^ v»^ Donnerstag den 9 Jänner 1851 Z. 8. a. (!) Nr. 162 !3. Das Ministerium des Innern hat im Einvernehmen mit den Ministerien der Finanzen und des Handels dann mit dem General-Rechnungs-Directorium, wegen des Verfahrens bei Bemessung, EinHebung und Verrechnung der Gebühren für die Begleitung der Reisenden, Transportführcr u. d. gl. durch die Landes . Gensd'armerie, wenn solche angesprochen wird, eine Instruction für die k. k. Landes - Gensd'armerie festgestellt, wovon nachstehende Bestimmungen hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht werden: Einleitung. Nach §. 25 des organischen Gesetzes sind Couriere und andere Reisende von der O^sd'ar-merie zu begleiten, wenn dieß von höhern Be Horden besonders angeordnet, oder aber wegen gefahrdrohender Unsicherheit einer Straßenstrecke angesucht wird, oder überhaupt nothwendig erscheint. Für jede derlei Begleitung sind Taxen zu entrichten und, von dem Begleitungsabnehmer einzuheden. Diese Bcgleitungstaxen werden zu Gunsten des Mannes und des Aerars verwendet; daher die eingehenden Gelder einer Verrechnung und Controlle unterliegen. Von der Taxengebühr, deren Entrichtung und Bestimmung. §. I. Für die Begleitung durch einen Gens-d'armcn zu Fuß sind 20 kr., und für die Begleitung eines Gensd'armen zu Pferd 4l) kr. auf die Entfernung uon zwei deutschen Meilen als Taxe zu entrichten. §. 2. Für die Begleitung von minderer Entfernung entfallt derselbe Betrag, dagegen über 2 vis zu 4 Meilen der doppelte—über4 bis zu « Meilen der dreifache Betrag und sofort nn gleichen Verhältnisse als Taxe. §. 3. Werden zu einer Begleitung mehrere Gensd'armen verlangt, so ist diese Tare in demselben Verhältnisse für jeden einzelnen Mann zu erlegen. §. 4. Für eine Begleitung zur Nachtzelt bestehen dleselben Taxen, und es darf ein höherer Betrag nicht gefordert werden. ' §. 5. Dle Taxen sind von den Rei>enden an die Flügel- nnd Posten-Commandanten im vorhinein zu entrichten, §. « Jeden Begleitu.-.göabnehmer wird über die geleistete Zahlung eine auf seinen Namen lau« tende, und für 2 Meilen geltende Taxnote eingehändiget. §. 7. Nach dem Meilenvcrhältnisse und der Anzahl Begleiter richtet sich auch die Anzahl der Taxnoten, welche dem Reisenden erfolgt werden. K. 8. Von den cingehobenen Taxen für die Begleitung eines Gensd'al-men zu Fuß sind dem Manne vor dem Antritte der Begleitung 11, kr. auf die Hand zu erfolgen und der Rest mit lu kr. ist zu Gunsten seines Massafondeö in Empfang zu stellen. ^ . §. N. Von den Taxdcträgen, welche sür die Begleitung eines Gensd'armen zu Pferd entrichtet werden, sind ebenfalls 10 kr. dem Manne auf dle ^ Hand zu erfolgen, der Rest aber mit 10 kr. zur Hälfte zu Gunsten seines Massafondes, die andere Hälfte zur Entschädigung des Aerars in Empfang zu nehmen. §. 10. Diese getheilten Gebühren vervielfältigen sich nach der Zahl der ausgefolgten Taxno^ ten, ändern jedoch ihre Bestimmungen nicht. Von der Beschaffenheit und Ausfertigung der Taxnoten. §. II. Die Taxnoten sind Theile eines Blan-ketä, und werden von diesen abgeschnitten; der zurückbleibende Theil wird Iuxta genannt. §. 12. Die Vlanketen für die Begleitung zu Fuß auf 2U kr. lautend, sind von gelber Farbe, jene für die Begleitung zu Pferd auf 4l> kr. lautend, von rother Farbe. §. l3 Die Iuxta hat, nebst der fortlaufenden Register-Zahl und dem Tage der Ausstellung, den Namen und Charakter oes Reisenden, den Betrag der zu entrichtenden Taxe, den Namen des begleitenden Oensd'armen, dann die Bezeichnung und Entfernung des Ortes, bis wohin die Begleitung Statt findet, zu enthalten. §. 14. Die an die Partei zu erfolgende Tax-note oder Ausschnittsbollcte, ist mit derselben Re° gisierzahl wie die Iuxta lczeichnet, und enthält, mit Ausnahme des darin nicht erforderlichen Namens des Gensd'armen und der Meilenanzahl, im übrigen alle in der Iuxta sonst aufgeführten Da> ten nebst der Bezeichnung des Gensd'armerie- Commando's, an welches die Taxe rnttichtet wurde, und die Unterschrift dcs betreffenden Flügel - oder Posten-Commandanten, welcher dieselbe auszustellen hat. § 15. Die Taxnote wird nach ihrer Ausfertigung deratt ausgeschnitten, .daß von dem in der Mitte dcs Blankets nach der Länge vorgcdruck-ten »Titel-, Begleittmas-, Taxnoten -Blanket" die eine Hälfte an der Ii^xta, die andere Hälfte an der auszufolgenden Taxnote verbleibt. ^ §. l«. Im Falle bci der Ausfertigung ein Schreibfehler unterlaufen sollce, so ist dk' umich' tige Textirung zu durchstreifen, und das Nichtige nach Zulässigkeit des Raumes darüber oder darunter zu schreiben. ^. 17, Radirungen sind zur Vermeidung jeder Undeutlichkeit nicht gestattet, Laibach am 3. Jänner 1851. Gustav Graf v, Chor insky >n. ^., Statthalter. Z. 25l)9. l». (5) Nr. 6W2. Edict von der k. k. Grund entlastungs - L an - des - Commission für Krain. Betreffend die Erstrcckung des Termines zur Anmeldung der durch den § 6 des Patentes vom 4. März 1840 für ablösbar erklärten Natural-Leistungen. ^ In Folge der vielfachen, von Seite der Verpflichteten an das hohe Ministerium des Innern gelangten Vorstellungen hat der hohe Ministcr-rath beschlossen, daß rücksichtlich jener Naturalleistungen, welche nicht in Folge des Zehntrechtes als ein aliquoter Theil von den Orunder-ttagnisscn an Flüchten, sondern als unveränderliche Giebigkeiten an Kirchen, Schulen, Pfarren, oder zu andern Gemeindezwecken entrichtet werden und welche durch das Gesetz vom 7, September l 848 nicht aufgehoben, sondern durch den §. 6 des Patentes vom 4. März 1818 für ablösbar erklärt worden sind, die Ablösung nicht von Amtswegen, sondern nur dann Statt zu finden hat, wenn dieselbe entweder von dem Bezugsberechtigten oder von der Gemeinde, welcher die Pflichtigen angehören, oder in den Fällen, wo die Verpflichtung von dem Gemeindeverbande unabhängig ist, von der Mehrzahl der Verpflichteten innerhalb desjenigen Zeitpunktes verlangt wird, welcher dicßfalls von der Entlastlmgs-Landes Commission durch besondere Edicte kund gemacht werden wird. In Folge dieser hohen Anordnung wurde mittelst Edictes dieser Landes-Commission vom l« Februar 1850, Z. 424, die Frist, bis zu welcher die Ablösung der oben erwähnten Leistungen bci der k. k. Grundcntlastungs-Landes-Commission erlangt werden kann, auf den 1. Jänner 1851 festgesetzt. Da jedoch bisher sehr wenige Anmeldungen solcher Naturalleistungen vorgekommen sin?, so wird, um den Berechtigten und Verpflichteten die Anmeldung derselben nicht unmöglich zu machen, die vornwahnte Fnst hiemit auf den ,. August l851 erweitert. Vom Präsidium der k. k. Grundentlastungs-Landes Commission für Krain. Laibach am 28. December 185l». Der k. k. Ministerial. Commissar und Präsident: 1)i. Carl Ullepitsch. Der Secretar: 1>. Anton Echöppl. Z. 5. i.. l2) Nr. 418« Kundmachung. Vom k. k. Oberlandesgerichf.' für Kärntcn und Krain wird bekannt gemacht, daß die Advocate,,-Kammer zu Laibach den Herrn v^wl-Maxmnlian Wurzbach zu ihrem Präsidenten, dann die Herren Onlttm'en Johann Oblak, Blasius Oviiazh, Matthäus Kautschitsch und Anton Rack a!s ständige Ausschußmitglieder derselben gewählt habe. Klagenfurt am 27. December 185tt. Z' ll- c.. (l) Nr. 1145,. Concurs -Kundmachung. Im Bereiche dieser Finanz-Landes-Direction ist eine Amts-Assistentenstelle mit dem Gehalte von jährlichen Zweihundert Fünfzig Gulden CM. in Erledigung gekommen, zu deren Wicderbesetzuna der Concurs bis 5, Februar 1851 eröffnet wird. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig documentirten Gesuche, in welchen sich über das Lebensalter, die zurückgelegten Studien, die vollstreckte Staatsdienstleistung, über eine tadellose Moralität, über Kenntnisse im Rcchnungs-, Mampulatwnsfache, über Sprachkenntnisse und sonstige Eigenschaften auszuweisen und anzugeben M, ob und ,n welchem Grade Bittsteller mit einem Beamten dieser Finanz-Landes - Direction verwandt oder verschwägert sey, im vorgeschriebenen Dienstwege innerhalb dcs Concurstermines hier einzubringen. Von der k. k. Finanz-Landes-Direction für Steiermark, Kärnten und Krain. Graz am 24. December 1850. Z. 4. a. (2) ^Nr7?8,8. Kundmachung. Für die Besorgung des Localtransportes zwi. schen d.m Stadtpostamte und der Bahnhofpostexpedition wird eine Concurrcnzverhandlung im Offettwegc eingeleitet. Dieser Localtransport hat darin zu bestehen daß täglich von früh bei Ankunft des Trains bis Abends nach Abgang des Trains, ein Paar Pferde zur Benützung bereit zu halten sind, mit denen nicht nur der Transport zwischen dem Stadtpostamte und der Vahnhofpostexpedition Früh und Abends zwischen der Ankunft und dem Abgänge der Eisenbahnzügc, sondern auch das Hin-und Herführen der leeren Wagen zwischen Stadt und Bahnhof, dann zwischen der Postpackhalle mi Bahnhofe und den etwas entfernt gelea nen Wagenschoppen, dann zu und von den Handwerks-leulen zu be,orgcn ist. Wegen Überlassung dieses Localtransportes gc-schiehl lMMt die allgemeine Verlautbarung mit dem Beijatze, daß hierauf Reflectirende ihre Of-crte, ln denen sich über die für die Besorgung die-sts Transportes entweder täglich oder jährlich pauschaliter in Anspruch zu nehmende Entschädigung auözusprechen ist, bis 15. Jänner 1851 schriftlich bei der gefertigten k. k. Postdirection zu überreichen haben, wobei bemerkt wird, daß auf das billigste Anbot besonders Bedacht genommen werden wird. K. k. Postdirection. Laibach den 29. December l850. Hoffmann m. p' 12 Z. 14. (2) Concurs für die Fleisch ergerechtsame im Markte Senosetsch. Die k. k. gefertigte Bezirks Hauptmannschaft bringt hicmit zur allgemeinen Kenntniß, daß die bisher von Johann Kauzhizh von Präwald ausgeübte Flcischergerechtsame im Markte Scnosetsch durch die freiwillige Zurücklegung derselben in Erledigung gekommen ist. ^ Bewerber, welche sich über ihr Wohlverhal-ten, GewerdSkenntniß, Fähigkeit und üder ein zum ordentlichen Gewerbödrtnebe hinreichendes Vermögen standhaft auszuweisen vermögen, wollen ihre gehörig instruirtt'n Gesuche längstens bis 21). Jänner l85l hieramts überreichen. K. k. Bezirkshauptmannschaft Adelsberg am 28. December !»5l>. Z. !7. (!) Nr. 10434. Kundmachung. Von dem k. k. Bezirksgerichte Umgeduna. Laibach , wird l)itm>t difuiml c,c^el'en-. ^'b fty auf Ansuchen des Herr,, Caspar Eichel r'on l'oll^ni-», in die erecu' tide Feildietung der dcln Antoi» .Nla>l,^t von /lebe getiö.i.ieü, laut Prptocolls voin 13. Äiovemder 1850, Z. 9232, auf 68 fl. ge>ichtlich c,cscha^.eil Fahmissr, wege, schuldigen 20 ft. 30 kr. gewilligt, und zu de-ren Vornai.mc zwei T^gsa?u^gen auf den 10. Zedluar und 1l. Ma>z 1851 angeordnet worcen, wozu Kaul» lustige mil dem Bemerken cingelai til wnden, daß die fraglichen Fährnisse, wenn dics.lden dei der ersten Tag-sailing nicht um oder ül?«r den Schahurigswrrlh verkauft werden, bei dcr zweiten auch unler demstl den werde:, l^ililangegeven wctden, und daß das Schatzungsprococoll bie^.nns eingesehen werden tonne. K. k. Bez. Gericht Umgebung Laidach am 28. December l8ä(). Z. Ili. (l) Nr. 10056. Edict. Von dem k. k. B.>z. strichle der Umgebung Lai« bach wild bekanut gemacht: Das k. t. Landesaericht Laidach hat den Ioscpl) öcpelllik von Vlim2t->« n.lch gepflogener Untersuchung als Ve>sckwenl,el zu erklären ur,d unler (ömalel ,i,u stellcn de'Ul'den, und daß demselben Lucas Komann von ViimÄsjk als (Zuraiur bestiUl »vu,de. K k. Bez. Gericht Umgebung L^ach am 28. December IL50. Z. i8. (I) 9ullch dekan't gt' mach!'. Es sey ill die freiwillige Veräußerung des zum Aeilaffe des Simon Bomema. in Wipp.ich gehon» gen, im ^ru,idduche der chcm.Ulaen Hecrsckafr Wip-pack vorkommenden Ackers mit 3 Planten («i-yslnli pul-l«) ^enaünt, — der unbedeulenden Fährnisse, — dann die Veip^chlurm des im Markle W,ppach «ul) lünnze. Nr. M^i, liegenden Wodnliausrs ütwilligel, und zu deren Volnalnue dic T^gsai-ung auf den 16. Jänner l. 5. Normiltast von 9 bis 12 Ut)r hiergerichtö mit ren» Beisatz« angeordnet, daß die Üicilatlvns - Bedirlgnisse und die Echä'yunq täglich >'. 29 fi. 4' kr., welche Forderungen auf der im Gi'lmdbuche der Gült Neuw^lt und Iamnigöhof vbrkommeiiden Halbhube seir 19, Mai lttOO and ^2. September l82l» mtabnliit e>scheinen, angebracht und es sey H«,r Joseph Pciuürsch in Pod-petsch zur Venretung ihie,- Rechce als Curator bestellt, die Vel'har.dlu„aMgsatzm,q ^,^. ^^f ^„ 26. März I85l Voriiuttags um 9 Uhr vor diesem Gerichte bestimmt worden. Zll dieser Tags^tzung weiden die Geklagten eutwe-del' pers'öi'l'ch ^u erscheinen, oder dem ernannten >ver-trerer lhre Nechtöbehelfe mitzucholen, oder selbst eine» Ve'ti'eter zu bestelle» haben, widrigens die Streils^che nach den bestehenden Gesetzen verhandelt und entschieden werden wlirde, K. k. Bczirtögelicht Egg de» 27. December 1850 Z. 8. (2) ^r. 5^15 !3 d > c t. Vom k. k. Bezill5ge,ichrn Aüdreaö ^it'ich von Adelsberg, wider den mj. Fran,-, 3>ifesch,ls(5 00:, ^örtschach, als Eiben seines Malers Oregor Lu^ k«schilsch, unter Vertretung der Vormünder Ursula ltuttlchlljw und 5vantM!:'>a 9Naicil>cy, oie erelu!l<.>c üe!lt>ielu,i^ der Gcgnel'schcn, iin Ärundbuche der Glili Hosspitcl »ul, Grui^db. Fol. 689, Neclf. Nr. ^,l '/^ untttsteheuden, auf 6l5 fi. 5 kr. gtcichilich geschah, tcn Hude in Zörcschach, wegen au» dem wirtt)scha>ts-amilichen Vergleiche vom 1. ^uni 18-i3 noch schuldiger 95 st. !9 ki. «. 8 nique, als erklärten Erbeii/ zur Oiforschung der Schuldenlast nach der am 3 Ociober !. H. ln Obe>po-niq^le vtsstordenen Agnes Kutenbc^el, die Tags> l^ur,g auf den 20. Februar t. I., Vormittags um 9 Uhr vor diescm k. k. -lüczirts - c^^llcg. Gerickle te stimmt worden, bei welcher alle Iene, welche an diesen Vcilaß aus was innn.'l für eincin Rechts' gründe Anspruch zu slellcn vermeinen, solchen soge-wiß anmelden und lechtsgeltend da>ihun sollen, wi> drigt'.is sie die Fo,gen des §. 814 b. G. B. sick s.lbst zuzuschreiben haben werden. Von dem k. k. Bezirks'Kolleg. Gerichtt Tressen am 21. December 1850. _________ Z7^7"(3) Nr. 1309. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Sittich wird bekannt gemacht: Es habe zur Abbaltung der mit Bescheid des be standeilell k. k krainischen Stadt - und ^„drcchies tlllo. I. Juni I850, Z. 6027, bcwilliglen erecmi-ven ^tiibie, d,m Mathias Pullanz gehörigen, im Grundbuche der Her^Hatt Nci>,ensteiil «>'t) Urd. Nr. 160, Nect. Nr. 84 verkommenden, ans lk37 fl. 5U kr. geschätzten halben Kaufrechtsdude Haus-^!,. 25 zu Gloßlack, weqrn der Pachischil Ima,s'0l5evui,g pr. 60 si ll) kr. i^edst pulsen 0 ». c. drei Termine, als den ersten auf den l8. November 1850, den zwcilm auf den >6. December d. I. und dln drillen auf den 2N. Jänner 185l, jedesmal um 10 Uhr Vormittags im Orte Gröhlet mit dem An^ hange bestimmt, daß diese Realität bei der drillen Feildielmigslagsahung auch unler dem Schäi^verthe Hintangegehen werden würde. K. k. Bezirksgericht Sittich am 18. Oct. l85o. Anmerkung-. Da >>ei der ersten und zweüen Feilbietung tein Meistdot gemacht wurde, so wird die dritte Zeilbielungs - Tagsayuug abgchalien werden. Z. 2^9l. (3) Nr. 2342, E d i l t zur Einberufung der Veilassensch'sts Gläubiger. Vor dem k. k. Bezirksgerichte Obe.laibach haben alle Diejenige», welche an die Verlasseosch^tt des den 8. Ollober l. I. verstvlbencn Grundbesitzers Ia.'0lUtstande„tn Ht,rschafc iioilsch «uli Rect. Nr. 276, L45 u. ^'/, vorkommenden behausten Ein. Driltelhube H.ms'^lr. 24, wegen, dem Heirn Ja» cob .Nette von Mirke aus dem Uriheile vom 10. Oc» tuber 1U^9, ^. 2624, schuldige» 77 ft. und dec Exe-culionökosien l:. 8. «:. gcwilliget, u„d zu dercn Vor^ nähme die Tagsatzunge:! auf 0en 3l Jänner, 28. Fr-bruar und 31. März IÜ5l, jedesmal Vormittags um 9 Uhr in loco der Healuät ),u Oderlaldach mit dem Hcis.ltze bestimm!, daß d«e Reüilai bri d:r ersten und zweüeil Fcilbirtung nur um oder über den Schä-i^ungswerih, bei dcr diilten aber auch unter demsel' oen hlnia^gegeben werde. Das SchätzU!?gspro!ocoll, der GrundbuchZcr!ract and die Liciiatiunsdedingmsse litten hiergelich'.s zu ^tdelmainis Vinsichl deicii. K. k. Bezirksgericht Oderlaib ich am ll. Novcm« ber 1850. Z. 2486. (3) Nr. 8326. Edict zur Einberufung der V er la sse n sch a sl ö^ Gläubiger. Vor dcm k. k. Äezirksgerichie Oberlaiback hciben alle Dttjcm'g/n, welche an die V.'ilasscnschafc de!,' den 6. No<>e,nr>cr l850 verstolbencil M.U!häus Dcdcuz in Podpelsch Haus Nr. 2, als Gläubiger eine Hor« derang zu stelle» haben, zur Anmeldung und Darthuung dersclde» den l0. Jänner l85l zu erscheinen, vder bis dahin ihr Aümeldungsgesuck schsjs:l>ch zn über. »eichen, wid:igen5 dic>e.: Gläubigern an die Verlas» senschaft, wem» sie durch dle iüczal'l>l>ig der ans,emcl' deten Forderungen erschöpft winde, kein wciiercr Än» sprnch zustande, als insofeln 'hnen ein Psandrechl ge. l,'ührt. K. k Vezirtsgeuchl Oderlaibach am 20. Nov.'M' oer »850. Z. 3. (3) In dem Hause Nr. 69 auf der Polana-Vorstadt, ist eine größere Wohnung für Georgi d. I. , dann vier Zimmer mit oder ohne Einrichtung sogleich zu vermuthen. Z. 10 (2) . H^ K. K. ausschließend ^^F^. p r i v i l e g i r tcs, von der Wiener mediz. Facultät als der Gesundheit unschädl. befundenes Iah nreinigungsmittel, unter dem Name»-. Zahnpasta vom Zahn- und Augenarzt P. Pfeffermann. Diese ^h,N'«sta, welch, «!t Recht »,s da« ollot.ste u°!> beP„mst< ,Zah,,r,,,,,!,.,,,<,i>m!t»l ,., empfch- ' 2zh,> »ech't.t, l.d.m b«i A..w.ndm,g dieler Zahnpass,'., der »,, den Zähnen h»fre„d< s» '5^ ?a '. N.i« He'«.,'. """ der Z°h„ st..' weis, «halte« >°„°; !» ""« >^ »,.se,!>. fur «e.lem« m,° ^e,»>e,fe,>de °°" °'^' Z°,^ ist" "",ttach" ^"".«^ch" n-ch.'«u fest. Zahnbürste i,. Wass« «'taucht, ,«,.. einiae Mal über die Pasta gestrichen, und damit die Zahne geputzt. ^^s^r^°s.r,7^7°°^^^Ab,^ °°.,"^ch.°d ' st, 8 kr bei Abnahme »»n'nur 3 S^ück " si >° tr,° a«ch we.de,. iie !.«,e„ n..be!chadig.<„ D°l°» «» .2 tr, P,. S,„ck zur^ckg«,.»«».».