osme seje deželnega zbora Kranjskega v Ljubljani dne 1. aprila 1876. Stenographischer Aericht der achten Sitzung des &raini|dten Landtages |u Aaibsch am 1. April 1876. Nazoči: Prvosednik: Deželni glavar, c. k. dvorni svetnik dr. Friderik vitez Kaltenegger. — Vladni zastopnik: Deželni predsednik Bo k ušla v vitez Widman n. — Vsi članovi razun: knezoškof dr. Pogačar, dr. Razlag in Andrej Lavrenčič. Anwesende: Vorsitzender: Landeshauptmann, k. f. Hofrath Dr. Friedrich Ritter v. Kaltenegger. — Vertreter der k. k. Regierung: Landespräsident Bohus-lav Ritter ti. Widmann. — Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme von: Fürstbischof Dr.Pogacar, Dr.Razlag und Andreas Lavrenčič. Dn.e"VT2.i red.: Tagesordnung: 1. Naznanila deželnega zbora predsedstva. 2. Poročilo deželnega odbora z računskimi sklepi ustanovnih zakladov za leto 1875. (Priloga 31.) 3. Poročilo deželnega odbora s proračunom za leto 1877. in z računskim sklepom za leto 1875. norišno-stavbenega zaklada. (Priloga 32.) 4. Poročilo deželnega odbora z računskim sklepom zem-ljiščno-odvoznega zaklada za leto 1875. (Priloga 34.) 5. Poročilo deželnega odbora z računskim sklepom nor-malno-šolskega zaklada za leto 1875. (Priloga 35.) 6. Poročilo deželnega odbora z računskim sklepom deželnega zaklada za leto 1875. (Priloga 36.) 7. Poročilo finančnega odseka o proračunu deželno-kultur-nega zaklada za leto 1877. (Priloga 33.) 8. Ustna poročila o peticijah: ti) finančnega odseka: o peticiji okrajnega zdravnika Ipavca za nagrado; o prošnji občine Lož za povračilo oskrbnih stroškov za enega brezdomovnega gluhonemega človeka; 6) peticijskega odseka: zarad znižanja davkov v občini Ihanski; — zarad ustavljenja eksekucije proti baronu Perglasu; — zarad ponavljavnega šolskega poduka v šolski občini Šturija; c) občinskega odseka: zarad razdeljenja občine Selške v več občin; — zarad združenja cele Poljanske fare v eno občino. 1. Mittheilungen des Landtagspräsidiums. 2. Bericht des Landesausschusses mit den Rechnungsabschlüssen der krainischen Stiftungsfonde pro 1875. (Beilage 31.) 3. Bericht des Landesausschusses mit dem Voranschläge pro 1877 und dem Rechnungsabschlüsse pro 1875 des Jrren-haus-Baufondes. (Beilage 32.) 4. Bericht des Landesausschusscs mit dem Rechnungsabschlüsse des Grundentlastuugsfondes pro 1875. (Beilage 34.) 5. Bericht des Landesausschusscs mit dem Rechnungsabschlüsse des Normalschulfondes pro 1875. (Beilage 35.) 6. Bericht des Landesansschusses mit dem Rechnungsabschlüsse des Landcsfondes pro 1875. (Beilage 36.) 7. Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag des LandeskulMrfondcs pro 1877. (Beilage 33.) 8. Zu erstattende mündliche Berichte über Petitionen: a) des Finanzausschusses: über das Remunerationsgesuch des Kreisarztes Ipavec und über das Vergütungsgesuch der Gemeinde Laas für Verpflegung eines heimatlosen Taubstummen; b) des Petitionsausschusses: wegen Steucrabminderung in der Gemeinde Jauchen; — wegen Executionssistirung gegen Baron Pcrglas; — wegen des Wiederholungs-Unterrichtes in der Schulgemeinde SMria; c) des Gemcindeausschusscs: wegen Zertheilung der Gemeinde Sclzach; — wegen Bereinigung aller Ortschaften der Psarre Pölland zu einer Gemeinde. Obseg: (Glej dnevni red razun 6. točke.) Inhalt: (Siche Tagesordnung mit Ausnahme des Punktes 6.) Seja se začne o 45. minuti erez 10. uro. Beginn der Sitzung 10 Uhr 45 Minuten. Landeshauptmann: Das hohe Haus ist beschlußfähig; ich eröffne die Sitzung und ersuche den Herrn Schriftführer das Protokoll der letzten Sitzung vorzulesen. (Zapisnikar prebere zapisnik zadnje seje v slovenskem jeziku — Schriftführer verliest das Protokoll der letzten Sitzung in slovenischer Sprache.) Wird gegen die Fassung des eben verlesenen Protokolles eine Einwendung erhoben? (Nihče se ne oglasi — Niemand meldet sich.) Nachdem dieses nicht der Fall ist, erkläre ich dasselbe für genehmiget. 1. Naznanila deželnega zbora predsedstva. 1. Mittheilungen des Landespräsidiums. Landeshauptmann: Durch die Güte des Herrn Landespräsidenten ist mir ein Schematismus der Volksschulen Krams zur Vertheilung an die Herren Abgeordneten zugekommen. Die Broschüren sind auf den Plätzen der Herren Abgeordneten vertheilt. Ich überreiche eine Petition des Comitčs des Philo-sophen-Unterstützungs - Vereines an der Wiener Universität, womit derselbe um einen gnädigen Unterstützungsbeitrag für dieses Bereinsjahr ansucht. Ich beantrage diese Petition dem Finanzausschüsse zuzuweisen. (Obvelja — Angenommen.) Der Herr Abgeordnete Horak überreicht eine Petition von zahlreichen Hausbesitzern in der Stadt Laibach um Erhöhung des bei der Hauszinssteuerbemessung daselbst bestehenden 15°/o igert Abzuges an Gebäudeerhaltungskosten. Das Begehren lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen, es sei an das hohe Gesammt - Ministerium und an die beiden hohen Häuser des Reichsrathes das Ansuchen zu stellen, daß der zur Erhaltung der Gebäude bestimmte 15°/0tige Abschlag von der Hauszinssteuer den Verhältnissen entsprechend erhöhet werde. Ich beantrage diese Petition dem Petitionsausschusse zuzuweisen. (Obvelja — Angenommen.) Der Herr Abgeordnete Ritter von Langer überreicht eine Petition des Studenten - Unterstützungs - Vereines in Rudolfswerth um eine Subvention für dürftige Schüler. Diese Petition geht nach meinem Antrage an den Finanzausschuß. (Obvelja — Angenommen.) Der Herr Abgeordnete Braune überreicht eine Petition der Stadtgemeinde Gottschee um Wahrung des Präsentationsrechtes des Ortsschulrathes Gottschee. Ich beantrage diese Petition dem Petitionsausschusse zuzuweisen. (Obvelja — Angenommen.) Endlich überreicht der Herr Abgeordnete Matthäus Lavrenčič ein Gesuch des Bezirksstraßenausschusses Wippach, dessen Begehren lautet (bere — liest): Za vzdržavanje veliko cest stavi podpisani cestni odbor v Vipavi po- nižno prošnjo do visokega deželnega zbora, naj blagovoli k tem od slavnega deželnega odbora že obljubljenim 300 gld. še en znesek od 500 gl. t. j. skupaj 800 gld. privoliti. Ich beantrage diese Petition dem Finanzausschüsse zuzuweisen. (Obvelja — Angenommen.) An die Herren Abgeordneten sind seit der letzten Sitzung folgende Druckvorlagen vertheilt worden: Priloga 31. Poročilo deželnega odbora z računskimi sklepi ustanovnih zakladov za leto 1875. Beilage 31. Bericht des Landesausschusses mit der Vorlage der Rechnungsabschlüsse der krainischen Stiftungs-fonde für das Jahr 1875. Priloga 32. Poročilo deželnega odbora, s katerim se predlaga proračun norišno-stavbenega zaklada za leto 1877. in računski sklep za leto 1875. Beilage 32: Bericht des Landesausschuffes, womit der Voranschlag des Jrrenhausbaufondes für das Jahr 1877 und dessen Rechnungsabschluß pro 1875 vorgelegt wird. Priloga 33. Poročilo finančnega odseka o proračunu deželno-kulturnega zaklada. Beilage 33. Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag des Landeskultur-Fondes für >ms Jahr 1877. Priloga 34. Poročilo deželnega odbora z računskim sklepom zaklada kranjske zemljiščne odveze za leto 1875. Beilage 34. Bericht des Laudesausschusses mit Vorlage des Rechnungsabschlusses des krainischen Grundent-lastungsfondes für das Jahr 1875. Priloga 35. Poročilo deželnega odbora z računskim sklepom normalno-šolskega zaklada za leto 1875. Beilage 35. Bericht des Landesausschusses mit dem Rechnungsabschlüsse pro 1875 des krainischen Normalschul-fondes. Endlich ist der stenografische Bericht über die 4. Sitzung des krainischen Landtages an die Herren Abgeordneten vertheilt worden. 2. Poročilo deželnega odbora z računskimi sklepi ustanovnih zakladov za leto 1875. (Priloga 31.) 2. Bericht des Landesausschusses mit den Rechnungsabschlüssen der krainischen Stiftungssonde pro 1875. (Beilage 31.) (Izroči se po predlogu deželnega odbora finančnemu odseku v pretres in poročanje. Wird über Antrag des Landesausschusses dem Finanzausschüsse zur Prüfung und Berichterstattung zugewiesen.) 3. Poročilo deželnega odbora s proračunom za leto 1877. in z računskim sklepom za leto 1875. norišno-stav-benega zaklada. (Priloga 32.) 3. Bericht des Landesausschusses mit dem Voranschläge pro 1877 und dem Rechnungsabschlüsse pro 1875 des Jrrenhausbaufondes. (Beilage 32.) (Izroči se po predlogu deželnega odbora finančnemu odseku v pretres in poročanje. Wird über Antrag des Landesansschiisses dem Finanzausschüsse zur Prüfung und Berichterstattung zugewiesen). 4. Poročilo deželnega odbora z računskim sklepom zemljiščno-odveznega zaklada za leto 1875. (Priloga 34.) 4. Bericht des Landesausschusses mit dem Rechnungsabschlüsse des Grundcntlastungsfondes pro 1875. (Beilage 34.) (Izroči se po predlogu deželnega odbora finančnemu odseku v pretres in poročanje. Wird über Antrag des Landesausschusses dem Finanzausschüsse zur Prüfung und Berichterstattung zugewiesen.) 5. Poročilo deželnega odbora z računskim sklepom normalno - šolskega zaklada za 1. 1875. (Priloga 35.) 5. Bericht des Landesausschusses mit dem Rechnungsabschlüsse des Normalschulfondes pro 1875. (Beilage 35.) (Izroči se po predlogu deželnega odbora finančnemu odseku v pretres in poročanje. Wird über Antrag des Landesausschnsses dem Finanzausschüsse zur Prüfung und Berichterstattung zugewiesen). 6. Poročilo deželnega odbora z računskim sklepom deželnega zaklada za leto 1875. (Priloga 36.) 6. Bericht des Landesausschusses mit dem Rechnungsabschlüsse des Landesfondes pro 1875. (Beilage 36.) Landeshauptmann: Diesen Gegenstand muß ich einstweilen bis zum Schlüsse der Sitzung vertagen, weil der Bericht des Landesausschusses unter die Herren Abgeordneten noch nicht vertheilt worden ist. 7. Poročilo finančnega odseka o proračunu deželno-kultnrnega zaklada za leto 1877. (Priloga 33.) 7. Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag des Landeskulturfondes pro 1877. (Beilage 33.) (Poročevalec Murnik prebere poročilo se sledečimi predlogi — Berichterstatter Murnik verliest den Bericht mit nachstehenden Anträgen): Slavni deželni zbor naj sklene: 1. O proračunu deželno-kulturnega zaklada za leto 1877. naj se na drobno posvetuje na podlagi poročila deželnega odbora (priloga 25). 2. Slavni deželni zbor odobri ta proračun s predlaganim nastavkom potrebščine in zaklade. 3. Deželnemu odboru se naroča, primanjkavo, katera znaša 2577 gl. 19 kr., iz aktivnega kapitala deželno-kulturnega zaklada v ugodnem času založiti , dokler se pa to ne zgodi, pa iz deželnega zaklada. Landeshauptmann: Ich eröffne die General-Debatte. (Nihče se ne oglasi — Niemand meldet sich.) Nachdem in der Generaldebatte niemand das Wort begehrt, so ersuche ich den Herrn Berichterstatter die einzelnen Positionen des Erfordernisses und der Bedeckung vorzutragen. (Poročevalec Murnik prebere posamezne točke potrebščine in zaklade, ki obveljajo brez razgovora — Berichterstatter Murnik verliest die einzelnen Positionen des Erfordernisses und der Bedeckung, die ohne Debatte genehmigt werden.) (Ravno tako obveljajo odsekovi predlogi v drugem in ves predmet v tretjem branji — Ebenso werden die Ausschußanträge in zweiter und der ganze Gegenstand in dritter Lesung angenommen.) 8. Ustna poročila o peticijah: a. finančnega odseka: o peticiji okrajnega zdravnika Ipavca za nagrado; o prošnji občine Lož za povračilo oskrbnih stroškov za enega Brezdomovnega gluhonemega človeka; 6. peticijskega odseka: zarad znižanja davkov v občini Ihanski; zarad ustavljenja eksekucije proti baronu Per-glasu; zarad ponavljavuega šolskega poduka v šolski občini Šturija; c. občinskega odseka: zarad razdeljenja občine Selške v več občin; zarad združenja cele Poljanske fare v eno občino. 8. Zu erstattende mündliche Berichte über Petitionen: a. des Finanzausschusses: über das Remimerationsgesuch des Kreisarztes Ipavec, und über das Vergütungsgesuch der Gemeinde Laas für Verpflegung eines heimatlosen Taubstummen. b. des Petitions-Ausschusses: wegen Steuerabmindernng in der Gemeinde Jauchen; wegen Executions-Sistirung gegen Baron Perglas; wegen des Wiederholungsunterrichtes in der Schulgemeinde Sturia. c. des Gemeindeausschusses: wegen Zertheilung der Gemeinde Selzach; . wegen Vereinigung aller Ortschaften der Pfarre Pölland zu einer Gemeinde. Landeshauptmann: Ich ersuche die Herren Berichterstatter des Finanzausschusses den Bericht über das Remunerationsgesuch des Kreisarztes Ipavec vorzutragen. Poročevalec Murnik: Slavni zbor! 28. marca v sedmi seji slavnega zbora se je izročila finančnemu odseku prošnja gosp. Franca Ipavca, okrajnega zdravnika v Novem mestu. Ta se je v svoji prvi prošnji obrnil na občinski zastop Novomeški s tem, da bi mu on naklonil kako remuneracijo ali podporo zato, ker ozdravlja v tamošnej občinskej bčlnici od leta 1872 revne bolne. Ali ker občinski zastop nima za te namere zadostnega premoženja in mora tudi druge potrebščine z nakladami prikriti, je županstvo Novomeško poslalo prošnjo deželnemu odboru s priporočilom, da bi mu iz deželnega zaklada kako podporo dovolil. Deželni odbor te prošnje nij mogel uslišati, ker v proračunu deželnega zaklada za take namere nij nobene svete dovoljene. Vsled tega se je Ipavec obrnil na deželni zbor s prošnjo, da bi se mu za pretečena leta, v katerih je ozdravljal revne bolnike in katerih je imel leta 1870 — 10, leta 1873 — 25, leta 1874 — 21, in leta 1875 — 12 — dovolila primerna remuneracija, zanaprej pa vsakoletna. Županstvo pritrduje, da je res toliko bolnih v teh letih bilo in pravi, da je tudi to, kar prošnjik navaja v svojej prošnji, resnica, ali ono trdi, da se je tudi zgodilo, da se je marsikateri, kateri more plačati honorar zdravniku, vzel v to bčlnico in da je občinski zastop pomnožil zaradi tega to, kar je zdravnik imel poprej kot mesogled, iz 38 gld. na 100 gld. Razvidno je toraj iz tega poročila, da je občina Novomeška zdravniku Ipavcu nekoliko, in če se gleda na število bolnikov, ne ravno malo plačilo dala. Gledč na to, da je takih zdravnikov, ki revne bolne ozdravljajo, na Kranjskem mnogo inker imamo, ako to prošnjo ugodno rešimo, pričakovati množili družili enačili prošenj in bi po takem dobili novo rubriko za remuneracijo okrajnih ranocelnikov, kateri revne bolne ozdravljujejo in ker je vendar le tudi naloga vseh okrajnih zdravnikov, revne brezplačno ozdravljati, tedaj gledč na vse to je finančni odsek sklenil slavnemu zboru priporočati sledeči predlog: Slavni dež. zbor naj sklene: „Prošnja Franc Ipavčeva se ne usliši.“ (Obvelja brez razgovora — Wird ohne Debatte angenommen). Landeshauptmann: Ich ersuche nun den Bericht über das Vergütungsgesuch der Gemeinde Laas für Verpflegung eines heimatlosen Taubstummen vorzutragen. Berichterstatter Obreza: Es liegt ein Gesuch der Gemeinde Laas um Bewilligung eines Betrages pr. 290 fl. 69 kr., als Vergütung für den von dieser Gemeinde für die Verpflegung und Be-quartierung eines taubstummen Individuums ausgelegten Betrag vor. Der Gegenstand verhält sich folgendermaßen: Am 28. Juni 1874 hat die Gendarmerie in Kozarse ein taubstummes, halb blödes, dem fremden Eigenthum gefährliches Individuum arretirt und dem Gemeindevorstande Laas zur Amtshandlung abgeliefert. Trotz der eifrigst gepflogenen Nachfragen konnte man nicht eruiren, wo dieses Subject das Heimatsrecht besitze, und so blieb es fast ein ganzes Jahr in der Verwahrung der Gemeinde Laas. Endlich meldete sich die Gemeinde Bregčnja, Bezirkshauptmannschaft Tolmein, und ersuchte die Gemeinde Laas, man möchte diesen Menschen hin transportiren, da er wahrscheinlich bort zuständig sei. Dies geschah. Als dieser Taubstumme nach Bregčnja kam, zeigte es sich aber, daß das ein ganz anderes, als jenes von der Gemeinde Bregčnja vermuthete Individuum sei und gar nicht nach Bregčnja gehöre, und so wurde dasselbe nach Planina zurückgeschickt. Die Bezirkshauptmannschaft Planina hat dasselbe dem Gemeinde amte Planina übergeben wollen, allein in der folgenden Nacht ist dieses Individuum entsprungen und gänzlich verschwunden. Dadurch, daß sich dieser Mensch durch 348 Tage in Verwahrung und Verpflegung der Gemeinde Laas befand, waren derselben 290 fl. 69 kr. an Kosten anerlaufen. Von diesem Betrage kommen 43 fl. in Abschlag deshalb, weil diese Summe die Reisespcsen von Laas nach Bregčnja und von Bregčnja zurück nach Planina ausmacht. Die Gemeinde Bregčnja hat diesen Transport veranlaßt ; es ist daher billig, daß sie auch die Kosten trage. Sie ist auch von der Bezirkshauptmannschast Tolmein dazu aufgefordert worden, und laut eines mit dem Gemeinde-vorstände vonBregönja aufgenommenen Protokolles ist dieser Betrag schon größtentheils abgeführt worden. Hiemit bleibt noch ein Rest von 247 fl., welchen die Gemeinde Laas zu fordern hätte. Vom gesetzlichen Standpunkte betrachtet, hat die Gemeinde Laas allerdings keinen Anspruch auf den Ersatz dieses Betrages. Erwägt man jedoch die Sache vom Standpunkte der Billigkeit, so muß man wol zugeben, daß eine so kleine Gemeinde, deren ordentliche Steuern kaum 798 fl. betragen, nicht einen so namhaften Schaden zum Wohle der öffentlichen Sicherheit aus sich nehmen könne. Mit Rücksicht auf diese Umstände hat sich der Finanzausschuß entschlossen, der Gemeinde Laas statt 247 fl. einen Pauschalbetrag pr. 100 fl. im Gnadenwege zu bewilligen, und stellt daher den Antrag (bere — liest): Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landesausschuß werde angewiesen: 1. Von der Gemeinde Bregönja (£. k. Bezirkshauptmannschaft Tolmein) die Kosten für die Ueberführung des taubstummen Individuums von Laas nach Bre-gönja und zurück nach Planina, die durch den Gemeindevorstand von Bregönja veranlaßt worden ist, durch Bermittelung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Tolmein einzubringen und sie der Gemeinde Laas zukommen zu lassen, und 2. der Gemeinde Laas für die Verpflegung und Bequar-tierung dieses Taubstummen vom 29. Juni 1874 bis 12. Juni 1875 einen Pauschalbetrag von 100 fl. aus dem Landesfonde mit dem Bemerken zukommen zu lassen, daß ihr der hohe Landtag diesen Betrag, ohne hiezu gesetzlich verpflichtet zu sein und blos in Würdigung der rücksichtswerthen Nebenumständc, im Gnadenwege bewilliget." (Oba predloga obveljata v prvem in drugem branji brez razgovora — Beide Anträge werden in zweiter und dritter Lesung ohne Debatte angenommen.) Landeshauptmann: Wir kommen zu den Berichten des Pctitionsausschusscs, und ich ersuche vor allem den Bericht über das Gesuch der Gemeinde Jauchen um Steuerabminderung vorzutragen. Berichterstatter Dr. Ritter v. Savinschegg: Die Gemeinde Jauchen hat mit Berufung auf die Allerhöchste Entschließung vom 31. Dezember 1864 eine Petition überreicht, in der sie sagt, daß ihr die Steuern nicht so wie anderen Gemeinden der Bezirkshauptmannschast Stein herabgemindert wurden. Sie hat insbesondere den Umstand hervorgehoben, daß die Verhältnisse der Gemeinde so schlecht sind, daß es ihr nicht möglich wäre, diese Steuer zu zahlen. Insbesondere sagt sie zur Begründung ihres Petitums folgendes. Ich werde mir erlauben, dieses aus dem Gesuche vorzulesen (bere — liest): Slavni deželni zbor naj nam blagovoljno pripomore, da bo tudi nam davek ponižan, kakor je že ponižan nekterim občinam kamniškega okraja, kterih polje ni slabeje od našega. Te milosti prositi smo primorani tudi zarad tega, ker naša srenja že tri leta zaporedoma plačuje za novo šolsko hišo po 15 odstotkov priklade in jo bo še dalje plačevala, da poplača dolg, ki ga je naredila zarad zidanja novega šolskega poslopja. Der Petitionsausschuß hat mit Berücksichtigung der in dieser Petition erwähnten Gründe beschlossen, dem hohen Landtage folgenden Antrag zu empfehlen (bere — liest): Der Landesausschuß wird beauftragt: Die näheren Erhebungen bezüglich der für die Herabminderung der Steuern geltend gemachten Verhältnisse zu pflegen und sohin das Gesuch der k. k. Finanzdirection befürwortend abzutreten. Landeshauptmann: Ich eröffne die Debatte. Poslanec Robič: Meni so ti kraji iz mojega službovanja znani. Čudim pa se, kako je to mogoče, da med tem, ko se je občini v Dolu odpisalo 16°/0, občini Petelinovo 12°/„ in občini Berieevo 12°/„ —se .ravno na občino Ihansko nij ozir jemalo, ampak ta občina se je popolnem prezirala. Spominjam se, da so njive v Petelinovem in v Dolu mnogo boljše, nego v Ihanski občini. Za Berieevo mi nij ravno znano ali so njive boljše nego v Ihanski občini, ker jih Sava preveč nadleguje, ali tudi v Ihanskem Bistrica šuto nasipa. Ne vem toraj, zakaj bi se na to občino ravno tako ozir ne jemalo kakor na sosednje. Mislim, da se je to vse nekako počez naredilo. Nič se nij oziralo na to, ali je vreden ta kraj, da se mu davek odpiše ali ne , to se je tako godilo kakor je bilo priporočano od gosposke. Meni se dozdeva, da bi se bili imeli zaslišati pravi zastopniki naše dežele. Kdo pa so ti pravi zastopniki? Najpoprej naš slavni deželni odbor, ta naj bi se bil povprašal in ta bi bil tudi poizvedel na dalje, kako se ima olajšava razdeliti. V tej zadevi gorko priporočam prošnjo te občine in prosim, da jo slavni zbor sprejme. (Predlog peticijskega odseka obvelja — Der Antrag des Petitionsansschusses wird angenommen.) Landeshauptmann: Ich ersuche nun den Bericht über das Executions-Sistirungsgesuch des Barons Perglas vorzutragen. Berichterstatter Freiherr von Tauffrer: Das von Ernst Freiherr Pergler v. Perglas, Kammerherrn und Gutsbesitzer in Schönberg nächst Bensheim, Preußisch-Hesscn, eingebrachte und dem Petitionsausschusse zur Berichterstattung und Antragstellung überwiesene Gesuch um Sistiruug der auf Veranlassung des hohen Landesausschusses über das Gut Hopfenbach, wegen aus der Epoche des Vorbesitzers herrührender Grundentlastungs-Rückstände, verhängten Realexecution lautet folgendermaßen (bere — liest): Hoher Landtag! Mittelst Kaufvertrages vom 23. Juni 1872 habe ich das Gut Hopfenbach in Krain von Sr. Excellenz dem Grafen Karl Eoronini käuflich erworben, habe bereits den ganzen Kaufschilling gezahlt, und haftet mir Se. Excellenz der Herr Verkäufer, daß das Kaufsobject nur mit den im Vertrage ausdrücklich ausgeführten Pfandrechten belastet sei. Im Sommer des vorigen Jahres wurde ich wegen seit dem Jahre 1856 aushaftenden Grnndcntlastungs-Rück-ständen vom Steueramte Rudolfswerth gemahnt, erbat deren ämtliche Ausweise und Vertheilung auf die Zeit meines Besitzes. Laut dieser betrugen die Gesammtrückstände 813 fl. 86 kr. ö. W., und entfielen auf die Zeit meines Besitzes, d. i. vom 1. Juli 1872 abwärts, 90 fl. 18 kr., welche letztere ich laut Sr. Excellenz eingesendeter Amtsqr.ittung am 20. Mai 1875, J. P. 1598/1608, bezahlt habe. Seine Excellenz glaubte aus der Differenz zwischen der obigen Ziffer und früher seinerseits requirirten Ausweisen, endlich aus der langen Zeit, in welcher die Steuerbehörden diesen Rückstand gänzlich ignorirten, wenn nicht Rechte, doch einige Berücksichtigung bei der nun auf einmal begehrten und mit Verzugszinsen erschwerten Zahlung ableiten zu können, und wandte sich mit einem diese Motive ausführenden .Gesuche unterm 17. Dezember 1875 an den hohen Landesausschuß mit der Bitte um Gewährung von Ratenzahlungen und Nachlaß der Verzugszinsen. Statt in das Mcritorische dieses Gesuches einzugehen, veranlaßte der hohe Landesansschuß die neuerliche Realexecu-tion Hopfenbachs, wobei gleichzeitig die Ziffer der Rückstände mit 969 fl. 12^2 kr. angegeben wurde. Nachdem ich den mich gleichfalls laut ämtlicher Angabe treffenden Betrag laut oben bereits bezahlt habe, liegt also eine durch nichts motivirte Steigerung von 155 fl. 26^/z kr. ö. W. vor. Der Conflict zwischen Sr. Excellenz und mir, wobei das Recht auf meiner Seite, ist nicht nur nicht behoben, andererseits darf ich betonen, daß die Saumseligkeit der Behörden, welche Jahre lang gar nichts gethan und heute in der Ziffer bedenklich schwanken, an der Anordnung zum Theile Schuld trägt. In ernster Weise mit der für das Land nicht ganz gleicbgiltigen Meliorirung Hopfenbachs beschäftiget, greift die Realexecution gerade auf Weinberge, die ich mit großen Opfern angelegt habe, Opfer, welche mir im Angenblicke nicht gestatten, dem gesetzlichen Pfandrechte durch Zahlung des nicht von mir geschuldeten öffentlichen Rückstandes zu genügen,— eine Sachlage aber, welche mir die Hoffnung nahe legt, daß ich einiger Rücksichtnahme nicht unwerth bin, wenn ich die ergebenste Bitte stelle: Der hohe Landtag geruhe wegen Sistirung der von der k. k. Finanz-Landesdirection in Laibach z. Z. 122 unterm 11. Jänner d. y. über Veranlassung des hohen Landesaus-schuffes angeordneten Realexecution von Hopsenbach wegen Grundentlastungs-Rückständen, die Sr. Excellenz dem Grafen Karl Eoronini als Vorbesitzer zur Last fallen, auf sechs Monate das Geeignete zu verfügen. Ernst Freiherr von Per g l as. Ans diesem Gesuche ist ersichtlich, daß die zwischen dem frühern Besitzer des Gutes Hopfenbach, Grafen Eoronini, und dem gegenwärtigen Besitzer desselben, Ernst Freiherr Pcrgler von Perglas obschwebende Frage wegen der rückständigen Grundcntlastnngsgebühren im Betrage von 969 fl. 121/2 kr. eine Frage rein privatrechtlicher Natur ist, welche nicht vor den hohen Landtag, sondern vor die kompetente Gerichtsbehörde gehört. Für den Grundentlastungsfond aber ist das verpflichtete Gut ohne Rücksichtnahme ans den Besitzer allein haftbar, und deshalb stellt der Petitionsausschuß den Antrag (bere — liest): „Der hohe Landtag wolle beschließen, es sei diese Petition dem Landesausschussc zur Amtshandlung und Berücksichtigung einer etwaigen Fristung, infoferne eine Gefährdung des Schuldbetrages nicht zu befürchten wäre, zu überweisen." (Obvelja brez razgovora — Wird ohne Debatte angenommen.) Landeshauptmann: Ich ersuche nunmehr denBericht des PetitiouöauSschusses über das Gesuch der Schulgemeinde Sturja wegen Regelung des Wiederholungsunterrichtes vorzutragen. Berichterstatter Dr. Ritter b. Savinschegg: Der verstärkte Ortsschulrat in Stnrija hat eine Petition folgenden Inhaltes überreicht: Vor allem wird mit Berufung ans das Landesgesetz betreffend die Einführung des Wiederholungsunterrichtes, wornach alle Knaben und Mädchen bis zum vollendeten 14tm Lebensjahre zum Besuche der Schule verpflichtet sind, in diesem Gesuche erwähnt, daß dieses Gesetz für Sturja von keinem Erfolge sein kann, weil die Kinder in der Fabrik Haidenschaft für sich und ihre vermögenslosen Verwandten den Erwerb suchen müssen und tagtäglich genöthiget sind, in die Fabrik zu gehen, da sonst die Fabrik diese Arbeiter nicht brauchen könnte. Wohl aber sind die Kinder an Sonn-und Feiertagen frei und könnten an diesen Tagen den Unterricht genießen; jetzt aber seien sie in der Alternative, entweder nichts zu verdienen oder keinen Unterricht zu genießen. Der verstärkte Ortsschulrath bittet daher, diese Kinder an Sonn- und Feiertagen, mit Ausnahme von Weihnachten, Neujahr, Ostern, Pfingsten uno Frohnleichnam, unterrichten zu lassen. Der Petitionsausschuß, dem diese Petition zugewiesen wurde, hat mit Hinblick ans den § 60 des Reichsgesetzes vom 14. Mai 1869, R. G. Bl. Nr. 62, welcher bestimmt: „Für Kinder, welche in Fabriken oder größeren Gewerbsunterneh-mungen beschäftiget werden und dadurch an dem Unterrichte in der Gemeiudeschule theilznnehmen verhindert sind, haben die Fabriksinhaber nach den über die Einrichtung öffentlicher Schulen bestehenden Normen entweder allein oder in Verbindung mit andern Fabriksherren selbständige Schulen zu errichten;" ferner mit Berücksichtigung des Umstandes, daß Haidenschaft nicht in Krain liegt, somit eigentlich der dortige Landesschulrath in dieser Frage zu hören wäre, und schließlich mit Rücksicht auf das Landesgesetz von 18. Februar 1874, welches den Besuch von Wiederholungsschulen zur Pflicht macht, — beschlossen, dem hohen Landtag folgenden Antrag zur Annahme zu empfehlen (bere — liest): Der Landesausschuß wird beauftragt: das Gesuch des Ortsschulrathes Stnrja mit Hiubtick auf das Reichsgesetz vom 14. Mai 1869 und auf das Landesgesetz vom 28. Februar 1874 betn k. k. Landesschnlrathe zur Erledigung abzutreten. (Obvelja brez razgovora — Wird ohne Debatte angenommen.) Landeshauptmann: Ich ersuche nunmehr den Herrn Berichterstatter des Gemeindeausschusses, den Bericht vorzutragen. Berichterstatter Deschmann: Es sind dem Gemeindeausschusse vom hohen Landtage zwei Petitionen zugewiesen worden, welche eine Aenderung in der territorialen Umgrenzung einzelner Gemeinden bezwecken. Das eine Gesuch rührt von der Gemeinde Selzach her. Diese Gemeinde wünscht in zwei Ortsgemeinden zertheilt zu werden, u. zw. in der Art, daß zu der einen Gemeinde, nemlich Selzach, die Steuergemeinden: Selzach, Ka-lise, Nemilje, St. Klemen, Bukovca, Dolenjavas, St. Leonhard, Zgornja Luža gehören würden, während die andere Ortsgemeinde, welche neugegründet werden und in Tesnjica ihren Sitz haben soll, die Steuergemeinden: Studeno, Sv. Kriz, Drazgoöe, Sv. Nikolavz umfassen würde. Die Gründe, welche die betreffenden Petenten für diese Zertheilung der Gemeinde anführen, sind im wesentlichen folgende: Die Petenten sagen, die jetzige Ortsgemeinde habe einen so bedeutenden Umfang, daß die entlegensten Ortschaften in einer Entfernung von mehreren Stunden vom Hauptsitze der Gemeinde gelegen sind, daß es daher dem Ge-meindevorstandc unmöglich ist, alle Personen, die zu seiner Gemeindegehören, zu kennen,und es erwünscht wäre, daß kleinere Gemeinden constituirt werden, deren Ortsvorstände leichter in der Lage wären, sich eine genaue Kenntniß über alle Angehörige zu verschaffen. Es wird weiters angeführt, daß diese Gemeinde eine Einwohnerzahl von 5600—5700 Seelen besitze. Diese Ziffer muß ich dahin richtig stellen, daß nach dem neuesten auf Grundlage amtlicher Daten zusammengestellten Ortsreperto-rium Selzach eine Seelenzahl von blos 4722 Seelen ausweist. In einer nachträglichen Zuschrift au einen der Herrn Abgeordneten, welcher ebenfalls Mitglied des Gemeindeaus-schusses ist, welche Zuschrift in kurzem Wege dem Gcmeinde-ausschusse zugemittelt wurde, wird die Trennung der Gemeinde noch weiterhin befürwortet und bemerkt, daß die Ortschaft Češnjica, welche den Mittelpunkt der neu zu ereilenden Gemeinde zu bilden hätte, von der Gemeinde Selzach bei 3ji Stunden entfernt ist, daß diejenigen Ortschaften, welche dieser Gemeinde einverleibt werden sollen, vorzugsweise ihren Verkehr nach Eisnern haben, daher sich Eeänjica als Mittelpunkt für die Angehörigen dieser Ortschaften empfehlen würde, während sie nach Selzach seltener kommen. Es wird weiter angeführt, daß auch eine andere Gemeinde, nemlich Zgornja Luza sehr gerne sehen würde, sammt den umliegenden Ortschaften aus der Gemeinde Selzach aus- zuscheiden und sich als eine selbständige Gemeinde zu con-stituiren. Jedoch muß ich bemerken, daß es mit diesem letzteren Projecte seine Schwierigkeiten hätte, indem es an geeigneten Kräften gänzlich fehlt, um die Gemeindeangelegenheiten selbst eines so beschränkten Territoriums selbstständig zu besorgen. Das sind die Gründe, welche von den Petenten für die Untertheilung aufgeführt werden. Der Gemeindeausschuß mußte sich zuerst die Frage aufwerfen, ob auf Grundlage der bestehenden Gesetze einer solchen Petition Folge gegeben werden könne. Und hier stellt sich ein Hinderniß in den Weg, dessen Beseitigung die Aenoerung eines bestehenden Gesetzes erheischen würde. Bezüglich der Bildung der Gemeinden sowie bezüglich deren Trennung und Aenderung in der territorialen Abgrenzung derselben waren bis zum Jahre 1869 die §§ 1—4 der Gemeindeordnung vom 17. Februar 1866 maßgebend. Es ist jedoch dem hohen Hause bekannt, daß im Jahre 1868 vom krainischen Landtage ein Landesgesetz-Entwurf beschlossen wurde, welcher die Bildung größerer Gemeinden bezweckt. Dieses Gesetz hat die kaiserliche Sanction am 2. Jänner 1869 erhalten; es ist darin als Grundsatz aufgestellt, daß aus den dermaligen Ortsgemeindcn Hauptgemeinden zu bilden sind, von denen jede wenigstens 3000 Seelen zu umfassen hätte. Nur ausnahmsweise könnte mit Rücksicht auf besondere Verhältnisse gestattet werden, nach erfolgtem Einverständnisse der Landesregierung und des Landesausschusses, daß Gemeinden mit einer kleineren Seelenzahl constituirt werden. Es ist aber auch weiter der § 3 dieses Gesetzes maßgebend, wo es heißt, daß eine Aenderung der Gemeinden nur durch ein Landesgesetz stattfinden könne. Der § 2 stellt als Grundsatz für die Bildung der Hauptgemeinden die Rücksichtnahme auf die Pfarrsprengel und Katastralgemeinden auf. Da nun die Gemeinde Selzach eine bereits bestehende Gemeinde ist, so könnte eine Trennung derselben in zwei Gemeinden auf Grundlage des Gesetzes vom Jahre 1869 gar nicht anders stattfinden, als durch ein besonderes Landesgesetz. Das früher bezogene Landesgesetz ist zwar nicht in Wirksamkeit getreten, allein es besteht in voller Kraft, daher der territoriale Umfang der bis jetzt gebildeten Gemeinden aus Grundlage dieses Gesetzes zu bestehen hätte, wenn nicht neue Zusammenlegungen solcher Gemeinden erfolgen würden. Allein gegen die Trennung bestehender Gemeinden spricht der klare Wortlaut des Gesetzes. Der Landesausschuß hat wegen Zusammenlegung der Gemeinden sich im Sinne dieses Gesetzes mit der kaiserlichen Regierung ins Einvernehmen gesetzt, und erliegt das diesbezügliche Operat in den Acten des Landesausschusses. Es sind nur noch ein paar Punkte, wo eine Austragung mit der Regierung nothwendig wäre, allein man scheute sich vor der Durchführung dieser Neubildung der Gemeinden aus dem Grunde, weil vielseitig unter der ländlichen Bevölkerung maßgebende Stimmen laut wurden, daß es mit einer derartigen Zusammenlegung der Gemeinden, wie sie vom Landesausschussc und von der Landesregierung beabsichtiget wird, nicht gehen werde. Es muß endlich dazu kommen, daß entweder dieses Gesetz vom Jahre 1869 zur Ausführung kommt, oder aber, daß es in entsprechender Weise abgeändert wird. Der Landtag muß sich aber stricte an das bestehende Gesetz halten; es ist demnach nicht möglich, dermalen dem Wunsche dieser Gemeinde eine stattgebende Erledigung zutheil werden zu lassen. Es ist hiebei zu berücksichtigen, daß die neu zu bildende Gemeinde nur eine Einwohnerzahl von 1584 Seelen haben würde, während hingegen die andere Gemeinde mit ihrer gegenwärtigen Einwohnerzahl von 4700 Seelen um diesen Betrag herabgemindert würde. Was die große Entlegenheit der einzelnen Ortschaften anbelangt, haben wir es mir einer Gemeinde zu thun, wo die territorialen Verhältnisse es mit sich bringen, daß die eigentlichen größeren Ortschaften nur in der Thalsohle der Zäher sich befinden, während andere Ortschaften meist aus weit entlegenen Einschichten und Gehöften bestehen. Es wird immerhin ein größerer territorialer Umfang bei einer neuen Gemeinde obwalten und es jedem Gemeindevorstande schwer fallen, sich mit den individuellen Verhältnissen der einzelnen Gemeindeangehörigen derart vertraut zu machen, wie es im Interesse der Gemeinde nothwendig wäre. Dem Gemeindeausschusse lagen nicht die nähern Ausweise über den Umstand vor, welche Ortschaften zu der einen oder anderen Katastralgemeinde gehören, und es wären diesfalls noch weitere Erhebungen nothwendig. Der Gemeindeausschuß glaubte daher, um den Anschauungen der Petenten doch in einer Richtung Rechnung zutragen, nachstehenden Antrag dem hohen Hause anempfehlen zu sollen (bere — liest): „Der hohe Landtag wolle beschließen, diese Petition werde dem Landesausschusse zur Pflegung der nöthigen Erhebungen und Einvernehmungen, eventuell im Falle eines anerkannten Bedürfnisses zur Abhilfe im gesetzlichen Wege abgetreten." (Obvelja brez razgovora — Wird ohne Debatte angenommen.) Ferner wurde durch den Herrn Abgeordneten Dr. Bleiweis eine Petition der Gemeinde Pölland im Lacker Bezirke im entgegengesetzten Sinne, wie die früher besprochene, überreicht. Die Gemeinde Pölland wünscht, daß sämmtliche Ortschaften, welche zur Pfarre Pölland gehören, in eine Ortsgemeinde vereiniget werden. Die Petenten führen an, daß es etwas mißliches sei, daß einzelne Ortschaften, welche zur Pfarre Pölland gehören, in andere Gemeinden einbezogen seien. Es habe dies seine Mißlichkeiten bezüglich der Con-currenz zu den Schulen, und auch überhaupt sei es im Interesse eines regeren Gemeindelebens wünschenswerth, daß überall, wo ein natürlicher Anknüpfungspunkt der einzelnen Ortschaften in einem Psarrorte sich darbietet, daß dort auch eine Gemeinde für sämmtliche diese Ortschaften constituirt werde. Nun gibt es aber Ortschaften, die zur Pfarre Pölland gehören, welche jedoch benachbarten Gemeinden zugewiesen sind. Es sind das die Ortschaften Bacna mit 70 Seelen, äabrace mit 72 Seelen, Volaka mit 110 Seelen, Susa mit 72 Seelen. Diese Ortschaften gehören jetzt zur Gemeinde Trata, andererseits gehören die Ortschaften Gabrska gora mit 97 Seelen, Voice mit 161 Seelen, Podobeno mit 60 Seelen, Lovsko brdo mit 36 Seelen, Zakobiljek mit 130 Seelen, Devencc mit 131 Seelen, Jelovca mit 42 Seelen, Jaz-binje mit 81 Seelen, Maienski Brh mit 99 Seelen, Dolenje Ravno mit 18 Seelen, Gorenje Ravno mit 41 Seelen, Dolenja Setina mit 103 Seelen, jetzt zur Gemeinde Javorje (Afriach). Es läßt sich nun nicht leugnen, daß dieser Petition ein sehr gesunder Gedanke zugrunde liegt und daß dieselbe auch unterstützt werde durch § 2 des Gesetzes vom Jahre 1869, wornach bei Zusammenlegung von Ortsgemeinden zu Hauptgemeinden mit möglicher Wahrung der Pfarrsprengel und Katastralgemeinden vorzugehen ist. Die Frage ist nun die, ob, wenn diesem Wunsche der Gemeinde Folge gegeben würde, nicht gewisse Katastralgemeinden zerrissen werden möchten. Es ist von Seite der Landesregierung bei den Verhandlungen mit dem Landesausschusse wegen Bildung von Hauptgemeinden in dem Falle, wo die Zerreißung von Katastralgemeinden in Antrag gebracht wurde, jedesmal ein entschiedenes Veto entgegengestellt worden. Dies würde nun auch unzweifelhaft in diesem Falle geschehen. Der Gemeindeausschuß konnte sich hier nicht damit befassen, zu untersuchen, wie weit eine jede einzelne Katastralgemeinde reiche und in welche Katastralgemeinde diese oder jene Ortschaft gehöre. Andererseits aber stellte es sich heraus, daß mit der Bildung dieser neuen Hauptgemeinde, welche identisch mit der Pfarrgemeinde Pölland wäre, zugleich eine Verkleinerung der Nachbargemeinden Trata und Afriach verbunden wäre. Es würde nemlich die Gemeinde Trata, welche bisher 2458 Seelen zählt, wenn die früher genannten Ortschaften aus ihr entfallen, um 324 Seelen verkürzt werden. Eine noch größere Einbuße erlitte jedoch die Gemeinde Afriach. Sie zählt nach dem früher Gesagten gegenwärtig 1797 Seelen, und durch das Hinwegfallen dieser Ortschaften, welche ich früher vorzulesen die Ehre hatte, würde die Gemeinde eine Einbuße von 1066 Seelen erleiden, so daß die Gemeinde Afriach, wenn der Petition Folge gegeben würde, künftighin nur 731 Seelen zählen, daher jedenfalls kaum eine lebensfähige Gemeinde bilden würde. Diese Umstände so wie auch das Jmwegestehen des Gesetzes vom Jahre 1869 hat den Gemeindeausschuß bewogen, auch bezüglich dieser Petition den gleichen Antrag zu stellen, wie bei den früheren (bere — liest): „Es werde diese Petition dem Landesansschussc zur Pflegung der nöthigen Erhebungen und Einvernehmungen, eventuell im Falle eines anerkannten Bedürfnisses zur Abhilfe im gesetzlichen Wege abgetreten." Wenn es vielleicht erwünscht wäre, diese drei Gemeinden Trata, Afriach und Pölland zu einer Gemeinde zu consti-tuiren, so wäre das natürlich leicht ausführbar, und in diesem Falle würde einem solchen Ansinnen das Gesetz durchaus nicht im Wege stehen. Vielleicht gelingt es dem Landesausschusse, eine solche Bereinigung dieser Gemeinden zu Stande zu bringen. — (Odsekov predlog obvelja brez razgovora — Der Ausschußantrag wird ohne Debatte angenommen.) Landeshauptmann: Die Druckoorlage zum sechsten Punkt der heutigen Tagesordnung ist mir leider bis nun nicht zugekommen; ich sehe mich daher genöthiget, den Gegenstand auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zn übertragen. Diese nächste Sitzung wird auf Dienstag den 4. April 10 Uhr Vormittags anberaumt. (Dnevni red: glej prihodnjo sejo — Tagesordnung: siehe nächste Sitzung). Schließlich habe ich noch dem hohen Hause mitzutheilen, daß sich der Finanzausschuß heute Abend um 6 Uhr zu einer Sitzung versammelt. Ich erkläre die heutige Sitzung für geschlossen. Seja se konča o 12. uri opoldne — Schluß der Sitzung 12 Uhr Mittags. Založil kranjski deželni odbor. Buchdruckerei v. Kleinmayr & Bamberg, Laibach.