A m t e - ^M V l » t t. H^° i. Hamstag den i. Jänner 1831. Z. i?2o. (0 »li Nr. ,66. St. G. V. Kundmachung der ' vcvstcigcrungsweisen Feilbietung des im Laibachcr Kreise liegenden Religionsfondsgu-t?s Blschofiack. — In Gemäßheit des Beschlusses der hohen k. k. Staatsgüter-Veräußerungs-Hofcomm,fflon vom 26. November l. I., Zahl 14127)^. i)., wlrd das Nellgionsfondsgut Bischoftack am 2l. Februar i63i, Vormittags um 10 Uhr, im GubectnalcNathssaale zu Laibach, im Wege der öffentlichen Versteigerung zum Kaufc ausgebottn werden. — Die Be-sia,id theile und Nutzungen dleses Nellgionsfondsgutes slnd^ —^ Die zu diesem Gute gehörigen Unterthanen besitzen 80 11)12 Hüben und drci Dominicalrealitaten/ sind in Obcrkrain ln den Bezirken Krainbuvg, Umgebung Laibachs, Lack, Münkendorf, Flöd-nig, Kreutbcrg, Egg ob Podpctsch, dann Po-novitsch zerstreut, und haben zu entrichten: I. An D 0 m l n i c a l n u tz u n g e. n. 1. An Geldgaben: An obrigkeitlichen Zlns . . 2I9 ft. 20 kr. „ rectlficirtcn Robotgeld . 276 « 593j4 „ ,, Wemfahrtgcld ' . . . . 56 „ »92^4 „ „ nachträglich paktirten Ro« botgcld......... ?5 „ il „ „ Hausgrundzins .... i52 „ 2a » ,, Dominicalgabe ..... 1 ,, 22 2^/^ „ „ Schutzgeld von neu erbauten Häusern.......9 „ 12 „ zusammen . . . L0L ft. äo Z)ä kr. wcran gegenwärtig über Abzug des entfallenden 20 Ho Nachlasses pr. 161 fi. l^. 3^4 kr. nur .......' 6^6ft.Ü9kr. elngehen. 2. An Zinsgetreide: Nach beregnetem Abschlage des Fünftel-Nachlasses " Metzen ^otcl. Weitzen.....16 36 Korn ...... 22 8 Hirse ..',... 26 12 Metzen /Ml. Gersse. . . . . . — 14W Haiden.....— i^5jg Haber .... . ic>9 12 Hirsbrein .... 1 182^4 Erbpachtzmswtitzen, bei welchen der Fünftelabzug nicht Statt findet. . 9 173^4 2. An Klinrechten: Stück Pfund Echstt. An Gcwahrbriefs - Taxen: Von ciner ganzen/ halben, Drittel-, oder Viertel-Hübe .... 4 ss. 3o kr. „ i)5, 1)6 oder i)3 Hübe. . 2 „ — ,, „ einem rectisicirten Acker oder Gartcn . . . . . .'^ „ 34 „ „ cincr Kaische . . .. . , 2 „ — „ „ jcdcm Dominical-Urb. Nr. 2 „ — „ a. An Grundbuch staken: Nach Vorschrift des allerhöchsten Gi-undbuchspatents für Krain. — II. An G e t r e i d z e h e n-t e n: In der Pfarr Moraitsch, 1.) Der 2 ganze Zehent von 3s2j3 Huben m der Gemeinde Petsch.—In der Pfarr St. Georgen vor Krainburg. 2.) Der ganze Zehent von 16 Hüben in der Gemeinde Hül-ben. — In der Pfarr Pölland im Bezirke Lack. 3.) Der 2^3 Zehent von i3 Hüben in der Gemeinde Zarz. — In der Pfarr Pollana, im Bezirke Lack. ^.) Der ganze Zehent von 9 H3 Hüben und zwei Aeckern in der Gemeinde v' tl.ott.eli. — In der Pfarr Altenlack, Bezirk Lack. 5.) Der ganze Zehent von drei Hüben in der Gemeinde heiligen Geist. — In der Pfarr Sairach, Bezirk Idria. 6.) Der ganze Zehent von2l Hüben in Kleinoberg. 7.) Der ganz? Zehenr von »7 Hüben in Gairach , und der Dnttelzehent von «iner Hübe daselbst. 6.) Der Zweiorittel - Zehent von ö Hüben in der Gegend Pontafel. 9.) Der ganze Zehent von 11 i)3 Hüben m der Gegend Gahathberg. ia.) Der ganze Zehent in der Gebirgsgegend St. Barbara und St. Oswald von lH Hüben und l Acker, zi.) Der ganze Zehent von 7 Hüben m der Gegend Gabersberg. Diese sämmtlichen Zehente sind widerruflich um jährliche 727 st. H3 2^4 kr. M. M. verpachtet. — Herrschaftliche Lasten. — An Grundsteuer von emphltheu« tisch Überlassenen Gründen dermal 5i st. R9 3^4 kr. — Der Ausrufspreis dieses Rell-glonsfondsgutesV auf 297765. 25 kr.E.M., d. i. Zwanzig Neun Tausend Siebenhundert und Siebenzig Acht Gulden 25 kr. Eonv. Mün, ze bestimmt. — Als Kaufer wird Jedermann zugelassen, der Hierlandes Real,täten zu besitzen fähig ist. — Denjenigen/ die m der Regel nicht landtafelfahig sind, kommt »m Falle der Erstehung dieses Gut Nr. 297^5t37. Currende des k. k. illyrischen Guberniums zu kaibach. — Bestimmung des Postrittgeldes für den ersten Semester des . Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Clemens Graf v. Brandis/ k. k. Gubernialrath. Z. 1710. (5) Nr. 29602. Vermög Eröffnung des k. k. küstenlandi^ schen Guberniums in Tricst, äclo. 7. d. M., Zahl 26659, ist der Districts- Arztenposten in Canalc, mit einem anklebenden Gehalte von jahrl. ^oo st. in Erledigung gekommen. — Die Doctoren der Arzneykul'.de, welche sich um diesen Dienstposscn zu bewerben gedenken, haben ihre diesfälllgen Gesuche bis Z0. Jänner künftigen Jahrs 18Z1, bn dem benannten k. k. Gubernium enizurcichcn, und sich über chr Vaterland, Gebunsort, Alter, Stand, Religion, Studien und Verdienste, so wie auch über die Kenntniß der deutschen, italienischen und krainerischen, odcr einer andern slavischen Sprache auszuweisen. — Vom k. k. illyrischen Gubernium Laibach am i5. December 1LZ0. c!,. Benedikt Mansuet v. Fradeneck/ f« k, Gubernlal - Secntar. Z. 1709° G Z^r. 27cM9jM2. C ,u r r e n d < des k. k. lllyMchen Guberniums zu ^aibach, -« Vorschrift zur Erleichterung des Ausfuhr^an« dels rücksichtllck der Abnahme der Nebenzoll« gebührn. — Um der Waren «Ausfuhr jede zulaßige Erleichterung zu gewahren, hat die hohe Hofkammcr anzuordnen befunden, daß vQn den im Ausgange vorkommenden Gütern bei der Vokiahme der Ausfuhr-Amtshandlung an den vorgeschriebenen Nebengebührcn des Zettelgeldes und der Siegeltaxe, dann der Waggebühr me em den gebührenden Aus» ßangszoll übersteigender Betrag emzuhlben sey. Der Betrag, um den die gedachten Nebenge, bühren nach den über dieselben bestehenden Be-ßimmungcn bei einer Ausfuhr-Zollerpedttion greint hoher als die Ausgangs «Zollgebühr selbst entfallen, ist von der Parthei nicht zu fordern. Es versteht sich, daß wo die Neben-gebühren nach den für dieselben vorgeschriebe, nen Sätzen ohnehin die Ausgangs-Zollgebühr nicht erreichen, dieselben nne blsher zu bemessen sind. — Dagegen soll in dem Falle, wo auf Ansuchen oder wegen Verschulden der Parthei, nachdem die vorschr,flmaßige Ausfuhr-Amtshandlung bereits gepflogen ward, eine neue Bollere ausgefertigt, dle Abwäge vorgenommen, ober d»e Anlegung der Siegel er» neuerl, die diesfallige Gebühr ohne Rücksicht auf dte Größe des Ausgangszolles nach den be» stehenden Bestimmungen emgehoben werden. — Die gegenwartige Anordnung ist nicht blos auf dle Ausfuhr nach dem Auslande, sondern auch auf dle in dem Verkehre zwischen den Landern der ungarischen Krone und dew übrigen Prouinzen des Kaiserstaates sich erg<^ bende Essuobehaiiolul!g anzuwenden, und tritt bei jedem Zollamte von dem Zeltpuncte, mit welchem dieselbe dem Amte zukömmt, m Wirt» samkett. — Diese hohe Anordnung wird in Folge hohen Hofkammerdecrets vom 26. Oc» tober l. I., Z. Z7Zl3, h'emit zur allgemeis nen Kenntmß gebracht. — Lalbach am 2. December ,63c). Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Clemens Graf v. Brandis, k. k. Gudernial-Rath. Nreisamtliche Verlautbarungen. g. 1721. (2) N'. i^zöZ. Kundmachung, Zur Besorgung des Ein- und Ausnietens der Inqmsüen im hlerortigen Inqmsi« tlonsßause wird in Folge hoher Gubernialnm-sung vom ,H. December l. I., Zahl i^6l, die Minuendo, Versteigerung am 4. des k. M. Jänner ltt),, Vormittags um 9 Uhr, in diesem Kreisamte abgehalten werden. — Die-jenigen, welche dlesc Arbeiten übernehmen wol-len, werden zu dleser Verstelgerung zu erscheinen eingeladen. Die Licitationsbedingmjse können übrigens in den gewöhnlichen Amtsstunden bei diesemKreisamte eingrschen werden. — Kreisamt Laibach am 2?. December z63o. Stavt - unv lanvrechtllche Verlautbarungen. Z. 2724- (!) Nr. 6Z2Z. Von dem k. f. Stadt-und Landrechte in Kram wird hiemit bekannt gemacht, daß am 10. Jänner i62i, und dle folgenden Tage 4 im Hause Nr. Z7, in dev Gradischa die vom Jacob Zenker rückgelassenen Effecten, als: Leibeskleidung, Zimmereinrichtung, Kasten, Spieltische, Kanapcs, Sesseln, Spiegeln, Bettstätten, Uhren, Kaffeegeschirr, Küchenem« richtung, silberne Eßbestecke, Zlnngcschirr und Bücher gegen sogleich bare Bezahlung licitan-do werden hintangegebm werden; wozu die Kauflustigen hiemit eingeladen werden. Laibach den 21. December :33c». Aemtliche ^erwutbarunset». Z. 17^5. (2) Nr. 97!. Kundmachung. Bei der k. k. Ober - Postvcrwaltung in Prag, ist die Ober - Postverwalters-Stelle mit dem Iahresgehaltc von 2000 st. und dem Genusse einer freyen Wohnung im Amtsge-baude, in Erledigung gekommen. Was mit dem Beisätze zur öffentlichen Kunde gebracht wird, daß die Bewerber um diese Stelle ihre gehörig belegten Gesuche bin< nen vier Wochen/ der wohllödlichen k. k. obersten Hof.PostvcrwaltnnginWlen zu überreichen, und sich über die erforderlichen Kenntnisse im Postfach?, dann über ^prachkenntmsse auszuweisen haben. K. K. illyrische Ober - Postverwalttmg. Laibach am 26. December 18I0. Z. 1705. (Z) ^ . Convocations - Edict. Nachdem bei der ritterlich deutschen Or« dens-(>'nmenda Laibach dcr bisherige Verwalter aus dem Dienste getreten, und dieser Posten neu besetzt worden ist, so werden bei dle-scr Gckgenhcu alle Jene, welche an die Com-menda irgend cinc Fovderung zu stellen, oder eine Zahlung an d^sclb? zu lclsttn haben, hlemit aufgefordert/ in dcr Zeit seit 7. bis 3i. Iannev i83i hleramrs zlt erscheinen, um diese Forderungen oder Schuldigknten zu liquidiren und solche entweder gleich oder nach den ge-memschaftlich gcmachi we^dcnocn Frlsten zu bc-rlchtigen. Verwaltungsamt der ritterlich deutschen Ordens-Commenda Laibach am 2ä. December 18Z0. Z. 1713. (5) C'ch. Nr. 65i2. D. Vcrlautbarungs - Edict. Von dem Verwaltungsamte der k. k. Ca-meralherrschaft Lack wird httmit bekannt gemacht: daß über hcrabgelangteBewilltgUl^g dev wohllöbl. k. k. ueremtm illyr. Eameral-Gefallen-Verwaltung in Laibach vom 19. l. M., Zahl 65i2^568g, folgende mit Ende October i33o, aus dem bisherigen Pachtgcnusse anheim fallende Garbenzehente auf drei/ fünf und sieben weitere Jahre, seit 1. November d. I. angefangen, mittels öffentlicher Versteigerung an den nachbcnanntcn Tagen in der hiesigen Amtskanzlep, in Pacht ausgelassen werden, und zwar: Am 7. Februar i83i, Vormittags um 8 Uhr, auf drei Jahre, nämlich: seit 1. November i3Io, bishin i333: die Zehentgcmeindc ^ilrxlilcläollinI , ^a^ ln^anänli^ Xoprinni"^ 5I,i^i-c)ul^VLlk und I^xliovü, äiivt^li^ ,5l,a-ravul,, Dudrnxliova, ^ovaval, Vi>«8en2a und ^riopok. — Am 8. Februar i33i, Vormittags um 8 Uhr: OpiUo, na Vor-I^,u, Do^Iei^ UNd Zaura?., ^«ci^ioudei-t^ ^n-oslll,^ XIc»6iV, /^.It,c)sNt,x und Ilodonl^!^ kuti-Zor». — Am 9. Februar i83i, Vormittags um 6 U h r:' I.üii'k6 bei ^i-alw^ Woräa, äiietüna^ Xmilii.voi'1^ 1 (-l»l)lou und Wl-6301122, 5uf,cx.nixa und 5t,. ^iurian, 5la-nilli6. — Am ic>. Februar i33i, Vormittags um 3 Uhr, auf fünf Jahre, nämlich: seit i. November l83c>, bishin i635: Die Zchcntgemeinde ^.ai'X) DgillO, 3nliml<><^ und l)sllil»i^, I^au-t6l-sk.vor1i und 3l.. ^lcincinis. — Am I!. Februar i3Zi, Vormittags um 8 Uhr, auf sieben Iahrc, nämlich: seit l. Nove mber i 33o, bibhin 18Z7: Die Zehentgemeinde sminx und Voäouls, olion, I^imärn^ 3l»snit,2. — Am 12. Februar 18 3 1, Vormittags um 3 Uhr: /V!l.!acli.) VVi»!^n^ W^ilucli, i^orninQli, siiaei,-xli. — Wozu die Pachtliebhaber zur Anbrm-gung ihrer Anbote, und die Zehcntgemein-den mir dem Beisahe vorgeladen werden, daß die dießfalligen Pachtb?dmgnisse täglich zu den gewöhnlichen Amtsstnnden in der hiesigen Amts-kanzlcy eingesehen werden können. — Ver-' walnmgsamt Lack am 2^. December i33o. Z. 1722. (2) Wränumerationü- U:»MZe. In diesem Zcitungß» Comptoir wird auf die »m lllhographirien I'^no - 1"or^ - Aubzuge erschem^.d^n Naibachsr NedoM'5I3ntsÄen für dab Jahr l83i, von Julius Fluck, Pränumerauon zu )o kr. pr. Exemplar angenommen.