41» «TV Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 6O. Samstag den 14. Mrz 1874. (134—1) Nr. 1148. Ofsizialsstellen. Im Bezirke der k. k. Telegraphendirection "' Trieft sind fünf Offizialsstellen mit den Bezügen der X. Rangklasse der activen Staatsbeamten erledigt, Bewerber haben ihre Gesuche im vorgeschriebenen Dienstwege unter Nachweisung der mit gutem Erfolge abgelegten Telegraphen - Offizialsprüfung bis 12. April l. I. uel der obgenannten Behörde einzubringen. Trieft, am 12. März 1874. (Ni) Nr. 2016. Kundmachung o r Ausnahmsbedingungen für die f. f. Marine-Akademie in Fiume Mit Beginn des nächsten Schuljahres (Iten Dttober 1874) werden in der k. k. Marine-Aka-bemie eine größere Anzahl von Zahlplätzen, dann hehrere halbfrcic und ganzfreie Plätze zu besetzen sem. besuche um Aufnahme in diese Anstalt müssen Von den Angehörigen der Aspiranten an das k. k. "eiHs-Knegsnnnisterium (Marinesection) gerichtet und im Wege des dem Aufenthaltsorte des Bitt- tellers zunächst liegenden Militcnplatzstations- oder T^nzungsbezirks-Comiliandos, welches die vorge-'^'lebcne Qualisicationsliste über den Aspiranten ^ verfassen und beizulegen haben wird, bis längstens Mitte August " dieser Ccntralstelle eingelangt sein. . . Diesen Gesuchen sind folgende Documente ^ Tauf- oder Geburtsschein; 2. Impfungszcugniö; 3. Säiumtlichc Schulzeugnisse mit Einschluß des Zeugnisses über den zuletzt absolvierten Semester ; 4. Zeugnis über die Physische Tauglichkeit mit specieller Anführung der erprobten Sehweite des Auges, ausgestellt von einem graduier» ten Militär- oder Marinearzte. Anspruch zur Aufnahme als ganzsreie Militärzöglinge haben Söhne mittelloser Offiziere und Beamten der k. k. Kriegsmarine, des k. k. Heeres !und der Landwehren, dann Söhne mittellofer um den Staat verdienter Civilstaatsbeamten. Auf halbfreie Plätze haben Söhne von nicht ganz mittellofen oder in höheren Chargen stehenden Staatsbeamten der vorstehenden Kategorie Anspruch. Als Zahlzöglinge können Söhne aller österreichisch-ungarischen Staatsangehörigen aufgenommen werden, wenn sie den vorgeschriebenen Aufnahmsbedingungen entsprechen. Der Bewerber muß zur Zeit des Eintrittes in den ersten Jahrgang das 13. Lebensjahr erreicht und das 15. nicht überschritten haben, er muß seinem Alter entsprechend körperlich gut ent< wickelt sein, ein gutes Sehvermögen besitzen und entweder eine vollständige Unterrealschulc oder ein vollständiges Untergymnasium oder aber ein UnterRealgymnasium mit gutem Erfolg absolviert haben. In der Regel werden Aspiranten nur in den ersten Jahrgang aufgenommen, eine Ausnahme hievon kann gemacht werden, und die Aufnahme directe in den zweiten Jahrgang stattfinden, wenn der Bewerber das zum Eintritte in den ersten Jahrgang normierte Mafimalalter um nicht mehr als ein Jahr überschritten hat und die Prüsung zur Aufnahme aus allen im ersten Jahrgang tradierten Gegenständen mit gutem Erfolg abzulegen im stände ist. Das Beköstigunspauschale für einen Zahlplatz beträgt 551 st. 25 kr. jährlich, für einen halben Freiplatz die Hälfte dieser Summe. Von diesem Pauschale, welches in zwei Raten, u. z.: am Iten Oktober und 1. April eines jeden Jahres beim k. k. Marineakademie - Commando zu erlegen ist, werden alle Bedürfnisse deS Zöglings während seiner Ausbildung bestritten. Nach gut absolviertem viertem Jahrgange werden die Zöglinge als Seecadeten zweiter Klaffe ausgemustert. Wien, am 4. März 1874. Vom k. k. Neichs - Kriegsministern»»,. sMarinesection.) (94-3) Nr. 1433. Kundmachung. Vom 15. März 1874 angefangen wird der Verschleiß der feinsten und feinen Trapezunter Cigaretten in Kram activiert werden. Der Preis der feinsten Trapezunter Cigaretten beträgt beim Verkaufe von den Großverschleißern an die Consumenten im großen für 100 Stück 1 fl. 5 kr. und beim Verkaufe von den Vroßver-schleißern und Trafikanten an die Consumenten im kleinen für 1 Kapsel k 10 Stück 12 kr. Der PreiS der feinen Trapezunter Cigaretten beträgt beim Verkaufe im großen für 150 Stück 90 kr. und beim Verkaufe im kleinen für 1 Kapsel k 15 Stück 10 kr. Laibach, am 16. Februar 1874. K. k. /inanzdireclion.