des k. k. illyrischen Guberniums. Die Beschränkung des Vogelfanges betreffend. Allenthalben hat sich schon seit mehreren Jahren das Ueber- handnehmen der den Erzeugnissen des Feldes, der Obstbäume und des Weinstockes, so wie auch der Waldkultur so schädlichen Insekten in ihren für den ländlichen Wohlstand höchst nachtheiligen Folgen bemerk¬ bar gemacht, und insbesondere sind Heuer Hierlandes die großen Ver¬ wüstungen einer außerordentlichen Menge von Raupen an den Bäu¬ men jeder Gattung zu beklagen. Die Ursache dieser Erscheinung ist vorzugsweise der rücksichts¬ losen Nachstellung und Ausrottung der sich von diesen Insekten näh¬ renden Vögel, insbesondere der Singvögel, zuzuschreiben. Das k. k. Gubernium findet sich sohin durch diese Wahrneh¬ mung bestimmt, das schon in älteren Vorschriften begründete Verbotst, Eier und junge Vögel von den Nestern auszunehmen, und die klei¬ nern Wiesen- und Waldvögel während der Brutzeit, d. i. vom Mo¬ nat März bis einschließlich August auf was immer für eine Art zu fangen und zu schießen, hiemit zu erneuern und anzuordnen, daß die Bezirks-Obrigkeiten auf die strenge Handhabung dieses VerbotheF ihr sorgfältiges Augenmerk zu richten, und die dawider Handelnden unnachsichtlich mit angemessenen polizeilichen Geld- oder Arreststrafen zu belegen haben. Uebrrgcns ist auch gegen die unbefugt mit dem Vogelfänge sich befassenden, meistens aus jugendlichen Leichtsinne, diesen nützlichen Thieren nachstellenden Individuen, mit aller (strenge vorzugehen, und durch thätige Handhabung der Marktpolizei dafür zu sorgen, daß zur verbotenen Zeit keine Vögel zum Verkaufe gebracht, im Betre¬ tungsfalle aber den unbefugten Verkäufern weggenommen werden. Den Bezirks-Obrigkeiten, den Seelsorgern, den Schullehrern und Gemeindevorstehern wird es obliegen, auch im Wege der Beleh¬ rung die Jugend von einer so gemeinschädlichen, leider gewöhnlich zum Zeitvertreibe eingeräumten ganz rücksichtslosen Verfolgung der Vögel,, rechtzeitig und mit thunlichstem Erfolge abzumahnen. Laibach am 16. Juni 1838. Joseph Lamillo Freiherr v. Schmidburg, Landes-Gouverneur. Lari Graf zu Welsperg, Raitmau und Primör? k. k. Hofrath. Joseph Wagner,, k, k. Gubernialrath.-