«M M 'M l' p M » 46066 Erwiderung aus einige Behauptungen des Herrn Landtagsabgeordneten Svetec in der Grun-steuerfrage. Vom k. k. Oberfinanzrathe Lari Fontaine v. Geisenbrunn. Laibach 1866. Druck von Ignaz v. Kleinmayr L Fedor Bamberg. Im Selbstverläge. 4 O E- 6 ^)en von mir herausgegebenen „statistischen Tabellen über die directen Steuern im Herzogthume Krain" wurde die Ehre zu Theil, bei mehreren Anlässen im krainischen Landtage berufen, ja sogar in dem Landtagsausschußbcrichte vom 28. December 1866 einer förmlichen Kritik unterzogen zu werden. Da die Angaben und Ziffer-Ansätze in dieser Broschüre theils nicht ganz richtig aufgefaßt, theils einfach ohne nähere Begründung und ohne alle Beweise als unrichtig bezeichnet wurden, so halte ich mich verpflichtet, den Abnehmern meiner Broschüre und jenen, welche den Landtagsverhandlungen beigewohnt oder die stenographischen Berichte darüber gelesen haben, nachstehende Erklärung zu geben. In der Landtagssitzung am 21. December 1866 wurde bei der Verhandlung über die Aenderung der Land¬ tagswahlordnung zur Sprache gebracht, daß, wenn das Wahlrecht nicht auf die Besitzer landtäflicher Güter be¬ schränkt, sondern auf alle Großgrundbesitzer, welche für'einen größeren geschlossenen Grundcomplex 100 fl. oder darüber an Realsteuern zahlen, übertragen würde, nach den von mir herauSgegebencn statistischen Tabellen das Wahlrecht von 126 Wahlberechtigten beiläufig auf 229 ausgedehnt würde. Dies veranlaßt mich zu der Bemerkung, daß nach der Vorrede zu meiner Broschüre jeder Besitzer mehrerer Realitäten in verschiedenen Stcuergemeinden desselben Bezirkes nur einmal gezählt wurde. Derselbe Besitzer konnte aber mit Schluß des Jahres 1865 auch in anderen Bezirken Realitäten besessen haben und wurde daher in diesen Bezirken wieder gezählt, in der Tabelle VI der Broschüre daher so oft berücksichtigt, als er in verschiedenen Be¬ zirken Realitäten damals besessen hat. Ferner muß ich erinnern, daß die Zahl 229 nur jene Grundbesitzer in sich faßt, welche mit Schluß des Jahres 1865 mit einer 100 fl. übersteigenden Grundsteuer sammt Drittelzuschlag in Verschreibung standen. Werden aber nach Z 10 der Landtagswahlordnung auch die übrigen Realsteuern (Hausclassen-, Haus¬ zins-Steuer) berücksichtigt, dann stellt sich die Zahl jener, welche über 100 fl. an Realsteuern zahlen, höher heraus als 229. Um dem Landtage auch in dieser Beziehung einen Dienst zu erweisen, habe ich zwei namentliche, vollständig verläßliche Ausweise nach den bisher bestandenen 30 Bezirken verfassen lassen, und zwar einen über jene Rcalitäten- besitzer, welche am Schluffe des Jahres 1866 mit 100 fl. oder darüber an Grundsteuer sammt Drittelzuschlag, und den andern über jene Realitätenbesitzer, welche mit Zurechnung der Hausclassen- und Hauszinssteuer zur Grundsteuer mit einer Gesammtrealsteuer von 100 fl. oder darüber in Vorschreibung standen. Nach diesen beiden Ausweisen, welche ich gleichzeitig an den Landesausschuß leite, betrug mit Schluß des Jahres 1866 die Anzahl jener Grundbesitzer, welche 100 fl. und darüber an Grundsteuer sammt Drittelzuschlag zu zahlen hatten, 220 — und jener, welche an Grund-, Hausclassen- und Hauszinssteucr zusammen 100 fl. und darüber zu entrichten hatten, 53. 3 . Aus diesen Ausweisen ist zugleich zu ersehen, wie viel jeder Grundbesitzer Realitäten und in welchen Steucr- gemeinden besaß, wie auch: ob diese Realitäten einen größeren geschlossenen Grundcomplex bildeten. Daß sich diese Zahlen durch die Grundlasten- und Servituten-Ablösung, durch Käufe und Verkäufe, Abtretungen, Verlaßabhandlungen u. s. w. alljährlich ändern, versteht sich von selbst. Seit dem Jahre 1865 hat sich die Zahl der Grundbesitzer, welche über 100 fl. Grundstener zu entrichten hatten, um 9 vermindert. Ich übergehe nun zu dem Anwurfe, der auf Seite 256 des stenographischen Berichtes vom 28. December 1866 gegen die Finanzdirection beziehungsweise gegen mich erhoben wird. Was die Ansicht der Finanzdirection bezüglich der Höhe der Grundsteuer betrifft, und was dieselbe diesfalls gethan hat, darüber Aufklärungen zu geben bin ich nicht ermächtigt. Der Vorwurf aber, der mir gemacht wird, mußte mich um so mehr befremden, als ich dem Herrn Berichter¬ statter Svetec nicht nur Materialien zur Berichterstattung bereitwilligst lieferte, sondern demselben auch bei den mehr¬ maligen Unterredungen meine Ansichten in dieser Angelegenheit klar und umständlich ohne Rückhalt mittheilte, ja sogar seine Zweifel mit Hinweisung auf mehrere Stellen meiner Broschüre behob. Ich habe allerdings ans Seite 57 meiner Broschüre ausgesprochen, daß die ordentliche Grundsteuer in Krain nicht zu hoch sei, welche Behauptung ich auch rechtfertigen werde, allein ich habe nirgends behauptet, daß eine Grund- steuerüberbürdung oder Ungleichheit in der Steuervertheilung in Krain gar nicht bestehe, vielmehr habe ich Seite 43 die Vermuthnng ausgesprochen und begründet, daß bei einigen Culturgattungen, namentlich bei den Aeckern gegenüber den Nachbarländern, die Schatzung in Krain „zu hoch sein dürfte." Mit vollständiger Gewißheit konnte ich dies doch nicht behaupten, weil ich den Schätzungs-Operationen in Krain, Steiermark und Kärnten nicht beigewohnt habe und die Bodenverhältnisse in diesen Ländern nicht vollkommen kenne. Mein Ausspruch, daß die ordentliche Grundsteuer in Krain nicht zu hoch sei, stützt sich auf die bedeutenden Culturveränderungen seit der Einführung des stabilen Katasters. Was ein großer Theil der Contribucnteu für einige Culturgattungen zu viel zahlt, zahlt ein großer Theil der Steuerträger für andere Cultnrcn mit Rücksicht auf die Cultursveränderungen zu wenig. Seite 260 des stenographischen Berichtes wird zwar der in meiner Broschüre S. 45 ausgesprochenen Vermuthung, daß bei einer neuen Revision des Katasters so bedeutende Aenderungen in den Culturen vorgefunden werden dürften, daß selbst bei einer thcilweiscn Reinertrags-Herabsetzung die Steucrquote nicht geringer ausfallen wird, — mit aller Entschie¬ denheit entgegengetreten und bemerkt, daß, um diese Behauptung mit solcher Bestimmtheit aufstellen zu können, wohl die factischen Grundlagen vorläufig fehlen dürften. Meinem Ausspruche liegen die Relationen von fünf Evidcnzhaltungs-Geomctcrn zu Grunde, welche, abgesehen von dem Moorgrunde bei Laibach, die CulturSändcrungcn und Umwandlung von abgestockten Wäldern, von Gemeinde- und anderen Hutweiden in Wiesen, Aecker, Gärten und Weingärten bei der Erhebung der alljährlich in großer Anzahl vorkom¬ menden Grundthcilungen und Objcctsveränderungen wahrnehmcn mußten und dieselben mit Angabe der Bezirke und Ge¬ meinden, in welchen solche Meliorirungen und Aenderungen stattgefunden haben, als sehr beträchtlich und umfangreich bezeichnen. Welche Grundlagen der Herr Berichterstatter für seinen entschiedenen Widerspruch benützt hat, ist mir unbe¬ kannt, angegeben hat er dieselben im Berichte nicht. Uebrigens wird dies bald außer Zweifel gesetzt werden, nachdem noch im heurigen Jahre die Reambulirung der Vermessung in Krain beginnen wird. Gegen meine Angabe Seite 42, daß in den Nachbarländern der Anbau einer zweiten Frucht in weit geringerer Ausdehnung stattfinde als in Krain, wird in dem Ausschußberichte Seite 257 behauptet, daß der Anbau einer zweiten Frucht in Steiermark ausgedehnter und ergiebiger ist als in Krain. Daß in Steiermark mehr Heiden und Rüben erzeugt werden als in Krain, das habe ich niemals bezweifelt, denn der Flächenraum von Steiermark beträgt 3,898.280 Quadratklaftcr, jener von Krain nur 1 Mill. 732.000 Quadrat¬ klafter in runden Summen. Ich habe nur behauptet, daß der Anbau einer zweiten Frucht in den Nachbarländern Küstenland, Kärnten und Steiermark in einer geringeren Ausdehnung stattfinde als in Krain. Daß ich bei dieser Behauptung das Vcrhältniß zwischen der Gesammtfläche des Ackerlandes und der mit Heiden und Rüben bebauten Fläche vor Augen haben mußte, ist einleuchtend. In Krain werden nach den statistischen Tafeln des Finanzministeriums von 236.755 Joch Ackerland 72.126 Joch, somit 30 pCt.; in Kärnten von 238.837 Joch 31.804 Joch, somit 13"/^,, pCt.; in Steiermark von 711.465 Joch 4 109.207 Joch, somit 15"/,,, pCt., und im Küstenlande oon 234.973 Joch 14.530 Joch, somit 6"/,go M. mit Heiden bebaut. Mit Stoppelrüben werden bebaut in Krain von 233.879 Joch 6615, somit 2"/,o<, pCt.; in Kärnten von 237.721 Joch 2959, somit 1"/,„g PCt.; in Steiermark von 695.451 Joch 8784, somit l^/,^ pCt., und im Küsten¬ lande von 240.808 Joch 2169, somit pCt. Diese Ziffern dürften meine Behauptung wohl vollkommen rechtfertigen und beweisen, daß der Herr Bericht¬ erstatter auf das Verhältniß der Fläche des Ackerlandes und der mit Heiden und Rüben bebauten Area nicht Rücksicht genommen hat. Seite 258 des Ausschußberichtes wird mir bei der Nachweisung des Unterschiedes zwischen dem Grundsteuer- Ordinarium im Jahre 1865 und dem Postulate vom Jahre 1843 eine Absicht zugemuthet, die ich durchaus nicht hatte. Ich habe ein statistisches Werk geschrieben, welches ohne alle Nebenabsicht, wie jede andere Statistik, Vergleiche ziehen mußte. Hätte ich die Ansicht gehabt und behaupten wollen, daß Krain nicht zu hoch besteuert sei, so hätte ich dies anders anfangcn müssen. Nichts lag mir aber ferner als dieses. Allerdings habe ich auch die durch die Percentcn - Herabsetzung und die im Evidenzhaltungswege zur Abschrei¬ bung gelangten Steuerbeträge (wovon letztere nicht sehr bedeutend sind) von der ordentlichen Gebühr in Abzug gebracht, ich mußte dies aber thun, wenn ich darstellen wollte, wie sich diese mit Schluß des Jahres 1865 zum Steuer -Postu¬ late vom Jahre 1843 verhält, und welche Höhe die Zuschläge und Umlagen bereits erreicht haben. Daß diese und nicht die ordentliche Steuer drückend und Vielen unerschwinglich sind, beweist schon der Umstand, daß die Zuschläge weit mehr betragen, als die ordentliche Steuer selbst. Der Herr Berichterstatter irrt sich sehr, wenn er Seite 259 behauptet, daß der Steuerträger die Steuer von den Umlagen und Zuschlägen nicht zu unterscheiden verstehe, ich habe täglich Gelegenheit, oft zu hören, daß die Contri- buenten diesen Unterschied gut zu machen verstehen und nur über die Höhe der Zuschläge und Umlagen Klage erheben. Der Herr Berichterstatter erklärt Seite 259, er könne der Ansicht nicht beistimmen, daß durch die bedeutende Grundzerstücktung die Steuerfähigkeit abnehme, nnd ergeht sich in Auseinandersetzungen, die ich in meiner Broschüre Seite 56 wohl berücksichtiget habe. Ich habe die bedeutende Grundzerstücklung in Krain nicht als alleinigen Grund der Steuerrückstände hingestellt, sondern noch viele Umstände aufgezählt, welche alle zusammen die Verarmung des Volkes und die Steuerrückstände zur Folge haben. Es wird doch wohl niemand behaupten, daß der Besitzer eines kleinen Grundcomplexes zahlungsfähiger sei, als jener eines größern oder großen Grundcomplexes. Wo soll die große Masse der Kleingrundbesitzer Geld hernchmen, wenn diese selbst bei der besten Ernte nicht so viel gewinnen, als sie zu ihrer und der Erhaltung ihrer Angehörigen benöthigen, daher nichts verkaufen und wegen Mangel an Industrie-Unternehmungen sich durch Arbeit nichts verdienen können? Und wie oft gibt es nicht Mißernten und Elementarschädcn? Seite 259 bemerkt der Herr Berichterstatter ganz naiv, daß die Zahl der Grundbesitzer (95.928) wohl um viele Tausend geringer sein wird, als ich angegeben habe, und folgert daraus, daß daher auch die Zahl der unbehausten Grundbesitzer (24.247) auf unrichtigen Erhebungen beruhen dürfte. Seite 45 habe ich angeführt, daß in den statistischen Tafeln des Finanzministeriums die Zahl der Grundbesitzer mit 124.899 angesetzt erscheint, weil wahrscheinlich alle Mitbesitzer gezählt und die Besitzer mehrerer Realitäten so oft gerechnet wurden, als sie in verschiedenen Gemeinden vorkommen. Wie ich bei Ermittlung der Zahl der Grundbesitzer Per 95.928 vorgegangcn bin, enthält die Vorrede zu meiner Broschüre. Bevor der Herr Berichterstatter so etwas ausgesprochen, hätte er sich durch Einsichtnahme in die Besitzstands¬ und Einzahlungs-Hauptbücher bei einem oder dem andern Steueramte überzeugen sollen, ob die dicsfälligen Zifferansätze in meiner Broschüre richtig sind. Das Steueramt Laibach, welches die meisten Grundbesitzer nachweiset, hatte er ja nahe genug und hätte sich daher jeden Augenblick die Ueberzeugung von der Richtigkeit des Zisferansatzes verschaffen können und sollen. Ebenso hätte er sich bei dem Magistrate in Laibach und bei dem hierortigen Rechnungs-Departement über¬ zeugen können, ob ich die Anzahl der Häuser in Laibach und der hausclassensteuerpflichtigen Gebäude auf dem Lande richtig angegeben habe. 5 Ist die Anzahl der Grundbesitzer der Hauszins - und hausclassensteuerpflichtigcn Häuser richtig, dann muß auch die Anzahl der »»behausten Grundbesitzer richtig sein, cs wäre denn, daß viele Häuser bestehen würden, welche zur Be¬ steuerung nicht angemeldet wurden und daher auch nicht besteuert sind. Was über die Steucrcxecutionen und deren Folgen Seite 259 und 260 des stenographischen Berichtes vorkommt, wird durch die Nachweisung, welche ich dem LandcsauSschusse mitgetheilt habe, hinlänglich entkräftet. Nach dieser Nach¬ weisung wurden im Jahre 1866 nur 131 Mobilarfeilbictungen und nicht Eine Rcalexecution vorgenommen. Der tunäus instruetus wurde gehörig berücksichtigt. Dies gibt mit Rücksicht auf die Anzahl der Grundbesitzer wohl den deutlichsten Beweis, daß gegen die Steucrcontribuenten mit aller möglichen Schonung vorgegangcn wird. Meine Angabe, daß sich der Vichstand in Kram vermindert habe, steht durchaus nicht im Widerspruche mit der Behauptung, daß durch die Steuerexecutioncn der Viehstand in Krain nicht vermindert wurde, denn ich habe auf der Seite 58 die Ursachen der Verminderung des Viehstandes klar und deutlich angegeben, was der Herr Berichterstatter übersehen zu haben scheint. Ebenso unhaltbar ist das, was der Herr Berichterstatter bezüglich der Devastirung der Wälder (Seite 260 des stenographischen Berichtes) bemerkt. Hätte der Herr Berichterstatter früher Einsicht in die Vorträge der hierortigen Land- wirthschaftsgesellschaft, in das Werk „Die österreichischen Alpcnländcr und ihre Forste von Josef Wessely" genommen, hätte er früher mit den Mitgliedern der Grundlasten- und Servituten-Ablösungs-Commissionen Rücksprache gepflogen, dann würde er wohl den Ausspruch nicht gethan haben, daß der durchschnittliche Verbrauch des Brennholzes bei den Familien zu hoch angesetzt wurde. Ich habe in meiner Broschüre Seite 59 wohl das Holzqnantum beziffert, das auf den Bahnstationen in Krain im Jahre 1865 aufgcgebcn wurde, nirgends aber die Behauptung aufgestellt, daß dies nur Holz aus Krain war. Ich will zugeben, daß Holz aus dem Kankcrthale in Kärnten und ans Cubar in Croaticn ans den Bahn¬ stationen in Krain (Laibach und Rakek) aufgcgebcn werde, allein sehr bedeutend dürfte die Menge nicht sein, den größten Thcil von dem auf den Bahnstationen in Krain zur Ausfuhr aufgcgebcnen Mercantil- und Bauhvlze liefert jeden¬ falls Krain. Nachdem ich nun Alles besprochen habe, was der Herr Berichterstatter in meiner Broschüre einfach als falsch und unrichtig bezeichnete, ohne das Gegentheil zu beweisen, gehe ich zur Beleuchtung jener Berechnungen über, die der¬ selbe in den Ausschußberichten vom 1. Februar 1866 und vom 28. December 1866 vorgctragen hat. Ich sage nicht nur, sondern will es auch beweisen, daß dieselben vollständig unrichtig sind. Seite 401 des stenographischen Landtagsberichtes vom 1. Februar 1866 wird berechnet, um wie viel Krain seit Einführung des stabilen Katasters im Jahre 1844 bis zum Schlüsse des Jahres 1865 an Grundsteuer sammt den landcs- fürstlichcn Zuschlägen mehr gezahlt hat, als nach dem Grundsteuer -Postulate des Jahres 1843 entfallen wäre. Es ist allerdings wahr, daß bei Einführung des stabilen Katasters in Krain die Grundsteuer im Jahre 1844 gegen das Postulat des Jahres 1843 um 146.816 fl. 22'/, kr. C. M. erhöht wurde; allein unrichtig ist es, daß in Folge dieser Erhöhung das Land Krain bis Ende 1865 um 3,043.593 fl. C. M. oder 3,195.623 fl. ö. W. mehr gezahlt hat, als es nach dem Grundsteuer - Postulate des Jahres 1843 gezahlt haben würde. Es wurde bei dieser Berechnung außer Acht gelassen, daß 1. in Folge der im Jahre 1849 beendeten neuerlichen Revision im ganzen Neustadtler Kreise außer der schon im II. Semester 1849 in Abfall gekommenen Grundsteuer pr. 40.037 fl. 52?/, kr. C. M. (nicht 40.028 fl.) im Jahre 1850 ohne Rücksicht auf die Evidcnzhaltung ein Betrag von 72.045 fl. 39?/, kr. C. M. in Abfall gebracht wurde; 2. daß im Jahre 1850 wegen Herabsetzung des Grundsteuer - Percentcs von 17"/^ auf 16 die Grundsteuer um 60.349 fl. 23^/, kr. C. M. vermindert wurde; 3. daß in Folge der im Jahre 1849 beendeten Revision in einigen Theilen des Adelsberger und Laibacher Kreises im Jahre 1851 an der Grundsteuer abermal ein Betrag von 2207 fl. 55'/, kr. C. M. in Abfall kam, und 4. daß im Jahre 1849 noch kein Kriegszuschlag bestand, mithin der dafür berechnete Betrag pr. 8899 fl. nicht zur Einhcbung gelangen konnte. Werden alle diese Daten bei der Berechnung berücksichtigt, so vermindert sich laut der nachfolgenden Nachwei¬ sung die im Ausschußberichte dargestellte Ucbcrzahlung Pr. 3,195.623 fl. ö. W. auf 1,179.879 fl. 29'/, kr. ö. W. Aber auch dieser Betrag wurde nicht eingezahlt, denn es wurden laut der nachfolgenden Nachweisung bis Ende 1865 davon 591.050 fl. 60'/, kr. ö. W. in Abschreibung gebracht. Der — vorausgesetzt, daß alle bis einschlicßig 1865 aushaftenden Rückstände Pr. 90.763 fl. 57 kr. cingezahlt würden — sich noch darstellende Mehrbetrag pr. 588.828 fl. 69 kr. ö. W. wird durch die in Folge der allerhöchsten Entschließung vom 31. December 1864 alljährlich stattfindende Grundsteuer-Abschreibung bis zur neuerlichen Grund¬ steuer - Regulirung sicher ganz in Abfall gebracht werden. 6 Ebenso unrichtig ist auch die Berechnung auf Seite 263 des stenographischen Berichtes vom 28. December 1866. Abgesehen davon, daß die Tabelle V mehrere unrichtige Ziffern - Ansätze enthält, ist bei der Vergleichung der Durchschnittspreise der Bodenerzeugnissc in Krain mit jenen in Steiermark ein wichtiges Product, nämlich der Wein, ganz ausgelassen worden. Wird der Wein in den Vergleich einbezogen, werden die unrichtigen Ansätze berichtigt, dann beträgt laut der nachfolgenden Darstellung L die Differenz zwischen den Productenpreisen, beziehungsweise der Natural- und Geld-Brutto-Ertrag, nicht 705.198 sl. 10 kr., sondern nur 618.944 st. 37 kr. Ein noch größerer Fehler wurde in der Berechnung dadurch begangen, daß die Differenz pr. 705.198 fl. 10 kr. als Reinertrag angesehen und davon die 16perc. Grundsteuer mit 118.463 fl. 18 kr. ö. W. berechnet wurde. Von dieser Differenz läßt sich der Katastral-Reinertrag gar nicht mit voller Sicherheit berechnen, weil der Cultursaufwand nicht nach den Productenpreisen, sondern nach den Culturen ermittelt wurde. Annäherungsweise würde die richtig gestellte Differenz pr. 618.944 fl. 37 kr. einen Reinertrag von 295.137 fl. 37 kr. C. M. geben, wovon die 16perc. Grundsteuer nur 47.222 fl. 1'/^ kr. C. M. oder 49.583 fl. 11 kr. ö. W., mithin um 68.880 fl. 7 kr. weniger betragen würde, als die Berechnung Seite 263 nachweiset. Laibach am 30. April 1867. 7 Nachweisung des Betrages an Grundsteuer, dann Drittel- und Kricgszuschlag, welchen Krain feit der Einführung des stabilen Katasters im Jahre l844 bis inclusive 1865 mehr zu zahlen hatte, als nach dem Grundsteuer-Postulate im Jahre 1843 ohne Rücksicht auf den Abfall im Evidenzhaltungswege. Grundsteuer-Vorschreibung: Betrag in Conv.-Mze. Im Jahre 1844 . . . . 682.547 fl. 34 kr. Postulat im Jahre 1843 . 535.731 „ 11?/, „ daher im Jahre 1844 mehr . .146.816 fl. 22'/. kr. ,, „ „ 1845 146.816 „ 22 V. „ „ „ „ 1846 . 146.816 „ 22'/. „ „ „ „ 1847 - - 146 816 „ 22'/. „ 1848 .. 146.816 „ 22'/. , im I. Semester 1849 . . 73.408 „ 11 „ im II. Semester 1849 kam von der Grundsteuer in Folge der im Neustadtler Kreise vollendeten neuerlichen Revision in Abfall . 40.037 fl. 52'/. kr. es blieb daher im II. Semester 1849 noch ein Plus von . . 33.370 „ 18V. „ Im Jahre 1850 kam in Abfall in Folge der Herabsetzung des Steuerpercents von 17^Vg„ auf 16 Vo 60.349 fl. 23 V. kr. in Folge der im Neustadtler Kreise vollendeten Revision die Grundsteuer mit16°/gpr . 72.045 „ 39-/, „ zusammen . . 132,395 fl. 3'/. kr. Es blieb daher nur noch ein Plus von . . . . Im Jahre 1851 kam in Folge der im Jahre 1849 beendeten theilweisen Revision im Adelsberger und Laibacher Kreise in Abfall .......... 2.207 fl. 55 V. kr. Es blieb daher nur noch ein Plus pr In den Jahren 1852 bis 1865 an Ordinarium mehr . . Im Jahre 1850 an Drittelzuschlag mehr ... Im Jahre 1852 bis 1865 an Drittelzuschlag mehr „ „ 1859 an Kriegszuschlag mehr ................ „ „ 1860 bis 1862 an Kriegszuschlag mehr . . . „ „ 1863 bis 1865 „ „ „ 14.421 „ 19 „ Summe . . in CM. 1,123.694 fl. 34 kr. in österr. Währ. 1,179.879 fl. 29'/z kr. Von vorstehender Summe kommen in Abfall: Die Abschreibungen im Evidenzhaltungswege pr 33.666 fl. 93 kr. die Nachlässe wegen Elementarschäden: in den Jahren 1844 bis 1849 pr 94.944 „ — „ in den Jahren 1850 bis 1865 pr 253.187 fl. — kr. die den Grundholden des früheren Bezirkes Thurnamhart in Folge hohen Finanzmiuisterialcrlasses vom 30. Mai 1863, Z. 12311, abgeschriebenen Grundsteuer-Rückstände pr 14.534 fl. 14 kr. die Nachlässe wegen Uneinbringlichkeit, Ueberbürdung und schlechter Ernte: im I. 1864 pr. . . , .. 45.441 „ 10 Vz „ im I. 1865 pr. . .' . 149.277 „ 43 „ zusammen . . . . 591.050 „ 60'/2 „ es bleibt daher eine Mehreinzahlung pr. . . . . 588.828 „ 69 „ 8 Darstellung » der sich ergebenden Differenzen am Naturalcrtrage der verschiedenen Bodeuerzeugniffe in Krain bei Anwendung der in Steiermark auf dieselben angewcndeten Preise in Conv.-Münze. ^n^tt-ig-q-413 8880088 M 0810882118180 ^8,1128108 M