----—^i3 -^—^------- Freytag den 6. May 1825. -^ Bemerkungen über Feuerversicherung s» Anstalten. v^o wie irgend ein Bedürfniss unter Menschen, die über ihr wahres Wohl zu einer klareren Einsicht gelangt sind, lebhafter gefühlt wird/ geiget sich auch bald ein reges Bestreben, dasselbe zu befriedigen, und nach manchen, mehr oder weniger gelungenen Versuchen, bilden sich entweder ganz neue Einrichtungen aus, oder scholl früher vorhandene nehmen eine, der gestiegenen Ent-Wickelung des Volkslebens entsprechendeGestalc an. So entstanden und velvollkommten sich im Laufe der Zei> ten^die Anstalten für Bildung, Erwerb, fürErhaltunss und Wiederherstellung der Gesulidheir, und viele andere. Gewiß gleichzeitig mit der Ausbildung des Eigem thums entstand auch der Wunsch, den zerstörenden Einfluß zu hemmen, welchen die nach ihren eigenthümlichen Gesetzen wirkenden Naturkrafte so oft auf das Be-sibthum des Menschen äußern: aber lange scheint man sich nur damit beschäftiget zu haben , Verwahrungsmittel aufzusuchen, und den Eingriffen der Natuikräfte Menschenkraft entgegen zu setzen, um dein Ver»ich-tungswerke der Elemente zuvor zu kommen, oder ihre Fortschritte zu hemmen. Man mußte jedoch bald zur Überzeugung gelangen, daß, so viel mau auch auf diesem Wege gewinnen mochte, derKampfzu ungleich sey, und volle Sicherheit durch alle Vorbeugungs - und Net« Umgsmaßregeln, in einem gegebenen Zeitpuncte und bey einem beschrankten Maße von Hülfsmitteln, nicht , erwirkt werden könne. Es erwachte daher allmähli'g die < Idee, die dem Einzelnen durch solche Elementar-Be' schadigungen drohende Vermögens-Zerrüttung dadurch von ihm abzuwenden, indem der Schaden, der sein Ei» . genthum getroffe« hat,, auf eine große Anzahl anderer - Theilnehmer Zertheilt wird. Diese Idee gab den Versicherung 5- Anstalten den Ursprung, unter welchen zuerst die Assecuran;en für den Seehandel, dann jene für die Flußfracht, für Brandschaden an unbeweg. , lichem und. beweglichem Vermögen, für Hagelschlag, Viehseuchen u. 5 f. entstanden. Hier soll nur von F.'uerversicherungs. Anstalten, und von diesen nur in einer, jedoch allerdings wichtigen Beziehung die Rede seyn. Die Meinungen der Einsichtsvollen veieinigten sich leicht darin, Feuerversicherungs-Anstalten für zweck« mäßige und wohlthätige Einrichtungen zu halten; über die innere Einrichtung dieser Anstalten theilten sich aber die Ansichten. Daher k^m es daß dem Publicum manchmahl Institute dieser Art mit sehr abweichender Organisation gleichzeitig, theils vorgeschlagen, theils schoi, wirtlich angebothen wurden. Einige derselben bildeten sich nach dem Muster der See. Assecuranzen aug, indem ein Verein von Unternehmern, meistens durch Ac-tien, ein Capital zum Betriebe des Versicherungsgeschäf-tes zusammen brachte, und dieses als ein, einen Geld- ^ gewiny eintragendes Geschäft behandelte; während bey anderen Instituten für diesen Zweck alle Theilnehmer an der Anstalt sich wechselseitig versichern , und der, ein» zelne Mitglieder des Vereines treffende Brandschaden oerhälcnißmäßig auf alle Theilnehmer umgelegt wird. ohne daß dabey Jemanden ein Geldgewinn zustießt *). Beyspiele von Anstalten der erstm Art sind mehrere in England, in Norddeutschland u. s. f. bestehende Versiche-,' rimgs - Gesellschaften ; die ^2lc»raN'i^ zu Triest ; die sich uncer den, Nahmen : Erste österreichische Feuerverücherungs-Gesellschaft in Wim bildende Ac« tien, Gesellschaft, u. a.; Beyspiele de? zweyten Art: die in Baiern, Würtemberg und andern deutschen Ländern bestehenden Vereine; die nach dem Vorschlage des Herrn Oberstwachrmelsters N. v. Högelmnller für Nie» / der «Österreich sich bildende wechselseitige,Brandschaden. Versicherungsanstalt, u. dergl. ^^)., Der Kürze halber sollen die Anstalten der ersten Art: auf Gewinn berechnete, die dor zweyren: wechselseitige Versicherung^ , Anstalten genannt werden. Wenn nun in einem Lande verschiedene Versiche. rungsanstalten gleichzeitig sich anbiethen, so ein« steht ganz natürlich die Frage: welche davon den Theil-Nihmern mehr Voriheile gewahrer, für welche m>in sich demnach einscheiden soll? Die Beantwortung dieser Frage ist für jenen, der mit dem inneren Wesen solcher Institute nicht hinlänglich vertraut ist, nicht ohne Schwieligkeil; sie hat aber ein nahes Interesse für alle Haus« väter, die ihr Eigenthum durch den Beytritt zu einer oder der andern Anstalt sichern wollen, und jener,sich anschließen möchten, welche die meisten Vortheile ge« wahrt; — welche aber diese vortheilhafreste sey, ver mögen viele, so gut sie sich sonst auf ihre Wirthschaften oder Gewerbe verstehen mögen , doch nicht mit Sicherheit zu beurtheilen. — Indem der gegenwärtig? , Aufsatz nun einige Hülfe bey dieser Beurtheilung lei. sten soll, beginnt er selbst einfach mit der Frage: Welche Forderungen wird jeder Thei>nehmer an seine Ver-sicherungs-Anstalt vorzugsweise stellen? Der schlichte Hausvater antwortet darauf gewiß: Ich wünsche, daß *) Verssl. D.I. Dörninger: UberFeuerversicherungs-Anstalten, oder Darstellung des Zweckes, des Nutzens, der inueren Einrichtung und der Verwaltung der Drandcassen. Wien 1622. S. «Z. ") Die Idee der wechselseitigen Versicherung liegt auch jenem Vorschlage zuni Grunde, welchen ich der k. k. steyermärkischen Landnurthschafts - Gesellschaft vorzu«, legen die Ehre hatte. und welcher de mir eine sichere, ausreichende und schnelle Hülfe, "en,, ich durch Feuer verunglücke, leiste) daß sie mir die^e Hülfe möglichst wohlfeil und bequem zuwende, li"6 mich nichts bezahlen lasse, was erspart bleiben könnt,, und daß meine Ansprüche klar und bestimmt durch Scatuten, die nicht mehr auf den Nutzen eines Dritten, al^ den meinigen berechnet sind, festgesetzt werdfil. Aus seinem Standpuncte wird man also be^^der Vergleichung zu sehen haben 1) auf die Gewiß-hcit, iü,d 2) die Schnelligkeit der.yülfe; dann 5) auf die Größe, «nd 4) auf die Arr der Einzahlung der Bey» träge "). Aus dem Standpuncte des öffentlichen Wohles laßl sich aber noch weiter fragen: welche Art von Anstalten mehr uud eigenthümliche,Nebeuvortheile ge. währe? In dem Wesen der einen oder andern Art dieser Anstalten liegt nichts, was i) in Beziehung auf di? Gewißheit der Hülfe den Auöschlag gäbe. Deßhalb wird der Grad derselben immer von der besonderen Ein< richtung jeder einzelnen Anstalt, und von der Zweckmä, ß'gkeit ihrer Statuten abhängen. Bey einer wechselseitigen Versicherung wird es um dieseu ^micc mißlich aussehen, wenn der Verein gegen die Peyiragspfiich-tigen ntcht ausreichende Mittel hat, um die Beyträge einzubringen; bey einer auf Gewinn berechneten Ve» sicherungs-Anstalt aber, wenn die zur Versicherung ein-gelegte^Capitalssumme zu tlem ist, oder wenn eine Ge-sellschaft mit besckräntcem Fonde Versicherungen vo» unbeschränktem Umfange übernimmt, Das Gleiche zilt auch 2) in Beziehung auf die Schnelligkeit der .Hülfeleistung. Auf Gewinn berechnete Versicherungs« Anstalten sind dazu mit ihrem Einlage-Capitale, tvech. selseitig mit Vorschuß. oder Reservefonden versehen. Sobald diese ausreichen, so bleibt nur zu erwägen, wab.die Statuten über die Ausfolgung der Vergücungs» betrage nach erfolgler Liquidation des Schadens verfH« gen. Wenn z. B. «ine wechselseitige Versicherungs-Anstalt die Vergütung binnen 2 bis 4 Wochen, eine auf Gewinn berechnete erst nach zwey Monathen nach de« Liquidation des Schadens verheißt, so verdient unstreitig die erste oen Vorzug. — Ganz anderS verhall sich ') S. auch Dvrning«,, «. «. O>. S. 29. 1 die Sache 5) in Ansehung der Größe der Beytrage, welche die Versicherte!! zu leiste» haben. Hierin behaupten die wechselseiligen Versicherungs-Anstalten wesentlich einen großen Vorzug. Um dies; einzusehen, darf man nur erwägen, wie die Größe der Beyträge (Prämien) bey jeder Art der Versicherungs - An-sialcen bestimmt wird. Im Allgemeinen muß die ganze Summe der jahrlich einfiießenden Beytrage der Versicherten so groß seyn, daß sie den ganzen Aufwand der Anstalt deckt. Dieser besteht aber a) in dem Gesammt-reti^ge aller im Jahre geleisteten Vergütungen b e« Brandschaden, u»d d) in den Vermal« tungs kosten des Instituts. Der Wesenheit »ach sind diese Ausgaben bey beyden Arten der Anstalten die nahm« llchen. Denn ei ist weder abzusehen, warum unter der tlnen mehr oder zerstörender« Feuersbrünste entstehen, als unter der andern, noch warum die Verwaltung einer von beyden nothwendig kostbarer seyn müsse. Die auf Gewinn berechneten Versicherungs . Anstalten haben aber außerdem noch zwey Bedürfnisse, welche den wechselseitigen fehlen, und durch welche die Große der Beyträge „orbwendig gesteigert wird, nähmlich c) die D e-ckung der Zinsen des baren Einlags - Capitals (indem in der Negel Niemand sein Capital diesen, Geschäfte widmen würde, wenn es ihm nicht wenigstens die gewöhnlichen Zinsen trüge) und 6) den Gewinn der Interessenten, als den Beweggrund, sich in ein solches Ä>aggeschafi einzulassen. Ganz deutlich erholet dieß bey den auf Accien gegründeien Versicherungs Gesellschaften. Sie veriprechen de» Actionären, nachdem sämmtliche Vergütungen geleistet und die Verwal-lungskosten abgezogen worden, noch eine jährlich? D j, vid e nd e, welche dle Zinsen des eingezahlten Capitals «nd einen Gewinn in sich schließen soll. Die Beyträge ber Versicherten müssen daher hier so groß seyn, daß sie alle diese vier Aufwandszweige decken, während ße bey den wechselseitigen Versicherungsanstalten nur t?n ersten beyden gewachsen seyn dürfen. Der Vortheil größerer WohIfellheit steht also gewiß und wesentlich «uf der Seite der wechselseiligen Versicherungianstalien welche ihren Theilnehmern auch 4) weit leichter dle Bequemlichkeit der TheiIz a h l ung ihrer Bey. lräge gewähren; was in gelbarmen Zeiten nicht ganz gering zu achlen ist. Was Neke nv orth eile betrifft, so haben beyde Arten von Versicherungsanstalten mehrere wichtige, als z. B die Erhöhung des Hypothekärcredits, die Erhaltung der Ereuerfähigkeit der Besitzer u. a. gemein. Zwey Umstände sprechen aber auffallend zu Gunsten der wechselseitigen Versicherungsanstalten. Da erstlich, bey denselben die Größe der Bey», träge wandelbar ist, und sich nach dem Umfange der Brandschäden richtet, so wird jeder Theilnehmer auch für die Erhaltung des Eigenthums seiner Nachb^» n inter-essirt, wodurch die allgemeine Aufmerksamkeit aufVer» hüchung der Feuersbrünste und die thätige Hülfleistung beym Löschen schon ausgebrochener nicht wenig vermehrt wird. Dieses Interesse fällt bey den aufGewinn berech« neien Versicherungsanstalten ganz weg, bey welchen die Beyiräge eines jeden Theilnehniers die nähmlichen bleiben, seme Nachbarn mögen viel oder wenig durch Feuer verloren haben *). Auch liegt es zweyrens, zu«^ nächst nicht in dem Interesse dieser Anstalten, mit Strenge auf die Wiederherstellung der abgebrannten Gebäude zu sehen, was bey wechselseitigen Versicherimgsanstal-ten allerdings der Fall, und für die Erhaltung des Ge-bäudesiandes nicht unwichtig ist. Vielleicht dürfte man gegen diese Lösung der auf« geworfenen Frage bemerken, daß doch zwey erhebliche Vortheile anderer Art zu Gunsten der auf Gewinn berechneten Versicherungsanstalten streiten, wovon del erste darin besteht, daß vorsichtige Leuce lieberauf be« stimmte als unbestimmte Beytrage sich einlassen, indem nur bey den ersten die Last, die man übernimmt, eine bekannte ist, und gestattet, sich bey der Anordnung det häuslichen Aufwandes darnach zu richten. Der zweyt« Voriheil für die Theilnehmer joll aber darin bestehen, daß große Feuerebrünste nicht ihnen, sondern der Ge« sellschaft der Accionare zur Last fallen, welche deßhalb auf keine größeren Beyträge Anspruch zu machen, sonder» nur die gewöhnlichen schon bestimmten forczubeziehe» haben. — Man hulhe sich aber hier woh! vor Irrthume! die Beyträge mögen bestimmf oder unbestlmml seyn, sie ») Die Londoner Versicherungs-Gesellschaften sahen slch daher veranlaßt, das ^öschqeschäft in der Hauptstadt selbst anf sich zu nehmen; versahen sich mit ansehnli« chen Vorrcuhcn von üvschgerarhschaftcu, u»0 haben ei^e Menge eigenerFeucrarbeiter('pc!Up! es sich nicht um eine» Unter« schied von nur einigen Groschen oder Gulden hantelt, wie bey diesen Beyträgen? Zieht man endlich den Geist in Betrachtung, in welchen Versicherungsanstalten eingerichtet und ihre Statuten abgefaßt wurden, so kann es nicht befremden, dah bey den auf Gewinn berechneten das Hauptaugenmerk auf den Vortheil der Unternehmer gerichtet sey, das Wohl der Versicherten aber nur als ein Gegenstand von untergeordnetem Belange behandelt werde; während wechselseitige Versicherungsanstalten, bey welchen kein auf Gewinn rechnender Unternehmer vorhanden ist^ keinen andern Haxptlweck haben u»d haben tönü-n, als die Beförderung des Wohles der sämmtlichen Theilnehmer. Prof. Kudler. Großvaters'Trog. (Eine Parabel). Gin Bauer schnitzt' an einen, kleinen Trog. (Dem, auf den, Dorf versteh'», sie solche Sache»,); Sein Sohn, dcr zusah, fragt' ihn: Sagt mir doch, Was wollt ihr mit dem kleinen Troge machen? Je mm, mein Sohn, du siehst's ja selbst mit an, Großvater wird uns alle Tag/ schwächer,, Und da er nichts recht fest mehr halteli kann, Zerschlägt er mir die Teller und die Becher; Da mag er denn, statt ird'ner Teller, sich In Zukunft,mit dem Trog von »holz begnügen; Ich plage wohl von Früh dis Abend mich, Und er will stets mir hinter'm Ofen liege,,. — Mcin Toffel hört den Vater sinnend an: Ihr möchtet doch den Trog gleich stärker schmhcn. So kann ich, werdet Ihr ein alter Mann, Ihn auch für Euch noch ein Mahl wieder nützen. -^ Ihr, Söhne! prägt's euch ein: was ihr den Vätern thut, Das habt ihr cnrer Seits bcy euren Söhnen gut. Dr. Nürnberger. Minifieriele Dlscretion. Ist's, wahr? Urplötzlich soll beym Cyperwein Der Herr Ambassadeur gestorben seyn? __ Der Kammerdiener sprach: »Ihr Excellenz? O nein!" — Und raunte mir w's Ohr geheimnißvoll: „Er will nicht, daß man's wissen soll." Fr. Haug- Gedruckt bey Ignaz Aloys Edlen von Kleinn, ayr. ,