Intelligenz - Blatt zur Lüibacher Zeitung ^ 90. Freotag, de» 10. November »626. ^__Meie 0 roi 0 ftisHe Beobachtungen zu Laiback. ljStand der^ ^ ^, Barometer. Thermometer. Witterung. ,l Lüibüch I -3 ^------------------------------------------------.---------------------------—_«_---------------- ober V f 3 Früh, s Mittel Abends. Früh. Mitt. Abend F^üh Mitt. iAbnds unter)" Z ^,...,,1^)^' '_^^'_ ^^^ K.jW K.^W K.iW, b.9Uhr, b.ZUhr! b^hr j^Schuh j Zoll! 1 s ! I? 9'9l«? 9,12? ?'3l—! 2j— 6— 6 schön s trüb s Regen — — ! 1O 2 »7 7,0^27 7,! «? 7,2 — H— 6 — 6 trüb Regen Regen — — » zZ' 2 H?j 7,0 27 7,9 27 9,0 — 7 — 8 — 7 Regen Regen Rege!, — — i, j2^ ä 27 10,, Z7 10,2 ,7 10,2 — 5 — 7—7 trüb Regen Regen — — z jZ. 5 H7 I1,0 27 II,2 27. 10,8 — 4^— ß — 5 Nebel hetter s.heiter —. »-. ^ ^ b 37 ia,7j27 10,2 27 9,1, — Z — k __ 5 Nebel f. heiter s. heiter — — < 7 27^ 8,4^27^ 7,4 27j 6,c>^—^ 2^—! 6^— 5 Nebel Regen Regen ^ — ^ — ! Gubernial - Verlautbarungen. 3- !Z5^ C u r r e n d e Nr. iM3. des k. k. illyrischzn Landes - Guberniums zu Lalbäch, mittelst welcher d:e Kundmachung der fett dem Ishre 1762 bestehenden Vorschriften in Absickr auf die Fertigung und Bestätigung der Fafsungsquittungen über Lnfiungen an das k. k. Militär erneuert wird. (2) Der Umstand, daß seit einigen Jahren verfälschte Fassungsquittungen über Lezstungen an das k. k. Mllttar vorgekommen sind, hat die hohen Hofbehörden veranlaßt, dle sen dem Jahre 5782 bestehende Vorschrift, wodurch sowohl das k. r. «lerar, als auch die an vielen Orten dlese Fassungen abgebenden Gemeinden over Private gegen derlep Unfugsnachthezle gesichert werden, m Er;nne-rung zu bringen. ^ ^ Nach dleser soll von Seite der Gemeinden oder Privaten auf eine derley Fassungsqutttung keme Abgade geschehen, wenn solche mcht nebst der Unterschrift des Commandanten der Abtheilung oder des Commando, für welches tne Natu-ralgebühr gehört, auch von dem knegscommissariatlschen Beamren, oder wenn ein solcher mchr lm Orte besteht, von dem Auditor des Regimentes, oder wo auch dieser mcht im Orte ist, von den angestellten Verpfiegbbeamlen sowohl rück-s'chtllch der Gebühr als der.Femgungsrichtigkcit bestätiget lst. In den abseitigen Quartiers- und Marschstationen, wo kemer dieser dreyer-^H^"en sich befindet, soll diese Bestätigung, in so ferne die Quittung die auf die wl I" ^nl Orte stab.l bequartnten Truppe betrifft, bloß m Beziehung Nassu-asau^ ^ Fertigung des Commandanten der Truppe, und wenn die ßcschttht in 3z^ ^"^ ^^'^ durchmarschirenden Truppenkörper oder Commando der Mn,s^,„ '^""s auf die Uebereinstimmung der quütirten, mil der in angelesenen Gebühr, von dem Ortsvorsteher, oder von dem fü^e k^y^ oder StatwnscommWr durch seine bey. sckire^n^ ^"ätigung m letzterer Beziehung ist jcdcr Ccmmandant einer mar-^wi^ Trupps-Abtheilung, und so auch jede einzeln reuende Panhep an-^wiesen, chre Marschroute der Ortkobngken zur Einsicht und Prowcogirung zu übergeben, wornüch die OrtsobriZkeit oder der Stationscsmmissar in das Marsche routen'Protocol! den Nahmen und die Charge des Commandanten de? marschl, renden Truppe seines Regimentes, die Anzahl von Mann und Pferd, dann der Brot- und ^oura^s, Portionen, so wie der benöthigren Vorspann an angeschirrten Pferden, oder zwey- oder vierspännigen Wagen einzutragen hat, und nur gegründet auf dieses Protocoll soll d:e Eoramisirung der Fassungsauutungsn vollzogen werden. Dnse Vorschriften, welche insbesondere die Pachter der Verpflegung <3nd-2rroüäawr5n)/ die such durch «in e,gentS Contractsbeomgmß h^ezu angewnscn sind, für ihre Sicherheit zu beobachten^ haben, werden m Folge hohen Hof-kanzleydecretes vom i3. Deptember laufenden Jahres Nro. 265io jur Wissenschaft und genauen Darngchachtung allgemein bekannt gemacht. Laibach den i2> Octsber 1826. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Johann Graf v. Welsperg, Vue-Präsident. Franz Ritter d. Iscomim, " k. f. Gub. Secretär, als Referent. I. zZ52. Concurs , Verlautbarung, ää Nr. 2io55. (2) Für den/ an der Trimalschule zu Prem nn Adelsberger Krene erledtgren Schuldlcnst, mtt welchem ein jährliches Einkommen von 160 st. 5o kr. C. M. verbunden tst, wird der Bttt - Concurs bis auf den 2o. November l. I. hzermlt ausgeschrieben. A8e ftne Individuen, welche gedachten Dienst zu erhalten wün? schen, haben ihr eigenhändig geschriebenes und an das bischöfilche Eonsistormm zu Trieft stylisirtes Bittgesuch bls zum gedachten Termme einzuschicken, und dasselbe nlcht nur mit Zeugnissen über chre Lehrfahlgkett, Stttlichkeü, Kenntniß der deutschen und kraimschen Sprache und Orgelspieles, sondern auch mit andern Documenten zu belegen, aus welchen hervorgehen muß, wo und wann der Bittsteller geboren wurde, welche Anstellung er gegenwärtig habe, und wenn er Privat-Lehrer war, welchs Kinder und nut was für einem Erfolge er dieselben unterrichtet habe. Vom k. k. illvrischen Landes' Gubernium. Laibach am 28. October 1826. Z'. i)7b ^" (?) ' "^ Mr. 21ZÜZ. Da bey dem k. k. Gratzer Provinz. Camera!- und Krlegszahlamts^ die mit tinem Gehalte jahrllchsr ßoa fi. M. M. verbundene, erste Casse - Officiersstelle erlediget lst, so haben Jene, welche dzess stelle zu erhalten wünschen, ihre mit Zeugnissen ihrer bisherigen Dienstlelstung und erworbenen Berufswissenschaften, mit den Beweisen der, aus den kamersl« und Knegscasse-Geschäften beftaw denen Prüfung, mit dem Taufscheme und dem Moralltätszeugnlsse, dann mit der Ausweisung über dlt Mögllchkm der Einlage einer Dienstes - Caution von wenigstens 1000 st. belegten Gesuche, längstens bis 2a. November d, I« an dieses Gubernium emzureichen. Grätz am 23« October 1826« """ 2107 "^ Aemtliche Verlautbarungen. Z. ,355. Kundmachung. Nr. 296. Weg:^ Einführung d«r k. k. Ell- und Brancard:Wagen in dem venetiamschen Gtbltthe. (2) Nachdem in Folge Decrees des hohen k. k. Finanz-Ministeriums, ddo. 22. May l. I., Nr. 63oM, m,t dem 14. November d. I. die k. k. Ell- und Brancard-Wagen auf Men Hauptstraßen «m veneliamschen Gebzsthe^eingelettet, und wlche m Gemaßhett elnes mit dem päpstlichen Staate abgeschlossenen Post-Vev? trags m Ferrara, mit jenen nach Rom in genaue Verbindung geatzt werden, so wnd hltvon das Publ'.cum mzr dem weiter« Bemerken in d;e Kenntmß gesetzt, daß dle Provmz Venedig ysn nun an, m Hinsicht der Fahrpost, mcht mehr als Ausland beirachler, sondern ln das Systtm derselben eingeschlossen werden wzrd , wodurch sowehl dtt bisherige Porto - Vertheuerung dahm aufhört/ als auch für das PubUcum der wettere Vortheil erwachst, seine Sendungen in jene Provlnz franklren zu können, oder aber das Porto zur Zahlung an den Abnehe wer anwczscn zu lassen. Wien den i5, October 16^6. Von der Direction dik k k fahrrnden Posten. 3- l366. 8 icit ati on ö-Kund machung. (2) Von der k. ?. Gems» und Fortifications. Districts'Direction in Croatien wird hie. mit bekannt gemacht, daß zu Folge hohen Haupt. GenieamtUchcn Rescnpte vom i3. October d. Z/Zahl 2448, kunfngee Iatzl bey Zengg auf dem hiezu erkauften Grunde ^8Uenk2 eine neue äracischs Bauiührung pr. Entreprise zu bewirten sey, und daß zum Behufe der Verpachtung ciescK Baues am 4. December d. I. Vormittag um g Uhk in der Earlstädler k. f. Fornftcatisns.BaAamts.Kanzley eine öffentliche Persteigerung abgehauen werden wird. Die gedockte neue Bauführung besteht in der Aufführung eines emgewölbten Frie^ dens ' Pulvermagazins auf 3oa ^tr. m,t dazu gehörigem Wachthause und Communica-tionKiMH(l3inoi8Llje I^ünLtw Ü27N, gelernte Alarckanäe 6e5 nzoäes aus Wien, hat die Ehre anzuzeigen, daß sie dermahlen in' der Domstlftgasse Haus'Nr. 5o6 im zwerteu Stocks wohne. Sie ersucht daher jene Damen und Zra'ulen, welche von ihrPußardeiten zu erhalten wünschen, lhre dießfaMgen Befiellungen daselbst machen zu wollen.' ' Sn verspricht sich um ss mehr einen zahlreichen Zuspruch und eine gütige Unter-« stützung, als sie sich durch ihre Arbeiten, welche sie seit einem Jahrs bey der Frau von Tfchernoth verfertiget Hai, schc« empfohlen zu haben glaubt, und versichert zu dem Ende sehr moderne und billige Bedienung in allen Gattungen weiblichen Kopfputzes. Auch sind bey ibr derley fertige Putzartzeiten um dm billigsten Preis zu haben« La-i.'ach «m 5. November 26265 (3) Subernial-Verlautbarungen. 3.1333. Kundmachung ^^^ des versieigerungsweistn Verkaufes der zum k« k. Cameralfonde geböngm, im Villacher Kreise liegenden Herrschast Stall. In Folge eines hohen Hostammer-Präsidial-Decretes vom 3. Oct. 1826 wird die zum k. k. Cameralfonde gehörigeHerrschaft Stall am 27. December d. Z. um iQ Uhr Vormittags im Gubermal-Rathszimmer zu Laibach ,m Wege der öffentlichen Versteigerung nebst den zu derselben gehörigen, bisher vom k. k, Mon^nlsuco benutzten Waldungen zum Kaufe ausgebothen werden. Diese Herrschaft liegt inOberkarnten im Villacher Kreise im sogenanns ten Möhlthale, und ist von der Kreisstadt Villach 12 Meilen entfernt« Die vorzüglichsten Bestandtheile derselben sind: I. An Gebäuden. Das ein Stockwerk hohe gemauerte und mit Schindel gedeckte, im Dorfe Stall gelegene herrschaftliche Amtshaus, in welchem sich zu ebener Erde dieKanzley, dasCaffelocaie, die Küche, das Gesindezimmer, Speisgewölbe und Keller; im ersten Stocke die Wohnung des Verwalters, und unter dem Dache der Getreidscküttboden befindet. Ein gemauertes, mit lerchenen Bretem gedecktes Dienerhaus, in welchem sich auch die Arreste befinden. Das sogenannte hölzerne Tischlerhaus, dem Amtshause gegenüber, worin sich eine Kammer, ein kleiner Schwein-und Hühnerstall, und ein gemauerter Keller für das Grünzeug befindet. Eine abgesonderte hölzerne Wagen-und Holzhütte. Ein in der Nähe desAmtShauses stehendesMeierey- oderWirthschasts-Zebäude, in welchem sich nebst der Dreschtenne, dann demHsu- und Strohbehaltnisse auch die Pferde- und Hornviehsiallungen befinden. Em gemauerter, ein Stock hoher, in dem fünfStunden von Stall entfernten Markte Obervellach befindlicher Getreidekasten, in welchem bey 200 Metzen Getreide aufbewahret werden können« ^m m dem 2 ijz Stunden von Stall entfernten Klemdorfe befindlicher gemauerter Gerreidekasien, in welchem bey 60 Metzen Getreide aufbewahret werden können. . Ein zü Döllach befindlicher, ein Stock hoher gemauerter Getreide-kasien, und endlich Cm im Dorfe Stall gelegenes gemauertes Muhlgebaude-lZm Bepl. Nr. 9o d.1o.Nov. 626.) ^ '— 21l0 — ,11. An D o m i n i c a l - G r u n d st ü ck e n. Ascker in mehreren Abtheilungen . . 9 Joch iäg5 iwllKlafter. Wiesen . . . . . . . 17 - 226 H4 - Gärten . -. ... , . 1 - 35g - Huthweidsn . . ... ° 53 - I75 - Diese Grundstücke sind bis 1. Nov. 1828 um Zgo ft. Z9 kr. Conventions- Münze jährlich aufkündbar verpachtet. Außer diesen besitzt die Herrschaft noch die sogenannte, aus 1 Joch 2337 lü Klafter Aecker, 1 Joch 1^8 lH Klafter Wiesen. und 2 Joch 87 Q Klafter Huthweiden bestehende Schloßmeierey, welche nebst dem kleinen hölzernen Meierhaus und Viehstall an Barthetma Iobst um jährliche 5fl. ZS kr. in lebenslänglichen Pacht überlassen ist. Sämmtliche Grundstücke sind dem Spirale Gmüno zehentmaßig, und wird derZehent von jenen Partheyen, welchs.solche bestandweise genießen, in Sack contractmäßig an das Zehent-volnininm entrichtet. Ill, An Waldungen. Die Herrschaft besitzt den sogenannten, theils mit Lerchen und theils Mit Fichten bewachsenen', 4 Joch 600 5Ü Klafter im Flachenmaß haltenden und mit keiner Servitut belasteten Say?at-Waw; sie hat aber auch neben derNachbarschaftStall das Recht, aus den drey landesfürsmchen Waldungen, nähmlich aus dem sogenannten Kopfwalde, dann Durm-urw Schwandwalde das benöthigte Gebäude-und Brennholz zu beziehen. Dann besitzt dieHerrschaft noch 65 Waldtheile, welche über öoooIoch im Flächenmaße betragen, bisher vom k. k> ^lot-aIinHnco bey dm Aerarial-Bergwerken benützt, jedoch jüngsthin der Herrschaft wieder zur eigenen Benützung abAttreten worden sino, und mit derselben verkauft weroen. IV. A n M a h l m ü h l e n. Eine im Dorfs Stall befindliche, aus einem Gange oder Läufer bestehende Mauthmühle, die gegenwärtig an Joseph Iobst gegen eine Ehrung von 8fi. und sinen jahrlichen Zins von i fl. 3o kr. lebenslänglich freystifts-weist überlassen ist. v. An Zehente n. Diese Staats herrsch a st besitzr folgende Zehente, nähmlich: 3. Den Zehent im Orte Stall, welchen sowohl eigene als fremdherrschaftliche Unterthanen theils selbst, theils gemeindeweift durch aufgestellte ZeheutverMscher jährlich m Schüttboden des Pfleghauses zu Stall im Sack abzuführen daben- b° Den Zehent in Großkzrchheim, der ebenfalls seit undenklichen Jahren in einen ewigen Sackzeyent umschaffen wurde, und in Weihen, Korn, Gerste und Haber in den eigens hiezu erbauten Getreioka-^ W e. DcnZcheM im BezirkeOberdöllack, als den Semslacher-, Stall-bofner^, Penker-, Napplacher-und Fraganter-Zehent, welche von den einzelnen Zehentholoen durch aufgestellte Zehner ortschaftsweise eingehoben, und in den herrschaftlichen Getreidkasten zu Obervellach abgeschüttet werden. 6. Den sogenannten Lichtzehent im Bezirke Obervcllach, von welchem die Herrschaft nur drey, und der jeweilige Pfarrer zu Obcrvellach fünf Achtt beziehet. ^ ^ ^ , 0. Den sogenannten Theilzebent zu Mallnitz und Teuchel, von welchem die Herrschaft drey, das DonnninN Trabuschgen vier, und der Pfarrer zu Obervellach ein Achtl zu beziehen hat. f. Den Theüzchent in der innern Fragant, von welchem der Herrschaft zwey,' und dem Pfarrer zu Obervellach ein Drittheil gebühret. s- Den Zehent zu Kleindorf, welcher der Herrfchaft allein von den Zehentholoen"m den dort befindlichen herrsckaftl. Kasten eingedlenet wird. K. Den Reifiacher Drescbzehcnt im Bezirke Obervellach besitzt die Herrschaft gemeinschaftlich mit dem Pfarrer zu Obervellach, und Uem Domino Traouschgen, welcher dem Joseph Ertel, Burger zu Obervellach, gegen eine bestimmte jährliche Abschüttung in verehrwelstn Pachtgenuß überlassen ist. Endlich ' ^-> ^ 1. Den Licht-und Theilzebent, welcher jahrlich auf der Dreschtenne des Pfarrers zu Obervellach, und auj jener eines Bauern zu Napp-lach abgeschüttet wird. Der Naturalertrag dieser Sackzehente wird bey den Zinskörnern ausgewiesen. VI. A n I a g d b a r k e i t e n. Die Herrschaft besitzt die hohe und niedere Jagdbarkeit im soge-nannttn MMHak, welche bis letzten October 1828 um elnen jahrlichen Pachtschilling von 10fl. l5 kr«, jedoch im Verkaufsfalle der Herrschaft aufkünddar verpachtet ist. , ^li. A n S e e - und F l u ß f i s ch e r e Y e n. ^ Die Flsckerey - Gerechtsamen in dem Mrellenste in der Alpe Wölla , in dem Balblnig-See an der Treßoorfer Feldalpe/ in dem Forellen-See im Lanitzthale, im Forellen-See im Lajnacher Saatfelde, und in dem schwarzen See in der Kohllnitzen, dann im ganzen Möhlfiusse vom Eintritts des Gößrntzbaches angefangen, bjs zum Diebsbach links, und am rechtWUfer.bjs zur Hauptschupfe in einer Lange von 4 Stunden, wie auch, in mehreren^sich in den Möhlfluß ergieftnden Seitenbächm. Diese aufkündbar M Acht Gulden jährlichen Zins bis letzten October 1626 verpachtet. B Z -°- 2l12 «^ ^^11« An Dominical-Nutzungen von den Unterthanen. An Urbarszins nach bereits berechnetem Abschlag des gegenwärtig beste« hendm Fünftel-Nachlasses «... HgZfi.^iDkr. 3 unwiderruflicher Getreid-Reluition. . . — - Zo - - Zehentgeld ^ ...«.«.. 8 - 4 - - unwiderrufiicher Kleinrechten-Reluition. . — - i3 - - Zehentbestehgelo - . « . ^ . 20-57M- - Aglarzpftnnigsn < ^ '- . . . 2- HZ^jö- - Freyfaßpftnnigen . . « . < ^ —-6 - - Wasserfallzins. < . . < . . 1 - i73j5- - Tafernzins ^ ^ ^ < . « 5 - ä44D - - Kramereyzms ....,,. ^ — - 55 W - Zusammen . i63fl. 35M kr. XI« An Ehrung nno L a u d e m l e N' Die sämmtlichen zur Herrschaft dienstbaren Unterthanen haben beym Besitzantritte die regulirte Ehrung über Abzug des gesetzlichen Fünftels nebst der Brieftaxe, und in Verkaufs- oderTauschsällen das sogenannte Kauffrsygeld zu 10 kl-oOenw vom Schätzwerthe s-er.Realitäten, ohne Abzug der darauf haftenden Schuloen, jedoch glnchMs Hber Abschlag des provisorisch bestehenden gesetzlichen Fünftels zu bezahlen. X. An N a t u r a l r 0 b 0 t H sind jahrlich ioo Handtage emd 6 einspännige ZuZtage gegen Verkostung m QINira zu leisten. Dieser Robothdienst wird gegenwärtig, und zwar der Handtag zu fünf Kreutzer zwey Pfemng^ mnd Her Zugrobothdienst pr° Tag zu zwölf Kreuzer nach Abzug des Mmfels reluirt. XI. An K l e i n r e ch t s n- R ^ I u i t i 0 n. Hievon wewen jährlich über nach bereits berechmtem Llbzug des gesetzlichen Fünftheiles eingchoben: Für 94 U2 Kuchelschaafe -a äo 4j5 kr. . ^ I7 fi. 3 kr. 2 3j5 dl. ? 14 Hendel 2 Z 4j5 dl. . . ^ ""-ää-3lj5- H 140 Eyer? s Stück zu I äD dl. . ^ — H Z7 - 2 - - 27 Pfunv Schmalz -2 so kr. 13D dl. .. ^ 4-40-1 2M - - 60 - Bntter a44j5kr. ^ ^ . 4 - 43 - -» « - 18 Stück SchwemMultern H 7 äM kr« . , - 9 - 2M - - 9 Bockseiten ^ 284^5kr« « . . ^ - ,19 - 3M--114 Bürden Heu 2 iZkr. ^ . ^ < 22 s M - "" -« 274 zj-2 Fuder Holz 3 6 kr. l 3^5 dl. . « Hg Z 16 s » -3 27 Pfund Schaafwolls H l2kn . . s F 24 H — H Fürtrag zzzfi. Z2kx.— M. Uebertrag in fl. Z2 ke. — dl. fük 1200 Pfund Kühekäse 2 ikr. l ^5dl. I s I2QO - F 2 1 kr. 2 2j5 dl. . 33 - "« - — - - Zo - Schaafkäst 2 4^5kr. . . 2 - ,H - -« - Folglich AU. AnZins-undZehentgetreide, dannVogtey-und Landgerichtshafer. Die jährliche Schuldigkeit beträgt nach bereits geschehenem Abzug des Fünftel-Nachlasses: Weitzen 198 Metzen 11 Mg Maße! Korn Z36 - 55ZI9 -Gersts iä7 - ao^I -Hafer 583 - 2Mg - Von dieser Emdienung werden von Amgen,Mnterth,anen lebenslänglich Ä? Metzen 37^9 Maßl Weitzen/ ä4 Metzen 42^9 Maß! Korn, lä Metzen ToZjg Maßl Gerste, dann 67 Metzen 4ä^9 MaßlHafer jährlich nnt iW fi. 35 kr. Conv. Münze reluirt, und einigsn werden zusammen 1 Mstzen 63^9 Maßl Weitzen/ H Metzen l2 5j9 Maßl Korn, 1 Metzen 12 3^9 Maß! Gerste und,z Metzen T3N9 Maßl Hafer jährlich ebenfalls lebenslänglich als Nachlaß ^bgeschncben. XIII. L e H e n s h 0 h e i t e n.. ^ Dieser StaatsherMaft sind 69 dem kärntnerischen ständischen Landtafelamte einverleibte, in Ob-rkärntsn gelegene Realitäten lehenbar, wel^ che Beutellehen genannt werden. Von diesenRealitäten hat die Herrschaft das Recht, sowohl in VeranderungsMllen des Hehensherrn als^ Vasallen b.l' von dem Schätzwerthe des Lehenskörpers nebst den Briestaxsn und sonstigen Schreibgebühren zu beziehen. Der Vasall hat für jeden Letzenskörper folgende Brieftaxsn zu entrichten: An Briefgeld « ..,.». . 1 fi. — tt. - Einschreibgeld für jeden Kopf . . . >«. - 8 - - Fertigungsgeld . , ^ . . . — - 3« -« Protocollsgeld . . . . . < — - z6 - - Schreibgeld . , ,. . ^ , ^ — - iS - XIV. An AmtVtaxen und sonstigen Accidentien. Diese werten mach den bestehenden Taxordnungen mbgenommen; über-dzeß hat die-Herrschaft Hls berwtlhlige BUirksMigkeit mnd Bezirksgericht der zwey Haup-tgememben Stall und GrMirchhsim das ein- oder zwepper-centigs ^ Mortuarium von den reinen Verlassenschnften, dann von den "ndesfursilichen Steuern dle bewilligten CinhOWZsMcmte W bezichm. XV. An Patronats-und Vogteyrechten. Die Staatsherrschaft Stall hat das Vogtey-und Patronatsreckt über die im Orte Stall befindliche Pfarr St. Georgen / uno über die Lo-calie St. Peter zu Rangersdon auszuüben. Zur Pfarr St. Georg ist die Tochterkircke zu Treßdorf/ zur Pfarr St« Peter die Kirche St. Margareth zu Lainach einverleibt. Bey Besetzung der Patronatspfründen, wenn diese erlediget werden, ist der Erkäufer der Herrschaft, so wie seine Besitznachfolger auf den Lei-nu-Vorschlag des Ordinariats ausdrücklich beschränkt. XVI. Herrschaftliche Laste n. Diese bestehen: 2. In der Grundsteuer von den Herrschaft!. Realitäten mit 49 fi. 361^4 kr. Im Gelde. b. In Gaben an verschiedene Dominien nach bereits berechnetem ^5 Abzüge . « . . . 3 - 6 - c. Dem Pfarrhof zu Stall ohne iM Abzug . . — - 272^- An Naturalien. ä. Dem Pfarrhof zu Stall an Zehentgetreios: iZ Metzen' 2 Maßl Wcltzen 20 - 4 - Korn 6 - 7 - Gerste , , 3a - 25 - Hafer Dem Dominio Spital Gmünd,, nunmehr dem Ios. v. Aichenegg zu Winklern. An Sackzehent von der herrschaftlichen Meierey: . 1 Metzcn 5 5i9 Maßl Weihen Z - io6l9 - Korn 2 - 52)9 - Gerste 2 - !Z^9 - Hafer DieseZehentabgaben haben gegenwärtig die Besiandleute contraetmäßjg selbst in dem im OrtsStall stehendenGmündner Getreiokasten abzuschütten- Ferners werden noch entrichtet an Tennrecht b6^ Maßl Weihen, e- An Stiftungen und frommen Werken werden dem Pfarrer zu Stall an einer Künnburgischen Messenstlftung jahrlich bezahlt Iofi., und dem Meßner werden an Lautgarben entrichtet jährlich 18 Garben Weihen, und eben so viel an Korn uno Hafer, jedoch nur wenn sie angebaut sind. Der Ausrufsprns dieser Herrschaft U auf i L6«a si. 2o kr., sage: AGt- Zokr.in Conv. Münze bestimmt- Als Wufer wird Jedermann zugelassen, der hisrlandes zum Besitze von Realitäten geeignet ist, wobey zugleich ermnert wird, daß zu Folge eines hohen. Hofkamm3r-Decretss vom i3. Apnl 1618.dis christlichsn Erkäufer der Staats- und Fondsgüter, welche dieselben unmittelbar von der k. k. Veräußerungs- Commission an sich bringen, und zum Besitze landtäfiicher Güter nicht geeignet sind, für ihre Person und ihre in gerader Linie abstammenden Leibeserben die Dispens von der Landtaftlfähigkeit und Entrich' wng der doppelten Gülte erhalten. Wer an der Versteigerung als Kauflustiger Antheil nehmen will, hat als Caution den;o. Theil des Ausrufspreises mit 1S62 fi. bey der Verstei" gerungs- Commission bar zu erlegen , oder eine von der k. k. Kammerprocu-ratur geprüfte und bewährt befundene fideijussorische Slcherstellung beyzubringen- Diese Caution wird, wenn sie bar erlegt wurde, dem Meisibiether an der ersten KaufschMingsbalfte abgerechnet, die fideijussorischeSicherstellung aber nach vollständig berichtigtem ersten vertragsmäßigen Kaufschillmgser-lage ihm zurückgestellt werden. Alle übrigen Llcitanten erhalten die eingelege Caution nach vollendeter Versteigerung, oder auf Verlangen sogleich, wenn sie sich erklären, keinen Anboth weiter machen, und das Ende der Licttation nicht abwarten.zu jvollen, zurück. Wer für einen Dritten einen Anboth machen will, ist schuldig, sich vorher mit oer Gewalt und Vollmacht seines Committenten auszuweisen. Der Meistbiether hat die Halste des Kaufsckillmgs unmittelbar nach erfolgter höchster Bestätigung des Verkaufsactes, und noch vor der wirklichen Uebergabe des Gutes bar zu berichtigen; den Ueberrest kann er aber gegen dem-, daß er guf dem erkauften Gute in erster Priorität versichert ^ und mit fünf vom Hundert in Tonv Münze verzinset werde, in fünf gleichen jahrlichen Ratenzahlungen abtragen. ^ Die zur Würdigung des Ertrages dienenden Rechnungsacten, so wie auch die ausführlichen Verkaufsbedingnisse und die Gutsbeschreibung können täglich bey der k. k. illyrischen Staatsgüter- Veraußerungs-Eommission eingesehen werden, auch ist es jedem Kauflustigen unbenommen, im Orte des Staatsgutes selbst alle Theile desselben persönlich in Augenschein zu nehmen. Von der k. k. illyr. Staatsgüter- Veräußerungs- Commission. Laibach am 20. October 1826. Franz Freyherr v» Buffa, ^______.....^ ................ k. k. Gubernial-und Präsidial-Secretar. Vermisckte Verlautbarungen. I. iÄ^l. Verkauf einer Real'rät aus frerer Hand im Malkte Nassenfuß. (3) . O:e Realitär M eine im Markte Nasscnfuß sub Rect. Nr. 65 rotsommende ,M Vofftatt, der helrsckast Nasienfuß dienstbar und kommt von ibr nur einzig und alleln als grundherrliche Gabe jähllich 16 tr. zu enrnckten; sie besteht in eincm ganz neuen Hiohngedäude aus drey Zimmern, emer gewölbten Kuchkl, einer Speise-K»mmer,zneyen —' 2ii6 «» gewölbten Weinkellern, geräumigen Vorhauses, einer Pferd-, Kuh», Schwein« und Hühner« Stallung, alles unter emer Bedachung, welche mit Schindeln versehen, und besonders für Seifensieder, Wagner, Sattler, Lederer und sonst für antzers Speculanten vollkommen Z»t geeignet ist; dann einem haus» und Kuchelgarten, einer guten Wiese vsn beyläufig 2^ Ct. ssßcm Heu, einem Waldantheile ü ^»usckneiu Nridn von 3 Joch, mit lauter sungen Buchenbäumen bewachsen, und endlich einem Ge« meindantheile nächst Kureth, welcher sehr leicht zu einem guten Acker verwandelt werden kann. Diese Realität ist alfo nicht nur wegen ihrer schönen Lage angenehm, son» dern vielmehr wegen dem fruchtbaren Boden und Wcinhandet berühmt, und wird gs« gen sehr billigen Preis aus dieser Absicht aus freyer Hand. verkauft, rreil die Frau M« genthümerinn nrcht auf dem Lande, sondern in einer Stadt rrobnen rrill, daher sich jedweder Käufer dieser schultenfreyen Realität um den Kauffchilling unmittelbar beo der Hauseigenthümerinn Frau Odle v. Bitalis zu NassenfuH längst bmnen Z Monathen heanfragen kann. Nassenfuß am 23. October 1626. 3. i345.- E d i c t. Nr. 1070. (3) Von dem Bezirksgerichte der Herrschaft Krupp in Unterkram wird dem Andreas Savinscheg, Inhaber der Herrschaft Mottling, durch gegenwärtiges Edict bekannt ge. macht: Es habe wider ihn das Verwaltungsamt der Herrftdaft Rmöd, durch den gegen» wärtigen Verwalter Herrn Ignaz Krombhotz, bey diesem Gericht« eine Klage, wegen aus der verbindlichen Erklärung vsm 28. Iuny 162b schuldigen 36g fl. 24 5M kr. sammt 4«^a Verzugszinsen seit 1. November 182b und Klagskcfien angebracht, und um richterliche Hülfe gebethen, worüber eine Tazsatzung auf den 2g. Jänner »827 Vormittags um 9 Uhr hierorts angeordnet worden ist. Das Gericht, dem der Ort seines Aufenthaltes unbekannt ,st, und da er oiesse4cht aus den k. k. Erblanden abwesend seyn könnte, hat auf seine Gefahr und Unkosten den zu Mottling wohnhaften Iustiziär Herrn Anton Pichler zu seinem Curator aufgestellt, mil welchem die angebrachte Rechtssache nach der, für die t. t. Erblande bestimmten Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden' wird. Derselbe wird daher dessen durch diese öffentliche Aussckrift zu dem Ende erinnert, däß er allenfalls zur rechter Zeit selbst zu erscheinen oder dem bestimmten Vertreter fei« ne Rechtsbehelfe an Handen zu lassen, sder aber auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen, diesem Gerichce nahmhaft zu machen, und überhaupt in alle die recht, lichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen möge, die er zu feiner Vertheidi. gung diensam finden würde, widrigenfalls er sich sonst die auK seiner PeradsaumunA entstehenden Folgen selbst beyzumessen haben wird. Bez. Gericht Krup^ am 2S. Octsder »626. 3.-347. FeilbiethungS, Edict. . aä Nr. ^75. (3) Bon dem Bezirks-Gerichte Wipbach wird hiermit öffentlich bekannt gemacht: M seye über Ansuchen des Herrn Joseph Rupnit von St. Veit, als väterlich Simon Rup, nik'schen Haupt'Erben, wegen ihm schuldigen 244 fi- c. 5. c., die öffentliche FeUbie. thung der den Joseph Schigur'schen minderMrigen Erben von St. Veit eigenthümlichen, der Herrschaft Wipbach drenssbarett, und auf 5ü fl. Zo kc. M. M. gerichtlich geschabten ,)l6tl Hübe, dann ies Hauses sammt Keller in St. Veit, im Wege der Execution bewilliget wsrden. Weil hrerzu drey Termine, nähmlich fur den 23. November d. I. ^ dan« 10. Jänner U«tz lS.Febr.k.I. jedesmahl von früheI bis i2U.hr im Orte St.Veit mit demAnhange festgesetzt worden, daß diese Realitäten, falls selbe bey der ersten und zweyten Feil' biethungstagfahnng nicht um den Schätzwcrth oder darüber an Mann gebracht werden kbnnten/ bey der dritten auch unter der Schätzung hintan gegeben werden soNen, fs sind die Kauflustigen und die allenfalls intabulirten Gläubiger hierzu zu erscheine« eingela« den, und können dieSchätzung nebst den Verkaufsbedingnissen täglich Hieramts einsehen. Bez. Gmcht MiOach am 22. Septtmh« »L26. Gubern ial-Verlautbarung em Z- 'ZW. K R ndmachnng —^^^ (') St, G. V« Der versieigerungsweisen Veräußerung des im Iglauer Kreise liegenden Religionsfondsgutes Neuwessely. Von der k. k. m. s. Staatsgüter-Veräußsrungs-Commission wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das im IZlauer Kreise Ns- Zende, an die Herrschaften Saar, Czerna und Pollna gränzende Religions« fondsgut Neuwesselp,. da der erste unterm 3z. July M26 um den Verkauf dieses Gutes abgehaltene Licitationsact von der bohen k. k. Staatsgüter-Veräußerungshofcommission nicht genehmiget nurde, am 27. November 1626 um 9 Uhr Vormittags in dem k« k. Gouvernementsgebaude zu Brunn, unter Vorbehalk der Hohen Genehmigung, im Wege der öffentlichen Versteigerung neuerlich veräußert werden wird. Der Ausrufspreis dieses aus dem Markte Neuwesseiy, dann aus den Matiegow und Ostrau, mit einer Bevölkerung von 2000 Seelen besiehenden Gutes, ist ^2696 fl. 46 !^l4 kr., sage: Zwey und Vierzig Taufend, Sechs HundertSechs und Neunzig Gulden 46 1^4kr. Conventionsmünze. Durch die theilweise Einführung des Robotabolitisnssystems sind dis vorhin bestandenen Natural- und Personalschuwlgkeiten der Unterthanen theils aufgehoben, und theils in andere Schuldigkeiten verwandelt wo^ den/ woraus folgende Zinse einstießen:. 2) An Urbanalgabm bar - - - ^ - ^78 fi. 34 2^4 kr. dann an Naturalien r Eyer - - - - - - ^ - S Schock 24 Stück An Flachsspinnerey - - - - - 3 - gg - l') An Robotreluition bar ----- 2W fi. i3,2jH kp» - Haferschüttung - - - - ^ - 1S9 Metzen ^ ^ - Gersienzufubr auf eine ^ntsernung von 12 Meilen ----- -, - 863 Metzen - - - 482 Klafter - Holzschlagen weiches Holz - - - - 710 - - Hand oder Fußarbeit ' - ^ - - - 267 Tage unb haben die Unterthanen im Nichtbenöthigungsfalle für die Gerstenzu-Mr pr. Metzen Il kr., für dis Zufuhr des harten Brennholzes pr. Klaft ter 42kr,, fur das HolzschlaAen 13 kr., und für einen Hand- oder Fuß-arvettstag px.Tag gleichfalls 22 kr. in die obrigkeitlichen Renten zu bezahlen. (Zur Bepl. Nr. go v. 10. Nov. L26.) C — 2!l8 -" c) Gegen Entgeld vorbehaltene Arbeiten gibt es nach dem Robotaboli-tionsvertrage noch folgende: An zweyspännigm Zugtagen mit Pferden - - - 290 Tage An zweyspännigen Zugtagen mit Ochsen - - - - Z^o -dann an Hand-oder Fußarbeiten - ? - - - z^ - Für den Fall, wenn die Obrigkeit diese Arbeiten benöthiget, bezahlt sie dem Unterthan für einen Zugtag mit zwey Pferden vom 1. October bis 31. März 26,Kreuzer, und vom 1. April bis 3o. September 40 Kreuzer, für einenZugtag mit zweyOchsen vom i.Qctobsr bisZi. März 21 Kreuzer, und vom i. April bis Za. September 3o Kreuzer, endlich für einen Handoder Fußarbeitstag vom 1. October bis Zi- März 6 kr.,, und vom 1. April bis Zo. September 12 kr. ^Endlzch .^ ä) haben die Unterthanen,welche dem Robotabolitionssysteme beytratsn, noch unentgeldllch an Iagdtagen 116 Tage abzuthun, wofür sie aber für den Fall des Nichtbedarfes oer Obrigkeit, keine Entschädigung zu leisten haben. e) Jenellnterthünen des Gutes Neuweffsly,welche dem Robotabolitions-vertrage nicht beygetretsn sind, und somit genaunach dem Inhalte des Allerhöchsten Robotpatents behandelt werden, entrichten folgerwe Roboten, als AnZugarbeitmit.einem Pftrde undeinem'OchsenzweyfpanniZ läS2 Tage. dann mit zwey Ochsen - - - - - - ' 202g do. endlich an Handrobot - - - - - - - ää^o do. ^ Mit Einführung des, Robotabolitionssystems wurden zugleich' die obrigkeitlichen Meierhofsgrundstücks zerstückt, woraus einstießt: i) An Erbgrundzins bar - -5 - - ^ - loB st 52 kr. Ferner Zchett für die Obrigkeit ein: s) AnRobotreluition von dem. seit der ursprünglichen Robotabolitiönsbßhandlung neldzugewordenen Häuslern 113 st. 6 kr. ly An Robotreluitionszins vonGewerbsleuten - 23 fl. 6 kr. L. M. und ^ .- -. - - - -^ - - Ioke.W-W. 1 , Von emphiteutifth veräußerten Realitäten hat die Obrigkeit folgende Zinse: i) von Mahlmühlsn - - - - - 224 fi. ^) - Wirthshäusern - - - - - 80 fi. l) - Fleischbänken ^- -- - - - n fl. Hoks. in) - obrigkeitlichen Häuschen - ? - 14 st. 5 kr. n) - neueroauten Häusern - - - - 6fl. i5kr. T. M. und « - - - - - - 60 fl. 16 kr. W.W. An Zinsungen aus zeitweiligen Pachtunaen haben die Renten folgende Zuflüsse: 0) An Branntweinkesselzins - - - 42 fi. Zo kr. C. M. — 2119 — p) An Besoldungsbeytrag für den Steuereinnehmer aus der Steuercassa - - - - - - 39 st- 25- kr« C> M. <;) Von verpachteten obrigkeitlichen Grundstücken - - ^ - 72 fi. Zi 1)^ kr. C. M. 1) Von verpachtetem Wcinschank - - 24 fi' C. M. ^) An Zins von dem verpachteten Wesseler obrigkeitlichen Branntweinhause - 101I fi. C. M. Endlich t) An Teuchpachtzins ^- - - - 12 fi. 3o kr. C. M. An Dominicalrechten hat die Obrigkeit u) das Recht der Justizverwaltung, und die Ausübung des adellchen Rtchteramtes gegen Bezug der gesetzlichen Taxen, dagegen übet die Grundbuchsführung von diesem Gute von jeher die Marktgemeinde Neuwessely, jedoch unter der Aufsicht des obrigkeitlichen Amtes aus/ und beziehet diese Gemeinde hievon auch die gesetzlichen Taxen. v) Das Laudermum zu fünf und zehn Percent von den vier Fleischbäne ken im Markte Neuwessely, und von zwey Häuschen. , Eigenthümlich besitzet die Obrigkeit noch' n) an Aeckern ----- 38 Metzen 3 4M Maßl. 5) - Wiesen ----- 2Z — 12 >-und))- Huthungen - - - « 5 «« Z ^ welche sämmtlich gegen den Ln. ^ ersichtlich gemachten Zins in Pacht verlassen sind. 2) An Teuchen, zwey und zwanzig, in einer Area von 411 Joch 1Z25 Quadratklaftern, wovon zwanzig pr. ä«7 Joch i lo Quadratklaftern in eigener Bewirthschaftung stehen, die andern zwey pr. 4 Joch 52i5 Qua-dratklaftern aber gegen den »ua I.n. r. vorkommenden Zins verpachtet sind. »a) An Waldungen 947 Joch 3219 Quadrarklafter, die theils aus Laub-, theils aus Nadelholz bestehen, geometrisch vermessen, und m Schlage eingetheilt sind/ uns eine beyläufige jährliche Holzausbeute von ^oa Klaftern weiches Scheiterholz nach dem Forstetat abzuwerfen haben. Endlich ist auch ^H die Jagdbarkeit auf dem ganzen Gutsgebiethe in eigener Regie. 00) M Gebäuden hat die Obrigkeit lediglich das Branntweinhaus und das Jägerhaus tm Markte Neuwessely. ää) Ueber die Obrigkeit das Patronatsrecht über die Neuwesseler Pfarr, Kirchen und Schule, dann über die Tnvialschule zu Ostrau, und über dle Fümlschule in dem Dorfe Matiegow aus, welches sammt allen damit verbundenen Vortheilen und Lasten an den Küuftr übergehet. «- 212Q «« Endlich betreffend die Bier- und Branntweinfchänksr dieses Gutes? so sind solche, und zwar Die ersiersn mir Ausnahme des Dorfts Ostrau/ dem Saarer Brauhaust, jener des Dorfes Oftrau aber dem Radeschmsr verpachteten Brauhaufe bis zum Ausgange der dießfälligen zwey Bräuhauspachtungen, oas ist bis Enve Iuny i85a zuIewiesen,, uno fallen da-Her erst mit diesem letzt bemerkten Zeitvuncte zur freyen Disposition des Käufers anheim-, dagegen aber ist der Branntwemschank des Dorfes Oftrau dem jeweiligen Eigenthümer des Radeschiner Branntweinhausregalrs für immerwährende Zeiten zugew essn, die übrigm Branntwelnschäuker dieses Gutes aber sind dem verpachteten NmweffekcBranntweinhause gegen den sub 5. ersichtlichen Zins zugetheüet. Die wesentlichen VerkaufsbedmMNZen-, unter welchen Has Gut Neu-wessely verkauft wird, sind folgende: F. Wird zur Licitation mlt Ausnahme der Israelitsn Jedermann zugelassen, der hierlandes Realitäten zu besitzen fähig ist. Denjenigen / welche in dsr Regel nicht landtafelfähig sind, kommt wenn sts das Gut erstehen, für sich und ihre Leibeserben in absteigende? geraden Linie dis Nachsi6)t oer Landtafelfahigkeit zu statten. 2. Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, bat den zebnten Theil des Ausrufpreises mit ^.269 fl. ä^ 3.U kr.^ Eonveniionsmünze gleich vor der Licitation zu Handen der k. weder bar^over in öffentlichen auf Mrtallmünze und auf den Ueberbringer lautenden Staatspapieren nach ihrem cursmäßlgen Werths zu erlegen, oder eine auf diesen Betrag lautend^ zur Gewinnung der Zeit bey den: Lieim-tionsactb selbst vorläufig von dem k. Fiscal^mte geprüfte, und bewährt be-fu-ndene Sichsrsiellungsarte beyzubringen. 3. Wenn jemand bey der Versteigerung für einen Dritten licitiren will, fo ist er schuldig,sich mit einer reä)tsförmlichen, -für diesen Act ausgestellten und gehörig legalifirten Vollmacht seims (wNmnwnwn vorher auszuweisen. «. Der Erfieher hat übrigens das Dttttbeil des Kaufschillings, wenn dieser den Betrag von 5o,,ooO fl. übersieig/t, außerdem aber die Hälfte binnen vier Wochen nach erfolgter Genehmigung des Kaufes, noch voe der Uebergabe zu berichtigen, die verbleibenden zwey Drittheils, oder die Hälfte aber kann er gegen vem, daß sie auf dem verkauften Gute in erster Priorität versichert, und mit jährlichen Fünf vom Hundert in Conven-tionsmünze und in halbjährigen Raten verzinset werden müssen, binnen fünf Jahren, vom Tage der Uebsrgabs gerechnet/ mit fünf glsichen jahrlichen Ratenzahlungen abtragen. — 2I2F -" Die übrigen VerkaufsbedingunZen werden bey der Versteigerung bk- . kannt gemacht werden, und können auch früher sammt der ausführlichen Gutsbezchreibung, und den znr Würdigung des Ertrages dienenden Ausweisen, bey der k. k. m. f. Staatsgüteradministration eingesehen/ so wie auch die erwähnte Realität selbst in Augenschein genommen werden. Brunn am i^. October 1626. Von der k. k. mähnsch-schlesifchen S-taatsgütsr-Beräußerungs-Tommission. Anton Friedrich Graf von Mittrowskp/ Gouverneur von Mahrsn und Schlesien. Franz Graf von Klebelsberg, Gubernial-Vicepräsioent. - Anton Schöfer, ^^^ k. k. M. S. Gubernialrath. Z- !ILo. Einladung 26 Nr. 21M. an dle wirklichen Herren Mltglledcc der k. k. Handwirthschafts-Gesellschaft .in Kram. (1) Die k. k. Landwirthschafts« Gesellschaft in Krain wird unter dem Vorsitze Seiner Excellenz des Herrn Landes-Gouverneurs und Protectors der Gesellschaft, Joseph Eam i l l0 Fr e pH err n 00 n Dchmid b urg, am 20. November l. I. um 10 Uhr Vormltrags in dem hiesigen Landhaus-Rsthsasle die achte sZgememe Versammlung hallen. Es werben sonach «lle wirklichen Herren Mitglieder dieser Gesellschaft hievon mit dem ßri'uchsn m die Kenntniß gesetzt,, daß sie sich hlezu zahlreich versammeln wo3en. Jene Herren Mitglieder, welche Vortrage machen, oder sonstige Beytrage liefern wollen / sind ersucht, gn den vorgnngigen Tagen der allgemeinen Versamm-lung, in dem Gösellschftfts - Bureau zu erscheinen. Von dem beständigen Ausschüsse' der k. k. kandwirthschafts - Gesellschaft« Laibach am Ii. October 1626. ______________________' Stüdt- und landrecktliche Verlautbarungen« -t« 3. 228. ^ (i) ^ , Nr. 87!' Von dem k. k. DtHdt-,und Landrechte in Krain wird anmit bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch des Franz Hoinig, Eigenthümer des Hauses Nr. 58 in der Capuziner-Vorstadt, in die Ausfertigung der Amortisations-Edicte rücksicht-^ ^" Verlust gerathenen, auf die Hälfte seines gedachten /dem hiesigen stadti-Wen Grundes dienstbaren Haujes Nr. 36 nun Z8, zu Gunsten der Frau Eva Frepmn von BorovH geborne v. Puchenthal seit 20. July 1792 vorgemerkten Ein-antwortungs-Urkunde ddo. Z. Octoberi7Zg/«ä eWomm der ssassirung des dar-«Us befindbchen Certlficats gewilNget worden. Es haben demnach alle jene, welche aus gedachte Gnantwortungs-Urkunde aus was immer für einem Rschtsgvunde Mnspruche machen zu ksnnen vermeinen, setb« binnen der gesetzlichen Frist von einem ^ahre, nchs Wochen und drey Tagen bey diesem k. k. Stadt- und Lands !. s «)^"^ anzumelden und anhangig zu machen, als im Widrigen auf wn-'tNS AnwnM des heutigw Bittfiessers Franz Hoinig hiß obgedqchts 3imntw«r- — 2182 — tungsurkunde nebst Certisicat nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für gctodte!, kraft- und wirkungslos erklart werden wnd. Von dem k.k. Stsdts und Landrechte in Krain< Laibach den i^. Februar 1826. Von dcm k. k» Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte suf Anwchen des Dr. Johann Oblak, wider Iolevh Laurm^ in der Vorstadt Tyrnall Nr. zZ, pnncw schuldiger 3792 fi. M. M. c. 8. c., in die öffentliche Versteigerung des, teN Exeouirren gehörigen, üuf 5^^2 st. 20 kr. geschätzten Hauses Nr. 18 ln der Tyrnau, s«m.mt Garten und dem übrigen Terrain geanülgtt, und hiezu drey Tcrmme, und zwar auf den 23. October, 20. November und 38. December l. I., j-tzesmahlum ic» Uhr V?r-niittags vor dustm k. k. Stadt- und lsnbrechte mlt dem Bepsaye bttnmmt worden, daß wenn tncse Realität wider bey der ersten noch zweyten Fe-lbiethungs-Tagsatzulig um den Schätzungebetrag oder dHrüöer an Mann gebracht werden tönnee, selbe bey der dritten such unter dem Gchatzungsberrgge hmtan gegeben werden würde. Wo übrigens den Käustustigen frey sieh:, die dzeßfälligen tztctta« tionsbedingmsse, wle auch dl3 Schätzung in der dttßlandrechtllchen Reglssrstur ^u d?n gewöhnlichen AmtsNunden, oder bey dkN Execulloneführer Dr. Johann Ob; lak einzuleben und Abschrlflen bsvon zu verlangen. Anmerkung. Bey der ersten Flzlb?echunß wurde kein Anboth gemacht. Von dem k. k. Stadt- und ka^dreckle in Krain. ?acksck den 2^. August 1826. Vermischte Verlautbarungen. K. 1062. Edict. Nr. ,706. (!) Vom vereinten BezirksgeriHrs Rupcrtöhof zu Neustadtl wird Memein bekannt gemacht: Gs scy auf Ansuchen des Herrn Anton Gelen v. Kichlenau zu Breucnau, in . die execunre Vcrauyerung tcs, in K,e Pfändung ßezogenen Mcbilals, alK: Vieh, Ge. treid, heu/ SNrd, MeierrüfwnZ, Wezngtschi:r :c. :c., des Joseph Icnkfch zu Pra, pretfch bey Luben. r-eg?n aus 0cm gerichtlichen Vergkichs vom 16. ?)!ay l6Z5 schuldigen 534 ß. ZerrlNzget werden. Nachdem hiezu dc»- 27. November, ib. und 2-i- Dscii'nber 1826 fink- Früh um 9 Uhr im Orte Praprelsch veo ku^en mit dem Anhange bestimmt worden M, daß, wenn obige MsbtUen^ lr^edec bso oer erftcn noch zweyten Verweigerung um dsn SchähungH-wertd rr. 2Z9 si. öl?, a» Ill^nn gebrach! werden ssNr^n^ sie vey der rrillin auch unte? demsclden hlnlan grgebcn ircrden würde«; fs werden a! Eigenthums oder Pfandrechtes, das ihnen fonss , zu statten gekommen wäre, abzutragen verhalten werden würden. Endlich wird zum Versuche eines gütUchen Einverständnisses und abfälligen alfz?« gleichen Abthuung diesis Concursgegenstandes eiye Tagsatzung auf den 5. Februar k. I. hierorts angeordnet, bey welcher in Ermanglung eines angetragenes Vergleiches die Fra> Ze entschieden werden wird, ob der bisherige Vermögens «Verwalter, Herr Franz Pa° schitsch, beybehalten, oder ein anderer gewählt, ob er in Eid genommen, ob die Gant« massa» Gelder in seinen Händen gelassen oder gerichtlich verwahrt, und was ibm für eine Belohnung ausgeworfen, serner, ob ein Creditor«» Ausschuß - aus wie viel GUe«" dern und mit welcher Wacht/ gewählt werden soll. Bez. Gericht Weixelderg am ^ October 2Z2C, O Z. 976. G d i c t. Nr. 24,3. (,) Hün dem Bezirksgerichte der Herrschaft Ssnmgg, Laibacher Kreises, wird annnt bekannt gemacht: Es sey über daä Gesuch des Herrn Felix Gadner, Verwalter und Bez. Commissar zu Auersperg, in die Ausfettigung der AmortisHtisnsedicte, rücksschtlich 3er Löschung folgender, auf der, dem zu der iöbl. Grasschaft Auerspsrg incorporirten Gute HamerstiN sub Urb^ Nr. 536 und Rect. Nr. 26z, dienstbaren., dem Isseph Puzichar gs. hörig gewesenen Vanzhube, zu Sarsku intabulitten, angeblich itl Verlust gerathenen Urkunden, als: a) Schuldbrief des Joseph Puzichar an Mathiai Schwiege! von Sarsku ddo. «9,. April et int. 7. Iuny iLoa, über 36 Kronen d. W. ü) Schuldbrief des Nähmlichen au MathiüK Walteser von Sarökn dds. et in;. 59. December 1604, pr. 60.Kronen d. W., gewiNiget worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachte Urkunden aus was immer füe mnem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selds binnen der geletzt chen Frist son einem Jahre, sechs Wochen und örey Tagen vor tiefem Bezirksgerichts sogewiß anzumelden und anhängig zu machen, els widrigens auf weiteres Ansuchen des heutigen BittsteNers die abgedachten U.rkun>en sammt Intabulations» Gcrtisscaten nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für getödtet, kraft» und wirkungslos erklärt werden. Sonnegg den ^ August 2626. Z. '3^6. ' Edict. 26 Nt< 1994. (3) Die mit dkßgerichtlichem Edicts vom »2. August d. I., Zahl 1645, mit Bezug auf jenes vom 5. May l. I., zur Zabl 899, durch die öffentlichen Blätter der Laiba-" cher Zeitung, in derVxecutwnZ-Sache dcö Herrn Joseph Versa, dermadligen f.k. Land» rechts. Präses zu Eattars, gegen Joseph Kette zu Wipbach bekannt gemachte, und am ,2. August d. I.systirte, dann für dcn 2. Octader d. I. übertragene dritte executive BZr< steigerung der Joseph KetteWen Realitäten zu Wipbach, als: Acker und Wikse nebst Lraicken poä (^raäiHdern X,erHnewn22, Acker per ?awck u' ^eu5c^2acli, Wicse u' MI«-i»oA undß Haus zuWipbach lZonsc« Nr. n, bleibt nun wiederhchlt nach Uedcreinksm» men der Partheyen fystirt, und auf^den 22. December d. I. ühsttragen. WMes fchin zur allgemeinen Wissenschaft bekannt gemacht wird. V, Mlt Ausnahme dsl Bücher, ausgesprochen worden. Nachdem nuw zu der dießfälligen Fcilbiethung der 22. November »626 Früh um 8 Mr hier im Orte Nsussadtl im Catharina Gogl'schen hause Nro. 109, bestimmt worden ist, fo werden alle Jene, welche diese Effecten käuflich an sich zu bnngen gsdenken, diezu zu erscheinen vorgeladen __Vereintes Bez. Gericht Rupsrtshof zu Neustadt! am 3». October »626.___^^. s- ^366. Edict. (2) Von der k. t° Bez. Obriateit Iina rcrrd in Folge Bewilligung dei hschlöblichz« t- t. Gubernmmö zu Laibach dLo. »8. September l- I- Z. »8575, am 2Z. November l. I. Früh 9,Mr die, zur Bergcameralhcrrschaft Idria gehörige, am Nikova - Vache M Idria liegende Mühlmü^le, für die Zeit seit I. Februar 1627 bls hin iL3o, an den Weist« diechenden yerp.achtet. Die Velpachtungsbedingmsse tonnen täglich in dieser bizirksobng' kciilichen Kanzley, wo auch die Verpachtung vorgenommen wird, eingesehen »erden. K. K. Bez. Obrigkeit Idria den 26. October 1826. 3» »270. S d i c t° (,) Von dem Bez. Gerichte Weixelberg wird durch gegenwämges Edict aßen denjem« gen, denen daran gelegen, anmit bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte in die Eröffnung des Eoncurfes ürer tzas gesammte, im Lande Kram chßfindllche beweglich« und unbewegliche Vermögen des remttenten herrschaftlich Weißenstemer Unterthans Is« I 7i «"^ «u Großlack, in Folge herabgelangter lsbl. KreissmtS'Erledigung dd,,, ^ ^"1 k' ^ s- 66t5, qe^illiget worden. Daher wird Jedermann, der an erstgkdach« ^4^1« ^^" "ne Fordelung zu stellen berechtiget zu seyn glaubt, anmit snnnert, Vi.ü ^' ^5"ner TÜ27 d,e Anmeldung seinsr Fsrderung in Gestalt einer förmlichen ^lag3 wlder yerrn Carl Schuster, geprüften IuMiär zu Gotisches, sls Joseph Mönarh'. Wen (2snculsmasse. Vertreter, bey diesem Bsz. Genchte sogerM einzuretchen. und m dleser mcht, nur dle Richtigkeit feiner Forderung, sondern auch ios Recht', Mft dessen Me a 5 ^^ ^"^ ^ ^^^bt zu werden verwngtt , zu erweisen . als widrigens nach ""^bung des erstbestimmten Termines 3?iemüns mehl angehört werden, und dieje« ^n /«. «? ^^Z°"eruna bls dahin nicht angemcttet haben, in Rücksicht des gesamm« " - lm i.ande Kram befindlichen Vermögens eesemgangsbenannten Mrschuldnen shne lZur Bwl. Nr- 90 0, 10. „Nov. 62ft.) ^ D Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollten, wsnn chnen wirklich ein ComvensatisnsH recht gebührte, sder wenn sie auch ein eigenes Gut von der W^ssa zu fordern hätten', oder wenn auch ihre Forderung auf ein liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäre, daß also in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld, ungehmöert des^ompensatigns« Eigenthums- oder Pfandrechtes, das ihnen fönst zu star-ten gekommen wäre, abzutragen verhalten werden würden. Endlich wird zum Versuche eines gü-tlichen Einl^rständnisses und allfäNige» ülsogleichen Ab^huüng dieses Concursge-genstaMes. eine TagfatzunK Zuf den 2. Februar t. I. ,hiero?ts angeordnet, bey welcher. in Ermanglung 3es angetragenen Vergleiches die Frage entDirden werden wird, sd der bisherige Vermögens» Verwalter, Herr Franz Paschusch, beybehalten, oder ein ande« ree gewählt, sd er in Eid genommen, od die Vantmassa>Gelder in seinen Händen gs« lassen, oder gerichtlich verwahrt, und was ihm für eine Belohnung ausgeworfen, ferner, sb ein Ereditoren« Ausschuß, aus mie viel Miedern, und mit welcher Macht, gß< wählt roerden sott. Bez. Gericht» Weixe-lberg am ^H^OMbsr 1626. Z. ,53l. Feilbitzthungs - Edict. Nr. 2»o. (,) Von dem Bezirksgerichte Sen^setsch wild HUiyit bekannt gemacht: Es sey 3otl detn lobl. 5. k. Mercantil' und Mechselgerichte in Me st, auf Anlangen des Vincenz Tesack, gegen Martin Koffou von Präwald, wegen schuldigen zooa si. s. 5. c., in die Wiedetreassumirung tzer executiven Feilbiechung gegnerischer, der Herrschaft Dräwald zinsbare», in zwey Häusern sub Consc. Nr. 14 und 44, dann mehreren Hckeln und Wiesen bestehenden Realitäten gewilliget, u^d von diesem mittelst Zuschrift vsm ü.Fs' druär d. I. H. 620 gedachten Wechfelgericht.es requirirten Bezirksgerichte zur Vornahms der Tititatwn drey Tagsahungen, tzuj den 29. November und lg. December d. I., dann 2». Jänner »827, jederzeit Früh uni 9U.hr im Orte Prawald mit den, Anhange festgesetzt worden, daß, faW diese Realitäten einzelnweile rpeder bey der ersten noch zweyten HeiMethzlnMggfgßung «m den erhebenen SchatzunOs^erth oder darüber an Mann Ze« bracht werden konnten, selbe bey der dritten such unter demselben hintan gegeben werden würdin. Die Schätzung und Licitatwnsbedingmsse können täglich zu den gewöhnli» chen Amtsstunden bier fingesthen werden. Bez. Gericht, SenMsch den ^.October 3826. ^,,^^...,..^^^ Z 1Z5Z. ^ --—-^ —- (2)^ Eln im UnttrthMsfckche, Steuerwesen und in der Oeconomie gründlich bs^ wanderter Beamte» der bereits mehrere Jahre in verschl-edenen Eathegorien ge^ dient hat, und über seme Leistungen die besten Zenssmsft aufzuweisen im Stan^ de ist, auch nöthigen Falls eine Eaution zu lelften erbnthtg ist, wünscht auf kimr Privatherrschaft einen semen Fähigkeiten angemessenen Wirkungskreis. ^Nähere Auskünfte werden in der Kanzley des Herrn Dr. Plller ertheilt. """""" ^ "^KI^T^ö^t 0 zieh ss^g7 """" in Gratz am 28. October 1826: 2l> 37, 73. 46. 82. Dle nächsten Ziehungen werden in Grätz am 11. und 20. November abgehalten werden,_____________ ' /' Weitzen « « . , 2 fi. 29 kr. k Kukuruz (Magazinipreis) 1 „ Io „ . Ein nieder, öfierreichifcher / ^^ ' ' ' ' ' ^ « ^ Uä .. Metzen X H^/ ^ ' ' ' ' ^ ^ ^^^ I e Haiden . . . . i „ 34 „ V Hafer..... z « - «'^.____. Zahl,Z73. (2) A n kündig u n g der Schuleröffnung d. l. I. an der, vom hohen k.k. Gubermum bewilligten Erzjehungs - und Unterrichts - Anstalt für Mädchen gebildeter Stände. ^urch die Ankündigung der Eröffnung des neuen Lehrcmfts der Erziehungs. und Untelrichts. Anstalt wr Mädchen gebildeter Stände, welcher mit6.November l.I-wieder den Anfang genommen hat, findn die Unterzeichnete fü? nothwendig, nachfolgende Anmerkungen allgemew zur Kenntniß zu bringen, um das Zutrauen, welches sie bereits genossen"hat, desto mehr zu begründen; nähmlich: ^Besteht diese Anstalt^ als die aNererfte dieser Art, welche je hier ernchtst wurde, nun feit,5 Jahren, und tonn sich immer des BerfaNes der hohen Vorgesetzten, derSachtundigen und aNer Altern und Vormünder rühmen, deren Töchter daselbfi ihren Curs vollendet haben, und noch ferner fortsetzen werden« 2) Stets dafür besorgt, daß die Zöglinge ihren Unterricht auf das Ersprießlichste erhalten, und an der Locaittät olle diejenigen Vottheile genießen, die der Gesundheit zuträglich find, hat dieUnterzeichnste, weder in Betreff der Lehrer und der Getülfinn, ncch in Betreff der Wobnung einen Aufwand ge' wart, um fedem Verdachte des Eigennutzes auszunkichen, »reilNeigung zum Unterrichte, und nicht Habsucht, die bewegende Ursache ihrer Anstrengung ift. 3) Hat sie ihre Erziehungs. und Unterrichts - Anstalt in einen solchen Stand gefetzt, daß eß keinem Zweifel unterliegt, wie es d;e nachfolgende Übersicht darsteVet, daß ein jedes Mädchen, nach ihrem Stande , und Range, nebst ihrer rnoralischen und geistigen Ausbildung, nack vollendetem Surfe jeder Beschäf« tigung des gesellschaftlichen und häuslichen Lebens vorzustehen in Stand geseht wird. 4) Ist es festges-ht, daß die Kostfräulein stufenrreise nach dem Gange des Curses in Men Gegenständen dcr Anstalt Unterricht schalten. Diejenigen Mädchen aber, welche den Wunsch hegen, die Erzie« hungs.uno Unterrichts. Anstalt ohne Kost zu besuchen, tonnen nach der Verfügung ihler Ältern und Vormünder bloß an dem vorgeschriebenen Elementar-Unterrichte^ mit Einschluß der nothwendigen welruwen Arbeiten, oder auf VerlüMen derselben auch an.den andern Gegenständen der besondern Ausdlldung einen ausschließlichen AntheU nehmen. Diesem Punct zu Folge ist ein besonderes Ein« verftandnlß derTlltern und Vormünder mit der Uuterzeichneten zu verabreden nolhrrendig, da,nit tnne PartyeylichkeU den geringsten Anlaß zur Unzufriedenheit geben würde. Übrigens wird auch der Unterrichts-Prew nach dieser Übereinkunft bestnnmt werden. Daher tonnen die Ältern und Vor« inünder, ihrer eigenen Absicht angemessen, den Aufwand, welchen sie zur Bildung ihrer Töchter verwenden rvoüen ^ entweder vergrößern oder rermindern- > . , 5) Die Gegenstände dieser Erziehungs-und Unterrichts. Anstalt sind in folgende Zweige eingetheilt: li) Wissenschaftliche Gegenstände. , Religion, Biblische Geschichte, Anfangsg^ünde im Lesen unk Rechtschreiben, ^emfche , ^ Sprachen, bey welchem nebst del THZ5« Italienische, > ris auf die pracrischewEplüchübungen St7!übu?gen^ ""^glich Rücksicht genewmen wird. Rlchnen, Erdgeschichte, SlQatengeschichte, Hoturgeschichte. l.?^/kr Astronomie unt Nrthologie. b) Schöne Künste. ^ so^?Ž3ffl''ktlft, KoUen, Kreide u.Pwftl, k-on^p;'"Ruinen, kazitMaften, olsZiguren. Gesang ° und Emtmre, Tanzen, Declamiren, Schönschreiben. c) Weibliche Arbeiten. Stricken, Märken Nähen, Rehen, Häckeln, Sticken, Knüpfen. 6) Haushaltung, Häusliche Albenen, KleidelMQchkn. Wäschüusbesserung und Wöschrtinioung, Hausordnung, Kecken «. HausrechnuNaen- '3ur Bepl. Nr. M d. io. November b,6.) 6) Die basFach derWissenschaften und derKüNfis betreffenden GsgenstänVe werden alls vsn geprüften und fähigen Hehrem vsrg3ttagen> Den Unterricht a^ sämmtlichen weiblichen Arbeiten und Verrich« tungen besorgt disUnternehmerinn, mit derBeohülfe einer geprüften unZ geschickten Gehülfinn, so wie die Kochkunst eine geschickte und w dieftm Fache «rfghrene Hanshälterinn. Die Religion und die biblische Geschichte werden von einem Weltpriefter zwey auch drey Mahl dis Wochs für sämmtliche Zöglinge zugleich vorgetragen. Die Unterzeichnete lehret wöchentlich: Zwey Mahl die Wiederhohlung der Rsligwn. Das Lesen mit Inbegriff der vec^mauon. Das Schönschreiben aNer Schriftarten. Die französische Sprachlehre und deren Lese« und Schreibübung. Die Anleitung zu schriftlichen Aufsätzen. Das Dictündofchreiben nut Inbegriff 3er Or? tographie. Die Naturgfschlchl^ Von eintzm geprüften deutschsn LZHrer wlkd vorgetragen: Das Rechnen der 4 species m Ässern und auB dem Kopfs, der Regel äe i'rl in Brüchen und ganzen Zahlen. Die deutsche Sprachlehre. Der höhere Styl in schriftlichen Auffähen Die Mythologie. Die Staatengeschichts des österreichischen Glö- taiserthums. Die Universal« Geschichte, und ^ Die Übersicht der Astronomie. Die Künsts, als: Zeichnen/ Musik und Tanztunfi werden vsn öffentlichen Meistern vorgetragen, und der Gesang von einer geZrüften Meisterinn gelshret. 7) Stunden. Eintheilung Ves öffentlichen Unterrichtes für sämmtliche 8 lassen. «^ -^ „ «<^ .^ ! Nachmittags, sammt der Musikschule, Vormtttags von 8 b's 12 Uhr. z^ ^ ^^ ^ bls 7 Uhr. z ^Yloncagh 'g^iigion. Arbeiten. Rech-nen. i Ftan.. , ,c.?n. ' "'' i "^" Zeichnen. Französische Sprachlehre. Religion. Clavier. Rechtschreiben, sldgeschichte."Stla^ ' » ^ Deutlche Sprachlehre. esngeschichte. Arbeiten. Gesang, ! Mittwochs ^^^^^' Franjosisch Lesen. Stylübu»Z,en. Clavier. Tanzübung. Schönschl-eiben. Arbsi-3 Mythologie. ?lrbeiten. ren. Anleitung zu schrifclichen Aufsätzen. ^N2a5^ Gesang. Claoier. Die Übersicht der Astronomie. Tanzübung. Arbeiten. Französisch 3esen. Gesang.