Nt. 39. Priiiiumerottoniplel«: Im «iomptolr ganzj. fi. 11. halbj a. 5 5«, Wr bi« Znftellun» ins Hou» Samstag, 16. Februar. Insertlousgebü«: F2» llelne Ins«at« bl« zu « Z«Nen li5lr,, große« Per Zelle st l»,, l>e< ölteien 1884. Amtlicher Theil. Se. f. und f. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchst unterzeichnetem Diplome dem Landeshaupt-Manne in Tirol Dr. Franz Ritter Rappv. Heiden-^urg als Nitler des Ordens der eisernen Krone zweiter Klasse in Gemäßheit der Ordensstatuten den Freiherrn-Nand allrrgnädigst zu verleihen geruht. Nichtamtlicher Theil. Se. Majestät her Kaiser haben dem Convente °er Ursulinerinnen in Wien zur Bestreitung der Kosten d M'l"N' Pensionate und Klostergebände in Währing .^^Hltcil Erweiterungsbaues eine Unterstützung von l"W fi, aus der Allerhöchsten Privatcasse allergnä« °W zu bewilligen geruht. Se. Majestät der Kaiser haben dem Vorstande "2 zweiten Bezirkes in Wien filr die Zwecke des lurzllch veranstalteten Wohlthätigkeit» Ballfestes 100 fl, zu spenden geruht. Reichsrath. 332. Sitzung des Abgeordnetenhauses. Wien, 14. Februar. ^Se. Excellenz der Herr Präsident Dr. Smolla "öffnet um 11 Uhr die Sitzung. . Auf der Ministerbant befinden sich: Se. Excellenz °er Herr Ministerpräsident und Leiter des Ministe» nums des Innern Graf Taaffe und Ihre Excellen' Hei, d,e Herren Minister Dr. Freiherr v. Ziemial» "wsli. Graf Falkenhayn. Dr. Freiherr von ^raz<5k. Dr. Freiherr v. Conrad-Cybesfeld, "r. Mitter von Dunujewsfi und Freiherr v. Pi n o. Se. Excelleuz Handelsmiuister Freiherr v. Pino übermittelt einen Gesetzentwurf, betreffend eine Er« höhung de« gesetzlichen Baucredites der Arlbergbahn , ^ feln Ab^ Haardt wird ein vierzehntägiger Ur-laub bewllllgt. <, ' "° " >. 3" ^geordneten Alfred Fürst Liechtenstein ?'" 7^°ser> richten eine Interpellation an das Ge-wmmtmimsterium, welche in der Frage gipfelt: ,Ist "^s7^lerung in der Lage und bereit, schon in der 3?^'"" Zukunft, jedenfalls aber noch während der dur^l °'/stt Session, Gesetzesvorlaaen einzubringen, W welche 1.) den verderblichen Folgen der unbe. '^°""en Freitheilbarkeit im Sinn" der Schaffung l^V"mstätten gewehrt; 2.) der Ueberlastung des ^ .'"'chaftlichen Besitzks mit zu hoch verzinslichen ^cyulDen erfolgreich b gegnet und 3.) die bäuerliche tun«? "' ^" Weise geregelt wird, dass die Erhal. «ng des Gutes in der Fannlie gesichert erscheint?" lies.. Abgeordneten Lienbacher und Genossen «n- 3< °" ^' Excellenz den Herrn Ministerpräsidenten >e vjnterpeliatwn. welche in der Frage ausläuft: N^bsichtigt die hohe k. k. Regierung, noch in k)di ^sston Oesetzesvorlagen einzubringen, welche statte, ^"sslmg geschlossener Bauerngüter (Heim-h^." "- dgl.), b) die Normierung eines besonderen den ^"' ^lbrechtes. c) die Umwandlung der über Ku "^turlichen landesüblichen Zinsfuß verzinslichen ^^^larschulden in minder verzinsliche bezwecken? l , ^^ Welches sind die Resultate der von der hohen nen' iw^"""s in Bezug auf die Sparcassen getroffe- '"laßnahmen?" an i^ ' ^^^ Schwarzenberg beantwortet die tick« ?" <^" der letzten Sitzung vom Abg. Tausche ge-de?en^?"^rpellation dahin, dass er die Ausschüsse, Werde w^"'" " ^'' ^" ^ nächsten Woche einberufen Wesen' k ^ frühere Einberufung sei nicht möglich ge< in ^ ^reiche Mitglieder dieser Ausschüsse auch "noeren Ausschüssen sehr beschäftigt seien. ^s wlrd zur Tagesordnung übergegangen, der U/- Gegenstand derselben ist die erste Lesung barkA ^ewnn^llage über die Dauer und Nnrechen- luna ^°. ^ ."^'spraxis und die Discipliuarbchand- ^ ^chtsprakticanten. den, di^m ' ^"" Stourzh ersucht den Ausschuss, ^thuna >, l^lage zugewiesen werden wird, bei Be-§ 3 dev 3>"'^ben in Erwägung zu ziehen, ob nicht im knileV/^lage die Worte: „Nach Beginn der Wirk-«lefts Gesetzes zurückgelegte" wegzulassen seien und dafür am Schlüsse einzuschalten sei: „Diese Be-stinnmmg findet auch für alle jene Nnwendung, welche bisher in der Nl.'chlspraxls gewesen sind und bei welchen die vorliegenden Bestimmungen zutreffen." Ueber Antrag des Abg. Fürsten Czartoryski wird die Vorlage dem Iustiz-Ausschusse zugewiesen. Ebenso werden über Antrag des Abg. Fürsten Czartorysli die Regierungsvorlage, betreffend den Gesetzentwurf wegen Abänderung einiger Bestimmun-gen der Advocatenordnung vom 6. Juli 1868, und der Gesetzentwurf über die Consular-Gerichtsbarkeit in Tunis dem Iustiz-Ausschusse zugewiesen. Bei der ersten Lesung der Regierungsvorlage, betreffend den Gesetzentwurf, womit das Gesetz vom 5. Apr-! 1875 über dir Maßregeln gegen die Verbreitung der Reblaus theilweise abgeändert und ergänzt wird, spricht Abg. Fürnkranz und ersucht den Ausschuss, bei Berathung dieser Vorlagen die Beschlüsse der Reichs-Euquüte vom Jahre 1883 hinsichtlich der Ent-schädigung der Weingartenbesitzer von durch die Reblaus verseuchten Gärten durch das Reich in Erwägung zu ziehen. Er beantragt die Zuweisung an den Volks» wirtschaftlichen Ausschuss. (Angenommen.) Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist die zweite Lesung der Regierungsvorlage, betreffend die Verordnung des Gesammtministeriums vom 30. Jänner 1884, und zwar: a) über die Ausnahms-Ver' fügungen für die Gerichtssprengel Wien, Korneuburg und Wienrr-Neustadt. Präsident befragt das Haus, ob es gesonnen sei, trotzdem der Ausschussbericht nicht 24 Stunden vor der heutigen Sitzung vertheilt werden lonnte, noch heuie in die Berathung der Vorlage einzugehen. Das Haus erklärt sich hiemit einverstanden. Majoiitäts-ArnchtelstÄttec Pr. Xonkli behält sich seine Ausführungen für den Schluss der Debatte vor. Minorität««Berichterstatter Dr. Kopp bedauert, den Bericht der Ausschuss-Majorität nicht gekannt zu haben, als er seinen Bericht verfasste. Sonst hätte er sich diese Arbeit erspart, da er in jenem nichts finde, was zu widerlegen wäre. Mit einer Begründung von 20 Zeilen sollen die wichtigsten staatsbürgerlichen Rechte auf unbestimmte Zeit hinaus der Discretion der Regierung überantwortet werden. Die eigentliche Begründung sei, streng genommen, nur in dem ersten Absätze von sechs Zeilen enthalten; alles andere klinge mehr wie eine Entschuldigung, warum man doch diesen Antrag stelle, und repräsentiere höchstens das obligate Feigenblatt. Der Bericht sei nur eine Variation des »Lakonismus des Wortes", nämlich der „Lakonismus des Gedankens". Redner erklürt schließlich nochmals, er glaube sich dafür entschuldigen zu müssen, dass er einem solchen MajoritätLberichte gegenüber durch Aus-arbeiiuna eines Minoritätsberichtes eine ganz überflüssige Tapferkeit entwickelt habe. (Beifall links.) Als Regierunftsvertreler sind im Hause erschienen: die Ministerialräthe von Weingartner und Dr. Ritter von Krall. Als Redner haben sich zum Worte gemeldet, und zwar gegen den Antrag der Ausschufsmajorität: die Abgeordneten Freiherr von Scharschmid, Fürn« kränz, Dr.Exner, Auspitz, Wiesenburg, Dr. Iaques, Richter, Freiherr von Oppenheim e r, Steudel, Dr. August Weeber, Dr. Ed. Sueß, Dr. von Stourzh, Löblich, Matsche to; für: Abg. Graf Hohen wart. Abg. Freiherr von Scharschmid anerkennt es, dass es sich um die Bekämpfung einer fehr gefähr-lichen Partei handle, gegen deren Bestrebungen energische Maßregeln ergriffen werden müssten. Wenn er und seine Partei trotzdem der Verordnung nicht beistimmen, so geschch? dies deshalb, weil sie die V^r-ordnung in diesem Umfange nicht berechtigt finden. Er verwahrt sich und seine Partei gegen die Zu-muthung, als beabsichtige sie, der Regierung in ihrem Vorgehen gegen die Anarchisten ,n den Arm zu fallen. Redner wendet sich hierauf zur Besprechung der Frage, ob die zur Bekämpfung der anarchisch.socialistischen Partei geforderten Mittel nicht zu weit gehen. Er betont gleich von vornherein, dass die Ausnahmsveroro-mmgen die wichtigsten Grundrechte der Staatsbürger aufheben und die persönliche Freiheit der Polizei-gewalt des Staates preisgeben. Die Saisterung verdächtiger B'iefe sei auch ohne die Aushebung des Briefgeheimnisses möglich, das Vereinsgesetz gestatte der Regierung jederzeit, Vereine, die nach ihrer An-sicht staatsgefährlich sind, aufzulösen, und das Ver< sammlungsrecht gestatte ihr ohne Ausnahmsverordnung jede Versammlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit bedroht, zu verbieten. Schmähschriften und staatsgefährliche Flugblätter unterliegen ohnehin der Confiscation und dem objectiven Pressverfahren, wozu also die Pressfreiheit durch die Beschränkung der schwurgerichtlichen Competenz ganz in Frage stellen? Die bestehenden Ausnahmsbestimmungen hätten bisher stets ausgereicht, und es scheine ihm, dass nach allem, was vorgebracht worden sei, auch heute nicht die Nothwendigkeit vorliege, die allgemeine staatsbürgerliche Freiheit in so empfindlicher Weise zu beschränken. Die Regierung hätte sich an dem deutschen Socialistengesetze ein Vorbild nehmen sollen. Dasselbe enthalte durch die Bestellung einer Commission, welche über die beantragten Nusnahmsmaßregeln u,ä doe zu entscheiden habe, wenigstens die Garantie, dass die allgemeine Freiheit infolge der Ausschreitungen Einzelner nicht leide. In den Ausnahmsverordnungen liege aber gar keine Garantie gegen den Missbrauch derselben; die Begrenzung des Ausnahmszustandes sei auch uicht abzusehen, denn er müsse sehr bezweifeln, dass Erscheinungen, welche stets dagewesen und sich immer wiederholen, binnen Jahr und Tag total verschwunden sein werden. Die Fortdauer des Ausnahmszustandes sei also wahrscheinlich, und dem Redner will scheinen, dass die ganze Maßnahme nichts anderes als der Aus« fluss einer politischen Reaction sei. (Lebhafter Beifall links.) Se. Excellenz der Herr Ministerpräsident und Leiter des Ministeriums des Innern Graf Taaffe: Hohes Haus! Die Regierung hat lange gezögert, bis sie sich entschlossen hat, zu Nusnahmsmahregeln zu greifen. Sie ist lange mit sich zu Rathe gegan-gen, und sie hat in Erwägung gezogen, ob eS nicht noch möglich sei, mit den ihr gebotenen Mitteln das Auslangen zu finden. Sie ist aber — namentlich gestützt auf die in letzter Zeit vorgekommenen sehr traurigen Symptome, die auf ein weiteres Umsichgreifen der anarchistischen Partei hinweisen — zur Einsicht gelangt, dass es nothwendig sei, zu außerordentlichen Mitteln zu greifen. Was die Form betrifft, in welcher die Regierung diese Mittel ergriffen hat, so muss ich sagen, um mich eines ganz landläufigen Ausdruckes zu bedienen, die Regierung hatte in dieser Richtung gebundene Marschroute; sie hatte nämlich das Gesetz vom Mai 1869. Wäre dieses Gesetz nicht vorhanden gewesen, so hätte die Regierung in Ueberlegung ziehen müssen, ob sie für den Fall, als der Reichsrath nicht versammelt gewesen wäre, auf Grund des Art. 14 des Staatsgrundgesetzes eine Verordnung zu erlassen gehabt hätte oder ob — wie dies der Fall war — wenn der Reichsrath versammelt war, im Reichsrathe selbst ein Gesetz einzubringen gewesen wäre. Ob diese Vorlage nun SocialisteN'Gesetz oder Sicherheitsgeseh geheißen hätte, das ist hier nicht von so großem Belange. Das konnte sie aber nicht thun. Denn die Gesetzgebung hat vorgesorgt. Die Gesetzgebung sagt nämlich: Wenn solche und solche Fälle eintreten, so ist die Regierung berechtigt, von den Bestimmungen des Gesetzes vom Jahre 1869 Gebrauch zu macheu. Ich gehe nun weiter. Ich sage, Berechtigungen, die ein Gesetz gibt, sind für eine pflichtgctreue Regierung gewissermaßen auch immer Verpflichtungen. (Allseitige Zustimmung.) Wenn daher der entsprechende Moment eintritt, dann ist es ihre Pflicht, das Gesetz anzuwenden. Was hat nun die Regierung zu thun? Die Regierung hat nachzuweisen, dass die Momente, die in dem Gesetze verlangt werden, damit da» Gesetz angewendet werden kann, vor-Handen sind. Die Regierung hat nun diejenigen Motive und Thatsachen, die sie geleitet haben, insoweit ihr dies namentlich bei der Heiklichleit des Gegenstandes gestattet war, dem hohen Ausschusse, beziehungsweise dem hohen Hause mitgetheilt, und die Regierung bittet nun, das hohe Haus möge in der Richtung eine Erklärung abgeben, dass es die vom Gesetze erforderten Momente als vorhanden betrachte, und für gerechtfertigt erklären, dass die Regierung von diesem Gesetze Gebrauch gemacht habe. Wenn ich darauf eingehe, inwieweit dnrch die auf Grund kais. Entschließung vom Gesammtministerium erlassene Verordl,u„a d,e »e,tlm« Laibacher Zeitung Nr. 39 322 16. Februar 1884. vom Jahre 1869 es der Beurtheilung der Executive überläsgt, inwieweit sie vorgeht, inwieweit sie von den gegebene» Machtmittel» Gebrauch macht, indem ja weiter in demselben Gesetze Bestimmungen enthalten sind. wo e2 heißt, wenn alle diese Momente vorüber sind, so ist dieses Gesetz, beziehungsweise die Verordnung wieder außer Kraft zu setzen. Das kann wieder nur die Executive beurtheilen und bestimmen, wann die Möglichkeit hiezu vorhanden ist, und wir ersehen das am besten daraus, dass man im Jahre 1868, beziehungsweise 1869 schon anerkannt hat, dass es nothwendig ist, in gewissen Fällen der Regierung eine besondere Machtfülle zu Gebote zu stellen. Ich kann daher auch, wenn von Vertrauensvotum gesprochen wird, das in keiner Weise acceptieren, denn zur Benützung der Bestimmnl'.g/'n cmes Gesetzes braucht es keines Vertrauensvotums; das Gesetz ist für alle Ministerien gemacht, die nach Erlassung des Gesetzes bis jetzt vorhanden waren und später nachfolgen werden. Das ist ein Recht, von welchem jede Regierung Gebrauch machen kann, es ist kein Vertrauensvotum, dass man der gegenwärtigen Regiei ung gestattet, wenn die gesetzlichen Momente vorhanden sind, innerhalb der Schranken des Gesetzes davon Gebrauch zu machen, insoweit als sie kraft ihrer Verantwortlichkeit es für nothwendig erachtet. Was nun das ..nothwendig erachtet" betrifft, fo wird eben im Minorilätsvotum und auch von dem geehrten Herrn Vorredner he« vorgehoben, die Suspension von Art. 8, 9. 10 unter gewissen Cau« telen wäre nicht sehr angenehm, aber man würde sich doch eher damit befreunden und würde glauben, dass man der Regierung wirklich diese Machtmittel gewähren darf, und zwar in Bezug auf Hausdurchsuchung, Brief-geheimni«, persönliche Freiheit, beziehungsweise Aus« Weisung. Ich glaube mich damit nicht länger aufhalten und erklären zu sollen, warum es der Regierung noth« wendig erschien, die Suspension dieser Artikel vorzunehmen, weil sie eigentlich nicht bestritten worden ist und die Nothwendigkeit derselben anerkannt wird. Desto mehr wurde sich gegen die Suspension des Art. 12 gewendet d. i. des Vereins- und Versammlungsrechtes, und de> Art. 13, der Pressfreihcit. Es wurde nämlich gefagt: Ja warum foll man diese zwei Artikel suspendieren? Die Regierung hat ja solche ungeheure Macht« mittel durch die gewöhnlichen Gesetze in der Hand, das« das gar nicht nothwendig ist. Es wurde angeführt, dass eben der Regierung das Recht zusteht, wenn ein Verein staatsgefährlich ist, ihn im selben Momente aufzulösen. Wozu dann die Suspension des Gesetzes? Sie kann ja nach den Bestimmungen de« Vereinsgesehe« den Verein als staatsgefährlich auflösen. Was hat das aber zur Folge? Wenn der Verein genau die Bestim-mungen unserer Gesetze studiert, so ist er so klug und ergreift gegen die Aufhebung keinen Recurs, denn dann kann er sich den Tag darauf wieder anmelden, die Regierung muss die Anmeldung entgegennehmen und bescheinigen. Ift er so unvorsichtig, den Recms zu er« greifen, dann zieht sich allerdings die Sache so weit hinaus, bis das Ministerium über die Beschwerde gegen die Verfügung der Slatlhalterei entfcheidet und das Reichsgericht in letzter Instanz darüber einen Ausspruch fällt. Thut er es nicht, dann kann er unter einer ganz kleinen Veränderung in der Form tagsdarauf wieder zusammentreten. Damit ist nicht gedient, und es ist in der gegenwärtigen Zelt nothwendig, dass man solchen Vereinen näher an den Leib rücken kann. Aber, wie gesagt, im allgemeinen hätte es keinen guten Eindruck gemacht, wenn die Regierung sich da eine Beschränkung auferlegt und vielleicht gefagt hätte, es ist nur eine Suspension für die Arbeitervereine. Denn, meine Herren, unter diesen Arbeitervereinen gibt es sehr gute (allgemeine Zustimmung) und sehr heilsam wirkende, und wenn ein Theil der Arbeiter eben auf eine so üble Bahn gerathen ist, so muss man gerade den anderen eher ein Ehrenzeugnis ausstellen, als sie mit den ersteren in eine Grenze einzubeziehen. Die Regierung konnte sich daher eine Grenze nicht stellen und sagen, die Verordnung gehe blos gegen die Arbeitervereine. Die Regierung hat auf die immer steigenden Gefahren der auf den Umsturz der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung gerichteten Umtriebe hingewiesen; wo daher dieselben vorkommen, dort wird die Regierung ihnen entgegentreten, die übrigen Vereine werden ganz ruhig und ungestört bleiben. Der Herr Vorredner hat auch angeführt, es werde auch eine gewisse Ueberlastung der Polizei mit Arbeit eintreten; er hat gesagt, wenn alle diese Ver-eine ihre Versammlungen ansagen und dieselben bewilligt werden müssen, braucht man ungeheuer viel Personal, es geht viel Zeit verloren für die Polizei, und diese könnte besser anderweitig verwendet werden. Ich gebe die« zu; wenn dies in dieser Weise durchgeführt würde, würde man eben ein paar Kanzlei-beamle mehr in der Pollzeidirection zu beschäftigen haben. Es dürfte aber schon theilweise bekannt sein, dass den Vereinen, von denen man weiß, dass sie mit den anarchistischen Umtrieben nichts zu thun haben, mitgetheilt wurde, dass sie ihre Versammlungen ganz so wie früher abhalten können, dass es nicht noth wendig fei, diefe Versammlungen anzusagen und sich irgend einer Beschränkung zu unterziehen. Daher wird leine so große Vermehrung der Arbeit bei der Polizei nothwendig fein. Aber eine große Vermehrung der Arbeit, nicht bei den Polizeibeamten, sondern bei der Sicherheitswache ist eingetreten, wenn Versammlungen angesagt worden sind. Versammlungen sind in allen Ecken und Theilen der Stadt angesagt worden. Man wusste nicht, wo sie eigentlich abgehalten wurden. Was war die Folge? Man musste, um einem nach dem Gesetze erlassenen Verbote Nachdruck zu geben, eine größere Anzahl Sicherheitswachleute aussenden, und zwar zum Beispiele 100 auf die Wieden, 100 in die Leopoldstadt, 100 auf die Landstraße; manchmal haben die Versammlungen da und dort nicht stattgefunden, dafür wurde es aber versucht, nicht erlaubte Versammlungen an einem fünften Orte abzu» halten, wovon man auch gehört hatte und daher auch dorthin Sicherheitswache schicken musste. Da war eine viel größere Anstrengung des Personales der Polizei und der Sicherheitswache nothwendig, als früher der geehrte Herr Vorredner angeführt hat. Auf die Pressfreiheit übergehend, fo ist gesagt worden, ja die Regierung hat doch das objective Verfahren, und was ist denn geschehen; wir lesen aus dem Majorities- und Miuoritätsvotum, es sind infame Schmäh» und Vrandschriften vorgekommen, aber alle stammen aus dem Auslande; ja diefe Zeitungen werden ohnehin nicht dem ordentlichen Verfahren unterzogen, dagegen kann die Regierung ohnehin nichts thun. Nun erlaube ich mir, zu bemerken, dass allerdings diese Blätter aus dem Auslande eingeschmuggelt und auf unglaubliche Weife sehr gut und pfiffig in allen Theilen der Stadt vertheilt werden. Aber dazu kommt noch, dafs wir auch hier folche Blätter haben, wie die «Zukunft", die die allerschönsten Artikel gebracht und trotz des so belobten objectiven Verfahrens ihre Tendenzen nicht geändert hat. Nun ist diese Zei» tung infolge der auf Grund kaiserlicher Genehmigung erlassenen Verordnung des Gesammtministeriums eingestellt worden und hat jetzt ihre Action in Pest begonnen. (Heiterkeit.) Es ist von dem geehrten Herrn Vorredner gesagt worden, es erscheine ihm ganz unglaublich, dass der Ministerpräsident, der das Wort „Versöhnung" immer im Munde führt, diese Gelegenheit nicht benützt habe, um ein einstimmiges Votum des Hauses zustande zu bringen, und er wollte es nicht, denn er konnte sich nicht denken, dass es möglich wäre, dass die linke Seite des hohen Hauses auf diese Vorlage eingehen könnte. Nun, was die Versöhnung betrifft, kann ich nur die Versicherung ertheilen, das» ich gewiss bei jeder Gelegenheit, auch bei der Anarchie, wenn das auch nicht gerade der richtige Moment ist, die Versöhnung darauf zu bauen, sehr gern darauf eingehen würde, dass ich aber durchaus nicht der Meinung war, dass es ganz unmöglich sein soll, auf die Vorlage einzugehen und sie als gerechtfertigt zu erklären. Auf was stützt sich denn die auf Grund kaiserlicher Genehmigung erfolgte Verordnung des Gesammtministeriums? Sie stützt sich auf das Gesetz, welches im Jahre 1869 gemacht worden ist, und damals waren ja die Herren von der linken Seile des hohen Hauses in der Majorität und haben selbst dazu ihre Zustimmung gegeben. Warum soll ich also die Vermuthung haben, dass es unmöglich sein soll, dass Sie dasjenige, was aus dem Gesetze, welches damals gemacht wurde, resultiert, acceptieren? (Heiterkeit rechts.) Das habe ich nicht vorhergesehen. Ferner muss ich dem geehrten Herrn Vorredner meinen verbindlichsten Dank sagen über seine Aeußerungen und Bemerkungen, was nämlich meine Ehrenhaftigkeit betrifft; aber ich glaube, dass hier von einer, ich möchte sagen. Erklärung der Ehrenhaftigkeit zu sprechen gar nicht nothwendig ist, denn ich habe Er» tlärungeu im Ausschusse abgegeben. Es freut mich, wenn auch auf Seite der Opposition, wenn ich eine Erklärung abgebe, man mir fagt: Wir glauben, du wirst dein Wort halten. Aber ich erlaube mir zu bemerken, dass ich diese Erklärung als etwas ganz Selbstvetständliches und Natürliches be< trachte, und zwar aus folgenden Gründen: Es ist gesagt worden, wenn die Regierung das schon oft genannte Gefetz vom Jahre 1869 anwendet, müsse sie die Motive angeben, warum sie es anwendet, und diese Motive geben natürlich auch den Fingerzeug, in welcher Richtung die Machtfülle, die der Regierung dadurch gegeben wird, angewendet werden will, und das wäre ein Versteckenspiel, wenn man aus einem anderen Grunde das Gesetz anwenden würde und ganz andere Ziele damit verfolgen wollte; das wäre, einfach gesagt, nicht ehrlich. Das kann man von keiner Regierung vermuthen, dass sie so etwas thun werde. (Bravo! Bravo! rechts.) Und wenn man sagt, die Regierung werde sich doch hinreißen lassen, und sie werde gegen den Liberalismus, gegen die Freiheit losgehen, so möchte ich den Herren die Versicherung geben: das wird die Regierung nicht thun. Wenn der Liberalismus so gefährlich wäre, so würde ich Ihnen offen sagen, ich gehe gegen den Liberalismus los, aber versteckt würde ich es nie thun. (Bravo! Bravo! rechts.) So wie ich hier die Gründe erklärt habe, warum die auf Grund kaiferlicher Genehmigung erfolgte Verordnung des Gesammlministeriums zustande kam, so würde ich Ihnen dann mit demselben Muthe erklären, dass ich diese oder jene kaiserliche Verordnung mir erbeten habe, aus diesem Grunde, aber nicht aus einem anderen Grunde, den ich verschweige. (Lebhafter Beifall rechts.) Meine Herren! Die Regierung wird die BestiM' mungen der Verordnung mit Ernst durchführen, ste wird aber sicherlich dabei nicht andere Ziele verfolgen, uud sie wird sicherlich diese Bestimmungen nur benutzen, um gegen die anarchischen Umtriebe vorzugehen und dieselben einzudämmen. (Beifall rechts.) Nun möchte ich mir aber doch noch etwas zu bemerken erlauben. Der geehrte Herr Vorredner hat sehr viel von politischer Reaction gesprochen. IG weiß nicht, auf was für eine Säule, auf was für eM Gebäude er diefe Reaction aufbauen will. Die Regie» rung wenigstens — das kann ich erklären — hat gar keine reactionären Tendenzen (Gelächter links), und wenn die Anwendung des Gesetzes vom Jahre 1869 reactionär ift, so waren diejenigen Reactionäre, welche das Gesetz vom Jahre 1809 gemacht haben. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen rechts.) Zum Schlüsse sei mir noch eine Bemerkung g^ stattet. Die Regierung war und ist der Ansicht, dass die Bestimmungen der auf Grund kaiserlicher Geneh' migung erfolgten Verordnung des Gesammtminisw riums, beziehungsweise des oft genannten Gesetzes votN Jahre 1869, unumgänglich nothwendig sind, um den ruhigen Bürger vor Anarchie, vor Mord, Brandlegung und Verletzung seiner persönlichen Sicherheit zu schützen. Die Regierung ist aber durchaus nicht des Glaubens, dass sie mit diesen Bestimmungen den Socialismus heilen wird. Dazu sind ganz andere Mittel noth' wendig, und die Regierung beschäftigt sich fehr nilt der Arbeiterfrage und allem, was darum und daran hängt. (Bravo! rechts) Mag man sich denken den Arbeiter in der Fabrik oder den Arbeiter auf delN Felde, in beiden Richtungen beschäftigt sich die Regierung, dem hohen Hause Vorlagen zu bringen. Eine wichtige Vorlage hat sie schon dem hohen Hause gebracht, und zwar das Unfallversicherungs'Gesetz, und ich möchte meine heutigen wenigen Worte mit der Bitte schließen: Nehmen'Sie bald das Unfallversiche-ruugs-Gesetz in Verhandlung. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen rechts.) Abg. Graf Hohenwart. an die Worte des Ministerpräsidenten anknüpfend, hebt zuerst die Bedeutung der heutigen Debatte hervor, bei welcher es sich darum handle, dass die Einstellung wichtiger Rechte in einem Theile der Monarchie gutgeheißen werden solle. Ein solche Frage erheische ernste Erwägung und Begründung und habe dieselbe auch gefunden sowohl von der Regierung als von Seite des Ansschusses-Allerdings habe sich im Ausschüsse auch eine Minorität gefunden, welche in ihrem Berichte der in Verhäng luna. stehenden Verordnung die Begründung und Rech^ ferttgung abspreche. Die Verordnung stütze sich aM das Gesetz vom 5. Mai 1869, welches deren Vorbedingungen festsetze. Der Berichterstatter der Minorität müsse zugeben, dass verabscheuungswürdige Verbrechen gegen die staatliche Ordnung und die öffentliche Sichel heit vorgekommen seien, er wolle aber die von der Regierung daraus gezogene Schlussfolgerung nicht zU^ geben, obwohl sich jedem Unbefangenen die Ueberzeugung aufdränge, dafs man es mit einer organisierten und weitverbreiteten verbrecherischen Agitation zu thu" habe. Der Berichterstatter der Minorität leugne n«' türlich die vorgekommenen Morde und anderen no' torischen Verbrechen nicht, aber er will dieselben ««l als vereinzelte Vorkommnisse ohne inneren Zusammen" hang und Planmäßigkeit gelten lassen. Wolle den" derselbe erst Massenmorde abwarten, um zu erkennen, dass man es nicht mit vereinzelten, zufälligen, sondern planmäßig vorbereiteten Missethaten zu thun HA^ (Bravo! rechts.) Der Berichterstatter werfe der P° lizei, die ihr Leben in die Schanze fchlägt, Schwa" seherei, übertriebene Uengstlichkeit und Rathloslgle" vor. (Sehr gut!) Das sei eine leichtfertige VehaUP tung. Man wisse allerdings und zähle es stets höh"!U auf, welche Verbrechen die Polizei nicht entdeckte, n^ aber, wie viele sie fort und fort verhindere. ^, solche Organisation der Polizei freilich, durch NmA alle Verbrechen verhindert würden, sei noch n'A entdeckt. In sophistischer Weise werfe der Minor'tal" bericht der Majorität vor, den Angaben und Wuns^» der Regierung gefällig zu folgen; er selber w"> diese Unterstellung gebürendermaßen zurück und uor lasse das Urtheil darüber jedem billig Denkende'" (Bravo! Bravo!) ^ Redner erklärt sodann, untersuchen zu wollen, die Anwendung des Gesetzes vom 5. Mai 18^ ^ rechtfertigt sei. Ich verweise — sagt er — ""!,..„, Mittheilung der Regierung im Ausschusse, welches' Theile in dem Berichte der Majorität enthalten "^, ich verweise auf die jüngsten Ereignisse, welche. widerleglich den Beweis führen, dafs eine anarch'!"'" Partei sich den Umsturz der focialen Ordnung s ^ Ziele gefetzt und ihre Agitatoren und Execuwren " nach Oesterreich gesendet hat. Dieselben bewegen , auch weiter, wie diese Partei bemüht ist. durch ^ streuen von Druckschriften die Massen zu erregen, ^ Laibachcr Zeituna Nr. 39 323 16. Februar 1884. Twain vorzubereiten und durch Morde die ordnungs-levende Bevölkerung einzuschüchtern. Die Haltung uner eigenen Drucketpresse und die Herbeischaffung °on Sprengmitteln zeigt deutlich die Vorbereitungen oie,er Partei, die damit zugleich der Bevölkerung und An Hchörden den Beweis liefert, dass es in ihrem Sueben liegt, zu jeder Zeit und allerorts auf Com» ^ando ihre aus den untersten Schichten der Bevöl. leru,^ rekrutierten Truppen zusammenzuscharen. (Sehr uut! rechts.) Wer in diesen Thatsachen nichts anderes 'kyen will, als einzelne Erscheinungen und nicht die "lgamsation einer Partei, wer in dem Attentate auf °en NW,er Bürger Merstallinger und in den rasch ^uj einander folgenden Morden zweier Polizei'Organe N'cht Ausflüsse dieser Pattei erblicken will, der will Mchtlich nicht sehen. (Lebhafte Zustimmung rechts.) ^er Berichterstatter der Minorität und der Abg. Frei-yerr von Scharschmid haben zugeben müssen, dass mit oem Gesetze vom 5. Mai 1869 jeder Regierung die Aerechtigung eingeräumt und damit zugleich für jede "eglerung eine Verpflichtung ausgesprochen wurde, von Ausnahmsmitteln Gebrauch zu machen, sobald es "e Aufrecht'laltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit fordert. Für die Opposition ist es aller« °'ngs ein Leichtes, die Maßnahmen als zu weitgehend °ver als zweckwidrig anzufechten, denn sie ist ja' nicht oaMr verantwortlich. (Nufe: Sehr wahr!) Sie hat k» la wiederholt erklärt, dass die Majorität die Ver« nmwortung trage und dass die Aufgabe der Minorität °le Hernemung sei. Die Majorität hat die entgegen« »e etzte Ausübe, und sie kann sich durch die Inconse« ^"ö ber Opposition, welche gegen das von ihr selbst »Muffen? Gesetz spricht und welche früheren Regie-ungen bereits zweimal die Anwendung desselben an» 'lanoslos bewilligt hat. in der Erfüllung ihrer Pflicht M nre machen lassen. (Bravo! Bravo! rechts.) ""es steht sür die Majorität unwiderleglich fest: ^?ül. ^ Legierung in dem Kampfe gegen die anar-^ Msche Partei siegreich sein soll. dann muss sie auch "" den nöthigen Mitteln ausgestattet werden. Es >N allerdings für den Volksvertreter eine schwere Auf-unve hie Freiheit des Volkes zu beschränken, allein "gm das Opfer, welches gebracht werden soll. auch v"°erordentlich hohen Zielen: dem Schutze des Lebens. ^» Eigenthums, dem Schutze der Hoheitsrechte des Maates. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Wenn die Re-?'"ung fijy solchen Zweck ein Opfer fordert, dann lvnuen wir mit Rücksicht auf unsere Verantwortung ^t säumen, sie zum Kampfe auszurüsten gegen eine näckn "°" Verbrechern, die sich in Wien und dessen ^'.'"Umgebung zusammengefunden haben. Der N ^ Ehrenschild der Stadt Wien wird durch die ^Wahrung des Ausnahmszustandes nicht befleckt wer-"kN; im Vegentheile. er würde durch die Fortdauer "r gegenwärtigen Verhältnisse sehr gefährdet er-Aemen. (Bravo! rechts.) Wer die Regierung zum «amftfe rüsten will. muss ihr auch eine Waffe in die Vand geben und die Furcht vor Missbrauch derselben 'N schon deshalb unbegründet, weil diese Ausrüstung "uf <«rulid eines Vertrages zwischen der Regierung ^"° dem Parlamente beruht, ein Vertrag, der nicht für i^"?l Fl ""zel"e Persönlichkeiten, sondern auch D, w ^"st'ge Regierung bindend ist. (Beifall rechts.) Mworn!^/^ "^ Patzer mit Rücksicht auf ihre Ver« und ^ ^^" "" "" Interesse der öffentlichen Ruhe tbum« l?""F' zum Schuhe des Lebens und des Eigen« l>c>s^ l die Ausnahmsverordnungen stimmen. (Leb. ^,ler langandauernder Applaus rechts.) m.f, ."^- Fürn kränz spricht von der Noth des Van^^ ""b kleinfn Gewcrbestandes wie auch des un>. o.???/ "^^" brm Socialismus die Wege bahne un! ^ ^ "hasche, weil sonst keine Bajom'tie Hilfe w ^ ?"^. b""^en können. Von der Ministerbank R^s.!"lllch bestritten, dass es sich um reactionären aeno 3. . handle, allein ein reactionärer Zug gehe s?^"ttg durch alle Länder. Um einer Anzahl ch°s 'V" Agitatoren willen sei die ganze Bürger« raub ^ wichtiger verfassungsmäßiger Rechte be« Woll/ ^ Regierung könne nun schalten, wie sie ralk <Ü"ntuell auch gegen den Landtag und Reichs, sein. ^ldner hält es deshalb für seine Pflicht, laut ^"ltnme gegen die Verordnung zu erheben, b'sh'r^' A- El" er ergeht sich. indem er auf den eino. Verc!Ns einen Beitrag von 10 fl. eingesandt, für welche hochherzige Gabe hicmit der öffentliche Dank ausgesprochen wird. Wipp ach am 14. Februar 1884. Der Ausschuss des Zweigvereins vom rothen Kreuze. NeuefteHoft. Original-Telegramme der „L a i b. Z < i t u n g." Belgrad, 15. Februar. Eine Mimswlrisis ist ausgebrochen. Gmaschanin, der heute h'cr rmgttroffen ist, wurde zum Könige berufen. London, 15. Februar. Eine vom conservaliven Verein einberufene Versammlung von etwa 2500 Theilliehmern nahm eine Resolution an, welche die egyptische Politik der Regierung missbilliqt. Athen, 15. Februar. Die russische Escadre wurde durch emen heftigen Stu'm zerstreut. Das Panzel» schiff „Herzog von Eimiburg" traf in Salamine zur Reparatur ein. _______ Wien, 16. Februar. Im Abgeordneten-Hause wurde heute die Debatte über die Ausnahms-verfilguligen für die Gerichtshossprengel Wien, Korneu-burg und Wiener-Neustadt zu Ende gefühlt. Die Abstimmung ergab eine Mehrheit von vierzig Stimmen zu Gunsten drs Majoritätsantrages, wonach die erwähnten Verfügungen als gerechtfertigt erklärt werden. Sodann gelangte die Verfügung, betreffend die Einstellung der Geschwornengerichte für die Genchtshof-iprengel Wien und Korneuburg zur Verhandlung. An der Discussion betheiligte sich auch der Herr Minister und Leiter des Justizministeriums Dr. Freiherr lwn Pslizäl, welcher die erwähnte Verfügung eingehend be« gründete. Bei der Adstimmmig wurde der Antrag der Majorität, es fei die Verfügung der Regierung zur Kenntnis zu nehmen, mit namhafter Stimmenmehrheit zum Befchlusse erhoben. London, 14. Februar, nachts. Geueralconsul Baring telegraphiert vom Heutigen 4"^ Uhr nachmit« tags: General Gordon meldet: „Der Telegraph zwi» schen Chartum und Shandy ist hergestellt. Ich bin im Begriffe, nach Chartum zu gehen. Ich glaube, wir brauchen leine weiteren Besorgnisse über diesen Theil des Sudan zu habcn; alle Leule ohne Unterschied sind herzlich froh, von der Union frei zu sein, die ihnen nur Kummer verursachte." London, 15. Februar. „Daily Telegwph" erfährt, dass der für die Expedition nach dem l^udan geforderte Credit 250000 Pfund Sterling betragen werde. London, 15. Februar. Die Regierung veröffentlicht den von Gordon entworfenen und ihr mit» getheilten Plan zur Regelung der Verhältnisse des Sudan. Der Plan schlägt die Wiedereinsetzung der Abkömmlinge oder Vertreter der früheren Sultane vor, welchen es freistehen soll, zwischen der Unabhängigkeit oder der Suprematie des Mahdi selbst zu wählen. Gordon glaubt, dieselben würden die Unabhängigkeit vorziehen. Die egyptischen Zeughäuser in den'sudanischen Provinzen sollen den betreffenden Sultanen übergeben werden. I« Chartum, Dongola, Kassala und solchen Städten, wo sich keine Regentenfamilie befindel, soll die Entscheidung den Einwohoern überlassen werden, die ihre Wünsche außen, sullm. Gordon erklärt, der Sudan sei ein unnützes Besihthum u»o die englische Regierung vollständig gerechtfertigt, wenn sie der egyplischen Regierung die Ränmung des Sudan anempfehle. Kairo, 14. Februar. Der Staatsrath wurde durch ein vom Khedive erlassenes Decret aufgehoben. — Das englifche Panzerschiff ..Caiysfort" ist in Suakim anf-ekommen und hat 1l5 Mann Marine-Infanterie dortselbst ans La„d gesetzt._____________ 'Angekommene Fremde. Am 14. Februar. Hotel Stadt Wien. Gampcrt, Kausm,, Nürnberg. — Röthel, t.k. Husar; Baumgartner und Ierile, Kaufltc., Wien.— v. HcsS, Bcrgdlrcctor, Fohnsdorf. ^- Manzoni, Kaufm, Mine. — Frau Muline sammt Tochter. Ncumarttl. — Coclia. Holzhändlcr, Nudolfswetl. — Glaßer. Kaufm, üilli. Hotel Elefant. Krupta. Wodnitschcr und Vrcdcr, Kauslte., Wien. — Streit, Kausm., und Fattenau, Fabrikant, Prag. Verstorbene. Den 14. Februar. Alois Kosir, Arbeiter, derzeit Sträfling. 20 I.. Castellgasse Nr. 12, acutcs Lungenödem. -^ Leopold Merjaseö, Kellnerslohn, 4 Mon., Triesterstraße Nr. 1H Fraisen. Den 15, Februar. Antonia Wurner, Bäckermeister«' Witwe, 67 I., Quergasse Nr. 2, Blattern. - Johann PleZnar, Taglöhner, derzeit Sträfling. 34 I., Castellgasse Nr. 12, chro». Lungentuberkulose. — Maria Kancilja, Inwohnerin, 64 I/, Kuhthal Nr. II, blarugmu» «ouili». — Josef Ncuhauscr, Schn"' der, derzeit Corrigend. 17 I, Polanadamm Nr. 50, Typh"^ Im Spitlllc: Den 13. Februar. Maria Kriznar. Nauchfangtehrers' tochtcr, 4 I,, Diphtheritis. Theater. Heute (ungerader Tag): Cagliostro. Große Operette in 3 Acten von F. Zell und R. Genee. Musil von Ioh. Strauß- Morgen (gerader Tag) zum achtzchntenmale: Der Bettelst u d c n t. Meteorologische Beobachtungen in Laibach. H "Z M N 2 ?° ^W 7U.Mg. 740.25 — 0.8 SO. schwach bewölkt .^ 15. 2 „ N. 740.90 -4-1.6 O. mä'hig bewöllt ^„ce 9 . Ab. 741.28 -4- 0,8 O. mäßig bewölkt ^" Vormittags geringer Schnecfall, nachmittags und abends windig, trübe; nachts Schnccfall. Das TagcSmittcl der TeM' pcratur -7- 0,5«, um 0,8° über dem Normale. Verantwortlicher Redacteur: P. v. Radics. Mahstab 1: 75,000. Preis per Blatt 50 lr.. in Taschenformat auf Leinwand gespannt 80 kr. Jg. u. Memmayr H Fell. Kambergs KlManllllmg in Aaibach. (Eingesendet.) Knorr's Suppen-Ginlagen, bestehend aus verschiedenen Lcguminoscn und Ccrealicn'Mehl. insbesondere abcr die Tabiocas, Perlcs de Nizam, Grünkorn-Extract, KaiscrsuppcN' Grics. Hafermehl, Gcrstcnschlcim-Mehl. Niz-Iulicnne. Erbsen-und Linsenmehlc verdienen bestens empfohlen zu werden. Dieselben sind besonders für die Ernährung von kleinen KmdcrN von unschätzbarem Werte und liefern uns mit einem tleincN Zusatz von Liebig'schem Fleisch-Extract cine sehr kräftige u«d wohlschmeckende Suppe. 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W > Danksagung. > ^ Für die vielen Beweise inniger Theilnahme an W ^ dem Tode und an dem Leichenbegängnisse ihres « ^ leider zu friih dahingeschiedenen, unvergesslichen M « Sohnes M W Ignaz Rastelih » M Schülers der IV. Classe, W D spricht allen Betheiligten, insbesondere der VoltSschul- W M Icitung der zweiten städtischen Volksschule und dcrc» « « Schülern, den Spendern der schönen Kränze, so>l»c « ^ allen dabei bcthciligten Herren Schuhmachergehilfcn ^ W den innigsten Danl W W die trauernde Mutter^W Vaibacher Zeitung Nr 39 :^25 16. Februar ,««4 Course an der Wiener Börse vom 15. Februar 1W4. (^ d«« 0^^ ^ur«^««) ^t»atö.«nlehe«. «VH......." " W«. lU" ^-° StaatOlose . «50 fi, 128— iz-l, 5,(, l»«°« 3°/° i^"^ '"" ' '" °" !",-". 0^^«!?^"^l' Veunsret . l«l 50 ,01 «k ""l. Notenrente, steuerfrei . «4 »5 '5 10 ""». Goldrent« »°/. . . . , izi?o !«i-N0 ' 1<^^ ^° ' ' - ooc.^ 80 "/L z^''-"°nte 5"/° .... »7-75 KV »o ' ^ ^^"l. 13ufi. ö.w.S. !«-7b 14l 2s. . «taat«.Obl. (Nng. Oftb.) l,«5I n? -' «, » ,« vom 1.187« «g.. »ft'Lb 'blunbentt.-Obligationen (ftlr ioo st,«..Fs.). ^miiUU.......I00-I0l.60 N°»err.ichische' '. ! ' ^'H!^'-,^Nöst^rreichische .... lo^a -" ^n°."Uch« und slavonische ! !".-!"»— 5°/» Teme«var«Vanater . . . llw'Sc 101-50 5°/„ ungarische......10l> 75 101 »5 »ndere öffentl. Nnlehen. Donau««eg.»8ose 5°/„ 1NU fi. , N7 25H7 75 bto. «lnleihe 1878, fteuerftel . 103' - 108 5l Nnleben d. Stabtgemembe Wien '0«5l> I08b0 Änlcycn d. Stadtaemeinbe Wien (Vllber ober Gold) . . . .------—-— Prkmien«?lnl.b,Stadtn«m.Wi»n lü« 40 1!i« 70 Pfandbriefe (für 100 fl.) «oben«, allg.üsterr. 4'/,°/°Volb '20 l5 130 75 dto. in 5« , „ 4'/, °/« »« — »«'6N bto. in 50 . „ 40/, . <,»-zc 82 eo bto. Prämien-Schuldverschr.3«/,, »»' - l»8 50 Oeft. Hypotbelenbanl loj. 5'/,°/° ioe°«b------ Oeft.»unq. Ban! Verl. ü°/« . . I0l> 50 10« ?0 dto. , 4>/,»/„. . i«o is, 100 3« dto. „ 4°/, . . H5 4N —-.. 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