D^M^R^^ ills AiNHiliRi>N I^tiNttit ^r. 158. Samstag den 12. Hull 1861 Z. 350. ll (2) Kundmachung. Nr. "^,8 Die nachstehende Kundmachung rücksichtlich der Lieferung der Eisenmaterialicn für die nörd ^iche und südliche Staatsbahn wird über Ersuchen der k. k. Betriebsdirection zu Gratz ^du. 3., dieses, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Kundmachung in Betreff der Lieferung von Eisen-Materialian für die südliche und nördliche Staats-Eisenbakn, B e d a r f s - A u s w e i s der zur Oberbaulegung auf der südlichen Staats-Eisenbahn erforderlichen Eisen - Materialien: Lange beiläufig^ Länge beiläufiges Stück in Gewicht in Stück > in Gewicht in Schuhen Centnern . Schuhen Centnern Nach einem neuen Profile und zwar Nach Construction der für die zuletzt nach Construction der für die Sem- erbauten Staats -Eisenbahnen meringbahn bestimmten Materialien bestimmten Materialien. Gewöhnliche breitfüßige Schienen . . . 4«2? 18 17260 Verstälkte breitfüßige ,« Schienen ... 76 ,5 287 ,^ ^ ) yy Kupplungölappen . 22662 — 888 Schrau benbolzen sammt Muttern und ' Scheiben . . . 45324 — 127 Bedarfs - Ausweis an Eisenmaterialien für die ^umosk-lülio^nel^ Strecke der nördlichen Staatseisenbahn: z Gewicht pr. Stück I in Wiener-Pfund Gewöhnliche breitfüßige — Schienen . . . 3050 16 Ü376.50 373 dto 1UU ,5 31100 3l1 Verstärkte breitfüßige Schienen ... 8 15 30.24 378 Unterlagsplatten Nr. l. H221 — 137.2, 4.26 dto » II. 3318 - 217.66 6.56 dto »VI. 50 — 4.75 »5U Schraubcnnägel » I. 41685 — 354.32 0.85 dto » li. 3470 — 14.92 „.43 Kupplungslappen . 6379 — 25U UU 3.92 Schrauben sammt Muttern und Scheiben. 12884 — 36.07 0.28 Die Staatsverwaltung beabsichtiget die Bci-schaffung dieser Eisenmatcrialien im Wege schriftlicher Offerte zu behandeln und es werden zu diesem Behufe folgende Bedingungen bekannt gemacht. §. 1. Das Anbot hat mit Bestimmtheit die Gattung und Menge auszudrücken, welche der Unternehmer zu liefern beabsichtigt, dann hat es den Preis in Convent. Münze für jeden Centner im Orte der Erzeugung und den Preis des Transportes auf den Ablieferungsort deutlich ausgedrückt zu enthalten. Es muß darin insbesondere erklärt werden, oaß sich der Offerent dcn kundgemachten Lieferungsbedingungen in allen Puncten unterwerfe und endlich muß jedes Offert Mlt dem Vor - und Zunamen oder der proto-couirten Firma des Offercnten geftrtigt seyn und oen ^yarakter „„d Wohnort desselben enthalten. -^ I?'I ""e Lieferung von Mebreren ge-memjchaft ich angeboten wird, haben sich dieselben m 80l,ä.m, d h. Einer für Alle und Alle fur Elncn zu verpflichten. Die General Direction der Commumcattonen in Wien (Herrngasse Nr ^'b" welcher dle bezügliche Offerte längstens ls 18. Iult 1851 versiegelt und auf einem 1.» kr. Stämpel mit der Ueberschrift ^„bot zur Cisen-Material-Lieferung für die südliche oder nordliche Staatseisenbahn« zu überreichen sind, Malt sich vor, das Anbot rücksichtlich auf den ^ransport der Gegenstände bis auf den Abliefe- '"gsort anzunehmen, oder eine andere Verfü- Anbots l"^"' "'' "'H zwischen zwei gleiche,, "nooren beliebig zu wählen, dieselben entweder im Ganzen oder theilweise zu berücksichtigen, und jene Artikel, deren Preise nicht annehmbar befunden werden, einer neuerlichen Unterhandlung zu unterziehen. Als Magazine und Lagerplätze sind in der nördlichen Rlchtung die Stationen Brunn, Ollmütz, Hohenstadt, Böhmisch - Trübau und Prag, und in der südlichen Richtung: Mürzzu-schlag, Marburg und Cilli bestimmt. ^. 2. Die Ablieferung einer jeden Gattung der erwähnten Erzeugnisse, hat in 4 gleichen Theilen, vom Tage der Bestellungen, monatwelse und eventuell bis zu den angedeutenden Magazinen an der Bahn Statt zu finden. §. 3. Anbote, aus welchen die Preiöforde-rung nicht mit Bestimmtheit zu entnehmen ist, oder welche den sonstigen Anforderungen des Z. I nlcht entsprechen, oder von dcn gegenwartigen abweichende Bestimmungen enthalten, bleiben unbeachtet. §. 4. Die Entscheidung über die eingelangten Offerte wird von der k. k. General. Direction für Communicationen erfolgen. §. 5. Bis zu dieser Entscheidung bleibt jeder Offerent vom Tage oes überreichten Offertes für jcm Anbot, so wie auch dazu rcchtsverbunden, im Falle als sein Anbot angenommen wird, den Vertrag hiernach abzuschließen. §. 6. Jeder Unternehmer, dessen Anbot angenommen wurde, hat längstens binnen 14 Ta-gen, von dem Tage der ihm bekannt qeqebenen Annahme seines Offertes, die Cautwn mit "> «>/ des Gesammtpmseö der ihm überlassenen Liefe" !nmg zu leisten, und zwar, entweder in Barem l oder in hiezu gesetzlich geeigneten österreichischen Btaatspapieren nach dem Börsewerthe des dem Erlagstage vorausgehenden Tages, (mit Ausnahme der nur im Nennwerthe annehmbaren Obligationen der Verlosungs-Anleihen von den Jahren 1834 und 1839), oder in gehörig nachdem »Sinne des K> 1374 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches versicherten hypothekarischen Verschrei-bungen, über deren Annehmbarkeit durch Gutachten des k. k. Rechtsconsulenten entschieden wird. Die zur Sicherstellung eingebrachten Effecten wer» den in dem Maße, als sich die Cautionspflicht durch contractmaßige Lieferung vermindert, auf Verlangen des Contrahenten zurückgestellt werden. §. 7. Die Bezahlung für die gelieferten Oberbau-Materialien, weiche erst von dem Tage der amtlichen Uebernahme in das Aeranal-Eigenthum üdelgehcn, erfolgt gegen Beibringung des ämtlichen Uebernahmsscheines, gleich nach ordnungsmäßiger Prüfung der Richtigkeit des Anspruches gegcn gestampelte Quittung und zwar, nach dem Wunsche des Unternehmers, entweder in Wien bei der Staats - Eisenbahn - Hauptcasse, oder einer der k. k. Staats -Eisenbahn - Betriebs - Directions« Cassen. Die besondern Lieferungsbedingnisse für die Eisen-Materialien bezüglich der für die Semeriag^ Bahn gewählten Form, sind gleichartig mit jenen, welche die General-Bau-Direction bereits normirt hat, und es sind dieselben bei der General ' Direction für Communicationen in Wien, jene dagegen für die Eisenmaterialien nach dem zuletzt bestandenen Profile, auch bei der Betriebs-Dircction in Gratz und Prag einzusehen. Von der k. k. General-Direction für Communicationen. Wien am 3. Juli 185l. Z. 311. ;,. (2) Nr. 5009/jI95. Kundmachung. Der französische Gesandte am kaiserlichen österreichischen Hofe ist beim k. k. Minlstcrium des Äußern um Übermittlung möglichst genauer Verzeichnisse der innerhalb der öst^rr, Staaten sttt längerer oder kürzerer Zeit wohnhaften fran-Mschcn Staatsangehörigen eingeschritten, da sl'inc Rcgierunq, zum Behufe einer vorzunehmenden ncuen Volkszählung, die Zahl der im Auslande sich aufhaltenden Franzosen zu erfahren wünscht. Einem mir hierüber zugekommenen h. Ministerial-Erlasse gemäß, fordere ich demnach sämmtliche im Kronlande Krain b.sindl'che französische Staatsangehörige auf, sich zu obigem ! Zwecke in Laidach bei der k. k. Polizei-Direction, ! c>uß ,1755/667 « l85l. 0 ,' cl 0 n u ;l n () c ^ r ^ i c 1 0 ^>, E m i e r. 1^5 l>g!,^,'>8 ,('«ic!iint l» l' eU'9'^6l' ^ul voulii'OlU »'^«m'c, !ll pl-oleclw" id,,6«, ox Hi«i l'o'll'l'ond I'<^tie ^, 1'l»ve- 376 ces aus. seuls Francais immatri c ule s, devront se faire inscrire, apres la justili-calion de leur nationalite, sur im re gist re matricule, tenu ä cet effet dans la Ghancellerie de chaque Legation ou Consulat. Article second. II ne sera percu aucun droit pour V inscription sur ce registre. I Article troisieme. Des Certificats d' inscription seront de Jivres aux personnes qui en seront la de-mande. Article quatrierae. Ne pourront etre admis a I' immatri-èulation et seront rayes du registre s* ils y ont ete inscrits, les francais qui, d' apres les lois en vigueur, auront encouru la perte de leur nationalite. Article cinquieme. Notre MinisUe Secretaire d'Etat au Departement des Affaires Etrangeres estcharge de 1' execution de la presente or-donnance. Fait a Paris le 28. Novembre 1833. Mbaö) am 10. Suni 1Ö51. ©u|!aü ©ras t). ßf?orin§ft>, !. f. <&tatt$)alUx. Z. 343. 3. (3) Nr. 852. vep. I. Concurs« Verlautbarung. Die Katechetenstelle an der k. k. Musterhauptschule in Görz, mit welcher auch die Lehrkanzel der Katechetik und Pädagogik im Görzer geistlichen Central-Seminarium verbunden ist, und wofür ein Gehalt jährlicher 4W st., so wie die Remuneration von jahrl. 2U0 si. für die katechetischen, und die von 100 si. für die pädagogischen Vorlesungen (Methodik) festgesetzt ist, in Erledigung gekommen. Zur Wiederbesetzunq derselben wird die Con-cursprüfung am 12. August bei dem fu'rst«rzdi-schöstichen Ordinariate zu Görz, bei dem fürst-dischöflichen Ordinariate in Laibach und dem bischöflichen Ordinariate zu Trieft in deutscher und italienischer Sprache abgehalten werden. Jene, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, und mit dm hiezu erforderlichen Eigenschaften, Fach- und Sprachkenntnissen auSgerü-stet sind, haben sich der vorgeschriebenen Prüfung zu unterziehen, nachdem sie ihre gehörig docu-mentuten, an die k. k. Landesschulvchörde gerichteten Gesuche bei ihrem Ordinariate überreicht haben. K. k. Landcsschuldehörde. Trieft am 21. Juni 1851. Z. 355. 9. (s) " Nr. 12650. Concurs-Kundmachung der k. k. steirisch-illyrischen Finanz-Landes - D irection. (wegen Besetzung einer Steuer amts-Offizialen.Stelle mit 400 ft. Gehalt.) Das k. k. Finanz-Ministerium hat mit Entscheidung vom 12. Juni 1851, Z. 17769, für das k. k. Steueramt »Umgebung Gratz" einen zweiten provisorischen Amts-Offizialen, mit dem Gehalte jahrlicher Vierhundert Guld,n in CM. und der Verpflichtung zum Erläge einer Dienstes-Caution im Ochaltsbctrage bewilligt. Diejenigen, welche d'.cse Stelle, oder für den Fall, als ein bisheriger Steueramtsossizial mit 40tt si. Gehalt nach Gratz üderscht würde, eine provisorische Tlmtsoff'zialenstelle im Krön« lande Steiermark überhaupt erledigt werden würde, diese, oder endlich für den Fall, als ein Assistent Offizial werdcn würde, eine Assi stentenstelle mit 300 st. zu erhalten wünschen, haben ihre gehörig belegten Gesuche durch ihre unmittelbar vorgesetzte Bchörde bis längstens 31. Juli 1851 an die k. k. Camera!-Bezirks-Verwaltung in Gratz zu leiten, und m dem Gesuche genau und deutlich auszudrücken, ob sie für den zweitcrwähnten Fall eine provisorische Amtsoffizialen« oder Assistenten-Stelle wo immer im Kronlande Steiermark, oder nur m bestimmten Orten oder Bezirken wünschen. Es sind in dem Gesuche die bisherige Staats« oder sonstige Dienstleistung, die zu- rückgelegten Studicn, Cprach - und sonstige Kenntnisse, das Alter, die Kenntniß im Eteuer-wesen, und die Fähigkeit der Cautionsleistung nachzuweisen. Eben so ist anzugeben, ob und in welchem Grade Bittsteller mit Steuerbeamten im Kronlande Steiermark verwandt oder verschwägert ist. Gratz am 20. Juni 1851. Z. 354. 3. (I) Nr. 12008. Concurs-Kundmachung. Bei dem unter die Gefalls-Hauptämter der zweiten Gefalls - Classe eingereihten Hauptzollamte in Pettau kommt die Stelle des Einnehmers mit dem Gehalte jährlicher Neunhundert Gulden, dann dem Genusse der Natural-Wohnung, oder des systemisirten Quartiergcldes und der Verbindlichkeit zum Erläge der Dienst - Caution im Betrage des Iahresgehaltes zu besetzen. Die Bewerber um diese Dienstesstelle haben ihre gehörig documentirten Gesuche, worin sich über die zurückgelegten Studien, über die vollstreckte Btaatsdienstleistung, über die Kenntnisse der Zoll-,Manipulations-, Welrechnungs-, Gefälls-und Cassa-Vorschriften, dann über den Besitz der Warenkunde und ü'ver tadellose Moralität auszuweisen ist, bis längstens 10. August 1851 bei der Camera!-Bezirks-Verwaltung in Marburg einzubringen, und darin zugleich anzugeben, ob und in welchem Grade dieselben mit einem Beamten des steirisch - illirischen Finanz-Gebietes verwandt oder verschwägert sind, und auf welche Arc sie die vorgeschriebene Caution zu leisten vermögen. Von der k. k. Finanz-Landes-Direction für Steiermark, Kärnten und Krain. Grch am 27. Juni 1851. Z. 347. a (3) Nr. 237. Auszuführende Bauherstellungen. Am 14. Juli 1851, Vormittags zwischen 10 und 12 Uhr, wird in der Amtskanzlci der k. k. Rcichsdomaine Adclöberg zur Ausführung der, mit Decrete der löbl. k. k. Laibacher-Ca-meral-Bezirks-Verwaltung vom 22. Februar 1851, Z. 18!)6, bewilligten Bauherstellungen an und in dem zu der genannten Reichsdomaine gehörigen Stall - und Arrestgcbaude eine Mi-nuende-Licitation abgehalten werden. Nach dem adjustirten dießfalligen Kosten-Ueberschlage sind veranlaßt: a) die Maurerarbeit sammt Materials 98 st. 26 kr. b) „ Zimmermannsarbeit „ 174 „ 32 „ 0) „ Tischlerarbeit „ 7 „ 20 „ ä) „ Schlosscrarbeit „ 15 „ 20 „ e) „ Glaserarbeit _____2 „ 57 „ zusammen auf . . 298 si. 35 kr. Das benö'thigte Bauholz wird aus dcm bei der Reichsdomaine befindlichen Vorrathe, insofern es tauglich befunden werden wird, verabfolgt, und der dießfälligc Werth nach Maßgabe des Kostenübcrschlagcs und des Licitations-Ergcbnisses von dcm Erstehungsbetrage bei der Zahlung in Abzug gebracht werden. Zu dieser Licitation werden Unternehmungslustige mit dem Beisatze eingeladen, daß von diesen vor dem Beginne derselben 10 ^ von der gcsammten Kostenüberschlags - Summa als Vadium zu erlegen seyn werdcn, die übrigen Bedingnisse aber täglich in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden können. K. k. Verwaltungsamt der Reichsdomaine Adelsberg am 3. Juk 1851. Z. 332. ü' (2) ^" " Concurs. Bei der k. k. Staatsbuchhaltung in 3aibach werden einige beeidete unentgeltliche Practikanten aufgenommen. Zur Bewerbung um diese Stellen wird daher der Concurs bis 4. August 185! mit dcm Beisatze hiemit eröffnet, daß Diejenigen, welche einen dieser Posten zu erlangen wünschen, ihre eigen-handig geschriebenen, gehörig documentirten, an das hohe k. k General-Rcchmmgs'Directorium in Wien stylisirtcn Gesuche um so gewisser innerhalb der gesetzten Frist dei der Amtsvorstehung der k. k. Staatsbuchhaltung in Laibach einzureichen haben, als auf die nach diesem Präclusiv-Tcrmine allen- falls noch einlangenden Gesuche für diesen Fall keine Rücksicht genommen werden wird. Die Competentcn haben sich auszuweisen: 2) Ueber das Lebensalter; d) über die mit gutem Fortgange gänzlich odcr bloß theilweise zurückgelegten philosophischen Studien, oder der Studien des Obergymnasiums, mittelst gcstämpclter Studienzeugnisse, wobei bemerkt wird, daß jenen Bewerbern, welche die philosophischen Studien, oder die Studien des Obergymnasiums vollständig zurückgelegt haben, bei sonst gleichen Eigenschaften in der Aufnahme der Vorzug vor den Uebrigen eingeräumt werden wird; 0) über eine gute Moralität; c^l) über den lcdigen Stand; c) über einen gesunden Körper; 1) über den Besitz der landesüblichen Sprache; ß) über die sowohl ununterbrochene, als entsprechende Beschäftigung seit dem Austritte aus den Etudien, oder einem seither anderwärts geleisteten Dienste, und II) über die Mittel zur Subsistenz während der Praxis. Auch wird bemerkt, daß die Competcnten sich der für Vuchhaltungs'Practikantcn vorgeschriebenen Prüfung zu unterziehen haben, und nur jene hie-von enthoben werden, welche schon bei andern Behörden eine ihre Eignung beweisende Prüfung abgelegt haben, und sich befriedigend darüber ausweisen, dann daß sie sich auszuweisen haben werden, daß sie mit keinem Beamten der k. k. Staats« buchhaltung in Laibuch in naher Verwandtschaft oder Schwägerschaft stehen. K. K. Staatsbuchhaltung. Laibach am 1. Juli 1851. Z. 83tt, (2) Zahlungs - Aufforderung an die ehemaligen Unterthanen der Güter Wcmegg, Matscherolhof uno incorporir- ten Gült Semltlch. Wermö'g der hohen Ministerial-Verordnungen vom 9. August und 29. September 1850, kund gemacht durch die Ncichsgesetz - und Regierungsblätter (^lX, und (^XXlX, Nr.32<» und 3tt!>, sind die sämmtlichen grundherrlichen Urbarial - Rückstände bis cinschließig 184? von den Verpflichteten an die Berechtigten abzuführen, widi'igens diese Ausstände im Rechtswege eingetrieben werdcn. Um sonach den Nückständlern bedeutende, bei mehreren derselben mit dem Rückstände in keinem Verhaltnisse stehende Kosten zu ersparen, werden Diejenigen, welche mit Urbanal-, Geld-und Natural - Giebigkeiten , Laudemien, Domi-nicalzins und sonstigen, aus dem bestandenen Unterthans-Verhältnisse herrührenden Leistungen bis cinschließig 1847 im Rückstände haften, hiemit aufgefordert, die erwähnten Rückstände bis 15. August l. I. an den gerichtlich aufgestellten Administrator der gefertigten Güter, Carl v. Kleinmayr, um so gewisser abzuführen, als sonst diese Rückstände auf Kosten der Rückständler im Rechtswege eingetrieben werden. Gut Weinegg am 4. Juli 1851. '______ Z."'84i;"'(2)' Zahluugs-Aufforderung an die ehemaligen Unterthanen des Gutes Grailach und der graftich Auersperg'schen.H Gült Nassenfuß- ^ Nach der hohen Ministerial-Verordnung vom A>. September 1^5«», Nr. 3W, im t^XXIX. Stücke des allg. Ncichsgesctzblattes, sind Rückstände aus den durch das (Äesetz vom 7. Sept. 1848, und das Patent vom 4. März 1849 aufgehobenen Urbarial-, Laudemial- und Zehent-Lcistungen im Rechtswege zu liquidiren und einzutreiben. — Es werden demnach alle jene vormaligen Unterthanen des Gutes Grailach und der gräflich Auersperg'schcn Gült Nassenfuß, welche an den obbenamtten Leistungen bis zum 1.184,8 noch im Rückstände haften, aufgefordert, ihre Rückstände bis l5. August d. I. bei dem gefertigten Gute um so gewisser zu bezahlen, als im Widrigen zur Einbringung dcrselbcn im Rcchtä-wcge eingeschritten wird. Vom Gute Grailach und Pachtung der gräfl. Auersperg'schen Gült Nassenfuß am I.Iuli 185«. ^- '- . li u ll tl m il o l, u n K- . ^'^ 3 Liinii.N2Ü83!F 2U5°^s,l'ä>tO ^0NV0Nti()1I8'iVIÜN2<3 !2Nc^ 8ili)el'd2! I«I1................... ^LoH-I^b 6^ Liln! 06llo cioNo nnvc^^. ?^c^.5c^28c1^in6......... 635o«oü. - k,-. ^ ?en8i«N8 .^0«ä......... 674 7Z2 »9 > « Delto lieil^c, ^uvvoisnn^n gut'cli6 un^3i-i8clik!n I^gn M tlscon^tii-lS ^lleQten^ vc?t sollen xxvi^cii^n 5 und t)2 7>^n.............. 26,952.27b ^.Zo l^l-. lö.^näen ^n^vei^in^n, clann 32läi lau- > » v<5ttc> vom ^V^'ll^i- ^.^iiit^. ^OlnIte................2,881.397 „ 45 ,) fenä^i- I^cnnlinßen^....... 4,069.49122 ! > I)«tlc> I Detto N7olireior Ilil^iuslri^-I^!Nt,'i n6limuu^.lui1!lN'mä8sio^i'8ic .... 79,000 ^ — „ > « 3umint5.........^ 32,7^6.67311. i5^r. Lilnli-^oncl ilurcl, Z0,621 ^ctien, xu äor l » Delta im 1'i«^6l I^i^s^uiNe...................95..079 „48,, ^3,697.753 3 m^'ü.^li^eu I^inl^L von 600 ll. t^onv.. 8 > ,, , . 1 . . , . ^ . , , ., 1 ... --------^---------^!------!— i^unLE m. ^clie........ ^ 30,372.600 — > > > 0l'3cuu55E ß(?F<^n 5«,l»^ntt:!im^i53iA cl « > Dt;tto l^n östeil. I^lo)^I nnli einige 8!.lc^-(,6>n(,'iulien.............. 1.550 000,, — 1, 14.652.^0« — / > D i^. 2N 4^ Vt.'l'2in^ic,-n........................ . 36.220.260^.34^^''' X ^ ! /'. unv6i-2in3iicli........................... 377639692,, 7'/, „ 73,659.<)52 ^»'^ / > (^o^en 1^691 - I^V^0t,Iie^ 63Q0M^Nr^> l^^nN'^l-(I!«»^6-^NVV.000 000 ll. — ^r. / > Di0) in I^ul^ li«3 nild ^i^l- nol^en I?1l1l,N2 - Vkl'VVnItNNA ^6F<'nl0586N6N v Hieran >vu> clc'n ^l l)ll^5 Fe^iißt : ^/ > vliicn tli<8 4'/2 "/y 3t<,:ll5-^nll'N('li............60,54'9^0 tt. — ^>'. / ! V ^ ^ I^lnx^l^iin^ gut llie ^^l^^lii^iNk? Xi!<5ß«-^Ut3(.'lziic^iß!li^ . . . . 23,565.000 „ — ?, / V > ^ ^anllllin^N) Wt'loli« V6l ^'c!^ü!lNil55^ von cl^l' non^n j^in.^nx- > / > > ^,xv!l1t!.inZ dui' ^('lol!,let >volllen 3incl ...,'... i3,406,933,, 28 „ c)7,5l3 766 ?, 26 ), 49,435.000 / > ^) Dillle'llen Ali l^nZinn xi^l 2)^........................jVoni stifle 55,.q40 — / l > 5) ^nr I^litt?^ ^lu^iili^ niiU^llosci' (?«^ve,n8i^llt(.', linvt^ilislicli.............^ ^«zr^ntilt ^ 800.000 — / ^ « L65!3Nli c!^> Ile.>,ei vt?-^^'!'^^'« in 3t3ill5^«^ic, 16.694^6 / > Ko8t«nci ^«^3 pension« - I^oncie« in 3l!»<,t!?^llUl 284,l48-795 »7 / 284,l46.795 '7 > VVlen, 2m 3. ^uli i85Z. . ? i zi i t ?, s',,t,i< - (^ouve,nen«-. 8 ina, Z«>,k -l.',0uvelnenl'5 - 8^'ilvcltlole,'. !> D ' i; 0 p f,, Liink-Director. » 378 Z. 310. 2 (3) Nr. 5210 Kundmachung. Bei dem hiesigen Postamte erliegen schon seit längerer Zeit die in unten beigefügtem Ausweise aufgeführten Geld- und sonstige Fahrpostsendungen, welche an dem Bestimmungsorte nicht bestellt werden konnten, und deßhalb wieder Hieher zurückgesendet worden sind. Die betreffenden Aufgabsparteien oder Adressaten werden daher hiemit eingeladen, binnen 3 Monaten diese Sendungen gegen Vorlage der Aufgabsrecepiffe und Berichtigung der darauf haftenden Portobeträge zu beheben, oder die Reclamation hierüder anzubringen, widrigenfalls dieselben nach §. 3l der Fahrpostordnung vom 6. Juli 1838 behandelt und nachträgliche Anmeldungen von Seite der Eigenthümer nur dann berücksichtiget werden, wenn der Reclamant das Eigenthum gehörig erweisen sollte. Ausweis. Werth Gewicht Adresse Bestimmungsort Inhalt ! ft. ! kr. j'pfd > ^ll), Johann Miholitsch Wien ö. N. 2 Wenzel Czapp Semmermg » 15 Nicolaus Poterbujesch Brunn » 2 Johann Iagschizh Ancona » 2 Johann Novak Vesprim » 4 Andreas Sabukovc Fiume » 2 Thomas Silvester Preßburg » 3 Anton Albrecht Florenz . >> 1 Franz Schager Palma » 2 Helena Widmar Gurkfeld » 8 Johann Ohazhi . Pettau » ! 3U Maria Slatenzhizh Triest 0iv<^^ — 50 - 5 Franz Blasch Sagor » " ^ "I ^ Anton Lamer . Neustadt! » ^ " ^_ Gottfried Tucco Gö'rz x, — — ^ ! ^. Franz Krischmann Adelsberg » — 2U — » Wecherheim München » 4 — — ^ o K. k. Postdirection. Laibach am 3. Juli 1851. Z. 848. (1) Nr. l96l., Edict. Von d«m k. k. Nezirksgenchte Feistntz wird hier. mit bekannt gemacht-. Es s«y von diesem Gerechte über das Ansuchen des Ioslph BiU, Machlhaber sei' nel Fr, Sanlina Bil^ von Feistritz, gegen Aiuon Barbisch l,0!» Topolz, wegen auZ dem Urlheile ddo. l8. October 1850, Z. 4055, schuldigen 103 fl. l0 kr. M. M. «. «. c>, in die erecutive öffentliche Verstei» gerunq des, dem Letzleren gehörigen, im Grundbuche der Pf^lvicaliatgült Sl. Helena in Prem sul) Urb. Nt'. l^ vorkommenden '^ Hübe, dann der in eben diesem Hrmidbuche 8u,I) Uld. '^tr. H5 vorkommenden 'V« Mahl mühle mT^polz c!on8e. Nr.— im genchtlich erhobenen Schatzungswerlhe von 850 fi. M. M. und der Farnisse, gewilliget, und zur Vornahme derselben vor Diesem G«>ichlc dic Fcilbietungs.Tagsatzun-gen auf den 4. August, auf den H. Sept. und auf den 4. October, jedesmal Vormillag um 9 Uhr mit dem Anhange bestimmt worden, daß nur bei der letzten, aus den 4. October, angedeuieten Feilbielung bei aUen--falls nich: erzieltem oder überboienem Schätzungswerthe auch unter demselben an den Meistbietenden hintan» gegeben werken. Die Licltalions.-Bedingnissc, das Schatzungs-prot0loü und der Grundbuchs . Attract könneli bei titsem Genchte in den gewöhnlichen Anusstunden eingesehen werden. K. k. Gezirksgtlicht Feistritz am !3.Iunii85l. Z. 849. (l) Nr. 22L4 Edict. Von dem k. k. Bezirksgericht Feistritz w'ud hier^ mit bekannt gemacht: Es sey von diesem Her,chte über Ansuchen des Hrn. l)r. Mar- Wurzbach von Laibach, gegen Iosiph bardisch voi, Podlabor ^veg^n aus dcm Ur-Umle von ^. Februar d. I., Z. 3^7, schuldigen 2l2si. 4^'/z kr. M. M. c. ». c., ill die erccuiive öffentliche Vechcigerung der, dem Letzteren gehörigeii, ,m Glund-buche d«r vovbestandenen Herrsch, Prem «ub l!rb. Nr. 2 vorkommenden '/, Hude in Podlador l^onsc. Äi,. 7 im genchmch erhobenen Schätzungswcrthe pr- l938 si. M. M. und dei Fahrnisse, gewllliget, und zur Vor, „ahme derselben vor diesem Genchte die Feilbittungs. Tagsatzungen auf den l8. August, auf den 18. September, und auf den 18. October, jedesmal Vormittag inn 9 Uhr mtt dem Anhange destimmt wotden, daß nur bei der letzien, auf den »8. October angedeute. stand:gcl wer' den, daß die Vicitanonsdedingnisse und die Schätzung täglich hieramiö «ingesehen oder in Mchlift e>hallen werden tonnen. K. k. Bezirkscollegialgericht Kralndurg am 30. Mal 185l. ^ ^ ^ Landeögenchtsrath: 5Ü t u n n e r. Z. 842. (2) ^l. 1853. E d i l t. 2^om k. k. Bezirksgerichte Krainburg wird dem unbetannl wo b^silldlich abwesenoen Malhi.lS Honn» scheg von Htephanbberg i)il. l9, u-,d dtssen ebel'.-^ salls unbekannt wo desindNchen E beil lrinneil: ^b habe Johann Slcuppl von Dvorjc, wider sle dle ^lage aus äzerzahrt - und Cl!olchennkla,ung der, auf seiner lm ^runcbuche de>, m,c dem ^uie Roihen- ldüchel «>ili Uib. ^il. l5i), Re.lf. ^ir. 2, veceimen <^üll St. Georgen, >m Dom zu Laib^ch hallenden Sayposten des unlel'n I. Mai 1800 zu Gunsten des Mathias Dolinschcg ^r, Stephansberg ob 200 ft-ii. W. itnabulirlen Schuldschtii.e» öcl«. 1. Mai »800, angebracht und um richierliche Hilfe gebeten. 2a diesem Gerichte oer Aufenthalibort des (ö)etlagien und seiner allfä'Uigcn Erbcn unbekannt ist, hat man aus ihre Gefahr und Kosten den Herrn Johann Oto,n in Krainburg als Kurator bestellt, und d,e dlcßfallige Verhanolunqscagsatzung auf den 27. ^epcemdes l. ^.. Vormittag '9 lU)l bn d.elem Gellchce cuigeoronet. Dessen wird der Geklagie uno ,eine aUfäll.gen 3iichls^ nachfolqcr zu dem Ende emmerl, dannl sn allen aüs rechtzeMa erschelr,en, oder inzwischen dem bestehen Vertreter die erfo.derlickcn Behelfe zukommen machen, oder einen andern Sachwalter bestellen, nndrlgens mit dem bestelllen Curator verhandelt weiden würde, und sie sich die aus dieser Versaumung entstehenden Folgen selbst zuzuschreiben haben werden. K. k. Bezirksgericht Krainburg am 29. April 1851. Der k. k. Landesgerichtsrath: B r u n e r. Z. 839. (2) Nr. 1699. O d i c t zur Einberufung der Verlassen sch af ts- liy l a u b i a, e i. Vor dem k. k. Vezirks.qerichle Lack haben alle Diejenigen, welche an die Vc