z.^5 Amtsblatt zur »aibacher Zeitung Nr. 18s. Donnllst.lg den «4. AussUft 1873. (346—3) Nr, 7179. Kundmachung. IlllntsstlPlndien für die Gärtnerschule .Glisabcthinnm in Mödling. Das l. k. Ackerbauministerium hat für die mit der landwirtschaftlichen Lehranstalt „Fran-eisco-Iosephinum" in Mödling verbundene Gärtnerschule „Elisabethinum" in Mödling für den nächsten mit 1. Oktober d. I. beginnenden zweijährig gen Lehrcurs zwei Stipendien zu je 250 ft. bewilligt, und Seine kaiserliche und königliche Apostolische Majestät haben zu genehmigen geruht, daß das einc dieser Stipendien den Allerhöchsten Namen Seiner Majestät des Kaisers, das andere den Allerhöchsten Namen Ihrer Majestät der Kaiserin führen dürfe. Für diese Stipendien wird hiemit der Concurs ausgeschrieben. Die dem Verbände der genannten Lehranstalt nickt ungehörigen Bewerber haben vehuss Aufnahme nachzuweisen: 1. Ein Lebensalter von mindestens 15 Jahren und eine diesem Alter entsprechende körperlich kräftige Entwicklung; 2. die nach dem neuen Schulgesehe mit befriedigendem Erfolge absolvierte Volksschule; 3. die Einwilligung der Eltern oder Vormünder. Sohne von Landwirthen odcr Gärtnern, so wie jene kompetenten, welche eine vorausgegangene praktische Beschäftigung im Gartenbau nachweisen, erhalten bei der Ausnahme den Vorzug. Die mit den Nachweisen im obigen Sinne belegten Gesuche sind längstens bis 1. September 1873 bei der Direction des Francisco-Iosephinmn und Elisabethinum in Mödling zu überreichen. Wien, am 11. Juli 1873. Vom k. k. Ackerbanministerium (353—2) Nr. 7443. Kundmachung. Slaalsjlipendien für die landwirthschaftliche «chranftalt Zran. ciSco Iosephinu,» in Mödling. Seine kaiserliche Hobeit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Carl Ludwig hat für die land-wirthschaftliche Lehranstalt Francisco - Iosephinum in Mödling zwei Stipendien, jedeS im Jahres-betrage von 250 st. ö. W., auf die Dauer von sechs Jahren gestiftet. Für diese Stipendien wird hiemit der Concurs ausgeschrieben. Nicht im Verbände der Lehranstalt stehende Schüler haben nachzuweisen: 1. Die Zustimmungserklärung der Eltern oder Vormünder; ^. ein Lebensalter von mindestens 16 Jahren; ^. die Nachweise über denjenigen Grad von Schul« bildung, welcher durch die zurückgelegte untere Hälfte von Realschulen, Gymnasien oder Realgymnasien erworben wird. Behufs des sicheren Verständnisses der land-wlrthschaftlichen Vorträge ist es wünschenswerth, baß sich der Studierende vor seinem Eintrittc An-'chauungen vom landwirthschaftlichen Betriebe er-korben hat. Die mit den Nachweisen im obiqen Sinne belegten Gesuche sind längstens bis 1. September l. I. M^" Direction des Francisco Josephinum in -"tödlmg zu übermitteln. ^>^"'"."" ^" Lehranstalt werden von der >>nstltutsdlrectlon bezogen. Wien, den 15. Juli 1873. Vom k. k. Ackerlmuminifirrium. (363) Nr. 8060. - Forstcommissärsstclle zu besetzen. Bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Pistno ist eine für die Staatgsorstaufsicht systemisierte Forst commissärsstelle zu besehen. Mit dieser Stelle ist cine jährliche Bestallung von «00 fl>, ein Reisepauschale von 300 st. und ein Pauschale für Schrcibrcquisiten, Amtslocale! und Wohnungsmiethe von 100 ft. verbunden. ! Bewerber um diesen Posten haben ihre forst ^ liche Befähigung, ein Alter unter 40 Jahren,! dann ihre Sprachkenntnissc nachzuweisen. Der Fochcommissär bel jener Bezirkshaupt Mannschaft wird als öffentliches Organ in Eid und Pflicht genommen, hat jedoch nicht die Ansprüche wirklicher Staatsbeamten, und seine Bezüge. laufen nur für die Dauer seiner Dienstleistung.! Die gehörig instruierten Gesuche sind bis 15. September l. I. bei der Statthalterei in Trieft einzubringen. Trieft, am 29. Juli 1873. K. k. S'lallhallerei. (358—3) Nr. 3616. Studentenstiftung. Mit Beginn des zweiten Semesters des lau senden Schuljahres kommt beim lrainischen Stu dentenstiftungsfondc die Daniel Omersa'sche Studentenstiftung jährlicher 25 ft. 42 kr. in Erledigung, welche auf keine Studienabteilung befchränkt und vor allem für Studierende aus des Stifters Verwandtschaft, in Eruianqlung derselben für arme, zum Mustllernen taugliche Studierende aus der Stadt Mottling und schließlich für arme Studierende aus Krain überhaupt bestimmt ist. Prä« sentator ist der nächste Verwandte des Stifters. Studierende, wclchc sich um daö vorstehende Stipendium bewerben wollen, haben ihre mit dem Taufscheine, dem Dürftigkeit^ und Impfung^ zeugnissc, dann mit den Studienzeugnissen von den zwei letzten Schulfcmcstern und, im Falle sie das Stipendium aus dem Titel der Anverwandt-schaft beanspruchen, mit dem legalen Stammbaume! belegten Gesuche bis 15. Oktober 1873 im Wege der vorgesetzten Studiendirection Hieher zu überreichen. Laibach, am 29. Juli 1873. B k. fandeolcgierung für Brain. ftSI—2)^ Nr. 4622. l5 v n c u r s zur TViederbrsetznnst der »m Peter Paul Gla var schcn Tpitale ,u (sommenda Tt Peter erledigten 2lr;tenstcUe. Im Peter Paul Glavar'schen Spitale zu Commenda St. Peter, lm Bezirke Stein, ist die Stelle des Spitalsaiztcs mit der Remuneration jährlicher vierhundert Guldrn ncbst freier Wohnung j in Erledigung gekommen. Mit dicfcr Dien stesstelle ist die Verpflichtung verbunden, nebst den Spitaltzpfründnern auch alle kranken Armen der Pfarre Commcnda St. Peter ohne weiteres Ent gelt gegen bloße Verrechnung der Medicamente zu behandeln. Die Bewerber um diefen Dienstesposten haben ihre gehörig documcnticrten Gesuche, und zwar, wenn sie bereits angestellt sind, durch die Borsteher der unmittelbar vorgesetzten Behörden, längstens bis 31. Augusl 1873 bei dem lrainischen LandeSausschusse rinzubrina.cn. In diesen Gesuchen müssen insbesondere das Alter, die Moralität, die Standes und Familien Verhältnisse, die Kenntnis der slovenischcn Sprache, dann die absolvierten medizinische chirurgischen Stu dien, die erlangte Graduierung und die bisherige praktische Verwendung legal nachgewiesen werden. Laibach, am 4. August 1873. Vom krainisch „ jandesauvscliussc ! (360—2) Nr. 6684. Handstipendicn zur Vertbeilung an Waisenkinder. Infolge LandtagsbeschlusscS von, 6. Dezcui , ber 1872 haben aus den betreffenden Stiftung»-Monden die nachstehenden bis zur Errichtung eine» ! Waisenhauses in Krcnn crcierten Handstipendien ! zur Verthcilung an Waisenkinder zu gelangen, als: ! 2 Stipendien der Hans Josef Mugerle von j Edelsheim'schen Walsenstiftung u pr. 42 ft. ' 1 Stipendium der Franz Karl Graf v. Lich tenberg'schen Waifenftiftung pr. 54 ft. 19 Stipendien der Franz Bernhard Grafen v. Lamberq'schen Waisenstiftunq ö pr. 50 ft. .'5 Stipendien der Maria Anna v. Mastern'schen Waisenstiftung :i, pr. 41 ft. 33 kr. 5 Stipendien der Friedrich Weiten hillerschen Waisenstiftunq :». pr. 50 ft. Laut der einschlägigen Stiftbriefe steht das PrH sentationsrecht zur Mugerle v. Evelöheim'schen Stiftung dem Aeltesten männlichen oder weiblichen Ge schlechtes aus der Familie Mugerle, sodann den Familien Zorn, Weinacht und Pregl zu. Das Prüm<'.h<, pi^jX'mo^Ii" endenden Leitartikels be-gründet den Thatbestand des Vergehens gegen die ' öffentliche Ruhe und Ordnung durch Aufwiegelung nach H 3l)0 St. G., und es wird daker gemäß dem ^ « des Gesetzes vom 17. Dezember 1862. Nr. 7 N. G. Bl., die von dem k. t. Landesprä sidiuul alö Eichcrheitsbehörde im Einverständnisse mit der l. l. Staatsanwaltschaft verfügte Beschlag-nähme der Nummer 181 vom 8. Auqust 1873 der besagten Zeitschrift aus Grund des Artikels V des GcfcheS vom 15. Oktober 1868, R. G. Vl. Nr. 142, dann der tztz 36 und 37 dcs Prehgesetzc» vom 17. Dezember 1862, R. G. B. Nr. 6, bestätigt und zugleich die Weiterverbreitung dieser 'Nummer dcr gedachten Zeitschrift verboten sowie auch die Zerstörung des versiegelten Satzes des beanständeten Leitartikels und dic Vernichtung der mit Beschlag belegten Exemplare der obiqen Zeit fchrist angeordnet. Laibach, am 12. August 1873. A. k. Fände«, alo Preßgelichl.