14? Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 21. TinStag den 27. Jänner l874. (4l—,) Ni. Ü4«. Kundmachung. ^taatSst«pendi,n für den Brauercurs au der landlvlrthschaftlichen Lehranstalt „FraneiSco Iosephinum in Mödling Das t. k. Ackerbauministerium hat sin den ^rauercurtz, welcher an der landwirthschaftlichcn Lehranstalt „Francisco-Iosephinum" in Müdling °m 7. Upiil 1874 eröffnet und am 30. Juli ^74 geschlossen wird, drei Stipendien von je l50 ft. bewilligt. Zur Aufnahme in diesen Brauercurs, dessen vrogrannn bei der Direction des „Francisco ^osephinum" in Mödlinq behoben werden sann, lvird erfordert: l-Der Nachweis einer guten Vollsschulbildung, 2> der Nachweis ciner entsprechenden Verwen ^lng in eincr Brauerei durch mindestens sechs Monate. Stipendisten smd von der Entrichtung des Lehrhonorars nicht befreit. Die mit den Nachweisen im obigen Sinne belegten Gesuche sind bis längstens I 0. März l «74 an die Direction der landwirthschaftlichcn Lehr Anstalt „Francisco-Iosephinum" in Mvdlmg zu überreichen. Wien, am 8. Jänner l«?4. Vom k. k. Ackerlmuminifierium. ^(40) Nr. 375. Privilegiumsveilangerung. l«<. ^^ ^ ^' Handelsministerium und das könig ^ pansche Viinistermw jür Landwirlhschaf't, ^"duftric und Handel haben das dem EgidiuS Wen'Ä^ ^" ^tatschach in Krain auf die Erfindung Eis, ""a. Minium ck' s^r) dirccte aus den unterm 84. Oktober 1«?2 "yeilte allsschlichlichc Privilegium auf die Dauer * zweiten Jahres verlängert. wbach, am 18. Jänner 1874. " b> Landesregierung sür Brain. ^) Vtr. <^9i. Auscultanteilstellel,. . Im Sprengel deS l. k. steierm.'kärnt. und ram. Oberlandesgerichtes sind mehrere adjutierk "uscultantenstellen zu besetzen, und zwar: Für Steiermarl vier, „ Kärnten eine und „ Krain zwci. Bewerber haben ihre Gesuche, insoferne die. '"dm nicht schon bei diefem k. k. Oberlandesge-"cyte erliegen, im vorgefchriebenen Wege binnen vierzehn Tagen Anzubringen. Graz. am 24. Jänner ltt74. "o»n n.k.Vberlandcs-Vtricht-psäfldium. l" '3) Nr. 5,33. Nindcrftesterlöschullg. Da infolge der am 17. d. Ms. zu Alten «M, Ortsgemeinde Treffen am 21. d.VitS. und h^ Stadtberg, OrtSgcmeindeSt. Peter abge^ losz " Schlußrevisioncn die Rinderpest als er . Mn erklärt wird, so werden alle VerkehrSbe- al. , .^" " d" vornwäbnten Ortschaften Mlassen. P. ^achdem die Ortsgemeindcn dreyen und St. so bl -^ ^" Seuchengrenzvezirk einbezogen sind, sek^ " Bestimmungen des l^ 2? des Ge d^"°ul 29. Juni 1868 R.G.B. Nr. 118, und H ^"^'"^^destimmungen vom 7. August 1868 -w-Ar. 119, noch in voller Wirksamkeit. vtudolfswerth, am 21. Jänner 1874. Del l. l. VczillSha.,plmam,: (35>l^1) Nr. 11507. Kundmachung wegen HViederbesetzung des t. t Tabat Subver läge« in Vlatsckach Von der k. k. Finanzdirection für .ttrain wird bekannt gegeben, daß der k. k. Tabalsubverlag zu Ratschach, im politischen Bezirke Gurkfeld, in öffentlicher Concurrenz mittelst Ueberreichung schriftlicher Offerte demjenigen als geeignet erkannten Bewerber verliehen werden wird, welcher die geringste Verschleißprovision anspricht oder denselben ohne Anspruch auf eine Provision oder unter Entrich» tung eines jährlichen Pachtschillings (Gewinnstrück-lasses) zu übernehmen sich verpflichtet. Der Tabaksudoerlag in Ratschach, womit auch Stempelluarlen Kleinverschleiß verbunden ist, hat seinen Materialbedarf bei dem tt Vy Meilen entfernten Tabal'Districtsverlagc zu Littai zu fassen, und es sind ihm 28 Trafikanten zugewiesen, deren Iahl jedoch vermehrt oder vermindert werden kann, ohne daß dem Großverschleifter dagegen eine entscheidende Einsprache zusteht. Nach dem Erträgnisausweise, lvelcher daS Per-schleißcrgebnis einer IahreSperiode, d. i. vom Iten Jänner 1872 bis Ende Dezember 1873 umfaßt und sammt den näheren Bedingungen und den Aus lagen des Subverlages dci der k. k. Finanzdircc. tion und bei dem k. k. Steueramte Ratschach eingesehen werden kann, belief sich der Verkehr im gedachten Zeitraume au Tabak mit Einschluß des Limito auf 10,600 wiener Pfunde, im Geldwerthe von 7059 ft. 26 '/2 kr. Der Tabak'Kleinvcrschlciß gewährte einen jähr^ lichen Bruttoertrag von 207 ft. 90 tr. Äußer dem 2V,Perzent. Gutgewichte vom ordinär geschnittenen Rauchtabak wird kein anderes Gutgewicht zugestanden. Die Fassung der Stempelmartcn, für deren Verschleiß die normalmäßige Provision von 1 '/2 Pcrzcnt gewährt wird, hat beim k. k. Steueramte in Ratschach zu geschehen. Nur die Tabakverschleiß' Provision des erledigten Tabaksubverlages hat das Object des Anbotes zu bilden. Für diesen Tabaksudvcrlag ist, falls der Ersteher das Tabakmatcriale nicht Zug für Zug bar bezahlen will, ein stehender Credit von 600 st. bemessen, lvelcher durch eine entweder hvpothekarisch odn in Staatspapieren oder bar zn leistende Caution im gleichen Betrage sicherzustellen ist. Der Großvcrschlcißer muß immer mit einem solchen Matcrialvorrathe versehen sein, dessen Werth mindestens dem Betrage des eingeräumten Credites gleichkommt. Die Fassungen an Stelupelmarlen sind nach Abschlag der fystcmisiertcn 1'/-Perzentigen Provision für die dem Verlage zum Verschleiße überlassenen Sorten von 5 fl. einschließig abwärts stets bar zu berichtigen. Die Caution für den Materialcredit pr. 600 ft. ist noch vor der Uebernahme des Commissions-gefchäftes, und zlvar binnen längstens drei Wo chen vom Tage der dem Ersteher bekannt gege denen Annahme seines Offertes zu leisten. Die Bewerber um den Tabaksubverlag in Ratschach haben 10 Perzent der Caution, im Betrage von 60 ft., als Vadium vorläufig bei dem k. k. Steucramte in Ralschach oder beim hiesigen k. k. Landeszahlamte zu erlegen und die Quittung hierüber dcm mit cincr 5>0 Krcuzer'StcmPclmarkc zu versehenden versiegelten Offerte bcizufchließen. Jenen Offerten, von deren Anbot kein Gebrauch gemacht wird, wird nach geschlossener Concurrenz-Verhandlung das Vadium zurückgestellt. - Das Vadiunl des ErsteherS hingegen bleibt entweder bis zum Erläge der Caution oder, falls er das Mate-riale Zug für Zug bezahlen will, bis zur voll» ständigen Material'Bevorräthigung zurück. Die schriftlichen Offerte si«d nach dem unten beigefügten Kormulare zn verfassen und, versehen mit der Nachweisung über den Erlag des Vadiums, über die erreichte Großjährigleit und das sittliche Ve tragen des Bewerbers, längstens bis 9. Februar 1874, mittags l2 Uhr, um welche Stunde die com missionelle Eröffnung stattfindet, bei dem Vor stände der k. k. Finanzdirection in Laibach zu überreichen. Die Bewerber um den Tabaksubverlag in Ratschach haben sich in ihren Offerten autzdrück lich zu verpflichten, denselben entweder itj gegen Bezug einer in Buchstaben auszuonlÄeli den Provision oder l>) unter Verzichtleistung aus eine Provision oder n) unter Bezahlung eines jährlichen Betrages an das Aercn (Gewinnst, iicklaß, Pachtschilling) zu übernehmen. In letzterem Falle ist der angebotene Betrag in monatlichen Raten im vorhinein beim k. k. Steuer amtc in Ratschach zu erlegen, und es kann wegen eines auch nur eine Ouartalsrate betragenden Rück standee selbst dann, wenn er sich innerhalb der Dauer des Aufkündiguugstermines ergeben sollte, von dcr Behörde sogleich die Verschleißbefugnis entzogen werden. Offerte, welche der angedeuteten Eigenschaften oder Behelfe ermangeln, welche unbestimmt lauten oder in denen sich auf andere Offerte bezogen wird, werden nicht berücksichtigt. Bei gleichlau tenden Anboten wird sich die Wahl vorbehalten. Ein bestimmter Ertrag wird eben so wenig zuge sichert, als eine wie immer geartete nachträgliche Entschädigung oder Provisionserhöhung stattfindet. Die gegenseitige Aufkündigung ist, wenn nicht etwa wegen eines Gebrechens die sogleichr Entsetzung vom Verschlcißgeschafte einzutreten hat, auf drei Monate festgesetzt. Von der Concurrcnz sind jene Personen aus geschlossen, welche das Gesetz zum Abschlüsse von Verträgen überhaupt unfähig erklärt, dann jene, welche wegen eines Verbrechens, wegen Schleich Handels oder einer schweren Gesällsüvcrtretung, insoferne sich dieselbe auf dic Vorschriften rücksichtlich des Verkehrs mit Gegenständen des StaatSmono Pols bezieht, dann wegen eines Vergehens gegen die Sicherheit des Eigenthums schuldig erkannt oder rückftchtkch der gedachten GcfällSübettretungen wegen Unzulänglichkeit der Beweismittel von der Anklage freigesprochen wurden, endlich frühere Verschleiß«, welche von diesem Geschäfte strafweise entsetzt worden sind. Kommt ein solches Hindernis nach Ueber nähme des Verschleißgeschäftes zur Kenntnis der Behörde, fo kann dic Verschleißbefugnis sogleich abgenommen werden. ^ormullnc cincs Offertes. Ich Endesgefertigter erkläre mich bcreit, den k. k. Tabaksubverlag in Ratschach unter Beobachtung dcr dicsfalls bestehenden Vorschriften, insbesondere in Bezug auf die Erhaltung des unangreifbaren Material-Lagcrvorrathes, gegen Bezug einer Provision oon (mit Buchstaben ausgedrückt, ohne Radierung oder Corrcctur) oder gegen Verzichtleistung auf jede Provi sion oder ohne Anspruch auf eine Provision unter Zahlung eincö jährlichen Betrages von (gleichfalls mit Buchstaben ausgedrückt) in Betrieb zu übernehmen, und mache aus den Materialcredit per l>00 ft. (oder keinen) Anspruch. Die in dcr Concurrcnz Ausschreibung ange< ordneten Belege und Nachweisungen sind hier bei' geschlossen. 3t. N., am .... 167 Eigenhändige Unterschrift Nlbsl Angabt de« Gtllnd!-« >,nd Wohnorts»», Von auften: Offert zur Erlangung des k. k. Tadaksuboerlaqes zu Ratschach. Laibach, am 10. Jänner 1874.