oeö k. k. mmschen vudernlums. Trennung der Brückenmauth für die Welza- und Savabrücken von der Wegmauth-Einhebung. ^inverständlich mit der k. k. Cameralgefallen-Verwaltung hat man be^ schloffen in der Station Wald im Bezirke Weißenfels des Laibacher Kreises einen eigenen Brückcnmauth-Schranken für die Welza- und sür die Savabrücken errichten, in Sava bei Aßling aber künftig nur die Wegmauth einheben zu lassen, daher die Weg- und Brückenmäu- the in den Stationen Sava und Wald künftig nach folgendem Tariffe zu berichtigen seyn werden: Wegmauthstation Sava bei Aßling Wegmauth für drei Meilen Gebühr von: Stück Zugvieh in y der Bespannung 3 kr. vom Stück schweren Triebvieh . . . . . . ' . . . . - - - leichten Triebvieh ......... Brückenmauthstation Wald Brückenmauth für die Savebrücke im Wald Ulte und die Welza- bach-Brücke lte Claffe: vom jedem Stück Zugvieh in der Bespannung .... 4 kr. - - - schweren Triebvieh ....... 2 - - - - leichten Triebvieh ....... I s Die obige Weg- und Brückenmauthgebühr vom eingespannten Zug-- viehe tritt nur bei Fuhrwerken mit schmalen Radfelgen ein, da jenen mit Radfelgen von wenigstens sechs Wienerzollen Breite die gesetzliche Begünstigung zu Statten kömmt. Diese Veränderung in den Einhebungspuncten hat mit Ersten des kommenden Monats Marz d. I. zu beginnen. / Laibach am 9. Hornung 1833. Joseph Kamille Freiherr v. Schmidburg, Gouverneur. Larl Graf zu Welsperg Raitenau und Primör, Franz Ritter v. Jacomim, k. k Gubernial-Secretar, als Referent»