Intelligenz-Blatt zur Laibacher Zeitung 5i"- 39. Dienstag, den ,7. Mao 1825. Gubernial - Verlautbarungen. 3-566. (2) , »ä Nro. Z938. Von Seite des k. k. inn. össer. küssenl. Appellations-Gerichtes wird hiemit fund gemacht, daß bcy dem k. k. kärnthnerischen Stadt- und ^andrechte in Kla< ßenflirt, eine Stadt- und iandrathsstellc mit dem jährlich,n Gehalte von i/,ao ss. und der Vorrückung in den höhern Gehalr von isso« und 180c» fl. in ErlcdiaunK gekommen sey; es werden daher olle, welche diesen Dienstpoftcn zu erhalten wüne schen , aufgefordert, binnen vier Wochen, vom Tage der Einrückung dieses Edic« lts in daß Ziuungsblatt, ihre belebten Gesuche durch ihre vorgesetzte Stelle an bas f. k. farnthnevische Stadt- und Landrccht in Klagenfurt zu überreichen/ Und ihre Fähigkeiten und ^prachfenntniße auszuweisen. Klaqenfurt am 26. April 1625. H. 535. ,'^^". (2) >_^^9°^ Kundmachung der Veräußerung der Staatsherrschaft Maria Saal und der mit derselben vereinigten Gült Taggenbrun in Karnten. -Ä-m 2/.. Iuny laufenden Jahres Vormittags um 10 Uhr wird die öffentliche Versteigerung der Staatsherrschaft Maria Saal und der damit ver--einigten Gült Taggenbrun in dem Landhzuse zu Laibach im Rathssaal« des k. k. Landes- Guberniums vorgenommen werden. Der Ausrufspreis ist auf den Betrag von Neun und Dreyßig Tausend Acht Hundert Vier und Achtzig Gulden in Conven« tons-Münze herabgesetzt worden. Die Herrschaft Maria Saal liegt im Klagenfurter Kreise, zwey Stunden von der Hauptstadt Klagenfurt, nahe an der vorbeysuhrendw Wiener Poststraße. Die Gült Taggenbrun, ebenfalls im Klagenfurter Kreise, ist von d« Stadt St. Veit 3)4 Stunden, von Klagenfurt 4 «ji Stunden entfernt. Die vorzüglichsten Bestandtheile, Gerechtsamen und Nutzungen di<» fer beyden Güter sind: Ostens. An Gebanden: Das-Pfleg- und kandgerichtshaus im Dorfe Maria Saal, dann das Pfieg - und Meierhaus in Taggenbrun «ut ten dabey desindlicheu Wirthschaftsgebäuden. ^ ,' , — 1070 »» f 2tens. An Grundstücken: Bey Maria Saal an Rusticalgründen: 22 Joch 227 Quad. Klafter Aecker; z 12 - 766 - ? Wiesen; ^ 1 - 22 - - Gärten; ^ 8 - 19 - - Waldungen; k 2 - 1067 - - Huthweiden. k Bey der Dominical- Schloßmeierey zu Taggenbrun: I 27 Joch i5B Quad. Klafter Aecker; z 10 - 242 - - Wiesen; R 2 - 1069 - - Gärten; ^ 109 - 141^ - - Waldungen; l ' — - 106Z - - Hlithweiden. 5tens AnUnterthanen: 62 Nücksassenund 22 Zulehen, diese HntrichtelU .->) An unveränderlichem Urbarialzins 2^3 fi. 57 fr. W. W. . . / b) Das Laudemium. '.) Das Mortuarium. ^ cy An bestimmten Roboth 68 Hand.tage. Außer dem sind die Unterthanen noch bey 7a Zug- und 203 Handrobathen nach Verschiedenheit des Erfordernisses, bey Einführung des Dienstgctreides und bey herrschaftlichen Bauführungen zu verrichten schuldig «) An Kleinrechten in "3>,ui'a,: 161 Stück Schweinschultern; 711^2 Stück Faschinghühner; 194 Stück Hühnel; 1993 - Eyer; 2 - Gänse; 7 - Kitz vder Lämmer; 10 - Kapauner; 9 - Haarzehing; 1 - Henne; 702 - Reinaugen; -25 Pfund Hechten: ' 111^4 Metzen Brein; ii,^3 - Hopfen. , l) An Zins- und Sackzehentgctrewe: S7 Metzen i3 1^48 Weihen; 10g ? «0)^8 Korn; i5 - i6j49 Gerste; — 1075 «--" . / 587 Metzen 29 1)3148 Hafer; 55 - 451^48 Hierse^ , 4tens. An Sackzehent: 166 Metzen, i3 2^/.3 Weitzen; 616 - 342^48 Korn; ' 146 - 10 2j3M Gerste; ^ 675 - 262^3^,8 Hafer; ^ ZLo - 21 1^48 Haiden; " ' 190 - 142^3^8 Hierse., ?^ >" , ^ Nebst diesen ist der Garbenzehent theils allein, theils mit andern Herrschaften, bey 12 Zehentgemeinden und 17 eiMlnenParteyen abzunehmen. 5tens. An Landgerichtsgaben:' ic>5 1^48 Mctzen Hafer; 4 si. 20 1/4 kr. an Bannpfennigen; 3c» Stück Kapauner;^ Z55- -^ Eyer;/ ^, .^. 6- - Rindzungen. , "' ' Gtens. An Standgeldern ungefähr 8 fl. Conv. Münze. 7tcns. An Schutzgeldern ioft. W. W.> Ltens.AnZinsen von heimfalligenDominical-RealitätenZi si.Zokr. WW. ytens. Di<: Reisjagd in fünf Iagddistricten. lutens. Die Fischerey im Gurken- und Glanssufse, dann in 7 kleineren Bachen, theis ausschließend, theils mit andern Herrschaften. Zum Ankauf dieser Herrschaft wird Jedermann zugelassen, der Hierlandes zum Rcalitätenbesitze geeignet ist. Denjenigen >f die nicht landtaftlfahig sind, kömmt, wenn sie die Herrschaft erstehen, für sich und ihre Leibcserbcn in absteigender gerader Linie die Nachsicht der Lanvtafelfähigkeit, und die,damit verbundene Be-freyung von der Entrichtung des unnobilitirten Zinsguldcns zu Statten. Jeder Kaufsbewerber/ der an der Versteigerung Theil nel/men will, hat den zehnten Theil des Ausrufspreises als Caution bey der Versieigerungs-Eommission entweder bar inSonv.Münze,Bank-Noten,odcl mittelst annehm-barer nach dem Börsecurse der Woche berechneten öffentlichen Obligationen, oder mittelst einer auf Conventions- Münze angefertigten Prag-waticalsicherheit gewährenden hypotekarischcn Bürgschastsurkunde, oder endlich auck mit einem selbst eigenen gesetzlich gesicherten Cautionsinstm-Mente sogleich bey Anfang der Versteigerung zu erlegen. ^ 2 Wenn jemand bey dieser Versteigerung für einen Dritten einen An^ both machen will, so ist er schuldig, sich vorher mit einer rechtsförmig füö diesen Act ausgestellten und gehörig legalisirten Vollmacht seines Commit-Lenten auszuweisen. Die erste Hälfte des Kaufschillings ist bey erfolgter Genehmigung des Verkaufsactes vor der Uebergabe der Herrschaft zu berichtigen, die zweyte Hälfte hingegen kann gegen dem, daß sie auf der erkauften Nea« litat in der ersten Priorität versichert, und mit 5 Procento Convcntions-Münze verzinset wird, binnen fünf Jahren in fünf gleichen jährlichen Rst« tenzahlungen abgetragen werden. Diejenigen, welche die Herrschaft in Augenschein nehmen, und son« stlge Ueberzeugung sich verschaffen wollen, haben sich an das Verwaltungs« , amt Maria Saal zu wenden. " Auch können alle zur genauen Würdigung des Ertrages dienenden Rechnungs- Daten und die Beschreibung der Herrschaft, so wie die aus-führlichen Verkaufsbedingungen bep der k. k. illprischen Staatsgüter-Ve««i Hußerungs- Commission eingesehen werden. Von der k. k. illyrischen Staatsgüter- Veräußerungs - Commission. Laibach ven 2c». April i3,5. Franz Freyherr v. Buffa, k. k. Gubernial- und Präsidial-Secretar^, Z. 642. (2) ^N'°-9». Kundmachung über die zum Verkaufe bestimmten steyermärkischen Staatsgüter. «5m Laufe des Militärjahres 1825 sollen nach einer hohen Hofkamine?-, Prasidialverordnung vom ,9. d. M. folgende in der Provinz Stepermark H«legene Staats- und Fondsgüter mittelst öffentlicher Versteigerung »«* Zußert werden. . Von Cameralgü tern. - Die Tobler Waldungen und Jagdbarkeit. Die Marckfutteramtsgült. Die Herrschaften Fohnsdorf und Bapetdorf. — »073 —. D'e Herrschaft Haust und Gröbming. Die sogenannten Sommerstallungen auf dem Tummelplatze in Gräh. Von Fondsgütern. Die Herrschaft Th urnisch. Die Herrschaft Studenitz. Die Cillier Minoritengült. Der Iosephhof zu Leoben. Die Leobner Dominicanergült. Die Carmelitergült zu Voitsberg. Indem man den Verkauf dieser Realitäten vorläufig zur allgemeinen Kenntniß bringt, behält man sich vor, den eigentlichen Versieigerungs« termin und Ausrufspreis jedes einzelnen Objectes mittelst einer besondern Kundmachung bekannt zu geben, wie dieß hinsichtlich des Joseph Hofes Md der Leobner Exdominicanergült bereits geschehen ist. Gratz den 23. April 1U25. Vermischte Verlautbarungen. ß. 5-)5. G d i t t. N«. »»». <>) Von dtM-Nezirtlgtlichtc »u Ntufiaotl, s»,rd belannt ^«macht: Gs sey auf Ansucht» bti I» ann Georg K»ch feel. Sol>ne, dürgeil. handelbleut« ,» Grciy, gegen A>ton Ri» l°Ny, h^nd lsmann in Neuft<»dtl, wegen »«lmög ^er>,Ieich vom 5», May 1624 ul^er UK--<^>lllgßzc,hlung n>,'ch schuldigen 49b fl 47 tl. W. W. sammt ^ precent- Inltltsscn un> ^»richtilosicn, dic exccutivt Velst.igerung bei dem Schuldner eiqcntbümlich,«, m>c tem ^sandiecht« velegt«n, und auf »»5l5. »»sr. einer beschlagenen K»stc qewiliiget, Und hiezu dreo P«rste»geruna« dltttt auf den 26. n. M. Iuny. je csmal,! um ^ Uhr Mlllgcnö im Ort« diese« Maarenlagers Yaus.Nro. 65 am Play« »u Neustattl mll ^tm Beysahe bestimmt wolden, daß faN» dlcse belreglichen Guter, wlder deo der er° ^«n noch bey b?r »»rcoten Versteigeiung^tassahung um dc« gelxvtlicben Scdähwerth 'drr taiüer angebracht »rer^cn tonnten, solche bey Lel drittcn F i c l. N". ä54. (') ^?n dem Ne,ils«gel,chte de« helzogthiims »ottsche« wird hiermit bekannt gb. Juno, >«, iwe>.le auf een 2 und der tiltt« auf den ,5. Iulo !. I., jederzeit Nachmittag um 5 Uhl-^n dem Beosahe angeordnet, »aß wem» di« Realität l>«o dem ersten oder zweyte» T«l» «"ne nicht um oder über den Tchähungswerth an Mann gebracht werden tonnt«, ft^ '«>> bcm.dlitten auch unter der Tchäyung >»>nlan segeben werden wurde. Die LicUiitionsbedinanisse fönnen i« 0» Kanzlep «ingtfthen «erden. B^iutjg»llcht Geltlchlt «m »s. U,lil ^ti,b. Z. 576- E d i c t. Nro. 239^ (>) Vsn dem Bezirtsgelicbte Herrschaft Ponovitsch wird bekannt gemachte daß über Ansuchen des Herrn Andreas Pacher, Realitäten - Pächter zu Sittich, und Mitcrbe sei» nes am 2c>. Februar d. I. zu Lotach in der Pfarr Sagor verstorbenen Bruders Easpar Pacder, das bey der am 16. April d. I. und tie folgenden Tage abgehaltenen Licltation nicht veräußerte Verlaß-Mobilare, nähmlich: '^ieh, Jagdgewehre, Getreio» und Grei» felwerkö> Vorcäthe,, Getreit" und andere Truhen, Keller^erälhschaftcn, Bettstätte von hartem und weichem holz,--I.'inenes Aett. und Tischzeug, Küch.ni'inrichtung, mehrere ei» chene B^tungen, velschiedenc Gläser ,c. am 25. ^la» d. I. und tie folgenden Tage im Orte Lotach zu den gewöhnlichen Stuntcn, jederzeit Vormittag von 9. bis »2, und Nachmittag von 2 bis 6 Uhr, neuerlich mittelst öffentlicher Feildiethung und gegen gleich-bare Bezahlung hintan gegeben wird. Wozu die Kauflustigen eingeladen werden. Vom AezirsSgenchte Psnovitfch am »2. May ,6^5. Z. 577. F e i l b i e t d u n g s- E 0 i c t. N,o. 3^7 (i) Von dem Bezirksgerichte der Fürst. Wilhelm AuerspergischenFide>commiß> Herrschaft Polland wird hiermit allgemein lund gemacht: Es se» üt?er O'nschreltcn des Jacob L>it» ner von Vcrdreng. Bezirk Gottschee. al5 erst intabulirttl GlHubiqcr, in die 4. Fcilbiethung der denen Gebrüdern Georg und Wartin Myerle von Volnf.1 lost, am 3c>. October ,824 im Wege dcr Olecution veräußerten'^Kaufreä'lshude sammt Wohn» und Willhschasls^ gebäuden, an cie lödl. Herrschaft Holland sub Ncct. Nro ^71 zi»is,ar/ und von Ioftph Ramor aus dcr Stadt Aottsckee erstandenen obigen hude sammt Wohn- und WirchschaflS' gedäuoen, auf Gefahr unl> Untosten des Orstehers gewiNiqct, und hicizu die Fcildiechungs» lagfahrt auf den 3». May l», I. früh von 9 bis 12 Uhr im Orte Vorilschlofj mit dc>n Bcosaye bestimmt, daß die erwähnte ^4 Kauirechtshube sammt Wohn und Wirtlift'afcs« gebäuden beo dieser Fcilbiethung auf Gefahr des vorigen, Erstchers auch unter dcn^. Schä-tzungsiverche hintan gegeben werden würbe Bezirksgericht Pölland am 4. May »625. Z. 576. ^ ^ ^ (I) " Ueber Ansuchen des Nuts Weinbuchel, mitVezucf aufcine löbliche K>eisamts<. Verordnung ddo. 2g. März l. I. Z. 25oy/ ist in der Abssiftung der renitenten Unterthanen Anton Stepch und Gregor Medueth von Untcrbarnthal betreffenden Angelegenheit eine Tagsassling zur kiquidirung ihies Schuldenstandes aufden 6. k. M. Juno früh um q Uhr in hiesiger Amtskanzley angeordnet worden. Es haben daher sämmtliche Glaubiger der ^benannten Unterthanen «u dieser Tagsatzung sogewiß ;» erscheinen, als sie sonss allenfalls die widrigen Folgen ihres Aus« bleibens sich selbst benliimessen haben werden. Bezirksgericht Treffen am i«. Man 1825. Z. 53i. ^ ^ ^"d i, c t^ ^ X0 Von dem Bezirksgerichte der Herrschaft ^auenssein wird bekannt gemacht: ßs sen auf Einschreiten des Maihias Erman wider die Helena Tcrtounig, als Vormündcrmn, und Martin Terkounig, alö MiNwrmund der Barlhlma Ter-« kounig'schen minorennen Erben,, wegen schuldigen 1^7 st. /,7 kr M. M. sammt Interessen, in die el'cutinc Feilbielhung der ,u dem Banh.lmä Tcrkounig'schen Verlasse qeh^iaen'/ ^l Podworst sub Consc, N>o. 6 liegenden/ der Herrschaft Nassenfuß sub Rett. Nro. 174, ot Urb. Nro. 2,7 dienstbaren, und gerichtlich «uf i5g ft. M. M. geschahen ganzen Kauftechtshube sammt An- und Zugehör, dann ber dabey befindlichen beweglichen Güter, als Hornvieh, Getreid, Wein, Heu, Stroh, Meievrüstung, Wemassach und übriger Haueeinrichtung gcwilliget, und zur Vornahme der Feilbiethung der erste Termin auf den 28. April, der zweyte auf den 2c>. May und der dr»tte auf den.27. Iuny l825, jedesmahl Vormittags von 8 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 6 Uhr un Orte Podworst Haus-Nro. 6 mit dem Beysetze bestimmt, daß wenn diese Realität und beweglichen Gütcr weder bey der ersten noch zweyten Feilblethung um den Gchähungswerth oder darüd« angebracht werden könnten, solche bey der dritten auch unter dcr Schätzung hmtan gegeben werden; dessen die intabulirtenGlaubigermit Rubriken verständiget werden. Die L>citaNo,nebedingnisse sind an,der Kan^liy Kieses Beznksge-richtcs einzusehen» Bezirksgericht Sauenstein am ,17. März 1825. Anmerkung. Da bey der ersten Tagsayuna. obige Realität nicht vemußert wurde, wird zur zweyten Versteigerung geschvitt-en. 3- 58c>. Feilbictbunqs - Gdict. Nro. 4,2. (>) Von dem Bezirksgerichte der Staatshcrrsäast Freudenthal.wird hiemit bclanntge-Mackt: Es ftye auf Ansuchen des Herrn Dr. Anercaü Lcgath von La'baä), rrider Sebastian Koschuch, rrcgcn auö dem gcl.icl'tlicl)en Bcrglciche et>o. 5. April 1U24 schuldigen 2i2 st. M. M. c. 5. <,., in die crecutivc Fcill?!clblmg der dem lchtcrn gehörigen, zu Duor sub Consc, Nco, 3 liegenden, der D, O. R. Oommenda Laibach sub Urb.Nro. 22c> dienst» baren, und sammt An - und ^ugehör auf 23Z5 ft..55 ti. M. M. gerichtlich gcschähtcn ganzen Kaufcechlöhube gcwiliigct worden. hiczu werden nun treo Ieilbictl>un,Magsatzungen, und zwar die erste auf den »4., die zweite auf den 16, Iulv und die dritte auf den 17, 2lugust I. I., jedesmahl Vor« wittags von 9 bis >2 Uhr in !oco der zu versteigernden Ikülitcsr mit dem Anhange anberaumt, daß, lm Fall, diese Kaufrechtshube bc» einer der elften zwey Tagsahungcn nicht wenigstens um den Vchähungswerth an Mann gebracht werden sollte, Hey dtl dritten ^icitation auch unter demselben hintan gegeben werden würde. Sämmtliche Kaussultigc, so irie Lie Tabulargläubiacr, werten dernnaK biezu zu tlschcinen m>t dem Bcrsihe eingeladen, daß die dicßfälligen Licitationsbedingnisse inzivi» schen bey diesem Bezirtsgcsichte zu den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen uvecten lönncn. Frcudenthal am 9. Mao 1L25. 3- 584. G d < ct. Nro. 555., (») Alle jene, welche auf den Verlaß des zu Moisesberg verstorbenen Johann Dollin» schcg , c>us was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, haben den '7- t, M. Iuny Vormittags um 9 Uhr in dieser Gcrichlslanzlel) zu erscheinen, ihre ver» wcinllichen Forderungen anzumelden und rechlsgclrcnd rHrzuch-un, iridrigcns ste die Fol. Jen des §, U14 d. G. B. sich selbst zuzuschreibe,' haben n,'cl«n. .___Aczlttügericht Staatsi)erlschaft Michclstäucn Hcn 7. Mao i8?5. ________^ 3. 585. (3 d i c t. Nro. 376. (') Alle jene, welche auf den Verlaß des zu AdergaH verstorbenen Franz Nastran, aus ^c>s immer für einem Rcchtsgrunde Ansp'üche zu steNcn qcdenlen, haben ihre vermeint-l'cdcn Folterungen den >8. s. M. Juno Vorminags um 9 Uhr in dieser Gerichtslanzlei) unzuin^lden und solche rechtsgeltend darzulhun, widligens sie die Folgen deö §. Ul4 v» G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Bezirksgericht Staatshcrrschaft Michelstätten de» 9. May »625. - 1076 — Z. 4^3. Neueste Lotterie-Anzeige. (3) Se. kais. königl. Majestät haben dem Grafen MathiasKrasi c5i/ kandstand in Gallizien, und seiner Gemahlinn Theophi le geborne Gräfinn Stadnicka, die gnädigste Bewilligung ertheilet, ihre in Gallizien, lm Sanoker Kreise gelegenen zwey Realitäten, die große Herrschaft D lft> biecko und das schöne. Gut Sliwnica durch eine eigene Lotterie aus< zuspielen. Dem zu Folge werden diese zwey schönen Besitzungen, wofür die Ablösungs-Summen von »50,000 fi. und 50,000 fi.W. W. angebothen werden, durch 120,2^6 Lose zu 10 fi. W. W. und 8062 rothe Gratis-Os«' winnsilose, jedes mit einem sichern Gewinnst von wenigstens 1 Ducatcn in Gold ausgespielt. Diese Lotterie gewahret dem mitspielenden Publicun, nebst der Begü> siigung, daß jeder Los-Abnehlner bey der Abnahme und baren Bezahlung von zehn, ein eil ftes rothes Gewinnstlos unentgeldlich erhalt, bis die bestimmte Zahl von 6c>5-2 Gratis-Gewinnstlosen vergriffen seyn wird, nach dem ihr ganz eigenen Bortheil, daß jeder Mitspielende mit einem einziaess Lose 22 Mahl gewinnen kann, daß die bedeutende Anzahl Treffer im Os-genhalt der gegen andere Lotterien kleinen Anzahl Lose, das günstige Verhältniß hervorbringt, daß beynahe auf jedes zehnteLos ein Gewinnst fallen, muß, und daß endlich die Gratis-Gewinnstlose nicht nur auf die Gcwinnstl in Gold, sondern auch auf die Realitäten und überhaupt auf alle Gewinnstk jn W. W. mitspielen. Nebst den zwey Haupttreffern, die große Herrfchaft Du biecko, wofür eine Ablösungssumme von .50,000 fi. W.W., und das schöne Gut Sliwnica, wofür gleichfalls 60,000 fi. W.W. als Ablösungs-Summe angebothen werden, sind annoch 12,069 sehr bedeutende Geldgewinnste, theils in W. W. von 2000a, 10N00, 5000, Zs) 0, '/0, 1000, 5on, 2s)U, !0^ und so abwärts bis 12 fi. W. W., im Betrage von 1,6019 si. W. W-, theils in k. k. Ducaten in Gold von 100, 5«, 25 und so abwärts bis » Ducaten, zusammen 8356 Stück k. k. vollwichtige Ducaten, im Betrage-von 9/,,ou5 fi. W. W. verbunden. Die Gesammtzahl der 12071 Gewinnsie mit Inbegriff der zwey Realitäten betragt demnach ^«,024 fi. W. W. Das Großhandlungshaus A, C. Sckram in Wien, welches die Ausführung dieser Verlosung über? nommen hat, garantirt dieses Spiel, so wie die Ausbezahlung der Geldg^ winnsie lind der angebothenen Ablösungs-Summen. Die Ziehnng beginnt in Wien den ia. Jänner 1826, wo nicht bey denv wegenden großen Vortheilen, die diese Loterie darbiethet, zu erwartenden schnelleren Absatz der Lofe^ noch früher. A. C. Schram> Lose sind zu haben in Laibach bep Ioh, Ev. Wlitschec, Gubernial-Verlautbarungen. Z. 55l. Co ncurs - Verlautbarung Nro. 53i5. zur Besetzung der in der k. k. croatischen Militargranze erledigten Schuldirectorsstelle. (3) In der k. k. croatischen Militargranze ist eine Schuldirectorsstelle in Erledi, gung gekommen, mit welcher ein Gehalt jahrlicher fünfhundert Gulden in Conv. Münze, mit dem Vorrückungsrechte in die höhere Gehaltsstufe von sechshundert und siebenhundert Gulden , dann das compctente uncntgcldliche Quartier und der Bezug von zwölf Klaftern Brennholz, gegen Bezahlung des spslemmäßigen Schlag-und Fuhrlohncs verbunden ist. Zur Besetzung dieses Dicnstpostens, von welchem aus die gesammten Volks« schulen und das an solchen angestellte, Lehrpersonale in den Bezirken uon vier Gran;-Regimentern und den m dem Umkreise derselben befindlichen Granz-communitaten, nach den im >»chulfache bestehenden Vorschriften geleitet werden muß, w,rd der Eoncurs gemäß hohcn Studlenhofcommissions-Decrcts Z. 1990, vom Z. Erh. 22. d. M., dergestalt ausgeschrieben, daß die kompetenten um jene Stelle ihre gehörig belegten Gesuche, in welchen sie ihr Alte", Religion, ihre körperliche Beschaffenheit, »hre guten Sitten und zurückgelegten Studien, dann ihre Sprachkenntmffc, die bcvm Schulfache bereits geleisteten Dienste und die etwa erworbenen Verdienste glaubwürdig zu erweisen haben, nach ihrem geistlichen oder weltlichen Stande, bey dem vorgesetzten Consistorium, oder im lctztcrn Falle bey dem vorgesetzten f. k. Kreisamte bis zum 10. Iuny d. I. überreichen sollen» Vom k. k. Ulyrischen Gubernium. Lalbach am 28. April 1825. __________________Anton Kunstl, k. k. Gub. Secretar. Z. 5rd zur Deckung des Wachskerzenbedarfs der hiesigen k. k, stellen > nd Aemter fur das »ächstc Milnarjahr 1Ü26, und zugleich wegen Lieferung dcs , wahrend dieses Zett-^aumS für das Wichsen der Parkccböden ,n den Dicastcrialgcbauden erforderlichen gelben Wachses, am 3o. May d. I. um ic» Uhr Vormittags »n dem Nathssaale der k. k. nied. österr. Landesregierung eine öffentliche Versteigerung vorgenommen werden. (Z.Beyl.Nr.39.0. i7.Mayä2ö.) B W «- 1073 — ^ » Hierbey treten die folgenden Licitations« Bedingnisse ein: 1) Dem L,citatlons - Acte bleibt d,e Ratlsication der hohen k. k. allgemeinen Hofkammer vsrbehllten; dil Ersteher sind jedoch gleich nach der von ihnen geschehenen Unterfertigung deS Licitations-Protocolls, an ihren Anboth rechrs« kräftig gebunden. 2) Der gesammte Wachskerzenbedarf zerfallt in acht Partien, wovon eine jede einzeln, nähmlich abgesondert licitirt wird/ als: Partie I. pr. 40 Eentner (vierzig Eentner) zu 6 Stück pr. Pfund; ,, II. - ^2 „ (vierzig zwey „ ) „ 6 „ „ „ „ III. - 44 ,, (v«rz,g v,er „ ) „ 6 „ „ « „ IV< « 49 „ (v»erz,gneun„ ) „ 6 „ „ ^„^ „ V. « 49 H4 ,, (vierzig neun drey Viertl Eentn.) zu 6 ^Vtuck pr.Pfund; „VI. l 5o „ (fünfzig Centner) zu 6 Stück pr, Pfund; „ VII. - 56 ,, (fünfzig sechs „ ) worunter^ ,)2 Eentn. zu 6Vtück UNd 1«l^2 „ „9 « ,^ VIII. - 76 lj2 „ (siebzig acht einen halbenEentn.) zu 6 Stuck pr. Pfund. Alle 8 Partien zusammen 409 N/» Centner, (vier hundert neun ein Viertl Centner). I) Der Bedarf an gelbem Wachse bestehet in 7 (sieben) Ccntner. 4) Wenn einmahl eine Wachskerzen-Partie ausgebothen und bereits erstanden ward /findet durchaus kem Nachboth Statt, so wie überhaupt ein allgemeiner Nachboth für alle Partien nicht geduldet wird. 5) Ist zum Ausrufspreise der gegenwärtige Eontractspreis von Einem Gulden acht und zwanzig Kreutzer Conventio ns - Mün ze für jedes Pfund Wachskerzen, und von Einem Gulden zehn Kreutzer Eonuen« tions-Münze für jedes Pfund gelben Wachses festgesetzt. ^ 6) Wird nur auf gute reine Waare / d. i. sogenannte Tafelkerzen / und auf reines gelbes Wachs licitiret/ und hat jeder Mitlicitant Muster seiner Waare zur Llcitation beyzubringen, auch im Falle des Erstehens solche bep der FeUblethungs» Commission sogleich einzulegen. 7) Für jede einzelne Wachskerzen «Partie von Nro. I. bis einschlüssig Nro. VIII. werden zweyhundtrt Gulden Co nve ntions - Mün z e als Angeld/ und zwar entweder in barem Gelde/ oder m Staats - oder öffentlichen Ovliga-tlonen nach dem börscnmaßigen Werthe zu erlegen, oder eine von der k. k. Hof: und n. öst. Kammerprocuratur geprüfte und als bewahrt befundene Slcherstellungsacre beyzubringen seyn. Den Nlchterstehern wird dieses Angeld gleich nach Abschlag der Licitation zurückgegeben, jenes der Ersteher aber bey der Llcitation gegen Beschei«, nigung zurückbehalten. Bey den Partien I. bis VII. hat dieß erwähnte Angeld zugleich als Cautwn l« gelten, bey der Partie VIII. werden drey hundert Gulden Couuen-Nons-Münze als Eaution bestimmt, daher der Erstcher noch weitere Einhundert C0 n 0enti0 n s«Mü nze zu dem Anaelde von zweyhundert Gulden Eonventions - Münze nachzutragen hat. -., 1079 -- "^^ Für das gelbe Wachs ist ein Angeld und Caution im Betrage von fünfzig Gulden Conventions-Münze zu erlegen. 6) Wenn jemand bey der Versteigerung für einen Dritten licitiren will, so ist er schuldig, sich vorher mit einer rechtsförmlichen Vollmacht seines Committenten auszuweisen. - , g) Um die Concurrenz zu erleichtern, werden auch schriftliche Anböthe unter folgenden Bestimmungen angenommen: 2) diese schriftlichen Anböthe kommen bey der k. k. nied. österr. Landesregierung entweder uor oder bey der Licitation selbst, find aber vor dem Beginnen derselben einzureichen. Sie müssen mit Mustern versehen seyn, die der oben vorgeschriebenen Qualität vollkommen entsprechen, auch »m Falle, als das Angcld nicht gleich bey der Licilation deponirt werden sollte, den Empfang« schein über das, bey dem k. k. nied. österr. Prouinzial-Zahlamte erlegte Angcld, so wie die bestimmte Angabe des Ziffers des Anbothes enthalten und wohl versiegelt ftyn; auf dem Couvert emer jeden dieser Eingaben muß übrigens dic Nummer der Wachskerzenpartie, auf welche das schriftliche Anboth lautct, aufgezeichnet seyn. I>) Dicse schriftlichen Eingaben werden nach völlig geschlossener Versteigerung in Gegenwart aller Licitantcn eröffnet, und mit dem betreffenden Bestbotht derL«itation, im Beyseyn und vor den Augen aller Anwesenden, verglichen werden, so daß, wenn in einem solchen schriftlichen Anböthe ein weiterer Nachlaß, gegen den Bestboth der Licitation enthalten seyn sollte, der dießfallige Proponent für diese Partie ohne wciters Ersteher warc, wenn nicht gleich bey der L>citat>on selbst einer oder der andere der anwesenden Mitlicttanten, zu einem fernern Nachlasse an diesem schriftlichen Bcstboiye sich herablassen sollte, in welchem Falle sofort diesem Letztere», die betreffende Lieferung zugeschlagen werden würde. ,o) Hat ein Auswärtiger eine derlcv Lieferung erstanden, so muß er für die Dauer dcr Contractszcit hier in Wien einen Bestellten haben 11) Hat die Lieferung des auf die Dauer des Militär »Jahres ,82k berechneten Bedarfes mit i5. October 1825 zu beginnen, und es kömmt das stipu-l>rte Pcdarfscniatitilm nach und nach an die einzelnen Behörden und Aemter, welche. dem Erstcher nach dcr Natisication werden bekannt gegeben wc'dcn, jederzeit auf Verlangen augenbl, ck lich in dasjenige Gcbaude der Bta5t, welches dem Lieferanten oder seinem Bestellten angezeigt werden wird, in dem verlangten Quan» tum und >n vollkommen guter, dem eingelegten Muster gaiz gleich kommenden Qualität auf Kosten des Lieferanten abzuführen, olmc daß jedcch für die Behörde oder das Amt die Verpflichtung bestände, den ausgewiesenen Bcdarf eben in den sechs Wintcrmonathen vollständig zu übernehmen. 12) Kann der Lieferant seinen gehörig gestampelten Conto entweder gleich "ach jeder Ablieferung, oder monathlich bey der f. k. allgemeinen Hofkammcr mit der Empfangsbestätigung des Uebernchmers einreichen, und es wird nach gehör,» ^ — ,c>8a ?- ger Liquidssellung die Zahlung ungejaumt bey dem k. k. Universal-Cameval-Zahl« amte erfolgen. 13) Wenn eine Lieferung von dem übernehmenden Amte nicht qualitatmaßig befunden werden sollte, so wird selbe ohne wciters ausgestoßen, und der Bedarf, wenn er von dem Lieferanten nicht sogleich qualitatmaßig ersetzt wird', auf dessen Rechnung, d. i. gegen ihm obliegenden Ersatz desjenigen Betrages, um welchen der zu liefern übernommene Artikel theurer als um den entfallenden ContvactSpreis erkauft werden müßte, angekauft werden, was auch dann Statt findet, wenn der Kontrahent nicht binnen der bestimmten ^eit die geforderte Lieferung leistet, oder sonst dem Contracte wie immer nicht nachkömmt; endlich 14) hat jeder Ersteher den classenmaßigen Stampel zu dem einen Contracts-Pare aus Eigenem zu bestrciten. Kreisamtliche Verlautbarung. Z. 553 Kundmachung. Nro. I896. lI) Die hohe k. k. Hofkanzley hat zur vollkommenen Herstellung des am Castcl« berge außer dem Strafhause aufgefundenen Brunnens die Bewilligung zu ertheilen gcnihet; daher zum Behufe dieser Herstellung, in Gemaßheit hoher Gub. ^ Verordnung vom 28, d. M Z. 5Z87, die Minuendo» Versteigerung den 18.d.M. bey diesem Kreisamte abgehalten werden wird. Als Ausrufspreise für die verschiedenen Materialien und Meisterschaften sind festgesetzt worden: Für die Maurerarbeit . ..',,,,-. 146 fi. 25 2^ kr. „ „ detto Matcriale . . . . 65 fi. 48 - kr. „ „ Stcinmctzarbcit . . . . . 2^9 fi. 6 — kr. „ „ Zimmermannsarbeit . . . . ^9 ft. 12 1^2 kr. „ „ detto Material« . . . 147 fl. 6 1^2 kr. , „ „ Schlosserarbeit.....45 fi. 10 _^ ^-. „ „ Glockengicßcrarbeit . . . . 16 fi.---------- Die Vorausmaß und der Kostenüberschlag kann taglich zu den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. Stadr- und^landrecht!sch"e"Verlaütbärungenl ^ ^^ Z. 557. (3) Nro. 22n3. Bon dem k. f. Stadt' und Landrechte in Krain wild über Ansüßen des Bczirks-gericdtcs Tburn undKaltenbrun besannt'gcmachl: Gs scy von dlcfcm Bczirtsgcrichte >n die öffentliche Verstciqcrung des dcm ercqun'tcn Valentin Brezclnig qchöriqcn. in rcr PoNcina-Vocstadt sub (5,onjcnPtions-3Ir. 49 befindlichen, auf 4« ft. M. M. gerichtlich ge> schätzten Pferdes gewiNigct worden. Da 'nun von diesem t. t. Stadt, und Landrcchte hiezu drey Termine, und zwar auf den 14. und 2U. May, dann auf den >l. Iuny l. I-, jedesmahl um 9 Uhr Vormittags im Orte des Unterstandes des in die Orccution gezogenen Pferdes bestimmt worden sind, so wird dieses mit dem Beysahc zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das fragliche Pferd beyder ersten und zweyten Fcilbicthung nicht unter dem Schähungsrrerthe, bey der dritten aber um jeden Anboth hintan gegeben irer« den wird. Die Licitulionsbedingnisse können bey dem Bezirksgerichte Thurn lmd Kalten« brun in Erfahrung gebracht werden. Bon dem t. t. Stadt» und Landrechte ,n Krain. Laibach am 25. April »625. 1081 — Z. !?,. (5) Nro. 281. Bon dem t. k. Stadt» und LandreHte in Krain wird anmit befannt gcmaät :Es Ity über das Gesuch des Matthäus Castagna zu Trieft, in die Ausfertigung dcrAm-rri« sations . «Zoicte rücksichtlich der dem Bittsteller in Verlust gerathene» Domcst. crdin. Schuldl/bligation ddo. 2» October i6s>c), Nr. »»><>, 26 Prc. pr. 5ao ss, gcwilliget worden. Es haben dcmnack alle jene, welche auf gedachte Schuleobligation aus was immer für einem Rechcsgrunde Ansprüche machen zu tonnen vermeinen, selbe binnen dcr geschlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen vor diesem t. t. Vtadt-und ^andrcchte sogewiß anzumelden und anhängig zu machen, als im Widrigen aufweite» lcs Anlangen dcs heutigen Bittstellers Matthäus Oastaqna die odgcdacktc Schuldobligation nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für gctödlct, traft-und wirkungslos erNa.lt werten wird. Von dem t. t. Stadt- und Landrechte in Krain. Laibacb den 5. Februar ,825. 3- l4n5. (3) Nro. 6U73. Von dem t. f. Stadt- und Landrcckle in Krain wird anmit betannt gemackr: lZS scy üder das Gesuch der Theresia ^ücder, Wu»darzlcnswiuve allhicr, wider Dr, Nai> Wund Dietrich, (^uratot der unbekannten Maria haitcr'schcn Elbcn, in die Auöfclügung ^er Amortisatonsccicte, rücksichtlich des angeblich in Verlust gcraihenen, zw'schen Ioh. ^aidcr und Maria Anna geb. Michcslilsch crrichtcrcn, auf den am allen Marttc zu ?al» ^ach sud (^,onsc. 3lro. 2c> liegenden Hause inlabuiilien (KhcvertragK odo. 21. April »7^5, lntab. 3o. April 1776, gcwilligcc worden. lKshaben dcmnachalie >cne, welche aufgcdach» tcn lIhcvertrag aus was immer für einem Rechlögrunoe Ansprüche machen zu tonnen vermeinen, sclbe binnen der geschlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochcn und drc» ^agen vor diesem k. t. Stadt - und Lantrechte so^cwiß anzumelden und anhängig zu "lachen, als im Widrigen auf wcitcrcö Anlangen der heutigen Bittstellerin!'. Thcrcü Weber, Wundarztenswicwe, der obgetachtc Ohevcrtrag nach Verlauf dieser geschlichen Frist für getöd,let, traft» und wirtungsloö erklärt wcrocn wird. Von dem t. t. Stadt» und ^andrechte in Krain. Laibach den 16. Octobcr 162^. 3- 5^5, (3) Nro. 25^^I Bon dem k. k. Siadt - und Landrcchte in Krain wird bctannt gemacht: (Ks scn über Ansuche» des Georg Licht, Buchhändlers allhier, als erttärtcn Erl,'en, zur Erforschung der Schuldenlast nach der am ^. Februar l. I. verstorbenen Anna Licht, cie Tagsahung auf ben iZ.Iun^ l. I. Vormittags um g Uhr vor ticstm t. k. Stadt. und Landrechtc bestimmt worden, bey welcher alle jcne, welche an diescnVcrluß aus was immer für einem Äechts« Zrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche sogcwih anmclocn und rechtsgcltend dar» ^un sollen , n'iorigcns sie die Folgen dcs §. Ui/».' b. G. B. sich sclbst zuzuschreiben haben ?"de>i. Laibach den 25. April »825. _________ l. Z. i<^2. (5) Nro. ^998. <. Von dem t. k. Stadt - und Landrechte in Kcain wird anmit bekannt ge,nacht: lZü '°v über das Gesuch des Leopold Frörcntcich in die Ausfcnigung dcr Amori'salions . Edic-"' riicksici'il.ch dcs v-m Dr. Ich. Gcorg Novat an die Ordre des Franz Xau. Iamnig °" 27. )lu^ust 175« ausgctteütcn, tt Monalhe nach Dato zahlbaren, sctt 3i. May 17s)«, M das haus Nco. 256 in Laioaco intabullrlen Wcchscls pr. 20a ft. gcn'iNigct worden. -»" haben demnach alle jene, welche auf gedachten in ^cilust geratkcncn Wechsel auä ^as immer für einem Rechtsgruntc Ansprüche machen zu können vcrincincn, ^elbc bin. ^" ^ geschlichen Frist von einem Jahr, sechs Wochen und erc» Tagen^vor diesen t. t. ^^."bt. und Landrcchtc sogewih anzumelden und anhängig zu machen, als »m Wit>>igen "Uf weitei-es Anlangen des heutigen Bittstellers Lcopold Frörentcich, obgcdachtc» Wcch» >«l nach Berlauf dieser geschlichen Fr,» für gelobtet, traft- und >vncuna.ül,oK crtlärt wer» ^« wird. Laibach den 5. August »824. -— ' ,082 - '^^^^^^^^1 ^ .^.Herrnischte Verlautbarungen. ^^^^^^^ Z. 553. ," V o r r u f u n, g "'^(3) der Gläubiger nach der verstorbenen Maria Tsrin von Preker nächst Moraitsch, dann nach dem nachherig,en Verlaßübernchmcr und ebenfals ucrstorl'cnen Joseph Nottar, und endlich der des gegenwärtige» noch lebencen Besitzers der sogenannten Torin'schen Rea» litäten, Valentin Ribicsch. 3«r Erforschung des Schuldenstandcs nach der zu Preker verstorbenen Maria Tonn, danndcm seel. Ioscpb Rottar« alö Vcrmögcnsübernehmcr, und endlich dem gegenn-ärti« gen noch lebenden, Besitzer des Maria Torin'schen, später Ioscvb RoNarschcn Nachlasses wird auf Ansocken der Grunoobligkeit Herrschaft Kreuz die LiquiduungStagsahung auf den 25. May >«25 festgesetzt. Alle jene, welche bey diesen sogenannten Torin'schen Realitäten aus rras immer für einem Nechtsgrunde einen Anspruch zu machen vermein«!, haben am obbestimnUen Tage mit ihren allfälligen Behelfen in die dichortiger Amlötanzlcy zu erscheinen. Bcziltsgerichc Egg ob Potpctsch am »2. April 1L23. Z.^4^. (2) . Nro. 1123. Das Gut Selo in Unterkrain wird verpachtet, die dabcy befindlichen Fahrnisse aber werden verkauft werden. Das Bezirksgericht Sittich im Neustadtlcr Kreise macht hierdurch bekannt: Cs sey auf Ansuchen des Hrn. Doctors Ios. Lusner, als Valentin Pegam'schen Testaments-Vollzieher und Verlaßberichtiglings-Curator/ dann über Einvernehmung und Einwilligung des Haupt-Erben Michael Suppantschitsch, in die Verpachtung des Guts Selo, dann in die Veräußerung der Valentin Pegam'schen Verlaß-Fahrnisse gewilliget, und zur Vornahme der Guts-Verpachtung im Ganzen oder in Abtheilungen auf drey Jahre, der ,9. May, und zur Veräußerung, der Fahnnsse/der 20. und 21. May l. I. zu den gewöhnlichen Stunden bestimmt worden. Das Gut Selo liegt unweit der Neustadtler Commerzial-Straße, eine kalbe Stunde von St. Veith entfernt mit einem niedlichen Schlossel, und mit den erforderlichen Wirthschaftsgebäuden versahen, besteht aus Unterthanen-Gerechtsamen, Hoheiten/Garten- und Meier-Gründen. Das Clima alda ist sehr gesund, die Lage des Guts ungemein schön/ und vom Schlosse aus können die Meier-Gründe ganz und bequem übersehen werden. Zum Ausrufspreise der Guts - Pachtung mit der heurigen Fechsung ist im Ganzen auf drey Jahre der jährliche Pachtschilling pr. 442 ft- 3 kr: bestimmt worden, und wird, Falls um diesen Ausrufspreis keine Anböthe gemacht werden sollten, dann die stückweise Realitäten-Verpachtung dieses Guts versucht werden. Die Fährnisse bestehen in 6 silbernen Eß-, 5 detto Kaffehlöffeln und ein Vorleg-Löffel, in verschiedenen Haus- und Keuereinrichtungsstucken als, in mehreren Bettstatten von hartem und weichem Holz, Bettgewand/ in Kleider-, Bücher- und Schreibkasten, Toiletts-Kasteln, Schreib-, Spiel- und andere Tische vom harten und weichen Holz, mehreren Sophen mit gleichen und andern Sesseln, in verschiedenen Spiegeln, Kupferstichen, — - io83 — Stock- und Wand-Uhren, Koffern, Porzellain, Zinn- und Glas-Waaren, Flaschen-Kellern, Tassen, eine eiserne Cassa-Truhe, in mehreren Fassern mit Eisen bereift, in Kupfer-Geschirren, Bottungen:c. :c.; an Vieh, als: in i Pferde-Schimmel, 2Pferden kastenbraun, 5 und6jährig, m 5 Kühen, /, Kälbern, 3 Terzen, » Stier uno ein Stiert, 1 Kalb und 1 Stallbock, 1 trächtigen Schwein; in Stall-und Meierey-Gerathen, als: ln Pferd-Geschirren, Ochsenjochen, mehrern Fuhr-und Ochsen-Wä-gen, Köfchen, » einspännigen Krippen-Wagerl, 1 gedeckten zwep^- und » einspännigen ungedeckten Callesche, 1 Steyerwagerl:c.:c., dann in Achmiedzeuge, als: 1 Ambos, Blaßbalg, in verschiedenen Hämmern, Zangen, Schrauben :c. :c., welche Gegenstände nur gegen gleich bare Bezahlung hintan gegeben werden. Die Hauvtbedingniß bey der Guts-Verpachtung ist, daß der Pachtschilling zur Halste des erstiihrigenPachtschillings sogleich, oder wenigstens binnen iä Tagen nach abgeschlossener Verpachtungs-Licitation; die andere Hälfte aber mit l. Iuly 1826, für das zweyte und dritte Jahr aber immer halbjährig anticipate mit 1. Jänner und 1. Iuly jeden Jahres, abgeführt werden soll. Die übrigen Pachtbedingnisse, dann die Bestandtheile und Schätzung des GlitsSclo, werden bey der Versteigerungstagsatzung am ig. May l. I. früh um 9 Uhr im Schlosse zu Selo bekannt gemacht werden/ und Pacht-lustige können auch vorläufig die Beschreibung und Abschätzung des Guts in der Amtskanzley zu Sittich, oder bey dem Herrn Dr. Joseph Lusner in Laibach einsehen. Sittich am 3«. April 1825. Z. 5,57. üonvocations > Edier. Nro. 2W. (2) Von dem Bezirksgerichte der Staatshcrrschaft Frcudenthal wird hicmit allgemein bcfannt gemacht: Es sey über Ansuchen ter Eatharina Pippan, im eigenen und im 3tah-wcn ihrcr minderjährigen Kintcr Anna und Franzisca Pippan, dann dcl Eatharina und Ioscpha Pippan, als bedingt erklärten Erben, zur Erforschung und Li^uidiruiiq der Schul» ^tnlast nach dem am 7. April d. I. mit hinterlastung eincs Testamcntö verstorbenen dieß» !la«tshcrrschanlichen Verwalter und Bczirtscommissär Johann Bapt. Pippan, dic Tag» sahunq auf den 5,. May l. I. Vormittags um 9 Uhr vor tiefem Bezirksgerichte bestimmt borten, bey welcher alle jene, rrclckc an dicsen Verlaß aus was immer fürcinem Rechts» grünte Ansprüche zu stellen vermeinen, solche sogcwiß anmcldcn und rechlsqeltend barthun soücn, widrigens sie die Felgen des §. 6.4 b. G. B- sich stlbst zuzuschrc,ben yabcn w^rtcn. Frcudcnthal den,. May,6z5. ________^ 3- 55^. G d i c t. ^ - , Bon dem Bezirksgerichte der Herrschaft Thurn am hart wird hicmtt aNgcmem de» lannt gemacht- Es sc» auf Ansuchen des Herrn Joseph Lmerekar zu L>ä ccnn'ald, wicer "Nto,i Robbck Senior zu Stritt, in dic crccutive Fcildicrhung dcr gcqncc schcn, auf/i ss. 'l'kr. gerichtlich geschälten Fahrmsic, bestehend in einer ^raul^ttu^a, cmcr Gctrcid. lNlhe, einer Kleideltruhe, einer doppelten Bettstatt, und tcs aut ^>l, ft. qerichiNch g«. spähte» Weingartens in Faltern , pto. schuldigen 5^ ft. ^8,j2tr. M. M. sammt Intcr. lMn und Unkosten gewilliget worden. , . ,.. . ß- - io34 ---- Ha zu deren Vornahme drey Termine, als der 3a, May) 3o. Fun» und 28. Iuly d, I,, jedesmahl Vormittag vo» c) bis 12 Uhr für die Führnisse im Orre Stritt, und von 5 biö 6 llhr Nachmittag für den Weingarten in Faltern mit dem Anhange festge« seht worden, daß, wenn d>c!e demeldeten Fährnisse und der Weingarten in Faltern we« der de» dcr ersten ooer zweyten Feilbiethungucagsahung um den Schätzungswert!) oder darüber nickt an Mann gebrockt werten könnten, selbe bey der drillen Fcilbiethungstag-satzung auäi unter dem Schähun^swerthe hintan gegeben werden würden. Wozu die Kalifölielchaber mit dcm Erinnern v^'rgcladen werden, daß sie die Kaufsbedingnifse täg^ llch in dcn gewöhnlichen Amtsstuoden, aNhier einsehen sonnen..' , Bezirr^gericht der henscdaft Thurn am hart sen 28. April 1825, Z. 55c>. ^ Edier. ^' <^^^li. . < ^-.. , ^on dcm Bezirtsge'richte Staatsherrschaft Lack wird über executiocs Ansuchen des Herrn Mar. Zebali zu Lack, die dcm Johann Euralt gehörigen, zu heil. Geist H. Z. »5 liegende, dcr Staatsherrschaft Lack suv Urbars Nco, 2553 zinsbare, gerichtlich sammt ^uqchör und einigen weni>!<>n Fahrnisien auf »88» ft, 26 lr, glsckatzlc Ganzhudc, wegen schuldi,>c>i 2»s> fi. M. M. s>>mmt Nebenvcibindlichkciten, ley.de,! mu ti> ßgerichtlicheni Decrclc di'o. 5». April l. I., auf den 26. Iuny, 2Ü. Iily und 25. August 1L20 im Orte dcr Realität zu heil. Geist bestimmten Fcilbietdungöiaqsahungen, u>,d zirar bey der ccsten u»t> zweyten Feilbiethungslagsapunc; nur uin oocr über den Schchun^swertl), bey der eritten adcr auch unter dem 2chähungsive>the an c^en Meisibicthenden verlaust. Das SchähungsvrotocoN und die Lic>lauonsdcdin,gnisse erliegen in dieser Gerichts' kanzley zur Einsicht. .AezirtSgenchl. Staacshcrrschaft Lack am 3c». April 1825. Z. 55». O d i c t. ,, (2) , ^° Bon dem Bezirksgerichte Staatökerrscha'ft Lack wird über crecutives Ansuchen l^eö Martin Vchuschniq, wegen zu fortcrn habenden >?3 ft. sammt Nebe»verbinol,chscite», die dcm Johann Stcrschiner gehörige, zu Jauchen H. .^. 8 liegende, dcr Elaa«!-elr-> schaft Lack sud Urd. Nro. 2^5« zinsbare, gerichtlich mit Zugehcr auf 126c) ft, 5? sr. geschabte Ganzhude, licy dcm mil dießgeriä clichcn Dccrete vom heutigen Tage auf ec« 21. Iuny, ^), Iuly und 18. August l, I. früh g Uhr im Orte der Realität zu Jauche," bestimmten Feilbiethungstagsahungen, und zwar bey der ersten und zweyicn nur uw oder über den Schähungswerth, bey dcr erittcn aber auc«) unter dcm Schcihun. April ,L25. Das Bezirksgericht Tt.iatshcrrschaft Lack macht bekannt: Es habe über Ansucke« des Hrn. Jos. Oerdcz, t. k. Üoilo-Eollectanten zu Lack, cl« pi-ae«. 7. M^y l. I., Z. 622, in die Ausfertigung der Amortisationseoicte rücksichtlich der zu Gunsten deS k. f. Lotto» GefällS auf seinem zu Lack H, Z. i>6 licacnden, dcr Stadt Lack zinSburen hause, dan« auf den dazu gehörigen Waleantheilen u kaclnrzli, St. Lorenzi und u Wuclul^karüb, ful «inen Cautionsbctraq pr 800 ff. E. M., mtabulirlcn Ec>utionsurkunden de. »2 ol intab- 22. August iUl6 gcwilliget, daher alle jene, welche auf das benannte, vorgeblich >n Vcc° l>ust gerathene Eautions - Insiiument ein Recht zu haben vermeinen, anmit aufgefoc» dert werden , dasselbe binnen » Jahr, 6 Wochen uno 3 Tagen sogcwiß hieroris anha"' «ig zu machen, widrigens nach Verlauf dieser Frist, über ferneres Ansucken des Herrn Joseph Gerbez, dasselbe, rückstchtlich oessen Intabulations. Ecrtisicat, für null und tuH' tig erklärt, und aus oen betreffenden Grundbüchern gelöscht werden wird. Bejirtsgerlcht Staatsherischaft Lack am 7. May ,Ü25. -^ Ml'- h i Guberni a l ? V er lau tbarungen. Z^ö25. . (I) '!!;' 'ä Nr. 89. -'<'i/,^'^ ^ St.O. V. Kundmachung der Verkaufsversieigcrung des zum kramerischen Neligionsfonde gehörigen, im Neustädtler Kreise liegenden Staatsgutes Weinhof. ^emaß der von dieser k.k. Staatsgüter-Veräußftungs-Commission am 2i. Jänner vorigen Jahres geschehenen Kundmachung wird hicmit erinnert, daß in Folge hohen Hofkammcr-Präsidial-Dccretes vom 18. April d. I., ^r. 2,9, das zum krainerischcn Religionsfonde gehörige Staatsgut Weinhof, am 2«. Iuny d. I. Vormittags um ,u Uhr in dem Guhcrnial-Raths-Nmmer des Landhauses zu Laibach, im Wege der öffentlichen Versteigerung iu Kaufe ausgebothen werden wird. Die vorzüglichsten Bestandtheile, Gerechtsamen und Ertragsn»«? briken dieses nur eine Stunde von der, Kreisstadt Neustadtl entfernten Staatsgutes sind: '„ " , , ^ ,, ,^ ' ' , , 1) Das zwey Stockwerke hohe, mit Ziegeln eingedeckte Schsoßgebaude sanunt allen erforderlichen Wirtdschaftsgcbaudcn und dem Schloßbrunnen, dann eine herrschaftliche, eine Viertelstunde vom Schlosse, an oem Gurke slujse befindliche Mahlmühle. 2) An Dominical-Dründen. Garten 5 Joch 770 !D Klafter, Aecker 75 Joch 699 iü Klafter, diesen 11 Joch ,35 Ü1 Klafter, Weingärten 3 I'och 262 ll! Klafter, ,buthweiden5Ioch 5oo li, Klafter, Waldungen /,5 Joch 662 ^ Klafter. Die Waldungen sind größlentheils mit Eichen und Buchen besetzt, von allen Servituten frey, und liegen theils in der Nahe, theils kaum ^ '^2 Stunde vom herrschaftlichen Schlosse entfernt. 5) D,e Fischerey im Gurkftusse. 4) An Urbarial-, Geld- und Natural-Diensten, welche von den zu "csem.Staatsgute gehörigen 1?« ^5 Rusiical-Huben, auf denen sich dev-N'ahlen 252 Besitzer befinden, und von 89 herrschaftlichen Bergholden g«< Ükn Abzug des gesetzlichen Fünftels entrichtet werden: (Z' Beyl. Nro, 29. d. 17. May 825). C » — ic>66 — U. «) Ein unveränderlicher Urbars-Zins mit » .< i^ä fl. 56Zj^kr. M ^>) Ein paktirter Kanon mit . . . < 120 - 47 - M c) Ein unwiderrufliches Robothgeld mit . 141 - 26 - ^ Zusammen . < 407 fi. 9 3^kri. wovon das gesetzliche Fünftel in Abzug kommt mit . 61 si- 26 kr. folglich derzeit in die herrschaftlichen Renten nur jährlich -' einstießen . . ... . . . 325 fl. ^3 3^ kl/ ä> Bey Befitzveranderungen der zu diesem Staatsgute gehörigen Un«-terthanen das Siebentel sowohl von dem Kaufschilling, als auch von der Grundschätzung in Erbschaftsfallen, mit Ausnahme der 100 11^12 kanon? maßigen Huben, deren Besitzer loProcent entrichten. e) Die unterthanige Natural-Roboth, welche aus 13989 Hand-und !i3c>4 einspännigen Zugtagen, dann 10g Pfund Gespunst bestehet, und wovon 2353 Hand- und 1976 einspannige Zugtage, dann 36 Pfund Ge^ spunst gegen eine Natural-Getreidgabe reluirt, die übrigen n656Hand-und 9328 einspännige Zugtage, dann 72 Pfund Gespunst aber auf unbestimmte Zeit gegen jährliche 940 fl. i5 kr-, und über Abzug des gesetzlichen Fünftels um 7Z2 fi. 12 kr. abgelöst werden. l) Der Küchen-, respective Kleinrechtendiensi von jährlichen 202^3 Stück Schafen, 20 2^3 Lämmern, 2/» Kapauner, 280 Hühneln, i^3i 3^4 Eyer, i3i2 1)2 Haarzählmgen, 33 Pogatschen und 24 Eimer 22 1^2 Maß Zins-wein. Von der Dienstbarkeit, wofür gegenwärtig und auf unbestimmte Zeit eine jährliche Rcluition mit 102 fl. 35 2^4 bezogen wird, kömmt den Unterthanen das gesetzliche Fünftel nachzulassen. 8) Das uuterthänige Zinsgetreid, welches 55 Metzen, 2 Maß FrohtK weitzen, /.6 Metzen 2« Maß Zinsweitzen, 2^ Metzen ,3 ip Maß Korn., 53 Metzen 26Maß Hiers, 67 Metzen 5 i^3 Maß Haber, 6 Metzen 23 Mas Brein, und 2 Metzen ?3 Maß Bohnen beträgt. Diesen Gettviodienst, wovon das gesetzliche Fünftel nachzulassen ist, haben die Unterthanen bis zum November und December jeden Jahres abzuschütten, oder aber nach dem, in diesen Monathen bestehenden mittlern Marktpreise mit Gelb abzulösen. 5) An Zehenten. Der Weinzehent und das Bergrecht in der Pfarr St. Peter, W 5en Gebirgsgegenden ober dem Brunn 8«Wo, saäescd, Viniäoil und Gurk-derg, wovon das gesetzliche Fünftel in Abzug kommt. Das Bergrecht h^ tragt jahrlich i3 5^40 Eimer. — 1087 — 6) Die Amtstaxen und Accidentien, welche bloß in den Grundbuchs« Echirmbriefs- und Schreibgebührs-Taren bestehen. D,r Ausrufspreis für dieses Religionsfonds-Gut ist auf 20676 fi, Zokr., sage Dreyßig Tausend Sechs Hundert Slebenzig Fünf Gulden Dreyßig Kreuzer in Conventions-Metallmünze herabgesetzt worden. Als Käufer wird Jedermann zugelassen, der Hierlandes zum Besitze 'von Realitäten geeignet ist, wobey noch bemerkt wird, daßSe, Majestät laut hohem Hofkammer-Decret vom 16. April i6>8 den christlichen Erkäu« fern der Staats- und Fondsgüter, welche dieselben unmittelbar von der k. k. Veräußerungscommission an sich bringen, und zum Besitze landtafb-cher Güter nicht geeignet sind, die Dispens von der Landtafclfähigkeit und Entrichtung der doppelten Gülte für die Person des Kaufers, und seine in gerader Linie abstammenden Leibeserben zu ertheilen geruhet haben. Wer an der Versteigerung als Kauflustiger Antheil nehmen w ll, hat als Caution den zehnten Theil des Ausrufspreises bey der Versteigerungs-Commission bar zu erlegen, oder eine von dem k. k. Fiscalamte geprüftt und bewahrt gefundene fideijussorische Sicherstellung, beyzubringen. Diese Caution, welche in der Folge die Stelle eines Reugeldes ver» tritt, wird, wenn sie bar erlegt wurde, dem Meistbiether an dcr ersten Kauf-schillmgshalfte abgerechnet, die sideijussonsche Sickcrstelkmg aber nach vollständig berichtigtem ersten vertragsmäßigen Kauffchillings-Erläge ihm zu« rückgestellt werden. Alle übrigen Licitanten erhalten die eingelegte Caution nach vollendeter Versteigerung, oder auf Verlangen sogleich, wenn sie sich erklären, keinen Anboth weiter machen, und das Ende der Licitation nicht abwarten zu wollen, zurück. ' Wer für einen Dritten einen Anboth machen will, ist schuldig, sich Kocher mit der Gewalt und Vollmacht seines Committenten auszuweisen. Der Meistbiether hat die erste Hälfte des Kaufschillings unmittel-' darnach erfolgter höchster Bestätigung des Verkaufsactes, und nock vor dcr wirklichen Uebergabe des Gutes, bar zu berichtigen, dic zweyte Hälfte aber kann er gegen dem, daß er sie auf dem erkauften Eute in erster Priorität versichert und mit Fünf vom Hundert in Conventions-Metallmünze verzinset, in fünf gleichen jährlichen Raten-Zahlungen abtragen. Bey mehreren gleichen Anbothen wird demjenigen dcr Vorzug gegebn, welcher den KauMilling in kürzern Fristen zu erlegen sich erklärt. ' ' — io83 — W Die übrigen'Verkaufsbedingnisse, der Eapital'sanschlag und bis nähere Beschreibung dieses Gutes mit seinen Bestandtheilen, können bey der k. k. illyrischen Staatsgüter-Veräußerungs-Commission eingesehen werden. , ., Auch ist es jedem Kauflustigen unbenommen, am Orte des Staatsgutes selbst, alle Theile desselben persönlich in Augenschein zu nehmen. Von der kais. kön. Staatsgüter-Veräußerungs- Commission. Laibach am 3o. April 1825. Franz Freyherr v. Buffa, k. k< Gubenüal- und Präsidial-Secretar. ,Z. 55o. (2) "' ^" ^' . . . St.G. N. Kundmachung. <^)ie k. k. illyrische Staatsgüter-Veräußerungs-Commission macht ini Nachhange der Currende vom Zu. d. M., Nro. 90, womit oie nochmahli-lige Veräußerung der Cameralherrschaft Maria Saal im Klagenfurter Kreist kund gemacht wurde, bekannt, daß im gedachten Kreise noch nachgenannte Staats- und Fondsgüter im Laufe dieses Militär-Jahres, im Wege der öffentlichen Versteigerung werden ausgebothen werden, und zwar: 2) Die Cameralherrschaft Wolfsberg mit den Eisenwerken zu St. Ge»- traud und Kollnitz; > -> , ' . l>) die dem Neligionsfonde gehörige Miuoriten-Gült zu Wolfsberg/ dann die Gülten Preblau und Toscheldorf; c) die Canleralhcrrschaft St. Leonhard mit dem Eisenwerke; ä) die Cameralherrschaft St. Andrä. Die eigentlichen Verstcigerungstage, so wie die Ausrufspreise werden nachtraglich durch detaillirte Kundmachung zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. Von der k. k. illpr. Staatsgüter-Veräußerungs-Commission. Laibach am Za. April 1825. Franz Freyherr v. Buffa, k. k. Gubernial- und Präsidial-Secretär. . "- ^. — io8g - Z. 673. Verlautbarung. Nro. 602a. ,(2) In dem Hause Nro. 220 am neuen Marktplatze sind zwey Zimmer lm ersten Stocke Hofseite, nebst einer Küche und Speisekammer, von jetzt bls Michaeli d. I., um einen Preis von sechzig Gulden zu vergeben. Jene, welche diese Wohnung zu miethen gedenken, haben sich dieß-Ms bey dem hiesigen, im oberwahnten Hause befindlichen k. k. Fiscalamte lu melden. Laibach am 7. May 1825. ^»"— -..... - — , ...... ,, , ^ Kreisämtliche Verlautbarung. ^?. Z6^. Kundmachung. Nro. iiä> (2) Am 7. k. M. Iuny vvird für jene Bauhcrssellunq, welche die Adoptlrung des ,m hicrortigen Redoutengebaude unterzubringenden Catastral - Mappen-^lrchiues nothwendig macht, eine öffentliche Versteigerung bey diesem Kreisamte abgehalten werden. Vermög des adjustnten Kostinüberschlags werden folgende Proftssionisscn-Arbeiten ausgebethen: Maurer-Arbeit .... . . 66 ft. lg fr. Maurer-Materiale . . . . . . 65 - 7 - Steinmetz-Arbeit . . . . , . 7I : — Zimmermanns-Arbeit . . . . . ig^ < ^8 - Tischler. Arbeit < . . . . . n3 - 10 - Schlusser-Arbeit . . . . ... 8li - 2o - Hafner-Arbeit . » . » . . 2o - — - Glaser-Acbelt......116 st. 7 ^2 kr. Anstreicher^ Arbeit . . . . . . 69-^0 - Welches nnt dem Beysatze bekannt gemacht wird, daß die Baubedingnisse. bey dcm Krcisamte eingesehen rverden können. K. K. Kreisamt Laibach am 6. May 1825. Stadt- und landrechtliche Verlautbarungen. Z, l^. (2) Nro. 2^9. Von Kem f. k. Stadt, und Landr«chte in Krain wird anmit bekannt acmcxdc: es ^,Y über das GcsuchdtÜ B^lckasar hoffmann,, namlne der Witwe Maria Luscscl,'»), in l>it Ausferugunss dcrAmurcisations-Ocicte, lücksickttich der von Maria (5lisadctl) Kpnig °usgchenden. zu Gunsten der Zranz'sca s^>ail, auf den auf Nabmen >er <3de!eute Anton ^)d M^ria Luleschih umgesckrubcn^n, in der Statt Laiback gcleqcncn f?ause snb Oonsc. ^"> 2^1, uoihin 2,5, seil i5. May 177, haftenden zweo <üüi-t2« binncao oec>. 27, Iun» ??^9 und >6. December 1769, jesc pr. 200 ji, gclrillig.'t irordcn. E2 haben demnach alle ^ Me, selche auk gedachte ziv'e» «ai la« I^ian^e aus was immer für einem Rechtt'grunde ^"spluche maä,en zu tonnen vermeinen, st'U,« binnen der gescylicken ^r>st von einem ""hre, scchg Wochen und dre» Tagen vor diesem k. l. Stadt-un?l,a»tl«chle sogenih ""zumelden und anhängig zu macdtn , a!s im Widrigen auf weiteres Anlangen des heu» llgen Binstellcrs die ob'gcdacdten Urkunden nach Verlauf dieser gesetzlichen Fiist fur ge» littet, traft- und irirtungslos wcrden tlllärt werden. Van dem t. t. Stadt, und Landrechte in Krain. Laibach den 5. Ftbluar 1L25. D — 1090 — ff Vermischte Verlautbarungen. Z. 563. (2) Nlo. 59ä. V^m Bezirksgerichte Tchneebery wird bekannt gemacht: E« stp auf Ein' schreite» des Mathias Turk pon Bloskapoliya, in die execunue Feibiethung der dem Paul Kovatschnsch in Radlet eigenrhümlichen, der Herrschaft Nadlischeg fnb Rect. Nro. 38^ dienstbaren, im 3fecunonswege s«mmt Wohn- «nd Wirthschaft^ gebäuden auf 5o5 si. geschähen halben Kaufrechtshub« in R«dltk, «nd der g!ncL' mäßig auf Z l fl. geschätzten Fährnisse, wegen schuldigen 79 ss. 37 tr., d«nn Zmfe" und Unkosten gewilliget, und seyen hiezu dreyV i c t. Nro. 586. (2) Vom Bezirksgerichte Schneeberg wird besannt gemacht: 3s sey die auf one^ wege auf ^33 fi. geschätzten halben Hubt. Haus;ahl 9 zu Grußoblak, wegen!chul-dlgen 92 st. 4 kr. 5. 3. c, >n Folge h,rabgclangler Entscheidung des hochlübl. k. k. mü. öfterr. küstenlandischen Appellacionsgerichtes uom lg. April 1825, Z» 6095, zu reasslimiren, und seyen zu diesem Ende drey Fcllbielhungen auf den i3. Iuny, 11. Iuly und 6. August i8»5, jedesmahl Vormittag zu den gewöhn« lichen Licitationsstunden im Orte der Realität zu Groß^black mit dem Anhang« anberaumt worden, daß, wenn diese Hub« weher bey der ersten noch zwcyttN Feilbicthung um oder über den Schayungiwerth an Mann gebracht werden könntt/ selbe bey der dritten auch unter demselben veräußert werden sollt. Bezirksgericht tzvchneederg «m 7. Mar, 1Ü25. Z. 5/2. ^ 3 d l c t. - Nro. Z57., (2) Vom Bezirksgerichte Schneeberg wird bekannt gemacht: 3s sey aufEmsch»^ ten des Georg Brositsch von Semon im Bezn-fe Prem, ,n die e,recutiue Fe,lb>clhl!>'3 der dem Antsn ?auritsch (Thumliz)ln Bösenberg gehörigen, der Herrschaft Gch'N'^ berg sub Urb. Nro. ig5 und Rect. Nro. 179 dienstbaren, sammt Wuhn- unv Wirthschaftsgebauden »m Vfecutioniwege auf Zoo si. geschayten Viertlbube/ dann einer auf l« ft. geschätzten Kuh, wegen schuldigen 49 ff. ^Z kr. <'. «- ^ gewllliget, und es seyen- zu dieftm 3nde drey VlvsteigerungstagsatzunZcn, auf den 3c>. May, 3». Iuny und I«. Iulp l8^>5 zu den gewöhnlichen Licttalionssi"!'' den im Orte der feilgebothenen Realität m Bösenberg mit dem Anbange -«"d^ laumt «orden, d»^ wenn dxsl Realität un»» d>« Kuh wed«r hep vev «rste» nsch Zweyten Versteigerung um oder über dtn Schätzungswerts an Mann gebracht werden könnten, solch« bey der drttttn Ftilbleiyung «uch unter demselben uer» kauft werden sollen. Bezirksgericht Schneeberg am 27. A^,! ,ft25. ^___________ 3» 563« Tinberufun, («) der nachdenanntcn Retrutininsss» Hlücktl'mge. Frau, Schlffrer. aus dem Dorfe heil. Geist Nro. 2^: Jacob Wermg, aus de»i» Dolfe Glinern Nl». "; Martin harlmann, aus dem Dorfe heil. Geist Nr°. ,4, «el< «en, da sie sich auf die erlassenen Vorforderunaen zur Ergänzung des t. f. Fuhrwesens» ^°rpt nicht gestellt haden, hiemit aufgefordert, sick'binnen drey Monathen vor dieset Bczilssobriglelt einzusinden und über »hr Ausdleidcn zu rechtfertigen, >reil widrigens «cgen sclde nach den ki-rüber bestehenden Borfchriften vorgegangen würde. Be,irtsodrig?iit Lack am ,0. May 1825. Z.ü^y Licita tionj - Edict. »ä Nro. ^y3. (2) Von dem Bezirksgerichte zu Bsetsch wird hiemit bekanni gemacht: 3< sey von dem hochlöbl. f. k. Stadt-und Landrechtc m Laibäch, auf Anlangen des k. f. Fiscalamte»/ noniin« des höchsten ^«!3>!>!, gegen Anlon Wirth zu Prawalo, wegen rückständigen 7 Fleischdahschlllmgsraten, jcdc zu 186 st. i5 kr. sammt Ge« tichtskuften und Superexpensen, in die exccutwe Feilbicthung der gegnerischen, de« Herrschaft Prawald zinsbaren in e»nem an der C^mmerzialstraße zu Präwald gelegenen dermahligen Einkehrwivthshause, dann Accknn und Wiesen bestehenden Nea« litäcen gewllliget, und von diesem mtt hohen» Erlaffe uom 11. i>. M., Zahl 21)8, requirirten Bezirksgerichte zur Vornahme dieser Licitation drey Tagsayungcn, auf ben iZ. Iunp , ^6. Iuly und 16. August d. I./jederzeit früh um y Uhr im Ort» Prawald mit dem Anhange fefigescht worden, daß, Falls die einzeln feilzubie-thenden Nealitaten weder bey der ersten noch zweyten Feilbicthungstaqsayuüg um dlN Bchatzungswerth oder darüber nicht an Mann gebrach! werden könnten, selbe bey der dritten auch unte» demselben hintan gegeben werden. C's werden die Kauflustigen und ,ntabul>rten Kreditoren zu dieser kicitation «Mgeladen lmd erinnert, daß d>e Schayungb-Verkaufbbedmgniffe täglich zu den g«» wohnlichen Amtsstunden hier eingesehen werden können. Bezirksgericht Benosetsch den 3a, April i825. Z?5^ ^ E d i c t. Nro. Z3o. (2) Vor dem Bezirksgerichte der Staatshervschaft Michclstetten haben alle jene, welche auf den Verlaß des zu Mschcug verstorbenen Hüblcrs Georg Kcrn, vni^o Stirof, aus was immer für einem Nechtsgrunde Ansprüche zu siesscn l'e,m<>inen, solche den 5i. k. M. May Vormittags um 9 Uhr jogewiß anzumelden und rechts-Iclrend darzuchun, widngens sie die Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzu, ^Hrnben haben werden. Bezirksgericht Staatsherrschaft Michelstetten den 28. April ,825._______ 3 562. S d i c t. Nro. Z8y. ^) Vom Bezirksgerichte Schneeberg w»rd bekannt gemacht: 3s sey auf Einschrtie i»n dcv Maria Iantsch von Babmfeld widt, And« und Uvban Mlaktr von eben» M , - I0g2 — dors, mit bezirfsqerichtlickem Bescheide vom 27. May i625,in dieerecutiueFetlbie-thung dcs, demGeklüglen gehörlgen, jllBabmfeld gelegener!, der Gült Neubübenfeld sub Urb. Nro. Ii dnnstbaren Neale, I'^eu^o 1^,5 genannt, sammt darauf stehende,, Wohn- und Wirthschansgebauden, wegen schuldigen 100 fi, M M sammt Verzugszln,en und Executwnskosien gewül-get, und seien zu diesem Ende drey Nerste.gerünqsragsatzunqen, auf den iu. Iuny, 7, Iuly und 11. Auqust 182S zedesmahl Vormutag zu den gewöhnlichen kicitatiolMunden im Orte der Rsa-litat zu Badenfcld m>t dem Anhange anberaumt worden, daß we^n diese Rea-lttat samnit darauf sichenden Gebäuden, weder bev der ersten noch zweyten sseil-biethung um oder über den erhobenen Schätzungswerts) pr, 28o ft M M an ^!7^,"h,^7«3b.n «'.>"/,,N' b" d>r drmen »..st.,««««, «mh'um» Bezirksgericht Gchneeberc, am 2. Map 1826. Z. 552. '7' Gm Verölter von mittleren Jahren, der als solcher btteits gediem^abln, der tramcnschcn ^pr.cke ganz ku.d.a, liÖi,^ im Umerthaüsfache. in der Gmnddu^'füh. «on^« bi?"""^?/''^''". ^^"u^s^eftn bewandert seyn muß, und eine 3. ion von^a d.s ,«oa ä. M. M. le.tten kann, >v,rd gegen vortdnlhüfce Büngnisse auf eine >n Unt,rk..iin lieqende herlscl'afc, m.t der lein Bezut velbunien ist, a"suckt N^e-re Austunfce gibt Herr Or Anto» Pfefferer m La.dach, an den s?ch ne^ die sicd r ^efen'w^e?kdnn'!!,^^"°""' """"'"' "".e0er mu«dl.ch°icr mit franken Laibach am 7. May 1825. , > Z?55^ ^ '--------------------------------^---------------------—-- -------------- Z< ^- , Lotterie-Anzeiqe. (3) Die Zlehling der qroßen mW ausgedehnten Herrschaft Busk in Ga-lizien, fur welche ein 3 blosunqsbetrag von Einer halben Million qe- ^^^ins^tli^ n!7^l7'^ ^" '"' Zu"" d.I. vorgenommen we?d?n^ Hinsichtlich dy vielen Borzuge und grosien Vortheile, welche diese 'Hm^^^l^l^H/''"^ '°""l°" "heben/wlro sich a«f ^ .we!°;A^3:ß:5HHan^3^^^ ausgegeben Auch sind bey ihm noch Lose der Wen r Häuser, des fürstl. Wolfgang Friedr. Günzler, Gca,in und außer, Streitsachen.. Der Marine-Iurisdiction unterstehen alle jene Personen, welche aus der Warme - Casse ihre Gage oder Besoldung erhalten;^ insbesondere aber: ». alle Marine, Officiere, Cadeten, Unter-Ofsiciere, Gemeine, Matrosen, und alle sonstigen zur, Equipage eines k. k. Kriegs-Fahrzeua.es gehörigen Personen, ^»^ die Eapläne, die zum Feldtviegs-5ommlssariat, zur Administration, zur In« tendenz, zum Auditoriat, zur Kanzley und kasse gehörigen Individuen, dann die sonstigen nach dem Rezulament bep dfv Marin« in einer Dienstlei« siunq stehenden Personen; ,' " c. die Wundarzte der Marine; H„alle jene, welche bey dem k. k. Arsenale wirklich «nigestellt/ oder als Arbeiter angenommen, und in die Register eingetragen sind, die letzteren aber nut in Straffallcn; jcdoch mit Berücksichtigung der im h. I enthaltenen Ausnahmen; «> aller vorgenannten Personen Ehefrauen/ Flinder und Dienstleute beyderley Geschlechtes; V f. dic bey der Marine eingebracht werd«nv«n falschen Werber, welch« einen k. k. Unterthan zur Annahme fremder Kriegsdienste, oder auch nur einen an die Marine-Kriegsartikel gebundenen Mann zur Ansiedelung in fremden Ländern zu bereden suchen; ß. die Sträflinge des La^no mai-nim, vom Militarstande; jene hingegen, die von Civil - Strafgerichten dahin abgegeben werden, nur dann, wenn sie eines Vergehens wegen im Disciplmarc Wege zu bestrafen sind / indem diese wegen begangener Verbrechen zur Untersuchung und Aburthellung an jene Civll-Behörde abgegeben werden müssen, die sie in das VnFnc» abgesendet hat; K. wer immer im Arsenal« in einem Verbrechen betreten wird; i. die zur Kriegs-Marine gehörigen Ueb, Von den im vorstehenden Paragrapht ^. » dl< ^it. «. benannten Per« jenen find jedoch ausgenommen: 5. der Marin«-^Ober-Commandant, welcher mit einem commandirenden General im gleichen Verhältnisse steht, und alle Personen vom Obersten und Schiffs« Capitän aufwärts, dann die Departements-Ehess und Referenten (Z,Beyl.Nr-39. d. l7. May L25.) D «' 'bey dem Manne < Ober-ssommando, welche in Rechtsfassen in und außer Streitsachen dem Venezianischen ^uäieiu äela^^u milkari zugewiesen sind; I). d« bey der Marine dienenden wirklich begüterten Landmanncr und Fideicom-miß-Besitzer, welche nur in Straffällen, u,id wenn sie auf ihre Gage belangt werden, zur Marine-Gerichtsbarkeit gehören, in sonstigen Rechtfällen m und außer Streitsachen aber in jenen Ländern und Provinzen, wo iora nn^ kiliuiil vorhanden sind,,dem derjenigen Provinz unterstehen, wo ihre Güter liegen, oder wo sie ihren Wohnsitz haben; «. die begüterten Landmanninen nach der im vorher gehenden Absätze k ent-haltenen Erklärung; <1. die Deutschen Ordensritter, und selbst diese nur in Sterbfalen; <' o. die unehelichen oder aus einer ungültigen Eh: erzeugten Kinder, wenn sie nicht legitimirt sind, oder die Mutter nicht selbst dcr Marine- Jurisdiktion unterstehet; l. die Kinder der unter der Manne «Imisdiction stehenden Pcrsone,,, wenn sie eine Bedienstung außer der Marine oder ein bürgerliches Gcwerl'i antreten, oder nach erreichter Großjahrigkeit ihre eigene Haushaltung führen; ff. die Töchter, welche an nicht zur Marine gehörige Personen verehelicht sind; li. die in eine Prooinzial' oder Militär-Versorgung «llß,er der Marine nber> nommenen Kinder; i. die Weiber, Kinder und Dienstleutt derjenigen, welche nur wahrend einer Fahrt ((üauipaziiH) oder sonst auf eine beftiminte Zeit im Dienste der M n'inc stehen, oder als einregiftrirte Arbeiter zu Arsenals - Diensten gebraucht werden; nicht aöer «uch jcn« her Kapitulanten; l^. die Dienstleute, welche nicht zur persönlichen Bedienung, sondern einer Realität oder eines Gewerbes wegen aufgenommen sind. , , ' §- 4- Die von der Marine mit Pension, oder nur mit Bepbchaltuttg des Charakters ausgetretenen Officlcre und sonstige Personen, wie auch alle Witwen und Waisen, deren Ehegatten und Vater im Dienste der Marine verstürben sind, unterstehen in Straffallen dem General-E^mmando; in Rechtsfallen in un? außer Streitsachen aber dem ^näi^Io äÄe^-no nnNull'« desjenigen Landes »n wel« chcm sie sich aufhalten. -" ! ^ ^ V '/ §. S. Die Patental'Invaliden stehen §6. Wenn gegen eine zur Marine gehörige Person wegen eines dinglichen Ncch-tes, oder über nn unbewegliches Gut ein Rechtest,eit entstehe, ist die Klaa.^ bc>,' demjenigen Richter anzubringen, dessen Gerichtsbarkeit das unbewegliche Gltt unterworfen ist. §.7. Wenn eine umter der Marine-Iurisdiction stehende Person durch eine Aufforderungsklage belangt wird, ist diese Klagsache bcy jenem Richter aus^uführcn, welchem der Aufforderer seiner persönlichen Eigenschaft nach unterstehet. ^ . , ,^ §. 8, , ,,,^ ^ Widerklagen können bey jenem Richter angebracht werden, bey welchtlw der mit dieser Klage Auftretende von femem Gegentheile beklagt wurde. §, 9. Klagen wider mehrere Streitgenosscn, die ihrer persönlichen Eigenschaft^ nach verschiedenen Gerichtsbarkeiten unterstehen, gehören vor denienigen Richter,^ Unter dessen Gerichtsbarkeit, der Geklagte steht, welcher in berKlage derErste.ge-^ nannt, ist. ^ ,' ' ^ ' ,, >' ,, Ist eine Streitsache vor dem gebührenden Richter einmahl anhängig gemacht' Und die Klage zugestellt worden , so ist sie bey demselben bis an ihr Ende zu füh-W,, wenn auch dcr Geklagte inzwischen seinen Gerichtsstand andern svllte-. ......" Die Vollssrccttmg einer- gerichtlichen Vtrordnü;^, welch^aufem unbewegliches Gut Beziehung hat, als die Vornchmung eines Augenscheines, einer Sperren Inuenturv Schätzung /FolbiethttNg, Vormerkung , Cinantwortung und dergleichen/ steht derjenigen Obrigkeit zu, in deren Bezirke nach Verschiedenheit d« Ven fassung' eines jeden Landes dieses unbewegliche Gut gelegen ist. Ie-ne Personen der Marine, welche sich durch ein inGefällssachen geschöpfte Erkenntniß gekränkt erachten/ können den Weg des Rechtes wider den landes» östlichen Fiscus nur bey derjenigen Girichdöbehöode ergreifen/ der er in Gefäas-lachen zugewi,esen,ist., , Alte die MlNme oderzu derselben gehörigenPerfonen^ctive oderpaZgivebe-Reffenden Fiöcal-Prozesse sind bey dem ^ucii^ia äole^atu milnuli zu Padu« Abzuführen., tz, 1^. ' " "''"^' Vormünder können in Waiscnsachen > ohne Rücksicht auf ihre persörUichen ^'genschaftcn, nur bep der Obervormundschaftsbehörde der Pupillen belangt werden. §. i5. Wenn zwischen Personen / die zur Marine-Iurisdicticn gehören, über die Ungültigkeit oder die Trennung der Ehe Streitigkeiten entstehen, sind dieselben , ep dem .luäiQio ciLicFaw militVi! zu Padua zu verhandeln. ' Eine z^r Mac-ine gehovige Pirson / welche auswärts beurlaubt oder com« ^andirt ist, kann bcy dem^uclicia c!«1e^l!w iui1itl>ri desjenigen Landes, wo sie sich Aufhält, oder a-uck nur im Durchmärsche »st, wegen Schulden/Excessen undIn« '"l>en bilang: werden. Außer diesen ausdrücklich ausgcnommcnen Fallen ist es weder einer zur Ma« ^g,chong,cn Perso^ erlaubt, sich der Gerichtsbarkeit einer anderen Behörde zu -unterwerfen, noch kann eine,andere Behörde über eine solche Person ihr Air.t gültig ausüben. ^ ^--. ?'.^',-;l? „..,.>.,. .,^ ..— ° ^ ^ - ' '' §-^. ^. ' , ^^./ ,^, , ^ Dem Marine-Obercommando wird das.Ins ^,^clil et n^^i-auancH., doch 'lMtt,'i n Bez u g a U f d > e d e r M a r > n e - I u r i S 5i c t i , n unterstehe n-den -P e r so n c n, vom Fregat.ien.-Capitän »der Oberstlicuter.ant abwärts, in dein, Maße'oerlichen, als es den Gcmral-Eommandcn durch die Verordntnig vom 5l. December, 18^7 / lü. 129g, eingeräumt ist. Hatte sich e». fann lhn der Marine - Ob.r - Eoinm^ndant zwar mit Arrest belegen, er hat aberjo^Ieich durch das Obergcruht dcm Hofkriegsrathe da> von die umständliche Anzüge zu machen und das Wittere abzuwarten. ,/ ' 5. 19. 'pi^:- In.folgenden FallfK sin-d die Acten p!),« Kundmachung besMrthejls an das a3gemcine,Mllttä>-Apptllar!ons- Gericht einHuf^yh^ . ^ ^ l,ft,^>^ ^ -' ^, ^„>^ . > ». Im Verbrechen des H?chverrathcs, des Zwcp^ampfes, der'^alschmünzung üno ^' Verfälschung öffentlicher Eredlts-Papiere; b. wenn das Erkenntniß durch ein unparteylsches Recht, es möge solches <^ bethen, oder von A-ntFwcgcn angeordnet worden seyn, geschöpft worden ist", a. wenn die krlegsr,echtllch zuerkannte Todesstrafe in jene desFestungs-Arrestes oder der Schanzarbeit verwandelt^ oder in überschweren Verbrechen ein Tagen den Necurs «rgreift; endlich i. wenn das Obergericht selbst m besonderen Fallen ,die Einsendung der Acte'' > 5 anzuordnen sindet^ , , 'Den Commandanten der Marine-Militar-Corps wird im Diseiplinar97 '"^"' ßiments- oder 3orP^ ^ Commandanten zulss^hct^ Di< Macht der detachlrten Divl« sl-'!',3 -und Schiffs«Commandanten hingegen ist in der für dieselben bestehenden besonderen Instruction bestimmt. ' ' §,. 21. '' ' DieEscadre», Flottillt-, Divrsions- ode« Schiffs-Commandanten fönnen «vahrend einer Fahrt, m den dazu geeigneten Fällen, Mandrecht halten, ^>nd das ausgefallene Urtheil vollziehen lassen ^, und werden diese auch von der allgemeinen Vorschrift einen Auditor zum Stanorechte beyzuzlehm/ in Fallen der Unthunlich« km enthoben. > §, 22. In Nechtsfallen in und außerStrcitsachen hatdaßMarine-Ober-Comman« do die Machte durch auf die dußfalls bestehenden allgemeinen Gcseyt, nnzuschreiten. §. 25. Die von dem Manne-Alidito!' gel>ssogenen Vcrlafscnschafts-Abhandlilligen f!nd vor der Crfc>lglassung von d>,'m Marine-Scab^Auditor zu rcvidiren/um vcr-sichen zu seyn, daß der Invaliden^ Beytrag und dre sonstigen Gebühren richtig aus-2em<>scn, daß auf die Hereinbr»ngung der Aerarial-Forideruisgen der gehörige Bc-dachc genommen worden, und klme offenbare Nullitac unterlaufen sey. §. 2/>. Von d«m MarmelGerichte geht in allen Nechtsangelegcnheitcn dcr Necurs und Appcllalions^ Zug an das ailg^mnne Müitar>Appellations:Gcricht zu Wien, und von diesem an den Hofkriegsrath. , . ' /' .,.-/^ , ^ ^ §-23. ' ^.',, .'-" Der Marine-Btabs - und der Marme»Audltor haben bey Antretung ihres Amtes den Eid abzulegen: daß sie die Gerechtigkeit gewissenhaft, und nach den Gesetzen , welche der Marineinsbesondere, und in deren Ermangelung, für die Armee überhaupt vorgeschrieben sind, handhaben wollen. ^ . §.26. '^' Sollte über diese Iunsdictions. Vorschrift ein Zweifel vorfallen, so ist solcher durch das allgemeine Militär - Appellatwns-Gericht der Armee dem Hofkricgsrathe anzuzeigen, und darüber die Entscheidung, abzuwarten» Wien den 21. September 1824. Heinrich Graf von Bellegarde, Staats- und Eonfercnz - Minister und Fcldmarschall. Joseph Freyherr von Stipsicz,/ General dcl Cavallcrie und Hoftriegsrathö - Pice.Präsident. (1) ^venäu»! a prol!«ä<»re ni iim^!3/?.»nil:ntc> clelü 6ue P0«ti in ^rinci^)2iil,H f>ic:88c» ^nesto ^rovincial« uliieic» l!elle i.»88e, eioö cli c^uelio cli I'üzsurortz, « l,ie!l' »Ii.rn cli <ÜonN()I^oi'e, «i renc!« univei-5H)inenl,e nnd«: il) OK« »II 'ilN!)ic>^o cli'l'azzadolo ö can^ioiNo I' annuo 2^unt»MLNt,a äi no-VL«oul,0 liorini e 1 oiidliz« äl ^>re«i»lL lMll cau^ionL lil liormi cmnnecemo. U — ^ IQZL' —^ M ö) (^N6 qneiia 6i dm^roilvi-e «6ol3ta clo'I'ajipnnlamenlo annnodi zelte» c) (^IiL ßli i»3pii'2nti al canZe^inmon!,» 31 clell' uno «li« dc:II! uin'N cl«' s>oern- governigio ^rotocollo ^eilo 5s>»xio cli nuo 3 (1) Zur Herstellung einiger Dippelböden im Gcbaude der k. k. Polizei)- Direc«' tion, witd mit Bezug auf dit kicßämtliche Kundmachung vym 9. Octobcr v. I. Z. 902/», die dießfallige Mlnucodo-Versteigerung am2ä. d.,M.,bep,dlcs Stunden,vo,n Laibach ontfcllitcn,Hn der ncich Gotcschee füh» renden Hauptscltellslcaße gelegenen,G r,a ff,ch a ft. A u e rSp e rg ein großer Borrath an Weihen, Hier s, Ger.st e, ,^> aidc n und h.a b er,, durchaus guter und bcstgerei» nigter Qualität, in Partien odci auch im Ganzen, mittelst, öffentliches Bttsteuierung an den Meistdiethenten oertuuft/ wozu Kauflustige zahlreich zu erscheinen, hlcmic'euig.e' jaden sind. . . Nerwattungsamt Glafschaft Auersperg den »3. May lL25. ^ ^ - i y! ^ , 8 533 Hafer-Versteigerung. Nro. 63. (i) Am 26. l. M. Mau Vormittags vo» 9 bis »2 Uhr wird in der Amtskanzlco der k. f. E.i,neralherrsä?aft Gallenderg der noch vorsindiqe Hafer-Vorrath, bestehend in 5og »0^32 Mchcn/ entweder im Ganzen, oder partienweise an den Meistbiethcnden hintan gegeben werden. K. K. Cameralherrschaft Gallcnbcrg am ,2. May 1825. Vermischte Verlautbarungen. Im Comptoir der Laibacher Zeitung wird fortwährend Pränumeration angenommen .- a u -f: ', ,'— Neueste Mannerbiblwthek, enthaltend Erzählungen von Clauren, mit 2c» kr. (5. M jiir c!!N'!> 'üand, N'ovon dcrcits >s> Bände zum Empfange bercit liegen. Pfeffel's poetische Wecke (in 5 Banden), wovon der erste Band schon cl.s>Y>cn,n ist. 1 Band 5>c 5 Bä„re 2 !>. Ü, M. F c r n e r i st n 0 ch z u ha b e n -. Bürgcr's Gedichte, 2 Bände, in 12,, ^825, zu ^ fi. 12 ^r. Blumen und Knospen, gesammelt zur Würze trüber Stunden, in 8., iÜ25,4Urr...... Heldenspiegel der österreichischen Krieger, in 8., ^8 kr. Geschieht Wiens, mit 4 Situations-Plancn, in 12., 1 fi. 12 kr. Hedwiga und Limburgis, oder die starken Frauen, ein historischer Roman . auo ocm XIV. Iahchunlcrt, gr 8 , > ft. 12 sr. Freund der guten Laune und des Scherzes, 2 Bande in kl. 3., 2 fi. Was lesen w^r heute, was morgen. Ein Schwank, der .nicht viel kostet. 5 Bän^e, 8 , , ss >2 tc. Die zehn Gebothe Gottes in biblischen Bildern betrachtet. Ein vortreffliches luii) scyr hcüsam.'S haus' und Lesebuch für iH0hne und Tochter, Hausväter und Hausmutter. In 2a Fastenprcdiqtcn vorssetragen von Caspar Sl^rdinz, Franziscan«. ordcns Provinzial und gewöhnlicher Prediger zum heiligen hieronymus in Wien, s.b^n aebxnscn, qr. ss, . '»25, 1 ss. 36 kr. Verhandlungen und Aufsätze. Herausgegeben von dn k. k. Landwirthschafts- Gcftllschajc in Nteyermars. 12 Hefte, dann der in einem besondern Hefte enthaltene Personalstand der k. t. Landwirthschafts - Geftlischaft in Stcycrmarf. Provinzial-Gesetzsammlung für Kram und den Villacher Kreis. Jahrgang 1819. 45 tr.; itj2a< 3 fi. ^ 162», 2 st. 3c> kr.; 1822 , 2 fi. 5o kr. Abhandlung über die Wembereitung nach Elisabeth Gervais; aus dem Franzosichcn über^ht von Freyherr« v. Maskon, nebst einem Anhange oer Hummel» ^ schen Ankündiguii!; des Wcin - und Bier-Apparates. Abhandlung über dieGypsbrüche inOberkrain :c. :c., vonDr.Lorenz Vcst, dann über die Eigenschaften des Gypses und seine Wirkung auf die Pflanzen, von Dr. Johann Bürger. Anzeigen für leerstehende- und wieder vermiethete Quartiere. Mibitenbögen. "irchenrecknungen. detto. Summarische Extracte. X"» Iloa — Pupillar-Tabellen. , . Sperr-Relationen., "7^ , Summarische Ausweise der Getrauten,, Gebornm und Gestorbenen. Wirthschaftsamtliche Vorladungen. Vorspanns - Anweisungen, detto Quittungen. Waldstands-Protocolle., Bep Leopold Eger, Gubernial - Buchdrucker, dann in den hiesigen Buchhandlungen und im Zeitungi-Comptoir ist zu habln: -Schematismus des Läibacher Gubernial-Gebieths i>ro »825; auch sind noch Exemplar« von frühern Jahrgängen vorräthig. Z. 538 Wein-und Fssig.Vtlsauf«anz.'ln-Essig > . », >, < » 6, tr. pr. Maß Gimerweii » . » ^, . .^ . 5 » detlo Vorjähriger eck'ter Mahrwein ., ^ . . , *I ' ^^^^ Gimerweis » . ^ .,.,.,. 6 » detts Mehrere Eimer, oder in größrien Pirtien wird dee Preii ltwal, billiger fs^'i. Auch ist z»l haben:. 1 Vorjähriger Proßecker ^ ., ^ ., ^ ^, ,. » »Lkr., ««7.2 detto Rcf-sc^ 5. ., .,,>,,» , . . 2«, . ^^'""" _______________^ ^ Ftan, Xiiv> Eechouin. Z. 579«, Quartier ,u v^rmiethen. (>) Iin Hause Nro. 3H «m alten Marlt, ift auf lünftiqe MiHaeli. Zeit' b« obere Stock zu vcrmicrhen, entweder, ganz z'^s,mmen< oder vercinzelt.!« zwey auch tue» Wod' nungen abgetheilt. Nähe« A'ussuuft gibt der hauimrister zu «bener Erde^ Verzeichniß der hier Verstorbenen.. ./ D«n 6. May iLH, Dem ?üito», Schüsterschiesch „ Schuster., s>„ S. Mathias', alt 8 W'. < aufderPoN«,!'« ^^' 12,, a» Frais?». De» 7. Agxes W, lm Alumnat Nro. 283, an d«l <«l^," ge^l '.uügeoschwiüdsuchl. —Gertrud Schurkou, l<»,, «II 55 I., in der Co^. Vorst. ^ '^ an der ^uogensilcht. —^ Dem Hrn. Simon Saveiu, Diurüist b^y b««. t. k. Sla.ilzb.uchb^tu»^ f. S., Aloyz,, >ill 4, I», am Ria,, gn«. »87 , an der N,>ss»rsucht. Den 6. Dem Hr»'. Joseph S,n!itz,, bürgerl. Hieischhauer, s^ T., Mari«,, all 7 M-< ^ lel St. P. V. Nr». c,3, «n Fraistn^, Den ia. Joseph« Wilmay.r, Dienst,«., «lt 25, I>,, in, HühnerborfM°.' ?, ist """ g«richt!icher Eröffnung ani E«där<„brand gestorben. . en »2. De,n Andreas Paulilsch, U»t«rh>>dl«l> s. T. Fr«njis«, all 2 M., «ul ^" Pallana Nro. 65/ an Fraise,!. Den, i5.. Dem Aman Suchatolz,, ^>«ndlan^«r,. s. L. I»lob, «lt »6 3., i» dee H>l<^' scha iiil«,^ 7 , an Frais«!. l der ersten österr. Brand-Versichelungs-Gesellschaft. <^ie Versicherung des Eigenthums gegen die Gefahren der Zerstörung durch Feuer ist ohne Zweifel eine der wohlthatigsten Einrichtungen, welche die Fortschritte der bürgerlichen Gesellschaft in neuem Zeiten bezeichnen, und war auch für die Länder der österreichischen Monarchie ein lange und tief gefühltes Bedürfniß. Der zahlreiche Zuspruch Versicherungsuchender gegen Feuersgefahr, dessen sich die seit sechs Monathen bestehende erste österreichische Brandver-sicherungs-Gesellschaft in Wien zu erfreuen hat, ist für sie ein Beweis der allgemeinen Würdigung ihrer Statuten, des Vertrauens und der Billigkeit ihres Verfahrens m Bestimmung der Prämien (VersicherungS-Gebühr). Fest entschlossen, rücksichtlich der Letztern, ihrem gefaßten Grundsatze getreu zu bleiben und keiner der berühmtesten ausländischen soltden Gesellschaften dieser Art nachzustehen, vielmehr es ihnen zuvor zu thun, darf die Gesellschaft um so mehr hoffen, daß jeder Besitzer von Gegenstanden, welche den Verheerungen des Feuers ausgesetzt sind, sich beeilen werde, die Fortdauer seines Wohlstandes und die Ruhe seiner Familie mit einem '.kleinen kaum fühlbaren Aufwande zu erkaufen, als die Ver-fchmähung der ihm angebothenen Wohlthat beym wirklichen Eintritte eines Unglückfalles ihm zeitlebens zum nagenden Vorwurfe werden müßte. Die Gelegenheit, daß bey dieser Gesellschaft nicht nur Gebäude, sondern auch Mobilien, Waaren, Vieh, Vorräthe aller Art und Maschinen gegen Feuer versichert werden können, die Erklärung, daß jeder entstehende Schaden außergerichtlich ausgemittelt und sogleich vergütet wer? l den soll, ein hohen Ortes ausgewiesenerFond von Zwep Millionen Eonv. M ü nzH zur Bürgschaft des Versicherten gestellt, und mehrere andere Begünstigungen werden das aufgeklärte Publicum über dis Vors züge diesn Anstalt nicht lange in Zweifel lassen. Laibach am 20. April 1822, Anmerkung. Um den entfernten gegen Feuersgefahr Versicherungsuchenden dis vorläufigen Fragen wegen Bestimmung der Prämien (Versicherungs-Gebühr) zu ersparen, macht der Unterzeichnete bekannt, daß für solide, aus Stein und Ziegel erbaute, mit Metall oder Ziegel gedeckte Stadt-Gebäude 7 ,^2 bis i5 kr. von ioc»fi. Werth/für guteLandgebaude,5 bis2o kr. von ioo fi. Werth, für ein Jahr Versicherungs-Gebühr gefordert werden, daß man bey den unendlich verschiedenen Verhaltnissen und Abstufungen der Gefahr die meisten Versicherungen für Krain von 10 bis 3o kr. von 100 fl. Werth jährlich bedingen könne, und daß derjenige, welcher für volle fünf Jahre versichern laßt, und di? Prämie vorhinein erlegt, den Vortheil genieße, daß ihm die Gesellschaft für das fünfte Jahr die Versicherung unentgeldlich leiste. Statuten, Prämien-Tariffe, Formulare zu Vcrsichmmgsangaben und-sonstige Auskünfte ertheilt unentgeldlich Franz Galle, für Krain aufgestellter Agent dev ersten österreichischem Brand, Versicherungs - Gesellschaft in Wien 5 > «m Platze Nro. 2 im ersten Stücks