119 Amtsblatt zur Kaibachcr Zeitung Nr. 1s. Lienstaq dm 21. Jänner 1873. (30—1) Nr. 138. Bezirtsgenchts-Adjunctenstelle. Bei dem k. k. Bezirksgerichte in Villach ist eine Adjunctenstelle mit den systemmäßigen Bezügen in Erledigung gekommen. Die Bewerber haben ihre Gesuche bis längstens 1. Februar d. I. diesem Präsidium im vorgeschriebenen Wege zukommen zu lassen. Klagenfurt, am 16. Jänner l873. Vom Präsidium des k. k. jandesgerichteo. (3^1) Kundmachung. Die Lehrerstelle an der Vottschule zu Dorn tst zu besetzen. Gesuche sind bis Ende d. M. Hieramts zu überreichen. K. k. Bezirksschulrath Adelsberg, am 18ten Jänner 1873. (28—2) Nr. 671. Kundmachung. Der k. k. Postamts-Acccssist Franz Achtschin in Laibach, welcher seit 6. August 1872, ohne seinem Vorstande irgend eine Mittheilung gemacht zu haben, im Amte nicht mehr erschienen ist, wird! aufgefordert, sich binnen 14 Tagen bei dem k. k. Postamte in Laibach zur Dienstleistung zu melden, widrigenfalls seine Dienstentlassung verfügt werden wird. Trieft, am 13. Jänner 1873. K. k. Pojldireclion. (26—2) Nr. «87 Kundmachung Die Besorgnis, daß die Blattern-Epidemie, welche in Trieft, Wien und Graz, dann in mehreren Orten Krains grassiert, auch in Laibach ausbrechen könnte, veranlaßt mich, mit der allgemeinen Impfung und Revaccination nächstens zu beginnen. Es wird daher wöchentlich an einem durch Trommelschlag näher zu bestimmenden Tage im magistratlichen Expedite die Impfung und Revac-, cination unentgeltlich vorgenommen und jedermann Gelegenheit geboten worden, sich daran zu betheiligen. Weil die Impfung das einzige prophylaktische Mittel gegen natürliche Blattern ist, so erwarte ich es von der Einsicht der Bevölkerung, daß sie bereitwillig von diesem Mittel Gebrauch machen und insbesondere dasür Sorge tragen werde, daß alle noch nicht geimpften Kinder ungesäumt der Impfung unterzogen werden. Ich habe die Vorkehrung getroffen, daß echter, guter Kuhpockenstoff in hinreichender Menge vorhanden sein wird. Stadtmagistrat Laibach, am 10. Jänner 1873. Der Biiryermeisw -. Deschmann. ^4-3) Nr. 10.871. 5, Kundmachung. . ^. «>"" d" Erweiterung des Friedhosbaues m ^t. nettw Laidach verbundene Verlängerung und Reparatur der Umsangmauer im Kostervor-anschlage von 895 si. 13 ^. ö. W. wird beim gefertigten Amte den 3 0. Jänner l. I 10 Uhr vormittags, im Verswgerungswege hintangegeben werden. Unternehmunglustige werden hievon mit dem Beifügen verständigt, daß nur mündliche Anbote bei der Versteigerung entgegengenommen werden und die Baubedingnisse zu jedermanns Einsicht hier aufliegen. K. f. Bezirkshauptmannsckaft Laibach, am Jänner I872. (19—3) Är. 281. Kundmachung. Aus Anlaß der bevorstehenden regelmäßigen Stellung Pro 1873 wird kundgemacht: 1. Daß die angefertigten Verzeichnisse der zur diesjährigen Stellung berufenen, in den Jahren 1853, 1852 und 1«51 geborenen einheimischen Jünglinge biö Ende Jänner l. I. im magistratlichen Amtslocale (Expedite) zur Einsicht aufliegen und daß jedermann, der k)eine Auslassung oder unrichtige Eintragung anzuzeigen, b) gegen die Reclamation eines Stellungspslich-tigen oder geaen dessen Ansuchen um die Enthebung von der Präsenzdienstpfticht Einsprache erheben will, berechtigt ist, dieselbe in der vorerwähnten Frist einzubringen und deren Begründung nachzuweisen; 2. daß die Losung für die Stellungspftichtigen der ersten Altersklasse am 14. Februar 1 873, vormittags 9 Uhr, im städtischen Rathssaale vor genommen werden wird, wobei das persönliche Erscheinen dem Betreffenden freigestellt bleibt. Stadtmagistrat Laibach, am 8. Jänner 1873. Dll Vurqermeists,: 6. Descbmann. (25l)—2) Nr. 2«4. Kuudmachung. Zum Baue einer Telegraphenleitung von Rudolfswerth in Krain bis an die königl.-ungarische Grenze bei Samobor werden im laufenden Jahre 1050 Stück Holzstämme benöthiget, welche im Lieferungswege zu beschaffen sind. Die darauf bezüglichen ausführlichen Bestim mungen und Bedingungen sind im nächst vorhererscheinenden Blatte dieser Zeitung Verlautbart worden. Trieft, am 15. Jänner 1873. M. k Telegrapliendirertil'!,. (24d—2) Nl, «. LieferungMuudmachung. Von Seite der gefertigten k. k. Mil.-Bauleitung wird namens der k. t. Geniedirection in Malborqhetto zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß sämmtliche bei dem in der Völkermarktcr-Borstadt der Stadt Klagenfurt vorzunehmenden Bau einer Artillerie-Kaserne sammt Stallungen und Magazinen vorkommenden Professionisten-Arbeiten und Lieferungen im Licitationswege an den Mindestfordernden werden überlassen werden. Die Art und Weise, wie die Offerte verfaßt fein müssen, die allgemeinen und speciellen Bcding-nisse und Grundpreise der verschiedenen Professio-nistenarbeiten und Lieferungen können bei der k. k. i Bauleitung hier (Iesuitenkasernc 3. Stock, Thür-Nr. 91) in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. Ausführliche Kundmachung siehe Amtsblatt Nr. 1Z. vom 17. Jänner 1873. K. k. Mil.-Bauleitung Klagenfurt, den 14ten Jänner 1873. (13—3) Nr. 13. Kundmachuug. Von der k. k. Steuer Localcommission Laibach wegen Ueberreichunq der Einkommensteuer-Bekennt nisse für das Jahr 1«73. Auf Grund des im Reichsgesehblatte vom ! 25. Dezember 1872 unter Nr. 1^9 veröffentlichten Gesetzes aci 21. Dezember 1872, mit welchem das Ministerium zur Forterhebung der Steuer und Abgaben nach Maßgabe der gegenwärtig giltigen Bestimmungsgesehe für die Zeit vom 1. Jänner bis Ende März 1873 ermächtiget wurde, wird Nachstehendes kundgema cht: Zur Ueberreichung der Bekenntnisse über da» Einkommen von Handels- und GewerbS., bann sonstigen steuerpflichtigen Unternehmungen, von Pachtungen und Renten und^endlich der Anzeigen über stehende Iahresbezüge behufs der Einkommensteuerbemessung pro 1873 wird mit Bezug auf den hohen Finanzministerial-Erlaß vom 8ten Oktober 1864, Z. 43.507—213, die Frist biS Ende Jänner 1873 festgesetzt, und wurden die p. t. Einkommensteuerpflichtigen der Stadt Laibach mit Hinwcisung auf den H 32 des Einkommensteuer» gesehcs eingeladen, ihre Fassionen und rücksichtlich Anzeigen innerhalb der obbezeichneten Frist bei bei dieser k. k. Steuer Localcommission zuverlässig zu überreichen. Die gedruckten Blankette zu den Faffionen und Anzeigen werden hieramts unentgeltlich verabfolgt. Bezüglich der Verfassung wird mit Hinweisung auf den § 33 des Einkommensteuer-Gesetzes bemerkt: 1. Bei den Bekenntnissen über das Einkommen der ersten Klasse von Handels-, FabrikS-und Gewerbe^Unternehmungen und von Pachtun« gen sind zur Ermittlung des durchschnittlichen Einkommens die Einnahmen der Jahre 1870, 1871 und 1872 unter Beobachtung der ßtz 10 und 11 des Einkommensteuer-Gesetzes zugrunde zu legen. 2. Jene, welche ihre Gewerbe verpachtet haben, haben in ihren Bekenntnissen die Pächter namhaft zu machen und anzugeben, in welchem Stadttheile und im welchem Hause der Gewerbs» betrieb stattfindet, dann welchen Betrag sie für die Ueberlassung der Gcwerbs-Concession erhalten. — Die Gewcrbspächter aber haben abgesonderte Einkommensteuer-Bekenntnisse vorzulegen. 3. Die stehenden, d. h. vorhinein festgesetzten Bezüge im Iahresbetrage vom mehr als 630 fl. sind von den Privatkassen ober Verpflichteten, von welchen dieselben an den Bezugsberechtigten auszu-zahlen sind, anzuzeigen. Diese Anzeigen haben nebst den Bargehalten der Bediensteten auch die denselben allenfalls zukommenden Naturalbezüge zu enthalten. Andere Arten des nicht in stehenden Iahresge-bühren vorhinein bestimmten Einkommens der II. Klasse sind von den Steuerpflichtigen auf gleiche Art, wie für die 1. Klasse vorgezeichnet, einzube« kennen. 4. Die Bekenntnisse über Zinsen und Renten dcr III. Klaffe sind nach dem Stande deS Vermögens vom 31. Dezember 1872 zu verfassen. Es sind zu fatieren: die Interessen und Ren. ten von allen Kapitalien, bezüglich welcher de« Schuldner das Recht zum Abzüge der Einkommen» steuer gesetzlich nicht zusteht; beispielsweise die Interessen von PartiaUHypothelar Anweisungen, die Zinsen von Dienst-, Heirats- und sonstigen wie immer gearteten Barcautionen der Civil- und Militär-Personen, die Zinsen von Privat-Obligatio« nen, Leibrenten, die Zinsen von auf steuerfrei:« Häusern versicherten Kapitalien, dann die Zinken von Pfandbriefen oder Schuldverschreibungen der l. k. priv. allg. österr. Boden-Creditanstalt :c. «. L>on der Fatierung ausgenommen sind: die Zinsen von Staats , öffentlichen Fonds- und stän« bischen Obligationen, bei welchen ohnehin gleich unmittelbar der Eintommensteuerabzug bei der be» treffenden Kasse gemacht wirb. 5. Die Prüfung und Richtigstellung der Bekenntnisse und Anzeigen, dann die Steuerbemessung wird nach den bestehenden Borschriften erfolgen. Ueber allsäliige Recurse wird die hocklübliche k. k. Finanz-Direction entscheiden. Laibach, am 8. Jänner 1873. K. k. Steuer.Localcowmlglon.