Beilage zur Laibacher Zeitung Nro. 12. M I 8 0 O. Dm 14- Febr. d. I. frühe von 9 bis 12 Uhr werden in der Amtskanzley, der Stud'enfondsherrschaft Kaltenbrunn, in dem Glo-smschen Hause m der Gradljche, 84 Mezen, 4 Maaß Waizen, und 58. Mezen, . aeaen logleich/Bezahlung entweder lm Ganzen, oder io MZeluveiß verkaust wc.den. Zirkulare. Auf hohen Hofkanzley-Befehl vom ivten, empfangen den 2ttett dieses, wird von demLandeshauptmannschäftlichen Etnreichunas-Pwtokolle dte Konstgnanon über die eingereichten Fassivnen mit Beisetzung der fortlaufenden Nummern, der Namen der satirenden Partheyen, und der von ihnen in ihren Fassionen angcsezten Steuerbetrage lm Namm der Hofkommißion von Woche zu Woche an das Genera emnehmeramt abgegeben, und zugleich einem jeden Hausetgenthumer sowohl für ihn selbst, als für eine jede in seinem Hause wohnende Parthey, welche die Faßion eingereicht hat, ein besonderer Anweisungsschein, der zugleich als ein Geaenscbein der richtig eingereichten Faßion zu dienen hat, und auf welchem der Nro. des Hauses, mit welchem die Fasson in dte an das General einnehmeramt abzugebende Konsignazion eingetragen ist, jedoch vhne Aussetzung des Steuerbetrages, enthalten seyn wird/ eingehändiget 'werden. ^ Hier versteht sich von selbst, daß, da zu Folge des höchsten Patents, und des demselben nachgefolgten Zirkulars, das Einrei-chungs - Protokoll keine einzelnen Fassionen bon Häuser-Besitzern, oder ihren Einwohnern anzunehmen, sondern dieselben lediglich von dem hiesigen Landesfurftl. Magistrat, und, in soweit sie von anderen Stadtgerichten, dann Orts-oder Grundobrigkeiten herkommen, von den k. k. Kretvamtern zu empfangen hat, jeder Fatent den ihn treffenden Anwetsmlgsschem demungeachtet durch den Weg jener GeHorde erhalten'weide, den feine Faßion gegangen ist- Mit d.ieser Anweisung hat sich sodann die Parthey entweder Unmittelbar selbst/ oder mittels seiner Gehörde zum Generaleiw nehmeramt zu begeben, und allda den hon ihr m ber Faßl'on angesetzten Steuerbetrag nach den in dem Patente vorgeschriebenen Terminen zu entrichten, und das Generaleinnehmcramr, welches durch die inzwischen bon der Hofkommißion erhaltenen Konsignazio-nen sowohl bon den nemlichen Nummern, als hon den Namen der Partheyen, und den bon ihnen angesetzten Steuerbeträgen in die Kenntniß gesetzt ist, wird die hon den innbemeldeten Partheyen angegebenen Steuerbetrage ohne weiters in Empfang nehmen, uud dle geschehene Adschlags-odcr allenfalls ganze Zahlung auf dem nämlichen Anweisungs - oder Empfangsschein mit dessen Zurückgebung anmerken. Wie es also nach obigen Voraussähe eines jeden Willkühr überlassen ist, ob er seine fatirte Schuldigkeit durch die Hand des Hausbesitzers, und durch seine Gehörde, oder persönlich abführen wolle, eben so muß es auch dem Einwohner überlassen bleiben, ob er seinem Hauseigcntbümer die Faßion zur Beilegung seiner eige-nen, und weitem Beförderung offen, Dder verschlossen uhcrreicheit U wolle. ^ > Ob sodann die don dem Fatenten angesetzten Stemrbetrage M ihre Richtigkeit haben, oder einer Ausstellung unterliegen, d eß wird erst die nachfolgende Adjustirung derFaßionen zeigcn, jedoch kann in keinem Falle deswegen die Zahluna des selbst anqesclucn Betrages aufgehalten werden, sondern der Nachtrag oder die Ausgleichung des etwa zu biel bezahlten kann ganz leicht nach der Hand geschehen. Nach eben der im Eingänge aufgeführten hoben Hofkanzley-Verordnung müssen die österreichischen Fatenten nnt Ausnahme dcr Einkünfte von den in den hungaris. Landern liegeilden Vealitatctt, und der wittiblichen Untcrhaltungsgeldcr, von den übrigen aus bungaris. Ländern bezichenden Einkünften, und Interessen von dem dort anliegenden Kapitalien die Klassensteuer entrichten. Die hier Domizilirenden Hungarn selbst können in die Klassensteuer nie eingezogen werden, und lmben dieselben solche nur in so wctt, als sie zugleich Staatsbeamte sind, von ihren Besoldungen zu entrichten. Daß die hier sich nur zeit/ich aufhaltenden Fremden der Klassensteuer nicht zu unterziehen ftycn, verstehet sich von selbst. Soweit aber hiesige Unterthanen Einkünfte aus fremden Staaten und Ländern beziehen, haben sie die Klassensteuer ebenfalls von den Interessen der in fremdm Ländern anliegenden.Kapitalicn, nicht aber bon den Einkünften der Guter und liegenden Realitäten zu entriß ten. Laibach am 28. Ianer 1820. ^ Nachricht. ^ Es sind wieder die Englischen Stahl-Tafeln angekommen, und sind zu haben im Deschmannischen Tabackgewölb in der Svi-talgassen bey Johann Ftlsmoffer. "' Von dem k.k. ^andrechte in Krain wird denjenigen, wkl.be an die Vtrlassenscdaft des Ps.Aloys Voxllla v Wüsttnau e-ne Forderung , sie möge M " was lmmer für emm R tst zu haben: das Allerhöchste Patent wegen der neuen Klassensteuer, nebst mehrcrn Anleitungen fur einzelne Klassen, und der Formularien ihrer betreffenden Fassionen. Marktpreis des Getraids allhier in Lalbach den 1. Febr. ^802. _. »<. >kr. ß. ,kf.,fi. ,fr Wajtz ein halber Miener Meyen - - - 2 12 . 2 3 1 <^L Kukuruz - , - - Detto - - - - —i_!______^_I Korn - - - - Detto - - - - ^r Z l ^ 46 ,42 Gcrstm - - - - Detto ---- —!__!__I____I_ Hirsch - «, - - Detto - . - - 144».-._____ Haidcn - - - - Zetto . . - . 128—_______ Haber - - - - Detto - - - - , 14._____j____ Magistrat LMach den i.Febr. 1800. Anton Pauesch/ Raitoffizier. Todtenber z e i ch n i ß. ^^Ve«29. Jan. Franz Kowitschig, Schuster Gesell, alt 24 Jahr, bei den U Barmherzigen Nr. 24. U «. zo. Jakob Schönberg, ständis. Theater Inspekteur, alt 3 2 Jahr, im R Theater Nr. 2. M >» 3'- Johanna Strikinin, ledig, alt26Iahr, in der StudentenGasse N.217 — i. Febr. Iosepha Wesleyin, bürgert. Veckenm. Tochter, alt.:s2 Jahr, am Play Nr. 196. — 2. Ertrunken der Jakob Prestar, Zimmermanns Sohn^ alt 5 Jahr, am alten Markt Nr. 101. ^» 3. Maria Wesleyin, bürgl. Vsckcnm. T., alt 11 Monat, am PlayN. 196 ' »» — Agnes Konitzä, Arme, alt 2 2 Jahr, bei den Barmherzigen. — 3. Iosepha Paulinm, Straßenschreibers Tochter, alt 1 is2 Jahr, am ^ alten Markt Nr. 14?;. — t». Igna« Lukooiy, Soldaten.'Sohn, alt 1 is2 Jahr, auf der Pol-lana Nr. 3;. ^ « «. «. 6. Valentin Strebenig, Kapelmacher Gesell, alt 78 ^zahr, in der Rosengasse Nr. 53. .