Acta agriculturae Slovenica, 89 - 1, avgust 2007 str. 189 - 206 Agrovoc descriptors: forests; management; history; feudalism; political systems; ownership; land ownership; land reform; agricultural structure; common lands; communal forests; right of access; land resources; land economics Agris category code: B50, E90, K10 COBISS Code: 1.01 Die Wälder der Herrschaften Žièe und Frajštanj und ihre Bewirtschaftung im Übergang vom 18. ins 19. Jahrhundert Jože MAÈEK1 ABSTRACT THE FORESTS OF THE ESTATES ŽIÈE AND FRAJŠTANJ AND THEIR ECONOMY IN THE PERIOD BETWEEN THE END OF THE EIGHTEENTH AND THE BEGINNING OF THE NINETEENTH CENTURY The subject of the treatise are the forests (woods) and their economy on Žièe and Frajštanj estates in the Lower Styria, which were the property of the Styrian Religion Fund, in the period between the end of the eighteenth and the beginning of the nineteenth century. The first estate possessed 2365 and the second 1423 yokes of forests. The distribution of the tree species and the state of the forest stands, which were with some exceptions generally bad, are described. Detailed use of the forests, that were shared on one side between the bondmen, in the form of servitude rights (rights for felling the trees for firewood and building material, rights for the pasture of livestock and swines separately, and the rights to rake up the strewing) and on the other side the rights of the estate owners, are discussed. In that time the forests were to a great extent included in the husbandry of the bondsmen farms. The estates did not have the power to reduce the servitude rights, which were in force for ages. To small extent they attempted to regulate them, but with little success. The servitude rights were a great obstacle for good administration of the forests. The estate Žièe tryed to solve this problem through the cession (separation) of their forests parts to the bondsmen, which should denounce to their servitude rights on the remaining estate forests. But during the period in question the intention was not realized. These problems are extensively discussed in archival sources. On the estate Frajštanj the cession (separation) of the forests to bondsmen, for their denouncing to the servitude rights, has not been a topic yet. On both estates there no traces can be observed about contemporary forest managing and the incomes from their forests were negligible. IZVLEÈEK GOZDOVI GOSPOSTEV ŽIÈE IN FRAJŠTANJ IN GOSPODARJENJE Z NJIMI NA PREHODU IZ 18. V 19. STOLETJE V razpravi so prikazani gozdovi in gospodarjenje z njimi na gospostvih Štajerskega verskega sklada Žièe in Frajštanj na prehodu iz 18. v 19. stoletje. Prvo je imelo 2365, drugo pa 1423 oralov gozdov. Prikazana je njihova obrašèenost z drevesnimi vrstami in stanje sestojev, ki je bilo razen izjem sorazmerno slabo. Obširno je obdelana njihova izraba, ki so si jo delili podložniki v obliki služnostnih pravic (pravic do drv, stavbnega in drugega lesa, paše živine, posebej še svinj ter pravice do stelje) ter seveda gospostvo. Gozdovi so bili tedaj še v velikem obsegu vkljuèeni v gospodarjenje podložniških kmetij. Služnostne pravice so izvirale iz davnih èasov in se jih gospostvi naèeloma nista upali dotikati, poskušali sta jih samo nekoliko (z malo uspeha) uravnavati. Ker so bile služnostne pravice izjemno velika ovira za sodobno Akademiemitglied, Professor Emeritus, DDDr., Biotechnische Fakultät der Universität Ljubljana, SI-1111 Ljubljana, Jamnikarjeva 101 190 Acta agriculturae Slovenica, 89 - 1, avgust 2007 gospodarjenje z gozdovi, se jih je vsaj gospostvo Žièe skušalo rešiti tako, da bi odstopilo (separiralo) del svojih gozdov podložnikom, da bi se ti na preostalih gozdovih odpovedali služnostnim pravicam. To se v obravnavanem èasu še ni posreèilo. Je pa problematika sorazmerno dobro obdelana. Na gospostvu Frajštanj separiranje gozdov za odstop služnostnih pravic v obravnavanem èasu še ni bilo aktualno. Na obeh gospostvih o sodobnem gospodarjenju z gozdovi še ni bilo sledu. Prav tako je bil na obeh gospostvih dohodek od gozdov neznaten. In der Abhandlung werden die Wälder zweier Herrschaften Žièe (Seitz) und Frajštanj (Freistein) und ihre Bewirtschaftung in dem erwähnten Zeitraum behandelt. Beide wurden durch die Innerösterreichische Staatsgüteradministration in Gradec (Graz) verwaltet. Die erste Herrschaft lag im Hügelland um den Markt Konjice (Gonobitz), die zweite aber hauptsächlich in der Ebene um die Ortschaften Zgornja in Spodnja Polskava (Ober- und Unter Pulsgau), nicht weit voneinander entfernt. Die Wälder beider Herrschaften waren im großen Umfang mit Servitutsrechten zugunsten eigener Untertanen und Untertanen fremder Herrschaften belastet. Bei der ersten machte sich die Verwaltung Gedanken um in den Wäldern Separation durchzuführen, die eine bessere Bewirtschaftung der Wälder gewährleisten sollte, obwohl die Separation erst nach einigen Jahrzehnten durchgeführt wurde. Bei der zweiten Herrschaft wurde die Separation noch nicht in Betracht gezogen. Die Herrschaft Žièe Die Staatsherrschaft, bzw. genauer die Herrschaft des Steirischen Religionsfonds in Graz, bzw. Religionsfondsherrschaft Žièe, war rechtlich aus zwei Herrschaften zusammengesetzt. Die erste lag in Žièe, die zweite unweit in Žièka vas (Seitzdorf), wurden aber immer schon zusammen verwaltet. Die erwähnte Herrschaft entstand 1782 durch Aufhebung des Kartäuserklosters in Žièe. Provisorisch ging sie in Besitz des Steirischen Religionsfonds und in die Verwaltung der Innerösterreichischen Staatsgüteradministration in Gradec über. 1794 wurde sie in definitives Eigentum des erwähnten Fonds überschrieben, verblieb aber noch weiter unter derselben Verwaltung bis sie 1828 Fürst Weriand Windischgrätz erwarb. Kartäuserkloster in Žièe gründete der steirische Markgraf Otokar V. (1129-1164). Sein Schwager, der kärntnerische Graf Bernhard von Trušnje (Trixen), der als Kreuzritter im Heiligen Land 1147 verstarb, vererbte ihm Maribor (Marburg) und umfangreiche Besitzungen in der Untersteiemark, darunter auch die Umgebung von Konjice (später umbenannt in Slovenske Konjice), so auch das Tal an der Südseite der Konjiška gora (Gonobitzberg). Otokar V. bereiste früher Frankreich, wo er sich mit dem neuen Kartäuserorden bekannt machte und wollte so ein Kloster auch auf seinen Besitzungen gründen. Kartäusermönche waren aber zu diesem Schritt nicht gewogen. Schließlich gelang es ihm mit Hilfe des Papstes Alexander III., daß die Mönche 1160 nach Konjice kamen, wo sie im geräumigen Pfarrhof wohnten, bis sie sich im entlegenen und ruhigen Tal in Žièe den ersten provisorischen Kloster aufbauten. Das war der erste und später sehr bedeutende Kloster dieses Ordens im Bereich des Heiligen Römischen Reichs (später der deutschen Nation genannt). Weil das Tal unter Konjiška gora damals zwar Otokars Eigentum, jedoch als Lehen dem Ritter Liupold von Konjice vergeben wurde, gab ihm Otokar für diese Abtretung andere Besitzungen. Kartäuserorden baut nämlich seine Klöster seit seiner Gründung MAÈEK, J.: Die Wälder der Herrschaften Žièe und Frajštanj und ihre Bewirtschaftung … 191 immer in entlegenen und einsamen Gegenden. Die Gründungsurkunde für das Kloster stellte der Sohn von Otokar V., Otokar VI., 1165 aus2, der in Žièe auch begraben wurde. In den nächsten Jahrhunderten erwarb das Kloster durch Schenkungen zahlreicher Adliger, z. B. denen von Vojnik (Hochenegg), denen von Konjice (die sie damit das erbliche Recht zur Bestattung der Toten ihres Geschlechts im Kloster zuerkannt bekamen), der Bischöfe von Krka (Gurk), der Liechtensteiner und später der Grafen (bzw. Fürsten) von Celje (Cilli)3 umfangreiche Besitzungen, darunter natürlich viele Waldungen. Die Herrschaft Oplotnica (Oplotnitz) umfaßte 4.509 Joch Waldungen4. Diese war aber nicht im Verband der Herrschaft Žièe und wurde extra verwaltet. Kloster Žièe hat sich nach den Türkeneinfällen soweit erholt, daß es vom Staat die ehemaligen dem Grafen Erasmus Tattenbach gehörigen Herrschaften Konjice, Trebnik, Zreški grad, Gojka und das Amt Zreèe bei Konjice, die ihm wegen der Teilnahme an der Verschwörung der Grafen Zrinski und Frankopan beschlagnahmt wurden, aufkaufte. Weil die Herrschaft Žièe, sowie auch andere Herrschaften und Güter nach der Übernahme in die Staatsverwaltung nicht die erwarteten Erträgnisse abwarfen, disskutierten die entsprechenden Landesorgane (das Innerösterreichische Gubernium, der erwähnte Steirische Religionsfond, die Staatsgüteradministration) und Hoforgane (Hofkammer und andere Hofämter) über mögliche Verbesserungsmaßnahmen und auch den möglichen Verkauf dieser an Private und zwar per Lizitation. Dazu mußten aber die Herrschaften und Güter genau beschrieben werden, ihre Gerechtsame und Verbindlichkeiten aufgeführt, so weit möglich ihre Gründe vermessen und das Kaufangebot erstellt werden. Auf Befehl des Kaisers und des Erzherzogs Karl verordnete die Staatsgüteradministration in Graz den Verwaltern der Herrschaften, daß sie mit ihrem Personal die Beschreibung der verwalteten Herrschaften und Güter (sogenannte Güterbeschreibungen) erstellen mußten, von denen die ältesten als erstklassige Quellen zur lokalen Wirtschaftsgeschichte der Zeit vor etwa zwei hundert Jahren dienen können. Die Gutsbeschreibung der Herrschaft Žièe5 enthält Bilanzen mit verschiedenen Daten für die Jahre 1793 bis 1802, die aber hier nur insoweit erwähnt werden, als sie sie sich auf Waldbau beziehen. So kann man sehr gute Einsicht in die Wirtschaft einer verhältnismäßig großer Herrschaft, wie die von Žièe damals war, in die Struktur ihrer Wirtschaftszweige und ihren Anteil in den Jahreseinnahmen erhalten. In der vorliegenden Abhandlung soll nur der Stand der Wälder und ihrer Bewirtschaftung anhand des Kapitels über den Waldbau6 der erwähnten Gutsbeschreibung von Žièe und anhand der Bilanzbeilagen dargestellt werden. Die Beschreibung der Waldungen und ihrer Bewirtschaftung ist im Original in Form der Antworten auf shematisierte Zelko, Ivan: Žièka kartuzija. Ljubljana, 1984, 7-9. Pirchegger, Hans: Die Untersteiermark in der Geschichte ihrer Herrschaften und Gülten, Städte und Märkte. Buchreihe der Südostdeutschen Historischen Kommission, Band 10, München, 1962, 147-148. Maèek, Jože: O gospodarjenju z gozdovi na državni gospošèini v Konjicah na prehodu iz 18. v 19. stoletje. Gozdarski vestnik 35 (1977) 141-149. Historische Gutsbeschreibung der Religions Fonds Herrschaft Seitz und Seitzdorf etc. 1802. Steirisches Landesarchiv Graz, Karthause Seitz, Schuber 1, Heft 2. Ibid. Von der Beschaffenheit der Waldungen, 107-152. 192 Acta agriculturae Slovenica, 89 - 1, avgust 2007 Fragen dargestellt. Verhältnismäßig detaillierte Angaben ermöglichen gute Rekonstruktion des damaligen Standes der Herrschaftswaldungen. Dieser wurde erstmals vorläufig beschrieben und geschätzt bei der Theresianischen Steuerrektifikation nach 1748, zweitens aber wegen der vorgesehen Josephinischen Urbarial- und Steuerregulierung in den Jahren 1783 bis 1786. Von dieser Katasteraufnahme lagen aber keine Mappen vor. Wegen der Besteuerung wurden damals auch die Jahreserträgnisse geschätzt. Die Wälder waren bis 1802 noch nicht geodätisch vermeßen, ebenso waren sie noch nicht in Reviere und Abteilungen eingeteilt. Die Herrschaft hatte noch keinen fachlich geschulten Förster, sondern nur einen Forstknecht oder Forstbedienten. Die Herrschaft besaß mehrere Waldkomplexe in gesamtem Ausmaß von 2.365 Joch im möglichen Jahresetat von 1 Klafter Eichen-, 40 Klafter Nadelholz und 343 Klafter Buchenholz. In den Buchenwäldern gab es kein Bauholz, wohl aber einiges zur Herstellung von landwirtschaftlichen Geräten. Die Waldkomplexe waren: 1) Im Wald D o b r i è k o v c a (696 Joch) war Buche die Hauptbaumart, nur ein Neuntel der Fläche war mit der Tanne bewachsen. Wegen übertriebener Abstockung in früheren Jahren war dieser Wald erschöpft; jährlich wäre nur eine Abstockung von 30 Klafter Buchenholz möglich. Wegen Entlegenheit war er für den Marktverkauf des Holzes nicht geeignet. Die Untertanen in der Nähe gelegener Dörfer hatten da Servitutsrechte zum unentgeltlichen Bezug von Brennholz und der Viehweide, die Untertanen zu Fuße des Bergs aber zum Ankauf von Brennholz. Der Herrschaft war bewußt, daß die Untertanen ohne dieser Rechte auf ihren kleinen Besitzungen nicht überleben könnten. Sie hatte aber auch kein Geld um diese Rechte aufzukaufen. Darauf könnten die Untertanen aber auch nicht eingehen, weil es in der Nähe keine Wälder gab, die sie als Ersatz kaufen könnten. Auch die im voraus bestimmte Menge des bewilligten Holzes (besonders des Brennholzes) kam nicht in Betracht, weil dazu forstlich eingerichtete Wälder nötig sind, die sich zum Kahlschlag eignen, das galt aber für die Wälder dieser Herrschaft nicht. Schlußendlich käme nur Separierung, Zuteilung bestimmter Flächen herrschaftlicher Wälder den Untertanen in Betracht, damit sich diese der Servitutsrechte entsagten. Diese Betrachtungen galten inhaltlich für alle Wälder dieser Herrschaft. Die Verwaltung der Herrschaft hat deshalb die Zuteilung von 496 Joch schlechterer Teile dieses Waldes an die Untertanen vorgesehen, um die Abtretung der Servitutsrechte zu erreichen. Dazu würde sich die Herrschaft noch eine jährliche Dominikalabgabe von 9 kr je Joch ausbedingen; dafür könnte sie jährlich 74 Gulden 24 kr einstreichen. Den besseren Teil dieses Waldes, im Ausmaß von 200 Joch, wollte sich die Herrschaft zur eigenen Bewirtschaftung vorbehalten. Jedoch verblieb es bei diesem, als auch bei allen anderen Wäldern dieser Herrschaft, alles beim alten bis 1828, als Fürst Weriand Windischgrätz die Herrschaft kaufte, und auch noch danach bis 1864, als die fürstlichen Förster begannen den Untertanen ihre alten Rechte zu schmälern. Es wurde ein Rechtsstreit angestrengt, der 1866 zugunsten der Untertanen entschieden wurde.7 Die Servitutsrechte der Untertanen zur Viehweide, Brennholz und anderem nötigen, vor allem Bauholz in den Wäldern, bereiteten der Herrschaft bei ihrer Bewirtschaftung viel Schwierigkeiten, deshalb wollte sie sich dieser mit der schon erwähnten Separierung eines Teil der Wälder an die Untertanen entledigen. Bessere Waldteile wollte sich die Herrschaft Zelko, o. c. 65. MAÈEK, J.: Die Wälder der Herrschaften Žièe und Frajštanj und ihre Bewirtschaftung … 193 vorbehalten. Es verblieb aber, wie schon erwähnt, nur bei der Absicht. Die Frage der Entledigung der Servitutsrechte wird weiter unten noch behandelt. 2) Ausschließlich Buchenwald T o v s t i v e r h maß ebenso 696 Joch. Ein Sechstel waren Kahlflächen und steiniger Grund, mit Bäumen im Alter von 10 bis 20 und von 20 bis 30 Jahren bewachsene Flächen waren je ein Sechstel, von 30 bis 40 Jahren zwei Sechstel und ein Sechstel waren zur Abstockung geeignete Bestände. Die Servitutsrechte waren gleich wie beim vorigen Wald. Möglicher jährlicher Schlagetat war um 120 Klafter. Zur Separierung wegen der Servitutsrechte waren 296 Joch vorgesehen, 400 Joch sollte in eigener Bewirtschaftung verbleiben. Aus diesem Wald wäre Brennholzverkauf in Konjice möglich, teilweise könnte aber das Holz im Bach Žiènica bis Žièka vas getriftet werden, wo ein Holzlager eingerichtet werden müßte. Der Bach müßte dazu allerdings reguliert werden. 3) Der Wald M a è k o v e c war der beste herrschaftliche Wald. Er war bis zu zwei Dritteln mit Tannen, zu einem Drittel mit Buchen bewachsen. Er maß 530 Joch. Zur Abstockung geeigneter Bäume gab es ein Sechstel, unter 20 Jahren ein Sechstel, von 20 bis 40 und von 40 bis 60 Jahren je zwei Sechstel. Möglicher jährlicher Holzschlag war um 40 Klafter. Dieser Wald war mit Servitutsrechten zur Viehweide und Buchenholz, jedoch nicht zu Nadelholz belastet. Den Untertanen sollten zur Entledigung der Servitutsrechte 80 Joch des Waldes mit angrenzenden Weidegründen abgetreten werden, womit auch günstige Grenzziehung erreicht würde. Die Untertanen sollten dafür je Joch 15 kr bezahlen, das würde eine jährliche Dominikalgabe von 20 Gulden bedeuten. Auf den verbliebenen (eigenen) 450 Joch würde man nach und nach Buche abschlagen und sie in Monokultur der Nadelbäume umwandeln. Fichtenholz wurde gut als Bauholz verkauft, daraus wurden auch Weinbergstecken hergestellt. Dieser Wald entsprach zur schnellen Einrichtung der Abteilungen. 4) Kiefernwald N a d V i r t a m n a K r a j n i (7 Joch) war früher der Herrschaft zur Reparierung der Uferteiche, wenn es nötig war, vorbehalten. Jährlicher Holzschlag um zwei Klafter. Dieser Wald sollte ganz gegen 20 kr je Joch jährlich an die Untertanen abgetreten werden. Die jährliche Dominikalabgabe wäre 2 Gulden 20 kr. 5) Buchenwald P l a t (72 Joch) war bis zur Hälfte kahle Fläche, in der anderen Hälfte mit Bäumen im Alter von 20 bis 40 Jahren bewachsen. Er lag zwischen den Untertanenbesitzungen. Er diente ihnen zur unentgeltlichen Nutzung mit Holz und Viehweide. Nur wenige Bäume waren zur Abstockung geeignet. Möglicher jährlicher Abschlag war um 36 Klafter. Dieser Wald soll zur Gänze an die Untertanen verteilt werden. Jährliche Abgabe je Joch wäre 15 kr, die jährliche Dominikalabgabe wäre also 18 Gulden 15 kr. Die Angaben für den Wald Plat gelten auch für den 6) Wald G o l i r e b er (5 Joch). Dieser war eigentlich Gebüsch auf unfruchtbaren steinigen Boden, nur hie und da stand eine Buche. Er war mit dem Servitutsrecht der Viehweide behaftet. Er sollte ebenso verteilt werden. Hier könnte man jährliche Abgabe von nur 9 kr je Joch verlangen, die jährliche Dominikalabgabe würde also nur 45 kr (versehentlich ist 1 Gulden 30 kr eingeschrieben) betragen. Alles hier angegebene galt auch für 7) den Wald L e p o g l a v a (34 Joch), nur daß er aus noch mehr Kahlflächen bestand und die Bäumne älter waren. Die Abstockung war nicht 194 Acta agriculturae Slovenica, 89 - 1, avgust 2007 vorgesehen bzw. möglich. Vom Joch könnte man von den Untertanen nur 12 kr verlangen, so wäre die jährliche Dominikalabgabe 7 Gulden. Ungefähr dasselbe galt auch für den 8) Buchenwald Š u m e n c a (30 Joch). Er war mehr Gebüsch als Wald und mit Servitutsrechten zu Brenn- und anderem Holz behaftet. Möglicher jährlicher Holzschlag war 7 Klafter. Für ein Joch konnte von den Untertanen 15 kr verlangt werden, jährliche Dominikalabgabe wäre als 7 Gulden 45 kr. Etwas besser war der zwischen Untertanenbesitzungen liegende 9) Wald S v i b o v e c (13 Joch), sonst war aber alles gleich wie bei den bisher erwähnten. Jährlich war Abstockung von 3 Klaftern möglich. Die jährliche Untertanenabgabe wäre je Joch 15 kr, abgerundete Dominikalabgabe betrüge also 3 Gulden. Von den beiden vorigen war besser 10) der Wald Z l o d e r š n i k (256 Joch), bewachsen mit Bäumen ziemlich gleichen Alters. Mögliche jährliche Abstockung war um 128 Klafter. Er war mit Servitutsrechten für Holz und Brennholz behaftet. Für die Entledigung erwähnter Rechte würde man den Untertanen 56 Joch je 15 kr abtreten, das ergäbe jährliche Dominikalabgabe von 14 Gulden. Mit dem verbliebenen Waldteil würde die Herrschaft selbst wirtschaften und ihn in Abteilungen einteilen. Darin würde man vor allem Brennholz gewinnen, die man an den Holzlager in Loèe befördern würde, worüber ein dortiger Untertan gegen mäßige Bezahlung die Aufsicht übernehmen würde. Dies würden heimische Untertanen mit billiger Herstellung von Brennholz und mäßigen Transportkosten ermöglichen, gleichzeitig hätten sie aber auch Beschäftigung in der Zeit als es keine dringende landwirtschaftliche Arbeiten gibt. In dieser Gegend, die von dem Wald nur eine gute Stunde entfernt ist, sollte nämlich in den nächsten Jahren Holzmangel entstehen. 11) Kleiner Wald N a V r e s j u (2 Joch) war mehr Gebüsch und Weide als Wald. Es war nichts abzustocken. Er war zur Zuteilung an die Untertanen vorgesehen, wofür die Herrschaft eine Dominikalabgabe von 3 Gulden einstreichen würde. 11) Der Eichenwald N a D o b r o v i p r i Z a f o r š t i (2 Joch) lag in der großen Gemein Dobrovka. Weil er mit den Viehweideservituten behaftet war, sollte er den Untertanen gleichzeitig mit der angrenzenden Weide zugeteilt werden. 1802 war der Wald ungefähr 40 Jahre alt. In der hiesigen Gutsbeschreibung steht, daß er mit Eichensetzlingen (...von verpflanzten Eichen...) bepflanzt wurde, was sicher ein seltener Fall der Bepflanzung von Hartholzarten, und erst recht von Eichen, in dieser Zeit darstellte. Es wäre möglich pro Jahr eine Klafter abzuschlagen. Die Herrschaft würde sich bei der Zuteilung an die Untertanen für die Abtretung der Servitutsrechte das Recht der ersten Abstockung vorbehalten. Dominikalabgabe der Untertanen betrüge jährlich 6 Gulden. 12) Buchenwald - Weide K e r è i è n a k z a H o m c a m (16 Joch) war mittelmäßig mit Bäumen mittleren Alters bewachsen. Jährlich wäre 15 Klafter zu schlagen möglich. Er war mit den Servitutsrechten zur Weide und Holz behaftet. Dieser war in Gänze für die Zuteilung den Untertanen vorgesehen. Von Joch könnte die Herrschaft 12 kr verlangen, die Gesamtdominikalabgabe betrüge also 3 Gulden 24 kr. Alle Gemeinweiden im Gesamtausmaß von 173 Joch sollten ebenfalls verteilt werden. Die Gemeinweide N a D o b r o v i, im Ausmaß von 80 Joch sollte in Äcker umgewandelt werden. Die Einnahmen dafür sind aber in einem anderen Abschnitt dieser Gutsbeschreibung dargestellt. Die Gemeinweiden im Ausmaß von 93 Joch MAÈEK, J.: Die Wälder der Herrschaften Žièe und Frajštanj und ihre Bewirtschaftung … 195 sollten unter die Untertanen verteilt werden. Für ein Joch konnte 1 Gulden verlangt werden, also wäre die Einnahme der Herrschaft 93 Gulden. Insgesamt würden die Dominikaleinkommen von den Wäldern ungefähr 313 Gulden 25 kr betragen. Bisherige Abstockung von 966 österreichischen Klafter für Brennholz (auf dem Stock), betrug je Klafter 15 kr und die Einnahme davon 242 Gulden 30 kr, die natürlich die Untertanen zur Gänze bezahlen müßten. Die Viehweide würde in den verbliebenen herrschaftlichen Waldungen zur Gänze abgeschafft. So würden sich die verkleinerten Wälder für die Herrschaft mehr rentieren als die bisherigen großen. Für die Herrschaft von Žièe war, solange sie in Besitz des Steirischen Religionsfonds war, charakteristisch, daß sie teilweiser Abtretung (Separierung) der Wälder zur Entledigung der Servitutsrechte, wie aus den archivalischen Quellen ersichtlich, gewogen war. Die Gründe für die vorgesehene Abtretung der Wälder waren folgende: 1) Die Herrschaft sah vor, daß für die Zuteilung an die Untertanen nur schlechtere Wälder in Betracht kämen, für welche sie sogar selbst erklärte, daß sie nur zur Schafweide geeignet sind, behalten wollten sie aber nur gute und aus der Transportsicht günstigere Wälder; 2) Nur auf diese Weise könnte sie einen Teil der Wälder für ihre vollkommen freie Bewirtschaftung gewinnen; 3) Bisher uneinträgliches Eigentum würde für die Herrschaft einträglich werden (...Die Herrschaft erhält aus ihrem bisher unfruchtbaren Eigentum einen jährlichen baaren Ertrag an Steuern...)8 4) Die Herrschaft hat außer der vorgesehenen Verteilung schlechterer Wälder an die Untertanen für die Abtretung der Servitutsrechte keine andere Mittel in den Händen, um ihr Eigentum zu befreien und in der Zukunft mit ihm frei zu wirtschaften; 5) Solange die Untertanen noch Miethuben besaßen und die Herrschaft darüber nur das Obereigentum (Dominium directum) ausübte, konnte jeder Untertan aus den herrschaftlichen Wäldern nehmen was er bedurfte. Seit die Miethuben in kaufrechtliche Huben umgewandelt wurden, werden ihnen in strittigen Fällen, nach hoher Entscheidung aus dem Jahre 1788, alle Pertinenzen die ehevor zu den Huben gehörten, zuerkannt. In strittigen Fällen würde die Herrschaft ihre vermeintlichen Rechte verlieren. 6) Für die Herrschaft entfällt vollkommen die Gefahr, daß sie bei künftigen Steuerregulationen von uneinträglichem Eigentum Steuern zahlen müßte. 7) Für das Allgemeinwohl und das Wohl der Untertanen ist die Separierung der Wälder besser, weil diese echtes Eigentum mehr schätzen als Servitutsrechte an herrschaftlichen und Gemeingründen. 8) Durch Separierung der Wälder geschieht viel leichter die Umwandlung geringwertiger Wälder in Weiden, Gemeinweiden in Wiesen, Gemeingründen in Äcker. Auch ist die allgemeine Aufteilung der Gemeingründe erleichtert. 9) Entfallen würde reichlicher Verbrauch von Holz für Umzäunungen, die bei der Dreifelderwirtschaft notwendig sind. Von den Wäldern im Ausmaß von 2365 Joch sollte die Herrschaft 1115 Joch an die Untertanen verteilen, selbst wollte sie 1250 Joch besserer Wälder behalten. Diese Aufteilung wäre für die Untertanen natürlich nicht umsonst, da sie für Joch von 9 bis Historische Gutsbeschreibung...Seitz, 133. 196 Acta agriculturae Slovenica, 89 - 1, avgust 2007 15 kr jährlich Dominikalgabe zahlen müßten. Das wäre aber für die Herrschaft einträglicher, da sich bisher die Einnahmen für Holz im Durchschnitt von 9 Jahren (1793-1801) auf 87 Gulden beliefen.9 Die herrschaftlichen Wälder verjüngten sich selbst; es wurden keine Samen gesät und keine Setzlinge gesetzt. Damit im Gegensatz ist die Angabe beim Wald Na Dobrovi pri Zaforšti, der angepflanzt wurde. Die Angabe über diese Pflanzung müßte mit anderen Archivquellen überprüft werden. Jedenfalls handelt es sich um eine seltene Forstmaßnahme in dieser Zeit. In den Wäldern der untersteirischen Herrschaften Jurklošter, Konjice, Marenberg, Studenice und Štanof, die aus forstgeschichtlicher Sicht eben für diese Zeit schon behandelt wurden, ist Bepflanzung mit Laubblattsetzlingen nicht erwähnt. Außer dieser Ausnahme waren alle Wälder Plenterwälder. In hiesigen Wäldern wurden auch keine Samenbäume belassen. Waldbrände gab es nicht, außer einmal vor längerer Zeit im Wald Dobrièkovca, in steiler Lage und auf steinigem Grund. Nachbarschaftliche Gemeinden waren verpflichtet bein Löschen der Brände zu helfen. In den Wäldern war Rauchen von Tabak und Anstellen von Hirtenfeuern streng untersagt. Solche Übertretungen wurden nie ermittelt. Nutzung der Wälder für Brennholz, für anderes Holz und für Viehweide konnte die hiesige Herrschaft den Untertanen nicht wehren, weil sie auf uraltem Recht gründete. Jedoch verblieben in den Wäldern nach dem Fällen dünnere Äste und Reisigholz, die ein wenig das Vieh abwandten und kleines Unterholz schützten. Zum Brennholz für eigenen Bedarf waren 160 Untertansfamilien und der Pfarrer in Èešnjice berechtigt. Zeitlich und zahlenmäßig unbegrenzte Viehweide durften der erwähnte Pfarrer und 186 Untertansfamilien nutzen. Die Untertanen konnten für ihre Nutzungen in den Wäldern keine besonderen Lagen beanspruchen. Die Servitutsrechte waren nach der Ansicht der Herrschaft rechtmäßig und stammten noch aus Zeiten ab, als die Wälder noch keinen Wert darstellten, und diese, die sie rodeten sogar belohnt wurden (... wo das Gehölz nicht nur keine Wert hatte, sondern noch Belohnungen jener warteten, die Wälder ausrotteten...)10 Die Untertanen, die zu den Nutzungen in den Wäldern berechtigt waren, leisteten für ihre Berechtigung Hafer in natura, der koplevnik hieß. Dieser ist aber in der Gutsbeschreibung unter Zinsgetreide beschrieben. Die Untertanen, die zur Nutzung von Brennholz aus dem Wald Dobrièkovca berechtigt waren, leisteten ähnliche Abgabe sogar fremder Herrschaft, und zwar der Gutsherrschaft Zalog bei Žalec. Das zeigt, daß diese Herrschaft vor langer Zeit den erwähnten Wald dem Kloster Žièe schenkte, sie hat sich aber die Abgabe der Untertanen vorbehalten. Es ist nicht ausgeschlossen, daß koplevnik auch Abgabe für Weiderechte war. Bei der Betrachtung über Möglichkeiten der Begrenzung des Fällens von Buchenholz als Brennholz der Untertanen willigte die Herrschaft schließlich auf 6 bis 8 Klafter je Familie ein, dies sollte aber nur Zusatz zu dem Holz sein, das die Untertanen in ihren eigenen Wäldern fällen konnten. Großes Hindernis zur rationalen Bewirtschaftung der Wälder war seit undenklichen Zeiten bestehendes Recht, daß die Untertanen sich das nötige Holz in herrschaftlichen Wäldern selbst auswählen konnten. Die Herrschaft wollte unentgeltliche Anweisung des Holzes einführen. Diesem Vorhaben haben sich die Untertanen scharf entgegengesetzt, weil sie seit Urzeiten das Holz nach eigener Ibid., 147 Ibid., 118 MAÈEK, J.: Die Wälder der Herrschaften Žièe und Frajštanj und ihre Bewirtschaftung … 197 Auswahl, ohne Einmischung der Herrschaft, fällen durften. Hinsichtlich des Standes, den die damalige Herrschaftsverwaltung (seit 1782) fand, schien es, daß Mißbrauch nach damaligen Vorschriften in Wirklichkeit ein uraltes Recht war. Wegen großer Unzufriedenheit, die unter den Untertanen gegen Ende des 18. Jahrhunderts wegen nicht normaler Belastungen in den Kriegen, durch obligate Requisitionen der Lebensmittel, Vorspann bei militärischen Transporten, obligate Einquartierung des Militärs, größere steuerliche Belastungen usw. verbreitet war, meinte die Herrschaft, daß es nicht klug wäre, die Neuheit der Holzanweisung mit Zwangsmitteln zu erzwingen, sondern es klüger sei, zunächst nachgiebig zu sein und diese allmählich durchzuführen bzw. sie auf spätere Zeiten zu vertagen. Die Herrschaft verschaffte sich aber ziemlich genaue Übersicht, wieviel Holz aus den herrschaftlichen Wäldern die Untertanen für sich abstockten. Wahrscheinlich ergab diese Übersicht, daß ein einzelner Berechtigter um 6 Klafter Holz fällte. Das ergäbe etwa 966 Klafter Holz pro Jahr. Weideservitute waren weder nach Art des Viehs noch ihrer Zahl und Zeit begrenzt. Wenn man den zahlenmäßigen Stand des Viehs bei den Untertanen unter der Voraussetzung, daß alles Vieh geweidet würde (was bestimmt nicht zutraf), wären es etwa 1168 Stück. Neben der Waldweide hatten die Untertanen das Recht der Nutzung von 173 Joch der Gemeinweide, auf der auch diese Untertanen weiden durften, die kein Recht zur Waldweide hatten, oder waren von den Wäldern zu weit entfernt. Weiderechte an der Gemeinweide wurden nach Ortschaften hinsichtlich der Nähe zu dieser geltend gemacht. Interessant ist die Angabe, daß Weideservitutsrechte Belastung der herrschaftlichen Gründe aus neuerer Zeit seien und daß sie früher von dieser Belastung frei waren (...ihr vormals vollkommenes Eigenthum zu besitzen...). Das ist natürlich die reinste Fiktion, die aber zur behandelten Zeit bei den Gegnern der Regulierung der Servitutsrechte und bei den Grundherren sehr verbreitet war, und hat sie auch der Verwalter dieser Herrschaft in der Gutsbeschreibung niedergeschrieben. Natürlich war die Wirklichkeit ganz anders. Die Nutzung der Gründe war in der Vergangenheit noch wesentlich mehr verflochten als zu Ende des 18. Jahrhunderts, da ja die späteren primären Wirtschaftszweige Land- und Forstwirtschaft noch nicht getrennt waren. Es bestand nur eine alles umfassende Wirtschaft. Es stimmt aber, daß die Wirtschaftsdoktrin des ausgehenden 18. Jahrhunderts die einseitige Nutzung von Grundkategorien empfahl: Wälder für Holz, Weiden zur Viehweide, Äcker zum Anbau der Feldfrüchte, und vor allem, nur der Eigentümer sollte allein das Recht haben seine Gründe zu nutzen. Dabei dienten ihnen als warnendes Beispiel besonders die Gemeinweiden. Diese hatten zwar einen nominellen Eigentümer, die Herrschaft, aber keine richtige Verwaltung. Sie waren meistens im schlechten Zustand, weil darauf wegen der Geltendmachung der Weiderechte verschiedener Berechtigten, mit sehr verschiedenen Interessen, keine geordnete Bewirtschaftung, die Nachhaltigkeit sichern könnte, möglich war. Natürlich behinderten aber die Servitutsrechte die gute Bewirtschaftung der herrschaftlichen Gründe. Der Hauptgrund für das Bestehen der Servitutsrechte sollte die zerstreute Lage der Ansiedler, ebenso wie die zerstreute Lage der herrschaftlichen Gründe sein. Der zweite Grund sollte aber die niedrige Bewertung aller Gründe außer den Äckern sein (...in der ursprünglichen Geringhaltung alles dessen was nich Ackerland war...)11 Ibid., 119. 198 Acta agriculturae Slovenica, 89 - 1, avgust 2007 Die Verwaltung der Herrschaft Žièe hatte große, zwar übertriebene Angst, daß die Untertanen ihre, schon von vorher eigene und neu zugewonnene Wälder wegen Holzmangels zu stark ausnützen und damit Devastationen verursachen könnten. Daß diese Möglichkeit verhindert würde, hat sie einen Vorschlag ausgearbeitet, wonach jeder Untertan wenigstens auf einem Joch seines Waldes obligat nach den Anleitungen der Herrschaft wirtschaften müßte. Er sollte dieses Joch mit schnellwüchsigen Pappeln bepflanzen. Damals kannte man schon Klone, die auf sehr unfruchtbaren Böden gedeihten und diese sollte man auf der Herrschaft von Žièe anpflanzen. Diese Baumart konnte man vegetativ mit Setzlingen vermehren (ihre Gewinnung ist beschrieben), sie war einträglich, vom Joch konnte man etwa 300 Stämme ernten, 7 oder 8 aber würden genügen für die Beheizung eines Untertanenhaushalts. So würde man aus dem Brennholz wertvollere Baumarten aussondern. Von der Pappel konnten auch Blätter zur nötigen Streu gewonnen werden. Der Vorschlag sollte auch deshalb anregend sein weil man den Umtrieb auf 30 Jahre verringern könnte, das ist aber eine Zeitspanne die sie mancher Grundbesitzer noch selbst erlebt und so die Frucht seiner Arbeit genießen könnte. Weil die Untertanen auch eigene Wälder besaßen, gab es in den herrschaftlichen Wäldern keine Diebstähle. Die Untertanen haben auch nicht die Bäume beschädigt, sie waren ja interessiert, daß die Wälder wo sie Servitutsrechte besaßen, in gutem Zustand waren. Die Bäume fällte man so, daß man ein Schuh hohen Stock beließ. Die Stöcke wurden nicht ausgegraben, da Holz in diesen Wäldern keinen so hohen Preis hatte, daß sich das auszahlen würde. Die Stöcke wurden auch nicht mit Erde bedeckt, damit sie schneller vermoderten. In der Gutsbeschreibung stand auch eine Frage ob Nichtsnutze die Wipfeln der Bäume abhackten. Das ist in dieser Herrschaft nie vorgekommen. Hier gab es auch keine geschlossene Birkenwälder. Birkenäste wurden zur Verfertigung von Birkenbesen abgehackt, die Untertanen, die auch Wagner waren, besorgten sich Birkenholz zur Verfertigung von Radteilen aus eigenem Wald, oder kauften es. Die Holzberechtigten machten sich im Falle des Futtermangels Astfutter, "vejnik", sie hackten im Herbst dünnere Äste mit viel Laub ab, trockneten sie und verfütterten sie im Frühling ihrem Vieh. Es ist aber interessant, daß die Gewinnung der grünen Streu mit Abhackung der Sträucher auf den Wiesen oder am Waldesrand vom späten Frühling bis späten Herst, die in der Untersteiermark mancherorts bis unlängst verbreitet war, hier nicht erwähnt ist. Die Untertanen hatten seit Urzeiten das Recht im Herbst in den Wäldern abgefallenes Laub als Streu zusammenzurechen und nach Hause zu fahren. In den herrschaftlichen Wäldern gab es keine geheime Wege, es hielten sich in ihnen keine Vagabunden auf. Keuschen, die sich in den Gereuten dieser Wälder befanden, wurden monatlich von den Polizisten kontrolliert, einmal jährlich inspizierte sie auch der Gemeinderichter. Die Herrschaft verkaufte Holz nur auf dem Stock. Für eine Klafter war der Preis im Jahre 1802 15 kr. Ein Stamm mit 6 Klaftern kostete also 1 Gulden und 30 kr. Dünnerer Tannestamm kostete 20, mittlerer 40 kr und dicker 1 Gulden. Größerer Tannenstamm für Weinbergstecken kostete 1 Gulden 30 kr. Dünnerer Eichenstamm kostete 40 kr, mittlerer 1 Gulden, dickerer aber 2 Gulden. Eichenstamm mit ausgezeichnetem Wuchs für Faßdauben kostete 6 Gulden. Dauben, die sie die Herrschaft ausnahmsweise auch selbst herstellte, kosteten je Stück 4 kr. Jedoch gab es Eichenbäume mit entsprechenden Stämmen sehr wenige. Die Käufer konnten Holz aus den herrschaftlichen Wäldern ausschließlich nur mit schriftlichen Anweisungen MAÈEK, J.: Die Wälder der Herrschaften Žièe und Frajštanj und ihre Bewirtschaftung … 199 erhalten. Dies konnte die Herrschaft gegenüber heimischen Untertanen, die zum Holz berechtigt waren, nicht durchsetzen. Weil die Herrschaft keinen eigenen Förster hatte, stellte der Verwalter den Käufern schriftliche Anweisung, worin die Zahl der Stämme, ihre Qualität und Lage im Wald, wo sie gefällt werden sollten, beschrieben war. Damit sprach der Käufer beim Forstknecht vor, der diesem die Bäume anwies und sie kennzeichnete, er definierte auch die Qualitätsklasse und stellte die Rechnung aus. Danach empfing er die entsprechende Geldsumme, die er bei der Herrschaftskasse abgab. Wesentlich war, daß der Forstknecht die Bäume nur gegen schriftliche Anweisung des Verwalters anweisen konnte. Damit war die Möglichkeit der Veruntreuung beim Holzverkauf zu Schaden der Herrschaft verhindert. Der Käufer mußte das Holz nur auf bestimmten Waldplätzen zusammenführen, damit Kontrolle möglich war. Die Herrschaft verkaufte in 8 Jahren 51 dünnere, 12 mittlere und 2 dickere Eichenstämme, 325 dünnere, 284 mittlere und 262 dicke Buchenstämme, 330 dünnere, 261 mittlere und 75 dickere Tannenstämme (darunter waren auch einige Kiefernstämme) und 20 Tannenstämme für Latten. Aus dem Tannenholz wurden Weinbergstecken, geringe Zahl von Brettern und Stangen hergestellt. Für die Herschaftsgebäude wurde einiges Bauholz verwendet. Außerdem bekamen Bedienstete aus dem Wald ihr Holzdeputat. Das Holz wurde meistens den Bürgern von Konjice, in geringem Umfang auch fremden Untertanen in Loèe verkauft. In den Buchen- weniger in den Eichenwäldern war in den Jahren als diese Baumarten fruchteten, die Schweinemast üblich. Jedoch war die Fruchtbarkeit der Eichen und Buchen sehr variabel. Im Durchschnitt von 9 Jahren war die Einnahme von Schweinemast 36 Gulden. Im Jahre 1794 belief sich die Einnnahme auf 113, 1797 aber auf 166 Gulden, für das Holz aber in eben diesen Jahren 148 bzw. 36 Gulden, jedoch waren die Einnahmen für Holz mehr beständig. Die Herrschaft besaß nur die niedrige Jagd, die in Pacht ausgegeben wurde. Es bestanden drei Jagdreviere, das erste war im Wald Zloderšnik in der Pfarre Loèe bei Poljèane, das zweite in den Wäldern, die in den Pfarren Loèe und Èrešnjice lagen, das dritte in den Wäldern die in der Pfarre Dramlje bei Šentjur lagen. Die durchschnittliche Jagdpacht betrug jährlich 49 Gulden. Weil die Herrschaft bis zum Jahr 1802 ihre Wälder nicht modern bewirtschaftete, hatte sie mit ihnen auch keine spezifischen Unkosten. Es war auch kein Forstetat vorgesehen. Die Übersicht über das verkaufte Holz wurde wegen geringer Mengen sehr einfach geführt, die von der Staatsgüteradministration bewilligt wurde. Der Übergang auf mehr zeitgemäße Wälderbewirtschaftung gelang noch nicht. Die herrschaftlichen Wälder waren geldlich noch unrentabel. Wenn durchschnittliche jährliche Einnahmen für Holz, 87 Gulden, und für Schweinemast, 36 Gulden, zusammen- und Gehalt für den Forstknecht, 100 Gulden mit Holzdeputat, abgezogen wird, verbleibt ein unbedeutender Betrag. Wenn man noch die Wälderverwaltung (verhältnismäßiger Anteil des Verwaltergehalts) berücksichtigte, so zeigte sich der Waldbau als Witschaftssparte vollkommen unrentabel. 200 Acta agriculturae Slovenica, 89 - 1, avgust 2007 Die Herrschaft Frajštajn Zwischen Zgornja in Spodnja Polskava (Ober- und Unter Pulsgau) stand das Schloß Frajštajn (Freistein). In den mittelalterlichen Quellen wird es noch nicht erwähnt. Seine Besitzgeschichte in dem Ortslexikon des Drauer Banats (1937)12 und der Geschichte Untersteirischer Herrschaften, Gülten, Städte und Märkte von Pirchegger13 unterscheidet sich ziemlich stark. Wir entschieden uns für die Ausführungen des letzteren. Im Dorf Sele (Czell) besaß Albert Feistritzer, als Lehen der Grafen von Celje, zwei Huben und zwei Hofstätten. Dieser Besitz überging 1445 auf Erasmus von Wilthaus und Walter Safner, im 16. Jahrhundert an die Regall zu Raèe (Kranichsfeld) und Polskava, die wohl den Sitz (Schloß) erbauten und ihren Anteil an dem Erbe von Gromperg (Grünberg) hierher verlegten. 1603 verkaufte Frau Anna Regall, geborene Haller, die Herrschaft Frajštanj dem Georg von Stubenberg, dann folgte Erasmus von Dietrichstein. 1635 haben aufständische Untertanen das Schloß zerstört. Erasmus von Dietrichstein kaufte von Siegmund von Stubenberg, Hans Galler, Margarethe Wagen, geborene Rab, und von Gregor Matetitsch Gülten auf. Bei der Teilung des Familienbesitzes 1671 erhielt Graf Sigmund Hellfried von Dietrichstein Frajštanj, geschätzt auf 7.123 Gulden 31 1 Pfund mit Wildbann, Raisgejagd und Landgericht, die Fischerei zwischen Zgornja und Spodnja Polskava, sowie die Vogtei über die Kirche in Spodnja Polskava. Bereits 1679 verkaufte er die Herrschaft dem Nonnenkloster Studenice (Studenitz) um 24.000 Gulden. 1754 besaß die Herrschaft 154 untertänige Häuser, 1782, als das Dominikanerinnenkloster aufgehoben wurde und in Staatsverwaltung überging, aber 206 in zwei Ämtern mit allem Zugehör (doch gemeinsam mit den Gütern Zgornja Polskava, Gromperk und Vartenhajm (Wartenheim). 1828 kaufte dann die Herrschaft vom Steirischen Religionsfond Graf Clemens Brandis, 1904 dann Graf Batthyany, der auch Vartenhajm und die Gült Gromperk erworben hatte. Bei der Grundentlastung nach 1848 war die Ablöse 66.429 Gulden. Diese Herrschaft besaß zu Ende des 18. Jahrhunderts 14 Wälder, die 1423 14/64 Joch und 19 Quadratklafter (Qk) maßen14. Sie waren mit Laub- und ein wenig mit Nadelbäumen bewachsen. Bis 1796 waren die Wälder noch nicht in Reviere und Abteilungen eingeteilt. Die Abstockung geschah nicht mit Kahl-, sondern mit dem Plenterschlag. Im Wald wurde hie und da zum Fällen geigneter Baum ausgewählt. Die Bäume wurden für die Bedürfnisse der Herrschaft im Spätherbst und im frühen Winter abgestockt. Die Bäume die überflüßig schienen und sie ohne Schaden für den Wald geschlagen werden konnten, wurden von unabhängigen Schätzern geschätzt und wurden per Lizitation an Meistbietende verkauft. Mit dieser Abstockungsart entstand zwischen den Bäumen, geeigneten zur Abstockung und Jungwuchs ein Verhältnis, demnach kein Holzmangel zu befürchten war. Nach den Berechnungen, die für die Steuer- und Urbarialregulation (1786-1789) gemacht wurden, könnte ruhig 246 Klafter Holz geschlagen werden. Krajevni leksikon Dravske banovine. Ljubljana, 1937, str. 423. Pirchegger, 127. Oekonomische Beschreibung der k. k. Staats, und Religions Fonds Herrschaft Freystein in Untersteier. Freystein den 1ten 7ber 1796. Hofkammerarchiv in Wien, Staatsgüterakten, Fasz. rote Nr 18. Die Antwort auf die Frage 11. MAÈEK, J.: Die Wälder der Herrschaften Žièe und Frajštanj und ihre Bewirtschaftung … 201 Die Wälderbeschreibung. 1) Der Wald V e l e n i k grenzte mit dem Wald der Herrschaft Raèe und dem Gut Pragersko (Pragerhof). Er maß 114 6/4 Joch und 170. Darin wuchsen Laub- und Nadelbäume. In diesem hatten die Gemeinden Sele und Pokoše unengeltliches Weiderecht, alle anderen Nutzungen, inklusive der Schweinemast gehörten der Herrschaft Frajštanj. Sie war berechtigt ihr Vieh überall dort zu weiden, wo die erwähnte Gemeinde das Dorfviehweiderecht hatte. 2) Der Erlenwald neben dem Teich von V e l e n i k war Gemeineigentum der Herrschaften Frajštanj, Zgornja Polskava, Raèe, des Gutes Pragersko und der Dorfgemeinde Nova vas. Er maß 16 6/64 Joch und 5 Qk. Unentgeltliches Weiderecht genossen Dorfgemeinden Nova vas und Pokoše. Die Erlenbäume wurden, wenn sie zur Abstockung reif waren, auf gemeinsame Kosten geschlagen, danach aber in fünf Teilen den erwähnten Eigentümern gegeben. Diese Abstockung wurde 1788 zum letztenmal durchgeführt. 3) Der Erlenwald unter dem Teich von V e l e n i k, beim Auslauf des Baches, war ebenfalls Gemeineigentum der Herrschaften Frajštanj, Raèe, Zgornja Polskava und dem Gut Pragersko. Er maß 5 40/64 Joch und 16 Qk. Die Dorfgemeinde Nova vas genoß das unentgeltliche Weiderecht, die Holzberechtigung teilten sich zu gleichen Teilen die erwähnten Dominien. Von den Wäldern uner 2) und 3) bestanden geodätische Mappen. 4) S t a r i g o z d wurde nur von Erlen bewachsen. Er lag zwischen dem Wald der den Herrschaften Raèe und Zgornja Polskava gehörte. Er maß 195 25/64 Joch und 25 Qk. Darin hatten Weiderechte gegen Entgelt Dorfgemeinden Leskovec, Vrhloga und Èrešnjevec. Die erste Dorfgemeinde bezahlte seit jeher 5 Gulden 54 kr, die zweite 3 Gulden 54 kr, Èrešnjevec 3 Gulden 53 kr, 2 Pfenige. Alle andere Waldnutzungen gehörten der Herrschaft Frajštanj. 5) Im Wald O s r e d e k wuchsen nur Erlen und Eichen. Er maß 67 24/64 Joch und 17 Qk. Darin hatte die Dorfgemeinde Vrhloga unentgeltliches Weiderecht, alle anderen Rechte, auch der Schweinemast gehörten der Herrschaft Frajštanj. In diesem Wald wuchsen Erlen, die man am günstigsten für "Gespere" je 6 kr und für Latten je 3 kr verkaufen konnte. 6) Im Wald D a l e wuchsen ebenso Erlen und Eichen. Darin hatten die Dorfgemeinden Ternovec und Brezje unentgeltliche Weiderechte. Alle anderen Rechte gehörten der Herrschaft Frajštanj, besonders ergiebig waren in einigen Jahren die Einnahmen aus der Schweinemast. 7) Im Walde G a j i è wuchsen ebenso Erlen und Eichen. Er maß 9 45/64 Joch und 15 Qk. Auch in diesem Wald hatte die Dorfgemeinde Brezje unentgeltliches Weiderecht. Die Rechte für Holz, Schweinemast und Streu aber genoß die Herrschaft Frajštanj. 8) Der Erlenwald in È r e t maß 68 33/64 Joch und 14 Qk. In diesem Walde genoß alle Rechte die Herrschaft Frajštanj. Aus jungen Erlen dieses Waldes wurden günstig Gespere und Latten hergestellt, zu Preisen, die oben angegeben sind. Die Dorfgemeinden Trnovec, Brezje und Sestrše wollten das Recht zur unentgeltlichen 202 Acta agriculturae Slovenica, 89 - 1, avgust 2007 Viehweide geltend machen, das aber die Herrschaft nicht zugestand und darüber ein Prozess angestrengt wurde. 9) Der Wald P r e v r a t maß 157 28/64 Joch und 15 Qk, 10) der Wald H u d a m l a k a 13 56/64 Joch und 14 Qk, 11) der Wald V e r h aber 186 60/64 Joch und 15 Qk. In diesen drei Wäldern wuchsen Birken und Erlen. Die Herrschaft Frajštanj behielt sich darinnen nur Eigentumsrechte über die Gründe, also das Dominium directum, die Holz-, Weide- und Streurechte hat sie zum Bestand der Dorfgemeinde Zgornja Polskava überlassen, wofür einige dortige Untertanen seit jeher in ungeradzähligen Jahren Naturalrobot von drei Pflugtagen und 15 Handrobottagen leisten mußten. Diese Robot wurde mit Einverständnis der Herrschaft wiederruflich mit 4 Gulden 45 kr reluiert. 12) Der Erlenwald von S t r a ž g o n j c e maß 206 32/64 Joch. Die vollkommenen Rechte zum Genuß aller Nutzungen aus diesem Wald, wurden vor mehr als hundert Jahren der Dorfgemeinde Stražgonjce überlassen, wofür sie jährlich 51 Kapaune, und 5 Gulden 53 kr geben und 153 Tage beim Schnitt helfen mußte. Die Geldleistung wurde rektifiziert und wird in der Bilanz unter Urbarialgiebigkeiten angegeben. Die Giebigkeit der Kapaune wurde mit Einverständnis der Herrschaft reluiert und zwar 12 kr je Stück, die Schnittrobottage wurden ebenso mit 7 kr reluiert, was zusammen 28 Gulden 3 kr einbrachte. 13) Der Buchenwald bei der M a r i e n k i r c h e maß 172 12/64 Joch und 6 Qk. Darin hatten die Untertanen von Podlog der Herrschaft Frajštanj und Studenice das unentgeltliche Recht der Viehweide. Die Untertanen der ersten Herrschaft konnten unentgeltlich das Holz und Brennholz beanspruchen, jedoch wurde dieses auf ihr Verlangen von der Herrschaft angewiesen. Das Recht zum Schwenden der Äste mußten jedoch heimische und fremde Untertanen bezahlen. 14) Der Buchenwald bei der Kirche S v. J a n e z maß 159 59/64 Joch und 2 Qk. Für diesen Wald galt alles wie für den Wald unter 13). Es sollte noch angemerkt werden, daß der Untertan fremder Herrschaft Janez Friedl, das Recht der Gewinnung des Zaunholzes, aus den Wäldern der Herrschaft Zgornja Polskava hatte. Dafür mußte er jährlich zwei Kapaune geben, diese wurden aber für 24 kr reluiert. Andere Angaben über die Wälder der Herrschaft Frajštanj gibt es nicht. Aus obigen Beschreibungen ist aber ersichtlich, daß diese noch weitgehend mit Servitutsrechten belastet und eigentlich in die landwirtschaftliche Sparte gehörten, nur in geringem Umfang waren sie an der Marktwirtschaft beteiligt. Der Verwalter schien sich keine Gedanken zu machen, wie er die Separierung der Wälder zwischen der Herrschaft und den Untertanen zustande bringen könnte, damit sich die erste der leidlichen Servitutsrechte entledigen könnte und in ihren Wäldern rational wirtschaften könnte. MAÈEK, J.: Die Wälder der Herrschaften Žièe und Frajštanj und ihre Bewirtschaftung … 203 Zusammenfassung Die Wälder der Herrschaften Žièe und Frajštanj und ihre Bewirtschaftung im Ûbergang vom 18. ins 19. Jahrhundert In der Abhandlung werden die Wälder und ihre Bewirtschaftung in zwei Herrschaften, Žièe (Seitz) und Frajštanj (Freystein) beide in der Untersteiermark gelegen, im Übergang vom 18. ins 19. Jahrhundert, beschrieben. Beide Herrschaften gehörten bis zur josephinischen Klösteraufhebung 1782 den Konventen. Žièe dem Kartauserorden daselbst, Frajštanj 1782 aber als auswärtige Herrschaft dem Dominikanerinnenkloster in Studenice. Es wird die Besitzgeschichte beider Herrschaften beschrieben. Nach der Klosteraufhebung gingen beide Herrschaften in den Besitz des Steirischen Religionsfondes über, sie wurden aber durch die Innerösterreichische Staatsgüteradministration in Graz verwaltet. Die erste Herrschaft wurde wegen zu geringer Erträgnisse 1828 an Fürst Weriand Windischgrätz, die zweite aus demselben Grund im selben Jahr an Graf Clemens Brandis veräußert. Vor dem Verkauf wurde für jede Herrschaft sogenannte Gutsbeschreibung verfaßt, worin alle ihre Gründe, Untertanen, Gerechtsame und Verbindlichkeiten beschrieben waren. Auf Grund dieser Beschreibungen werden in der vorliegenden Abhandlung die Wälder beider Herrschaften und ihre Bewirtschaftung gegen Ende des 18. und zu Anfang des 19. Jahrhundert dargestellt. Für die Herrschaft Žièe gibt es in ihrer Historischen Gutsbeschreibung viel Stoff, es wäre aber wegen seiner Allgemeinheit für die behandelte Zeit und Gegend nicht opportun ihn weitschweifig darzustellen. Andererseits sind aber Angaben für die Herrschaft Frajštanj sehr spärlich, deshalb wurde beschlossen beide in einer Abhandlung, jedoch getrennt darzustellen. Das ist insofern berechtigt, da sie ja auch geographisch nicht weit auseinander liegen. Die Herrschaft Ž i è e hatte 2365 Joch Wälder, in 13 meist kleineren und einigen grösseren Komplexen. Die Wälder waren meistens nicht in besonders guten Zustand, einige wuchsen auf sehr armen, steinreichen Böden in gebirgigen Lagen. Deshalb war die Holzgewinnung im ganzen eher spärlich, jährlich 1 Klafter Eichen-, 40 Klafter Weich- und 343 Klafter Buchenholz. Die Bewirtschaftung der Wälder konnte nicht nach modernen Grundsätzen erfolgen, da sie in grossen Umfang durch Servitutsrechte (zur unentgeltlichen Nutzung des Brenn- und anderweitigen Holzes, der Viehweide, der Streu und der Schweinemast) belastet waren, die die Separierung dieser zwischen der Herrschaft und den Untertanen unmöglich machten. Die räumliche Einteilung der Wälder in Reviere und Abteilungen wurde bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts noch nicht durchgeführt. Die Wälder waren auf alte Weise bewirtschaftet. Die Herrschaftsverwaltung wollte wenigstens teilweise ihr Holz geldlich verwerten und plante den Bach Žiènica zur Trift des Holzes auszubauen und zwei Holzplätze in Konjice und Loèe anzulegen. Diese Verwaltung hatte ausnehmend grosses Verständnis für die Nöte der Untertanen, die die Mitnützung der Wälder für ihre eher zurückgebliebene Wirtschaftsweise dringend benötigten. Sie hatten alteingesessene Rechte, z.B. der freien Auswahl der Bäume zum Fällen in den herrschaftlichen Wäldern, die sie sich keinesfalls schmälern liessen. Die Separierung der Nutzungsrechte wurde in der Zeit der Verwaltung durch die Innerösterreichische Staatsgüteradministration bis 1828 nicht in Angriff genommen, erst in den sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts unternahmen dies die Förster des Fürsten Windischgraetz. 204 Acta agriculturae Slovenica, 89 - 1, avgust 2007 Ihr Bestreben wurde aber durch eine Gerichtsentscheidung zugunsten der Bauern zurückgewiesen. In dem Abschnitt über die Herrschaft Žièe werden eingehend die Gründe für die Separierung (Abtretung) eines Teils der herrschaftlichen Wälder an die Untertanen erörtert. Diese Separierung gelang aber erst in den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts. Geldliche Einnahmen hatte die Herrschaft Žièe von Wäldern nur aus zwei Nutzungen, aus dem Holzverkauf und der Schweineweide, die natürlich vom Fruchten der Büchelkerne und der Eicheln abhängig war. Aus der ersten Nutzung wurden im 9jährigen Durchschnitt 87 Gulden, aus der zweiten durchschnittlich 36 Gulden eingenommen. In den Jahren 1794 und 1797 beliefen sich die Einnahmen aus der Schweineweide auf 113 bzw. 166 Gulden, vom Holz jedoch auf 148 bzw. 36 Gulden. Wenn man die Einnahmen aus den Waldnutzungen und Ausgaben für den Gehalt des Holzbedienten und sein Holzdeputat vergleicht, ersieht man, dass die Wälder in dem behandelten Zeitraum nicht rentabel waren. Die Herrschaft F r a j š t a n j hatte 14 kleinere und grössere Wälder mit der Gesamtfläche von 1423 Joch. Die meisten Wälder lagen in ziemlich sumpfiger Ebene und wurden hauptsächlich mit Erlen, Birken und wenig mit Eichen bewachsen. Nur in den angrenzenden Hügeln waren einige Buchenwälder. Fast alle Wälder waren mit Servitutsrechten für Behölzung, Viehweide und Streu behaftet. Diese Rechte standen den benachbarten Dorfgemeinden zu. Bei dieser Herrschaft konnte eine Besonderheit ermittelt werden und zwar das Miteigentum mehrerer Herrschaften und einer Dorfgemeinde an einigen Wäldern. So teilten sich an einigen Wäldern das Eigentumsrecht gleichberechtigt die Herrschaften Frajštanj, Raèe, Zgornja Polskava, das Gut Pragersko sowie die Gemeinde Nova vas. Das Holz, meistens von Erlen, wurde im Spätherbst oder zu früher Winterzeit hauptsächlich für die Bedürfnisse der Herrschaften geschlagen. Ein minderer Teil wurde geschlagen, von unparteischen Männern geschätzt und in der Lizitation den Meistbietenden zugeschlagen. Auf dieser Herrschaft war moderne Waldbewirtschaftung nicht einmal in Ansätzen vorhanden. Zur behandelten Zeit gab es auch keine Ansätze zur Separierung der Wälder zwischen der Herrschaft und den Untertanen um die leidliche Servitutsfrage irgendwie zu lösen. Auf dieser Herrschaft gibt es keine Angaben über Einkommen und Ausgaben, jedoch ist es sicher, dass von der Waldnutzung keine erheblichen Einnahmen, aber auch keine Ausgaben herrührten, da die Herrschaft keinen Holzknecht hatte und keine Waldpflegemassnahmen ausführte. Povzetek Gozdovi gospostev Žièe in Frajštanj in gospodarjenje z njimi na prehodu iz 18. v 19. stoletje V razpravi so prikazani gozdovi in gospodarjenje z njimi na dveh spodnještajerskih gospostvih Žièe in Frajštanj na prehodu iz 18. v 19. stoletje. Obe gospostvi sta do jožefinske odprave samostanov 1782 pripadali konventom, prvo kartuzijanskemu redu prav tam, Frajštanj pa kot zunanje gospostvo samostanu dominikank v Studenicah. Opisana je posestna zgodovina obeh gospostev. Po ukinitvi samostanov sta obe gospostvi prešli v last in posest Štajerskega verskega sklada, upravljala pa jih je Notranjeavstrijska uprava državnih posestev v Gradcu. Zaradi prenizkih donosov sta MAÈEK, J.: Die Wälder der Herrschaften Žièe und Frajštanj und ihre Bewirtschaftung … 205 bili obe gospostvi 1828 prodani. Žièe knezu Weriandu Windischgrätzu, Frajštanj pa grofu Clemensu Brandisu. Pred nameravano prodajo so za vsako gospostvo sestavili tako imenovani Opis posestva, v katerem so bila zajeta vsa zemljišèa, podložniki, vse gospostvene pravice in obveznosti. Na podlagi teh opisov so v prièujoèi razpravi prikazani gozdovi in gospodarjenje z njimi na obeh gospostvih na prehodu iz 18. v 19. stoletje. Za gospostvo Žièe je v tem zgodovinskem opisu veliko snovi. Ne bi pa bilo smiselno, da bi to tvarino zaradi splošnosti za obravnavani èas in za tamkajšnjo okolico obširno obravnavali. Po drugi strani pa so podatki za gospostvo Frajštanj prav skromni. Zato smo se odloèili, da obe gospostvi predstavimo v skupni razpravi, vendar loèeno. To je upravièeno toliko bolj, ker tudi zemljepisno nista daleè narazen. Gospostvo Žièe je imelo 2365 oralov gozdov, v 13, veèinoma majhnih in v nekaj veèjih kompleksih. Gozdovi veèinoma niso bili v posebej dobrem stanju, nekaj jih je bilo na zelo nerodovitnih tleh in v hribovitih, strmih legah. Zato je bila seènja lesa sorazmerno skromna, letno 1 klaftra hrastovega, 40 klafter lesa iglavcev in 343 klafter bukovega lesa. Gospodarjenje v gozdovih ni bilo mogoèe po sodobnih naèelih, ker so bili še v velikem obsegu obremenjeni s služnostnimi (servitutnimi) pravicami v korist podložnikov za brezplaèno pridobivanje drv in drugega potrebnega lesa, za pašo živine, zlasti tudi svinj, in tudi za pridobivanje stelje. To je onemogoèalo, da bi izvedli oddelitev (separacijo) gozdov med gospostvom in podložniki. Prostorska razdelitev gozdov v revirje in oddelke do zaèetka 19. stoletja še ni bila opravljena. Z gozdovi so gospodarili na star naèin. Uprava gospostva je želela vsaj delno doseèi za svoj les denarno prodajo in je zato naèrtovala, da bi potok Žiènico uredila za plavljenje in da bi si uredila dve lesni skladišèi v Konjicah in Loèah. Ta uprava je imela izjemno veliko razumevanje za težave podložnikov, ki so souporabo gozdov nujno potrebovali za njihovo bolj ko ne zaostalo gospodarjenje na njihovih posestvih. Ti so imeli stare od nekdaj uveljavljene pravice, npr. proste izbire drevja za posek, ki si jih nikakor niso pustili kratiti. Separacijo gozdov za odpravo služnostnih pravic v èasu upravljanja prek Administracije državnih posestev v Gradcu do 1828 še niti niso zaèeli. Šele v šetsdesetih letih 19. stoletja so poskušali gozdarji kneza Werianda Windischgraetza kratiti pravice podložnikov. Njihov poskus pa je bil s sodno odloèitvijo v prid kmetov zavrnjen. V poglavju o gospostvu Žièe v tej razpravi so podrobno prikazani razlogi za separacijo enega dela gospostvenih gozdov podložnikom za odstop njihovih služnostnih pravic. Ta separacija pa je uspela šele v zadnjih desetletjih 19. stoletja. Denarne dohodke je imelo gospostvo Žièe od gozdov le iz dveh virov, iz prodaje lesa in dajatev za svinjsko pašo, ki je seveda bila odvisna od rodnosti hrastov in bukev za želod oz. žir. Iz prvega vira so bili dohodki (po devetletnem povpreèju) 87, iz drugega vira pa v povpreèju 36 goldinarjev. V letih 1794 in 1797 pa so bili dohodki od dajatev za svinjsko pašo 113 oz. 166, od lesa pa 148 oz. 36 goldinarjev. Èe seštejemo dohodke od gozdov in od njih odštejemo plaèo za gozdnega hlapca, 100 goldinarjev ter še lesni deputat, je veè kot razvidno, da žièki gozdovi v obravnavanem èasu sploh še niso bili rentabilni. Gospostvo Frajštanj je imelo 14 veèjih in manjših gozdov v skupni izmeri 1423 oralov. Veèina gozdov je ležala v sorazmerno moèvirni ravnini v okolici Zgornje in 206 Acta agriculturae Slovenica, 89 - 1, avgust 2007 Spodnje Polskave in so bili zarašèeni veèinoma z jelšami, brezami in nekoliko s hrasti. Le na obronkih bližnjih hribov je bilo nekaj bukovih gozdov. Skoraj vsi gozdovi so bili obremenjeni s služnostnimi pravicami podložnikov za pridobivanje lesa, za pašo živine in za pridobivanje stelje. Te pravice so uživale sosednje obèine. Pri tem gospostvu smo ugotovili posebnost in sicer enakopravno solastnino veè gospostev in ene vaške obèine na nekaterih gozdovih. Tako so imela solastnino na nekaterih gozdovih gospostva Frajštajn, Raèe, Zgornja Polskava in posestvo Pragersko ter vaška obèina Nova vas. Drevje v teh gozdovih so podirali v pozni jeseni ali v zgodnji zimi, veèinoma za potrebe gospostev. Manjši del so posekali, ga dali oceniti nepristranskim cenilcem in so ga na dražbi prodali najboljšim ponudnikom. Na tem gospostvu ni bilo niti sledov o modernem gospodarjenju z gozdovi. V obravnavanem èasu niti ni bilo zamisli o separaciji gozdov med podložniki in gospostvom, da bi na nek naèin rešili težavno vprašanje služnostnih pravic. Na tem gospostvu ni nikakršnih podatkov o dohodkih in izdatkih v zvezi z gozdovi, vendar je zanesljivo, da ni bilo omembe vrednih dohodkov, pa tudi nikakršnih izdatkov, ker gospostvo ni imelo gozdnega hlapca in ni izvajalo nikakršnih gozdnogojitvenih ukrepov.