M'. 387. Freitag den 13. December 1850. Z. 2347. (3) Nr. I55l>5. H U f v N s an die Laidach »>ld dcs Kronlandcs Kiain. Wie durch den Drang der Gegenwart bedingten beträchtlichen Truppenbewegungen fordern insbesondere zur genügenden Versorgung des erkrankten Militärs außergewöhnliche Mittel. Während in Folge Erlasses des h. k. k. Ministeriums des Innern cki. 2. d. M., Z. «446, die entsprechende Vorsorge zur Herbeischassung dO ärztlichen Hilfe getroffen wurde, ist hohen Orts auch der^ Wunsch ausgesprochen worden, daß, um die Feldspitäler mit einer hinreichenden Menge von Verbandstücken, Charpicn u. dgl. zu versehen, die Menschenfreundlichkeit der Be- ^ wohner dieser Hauptstadt und des ganzen Kronlandes zur Ablieferung dieser Gegenstände angerufen werde. In der Ueberzeugung, das; eine solche Gelegenheit den stets bewährten Patriotismus der biederen Bewohner dieses Kronlandes nun wiederholt zu Tage fördern wird, wende ich mich daher an alle edlen Menschenfreunde und namentlich an den bewährten Wohlthätigke its sinn der mildherzigen Bewohnerinnen unseres ganzen Kronlandes und seiner schönen Hauptstadt mit der Bitte, diese gewünschten Beiträge zur Versorgung der kranken Militärmannschaft so zahlreich als möglich beistellen, und dieselben entweder unmittelbar, oder aber durch die bctref-fendc Bczirkshauptmannschaft oder den hiesigen Stadtmagistrat an das t. k. Landes-Militä'rcom-mando liefern zu wollen. Laibach am 4. December 1850. Gustau Graf v, Chorinsky m. n. Statthalter. Z. 2348. (3s N^7i5505 Hu fr u f an das Sanitätspersonal«? zum Eintritt in den seid-ärztlichen Dienst. Der Mangel an Aerzten bei den Truppen und die Nothwendigkeit, sie mit solchen zu versehen, haben den Herrn Minister des Innern bestimmt, mich mit h. Erlasse vom 2. d. M.,! Z. «44«, im a. h. Auftrage aufzufordern, an die Civilärzte dieses Kronlandcs unverzüglich den Aufruf ergehen zu lassen, sich dem fcldärztlichen Dienste zu widmen. Indem ich daher hiermit an dieselben diesen Aufruf erlasse, hegeich, gestützt auf die Erfahrungen der jüngsten Zeit, in welcher so viele Aerzte ihren Patriotismus durch ihre aufopfernde Verwendung l bei den im Felde gestandenen Truppenkörpern l und in Feldlazarcthen so ehrenvoll bewährt ha-' ben, die zuversichtliche Hoffnung, daß sie auch jetzt dem Rufe des Vaterlandes folgen, und seinen Kriegern hilfreich beispringcn werden. Um dieß nach Möglichkeit zu erleichtern, und denen, welche in den feldärztlichen Dienst eintreten, oder sich ihm auch nur für die Kriegsdauer widmen, während des Dienstes und nach dessen Vollendung entsprechende Vortheile zu gewähren, haben Se. Majestät zu genehmigen geruht: 1. Daß nebst den viel höhern Gebühren, welche mit der a. h. Entschließung v. 30. v. M. den Fcldärzten der k. k. Armee bewilligt und im Wiener Zeitungsblattc vom 1. December l. I. kundgemacht worden sind, noch weiters jeder an einer inländischen Universität graduirte oder ap- probi rte Arzt, welcher sich zum wirklichen Ein- tritte in k. k. ftldärztliche Dienste meldet, und entw cder nur auf die Zeit des Bedarfes oder auf längere Zeit für die ftldärztliche Branche förmlich assentirt wird, zu seiner Equipirung und zur Anschaffung von Instrumenten eine Gratification erhalten wird, und zwar: Jeder Doctor oder Magister Hundert fünf^ zig Gulden (5. M., jeder Patron der Chirurgie Hundert Gulden C. M., und jedes Individuum, welches so vlele ärztliche Vorkcnntnissc besitzt, daß es nach den bestehenden Directive»! als feldärztll-cher Gehilfe aufgenommen werden kann, Sechzig Gulden (5. M. 2. Daß von denjenigen Civilärztcn, welche, ohne in die ftldärztliche Branche förmlich einzutreten, sich bloß temporär dem Dienste in Militärspitälern widmen, den Doctoren tägliche Diäten von Drei Gulden, den Magistern oder Patronen dcr Chirurgie aber von Einem Gulden IN kr. C. M. werden ertheilt werden, dann daß sie, falls sie außerhalb ihres gewöhnlichen Wohnsitzes sich dem Militärdienste widmen, unentgeltlich an den Ort ihrer Dienstleistung befördert, und daselbst mit einer entsprechenden Naturalwohnung bcthcilt werden. 3. Daß bei Besetzung der Medicinal-Posten in der Civil-Sanitäts-Verwaltung auf diejenigen Aerzte cin vorzugsweiscr Bedacht genommen werden wird, welche entweder als wirkliche Feldärzte in der Armee gedient haben, oder sich auch nur zeitweise in den Militärspi-tälcrn verwenden ließen; ferner, daß jedem von nun an neu Eintretenden der Dienstplatz beim Civile, zu dem er etwa während seiner -Verwendung im feldärztlichen Dienste ernannt werden sollte, bis zu seinem Austritte aus dem letztern vorbehalten werden wird. l 4. Daß ausgezeichnete Dienste mit Auszeichnungen belohnt werden, und 5. daß, im Falle, als cin Arzt während seiner Dienstleistung und durch dieselbe dem Tode unterliegen sollte, die Witwe, eines wirklichen Feldarztes mit der normalmäsngcn Pension, die, cmcs bloß gegen Diäten dienenden Civilarztcs aber mit einem entsprechenden Gnadengchaltc betheilt werde. Diejenigen ärztlichen Individuen, welche diesem 'Aufruft Folge zu leisten, und entweder förmlich in die ftldärztliche Branche einzutreten, oder sich bloß temporär dem Dienste in Militärspitälern zu widmen wünschen, haben sich deßhalb beim hiesigen k. k. Landes-Militär-Commando mündlich oder schriftlich zu melden und sich mit ihren Bcfähigungsdocumenten ge-, hörig auszuweisen. Laibach am 5. December 485«. Gustav Grafv. Chorinsky m. p. _________ Statthalter. Z- 2365- ^ - 'Nr7^tt98? Kundmachung Die Behandlung jener Individuen bei dcr derma-ligen Necn.tirmig betreffend, welche das militärpflichtige Alter noch nicht erreicht haben , und den Erlag der Taxe zum Behufe dcr Befreiung vom Militärdienste anmelden. Um allfälligen Zweifeln rücksichtlich der Behandlung jener Individuen zu begegnen, welche das militärpflichtige Alter noch nicht erreicht haben, und den Erlag der Taxe zum Behufe der Befrei! ung vom Militärdienste anmelden, wird bestimmt, daß derlei Personen in Gemaßheit der Umschrift vom 23 December 1849 (kundgemacht im Reichs-geschblattc dcs Jahres ,85«, lV. Stück, Nr. 5,), sich jederzeit ohne die mit dcr Vorschrift vom 27. November l. I., Z. 25972, für die gegenwärtige Rekrutilung angeordnete Nachweisung, durch den Ei lag der Taxe vom Mi-litardicnste befreien können. Diese Individuen dürftn aber vom Nekruten-Contingentc dcr betreffenden Gemeinde oder des betreffenden ^ofungsbezirkes elst, wenn sie wn k ' lich in das militärpflichtige Alter getreten sind, abgerechnet werden, ' , n-^'»'»«^. >Z, Diese vom KricgsministcrilM und dem Ministerium dcs Innern beschlossene Anordnung wird mit Bezug auf die Kundmachung der Statthal- terei vom 30 v. M., Z. 15353, zur aligemei« lien Kenntniß gebracht. laibach am IU. December 1850. Gustav Graf v. Chorinsky m. p., Statthalter. Z?2349. (3) Nr7V4945. Erlaß dcs hohen Ministeriums des Innern vom li. Noo. l. I., Z. 22873, verfügt die Eistirur.g dcr Anordnung wegen Bezeichnung der Mineral - W^sser- ttüge mit dcr Jahreszahl der Füllzeit. Mit dem hohen Ell^'ss' uom 1l. d. M., Z. 7Ü873, h.u das hohe Ministerium des Innern die mit h. o. Ellasse vom 5. Jänner 1819, Z. 275, ergangen? Anordnung wegen Bezeichnung der Mineralwafferklüge mit der Jahreszahl dcr Füll^ic bis zumAbbause des Jahres 185l, üder ^'is auf eine weitere, ia dieser Beziehung etwa noch vm-dieser Zeitfrist zu erlassende Verfügung zu Wren befunden. Diese hohe Verfügung wird hiemit zur allgemeinen öffentlichen Kenntniß gebracht. Laibach am 21. November 1850. Gustav Graf v. Chorinsky, Statthalter. Z. 237l. (2) Concurs - Verlautbarung. Es ist die Stelle eines Assistenten an der geburtshilflichen Lehranstalt in Laibach auf zwei Jahre, und im Falle der Dienstesvcrlängerung noch auf zwei nächstfolgende Jahre, mit dem Ad-jutum jähll. 300 si. C. M., dann Holz und Lichtdeputat, wie auch freier Wohnung zu besetzen , zu deren Erlangung nur diplomirte Geburtshelfer, ledigen Standes und der train. Sprache vollständig mächtig, ihre gehörig belcg-len Gesuche an die Direction der hieronigen geburtshilflichen Lehranstalt längstens bis zum 2-l. d. M. einzureichen haben. K. K. Direction der geburtshilflichen Lehran« stall. Laibach am 10. December l850. Z. 235U. (3) !,ä Nr. «UU9. k. K u n 1^'§n a ch u n g in Betreffder Beistcllung von Conservation ssch otter für die k. k. südl. Staats- Eisenbahn von Mürz zuschlag bis Laibach. Zur El Haltung des Oberbaues auf der k. k. Staatseifenbahnstrecke von Mürzzuschlag bis Laibach wird für das Verwaltungsjahr 1851 ein Schottcrquantum von 3903 ^ Cub. Klafter, im Betrage von 12910 fl.'49 kr. C. M-, erfordert. Die Lieferung soll im Wege der öffentlichen Coucurrenz an den Mmdestfordernden überlassen werden. Wegen Einsichtnahme in die dießfalligen Ve. stimmungen, so wie wegen Mittheilung der bc-zügllchen Kostcnübersicht, welche nebst der Benennung der Bahnstrecke und der Stations-Nummer, auch den Gewinnungsort, den Lagerplatz und die Gattlmg des schotters, ftlner die mittlere Zufuhr-Distanz, die Quantität in Cubik-Klaftern, den Picis für eine Cubik-Klaftcr und den Kostenbetrag enthalt, ist sich entweder an die Staatseisenbahn. Betriebs - Ingenieurs - Abtheilungen zu Mü'rz-schlag, Marburg, Cilli und Laibach, oder an die k. k. Betriebs ^Oberingenieurö-Abtheilung zu Gratz, oder an die k. k. General«Direction für Commumcationen in Wien, Herrngasse 'im Lichtcnstein'Palais Nr.25l, zu wenden, und ^ es sind die betreffenden, mit einem 15 kr. Slämpcl versehenen Anbote längstens bis 10. Jänner 1851, Mittags 12 Uhr, schriftlich, versiegelt und mit der Uebelschrist: »Anbot zur Lieferung von Conservations - Schotter fü: die Staatscisenbahn zwischen Mürzzuschlag und Laibach," an die k. k. 934 Betriebs - Oberingemeurs - Abtheilung in Gratz einzusenden. Bonder k. k. General «Direction für (5ommu-nicationen. Wien den 22. Itovember 185,0 Z. 2351. (3) 3. 3702. Concurs. Zur Besehung einer erledigten provisorischen Controllorsielle bei den Steucrämtern im Klon-lande Krain, mit einem Gehalte jährl. 5UU si. und dcr Verpflichtung zur lZautionsleistung im bleichen Betrage, wird dcr Concurs bis Cndc December d. I. ausgeschrieben. Diejenigen, welche sich um diesen Dicnstplah bewerben wollen, ha'^en die documentirten Gesuche über ihren Stand, Alter, Religion, Ge-burtsorr, Sprachen und Gcschäftskenntnisse, Mo-ralität, bisherige Dienstleistung, insbesondere aber über ihre Kenntnisse im Steuer- und Rech-nungsfache, dann über ihre Cautioussähigkeit, u. z. jene, welche schon in l. f. Diensten stehen, im Wege lyrer vorgesetzten Behörden biö zum obigen Tage bei dieser Steuerdirection zu überreichen. Von der k. k. Steuer - Direction für das Kronland Krain. Laibach am 30, Nov. 1850 _____________^^._____________________.... Z. 2357. (3) Nr. 2713.' Edict. Von dem k. k. Landesgerichte und Handels-Senate in Laibach wird über Ansuchen der Herren Ignaz Alois Edlen v, Kleinmayr u. Fedor Bamberg bekannt gemacht, daß die bisherigeOil^: »I,;naz ?llois Edler v. Kleinmayr," für eine Buch',Kunst-und Musikalienhandlung sammt der Buchdru-ckerci und dcm Zcitungsverlage, am 3. October 187,0 gelöscht, und gleichzeitig die neue Oil:,: »Iftnaz v. Klcinmayr u. Fedor Bam-berss in dem dießgerichtlichen Mercantil Buche protocoUitt worden sey. Laibach am 3. December 1850. Z. 2382. (l) Nr. 128U2. Kundmachung. Nachdem die, am I. December 185,0 abgehaltene Concurenz-Verhandlung 'zur Wiederbe-schung des erledigten Tabak» Districts-Verlages in Villach erfolglos war, so wird, zur Einbringung der oießfälligen Offerte, eine neuerliche Ver« Handlung auf den IN. Jänner 1851, Mittags «2 Uhr, bei der k. k. Camera!«Bezirks-Verwaltung in Klagcufurt eröffnet, und sich hinsichtlich der nahern Bestimmungen auf die, den Amtsblat-tern der Gratzer Zeitung unterm !>. November l. I., Z. 2!)l, jenen dcr Wiener Zeitung un term 13. November l. I., Z. 27l, dann dc,-Klagenfurter Zeitung unterm 26. November l. I., Z. 142, eingeschaltete Kundmachung mit dem Beisc-tze bezogen, daß der <§rttaq,nft-Ausweis bei der k. k. Lanu'ral c Bezilks - Verwaltung zu Klagellfurt, dann in der hicrortigen Registratur Ulld im Verlagsotte eingesehen werden können. Von der k. k. Finanz- Land<6 - Direction. Gratz am 7. December 1850. Z. 2»81. (l) Nr. 4952, Kundmachung. Die k. k. General-Direction für Communica-tionen hat mit dem hohen Erlasse vom 17. November V.J., Z. UU53jl', bekannt gcacben, daß über Anoidnung des hohen k. k Handelsministeriums in Betreff der Bemessung und Entrichtung der Fachgebühren für Briefpostscndungcn der §. II der Bestimmungen übcr die Briefportotaxen vom 2 Stück, vom 1. Jänner an für ein Fach, in welchem nach dem Wunsche der Parteien die für sie einlangenden Corresponden-zen bis zum Abholen bei den t. k. Postämtern aufbewahrt werden sollen, ohne Rücksicht auf die Zahl der eingelegten Sendungen, eine Fachgedühr mit einem Gulden C M. monatlich zu entrichten ist. Hierbei haben übrigens folgende Bestimmungen zu gelten: I) Die Entrichtung dcr Gebühr hat in halbjährigen Raten in Vorhinein zu geschehen, näm- lich vom I. Jänner bis zum 30. Juni und vom I. Juli bis Ende December. 2) Vci Eröffnung eines Faches während des laufenden Halbjahres wird die Gebühr nur für die noch übrigen Monate bis zu Anfang des nächsten Halbjahres eingehoben wcrdcn. 3) Die Einhcbung der Gebühr, so wie die Quit-tirung an die Parteien, hat der Vorsteher des betreffenden Amtes zu besorgen. Jede, ein Fach verlangende Partei hat eigenhändig ihren Namen und dieZcit, für welche sic die Fachgebühr entrichtet, in die hiezu bestimmte Rubrik dcr Mutterbollete einzutragen, worauf ihr durch Abschnitt der gehörig ausgefüllten Bollete über den erlegten Betrag quittirt werden wird. Sämmtliche Fächer werden, nebst dem Namen der Partei, auch dte Zahl enthalten, unter welcher die bezügliche Bollcte ausgestellt wurde. Wenn die Haltung eines Brieffaches für Cor-respondenten mit bedeutenderen Geschäftsverbindungen schon an und für sich als nützlich sich dar^ stellt, da sie den Vortheil bietet, die Briefschaften sogleich nach Ankunft dcr Posten durch deren Abholung bei dem Postamte zu erlangen, ohne die Bestellung derselben durch dcn Briefträger abzuwarten , welche sie nicht überall hin gleichzeitig bewerkstelligen können, so muß die Einrichtung hier bei der nunmehr so ermäßigten Gebühr, besonders bezüglich dcr mit den Abcndpostcn einlangenden Correspondenzen, als um so wünschenswer-thcr erscheinen, als dieselben während der Wintermonate nicht alle in die Nacht hinein bestellt, dagegen aber bis '/^ 8 Uhr Abends bei d?m Post. amtc abgeholt werden können, wodurch die Ve-aittwortung der dringenderen Conespondenzcn bis zu dm Frühposten, und die Abscndung solcher Briefschaften mit diesen durch Einlegung derselben in die Bricfsammlungskästen ermöglicht wild. Was hiemit zur allgemeinen Kenntniß ge-^ bracht wird. K, k. Postdirection. Laibach den 9. December 185,0 3?2352. (3) Nr. 3770. Verlautbarung. Bei der gefertigten Bezivkühauptmannschaft wird die Losung für dießjährige Rekrutirung der in dei Classifications» Liste Nr. 2 eingetragenen, zur Militckstcllung Bcrufcncn, auf den 12. December l. I. angeordnet. Es hat sich demnach jcder zur Losung Berufene vom Geburtsjahre 1830 bis emschließig 1825, am obigen Tage flüh allhicr cinzufinden. K. K. Bezilköhauptmannschaft Tschcrnembl am . August und 2!t. September 185,0, Z. 32. August und 29. September 1850 gemäß, auf Kosten der Rcstanten im Rechtswege einzutreiben. Gut Oberradelstcin am 5. December 1850. ^'360^(3) "NrV794. Zahluugs -Aufforderung an die ehemaligen Unterthanen und Grund» holden der k. k. Religionssonds-Herrsckaft Mlckclstetten und des damit vereinten k. k. Religionsfonds - Gutes Blschofiack. In Folge der hoben Mimsterial-Verordnungen vom tt. August und 2l>, September 1850, kundgemacht dulch dic Reichsgcsetz- und Regierungsblätter <^1X und (^X XlX, Nr. 32U und 3«!), sind die sämmtlichen grundhcrrlichen Urbarial-Rückstände bis cinjchließig des Nutzjahres 1847, von den Verpflichteten an die Berechtigten zu bezahlen, wiorigms diese Rückstände im Rechtswege eingetrieben werden sollen. Um den Nückständlern bedeutende, bei m^i)-reren Parteien mit den Restbeträgen selbst ^in keinem Verhältnisse stehcnden Kosten zu ersparc.1, werden nun Diejenigen, welche mit Urbarial» Geld - odcr Natural - Gaben , oder an Umschreib-und Schirmblieftaxcn, odcr aber mtt Erbpachtzinsen oder andern erbpächtlichcn Leistungen, oder an Zehent aus dem Nutzjahre 1847 allhier im Rückstände auöhaften, hiemit aufgefordert, diese Rückstände bis Ende December d. I. um so gewisser an daö gefertigte Vcrwaltungsamt zu berichtigen, als solche, sonst cnlf Kosten der Nück-stäudler im Rechtswege eingetrieben werden würden. K. K. Verwaltungsamt Michclstettcn am 30. November 1850. Z. 2375. (1) Zahlungs - Aufforderung an die vormaligen Unterthanen, Grund-und Forstholden der Herrschaft Zobelsberg und.der Gült Sagraz. In Folge dcr hohen Ministerial-Verordnung vom i>. August und 2l>. September 1850, kundgemacht durch die Reichsgesetz« und Regieruna.s>-Blätter (>lX und (^XXIX, Nr. 326 und 3«!>, sind die sämmtlichen grundherrlichcn Urbanal-Fo>- dcvunyö - Rückstände bis cwschlicsng i^4? V0N den Verpflichteten an die Berechtigten abzufüh-ic», widrigens diese Ausstände im Rechtswege eingetrieben werden. Um dell Rü'ckständlern bedeutende, bei mehreren Parteien mit den Nestbeträgen silbst in kei< nem Verhältnisse stehenden Kosten zu ersparen, werden nun diejenigen, die mit Urbarial- Gcld-und Naturalgiebigkeiten, Dominicalzins, Forstgebühren und sonstigen, aus dem bestandenen Unterchans' Verhältnisse herrührenden Leistungen bis ll^l>>5. 1847, und m'.t öaudcmien bis 7. Sep« temb.r 1848 Hieher auöhaften, hiermit aufgefordert, die erwähnten Rückstände bis Ende Jänner 187>1 um so gewisser der gefertigten Herrschaft abzuführen, als sonst diese Rückstände auf Kosten der Rückstandler im Rechtswege eingetrieben werden würden. Herrschaft Zobelsberg am 1U. December I85N. Z, 2372. (2) Bei dem hiesigen allgemeinen Krankenhause und der damit verbundenen Irrenanstalt, sind mit Anfanq des Jahres 1851 die Stellen eines ^ Secundararzles und eines Sccundarwundarzteö erlediget. Für diese beiden Stellen, wovon mit der crstcrn eine Remuneration von 2M»si., mit der lctztcrn eine von 15l) st., mit jcder überdieß der Genuß einer freien Wohnung im Krankenhause, dann ein Deputat von 5 Klafter Holz und 18 Pfund Unschlittkcrzcn, auf die Dauer von zw^ Jahren und mögliche Verlängerung auf noch zwei andere Jahre verbunden ist, wird hiermit dcr Concurs bis 22. December d. I. mit dem Bemerken ausgeschrieben, daß die Bewerber um diese Platze ihre gehörig documcntitten Gejuche mit Nachweisung der Kenntniß der krainischen Sprache bei der gefertigten Direction cmzurei-chcn haben. K. k. Direction dcr Staats- und Local-Wohlthätigkeits - Anstalten. Laibach am 10. December 1850.