1847 Amstblatt Mr Lailmcher Heilung Nr. 251. Mittwoch den Z.November 1869. ^'~2) Kniidmachllng. ^^°, An der slovenischen Landes-Waldbauschule in ^chneeberg in Innerkrain ulit zweijährigen! Lehr< "lrse ist ein Stiftsplatz in Erledigung gekommen. Der Stiftszögling erhält die volle Berpfle^ ^ng nnd den Unterricht nnentgeldlich und hat ^lr für seine Bekleidung zu sorgen. Zu diesem Stiftplatze sind vor allem die ^ohne kleinerer krainischer Grundbesitzer oder an ^'N wenig bemittelter Landesangehöriger berufen. Die mit den entsprechenden Nachweifen und ^Nt den Zeugnissen über die Unterrealschule oder .^) über einige Jahrgänge derselben, zum minien über die mit gutein Erfolge zurückgelegte , ^lksschule belegten Gesuche um diesen Stiftsplatz ^ längstens bis - 10. November d. I. ^Nl train. Landesausschusse zu überreichen. Laibach, am 25. October 1869. Vom kram. Jandesauoschujse. (425^_2) Nr?3248. CoucursAusschreibung. . . Im Bereiche des Staatsbaudienstcs in Mäh-«. ^st eine Ingenien csstellc erster Classe mit dem ./Mte jährlicher 1100 st. und im Falle der ^. Zellen Vorrückung eines hierländigcn Inge-^ ^s, ^^^ Ingcnieursstelle zweiter Classe mit ^ behalte jährlicher 1000 st. ö. W. in Erle-^"g gekommen. ^ .3ur Besetzung dieser Ingenicursstcllc oder ^n ^ Nachrückungswege sich eventuell erledigen-^>, ."cnladjumtenstelle erster oder zweiter Classe o^ Ehrlichen 800 st., beziehungsweise 700 st., i^ ..^ner Bauprakticantenstelle mit dem Adjutum ^llcher 400 fl. ö. W., wird der Concurs bis ^ 10. November 1869 ^s^Mleben, nnd es haben die Bewerber um ^ . ^nstpusten ihre ducnnicntirtcn Gesuche im '»l^ u)rer vorgesetzten Behörde im obigen Ter-Ätcjh. ^ dein 'k. k. Statthaltcrci - Präsidium für — ^.einzubringen. >4^3^am 17. October 18^9. A ^ Mndmachung ^^" W ^ff der am "Ad ^^ November 18 69 ^^ew" Concurrenz-Berhandlung, welche we- ^zlei ""3 ^^ Bedarfes an nnbedrucktcui, als ^te ^. ^ud Schreibmateriale erforderlichen Pa- l ^ dei ^ Finanz-Landes Direction in Graz ^halte^ untergeordnete Behörden und Aemter ^tyh^ "ähere siehe inl Nr. 249 vom 30sten ^ ^eses Blattes. (430) Nr. 10090. l Kundmachung. In Gemäßheit des hohen Handclsmmiste-rial-Erlasses vom 7. October l. I., Z. 18732— 1441 sind An- und Unterstreichuugen auf Druck fachen im internen Bcrkchr und im Verkehre mit Dcutschlaud gestattet, soweit dieselben nicht be stimmt sind, eine briefliche Mittheilung zu ersetzen. Auch ist bei fertigen Druckfachen die nachträgliche Correctur bloßer Druckfehler gestattet. Trieft, den 29. October 1869. Pie k. k. Polt-Pirection. (409—2) Nr. 3911. Concurs-Ausschreibung. Die hohe k. k. Landesregierung hat mit Erlaß vom 28. September l. I., Zahl 7094, die Errichtung einer öffentlichen Apotheke in der Stadt Tschcrnembl bewilliget. Bewerber um das diesfällige Apothekcrge-werbe haben ihre gehörig documentirten Gefuche bis 15. December 1869 bei mir einzubringen. Tschernembl,' am 17. October 1869. Der k. k. Bezirkshauptmann: Grnf (5horinsky, m. p. M^y Eiiimmmg Nr-«"". an Johann Crmolia «ul» Cousc.-^ir. 70 in Adelsberg, Art. 246, als Wirth; Mathias Straschil «ud Consc.-Nr. 116 in Adelsberg, Art. 248, als Maurer; Thomas Podboi «ud Art. 10 der Steuer-geiueinde ^italtenfeld als Maurer besteuert, werden aufgefordert, ihre rückständigen Erwcrbsteuer-gcbühren binnen vierzehn Tagen einzuzahlen, widrigens ihre Gewerbe von Amts-wcgen gelöfcht werden. K. k. Bezirkshauptmannfchaft Adelsberg, am 28. October 1869. (424—1) Nr. 4846? Mctal-Porladung. Von der k. k. Bezirkshauptmannfchaft Gott-schee werden nachstehende Parteien unbekannten Aufenthaltes aufgefordert, ihre Erwerbsteuerrückständc bei den unten bezeichneten Aemtern binnen 14 Tagen so gewiß einzuzahlen, als widrigens ihre Gewerbe von Amtswcgcn gelöscht werden: Veim k. k. Steucramte Grußlaschitz: Johann Ielcnz, Wirlh, Stencrgrn'.einde Kompalc, Art. Nr. 7, per 4 ft. 72,^ kr. Veim k. k. Steucramte Neifniz: JosefMilolizl), Specerciliandel uild Vierschcinl, Steuergemeinde Hrib, Alt.^^ir. 6, per 9 fl. 7^ lr. Ursula Sgonz, Greislcrci, Steuergemeindc Ratitniz, Art.-Nr.27, ftcr -^ fl. 14 kr. AiNo,, Frucco. Ziegclblciltlcr, Stcucr^mcinde Neifni«, Art.-Nr. 1UÜ, per 1!i fl. 73z lr. Ioham, Vcscl, Hutnnicher, Stencigcmeinde Reifniz, Art.-Nr. 21 l, per I I fl. 35 lr. Ursllla Pcrmischct, Sländchcnhandel, Steuergemeilide Sodcrschitz, 3lrt.-^ir. 58, prr 9 fl. 7z kl-. Mathias Plischol, Galaittcriehandluns,, Stenerge- mcindc Sodcrschitz, Ait.'Nr. 40, per 9 fl. 7z tr. Aarlhl Koschik, Nelicnschirmmachcr, S«> Motzen Weizen, «l H^sk „ Kvru, 7«bs> „ Kukurntz mittelst Offerte unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben fein, und der Metzen Weizen mnß wenigstens 84 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Kukurutz 82 Pfnnd wiegen. 2. Das Getreide wird von dem k. k. Wirthschaftsamte zn Idria im Magazine in den cimew tirten Gefäßen abgemessen und übernommen nnd zenes, welches den Qnalitä'ts - Anforderungen nicht e ntfpricht, zurückgewiefcn. Der Lieferant ist verbunden, für jede zurück gestoßene Partie anderes, gehörig qualificntes Ge treide der gleichnamigen Gattuug nm den contractmä ßigen Preis längsteus iiu nächsten Monate zu lieferu. Es steht dem Lieferanten frei, entweder felbst oder durch eiuen Bcvolliuächtigten bei der Ueber-nähme zu interveniren. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des k. k. Wirthfchaftsamtes als richtig und unwider-sprechlich anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Getreide loco Idria zu stellen, und es wird auf Vertan gen desfelben der Werksfrächter von Seite des Amtes verhalteu, di: Verfrachtung von Loitsch nach Idria nm den festgesetzten Preis von 24 Neukreuzer pr. Sack oder 2 Metzeu zu leisten. 4. Die Bezahlung gefchieht nach Uebernahme des Getreides entweder bei der k. k. Bergdircctions casse zn Idria oder bei der k. k. Landeshauptcasse zu Laibach gegen classenmäßig gestempelte Quittnng, wenn der Ersteher kein Gewerbsmann oder Handelstreibender ist, im letzteren Falle aber gegen eine mit einer 5) kr. Stempelmarke vcrfehene fal dirte Rechnung. 5. Die mit einem 50 - Neukreuzcr - Stempel versehenen Offerte haben längstens bis S«>. November KHOft bei der k. k. Bergdirection zu Idria einzutreffen. 6. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung nnd Quantität Getreide der Lieferant zu liefern Willeus ist, und der Preis lotn Idria zu stellen. Sollte eiu Offert auf mehrere Körner' gattungen lauteu, fo steht es dem Bergamte frei, dcu Aubot für mehrere, oder auch uur für eine Gattung anzuuehmcn oder nicht. 7. Zur Sicherstcll nn g für die geuaue Zu Hal tung der sämmtlichen Vertrags - Verbindlichkeiten ist dem Offerte ein lOpcrc. Vadium entweder bar, oder in annehmbaren Staatspapieren zu dem Tagescourse, oder die Ouittuug über dessen Deponirung bei irgend einer montanistischen Easse oder der k. k. Landeshanptcasse zu Laibach anzuschließen, widri gens auf das Offert keine Rücksicht genommen wer den könnte. Sollte Contraheut die Vertragsvcrbindlichkei^ ten nicht zuhalten, so ist dem Aerar das Recht ein- gerämnt, sich für einen dadurch zugehenden Schaden sowohl an dem Vadium, als an dessen gesammtem Vermögen zu regressiren. 8. Denjenigen Offerenten, welche keine Getreide-Lieferung erstehen, wird das erlegte Vadium allsobald zurückgestellt, der Erstehcr aber von der Annahme seines Offertes verständiget werden, wo dann er die eine Hälfte des Getreides vis Ollde December RHttV, die zweite Hälfte bis Mitte Jänner R8?tt zn liefern hat. 9. Auf Verlangen werden die für die Lieferung erforderlichen Getreide - Säcke von der k. k. Berg' direction gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rückstellung unentgeltlich, jedoch ohne Vergütung der Frachtspesen, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen allfälligen Ver^ lust an Säcken während der Lieferung haftend. N). Wird sich vorbehalten, gegen den Herrn Lieferanten alle jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfüllung der Eontractsb> dmgnisse erwirkt werden kann, wogegen aber auch demselben der Rechtsweg für alle Ansprüche offen bleibt, die derselbe ails den Contracts Bcdingun gen machen zu können glanbt. Jedoch wird ausdrücklich bedungen, daß die alts dem Vertrage etwa cutspriugenden Rcchtsstreitigkeitcn, das Aerar möge als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie auch die hierauf Bezug habenden Sichcrstcllnngs- und E^ecutionsschritte bei demjenigen im Sitze des M-calamtes befindlichen Gerichte durchzuführen sind, welchem der Fiscus als Geklagter untersteht. Von der k. f. Bergdirection Idria, am 1. November 1869.