Nr. 1254. HI. 1883. Kirchliches Verordnungs-Blatt für die Lavanler Diözese. Inhalt: 1. Anordnung der kirchlichen Habsburg - Feier. — II. Bekanntgabe der Ordinandcn und OrdinationStagc pro 1883. — III. Anempfehlung des katholischen Biichcrvcrcines in Salzburg. — IV. Anempfehlung Engelbert Fischer’s Werke „Die Großmacht der Jugend- und VolkSlitcratur" zu ermäßigtem Preise. V. Handbuch siir Mitglieder ded III. Ordens. VI. Diözefan-Nachrichlcn. # I. Vor sechshundert Jahren vollzog sich der Anhcimfall auch des Hcrzogthnnies Steiermark an die Allerdurchlanchtigstc Dynastie Habsburg zn Folge Belehnung des Herzoges Albrecht, Sohnes Kaisers Rudolf I. Wer zählt die Wohlthaten, welche in diesen Jahrhunderten auch unserem thcuren Heimathlandc ans dessen Vereinigung mit den übrigen Ländern der erhabenen Dynastie crflosscn sind? Die Geschichte hat sic für immerwährende Zeiten verzeichnet, und nie wird die dankbare Erinnerung daran in den Herzen der Bewohner Steiermarks erlöschen. Dem grotzen Ahnherrn unserer erhabenen Dynastie, Kaiser Rudolf I. hat das Kreuz als Sccpter gedient; gewiß das schönste Bckcnntniß, daß alle Gewalt von Oben komme, und daß er — Kaiser Rudolf — ein starker Schutzvogt der Kirche Christi sein wolle. Dieses hehren überkommenen Berufes blieb unser erhabenes Herrscherhaus immcr eingedenk. Darum wollen auch wir, Bewohner der Steiermark, mit nie wankender Treue und Anhänglichkeit zu Allerhöchst Demselben stehen, und diese unsere Gesinnung, unser Dankgcsühl auf unsere Nachkommen vererben. Das walte Gott! Ich ordne hicmit an, daß der zweite Juli dieses Jahres in allen Pfarren und Knratien meiner Diöcese, wo sich eine k. k. Behörde befindet und überall dort, wo in der Pfarre (Knratie) eine Volksschule ist, ganz so kirchlich gefeiert werde, wie dies für den Allerhöchste» Geburtstag Seiner k. k. Apostolischen Majestät, nämlich am 18. Anglist, vorgeschriebe» ist und geschieht. Es ist ein feierliches Hochamt coram Sanctissimo als Dankamt, mit Te Deum vor dem zweiten Segen zu halten — zu einer mit der im Orte befindlichen k. k. Behörde, eventuell mit der betreffenden Schulbehörde, zu vereinbarenden Stunde. Dort, wo etwa in der Pfarre (Kuratic) weder eine k. k. Behörde, noch auch eine Schule besteht, hat die kirchliche Feierlichkeit in der oben vorgczcichncten Weise am vorhergehenden Sonntage, d. i. am ersten Juli d. I. statt zu finden. Ucberall ist das gläubige Volk vorher von der Kanzel ans die hohe Bedeutung der Feier aufmerksam zu machen, und zum inbrünstigen Gebete für Seine k. k. Apostolische Majestät und für das Allerdurchlanchtigstc Kaiserhaus anfzumuntern. Gegenwärtiges ist sogleich allen Seelsorgstationen (Pfarr- Kuratial- Aemtern) des Dekanates mitznthcilcn. II. Mit Bezug ans die Ordinariats-Erlässe ddt. 5. Juni 1854 Nr. 1922/3 und 31. Mai 1855 Nr. 1043/4 und in Gemäßheit der Anordnung des heil. Konzils von Trient (sess. 23 cap. 5) werden hie-mit die Namen der Heuer zu den höheren heil. Weihen zu befördernden F. B. Lavanter Alumnen zu dem Zwecke mitgcthcilt, daß dieselben an dem den Ordinationstagcn zunächst vorhergehende» Sonntage dem gläubigen Volke von der Kanzel mit der Aufforderung bekannt gegeben werden, Gott um gute, beruf st reue Priester zu bitten, und falls Jemand gegen die nachbcnannten Ordinandcn mit Grund etwas vorzubringen hätte, es nicht zu verhehlen. Ans dem IV. Jahrgänge die Herren: Grušovnik Adam geboren in Dobcrna; Klepač Franz „ „ Vidovec in Eroatien; Kukovič Blas „ „ St. Georgen an der Südbahn; Majcen Josef geboren zu Maria Schnee in Wölling; Marzidovšek Jakob „ „ Ponikl; Baktelj Rudolf „ „ Dobrova in Krain; Salamon Franz „ „ Hl. Kreuz bei Lnttenbeig; Zidanšek Josef „ „ Špitalič; Žnidarič Johann „ „ Luttenberg. Aus dem III. Jahrgänge die Herren: Cernenšek Franz geboren in Ncnstift bei Pettau; Matek Marti» „ „ Oberburg; Mikuš Lalentin „ „ Oberburg; Simonič Franz „ „ Hl. Kreutz bei Luttenberg. Die Ertheilnng des Snbdiakonates findet am 16., jene des Diakonates am 18. und jene des Presbyterates am 20. Juli statt. III. Die hochwürdige Diözesan-Geistlichkeit wird hieinit ans den katholischen Buchero ere in in Salzburg besonders aufmerksam gemacht und ringelnden, demselben beizutreten. Dieser Dücherverein ist von Sr. Heiligkeit pnpst Ceo XIII. gesegnet nn!> mit Ätilästen begnadigt und steht unter de», Protektorate des Hochmürdigsten Herr» Fürsterrbischofes von Salzburg. Zweck dieses religiösen Vereines ist: dem höchst verderblichen Einflüsse, sowie der Verbreitung der schlechten Presse zu steuern und dagegen die Verbreitung jener Bücher, welche der Hebung und Befestigung der Religion und Sittlichkeit, der Wahrheit und Gerechtigkeit, der Liebe und Anhänglichkeit an Kaiser und Vaterland, der Wissenschaft und Kunst im katholischen Geiste dienen, möglichst zu fördern. Als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes gebraucht man folgende: a) der Verein trifft unter den Büchern und Bildern (auf Papier) eine dem genannten Zwecke entsprechende Auswahl und ist bestrebt, die guten zu möglichst billigen Preisen von den Verlegern zu erhalten. b) Der Verein verabfolgt jährlich oder halbjährlich an seine Mitglieder und Theilnehmer nach Maßnahme ihres Beitrages ein oder mehrere Bücher als Verausgabe und ermöglicht ihnen die Anschaffung von guten Bücher» zu bedeutend ermäßigtem Preise. c) Zur allseitigen Verwirklichung der Vereinsbcstrcbungen stellt die Vcreins-Vorstehung in Salzburg in Pfarreien oder Dekanaten Mandatare auf. d) Der Verein sucht die Gründung und Vervollkomnnng von Bibliotheken für seine Mitglieder zu fördern. e) Als gesetzliches Mittel zum Vertrieb der Bücher besitzt der Verein die Concessio» einer Buchhandlung. Weiters sucht man die Vereinszwecke ganz besonders auch dadurch zu fördern, daß für selbe durch Gebete und die öftere Darbringung des hh. Opfers die göttliche Hilfe erfleht wird. Mitglied des Vereines kann jeder Katholik ohne Unterschied des Alters und Geschlechtes werden, wenn er der Vereinsvorstehnng oder einem von derselben ausgestellten Mandatare mündlich oder schriftlich seinen Beitritt anzeigt und jährlich einen der unten bezeichneten Geldbeiträge leistet. Auch ist cs sehr wüuschenswerth, daß die Mitglieder in ihrer Umgebung in kluger und erlaubter Weise dahin zu wirken suchen, daß schlechte Bücher, Schriften und Bilder'beseitigt und dafür gute augeschafft werden. Die Mitglieder er- wecken ferner bei ihrem Beitritte zum Vereine ein für allemal die fromme Meinung, daß sie ihre Gebete auch in der Absicht Gott anfopfcrn wollen, damit er die Bestrebungen der Vereinsvorstehung sowohl als der Mitglieder segnen wolle. Der Austritt ans dem Verein kann jederzeit geschehen, muß jedoch schriftlich dort angezeigt werden, wo die Aufnahme geschah. Jene, die zwar nicht eigentliche Mitglieder werden, indcß aber doch die Bestrebungen des Vereines durch Abnahme von Gaben und Büchern unterstützen wolle», gelten als Theilnehmer. Um recht vielen Katholiken es zu ermöglichen, sich an den Bestrebungen des Büchervereines zu betheiligen, sind vier Klassen von Jahresbeiträgen festgesetzt: in der I. Klasse zahlt man fl. 3-50, in der II. Klasse fl. 2, in der 111. Klasse fl. 1, in der IV. Klasse 50 kr. ö- W. Der Berem bietet folgende Bortheile und Rechte: a) Die Mitglieder und Theilnehmer erhalten nach eigener Wahl eine ihrem Beitrage entsprechende Gabe (in Büchern oder Bildern). b) Weiters können dieselben noch „Gaben" aus jeder der vier Klassen zu dem betreffenden Preise und sonstige Bücher der verschiedensten Art zu ermäßigten Preisen (in der Regel mit Nachlaß von des Ladenpreises) durch den Verein beziehen und erhalten behufs der Wahl unentgeltlich ein „Gaben"- und ein Büchcr-Verzeichniß. c) Die Mitglieder haben das Recht, die durch den Verein in ihrem Orte in's Leben gerufene Bibliothek unentgeltlich benützen zu können. (1) Die männlichen Mitglieder, die das 21. Jahr znrückgelegr, haben auch das Recht, an den Gencral-Versammlungen des Vereines theilzunehinen 11:1b mitzustimmen. e) Außerdem können die Mitglieder der noch höher zu schätzenden geistlichen Vorth eile und Gnaden theilhaftig werden, die in dem Nutzen liegen, den ein gutes Buch stiftet, in dem Verdienste, an der Förderung eines guten Werkes sich zu beseitigen, in der Theilnahme an den Früchten der Gebete und Hl. Messen, und in den Ablässen, die die Mitglieder gewinnen können. Unser heil. Vater Leo XIII. hat, „damit (wie es in dem an den Bücherverein cldo. 14. Mai 1878 gerichteten Breve heißt) ein so gottgefälliges Werk, welches aus Antrieb des Glaubens und der Liebe begonnen wurde, glücklich erstarke und wachse fnr Ehre Gottes und zum Heile der Gläubigen und Viele finden möge, die dasselbe »nterstührn und fördern", dem kath. Bücherverein in Salzburg nachstehende Ablässe verliehen: a) Einen vollkommenen Ablaß den Gläubigen beiderlei Geschlechts, die in der Folge (d. H. vom 14. Mai 1878 an) dem Vereine beitreten, am ersten Tage ihres Eintrittes, wenn sic wahrhaft reit» müthig gebeichtet und das ahh. Altarssakrament empfangen haben; b) einen vollkommenen Ablaß sowohl den diesem Vereine Angehörenden als auch den in der Folgezeit Beitretenden in ihrer Todesstunde, weint sic wahrhaft bußfertig gebeichtet und die Hl. Wegzehrung empfangen haben, oder falls sic das nicht mehr zu thnn im Stande sind, wenn sie wenigstens renmüthig den hh. Namen Jefit, wenn möglich mit dem Munde, ober, wo das nicht mehr thnn-(ich, wenigstens im Herzen andächtig angernfen habe» ; c) einen vollkommenen Ablaß allen dermaligcn und künftigen Mitgliedern, wenn sic jährlich am Hauptfcstc des Vereines*), das die Mitglieder einmal nur sich wählen und vom hochwürdigsten Bischöfe (ihrer Diöccsc) müssen bestätigen lassen, oder an einem der unmittelbar darauf folgenden 7 Tage nach würdigem Empfang der hl. Sakramente der Buße und des Altares die Kirche oder Kapelle oder Oratorium des Vereines**) andächtig besuchen und um Eintracht der christlichen Fürsten, Ausrottung der Ketzereien, Bekehrung der Sünder und Erhöhung der hl. Kirche fromme Gebete verrichtet haben; d) einen unvollkommenen Ablaß von 7 Jahren und 7 Qnadragencn an vier weiteren Tagen, seien es nun Festtage ober gewöhnliche Tage oder Sonntage ***), die die Mitglieder ebenfalls ein für alle Male wählen und vom Ordinarius müssen genehmigen lassen, wenn sie wenigstens mit bußfertigem Herzen die Kirche oder Kapelle oder das Oratorium des Vereines besuchen und dort bete» ; e) einen unvollkommenen Ablaß von 60 Tagen jedes Mal, so oft sie in der Kirche, Kapelle oder Oratorium des Vereines der heil. Messe oder anderen gottesdienstlichen Handlungen beiwohnen oder was immer für Processione», die mit Erlaubnis; des Ordinarius gehalten werden oder das *) Fiir die Erzdiözese Salzburg wurde als Hauplsest des Vereines das Fest des hl. Rupertus (24. Sept.) gewählt und diese Wahl vorn hochwiirdigsteu Herrn Filrsterzbischos gnädigst genehmigt. I» anderen Diikesen wollen gefälligst dortige Mitglieder über ein geeignetes Fest schlüssig werde», die obcrhirtliche Genehmigung »nd dann ans geeignetem Wege (etwa durch das kirchliche Berordnnngsblatt der Diikese) die diesbezügliche Bekanntgebnng nachsnchen. **) Als solche Kirche gilt für die Stadt Salzburg St. Peter. In den übrigen Orten der Erzdiöcese wird man als VereinSkirche in der Regel wohl die Seelsorgskirche des Ortes gelten lassen und ivitb, fall« man in einzelne» Fällen anders verfügen würde, dies dann den Mitgliedern wohl bekannt geben. I» anderen Diäresen wollen die am Sitze des Ordinariates befindlichen Mitglieder sich gleichfalls in diesem Punkte verständigen und die Bekanntgebnng veranlasse». ***) Als solche Tage wählten die Mitglieder in Salzburg mit Genehmigung des hochwst. Oberhirten für die Erzdiöcese Salzburg den Sonntag am Anfang einer jeden der vier Quatember.Woche». — I» anderen Diikese» wollen ebenfalls Mitglieder die Wahl treffen, und die Genehmigung, sowie die geeignete Bekanntmachung nachsuchen. ahh. Sakrament in Processionen oder wenn es zu den Kranken oder sonst wann und wohin immer getragen wird, begleiten, oder wenn sie, hiebei verhindert, ans ein hiezu gegebenes Glockenzeichen Imal das Vater unser und Ave Maria sprechen, oder 5 Vater Unser und Ave Maria für verstorbene Vcrcinsmitglieder beten, oder irgend ein Werk der Frömmigkeit oder christlichen Nächstenliebe üben. IV. Der Hochwürdige Herr Engelbert Fischer, Pfarrer in Neustift am Walde bei Wien, hat das Ordinariat um Bekanntgabe nachstehender Bitte an den hochwürdigen Diözesan-Clerus ersucht: Von meinem 11 bändigen Werke „Die Großmacht der Jugend- und Volksliteratnr", habe ich in letzter Zeit durch Gottes Gnade eine größere Parthie verkauft, so daß ich einen Theil der sehr großen Vorauslagen und Druckkosten hiemit decken konnte. Ich will nun den Rest des Werkes zu ermäßigtem Preise (das complete Werk um 10 fl. billiger) somit à 14 fl. 30 kr. an die hochwürdigcn Herrn Dcchante und den übrigen hochwürdigen Diözesan-Clerus verkaufen, nur damit das Werk recht verbreitet und dessen Ankauf bedeutend erleichtert werde. Auch gewähre ich gerne 2—3 Raten. Jenen, die bereits eine oder die andere Abtheilung meines Werkes besitzen, wird die Fehlende auf Bestellung um halben Preis nachgesendet. Möchten doch die hochwürdigcn Herren Dcchante und der übrige hochwürdige Diözesan-Clerus nun das Werk ihres Mitbruders zu diesen möglichst billigen Bedingungen gütigst abnehmen! Die Bestellung kann aber nur bei mir geschehen und wird franco besorgt. V. Im Verlage der Buchhandlung M. Mitte r in ü l I c r zu Salzburg ist in 3. verbesserter und vermehrter Auflage erschienen „Seraphisches Handbuch für die Mitglieder des III. Ordens des hl. Vaters Franciskus von Affisi'’ für Priester und Volk in Stadt und Land kurz zusammcngcfaßt von P. Fulgentius Hintcrlcchncr Cap. Ord, der nordtirolischen Provinz. VI. Diözcfan - Nachrichten. Herr Michael Napotnik, Doklor der Theologie, wurde wirklicher Professor des Kirchenrcchtes und der Kirchengcschichtc so wie der Patrologie an der F. B. Diözcsan-Lchranstalt in Marburg. Herr Johann Ev. Simonie wurde für die Psarrc hl. Kreuz bei Trosi» präscntirl. Herr Matthäus Fideiiek ist als Provisor der Pfarre Maria Schleim; bestellt worden. Herr Matthäus Slekovec erhielt die Anstellung als Kaplan zu St. Lorenzcn am Drauselde. Ucbcrseyt wurden die Herren Kapliinc: Franz Markovič nach St Thomas bei Großsonntag; Johanu Stajnko nach Saldcnhosen; Anton Drozg nach St. Ruprecht in W. B. ; Franz Škorjanc als l. nach Hl. Kreuz bei Sauerbrunn: Joses Valenčak als I. nach Franz; Joses v. Pohl als II. nach Trifail; Mathias Frece als 1. nach St. Marti» in Ponikl; Martin Jurkovič nach St. Anna am Kriechcnberge; Martin .Osenjak als II. nach Luttenberg; Johann Pajtler nach St. Andrä in Witschcin; Josef Hajšek als I. nach Skalis; Josef Kotnik nach St. Martin b. Schalleg Unbesetzt bleiben die I. Kaplanei in Weitcnsteiu und die II. Kaplanci in Kiitsck. In den zeitliche» Ruhestand trat: Herr Josef Hostahar, I. Kaplan zn hl. Kreuz b. Sauerbrunn. Gestorben sind: Herr Johann Cocej Deficienlpriestcr zu Strojna in Kärnten am 9. März. H. Anton Jaric Pfarrer zu hl. Kreuz in Trost» am 19. April; H. Mathias Dolinar, Pfarrer zu Maria Schleim; am 17. Mai. II. I. P. A. A. Lavanter Grdinariat zu Marburg, am 30. Mai 1883. ialjob Maximilian. Fürstbischof. Druck von Johann Leon in Marburg.