Amtsblatt MrAmbacherZeitnny. k^. »3». Freitag den 13 Juli »»«». ^ 22«. n (2) Nr. 9U37 Kund m a ch u ll g wessen Aufnahme von Zösslinssen in die k. f. medizinisch chn«rssische Ivsefs-Akademie für daS Schuljahr «8«°/«,. ^ An der medizinisch - chirurgischen Josefs. Aka-dem,e werden für dab kommende Studienjahr l^ >s, Zöglinge sowohl auf den höhcrn als auch ' "". /" ««b"'" ^hrkurs, u. z. für Zahlplähe ^ und fur Militär. (Frei-) Plätze, aufgenommen.- Der höhere Kurs dauert 5, der niedere! «l Jahre. Die Bedingungen und Erfordernisse zur Auf-! nähme sind folgende: ! ' Müssen die Aspiranten österr. Staats.' ungehörige sein. ! iss ^/^ ?^'"""" des höhern Lel)rkurses ist das ^. Lebensjahr, als das höchste ?lüf. nahmsalter, festge,eht. Aspira.tten für den niedern Lehrkurs müssen das ».>. Lebensjahr vollendet und dürfe» oas ^ nlcht überschritten haben. ! 3. Eine gcsu.de kräftige Leibesbeschaffenheic ^ und vollkommene physisch, Tauglichkeit zur Er- ^ fuUung aller Pst.chtcn und zu den Verrichtun gen des künftigen feldärztlichen Berufes. 4- Die nöthige Vorbildung, u. z wird von den Aspiranten für den höhern Lehrkurü gefordert, daß sie dieselbe wissenschaftliche Eignung habe. welchc zur Immatrikulation für daö me- U^ü'^/>''"^'^ Studium an der Wiener Uülversltat vorgeschrieben ist Die Aspiranten für den n.edern Lehrkurv müssen wen.gstens die 4 ersten Gymnasialklassen an e.ner inländischen Lehranstalt mit durchaus guten For^ngsklassen zurückgelegt haben leben'.^'?^"^'""^ "bcr untadelhafteb Vor-/ant"« ^ ^"'^" Betragen der Aspi- ^^?".^^^^ ^uipirungsgeldes im Be V7.^^''"^uuritte in die Akademie, sel'r ^ ^'"""'"UlMilita:plähennt 3n^^b^7^^^„^^ Offiziere, Militär - Parteien^. d B ,^ ". '" ^U.Staatsdiencr^nn,wenn^^M^ 3^^77^'V'I^' ""' idrc Aufnahm mt ^ckluht auf den Bedarf wünschensw.rth er- 7. Die Verpflichtung für die Asmranlen d.z Die Genüsse u.d Vortheile der Zöglinge bestehen m Kolgendem: l. Die Zöglinge erhalten die Unterkunft und volle Verpflegung j„ h„ 7^.^ ^j, ^ ^ ^ Übrigen k. k. Militär-Akademien. /« 2- Ein monatliches Pauschale von IN si '" kr. für Kleidung, Wasche, Schreibmateriale lc ' -^ 2 st. davon sind als Taschengeld be. il. Die Zöglinge erhalten den dem Lehr. kurse entsprechenden vollständigen Unterricht in der Med,zm und Chirurgie unentgeltlich. 4. Dieselben sind von der Entrichtung der an den Zwll-Lehranstallen vorgeschriebenen Rigorosen^ und Diplomtaxen befreit. ., ^ D'c Zöglinge werden nach Absolvirung "eb ^.chrkurses und entsprechender Ablcgung der urengen Prüfungen, und zwar die deö höhern hursts zu Doktoren der gcsammten Heilkunde ä:k. '.'^ d^ niedern Kurses alö Wund-"zte und Geburtshelfer approbirt und ihnen hierüber die Diplome ausgefertigt, durch welches sie in alle diejenigen Rcchte und Freiheiten eingesetzt werden, die den an andern k, k. mcdi^ lzinisch-chirurgischen Lehranstalten kreirten Aerzten und Wundärzten zukommen. <». Hiernach werden die Zöglinge des hö'hcrn Lchrkurfes als Oberärzte, mit dem Voriük-k'lnqsrcchte in die höhern Chargen der fcldarzt-lichen Branche, jene deb niedern Lehrkurses dagegen als Unterärzte mit der Aussicht auf die Beförderung zum Oberwundarzte in der k. k. Armee angestellt. ?. Ausgezeichnete Oberwundarzte und Unter- , ärzte, welche nach den bestehenden Studies Gesehen zur höheren medizinisch - chirurgijchen Ausbildung befähigt sind, können dann spater mit dem Forlbezuge der Gebühr ihrer Charge ialsFrequenlanten, auf den yöh.rn Lehrkurö an die Akademie einberufen werden, um sich den zur Vor,ückling zum Obermzte erforderlichen Doktorgrad zu elwerben. d». Den an der Iosef^Akademie gebildeten Feldärzten, Doktoren und Wundärzten wird, w''nn sie sich uin eine ärztliche Anstellung im Zivil Staatsdienste bewclbrn, nach vollendeter tadelloser Dienstzeit der absolute Wmzilg vor allen ^lviläizt.n, beziehungsweise Ziuilwundarz^ ten, eiilgeräunlt. Die Zöglinge, welchen em Miluälplah ver-liehen wird, werden unentgeltlich verpflege, die Zahlzöglinge müssen hiefür eine Vergütung leisten. GegemväMg ist der Betrag für Zahlplähe in dem hö^lu Lehlkurse auf »l5 si., und jener für den niedern Kur5 auf 2tt'^ ft 5><» kr. fcst-qesetzt, lnil) in der Folge wird deiselbe von Zeit zu Z.il »^^ d,» Thl-ll.rungS-^erhaltnisien geregelt. Dieser ^elr.ig lsi in halbjähiigen Raten im Vorhinein, u. z. mit Beginn eines jeden Stud:en « GemesterS dei d,m Kommando der Akademie zu erlegen. Zahlzöqlinlien, welche in zwei aufeinander folgenden Studienjahren durchaus oder die Mehr-zahl vorzüglicher Forlgangsl'lasscn ei hallen ha-ben, u,:d oelen 'Aussü^ung ohne Tadel ist, kann über Anllag der Direktion ein Militär-plah für die fernere S'lurienzcit, „nler der Be^ dingiing einer soltgesehlen gul te gelangen soll, in welchen sich kein Postamt befindet, so ,st die letzte Post-station ste:6 anzugeben. Die Aufnahme findet nur in dem l. Jahrgang beider Lehrkurse Statt. AlifnahrnZgesuche für einen höhcrn als für den eisten Jahrgang werden als unstatthaft nicht berücksichtigt. In den bezüglichen Gesuchen muß gehörig ausgedrückt sem,. auf welchen Lel)rkurst der Bittsteller, und ob derselbe anf flncn Militäroder auf einen Zahlplah aspirire, und es müssen demselben folgende Dokumente beiliegen: 1. Der Taufschein; 2. Das Impfungszcugniß; 3. Das von einem graduilten Militärärzte ausgestellte Zeugniß über die physische Qualifikation des Aspiranten; 4. Das Sitlenzcugniß; 5. Die gesammten Schul« und Studienzeug-lnsse von allen Jahrgängen der zurückgelegten Gymnasialklassen, u. z. sowohl vom l. als auch vom ?. Semester jeden Jahrgangs, dann den Gesuchen um Aufnahme in den höheren Lehr-turs auch das Maturitals-Zeugniß eineS inlan« dischen ObcrgyMliasiumb. Studierende von Lehr« anstauen, an welchen die MatulitatK-Prüfun-gen erst in der zweiten Hälfte des MonatS September abgehalten werden, und welche demnach nicht in der Lage sind, das vorgeschriebene Maturitats'Zeugnlß ihrem Aufnahmsgssliche beizulegen, können demungeachttt ein mit allen sonstigen vorgeschriebenen Beilagen instruirles Gesuch einreichen, und es kann denselben bei einer ausgewiesenen vorzüglichen Verwendung in den Gymnasial'Studien, welche voraussichtlich ein ähnliches Kalkül bei der abzulegenden Maturitals-Prüfung erwarten läßt, die Auf nähme provisorisch zuerkannt werden; ll. Jene Aspiranten, welche ihre Studien unterbrochen haben, muffen sich üb.r ihre Beschäftigung oder sonstige Verwendung während der Dauc, der unterbrochenen Studienzeit legal ausweisen; 7. Die ausdrückliche Erklärung, bei der Aufnahme das Equipirungsgeld im Betrag? von ll«» st und bei Aspiranten auf Zahlplähe den für U'llelkunft, Verpflegung, Bekleidung u„d sonstige Bedürfnisse bestimmten Betrag von jährlichen 3»5 si. für den höhern, und jährlich 2<> kr für dcn niedern Lehrkurs in halbjährigen Raten im Vorhinein zu erlegen; l< Gcsuchen um Zahlplatzc hat die legale Bestätigung beizulleqen, daß die Bittsteller sich in jenen Vermögentz-Verhällnissen befinden, welche ihnen die anstandslose Entrichtung des festgesetzten Belöstigungs Pallschalbetlages während der Dauer der Studienzeit der 'Aspiranten an der Akademie gestaltet; l>. Wenn ein brsondsier Anspruch für die Aufnahme in die Josefs»Akademie auf Grund des Charakters oder besonderer VerdienNlichteit des ÄalerS deß Aspiranten erhoben so muß dieser Umstand, falls die ........ : . Horden nicht an sick hievon in Kenntniß sind, gehörig dokumeiitirt sein. Nicht nacl' derarligc Angaben können niäu bei : werden; l«> Der vrn rem /lipnanlen ali5q»!lellte, von dessen 8 Z. 227. 2 (3) Nr. 33),. Konkurs. Eine Postamts-Akzcsslstenstelle letzccr Klasse, im Gloßwardeiner Postbezirke, mit dem Ge-halle jahrl. 3l5 st , und gegen Erlag einer Kaution von Ntt) ss. , ist zu besetzen. Gesuche sind binnen vier Wochen bei der Postdilektlon ln «H'roßwardein einzubringen. K k, Postoirektion. Trlest tt, Juli l^«0. Z r2«. 3 (2) Nr^UW. Lizitations - Kundmachung. Se. k k. apostolische Majestät haben mit allerhöchster Einschließung das Projekt zur vollständigen Trockenlegung des Laibacher Moores zu genehmigen, und zugleich zu bewilligen geruht, daß d»e Kosten der Herstellung einer neuen steinernen, m't Quadern gewölbten Brücke auf der Aqram^r Reichsstraße übcr den sogenannten Gruber'scken Kanal aus dem Straßenfonde be-stritlen werden dürfen. Die Kosten dieses Brückenbaues sammt bei-derseitigcn Zufahrten, in^l,i5,lve der Offenhal-tung der Kommunikation wahrend der Zeit deü Baues, welcher vom Uebergabstage blnncn 3 Jahren zur gänzlichen Vollendung gelangen muß, sind im Ganzen nnt dem Betrage von 7>5«l^si, Nkr. 2. auf Stemmetzarbcit cin Be« trag von......3422«! .> 2^ » auf Zimmerarbeit s. ?Xat. l5>^5^ » 27 >, ,, Schmiedarbeit dto 7^'.» ,> »5 >, ,, Gußwarcn dto !>2N „ — » » sonstige Erfordernisse gegen Verrechnung . . 3Ar Vorzug gegeben. K. k Laiioesbaudireknon für Kram. Vaibach am N» Juni »"<»<> Furmular fiir daS Qffert: Ich Endesgesertiglel, wohnyasl zu N. N, lerklärr hlemit, die ln der Lizicaiionskunoma. , chung der k, k. Landesbaudnektion vom 3<» Juni >««<», Zahl «l>6, bezogenen Plaice, all- gemeinen und speziellen Baubeomguiss», Ein- he>tSpre:se und der juminarlsche Kostenanschlag, betreffend dle Erbauung elnel neuen steinernen, mit Ouadern gewölbten Brücke uder drn soge^ nannten Gruber'schen Kanal auf der Agramer Reichöstl,aße bel Laibach eingesehen, und wohl verstanden zu haben, und verpflichte mich, die !dießfällig7, am H«>. Juli >^tt<> um « Uhr ^Vormittagö eine ^>ffert^ - Verhandln»,., wegen .Nintangabe naci,stel,.'nder, in dem Militär - Verpflegs- (Etablissement ;u )tgra,n noch im Kaufe des gegenwärtigen Baujahres zu bewirkenden Neubauten, in der Kanzlei der Militär-Tpitals-Vaulcitung in der «achischen blasse Ätr. Hz, abgehalten werden wird. Die Neubauten sind folgende: !. Eine Heu-Stroh-Schupfe sammt Wagkammer und davor aufzustellende Zentesimal-Brücken -Hcuwage. Die hicbei vorkommenden Arbeiten bestehen in: Erd-Arbeiten sammt Materiale, im Beköstig.- Betrage von.....«5» si. U? kr. Maurer- undZicgcldccker-Arbci« ten sammt Materiale im Be- köstigungö-Betrage von . 5, Zimmermanns, ?lrbe>ten sammt Mater, im Vek-Betr. von . 263(j ^ 5, „ Tischler-Arbeiten sammt Mal. nn Bek. Betr. von . . . »i»'— » Schlosser.Arbeiten sammt Mat. im Bek .Betr. von ... 42 >, k<» „ Glaser - Arbeiten sammt Mat. lm Vek.-Vctr. von . . ' . :l» l', « Schmid-Arbeiten sammt Mat. im Vck.-Belr. von . . . I»V» ^ ss. «7 kr. 2. Eine Feuerlösch , Requisiten - Achupfe. Die dabei vorkommendem Arbeiten sind folgen dc : Erd ^ und Maurer - Arbeiten sammt Malcriale im Gesammtbeköstigungs - Be^ trage von......635 si, 34 kr. Ziegcloccker'Arbeiten s. Mat. im Bck.-Betr. von .... 85» 72 » Zimmcimanns- ?lrbeiten sammt Mal. im Gesammt - Be« trage von......455, » 29 », Schlosser'Arbeiten sammt Mat. im Betr. von.....3t » 92 » , Spengler Arbeiten sammt Mat. im Betr. von.....9tt » 72 ,> Alistrcicher-Arbcitcn sammt Mat. im Betr. von.....2ll >,!">, !l. Herstellung einer Etacketen < Einsliedung mit gemauerten Pfeilern zwischen den beiden vorgenannten Schupfen. Die hiebei vorkommenden Albeiten si»d: Erd- und Maurer - Arbeiten s. Materiale im Gesammtbekö »UgUligS-Betrage von . . »20 si. 83 kr. Steinmetz-A»betten sammt Mat im Bek -Beir, von , . . tt5 ., tt », Zimmermannü - ?lrdelten sammt Mat. im Bet-Betr von . ll'>„73>, Schlosser Albeiten sammt Mat. im Bck -VeN von . , . 7^, __ „ ?cnstreicher-Arbciten sammt Mat. im Bck. -Betr. von . . 4^ „ 45 „ Zusammen . 3?3 ft. 9 kr. Vorläufige i! izita tions - Bedingnissc: 1. Muß das eingereichte Offert mit einem ortsobrigkeitlichen Zeugnisse über die Unter-nehmungsfahigkeil deZ Offercnten, — das ist üdcl dcsscn .Kenntnisse im Bausache, sowie Ver< mögeiiftumstande, — dann mit einer zehnpro-zenligen Kaution auf die angebotene Sumnit belegt sein, 2. Muß der Anbot in dem Offerte separirt für jede dieftr Neubauten deutlich mit Buch' staben ausgeschrieben sein. Offerte mit unbestimmten Andoten, z. B. um einen, zwei odel mehrere Gulden ic. billiger als der BcstbicM werden, alü zur ?lnnahme nicht geeignet, di^ betreffenden Osserenten rückgeschlossen, und btl der Verhandlung durchaus nicht berücksichtigfl werden, 3. Müssen die Offerte am oben festgesetzten Tage längstens bis l2 Uhr Mittags in del Militärspitals-Bauleitung . Kanzlei eingelangt sein; später einlaufende Offerle bleiben unbe» luckslchtiqet. 4. Werden den Nichterstehern die erlegte« Kautionen gleich nach geschlossener Verhandlung zurückgegeben werden, während jene des Erstcheli in der Militär-Bauvcrwaltungs-Kassa zu Kall< stadt deponirt, allwo dieselbe bis zum Erlösche" der dreijährigen Haftungßzeit erliegen bleibe» wird. 5. Beginnt die Verbindlichkeit für den E^ stchcr gleich rom ?luqenbl,ckc der Unterschrift dcS Lizitations-Protokolls, für das Acrar abcl erst vom Tage der erfolgten hohen Ratifikation» <». Sollte der Erstehcr nicht selbst Bauvel' ständiger sein, so lst von ihm bei der Au^ führung des Baues ein berechtigter, verläßÜH cher Werkmeister aufzustellen, und der GeniH Direktion namhaft zu machen. « Die weiteren Bedingungen, sowie die M die fraglichen Neubauten bezüglichen PlÄ» Vorausmaßen, und Kostenüberschläge könne» taglich in den gewöhnlichen Amlöstunden in dD bezeichneten Militärspital - Baulcitungü - KanM zu Agram eingesehen werden. I Karlstadt am 4. Juli »«litt R Hranz von Weiß^ Major im Glliil'Slal't' Wimmer, ^j timlilender Militär»'Vauvclwallungs > Offizl" Z, «!!»0. (!) ^' ' Al. 2«^ Edikt. Vom k, l. Nezilksamlt Reisniz, a!5 Ocl'^ wird üb,l Bewilligung dls t. k. Hlkiftq,lichlls '^ st^dl dro. H, Juni l. I.. Z. 7«2. beta"Nl l,em^'' dafi Johann Sterz, von Pcslip« 3ll. 5. als ^ schwendcr erkläll , und idm Johann Koplan l» Ptllipe alS Kurator btsttlll wu»de. g, ^ l, OezilkS^mt Rtifoiz, als T,licht, a," ' Juni i860.