HUteNOenz - Nlatt zur Nmbacher Uritung ^- 81. Nienstaz den 7. Juli lst:t5 Z, 65/. (I) Z^r. 9b75)!5l7. V. 'Vt. Kundmachung. In Betreff des Bezuges der allgemeinen Verzehrungssteuer von der Biererzeugung in der P'ovinz Krain , für das Verwaltungs-Iahr i336, und rücksichtlich auch für ein weiteres Jahr. — D,e k. k. illynschc Caweral-Gefallen-Verwaltung macht hiermit bekannt, daß der Bezug der allgemeinen Verzehrungs» I^cuer von der Biercrzeugung in der Provinz Krain, für das Verwaltungs, Jahr l63tt der Verpachtung ausgesetzt, und zu diesem Ende die Concurrenz mittelst schriftlicher Offerle mit dcm Bemerken eröffnet werde/ daß der Picht-vertrag zwar nur für das Vcrwaltungs,Iahr 28Z6, jedoch dergestalt abgeschlossen werden wird, daß m so fern der Vertrag drei Mo« nate vor Ablauf des Vrwaltungs - Jahres i656 von der einen oder der andern Seite nichc aufgckündet werden sollte, derselbe auf ein weiteres Jahr unterdergleichcnBei dingung seine Gültigkeit behalte. — Von dieser Verpachtung wird jedoch dle Abnahme der Vcrzchrungssteuer von der Bieremfuhr in die Hauptstadt Laibach/ so wie auch des dieser Stadt und andern Orten l>. der Provinz Krain bewilligten Local-Zuschlagcs ausgenommen. — Für den Bezug der allgemeinen Verjehrungs-stcucr von dcr Biercrzeugung ln Krain, wnd zum 'Ausrufspreise der Betrag von i^löc.) fi,, sage vierzehn Tausend Einhundert mun^und Fünfzig Gu-dcn C. M. fc^gesetzt. — Die Offene sind b»s zum 7. Auglist ,635, Mittags UM 12 Uhr, im Bureau dcS Vorstandes der k. k. lllyrischcn Camcral-Gcfallen-Vcvivaltung zu Lalbach, im Hohn'scdcn Hause, Eolis.-Nr. 2ss2 zu überreichen, und mit dcr Aufschrift; „Anbot für dm Bezug der allgemeinen Vcr-,.;chnmgssteucr von der Bicrerzcugung", zu versehen. — Die schriftlichen Offene dürfen keme Elauscl, welche mit den Versteigerungs-bedingn'ssen nicht im Einklänge wäre, enthalten, sondern muffen vielmehr die Versicherung enthalten^ daß der Offerent, die in der A,,, kündigung und in den Versteigerungsbedmg« lnssen enthaltenen Bestimmungen genau bcfol« gen werde. — Hlssbei wird bemerkt, daß die Offerenten bei Eröffnung dcr Offerte zugegen sein können, und daß, sobald dtese beginnt, nachtragliche Offerte eben so wenig mehr be« lücksichtigt welder, als Offerte, welche abweichende Nebcnhcdingungen enthalten» Auch ble,-bcn jene Offerte, welche wo anders als an dem oben bezeichneten Orte üben eicht w^den, außer Berücksichtigung. — ^ur Pachtung wird Jedermann zugelassen, der nach dem Gesetze und nach der ^andcs-Verfassung von. solchen Unternehmungen nicht ausgeschlossen ist. — Für jeden Fall sind Jene, sowohl von der Uebernahme, als von der Fortsetzung dn- Pachtung ausgljchlosien, welche schon crim>nal»sch «b^e-urtheilt waren, oder auch nur in einer c^ mmalgcnchtlichen Unttrsuchurig gestanden sind und bloß aus Abgang rechtlicher Beweise fr/l gesprochen wurden. - Um sich zu versichern, daß nur verläßliche Unteinchmerm die sson-cuvrenz treten, wird cm Angeld von ,o o«« des festgesetzten Fiscalpre,scs gefordert, welches ,m Baren odor ,n österreichische Staatöobll. gatlonen, be, letztern nach dem lammen leftscn Wiener borscmaßigcn Eourswerrhe, enswk0cr bcl der k. k. Myrischen Cameral.Grfällen-Vcr. waltungs.Cassa in ^a:bach, rdcr be» finer an-dern k. k, Cameral^Bezirks Cass. ;, le.stcn ist.' - Ueber den Erlag des A^ldes >st sich « dem Offerte mittelst des Or.gmal-^aschcms auszuweisen. Auf vorkommende Offerte etn-e Angeld oder Produzlrung des ^lagschcincs wi, 0 kcinc Rücksicht genommc??. 3)ag Anaeld des Besibicrers wird blS zur E-ttsch.idunq, und ,m Falle der Annahme bis zum Erlaa der festgesetzten Caution zurückbehalten, dc^'^ das Angeld )cner Offercnten, deren Anbo mcht angenommen w^dcn, gl^.ch nach Vollen ung der stellt weldcn wlrd. - Der Pachtvertrag wnd mit itnem Offerenten abgeschlossn we.den, dessen Anbot für das Ocfäil am vortbe'lb^ testen erscheint Die Entscheidung hie. über .v.rd dle sich vorbehalten wird, dem Bcstb.etcr u^ verzugl^ch eröffnet wc^en, bis wohin der <>fs> '!"'/'' s^e" gemach^ Anbor verh.^lich bleibt. - ^,e übrigen Beengungen si^o folgende: - ,.) Der P.cwer ist verostjch/,s ssH genau nach den Bestimmungen des V/r/^. rungssteuergesetzes, wclchcs mtt der k f M 386 tischen Gubernial-Currende, clcio. 26. Juni 1829, kund gemacht worden ist, und nach den «uf das Pachcobject Bezug nehmenden nachträglich erftosscncn Vorschriften und Entscheidungen zu benehmen. — 2.) Bleibt der Pach« 1er verdund.n, zugleich mit der allgemeinen Verzshrungsstclicr auch den der Hauptstadt Laibach und andern Orten m der Provinz Kram, »im welche es sich handelt, bewilligten Ge-meindzuschlag, wenn die Elnhebung von ihm gefordert wird, von den betreffenden Gewerben unweigerlich emzuhcben, und den einge« hobcnen Zuschlag, wenn nichts anders verfügt wird, auf dem nämlichen Wege und m derselben Zeit, wie den PachtschiUmg abzuführen. — 3) Wird dem Pachter d,e Pssicvt auferlegt, daß er von dem in der Hauptstadt Laibach erzeugten, und übcr die städtische Ver» zchrungssteuer.Linie hinausgeführten Bier die Mchrdlfferenz zwischen den Tauffsatzen für die Biererzeligung auf dem Lande, und jener in der Stadt Laidach mit 23 kr. C. M. pr. Eimer, so wie auch den vollen hiefür eingehobenen Gemeindzuschlag unter den dießfalls bestehenden/ und bei der k. k. Eameral-Gcfallen-Ver< rraltungs-Negistratur, so wie auch bei dem k. k. Haupt-Zoll - und Steueroberamte in Lal-bach eingesehen werden könnenden Modalitäten zurückzuvergüten habe. — 4.) In Bezug ouf die Behandlung der Vorrache an Bier, Zwilche mit Ende October i9)5 bei den Erzeugern vorhanden sem werden, wird auf der Grundlage der mit der k. k. illyrischen Gu-bernial-Currende, ^0. 22. August i63o, Nr. 1823/^2791, kund gemachten Bestlmmlin, gen und m»t Rücksichtnahme auf den Umstand, daß der Bezug der allgemeinen Verzehrungs-stcuer vom Bicr für das Vcrwaltungs-Iahr i835, in Krain verpachtet «st, bemerkt, daß ! »n Ansehung der mit dem gedachten Zeitpuncte ! vorhandenen Bleroorräthc, wouon die Gebühr I berctts eingehoben worden ist, der Pachter zu l Folg? der Contracts < Verpflichtungen den ent- ! fallenden Slcuerbetra^ dem nachfolgenden Pach- ! tcr, oder nach Umstanden dem Aerar nach 1 dem Tarlffsatzc zu versteuern haben wird. Eben 1 so hat Letzterer die am Ende seiner Pachtzeit 1 be» den BiererzeuZungen vorhandenen Bier- ' vorrathe, wenn er die hiefür entfallende Ver- ' zet)rungsstcuer?Abgade schon emgchoben, oder 1 auf Pauschalbeträge sich abgefunden haben soll- ^ !e, seinem Nachfolger oder dem Aerar, wenn < der dießfalllge Bezug ,n eiqene Regie über« ! gehen sollte, nach dem Tariffe zu versteuern. ' Zu dcm Ende werden mit Ausgang der Pach- ^ tung unter Zuziehung des ein- und austte« tcnden Pachters Revisionen vorgenommen > und die versteuerten Vorrathe erhoben werden, wo es dagegen Eachc des Pächters seyn wird, in Betreff der bei den mit ,hm abgefundenen Brauern vorhandenen Biervorrathe, di? zu seiner eigenen Deckung erforderlichen Bestimmungen und Vorkehrungen zu treffen. __ 5.) Wlrd dem Pachter gestattet, seme Pach, tung ganz oder thellwnse an Untervachter zu überlassen. Dieselben werden jedoch von den Camera! 5 Gefalls - Behörden blos als Agenten des Pachters angesehen, welcher für alle Puncs te im Pachtvertrage haftend und dem Aerar verantwortlich bleibt. — 6.) Ist der Pachter verpflichtet, den contrahirten Pachtschilling in gleichen monallichen Raten am letzten Tage ei, nes jeden Manats, und wenn dieser ein Bonn-ober Feiertag wäre, am volausgehmden Werktage an die t. k. Eameral-Beznks-Cassa in lai< bach abzuführen. — 7.) Als Strafsanction gegen eine höhere als d»e tariffmaßige, oder überhaupt ungebührlich? Steuerabnahme wird festgesetzt, daß der Pachter mcht nur jenen Be, trag, welchen er über den Tar,ffsal), sondern auch jenen Steuerbetrag, welchen er überhaupt ungebührlich von den Partheien eingehohen hat, denselben rückzuvergüten, überdleß auch den zwanzigfachen Betrag von der widerrechtlich emgehobenen Verzehrungs« Steuer dem Gefslle als Strafe zu erlegen schuldig seie. __ <3r haftet in diesem Falle, so wie überhaupt für das Benehmen der zur Handhabung seiner Pachtrechte aufgestellten Personen. — 8-> Geschieht unter dcm Einflüsse des Pächters eine Uebertretung der Verzehrungssieu?r«Vorschr»f-ten, so wird d^e eingebrachte Gtrafe dem Aerar verrechnet. Entssehen im Laufe der Pachtung neue steuerpflichtige GewerbS-Unternehmungen, und gestattet dcr Pächter d>e Ausübung derselben, ohne daß dle Parthei den uurgeschriebe-nen gefaüsamtlichen Erlaubnißschein gelöst, und sich damit bei lhm ausgewiesen hat, so fallt der für diese Uebertretung der GefallS-Vor» schrlften zu entrichtende Glrafbetrag nicht dem in einem Versäumnisse befindlichen Pachter, sondern dem Aerar anHelm. — 9) Wennrvah, rend der Dauer dcs Pachtuertrages in dcm Ta-riffiatz?, oder in den sonstigen wesentlichen Be< stlmmungen der Verzehrungssteuer von der Biererzeugung eine gesetzliche Aenderung vorgeht, so bleibt es jedem der contrahlrenden Theile vorbehalten, wenigstens drei Monate vor Emtritt der gesetzlichen Aenderung den Pachtvertrag aufzukünden. Erfolgt keine sol- 337 che Aufkündigung, so hat der Vertrag durch seine ganze Dauer in Kraft zu blelden. Nußer dem eben gedachten Falle Hal der Pächter auf einen Nachlaß des bedungenen Pachtschillings oder auf irgend eine Aenderung semes Pacht» Vertrages keinen Anspruch, vielmehr soll der §. 19 d?5 Verzehrungssteuer. Gesetzes auf «hn volle Anwendung finden. — ia ) Vor dem Antritte der Pachtung, und zwar längstens binnen acht Tagen vom Tage der ihm amtlich eröffneten Annahme semes Anbotes gerechnet, hat der Pachter den vierten Theil des Pacht» schillings als kaution im Baren j oder ln öf» fentlichen Obligationen nach den zur Zeit des Erlages bestehenden börsemaßtgln Courswerlhe zu erlegen, odtr auf Realitäten gesetzlich sicher zu stellen, folglich die auf d»e verpfändeten Realitäten gehörig intabullrte Sicherfiellungs-Ur-kunde mlt Nachmessung der geleisteten gesetzlichen Sicherheit cmzulegen, daher, wenn die Caution im Baren geleistet wird, der als Reugeld bereits erlegte Betrag eingerechnet, oder falls die ganze Caution mittelst einer Realhypothek versichert n>lr>, zurückgestellt werden wird. Soßte dieses mchl »folgen, so steht es der k. ?. illyrlschen Cam«ral«G?fällen-Verw«l' tungfre«, das erhaltene Angeld als dem Klaats« schätze verfallen kln^ishen, und auf Gefahr und Kosten des kontrahenlen eine neuerlich« Absindung, Verpachtung oder die tar>ffmaß,ge Gebühren - Emhebung «lnzuleilen, und den hiernach auf oem e»nen oder dem andern Wege in Entgegenhaltung zu dem gemachten Offerte sich ergebenden Minderbetrag rechtlich wider »hn zur vollen Genugthuung des Aerars, und zwar rhne Einrechnung des besonders verfallenen Angeldes geltend zu machen, wogegen ein ttwa sich ergebendes günstiges Resultat der Pacht-Versteigerung oder der lariffmaßigen Emhebung nur dem Gefalle zum Vortheile gereichen soll. —- il.) Wenn der Pachter mit einer Pacht-schillinMate im Rückstände bleibt, so soll das Aerar berechtigt sein, von dem säumigen Pachterden Rückstand, entweder lm gerichtlichen 3re-cutions«Wege, oder in Gemaßheit der mittelst der surrende des k. k. illyrischen Gubernlums, äclo. 9. Mai i8)Z, Nr. y63^, bekannt gegebenen hohen Hofkammer, Verordnung vom 2. April i333, Nr. i53c>^l5ä4, auch im poll« tischen Wege hereinzubringen, oder aber die weitereGefällsemhebung nachGutdünken durch gewählte Sequester besorgen zu lassen, oder auf Gefahr und Kost:n des saumigen Pächters das Pachtohject neuerdings f?iljul»ietm. Eoll-te aber die Pachtoersteigerung erfolglos bleiben, so behält sich das Aerar die Absindung mit den steuerpflichtigen Paitheien, oder die lar,ffmäs< sige Elnhcbung vor, und es wnd sich rücksicht, l'ch der Kosten, so wie der allfälligen Differenz an der Eaut>on, und im Nothfälle an dem übrigen Vermögen des contraclbrüch'gen Pach« ters schadlos gehalten werden. — s'm allen« falls sich ergebendes günstiges Resultat derPacht-versse,gerulig, Nbfindung oder tarlffmäßtgen Eirihebung aber soll nur dem Gefällt zustießen, dieselben Rechte sollen dem Atrar zustehen, wenn der Crsteher den Antritt der Pachtung verweigern, oder vor oder wahrend der Pach« tung sich offenbaren würde, daß dem Pachter ein oder des andern in dieser Kundmachung ausgesprochene Hmderrlß zur Antretung oder Fortsetzung der Pachtung entgegen stehe. — 12.) Für den Fall, ais der Pachter di» ver« tragsmaßigen Bedingungen mchl genau erfüllen sollte, ßeht es den mit der Eorge für die richtige Zuhaltung dieses Pachttontractes beauftragten Behörden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, d»e zur unaufgehaltenen Erfüllung des Vertrages führen, wogegen aber auch dem Pachter für alle Ansprüche, die er aus dem Vertrage machen zu können glaubt, dcrRechts-weg offen stehen soll. — i3.) Ist der Pachter verpfilchtet, auf jedesmaliges Verlangen der k. f. ll!prlschen kameral'Gefallen-Verwaltung unverrveigerlich die Emsicht in die Rechnungen zu gestatten, auch richtige Auszüge aus den» selben über die gesammte Viererzeugung über Aufforderung vorzulege^n. Endlich — 1/,.) ?«egt es dem Pachter ob, die Gtamvelgebühr für das in der Handen der k. k. Cameral- G«-fallenVerwaltung bleibende, m»t dem classen-maßlgen Stämpel zu versehende Vertrags-Exemplare zu bestreiten. — Von der k. k. ver, einten lllorischen Camera!-Gefallen-Verwaltung, laibach am 21. Juni zLZ5. Vermischte ^erlautbarunüen. Z. 662. (3) Wohnung zu vermiethen. Im Hause Nr. 6, am Platze, ist eine Wohnung im ersten Stocke, auf die Gaffenseite, bestehend aus drei Zimmern, Küche, Speis und Keller, zu Mtchacli zu vergeben. Das Nähere erfragt man in der Glashandlung Nr. 7, am Platze. 336 3. 79Z. <7) Montag am ^!v. 3^^! dieses Jahres findet die nächste 3»ehung der ilUevessanten großen Lotterie mil 3 ^i^kilii^Lli der Herrschaft Kuntschütz,c. ^.Statt, und zwar werden hiebei gezogen Mlt den für dicselben ausschl'tßend bessimmter, Gkwinnfien von . . fi. 160,000 mit einem Haupttreffer von 3(>W Stück k. k. vucnlo^ in Oold, d. ». fi. 33/760 am 22. September dieses Jahrs, Gewinn.....fi. 275/000 Haupttreffer . . ss. 200,000, Diese interessanten Freilose genieß?» den besondern Vortheil, daß sie, außer dem sichern Gewinne von wenigstens fi. 5, sehr namhafte! Treffer von Zooa Ducaten bis mindestens! 3 Ducaten abwärts machen können, welche in dleser Ziehung ausschließend für sie entschieden werden, und dann überdieß in der Hauptziehung ebenfalls wieder unent-^ geldlich mitspielen, und somit die Herr-' schaft oder fi. 200,000 , 20/000, ! 0,Q00 , 5000, 2000 ?c. :c. und alle übrigen Treffer gewinnen können. — ! Das verchrliche spielende Publicum wird daher auf die Ziehung dieser vortheilhaften Freilose beson- ' ders aufmerksam qem^cht, um sich die wenigen hie und da in den Händen der Herren Verschleißer zum Verkauf gebliebenen, bei Zeiten zu verschaffen. Ein solches Freilos wird bei Abnahme von 5 schwarzen Losen unentgeldlich aufge-! geben, und diese schwarzen Lose, sie mö-! gen in der ersten Ziehung gewonnen haben ^ oder nicht gewonnen daben, spielen eben-' falls wieder auf alle Treffcr der Hauptziehung mir. ' , Ein Los auf diese interessante Lotterie kostet i nur 5 fi. Conv -Münze. i Wien, am 1. Juni 18^5. j Ausweis der Gewinnste dieser Lotterie. Gulden ! i. Treffer, dle Herrschaft R. Runt- schlltj oder ...... 200,000 2 Vor- 2 Nachtreffer .''» fl. 200 fl. 8o fi, 40a 2 Vor» 2 Nachcreffer » fl. 5<, fl. Zu«, 5 Vor, 3 Nachlrcffer « ss. «5 fl. i5c> io Vor- ,c> 3iachtreffrr !» ss. 20 fl. Nachtreffer i» fl. 5 fi. 5,^0 700 Treffer...... ß,25o ^ „ das Girosibnr gcrhaus ooer. 50,000 l „ ....., 20,000 700 „ wie oben . . . 6,25o I „ ...... l5,000 I „ ...... 10,000 70a ., wie oben . . . ß^Zc» 4 ,» «»«.., 6/00... 5/000 700 „ "ie oben . . . 6,25l) i ,» ...... 4,000 1 « ...... 2,000 ! ^ ...... 2 000 700 ., wle oben . . . 6/2ZO ^l 1. ...... 1,709 2 », ...... 1600 i » ...... i,5no 1 » ...... l//^i<3 t ^ ...... »,Io<» 5 ^ Ü fi. 200 . . . l,OQt> ^0 ^ „ 100 . . . 3,00« 60 „ ^ 5a ... ^/000 ! 70 « « 25 ... I/7Ö0 ! 5oc» ^ M 20 ... 10,000 ^ 21300 „ ^ ^ 5 ... ic>6,500 i Triffeun Unterzelchneten um den Orlgmal-Preis, wie ihn obige Herren Aussp eler N den Verkauf un Großen bestimmt hadcn. ' Ioh. Ev. Wutscher. Anhang zur Naibacher Leitung. Vrot-. Meisch- und ^lceksiederwaaren-Tariff in dcr Stadt Lcnbach für dell Monat Iull i8 35. Gewicht /Preist Gewicht s Prele Gattung der Feilschest des Gebäckes ! Gattung der Feilschaft der Fleischgattung o".!ötd?j Qtl.^ kr, ! . Pf.>Lcl).j Qtl. > kr. Brot. j m, ^ ,>.... ^- 2 ' 'j2 Fleisch. ^ .. ^ ,i. . . » — 4 ^ 5M ^2 Itindflclsch ohne Zuwage , — —. ^8,j2 Ordm. Semmel^ — ^ 3 ,j^ i > !^ / .2 ^ ^ans'Mnnd'-> — 29 2 3 ^ Flecksieder - Waaren, c^. ^ c^ ^ ^Skmmctteig^ » 7 — 6 ^Fleck, Lunae und Vries . i — — 2 il4 ,Wechen.Vrot ^^s ordin. ^ — 2i. 1 I^ I ^ Zungenstcisch..... , _> __ 2^2 l ^^emmelteig^ 1 2u I 2^4 6 ,^eoer und Milz . ... l — — 3'14 Sorfchitzen^Brot a. i^Weiz-) !zHerz ....... 1 — — !5ij4 eigentlichRocken-Zzen- u. 5^^> » 4 22)4 5 !iNase, Obergaum und Unter- ! Brot ) Kornmehl 129» 6 ganm...... 1 — ^_ 2 ,l2 .V/^^^^ ' ' ' ' ^'^z Ochsenfüsse..... . __ _ ,,^2 j ,«lilt2 ge„a,l,!t '-'.'^'^'^ 2 l l^) H 0 ! Norstchc„>e Sayunq kcimntt dlirch den ganzen Verlauf dcs Monats von dcn bctrcsscnden Gewerbsleutcn l'ci Ver- lucidung strenssstcr A!>,ld»»q a»f das <"cna!,csto z>< bcodackten, lüid «s hat Icdcriii.i,:» , 5cr sich durch die Nichtbcfelguüg vo» Scite irgend cincs Gcwerbinannes bevortheilt zu sc>)n l rächtet, solches dem l?tadim.ic,istrnte anzuzeigen. ^ Das Vcilwcrk mus, r^i» gepunt seyn. Frische und eiügcpöclelte Zliügcn sind saln'rcl. ! Vei einer Fleisch-Rbnah,».: unter Z Pfu»d hat feine Zugabe vein Hintcrkopfe, Öbcrfüssen, Nier,, '.ind dcn verschiede >,cn bei der Ausschüttung sich erbebenden Abfallen von Knochen, Fnc und Vtark Statt; be, einer Abnahme von 3 bis 5 Pfund dagegen sind 0>e Fleischer berechtigt. h,evon t> Loch. und bei 5 bis 8 Pfund ei» halbe; Pfund und sofort vcrhaltMmasnq zuzuwä. ge». doch w.roau.oruM.ch verböte,,, sich be, dieser Zmvage frcm0arlio«r Fleischthcüc, als- Kalb.. Schaaf-, Schwe.nfte.sch u. dgl. tolles vom 1. Juli 1835. M:ttelvr, (5M.) »o» 7^16 oetio dtlco zu äv.H. (in^M.) 97 22j32 Vtlloft« Obligation.. Hofkam.5 . «5> /-' ,c>oi>2 D«rledens i. Krain u. A.ra.< ^^"'^>K 9«7« Datl.mit V — — Kukurutz . . — „ — ^, — — Halbftucht . — « — , — --7 Korn ... 2 n 56 ^ — — Gerste . . . 2 ,, »6 « — — Hirse ... — »-"» — — Heiden . . 2 „ 9 » '^' "^ >vüick » , » -— » —- » N. R Natto^ichuttgen. In Trieft am 2. Juni i6)5: 22. 10. 8. 22. ,5. Die nächste Aiehunq wlrd am i5. Juli l635 in Triest gehalten werden. der biet Angekommenen und Abgereisten. De'N l. Juli. Hr. Woisl.iv. engl. C.ipisan, sammt Familie, von Trieft nach Briren. — Hr. Anton Camillo Giaf u. Thurn, k. k. Kämmerer, sammt Familie, nach Cilli. Den 2. Hr. Joseph Tih, Doctor der Medien, sammt Familie, von Wien nach Tricst. — Frau Pul-chenia Vonacina, k. k. Hofraths-'Gemabllnn, und Hr. de Pamer, k. k. Hofrath, sammt Fräulein Tochter, alle drei von Verona nach Grä'tz. Den I. Hr. Eugen v. Emberyer, Fabrikant, sammt Familie, von Tricst nach Gräh. Den ^. Hr. Anton Edler v. Chlnmehky, k. k. Hofrath, sammt Familie, von Wien nach Trieft. — Hr. Joseph v. Tacc?, und Hr. Franz v. Gravisi, Besitzer, beide von Wien nach Pisino. Dcn 5. Hr. Joseph Dolzer. k. k. Tribnnal-Attscultanls von (5altaro nacl, Grätz. ^ 5^)r. v. Mayers-dach, Privater, und .Hr. Joseph Reich^^in, Hau-^ dels'Commis, beide von Triest nach Wien. '». 29«, — A » eh r i rh t an sämmtliche Interessenten der illyrischen Sparkasse. »3er Verein der illyrischen Sparcasse hat in seiner statutenmäßigen Versammlung am 2l. December »332 beschlossen, daß zur Beförderung des allgemeinen Wohles in Laibach, ein Versatzamt errichtet, dasselbe mit der Sparcasse» Anstalt vereint, und auf ihre Rechnung gemeinschaftlich verwaltet werde. — Nachdem zu diesem Zwecke unter dem Vorsitze Sr. Ex, cellenz des Herrn Landes»Gouoerneurs, als Protectors der Sparcasse in der allgemeinen Vere sammlung am 12. Februar i833, die Statuten und Verwaltungs-Vorschriften des Versatzamtes berathen und festgesetzt worden sind, und diese nunmehr laut hohen Hofkanzlei,Decret vom 29. Mai d. I., Nr. 1I600, die a. h. Genehmigung erhalten haben, so werden hlemil dle sämmtlichen Interessenten der illprischen Sparcaffe noch vor dem Veglnne der Versatzamts-Geschafte hievon mit der Vemerkung in Kenntniß gesetzt, daß es jedem Interessenten, welch«« bezüglich auf die Vereinigung des zu errichtenden Versatzamtes mit der Sparcasse.Anssalt ein« abweichende Meinung hat, oder die Mitoerwendung des Sparcassefondes zur Gründung und Fortführung eines Versatzamtes seinem Interesse nicht entsprechend findet, freistehe, aus de« Sparcaffe, Anstalt auszutreten, und zu diesem Behufe sein in der Spareasse liegendes Capital sammt Zmsen binnen der nachfolgend bestimmten Zeit um so gewisser zu «rheben, als e« sonst alS einwilligend angesehen werden würde, und späterhin keinen Einspruch mehr gegen die Gründung des Versatzamtes, oder gegendessen Bestehen erheben könnte. Um nun diesen Zweck zu erreichen, haben jene Interessenten, welche ihre Einlagen nach den Statuten gemacht haben, dieselben längstens binnen vier Monaten vom Tage diese» Kundmachung nach Maßgabe des Z. 25 der Statuten zurückzunehmen. Auch jenen Interessenten, die ihre Emlagen nach einer besondern Uebereinkunft auf bestimmte Rückzahlungszeit gemacht haben, wird es hiemit freigestellt, ihre Einlagen sammt Zinsen sogleich zurück zu beziehen, indem sie hiemit von der Pfiicht zur vorläufigen Vufkündung entbunden werden; sollte einer oder der>ndere dieser Interessenten von diesem Zugeständnisse keinen Gebrauch machen, so wird er auf Verlangen mit Ablauf des besondern Rückzahlungstermins mit seiner Forderung befriedigt werden. Die Unterlassung der dießfälligen Anmeldung innerhalb der voraus bestimmten Zeitfnsten wird, wie es schon oben bemerkt, für eme stillschweigende Einwilligung zur beschlossenen Gründung des Versatzamte« angesehen werden. Von dem Sparcasse - Vereine zu ?aibach am 4. Juli ib35. (Z. Intelligenz-Blatt Nr. Ll. d. 7. Juli i325.) . 2 3g 1 AtMtliOe Verlautbarungen. Z 892. (1) Nr. »06,^1677. D. Concurs - Ausschreib ung. Zur provisorischen Wlederbesetzung der nach dem am 23. v. M. erfolgten Ableben des Bezirks'Richters Joseph Hladnig in Erledl-ßung gekommenen Bezirks ? Richtersstelle an der Staatsherrschaft Ossiach in Kärnten, wll dem damit verbundenen Gehalte jährlicher Gechs Hundert Gulden M. M., ei, nem Deputate jährlicher zwölf Wiener Klaf« ter harten Brennholzes und dem für diesen Dienssposten jeweilig bimessenen Quartiercquil valcnte, wird der Concurs mit der Ermne« rung ausgeschrieben, daß jene Individuen, welche sich um diesen Dienftposten in die 3om, petenz zu setzen wünschen, ihre vollständig belegten Gesuche, worin sich hauptsächlich über dle juridischen politischen Studien, die Befähigung zur Ausübung deß Civil - Rlchter-amtes, die Sprachkenntnisse und über dle in den bisherigen Dienstleistungen erworbenen Verdienste, so wie über die Moralität auszu, weisen ist, bis 1«. August l. I. im vorgeschriebenen Dienstweg« bei der k. k. Eame» ral-Bezirks-Verwaltung in Klagenfurt e»N' zureichen und gleichzeitig anzugeben haben, bd und in welchem Grade dieselben mit den Amts?Individuen der Staatlherrschaft Osslach verwandt oder verschwägert sind. — Von der t. k. illyr. küstenländlschen Cameral^efallen, Verwaltung. — Lalbach am ,. Juli l635. 3- 691. (1) Nr. 5552jiog3? ^ Nr. i^L6ji66l. V. N. Kundmachung. Verpachtung desVe r zehr ung s-st^euer-Bezugesoon den nachdem io. -^arl^fsatz. für die Stadt Gratz bei der Schlachtung zu versteuernden wlehgattung en. -^ Es wird zur allge. melnen Kenntniß gebracht, daß der Bezug der Verzchrungssteuer von den im zehnten Ta-rijssay der k. k. stcyerm. Gubernial- Currende vom »6. October i635, Nr. 17249 aufgeführten Viehgattungen, als: Ochsen, Stiere, Kühe, dann Kälber über ein Jahr, welche in dem Vtrzehrungssteuerbczirle der Provinzlal-Hauftt-fladt Gray geschlachtet werden, und bcl der Schlachtung zu versteuern find, auf die Zeit vom 1. November iö55, bis letzten October l336, im Wege der öffentlichen mündlichen "ersteigerung, welche am Zo. Juli 0.. I. Vor-wlttag um ic> Uhr bei der k. k. Cameral- Be, inksverwaltung zu Grätz abgehalten wird, ss wie mittelst Annahme schriftlicher Offert?, welche eben daselbst bis zu dem erwähnten Zeitpuncte und auch während der mündlichen Ver« sieigerung überreicht werden können, m Pacht gegeben werde. — Die schriftlichen Anböthe sind mit der Aufschrift: „Ar.boch für den Be« zug der allgemeinen VerzehrungSsscller, ron den bei der Schlachtung m Gray zu verttcuernden Viehgattungen" ;u bezeichnen, und müssen dca bestimmten Pachtfchillingsbctrag, u,id zwar: tn Ziffern und Buchstaben ausgedrückt, ohne iv-gend einer Elausel, welche Mll den übrigen Li-cltationsbedingnissen nicht i-n Einklang wäre, mit der ausdrücklichen Versicherung enthalten, daß der Offercnt, die in der Ankündigung unl) in den Vcdltignissen enthaltenen Bestimmungeti genau befolgen wolle. — Der Ausrufspreis wird mit Z8000 fi., das ist: dreißig acht tausend Gulden Conv. Münze festgesetzt. — Die Eoncurrentcn, welche mich den bestehenden Gc» setzen von solchen Unternehmungen mcht ausgeschlossen seyn dürfen, haben vor dcm Beginnen der Versteigerung, einendem zehnten Theil des Ausrufspreises gleichkommenden Bcirag, cm« weder im Baarcn oder in öffentlichen Obligationen bei den letzteren nach dem zur Zeit des Erlages bekannten börscmaßlgcn letzten Cours« werth oder in einer siscalamtlich gelüsten hy« pothekarischen Verscbrcidnng als Angeld zu leisten, und dasselbe bei schriftlichen Offerten entwc? der dem Offerte bcizuschlleßen, oder den bei einer k. k. Gefällencasse geschehenen Erlag auszuweisen. Der Pächter ist verbunden, zugleich mtt der all-gemeinen Verzehruligesteuer auch den der Hauptstadt Gratz jeweilig bewilligten Gememdezu» schlag, welcher dermal in dcm dritten Thc>l der allgemeinen Vcrzehvungssieucr besieht, einzu-heben, und denselben auf dcm nämlichen Wege und zu derselben Zcit wie den Vcrzehrungs-steucr-Pachtschillmg abzuführen, im Falle m dleftr Beziehung von dem k. k. steyermärklschct, Gubernlum keine besondere Verfügung getrof, fcn wird.— Dcr Pachtertrag bleibt, wcnn derselbe drei Monate vor Ablauf des Verwaltungs-jahres weder von der einen noch von dem andern kontrahirenden Theile aufgekündiget wird, auch für das folgende Vlrwaltungsjcchr unter den gleichen Vertrags-Bedingungen giltlg. — D,e weiteren Contracts-Bedingungen enthal-ten die Hmwelsung auf die bestehenden Vorschriften, nach wllchcn der Pächter bei der Em; Hebung der Vcrzchrungsflcuer vorzugchen hat, ferner die Verbindlichkeit, daß der Pachter vor dem Antritt dcr Pachtung, und zwar lano, siens binnen acht Tagen nach erlangter Kcmu- Z92 Nlß von der Annahme des Pachtanbothes, den vierten Theil des für em Jahr bedungenen Pachtschilllngs als Caution im Baarcn, mittelst öffentlicher Obligationen nach dem letzten dör-semäßlgen Courswertt), oder mittelst Pragma-tikalhypothek zu leisten hat'e, und daß derPacht-schilllng auf Kosten des Pächters in zwölf gleichen Monatsraten, am Lcyten eines jcdcn Monats an die hiezu bezeichnete Euffe abgeführt werde, s Ende Mcn i836 zu ^aibach in Verladung gegeben norden wird. — Alle Icne, welche oiese ))la-tevial-Verfrachtung zu üderliehmen wünschen, l dazu geeignet sind, werden daher eingcla-ecn, bls ersten August ,6)5 Mittags um 12 Uhr ihre versiegelten Offerte, worin der Fracht» preis für den Hpoi-od - Zentner von ^aibach />äch Zava deutlich und best'inmt in Buchstaben ausgedrückt seyn muß, und worin keine wie immer geartele Ned^nbcdingung enthalten seyn darf, im Vorstands - Bureau der k. k. illur. lüstenlandischen Camer^l Gefällen-Verwaltung zu Laibach, am Platze Nr. 2^2, im zweiten Stocke, ncbst der Adresse der Behörde an wel«! che das Offett eingesendet wird, und Bezeich/l nung des beiliegenden Geldes oder der Obli« gationen, mit der Aufschrift: „Offert für die Verfrachtung des Tabackmaterials von Laibach nach Zara im Vcrwaltungsjahre l8Z6" ein;u< reichen, an welchem Zage die eingelangten Offerte commlssionell geöffnet, und sohin nach vorheriger Berichtigung der Caution der Contract nut dem Bestbiether abgeschlossen werden wird. — Als Vadium sind 10 0^0 von dem angebothenen Frachtpreise des ganzen zu ver-fcachcendcn Matcrial>Ouantums entweder dar, oder in öffentlichen Staatspaplercn nach dem Werthe des letzten bekannten börscmäßigen Courses entweder bei der k. k. Camera!-Ge< fallen-Vcrwaltuna.s?Kaffe in Laibach, oder bei dem k. k. Hauptzollamte in Trlcst zu erlegen, und der Kassa-Empfangsschein hierüber dem Offerte beizuschließen. — Dle Contracts «Be: dmgniffe können bci der Rcgistraturs-Direction der illyr. küstenlänoischcn Cameras-Gefallen - Verwaltung im oberwahntcn Hause und beider k.. k. Eameral-Bezirks'Verwaltung in Tricst zu den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. — Laibach den 3. Juli i825. Formulare eines schriftlichen Offertes. Ich Endesgefcrtigter erkläre in bester Form Rechtens, die Verfrachtung des im Vcrwaltungs-Iahre i8Z6, d. i. vom ,. November i835 bis lehten October l656 zu Zara in Dalma-tien erforderlichen Tabackmaterials von beiläufig Eintausend Neun Hundert Zentnern nach Umständen auch mehr oder weniger, von kai-bach nach Zara um den Frachtlohn von . . . (Geldbetrag in Buchstaben) übernehmen zu wollen, wobei ich die Versicherung beifüge, daß ich die in der Ankündigung und in den Licltatlons - Ncdingniffen enthaltenen Bestimmungen genau befolgen wolle. — Als Va« dium lege ich im Anschlüsse den Kassc-Empfangs-schcm über den Betrag von .... si. .. kr. bei. am i335. Unterschrift. vermischte ^erlambarnnSett. 3.686. (0 W 0 h nu n g. Im Hause Nr. 1^9 bei St. Jacob ist zu Michaeli l/I. der ganze zweyte Stock zu vergeben. Na-^ here Auskunft ertheilt der Hausmeister ldaselbst.