49 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. 7. Mittwoch dcu 10. Jänner 1872. (»—1) Nr. «4. ConcurMusschmbunst zur Nesetznng der AmtSdienerstelle im land» schaftlichen Eivil Tpitale in vaibach. Im Civilsftitale in Laibach ist der Posten des Amtsdieners mit dein Iahresgehalte von 350 st. und mit dem Ansprüche auf die Quin-quennalzulage von 25 ft. nach jedem zufriedenstellend zurückgelegten Dienstescmmquemlium zu besetzen. Bewerber um diesen Dienstposten haben ihre an den krainischen Landesausschuß stylisirten Gesuche unter Nachweisimg des Alters, ihrer bisherigen Verwendung und körperlichen Gesundheit, sowie die Nachweisung, daß sie slovcnisch und deutsch lesen und schreiben können, wo möglich persönlich bei der Verwaltung des hiesigen Civil-Spitales bis zunl 20. Jänner 1872 zu überreichen. Laibach, am 8. Jänner 1871. Vom klninischln LandesauoschußV. (8—1) Nr. 77? Kundmachung. Das Postrittgeld für ein Pferd und eine einfache Post wurde: im ztüstenlande mit 1 fl. 46 kr., in Kraiu mit ...1st. 2!) fr. für das erste Halbjahr 1872 festgesetzt. Hievon wird das Publicum in Folge hohen Minlstcnal'Erlasscs vom 29. December 1«7I, ^. 25388- 2<)<;<), in älenntniß gesetzt. ! Trieft, 5,. Jänner !8?2. K k. PostÄirection. ^(2^3) ' Nr. 17. Bei der l. k. Bergdirection Idria in Kram werden R8«>«> Motzen Weizen, «?<>«> „ Korn, L«««V „ »nturntz mittelst Qfscrte unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben sein, und der Metzen Weizen muß wenigstens 84 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Kukurutz 82 Pfund wiegen. 2. Das Getreide wird von dem k. k. Wirthschaftsamte zu Idria im Magazine in den cimew tirten Gefäßen abgemessen und übernommen und jenes, welches den Oualitäts Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. Der Lieferant ist verbunden, für jede zurück gestoßene Partie anderes, gehörig qualificirtes Ge treide der gleichnamigen Gattung um den contractmä ßigcn Preis längstens im nächsten Monate zu liefern. Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Ueber-! nähme zu intervenircn. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund dcö k. k. Wirthschaftsamtes als richtig und unwider sprcchlich anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Getreide low Idria zu stellen, und es wird auf Bcrlan gen dcsfclben der Wcrksfrächter von Seite des Amtes verhalten, di? Verfrachtung von Loitsch nach Idria um den festgesetzten Preis von 24 Neu kreuzer pr. Sack oder 2 Metzen zu leisten. 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides entweder bei der k. t. Bcrgdirections kassc zu Idria oder bei der l. l. LandeShauptkasse zu Laibach gegen klassenmäßig gcstempclte Quittung, >wenn dcr Erstcher kein GewcrbSmann oder Han-dclstrcibcndcr ist, im letzteren Falle aber gegen eine mit einer 5 kr. Stempelmarkc versehene sal !dirte Nechnung. ! 5. Die mit einem 50-Ncukreuzer Stempel versehenen Offerte haben längstens bis »«.Jänner «832 bei der k. k. Bergdircction zu Idria einzutreffen. 6. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu liefern WillenS ist, uud dcr Preis loo« Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf mehrere Hörner gattungen lauten, so steht es dcr Bcrgdirection frei, den Anbot für mehrere, oder auch nur für eine Gattung anzunehmen oder nicht. 7. Zur Sicherstellung für die genaue ^juhal. tung der sämmtlichen Bertrags - Verbindlichkeiten ist dein Offerte ein l Operc. Badium entweder bar, oder in annehmbaren Staatspapicren zu dem Tages course, oder die Quittung über dessen Deponirung bei irgend einer montanistischen Kasse oder der k. k. Landcshauptkasse zu Laibach anzuschließen, widn-gcns auf das Offert keine Rücksicht genommen werden könnte. Sollte Kontrahent die BertragSverbindlichkei» ten nicht zuhalten, fo ist dem Acrar das Recht ein-geräumt, sich für einen dadurch zugehenden Schaden fowohl an dem Badium, als an dessen gesummtem Vermögen zu regression. 8. Denjenigen Offcrcnten, welche keine Ge< treidc Lieferung erstehen, wird das erlegte Vadium. allfobalb zurückgestellt, der Erstchcr aber von der Annahme seines Offertes verständiget werden, wo dann er die cine Hälfte dcS Getreides bis <5nde Februar «5,?H, die zweite Hälfte bis Mitte März «873 zu liefern hat. !). Auf Verlangen werden die fiir die Lieferung erforderlichen Getreide Säcke von dcr k. k. Berg direction gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rück stellung unentgeltlich, jedoch ohne Vergütung der Frachtspcscn, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen allfälligen Ber lust an Säcken während der Lieferung haftend. 10. Wird sich vorbehalten, gegen den Herrn Lieferanten alle jcnc Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfüllung der ContractSbe dingnisse erwirkt werden kann, wogegen aber auch demselben dcr Ncchtswcq für alle Ansprüche offen bleibt, die derselbe auS den Contracts Bcdingun > gen machen zu können glaubt. Jedoch wird auS drücklich bedungen, daß die aus dem Vertrage etwa entspringenden Rechtsstrcitigkeiten, das Aerar möge als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie auch die hierauf Bezug habenden SichcrstcllungS und ' E^ccutionsschritte bci demjenigen im Sitze deS Fi> calamtcs befindlichen Gerichte durchzuführen sind, welchem der FiScus als Geklagter untersteht. Von der k. k. Bergdirection Idria, am 3. Jänner 1872. IMigenMt Ml Macher Zeituug Vl.?. (3013—3) Zli. 6850, l5 d i c t. Von dem k. l. Landes' als Hau delsgerichtc Laibach wird bekannt gc macht: ES seien die mit Ediclc vom 28. November 1871, Z. «301, auf den 21. December l. I. und Uten Jänner 1872 angeordneten Tagsaz-zungen zur executive« Feilbietung der dem Georg ^osina in Laibach gehörigen Fahrnisse über Ansuchen deS Exccutionsführers auf den .8. und 2 2. Februar 18 72 nut dem frühern Anhange übertragen worden. ____^5ch^m 23. December 1871. (2957-3) —------------^-^- Erecutiue Realitätcu-VersteiMmm. Vom l. l. Bezirksgerichte <öag wkd bclamu gemacht: ES sei über Ansuchen des Johann Schwarz! die exec. Versteigerung der dem Johann Hribar gehörigen, gerichtlich auf 850 fl. geschätzten, in Kamenca liegenden, im Grundbuche D- - N.« O. Commenda Laibach «ud Urb»ir. 400 vollommcnden Realität bewilliget und hiczu drei Feil» bletungs»Tagsatzungen, und zwar die erste auf den 31. Jänner, die zweite auf den 1. März und die drille auf den 3. April 1872, jedesmal VornnllagS um ^ Uhr, in del hiesigen Geiichlblanzlei mit dem Anhange angeordnet worden, dnß dic Pfanoiealiläl bei der ersten und zweittn Feilbielung nut um oder über den SchtthnngSwcrtl,, bci dcr drillen aber auch unter dcmscllien hintangegebcn werden wird. Die VlcitalionSl)«dlngnissc, wornach insbesondere jeder ^lcitant vor gemachtem Anbote ein lOucrc. Vadium zu Handen der Licilalionscommission zn erlegen hat, sowie daß Schätzungsprotololl und der OrundbuchSefttact können in dcr dies-gerichtlichen Rcgistralnr eingesehen werden. K. t. VczillSgeiichl (5gg, am 25lcn November 1871. l2W1—3) Nr. 1635b. Elillllenmq. Vom l l. slädt..dileg. Bezirksgerichte Laidach wird den hiergenchls unbelannlen Erben des Valentin KaucV resp. deren ebenfalls unbclaimlen Rechtsnachfolgern hiermit erinnert: Es habe w,der dieselben Herr ifidelis Tt'ftinz, durch Herrn Dr. von Schrey in Vaibach, unter dem 20. September l«71, Z, 16355, die Klage auf Vcljahlt. und Elloschencrtlälung des auf der im ehemaligen Freisassen»Orundbuchr vor-fommendcn Realität k,il) Urb. Nr. 1l'.). Rcls.'Nl. 84, l^l^. Sichersltllung von EtbschaflSfordcrungen lnlabulillcn Ab handlun^sprololoUesvom «.Jänner l?!1« hiergerichls cirgebrachl, woiüber, unter Bestellung des Herrn Dr. Anton Rudolf. Adoocal hier, ^um ^lli-ll,<0l' »c Hs.-Nr. !3, w,der densslbcn die Mandatellage auf Zahlung schuldiger 50 fl. «. n. e ijiid PMV8. l6. December 1^71. Z 8337. hicramts eingebracht, worüber dcr Zahl ungscustrag dahin erlassen wurde, daß der Gellagle den lin» getlaglen Vetrag binnen 14 Tagen zu bezahlen oder allfüll.ae Einwendungen dagsgen binnen 8 Tagen einzubringen habe, und wurde dem Oc» klagten wegen seines nnbelannten Nufenl' Herr Franz Furlan von Möttling