A m t 5 -HM' M N l a t t. d«l: 95. Samstag den 3. August l83Z s^nbernial - Verlautbarungen. Z. io45. (3) Nr. i562/,. E u r r e n d e des k. s. illyrlschen Guberniums zu Lalbach. — Abänderung der m,t Vubernial, surrende vom 9. Hornung iL33, Zahl 2182 kundgemachten Erklärung deߧ. 24^ desStraf, gesehbuches II. Theils. — Aus Anlaß einiger gegen tue Veobachtung der mit Hofkanzlci'Oe-cret vom 10. Jänner i633, (Gudernial, Cur» rende uom 9. Hornung ,853, Zahl 2,82) kund? gemachten, den §. 241 deS Strafgesetzbuches II. ZhcllS erläuternden Vorschrift erhobenen, zur allerhöchflen Kenntniß Sr. Majestät gebrach, ten Anstände, haben AUerhöchssdieselben mit Entschließung vom i5. Iunl l. I. folqendes anzuordnen geruhet: — „Wenn der Mißhandelte lm Fülle des §. 24l Strafgesetzbuch II. Theils sem Gesuch um Bestrafung des Beleidigers noch vor der Kundmachung des Urtheils an den Uniersuchten widerruft, hat es von jeder wellern Untersuchung sowohl, als auch von leoer Wirkung dcs etwa bere ts gefällten Urtheils abzukommen. Findet dagegen em solcher Widerruf erst nach erfogter Kundmachung des, wenn aucb noch nicht rechtskräftigen Urtheils statt, so kann derselbe nur als Grund zur Milderung der Strafe bei den höhern Behör« den angesehen werden." — Olese mit Decret der k. k. veremtin Hofkanzlei uom 25. I"»n l. I>, Zahl 16954 anher mltgethcllle allerhöchste N>llenSm?lnung w»r als eine Abänderung jener vom 3i. Dezember i832 zur allgemeinen Kenntniß geblacht. — kachach den 16. Iull i835. Joseph Camillo Frenherr v. Schmidburg, Landes- Gouverlieur. Carl Graf zu Wellverg, Raitenau und Primär, k. k. Hofrath. Anton Stelzich, k. k. Gubernialrath. 3. i^ä. (3) Nr. l686i. s l r c u l a r e des k. k. illpriscben Gub^r,nums zu Lalbach. — Die Stempeltaxe auf ^tarkmehl und Haarpuder hört alif. — Seine k. k. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 5.-Juni l. I. atizuordnen geruhet, daß die mlt dem Patente vom i5. October 1602 eingeführte Stempeltaxe auf Stärkmehl und Haarpuder, von einem geeignettti Zeitpuncte anacfangcn, aufzuheben sey. — Dieses wird in Fo^ge hohen Hofkanzlci-Decrets vom l5. l. M., Z. 18061, mit dem Beisatze zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die fragliche Stempeltaxe mit i. August l. I. aufzuhören habe. — Laibach dcn 25. Juli ,835. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes- Gouverneur. Anton Steljich, k. k. Gubermalralh. 3' lo57. (2) Nr. 16067. Kundmachung. Durck dcn Todfall des Gubcrnialrathes Anton u. Scheuchcnstuel, ist die Stelle des k. k. Kammerprocurators in Laibach, mit welcher der Rang eincs k, k. wirklichen Gubcrnialrathcs Ulid ein lährlicher systcmisirter Besoldungsgenuß von 25oc> si. (Zwei Tausend Fünfhundert Gulden E. M.) verKunden ist, ,„ dic Erledigung gekommen. — Zur Competcnz um diese wieder zu bcsrycnde Dienststelle wird hiermit in Ge-mäl^hctt der hcrabgelanatm hohen Hofkammer-Ermachtigung vom 5. des gegenwärtigen Monats, z. Z. 28985, der Concurs ausgeschrieben, uno der Termin zur <5mrcichu,ig de- Com-petcnzgesuche auf den 6. September 1635 anberaumt. — Alle diejenigen Individuen, welche sich um die Erlangung dcs bemeldeten Dienst-posiens zu bewerben gedenken, haben wahrend der oben angedeuteten Zeitfnst ihre gehörig do, cumentirten Gesuche, worin sich über Stand, > Alter, Sprachkclnttnlsse und den vollständigen Besitz der vorschrifimäßigen Befähigung legal 66ä auszuwelsel! ist, entweder unmittelbar, oder, insofern sie bereits in einem dienstlichen Vcr, lande stehen, mittels ihrcv respective« Amts» vcrüchungen an das k. k. illyrische Landes-Gu-bcrnium gelangen zu ,nachen. Es muß nur noch bemerkt werden, daß von jedem sich meldenden Bewerber, außer dem legalen Beweise über den BeslH aller für den Dienstpostcn eines k. k.^Fls-caladjuncten oder Kammcrprocurators gesetzlich erforderlichen und bekannten Eigenschaften und Befähigungen, auch die Nachwelsung über gründliche Kenntniß der für Illynen bestehenden besondern Vorschriften, so wle über die Kenntniß der krainerlschen oder wendischen Sprache geliefert werden müsse. — Vom k. k. illyr. Landes-Gubcrnlum. ^albach am 23, Juli z. Z. 629. (2) 2a Nr. 9519^597. Edict. Von dem k. f. karnth. Stadt- und?and-rechte w,rd hicmit bekannt gemacht: Es sei über das Gesuch der Maria WitUcrflellN', gegenna>-tlq vtrevellchcen Klangele, bürge>llchen fleisch» hauermn ,ons' Edictc, rückst chtllck der aus dem Schuldbriefe des Joseph Wintersteller dcl,,. ,. Äpr,l l/6^, a Braunü'Hen linder, i- RieH; »3) Imperial- Kan;lei-Schrei!)oap>cr, 6c> Rieß , ,4) sleohantcli- Negal-Kanzlei-, ^chreidpapicr. öo Rieß; 10) Klein- ordiiiärcä Vcstoapie", 1 »5 Äieß; l6) Groß ordlnärc's Postoa^lei-, 5o Rleß; 17) Median- ordinäres Poslpapier, L0 Nicß; ,8) blaues ^otlo-Kanzleioavicr, 10 Nleß; >()) Couvertpapier, 5o Nieß; — schwarzes Fließpapier, i7c»N,cß; Ic>) Regal - Maschin-Kanzlei« Schreibpapier, »o Nieß; 3,) Supcrregal-Maschlli - Kanzlei- Schreibpapier, 40 Rieß; 22) Imperial - Maschm » ^cinzlcl - Echsc'li. pavler, 2« Ricß; 23) Elcvhanten - Ncgal? Kanzlei-^Vchrelbftapier, 16 Rlcß; 2/») blaues Median - Schreibpapier, 8 Rieß; 25) ge> farbtcs Postpapier, 6 Rieß; 26) Median, Postpapier, 5c>Rieß; 27) irländisches Median-Frankfurter- Postpapier, 3 R,eß; 26.) ausländisches. Median- Frankfurter« Posirapier, 7 Ricß; 29) inländisches Median - HoUänder-Postpapicr, 6 Nieß; 3o) gefärbtes Regal.Post-papler, 1^ Rieß; 3») Imperial »Holländer-Posipapicr, ^/»Rieß; 32) Median« Eonzept-papier, 5o Rlcß; 33) breites Elephanten-Regal- Maschinpapier, 10 Rieß. II. Die Liefe« rung hat an d»e k. k. Staalsdruckerci - Direction zu geschehen, und zwar in der Art, daß von der zu liefern übernommenen Quantität der sechste Iheil am l. November l. I., auf Einmal, der hiernach noch bleibende Rest aber in gleichen monatlichen Parthieen, und das Ganze längstens bis Anfangs October i836/ durchaus kostenfrei abgegeben se>?n muß. Hie-von sind ausgenommen die Papiergattungen Nr. 3o <^5l/ welche im Monale November l. I. auf einmal zu liefern sind, und die Pa-piergaüungen Nr. 2 und l5, von welchen die Hälfic im Monat November l. I., die Hälfte im Monate Deccmber l. I. abzuliefern ist. — IN. Da d,e k. k. Staatsdruckerel vollkommen gleichförmiges Papier bedarf, so wird von keiner der angeführten Papicrgattungen die Lieferung in kleinern Qu^niilälen an verschiedene Lieferanten überlassen werden, und jeder Lieferant, welcher e:ne dieser Paptergaltungen zu liefern übernimmt, muß auch die ganze als erforderlich bezeichnete Quantität übernehmen, woraus folgt, daß der Anbot eines Lieferanten, sämmtliche oder mrhrere der bezeichneten Papiergattungen liefern zu wollen, allerdings annehmbar sei, wenn er von jeder Paviergattung auch die ganze Quantität zu liefern sich anheischig macht. — IV. Die sämmtlichen Papiergaltungen müssen die Höhe und Breite d?S Musterbogens gen^u halten, von einerlei Farbe lmd unvcrmischt seyn. Der Rt?ß Schreibpapier muß 480 Bogen, jener des Druckpapiers 5oo Bogen ent-yalc?n, und alle Gattungen müssen ohne Beifügung emes Ausschusses geliefert werden. Die Schreibpapiere müssen vorzüglich gur geleimt, ln einzelnen Nicßcn, jeder Nieß mit 2 Emschlags-dogen versehen (welche jedoch zu der obigen Anzahl von ^tto Bogen nicht gezählt werden dür, fen) und mit Bindfaden gebunden, die Druckpapiere hingegen in ganz-n Bogen bveit gclcgs, jeder Rlcß >mt emem farbigen Papier abgelheNc zu 5 Rießcn gcvv,ckl seyn. — V. Zu dieser Versteigerung werden auch veifies.clte Dfferle angenommen, d>c spätisifl>s den 3ag vi)« dcr 666 öffentlichen Versteigerung bei der k. k. nied. oft. Landesregierung eingegeben seyn muffen. — Am bestimmten Tage wird die öffentliche Versteigerung abgehalten, nach vollendeter mündlichen Versteigerung werden die schriftlichen An, böte eröffnet, und es wird dem Mindestfordernden mtt Vorbehalt der Genehmigung der k. k. allgemeinen Hcfkammeroie Lieferung zuerkannt werden. Wenn mehrere Anbote gleich sind, so bleibt der k. k. allgemeinen Hofkammer die Wahl des Erssehers vorbehalten. Nach Abschluß des iicitationsactcs werden unter keiner Bedingung nachträglich Anbote mchr angenommen. — VI. Mtt genauer Beobachtung der uä 2 el, Z fest» gesetzten Bestimmungen, werden mündliche und schriftliche Anbote auf die ganzen Quantitäten einzelner Papiergattungen und auf das ganze Lieferungsquantum angenommen. — VII. Ausschuß oder unbrauchbar befundenes Papier wird von der Direction deck.k. Staatsdruckerei nicht übernommen, und es muß mit qualttatmaßigem Papier ergänzt werden. — ViN. Derjenige, welcher die Lieferung einer ganzen Gattung übernimmt, macht sich auch verbindlich den all-falligen im Laufe des Verwaltungsjahres i336 erforderlichen Mehrbedarf an dieser Gattung um den Licitationspreis zu liefern.— IX.. Der Lmtatiansact ist für den Ersscher, welcher sich des Nücktrittsbcfugmsscs und der lm §. 662/ des a. b. G. B. geletzten Termin hiemit ausdrücklich begibt, sogleich durch dic Fertigung des Licitations-Protocolls, für das k. k. Aerar aber erst durch d»e erfolgte Ratification der k. k. allgemeinen Hofkammer verbindlich. Nach erfolg-ter Ratification verttttt das ratificirte ^lnta-Nons - Protocoll die Stelle des schriftlichen Con-tractl's, und es ist auch das k. k. Aerar zurück-zuNrten nicht mchr berechtiget, weßhalb auch der El'stehcr gleich bei der Vcrstelgcrungs-Com» mission den klassenmäßigen Contracts-Stäm-pclbetrag bar zu erlegen hat, der ihm in dem Falle, wenn die Ratification nicht erfolgen sollte/ sogleich zurückgestellt werden wild. Sollte mm der Elstcher vor oder n.ich crfolgler Ratification von seinem Anbote zurücktreten/ cder w^v immer für emrn Punct der gegenwärtigen Licitati^nsbedingungen nicht genau erfüllen, so wird daS f. k. Aerar die Wahl hadcn, entwe» der den Ersseher zur Erfüllung der r.ttlficirten Licitaclonsbcdlngungen zu verhalten, oder dcn zu liefern gewesenen Papierbedarf, wo immer, von wcm immer und um was immer für einer Preis in oder außer dem Licitationswege au^ ^Kosten und G^fahe des contractbrüchig gewor, dmen-Ersiehns sich liefen zu lassen, überhauv, aber alle jene zur unaufgehal- tcnen Erfüllung des Contractes führen, zu ergreifen berechtiget/ der contractbrüchig gewordene Erstcher hingegen verbunden seyn, den höhern Kostenaufwand, den nämlich das k. k. Aerar im Vergleiche m»t den, vom Erstehcran» gebotenen Preisen machen müßte, als auch jeden sonstigen Schaden aus seiner Caution, oder wenn diese nicht zureichen sollte, aus seinem sämmtlichen beweglichen und unbeweglichen Vermögen dem k. k. Aerar unnachsichtlich zu ersetzen, wogegen aber auch dem Erstcher der Rechtsweg für alle Ansprüche, die er aus dem Con-tracte machen zu können glaubt, offen stehen soll. Im Falle der Ersteher contractsbrüchig, und auf seine Kosten und Gefahr eine neue Ll-citation ausgeschrieben werden sollte, hängt es von dem Gutbefinden der Behörden ab, d»e Summe zu bestimmen, welche hiebet für den Ausrufsprels gelten soll, und es kann der con-tractbrüchig gewordene Erstcher aus der Bestimmung des Ausrufspreises für keinen Fall Einwendung gegen die Gültigkeit und die recht» lichen Folgen der auf seine Kosten und Gefahr abgehaltenen Rellcitaticn herleiten. X. Pa« pierfabrikm und Papierhandlungen haben bei ihren Anträgen weder ein Angeld noch eine besondere Caution zu erlegen, wohl aber werden bei der Bezahlung der ersten Lieferung 10 Percent des ganzen Kaufsch-llings zur Sichelstellung des Aerars bis zur vollendeten Lieferung zurückbehalten werden. Ande-e Concurrenten haben 10 Percent ihres Anbotes zur Slcher-stellung entweder bar oder in Staatspapieren, nach dem Course des Tages einzulegen. Die als Caution erlegten Staatspapiere werden mit dem Haftungsbandc verschen, und sodann den Cautlonanten vinculnt wlcder ausgefolgt. — XI. D»e bedungene Zahlung w^rd von der Direction der k. k. Aerarial-Staatsdruckerei, oder wenn es von emem Erstcher verlangt würde, bei einem Kammeral-Zahlamte in der Provinz dann geleistet werden, wenn das gelieferte Papier den contractmäßigen Bestimmungen ent-spicchend befunden worden ist — XII. Die Entscheidung d^r k. k. allgemeinen Hofkammer über den Licttations-Ausschlag wird der k. k. nico. öst. Regierung mit aller Beschleunigung ^ bekannt gemacht, und die Ersteher werden hie-! von alsogleich verständiget werden. — Von . der k. k. nied. öst. Landesregierung. — Wien t am l0. Juli,835. ^ Tobias Rech be vger Ritter l). Rech kr on, l k, k. nied. oft. Regierungs- Secretär« - 667 - s Vubernial - ^erlautdarungett. Z. ic.35. (3) Nr. 13992. Circular? H V e s k. f. ilsyriscden Guberniums ; u L a i b a eh. — Die Votschrift über die Maßregeln zur Ueberwacduna. der Erzeugung und deeUmsatz.s von Zucker aus' inländischen Sioffen, wird kund gemacht. — Zum Schutze der einhcimlschln Be» lrt und des Gtacitsscha^es gegen Beoollhc'lungen, zu denen die Zuckers Erzeugung aus inländischen Stoffen gem>ßbrauchc werden könnte, hat tne hohe Hofkammer im Einverständnisse mit der k. k. vereinten Hofkanzlci beschlossen, vie nachfolgsnde Vorlchrlfl über d,e Maßregeln ;ur Ucbcrwacbung der Erzeugung unV' des Umsaycs vom Zucker <,üs tnländlschen Stoffc»i ;i, erlassen, und vom i. Gep-tembcr d. I. an, in Wirks^mfrU zu sc!)en. — Düse Vorschrift wird hlemtt m Folge hohen ftofkammcr? Dccretcs vom 27. Mai l. I., Zahl ^37521^»7t, zur allgcmelncn Kenntmß gebrocht. -— Laibach den 27. Juni ,635. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, iandcß - Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg/ Raitenau und Primör, k. k. Hofrath. Joseph Wagner, k. k. Gubermalraty. V 0 r s ch r l f t über die Maßregeln zur U eb erw a ch u n g d e r l? rz? ussuna unV res Umsatzes von Zucker aus inländischen Stoffen. — I. Von den Unternehmungen (Huckersiiderclen) zur srschen Stoffen, gewonnene Rohzucker y e l a u t e r t (raffinnt) rrlrd, in h^- ^^ ^""^° Entfernung einer öslerreichlschen Melle von der autlandischcn Gränze, oder von d?> Holl-Lmi? gegen ein vom Ioliverbande ausgescklossenes Geblclh, unlerllegt den Besslmmungcn, welche über d»e Errichtung von Fabriken in der stetachten Entfernung von der auklandlschen Grande überhaupt bestehen. (Hof-kammer-Verordnung vom 22. April 1828^ ?ahl 8ll3). — 2) Die trlasseneli -> V^lchl^g Anotdnungrn, zufolge w.lchcn die aus lrländlsch:m Rohzucker erztuc.ten Zucker- ^"'2"ckcrhl,tc. b r 0 d e mit der volschrlflmaßigsn Bezeichnung versehen fc,n müssen, welden aufrecht ehalten. — 3) T>e Blschafri^ung der OrzeuHung odcr kauterupg ine ^) Aufkswoh-l^d"'chcn Rohzuckers scklnßt d>e Berechtigung rrederjur V er a r b e > l u n g sch",^ ?u!tl^"in ausländisches Zucker,Erzeugnisse, noch zum Handel m,t Gucker, ^'^^ Erzeugnissen, dieselben mög.n inländischen oder auslandischtnUrsprunges sein, Steffi. in sicb. Zuckermehl/ H u ck e r r a f fina d oder Zuckersyrup ausländischen Ursprunges dürfen in den ;ur Gcwcrbsstatte einer Zuckersiederei aus ,nl^lidischcn Stcff n gehöriqin Unte>künften und Räumen nicht aufbrwahrt wer» den. Unter Vlescr Bcflimmung si5d auch die in den Fabriksgtbauden bcsindljchen,^ zum Absage der Zucker-Erzeugnisse bestimmten Kaufladen und Verschleiß-Niederlagen begriffen. Die vom Auslande herrührenden Zus> k?'»3rzeua,lnss?, welche geqcn dieses Vcsboth in den zu cinsr Zuckcrfiedcrei aus' inländischen Stoffen gehörenden Unterkünften oder Räumen abgelegt, oder aut> benahrt werden, sind als vrrschrlftwidrig von dcm Auslande elngclracht zu be? bandeln, und unterlissiln den auf die Einschwärzung dieser Erzeugn,sse aus dem' Al.'k'lalide fe^gescylen StrafbeNimmungen. — Eine A b w ? i ck «/n st von diesem (^rurV^tze findet bloß in dem ^xc^c SllNl, ln rr-clchcm die Bedingu^aen der Ver» a:l>e>tung auslandischer und tinhtlmischcr Zuckcrücffc ,,; dclslbin Zucknßiderll 6bücher z:: üb3?i?Ä?2er sühren. — 5) Die Gewerbsbücher müssen deull'ch, und zergllfdert Alles enthal-3,'!lchfuhvu,!g, sen, was sud auf die Anschaffung u^ft Verwendung der zum Gew^rbs-betneb? erforderlichen Gtoffe, dann den Absatz der erzeugten Fahrika» Anschaun"'' te, und der verbllebenenAb fälle bezlchs. — 6) Jede A n sch a ff u ng muß täglich, sogleich nachdem dieselbe geschah, mit Angabe der Person, von welcher dcr Gegenstand erworben wurde, emgelrafen werden. Ist der beigeschaffte Ge-ßenstand mit emer schrifcllchen Urkunde versehen, so isl c esklbe »m Buche zu be? Die Verven- rufen. — 7) Die Verwendung der u erarbeiteten Stoffe, und die m/^^"^!o",- Menge, dann Gattung der aus denselben gewonnenen Erzeugnisse ncncnC^ugnis-,H ln dem Gudbuche darzustellen. Unmutclli-^r vor dem Beginne des Sudes tst die Menge und Oatlung der zur Verarbeitung gelangenden Eloffe einzutragen. Jeder Sud wird mit einer Zahl m fortlaufender Reihenfolge bezeichnet. Die Mrnge und Gattung der gewonnenen Erzeugnisse ist nach der Be-envigung des Gudes, und zwar längstens in dem Zeitpuncte der Vollendung der Erzeugnisse im kaufcechten Zussande aufzuführen, wenn es nicht thunlich sein sollte, beides vor dlksem Zeitpuncte mit Verläßlichkeit anzugeben. In Raffinerien soll die Zahl der Brode längstens hinnen vier und zwanzig Stunden n^ch der Beendigung deS Sudes eingetragen werden. — Die Eintragung des Gewichtes kann spater in dem gedachten Zellpuncte der Erreichung des kaufrechten ^^lluugdcz Glandes erfolgen. — 6) Ueber den Absah der verfertigten Zucker-Erzeugmsse, >st cm V e r kaufs t a g e bu ch zuführen. In demselben soll jede Abtretung oder Versendung, über welche eine Verkaufs- oder Bezugsnote auszuslellen ist, vor der Ausfertigung der Letzteren eingetragen w?rden. D>e im Kleinverkäufe abgejehten Mengen, über welche die Ausstellung eigener Vcrkaufsno-len mcht angeordnet ist, können, wenn nicdevlaze in 3m-.on«V?k?tt's^ ^" gellen. — 10) Wird uon einer Zuckersiederei ein Zuckcr-El'jeugniß an oder Vcz,lgs»e-elnen Gewe r b tr eib en d en veräußert oder versendet, so muß eme schriftli- t«'!i. Iü welchen . ^s^ «^ ^> ^. l^^^/ ^/^„^ >. ^llci, oicseibe ck e Verkaufs- oder Bezuqsnote über dasselbe ausgestellt werden. -— ^nffoc'rGc' "^ ^^ G t w t v b t r t l h e n d e sind diejenigen zu betrachten, welche sich milder werbetreibcnoc,!. Erzeugung oder iäuterung von Rohe oder Naffinad- Zucker oder Zucke rsyr up beschäftigen, w.lHe Zucker-Erzeugnisse als emen Stoff zur Hervorbringung oder Bereitung anderer Gegenstände des Verbrauches verwenden , üls: Zuckerbäcker, Ch 0 c 0 lad «m a ck c r, Kaf- fehsleder, Erzeuger versüßter geistiger Flüssigkeiten u- dgl. >. an^'ft^^^^^ endlich, welche mit Zucker - Er ze u g n»sse n H a n d e l treiben. — 12) An- iu^.^l)°hw,lq v e r e Personen werden in Absicht auf die Verbindlichkeit, sich über die von finden. ^ Zuckersiedereien erworbenen Zucker « ^rzeugnisl'e aus inländischen Stoffen mit schriftlichen Verkaufs- oder Vezugsurkunden zu versehen, Gewerbetreibenden gleich geachtet, wenn die Mengc der gedachten Zucker-Erzeugnisse ihren Bedarf bHe^c?V"'auffallend überschreitet. — !Z) Die V e r ka u fs- od e r B e j u g sn ot c n müft kmifs' oder; Vc- fel! deutlich ausdrücken: 5) Die Gattung und dlls Gewicht dc7 i^.>,° e» Gegenstände, die veräußert, oder versendet werden, dann so fern es sich um Zuk- ker in Hüten oder Vroden handelt, dleZahl derselben, und das Fa-- ß - 669 - brikszeichen, mit dem solche verjchen sind. — ^) Die Berufung des Blattes oder Artikels lm GewerbSbuche, wo die Veräußerung oder Absendung eingetragen isi, ln so fern dem Aussteller der Urkunde die Führung uon Gewerbsbühern obliegt, oder , an den der Gegenwand adgelrcten wird. — cl) Den Tag, Monat und das Jahr der Ausstellung. — i4) Wlrd der Gegenstand ^2^s°^ aus dem Orte der Aufbewahrung versendet, so muß die Verkaufs' stand a»s ^m oder Bezugsnote nebst oen in hem vorhergehenden Absätze angeordneten Angaben 3>'/o, ""'"'^" noch enthalten: — 0) Die Zahl und Zeichen der Kisten, Packe oder andern Behältnisse, wenn die Waare nlcht offen, und unverpackt v?rs«>n? det wird. — l) Die Straße, auf welcher dle Sendung geschehen wird. — f;) Den Zeitraum, innerhalb welchem d>e Waare im Orlc dc» Bestimmulig e«n-rrcssen soll. — li) Den Namen, Zunamen, Wohnort und d,e B c sch ä f-tigung deejetngen, durch den die Versendung geschieht. — Enthalt der Frachtbrief alle hier vorgezeichnlten Erfordernisse, so kann derselbe statt der Bezugsnote verwendet norden, und cß ist die besondere Ausstellung einer solchen Note nicht erforderlich. — i5) Die Verkaufs» oder Bezugsnoten sol- Neusatz n'or-len von dem Aussteller oder demjenigen, der von «hm zu dieser Gattung ""'"'' Geschäfte bestellt «st, eigenhändig unterschrieben werden. Ware der Aussteller deS Schreibens unkundig, oder nicht vermögend, feinen Namen zu unterschreiben, so hat er scm gewöhnliches Handzeichen beizusetzen, und ein Zeuge, der sich als solcher, dann als Namcnsfeltiger zu unterzeichnen hat, den Namen und Zunamen des Ausstellers zu untcrs^rclben. Die Z a h-len/ welche den Tag der Ausstellung, die Menge der versendeten Gegen? stände, und den zum Eintreffen lm Orte der Bestimmung vorbehaltencn Zeitraum ausdrücken, sind m»t Worten zu schreiben. — 16) Die Bezugs, ^Af tre«^« oder Verkaufsnote muß unmittelbar auf die Person des Besitzers der hat Waare, oder faus sich dieselbe im Transporte a.^ einem andern Orte bcsin-det, auf den Namen desjenigen, an den solche gerichtet lst, lauten. — 17) der V^a"tt"!!k-Die Verkaufs, oder Bezugsnote hat den Gegenstand, über den dieselbe ausgestellt "n m, Trt einer schriftlichen k»"^ Verkaufs- oder Bezugsnot^ versehen seyn muß (§§. 10 bls 12), aus einem Orte, ^ ^"-Z" »n welchem ein Zollamt, oder cin anderes zu den A m t s han d lu n g cn d e r dcr Ao/cudim« ^ Waarencontrolle ermächtigtes Gefällsamt aufgcstcllt «st, versendet, so soll der zur Msendung bestimmte Gegenstand zu diesem Amte gcbt'acbt, daselbst angesagt, und der vorgeschriebenen Amtshandlung unterem we,dcn. Die Ansage kann m den Fällen in denm der Erzeugir nicbt in die Rcihc dcr zur Füh» lung von Gewkrbsbüchcrn vcrpsiichtcten Pcrioncn g.hörl (§. ^) und er die Waare unmittelbar aus der Er^ugunMatte zu dcm Amte bütißt, mündlich geschehe. In andern Fällen vertritt der Frachtbrief oder d«e Dezugsnote die Stelle der Erklärung. — ,y) Das Amt untersucht die Gattung und das Gewichtdev n/^c» .x» zur Absendung bestimmten Erzeugnisse, legt dieselben, wenn gegen deren inländischen Ursprung kem Zweifel obwaltct, unter amtlichen Verschluß (Zol losleget), stellt über die gepflogene Amtshandlung die Bestätigung ans, und welse; die Sendung, wenn im Ölte der Bestimmung, vder in dessen Nahe ein — 6/0 — GefaMuM-t, oder em« Abtheilung der G efä l s ? n : ?l ufsi ch t aufgestcslt iss, an jenes, oder diese, in andern Fallen aber an d>e Obrigkeit zur Abnahm« ^m,Tlat,Hpor, hzr Glegel an. — 20) I'^ in dem Orle, aus welchem Zucker-^rzeuqmsse aus in, land,schen Stoffen von der Zuckersiederei, d,e solche verfertigte, an jemanden, der Mlt einer schriftlichen Verkaufs- oder Bezugsnote uers.hen seyn muß, versendet wer-den/ eln zur Vornahme der Amtshandlungen be: den Versendungen der Zucker-Erzeugnisse ermächtigtes Gcfällßamt nicht aufgestellt, nimm? jedoch d,e Vendung e>ne Rlcbtung, in welcher ein solches Amt besieht, sc» muß dlcselbe zu diesem Amte, und wenn mehrere solcher Aemter an der einzuschlagenden Straße bestünden, zu dem nächsten dieser Aemter gestellt werden. — Be» ricsem Amte lvnd auf dlc »n den vorhergehenden Absähen (§§. 18 und ic)) bestimmte Art verfahren. Diese Anordnung erstreckt sich aber nicht auf Gegenstände, welHe durch die Fahrpost aus c>nem Orte, m welchem sich fem zu d,e,i Amt^handlunsicn bei Versen« H>'l un" ün'c düngen ermächtigtes Amt befindet, versendet wcrden. — 21) Bisi^det sich endlich d^Vcstunnuiug. Ut dem Orte, nach welchem die von einer Giedcrei ahgcsendctcn Zucker-Er-zeugnlsse bestimmt sind, ein zu den Amtshandlungen bei Vcrs.lidungen ermächtig, leb Gefäll^amt,, so sollen dieselben be» dem Eintreffen in diesem Orte, und vor der A b l e g u n g, zu dem Amte g.stcllt werden, und es ü! iion dem Left-tern auf die, für die AbscrdU'igen vorgeschriebkne Wels? <,§§. i3und ,c)) zu verfahrsn. Ward d»e Sendunq unlcr Zollsicgel an das Amt angerou'sen, so n«mmt daesclbe ' n?ch'1t!V^ solche «b, und erchc.lt darüber die Beställgung. — 22) T^? Z"cker-Erzeugnisse si..,umte,l°:clai!s aus inländischem Stoffe, welche nach u n ^ ü r ll oder Siebenbürgen be« dcn'^ucker'-El'- stimmt sind, und bei der Zibscndung oder «m Transporte dcr Amtshandlung eires zcuffm.ic, Amtes zufolge der obigen Bestimmungen untet-zvgcn N'ildcn, sind unter Zollsiegcl an das Zollamt der Z w lsch en lln i e, üder wcl^es der Austritt in die unga, rlschen Pruvili,,ore mcdt adgclegt roer-v"''"'^'.'^"' den, ehe n^ckr von dcrü'Iben d>e Zoilsisqcl abgenommen wurken. — 25) Oen Ve-nU75.n''ei^Vc>- stlmmun^en ü'er dle_ Aufstellung von Bezugsnoten oder Frachtbriefen, dann üdcr G"cwcÄzst^^ dle Stellung ämt?rn angeordnet ist (§§. ,9 bis 22), vorhanden ^ Veü^ucn^ni ^s,d ^ ^ denselben gebörlg gestellt lvcrden. — 26) Wird ein 3hc,l der Ladung iiuslcrl.ng 7i!ics vl)n Zucker-^rzeugnlssen aus inländischem Stosse auf dim Wkge an den Ort der m?tt? Z?u,?/l Bestimmung abg?seft,t, und befindet sich tue Gendung nicht unter Zollsifgel, so ^elcgtcu ^ol!»ü. ^^ ^^ Verkäufer sich von dem Empfänger der ahgeseyten Erzeugmss? eine schrifti Uche Bestätigung erlhellen zu lassen, ,n rrel^er dle Menge und Oliltung des ab-gesetzten Gegenji^ndeS, dann der Taz und Ort der Veräußerung auszudrücken ,st. Diese BestätiqunZ kann auch auf d?m Rücken des Frachtbriefes angesetzt wer-Mwtcn'^ "^ oen.- — 27) Geschah der Abs.'y cm?s Theiles der n'.^t unter Z«^si?.^l, qclegtcn Ladung im Klelnverschlelße a^f llncm M^r?te, und befindet sich ,m Orte ke,n ^.'r Vornahme dcr Amt^hindlungcn bei Versendungen ermächtigtes Gefalttamt, so lst dlc abgesetzte Mezzge auf dim Zrachldrlcfe deutlich zu bcme^kcn. Lautn der - 57l - letztere nicht bloß auf die Sendung auf den Markt, fordern auch auf die Rucks kehr, so dient solcher auch für den Zurücktransport zur Aulrve,sul'g. — 28) Zur de?Am"''3,>^ Vollziehung der Amtshandlungen bei dcn Versendungen einheimischer Zucker Ere noi^n bc,'Vcr< zeugnlsse aus sicdcreien sind d>e G r ä n z zo l l ä m t c r, die H a u p t z 0 l l a m t e r, McV'sind."' dlt Zoll« Leg st at: cn, und überhaupt die Aemter, die zu dem tz 0 ntr 0 ll, verfahren bei den Versendungen der Gaumwoll- Erzeugnisse bisitltt sino, ermächtigt. In sofern albere Gefallsamter zu dlesen Nmtkhandlul« gen ermächtigt werden sollten, so wird dieses milt— Diese Bcsttmmung erstreckt sich ober nicht auf c,ejcn>gen Organe/ welche bloß zur Abnahme der Zollsiegkl, und Nlchr zurVclljichung der übrigen durch die gegenwärtige Vorschrift (§§. 19, 20, 2l) fisigcsehlen Amtehandlungen ermächtigt werden, welche daher auch nicht ale Almier anzusehen sind, zu denen d>c Zucker^Er^ugNisse beider Absendung, oder imTrankpcrte gestellt rvcrdcn müssen. — 29) Die Amtshandlungen über die.Gcrdungen dcr ein, ^bührtii.freie heimischen Zucker - Erzcugn'ss- aus den Zuck.tsiederclen, in de-nen dieselben velfer-Anubhandiungcu. llgt wurdcn, sind durchgehende unentgeltlich zu vollziehen. Aus Anlaß derselben wnd keine wle »mmer geartete Gebühr elngehoben. — II. Von der, Zucke rslcdereien, in denen Rohzucker, sorvohl elnhelM'-mischen als auch ausländischen Ursprunges verarbeitet wird. — Ho) Die Deschäftlftung der Läuterung auslandischen Nohzu-^,')Vcwilliqun<» cke r s umfaßt nlchl d»e ^ci cchtigung zur Verarbeitung inländischenRo^ Vcr<,lbcnu>^/" zuckers, oder zum Handel m»t Z u ck er» E r z e u g n i sse n / dieselbln mö- gcn cinhentilschen oder ausländischen Ursprunges srn. Um neben der Läuterung auslänt» scden Rohzuckers a^ch eine der erwähnten Be!Haft,gungen tre>bcn zu tön« ncn, w»rd tine besondere Bcn,lllgung der Cameralgcfallcn - Verwaltung erfcrdelt. — 3«) Nohz ucker ausländischen und einheimischen U r spru ng e S ^) V"mgun« darf in derselben Zucker s»,e derei/ nur wenn sich d>e keylere in dem Standorte eines H a u p t z 0 Il c> m t e t>, nrer Z olllkegflätte, oder eines andern zur Ausstellung rother Frelb 0 llcten ermächtigten Amtes blsindct, «erarbeitet werde?'. Nebss den für die Verarbeitung auklan- dlschsn Zuckcrmehles, und den Absay drr Erzeugnisse aus d.mselben bestehenden iLolsltrlsteN/ sind hierbe» die nochfolgenden Bcssimmungen zu beobachten. — Z2) 5) Anmeldun«, I« de Menge einheimischen Rohzuckers, den d,e Zuckersiedcrei zur Ner- ^ M^^e',^ ardeltung bezieht, muß zu dem lw Orte befindlichen Zollamte Vor der At? i'mmschen Rch-legung in dcr Fabrik gebrachs, und dcmselbtn ti? Verlaufsnvte vorgelegt wer« ^' "'' dkn. — ZI) Ucder den Ges.Daflcbctricb der Juckersiedere, sind geordnete Gcwerbk» /i)Fi'hrunydec bücher zu führen. Dnsflben hliben den Bezug und die Verwendung des inlandi, "°" ^" '^'' schcn Rohzuckers, gleich jenem des auklandischen Zrickcrmchles, deutlich darzusiclH len. In dcm S u d b u che soll die zur Verwerdung gelangende Menge des ein« heimischen Rohzuckers getrennt von jener des ausländischen Zuckermehlcs ersicht-llcb gemacht werden. — Z.^) Für Zuckersiedereien, «n denen autländischer oder ein? ^ Veibolhdez heimischer Rohzucker verorbnttl wird, erstreckt sick das Verholt) des V e r-A^^ °de" kaufesvon Z u cke rm e h l, oder g r st 0 ß e n em Zu ck er , auch auf den in- aesioszenem Z>»k-landlschen Rohzucker, und ouj die aus d e n sel be n erz e u g te n Raffinade. — 25) Bei dem Abso'he und der Versendung der in Zuckersiedereten, 6> Msah der welche sowohl cnhcimischen als auch ausländischen Rohzucker verarbeiten, ous ir- R?!i/uckerg/wo"' ländischem Rohzucker gewonnenen Zucker'Erzeugnisse sind durchgehende dieselben',^'' ^""'^ Vorschriften zu beobachten, welche für den- Absatz und die Versendung der aus ousl läl-d»jchcm Zuckcrmehle hervorgebrachten Erzeugnisse bestehen. — III. Gemeinschaftliche Bestimmungen. — 36) Btdlngungen, unter de^en handeltreibenden Personen der wcltere Absatz dcr lcbveslmVin",^ r 0 n ihnen bezogenen, v r m freien Veikehle a u s g c n 0 m w e n e n ^'^ "" 2"^». Waaren yessattet ist, beziehen sich auch auf den Verkchr m>t Zuckerwehl, ross's'ltcm Hucker, oder Zuckersprup aus , n l and l sch e n Etoffen.— Z7) Unter Zucker, Vegliffdcl ?.,!?> Ütn Zuckcr. Erzeugnlsskn überhaupt/ wnd Z u cke r m t h l, Zu cker-R af^""^"c"LMc. W - 672 - w^^'^^nad und Zucker syruv Verssanden. — 33) Die Verkaufs- oder Be-iugsuotcn zuc zugsnoten, welche im Grunde der gegenwärtigen Vorschrift ausgestellt rver-3hÄ?sind"" den, dienen nicht langer als durch sechs Monate, uom Tage der Ausstellung an gerechnet, zur Deckung. Eine Verlängerung dieser Frift darf unter denselben Bedingungen, uncer denen die Erstreckung der Dauer für die Gültigkeit von Bolle, len über dle uom freien Verkehr ausgenommen«« Waaren zulässig »ft, zugestanden Vcdmglmgcn w2l,.hzn. — Iu) Bezugs» oder Verkaufsnoten, welche nicht mit den festae-Hezugsliotcil. sehten Erfordernissen uer sehen si^.d, sollen zur Oeckung von Zucker:!3r, zeugnissen nicht angenommen werden. Auch enthält die Verbindlichkeit zurÄtel-lung der gedacht en Erzeugnisse z u Ve fall s a m t er n, dann d»e Beobachtung der für den Transport vorgezelchneten Bestimmungen eine Bedingung, ohne welche die zur Ausweisung des Ursprunges oder Bezuges beigebrachten Urkunden nicht beacktet werden sollen. Znc Ausweisung w a h r e nd des Transportes von einem Orte an den andern können insbesondere Urkun» den nicht dienen, die mit dem Zustande der Waarensendung nicht übereinstimmen, oder rücksichtllch deren der Zeltraum, binnen welchem der Weg zufolge derselben zurückgelegt weiden sollte, verstrichen ifl, und die ^ewei^raftdev Verspätung nicht vollständig gerechtfertigt wird. — /.0) Hieraus ist aber Nicht zu folgern, daß zede Urkunde, die mlt den vorgeschriebenen Erfordernissen versehen ist, als Beweis des Ursprunges oder Bezuges angenommen werden müsse. Insbesondere wird durch die Bestimmung einer Frist, nach deren Ablauf die Urkunden be, den zu leistenden Nachwelsungen nicht mehr beachtet werden können, denselben bis zum Ende dieser Frist keine ander?, oder ausgedehntere Beweiskraft beigelegt, als solchen nach deren innerer Beschaffen» mitcrl.issü'ig h e i t ohnehin zukömmt. — 41) Sollte eine zur Führung der Gewerbs-oder^uncgil-n^ bücher verpflichtete Person dieselbe gänzlich unterlassen, die Bücher steilen m der-nicht ununterbrochen währenddes Gewerbsbetrieh.es führen, »der in der ^"""' Art der Führung die Vorschrift nicht qenau beobachten, so wird gegen die- selbe, wenn nicht der Fall zur Anwendung einer andern schwerern Strafbtstim-mung geeignet «st, von der Eameral-Gefallen-Verwaltung eine den Umstanden angemessene Geldstrafe, die jedoch nicht unter fünf Gulden zu stchen, und ein hundert Gulden nicht zu üdcrsteigen hat, verhangt werden. vermischte V^er l autbar nnaen Z, 1062. (2) Nr. 2»oi. Edict. Am ZI. August d. I., Vormittags um 9 Uhr, haben alle Icne, welche auf den Nachlaß oeS am 12. April iä)5 zu Overschischsa verstorbenen MathiaK 6ilalg, oder auf jenen seiner am 22. Mai 0. I. verstorbenen Ehegattinn Mina Sir-nig. aus was immer fül einem Grunde einen An« spruch zu macden haben, voc diesem Be^cls^e^ lichle um so q?wlss<: zu erscheinen, und allda ihre Rechte oaizuchun, a!s sie im Wit>ligen t>ie Fol» gen des §. 6^4 d. G. B. treffen. K. R. Be^tszelichl Umgebunzen LaidachK am ,,. I»,'i i855. Z. io6i. ^2) Nr. 22,4. Edict. Von dem f. k. Be,iclsgeli'chte der Umaedun-gen Laibachs wild hiemit fund gemacht: Oommenda Vieufiadtl, zu seinem Ouratoe aufs«« stellt, mit wrlch»m e,e angedrachle Slieilsache nach der allgemeinen Gerichtsordnung ausgeführt und enischicten werden n-irk. Derselde wild nun dessen durch ciesei öffentliche Borrufung zu dem Gnbe erinnert, damit er aNe„faNs zu rechter Zeit selbst zu erscheinen, oder dem bestimmten Vertre» ter seine Rechtsbehelfe zukommen zu lassen, oder auch einen andern GcwaltZtlä,cr z» wählen oder zu bestellen, und duftm Oerichl« nahmhaft zu ma« chrn, und überbaupt alles Rechtmäßige und Nccht-liche einzuleiten wissen möge, was er zu sei^,r Ber« lhcidigung diesem finden würde; wldciaens er sick sonst die auS seiner Berabsäumung entstehenden Folgen selbst zuzuschreiben haben wird. Bezirksgericht Rupcrtohof zu Neustudtl am 29. Juli ,635. ij. »0^8. ()) Nr. 2393. Edict. Bon dcm BezirtsZerichte haasberg wird lund gemacht: Oö s«i über Ansuchen deS Georq Sal» lar von Graeischsu, in die executive Feilbietung der, dem Johann Orimscheg von Topoll gehörigen, der Herrschaft Freuocnthal zul) Nect.» Nr. 424 »j2 zinöbaren, gerichtlich auf 7^9 si. ^ci ll. g«schäyten halbhube , wegen schuioigen ZH2 fl. 48 tr. c. 5. i:. gewilliger, uno es seyen zu diesem Ende drei Llcitat,on3laasahungen, als: auf den 4. September, auf oen 5. October und auf bän 6. November I. I., jedesmal früh 9 Uhr, in I^ocn Topoll mildem Anhänge bestlmnt war» ten, daß kiese Nialltät dei del ersicn und zweiten Licitanon nur um oie Schalung oder darüber, bei her dritten aber auch unter terscloen hintan« gegeben werocn soll. Wovon die Kaustusiigen mit dem Beisaye verständiget weiden, bah dicse Schätzung uno die Licitationv'oedit'gnisse täglich m dlesel Gcrichlölanz» lel eingescden werden tonnen. Beznssalricht haaSberg am 27. Iu!i l335. Z. lo4?. l,o) 9. Nr. 364. Edict. Von dem Bezirksgerichte P5Iland in Unter« krain wird hiemit allgemein bef^nnt gemacht: Gs seven in der Gxccutionbsache der t. t. Kammer« procuratur zu Laidach, in Vertretung des hohen Aeran, widcr Mathias Klobutschar von EHivveck, ^unclc» einer Tabackcontrabantftrafe pr. 236 fl. c. 8. c., zur Bornohme der vom bochlöbliäen l. t. Stadt« und Lllndreckte mit Bescheide cl6o. Laiback ten 28. April ,635, E. s- 3562, bewilligten Belstci^,elUl>st der, dem genannten Exccu» ten ftehöligen, zu Sci ippeck liegenten , der Yerr» schoft Tschernemdel 8u'^ 3i?ct.'Nr. ,^5 dielistda. rcn, und sammt Wohn. und Wlrthschaftsgedäu: den Lud^Consc.'Nl. i^, auf n5 ss. gerichtlich ab' geschaßten ,^4 hübe, die Taßsayungen auf ten 25. Juli, 24. August und 26. September l. I., jederzcit Vormittags 9 bis 22 Uhr, in I^c,-cc, der Realität mit iem Anhange angeord» net wcrten, daß, nenn tie a,cnonnle Realität bei der ersten oder zweiten Tagsahung nicht um oder über den Vchähungswerth an Mann gebracht wer« den tonnte, selbe bei der dritten auch unter dem-se^en hintariaegeben werden würde. Das EchäyunqsprotocoN und die Licitationö' bedingnisse tonnen zu d«n gewöhnlichen Amtöstun« den h«er emgefeben werden. Beiill5gericht Potland am 6. Juni ,855. Anmerkung. Bei dcr ersten Feilbittung hat sich lcm Kauflustiger gemeldet. Z. 987. (2) Bekanntmachung. Die unterzeichnete Vorstchung der/ von der k. k. illyrischen hohen Landesstelle sanctio-nirtcn kaufmännischen Lehranstalt bringt hiermit zur Kermtliiß, daß sich die Aufnahme dec Zöglmgc in dieses Instiun für das nächste Schuljahr mtt Ende September schließt. Darauf Rcfiectirende können die Statuten der Ansialt uncntgeldlich gegen portofreie Briefe er? halten. Die Lehrfächer sind: Die Neligionslchre. „ Me,kantilrechenkunst. Der kaufmannische Geschäfts, und Cor- vespondenzssyl. Tie Waarenkunde. „ Calligraphic, oder Schönschreibekunst. ^ Handels- utid Gewerbskunde. „ HandclsmissVnschafl. Das Handels, und Wcchsclrccht. D»e kaufm. Buchführung, einfache und doppelt ltalienische. „ deutsche, italienische, französische und englische Sprache. Das Zeicbi'en. Dic Musiy bei freier Wahl des Instn,. mentts. Laibach dcn 3o. Juli ,335. Jacob Franz Mahr, Vorsteher. 3- 9Z6. (S) — 6?/, — Man hat das Glück zwar immer gern, Doch das am liebsten, das nicht fern. der ersten zur Ziehung kommenden großen Lotterie der N e r r s eh a f t U u n t srh ii t§. Dinstag am 22. September dieses Jahres, Gewinn 275,MO Gulden. Gulden 200,00 0 Wien, Währ. 3« Haupttreffer ...... fl. 20,000 3'« Haupttreffer . : . . - . „ 10,000 ü°» Haupttreffer ..... ... ,„ 5,000 5<" Haupttreffer...... „ 2,000 10 Treffer « st. Zoo ..... „ 5,000 >md viele andere Treffer von fi, 2<><», 1W, 6«», 5, Lt» u. s, w,, im Betrage von f!> 2>),000 28. N3» Das Los kostet 5 Gulden Conv. Münze. Am obigen Tage schüttet die Glücksqottinn ihr unerschöpfliches Füllhorn verschwenderisch über einen Theil Derjenigen aus, welche ihr noch vertrauen, und wenig wagen, um viel zu gewinnen. Wien, am 21. Juli i355.. Untere Bläuneisiraße Nr. 1126,, 2cc» 3to^.. Lose, so wie auä) Comvaqnie-Spiel-Actien hierauf sind zu haben in Lcnbach. beim Nltterzeichnetm um dcu Original-Prcis, wie ihn obige Herren Ausspieler für i?en. Verkauf im Großen, bestimmt, haben» Ioh. Ev. Wutfcher«. 6?5 . und 2). April l. I-, lieucrdings folgende ausschließende Privilegien nach den Bestimmungen des allerhöchsten Patentes vom 5i. März 16)2 zu verleihen befunden, und zwar: — l) Dem Io-hatm Eckel, Zimmerpolier bei dem deutschba-natischen Gran^-Regimcnte, wohnhaft in Pan, csova, für d»c Dauer von fünfIahrcn, aufdle Verbesserung der Windmühlen, wonach durch Anbringung von eisernen Flügclzapfen sammt mehreren Wnnruthcn die Segelflächen, und daher die Bewcgungskrafte der Flügel, ungee achtet der Beibehaltung ihrer vorigen Lange, um Vlelcs vermehrt werden. — 2) Dem Joseph Kn-chbergcr , geprüften Giundbuchsführer, wohnhaft zu Heinrichsgrün in Böhmen, für dle Dauer von zwei Jahren, auf die Verbesserung cm den Mühlwcrken, wodurch bei den Wmomühlen 1) drel Fünfthnle der zur Be» wcgung der üblichen Mühlsteine erfordellichen Kraft erspart, und die Gefahr chres Zcrspr,n, gcns beseitigt; 2) den» Winde eine mäßigere und gleichförmigere Emwirkung veischaffr; I) die Kraft des Windes ohne Drehung des Wer» kcs von jeder Richtung her gewonnen, Letzteres schnell und nach Belieben gesperrl. und auch mit einem Wasserwerke so verbunden werden könne, daß es seine Bewegung entweder vom Winde, oder vom Wasser, oder von beiden zugleich erhalte, und sich in diesem Falle dic Geschwindigkeit des Werkes in der Ncgcl nach jener des Wasserlaufes ,'ichle; ferner bet den Wassermühlen mntclst einer einfachen Vorrichtung und mit kleinenRa^crn bei i'cdcm §allc des Wassers beinahe d»c volle Druck« Kraft, be» den meisten oberschlächrigcn Wasserwerken aber ein Drilttheil lhrer Kraft gcwon« ncn, und von schwachen, in was immer für el ner Rlchtung hoch fallenden Bächen eine große Wirkung erlangt werde. Die Geheimhaltung wurde angesucht. — I) Dem Cajetan Picalu> ga, Handelsmann, wohnhaft in Mailand, Lor, ^0 <1i Vi.llenil, Nr. 3566, und dem Peter Cam^ana, Handelsmann, wohnhaft zu Gan« dmo im Bergamosfischen, für die Dauer von fnns Jahren, auf dic Erfindung, aus den rohen, gereinigten oder gefärbten Abfallen von Sclde eine besondere Alt gewcdtvn Stoffes von besonderer Dichte zu verfcrilgsn. — ä) Dem Joseph Bozck, k. ständischer Mechaniker, dann seinen Söhnen Franz und Romuald Dozef, wohnhaft in Prag, Nr. 2^chi, für tie Dauer von fünf Jahren, auf die Verbesserung an Ven zur Ochler;el,lgl!ng bestimmten hydraulischen und Schrauben-Pressen, wonach deren Ochl-büchscn anstatt neben einander — über eine ander gestellt, und dlc Wirkungen einer schwachen Prcsse zu jenen einer stärkeren gesteigert werden. — 5) Dem Anton Bürgermeister, MaicrhoftP^chttl-, wohnhaft zu Langcnhof, Kö-niggratzer Kreises ,n Böhmen, für die Dauer von vier Jahren, auf die Erfindung einer eine fachen, wohlfcilcn und zweckmäßigen Drefchmac schlne für Getreide, welche mit einiger Abänderung auch zum Maligen in Kattun-Fabuken gebraucht werden könne. — f)) Dem Adolph Mylms, Lieutenant a. D., wohnhaft m Wien, 3llse,volssadt Nr. 276, un? dem Adolph Nutte, Mechaniker, wohnhaft m Wien, Alservor-stadt Nr. 5lc>, für die Dauer von zwei Iah-ren, auf d,e Crfindllng und Verbesserung- der Gewehre und Pistolen mit glattem kaufe, wo-dci: 1) ^auf und Schloß unter sich selbst ohne 3chaft verbunden seien; 2) das Laden ohne Laostock durch die Mündung des Rohieb geschehe; 3) die hierzu gehörigen Patronen die gan;e Ladung, Pulver, Zütid'atz und Geschoß enthalten, ohne Instrument wiedcr aus dcm Laufe genommen und aufbewahrt werden köne ncn; 4) die Entzündung der Ladung durch die Zerstörung des Fündsatzcs mittelst einer Nadel, bloß im Innern des Rohres vor sich gehe, ohne daß Feuer oder Rauch irgendwo orders, als durch die Mündung zum Vorschnn kommen; 5) «uf sehr bequeme Art in einer Minute sieben bis acht gezielte Schüsse gethan, und dabei jedesmal geladen werden könne; 6) das leichte Losgchcn des Gewehres oder der Pl» stole aber durch dle Anwendung des angebracht ten Schubers gänzlich verhindert werde; 7) dle Witterung und selbst der stärkste Negcn auf das Schießen kemen nachtheillgen E'nfiuß nehme ; 8) jedes andere gute Rohr auf diese neue Art von Gewehren, welche dlc Plivilegmms-" Inhaber „Nadel Feuerwaffen" ncrmcn, abgc-ändert werden könne, wonach das^lbe eben W sicher, als vorher, schieße; endllck 9) dies? neue Art Gewehre, ohne sle auseinander nehmen zu müssen, sehr schnell und auf trockenem Wcge gereinigt, übrlgcns tbcn so billig, als ViePercussionegcwchrc vcrfe' !iqt werden können, Ulid endllch stllener cmer Reparallir unterliegen. D»e Gchclmhaliu,ig wurde angesucht. Die Artillerie «DircctloN hat gegen d,c Zulassigkeir (Z. Amtö-Blau Nl. 90. 0. 2. August ik)S.) 676 oes Privilegiums-Vegeiistandes kein Bedenken erhaben. — 7) Dem Christian Rademachcr, Drechsler. Sonnen» und Regenschirm - Fabrikant, wohnhaft in Wien, Vorstadt Wieden Nr. ^87, (Niederlage ln dec Stadt be,m No-thenthurm-Thor )lr. 480)/ für die Dauer von zwei Jahren/ aufdic Erfindung emcs Spatzler-Scockes, ln dessen Höhlung em flacher Man-nec-Honnenschir^n dergestalt angebracht sei: i) daß derselbe sich in dem Augenblicke von selbtl ausspanne, wenn man am Srockknopfe angeht und den Schirm freimacht, hingegen durch einen lnchten Druck ln den Stock zurück gezo-gcn, non selbst wieder zuschließe; 2) daß bei ei? ncr (Gattung Stocke die Schirinc mittelst eines eigenen Mechanismus sich am o^ern theile des Stockes aufstecken lassen, ohne daß man, wie bei den Minuten - Schirmen, das lästige 'Aufspannen nöthig habe; dann auf die Vcrb.'>serung der sogenannten Damen-Handschirme durch An-blln^ung einer Feder, anstatt dcs bisherigen Sckubers an ihrem untern Theile, wodurch das Aufrechtstehen und die volle Spannung der Schirme ocster erzielt werde. Die Gehei,nhas, tung wurde angesucht. — g) Dem Eduard Kurth/ Kaufmann, unter der Firma: Kurth und Compagi'.le, wohnhaft in Wien, StadtNr. 63^, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Erfindung, alle Gattungen Sch^f- und Baum-wolle, dann alter und neuer Bcttfcdern mit' telst emer Dampfmaschine von was immer für Unreinigkeiten, das ist: fettigen, klebrigen und "staubigen Theilen, auf emc bisher unbekannte Weise schnell und vollkommen zu remlge !. Die Geheimhaltung wurdc angesucht. D>e hiesige me'dicinische Facultat hat gegen die Zula^igkett des Privlleglumä-Gegei^standes kein Bedenken erhoben. — 9) Dem I. Rcltast, wohnhaft in Wicli, Stadt Nr. 6,6/ für die Dauer von zwei Jahren, auf d:e Erfindung und Verbesse» rung des Verfahrens zur Erzeugung dcs Vo-rares. Dl> Geheimhaltung wurde angesucht.— ic>) Dem Franz Farkas Edler von Farkasfal-va, Advocat bei der k. Gerichtstafel zu Pest, wohnhaft ,n Pest, für die Dauer von funfIah-ren, auf die Erfindung, das Feuer in Heil).- und Kochöfen, Sparherden, Kämmen, Bierbrauereien, Vrannt,weinbrennereten, Salz-, Alaun , Soda-, Salpeter-,Pottasche- und ^ucker^Siede' reten so vorthellhaft anzuwei^dei^, daß an Brenn-sioffmehr als die Hälfte, erspart wcrde, Gcgeivden Privilegiums-Gegenstand wurde ln technischer Hinsicht kein Bedenken erhoben.. Die Geheim-Haltung wurde angesu hl-. —». «>) Dem Anton Fröhlich, BesU)er einer Noth- und Wcißgarbe< rei, und dem Carl Fröhlich, Werkfühier dieser Garberei, wohnhaft in Cholln, im Berallner Kreise Böhmens, für die Dauer von fünfIah, ren, auf die Erfindung und Verbelserung, in Folge welcher alle Gattungen Haute auf eine höchst einfache Art schnell gegarbt, hierbei dauerhaftes ^eder erzeugt, und auch alle 'Arten starker Woll- Stoffe lederartig zugerichtet werden können. Die Geheimhaltung wü-de angesucht. — »2)^)em Igna; N.itti, dann dem Joseph Ram. 6,^ Nr. 1/55, für die D«uer von fünf Jahren, auf die Erfindung, elne Organzin»Seide von größerer Remhett, als die ttanzösische, durch cinc einzige, nach deren Zlufwindung au^' die Spulen ln Anwendung gebrachte Operation ;u erzeugen, wah'.cnd min bisher hieizu drei verschiedene Ardellcn, nämlich das Hlllren, Duoll, ren, und sodann das Flllren nach entgegengesetzt ter Richtlllig, nöchlg hatte. Die Geheimhaltung wurde angesucht. Der Fremden-Ver;lchts-Re-vers liegt vor Gegen die Person des Bitt? ftellcis hat die Polizei,Behörde keili Bedenken e, hoben. — l/,) Dem E^rl Avpiano, Kaufmann, wohnhlifr ln Wien, Vorstadt Laimgru-bc, Nr. iÜH, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Erfindung einer Methode, Einwand und Leinengarn zu bleiche»;, 'vclchc «int Ersparniß an Kosten unoan ^eit, und mildem Vorzuge vor den gewöhnlichen Natur, und Kunst-Bleichen verbunden sc», daß die Stoffe dauerhafter erhalten werden, und ihr schönes Weiß del noch w langem Liegen me in Gelb verändern. Die Geheimbc'llllliq,wurde angesucht. -- ,5) D?m Slgmund Wolsslohn, BruHcn-zt, wohnhaft in Wien, Stadt Nr. 953, für die Dauer von zwn Jahren / auf dl^e Erfindung, die Leichdornen (Hühne'allqen) an den Fußzehen mittelst ringförmiger Kränze von (^iitn.li'l 6!^8^ciilii radical zu vertilgen. Die Geheim« Haltung wurde angesucht. Die mcdicmische Fa» cultat hat gegen den Privilegiums-Gegenstand kein Bedenken erhoben. - i'ss) Der k.k. ausschließend p'iv'legirtcn Unternehmung zur Beleuchtung mic vervollkommnetem Gase s(^,,, pol-ldottuniill) von der Erfindung dcs 5)elnr,ich Molanus in Wien, Stadt Nr. 1,17, (Anlon Rainer Ofcnhaim,) für die Dauer von cl".cm 67? Jahre, auf die Erfindung, ein zur Beleuchtung dienliches Gas, unter der Benennung : „v e r« V o ll ko m m n e t e s G a s" ((laz ^«lfccnc>nii6) zu erzeugen, welches sich von -allen bekannten Bcleuchtungs - Gasen dadurch Unterscheide, daß es: ,) auf kaltem Wege eben so gut als mn-telst der Hitze; 2) aus bisher hieran noch nicht verwendeten, Stoffen'; I) bedeutend wohlfeile', als die gewöhnlichen G.isc; /;) sogleich ohnegro» ßen Aufwand an jedem zurBeleubtung bestimm: ten Orte erzeugt werden könne; 5) vollkom« men geruchlos se>, keinen Nauch verbreite, daher auch in den prächtigsten Wohnungen, ohne die mindeste Beschädigung der metallenen Gegenstände, Vergoldungen, Farben u. dgl. ge^ b'üucht werden könn?; i)) mit einer intensiveren, d. i. starker leuchtcndcn Flainme, als die bisher bekannten GasiArlcn, mithin auch mit größerer Ausgiebigkeit brenne, und demnach viel dünnere ^citungs'öh'cn und kleinere Apparate, als jene enormere, ferner daß 7) diese Gas»C'r,zeugung vollkommen gcfahilos sei, und kleine Apparate hierzu in jcder Wohnung aufgestellt wcrdrn können, wobei endlich 6) ein neu erfundener sehr zweckmäßiger Gasbrenner in Anwendung komme. Ill Sicherheits Rück« sichten wurde gegen den Primlegmms-Gegenstand kein Bedenken erhoben. Die Geheimhaltung wurde angesucht. — 17) Dem Johann Raison, Kaufmann aus England, wohnhaft ln Mailand, (^ul'«l:l di ^^litii !V!lui:l I'cnlll, 3lr. 2575, für d»e Dauer von fünf Jahren, auf d«i Verbesserung m Cr^uguna der Organ-z«n» ur,d ^rama l Seide, ll lc G.hennholtung nurde angesucht. Die Poll. Der Fremden-Revers liegt bei. — 18) Dem?eopold Niederrcither, Stallmeister, wohn, haft in 2ra>kklrchcr, V. U. W. W., Nr. 79, für dle Dauer von fünf Jahren, auf dle Er» flndunc, bcl allen Gattungen Kutschen, anstatt der blkhcrlgcn Druck,Federn, sogenannte Qua5 federn anzudringes,, und so dem Kassen des Waacns e>nc ganz besondere Härgung zu ver-schaffen, wodurch, nebst größerer Dauerhaftigkeit und Wohlfeilheit, ein leichtes, vom Stc» ßen frl:e GchciMi huliung wurde angesucht. — 19) Dem Heinrich Ho,n, bürgcrl. Gürllermeistcr, wohnhaft in Herrnal« be« Wien, Nr. 1K6/für die Daucr ron cllicm Iahve, a^'f dic <3>si»,dung und Vir-btsscrung an d,n Siock, Rcacnschlrmen, l^d der- l'on selbst aufsprmgendln Sonnlrisch'.rmcr, be< welchen durcl) einen zrvtckniäßlgen Mecho-nlkmue an B-qucirllHkm und Daun glrvon- nen werd,. ,— 2a) Dem Anton Gchnnd.Filz-Hut-Fibrlsa>it, wohnhaft ln Wien, Leopold, stadl N^. 3i6, für die Dauer von elnem Jahre, auf die «3 findung in der Erzeuquna der Flljhüle, in F^l^e welcher dies.lbe» im ftälk-sten R'^en an c>fs Platte r,'cht einfallen, von den Regentropfen keine Flecken bekommen, und deven Haar sich an dcr Kante durch den Gebrauch s> st gar nlcht abstoße, ungeachtet diese Flljhüle niel stiö'ner und wohlfeiler verfertl-gei wcrvkn können. Die Geheimhaltung wurde angesuchl. 21) Dem Franz Gugg, bürg^l. Kunst' und Glockengießer, wohnhaft in Salz» bürg, für d«e Dauer von fünf Jahren, aufo,e Emplckung und Verbesserung an den Kolben (V'.amp.ln) für alle einfach und doppelt w«r-kenden Pumpen / insbesondere für F,uersprit» zen, unter der Benennung: „Bastard.Kolbens welche so beschaffen seien, daß: ü) ihre Belede-rung (3'edcrung) von jedem, auch einem der Sache Unkündigen, eingemacht werden könne; K) der Kolbm ohne Bclederurig fast eben so gut wirke, well dieselbe bl^ß als Schutzmittel gegen die Abnützung des Kalbens und Gtnfcls diene: c) der Kolben, wenn er einmal in die^ Schmlere cingescyt se>, Jahre lan^, unbenützc bleiben und doch weder schwinden, anschwellen, noch faulen könne, wie viele Gattungen Kol» ben; cl) diese slrt l)on Kolben mittelst einer ei-gcrithümlichen Vorrichtung, „Wlscher" gc, nannt, sammt dem Stiefel von Staub und Sand gereinigt; e) ohne Herausnehmen qe-schmiert werden könne; und l) durch lhre Form die Ana'ssenhclt von i!uft und den söge, nannten schädlichen Naum,m Stiefel unmö(« lich mache, wobel ^) d»e sehr geringe R?«bung derselben an den Gticf'lwanben, ungeachtet al« lcr Veränderungen der Temperatur und der Umstände, sich stets gleich bMbe; endlich daß ^) diele Art Kolben wegen ihrer Dauerhaftigkeit und anhaltend sicheren Wirkung ganz besondere! für Pumpen in Echiffen auf der Seepa/' se, weil salziges Wasser auf dieselbe wenig ein, zuwirken vermöge. Die Geheimhaltung wurde angesucht. — 22) Dem Franz Thever, Prokura-Führer bei Martin Thcyer, burgers. Handelsmann zur Stadt Nürnberg, wohnhaft in Wlen, Stadt, Karnthnerstlaße 3lr. 905, für dle Dauer von zwei Jahren, a»/f die Er? sindunq,mittelst cinesInflrumelUeskaß Schnei, din, Schäifen, Spiyen der Bleistift,? und der Zc>chenkrc>de leicht, sicher, einfach und besondere schön keilförmig gespiftt, ^'beweikstelligen/ >.hn2 sick mit dem dabel abfallenden Neißblei odtr der Krelde zu beschmutzkn, wclcht Elsin? 678 dung zur mehreren Bequemlibkeit und bell«: blgeren Anschaffung m zweierlei Gestalten dar: gestellt werden könne. — Ferner hat die k. k. allgemeine Hofkammer: —2) das dem Franz Mcljer auf eine Verbesserung der Elavier-Instrumente am 6. Ma» 18)2 errhcil-te dreijährig? Privilegium auf o«e weitere Dauer von drei Jahren; !>) das zweijährige Prw<» legium des August buschou / clcla. ^. Aprll l63Z, auf die Erfindung elastischer Fednpolstcr auf weitere zwe» Jahre; c) das dem John Andreus und Joseph Prlschard, auf Verbesserung lm Baue der Schiffe überhaupt, und der Dampfmaschine insbesondere, am »7. Ap il 1828, für dle Dauer dreler I^hre erchellte, nachher öfters verlängerte Prlmleglum nun abermals auf em Jahr, und ä) das drei« jährige Privll g»um des Fran^ Kodlenick, auf die Krsindung eines mechamschen Klippen» windfanges für Schornsteine, 6äo io April i83c», auf dle wettere Dauer uon zwe: Jahren verlängert. Dagegen hat Johann Aofel, Gold- und Juwelen, Arbeiter »n W»en, das ihm am l/. Juli 1826, auf eine Verbesse« rung der metallenen Bleifedern, für dle Dauer von zwei Jahren enheilre, seither jedoch uer» langerte Privilegium freiwillg zurückgelegt. Ebenso hahin W?n7evnnschte Verlautbarungen. ij. »o63. (») I. Nr. .»27. G d i c t. Alle Jene. die bei dem Verlasse des zu Ubine verstorbenen Joseph Skeijar.z, aus was immer für eintm. Nechtsgrunüe cincn Anspruch zu machen berechtiget 5'! sem glauben, ^hen selben bei der tiehfaliz auf den 3>. August l. I., flüh 9 Uhr vor diesem Gerichte anberaumten Liquidations« und Ab^Hlldlun^s» !.agsayung so ^errih anjumc!» d«n und daijuthlin, wldll^enK sie sich die Folgen des §. 9.4 b. Alle 4 Bände zusammen 7 st. 3o kr. N'ederhuber, der heilige Iohsnn von 3^ cpomuck, 16)6. 12 tr. Beschreibung von Palästina, i836, 2^ kr- 6?9 ^rentvlll - Anzeige der hier Angekommenen und Abgereisten. Den ^l. August. Hr. Philipp Moscarich, k. k. Zahlmeister, von Grätz. — Hr. Carl ^>cheuch!cr, k. sächsischer Finan;-Nath, von Trieft naä) Klagcnfurt. — Hr. Franz Kegler, Professor; Hr. de Gaudi, k. preußische Lieutenant, und Hr. Adolph Opper-mann, Architect, all? drc: von Trieft nach Wien. — Hr. Doctor Franz Edlauer, k. k. Professor, sammt Gemahlinn, von Grätz. — Hr. Marcus Vcllau, k. k. Oberlicutenant, von Agram nach Como. — Hr. Freyherr uon Ugczler, k. k. Lieutenant, von Verona nach Grätz. — Hr. Joseph Wccbcr, k. k. .Obcrlieu-tenant, von Grätz nach Görz. — Hr. Carl Zelenka, k. k. Hniptmann, von Grätz nach Mantua. — Hr. Friedrich v. Dratschmidt, k. k. Major und Stabs-Auditor, von Grätz nach Trieft. Swbernial - Verlautbarungen. Z. io5c). (i) str- i5/^l/l. Circulars über einige Maßregeln zur Ucberwachuna der Zo!)inl^-FabrlkatiVN, der Rothgarn-Färoerei und des Vezuges rohcr Baumwolle für die Gar^spinnerelen. — Zur Vollstreckung der Vorschrift vom 2Z. Hornung i3Z4 (kund gemacht durch Gudermal'Eurrende vom g. Mai iU3H, Zahl L327), über die Maßregcln zur Ueberwachung der Verfertigung urd des Umsatzes von Baumwollerzeugmssen, wird in Oe-mäßhe«: der Verordnung dcv k. k. allgemeinen Hofkammer vom 17. Iu,n d. I., Z>»hl 3^78, Folzenbcs bekannt gemacht: — 1) Die Ge, wetbs - Unternehmungen, in denen Spitzen» gründ (kl'1>liiOd oder "^ll un^Ini^) verfertigt, oder Baumwollengarn englisch o'der tückisch roch gefärbt w:rd, unterlagen, in Absicht auf die Führung der Gewerbsbücher und dle üdr>-g?n wn derselben vcr!,undenen Verpss'.chtungcn, den Anordnungen der VorsHclft uom 25. Hor? nung i3Z/z, §tz. 5 bis 3, dann 5/ bls 60, urid des H^fkammer-Dec^etes vom 17. Juni i33/l, Zahl 256gi, §§. l, 2 und I, (kund gemacht mtt Gubetlnol-Currenoe uom io. Juli v. I., Zahl i^2AH). Hicrbei sind aber d^e Bestimmungen, wel^e in den gedachten Anordnungen für dne Naumwc>3qarnspl.-!^crelen, sückslchtllch der Volleten über l?l« von dc«-.sse aufstellen und die DtckuligSurkundtn über dlt von ihnen veravbettcten Baumcvollgarne oo'.-schr»ftmäßig o^rlcgen, werden der «m §. 2/. der Vorschrift vom 25 Hornung v. I. a,:s; gl>spl»chclien Verbindllchkclt, bli jeder Veräußerung »hrer <3rjeu>;nlssc d,e Bolleten oder Bezugsnot'N über dle r?erarb^tetcn weißen Baumwull.iarne beizubringen, enthoben. — 6) In slbsichr auf dle wettern Abtretungen der rot')glfärbten Garne, oder der aus denselben verfertigten Waaren, sind hingegen die in dcr Norsckrlft vom 25. Hornulig v.J., tz§« 24 und ?.5, für d^e Selbnnq ng dcr Bollelcn und GiznHonotcn über dle Boumwollgarne vorgc-zeichnnen ^fstimmunapn al»f die ^ezuasnoten, ! n.elchc die Nothgai-nfü'-bcrc'ön, d>r gegen^ar, f il^cn Anordnung gemäß, über die rothgcfard« ' ten Gavi'c aussteNer!, ali^uwendef', — 7) Aucb - in Absiä-t auf den Zeltraum, wahrend welchem , d'.e von den Rothgarnsalbercien, m Gcmaß, ' hc,t der geqem'rartla.cn A'^rdnung außgesteä-' ten Be;utiqsnoten übcr rolhglfarble Garne zur - Deckung dcr Garne ob,r der aus demselben vcr- - fertigten Waaren zu dienen hiben, werden > diese Bezugsnoren jenen der inländischen Baum-l wollgarnspinnereien gleichgestellt. (Vorschrift (Z. Amts-Blatt Nr. 95. d. L. August i825.) 68o vom 25. hornung i83ä, h. /z3). — 3) Die Hadncation l>oli Spitzengrund schließt nicht die B^eckti^ung zum Bczuqe von auslandi» schem Vplsien^rund, und zum Handel mit au^« lä,'.tnsHem Spitzenarund in sich. Deßgleichen unifaßt das Gewerbe der Roch.sariifarberel Nicvl dlc Befu^niß, englisch oder türkisch rolh. ^efcnbtes Garn aus dem Auslande zu bczie» hc»l, oder m:t dem aueiändisHen rolhgcfarb-len Garne Handel zu treiben. — Nnter 5ci« nem Vorwande darf ll) auslandlscher Ep'tzen» ßrund in der, zur Gewcrbsstatle für dle Evzeu-qung von ^ftiyengrund, odcr I>) im Aukla:i? de rothacfarbteb baumwoll^arn in den zur Ge-werbS^atle einer R^lhgcnnfarbcrei gehörenden Naum^n aufbewahrt werden. UiMr dieser Bestimmung sind auch die in den Fahrlksge» banden blfindllHen, zum Ähsafte der Gewe>bs« ßr^ugnlise bestimmten Kauftäden oder Nlcdcr-la^en beqr ffen. Hlero^rch wlrd aber den In» Habit« vder Mttl-gcl'thümt'rn lion 1>c,di>iOi:-Fabriken oder Rothgal-nfärbercleli, in so fern sie zu dem Handel mit splhengrund oder roth» ^ifärbcem Baummozigavn, oder zur V^arbel» t'^s-g l'on rolhgifarbcem Baumwollgarn, nach l>ls.< hcstchcndcn Gewerbso^rschriften berechtigt sind, der Bczuq und die Verwendung der ße« l'ü-dten Gegcnfiande für diesen Handels- und Gel^rdsdktr^d lu.bt urit«ssagc. Derselbe muß aber, gitre«inc uon der Gtwcrbsunternehmung, für die dcis bcmerkce Verboth gill, und zwar: d^ Handel mit Gp'hcngrund getrennt »'on ütl. Fabrikation dieser Waarengattung; jener m»l rolhgefärbtcn Baumwollgarnen hingegen getrennt uon der Nothgarnfarbere», und au, ßer b?m Gebäude, in welkem die gedachte Ge-werböunternehmung Slatt fündet, ausgeübt lverdcn. Ueber denselben lü, geschieden von den durch die gegenwärtige Anordnung vorge-'ch^'kbcncn Gcwcrbsbückcrn, regelmäßig Buch zu führcn. — c>) Dlese Bestimmungen si. b«s 8.) creten von d^m Zeitpuncte, in welchem Ge-werb6ul!>«rnshVungen zur VerferN.iung von «Gvchen^rund und der Ro:hgarnfarbcre'.en, ln.t amlllch vorbereiteten Gewerbobüchcrn b?-N)^!t mcrdcn, in Wü'ssamkcit. <5s wird h:cr-üder ln d?n Landerr., in denen eincs ode».' met): »ere der genannten Bewerbe gelvieben werden, von der EamcrallGcfallen-Verwaltung, und im lombardlsch »nen?z»anlschen Königreiche vom Camera!-Magi'lrate crlaffcn ercrden. Die an Stoffen oder verfertigten Erzeugnissen in dem Zettpuncte der Wirksamkeit bn den Spitzen-grund-Fabriken und Rothg/'rnfärbereien ror-handenen Vorrathe sind amtllch aufzunehmen. — lc>) Die Vessimmung der Vorschrift vom 25. Hornung i63^/ §. äo, erstreckt sich auch auf die rohe Baumwolle, welche unter Zollsiegel in einen andern Ort versendet wird. — Dt gutem Erfolge zurückgelegten Studien - und Gprachkmntnift se, üb^r ihre bisherigen Dlenste, so wie über «hren muralls.hen Lebenswandel documentlr« ten Gesuche innerhalb des obigen Termins im vorgeschriebenen Wege bei dieser Camera!-Gefallen-Verwaltung einzubringen. — Von der k. k. lllorlschen südländischen l3ameral < Gc^ fällen-Verweltung ^aibach am /^. August ,835. Z. 107?. (l) Nr. Z0270. ^I. Kundmachung. Von der k. k. Camcral-Bezirks - Verwalk tung kaibach wird bekannt qemackt, daß der Bczug der all^meinen Vcrjthrungsfteuer von dcn nachbeli^.i^te.i Eteuerobjecten in den unten angeführten Gteuergcmemden aus das Ver» walturigsjahr l836, oderauch unter Vorbehalt der wecdselftltigön Vertra^saufkündlgunsi, vor Ablauf eines jrden Vachtjahres, auf dle Dauer der weiteren Verwaltungsjahre verstei-gerungsweise, in Pacht a^5qebocen, und die d 993 — 3241 -- 1269 ^ zu Krainburg ^Vormittags Kcainburg Den zehnten Thc,l dieser Ausrufspreise haben die mündlichen Licitanten vor der Versteigerung als Vadium zu erlegen; die schriftlichen Offerle aber würden, wenn sie nicht mtt dem 10 pruceMlgen Vadium belegt sind/ unberücksichtiget bleiben müssen. — Uebrigens können die sämmtlichen Pachtbedingniffe sowohl be, dieser Eameral? Bezirks - Verwaltung , als bei dcn unterstehenden f. k. VerzehrungsNeuer, Eommlssariaten eingesehen rverdcn. — K. K. Eameral - Bezirks - Verwaltung Lalbach am /,. Auguft ,355. Z. 107^. si) Nr. ioo25.MII. Kundmachung. Die k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung bringr zur öffentlichen Kenntniß, d"ß für dl-n Wegmauthbezug an der Station 3teumarltl für das Vermallungsjahr 18^6, ot'cr für d«e Verwaltungsj^hre iL56, 16)7 und i336, die zweit? Pachl^er^eigerung am i6. Augult i6Z5/ Vormittage von 9 bis 12 Uhr, be, der Bezirköl?drlgkeit zu Kralndurg, auf dem Grunde der in der allsteme«nfr> Kundmachung der Wsglnauih-Verpachtungen enihaltenen Bestlm» »pungen obgehalleii, und zum Äußcufepre»se für em Jahr der Betrog von 1260 fi. M. M. werde angenommen werden. Hlezu werden d»e Packtlusilgen mit dem Belsatze eingeladen, daß die klcttalionßdidlnqmssc täglich hler^mts, wie auch bei der genannNn Blzlrfeobngkeit eingesehen weiden können. — K. K. same? rl>l » ^ e^rls » Verwaltung, ^oidach am 5. August l355. Z. 1066. (1) Am 17. August d. I., Vormittags von 9 bis 12 Uhr, und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, werden am alten Markte im Hofmann'schen Hause Nr. i3i, zweiten Stocke, Manus-Kleider, Mannswäsche, und verschie- dene Zimmereinrichtung, Kasten, Canape, Sessel :c., mittelst öffentlicher Licitation gegcn Baarzahlung verkauft werden. Z. 1071. si) Ein Practicant wird gegen billige Bedingnisse in eine Specerei ^ Material-Handlung aufgenommen. Das Nähere darüber erfährt man im hiesigen Zeitungs-Comptoir. Z^ 4067. li) ' ^ ..... In der NeW.Aaternolli'schen Buch-, Kunst- lmd MusikatlenlHandlul'g in i!aibach ist so eben angelangt: Wunder-, Sagen? imd Gespcnsicrbucb v. Scklcluihl. 2 Bändc mit 2 Kupfern, brosch. l fi. 12 kr. Oester. naturhiss. Bilder'C2n^crsatil?lis-Lmcon. ^. Heft. l fl. Huldigungs-Walzer für das I^o,l«.?i2N0 von Strauß. /,5 kr. Musik-Pfcnnlg-Magazin iL55, Nr. 3» el, I2. Beliebtes Manno'sches Rauchtabak-w asse r in Flaschen zu 20 kr. Toffclische schwarze Schrcibllntc, in Flaschen zu 12 kr. 3- 1070. (i) «- 632 — Große Lotterie der bei Dl. Coith's Sohn ot ^°,- in Wien. Ziehung am 26. November d. I. Diese qroße und besonders reich ausgestattete Lotterie zieht die allgemeine Aufmerksamkeit um so mehr auf sich, als hier ein Gutskörper ausgespielt ,-rird, der zu den lrcrthvollsten und größten Gruuobesihungcn in G^lizien gehört, und daher für die zahlreichen Gutsbesitzer und Oekcnomen bescn. dcrs anziehend erscheint. Diese Herrschaft, die gröstte in dein fruchtbaren Iaslocr Kreise, enthält 6 Dor« fcr mit 4 herrschaftlichen Mcicrhofen und cincr Bevölkerung von 325« Seclen, an herrschaftlichen Gründen über 480c» Joch des fruchtbarsten Bodens. Die Unterthans - Schuldigkeit besteht außer den sehr bedeutenden Natural, und Gcld-Zinscn in ,5,32 zwcifpannigen Zug. und 122^4 Handtagen. Das herrschaftliche Bräuhaus, die Branntweinbrennerei, die Bret, und Mahlmühlen, die Pcttasch^ siederci, fünf herrschaftliche Wirthshäuser und 6 Dorfscdenken, die Ziegelöfcn, die Steinbrüche, die be< deutenden zahlreichen Wirthschafts-Gcbä'ude, wie die Schähunqs> Urkunde und der Spielplan dieß al» lcs näher ausweisen, liefern den Beweis, daß noch wenig herrschaftliche Besitzungen von diesem Werthe zul öffentlichen Verlosung gebracht worden sind. Dem Gewmncr der Herrschaft werden als Ablösung C.M.fi. 100,000 oder: Z 6 0, 0 0 0 fl. W. W. gebothen. Die vereinten Gewinnsie dieser so unqcmem ausgezeichneten Lotterie betragen laut Spielplan Gulden 6 0 0 ) 0 0 0 W. W. UNd sind eingetheilt in Geldtrcffcr von Gulden 25o,c>00, 20,000, i5,000, I2,s)00, 10,000, 6000, Z000, ^000, 5600 , 32l5o, 300(1, 22)0, 2000, IZOO, i300, l200, 1Q0O, 000, 2^0, 200, 120, 100 ?c. , betragend 525,000 Gulden, so wie ferner 7Ztt(> schwarze Lose üntt Ausweis. Für die besondere Prämien-Ziehung der blau n Gratis-Gcwinnst-^ose smd5Q2 Geld-Tressir von fi. 20,000, 6c)Q0, 325i>, l0N0, 5ao, 2Z0, 125, 100 2t. im Betrage von Gulden öO^OOO Wlener Währung bestimmt. Die bkn!?n Gratis- << /zs) s^s)s) Gülden W. W. ge-Gcwliulst-L^se müssen ^.^r^/»)"^^ wiinien. Die blauen Gratis-Gewinnst-Lose zeichnen sich durch den besondern Vortheil aus, daß sie nicht nur einen sichern Gnvmn machcn, uno 5c>2 derselben zlvei Mal gewinnen müssen, wndern auch dadurch, daß sie, gleich allen übrigen Losen, auf die Realitäten und sämmtliche Gelo-Treffer mitspielen, und überdieß im glücklichen Falle eilf Mal gewinnen können. Bn Abnahme von 5 rothen Losen wird eln blaues Gratis-Gewinnst-Los, so lange als deren vorhanden sind, unentgewllch verabfolgt. Bei Abnahme von 5 schwarzen Losen wiro jedoch nur ein gewöhnliches Los als Freilos aufgegeben. Lose, so wie auch Comvagnie-Spicl-Actien hierauf sind zu haben in, Laibach beim Unrerz''ichnetcn um dcn Original-Preis, wie ihn obige Herren Ausspieler für den Verkauf im Großen bestimmt haben. LaNach den 9. August iL55. Ioh. Ev. Wutscher.