Beilage zur Laibacher Zeitung Nro. 16. I 8 O v. ->««»WÄH^'--«HW^2tV' «v'^V^^iN ,?^"ÄH D-»"«»^ O^,^M».^H ^.^^^.^. ,«,,,,,,,,,,,,»,, Kurrende. Nach Vorschrift des ersten Paragraphs des Papierstempelsva-tents twm 30. Jan. 1788. lst allgemein verordnet, daß iede Urkunde deren Bestimmung m, jemanden ein Reckt zunreia-nen, oder m Behauptung emer Gerechtsame, oder in Verth iw gung gegen cinen/lnspru^ ^ . stempelten Papter geschrieben werden muß, wenn gleich diese Urkunde nur aussergertchtlich ausgestellt oder gefertiaet wurde, undnte vor Gericht gelangen sollte. ' ^rnger Dessen ungeachtet wurde wahrgenommen, daß die den ssräm-mern und Handelsleltten von Magistraten, Obrigkeiten, LanU-stcllen, und andern BeHorden, so wie auch die dem Salz-Toback-undStempelpapterverschleißern bon den Administrazioncn, denPul-verhrrschletpern von den Distriktskommanden, die den Eisenae-werks - und Bergwerksproduktenberschleißern, denLotteriekollettan-tm, und andern derlei Verschleißern, die hiezu nöthigen obrigkettl. Lizenzen, Konzeßwnen und Tarissen entweder gar nicht, oder duck Nicht überall mit dem patentmässigcn jenen Landern, wo mehrere Stempelkissen eingessch?et sindV nickt immer wtt der vorgeschrtebenen Stempelklasse gestempelt, ausa^ tiget, und ausgefolgt werden. " ^ ausgesc^ Die hohe Hostammer hat der k. k. 3oback-und Stemvelae-fälls - Direwon,^ und durch diese allen Länderberwaltungen des Stempelgelälls m Glelchformtgkeit des oben angezogenen allae-meinen Stempelpatettts aufzutragen befunden, daß W den Krümmern, Handelsleuten, Salz - Toback -Pulver und andern derw Verschleißern, welche Use^ bon was immer fur emer Obrigkeit oder Behörde e nbolett m^^^^ so wie auch die den Verschleißern her^ "d i>,r Bcrgwerksprodukte zu ertheilenden Tarissem, nach Vorschrift des Stempe paH stalt klassenmassig aestempelt, oder auf gestempelte^Pa^r ausgc^ ferttgcr werden musien, daß zu einen monatlicken Verschleiß von t. ms 100 fi.. dte vlerte, hon 100W 5oc>fi. die dritte, HM 5