Stenographischer Gericht der achten 8itzimg Des Landtages zu Laibach am 9. December 1865. Anwesende: Vorsitzender: Freiherr ». C o dclli, Landeshauptmann in Krain. — RegierungS - Kommissare: Se. Ercellcnz Freiherr v. Bach, k. k. Statthalter; Landesrath Roth. — Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme Sr. fürstbischöflichen Gnaden Dr. Widmer, dann der Herren Abgeordneten Derbitsch, Slemen čič, Obre fa, Sagorz, RoSmann. — Schriftführer: Gatt m a n. Tagesordnung: 1. Lesung des Sitzungs-Protokolles »cm 6. December — 2. Antrag über das Gesuch der Gemeinde (Surfselb um Bewilligung zum Verkaufe einer Gestrüpp-Parzelle. — 3. Vorlage des Entwurfes der Tertirung der, vom Landtage int Principe angenommenen Abänderung des Gesetzes über das Moorbrcnncn. — 4. Antrag über das Gesuch der Gemeinde Krainburg mit Bewilligung einer 15% resp. 20% Umlage auf die dirccten Steuern. — 5. Antrag des Herrn Grafen Auersperg bezüglich der Rückwirkung des September-Patentes. öcginii der Sitzung 10 Uhr 30 Minuten. -------O00§§000------- Präsident: Die hohe Versammlung ist beschlußfähig. Ich eröffne daher die Sitzung. Ich ersuche den Herrn Schriftführer, das Protokoll der letzten Sitzung zu lesen. (Schriftführer v. Langer liest dasselbe. Nach der Verlesung.) Ist etwas gegen die Fassung des Protokolles der letzten Sitzung zu bemerken? (Nach einer Pause.) Es wird nichts dagegen bemerkt. Das Protokoll ist als richtig anerkannt. Die Mitglieder des Finanzausschusses werden eingeladen, Montag um 5 Uhr Nachmittags zu einer Sitzung im Conferenzsaale sich cinzufindcn. Es ist eine Vorstellung der Bierbrauer von Laibach und Umgebung mir zugekommen, betreffend die Erhöhung des städtischen Biersteuerzuschlages. Dieses Gesuch wird dem Pctitionsausschuß überwiesen. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Erster Gegenstand derselben ist: Antrag über das Gesuch der Gemeinde Gnrkfcld um Bewilligung zum Verkaufe einer Gestrüpp-Parzelle. Ich ersuche den Herrn Referenten Deschmann, seinen Vortrag zu beginnen. VIII. Sitzung. Berichterstatter Deschmann: (liest) „Hoher Landtag! Die Stadtgemeinde Gurkseld ist über einstimmigen Beschluß des Gemeiudeausschusses mit dem Gesuche de praes. 1. Juni 1865 Z. 1617 um die Genehmigung zur Veräußerung der Gestrüpp-Parzelle Nr. 2872 im Flächenmaße von 1146 □0 um 200 fl. an Martin Kočevar bei dem Landesausschusse eingeschritten, und hat das Ansuchen damit begründet , daß das bezeichnete ganz öde Grundstück der Gemeinde keinen Ertrag abwirft, während der Erlös durch Ankauf von Obligationen nutzbringend gemacht werden könnte. Der Landesausschuß har die gewünschte Zustimmung im Hinblicke auf den §. 74 des Gem. Gesetzes vom 17. März 1849 sub spe rati Seitens des hohen Landtages ertheilt. Mit dem Gesuche de praes. 11. d. M. Z. 3292 hat nun die Stadtgemeinde Gurkseld neuerdings um die Bewilligung zur freiwilligen lizitationsweisen Veräußerung der an das obbezeichnete Terrain angrenzenden Gestrüpp-Parzelle Nr. 2867 int Flächenmaße von 502 □0 gebeten , indem sie anführt, den zu gewärtigenden Kaufschilliug pr. 5 % Verzinsung auf sichere Hypothek anlegen zu wollen. Der Landesausschuß glaubt aus die Willfahrung dieser Bitte einrathen zu sollen, und stellt folgende Anträge: 1 Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. die vom Landcsausschusse der Stadtgcmeinde Gnrkfeld unterm 18. Juni 1865 Z. 1617 ertheilte Zustimmung zur Veräußerung der Gestrüpp-Parzelle Nr. 2872 pr. 1146 □0 um 200 p. wird nachträglich genehmigt. 2. Der lizitationsweisc Verkauf der Gestrüpp-Parzelle Nr. 286 pr. 502 □ 0 und die Anlegung des Erlöses auf pupillarmäßige Hypothek wird bewilliget". Präsident: Ich eröffne die Debatte über diesen Gegenstand. Wünscht Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Nachdem Niemand das Wort ergreift, werde ich die Anträge des Landcsausschusses zur Abstimmung bringen. Der erste Antrag geht dahin, daß der Verkauf einer Gestrüpp-Parzelle nachträglich vom hohen Hause genehmigt werde. Jene Herren, welche damit einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Der zweite Antrag lautet dahin: (liest denselben.) Jene Herren, welche diesen Antrag annehmen, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Es kommt nunmehr der Entwurf der Tertirung der vom Landtage im Princip angenommenen Abänderung des Gesetzes über das Mvorbrennen. Ich ersuche Herrn Dr. Bleiwcis den diesfallsigen Vortrag zu hallen. Berichterstatter Dr. Bleiweis: In der vorletzten Sitzung ist dem Landesausschusse die Redaction bezüglich der Bestimmungen des Frühjahr-Moorbrennens überwiesen worden. Der Landesausschuß Hai sich in nachstehender Fassung dieses Paragraphen geeinigt und proponirt.denselben dem hohen Hause zur Annahme. Dieser Paragraph lerntet: „Falls zur Herbstzeit in „Folge außerordentlicher Elemcntarereignisse das Abbren-„nen der Moorgründe nicht vorgenommen werden könnte, „ist die Morastentsumpfungs-Lokalcommission mit Zuziehung „des Landesansschusses berechtigt, unter Beobachtung obi-„ger Bestimmungen ausnahmsweise im Frühjahre, jedoch „niemals über den 15. Mai hinaus, zu gestatten". In Uebereinstimmung mit dem Antrage des Abg. Krvmer glaubt der Landcsausschnß, daß dieser Paragraph als 8. 5 im Landesgesetze einzuschalten wäre, wonach sich die Reihenfolge der übrigen Paragraphe dahin modifizirt, daß 8- 5 dann als §. 6, 8 6 als 8. 7 und §. 7 als 8. 8 angenommen werde. Weiter ergibt sich durch diese Einschaltung die Modification in 8-6, oder jetzt in 8- 7, daß es heißen solle: „Die Gemeindevorstände haben jeden Moorbrand, „welcher außer der im Gesetze iin 8- 1 bestimmten oder „nach 8- 3 allenfalls mehr eingeschränkten Frist angelegt „werden will" . . . . u. s. w. nunmehr heißen soll: „Die Gemeindevorstände haben jeden Moorbrand, welcher außer der in 88. 1 und 5 bestimmten oder nach 8- 3" ... . u. s. w. Demnach würbe der Wortlaut des ganzen Gesetzes folgendcrweise lauten: (Liest) „1. Das Brennen der Moorgründe wird in der Zeit vom 16. August bis Ende October jeden Jahres an anzen Rieden oder größern Moorflächen nur unter der eitung der Entsumpfungs-Lokalcommision, und unter ge- nauer Befolgung der von ihr getroffenen Anordnungen gestattet. 2. Die Entsumpfungs-Lokalcommission hat daher derlei Moorgründe bis Ende Juli zu besichtigen, vorläufig aber den Tag und die Stunde ihres Eintreffens durch den Gemeindevorstand ortsüblich verlantbaren zu lassen. 3. Nach vorgenommener Besichtigung der Moorgründe hat die Entsumpfungs-Lokalcommission im Einvernehmen mit der Gemeindevorstehung festzustellen, an welchen Rieden oder Flächen das Moorbrennen von sämmtlichen Besitzern gleichzeitig begonnen, in welcher Zeit durchgeführt und wieartig jeder dieser Moorbrände überwacht werben müsse. — Ueber die getroffenen Anordnungen hat die Entsumpfungs-Lokalcommission ein Protokoll aufzunehmen, und eine Abschrift hievon dem Gemeindevorstande zur weitern Verfügung zuzufertigen. 4. Der Gemeindevorstand ist verpflichtet, diese Anordnungen allen betheiligten Grundbesitzern zur pünktlichen Darnachachtung sogleich mitzutheilen, sohin aber die genaue Befolgung aller von der Entsumpfungs-Lokalcom-missioii angeordueten Vorkehrungen fortgesetzt zu überwachen. 5. Falls zur Herbstzeit in Folge außerordentlicher Elementarereignisse das Abbrennen der Moorgründe nicht vorgenommen werden könnte, so ist die Entsumpfungs-Lokalcommission mit Zuziehung des Landesausschusses berechtiget, dasselbe unter Beobachtung obiger Bestimmungen , ausnahmsweise int Frühjahre, jedoch niemals über den 15. Mai hinaus, zu gestatten. 6. Allfällige Beschwerden oder Berufungen gegen die Verfügungen der Entsumpfungs-Lokalcommission sind bei der politischen Landesbehörde einzubringen, haben jedoch keine aufschiebende Wirkung. 7. Der Gemeindevorstand hat jeden Moorbrand, welcher außer der in den 88- 1 und 5 bestimmten oder nach 8. 3 allenfalls mehr eingeschränkten Frist angelegt wird, sogleich löschen zu lassen, und falls den Eigenthümer des Grundes hierait ein Verschulden trifft, den dies-sälligcn Kostenersatz von ihm einzubringen. 8. Jede Übertretung der hier getroffenen Anordnungen wird sowohl an dem säumigen Gemeindevorstande als auch an den übrigen Schuldtragenden nach der kais. Verordnung vom 20. April 1854 Z. 96 R. G. B. geahndet. Die Geldstrafen haben derzeit in die Gemeindekasse einzufließen". Präsident: Wünscht Jemand über den so eben vernommenen Antrag des Landesauschusses das Wort? Abg. Svetec: Ich bitte um das Wort. Präsident: Der Herr Abg. Svetec hat das Wort. Abg. Svetec: Ich möchte mich mit der vorgeschlagenen Abänderung des Gesetzes insofern nicht einverstanden erklären, da ich glaube, daß die Abänderung viel passender im ersten Paragraphe als zweites Alinea eingefügt werden könnte, statt als Paragraph 5 aufgenommen zu werden. Ich möchte daher glauben, daß man nach Paragraph 1 als zweites Alinea diese in der vorletzten Sitzung beschlossene Abänderung mit der bloßen Modificirung aufnehmen Ncu-Tcxtirung bcr Gcsetzc« über das TOoorbrtniun. — Gesuch d. @em. Krainburg um Bewilligung von Steuer-Umlagen und Hundc-Sieucr. — Adrcßantrag Auersperg'«. sollte, daß man die Stelle „unter Beobachtung obiger Bestimmungen" auslaffeu würde. Ich glaube dies aus dem Grunde beantragen zu sollen, weil man dann die Abänderung der Paragraphen sich erspart und weil auch die Berufungen aus die bezüglichen Paragraphe überflüssig werden, denn nachdem vom Landesausschusse gestellten Antrage mußte zum Beispiel jetzt §. 7 auf §. 5 bezogen werden. Durch die Abänderung, die ich beantrage, könnte man diese Beziehung ersparen, und ich glaube, daß dadurch zur Symmetrie des ganzen Gesetzes beigetragen, sonst aber im Uebrigen die Sache durchaus nicht alternt werden würde. Mein Antrag würde daher dahin lauten, daß die vom Landtage beschlossene Abänderung als zweites Alinea dem §. i angefügt werde, mit Auslassung der Worte „unter Beobachtung obiger Bestimmungen". Präsident: Ich stelle die Unterstützungsftage zu diesem Antrage. Jene Herren, welche diesen Antrag unterstützen wollen, belieben sich gefälligst zu erheben. (Es erheben sich bloß die Abg. Svetec, Dechant Toman.) Der Antrag ist somit nicht hinreichend unterstützt. Wünscht noch Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Nachdem Niemand das Wort ergreift, bringe ich den Antrag des Landesausschusses zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erhe-heben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Nunmehr kommt der Antrag der Gemeinde Krain-burg um Bewilligung einer resp. einer 20X Umlage auf die directen Steuern. Bitte den Herrn Referenten den diesbezüglichen Vortrag zu halten. Berichterstatter Deschmann: (liest) „Hoher Landtag! Der Landesausschuß hat das Ansuchen der Gemeinde Krainburg um Bewilligung eines Zuschlages auf die directen, und eines 20X Zuschlages auf die indirekten Steuern für die Zeit vom 1. Juni 1865 bis Ende 1866 dem hohen Landtage zur nachträglichen Genehmigung in der Voraussetzung unterbreitet, daß die im provisorischen Gemeindegesctze vom Jahre .1849 hiezu geforderte Genehmigung der Kreisvertrctung im Lände Krain durch den Landtag supplirt werde. Dieser Anschauung steht jedoch eine merkwürdige Anomalie in der österreichischen Gesetzgebung entgegen, nämlich die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 29. December 1850, wor-nach die Entscheidungen über jene Beschlüsse der Ortsgemeinden, über welche nach dem Gesetze der Kreisgemein-' de, oder in jenen Kronländern, in welchen die Functionen der Kreisgemeinde dem verstärkten Landesausschusse übertragen sind, dieser zu entscheiden hat, provisorisch bis zum Beginne der Wirksamkeit der Krcisgemeinde oder bezüglich des verstärkten Landesausschusses dem Kreispräst-denten und rücksichtlich dem Statthalter zusteht". Da nunmehr nach §. 18 der Landesordnung die nähern Anordnungen innerhalb der Grenzen der allgemeinen Gesetze in Betreff der Gemeindeangelegenheiten dem Wirkungskreise des Landtages zugewiesen sind, so böte der vorliegende Fall Anlaß, einen Antrag auf Abänderung jener mit dem jetzigen Wirkungskreise des Landtages nicht mehr zu vereinbarenden Verordnung im Sinne des $. 19 a. der Landesordnung zu stellen. Da jedoch das Staatsministerium einem bereits gestellten derartigen Ansuchen des oberösterreichischen Landesausschusses im Jahre 1861 keine gewährende Folge gegeben, da ferner durch die in Aussicht stehenbe baldige Äctivirung der Gemcin-deordnung in Krain dem Landtage der ihm gebührende Einfluß auf Gemeindeangelegenheiten in kurzer Zeit in Ausübung treten wird, da ferner im vorliegenden Falle von Seile der hohen Landesregierung die nachträgliche Zustimmung in der von der Stadtgemeinde Krainburg votirten und bereits in Ausführung gebrachten Umlagen zu gewärtigen ist, so zieht der Landesausschuß seine Vorlage, betreffend die Genehmigung der 15^ resp. 20A von der Commune Krainburg beschlossenen Umlage, zurück, und es wird nur bezüglich der, von der Gemeinde beantragten Einführung einer Hundesteuer der Antrag gestellt: Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Einführung einer Hundesteuer in Krainburg wird die Zustimmung nicht ertheilt". Präsident: Wünscht Jemand über den so eben vernommenen Antrag das Wort zu ergreifen? (Nach einer Pause.) Nachdem Niemand das Wort ergreift, so bringe ich den Antrag des Landesausschusses, daß die Genehmigung für eine Hundesteuer nicht zu ertheilen sei, zur Abstimmung. Jene Herren, welche damit einverstanden sind, bitte sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Wir kommen nun zum Antrage des Grafen Auersperg bezüglich der Rückwirkung des September - Patentes. Ich bitte den Herrn Berichterstatter den Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Graf Auersperg: Bevor ich nun an die Lesung des Entwurfes Der Adresse gehe, erlaube ich mir zu bemerken, daß bei der Vervielfältigung einige kleine Fehler vorgekommen sind, und ich ersuche demnach die Mitglieder des hohen Hauses den Tert der Adresse nach meinem Vortrage richtig stellen zu wollen. (Liest) „Hoher Landtag! Der Ausschuß mußte sich vor Allem zuerst die Frage vorlegen , ob und in wie weit der Landtag zu einer Kundgebung über die Rückwirkungen des A. h. Patents vom 20. September d. I. berechtigt sei, um im bejahenden Falle sofort zu den weiteren Erörterungen über Zweckmäßig -und Nothwendigkeit, Richtung und Hauptpunkte seiner bezüglichen Kundgebung und endlich über die Form derselben schreiten zu können. Die Competenz des Landtages zu einer solchen Manifestation ist im §. 19, 1, a. der L. O. klar ausgesprochen und begrenzt. Die Opportunitätsftäge anbelangend, erschien dem Ausschüsse der gegenwärtige Zeitpunkt ein wohl geeigneter, da durch die Eröffnung der 4. Landtagssession und durch die hiebei erfolgten Mittheilungen der A. h. Erlässe vom 20. September d. I. seitens der Regierung Anlaß und Gelegenheit zu einer Aeußerung über das A. h. Patent vom 20. September d. I. geboten, auch seit dessen erster Kundmachung ein angemessener Zeitraum zu den erforderlichen Wahrnehmungen verstrichen ist. Durch die in diesem A. h. Patente erfolgte Sisti-rung eines wesentlichen Theiles der Reichsverfassung erscheint aber auch die mit dieser im innigen Zusammenhange stehende Landesverfassung bedroht und gefährdet. Für einen Landtag, welcher hiefür eine Dankesäußerung nicht l* 106 Antragen des Grafen Auersperg auf eine Adresse anläßlich der Rückwirkungen des September-Manifestes. abzugeben vermag, ist es gerade im Sinne der Loyalität unerläßlich, die Gründe seiner entgegenstehenden Anschauungen offen darzulegen. Zudem erscheint es als ein Gebot der Consequenz, daß der Landtag den schon zu wiederholten Malen eingenommenen Standpunkt der Verfassungstreue auch diesmal festhalte. Aus der Pflicht der Selbsterhaltung ergibt sich für den Landtag auch die Nothwendigkeit einer Kundgebung dieser seiner Gesinnung. Ueber die in dieser Kundgebung einzuhaltende Richtung und die darin darzulegenden Gesichtspunkte schienen deni Ausschuß die folgenden Erwägungen von maßgebender Bedeutung: Mit dem A. h. Diplome vom 20. October 1860 und mit dem Patente vom 26. Februar 1861, bann mit dem gleichzeitig erlassenen Grundgesetze über die Reichs-vertreiung und den damit im Zusammenhange stehenden Landesordttungcn haben Seine Majestät festgestellt, daß das Recht Gesetze zu geben, abzuändern oder aufzuheben, fortan nur unter Mitwirkung der Landtage, beziehungsweise des Reichsraths ausgeübt werden soll, und daß dieses Recht der Mitwirkung in dem Rechte der Zustimmung der Reicks - beziehungsweise der Landesvertrctnngen bestehe, je nachdem der betreffende Gegenstand in daS Bereich der Reichs - oder der Landesgesetzgcbung gehöre. Mit dem Patente vom 20. September d. I. ist das Grundgesetz über die Reichsvertretung und mittelbar auch daö A. h. Diplom vom 20. October (durch Nichtbeachtung des Artikels I) ohne solche Zustimmung sistirt und sind dadurch die durch die oben erwähnten Staatsgrnndgesetze gewährleisteten verfassungsmäßigen Rechte beeinträchtigt worden, welche wir dankbar in Besitz genommen und unter Mitwirkung und Anerkennung der Krone durch fünf Jahre ununterbrochen ausgeübt haben. Durch diese Sistirung sind aber auch die Landes-ordnungcn und die Rechte der Landtage aufs Tiefste berührt, namentlich ist ihr so wichtiges Recht, bei der Gesetzgebung und Besteuerung des Reiches durch ihre Abgeordneten mitzuwirken, außer Kraft gesetzt. Durch dieselbe erscheint sonach jener Inbegriff von Grundgesetzen und Institutionen, welche man mit dem Namen der Febrnarverfassnng bezeichnet, in seinen Grundlagen wankend gemacht. Die für die Wohlfahrt des Reiches und seiner Bürger so wichtige Gesetzgebung im Finanz-, im Volkswirthschafts-, im Steuerwescn und in allen sonstigen gemeinsamen Reichsangelegenheiten, und eben so auch die Gesetzgebung in allen nur den westlichen Ländern gemeinsamen materiellen und geistigen Interessen ist durch jene Sistirung entweder einem unabsehbaren und verhängnißvollcn Stillstände oder der unbeschränkten Alleinmacht der Regierung anheim gegeben. Der Ausschuß verkennt keineswegs die in der praktischen Ausübung zu Tage getretenen theilwciscn Unvollkommenheiten der Februar - Verfassung, aber eben so wenig darf er sich der Ueberzeugung verschließen, daß sie in ihren Grundlagen auf gesunden und lebenskräftigen Principien beruht und dem eigenthümlichen Charakter der österreichischen Monarchie Rechnung trägt. Wie sie, namentlich in formeller Hinsicht, bcsserungöbedürftig ist, eben so ist sie auch besserungsfähig, da sie tu sich selbst die Abhilfe bringt, nämlich die Mittel und Wege zu den erforderlichen Vereinbarungen und Veränderungen. Auf diesem Wege bietet sic auch die Hand zur endlichen und dauernden Verständigung mit den Ländern der ungarischen Krone, deren bisherige Nichtbetheiligung an dem gemeinsamen Verfassungsleben unser Land und dessen Vertretung gewiß gleich lebhaft und aufrichtig beklagen. Nachdem den Landtagen in der obschwcbcnden staatsrechtlichen Frage nach den Landesordnungen, welche der Rechtsboden ihrer Eristenz sind, ein entscheidendes Stimmrecht nicht zusteht, erscheint durch die Sistirung deS Gesetzes über die Reichsvertretung das einzige Vcrtretungsorgan, nämlich der Reichsrath, beseitigt und seiner Stimme verlustig, welchem zur eventuellen Revision der Staatsgrundgesetze verfassungsmäßig das maßgebende Volum zusteht, und welcher bereits seine Bereitwilligkeit, unter der Aegidc der Ä. h. Krone und unter Wahrung der höchsten Reichs-Interessen, zum Ausgleiche mitzuwirken, in entgegenkommender Art ausgesprochen hat. Von den vorstehenden Erwägungen ausgehend, stimmten sämmtliche Ausschußmitglieder darin überein, daß in der vorzuschlagenden Manifestation jenen ernsten Besorgnissen Ausdruck gegeben werde, zu welchen das Patent vom 20. September d. J. in seinen Rückwirkungen auf das Verfassungsleben sowohl des Reiches, als auch dieses Landes, und somit auf die öffentliche Wohlfahrt, auf das allgemeine Vertrauen und RechtSbcwußtsein Anlaß gibt. Der Ausschuß war daher einstimmig der Ansicht, dem hohen Hause zu empfehlen, jene Anschauungen in einer ehrfurchtsvollen Adresse an Seine Majestät darzulegen und um die geeignete Abhilfe zu bitten, welche nur in der Wiederherstellung des vor der Sistirimgsmaßregcl bestandenen verfassungsmäßigen Rechtszustandes bestehen kann. Demnach stellt der Ausschuß die folgenden Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: I. Den bezüglich der Rückwirkungen des A. h. Patentes vom 20. September d. I. auf das Landeswohl vom Ausschüsse ausgesprochenen Besorgnissen wird beigetreten; diese sind in einer an Seine Majestät zu richtenden ehrfurchtsvollen Adresse zu angemessenem Ausdruck zu bringen. Diese habe insbesondere die Bitte um Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Behandlung der dem Reichsrathe durch die Staatsgrundgesetze zugewiesenen Angelegenheiten zu enthalten. II. Der beiliegende Entwurf einer Adresse an Seine Majestät wird angenommen und zu dessen Vorlage in geeignetem Wege der Landesausschuß beauftragt". Lucre It. 1t. Apostolische Majestät! „Mit gleichem kaiserlichen Wohlwollen alle Lande dieses großen Reiches umfassend haben Euere Majestät in dem 2t. h. Diplome vom 20. October 1860 die Grundzüge der Reichsverfassung festzustellen und A. h. Ihren Völkern constitutionelle Rechte zu gewähren geruht; insbesondere aber haben Euere Majestät in jenem 21. h. Diplome so wie in dem 2t. h. Patente vom 26. Februar 1861 den Grundsatz aufrecht gehalten, daß das Recht Gesetze zu geben, abzuändern oder aufzuheben, fortan nur unter Mitwirkung der Landtage, beziehungsweise des Rcichsrathes, ausgeübt werde. Durch das Grundgesetz über die Reichsvertretung vom 26. Februar 1861 und durch die gleichzeitig erlassenen Landes-Ordnungen haben Euere Majestät der thatsächlichen 2lusübung jener 2t. h. gewährten verfassungsmäßigen Rechte eine bestimmte und entsprechende Form verliehen, und dieser alsbald durch die sofort erfolgte Einberufung der Landtage und des Rcichsrathes lebendiges und wcrkthätiges Dasein gegeben. Der Landtag dieses jederzeit getreuen Herzog-thums Krain, hat, als er ans Grundlage jener A. h. verliehenen Staats-Grundgesetze zum Leben erstand, es für seine erste und heiligste Pflicht und That erachtet, vor 21 finit an Euere Maje st ä t seinen tiefgefühlten ehrfurchts- vollen Dank für die Allergnädigst verliehenen Verfassungsgesetze zu richten, und zwar in der einstimmig ausgesprochenen Ueberzeugung, daß durch dieselben nicht nur den mannigfachen Bedürfnissen und Eigenthümlichkeiten dieses Landes angemessene Rücksicht, sondern auch dessen innigem und unzertrennbarem Zusammenhange mit dem großen, allen seinen Theilen Schutz und Schirm gewährenden staatliche» Gemeinwesen Gesammt - Oesterreichs, gebührende Rechnung getragen sei. Jene Verfassungsgesetze, aus Euerer Majestät 'eigenem hochherzigem Entschlüsse als huldreiches Geschenk an Ihre Völker verliehen, sind durch die Mehrzahl der Landtage des Kaiserreiches, gleich dem unsern, sowie bald darauf auch durch deren im Reichsrathe vereinigte legale Vertreter, dankbar und freudig in Besitz genommen, jahrelang unter steter Anerkennung und Mitwirkung A. h. Ihrer Regierung ausgeübt, und durch solche legale Besitzergreifung Aneignung und Ausübung unser Aller rechtmäßiger, kostbarer und unveräußerlicher Besitz geworden, dessen Werth und Bedeutung wir in diesem Augenblicke wahrlich nicht geringer anschlagen, als in der Stunde der Verleihung. Euere Majestät! Es war ein großer, überwältigender, welthistorischer Moment, der in den Herzen der Lebenden noch jetzt nachzittert und in den Annalen der Geschichte seine unvergängliche Stelle gesunden hat, als Euere Majestät am 1. Mai des Jahres 1861 von der Höhe deö Thrones vor Ihren Völkern und vor dem ganzen lebenden Geschlechte die in den gewährten Staats-grundgesetzen vorgezcichnete, fortan einzuhaltende und auf die Verjüngung und Kräftigung des Reiches durch freiheitliche Institutionen abzielende Politik durch Ihr kaiserliches Wort inaugurirten, bestätigten und bekräftigten. Gestatten, Euere Majestät! uns in schuldigster Ehrfurcht aber auch mit pflichtmäßigem Frcimuth unsere Ueberzeugung dahin auözusprechen, daß eine Verfassung, welche von patriotischen Herzen mit solchem Danke und mit solcher Begeisterung begrüßt, aber auch für das Auge des kälter Beobachtenden von solchen Erfolgen begleitet wurde, wie die ersten Zeiten ihres Bestandes aufzuweisen haben, in der sichtbaren Hebung deö Staatskredits, in dem Wiederaufleben des gesunkenen Vertrauens, in dem gehobenen Rechts- und Selbstgefühl der Staatsbürger, in den Sympathien der öffentlichen Meinung Europas, in der Kräftigung des staatlichen Ansehens und der Machtstellung nach Außen, daß eine solche Verfassung in ihren Grundlagen gewiß nur auf gesunden und lebenskräftigen Principien und deren richtiger Anwendung beruhen könne, und daß sonach, wenn die späteren Erfolge Himer den gerechten Erwartungen und Hoffnungen der Völker zurückblieben , die erklärenden Ursachen nicht in der Verfassung selbst und ihrem innersten Wesen zu suchen sind. Selbst gegen ihre Unvollkommenheiten trägt sie die legale Art der Abhilfe, zu allen nothwendig werdenden Aenderungen und Vereinbarungen die Mittel und Wege in sich selbst. Nicht in ihr lagen die Hemmnisse eines Ausgleiches mit den gesegneten und auf die Wohlfahrt des Reiches so mächtigen Einfluß nehmenden Ländern der ungarischen Krone, zu welchem Ausgleiche in legaler und verfassungsmäßiger Weise mitzuwirken, doch der Reichsrath selbst seine entschiedene Bereitwilligkeit erklärt hatte. Auch der Landtag des Herzogthums Krain verhehlt daö tiefe Bedauern keineswegs, welches ihm das andauernde Fernbleiben jener Länder von unserm Verfassungsleben einflößen mußte; er spricht es offen und feierlich aus, daß die glückliche Verständigung und Vereinbarung mit densel- ben unter Wahrung der höchsten Interessen der Monarchie, ihrer Untheilbarkeit und Weltstcllnng und unseres eigenen Verfassungsrechtcs zu seinen heiligsten Wünschen und gerechtesten Hoffnungen zähle. Aber ein geeignetes Mittel zur Lösung der staatsrechtlichen Fragen und zur Verständigung war in der That jenes anhaltende Stillschweigen nicht, welches die frühere Regierung Euerer Majestät jenen Ländern auferlegte, indem cö deren legalen Organe nicht zu Worte kommen und "durch eine folgenschwere Reihe von Jahren die Einberufung ihrer Landtage unterließ, eine Unterlassung, welche gleichfalls nicht der Verfassung zur Last gelegt werden kann. Mit Freuden wurde cs daher in dem ganzen Reiche begrüßt, als die Regierung Euerer Majestät durch die längstersehntc Einberufung des ungarischen und croatischen Landtages den allein zum Ziele führenden Weg betrat. Als aber Euerer M a j c st ä t gegenwärtige Regierung durch eine in keinem der bisherigen Verfassungsgesctze vorgesehene Maßregel, nämlich durch die im A. h. Patente vom 20. September d. I. ausgesprochene Sistirnng deö Grundgesetzes über die Rcichsvcr-tretung jenem Ziele näher zu kommen erachtete, und als durch diesen Staatsact ein werth - und bedeutungsvolles Blatt, nämlich der innige Zusammenhang der Landes- mit der Reichövcrtretung auch aus den Landesordnungcn losgerissen wurde, da fühlte auch dieser Landtag den RechtS-boden erschüttert, aufweichen ihn Euere Majestät selbst gestellt hatten, und nicht ohne ernste Bekümmerniß blicken die Vertreter dieses Landes in die kommenden Tage. Durch diese Sistirnng und für deren unbestimmte, vielleicht unabsehbare Dauer ist die entscheidende Mitwirkung bei der Gesetzgebung in den allgemeinen Rcichsangelcgenhciten und die in der verfassungsmäßigen Zustimmung der Volksvertretung liegende Gewähr beseitigt, und die wichtigsten Anordnungen in dem so reformbedürftigen, ans den Staatskredit so einflußreichen Volkswirthschaftö-, Finanz- und Stcu-erwefen und in so vielen, für die Wohlfahrt des Staates und die Rechte seiner Bürger maßgebenden Verhältnissen wieder der unbeschränkten Alleingewalt der Regierung anheim gegeben. Diese Sistirung steht mit dem Oc-toberdiplomc namentlich schon mit dessen 1. Artikel im unverkennbaren Widerspruche und beeinträchtigt die uns schon dort feierlich gewährten constitutionellen Rechte; sie scheint aber auch als eine der Mittel, welche zum Ausgleiche mit den Ländern der ungarischen Krone führen sollen, weder verfassungs - noch zweckmäßig, indem sie dem einzigen verfassungsmäßigen Organe die Stimme entzieht, dessen Votum nach den Staatsgrundgesetzcn der cndgiltigen Allerhöchsten Sanction vorauszugehen hat, auf daß die getroffenen Vereinbarungen mit Beruhigung als völlig unanfechtbar und rcchtögiltig allseitig erkannt werden mögen. Dieses Organ aber können wir nach dem klaren Wortlaute der Staatsgrundgcsetzc nur in dem ReichSrathe erblicken, in welchem auch wir unsere legalen Vertreter entsandt haben, ausgerüstet mit den verfassungsmäßigen, auch die Kompetenz für staatsrechtliche Fragen in sich schließenden Vollmachten. Die Nichtbeachtung der Rechtsbeständigkeit unserer Verfassungsgesetze kann unmöglich die richtige Grundlage eines allgemeinen dauerversprechenden Vcrfassungsbaues für das Gesammtreich werden. Aus der Wcrthhaltnng deö eigenen Rechtes schöpfen wir aber auch das achtungsvolle Verständniß fremder Rechtsansprüche, und das versöhnliche Entgegenkommen zur Vereinbarung beider. Wir würden uns sträflichen Vcrgessens, des Undankes gegen Euere Majestät und der Pflichtversäumniß gegen die durch uns vertretenen Staatsbürger schuldig glauben, wenn wir den hohen Werth der uns.von Euer Majestät verliehenen Rechte so verkenne» könnten, daß wir eine Gefährdung oder Schmälerung derselben mit Gleichmiith und Stillschweigen an uns vorübergehen ließe». Indem wir unsern Besorgnissen ehrerbietigen Ausdruck geben, suchen wir zugleich in der Hochherzigkeit und Weisheit Eurer Majestät die entsprechende Abhilfe. Wir können diese nur in der Wiederherstellung der vor dem Erlasse des Patentes vom 20. September bestandenen verfassungsmäßigen Rechtszustände erblicken, und legen daher an den Stufen des A. h. Thrones in unwandelbarer Treue die ehrfurchtsvolle Bitte nieder: Euere M a j e st ä t mögen Allergnädigst verfügen und veranlassen, daß die mit dem Patente vom 20. September über das Grundgesetz, betreffend die Reichsvertretung verhängte Sistirung aufgehoben und die der Wirksamkeit der letzteren zugewiesenen Angelegenheiten wieder in die verfassungsmäßige Behandlung geleitet werden. Gott erhalte, beglücke und beschütze Euere Majestät! Gottes Segen walte über dem ganzen Kaiserreiche!" Priisidcnt: Ich eröffne die Generaldebatte über den so eben vernommenen Antrag. Als Redner gegen den Antrag haben sich gemeldet: Dr. Blciweis, Dr. Toman, Svetcc, Dr. Costa. Dr. Bleiweis hat das Wort. Poslanec dr. Bleiweis : Prejeli smo v prevdarek in sklep odborovo pismo, ki nam ga je ravnokar priobčil prvomestnik gospod grof Aversperg. Jaz se ustavljam temu predlogu. Ali le na kratko hočem razodeti svoje mnenje. Čemu tudi veliko besedi ? Saj vidimo, da se kolovodji za nezaupnico povsod svoje trme drže, drugi pa vlečejo za njimi in morebiti ne vedo, zakaj. Toliko krajši pa morem biti denes v svojej besedi, ker sem že v 3. seji svoje mnenje izustil in mi pismo odborovo, ktero smo ravnokar zaslišali, mojega prepričanja ni podrlo. Radujem se pa, da temu, česar smo jaz in moji prijatelji v 3. seji želeli, so pritrdili deželni zbori v Pažnu, Zadru, Gorici, Pragi, v Levovu, kakor sem že zadnjikrat rekel, in deloma tudi v Brni, — in da le tako imenovane nemške zbore imamo zoper sebe, o kterih je dunajski časnik, Id zvonec nosi nemškega centralizma, ponosno rekel, da so „die Erwägungen über die Rückwirkungen des September-Manifestes das Gemeingut der deutschen Landtage". (Dobro! v sredi in med poslušalci.) Konstatirano je tedaj prvokrat v Avstrii, da slovanski narodi stoje tukaj nasproti nemškemu, konstatirano je, da slovanski narodi votirajo Cesarju in mi-nisterstvu zaupnice, nemški deželni zbori pa nezaupnice (Dobro! pravo! v sredi in med poslušalci), konst a t i r a n a je tedaj o tej važni politični zadevi prvikrat solidarnost in vzajemnost avstrijskih slovanskih narodov! (Pravo ! Dobro 1 v sredi in med poslušalci.) Neki imeniten državnik je nekdaj rekel, da je Bog človeku dal jezik, da ž njim prikriva misli svoje. Ako beremo poročilo odborovo, moramo reči, da ta izrek ni popolnoma resničen, nekoliko pa je vendar resnice vmes. Poročilo to — to moram reči — odkritoserčno izgovarja nezaupnico minis ter s tvu pred prestolom Veličanstva, —■■ dalje pa zahteva februarski Reichsrath. To je jasno rečeno in to je jedro vsega. Zakaj pa hrepeni po tem Reichsrathu tako, to ni rečeno, kakor vemo, da je mišljeno. (Prav dobro! v sredi in med poslušalci.) Zajec, kakor narodna naša prislovica pravi, tiči tukaj za vsim drugim grmom. Supremacija nemškega elementa nad druzimi narodi, to je tisti grm, za kterim so skrite želje po februarskem Reichsrathu. (Tako je! res je! dobro! v sredi in med poslušalci.) Te su-premacije in te centralizacije pa so vsi drugi narodi avstrijski do grla siti (To-je res! dobro! v sredi in med poslušalci), in zato Cesarju hvalo dajo, da je ustavil ta Reichsrath in s septemberskim manifestom se poklical na vse narode avstrijske. Po septemberskem manifestu je odkljen-kalo centralizmu in germanizmu — hinc illae lacry-mae! (Dobro! pravo! v sredi in med poslušalci.) Dalje pa moram reči, da slavni odbor v predlogu za nezaupnico svojo pravdo tako slabo, tako neteme-ljito in tako opotekljivo zagovarja, kakor zagovarja advokat tako stvar, o kterej je sam prepričan, da stoji na slabih nogah in da je izgubljena. (Dobro! smeh med poslušalci.) Kdo—za Boga! more reči, „daß die Februar-verfassung in ihrer Grundlage auf gesunden u n d l e-bensfähigen Principien beruhe und dem eigen« l h ü m l i ch e n Charakter der österreichischen Monarchie Rechnung trage?" Februarska ustava, gospoda moja! je že izprva bila „ein todtgebornes Kind" (Dobro! v sredi, pohvala med poslušalci), ker se očetje v deželah oger-ske krone in laških dežela še zmenili niso za tega otroka, — hirala je ta ustava 4 leta, ker so Reichsrath zapustili tudi Čehi in Moravani in drugi, in v hierein je naš poslanec dr. Toman res le krvavo pot potil. (Dobro! Veselost med poslušalci.) Za Boga! ali so bile to „gesunde und lebenskräftige Grundlagen", da je ustava na neustavni poti se na svet rodila, oktroirana bila? Ali je to zdrava ustava, ker je širji zbor bil le absolutistična fikcija? Ali je to prava ustava, da je tak domišljeni širji zbor segal v žepe družili dežel in davke nakladal deželam, ktere niso imele svojih zastopnikov v njem ? Ali je to prava ustava, ki je uničila skor vso deželno avtonomijo in vso oblast potegnola v dunajski Reichsrath? Ali je to zdrava ustava, ki je napravila volitni red, po kterein je slovanskim deželam oškodovano število poslancev v deželni zbor (Dobro !), kakor na priliko našim slovenskim bratom na Štajerskem kar le za 8 poslancev ? Ali je to zdrava ustava, ki je zoper oktober-sko diplomo oktroirala dve zbornici s Herrenhausom, ki je po vsem svetu znana o v e r a slobodnega raz-vitka ? Ali je to zdrava ustava, da je mojster njeni metal vrednike, ki so ga svarili, v ječe, da v 4 letih smo našteli 50 jetniških let (Dobro! v sredi in med poslušalci), Reichsrath pa mu je sekundiral z grozovito „Pressnovello?“ (Dobro! pravo! v sredi.) Ako, gospoda! je to prava, zdrava ustava, tedaj je krivica pravica, fikcija pa resnica! (Živa pohvala v sredi in med poslušalci.) Imejte jo Vi, — mi ne maramo za njo! Kako, glede na vse to, ste gospodje zdaj v ta- kem strahu, da je septemberski manifest ustavil to ustavo ? In kako, da ste temu nasproti pozabili v svojem pismu našteti tiste „Rückwirkunge" september-skega manifesta, ki Vam je toliko strahljiv? Vi le tožite, ne dokažete pa nič! Nek poslanec (Dr. Berger) v dunajskem deželnem zboru je sedanji stan, kar je septemberski manifest ustavil „Beichsratk“, imenoval „Absolutismus mit dem Feigenblatt" in klicali so mu v zboru nemški liberalci pravo! Jaz jim pa nasproti trdim: Das Februarstatut ist der parlamentarische Absolutismus mit dem Feigenblatte, auf welchem in Fra ct Urschrift geschrieben steht der §. 13! (Živa pohvala v sredi in med poslušalci.) Gospoda, ne to, da je Reichsrath začasno ustavljen, je nesreča, ampak to je živa potreba, da se po pravi ustavni poti in v soglasji z oktober-sko diplomo osnuje ustava, ktero sprejmejo v s i narodi unkraj in takraj Litave, na jadranskem morju in ob Padu, — da bode Reichsrath za vso državo avstrijsko , ne pa nemšk Rumpfparlament — poddružnica frankfurtska! (Pohvala!) Ali kaj svetujete Vi, gospodje, Cesarju? Kaj drugega kakor to, da naj zopet vpelje to, kar nikakor ni mogoče izpeljati brez Ogrov, Hrvatov in drugih slovanskih narodov, da tedaj iznova začne Sisifovo delo, — da bi se zopet vpeljalo to, kar je Avstrii edinost in blagor vzelo in veljavo zvunaj! Februarska ustava je vsem tem narodom bila spodtiklej, vsem strašilo (Dobro! pravo! v sredi in med poslušalci); —presvitli Cesar je moral to strašilo n a stran djati, sicer sprava — Ausgleich — nikakor ni mogoča in sicer sprava z vsemi narodi avstrijskimi, ne samo z narodi ogerske krone, ktere je treba, da je Avstrija močna. Zadnja moja beseda je tedaj ta: Dajmo zaupanje ministerstvu in ne motimo ga v težavnem njegovem delu! To je edina pot, ktera Avstrijo pelje iz nevarnega labirinta! Zato protestiram zoper pismo, ktero nam je denes odbor po gospodu grofu Averspergu predložil. (Pravo! Dobro! živa pohvala v sredi in med poslušalci.) Ab g. Deschmann: Ich bitte um das Wort. Präsident: Dr. Toman hat bereits das Wort. Abg. Dr. Toman: Es handelt sich um die Erörterung, ob der Abg. Deschmann dafür redet; redet er dafür, so ist es natürlich, daß er das Wort hat. Abg. Deschmann: Ich gedenke für die Adresse zu sprechen. Präsident: Dann hat der Herr Abg. Deschmann das Wort. Abg. Deschmann: Es ist schwer, dem Herrn Vorredner auf dem Gebiete zu folgen, welches er zur Begründung seiner Anschauungen betreten hat. Die nationale Fahne ist es, welche Herr Dr. Bleiweis diesfalls wieder hoch geschwungen hat. Er nannte die Februarvcrfassung gleichsam dasjenige Mittel, durch welches die Slaven in Oesterreich majorisirt worden sind. Er nannte sie ein todtgeborncs Kind, welches schon bei seiner Geburt als solches erkannt worden sei. Da erlaube ich mir denn doch dem Herrn Dr. Bleiweis jene begeisterte» Worte in Erinnerung zu rufen, welche er eben 'btt Februarverfassung in der 1. Session dieses Landtages gewidmet hat; ich glaube, sie waren kein Leichcnlied, sic waren ein kräftig männliches Wort, welche Begeiftcrnng aus der slavischen Brust erklungen ist. (Dr. Bleiweis: Welche Worte?) Ich glaube eben der Umstand, daß Dr. Bleiweis betonte, es sei auch Pflicht der Slaven, daß sie eine schwungvolle Adresse, welche Herr Graf Auersperg bei jener Gelegenheit verfaßt hatte, auch in slavischen Worten vor den Allerhöchsten Thron gelangen lassen, ich glaube, daß das bezeichnend genug ist, welche Anschauung über jenes nun angeblich todtgebornc Kind in slavischen Kreisen geherrscht habe. Herr Dr. Bleiweis meint, die Solidarität der slavischen Interessen zwinge uns, die Fahne, welcher bisher die Majorität des Landtages gefolgt ist, zu verlassen, und jenen Stimmen sich beizugesellen, die in der Fcbruarver-fassung eben de» Ruin der volkswirthschaftlichen, der nationalen Interessen Oesterreichs erblickt. Ich finde, meine Herren, weder in der Februar-Verfassung, noch im Octoberdiplome, noch in unserer Landtagsordnung jenen Gesichtspunkt nationaler Interessen so sehr hervorgehoben oder auch nur betont, daß man denselben als Leitstern in staatsrechtlichen Fragen gelten lassen könnte. Ick) glaube vielmehr, daß die allgemeinen Interessen der nationalen Wohlfahrt, das allgemeine Interesse der freiheitlichen Entwicklung es sind, welche uns zwingen, eben jene Mittel zu ergreifen, jene Wege zu betreten,, auf welchen allein die Wahrung derselben uns möglich ist. Herr Dr. Bleiweis hat sich zwar auf seine Rede berufen, die er in der 3. Sitzung des diesjährigen Landtages gehalten hat, und hat angedeutet, daß er schon darin alle jene Punkte angeführt habe, welche überzeugend sein sollen, daß wir dem jetzigen Ministerium, daß wir der Regierung für das September-Patent unseren Dank votiren, daß wir ihr mit Vertrauen entgegen kommen sollten. Erwäge ich nun jene Gründe, welche Dr. Bleiweis damals anführte, so scheinen mir dieselben wohl nicht von solchem Gewichte zu sein, um von den Principien der Verfassungstreue abzugehen, an denen zu halten ich gelobt habe. (Rufe: Sehr gut!) Herr Dr. Bleiweis führt einzelne Thaten des Ministeriums als Grund dafür an, warum wir ihm mit Vertrauen entgegen kommen, warum wir das September-Manifest mit Vertrauen aufnehmen sollen. Ja, meine Herren, einzelne Thatsachen, das ist eben das Gefährliche, dessen sich die Macht zu bedienen pflegt. Es ist ganz richtig, es werden immer von der Macht die Umstände und die Gelegenheit dazu benützt werden, um den Weg, welchen sie betritt, wenigstens mit sails accomplis mit vollendeten Thatsachen zu bezeichnen, gleichsam, um damit ihre Macht zu bekräftigen. Ich glaube jedoch, daß es Pflicht eines jeden Staatsbürgers wäre, an denjenigen Principien festzuhalten, welche das Fundament der Freiheit bilden, und hier finde ich denn nun, daß Dr. Bleiweis zu wenig den Wortlaut des von den Ministern contrasignirten Manifestes (Dr. Toman: Von welchem Minister? Dr. Costa: Ist nicht wahr!) gewürdiget hat. Ist beim, meine Herren! der Wortlaut desselben nicht dieser, daß für den Fall, als die Verhandlungsresultate des ungarischen und croatischen Landtages, falls sie mit dem einheitlichen Bestände und der Machtstellung Oesterreichs vereinbarere Modificationen in sich schließen würden, nach der Allerhöchsten Entschließung den legalen Vertretern der andern Königreiche und Länder vorzulegen sind, um ihren gleich gewichtigen Ausspruch zu vernehmen und würdigen? Ich glaube, daß Herr Dr. Bleiweis eben dem September-Manifeste eine Tragweite zuspricht, welche dasselbe seinem Wortlaute nach gar nicht in sich hat. Herr Dr. Bleiweiö meint, alle Völker werden nun auf verfassungsmäßigem Boden sich eine Verfassung schaffen. Ich bin nicht im Stande, aus dem September-Manifeste diese Intention der Regierung heraus zu lesen, es bleibt mir daher nichts anderes übrig, als denjenigen Standpunkt nine zu halten, den mir eben die bestehenden Gesetze, den mir das kaiserl. Diplom und . die Februar-Verfassung als den einzig möglichen, einzig zum Ziele führenden bezeichnet. Dr. Bleiweis meint zwar, daß durch die Februar-Verfassung eine Centralisation und eine Suprematie der Deutschen über die übrigen Völker iuaugurirt worden sei. Das, meine Herren! muß ich in Abrede stellen. (Gelächter im Centrum.) Zählen Sie die Zahl der Reichsrathsab-geordneten, welche sich im Reichsrathe befanden, so ist es aus mathematischem Wege sichergestellt, daß die Zahl der nichtdentsche» Abgeordneten jene der deutschen Abgeordneten überwogen hat. (Bewegung.) Es ist also nicht der deutschen Nation hier eine Suprematie eingeräumt worden. Wenn dieselbe eine Suprematie ausübte, so war es jene Suprematie, welche ein Volk, das durch die günstigen Umstände der vorigen Jahrhunderte, durch die innige Verkettung mit Deutschland, durch seine nationale Wohlfahrt und durch so viele andere günstige Umstände (Abg. Svetee: und durch die Wahlordnung!) begünstiget wurde, nothwendig ausüben mußte. Daß diesem allgemeinen Zuge sich auch die übrigen Völker anschlossen , daS ist nach meiner Anschauung keine Suprematie, sondern der natürliche Gang, den wir überall finden. Herr Dr. Bleiweis betont ferner die Centralisation. Dieses Thema, meine Herren! ist eö, welches wir schon so oft besprachen und dieselbe Centralisation ist es, die wir alS Schreckbild schon so oft den Völkern hingestellt sehen. Ich pflege jedoch in politischen Beziehungen und in staatsrechtlichen Fragen nicht so sehr um solche banale Ausdrücke, und solche Phrasen mich zu bekümmern, sondern ich frage: wie verfahren denn diejenigen, welche immer mit dieser Centralisation die Völker schrecken wollen? Und da sehe ich denn, daß eben von jener Seite, wo die Centralisation als Schreckensgespenst hingestellt wird, die Centralisationsversuche mit der größten Energie durchgeführt werden. Ich weise hin, meine Herren, auf die Landtage jenseits der Leitha! heißt es nicht dort: Siebenbürgen, Croatien muß Ungarn ineorporirt werden? Ist int eroa-tischen Landtage nicht eben so laut die Stimme gehört worden: Dalmatien muß aufgenommen werden, Dalmatien muß dem dreieinigen Königreiche ineorporirt werden? Ich frage weiter, meine Herren: Wie pflegen eö unsere nordslavischen Brüder mit der Autonomie zu halten? Hörten wir nicht von dort die Parole der Generallandtage ausgehen? Ventilirt man nicht dort durch die Presse eben den Umstand, daß die Autonomie Schlesiens, die Autonomie Mährens aufgehoben werden müsse? Sind das nicht Beweise genug, daß man eben dort, wo man am furchtbarsten gegen Centralisation loszuziehen vorgibt, dieselbe am meisten befürwortet? Und sehen wir jene gefürchteten Deutschen an, welche den so furchtbaren Absolutismus (Gelächter im Centrum und Publikum), einen so furchtbaren Druck auf Oesterreich üben .... Präsident: Ich muß das Publikum bitten, sich jeder Aeußerung zu enthalten. (Äbgeord. Deschmann fortfahrend.) So nun, meine Herren, da flnden Sie hier eine Erstrebung jener Centralisation! Wir sehen kleine Landtage, welche ihre Autonomie sorgfältig wahren und pflegen. Von Seite dieser ist nie der Wunsch ausgesprochen worden: „vereinigen wir uns deutsche Landtage zu einem Generallandtage!" Welche sind also die eifrigsten Bekämpfer der Autonomie der einzelnen Königreiche und Länder? Wenn ich demnach diese Argumente, welche eben Dr. Bleiweis vorgebracht hat, näher erwäge, so finde ich in denselben leider nur eine Bestätigung jener Wahrheit, daß die edelsten Bestrebungen der Völker nach Einheit, innigem Zusammenhalten, nach kräftigem Wirken gegen die Bestrebungen des Absolutismus durch gewisse Phrasen, durch gewisse Ideen, welche angeregt werden, durch Zwietracht der Völker eben wieder in Brüche zu gehen drohen. Jenes alte Wort: „Divide et impera“, jener alte Wahlspruch, welcher dem absoluten Oesterreich gleichsam als Regierungs-Marime diente — ich besorge, daß derselbe nun auch wieder von dem jetzigen Ministerium inaugurirt werden möchte, und in dieser Beziehung eben, meine Herren, kann ich der von dem Herrn Berichterstatter vorgetragenen Adresse nur meine vollste Zustimmung widmen, indem eben nur durch die Einigung der Völker möglich ist, jenem gefährlichen Grundsätze Schranken zu setzen. Präsident: Abgeordneter Dr. Toman hat das Work. Abg. Dr. Toman: Hohe Versammlung! Die Wichtigkeit des Gegenstandes, die zahllosen, kaum zu bewältigenden Motive für die richtige Auffassung desselben, nöthigen mich an die hohe Versammlung die Bitte zu stellen, mir für heute eine längere Zeit zu gönnen, damit ich den Standpunkt und die Beweggründe festzustellen im Stande bin, welche mich mit aller Entschiedenheit gegen die Beweggründe und die darauf gefußte Adresse stimmen.. Nicht weniger als wahre Vaterlandsliebe, nicht weniger als echter österreichischer Patriotismus und richtiges politisches Gefühl, nichts weniger alö alles Dieses, soll mich kalte ruhige Verstandesthätigkeit bei dieser Besprechung leiten, auf daß die Wahrheit sich zeige. Das Ziel aber, das vor meiner Seele schwebt, das ist durch Erörterung zur Klarheit, zur Gewinnung von sichern und festen Anhaltspunkten zu gelangen, in den Wogen der See, auf welcher wir mit unserm schwankenden Schiffe in der Erforschung nach dem wahren Boden der österreichischen Verfassung umherirren, um nach diesem festen Punkte deS Rechtes und der Wahrheit, den Anker zu werfen, um einmal das Schiff zur Ruhe in einen glücklichen Hafen zu bringen. Uns liegt vor der Bericht bed Ausschusses, welchen 17 Herren Mitglieder dieses hohen Hauses gegen 15 andere ' in einer der letzten Sitzungen mit der Ausgabe der Berichterstattung über den Antrag des Herrn Grafen Auersperg betraut haben. Dieser Antrag lautete: „es sei auf Grund des §. 19 der Landesordnung ein Ausschuß von sieben Mitgliedern zu wählen, welcher die besonderen Rückwirkungen des Allerhöchsten Patentes vom 20. September dieses Jahres auf das Wohl des Landes zu erwägen, und darüber dem Landtage Bericht zu erstatten, und geeignete Anträge zu stellen habe". Um gründlich zu Werke zu gehen, müsse man schon die Motive des Herrn Antragstellers gründlich prüfen. Ich habe sie gelesen, ich habe sie gehört, sie enthalten mehr oder weniger nur Formelles, aber drei Punkte muß ich heraus constatiren. Der eine Punkt ist der, daß es sich um das Allerhöchste Manifest handelt, und daß dieses Manifest als ein Staatsact von der andern Partei, von dem Antragsteller ausdrücklich anerkannt ist. Der zweite Punkt ist ausgedrückt durch die Worte, daß es sich um eine Vertrauens- oder Mißtrauensadresse handelt, und der dritte Punkt ist der, daß der Antragsteller wohl gesucht hat, die Allerhöchste Person unsers Herrn und Kaisers davon zu trennen, mir aber es als eine Unbegreiflichkeil erscheint, über den Staatsact, den Seine Majestät der Kaiser allein und aus Höchster Machtvollkommenheit gegeben und gezeichnet hat, über diesen Act, aus diesem Act, voit diesem Act die Person des Kaisers trennen zu wollen, an die Stufen des Allerhöchsten Thrones eine Adresse zu bringen, und zu sagen, die Allerhöchste Person Seiner Majestät des Kaisers, die aus den parlamentarischen Besprechungen ausbleiben soll, ist von dieser Adresse geschieden. Meine Herren, auf eine Botschaft Seiner Majestät des Kaisers mit einer Adresse an Seine Majestät antworten — da gilt keine Regel parlamentarischen Brauches, da sind nur 2 Factoren vorhanden: Seine Majestät der Kaiser und die Adresse, die zu ihm gebracht wird. (Dobro !) Dieses wollte ich aus der Motivirung des Antrages constatiren. Ueber diesen Antrag/über diesen Act, mit dieser bestimmten Formulirung hatte der Ausschuß seinen Bericht zu erstatten und dem hohen Hause Anträge zu stellen. Da entsteht nun die Frage, ist dieser Landtag und der von dem Landtage erwählte Ausschuß nach §. 19 der Landesordnung, zu dieser Aufgabe, die ihm geworden ist, competent, und wenn man diese Frage bejaht, entstehen weitere Fragen: hat der Ausschuß seiner Aufgabe gemäß gehandelt, Bericht erstattet und Anträge gestellt, hat er den Beschlüssen deö Hauses entsprochen, hat er überhaupt nur entsprechen können, hat er nicht zu viel oder zu wenig gethan? Rach §. 19 der Landesordnung ist der Landtag berufen, zu berathen und Anträge zu stellen, nach wörtlicher Stylisirung: „Ueber kundgemachte allgemeine Gesetze und Einrichtungen bezüglich ihrer besondern Rückwirkungen auf das Wohl des Landes", da entsteht nun die weitere Frage über den Begriff „Gesetz". Die Debatte darüber, ob Staatsgrundgesetze unter dem allgemeinen Begriff „Gesetz" zu stellen sind oder nicht, ist nicht geschlossen; — ich lasse aber diese Frage bei Seite, aber geschlossen ist sie nicht. Es entsteht nun die Frage, ob diese Herren, welche diese Adresse stellen wollen, dem Allerhöchsten Staatsact des 20. Septembers, von dem sie in der Motivirung und auch in der Adresse sagen, daß er nicht ver- VIII. Sitzung. fassungSmäßig zu Stande gekommen ist, die verbindende Kraft eines „Gesetzes" bcimesscn, oder nickt. Messen sie diese verbindende Kraft demselben bei, die ick nicht im Geringsten in Zweifel ziehe, dann, meine Herren! scheint mir die Adresse in Widerspruch mit dem zu gerathen, was Sie diesem Allerhöchsten Staatsacte beilegen, weil Sie sagen, daß dadurch auch die Thätigkeit, die Wirksamkeit des Octoberdiploms ausgehoben ist, und einseitig keine wirksamen Gesetze gegeben werden konnten. Mag man also wie man will dieses Allerhöchste Manifest betrachten, so wird nur derjenige darüber ein Urtheil sprechen kön- * neu, welcher im Sinne dieses Manifestes, im Rückblick auf das Octobcrdiplom dem Landtage seine ursprüngliche Stellung vindiciren will, wodurch dem Landtage ein grösserer weiterer Wirkungskreis gegeben ist; nur so Denkende werden über das September-Manifest urtheilen und darüber zu Seiner Majestät dem Kaiser sprechen können. Diejenigen aber, welche diese Adresse beantragt haben, befinden sich nicht auf diesem Boden, sie legen nicht diesen Wcrtb, nicht die Bedeutung in dieser Richtung dem A. h. Manifeste bei, denn sie wollen ja eben eine ausdrückliche Zurücknahme des Manifestes beantragen, weil sie den Landtag dadurch beengt, gefährdet fühlen. Nehme man aber, meine Herren, die Competenz-frage wie man wolle, so ist dock die Frage von großer Wichtigkeit, ob innerhalb der festgestellten Kompetenz der Ausschuß seiner Aufgabe entsprochen hat. Was beantragt nun der Ausschuß? Der Ausschuß beantragt, „den bezüglich der Rückwirkungen des A. h. Patents vom 20. September d. I. auf das Landeswohl vom Ausschüsse ausgesprochenen Besorgnissen bcizutreten, und Sr. Majestät eine Adresse auf Rücknahme desselben zu unterbreiten". Nach §. 19 können nur die besondern Rückwirkungen auf das Landeswohl ein Gegenstand des Antrages des Landtages fein. In dieser Beziehung hat freilich der Ausschuß gesagt, daß seit dem Verlaufe des 20. September und des am selben Tage erlassenen Manifestes „geraume Zeit" zur Betrachtung über die Rückwirkung des Manifestes ans unser Land erfloffen sei. Ja, meine Herren, wenn man solche Sätze so gerade hin niederschreibt und ansspricht zur Motivirung von so wichtigen Acten, als es die Adresse des Landtags über staatsrechtliche Fragen, über das A. h. kaiserliche Manifest ist, und wenn man uns zumuthet, daß wir dieses so blindlings annehmen und nicht aus deren Unrichtigkeit kommen werden, dann muthet man uns allerdings eine zu große Beschränktheit deö Verstandes zu, welche wir so wenig besitzen, als überhaupt ein Mensch mit halbwegs gesundem Verstände. (Heiterkeit im Publikum.) Es ist, meine Herren, nicht begreiflich, wie man über das Manifest vom 20. September als einen A. h. Staatsact, welcher erst in der Folge thätig zu sein bestimmt ist, welches Manifest nur die Wege und Mittel bezeichnet, auf welchen die österreichische Verfassung mit den Völkern von der Krone vereinbart werden soll, welches Manifest bis heute noch nicht thätig und wirksam sein konnte, wie man, sage ich, über dieses Manifest jetzt ein Urtheil sprechen kann, auf Grund der in diesem Lande aus das Landeswohl durch dasselbe hervorgebrachten Rückwirkungen. (Dobro!) Meine Herren! Ich ersuche Sie freundlichst, sagen Sie uns solche Thatsachen, sagen Sie uns solche Folgen, sagen Sie uns insbesondere solche Rückwirkungen, welche so nachtheilig auf dies Land gewirkt haben, daß Sie sich 2 berechtigt Hallen können, deshalb um eine Rücknahme des Manifestes zu bitten, daß Sie glauben, Sie durften einen an Mißtrauen grenzenden Ausspruch der Besorgnisse vor den Thron Sr. Majestät des Kaisers nieder legen. Daß aber die Constatirnng solcher Wahrnehmungen hiezu „erforderlich" ist, dieses ist im §. 19 ganz ausdrücklich vorgeschrieben, und dieses anerkennt der Bericht auf seiner ersten Seite. Können Sie aber, meine Herren, keine solche Wahrnehmungen, welche erforderlich sind, um ein Urtheil über deren Rückwirkung zu constatiren, vorführen, dann ist der Antrag dieser Adresse ein nicht bloß unbegründeter, sondern ein solches Unternehmen, für welches ich keine Verantwortlichkeit ans mich nehmen würde. Die Position, welche der über den Antrag des Grasen Auersperg gewählte Ausschuß hatte, war also nach 8. 19 .jedenfalls eine solche, daß er die Vergangenheit vor dem September-Manifeste und die Zeit nach dem September mit einander vergleichen und das Resultat ziehen mußte, um zu sehe», welche Rückwirkung das September-Manifest in nachtheiliger Weise auf unser Land gemacht hat. Wenn aber der Ausschuß so zu Werke gegangen wäre, wie es nach der Landesordnung und nach dem Antrage hätte geschehen solle», so hätte er unmöglich einer Betrachtung jener Zeit ausweichen können, in welcher das Februarstatut in voller Wirksamkeit war, es wäre ihm Gelegenheit geboten gewesen, die Thätigkeit, die Rückwirkung des Febrnarstalilts auf unser Land zu constatiren und gewissenhaft dessen Früchte mit jenen vermutheten nachtheiligen Wirkungen zu vergleichen, welche, wie der Ausschuß constatiren zu sollen vermeint, seit dem September - Manifeste im Lande sich gezeigt haben. (Svetec: Dobro!) Was wäre aber dann das richtige Resultat einer solchen Vergleichung? Ich verweise Sie ans die Rechenschaftsberichte der frühern Sessionen, die Rechenschaftsberichre des Landesausschusses über die Thätigkeit desselben, in welchen in jedem Jahre jene Resultate verzeichnet sind, welche wir gegenüber der Regierung durch unsere Thätigkeit und durch unsere Beschlüsse erzielt haben. Ich erinnere Sie, meine Herren, an diese Rechenschaftsberichte und auf die Berichte der darüber zur Beurtheilung und Berichterstattung aufgestellten Ausschüsse; ich erinnere Sie, welche Regung, welch'sittliche Ereiferung, welch' Unmuth unS immer erfaßt hat, wenn wir jedes Jahr nach resultatlosen Sessionen zu einer Neuen zusammengekommen sind, um zu sehen, daß wir mit unserer Landtagsordnung und mit dem Februarministerium uns abplagen und abmühen, und für unser Land, Nichts zu erreichen im Stande sind. (Dobro!) Oder vielleicht, meine Herren, haben die 20 Beschlüsse des vorvorigen Jahres ein Resultat gehabt, haben sic die Sanction erlangt? haben wir eine Ermäßigung der Monlansteiier, eine Ermäßigung oder Aufhebung der Freischurfstener erlangt? ? Haben wir Gcschwornengerichte bekommen? Haben wir das Recht, für die Zwangsarbeitsanstalten unsern Verwalter zu bestellen, errungen? Haben wir das Recht der Ernennung des Verwalters in dieser landcöcigcnthümlichen Anstalt bekommen? Sind wir nur im Stande gewesen, uns frei zumachen von der Zahlung der vollen Pension eines Verwalters, welchen die Regierung angestellt hat, und der nur sechs Jahre im Dienste war? Haben wir den Provinzial - Fond oder ein Aequi-valent dafür bekommen? Haben wir eine Verbesserung des Grundentlastungs-Fondcs durch ein Landeslotterie -Anlehen erzielt? Hat die zwanzigjährige und alle Jahre energisch erneuerte Klage über die Grundsteiierüberbürdiing vielleicht uns zu was Besserem gebracht? Haben Sie, meine Herren Reichsrathscollegen, mir nicht abgcrathen, bei der gewesenen Zusammenstellung des Reichsrathes nur eine Interpellation an beit' Herrn Finanzminister diesfalls zu stellen, weil wir gewiß waren, daß unsere gerechten Steucrangelegenheiten im Reichsrathe nie zum guten Ziele gelangen möchten? (Lebhaftes Bravo!) Wir waren, meine Herren! überzeugt von der Rechtlichkeit unserer Beschwerden und haben wir Abgeordneten im Reichsrathe in dieser Beziehung etwas thun können? Haben wir uns von den ungerechten Vorspannsaus-lagen befreit? Haben wir uns in der Militär-Bequartierungsfrage in ein rechtliches Verhältniß bringen können? Diese und viele andere Gegenstände, meine Herren! waren immer Gegenstand unserer Petitionen, und haben wir etwas von Finanzministerium erlangt, und haben wir es von dem Vater der Verfassung erreicht, hatten wir von dem Wirken des hohen Rcichsrathes etwas zu erreichen auch nur je die geringste Hoffnung gehabt? (Dobro! im Publikum.) Wenn aber die Verhältnisse, meine Herren! so sind, . dann muß ich wohl erstaunen, wie sie über das Statut der Reichsraths-Vertretnng, über das Februar-Statut sich in Lob und Preis ergehen können, staunen muß ich, wie sie Bekümmernisse über eine Rückwirkung des September-Manifestes hier aussprechen können, wo sie doch glauben mußten, daß wir ihnen ebenfalls die schlechten Resultate der Februar-Verfassung vorführen werden. Wundern muß man sich wohl, daß Sie das Septembermanifest ob seiner schlechten Rückwirkungen in diesem Hause zeihen, da uns doch das jetzige Ministerium eine Wohlthat und ein Geschenk jährlicher 60.000 Gulden als unverzinsliche Unterstützung für den Grundentlastungsfond gegeben hat; was unser größtes Geschenk ist, seitdem wir in diesem Landtage versammelt sind. (Dobro!) Bei solchen Verhältnissen, meine Herren, aber erheben Sie die Februar- Verfassung zum Himmel, und über das Scptcmbermanifest wird Seiner Majestät dem Kaiser eine Adresse unterbreitet, daß dasselbe zurückgenommen werbe, weil wir angeblich so unglückliche Folgen ob dieses Manifestes zu leiden haben, weil dessen Rückwirkungen auf das Land so bedenklich sind, daß die Vertreter dieses Landes nicht anders im Stande sind, als zu bitten, daß Seine Majestät der Kaiser dieses Manifest zurücknehme, welches noch seine Thätigkeit gar nicht begonnen hat! (Dobro, dobro!) Ist aber, meine Herren, nach §. 19 vorgeschrieben, ist das nach §. 19 die Bedingung, daß über die Rückwirkung auf das Landeswohl der Gesetze dieselben geprüft und darüber Anträge gestellt werden können, bann, meine Herren, ist, weil Sie nichts solches constalirt haben, Ihr Antrag grundlos, Ihr Bericht hat jenen Punkt nicht, vielleicht alles Andere was er nicht hätte sollen, besprochen (Dr. Blciweis: Ganz richtig!), daher ist Ihre Adresse, Ihr Bericht und Ihr Antrag vollständig zu verwerfen vom Standpunkte der Landesordnung. Doch prüfen wir, meine Herren, ungeachtet dessen die Erwägungen, welche der h. Ausschuß über den Gras Auersperg'schen Antrag ausgestellt hat, prüfen wir sie in materieller Beziehung, in ihrer Essenz und sehen wir, ob Sie darin uns überzeugen können. Als vorzüglichste Punkte werden aufgestellt die Erwägungen, daß die Landesverfassung bedroht ist, und sohin die Pflicht der Selbsterhaltung die Nothwendigkeit einer Kundgebung begründe, daß das Grundgesetz über die Februar-Vertretung und mittelbar auch das Diplom vom 20. October sistirt ist, daß dadurch bas Recht der Landtage durch ihre Abgeordneten bei der Gesetzgebung im Reichsrathe mitzuwirken außer Kraft gesetzt ist, baß die Februarverfassung allerdings Unvollkommenheiten an sich habe, daß sie aber in ihren Grundlagen auf gesunden, lebensfähigen Principien beruht und dem eigenthümlichen Charakter der österreichischen Monarchie entspreche, — daß sie besserungsfähig ist und in sich selbst die Mittel und Wege zu den erforderlichen Vereinbarungen und Veränderungen trägt,— daß sie die Hand bietet zur endlichen und dauernden Verständigung mit den Ländern der ungarischen Krone, daß den Landtagen in der obschwebcnden staatsrechtlichen Frage nach der Landesordnung kein entscheidendes Stimmrecht zustehe, und daß daher der Ausschuß in der vorzuschlagenden Manifestation jenen ernsten Besorgnissen Ausdruck zu geben habe. Das sind beiläufig die untereinander geworfenen Erwägungen, welche der Ausschuß aufgestellt hat, um seine Adresse zu begründen. Erlauben Sie, meine Herren, daß ich, soweit es in der heute hier herrschenden Schwüle möglich ist, diese Punkte Ihnen widerlege. Bevor ich aber an eine Betrachtung der materiellen Richtung dieser Erwägungen gehe. erlaube ich mir nur noch eine andere kleine Untersuchung. Der §. 19 sagt ausdrücklich, daß nur rücksichtlich der Rückwirkungen von Gesetzen auf das Landeswohl Anträge gestellt werden können. Run, meine Herren, wenn Sie den Schluß Ihres Berichtes lesen, werden Sie sehen, daß dieser aber vorzüglich von den Rückwirkungen dieses Manifestes auf das Verfassungsleben sowohl des „Reiches", als auch dieses Landes handelt. Daraus werden Sic schon ersehen, daß der Ausschuß seine Grenzen überschritten hat, denn rücksichtlich des Reiches hätten die Landtage namentlich nach ihrer beschränkten Wirkungssphäre keine Aeußerung abzugeben ; daher ist ihr Antrag auch wieder in dieser Richtung ganz unrichtig, ungesetzlich, verfassungswidrig, weil gegen die Landesordnung. Aber nicht bloß formell ist Ihr Antrag falsch begründet, sondern auch materiell in allen Punkten unrichtig nn-terstützt. Schenken Sie mir eine kleine Geduld und ich werde Ihnen mit Hilfe der vorhandenen Staatsgrundgesetze und der vorhandenen Verhältnisse dieselben widerlegen. Bevor ich aber in eine Widerlegung eingehe, betrachte ich es als eine unumgängliche Nothwendigkeit, das September-Manifest ins Auge zu fassen. Mir schien es zwar nothwendig, es ganz vorzulesen, aber cs ist ob der bevorstehenden langen Debatte nicht angezeigt, das hohe Haus so weit in Anspruch zu nehmen. Ausdrücklich steht es, meine Herren, im September-Manifest, daß der Grundgedanke, die Machtstellung der Monarchie durch eine gemeinsame Behandlung der höchsten Staatsau fga-bcn zu wahren und die „Einheit des Reiches" in der Beachtung der „Mannigfaltigkeit" seiner Bestandtheile und ihrer „geschichtlichen Rechtsentwicklung" zu sichern, im October* diplom vom 20. October 1860 seinen Ausdruck gefunden hat. Ausdrücklich ist darin von Seiner Majestät gesagt, daß an dieser Verfassung vom 20. October festgehalten, nicht von derselben gewichen werde, ausdrücklich ist gesagt, daß das Recht der Völker, durch ihre legalen Vertretungen bei der Gesetzgebung und Finanzgebarung „beschlies-send" mitzuwirken, feierlichst gewährleistet und unwiderruflich festgestellt ist. Ist ein Zweifel denn zu setzen in das Wort des Kaisers, daß er uns die Verfassung und die Grundlage derselben, das Octoberdiplom, belasse und nur bestrebt ist, eine Vertretung zur Durchführung desselben mit den Völkern zu vereinbaren, welche der Eigenthümlichkeit Oesterreichs mehr entspricht als das Februarstatut. (Dobro!) Aber mehr als das ist darin gesagt, cs ist jener Zweifel behoben, den der Vater der Verfassung — Schmerling — uns immer cntgcgcngcführt hat, wenn die Majorität nicht ein gefügiges Kind seiner Anschauung war, daß der Reichsrath sogar eigentlich nach der Fe-bruarverfassung nicht einmal des Recht habe, beschließend mitzuwirken, sondern immer nur berathend, da man das Grundgesetz auch dahin auslegen könnte, daß der Rcichs-rath nur Gutachten zu erstatten habe. In dieser Beziehung, meine Herren, sind die Worte Sr. Majestät des Kaisers sehr wichtig, denn wenn wir nichts Anderes hätten, als diese Februarverfassung , so hätten wir eben nichts Anderes als Opfer und Sorgen um das, wie die österreichische» Völker ans Grundlage derselben sich die ersten Principien einer Constitution ausarbeiten werden. (Bravo, Bravo'.) Weiters ist int September-Manifeste ausdrücklich gesagt, daß Seine Majestät der Kaiser vom Februarstature und dessen Durchführung und Realisirung und Thätigkeit nur aus Rücksicht für das allgemeine StaatSwohl als des höchsten Gebotes der salus reipublicae, nämlich aus dem Grunde abgewichen sei, weil die Februarverfassung bei den österreichischen Völkern durchaus keine Sympathie gefunden habe, und zwar nicht vielleicht aus Eigensinn, sondern weil deren staatsrechtliche Verhältnisse oder aber ihre nationale Eigenthümlichkeit durch diese Verfassung entweder bedroht oder angegriffen worden sind. Und was sagt nun Seine Majestät diesbezüglich? „Um nun Mein kaiserliches Wort lösen zu können, um der „Form" nicht das „Wesen" zu opfern", (Dobro 1) habe ich das September-Manifest erlassen. Und Sie wollen die Form dem Wesen opfern? Das ist eben der Unterschied zwischen dem erhabenen Standpunkte Sr. Majestät des Kaisers und zwischen dem Standpunkte derjenigen, welche Zweifel in seine Worte setzen. Ich halte das Wesen höher als die Form, und die mangelhafte Form der Fcbruarverfassung kann nicht höher gehalten werden, als die wesentlichen Grundzüge, welche im Octoberdiplom zur Durchführung desselben aufgestellt sind. Ich sage mangelhafte Form , weil der Vater der Verfassung am 26. Februar 1861, also 3 Monate nach dem Octoberdiplom den Muth hatte, den Keim des Todes in die Verfassung zu legen, nach welchem cs möglich war, ohne jede Erklärung die Febrüarverfassung und sohin auch bas Octoberdiplom aufzuheben, weil ihm dies möglich war, ohne daß ein Gcwalts-, ein Staatsstreich begangen worden wäre, so daß verfassungsmäßig die Verfassung aufgehoben werden konnte, — ein Schauspiel für Europa, welches bei vielen anderen Staatsstreichen doch höchst eigenthümlich gewesen wäre, und die Möglichkeit zu dieser Eigenthümlichkeit gebührte der Schmerling'schen Verfassung. (Dobro! dobro!) Und wenn es also im Octoberdiploni und im September-Manifeste durch das kaiserliche Wort statuirt ist, baß wir künftighin bei der Verfassung „beschließend mitwirken" werden, daß es sich also nicht um das Wesen, sondern um die Form handelt, wenn das Februarstatut Preis gegeben wird, — wenn dieses selbst von Seiner Majestät feierlichst gewährleistet ist, dann, meine Herren, habe ich keinen Zweifel, dann bin ich der Verfassungsmann und S i e sind Formalisten! (Bravo!) Und wie sagt Seine Majestät in seinem Handbillete vom 7. November 1865: „Ich habe in meinem Manifeste und dem dasselbe begleitenden Patente vom 20. September 1865 den Weg bezeichnet, welchen Meine Regierung zu betreten hat, um dauernde Grundlagen für eine Verfassung des Reiches zu gewinnen, welche die Monarchie in ihrem einheitlichen Bestände .... zu sichern geeignet ist". Wieder ist die Verfassung garantirt, ausdrücklich die Nothwendigkeit der Einheit des Reiches und die Eigenthümlichkeit der Königreiche und Länder betont, ausdrücklich ist das Manifest als Staatsact bezeichnet, dieses coiiftatirc ich aus diesem A. h. Handschreiben. — Ich. übergehe nun nach diesem zur Prüfung der materiellen Erwägungen. Da sagt der erste Erwägungsact, daß die Landesverfassung bedroht ist, und daß aus Pflicht der Selbsterhaltung eine Manifestation der Besorgnisse kundgegeben werden mußte. — Mit welchen Worten des Manifestes, meine Herren, zeigen Sie mir, ist die Landesverfassung bedroht? Ist nicht ausdrücklich darin gesagt, daß den legalen Vertretungen der Königreiche und Länder die Beschlüsse des Königreiches Ungarn und Croatien werden vorgelegt werden; ist nicht damit gewissermaßen in Richtung des §. 19 der L. O. ausdrücklich unser Wirkungskreis erweitert? Und Sie, meine Herren, sagen: Die Landtage sind in ihrer Eristenz bedroht? Warum sitzen wir denn hier? (Heiterkeit.) Wäre cs Sr. Majestät nicht möglich gewesen, nach Sistirung des Februarstatutes auch die Landtage aufzulösen? Vielleicht, meine Herren, — ich hätte es gethan, es wäre das das Klügere gewesen. Ich hätte sie aufgelöst und hätte neue Vertretungen zur Beurtheilung jener staatsrechtlichen Fragen gewählt, welche einen Ausgleich nach gesunden Principien der nationalen Eigenthümlichkeit hätten zu Stande bringen sollen. (Bravo, Bravo!) Ich hätte das gethan, weil'im Februarstatute auch jenes Wesen ist, welches die Vertretung in ihrer Majorität und Minorität unrichtig gegenüber dem wahren Verhältnisse im Lande darstellt. Meine Herren, Sie sagen, daß die Landtage bedroht sind! Sehen Sie daS Octoberdiplom an, und da werden Sie finden, daß die Landtage als Universalerben jenes früher absoluten Rechtes der Gesetzgebung von Sr. Majestät eingesetzt sind. Sie sind Universalerben und der weitere Reichs-rath, er ist der große Legatar. Nicht der Reichsrath hat die Erbschaft angetreten, sondern die Landtage, also mußte jenes Statut, welches zur Verwirklichung des Octvber-diplomS gegeben worden ist, auch den Landtagen die vorzüglichste Wirkungssphäre einräumen. WaS ist aber mit dem Februarstatut geschehen? Ist nicht durch das Februarstatut gerade der Landtag in jener Macht, welche nach dem Octoberdiplom ihm zustand und ihm hätte gegeben werden sollen, beschränkt und begrenzt worben? Und das Septembermanifest, meine Herren, spielt an, die Landtage mit diesen Attributen deS Octoberdi-ploms wieder auszustatten, ihnen jene Sphäre zu geben, welche ihnen gebührt, und Sie sagen, meine Herren, die Landtage seien durch das Manifest bedroht und gefährdet ! Wie übrigens kommen gerade Sie zu dieser Klage für die Eristenz der Landtage? Sie bestreiten ja eben, daß dieselben für staatsrechtliche Fragen competent seien! Wie kommen denn Sie zu klagen, daß die Landtage gefährdet sind, Sie, die Sie immer für die Februarver-sassung sprechen, und die Februarverfassung ist eS, welche die Landtage gegenüber dem Octoberdiplom beschränkt. Sie haben also keinen Grund und kein Recht zu klagen. Mir scheint ferner, daß Ihnen auch bei dieser wichtigen Erwägung daS unterlaufen ist, was Dr. Bleiweis früher erwähnt hat, und dessen sich vorzüglich ein französischer Minister bedient hat, der da verschwieg, was er gedacht, und sprach, was er nicht dachte; mir scheint, meine Herren, daß Sie keinen Grund und kein aufrichtiges Gefühl hatten (Oho! auf der Linken), als Sie sagten, die Landtage seien bedroht. Diese Erwägung also, welche sich auf das Landeswohl beziehen soll, und das allein nach §. 19 zu besprechen ist, ist ganz unbegründet. Sie sagen ferner, daß das Grundgesetz über die Februarverfassung und mittelbar das Diplom vom 20. October sistirt sei. Da entsteht nun die Frage nach der Geschichte, dem Bestände, dem Werthe und der Durchführung dieser Grundsätze. Wiewohl ich schon heute soviel darüber gesprochen habe, so möchte ich doch noch zur Unterscheidung des Octoberdiploms von der Februarver-sassung jenes Allerwichtigste anführen, daß das Octoberdiplom, welches aus eigener Machtvollkommenheit des Kaisers als freies Geschenk hingegeben worden ist, keine Octroirung möglich war, daher nach dem Octoberdiplome so gut wie die Goluchowskischen Statute auch das Februar-Statut octroirt ist, daß also das Februarstatut in keiner Beziehung auf derselben Linie wie das Octoberdiplom steht, und wenn, meine Herren, Sie sich aus dem Boden der Rechtscontinuität vereinigen wollen, so muß ich staunen, daß Sie nicht zwischen dem Octoberdiplom und Februarpatente die Goluchowskischen Statute als Devolutivtitel aufgenommen haben; denn so gut, meine Herren, waren diese Statute ohne Vereinbarung mit dem Landtage von Sr. Majestät gegeben, eben so gut als das Februarstatut, und dort, meine Herren, gründen Sie Ihre Rechtscontinuität. Meine Rechtscontinuität aber, und die meiner Gesinnungsgenossen ist im Octoberdiplome, im September-manifeste und dem, was weiter folgt, weil wir das Octroi übergehen — wir lieben nicht Octroi's, und sind überzeugt, daß Seine Majestät der Kaiser nicht das jetzt ausgesprochene Princip verlassen wolle, daß nur durch freie Vereinbarung mit den Völkern eine Verfassung gegeben werde, welche mit allen Interessen übereinstimme, so daß die Goluchowskischen und Schmerling'schen Statute ganz verschwinden werden, als wenn sie nie dagewesen wären. (Bravo! dobro!) Meine Herren, nur auf dem Wege der Vereinbcck rung, nach dem Septembermanifeste ist es möglich, die Rechtscontinuität zu erlangen und erst die Verfassung, die wir nach dem Octoberdiplome und dem Septembermanifeste erlangen werden, sie ist der erste Ast der Rechts-continuität aus dem Stamme des Octoberdiplomes. Aber nicht bloß, meine Herren! die Umkehr von der Octroirung zum Rechte, sondern auch die bedrängte Wohlfahrt des Staates, die salus reipublicae, hat es unumgänglich nothwendig gemacht, daß unser fürsorgender Herr und Kaiser endlich Oesterreich von dem Abgrunde abgezogen, um demselben eine Verfassung zu geben, an welcher alle Völker Theil nehmen können. Denn, wenn ein Theil der Länder daran Theil nimmt, ein anderer Theil, und besonders die ganze östliche Hälfte, nicht Theil nimmt, und dieses solche Rückwirkungen in der Consequenz, in der Richtung der ganzen Wohlfahrt des Staates übt, dann ist es wohl bedenklich, den Staat in dieser Lage weiter zu belassen, bloß damit das Februar - Statut seine Rechte habe. Uebrigens, meine Herren! muß ich bemerken, daß das Februar-Statut ja niemals faktisch oder auch nur rechtlich als solches je in seine ganze Wirksamkeit getreten ist, faktisch nicht, weil eben die Ungarn, Kroaten und Venetianer und später die Böhmen nicht daran Theil genommen haben, und rechtlich nicht, weil für die Venetianer noch nie die Möglichkeit geboten, nie der rechtliche Versuch gemacht worden war, in den Reichsrath einzutreten. Nachdem aber die Verfassung für das ganze Reich gegeben worden ist, so ist diese Verfassung vom 26. Februar auch niemals zur Wirksamkeit, zur Thätigkeit gekommen. Weil aber, meine Herren! dies nicht geschah, weil das nicht durchführbar war, weil die Nolkswirthschaft, weil die Finanzverhältnisse darunter gelitten haben, weil die Stcuerrückstände wuchsen, weil die Stimmung im ganzen Reiche, und endlich auch die Opposition im Reichs-rathc allgemein gegen den Träger und Vater der Verfassung immer lauter wurde, da war es ja natürlich, meine Herren! daß der Grund fallen, und daß Seine Majestät der Kaiser Bedacht nehmen mußte, auf die Ansprüche der Majorität außer dem Hause, welche Oesterreich zu con-stituiren im Stande sind, zu achten. Eö ist natürlich, daß endlich der ministerielle Absolutismus, die konstitutionelle Centralisation und die parlamentarische Majorität ihr Ende gefunden haben, und ich hoffe, damit endlich auch der deutsche Hegemonismus. (Bravo!) Die dritte Erwägung, meine Herren! ist, daß dieser Landtag verkürzt werde durch seine Abgeordneten im Reichsrathe an der Gesetzgebung Theil zu nehmen. Allerdings, meine Herren! wird die Regierung für kurze Zeit, bis auf dem Wege des September-Manifestes eine Verfassung für das Reich mit den Völkern vereinbart werden wird, in der Lage sein, selbst in dringenden Verhältnissen Gesetze zu erlassen, kurz das Reich zu regieren. Ich frage Sie aber, meine Herren! ob der §. 13, den ich schon früher erwähnt habe, nicht der früheren Regierung Anlaß dazu gegeben hat, und ob dieser Paragraph nicht dazu benützt worden ist, trotz der Nichtststirung, dennoch Gesetze solcher Art zu geben, deren Erlassung nach der Einführung des Reichsrathes diesem zustand. Ist eS nicht ein Vertrauen erweckendes Zeichen, daß die gegenwärtige Regierung Seiner Majestät des Kaisers sich nicht des §. 13 bedient hat, um inzwischen Gesetze zu geben, sondern daß sie den §. 13 verschmähend aus allgemeiner Rücksicht für das Staatswohl und bloß aus der Nothwendigkeit, bis die Verfassung hergestellt ist, die Gesetze, welche dem Staate nothwendig sind, erlassen will? Ich bin aber fest überzeugt, meine Herren, daß diese Zeit der reichsräthlichcn Sistirung wahrlich dem Staate nicht solchen Schaden bringt, als die Dauer des Februar-statutes solchen zum mindesten vom Staate nicht abzuwenden gewußt hat, unk nicht abwenden konnte, und daß diese Gesetze, welche inzwischen crstießcn werden, so gewiß auch die Wohlfahrt des Reiches befördern werden, als jene Steuererhöhungen und Gcbührengesctze, welche wir für Ein Jahr annehmen mußten, und somit für alle weitern Jahre votirt wurden. (Bravo, Bravo!) Aber wie sonderbar, meine Herren, nimmt sich diese eigenthümliche Klage aus. Sie haben im Reichsrathe niemals etwas von den Landtagen wissen wollen. Sie haben immer gesagt: hier sind die Vertreter des Reiches. Nun sprechen Sie aber, daß die Landtage durch die Sistirung in so ferne verkürzt sind, als die Landtage seine Boten hingesendet. (Bravo, Bravo!) Sie sehen also, daß diese Erwägung ebenfalls auf keiner richtigen Grundlage beruht. Die weitere Erwägung, daß die Februarversassung Unvollkommenheiten habe, diese Erwägung, daß sie unvollkommen wäre, diese ist von Ihnen eingestanden. Sie sind die eifrigsten Vertreter und Vertheidiger der Verfassung und Sie gestehen das selbst, das ist also unzweifelhaft. (Heiterkeit.) Bei einer solchen Anerkennung aber und bei dem Umstande, daß die Feberuarverfassung von der Majorität der österreichischen Völker nicht acccptirt wurde, daß sie nicht durchgeführt werden konnte, daß sie jeden Ausgleich zwischen Ungarn und Croatien unmöglich machte, daß sie die Einigkeit Oesterreichs hintangchalten hat, daß sie das Gebrechen der entschiedensten Centralisation in sich trug, und auch den Wurm des Todes, den §. 13 in sich birgt, bei solchen festgestellten Umständen, bei Ihrem bezüglichen Geständnisse ist cs auch eine Unmöglichkeit, daß die Februarverfassung dennoch auf gesunder Grundlage und lebenskräftigen Principien beruhen solle. Wie kann, meine Herren, eine solche Verfassung aus lebenskräftigen und gesunden Principien stehen, wenn sic gegen das October-diplom, die wahre gesetzliche Grundlage, octroirt worden ist, wenn sie sich gar nicht entwickeln konnte, wenn sie die österreichischen Völker nicht stützen wollten, sondern ihr immer mehr Widerstand entgegen brachten, und sie nicht mehr im Stande war, Widerstand zu leisten, bis sie fiel. Ist das lebenskräftig? ist daö eine gesunde Grundlage? Am allerwenigsten aber, meine Herren, können Sie behaupten, daß diese Verfassung Gelegenheit gegeben hätte, daß die Eigenthümlichkeiten der Monarchie, die Eigenthümlichkeiten der Rechtsverhältnisse und Nationalitäten gepflegt und cnltivirt werden. Ich kann gar nicht diesen Umstand besprechen, denn ich glaube nicht, meine Herren, daß es Ihnen Ernst mit dieser Bemerkung war; aber so viel sage ich doch (Abg. Kromer: Es ist zu viel, hier scherzt Niemand, cs war voller Ernst.) Nun, meine Herren, wenn es Ihnen Ernst war, so bitte ich mir zu sagen, wie diese Verfassung, welche Sie als diejenige ansehen, welche den Eigenthümlichkeiten Oesterreichs entspricht, wie diese Verfassung nun den Staatsrechten Ungarns, den Staatörechten CroatienS, den eigenthümlichen Rechten Böhmens und den verschiedenen Nationalitäten, wie sie für die Nation, welche dieses Land bewohnt, für das slovcnische Volk gerecht geworden ist? Konnten wir das der Regierung anempfohlene Schul-programm zur Durchführung bringen, ungeachtet Ritter v. Schmerling cs mir sagte, dieses Schulprogramm ist klug, mäßig, politisch, durchführbar, und ich werde dem Referenten auftragen, dieses durchzuführen. Konnten wir nach dieser Verfassung nur dieses Programm durchsetzen? Haben wir, um es zu erreichen, in diesem Landtage vielleicht solche Beschlüsse zu Stande bringen können? War nicht Schmerlings Einfluß auf allen Seiten? Haben wir dieses kleine Land und dessen Volk, dem wir angehören, in seinen Rechten schützen können, in seiner Eigenthümlichkeit, geschweige erst, daß sich die Königreiche jenseits der Leitha, Ungarn und Croatien, sich hätten einfügen können, in das staatsrechtliche Verhältniß, in die Sphäre der Februarverfassung? (Dobro, dobro!) Beweisen Sie dieses, dann werde ich glauben, daß cs Ihnen Ernst war mit dieser Erwägung. Ich bezweifle nicht Ihren sittlichen Ernst, aber ich bezweifle, daß die Erwägungen diesem gemäß richtig gestellt worden sind, daß die Eigenthümlichkeiten Oesterreichs durch die Februarverfassung hinlänglich gewahrt worden sind. Dann sagen Sie, meine Herren, daß diese Verfassung besserungsfähig, und besserungsbedürftig . ist. Sie sprechen aber dem Landtage das Stimmrecht in staatsrechtlichen Fragen ab, und sagen, daß nur der Reichörath ein maßgebendes Votum abzugeben habe. Das ist, meine Herren, der eigentliche Punkt, auf welchem sich unsere Differenz am meisten zeigt. Sie, meine Herren, sagen, daß die Februarverfassung die Mittel und Wege an die Hand gebe zu den erforderlichen Vereinbarungen und Aenderungen. In der Wahl der Mittel, meine Herren, da gehen wir ganz vorzüglich auseinander. Was die Aenderung der Februarverfaffung auf ihrem eigenen Boden betrifft, so muß ich mir die Freiheit nehmen, die bezüglichen Paragraphs der Fcbruarvcr-faffung her zu nehmen, und Ihnen vorzuführen. Es ist §. 14 der Februarverfassung, welcher dahin lautet: „daß zur Abänderung der Februarverfassung zwei Drittel der Majorität des RcichsralhcS unumgänglich nothwendig ist". Welcher ist dann dieser Reichörath nun? Paragraph 9 spricht von der alljährlichen Berufung des „ReichSrathes", ohne Zusatz; §. 10 staiuirt den Wirkungskreis des Gesammtreichsrathcs. §. 11 statute die Wirksamkeit des engeren Rcichsratbcs. Die Februarverfaffung ist für daS ganze Reich ge-eben worden, mit alleiniger aber sehr inconstttülioneller lusnahmc, die das Octoberdiplom nicht hat, mit Ausnahme der Militärgrenze. Wenn nun also die Februarverfasjung für das ganze Reich gegeben worden ist, dann ist zur Abänderung der Verfassung wohl kein anderer Reichörath verstanden, als der weitere, nämlich der Gesammtreichsrath; denn der engere RcichSrath hat sich nur mit solchen Gegenständen zu befassen, nach §. 11, welche den Ländern diesseits der Leitha gemeinsam sind, und bisher gemeinsam behandelt wurden. Ist aber, meine Herren! ein, Reichsrath dieser Art, ist ein Gesammtreichsrath je zu Stande gekommen? Haben Sic, meine Herren, nach deni Auöspruchc Ungarns und CroatienS, Aussicht, daß der weitere Reichsrath zu Stande kömmt? Rein! Also, meine Herren, Die wollen mit einem fingirten de jure und de facto nicht bestehenden und nicht zu Stande gekommenen Reichsrath, mit einem non ens die Aenderung der Februarverfassung zu Stande bringen? (Rufe: Ganz richtig!) Ich bitte, meine Herren, mich des Gegentheils zu belehren, ich spreche meine Ansicht aus, zeigen Sie, daß dem nicht so ist, nun. wenn die Gründe acccptabcl sind, können wir vielleicht unsere Ansicht corrigiren. Sie, meine Herren, sind also auf jener abschüssigen Bahn, auf welcher Schmerling sich so viele Jahre befand (Heiterkeit). Sie wollen die Verfassung ändern!, mittelst der Februarverfassimg, während der frühere Slaatsmini- ster so viele Jahre „wartete", bis die Völker kommen würden, um die Februarverfassung abzuändern. Ob Sie das int Stande sein werden, daran zweifle ich wohl. Sie sind das um so weniger im Stande, als Sie in zweiter Linie stehen; eö muß ein Zustand hervorgebracht werden, welchen der vorige Staalsminister tendirte, nämlich ein Gesammtreichsrath; dann erst kann die Frage auf Aenderung der Verfassung zur Sprache kommen. Man ist vom Ziele weiter gerückt mit der Aenderung der Verfassung als mit der Durchführung. (Dobro! Bravo!) Ist das natürlich? Auf diesem Wege beharren, heißt das ganze Reich zur Stagnation, zum Tode verurtheilen, und daraus ergeben sich solche Verhältnisse, solche volkswirth-schaftliche Nachtheile, wie wir sie erlebt haben, in dieser Stagnation kann aber daö Reich nicht mehr ausharren. DaS Reich muß sehen, wie eö zur Thätigkeit kommt auf den verschiedenen Gebieten des Wissens, der Industrie und überhaupt der Volkswirthschaft. Sie sagen, der Landtag ist nicht berechtiget zur Beurtheilung der staatsrechtlichen Fragen und doch haben die Stände dieses Landes vom Kaiser Carl dem VI. die pragmatische Sanction zur Beurtheilung und Annahme erhalten ; wir, die wir aus dem Volke stammen, die wir nicht Nachkömmlinge jener ehrwürdigen Stände sind, welche manches Gute für das Land gethan haben, lassen uns nicht nehmen, daß die Landtage berechtiget sind, zur Beurtheilung staatsrechtlicher Fragen. Wie können Sic, meine Herren, wenn Sie sagen, daß der Landtag nicht berechtiget ist zu staatsrechtlichen Fragen, wie können Sie dann glauben, daß die Landtage durch das September-Patent gefährdet sind, welches uns auf diesen Boden wieder stellen soll. So bleibt nur noch der letzte Punkt übrig, das ist die Erwägung der Nothwendigkeit eines Ausgleiches mit Ungarn und Crvatien. Ja, meine Herren, wenn eine Vereinbarung unumgänglich nothwendig ist, so ist sie nothwendig mit diesen Ländern. Ich sage, gewiß jeder von uns hat den innigsten Wunsch, daß wir nach diesem Ziele streben, und cs endlich erreichen, welches unumgänglich nothwendig ist, daß das Reich blühe und jene Machtstellung erlange, die ihm gebührt, als Reich der Reiche, als Staat der Völker, welche es eingenommen hat und immer einnehmen wird, je mehr sich diese einzelnen Reiche und einzelnen Völker ausbilden und kräftigen werden. Ich wünsche, daß dieses geschehe; aber ich frage, ist cS möglich, dieses Ziel zu erreichen mit der Februar-Verfassung, welche Ungarn absolut nickt annehmen will. Warten wir übrigens noch, der ungarische und croatische Landtag wird sich darüber wieder auszusprechen haben. Wollte (Sott, daß Sie richtig prophezeit haben, wenn Sie sagen, daß Ungarn und Croatien dieselbe annehmen, mir aber scheint, daß die Februar-Verfassung in der gegenwärtigen Form von Ungarn und Croatien nicht angenommen wird, und so füglich jene Körperschaft nicht zu Stande gebracht werden wird, welche Sie, meine Herren, alö die berechtigte ansehen, welche die Februar-Verfassung abändern kann. Nur auf Grund des Octobcrdiploms und am Wege des September-Manifestes ist ein Ausgleich aller Königreiche und Länder möglich. So, meine Herren, glaube ich alle Erwägungen gründlich widerlegt zu haben. Habe ich aber die Erwägungen Und Gründe widerlegt, dann versteht es sich von selbst, daß Ihre Adresse auf unrichtigen Voraussetzungen beruht. Ich sollte noch die ganze Adresse durchgehen. Aber ich glaube, wo der Boden fällt, fällt auch das Gebäude; nur Etwas muß ich gegen Ihre Adresse doch vorbringen. Ich muß constatircn, daß ich negire, daß ich gemäß gemachter Erfahrung den Werth der Februar-Verfassung so anerkennen soll, als ich ihn einst anerkannt hätte, ich negire , daß ich nicht im Rechte wäre, den Werth der Februar-Verfassung nach den gemachten Erfahrungen festzustellen, gegenüber dein Octoberdiplome und dem von Seiner Majestät dem Kaiser vorgezeichneten Wege des Manifestes, auf welchem wir zur Verfassung kommen können. Ich für meine Person negire und hoffe aber auch, meine Gesinnungsgenossen, daß durch das September-Manifest diesem Lande Krain, dem Landeswohle ein Nachtheil zugeführt worden ist, daß die Rückwirkung des September - Manifestes das Land Krain irgendwie gefährde, daß sie diesen Landtag in seinen Rechten und Befugnissen beschränke und constatire daher, daß diese Befürchtungen nicht vorhanden sind, um an Seine Majestät eine solche Adresse zu senden, welche Sie hier vorgelegt haben. Wenn cs sich erwiesen hat, daß sowohl die speziellen Gründe, die Sie rücksichtlich des Landes aufgestellt haben, wenn es sich gezeigt hat, daß die allgemeinen Gründe rücksichllich des Verfassungslebens im ganzen Staate nicht der Art sind, ivie Sie dieselben vorgebracht haben, wenn es sich gezeigt hat, daß Oesterreich ganz andere Intentionen zu hegen hat, um eine Verfassung zu vereinbaren, dann frage ich wohl um den Causalnerus dieser Adresse, welche heute vorgetragen wurde. Die Bausteine dieser Adresse, meine Herren, sind centralistische und dualistische Ideen, je nach Maßgabe die einen oder die anderen zum Nachtheile der nicht deutschen Stämme besser und leichter durchzuführen sein werden. (Dobro, dobro !) Die Bauherrn sind die Wortführer des sistirten Reichsrathes und der sie versammelnde, der sie zur Cooperation führende Geist ist die Präpotenz der deutschen Nation über die andern. (Dobro!) Ich bedauere nur eines, meine Herren, daß die Vertreter dieses Volkes diese Aufgabe in die Hand genommen haben, welche Sie bisher bis zur Eröffnung der Landtage der Regierung in die Schuhe geschoben haben. So oft wir klagten, war immer die Sprache, wir wollen auch nichts, wir wollen euerer Nationalität gerecht werden, wir wollen euch unterstützen in euer» Anträgen, nur die Regierung hat die Absicht die Völker gegen einander zu hetzen, um dann im Trüben zu fischen. Nun, meine Herren! eS ist in andern Landtagen offen ausgesprochen worden, das, was hier verheimlichet wird, cs ist den Adressen der Geist aufgeprägt und ausdrücklich ausgesprochen worden, daß dies der Geist deS deutschen Volkes ist, welcher sich in der Hegemonie Oesterreichs erhalten will. Das, meine Herren, ist die Fährte zur Quelle, zum Ursprünge dieser Adresse, und wenn Sie, meine Herren, es auch erreichen, daß Sie diese Adresse vor die Stufen des Allerhöchsten Thrones bringen, dann rufen wir Ihnen zu: Das slovcnische Volk im Lande Krain nimmt nicht an der Adresse Theil, cs wird hören auf diese Worte und wird antworten, wie die Stadt Laibach durch ihre volksthümliche Vertretung im Gemeinderathe einen ganz andern Beschluß, gefaßt hat (Dobro, dobro!), und ich muß daher, wenn cs Ihnen gelingt, diese Adresse vor Seine Majestät den Kaiser zu bringen, auch den Wunsch aussprechen, daß die Regierung Seiner Majestät prüfen wolle, was wir hier gesprochen haben, auf daß sie höre, daß es auch noch andere Gesinnungen, andere Wünsche in diesem Landtage gibt, als die, welche durch die vorhandene Majorität desselben sich zum Beschlusse aufschwingen wollen. Ich schließe aber, um Ihnen zu zeigen, wie ich dieses Manifest betrachte, mit den Worten: es lebe Oesterreich, es lebe der Kaiser! (Dobro, dobro! Živio! lebhafter Beifall im Zuhörerraume.) Präsident: Ich unterbreche die Sitzung auf einige Minuten. (Die Sitzung wird um 12 Uhr 48 Minuten unterbrochen. Nach Wiederaufnahme derselben um 1 Uhr.) Präsident: Herr Dr. Suppan hat das Wort für den Antrag des Grafen Auersperg. Abg. Dr. Suppan: Der Gegenstand, der uns heute beschäftigt, ist allerdings, wie der Herr Vorredner bemerkt hat, ein sehr gewichtiger. Dcmungeachtet werde ich mir nicht erlauben, die Geduld des hohen Hauses lange in Anspruch zu nehmen, indem seit dem 20. September d. I. dieser Gegenstand schon so vielfach erörtert worden ist, daß sich wohl in Jedem schon seine besondere Ueberzeugung wird gebildet haben, ob er den mit dem erwähnten Patente eingeschlagenen Weg als einen zweckmäßigen, als einen richtigen, oder als einen gefahrvollen Weg anzusehen habe. Ich muß dem Herrn Vorredner vor Allem in dem entgegentreten, daß er in seiner ganzen Rede lediglich das Allerhöchste Manifest vom 20. September d. I. im Auge hatte. Der Ausschuß hat auf das Allerhöchste Manifest nach den konstitutionellen Grundsätzen, nach denen die Person Seiner Majestät des Kaisers außer aller Debatte zu bleiben hat, keine Rücksicht genommen. Gegenstand seiner Erwägungen war lediglich das Patent, lediglich das Gesetz, welches erlassen worden ist, und welches von den verantwortlichen Ministern gegengezeichnet wurde. Wir müssen daher auch auf das Entschiedenste gegen die Anschauung des Herrn Vorredners protestiren, als ob sich die Manifestation, welche vom Ausschüsse beantragt wurde, von der Person Seiner Majestät nicht trennen lasse. Wäre dies der Fall, so könnte kein Gesetz beanständet, cs könnte eine Abänderung keines einzigen Gesetzes beantragt werden, (v. Wurzbach: Richtig!) Denn jedes Gesetz erhält die Sanction Seiner Majestät, und nach diesem Grundsätze wäre es auch mit dem Constitutionalismus für immer vorüber. Der Herr Vorredner hat vor Allem die Kompetenz des Landtages in Zweifel gezogen, er findet es als zweifelhaft, ob nach dem §. 19 der Landesordnung der Landtag auch über Staatsgrundgesetze Anträge zu stellen berechtigt sei. Allein er war es ja, welcher das betreffende Staatsgrundgesetz, wenn man cs als Gesetz aufstellt, nämlich das Patent vom 20. September d. I. zum Gegenstände einer Vertrauens-Adresse machen wollte, indem er in dieser Richtung den Antrag des Dr. Bleiweis unterstützte. Wenn der hohe Landtag nun aus dem Berichte des Ausschusses eine andere Anschauung gewinnen sollte, als jene, die Dr. Toman dargelegt hat, so wird es ihm wohl ebenso gut zustehen, nach §. 19 der Landesordnung seine Bcsorgniß auszusprechen, als es ihm zugekommen wäre, seine Zustimmung zu diesem Acte zu erkennen zu geben. Der Herr Vorredner hat es für sonderbar erachtet, daß der Ausschuß in seinem Berichte auf die besondern Rückwirkungen hindeutet, welche das September - Patent auf das Wohldes Landes hervorgebracht habe, und glaubt, es sei gar nicht möglich, derartige ungünstige Rückwirkungen namhaft zu machen. Allein, übt der Stillstand in der Gesetzgebung in allen jenen Theilen, welche durch die Sistirung des Vcr-fassungslcbens hervorgerufen wurde, übt dieser Zustand nicht eine derartige Rückwirkung auf das Wohl des Landes ans, daß wir mit gerechten Besorgnissen einem längeren derartigen Zustande entgegen sehen müssen? Herr Dr. Toman weist darauf hin, daß die Thätigkeit des Landtages in frühern Sessionen keine großen Früchte getragen habe, und fragt namentlich, ob wir den Provinzial-Fond zurückerhalten oder ein Acguivalent dafür zugesprochen erhalten haben. Allein, so wenig als dieser Umstand mit der Ver-sassungs - Frage überhaupt im Zusammenhange steht, da dieses überhaupt von der jeweiligen Zusammensetzung des Ministeriums abhängt, so ist es doch gerade in der Frage des Provinzialfvndcs bemerkenSwerth, daß wir durch die Sistirung der Verfassung wenigstens in keiner Weise besser gestellt sind, indem wir seit diesem Zeitpunkte zur Kenntniß gelangt sind, welche Anschauungen die gegenwärtige Regierung über die Ansprüche des Landes in dieser Frage habe. Herr Dr. Toman, indem er auf das Mcritorische des Ausschuß-Berichtes einging, hebt vor Allem die Wichtigkeit des October-Diploms hervor, und er glaubt, daß dadurch, daß in dem Patente vom 20. September d. I. das October-Diplom neuerlich gewährleistet und zugleich ausgesprochen wurde, daß die dort garantirte Mitwirkung der Vertretung in Gesetzgebungs - Sachen als eine beschließende aufzufassen fei, daß dadurch gegenüber dem Februar-Patente ein großer Vortheil errungen wurde. Nach meiner Anschauung ist die Ansicht eine vollkommen unrichtige, als ob nicht durch das Februar-Patent gleichfalls eine beschließende Mitwirkung dcö Reichsrathes vorausgesetzt und angenommen worden sei. Ich bin natürlich nicht in der Lage, zu wissen, in welcher Richtung sich der frühere Staats - Minister diesfalls ausgesprochen hat, allein §. 12 des Februar-Patentes, wornach zu jedem Gesetze die Uebereinstimmung der beiden Häuser des ReichratheS nothwendig ist, scheint mir klar darzuthun, daß durch das Februar-Patent diese Mitwirkung als eine beschließende bereits verfügt worden sei, und gerade weil das Februar-Patent dasjenige ist, welches das constitutionellc Princip zum bestimmten Ausdruck brachte, gerade deshalb haben wir volle Ursache dasselbe im Werthe hoch zu halten. Es ist durch Herrn Dr. Toman uns der Vorwurf gemacht worden, als wollten wir der Form das Wesen opfern. Dieser Vorwurf ist ein vollkommen unberechtigter. Ich muß an den Herrn Vorsitzenden das Ersuchen stellen, meinen Vortrag einen Augenblick unterbrechen zu dürfen . . . Abg. Dr. Toman: Herr Präsident! Ich möchte überhaupt um Etwas bitten. Ich habe heute früher die Erfahrung gemacht, daß, wenn man sich erhebt, man in eine solche Temperatur kömmt, daß eS nicht möglich ist, zu sprechen (Dr. Blei- weis: Schluß der Sitzung!), nämlich in eine Temperatur, in welcher Niemand seine Gesundheit erhalten kann. Ich trage auf Schluß der Sitzung an. Präsident: Das h. Haus hat darüber zu entscheiden. Jene Herren, welche mit dem Schluffe der Sitzung einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist nicht genehmigt. Es kömmt nun der folgende Redner. Abg. Svetec hat das Wort. Abg. Dr. Costa: Nein! Wenn der Herr Vorredner das Ersuchen gestellt hak, einige Augenblicke seinen Vortrag unterbrechen zu dürfen, so müssen wir warten, das, glaube ich, ist geschäftsordnungsmäßig. Präsident: Er kann aber auch längere Zeit ausbleiben. Es wurde deshalb der Schluß der Sitzung beantragt. Ich will aber die Sitzung auf einige Minuten unterbrechen, bis der Herr Redner zurückkömmt. (Die Sitzung wird unterbrochen. Nach Wiederaufnahme derselben) Präsident: Herr Dr. Snppan verzichtet ans das Wort; es hat demnach der Abg. Herr Svetec das Wort. Abg. Svetec: Die geehrten Herren Vorredner, Dr. Bleiweis und Dr. Toman, haben den Gegenstand bereits so vielseitig und so gründlich erörtert, daß cs wirklich eine schwere Mühe ist, noch neue Gesichtspunkte zu finden, und daß mir fast nur übrig bleibt, eine bloße Nachlese zu halten. Vor Allem freut es mich, das zu constatircn, daß die vorliegende Adresse wenigstens dieses Gute hat, zur Klärung der Sache beigetragen zu haben. Die vorliegende Adresse bringt zwei Dinge zum unzweifelhaften Ansdrucke: erstens ein Mißtrauensvotum gegen die gegenwärtige Regierung, und Zweitens die Bitte um unveränderte Wiederherstellung der Februarverfassung. Es ist gut, daß wir wissen, was unsere Parteigeg-ner denken und was sic anstreben, weil uns dadurch die Möglichkeit geboten ist, ü>em gegenüber unseren Standpunkt einzunehmen. ES wird nun vielleicht sich noch der Mühe lohnen, auch die Gründe näher anzusehen, aus denen die Adresse diese Gesichtspunkte aufgenommen zu haben scheint. Die Adresse stützt vor Allem ihr Mißtrauensvotum darauf, daß das September-Manifest mit dem ersten Artikel dcS Oc-tobcrdiploms im Widersprüche steht. Es freut mich, daß endlich auch unsere deutschen Gegner auf den Boden des Octobcrdiploms sich stellen, es freut mich, daß das Octo-berdiplom, welches von den Slaven stets sehr hoch gehalten wurde, endlich auch in den Augen ihrer Gegner einen Werth gewonnen hat (Gut! Bravo! im Centrum. Eine Stimme: Hört!), aber bedauern muß ich, daß unsere Gegner diesfalls nicht ganz consequent sind; sie sprechen nämlich das Octobcrdiplom und das Februarstatut in einem Athemzuge aus, als wenn diese Gesetze dieselbe gesetzliche Grundlage hätten, als wenn sie mit einander identisch wären. Allein, meine Herren, darin liegt eben der Irrthum, jener Irrthum, welcher einer Sündfluth gleicht, die die deutschen Länder überschwemmt zu haben scheint, einer Sündfluth, von der ein ungarisches Blatt trefflich bemerkt, daß sie bereits jene Höhe zu erreichen droht, die sonst der Hort der Wahrheit zu sein pflegte. Meine Herren! nicht erst am 20. September l. I. konnte von der Regierung durch Erlassung eines neuen Gesetzes gegen das Octoberdiplom verstoßen werden, nein! dies konnte schon am 21. October 1860 geschehen, und es geschah am 26. Februar 1861. (Dobro!) Das Octoberdiplom enthält richtig im Artikel I. die Erklärung des Monarchen, daß er von nun an ohne gesetzliche Mitwirkung des Landtages beziehungsweise deö ReichsralheS keine Gesetze mehr geben werde. Wie kommt die Regierung am 26. Februar 1861 auf einmal dazu einseitig Gesetze zu erlasse», die sie überdies für unveränderliche Staatsgrundgesetze erklärt? (Dr. Toman und Rufe im Publikum: Sehr gut!) Meine Herren, daß dieses geschehen ist, ist ein Fehler begangen worden, der sich an Oesterreich bitter gerächt hat, es ist ein Fehler begangen worden, welcher einen fünfjährigen Scheinconstitntionalismus, welcher alle jene Bedrängnisse zur Folge hatte, die die Finanzkräfte des Reiches erschöpften, den Credit Oesterreichs auf eine Null reduzirten und eine förmliche Stagnation in der Entwicklung der Volkswirthschaft, deö Staatsrechtes und der Freiheit nach sich gezogen hat. (Dr. Toman: Sehr gut!) Sie werden mir vielleicht einwenden, das Februarstatut war ja die bloße Durchführung deSOctoberdiploms; das, meine Herren, ist nicht richtig. Das Febrnarstatut enthält Bestimmtlngen, von denen im Octoberdiplom keine Spur zu finden ist. Ich erinnere an die Institution deö Herrenhauses, ich erinnere an den §. 13, an die Scheidung der Competenz der Landtage und des engeren Reichsrathes. (Dr. Toman: Sehr richtig!) Von allen diesen Bestimmungen finden Sie im Octoberdiplom keine Spur. Wie kommt nun die Regierung dazu, am 26. Februar 1861 ein solches Gesetz, welches diese Bestimmungen enthält, zu erlassen? Sie werden mir vielleicht einwenden, das Febrnarstatut sei dadurch, daß eö von mehreren Landtagen faktisch angenommen wurde, in Rechtskraft erwachsen und habe Gesetzeskraft erhalten. Auch daö, meine Herren, muß ich bestreiten. Erstens ist es nicht richtig, daß das Statut von allen Landtagen angenommen worden wäre. Dies brauche ich nicht zu beweisen, weil daö eine offenkundige Thatsache ist. Es ist nämlich von Ungarn, Croatien und Venetien gar nicht angenommen worden; wenn sie die faktische Annahme als die Quelle des Rechtes ansehen, so müssen Sie mir dann auch zugeben, daß das Februarstatut für diese Länder eine Rechtskraft nicht erlangen konnte. Allein, meine Herren, das Febrnarstatut enthält Befugnisse, welche der Hauptsache nach nur mit Rücksicht auf das ganze Reich ausgeübt werden können. Nachdem aber, ich glaube Sie haben mir das zugegeben, daß es für jene Länder, welche es nicht angenommen haben, eine Rechtswirksamkeit nicht haben konnte, so müssen Sie mir dann auch zugeben, daß eö auch von jenen Landtagen nicht ausgeübt werden konnte, welche es angenommen haben, weil doch die Rechtswirksamkeit sich nicht auf alle Theile, nämlich auf jene Theile nicht erstrecken konnte, die es nicht angenommen haben. Ich will zur Beleuchtung der Sache ein Beispiel anführen. Ich besitze zum Beispiele mit Jemandem ein Gut, ich besitze es zum Beispiele zur ungetheilten Hand; solange wir eines Sinnes sind, können wir darüber nach dem natürlichen sowohl als nach dem positiven Rechte, willkührlich verfügen; wenn wir aber nicht eines Sinnes sind, wenn mein Mitbesitzer nicht zustimmt, frage ich VIII. Sitzung. Sie, darf ich damit Verfügungen treffen, welche aus das Ganze sich beziehen? (v. Wurzbach: Allerdings! im'Gen* trum und Publikum: Bravo! Bravo! das ist gut!) darf ich es als Ganzes belasten (v. Wurzbach: allerdings!) Nimmermehr! (v. Wurzbach: Ja!) Ich halte es daher für eine Usurpation, welche sich der Reichsrath angemaßt hat, Rechte auszuüben, welche ihre Rückwirkung auch auf jene Länder äußerten, die daö Februarstatut nicht angenommen haben, ich halte es für eine Usurpation , wenn der Reichsrath Gesetze beschlossen hat, die auch auf Ungarn und Croatien ihre Wirkung ausüben sollten. Allein, meine Herren! nicht bloß, baß die Februarverfassung durch die faktische Annahme zur Rechtswirksamkeit nicht gelangen konnte, ich bestreite auch vom Standpunkte Cer bestehenden Gesetze, daß sie durch bloße faktische Annahme ein Gesetz werden konnte. Nach dem Octoberdiplom, Artikel II. und Artikel III., soll die Gesetzgebung in Hinkunft nur unter verfassungsmäßiger Mitwirkung der Landtage und beziehungsweise des ReichsralheS ausgeübt werden. Meine Herren! kann nach dieser Bestimmung, die bloß faktische Annahme, die bloß stillschweigende Zustimmung ein Gesetz zur Rechtskraft erheben? Wenn die Februarverfassung im Sinne des Octo-berdiplomes zur Rechtswirksamkeit gelangen wollte, so war es nothwendig, daß sie unter verfassungsmäßiger Mitwirkung der Landtage, beziehungsweise des RcichSra-thes zu Stande kam. Ich frage Sie aber, wann ist uns das Februarstatut zur verfassungsmäßigen Behandlung vorgelegt worden? Wann ist es von uns verfassungsmäßig behandelt und verfassungsmäßig angenommen worben? Nie! Und nachdem, meine Herren! ein Gesetz nach dem 20. October ohne verfassungsmäßige Mitwirkung bet Landtage, beziehungsweise bed Reichsrathes nicht zu Stande kommen konnte, so konnte auch die Februarverfassung nie zur Rechtskraft gedeihen. (Im Centrum und Publikum: Dobro!) Wenn daher das gegenwärtige Ministerium, die gegenwärtige Regierung, die Februarverfassung durch das Patent vom 20. September sistirt hat, so hat sie damit keine Rechtsverletzung begangen; sie konnte ein Recht nicht verletzen, weil das betreffende Gesetz nie eine Rechtskraft gehabt hat, vielmehr hat das Patent vom 20. September ein durch 5 Jahre aufrecht bestandenes, ein durch 5 Jahre geübtes Unrecht beseitigt. (Lebhafter Beifall und dobro! im Centrum und Publikum.) Die gegenwärtige Regierung hat endlich jene Bahn eingeschlagen, welche schon ursprünglich hätte eingeschlagen werden sollen; die gegenwärtige Regierung hat nämlich die Bahn der Vereinbarung der Gesetze mit den Völkern betreten, eine Bahn, meine Herren, welche durch die Geschichte des Kaiserftaates Oesterreichs so deutlich vorgezeichnet war. Mein geehrter Vorredner Dr. Toman hat die pragmatische Sanction erwähnt; die pragmatische Sanction wurde mit den einzelnen Königreichen und Ländern vereinbart, sie wurde nicht octroirt, sie wurde den legalen Vertretern der einzelnen Königreiche und Länder zur verfassungsmäßigen Annahme vorgelegt. Auch den Ständen des Herzogthums Krain ist sie in dieser Weise vorgelegt worden. Diesen Weg, meine Herren! hätte die Regierung gleich nach dem 20. October betreten sollen. (Dobro!) Es ist sehr richtig, daß durch das absolutistische Interregnum die politischen und socialen Verhältnisse sich wesentlich 3 geändert hätten, daß es daher nicht so leicht, namentlich diesseits der Leitha nicht so leicht war, an das Alte wieder anzuknüpfen; es war nämlich das Alte in vielen Stücken abgelebt, es waren neue Factoren des politischen Lebens an die Stelle getreten. Bei der Jnaugurirung einer neuen Acra war es nothwendig auf diese Verhältnisse Rücksicht zu nehmen, und da, weil man eine gesetzliche Grundlage dafür nicht vorfand, war es allerdings nothwendig mit einer Octroirnng zu beginnen. Es war nothwendig eine Wahlordnung im Octroirungswegc zu erlassen, allein auch nur so viel war nothweudig zu oc-troiren und nicht mehr. Daß die Regierung wußte, daß ein solcher Weg möglich ist, erlaube ich mir ans den Vorgang in Siebenbürgen zu erinnern. Als der Landtag Siebenbürgens auf den ersten Juli 1863 einberufen werden sollte, da wurde eine eigene provisorische Landtagswahlordnung erlassen und im betreffenden Rescripte heißt es ausdrücklich: In Ermanglung einer anderen gesetzlichen und anwendbaren Grundlage mußte eine provisorische Landtagswahl-ordnnng erlassen, und die Abgeordneten auf Grund derselben gewählt werden. Diese provisorische Landtagswahlordnung wurde aber nicht für ein Grundgesetz erklärt, sondern sie gelangte in dem darauf zusammentretenden Landtage als Regierungsvorlage zur verfassungsmäßigen Behandlung. Das, ..meine Herren! war der richtige Weg, diesen Weg hätte das Ministerium Schmerling auch in den Ländern diesseits der Leitha wandeln sollen. Nun, meine Herren, übergehe ich zum zweiten Grunde der heutigen Adresse, nämlich zum Grunde, aus welchem um die Wiederherstellung der Fcbruarverfassung gebeten wird. Ich habe dieser Tage die Rede Dr. Kai-serfeld's gelesen. In dieser Rede kommt der Passus vor, daß in Ungarn die 1848er Gesetze die Ursache der Revolution waren, und daß daher für die Regierung die ethische Pflicht vorhanden gewesen sei, diese Gesetze zu slstircn. Die Ungarn lassen zwar dem Dr. Kaiserfeld seine Argumentation nicht gelten, nämlich in der Beziehung nicht, daß die ungarischen 1848er Gesetze die Ursache der Revolution waren. Sic sagen, daß der Schluß: post hoc, ergo propter hoc, nicht immer richtig sei und daß im Jahre 1848 auch noch Revolutionen in jenen Ländern ausgebrochcn sind, wo cd keine ungarischen 1848er Gesetze gegeben hat. Indessen lassen wir die Ansicht des Dr. Kaiserfeld gelten, Dr. Kaiserfeld ist jedenfalls wenigstens für unser Haus eine Autorität (Dr. Toman: Was nicht noch!), beim eS heißt ja, so war eS wenigstens in den Zeitungen zu lesen, daß die Parole, welche durch die heutige Adresse ihre Erfüllung finden soll, von dort ans gegeben worden sei. (Lebhafter Beifall im Centrum und Publikum, v. .Wurzbach: Oho!) Wir nehmen also an, er habe Recht, wenn er sagt, daß, wenn Gesetze Gefahren für den Staat in sich schließen, für die Regierung die ethische Pflicht erwachse, sie zu fistiren. Wenden wir diese Ansicht auf die Febrnarverfassung an. Meine Herren! ich glaube, ich brauche nicht zu beweisen, daß die Ansicht allgemein war, daß es mit der Februarverfassung nicht weiter gehe. Die Völker Oesterreichs haben diese Ansicht laut ausgesprochen, im Rcichs-rathe wurde dieser Ruf laut erhoben. Ich frage nun, wenn die Regierung diesem Rufe nachgegeben hat, hat sie nicht auch eine ethische Pflicht erfüllt? .Meine Herren! war nicht die Ansicht allgemein, daß die Fcbruarverfassung hauptsächlich darum so nachtheiligc Wirkungen geäußert habe, weil man sie den Völkern aufdringen wollte, weil man zu diesem Zwecke den ganzen Apparat der absolutistischen Gewalt in Anwendung bringen, den ganzen Apparat in der Anwendung behalten mußte, den Apparat der Militär- und Polizeigewalt, den Apparat der Maßregelung der Presse, des Vereinöwesens? Meine Herren! ist nicht dadurch hauptsächlich die größte Gefahr für die Wohlfahrt Oesterreichs herbeigeführt worden, daß man die Völker mit der Regierung in einen unglücklichen Conflict verwickelt hat, in welchem sich die Kräfte gegenseitig aufrieben? Wenn nun der Monarch dieses traurige Schauspiel gesehen, wenn er dem Rufe nach Umkehr, Aenderung des Systems nachgegeben, hat er nicht, meine Herren, eine ethische Pflicht erfüllt, und sind wir nun berechtiget, ihm dafür jetzt unser Mißtrauen zu votiren? Sie werden mir vielleicht einwenden: Die Ursache sei nicht in der Verfassung gelegen. Ich frage aber, meine Herren: Wo liegt denn dieselbe? Wo liegt diese Ursache? Hatten wir vielleicht eine Invasion von Außen zu bestehen? Hatten wir innere Revolutionen zu bekämpfen? Woher also die Ursache, wenn sie nicht in der Verfassung gelegen ist? Sie werden mir vielleicht sagen: Hätte man die Febrnarverfassung durchgeführt,-so würden wir ganz anders gestanden sein. Ja, meine Herren! wenn man sie durchgeführt hätte; aber darin liegt eben der Stein dcö Anstosses. Es ist allerdings versucht worden, sic durchzuführen, alle legalen und illegalen Mittel, Belagerungszustände, Preßmaßregelungen, Corrumpirnng der Wahlen, Alles, meine Herren, ist versucht worden (Lebhafter Beifall im Centrum und Publikum), aber es wollte trotzdem nicht gelingen; und warum wollte cs nicht ganz gelingen? Deswegen , weil die Verfassung nicht durchführbar war, weil, wie mein geehrter Vorredner Dr. Toman bemerkt hat, die Verfassung nicht lebensfähig war. Meine Herren! ich halte den ehemaligen Herrn Staatsminister Ritter von Schmerling für einen viel bessern Politiker, als alle diejenigen, die ihn im Reichsrathe Hofmeistern wollten, und die eben noch jetzt ihn Hofmeistern wollen; allein, meine Herren! er hat daö nicht leisten können, was nicht geleistet werden kann, er hat eine Verfassung nicht zum Leben führen können, weil sie nicht lebensfähig war. (Im Centrum und Publikum: Dobro! und Bravo!) Sic werden mir auch sagen, es steht auch so in der Adresse: Die Verfassung ist einer Verbesserung fähig, sie kaun aus sich selbst reformirt werden. Wenn das richtig wäre, dann wäre eS freilich gut; allein wie mein geehrter Vorredner Dr. Toman schon die Frage aufgeworfen hat, wer soll sie reformiren? Sie antworten darauf: der Reichsrath. ES ist ganz natürlich: sobald sie aus sich selbst reformirt werden soll, kann es keine andere Körperschaft zur Reform geben, als den weitern Rcichsrath. Wo haben Sie aber diesen Reichsrath? Der besteht ja eben nicht. (Heiterkeit. Ruf: Wohl! Wohl!) und diesen Rcichsrath zu schaffen, meine Herren! fehlen Ihnen eben die Mittel, es versagen Ihnen die Kräfte, diesen Reichsrath zu Stande zu bringen. (Heiterkeit im Publikum.) Sie nicken mir verneinend zu, aber ich möchte fragen, wie wollen Sic Ungarn, wie wollen Sie Croatien in den Rcichsrath hinein bringen, wie wollen Sie, nach der neuesten Wendung der Dinge, die Böhmen, die Galizier hinein bringen? (Dr. Toman: Sehr gut!) Ich glaube, wenn man Sie um die Mittel fragen würde, auf welche Weise und mit welchen Mitteln? Sie würden die Antwort schuldig bleiben. (Im Centrum und Publikum lebhafte Dobro -und Bravo - Rufe!) Nun, meine Herren! die Adresse spricht cs aus, wir sollen um die Wiederherstellung dieser Verfassung bitten. Ich wüßte wirklich nicht, wie man ein thörichteres Verlangen stellen könnte? (Im Centrum und Publikum: Heiterkeit! Dobro! Bravo!) Um Wicdcrherftellüng einer Verfassung bitten, die uns so wenig beglückt hat, von der wir selbst gebeten haben, man solle uns davon befreien, und die nicht die Möglichkeit in sich enthält, uns beglücken zn können. (Heiterkeit.) Ich werde mir nur noch erlauben, einzelne Stellen der Motivirung des Berichtes, so wie der Adresse einer nähern Besprechung zu unterziehen. Vor Allem hat schon der geehrte Herr Vorredner Dr. Toman erwähnt, daß die Adresse ihren Compctcnz-kreis überschritten habe. Der Landtag hatte nämlich beschlossen, ein (Somite niederzusetzen, welches die Rückwirkung des September-Manifestes auf das Wohl des Landes zu prüfen, und darüber Anträge zu stellen hat. Nun finde ich aber in der ganzen Adresse nirgends eine Spur von Rückwirkungen, welche das September-Manifest in nachtheiliger Weise auf daö Land geäußert hätte. Ich möchte wirklich bitten, daß diese Rückwirkungen mehr detaillirt hervorgehoben worden wären. (Im Publikum Gelächter. Ruf: Sind ja schon da!) Freilich sagt man, aber wartet'S, Ihr werdet schon sehen, was da kommt. Ja, meine Herren! das ist freilich schwer; darauf eine bestimmte Antwort geben, was da kommen wird, ist eine reine Unmöglichkeit. Allein auch einen Kampf anzufangen, gegen Etwas, was man noch nicht kennt, ist, seit Don Q-uirote's Zeiten ein Kampf mit Windmühlen. (Im Centrum und Publikum: Dobro! Sehr gut! Heiterkeit. Izverstno!) Nun finde ich weiter, da heißt cs, durch daö October* diplom und das Februar-Patent wurden unsere Rechte festgestellt und namentlich daö Recht der Mitwirkullg, welches Recht in dem Rechte der Zustimmung besteht. Meine Herren! nachdem Sie doch vorgeben, die Verfassung zu vertheidigen, und die verfassungsmäßige Mitwirkung auf eine bloße Zustimmung rcduziren, so zweifle ich, daß fie die verfassungsmäßigen Rechte vollständig wahren. Ich glaube, unsere verfassungsmäßigen Rechte bestehen nicht in einer bloßen Zustimmung, wir haben mehr Rechte; ich glaube auch, daß wir das Recht der Initiative, ich glaube, daß wir auch das Recht haben, an den Gesetzen Abänderungen vorzunehmen, und Zusätze zu machen, und nicht bloß, wie die ehemaligen Postulat-Landtage, einfach zuzustimmen. (Im Centrum: Dobro! Bravo!) Das ist also jedenfalls ein Irrthum in dcrMo-tivirnng. Dann finde ich weiter: „Durch diese Sistirung sind aber auch die Landcsordnungen und die Mechte der Landtage ciuf’ö Tiefste berührt, namentlich ist ihr so wichtiges Recht, bei der Gesetzgebung und Besteuerung des Reiches durch ihre Abgeordneten mitzuwirken außer Kraft gesetzt". Meine Herren! wer sagt denn außer Kraft? wo steht das geschrieben, daß diese Rechte „außer Kraft gesetzt" worden find? In dem Allerhöchsten Manifeste vom 20. September heißt es doch ausdrücklich: „Das Recht der Völker durch ihre legalen Vertretungen bei der Gesetzgebung und Finanzgcbarnng beschließend mitzuwirken, diese sichere Bürgschaft für die Förderung der Interessen des Reiches wie der Länder, ist feierlich gewährleistet und unwiderruflich festgestellt". Wie kommen Sie auf einmal dazu, zu behaupten, diese Rechte seien auf einmal „außer Kraft gesetzt" worden? (Im Centrum und Publikum: Dobro! und Heiterkeit.) Nun finde ich dann weiter die Besorgnisse, — natürlich gründen sic sich hauptsächlich darauf — daß nun ein verhängnißvoller Stillstand in der gesammten Gesetzgebung eintreten oder dieselbe der unbeschränkten Allcin-macht der Regierung anheim gegeben werden muß. Nun, meine Herren, das ist theilweise richtig. In dem September-Manifeste heißt es: „So lange die Reichsver-tretung nicht versammelt ist, wird es die Aufgabe Meiner Regierung sein, alle unaufschiebbaren Maßregeln u. s. w. zu treffen". Nun, meine Herren, ist denn daö eine Octroirung? Ist es etwa ein neues Recht? Steht das nicht wörtlich im §. 13 des Febrnarstatmes? Nur ist der Unterschied, daß es dort als Grundgesetz figurirt, daß es dort an alle die Schwierigkeiten gebunden ist, die zur Beseitigung mittelst einer Reform nothwendig passirt werden müßten; hier aber hat es ausdrücklich nur eine provisorische Kraft, nämlich so lange, bis die Reichsvertretung zu Stande kömmt. Meine Herren! darin liegt der bedeutende Unterschied. Ich erinnere an die Geschichte im Reichsrathe; sind denn da nicht Versuche gemacht worden, den verhängnißvollen Paragraph zu beseitigen? (Heiterkeit im Publikum) aber vergebens! Nun ich werde darauf nicht repliciren, daß die Februarverfassung auf gesunden und lebensfähigen Principien beruht und dem eigenthümlichen Charakter der österreichischen Monarchie Rechnung trägt. Darauf haben meine geehrten Vorredner bereits replicirt. Ich muß nur hier die Anfrage an jene Herren richten, welche das behaupten, wie zum Beispiel im Reichsrathe unseren natio-nellen Eigenthümlichkeiten, unseren nationellen Ansprüchen Rechnung getragen worden ist? Ich glaube, Sie werden schweigen (Dobro!), und ich glaube, es ist schweigen auch das Beste, weil mau im Reichsrathe wirklich davon gar nicht reden durfte. (Im Centrum und Publikum: Lebhafter Beisall.) Es heißt im Berichte weiter: Durch das September-Manifest sei die öffentliche Wohlfahrt bedroht, daö allgemeine Vertrauen und Rechtsbewußtsein erschüttert. Ich möchte nun sehr wünschen, daß jene Herren, welche die Adresse verfaßt haben, uns doch den Unterschied klar gestellt hätten, der sich in Bezug auf unsere Wohlfahrt seit dem September-Manifeste geäußert hat; ich würde sehr gerne wissen, worin unsere Wohlfahrt vor dem 20. September besser bestellt war, und worin sie jetzt schlechter bestellt ist? Das allgemeine Vertrauen soll das September-Manifest erschüttert haben? Meine Herren! das kann wohl in der Einbildung geschehen sein, wenn wir aber die wirklichen Thatsachen betrachten, so ist das Gegentheil geschehen. Man blicke auf Ungarn, auf Croatien, auf Siebenbürgen, man blicke auf Böhmen, Galizien, man blicke auf Istrien und Görz, ist eö denn wahr, daß daS Vertrauen erschüttert worden ist? Ist nicht vielmehr daö gerade Gegentheil wahr? Sie sagen: das Rechtsbewußtsein sei erschüttert worden. Meine Herren! mir kommt es aber vor, das Rechtsbewußtsein ist gerade durch jene Verfassung erschüttert worden, deren Wiederherstellung Sie verlangen. (Ruf im Centrum: So ist es!) Damals ist das Rechtsbewußtsein erschüttert worden, als man gegen den ausdrücklichen Wortlaut deö OctoberdiplomS auf einmal wieder neue Grundgesetze octroirt hat. (Dr. Toman: Sehr richtig! Im Publikum: Bravo! Dobro!) Nun werde ich eine Stelle aus der Adresse selbst besprechen. Es wird nämlich darin gesagt, daß die Fcbruarvcr-fassuitg bei ihrem Erscheinen mit großer Begeisterung anf-genommen worden sei, und das sei der Beweis, daß sie lebenskräftig sei und gute Elemente enthalte. Meine Herren! nach meiner Anschauung ist nicht die erste Aufnahme der Maßstab, nach dem man die Güte beurtheilt, sondern die praktischen Resultate, die Erfahrungen, das ist der richtige Maßstab (Dobro!), und ich frage, meine Herren, herrscht denn für die Februarverfassung heute, nachdem sie 5 Jahre in Wirksamkeit gewesen ist, noch dieselbe Begeisterung? Der Schluß also, den die Adresse gezogen hat aus der ersten Begeisterung, ist nach meiner Meinung offenbar ein Fehlschluß. Ich werde mir nur noch erlauben, auf einige Bemerkungen des Herrn Deschmaun (Heiterkeit im Publikum) zu repliciren. Der Herr Deschmaun findet in dem Februar-statiite die Grundlage für eine freiheitliche und volks-wirthschaftlichc Entwicklung. Er hat eö gefunden, aber, meine Herren, diese Grundlage mit ihrer Wirkung ist nicht zum Vorschein gekommen. (Gelächter im Publikum.) Er bemerkt vor Allem, daß bisher nicht die Centralisation und Suprematie des deutschen Elementes bestanden habe. Nun, wer das behauptet, meine Herren, der scheint für die Wirklichkeit wirklich kein Auge zu haben. (Dobro!) Der Herr Deschmaun hält auch diese Suprematie, die er natürlich zuerst nicht anerkannt hat, für eine natürliche Entwicklung der Verhältnisse, indem nämlich durch diese natürliche Entwicklung das deutsche Element einen Vorsprung gewonnen habe. Theilweise wahr, aber nicht ganz, nicht bloß die natürlichen Verhältnisse, auch die künstlichen Verhältnisse haben beigetragen (Dobro! Dr. Toman: Sehr gut!), daß sich die andern Volkselemente nicht entwickeln konnten. Der Herr Deschmann meint ferner, nicht durch die Februarverfassung wurde die Centralisation angestrebt, sondern gerade durch jene Richtung, welche jetzt durch das September-Manifest eingeleitet wurde. Da zum Beispiel weist er hin auf Ungarn, dann ans die angestrebten General-Landtage. Was Ungarn betrifft, meine Herren, so wissen wir zwar noch nicht, wie Ungarn seine Nebenländer behandeln werde, allein, daö wissen wir, daß Ungarn den Nebcn-ländern bedeutend mehr Autonomie bietet, als uns die Februarverfassung (Dr. Costa: Ganz richtig! im Publikum : Dobro! Bravo!) tu den Landtagen geboten hat. (Dobro! Bravo!) Was die General-Landtage betrifft, so glaube ich, daß dieselben doch noch keine solche Centralisation wären, als z. B. der engere Reichörath es ist (Sehr richtig!); denn die General-Landtage wollen sich ja eben aus dem engern ReichSrathe entwickeln und beanspruchen in der Hauptsache nicht einmal ganz jene Competenz, welche bisher der engere Reichsrath gehabt hat. Mehrere General-Landtage sind daher ganz gewiß weniger centrali-stisch, als ein einziger engerer Reichsrath. (Dr. Toman: Ganz richtig! Im Centrum und Publikum: Richtig! Bravo!) Der Herr Deschmann meint ferner, die Februar-Verfassung begünstige die Landes-Aukonomie, denn sie habe viele kleine Landtage geschaffen. Ja wirklich, meine Herren! kleine, sehr kleine Landtage (Sehr gut!), und auch mit einer sehr kleinen Competenz. Dr. Suppan hat auf die Bemerkung des Dr. Toman, daß die heutige Adresse sich nickt in ihrem compe-tenten Kreise bewege, replicirt, daß diese Adresse wenigstens ebenso berechtiget ist, als jene, welche Dr. Bleiweis beantragt hat. Nun, meine Herren! ich glaube, es ist ein kleiner Unterschied. Die Adresse, die Herr Dr. Bleiweis beantragt hat, wär eine Dankesadresjc, und eine Dankesadresse ist bekanntlich durch keinen Paragraph der Landtagsordnung weder normirt nochj beschränkt. (Dr. Toman: Sehr gut! Beifall im Centrum.) Die heutige Adresse hat sich ans dem §. 19 L. O. entwickelt, und Dr. Toman hat eben sehr deutlich bewiesen, daß sie sich aus diesem Paragraphe auf diese Art gar nicht hätte entwickeln sollen. (Heiterkeit, Bewegung.) Dr. Suppan findet die schädlichen Rückwirkungen, welche das September-Manifest, welche unsere Verhältnisse hervorgebracht haben soll, darin, daß ein Stillstand deö Verfassungslebens eingetreten sei. Meine Herren! ich begreife wirklich nicht, wenn man im Landtage sitzt, wie man das behaupten kann (Dobro! Heiterkeit im Publikum), indem sämmtliche Landtage tagen und übcrdieß, was unter der Schmerling'schen Verfassung nur einmal geschehen ist und da fruchtlos, — auch der ungarische, der siebenbürgische und croatische Landtag einberufen sind. Wie man da vom Stillstände sprechen kann, begreife ich nicht. (Dr. Toman: Sehr gut!) Dann weiter meint er, wie wenig wir vom gegenwärtigen Systeme zu erwarten haben, ist der Beweis über die ungünstige Erledigung in Betreff des Provinzialfondes. Mich wundert cs, wie man bei so einer wichtigen Frage, die jetzt in Oesterreich zu lösen ist, so kleinliche Einwendungen machen kann, und übcrdieß, meine Herren, stelle ich der Erledigung in Betreff des Provinzialfondes jene in Betreff des Grundcntlastungsfondes entgegen (Bravo! Dr. Costa: Sehr gut!) und bemerke noch nebenbei, daß die Frage des Provinzialfondes ja noch gar nicht endgil-tig erledigt ist, daß wir ja noch eine sehr günstige Entscheidung in dieser Beziehung erlangen können. Das glaubte ich bemerken zu müssen, und schließe nun mit dem, daß ich glaube, daß eine Adresse, welche so schwach motivirt ist, daß eine Adresse, welche so viel Jrrthüiner, so viele Fehlschlüsse enthält (Heiterkeit im Publikum) unmöglich geeignet sein kann, sie int Namen des HerzogthumS Krain an den Stufen des Allerhöchsten Thrones niederzulegen. Ich halte dafür, daß ein solcher Vorgang nicht nur uns zu keiner Ehre gereicht (Heiterkeit im Publikum), sondern für die intelligente und stets loyale Bevölkerung Krains ein ewiger Makel in der Geschichte (v. Wurzbach: Oho!) sein würde! (Dobro! Lebhafter Beifall im Centrum und Publikum.) Abg. Dr. Costa: Ich stelle den Antrag aus Schluß der Sitzung. Präsident: Ist das h. HauS damit einverstanden? Jene Herren, welche damit einverstanden sind, wollen sich gefälligst erheben. (Geschieht.) Es ist die Minorität. (Die Abgeordneten Dr. Toman, Dr. Bleiweis, Dr. Costa, Svetec, Kapelle, Koren, Freiherr von Schloißnigg, Freiherr von Zois, Šofer und Dechant Toman verlassen den Saal. Lebhafter Beifall im Zuhörerraum.) Präsident: Ich werde gezwungen sein, den Zuhörerraum räumen zu lassen. Wir sind nicht mehr beschlußfähig. (Rufe: wir sind beschlußfähig, wir sind 19. Rufe: 18.) Abg. v. Wurzbach: Ich bitte, Herr Präsident, die Anzahl der Anwesenden constatiren zu lassen. Präsident: Ich werde die Herren, die sich gegenwärtig befinden, ersuche», auf meinen Aufruf sich zu melden. (Bei Vornahme des Namensaufrufes melden sich nachstehende Abgeordnete als anwesend: Freiherr von Apfaltrern, Graf Auersperg, Brolich, Freiherr von Co- delli, Deschmann, Gollob- Gnttman, Jombart, Koslcr, Kromer, von Langer, Mulley, Dr. Rccher (Heiterkeit), Rudesch, Dr. Suppau, v. Strahl, Dr. Skedl, von Wurzbach.) Es sind somit 18 Herren anwesend, daher wir nicht mehr beschlußfähig sind. Abg. v. Wurzbach: Haben der Herr Landeshauptmann sich selbst gezählt? Präsident: Ja wohl! wir sind 18 Anwesende, und daher das Haus nicht mehr beschlußfähig. Ich schließe somit die Sitzung. Die nächste Sitzung ist Montag 10 Uhr. Tagesordnung: Fortsetzung der Debatte über den Antrag des Grafen Auersperg. (Beifall im Zuhörerraume.) (Schluß der Sitzung % 3 Uhr.) VIII. Sitzung. Verlag des train. Landesausschusscs. Druck von I. Rud. Milliy in Laibach. X. fííjSfe ®§Í-