^°. 41. Donnerstag oen 5. April____________1838. Vubernial - Verlautbarungen. Z^5o. (I) Nr. ^.« <3oncurs-Ausschre,bung. 2ur W.ederbescyung der erledigten Lehrkanzel der Geburtshilfe an dem k. k. Lyceum m Laibach, wird zu Folge des hoher. ß, fallige Professor als G.rurtshelfer im Laibacher Gebälhause e»nen Gehall von jährlichen Ein, hundert Gulden Eono. Mül^ze aus dem Ge-barhausfonde, und für die E,the,lung des Hebammen - Unterrichtes in lralmscher Sprache, die systemisirte Remunccallon von Einhundert Gulden 5onv. Mün^e auS dem kralNlschen Gtudlenfonde. — <5s haben sonach diljenigen Individuen, welche sich dem Eoncurse in Lai-bach unterzieh'N wollen, ihre gehörig documen-Urten Competenzgesuche rechlzeilig dem Dnec-tor der medic»n»schtchlrurg schen Studien «n Laibach zu übergeben. — Uebrigens wird be, merkt, daß zur Erlangung der dlehfalligen Lehr, kanzel die Kenntniß dcr krainlschen Sprache Unerläßlich sey, — Lalbach am 17. Ma^., ,628. Ioh. Nep. Praklsch Ritter u. Znalmwlrth, t. k. Gubernial5Secretar Z. ^>. (.) Nr. °-/.„. Verlautbarung. Nachstehende krain isch e Stud en-ten «Stlftungsplätze sind vermahl erlediget/ und zwar: l) Die vom gewe« sencn Pfarrvicar, Caspar Glavatiz zu Kropp, «m Testamente vom i5» Iun» 17(^1 errichtete Stiftung, im jährlichen Ertrage von 35 ss. C- M. Diese ist bestimmt: 2) für Studierende/ welch« von den Brüdern oder Schwestern des benannten Stifters avssammen; d) in Er-mangtung derselben die Halfle des hezelchneten Stlftungsertrages für hcillge Messen, und di« Halfle für d,e armen und frommen Anverwandten des Stifters. Der Gtlfturgsgmuß ist auf keine Studienabtheilung beschrankt. Das Präsentatiorsrecht gebührt dem Aeltesten der Farn,lie. — 2) Zwei dcr oom Andreas Krön, gewesenen Lanoralhe in Krain/ im Jahre 162s errichteten Studzntenfilftungcn, jede dermahl im jährlichen Ertrage von 26 ft. Jo kr. C. M. Auf den Genuß dieses Gtipendiums haben jene Studierende Anspruch, welche wenigstens Schü< ler der Rhetorik und mit dem Stifter verwandt, in Ermanglung der Verwandten, solche, welche Bürgerssöhne uon kaibach, Krainburg oder Oberburg sind. Der Stmlmg lft «neblson-dere verbunden, sich der Musis zu widmen, wenn er sich für den geistlichen Stand vorbe, reitet. Das Prasentauonsrecht übt der Stadt, magistral m Lalbach aus. — I) 3,n Plansell'scher Studentenstlftungsplatz, dermahl im jährlichen Ertrage von ,6 fi. E. M. Derselbe »st für Studierende, welche m der Stadt Stein, und in deren Ermanglung für jene, welche in der Stadt Lalbacb geboren sind, bestimmt, und kann nur vom Anfange des dreizehnten bls zur Vollendung dis siebenzehnten Lebensjahres genos« sen werden. DaS VerleihunMecht gebührt dem Gubernium. — ^) Em von Anton Raab errichteter Studentenstiftunqkplol), im jährli, cden Ertrage von ^0 ss. C. M., bestimmt fü, Schüler der drei obern Grammatilal-Classen, welche Söhne kaibacher Bürger sind. — Z) Dl,e von Anton Raab im Testamente ääo. kaibach am ,2. Februar 17^0 für Studierend?, welche mit dem besagten Stifter oder dessen Gattinn verwandt sind, eirichlete Stiftung, »m jahrli» chen Ertrage uon 80 fl. E. M. Diese St»f, tung kann uon einem Sludlereriden so lange genossen werden, als derselbe in Folge seiner Studien m einen geistlichen Orden treten, odlr Wlltpriefier werden kann. Das Pras.nta, tionsrccht über die Stifsungen «ud ^ und 5ge» bührt dem Stadtmaglstlate Laibach. — 6) Das von Joseph Sklrl, gewesenen Pfarrer vsn Koschana, unterm 27. Februar »796 errichte- I9ä te'Studentenssl'uendiuM/ dermal im jährlichen Ertrage von 23 st. 3. M. Dieses Zlivendlum ist bestimmt: 2) für einen studierenden, welcher mit dem erwähnten, »m Dorfe Tomai gebürtigen Gllfter verwandt; d) in dessen Ermanglung für einen sttldiennoen von ehelicher Geburc, welcher nn pfarrbezirke Tomai oder Koschana geboren »st. Dieses Stipendium kann in den Gymnasialclassen, dann wahrend den philosophischen und theologischen Studien genossen werden. Das Praseniatlonsreckt ge, bahrt dem bischöflichen Ordlnarlalc zu Tr,est, gemeinschaftlich m,t dem Pfarrer 8)Dcr von Johann Andreas v. Steinberg, Bischof von Gkoola, und Proust dec Eollegial-kirche zu Rudolohswerth in Kram errichtete Gtudentenfilftungsplatz, dcrmahl «m jährlichen Ertrage von 36 st. E. M. Derselbe ,st für «Studierende, welche aus der Familie von Scelnbe^g, in Ermanglung derselben für sol-cve, welche aus der F^müie Gladich sind, bestimmt. N.'drtgens muß der Stlflllng in Gray over in Wien studieren. Das Plasenta? tionsrecht gebührt dem von Steinberg'schen Beneficlaten beim heiligen Grabe nächst La»-dach^ und das Verlechungsrecht der Fim>lle v. Steinberg. — g) Das von dem verstorbenen Doctor Joseph Gtroy, gewesenen OlstrlttSarzte zu Krainb^rg, in seinem Testamente vom 6. December 1826 errichtete Stipendium, dermahl lm jährlichen Ertrage von io5 st. E. M. Zum Genusse dieses Stipendiums sind verufen: 2) die nächsten Anverwandten des Gtifters, und unter dinselben Jene, die sich durch gute Aufführung uno guten Btudicnfortgang am mei-flen auszeichnen; d) in deren Ermanglung vor« zugsweise brave, gut studierende, aus Blrken« dorf, dem Geburtsorte des Glisters/ gebürtige Jünglinge. Das Patronatsrecht hlezu gebührt dem hschwäcdigen fücstbischöffichen Lalbach«r Ordinariate, ««lc») Die vom Iobss Weber, ge, wesenen Bürger der Stadt Lalbach unterm i5 Mai i654 errichtete Studentenstlftung pr.22 ss. 40 tc. E. M. Dieselbe kann lediglich von Studierenden, welche Gähne Laibacher Bürger sind, und zwar von der Hten Grammnical» Classe bis elnschlleßig 2ten HumanitatS - Classe genossen werden. Das Vorschlagsrecht ge« bührt dem Repräsentanten, und das Prasen-tationsrecht dem Magistrate der Hauptstadt Laii bach.— Olejenigen Studierenden, welche einen der erwähnten Gtlftungsplaye zu erhalten wünschen, haben ihre Gesuche bis Ende April d. I., und zwar Eompetenten um das Etrop'-sche Btlpendium bel dem hochwürdigen fürstbi, schüftlchen Laibacher Ordinariate, Anwerber un, eines der übrigen Spipendien aber unmlttllbac bel dlesem Gubernlum zu überreiben, unl> selbe mlt dem Taufscheine, dem Dürftigke>ts> dem Pockin- od r Imufungszeugnlffe, dann Mit den Gtudienzeuglnssen von den beiden letzten Achulsemestern zu belegen. UcbrigenS haben jene Studierende, welche ein Stipendmm aus dem Titel der Vei-wandtschaft erhalten wollen, noch einen legallsirten Gtammbaum beizubringen. Endlich müssen die Bittstellerum das Krön'sche, Raah'sche oder Weber'sche Stipendium noch das bezügliche Bürgerrecht ihrer Väter nachweisen. — Vom f. f. illvrlschen Gudermum Laibach am lo. März ,638. Franz Glaser, k. k. Gubermal» E>ec"tär. Htavt- uno lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. /»32. (,) ^ Nr. 2tlo. Von dem k. k. Btadt, und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey von die« sem Gerichte auf Ansuchen des Franz Neiser gegen Valentin Deschmann, pow 52/^ f!. 3 kr«, in die öffentliche Versteigerung mehrerer dem Exequi-ccn gehöriger Fährnisse, als: Zimmereinrichtung, verschiedene Wägen für Lohn-kulscher, 1 Kuh, 20a Centen Heu, 20 Mcr-llng Heiden, Weine, Weinfässer lc. gewiüi« get, und hiezu drei Termme, und zwar auf den ig. April, 9. und 22. Mai l. I, jedes« mal um 9 Uhr Vormittags im Hause Nr. 42 in der Tyeatergasse, vor diesem s. f. Stadt- und kandrechte mit dem Belsatze bestimmt worden, daß, wenn diese Fährnisse weder b?l der erssen noch zweiten Fe,lbiett)ungS, Tazsatzung um den Schatzungsbctrag oder darüber an Mann gebracht werden könnten, selbe bei 0er dritten auch unter dem Zchätzungsi betrage hintangegeben werden würden. Laibach am 20. März iL38. i gs 2. /25. (2) kN^- 2070. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte lN Kcain wird dem Herrn Dismas Heribert v. Höffern mittelst gegenwärtigen Edicts ermnert, es habe w»der denselben bei diesem Gerichte Gertraud Richter uon ia,bach, als Primus R'chter'sche Mtterbmn, Klag« auf Verjahrter-flärung der, auf der zu Praprozhe gelegenen, dem Grundbuche der v. Höffern'schen Gült «ud Rccük. Nr. 33 dienstbaren Ganzhube, zu Gun, sien des Herrn Dismas Heribert u. Höffern laut Schuldbriefes vom 4. Ma» 1791 haften-den 20c) ft. D. W. sammt Nebenverblnblich? ketten, eingebracht und um eine Taglayuna., welche hiemit auf den 26. Juni i333 Vormittags g Uhr vor dles.m t. k. Btadt- und iand, rechte' angeordnet w«rd, ersucht. — Da der Aufenthaltsort des Beklagten Hirrn Dlmas Heribert v. Höffern diesem Gerichte unbekannt, und we,l derselbe vielleicht auS den k. k. Erblanden abwesend »st, so hat man zuselnerVerß theidigung, und auf seine Gefahr und Unkosten den hierortigen Gerichts°Aduocaten vi. Johann Oblal als Curator bestellt, nnt welchem die angebrachte Rechtssache nach dec be« ßehenden Gerichts» Ordnung ausgeführt und entschieden werden wird. — Der Beklagte wird dessen zu dem Ende erinnert, damit der-ftlbe allenfalls zu rechter Zelt selbst erscheinen/ sder inzwischen dem bestimmten Vertreter, Dr. Oblak, Nechtsbchelfe an die Hand zu geben, sder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ord» nungsmaßlgen Wege einzuschreiten wissen mö-Z?, insbesondere da er sich die aus seiner Ver« absaumung entstchcnden Folgen selbst beizu-messen haben wird. ialbach am 17. März 18Z8. Z. 42H. (3) Nr. 2071. Von dem k. k. Stadt- und kandrechte in Kram wird der Agnes Wisslak mittelst gegenwärtigen Edicis erinnert: Es habe wider die, sclbe bn diesem Gerichte Jacob Pcterza sslage auf Verjährt- und Erloschenerklärung der, zu Gunsten der Agnes Wlsslak intabulirten uäter-und mütterlichen Erbschafts - Forderung aus dem Ehevertrage uom 18. October 17^3, und dem Unhcile ääa. 27-Iuni i3c>c), pr. 60 ss. i-'.W. sammt N?bcnoerhindlichkeiten,cingcbl-acht und um eine Tagsalzung, welche hiemit auf den 25. Juni i623 Vornnttags 9 Uhr ror diesem k. k. Stadt« und Landrechte,angeordnet wird, gebethen. Da der Aufenthaltsort der Beklagten Agnes Wissiak diesem Geuchtc un: bekannt, und weil sie vielleicht aus denk. k.Er5» landen abwesend ist, so hat man zu ihrer Vertheidigung und auf ihre Gefahr und Unkosten den hierortlgen Gerichts-Advocaten Dr. Maximilian Wurzbach als Curator bestellt, mit wel« chem die angebrachte Rechlssachc nach der bestehenden Gerichts »Ordnung ausgeführt und entschieden werden wird. — Die Beklagte wild dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter, Dr. Wurzbach, Rechtsbehclfe an d-e Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und dlesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungs« mäßigen Wege einzuschreiten wissen möge, ms, besondere da sie sich dle aus ihrer Verab. I. um y Uhr Vormittags vor diesem k.k. Stadt- und Landrechte angeordnet wurde. — Da der Aufenthaltsort des Beklagten, Hrn. Phllipp Joseph v. Wallensberg, diesem Gerichte unbekannt, und we>l er uicllelcht aus den t. k. Erblanden abwisend lst, so hat man zu scmer Vertheidigung und auf seine Gtfahr und Unkosten den hlerortigen Gcrichtsadvocaten Ol. Ma,. Wurzbach alS Turator besiellt, mit wel» chem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und ent-schieden werden w>rd. — Herr Philipp Joseph i). Wallen5berg und seine unbekannten Erben werden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter, vr. Würz« bach, Rechtsbehelfe an die Hand ju geben, odtr auch sich sclbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte nahmhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnunq^ maßlgen einzuschreiten wissen mögen, insbesondere da sie sich d»e aus ,hrer Veradsaunnllig entstehenden Folgen selbst beizumessen haben werden. — Laibach den 17. März iL23. Z. ä3i. (3) Nr. 2^? Von dcm k. k. Stadt- und Lal,drcchle in Krain wird bekannt gemacht: Es sly ucn diesem Gerichte auf Ansuchen der Marza Nu« tschitsch wider Johann und Maria Echemc, in dle öffentliche Velsieisseruli^ dls, dcm Exe, quirlen gehörigen, auf 2026 ft. Zo l>. gtschatz, ten, am alten Markt 8>il> sonsc. 5lr. ,Z3 gc« legenen, dem hiesigen Scadlmagistrale zlneba« ren Hauses gewllliget, und hlezu drci Termine, und zwar auf dkn Zo. April/ 28. Mal und 25. Ium »838, jedesmahl um 9 Uhr Nor-Mlttags oor diesem k. k. Stadt» und Landrechte mit dem Beisätze bestimmt worden, daß, wenn dieses Haus weder bti der ersten noch zweiten Feilbiethungstagsatzung um den Echayungs-werth oder darüber an Mann gebracht rverdm könnte, selbes bei der dritten auch unter dem Schatzungsbetrage hinlana^gebln we-dcn würde. Wo übrigens den Kauftustissen frei ficht, die dicßfälligen Licitalionsbcdlngnlsse, wie auch die Schätzung in der dleßlandrechtllchen Regu siratur zu den gewöhnlichen Amtsstunden oder bei dem Vertreter der Erccutionsfühcerinn, l)i'v Oblak, e'nzusehen und Vlbschriftcn davon zu ver» langen. — La>bach am 17. März i853. vermischte Verlautbarungen: Z. ä5^. (') Anzeige. Die gehorsamst Gefertigte maHt hiem.'t die geziemende Anzeige, daß sie Frauenkleider und Hüte nach der neuesten Mode und dem be« sten Gsie sich zu geneigten Bestallungen. ^ Nmalia KOaffner. in der Rosci'gasse Nr. io.a.