I m t S - Blatt zur Latbachcr Zcttung.______^ I^r. 1Ü2. Samstag den 27. November 18^7. Oubernial - Verlautbarungen. Z. 2026. (!) Nr. 27944. Cur r ende des k. k. il lyrisch en Guderniums. -Betreffend die dare Auszahlung der am2. November !647 in der Serie 7 3 oerIobren Banco-Obligationenzu fünf Percent. - In Folqe hohen Hof' kammer-Präsidialerl^sses vom 5. d. M., Zahl 9^72/?. ?., werden mit Bczug auf die Gu. Vernial-Currende vom >4. Noo.mb^r !629, Z. 256^2 , nachstehende Bestimmungen über die dare Auszahlung d.r am 2. November i6»7 in i)er Eerie 79 verlosten Banco Obligationen zu fünf P.icent ;ur allgemeinen Kenntniß qe^ bracht: § 1. Die am 2. November l847 in dcr Eer,e 7^ verlosten fünfpercent'g.n Banco Obli^ioncn roll Nr. 7l206 biö linschlleßig Nr. 72175, wcrdcn an die Gläubiger im Ncnn? wrrths dcö Capitals dar in Conventlo,^ Münze zurückgezahlt. — §. 2. Die Auszahlung be-siinnt am l. December »8^7, und wird von der k. k U'Nvelfal-Staatö - und Bancc-Ecbul-dencasse gelastet, bei welcher die verlosten Obligationen einzureichen sind. — § 3. Bei der Auszahlung des Capitals werden zugleich die darauf hafrenren Zmftn, und zwar dis letzt.n October »8^7 zu zwei und nn halb Percent in Wiener-Währung, für den Monat November 1^^7 hiugcqcn die ursprünglichen Zinstn mit fünf Percent in tzonvcittions - Mü>,zc berichtiget.— §, ä- Bei Obligationen, auf welchen ein Beschlag, ein Verbot, oder sonst eine Vormerkung haftet, ist vor der Capitals-Auszah lung bei dcr Behölde. w.lche den Bes^la^. den Verbot oder die Vormerkung verfügt hat, deren Aufhebung zu erwirken. — § 5. Bei der Capitals. Auszahlung ron Oolls,at!on,n, welche auf Fo>^e, Kirchen, Klöster, Stlftun-gen, öffentliche Institute und andere Körper- schaften lauten, finden jene Vorschriften ihie Anwendung, welche bei dcr Umschreibung voa derlei Obligationen befolgt we den müssen. — H. 6. Den Besitzern von solchen Obligationen, deren Verzinsung auf eine Filial'Creditscass^ «»ertragen ist, steht es frei, dle «ZapitalL-Auszahlung bei der k. k. Universal - Staats-und B^nco-Schuldencass^, over be» jener Ere-dltöcaffe zu erhalten, bti w.lcher siebish.l dle Zinsen bezogen haben. — Im l.hteren F^lle haben sie die verlosten Obligationen bcl der Filial Creditscasse einzureichen. — Lai'^ach am l0. November l8!7. InErmanglung eines äandesgouverneuiß: Andreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hofraih Jos. Ed. Pino Freih. v. Friedenthal, k. k. Gubernialrach. Z. 2U20. (1) Nr. 2«"',^. Kundmachung. Neuer Zolltarifs hinsichtlich einiger Artikel im Zwischcnverkehre mit Ungarn und Siedenbürgen — In Folge hohen Hofkammer-Prä'sidial-Decretes vom 3. November l. I., Zahl 9165, und mit theilweiser Beziehung auf die mit dem durch Gubernial - Verordnung vom 18. October l. I., Zahl 25198, kundgemachten hohen Hofkammer-Decrete vom 3 October l. I., Zahl39U63, bekannt gegebenen Zollbestimmungen für mehrere Artikel im Verkchr mir dem Auslande und mit den Zollausschlüssen wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht: - I) Daß für das unter jenen Artikeln begriffene Juchten-leder im Zwischenverkehre mit Ungarn und Siebenbürgen keine Aenderung in den bisherigen Gebühren eintrete; 2) daß für die übrigen in dcr oberwähnten Verlautbarung genannten Artikel, vom 1. December 1847 angefangen, im 1330 , Zwischenverkchre mit Ungarn und Siebenbürgen die in dem hier angeschlossenen Tariffe unter den Postenzahlen I bis 5 enthaltenen, in mehreren Ansätzen ermäßigten Gebühren zu gelten haben; 3) daß außerdem vondemselbenZeitpuncte angefangen, für die in dem angeschlossenen Tariffe unter den Postenzahlen 6 und ? genannten Artikel, die hier beigesetzten verminderten Gebühren im Zwischenoerkchre mit Ungarn und Siebenbürgen in Wirksamkeit zu treten haben, ohne daß für diese Artikel im Verkehre mit dem Auslande und den Zollausschlüssen eine Aenderung der dießfalls bestehenden Zollbetrage Statt findet. — Laibach am 14. November 1847. In Ermanglung eines Landes' Gouverneurs: Andreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hofrath. Ios. Eduard Pino Freih. v. Friedenthal, k. k. Gubernialrath. Tariff der neuenGebühren-Bestimmungen für den Zwischen verkehr mit Ungarn und Sieden bür gen. Zoll. Dreißigst gebühr. Benennung ^"l3^ veiderEin- beiderAus- bei derCiw beiderAuö- der «^ln- f^ aus fuhr nach fuhr nach fuhr aus ^ ' A" l" Ungarn Ungarn Ungarn Ungarn ^ Gegenstände. , ^ .x' und Sie- und Sie- und Sie- und Sie- ^ lung ). benbürgen. benbürgen, benbürgen. bendürgen. > ^ ^lT^r^ fl. jkr st. Ikr" fl. ! kr > 1 Honig, geläutert und ungeläu? tert, worunter auch die Bienenstöcke mit zusammengestoßenem -Honig und Wachs, sogenannt, Bienenkeulen und Wachskoth gehören, wie auch Honigwasser I Centner Z^oieo I 15 — 5 I 15 — 5 2 Terpenthin ohne Unterschied . . detto — 3N ^» 5 — 30 — 5 3 Wachs, weißes oder gebleichtes . detto 3 20— 25 3 20— 25! 4 Wachs, verarbeitetes, als: Ker- , ! zen, Fackeln, gefärbtes Pich- ! wachs u. dgl........ detto 6 40 — 25 3 2N — 25 ! 5 Zink oder Spiauter......l Centner ! ^kNo __,o— I ^_ in _^_ 3 l ft Kürschnerarbeiten oder verfertigte ! Pelzwaren......... detto 6 40 — ,25 3 2U — 25 l 7 Riemer-, Sattler-und Taschner- » arbeiten, mit Ausschluß der ! Wägen........... detto 4 zy ___ 35 2 5 — 25 > 5) Der Maßstab der AusfuhrverzoNung ist durchgehenbs de:- Centner sporco. > 1331 3. 2M9. (l) Nr. 25522. Surrende. Die Erzeugung und Benützung aller Aethergattungen wird an bestimmte Vorschriften gebunden. — kaut hohen Hofkanzleidecretes vom >0. Octo. der l I ^. 3l830. haben Sclne k. k. Majestät mit' allerhöchster Entschließung vom 7. October zur B.ftiliqung von Mißbrauch." durch Betaubuna m,t Schwof.läthcr und andern Aelher-gattung/oder I^gpl^en in Künste «nd G wer-ven vi.lfältig zu tecbn'schen Zw.ckeu uerwend.t werden, sind für wirklich detäudende Gifte zu .rkl^rcn, und ln der mit dem Hofkanzleioecrete vom 2'l. Jänner 1^39. 3. l85'l, der Lindes-,trlle zugestellt,», U"d d.n Kreisämt.rn mit Guvnni^l-Z^hl 'l099 cle 153g mitgethe,!. ten Uebersicht der siifliacn MatN'^licn und Präparate, kcr crst.n (Zhaieaorlc der Giftstoffe Anzureihen, auch lst chre Erzeuatinq an eine spe's freien Handverkaufts, auf die schriftliche Ordination der zur Praxis oerechtigttn Aerzte, Wundärzte und Thi.'rärzte zu beschränken. — 3) Ist die Anwendung der Aethervämpfe aller Att mittelst deg Einathmens ausschließend nur allem zu medicinijch chirurgischen, thierärztlichen und ^;e-burtöhilflichen Zwecken, uno »>ur üb^r ärztliche, wundärztliche odcr ihierärztlicve Verordnung unter persönlicher Aufsicht und Leitung des Ordinarius zu gestatten, den Hebammen adev sol« che bei schwerer Strafe zu verbi.ten, und selbst den zur Pr^is b.r.chci.cen Ärr>len und Wund. ärzcen einzuschärfen, das fragliche M'tM nicht bei zu juaenrlicken Indivlc>u.n zu gebrauchen. — 4) AU.ö k'inen' Heilzweck bez a ^ Sftorer, k k. Gubernialrath. Z. 2N25. (2) Nr. "°"^^ 2ä6^jz3^ Portionen. k. k. illyr, Mannsburg .... 3 4 3 8 4 4 — Beschäl- und Re- Krainburg .... 3 4 3 8 4 4 — montirungs- Neumarktl ..... 2 3 2 6 33 — Departement. Veldes....... 3 4 3 8 4 4 — Summa...... II 15 ! 11 30 15 15 — l ! Hievon werden die unternehmungslustigen Parteien zur Wissenschaft in die Kenntniß gesetzt ^ K. K. Kreisamt Laibach am 18. November 1847. ________________________________ ,,^«,F »^________________________________________________________^ Stadt- u. landrechtl. Verlautbarungen. Z. 2018. (2) Nr. n»?«4. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrcchte in Krain wird anmit bekannt gemacht: Es sey über das Ansuchen des Florian Tscherne, gesetzlichem Vertreter feines Sohnes Martin Tscherne, in die Ausfertigung des Amortisations-Cdictes, rücksichllich der beiden, auf Namen Elisabeth Urbania lautenden Sparcasse - Bücheln Nr. 733« pr. 118 si,, und 11333 pr. 1M> si., gewiUiget worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachte zwciSpar-casse-Bücheln aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu machen vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drei Tagen vor diesem k. k. Ltadt-und Landrechte so gewiß anzumelden und geltend zu machen, widrigens auf weiteres Anlangen die obgedachten zwei Svarcass>Bücheln nach Verlauf dieser Frist für amortlsirt, kraft- und wirkungslos erklärt werden. Laibach den 13. November 1847. Nr 11163. Edict. Vom k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird hiemit öffentlich kund gemacht: Es sey über Ansuchen der Vormundschaft des mindcrj Andreas Verhouz, in dic verstcige-rungsweise Verpachtung mehrerer, diesem Pupillen gehörigen Realitäten, als des Hauses Nr. 53 in der untern Polana-Gaffe, sammt Zugehö'r, Acker und Wiessieck, dann einiger Aecker, Wiesen und Morastantheile, gewilliget und zur Vornahme dieser Verpachtung im besagten Hause Nr. 53 in der Polana-Vorstadt, die Tagsatzung auf den 27. November d. I., früh um 9 Uhr, bestimmt worden. Wozu die Kauflustigen mit dem Beisatze eingeladen werden, daß die Licitationsbcdingnisse in der dießgerichtlichcn Registratur in den gewöhnlichen Amtsstundcn eingesehen werden können. Laibach am 20 November 1847. Z. 20W. (3) Nr 1N826. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht, daß es von der mit dieß-landrechtlichcm Edicte cj.lu. 17. Juli !8l7, Nr. WW, auf den 13 December l. I. ausgeschriebenen dritten exccutiven Feilblelung des landtäs-lichen Gutes TriUeg, im Adelsberger Kreise, sein Abkommen habe. Laibach am 13. November 1847. 1333 Stadt- u. landrechU. Verlautbarungen. Z. 2N37. (l) Nr. 9l«u Edict. Vom k. k. Stadt- und Landrechtc wird be-kannt gemacht: Es sty über Ansuchen der Maria Suetina durch N«-. Wurzdach, wegen aus dem gerichtlichen Vergleiche clä<>. 13 März 14? schuldigen Restforderung pr 4«4 si. 1U kr sammt 5 °/„ Zinsen seit » Consc-- Nr. 133 in der Stadt, zu Gunsten derselben intabulirten Forderungen, als: «) des laut Quittungen li. 5. November 1827 versicherten Widerlage pr. IWN st., und c) der laut Vertrages ll^!,.,. 15). November 1833 versicherten mütterlichen und väterlichen Erbsentfertigung pr. 10W si,, gcwilliget, und hiczu drei Termine, und zwar: auf den Ü5. October, 15,. November und 6. December l. I , jedesmal um W Uhr Vormittags vor diesem k k. Stadt- und Landrcchte mit dem Beisahe bestimmt worden, daß, wenn diese Forderungen weder b.'i der ersten noch zweiten Fcil-bietungs - Tagsatzung um den Nominalwerts oder darüber an Mann gebracht werden konnten, sie bei der dritten auch unter demselben hintangegeben werden Laibach am 25. September 18 t7. Anmerkung. Auch bei der zweiten Feilbie-tungs-Tagsatzung ist kein Kauflustiger erschienen. Laibach den 2N. November 1847. ,,.,, Z. 1197 (1) Nr. 6321, «. l4 , nicksichtlich 2tt. und p„!,l. am 22. Juni 1812. unter andern der Maria Theresia Lang, verehel. v. Grünberg in Linz, einzigen Tochtcr des verstorbenen Hof- und Gerichts-Ad-vocatcn l.»i-. Johann Anton Lang von Gradisca, (Z. Amts-Bl. Nr. i42 v. 27. 3iovember l847.) und seiner Gattin Maria Anna, gebornen Bcllany, k. k. Hof-Zuckerbä'ckermeisters-Tochter, selig, em abzugsfreies, vierteljährig vorhinein auszahlbares lebenslängliches Legat jährlicher ttlttt st. W. W., mit dem der Adhandlungs-Instanz eingeräumten Rechte, ihr im Falle einer schweren Erkrankung, zur Bestreitung der erweislichen Krankheitskosten und Herstellung der Gesundheit, gegen entsprechende Verminderung des InteresiVndczugcs, 6W st. W. W, zu erfolgen, und mit dem Beisatze zugewendet, daß nach deren kinderlos erfolgenden Tode die Haibscheid der Interessen des an noch gerichtlich vorräthigen Vermögens den Geschwistern ihres obgenannten Vaters, dann derselben Kindern und Kindcskindern, die andere Haldscheio dieser Interessen aber den Geschwistern ihrer obgenannten Mutter, dann derselben Kindern und Kindeskindern, unter der Voraussetzung, daß sie sich innerhalb zweier Jahre, vom Anfallspuncte an gerechnet, darum melden, lebenslänglich nach Stämmen zufallen, im Falle des fruchtlosen Verstreichens dieser zwei Jahre aber das ganze annoch gerichtlich vorhandene ZichersteUungs-Capital an den Bu'rger-spitalsfond der kö'nigl. bayerischen Stadt Hamel-burg, als seinem Universalerben, eingeschickt werden solle. Nachdem nun die Frau Theresia v, Grünberg, geb. Lang, k, k. Gränzpolizci-Kommissärs-Witwe, am II. October 184« zu Scharding in Oberöster-rcich ohne Hinterlassung von Kindern mit Tode abgegangen ist, so werden all..' Diejenigen, welche auf Grundlage obiger letztwilligen Anordnung eine Theilnahme an dem lebenslänglichen Fruchtgenusse des oöigen Legates jährlicher U(W st. W. N oder 24N st. C. M^, rü'cksicktlich nach dem, der verstorbenen Flau Theresia v. Grünbcrg mit Bewilligung vom 22. September 181-!, Zahl ^»366, als Krat-kheitskosten-Vergütung ein Betrag von 45U st. W. W. erfolgt worden ist, über Abzug des entsprechenden 5procentigen Interessenbetrages pr. 22 st 3l> kr. W W , oder !» st ) Als Fiscalpreis wird für das Pfund Siegelwachs der Betrag vonzwanzig neunKreuzer und für das Pfund Spagat von zwanzig sieben Kreuzer Con v.-Münze festgesetzt, über welcben Betrag hinaus die Cameral-GeMen-Ver-waltung kein Offert annehmen wird. — ä) Jedem Offerte ist nebst dem Muster der Ware, entweder eine den zehnten Theil desjenigen Betrages, der für das angebotene Lieferungs-Object im Ganzen entfällt, erreichende Sicherstellung im Baren oder in Staatsschuldverschreibungen als Reugeld, oder ein Erlagschein beizuschließen, wodurch dargethan wird, daß eine solche Sicherstellung bei der stelrisch-illyrischcnGefäUen-Hauptcasse in Vratz, oder bei einer der Hieher unterstehenden Cameral-Bczirkscaffen, oder bei einer GefäUcncasse jener Provinz, wooer Dfferent domicilirt, geleistet worden sey. — Dieses Reugeld wird rücksichtlich des Offrrenten, dessen Anbot nicht angenommen wird, bis zu der so bald als möglich erfolgenden dießfälligen Entscheidung, rücksichtlich des Offerenten abcr, dessen 'Anbot annehmbar gefunden wird, bis zur erfüllten Lieferung hafttn bleiben. — e) Die k. k. Cannral-Gefällen-Verw>)!tu!ig behalt sich die Wahl unter den vorkommenden Offerten unbedingt nach ihrem Gutdünken vor. — Sie gibt jenen Offerentcn, deren Anbote nicht angenommen werden, über die Gründe chrcr Wahl keinerlei Rede und Antwort; auch findet gegen die Abweisung eines Offertes durchaus kein Necurs Statt. — l) Dem Offerte müssen Muster der zu liefernden Gegenstände beigelegt werden. — ^) Die zu lieftrnoen Artikel müssen binnen drei kochen nach der erfolgten Verstandigunq über oie Annahme des Anbotes kostenfrei und vollständig an das Oeconomat dieser vereinten Camera! - Gefallen-Verwaltung beigestellt werden, welches über dieOualität und Mustermäßigkeit der abgeliefert'« Artikel zu erkennen hat. — Der Contrahent ist verbunden, sich dem Ausspruche desselben unbedingt und ohne Vorbehalt einer Berufung an eine höhere Behörde zu unterwerfen. — !i) Sollte i:n Laufe des Verwaltungsjahres 1646 ein weiterer, in dieser Ausschreibung nicht vorgesehener Beoars an Sigi-lirungsmateriale eintreten, so ist der Contrahent verpflichtet, denselben über jedesmalige Aufforderung, vier Wochen nach derselben, um den ihm zugestandenen Preis kostenfrei abzustellen. — i) Sollte der Lieferungs-Unternehmer mit der Ab-llcferung überhaupt, oder hinsichtlich dcs Lieferungs-Vereincs, oder in Absicht auf die Qualität der beizustellenden Artikel hinter den eingegangenen Verpflichtungen zurückbleiben, oder von seinem Anbote zurücktreten, so ist die vereinte Cameral-Gefallen-Verwaltung berechtiget, das Reugeld einzuziehen, auf seine Gefahr und Kosten auf dem ihr beliebigen Wege sich 5en benöthigenden Bedarf an Siegel-wachs nnd Spagat auf ein Jahr zu was immer für Preisen anzuschaffen, und dcn Mehraufwand von dem Schuldtragenden hereinzubringen. — !<) Die Zahlung für das gehörig abgelieferte und annehmbar gefundene Sigilirungs-Materiale wird qegen classenmäßig gestämpelte und mit der Uebel> natMöbestängung versehene Quittung bei der be-rreffcnden Gesällcn-(5assö sogleich erfolgen. — I) Den Vertragsjtämpel hat der Liei^rant zu berichtigen. — Gratz am 13 November 18-17. Z. 2027. (2) Nr. 587, 3c! 1U742/XVI. K u n d m a cd u n g. Von oem Verrvaltungsamte der Cameral-Herrschaft Lack wird hiemit bekannt gemacht, daß am 3'December !84?, Vormittags von !» bis 12 Uhr, die Minuendo-Licitation über dcn Bau des StreckYammer-Gedäuoes allhier in der hiesia/n Amtskanzlei Statt finden werde, wobei die Maurerarbeit um...... . 227 st. 59'^ kr. das Maurermatoriale um . . . M^ „ 52 die Stcwmetzardcit um .... W „ — die Zimmermannöälbeu um . . 127 >, 38 „ düsZimmnmannSmateviülc u^ !ö79 „ 4 ,, 1335 die Tischlerarbeit um..... 8 „ — „ die Schlosserarbeit um .... 4 „ W „ und die Schmiedarbeit um ... 6s 5, 6 „ fohin die ganze Bauführung um 1V40 ft. !»'/2 tr. C. M wlid ausgerufen werden. — H>ezu werden Unternehmungslustige mit dem Beisätze eingeladen, daß die Liciratlonäbedingniffe, der Plan und die Baudevise taglich ivahrcnd den Amtöstunden allhier «ingesehen werden können, und daß inSdesondcrs jeder Licitant ein Vadium von ll» "/^ von den Aus« ruföpreisen der Arbeiten und Lieferungen, entweder bar, oder in öff ntlichen Staatsobligationcn, nach dem letzten bekannten bölsemäßigen Course berech-net, oder durch eine von der k. k. Laibacher Kam-merprocuratur geprüfte und annehmbar befundene Bürgschaftsurkunde zu Handen der Licitations-Vommission einzulegen haben werde. — K. K. Werwaltungsamt Lack am 15. November 1647. Kundmachung. I» A del so erg ist die Ktelle des k. k. Poslmeiilelb ln Crl^lgunZ g e» kom men. — Dl.sl' Slell. ivud ;l< F^lge hohen DecrciS o.r k. t. ol>»rtt.en Hospoilo^w.lcung V0N, 3. 5. M., i. '"^'/H»2U, '«-I d^ll! B.- zi.ge tlnN)llich,;N B.ilaUun^ l)oil 3^)l» Gul. den, »iü.ü .'liiusp^ufch^l^o von ÜO Oulo.n, o^nn d^r ^eseßiiche,, ijt'lcgriü^l.' n^vft einem Vor-spannbp-iuschale vl)!i ä^l Wuldcn, und gegen Abschluß lUl5 zum l<). Iän ner ldz^ mit d.m B.lf^ße ans^eschr!rl.'cn, oaß die B<,'!veld.l' ois oal)»n lhre gcyolig documen-tnc»!n l^j. suche dei o«>r k. k. >llyr,jchen O'cr postue:w^llu!,g elnzudlingrn, un!) oab.l nidst den pclsö'nllchl'n ^l^nsch^fccu auch c^,i B >iy eines zum Postd.rrl.d ylnlclchc'iid.n Vrimog.nZ und o-gal n^chzuwe!s<'il h^ocn. Von ^<>l k k. O^er^ posto.-rwaitung. — Lal'.'ach i).n »0. )io'.. 18l7. ZT^ÜI^ ^) Nr. 4011. Bekanntmachung, Der Platz für eine B^irkShebamme zu Sagor, mit einer Remuneration von jährlichen ^l> st aus der Bezirkscasft, ist .rlediget, d^hcr die mit den Diplomen und Taufscheinen belegten Gesuche bis Ende December l. I. vei diesem Bezirks-Comnus-sariate einzureichen sind. K K. Beznks-.(5l)m missariat zu Wartenberg m 4. November 1847. Vernnjchte Verlautbarungen. Bekanntmachung. Von Gcite d.r Herlschaslü - Veßft'.tigen ^.t>,ichold..l durch oie ln o^r Miicc October begonnlNl' und Anfangs Nooembcl' beendete Welnlls«' cüie vorzügliche Qual't.^t gewonnen, nlchi minder at?l, Httren Wilispccutai'.t»n zur KiNlNn.ß zu l)l!>lgen. H.rlschaft'Verlvallung zu Mokritz am lg. Z. 2<^8, (») Nr. «4ilj426. E d i l l. Vom velcintm Bezirksgeiichie Ai'noldsttin und Ta»vib, alö ^oilculs« ^ilsianz, »vud zul aUgemei»en >!es Ios. M.N)er'-schen ^onculSiua>si - H>elwal!e»b, Herrn ^)>. Reß« mann iil HilUach, sammlliche, zu oie^er (äoncursmaffe geyoiigen Rc^lil^len'uiw noch nichl veräußeren Füyr-iiisse ösfcilliich veläußcri wnücn, und yiczu oie ,. Üicilanon aus dcn ^^. Decemdcr i8^7, die 2. oco. », „ 22. Jänner ,8^8, o«e iz. dco, „ ^ 22. Februar iü4ri, ledebmal von ^, bis l2 Uhr Vormittags, und voil 2 bis 6 Uyr i)lachmiliags lm Oric der ^i^aiiläten be» sliiluni sey, wo dei oen eisten beiden die Hegemiände lmr um oocc üocr dle ^cha^ung, bei der 3. um jc» de:i Pll.'l? sin» oem Meistole.cndrll gegen ^rsüllulig der ^lcllailo!,Voeoi.ig!Njse zugc>chlagrn weiden. Die zu veräußernden Äealiiälen sind in Oder-käriucn, Vlll^cher Kreise, Äezilk A,uol0jlem , in den ^emclndeil GalllZ uno der angranzenoen Stoßau, fest an der nach Hlalien fül)>enden <^ommcrzial' Hauvi-PoMlüße gelcgen, und vestcyen: 1) aus der zur k. t. Hcaalöhemchast Arnoldstein, Urb. ^cc. 9) imnstoarei, Zaneschiisch oder Hafneltaische, Hauv '^il. »? zu ^aliiz, mic emem geräumigen '^oynhause, Wtrlhschaftsgcbäueeii und Olundstü' cken, riüer im Belrlebe dcftndlicbi» Glätt- u»d Mennigiadrik sammr lul,c!u5 in5tl-uctu5. im Schä-tzungswcltyc vmi z6,U<>9 st. !1 kr. ^ 2) aus dem neucrbauten Mühlgebaude mit 6 Läufen, zwet geräumigen Mehlkaiiimern ucid dem beim deimaiigcn knicke l).sitl0lichell sutiäu5 iliilruc-Wz, im Werihe von ,0älÄ ft. 53'/^ k>.; 3) uuZ dcm zum ^eiii'lie der Gläll^ont uno Ge-creldcnllihle cNocde'Iichea Wass.ircch:e lndsl den äu-ßcrn W,^serweltt!i zur ^einitzung diefts 6icchles. ^icscs Wassciiechr ist mit Rücksicht aM dle große ^rasl dcbsclben am G^litz-öwpe, der weder e^,"lc ^omme^- noch eine Wilue.ftleiuilg befolgen 1336 läßt, den solioen Bau der äußern Wasserwerke, der Sicherheit vor W^sscrgeflirircn und der äußerst günstigen l5«igc ^u jcoer Unternehmung, zu welchen eine große dest.nldigc W^sse^krafi erfordeNich ist, dcwer.-thct auf 40,500 fi. 4) aus der M- k. k. Staatsherrsch.ift ^rnoldst^in »»^ Uib. Äir. 7^ dienstbaren Blol!chlialt?l,ude Hö. Nr. ^^u Sloßau, sammt den l Si»ck l)ohcn ft'lid er-baulcn Wohn ' und Wmt)scha!5gcbäudeil und dazu gehöiiqen Grundstöcken, im Schatzur.gswerihe von Z930 fl.: 5) aus eincm zur nä'inlichcn Herrschaft 5!^!) Url) Nr. 258'/2 dienstbaren Uc-berl.uw'Ackcr und Mal)5e ge^ schätzi 530 si.; L) aus eim'm gleicken U>li. i)lt. ^56 Vg. geschätzt l7ttfl. 7) aus einem gleichen Urd, Dir. 255'^, geschätzt ^70 st. Das Pi^ile^iuinzur Gläit- u»d Mennig'Er^n.' gung, so wie das Defugniß zum ^elli^dc oer ^e-trciremadlinühle siild in die Schätzung mchi micl?e-gnsien , bilden daycr keinen Gegeusl.n^d dro ^ec^ kauses. Jeder Licilanc hac, bedor er cmcn Anbot lnach', ein Radium voil »0°.u dcr Liciia^loüs - ^onimi^ion zu erlegen. Die vurhl'schncbcm'n N^ali'ä'cn weiden zwar vuveist einzeln, dann al/rr dit' a worüber d«e VerHand,ungstagsatznng auf den 23, He-bruar k. I. augeordnei worden ist. Da diesem Genchle der Aufenchalt der Geklag, ten unbekannt ist, und sie sich auch außer den österreichischen Piovinzen befinden können, f» hat man ihnen auf iyre Ottahr ui,d Kosten den Blas Knstan von Seu,,e zum ^uralor aufgestellt, mit welchem die angebrachte ^echissache nach der aUg. Gclich'sorr-nung durchgelühtt werden witd. Dieß wird ihnen zu dem Cnde hicmn deka,>iu gemacht, daß sie zur obigen Tagsatzung selbst erscheinen, oder dem genannten !>U'aior ihre Viech;sdeyelse an die Hand ßeden, oder sich auch selbst einen andern Sachwalter bestellen und ihn diesem Hcrichte namhaft machen, nder° Haupt alles ro>kehren können, was sie zu ihrer Vertheidigung dienlich finden, widrigens sie sich die aus ilner Verabsaumung enistehendeü Folgen selbst beizumessen haben weiden. K. K, ^üezirksgench! Adelsberg am 17. November lÜ47. Z. 20,6. (2i Die üblichem Abend-Untcrhaltun-aen tm Casino werden am W. November, 13. und 27. December 1847 Statt finden, und jedesmal Schlag 3 Uhr beginncn. Dleß wird dcn verehrten Herren Vereins^Mltgludern bekanntgegeben. Von del- Direction des Casino-Vereinv. Laibach am 21. Nov. 1847. Z. 19i8. (3) Ein Pracncant wird aufaenomnien im ein <ü,i gl<)8 und Detail-Schnlttwarengeschaft in Klage nfurt. Nähere Äuvkunft wird bei dem Herrn Scnbe, Handelsmann hier, ertheilt. Z. '^l>^!>. (2) In der Spltalgassc Nr. 269/ im 2. Glocke ruckwans, ist täglich Morgcns und Adcnds frisch gc-molkeüe Milch und Obers zu haben. Litcrarische Anzeigen. Vuchy^ndl^' l,l ^.^i^ack, ist !,l, habcn: , Encyclopadi«.', allgemeine, für Kaufleute', Fabrital,^,! , Geschäfcö^uc,.', IndiuN'le ?, Gc>r^rb<:' li„d Nealschule». ^eip^st >tt^6. i. —20 Heft, ü läkr. Die Fom'chlmg !^'l> d lm Piaullmeianouoirege geliefert. Gcycr, I., Umriß der it^llenischni oop- peltet,'^uchh^lrai,^, lin Rahiiien rnie!' clnlneü^tllcheu (Heschäftö-PantM Wn» l8^7. ZwelThnI.!. 2 st. 40 kr. Handels-Lcxtcon, odcr Enc»)l.'lopäoie der ge- sammtell H>i»!>elStt'!ssel'schaf^i, tiii' Kaufleute n»d Fa.-biikaiuer,. Eiste»,' Ba»d. 1. Lief. i 5 kr. Dle ForcschlMg wird lm Pi-a»ume!atlonZ,uege geliefert. ^e!P^,g 184?. Iöcher, A. ^,, Vollständlges Lexicon der Waveliklü'd.! ,n allen ihre» Zwl'igen, n^bst ^iachwei-ju»q dcs Ursm'l!>ia>'s; der verschieden,,'!, Sa',lrn; der B^ugSortc; d.s G^wlchteZ od^r Mas;e5; »ach welchem sie g»!da»di,'lcwerden, ihici Embaüa^und Verse,!d>iug; Rabats eder dn' T>"-a l5. Dritce ')liifl^gc, 3 Bde.. Quedlinburg >839—i8^3. 7 fl. ^0 tr.