zur Laib acher Zeitung. .N 93 Kamstag den 3. August 1839. Ktavt. uno lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. iloo. (5) Nr. 5/^20. Von dcm k. k. Stadt« und Landrechte m H?rain wnd bekannt gemacht: Es sey über An-suchen des Herrn I"s>ph Wasgottwlll, Franz Und Anton Rilier v. Födransperg, als «lklär, len slbcli, zur Erforschuna derSchuldenlass nach der am 29. Iun» ig)g h,^> ,^ der Polana-Vorstadt H^us Nr. 62 verstorbenen Gutsbesitzerinn Marlav. Födransperg, dleTagsatzung »uf dm 26. August i6Zg Vormittags um 9 Uhr vor dlcsem k. t. Stadt, und Lal'drlchte bestimmt worden, be» welcher olle,ene. welche an dlesin V>laß aus was immer für emlm N^chtsg'Ulide Anspruch zu stellen vermeinen, solchin so glwiß anmelden und rechtsgeltelid dar-thun solleo, widr,gens sie dle Folgen deS § 8l^ b. O. B. sich selbst Zuzuschreiben haben werden. — Laibach am iZ. Iul» t639. Nemtllche Verlautbarungen. Z.. 1091. (2) Nr. "^.„ V. 3t. Kundmachung Über die Verpachtung ^. Des Tezuges der allgemeinen Verz^hrun^ssteuec und der NerzehnmMcuer-Zuschläge in der k. k. ^)col vinzlal - Hauptstadt ^albach. L. Der E»nhe-bung der allgemeinen Verzchrungssteuer von allen stcuerpssichtigen Unternehmungen des Wein, Wein, und Obstmost'chankcs und des Viehschlachtens und Flelschverschlclßes im vo-Wlschen Bezirke der Umgebung Laibachs, und ^ der Lmlenweg' und Brückenmauthe und der Wassermauch zu ^aibach. — Von der k k. »Nyrlsch , küstenlandifcbel, E.imcral , Gefallen-Verwaltung wnd hi,mil zur allg meinen Kcnnt-Mß gebracht, daß zu Folge des hohm Hofkam. ^er ^ezug der aUgemelnen Nerzehrungs» de7V"o^/"s^'^b'"N9ssteuer-Zuschlage in ver prov.nzial.. Hauptstadt Lalbach, Mlt Aus. «^ /^7 l^desfüvssl^en Verzehrungssscuer, und zwar a) vo. der B.ererzeugu.g, d) von der Erzeugung des Branntweins .nd anderer g-Nanltter gustiger Flüss.gkciten und «) von den unter k bemerkt n steuevpfiichtigen Arti^ kcln bei d'r Einfuhr ,n die PlovMjial, Hauptstadt Laibach. — k. Der B»,^ug der allgcmci-ricn Verzchru ^sstcucr von allen steuerpftlchtr-gen Unternehmungen des Wein, Wete vereint i^ P^icht gegeben werden. — Uebrigcns werden zu F>.lge An» ordnung der hohen k. k. allgemeinen Hofkammer für dle Lmienweg, und Brückenmäuthe und die Waffelmauth zu ^albach für sich all^n g'le>chfalls Anböthe angenommen. — Die Ver» stclgerung wlrd am 2^. August 16)9 um ia Ubr Vorm»ltags »m RalhSsaale der k. k. illvrl-schen Eameral - Gefallen- Verwaltung, und zwar zuerst für die dre»jähl,ge, und dann für d^e emjahrige Pachtdau v nach folgenden Bcsttw» mungen abgehalten, und im Falle eines günstic gen Erfolgs für dle längere oder kürzere Pachtzeit mit demjenigen der Venrag abgeschlossen werden, dcssen Anboth sich als der vorlhellhaf-teste darstellen wlrd. l. Dlcschnfll cb>n Submissionen müssen bls zwölf Uhr Mlllags am 24. August 18)9 versiegelt, und mic der Be-zelchrung der Pachtobjecte, für welche sie lau-tln, von Auß'N versehen, im Bureau des Vor« ftandes dhr übergeben.— /,. Um sich zu versichern, daß nur verlaßliche Unternehmer ,n dle Eoncurrenz treten, muß jeder Vcrilcigerungslussige den zehnten TH?U des für Em Jahr entfallenden Ausrufspreiscs für dral-Gefallen-Verwaltung untergehenden Gcfällscasse deponirt hat. D,e-ser Erlag muß im Baren oder in k. k. Gtaats, papieren nach dem letzt bekannten börsemaßigen sours« geschehen. — Für die Lmienweg» und Brückcnmaulhe und dle Wasscrmauth zu ^a, bach, kann auch eine einverleibte Pragmatical« Slchcrheitsurkunde mitBeibringung des Grundbuchs oder Landtag? Ertractes und d;s Schaz« zungsactes eingelegt werden. — 5. Zur Vr, leichterung jener bisherigen Maulhpächter, die für die Lmienweg« und Brücktlimauthe unt> die Wassermaulh zu Laibacb mit zu licitlren ge« sonnen sind, >st. wenn sie sich in kemem Pachtrückstande befinden, urid ,hre Caution durch baren Erl^g oder in Slaatspapieren aclclstel haben, und wenn auf diese Caunon bis zum Zeitpuncte der Versteigerung ke>n Pfandrecht oder Verboth von Jemanden erwlrkr worden »st, eine Erklärung genügend, daß sie ,hre dc« reits für dle gegenwärtige Pachtung best.llte Caution vorläufig als Fortsetzung für ihre künftigen Verpflichtungen ausdehnen. — 6. Auf gleiche Art und Welse sind auch die schriftl chel, Offerte zu belegen. Auf Offerte ohne beigh-schlossene Vadien oder ErlagSschcine des bei emer der Camera!: Gtfallen »Verwaltung Unterstehenden Gefällscassedeponirtm Vadmmbe» träges rvnd kein? Rücksicht genommen. — 7. Nach beendeter Versteigerung wns:Prl)tocolI aufgenommenen Nestimmungen befolgen werd?. — y. Dlescs-ben werden nach Belndigung der mündlichen Verste'gerung, nachdem alle anwesenden klcl« lanttn erklärt haben, kcmen wnteren Anboih machen zu wollen, in Gegenwart dcr Pachtlu» st,g«n ttöffnet, und nnt den mündl'H gemachten Anbothen vergl'chm wnden. — 10. Ahl E'steher dcr Pachtung wird dann, ohne eine weitere Steigerung zuzulass n dnjcnige angesehen, d«r entweder bn der mündlichen Ver« fleigerung oder nach d?m ordnuigsmaß gen schrlstlichln Anböthe als der Blstblether trschimt, so ftrn dies" Bestboth den Ausrufspreis et» reicht, überschriitit, vd,r an und für sich zur Annahme und zum Ablchlusse deS Pachtoer-tragcs von der hohm k. k. Hofkamnnr gceig« net anlrkannt wird, deren Gmchmiqung sich ausdrücklich hiermit vorbehalten wird. Der 5gg Dfferent bleibt für den gemachten Anboth, mit Verzichtlelstung auf den §. 86« des a. b. G. B>, lns zu der,hm bekannt gegebenen Entschei« dung dir h H'N k. f. oll^ememen Hofkammer vcrbmdllch. — il. Sollten zwei oder mehrere schriftliche Eubmisslonen emen gleichen und zwar gcg?n dcn Ausschlag der mündlichen Llci» tatwn den für das Gefall am vorthe'lhaflesten sich darstellenden Anboth enthalten, so wird die Wahl zwischen den zwei oder mehreren schriftlichen Anbothen der hohen l. t. ollgemeinen '^ofkammer vorbehalten. Wenn sich der Fall ereignen sollt?, daß eil, Anboth m den schriftl»« chen Off ltcn ma einem glelchen Anbotbe bei der mündl chen iicitatlon zusamment'isft, so n^ird d>m ^illtasilln del der mündlchen Ver» sieig^rung der Vorzug vor dem Offerenten «m schriftlichen W ge eingeräumt werden. — l2. Die schriftlichen Offerte sind von dem Zeitpuncte der Einreichung für die Offerenten, deren Vadien zurückbehalten werden, für die Gefallöverrvaltut'g aber erst vom Tage / an welchem die Annahme desselben dem Anbiethenden hikamu gemocht worden »st, verbmdllch. — 15. Würde die Zustellung der Erledigung wegen Abwesenheit dca Elssehers und wegen Ab» .es Bevollmächtigen p.lcht geschehen können, oder sonst die Gefällen» Behörde die persönliche Zustellung nicht angemessen finden, so sell dle Ueberre'ch^ng der Erledigung bel dem h'erort'gen pcllilschen Magistrale zurwei-lern Vcrstandlgung der Partel dle Wirkung der persönllchln Zustellung vertreten. — ,4. Für dln Fall, als mehrere Individuen eine Pachtung m Gesellschaft erstehen sollten, sind die'elbcn gehalten, nebst der Erklärung ihrersolidarischen Haftung, ein tinzellies Indi« viduum dahln zu bevollmächtigen, daß es be; rechtiget scyn s^, sie >n allen auf d«e Pachtung Bezug habenden, w,e unmer genannten Be« Nehungsn gegen die Vehöcden zu vertreten/ sonach amtliche Zustellungen m ,hremNamen anzunchmen, rechtsgültig aufjukünden und dle allfäll,ge Aufkündigung an^chmcn, und ubtlhllup: All^s rcchlebmdmd für Alle zu 'Hun und «u lass n, w^sinFol^d'sPachtuligs-verhaltmss.s geaen d»e G^fällsbchölden vor ^"? ^"^ "^ban rder gelassen, rtnr vor »elte der Behörde von ihm verlangt oder ihtr untersagt rrerd«n soan. W«^ mch. ere Per '°N/" ^memschaflllch ein sch.iftlichis Off^r ausstelles», so haben sie indem Offerte d.ese Er klarunss belzusctzen. - D.e übrigen Beding Nlssl sind folgende: ^. Hlnslchlllch de Bezuges derVerzehrung«sseuerund der Gemeindezusch läge ln der k. k. Provlnzlal-Hauptstadt kalbach. — 1. Hltfür w>rd derBctr^.1 jährlicher la/ooost., Sage Gnmal Hundert Gltben Tausend Gul>-den Co,,v.Münzi als A >sruf5pr?is festgesetzt. — 2. Dem Pächter wnd von der Staatsverwal» turig das Nccht eingeräumt, und rücksichtlich die Pl^lcht auferlegt, wahrend der Pach.oauer im Bereiche des Pomermms der Psvomjial-Hauptstadt iaibüch von den gepachteten Ob» j'lttn die alljememe V^rzehrungsstcuer, nebst allen zur Bedeckung der G.mels>.debcdü>fn>sse di.ser Gtadt bewill^tcn Zuschläge, l-ach dem mit dem «llyrilchcn Gubern>lill El'culare 6cio. 27. October i3)6, Z. 26892, bkannt gegebenen Tariffe einzuhsb?n. Von dltser Vcr» Pachtung wird jedoch ausgenommen der Bezug der landesfürftlicken Verzehiungssteuer, unv zwar 3 von der Bier» Erj(tl)ung in der Pro» vinzial-Hauptstadt ?aibach; d. vcn der Er« zeugung des Vranntw^ins und anderer gebrannter gc'Nigcr Flüssl^kitcn »n der Proom« zial - Hauptstadt ^a>kacv, unde. von den unt>r k. bemerkten steuerpst cht'gen ANlkcln hei der Einfuhr in die Stadt Ls'bach. — Z. In G?-maßheit des Vcrl,chruligssteuer« Gesetzes sind Durchzugsladungen von dem Erläge dcr Ner« zehruligsstluer fre», wenn sie von etnem Be« ftcllten des Linienamtes b><« zum Austritte l>e-gliltet weiden, u^d eben so weldcn TransitOt ladungen ohne Entrichtung der Vcrzhru? gsl steuer zugelassen, wenn sie unter der Sperre der Gefallsverwal'ung und n«cksich!l',ch der Pachtglstll'chaft bleiben. — 4. Wird in Folge Anordnung der hohen k. k. allgemlinen Hof« kammer vom lg. August i855, I. 363c»3, m Velrcff der Emhebung der V^rzchr^ng^steuer von Brodfi-üchten festgesetzt, daß d,c Gebühren, wie es dlc mit dem lllpr.schen Gubernial-Elr» culare vom 19. November i33i, Z. 255^o, kundgem'chte gesetzliche Bestimmung enthall^ bel den Mühlen abzufordnn seyn werde»». — ' 5- W-rd der Pachter vcvpftichttt, d«e im odlqe^ Tar'ffe vom 27. October l6Z9, Z. 258ss2/ - V^rgezcichncte Zuschlag^gsbühr für das ,n der l Pr<.'vlliz»al-Hauptstadt La>b«ich er^euit?, und l auf das Land ausgeführte kier d n Parteien » zu vergüten. — 6. Vor d,m Antritte der ' Pachtung, und zwar längstens tnnnen acht t Tagen, vom Tage der dem Pachte, ämtllch - eröffneten Annahme feines AnbotheS gerechnet, - hat der Pachter den vierten The»t des contra» s Hirten Pachtschlllings als Eautt-n «m Va«n 6oa «derm österreichischen Staatsobligationen nach dem zur Zeit des srlages best.henden börjl-«läßigen Courswerthe zu «rlegen , oder auf Realitäten ges.yllch siver zu stellen, folglich die o. f die verpfändeten Neal täten «s,tabul>rte Gicherhilts - Urkunde »ilt Nachwelsung der gelclsteten gescyl.chen Sicherheit einjuleger, daher, wenn d»e Caution m Barem geleistet wird, der als Nadlum bereits trlcgte Betrag eingerechnet, oder »m Falle der Versicherung der aanzen Caullon mittelst einerRcalhvpothek zurückgestellt werden wird. Sollte dieses nicht erfolgen, so steht es der Camera!-GefälliN-Verwaltung frei, oas erhaltene Vadium, als dem Staatsschatze verfallen einzugehen, und auf Gefahr und Kosten des 3onttahent>n eine neuerliche Verpachtung oder die tariffmäßige Einhebung elnzuleitln, und den hiernach auf dem einen oder ocm anderen Weg« in Entge« genhallung zu dem gemachten Offert« sich er» gebmoen Mlnderdetrag wider ihn zur vollen Genugthuung des Aerars, und zwar ohne Ein« rechnung des besonders velfall nen Vadiums, geltend zu machen, wo.le>;en «>n etwa sich ergebendes günstigeres Ng und dem Gefalle verantwortlich bleibt. — 10. Für den Auslufspreis wird von Scite der t. k. Eameral- Gefallen < Verwaltung keine wie ,m-mer geartete Haftung, also auch n cht im Fallk einer behaupteten Verlcyung üb^r d>e Halfle überkommen. E»n während der Dauer dee Pachtung eintretender zufälliger Umstand, wei, cher eine Vermehrung oder Verminderung de» Nerzehrung zur F^lge hat, soll an den Best m. mungen des Pachtvertrages nicht die mind.st« Veränderung hervorbringen können. Nur in dem Falle, wenn wahrend de^ DaucrdesPacht» Vertrages in den Tariffsatzcn oder in den wnsti« gen lresentllch'N Bestimmungen der Verzch» rungssteuer eine wesentliche Aenderung hervor-geht, bleibt es jedem Theile, in sofern e>nwech-sclseitlges Nebercinkommcn Mlt dem Pachter wegen Aufrechthaltung des Vertroges, gegen Zugchehung einer billigen Entschädigung nicht zu Stande kommen sollte, wclcheS sich ausdrücklich vorbehaltn wl,d, freigestellt, wemg« siens I Monate vor Emtntc der gcsetzlichcn Aenderung den Pachtcontract aufzukündigen. Diese Nertragsaufkündigung ist von Seite de5 Pachters, wenn sie beamtet we^en soll, bei der Laibacher Bezirks-Verwaltung m der fest» glsetzt^nF'ist einzubringen. — ll. Der Pächter ist verpsiichtet, denbcdungmcn Pachts^lll.ng in gleichen monatlichen Nalen am lc^ec, H.age eines jeden Monats. Ulld wenn jener Tag cm S>)lM'0der Feiertag wäre, am vorausgehen» den Wclktage an die k. k. Eameral» Bezirks« Casse m Lalbach abzuführen. — 12- Wenn der Pächter mit einer Pachtschillin,^siate im Rückstand? bleibt, so laufen von dem Verfalls, tage an bis zur Tilgung der rückständigen Pachl» ratc d e /^ F Verz,lgsz>nscn, welche sich aus« drücklich bedungen w>>den. Der k. k. C^me. ral-Gefallen-Verwaltung soll übrigens daS Recht zuüehen, den Ausstand ohne welters von dem saumenoen Pächter ctUwider im gerichtli» chen Executionswcge oder auch im polltlschen W.'ge anzubringen,' oder aber die weitere Ein« Hebung des Gefälls durch einen im aoministmti« ven Wege zu bestellenden Sequester einzuleiten odcht genau erfüllen sollte, steht es den mlt der Sorge für dle Erfüllung des Vertrages beauftragten Behörden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, die zur unaufgehaltenen Erfüllung des Vertrages führen, wogegen aber auch dim Pachter der Rechtsweg für alle Ansprüche, die er aus dem Vertrage machen zu können glaubt, offen stehen soll. — »/». In Absicht auf die Vor, ,äthe, welche mit dem Schluss« der GefällS: Pachtung an Wein, Weinmost und Maische im Bereiche des Pomer^ums der Stadt Laibach vorhanden seyn werden, wird bkstlmmt, daß der Pachter die Vergütung der entfallenden Gebühren, und zwar nach den oben bezeichneten Tariffen zu leisten habe. Zu diesem Behufe werden sowohl mit dem Antritte der mit dem ,. November iZZgzu dcginnenhabtNdenPach-lung, als auch am Schlüsse derselben gefällsamt-llchl Revisionen, mit Bciziehung des Pächters oder eines von demselben mit legaler Vollmacht versehenen Abgeordneten und einer obrigseilli» chen'Person, vcrgen^mmm, und hierbei sammt« liche im Bereiche des PomeriumS der chcn Vormnkung über dleVerzehrungssteuerpftichtig n übergeben, und selbe auf geeignete Weise der Steuer» Be^rls» obrigkelt u^d den Vcrzehrungs^elierpflichllqen, die ls betrefft, angekündigt werden. —4. Den? bedungenen Pachlschllllng ift der Pächter »n gleichen monatlichen Raten am letzten Tage e>» nes jeden Monats, und wenn duscc ein Sonn« oder Feiertag wäre, am vorausgehenden Werk» tage an die Casse der k. k. Cameral» Bezirks-Verwaltung zu Laibach abzuführen verpsiichlet» —> Wenn die Caution ,m Baren erlegt wurde, so kann deren Betrag aufVerlangen des Pächl ters bilmAusgange derP^chtzelt der dreileyien MonatSratm des Pachtsch'lllngs zur Hälftt, nämlich dergestalt eingerechnet werden, daß in diesen Monaten immer nur die Hälfte deS entfallenden Pschtschlllings von dem Pachter abzuführen, die andere Hälfte aber aus der Zau« tlon zu entnehmen feyn würde, deren Rest sohln nach geendeter Pachtung dem Pachter, w?' fern das Gefall ke»nen weltern Anspruch an chn 6c>2 zu ssellen hat, zu verabfolgen seyn wird. ^ 5. Wenn de ta^ffmaßige Ein« Hebung clrzulelten, und sich rücksichtlich d«r Ulkosten, so wie der anfälligen Differenz an der Cauliun, und im Nothfälle an dem übrlgen Ncrmögcn des contractbrüchigenPachters lchad« . lc^s zu halten. Em allenfalls sich ergebendes aünfligeres Resultat der Fellbiethung oder der Absindung odctes Platz gre,f«n, welches nut elner ^tlleigssctzlichenAenderunggttroffen wird. Ge-zügllch dis andern Eteuerodjette«', bei welchem dllleBestimmungen nichteintleten, hatderVer- trag in seiner Wirksamkeit zu bleiben. Erfolgt teme solche Aufkündigung, so hat der Vertrag durch sine ganze Dauer in Kraft zu bleiben. — Diese Vertr^saufkündigung lst von Gelte d?s Pachters, wenn sie beachtet werden soll, be» dlr ra>bachcr Bezirk^-V rwaltuna in dcr fest-gesitzten Frist einzubringen. — Wenn in dem Bezirke d^s Pächters wahrend der Pachtzeit die Pachtung berührende, verzehrungssteuerpstich» tlge Unternehmungen zuwachsen, so wird bei« selbe hleoon nach Maßgabe der einlangenden Anmeldungen von der Laibacher Bezirks »Verwaltung unverzüglich in d>e Kenntniß g1euer-Vorschrlftcn unter dem Kln-fiusse des Pächters, so hat dnscr auf dii enese Uebertvetung der Vefalls Vorschriften zu entrichtende Strafbetrag nlcht dem Pachter, sondern dem Aerar zur Disposition anheim zu fallen. — 8. In Ansehung der beim Antritte der Pachtung mit Ende October t63c) bei den steuerpflichtigen Parteien versteuert sich vorfindenden Vorräthe w,rd der davon entfallende Gteuerbetrag von dem auftretenden Pachter für das Gefall eingaben. — Dem Pächter für das M'l'täljchr 1640 und rücksiHtllch ig^z und i6ä2 wirbdaher nur das Recht eingeräumt, von den während der Pachtdauer verschlissen werdenden Weinen und Fleischquantitäten die Abgabe einzuziehen; d»'e Vorräche an vcrstnl. erten Gegenständen jeder Art, welche sih om Ende derPachtzelt bei den slemrpssiHtlgen Pav-teim vorfinden, hat der Pächter entweoer dem Aerar oder dem nachfolgenden Pachter zu versteuern. — In welcher ArtundW?lst übrigens die sautlon für die erstandene Gefalspachtuig zu berichtigen ist, m welche Rechte und V-rs pstlchtungen der Pächter zu treten hat, wclche liachtheiligen Folgen der Pächter in den Fällen, wenn er bei Einhebung der Virjehru^gssteuc« einen höhern Betrog, als der Tariff ausspricht, oder überhaupt einen Betrag ungebührlich ein< hebt, zu treff n haben, welche Maßregeln den Gefällsbthördcn zustehen, wenn der Pachter die vertragsmäßigen Bedingungen nicht genau er« füllen sollte, dann ss. C.M. angenommen, wovon 2. für die Lm'cr-wegmauth an der Wiener ^>nie sammt Kubchal, und für jene an derKärntner« inl« der Betrag von 3280 fi. 5^ kr.; d für d,« ?inlenweq> und Brückenmauth an der sall-stadter Ln der Pulana' Vorstadt der Betrag von 248 fi. 21 kr.; e. für die i'nien-wtg» und Brückenmauth an der 3riefter?Nle, sammt demWthrscbranken ln der Tyrnau, der Betrag von /,^7 fl.ä6kc.; f. für die Wassermauth zu Lalbach der Betrag von l3/» st. ^5 kr., zusammen iiöooft. entfällt. 2. Dem Pächter wird dasRecht eingeräumt, wahrend der Pacht« dauer d«e für dle gepachteten Stationen gesey» lich best'mmten Mauthgebühren nach den beste« henden Tarlffen und Vorschriften e bei den ^tat,onen befindlichen Schrantenbaume und Zug?hör, in so weit sie ein Eigenthum des Ai, rarlums si^h, ^nd unter der Bedingung unentgeltlich überlassen, daß er dle etwa noth' wendigen Reparaturen an denselben aus Clge, nem bestrette, und sic »n dlmsclben Zustande, als su ihm übergehen worden sind, bcl Beelidl- aung seiner Pachtzeit dem Aerarium zurück« stelle. Wo keine Schranken bestehen, oder die alten ganz unbrauchbar geworden sind, hat der Pächter für die Herstellung eines neuen Schran« kens zu sorgen, der in diesem Falle dergestalt sein Eigenthum ollblllbt, daß «r nach Ende der Pachtzeit sich mit seinem anfälligen Nachfolger abfinden, oder dm Schranken wegnehmen lai« sen kann. — 5 Der Pächter ist weder berechtiget, die lhm verpachtete Gtatwn in eine ans dere Ortschaft zu verlegen, noch dieselbe vonoer Straß?, an der sie dermal ssehs, zu entfernen, noch überhaupt den Schranken eigenmächtig zu versetzen. 3s steht jedoch demselben fre», e»ne andere Aufstellung deS Sckrankens bei der Ge« fallsbkhördt anzusuchen, welche sich das ReHt vorbehall, dazu ,hre Einwilligung im Einuer« ssandn'sse mit der politischen Vehölde zu ertheilen, wenn keme Anftande dagegen obwalten. — 6. Der Pächter ist verbunden, tne Parttien anständig zu behandeln, und oeiTag undNacht ohne Aufenthalt zu cxpcdlren. Es l'egt ihm ob, den Reis nden, Fuhrleuten und V«htreibern, die semen Schranken betreten/ die Gebühren außer dem Amte auf der Straße abzunehmen, und die auf den entrichteten Betrag lautende Bollette auf Verlangen einzuhindigen, «vie mchtminder zurNachtztitden Playam Schran« ken ergltbig zu beleuchten. ^ Er »st verbunden, eine von d,r Gefällsbehörde bestätigte und leserliche Gebührentabelle an dem sichtbarfien und zugänglichsten Platze außerhalb des Einhebungs« iocales anzuheften, und während der ganzen Pachtzeit angeheftet zu lassen. — Im Fallt der Nichtbefolgung dieser Vorschriften verfällt der Pächter in eine Strafe von t bis 10 fi., w?lche dle Bezirks,Verwaltung von Fall zu Fall nach den Umstanden bemessen wird. — 7. Die Ve»-schaffung der Wigmauth'Vallorbolllten bleibt dem Pachter überlaffen, es nnrd jedoch demselben em Formular vorgezeichnet werden, nach welchem die Bollltten gedruckt erscheinen müssen, und d»e Verausgabung einer anders gcformien oder geschriebenen Bollette wild der verweigerten Elfolgung einer Bollette gleich geachtet.— L. Wird von einem Pachter d»e Maulh in einem Falle abgenommen, m welchem sie nicht gebührt, oder w»rd von einer Parlci ein hohes rer Betrag e»ngehoben, als gesetzlich best'mmt »ss, so verwirkt der Pächter «ine Strafe ln dem zwanzigfachen Betrage des zur Ungebühr bezogenen Mauthglldes, unabhängig von jenen Strafen, dle ihn im Grunde der Strafgesetz« noch treffen könnten. — 9. Verweben e»ne Partei del Passlrung des Echrankens oder dee 6o4 Bracke die Entrichtung dtr Gebühren, oder wollte sie dm Schranken gewaltsam übtrschrei» ten, so lft der Pachter berechtigt, den Beistand derObrigklitgezicmend an;urufe«i/ und dieselbe vnpstichtet, diisen Ve'stand zu lelssm. — IO. Daß Verfahren über die Verkürzungen der Maulhgebühr wird von den nach dem Gesetze hnzu berufenen Behörden gepsiogen. DerPäch' ler lst jidoch berechligt, von denjenigen, die er ,n llnlr solchen Gtf.iüs-U?berlcetung bllritt, das sieben- und ein halbfache der Gebühr als SlHerstessUlig der Strafe lm Baren einzuhe-ben, worüber er eine schriftliche Bestätigung zu ertheilen hat. Auf dasVcrlangen deS Pachters oder des Beschuldigten wird bei dem »ächsten Zoll-, Vtrd d>e An« ztigi richtig bsfundln, so gebührt ihm das Drit« ttl d«s emgtdrachlen Slr^fbttragls. ^» zI. Dem Pachter sseht da« Rn welchen del selbe untergcbrachl werden kann, wird, wenn kein Hinderniß obwaltet , wegen seiner Nnterbrii^gung 'N dtlUel« ben mitihm «»ne bcsondcreVerhandlung gepsto» yen werden. — 16. Den PachtschilNng hat der Pachter auf seine Gefahr und Kasten an die ihm bestimmte Easse abzuführen, und zwar in monatlichen gleichen Raten/ welchebis spätestens am zo. eines jeden Monats zu bezahlen sind. <-» 17. Wenn emPächter durch ein <3lem^nta<-Ereigniß oder durch e»n< andere VecanlasslNig die Benützung des gepachteten Objectes nach d,m von chm zu liefernden Be'vels«durch einen Zeltraum v^n wenigstens 1; Tagen ununt'r« brochen gänzlich entzogen w^den lst, so ist der» selbe berechtiget, eine, angemessene Vergütung des erlittenen Schadens anzusprechen, welche Veraüiung aber die für die Zelt der entzogenen Benützung dls Pachtobjectes entfallende P^.chl« schillings,Quote nicht übersteigen darf. Dagegen treffen alle übrigen Zufall? und Ereignisse, die bloß auf eine Verminderung des Pachtertrages in größerem oder geringerem Maße einwirken, den Pachter, der folglich den dadurch herbeiqe« führten Abfall am Ertrage des gepachteten Objectes ohne emen Anspruch auf eine Entschädigung zu tragen hat. — Die Entschädigungsgt, suche wegen entzogener Benützung des Pacht-objectes müssen binnen der pcremptorischen Frist von drei Monaten, vom Tage der Behebung des Hindernisses der Benützung, bei der Bezirksbe« Horde, in deren Bezirke die Mauthstation gele» gen ist, überreicht werden, widrigenfalls auf sol« che Gesuche keine Rücksicht genommen werden wird. — 18. Für den Fall, wenn der Pächter 6o5 die vertragsmäßigen Bedingungen nicht genau erfüllen sollte, steht es den mit der Sorge für die Erfüllung des Vertrages beauftragten Behörden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, die zur unaufgchaltcnen Erfüllung des Vertrages führen, wogegen aber auch drm Pächter der Rechtsweg für alle Ansprüche, die cr aus dem Gertrage machen zu können ylaubt, offen stehen soll. Hiernach wird jedesmal und insbesondere in dem Falle, wenn der Pächter die bedungene Caution nicht zur gehörigen Zeit vollständig lei^ stet, oder den Pachtfchillini in der gehörigen Zeit nicht, oder nicht vollständig abführt, es der Gefällsbehörde zustehen, sogleich im administrativen Wege, ohne stinc Vernehmung, Sequester auf die gepachtete Station, welche die Station auf seine Rechnung und Gefahr zu verwalten haben, einzusetzen, oder das gepachtete Object ü-uf seine Gefahr imd Kosten neuerdings seilzu-biethen, und die eine oder die andere Maßregel, oder beide zugleich zu ergreifen, oder endlich auch den Pächter zugleich in anderen Wegen zur Erfüllung des Vertrags zu verhalten. In jrdem dieser Fälle bleibt der Pächter in der Haftung für jcncnBetrag, der an dem bedungenen Pacht-schillin.e nicht eingebracht werden würde, und der Gefällsbehörde stcht es zu, den abgehenden nebst den schuldig gebliebenen Betra,, aus ftiner Caution, nötigenfalls auch von seinem übrigen Vermögen einzubringen. — Wcnn bei der in einem solchen Falle vorgenommenen Wicderuerstei,c-run, ein höherer Pachtschillini, erlangt werden sollte, oder wenn bei der auf Gefahr und Ko-sicn des Pächters vorgenommenen Sequestration des MauthgeM'e5, ein den Pachlschillin i übersteigendes reines Mautherträgniß sich erlabe, so spll das Gefällsarar berechtigt styn, diese Vortheile für sich zubehalten. — 19. Dem Pachter Wie der GeMen-Venvaltunq steht, sofern während deö Laufes der Pachtzcit eine Aenderung in den Bestunmunien des Gesetzes, die auf den Ertrag einen Einfluß ausübt, Statt finden sollte, eine vorläufige dreimonatliche Aufinndiqung vor dem Ablaufe des Verwaltun isjahreö frei, welche von Seite des Pächters bei der Laibachcr Bezirks-Verwaltung einzureichen ist. — 20. Das unterfertigte Licitations-Protocoll vertritt, wenn ein mündlicher Licitant Bestbieiher ist,,die Stelle der förmlichen Contracts-Urkunde, und der Unterfertign , während für die Staatsverwaltung die volle Gültigkeit des Vertraqes von der Annahme des Anbötheö von Seite der zur Bestätigung solcher Pachtverträge berechtigten Behm'de abhängt, und daher erst mit der an den Bestbiethcr ersolqten Vckanntoebung der höheren Ratification eintritt. — Wenn ein schriftliches Offert den Bestboth enthält, und zu demselben die oberwähnte vorbehaltene höhere Ratification erfolgt, wird auf Grundlage des Offer« res und der kundgemachten Pachtbedingungen ein förmlicher Contract in zwei gleichlautenden Paricn errichtet werden. — Sollte dcr Offerent sich weigern, den förmlichen Contract zu unter« fertiaen, so haben die mit §. 17 festgesetzten Ncchte des Gefallsärars einzutreten. Die Enk scheidunss, ob der mündliche oder schriftliche An« both von der competenten Behörde ratisicilt werde, wird länastens bis zum Anfanqsta>e der Pacht-eitStatt finden, und dem Pächter bekannt gegeben werden, bis wohin der Bestbiether von feinem Offerte nicht zurücktreten kann. Das Rechtsmittel wegen Verletzung über die Hälfte kann nicht geltend gemacht werden. — 21. Der Pächter ist verpflichtet, die für ein PachtcontractS« Exemplar entfallende Stämpclgebühr sogleich bei der Bckannt^ebun? der erfolgten Bestätigung zu entrichten. — 22. Der Pächter hat nebst den allgemein kund gemachten Vorschriften und Ta-riffen auch die ihn bei der Licitation vorgehaltenen und unter die Pachtung-Bedingungen aufgenommenen Bestimmungen genau zu beachten, und sich daher mit Rückblick auf den ihm eingehändigten Amtsunterricht gegenwärtig zu halten, daß auch das in die Schwämme und zur kränke getriebene Vieh am Localschranken, das zur Weide auf die Alpen gehende Vieh aber bei allen Mauthstationen die Befreiung von der Entrichtung der Gebühr genießt, daß die Fuhren mit Feuerspritzen oder andern Feuerlösch-Mequi<-siten, wenn sie bei einer Feuersbrunst verwendet werden, mauthfrci zu behandeln^ und die Fuhre« zu Ufer-, Schuh- und Regulirun^sbaulichkeiten, den Fuhren zuStraßcnbauten gleich zu stellen sind. Eden so smd mchllnlr die k. k.Obevlomnnssave ue-d Comnnffäre der Granzwachl, sondern auch d,e k. k. Il spectoren und Ul'.tennspector,n dcr Gefällcnwachc, wie auch die berittencn Indivi-dukn d«r Gränz und (^efällenwache mauth-sr i, und es kommt d,e den Holzfuhren zug'« staub »ie Bsgünstigung den zum Gelve-fsbe» llicbe nothwendig'» Fuhren n.ll Hol^c'bl n zu fiollen. H tisichtllch der Bcgülistl^Ul q derNe-N'ot'ner jener Orce, m welchen olle an ^h-'uffren gleg'ncn Elngärge Mli M^ uihscb'ülkcn li.^s scbll.'ffcn find, wird sich ans das ln dem Unl..? »lchtc citivte l)^.he Hofkammer,Dccrct vom 5. Iult 18^1, Z. 18^74, bezogen, übrigens wtr> ^ c3-Intell.-Blatt Nr. 9)< d. 2. August HHZI.) 6o6 bemerkt, daß die mit allerhöchster Entschließung vom »2. October lg25 ausgesprochene Befrei» ung der Equlpagen oer Herren Erzherzuge Trubel, nunmehr 0»e Equipagen der Herren Erz: Herzoge Ohclme Selner k. l. Majistäl, tals«r> llche Hohenen betrifft. — 23. Das dem Pächter l,n »7. Aosaye zugestandene Recht auf euie Entschädigung yat auf dle W^sscrmauth zu Laibuch lcme Anwendung zu crlclocn, indem das hohe Üerar für d»e durch Element^r-Erelg' lusse ooer durch andere Veranlassung unter« brochene Benützung dcs Rechtes der Wasser« wauiheinhebulig dem Pachlcr e>n< Vergütung zu lklsten sich n:cht verbindet, und derselbe >n keinem Falle und aus lelne.n Rechlstilcl auf einen Nachlaß oder eine Entschädigung einen An!pluch zu machen hat. -— 2/^. D»e Wlllh« schaftsfuhrer,, welche das auf dem außer Lal» dach legenden Moraste trzcugceHnl und Schilf durch die Schranken von Lalbach nach Hause führen, sind bei allen Amien von Laibach ohne Nnterschlcd, ob die Besitzer der Morastanthcile mner oder außer den Limcn kalbachs wohnen, zu F'lge Kundmachung des k. k.illyrlschen Gli^> be^luums cllio. 26. October 1622, Z. »32^3, von Entrichtung aller Wcgm^uthgedühren b«-freit. — 25. Eben so lst der jeweilige Pächcer verpflichtet, die Insassen der Gewenden Schwltza, Stransk^va^/ Oßridsiig, Gabru', V^rou;c, Dobrava, Koßarie, Hruschouc,, Bvcsie, St. Martin, Komarle, Roßare und R llschounig in Gemäßhcit de^ Decretes der bestandenen k. k. illl)^>chen Zollgcfällen-ArmilMration vom 29. Jänner 182/,, 3 56), und der lllynsch n küstenl. Camera!? Gefäßen Br»valtungs Verordnung 6 kor wenden Il,s^ssen nicht e:wa auf ihrer Fahrt die sogenannte lange Brücke bei Waltsch passirt haben, um im bejahnden Falle die P^rtel»n zur geschlichen Scrafe zu ^eh^s,. — 26. Ter Pächler räumt der ^er^ pachtenden Gefällsbchördö für den Fall, als während dcr Pachtwuer dle Excnner,rung der Brücke über den G^henschm Lanal rcallsitt werden sollte, und'deßhalli,mit dem Pächter frin gütliches Uebereinkcinmcn zu lVcal:dc ge-' bracht werden konnte, ausd'ückllch das Nccht zur dreimoNlNllchen Aufkündigung des gegen» wartigen Vertrages «in, welche Aufkündigung sich jedoch nur auf die ?inienweg, und Brücken» mauih an der K^rlstcidtcr i?in»e zu beschränken h.li. — 27. Von lencn Parteien/ w lche bloß d,e Karlstädtcr Kanalbrücke und nicht auch die KarlstädterStraße befahren, »st bloß die Brücken. m»uth abzunehmen. — Lalbach am 16. Juli 16Z9.__________________ vermischte Verlautbarungen. Z. l'oI. (2) Nl. 2223. E d l c i. Von dem k. «. Bczilksgclichte der Umgebungen LaibackS lrild hi,mil bisannt gemacht: (zg sey zur Orforschung des Schulde,>sianöeö nach dem am äg. Februar «U2H zu Toinazhcu verstordenen G^nzhil» dlcr Grcgol Plcunig, die Tags^ylUig auf den 28. Au» gust l. I., Vornnttags nnt geinacht, zugleich auch telsclbc oder seine Orben oocr (Zessionäle mit» tclst gegenwärtigen Ooictcä dergestalt einberufen, dh es übervorgckommene Anzeige der Bermögenö-Vcrschwciidung ocä Machias Ura« na, Oruiitbesitzerv zu Kostainou^a, und hierüber gepflogene Untersuchung für nothig befunden hat, demselben tic frcie Verwaltung scmes Vermögens zu benehmen, ihn als Verschwender zu erklären, und zu semein Curator dcnHerln Ignaz Feichtinger von Neudegg zu besicslcn. Vereintes BezirlsgerichtNeudegg den 2c>. Iu< li lL53. Z. i,!o. s3) Nr. i2lS. Edict. Vom k, k. Bezirksgerichte Gurkfcld wird besannst gemacht, daß die mittelst Gdictes vom »2. Juni l. I-, Zahl 926, ryioer Johann öwolhar angeordnete 6o7 Ftilbiethung der der Herrschaft Thurnamhart 8ul, ! Uld Nl. 529 oiet,<1baren Haldhude, über Ansuchen 5 der Oxecutionüführelinn Katharina Zrvölbar sistirt ^ worden se>). K. K. Beziresgericht Gurkfcld am 24. Juli iftZg. Z. ,li9. (2) Mrrsache Nucaten sind ln dem k. k. Gold- und Silber-Einlösungsamte, am alten Markt Nr. i56, wieder zum Verkauft vorrath lg.________________^ Z. 1127. (2) l 3 Wegen Abreise ist ein noch gut erhaltener, frei hängender Badeapparat, in welchem auch das Wasser binnen 3 Minuten erwärmt werden kann, um billigen Preis zu verkaufen. Derselbe ist aus der privtlegirtcn Fabnk des Joseph Tichtl in Wien, und von der besten Gattung dieser Erfindung. Auskunft ertheilr das Zettungs-Comptmr. Z. il 17. <^) " "" Gm Mstruktsr für dlc untevn deutschen'^chul'N, nnt dem?ehr« fähigkcUszcug«usse versehen, wird auf ein Gut in Unterkam aufgenommen. Er könnte all n-falls scldst seine ^Indien ftrl^ate fortsetzen. Dle Bedn smftungs > 3apllal oon ÜQ00 st. im Gnjen, oder auch m lle'nern Parlh»en, jedoch n,chl unter loao st. j« verg dn. Der Schuldschein kann die Vedingung «nthaltm, daß he< richtiger Zinsenzahlulig das Capital un-aufkündbar anliegend zu verblndcn habe, ts jedoch dem Schuldner frel fithen solle, das, selbe aufjukünden. Jene, welbe dieses Ea-pltal gegen streng normalmäßige Slcherhett z» überkommen wünschen, werden ersucht, stch an den Hof» und Gerichtsadoocattn Herrn Or. Wur^bach zu verwenden. La,bach den 29. Iul» i83g. Z. ioc)3. (2) Am 17. August 1839 wird das Domimum Wildenegg in dessen Planava - Waldungen »« ^c^m :c. das im Herbste und Winter gefällte, gescheiterte und klafterweise aufgeschichtete trockene Buchenholz, im Quantum von beiläufig 1000 Klafter, die Klafter zu ^5 kr, in Parthien zu 4, 6,10 bis 20 Klafter/ lici-tando veräußern. Dominium Wildenegg am 26. Juli 1639.__________________ Im Hause Nr. 21, in der He»c rengasse, ist von Michaell ^39 an, eine Wohnung im ersten Stocke, bestehend aus 4 Zimmern, Küche, Speis, Holzlege, Dachboden und Keller zu vernüethen. Die näheren Bedingnisse sind beim Hausmeister daselbst zu erfragen. Das'am neuen Markte im Hause Nr. 221 be-sindliche Cckgewölbe, sammt den beiden daranstoßenden in der Schusteraasse, sind von Michaeli l. ^ an m Aftermiethe zu veraeben. Auch kann von dusen dret Gewölben eines abgesondert in Bestand gegeben werden. Um das Nähere wolle man sich daselbst befragen. — 6o8 » Einzige in diesem Jahre zur Ziehung kommende Lotterie am 14. Aovember i«39, der großen prächtigen Herrschaft im Königreiche Böhmen, G r o ß -Zd t l a u. Dabei gewinnen laut Spielplan 27,553 Tresser, Gulden W. W. 6i)4.0W. In der Hauptziehung werden 3In der Gratis-Actien - Ziehunq gewonnen fi. 290,500 werden gewonnen si. 2Z9,AX) , « Gratis-Actien- ^^„„^ nähmlich: Ziehung „ 259,000 1 Messer . . . » WN,0M . « Prämien-AMen- ^^ ...» 25000 Ziehung „ 1^Z0^) 1 . „o W000 DK Gewinnsteder Hauptziehung be-^ ^^ '. !^ " 2MU 1 Tieffer . . . st-200,000 ^ detto ,. öoa «, 2.000 1 detto . . . « 30,000 ^^ ^tto ,. ,°° .. l9>0w 1 detto . . . ,. 10,000 ^gg^ h^to .. Z ,, W,Y0U zlü: - - ' I Pü "erden gewonnen ^ 1.^ 8 detto . 5o« ^ ^,000 ^ Tresser . . . . 5.009 13 detto' «aa , 2,600^ f dett° . . . ^ t,0M N N " '5°o ' N 250« ^ fi. .° ' ' : 7Ä! 100 detto „ 2o « 2,000! ^"^ d.tto „25 . ^ t^,5N) iz50 detto ^ ^2 ^ 5,^00 Auf 5 Stück verkäufliche, wird eins t900 detto« !o „ Die Actie kostet; 21^2 fl. W. W. l gegeben. Franz Hueber, unter Mithaftung des Handlungshauses Franz D. Fröhlich, Comptoir: Wechdulggasse, iilienf'lderhof Nr. 906. Lose dieser Lotterie sind zu haben bei Gebrüder Kuckh ^ kollP. in Laibach. Inhang )ur S)aHa^erSeitung. ^«mven c Anzeige ^t"«^l«« Angekommenen und Aig«r«iften. Dtn 28. Juli 1829. Ht. Alexander Oiaf v. Starzlnski, k. k. Käm« n«rtr. von Grätz nach Tri.st. — Frau Rosine Grä-ffnn Salm ^Reiferscheid, Private, mit Gefolge, von Hritst nach Wien — Hr. Franz Elhait. Gewerbs-lbirccto,. nach Trilst. — Hr Friedrich Heddau«, «r«ßhtri0gl. dadischer Kanzleir^th, von Wien nach Kriest. __ Fiau Elise Dirnböt. Neamtenswitwe, »«„ Eläy nach Trieft. — Hr. Barlh. Sai», k k. Post Official, von Grätz nach Trieft. — Hr. Graf Porzo-Sorgo, Privater, von Glätz n«ch Trieft. Den 29. Hr. Franz Galler, Zahnarlt, von Priest nach Klagenfurt, — Hr. Markus Graf Pozzo, Privater, vo>! Wi____^ ^«rzeichnisi vcV^ier VcrNorbcncn. _^ Den 26. Juli «829. , «"« Clisabelha N, Dienstmagd, ihre Tochtt« Johann«, al^ Wechen, in der Stadt Nr. 122, am DVlchfall. Den H?. Dem Hrn G,erg tuscher, k. k. Lehre» «n der hiesigen MusterhauptfchlUe, sein Sohn Hei«. ,ich, alt 6 Tage. in der K«pujinctvyrstadt Nr. 2, an iin »llgemlinen Klampfen, Den 28 D»m Hrn. Michael I.ill»n, Gast»!rtß u. H«usbessh,l, s. Tochltr Franzisca. alt lß Jahr,, ln de« St. Pelersvorstadl Nr. 90. in Fv g» des zuiückzllr»-tenen Pulpurfriefel«. — Dem Hrn, Leopold B«ar.d, bürgerlichen Schncidermeister und Hausdssltzer, sektt Frau Maria, «lt 65 Jahr», in der Stadt N«. ll?. «m wieberhohlten Schlagssuß. — Dem Ignaz RiM, Gemeinde-Diener, sein» Hochler Maria, «lt Z'/yIahr, in der Stadt Nr. 20, an der tuv«rculös«n Lungellsuchlg, und wurde gerichtlich beschaut. Den 23. Dem Anton Tkiemz, Schlffmann unb Hausbesitzer, seine Tochter Maria, all 5 MondeK an Mauverarbtit a^f »09 fi. 53 kr., an Maurermatenale 22st.3rr.^ an Steinmetzarbeit lg» st. 6 kr. , an Zimmere wannscndelt und Mater»"le ,55 st. 5? kr., an Tlscblerarbe t 62 st.5»'/, kr., an Schlosser, arbett i3 fi. ^^ kc , an Yafnerarbtll 63 ft., an Aliftr^ich'rarbeit 5st iorV, anKlampferer-arbeit 5 ft. 20 kr., an ^immeraialeiarbelt , fi. 3c> kr., an Fnlerlöschg«lHthln 63 st. 55 kr.; auf Rechnung des Eamiralfosides ab^r an Maurerarbett auf lH ft 9 kr., an Mamelma-teriale ^ fi. 12 kr., an Hafnero»beit l fi.Zo kr., an «nstrelchc»arbeit 17 fi. 5" kr., an Zimmer-malevart>it 5? fi veranscblagt sind, rvnd am 8. August ,939 Vormittag« vl),: ^ h,s 12 Uhr bei dtr gefertigten Inwect'vn nne Mlnucndo-illitation «bqchatlin werden, wozu alle Unter? -liehmungljlufllgen mit dem Anhanae eingeladen werden, daß die Baudev'se »sd d s Voraus» maß dei der ?llttation und früher in d'N gt-wöynllchen A^tsftl»,i0en eingesehen w 'den können. — Infpemon d.r kram. siänl>. Rea» 6i0 litaten imAmtslocale desk. k. B^z'rkscommissa-riates Umgebung Lail>acd im deutschen Hause zu Laibach am 27. Iull ,839» Z. ill». (3) Nr. 295. Kundmachung. Die Stadt Lalbach erfi-eut sich eines Vor-zuges, um den dieselbe mic Necht ^nn aWe^n Städten gl ichen Ranges bcnedet werden könnte. — Lalbach, besitzt nächst an seinem Weichbilde die schöne ^atteimannsallce auf dem standlschtn Gut Uncerthurner Grunde, w»lche dl? kralnischen Herren Stände so gc^ne d^m öffentlichen B^gnü^en überlassen, und die eben jetzt in ihrer herilichstcn Pracht jeden Spazlerg'hr ergötzes. — Diese Allee, die gerade >m heurigen so warmen Sommer, so angc« nehme Dienste leistet, l>at vlele Gönner, Utio wnd foriwahend von Leuten j den Slandes und Ranges zu chre- E> Höhlung häufig besuchtj lnckts desto »velngec m^ß man nicht selcen d^e hldauelllche Wahrnchmul^gmache", daß die darin angebravten Schenke, so wie dt? Schran-kcn, welche dl? Allee uor dem Vl,hdu,cht-vill>gen Beschädigungen Nicht gänzlicher fii.d. — Dle Sländ,scl>'Vcrordnele stelle ermanaclt lncht, derstandi'chcn Realitäten-In» spection d»e genaue Aufsicht über diese Allee aufzutragen, und sowohl die löbliche k. k. Po!»-zeidirecr^on, als auch den tödlichen Magistrat der Stadt Vatbach und das löbliche l. f. Bezirks » Commissariat der Umgebung Laibachs um einc schirmende Aufmerksamkeit für diese Allee zi ersuch n. ^» Die Verordnete Stelle glaubet aber auch noch hicmit öffentlich jeden Bewohner Laibachs oder der Umgebung,, der entweder zu Fuß,'zu Wagen o^er zu Pferd die Allee besucht, bitt n zu sollen, d»ß er hlebei derselben s.inen Schutz angedcchcn l^^en, und einen etwa gclcgenheitlich wahrgenommenen Unfug in geeigneter Welse soqleicb hiiUanhaltcn wolle. — Von der kram. stand. Verordneten Stelle. Lalbach am 2^. Juli i83c). Moriz Freiherr v. Taufferev, substltuirtcr siandischer Sccre'är. vermischte V'eriautbarungctt. ^" Z. ,I,I.^ l') ^ . Nr. 655. ' '^ '' ^O ^d i c t. " Von'dem'B?zl>ksgclicht, derHcrrschaft Weixel. berg l-rird deV Ursula Planinschsg von Grohlack mittelst gcge»wästigcn Edictcs erinnett: GZ habe roi?er sie bei diesem Gerichte Franz Paschilfch, Ver. Walter zu Kroisenbach, durch Herrn Dr. Zwauer um Rcassumirllug der über die Klage ^ p^. 9. Februar 1826, Nr. 169, auf k«n ,5. Mälz ,638, ongtordneten Tagsatzung ptci.Bejahlut,a eincS Kauf, schillings uon2c>o st. (^. M,, aus 8em K.wfrert>aiic llil«.». »». Juni .^27 angciallgt, und ei> scouder bc» wilNgte Rcassuini'un^ z-ur Vcrh^l,clUliZ c>iese^ Rcchtssa^e tie Tags^hmig auf ecu 3o. October ,3Z9, Bormitla^ö 9 Uhr vor dicscm Gerichte an. beraumt wor0eu.,Daä Gericht, >^cm dcr Ort ibres Aufcocl^ltcs u»dvratiltt< uild sie ricllcl.bt aus öel, k. k. Vrblanl>en adwcscnd ist, h^ zu ihrer Vertre-' tung und auf ihre Gefahr und Unkosten ten Herrn Dr. Philipp Pfcffcrer als Surcitor bcficllt, mitwtl. chem die angebrachte Nechlssciche nach eer bestehen» ten Gcrichlöoroüung ausgeführt und cnlschicteil irerden wird. Ursula Planitischeg wird dessen üurch össcnlli. cde Auoschlifl zu dein Gi^c ermnclt, dainit sic aNcn,. falls zu rcchtcr Zeit selbst erscheine, otcr ioz^ischen dem ucstinnnlell Bcrcrccer ihre Rechtsdchelfe zn H^u.^ den zu lajscn, otcr auch sich sclhst cinen ^n0cr>, Sach«'' lralter zu bestellen, u»o biescm G^ichle namdaft zu lnachcn, coer überhaupt i,n rechtlichen oldlnuigs« lnäsiigen Wege einzuschreiten wissen möge, die sie zu ihrer Bertheieigung ciensam stl>den lrüi-l^c, maßen sie sich die aus chrcr Bcr.,I)säu!NU»g cnlstc» henocn Hol^, selbst beizumcsscn h^ben wird. Bezilt'ögelichc Wcixelbtrg am 2^. Mai iL^. Z. »»22. (l) " '"" Nr. ,8^' ^ Edict. -: ANe Ie^ie, welche auf den Nachlaß des zu Obst>' gereutd ohne Te<1amcnt velstorbcnen '/.^ HUdlcrZ^ Anton Schager, aus was innner für einein Rechis« gründe Ansprüche zu stellen vermeinen, oder zu die-' sem Bctl^'ffe etwas schulden, haben zu ?er auf tc-n ^7. August l. I., Früh um c) Uhr vcr dieseni G^^ richte angel.'ren'te„ Tags.'tzung so geiriß zll rrscdei. nen, alü sie sich rvidrigens cic Felgen des §, ^»4 d. G, B. selbst bcizumesscn haben wellen. Bezirlägericht Nelfniz den l2. Iull iä5c). Z. il»3. '(») . Nr, 24, d. G. B hlelorlö bci der auf den 20. August lNI<^ Vormiitags um 9 Uhr atigehrß^e^n''Lltiu1canon^. lagsahunq zu„lml^en- ^ ^' , ' ' , ' Bezirksgericht Reifniz den'27. Iui, «8^19. Z. 1124. (l) ^ Nr. ^)l^. S d i c 't. - , Von dem Bezirksgerichte d'e^ .Herzoglyulnz, Gcttschce wird hiennt bekannt gemacht: Es fty ü'ic^ Ginschreites! rcs Johann StU'M v?n Schalkei-.dorf und seincrMutter AqnssSturm, als s5esfionäsc des Joseph Tschcrne von G^tlschce, in die Neassumisunh der bereits mit Bescheide vom 24. Iuti lU33/Z^bl 2170, bcwisliqten crecntivcn Versteigerung der, dem Johann Sturm gehörten, zu Schlakendorf5ni> Nectf. Nr 325 liegenden V.» llsb. Hübe s^mmt de« dazu qekörigesi W^hn« und Wirthschcittsgebäuoc^ Haus'. Nr. ,o gewilü^et, und zu deren Bornabmc die dlci Tagsa^ungcli auf den 2^. August, ,9. Oc« (Z.IntcU.-Blatt Nr. 9I. d. 2. August 1LZ9.) 6ii lober und 20. November!. I,, jederzeit Vovmittagg 9 Uhr in Loco der Realitäten nut dein Beisatze be» siimmt worden, dah dieselben weder bei der ersten noch zweiten, wohl aber del der dritten Tagsahung auch untcr der SHähung, pr,,23q ft. W. 3)i,' wer?, den hintangegeben werden« , . Das Schähungvprolocolls die Feilbiethungsbe-t>ingnisse und der Orundbuchserlra^t tonnen wäh. rend den gewöhnlichen Aiulsstunoen ln der Kanzlei eingesehen odcr in Abschrift erhoben werden. Bezirksgericht Gottschee am 25. Juli i63g. Z, li25. (i) .!. " ^ -^ si,^Nr. 55^ E d i c t. ., , c^'-i '.' ^^ Vom Bezirkogcrichte derHerrsch-aftTsvellsteW' in Unterkrai,, wird ali^emei,,» bekannt gemacht ^ (ää^ ley auf Ansuchen des Herrn Johann Polhorn, ,I,l>. Haber der R>nschacl)cr P^pierf^dfif. alii Gei^Uts' träger seiner Frau Ther^si^ und seiner Frau Tä,'wä-gcrinn Maria Pluschk. nnt Bcfchvld oom heutigen Tage Nr. 55,l, in die erccurive Belsteigcrung oer dem Gute Hottemcsch 5iib Rc^lf. Ns, 5l ^icnstra. ren, dem mindcrjahnqen Joseph Tftdclsch gehöngen, zu Dobrava liegenden Vg Huvc, im Svl).itz'lngs.,, werthe pr. 9) ft , wege»r aus 0c,n wlltdschafcööint» lichen Vergleiche vom 27. Juli IÜ55, Nr. 5, schul« digcn ,5 ft, 9 l's. 5I Zinsen unl, U»k>.'sien geruilli«' gct, und hiczn drei Verlieigerungst^s^ungen, alä am 2. September, 2. October und 2. November HU3g, strlä Früh um 9,Uhr im Orte her Realität mit dem Auhange desinnmt worocn, oah, falls eiese Realität rvcoer bei der ersten noch zweiten F.'!lbic< thung uin oder über den Schätzungswerth an Ma»n, ssebracht werden könnte, dieselbe beider dritten auch unter der Schätzung hmtangegebcn werden würde. Zu obigen Bcräußerungst^gsahungcn n-erden dem« nach al!c Kauflustigen zu erscheinen hicmtt tingele« den, welche die dicßfäliigcu Lic't^tionöbc'dilignisse entweder bei der Licitation vernehmen, oder allhier in den gewöhnlichen Amtösiunden solche einschen lonnen. ' Bezirks er lci?t Kauenssein am ,5. Juni '33g. Z' "26 ,^)„ ^ ^. , .. .. .Mr^ 552. ."'^ "oM'Bc^rksgcrichtc der HcrrfibaftSaven-stein «n U!tterrr.nn rrird allgemeln bckannl gem^cht^.daß auf Ansuchen des Herrn Johann Poihoni, Inhaber der. Ratsch^ch^ Papiccfabrlk,,ol3 Gcw^ltöträgersei-»er Hrau Theresia uno seiucsung der, dev Acrrschafl Raisch^ch 5u!iRcctt'Nr. « uud '3i dienst. d2fen. 1.n Markte Ralschach lscgsNdrn^, mit 5 tr. /l« dl. b^„s^s^, Hau5lcaIität dcr Glisabcch Bäär, "i'"^^, '" c»nem geräumigen Hause, H Kellern/ ! n.^ ^ 'V "ud Küchengarten', einem Ackcr, dann "" " pu'dcn. , Birken' und Kast.n-cn. W^ldan- ^ n « i"sc>mmcn im Schähungöw'itlhc p>: ?^/^^ .^^'" 'V'" ^"' wirthschaftSämNichen Ver-6,^"^ "August >«5l und 2.. August ,U56 schulden >5 ft, 1 kr,, dann '^'Zinsen seit 20. August .850 b,s zu,n Zahlung.t.g^u.'d Unkosten gclVlMgct, und hlezu orci Be, ,leigerungslagft>yun. 2«", alv: am 27. Uugust, 27. Sc^.mdcc uno 2Ü. October ^8^9, ssctu um 9 UbrVoim!ttag5 im 0'te Ralschach nnl ccm An^nge bestnnmt würdcn sind,, dah, im Falle diese ReaUlät zusammen ungclhejlt weder beider clstcn noä) zrrcilen>lc>tacion ulncdcp über deu SchätzungulveNh an M^»n gebracht wer« ankönnte, solche bei der drilte,- aMmUcr demsel-hen werden hintangcgeben rrerden..,,.^^ Zu obigerlvähnicn Vessteigerun^tagsatzungel-» werden demnach a!le Kaußust'gcn hie>n>t elngela» den, welch? die dichfalligen LiiicalionZdcdingüiffc entweder bci der Licltalion oder adcl früher in 5ttl. gcwcbnliii'en )l!ntt'stunden allhier ciüs.hen können«, '/.-l. ^^illugericht Savenstein ain 6, Juni lÜ5^., ^xe ciltive L^i,^a^H^ de? Fraj'zSchan l» ,l ^ljschcn Realitäten in Hschcneq. /Bon dem Magistrale d«ö t, k, Ia!,i>e^sülst!tchesl Markies Hccheneg wird hiemit blka:i<,t gegeben: (iö se>y..über das voin Herrn Dr, Anion Murniaycr. Hof. und Geri^tZ-Advocaten zu Gläl), gestellte !ln-sucden mit der dießgerichtiichcn Orl^igling vom »o. Juli iU5<), Z. is)», dic Vornc>bme dervom I^dlichef: I)lagistsate^s>n), alö j'"l« ^o^nitianig, milBescheio . ,li. Nllremder l85U. Z. 7093, bcwilliaten ere, cutiven Feilbielhung der hiehcr «l,!> Urb. Nr. »3ec ,4 dienstbaren, auf 5o3c> ft. 6. M. gerichtlich de-wkltheten Realitäten, so wie auch unter einem, ia Folge der vom hohtn k. l. Landrechte in Gray, mil Crsuchschreiden und bei der ersten und zweiten Feil/ bielhungstagsätzung nur um^oder übe«° den,Schä'z» zungswerttz, bei der dritten »der auch "unter dem« ftlbcu hintangegeden werden würden^ ' ' D>c hieher sud Urb. Nr. ,5 et ,4 dienstbaren, von aUcm Nnterthansbande freien bürgerlichen Rc«-litälen, bestehen aus dem im Markte Hocheneg a,n Play «>i!> Cons. Nr.^, c>t 2 gelegenen großen, zwei Stock hohen SemauertcnHause, auf welchem dieGast-tvßctßschift wrZ/n den hinlänglichen' öaznHseiqlictelT Ltzcalitatcn s^tt zeher betrieben wird, nebsl drei Pferd-? siallüngcu, Wirthscdaftsgebäude, Mag?nrem>fe. Hauögarten/ geräumigen Haushof und dazu gehörigen Uckergründcn uno Waldungen'imUnverbürg« ten FlMcnmaße von »8 Joch. ' ^' Die Me Viertelstunde außer dem Markte Ho» cheneg gelegene landschaftliche Realität besteht in hölzernen Wohn. Und Wirthsch'astsgebäuden. dann v«er Joch W,csengrunö und drei Joch 179 Quab-. 5 Joch 84 Quad. KlafterAck,lla»h in sich begreift Auch diese Wiese liefeil ein vo»lüg» lichesFutler, u»d ist von besonderer Oltsagvfcihigteil^ 5) Das grohe KtNergeböude hei der St, Ol-waldilirche in der Kanischa-Vorst^N, mit den a»« staßcnben Meiergedäuden und lÄrundstücken. Dat KeNergcbäu5e enthall im Souterrain einen große» Keller zur Aufnahme von 20a Stam», und er ist seiner Bauart nach als einer vrr vorzüglichsten lie^ ser Gegend b»'kl,,l,lit. Uibcr dem Keller bcsindet sich eine schöne WobüMig, versehen >nit allcn Gemäch« lichseice» , und in Verbindung mit einem angeneh» men Garten von 25« Quad. Klafter. Diese Woh« nung wuree vün distinguirten Palteicti bisher qer«e gemiethet. Die anstoßenden Grundstücke bestehen i» 2 I,ch99" Quad. Klafter Aecker, 2 Joch?53 Quak. Klafter Wiesen, 27« Quad Klafter Weide, untz die Meiergebäude bestehen in zwei Wohnzebäuüen, geräumiger StaNung, Scheuer und einer Branntweinbrennerei. Das Ganje geholt zur Grundherr» schaft Oderpettau, iedach ohne fühlbare Gryoeke« lÄstung. 6) De^ zu? Herrschaft QberveltaH bergrechl. Mäßige Weinga.ten im Slattberge, von 7 IochWA Quad. KlafterRebentzrund M t i Joch >275Qua0>> Klafter Aecker. 2 Joch »Iao Quad. Klafter W«se», ü Joch !2>6Quad. Klafter Hochwald, und , IoG 64» Quad. Klafter Huthweide mit Obstbäumen. feiner mit »ine« Winzerei und einem abgesonderley Gebäude, d«K die Peesse und eine niedliche Woh> vung enthält. Dieser im guten (Zullurzustande »«-findlich, Weingarten ist hinsichtlich seiner ergiebige? Fechsungen hierorlö bekannt, und er besitzt Mq« terialie» in Menge, um ohne außerordentlichen Aui, lvand auf de« höchsten Grad der Üultur gebrochl, V»d da?ia ethalten zu werden. Kaufsanttäge ohneZwinschehändler, üb,»ne^. «en «nd ertbeilen Auskünfte; Frau Aloisia Kode- titsch, ali VevoNniächtigte der van Korpon'scheD Erden, «u Pettau; Herr Dr.FranzKoderilsch, H,^ uub G«riHts-At»ocal zuKlagenfurt, und Herr Oswald Went», llpothtkr am Graben zu Gräh, unö eö wird »ur «och bemerkt, >aß man zwar beadsicb«' tige^ jtde Realität abgesondert zu verkaufen, daß »Ver auch der Ka»f für daK G»nze. so wie es bisher hefcffe» wurde, geschloffen werden könne. Petlau den t?. Juli »b5H.