP, an denen sich neben den in der Folge genannten Regierungsmitgliedern die Abgeordneten Dr. Mayrhofer und Dr. K o r g e r (ÖVP) sowie Schober und Präsident Sereinigg (SPÖ) beteiligten. Die Redner der ÖVP bestritten dabei die Notwendigkeit, das Gesetz aus verfassungsrechtlichen Gründen aufzuheben, ohne daß ein direkter Einspruch des Verfassungsgerichtshofes vorliege. Von den Rednern der SPÖ wurde neben dem Gesichtspunkt der Verfassungswidrigkeit ins Treffen geführt, daß dem Gesetz keine praktische Bedeutung mehr zukomme; im Interesse des Landes gelte es vielmehr, die — bekanntlich an entsprechende Förderungsbeiträge des Landes gebundenen — Bundesmittel in vollem Ausmaß auszuschöpfen und damit auch den Eigenheimbau auf eine rationellere Basis zu stellen, Landesrat Sch ei her schilderte ausführlich die Gründe, die, seinerzeit für die Schaffung des Gesetzes maßgebend gewesen, nunmehr jedoch als überholt zu betrachten seien, und gab einen Überblick über die entsprechende Bundesgesetzgebung. Demgegenüber plädierte Landesrat Ing. T r u p p e im Sinne seiner bereits bei der Budgetdebatte gemachten Vorschläge für die Gewährung von Fertigstelhmgskrediten bzw. für die Übernahme einer Ausfallshaftung für Fertigstel- lungskredite für den Kleinsiedhmgshäuserbau durch das Land. Landesrat Sima verwies auf das dringende Gebot, die zur Verfügung stehenden Mittel nicht zu verzetteln, sondern zur vollen Ausschöpfung der Bundesmittel zwecks Erreichung der größtmöglichen Wirkung konzentriert einzusetzen, womit auch dem Eigenheimbau am besten gedient sei. Als Sprecher der FPÖ beantragten LAbg. Rohr und LAbg. Dr. Knaus, den Gesetzesantrag zwecks nochmaliger Beratung an den Ausschuß zumckzuverweisen. Der Antrag wurde mit Mehrheit abgelehnt und das Gesetz darauf ebenfalls mit Mehrheit beschlossen. Ein damit in Zusammenhang stehender Antrag, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, bei der Bundesregierung die Abänderung des Wohnbauförderungsgesetzes im Sinne der Berücksichtigung der Erfordernisse des Kleinsiedlungshäuserbaues zu betreiben (Berichterstatter Dr. Mayrbofcr), sah den Landtag jedoch wieder in voller Eintracht. Einstimmige Annahme fand auch die Gesetzesnovelle, mit der die Erhöhung der Opferfürsorgeabgabe von den Eintrittskarten der Lichtspieltheater zugunsten der Zivilblin-den festgelegt wurde. Nach dem Berichterstatter LAbg. E h n e r sprachen dazu die Abgeordneten M e d 1 i n (ÖVP), K a z i a n k a, Dr. Knaus und Schober. Ohne Debatte nahm der Landtag eine Abänderung der Geschäftsordnung der Landesregierung zur Kenntnis (Berichterstatter LAbg. Dr. Kerst-nig) und genehmigte einen Antrag des Finanzausschusses betreffend die Übernahme einer Landeshaftung für zur Errichtung von Kleinsiedlungshäusem gewährleistete Darlehen (Berichterstatter LAbg. Schöbe r). | Polizeidirektor Dr. Arthur Payer: Über das Ausführungsgesetz zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, mit denen die Beziehungen der Krankenversicherungsträger sowie der Unfall- und Pensionsversiche-mngsträger zu den Krankenanstalten geregelt werden, berichtete LAbg. Dr. K a r i s c h (ÖVP). In der Generaldebatte äußerte sich LAbg, Kazianka (KuL) über seiner Meinung nach im ASVG bestehende Mängel. In der Spezialdebatte erklärte LAbg. Dr. Mayrhofer (ÖVP) die Beistellung von Blutersatz durch die Krankenanstalten im Rahmen ihrer durch die Verpflegsgebühren abgegoltenen Normalleistungen für wünschenswert. Lhstv. K r a ß n i g gab als zuständiger Referent dazu die Aufklärung, daß die Beistellung von Blutersatz im Gegensatz zum soeben erschienenen Krankenanstaltengesetz stehe, das die Einbeziehung des Blutersatzes in die Normalleistungen der Krankenanstalten ausdrücklich ausschiießt. Das Gesetz wurde dann vom Landtag einstimmig angenommen. Auch weiterhin Landarbeiterwohnbau Als Berichterstatter zu den beiden nächsten Punkten der Tagesordnung, der Aufhebung der Gesetze über den landwirtschaftlichen Wohn- und Siedlungsfonds und des Kleinsiedlungshäuserfonds wies LAbg. P a w 1 i k (SPÖ) — ausgehend von dem durch Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes bestätigten Grundsatz, daß die Vollziehung in Angelegenheiten des Volkswohnungsbaues Bundessache ist — auf die Verfassungswidrigkeit der beiden Gesetze hin, die seinerzeit unter anderen Voraussetzungen, vor allem noch vor Bestehen einer entsprechenden zusammenfassenden Bundesgesetzgebung über die Wolmbauförderung, entstanden seien und nun ihren Zweck erfüllt hätten. Die bisher im Rahmen der beiden Gesetze vollbrachten Leistungen werden, wie er ausführte, auch künftig in anderer Weise möglich sein. Zum ersten Gesetzentwurf hob LAbg. Gruber (ÖVP) das klaglose Funktionieren des Fonds und des Beirates hervor, während LAbg. Pansi (SPÖ) dem entgegenhielt, daß die Mittel nicht immer widmungsgemäß verwendet worden seien. Landesrat Sima verwies in diesem Zusammenhang, die Ausführungen des Vorredners bestätigend, auf vorliegende Kontrollberichte und erklärte, daß vom Lande die Aufgabe des Landarbeiter-Wohnungsbaues voll erkannt werde und daß dafür bereits entsprechende Mittel im Budget vorgesehen seien. Lhstv. Fer'litsch rechtfertigte schließlich auch seinerseits die Tätigkeit des Fonds bzw. des Beirates. Das Gesetz über die Aufhebung des landwirtschatiichen Wohn- und Siedlungsfonds wurde dann vom Landtag einstimmig beschlossen. Wohnbauförderungsmittel des Bundes müssen voll ausgeschöpft werden Obwohl für die Aufhebung des Gesetzes über den Kleinsiedlungshäuserfonds prinzipiell die gleichen Voraussetzungen Vorlagen, führte dieser Punkt der Tagesordnung zu außerordentlich lebhaften und umfangreichen Aus- Verkehrsprobleme in Klagenfurt Rigoroses Vorgehen der Polizeiorgane gegen Verkehrssünder drosselt die Verkehrsunfälle Ziel und Zweck der verkehrspolizeilichen Tätigkeit muß die Sorge sein, die Unfallsziffern auf ein erträgliches Maß zu drücken. Dieses Ziel wird auf jede nur mögliche Weise zu erreichen getrachtet. Es wurden daher im Einvernehmen mit den Schulbehörden ver-kehrspolizeilicher Unterricht in den Schulen gegeben, freiwillige Fahrradpriifungen abgenommen, die Verkehrsteilnehmer belehrt und abgemahnt, unverbesserliche und unbelehrbare Verkehrsteilnehmer, unter denen nicht nur Kraftfahrer, sondern auch Fuhrwerke, Radfahrer und Fußgänger zu verstehen sind, wenn nötig, streng bestraft, da die Erfahrung lehrt, daß milde Strafen auf eine gewisse Schichte Verkehrsteilnehmer keinen Eindruck machen. Die Einhaltung der Verkehrsregeln muß mit allen Mitteln erzwungen werden, da Unfälle nur durch Verstoß gegen diese bewährten Vorschriften entstehen und es gilt, Leben und Gesundheit der Bevölkerung um jeden Preis zu schützen. Wenn harte Maßnahmen mißverstanden werden, möge nachfolgende Unfallsstatistik ihre Notwendigkeit und Wirksamkeit beweisen : 1952 ..... Unfälle . 807 Tote 10 1953 . 953 9 1954 . 1088 10 1955 . 1455 24 1956 . 1349 11 Differenz von 1955 auf 1956 — 106 — 13 Dabei ist es interessant, daß die Zahl der schuldtragenden Kärntner Kraftfahrzeuglenker um 66 zurückgegangen ist, ein Hinweis, daß es sich bereits herumgesprochen hat, daß man in Klagenfurt die Verkehrsregeln enthalten muß, wenn man sich nicht erheblichen Unannehmlichkeiten ausset,zen will. Der exorbitant hohe Stand der tödlichen, also schwersten Unfälle im Jahre 1956 konnte trotz des neuerlich stark gestiegenen Verkehrs um über die Hälfte gegenüber dem Jahre 1955 auf das Durchschnittsmaß gedrückt werden. Dieser Erfolg ist aber auch der rührigen Stadtverwaltung, besonders dem Baureferenten A u ß e r w i n k 1 e r, zu danken, der für Verkehrsfragen sehr aufgeschlossen ist. Nicht unerwähnt sollen auch die Bemühungen des KATC bleiben. Im Zuge der strengeren Handhabung der Verkehrsvorschriften stieg auch die Anzahl der Strafamtshandlungen des Klagenfurter Polizei-Strafamtes um 194 auf insgesamt 10.767, darunter fast 9000 wegen Übertretung der Verkehrsvorschriften. Desgleichen auch die Gesamthöhe der verhängten Geldstrafen von 1955 S 378.867.— um S 141.963 aüf S 520.830,— im Jahre 1956. Wer erhält die Strafgelder? Hinsichtlich des Widmungszweckes der einkassierten Geldstrafen bestehen in der Bevöl- kerung teilweise ganz irrige Vorstellungen. Die Strafbeträge fließen nämlich nicht der Polizei zu, sondern werden dem Fürsorgefonds der Gemeinde überwiesen. Es trifft auch keineswegs zu, daß die Wachbeamten „Prozente“ erhalten oder rascher befördert werden, wenn sie viele Anzeigen bringen. Die Exekutivorgane erfüllen lediglich ihre Pflicht zum Wehle der Allgemeinheit. Es ist daher audi nicht am Platze, die bei einer Beanstandung entstehenden Unlustgefühle am Beamten abzureagieren. Wenn der Beanstandete glaubt, es geschehe ihm Unrecht, steht ihm eine Reihe von Rechtsmitteln zur Verfügung. Der Sachverhalt wird in rein objektiver Weise geprüft und nicht wenige Verfahren eingestellt, wenn sich die Unschuld des Angezeigten herausstellt oder mindestens zweifelhaft ist. Es ist auch unrichtig, daß die Straßenaufsichtsorgane besonders auf die Lenker von Kraftfahrzeugen „losgehen“. Tatsache ist jedoch, daß der Kraftfahrzeugverkehr wegen seiner Schnelligkeit die größte Gefahrenquelle darstellt und daß von den Lenkern gefordert werden muß, daß sie die Verkehrsvorschriften beherrschen, da sie ja ihre Kenntnisse bei einer Prüfung unter Beweis stellen mußten. Es ist weiter eine Erfahrungstatsache, daß Kraftfahrer, die ihre Prüfung schon vor vielen Jahren abgelegt haben, von den jetzt geltenden Verkehrsvorschriften keine oder eine nicht mehr geltende Kenntnis haben, da sie sich nicht der Mühe unterziehen, die durch die fortgesetzte Steigerung der Verkehrsfrequenz bedingten zahlreichen Novellierungen der Vorschriften zu studieren. Es muß jedoch jeder Kraftfahrzeuglenker annehmen, daß auch seine motorisierten Kollegen die geltenden Vorschriften kennen und befolgen. Keine Milde für alkoholisierte Kraftfahrer Daß gegen alkoholisierte Kraftfahrzeuglenker prinzipiell primäre Arreststrafen und Führerscheinentzug verhängt werden, dürfte bereits allgemein bekannt sein. Hier handelt es sich auch nicht mehr um ein fahrlässiges Versehen, sondern um ein eminent verkehrsgefährdendes Verhalten, weshalb Nachsicht und Milde nicht am Platze sind. Insgesamt wurde bei 38 Unfällen Trunkenheit des Lenkers festgestellt. Im Jahre 1956 wurden in 55 Fällen, hauptsächlich wegen Alkoholisierung am Lenkrad, Führerscheine bis zu drei Jahren entzogen und in sieben Fällen undisziplinierten und wiederholt bestraften Kraftfahrzeuglenkern der Entzug des Führerscheines angedroht. Daß an Verkehrsunfällen nicht nur Kraftfahrzeuglenker, sondern oft auch andere Verkehrsteilnehmer schuldtragend sind, ist selbstverständlich. Im Jahre 1956 wurden durch Fußgeher 356 und durch Fahrrad- und Moped- Karawankentunnel elektrifiziert Fortsetzung von Saite 1: Stellen sowie den österreichischen Bundesund Landesbehörden, vor allem auch den Polizei- und Zollbehörden für ihre Mitarbeit den Dank der österreichischen Bundesregierung auszusprechen. Dank und Anerkennung spreche ich der Verwaltung und den Bediensteten der Österreichischen Bundesbahnen, insbesondere dem Elektrodienst und den Bediensteten des Direktionsbereiches Villach und nicht zuletzt den beteiligten Finnen, ihren Arbeitern und Angestellten, für die geleistete Arbeit aus. die uns vollkommen zufriedenstellte. Die Anwesenheit von Vertretern unseres Nachbarlandes aber möchte ich dazu benützen“, erklärte der Minister, „dem Wunsch Ausdruck zu verleihen, daß die gemeinsame Arbeit als Beitrag zum friedlichen Zusammenleben Österreichs mit seinen Nachbarvölkern und Jugoslawien im . besonderen gewertet werden möge. Sind Sie versichert“, sagte Minister Waldbrunner abschließend, „daß von unserer Seite — besonders was die staatlichen Verkehrsbetriebe Bahn und Post betrifft — alles getan werden wird, um diese Zusammenarbeit gut und erfolgreich zu gestalten.“ Damit erklärte er den elektrischen Betrieb auf der Strecke Rosenbach—Jesenice als eröffnet. Die Feier schloß mit der österreichischen und der jugoslawischen Staatshymne, gespielt von der Klagenfurter Eisenbahnermusik. Freundlicher Empfang in Jesenice Nun befuhren die Festgäste, einer Einladung der jugoslawischen Eisenbahnverwaltung folgend, die elektrifizierte Strecke bis zum Gemeinschaftsbahnhof Jesenice, wo ihnen ein festlicher Empfang bereitet wurde. Nach der Intonierang der österreichischen und jugoslawischen Hymnen durch die jugoslawische Eisembahnermusik im festlich geschmücktem Bahnhof begrüßte der Präsident des VoScs-ausschusses von Jesenice, Dolinar, die österreichischen Gäste mit Bundesminister Dipl.-Ing. Waldbrunner, worauf in einer Ansprache der Generaldirektor der jugoslawischen Staatsbahnen, Dr. BogovaS (Belgrad), den Anschluß des elektrifizierten Bahnbetriebes Österreichs an das . jugoslawische Eisenbahnnetz begrüßte. Daräber hinaus, erklärte er, schaffe dieser . technische Fortschritt auch eine friedliche Atmosphäre zwischen den Völkern, derem jeder Staat bedürfe. Hofrat Dr. Schantl, der namens der österreichischen Bahnverwaltung für die Einladung dankte, hob hervor, daß nun nach der Schweiz, Deutschland und Italien auch Jugoslawien eine elektrifizierte Eisenbahnverbindung nach Österreich habe, wodurch der Lo-komotivwechsel fortfalle und der Verkehr flüssiger wird. Die österreichische Eisenbahnverwaltung sieht in der Zusammenarbeit mit anderen Völkern eine Sicherung des Weltfriedens, wobei der elektrische Draht die Eisenbahner verbindet. Um 11.20 Uhr setzte sich der elektrische Triebwagenzug unter den Klängen der Eisenbahnenkapelle Jesenice in Richtung Staatsgrenze wieder in Bewegung, wo er nach 12 Uhr am Villacher Hauptbahnhof eintraf und wo ein gemeinsames Mittagessen die Gäste aus nah und fern abermals vereinte. fahrer 317 Verkehrsunfälle verursacht, wobei die Fußgeher im Vergleich zu 1955 um 14mal mehr, die Radfahrer um 25mal weniger in Erscheinung traten. Sorglosigkeit und Unsitte der Radfahrer Die oft wahrzunehmende Sorglosigkeit der Radfahrer und Mopedfahrer ist erstaunlich, da sie schließlich das labilste Fahrzeug benützen und daher bei Verkehrsunfällen hauptsächlich sich selbst gefährden. Die Unsitte, zu zweit und manchmal sogar zu dritt nebeneinander zu fahren, oft sogar zu dritt auf einem Rade zu fahren, abzubiegen, ohne sich um den nachfolgenden Verkehr zu kümmern oder das vorgeschriebene Handzeichen zu geben, sowie mangelhafte Ausrüstung des Rades, haben schon so manchen aus eigenem Verschulden ins Krankenhaus oder auf den Friedhof gebracht. Die Feststellung der Schuldtragenden ist meist deshalb schwierig, da Fahrräder keine Kennzeichen tragen und die Fahrer sich der Beanstandung oft durch die Flucht entziehen. Abschließend kann gesagt werden, daß sich die Verkehrsverliäitnisse wesentlich bessern und die Unfallsziffern drücken ließen, wenn alle Verkehrsteilnehmer die Vorschriften ein-halten und mehr Rücksicht aufeinander nehmen würden. Es entstehen oft aus geringen Ursachen, wie z. B. falsches Parken an Straßenkreuzungen, mangelhafte Beleuchtung usw., folgenschwere Unfälle, bei welchen nicht nur den Unfallbetroffenen, sondern auch den an dem Unfall schuldhaft beteiligten Verkehrsteilnehmern schwerwiegende Unannehmlichkeiten entstehen. Es gelte daher für alle Verkehrsteilnehmer die Regel: „Eile mit Weile und tu die Aueen auf!“ Neue Säugetierfunde in St. Stefan i. L. Phillipp Zeska — der neue Theaterdirektor Der gemeinsame Theaterausschuß des Landes Kärnten und der Stadt Klagenfurt, der am 4. Februar unter dem Vorsitz des Landesrates Hans Sima tagte, hat auf Grund der vom Arbeitsausschuß gegebenen Empfehlungen beschlossen, das Stadttheater Klagenfurt in der Spielzeit 1957/58 mit gewissen betrieblichen Einschränkungen weiterzuführen, um mit den von Bund, Land und Gemeinde zur Verfügung gestellten Mitteln das Auslangen zu finden. Unter diesen Voraussetzungen wurde der Burgschauspieler und Regisseur des Burgtheaters, Philipp Zeska, zum neuen Theaterdirektor bestellt. Berufung in den Theaterausschuß Die Kärntner Landesregierung hat an Stelle des ausgeschiedenen Dr. Alois Karisch LAbg. Dt. Valentin Einspieler in den gemeinsamen Theaterausschuß des Landes Kärnten und der Stadt Klagenfurt berufen. Vier Jahre Amerika-Haus Klagenfurt Das Landesmuseum für Kärnten teilt mit: Seit dem sensationellen Fund eines Unterkieferrestes eines Menschenaffen sind in der Kohle von St. Stefan i. L. wieder einige sehr bemerkenswerte Funde gemacht worden. Das Landesmuseum erhielt zunächst einen leider in zwei Teile zerbrochenen linken Hauer aus dem Unterkiefer eines Listriodon splen-dens, eines Vorfahren des heutigen Wildschweines. Diese Art ist für Kärnten neu, in Österreich ist sie schon einige Male festgestellt worden. Knapp vor Weihnachten kamen dazu weitere — leider durch einen Sprengschuß stark beschädigt — Reste, die sich als Zahn- und Skelettreste mehrerer Arten herausstellten. Darunter befanden sich ein Schneidezahn des erwähnten Listriodon splendens, dessen Art dadurch endgültig bestimmt werden konnte, ferner mehrere Zähne des dreizehigen Wald-pferdes (Anchitherium aureliaense) und — in zwei Bruchstücken, aber gut zusammensetzbar — ein kleines Geweih, das zu einem Gabelhirsch, Euprox furcatus, gehört. Auch diese beiden Arten sind für Kärnten neu. Bald danach erhielt das Landesmuseum Bruchstücke von Knochen, die sich zu Fragmenten zweier Knochen aus der Becken-1 gegend eines Mastodons, also eines Elefantenvorfahren mit vier Stoßzähnen — der heute lebende Elefant hat bekanntlich deren zwei — zusammenfügen ließen. Eine ganz sichere Artbestimmung ist in diesem Falle freilich ausgeschlossen, doch dürfte es sich um das Mastodon angustidens handeln, eine Art, die in Kärnten immerhin schon festgestellt war. Dank den Bemühungen der Direktion, der Betriebsleitung und des Arbeiterbetriebsrates, ganz besonders aber auch der Arbeiter selbst, sind im Laufe von zwei Jahren aus der Kohle von St. Stefan acht Funde mit neun Tierarten zum Vorschein gekommen, und es ist zu hoffen, daß die Kenntnis der Tierwelt, die in den Braunkohlenwäldern Kärntens lebte, noch weitere Bereicherung erfahren wird. Naturwissenschaiüicher Vortrag im Landesmuseum In einer gemeinsamen Veranstaltung des Naturwissenschaftlichen Vereines für Kärnten und der Österreichisch-Jugoslawischen Gesellschaft spricht Freitag, den 8. Februar, um 20 Uhr im Vortragssaal des Landesmuseums Univ.-Prof. F. Reiner von der Universität Laibach über das Thema: ,, österreichische Weiderechte und Fragen der Bodenerhaltung im Quellgebiet der Save“ (mit Lichtbildern). Eintritt frei. „Die gold’ne Meisterin“ Operette in 3 Akten von Julius Brammer und Alfred Grünwald — Musik von Edmund Eysler Anfang Februar beginnt das Amerika-Haus Klagenfurt das fünfte Jahr seiner Tätigkeit für Kärnten und Osttirol. Auch während des letzten Jahres konnte es seine verschiedenen Dienste intensivieren und ausgestalten und den Kreis seiner Besucher und Freunde bedeutend vergrößern. Die Leihbibliothek, deren Bestände durch das laufende Eintreffen neuer Bücher in englischer und deutscher Sprache stark vermehrt wurden, war ausgezeichnet besucht, und während der vier Jahre wurden insgesamt 213.000 Bücher entliehen. Beim „Amerika-Wagen“, der fahrenden Leihbibliothek, die zehn Orte in Kärnten und die Stadt Lienz besucht, stieg die Zahl der entliehenen Bücher ebenfalls so stark an, daß fallweise nicht alle Leserwünsche erfüllt werden konnten. Zur Betreuung der Arbeiter, die bei dem Aufbau der Kraftwerke Reißeck und Kreuzeck beschäftigt sind, wurde ab September 1956 der Ort Kolb-nitz als neue Ausgabestelle in den Fahrplan des „Amerika-Wagens“ aufgenommen. Auch die Zahl der Betriebe, Schulen und Organisationen, die Leihbücherkoffer der Versandbücherei benützen, wuchs im vergangenen Jahre beträchtlich. Die kulturellen Veranstaltungen aller Art, die im gesamten Tätigkeitsgebiet durchgeführt wurden, wie Vortrags- und Diskussionsabende mit zahlreichen prominenten Vortragenden, Lichtbildervorträge, Konzerte bekannter Künstler, Schallplattenkonzerte, Leseaufführungen und Leseabende, Gastspiele des US-Wandertheaters und Ausstellungen, fanden reges Interesse, wie aus der Gesamtzahl von 60.000 Besuchern während der vier Jahre hervorgeht. Sehr intensiv war auch die Zusammenarbeit mit den Kuiturabteilun-gen der Landesregierung und der Landeshauptstadt sowie mit den Kulturämtern der größeren Städte und mit zahlreichen anderen kulturellen und öffentlichen Institutionen und den verschiedensten Organisationen und Vereinigungen. In der Filmabteilung wurden die Leihapparate und Leihfilme außerordentlich stark benützt, so daß während der vierjährigen Tätigkeit bei den Filmabenden des Amerika-Hauses und bei Veranstaltungen anderer Stellen, die Amerika-Haus-Filme zeigten, insgesamt 405.000 Besucher gezählt wurden. Von den vielen Operetten, die Edmund E'ys- I ler frisch und fruchtbar mit großem melo- j dischen Wurf gestaltete, ist „Die gold’ne Meisterin“ von den wenigen eine, die sich neben den modernen und klassischen Operetten gut behauptet. Wenn auch das Libretto antiquiert erscheinen mag, die reizvollen und auf rhythmische Geschlossenheit aufgebauten Kompositionen dieses alten Meisters verfangen sich noch immer. Eyslers Melodien, von Wolfgang Schubert als musikalischem Leiter sorgsam gepflegt, haben eben jenen ganz gewissen zündenden Funken, der die Leute mitreißt. Helmut C o n r a d t hat sich umsichtig um die Inszenierung der „Gold’nen Meisterin“ bemüht und Ludwig Zucker-m a n d e 1 als Bühnenbildner hat ihn mit überaus bunten Effekten unterstützt., wodurch manche Szene über das übliche Maß hinaus gelang. In die Titelrolle und in die Melödien-seligkeit sang sich Polly Bach mit Charm und guter Darstellung der adelstollen Gold- Vorprogramm des VIII. internationalen Musikfestes 1957 in Wien Im Rahmen des VIII. internationalen Musikfestes, das im Juni 3957 iii Wien stattfindet, werden folgende Orchester Konzerte geben: Cleveland Symphony Orchestra, Orchästre de la Suisse Romande, Symphonieorchester des Bayrischen Rundfunks und die Wiener Symphoniker. Die Dirigenten Emest Ansermet, Massimo Freccia, Ferenc Fricsay, Hans Gilles-berger, Paul Hindemith, Heinrich Hollreiser, Eugen Jochum, Joseph Krips, Lorin Maazel, Pierre Monteux, Peter Stadien und George SzelL haben ihre Mitwirkung zugesagt. Die Wiener Symphoniker unter Leitung von Lorin Maazel haben das Eröffnungskonzert mit folgendem Programm übernommen: Erste Symphonie von Gustav Mahler und „Le Sacre du Printemps“ von Igor Strawinski. schmiedswitwe, während ihr Partner Matthias Biber, dessen biegsamer Tenor für die Partie des Gesellen Christian qualifiziert war, ebenfalls gefiel. Unverwüstlich waren Karlheinz Schmidt als der windige Ritter Fridolin von Gumpendorf und Betty Kopier als die gemütsvolle Haushälterin Portschunkula, ein Paar, dessen szenisches Gaudium das Publikum aufrüttelte. Adi Fischer als Graf Jaromir von Greifenstein zeichnete sich mit seinem Spieleifer und Schwung aus, wobei er manchmal ins Ciowmhafte schlitterte. Die anderen kleineren Rollen lagen in Händen von Darstellern, die ihr Bestes zum Gelingen der Aufführung beisteuerten, darunter der Chor, der auch diesmal seine Höhen hielt. Ein beifallfreudiges Premierenpublikum dankte mit vielen Ovationen, die wieder viele Vorhänge auslösten. bl. Rainer Maria Rilke wurde geehrt Eine Gedenkstunde zu seinem 30. Todestag Wer an der zahlenmäßigen Stärke der Verehrer Rainer Maria Rilkes zweifelte, wurde am 31. Jänner im Blauen Saal des Klagenfurter Konzerthauses in einer Gedenkstunde für den großen Lyriker eines Besseren belehrt. Es war erfreulich, festzustellen, wie viele gekommen waren, um dem großen Dichter zu huldigen,, dessen 30. Todestag sich kürzlich jährte. Und es konnten keine besseren Interpreten für Rilkes lyrischen Ausdruck gefunden werden, als es Anneliese Ehrlich-Schöll und Johannes Pettauer waren, die die Persönlichkeit und das Schaffen Rainer Maria Rilkes durch zahlreiche Gedichte würdigten. Beide Vortragenden, ausgestattet mit präziser Gestaltungskraft und inniger Nuancierungskunst, vermochten so im Ausdruck und Rhythmus die Brücke zur Weitabgewandtheit des Dichters zu schlagen, der seinen Ausweg aus seinen Problemen und Nöten auf dem Wege der inneren religiösen Vertiefung suchte. Es gelang ihnen, auch jene 3ec Jxaum der Jugend mit der weitest Wdt Nicht für alle jugendlichen Ausreißer ist Villach die Endstation Cs vergeht kaum eine Woche, in der die -Lv Polizei nicht ein paar Jugendliche aufgreift, die zu Hause durchgebrannt sind, weil sie in die „weite Welt“ wollten. Aber nicht alle Ausreißer werden vor der Grenze abgefangen; einigen gelingt es immer, durch die „Maschen“ zu schlüpfen. Und das ist kein Glück für sie. Niedergeschlagen und herabgekommen kehren sie nach Hause zurück, nachdem ihre Odyssee irgendwo ein verzweifeltes Ende genommen hat. Der Hunger blickt ihnen aus den Augen, und sie sind wortkarg geworden, sie haben eine Ahnung, was den anderen Jugendlichen Passiert ist, von denen bis heute jede Spur fehlt Keiner von ihnen träumt noch von der „schönen Welt“ ... Die unangenehme „Reise“ Ein 16jähriger Friseurlehrling aus Wiener Neustadt hat im Salon seines Meisters erzählen gehört, wie schön es in Italien ist, und es überkam ihn eine Sehnsucht nach dem sonnigen Süden, der er nicht lange widerstehen konnte. Der kleine Figaro zog den weißen Mantel aus Und fuhr mit der Bahn zunächst einmal bis Villach, hier hielt er nach einem italienischen Fernlaster Ausschau, mit dem er dann über die Grenze gelangen wollte. In der Zeidler-von-Görz-Straße sah er bald einen mit Schnittholz beladenen abgestellten italienischen Lastwagen, Und der Bursche sprang auf und zwängte sich Zwischen die Bretter. Das Herz des Lehrlings klopfte, als der Wagen losfuhr und er merkte, daß es in Richtung Grenze geht. 40 Minuten später stand der Wagen auch schon vor dem Zollgebäude, aber keiner der Beamten tat einen Blick zwischen die Fugen. Es war Abend, als der Lastwagen in Triest ankam. Der Lehrling fror, die Hand, mit der er die Eisenkette umklammert hielt, war ganz steif, aber das alles spürte er nicht, so groß war das Erlebnis. Als der junge Abenteurer in der_ Hafenbucht die tausend Lichter flimmern sah,' erwachte in ihm sofort der Wunsch, auf ein Schiff zu kommen, Womöglich auf einen großen Dampfer. Aber dieser Traum erfüllte sich nicht, ja der Lehrling bekam nicht einmal ein Schiff aus der Nähe zu sehen, denn als er auf dem Lagerplatz eines Holzwerkes vom Wagen sprang, wurde er von Arbeitern bemerkt und angehalten. Der Barbier aus Wiener Neustadt wurde zur Polizei gebracht. Zwei Tage lang wurde er (eines Feiertages wegen) in eine Zelle gesteckt. Nur einmal täglich bekam er eine Pasta. Der Richter, dem er schließlich vorgeführt wurde, ordnete an, daß der Ausreißer an die Grenze zurückgebracht wird. Mehrere Stunden hockte der Bub in einem finsteren Waggon, und nur durch einen schmalen Ritz konnte er sich „die weite Welt“ besehen. Sie benahmen sich verdächtig Zwei Mittelschüler aus der Steiermark, die bei Nacht und Nebel über die österreichisch-italienische Grenze gelangt waren, wurden vor einigen Wochen in der Nähe der kleinen Stadt Abbadia S. Salvatore aufgegriffen. Die Jugendlichen hatten sich verdächtig benommen, sie sind um Fabrikanlagen geschlichen und sind beobachtet worden, wie sie eifrig eine Landkarte studierten. Ein Gastwirt, bei dem sie ein-kehrten, verständigte die Polizei, und schnell rückten zwei Karabinieri aus. Aber die Schüler haben Lunte gerochen und sind auf und davon, während der Wirt telephoniert hatte. Der stieß einen Fluch aus, als er in das Schankzimmer seiner Osteria zurückkam und feststellen mußte, daß die beiden Vögel ausgeflogen waren. Zu allem Überfluß sah er sich noch um die Zeche — 480 Lire — geprellt. Die Polizei von Abbadia S. Salvatore wurde alarmiert. Man kann ja schließlich nicht wissen, was für „gefährliche Burschen“ die beiden waren. Die ausgerückten Streifen kehrten ohne Erfolg zurück und deshalb wurden auch die Nachbardistrikte verständigt. Erst am nächsten Morgen .wurden die Jugendlichen gefaßt. Ein Kaufmann, der in der Zeitung gelesen hatte, daß sie gesucht werden, hatte sie erkannt. Die Schüler wurden eingehend verhört. Die Gegenstände, die bei ihnen gefunden wurden, erhärteten nur die Annahme, daß es sich um zwei höchst gefährliche Individuen handelt: denn Ausländer, die sich mit Messern, Landkarten, Einbruchswerkzeug und Photoapparat im Industriegebiet herumtreiben, können doch keine harmlosen Touristen sein. Trotzdem fand der „Fall“ eine harmlose Aufklärung. Die Burschen hatten in einer Zeitung gelesen, daß aus den Gruben des nahen Monte Amiata die größten Mengen an Quecksilber herausgeholt werden und daß das Erz in die fernsten Länder verschickt wird; sie hatten gehofft, eine Möglichkeit zu finden, sich der Begleitung eines solchen Erztransportes anschließen zu können, wenn sie sich zu entsprechender Dienstleistung erbötig machen. Wegen eines Esels wurde er entdeckt In einer verschlossenen Kabine des 18.000-Tonnen-Dampfers „Esperia“ schaukelte im Spätherbst ein ' 22 Jahre alter Mechanikergehilfe aus Wien auf den Wellen des Mittelländischen Meeres. Nachdem das Schiff im Hafen von Genua eingelaufen war, wurde der junge Wiener von zwei Polizeibeamten in Empfang genommen. Der Traum von Afrika war ausgeträumt. Der junge Wiener Metallarbeiter ist auf einem Frachtenschiff als blinder Passagier entdeckt worden, als in einer tunesischen Hafenstadt ein paar Esel in den Laderaum gebracht wurden. Eines der Grautiere hatte sich, als es auf dem Fell plötzlich ein Jucken verspürte, mit aller Kraft just gegen den Sack gestemmt und sich gerieben, hinter dem sich der Gehilfe versteckt hielt. Dem Mechaniker wurde angst und bang, der Schweiß trat ihm aus den Poren und die Luft wurde knapp. Mit größter Anstrengung gelang es ihm, sich aus dieser Lage zu befreien, er atmete tief auf — und ward entdeckt. Der blinde Passagier wurde von zwei Mann der Besatzung hart angepackt und dem Kapitän vorgeführt. Der gab Befehl, den jungen Mann in den Maschinenraum zu bringen und ihn dort die schwersten Arbeiten ver- verklarten Stimmungen, die im Lebenswerk Rilkes dominieren, wunderbar sprachlich geformt wiederzugeben. Mit verdientem Beifall und mit dankbarer Zustimmung wurden Anneliese Schöll und Johannes Pettauer von der großen Rilke-Gemeinde überschüttet, zu der auch der Leiter des Kulturreferates der Kärntner Landesregierung, Hofrat Dr. Rudan, und der Kulturreferent der Landeshauptstadt, Doktor Holzer, zählten. bl. Großer Erfolg des Schweyda-Quartetts in Graz Das Schweyda-Quartett war vor einigen Tagen eingeladen, im Rahmen der von Professor E. L. Uray (Radio Graz) betreuten Jugendkonzerte im großen Stefaniensaal F. Schubert, Th. Berger und L. van Beethoven zu spielen. Das Konzert gestaltete sich für die Künstler, die eine Reihe von Quartettsätzen als Zugabe spielen mußten, zu einem großen Erfolg. Grazer Pressestimmen berichten hierüber folgendes: „Es ist besonders zu begrüßen, daß man eine so hervorragende Kammermusikvereinigung wie das Klagenfurter Schweyda-Quartett gewonnen hatte..., Streichquartett im verdunkelten Stefaniensaal: Die jugendlichen Hörer fasziniert in atemloser Konzentration lauschend, zum Schluß in stürmischen Beifall ausbrechend, wie man es kaum zu hoffen gewagt hat..., überall spürte man die stets aufs sorgsamste ausgewogene innere Geschlossenheit eines beseelten Musizierens aus souveränem geistigem Besitz ..., ein solches Erlebnis, wie sich hier kristallklare Präzision mit beschwingter Gelöstheit verband ... Qualität des Musizierens, die vollendet ist... ,So musizieren möchte ich bis Mitternacht hören1, sagte dankbar und glücklich einer der jungen Menschen, die man so — und nur so — zum künftigen Publikum unserer großen Konzerte erziehen kann... So muß Kammermusik gespielt werden, so wird sie jedes Publikum faszinieren. Wie schade, daß Graz kein auch nur annähernd so gutes Streichquartett besitzt! Es war ein außerordentlicher Abend“. Das Kärntner Heimatwerk besucht Soldaten Einer Anregung des Landeshauptmannes folgend, veranstaltete das Kärntner Heimatwerk kürzlich für die Soldaten der Lendorfer Kaserne einen Kärntner Volkstumsabend. Kärntner Lieder im gemischten Chor und Männerquintett, Mundartgedichte von Glawischnig, Moro, Podesser und Schönberg sowie Kärntner Volkstänze bildeten die Vortragsfolge, die Dr. Franz Koschier unter dem Motto „Die Heimat lädt dich ein“ sinnvoll zusammengestellt hatte. Die Ausführenden — die von Hauptmann Kellner als Abgesandte der Heimat mit herzlichen Worten begrüßt wurden — waren Heide Mautz, Hauptschullehrer Sepp Schmölzer und die Sing- und Tanzgruppe der Kärntner Landsmannschaft unter der Leitung von Martin Kordasch und Walter Kraxner. Der Abend war eine schöne Bestätigung der Bemühung, den Soldaten lebendige Werte des Volkstums näherzubringen. Der begeisterte Beifall und das freudige Mitgehen der Zuhörer bewiesen, daß einem echten Bedürfnis entsprochen worden war. Durch ähnliche Veranstaltungen, wissenschaftliche Vorträge, heimatkundliche Führungen, Besuche von Konzerten und Theateraufführumgen soll auch weiterhin getrachtet werden, die Verbindung der Angehörigen des Bundesheeres mit dem Kulturleben der Heimat möglichst eng zu gestalten. Dieser erste Volkstumsabend wird in den übrigen Kärntner Garnisonsorten wiederholt werden. richten zu lassen. Wenn er einmal nicht gebraucht wurde oder wenn er das monotone Stampfen der Maschinen und das Schaukeln des Schiffes nicht vertrug, steckten ihn die Seeleute in eine finstere Kajüte. Ein paar Matrosen trieben mit ihm derbe Späße, wie sie auf einer christlichen Seefahrt üblich sind. Nun ist der junge Gehilfe wieder in der Heimat, und er will von niemandem an sein afrikanisches Abenteuer erinnert werden. Vom blauen Mittelmeer hatte er auf dieser Seereise, die alles eher als romantisch war, überhaupt nichts gesehen. Nicht um viel Geld möchte er die drei Wochen, die er unterwegs war, noch einmal durchmachen. Spurlos verschwunden Zwei Lehrlinge aus Kärnten sind spurlos verschwunden. Es war ihnen gelungen, nach Italien — dem Ziel der meisten jugendlichen Ausreißer — illegal auszuwandern. Es ist ihnen auch gelungen, von dort nach Frankreich zu gelangen. In einem Brief an die Eltern, den sie in Toulon aufgegeben hatten, teilten sie mit, daß sie sich auf dem Weg nach Marokko befänden, die Eltern mögen sich keine Sorgen um sie machen, sie wissen doch um die Gefahren, die sie umlauern: nie würden sie den Werbern der Fremdenlegion „auf den Leim“ gehen, ihr Ziel sei vielmehr, zu den algerischen Rebellen zu gelangen, denen sie im Kampf um ihre Freiheit helfen wollen. Seit dieser Nachricht haben die Eltern, die (begreiflicherweise) nun erst recht in Sorge sind, von ihren Söhnen, denen das Schicksal der algerischen Stämme so nahegegangen war, kein Schreiben mehr erhalten. Lediglich eine „Drucksache“ kam noch an: Landkarten und Bilder aus der Libyschen Wüste, einem der unbekanntesten Gebiete der Sahara. Die Aufnahmen zeigten unendliche Flugsandflächen und hohe Dünenwellen, Kamelkarawanen und ein paar recht verwegen aussehende Gesichter von Wüstenbewohnern. Könnten die beiden Jünglinge nur sehen, wie sehr ihre Eltern unter der Sorge um sie leiden, sie würden sich beeilen, nach Hause zurückzukehren, vorausgesetzt, daß ihnen dazu noch die Möglichkeit gegeben ist... Walter Watzinger Der jahresfahrplan Aus der Fahrplankonferenz in Klagenfurt Unter dem Vorsitz von OR Folke traten am 6. Februar im Sitzungssaal der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt die Verkehrsinteressenten zu einer Fahrplankonferenz zusammen, die jede Verkehrssaison einleitet und in der Sonderwünsche von Fremdenverkehrsinteressenten und Verkehrsteilnehmergmppen beraten werden. Als Vertreter der ÖBB war Betriebsdirektor Hofrat Dr. K e p n i k, Wien, erschienen, der einen Überblick über den Entwurf des ersten Jahresfahrplanes gab. Die Wünsche Kärntens erfuhren im allgemeinen eine positive Berücksichtigung, die mit einer lobenswerten Gründlichkeit, wie sich Hofrat Dr. Kepnik ausdrückte, eingereicht wurden. Der Sommerfahrplan bzw. der Jahresfahrplan weist manche Vorzüge gegenüber dem bisherigen auf. Es konnten vielfach die Wartezeiten auf Zugsanschlüsse verkürzt und die Abfahrtszeiten günstiger verlegt werden. Wegen der Kohlenverteuerung und Kohlenkrise werden dem Normalverkehr noch einige Beschränkungen auferlegt werden. Besondere Berücksichtigung finden der Fremdpnver-kehrszweckverband Feldkirchen - Turracher Höhe durch die Führung von Triebwagenzügen Wien—Villach über Feldkirchen— Ossiachersee. Einschränkungen findet der Korridorverkehr Klagenfurt — Dravograd — Wolfsberg — Zeltweg, dessen Frequenz rückläufig ist. Hingegen halten einige Fernexpreßzüge in Krumpendorf, während dem Wunsche von Obervellach, als Haltestelle von Fem-zügen berücksichtigt zu werden, nicht entsprochen werden konnte. Auch Pörtschach und Velden konnten ihre Wünsche bei der Bundesbahn, die Nachtschnellzüge in der zweiten Hälfte des Oktobers und ab Ostern bis zum Beginn des Sommerfahrplanes zu halten, nicht durchsetzen. Die von der Bundesbahn beobachtete Frequenz in dieser Zeit sei zu gering. Im neuen Kursbuch, das einen besseren Schutzumschlag erhalten wird und dessen Inhalt umgearbeitet wurde, sind die Züge des Sommerfahrplanes mit einem „S“ und jene, die nach dem Winterfahrplan verkehren, mit einem „W“ ausgezeichnet. Der Kärntner Eisenbahnverkehr wurde besonders durch die Elektrifizierung und durch die nun bereitgestellten Elektrotriebwagen im Dreieckverkehr Villach—Klagenfurt—St. Veit:— Feldkirchen—Villach wesentlich verbessert. Auch die Führung von Fernexpreßzügen durch Kärnten wurde den Wünschen des reisenden Publikums und den Frequenzbedingungen bestens angepaßt. Aber auch der Postkraftwagenverkehr er-, fährt in der kommenden Verkehrssaison wesentliche Erleichterungen bzw. Verstärkungen. Viele zusätzliche Bedarfskurspaare werden eingesetzt und Direktverbindungen hergestellt. Eine neue Linie, einmal wöchentlich (Donnerstag) in der Hauptsaison, wird auf der Strecke Klagenfurt—Marburg—Sauerbrunn eröffnet, während ein zusätzliches Kurspaar an Freitagen auf der Strecke Klagenfurt—Loiblpaß—Laibach eingesetzt wird. Bau eines KuHurheimes in Feistritz i. R. Unter der Führung des Bürgermeisters Franz Semmel weiß sprach am Dienstag, 5. Februar, beim Landeshauptmann und Gemeindereferenten Wedenig und beim Landesrat Sima als Finanzreferenten eine Abordnung der Gemeinde Feistritz i. R. in der Frage der Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses bzw. eines Kulturheimes und eines Wohnhausblooks vor. Im Gemeinschaftshaus sollen ein Saal für kulturelle Veranstaltungen, eine Wäschereianlage und ein Kindergarten Platz finden. Sowohl der Landeshauptmann als auch der Finanzreferent sagten den Vertretern der Gemeinde Feistritz ihre volle Unterstützung zu. Zuwendungen an eingebürgerte Flüchtlinge Das Amt des Vertreters des Hochkommissärs der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge lenkt nochmals dringend die Aufmerksamkeit der eingebürgerten Flüchtlinge auf folgende Tatsache: Volksdeutsche Flüchtlinge, die die österreichische Staatsbürgerschaft nach dem 21. Oktober 1954 durch das Optionsgesetz vom 2. Juni 1954 erreicht haben, oder fremdsprachige Flüchtlinge, die die österreichische Staatsbürgerschaft auf normalem Wege erworben haben, können sich nur mehr bis 30. Juni dieses Jahres um Zuwendungen aus dem UNREF-Hilfsprogramm bewerben. Anträge, welche nach diesem Datum einge-reicht werden, müssen unwiderruflich abgelehnt werden. Auskünfte werden erteilt und Anträge entgegengenommen bei folgenden Stellen: CARITAS, Klagenfurt, Sandwirtgasse Nr. 4, Tel. 10-29; Internationaler Sozialdienst, Klagenfurt, Landesregierung, Arnulfplatz 1, 3. Stock, Zimmer 117, Tel. 36-01, Klappe 224; Lutherischer Weltbund (LWF), Lager St. Martin-Villach, Tel. 61-81; National Catholic Welfare Conference (NCWC), Klagenfurt, Gasometergasse 8, Tel, 56-71; „Volkshilfe“, Klagenfurt, Bahnhofstraße 44/IV, Tel. 54-46; Weltkirchenrat (WCC), Lager St. Martin-Villach, Tel. 64-62. Fremdenverkehr im Raume Feldkirchen Das Gurktal wird weiter elektrifiziert Ein Erfolgsbericht des Zweckverbandes Feldkirchen-Turracher Höhe Die letzte Verwaltungsausschußsitzung der 15 Fremdenverkehrsgemeinden des Zweckverbandes Feldkirchen-Turracher Flöhe am 25. Jänner 1957 befaßte sich unter dem Vorsitz des stellvertretenden Vorsitzenden des Zweckverbandes, Dr. Huber, und in Anwesenheit des Bezirkshauptmannes von Feldkirchen, Regierungsrat Dr. Wieser, mit der Jahresrechnung des Zweckverbandes für das Jahr 1956 und mit dem Voranschlag für 1957. Beide Tagesordnungspunkte spiegelten die gute Fremdenverkehrsentwicklung dieses Raumes während der letzten drei Jahre wider. Aus dem vom Kassenverwalter des Zweckverbandes, Direktor Berger, erstatteten Bericht über die Jahresrechnung 1956 ging hervor, daß einem Aufwand von rund 180.000 Schilling ein Eingang von rund 200.000 Schilling gegenüberstand; der Mehreingang konnte zur pünktlichen Abstattung eines Darlehens verwendet werden, das der Zweckverband für den Neudruck seines für vier Jahre bestimmten Gebietsprospektes aufgenommen hatte. Vom Gesamtaufwand entfielen rund 31.000 Schilling auf allgemeine und besondere Werbung und 66.000 Schilling auf die Schaffung von Einrichtungen der örtlichen Fremdenverkehrspflege; von diesem Betrag erhielten die 15 Gemeinden 49.000 Schilling in Form von Refundierungen bar überwiesen; der Rest wurde für Markierungen, Wegweiser und Orientierungstafeln ausgegeben. Ausgeglichenes Jahresbudget von 290.000 Schilling ' Das Jahresbudget 1957 sieht Ausgaben in der Höhe von 290.000 Schilling vor, denen ordentliche Einnahmen von 267.000 Schilling und außerordentliche Einahmen von 23.000 Schilling gegenüberstehen, so daß das Bud- get ausgeglichen ist. Für Werbezwecke ist ein ähnlicher Betrag wie im Vorjahr vorgesehen, während für örtliche Fremdenverkehrspflege zuhanden der 15 Gemeinden die ausgeworfene Summe auf rund 100.000 Schilling erhöht wurde. Die Fremdenverkehrsförderungsbeiträge für 1957 werden in der bisherigen Höhe vorgeschrieben, und auch die Ortstaxen erfahren keine Änderungen. Die Nächtigungen im Jahre 1956 Die Fremdennächtigungen im Gebiete des Zweckverbandes Feldkirchen-Turracher Höhe haben im Vorjahr die Ziffer von 97.000 überschritten. Gegenüber dem Gründungsjahr 1953 bedeutet dies eine Steigerung von mehr als 100 Prozent, gegenüber dem Vorjahr eine solche von rund 40 Prozent, während die Steigerung 1956 im Landesdurchschnitt bei 20 Prozent lag. Mit diesen Zahlen hat das Zweckverbandsgebiet mit seinen 15 Fremden-verkehrsgemeinden den Bezirk Wolfsberg, der an Fläche und Einwohnerzahl doppelt so groß ist, weit hinter sich gelassen, und den dreimal so großen Bezirk St. Veit nahezu erreicht. In gemeinsamer Beratung mit dem Leiter der Kraftpostdienststelle Feldkirchen, Ho-henberger, wurden die Wünsche für den kommenden Jahresfahrplan hinsichtlich des Omnibusverkehres behandelt und festgelegt. Auf der Ossiacher Bundesstraße wird weitergebaut Mit Genugtuung wurde auch zur Kenntnis genommen, daß der Neubau der Ossiacher Bundesstraße in den Baulosen Feldkirchen — Kadöll und Kadöll -— St. Veit an der Glan nun vergeben wurde, so daß tatsächlich in der nächsten Zeit mit dem Beginn des Ausbaues zu rechnen ist. Mit einem sorgfältig zusammengestellten Programm wurde am 2. Februar die Lichtfeier .in St. Andrä im Gurktal (Gemeinde Weitensfeld) begangen. Drei Jahre lang hatte sich der Obmann der Lichtbaugemeinschaft, Lorenz Haber, bemüht, den Anschluß an die Gurktalschiene zu verwirklichen. Von der Einigung der Lichtbauinteressenten bis zum Bau der Anlage war ein steiniger Weg. In seiner Ansprache schilderte DipL-Ing. F ii d 1 e r von der KELAG all die Mühen, die mit dem Ausbau und besonders mit der Finanzierung einer Streusiedlung verbunden sind; ohne eine Landesgesellschaft könnte gar nicht daran gedacht werden, diese Arbeit zu beginnen. Der Beitrag der KELAG aus ihrem Restelektrifizierungsprogramm war im FaBe St. Andrä i. G. 175.000 Schilling bei einem Gesamtkostenbetrag von 346.500 Schilling. Zum Anschluß der insgesamt 20 Interessenten war es notwendig, 2,95 km Hochspannungsleitung 20.000 Volt, eine Masttransformatoren-station und 6,75 km Niederspannungsleitung auszubauen. Von den 2,95 km 20.000-Volt-Leitung sind 0,7 km als Gemeinschaftsleitung von der KELAG selbst auf ihre Kosten ausgebaut worden, um weitere Streusiedlungen, und zwar die Ortschaften Grabenig, Engeisdorf und Ading, an das KELAG-Netz anscfalie-ßen zu können. Daß die KELAG bestrebt ist, die Restelektrifizierung weiterzutreiben, beweist die Tatsache, daß in den Jahren 1954 bis 1956 die KELAG das 9,4fache des Betrages, zu welchem sie sich auf Grund einer Vereinbarung verpflichtet hat, zu diesem Zweck berertgestettt hat. Landeshauptmannstellvertreter Ökonomierat F erlitsch, der die Anlage eröffnete, hat in seiner Rede die Leistungen der KELAG gewürdigt und seiner Freude darüber Ausdruck verliehen, daß mit dem Anschluß von Sankt Andrä im Gurktal wieder ein Schritt vorwärts getan wurde. 280 Waggons „Kohle” täglich per Draht Weiteres Anwachsen des Energiebedarfes in Kärnten Vor einiger Zeit brachten wir die Nachricht von einer Spitzenleistung der KELAG: sie hat am 10. Jänner 1957 erstmals seit Bestehen der Gesellschaft 1,500.000 Kilowattstunden innerhalb 24 Stunden bereitgestellt. Die leichte und verlustarme Umwandelbarkeit der Elektrizität in andere Energieformen, z. B. Licht, Kraft, Wärme und natürlich auch Kälte, hat den Siegeszug der Elektrizität in den letzten Jahrzehnten ermöglicht und gefördert. Petroleum für. Beleuchtung, Holz, und,. Kohle, Benzin, Dieselöl usw. für Umwandlung in mechanische Energie und Wärme werden in immer höherem Maße durch Elektrizität ersetzt. Rechnet man die Menge der ersetzten Betriebsstoffe in Normalkohle um, wobei ein Wirkungsgradmittelwert in die Rechnung eingesetzt wird, dann errechnet man für den 10. Jänner 1957 einen Kohlengegenwert von e.twa 280 Waggons zu je zehn Tonnen, die an diesem Tage zum Verbraucher geschafft werden müßten, um jene Leistung zu ersetzen, die die Bereitstellung der KELAG an diesem Tage darstellt. Selbsverständlich müßte der Verbraucher die Kohle bzw. den verwendeten Energieträger durch persönlichen Einsatz Für Bahnverbindung Antrag der Abgeordneten Wit, Seheiber, Dr. I1 Die Kärntner Landesregierung hat auf Grund eines Beschlusses des Landtages dem Bundespräsidenten und der Bundesregierung ein Memorandum über die Notwendigkeit der Schaffung einer Bahnverbindung zwischen Bleiburg und St. Paul i. Lav. überreicht. Wie aus dem Bericht des Landeshauptmannes an den Kärntner Landtag vom 19. Juli 1956 zu entnehmen war, erklärten sich die Österreichischen Bundesbahnen derzeit außerstande, die finanziellen Lasten eines solchen Bahnbaues im Piahmen des Normaibudgets auf sich zu nehmen, heben aber gleichzeitig die besondere Bedeutung dieses Projekts im Interesse der Raumerschließung im Bundesland Kärnten hervor. Damit scheint die Bundesregierung die Angelegenheit ad acta legen zu wollen, zumal die seinerzeitige österreichische Staatsregierung in einem Kabinettsratsbeschluß vom 2. Dezember 1919 die Notwendigkeit dieses Bahnbaues anerkannt bat und ausdrücklich erklärte, „für den Fall, daß die Volksabstimmung in der Zone A zugunsten des österreichischen Staates ausfällt, die gesetzliche Sicherstellung des Baues einer Klagenfurt mit dem Lavanttal verbindenden Bahnlinie in die Wege zu leiten“. Die Bevölkerung dieses Gebietes hat sich damals eindeutig zu Österreich bekannt, aber das gegebene Versprechen wurde bis heute nicht eingelöst. Als Folge des zweiten Weltkrieges hat schließlich dieses Notstandsgebiet seine Treue zu Österreich neuerlich mit wirtschaftlichen Schädigungen büßen müssen. Dank der in St. Germain diktierten Grenzziehung ist dieses Gebiet nun seit nahezu 40 Jahren verkehrsmäßig und daher auch wirtschaftlich ein toter Raum. (Verfeuern unter dem Kessel der Dampfmaschine, im Herd zur Speisenbereitung usw.) in die gewünschte Energieform (mechanische Arbeit, Wärme, Licht) bringen. 280 Waggons „Kohle“ werden täglich per Draht zum Abnehmer geschafft, gleichgültig, ob der Abnehmer in der Stadt oder in einem schwer zugänglichen Plochtal unseres Landes seinen Wohnsitz hat. Um ein anderes Beispiel zu'geben: mit der Bereitstellung eines einzigen' Tages könnte • man-*/« der jährlicheny Brot-getreideemte des Landes Kärnten zu Mehl ausmahlen (etwa 25.000 Tonnen Brotgeheide). Das unerhört rasche Wachstum des Energieverbrauches in Kärnten fällt in eine Zeitperiode, in der nach Krieg und Zerstörung, Material- und Personalschwierigkeiten sich jeder Aufbauarbeit entgegenstellten. Die notwendige Erweiterung des Starkstromnetzes um 3424 Kilometer Leitungslänge seit 1948 bis 1956, das ist etwa die zehnfache Entfernung Klagenfurt—Wien, Umspann- und Schalt-stationen, Betriebseinrichtungen usw., haben dem Unternehmen ein gerüttelt Maß von Aufwand und Arbeit aber auch von Sorgen bereitet. 5 Jauntal—Lavanttal erstnik, Pawlik und Genossen an den Landtag Es sei auch darauf hingewiesen, daß die Bundesbahndirektion Villach bereits ein auch nach den Grundsätzen der Rentabilität geprüftes, generelles Projekt für die Lösung dieses Problems durch den Ausbau einer 17 Kilometer langen Verbindungsbahn zwischen Bleiburg und St. Paul i. Lav. erstellt hat. Es ist klar, daß dieser Bahnbau nicht aus Budgetmitteln des Ressorfcmmisteriums finanziert werden kann und die Österreichischen Bundesbahnen die finanziellen Lasten eines solchen Bahnbaues nicht unter Zurückstellung anderer Bauvorhaben auf sich nehmen können. Es wird notwendig sein, daß hiefür vom Finanzministerium Sondennittel vorgesehen und von Regierung und Nationalist beschlossen werden. Die oben genannten Abgeordneten stellen daher den Antrag, der Landtag wolle beschließen: 1. Die Landesregierung wird aufgefordert, von der Bundesregierung endlich die Einlösung des mit Kabinettsratsbeschluß vom 2. Dezember 1919 dem Lande Kärnten gegebenen Versprechens der gesetzlichen Sicherstellung des Baues einer Klagenfurt mit dem Lavanttal verbindenden Bahnlinie zu fordern und neuerlich den Ausbau des nur 17 Kilometer langen Verbindungsstückes zwischen Bleiburg und St. Paul i. Lav. nach dem Projekt der Bundesbahndirektion Villach in Vorschlag zu bringen. 2. An alle Kärntner National- und Bundesräte zu appellieren, dieses lebenswichtige Anliegen Kärntens mit allen zu Gebote stehenden Mitteln tatkräftigst zu unterstützen. Ein ähnlicher Antrag wurde auch von den . Abgeordneten der ÖVP eingebracht. Die elektrische Anlage St. Andrä wurde in der Zeit vom 6. November 1956 bis zum 18. Jänner 1957 erstellt. Die 20.000 Volt-Hochspannungsleitung wurde von der KELAG selbst, die Trafostation und das Niederspannungsverteilungsnetz von der Firma Siemens-Sehuckert, technisches Büro Klagenfurt, errichtet. Prämiierung der Entwürfe lür die Hauptschule in Villech-Völkendorf Wie bereits berichtet, veranstaltete die Stadt Villach einen Ideenwettbewerb für die Errichtung einer Knaben- und Mädchenhauptschule in Villach-Völkendorf, an dem sich elf Bewerber beteiligten. Die eingesandten Entwürfe hat die Jury nun in mehrstündiger Beratung geprüft und bewertet. Den ersten Preis der eingesandten Entwürfe erhielt die Arbeit der Achitekten Dipl.-Ing. Walter K u s t ätsch e r und DipL-Ing. Viktor W u e r i c h in der Höhe von 7000 Schilling; den zweiten Preis Arch. DipL-Ing. Erich Thaler und DipL-Ing. Sepp Fekonja mit zusammen 5000 Schilling, und den dritten Preis Arch. DipL-Ing. Thomas Egger mit 3000 Schilling. Die geplante Schule soll nördlich des bestehenden Kindergartens Völkendorf, zwischen den Straßenzügen Paulapromenade und Millesistraße errichtet werden, um einem bereits dringend gewordenen Bedürfnis der dortigen Bevölkerung gerecht zu werden. Sämtliche eingereichten Arbeiten sind im Paracelsussaal des Rathauses zur freien Besichtigung ausgestellt. Die Ausstellung, die täglich von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr zugänglich ist, wird nur bis 10. Februar geöffnet sein. Ausstellung L. H. Jungnicliel in Wien Im Wiener Künstierhaus wird in der Zeit vom i. Juni bis 15. August d. J. zugleich mit der repräsentativen Ausstellung „Landschaft, Mensch und Tier“ eine Kollektivausstellung des in Kärnten ansässigen bedeutenden Tiermalers und Graphikers Ludwig Heinrich J u rigni c k e 1 zu sehen sein. Jugoslawisches Visa für Sportler Das jugoslawische Konsulat teilt uns mit: Da anläßlich des internationalen Jugendschitreffens in Kärnten der jugoslawischen Mannschaft seitens des österreichischen Konsulats in Zagreb die Visa nicht erteilt wurden, ist es /zur irrigen Auffassung gekommen, daß jugosläwischerseits Reziprozitätsmaßnahmen gegenüber- den österreichischen Sportlern geplant seien. Das Generalkonsulat der FVR Jugoslawien in Klagenfurt gibt hiemit bekannt, daß solche Gerüchte nicht der Wahrheit entsprechen. Im Gegenteil besteht die Absicht, den österreichischen Teilnehmern an dem internationalen Schispringen in Planica das Visum kostenlos auszustellen. Für die anderen Sportveranstaltungen werden die Visa auch weiterhin zu den üblichen Bedingungen binnen kurzer Frist ausgestellt. Amtlicher Anzeiger Sicherheitsdirektion für Kärnten Vereinsauflösung Die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Kärnten hat mit Bescheid vom 7. Jänner 1957, ZI. H-9190/2/56. den Verein „St.-Andräer Stadtkapelle“ mit dem Sitz in St. Andrä i. Lav. gern. § 24 des Vereinsgesetzes 1951, BGBl. Nr. 233, rechtskräftig aufgelöst. ' Der Sicherheitsdirektor: Dr. Od lasek e. h. Freiwillige Vereinsauflösung Die außerordentliche Hauptversammlung der Bezirksgruppe Feldkirchen der Sudetendeutschen Landsmannschaft hat am 24. Juni 1956 einstimmig beschlossen, die Bezirksgruppe bis Ende des Jahres freiwillig aufzulösen. Bis Jahresende ist die Liquidation durchzuführen. Mit dieser Aufgabe wurde der Obmann der Bezirksgruppe, Josef Gürtler, ferner der Obmann des Landesverbandes, Herr Prokurist Tschirch, Villach, und der Kassier des Bezirkes Villach betraut. Ab 1. Jänner 1957 werden die Mitglieder des Bezirkes Feld-kirchen in die Bezirksgruppe Villach übergeführt und von dort aus betreut. Amt der Kärntner Landesregierung Verlautbarung Anläßlich von Verhandlungen mit dem ungarischen Staat erweist sich die Erfassung sämtlicher in der 20-km-Grenzzone Ungarns gelegener land- und forstwirtschaftlicher Liegenschaften, die Österreichern gehören, als nötig. Alle in Kärnten ansässigen Eigentümer solcher Liegenschaften wollen sich unter Beibringung von Unterlagen bis längstens 10. März 1957 schriftlich oder persönlich beim Amte der Kärntner Landesregierung in Klagenfurt, Abteilung Vermögenssicherung, August-Jaksch-Straße Nr. 11 (Baracke), melden. Klagenfurt, den 31. Jänner 1957. Für den Landeshauptmann: Dr. Schwediauer e. h. Baugewerbeprüfungen Die nach dem Baugewerbegesetz vorgeschriebenen Prüfungen zur Erlangung der entsprechenden Konzession werden in der Zeit vom 1. bis 12. April 1957 abgehalten. Die Ansuchen sind, belegt mit Geburts- und Taufschein. Auszug aus der Heimatrolle, polizeilichem Führungszeugnis und den gesamten die Befähigung kiarstelienden Belegen (Nachweis über Lehrzeit, schulmäßigc Ausbildung und Bestätigung im entsprechenden Fache) bis 1. März 1957 beim Amte der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8, Klagenfurt, Arnulf-Platz I, einzureichen. Später einlangende Ansuchen können für diesen Tennin nicht mehr berücksichtigt werden. Jeder zugelassene Prüfungkandidat wird zur Prüfung von der Prüfungskommission gesondert einberufen. — Klagenfurt, 31. Jänner 1957. — ZI. Ge.-681/l/57. Landesbaudirektion Ausschreibung Die Landesbaudirektion schreibt für den Neubau eines Internatsgebäudes der Landesfeuerwehrschule in Klagenfurt die Kunststeinarbeiten, Heizungsinstallation, sanitäre Installation und Elektroinstallation öffentlich aus. Die Anbotsunterlagen sind von Montag, den U., bis Freitag, den 15. Februar 1957, gegen Erlag eines Unkostenbeitrages von 20 Schilling in der Landesbaudirektion, Klagenfurt, Sterneckstraße 15, Abteilung Hochbau, Zim-bier 16, erhältlich. Die Anbote sind bis spätestens Mittwoch, den 27. Februar 1957, 11 Uhr vormittags, in verschlossenen Umschlägen in der Landesbaudirektion abzugeben oder einzusenden. Die allgemein zugängliche Anbots-Eröffnung findet am selben Tag um 11.15 Uhr *n der Landesbaudirektion, Zimmer 16, statt. Später einlangende Anbote können nicht mehr berücksichtigt werden. — Klagenfurt, den 6- Februar 1957. —- ZI.: Bau 3 a-37/2/57. Der L a n d es b a ud i r e k t o r Bezirkshauptmannschaft Hermagor Verkehrsbeschränkung infolge Tauwetters Auf Antrag des Straßenbauamtes Villach werden gemäß § 29 des Straßenpolizeigesetzes 'J0m 12. Dezember 1946, BGBl. Nr. 46/47, bzw. des § 31, Abs. 1 der Straßenpolizeiordnung, °GB1. Nr. 59/47, wegen Eintrittes der Auftau-heriode und allgemeiner Erweichung der Fahrbahn bis auf weiteres folgende Gewichtsbeschränkungen angeordnet: 1. Eine Gewichtsbeschränkung bis zu 5 Tonnen Gesamtgewicht für Kraftfahrzeuge, bis zu .? Tonnen Gesamtgewicht für Unimog und {faktoren mit Anhängern und bis zu 1 Tonne Gesamtgewicht für Fuhrwerke - L auf der Gailtaler Bundesstraße von der ftezirksgrenze bei Emmersdorf bis Kötschach-dtetzmann (Beginn der Lesachtaler Bundes-straße), >. 2. auf der Plöckenpaß-Bundesstraße von der ^ezirksgrenze am Gailberg bis Mauthen und ^eUer bis zum Plöckenpaß: ff- eine Gewichtsbeschränkung bis zu 3 Tonnen Gesamtgewicht für Kraftfahrzeuge und “ls zu 1 Tonne Gesamtgewicht für Unimog, tektoren mit Anhängern und Fuhrwerke v 2. auf der Lesachtaler Bundesstraße von ,/tetzmann bis Luggau (Bezirks- und Landes-®tenze) und 4. auf allen Landesstraßen des Bezirkes Hermagor, und zwar: 1. Würmlacher Straße, 2. Naßfeldstraße, 3. Egger-Alm-Straße, 4. Rattendorfer Straße, 5. Gitschtaler Straße, 6. Egger Straße, 7. Paß-riacher Straße, 8. Vorderberger Straße, 9. Kreuzner Straße. Diese Beschränkung tritt sofort in Kraft. Bei festgefrorener Fahrbahn kann von der Gewichtsbeschränkung Abstand genommen werden. Ist ein Straßenzug nur an einer Stelle aufgeweicht, so gilt für seine Gesamtlänge die Gewichtsbeschränkung. Die Verkehrsbeschränkung gilt auch bei Fehlen entsprechender Vorschriftstafeln oder einer anderweitigen Kennzeichnung. Die Straßenmeistereien Kötschach und Hermagor entscheiden im Zweifelsfalle darüber, ob die Fahrbahn als hartgefroren anzusehen ist. Von der Verkehrsbeschränkung sind die im § 23, Abs. 1 der Straßenpolizeiordnung genannten Fahrzeuge, ferner die fahrplanmäßigen Fahrzeuge des periodischen Personentransportes sowie jene der Bundes- und Landesstraßenverwaltung ausgenommen. Die Fahrer (Lenker) solcher Fahrzeuge sind verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, daß keine Beschädigung von Straßen und deren Zubehör verursacht wird. In zwingenden Fällen (im öffentlichen Interesse) kann im Wege des Straßenbauamtes Villach bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft um die Ausnahme von der Gewichtsbeschränkung angesucht werden. Auf das Verbot der Benützung von Schneeketten auf schneefreier Fahrbahn, und zwar bei Fuhrwerken (§ 57, Abs. 4 der StrPolO) sowie Kraftfahrzeugen (§§ 6, 7, Abs. 3, und 85, Abs. 7 des RfG 1955) wird besonders hingewiesen. Übertretungen vorstehender Verkehrsbeschränkung werden gemäß § 72 der Straßenpolizeiordnung mit Geld- oder Arreststrafen, bei erschwerenden Umständen mit dem Höchstsatz geahndet. Gemäß § 30 des Bundesstraßengesetzes, BGBl. Nr. 59/48, gemäß § 63, Abs. 3 des Straßengesetzes vom 7. Juli 1955, LGB1. Nr. 24, sowie gemäß § 72 Straßenpolizeigesetz, BGBl. Nr. 46/47, kann bei nachweisbarer Beschädigung der Straßendecke der Urheber des Schadens zur Tragung der Wiederherstellungs-kosten herangezogen werden. Dies gilt insbesondere auch für den Fall einer Ausnahmegenehmigung. Hermagor, den 5. Februar 1957. Der Bezirkshauptmann: Dr. Schwarz Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt — im übertragenen Wirkungskreis — VERORDNUNG betreffend Regelung der Betriehszeiten, des Nachtdienstes und der Dienstbereitschaft für die öffentlichen Apotheken im Gebiete der Stadt Klagenfurt. Auf Grund des § 8 des Gesetzes vom 18. Dezember 1906, RGBl. Nr. 5/1907, in der Fassung der Apothekengesetznovelle 1956, BGBl. Nr. 2/ 1957. wird angeordnet: § 1. Die öffentlichen Apotheken im Gebiete der Stadt Klaeenfurt haben an Werktagen von 8 bis 12.15 Uhr und von 14.15 bis 18.30 Uhr, an Samstagen jedoch nur von 8 bis 12.30 Uhr für den Kundenverkehr offenzuhalten. § 2. Die öffentlichen Apotheken haben den Nachtdienst während der Sperrzeiten in der vom Magistrat der Landeshauptstadt Klagen-furt im Einvernehmen mit den Standesvertretungen festgesetzten Anzahl und Reihenfolge jeweils eine Woche hindurch zu versehen und während der Zeit der Mittagssperre für den Kundenverkehr geöffnet zu sein. § 3. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie an jenen Tagen, die im Bundesland Kärnten wie Feiertage behandelt werden, haben die Nachtdienst haltenden Apotheken von 8 bis 13 Uhr für den Kundenverkehr offenzuhalten. Diese Apotheken können von 13 bis 18 Uhr offenhalten, jedoch müssen sie nach 13 Uhr für dringende Fälle dienstbereit sein. § 4. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen nach § 41 des Apothekengesetzes, RGB!. Nr. 5/ 1907, in der geltenden Fassung, mit Geldstrafen bis zu S 4000.—, im Uneinbringlichkeitsfaile mit Arrest bis zu zwei Wochen bestraft. § 5. Diese Verordnung tritt gemäß Artikel III der Apothekengesetznovelle 1956, BGBl. Nr. 2/ 1957, mit 2. Februar 1957 in Kraft. Klagenfurt, am 30. Jänner 1957. — Zahl: M.A. 1-10.434/1/57. Der Bürgermeister: Graf e. h. bürg die Baumeister- und Zimmermeisterarbeiten öffentlich aus. Anbotsunterlagen sind ab Dienstag, 12. Februar 1957, beim Gemeindeamt Haimburg erhältlich, wo auch in die vorliegenden Pläne Einsicht genommen werden kann. Die ausgefüHten Anbotsformulare sind gefertigt bis Freitag, den 22. Februar, 10 Uhr vormittags, in verschlossenem Umschlag beim Gemeindeamt Haimburg abzugeben, woselbst um diese Stunde die öffentliche Anbotseröffnung stattfindet. Der Bürgermeister Steilenausschreibungen der UNESCO Das Bundesministerium für Unterricht gibt die in der Dezember-Aussendung der UNESCO im Rahmen der UNESCO-Programme, Technisches Hilfsprogramm, Bericht 8, und Hilfe für die Mitgliedstaaten, Bericht AID/15, ausgeschriebenen, nachfolgend angeführten Stellen mit dem Bemerken bekannt, daß es sich grundsätzlich um leitende Sachverständigenposten handelt, bei denen außer langjähriger Betätigung im Fach und auch Organisationsfähigkeit, Talent zur selbständigen Arbeit in einem fremden Kulturkreis, in den meisten Fällen auch längere Lehrerfahrung und gediegene Fremdsprachenkenntnisse (hauptsächlich Englisch oder Französisch in Wort und Schrift), womöglich auch die Landessprache, vorausgesetzt werden. Bei Zutreffen all dieser Voraussetzungen sind allfällige Detailfragen sowie konkrete Bewerbungen an das Bundesministerium für Unterricht, Wien, I., Minoritenplatz 5, zu richten. Es werden gesucht: Argentinien: Fachmann für Berufsberatung und Auswahl; Kambodga: Fachmann für Grunderziehung und Leseunterricht, Fachmann für Grunderziehung, Untersuchung und Bibliothek und Fachmann für Volksschulunterricht; Kolumbien: Statistische Forschung (Erziehung, Rundfunk) und Fachmann für Volksschulunterricht, Schulaufsicht und Schulverwaltung; Kostarika: Fachmann für Biologie und Chemie und Fachmann für Mittelschulunterricht (Spanischunterricht); Dominikanische Republik: Fachmann für technischen Unterricht; Ekuador: Fachmann für Mittel-schulaufsicht und Organisation; Ägypten: Fachmann für Ackerbauunterricht, Fachmann für Chemie (Glas) und Fachmann für optische Instrumente; Guatemala: Fachmann für Berufsberatung; Haiti: Fachmann für Lesematerial; Indien: Fachmann für Schiffsmodelltestung und Fachmann für Stromschaltungsentwürfe; Irak: Fachmann für ländlichen Handarbeitsunterricht und Fachmann für audiovisuelle Lehrmittel; Laos: Fachmann für Textbuchrevision; Libanon: Fachmann für Berufserziehung; Liberia: Fachmann für Schreib- und Leseunterricht und Fachmann für ländlichen Unterricht, Ackerbau; Marokko: Fachmann für Grunderziehung audiovisuelle Lehrmittel; Pakistan: Fachmann für Grunderziehung von Erwachsenen und Fachmann für Schreib- und Lesemateriah Philippinen: Fachmann für Berufserziehung (Handwerk); Uruguay: Fachmann für Ausnützung der Windkraft; Venezuela: Fachmann für Wirtschaftsstatistik; ÄSFEC, arabische Staaten: Grunderziehungszentrum Sirs ei Layvan Ägypten, ASFEC/9. Fachmann für Grunderziehung; Südasien: Regionalprojekt (Produktion von Lesematerial von ehemaligen Analphabeten); Rangoon-Burma, SARP/l: Fachmann für Lesematerial; SARP/2, Fachmann für Lese-material und SARP/3, Fachmann für Lesematerial; Syrien: Fachmann für techische Ausbildung (Gießerei). Soweit Postenbeschreibungen über die einzelnen Stellen bereits vorliegen, kann in diese beim Amte des Landesschulrates (Kärntner Landesregierung, Zimmer Nr. 98, dritter Stock) eingesehen werden, wo auch die Bewerbungsbehelfe und Aufnahmebedingungen zu erfragen sind. Bewerbungsgesuche wären zu einem ehestmöglichen Zeitpunkt einzureichen, und zwar an das Bundesministerium für Unterricht zur Weiterleitung an die UNESCO Paris. Die Interessenten werden noch aufmerksam gemacht, daß die sprachliche Qualifikation (Zeugnis über eine höhere Prüfung in der geforderten Fremdsprache) unbedingt vorliegen muß, und daß die UNESCO keine allgemein gefaßten Stellenbewerbungen, sondern nur solche um einen bestimmten Posten in Bearbeitung nimmt. Gerichtliche Verlautbarungen Ausschreibung Beim Verwaltungsgerichtshof gelangen zwei Dienstposten eines Senatspräsidenten (sechste Standesgruppe der Richter) und allenfalls — im Zuge der Nachbesetzung — zwei Dienstposten eines Rates des Verwaltungsgerichtshofes (5. Standesgruppe der Richter) zur Besetzung. Die gehörig belegten Gesuche sind bis längstens 25. Februar 1957 beim Präsidium des Verwaltungsgerichtshofes in Wien, I., Judenplatz 11, einzubringen. Im öffentlichen Dienst stehende Bewerber haben ihre Gesuche im Dienstwege vorzulegen. — Wien, am 14. Jänner 1957. — ZI.: 12/1-Pr./1957. Der Präsident: Pilat e. h. Oberlandesgerichtspräsidium Graz Stellenausschreibung Auf Grund der Erlässe des Bundesministeriums für Justiz vom 8. Jänner 1957, Zahl 9243/56, und vom 9. Jänner 1957, Zahl 9244/56, gelangen zwei Richterstellen der ersten Standesgruppe ohne bestimmten Dienstort (Sprengelrichterposten) für den Oberlandesgerichtssprengel Graz zur Wiederbesetzung. Bewerbungsgesuche um die beiden obigen Richterposten der ersten Standesgruppe sind im Dienstwege bis einschließlich 25. Februar 1957 beim Oberlandesgerichtspräsidium Graz einzubringen. — Graz, am 17. Jänner 1957. — Jv 1023-4a/57-l. Der Oberlandesgerichtsvizepräsident: Dr. K e i f 1 e. h. Bewerbungsgesuche sind bis 10. März 1957 im Dienstwege beim Präsidium des Landesgerichtes für Strafsachen Graz einzubringen. Graz, am 6. Februar 1957. — Jv 379-4/57. Der Landesgerichtspräsident: Dr. N e s t r o y Gemeinde Ebental bei Klagenfurt Öffentliche Ausschreibung Die Gemeinde Ebental schreibt für den Zubau zur Volksschule in Ebental die Bautischier-arbeiten öffentlich aus. Anbotsunterlagen sind erhältlich ab 11. Februar 1957 gegen Erlag eines Spesenbeitrages beim Referat für Gemeindehochbauten, Klagenfurt, Pierlstraße, Holzhaus 3. Die aus-gefüllten Anbotsformulare sind bis 19. Februar 1957 im verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Anbot für- Schule Ebental“ beim Referat für Gemeindehochbauten, Klagenfurt, Pierlstraße, wieder abzugeben, woselbst am selben Tage um 10 Uhr die öffentliche Anbotsöffnung stattfindet. Der Bürgermeister Oberlandesgerichtspräsidium Graz Stellenausschreibung Auf Grund der mit dem Erlasse des Bun-desministeriums für Justiz vom 30. Jänner 1957, ZI. 782/57 erteilten Ermächtigung werden vom Oberlandesgerichtspräsidium hiemit drei Senatsvorsitzendenposten der Sta n d e s grup pe 4b der Richter (Aufstiegsposten) ohne Beschränkung auf einen bestimmten Dienstort für alle Gerichtshöfe des Ober-i landesgerichtssprengels Graz mit dem Beifügen ausgeschrieben, daß durch die Besetzung der obigen für die Bewerbung freigegebenen Dienstposten jedoch eine Personalvermehrung bei den Gerichtshöfen nicht ein-treten darf. Bewerbungsgesuche sind bis einschließlich 2 0. März 1957 beim umnittelbar Vorgesetzten Gerichtshofpräsidium einzubringen. Graz, am 4. Februar 1957. — Jv 1374-4a/ 57-2. Der Oberlandesgerichtsvizepräsident Dr. Keift Gemeinde Haimburg bei Völkermarkt Öffentliche Ausschreibung Die Gemeinde Haimburg schreibt für den Neubau eines Gemeindewohnhauses in Haim- Präsidium des L a n d e s g e r i c h t e s für ZRS Graz Kundmachung Beim Bezirksgericht in Leibnitz gelangt ein Richterposten der ersten Standesgruppe zur Wiederbesetzung. Bewerbungsgesuche hiezu sind bis längstens 10. März 1957 im Dienstwege beim Präsidium des Landesgerichtes für ZRS in Graz einzubringen. — Graz, am 5. Februar 1957. — Jv 388-4/57-2. Der L a n d e s g e r i c h t s p r ä s i d e n t Präsidium des Landesgerichtes für Strafsachen Graz Stellenausschreibung Beim Landesgerichte für Strafsachen Graz gelangen zwei Senatsvorsitzendenposten in der Standesgruppe 3a zur Ausschreibung. Kreisgerichtspräsidium Leoben Stellenausschreibung Beim Kreisgericht Leoben gelangt eine freie Ratsstelle der Standesgruppe 2 der Richter zur Besetzung. Bewerbungsgesuche sind bis einschließlich 10. März 1957 beim Kreisgericht Leoben im Dienstwege einzubringen. — Leoben, am 5. Februar 1957. — Jv, 425-4/57-2. Der Kreisgerichtsvizepräsident: Dr. Ferst 1 Landes- a$s Handeisgericht Klagenfurt HANDELSREGISTER Neueintragungen: Klagenfurt (Magazingasse 7), Vermögensvcr-waltungs- und Forschungsgeselischaft m. b. H. Klagenfurt, Kärnten. — Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme von Vermögensverwaltungen und Interessenvertretungen sowie die Durchführung und Förderung von betriebswirtschaftlichen Forschungsarbeiten. Stammkapital: 200.000.— S. Geschäftsführer: Georg Karl Mayer, Wirtschaftsprüfer, Klagenfurt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 20. 11. 1956 abgeschlossen. Die Gesellschaft wird — wenn zwei oder mehrere Geschäftsführer bestellt sind — durch zwei Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Außerdem wird bekanntgemacht: Die Stammeinlagen sind zu einem Viertel bar eingezahlt. — 21. 1. 1957, B 113-7/Klagenfurt. Villach (Senushof Nr. 2), Spiritus- und Likörfabrik und Raffinerie Brüder Wolfbauer, Kommanditgesellschaft Filiale Villach, Zw.N., Sitz: Graz. — Kommanditgesellschaft seit 1. 1. 1954. Pers. haft. Gesellschafter: Franz Fodor, Kaufmann, Pernegg. 5 Kommanditisten. Einzelpro-kuristin: Augusta Palm, Graz. — 30. 1. 1957, A 370-5/Villach. Villach (Gaswerkstraße 3), Brüder Mitzner, Unternehmen für Gas- und Wasserleitungsinstallation, Planung und Aufstellung von Zentralheizungsanlagen etc.; Spenglerei; Handel mit sanitären Einrichtungsgegenständen und sanitären Artikeln. — Offene Handelsgesellschaft seit 1. 1. 1957, Gesellschafter! Josef Mitzner, Installateur- und Spenglermeister, Hans Mitzner, Installateurmeister, Gustav Mitzner, Heizungstechniker und Kaufmann, sämtliche Villach. Die Gesellschaft wird durch den Gesellschafter Josef Mitzner gemeinsam mit einem der beiden Gesellschafter Hans Mitzner und Gustav Mitzner vertreten. — 30. 1. 1957, A 371-6/ViIIach. V eränderungen: Friesach, Tetmajer K.G., Handelsgesellschaft, mit einer Zweigniederlassung in Wien. — Ausgetreten 1 Kommanditist. — 19, 1. 1957, A 19-26/Friesach. Klagenfurt, „Foto-Ecke“ Inh. Kurt Wanderer. — Das Unternehmen ist im Erbwege auf Martha Wanderer, Geschäftsfrau, Klagenfurt, und infolge gleichzeitiger Verpachtung auf Otmar Schark, Fotohändler, Klagenfurt, übergegangen. Die vorläufige Vertretungsbefugnis der Martha Wanderer ist gelöscht. Firma geändert in: „Foto-Ecke“ Kurt Wanderer Pächter: Otmar Schark. — 22. 1. 1957, A 496-18/KIa-genfurt. Klagenfurt, Sebastian Stroh. — Einzelprokurist: Dr. Otfried Mittermayer, Klagenfurt. — 23. 1. 1957, A 233-37/Klagenfurt. Villach, Gemeinnützige Eisenbahnsiedlungsgesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Villach. — Gesamtprokurist: Oberinspektor Alfons Großmann, Villach. Er vertritt gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder mit einem zweiten Gesamtprokuristen. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 28. 12. 1956 wurde die Umstellung durchgeführt. — 24. 1. 1957, B 23-43/Villach. ! Wolfsberg, Schuh- und Lederfabriken Planet, Kommanditgesellschaft Eichkitz & Co., Einzel- j prokuristin: Viktoria Wagner, Wolfsberg. — 26. 1. 1957, A 36-3S/Wolfsberg. Villach, Creditanstait-Bankverein Filiale Villach, Sitz: Wien. — Die ao. Hauptversammlung vom 16. 1. 1957 hat die Satzung in den §§ 4, 17 und 23 geändert. — 26. 1. 1957, B 18-38/ Villach. Klagenfurt, Creditanstait-Bankverein Filiale Klagenfurt, Sitz: Wien: Die ao. Hauptversammlung vom 16. L 1957 hat die Satzung in den §§ 4, 17 und 23 geändert. — 26. 1. 1957, B 21-179/Klagenfurt. Hermagor, Ing. Walter Ladewig Unternehmen für Elektrotechnik. — Die Prokura des j Karl Maurer ist erloschen. — 26. 1. 1957, ! A 15-14/FIermagor. Kühnsdorf, Bauunternehmen Seyk, Luschnig u. Sonnleitner. — Ausgeschieden die Gesellschafter Christian Luschnig und Franz Sonnleitner. Der bisherige Gesellschafter Ing. Johann Seyk ist nunmehr Allein inhaber. Firma geändert in: Bauunternehmung Baumeister Ing. Johann Seyk. — 26. 1. 1957, A 10-21/Ebern-dorf. Klagenfurt „Universale“ Hoch- und Tiefbau j Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung Klagenfurt, Sitz: Wien. — Mit Beschluß der Hauptversammlung vom 17. 12. 1956 wurde die Umstellung durch geführt, das Grundkapital mit S 30,000.000.— neu festgesetzt und die Satzung im § 6 geändert. — 26. 1. 1957, B 69-27/Kla-genfurt. Villach, Chemosan-Union Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung Villach, Sitz: Wien. Gesamtprokurist: Fritz Röder, Wien. Er vertritt gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder mit einem zweiten Gesamtprokuristen. Fritz Röder ist nicht mehr Vorstandsmitglied. Dem Vorstandsmitglied Josef Böhm ist selbständige Vertretungsbefugnis erteilt. — 30. 1. 1957, B 48-10/Villach. St Andrä I. L-, Alpen-Glimmerwerke Gesellschaft m. b. H. — Dr. Wilfried Dietrich ist nicht mehr Geschäftsführer. Bestellt zu Geschäftsführern: Ernst Krainz, Architekt und Stadtbaumeister, St. Andrä i. L., und Heinrich Schütz, Fabrikant, Wolfsberg. — 30. 1. 1957, B 7-36/Wolfsberg. Gläubigeraufforderung Die Firma Adolf Ebenberger & Co., Holzhandelsgesellschaft m. b. H., Del-lach im Oberdrautal, mit dem Sitz in Dellach/Drau, hat sich aufgelöst und ist in Liquidation getreten. Gläubiger haben sich beim Liquidator, Herrn Adolf Ebenberger jun. in Dellach/Drau, Kärnten, zu melden. Edikte und Konkurse Aufhebung des Konkurses Gemeinschuldner: Hans Treffer, Rahmenerzeuger und Kunsthändler in Klagenfurt, Burggasse 8. Der mit Beschluß vom 5. Juni 1956, S 18/56-2, über das Vermögen des Gemeinschuldners ■ eröffnete Konkurs wird nach Abschluß eines Zwangsausgleiches gemäß 5 157 KO aufgehoben. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, 5. Februar 1957. — S 18/56-111. Gemeinschuldner: Friedrich Schulze, Pa- ; pier- und Galanteriewaren in Klagenfurt, Villacher Ring 6. Beschluß Über Antrag des Gemeinschuldners wird gemäß § 140 ff. KO die Abschließung eines Zwangsausgleiches zugelassen und die Tagsatzung zur Verhandlung und Beschlußfassung darüber auf den 21. Februar 1957, 14.30 Uhr, Zimmer Nr. 131, zweiter Stock, beim Landesgericht Klagenfurt anberaumt. — Landesgericht Klagenfurt, Abt, 5, am 30. Jänner 1957. — S 48/56-14. Aufgebot von Wertpapieren Auf Antrag des Georg Steiner, Klagenfurt, Völkermarkter Ring 5, wird nachstehendes, dem Antragsteller angeblich in Verlust geratenes Wertpapier auf geboten; dessen Inhaber wird aufgefordert, es binnen 6 (sechs) Monaten vom Tage der Kundmachung des Aufgebotes bei Gericht vorzuweisen; auch andere Beteiligte haben ihre Einwendungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst würde das Wertpapier — nach Ablauf dieser Frist — für kraftlos erklärt werden. Bezeichnung des Wert-papieres: Spareinlagenbuch Nr. 1183 der Bank für Kärnten, Klagenfurt, lautend auf Georg Steiner," im Betrage von S 1409.95. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 3, am 31. Jänner 1957. — 3 T 19/57-3. ______ Aufgebot von Wertpapieren Auf Antrag der Helene Bändel, Private, Völkermarkt, Griffener Vorstadt 4, wird nach- stehendes, der Antragstellerin angeblich in Verlust geratenes Wertpapier auf geboten; dessen Inhaber wird aufgefordert, es binnen 6 (sechs) Monaten vom Tage der Kundmachung des Aufgebotes bei Gericht vorzuweisen; aucii andere Beteiligte haben ihre Einwendungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst würde das Wertpapier nach Ablauf dieser Frist für kraftlos erklärt werden. Bezeichnung der Wertpapiere: Spareinlagenbuch der Stadt Völkermarkt Nr. 3684, lautend auf Alfred Bändel über S 1105.68. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 3, 31. Jänner 1957. — 3 T 27/57-2. Aufgebot von Wertpapieren Auf Antrag des Hans M o s c h i k, Besitzer in Untergöriach 20, Post Moosburg, wird nachstehendes, dem Antragsteller angeblich in Verlust geratenes Wertpapier aufgeboten; dessen Inhaber wird aufgefordert, es binnen 6 (sechs) Monaten vom Tage der Kundmachung des Aufgebotes bei Gericht vorzuweisen; auch andere Beteiligte haben ihre Einwendungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst würde das Wertpapier nach Ablauf dieser Frist für kraftlos erklärt werden. Bezeichnung des Wertpapieres: Sparbuch Nr. 10.369 der Bank für Kärnten in Klagenfurt, lautend auf Hans Moschek per S 5065.45. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 31. Jänner 1957. — 3 T 16/57-3. Versteigerungsedikt Am 5. März 1957, nachmittags 14 Uhr, findet beim gefertigten Gerichte. Zimmer Nr. 67, erster Stock, die Zwangsversteigerung der Liegenschaften Grundbuch Klagenfurt, KG St. Peter bei Ebental, Einl.-Zahl 286, statt. Schätzwert: 11.745 Schilling; Wert des Zubehörs: 11.745 Schilling; geringstes Gebot: 5872.50 Schilling. Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens beim Versteigerungstermine vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widri-gens sie zum Nachteile eines gutgläubigen Er-stehers in Ansehung der Liegenschaft nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt an der Amtstafel des Gerichtes verwiesen. — Bezirksgericht Klagenfurt, am 25. Jänner 1957. — 4 E 194/56. Versteigerungsedikt Am 5. März 1957, nachmittags 15 Uhr, findet beim gefertigten Gerichte, Zimmer Nr. 67, erster Stock, die Zwangsversteigerung der Liegenschaften Grundbuch Klagenfurt, KG Welzenegg, Einl.-Zahl 381, statt. Schätzwert: 39.280 Schilling; geringstes Gebot: 19.640 Schilling. Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens beim Versteigerungstermine vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie ?um Nachteile eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt an der Amtstafel des Gerichtes verwiesen. —- Bezirksgericht Klagenfurt, am 28. Jänner 1957. — 4 E 201/56. Todeserklärungen Verfahren zur Todeserklärung Auf Ansuchen der Antragstellerin wird das Verfahren zur Todeserklärung von nachstehendem Vermißten eingeleitet und die Aufforderung erlassen, dem Gericht Nachricht über sein Schicksal zu geben. Der Vermißte wird aufgefordert, vor dem gefertigten Gerichte zu erscheinen oder auf andere V/eise von sich Nachricht zu geben. Nach dem 20. März 1957 wird das Gericht auf neuerliches Ansuchen über die Todeserklärung entscheiden. 3 T 14/57-19. Johann Jernej, geboren am 16. September 1912 in Völkermarkt, als ehelicher Sohn des Johann Jernej und der Maria, geborene Brunner, röm.-kath., ledig, Müller in Peratschitzen 12, Post Kühnsdorf, zuletzt wohnhaft, wurde nach Aussage eines Heimkehrers zuletzt im Herbst 1946 in einem russischen Kriegsgefangenenlager bei Pillau gesehen und ist seither verschollen. Antragstellerin; Maria Jernej, Besitzerin in Peratschitzen Nr. 25, Post Kühnsdorf. Verfahren zur Todeserklärung Auf Ansuchen der Antragsteller wird das Verfahren zur Todeserklärung nachstehender Vermißter eingeleitet und die Aufforderung erlassen, dem Gericht Nachricht über ihr Schicksal zu geben. Die Vermißten werden aufgefordert, vor dem gefertigten Gericht zu erscheinen oder auf andere Weise von sich Nachricht zu geben. Nach dem 15. April 1957 wird das Gericht auf neuerliches Ansuchen über die Todeserklärung entscheiden. 3 T 257/56-4. Magdalena Walter, geborene Zöllner, geboren am 5. November 1888 in Maria-Gail, als Tochter des Valentin Zöllner und der Ursula, geborene Tarmann, röm.-kath., verwitwet, Altersrentnerin, zuletzt wohnhaft in Gailitz 45, Gemeinde Arnoldstein, ist seit 23. November 1949 vom Hause Prossowitsch 13 abgängig und seither verschollen. Sie soll an einer Geistesstörung gelitten und Selbstmordabsichten geäußert haben. Am Morgen des 23. November 1949 wurde eine nicht einwandfrei zu erkennende Person beobachtet, als sie sich von der Gailbrücke in der Nähe von Prossowitsch in den Gailfluß stürzte. Antragsteller: Andreas Zöllner, Rentner in Prossowitsch 13. 3 T 12-57-3. Siegfried Ebner, geboren am 8. Juni 1915 in Rudersdorf, Gemeinde Ferndorf, als Sohn des Johann Ebner und der Maria, geborene Nageier, röm.-kath., Zimmermann, zuletzt wohnhaft in Rudersdorf Nr. 1, Gemeinde Ferndorf, ist als Angehöriger der deutschen Wehrmacht (Dienststelle Feldpost Nr. 08825) seit einem am 24. Oktober 1943 erfolgten Einsatz vermißt. Antragstellerin: Marianne Findenig, Landwirtin in Rudersdorf 1, Gemeinde Ferndorf. Verfahren zur Todeserklärung Auf Ansuchen der Antragsteller wird das Verfahren zur Todeserklärung nachstehender Vermißter ein-geleitet und die Aufforderung erlassen, dem Gericht Nachricht über ihr Schicksal zu geben. Die Vermißten werden aufgefordert, vor dem gefertigten Gericht zu erscheinen oder auf andere Weise von sich Nachricht zu geben. Nach dem 15. Mai 1957 wird das Gericht auf neuerliches Ansuchen über die Todeserklärung entscheiden. 3 T 11/57-3. Franz Schneider, geboren am 5. Juli 1922 in Zeiseiberg 8, Gemeinde St. Thomas am Zeisel-berg, als Sohn des Johann Schneider und der Anna, geh. Svete, röm.-kath., ledig, Bäckerlehrling, letzter Wohnort in Zei-selberg 2, ist als Obergefreiter eines Panzerabwehrregimentes nach einer Mitteilung des Oberleutnants Herbert Müller der Einheit Feldpost Nr. 33.462 am 12. Jänner 1945 im Kampfe bei Kamienna-Gora im Baranow-Brückenkopf gefallen. Antragsteller: Josef Schneider in Ebental bei Klagenfurt, Flurgasse 10. Verfahren zum Beweise des Todes Auf Ansuchen der Antragsteller wird das Verfahren zum Beweise des Todes nachstehender Personen eingeleitet und die Aufforderung erlassen, bis zum 15. Mai 1957 dem Gerichte über die Vermißten Nachricht zu geben. Nach Ablauf dieser Frist und nach Aufnahme der Beweise wird über den Antrag entschieden werden. 3 T 271/56-3. Michael Schusser, geboren am 18. August 1921 in Rauscheggen Nr. 12, Gemeinde Deutsch-Griffen, als Sohn des Michael Schusser und der Christine, geborene Prodinger, röm.-kath., ledig, Landarbeiter, wohnhaft zuletzt in Deutsch-Griffen, Rauscheggen Nr. 12, ist nach Mitteilung eines Angehörigen seiner Einheit am 21. oder 22. Februar 1945 bei Neuluisendorf (bei Keppeln-Niederrhcin) gefallen und soll auf dem Heldenfriedhof in Menzelen (bei Xanten) beerdigt worden sein. Antragstellerin: Christine Schusser, Auszüglerin in Rauscheggen 12, Post Deutsch-Griffen. Einigungsamt Klagenfurt Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 99/56 ein Zusatzübereinkommen zum Kollektivvertrag der Bauhilfsg6werbe vom 10. Mai 1954 hinterlegt, das mit 10. Mai 1954 in Kraft tritt. Abgeschlossen am 23. Mai 1956 zwischen der Landesinnung Kärnten der Bauhilfsgewerbe, Bemfsgruppe der Isolierer in Klagenfurt, Bahnhofstraße Nr. 40, und dem ÖGB, Gewerkschaft der Bau- und Holzarbeiter in Wien, VII., Schottenfeldgasse Nr. 24. Betrifft: Schmutz-und Erschwerniszulagen usw. für die Isolierer Kärntens. Dieses Zusatzübereinkommen wurde am 31. Jänner 1957 in Nr. 26/57 der „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 1. Februar 1957. — Ke 99/56-6. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 100/56 eine Lohnordnung für die Isolierer Kärntens hinterlegt, die mit 1. Dezember bzw. 5. Dezember 1955 in Kraft tritt. Abgeschlossen am 23. Mai 1956 zwischen der Landesinnung Kärnten der Bauhilfsgewerbe, Berufsgruppe der Isolierer in Klagenfurt, Bahnhofstraße 40, und dem ÖGB, Gewerkschaft der Bau- und Holzarbeiter in Wien, VIT., Schottenfeldgasse Nr. 24. Diese Lohnordnung wurde am 31. Jänner 1957 in Nr. 26/57 der „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 1. Februar 1957. — Ke 100/56-5. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 190/56 ein Zusatzkollektivvertrag hinterlegt. Abgeschlossen am 9. November 1956 zwischen der Bundesinnung der Baugewerbe in Wien, I., Wildbretmarkt 10, und dem ÖGB, Gewerkschaft der Bau- und Holzarbeiter in Wien, VII., Schottenfeldgasse 24. Betrifft: Zusätzliches Trennungsgeld bei Großwasserkraftwerksbauten. Dieser Zusatzkollektivvertrag wurde am 23. Jänner 1957 in Nr. 19/1957 der „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, 25. Jänner 1957. — Ke 190/56-3. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 192/56 eine Lohnvereinbarung hinterlegt, die mit 10. Dezember 1956 in Kraft tritt. Abgeschlossen am 3. Dezember 1956 zwischen der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Kärnten, Innung der Friseure und Kosmetiker in Klagenfurt, Bahnhofstraße Nr. 40, und dem ÖGB, Gewerkschaft der Arbeiter für persönliche Dienstleistungen in Wien, VI.. Otto-Bauer-Gasse 9. Betrifft: Löhne im Kärntner Friseur- und Kosmetikergewerbe. Diese Lohnvereinbarung wurde am 27. Jänner 1957 in Nr. 23/57 der „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 1. Februar 1957. — Ke 192/56-7. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 196/56 ein Übereinkommen hinterlegt, welches mit 29. Oktober 1956 in Kraft tritt. Abgeschlossen am 23. Oktober 1956 zwischen dem Verband Österreichischer Zeitungsherausgeber in Wien, I., Schreyvogelgasse 3, und dem ÖGB, Gewerkschaft der Arbeiter der graphischen und papierverarbeitenden Gewerbe in Wien, VIL. Seidengasse 15—17. Betrifft: Löhne der Expe-ditionsarbeiter und der Redaktions- und Verwaltungsgehilfen. Dieses Übereinkommen wurde am 11. Jänner 1957 in Nr. 9/57 der „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 18. Jänner 1957. — Ke 196/56-3. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 198/56 ein Kollektivvertrag hinterlegt, welcher mit 1. Jänner 1957 in Kraft tritt Abgeschlossen am 20. November 1956 zwischen dem Österreichischen Genossenschaftsverband in Wien, IX., Peregringasse 4, und dem ÖGB, Gewerkschaft der Angestellten in der Privatwirtschaft, Sektion Banken, Kreditinstitute und Sparkassen in Wien, I., Deutschmeisterplatz 2-Betrifft: Gehälter für Angestellte der gewerblichen Kreditgenossenschaften. Dieser Kollektivvertrag wurde am 11. Jänner 1957 in Nr. 9/57 der „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Eini-gungsamt Klagenfurt, am 18. Jänner 1957. —-Ke 198/56-3. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 199/56 ein Kollektivvertrag hinterlegt, welcher mit 8. Oktober 1956 in Kraft tritt Abgeschlossen am 17. Oktober 1956 zwischen dem Verband der Brotindustrie in Wien, III., Zaunergasse 1-3, und dem ÖGB, Gewerkschaft der Angestellten in der Privatwirtschaft, Sektion Industrie und Gewerbe in Wien, L, Deutschmeisterplatz 2. Betrifft: Gehälter der Angestellten in der Brotindustrie Österreichs. Dieser Kollektivvertrag wurde am 13. Jänner 1957 in Nr. 11/57 der „Wiener Zeitung“ kundgemacht — Einigungsamt Klagenfurt, am 18. Jänner 1957. — Ke 199/56-3. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 200/56 ein Kollekti wertrag hinterlegt, der mit 1. Oktober 1956 in Kraft tritt. Abgeschlossen zwischen der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Sektion Gewerbe in Wien, L, Bauernmarkt 13, und dem ÖGB, Gewerkschaft der Angestellten in der Privatwirtschaft, Sektion Industrie und Gewerbe in Wien, I-Deutschmeisterplatz 2. Betrifft: Abänderung des GewerbeangesteMten - Kollektivvertrages. Dieser Kollektivvertrag wurde am 24. Jänner 1957 in Nr. 20/57 der „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 25. Jänner 1957. — Ke 200/56-3. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 201/56 ein KoIIektiwertrag hinterlegt, der mit 14. November 1956 in Kraft tritt. Abgeschlossen am 14. November 1956 zwischen dem Fachverband der Bekleidungsindustrie Österreichs in Wien, III., Schwarzenbergplatz I, und dem ÖGB, Gewerkschaft der Textilbekleidungsund Lederarbeiter in Wien IV., Treitistraße 3. Betrifft: Urlaubszuschuß in der Hosenträgerindustrie Österreichs mit Ausnahme von Vorarlberg. Dieser Kollektiwertrag wurde am 22. Jänner 1957 in Nr. 18/57 der „Wiener Zeitung“ kundgemacht. Einigungsamt Klagenfurt, am 25. Jänner 1957. — Ke 201/56-3. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 202/56 ein Kollektivvertrag hinterlegt, der mit 8. Oktober 1956 in Kraft tritt. Abgeschlossen am 8. Oktober 1956 zwischen dem Fachverband der Bekleidungsindustrie Österreichs in Wien, III., Schwarzenbergplatz 1, und dem ÖGB, Gewerkschaft der Textil-, Bekleidungsund Lederarbeiter in Wien, IV., Treitistraße 3. Betrifft: Urlaubszuschuß in der Wäsche-, Mieder-, Berufs- und Sportbekleidungsindustrie sowie Krawattenindustrie Österreichs, mit Ausnahme von Vorarlberg. Dieser Kollektiwertrag wurde am 22. Jänner 1957 in Nr. 18/57 der „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, 25. Jänner 1957. — Ke 202/56-3' Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 203/56 ein Kollektiwertrag hinterlegt, der mit 14. November 1956 in Kraft tritt. Abgeschlossen am 14. November 1956 zwischen dem Fachverband der Bekleidungsindustrie Österreichs in Wien, III., Schwarzenbergplatz 1, und dem ÖGB. Gewerkschaft der Textil-, Beklei-dungs- und Lederarbeiter in Wien, IV., Treitl-Straße 3. Betrifft: Urlaubszuschuß in der Schirmindustrie Österreichs mit Ausnahme von Vorarlberg. Dieser Kollektiwertrag wurde am 22. Jänner 1957 in Nr. 18/57 der „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 25. Jänner 1957. — Ke 203/56-3. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 204/56 ein Kollektiwertrag hinterlegt, welcher mit 1. Jänner 1957 in Kraft tritt. Abgeschlossen am 10. Dezember 1956 zwischen dem Verband der Versicherungsanstalten Österreich® in Wien, III., Schwarzenbergplatz 7, und dem ÖGB, Gewerkschaft der Angestellten in der Privatwirtschaft, Sektion Versicherung in Wien, 1 -Deutschmeisterplatz 2. Betrifft: Ergänzung fiir das Lebens- und Krankenversicherungsgeschäft' Dieser Kollektiwertrag wurde am 13. Jänner 1957 in Nr. 11/57 der „Wiener Zeitung“ kund" gemacht — Einigungsamt Klagenfurt, a.m 18. Jänner 1957. — Ke 204/56-3. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde untef Ke 1/57 eine Vereinbarung hinterlegt. Abgeschlossen am 1. Dezember 1956 zwischen der Bundesinnung der Fleischer in Wien, I.. JP' hannesgasse 14, und dem ÖGB, Gewerkschaft der Lebens- und Genußmittelarbeiter in Wien-VIII., Albertgasse 35. Betrifft: Sonderzahlung in fleischverarbeitenden Betrieben Österreich®, Diese Vereinbarung wurde am 23. Jänner 195' in Nr. 19/57 der „Wiener Zeitung“ kund-gemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 25. Jänner 1957. — Ke 1/57-3. Kämt tierische La n d es -Br andsehadert-Yer sicherungs -Anstalt gegründet 1899 vom Kärntner Landtag Telegramme: Kälabrand Klagenfurt, Alter P ! a f Z N l. 30 Telephon: 58-46, 58-47 Herausgeber und Eigentümer: Das Land Kärnten. Verantwortlich: Chefredakteur R. B. Blatnik, Klagenfurt, Arnulfplatz 1. — Druck: Kärntner Druckerei in Klagenfurt, Viktringer Ring 28