1479 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. 199. Mittwoch dm l. September 1869. <^3—3) 3tr. 2416. Kundmachung. Woge« vorzillielimonder )leiui-llUNft der Landeslianptsaffa Localitä-^en findet alt, 9.. W.und I I. September l. A ^ein Verkehr mit den Parteien statt. ttllibach, am 29. August 186!). l!on der Vorstehung der k. t. ttan-deshallptcassa. ß27—2) Nr. 12208. Zur Besetzung einer am k. k. Gymnasium ^l Novcvcdo erledigten Lehrstelle der classischen ^ilologie wird hiemit der Concurs ansgeschrieben. Der Iahrcsgehalt beträgt 735 ft. ö. W. ^bst dem Vorrücknngsrechte in die höhere Ge ^ltsstnfe vvn 840 ft., wozu noch die drei systc-^lsirten Deccnnalznlagcn von je 105 ft. kommen. Bewerber müssen nicht blos der italienischen "Nterrichtssprache in Gliede und Schrift vollkom^ men mächtig sein, sondern es ist auch nachzuwei sen, daß sie letztern Gegenstand wenigstens in den untern Cursen zu lehrcu befähiget wären. Gehörig instruirte, nnd an das hohe k. k. Unterrichts-Ministerium stylisirte Gesuche können bis Ende September d. I. bei der f. k. Statthalterei für Tirol und Vorarl berg auf dem vorgeschriebenen Wege eingereicht werden. Innsbruck, am 13. August 1869. Von der k. k. S'tlMhaltcrei für Tirol und Vorarlberg "(335^1) Nr. 4496. Kulidmachilng. ^on dem k. f. Landesgcrichte in ^aibach wird bekannt gegeben, daß aus der Adjutenstiftung des verstorbenen Herrn Erasmus Grafeu v. Lichten berg für angehende Staatsbeamte aus wenig be mittelten adeligen Familien, und zwar für Aus cnltantcn oder Conceptsprakticanten, zwei Adju ten jährlicher 525 fl. ö. W. zu verleihen sind, und daß der Betrag des eiuen dieser Adjnteu auf jährliche 630 ft. ö. W. erhöht werden kann, wenn ein Bewerber glaubwürdig darthun sollte, daß seine Eltern, ohne sich wehe zu thun, nicht vermögen, ihn: eine Beihilfe auch nur von 105 ft. ö. W. zu geben, oder wenn er elternlos ist, daß die Einkünfte seines Vermögens nicht einmal 105 fl. ö. W. erreichen. Zur Erlangung eines Stiftungs-Adjutums, neben welchem ein Adjutum aus dem Staatsschätze oder einem anderen Fonde nicht bezogen werden darf, sind nach den a. H. genehmigten Statuten vorzugsweise Verwandte des Stifters, dann Söhne aus dem Adel des Herzogthums Kram, und wenn nicht Eompctenten vom kraini-schen Adel hinreichend vorhanden sind, auch Söhne aus dem Adel der Nachbarländer Steiermark und Kä'rnten, und in deren Ermanglung auch aus allen übrigen deutsch-erbländischen Provinzen berufen. Söhne aus dem landständischen Adel sind dem übrigen Adel, und Auskultanten den Con-cevtsvrakticautcn vorzuziehen. Die Bewerber haben ihre mit den Zeugnissen über vollendete juridisch politische Studien, den Anstcllnngsdecreten und den gesetzmäßigen Ausweisen über ihren Adel, ihre allfällige Verwandtschaft nnd Laudmannschaft belegten Gesuche durch ihre vorgesetzten Behörden bis 20. October l. I. bei diesem k. k. Landesgerichte zu überreichen. Laibach, am 28. August 1869.