Präuum rrotions - Preise: Für 8 « i b a ch: Vanzjährig - . . 8 fl. 40 tr. Halbjährig . - . 4 „ 30 „ Siertcllährig. . 2 „ 10 „ Monatlich . . . — „ 70 „ Mt i t der Post: ♦einjährig . . 11 fl. — tr. Halbjährig . . . 5 „ 5U „ Vierteljährig. . . 2 „ 75 „ Für Zustellung in« Hau» vierteljährig 25 tr.. monatlich 9 tr. einzelne Stummem 0 tr. Lai dach er Anonime Mittheilungen werden nicht berücksichtigt; Manuskripte nicht zurückgeseudel. RtÄakllow Sahnhofgaffe Nr. 13U. etptbiliim und 3nftratta-ßurrau: Ikougrehplatz Nr. 81 i von 9. v.KIeinrnavrLF. Bamberg). Änsertionspreise: Für die einspaltige Petitzeile 3 tr bei zweimaliger Einhaltung U6h dreimal i 7 tr. "InserlionSstempel jcMmat 30 kr. Bei größeren Inseraten und öftere« Einschaltung entspreidender Rabatt. Nr. 245. Ntittwoch, 25. Dftober 1871. — Morgen: Amandus. 4. Jahrgang. Die „Versasiungsiniißigkeit" des Ausgleiches. Das demüthigendstc i» der Lage, in die die ministerielle AuSgleichSpolilik das Reich gebracht, ist doch unstreitig die Thalsache, daß Regierung und Regierungsblätter fort und fort die Stirne haben, sich auf ihre Versassungsrnüßigkeit zu berufen, daß sie in demselben Momente, wo sic die Verfassung in ihr Gegentheil verkehren, hoch und theuer versichern, der Ausgleich mit den Czccho-Feudalen und sonstigen wahrhaften Oesterreichern werde nur in streng verfassungsmäßiger Weise durchgeführt werden. Ja, so unerhört und unglaublich es klingen mag, die Verfassungspartei muß den Vorwurf über sich ergehen lassen, daß sic es sei, welche die Verfassung vcrrathe und die Grundgesetze preisgebe. Was die Czcchen verlangen, ist ja gar nichts unbilliges, heißt es, ja Graf Hohenwart entschuldigte das czcchische Pronunziamento im Miuifterrcithc mit den Worten, die czechischen Vorschläge negiren nicht die Verfassung, säubern ignorirett sic einfach; alle ihre Beschlüsse seien nur Anträge, die der Reichs-ratl) prüfen und nach Gutdünken verwerfen kann. Dabei wird natürlich ganz außer Acht gelassen, baß die Czechen selbst nicht einmal daran glauben, daß ölles auf konstitutionellem Wege dnrchgesctzt werden könne und darum wiederholt den VcrsassungSbntch ober Oktroyirungeu verlangen. Uns aber sagt man, geht nur in den Rcichtfrath, stimmt gegen alles, waö euch unannehmbar dünkt, die Beschlüsse deS Reichsrathes allein sollen Geltung haben. Bleibt ihr dem Reichsrathc fern, so wird eben ohne euch entschieden werden. Damit glaubt man für sich selbst die echte unverfälschte Persassungsmäßigkeit gewahrt, die Gegner aber zur Ruhe und Unterwürfigkeit verwiesen zu haben. Und doch zeigt ein einziger Blick auf die Vorgänge und die Mittel, wie die nächstens zusammentretende reichsrathliche Versammlung zu Stande gebracht werden, welchen Schlages die so sehr gerühmte VersassungSmäßigkeit sein wird. Zunächst wurden die verfassungstreuen Landtage und nicht die föderalistischen aufgelöst; wahrend der Wahlbewegnng wurden alle Kuudgclungen von verfassungstreuer Seite einer derartigen polizeilichen Beschränkung unterworfen, daß selbst nachträglich die Gerichte sic sammt und sonders für ungesetzlich und widerrechtlich erklären mußten. Andererseits wurden durch unerhörte Auslegungen der Wahlordnung, durch Zuführung von ungesetzlichen Stimmen den Vcrsassungsgcgnern Majoritäten verschafft, die ganze Landtage zu ungesetzlichen stempeln, folglich auch den künftigen Reichsrath mit dem Makel der Ungesetzlichkeit und Verfassungswidrigkeit belaste». Zudem ist festzuhalteu, daß die Majorität des böhmischen Landtages noch in ihren jüngsten Entwürfen nicht einmal ein Oesterreich anerkennt, geschweige denn seine Verfassung, daß sic nur ein Königreich Böhmen und dessen sogenanntes Staaterecht als zu Recht bestehend aimimmt, sich demnach ganz und gar außerhalb der Verfassung stellt. Die Delegirten, welche diese Majorität sich herbeilassen tviU, in den Rcichsrath zu entsenden, können also nicht als verfassungsmäßige Abgeordnete, sondern höchstens als Sendboten des czechischen „Staats-rechles," wclchcs die Verfassung nicht kennt, angesehen werden. Wie soll nun ein Vorgang verfassungsmäßig sein, wenn ein Ministerium Versas-sungssrage» verhandelt mit der Majorität eine« Landtages, der sich selbst nicht für legal hält, der sich außerhalb der Verfassung stellt, der Verfassungsfragen zu behandeln schlechterdings nicht kompetent ist? Dadurch allein schon hat das Ministerium die Grenzen seiner verfassungsmäßigen Stel Imig überschritten, die konstitutionellen Vertretungskörper arg bloßgestellt, so daß der bloße Eintritt in dieselben gegen alle konstitutionellen Grundsätze verstoßen würbe. Mit welchem Hohne übrigens die üzechen die Zumuthung, den Rcichsrath anzuerfenneu, zurück« weisen, davon möge folgende Auslassung eines ihrer Hauptorgane als Beispiel dienen: „Wir solle» ben Rcichsrath anerkennen, unbebingt anerkennen? Die löbliche Körperschaft soll gesund sein und so lange leben, als sie kann, aber ins Grab wird sic schon steigen müssen, ohne das Vergnügen einer Anerkennung durch die staatsrechtliche Opposition Böhmens erlebt zu haben. Der böhmische Landtag hat noch nicht beschlossen, daß er überhaupt, sei es auch zu welchem Ziele immer, einen bezembristifcheit Reichsrath beschicken wird, und wenn er dies thutt sollte, so muß cs unter Wahrung unseres RechtöstaudpuukteS geschehen, die an Klarheit und Festigkeit nichts zu wünschen übrig läßt." Hält man damit zusammen das unumwuubrtic Bekeuntuiß der Czechen, daß sic nicht daran denken, sich einer Entscheidung des ReichS-rathes zu fügen, welche auch nur eine ihrer Forderungen znrückweist, so sind das alles ja recht herrliche Aussichten für den „verfassungsmäßigen" Ausgleich Hohenwarts. __________ ___________________ Politische Rundschau. Laibach, 25. Oktober. Inland. Dic höchste Entscheidung, zu welcher sich bie österreichische Krisis bie letzten Tage zngc-spitzt hatte, soll gestern erfolgt sein, und zwar heißt es, habe sich ber Monarch schließlich dem Bedenken des NeichSministcrimns, mit welchen auch Andrassy Hand in Hand geht, angeschlossen. Demzufolge ward dem Grafen Hohenwart aufgegeben, in den Entwurf der auf die czcchische Adresse zu ertheitenben Antwort folgende Punkte aufzunehmen: Der ungarische Ausgleich dürfe keiner nachträglichen Anerkennung seitens deö böhmischen Landtages unterzogen werden; alle auf denselben bezüglichen Gesetze z. B. das Gesetz über die Behandlung^ der gemeinsamen Angelegenheiten, dürfen nur auf dieselbe Weise abgeändert werden, in welcher sie geschaffen wurden; über die staatsrechtliche Stellung der österreichische» Länder ist bereits durch die Verfassung entschieden Endlich verspricht die Regierung in dem Reskript nicht, die ftundanicntalaiiikcl als Vorlage in den Reichs-rail) zu bringen. Ein Reskript in diesem Sinne wird ehestens an den böhmischen Landtag abgehen und Graf Hohenwart lebt der Hoffnung, daß die Czccheu ungeachtet dieser Vorbehalte in den Reichs ratl) kommen werden. Wen» sie nach Graf Hohenwarts Ausdruck die Verfassung statt zu itegireit, nur zu tgnorircit brauchten, mit bei ihm nicht anzustoßen', so können sie es ja mit diesen Vorbehalten eben so machen, und der „ungestörte Fortgang" der geplanten Ausgleichsaktion ist gesichert. Eine grundsätzliche Umkehr ist an maßgebender Stelle nicht beliebt worden, und mit einigen formalen Vorbehalten wird das unheilvolle Werk feinen Gang nehmen. Das ist das Ergebniß der paar Wochen „voll Hangen und Bangen in schwebender Pein." Der „Neuen Fr. Pr." schreibt mau aus Prag; „Immer lebhafter trat in de» letzten Tagen das ungeheure Abhäugigkeitsvcrhältuiß hervor, in dein die feudale Führerschaft Alt- wie Inngczcche» hält. Wie diese schweigend und abstimmenb die fromm-religiösen Erklärungen über Schulgesetze unb ähnliche Dinge gutheißeu müssen, welche die gläubigen Feudalen am Platze finden, so ist auch Ricger’s Wille null und nichtig gegenüber den feudalen Plänen und Vorsätzen. Und eigentümlich, ihnen, also wohlgemerkt, den Vertretern konservativer Richtung ist es zuzuschrcibe», wenn der Ezechismus jetzt so wild sich bäumt und durch ftörrig-reuitcutc Haltung die Rückkehr zum geplanten Aiisgleichswege ertrotzen will. Alle Schritte in dieser Richtung sind C l attt's Geschoß. Dieser loyale Kavalier ist es, der dem czechischen Volks-tribun sein Motto: „Alles oder Nichts" diktirt; dieser altadclige Politiker ist es, der die Drohung uöthig fand, daß jetzt viel mehr als je eine Beschickung des Reichsraths eine ungewährbare Konzession sei, und dieser Gras Clam ists, der die czcchi-scheu Freunde plötzlich zur Mittheilnng im Klub autorisirte, daß „über die Ausgleichswege er an höchstem Orte gehört worden, ehe Graf Hohenwart ihre Richtung kannte, daß es ihm damals gelang, die Zustimmung für sie zu gewinnen, worauf erst Graf Hohenwart in die Weisheit der Funda-mentalsätze eiiigeweiht wurde." Ist diese feudale Behauptung richtig, dann allerdings erhöht ein solches Geschehniß dic Schwierigkeit und Wirrniß der Lage, aber die czcchische Taktik geht am Ende doch fehl, aus all dem zu schließen, daß nur unbedingt einige Unmuthsäußcrnngeu genügten, um de» Einfluß der RcichSminister und der ungarischen Stimmen wie luftigen Kartenbau wczublascn." Ausland. In der deutschen ziemlich bewegten Retchstagssitzung am 23. Oktober bemerkte Löwe-Ealbe bei der Debatte über die Gründung eines R e i ch s k r i e g s s ch a tz e s: Kriegebefürchtungen seien unmotivirt. Frankreich könne allein keine Kriege führen und Allianzen werde es schwerlich finden. Die erste Allianz, welche Frankreich stets wollte, fei Oesterrei ch. Aber blicke man doch auf die Stimmung Oesterreichs nach dem Kriege, welcher die Feuerprobe für die Sympathien der Deutschöster-rcichcr gewesen, die bis dahin die Staatsführung hatten. Dic Deutschöftcrrcichcr wendeten sich enthusiastisch der deutschen Sache zu, so daß die Regierung dort, selbst wenn sie wollte, nicht Partei gegen Deutschlaub ergreife» könnte. Jetzt sehe mau im Innern Oesterreichs das Dcutschthnm, welches den größte« Theil der Steuern zahlt und fast die ganze Industrie vertritt, unterjocht durch gegenübcrstehende Minoritäten. Da werde Oesterreich nicht Kümpfe mit Deutschland suchen, da das deutsche Reich zunächst für die deutschen Brüder in Oesterreich ein-zustehen hätte. Den Deutschösterreichern stehe in ihren Kümpfen die Bewnnderung Gesainmt-Deutsch-lands zur Seite. Rehuer dankte schließlich der Regierung für ihre FrcuudfchaftSbezichungen zu Oesterreich. Das Altkatholikenthum macht rapide Fortschritte, wozu nicht wenig die in rascher Aufeinanderfolge aligchalteuen Altkatholiken - Versammlungen beitragen. Letzten Sonntag hat wieder eine solche in Simbach (Baiern) ftaltgefuude», die auch von Oesterreich beschickt war. Die Berliner offiziösen Organe fördern lebhaft diese Tendenzen. Die „Nordd. Allg. Ztg." brachte einen Artikel, in welchem sie ihre Befriedigung über diese Bewegung und die Erklärungen des baierischen Kultusministers ausdrückte, und die „Spener'fche Zeitung" schreibt heute: „Die deutschen Staaten sind nicht so thö- richt, wie einst das Frankreich Ludwigs XIV., ihre jansenistische Bewegung mit täppischer Hand zu erdrosseln. ES ist eine der schwersten Sünden Frankreichs, die in Kirche und Literatur einzig dastehenden Jansenisten der Brutalität und Hinterlist der Jesuiten geopfert zu haben.“ Lokal- und Provinzial-Angelegenheiteu. Lokal-Chronik. — (Dankadresse.) Wie wir hören, hat die Majorität des Lehrkörpers der hierorligen Oberrealschule dem LandeSfchulinfpektor Herrn Dr. Mathias W r e t s ch k o durch Professor Perger ein Schreiben Ubersendet, in welchem dem erprobten und bewährten Schulmanne für fein Wirken zu Gunsten der Lehranstalt der wärmste Dank und die vollste Anerkennung ausgesprochen werde». Wir können diese,, Schritt nur mit Freude begrüße», indem Dr. Wretschko in einer Weise für die lib-rale Sache, für seine Ueberzeugnng als Fachmann gekämpft hat, die so selten zu finden ist und darum um so schätzenSwerlher uns sein muß. — (T r i gl a v - P a » or a m a.) Gewiß wird es jedem Freunde von Bergbesteigungen nur angenehm sein, eine Erinnerung an die überftaiidenen Mühen und die großartigen Fernsichten, die ihm nach tausend Fährlichkeiten erklommene Bergesgipfel geboten, in seinem Besitze zu wissen. Als eine solche Erinnerung können wir allen Freunden der heimischen Gebirgs-welt das Triglav-Panorama empfehlen, das als Er-gebnitz einer dreimaligen Besteigung im Verlaufe dieses Sommers in acht Blättern hier sv eben im Berlage von Kleinmayr & Bamberg erschienen ist. Es sind Federzeichnungen auf Grund der Originalansichten des rühmlichst bekannten Alpemnalers Pernhardt und enthalten die Fernsichten von der Spitze des Triglav nach allen Weltrichtungen, z. B. im Süden bis an das adriatische Meer mit Venedig, im Südosten biö zum Monte-Maggiore in Istrien, im Norden bis zu den Mölllhaler Fernern und den Tauern. Kurz die Ansichten enthalten die Umrisse und Profile sämmtlicher im Bereiche des Beobachters gelegenen Höhenpunkte nach der Natur ergänzt und mit ihren Namen versehen, so daß der Kenner alsbald sich in dieser großartigen Alpenwelt wird zu orienticen vermögen. — (Die Weinlese) hat, wie nnS aus Ratschach, 22. Oktober,'geschrieben wird, mit Schluß dieser Woche ihr Ende erreicht; insbesondere hat die Furcht vor einem Schneefalle dieselbe sehr beschleunigt. Sie siel hinsichtlich ihrer Quantität so sehr unter der Mittelmäßigkeit aus, daß man sie in dieser Gegend sowohl als auch in den benachbarten Bezirken kaum mit */io gegen die vorjährige annehmen kann. Die Qualität wird der vorjährigen zwar nicht nach-stehen, aber wegen der geringen .Menge stehen die Weinmostpreise bereits sehr hoch, indem die Kleinwein-garlbesitzer kaum ihren eigenen Bedarf decken werden, und daher ein geringer Theil zum Verkauf gelangen wird. Aus dem Bereinsleben. 34. Versammln»» des konstitutionellen Vereins in Laibach am 23. Oftober. Vorsitzender Dr. v. Sch re y. Regiert!ngsvertreter Regierungsrath Dr. Schoppl Schrift» führer Diniitz. Anwesend 62 Mitgl eber. Der Borfitzende eröffnet um 8s Uhr die Versammlung, indem er dem Dr. S » ppa n zum ersten Punkte ber Tages-ortnintg: „Besprechung der politischen Situation mit Be-zug auf das böhmische Reskript und die Entmische Land' tagSabreffe," das Wort ertheilt. Dr. Supp a» sagte im wesentlichen: Der Monat Oktober spielt keine dankbare Rolle in der österreichischen Versassungsgeschichte Das Diplom vom 20. Oktober 1860 hat im Oktober 1871 eine ungeheuer vermehrte, aber nicht verbesserte Auflage erlebt. Der 7. Oktober hat jene Mißgeburt zu Tage geförb.rt, welche das Ministerium nach Monate langen Konspirationen mit allen Verfassung^- und reichsseindlichen Elementen zu Stande ge-bracht hat. Die böhmische Adresse will alle» Völkern Oesterreichs eine ganz neue Verfassung aiifnöthigen. Haben wir nun auch kein anderes Resultat erwartet, so habe» wir es doch nicht i» diesem monströsen Umfange vorausgesetzt; nun ist doch einmal der offiziellen nnd offiziösen Heuchelei von „Verfassungsmäßigkeit" der Boden entzogen; denn die Fnnbamentalariilel sind kein Ausgleich, sonder» sie sind der Umsturz der bestehenden Verfassung, die Auflösung des Reichs in seine einzelnen Theile. Es ist ihr Zweck, alle freiheitlichen Institutionen zu beseitige», die Freiheit zu Grabe zu trage». Ungeachtet ihrer Monstrosität sind jedoch die Funda-mentalartikel nicht originell; sie sind nichts als ei» schlechter Abklatsch des Gesetzes vom 22. Dezember 18G7 über die gemeinsame» Angelegenheiten. Es ist ihre Tendenz, daß alle zisleilhaiiischen Länder die Stellung Ungarns einnehmen, jeder Landtag dieselben Befugnisse, wie der ungarische Reichstag besitzen, die Laudesvenvaltniig an die Stelle der Staatsverwaltung trete» soll Der Redner will nicht in das Detail eingehen, sondern nur einige wesentliche Momente hervor-hebe». Die Fundamentalartikel erkennen de» ungarischen Ausgleich an. Es ist eine unerhörte Frechheit, der Krone die nachträgliche Anerkennung der Gesetzlichkeit eines Ausgleiches znzumuthen, der seit vier Jahren mit Zustimmung der Krone in gesetzlicher Uebinig steht. Im übrigen wird an dem ungarischen Ausgleich keine andere Ae»der»»g Borge-nomine», als daß der böhmische Landtag selbst die Deputate» fit* die gemeinsamen Angelegenheiten wählt. Der böb-mische Landtag will Vas volle Gesetzgebungsrecht, und will allen ändern Ländern die gleiche Kompetenz zngesteben. In dein Gesetze vom 21. Dezember 1867 ist ausgesprochen, daß die Grnndziige über die Verwaltung der gemeinsamen Bit« Gelegenheiten nach einheitlichen Grundsätzen vereinbart werden solle»; so auch in de» Fundamentalartikeln. Art. XI enthalt dasselbe wie § 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 1867. Die Erweiterung der gemeinsamen Angelegen-heilen ist von keiner Bedeutung, cd werden in kommerzieller Richtung das Handels-, Wechsel- und Seerecht, bei den Kommunikationen die Eisenbahnen, Post, Telegrafen, Schifffahrt einbezogen, sowie in Art VII. die Niederlassung und der Aufenthalt von Ausländern. » Das Organ der Vereinbarung ist ein Kongreß von Delegirten an der Stelle beä ReichsratheS, mit äußerst beschränkter Kompetenz. Die Verwaltung dieser Angelegenheiten steht de» einzelnen Länder zu und es bestehe» dafür Ressortminister , für Böhmen außerdem ein Hofkanzler, und Län-derminifter. Die Mittel zur Bestreitung des Aufwandes werden durch Quoten der einzelnen Länder aufgebracht, welche der Vereinbarung ders Iben überlassen sind. Bis diese erfolgt, werden sie von der Krone bestimmt, daher eventuell in der Belastung des Volkes Der absolute Wille der Krone bestimmen wird/ Es ist zudem die Frage, wie der Finanz-minister die Quoten einbrittgen soll, da eine Zentralgewalt kaum mehr bestehen wird. Der Reichsrath ist in der neuen Verfassung beseitigt, denn der Senat, der für ihn einbeten soll, hätte nicht die Befugnisse einer eisten Kammer; er hat einen eigenen Wirkungskreis theils beschließender, theils begutachtender, theil« richterlicher 'Jiatur, und hat dann auch Sorge zu tragen, daß au der Reichsverfassnng keine Aendernng vorge-itommeu werde, da er allein das Recht der Initiative dazu hat. Alle übrigen Angelegenheiten gehören in die ausschließliche Kompetenz der Landtage, nnd eben solche Angelegenhei-len sind dies, welche auf das bürgerliche Leben den größten Einfluß haben und die Basis der freiheitlichen Institutionen bilden: Ziviljustiz, Strafjustiz, Landesverteidigung, direkte Steuern, Orgauisintuq der Verwaltung^* nnd Gerichtsbehörden, Bank- und Kreditgesetzgebung. Privilegien. Gewerbe, Konfessionelles, Vereins- und Versaminlnngsrecht, Presse und endlich das gefamnite Unterrichtswesen! Es geht aus alledem hervor, daß beabsichtigt ist, die bestehende Verfassung voll-stüudig umzustürzen und an ihre Stelle einen Organismus zu setzen, dessen nothwendige Folge das Chaos sein muß. Es ist kaum begreiflich, wie man hoffen kann, diesen Umsturz der Verfassung auf verfassungsmäßigem Wege zu Stande zu bringen. Wir wissen zwar, daß das Ministerium nichts anderes will, als lediglich Beobachtung der äußeren Form. Wir wollen auch nicht untersuchen, ob nicht diese Form schon jetzt verletzt ist; ob der bevorstehende Reichsrath ein verfassungsmäßiger sein wird, obwohl die Verfassung^-Partei darin einig ist, daß es dieser Reichsrath genannten Bersammlnng an der Grundbedingung, der Legalität gebricht nnd die Deutschen Oesterreichs ihr daher ferne bleiben werden. Allein es ist schwer denkbar, daß selbst in dieser Versammlung die Zweidrittel Majorität erzielt werden wird und wenn dies auch im Abgeorduetenhause gelingen sollte so würde sich im .Hrnenljanse, trotz Pairsschubes, die gesetzliche Zweidrittelmajorität nicht finden. Aber au» im bejahenden Falle wäre die Verfassungsänderung nicht legal zn Stande gekommen, denn zu einer solchen gehört nicht allein die Zustimmung des Reichsrathes, sondern aller Landtage, i Wird ein so wesentlicher Theil ans der bisherigen Kompetenz des Reichsrathes ausg schieden, so erfolgt hiedurch eine Aendernng der einzelnen Landesordnnngeii, welche die gesetzliche Zweidrittelmajorität erfordert. Es gibt nun nicht einen Landtag, der in der letzten Session in der Lage gewesen wäre, Äenderimgen der LandeSvrduu»g vorznnehme», weil in keinem Landtage Zweidrittel aller Mitglieder anwesend waren, daher auch nicht zu erwarten, daß ein einziger Landtag diese Aendernng im verfassungsmäßigen Wege vornehmen könnte, und wem, dies auch geschähe, so kann doch fei« j nein Landtage eine Erweiterung seines Wirkungskreises ans. gedrungen werden. Es kann aber in einem konstitutionellen Staate keinen Gegenstand geben, worüber nicht die Volksvertretung zu beschließen 'hatte. Es können also die äußeren Formen nicht beobachtet werden, mit die Fnn-damental-Artikel ins Leben zu führen, sondern es bedarf dazu eines Staatsstreiches. Wir haben i» Oesterreich allerdings genug erlebt, um über einen solchen nicht zu erstaunen, allein dieser Staatsstreich wäre ein Stretch, der den Staat selbst aufs schwerste treffen, ihn spalten und als Einheit vernichten würde. Man sagt uns immer: Durch den Ausgleich soll der Friede herg. stellt werden. Allein woher soll der Friede kommen, wenn man den wichtigsten VolkSstamm, der die Monarchie geschaffen und bisher zusammengehalten, von sich stößt und ihn in den einzelnen Ländern der Vergewaltigung preisgeben will? Man spricht von Versöhnung der Völker, und die neue Verfassung soll doch die Völker trennen, ihre Beziehungen lockern, jedes soll seine Angelegenheiten von seinem beschränkter erträumten Standpunkte ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse des Reiches behandeln; es soll eine vollständige Entfremdung eintreten. Man spricht von Förderung der M achtstel111 n g des Reiches. Sie wird aber durch das föderalistische System eben vernichtet, und es kann keine SDiachifletlniig des Reiches ohne Befriedigung der Staatsbürger geben und mit Unterdrückung des deutschen | Elements. Die Finanzen endlich, die sich i» de» letzte» Jahren gebessert, würden aufs neue zerrüttet, der Staats» kretnt untergraben, auch die Armee von 6er inneren Auflösung ergriffen werden, indem sie jeden Gedanken an das Reich allmalig verlieren würde. Die freiheitlichen Jnsti-tutionen endlich, die wir durch zehnjährigen Kampf errungen, würden gefährdet; die klerikal feudalen LandtagSmajo-ritäten würden bald die Freiheit in ihr GegentHeil verkehren, sie würden lieber heute als morgen Speziaikonkor- | bäte mit Rout abschließen, Presse, Vereins- und Versatnm-lnngsrecht nur für ihre speziellen Zwecke dulden. Das StaatSwesen, uneinig und zerrissen im Innern, wäre ohne wahre Kraft und ohne Mittel, sie zu bethütigen. Bei der slavischen Intoleranz und Abenteurerpolitik müßte das Reich bald in Konflikte nach Außen, mit Italien und Deutsch- I (and, verwickelt werden, welche zur Auflösung des Reiches j führen würden. Es klingt daher wirklich seltsam, wie die hämische Landtagsadresse die Fundamental-Artikel als die Morgeitrötbe einer besseren Zukunft bezeichnen kann. Man sieht es übrigens der Adresse an, daß ihren Verfassern nicht wohl zu MutHe war. Es kehrt da wieder die alte Klage über ©teueuiberbürbimg und es schimmert die Ahnung durch, daß von einer neuen Verfassung in czechischer Form nur neue finanzielle Lasten zu erwarten fi.id. Dies bestätige» auch statistische Daten. Wenn mau berücksichtigt, was Kraut an den Staatsschatz abführt, muß man eine finanzielle Verschlimmerung befürchten. Und die vielen Eisenbahnprojekte der Herren Dr. Costa, V. C. Snpan und Konsorten, juie sollten sich diese dann verwirklichen lassen? Der Redner bespricht schließlich die Frage, was der konstitutionelle Verein in der Tagesfrage thun könne und kommt zu dein Schlüsse, daß, weil kein Vertretnngskorper tagt, an welchen eine Petition gerichtet werden könnte, nur der Weg einer Resolution übrig bleibe. Er schlagt daher folgende Resolution vor: „Der konstitutionelle Verein erblickt in einer Gestaltung Oesterreichs ans Grunb der czechischen Fundamental Artikel ltttb in der bamit beabsichtigten gänzlichen Beseiti gnng ber Dezember-Verfassung die schwerste Schädigung der Existenzbedingungen des Reiches, die Gefährdung aller freisinnigen staatlichen Institutionen; in ber 'Aufhebung zngle.ch der nationalen und staatlichen Zusammengehörigkeit der Deutschen in Oesterreich eine Jsolirung und Preisgebung der auch in Krain seit Jahrhunderten heimischen deutschen Kultur und feiner deutschen Angehörigen; et erblickt darin speziell für Krain auch die Gefahr einer unerschwinglichen finanziellen Belastung unb wirb allen derartigen Versuchen mit jedem gesetzlichen Mittel ben entschiedensten Widerstand entgegensetzen." Dr. o. Schrey unterstützt die Resolution : Bereits in der Adresse vom 28. Februar 1867 hat die krainische Landtags-, respektive die nationale Majorität den freien Ausgleich aller Königreiche unb Länder verlangt unb im Jahre J870 in offener Auflehnung gegen bie Verfassung eine 3 iereinbarung Ijierii&er zwischen der Krone und den fantiti igeit verlangt 3 Dem Ministe,inm Hohenwart blieb es Vorbehalten, Liesen Wünschen der hämischen Slovenen gerecht zn werden, «s ti nt mit sogenannten Vertrauensmännern in Unterhandlung« :n, deren Ergebniß w>r vor für ja» in der Landtags-atitt'jfe erfuhren. Unsere Landesvertreter stellen sich darin auf den extremsten föderalistischen Standpunkt, verlangen die Autonomie in Gesetzgebung und Verwaltung, eine dem Landtage verantwortliche Landesregierung, Delegirtenkongreffe, Nationa-litätengesetze, Erbhnldignng, kurz alle jene Apparate, mit welchen die Parzellirnng des Kaiserstaates Oesterreich durch geführt werden soll. Was die Regierung zu diesem GallimathiaS sagen wird, wissen wir heute'noch nicht. Dieselbe 1) it sich hierüber noch nicht ausgesprochen; wahrend noch in der Adreßdedatte vom Jahre 187o der Regierungsvertreter dem Antrage auf die damalige Adresse unv bedingte Reichsrathsb.schickung de» Spiegel der Verfassung und der Staatsgrundgesetze entge-genhielt und zur vorbehaltslofen Reichsrathswahl ausfordert, sahen wir Heuer, daß die Regierung dem treugehorjamsten Landtage ein derlei erspiegelndeS Beispiel zu geben nicht in der Lage schien, sondern auf die gleiche Adresse nicht die gleiche Antwort fand, vielmehr bei diesem Anlasse die Geschmacklosigkeit beging, den verfassungstreuen Landtagsmitgliedern für ihre streng verfassungsgemäße Abstinenz eine Rüge zu ertheilen. Bei derlei verschrobenen Anschauungen muß demnach auch die Möglichkeit, daß diese allernnlerthä-nigste Adresse von der Regierung als Grundlage des Ausgleiches mit dem Slovenenstaale akzeplirt werde, und daß ans die nach einem gleichen Schimmel entworfenen Adressen der tiroler, krainer, Vorarlberger und bnkoviner Landtage eine bereits vorbereitete gleichlautende, zustimmende Antwort ertheilt werde, in Betracht gezogen werden. Welche Folgen zöge der damit inangnrirte Föderalismus für das Reich Oesterreich, u eiche für das Land Krain nach sich? Es ist gewiß, daß eine solche Auseinauderkouzentri-rung des Staatsgedankens nicht mir die Beeinträchtigung der Macht des Staates und seines Ansehens dein Auslande gegenüber zur Folge' hatte, sondern nnansweichlich der Reaktion dienstbar wäre. Der Freiheitsgedanke wird ja in Oesterreich schon seit Jahren dadurch niedergehalten, daß man die Bereinigung der Völker zum gemeinsamen Wirken für Die höchsten Güter der Menschheit zn behindern bestrebt war, daß man in ihnen die Vorliebe für nationale Spielzeuge weckte, »in sie vom Besseren und Wichtigeren abzulenken. So würden auch die Fundamente des ' Staatswesens nach dem Vorschläge der Czechen und Slovenen nicht den Grundstein eines starken Freiheitsstaates, nicht den Schluß stein der inneren Wirren, sondern den Beschwerstei,i bedeuten, unter welchen man die Freiheit d;8 österreichischen Volkes legen wird. Eine weitere traurige Folge der czechischen Politik wäre daS Verhältnis} Oesterreichs zn Deutschland. Mit dein Ausgleiche würde jene feudal klerikale filique zur Herischaft gelangen, welche die Alliance mit Frankreich und Rom, den Krieg mit Deutschland und Italien befürwortet; wenn viel leicht auch nicht sogleich, fo doch in nicht zu langer Zeit würden die Frieden verheißenden Vereinbarungen der Monarchen in Gastein »nd Salzburg in Vergessenheit geratheu, die vereinigten Staaten von Oesterreich, wenn nicht anders, so schon dnrch den iimern Kampf gegen die österreichischen Deutschen zum Kriege gegen Deutschland gedrängt werde. DaS Resultat können wir »ns beiläufig denken; zum mindesten der finanzielle Ruin wäre Oesterreichs Los. Und was würde der Föderalismus unserer Heimat Krain bringen? Wir ahnen dies, wenn wir die Adresse lesen; wir ahnen es, weil wir deren Verfasser kennen. Unsere Herren Slovenen stellen sich auf de» modernen Ausgleichsboden — dem Eine» alles, dem Ander» nichts. — Ihr Vorgehen erinnert an die Anekdote von den zwei Spargel-tffent, welche in der Lheilnng dieser Speise uneinig waren und wobei der eine den ändern schließlich zu dem Ausgleiche dupirte, daß er ihm den untern Theil, den holzigen Stengel überließ, sich selbst die saftigen Köpfe vorbehielt. Wir danken für einen solchen Ausgleich, wir kennen keinen ändern Ausgleich, als jenen durch die Verfassung, deren Annahme seitens der Deutschen ohnehin schon ein Kompromiß dem slavischen Elemente in Oesterieich gegenüber bedeu . tete In der Verfassung ist die Gleichberechtigung aller Nationen gewährleistet, z» mehr Konzessionen wird mail deren Anhän 9er und die Deutschen weder mit gutem noch mit schlimmem bestimmen. Die Herren Slovenen anerkenne,, gnädigst den Ausgleich mit Ungarn und befürworten mich jenen mit den Czechen. Kann letzteres für Ärain nützlich fein y Liegt es im Interesse dieses Kronlandes, den Czechen den Beitrag zu den finanziellen Lasten zu erleichtern und den verhalt-nißmäßig größeren Theil auf die eigenen Schultern zu nehmen'? Gewiß nicht, unsere Dauern können der Landes-vertretnng für eine folche hohe Politik wenig dankbar fei». Die Nationalen verlangen die Selbstbestimmung in Gesetzgebung und Verwaltung. Daß Gott helfe, welchem Chaos gehen wir entgegen! Die Arbeiten des Landtages und Landesausschuffes zeigen zwar von auerkeimungsiverttier, oft fabriksmäßiger Schnelligkeit in der Entwerfuug von Gesetzen, keineswegs jedoch von einer besonderen Begabung der floveuifchen Nation für weife Gesetzgebung. Zudem wäre auch die autonome krainische Landesgesetzgebnng nicht das Werk eines parlamentarischen Körpers, sondern jener wenige» Lokalgrüßen, welche die Führerschaft der übrige» Nulle» übernehme», so daß zwischen absoluter Regierung und Lan-deSautououiie kein äußeret Unterschied bestände, als daß an Stelle Cer ’Jieiebäbureaufrateu nunmehr Laudesbureaukraten traten Dies ist für den Werth der Landesprodnkte der zukünftigen krainische» Legislative bezeichnend, das Wesen derselben wäre zweifelsohne eine laiideSeigeuthüuiliche Verschiedenheit vo» den Gesetzen der übrigen ftronläubcr. Unsere Juristen wärm nur für krainische Rechtsfälle gewappnet, die Beamten mir für hiesige Verhältnisse gebildet, die Handelsbeziehungen, die fonstigeu öffentliche» Verhältnisse dem bildenden Kontakte mit der nicht harnischen Außenwelt durch eine nach (looenifcheu Fundamentalgesetzen erbaute chinesische Mauer entrückt. Für die Einhaltung solcher Regiermtgsmaximen wäre die Regierung des Landes der Landesvertretuug verantwortlich. Welche Regierung könnte sich dazu hergeben, solchen Gesetzgebern verantwortlich zu sein'? Die 'nächste Folge einer solchen Verantwortlichkeit gegenüber der klerikal-nationalen Landesvertretung wäre die Einführung koukordatlicher Grundsätze einerseits, die Unterdrückung veS Deutschihnms anderseits, daS geringe Maß billiger Behandlung, welcher sich die Deutschen dermalen erfreuen, würde eine dem Landtage verantwortliche Landesregierung zu bieten nicht in der Lage fein, und während zum Schutze der Slovenen in ändern Kronländern NatWualitatengejetze verlangt werden, findet man für das Deuischthum tu Ära in keinen Schutz noth« wendig. Ein so eigentümliches Sloatdwcfe« könnte beit übrigen Theilen Österreich« durch einen formalen Zusammenhang, wie ein Kongreß der Delegirteu ihn bilden würde, tvohl wenig nützen. Ein solcher Kongreß würde — dies kann keinem Zweifel unterliegen — ans den nämlichen Gründen wie der babylonische Thurmban unmöglich werden. — Einen besonders charakteristischen Beigeschmack gewinnt das neue krainische Staatswesen in Anbetracht dessen, was durch den wieder einznsühreudeu Alt der Erbhuldigung äugest rebt wird. Hier liegt anscheinend wirklich der eigentliche Ausgleich. Den» für dermalen verzichten ja die Herren auf die Schaffung SlovenienS, für welches die Begeisterung vielleicht erklärlich wäre, mit) begnügen fich mit der anionomeu Landschaft Ärain, mit der Erbhuldigung und dem Pustulallaiidtag In dem Verzichte auf Slovenien und der Genügsamkeit mit letztem Einrichtungen spiegelt sich die wahre Absicht der Adressanten, die Wiedereinführung einer Scheinkonstitntion, welche fich von dem absoluten Regime nur durch die äußere Form uit= terfcheibet. Wir suchen demnach in der Adresse vergebens die Betonung verfassungsmäßiger Freiheit und liberaler Institutionen, die Errungenschaft der Neuzeit, die auch von Nationale» gewürdigt«, Schul- und fonfeffioueilen G.setze kennt unser Landtag nicht, fei» Streben ist, iun6 schon die Adresse vom Jahre ltj^O aussprach, die Wiedereinführung de«Konkordates und nationaler Sprachcnzwang. Die Abgeordneten der vcrfaffiingStreiteit Minorität können stolz darauf feitt, einen Landtag nicht beschickt zu haben, der solche für die Zukunft Krain« mcheilortheißenöc Beschlüsse faßte; da« Vertrauen der Gesinnungsgenossen wird sie reichlich entschädige» fite die unberechtigte Rüge der Negierung. — Auch wir müssen erklären, daß die Deulsch-Liberalen JtraiuS in keiner Weise die VerfaffungSmäßigkeit solcher Beschlüsse anerkennen. Wir Müssen erklären, daß wir ans den Ziifaiuuieithaug mit den übrigen dentsch-österretchischen Brüdern nicht verzichten, daß wir ein mächtiges Oesterreich und nicht das Zerrbild eilte« ■Staatswefen«, wie e8 die Bereinigten Staaten von Oesterreich wären, wollen. Diesem Gedanken gibt die Resolution Ausdruck, bereit Annahme ich lebhaft befürworte. Als dritter Redner sprach Herr Defchma n u : Ich will auf den Passus der kraimschen LaudtagSatn'cffe, der von der Erneuerung der E r b h n l d i g it n g handelt, ein historisches Streiflicht falle» lasse». Mau möchte fast glauben, es sei dieser Passus eine alle Liebhaberei deö Verfassers der Adresse, der, einst Sekretär des Inftorifchen Vereins, uns schon mit dem Marburger Programm beglückte, welches auf ähnlichen historischen Reminiszenzen beruht und mit den fo oft angerufenen Xaborbefchlüffen nicht int besten Einklänge fleht, da diefe letztere das nationale Recht dem historischen voranstelleti. Allein die Lektüre anderer Lanctagsadressen zeigt »ns, daß dieser Erbhitldigungspaffns tu allen gleichlautend vorkommt und daher das Resultat eines Uebereiiitommeus zwischen den föderalistischen Fraktionen ift. Da frommt es nun vielleicht, eilte» Blick auf das Wesen dieser Erbhuldigung in Ärain zn werfen, welche zuletzt tm Jahre 1728 unter der Regierung Kaiser Karl's VI. stattfaud, und vvu welcher uuö der damalige landschaftliche Sekretär, v. Peritzhof f cn, eine getreue Schilderung aufbewahrt hat. Und da finden wir denn zunächst einen wesentlichen Punkt, an welchen die Unterzeichner der Adresse, welche so über Steueriiberbürdung klagen, wohl nicht gedacht haben mögen. Der Erbhuldigung mußte nämlich ein sogenanntes „Poftulatengejcheuf" an de» Monarchen vorangehen. Als solches forderte die damalige Regierung von den kraimschen Ständen 32.000 fl., wovon die eine Hälfte sogleich^ der Rest in Postizipatraten gezahlt werden sollte. Die Stände deliberirtcit und fanden, daß sie dem Kaiser Leopold ans gleichem Anlasse mir 12.001) fl. gezahlt, sie Übersendeten daher diesen Betrag; allein eS erfolgte ein kaiserliches Reskript, daß von der For- derung der 16.000 st. nicht abgegangen werden könne, dagegen wurde der weitere Rest den Ständen erlassen. Nun waren noch weitere Znrüstungen erforderlich; im ganzen Lande mußte Fourage für den zahlreichen Hofstaat aitfgetrie-beit, riiefsichtlich requirirt werden, es erging auch ein Verbot, zu jagen, damit cs der kaiserlichen Majestät bei der Ankunft i» Kram an Wild nicht fehle. Endlich — und dies war doch ein praktischer Nutzen von der Erbhuldigung — es mußte für das Straßenwesen gesorgt werden und es wurde in der That eilte musterhafte Straße hergestellt. In Ärainbttrg brachten die Stände ihre erste Huldigung dar, iit aller „Niederträchtigkeit," wie der damalige Kurialstyl verschrieb, doch gewiß nicht im modernen Worlsimt, denn jene Männer durchwehte noch ein ehrenhafter, aufrichtig loyaler Sinn. Nun gab es eine nicht uninteressante Verhandlung. Karl VI. wollte sich zur Ablegung eines Eides auf die Landesfreiheiten nicht herbeilassen; man einigte- sich aus einen Revers, iit welchem es den Nachfolger« in der Krone freigestellt wurde, eilt „Jurament" zu leisten. Wollten die Slovenen einen Schwur auf die Landesverfassung verlangen, so stünde ihnen jedenfalls jene Vereinbarung im Wege, welche für alle Zeiten geschlossen wurde, und jedenfalls müßte ihnen das mittelalterliche Schauspiel einer Erbhuldigung bedeutende finanzielle Opfer verursachen. Muß doch selbst das stolze Prag aus Anlaß der Krönung ein An lehcit von 5 Millionen machen. Und dann gibt cs vielleicht unter den uralt n Rechten und Freih.iten, welche Kram be fesfeit und die ihm dnrch die Erbhuldigung neuerdings zn gesichert wurden, auch manche, die den heutigen Repräsentanten der Landschaft Ärain unbequem werden könnten, z B. daß kein anderer, als ein „Herr" oder ein „Ritter" zu höheren Stellen gelangen dürfe; die Herren, welche jetzt die LatidesauSfchußstellen bekleiden, müßten sie dann wohl niederlegen, insoserne sie sich mit dem Adelsdiplome nicht auSweise» könnten. Und nehmen wir die Ansprüche anderer Länder vom Standpunkte ihrer historischen Rechte in Be tracht, so muß die Krone bei den verschiedenen Zusagen, die sie denselben zu leisten hätte, offenbar mit sich selbst in Widerspruch geraden, man rnuthet dem Monarchen da eine unwürdige Rolle zu. Jene, die auf der Erneuerung der Erbhuldigung bestehen, sollten doch konsequent sein und be^ denken, daß die int Archive des Landes erliegende Landes Ordnung bereits die kaiserliche Unterschrift trägt. Noch eine andere historische Erinnerung kommt mir bei diesem Anlässe in den Sinn. Kaiser Josefs II. rücksichtsloses Auftreten gegen die veralteten Landesgesetzgebnngen, sein ehrliches Streben, den Einheitsgedanken zu konsolidiren und die Macht des Klents zn brechen, rief bekanntlich unter seinem Nachfolger Leopold II eilte mächtige Reaktion her vor. Auch die Stände Krains überreichten dem Kaiser eine Beschwerdeschrift. I» dieser Denkschrift stellen die Stände »Hier andere» auch das kuriose Begehren, wenigstens eines der aufgehobenen Klöster, jenes von L a n d st r a ß , wieder herzustellen, dessen Abt it„v Koiiventuale» damals »och lebten. Sie begründeten dasselbe mit der Notwendigkeit einer Vertretung des geistlichen Standes in der Landstnbe. Entschieden sprach sich aber auch diese Denkschrift gegen die einheitliche Gesetzgebung aus, sic forderte das Recht der Verwaltung und Gesetzgebung für jedes einzelne Kronland nach seinen Bedürfnissen. Auch der moderne Hofkanzler spukt schon in der Denkschrift, sie wünschen an die Stelle eines „Fremden, der nur auf Besoldung ins Land kommt," eilten Einheimischen, der die Wünsche der Nation beim Hofe vertreten soll. Im Schulwesen wünschen die Stände Aufhebung des Schulzwanges, ganz wie noch heute „Danica," sie find gegen das Schulgeld, auf d e in Lande sollen alle S£ r i v i n 1 f ch u 1 e it auf hören n. f. ro. Wünsche, die wenigstens an Offenheit nichts zu wünschen übrig lassen. Diese ständische Vorstellung ging ohne Erfolg ad acta. Wir wollen hoffen, daß dies auch mit der heutigen Adresse der Fall fein wird. Der Geist der Zeit ist mächtiger, als derartige verrottete Ansprüche; er verlangt Stärkung durch Einheit; er perhorreszirt die Vereinzelung der Volkskrafi. Bei der Abstimmung wird die von Dr. Suppan beantragte Resolution sodann einstimmig angenommen. Zur Frage der Legalität des Landesgesetzes für Krain vom !>. Oktober b. I., betreffend den ManLatsvcrlnst von LaubtagSabgeordneteu — als zweiter Punkt der Tagesordnung — sprach Herr Laschau nachstehend: Sie haben ohne Zweifel Keuittuisj genommen von dem am 5. d. M. ersloffeueit Laudesgefetze für Krain, mit welchem ber Mandatsverlust gegen Abgeordnete verhängt wird, welche die Theiluahme an den Verhandlungen und Abstimmungen dcS Landtages entweder ausdrücklich versagen oder aber sich stillschweigend davon fernhalten und diese Fctichnltung auch noch nach ber ergangenen Aufforderung zum Erscheinen fortfetzen. Untersuchen wir, ob es ein Recht zur Erlassung eines solchen Gesetzes gibt. Nach dem mittelalterlichen Staate-rechte, welches - weil die Stände nur Kraft eigenen Rechtes in die Saubftuben zogen - - auch nur dieses Recht, nicht aber zugleich die Pflicht des Erscheinens tu der Land-stube ftatuirte, "gab es kein legislative« Recht zur Mandats-ucrliistertläruug aus dem Titel der LandtagSeuthallnng Der moderne KonfliimionaliSnutS faßt hingegen den Abgeordnete» dahin auf, daß er nicht kraft des eigenen Rechtes, sondern tu Folge der Volkswahl ein solcher geworden, daß er sohin nicht bloS berechtigt, sondern auch verpflichtet ist, als Repräsentant des Volke« sich persönlich an den Verätzungen und Abstimmungen des Landtages zu beteiligen. Ich meinerfei!« bekenne mich zu brr Theorie dieser dem Nbgeordliele» obliiffenden Pflicht in strengster Welse. Von tiefem firnißen Gifichtstpunkte habe ich die Enlhallung der böhmischen und Miihiischen Sftiarantni vom SKridiSmtbe lind Saiibtofle eulschieden mißbill>jit, und ich fomi mich auch gegenüber der vom fraiitifcfjni Landtage ausgebliebenen ver-fossungsireneu Minoriiüt mit ihrem Schrille uieiiierfeitä lucht einvei staudeu ei kläre». Gbni nun nii« dieser von mir so rigoros aufgefafzleu Pflicht des Volksabgeordneteu zur thütigeu Mitwiiluug in s türm Repräfentativkörper entspringt noch meiner Ansicht einzig und allein das Recht der zur G s tzgebung berufuirn Faktoren, auf das Ausbleiben vom Reichstage oder Landtage gewisse Rechtsfolgen zu verhängen, und ich habe daher keinen Zweifel, daß es legal geschehen kann, an die Land-togScuthcillnng den Mandatsverlnst zu kuüpfcu. Untersuche ich weiters, ob eS aber auch zweckmäßig ist, ein derartiges Gesetz Überhaupt zu erlassen, so finde ich bei der Perlustriiuug der Beist ffnugSurkunde» der bedeutendsten Staaten, daß in gar wenigen derselben eine Bestimmung über Maudatsverlnst Wege» Nichlntilwiiknug im zuständigen repröseiitativen jlöiper enthalte» ist. Mir erscheint dies nicht als ei» Mangel i» de» betreffende» Nerfassiingsnilunden, weil ich der Ansicht bin, daß es nur dem Pflichtgefühl eines Volksrepiäsentanteii anheimgestcllt sein soll, die Ans-ilbnng seines Mandates nicht hinian-nsetzeu. ES möchte zwar scheinen, daß bei uns in Oesterreich ein derlei Oifctz vielleicht doch am Platze wäre; denn allerdings flehen mir noch in den Flegeljahreu des VeifassuugSwesenS und bei 11118 in Oesterreich benillheu sich wideihaaiige Bolksstämmc genug, den Parlamentarismus weidlich zu Veiwildem Dennoch wird ein Zwangsgcfetz wider beklarirrnde Absentisten ans den LeitreinngSköiPer» auch in Oesterreich nicht wirksam ftiii ; der Versolguugssucht, dem politischen oder dem nationalen Hasse, dem Rachegeftitjl kann das Enistehe» eines solchen Gesetzes Befriedigung gewähre»; die Deklaianteu peitscht es jedoch gewiß nicht in Landtag n»d Reichsiaih ein. Wenn wir den Inhalt des Gesetzes vom f>. d. M untersuchen, so finden wir, daß damit ein schon bestehendes Gesetz, die krainifche Landesordnung vom 26. Februar 1861, Ihalföchlich cigäuzi wild; denn der § 6 der letzteren flihit fünf Fälle auf, in welchen das Landtagsmandot erlischt, unter welchen fünf Fälle» der Fall des MaiidatSerlöfchenS wegen LandiagSenthalmiig nicht einbegriffen ist ; das Oktober» gefetz fetzt de» sechsten Fe.ll des EilofchenS, nämlich wegen LandtagSenihaliuiig. fest ltnb somit ist es zur Evidenz her-gestellt, dos; da« Oltobergesetz ein Anhang zur LandeSoid-nnng ist. Nach § it.' bet eben zitiitcu Stierfoffung ist aber zu einem Beschlüsse über Aendmingni der VandtSoidming die Gegenwart von windrstens drei Nienheiteit aller 2J(it-glteder und die Zustimmung von miudefieits zwei Drttthellcn der Ai'wefiudeu eifoiderlich. Kein ElaatSrechtSlehrer und auch feilt unbefangener Skaotswaim wirb sich dazu (jcrgebrii, die durch das Oktoder-gefetz geichihcue Erweiterung e i » e r B e st i m m u u g der La » deSord u lt it g in Abrebe zn stellen, unb kein solcher wird auch daran zweifeln, baß zn dieser Erweiterung - einer Bestimmung der LandcSoidnnng eine Veisannnlnng von mindestens krainifcheii Abgeordneten erforderlich war, um die gesetzlich voigeschlichene Anzahl von btei Bierthtilen der 37 kiainischen Abgeordneten voll zn machen. Nun hat aber der heurige kiamische Landtag wegen der Absenz der 13 verfassungstreuen Abgeordnete» sich nie über die Anzahl von 24 Mitgliedern zn erschwingen vennocht, und ziehe ich meine Konklusion: daß da« Oltobergesetz, welche« b e » M a u d a t SU) e 11 u ft behandelt, vom Landtage illegal beschlossen worbe» i fl u li b vo» der Regierung nie hätte f o n 11 i e it i r t werden sollen. Ich lonftatire somit Vor Ihnen, den Mitgliedern des tciifliluiioiullm Vereins, daß der Landesoi biinug dadurch in konkreter Form ganz greifbar ualjegctrcten worden ist. Als letzter Redner sprach Dr. Ganster: Meine Herren ! Dem zweiten $ heile der Darlegung des geein ten Herrn Vorredners beistimmend iBravol, habe ich dock zn dem ersten Tbeile desselben etwaS hiuzitzitsetzeu. Ich tbeile ganz die Ansicht desselben über Reckt und Pflicht der gewählten Abgeordneten, ihr Mandat miszuiiben, also den Sitzungen anzuwobnen, wie er es so logisch und klar mts-einauderfetzte. Allein damit sind wir noch nicht am Scblttffe dieser ^tage. Namentlich hier in Kraut reichen wir damit zur richtigen Beurteilung des Verhaltens unserer Abgeord yeten nicht aus. Recht »nd Pflicht der Abgeordneten zur Ausübung ihres Mandates kann sich nur fo weit erstrecken, als der Vertre* hingst!)'per, dem sie angehören, aus der Basis siebt, die ihm gcsitzl.ch gegeben ist, so lauge er seine eigene gesetzliche Grundlage nicht verleugnet. Das war aber beim Landtage in Kraiit nicht der Fall. Ich habe schon in der letzten Versammlung in koirek-terer Ausführung der damaligen Rede eines hochgeehrten Mitgliedes das Sachverhältuiß besprochen. Der Landtag tagt aus Grundlage der LaudeSoidiinng, und die Landesordnuug ist ein imegrirciiber Bestandiheil der Reickieverfafsung Sie ist im innigsten Znsammeuhaiige mit ihr und bezieht sich mehrfach auf dies.lbe, ft wie jene auf diese. Die Landesstatute bilden mit dem Reichsstatutc eben die Verfassung Oesterreichs. Die Majorität unseres Landtages hat Nim in der Adresse und bei dem Vorbehalte der Wahlen in den Reichsrath in der .vorletzten Sitzungsperiode die Reichsverfafsuug, das Reichsstatut als nicht verbindlich behandelt, sie hat ihre Rechtsgiltigkeit geleugnet und dieselbe, die vom Laude fchoit legal anerkannt war, einfach in Frage gestellt Damit hat sie aber die legale Grundlage, auf der sie ihr Mandat ansiibt, verleugn.t, denn so lange unsere Lan-desorduuug nicht verfassungsmäßig »nd rechtsverbindlich geändert, soiit ern so ist, wie sie H.nte als Gesetz geschrieben steht, daif daS verfassungsmäßig zn Stande gekommene und rechtsverbindliche, auch als solches Hier schon anerkannte Reichsstatnt nicht einseitig geleugnet und über dasselbe bin-lwggegnugeu werden, »nd zwar um so weniger, weil die Wähler mit der Wahl in den Landtag auch indirekte in den ReichsratH wählen. Der Landtag hat mit der Erklärung von 1870 seine eigene verfassungsmäßig legale Basis verleugnet. Es war demnach nicht blos ans Opportunität oder als Nothroetir den Abgeordneten, die der verfassungstreuen Partei angel ören, anbeimgegebeit, die Landstnbe zu meiden; sie durften an einem Vertretuiigskörper nicht theilnehmen, bereit Majorität feine verfassungsmäßige Grundlage verleugnet, unter deren Voraussetzung sie allein von ihren verfassungstreuen Wählern das Mandat erhielten, erhalten konnten , sie durften nicht theilnehmen, bevor nicht der gesammte Landtag die Rechtmäßigkeit und Rechtsbeständigkeit der Ver= sasstmg anerkannt hatte. Es war somit, was sie thaten, ihre Pflicht, und nicht blos subjektive Anschauung Über die Opportunität, von welcher Annahme und Beschuldigung ich unsere Abgeordneten gewahrt wissen will. (Beifall, Zustimmung ) Nachdem sich niemand weiter zum Worte meldet, schließt der Boi sitzende um 9| Uhr die SBeifammlnug. Wittcrullfl. Laibach. 25. Oktober. Trüb, kalter Ostwind ziemlich stark. Wärme: Morgens 6 Uhr l 4 5", BiocUn. ü Un + 5.4'C. (1870-f 12.5°; 1 X69 + 6.6°). Barometer 735.01 Millimeter. Das gestrige TageSmittel der Wärme 4 5.6", um 4.0" unter dem Normale. Shujciommcnc Frcmde. Am 24 Oktober. Elrffnnt. Gorücleg. Priester, Javorje. — Raunicher, Wien. - Schivizhofen, iiarlstadt. — Gregorik,Terstenik — Cepelka, Wien. — Zainbelli, Triest. — Potocnig, Kropp. — 3)1 acf, k. k Lieutenant, Triest. —Barthetnic Franziska und jtarolinc, (Sottidi e. S<»«U Uit'i:. Fink, i)fm., Graz. — Sertic lind Ernst, Kaufleute, Wien. — Braune, Apotheker, ©ottfebee. — Prohaska, Sekretär, Prag. — Ritter v. Scarpa, General-Konsul, Fiume. — Zecbner, Holzhändler, Rann, ltaivrlKtln*!- II«>i Wejßkops, Agent, Cseit. MI«>>,» , », Abrahamsberg, Kfm., Fiume. — Boskovitz, Reisender, Pest. Verstorbene. D en 2 4. Oktober. Dem Herrn Otto Schack, evangelischer Pfarrer, seine Fran AgneS, alt 28 Jahre, in ber jiapuztiurvoiftadt Nr. 88 an der Darmblutung. Gedenktafel über die am 2 8. Oktober 1871 ftattfinbcuben Lizitationen. 3. fteilb., SuSo’fcbe Real., ®aber£e, VG. Senosetsch. — 2. Feilb., Bezlaj’fdie Real., Bicje, S G. Laibach. — 2. Feilb, Prinic'sehe Real,, Gioflupp. VG. Laibach. — 3 Feilb., Klaukar'sche Real., Lesnake, StG. Laos. 3 Feilb., Hau'sche Real., Pvdcerkev, BG. Laos. — 1. Feilb., Leninsche Real., Kerravapci, EG. Grvßlaschitz. aöuoßat Heute: Tie Tbcatc». schöne Hklcna. Komische Akten. Lper in drei Ein schöiirs Klavier der neuesten Form, mit fehr kräftigem und angenehmem Tone, ist sogleich zu verkaufen. Adresse in der Expedition dieses Blattes. (497-1) Ein Lehrling oder Praktikant, der deutschen und flooenifcben Sprache vollkommen mächtig, wird sofort ausgenommen in der Spezerei-, Wein- und Produkten Handlung des Franz Zander in Cilli. Reflektanten wollen sich mit den entsprechenden Belegen brieflich an den Genannten wenden. (4t<3 - 2 Zahnarzt A. 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Slav. 5 H b7 7-> 88 — ktebenbürg. „ 5 „ 74. 74.60 Aotlen. #tationalban! . . . «7., 50 771 — Union - Bank . . . r-n«.— >56.25 eteDtianflall x *« *- i9l V( 2^2.10 11. ö. EScomvte-tNcs. ^4 . 95 . - Lnalo-öNerr. Bank . Oeft. Bodencred.-A. . 5th4 80 zf>6 — 16» — 270- Oeft Hypnrb.-Bank . Hteier. (6iconH)t.>*br. 240 Krank o - Anstria . . 1)7 70 1)7 »0 *at(. Kerd.^Nordb. . U 0" Südbahn-Gesellsch. . TVt SO 188.40 ^ais.EMabelb-Babn. tkarl-r'ndwrg-Bahn : 4* 75 *44 i5 >57.7. >.'8 - liebend. Eisenbahn . • 71 50 s7y — HtaatSbahn. . . . 38/.— 388.— «4.r$.fX00«,6 SB.); StaatSbahri pr. Stück ©taittSb. pr. St. 1867 !Hi!botf«b.(80oft.d.üB.)| Frauz-Ios. (200 R.©.) hoae. Srebit 100 ft. ö. A>. . Do».-Dcimvfich.-Grs. zu 10» st. CM. . . 3tieftet 100 st. CM. . bto. 60 st. ö.W. C fcnct . 40 IT. ö.W ; ®aitn . „ 40 „ PEy . „ 40 „ Start) . „ 40 „ @t. @enoi3„ 40 , «2inbil4gtät 80 „ wa!bft-in . SO „ »enteei» . 10 „ RudvlfSftift. 106.Ö WoohSBloiVbn.) »ugSb.lOOft. fitbb.Hi gianif. 100 st. „ „ S'onbuti 10 Pf. Stert Pari« 100 {ftancfl Stttuzon. flat). $ttin*=$ucaten 20=g-tancenüit . . . Hcvemätl/alet . . . Silber . . . , Telegrafischer Wechselkurs vom 2f> Oktober, fiperj Reute iSfiert. Papier 57.65 — 5perz Rente öftert. Silber 67.80. — IKBder Staateanleben i!9 20 — Bankaktien 771. — Üreditattien 293 60. — London 11815. - Silber 117 75. - jt. 1. Münz-Tukaten 5 69. — 9ia-poleonSd'or 9.41. ®eü> SSat« 95.50 108.75 lf9.£® 237 — 104 7.f> 10x25 Lö t8 50 :88.~ 13t».— 137.- 13S.~ M: 2 > KO 50 98 75 8^.— 18-1.25 184 75 98 — 120 50 121 6« 59 — 60.- ;<2 — 33 — 40 50 11 k0 27.-- 29.— i