Hmts zur Laibacher Zeitung. _ ^—>---------------—-------.--------.——-----------,—--------—,— ^ 63. Dinstag den 8. Unni 48H1. e^udernial - Verlautbarungen. 2 ?7(t. (2) »c! Nr. 13922. Nr. 115. St. G. V. C. Kundmachung der- Verkaufs - Versteigerung von 3 in dem Nentbezirke I'inguente gelegenen Bruderschaft-Fonds-Realitäten. — In Folge hohen Hofkammer-Präsidial-Decretes vom 5. Mai l. I., Nr. 2725 1". 1'., wird am 26. Juni d. I. bei dem Rentamte ^nguenle in den gewöhnlichen Amtsstunden zum Verkaufe im Wege der öffentlichen Versteigerung nachbenannter, dem Bruderschafts fonde gehöriger, in der Gemeinde Segnach des obigen Rentbezirtcs gelegenen Realitäten geschritten werden, als: 1) Des Rustical-Hauses zu St. Quirino 5uK Const. Nr. 15, im Flächenmaße von 9 lH Klafter, geschäht auf 12 st. 30 kr. — 2) Deö Garten-gt'imdcö zu St. Quirino, im Flächenmaße von 100 lH Klafter, geschätzt auf 7 st. 20 kr. — 3) Des AckergrundeS, genannt Nu Inc^olo, im Flächenmaße von 756 lH Klafter, geschätzt auf H5 st. 12 kr. — Diese Realitäten werden einzelnweise, so wie sie der betreffende Fond besitzt und genießt, oder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen wäre, um die beigesetzten FiScalprcise ausgebotcn, und dem Meistbietenden, mit Vorbehalt der Genehmigung des hohen Hofkammer-Präsidiums, überlassen werden. — Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorläufig den zehnten Theil dcs Fiscalprciscs entweder in barer Conventions-Münze, oder in öffentlichen verzinslichen Ttaatspapieren, nach ihrem zur Zeit dcs Erla-Kes bekannten curömäßtgcn oder sonst gesetzlich bestimmten Werthe, bei der Versteigerungs-Commission erlegt haben wird, odcr eine auf diesen Betrag lautende, vorläufig von der erwähnten Commission geprüfte, und gesetzlich zureichend befundene Sicherstell ungs < Urkunde beibringt. — Die erlegte Caution wird jedem Licitanten, mit Ausnahme jener des Meistbieters, nach beendigter Versteigerung zurückgestellt; jene des Meistdieters dagegen wird als verfallen angesehen werden, wenn er sich zu, Errichtung dcs dießfalligen Contractcs nicht herbeilassen wollte, ohne daß er deßhalb von den Verbindlichkeiten nach dem Licitationsacte befreit würde, oder wenn er die zu bezahlende erste Rate des gemachten Anbotes in der fest« gesetzten Zeit nicht berichtigen würde. Bei vflichtma'ßiger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschillingshälfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. — Wer für einen Dritten einen Anbot machen will, ist verbunden, die von diesem hierzu erhaltene Vollmacht der Versteigerungs - Commission zu überreichen. — Der Mcistbieter hat die Hälfte des Kaufschillings innerhalb vier Wochen nach crfolgter und ihm bekannt gemachter Bestätigung deö Verkaufsactes, und noch vor der Uebergabe der Realität zu berichtigen, die andere Hälfte kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften, oder auf einer andern, normalmäßig« Sicherheit gewahrenden Realität grundbücher-lich versichert, mit sünf vom Hundert in C. M. verzinset, und die Zinsen in halbjährigen Be»-fallsratcn abführt, in fünf gleichen Jahresraten abtragen, wenn der Erstehungspreis den Betrag von 50 si. übersteigt; sonst aber wiry die zweite Kaufschillingshälftc binnen Jahresfrist, vom Tage der Uedergabc gerechnet, gegen die ersterwähnten Bedingnisse berichtiget wer«-den müssen. — Für den Fall, als der Ersteher Willens wäre, das obangedeutete Gebäude abzutragen, uno daß die Versicherung dcs Kaufschillingsrestes deßhalb auf diese Realität nicht erfolgen könnte, wird der Erstehcr verpflichtet seyn, zur Zeit der Abtragung eine andere gehö- 414 nige Real-Caution zu leisten. — Beigleichen Anboten wird demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur sogleichen oder frühern Berichtigung des Kaufschillings herbeiläßt. — Für den Fall, als der Ersteher der Realität contractsbrüchig, und Letztere einem Wiederverkaufe, dcssen Anordnung aus Gefahr und Unkosten deZ Erstehers dann sich ausdrücklich vorbehalten wivd, ausgesetzt werden sollte, wird es von dem Ermessen' der k. k. Staatsgüter-Veräußerungö - Provinzial - Commission abhängen, nlcht nur die Summe zu bestimmen, welche bei der neuen Fcilbictung für den Ausrusspre's, gslten solle, sondern auch den Relicitationsact entweder unmittelbar zu genehmigen, oder aber denselben dem hohen Hofkammer-Präsidium vorzulegen. Weder aus der Bestimmung des Ausrufsprcises, noch aus der Beschaffenheit der Genehmigung des Licitationsactes kann der conträctsbrüchig gewordene Käufer irgend eine Einwendung gegen die Gültigkeit und rechtlichen Folgen der Relicitation herleiten.— Nach ordentlich vor sich gegangener Versteigerung und rücksichtlich nach bereits geschlossener Lici-tation werden weitere Anbote nicht mehr angenommen, sondern zurückgewiesen werden, worauf vie Licitationölustigen insbesondere aufmerksam gemacht werden. — Die Übrigen Verkaufsbedingnisse, der Werthanfchlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Realitäten können uon den Kauflustigen bei dem Rentamte l'inFnol^t? eingesehen werden. — Von der k. k. Staatsgüter - Vcräußerungs - Provinzial-Commission. Trieft am 16. Mai 1841. Ernst Freiherr v. Locella, f. ?. Gubcrnlal- und Prasio .Zwayer, Rcchtsdehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiicn wissen möge, insbesondere, da er sich die aus seiner Verabsäunnmg entstehenden Folgen selbst beizumcsscn haben wird. Laibach am 25. Mai 1841. Aemtllche Verlautbarungen Z. ??3, (2) Nr. 3097. Bekanntmachung. Es ist eine Anton Raadische Mädchen-Aussteuer- und eine Witwen- Stiftung, jede mit 40 fi., für das Jahr 18W in Erledigung gekommen. — Die Ausstattungs - Stiftung wird jener armen gesitteten Vürgerstochtcr verliehen werden, welche die im Icchr^ 1839 vollzogene Trauung nachweisen wird. — Die Witwen-Unterstützungs-Stiftung erhält diejenige mittellose Bürgers-Witwe, die sich noch keiner andern Stiftung erfreut. — Die dießfälligen vollkommen documcntirten Gesuche sind bis 15. Juli beim gefertigten Magistrate einzureichen. — Stadtmagistrat Laibach am 30. Mal 1841. ____________________ Z. 759. (3) Nr. «"^. Concurs für die erste Amtsschreibersstelle zu Sittich. — Bei dem Verwaltungsamte der k. k. Religionsfondsherrschaft Sittich in Krain ist die erste Amtsschreibersstelle, mir welcher ein jährlicher Gehalt von vierhunde-rt Gulden (5. M., ein Brennholz-Deputat jahrlicher sechs n. ö. Klafter harter Scheiter, und der Genuß der freien Wohnung im Schloßgebäude verbunden ist, provisorisch zu befttz/n. - Diejenigen, welche sich um diesen, odcr durch dessen Besetzung um einen minderen, allenfalls erledigt werdenden Amtsschreiberspostcn zu bewerben gedenken, haben ihre dießMigen Gesuche mit legaler Nachweisung ihres Alters und Standes der Moralität und bisherigen Dienstlcistunq, dann ihrer vollen Kenntniß der krainischcn Sprache, und vonder Landamtirung aufStaats-gütern, unter gleichzeitiger Beibringung der vorgeschriebenen Oualisicationstabelle, im Wege ihrer vorgesetzten Behörde bis Ende Juni 1841 an die k. k. Camera!-Bezirks-Verwaltung in Neustadtl zu überreichen, und darin auch anzuführen, ob und in wie fern sie mit den Beamten des Vcrwaltungsamtcs Sittich verwandt odcr verschwägert sind. — Von der k. k. steyer-märkisch-illyrischen vereinten Cameral-Gefallen - Verwaltung. Grätz am 25. Mai 18 N. ^ermlschte ^ erlautva^nngen. 3. ?66. (2) Nr. 467. Edict. Vom Bezirksgerichte Schneeverg wird hicmlt bekannt gemacht: (ZK sey über Ansuchen tcs Frunz Pczhe von Altenmarkl, in die Relicitation cer. von der Agnes Pi.mann im ExeculionSivege um 620 ft. erstandenen Jacob Pirmann'schen, del -^crr-schafl Nadlischck sub Ulb. Nr. 254 et Rect Nr. 468 dienstbare Achtel Kaufrechtshube zu Strukl-dorf, auf Gefahr und K.sien der Grsteherinn, ,.<-gen nicht erfüllten Licilationsdetingnissen gewilll-get, und hiezu ein cinjiger termm aui den 5. Juli »L^l Bolmiltag um 9 Uhr im Orte der Realität zu Stiulldorf mil dcm Beisätze bestimmt, daß dieselbe hiebei auch unter oem obigen Or. stehungspreis« bintangegeben werden rvusdc. D^s Schähuilgsprolacosl und der Grün?-buchscltract kennen hieranus eingesehen lrertcn ÄveziltSgericht Herrschaft Schneede^g am 20. April »64,. Z. 774- (2) Nr. i>25. Edict. Von dem vereinten Bezirksgerichte zu Mün, kendorf wird dem unbekannt rvo befindlichen T5o» mas Erjauscheg, GanzhMler in Supp^isackern, betannt gemacht, daß daö in der Ncchlssache deä Anton WaNantitsch und Georg Kom^tar auö Suppanöäckern, wider denselben, pto. ?l!.'fühsung der, dem iDlichacl Srjauscheg in dem Ucdelgalis. vertrage clljo. zc). Februar'»L'6 ausgesprochenen. Naturalien, erftosscne Urtheil llnär tcr AnnaOroh, pm. schuldigen 200 ft. ^'«'. z. c., in die cxeculivc Fcilbicluna der, dem ^mindcriahliqcn Joseph Gloh von Weichselburg ^««lti l^c>n5. Z^s. d6. geböligen, aus 790 ft. 6 M. ^ gerichtlich geschaßten Realitäten gewilligt, und ei ! scyt», hie^u die Tags^hrten auf den 2l. Juni, 2a. Juli Ul,d 20. August l. I-, jedesmal um 3 ^ Ul)l flüb in leca cer Realitäten mit dem Be. l melken scstgcseftt worden, oah wen», dieselben we« l tcr bci tcr ersten noch jweilcn Feilbietung um ^ ten Schäyun^swerlh oder darüber angebracht wülben, f,lbe beider drillen auch unter der Schät« zuilg hinlaugcc;cbcn werten »rülden. l Die Schäyung der Realitäten und die Feil« l bielungödctis'gniffe können täglich bei Gericht eiil« k glsehc» weldel'. ^ B,zlltälpftichtigcn Io> hann Strekel, von Tazcn HauK.Nr. d, Pfarr St. Martin, aufgetragen, d,n»itt! 4 Monaten, vom Tage der ersten lZinschallung dieses GdictK in die öffe»tllchen Zeitungsbläller, so gewiß vor dieser Vtjiltvobrigteit zu erscheinen uno sein Au5« bleiben zu rechtfertigen, »riorigenü er nach 0«n bestehenden Volschliften als RekrutirunMücht« ling bebandelt werden würde. OezirlSobrigkeit Flodnig am 27. Mai 184«. Z.,744- (2) Nr. 656^ S d l c «. Von dem t. t. Bezirksgerichte Oberlalbach wird bekannt gemacht: OH sey in be» Executions sachc des Joseph Rccher von BiNichgray, durch Herrn Dr. Lindner, wider Johann Korenlschan von Babnagora, n?egen aus dem wirtbsckaftsäml« lickcn Vergleiche vom 26. Mälz 164» schuldigen 55 ft. c. «. c.. in die executive Feiloietung der, demOrecutengehörigen, zu Babnagara liegenden, dem Gute Thurn au der Laibach 5uk Urb. Nr. 5» etRecl. Nr.zg tienstbalen. aufÜoH ft. 5 kr., gcricht-liä) bewenhercn Halbhube gewilligcl, und es seyen hieju drei Feilbi,tul,g3lagsatzu"gen.. als auf den 28, Juni, 29. Juli uno 3o. August l. I.. jedesmal f»üb 9 bis l2 Uhr im Orte ter Realität l» Babnagora mit dem Beisaye angeordnet wolden, daß die Realität bei der eisten oder zweiten Feil, biclung nur um oder über den Schäyungswelth, bei der dritten aber auch unter demselben hiutan> gegeben werde. Das SchayungsprotocoN, der Grundbuchsef« tract uno die Lic«ta«ic>nöl>eding>iifsc können täglich aNhier zu den gewöhnlichen Amtssiunden eingc« sehen welden. K. K. Vel'?tög«icht Oberlaibach am 2,, AM l84l- 3 ?55. (5) . ^, «,. 5?5. nachbenannter, zur dichjährigen MililärsteNung gewidmete», üb»r Balladung auf dem Assentplatz nicht erschienenen Individuen: ' Vol> und Zuname Geburtsort ^ Pfal» 3" < Ant yasner, vutLoStullcr Metine .6 Sittich zgz» H Anton Duscha Zhagosche 5 St. Veit «821 2 Peter (Zonfioente St. Manin 44 Sl. Martin ,«2. ^ Anton Zhclne Javorje ,0 Iavorje ,621 5 Johann Anschlova» St. Veit 5 St. Veit ,620 6 Franz Sulz Mazhksuz 2 St. Lorenz .820 1 Johann Pottissek Liberga 56 St Martin .620 d Mathias Skubiz St. Peter u. Paul ^ St Martin »3,9 9 Ios.ph Iusti Liltay 29 St. Martin »6,9 lo Marlin Tomaschitsch Liberga 22 St. Martin '6V Hl Leopold Luster St. Peter u< Paul 25 St. Martin lältt 12 Fsan< Saletu Arlischavaß 5 St. Neil '6'ü ,0 Jostph Kaftclliz Sadarst »6 St. Beil 'ä>tj rvclche hiemit vorgeladen werden, sich längsi«nK binnen vier Monaten vor diese Belirksobrigkrit zu sieNcn. uno ihr Uusbleiben bci t«r diehjährigen MilitälsieNung so gewiß zu rechtfertigen, rvidrigcuK fte olö RltsUlilunqsftüchtlinge angeschen, und gegen diesllben nach den bestehenden Porschriften ?sr» b^Hangen werden wird. Velirtsobligkcit Sittich den k5. Mai ,64».