Donnerstag den 6. Juli Was jetzt Noth thut. ^^in mächtiger Umschwung der Dinge ist in den jüngst verflossenen Monaten eingetrecen; Ereignisse, welche die Lage der Welt umstalcen, drängen sich in solcher Fülle, daß kaum Zeit zur flüchtigen Beschauung erübriget, alte Systeme sin¬ ken in den Staub und Institutionen, anscheinend für die Ewigkeit begründet, stürzen krachend zusammen. Auch die Kirche kann von solchen stürmischen Bewegungen der Zeit nichr unberührt bleiben; sie lebt ja in und mit den Völkern und wird deshalb immer und überall in die Geschicke der¬ selben hineingezogen; unter dem Schatten der Flügel des heiligen Geistes geht sie in alle Phasen der Weltgeschichte ein, und bildet ihren innersten Mittelpunct. Sie kann da¬ her auch bei dem großartigen Schauspiele, welches gegen¬ wärtig auf der großen Weltbühne aufgcführt wird, nicht rheilnahmslose Zuschauerin sein, sie muß mitsprechen und mirwirken bei der Lösung der großen Fragen, welche der ewige Lehrmeister der Weltgeschichte zur Beantwortung jetzt vorlegt. Es handelt sich ja um die höchsten Interessen der Menschheit, und die Kirche muß die Mission, welche sie mit der Wahrung derselben betraut hat, erfüllen. Die Constitution in Oesterreich ist ein nothwendiges Ergebnis der naturgemäsen Entwickelung, ein Ausdruck des herangcreiftcn Bewußtseins des Volkes, welches seine er¬ kannten Bedürfnisse mit lauter, kräftiger Stimme ausge¬ sprochen hat. Und die Kirche in diesem Lande tritt dem jun¬ gen Staate mit offenem rückhaltlosen Grusse entgegen, reicht ihm vertrauend die brüderliche Hand, und begleitet die Fortbildung der gesellschaftlichen Verhältnisse auf der Bahn der Freiheit und des Rechtes mit inniger Theilnahme und den äufrichtigsten Segenswünschen. In der That hat ja die Kirche wenig Ursache, den Sturz des alten Systems zu bedauern. DaS System des Vielregierens und des Bevormundens hat durch alle Kreise gegriffen, und war jedem freudigen Aufschwung des Geistes, jeder freiern Lebcnsäußernng auf dem Gebiete der Corpora- tionen entgegen getreten; der ihnen gewährte Schutz ward nur um den harren Preis des Aufgebens aller Selbststän¬ digkeit erkauft: die Sehnsucht nach frischerer Luft war da¬ her längst auch in den Reihen der kirchlichen Gesellschaft erwacht. Die harten Fesseln der Censur haben die Kirche nicht am mildesten berührt; der Druck derselben lastete schwer auf ihr, und brachte der segensvollen geistigen Thätigkeit, die sie zur Beglückung und Beseligung der Menschen zu entfalten bestimmt ist, keinen geringen Nachtheil. Der athe¬ istischen, oder was eben soviel ist, der pantheistischen Litera¬ tur, die von Seite des übrigen Deutschlands nach Oesterreich hereinströmte, wurde in keiner Weise ein Damm entgegen¬ gesetzt, außer dem lächerlichen Absperrungsmittel der Censur. Ein schlechtes Buch wurde vom Censor verboten; ungeachtet des Verbotes kam es auf diesem oder jenem Wege dennoch über die Gränze, und wurde nur um so begieriger gelesen und mit Heißhunger verschlungen. Wollte Jemand dagegen schreiben, so wurde die Gegenschrift von der Censur strengstens untersagt unter dem Vorwande, daß ein verbotenes Buch für uns in Oesterreich gar nicht epistire und sein Name daher öffentlich gar nicht genannt und eben darum dagegen nichts geschrieben werden dürfe. Zn vielen Fällen hac aber auch der Spruch des Lateiners sich bewährt: vat veniam corvis, ve. cwm-nra eolumbas. Bei solchen Institutionen mußte die antichristliche Literatur mit der Censur im Bunde die besten Geschäfte machen; gegen die Zwangherrschafc dieser war von der christlichen Seite nichts auszurichten, alles aber von der heidnischen. Alles Verbotene machte Aufsehen; unheilschwangre Doktrinen, in Romanen, Gedichten ver¬ kündet, griffen schnell in der Mittelklasse ein; wußte aber die negirende Literatur sich in den Schein der Wissenschaft¬ lichkeit und philosophischer Formen zu hüllen, so drang sie bei Hochgebildeten und Studenten durch. Wenn man auch nichts anders daraus verstand, so verstand man doch we¬ nigstens soviel, daß der Autor das Christenthum vernichten wolle. Man wollte im Unglauben sich festrennen, um die Güter und Lüste des Lebens so ganz frei genießen zu können. Daraus erklärt sich auch zum Theil jene ungeheure Corruption, die in gewissen Schichten der Gesellschaft jetzt zu Tage bricht, wo durch einen gewaltigen Stoß die Fluth des Lebens in ihren untersten Tiefen aufgewühlt worden ist. Daher der Haß gegen das Christenthum und die Kirche, der früher mit verbissenem Groll nur niedergehalten wurde, nun aber, wo die Eindämmung plötzlich niedergestürzt ist, in wilder Zügellosigkeit alle kirchlichen Institutionen auf die empörendste Weise begeifert. Wollte in früherer Zeit ein kirchliches Journal sich ins Dasein emporringen, so wurden der Gründung desselben Schwierigkeiten entgegengesetzt, die jede derartige Unterneh¬ mung im Keime zum ersticken geeignet waren. Gelang es 2 doch die Conceffion dazu zu erhalten, so wurden der Re¬ daktion so enge Schranken gezogen, daß gerade dasjenige, was am meisten Noch gethan hätte, von der Besprechung ausgeschlossen blieb. Zeitungen und Zeitschriften, welche den krassesten Unglauben mit schamloser Stirne predigten, wur¬ den zugelassen oder eingeschmuggelt; das verderblichste Gift hat in Maßen über die Gränze sich ergossen, das Gegen¬ gift aber durfte nicht angewendet werden; die mit der Macht des WorceS dem Uebel zu wehren berufen waren, wurden zur Stummheit verurtheilt. Doch nicht bloß, um die gefallenen Grundsätze anzu¬ klagen, hatten wir diese Expektoration uns jetzt erlaubt; sie sind verurtheilt genugsam schon dadurch, daß von kei¬ ner Seite Vertheidiger zu ihren Gunsten sich erheben können. Wir wollten jene Bemerkungen eben deßhalb unsern Lesern nicht vorenthalten, weil sie einen Hinweis darauf enthalten, was jetzt Noth thut von Seite derjenigen, deren ebenso heilige wie ehrenvolle Pflicht es ist, die höchsten Güter der Menschheit in der Kirche durch Wort und Schrift zu schir¬ men. Nach der neuen Ordnung der Dinge ist nicht nur der Gedanke frei, sondern auch das Wort und zwar für Alle. Jeder, der eine Ansicht oder Ueberzeugung har, darf sich kühn erheben, sie vertheidigen und geltend zu machen suchen. Von dieser Freiheit hat man auch bis jetzt auf eine mitun¬ ter schauderhafte Art Gebrauch gemacht. Wie Pilze steigen die Journale über Nacht aus der Erde auf; und wer kann sich's verhehlen, daß die zerstörenden Mächte auch jetzt noch rühriger als die aufbauenden und schaffenden sich erweisen? Die Zahl der Blätter, welche der Lüge, dem verderblichsten Wahn, dem -rohesten Un-und Aberglauben dienen, ist Le¬ gion. Ihr Gifthauch verpestet die Luft, die wir cinathmen; und nervenschwache Naturen werden dadurch übertäubt und überreitzt, daß sie, wie in Delirien verfallen, unverständli¬ che Phrasen in die Welt hinausrasen und so viel wirre Stimmen durch einander tönen, daß die Gefahr, die Wahr¬ heit zu überhören, für Jedermann sehr nahe liegt. Die Journale, welche der Wahrheit dienen, sind koch immer in der Minderzahl; und — zur Schande der Guten sei es gesagt — noch immer kommt die betrübende Erscheinung vor, daß ein Blatt, welches mit aufopfernder Liebe die hei¬ ligsten Güter der Menschheit, die Wahrheit und das Recht verficht, aus Mangel an Abonnenten seine Existenz nur kümmerlich fristen kann, oder gar, um nicht eingehen zu müssen, theilmeise seine Farbe wechseln muß, welchen Fall wir bei der „constirutionellen Donauzeitung" tief beklagen. Die Ursache des Nebels liegt darin, daß viele Gutgesinnte in unbegreiflicher Lethargie darnieder liegen, und auf echt quietistische Weise in unthäciger Trägheit das Heil nur von Oben erwarten, und genug gethan zu haben wähnen, wenn sie über die „böse Zeit" seufzen und klagen, ohne auch nur zu ahnen, wie sie dadurch dem altlutherischen Grundsatz huldigen, vermöge welchem der Mensch um so mehr sündiget, je mehr er sich für die Erlangung der Gnade zu disponiren strebt. Wenn je, so ist es jetzt dringend nothwendig, daß Jeder, der seine Ueberzeugung für segensreich und heilbrin¬ gend hält, dieselbe nicht in dem Innern seines Geistes und Herzens verschlossen halte, sondern sie frei heraussage und durch die unwiderstehliche Kraft der Gründe ihr Geltung zu verschaffen suche oder wenigstes darauf bezügliche Unterneh¬ mungen nach besten Kräften unterstütze. Ja ich werde nicht zu weit gehen, wenn ich die Behauptung wage, daß derjenige, der das vernachlässiget, gegen das Gebot der Nächstenliebe sich versündiget, das ihm auch für das geistige und leib¬ liche Wohl seiner Brüder zu sorgen gebeut. Wenn die Grundsätze, die wir vertreten, und für die einzig richtigen halten, aus dem Leben verdrängt werden, so werden wir großentheils nur uns selbst wegen ihrer Unterdrückung an¬ zuklagen haben, da es uns doch vielleicht möglich gewesen wäre, der Wahrheit und dem Rechte den Sieg zu ver¬ schaffen, wenn wir, unsere Indolenz bewältigend, unsere Stimme erhoben, und vor dem Forum der öffentlichen Meinung den heiligen Streit durchgefochten Härten. Daß die öffentliche Meinung eine Macht geworden ist, wer kann es läugnen? Und alle Bemühungen, dieses kräftige Kind des Zeitgeistes in dem natürlichen Gange seiner Ent¬ wickelung aufzuhalten, waren fruchtlos; den Mund konnte man ihr verhalten, aber den Verstand nicht verbieten — und über kurz oder lang fällt das Schloß vom Munde und was man früher geflüstert hatte, schreit man jetzt laut in alle Welt hinaus. Das Annalenbuch der öffentlichen Meinung, in welchem die Völkergedanken verzeichnet sind, ist die freie Presse. Sic ist auch der Boden, auf dem die Feinde der Kirche ihr Feldlager aufgeschlagen haben, und mit allen Waffen der Kunst, des Trugs und der Lüge ge¬ gen die Braut Christi zu Felde ziehen, um wo möglich sie, die als das einzige Feste und Standhafte auf Erden sich bis jetzt erwiesen, zu erschüttern, uud sammt ihrem leuchten¬ den Inhalte, dem Christenthumc, von der Erde zu vertilgen. Diesen Boden der freien Presse zu betreten sind nun auch diejenigen verpflichtet, welche die Kirche für die Eine und Einzige Heilsanstalt auf Erden, für die Säule und Grundfeste der Wahrheit und für das innerste Lebensprincip in aller Menschheit halten. Da kein engherziger Censor mehr da ist, der im übel verstandenen Staatsinteresse den Kirchlichen es verwehren würde, die Waffen des Geistes zu ihrer Vertheidigung zu führen, so würden wir jetzt keine Entschuldigung mehr haben, wenn wir es versäumten die¬ selben zu ergreifen. Oder werden wir etwa, wo der Feind mit einer gewaltigen Streitmacht zu Land uns entgegen kommt, Anstalten treffen, um uns zur See mit ihm zu schla¬ gen? Unabsehbar ist die Schar derjenigen, die auf dem ae- nannten Felde mit aller Art leichten und schweren Geschützes gegen die Kirche anrücken, und verhältnismäßig nur wenig Journale sind, seitdem die Sonne der Freiheit in Oesterreich aufgegangen ist, daselbst begründet worden, welche die Ver¬ fechtung der kirchlichen Interessen in Oesterreich sich zur Aufga¬ be gemacht hätten: und schon dieser Umstand scheint die Heraus¬ gabe der Laibacher Kirchenzeitung hinreichend zu rechtfertigen. Schluß folgt. 3 Was ist Rom -em Katholiken? In der wahren Kirche Christi darf man keine jener Grundlagen vermissen, die Jesus selbst Key dem Baue sei¬ ner Kirche gelegt hatte. — Nun aber hat Jesus den Apostel Petrus zu seinem Stellvertreter in seinem Reiche hier auf Erden bestimmt. Nachdem Petrus vor allen Aposteln die göttliche Nacur Jesu offen bekannte, wendete der Herr sich zu ihm und sprach: „Glücklich bist du Simon, Jonas Sohn; denn Fleischund Blut hat es dir nicht geoffenbaret, sondern mein Vater, der im Himmel ist. Und ich sage dir: Du bist der Fels (Petrus) und auf diesen Felsen will ich mei¬ ne Kirche bauen, und die Pforten der Holle werden sie nicht überwältigen." Mit diesen Worten hat der Herr den Apo¬ stel Petrus als Grundstein erklärt, über welchem sich der herrliche Bau der christlichen Kirche erheben soll, so stark und unerschütterlich, daß keine feindliche Macht, weder menschliche noch höllische Bosheit ihn zu stürzen vermöchte. — Mit den Worten: Du bist der Fels, hat der Herr den Apostel zu seinem Stellvertreter in seinem Reiche hier auf Erden eingesetzt, denn Er, der Herr selbst ist der wahre und wesenhafte Grundstein seiner Kirche, Er ist, nach den Worten des h. Petrus, der lebendige Stein, dem alle nahen sollen 1. Pet. 2, 4., und einen andern Grund kann nach den Worten des heil. Paulus Niemand legen, als der schon gelegt ist, welcher ist Jesus Christus i. Cor. 3, 11. Wenn nun der Herr selbst den Apostel Simon als Fundament seiner Kirche bestimmt, waS er selbst ist, so hac er ihn in seiner Kirche zum Stellvertreter eingesetzt. — Aber bedarf der Herr eines Stellvertreters in seiner Kirche? Wer sollte daran zweifeln, nachdem er ihn einge¬ setzt hatte? So lange JesuS selbst auf Erden weilte, hat es gewiß keines Andern bedurft, um die Kirche Christi zu regieren an Christi Selle; aber nachdem Jesus zu seinem Vater zurückgekehrt, und der Kirche seine sichtbare Gegen¬ wart entzogen hatte, wie er selbst sagt: „Mich werdet ihr nicht immer unter Euch haben", da konnte seine Kirche ei¬ nes sichtbaren Stellvertreters nicht entbehren. Die Kirche ist eine aus Menschen bestehende, also sichtbare Genossen¬ schaft, sie bedarf der Regierung, und zwar einer sichtbaren Regierung, wenn nicht alle Orduung und rechte Form in ihr untergehen sollte, was doch nie geschehen darf, da sie von Christus gewiß die beste Ordnung und schönste Form als kostbare Mitgift erhalten hatte. Eine unsichtbare Re¬ gierung war der sichtbaren Genossenschaft der Schüler Christi nicht entsprechend, und wenn auch Christus mit sei¬ nem göttlichen Beistände und im allerheiligsten Sakramente immer bei seinen wahren Jüngern verbleibt, so genügte dieß zu einem ordnungsmäßigen Bestände seiner Kirche nicht. Wenn auch Christus seiner Gemeinde Alles in Allem blei¬ ben, wenn er immerdar sie regieren und sie ihm in Allem und Jedem unterthänig sein muß, so muß dennoch behaup¬ tet werden, daß er sie, seitdem er ihr unsichtbar geworden ist, nur durch sichtbare Organe, durch Menschen regieren kann, daß er also Stellvertreter hienieden haben müsse. — Doch auch dieß genügte seiner Kirche noch nicht. — Die wahre Gemeinde Jesu muß so gewiß, alS Jesus nur dee Eine und Ungetheilke ist, die Einige sein. Ein Glaube muß sie erleuchten und führen, Eine Hoffnung sie beseelen, Eine Liebe durchdringen, Eine Gemeinschaft der Sakra¬ mente und Gnaden sie heiligen, Ein Gehorsam zu einem Körper sie zusammenfügen, und alles dieses nicht in Folge eines Zwanges; denn „nur einen willigen Geber hat Gott lieb." Wie sehr diese Einigkeit dem göttlichen Heilande am Herzen gelegen habe, offenbart er uns in dem inbrünstigen Gebete, welches er zum Vater emporsandte, wo er spricht: „Heiliger Vater, bewahre in deinem Namen, die du mir gegeben hast, damit sie Eines sind, wie wir Eines sind; ich bitte nicht nur für sie, sondern auch für diejenigen, welche durch ihr Wort an mich glauben werden, auf daß sie Alle Eines sind." Aber wie soll diese Einheit erzielt, wie herbei¬ geführt und erhalten werden. — Wie sollen die verschiedenen Völker zu Einer Kirche, wie sollen freie und dem Jrrthume ausgesetzte Menschen, Menschen, auf die die Gnade Got¬ tes nicht jenen Einfluß übt, daß sie ihr nicht widersprechen könnten, Menschen, unter denen sich so leicht und so gern eine Meinungsverschiedenheit einstellt, zu Einem Glauben vereiniget werden? Dieß ist keineswegs auf andere Weise gedenkbar, als unter der Bedingung, daß Einer die höchste Gewalt, die Obergewalt über alle übrigen erhalte, dem sich alle unterordnen, dem alle gehorchen müssen, welche Glieder der Kirche sein wollen. Wenn auch nur zwei mit der Obergewalt betraut wären, so läuft die Kirche, weil sie von einander abweichen könnten, Gefahr, gespalten zu zu werden. Christus muß also in seinem Reiche auf Er¬ den nicht nur überhaupt Stellvertreter, sondern Einen höch¬ sten Stellvertreter haben. Wenn dieß schon die schwache menschliche Einsicht noth- wendig findet, so können wir uns nicht wundern, daß der erhabene Gottmensch, weil Er nur eine Einige Kirche stif¬ ten konnte, nur Einen zum Grundsteine seiner Kirche be¬ stimmte, nur Einen zum obersten Leiter des HeilsgeschäfreS seinen Gläubigen vorstellte, ihm alle übrigen unterordnete. Wir können uns aber auch nicht wundern, daß ihm Voll¬ machten eingeräumt wurden, die ihn in den Stand setzen, seinem großen und erhabenen Amte zu genügen, wir kön¬ nen uns nicht wundern, daß ihm die Schlüsselgewalt über die gestammte Kirche ertheilt wurde (Zu ihm besonders sprach Christus: Und dir werde ich geben die Schlüssel des Him¬ melreiches) ; daß ihm die gesummte Herde, Lämmer und Scha¬ fe, zur Leitung anvertraut wird (Zu Petrus sprach der Herr: Weide meine Lämmer — weide meine Schafe); daß er zum Lehrer Aller bestimmt wird (Zu ihm sprach der Herr: Simon, Simon, der Satan strebte nach Euch, da¬ mit er euch wie Waizen sichte. Ich aber habe für dich gebetet, damit dein Glaube nicht abnehme. Und bist.du einmal gekräftiget, stärke auch deine Brüder). Solche Voll¬ machten waren demjenigen nothwendig, der die Einheit in der Kirche Christi, welche für die ganze Welt bestimmt war, erhalten sollte. Alle mußten ihm untergeordnet, alle 4 ihm unterworfen werden, seine geistige Herrschermacht mu߬ te alle umfassen, sonst konnte die Widersetzlichkeit mit Er¬ folg getrieben, und die Kirche Christi gespalten werden. So aber hat der Eine das Recht, alles Fremdartige, alles Un¬ christliche aus dem Umfange der Kirche auszuscheiden, und die Einheit zu sichern. — Schluß folgt. Handelt die katholische Kirche recht, wenn sie solchen, dieam Sterbebette bei vollem Gebrauche des Verstandes die Heilmittel der Religion hartnäckig zurückweisen, das kirchli¬ che Begräbnis; verweigert? Beantwortet von Prof. Dr. Polz. Die Vorstellungen, welche der mittlerweile verstorbene Herr Fürstbischof von Seckau, Roman Zängerle am is. und 21. November v. Z. gegen den Vorgang der Behör¬ den aus Anlaß des der Leiche des Gratzer magistratlichen Kriminal - Actuars Georg Mauerschnigg verweigerten kirchlichen Begräbnisses an Se. Majestät gerichtet hatte, haben im Ministerium des Innern kein Gehör gefunden; denn mit Erlaß des Herrn Ministers des Innern vom 25. April d. Z., Z. 78S, wurde dem Landes-Präsidium darü¬ ber Folgendes eröffnet: „Da aus dem im Kirchenrechte angenommenen Grund¬ sätze: Nuibus non vominullieuvimus in vivis, non com- niunieemus äeknnetis hervorgeht, daß das kirchliche Be¬ gräbnis; nur denen zu verweigern ist, welche nicht in der Gemeinschaft der Kirche gestorben sind; von der kirchlichen Gemeinschaft aber alle jene ausgeschlossen werden, welche entweder nie derselben beigetreten sind, wie die Ungläubi¬ gen, Heiden, Muhamedaner, Juden, Ketzer und Schis¬ matiker, oder solche, welche der kirchlichen Gemeinschaft wieder beraubt worden sind, wie die Epcommunicirten und Znterdicirten, wenn sie namentlich und öffent¬ lich dafür erklärt werden; da ferner die allerhöchste Ent¬ schließung vom Jahre 1781 anordnet, daß Niemanden die ordentliche Begräbnis; versagt werde, außer er sei von der Kirche, d. i. von seinem Bsschofe nach Untersuchung und Erkenntnis; als unkatholisch oder ketzerisch erklärt und von der Gemeinschaft der Kirche ausgeschlossen worden; diese kirchlich und politisch festgesetzten Bedingungen aber in dem vorliegenden Falle nach den gepflogenen Erhebungen nicht Statt finden: so war die Landesstelle nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, das Recht des Verstorbenen auf ein ordentliches Begräbnis zu handhaben, seine und seines Standes Ehre zu schützen und dadurch auch die Veranlas¬ sung zu öffentlichen Unruhen, die mit allem Grunde zu besorgen wären, hintanzuhalten. Bei diesen obgewalteten Umständen wird auch gegen die Vorgänge der Behörden bei der fraglichen Begräbnis nichts weiter mehr errinnert. Da der Landesstelle nach der ausdrücklichen allerhöchsten Bestimmung vom 31. März 1782 gegen renitirende Ordi¬ nariate das Recht der Temporalien - Sperre zusteht, der Fürstbischof aber seine Renitenz gegen die landesfürstlichen Anordnungen nicht in Abrede stellt, so war die angedrohete Temporalien-Sperre wider denselben ganz gerechtfertiget. Die vom Gubernium sich vorbehaltene Amtshandlung gegen den Curaten im Krankenhause Simon Damisch wegen der Nichtbefolgung des erhaltenen Gubernial-Auf¬ trages zur Vornahme des ordentlichen Begräbnisses des Mauerschnigg bleibt demselben unter Freilassung des Recurses anheimgestellt." Also kann in künftigen ähnlichen Fällen, wo nähmlich ein Katholik in seinen letzten Stunden bei gesundem Ver¬ stände die Heilmittel der Religion hartnäckig zurückweiset, gegen alles Sträuben der kirchlichen Behörden das kirchli¬ che Begräbnis; durchgesetzt und der katholische Geistliche auch mit Zwangsmitteln verhalten werden, die Leiche eines hartnäckigen kath. Renitenten gegen den Empfang der Sterb¬ sakramente kirchlich zu begraben. Wenn das wahr ist, was eine Correspondenz aus Gratz vom iS. Jänner in der Allgemeinen Zeitung Nr. 25 u. 1848 berichtete, daß nähmlich in Folge der fürstbi¬ schöflichen Vorstellungen eine höchste Weisung aus Wien in Gratz angelangt war, die für ähnliche künftige Fälle im Wesentlichen verordnet, »das; wenn ein Katholik in seinen letzten Stunden bei gesundem Verstände die Heilmittel der Religion hartnäckig zurückweiset, und der Geistliche sich nicht berechtiget glaubt, den Abgeschiedenen mir den übli¬ chen kirchlichen Ceremonien zu beerdigen, die Anzeige davon in der Hauptstadt durch das Ordinariat an das Gubernium, auf dem Lande aber von dem Pfarrer an das KreiSamt, oder wenn dieses zu entfernt ist, an die betreffende Be¬ zirksobrigkeit unverzüglich zu geschehen habe. Eine gemischte Commission soll hierauf den Thatbestand ermitteln, und er¬ weiset sich derselbe in der angegebenen Art, (nähmlich alS hartnäckige Verweigerung des Empfanges der Scerbsakra- mente) so ist der Verstorbene anständig in dem Friedhöfe zu beerdigen, wobei jedoch die Nachahmung von kirchlichen Ceremonien zu unterbleiben hat, und alles, was Aergerniß geben, oder Ruhestörungen veranlassen könnte, vermieden werden muß," wenn dieses wahr ist, so mag das Stau¬ nen des Seckauer Kapirular-Vicariates nicht gering gewe¬ sen sein, als es durch die spätere, unmittelbar nach dem Tode des die Rechte seiner Kirche mit aller Sorgfalt wah¬ renden Fürstbischofes herabgelangre Erledigung des hohen Ministeriums die früheren Errungenschaften wieder vernich¬ tet sah, und es wird sich eines tiefen Schmerzgefühles, welches gewiß die große Anzahl derer, welche ihrer Kirche aufrichtig zugethan und gegen deren Ehre nicht gleichgültig sind, mit demselben theilt, nicht haben erwehren können, daß das hohe Ministerium den gewiß nicht unbegründeten Vorstellungen alle Geltung abspricht, da es denselben um so leichter hätte Gehör geben können, als es selbst in Be¬ zug auf das Recht der kirchlichen Beerdigung gleich Ein¬ gangs einen Grundsatz ausspricht, mit dem sich jeder Kir¬ chenobere vollkommen einverstehen kann; und der sicherlich auch den Vorstellungen des in Gott ruhenden Fürstbischofes zu Grunde liegt, indem er vorzüglich geeignet ist, die Rech- 5 te der Kirche zu schützen. Vielleicht greift jedoch unsere Rede zu weit, und es war mir dem hohen Ministerial - Erlaffe nicht beabsichtiget, die Erfolge, welche die Vorstel¬ lungen des Seckauer-Kirchenobern bereit» errungen hatten, wieder zu vernichten, sondern nur die Vorgänge der Civil- behörden auf Grundlage der älteren Verordnungen, von denen es nun abzukommen hat, zu rechrferiigen. Herzlich froh wären wir, wenn wir dem hohen Ministerial-Erlas¬ se diese Auslegung geben könnten; denn wir finden keine Wonne darin, eine Auctorirät gegen die andere vertheidigen zu müssen; die Nochwendigkeit einer solchen Verchcidigung setzt immer eine Verstimmung, weil eine Beeinträchtigung der einen durch die andere voraus, und doch sind Staat und Kirche an einander gewiesen, und vormögen nur durch wohl¬ wollendes Entgegenkommen die erhabenen Zwecke glücklich zu verfolgen, die sie nach dem Willen des allerhöchsten Herrn zu erreichen haben. Allein wir befinden uns nicht in der wünschenswerrhcn Lage dem hohen Ministerial-Erlasse die obige Deutung geben zu können; vielmehr svrichr er offen aus, daß bei dem fraglichen Begräbnisse weder eine kirchli ch- noch politisch festgesetzte Bestimmung Statt gefunden ha¬ be, und daß die Landesstelle nicht nur berechtiget, sondern auch verpflichtet war, das Recht des Verstorbenen auf ein ordentliches Begräbnis; zu handhaben. Wenn nun in dem berührten Falle, wo bei gesundem Verstände die hartnäcki¬ ge Weigerung gegen den Empfang der Srerbsakramente außer allem Zweifel erwiesen ist, keine kirchlich festgesetzte Bedingung, die einzig und allein die oberwähnte höchste Weisung veranlassen konnte, zur Verweigerung des kirchli¬ chen Begräbnisses statc gefunden hat; so wird in Zukunft in ähnlichen Fällen, auch keine statc finden, und die obige höchste Weisung verliert wie allen haltbaren Grund so auch alle anerkennbare Geltung, und es wird hiefort in ähnlichen Fällen eben so die Pflicht der Behörden sein, das Recht der Verstorbenen auf ein ordentliches Begräbnis; zu hand¬ haben, und dies; um so mehr, als nach dem Ministerial- Erlasse der Verstorbenen und ihres Standes Ehre zu schützen bleibt, und Veranlassungen zu Unruhen, die bei der immer mehr um sich greifenden Glaubenslosigkeit und großem Kaltsinne Vieler gegen die Kirche häufig zu besor¬ gen sein dürften, vermieden werden sollen. Schluß folgt. Adresse des FursterzbLschofs von Olmütz an das Ministerium des Innern in Wien. Nachdem der hohe Kirchenfürst in kräftigen Zügen das wühlerische Treiben unberufener Agitatoren und die Frech¬ heit der Presse als die zwei Haupthindernisse eines erfolg¬ reichen klerikalischen Wirkens bezeichnet hat, fährt er, mit apostolischem Freimuch seine Stimme für die Wahrung kirch¬ licher Rechte erhebend, also forc: „Uebrigens halte ich mich verpflichtet, bei diesem Anlas¬ se zu Folge der mir obliegenden erzbischöflichen Verbindlich¬ keiten, nach genommener Rücksprache mit dem Brünner hochwürdigen Herrn Bischöfe, in Namen des unserer ober- hirtlichen Leitung anvertrauten Klerus der mährischen Kir¬ chenprovinz der einflußreichen Wirksamkeit Eurer Ercel- lenz die künftigen Geschicke der heiligen Kirchs in dem Be¬ reiche der konstitutionellen Monarchie dringend zu empfehlen, weil sich bereits jetzt immer zahlreichere Stimmen geltend zu machen suchen, welche dem kirchlichen Leben feindselig ge¬ sinnt, hoffentlich ietzt noch unbewußt darauf Hinweisen, daß ihr auf dem Umsturz jeder bürgerlichen Ordnung zie¬ lendes Gelüsten erst dann volle Befriedigung zu erwarten habe, wenn das Fundament und der geistige Lebensnerv des Staates, die Religion und ihre Trägerin, die Kirche, macht-und einflußlos geworden ist. Darum bitte ich, als katholicher Bischof, Eure Excellenz wollen bei der Con- solidirung der neuen politischen Zustände darauf Bedacht nehmen, daß auch das kirchliche Walten und Wirken sich frei und unbeirrt entwickeln könne. Einzelnes ist in dieser Rich¬ tung bereits geschehen, indem die Kirche durch die auch für sich in Ansvurch genommene Preßfreiheit in der Kundma¬ chung ihrer allzeit wohlmeinenden Verfügungen nicht mehr an die Genehmigung der politischen Behörden gebunden ist, und nach der herabgelangren Verfassungs-Urkunde in der Entfaltung frommer Vereine wohl keine fernere Beirrung erleiden dürfte. Allein es bleibt unstreitig noch Vieles zu wünschen übrig, um die Ausübung der legislativen, richter¬ lichen und vollziehenden kirchlichen Gewalt jener hemmen¬ den und entwürdigenden Fesseln zu entledigen, in welche die Kirche aus ungegründetem Mißtrauen der Staatsgewalt durch die politische Gesetzgebung gelegt, und zu ihrer eigenen Verkümmerung, wie auch gewiß zum Nachtheile des Staa¬ tes gehindert war, die ihr gewordene göttliche Mission auf Erden vollkommen zu erfüllen. Da es wohl nicht bezweifelt werden kann, daß die Kirche in dem constitutionellen Staate gleich jedem Staats¬ bürger eine freie, ihren Institutionen konforme Bewegung in Anspruch zu nehmen berechtigt sei, so muß vor Allem der unbeirrte Verkehr der Bischöfe mit dem Oberhaupte der Kirche in Dingen, welche das Kirchenregimenr betreffen, frei- gelassen und die seitherige unwürdige Anforderung der bür¬ gerlichen Legislation an die Bischöfe beseitigt werden, ver¬ möge welcher sie bis nun gehalten waren, sich von den po¬ litischen Behörden eine Ermächtigung zu erbitten, um in Sachen des Glauben», der Kirchendisciplin mit dem Ober¬ haupte der Kirche in Verkehr treten, oder rein geistliche Anordnungen dieses Oberhauptes in Ausführung bringen zu können. Der Organismus der heiligen katholischen Kirche ist so geartet, das; die selbst dem Staate in keiner Weise gedeihliche Hemmung des gedachten Verkehres dem kirchli¬ chen Leben Gefahr bringen muß. Nicht minder wolle es in Hinkunft den Bischöfen un¬ verwehrt bleiben, die ihnen anvertrauten Kirchen nach je¬ nen weisen, für das Sraatswohl in keiner Beziehung be¬ denklichen Normen zu regieren, welche in den kanonischen Vorschriften enthalten sind. Den bisher vielseitig gebote¬ nen Ablenkungen von diesen Normen ist es zuzuschreiben, daß hie und da das Bewußtsein des kanonischen Organis¬ mus der Kirche sehr matt geworden ist und die österreichi¬ schen Bischöfe beschämt ihren Brüdern des protestantischen Auslandes gegenüber stehen, denen es von Seite des Staa¬ tes nicht verwehrt wurde, ihre Kirchen rücksichtlich der Leh¬ re, Liturgie und Disciplin in dem Sinne und Geiste der Canonen zu lenken. Jede Verhinderung solcher Leitung hemmt die naturgemäße Entwickelung der kirchlichen Insti¬ tutionen, welche ein Ganzes bilden, dessen jeder Theil von Wichtigkeit ist. Es sei nur, um Einzelnes zu erwähnen, gestartet, auf die kanonische Gesetzgebung in Ehesachen und über Ehegerichre, dann auf den Vorgang in geistlichen Stifcungsangelegenheücn und in der Verwaltung des geist¬ lichen Sriftungsvermögens hinzuweisen, in welchen Gegen¬ ständen entweder die kirchliche Legislation ganz supprimirt 6 wurde, oder nur theilweise unter manigfachen, von der poli¬ tischen Gewalt ausgehenden Hemmnissen geübt werden konn- re, und unter dem Vorwande der Staats-Turel ein äu¬ sserst ermüdender zweckloser Geschäftsgang auf die Bahn gebracht worden ist, welcher den Bischof der Landesstelle vollkommen unterordnet, und auf das Gedeihen frommer Stiftungen bereits sehr abträglich gewirkc hat. Insbesondere ist es unerlässlich, daß es den Bischöfen verstauet werde, ihre geistlichen Seminarien in der durch das h. Concilium von Trient vorgezeichneten Weise zu re¬ geln, was rücksichclich der Anstellung der theologischen Pro¬ fessoren, der Prüfung der Befähigung derselben und des theologischen Lehrplanes einen bei weirem grösseren Einfluß der Bischöfe erheischt, als ihnen bisher nach dem Wortlaute des Gesetzes zugestanden war. Ebenso ist es nicht zu verken¬ nen, dass die Beurtheilung der Qualifikation der bereits an- gestellten Priester zur selbstständigen Seelsorge wohl aus¬ schliessend dem Bischöfe zustehen solle, das äußerst mangel¬ hafte und unzureichende Institut der Pfarrkonkursprüfungen eins wesentliche Umänderung im Geiste der diessfalls bestehen¬ den kirchlichen Vorschriften erheische, und die Loszählung von der Wiederholung solcher Prüfungen nicht der Landesstelle, sondernden hiezu allein kompetenten Richtern, nähmlich den Bischöfen anheim zu geben sei. Nicht minder muss im In¬ teresse der guten Sachen ein entsprechender, nicht bloss be- rathender Einfluß der Bischöfe bei Besetzung der hochwich¬ tigen Gymnasial-Katecheten-Stellen in Anspruch genom¬ men werden, was auch von den Religionslehrern und Lxlwrts- toren der höheren Studien-Abteilungen gilt, wenn diese noch fort bestehen sollten. Zn der neuesten Zeit, wo bereits jede Absurdität ihre Vertheidiger gefunden hat, sind Stimmen laut geworden, welche das Volksschulwesen von dem geistlichen Einfluss cmancipirt wissen wollen. Sollte es dazu kommen, so kann e-s verbürgt werden, dass es um den Glauben und die gu¬ ten Sitten der Jugend geschehen sei, wofür die Thatsache der Erfahrung spricht, dass diese heiligen und auch im In¬ teresse des Staatswohles unschätzbaren Güter desto mehr verkümmern, je weniger sich bei einzelnen Menschen und ganzen Communitäten der kirchliche Einfluß geltend machen kann. Die innige Ueberzeugung hievon hegen selbst prote¬ stantische Regierungen, welche dem katholischen Clerus die Schulen mit Freuden anvertrauten, wohl missend, dass die zarten jugendlichen Gemürher des religiösen Einflusses drin¬ gend benöthigen, welcher von den Schullehrern häufig in den Hintergrund geschoben wird, wenn diese nicht, wie es oft geschieht, einer gesunden religiösen Erziehung geradezu hemmend in den Weg treten. Wollte der bisherige Ein¬ fluss des Seelsorgers auf die Schule und die Schullehrer verdrängt werden, so wird man in kurzer Zeit die Erfah¬ rung machen, daß die Volksbildung eine staats-und kir¬ chengefährliche Richtung nehme. Was endlich das Kirchenvermögen anbelangt, so glau¬ ben dis Radikalen unserer Zeit, das Heil für den Staat lediglich darin zu finden, dass dasselbe als Staatsgut be¬ handelt und der Kirche Gottes entrissen werde. Mit wel¬ chem Rechte man Privaten oder Communitäten aus dem Jahrhunderte langen Besitze eines Eigenthums weisen kön¬ ne, das redlicher Weise erworben wurde, darnach fragen freilich Jene nicht, die von keinem historischen Rechte, son¬ dern nur von jenem des Stärkeren wissen wollen. Allein auch abgesehen von der heutzutage unter einer zahlreichen Menschenklasse nicht beliebten Rücksicht auf die Rechtsfrage, glaube ich, dass die aus der Erfahrung vergangener Zeiten hergeholre Klugheit ein derartiges Beginnen widerrachen sollte. Die Okkupirung des Kirchengutes von Seite des Staates hat erwiesener Massen diesem so wenig Segen ge¬ bracht, als den meisten Privaten, in deren Hände solches Gut übergangen ist. Wiewohl den Bischöfen die gesetzlich verbürgte Einsicht in die Gebahrung mit dem aus eingezo¬ genem Kirchengute gebildeten Religionsfonde niemals ge¬ währt wurde, so ist es doch ein offenkundiges Geheimnis, daß dieser im Laufe der Zeit auf allerhand Staatsbedürf- niffe verwendete Fond nur mehr auf dem Papiere epistirt, somit das Erbe der frommen Vorfahren eine den ursprüng-, lichen Stiftungen schnurstarks widerstreitende Widmung ge¬ funden hat. Wohin wird die übriggebliebene bei weirem geringere Masse des Kirchengutes durch die Veräusserung reichen, da es rechnungsmässig nachgewiesen werden kann, daß nach geschehener Ablösung der Naturalleistungen der mögliche Erlös von dem veräußerten Kirchengute zuverlässig nicht auslangt, um von den Interessen des erzielten Ka¬ pitals die bisher mit dem Kirchengute gedeckten kirchlichen Bedürfnisse und Dotationen auch nur nothdürfrig zu be¬ streiten. Möge daher die erwähnte, allen Rechtsgrundsä¬ tzen widerstreitende, die Kirche und ihren Clerus sehr de- primirende Massregel wenigstens aus Klugheitsrücksichten hinran gehalten werden. Anbei aber soll den Bischöfen fortan die ihnen gesetzlich zugesicherte Einsicht in die Ver¬ waltung des schon bestehenden Religionsfondes um so we¬ niger verweigert werden, als auch dem einzelnen Staats¬ bürger die Einsicht in die Gebahrung des Staatshaushaltes gewährt werden wird. Das sind einige der wesentlichen kirchlichen Rechte, auf deren Wahrung bei der neuen Gestaltung der politischen Zustände ich als katholischer Bischof und Metropolit der mährischen Kirchenprovinz Hinweisen musste; noch andere nicht minder wichtige Momente werden in Betreff des Kir- chenrsgiments gewiss im Laufe der Zeit zur Sprache ge¬ bracht werden und eine zeitgemäße Regelung nach kirchli¬ chen Principien erfahren müssen. Die erleuchtete Einsicht Eurer E.rcellenz wird es mir nicht verargen, wenn ich in dem Hinblicke auf die mir bevorstehende Verantwortlichkeit vor dem Richterstuhle Gottes für die meiner Leitung an¬ vertraute Erzdiöcese und im Namen der mir als Metropo¬ liten unterstehenden Kirchenprovinz, mit gewohnter Freimü- thigkeit zu einer Zeit das Wort führe, wo eine zahlreiche Partei daran ist, der Kirche Gottes und mit ihr dem Staate unberechenbare Nachtheile zuzuführen. In der unerschütter¬ lichen Zuversicht, dass Euere E.rcellenz nach Thunlich- keit Alles hintanhalten werden, was der Kirche und ihren heiligen Interessen Gefahr bringen könnte, habe ich nur noch die Gesinnungen der ausgezeichnetsten Hochachtung zu erneuern, mit denen ich zu verharren die Ehre habe Euerer Ercellenz gehorsamster Diener Maximilian Joseph >u. x. Fürst-Erzbischof. Wien. Katholiken - Verein für Glauben, Freiheit und Gesittung. Die neue Verfassung, der wir vertrauensvoll entgegen sehen, sichert allen Staatsbürgern jedenfalls zwei unschätzbare Güter zu: die Glaubensfreiheit und das Recht der Associa¬ tion. Beide diese Güter zu benützen ist daher auch der Katholik, der seine Kirche als die Säule und Grundfeste der Heilswahrheit anerkennt, eben so sehr berechtigt als verpflichtet. Er ist dazu berechtigt, weil Niemand ihm weh¬ ren darf, die frische Luft des constitutionellen Lebens zu athmen, sofern er die Rechte und die Freiheit der Anders¬ gläubigen zu achten weiß. Er ist aber auch dazu um so 7 mehr verpflichtet, als seine Kirche, von den Banden des Polizeistaates nimmer entwürdigt, nun erst in aller Wahr¬ heit und sittlichen Freiheit aufzuleben vermag. Um nun diese Wahrheit und Freiheit in friedlichem Wege zu be¬ haupten, und in thätiger Nächstenliebe zu üben, ist es an der Zeit, daß gesinnungstreue Katholiken einem Vereine sich anschließen, dessen Wirksamkeit, Gestaltung und Gebahrung in folgenden Grundzügen dargelegc werden. 1. Die Wirksamkeit des Vereines ist nach ihren wesentlichen Zwecken eine dreifache; nämlich eine religiöse, politische und humane. Die religiöse Wirksamkeit beabsichtigt das rege Ge¬ deihen des christlichen, folglich kirchlichen Lebens, durch Auf¬ rechthaltung der reinen, römisch-katholischen Glaubenswahr- heic und der freien Religionsübung, mit strenger Ausschei¬ dung sowohl jeder bloß äußerlichen, einseitigen oder schwär¬ merischen Richtung, als des gesinnungslosen, indiffirenten Gefühlwesens; wobei jedoch alles, was der Duldung und Liebe gegen Andersdenkende widerstreitet, gewissenhaft zu meiden ist. Die politische Wirksamkeit des Vereines ist zunächst auf solche Verhältnisse gewendet, in welchen das staatsbür¬ gerliche Leben mit dem religiösen untrennbar verflochten ist; dann aber auch auf alles, was die fortwährende Belebung und Stärkung deS Sinnes für die heiligen Rechte der Frei¬ heit fördert, um auch die minder Geübten zum klaren Be¬ wußtsein ihrer gesellschaftlichen Stellung und Verpflichtung heran zu bilden, und um durch die Anwendung aller ge¬ setzlichen und moralischen Mittel für die religiösen Rechte energisch einzustehen. Die humane Wirksamkeit endlich ist die im Glauben thätige sociale Liebe. In dieses Gebiet gehört vor allem die Obsorge für die Geistesbildung und sittliche Veredlung der Verwahrlosten und Rohen, besonders aus der Jugend und dem sogenannten Proletariat, durch Benützung freier Stunden zum faßlichen Unterrichte in gemeinnützigen Kennt¬ nissen, z. B. in der Pflichtenlehre, Naturkunde, Geschichte Mechanik, Nechnungswissenschaft, Zeichnungskunst; ferner die freundliche Aufsicht der Mitglieder über ihre Hausgenos¬ sen, die Errichtung kleiner Sparkassen für Lehrlinge und Arbeiter, die Abhülfe einzelner dringender Nothstände u. dgl. m.; bei welchen Zwecken, zumal für die Hülfsbedürf- tigen des anderen Geschlechtes, auch den Frauen ein wei¬ tes Feld der Mitwirkung sich eröffnet. 2. Die Gestaltung des Vereines erbaut sich auf folgenden Grundlagen: Was zuerst die Mitglieder anbelangt, so eignet sich dazu jeder katholische Staatsbürger durch seinen freiwilli¬ gen Eintritt, welcher letztere von keiner Entrichtung eines Geldbeitrags bedingt wird. Bei der weitern Ausbreitung des Vereines sind Bezirke zu bilden, die mit dem Central- verein im engen Verkehre bleiben. Die Leitung der Angelegenheiten des Vereines wird durch den Vorstand und die Ausschußglieder besorgt. Zum Vorstand und dessen Stellvertretern werden in der Regel Geistliche nicht gewählt; während in den Ausschuß auch Geistliche wählbar sind. Die Vorstände der Bezirke, zu welchen, vorzüglich auf dem Lande, auch Seelsorger geeig¬ net seyn können, werden den Ausschußgliedern des Cencral- vereines beigezählt. Die Angelegenheiten und Geschäfte des Vereines werden in parlamentarisch geordneten Sitzungen berarhen, und die Beschlüsse nach absoluter Stimmenmehrheit entschie¬ den. Da die Verhandlungen öffentlich sind, so ist der Zu¬ tritt auch den Nichtkatholiken gestattet, wenn sie als Zuhö¬ rer von einem Vereinsgliede eingeführt werden. Vor Ver¬ handlungen jeder Art, die seinen Zwecken fern liegen, und in wesentlich andere Geschäftskreise gehören, hat der Verein sich feierlich zu verwahren. 3. Die Gebahrung und Subsistenz des Vereins soll auf eine Weise erzielt werden, welche, indem sie das billigste Mittel darstellt, auch zugleich sich als Zweck er¬ probt, und so beides in sich vereinigt. Dazu empfiehlt sich die Gründung eines Vereinsblattes. Es erscheint als das zulängliche Mittel: weil dasselbe, sobald ihm eine namhafte Zahl von Abnehmern verbürgt ist, auch bei mög¬ lichst ermäßigtem Preise nicht allein sich selber deckt, son¬ dern einen bedeutenden baren Ueberschuß abwirfc, der für die Auslagen des Vereines zu verwenden kommt, und auch die Vertheilung von Gratis- Exemplaren an ärmere Mit¬ glieder und Familien gestattet. Es bewährt sich aber dieses Vereinsblatt auch zugleich als Zweck, indem es fürs erste, als Träger der Einheit und der wechselseitigen Verständi¬ gung in Nähe und Ferne, die Verhandlungen und das Wirken des Vereins im gedrängten Auszuge zur Kenntniß bringt; außerdem aber auch einen reichen Stoff ausgewähl¬ ter politischer und religiöser Belehrung, die jedoch von al¬ len verletzenden Ausfällen sich rein hält, darbieten soll, be¬ gleitet von Aufsätzen unterhaltender Art, von Auszügen aus deutschen und fremdländischen Zeitblättern und artistischen Beilagen. Das ganze wird uncer Verrechnung und Con¬ trolle des Vorstandes und Ausschusses gestellt, der auch die ausgezeichneten literarischen Kräfte deS gejammten katholi¬ schen Deutschlands zur Mitwirkung einladet, und den je¬ weiligen Hauptredacteur erwählt. Zur Redaction dieses Blattes, das baldmöglichst ins Leben treten soll, ist für jetzt vr. I. E. Veith bestimmt worden. Die Statuten werden in Druck gelegt und den Veremsgliedern mitgerheilt. Vorstand: I. G. Schwarz, Consul der vereinigten Staaten von Nordamerika Vorstands-Stellvertreter: vr. Jgn. Bondi, Jnstitutsdirector. Michael Knell, Bürger. Mitgliedes' des Ausschusses: Joseph Bannert, k. k. Hofbuchhalter. Franz Bauer, Spiritual, vr. A. M. Becker, Pädagog. Joseph Ber mann, Kunsthändler. Ludwig Don in, Coop, bei St. Stephan. Joseph Drexler, Kaufmann. Jos. Führich, Prof, an der k. k. Akademie der bildenden Künste. W. v. Froon, k. k. Beamter. M. Groß, Coop, an der Pfarre ob der Laimgr. F. Hemerich, Bürger. vr. I. M. Haus le, Scudiendireccor bei St. Augustin. L. Kupelwieser, Prof, an der k. k. Akademie der bil¬ denden Künste. Fürst F. G. Lobkowicz. Jg. Luke sch, Bürger. A. L. Mayer, Buchhändler. Johann Pusch, k. k. Hofkaplan. vr. I. E. Veith, Ehrendomherr am Metropolitankapitel zu Salzburg. C. Wahl, k. k. Beamter. 8 Conferenzen und Synoden in Ungarn. Eine äußerst erfreuliche Nachricht von dem regen kirch¬ lichen Sinne Ungarns enthält die neueste Nummer der karhol. Zeitschrift: „Nelixio es ÜVeveles." Das hochwürdi- ge Kapitel der Erzdiöcese Gran erließ eine Encyklik an alle Bischöfe deS Königreiches, in welcher eS mit kräftigen Worten die Bedürfnisse der Gegenwart schildert, und zum einigen Wirken im Interesse der heil, kathol. Kir¬ che auffordert. Insbesondere mahnt e-S, sollen alle Bischö¬ fe zusammen von Sr. Majestät die alsbaldige Ernennung deS Primas und die Besetzung der fünf anderen vakan¬ ten Bischofsitze zu erwirken suchen. FernerS möge jeder Bischof in seiner Diöcese Dekanats-Conferenzen (corovas vieö-srotliäiseonales) veranlassen, in welchen sich die Priester im Voraus über kirchliche Verhältnisse bespre¬ chen sollen, um daS Resultat davon sodann in der Diö če¬ san -Synode vorzubringen. Endlich nach den gepfloge¬ nen Berathungen sollen sich alle Diöcesen deS Reiches zu einer Provincialsynode versammeln, welche aber auf jeden Fall (entweder unter dem Vorsitze deS neu zu er¬ nennenden PrimaS, oder eineS andern kirchlichen Oberhir- ren) noch vor dem nächsten Reichstage Statt zu fin¬ den hätte. Diese Anordnungen sind um so erfreulicher, weil sie zeigen, wie sehr man daselbst die Gegenwart erfaßt und erkannt habe, wie nur durch festes, inniges Aneinander¬ schließen, die katholische Kirche ihre Rechte bewahren und vertheidigen kann gegen jedwede Angriffe ihrer Feinde. Eine nicht minder erfreuliche Erscheinung ist daS herz¬ liche Schreiben deS hochw. Capitel - GeneralvikärS von Gran Joseph Kunst. Dieser erleuchtete Bischof, ein Mann voll des kirchlichen EiferS, der Energie und gereiften Er¬ fahrung, fordert im selben die Geistlichen der Erzdiöcese auf, sich alsoglcich zu Dekanats-Conferenzen zu ver¬ sammeln, und nach Anrufung des heil. Geistes, dar¬ über zu berathen, waS der Kirche in der jetzigen so beweg¬ ten Zeit fromme, und zugleich die nöthigen Vorbereitungen zur bevorstehenden Diöccsan-Synode zu treffen. Solch' edle kirchliche Gesinnung kann den guten Ein¬ druck nicht verfehlen. Schon reiht sich der niedere Klerus um die geliebten Hirten, erkennend, daß von dem jetzigen Auftreten die Gestaltung der Zukunft abhänge. Mehrere Dekanate haben mit offener Sprache ihre Bischöfe verlangt, um mit ihnen die Diöcesan - Synoden abhalten zu können. — Auch in anderer Beziehung zeigt sich der gute Geist deS ungarischen Klerus, indem sich gerade in jüngster Zeit erst ein Verein zur Verbreitung guter Bücher für das Volk unter den Auspicien des gelehrten BischofeS Fogarassy gebildet hat. Möge der Klerus Ungarns in seinen schönen kirchli¬ chen Eifer verharren, und mit seinen edlen, opferwilligen Bischöfen schirmen daS Land des heil. Stephan! W. K. Z. Petition an das Ministerium des Innern. Auf Anregung deS Domherrn Dr. Rieder ist von Linz eine Petition an daS Ministerium deS Innern nach Wien abgegangen, deren Inhalt wir in ihren Hauptpuncten hier mitrheilen. i. Freie Handhabung der kirchlichen Verfassung in ihrer Gliederung von Gläubigen und Bischöfen, Mecro- liten und Pavst. 2. Aufhebung deS lUacwti rsxü. 3. Ent¬ fernung deS Mißtrauens gegen die kirchlichen Behörden. 4. Freie Verfügung der Bischöfe in rein kirchlichen Angelegen¬ heiten. s. Aufhebung der Unterordnung deS ConsistoriumS uncer die Regierung. 5. Vertretung deS Klerus beim Reichs¬ tage. 7. Kein Priester werde gezwungen eine kirchliche Func¬ tion in jenen Fällen vorzunehmcn, wo sie nach dem kano¬ nischen Rechte unzulässig ist. 8. Die Staatsverwaltung spreche die Unverletzlichkeit und stiftmäßige Verwendung deS Kirchenvermögens auS. s. Verwaltung des Kirchenvermögens durch die Kirche, io. Abschluß eines Concordates, ii. Ver¬ besserung des Schulwesens. 12. Aufhebung der Bevormun¬ dung, Freiheit der Kirche. — Diese Petition wurde auch mehrern andern Ordinariaten mitgerheilt, mir der Einladung entweder derselben förmlich beizutrecen, oder eine andere zu verfassen, damit der Gesammtwille des KleruS sich kund gebe und der Ruf nach Rückstarrung kirchlicher Rechte als vereinzelter nicht unbeachtet gelassen werde und etwa spurlo-S, wie unzählige Wünsche, verhalle, sondern als der ausgespro¬ chene Gesammtwille einer großen Corporation auch die ver¬ diente Berücksichtigung finde. Bewegungen im Prager Clerus. So erfreulich und herzerhebend die oben angeführten Bewegungen auf dem Gebiete des kirchlichen Lebens in Oesterreich sind, ebenso betrübend ist jenes unkirchliche Trei¬ ben, mir welchem einige Mitglieder deS Prager CleruS in einer am 18. und 22. Mai 1848 im wendischen Seminar gehaltenen Versammlung ihren Ruf beflecke haben. Es wa¬ ren ihrer 35 an der Zahl, die daselbst über kirchliche Ge¬ genstände und über Reformen in der Kirche Berathungen pflogen. DaS Resultat derselben ist bereits durch die Zei¬ tungen bekannt geworden. Wir wunderten uns darüber, daß angesichts deS allgemeinen Weltjammers, in einer Zeit, wo vom Priester mehr als je Opferwilligkeit, Selbstverläug- nung und Entsagung gefordert wird, Diener des katholischen AlcarS die Unverschämcheic und den Muth haben, sich offen für die Aufhebung deS Cclibats auSzusprechen. Das Uebel aber ist dort weir gediehen; eS wird die Zahl des anticöli- barischen PriestervercinS von Eingeweihten auf nahe hundert angeschlagen. Wir konnten unS vor Staunen kaum fassen, als wir einige Namen der Betheiligten lasen. Man har an ihnen Säulen der Kirche verehrt, und nun sind sie zu Mau¬ erböcken geworden, welche mir ihrer frechen Stirn gegen die heiligsten Institutionen der Kirche loSstürzen. Jedoch hoffen wir, daß der edlere, der Mehrzahl nach jüngere Theil des böhmischen Klerus pflichtgetreu bleiben und seinen Opfermuch in drangsalvoller Zeit bewähren wird. Und schon vernehmen wir zu unserm Troste, daß am io. Juni mehrere Priester sich verabredet haben, mit Gebet und Darbringung deS unblutigen Opfers einen Verein zur Wahrung der Kirche in Böhmen zu gründen. Rom. 12. Juni. Der Cardinal Mezzofanti liegt schwer er¬ krankt darnieder, so daß man an seinem Aufkommen zwei¬ felt. Die Rose, welche er am Fuße hatte, soll zurückgecre- kcn sein. — Jedoch befindet er sich heute morgens besser. Diöcefan - Nachrichten. Herr ^nsülovar Weltpriester der Laibacher Diöeccse und Regimentskaplan bei Moritz Freiherr Boyne- burg v. LengSfeld F. M. L. Dragoner Regimente Nro. 4. erhielt die Dekanatspfarr Zirkniz in der Laibacher-Diöcese, welche er bereits angetreten hat. Am 5. Juli l. I. erhielten in der hiesigen Domkirche 17 Kleriker der Laibacher Diöcese die Priesterweihe. Akedacteur und Verleger LSr. Johann Chrysost. Pogazhar. — Gedruckt bei Josef Blasnik.