der achtzehnten Sitzung des kram. Landtages zu Laibach am 12. April 1864. Anwesende: Vorsitzender: Freih. v. Codelll, Landeshauptmann in Kram. — Regiern ngs-Commissär: K. k. Landesrath Dr. Schöppl. — Sämmtliche Mitglieder, mit Ausnahme Sr. fürstbischöflichcn«^Gnaden Dr. Barth. Widmer, dann der Herren Abgeordneten: Anton Grafv.Auersperg, Gustav Graf v. Auersperg, Dr. Bleiweis, Golob, Kosler, Locker, Obresa, v. Strahl, Vilhar und Michael Freih. v. Z o is. — Schriftführer: Abg. Mullry. / Tagesordnung: 1. Lesung des SitzungS-Protokolles vom 11. April. — 2. Begründung des Guttmann'schen Antrages bezüglich einer Landes-Feueraffecuranz. — 3. Antrag des Landes-Ausschusses auf Bewilligung der Anschaffung einiger Wäscharrikel und Einrichtnngsgegen-stände im Civilspitale. — 4. Bericht des Finanz-Ausschusses, die Fructificirung der GrundentlastungS - Fonds - Ueberschüffe betreffend. — 5. Bericht über die hinsichtlich der ZwangSarbcits - Anstalt aufgetragenen Erhebungen. — 6. Bericht des Petitions - Ausschuffes über einige Petitionen. üeflinn der Sitzung 10 Uljr 30 Minuten. Präsident: Die hohe Versammlung ist beschlußfähig, ich eröffne die Sitzung und ersuche den Herrn Schriftführer, das Protokoll der letzten Sitzung zu verlesen. (Schriftführer Dcrbitsch liest dasselbe; nach der Verlesung.) Nachdem nichts dagegen bemerkt wird, ist das Protokoll als richtig anerkannt. Durch den Herrn Abg. Koren ist mir eine Petition der Gemeinden des Bezirkes Scnosctsch, um eine Subvention aus dem Landesfonde zu Gunsten der BezirkS-caste und um Erklärung der ncuaugclcgtcn Straße iin Uremcr-Thäte zu einer Landstraße, übergeben worden. Dieselbe wird dem Petitions-Ausschüsse zugewiesen. Ich ertheile dem Herrn Abg. Guttman das Wort zur Begründung seines in der 15. Sitzung eingebrachten Antrages. (Der Antrag lautet: Hoher Landtag! Schon seit Jahren ist in allen Theilen des Landes Kram der Wunsch nach einer eigenen Landes-Fcuer-assccuranz laut geworden, und hat in früheren, zuletzt in der landwirthschaftsgcscllschaftlicheu General - Versammlung vom 20. November 1861 darin einen lebhaften Ausdruck gefunden, daß er den Beschluß hervorrief: „Die Gründung einer Landes - Feuerassecuranz mit der Beitrittsvcrpflichtung für alle Hausbesitzer sei eine Nothwendigkeit, und der hohe Landtag werde um die Erwirkung des dießfälligen Landcsgcsetzcs gebeten." Die bekannte Thatsache, daß ein großer Theil von Besitzern hier zu Lande noch bei keiner Assccuranz ver- sichert ist, die alljährlichen Wahrnehmungen, daß nicht selten ganze Ortschaften im landwirthschaftlichen Haushalte durch verheerende Feuersbrünste auf Jahre zu Grunde gerichtet werden, und dabei Viele noch gänzlich verarmten, endlich die allgemeine Klage, daß von den Privat-Asse-curanzen Versichcrungsgebühren in einer solchen Höhe gefordert werden, welche zu erschwingen nicht allen Wirthschafts-bcsitzern möglich ist, boten das Motiv zu diesem Beschlüße. Bedenkt man, daß es gar nicht zu zweifeln ist, daß die Besitzer bei dem Bestände einer solchen Landesanstalt vor jedem Feuerschaden gegen die möglichst geringste Assc-curauzgebühr gewahrt werden; so muß man es ganz natürlich finden, wenn das Landvolk für ein solches Institut so laut seine Stimme erhebt. Die Vortheile für die Wirthschaftsbcsitzcr ans einer solchen Anstalt liegen aber auch auf der Hand. Wird nämlich eine Landes - Assccuranz mit der allgemeinen Bcitrittsverpflichtuug gegründet, so wird und muß sich die Dividende für den einzelnen Assecuratcn so gering herausstellen, daß sie nicht einmal die Hälfte der jetzt von den Privat-Gesellschaften geforderten Assecurauzgcbühren erreichen kaun. Diejenigen, welche dermal schon versichert sind, kämen zu einer leichteren Zahlungsleistung, und jene, welche bisher noch nirgends assecurirt sind, kämen in die Lage, gegen erschwingliche Bcitragsleistungen sich auch vor Feuerschäden sicher zu stellen. Aber nicht allein die Assecuratcn, sondern auch das ganze Land käme mit einer solchen Anstalt zu einem augenscheinlichen Vortheile. XVIII, Sitzung. 1 2 Landes-Feuerassecuranz. Wer weiß cs nicht, welche großen Summen nicht an Fcucrvcrsicherungs - Gebühren jährlich gezahlt werden? sie dürften sich auf wehr als 100,000 fl. belaufen. Ein schönes Capital, welches für immer ans dem Lande geht und dem Landcsvcrkehr für immer entzogen wird. Dieß geschähe bei dem Bestände einer Landcsanstalt nicht, was daher in materieller Beziehung für die Interessen des Landes wohl zu beherzigen sein dürfte. Auswärtige Privatgesellschaften bereicherten sich, ohne daß irgend etwas dabei je dem Lande zu Guten gekommen wäre. Auch eine Landesanstalt hat aus ihrer Unternehmung Vortheile zu gewärtigen. Ueberschüssc werden sich, und mit denselben die Mittel ergeben, anderen Landeszweckcu nützlich und dienlich zu werden. Eine solche Anstalt besteht bereits seit Jahren in Tirol, und soll in der gedeihlichsten Weise prospcriren. Ein solches Institut ist in Oberösterreich und Steiermark im Werden begriffen, wird auch ganz gewiß noch in anderen Ländern angestrebt werden. Warum sollte dasselbe nicht auch in unserem Lande in's Leben gerufen werden, wenn an dessen wohlthätigem Wirken und seiner materiellen Lebenskraft nicht gezweifelt werden kann? Betrachtend diesen Gegenstand vom rechtlichen Gesichtspuncte, so dürften im vorliegenden Falle, wo cs sich nicht allein um die Erreichung der allgemeinen, sondern auch der Wohlfahrt für jeden Einzelnen handelt, wo augenscheinlich öffentliche Rücksichten vorwalten, sich sonach das Einzelne dem Allgemeinen unterordnen soll, — Rcchts-rücksichten nicht vom maßgebenden Einflüße sein. Diejenigen, welche bei einer Assecuranz schon versichert sind, werden zu einer billigeren Anstalt um so freudiger übertreten, den Nichtaffecurirtcn wird aber die Gelegenheit geboten, gegen erschwingliche Mitwirkung zur Anstalt sich vor nicht zu ertragendem Schaden zu bewahren, wozu vielleicht gar kein Zwang nothwendig sein wird. Indessen, wer fragt einen Steuerpflichtigen, ob er den auf sein Haus und Hof für Spitals-, Zwangsarbeitshaus-, Schul- ober sonstige Landes- oder Gemcindezwecke ausgetheilten Betrag zahlen wolle oder nicht? — Niemand. Er muß seine Tangente zahlen, gleichviel, ob er aus der betreffenden Anstalt einen Vortheil oder Nutzen zieht oder nicht. Um wie viel weniger könnten in dem angeregten Falle Rcchtsscrnpcl einer allgemeinen Zahlungsverbindlich-keit entgegengesetzt werden, wo cs keinem Zweifel unterliegt, daß die angestrebte Maßnahme dem Lande und der Bevölkerung entschiedene Vortheile verbürgt und auch ganz gewiß bringen wird. Nach den letzten Conscriptions-Resultaten betrug die Zahl der sämmtlichen Häuser in Krain 80572; von deren Besitzern sollen zwei Drittel assecurirt, ein Drittel nicht assecurirt sein. Es wäre sonach die überwiegende Majorität, welche die in Antrag gebrachte Anstalt gewiß mit großem Danke begrüßen würde. Der Fond würde aus den Gebühren der Versicherten sich von selbst bilden, und aus diesem Wege auch weiterhin ausreichend erhalten werden können. Sollte im ersten Augenblicke des Beginnens eine Verlegenheit eintreten, so könnte derselben durch einen Vorschuß ans anderweitigen Landesmitteln abgeholfen werden. Der Gründung einer Landes - Assecuranz steht sonach kein Anstand im Wege, und nachdem die Nützlichkeit und Möglichkeit einer solchen Anstalt am Tage liegt, stellen wir den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Die Noth- wendigkeit einer Landes - Fcuerassecuranz mit der allgemeinen Bcitrittsverpflichtung werde principiell anerkannt. Der Landes - Ausschuß habe das dießfüllige Opcrat auszuarbeiten und in der nächsten Landtags - Session zum Vortrage zn bringen." Laibach am 27. März 1804. Gutmanu m/p., Svctec m/p., Dechant Toman m/p., Johann Kapelle m/p., Ignaz Klemenčič m/p., Rosman m/p., Dr. Joh. Skedl m/p., Jos. Sagorz m/p., M. Koren m/p., Kromcr m/p., Deschmann m/p., Dr. Recher m/p., Ambrosch m/p.") Abg. G nttm an: Der Antrag, den ich zu begründen habe, lautet dahin: „Der hohe Landtag wolle be- schließen/ Die Nothwendigkeit einer Landes-Fcucrassecuranz mit der allgemeinen Bcitrittsverpflichtung werde principiell anerkannt. Der Landesausschuß habe das dießfällige Operat auszuarbeiten und in der nächsten Landtags-Session zum Vortrage zu bringen." Wer von uns, meine Herren! wird sich nicht auf die herzergreifende Schilderung des großen Brandnnglückes in Oblocic, — welche wir in einer der letzten Sitzungen durch den Herrn Abg. v. Strahl vernahmen — erinnern, und über dieses große Unglück nicht noch tief ergriffen sein. Wir hörten, das ganze Dorf sei eingeäschert worden, 28 Besitzer haben ihr ganzes Hab und Gut verloren, sie mußten zum Bettelstäbe greifen, um für sich und die Ihrigen wenigstens eine momentane Hilfe sich zu verschaffen. Vor wenigen Tagen traf ein gleiches Unglück die Bewohner von Domschale und Huda zum Theile. Sieben Besitzer sind einem gleich traurigen Geschicke verfallen. Nicht in diesen beiden Orten, nicht im Orte Oblocic ist Einer assecurirt, daher sie die ganze Wucht ihres Geschickes ertragen mußten. Wer könnte nun widersprechen, daß bei so großen Unglücks - Ereignissen der wirthschaftliche Haushalt, wenn nicht gänzlich zu Grunde gerichtet, so doch gewiß auf Jahre zurückgesetzt wird. W er könnte widersprechen, daß, wenn sich solche UiiglückSfälle häufig und in verschiedenen Theilen des Landes ereignen, sie nicht indirect zum Verderben der Landcswohlfahrt führen müssen? Ja, könnte man sagen, wären sie assecurirt, so hätte sie dieses Unglück nicht getroffen, und sie wären wenigstens zum Theile schadlos gehalten worden. Das ist allerdings richtig. Ich will nicht widersprechen, daß es nicht Biele unter den Nichtassec urirten gibt, welche eine Indolenz, vielleicht auch eine Abneigung, vielleicht gar Halsstörrigkeit gegen die Assecuranz haben. Allein! es sind aber doch Viele noch darunter, welche sich assecnrircn wollten, wenn ihnen die Gebühren zu erschwingen möglich wären. Meine Herren! 32 bis 42 kr. von 100 fl. werden Assecuranz - Gebühren gefordert, das ist ein Betrag, der wohl nur dem minderen Theile von denjenigen, die ich zuletzt besprochen habe, zu erschwingen möglich ist. Erklärlich wird es daher, daß sich schon seit Jahren und Jahren Stimmen nach einer allgemeinen Landcs-Assccuranz erhoben, weil man die Hoffnung hegt, daß eine Anstalt, welche nicht auf Spcculationen gerichtet ist, gewiß in dieser Beziehung die mindesten Gebühren veranschlagen und allen Besitzern die Möglichkeit, sich mit ihrem Besitze zu affecuriren, herbeiführen würde. Die Rückwirkungen, welche so große Calamitäten herbeiführten, waren schon in so hohem Grade eingetreten, daß sie der Aufmerksamkeit der Landwirthschafts-Gesellschaft von Krain nicht entgehen konnten. Landes-Feucrassccuraiiz. 3 Sie war die erste, welche auf Mittel sann, wie und auf welche Weise man am leichtesten solchen Unglücksfällen entgegen kommen könnte. Sie war die erste, welche diesem Gegenstände ihr besonderes Augenmerk schenkte, und diese wichtige Angelegenheit zweimal zum Gegenstände einer sehr reiflichen Erwägung in ihren Versammlungen machte. Das Erstemal war es im Jahre 1852. In dieser General - Versammlung, welche unter den Anspicicn Weiland Sr. kais. Hoheit des Herrn Erzherzogs Johann stattfand, wurde dieser Gegenstand lebhaft besprochen. Dr. Blciwcis trug mit gewohnter Beredsamkeit und Wärme den Gegenstand zu Herzen der Versammlung, und einstimmig erntete er den Beschluß: „cs möge eine Landes - Assccuranz mit der Verpflichtung für alle Hausbesitzer geschaffen werden, denn nur dann feie cs möglich, einen Ausweg zu finden, diesen Landcsunglücksfällen für immer ein Ende zu setzen." Leider blieb dieser Beschluß ohne Erfolg. Nichtsdestoweniger hat cs die Landwirthschafts - Gesellschaft noch immer fort und fort für ihren Beruf gefühlt, jede Gelegenheit zu ergreifen, um endlich doch ein solches Institut zu schaffen, welches offenbar mit großen Vortheilen für die Landcsbcvölkerung verbunden wäre. Diesen Anlaß bot die zweite General-Versammlung, und zwar am 22. November 1861. Auch hier war der Gegenstand lebhaft besprochen, nach allen Richtungen erörtert, und auch hier erfreute er sich eines mit dem ersten gleichlautenden Beschlusses: „Die Versammlung erkenne die Nothwendigkeit einer solchen Landes-Affecnranz mit allgemeiner Verpflichtung für alle Hausbesitzer an, und cs werde der hohe Landtag gebeten, ein dießbezüglichcS Gesetz zu erwirken." Ueber cine Invite des Central-Ausschusics habeich nun diesen Gegenstand vorzutragen, und nachdem ich bei der Land-wirthschaftsgcsellschaft dieses Project vertrat, mich auch den Gründen dieser Versammlung angeschlossen habe, so werden mir die Herren gestatten, wenn ich Ihnen jene Gründe vorführe, welche die Versammlung in dieser Beziehung zu ihren Beschlüssen geführt hat. Sie lauten: (lieft) „Vom landwirthschaftlichcn Standpuncte sei es durch vielfältige Erfahrungen bestätiget, daß ein nicht assccurirter Grundbesitzer in Fällen einer Feuersbrunst, wenn nicht gänzlich zu Grunde gerichtet, doch ans jahrelang in seinem Wirthschaftsbctriebe so sehr zurückgesetzt werde, daß er sich nur sehr schwer zu erholen vermag. Trifft das Unglück mehrere Besitzer oder ganze Dorfschaftcn, so ist das Unglück oft von so unberechenbaren Folgen, daß sich deren Tragweite kaum ermessen läßt. Vom volkswirthschaftlichcn Standpuncte soll und muß solchen Eventualitäten vorgebeugt werden, nicht allein, weil es Pflicht der betreffenden Organe ist, für die materielle Wohlfahrt des Landes und seiner Bewohner zu sorgen, sondern weil cs zugleich auch ihre Pflicht ist, möglichen oder voraussichtlichen Landes- und Orts-Calamitätcn direct oder indirect entgegen zu wirken. Wären alle Hausbesitzer bezüglich der Feuerschäden versichert, so träte keine der vorgcdachtuachtheiligcn Folgen ein. Der Wirthschaftsbctricb wäre nur für eine Zeit unterbrochen, und käme bald in sein altes Geleise zurück; die moralischenNachwchcn solcherUnglücksfällcwürden ausbleiben, und der Bettel von Ort zu Ort, und Sammlungen für die Verunglückten, ans welche sich Letztere ohnehin zumeist zu verlassen pflegen, würden aufhören. Es kann geradezu behauptet werden, daß eben die Anhoffungen und Anwartschaften auf diese Sammelgelder und auf die materiellen Unterstützungen von Seite der Nachbarschaften, dann die leichtsinnigen Vertröstungen, daß man von einem solchen Unglück nicht getroffen werden könne, die hauptsächlichsten Ursachen einer nicht allgemeinen Assecurauz-Bethcilignng sind. Das Land Krain zählt gegen 80.500 Hänscr, davon mag die Hälfte vielleicht versichert sein. Es gäbe daher die Hälfte solch' sorgloser Besitzer, die auf die Möglichkeiten eines Unglücksfallcs und auf dessen verderbliche Eventualität nicht ernstlich denken wollen. Wenn es sich um Förderung und um die Erreichung allgemeiner Landcsintercsscn, und damit um die Wohlfahrt eines jeden Einzelnen handelt, können folgerecht die Maßnahmen, mit welchen dieß erreicht werden soll, auch nicht anders, als allgemein verpflichtend sein; es können daher nirgcudsAus-nahmen eintreten, ebensowenig sich dagegen vom rechtlichen Standpuncte etwas erheben lassen, inSbcsonders nicht, wenn man ans den Humanitätischen Zweck reflectirt, der mit der gedachten Maßnahme ganz sicher mit erreicht werden muß. Zahlt ja jeder steuerpflichtige Besitzer ohne Ausnahme seinen Beitrag zum Spitals - und ArbcitShausfondc, steuert ja Jedermann in seiner Gemeinde auch zur Erhaltung der Gcmcindcanstaltcn pflichtmäßig bei, gleichviel, ob Jemand aus der Gemeinde sich in der Anstalt befindet, oder von der Anstalt einen Gebrauch macht oder nicht; um wie viel mehr sollte nicht in dem angeregten Falle eine allgemeine Zahlungsverbindlichkeit eintreten können, wenn es am Tage liegt, daß auf dem angedeuteten Wege nicht allein die Wohlfahrt eines jeden Einzelnen, somit des ganzen Landes angestrebt, sondern auch unausbleiblichen Ruinirungen und Verarmungen des Besitzstandes vorgebeugt werden will, und sicher auch vorgebeugt werden wird. Im Lande bestehen mehrere Feucr-Vcrsichcrungs-Ge-scllschaftcn, das Land wirkt mit, daß sie dabei ihre gute Rechnung finden. Bei einer allgemeinen Vcrsicherungsvcrpflichtung zu einer eigenen LandeS-Assccuranz-Anstalt ist nicht allein deren Bestand mit allem Grunde vorauszusetzen, sondern auch mit Gewißheit anzunehmen, daß die Versicherten dabei eine bei weitem billigere Rechnung finden werden, als sie solche bei jeder anderen Affccuranz-Anstalt gefunden hätten. Würde der Landcs-Assccuranzfond Ersparnisse erübrigen, so würde der Versicherungsbetrag sich immer geringer herausstellen, aus diesem Wege aber auch möglich werden, den Gemeinden Beiträge zur Anschaffung der leider überall gänzlich mangelnden Löschgcräthschaftcn zu leisten. Alles dieß wären Vortheile, welche dem ganzen Lande, somit auch jedem Einzelnen zu Gute kämen, und bei keiner anderen Versicherungsanstalt zu erreichen wären." Ich glaube, die Begründung des Antrages wegen Errichtung einer Landcs-Feueraffecuranz ist wohl so schlagend, daß ich zur desto stärkeren Begründung nur Weniges anführen könnte. Gewiß ist es, meine Herren, daß, sobald wir nicht ein solches Institut schaffen, cs bei dem nämlichen bleibt, wie cs bisher war. Wir werden solche Fälle, wie wir sie letzthin beklagten, immer zu beklagen haben, und die Landeswohlfahrt würde mehr oder minder immer bedroht bleiben. Eine solche Anstalt besteht schon in einem Lande. Ich setze als bekannt voraus, daß Tirol schon über 12 Jahre eine solche Anstalt besitzt. Sie gedeiht dort recht gut, wenigstens in den Blättern heißt es, daß sic gegenwärtig nur noch einer Verbesserung bedarf, und diese im Landtage demnächst erfolgen soll. In Obcrösterrcich wird eine solche Anstalt auch angestrebt; in Steiermark ebenfalls. 4 Landes-Feueraffecuranz. Es müssen daher auch dort jene Gründe vorwalten, wie sie hier die LaudwirthschaftS-Gesellschaft dafür aufgefunden hat, und die Einführung einer solchen Anstalt als nothwendig herauszustellen geeignet sind. Daß in dem Falle, wenn alle Hausbesitzer sich an dieser Anstalt beseitigen sollen, cs gar keinem Zweifel unterliegen kann, daß die Dividende der Assecnranzgebührcn bei weitem geringer ausfallen muß, als es die dermalige ist, die von den Privatgesellschaften gefordert wird, ist, glaube ich, eine Sache, über die sich nicht zweifeln läßt; denn die Landesanstalt würde nicht auf Spcculationcn hinarbeiten, würde auf keinen Gewinn absehen, und sich nur mit dem begnügen, was allenfalls ihre Bedürfnisse erfordern würden. Ein Anstoß könnte vielleicht der feilt, daß man die Hausbesitzer dazu denn doch nicht verpflichten könnte. Es hat darüber die Landwirthschafs - Gesellschaft auch ihre Gründe vorgeführt, doch glaube ich dieser Begründung noch etwas mehreres beifügen zu sollen. Ich glaube, die Frage, die sich so eben in Begründung befindet, ist eine politische Frage. Politische Fragen sind nicht Rechtsfragen, und so können' sie nicht immer nach den Grundsätzen des formellen Rechtes erwogen und entschieden werden. Meine Herren! wie viel derlei Fragen, welche tief in das Leben des Landes und der Gemeinden eingegriffen haben, wurden nicht schon vorläufig dahin entschieden, daß man sich über die Formen des Rechtes hinwegsetzte. Ich frage, wer hat die Grundherrcn gefragt, ob sie sich mit der Ablösung zufrieden finden? Wer hat die Unterthanen gefragt, ob sic ihre Schuldigkeiten ablösen wollen? — Niemand! — Die Staatsklughcit gebot es, und in Folge dessen wurde der Beschluß gefaßt und die Angelegenheit ausgeführt. Wer fragte zum Beispiele einen Insassen von Feistritz, oder von Kronau, oder von Tschcrncmbl, ob er für die Spital-, Oberrealschul-, Ackerbauschul- und so viele andere Zwecke Beitrag leisten will? Man fragt nicht, man muß es thun, weil es Staats-, Landes - oder Gemeindezwecke erheischen. Gehen wir in die Gemeinden. Wie viele Umlagen u. s. w. erfolgen nicht, sei cs für Bezirks - oder Gemeindezwecke; man fragt Niemanden, man muß beisteuern und hat keine Berufung dagegen. Bei dieser Gelegenheit muß ich einen Fall vorführen, der sich mir vor Kurzem ergeben hat. Es fragte mich Jemand vom Lande: Wird denn doch die Landesassecuranz je zu Stande kommen? Ich bemerkte ihm darauf, es komme darauf an, ob sie beschlossen werde oder nicht. Er gab mir darauf folgende Antwort: Sehr sonderbar, so viele Umlagen für diese und jene Zwecke lastet man uns auf, wir müssen sic zahlen, es fragt uns Niemand. Hier aber, wo doch die überwiegende Mehrheit sich selbst eine Umlage auflegen wollte, werden vielleicht große Schwierigkeiten gemacht. Meine Herren! diese Antwort und Bemerkung ist nicht ganz unrichtig. Gewiß ist es und es werden die Landwirthschafts - Gesellschaft und die im hohen Hause aus der Classe der bäuerlichen Bevölkerung befindlichen Abgeordneten, welche mit der Lctztern immer in Berührung kommen, bestätigen, daß die Errichtung der Landes-Feueraffecuranz kein Phantasie-Gebilde, sondern ein Wunsch der Bevölkerung ist, und wenn dem so ist, so glaube ich, daß ich mit vollem Rechte für die Sache eingetreten bin, daher ich nur beklagen würde, wenn mein Antrag, der ohnehin nichts präjudicirt, nicht angenommen werden würde, welcher dahin lautet: „Es werde principiell die Nothwendigkeit ausgesprochen, im Weitern aber derLandcs-Ausschuß angewiesen, für die nächste Session eine Vorlage vorzubereiten." Ich empfehle Ihnen daher diesen Antrag zur Annahme. (Bravo, gut!) Präsident: Nach §. 18 der Geschäftsordnung für den Landtag des Hcrzogthums Krain beschließt der Landtag über derlei gehörig unterstützte und begründete Anträge ohne Debatte, ob der Antrag einem schon bestehenden, oder einem neu zu wühlenden Ausschüsse zu verweisen sei. Ich ersuche jene Herren, welche gewillt sind, daß dieser Antrag an einen Ausschuß überwiesen werde, sich zu erheben. (Geschieht.) Wird an einen Ausschuß überwiesen. Es handelt sich noch um die Frage, ob an einen schon bestehenden oder neu zu bildenden? Ich erbitte mir diesfalls einen Antrag. Abg. G u t t m a n: Ich glaube, Herr Präsident wollten die Güte haben, meinen Antrag vorläufig zur Abstimmung zu bringen, womit ich auf den Landesausschuß aus dem Grunde hinwies, weil schon in einigen Tagen die Sitzungen geschlossen werden sollen. Ein anderer Ausschuß würde dieser Aufgabe nicht nachkommen können, während der Landcsausschuß doch Zeit hätte, in dieser Beziehung für die nächste Session Vorschläge vorzubereiten. Abg. Dr. S n p p a n: Ich bitte um das Wort! Wenn über diesen Umstand hier dennoch debattirt werden soll, so muß ich bemerken, daß meiner Ansicht nach der Landesausschuß über den Gegenstand der Frage nichts verfügen kann, so lange nicht über das Princip abgesprochen ist. Ueber das Princip glaube ich, könnte das hohe Haus vielleicht auch noch in dieser Session Beschluß fassen, und dann würde erst der Landesausschuß in der Lage sein, seine Vorschläge vorzubereiten. So lange das nicht der Fall ist, kann der Landes-Ausschuß unmöglich etwas thun. Präsident: Ich muß mich nach betn Paragraph 39 G. O. halten. Landeshauptmanns-Stellvertreter v. W u r z b a ch: Ich glaube, daß das allerdings betn Landesausschuße zugewiesen werden könnte, indem es sich hier nur um Vorberathung und Berichterstattung über den Antrag selbst handelt. Allein ich halte das nicht für opportun, wenn dieser Antrag dem Landesausschusse zugewiesen würde, weil, angenommen, er würde ablehnend seinen Bericht erstatten, er dem Verdachte ausgesetzt wäre, als wenn er einer Arbeit ausweichen wollte. Er ist bei dieser Sache quasi interessirt. Ich glaube daher mit gutem Grunde den Antrag zustellen: „Das hohe Haus wolle beschließen, zur Vorberathung und Berichterstattung an den Landtag über den Antrag bezüglich einer Landes-Feueraffecuranz sei ein Ausschuß aus dem ganzen Hause, bestehend aus 5 Mitgliedern, zu wählen." Ich bitte, diesen Antrag zur Unterstützung zu bringen. Präsident: Ich ersuche jene Herren, welche den soeben vernommenen Antrag des Herrn Abg. v. Wurzbach unterstützen wollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist unterstützt und ich bringe denselben sogleich zur Abstimmung. Abg. D e s ch m a n n: Ich bitte, Herr Präsident. Ich würde mir doch erlauben, einen Zusatzantrag zu diesem Antrag zu stellen. Da nemlich dieser Antrag in Rücksicht auf die voraussichtlich nur kurze Dauer des Landtages ein sehr dringlicher ist, so würde ich in Berücksichtigung des §. 21 der Geschäftsordnung den Zusatz stellen, daß dieser Ausschuß binnen der kürzesten Frist, und zwar noch in der Dauer Landes-Feuerassecuranz. — Anschaffung von Wiischartikeln rc. im Civilspitale. 5 dieser Landtagssession uns dießfalls einen Bericht zu erstatten habe und allenfalls mit Umgehung der gewöhnlichen Förmlichkeiten, daß nemlich dießfalls der Bericht eigens vervielfältigt und den Mitgliedern zugetheilt würde. Das wäre mein Zusatzantrag. Ich glaube, der Herr Antragsteller wird mit demselben einverstanden sein. Landeshauptmanns-Stellvertreter v. W u r z b a ch: Ich bin ganz einverstanden mit diesem Zusatzantrage. Präsident: Es geht somit der Antrag nur dahin, daß ein aus dem Hause gewählter Ausschuß von fünf Mitgliedern zur Berichterstattung angewiesen werde, der seinen Bericht binnen kürzester Zeit noch im Laufe dieser Session dem h. Hause vorzulegen habe. Ich bringe diesen Antrag zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, wollen sich erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Ich bitte nunmehr zur Wahl zu schreiten. (Nach Abgabe der Stimmzettel.) Das Ergebniß der Wahl werde ich nach beendetem Scrutinium, welches jetzt vorgenommen wird, bekannt geben. Wir kommen zum dritten Gegenstand der heutigen Tagesordnung, rsspoetivs zum Antrage des LandeöauSschusses auf Bewilligung der Anschaffung einiger Wäschartikel und Einrichtungsgegcnständc im Civilspitale. Herr Ausschußrath Dr. Suppan hat das Wort. Berichterstatter Dr. Supp an: (lieft) „In der vierten Sitzung der verflossenen Landtagsscssion wurde die Aussetzung eines zweiten Stockwerkes auf den nördlichen Flügel des Civilspitals-Gebäudeö beschlossen, wodurch Raum für 71 Betten gewonnen wurde. Dieser Neubau bedarf selbstverständlich der inneren Einrichtung, und es müssen die 71 Betten mit dem vollständigen dazu gehörigen Inventure beigestellt werden. Betreffs dieser Beischaffungen hat der h. Landtag in der 40. Sitzung der vorigen Session den Beschluß dahin gefaßt, daß darüber eine genaue Erhebung zu pflegen, die Kostcnüberschläge zu entwerfen seien, und daß die Effcc-tuirung der unaufschiebbaren Beischaffungen dem Landes-Ausschuffe gegen Rechnungslegung aufgetragen werde. Dem gemäß legte die Wohlthätigkeits - Anstalten-Direction den auf den Tisch des h. Hauses niedergelegten Kostcnüberschlag vor, wornach die Beischaffung der dort verzeichneten benötigten Gegenstände einen Aufwand von......................................... 6325 fl. 14 kr. und mit Hinzurechnung der Näharbeit pr. 423 „ 43 „ von..................................... 6748 fl. 57 kr. erfordert. Von diesen Gegenständen hat der Landesausschuß die Bcischaffung der im Ausweise A verzeichneten Wäschartikeln mit dem veranschlagten Anfwande pr. . 3763 fl. 92 kr. veranlaßt, welche im Accordwegc von dem hiesigen Handlungshausc I. C. Mayer . um den Betrag pr........................ 3600 fl. — kr. beigestellt wurden. Das betreffende Accordprotocoll nebst betn Befnnds-protocolle über die gehörige Ablieferung der Artikel in bedungener Quantität und Qualität erliegen am Tische des hohen Hauses. Der Grund, warum der Landesausschuß in Betreff der Beischaffnng dieser Wäschartikel von dem ihm mit ob-erwähntem hohen Landtagsbeschlusse eingeräumten Rechte Gebrauch machte, lag darin, weil sich die Ordens-Oberin mit ancrkcnnenswerther Bereitwilligkeit zur unentgeltlichen Besorgung der Näharbeit anheischig machte, wodurch für den Landcsfond der Betrag pr. 423 fl. 43 kr. in Ersparung kam. Zur Besorgung dieser Näharbeit durch die Ordensschwestern, denen auch die Verrichtung anderer Geschäfte obliegt, war jedoch ein längerer Zeitraum erforderlich, und selbe hätte nicht stattfinden können, wenn die Beischaffung erst kurz vor dem Gebrauche der Wäschartikcl erfolgt wäre. Unterm 4. Jänner d. I. hat die Wohlthätigkeits - An-staltcn-Direction die Anzeige erstattet, daß der Krankcn-andrang auf die chirurgische Abtheilung sich derart gesteigert habe, daß nicht ein Bett mehr teer stehe, obwohl man auch schon Kranke aus den Boden zu betten gcnöthiget war, und sie beantragte deßhalb Ein Zimmer des Neubaues mit Kranken zu belegen, und die nöthigen Einrichtungsstücke dafür anzuschaffen. Da die Bcischaffung ohnedieß unvermeidlich war, und in Berücksichtigung dieses begründeten Antrages, hat der Landesausschuß die Beischaffung der im Ausweise sub B verzeichneten Einrichtungsgegenstände nach dem Kosten-Überschläge mit dem Aufwande pr. . . 502 fl. 90 kr. genehmiget, über die Durchführung jedoch noch keinen Bericht erhalten. Es erübrigt demnach noch die Beischaffung der im Ausweise sub C aufgeführten Gegenstände mit dem nach dem Kostenüberschlage auf ... . 2057 fl. 32 kr. sich entziffernden Aufwande. Die Nothwendigkeit der Einrichtung bedarf keiner Nachwcisung, und daß unter den anzuschaffenden Gegenständen keine überflüssigen sich befinden, zeigt der Einblick in das Verzeichniß. Der Landes-Ausschuß stellt demnach den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen: a) die Anschaffung der im Ausweise A verzeichneten Wäschartikel für die Betten des Neubaues im Eivil-spitale mit dem accordirten Kaufsprcise pr. 3600 fl., so wie b) die Anschaffung der im Ausweise B verzeichneten Ein-richtungsgcgenstände mit dem veranschlagten Kosten- aufwande pr........................ 502 fl. 90 kr. werde zur Kenntniß genommen; c) die Anschaffung der weiters erforderlichen, im Ausweise C verzeichneten Einrichtungsstücke und sonstigen Requisiten mit dem veranschlagten Kostenaufwande pr................................. 2057 fl. 32 kr. werde genehmiget; d) der Landesausschuß habe über diese Anschaffungen seinerzeit die documcntirte Rechnung zu legen." (Die nicht verlesenen Beilagen des Berichtes lauten:) 6 Anschaffung von Wäschartikeln rc. im Livilspitale. Kosten-Überschlag über die aus Anlaß des Spitals-Erweiterungsbaues beizustellenden Wäschartikel, Einrichtungsstücke, Service und sonstigen Gegenstände. u SS K Benennung der Gegenstände Angeblicher Kosten- Betrag fl. 1 kr. Anmerkung 1 Zu 1 Stück feine Leintücher werden 7 Ellen % breite Leinwand, Muster Nr. 1, erfordert, für 71 Betten Belag 426 Stück ober 2982 Ellen ä 40 kr. . 1192 80 2 Zu 1 Stück grobe Leintücher, % breite Leinwand, Muster Nr. 2, 6 Ellen, daher 213 Stücke oder 1278 Ellen ä 34 fr 434 52 3 Zu 1 Stück Kopfpölster - Ueberzügen von Muster Nr. 1, 213 Stück erforderlich, 426 Ellen ä 40 kr. 170 '40 4 Zu 1 Stück Servietten % breiten Tischzeug 1 Elle, mit- hin zu 213 Stück 213 Ellen a 50 kr., Muster Nr. 3 106 50 5 Zu 1 Stück Handtücher % Elle breiten Tischzeug, Muster Nr. 4, erforderlich 1 Va Elle, zu 225 Stück 337 V2 Elle 135 — I 6 Zu 1 Stück Mannshcmde vom Muster Nr. 1, 4 Ellen, zu 81 Stück 324 Ellen ä 40 kr. 129 60 7 Zu 1 Stück Weibshemde, vom Muster Nr. 1, 4 Ellen, sohin für 132 Stück oder 528 Ellen ä 40 kr. . 211 20 8 Zu 1 Stück Mannsgattien werden erfordert 3 Ellen % breiter Leinwand, Muster Nr. 3, auf 81 Stück 243 Ellen a 36 kr. 87 48 9 Zu 1 Stück Weibsunterrocke sammt Leibchen oder Mieder, \ breite Leinwand ä 4 Ellen, auf 132 Stück ersor- derlich, 528 Ellen a 34 kr 179 52 10 Zu 1 Stück Mannsschlafrock, Muster Nr. 4, von % breiten, blau- und weißgcstrciften Kanafaß ä 8 Ellen ä 40 kr., sohin zu 30 Stück 240 Ellen 96 — Fürtrag . 2743 2 Anschaffung von Wäschartikeln rc. im Civilspitalc. 7 Benennung Angeblicher £ der Kosteir- Betrag Anmerkung A Gegenstände fl- i fr. Uebertrag . 2743 2 11 Zu 1 Stück Mannsschlafrock werden erforderlich 8 Ellen Untersutter-Leinwand vom Muster Nr. 5, % breit, sohin auf 30 Stück 240 Ellen ä 20 kr 48 12 Zu 1 Stück Weiberschlafrocke werden 8 Ellen' \ breiten Kanafaß, Muster Nr. 4, erfordert, sohin zu 48 Stück 384 Ellen ä 40 fr. 153 60 13 Zu 1 Stück Weiberschlafrocke an Futterlcinwand, wie ad Post 11, sohin zu 48 Stück 384 Ellen ä 20 kr. 76 80 14 Zu 1 Stück Matratzen-Ucberzug von % breitest, blau- und weißgestreiften Bettzwillich, Muster Nr. 6, werden 9 Ellen erfordert, sohin auf 71 Stücke 639 Ellen ä 50 kr. 319 50 15 Zu 1 Stück Matratzen - Polster werden vom Bettzwillich, Muster Nr. 6, 2 Ellen verwendet, daher auf 71 Stück 142 Ellen ä 50 fr 71 16 Zu 1 Stück Strohsack werden 8 Ellen % breiten Zwillich verwendet, Muster Nr. 7, sohin 78 Stück 624 Ellen ä 20 fr 124 80 17 Zu 1 Stück Strohsack-Polster vom obigen Muster 1V2 Elle Trillich, sohin zu 78 Stück 117 Ellen ä 20 kr. 23 40 18 142 Stück blaue Schnupftüchcl ordinärer Sorte ä 30 kr. 42 60 19 Zu 1 Stück große Fatschen werden von dem Muster Nr. 3 Va Elle erfordert, mithin für 60 Stück 110 Ellen ä 8 fr. 16 80 20 Bandeln hiezu 90 Ellen ä 2 fr. . 1 80 21 Zu 1 Stück schmale Fatschen werden 2 Ellen erfordert, sohin für 60 Stück 120 Ellen a 4 kr. 4 80 22 Bandeln hiezu ä 1V2 Elle, sohin 90 Ellen ä 2 fr. 1 80 23 Zu 1 Stück große Windeln wird vom Muster Nr. 1 */4 breiter Leinwand 1 Elle erfordert, mithin zu 120 Stück 120 Ellen ä 40 fr 48 24 Zu 1 Stück kleine Windeln wird V3 Elle Leinwand Nr. 1, sohin zu 120 Stück 40 Ellen erfordert ä 40 fr. . 16 — 25 Zu 1 Stück Kindcrleintuch von der Leinwand Nr. 1 wird 1% Elle erfordert, daher für 120 Stück 180 Ellen ä 40 fr 72 > Summa . 3763 92 8 Anschaffung von Wäschartikeln rc. im Civilspitale. Ausweis B. über die für Ein Zimmer des Neubaues angeschafften Einrichtungs-Gegenstände. i-I K Benennung der Gegen st an de Angeblicher Kostcn- Betrag fl. i kr. Anmerkung 1 15 Stück eiserne Bettcavaletcn L 6 fl 90 — 2 15 Nachtkastel aus weichem Holze mit cichenfladrigem An- strich L 3 fl 45 — 3 15 Spucktrügel ä 30 fr 4 50 4 Ein großer Tisch von weichem Holz mit 2 Stellagen, in der Mitte zur Wäscheaufbcwahrung mit zwei Thür- flügeln an beiden Seitenenden, mit einer Schublade, cichenfladrig angestrichen, alle Fächer mit Verschluß 20 — 5 4 Stück Fenster - Roletten a 2 fl. 10 kr. 8 40 6 2 Dutzend Messer und Gabel ä 3 fl 6 — 7 2 Dutzend zinnerne Eßlöffel ä 2 ft 4 — 8 15 Stück Trinkbecher aus Steingut ä 10 kr. 1 50 9 15 Suppenschalen ä 10 fr. 1 50 10 15 Teller ä 8 fr. . 1 20 11 Roßhaar für 15 Stück Matratzen ä 22 Pfd., zum Preise pr. 47 fr 155 10 12 22 Pfd. für 15 Stück Matratzenpolster ä 4 Pfd. . 28 20 13 15 Stück Svmmcrkotzcn ä 3 fl. 50 kr. 52 50 14 15 Stück Winterkotzen ü 4 fl 60 — 15 10 Stück schwarze Unterlagkotzen ä 2 ft. 50 kr. 25 — Summe . 502 90 Anschaffung von Wäschartikeln re. im Civilspitale. 9 Ausweis C. über die für den Neubau int Civil-Spitale noch anzuschaffenden EinrichtungsGegenstände und sonstigen Requisiten. Zahl der Stücke Bezeichnung des Gegenstandes Kosten-Betrag fl- 1 kr. a) Einrichtung« st ücke: 56 Bettstätten ä 6 fl 336 — 56 Nachtkastel ä 3 fs 168 — 56 Spucktrügel ä 30 fr. 16 80 3 große Tische mit 2 Stellagen und Schubladen, alle Fächer mit Verschluß ä 20 fl. 60 — 14 Sessel aus Nußholz, massiv, a 2 fl. 20 kr 30 80 20 Kinderwiegen a 3 fl. 60 — 2 glockcnartige Glaslampen zur Beleuchtung der Gänge a 3 fl. 6 — 26 gewöhnliche Roletten a 2 fl. 10 kr. . 54 60 b) Service: 48 Eßbestecke mit Messer und Gabel ä 25 kr. . 12 — 48 zinnerne Eßlöffel pr. Dutzend ä 2 fl. . 8 — 56 Trinkbecher aus Steingut ä 10 kr 5 60 56 Suppenschälen aus Steingut a 10 kr. ....... 5 60 55 Teller a 8 kr. 4 40 3 Lavoir's aus Steingut ä 80 fr. 2 40 4 Halbmaßflaschcn ä 30 fr 1 20 2 Nachtgeschirre ä 30 fr 60 c) Bettzeug: 56 Matratzen (Roßhaar hiezu) ä 22 Pfd. pr. 47 kr. 579 4 56 Matratzenpolster (Roßhaar dazu) ä 4 Pfd. pr. 47 kr 105 28 56 Sommerkotzen » 3 fl. 20 kr 196 — 56 Winterkotzcn ä 4 fl. 224 — 40 Unterlagkotzen a 2 fl. 50 kr 100 — 20 Kopfbedeckungen aus grünem Tüll ä 35 fr. 7 — 20 Kinderdecken a 2 fl. 50 kr. 50 — 20 Kindcrfleibensackel ä 1 fl. 20 kr. 24 — Zusammen . 2057 32 oooogoooo XVm. Sitzung, 2 10 Anschaffung von Wäschartikeln sc. im Civilspitale. Präsident: Ich eröffne die Generaldebatte über die soeben vernommenen Anträge. Abg. Brolich: Ich bitte um das Wort. Präsident: Herr Abg. Brolich hat das Wort. Abg. Brolich: Ich habe bei Gelegenheit der Debatte über den Rechenschaftsbericht schon einige Bedenken gegen die Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit der für die Erweiterung des Civilspitals und dessen Einrichtung gemachten so bedeutenden Auslagen ausgesprochen. Ich habe damals gesagt, daß die Anschaffung der in diesem Berichte berührten Einrichtungsstücke nicht Sache der Landesvertretung sei, sondern für den Fall der Nothwendigkeit Sache der Ordensschwestern. Damals sagte man mir: Dieses gehöre nicht zur Sache. Ich ließ mich verbescheiden, und stimmte mit Vergnügen für den Dank, welchen das h. Hans für die Thätigkeit des Landes - Ausschusses ausgesprochen hat. Ich anerkenne auch heute noch, daß das hohe HauS dem Landesausschusse für seine Thätigkeit zu Dank verpflichtet ist; ich anerkenne auch, daß ihm das volle Vertrauen des Hauses gebühre. Daß ich heute diese Verausgabungen, über die der Landes - Ausschuß verfügt hat, einer vielleicht etwas harten Kritik unterziehe, liegt der Grund lediglich darin, daß ich dem hohen Hause daS Recht gewahrt wissen will, auch demjenigen Ausschüsse, zu dem es das höchste Vertrauen hat, doch im vorkommenden Falle zu sagen, daß allenfalls eine Verfügung, eine Verausgabung nicht im Interesse des Landes, nicht in seiner Obliegenheit gelegen ist, und auf diesem Standpunkte befinde ich mich heute. Ich bleibe nämlich bei meiner damals ausgespro- 1 chenen Ansicht, daß die Anschaffung dieser Wäschartikel nicht eine Obliegenheit des Landes sei. In dieser Beziehung muß ich mich ans den mit dem Orden der barmherzigen ' Schwestern von Seite der Regierung am 26. Oetober 1855 geschlossenen Vertrag beziehen, ich werde die wesentlichen Bestimmungen dieses Antrages vorlesen, und bitte das hohe Haus, diesem Vertrage seine Aufmerksamkeit zu schenken, denn dann wird es beurtheilen können, ob meine Ansicht die richtige sei oder nicht. Dießfalls spricht sich der §. 6 des bezüglichen Vertrages folgendermaßen aus: „Der Orden verbindet sich nicht nur den fimdus instmetus aus Grundlage des aufgenommenen Inventars (§. 2), in welchem die Gegenstände nach ihrer Anzahl, Beschaffenheit ' und Werthanschlage genau bezeichnet sind, im guten und : brauchbaren Zustande zu erhalten, und die durch die gewöhnliche Benützung oder aus eine andere Art unbrauchbar gewordenen, oder wie immer abhanden gekommenen Jn-ventarialstücke sogleich zu ergänzen, sondern auch überdieß dafür Sorge zu tragen, daß ein für den jeweiligen Kran- : kenstand erforderlicher Borrath an Requisiten jeglicher Art in Bereitschaft gehalten und verwendet werde." Ich schließe nun ans den letzten Worten, daß ein für den jeweiligen Krankenstand erforderlicher Vorrath an Einrichtung jeglicher Art in Bereitschaft gehalten und verwendet werde, daß der Orden für den Fall, als nach seiner Ansicht, allenfalls nach Vermehrung der Kranken, ein vermehrter Vorrath erforderlich sei, auch die Pflicht habe, einen solchen Vorrath in Bereitschaft zu halten, welcher den Bedürfnissen entspricht. Diese Ansicht finde ich dadurch gerechtfertigt, daß bei dem Vertrage nicht eine einzige Bestimmung darüber vorkommt, daß die Landes-Regierung im Namen des Landes sich verpflichtet hätte, für den Fall eines höheren Krankenstandes auch einen größeren Vorrath an diesen Artikeln beizustellen. Es ist im Gegentheile eine weitere Bestimmung des Vertrages, welche dahin schließen läßt, daß im Falle, als es nothwendig sein sollte, einen größeren Vorrath zu haben, der Orden denselben zu besorgen habe, denn diese Bestimmung enthält der §. 16, wo es sich um die Rückübergabe der erhaltenen Jnventarial - Gegenstände handelt, und im letzten Absätze lautet dieser Paragraph so: „Ebenso ist der Orden verpflichtet, den inventarisch übernommenen fimdus instructus in der nämlichen Anzahl und in gleicher Beschaffenheit und Eigenschaft zurückzustellen. Das Fehlende ist er nach dem Jnventarial-Schätzungswerthe im Gelde oder in natura zu ersetzen, und überhaupt jede Differenz an beut Werthanschlage des Inventars auszugleichen schuldig, wo hingegen ihm aber auch für die mehr vorhandenen Requisiten, wenn dieselben zum weiteren Gebrauche für die Anstalten als geeignet befunden werden sollten, ein auf die obige Art zu ermittelnder billiger Ablösungsbetrag geleistet werden wird." Es ist also die Vorsicht getroffen, daß der Orden im Falle der Noth die Vorräthe vermehre; damit aber der Orden nicht in dieser Beziehung beschädigt werde, hat sich die Landes - Regierung im Namen des Landes auch verpflichtet, derartige Anschaffungen, welche im Interesse des Spitals geschehen, auch seiner Zeit abzulösen; denn sonst würde ich diesen Beisatz für ganz überflüssig halten. Ans Vergnügen wird der Orden den Vorrath nicht vermehren. Nun ich finde die Sache wenigstens nicht gar so klar, daß der Orden eine solche Verpflichtung nicht habe. Die Verpflichtung läßt sich indireet für den Orden ableiten, für die Landes-Vertretung durchaus nicht; es ist keine einzige Bestimmung, welche für die Landesvertretung eine Verpflichtung in dieser Beziehung enthalt. Ich gehe in dieser Richtung auf den Stand der Kranken, welcher nämlich am Tage der Uebergabe der Verpflegung an die Ordensschwestern sich ergeben hat. Damals, im Jahre 1855, war der Krankenstand im Spitale folgender: Männer an der medieinischen Abtheilung 575, Weiber in der medieinischen Abtheilung 384, in der chirurgischen Männer 331, in der chirurgischen Weiber 238 und in der Gebäranstalt 202; sohin im Jahre 1855, 1768 Kranke. Das Jahr 1855 war also dasjenige Jahr, welches für den Vorrath nach meiner Meinung am maßgebendsten war, denn am 26. Oetober 1855 ist die Wohlthätigkeitsanstalt in die Hände der Ordensschwestern gekommen. Ich verfolge nun die Anzahl der Kranken in späteren Jahren. Ich habe mehrere Jahre zu bezeichnen, ich nehme z. B. das Jahr 1858, wo die Gesammtzahl mir 1499 betragen hat, während im Jahre 1855 dieselbe 1768 betrug; dann gehe ich zum Jahre 1862 über, denn die Jahre 1862 und 1863 dürften die maßgebendsten sein für die Verfügungen des Landes - Ausschusses. Nehme ich das Jahr 1863, so finde ich in demselben Jahre den Gesammtkrankenstand nur mit 1627, folglich um 147 Kranke weniger, als im Jahre 1855, wo die Ordensschwestern die Verpflegung übernommen haben. Man könnte zwar sagen, daß im Jahre 1863 schon die Aufnahme beschränkter war, weil man die Bauten vorhatte; da will ich das Jahr 1862 mit dem Krankenstände bekannt geben. Im Jahre 1862 war ein Gesamiutkrankenstand von 1695 Köpfen, sohin noch immer viel geringer, als im Jahre 1855. Woher dann also das Bedürfniß dieser Anschaffung plötzlich gekommen ist, das kann ich nicht recht begreifen. Im Berichte ist auch die Begründung darin enthalten, daß die Zubauten geschehen sind, und daß mehrere Zimmer gewonnen wurden, und es sich von selbst verstehe, daß mehrere Zimmer auch mehrere Einrichtungsstücke erfordern. Ja, meine § errett,, im Jahre 1855, wo der größte Krankenstand war, waren alle diese Vorräthe bereits vorhanden, und die Erweiterung des Spijals ist auch hauptsächlich aus dem Grunde Anschaffung von Waschartikeln sc. im Civilspitale. 11 geschehen, weil die Zimmer überfüllt waren. Aus Rück- ! sicht für die schnellere Herstellung der Gesundheit müßte man die Erweiterung anstreben, und hat sie auch vollzogen. Nun wenn in einem Zimmer 50 Kranke sind, und den Anforderungen der ärztlichen Wissenschaft eine Hälfte darin zu viel ist, so übertrage man daun die zweite Hälfte in ein anderes Zimmer; deßwegen aber, weil man die eine Hälfte in ein anderes Zimmer gebracht hat, wird cS doch nicht nothwendig sein, für diese Hälfte auch Einrichtungsstücke neu herzustellen, weil sie bereits vorhanden sind. Ich will zugeben, daß die Krankcnanzahl auch vergrößert wird; allein der Vorrath des Spitals ist ein sehr bedeutender, cs sind im Spitale, ich will mich nicht ins Breite einlassen, allein cs befinden sich de facto über 2800 Leintücher int Spitale, theilen Sic diese 2800 Leintücher in die Anzahl der Kranken; ich setze voraus, 1600 Kranke, die ich durchschnittlich annehme, würden sich auf einen Zeitraum von 6 Wochen dergestalt vertheilen, daß jeder Kranke ungefähr 6 bis 7 Wochen, andere viel längere, andere wieder viel kürzere Zeit, im Spitale verbleiben, und daß ein Durchschnitt von Kranken mit 180 bis 200 auf dieselbe Zeit angenommen wurde, oder daß selbst 230 bis 240 genommen werden könnten; allein auch für diese Zahl ist nach meiner Meinung der Vorrath ein ganz genügender. Wir dürfen ja in dieser Beziehung wohl nicht gar zu galant erscheinen gegen die Kranken, die ja doch nicht aus den besten Classen sind, wir müssen nur das Nothwendige beistellen, was für ihre Verhältnisse, für die Herstellung der Gesundheit nothwendig ist. Und bei allen dem weiß ich auch nicht, daß der Orden irgend welche Anforderungen an den Landcs-Ansschuß gestellt habe, daß deßwegen, weil die Erweiterung des Spitals stattgefunden habe, auch eine Vermehrung der Einrichtungsstücke, eine Vermehrung der Wäsche nothwendig sei. Die Regie ist in den Händen der Ordensschwestern, und ihnen nur liegt cs vor Allem ob für den Fall, als dieselben Ansprüche an das Land zu stellen hätten, sich zu melden, ihre Ansprüche zu begründen und ich glaube, wenn nun die Ordensschwestern mit einem solchen Antrage gekommen wären, daß der Ausschuß, wenn er denselben nicht ganz a priori schon begründet angesehen hätte, wohl die Bewilligung nicht früher ertheilt hätte, bis er den Landtag zu Rathe gezogen, und die Bewilligung eingeholt hätte; und gerade in dieser Frage will ich meine Ansicht dahin ausgesprochen haben, daß, wenn das Land nicht unbedingt verpflichtet sei, eine Anschaffung beizustellen, so wäre dem Ausschüsse doch wenigstens Pflicht gewesen zu prüfen, ob die Bedingung so ganz die richtige sei. Allein das ist nicht geschehen, man ist in die Verausgabung gegangen, man wird vielleicht sagen: Das versteht sich ohnehin, daß bei der Erweiterung der Zimmer die Anschaffung hätte geschehen sollen. Ich, meine Herren, verstehe nichts von selbst; wo cs sich um Zahlungen handelt, da glaube ich, daß das der dclicateste Punct für den Ausschuß sein soll. Vielleicht würde man mir bemerken: Mau wird doch Ordensschwestern, welche in Verfolgung ihrer religiösen Gelübde der Menschlichkeit (Oho!) sich opfern wollen, nicht auch zu Auslagen verpflichten wollen im Interesse des Landes, denn ihr Zweck ist ein ganz anderer, und man muß denselben die Erfüllung ihrer heiligen Pflicht auch erleichtern. Meine $ errett, volle Achtung in dieser Richtung, aber nur dorten, wo es sich um materielle Interessen des Landes handelt, geht vor aller Achtung die Pflicht, und nun will ich Sie darauf aufmerksam machen, daß der Vertrag mit den Ordensschwestern auch eine zweite Seite hat, d. i. auch die ma- terielle Seite. Der ganze Vertrag kann auch lucrativ sein. Was ich im Ganzen von den Wohlthätigkeits- anstalten, und selbst von den Strafanstalten, welche in die Hände der Ordensschwestern übergeben worden sind, gelesen und gehört habe, so habe ich immer gefunden, daß mau von diesen Verträgen sagt, daß die Ordensschwestern ein sehr gutes Geschäft dabei machen. Ich will auch zugeben, daß gerade die gute Wirthschaft, daß gerade die Ordensregeln, welche die Schwestern zur besonderen Sparsamkeit und Mäßigkeit verpflichten, einen Hauptfactor dieses guten Resultates bilden, allein immerhin bleibt cs wahr, daß sie dabei von ihrem Eigenen nichts zusetzen, sondern recht gut bestehen, und würde man vielleicht ihre Rechnungen zur Einsicht nehmen, so dürfte man am Ende des Jahres eine kleine Summe als Ueber* schuß finden; allein ich gehe darüber hinaus. Ich nehme nur an, daß im Durchschnitte 1600 Kranke, jeder ungefähr 6 bis 7 Wochen, int Spitale zubringen würden; für jeden Kranken müssen nach dem Vertrage 49 Kreuzer des Tages für die Verpflegung bezahlt werden. 49 Kreuzer des Tages für 1600 Kranke, im Durchschnitte von 6 bis 7 Wochen berechnet, gibt schon einen Kostenbetrag von 35000 Gulden. Die Einnahme von 35000 fl. ist nicht zu verachten, ich glaube, daß man von dieser Einnahme einige Procente wenigstens Nutzen haben kann. Ich gönne bett Nutzen Jedermann, der ihn verdient, und insbesondere den Ordensschwestern, gegen welche nicht ein einziger Laut des Unwillens, oder ein einziger Laut gegen die Art und Weise der Verpflegung vorgekommen ist, wofür sie eine Anerkennung zu verdienen scheinen, und wenn es sich heute darum handeln würde, den Dank dafür zu votiren, daß sie sich der Menschlichkeit opfern, daß sie die Kranken unseres Landes auf eine so würdige Weise verpflegen, ich wäre der Erste, der dafür stimmen würde; allein so weit will ich mich nicht herbeilassen, daß ich ihnen auch materielle Opfer bringen würde, denn hier ist das Interesse des Landes vor Allem. Ich werde vielleicht durch diese Andeutungen das h. Haus nicht überzeugt haben, (Ruf: Ganz richtig!) daß die Verausgabung oder Anschaffung dieser Wäschartikcl die Sache der Ordensschwestern fei; wenigstens will ich die Begründung des Berichtes in so weit noch erörtern, daß dieselbe wenigstens auf die Anerkennung der Dringlichkeit der Anschaffung keinen Anspruch habe. Dringlich nach meiner Meinung war diese Anschaffung ganz gewiß nicht, beim, meine Herren, ich habe ziffermäßig früher nachgewiesen, wie groß der Krankenstand zur Zeit der Uebernahme seitens der Ordensschwestern war; er belief sich auf 1768, und war der höchste seit der Zeit, und größer als im Jahre 1862, in diesem, jenem vorausgegangenen Jahre, wo die Bauten begonnen haben, waren nur 1691, und im Jahre 1863 nur 1627. Deßhalb glaube ich, daß das Bedürfniß, einen größeren Vorrath an Wäschartikcln zu haben, durchaus sich nicht gezeigt hat. Wenn man im Jahre 1855, in dem die Regierung den Ordensschwestern die Anstalten übergeben, nicht den geringsten Anstand gefunden hat, wenn also zu einer Zeit, als die größte Krankcnzahl vorhanden war, die Wäschartikcl und andere Einrichtungsstücke hinreichten, und das Bedürfniß, diese nachzuschaffcu und die Vorräthe zu vermehren, nicht vorhanden war, so glaube ich, daß dieses Bedürfniß auch im Jahre 1863 nicht vorhanden gewesen ist, weil damals der Krankenstand ein geringerer gewesen, und den vorausgegangenen Krankenstand nicht erreicht hat, wo die Schwestern dieses Spital übernommen haben. Wie also die Dringlichkeit von Seite des Ausschusses be- 12 Anschaffung von Wäschartikeln rc. im Civilspitale. schlossen werden konnte, dieses kann ich bei den dargestellten Verhältnissen nicht recht begreifen. Ich will jedoch mit meinem Vortrage nichts anders bezwecken, als, wie ich bereits gesagt habe, daß der Ausschuß, zu dem wir unser Vertrauen wiederholt zu erkennen gegeben haben, wenigstens die Meinung des h. Hauses, oder wenigstens einzelner Mitglieder vernehme, daß er auch Verfügungen erlassen hat, die nicht im Interesse des Landes gelegen sind. Ich nehme an, wir hätten mit den Vorräthcn gewiß noch 10 Jahre auskommen können, und gehen Sie auf den Betrag über, der für den neuaugeschafftcn Vorrath gezahlt wird; für Wäsche bei 3600 fl, und für-einige andere Artikel 502 fl., das ist über 4000 fl.; nun diese zu 5 % tragen jährlich 250 fl., sohin in 10 Jahren eine hübsche Summe. Man würde vielleicht sagen, was nützt jetzt reden, nachdem die Sache bereits geschehen ist, und die Verausgabung auch geschehen müßte. Ich werde gegen die Verausgabung nicht protestiren; allein, meine Herren, wenn wir von diesem Grundsätze ausgingen, daß wir Alles, was bereits definitiv beschlossen ist, geradezu ohne irgend welche Prüfung gestatten, so könnten sich Präcedenzfällc bilden, welche für das Land höchst bedenklich wären. Ich nehme nur an, es würde auf einmal anerkannt, der Bau einer neuen Irrenanstalt sei ein dringendes Bedürfniß, der Landtag wäre nicht versammelt, der Ausschuß glaubte sich genöthiget, diesem Bedürfnisse Rechnung zu tragen. Es würde der Bau, ohne dem Landtage die Voranschläge zur Prüfung vorzulegen, vorgenommen. Der Ausschuß hat sich ohnehin in dieser Beziehung um Rathschläge beim hiesigen ärztlichen Vereine gewendet, und man würde z. B. die Rathschläge des ärztlichen Vereines als maßgebend betrachten, das sind Sachverständige, die Abgeordneten im Landtage verstehen die Sache so nicht; allein ich will ihnen nur einige wenige Andeutungen von den Ansichten des ärztlichen Vereines mittheilen. Der ärztliche Verein beabsichtiget und hat projcctirt, eine Irrenanstalt zu gründen für 160 Irre, gegenwärtig sind, glaube ich, nur 29 darin, welchen Grund der Verein findet, daß in so kurzer Zeit so viele irrsinnig in Krain werden sollten, das weiß ich nicht. (Heiterkeit.) Nähere Umstände darüber sind mir nicht bekannt. Der ärztliche Verein will eine Bau - Area von 16 Joch für die Irrenanstalt acquirircn, will in der Irren-Anstalt eine eigene Oeconomie haben, will an der Irrenanstalt 7 Gärten herstellen, ein gemauertes Schwimm - Bassin, eine Dampf - Wäschmaschine, einen Gasometer, eigene Apotheker; die Besoldungen allein sollen 12000 fl. des Jahres betragen; nehmen wir nun an, cs würde ein solches Projekt acccptirt werden; ich frage nun das hohe Haus, ob cs dem Interesse des Landes entspräche, ob man nicht die Interessen des Landes geradezu verkennen würde? Ich will den Ausschuß durchaus nicht beschuldigen, daß er einen solchen Antrag acceptiren würde, aber ich sage nur, ein Präcedenzfall könnte geschaffen werden, daß auch andere Auslagen, ohne daß sie der Landtag früher geprüft und genehmiget hat, gemacht werden. Solchen Auslagen, meine Herren, wollte ich damals entgegen treten, als ich sagte: „Der Landes-Ausschuß ist an den §• 7 für die Gcschäftsthätigkeit des Landes-Ausschusses gebunden." Damals hat man mir freilich gesagt: Der Landes-Ausschuß anerkenne ja die Wichtigkeit dieses Pa-ragraphes, man müsse aber doch bemerken, daß dieser Paragraph buchstäblich wirklich nicht zugehalten werden könne. Nehmen wir nun, cs entstehe eine Epidemie, der Kostenbetrag für die Epidemie könne nicht in voraus aus-gemittelt werden, oder im Falle des Krieges, die Vor- spannskostcn können nun nicht zuverlässig präliminirt werden, so gebe ich es zu; aber ich hoffe zu Gott, daß uns die Vorsehung vor solchen Calamitäten bewahren werde; würde cs aber kommen, würde in den Rathschlüssen der Vorsehung cs anders beschlossen, so würde cs Niemanden in diesem Hause einfallenden Ausschuß dafür verantwortlich zu machen. Meine Ansicht war also nicht diese, für unvorhergesehene Fälle den Ausschuß in seinem Wirkungskreise in irgend einer Beziehung zu beirren, sondern nur, daß er sich nicht in Auslagen einlasse, welche nach meiner Meinung dadurch nicht gerechtfertiget wären, daß man sagt, der Ausschuß habe sie für dringend gehalten. Würde wirklich die Dringlichkeit nachgewiesen, so wird der Landtag in seinem Vertrauen auf die Thätigkeit und auf die besonders hervorzuhebende Rechtschaffenheit des Ausschusses und seine Umsicht ganz gewiß auch demselben zustimmen. Ich werde in dieser Beziehung keinen Antrag stellen, weil ich durchaus nicht der Ansicht bin, daß man einen Vertrag, den der Ausschuß geschlossen hat, annullircn soll; diese Ansicht theile ich nicht. Es soll bei dem Vertrage bleiben, und meine Absicht war nur die, dem Ausschüsse ins Gedächtniß zu rufen, daß die Mitglieder des Landtages wenigstens berechtiget sind, auch Verfügungen des Landes-Ausschusses näher zu besprechen und einer Kritik zu unterziehen, wenn diese Kritik auch betn Landes - Ausschüsse nicht gerade genehm sein würde. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so- hat der Herr Berichterstatter das Wort. Berichterstatter Dr. S u p P a n: Eö ist dem Landcs-AuSschnffe wohl niemals beigefallcn, den Mitgliedern des hohen Hauses "das Recht zu bestreiten, seine Verfügungen zu kritisiren und zu besprechen. Was den vorliegenden Fall anbelangt, so will ich mich gar nicht darauf berufen, daß der Landcsausschuß schon in Folge des Beschlusses des hohen Hauses in der letzten Session zu dieser Beischasiung ermächtiget war, und glaube, daß er nichts anderes gethan, als jene Beschlüße ausgeführt hat. Abgesehen davon hätte ich gewünscht, daß sich der Herr Vorredner bei der Beurtheilung der Frage, ob der Landesausschuß zu dieser Beischaffung verpflichtet sei oder nicht, wenn er sich bei dieser Beurtheilung auf seinen Standpunct als Richter gestellt, und sich den Fall vor Augen gehalten hätte, wie er das Urtheil schöpfen würde, wenn der Landcsausschuß den Orden der barmherzigen Schwestern auf eine Beischaffung dieser nothwendigen Einrichtungsstücke sammt Betten für bett Neubau belangt haben würde, und ich glaube, daß er so wenig, tote irgend ein anderer Richter, bett Orden hiezu auf Grund des Vertrages und auf Grund der vom Herrn Vorredner vorgeleseneit Paragraphe desselben dazu verhalten haben würde. Das Vertrags-Object ist eben durch den Neubau ein anderes, ein erweitertes geworden und auf diesen Neubau hat sich jener Vertrag nicht erstreckt, und hinsichtlich desselben haben die Ordensschwestern auch keine Verpflichtung übernommen. Der §. 6, welchen der Herr Vorredner vorgelesen hat, geht nun dahin, daß der Orden den übernommenen fundus instructus auf Grund des Inventars im guten Zustande zu erhalten habe, und wenn er dann weiters sagt, daß er auch die für den jeweiligen Krankenstand erforderlichen Borräthe an Requisiten jeder Art beizustellen habe, so kann dieß offenbar, und nach den gewöhnlichen Aus-legungsregeln bei Verträgen lediglich dahin verstanden oder auf jenen Krankenstand bezogen werden, welcher nach den Anschaffung von W-ischartikeln rc. im Livilspitatc. 13 damaligen Räumlichkeiten überhaupt in der Anstalt unterzubringen möglich war. Es ist dem Herrn Vorredner so wie auch jedem Anderen ohne Zweifel bekannt, daß in jedem Spital die Anzahl der Betten bestimmt wird, welche darin aufgestellt werden soll, daß für jedes Bett so und so viel Leintücher und sonstige Requisiten präliminirt werden, kurz, daß jedes Bett sein eigenes Inventar hat; cs sind nun allerdings bei einem besondern Andränge von Kranken Fälle vorgekommen, wo die Anzahl der Betten nicht hinreichte, wo man dieselben auf dem Boden bettete, und daß man von diesen Jnventarial-Gcgcnständcn, welche für die eigentliche Bettcnzahl bestimmt waren, dann auch provisorisch bei diesen Nothbettcn Gebrauch machte, allein dieß waren ebenfalls Ausnahmsfällc, und diese können nicht zur Regel gemacht werden. Der §. 16, den der Herr Vorredner citirt hat, betrifft keinerlei Verpflichtungen Seitens der Schwestern, sondern enthält nur die Bestimmungen, welche bei der Auflösung des Vertrages hinsichtlich der Rückstellung der Jnventarial-Gcgenständc, des Ersatzes des Abganges oder Vergütung für den Mehrvorrath maßgebend sind. Der Herr Vorredner glaubte, cs sei mit Rücksicht auf den Krankenstand vom Jahre 1855 eine weitere Beischaffung nicht nothwendig gewesen, weil die damals vorhandenen Requisiten und insbesondere die Wäschartikel für diesen Krankenstand hinlänglich gewesen waren, und er beruft sich in dieser Beziehung ans den Krankenstand vom Jahre 1863; nun dieser Krankenstand vom Jahre 1863 ist nach meiner Ansicht wohl nicht maßgebend, denn im Jahre 1863 waren eben die neuen Räumlichkeiten noch nicht im Gebrauche, waren die neuen Betten noch nicht aufgestellt, und cs ist in der That fort und fort der Fall vorgekommen, daß Kranke, welche sich zur Aufnahme meldeten, hintangewiescn werden mußten. Ucbrigcns gibt der Herr Vorredner selbst zu, daß sich nach Einrichtung dieses neuen Stockwerkes die Zahl der Kranken vermehren werde; wenn nun der Herr Vorredner auf die Anzahl der vorhandenen Leintücher mit 2800 Stück hinweist und glaubt, daß mit denselben ebenfalls der Bedarf auch für diese weiteren 71 Betten gedeckt werden könnte, so muß ich ihm wohl erwidern, daß das ebenfalls eine Beeinträchtigung der vertragsmäßigen Rechte des Ordens wäre, denn mit dieser Anzahl Leintücher waren sic nur verpflichtet, jene Anzahl Betten, welche früher in den früheren Räumlichkeiten aufgestellt waren, zu besorgen. Es kann dem Orden natürlich nicht glcichgiltig sein, ob diese Wäsche durch einen häufigen Gebrauch früher verdorben und die Rachschaffnng früher nothwendig wäre, als in dem Falle, wenn sie nur für eine geringere Anzahl Betten, nämlich für jene Anzahl Kranker, welche zur Zeit des Vertragsabschlusses vorhanden war, gebraucht werden. Ich glaube daher, daß cs außer allem Zweifel liegt, daß, wenn 71 neue Betten aufgestellt werden mußten, der Landcsfond die Verpflichtung zur Bcistcllung des dießfalls nothwendigen Inventars hatte. Wenn der Herr Vorredner sagt, daß der Orden keine Anforderungen gestellt habe, so ist dieß insofern richtig, als er nicht unmittelbar bei dem Landcs-Ausschusse dießfalls eingeschritten ist, sondern sein Einschreiten bei der Spitals-Verwaltung und bei der Direction eingebracht hat, welche dann die nöthigen Erhebungen gepflogen und die dießfälligen Verhältnisse und Kostcnüberschläge vorgelegt hat. In dieser Beziehung, glaube ich, waltet nun wohl kein Unterschied ob, nachdem der Landcs-Ausschnß überhaupt mit dem Orden in keiner directcn Verbindung steht. Nachdem von Seite des Herrn Vorredners eigentlich kein Antrag gestellt worden ist, so will ich das h. Haus bei der Kürze der Zeit, welche demselben zugemessen ist, nicht mit den weiteren Erörterungen aufhalten, ich möchte nur noch zum Schlüße darauf hinweisen, daß cs nach meiner Ansicht wohl nicht am Platze war, den ärztlichen Verein wegen seines weitläufigen und sehr gründlichen Elaborates, welches er über Ersuchen des Landcs-Ansschusses vorgelegt hat, anzugreifen, und auf diese Weise in wirklich nicht angemessener Art ihm den Dank abzustatten für seine sehr große Mühe, die er in der Sache gehabt hat; man mag nicht mit allen Ansichten, die darin niedergelegt sind, einverstanden sein (cs werden natürlich noch weitere Prüfungen darüber von anderer Seite stattfinden), allein, daß er injederBe-ziehung den Dank auch von Seite des h. Hauses für seine Thätigkeit in Anspruch nehmen darf, dieses läßt sich nicht bezweifeln, und ein derartiger Vorgang würde wohl nicht für solche Corporationen aufmunternd sein, wenn ihre Mitwirkung für ein Landcsintercsse in Anspruch genommen wird. Präsident: Die Generaldebatte ist geschlossen, wir gehen nunmehr zur Special-Debatte über. Der Landcs-Ausschuß hat 4 Anträge gestellt. Der erste Antrag geht dahin, daß die Anschaffung der im Ausweise A verzeichneten Wäschartikcl für die Betten des Neubaues int Civilspitale mit dem accordirten Kaufspreise pr. 3600 fl. zur Kenntniß genommen werde. Wünscht Jemand über Punct a das Wort? Abg. B r o l i ch: Herr Landeshauptmann! Ich erlaube mir, eben weil ich schon darüber gesprochen habe, noch einige Bemerkungen zu machen, und zwar hat der Herr Vorredner insbesondere bemerkt, daß die Ordensschwestern nie hätten zur Beischaffuug dieser Wäschartikcl vcrurtheilt werden können; ich habe nicht die bestimmte Ansicht ausgesprochen, daß sie vcrurtheilt würden, aber ich habe mich dahin ausgesprochen, daß nach meiner Ansicht eine Verpflichtung des Landes nicht bestehe, in dem Vorrathc eine Rachschaffnng zu besorgen; ungeachtet der Nachschaffung von 71 Betten bleibt der ganze Wäschvorrath bei den Ordensschwestern, der ihnen übergeben worden ist; cs wurde bei der Ucber-gabe mit keiner Sylbe erwähnt, daß irgend welche Betten dazu kommen sollten, daß auch Wäsche dazu koinmcn müßte, ich will aber auch das sagen, daß die Anschaffung von Betten nicht eine nothwendige war, weil gerade nur die Räumlichkeiten es waren, die überfüllt wurden, daher man für bessere Räumlichkeiten gesorgt hat. Wie ich ein Beispiel gegeben habe, daß, wenn ein Zimmer überfüllt wird, und es kommt die Hälfte der Betten heraus, so werden doch die Ordensschwestern nicht sagen können, daß wir für das zweite Zimmer auch die Wüsche beistellen müßten; dahin wollte ich meine Bemerkungen machen. Dann heißt es, es waren auch schon Kranke ans dem Boden gelegen; es kann sehr leicht möglich sein, allein gerade deßwegen, weil eben der Raum für ein neu einzusetzendes Bett nicht vorhanden war; meines Wissens sind im Ganzen 245 Bettstätten im Spitale (ich könnte bett ganzen Ausweis vorlegen); nun ist cs ein möglicher Fall, daß damals die Anzahl der Kranken eine höhere war, aber nach dem Verzeichnisse, welches der ganze Jahrcs-Ausweis gibt, scheint das nicht gewesen zu sein. Allein, meine Herren, sobald Sie für die Schwestern nicht eine ausdrückliche Verpflichtung erblicken, so erblicken Sie auch dieselbe im Vertrage für die Landesvcrtretung nicht, denn daö ist ein lucrativer Vertrag, und wenn ich Jemanden eine gewisse Anzahl von Localitäten mit den Einrichtungsstücken übergebe, und ich später die Localitäten aus dem Grunde erweitere, weil allenfalls noch eine größere Anzahl von Gästen hinein 14 Anschaffung von Wäschartikeln rc. im Civilspitale. — Ausschußwahl. kommen könnte, so kann Niemand sagen: es liegt im Vertrage oder ist ja selbstverständlich meine Pflicht, daß ich die mehreren Zimmer einrichte, weil die Einrichtungsstücke für keinen größeren Bedarf vorgesehen wurden, als die früheren Localitäten eS erforderten. Dann heißt cs: die Schwestern haben zwar nicht dirccte an den Ausschuß die Aufforderung zur Nachschaffung erlassen, sondern an die dortige Spitalsdircction. Im Ganzen, was ich aus den Acten entnehmen konnte, ist lediglich eine Zuschrift der früheren provisorischen Direction an den Landcs-Ansschuß mit dem Ersuchen gelangt, daß, nachdem die Zimmer hergerichtet sind, auch die Einrichtungsstücke herzustellen seien. Es heißt: der Landtag habe schon in der 40. Sitzung des vorigen Jahres den Landes-Aus-schuß zur Anschaffung ermächtiget, ja, das ist in der Begründung des Landcs-Ausschusseö ganz genau aufgezeichnet; es heißt bezüglich dieser Anschaffungen: der hohe Landtag hat in der vierzigsten Sitzung der vorjährigen Session den Beschluß dahin gefaßt, daß darüber eine genaue Erhebung zu pflegen, die Kostcnübcrschlägc zu entwerfen seien, und daß die Effcctuirung der unaufschiebbaren Bcischas-fungcn betn Landes-Ausschuß gegen Rechnungslegung aufgetragen werde. Meine ganze Sprache war ja nur eben, daß diese Anschaffung nicht eine unaufschiebbare ist, ich habe auch genaue Erhebungen vermißt, und hätte ich aus den genauen Erhebungen entnommen, daß die Anschaffung eine nothwendige oder noch mehr, daß sie eine unaufschiebbare war, bei Gott! ich hätte kein Wort gesprochen, aber eben der Ausschuß hat den Auftrag gehabt, dießfalls Erhebungen zu pflegen, und ich habe alle diese Erhebungen vermißt; dieß veranlaßte mich nun, das Wort zu ergreifen. Was aber den ärztlichen Verein anbetrifft, so wollte ich demselben in dieser Beziehung durchaus nicht nahe treten; ich habe nur gesagt, daß der ärztliche Verein die Verhältnisse des Landes zu wenig gewürdiget hat; mag auch der ärztliche Verein die auswärtigen Verhältnisse würdigen, aber er soll in unsere Cassa hinein blicken, da wird er eine bedeutende Ebbe finden, und dieser Factor, die Cassa, ist ein sehr mächtiger bei der Errichtung von Anstalten ; deßwegen habe ich nur Verwahrung einlegen wollen, daß je ein Ausschuß, allenfalls auf Grundlage von ärztlichen Rathschlägen, sich in Verausgabungen einlasse, die vom Landtage nicht genehmiget worden sind; allein, meine Herren, nicht ich war der Einzige, der allenfalls sich auf eine Aeußerung nach auswärts berufen hat. Nehmen Sic an, daß die Regierung manchmal auch angegriffen wird, und daß in einer der letzten Sitzungen auch hier im Hause gesagt worden ist: die Vorträge über die Landwirthschastslchrc am Gymnasium seien unnütz, das Geld ist hinausgeworfen, und wie viel leistet die Regierung dafür? 200 fl. für die freien Vorträge, und dazu ist auch ein Lehrkörper angegriffen, ein Lehrer, vox. dessen wissenschaftlicher Ausbildung man gewiß Achtung haben muß, indem gesagt wird, es wird nur etwas aus einem Buche vorgelesen. (Rufe: Richtig.) Meine Herren, darüber habe ich mich nicht ausgelassen, wie der Verein zu einem solchen Projcctc gekommen ist; er möge ganz begründet sein, aber für uns schickt sich auch nicht eine solche Aeußerung gegen einen geachteten Lehrkörper, wie gewiß jener am Gymnasium ist, nemlich denselben so zu verletzen, daß der betreffende Lehrer mit vollem Rechte in Zeitungen dagegen protestiren mußte. Also nicht ich bin Derjenige, der solche Aeußerungen Provocirt, von anderer Seite her ist es viel ärger geschehen. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort zum Punkt a ? (Nach einer Pause.) Wenn Niemand das Wort ergreift, so bringe ich denselben sogleich zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herren, welche mit dem Antrage a, „daß nämlich die Anschaffung der im Ausweise A verzeichneten Wäschartikel für die Betten des Neubaues im Civilspitale mit dem accordirten Kaufsprcise pr. 3600 fl. zur Kenntniß genommen werde", einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag a ist angenommen. Der zweite Punkt b geht dahin, „daß die Anschaffung der im Ausweise B verzeichneten Einrichtungsgegcnstände mit dem veranschlagten Kostcuaufwande pr. 502 fl. 90 kr. zur Kenntniß genommen werde." Wünscht Jemand über Punkt b das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich denselben zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche damit einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Ist auch angenommen. Punkt c lautet dahin: „Die Anschaffung der weiters erforderlichen, im Ausweise C verzeichneten Einrichtungsstücke und sonstigen Requisiten mit dem veranschlagten Kostcnauf-wande pr. 2057 fl. 32 kr. werde genehmigt." Wünscht Jemand über Punkt c das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn Niemand das Wort ergreift, so bringe ich diesen Punkt zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Ist angenommen. Und endlich lautet der Antrag d: „Der Landes-Ausschuß habe über diese Anschaffungen seinerzeit die documcn-tirte Rechnung zu legen." Wünscht Jemand über Punkt d das Wort? (Nach einer Pause.) Nachdem Niemand das Wort ergreift, bringe ich diesen letzten Theil des Antrages zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche damit einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Ist angenommen. Nachdem der Bericht des Landes - Ausschusses aus mehreren Anträgen besteht, nemlich aus 4 Punkten, so werde ich noch die Anträge in der Gesammtheit zur Abstimmung bringen, und ersuche jene Herren, welche mit dem Gesammtautrage einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Ist nunmehr im Ganzen angenommen. (Zu dem Herrn Abg. Kromer gewendet.) Ich bitte um das Wahlresultat. Abg. Kromer: Es sind 24 Stimmzettel abgegeben worden; die absolute Majorität beträgt demnach 13. Mit dieser wurden gewählt, die Herren Guttman mit 23 Stimmen, Kromcr mit 14 Stimmen, Dr. v. Wnrzbach mit 13 Stimmen; die nächstmeisten Stimmen erhielten die Herren Derbitsch 12, Ambrosch 11, Dr. Suppan und Dr. Skedl jeder zu 8, Klemenöiö 7, Freiherr von Apfaltrcrn 6, dann die Herren Mulley und Jombart jeder 5 Stimmen; die weiteren Stimmen haben sich noch mehr zersplittert. Präsident: Mit absoluter Majorität sind gewählt die Herren Guttman, Kromer und v. Wurzbach; es sind noch zwei Herren zu wählen. (Abg. Kromcr: Ja! es sind noch zwei zu wählen.) Ich bitte zur Wahl für die zwei abgängigen Somite - Mitglieder zu schreiten. (Nach vorgenommener Wahl.) Ich bitte um Bekanntgabe des Resultats. Abg. Kromer: Von 23 abgegebenen Stimmen erhielt der Herr Abg. Derbitsch 19 und Herr Ambrosch 14 Stimmen; beide sind somit mit absoluter Majorität gewählt. Präsident: Ich bitte den neuen Ausschuß, sich nach der Sitzung sogleich zu constituiren, und mir hievon die Mittheilung zu machen. Anträge bezüglich der Zwangsarbcitsanstalt. 15 An der Tagesordnung ist der Bericht des Finanz-Ausschusses, betreffend die Fructificirung der Grundentlastungs-fonds-Ueberschüsse. Nun sind in diesem Gegenstände neuerliche Mittheilungen des h. Staatöministeriums eingelangt; der Finanz-Ausschuß hat sich daher bewogen gefunden, dieselben zu vernehmen, und einer Berathung zu unterziehen. Es kann somit dieser Punkt heute nicht vorgenommen werden. Wir kommen zu Punkt 5: Bericht über die, hinsichtlich der Zwangs-Arbeitsanstalt aufgetragenen Erhebungen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, das Wort zu ergreifen. Berichterstatter Dr. Sup pan: In der Sitzung vom 2. April d. I. wurde der Landes - Ausschuß beauftragt, nachstehende Erhebungen bezüglich der Zwangsarbeitsanstalt zu pflegen, welchem Aufträge der Landes - Ausschuß mit Nachstehendem nachkommt. Ad a) Der Wunsch, eine Landes-Anstalt zur Unterbringung arbeitsscheuer oder der öffentlichen Sicherheit gefährlicher Individuen zu besitzen, war schon im Jahre 1820 vielfach rege, wo er jedoch an der Kostcnfrage scheiterte. Im Jahre 1835 bestimmte der Laib ach er Canonicus, Lorenz v. Schluderbach, seinen gesummten, nach Auszahlung einiger Legate verbleibenden Nachlaß zur Erbauung einer Zwangsarbcitöanstalt in Laibach gegen dem, daß der Bau in 10 Jahren vollendet sei, widrigcns sein Nachlaß den Stadtarmen von Laibach zuzufallen habe. In Folge dieser lctztwilligen Anordnung begannen die Verhandlungen wegen Errichtung der Zwangsarbeitsanstalt von Neuem, die Stadtgemeinde überließ ein ihr gehöriges Gebäude, die ehemals Gadner'sche Wassermühle nebst einem beträchtlichen, dabei befindlichen Terraine unentgeltlich zu diesem Zwecke, aus dem Lorenz v. Schluder-bach'schen Nachlasse entfielen für selben 14.633 fl. CM., welche Summe durch Beiträge unbekannter Wohlthäter auf 15.176 fl. CM. erhöhet wurde, und Se. k. k. Apostolische Majestät bewilligten sohin mit Allerhöchster Entschließung vom 30. November 1844, Hofkanzleidecret vom 4. December 1844, Z. 38.630, nicht nur die Errichtung einer Zwangsarbeitsanstalt für Kram in Laibach, sondern auch einen Bauvorschnß pr. 50.000 fl. CM. aus dem Staatsschätze gegen dem, daß der Bauvorschuß in 10 jährigen Raten rückbezahlt werde und daß sowohl dieser Bauvorschuß, als auch die Kosten für die weitere Erhaltung der Anstalt aus Landcsmitteln durch Umlage auf die dirccten Steuern bestritten werden. Dem zu Folge trat am 1. April 1845 der Zwangsarbeitshaus-Fond in's Leben, und am 14. April 1845 wurde der Bau des Zwangsarbeitshauses durch die Unternehmer Benjamin Pichler und Michael Starre begonnen, welche die Herstellung um den Betrag pr. 56.000 fl. übernommen hatten. Der gesammte Bauaufwand betrug jedoch in Folge verschiedener Mehrbautcn 65.232 fl. CM.; im September 1847 war der Bau vollendet, und am 15. Oktober 1847 trat die Anstalt in's Leben. Die Directive» für diese Anstalt wurden mit der Hofkanzlei-Vcrordnung vom 29. März und 4. Juni 1847, ZZ. 8525 und 16919, Guberuial-Currcnde vom 18. Juni 1847, Z. 13857 (P.-G.-S. de 1847, pag. 273) erlassen, deren wesentlichste Bestimmung bezüglich der Aufnahme der Zwänglingc dahin lautet, daß selbe durch Notionirung der politischen Behörden zu erfolgen habe. Die Regiekosten waren, wie schon erwähnt, vom Lande durch Umlagen auf die dirccten Steuern, welche in den Zwangsarbeitshaus-Fond einflossen, zu decken. Dieser Fond ging mit Activirung des Landesfondes, nemlich im Verwaltungsjahre 1851 in letzteren auf, und seitdem hatte dieser die Regiekosten, sowie den noch ungetilgten Rest des Bauvorschusses zu decken. Im Juli 1854 wurde im Zwangsarbcitshause auch die Strafanstalt untergebracht, und seit 4. November 1855 wurden die weiblichen Zwänglinge an die Anstalt nach Lan-koviz überwiesen. Diese Vereinigung der Zwangsarbeits- mit der Straf-Anstalt dauerte bis zum Jahre 1858, und mit 1. Juli 1858 wurde das Zwangsarbeitshaus in Laibach als eine Ccntral-Arbcits-Anstalt für mehrere Kronländer erklärt, und in selber nebst den Zwänglingen aus Krain auch solche aus Kärnten, Steiermark, Venctien, Dalmatien und dem Küstcnlandc, und gegenwärtig auch aus Nieder- und Ober-österreich, dann Tirol untergebracht, für welche von den betreffenden Landesfonden die entsprechenden Verpflcgsge-bühren dem krainischen Landesfonde rückvergütet werden. Ad b) Glaubt sich der Landcs-Ausschuß lediglich auf die den Mitgliedern des h. Landtages bereits eingehändigte buchhalterische Nachweisung beziehen zu können, in welcher die hier zu erörternden Daten genau ersichtlich gemacht sind. Ad c) Soll nun auf Grund dieser Daten sich darüber ausgesprochen werden, ob die Zwangsarbcitsaustalt noch forthin auf Landeskostcn zu erhalten, oder ob und unter welchen Bedingungen mit Rücksicht auf die derzeitige Widmung, deren Uebernahme in die Reichsregie anzustreben sei, so könnte sich nur für deren Uebernahme und Erhaltung aus Landeskosten ausgesprochen werden, wenn die dießfalls von der Regierung gestellten Uebernahmsbedingungen als annehmbar erachtet werden. Die Errichtung der Anstalt erfolgte über den ausgesprochenen Wunsch des Landes und auf Kosten desselben, sie wurde durch die Allerhöchste Entschließung vom 30. November 1844 als eine Landes-Anstalt in das Leben gerufen, und die Bedingung ihrer Errichtung war eben die, daß sämmtliche Kosten für deren Erhaltung vom Lande durch Umlagen auf die directcn Steuern zu tragen seien. Bei dieser Sachlage, wo das Zwangsarbeitshaus eine unzweifelhafte Landes-Anstalt ist, deren Verwaltung daher nach der Landes-Ordnung der Landesvertretung zukömmt, welche demnach das Recht sowohl, wie die Pflicht hat, diese Verwaltung auch thatsächlich zu übernehmen, und bei dem weiteren Umstande, als derzeit noch keine einzige Zwangsarbcitsanstalt des Kaiserstaates aus Reichsmitteln erhalten wird, zur Ueberlassung in die Staatsregie, daher vorerst eine Umänderung des gesammten, dießbezüglichen Systems angestrebt werden müßte, so glaubt der Landes-Ausschuß, daß die Frage der Ueberlassung in die Staatsregie mit jener wegen der sogleichen Uebernahme in keinem nothwendigen, logischen Zusammenhange stehe, und daß erstere auch im abgesonderten Wege ausgetragen werden könne, wenn sich für die unverzügliche Uebernahme der Anstalt in die Landesverwaltung entschieden wird. Es gibt allerdings mehrfache Gründe, welche es als wünschenswerth erscheinen lassen, daß sämmtliche Zwangsarbeitshäuser als Staats-Anstalten erklärt würden; der Landes - Ausschuß erachtet es aber um so minder nöthig, hier in eine Erörterung derselben einzugehen, als er nur mit der Beantwortung der Frage auf Grund der ad a und b bezeichneten Daten beauftragt wurde, und er ans Grund dieser sich nur für die Belastung des ZwangSar-beitshauscs als Landcs-Anstalt wenigstens für so lauge aus-zusprcchen vermöchte, als selbes die Eigenschaft einer Central-Anstalt behält, und die Anzahl der untergebrachten Zwäng- 16 Anträge bezüglich der ZwangSarbeitsanstalU linge nach dem gegenwärtigen Maßstabe sich annähernd gleich bleibt. In diesem Falle sind die Kosten, welche das Land treffen, wie aus dem buchhalterischen Ausweise hervorgeht, nicht bedeutend, und bei der Ueberlassung in die Staatsregie würden, wenn auch nicht der Landesfond, sodoch die Steuercontribucntcn des Landes jedenfalls einen höheren Beitrag zu leisten haben. Die Bedingungen, unter denen die Regierung die Zwangsarbeitsanstalt in die Verwaltung des Landes zu übergeben bereit ist, sind nachstehende: 1. Daß die gesetzlichen und stiftuugsmäßigcn Zwecke und Widmungen der Anstalt aufrecht erhalten, die bezüglichen Statuten und Dircctiven, solange eine Aenderung derselben im verfassungsmäßigen Wege nicht eintritt, beobachtet, und die dem betreffenden Fonde obliegende Verpflichtung genau erfüllt werde. 2. Daß der Regierung die polizeiliche und discipli-närc Ueberwachung der Anstalt, die Judicatur, über Aufnahme und Entlastung vorbehaltlich der weiteren dicßfäl-ligcn Dctailverhandlung und Ausgleichung gewahrt werde. 3. Daß ihr das Recht der Ernennung des jeweiligen Verwalters über Vorschlag des Landes-Ausschusscs zustehe, während dem Laudes-Ausschusse die Ernennung des übrigen Verwaltungs- Personales über Vorschlag des Verwalters überlassen würde; endlich 4. daß den Beamten und Dienern der Anstalt ihre erworbenen Rechte gewahrt werden, und daß der Landes-Ausschuß denselben gegenüber die der Staatsverwaltung bisher obgclegcnen Verpflichtungen übernehme. Was die Bedingungen acl 1 und 2 anbelangt, so liegen dieselben so sehr in der Natur der Sache, daß sich dagegen eine begründete Einwendung wohl nicht erheben läßt. Die sub 3 enthaltene Bedingung, ncmlich der Vorbehalt des Rechtes zur Ernennung des jeweiligen Verwalters, war bisher das Haupthinderniß der Uebernahme der Anstalt. Da die Regierung von diesem Vorbehalte nicht abgehen zu können erklärt, die Uebernahme der Verwaltung jedoch ein wesentlicher Vortheil für das Land ist, so glaubt der Landes-Ausschuß die Ueberlassung des Eruennungs-rcchtes an die hohe Regierung gegen dem beantragen zu sollen, daß selbe an den Terna-Vorschlag des Landcs-Aus-schusscs, resp. der besonderen Commission, gebunden sei, und nur einem solchen die Stelle verleihen könne, welcher in der Terna inbegriffen ist. Daß die Ernennung des übrigen Verwaltungs-Personals gleichfalls der besondern Commission zustehe, erscheint als überflüssig hier besonders zu erwähnen, da nur das Verhältniß zur Regierung Gegenstand der Regelung ist. Ebenso wäre die Bedingung sub 4 mit dem Vorbehalte anzunehmen, daß die Frage wegen der Pensionirung des Verwalters Johann v. Maiti aus den acl d gleich zu erörternden Gründen besonders ausgctragcn werde. Ad d) Johann Maiti, Edler von Sella, geboren am 1. April 1808, hat seine 40jährigc Dienstzeit in der Weise vollendet, daß er durch 24 Jahre, 11 Monate und 24 Tage im k. k. Heere stand, sohin als Verwalter des Zwangsarbcitshauscs in Görz mit dem Gehalte von 1000 fl. angestellt wurde, und mit 1. November 1850 nach einer Dienstdauer von 2 Jahren, 11 Monaten und 6 Tagen in Disponibilität trat. Als disponibler Beamte wurde Johann v. Maiti zuerst bei der küstenländischcn Staatsbuck)haltung, dann bei der k. k. Polizei-Direction in Triest, sohin bei der Strafhaus- Verwaltung in Capo d' Jstria, darauf bei jener in Gradišča, und zuletzt wieder in Capo b’ Jstria, int Ganzen durch einen Zeitraum von 6 Jahren, 5 Monaten und 5 Tagen verwendet. Mit Erlaß des k. k. Ministeriums des Innern vom 19. März 1857, Z. 3962, wurde Johann v. Maiti als Verwalter der Straf- und Zwangsarbcitsanstalt in Laibach mit dem Gehalte jährlicher 750 fl. CM., und zwar hievon 600 fl. aus dem Strafhausfonde, und 150 fl. aus dem Landcsfonde sammt Neben-Emolumenten angestellt, nach erfolgter Trennung des Strafhauscs von der Zwangsarbeitsanstalt wurde mit Erlaß der k. k. Landesregierung Laibach ddo. 30. Juni 1858, Z. 12392, der ganze Gehalt des Verwalters auf den Laudcsfond überwiesen, und selber mit dem weiteren Erlasse vom 10. Juli 1860, Z. 8772, noch um 177 fl. 50 kr. ö. W. erhöht. Die Dienstzeit des Johann v. Maiti im hiesigen Zwangs-arbcitshause dauerte demnach seit 6. April 1857 bis Ende August 1863 durch 6 Jahre, 4 Monate und 25 Tage, und die systcmmäßige Pension beläuft sich auf 1050 fl. Johann v. Maiti hat am 1. April d. I. sein 56. Lebensjahr zurückgelegt, daher alle Aussicht, seine Pension noch durch 20 Jahre zu genießen, und für eine dem Lande gewidmete 6jährigc Dienstzeit kann der Landcsfond wohl nicht zur Zahlung der vollen Pension als verpflichtet erscheinen. Es geht jedoch aus obigen Daten hervor, daß Johann v. Maiti wohl nur aus dem Grunde hicher versetzt wurde, weil er schon durch mehrere Jahre in Disponibilität stand, und man ihn deßhalb bald bei dieser, bald bei jener Stelle verwendet hatte, ohne ihm ein definitives Unterkommen verschaffen zu- können. Diese Maßregel war zur Zeit, als sie getroffen wurde, betn Lande nicht so nachthcilig, da damals \ des Verwalters-Gehaltes aus dem Strafhausfonde gedeckt wurden, sie würde aber gegenwärtig als nachtheilig erscheinen, wenn der Landcsfond die gesummte Pension des Johann v. Maiti allein zu entrichten hätte. Der Landes-Ausschuß hofft, daß die h. Regierung zu einer billigen Ordnung dieser Angelegenheit die Hand bieten werde, und beabsichtiget demgemäß ihr den Antrag dahin zu stellen, daß der Laudeöfond nur jene Tangente der Pension des Johann v. Maiti übernehme, welche int Verhältnisse der dem Lande Krain gewidmeten Dicnstdauer zu seiner Gesammtdienstzeit entfällt, und daß bis zur Austragung dieser Angelegenheit demselben die Pension nur vorschußweise aus dem Landcsfonde angewiesen werde. Insoweit nun der Landcs-Ausschuß beauftragt wurde, einen Antrag einzubringen, stellt er denselben dahin: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landcs-Ausschuß werde ermächtiget und beauftragt, die Zwangsarbcitsanstalt in Laibach unter den von der h. Regierung gestellten Bedingungen, jedoch mit der Modification, daß ihr das Recht zur Ernennung des jeweiligen Verwalters nur innerhalb des Tcrna-Borschlages des Landes-Ausschusscs, resp. der besonderen Commission zustehe, und vorbehaltlich der besonderen Austragung in Betreff der Pensions-Ansprüche des dermaligcn Verwalters Johann v. Maiti, zu übernehmen." Präsident: Ich eröffne die Debatte. Wünscht Jemand das Wort? Abg. Freih. v. Apfaltrern: Darf ich um das Wort bitten? P r ä s i d e n t: Der Herr Baron Apfaltrern hat das Wort. Abg. Freih. v. Apfaltrern: Es wäre mir außerordentlich wünschenswcrth, wenn von Seite der Regierung Anträge bezüglich der Zwangsarbeitsanstalt. 17 dem Landtage über die Annehmbarkeit der vom Landes-Ausschusse zur Annahme anempfohlenen Modalitäten eine Aufklärung in der Richtung gegeben würde, ob denselben die Annahme von Seite der Regierung gesichert sei oder nicht? Denn nur unter dieser Voraussetzung kann ich mit Beruhigung meines Gewissens ein Votum in dieser Angelegenheit abgeben; so lange die Bcsorgniß nicht beseitiget erscheint, daß wir heute, dem Antrage des Ausschusses beipflichtend , einen Beschluß fassen, welcher nur den Anlaß zu weiteren Forderungen von Seite der Regierung bietet, so lange werde ich mit Zögern dem Antrage beitrcten, oder demselben entgegenstimmeu. Daß cs außerordentlich wünschcnswerth ist, diese Angelegenheit zu ordnen, darüber wurde schon bei wiederholten Gelegenheiten in diesem Hause gesprochen; jedoch abermals eine Entscheidung hier fällen, durch welche diese Angelegenheit doch nicht definitiv geordnet wird, ist ein gefährliches Vorgehen, welches zu einer, dem Landcs-Jnter-esse nachtheiligcn Conscguenz führen kann. Dieß bemerke ich im Allgemeinen über diese gestellten Anträge; was nun die Absicht des Ausschusses in Betreff der Modalitäten anbelangt, unter welchen er mit der Regierung über die Pension des Verwalters Joh. v. Maiti in Unterhandlung zu treten gedenkt, so bin ich im Ganzen genommen mit diesen Anträgen einverstanden, bis auf einen Punkt, nämlich, daß vorläufig die auszusprechende Pension vorschußweise aus dem Laudesfonde bestritten werden solle. Der ohnedem in den Ausschuß - Anträgen skizzirte Fall, welcher bei dieser Pensionirung eintritt, charakterisirt den ganzen Vorgang in einer Weise, daß es wirklich bedenklich erscheint, und die Gefahr nahe liegt, dem Landes-Fonde eine Last mehr aufzubürden, welche eine äußerst empfindliche wäre, und welche, nach dem gewöhnlichen Laufe der Dinge zu urtheilen, dem Lande einen Betrag von 20.000 fl. kosten kann. Wenn wir cs ohnewciterö dem Ermessen des Landes-Ausschusses anheimstellen, die Regierung zu einer Unterhandlung mit dieser Modalität einzuladen, daß die Pension des v. Maiti provisorisch aus dem Landes-Fonde bestritten werde, so setzen wir uns der Eventualität ans, daß diese Verhandlungen auf eine lange Dauer hinaus verschoben werden, und es steht daun noch immerhin die Frage offen, ob wir Rückersatz dießfalls in Betreff der einstweilen geleisteten Auslagen bekommen werden. Dieses sind die Erwägungen, welche ich einer weiteren Erörterung unterzogen zu sehen wünschte, bevor ich mein Votum abgebe. Regierungs -Commissär Landesrath Dr. S ch öppl: Ich muß bemerken, daß die Regierung einen hohen Werth darauf legt, daß diese so lange in Schwebe stehende Frage endlich definitiv geordnet werde. Mit Rücksicht aus die in Mittel liegenden Ministerial-Weisungen bin ich zwar nicht in der Lage, eine bestimmte Erklärung abzugeben, ob diese Anträge hohen Ortes Annahme finden werden oder nicht; allein so viel kann ich versichern, daß die Landesregierung durchaus kein Bedenken tragen wird, diese Anträge, wie sie hier gestellt werden, hohen Ortes fürwortlich vorzulegen. Abg. Freih. v. A p s altr e rn: Es tritt in dieser Weise abermals auf das grellste zu Tage, wie berechtiget, wie wohl begründet die Interpellation gewesen ist, welche noch heutigen Tages der Beantwortung entbehrt, die Interpellation nämlich, welche dahin gestellt worden ist, ob und inwieferne die Regierung ihren Erklärungen, die hier im Saale abgegeben werden, eine Solidarität mit den Intentionen des Ministeriums beimißt. Es wird uns von Seite der Rc- xvm. Sitzung. gierung die Bereitwilligkeit ausgesprochen, daß die hiesige Landesregierung darauf einratheu werde. Jnwiefernc draußen diesem Einrathen Folge gegeben wird, steht in Frage. Daß es in dieser Rücksicht demjenigen nicht leicht ist, ein Votum abzugeben, welcher nicht von Zufällen bedeutende Lasten des Landes abhängig machen will, das glaube ich, meine Herren, liegt hier am Tage. Ich sehe jedoch kein Mittel ein, welches ich vorschlagen könnte, um dieser Gefahr zu begegnen, ohne die Entscheidung dieser Frage wieder auf eine unbestimmte Zeit hinaus zu verschieben. Ich glaube jedoch, daß ich dieses aus dem Grunde sagen mußte, damit hiedurch die Regierung auf das Ent-schiedendste veranlaßt sei, mit jener Energie, mit jener Con-sequcnz und mit Aufbietung aller zu Gebote stehenden Gründe den Beschlüssen dieses Hauses, falls sie nach den Anträgen des Ausschusses ausfallen würden, dasjenige Entgegenkommen von Seite der Regierung zu sichern, welches bei so loyalem Vorgänge denselben gebührt. Mit schwerem Herzen entschließe ich mich, den Anträgen des Ausschusses beizustimmen; auf Grundlage dieses ungewissen Zustandes werde ich cs nur in der Hoffnung thun, daß die Regierung einsehen werde, daß das Vertrauen des Landes und jenes seiner einzelnen Vertreter verdient sein will. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? Berichterstatter Dr. Supp an: Ich glaube vor Allem eine Aufklärung geben zu müssen, warum der Landes-Ausschuß hinsichtlich der Pensions - Ansprüche des Johann v. Maiti keinen speciellen Antrag gestellt hat. Er hat sich in dieser Richtung stricte an den Wortlaut des ihm ertheilten Auftrages gehalten, welcher nur einfach dahin ging, über den Stand der Verhandlung Bericht zu erstatten. Ich würde cs aber gewünscht haben und noch wünschen, wenn in dieser Beziehung doch von Seite eines oder des anderen Mitgliedes des hohen Hauses, mit Rücksicht auf diese Darstellung, ein bestimmter Antrag gestellt würde, damit sich dann der Landcs-Ausschuß nach dem dicßfälligen Beschlusse zu verhalten wüßte. Der Herr Baron v. Apfaltrern ist infoferne mit dem Vorgehen des Landes-Ausschusses nicht einverstanden, als derselbe die vorschußweise Auszahlung aus dem Landeö-Fonde bis zur Austragung der Angelegenheit im Auge hat. Der Grund, warum der Landes - Ausschuß dieses wünscht, liegt darin, daß die Zwangsarbeitsanstalt in dem Stande, in welchem sie sich jetzt befindet, unmöglich auf die Dauer erhalten werden, und daß das Ende dieser Verhandlung wohl nicht abgewartet werden kaun. Johann v. Maiti ist schon seit mehr als einem Jahre in Urlaub, und der Con-trolor besorgt diese ganze Zeit allein das volle Geschäft in der Anstalt. Das ist natürlich mit einer derartigen Anstrengung verbunden, daß cs ihm absolut, schon aus Gesundheits-Rücksichten absolut unmöglich ist, in dieser Lage noch längere Zeit fortzuleben; cs ist daher wohl unumgänglich nothwendig, daß zur Ernennung des Verwalters geschritten werde, insbesondere jetzt, wo sich der Stand der Zwäng-linge beinahe von Woche zu Woche vermehrt. Ich glaube, cs ist auch kein Unterschied für den Landcs-Fond, ob einstweilen die Pension des v. Maiti vorschußweise aus dem Fonde entrichtet werde, oder ob man demselben den Gehalt fortbczahlt; erfolgt dessen Penfionirung nicht, so zahlt der Landes-Fond fort und fort den Gehalt desselben, sonst würde er denselben Betrag als Pension, jedoch nur vorschußweise bezahlen. Aus diesem Gesichtspunkte hat der Landes-Ausschuß diesen Vorgang im Auge gehabt. 3 18 Anträge bezüglich der Zwangsarbeitsanstalt. — Petitionen. Jedoch, wie ich sagte, würde ich es wünschen, wenn ein definitiver Antrag eingebracht würde, welcher dann dem Landes - Ausschüsse zur Richtschnur zu dienen hätte. Abg. Freih. v. Apsaltrern: Ich bitte, es möge nur einen Augenblick Geduld geübt werden, so werde ich einen Antrag einbringen. (Nach einer Pause.) Ich bitte um das Wort. Präsident: Der Herr Baron v. Apsaltrern hat das Wort. Abg. Freiherr v. Apsaltrern: Mit Rücksicht auf die Erörterung des Herrn Berichterstatters und namentlich in Anerkennung des ganz triftigen und stichhältigen Grundes, daß, solange die Pensionirnngs-Augelegcnheit des Johann v. Maiti nicht geordnet ist, ohnedem der Landcsfond derjenige ist, welcher die Besoldung des Johann v. Maiti zu bezahlen hat, erlaube ich mir folgenden Antrag einzubringen: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landes-Ausschnß werde ermächtiget, mit der k. k. Regierung wegen Ordnung der Pensionirungs - Angelegenheit des Verwalters Johann v. Maiti in Unterhandlungen zu treten, und angewiesen, hiebei an den Bedingungen festzuhalten, welche sein in diesem Gegenstände erstatteter Bericht vorweist, nemlich, daß der Landesfond nur jene Tangente der Pension des Johann v. Maiti übernehme, welche im Verhältnisse der dem Lande Krain gewidmeten Dicnstdancr zu seiner gesummten Dienstzeit entfällt, und daß bis zur Austragung dieser Angelegenheit demselben die Pension nur vorschußweise aus dem Landesfonde angewiesen werde." Ich bitte, über diesen Antrag die Debatte zu eröffnen. Präsident: Freih. v. Apsaltrern hat folgenden Antrag eingebracht: (liest denselben.) Ich stelle vor Allem die Unterstützungsfrage, und ersuche jene Herren, welche denselben unterstützen wollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Ich eröffne nunmehr die Debatte über diesen Antrag. Abg. K r o m e r: Der Landes-Ausschnß hat im vorliegenden Berichte der Regierung das Recht der Ernennung des Verwalters für das Zwangsarbcitshaus nunmehr eingeräumt. Dieses ErnennnngSrccht hat er lediglich durch die Bedingung beschränkt, daß die Regierung bei der jeweilig vorzunehmenden Ernennung an den Tcrna-Vorschlag des Landtages gebunden sei. Zn dieser Beschränkung hielt sich der Ausschuß aus dem Grunde veranlaßt, weil eben die Frage wegen der Pensionirung des Verwalters v. Maiti auftauchte, wornach der Landcsfond so empfindlich in Anspruch genommen werden dürfte. Denn so wie der LandeS-Aus-schuß der Ansicht war, daß der Regierung das Recht der vollen Disciplinarleitung im Zwangsarbeitshause nicht wohl abgesprochen werden dürfe, ebenso hielt er an der Ansicht fest, daß man den Landesfond nicht als einen Pcnsionsfond für jene Beamten prcisstcllen könne, welche, wie vorliegend, die meiste Dienstzeit in l. f. Diensten zugebracht haben, und unmittelbar vor der Pensionirung dem Zwangsarbeits-Hause zur weiteren Dienstleistung zugewiesen werden. Ich glaube daher, die hohe Regierung werde den Grund, welcher dem Landes-Ausschüsse bei Stellung dieser Beschränkung vorschwebte, berücksichtigen, und eben deßhalb, damit ähnliche Fälle sich nicht wiederholen, und damit unser Landcsfond für Pensionen an, so zu sagen in Staatsdiensten ausgediente Beamte nicht in Anspruch genommen werde, diesen nur präventiven Grund, glaube ich, wird die Regierung in der Eiubegleitung geltend machen und uns so die Uebernahme des ZwaugSarbcitshanscs ermöglichen. Was jedoch die einstweilige Auszahlung der Pension für den Verwalter v. Maiti anbelangt, so bin ich der Ansicht, daß diese Pension, wenn sie ihm indessen angewiesen werden ! sollte, wohl aus keinem anderen Fonde, als eben aus dem : Landesfonde angewiesen werden könne, weil ja der Vcr-i Walter v. Maiti aus eben diesem Fonde die Besoldung bezog. Ich zweifle auch gar nicht, daß für den Fall, wenn die Regierung in den Antrag des Landtages eingeht, nur pro rata dem Landesfonde diese Pension aufzubürden, von derselben nach eben diesem proportiouellen Verhältnisse seinerzeit der Rückersatz geleistet werden wird. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Nach einer Pause) Wenn nicht, so schließe ich die Debatte, außer cs wünscht vielleicht noch der Herr Berichterstatter das letzte Wort. Berichterstatter Dr. S u p p a n: Ich wollte zum Schlüsse nur noch dieses erwähnen, daß der hohe Landtag durch die Annahme dieses Antrages eigentlich in alle Bedingungen, welche die Regierung gestellt hat, eingeht; und wenn die hohe Regierung demungcachtet die Ucbergabe der Zwangsarbeitsanstalt verweigern sollte, dieses wohl nichts anderes heißen würde, als: „Wir haben Euch den Vorschlag zwar eingeräumt, wir wollen denselben aber nicht berücksichtigen." In diesem Falle glaube ich, könnte man dann füglich auch auf das Recht des Vorschlages verzichten, da cs ohnehin am Tage läge, daß dasselbe von gar keinem Gewichte sei. Präsident: Ich glaube, nunmehr den Antrag des Herrn Baron Apsaltrern zur Abstiinmung bringen zu sollen. Wird derselbe angenommen, so wird daun der Antrag des Ausschusses zur Abstimmung gebracht, der nach dem seinen Leitfaden durch den erfolgten Beschluß des Landtages erhält. Berichterstatter Dr. Suppanr Dürfte ich bitten? Mir scheint es, daß der Antrag des Herrn Baron Apfal-trern eigentlich nur der zweite Theil zu diesem Ausschuß-Anträge wäre, daß also dann der Ausschußantrag den ersten Theil bilden würde, der Antrag des Herrn Baron Apfal-trern aber den zweiten Theil. Präsident: Ich glaube, daß dieser Antrag dem Antrage des Laudes-AuSschusseS vorausgehen sollte, weil daun der Antrag des Landes-Ausschusses füglich so bleiben kann, wie er jetzt gestellt worden ist. Abg. Dcschmann: Ich glaube, daß der Antrag des Herrn Baron Apsaltrern nur ein Zusatzantrag ist, daß der ursprüngliche Antrag somit zuerst und dann erst der Zusatzantrag zur Abstimmung kommen sollte, (Freih. v. Apsaltrern: Das finde ich auch!) indem er nur die nähere Ausführung der Pensions-Ansprüche des v. Maiti enthält. Präsident: Ich werde mir den Ausspruch des Hauses erbitten und bringe den Antrag des Herrn Abg. Deschmann zur Abstimmung. Wenn das Hans der Anficht des Herrn Dcschmann ist, so bitte ich die Herren, sich zu erheben. (Geschieht.) Gut, ich bringe demnach den Antrag des Ausschusses zur Abstimmung, der dahin geht: (liest denselben.) Wenn die Herren mit diesem Antrage einverstanden sind, so wollen sie sich erheben. (Geschieht.) Ist angenommen. Nunmehr bringe ich den Zusatzantrag des Baron Apsaltrern zur Abstimmung, welcher dahin geht: (liest denselben.) Jene Herren, welche diesem Antrage beistimmen, wollen sich gleichfalls erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Wir kommen nunmehr zum Berichte deS Petitions-Ausschusses über mehrere Petitionen. Ich ersuche den betreffenden Herrn Berichterstatter, daS Wort zu ergreifen. Berichterstatter Ru de sch: Die Ortsgemcinde Wip-pach wendet sich an den hohen Landtag mit der Bitte, derselbe wolle höheren Ortes dahin wirken, daß den Insassen der Ortsgemcinde Wippach wegen Zahlung der Rückstände an l. f. Steuern und Grundentlastungcn eine Frist bis zum 1. November 1864 bewilliget und bishin Petitionen. 19 wider diese kein, mit Kosten verbundener Zwang angewendet werde. Motivirt wird dieses Gesuch durch die Darstellung der unbefriedigenden Fechsungen in den Jahren 1862 und 1863. Die Wahrheit der in dieser Petition enthaltenen Angaben zu prüfen, war der Ausschuß wohl nicht in der Lage. Der hohe Landtag hat dermalen in Stcuersachcn auch keine Einflußnahme, da dieselbe nach §. 24 der Landes - Ordnung für Krain erst durch besondere Vorschriften bestimmt wird, und cs ist daher in dieser Beziehung wohl nichts anderes zu beantragen, als das Gesuch an die betreffende k. k. Behörde zu leiten. Was die Rückstände der Gruudentlastung betrifft, so liegt diese Angelegenheit gewiß in der Compctcnz des hohen Landtages, kann jedoch wegen des innigen Zusammenhanges mit den l. f. Steuern nicht einseitig behandelt werden. Der Petitions - Ausschuß glaubt daher beantragen zu sollen, daß erst über Einvernehmen mit der k. k. Steucr-Dircction in dieser Sache verfügt werde und daß damit, weil voraussichtlich im Laufe dieser Session die.Ergebnisse nicht vor den hohen Landtag zurückkommen, der Landes-Ausschuß betraut werde. Der Petitions-Ausschuß erlaubt sich daher folgenden Antrag zu stellen: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Das Gesuch der Ortsgcineinde Wippach vom 9. März 1864 um Bewirkung der Frist bis 1. November 1864 zur Einzahlung der Rückstände an l. f. Steuern und Grund-entlastungen ist durch den Landes - Ausschuß an die k. k. Steuer - Direction zur Einsichtsnahme und Amtshandlung bezüglich der l. f. Steuern mit dein Ersuchen zu leiten, die Ergebnisse derselben dem Landes - Ausschüsse zur Verfügung bezüglich der Rückstände an der Grundcntlastung mitzutheilen." Präsident: Wünscht Jemand das Wort über den soeben vernommenen Antrag? (Nach einer Pause.) Da Niemand das Wort ergreift, so werde ich den Antrag sogleich zur Abstimmung bringen. Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage, wie sie ihn soeben vernommen haben, beistimmen, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Berichterstatter Dr. N e ch e r: Petition des Gemeinde-Vorstandes von Sciscubcrg um Erwirkung eines Landcs-Gesctzcs, die Verzehrungssteuer-Pachtungs-Behandlung betreffend. „Der Gemeindevorstand von Sciscnberg beschwert sich über die Vorgänge bei Verzehrungssteuer-Verpachtungen. Es finden von Jahr zu Jahr oder aber nach Ablauf der Verzehrungssteuer - Pachtzeit in jedem Bezirke Abfindungs-Verhandlungen durch einen hiezu abgeordneten k. k. Finanz-Commissär statt. Für diese Abfindungs-Verhandlung wird ein Tag bestimmt, und hiezu zu erscheinen, werden die vcrzehrungSstencrpflichtigcn Parteien eingeladen. Diese kommen und wollen sich abfinden. Es wird die betreffende Sumine resp. Tangente dictirt, hierauf geboten und über Einverständniß auch zugesagt. Daun folgt die Wahl des Repräsentanten und endlich die Unterschriften. Allein, da sich jeder Bezirk nicht abfindet, so wird die ganze Ver-zchrnngSstcuer - Abfindnngs - Verhandlung zu nichte, und es werden alle Bezirke zur ncuerlichcir Verhandlung ausgeschrieben. Es fragt sich nun, wozu derlei Verhandlungen stattfinden, welche nur Kosten und Zeitvcrsäumniß verursachen und doch zu dem beabsichtigten Zwecke nicht führen. Diese Bchandlnngswcisc ist aber eben der Grund, daß sich ein ober der andere Bezirk jetzt nicht abfindet, weil es bekannt ist, daß die Abfindungs-Verhandlung nicht bestätiget wird. Würde die Abfindungsvcrhandlung eines Bezirkes, wobei alle Formalitäten erfüllt sind, bestätiget werden, so würden sich zweifelsohne nach und nach alle Bezirke abfinden, was gewiß im Interesse sowohl des Staates als auch der Steuerpflichtigen wäre. Nach dieser Auseinandersetzung wird das Ansuchen gestellt: „Der hohe Landtag geruhe mit Hinblick auf die zu gcwärtigcnde Gcmcindc-Organisirung dieß in Berücksichtigung zu ziehen, und hierüber ein entsprechendes Landcs-gcsctz zu erwirken." Diesem Begehren der Petenten, die Initiative zur Erwirkung eines Landesgesetzcs, das Verfahren bei Verzehrungssteuer - Verpachtungen betreffend, zu ergreifen, glaubt der Petitions-Ausschuß nicht nachkommen zu können, und dieß um so weniger, als die Gemeinden gegenwärtig noch der neuen Orgauisirung entgegensehen. Bei den bcrücksichtignngswürdigcn Beschwerden und Klagen der Petenten, und weil derlei Vorkommnisse auch andcrorts ähnliche Klagen hervorrufen, stellt der Petitions-Ausschuß den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Die Petition des Gemeinde - Vorstandes von Scisen-berg sei an die k. k. Finanz - Bezirks - Direction mit dem Ersuchen zu leiten, dieselbe wolle das möglichst Thunliche veranlassen, um derlei Klagen und Beschwerden für die Zukunft vorzubeugen." Präsident: Wünscht Jemand über den soeben vernommenen Antrag das Wort? (Nach einer Panse.) Nachdem Niemand das Wort ergreift, so bringe ich diesen Antrag sogleich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche mit dem Antrage bezüglich der Vcrzehrungsstener-Pachtungs - Behandlungen einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Berichterstatter D e s ch m a n n: Es ist dem Petitious-Auöschnsse ein Offert des Josef Grcgoritsch überwiesen worden wegen Uebernahme sämmtlicher Verpflegung im hiesigen Civilspitale. Der Petitions-Ausschuß fühlt sich nicht in der Lage, darauf einzugehen und stellt den Antrag: „Dieses Offert werde im Sinne des §. 6 und 7 der Instruction für die Geschäftsthätigkeit des krainischen Landcs-Ausschusscs demselben, als in seinen Wirkungskreis gehörig, zur genauen Prüfung und allfülligen Stellung von Anträgen überwiesen." Der §. 7 der Instruction des Landes-Ausschusses sagt ncmlich: „Der Landes-Ausschuß besorgt die gewöhnliche Verwaltung der Geschäfte des Landcsvcrmögcns, des Landcsfondes und der Anstalten u. s. w.", und der §. 6 sagt: „Der Landes-Ausschuß hat Anträge in Landcs-An-gelcgcnhciten u. s. w. zu stellen." Es ist also der Antrag auf Ucbcrweisnng an den Landes - Ausschuß durch das Gesetz gcrechtfcrtigct. Präsident: Wünscht Jemand über diesen Antrag zu sprechen? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich denselben zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Berichterstatter D e s ch m a n n: Es ist eine weitere Petition von mehreren Angehörigen der Gemeinde Kropp an den Landes - Ausschuß eingelangt um Verwendung beim Reichsrathe wegen Herstellung der chirurgischen Lehranstalt in Laibach. Zur Begründung dieses Gesuches wird angeführt, daß seit der im Jahre 1848 stattgcfun-denen Aufhebung der chirurgischen Lehranstalt der Mangel der Chirurgen im Lande immer fühlbarer werde. Der Petitions-Ausschuß stellt den Antrag, daß die Erledigung dieser Petition durch den Landes-Ausschuß, an den sie 20 Petitionen. zunächst gerichtet war, zu geschehen hat, da die zur allfälligen Erörterung der angeregten Frage nothwendigen Vorerhcbungcn durch den Petitions-Ausschuß nicht gepflogen werden können. Doch kann der Petitions-Ausschuß nicht umhin, folgende Erwägungen, die bei der Erledigung dieser Petition nach seiner Anschauung maßgebend zu sein hätten, dem hohen Landtage kund zu geben: 1) „Es ist keine Aussicht vorhanden, daß die Staatsverwaltung bei der oft ausgesprochenen Tendenz die wenigen noch bestehenden niedrigen chirurgischen Lehranstalten aufzuheben, oder durch complete medizinische Lehranstalten zu vervollständigen, einer Petition des Landtages um Rcactivirung einer bereits im Jahre 1848 aufgehobenen Lehranstalt Folge geben würde. Noch weniger ist darauf zu rechnen, daß eine derartige Petition von Seite des Reichsrathcs eine Befürwortung fände. 2) Ist jeder Ucbcrgang von einem System zum anderen für einzelne Bethciligte und Länder in sehr empfindlicher Weise fühlbar, was auch von dem neuen System, welches die Staatsverwaltung in den medizinisch-chirurgischen Studien einführte, seine Geltung hat. Doch sind anstatt der aufgehobenen chirurgischen Lehranstalt in Laibach Stipendien für studircnde Krainer der Chirurgie in Graz errichtet worden. Die genaue Erhebung der Resultate, welche letztere von der Regierung getroffene Maßregel für das Land Krain mit sich geführt hat, wäre vom Landes-Ausschüsse zu pflegen, und zur Behebung allfälligcr Ucbelständc wären die geeigneten Anträge zu stellen. 3) Die Petenten dürften wahrscheinlich durch bett Umstand, daß ihnen eine entsprechende chirurgische Hilfe fehlt, zu dieser Petition veranlaßt worden sein. Da jedoch die dicßfalls zu treffende Abhilfe im Wirkungskreise der k. k. Landesregierung liegt, so wäre diese ebenfalls von der Petition der Angehörigen der Gemeinde Kropp zu verständigen." Das wären also die Erwägungen, mit welchen diese Petition an den Landes - Ausschuß zu verweisen wäre. Präsident: Wünscht Jemand über den soeben vernommenen Gegenstand zu sprechen? Abg. Dr. Toman: Ich bin einverstanden, daß diese Petition an den Landcs-AuSschuß geleitet werde, damit der Landcs-Ausschuß darüber erschöpfende und definitive Anträge an den Landtag bringe; ich kann mich aber nicht unbedingt mit den aufgestellten Erwägungen einverstanden erklären. Es ist nicht als unbedingt und als ausgemacht anzunehmen , daß die Regierung, die auch in anderen Fällen schon das gethan hat, sich nicht herbeilassen würde, aus dem einmal aufgegriffenen Systeme zurückzugehen und die Facultät, welche hier bestanden hat, zu reactiviren. Dieses ist vorzüglich ans dem Grunde möglich, weil, wie mir bekannt ist, hier Professoren jener Facultät noch leben, die bezügliche Pcnsionsgehaltc beziehen, so daß, wenn ich mich recht erinnere, die Activirung dieser Anstalt, der chirurgischen Anstalt in Laibach nicht an 2000 fl. den Staatsschatz jährlich belasten würde. Diese Belastung des Staatsschatzes wäre eine sehr geringe, im Verhältnisse zu den Vortheilen, welche das Land dadurch erreichen würde. Es ist daher nicht anzunehmen, daß die Regierung und auch der Rcichsrath nach guter Darstellung der Verhältnisse nicht in die Rcactivirung eingingen. Meine Herren, die medizinischen Verhältnisse in unserem Vaterlandc dürfen uns nicht gleichgiltig fein, am allerwenigsten denjenigen, welche dieselben auf dem flachen Lande kennen. In der Stadt ist die medizinische Hilfe leichter zu erhalten, weil auch die meisten, welche sich der medizinischen Hilfe in der Stadt bedienen, solche Aerzte sich holen können, welche der Sprache derselben mächtig sind. Am flachen Lande aber ist dadurch, daß die chirurgische Lehranstalt in Laibach ausgelassen worden ist, ein so fühlbarer Mangel an vaterländischen Aerzten eingetreten, daß es allerdings wahrscheinlich ist, daß die Petenten sich veranlaßt gefühlt haben, aus solchem Mangel eine Petition an den Landtag zu stellen. Eö ist eine Thatsache, daß int Lande Krain ausgezeichnete Chirurgen waren, welche ans der fraglichen Anstalt hervorgegangen sind. Diese Anstalt war eine unumgänglich nothwendige, sie war wegen ihrer Vortrefflichkeit zu einer Zeit auch von Auswärtigen, namentlich von den Nachbarprovinzen int Süden, besucht. Die Franzosen haben getrachtet, an diesem Punkte eine vollständige medizinische Facultät zu errichten und haben sie auch zum Theile errichtet. Daß das chirurgische Prinzip in unserm Staate aufgegeben worden ist, ist vielleicht zufälliger Weise einem damaligen Referenten der Regierung zu verdanken. Es ist allerdings wünschenswecth, daß wir nur geprüfte Mediziner im Lande hätten, Mediziner, welche auch zugleich die chirurgische Befähigung haben; aber cs ist nicht zu erwarten, daß unser Vaterland Mediziner bekommen werde, weil zu wenig Stipendien für Studircnde der Medizin ausgesetzt worden sind und die Söhne der ärmern Classen, welche sich den Vorstudien widmen, nicht leicht die Existenz in Wien, Prag oder Graz sich verschaffen können. Es ist Thatsache , daß in unserm Lande Mangel an Aerzten ist, es ist Thatsache, daß wir meistens Mediziner haben, welche der Muttersprache,, der Sprache des Volkes, nicht mächtig sind, und ich kann niemals jenem Grundsätze bciflichtcn, der zur Zeit der Cholera in einem Zeitungsbericht aus Laibach ausgesprochen worden ist, „daß es endlich doch Zeit wäre, daß das Volk in diesem Lande die deutsche Sprache erlernen würde, damit die Aerzte, die aus dem Centrale nach Laibach geschickt worden, das Volk curircn können. Ich glaube, daß cs an der Zeit ist, daß wir einmal Aerzte bekommen, welche die Sprache des Volkes verstehen, damit sie betn Volke mit ärztlicher Abhilfe beispringen können. Diese Erwägung, meine Herren, ist eine solche, daß vielleicht sogar das angenommene Prinzip, daß nur Mediziner künftighin ärztliche Hilfe leisten sollen, eine Abänderung erhalten sollte, gerade bezüglich unseres Vaterlandes, weil dieses Prinzip bezüglich eines andern Kronlandes, wenn ich nicht irre, Salzburg oder Tirol, schon eine solche Aenderung erlitten hat. Die Beiträge, welche die Staatsrcgierung leisten wird, werden wohl keine so großen fein, weil die Beiträge der Pensionsgehalte für Professoren, welche gegenwärtig keinen Dienst haben, ausgezahlt werden. Diese Frage ist sehr zu erwägen, und daher kann ich den Erwägungen des Petitions-Ausschusses nicht beistimmen. Ich habe diesen Punkt nur oberflächlich berührt, weil ich ans diese Petition nicht gefaßt war, damit der Landes-Ausschuß sehr eingehe in die Beurtheilung, ob er nicht vielleicht nach Berücksichtigung aller Verhältnisse an den Landtag einen Antrag stelle, daß die chirurgische Anstalt in Laibach zu reactiviren sei, ungeachtet, daß ein anderes System, vielleicht vom wissenschaftlichen Standpunkte, das richtigere wäre. (Bravo! Dobro!) Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Herr Berichterstatter haben das Wort. Berichterstatter D c s ch m a n n: Ich bedauere vor Allem, daß die eigentliche fachmännische Autorität in dieser Angelegenheit heute nicht gegenwärtig ist, indem es gewiß uns Petitionen. 21 allen sehr erwünscht wäre, auch die Wohlmeinung des Herrn Referenten des Landes - Ausschusses in dieser Angelegenheit zu hören. Das jedoch der Landes - Ausschuß selbst diese Angelegenheit nicht als eine solche erachtet, um selbst eine Initiative dicßfalls zu ergreifen, dafür liefert der ilmstand den besten Beweis, daß dieses Gesuch, welches an den Landes-Ansschnß lautete und auch an denselben stilisirt ist, dem Petitions - Ausschüsse zugewiesen wurde, da ja doch der Landes-Ansschnß in allen Angelegenheiten seine Anträge zu stellen hat, selbst, wenn er dazu durch Petitionen veranlaßt werden sollte. Es scheinen demnach dem Landcs-Ausschussc selbst die Gründe dieser Petition nicht so gewichtig zu gelten, um in Folge derselben eigene Anträge vor das Haus zu bringen. Nun gestehe ich, daß sich hier der Petitions-Ausschuß wieder in einer mißlichen Lage befand , ein Gesuch, welches eigentlich nicht an den Landtag adrcssirt ist, wieder an den Landes-Ansschnß zu retour» mren, welchen eigentlich diese Petition angeht. Was jedoch die Einwendungen anbelangt, welche Herr Dr. Toman hier vorgeführt hat, so erlaube ich mir bezüglich derselben Folgendes vorzubringen: Ich glaube doch, daß Herr Dr. Toman einen Umstand übersieht, nemlich den, daß seit der Zeit, als die chirurgische Lehranstalt aufgehoben wurde, cs zwar weniger Chirurgen auf dem Lande gebe als früher, daß man jedoch das nicht verkennen kann, daß die Bezirksarztenöstcllcn u. s. w. großentheils von Doctoren der Medizin versehen werden, ein Umstand, der jedenfalls von Wichtigkeit ist, zumal wir cs selbst vom Herrn Referenten des Landcs-Ausschusscs in medizinischen Angelegenheiten vor einiger Zeit gehört haben, daß es jetzt in unsern Tagen der Fortschritt verlange, daß ein Arzt nicht ein halber Arzt sondern ein ganzer Arzt sei. Da eö nun Medizinä-Doctoren im Lande gibt, und nachdem die Medizinä-Doctoren auch chirurgische Studien gemacht haben müssen, so versteht es sich von selbst, daß sic chirurgische Kenntnisse haben, welche für die Ausübung dieser Kunst am Lande nothwendig sind. Was weiter den Umstand anbelangt, daß Aerzte im Lande waren, die die Sprache des Volkes nicht verstanden, so ist es nur zu wünschen, daß unter der krainischcn Jugend sich eine größere Anzahl für die Ausübung der Medizin befähige und ich weiß auch, daß in neuester Zeit die medizinische Facultät von Seite der krainischcn Studiren-den mehr besucht wird, als es früher der Fall war. Jedoch auch viele Aerzte, welche die Sprache des Landes nicht verstanden, haben sich hier im Lande sehr viele Verdienste erworben, und es ist doch zunächst dem Kranken darum zu thun, daß ihm geholfen werde, wenn auch der Arzt sich nicht ganz correct in seiner Sprache ausdrückt. Allein in der Regel eignet sich dieser schon jene Copia verbomm in kurzer Zeit an, ^welche nothwendig ist für die plötzliche Abhilfe, wo er gerufen wird. Was endlich den Punkt anbelangt, daß dicßfalls eine Petition oder ein Antrag von Seite des Landes-Ansschusseö gestellt werde, so glaubte der PetitionS-AuSschuß nur in der Rücksicht von diesem Antrage Umgang nehmen zu sollen, da ja der Rechenschaftsbericht zur Genüge ausweist, welche Resultate unsere Petitionen gehabt haben und cs wirklich nur ein Zeitersparnis; und auch ein Arbeitsersparniß ist, dem Landes-Ausschnsse nicht Gegenstände aufzubürden, wo voraussichtlich eine Erfüllung der Anträge nicht gcwärtigt werden kann. Uebrigens steht es ja jedem krainischcn Reichsrathsabgeordnetcn ohnehin frei, bei den betreffenden Positionen des Reichs-Budget seine Anträge zu stellen. Es kommen ja in dem Budget eben die medizinisch-chirurgischen Facnltäten zur Sprache, also ist wohl der kürzeste Weg der, daß von einem Abgeordneten aus Krain im Reichsrathe ein dießfälliger Antrag gestellt würde, wobei ich mir jedoch wieder die Bemerkung zu machen erlaube, daß voraussichtlich weder der Reichsrath noch die Regierung auf einen solchen Antrag einzugehen gewillt sein dürfte. Abg. Dr. Toman: Ich bitte um das zweite Wort. Ich werde nicht hinsichtlich der Befähigung der Aerzte in unserem Lande rücksichtlich der Sprache in die Polemik eingehen. Auch das ist wahr, daß Aerzte in unser Vaterland kamen, die aus einem andern Volke stammten und unserer Sprache nicht mächtig waren, sich aber dennoch Verdienste gesammelt haben. Auch das ist wahr, besonders dann, wenn sie sich die besondere Sprache des Landes angeeignet haben. Ich muß dem Herrn Berichterstatter des Petitions-Ausschusses entgegnen, daß ich mich wundere, daß der Petitions-Ausschuß nicht ganz ohne alle Erwägungen die Petition zur Erledigung dem Landes-Ausschüsse zurückgegeben hat, wenn er dachte, daß der Landes-Ansschnß dieselbe zu erledigen habe. Ich wundere mich, daß er meine Bemerkungen dazu als überflüssig ansieht, da doch Erwägungen von Präsumptionen und Vorurtheilen gemacht wurden, während meine Bemerkungen am meisten der Wahrheit, den Thatsachen und der Nützlichkeit entsprechen. Der Herr Berichterstatter meinte, daß ich den Umstand übersehen habe, daß nämlich seit der Zeit, als diese chirurgische Lehranstalt in Laibach aufgehört hat, Bezirksarztensstellen von Doctoren der Medizin versehen werden. Nun, wenn ich recht mit der Organisirung vertrant bin, so scheint mir, daß ja ausdrücklich nur Doctoren der Medizin als sogenannte Bezirksphysiker angestellt werden können und auch früher angestellt waren. Da scheint ein factischer Irrthum des Herrn Abg. Deschmann zu fein. Ich weiß recht wohl, daß bei den Bezirksgerichten auch Aerzte fnngiren, welche auch früher wie jetzt Chirurgen waren, weiß aber, daß viele Chirurgenposten unbesetzt sind. Der Herr Abg. Deschmann meint, daß vorzüglich zur Behebung des mißlichen Umstandes, das wir zu wenig Aerzte haben, eine Anzahl unserer Jugend sich dem Studium der Medizin widmen sollte. Es ist das sehr wünschens-werth; aber es ist sehr wünschenswerth, daß sie auch die Versicherung haben, daß, wenn sie endlich die bezügliche Befähigung erlangt haben, selbst bei jenen Anstalten, welche die Landesvertretung zu verleihen hat, nicht zurückgewiesen werden. Es ist wünschenswerth, daß sie sich einem solchen Studium widmen können, daß solche Stipendien nicht bloß für die Universität Graz, sondern auch für Prag und Wien, welche besonders in medizinischer Beziehung floriren, ausgeschrieben werden, damit nicht die Jugend an einen gewissen bestimmten Posten gebunden werde, wo sie vielleicht nach Wien ober Prag wegen allseitiger anderer Ausbildung lieber zöge. Ich werde von den Aerzten nicht weiter sprechen, und möchte nicht das hohe Haus mit Aneedoten hier behelligen, deren es zwischen den Aerzten und Kranken so viele gibt, wenn sie zusammentreffen und die gegenseitige Sprache nicht verstehen. Das ist gewiß, daß der Arzt den Kranken nicht euriren kann, wenn er die Sprache desselben nicht versteht. Ich will aber nochmals zur Sache zurückgehen. Der Gegenstand der Frage ist hinsichtlich der Herbeischaffung der nothwendigen ärztlichen Hilfe in unserem Vaterlande ein sehr wichtiger. Meine Herren, gehen Sie int Lande herum, so werden Sie finden, welcher Mangel an ausgebildeten Chirurgen oder Medizinern da ist; wenigstens in dem Theile, der mir bekannt ist, ist er außerordentlich fühlbar und durch gar nichts anderes herbeigeführt worden, als dadurch, daß diese für die Sache so nützliche Anstalt 22 Petitionen. hier in Laibach aufgelassen worden ist. Daher bleibe ich nochmals dabei, daß der h. Landes-Ausschuß wohl erwägen möge, daß er die bezüglichen Anträge vor das hohe Haus bringe und sich nicht abschrecken lasse durch das ohnehin durch nichts begründete Wissen dcS Herrn Abg. Deschmann, daß die Regierung in die Reactivirung ohnehin nicht eingehen werde. Der Landtag, der Landcs-AuSschuß, soll bei einer so wichtigen Frage das Wort nehmen, nicht bloß die Abgeordneten aus diesem Hanse im Rcichsrathe. Ich kann sagen, daß mich diese Frage schon beschäftigt hat, ich kann sagen, daß ich das Wort schon ergreifen wollte bei der bezüglichen Position in Wien, und daß, wenn ich cs nicht gethan habe, inich die Rücksicht abhielt, daß die medizinischen Verhältnisse endlich ein Gegenstand der Sprache im Landtage sein werden, und daß die Stimme des Landtages bei der Regierung ganz anders vernehmbar sein werde, als die Stimme eines einzelnen Abgeordneten im Rcichsrathe. Daß der Reichsrath nicht eine Subvention von 2000—3000 st. zu so einem nothwendigen Zwecke votiren würde, glaube ich nicht, nachdem der Rcichsrath so viel Tausende und zehn Tausende und hundert Tausende für auswärtige Zwecke, Stiftungen, Unterhaltung von wissenschaftlichen Anstalten, oder nur zu Bauten in religiöser oder in anderer monumentaler Beziehung gewidmet hat. Daher ist das, was der Herr Abg. Deschmann zur Abschreckung sagt, nicht begründet, und ich wünsche, daß der Landes-Ausschuß nicht seine Ansicht theilen möge. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. Brolich: Herr Präsident, ich bitte, nur bei der Abstimmung die Erwägungen von dem Antrage zu trennen. Präsident: Der Herr Berichterstatter hat das letzte Wort. Berichterstatter Deschmann: Ich laufe Gefahr, daß ich, wenn ich auf das vom Herrn Abg. Dr. Toman Vorgebrachte wieder eine Replik vorbringen sollte, von Seite desselben wieder eine Duplik zu gewärtigen habe, daher ich mich in gar keine Erörterung dießfalls einlassen will (Heiterkeit), und dem Herrn Dr. Toman nur zur Erwägung vorzubringen mir erlaube, daß die Petition dieser betreffenden Angehörigen ja nur dahin lautet, daß sich der Landes-Ausschuß beim hohen Rcichsrathe für die Herstellung einer chirurgischen Lehranstalt verwenden wolle. Also nur die Verwendung beim Rcichsrathe wird hier petitionirt; ich glaube jedoch, daß hier der Petitions-Ausschuß eben in seinen Erwägungen noch viel weiter gegangen ist, und daß er gewiß nur trachtete, den Wünschen des Landes, wie auch den Wünschen der Petenten nachzukommen. Es sind ja die Erwägungen 2 und 3; gegen diese kann doch Herr Dr. Toman unmöglich eine Polemik eröffnen. In der zweiten Erwägung heißt es, daß der Landes-Ausschuß zu prüfen habe, wie cs mit jenen Stipendien der die Chirurgie Studierenden Krain's in Graz stehe und daß er dießfalls seine geeigneten Anträge stellen soll. Die Erwägung 3 lautet dahin, daß gerade vielleicht vorhandene medizinische Noth der Petenten der hohen Regierung zur Abhilfe zugewiesen werden möge. Die Erwägung 1 enthält aber nur eine Meinung des Petitions-Ausschusses, nämlich diese, daß cs ihm scheint, es sei keine Aussicht vorhanden, daß die Staatsverwaltung auf eine solche Petition eingehen werde. Nun, so würde ich also beantragen, daß vielleicht über die Erwägung 1 abgesondert abgestimmt würde. Es ist ja ohnedicß kein Beschluß da, cs ist das ein Urtheil, daß sich Jedermann einbildet, cs wird dem LandeS-Ausschusse in nichts vorgegriffen; für die Erledigung dieses Gesuches ist ihm die vollste freie Verfügung gewahrt, und er kann dießfalls seine bezüglichen Anträge stellen. Ich würde wohl bitten, daß die Erwägungen abgesondert zur Abstimmung kommen würden, und auch, daß das Mcritorische, die eigentliche Erledigung der Petition, an den Landes-Ausschuß gewiesen werde. Präsident: Ich bitte um den Antrag. (Deschmann übergibt denselben). Ich schließe die Debatte und werde nunmehr den Antrag des Petitions-Ausschusses zur Abstimmung bringen, der dahin lautet: (liest denselben), das ist der eigentliche Antrag. Ich bitte, wenn die Herren mit diesem Antrage einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht). Er ist angenommen. Nun handelt es sich um die Frage, ob über die weiters beantragten Erörterungen, die eigentlich keine Anträge sind, auch abgestimmt werden soll oder nicht. Abg. Dr. Toman: Ich glaube, Herr Präsident, daß stets nur über Antrüge abzustimmen ist. Präsident: Ja eben. Wenn das h. Haus nicht damit einverstanden ist, daß diese weitern Erörterungen auch zur Abstimmung gebracht werden, so bitte ich, dieß durch die Erhebung der Herren auszusprcchcn. (Es erhebt sich Niemand). Wir gehen also in die Erörterungen ein. (Rufe: Die Frage ist nicht verstanden worden.) Abg. Deschmann: Ich glaube nur, daß diese weiteren Erwägungen auch dem Landes-Ansschuffe mitzutheilen seien, nicht aber in eine Erörterung derselben einzugehen sei. Präsident: Ich muß doch bitten, daß das hohe Hans sich darüber aussprcche, ob diese Erwägungen dem Landes-Ausschusse mitzutheilen sind oder nicht. (Rufe: Bitte um Abstimmung!) Abg. Krom er: Ich bitte, Herr Präsident, aufzufordern, daß die Herren, welche damit einverstanden sind, daß diese Erwägungen dem Landes - Ausschüsse mitgetheilt werden, sich.erheben. Präsident: Dieses ist eben meine Ansicht. Jene Herren, welche damit einverstanden sind, daß die weiteren Erwägungen dem Landes-Ausschusse auch mitgetheilt werden, wollen aufstehen. (Geschieht). Es ist angenommen. Sic werden somit dem Landes-Ausschusse mitgetheilt werden. Berichterstatter Deschmann: Da liegt vor eine Petition mehrerer Bczirkswundärztc von Krain au den Landes-Ausschuß um die Revision einiger Vorschriften rücksichtlich der Behandlungskosten der Findlinge. Den Hauptbcschwerdepunct der Petition bieten die bezüglich der Findelkindcr-Bchandlnngcn bestehenden gesetzlichen Normen, wornach den Aerzten in diesen Fällen die Vorspannsgebühr mit 15 kr. per Meile zu berechnen ist, und nur bei einer Entfernung dcö Findlings von mehr als zwei Stunden Weges vom Wohnsitze des Wundarztes letzterem die Aufrechnung jener Fuhrvergütung gestattet wird. Diese Petition ist ebenfalls an den Landes-Ausschuß gerichtet gewesen. Dieser holte darüber das Gutachten der Landcsbuchhaltung ein, welche sich folgendermaßen äußert: „Die vorliegende Beschwerde mehrerer hicrländigcn Aerzte muß demnach in dem über die fraglichen Kostenvergütungen gemachten Detail, wenn auch dasselbe nicht ganz vollständig ist, als richtig bezeichnet werden, sowie cs auch nicht verkannt werden kann, daß dieses gcsammte Ausmaß, selbst gegenüber den Rciscvergütungcn der Wundärzte für andere als eben die Findlings-Angelegenheiten, ungleichmäßig geringer und den Zcitvcrhültnissen nicht entsprechend ist. Demnach glaubt die Landcsbuchhaltung auf die Unzu-kömmlichkeit hinweisen zu müssen, welche sich dadurch ergibt, daß den Wundärzten überhaupt beinahe für jede Gattung der ihnen obliegenden Verrichtungen ein abgesondert normirtcs Vergütungs-Ausmaß zuzukommen hat, während es doch im Interesse des Dienstes und fcrners auch in Petitionen. 23 jenem der Aerzte selbst liegen würde, wenn für jede wie immer geartete Reisebewegung gleichmäßige Gebühren festgestellt werden möchten." Der Petitions-Ausschuß befindet sich nicht in der Lage, dem Landtage dießfalls bestimmte Anträge zu stellen, da die Frage wegen der Verpflegung der Findelkinder ohnehin einer principiellen Lösung entgegen sieht, die Abänderung einer einzelnen, das Findelwesen betreffenden Vorschrift derzeit nicht angezeigt erscheint, und es vielmehr zu wünschen ist, daß bei den Reisevergütungen der Wundärzte eine mehr gleichmäßige, den jetzigen Zeitverhältmssen entsprechende Normirung stattfinde, was jedoch nur mittelst eines besonderen Landesgesetzes geschehen kann. Es wird demnach diese Petition dem Landes-Ausschusse zur Erledigung im obigen Sinne zurückgewiesen. Präsident: Wünscht Jemand das Wort? Abg. Dr. Toman: Ich bitte um das Wort. Mir scheint bei dieser Petition, wie bei der anderen, sonderbar der Umstand, daß Petitionen, die an den Landes-Ausschnß gerichtet sind, von demselben dem Landtage übergeben, vom Landtage aber wieder an den Landes-Ausschnß überwiesen werden. Ich glaube, daß Petitionen, die an den LandeS-AnSschnß gerichtet, vom hohen Landes-Ausschusse an den Landtag nicht zu geben sind. Der Landtag hat nur in jene Petitionen einzugehen, welche an den Landtag stylisirt sind, und ich bin der Ansicht, daß diese Petitionen vom Petitions-Ausschüsse, da sie im Landtage nicht vorgebracht wurden, und an sich selbst nicht das Materiale zur Arbeit desselben gewesen sein konnten, an den Landes-AuSschuß zurückzuweisen waren. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Berichterstatter De sch mann: Es fühlte wirklich der Petitions-Ausschuß das Mißliche seiner Lage, und es waren eben die beiden gedachten Petitionen, bei denen er nicht wußte, was er damit anfangen soll. Bezüglich der ersten nun hat er einige Erwägungen einfließen lassen, bezüglich der zweiten nun sind ebenfalls einige Erwägungen hier beigefügt, welche anzustellen der Landes-AuSschnß in besserer Lage ist, als der PetitionsAusschuß; vollkommen pflichte ich der Bemerkung, die Herr Dr. Toman gemacht hat, bei, daß in Zukunft die Petitionen, welche an den Landes-Ausschnß gerichtet sind, nicht dem Petitions-Ausschüsse zugewiesen werden sollten, indem sie ja vielleicht selbst dem Landes-Ausschusse Gelegenheit bieten, um auf Grundlage derselben mit Anträgen vor das h. Haus zu treten, wie es eben hier der Fall wäre, wo denn doch die ganze Frage einer principiellen Lösung entgegen harrt, und mit der Normirung der Gebühren für die Wundärzte bei Reisen u. s. w. im innigen Zusammenhange steht. Präsident: Wenn Niemand mehr das Wort ergreift, so bringe ich den Antrag zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herren, welche mit diesem Antrage, daß diese Petition an den Landes-Ausschnß zurückgewiesen werde, einverstanden sind, aufzustehen. (Geschieht). Er ist angenommen. Berichterstatter D e s ch m a n n: Eine weitere Petition ist jene mehrerer Mitglieder des Museal-Vereins um baldigste Einberufung einer General-Versammlung zum Zwecke der Revision und zeitgemäßen Reform der Vereins - Statuten ; die Statuten des Museal-Vereins wurden mit Allerhöchster Entschließung vom 25. Juni 1839 bestätigt. Dieselben enthalten einzelne Bestimmungen, welche für die Zwecke des Landes-Museuins sehr fördernd sind, während andere den jetzigen Zeitverhältnissen nicht mehr angemessen erscheinen; es fehlt endlich darin gar Manches, was zum Gedeihen eines wissenschaftlichen Vereines unumgänglich nothwendig ist. Doch leider sind selbst diese so mangelhaften Statuten bisher gar nicht gehandhabt worden, daher denn auch die Petition der unterzeichneten Mitglieder in der Natur der Sache gegründet ist. Es konnte diese Petition nur von einzelnen Mitgliedern ausgehen, da der Museal-Verein völlig desorganisirt ist, und gar keine Repräsentanz, keine Vorstehnng besitzt. Der §. 12 der Statuten lautet: „Der Vcreins-Vor-„stand wird von den Herren Ständen für drei Jahre ge-„wählt, und kann nach Verlauf dieser Jahre wieder gewählt „werden. Er leitet die Vereins-Geschäfte im Ausschüsse und „in den allgemeinen Vereins - Versammlungen." Der §. 13 spricht sich über den Vereins-Ausschuß also aus: „Für das scientifische und öconomische Fach wird ein „berathender Ausschuß gebildet, dessen Mitglieder die von „den Herren Ständen für 6 Jahre gewählten 3 Curatoren „und 9 von den Vereins-Mitgliedern in ihren allgemeinen „Versammlungen für drei Jahre gewählte Männer sein „sollen. Dieser Ausschuß berathet über Aufforderung dieses „Vorstandes und erstattet seine gntächtlichen Anträge an die „ständisch Verordneten-Stelle nach Ansicht der Stimmen* „mehrheit der anwesenden Ausschuß-Mitglieder, deren wenig* „stens 8 sein müssen; bei gleicher Stinnnenzahl gibt die „Meinung des Vereins - Vorstandes für den Antrag den „Ausschlag." Nun existirt kein Vereins-Vorstand, fein berathender scientisisch-öconomischer Ausschuß, und die Geschäfte des vor mehr als 10 Jahren von den Herren Ständen Krains gewählten Curatoriunis liegen dem einzigen und seiner Zeit übrig gebliebenen Herrn Curator ob. Von einer General-Versammlung des Vereines, welche alljährlich in den ersten Tagen des Monates Mai im Landhanssaale stattzufinden hat, konnte daher bei solcher Organisation des Vereines keine Rede sein. Da nun die jetzige Landesvertrctnng die Agende der ehemaligen Herren Stände Krains übernommen, so ist kein Zweifel darüber, daß der Museal-Verein berechtiget sei, beim Landtage um Abhilfe dieser Uebelstände zu petitioniren. Ferner ist es nur gerecht und billig, daß einem Vereine, dessen Jahresbeiträgen das Museum eine nicht unbedeutende Kräftigung seines Fondes verdankt, auch einmal Gelegenheit geboten werde, die zumeist in den bisherigen Statuten liegenden Ursachen der Hemmung seiner Vereinsthätigkeit in einer General-Versammlung zur Sprache zu bringen, und eine zeitgemäße Reform derselben anzubahnen. Der Petitions-Ausschuß beantragt daher: „1. Es werde vom Musenms-Curatorium nach §. 10 der Museal -Statuten eine General-Versammlung des Museal-Vereins zum Zwecke der Revision und zeitgemäßen Reform der Vereins - Statuten in den ersten Tagen des Monates Mai l. I. einberufen. 2. Der Landes-Ausschnß wird beauftragt, alle seine Beziehungen, welche sich allenfalls aus den revidirten Statuten zwischen Landschaft und Museal - Verein ergeben sollten, unter Wahrung der Interessen des Landes-Museums zur Erledigung zu bringen, wobei ihm übrigens die möglichste Gemeinnutznngsmachung jener Anstalt und die Förderung der Wissenschaft zur Richtschnur zu dienen haben." Präsident: Wünscht Jemand das Wort? (Nach einer Pause). Wenn Niemand das Wort ergreift, so werde ich den Antrag zur Abstimmung bringen. Ich ersuche mir den Antrag zu übergeben. (Berichterstatter Deschmann übergibt denselben). Der Petitions-Ausschuß beantragt: 24 Petitionen. — Sitzungsschluß. Erstens: (liest Punct 1). Jene Herren, welche mit dem Antrage 1 einverstanden sind, wollen sich erheben. (Geschieht). Er ist angenommen. Der Antrag 2 geht dahin: (liest Punct 2). Wenn die Herren mit diesem 2. Theile des Antrages des Petitions-Ausschusses einverstanden sind, wollen sic sich ebenfalls erheben. (Geschieht). Er ist angenommen. Es sind noch Petitionen im Rückstände; ich glaube, der betreffende Herr Berichterstatter v. Strahl ist unwohl. (Deschmann: Ja wohl!) Es ist die Tagesordnung somit erschöpft, ich schließe für heute die Sitzung und anberaume ans Morgen 10 Uhr die nächste Sitzung. Die Tagesordnung wird fein: Bericht über den Stand der Verhandlungen wegen der Entschädigungs-Ansprüche aus der Jncamerirung des Provinzialfondes; Bericht, die Ordnung der Geldverhältnisse des Grund-entlastungs-Fondes betreffend; Bericht über den Rechnungs-Abschluß des krainischen Grundentlastungs-Fondes pro 1862, und Bericht über ein Gesuch des Gemeinde-Vorstandes von Hönigstein, bezüglich des Verkaufes eines alten Meßner-hauscs. (Schluß der Sitzung 2 Ahr.) Druck ton 3g. v. Kleinmahr und F. Bamberg in Laibach. Verlag des krainischen Landes-AuSschusses.