l<01 Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 153. Samstag den W.Iuli 1874. (2»8) Ni. 1365. Beznts-Cvmlmssärsstelle. Im Gerelche der politischen Verwaltung des Küstenlandes ist eine Bezirks - Eommissärsstellc ,nit den im Gesetze vom 15. April 1873 R.-G.-Bl. Nr. 47 festgesetzten Bezügen der IX. Rangsklasse in Erledigung gekommen. Die Bewerber um diesen Dienstposten haben ihre mit den erforderlichen Nachweisen belegten Gesuche im vorgeschriebenen Dienstwege bis 20. Juli d. I. an das Statthalterei-Präsidium in Trieft zu überreichen. Trieft, am 1. Juli 1874. Vom k. k. Slatlhalterei-Präsidium. (303—1) Nr. 4873. NatlMenersstclle. Vei dem k. k. Oberlandesgerichtc für Steicr-mark, Kärnten und Kram ist eine Rathsdieners-stelle mit den systemmäßigen Bezügen in Erledigung gekommen. Bewerber um diese, eventuell um eine infolge der Besetzung dieses Postens in Erledigung kommende Kanzleidicner eventuell Dicncrsgchilfcnstelle bci diesem k. k. Oberlandesgerichte haden ihre eigenhändig geschriebenen, gehörig belegten Gesuche längstens bis l). August 1874 ^ beim gefertigten Präsidium einzubringen. Jene Militärbewerber, welche auf diese Stellen reflectieren, haben den Borschriften des Gesetzes vom 1i). April 1872, Nr. 60 N.-G.-B., und der Ministerial - Verordnung vom 12. Juli 1872, Nr. !18 R.-G.-Bl., zu entsprechen. Graz, am 24. Juni 1874. Vom Präsidium deo k. k. Ol'erlandesgcrichteo. (302-2s Nr. 4410. Erkenntnis. Im Namen Seiner Majestät des Kaisers hat das k. k. Landesgericht als Preßgericht in Laibach auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft zu Recht erkannt: Der Inhalt des in der Nummer 54 der in Laibach in slovenischer Sprache erscheinenden politischen Zeitschrift „Klovonvo" auf der zweiten und dritten Seite abgedruckten, mit „u1l" endenden Eorrcspondenzartitels be-gründe den Thatbestand des Verbrechens der Stö rung der öffentlichen Ruhe und Ordnung nach dem § 45 lit. ». St. G. und den Thatbestand des BerbrechenS der Majestätöbeleidigung nach dem § 03 St. G. und es werde in Gcmäßheit des § 489 der St. P. O. vom 23. Mai 1873, 3ir. 119 R. G. B., die auf Veranlassung der l. k. Staats anwaltschast verfügte Beschlagnahme der oberwähn' ten Nummer 54 der besagten Zeitschrift bestätiget, und nach tz 30 und 37 deö PreßgesetzeS vom 17. Dezember 1862, R. G. B. Nr. li, zugleich die Weitelverbreitung der gedachten Nummer verboten sowie die Vernichtung der mit Befchlag belegten Exemplare, dann die Zerstörung des versiegelten Satzes deS beanständeten Artikels der obigen Zeitschrift angeordnet. Laibach, am 27. Juni 1874.