AllltMatt M LalbaOci Zcltuna Nr. 255. Mittwoch den 9. November 1853. Z. 603. u (2) Nr. 20023. Concurs « Kundmachung. In dem Bereiche der k. k. steirisch ° illyrischcn Finanz-Landes-Direction ist eine Kanzleiassisten-tensteUc mit dem Iahresqehalte von 300 5- '/' dem Concretalstande der Beamten dieser DienstcS-Kategorie bei den unterstehenden Cameral-Bezirks-Verwaltungen in Erledigung gekommen Diejenigen, welche sich um diese Dlmstes-stelle oder für den vorausgesehenen Fall^ der i^r edigung um eine Kanzleiassistenten - stelle mtt dem Gehalte jährlicher 25" si bewerben wollen, haben ihre dießsälligen Gesuche mit den legalen Nachweisungen. !«) über ,chr Lebensalter. Religion, ledigen oder verheirateten Stand; 1)) ihre bisherige Dienstleistung und Moralität; c) über ihre Studien und über dic mit gutem Er-folqe bestandene Prüfung, als den Gefälls-, Cassa- und Verrechnungs-Vorschriften; cl) dann über ihre allsälligen Sprachkennttrisse; bis längstens 30. November l I. im vorgeschriebenen Wege hither zu überreichen, lind darin zugleich anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten im Gebiete diese, k. k. Finanz' Maudes-Direction verwandt oder vcrschwägelt sind. K. k. Finanz: Bandes-Direction für Slcier- mark, Kram und Kainten. Vratz am 2.'». October lv5>3. Z. «02. a (3) Nr.17U9!> Concurs « Ausschreibung. Cassi ers« Stelle bei der k. k. Betriebs- Direction der südöstlichen Staats^ Eisenbahn zu P e st h. Zahl Nj5^5-^. Beider k. k. Bettiebs-Direction die, der im Cassawescn oder der damit verwandten« Fächer erworbenen Erfahrungen, dann des Wohlverhal-tens in der bishmgen Dienstleistung längstens bis 30. November 185)3, und zwar: wenn sie in öffentlichem Dienste stehen, durch ihre unmittelbar vorgesetzte Behörde, bei der k. k. Betriebs-Direction der südöstlichen Staatsbahn in Pesth einzubungen, und darin anzuführen, ob, und mil welchen Bediensteten dieser Bahn, und in welchen, Grade sie mit demselben verwandt oder verschwägert seien. Wien den 2<>. October 1853. Z'«"4. » (2) ' Nr. 3.0«. Concurs.Verlautbarung. Da das hohe k. k. Handelsministerium die Aufnahme eines unentgeltlichen und unbreideten Vaupractikanten bei der karnt. k. k. Lai.desbau-Direction bewilliget hat, so werden di.jemqeu, welche sich um diesen Dienstposten bewerbe,, wollen, aufgefordert, längstens bis letzten November d. I. ihre mit legalen Zeugnissen über die an einem polytechnischen Institute, ooer an einer militärischen Lehranstalt zurückgelegten vollständigen Fachstudien, ferner mit einem cnzllichen Zeugnisse über die für den Baudienst geeigneten Kö'rperbeschaffenheit, cndlich mit einem Sustcn-talions-Reverse belegten Gesuche an die gcfer« tigte Landesbau-Direction einzusenden. Von der k. k. Lanoesbau ^ Dllection für Kärnten. Klagenflut am 2tt. October I853. Z «05». u (I) Nr. 930.,. Kundmachung für die Co ncurrenz-Aer Handlung zur Besetzung des erc indi tten Tabakverlages in Zengg. Der k. k, Tabak' Großverschleiß in Zcnggwird von dem dortigen Tabak-Filialmagazinc ausgc-schieden, zu diesem Ende eine Großtrafik errich tet, welche im Wege der öffentlichen Concurrenz mittelst Überreichung schriftlicher Offerte dem als geeignet ctkannten Bewelber, welcher die geringste Verschleiß °- Provision fordert, verliehen werden wird. Dieser Verschlcißplatz hat seinen Bedarf an Tabakmatnial au6 dem im Standorte Zen.ig befindlichen Acrarial ^ Tabak - Fllialmagazine zu beziehen und es sind demselben nebst den Tarak-kleinvcrschleißcln in clengg die Kleinverschlelßer zu ^>ovi) ll^»lli, i>l. <^^(>>^«n, .!^^!<.)»!i>c, zur Maccrialfassung zugewiesen; wobei aber die e. k. Finanzbehörde berechtiget bleibt, in dem Umfange der Tabakverjchleißperiphcrie jede ihr angemessen scheinende Aenderung vorzunehmen, ohne daß deßhalb der Gloßoelschleißer einen An spruch auf irgend eine Entschädigung erlangt. Dagegen bleibt demselben unbenommen, die>e6 Geschäft jederzeit drei Monate vorhinein ausstünden, welche Aufkündigungsflist auch der Fi' nanzuerwaltung vorbehalten wird, wenn nicht wegen eines Gebrechens die sogleiche Entsetzung uom Verschleißgeschäfte nach den bestehenden Vorschriften einzutreten hat. Für die Besorgung des Tabak-Großverschlei-ßes wird rine Provision von zwei cinhalb Percent festgesetzt, und bemerkt, daß der Ersteher nebst der Prooision den Gewinn aus dem eigenen Klcinverschlclße zu beziehen haben wild. Nur die Provision von dem Magazinspreise hat den Gegenstand des Anbotes zu bilden, es blcibt abei. dem Hroßtrafitanten zugleich der Gewinn aus dem eigenen Kleinoerschlciße zuge, standen. Den zugewiesenen Trafikanten, über- deren Anzahl und Standorte das Verzeichniß bei der k. k. Finanz-Bezirks-Direction in Fiume einge-sehen werden kann, sowie den Consumenten im Oroßen hat der Großtlafikant das Tabakmate-riale um den Magazins- und rücksichtllch Groß-verfchleißpreis gegen bare Bezahlung zu vcrab folgen und bezieht hievon die ihm zugestandene Provision, welche gleich bei der Abfassung de5 Tabaks von dem entfallenden Magazinsprcise zu seinen Gunsten abgerechnet wird. Dcr Gl oßverschleißer hat das Tabakmateriale, wovon in ocr Zeitperiode vom 1. März 1852 bis Ende Februar ld53 um den Geldbetrag pr. 194^0 st. 53^/, kr. vclschließen wurde, aus dem dortigen Tabak - Filialmagazine um den Maqazinspreis gcgen bare Bezahlung zu beziehen; demselben steht jedoch ft ei, nach Maßgabe de5 unangreifbar am Lager zu haltenden Tabakmaterials einen Materialcredit anzusprechen, in wel. chcm Falle er die im gleichen Betrage zu lei^ stende Caution entweder im B>aren oder in StaatS-papieren nach dem festgesetzten Werthe vorläufig zu klleg.n hat, und bis zur Einräumung des be> anspruchlen Materialcredits das benöchigte Ta j bakmatetiale bar bezahlen muß. Die Bewerber um den gedachten Tabak--Großveischleißplatz haben den Bettag von l00 st. C. M. als Reugeld bei ciner k. k. Steuer - odel GefaUscasse zu erlegen und die dicßfciUige Cassa-qulltung, oder aber diesen Betrag im Baren dem gesiegelten und mit 15 kr. gestampeltcn Offette beizuschließen, welches längsten« bis zum l5. December I«53, zwölf Uhr Mittags bei dcr k. k. Finanzdezirks-Direction in Fiume einzureichen ist, indem auf später einlangende Offerte keine Rücksicht genommen werden wird. Die Offette sind nach dem am Schlüsse beigefügten Formular zu verfassen < und es sind in demselden folgende Nachweisungen bei'ilibringen: <<) Die Cassaquittimg über das erlegte Reugeld oder der dare Geldbetrag, li) das ^euc,niß über die erlangte Großjährigst, und c) oas obrigkeitliche Wohlverhaltungszeugniß. Das Verlagsgesckäfc kann nie an Gesellschaften verliehe» werden, daher Offerte, die von derlei Resell,chasten eingebracht werden, unberücksich-tiget bleiben müssen. Das Reugeld wird jenen Offerenten, welche nicht Beslbieter bleiben, nach geschlossener Concur« irnz-Verhandlun^ sogleich zurückgestellt, daqegen aber jenes Des Besttutterg, welcher ^as Tabak-macerlale gegen bare Bezahlung abfassen zu wallen sich erkläit, bis zur Abfassung d.s vor-ge,chr>ebel,en unangieifbaren Tabakvorralhes zu. ruckbehaltrn, oder im Falle dnselbe eine Tabakc j MaterialS-^redililung in Anspruch nimmt, ln seine Caution eingerechnet. Sollre der E.steher die Geschäftsführung in-ne>ha!b acht Tagen von der Bekanntmachung der Annahme se>n,s Offertes anzutreten unterlassen, so wird der Großverschltißplatz als erledigt be^ trachtet und das erlegte Neugeld eingezogen, öltztnes findet auch dann Siatt, wenn der Ersteher erklätt, von dem Anbote freiwillig zurück treten zu wollen. Offerte, welche die vorgeschriebenen Eigenschaften nicht haben, oder unbestimmt lauten, wer« den nicht berücksichtiget werden. Bei gleichlautenden Offerten wird, wenn nicht aus den icmst.gm Nachweisen der Ausschlag zu Gunstcn dcs elnen oder des andern Bewerbers helgeholt werden kann, die Entscheidung durch das Loos erfolgen. Ein bestimmter Ertrag wird eben so wenig zugesichert, als eine wie immer geartete Entschädigung ooer Plovlsionserhöhung nachtraglich Statt smden kann. Ueber die mit diesem Verschlcißgeschäfte verbundenen Obliegenheiten und Rechte kann sich Jedermann vei der k. k, Finanzdeznks - Direction in Flume im kurzen Wege um Belehrung bewerben. Von der Concurrenz sind jene Personen ausgeschlossen, welche das Gesetz zum Abschlüsse von Vertragen überhaupt unfähig ertlart, dann jcne, welche wegen eincs Verbrechens, wegen Schleichhandels oder einer schweren Gefällöüber-tretung überhaupt, oder einer einfachen Gefällö-übertretllng, insofern sich dieselbe auf Vorschriften über Monopolsgegenstände bezieht; ferner, welche wegen cineS Vergehens gegen die Sicherheit des gemeinschaftlichen Staaisbandcs, dcr öffentlichen Ruhe oder des Eigenthumes vcrur. theilt, oder nur wegen Mangel an Beweisen los» gesprochen; endlich Verschleißer von MonopolS-Gegenstanden, die von dem Ve> schleißer strafweise emslht wurden, und solchePelsonen, denen die politischen Volschriften d.n bleibenden Aufenthalt im Verschlelßolte nicht gestatten. Kommt em solches Hinderniß erst nach Uebernahme dcS Verjchleißgeichaftes zur Kenntniß der Behörden, >o kann das Velichleipoefu^niß sogleich abgmom. men werden. Von der k. k. Finanz-Landes. Direction für Croacien uno slaoonien Agram am 26. October 1X,3. Formular eines Offertes. Ich Endesgefetligter et kläre mich bereit, die Tabak-Großtrafik in Zcngg unter gcnaucr Beobachtung der kundgemachten Bedingungen und aller dießfaUs bestehenden Aorschllften und ins^ 774 besondere bezüglich der Tabakmaterialbevorräthi-gung gegen eine ^Provision von .... (mlt Buchstaben ausgeschrieben) Perccnten von der Summe deb 2abakmagazinspreiseö in Betrieb zu übernehmen, und bitte zugleich um Zugestehung eines Credits von .... (oder) und din bereit, das Tabakmateriale jederzeit bar zu be-zahlen. Die in der Kundmachung bezeichneten drei Beilagen werden hier beigeschlossen. Datum .......... Eigenhändige Unterschrift, Charakter und Wohnung. Von Außen: Offert zur Erlangung des Tabakvcrlages in ________________Zengg. Z^6(N. u (3) Nr. 10394. Kundmachung. Der k. k. excindirte Tabakverlag zu Sag or in Krain, mit welchem auch zugleich der Stam-pelverschleiß verbunden ist, wird im Wege der öffentlichen Concurrenz mittelst Ueberreichung schriftlicher Offerte dem geeignet erkannten Bewerber, welcher die geringste Verschleißprovision fordert, verliehen werden. Dieser Verschleißplatz hat seinenMatcrialbedarf, und zwar sowohl an Tabak als Stämpclpapier, bei dem k. k. Tabak- und Stämpel-Verschleiß. Magazine in Laidach zu fassen, und es sind demselben !> Trafikanten zugewiesen. Den ihm zugewiesenen Trafikanten hat der excindirte Tabakverlag von dem ordinär geschnittenen Rauchtabak 2^, Gutgewicht zu verabfolgen. Der Verkehr betrug in der Iahresperiode vom I. August 185)2 bis Ende Juli 1853 an Tabak 7434 Pfund, im Gelde . . 3228 fl. 44 kr. an Stampelpapier .... 56 » 3U ». zusammen . 3285 fl. 14 kr. Bei diesem Materialbedarfe gewährt nun der Vcr-sckleißplatz A a g o r bei einem Provisionsbczuge von 5"/„ aus dem Tabak und einem A'^^tigen Gutgewichte für den ordinär geschnittenen ledigen Rauchtabak, und mit Inbegriff de6 ^llil >1ln,^i»-Gewinnes, dann von 2°/„ auö dem Stämpclver» schleiße der mindern Classen, einen jährlichen Brutto - Ertrag von 3^2 fl. 52^ kr. Nur obige 5"^lige Tabakprovision hat dcn Gegenstand des Anbotes zu bilden. Für diesen Verschleißplah ist, falls der Erstchcr das Tabak-Matcrialc nichs Zug für Zug bar zu bezahlen beabsichtiget, nur bezüglich des Tabako, zumal das Stämpclpapier gegen Barzahlungen jederzeit abzufassen ist, ein stehender Credit bemessen, welcher durch die weiter unten bemerkte, und in der vorgeschriebenen Art zu leistende Caution im gleichen Betrage sicher zu stellen ist. — Der Ersteher ist übrigens auch verpflichtet, stets einen unangreifbaren vicrwöchcntlichen Vorrath am Lager zu haben. Der Ersteher hat jedenfalls diesen Verlag am 8. December 1863 zu übernehmen, und zwar längstens binnen 6 Wochen, vom Tage der lhm bekannt gegebenen Annahme seines Offertes die ordnungsmäßige Caution im Bettage vr. 5UU fl. zu leisten, oder das Tabakmateriale Zug für Zug, auch nach Ablauf dieser Frist bar zu bc^ zahlen. Die Bewerber um diesen Verschleißplatz haben zehn Percent der Caution als Vadium im Betrage von 50 fl. bel der k. k. Cameral - Bezirks-Casse in Laibach zu erlegen, und die dießfällige Quittung dem versiegelten und gestampelten Offerte bcizuschließen, welches längstens bis zum 14. November 1853,zwqlf Uhr Mittags, mit der Aufschrift: «Offert für den k. k. excindirten Tadakverlag in Sagor", bei der k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung in Laibach einzureichen ist. Das Offert ist nach dem am Schlüsse bei gefügten Formulare zu verfassen, und ist das-selbe nebstbei mit der documcntirttn Nachweisung: :») über das erlegte Vadium, d) über die erlangte Oroßjährigkeit, und c) mit dem obrigkeitlichen Littenzeugnisse zu belegen. Die Vadien jener Offerte, von dcncn kein Gebrauch gemacht wird, werden nach geschlossener Concurrenz. Verhandlung sogleich zurückgestellt. Das Vadium des Erstehers wird entweder bis zum Erläge der Caution, oder falls er Zug für Zug bar bezahlen will, zur vollständigen Material - Bevorrathigung zurückbehalten. Offerte, welchen die angeführten Eigenschaften mangeln, oder unbestimmt lauten, oder sich auf die Anbote anderer Bewerber berufen, werden nicht berücksichtiget. Bei gleichlautenden Anboten wird sich die höhere Entscheidung vorbehalten. Ein bestimmter Ertrag wird eben so wenig zugesichert, als eine, wie immer geartete nachtragliche Entschädigung oder Provisions- Erhöhung Statt findet. Die gegenseitige Aufkündigungsfrist wird, wenn nicht wegen eineS Gebrechens die soglciche Entsetzung vom Verschleißgeschaste einzutreten hat, auf drei Monate bestimmt. Die näheren Bedingungen und die mit diesem Verschleißgeschafte verbundenen Obliegenheiten, so wie der Erttagniß-Auswels uno dir Verlags-Auslagen sind bei der k. k. Cameral- Bezirks- Verwaltung in Laibach einzusehen. Von der Concurrenz-Verhandlung sind jene Personen ausgeschlossen, welche das Gesetz zum Abschlüsse von Vertragen überhaupt unfähig erklärt, dann jene, welche wegen eines Verbrechens, wegen Schleichhandel, oder wegen einer schweren ^esa^o-Übertretung überhaupt, oder einer einfachen GeMs Uebertretung, insoferne sich dieselbe auf die Vor-Ichriftcn rucksichllich des Verkehrs mit Gegen-ständen des Slaatsmonopols bezieht, dann wegen eincö Vergehens oder einer Uebcrtretung gegen dle Sicherheit des gemeinschaftlichen Staatsverbandes und den öffentlichen Ruhe^ stand, dann gegen die Sicherheit des Eigen thums vcrurtheilt, oder nur wegen Mangel an Beweisen losgesprochen wurden; endlich Verschlel» ßer von Monopolbgegcnstänoen, die von dem Verschleißgcschäfle strafweise entsetzt wurden, und solche Personen, denen die politischen Vorschriften den bleibenden Aufenthalt lm Verschlechorte »ucht gestatten. Kommt ein solches Hinderniß erst nach Ueber-»ahme detz Verschlcißgc,chaftes zur Kenntniß der Behörden, so kann das Verschleißuefugmß sogleich abgenommen werden. Formular eines Offertes, 'auf 15 kl. Stämpel. »IchEndesgcfertigter erkläre mich bereit, dm excindirten Tabatvellag und zugleich Stämpeltrafik zu Sagor, unter genauer Beobachtung der dießfallS bestehenden Vorschriften, und insbesondere auch in Bezug aus die Material - Bevorläthigling, gegen eine Provision von...... (in Buchstaben auszudrücken) Procenten von der summe des Tabakverschleißes, und für das Stäm-Verlchleißgcscha'ft aber um die gesetzlichen Pro-cente in Betrieb zu übernehmen. Die in der öffentlichen Kundmachung angeordneten Beilagen sind hler beigeschlossen. Eigenhändige Unterschrift, Wohnort, Charakter (Stand). Von Außen: Offert zur Erlangung des excindirtcn Tabak« Verlages, zugleich Stampelcrafik zu Sagor. Von der k. t. Cameral - Bezirks« Verwal-' tung. Laibach am 2. November 1853, Z. 600. 2 (3) Nr. 513l. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte in Mottling wild hiemic dekannt gemachl: I. Cs seien von dicsem k. k Bezirksgerichte üder jene Realitäten,, welche in dem Sprengel dieses Gerichtes liegen und früher in den zu Somugg ge-suhlten und im Monate März 1848 zerstörten Grund, büchern eingetragen waren, mittest Erhebung des Besitz» und BclastungvjiandcS aus Grundlage der von den factischen Bcsltzcrn ausgewiesenen ^'igen-thumsliteln, dann der Calastraloperate und der zum Theile einbekanntcn, zum Theile im amtlichen Wcge er. hobcncn alten basten, die neuen Interimsgrundbuchs-einlagcn, wclche nach Weisung der kais. Verordnung vom l«. März l85l, Hir. «7 des Rcichsgcsltzblal-tes, indessen die Stelle des Grundbuches zu verlre« ten haben, angefertiget worden. Dieselben erliegen zu. Jedermanns Einsicht del dem Grundbuchsamte dieses Gerichtet'. Auch kann das Verzeichniß der eingetragenen Besitzer mit ihrem Besitzstände nach den Urbars- und Rectisications-Nummcrn des vormaligen Grundbuches bei den Ge. mcindevorständcn eingesehen werden. 2. Es werden demnach diejenigen, welche gegen die erfolgten Eintragungen der Besitzer oder des Besitzstandes eine Einwendung erheben zu können glauben, so wie alle in dn, vormaligen Grundbüchern eingetragen gewesenen Gläubiger, deren Forderungen entweder noch nicht, oder nicht in der gehörigen Rangordnung in die neuen Incerimseinlagcn über-tragen worden sind, hiemit aufgefordert, längstens bis am 1. M a i !5>54 il)re Einwendungen und Rechte, und zwar: die Gläubiger bei sonstigem Verluste der durch die frühere Intabulation oder Prä-notation erworbene Priorität, bei diesem Gerichte mündlich oder schriftlich anzumelden und geltend zu machen. 3. Die dießfälligen Gesuche und Amtshandlun. gen genießen die Gebühren, und Stämpettreiheit, in, soferne sich dieselben lediglich auf die Wiederher-stcllung der zerstörten Grundbücher beziehen. K. k. Bezirksgericht Mottling am 29. Octo» bcr 1853. K A Z U JL A 8. C. k. okrajna sodnija v Metliki da z nazo-cim naznanje; 1. Ces f.istih gruntnih, posestov, kterc v tem sodniin okraju leie , in so bile j>opred vgruntnih bukvih zapisane, ki so bile na Igu mesca Marca 1Ö4Ö razdjane, so po i&\ oiibi posestev in bremeii na tajistili na podlagi vlaslin nskih nasluvov, ktere so djanski posestniki izkazali, potom na podlagi ' katasterskih izdelkov in stanli brom«n, ki so hilt» deloma napovedane, deJorna po vredih iz-vodene , nove zaèasuu gruntne bukve naprav-Ijcne , ktere imajo vslod cesarski-ga \kasa »6. Marca jö5i, št. 07, dnriavncga zakoinka nK'd (em gruntue bukve namcstuvati. Tajiste se znajdejo pi 1 urudu gruntnih bu-k«»v te sodnije, ker jib zamure \sak progledati. Tudi spisek vpisanih po&estnikuv z njiliimi po-s«'Slvi po urbarskih in rektiiikacijskih sievilkah poprujsnih bukev se more pri iupanih pre-gledati. 2. Pozovejo se tedaj vsi tisti, kteri mislijo, da se zamorejo v cim zoper vpise posestnikov ölj posestev pritožiti, kakor tudi vsi upniki, ki so bili v prej.snjih gruntnih bukvah zapisani in klerih terjave v nove zacasnc gruntn« bukve ali ,se niso prepisane, ali pa iie po pravi versti n;ijpozneje do 1. Maja ib54 svoje pri-i«)sbe in pravice pri lej sodniji ustno , ali pa scimcno uazuanili in veljavne storiti , upniki pa pi sieer, ker bi drugaè svoje predstva zgubili ktere so 'po preismli intabulacijah ali prenota-C'ijah dobili. 3. Dnticnje prosnje in uredske djanja niso dav.sini in koliku (štcmpljnu) podvcržene, ako se samo na razdjane gruntne bukve nanasajo ki se imajo ponoviti. G. k. okrajna sodnija Metlika 2g. Okto-bra i8i5. Z. l677. (,) Nr. 9073. Edict. Vom k. k Bezirksgerichte Laa5 wird in der Executwnssache des Michael Hlapsche von Laas, wider Barlhrlmä üipouc von Babcnfcld, ^l-tu. 22 st. 5 kr. c. «. c,, mit Bezug auf das dußge, richtliche Edict ddo. 20 August !853. Z. 6834, bekanntgegeben, daft über Vinverstandniß beider Theile die l. auf den 27. October d. I. angeordnrt glwe. sene Feilbietungstagsatzunq als abgehalten anzuseh,» ist, und daß sonach die 2. am 28. November d. I. und die 3. Tagsatzung am 7. Jänner 1854 vorge» nommen werden wird. Laas am 22. October »853. Der k. k. Bezirksrichter: K 0 s ch i e r. Z. l667. (3) Nr. 4832. Edict. Vor dem k. k. Bezirksgerichte Gurkfcld haben alle diejenigen, welche an die Verlassel,>chaft des, dcn 29. August l853 verstorbenen pens. Wcltprie-sters Stephan Lajouitz von Gurkfeld, als Glaubiger cine Forderung zu stclw, haben, zur Anmeldung .md Barthumig dtlsclden den l. December l, ^.Vormil. t.,gs 9 Ul>r z" cischtlnen, oder bis dahin ihr An° tneldunftsgcsuch schrislllch zu Überreichen, widrigens cicsen Gläubigern an die Acrlassenschast, wcnn sie ourch die Bezahlung del angemeldeten Forderungei, nschöpft würde, kem weiterer Anspruch zustande, als insofern ihnen ein Pfandrecht gebührt. Gurkfeld den 20. October ,853. Der k. k. Bezirksrichter: Schuller.