G O R Z OESTERREICFS N I Z Z A. NEBST EINER DARSTELLUNG DES LANDES GORZ UNO GRADIŠČA. vos CARL FREIHERRN von CZOERNIG k. k. wirklichem geheimen Rathe, em. PrKsidenten der k. k. statistischen Central-Commission, Commandeur des Kais. Leopold-Ordens, Ritter 2. Classe des Kais. Ordcns der eisernen Krone, Grossoffizier, Commandeur, Offizier und Ritter inehrerer anderer Orden, correspondirendes Mitglied der k. k. Akaderaie der VViHsenschafteu in Wien, des franzttsischen Institutes und mehrerer anderer gelehrten Gesellschaften, Khrenblirger der St&dte Reichenberg und Friedland in Bbhmen. I. BAND. 1>AS LANI) GORZ UND GRADIŠČA. WIEN, 1873. WIL H E L M BRAUMOLLER K. K. nor UND UN1VKHH1TAT8BUCHHANI»I,KK. DAS LAND • • GORZ UND GRADIŠČA (MIT EINSCHLUSS VON AOUILEJA). GEOGRAPHISCH-STATISTISCH-HISTORISCH DARGESTELLT VON CARL FREIHEREN von CZOERNIG k. k. wirklichem geheimen Rathe, em. Prttaidenten der k. k. atatiatiachen Central-Commisaion, Conimandeur dea Kaia. Leopold-Ordena, Ritter 2. Glasne dea Kaia. Ordena der eiaernen Krone, Groaaoflizier, Conimandeur, Offfzier und Ritter mehrercr anderer Orden, correapondircndea Mitglied der k. k. Akademie der Wiaaenachaften in Wien, dea franzttaiachen Inatitutea und mehrerer anderer gelebrten Geaellachaften, Ehrcnblirger der Stttdte Reichenberg und Friedland in Bohmen. MIT EINER KARTE. WIEN, 1873. W I L H E L M 13RAUMULLER K. K. HOF- UND UNIVERSITAT8BUCHHAHDLEK. £ /J MS. bib c2CO/- DER STADT &ORZ TIND IHREN FRETTNDLICHEN BEWOIIXERN GEWIDMET VON DEM VERFASSER. VORREDE. Der lose Zusammenhang, welcher, dem ersten Anbliek nach, zwischen dem Haupttitel dieses Werkes und dem Inlialte des vor-liegenden ersten Bandes zu bestehen scheint, bedarf einer Erkl&rung fiir den gewahlten Ti.tel. Eine durch geistige Ueberanstrengung bervorgerufene scbwere Kopfkrankheit, welche meiner dienstliehen Wirksamkeit in Wien ein unfreiwilliges Ende machte, nOthigte mich, Heilung oder doch Milderung meines Leidens in einem milderen Clima zu suchen. Ieh begab mich zu diesem Ende in die Stadt Gorz, deren vorziig-liche climatische Eigenschaften mir aus fruherer Zeit bekannt waren, und hatte alle Ursache, mir zu dieser Wahl Grliick zu wi'tnschen. Die wohlth&tige Wirkung, welche der Aufentbalt in dieser Stadt auf meine zerrilttete Gesundheit ausiibte, erzeugte in mir den Wunscb, die Aufmerksamkeit meiner Landsleute auf die gtinstigen climatischen Verhaltnisse derselben, welche damals (1864) in -vveiteren Kreisen noch so gut als unbekannt waren, zu richten. Und in der That, es eignet sich kaum ein anderer Ort der Osterreicbiseben Monarchie — das entfernte Suddalmatien aus-genommen — so sehr zu einem climatischen Curorte fur den Winteranfenthalt, als eben Gorz, wo die milde Temperatur, die Gleichmftssigkeit aller meteorologischen Erscheinungen und das Nichtvorhandensein gesundheitsschadlicher VVinde alle Bedingungen bierzu darbieten. Als ich mich vorbereitete, eine darauf abzielende Beschreibung der Stadt Gfirz zu verfassen, konnte mir nicht entgehen, dass das kleine Land, dessen Hauptort diese Stadt bildet, in literarischer Hinsicht eben so wenig bekannt war, als es, seiner interessanten geographischen Verhaltnisse Mregen, bekannt zu werden verdient. Denn unter den vielen Lkndern und Gebieten, welche sich in bar- monischer Gliederung zum machtigen Osterreichischen Kaiserstaate gestalten, war die gefurstete Grafschaft Gčrz und Gradišča das einzige Land, vvelches bisher einer wissenschaftlichen Darstellung noch ganzlich entbehrte. Der Entschluss war daher bald gefasst, die Bearbeitung auf das Land auszudehnen. Da es jedoch hierzn fast durchaus an den erforderlichen wissenschaftlichen Vorarbeiten gebrach, war meine Absicht zunachst darauf geleitet, die Bildung einer Gesellschaft zur BefOrderung der Landeskunde in Anregung zn bringen, welcbe, je nach den einzelnen wissenschaftlichen Disci-plinen, diese Vorarbeiten zu beschaffen liatte. Es wurden in einem Kreise patriotischer Tbeilnebmer die Statuten entworfen und der, auch bald erfolgten, allerhOchsten Sanction vorgelegt. Die ungftn-stigen Zeitverhaltnisse traten jedoch der Ausfuhrung dieses Vor-habens hindernd entgegen. Solite daber auf das Werk nicht gitnzlicli verzichtet werden, so eriibrigte nichts anderes, als, unge-acbtet der mangelhaften Vorlagen, die Aufgabe selbst in die Hand zu nehmen und an die Darstellung des Landes zu gehen. So entstand die vorliegende Arbeit, bei welcher es in erster Linie nur auf eine geographisch-statistisehe Beschreibung des Landes abgesehen war, welche von einer fluchtigen histoidschen Skizze begleitet sein solite, Zwei Umstande fiibrten jedoch in letzterer Beziebung eine Ervveiferung des Planeš herbei. Wenn es scbon an sich einen eigenthumlichen Reiz darbietet, ein bisher braeh gelegenes Feld literarischer Thatigkeit zu bearbeiten, so steigerte sich das Interesse an dieser Bearbeitung noch einerseits durch den einer eingehenden ErOrterung so wurdigen Gegenstand, und andererseits durch die bisher nahezu vOllig vernachlassigte historische Forschung in Be-ziehung auf einen anderen Vorwurf. Im Gebietsumfange der Graf-schaft Gči'z und Gradišča ist die altbertihmte Stadt Aquileja gelegen, auf \velche in drei verschiedenen Perioden die Augen der Welt gerichtet waren, zur ROmerzeit als der Stutzpunkt fur die Eroberung der AlpenvOlker und als das grossartigste Handels-Emporium jenes Zeitalters, in der ersten Epoche der Christenheit als der Mittelpunkt, von uelehem durch zahlreiche Blutzeugen so vvie durch andere ebenso fromme als gelehrte Manner die Ausbreitung der Heilslehre in weitestem Umkreise erfolgte, und im Mittelalter als der Sitz des eigenthOmlichsten kirchlich-staat-lichen Gebildes, des Patriarchenstaates. Es mag daher in ersterer Hiusieht wohl gerechtfertigt erscheinen, diese bisher (besonders in culturhistorischer Rticksicht) nur wenig bekannten Zustande einer umstandlicheren Wtirdigung zu unterziehen. In letzterer Hinsicht lag die Versuchnng nahe, die bislier (im Zusammenhange) noch gAnzlich fehlende Geschichte der Grafen von Gčrz in Bear-beitung zu nehmen, und daran die Gescliiehte des Landes seit dem Beginne der Ssterreichisehen Herrschaft zu reihen. Es mag sich hieran die Angabe der hauptsachlichen Qnellen 1) kniipfen, welche bei der historischen Arbeit zu beuiitzen mir mOglich war. Die Gescbichte von Aqnileja ist in der dentschen Literatur nur ausserst spftrlich vertreten. Von selbststandigen Arbeiten ist ausser zwei Artikeln des Prof. Schreiner liber Gradišča (worin jedoch zunachst Aquileja bebandelt wird) und Grado in der Erseh und Gruber’schen Encyclopadie zunachst nur die treffliche Schrift des Grafen Franz von Coronini, gegemvartigen Landeshaupt-manns der Grafschaft „Aquileja’s Patriarchengraber“ * 2) zu erivahnen. Aeusserst zahlreich dagegen sind die Werke und Scliriften, welche Aquileja und Friaul behandeln, in der italienischen Literatur, wie aus Valentinelli’s umfassender „Bibliografia del Friuli, Venezia 1861“ zu entnehmen ist. Mit Ausnahme der Sammelschriften Mnra-tori’s so wie der eingehenden Arbeiten von Palladio und Liruti uber die Geschichte von Friaul und Aquileja und einiger Kirchen-liistoriker sind sie jedoch meist lokalen oder sonst speciellen Inhalts. Eine riihmliche Ausnahme davon jedoch macht das umfangreiche Werk des gelehrten Dominicaners de Rubeis „Monumenta Eccle-siae Aquilejensis, Argentinae (Venetiis) 1740.“ Dieser Vater der aquilejisehen Geschichte veroffentlichte in seinem Werke nicht nur eine grosse Menge hochst wichtiger Urkunden, welche sonst fiir alle ivissenschaftliche Beniitzung verloren gegangen wftren, son-dern beniitzte sie aucli zu der (etivas formlosen) Darstellung, welche sich durch eine fiir jene Zeit hochst seltene seharfsinnige Kritik auszeichnet. Ohne Rubeis wSre es kaum mOglich, die altere Gescliiehte der Patriarchen von Aquileja zu schreiben. An alten Chroniken, ivelche zum Theile in Rubeis’ Werke enthalten sind, und worauf im Verlaufe der vorliegenden Arbeit vielfaeh hinge- *) Das Verzeichniss sammtlichcr von mir beniitzten Werke hefindet sich im Anhange. 2) Dieses Werkchen enthiilt die Biographien der im Dome zu Aquileja zur Ruhe bestatteten Patriarchen, insbesondere aus dem Hause Torriani. Die darin ent-haltene umstandliche Schilderung der Kriegsziige der Patriarchen Raimund und Pagano zur Wiedereroberung der Lombardie fiir das Torrianische Haus enthob in dem vorliegenden Werlte der Nothvvendigkeit, auf diese ausserhalb Friaul’s vor sich gehenden Regebenheiten sich naher einzulassen, wesshalb hier auf die lebendige Schilderung Coronini’s verwiesen wird. deutet wird, fehlt es gleichfalls nicht, so wie an Schriften iiber Aquileja zur rOmischen Zeit, worunter jene in -vvelchen die For-schungen des kais. Conservators Dr. Ritter von Kandler nieder-gelegt sind, vor Aliem hervorzuheben sind *). Unter den neueren Arbeiten aber ist namentlich das Sammel-werk des fleissigen Conte FranceseoManzano (Annali delFriuli. Udine 1858—1868 6 Vol.) zn ervvahnen, welcher nicht nur die thatsachlichen Angaben der italienischen gedruckten Gescliichtsvverke in chronolo-gischer Reihenfolge (bis zum J. 1420) geordnet, zusammenstellte, sondern auch jene aus dem bisber ungedruckten Mannscripte des Biographen der aquilejischen Patriarchen, Nicoletti, beifugte, eines Schriftstellers des 16. Jahrhundertes, welcher zwar der Kritik manche Bliisse darbietet, der aber vieles sonst unbekannt geblie-benes Detail uber die aquilejischen Kirclienfiirsten liefert. Den grOssten Gevvinn fiir die Geschichte (namentlich die Gulturgeschicbte) der Patriarchen aber bietet die Urkundensammlung des Abbate Giuseppe Bianchi („Documenti per la storia del Friuli dal 1317 al 1325. Udine 1844—1845, 2 Vol.“ und „Documenta historiae forojuli-ensis saeculi XIII. ab anno 1200 ad 1333 suromatim regesta im Archive fiir Kunde Osterr. Geschichtsquellen“), vvelcher eine Reihe von Jahren darauf verwendete, die Archive von Friaul (namentlich die unschfttzbaren Notariatsbiicher) zu durchforschen und eine mehrere Bande umfassende Sammlung von Urkunden anzulegen, von denen leider nur ein geringer Theil verfifFentlicht ist. Weit iibler ist es, beziiglich der historischen Vorarbeiten, um die Geschichte von Gdrz bestelit. Mit Ausnahme der Schriften des Gra-fenRudolphCoronini aus der zweitenHalfte des vorigen Jahrhundertes (namentlich des grundlegenden „Tentamen genealogico-chronologicum Comitum Goritiae14) bietet die Literatur, einzelne genealogische und specielle Artikel ausgenommen, kaum Nennenswerthes iiber die iiltere Geschichte von GOrz, d. h. iiber jene der Grafen von GOrz; das brauchbarste Material hierzu liefert die (nicht im Buchhandel erschienene) Schrift Della Bona’s „Strenna cronologica per 1’antica storia del Friuli specialmente per quella di Gorizia sino alt’ anno 1500. Gorizia 1856.“ GOrz besitzt Obrigens einen einheimischen ') Leider {reschah die VertSffentlichung dieser Forschnngen meint in Gelegen-heitsschriften und Journalartikeln (zumeist in dem von Kandler herausgegehenen Journale ,,L'Istria"). Die Freunde dieses kiirzlich verstorbenen rulmilicl) bekannten Arcliiiologen in Triest \viirden sich durch eine Sammlung und Herausgabe der vor-zuglicheren Schriften Kandler's, welche sonst fiir die Literatur verloren gehen, ein wahres Verdienst fiir die Wissenschaft erwerben. Schriftsteller aus dem 17. Jahrhunderte, den Jesuiten P. Bauzer, welcher zwei jedoch bisher nicht zur Verbflfentlichung gelangte Werke, den „Syllabus ducalium S. R. J. Comitum Goritiae“ und .Rerum Noricarum et Forojuliensium etc.“ sehrieb. Wiewohl dessen Arbeiten, namentlich die erstere, auf Gbrz zuniichst Bezug nehmende, dieses Schriftstellers der kritischen Sichtung gar sehr bediirftig sind, ist dennoch die eine derselben, der Syllabus, fiir die altere Geschichte von Gbrz von nicht geringem Werthe, da er, dem geschilderten Zeitraume naher stehend, manche Thatsachen berichten konnte, deren Erinnerung sonst im Strome der Zeit unbemerkt versclivvunden ware, und da er manche belangreichen, seither nicht mehr auffindbaren Urkunden zur Verfiigung hatte, welche anch von ihm citirt werden. Es wiirde aller dieser Vorarbeiten ungeachtet eine den Forderungen der Gegenwart entsprechende zusammen-hangende Gescliichte der Grafen von Gbrz nicht haben geschrieben werden kbnnen, wenn nicht fiir die vorliegende Arbeit der urkun-denreiche Inhalt des Archives der Grafen von Gbrz, welches bisher ftir verloren galt, aber in dem kais. Haus-, Hof- und Staatsarchive sorglich aufbewahrt wird, hatte beniitzt w er d en kbnnen. Fur die Geschichte von Gbrz unter der dsterreicbischen Herrschaft ist durch das diese Periode behandelnde Werk des vormaligen Gubernial-rathes Carl Morelli Edlen von Schonfeld (Istoria della Contea di Gorizia 1855—1856. 4 Vol.) weit besser gesorgt. Morelli war als Vorstand des Offentlichen Archives von Gbrz in der Lage, die authentischen Quellen fiir seine Arbeit zu samineln, und beniitzte sie zu einer eben so eingehenden als wiirdigen Darstellung. 'Das Werk blieb indessen seit dem Ende des vorigen Jahrhundertes (einen geriugen Theil davon ausgenommen) ungedruckt, bis es vor wenigen Jahren auf Veranlassung und Kosten der k. k. Landvvirth-schaftsgesellschaft in Gbrz von dem vaterliindischen Historiker Della Bona herausgegeben und mit sehr werthvollen Zusatzen ver-sehen wurde. Fiir den Zeitraum von 1500—1790 diente daher Morelli’s Geschichte zur hauptsachlichsten Quelle fur die vorliegende Darstellung. Eine Schwierigkeit eigenster Art bot in der geschichtlichen Abtheilung des vorliegenden Bandes die Wiedergabe der eigenen Namen. Lateinische, italienische und deutsche Namen koinmen darin derart in bunter Fiille vor, dass es nahezu unmbglich schien, bei ihrer Wiedergabe nach einem consequent durchgefuhrten Grund-satze vorzugehen. Im Allgemeinen wurde beobachtet, die alteren Namen bis zum Jahre 1000 lateinisch beizubehalten, die auf Friaul Bezug nehmenden Namen italienisch und jene Gbrz betreffenden deutsch anzufuliren, docli konnten dabei mehrfache Ausnahmen nicht vvohl umgangen werden. Fiir die wissenschaftliche Beniitzung des vorliegenden Bandes wird das beigegebene Sacli- und Personenregister dienen. Audi bierbei trat eine Schvvierigkeit beziiglich der vorkommenden Namen ein, da bekanntlich in den friiberen Zeiten die Geschleclitsnamen nielit vorkommen, in den Nachriehten liber die spatere Zeit aber es haufig ungewiss bleibt, ob der dem Vornamen beigesetzte Ortsname das Geschlecht oder nur die Herkunft anzeigt. Es wurde bei der Anlage des Personenregisters im Allgemeinen daran festgehalten, dass die Kirchenfursten so \vie die Glieder der fiirstliehen Familien mit ihren Vornamen, jene der adeligen Familien aber nach ihren Gescblecbtsnamen registrirt wurden. Ausserdem kominen aber viele niehtadelige Personen vor, die lediglich mit ihren Vornamen und nach ihrer Herkunft bezeichnet werden. Fiir diese, so wie fiir die Adeligen, deren Geschlechtsname unbekannt, blieb, wollte man nudit in eine Doppelbezeichnung eingehen, nichts iibrig, als sie nach ihren Vornamen zu registriren, aber ihre Herkunft beizufiigen. Schliesslich erachte ich es fiir meine Pflicht, jener Personen, die das Unternehmen durch die gewahrte Beniitzung literarischen Materials fiirderten, ehrend zu gedenken. An erster Stelle sei es mir gestattet, dem verehrten Director des k. k. Haus-, Hof- und Staatsarchives, dem gefeierten Historiker, Herrn Hofrath Ritter von Arneth, fiir die bereitwilligst gew;ihrte Beniitzung der Schatze des kais. Staatsarchives meinen verbindlichsten Dank auszusprechen. In gleich edler Weise unterstiitzte mich der seither leider verstor-bene Vice-Director des kais. Archives, Regierungsrath Dr. v. Meiller, dux-ch die umtassende Kenntniss der ihin anvertrauten Archivalien und liebenswiirdige Mittheilung der einschliigigen Docu-mente. Ferner darf ich hierbei der Beihilfe erwiihnen, welche S. E. der Herr Feldzeugmeister Graf v. Coronini-Cronberg durch die ausreicheude Beniitzung seiner umfassenden Bibliothek so wie der k. k. Herr Major Freiherr v. Degrazia durch die von ihm zur Verftigung gestellten Werke iiber Goritiensia mir angedeihen liessen. Der zvveite, demnilchst zu verOffentlichende Theil dieses Werkes wird eine Darstellung der Stadt Gflrz, insbesondere in ihrer Eigenschaft als climatischer Ourort, enthalten. Gorz, (0. Miirz 1873. Czoernig. I n h a I t. Seite Erste Abtheilung. Geographisch-statistische Beschreibung des Landes Gorz und Gradišča. Vorgeschichte und Geschichte von Aquileja. Beschreibung des Landes. Einleitung......................................................... 3 Land. 1. Geographisches............................................... ® 2. Orographisches..................................................... ^ 3. Hydrographisches.................................;........... 3 4. Geologisches....................................................... ^ 5. ................................................................... ^ 6. Landwirthschaftliche Scenerie..................................... 25 7. Clima............................................................. 30 Leute. 8. Volkszahl......................................................... 30 9. Volksdichtheit.................................................... 33 40. Volksvertheilung nach Gemeinden.................................. 40 \\. „ „ dem Berufe................................. 43 12. BevOlkerung nach dem Alter....................................... 48 13. Bewegung der BevOlkerung. a) Trauungen.................................................. 50 h) Gehurten.................................................... 52 c) Sterhefalle................................................. 53 14. Ethnographisches................................................. 54 15. Volkscharakter................................................... 59 Verfassung und Verwaltung. 16. Verfassung....................................................... 60 17. Verwaltung.................................................... 63 Seile Geistige Cultur und Humanitatsanstalten. 18. Kirchen und Clerus...................................................... 65 19. Unterrichts- und Bildungsanstalten...................................... 66 20. Humanitatsanstalten..................................................... 67 Materielle Gultur. I. Bodencultur. 21. Terhaltnisse des Grundeigenthumes....................................... 68 22. Bewirthschaftung........................................................ 68 23. Hindernisse der Bodencultur............................................. 70 24. Culturarten, ihre Vertheilung und Erzeugung des Pflanzenreiches ... 71 25. Erzeugnisse des Thierreiches............................................ 84 26. „ „ Mineralreiches.......................................... 88 27. „ „ Landbaues............................................... 88 28. Grundwerth und Bodenbelastung......................................... 90 II. Industrie. 29. Fabriken................................................................ 94 30. Gewerbs-Industrie....................................................... 98 III. Handel. 31 Verkehr.................................................................. 98 32 Communicationsanstalten................................................ 101 Vorgeschichte, Alte Geographie. 1. Der Isonzo........................................................ 107 2. Der Timavus....................................................... 114 3. Veranderungen in den Flusslaufen................................... 118 4. Die Lagune......................................................... 121 Culturgeschichtliches: Die Sagenzeit. 5. Die Veneter....................................................... 128 6. Die Argonautenfahrt............................................... 136 7. Antenor’s Trojanerzug.............................................. 139 8. Der antiquarische F und bei G6rz................................... 141 Geschichte von Aquileja. Das romische Aquileja. 9. Beschreibung der Stadt.................................................. 145 10. Geschichte der Stadt................................................... 166 a) Vor Christi Geburt.......................................... 166 b) Im ersten Jahrhunderte .... 168 c) „ zweiten „ 169 d) „ dritten „ 170 e) „ vierten „ 176 f) „ fflnften „ 178 Das altehristliehe Aquileja. 1 1. Das Bisthum Aquileja............................ 12. Das Erzbisthum Aquileja......................... ■13. Die ersten Patriarchen............... Die Patriarchen von Grado. 14. Die Patriarchen bis Portunatus .... 15. Culturgeschichtliches 16. Die Folgezeit bis zum J. lOoO........ ’ Der Patriarchenstaat Aquileja. A. Biojraphisches. 17. Johannes IV............. 18. Popo.......................... 19. Eberhard, Gotepold und Ravanger...................... 20. ' Sieghard............................... 21. Heinrich, Friedrich II............... 22. Ulrich I................ 23. Gerhard, Pilgrim I............ 24. Ulrich II...............’’’ 25. Gottfried..................... 26. Pilgrim II........................... 27. Wolfger.................................. 28. Berthold......................^ 29. Gregor von Montelongo................ 30. Raimund della Torre............................. 31. Pietro Gerra......................................... 32. Ottobono de’ Razzi................................... „ Gastone della Torre..................................... 33. Pagano della Torre.............................. 34. Bertrand de St. Ginnes............................... 35. Nicolaus von Bohmen 36. Ludwig della Torre........................... 37. Marquard von Randeck..................... 38. Philipp von Alenjon............................. 39. Johann von Mahren.................... 40. Antonio I. Gaetani................................... 41. Antonio II., Panciera und Antonio da Ponte........... 42. Ludwig von Teck...................... ............... 43. Ende des Patriarchenstaates.......................... B. Culturgeschichte. 44. Einleitung........................................... 45. Die kirchliche Verfassung............................ 46. Die weltliche Verfassung ............................ 47. Die Verwaltung....................................... 48. Das Kriegswesen...................................... Seite 190 194 199 217 231 236 247 248 261 264 267 267 270 273 276 276 278 289 297 300 306 307 307 317 320 325 329 333 337 341 344 345 348 353 361 363 378 415 418 Seite 19. Finanzen.............................................................HI 50. Das Gericlitswesen................................................. 435 51. Handel............................................................. 444 52. Cultur und Unterricht.............................................. 453 Zweite Abth-eilung. Geschichte von Gdrz. Die Grafen von Gor z. ,4. Biographisches. 1. Vorgeschichte................................................... 473 2. GOrz als eigenes Gebiet 1001 1031 ............................. 477 3. GOrz unter den Eppensteinern 1031 1090 ........................ 481 4. „ „ „ Lurngauer Grafen. Meinhardl. u. Engelbert I. 1090—I 149 490 5. Heinrieh I. und Engelbert II. 1149—1187 .......................... 496 6. Meinhard II. und Engelbert III. 1187—1220 ........................ 503 7. Meinhard III. und Albert I. (Meinhard V.) 1220—1258 ....... 509 8. Meinhard IV. und Albert II. 1258—1304 ............................ 514 9. Heinrieh H. und Albert 111. (Meinhard VI.) 1304—1323 ....... 528 10. Johann Heinrieh 1323—1338 ......................................... 540 11. Albert IV., Meinhard VII. und Heinrieh III. 1338—1385 ............. 544 12. Heinrieh IV. und Johann Meinhard 1385—1454 553 13. Johann, Ludwig und Leonhard 1454—1500 564 B. Culturgeschichtliches. 14. Die Grafen von GOrz................................................ 569 15. Das Verhaltniss der Grafen von GOrz zu den Patriarchen............. 586 16. Das Lehensverhaltniss der Grafen von GOrz zum Reiche............... 594 17. Die Grafen von GOrz als SchutzvOgte der Kirche von Aquileja .... 603 18. Die Grafen von GOrz als General-Capitane von Friaul................ 609 19. Das Gebiet der Grafen von GOrz..................................... 610 20. Die Vasallen der Grafen von GOrz................................... 631 21. Verfassung und Verwaltung der Grafschaft GOrz...................... 635 22. Justizverwaltung..............'.......... ...................... 700 23. Finanzen .......................................................... 703 24. Gewerbe und Handel................................................. 707 25. Clerus............................................................. 710 26. Kriegswesen........................................................ 717 Gorz und Gradišča unter osterreichischer Herrschaft. A. Polltlsche Geschlchte. 1. Im 16. Jahrhunderte. (Kaiser Max 1500—1519. K. Carl und K. Ferdinand I. 1519—1564. Erz-herzog Carl 1564—1590)................................ .... 719 2. Im 17. Jahrhunderte. (Kaiser Ferdinand II. 1590—1637. K. Ferdinand III. 1637—1057. K. Leopold I. 1657- 1705)................................................ 739 3. Im 18. Jahrhunderte. (Kaiser Joseph 1705- 1711. K. Carl IV. 1711—1740. K. Maria Theresia 1740—1779. K. Joseph II. 1779—1790. K. Leopold II. 1790—1792) 750 4. Im 19. Jahrhunderte. (Kaiser Franz [seit 1804 als Ostem. Kaiser Franz I.] 1792—1835. K. Ferdinand I. 1835—1848. Kaiser Franz Joseph seit 1848)................ 753 11. Culturgeschichte. 5. Verfassung (Landstande — Adelsfamilien)............................... 755 6. Verwaltung. a) Die leitenden BehOrden......................................... 792 h) Das Gebiet der Grafschaft........................................... 804 7. Innere Venvaltung (Marktaufsicht, Gesundheitspflege, Strassen, Posten, Aekerbau, Industrie und Handel, Offentliehe Wohlth&tigkeiten). a) Im 16. Jahrhunderte............................................ 808 t>) * 17. „ 814 c) „ 18. „ 822 8. Justizverwaltung...................................................... 832 9. Finanzverwaltung. Belehnungen. a) Im 16. Jahrhunderte............................................ 845 *>) n 17- „ 856 c) „ 18. „ 863 10. Clerus. a) Im 16. Jahrhunderte............................................ 875 b) „ 17. „ 889 c) „ 18. „ 920 H. Erziehung und Unterricht........... ................................. 922 12. Sprache und Sitte....................................................... 925 C. Dle gelurstete Grafschaft Gradišča................................ 936 Anhang. Geschlechtstafeln I—III................................................... 947 Verzeichniss der benutzten Werke.......................................... 949 „ n Sachen ........................................................ 957 n n Personen....................................................... 97 2 Fr. v. Czoernitf. GOrz und Gradišča. b Erste Abtheilung. Geographisch-statistische Beschreibung des Landes Gdrz und Gradišča. Vorgeschichte und Geschichte von Aquileja. EINLEITUNG. A\ enn das Sprichwort, welches derjenigen Frau den Preis zuer-kennt, von der man ain wenigsten spricht, seine Anwendung auf Lander erstreckte, so wurde es ganz besonders seine Geltung fiir die Graf-schaften Gorz und Gradišča be-vvahren. Obwohl mitten inne zvvischen den grossen Culturgebieten von Deutschland und ltalien gelegeu, sind sie doch bis auf die neueste Zeit eine \vahre tena incognita fiir die Freinden geblieben. Die Reise-handbiicher, sonst so ausfiihrlich, widmen diesem Lande mit ihien spiirlichen Notizen eine geringe Aufmerksamkeit, und der Reisende, \velcher auf der nach ltalien ziebenden Schienenstrasse einen nicht unbetrachtlichen Theil des l.andes ohue Aufenthalt durelieilt, bemerkt bbehstens mit Erstaunen den nackten zerkliifteten Felsboden des Kar-stes, erinnert sich wold audi von seiner Schulzeit lier beim Vorbei-fahren am limavus der Verherrlichuug, welche dieser merkwiirdige 1'luss durcli die classischen Dichter des Alterthums erbielt; er liisst seinen Rlick auf der fruchtbaren, seit fast zweitausend Jahren in glei-dier Ue]ipigkeit prangenden Ebene am untern Isonzo weilen, der aus dieser Ebene hodi emporragende Thurm des Domes von Aquileja ruft ih m die Doppelbliithe dieses in der romischen und der altchristlichen Zeit einst so beriihinten Ortes, sowie die grausamen Geschicke, denen er unterlag, zuriick, und er wird iiberrascht durch die paradiesiscke Lage der von freundlichen Ilugeln und langgestreckten llohenziigen umschlossenen Stadt Gorz. Aber alle diese Eindriicke engen sich in den 1 * kurzen Zeitraum von wenigen Stunden ein. Unaufhaltsam rollt der Zug vorwarts und bald drangt die imposaute Scenerie des italienischen Friauls, von dem weithin reichenden Walle der carnischen Hochalpen begrenzt, die Erinnerung an die fiiiher durclizogene Landschaft in den Hintergrund. Und dennoch ist diese let.ztere einer eingehenden Betrachtung wiirdiger, als so manches ausgedehnte, von den Touristen nach allen Richtungen durchzogene Gebiet. Es gibt in Europa kaum ein — man mochte behaupten kein — Land von gleich beschranktem Umfange, welches eine solche Mannig-faltigkeit der Erscheinungen in jegliclier Beziehun« darbote, als das Landchen, das unter der staatsrechtlichen Bezeicbnung der Grafschaften Gorz und Gradišča einen z\var kleinen, aber immeiliin sehr \verth-vollen Tlieil des osterreichischen Kaiserthums ausmacht. Es ist, um seinen vonvaltenden Charakter kurz auszudrucken, das Land der Ge-gensatze; diese Gegensate, durch Uebergange mehr oder \veniger harmonisch mit einander verbunden, zeigen sich in der Bodenbeschaf-fenheit, dem Clima, der Bodencultur, sovvie in dem ethnographischen Elemente, da sich hier die drei europaischen Hauptracen, die roma-nisclie, deutsche und slavische beriihren, in der Volksdichtheit und den Beschiiftigungen der Menschen; in dem freien Walten der Natur und in den landschaftlichen Bildern. Eben diese Gegensatze ziehen sich durch die bis in die Zeiten der Sage reichende Geschichte des Landes, welche im mythischen Dunkel mit der Einwanderung der Veneter aus dem fernen Asien, mit dem romantischen Argonautenzuge und der An-kunft der fliichtigen Trojaner beginnt. Sie entrollt ferner vor dem Auge des Beobachters die Glanzzeit der romischen Weltbeherrscher und das fruhzeitige Emporkeimen des Christenthums, besiegelt durch den Martvrertod seiner standhaften Bekenner, die Bliithe der grdssten Handelsstadt des Occidentes, in welcher die Waaren des fernen Orien-tes mit den Erzeugnissen des Nordens ausgetauscht vvurden, und ihre grauenvolle Zerstorung; die Kampfe des ermattenden Imperiums mit den aus Deutschland und Pannonien heranstflrmenden Volkern; die sinkende Cultur im VViderstreite mit der frischen, aber roben Natur-kraft der Barbaren. Und wieder finden wir im Anfange des Mittelalters den Krieg der Langobarden mit den Griechen des ostrdmischen Reiches und dem im Entstehen begriffenen Lagunenstaate, fortgesetzt und enveitert in dem Ringen um die Gewalt zwischen den deutschen Kaiseru und den romi-schen Papsten, deren vorgeschobene Posten, die Patriarchen von Aqui-leja und Grado sich auf diesem Gebiete begegneten und bekampften. Wir sehen ein zum Theil noch ungelostes historisches Rathsel, den aus unscheinbaren Anfangen sich entwickelnden und zu hoher Macht gelangendeu Patriarchenstaat von Aquileja, fast ohne alle ma-terielle Grundlagen, getragen und gefordert durch den Geist, die Tap-ferkeit und die Klugheit seiner Rirchenfiirsten, die nicht selten in den grossen Kampf der weltlichen mit der geistlichen Macht \virksam und entscheidend eingrifFen; wir gewahren ihre Zwistigkeiten mit den iiber-miichtigen Vasallen und ihren Schirmvogten, den Grafen von Gdrz (die iln- besclnanktes Besitzthum allmalig iiber alle benachbarten Alpen-lander ausdehnten) und das Iiinsiechen ihrer Feudalherrschaft bei der Neubildung der angrenzenden grbsseren Staaten. \Vir verfolgen endlich die grossentheils auf diesem Boden ausgetragenen Kriege der dsterrei-chisclien Herrscher mit den Venetianern, und in der Neuzeit mit dem machtigen Imperator der Neufranken, bis wir durch den am Isonzo endigenden Krieg mit dem italienischen Kbnigreiche, der Schopfung unserer Zeit, in der Gegenwart angelangt sind. L a n d. 1. Geographisches, Es kann nicht die Aufgabe dieser Blatter sein, eine vollstandige und umfassende Darstellung des Landes und aller seiner Verhaltnisse zu liefern, wozu es noch an wissenschaftlichen Vorarbeiten gebricht; wir beabsichtigen lediglicb eine iibersichtliche Sehilderung der cha-rakteristisclien Elemente seines gegenwartigen Bestandes nebst den mehr oder minder eingehenden Erorterungen iiber seine politische und besonders aber iiber seine noch wenig erorterte Culturgeschichte darzu-bieten, um auf dieser Grundlage die Eignung der Stadt Giirz als clima-tischer Curort der Behandlung zu unterziehen. Die Grafschaften Gorz und Gradišča, welche ein abgeschlos-senes Territorium in dem grossen Landercoinplexe der osterreichischen Monarchie bilden, umfassen ein Gebiet, das zwischen dem 45°—36'—3" bis 46°—27' der nordlichen Breite und dem 30°—T>4'—40" bis 31°— 44'—15" der ostlichen Lange liegt. Es beginnt im Norden an der \Vasserscheide der julischen Alpen, die unfern seiner westlichen Grenze an der Einsenkung der Fella ihren Anfang nelimen, und reicht im Siiden bis an den Nordsaum des adriatischen Meeres; im Westen durch die lotzten Abhange des Gebirges und einige Kiistonflusse, im Osten durch den hohen von dem Centralpunkte der julischen Alpen, dem Terglou, siidwarts laufenden Gebirgskamm begrenzt, wird es im Siiden vom Meere bespiilt. Das Land bildet, auf drei Spiten von Bergen umschlossen und nur im Siidwesten in die friaulische Ebene fortsetzend. seiner Haupt-masse nach ein einziges Tlial, das Isonzothal mit seinen Nebenthalern, an welches sicli im Osten das Karst.plateau anschliesst. Seine Lange von der Spitze des Manhart bis zur Insel Grado im Westen und dem Karstlande bei Sclnvarzonegg im Osten macht in gerader Linie 12 Mei-len aus, \viihrend seine selu- verschiedene Breite von 2 bis 8 Meilen \vechselt, und sein Kiistonsaum sicli auf 5*/2 Meilen entwickelt; die Ge- stalt des Landes ist daher eine sehr unregelmassige, und sein Urafang, mit 50 geographischen Meilen bemessen, ein verhiiltnissmassig be-deutender. Der Flacheninhalt innerhalb dieses Umfanges betragt 51*32 oster-reichische oder 53-64 geographische Quadratmeilen. Es wird im Westen von dem italienischen Konigreiche, im Norden von Karaten, im Osten von Krain, Istrien und dem Gebiete der Stadt Triest, im Siiden von eben diesem Gebiete und von dem adriatischen Meere umgrenzt. In administrativer Beziehung zerfallt es (nebst der Landeshauptstadt Gorz) in vier Bezirkshauptmannschaften, welche sich in gericlitlicher Beziehung in 13 Gerichtsbeziike unterabtheilen. Von den ersteren umfasst eine — Tolmein — das Gebirgsland, eine — Gorz — das Hiigelland, eine — Gradišča — die Ebene und eine — Sessana — das Karstland; von den letzteren liegen sieben, namlich Flitsch, Tolmein, Canale, Gorz (Stadt- und Landbezirk), Gradišča und Monfalcone in der Richtung des Haupttliales von Norden nach Siiden, vier, Kirchheim, Haidenschaft, Comen und Sessana nehmen das Bergland im Osten und zwei, Cor-mons und Cervignano das Hiigelland und die Ebene im Westen ein. 2. Orographisches. Hie plastische Gestaltung des Landes ist eine ausgezeichnete, da es bei einem Breitenunterschiede von nur 12 Meilen einen Hdhenunter-schied von mehr als 9000 Fuss darbietet, namlich von der Spitze des Terglou, dem hochsten Berge der julischen Alpen 9036 Fuss hoch bis zur Insel Grado, welche nur wenige Fuss uber das Niveau des Meeres hervorragt. I ast vier Sechstheile des Gebietes gehoren dem Gebirgslande, mehr als ein Sechstel dem Hiigellande und nahezu ein Sechstel der Ebene an. Dieser Gestaltung entsprechen die orographischen Verhaltnisse des Landes. Es findet seine grdsste Erhebung in dem die Nordgrenze bil— denden Kamine der julischen Alpen, welche eine Gebirgswand von d' 00—7000 Fuss bilden, die nur an einer Stelle durch eine tiefere Einsattlung, durch jene des 3665' liohen Predilpasses unterbroehen wird. Selbstverstandlich findet man audi daselbst die hochsten Bergspitzen. deren man im Ilochgebirge 62 zabit. Beginnend an der Westgrenze mit dem Monte Maggiore und der Baba grande (6600') steigt das Ge-birge zum Monte Canin (7700'), wendet sich dann mit dem fast eben so liohen Prestrelenik (75150 und der Cergnala, von welchem Berge der Rombone (69800 als gevvaltiger Eckpfeiler der Gruppe gegen das Thal vorspringt, nach Nordost zum Predilpasse, um jenseits desselben den hochsten ostwarts gerichteten Kamin zu erreichen, liber \velchen sich die Spitze des Manhart auf 8500 Fuss Seehohe erhebt. Yon dort setzt der Kamna unterbrochen durch den Worschetzsattel (51500 in fast gleicher Richtung, vom Rasur (82210 iiberragt, bis zum Terglou, dem gewaltigen Knotenpunkte der julischen Alpen (90360 fort, um dann mit der Erhebung des Kaniauz (81 ISO. sowie des Vogu (74200 und des Cau bis zum Wogotin (63270 in siidlicher Richtung fortzulaufen und mit dem westwaits abzweigenden Krn (70950 sammt dem daran sich knupfenden Gebirge Pirhau, den nordlichen Theil des Landes bis zur engen Thalsohle des oberen Isonzo nahezu abzuscliliessen. Der Hauptstamm aber zieht sich siidostlich vom Wogotin iiber den Kuk (65880 und den Vochu (74160 bis zum Schwarzenberg (58300, von wo er sich in siidlicher Richtung zur Idritza abdacht, und sich in die Hoch-ebenen des Tarnovaner Waldes mit seinen Spitzen des Mrsawetz (44400 und des dreigipfligen Golakberges (Mali-, Snidni- und Velki-Golaki 48000 smvie in jene des (jenseits der Landesgrenze gelegenen) Birnbaumer Waldes und des daran stossenden Karstplateaus ausbreitet. In dem mittleren Theile des Landes erhebt sich nur noch der weithin sichtbare langgestreckte Monte Matajur auf 5186', wahrend die iibrigen Bergspitzen in der Hiihe von 4500' bis 3000' wechse!n. Am Siidrande des Berglandes erscheint der Monte Santo (oberhalb Gorz) mit seiner massigen Hohe von 2151' sclion als stattlicher Berg-riicken. Im Hiigellande verflacht sich das Profil der Hohen allmalig, bis sie im Siidwesten unterhalb Cervignano ganzlich verschwinden und in Aipiileja (7'32'j nur noch der schlanke Thurm mit seiner 230 Fuss iiber das Meer emporragenden Spitze die weite Flache beherrscht. Eine besondere Eigenthiimlichkeit des Gebirgssystems in diesem Lande und seiner Nachbarschaft bildet die Plattform des Gebirges, wo Hochebenen mit kesselformigen Vertiefungen nebst ganzlichem Mangel an ausgesprochenen Gebirgsziigen und Thalrichtungen lierrschen, \vo der Wasserlauf ganz oder zum griissten Theile unsichtbar ist, und in unterirdischen Htihlen und den, diese verbindenden ebenfalls unterirdi-schen Spalten vor sich geht. Diese Beschaffenheit, welche man sonst nur dom Karstgebiete eigen glaubte, und sie demnacli vorzugsweise als lvarstbildung bezeichnete, kiimmt in den verschiedenen Theilen des Landes vor, und wenn sio allerdings nur in dem Kal k gebirge z u finden ist, so erscheint sie doch sowohl in den iiltoren als in den jiingeren Fonnationen desselben und auf verschiedenen Niveaux. Im nordlichsten Theile des Landes, im Bezirke Flitsch, tritt das plattenformige Gebirge mit dem gewohnlichen in Verbindung auf, und dort trifft man in einer Bohe von 5000 Fuss das Hochalpenplateau des Wrat,niberges in der Nahe des Cergnalaberges. Siidostlich davon auf der andern Thalseite umgibt ein fast 4000' hohes Plateau das Krngebirge im Tolmeiner Bezirke. Eine noch mehr charakteristische Bildung zeigt das ausgedehnte Plateau, welches in der Mitte des Landes, zu den Bezirken Canale und Gdrz gehorig , sich vom Isonzo bis zur ostlichen Landesgrenze erstreckt und von der Spalte des Chiapovanothales in z\vei Halften getheilt wird. In der nordlichen Halfte, dem Lascekgebirge, erhebt sich der liochste Punkt, der 3358' hohe Lascek, kaum um 300 Fuss iiber seine Umgebung, wahrend in der siidlichen Halfte, dem Tarnovaner Walde, der 4440' hohe Mrsavetz und der 4800' hohe Golak eben auch nur um 1200' bis 1600' iiber der tiefsten kesselformigen Vertiefung der Smreglie (3200'J emporragt; dieses Plateau liat demnach eine Meereshohe von 3000 — 3500 Fuss. Endlich niinmt das Karstplateau den siidostlichen Theil des Landes ein. Der Karst zvveigt sich arn Ursprunge der Wippach vom Berge Nanos ab, wird im Siidwesten von dem Laufe dieses Flusses bis zu dessen Einmiindung in den Isonzo begrenzt, erstreckt sich siidostwarts iiber die Landesgrenze und erfiillt den Raum z\vischen dem nordlich gegen den Schneeberg hinziehenden Gebirge und der Meereskiiste, zu \velcher er in steilem Abfalle niedersteigt. Das Plateau \vird nur von flachen wellenfdrmigen Hohenziigen und Kuppen unterbrochen und hat eine durchschnittliche Meereshohe von 800— 1500 Fuss; sie ist am geringsten im Siidwesten bei der Vereinigung der Wippach mit dem Isonzo und steigt allmalig gegen Nordosten, wo sie von den istrischen Bergziigen abgeschlossen wird. 3. Hydrographisches. Das hydrographische Netz des Landes wird fast ausschliessend durch den Laul des Isonzo und dessen Nebenfliisse bedingt, da der grdsste lheil des Landes in diesem Thalgebiete gelegcn ist. Der Isonzo, welcher eine Strecke von 17 Meilen durchzieht, bewalnt den Gharakter eines grossen Kiistenflusses. Er entspringt im aussersten nordostlichen Winkel des Landes in der Nahe des Terglou oberhalb I lenta, lautt in Schluchten zuerst siidwarts, dann aus der Schlucht von Sozha tretend westwarts bis in das offene Thal von Flitsch, wo er die vom Predil in der llichtung von Nord nach Sud herabstromende Goritenza (Coritnizza) aufnimmt. Auffallend ist die durch die Gostaltung der Gebirgsspalten vor-gozeiehnoto zickzackfdnnige llichtung, wolche er von dortan verfolgt, und zwar nahezu vollkommen je in einem rechten Winkel. Er l&uft namlich von Flitsch bis Saaga nach Siidwest, von Saaga bis Modrea bei Tolmein nach Siidost, von da liber Canale bis Plava nach Siid-west, von Plava bis Salcano nach Siidost, von Salcano abwarts bei Gdrz voriiber bis an den Einfiuss des Torre nach Siid\vest, um endlich in einer siiddstlichen Richtung in den Meerbusen von Monfalcone ein-zumiinden. In dem untersten Theile seines Laufes verliert er seinen Namen und keisst Sdobba, in welcher Strecke (von kaum melir als einer Meile) allein er fiir kleine Kiistenschiffe zu befahren ist. West-lich von der Sdobba bildet der Isoncello oder Isonzato einen Seiten-arm desselben, \velcher sich unfern der Miindung des Ilauptflusses mit diesem vereinigt. Der Isonzo wiudet sich durch mehrere Stromengen mit starkem Gefalle insbesondere durch jene von Ternova bis Capo-retto, mit welcher er aus dem Hochgebirge tritt, und durch jene von Plava bis Salcano, die das Mittelgebirge durchbrechend bis an den Rand des Hiigellandes reicht ')• Zahlreich sind die Zufliisse des Isonzo, vvelche jedoch meistens nur als Gebirgsbache (vvie die Tominška, der Corno u. a.) auftreten. Als bedeutendere Nebenfliisse diirfen die Idria* 2) und der Torre, vor allen aber die Wippach gelten, in die sich \vieder andere Fliisse und Gebirgsbache ergiessen, so die Cirknizza, Tribussa und Bača in die Idria; die Brenizza, Liach und Vertoibizza in die Wippach; der Na-tisone und der Iudrio, welcher die Versa in sich aufnimmt und in einer 4 Meilen langen Strecke die Landesgrenze bildet, in den Torre. Wir envahnen hierbei insbesondere des Natisone, von dem spater aus-fuhrlicher die Rede sein wird, welcher im Norden des Landes am Fusse des Monte Maggiore entspringend, eine Meile \veit die Landesgrenze bezeichnet, dann nach kurzem Laufe diesseits der Grenze in das italienische Gebiet anstritt, \vo er Cividale beriihrt und hart an der Grenze sich in den Torre ergiesst. In der siidvvestlichen friaulischen Ebene sind einige Kiistenflusse zu nennen, wie die als Grenzfluss \vich- ') Der Isonzo entspringt nOrdlich von Trenta in einer Hohe von 2554‘; sein Fali betr> in den ersten seclis Meilen bis Caporetto 1 h0O-, in den zwcitcn sechs Meilen bis GOrz 622' und in den letzten luni' Meilen bis in das Meer 133'; als Zwischenpunkte seines Falles sind zu bezeichncn die Einmflndung der Coritenza bei Flitsch 1317', Caporetto 7511', Einmundung der Idritza bei St. Lucia 494', Canale •261' (jiirz (unterlialb der Brucke) 133', Einmiindung der Wippacb bei Rubbia 93', Sagrado 72'. 2) Die Idria fiihrt in ihrem oberen Laufe von der Quelle bis zur Einmiindung der Karonda bei dem Flecken Unter-Idria den Namen Idritza, von da abivarts sind beide Namen im Munde des Volkes gebriiuchlich, nur mit dem Unterschiede, dass die Anwohner des linken Ufers den letzteren Namen vorherrschend gebrauchen. fige Aussa, vvelche boi Cervignano far kleine Kiistenfahrer schifFbar wird; die Aquileja beriihrende Natissa und der beide Fliisse mit einan-der verbindende Canale deli' Anfora, sowie der Terzo, sammtlich fiir kleine Barken zuganglicli. Ein historisch merkwiirdiger, in der Folge umstandlicher zu er-wahnender Fluss, der Timavo, entstromt in drei (bei hoherem Was-serstande in mehreren) OefFnungen einer Felshohle am Fusse des Karstes in der Nahe von Duino; seine Wassermasse ist bedeutend genug, um von seinem Ursprunge an ScliifFe zu tragen und eine grosse meelianische Miihle zu treiben, doch verliert er sich nacli einem kaum viertelstiindigen Laufe in das Meer. Den bislierigen Forschungen zufolge ist es nahezu ausser Zweifel, dass die am Fusse des M. Lissatz entspringende, nach einem Laufe von 4 Meilen bei S. Canziano im aussersten Siidosten des Landes sicli in eine Felsenschlucht verlierende Reka nach einem unterirdischen Laufe von 4 Meilen als Timavo aus den Karsthohlen tritt und dem Meere zueilt, denn es entspricht nicht nur diese Miindung, die in geradliniger Fortsetzung des oberirdischen Laufes liegt, der Richtung des Flusses Reka, sowie ihr unterirdischer Lauf der Senkung des Karst-plateaus von Siidost nach Nordivest, sondern man hat auch den unterirdischen Lauf in mehreren schluchtartigen OefFnungen des Karstbo-dens namentlich bei Trebitsch oberhalb Triest entdeckt. Obwolil das Land in einer Ausdehnung von 51/? Meilen die Mee-reskiiste bildet, so hat es doch in Folge der Lagunengestaltung der Kiiste keinen bedeutenden Hafen aufzuweisen; fiir Kustenfahrer dienen der Porto Buso an der Miindung der Aussa, der Hafen von Grado, der Porto Primero und Sdobba an der Miindung des Isonzo, vorziiglich aber der Porto Rosega an einem Canale nahe bei Monfalcone, durch ivelche der wichtigste SchifFfahrtsverkehr zwischen dem Lande und dem Hafen von Triest vermittelt wird, und dem der Hafen von Duino zunaclist anzureihen ist. KiistenschifFen grdsserer Gattung ist nur der Hafen der Insel Grado zuganglich. Die Lagunen erstrecken sich von der westlichen Landesgrenze bei Porto Buso bis an die Miindung des Isonzo (der Sdobba) und erfiillen den Ranm zvvischen den sikhvarts gelegenen Inseln und dem Kiistcnsaume; das Meerwasser hat in den-selben namentlich zur Ebbezeit und bei Nord- und Ostwinden eine sehr geringe Tiefe von 1 — 4 Fuss, doch werden sie von 10—14 Fuss tiefen Caniilen, welche den ehemaligen Flusslaufen entsprechen und die SchifFfahrtsverbindung zwischen den Inseln und dem testen Lande vermitteln, durchfurcht. Unter den Inseln, \velche einst viel umfang-reicher waren und der Corrosion durch Sturmfluthen ausgesetzt sind, ist Grado die bedeutendste. An dem Kustensaume breiten sich mehi- fache Siimpfe aus, von denen mehrere mit Brakwasser ausgefullt uud eingedammt als sogenannte Valloni zur Fischzucht dienen. 4. Geologisches, Die geologischen Verhaltnisse des Landes sind durch die For-schungen und Publicationen der k. k. geologischen Reichsanstalt auf das genaueste bekannt gevvorden und es enthalten die Jahrbiicher der-selben, sowie die in der Herausgabe befindliche ausgezeiclinete geolo-gische Karte des osterreichischen Kaiserstaates mannigfache Belehrung hieriiber '). Wir stellen daraus die folgende Uebersicht der erheblich-sten Vorkommnisse zusammen. Das im Norden sich erhebende hochste Gebirge des Landes, das Flitscher- und Terglougebirge, besteht beinalie ausschliesslich aus Dachstein-Kalken (Rhiitische Fonnation). Im Kessel von Flitsch treten rothe Kalke und Kalkschiefer (Jura) und graue Sandsteine, die zuweilen congloineratartig sind (Kreide), auf. Dieses Gebirge ist durch eine tiefe Einsenkung, die sich von Bergogna liber Caporetto (Karfreit) Tolmein, Podineuz, Grahova und Podberda verfolgen lasst, von dem sndliclien Theile des Gebietes getrennt, und nur an einer Stelle siid-westlich von Caporetto tritt auch siidlich von dieser Einsenkung am Monte Matajur Dachsteinkalk auf. Nordlich von der Einsenkung leh-nen sich an die steilen Wande des Dachsteingebirges viel jiingere Gebilde, theils rothe sandige Kalke und Mergel (Scaglia), theils graue Sandsteine und breccienartige Kalkconglomerate und Kalke (oberer Neo-comien). theils mergelige graue bis schwarze, zuvveilen llornsteine fiih-rende Kalke (unterer Neocomien) an. Das Ilochplateau des Lascekgebirges und des Tarnovaner Waldes besteht vom Idritzathale angefangen nacli Siiden bis an die Abhange des Wippachthales aus weissen Kalken, dem Plassenkalke (Strainber-gerschichten) des oberen Jura angehorig. Im Westen des Plassenkal-kes treten nur Kreidegebilde auf. Diese zum griissten Theile Sandsteine, Mergel, Conglomerate und Kalke, sind im Norden und im Siiden von Kalkziigen eingeschlossen, die von Nordwesten nacli Siidosten strei-chen. Der nordliche Kalkzug ist bei Woltschach entvvickelt, der siid-liche bildet den Monte Santo und den Monte S. Valentino bei Gorz. ') S. insbesondere Dionys Stur das Isonzothal von Flitsch abivilrts bis GOrz. Jahrbuch der goologischen Keichsanstalt IX. Juhrgang ISiiS S. 384—S(i6. Geologische Uebersichtskarte der Osterreichisclien Monarcliie nacli der Aulnalune der k. k. geologischen Reichsanstalt bearbeitet von Franz Rit.ter von Hauer, Blatt VI. Oestliche Alpenlander, Wien 18(18. Beide gehbren dem obere n Neocomien (Urgonien, Kaproti-n en kalke) an1). Von Woltschach abvvarts bis unterhalb Canale folgen Sandsteine, die mit Conglomeraten und Kalken vvechseln uiid mit dem Kalkzuge bei Woltschach ein Ganzes zu bilden scheinen, somit ebenfalls dem oberen Neocomien angehdren. Tn der Gegend des siidlichen Kalkzuges des Monte Santo stehen bei Descla, und von da so\vohl nach Siidost als nach Nordost fortsetzend, Sandsteine, rotlie Mergel, gelbliche Kalke, graue Breccien und Conglomerate an, die hier die obersten Kreiden-scliichten darstellen und dem Senonien (den Scagliaschichten) anzurei-hen sind. Am Sattel bei Luico setzen die Sandsteine, Conglomerate und Breccien des Urgonien auch iiber den Woltschacher Kalkzug bis gegen Caporetto fort. Im Camenzathale bei Woltschach und von da iiber Modrea, Sta. Lucia bis Podmeuz zeigen sich dumi geschichtete graue und rothe, Hornstein fiihrende Mergelkalke in bedeutender Machtigkeit. Ebenso sind sie mitten in den Kreidegebilden des Isonzothales an der Thalsolile zrvischen Doblar und Sella siidlich von Woltschach zum Vorschein gekominen. Oestlicli vom Plassenkalkgebirge, und zwar in der Umgegend von Tiibuscha, Kirchheim, Grahova und Podberda treten viel altere Gebilde auf, die theils der Kohlenformation, theils der Trias angehoren. Schiefer und Kalke der Kohlenformation koinmen nur in der Umgebung von Kirchheim im Gebiete des Cirknizzathales und in jenem des Bača-tliales von Iludajuzna aufvviirts zum Vorschein. Das iibrige Terrain, niimlich das Wassergebiet des Idritzathales von Tiibuscha aufwarts und jenes des Bačathales zrvischen Iludajuzna und Podmeuz sind von Triasgebilden erfiillt. An den siidlichsten Seiteniand des Monte Santo-Gebirges und des Tarnovaner Waldes lehnen sich Sandsteine und Mergelkalke an, in denen selir liaufig Nummuliten auftreten und die Gesteine als eocene Gebilde cliarakterisiren. Das Wippachthal wird von Sandsteinen (oberes Tertiiir) in verschiedenen Abstufungen der Feinheit bis zum groben Conglomerat ausgefiillt. Den mittleren Theil der Karstfliiehe zwischen Monfalcone und Sessana bedecken die durch vortrelflich erhaltene Fisclireste, die in bituminosen Schiefern vorkommen, ausgozeichneten Comenschichten ') Auf der geologischen Karte wird der Woltschacher Kalkzug dem unteren Neocomien den Rossfelder oder Aptychenschiclitcn angereiht, der atier von den Kaprotinenkalken (iberlagert wird. (untere Kreide), welche nordlich und siidlich von Radioliten- und Hippuritenkalken (obere Kreide) iiberlagert sind. Die Karstflache ostlich von Sessana wird an der siiddstlichen und siidlichen Landesgrenze von unterem Eocen, den Cosina- und den Nuimnulitenschichten umrandet, welche sich gleichfalls in einem schma-len Streifen ani Nordabhange des Karstes gegen die Wippach hinziehen. Ebenso wie das \Vippachthal sind die daran stossenden IRigel in der Nahe von Gorz von der weitverbreiteten aus weicheren und harteren Sandsteinschichten bestehenden Ablagerung des Macigno und Tassello (Flysch; obereocenes Tertiar) bedeckt, die sich auch jenseits des Isonzo iiber das ganze Ilugelland des Coglio verbreitet und an der west-lichen Landesgrenze bei Cornions mit dem unteren Eocen (einer Num-mulitenschichte) zusammentrifft, von welcher sudlich sich der aus Hip— puritenkalk (Kreide) besteliende Iliigel von Medea erhebt. Ne ogen-tertiare Gebilde kommen auch im nordlichen Theile des Landes als Geroll und Conglomerate zur Erscheinung. Dergleichen Ablagerungen von Geroll und Conglomeraten finden sich sudlich von Flitsch bei Ober - Saaga lmch iiber dem Niveau des Isonzo in einer Miichtigkeit von 50—100 Fuss, ferner sudostlich davon bei Ternova in einer Einsattlung als feste Conglomerate, deren Geschiebe hobi sind. Von grosserer Bedeutung sind die Ablagerungen von Kalkschotter, der zrnu Theile Conglomerate bildet, \velche man am oberen Natisone z\vi-schen Čreda und Bergogna in sehr ausgedehnter Weise, die alteren Gebilde der Scaglia iiberlagernd beobachtet; sie steigen hier iiber das Niveau des Natisone (7550 bis auf eine Meereshohe von 2000' an den Abhšingen des Stougebirges auf. Weiter abwarts trifft man tertiare Schotterablagerungen im Comenzathale bei Woltschach, in Modreiza bei S. Lucia (bis zu einer Hohe von 8650 und bei Lubino (bis 13690* Geringere Ablagerungen finden sich auch bei Grahova (8720 im Bača-thale und bei Zadra (2500 0- Am siidlichsten reicht der tertiare Schotter bis zur Ilohe nordlich von Doblar. Alle diese Gebilde haben mit einander gemein, dass sie nicht in der Form von Terrassen, son-dern als lliigelland aufzutreten pflegen. Ganz verscliieden von diesen Gebilden ist das Terrassen-Diluvium des Isonzo von Ronzina abvviirts iiber Canale bis Globna und Plava, dann von Salcano abwiirts bis unterhalb Gorz. Dieses aus Kalkcon-glomeraten bestehend ist nul' im Gebiete der Thalsohle abgelagert und seine Ausdehnung hiingt mit der gegenwartigen Form des Thales zu-sanunen; die Terrassen erheben sich 40—50 Fuss, zum Theil aber auch viel hiiher iiber das gegenwartige Niveau des Isonzo und bilden nur sclimale, an den Abhiingen des Thales iibrig gebliebene Reste von ehemaligen ausgedehnteren Terrassen, die bald zu beiden Soiten des Thales anstehen, bald abvvechselnd rechts oder links vom Tsonzo zu treffen sind. Ebenso ist ein \veites Gebiet zwischen dem Isonzo und der westlichen Landesgrenze, welches sich von Cormons bis Gradišča erstreckt, mit Diluvialschotter bedeckt; diluvialen Ldss aber findet man \vestlich von Gorz bei Mossa und Lucinico. Massenhafte Kalkgerdll- und Kalksandablagorungen erfullen als Alluvium die Thalsohle des Isonzo von Caporetto aufwarts und auch abvvarts bis Tolmein. Zum Theile gebildet von den Schuttanhaufungen an den Wanden des Pirhauberges sind sie die Ueberbleibsel der ehe-nialigen Becken, in deren Gebiete sich sowohl die Gerolle als auch der feine Sand des oberen Wassergebietes ablagern konnte, oder sie entstanden, als nach dem Durchbruche des Schuttdammes das tiefere Thal des Isonzo bis Tolmein mit Schutt und Gerolle uberfluthet wurde. So stiirmten insbesondere die Gewasser der Coritenza, welche in dem breiten Thalkessel von Pretil am Predil einen See bildeten, nach dem Durchbruche durch die enge Spalte der Flitscher Klause mit gewaltiger Kraft in den Kessel von Flitscli ein, und uberschvvemmten ihn mit einer Masse von aufgewiihlten Gerdllen. Sonst findet man die Alluvien am Boden der Flussthaler und zwar im Bačathale, wo sie die Breite der ganzen Thalsohle einnehmen, weniger im Idritzathale \vegen seines geringen Getalles und im Wippachthale. Endlich ist die ganze Flache des siidwestlichen Theiles des Landes vom Karst bis zur Landesgrenze namentlich im untern Theile Alluvialboden. Fassen wir das geologische Gesammtbild des Landes zusammen, so entnehmen wir vorerst, dass das Massengeriist des Landes dem Kalk-gebiete angehdrt, in \velchem sich Kalke der verschiedensten Forma-tionen, Dachsteinkalke (Rhatischer), Plassenkalke (Jura), Kaprotinen-kalko (Neocomien), Rudistenkalke etc. (Kreide), Nuinmulitenkalke (eocen-tertiares) finden, ivelche im AUgemeinen (doch mit Ausnahmen) auf der von Nord nach Siid gerichteten Abdachung des Landes nach der Reihung ihres Alters folgen. Eine zweite nicht minder interessante Wahrnehmung lasst die gewaltigen Beweguugeu erkennen, \velche in einer der vorausgegange-nen geologischen Perioden (und zwar nach der eocenen und vor der neogenen Tertiilrzeit) die verschiedenen Schichten der Formationen gobogen und liber einander geworfen, zugloich aber auch die eigen-thumliche Bildung des sogenannten Karstbodens, der sich iiber alle hierlandigen Kalkgebiete erstreckt, bewerkstelligt haben. Es herrschen niimlich auf der ganzen tiefen Einsenkung, die das Daehstein-Kalkgebirge vom Siiden abtrennt, und zwar auf den sudlichen Abfallen dieses Gebirges grosse Schichtenstbrungen. in deren Folge der Dachsteinkalk das viel jiingere Kreidegebilde iiberlagert und letztere wieder mit den Schichten der Kohlenformation und des Trias vermengt und durcheinanderge\voi'fen sind. Hierbei musste eine bedeutende Be-wegung des ganzen Gebirges und zvvar von Nord oder Nonvest nach Siid oder Siidost stattfinden. Bei dieser allgemeinen Be\vegung scheinen die grossen und machtigen Kalkmassen der verschiedenen Formationen \vie das Dacbsteinkalkgebirge und der Tarnovaner Wald , die Trager und Fortpflanzer der beivegenden Kraft geivesen zu sein, da dort die Stdrung der Schichten weniger grossartig und deren Lagerung melir horizontal ist, wahrend die Vermittler dieser Bewegung die am Fusse der Kalkmassen abgelagerten Mergel und Sandsteine, um so mehr davon gelitten haben. Sie wurden zusammengeschoben und iibereinandergeworfen, bis sie eine Masse bildeten, die genug widerstandsfahig \var, die Bewegung der nordlichen Kalkmassen auf die siidlich anstossenden zu iibertragen. Doch blieben aucli die Kalkmassen nicht verschont. Ilire Schichten wurden wellenfdrmig gebogen und gaben Veranlassung zur Bildung ge-ivolbartiger Hohlen und Hohlraume. In Folge der Biegungen erhielten die Kalkschichten nach verschiedenen Richtungen Risse. Spriinge und Spalten; diese veranlassten Einsturzungen von Hohlengew6lben und ver-banden die Hohlen unter einander. Auf diese Weise hat eine und dieselbe mechanische Kraft, die iu den Gebirgen naher an der Centralkette die vielen Schichtenstellungen und Schichtenfacher ohne Riicksicht auf die Gesteinsart (Kalk oder Schiefer) verursachte, vveiter entfernt vom Centralgebirge der Alpen nur noch stellenweise vermocht, griissere Unregelmassigkeiten in der Lagerung meist weicher Gesteine (Schiefer und Sandsteine) zu veran-lassen, hat aber im Kalkgebirge eigentliiimliche Verhaltnisse liervorge-rufen, durcli die dasselbe gezwungen war unter jener Form zu erscheinem die wir gegemvartig als Karstbildung bezeichnen. Es gibt daher keinen Karst- oder Hohlenkalk, der, einer bestimmten Formation angehorig, vorzuglicli so beschaffen ware, dass nur in ihm die Hdhlenbildung vor-kommen kiinnte, denn die Hohlen sowohl, als die Trichter und die unterirdisclien Wasserlilufe linden sich in den Kalksteinen der verschie-densten Formationen. Dass die Tagewasser, zu unterirdisclien Fliissen gesammelt, Vieles zur Erweiterung der Spalten und Verbindung der Ildhlen beigetragen haben, ist nicht zu bezvveifeln, aber die Grund-ursache der Hdhlenbildung im K alke waren sie nicht ')• 5. Terrassenbildung. Die orographischen, hydrograpliisclien und geologischen Verhalt-nisse des Landes bedingen seine Oberflachegestaltung, seine Tektonik die sich in der allinaligen Abstufung desselben von dem Hochgebirge im Norden zur Meereskiiste im Siiden zu erkennen gibt. Die Terrassenbildung spricht sich kaum in einem anderen Theile des grossen Alpengebietes so deutlich aus und zeigt in der Mannigfaltigkeit ihrer Erscheinungen solche Gegensatze, \vie in diesem Lande von verhalt-nissmassig so beschrankter Ausdehnung. Es unterscheiden sich die Terrassen des Hochgebirges, des Mittelgebirges, des Hiigellandes, der Ebene und des eigent-lichen Karstplateaus. Die Hochgebirgsterrasse nimmt den nordlichsten Theil des Landes ein, und ist im Westen, im Norden und im Osten durch den hohen Gebirgskamm der julischen Alpen, im Siiden aber durch eine tiefe Einsenkung begrenzt, welche sich vom Natisone an der West-grenze durch eine naliezu horizontale Spalte ostlich nacli Caporetto, von da jenseits des Isonzo an den Abhangen des Krngebirges, siidlich gegen Tolmein, endlich von dort iiber Podmeuz , Grahowa im Bača-thale bis Podberda ostlich an die Landesgrenze gegen Krain hinzieht. Die julischen Alpen erreichen in diesem Gebiete ihren hdohsten Punkt, den Terglou (9036'), \velcher sich im nordostlichen Winkel desselben erliebt, und der einzige Berg der julischen Alpen ist, welcher an sei-nein Nordabhange einen Gletscher (doch von beschrankter Ausdehnung) aufzuweisen liat. Das Gebiet ist ganz mit Gebirgen bedeckt, in welche sich (mit Ausnahme des Thalkessels von Flitsch) die Fliisse und Bache tief einschneiden , und eine mit Gerolle ausgefiillte unbewohnte Thalsohle bilden. Es erheben sich iiber das gesammte Bergland drei grosse Ge-birgsmussen, der llochkamm des Gebirges vom Manhart bis zum Terglou im Norden, das Flitscher Gebirge vom Bombone zum M. Canin im Westen und das Krngebirge mit seinein westlichen Ausliiufer dem Pirhaugebirge und seinein ostlichen, dem Vochugebirge, im Siiden. Liese Terrasse bat (abgesehen von einigen wenig gangbaren Iloch-passen) nur zw'ei AusgiLnge, die Einsenkung des Predilpasses zivischen dem Flitscher Gebirge und dem Manhart im Norden und die Strom-enge des Isonzo bei Caporetto im Siiden. Es ist eine der rauhe-sten und unvvirthlichsten Landstrecken des gesammten Alpengebirges; šemo Sj)itzen, Kamine und Schluchten sind tast das ganze Jahr hin-'iurch mit Schnee bedeckt, die Abhange aus nackten und starren *'*• Czocrnig, GOrz und Gradišča. 2 Kalkfelsen bestehend, entbehren nahezu ganz der Walder, und bieten nur hier und da mehr oder weniger saftige Weiden, die engen Thaler bedecken sich mit Gerdlle und Geschieben, welche von den steilen Wanden herabkollern. Das Flitscher Gebirge insbesondere zeigt sich als ein furchtbar wiistes Gebirge, das seines Gleichen kaum irgendwo in der Alpenkette haben diirfte. Nahe am Kamme liegt das Hochalpen-Plateau des Wratniberges, welches mit einer steilen beinahe senkrechten 5000 Fuss hohen Wand absturzt. Auf diesem Hochplateau treten dem Wanderer furchtbare Schliinde, klaffende Kliifte entgegen, deren Tiefe, vom Auge unge-messen, nur durch das lange Rollen hineingeworfener Steine beurtheilt \verden kann. Eben so gestaltet sind die Trichter, die oft nur mit einer sehr diinnen Schneekruste, einer triigerischen Brucke iiberdeckt sind, welche, von darauf geworfenen Steinen durchgebrochen, diese in die Tiefe rollend fallen lasst. Keine Vegetation erfreut das Auge, traurig und ode ist die von horizontalen Platten und tiefen Einsenkungen ge-bildete Oberflšiche *). Alle atmosphilrischen Niederschlage verlieren sich in den Kliiften dieses Gebirges und am Fusse desselben entspringen zahlreiche Quellen. Das Klima ist den grossten Theil des Jahres liindurch rauh und kalt, an Ackerboden und Wiesen fehlt es fast ganzlich. Die diinn gesaete Bevolkerung, in kleinen Ortschaften an den Abhangen wolinend, be-schaftigt sich mit Viehzucht und dem Fuhrwerke auf der Commerzial-strasse; ilire Nahrung besteht aus Milch und Kiise, gleiclnvie bei den Bewolinern im schottischen Hochlande. Das Niveau dieser Terrasse senkt sich von 1436' (Flitsch) bis 755' (Caporetto). Der Boden besteht fast durchaus aus (rhatischem) Dachsteinkalke. Weit mehr von der Natur begiinstigt ist die Terrasse des Mit-telgebirges. Es beginnt im Westen am Natisone und wird westlich durch den langgestreckten Hbhenzug des M. Matajur begrenzt, welcher bis Woltschach siidostlich, dann bis Plava siidlich, endlich bis zu M. S. Valentino oberhalb Gbrz siidostlich lauft. Jenseits des Isonzo zioht seine Grenze in der gleichen siidostlichen Richtung iiber den M. Santo und langs des Steilrandes des Tarnovaner Waldes im Norden des Wippacher Thales bis an die Landesgrenze fort, welche auch im Osten diese Terrasse, so weit sie zum Gdrzer Gebiete gehorig, abschliesst. Im Norden trii 11 die Begrenzung mit der Siidgrenze der Hochgebirgs-terrasse zusammen. Die Mittelgebirgsterrasse ist daher sowohl im Siiden wie im Norden von einer Tiefenlinie abgeschlossen. Auch diese Terrasse ist fast ganz von Gebirgen und Gebirgsplateaux eingenommen; doch sind die Gebirge niedriger, weniger steil, ihre Abhange bedecken dunkle Walder und saftige Triften, Wiesen zielien sich die Anhohe hinan, und die tlieilweise breiteren Thaler, insbesondere das Hauptthal des Isonzo, gewahren der Sonne Zutritt und der Cultur eiu geraumi-geres Feld. Den Hochpunkt bildet der im Nordvvesten sich erhebende M. Matajur (5186'), dessen Abhange den vvestlich vom Isonzo gelegenen Theil der Terrasse ausfiillen. Im Osten dehnt sich das freundliche Bergland von Kirchlieim aus, die Mitte der Terrasse aber wird vou den 3000' hohen Plateaux des Lascek-Gebirges und des Tarnovaner Waldes ’) eingenommen. In der Richtung der Thaler bietet sich eine *) Die von der Natur so stark markirte Hochebene von Tamova (oder Ternova) diirfte einer einlasslicheren Beschreibung, die wir hier folgen lassen, werth gehal-ten werden. Sie umfasst nahezu zwei Quadratmeilen, und ist fast ringsum von Steilrandern umgcben, nur im Siidosten mit dem Birnbaumer Walde zusammen hangend; ihre Begrenzung bildet im Norden das Chiapovanothal, im Nordosten das Tribuschathal, im Siiden die Gorzer Ebene mit dem Beginne des \Vippaeher Thales. Den Vordergrund der Hochebene fiillen zwei Gebirgsgruppen aus; in der nOrdlichen erhebt sich der Mrsavec auf 4500', in der siidlichen der Modrasovaz auf *G2‘, die iibrigen Kuppen erreichen kaum die Hiihe von 3800'; symmetrisch mit diesen stehen im Hintergrunde zwei andere Berggruppen, nOrdlich jene der drei-gipflichen Golakberge (auf der Generalstabskarte Trispitze genannt) 4800', stidlich jene des Veliki Bukoviz 4200'. Die Hauptschluchten zwischen diesen Berggruppen bilden ein beinahe regelmassiges Kreuz, in dessen Mitte sich die hOchste Ebene und grOsste Kesselthalflache Smreglie genannt, 3200' hoch ausbreitet. Die Gebirgsgruppen bilden kesselformigc Thaler, an den Abhiingen und Verflachungen bestehen viele kraterfOrmige Vertiefungen, welche unterirdisch ausniunden. Desshalb ist die ganze Hochebene ohne Qucllwasser, zum unsiiglichen Elende fiir Mensclicn und ihiere zur Sommerszeit; die Hirten sehen sich nicht selten genOthigt, in grossen btreifen die Rinde von den Biiumen zu lOsen, um mit dem Safte durch Auskauen derselben den Durst zu lOschen. Das Kalkgebirge ruht auf Thon und Mergel-schiefer, auf vvelehen der Tlialsohle zunilchst die Quellwasser hcrvorbreclien. Der herrschende Wind ist der Nordostvvind, die Bora, welche jedoch an den durchaus beholzten Berggruppen ihre Kraft bricht, so dass sie nicht besonders heftig ist, ausser an den Bergkuppen und in der stldOstlichcn Ausmundung der Thalschlucht, 'velclie in der Richtung von Ost nach West die vier Berggruppen theilt. Auch der biidostivind, Scirocco,. tritt oft in dieser Gegend orkanartig auf. Die Hochebene umfasst den grOssten Forst des Landes, den Tarnovaner 8taatsforst, welcher 17.000 Joch (1*7 □Meile) bedeekt. Im Innern des Forstes be-finden sich mehrere bewohnte Enclaven, wie Loqua, Lasna. Nemzi u. a., in wel-ehen sich meist Holzarbciter ansiedelten; auch gibt es dasclbst bedeutende Wald-blOssen mit Graswuchs und eine Alpe, Chiavin, von 300 Joch zur Weide. — Von den vielen Htthlen und kraterfOrmigen Vertiefungen des Waldes sind manche mit nieschmclzendem Eisc ausgcfUllt, welches in neuester Zeit einen zierolichen Export-urtikel nach GOrz, Triest, Italien und Alcxandrien bildet; im Jahre 1867 wurdcn uher 16.000 Ctr. davon ausgcfuhrt. Dic M&chtigkeit des Eises ist nicht zu ermit- 2 * eigenthiimliche (auch far die Hocbgebirgsterrasse geltende) Wahrneh-mung dar. Sonst pflegen die Q,uerthaler als Spaltenthaler selu- enge zu sein, und sie sind oft von senkrechten Felsenwanden eingeselilossen, vvabrend die Langentlialer einen breiten Thalboden zeigen (an den sich sanfte Gebange anscliliessen) und einen stufenartigen Uebergang bilden in die entfernter stehenden schroffen Felsgehange des Gebirges. Hier ist das Verhaltniss beinahe umgekehrt, indem hier gerade die Quertbaler es sind, die einen grossere, oft beckenformige Erweiterung zeigen, wahrend die Langenthaler ausserordentlicb eingeengt erscheinen. Diess gilt insbesondere von dem bedeutendsten Liingenthale dieses Gebietes, dem die Hochgebirgs- von der Mittelgebirgsterrasse schei- mitteln. Im Tarnovaner Walde ist die Rothbuche die vorherrsehende Holzart, welche aber in neuerer Zeit durch die hier sehr gedeihende Tanne stark verdrangt wird; doeh bedeckt sie noch immer in reinem Bestande mehr als ein Drittheil des Forstes, \viihrend sie in den anderen zwei Drittheilen mit Tannen und Fichten vermiscbt vorkOmmt. Beine Tannen- und Fichtenbestande kommen nur in gerin-ger Ausdelmung, in noch geringerer jene von Larchenbaumen vor. Andere Holz-arten. wic Ahorn. Weissfohre. Eibcnbaum, Krummholzkiefer, Vogelbeerhaum, Holz-birn und Holzapfel erscheinen nur eingesprengt, oder an den Waldriindem. Pie Tanne rvachst sehr iippig und sclinell, Fichte und Ahorn werden friihzeitig kernfaul, die Larche dagcgen hat ein freudiges Waclisthum. Die vorziiglichste Nutzung aus dem Tar-novaner Walde besteht im buchencn Brcnnholz fiir Giirz und Umgebung, ungefiihr 7000 Klafter jahrlieh. Ausserdem liefert der Wald grosse Mengen verschiedener Bau- und \Verkholzer aus Nadelbiiumcn, deren Absatz einen noch hohcren Ertrag als das Brcnnholz gewahrt. In neuerer Zeit wurden auch grosse Mastbaume fiir die k. k. Kriegsmarine geliefert; es hedarf cines Zeitraumes von !00 Jahren his ein Tannenbaum die dazu erforderliche Starke und Hiihe erlangt, naeh dieser Zeit aber bleibt der Zuwaehs sehr gering. Der Tarnovaner Wald ist durch ein von der k. k. Forstverwaltung neu angelegtes Strassennetz durchzogen, welches die Aus-hringung des Holzes sehr erleichtert. Der durchschnittliche jiihrliche Holzhezug ist mit Zugrundelegung eines hundertjahrigen Umtriebes auf 900.000 Kubikfuss zu veranschlagen, wovon die griissere Hiilfte auf Lauh-, die kleinere auf Nadclholz fiillt; vom Buchenholz ent-fallen 9% auf Nutzholz und 91 % auf Brcnnholz und Kohlen, vom Nadclholz dagcgen 90% auf Nutzholz und 10% auf Brcnnholz. Der im .T. 1X70 erzielte Itcin-ertrag des ganzen 20.057 Joch Fliiche enthaltenden Forstamtshezirkes betrug 58.892 fl„ oder 2 11. 90 kr. fiir das Joch. Durch Venvittcrung hildete sich nach und nach auf dem Kalkboden fruclit-hare Erde, welche durch den vcgetabilischen Humus vermehrt und verhessert wird; die Erile ist fast allenthalben durch cine m&chtige, langsam venvittemde Buclien-lauhschichtc tihcrlagert und bildet einen trockenen Waldboden, der in den Mulden, Vertiefungen und Felsspultcn auf 2—4 Fuss angehauft liegt, auf den IlOhen aber nur seicht den Felsgrund bedeckt. Die Hochcbone ausser dem VValde bietet einen viclfach zerklttftetcn nackten Karsthoden dar, als welchen sich auch n n •n r> r> n r> n v r> Zusammen . 200.463 Individuen. rend es im Siiden, in Dalmatien auf 100:101 in der Bukovvina und in Siebenbiirgen zur volligen Gleichheit beider Geschlechter und in der Militargrenze auf 100:97 herabsinkt. Im Durchscknitte der Monarcliie betriigt dasselbe 100:104. Bei den nordslavischen Stammen und den Slovenen wird die starkste Ueberzahl der rveiblichen Bevolkerung be-obachtet, welche bei den Siidslaven und bei der romanischen Nationalitat bis zum Versclnvirulen herabsinkt. In den Grafschaften Giirz und Gradišča wird in dieser Hinsiclit eine eigenthiimliche Wahrnehmung ge-macht. Die Verlialtnisszahl im ganzen Lande stellt sich auf' nahezu vollige Gleichheit der Geschlechter, namlich 1000 mannliche gegen 1003 weibliche Bewohner, sie steht daher unter der durchschnittlichen der Monarchie, welche 1000:1041 betriigt. In den einzelnen Bezirken vechselt dieses Verhaltniss von 952 bis 1249 Weiber auf' 1000 MSnner 1). 9. Volksdichtheit. Die Volksdichtheit oder die relative Bevolkerung erscheint uaturgemass in einem Lande von so abwechselnder Bodenbeschaffen-beit und Bodencultur eine sehr verschiedene in den einzelnen Gebiets-theilen. Wenu man die effective Bevolkerung zum Grunde legt, so er-gibt sich fiir das ganze Land durchschnittlich fiir 1869 eine Bevol-kerungsquote von 3805 Be\vohnern auf die geographische Quadratmeile. •le nach den einzelnen Bezirken wechselt sie von 909 Bevvohnern (Flitsch) bis 8.181 (Gradišča). Die Mitte nehmen ein dreiBezirke (Tolmein, Kirchheim und Sessana) mit einer relativen Bevolkerung von 2.000— 3.000, vier Bezirke (Ganale, Comen, Cervignano und Ilaidenschaft) haben eine solche von 3.000—4.000, ein Bezirk (Gorz Umgebung) eine solche von 4.000— 5.000 Bewohnern, ein Bezirk (Monfalcone) eine Bevolkerung von 5.000— 6.000 und ein Bezirk (Cormons) eine Bevolkerung von 7.000—8.000 ’) Auf 1000 Miinner konunen Weiber: in der Stadt GOrz .... .....................1062 im Bezirk Canale.................................953 „ „ GOrz, Umgebung..........................989 „ „ Haidcnsehaft............................966 r „ Cervignano.............................1006 ^ „ Cormons.................................998 » „ Gradišča................................952 r „ Monfalcone.............................1011 „ w Comen...................................957 w „ Sessana.................................981 - .. Flitsch................................1249 „ „ Kirchheini „ „ Tolmein *‘r' v- Cioernig, Otirz und Urailisra. 1099 Bewohnern, \vobei der Bezirk der Stadt Gorz ausser Betrachtung bleibt *). Im Jahre 1857 batte sich die relative Bevolkerung des Landes auf 3343 Bewohner gestellt, wornach auf jede geographische Quadrat-meile \vahrend des Zeitraumes von 1857—1869 eine Volkszunalime von 462 Individuen entfallt, eine regelmassige, ja sogar immerhin bedeu-tende Zunahme der Bevolkerung in zwolf Jahren, da die jahrliche Durchschnittsquote dieser Zunahme nahezu ein (genan 0-85) Perzent betragt. Es fallt dieses mit der Bevolkerungszunahme zusammen, welche durchschnittlick in gunstigen Perioden in der gesammten osterreicliischen Monarchie beobachtet wird. Die Vertheilung der absoluten und relativen Bevolkerung nacli Bezirken gewahrt keine so genaue Einsieht in die Gruppirung der Bevolkerung hinsichtlich der Bedingungen ihres Bestandes und ilirer Ent-\vicklung, als jene nacli der Sonderung in Gebirgs-, Hiigel- und ebenes Land. Denn von den 13 Gerichtsbezirken des Landes liegen nur seclis vollstandig in einer oder der anderen geographischen Abtheilung (Flitsch, Kircklieim, Stadt Gorz, Cervignano, Comen und Sessana), wahrend die sieben anderen Bezirke sich in je zwei oder drei dieser Abtheilungen erstrecken. Wir fiigen daher die Vertheilung der Bevolkerung naeh den erwahnten geographischen Abtheilungen bei. *) Die einzelnen Gerichtsbezirke haben nachstehende relative Bevolkerung aufzuvveisen: Bezirke Areale, geographische □Meilen Relative Bevolkerung 18G9 GOrz. Stadt 0-43 Canale 3-84 3.304 Cervignano li- 77 3.998 Comen 4M)8 3.506 Cormons 2-35 7.682 Flitsch (i'81 962 Giirz, Umgebung ti’19 4.976 Gradišča 1-29 8.181 Haidenschaft 3-20 3.934 Kirchheim 3-28 2.660 Monfalcone 2-70 5.529 Sessana 4-50 2.853 Tolmein 9-20 2.425 I.and . 53*64 3.805 Terrasse Zahl der Gemeinden Flacheninhalt in geograph. □Meilen Absolute Be- volkerung Auf je 1 geograph. □ Meile entfallen Be\vohner Hochgebirge 31 12-03 15.858 1.318 Mittelgebirge 4!) 12-63 33.324 2.638 Hugelland ..... 88 11-28 86.798 7.695 Ehene . . 38 7-93 37-668 4.750 Karst 63 9-77 30.428 3.114 Summe . 269 63-64 204.076 3.840 Gebirgsland und Karst . . . 143 34-43 79.610 2.312 Hugelland und Ehene . . . 126 19-21 124.466 6.479 Nach Verhiiltnisszahlen berechnet, vertheilt sich der Flacheninhalt und die absolute Bevolkerung der geographischen Gruppen und stellt sicb die relative Bevolkerung derselben gegen die durchschnittliche des ganzen Landes in folgender Weise: Terrasse Flacheninhalt Absolute Bevolkerung Hochgebirge 22-4% 7-8% Mittelgebirge 23'6 „ 16 .3 „ Hugelland 21-0.. 42-5 „ Ehene . . . 14-8 „ 18*5 „ Karst .... 18-2„ 14-9 „ Summe ’) . 100-0$ 100-0$ Gebirgsland und Karst 64-2$ 39-0$ Hugelland und Ehene 35 -8 „ 61 'O „ Diese Zahlen lassen deutlich die Verhitltnisse der Bevolkerungs-gruppining erkennen. Das Gebirgsland, einschliesslich des Karstes nimmt zwei Drittheile (genau 04'2 Perzent) der Bodenfliiche ein, auf' welcher jedoch nicht volle zwei Fiinftheile der Gesainmtbevolkerung wohnen, da die Volksdichtheit daselbst nur zwei Drittheile der durchschnitt-lichen relativen Bevolkerung des Landes (08:100) ausniacht. ’) Um den Antheil zu bczeichnen, welchen die einzelnen Bezirke an diescn geographischen Gruppen nehmen, folgt hier die AuflOsung der letzteren in die verschiedenen Bezirke: Hiigelland und Ebene dagegen nehmen ein Drittheil (genau 35-8 Perzent) der Bodenflache ein, \velches jedoch mehi' als drei Fiinftheile der Bevolkerung in sich fasst, \vesshalb auch die Volksdichtheit daselbst nahezu zweimal so gross als die durchschnittliche des Landes, und dreimal so gross als jene des Gebirgslandes ist. II | Zahl der ll Gemeinden Flachen-inhalt in geograph. QMeilen Absolute Be- volkerung Auf je 1 geograph. □Meile entfallen Beivohner Hochgebirge: 6.554 ; Bezirk Flitseh 12 6*81 926 ,, Tolmein 19 5'22 9.304 1.782 Znsammen . j| 31 12'03 15.858 1.318 Mittelgebirge: 13.009 3.269 Bezirk Tolmein 21 3'98 .. Kirchheim . • . . . . 15 3'28 8.724 2.660 „ GOrz, Dmgeb 8 2'59 4.935 1.905 „ Haidenschaft .... 1 1-05 1 .088 1.036 „ Canale 4 1 - 73 5.568 3.218 Znsammen . 49 I2'63 33.324 2.638 Hiigelland: Stadt GOrz 5 0 43 16.659 38.742 Bezirk GOrz, Umgeb 32 3-60 25.869 7.186 „ Cormons 14 2 19 17.271 7.886 „ Haidenschaft .... 17 2-15 11,501 5.349 ., Gradišča 6 0 80 8.377 10.471 „ Canale ...... 14 2-11 7.121 3.375 | Zusammen . 88 11 '28 86.798 7.695 | Ebene: Bezirk Cormons 2 0-16 782 4.887 ,, Gradišča 2 0-30 1.707 5.690 „ Monfalcone 12 1 -70 12.113 7.125 i „ Cervignano 22 5-77 23.066 3.998 Zusammen . 38 7-93 37.668 4.750 Karst: Bezirk Comen 29 4-08 14.305 3.506 „ Sessana 26 4-30 12.837 2.853 „ Gradišča 3 0-19 470 2.474 ,. Monfalcone 5 1 -oo 2.816 2.816 Zusammen . 63 9.77 30.428 3.114 Die oben angegebene Zahl der 269 Gemeinden, ist jene der Catastralgemein-den, es entfallen hiervon auf die Bezirke Flitseh 12, Tolmein 40, Kirchheim 15, Canale 18, Cormons 1 (i, Gradišča 11, Cervignano 2 2, Monfalcone 17, Haiden-schaft 18, Comen 29, Sessana 26 Gemeinden. In dcn sieben Bezirken, welehe sich uber mehrere geographische Abtheilungen erstrecken, vertheilen sich die Gemein-den in folgender Weise: Tolmein, Hochgebirge: Dresenza, Grahova, Deutschruth, Knesa, Oblaka, Podberda, Stersisce, Ursina, Camna. Smast, Ladra, Volaria, Dolia. Sottolmino, In den einzelnen geographischsn Abtheilungen treten die Ab-stufungen noch scharfer hervor. Das Hochgebirgsland nimmt ein Fiinf-tlieil (genau 22’4 Perzent) der Bodenflache ein, seine Bevolkerung betragt aber nur 7'8 Perzent der Gesammtvolkszahl und seine Volks-dichtheit erreicht kaum ein Drittheil des durchscbnittlichen. Giinstiger gestalten sich die Verhaltnisse im Mittelgebirgslande, weiches nahezu ein Viertheil (genau 236 Perzent) der Bodenflache und etwas mehr als das Sechstheil der Gesammtvolkszahl in Anspruch nimmt, wahrend seine Volksdichtheit der durchscbnittlichen nahekommt. Ain gunstigsten aber erscheinen die Verhaltnisse im Hiigellande, welches aut' dem fuofteu Theile (genau 21-0 Perzent) der Bodenflache mehr als zwei Fiinftheile fler Gesammtbevolkerung beherbergt und seine Volksdichtheit auf mehr als das Doppelte der durchscbnittlichen steigert. Etvvas beschrankter ist die Bodenflache der Fibene (genau 14*i) Perzent der Gesammtflache), welche jedoch nicht einmal die Halfte der Volkszalil des Hiigellandes oder den fiinften Theil der Gesammtbevolkerung aufzuweiseu hat, bei Zadra, Sabig, Podlubino, Lubino. Podmeuz. Mittelgebirge: Bergogna, Robe-disce, Idersca, Caporetto, Čreda. Luico, Paniqua, Pecliina, Prapetna del monte, Sedala, S. Lucia, Modreiza, Lotn di Tolmino, Idria di Bazha, Slap, Tolmein, Wolt-schach, Gighino, Rute, Sela, Cosarsca. Canale. Mittelgebirge: Bainsizza S. Lorenzo, Bainsizza S. Spirito, Cau, Rocowiz, H (i geli a n d: Aiba. Anikova, Ucagna, Plava, Auzza, Descla, Canale, Corenjavas, Bodres, Morsa. Idria di Canale, Ronzina, Doblar, Vrch. GOrz. Mittelgebirge: Chiapovano, Tribussa, Gargaro, Raunizza, Ternova, Bocca, Loqua, Lasna und der zum Tarnovaner Wald gehiirige Theil der Gemeinde Sehiinpass. Hiigelland: Dornberg, Prebacina, Merna, Rupa, Gabria, Peg, Rac-eogliano, Rubbia, Vertozza. Biglia, Savogna, Quisca mit S. Martino. Vipulzano, Cosana, Vercoglia, Visnovieco, Peuma, S. Mauro, Podgora, Ranziano, Gradiseutta, Salcano, Cronberg, S. Pietro, S. Andrea, S. Floriano, Cerou, SchOnpass, Vertoiba inferiore, Vertoiba superiore, Vogherska, Boccavizza Haidenschaft. Mittelgebirge: Ottelza und die zum Tarnovaner Walde gehorigen Theile der Orte Camigra, Cernizza, Gojace, S. Tommaso und Vertovino. Hiigelland: Haidenschaft. Cernizza, Sella, Battuglia, Gojace, Gabria. Camigna, Vertovino, Scrilla, S. Tomasso, Heiligenkreuz, Dobraulie, Sabbia grande, Locaviz, Reifenberg, Berze, Samaria. Gradišča. H vi g e 1 an d: Farra, Gradišča, Mariano, Romans, Fratta, Sa-grado. Ebene: Versa, Villese. Karstland: Sdraussina, S. Martino, Boschini. Cormons. Hiigelland: Bigliano, Brazzano, Capriva, Cormons, Spessa, Dolegna, Mernico, Cosbana, S. Lorenzo di Mossa, Lucinico, Mossa, Moraro, Medana, Medea. Ebene: Viscon di Torre. Chiopris. Monfalcone. Ebene: S. Canciano, Pieris, Fogliano, Redipuglia, Mon-falcone, S. Polo, Staranzano, S. Pietro deli’ Isonzo, Cassegliano, Ronchi, Ver-megliano, Turiacco. Karstland: Doberdu, Dnino. Jamiano, Opachiasello und Vallonc. einer Volksdichtheit, die die durchscluiittliche um den dritten Theil iibersteigt. Dem Hiigellande an Ausdehnung nahezu gleich (genau 18’4 Per-zent der Gesammtflache umfassend) erscheint die Bodenflache des Karstes, dessen Volkszahl jedoch nur ein Drittheil jener des Hiigel-landes und das Sechstheil der Gesammtbevolkerung erreicht, bei einer Volksdichtheit mit vier Fiinftheilen der durchschnittlichen, jene des Mittelgebirges um weniges iibersteigt. Wenn nun schon in diesen geographisclien Gruppen die relative Bevolkerung sich von i.318 bis 7.343 Bewohner auf die geographische Quadratmeile bedeutend abstuft, so erscheint dieselbe in den Unter-abtheilungen derselben nach den Bezirksquoten noch mehr von einan-der abstehend, da sie sich zivischen den Endzahlen von 962 und 10.471 Bewohnern (abgesehen von der Stadt Gorz) bewegt. Die dichteste Bevolkerung in einem compacten Gebiete aber zeigt sich in dem Landstriche, welcher von Monfalcone iiber Gradišča und Gorz nach Cormons sich hinzieht, die Hochebene und den \vestlichen und mittleren Theil des Hiigellandes in sich fasst, und auf einer Bodenflache von 9'67 geographisclien Quadratmeilen eine Bevolkerung von 70.513 Bewohnern oder eine Volksdichtheit von 7.292 Bewohnern auf die geographische Quadratmeile aufweiset. Und dieser Landstrich ist derjenige, \velcher zwar niclit als der fruchtbarste, doch als der am besten cultivirte sich darstellt. Im engsten Zusammenhange mit der Bodengestaltung stelit auch die Hauserzahl und deren relative Bewohnerschaft. Nach der Zahlung vom Jahre 1869 ergaben sich (einschliesslich von 1474 unbewohnten Hausern): in der Stadt Gorz . 1.111 Iliiuser im Bezirke Canale . 2.213 V r> r> Cervignano . . . . 3.260 r> n Tl Comen ..... . 2.438 r> V Cormons .... . 2.784 r> r> n Flitsch . 1.511 r> r> r> Gorz, Umgebung . . 5.001 r> n Gradišča .... . 1.547 v r> n Haidenschaft . . . 2.190 » y> r> Kirchheim .... . 1.498 r> r> n Monfalcone . . . . 2.430 r> n - Sessana . 2.180 v T r> Tolmein .... . 3.730 T Zusammen . 31.893 11iiUser. Werden diese Zahlen mit der effectiven Bevolkerung des gleichen Jahres in Vergleichung gebracht, so entfallen auf 1 Haus: in der Stadt Gdrz.............15’0 Be\vohner im Bezirk Canale . 6-0 T V T) Cervignano . . . . 7-1 T r, r> Comen . 5-9 T n d Cormons .... . 6-5 T T, T Flitsch . 4-3 T n t Gdrz, Umgebung . . 6-2 T y> r, Gradišča . . . . . 6-8 T T n Haidenschaft . . . . 55 V Ti T Kirchheim .... . 5-8 T T T Monfalcone . . . . 6-1 T T T Sessana . 5'9 T Tolmein . 6-0 Mit Ausnahme der Stadt Gdrz, bei welcher die stiidtischen Ver-haltnisse sich zeigen, richtet sich die Dichtheit der Bevvohner fur das einzelne Haus genau nach der Bodengestaltung und der hierdurch be-dingten Bauart der Hauser. In drei Bezirken der Ebene, Cervignano, Cormons und Gradišča, kommen iiber oder nahezu 7 Einvvohner auf 1 Haus, in den 8 Bezirken der Hiigellandschaft und des Mittelgebirges 5 bis 6, in dem vdllig zum Hochlande gehorigen Bezirke Flitsch aber sinkt die Bewohnerschaft eines einzelnen Hauses im Durchschnitt auf 4 Individuen herab. Die Grafschaft im Ganzen stelit mit 6-4 Bewohnern auf 1 Haus (unter dem Durchschnitte der im Reichsrathe vertretenen Landern 7'3). Von den einzelnen derselben stehen Galizien und Krain auf gleicher Stufe mit Giirz, 10 derselben, Tirol und Oberdsterreich (6'9), Steiermark <7‘0), Mahren (7i), Salzburg und das ganze Kustenland (7-4), Karaten (7*5), Bdhmen (81), Sclilesien (8-2) und Niederosterreich (10‘9) baben inehr Bevvohner auf 1 Haus; wogegen die 2 iibrigen Liinder der westlichen Reichshalfte, Bukowina (5-4) und Dalmatien (6'0j gegen Gdrz zuriickstehen. Niclit ohne Interesse erscheint es, die Zunahme der Hauser jener der Bevolkerung gegeniiber zu stellen, und zwar in einem langeren Zeitraume. Die Zalil der Hauser betrug 1 Sl 8 23.888, vviihrend im J. 1809 die Zalil der be\volinten Hauser auf 30.419 stieg. Wenn man diese Zunahme von 6.531 Hiiusern mit der gleichzeitig erfolgten Zu-nahme der Bevolkerung, 60.028 Individuen betragend, vergleicht, so ergibt sich fiir die einzelnen Abtheilungen des Landes, in Perzenten ausgedriickt, folgendcs Verhaltniss: Zunahme in Perzenten der Hhuser der Beviilkerung Hochgebirge .... . . . . 13-S % ■ 26-6 # Mittelgebirge . . . . . . . 21*4 „ 29-8 „ Hiigelland . . . . 29*5 „ 58-6 „ Ebene . . . . 68-1 „ 65-0 „ Karst . . . . 10-2 _ 10-8 „ Das Land . 23-1$ 41*7 ^ Die Zunahme der Bevolkerung ist daher im Ganzen fast doppelt so gross, als jener der Hauser, erstere wohnt daher et\vas gedrangter beisam-men als friiher. Sehr verschieden ist aber dieses gegenseitige Verhaltniss in den einzelnen Abtheilungen. Wahrend im Hocbgebirge und im Hiigel-lande das allgemeine Verhaltniss ob\valtet, und im Mittelgebirge die Zunahme der Bevolkerung nicht rranz um die Halfte griisser ist, als jene der Hauser, folgt die gegenseitige Zunahme fast gleichen Schritt in der Ebene und am Karste. Diess geschah aber unter sehr verschiedenen Umstanden, denn die Zunahme der Hauser betrug am Karste bei der dortigen geringeren Entwicklungsfahigkeit nur 10, in der Ebene aber, 'vo das fruchtbare Land die letztere am meisten steigert 68'1 Perzent oder fast siebenmal so viel. Bei der Bevolkerung ergab sich eine so bedeutende Zunahme sowohl in der Ebene als im Huaellande, den bei-den von der Natur am meisten begiinstigten Abtheilungen, wahrend sie in den iibrigen unter dem Durchschnitte verblieb, und am Karste wie erwahnt, kaum nennenswerth war. 10. Volksvertheilung naeh Gemeinden. Die Gruppirung der Bevolkerung in die kleinsten Wohngebiete, in jene der Gemeinden, richtet sich naturgemass zunachst nach der Bodenbeschaffenheit, in zvveiter Linie nach den Einrichtungen der Bodencultur und der Communicationsmittel. — Die Ortsgebiete sind jedoch von dreierlei Beschaffenheit, sie erscheinen entvveder als die administrativen Gemeinden, oder die Catastralgemeinden, oder die eigentlichen Ortschaften. Die ersteren sind die untersten Glie-der der Venvaltung, sie umfassen aber ein verhaltnissmassig griis-seres Gebiet, in vvelchem sich die Bevolkerung selten gleichartig gruppirt. Die Catastralgemeinden sind jene Gebiete, welche bei dem Bodenausmasse durch den Cataster als Einheit tur die Grund-stenerbemessung aufgestellt wurden, und mit den Culturverhaltnissen am meisten ubereinstinunen. Sie enthalten eine, oder im Gebirgslande meistens mehrere kleine Ortschaften. ilie sich jedoch wieder in Frak- tionen, Weiler und Einzelngehofte aufldsen. Die Catastralgemeinden als das Bleibende und Feststehende, eignen sich daher am meisten zur Vergleichung hinsiclitlich der Wohnungsverhaltnisse. Die Zahl der Catastralgemeinden in diesem Lande ist eine vergleichungsvveise grosse oder mit anderen Worten, die Bevolkerung derselben eine nicht sehr bedeutende, wechselt jedoch erheblich in den einzelnen geographischen Abtheilungen. Die Gemeinden mit der geringsten Bevolkerung fin-den sich am Karste, wo auf jede Gemeinde durchschnittlich 483 Be-wohner entfallen, hierauf kommt in steigender Reihenfolge das Hoch-gebirge mit 512, das Mittelgebirge mit 680, das Hiigelland mit 986 und die Ebene mit 991 Bevvohnern im Durchschnitte fur jede Ge-meinde. In dem Gebirgslande mit dem Karste zahlt man durchschnittlich 557 Bewohner und im Hiigel- und ebenen Lande 988 Be-wohner auf die Gemeinde. Unter den 269 Gemeinden des Landes befinden sich 48, deren Bevolkerung je 1000 Individuen iibersteigt; sie vertheilen sich auf das Hochgebirge mit 3 Gemeinden und 5.258 Be\vohnern » » Mittelgebirge „ 7 „ „ 7.843 „ n » Hiigelland „ 24 „ „ 54.619 „ » die Ebene »12 „ „ 22.427 „ » den Karst „2 „ 2.671 „ Zusammen . 48 Gemeinden und 92.818 Bewohner. Es \vohnen daher ungefahr 45 Perzent der Bevolkerung in den grfisseren Ortschaften '). Gering ist die Zahl der Ortschaften, deren Bevolkerung 2000 Individuen iibersteigt. Es sind im Ganzen solche nur 5, namlich ') Auf die einzelnen Bezirke entfallen. u. Z. B e z i r k Catastral- Gemeinden mit Bewohnern GlCrz Oanale 1i.622 4 5.003 ! Cervignano s 16.404 j Comen 1 1.008 Cormons 6 11.371 | llitsch . . 2 2.554 ; GOrz, Omgebunfj M 17.743 Gradišča 5 H 505 | Haidenschaft 3 3 435 1 K.irchheim . . 1 1.399 5 9 4 K Monfalcone . . :i Sessana .... 1 1 063 Tolmein . . 3 4.103 Zusammen . 48 02.818 1 Stadt Gorz mit 14.622 Eimvohnern Gemeinde Fiumicello (Bez. Cervignano) . . v 2.571 Stadt (eigentlich stadtahnliche Gemeinde) Cormons r 4-577 „ „ Grado (Bez. Cervignano) v 2.795 „ Monfalcone T) 3.055 „ Zusammen . 27.620 Einwohner. Ausser der Hauptstadt Gorz sind daher nur noch die Stadte Cormons und Monfalcone von grosserer Bedeutung. Diese 5 Ortschaf-ten umfassen den 9. Theil der Gesammtbevolkerung des Landes. Grosser ist die Zahl der administrativen Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern. Solche sind: Eimvohner der Ort allein Eimvohner j Stadtgemeinde Giirz .... 16.659 14.622 1 I J Cau (Rez. Canale) . . 2.446 1.490 rt Dornberg ( * GOrz) . . . 2.328 1.491 n Podgora ( * ,i ) • • • 2.382 1.009 rt Salrano ( - * ) • • • 2.048 1.399 n Savodnja ( „ .,)... 2.150 559 V, SchOnpass ( . ,.)... 2.517 773 Tl St. Florian ( „ ,i ) . . • 2.279 1.260 rt St. Martin-Qui s ca ( „ n ) • . . 4.170 419 v, Vertoiba ( .. 11 ) • • * 2.223 1.155 Heiligenkrcuz ( „ Haidenschaft) 2.390 284 ,, Reifenberg ( „ „ ii ) Cervignano) 2.432 1.544 ■n Fiumicello ( „ 2.990 ■f Grado ( „ „ ) 2.795 11 Cormons ( „ Cormons) . 5.293 r Lucinico ( „ „ ) • 2.684 1.688 v Dolegna ( „ .. ) • 2.710 285 Gradišča ( n Gradišča) 3.073 1.532 VI Monfalcone < n Monfalcone) 4.506 3.055 n Ronclii ( v ) 2.735 1.814 Comcn (1 Comcn) . 2.228 770 r> Nakla (I, Sessana) . . 2.441 158 V| Sessana (.1 » ) • • Flitsch) . . 4.790 1.663 n Flitsch (li 3.128 1.463 n Kirchheim (1, Kirchheim) . 5.668 987 ii St. Veitsbcrg ( ). 2.063 965 n Grahova (.. Tolmein) 4.046 672 rt S. Lucia ( .. •i ) • 2.545 337 T Tolmein („ n ) • 3.986 846 Die Zalil dieser Gemeinden erreicht 29 , si e werden zusammen von 101.70.) Individuen bewohnt, d. i. von der Hiilfte der Bevdlkerung des ganzen Landes. 11. Volksvertheilung n a c h dem B e r u f e. Die Volkszahlung gewahrt auch die Nach\veisung der Vertheilung der anwesenden Bevolkerung nach ihrem Berufe. Die Zalil der geistlichen Personen beiderlei Geschlechtes betragt 554 im Ganzen, 215 in der Stadt Gorz und 339 auf dem Lande; es kommen daher auf 1000 Bewohner im ganzen Lande etwas weniger als 2 Personen geistlichen Standes. Die bedeutende Anzalil von Geistiichen in der Stadt Gorz wird durch den Sitz des Erzbisthums und des tlieologischen Studiums mit dem Central-Seminarium, dann auch durch die daselbst befindlichen Kldster erklart. Von geringerem Belange ist die Zalil der Beamten , der offent-Hchen sowohl als der Privatbeamten (316 in der Stadt, 759 auf dem Pande, 1075 zusammen), der Lehrer in Lehranstalten (103 in der Stadt, 113 auf dem Lande, zusammen 216), der Literaten und Kiinst-ler (29 in der Stadt und 18 auf dem Lande, 47 zusammen) und der RechtsanwJilte und Notare (43 in der Stadt, 31 auf dem Lande, 74 zusammen). Die Zalil der Sanitatspersonen ist niclit bedeutend (47 in der Stadt, 212 auf dem Lande, 259 zusammen), da nur etwas iiber eine derselben auf je 1000 Bevvohner im ganzen Lande, und ebenso im Pande oline der Stadt, in dieser aber nahezu 3 auf je 1000 Bewoh-ner entfallen. Diess gilt aber nur von allen bei der Sanitiitspflege keschattigten Personen, zu vvelchen die Zahlung auch Ilebammen, Apo-theker, Spitalvvarter etc. einbezog. Von eigentlichen Aerzten kommt erst 1 auf 2000 Bewohner in der Stadt, 1 auf 10.000 auf dem Lande, im Ganzen 1 auf 5000 Bewohner. Wiehtiger erscheint die Zalil der Grund- und Hausbesitzer sowohl an sicli als in Vergleich mit den Hilfsarbeitern bei der Lamini ithschaft. Es \verden in der Stadt Gorz 58, auf dem flachen Lande 18.152, zusammen 18.210 Grundbesitzer (Eigenthumer von landwirthschaftli-chen Complexen) nacligewiesen, wornach im Allgemeinen auf jeden Grundbesitzer eine Guadratfl&che von 28 Joch enttallt. Dieses Ver-niiltniss ist ein sehr wechselndes in den einzelnen Theilen des Landes. Pas Ausmass ist am kleinsten auf dem Karst (19 Joch), es ist auch 'm Ilugellande (20 Joch) und Mittelgebirge (23 Joch) nicht bedeutend lmhor, wfthrend es im Hocligebirge auf mehr als das Doppelte (49 Joch) "nd in der Ebene auf das Sechsfache (159 Joch) ansteigt. Noch auf-billender erscheint der Unterschied zwischen einzelnen Bezirken, in denen das Verhaltniss von 17 bis zu 141 Joch fiir jeden Grundbesitzer wechselt, wobei gerade dort, wo der Boden am fruchtbarsten ist, die grossten Besitzantheile vorkommen. Neben den Grundbesitzern werden die (1732) Haus- und Ren-tenbesitzer ') abgesondert aufgezahlt. Sie sind sehr ungleich vertheilt, da sie nar in Stadten und gros-seren Ortschaften in einiger Menge vorkommen (wie in der Stadt Gdrz 855, im Bezirke Tolmein 240, Kirchheim 156, Gradišča 127, Gdrz Umgebung 81), in den iibrigen Bezirken aber nur in geringer Anzahl oder selbst gar nicht (in 4 Bezirken zusammen nur 44) erscheiuen, da die meisten Hausbesitzer zugleich ein Grundeigenthum haben und daher unter den Grundbesitzern vorkommen. Wenn man die angesessene Bevolkerung der Gesammtbevolke-rung gegenviberstellt, so miissen die Grund- und Hausbesitzer vereint aufgefuhrt werden. — In dieser Vereinigung machen sie 19.942 Be-sitzer aus, vvovon 913 auf die Stadt Gorz entfallen. Hier tritt die Verschiedenheit der Verhaltnisse zwischen der Ebene and dem Berglande noch auffallender hervor. Im gauzen Lande kommt 1 Besitzer auf' 10 Einwohner , in den 4 Bezirken der Ebene 1 auf 62, wogegen nur noch im Hiigellande 1 auf 13 Bewohner, im Mittelgebirge aber 1 auf 7, im Hochgebirge und Karstlande 1 auf B Bewohner entfallt. In den oberen Bezirken sind diese Abweichungen weniger bedeu-tend. \vo sie zwisclien 6 (Bezirk Sessana) und 11 (Bezirk Gorz Umgebung) auf je 1 Besitzer schwanken. Erheblicher dagegen sind die-selben in der Ebene, \vo das Verhaltniss von 25 (Bezirk Gormons) auf 79 (Bezirk Cervignano) steigt. Da jeder Besitzer im grossen Durch-sehnitte als ein Familienhaupt angesehen und jede Familie auf 5 Kiipfe angeschlagen werden kann , so gehoren z\vei Drittheile der Ge-sammtbevolkerung im Berglande der besitzenden Classe an, wahrend in der Ebene nur der zvvanzigste Theil der Bevolkerung in diese Classe einzureihen ist. Die Zahl der Hilfsarbeiter bei der Landwirthschaft betragt 60.155 (Stadt Gdrz 638, iibriges Land 59.517), wovon die Bezirke der Ebene 8.535, jene des Httgellandes 19.038, des Mittelgebirges 16.615, des Hochgebirges 6.761 und des Karstes 9.206 aufzuwei>en haben. Ilir Verhaltniss zu der Zahl der Grundbesitzer ist ein sehr wechselndes; ') Die Zahl der let/.teren ist nicht gnnz unerhehlich. da dic Ziihlungsvor-schrift alle Personen in diese Rubrik aufnahm. welche im Oenusse von BezUgen ohnc Verpflichtung zu Leistungen stehen, wie die Pcnsionistcn, die mit regelmiis-sigen Pfrilnden Versehencn etc. im (ran z en konnnen auf 100 Grundbesitzer 320 Ililfsarbeiter. in der Ebene jedoch 1.793, im Hugelland 332, im Mittelgebirge 352, im Karste 185 und im Hochgebirge 291. Die Zahlung scheidet jedoch diese Gesammtzahl der landwirth-schaftlichen Hilfsarbeiter weiter in Beamte, stabile , Hilfsarbeiter und Taglohner. — Die Zahl der ersteren, unter welchen die mit der Ver-'valtung Betrauten begriffen sind, ist eine sehr kleine (9 in der Stadt Gdrz, 764 im iibrigen Lande). Werden dieselben den stabil bei der Landwirthschaft Beschaftigten zugeschlagen, so ergeben sich 45.288 solche (505 in der Stadt Gdrz and 44.783 im iibrigen Lande) und 14.094 Taglohner (124 in der Stadt Gdrz und 13.970 im iibrigen Lande). Es konnnen im ganzen Lande 253 stabile Arbeiter und 677 Tag-lohner auf je 100 Grundbesitzer, nach den Gruppen der Bodenconfi-guration aber konnnen auf 100 Grundbesitzer 'm Hochgebirge . . . . stabil Beschiiftigte ... 250 Taglohner 41 - Mittelgebirge . . . . ... 275 80 n Hiigellande . . . 251 82 in der Ebene . . 949 844 am Karst ... 170 16 Daraus ist vvahrzunehmen , dass im Berglande der Boden meist von den Grundbesitzern selbst mit untergeordneter Beniitzung von Hiltsarbeitern, und als solche zumeist nur mit stabilen Hilfsarbeitern, mit nur sehr seltener Venvendung voriibergehend gedungener Hilfs-krafte bearbeitet wird, \vahrend in der Ebene die Bearbeitung des Bo-dcns tast ausschliesslich durch die Hilfsarbeiter besorgt wird. In den einzelnen Bezirken \vechselt dieses Verhaltniss der ge-sainmten landwirthschaftlichen Hilfsarbeiter von 171 solchen (Bezirk Haidenschaft) bis 2.860 Arbeitern (Bezirk Cervignano) auf je 100 Grundbesitzer. — Von den beiden Unterabtheilungen bilden 159 sta-''ile Hiltsarbeiter im Bezirke Monfalcone und 15 Taglohner im Bezirke Cormons auf 100 Grundbesitzer die unteren, 1.571 stabile Hilfsarbeiter und 1.289 Taglohner im Bezirke Cervignano die oberen Extreme. Die Zahl der bei der gewerblichen Industrie Beschaftigten im Eande betragt3.014,jene der Handelsleute 990, beide zusammen da-her4.004 und die Zahl der Hilfsarbeiter tur die Gewerbe 9.502 und tu'' den Han d el 1.605 zusammen 11.107, im Durchschnitte beschaftigt daher jeder Gewerbsmann 3, jeder Handelsmann nahezu 2 Hilfsarbeiter (in der Stadt Gdrz zabite man 620 Gevverbs- und 330 Handelsleute zusammen mit 2.788 Hilfsarbeitern.) Bei der Zahlungim Jahre 1857 \vurden abgesondert S c hif ter und Fischer nachgewiesen, \velche jedoch nur in den beiden Kiistenbezir-ken von Bedeutung waren. Der Bezirk Cervignano, in welchen die Fischerstadt Grado fallt, ziililte 676, der Bezirk Monfalcone 192 Schitfer und Fischer, wozu nur noch 21 fur die iibrigen Bezirke hinzuzufiigen sind, so dass die Gesammtzahl derselben 889 Individuen ausmachte. Die jiingste Zahlung schied diese Rubrik nicht aus, sondern nalun die Fischer bei den mit Jagd und Fischerei Beschaftigten auf, deren im Ganzen 734 gezahlt \vurden. Von diesen entfallen aber 611 auf' den Bezirk Cervignano und 104 auf Monfalcone, kennzeichnen sich also hierdurch als Fischer. Die Schiffer zog die Zahlung bei den Transportunternehmun-gen ein. In der Classe der Arbeiter erseheint neben den stabilen Arbei-tern und Taglohnern bei der Landwirthschaft, dann den Hilfsarbeitern bei Gewerben noch die Rubrik „Diener fur personliche Leistungen,“ in ■vvelche nach der Zahlungsvorschrift das Hausgesinde aufzunehmen war. Von der Gesammtzahl der in dieser Rubrik Nachgeiviesenen mit 5.834 erscheinen in der Stadt Gorz 1.570, im Bezirke Gorz Umgebung 1.264. Die im Bezirke Cervignano nachgewiesenen 1.525 Individuen scheinen elier aus Hilfsarbeitern bei der llhederei und Fischerei zu bestehen, also irrig in diese Rubrik aufgenommen zu sein. In den iibrigen Bezirken ist die Zalil eine sehr kleine, sie erreicht nur noch in Connons 300, in 4 anderen Bezirken 200. Wenn man dieselben zu dem iibrigen Arbeiterpersonale schlagt, so ergibt sich eine Gesammtzahl von 77.096 Arbeitern, eine Zalil, \velche der gesammten miinnlichen Bevolkerung von mehr als 10 Jahren gleichkommt. Die Erklarung liegt darin, dass bei der Naelnveisung des Berufes alle bei der Landwirthschaft und den Gewerben Beschaftigten oline Unterschied des Geschlechtes aufgenommen wurden. Die Ver-gleichung ist daher nur mit der gesammten BevOlkerung zulkssig. Die Gesammtzahl der Arbeiter maeht etvvas iiber die Halfte aller Be-\vohner mit mehr als 15 Altersjahren aus. In der Stadt Gorz insbesondere, in welcher vvohl das Hausgesinde und die bei Gevverben Beschaftigten ansteigen, dagegen die Landvvirth-schaft zuriicktritt, umfasst diese Classe mit 4.996 Individuen, nahezu ein Drittheil der gesammten envachsenen Bevolkerung. Zur Vervollstandigung der Vertheilung der Bevolkerung erscheinen in der Volkszfthlung noch zwei Rubriken fiir Personen beider Ge-schlechter ohne bestinnnte Beschaftigung mit der weiteren Unterabthei-lung iiber und miter 14 Jahren.—Die Zalil des miinnlichen Geschlechtes dieser Kategorien iiber 14 Jahren betrug 1.519, unter 14 Jahren 32.833 (in der Stadt Gorz 217 iiber, 2.367 unter 14 Jahren), jene des weib-lichen Gesehlechtes 27.359 iiber und 31.792 unter 14 Jahren (in der Stadt Gorz 3.368 iiber und 2.224 unter 14 Jahren). In eine nahere Eriirterung dieser Cumulativ-Zahl braucht, als zu weit. fiihrend, nicht eingegangen zu werden, doch muss ervvahnt werden, dass in die Rubrik des weiblichen Gesehlechtes alle Hausfrauen eingetragen wurden, welche, ohne den Mann in seiner eigentlichen Beschaftigung zu unterstiitzen, nar den Hauslialt fiihren. Ebenso umfasst die Rubrik der Kinder unter 14 Jahren alle Schiller der Elementarschulen und im Elternhause be-findlichen Kinder. Daher wiirde der grosste Theil der hier naclige\vie-senen eigentlich den Kategorien der Landwirthschaft und Gewerbe zuzuzahlen sein , und diese liierdurch mit Einrechnung der Familien-glieder erheblich iiber die im Vorausgehenden angegebenen Ziffern an-steigen. Mit Hinzurechnung derFrauen und der Kinder ergibt sich, dass vi e r Funftheile der gesammten Bewohner den landwirtlischaftlichen Beschaftigungen, ein Zehntheil der Industrie und dem Handel und ein Zehntheil den iibrigen Berufsclassen angehoren. Genauer zertheilt sich die Bevolkerung in der Art, dass unter je tausend Be- 'vohnern sich befinden: Geistliche.................................................... 271 Beamte und Diener............................................ 5-27 Lehrer....................................................... 1-06 Studirende................................................... 3'18 Schriftsteller............................................... C’02 Kiinstler.................................................... 0‘21 Rechtsanwalte und Notare......................................0'36 Sanitiitspersonen............................................ 1’27 der Land- und Forstwirthschaft Angehorige..................416*62 dem Berg- und lliittenwesen „ ............ 0'14 der gewerblichen Industrie „ ............6 M 9 dem llandel und Transportsunternehmungen Angehorige . 12-72 llaus- und Rentenbesitzer.................................... 8'49 Diener fiir personliche Dienstleistungen ....................28'59 1‘ersonen ohne bestimmten Erwerb: iiber 14 Jahre mannliche..................................... 7-44 „14 „ weibliehe......................................134-06 von und unter 14 Jahren mannliche...........................160-89 » „ „ 14 „ weibliche............................155’78 12. Bevolkerung nach dem Alter. Einer der grossten Fortschritte der jiingsten Volkszahlung gegen die friiheren bildet die Nachvveisung der Bevolkerung einzeln nach den Alters-jahren, indem sie die Zusammensetzung derselben und das Verhaltniss der productiven zur unproductiven Bevolkerung erkennen lasst. Fiir den vorliegenden Zrveck geniigt die Zusammenfassung der beiden Geschlech-ter in Altersgruppen von 5 zu 5 Jahren , dagegen muss auch hierbei das Ergebniss von Stadt und Land auseinander gehalten werden. Denn wenngleioh der Stadt Gorz nicht grossstadtischer Charakter zukommt, der sich bei den Weltstadten in auffallender Weise auch in der Zusammensetzung der Bevolkerung zu erkennen gibt, so hebt sie sich in dieser Beziehung doch immerhin beaclitensvverth von dem iibrigen Lande ab und zeigt wahrnehmbar den stadtischen Einfluss, im Gegenlialte zur Landbevolkerung. Die amvesende Bevolkerung theilt sich nach Altersgruppen: Mannlich Weiblich 1 Ii A » Stadt Uebriges Zu- Stadt i Uebrifjes Zu- GOrz Land sam men GOrz Land sam men Bis 5 Jahre 927 12.730 13.657 913 12.257 13.170 Ueber 5 bis 10 J. 867 10.620 11.487 830 10.232 11.062 rt 10 11 15 11 1.028 9.903 10.931 797 9.441 10.238 n 15 n 20 „ 836 8.142 8.978 849 8.223 9.072 ••i 20 n 25 J 659 J 532 5.993 6.652 843 7.214 8.057 V 25 r> 30 6.877 7.409 744 6.985 7.729 30 ii 35 480 6.469 6.949 641 6.194 6.835 11 35 n 40 n 483 5.618 6.101 624 5.756 6.380 11 40 r> 45 rt 455 5.427 5.882 476 5.565 6.041 r> 45 r> 50 rt 478 5.056 5.534 513 5.062 5.575 “i 50 rt 55 336 3.894 4.230 352 3.888 4.240 55 n 60 " r>\ rt 347 4.022 4.369 341 .3.903 4.244 H 00 65 229 3.591 3.820 281 .3.535 3.816 n 65 rt 70 223 2.611 2.834 168 2.614 2.782 n 70 rt 75 106 1.617 1.722 89 1.459 1.548 n 75 rt HO „! 64 832 886 78 848 926 ii 80 n 85 27 327 354 26 302 328 n 85 n 90 9 74 83 10 99 109 X) 90 X 95 3 11 14 3 20 23 n 95 Jahre 1 2 2 4 1 4 5 Von je 1000 Personen ergeben sich daher: Alter Mannlich Weiblich Stadt Gorz Uebriges Land Zu- sammen Stadt Gorz Uebriges Land Zu- sammen Bis 5 Jahre . . 114-73 135-59 134-03 106-43 130-95 128 89 Ueber 5 bis 10 J. 107 30 113-“20 112-73 96-75 100-32 108-26 „ 10 „ O* - 127 23 105-56 107-28 92-91 100-86 100-20 „ 15 „ 20 „ 103-47 86-79 8811 98-97 8T85 88-78 „ 20 „ 25 81-56 63-88 65-28 98-27 77-07 78-85 „ 25 „ 30 „ 65-84 73-30 72-71 86-72 74-63 75-64 „ 30 35 „ 59-41 68-95 68-20 74-72 6617 66-89 „ 35 „ 40 „ 59-78 59-88 59-88 72-74 61-49 62-44 „ 40 „ 45 „ 56-31 57-85 57-72 55-49 49-45 59-12 „ 45 „ 50 „ 5916 53-89 54-31 59-80 54-08 54-56 „ 50 55 „ 41-58 41-51 41-51 41 03 41-54 41-50 ,, 55 „ GO „ 42 95 42-87 42-88 39-75 41-70 41-53 „ 60 ., 6.5 .. 28-34 38-28 37-49 32-76 37-77 37-35 65 70 „ 27-60 27 83 27-81 10-59 2T93 27-23 „ 70 „ 75 ., 13-00 17-34 1690 10-38 15-59 15-15 r, 75 ., SO „ 668 8-87 8-70 9-02 9-06 9-06 „ 80 „ 85 „ 3 34 3-48 3-47 3 03 3-23 3-21 .. 85 00 ,. 1-11 0-79 0-81 1-17 1-06 107 „ 00 „ 95 „ 0-37 0-12 0-14 0-35 0-21 0-22 „ 95 Jahre 0-24 0-02 0-04 0-12 0-04 0-05 Auf dem flachen Lande iiberwiegt die relative Zalil der Kinder und des Nachwuchses bis zum 15. Jahre sehr bedeutend, dafiir aber sind in der Stadt die Alters-Kategorien vom 15. bis zum 40. Jahre weit stiirker vertreten, weil in diese die Masse der Dienenden und ali jener tUl 11, \velche der Stadt aus Griinden des Enverbes vom Lande zuziehen. Naeli allgemeiner Uebung wird das Alter bis zum 15. und liber das 60. Lebensjahr als unproductiv, das dazwischen liegende als pro-ductiv angenommen, obwohl sich natiirlich die Grenzen individuell sehr verschieden markiren. liiernach ergeben sich von je 1000: Stadt Gorz Uebriges Land Zu- sam men Productive mannlich 570-06 506-05 550-60 „ vveiblich 627'49 522-28 569-31 Unproductive (Nachwuchs) mannlich . . . 349-26 354-45 354-04 „ „ weiblich . . . 296-09 341-13 337'35 ,, (hohes Alter) mannlich . . . 80-68 139-50 95-36 „ _ „ weiblich . . . 76-42 136 59 93-34 Zusammen Unproductive mannlich . • . 429-04 493-95 449-40 „ „ weiblich .... 372-51 477-72 430-69 Fr. v. Cioernig GOrz u. Gradišča. 4 Das Uebenviegen der unproductiven Bevolkerung auf dein Lande kommt ebenso von der bereits envahnten grosseren Kinderzahl als davon her, dass dort relativ m e lir Leute zu hohem Alter gelangen, als in der Stadt. Obwohl aber in dieser der Antheil der productiven Bevolkerung durcb Ge\verbs- und Dienstverhaltnisse hdher ansteigt, so stelit er doch lange nicht so unnatiirlich hoch als in den Grossstadten, vvo der Zuzug vom Lande das natiirliche Verhaltniss vdllig verrflckt ')• 13. Bewegung der Bevolkerung. a) Trauungen. Die Bevvegung der Bevolkerung erhalt ihren richtigen Ausdruek erst dann, \venn man eine Reihe von Jaliren zusammenfasst, in \vel-ehen sicli die Znfalligkeiten einzelner Jahre ausgleichen. Wir legen daher der Nachweisung derselben das kiirzlich ver-flossene Jahrzehent 1861—1870 zum Grunde, fur welche die Daten von der k. k. Direction der administrativen Statistik zusammengestellt \vorden sind, und fiihren der Kurze halber nur die Durchsclrnittszahlen dieser Periode an. Die Zalil der Trauungen betrug iin Jahre durchschnittlich 1524 und entfielen auf je 1000 Seelen der Bevolkerung 7’5 Trauungen. Dieses Verhaltniss, \vornach eine Trauung auf je 134 Bevvohner im Jahre kommt, ist etwas minder giinstig, als das Durchschnittsverha.lt-niss der osterreichischen Monarchie, doch giinstiger als jenes der be-nachbarten Lander, Istrien, Krain und besonders Karnten, in welch letzterem Lande eigenthumliche Verhaltnisse auf eine geringe Zalil von Trauungen einvvirken. Je nach dem Stande der Brautleute ivurden Ehen geschlossen: Im Ganzen Auf je 1000 Trauungen entfielen Zwischen ledigen Personen 1.270 833‘3 „ Verwitweten 49 32’2 „ Witwern und Ledigen . . 155 101-7 „ Witwen und Ledigen . . . 50 32-8 In Vergleichung mit den benachbarten Landern war die Zalil der zvvischen ledigen Personen geschlossenen Ehen eine bedeutende, ') In Wien gehOren 70-5, in Graz 6<)'2, in Triest 06-S , in Prag in Bliinn C>7-6, in Lemberg G5‘6 Perzente der Anwcsenden der iiroduetiven Bevolkerung (zwischen 1"» und GO Jaliren) an. wie sie auch grdsser erscheint, als die durchschnittlicUe der Monarchie ’); es hangt diess zusammen mit der gewohnlich friilizeitigen Eingehung des Ehebundes. Nach dem Alter der Brautleute ergaben sich 1 im Ganzen unter 1000 Brautigame bis 24 Jahren 314 206-0 „ von 25—30 Jahren 622 408-3 436 286-1 n n 41—50 „ 102 66-8 „ „ 51—60 „ 38 24'9 ,, liber 60 Jahre 12 7-9 Briiute bis 20 Jahren 161 105-8 „ von 21 —24 Jahren 519 340-6 „ * 25-30 „ 549 360-2 „ „ 31-40 „ 320 150-8 « „41-50 „ 51 33-4 „ iiber 50 Jahre 14 9-2 Die Ehen werden hiernach in Gorz-Gradisca zeitlicher abge-schlossen, als diess in den vorvviegend deutschen Landern der Fali ist. Slaven iiberkaupt und auch Magyaren und Ostromanen gehen ebenfalls die Ehe in jiingeren Jahren ein, daher iiberragt die Monarchie in der Zahl der fruhzeitig geschlossenen Ehen, die angrenzenden Provinzen dagegen stehen zuriick *). *) Es kamen auf je 1000 Ehen: beide Theile ledig beide Theile ver- witwet Witwer und Ledige Witwen und Ledige in Triest — Istrien 1861—1870 . . . „ Karnten „ „ . . . » Eram „ „ . . . „ der vormaligen venetianischen Pro- vinz 1857—1866 „ der Osterreich. Monarchie 1861 —1870 785 808 738 753 701 42 15 28 90 103 125 124 168 118 135 48 53 66 39 61 *) Unter je 1000 Brautleuten warcn: Brautigame Braute bis 24 25—30 bis 20 21—24 Jahre in Triest — Istrien 1861 —1870 . . . 273 310 147 289 „ Karnten „ „ . . . 162 256 99 224 ■n Krain „ „ • • • 207 260 135 250 in den vormaligen venetianischen Pro- vinzen 1857 1866 280 344 169 356 „ der Osterreich. Monarchie 1861 — 1870 344 270 286 239 b) G e bu rte n. Die Zahl der Gebnrten belief sich durchschnittlich auf 7302 im Jahre, sohin zabite man auf je 1000 Bevvohner 36 Geburten jahr-licli oder 1 Geburt auf je 29 Bevvohner; es ergab sich demnach eine etvvas grossere Durchschnittszahl von Geburten als in Triest, Istrien, Karaten und Krain, doch eine geringere als in Venedig und in der Gesammtmonarchie 1). Von den Geburten vvaren im Ganzen, auf je 1000 Geburten entfielen eheliche .......................... 7017 972-7 uneheliche ......................... 197 27-3 lebende............................ 7214 987‘9 Todtgeburten......................... 88 12-1 Das Verhaltniss der unehelichen Geburten ist ein massiges, es steht sovvohl jenem der Gesammtmonarchie, als jenem der sammtlichen Nachbarlander gegeniiber \veit geringer. Eben so stellt sich die Zahl der Todtgeburten als eine verhaltnissmassige dar; sie ist kleiner als die Durchschnittszahl der Monarchie und ebenso als jene von Karaten, Krain und Venedig, ganz besonders aber als jene von Istrien, an dessen Westkiiste die herrschenden Wechselfieber auf eine Vermeh-rung der Todtgeburten einvrirken. Die auf ein Naturgesetz sich griindende Wahrnehmung, dass die Zahl der mannlichen Geburten um etvvas jene der weiblichen iiber-steigt, und dass beide fast in allen Lilndern annahernd in deni Ver-haltnisse von 105:100 stehen, trifft auch hier sehr nahe zu, da die Zahl der mannlichen Geburten durchschnittlich 3781 und jene der vveiblichen 3521 betrug, sohin beide das Verhaltniss von 107‘4 : 100 aufvviesen. Fast ganz das gleiche Verhaltniss ergab sich in Triest- ‘) Auf je 1000 Geburten entfielen durchschnittlich: eheliche un- eheliche Lebend- Todt- Geborene In Triest-Istrien 1861 —1870 .... 877 123 972 28 „ Kiirnten „ .... 615 385 983 17 „ Krain „ .... 904 96 984 16 ! „ Venedig 1867—1866 .... 968 32 985 15 „ der Osterr. Monarchie 1861—1870 • 904 96 985 15 Das ganz aussergevvOhnlich grosse Verhiiltniss der unehelichen Geburten in Kiirnten gleicht sich dadurch zum grOsseren Theile aus, dass die meisten unehelichen Geburten durch die nachfolgende Ehe legitimirt werden. Istrien (106'7), Karaten (106*4). Krain (105*6) und Venedig (107*9) und selbst jenes der Gesammtmonarchie (105*5) weicht nicht merklich da-von ab. Die Fruchtbarkeit der Ehen wird nach dem Verhaltnisse der Trauungen za den Geburten berechnet. Sie ist in diesem durch seine gesande Lage ausgezeichneten Lande eine besonders giinstige, da auf jede Ehe beinahe 5 (genau 4*8) Kinder entfallen, \vahrend diese Zahl in dem gleichen Zeitraume durchschnittlich 4 in Karaten, 3*7 in Triest-Istrien, 3*8 in Krain und 4*2 in Venedig betrug, und selbst in der Gesammtmonarchie nur die Hohe von 4*3 erreicht. c) Sterbefalle. Die Gesammtzahl der Todesfalle ergab durchschnittlich die Ziffer von 5405 (2758 mannlich und 2647 weiblich). In Vergleichung zur Bevolkerung zeigte sich daher eine Sterblichkeit von 26 Indivi-duen auf je 1000 Bewohner im Jahre oder 1 Verstorbener auf 38 In-dividuen, welches giinstige Verhaltniss einen neuen Be\veis der gesun-den Lage des Landes darbietet. Denn in den benachbarten Landern war diese Sterblichkeit eine grossere, ebenso wie diess in der Gesammtmonarchie der Fali war '). Dem Geschlechte nach entsprach die Sterblichkeit nicht voll-kommen dem Verhaltnisse der miinnlichen zur weiblichen Bevolkerung, denn wahrend die letztere um ein Geringes (0*3 pCt.) iiberwiegt, war die weibliche Sterblichkeit um 4 pCt. kleiner als die inannliche. Nach dem Alter der Gestorbenen vertheilte sich die Gesammt-summe der Todesfalle in folgender \Veise: Es starben durchschnittlich auf 1000 Todesfalle im Alter von der Geburt bis 5 Jahre................. 469*6 Individuen. iiber 5 bis 10 D ‘ * * . . 48*8 n n 10 n 20 r> . • • . . 41*5 v r> 20 r> 30 » * * . . 50*1 v r> 30 r> 40 n • * • . . 46*6 v n 40 v> 50 n • • • . . 47*4 r> T) 50 n 60 •o . . . . . 60*9 n n 60 v 70 n • * • . . 96*9 rt v 70 v 80 n • . . . . 98*8 V) v 80 v 90 n . . . . . 36*6 n D 90 v 100 » . . . . . 2*8 n ') Auf 1000 Bevvohner cntfielen: in Triest-lstrien..............................30 Sterbefalle „ Karaten..............................28 „ Krain ............................. 27 „ den ehemaligen venetian. Provinzen . . 29 „ der Monarchie........................30 Der Tod raffte demnach in der ersten Altersperiodo unverhalt-nissmassig viele Kinder weg*), so dass beinahe die Halfte aller To-desfalle in der kurzen Zeit bis zuiii vollendeten fiinften Lebensjahre stattfand; die nachstfolgenden Perioden vveisen eine sich nahezu gleich-bleibende regelmassige Sterblichkeit auf, welche mit dem vollendeten 50. Lebensjahre wieder bis zum 80. Jahre im Steigen begrifFen ist, vvahrend jenseits dieses Lebensjahres nar mehr 4 pCt. der Gestorbenen von je 100 entfallen. Es lasst sich diese bedeutende Kindersterblich-keit grossentheils auf die geringe Pflege, die den Kindern in den arm-liclien Land\vohnungen zu Theil vvird, zuriickfiihren; eine giinstigere Aussicht eroffnet sich aber fiir die Lebensdauer derjenigen, die dieses Alter iiberstanden haben. Aus der Vergleichung der Lebendgeborenen zu den Gestorbenen ergibt sich der štete Ueberschuss der ersteren, vvelcher auf die Zu-nahme der Bevolkerung hinvvirkt. Dieser Ueberschuss betrug durch-schnittlich im Jahre 1897, oder in der zehnjahrigen Periode 1861 — 1870: 18.970 Individuen, es ergibt sich sohin durch diesen Ueberschuss der Zalil der Lebendgeborenen iiber jene der Gestorbenen eine Volks-zunahme von mehr als einem Perzento (genau 1'07 pCt.) im Jahre, eine Zunahme, die niclit von einem iibermassigen, aber einem selir regelmassigen Anwaehsen der Bevolkerung zeugt 2). 14, Ethnograpliisches. MerkwQrdig sind die ethnographischen Verhaltnisse desLandes. Hier finden sich die Marksteine der drei Hauptv6lkerstilmme von Europa, denn hier begegnen sich der am meisten nacli Ost vorgeschobene Posten der romanisclien Racen mit dem \vestlichsten Auslaufer des grossen Sla-venstammes und dem siidlichsten Saume der deutschen Volkerfamilie. East alle Strome der Vdlkerwanderung ergossen sich iiber dieses Land und verheerten es auf ihrem Zuge nach Italien, keines dieser Vdlker, — selbst niclit die Langobarden, welche hier durch zwei Jahrhunderte sesshaft rvaren, — liessen miter den Bewohnern desselben Spuren von sich zurttck, bis die Slaven, welche die grosse Volkerbewegung sclilossen, ') In Triest-Istrien stellte sich dieses Verhaltniss auf 4!il und in Venedig auf 408, ivahrcnd es in Krain nur 351 und in Karnten gar nur 349 erreichte, fur die Monarchie bctriigt die Quote der bis zum fiinften Lebensjahre Verstorbe-nenen 467. l) Wenn man diesen Ueberschuss fiir 12 Jahre mit '22.764 zu der durch die Volksziihlung im Jahre 1857 erhobenen effektiven Volkszalil von 185.043 Hewoh-nern hinzurechnet, so ergibt sich fiir den Schluss des Jahres 1869 eine Bevolkerung von 208.707 Bewohnern. Die Uebereinstimmung der soleherart rechnungsm&ssig ermittelten Volkszahl mit dem /iihlungsergehnisse bis auf 2 Perzent, gibt einen Beleg fiir die Kichtigkeit der Erhcbung. sich im Norden und Osten des entvčilkerten Landes sesshaft machten. Der westliche Theil des Landes aber war seit den altesten Zeiten von dem Volksstamme besetzt, welcher sich allmalig aus dem Gemische der keltischen Carner. der Euganeer, der Veneter und der spater hin-zutretenden Komer bildete, und der beutzutage unter dem Namen der Friauler, einem Zweige der grossen italienischen Sprachenfamilie, da-selbst wohnt,). *) *) Als die von dem Verfasser dieser Blatter entivorfene und von der k. k. Direction der administrativen Statistik im Jahre 1855 lierausgegebene ethnogra-phische (Sprachen-) Karte der Osterreichischen Monarchie erschien und dabei in der romanischen VOlkerfamilie die Friauler von den andern Italienem abgesondert bezeichnet wurden, erlitt diese Absonderung von Seite mehrerer italienischer Schrift-steller vielfachen Widerspruch, da sie die friaulische Sprache nur als einen Dialect der italienischen Sprache gelten lassen wollten. Dem steht aber docli unlaugbar die historisehe Entivicklung sowohl, als die etjmologische Zusammensetzung beider Sprachen entgegen; wenn beide Sprachen auch auf einem gemeinsamen Stamme beruhen, und wenn die Friauler immerhin einen Zweig der italienischen Sprachenfamilie bilden, so ist doch die friaulische Sprache selbst als Schriftsprache alter als die italienische und steht mit den friihromanischen Mund<»rten der Pro-venzalen und der keltiberischen Catalonier in noch naherer Verwandtschaft als mit der italienischen, abgesehen von den fremdartigen Elementen, die sich der friauli-schen Sprache beigemengt haben. Noch ist die friaulische Sprache, welche zwar von einer halben Million Menschen gesprochen wird, aber eine sehr sparliche Literatur aufzuvveisen hat, ivissenschaftiich und kritisch zu wenig untersucht, um eine griindliehe Vergleichung dieser Mundart mit den iibrigen romanischen Sprachen anstellcn zu kOnnen. Um dicsem Uebelstande abzuhelfen, beschloss der durch seine historischen und archiiologischen Schriften riihmlich bekannte Professor Ja-cob P ir o na in Udine. zugleich der grtindlichste Kenner der friaulischen Sprache, cin friaulisches Wiirterbuch (Vocabolurio friulano. Udine 1858—1872) herauszu-geben, welches wir den Freunden vergleichender Sprachforschung angelegentlich empfehlen. Es sind davon s&mmtliche das eigentliche W(irterbuch umfassenden Hcftc erschienen. Dem WOrterbuche solite als Einleitung eine grammatikalische und kritische Darstellung der genanntcn Sprache nebst einer Vergleichung mit den ver-wandten romanischen Sprachen vorausgehen, deren Vollendung leider durch den in-zwischen (November 180K) erfolgten Tod des Verfassers gehindert wurde. Wir kOnnen es uns nicht versagen, hier einige Bemerkungen aus einer hier-auf beziiglichen kleincn Schrift Pirona's (Attenenze della lingua friulana etc. Udine 1859), beizusetzen, die reich an den interessantesten Aufschlussen ttber diese Sprache ist, und die um so lebhafter bedauern liisst, dass es dem Verfasser nicht rnehr vergOnnt war, diesen Gegenstand in der enviihnten Einleitung wciter durch-zufiihren. Professor Pirona entdeckte in einer Steininschrift des Glockenthurms der Gemeinde Reclus cin friaulisches Sprachdenkmal vom Jahre 110.1, vfthrend die friihesten italienischen Sprachdenkmale crst vom lleginne des dreizehnten Jahr-hunderts datiren. Nicht mindcr denkwiirdig ist eine Beziehung zu der alten cata-lonischen Sprache. Die Einivanderung der Italiener (zum Theile) und (ebenfalls theil-weise) der sporadisch angesiedelten Deutschen (die erst jenseits der Nordgrenze des Landes als compacte Bevolkerung auftreten, in der Stadt Gorz aber seit den fruhesten Zeiten einen bald raelir bald minder erheblichen Tlieil der Bevolkerung bildeten), so wie der nur in z\vei Stiidten wolinenden Israeliten gehort der neueren Zeit an. In der Laurenzianischen Bibliothek zu Florenz befindet sich ein Codex, rvelcher die im 14. Jahrhunderte gemachte Abschrift einer biblischen Geschichte enthalt, die ein Bischof, Pet rus v on Ja en, zur Unterweisung seiner DiOcesanen verfasste, wahrend er in maurischer Gefangenschaft sass; diese biblische Geschichte ist (nach de Batine s) in katalanischer oder (nach Bedi) in provenzalischer Mund-art von einem katalanischen Bischof fur ein andalusisches Volk verfasst. Das Merkwiirdige aber dabei ist, dass diese Schrift von den heutigen Friaulern gelesen und verstanden werden kann. Piro na gibt in obiger Schrift die Ahschrift eines Auszuges davon init gegeniiberstehender friaulischer Uehersetzung, und beide Texte gleichen mit Ausnahme einiger wenigen, obsolet gewordenen Ausdriicke einander derart, dass sie fast als zwei nur wenig von einander variirende Abschriften desselben Textes gelten kfinncn. Da sich die friaulische Sprache noch nahezu auf demselben Standpunkte der Entivicklung befindet, wie vor 500 Jahren, so ergibt sich daraus, dass damals die Mundarten, die am Ebro und in den julischen Alpen gesprochen wurden, einander vollkommen ahnlich waren. Professor Piro na zeigt ferner in der gedachten Schrift neben der Verwandtschaft mit der italienischen Sprache, die Uebereinstim-mung vieler friaulischer Ausdriicke mit lateinischen Worten (von denen mehrere ohne alle Veranderung sich in der friaulischen Sprache erhalten haben), mit fran-ziisischen, besonders aber mit spanischen Ausdriicken, und ebenso mit Worten der rvalachischen (rumiinischen) S])rache, wiihrend er auch der aus der griechischen, deutschen und slavischen Sprache iibergegangenen an Zalil geringeren Ausdriicke envahnt. Obgleich viele W0rter und die Conjugation des Hilfszeitwortes (der Friauler sagt: ich habe geivesen) die Vervvandtschaft mit der franzosischen Sprache begriinden, weicht die friaulische Sprache \vieder darin von ilir ab, dass sie, die auch in den lombardischen Dialekten so hiiufig vorkonnnenden Laute ii und eu (0) niclit kennt. Alle diese Verhiiltnisse weisen darauf hin, dass der Kern der friaulischen Sprache auf der Sprache der Kelten von der Zeit der fruhesten Eimvande-rung, wo dieser von den julischen Alpen bis iiber Frankreich und das Ostliche Spanien ausgebreitete Volksstamm sich noch einer gemcinsamen (spiiter vielfach modificirten) Mundart hediente, beruht, und dass in der Folge die Vermischung mit Euganecrn, Venetem und zulotzt hauptsachlich mit den ROmem ihren Spracli-Bclmtz mit den ncu hinzugekommenen Begriffcn enveiterte, wiihrend das phonc-tische Element, die Ausspraehe und manche Flexionen sich aus der Ursprache erhielten. —- Thatsiichlich mag dieser Widerstreit der Ansichten auf sich beruhen, his die vergleichende Sprachwissenschaft nach cingchender Priifung der friaulischen Mundart ihr Verdict iiber die Art der Beziehungcn, welche zivischen der italienischen und der friaulischen Mundart obvvaltcn, gefiillt haben wird. S. des Verfas-sers Vortrag „Ueber Friaul“ in den Sitznngsbcrichtcn der k. k. Academie der Wissenschaftcn, Jahrgang 1853, dann Antonini: II Friuli orientale. Udine, 1865. S. 223-228. Nach der Zalilung vom Jahre 1857 befanden sich unter den 196.276 Bewohnern des Landes (der einheimischen Bevolkerung) Slovenen .... 130.748 Friauler .... 47.841 Italiener .... 15.134 Deutsche .... 2.150 Israeliten .... 403 Die Slovenen (der am meisten gegen AVesten vorgedrungene Stauim des Slavenvolkes) nehmen den Norden und Osten des Landes ein, die Friauler bewohnen den westlichen Theil desselben zwischen dem mittleren und unteren Isonzo und der italienischen Landesgrenze, die Italiener bilden nur in dem ehemals venetianischen Kiistenstriche eine compacte Bevolkerung, und die Deutschen haben nur eine schwache Ansiedlung im Osten, ihren Antheil an der Bevolkerung der Stadt Gorz ungerechnet. Im Einzelnen vertheilen sich die verschiedenen ethno-graphischen Elemente in folgender Weise, in der Richtung von Norden nach Siiden. Der nordlichste Bezirk Flitsch ist durchaus von Slovenen be-wohnt, wie es auch die angrenzenden Bezirke von Tolmein und von Kirchheim sind, in deren ersterem nur die beiden Gemeinden Deutsch-ruth und Sterzisha eine gemischte slovenisch-deutsche Bevolkerung aufvveisen, und zwar betragt die Zalil der Deutschen 400 in Deutsch-ruth1) und 250 in Sterzisha. Auch der sudliche an Tolmein grenzende Bezirk Canale hat eine rein slovenische Bevolkerung mit Ausnahme der gemischten Gemeinde Canale, weiche neben der slovenischen Haupt-masse 200 Fiiauler zabit. In der Stadt Gorz vereinigen sich, wie spiiter zu enviihncn, alle ethnographischen Elemente des Landes, die Friauler, die Slovenen, die Italiener, die Deutschen und die Israeliten. Der Bezirk, Uingebung von Gorz, ist giinzlich slovenisoh, ebenso der Bezirk Haidenschaft und jener von Comen. In dem Bezirke von Monfalcone gehoren nur die tiinf auf dem Karste gelegenen Gemeinden Doberdd, Vallone, Jamiano, Opacchiasello und Dnino dem slovenischen Sprach-stamme mit 2580 Bevvohnern an, wiihrend die iibrigen 10.814 Bewohner Italiener sind. Der \vestlich gelegene Bezirk von Cormons ist fast griisstentheils von (12.196) Friaulern bewolmt, da nur in drei Gemeinden mit gemischter Bevolkerung, Ruttars, Dolegna und Mernico 3065 Slovenen neben ihnen vorkommen. Die Bevolkerung des Bezirkes Gradišča ist aus 8749 Friaulern, 700 Italienern (in den Gemeinden ‘) Die Deutschen haben sich in dicser Gemeinde schon in frilher Zeit sess-haft gcmaeht, denn sie kommen daselbst hereits um die Halfte des 14. Jahrhun-derts zur Zeit des Palriarchen Bertrand vor. S. den Abschnitt ilher die Geschichte von GOrz. S. Martino und Sagrado) von 200 Slovenen (in der Gemeinde Sdrau-sina) und 100 Israeliten (in der Stadt Gradišča) zusammengesetzt. Gleichervveise bilden im Bezirke Cervignano die Friauler (20.079) den iiberwiegenden Antheil an der Bevolkerung, zu welcher nur noch 2600 Italiener (davon 2216 auf die Gemeinde Grado entfallen und 384 in den ubrigen Gemeinden zerstreut leben) koinmen. Nach den geographischen Abtbeilungen vertheilten sicli die ethno-grapliisclien Elemente (1857) in folgender Weise: Friauler Italiener Slovenen Deutsche Israeliten Hochgebirge 14.406 Mittelgebirge ... — — 43.295 650 — HttgeUand 21.128 1 .450 42.807 1.500 403 j Eliene 2 (j. 713 13.414 — — — — 270 30.240 — — Zusammen . 47.841 15.134 130.748 2.150 403 Die Slovenen bilden dalier tast aussebliessend die Bevolkerung des Hocli- und Mittelgebirges und des Karstes und zvvei Drittheile derselben im Hiigellande, die Friauler dagegen maclien nahezu ein Drittheil der Bevolkerung des Hiigellandes und zvvei Drittheile der-jenigen der Ebene aus, vvahrend das letzte Drittheil an letzterer den Italienern anheimtallt. Im Allgemeinen bildet der Isonzo die Grenze der friaulischen Ansiedlung, ostlich von diesem Flusse erscheinen sie nur noch in der Stadt Gorz in compacter Anžah!, die 62.975 Bevvoh-ner romanischen Stammes nehrnen 10-77 und jene slavischen Stainmes 42-87 geographische duadratmeilen ein. In dieser Vertheilung nach Volksstitmmen nimint man den histo-rischen Zug ihrer Bildung vvahr; denn vvahrend die alteingesessenen Friauler den ebenen fruchtbarsten Tlieil des Landes in dicht gedrangter Volkszahl besetzt halten, verbreiten sicli die spiiter eingevvanderten Slovenen iiber den gebirgigen Tlieil des Landes im Norden, Osten und auf dem Karst mit einer den minder giinstigen Productionsverhiiltnissen entsprechenden geringeren relativen Volkszahl. Die drei anderen Volks-stiimme der Italiener, der Deutschen und der Israeliten treten bei ihrer minderen Anzahl in den Hintergrund; die Italiener sind in Grado und im Bezirke Monfalcone uralt eingesessen, ebenso vvie ein (freilich geringer) Tlieil der Deutschen in der Stadt Gorz; im Uebrigen gehdren die Italiener und die Deutschen meist der civilisirten Classe an und sind in den Sthdten und grbsseren Ortschaften angesiedelt. Ueber dieser ethnographisclien Agglomeration hat aber die Cultur ihre vveiten Kreise gezogen, da tritt die italienische Sprache in den Vordergrund, welche in dem Cultur- und Verkehrsleben des Landes, namentlich im mitt-leren und siidlichen Theile desselben die iibervviegende ist, und auch im nordliehen nahezu allgemein, mit Ausnahme der unteren Schicbten verstanden vvird. Neben ihr bat sich die deutsclie Sprache als Sprache der Administration, des Handels in seinen Verbindungen mit den Naeh-barlandern, und des in vielfachen Beziehungen zu der Gesammtmonar-cliie stehenden Adels seit friihen Zeiten eingebiirgert; sie vvird auch von den niclitdeutschen Mitgliedern der hoheren Culturschicht und in dem nordliehen Theile von den Bevvohnern der grosseren Ortschaften verstanden. In neuester Zeit hat sich auch die slovenische Sprache, Dank den eifrigen Bemiihungen ihrer AngehSrigen, unter denselben als Culturelement geltend gemacht. Die Israeliten bedienen sich der italie-nischen Sprache. 15. Volkscharakter. I)ie korperliche Beschaffenheit sovvohl als die geistigen Eigen-schaften eines Volkes liangen zunachst von zvvei Umstiinden ab, vvelche dieselben vvesentlicli bedingen, von der Gestaltung und der Fruclit-barkeit des Bodens, vvelchen es bewohnt, und von der Stammes-verschiedenheit. In dem Lande Gorz und Gradišča fallen die hierdurch sich bil— denden Unterschiede nahe zusannnen, so dass es unthunlich erscheint, die einzelnen Wirkungen dieser beiden Bedingungen zu trennen. Das unfruclitbare Gebirge und der Karst sanirat dem oberen Hiigelsaume sind von Slovencu, der untere Iliigelsauiu und die fruchtbare Ebene von Friaulern und andern Italienern bewohnt. Es priigte sich dadurch der Cliarakter dieser beiden grossen Gruppen von Bevvohnern noch scharfer aus. Die physische Arbeitsfahigkeit ist beinahe die gleiche unter den Bevvohnern des Gebirges und der Niederung, doch ist der erstere geduldiger, vveniger gevvandt aber mehr gesammelt, in der Ar-beit langsara, nachhaltig, ernst iiberlegend und ziihe; der Bevvohner des lliigellandes und der Ebene ist energischer, seine Intelligenz ist mehr gcvveckt, doch vveniger anlialtend in der Arbeit, gevvandt, unter-nehmend und entschieden, aber unruhig und veranderlich, Die Liebe zur Heimat ist vorvvaltond im Berglande, die Liebe zum Eigenthuine die gleiche, dabei aber hiingt der Bergbevvohner starr am Herkommen, von Vorurtheilen nicht frči, eigensinnig und processsiichtig, namentlich in \Vahrung seiner vvirklichen oder vermeintlichen Eigenthuins- und Nutzungsrechte. Die Ehen vverden friihzeitig geschlossen, tlieils vveil der Lamlbau die Griindung einer Familie begiinstigt, theils (vvenigstens bisher) aus Furcht vor der Conscription. Verbrechen sind namentlich im Oberlande niclit eben hautig, dafiir aber erscheinen als die griisste Landplage die iiberhandnehmenden Felddiebstahle in der Niederung und der Holzfrevel im Gebirge. Die Sparsamkeit ist im Gebirge grosser, in der Niederung demoralisirt die Beschaftigung mit dem Fuhr-werke, welche an die Wirthshauser gewohnt und einer ungeregelten Lebensweise Vorschub leistet. Abhartung im Gebirge und das milde Clirna in der Niederung erlialten den Arbeiter kraftig und robust mit Ausnahme der siid\vestlichen Tiefebene, welche tkeilweise — wenn auch minder als friiher — vom Wechselfieber heimgesucht wird. Das im Lande iibliche Colonensystem wirkt in mancher Hinsicht forderlich, in mehrfacher aber nachtheilig auf den Volkscharakter ein, wie spiiter zur Erdrterung kommen wird. Verfassung und Verwaltung. 16, Verfassung. Die gefiirsteten Grafsnhaften Gorz und Gradišča hilden ein tur sich abgeschlossenes staatsrechtliches Gebiet und als solches einen Theil der dsterreichischen Monarchie. In historisclier Beziehung aber ist es aus verscliiedenartigen Bestandtbeilen zusammengesetzt. Die einstige Grafschaft Giirz, das Stammland der nachmals machtigen Grafen von Gdrz, bildete sich aus einzolnen Besitzungen, deren Zalil bald grosser bald geringer war, und maclite urspriinglich kein abgerundetes Ganze aus; zuletzt aber gehorte der ganze mittlere Theil des Landes dazu. Die Grafschaft Gradišča, eine spiite Scliopfung des 17. Jahrhunderts, umfasste ein kleines Gebiet, das friiher tlieils don Grafen von Gdrz, tlieils den Patriarchen von A([uileja gehorte und nebst einigen Gemeinden des Bezirkes von Cormons das dsterreiohische Friaul bildet. Der Besitz des Patriarchen umfasste den Bezirk Cer-vignano und Tlieile des Bezirkes von Gradišča; in ersterem Bezirke belindet sich Aquiloja, der einstige liauptort und die Besidenz der Patiiarchen. Den Venezianern war der Kiistenstrich am Meere mit Monfal-cone und den Laguneninseln von Grado angehdrig. Das Karstgebiet mit Dumo blieb lange mit dem Lande Krain verbunden. Im Norden end-lich bildeten Tolmein und Flitsch mit ihren Alpenpassen in friiherer Zeit (nacli dem Aufhdren des Patriarchenstaates) mit theilweiser Ausnahme gdrzischer Besitzungen einen Venedig unterworfenen Landstrich. Seit dem Beginne des 16. Jahrhunderts aber befindet sicli das ganze Land (Monfalcone, welches der Republik Venedig bis zu ihrem Sturze verblieb, ausgenommen) unter der Herrschaft des iisterreichischen Re-gentenhauses. Die staatsrechtliche Stellung der gefiirsteten Grafschaft Gorz und Gradišča und deren Landesverfassuug wird durch die A. h. Verfas-sungsurkunde vom 26. Februar 1861 begriindet1). Zufolge derselben wird die Grafschaft durch einen eigenen Landtag vertreten, welcher aus 22 Mitgliedern besteht, namlich aus dem Fiirsterzbischof von Gdrz und aus 21 Abgeordneten und zvvar aus 6 Abgeordneten des grossen Grundbesitzes und 7 Abgeordneten der Stadte, Markte und Industrial-orte und der Handels- und Gewerbekammer und aus 8 Abgeordneten der iibrigen Gemeinden. Fiir die Wahl der Abgeordneten aus der Classe des grossen Grundbesitzes bildet die ganze gefiirstete Grafschaft zwei Wahlkorper. Zu dem einen gehoren die Wahler der Stadt Gorz und ihres Weichbildes, der Bezirke Flitsch, Tolmein, Kirchheim, Canale, Haidenschaft, Comen, Sessana und Umgebung von G6rz, endlich der Ortsgemeinden Duino, Doberdo und Opacchiasello des Bezirkes Monfalcone, sovvie die Ortsgemeinden Bigliana und Dolegna des Bezirkes Cormons; zu dem anderen die 'VVahler der Bezirke Gradišča, Cormons, Cervignano und Monfalcone mit Ausnahme der obenervvahnten Ortsgemeinden. Aus jedem der beiden Wahlkdrper werden 3 Abgeordnete in den Landtag entsendet. Wahler sind diejenigen Besitzer, welche im erste-ren Wahlkorper (des slovenischen Antheils) an landesfurstlicher Grund-steuer (mit Ausnahme des Kriegszuschlages) von ihrem Gutsbesitze mindestens 50 fl. im letzteren (aus dem italienischen Antheile) \ver unter der gleichen Beschrankung mindestens 100 fl. zu entrichten hat2). ’) In dem Allerh. Patente vom 26. Februar 1861 , womit die Verfassungs-urkunde bekannt gemacht wird, sind sub III unter den Landern, fiir welohe die neucn Landesordnungen ertheilt wurden, ,.die gefiirsteten Grafschaften Gorz und Gradiscau aufgefiihrt; in dem hiermit publicirten Grundgesetze iiber die Reichs-vertretung hingegen sowie in der Beilage II. 1., welche die Landesordnung fiir die drei Gebiete des KUstenlandes enthalt, wird das Land stets im Singular als „die gefiirstete Grafschaft Giirz und Gradišča” bezeiclinet. Die erstere Ausdrucksweise entspricht der bistorischen Zusammensetzung, die letztere driickt den durch die Reformen der Kaiserin Maria Thercsia herbeigefilhrten staatsrechtliehen und noch gegemviirtig aufrecht erhaltenen Bestand aus, nur miisste, um genau zu sein, das W0rtchen „vercinigte“ vorgesetzt werden. *) Nadi der Landeswahlordnung vom J. 1861 bildete die Grafschaft fiir die Wahl der Grossgrundbesitzer nur einen Wahlbezirk, in welchem die Wfthler, deren jeder von seinem Gutsbesitze mindestens 100 fl. an Realsteuer (ohne Kriegszu-schlag) zu entrichten hatte, zu Eincm WahlkOrper vereinigt waren; diese Bestim-mungen wurden durch das Landesgesetz vom 12. Jtini 1866 in der angegebenen Weisc abgeandcrt. Fiii' die Wahl der Abgeordneten der Stadte, Markte und Industrial-orte bestehen 4 Walilbezirke, namlicn Gorz, Cormons mit Gradišča, Cer-vignano mit Monfalcone und Grado, Tolmein mit Flitsch, Karfreidt, Ca-nale und Haidenschaft. Wahlorte sind Gorz, Cormons, Cervignano und Tolmein. Im Wahlbezirk der Stadt Gorz sind zwei, in jedem iibrigen TValilbezirke ist ein Abgeordneter zu wahlen Die Handels- und Ge-werbekammer in Gorz \vahlt zwei Abgeordnete. Fiir die Wahl der Abgeordneten der Landgemeinden bestehen vier Wahlbezirke, von denen der erste die Bezirke Gorz Umgebung, Canale und Haidenschaft, der zweite jene von Gradišča, Cormons, Monfalcone und Cervignano, der dritte jene von Tolmein, Flitsch und Kirchheim und der vierte jene von Sessana und Comen umfasst. Es stimmen diese Wahlbezirke daher nahezu mit den geographisclien Abtheilungen des Hiigellandes, der Ebene, des Gebirges und des Karstes iiberein. Die Wahlmanner aller in einem Wahlbezirke gelegenen Ge-meinden bilden einen Wahlkorper, und als Wahlorte der vier Bezirke sind die Orte Gorz, Gradišča, Tolmein und Sessana bezeichnet. Der Landtag wird von dem vom Kaiser ernannten Landeshauptmanne ge-leitet und der Landesausschuss als venvaltendes und ausfiihrendes Organ der Landesvertretung, besteht unter dem Vorsitze des Landeshaupt-mannes aus je vier aus der Mitte der Landesversammlung gewahlten Beisitzern. Ein Landesausscluiss-Beisitzer wird durch die von der Wab-lerclasse des grossen Grundbesitzes gew;ihlten Abgeordneten, einer durch die von der Wahlerclasse der Stadte, Markte und Industrialorte und der Ilandels- und Gewerbekammer gewahlten Abgeordneten, einer durch die von der Wahlerclasse der Landgemeinden gewiihlten Abgeordneten und einer von der ganzen Landesversammlung aus der Mitte des Landtages ge\vahlt. Der Landtag ist berufen, bei der Ausubung der gesetzgebenden Ge\valt nach Massgabe der bestehenden Verfas-sungsgesetze (vom 26. Februar lSOl und 21. December 1867) mitzu-wirken und entsendet zwei Mitglieder in das llaus der Abgeordneten des Reichsrathes. Einer dieser Reichsrathsabgeordneten wird aus dem zur Virilstimme berechtigten Mitgliede (dem Fiirsterzbischofe von Gorz), den sechs Abgeordneten des grossen Grundbesitzes, den zwei Abgeordneten der Stadt Gorz und den zwei Abgeordneten der Handels-und Gewerbekammer, der andere aus den Ubrigen (drei) Abgeordneten der Stadte und aus den acht Abgeordneten der Landgemeinden ge-wiihlt. Da der Wirkungskreis des Landtages der gleiche mit jenom der Landtage der ubrigen im lteichsrathe vertretenen Liinder ist, so darfhier von jeder weiteren ErSrterung desselben abgesehen werden; er bogriindct eine vollstiindige, weitreichonde Autonomie in allen Landes-angelegenheiten, in so \veit dieselben nicht als gemcinsame Reichsan-gelegenheiten dem Reichsrathe vorbehalten sind. 17. Verwaltung. Die politische Administration des Landes wird von dem Statt-halter des Kiistenlandes, dessen Wirkungskreis sicli uber die reichs-umnittelbare Stadt Triest, die Markgrafschaft Istrien und die gefiirstete Grafschaft Gorz und Gradišča erstreckt, geleitet. Demselben unter-standen bis 1868 die Bezirksamter in den dreizehn Bezirken fiir die Handhabung der eigentlich administrativen und der gerichtlichen Au-gelegenheiten. I)a jedocli mit dem Gesetze vom 19. Mai 1868 die Trennung der politischen Verwaltung von der gerichtlichen ausgesprochen wurde, so traten fiir jeden dieser beiden Yer\valtungszweige eigene Behorden in Wirksamkeit. Es vvurden demnach in Folge A. h. Entschliessung vom 8. Juli 1868 und der Verordnung des Ministers des Innern vom 18. Juli 1868 unter gleichzeitig eingefiihrter Vereinfachung der Geschafte, in der ge-fiirsteten Grafschaft Gorz und Gradišča vier politische Verwaltungs-behiirden mit dem Titel von Bezirkshauptmannschaften mit dem Sitze in Gorz, Tolmein, Gradišča und Sessana bestellt. Die erstere umfasst die damaligen Bezirke von Giirz (Umgebung), Canale und Haidenschaft, die zweite jene von Tolmein, Flitsch und Kirchheim, die dritte jene von Gradišča, Cormons, Cervignauo und Monfalcone und die vierte jene von Sessana und Comen. Der Umkreis dieser Bezirkshauptmannschaften fallt daher zusammen mit den Wahlbezirken fiir die Wahl der Abgeord-neten von den Landgemeinden. Die politische Verwaltung der Stadt Gorz wird von dem Gemeinderathe gefuhrt. Den Bezirkshauptmannschaften sind die Ortsgemeinden als unterste politische Venvaltungskorper unter-geordnet. Diese Ortsgemeinden erstrecken sich, wie ervvahnt, je uber eine oder mehrere Katastralgemeinden und demgemiiss eventuell uber je eine noch grossere Anzahl von kleinen Ortschaften. Nach der A. h. Verordnung vom 6. December 1853 bestehen im Lande 110 Administrativgemeinden, von denen neben der Stadt Gorz 26 auf die Bezirkshauptmannschaft Gorz, 13 auf jene von Tolmein, 45 auf jene von Gradišča und 25 auf jene von Sessana entfallen '). ') Die Namen dieser Gemeinden sind nach den bisherigen Bezirken geord-net folgende: Stadt GOrz; Bezirk G Or z Umgebung, 1 i Gemeinden: Chiapovano, Dornberg, St. Florian, Gargaro, St. Peter, Peuma, Quisca, Ranziano, Merna, Sal-cano, SehOnpass, Tarnowa; Bezirk Flitsch 4 Gemeinden: Flitsch, Mittelbreth, Soča, Trenta; Bezirk Tolmein 7 Gemeinden: Grahova, Karfreit (Caporetto), St. Lucia, Prapetna del Monte, Paniqua, Tolmein, Woltschach; Bezirk Kirchheim 2 Gemeinden: Kirchheim, St. Veitsberg; Bezirk Canale 7 Gemeinden: Anicova, Bain-sizza, S. Lorenze, Canale, Cau, Desda Locavilz, Ronzina; Bezirk Haidenschaft Die vier Bezirkshauptmannschaften umfassen an Flachenraum und nach der Zahlung von 1869 an Bevolkerung: Geographische □Meilen Effective Bevolkerung Tolmein . . , 19-35 37.591 Beivohn. GSrz 13-13 56.082 ,, Gradišča 12-12 66.602 „ Sessana 8-61 27.142 Hierzu die Stadt Gbrz 0-43 16.659 „ Zusammen 53-64 204.076 Bewohn. Fiir die Handhabung der Gerichtsvenvaltung bestanden unter der Leitung des k. k. kiistenlaudischen Oberlandesgerichtes in Triest, das Kreisgericht zu Gorz (welches die Criminalgerichtsbarkeit im ganzen Lande und die Civilgerichtsbarkeit in der Stadt Gorz und in dem Be-zirke von Gorz Umgebung ausiibt) und die gemischten Bezirksamter in den einzelnen Landbezirken (mit Ausnalnne jenes von Gorz Umgebung). Bei der Durchfiihrung der neuen Venvaltungsorganisation blieb diese Eintheilung aufrecht, nur wurden in den 11 oben erwahnten Landbezirken statt der gemischten Bezirksamter eigene Bezirksgeriohte auf-gestellt. Es bestehen dalier in gerichtlicher Beziehung die fruheren Bezirke als Verwaltungskorper fort. Die Angelegenheiten der finanziellen Yerwaltung der Grafschaft Giirz und Gradišča vverden von der k. k. Finanzdirection in Tiiest geleitet. Ihr unterstehen in Angelegenheiten der directen Besteuerung die Bezirkshauptmannschaften Gorz (mit den Steuer- und Depositen-amtern Gorz, Canale und Haidenschaft). — Tolmein (Steuer- und Depositenamter Tolmein, Flitsch und Kirchheim). — Gradišča (Steuer- 7 Gemeinden: Camigna, Cernizza, Haidenschaft, Ileiligenkreuz, Locavitz, Reiffen-berg, Samaria; Bezirk Cormons 9 Gemeinden: Bigliana, Brazzano, Copriva, Cormons, Dolegna, S. Lorenzo, Lucinico, Medana, Moraro; Bezirk Gradišča 7 Ge-meinden: Farra, Gradišča, Mariano, Romans, Sagrado, Versa, Villesse; Bezirk Cervignano 19 Gemeinden: Ajello, Aquileja, Belvedere, Campolongo, Cervignano, Fiumicello, Grado, Isola Morosini, Joanniz, Muscoli, Perteole, Ruda, Scodavacca, Terzo, Tapogliano, Villa Vicentina, Visco, S. Vito; Bezirk Monfalcone 10 Gemeinden: S. Canciano, Doberdb, Duino, Fogliano, Monfalcone, Opacchiasello, 8. Pie-tro, Ronchi, Staranzano, Turiacco; Bezirk Comen 18 Gemeinden: Auber, Bresto-vizza, Berce, Comen, S. Daniele, Gabrovizza, Gorian.ska, Kopriva, Mauchigna, Nabresina, S. Pollay, Pliscovizza, Sella, Skerbina, Stiak, Tommizza Velikidol, Vo-schizza; Bezirk Sessana 7 Gemeinden: Duttoule, Nakla, Rodik, Sessana, Skoppo, Skoniko, Tomaj. und Depositenamter Gradišča, Cormons, Cervignano und Monfalcone) — Se ssana (mit den Steuer- und Depositenamtern Sessana und Comen). Jeder Bezirkshauptmannschaft ist ein Finanzconceptsbeamter als Steuerreferent beigegeben. Die Beinessung und Einhebung der Stempel-und unmittelbaren Gebiihren fur beide Grafschaften steht dem nur melir als Gebiihrenbemessungsamte fungirenden Hauptsteueramte in Gorz zu. Das Aerar hebt die Verzehrungssteuer nicht mehr in eigener Regie ein, sondern hat dieselbe entweder verpachtet, oder es bestehen hierauf beziigliche Abfindungen mit den Gemeinden. Die Administration der indirecten Steuern, mit Ausnahme der Stempel und Gebiihren obliegt dem Finanzinspeetor und Amtsdirector in Gorz, dann dem Finanzinspeetor in Monfalcone. Ersterem sind 131, letzterem 196 Mann Finanzwache zugewiesen. Es besteht ein Hauptzollamt in Gorz, dann Nebenzollamter in Cormons, Visco, Nogaredo, Brazzano, Chiopris, Robič, Strassoldo, Mernico, Venco, Canal Rosega, Cervignano, Portobuso, Grado und Duino. Die Miiitarvervvaltung wird von dem k. k. Landescommando in Triest besorgt. Geistige Cultur und Humanitats-anstalten. 18, Kirchen und Clerus. Fast die gesammte Bevolkerung des Landes bekennt sich zur rdmisch-katholischen Religion; nur in der Stadt Gorz besteht eine protestantische Gemeinde, deren Mitglieder meist eingewanderte Fremde sind, Israeliten vvohnen nur in den Stiidten Gorz und Gradišča '). Gorz ist der Sitz eines hohen Kirchenfiirsten, des Fiirsterzbischofs und Naehfolgers der Patriarchen von Aquileja, fur den in Oesterreich gelgenen Theil ihres ehemaligen Sprengels. Die Diocese des Erzbischofs fiillt (mit Ausnahme des zur Triester Diocese gehdrigen Bezirkes von Sessana) mit dem Gebiete der Grafschaft zusammen, er ist aber zu-gleich der Metropolit fiir die Bisthiimer von Laibacli, Triest, Parenzo und Veglia und erstreekt als soleher seine Gerichtsbarkeit iiber Krain ‘) Ausser den 303 Israeliten in GOrz und 100 Israeliten in Gradišča kom-men in den Ziihlungslisten des Jahres 1857 noch 7 Israeliten in Haidenschaft und 1 lsraelit in Kirchhcim vor, welche in den vorstehenden BevOlkerungsnachweisun-gen der gcringfSgigen Zahl halber nicht besonders ausgeschiedcn wurden. Fr. \. Czoernig, GOrz und Gradišča. 5 und das gesammte Kiistenland. Dem Erzbischofe steht das erzbischof-liche Capitel zur Seite. In der Gorzer Diocese befinden sicb nach dem offiziellen Ausweise der erzbischoflichen Curie 15 Decanate, 72 Pfarr-, 119 Curatkirchen. 212 andere Kirchen, 2 Sanktuarien (am Monte Santo bei Gorz und auf der Laguneninsel Barbana bei Grado) vier Manns-kloster (Franziskaner zu Castagnavizza, Kapuziner zu Gorz und Hei-ligenkreuz, barmherzige Briider zu Gorz), vier Frauenconvente (Ursu-linerinnen, Soeurs de Charite zu Gorz, arme Schulschwestern zu Gorz und Cormons). Die Zahl sammtlicher geistlicher Beneficien betragt 310, jene sammtlicher Weltgeistlicher 337 (7 Domherren, 263 Pfarrer und Hilfsgeistliche, 27 andervveitig beschafligte Geistliche, 32 Pensionisten und 8 einfache Geistliche), wozu der Regularclerus mit 19 mannlichen und 90 weiblichen Mitgliedern kommen ’); die Protestanten haben eine Pfarre in Gorz mit einer neuen kunstvoll gebauten Kirche. 19. Unterrichts- und Bildungsanstalten. Fur den hSheren Unterricht besteht in Giirz die theologische Lehranstalt und das Centralseminarium fiir alle kiistenlandischen Diii-cesen mit 8 Professoren und 119 Studirenden der Theologie, neben welchen noch ein theologisches Hausstudium im Franziskanerkloster zu Castagnavizza mit 7 Lehrern und 16 Schiilern vorhanden ist. Zu den Mittelschulen gehoren nebst der sogleich zu erwahnenden Aokerbau-schule, das Gymnasium mit dem erzbischoflichen Knabenseminar, dann die Oberrealschule zu Gorz. Das Gymnasium zahlte im Jahre 1867 23 Lehrer und 371 Schiller, das Knabenseminar 47 Zoglinge, die Oberrealschule 13 Lehrer und 177 Schiller. Ein von den Schulschvve-stern geleitetes Institut in Gorz sorgt fiir die Bildung und den Unterricht der weiblichen Jugend der vvohlliabenden Classen, so wie auch mit dem Kloster der Ursulinerinen in Gorz eine Elementarschule fiir den weiblichen Unterricht verbunden ist. Der Elementarunterricht wird in 3 Knaben- und 4 Miidchenhauptschulen mit 29 Lehrern und 2013 Schiilern, dann in 22 Knaben- und 17 Madchen-Trivialscliulen und 50 solchen fiir beide Geschlecliter, endlich in 57 Nothschulen ertheilt, deren Lehrpersonal 243 Lehrer und Katecheten nebst 36 Lehrerinen betrug und an rvelchen zusammen 4664 Knaben und 3595 Miidehen Unterricht erhielten. Wenn man enviigt, dass von den 623 Ortschaften nur 426 mit 19672 schulfahigen Kindern eingeschult, d. h. einer Schule zugeiviesen sind, und 197 Ortschaften mit 5974 schulfiihigen Kindern des Unterrichts entbehren, dass sonacli der vierte Theil des lieran- ’) Status personalis et localis Archidioeceseos Goritiensis ineunte anno bis-sertili 1868. Goritiao 1867. \vachsenden Geschlechtes der Wohlthat des Unterrichtes nicht oder doch nur in sehr unzureichendem Masse theilhaftig wird, so gewahrt man, dass fiir die Heranbiidung der Jugend noch Vieles zu thun iibrig bleibt. Diess gilt auch far den Unterricht im Gewerbefache und na-mentlich beziiglich des landrvirthschaftlichen Unterrichtes fiir welchen jedooh in neuester Zeit auch durch die vom Landtage ins Leben ge-rufene hohere Ackerbauscbule in vorziiglicher Weise gesorgt ist. Ebenso lasst sich die Fdrderung der Landescultur die k. k. land-wirthschaftliche Gesellschaft angelegen sein, welche eiue der altesten Anstalten dieser Art in der Monarchie bereits das Jubelfest ihrer vor 100 Jahren erfolgten Griindungim J. 1868 feierte, und durch die Veran-staltung einer landrvirthschaftlichen Ausstellung zuerst auf die Mannig-faltigkeit und die Vortrelflichkeit der Bodenerzeugnisse des Landes und die gerverbliche Thatigkeit desselben aufmerksam machte. 20, Humanitatsanstalten. Zu den andervvartigen Humanitatsanstalten ist das Taubstummen-institut (1866 mit 51 Zoglingen), das Waisenhaus fiir Knaben und jenes fiir Madchen, das Institut fiir verrvalirloste Kinder, das Kran-kenhaus der barmherzigcn Briider fur miinnliche und jenes der Soeurs de Charitž fiir weibliche Kranke, sammtlich in der Stadt Gorz, zu ziihlen. Zu den Heilanstalteu konnen die Mineralquellen gezahlt werden. Das Land ist arm an solchen Quellen; doch besitzt es eine der altesten, die salinische Mineralquelle nebst der hierfiir bestehenden Bade-anstalt bei Monfalcone, vvelche schon den Romern bekannt und von ihnen beniitzt war; sie erscheint sehr heilkraftig und erfreut sich eines ziemlich zahlreichen Besuches. Ausser der Mineralquelle von Cormons gibt es noch bei Quisca am Coglio und bei Tolmein sogenannte Hun-gerquellen, deren (chemisch noch nicht untersuchtes) Wasser nach dem Genusse besonders auf die Verdauungsorgane wirkt und einen ausser-gewdhnlichen Appetit erzeugt. In Gorz besteht eine Sparcasse, die noch in ihren Anfiingen be-griffen, im Jalne 1871 839 Einleger mit 267.631 Gulden Einlagen und ein Gesammtvermiigen von 358.622 Gulden aufzuweisen hatte. Hier ist noch die im Aufbliihen begriffeue Turnanstalt in Gorz zu erwahnen. Materielle Cultur. I. Bodenoiiltiir. 21, Verhaltnisse des Grundeigenthums, Die Bewoliner der Grafschaft widmen sich der weit iibenviegenden Zalil nach dem Landbaue, auf dessen Ertrag sie zunachst Behufs ihrer Ernahrung angewiesen sind. Ilierbei treten die Verhaltnisse des Grundeigenthums und die Art seiner Bewirthschaftung in den Vorder-grund; es maclien sich in diesen Verhilltnissen je nach den einzelnen geographischen Abtheilungen erhebliche Verschiedenheiten bemerkbar. In dem Gebirgslande ist das Grundeigenthum sehr zertheilt und der Landbauer ist meist zugleich Grundeigenthiimer oder er besitzt doch neben der gepachteten Wirthschaft einige kleine Grnndparzellen. Im mittleren Theile des Landes und in der Niederung war das Grundeigenthum, meistentheils in grossere Complexe vereinigt, noch vor we-wenigen Jahrzehnten in den Handen des einheimischen Adels. Seit dem Beginne dieses Jahrhunderts ist durcli die Aufhebung der Be-schrankungen der Besitzfahigkeit und durch die begonnene Bildung einer wohlhabenden Mittelclasse eine merkliche Veriinderung in diesen Verhaltnissen erfolgt. Das Eigenthum rvurde gleichmassiger vertheilt (doch nicht allzusehr zerstuckelt) und mit der verbreiteten Liebe zum Grundbesitze fanden die Verbesserungen Eingang; diess gilt narnent-licli von dem am dichtesten bewohnten Landstriche, welcher von Mon-falcone iiber Gradišča nach Cormons reicht. Es wurde dadurch auch die Verbindung des Ackerbaues mit der Industrie, welche in unserer Zeit die Hauptbedingung eines gedeihlichen Aufschvvunges des Landbaues ausmacht, gefordert, und es wurdon die veischiedenen Stiinde einander niiher geriickt. In der Tiefebene gibt es meist noch grossere Complexe und das Grundeigenthum ist weniger getheilt. 22. Bewirthschaftung. Die Bewirthschaftung erfolgt im Lande nur ansnahmsweise (zu-nilchst im Hochgebirgslande) mit den eigenen Kritften des Eigenthiimers, im AUgemeinen (namentlich im Hugellande) herrscht das Colonensystem vor. Man hat dieses System haufig und nicht edine Grund, als das Ilaupthinderniss des Fortscbrittes im Landbau und als die vorziiglichste Ursache des Zuriickbleibens in allen Zweigen der Landvvirthschaft ge-schildert. Es ist aber dieses durch ganz Ober-Italien verbreitetc System niclit nur seit den altesten Zeiten das landesiibliche, sondern auch unter den ob\valtenden Umstanden ein Gebot der Nothwendigkeit. Auch liegt das Hauptgebrechen niclit sowohl im Systeme selbst, als in der Art seiner Handhabung durch Eigentliijmer und Pachter und der mittlere und am rationellsten angebaute Theil der Lombardei beweiset, dass eine treffliche Bodencultur ganz wohl mit dem Colonensystem verein-barlich ist. Freilich ist bei der Ziihigkeit und bei der Hartnackigkeit, mit welcher die Coloni des Gorzer Landes an ihren eingewurzelten Gewolinheiten und Vorurtheilen hangen, und der durch andauernde Missernten jeglicher Art berbeigefiihrte Beschranktheit der Betriebsmittel der Eigenthumer, kaum eher eine allgemeine Besserung zu envarten, bis der melir verbreitete und intensive Unterricht seine aufkliirende Wirkung auf das Landvolk ausgeiibt haben wird. Inzwischen sind schon, na-mentlich in dem erwahnten Landstriche manche Fortschritte erzielt, deren giinstige Folgen zur Nacheiferung ermuthigen, und \venn, wie zu hoffen steht, die Krankheit der Seidenwiirmer und des Weinstockes end-lich giinzlich beseitigt werden wird, so wird die dadurch wieder auflebende Wohlbabenheit der Grundbesitzer den starksten Antiieb zur Verbes-serung des durch die Natur so sehr begiinstigten Landbaues herbeifuhren. Das Colonensystem berulit auf einem jahrlichen Pachtvertrage, mittelst ivelchem einer Bauernfamilie so viel Grundstiicke, als sie mit ihren Kraften zu bearbeiten vermag, sammt den erforderlichen Ge-bauden gegen Entrichtung einer bestimmten Abgabe in Geld oder Na-turalien, meist in beiden zugleich, zur Bewirthschaftung jahressveise iiberlassen wird. Ungeachtet dieser kurzen Dauer des Pachtes \vird aber derselbe regelmassig wieder erneuert, es besteht ein patriarchalisches Verhiiltniss zwischen dem Eigenthumer und dem Colono, dessen Fa-milie oft durch mehrere Generationen die ihr uberlassenen Grundstiicke bewirthschaftet, wie auch der Eigenthiimer bei Missernten oder sonst zur Zeit der Notli durch Vorschiisse in Naturalien sie unterstiitzt. Im Gebirge kommen fast nur Naturalleistungen vor, und sie iiberwiegen auch im Hiigellande und der Hochebene. Fiir den Acker wird eine gewisse Quantitat Weizen fiir das Čampo, das iibliche Grundausmass (von je 1015 QKlafter) entrichtet; wo Maulbeerbaume, \Veinbau und Obstbau gedeilien, wird das Er-zeugniss zivischen Eigenthumer und Colono oft zur Halfte getheilt, hiiufiger erhalt der Eigenthumer zwei Drittheile des Obstes, die Halfte bis zwei Drittheile vom Weine; Wiesen vverden fiir Geld verpachtet, und fiir die Hausmiethe werden 10—30 H. jšihrlich bezahlt. In der Tiefebene entrichtet der Colono fiir den Acker und ebenso fiir die Wiesen einen Star Weizen fiir jedes Čampo, die Halfte des Weines, den Miethzins der Wohnung in Geld und einige Regalien, (Neben- producte wie Geflugel etc.), das Maulbeerlaub gehort dem Eigenthiimer, das Uebrige dem Colono. Seine Schuld zahlt er mit Arbeit oder mit seiner Weinha)fte, Verbesserungen werden ihm am Ende der Pachtzeit vergiitet. Die Siimpfe bei Aquileja, welche viel Heu und Streu geben, werden besonders um Geld, und z\var in kleinen Partien wahrend des Schnittes verpachtet; im Winter dienen sie, durch Damme geschiitzt, zur \Veide, welche ebenfalls verpachtet wird. Das Colonensystem ist in der Tiefebene vveniger verbreitet, an dessen Stelle tritt haufig zum grossen Nachtheile des Landes, die Bevvirthschaftung durch sogenannte Sottani, eine Art kleinster Grundpachter, deren jeder nur 3 bis 4 Čampi bebaut. Es sind diess sehr arine Leute, \velche ihre Arbeits-kraft nicht ausnutzen kdnnen bei dem Mangel aller Betriebsmittel, besonders des Viehes, die Felder schlecht bestellen, zum Bettel und zum Diebstahle hingedrangt \verden und ein wahres Landproletariat bilden. Ihnen gegeniiber befindet sich der Colono in einer giinstigereu unabhangigeren Lage, doch weiset auch das Colonensystem mit seiner gegemvartigen Gestaltung der Pachtcontracte viele Schattenseiten auf. Der Colono hat meist zu viel Terrain tur seine Betriebskrafte und seinen Viehstand, kein Geld zu anticipirten Anlagen, die jahrlichen Pachtcontracte stehen den Verbesserungen entgegen und lassen keine Wechsel\viesen entstehen. Die Rotation ist gehindert, sein Viehstand ist zu besclirankt, neue landwirthschaftliche Gerathe und Maschinen finden bei ihm keinen Eingang und er hangt nocli an seinem veralte-ten, wenig leistenden Pfluge; seine Schulbildung ist ausserst be-schrankt und fiir seinen land\virthschaf'tlichen Unterricht sorgte (bis zum Jalne 1809) keine Ackerbauscluile. Neben diesem landesiiblichen Betriebe des Landbaues wurden jedoch in der neuesten Zeit einige grossere landwirthschaftliche Unter-nehmungen gegriindet, in welchen mit ausreichendein Betriebscapital und mit Beniitzung aller neuen Maschinen und sonstigen Fortschritte der Landwirthschaft ausgedehnte Giitercomplexo wahrhaft rationell cnltivirt werden. Eine Mustenvirthschaft dieser Art hat insbesondere der Freiherr llector von Ritter aut' seinen ausgedehnten Besitznngen in Monastero bei Aquileja eingefiihrt, neben welcher auch die Wirth-schaft des Herrn Levi in Villa nuova bei Farra riihinlich hervorge-hoben zu werden verdient. 23. Hindernisse der Bodencultur. Einen grossen Uebelstand fiir die Bebauung des Bodens fiihren die zunehmende Ent\valdung im Gebirge und die dadurch veranlassten Verheerungen der Fliisse in der Niederung herbei. Wo die Gebirgs-abhange von Waldungen entbliisst sind, — und diess ist leider die Regel im Hochgebirge — stiirzen die Regengiisse, von den Baumen und deren Belaubung, sowie von der Pflanzendecke niclit mehr aufge-halten, durch zahllose Rinnsale in die Bache und fiihren den Schutt der verwitterten Felsen mit sich; die Bache schvvellen plotzlich an, verursachen in den benachbarten Gebieten vielen Schaden, erhohen durch das mitgefiihrte Gerolle die Flussbette, verstopfen die Miin-dungen derselben, versanden die Hafen und bedrohen die bewohnten Orte, die oft niedriger als die Flussbette sind, mit Ueberschwemmung. Diese Verheerungen durch die Bergstrdme erstrecken sich oft auf weite Flachen zu beiden Seiten ihres Ufers. So nimmt der Torre zwischen Versa und Nogaredo ein 440 Klafter, zwischen Villesse und Ruda ein 600 Klafter breites Terrain ein. Der Isonzo bedeckt bei Gradišča zwischen Bruma und Fogliano, dann zwischen St. Pietro Cassigliano und Villesse 300 bis 450 Klafter langs seines Laufes mit Gerolle, und selbst die kleine Versa iiberschvemmt beim Einflusse in den Judri 2000 Čampi. Dazu kommen noch die stehenden Wiisser der Siiinpfe in der Hoch- und Tiefebene, die fortschreitende Ausdehnung der La-gunen, welche weite Strecken, die einst vom Walde geschiitzt waren, iiberfluthet, die Kanale und Hafen, da sie das Gerolle nicht fort-schwemmen konnen, verstopft und die Kiisten mit Meeressand ange-fiillt bat. 24. Culturarten, ihre Vertheilung und Erzeugnisse des Pflanzeureiches. Die Vertheilung des Grundes und Bodens ist eine sehr verschie-dene in den einzelnen geographischen Abtheilungen des Landes. Die deutlichste Uebersicht gewahrt die Nachvveisung dieser Vertheilung nach den Terrassen des Hochgebirges, des Mittelgebirges, des Hiigel-landes, der Ebene und des Karstlandes, da die Verhaltnisse in den einzelnen Gebieten dieser Abtheilungen nahezu die gleichen sind, und der landwirthschaftliche Charakter der Terrassen dadurch zum vollsten Ausdrucke gelangt. Die Ergebnisse des Katasters (bei welchem der Reinertrag in der damals geltenden Conv.-Munze ausgedriickt wurde, deren Umrechnung in osterr. Wahrung hier angemessen schien) fiihren zu nachfolgender Vertheilung: rt a> S £ . -s sl •1 K 3®g £SSS££fSgS§Sg$g£S5:8£ c; to ^ o *r- t- x o cc C'- ct i- r O o ?• r to Tl -t< 00 -*•< CO ~ OO CO -«7« :.0> aO l— to aO Ti aO —> -■* 00 Tl ^ CO (M I g S co" Tl -t> g « ci te £ — d :o r* ;0 oo cc v*, i- ^ ^ « — oo CS — CO CO CO r-05C0S^CiaC'NC0ffi‘!tv1'l-' -■t h O m O OS 00 T* ^ O ^ l’ "N X !"• 1 OS -ti 1 S3 O Ti aO 1 S co ^ ti o? 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Whr.j GO Tl t- CO -t* CO 00 OS Tl tO C ^ vo er. c— ( - t| :0 O _ aO t- CO g to £ Ebene jO 1 1 1 1 ! -t« to 1 1 -t< 1 1 CO :Q 1 Os aO g 't1 1 2 2 m" 2 O | •■». | | | | m o | |®.| | S ®° :0> | O -f CO o 2 oc Tl Os •* 8 00 “* tO TJ s s aO , £ a JŠ “ŠO| ~~g~I5S ČSČ g£ tOi(?JCOOi _ - XX -ti l— OS -ti OS OS -r- st X O X s S Rigelland to 1 Tl aO — 1 1 oO — CO 1 art Os 1 —- tO JO to CO aO -t* iO Cs 3 1 s rrt s SS2 £22 22 -ti 'S to S — os co to aO s —■ g O 3* -f t- O OS l" Tl Tl —• ^ CO Tl S aO i OS bD S-H I rt _ *-< KS« v o ' v* --* — CO OO os CO Tl tO -tl OO OS — 0 500 00 -J 00 n O f" aO Ti -t* iO TI TI 1 1 ! -f 1 00 1 afb to to r- * ■■ ««H —tl — O O I 00 a.O Tl i | 1 os aO S -M t-> rC Tl os O ■*“• oo -t< os -O j | | o fo ] co o | — O O —f Tl •—i 1 to TI Tl 1 -t< ” aO 3 | — Tl CO £5 CO 2 bc M I Rein-ertrag in Gulden j ost. Whj. I- os o p CO | 1 hi 1 1 1^1 1 CO 1 -H i p « | OS l- Os 2 s 1 g s £ bc 'S o n 1 2 11? 5 S 2 | 1 II 1 1 1 *. II O 1 ^ <* 8 S £ 00 TI o : 0 Os Os | ° g -ti s I t- i -f : ■ =:: 1::: 11: b 1 3 J 1 -S • ‘1 -g • • •§i -g us rt rt 0 O ' 'fš ’ . g' . .Ko.® ' '| | ' |j a ' "i F § fcf SfiS || g S S ||e ! Sumpfe . . . j Hochwald . . : Niederwald i Bau-Area . . , C4J I w 1 o 93 rt N Wie aus dieser Vertheilung zn ersehen, nelnnen die einfachen Aecker nur einen geringen Theil des culturfahigen Bodeus ein, \vo namlich wegen der holien Lage oder der suropfigen Niederung der Weinbau nicht zulassig ist, wie in den gebirgigen Bezirken von Flitsch, Tolmein, Kirchheim, Canale, in jenen von Sessana und Comen arn Karste und in dem Bezirke von Cervignano in der Niihe der Lagunen. Die Egarten mit zeitvveiser Ackerbestellung bedecken nur eine kaum nennenswerthe Flaclie in den oberen Gemeinden des Bezirkes Canale und in der auf dem Tarnovaner Plateau gelegenen Gemeinde Ottelza des Bezirkes Haidenschaft. Die landesiibliche Culturart des Acker-bodens besteht in den Aeckern mit zvvischen durchgezogenen guir-landenartig von Baum zu Baum rankenden Rebenpflanzungen. Sie sind ara haufigsten im Hiigellande und in der Ebene (in den Bezirken Cervignano, Cormons, Gdrz, Monfaleone, Gradišča und Haidenschaft) dann nur nocli in den beiden Karstbezirken Comen und Sessana. Zu den Rebenpflanzungen auf den Aeckern kommen noch die Wein-culturen in den Weingiirten auf ebenem Boden (nur in den Bezirken Comen, Gorz und Haidenschaft von einigem doch kaum nennensvverthem Belange) und die Ronchi (terrassirte \Veingarten in den Hiigelgegenden), \velche nur im Hiigellande voi kommen, aber d ort von Bedeutung sind, namentlich in den Bezirken von Gorz und Cormons. Die Olivencultur beschrankt sich auf den Abliang des Kaistes gegen das Meer bei Nabresina (Bezirk Comen), wo sich einige Weingarten mit Oliven-baumen und einige Olivengarten befinden. Die Garten nelnnen einen viel zu geringen Raum ein, wenn man die ganz besondere Eig-nung des Hiigellandes far die Obstcultur und selbst die bedeutenden Obsternten in Enviigung zieht, zu welch’ letzteren freilich die Obst-baume auf den Feldern und in den Weingarten einen erheblichen Bei-trag liefern. Es muss iibrigens liier bemerkt \verden, dass das Acker-und Weinland seit der Anlage des Katasters in einigen Abtheilungen eine immerhin erwahnenswerthe Vermehrung erfahren bat, indem naraent-lich in der Hiigelgegend des Coglio und ara Karste viele Gemeindegrunde vertheilt und in Cultur gelegt worden sind. Die Wiesen sind ilnem Umfange nach im Gebirgslande von hervorragender, im Hiigellande (namentlich in den Bezirken von Gorz und Haidenschaft) von einiger Bedeutung, in der Ebene aber nur im Bezirke Cervignano. Sie erhalten jedoeh einen namhaften Zuwachs durch die Waldwiesen, ivelche im Kataster besonders verzeichnet sind. Letztere kommen ziemlich hiiufig im Hugellande (vorziiglich in den Bezirken Canale und Gorz) vor, und bedecken einen grossen Theil des Karstbodens, wo sie hiiufig die Stelle des Waldes vertreten. Dnter allen Culturarten nelnnen die Weiden mit den Waldweiden den grdssten Flachenraum ein (im Ilochge- birge 20, im Mittelgebirge 30, im Hugellande 30, am Karste beinahe 50, in der Ebene dagegen nur 9 Perzent des culturfahigen Bodens. Die Waldweiden erscheinen im Hochgebirge und in der Ebene gar niclit, im Mittelgebirge beinahe nicht, sind dagegen am Karste uud haupt-sachlich im Hugellande (in den Bezirken Gorz und Canale) sehr aus-gebreitet. Den Weiden schliessen sich die eine meist nur magere Gras-nahrung gewahrenden Alpen an, \velche selbstverstandlich nur im Hochgebirge vorkommen, dort aber den dritten Theil des Bodens einnehmen. Die Siimpfe sind zwar fast ausschliesslich auf die Kilstengegend beschriinkt, dort aber bilden sie ein nicht unerhebliches Element fiir den Ertrag an Streu. Die Waldcultur bildet die schwachste Seite des landwirthschaftlicken Betriebes in der Grafschaft. Die Hoclnviilder bedecken zwar im Hoch- und Mittelgebirge naliezu den fiinften Theil des Bodens; sie sind aber derart entblosst und elementaren und ande-ren Verwiistungen ausgesetzt, dass sie fast keinen Ertrag gewahren; der einzige grossere Staatswald von Tamova (nebst dem kleinen Pa-novitzer Staatswalde) bei Gdrz steht im aufrechten Betriebe und wird wohl gepflegt. Die Niederwiilder vertheilen sich auf alle Bezirke, gewiihren auch einen etwas besseren Ertrag, bedecken aber doch kaum den zelinten Theil des Bodens. Die Bauarea richtet sich nach der Diclitheit der Bevolkerung und nimmt daher im Hugellande und in der Ebene den meisten Raum ein. Neben dem culturfahigen Boden ist der keinen Ertrag gevviihrende Boden (Strassen, Pliltze, Fliisse, trockenliegende Flussbeete, Felsen und Gerbllschicliten) von nicht ge-wbhnlicher Ausdehnung. Er betragt im Ganzen liber 8 Perzent des Gesammtareales, ist, wie man kaum envarten solite, am Karst mit kaum melir als 2 pCt. am geringsten, steigt auf 3 pCt. im Mittelgebirge, auf 5 pCt. im Hugellande, auf 7 pCt. im Hochgebirge und er-reicht die ganz ungevvohnliche Hohe von 31 pCt. in der Ebene. Das geringe Ausinass des ertraglosen Bodens am Karst ist vvohl melir scheinbar, da selbst grosse Fliichen, die jedem Anbaue spotten, kalil und -vviist liegen; da aber doch hier und da ein Grasflcck oder ein Strauch sich dazivischen driingt, so wurden diese Fliichen im Kataster zum Weide- und \Valdweidegrunde ulit freilich iiusserst geringem Ertr&g-nisse gerechnet, wesshalb dieser VVeidegrund fast die Hiilfte des Gesainmt-areals am Karst ausmacht. Das hlihere Aussmass des ertraglosen Bodens im Hiigellande bezieht sich zumeist auf die trocken liegenden Schotter-bette der austretenden Fliisse und Bache, jenes der Hochgebirge auf die kalilen Felsmassen und mit Geroll bedeekten Bergabhiinge und Thalsohlen. wiihrend der ausserordentliche Umfang des ertraglosen Bo- dens der Ebene zum Theile den Scliotterbetten der Fliisse, hauptsach-lich aber der Ausdehnung der Lagunen zuzuscbreiben ist, welche, zvvischen der Kiiste und den vorliegenden Inseln sich erstreckend, in das Gesammtareale einbezogen wurden. Desshalb bat der einzige Be-zirk Cervignano neben 29.365 Joch des fruchtbarsten Bodens und 4991 Jocb Siimpfen nicht weniger als 20.861 Joch ertraglosen Bodens aufzuvveisen, wie auch der Bezirk Monfalcone aus gleichen Griinden 1121 Joch ertraglosen Bodens neben 15.179 Joch culturfahigen Bodens in sich fasst. Uas charakteristische Geprage der einzelnen Terrassen aber tritt am anschaulichsten bervor, wenn man in denselben die Vertheilung des Bodens und des Reinertrages nach den grossen Gruppen des Pflug-und Hacklandes (des Acker-, Wein- und Gartenlandes), des Graslandes (der Wiesen, Weiden, Alpen und Siimpte) und des Waldlandes zusam-menfasst. Diese Zusammenstellung tuhrt zu folgenden Ergebnissen: Pflug- und Hackland Grasland Waldland Gesammtes Culturland Rein- Rein- Rein- Rein- Joch ertrag Joch ertrag Joch ertrag Joch ertrag in Guld. in Guid. in Gul. in Guld. Ost. W. Ost. W. Ost. W. Ost. W. Hochgebirge Mittelgebirge 2.912 23.273 71.744 39.697 32.750 3.731 107.406 66.701 8.110 60.339 64.818 81.080 38.861 13.133 111.789 154.552 Hiigeliand . 36.066 343.334 50.323 110.029 16.308 29.976 102.897 483.339 Ebene . . . 30.167 335.408 20.238 85.693 2.098 9.529 52.523 430.720 Karst . . . 12.304 94.932 72.722 80.583 6.067 6.806 91.093 182.321 Zusammen 80.359 837.376 280.065 397.082 96.084 63.175 465.708 i 1,317.633 In Perzenten ausgcdriickt: Hochgebirge 2'7 35*0 66-8 59'5 30-5 5-5 Mittelgebirge 7'2 39-0 58-1 52 5 34-7 8’5 Hiigeliand . 35-0 71-0 49-0 22-8 16-0 6’2 . Ebene . . . 57-4 77'9 38-6 19-9 4'0 2-2 . Karst . . . 13-5 52M 79-8 44'2 6-7 3*7 • Zusammen 19 3 65-1 60-1) 30' 1 20-7 4'8 • Dem Cbarakter des Hochgebirges entspricht es, dass zvvei Drit-theile seines Bodens dem Graslande, beinahe ein Drittheil dem Wald-lande und nur der siebenunddreissigste Theil dem Ackerlande ange-horen. Trn Mittelgebirge verschieben sich diese Verhaltnisse, doch nicht bedeutend; denn nooh entfallen daselbst nahe an drei Fflnftheile des Bodens auf das Grasland, sogar mehr als ein Drittheil auf das Wald- land und der vierzehnte Theil auf' das Pflug- und Hackland. Wesentlich verschieden stellt sich die Vertheilung im Hiigellande dar, wo mehr als das Drittheil des Bodens dem Acker- nnd Weinlande, nahezu die Halft.e dem Graslande und der sechste Theit dem Waldlande gewidmet ist. Am ausgedehntesten ist das Ackerland in der Ebene, wo es fast drei Fiinftheile des Bodens in Anspruch nimmt, wahrend das Grasland nicht ganz zwei Fiinftheile des Bodens bedeckt. das Waldland hin-gegen, auf den fiinfundzvvanzigsten Theil des Bodens beschrankt, ganz in den Hintergrund tritt. Ani Karste ist der iiberwiegend grosse An-tlieil des Bodens, fast vier Fiinftheile desselben bedeckend, dem Graslande vorbehalten; fiir das Acker- und Weinland eriibrigt nur ein Siebentel und fiir das Waldland der fiinfzehnte Theil des Bodens. In der ganzen Grafschaft aber \verden genau drei Fiinftheile des Bodens von dem Graslande, naliezu ein Fiinftheil von dem Acker- und Wein-lande und ein Fiinftheil von dem Waldlande eingenommen. Ungemein verschieden sind die Ergebnisse der Vertheilung nach den Terrassen, wenn man den Reinertrag der einzelnen Cultur-arten derselben zu Grunde legt. Der von dem Kataster erhobene Reinertrag ist aus naheliegenden Griinden niedriger als der wirkliche, je nach den Conjuncturen und den Elementar- und anderen Einfliissen wechselnde Ertrag. Der Katastral-Reinertrag verka.lt sich nach den vor einigen Jahren in den Liindern der osterreichischen Monarchie gepflo-genen Erhebungen zu den wirklichen ungefahr wie 1:2, so dass der wirkliche Reinertrag des landwirthschaftlichen Betiiebes in der Grafschaft ati vegetabilischen Erzeugnisssen (die animalischen ungerechnet) zu zwei und einer halben Mi11 ion und der Rohertrag zu vier Millionen Gulden angeschlagen werden kann, eine immerhin erliebliche Summe, wenn man erwiigt, dass der iibenviegende Antheil derselben auf das beschrankte, kaum 15 Q,uadratmeilen umfassende Culturgebiet des Hiigellandes und der Ebene entfallt; denn zwei Drittheile des Gesammt-reinertrages liefern die beiden eben genannten Abtheilungen, welche kaum ein Drittheil des Culturbodens der Grafschaft einnehmen. In welohem Verhiiltnisse die Ertragsfahigkeit der einzelnen Abtheilungen in Vergleichung zu ihrem Umfange steht, zeigt die nachstehende Uebei-sicht, in vvelcher die auf die einzeinen Abtheilungen entfallenden Quo-ten in Perzenten des Gesammtergebnisses ausgedriickt werden. Culturboden Reinertrag Hochgebirge.....................................23‘0 pCt, 51 pGt. Mittelgebirge................................ 2-i‘O „ 117 „ Hiigelland....................................22* 1 „ 36‘7 „ Ebene............................................113 „ 327 „ Karst.........................................l!)‘fi * 13"K „ 100-0 1000 Wahrend daher die Terrassen des Hochgebirges, des Mittelge-birges, des Hiigellandes und des Karstes dem Umfange nach \venig von einander verschieden sind und jene der Ebene die Halfte so gross ist, als der Durchschnitt der vier anderen Abtheilungen, zeigt sich der Ertrag der Ebene mehr als sechsmal so hoch, als jener des Hoch-gebirges und fast dreimal so hoch als jener des Mittelgebirges. Der bkonomische Schwerpunkt der Grafschaft ruht daher entscliieden im Hiigellande und in der Ebene. Die Ursache dieser Verschiedenheit liegt in der verschiedenen Vertheilung der Culturarten in den einzelnen Abtheilungen und in der wechselnden Fruchtbarkeit des Bodens in einer und derselben Culturart. Die letztere wurde vom Kataster erhoben und nach mehreren Ab-stufungen festgestellt. Die Extreme dieser Ilerstellungen fiir je ein Joch, zwischen welclien die Ertragsfahigkeit variirt, sind die nach-folgenden: Bei Aeckern von 18 fl. 99 kr. bis 2 fi. 71 kr. 0. w. „ Aeckern mit Weinreben . . n 34 D 82 * » 3 T) 15 rt rt rt „ Egiirten rt 6 n 12 „ „ 2 rt 10 rt rt rt T Weingarten . V) 25 n 20 •n v 2 rt 54 rt rt rt „ den Ronchi n 19 n 51 s » ~ rt 89 r rt rt „ Weingiiiten mit Oelbaumen 20 r> 30 « «14 r 70 rt rt rt „ Oelgiirten rt 9 rt 80 n » 7 rt 35 rt v rt „ Giirten T 30 r 54 n v 4 v 20 rt rt rt „ Wiesen V 18 rt 34 rt r> rt 96 rt r rt „ Waldwiesen •n 13 rt 47 n n 1 rt 5 r r rt „ Wiesen mit Obstbaumen v 9 v 71 « « 6 rt 74 v r rt „ Weiden r> 1 57 rt rt rt 2 rt r> rt „ Waldweiden rt 5 rt 16 rt rt n 21 rt n rt „ Alpen r> — rt 79 rt r rt 2 rt rt rt „ Siiinpfen v 4 r 2 * * i rt 65 rt rt rt beim Hochwald Tl 4 v 46 rt n rt 3 v rt r Niederwald r> 6 rt 39 rt rt rt 3 rt rt rt Das niedrige Extrem der Bewerthung ist in den einzelnen Bezirken nicht sehr verschieden, dagegen wechselt das obere Extrem erheblich. Die ertragreichsten Aecker finden sich in den Bezirken Tolmein, Gbrz und Canale, die besten Aecker mit \Yeinreben in Comen, Cormons und Gradišča, und Weingarten in Comen, Ronchi und Cormons, Wein-garten mit Oelbaumen und Oeigarten kommen nur in Comen vor, die Giirten sind am ertragreichsten in der Stadt Gorz und in Monfalcone, die fettesten Wiesen haben Cervignano und Gorz aufzuweisen, fiir Waldwiesen aber steht Haidenschaft in dem Vordergrunde, Wiesen mit Obstbaumen gibt es nur in Sessana, die besten Weiden liefern Gorz und Haidenschaft, Waldweiden Gorz, die Tolmeiner Alpen gewahren das meiste Gras, sowie die Siimpfe in Monfalcone die beste Streu. Der Hochwald liefert nur im Land- und im Stadtbezirke Gorz (der Tar-novaner und der Panovitzer Wald) guten Ertrag, der Niedenvald ist in Monfalcone und Cervignano, wohl \vegen der hoheren Holzpreise und der geringeren Transportkosten zur See am ergiebigsten. Es handelt sich nun noch darum, den wirklichen durchschnittlichen Ertrag eines Joches der verschiedenen Culturarten in den einzelnen Abtheilungen nachzuweisen. Auf ein Joch entfallen durchschnittlich an Reinertrag: Im Hoch- gebirge Im Mittel- gebirge Im Hiigel- lande In der Ebene Am Karste Zu- saminen j in Oesterr. IVahrung fl. ki. | fl. I kr. fl. | kr. fl. kr. fl. kr. a. kr. | Bei Aeckern .... 7 99 7 85 7 74 6 16 6 90 7 30 Egarten .... — — 3 18 3 18 Ackem mit Wein- reben — — 7 74 10 67 11 89 8 44 10 95 Weingarten . . . — — — — 6 50 — — 5 77 6 21 den Ronchi . . . — — — — 0 41 — — — — 6 41 r> Weingarten m. Oel-bauinen .... 17 71 17 71 Oelgarten .... 7 n 7 11 Garten — — 13 50 14 27 13 87 12 27 13 96 Wiesen .... 2 23 2 43 O 71 7 58 2 85 3 57 Waldwiesen . . . — — 1 83 3 33 — — 2 39 2 63 Obstwiesen . . . 8 6 8 6 Weiden .... — 15 — 25 — 33 — 84 — 20 — 25 Waldweiden . . . — — — 44 — 77 — — — 38 — 58 Alpen — 5 5 Siimpfen .... — — — — 3 50 2 29 1 49 2 31 Beim Hochwald . . . „ — 9 — 39 1 49 — — — — — 35 n Niedervvald . . — 15 28 1 95 4 54 1 12 — 93 Wie hieraus zu entnehmen ist, bleibt sich die Ertragsfiihigkeit der Aecker in den einzelnen Abtheilungen zientlich gleich, wahrend die Aecker mit Weinreben im Hugellande und besonders in der Ebene reicheren Ertrag liefern. Bei den Garten kommt ebenfalls kein grosser Unterschied vor, dagegen die Wiesen im Hugellande fast dreimal und vorzuglich in der Ebene in Folge der Bewiisserung fast vierntal soviel Ertrag liefern, als im Hochlande. Die geringe Ertragsbewerthung der Weiden, der Alpen und der Walder im Hochgebirge liisst erkennen, wesshalb diese Abtheilung im Ertrage so sehr gegen die anderen zuriick-steht; die gut gepflegten HoclnviLlder bei Gorz (Hugelland) weisen den nahezu siebzehnfachen Ertrag gegen jene des Hochgebirges aus. Noch hdher ist der Abstand zwischen dem Ertrage der Niedervvalder im Ilochgebirge und in der Ebene, welcher theilrveise von dem iippigeren Wachsthume des Ilolzes in der Niederung, theilweise aber von den hoheren Holzpreisen in den liolzarmen Gegenden der Tiefebene und dem erleichterten Absatze zur See herriihrt. Ueber die landwirthschaftli chen Erzeugnisse besteht keine auf die jungste Zeit Bezug nehmende Erhebung. Wir folgen daher bei dieser Nachweisung den Angaben der Gorzer Handelskainmer, *) vvelche sich auf das Jahr 1858 beziehen, und zugleich die Vertheilung dieser Erzeugnisse auf die verschiedenen Gebietsabtheilungen in sich fassen. Diesen Angaben zufolge betragt die Oberflache 507.125 Joch, wovon auf die obere Bergregion 180.872 Joch, auf die untere Bergregion 221.994 Joch, sohin auf das Gebirgsland 402.869 Joch und auf die Ebene 104.259 Joch entfallen; in der Ebene selbst komrnen wieder 51.056 Joch auf die Hochebene (die Bezirke Cormons, Gradišča und Monfalcone) und 53.203 Joch auf die Tiefebene (Bezirk Cervignano). Hierunter befinden sich: im Berglande in der Ebene Zusammen Joch Joch Joch Ackerland 19.000 8.400 27.400 Acker- und Rebland 19.000 33.600 52.600 Ronchi (Weingarten) 1.460 1.460 Einfache und \Valdwiesen .... 92.000 10.000 102.000 Weiden 105.000 5.000 170.000 Walder 90.000 5.000 95.000 Siimpfe 3.942 3.942 Unproductiv 20.000 26.000 46.000 ') Rapporto della Camera di Commercio ed Industria del Circolo di Gorizia, Gorizia 18o9. Die Angaben dieses eingehenden nnd trefflich bearbeiteten Berich-tes wurden im vorliegenden Abschnitte mehrfach beniitzt. Es muss aber hier bemerkt werden, dass zwar in dem Handelskammerberichte die Grafschaft ebenfalls in mehrere Gebietsabtheilungen gesondert, dabei aber sich begntigt wird, die ganzen Bezirke, ohne sie zu trennen, der einen oder der anderen Abtheilung zuzuweisen. Daraus entstehen mehrere Differenzen mit der vorausgegangenen Vertheilung, welche letztere aber, als auf offiziellen Qnellen beruhend und bis ins Detail genau durch-gefiihrt, jedenfalls als die richtigere angcsehcn werden muss. Die Handelskainmer scheidet das Gebiet der Grafschaft in die Bergregion und in die Ebene; die erstere wird wieder in die obere und die untere Bergregion, _so wie die Ebene in die Hochebene und die Tiefebene abgetheilt. Die Bezirke Flitsch, Tolmein und Kirch-heim werden der oberen, jene von Canale, Giirz, Haidenschaft, Comen und Sessana sammt den Karstgemeinden von Monfalcone der untercn Bergregion zugewiesen; die Bezirke Cormons, Gradišča und Monfalcone (ohno die Karstgemeinden) machen die Hochebene, der Bezirk Cervignano die Tiefebene aus. Der Flftcheninhalt der Grafschaft vvird von der Handelskainmer mit 507.125 Joch, somit um 1840 Joch Das iibrige Land \vird von den Gebauden, Wegen, Garten etc. eingenommen. Es ist daraus zu ersehen, dass das viermal umfangreichere Berg-land nicht so viel Acker- und Weinland enthalt, als die Ebene, dass dort dagegen die Weiden und Walder, die in der Ebene naliezu ver-schwinden, iibervviegen. Das unproductive Land besteht im Berglande zumeist aus den kahlen Felsen, in der Ebene, in \velcher der grosse Umfang des unproductiven Landes auffallig erscheint, aus den mit Scliutt und Gerolle bedeckten Strecken langs der Fliisse. Die Bevvirthschaftung des Bodens geniigt im Berglande nicht, die Bevolkerung zu ernahren, ivesshalb ein Theil derselben ausvvarts ihr Brot und ihre Ernahrung zu suchen genothigt ist. Der Ertrag der W8,1 der ist in Folge der Entholzung ein geringer. Die 2000 Jocli unproductiven Bodens waren einst grossen Theils bewaldet, die bestehenden \Viilder (40.000 Jocli Hochwald und 50.000 Jocli Niederrvald) sind so sehr gelichtet, dass sie kaum hinreichend Brennholz fiir den Bedarf liefern, und Bau- und Werkholz nur noch aus den Aerarialwaldungen, namentlich aus dem nahe an 2 Quadratmeilen umfassenden Tarnovaner Forste bezogen \verden kann. Im Berglande wird hauptsachlich Vieli-zucht und Milchvvirthschaft betrieben, welche Butter, Kiise, Kalber, Schafe, insbesondere aber Schvveine fiir den Handel liefern. Hierzu kommt noch die in Aufnahme begriffene Bienenzucht. Von vegetabilischen Er-zeugnissen werden vorzugsvveise KartofFeln und Buchiveizen, die zur Ernahrung des Landmannes dienen, angebaut. In dem Iliigellande ist die Weincultur der vorziiglichste Erwerbszweig, namentlich aiu Coglio, wo ein treffliclier vveisser Wein, von der Ribollatraube, und der soge-nannte Cividino bereitet wird. Da der obere Coglio von der Weinreben-krankheit, welche die Ebene seit so vielen Jahren heimsuclit, befreit blieb, so gestaltet sich dort dieser Cultumveig um so eintraglicher und wirft im Jahre iiber eine Mili ion Gulden ab. Eine vveitere Cultur des Hiigellandes, insbesondere des Coglio ist jene des Obstes, die aber noch einer grossen Ausdehnung fiiliig ist, \venn sie rationell betrieben wird. Die trefFlichen dort gedeihenden Obstgattungen werden ouch sclion jetzt weithin versendet, und haben die Industrie der kandirten Friichte in dei' Stadt hervorgerufen. Audi die Zucht des Seidenwurmes war im Auf-bliihen begriffen, bis die Krankheit des Seidemvurmes seit ungefahr zelin Jahren diese edle und ertragreiche Cultur sehr beschrankte und geringer als im Kataster angegeben, was tibrigcns von keinem Belange ist, zumal auch die Angabe des Kataster um 60.000 Jocli kleiner erscheint, als die Berech-nung der Gener&lstabskarte ergibt, wclche let/.iere im Abschnitte der BcvOlke-rungsverhiiltnisse bentitzt wurdc. theilweise geradezu vernichtete. Doch ist es in der neuesten Zeit den angestrengten Bemiihungen der grosseren Grundbesitzer gelungen, die Wirkungen dieser Krankheit auf ein geringes Mass zuriick zu fuhren. Der Oelbaum kommt in dem untere Theilen des Hugellandes gut fort und man findet daselbst mehrfache grossere Anpflanzungen des-selben. Boden und Clirna fordern im unteren Hugellande die Gemiise-cultur in ausgezeichneter Weise und es wiirden die dortigen schmack-baften edleren Gemusegattungen, die friih reifen, einen grossen Absatz nach den nordlichen Landern gewinnen, \venn ihrem Anbaue mehr Terrain und Sorgfalt gevvidmet wurde. An Getreide wird meist Weizen und Mais, welch’ letzterer die vorzugsweise Nahrung des Landvolkes ausmacht, angebaut. In der Ebene tritt die Wein- und in der Hochebene die Seiden-cultur in den Vordergrund, deren Missrathen durch eine Reihe von Jahren viel zur Verarmnng des Landes beigetragen hat. Doch gevvahrt der Weinstock, seit die Scliwefelung, freilich nur noch in beschrankter Ausdehnung, eingefiihrt ist, neue Hoffnung, und es ist zu envarten, dass mit der Ausdehnung der Schwefelung dieselben giinstigen Erfolge, welche dieselbe in den benachbarten Landern na-mentlich in Siidtirol herbeigefiihrt hat, auch hier sich einstellen werden und die Rebencultur einen neuen Aufschwung erhalten \vird. Der Wein gedeiht der Menge nach vorziiglich in der Tiefebene und in der Zone der Hochebene, welche von Mariano bis nach Cormons am Fusse der Iliigel sich hinzieht. Der Wein der Ebene empfiehlt sich durch Kraft und Dauer, jener der Hiigelgegend durch den Alkoholge-halt und den Geschmack, die Ausfuhr des Weines war friiher — ins-besondere nach Triest — eine sehr bedeutende und kam einer Million Gulden nahe.') Eine Verbesserung in der Weinbereitung ware sehr empfehlenswerth. Fiir die Wiederauflebung der Seidenraupenzucht ist es unerlasslich, dass ein gesunder der Krankheit nicht unterworfener Same in ausrei-chender Menge bezogen werde, wie diess im benachbarten Italien bereits erfolgt ist und in der neuesten Zeit auch hierlands geschieht. Auch steht diesem Aufschwunge noch der Mangel an hinreichend geliifteten ') In einer im Beginne des Jahres 4872 zu GOrz abgehaltenen Commission zur Prttfung der GOrzer Weine, erkliirten die bewiihrtesten aus Wien herbei ge-kommenen Fachmiinner, dass die GOrzer Weine ihrer Qualitšit naeh unbedingt den besten Erzeugnissen der Monarchie beigezahlt werden milssen, und dass es nur einer grOsseren Sorgfalt und Kenntniss in Behandlung der Rebe und der Weinbereitung bedttrfe, um den GOrzer Weinen in der Handelswelt einen der ersten Platze zu sichern. Fr. v. Cioernig, Glirz und Gradišča. fi Localen und an grosseren Zuchtanstalten, Bigattiere, im Wege. Weizen wird fast ausschliessend im mittleren Theil der Ebene, wo der Frucht-wechsel vorherrscht, angebaut. Die Hauptnahrung des Landmannes bildet auch in der Ebene der Mais, ivelcher namentlich in der Tiefebene, deren Alluvialboden seit unverdenklicher Zeit eine ausnehmende Fruclitbarkeit erzeugt, trefflich gedeiht. Seiner Cultur stelit nur die daselbst zeitweise eintretende Trocken-heit hindernd im Wege. Milchwirthscliaft, Bienenzucht, Seidenzucht, Garten- und Obstcultur werden in der Tiefebene wenig betrieben, auch die Kartoffelcultur ist aus Furcht vor Felddiebstahlen eine ganz unbe-deutende, \vogegen mehr Riiben erzeugt -vverden. Eine neue Cultur hat sich im letzten Jahrzehnt in den Siimpfen unterhalb Aquileja und bei Monfalcone eingebiirgert, es ist die Reis-cultur, welche bereits einen nicht unbedeutenden Ertrag liefert und iiberdiess viel zur Verbesserung des Climas beitragt. Wie sehr durch eine zweckmassig geleitete Tliiitigkeit das Clima verbessert, die Bevolkerung gehoben und das Land fruchtbar gemacht \verden kann, davon liefert die Tiefebene in der Umgebung von Aqui-leja den sprecliendsten Beweis. Im Alterthume war diese Gegend durch ihre Annehmlichkeit und gesunde Lage, sowie durch ihre Fruclitbarkeit beriihmt. Ein treffliches hydraulisclies System iiberzog das Land, die Fliisse waren eingedammt, die Canale zum Abflusse der Geivasser offen gehalten, die trockenen Griinde bewassert, die Kiisten gegen das An-drangen des Meeres gesichert. Als in Folge der, durch die Viilkerwan-derung und inneren Kriege herbeigefiihrten Verheerungen diese Anstalten verfielen, die Fliisse und Gevviisser sich selbst iiberlassen wurden, ver-stopften sich die Ausflusse der Gewasser, erfullte sich das Land mit Siimpfen, verliessen die Fliisse ihr Bett, die Luft verpestete sich und die stets abnehmende Bevolkerung verfiel in Siechthum. Diesem be-klagenswerthen Zustande \vurde das Land erst durch die weisen Mass-regeln der Kaiserin Maria Theresia entrissen. Sie liess Damme ziehen und Schleussen zur Abwehr des eindringenden Meerwassers und seiner Vermischung mit dem siissen Wasser erbauen, sicherte die Ufer der Fliisse, verschaffte den Gewassern einen Abfluss und legte die Siimpfe trocken. Bald zeigten sich die wohlthatigen Folgen. Der Boden ward verbessort und seiner urspriinglichen Fruclitbarkeit wiedergegeben. Die Luft wurde gesiinder, die Fieber hiirten auf oder beschriinkten sich doch auf einen engen Raum, die Bevblkerung nahm vvieder zu. Leider wurden diese ziveckmiissigen Massregeln in der Folge nicht fortgesetzt, so dass noch Manches zu tliun eriibrigt. In der heutigen Zeit, wo das Princip der Selbsthilte sich allenthalben geltend maclit, wiire es angezeigt, dass sich die dortigen Grundbesitzer, wie diess in dem benachbarten Italien mit so grossem Erfolge geschieht, zu einem Consortium vereinigten, um mit geringem Aufwande fiir den Einzelnen das nur mit gemeinsamen Kraften zu erzielende Werk der Bodenverbesserung ins Leben zu rufen. Em solches Consortium war in neuester Zeit auch bereits in der Bildung begriffen, scheiterte aber an dem Widerstande der kleinen Besitzer. Wenn aber das letztverflossene Jahrzehnt, welches iibrigens durch die Calamitaten der Wein- und Seidenraupen-Krankheit zu den un-giinstigsten fiir die hierlandigen Landivirthe zahlte, keine oder geringe Spuren fiir die Verbesserung der Bodencultur zuriick liess, so scheint sich in dem eben beginnenden die Bahn des Fortschrittes desto hoff-nungsvoller zu offnen. In dem fruchtbaren, durch intelligente Grundbesitzer bewirthschaf-teten Gebiete von Monfalcone ist ein hochst belangreiches, der tha-tigen Selbsthilfe der Besitzer zu dankendes Project vollstandig ausge-arbeitet und harrt der Ausfiihrung. Das Gebiet (welches wie bereits enviihnt schottrigen Untergrund hat) leidet an haufiger Diirre, ivelclie nunmehr durch ein rationelles Bewasserungssystem erfolgreich bekampft werden soli. Es handelt sich darum, ein Gebiet von 15.000 Čampi (iiber 9400 Joch) durch eine von Isonzo bei Sagrado ausgehende Leitung zu bewassern, dabei noch 1000 Pferdekraft Wasser fiir industrielle Zwecke zu gewinnen, und den Hafen von Rosega durch Verlangerung des schiffbaren Canals nach Monfalcone zu verlegen. Der Plan hierzu wurde von dem Ingenieur Herrn Vicentini in Triest ausgearbeitet. (S. Ueber Boden-Meliorationen in Gorz vom Grafen Franz Coronini in Prag 1869.) Ein noch grosseres, durch vereinte Capitalskrafte zu bevvilltigendes Unternehmen steht oder stand vielmehr fiir die Lagune von Aquileja in Aussicht. Der ganze von der Lagune ausgefiillte Raum zwischen dem Ausflusse des Isonzo und dem Grenzflusse Aussa iiber 16.000 Joch umfassend, solite mit Dammen eingefriedet, durch hydraulische Maschinen entwiissert und zugleicli wieder rationell bewiissert und den hol-landischen Poidem gleich zu diesen umgestaltet werden. Das darauf beziigliche Project verdankt man dem Herrn Ingenieur Baubella. Es diirfte aber der Ausfiihrung wohl noch ferne liegen, bis die Gunst der Zeitumstiinge sich diesera einpfehlenswerthen Unternehmen zuwendet. Der Isonzo und der Torre sind im Allgemeinen eingedamint, doch verfielen hier und da die Damine und es erfolgten namentlich Damm-briiche des Isonzo zwischen Romizza und Gradišča, Bruma und Villesse, Turiacco und Pieris und solche des Torre bei Villesse, dadurch konnten die Fliisse das Land iiberscliwemmen und vcrheeren, fruchtbares Ter-rain mit Sand bedecken, die Ernten vernichten. Die iibrigen Wasser-laufe haben keine Versicherung, namentlich verursachen die kleinen 6 * Bergstrome Versa und Judri vielen Schaden in den Gemeinden Copriva, Morari, Corona, Mariano, Medea, Fratta, Romans und Versa, die Fluss-laufe bei Aquileja, die Aussa, Anfora, Natissa und der Terzo dienen dem Landbau durch Befiirderung des Abflusses der Siimpfe, fur die Bewasserung sind sie aber nicht eingerichtet. 25. Erzeugnisse des Thierreiches, Es ist noch einiges liber die Erzeugnisse aus dem Thierreiche zu erwiihnen 1). Die Pferdezucht, in alten Zeiten beriihmt, ist sehr in Verfall gerathen. Die Pferde vom Karste dienen fur den landvvirth-schaftlichen Gebrauch und das Fuhrwerk, jene aus der Ebene meist nur fiir das Fuhnverk. Zur Hebung der Pferdezucht bestehen iibrigens in neuerer Zeit landesfiirstliche Beschalanstalten in Gorz, Gradišča, Mon-falcone, Cormons, Aquileja und Tolmein. Von dem Rindvieh unter-scheidet man einen dreifachen Schlag. Jenes der Ebene ist gross, von kraftigem Korperbau, ein durch Kreuzung mit steirischem, Karntner und italienischem Hornvieh veredelter Schlag. Im Gebirge und im Hii-gellande ostlich von Gorz kommt ein einheimischer Schlag von mittlerer Grosse vor, auf dem Karste aber findet sich eine eigenthiimliche Race von kleinstem Schlage vor. Die Ochsen geben fast ausschliesslich das Zugvieh fiir den landwirtlischaftlichen Gebrauch ab, werden aber auch in der Niihe der Hafen und der Industrieorte fiir den Waarentransport venvendet. Die Beniitzung der Kiihe findet sowohl fur diesen Gebrauch, als fiir die Aufzucht der Kalber und die Milchwirthschaft statt. Letztere beiden Verwendungen bilden in der Ebene fast nirgends die ausschliessende Verwendung der Kiihe, wohl aber geschieht dieses im Berglande, von \vo aus ein sehr namhafter Absatz von Kiilbern zu allen Jahreszeiten erzielt wird. Das Schwein ist der niitzliche Hausgenosse fast jedes Landmannes, der mit dem Verkaufe des Scliiveines seine kleinen Geld-bediirfnisse deckt. Von Schafen kommen fast nur die gemeinen Land-schafe hauptsachlich im Gebirge vor, welche einen vielfachen Ertrag durch den Verkauf der Lammer, des (dort allgemeiniiblichen) Schafflei-sches und der Wolle gewiihren, ausserdem wird im Bezirke von Flitsch vici Schafkft.se erzeugt. Nadi der officiellen Zahlung vom Jahre 1869 waren im Lande vorlianden: Pferde.............................. 4.059 Stiick Stiere................................ 812 „ Kiihe . . •........................ 28.831 „ Ochsen..............................14.608 „ Kalber..............................13.218 „ ') S. (len bereits angefUhrten Bericht dev Handelskammer. Ziegen 12.247 Stiick Sehafe ...... 55.728 r> Schweine 21.178 v Bienenstocke 8.898 Ausserdem wurden 69 Maulthiere und Maulesel, dann 653 Esel erhoben *) Es ist nicht ohne Belang, die Vertheilung nach den einzelnen Gebiets-abtheilungen nachzuweisen. Es entfielen namlich auf das Hoch- gebirge das Mittel- gebirge das Hiigelland die Ebene den Karst Pferde 191 627 1.452 1.468 321 Stiere 148 568 57 23 16 Kiihe ... 4.064 8.573 8.184 3.443 4.567 Ochsen .... 91 2.089 6.133 3.302 2.993 Kalber 1.147 3.828 3.609 2.535 2.099 Binder iiberhaupt 5.4S0 15.058 17.983 9.303 9.675 Ziegen . ... 9.156 2.919 66 12 94 Sehafe 19.398 14.279 5.055 2.596 14.400 Schweine .... 1.303 2.569 9.700 5.059 2.547 Bienenstiicke . . 1.547 2.721 2.247 454 1.929 Die Zahl der Pferde, welche fur den Landbau fast gar nicht beniitzt Ber- den, ist eine geringe. Jene der Stiere (und der Kalber) zeigt, dass die Aufzucht des Bindviehes zunachst im Mittel- und iin Hochgebirge betrieben wird. Die Kuhe welche hiiufig auch als Zugthiere beniitzt werden, sind ziemlich gleichmassig ver-theilt, dagegen die Zahl der Ochsen, dem gewOhnlichen Zugthiere, in den am mei-sten eultivirten Abtheilungen des Hugellandes und der Ebene eine iiberwiegende ist. Ziegen werden nur im Hochgebirge und in den hOheren Gegenden des Mittel-gebirges gehalten, eben so, wic die Sehafe auf den magcren Weidegriinden des Hochgebirges, des Mittelgebirges und des Karstes vorzugsweise Nahrung finden. Die Schwelnzucht wird hauptsiiehlieh im Hiigellande und in der Ebene betrieben, wiihrend die Bienenzueht ziemlich gleichmassig in allen Abtheilungen mit Aus-nahme der Ebene Platz greift. In Vergleichung zu den anderen (im Reichsrathe vertretenen) Landern zeigt sich, dass die Viehzucht in der Grafschaft noch auf einer wenig entwickeltcn Stufe steht. Verfolgt man diese Vergleichung nach dem Umfange und der BevOlkerung der Gesammthcit dieser Lander und stellt sie jener der Grafschaft gegentiber, so ergibt sich eine Quote auf 1 Osterr. 0Mcile auf je 1000 Personen in GOrz in der Gesammt-heit in GOrz in der Gesammt-heit Von Pferden „ Rindern „ Schafen „ Ziegen „ Sehweinen „ BienenstOcken 80 1.126 1.092 240 414 174 270 1.423 963 187 489 175 20 287 279 60 105 24 70 367 248 48 126 45 An Wild finden sich in den Alpen: Gemsen, Rehe, Daclise, Hasen, Eichhornchen und Murmelthiere, in der Ebene nur Hasen und Dachse. Von Raubthieren lasst sich der Bar zuvveilen im Gebirge blicken und steigt im Sommer auch in die untere Gegend herab, sonst finden sich Wdlfe, Fuchse und Wiesel. Das Hausgefliigel bildet einen ansehnlichen Factor der Hauswirthschaft wie die Hiihner, Enten, Ganse, Tauben insbesondere aber die Truthiihner, welche hier sehr gut gedeihen und wovon viele nach auswarts versendet werden. Es konute aber dieser Handelszweig noch eine viel grossere Aus-dehnung gewinnen. Von \vildem Gefliigel kommen Wachteln, Schnepfen, Rebhuhner und vvilde Tauben vor, arn Karst bei St. Daniele und Reiffenberg werden die schmackhaften Ortolanen gefangen. Im Gebirge nisten die Stein-hiihner, in den grossen Waldern der Auerhahn, die Amsel und die Drossel, in den Siimpfen nachst der Kiiste ist der Schwan, die Wild-ente, die Wildgans, der Kranich, der Reiher und das Wasserhuhn an-zutreffen. Von Raubvogeln findet man den Falken und den gemeinen Adler, Gtirz iibersteigt daher nur an der Zahl der Ziegen, der mindest vortheil-haften Gattung, und um ein Geringes an Schafen den Durchschnitt, rvahrend es an Rindern und namentlich an Pferden bedeutend hinter demselben zuruckbleibt. Die GOrzer Landwirthschafts-Gesellschaft erOrterte die Ergebnisse dieser Zahlung in einem Berichte, dem wir nachstehende Angaben entnehmen. Sie be-richtigte zuerst die durch die offizielle Erhebung gewonnenen Zahlen, welche Be-richtigung jedoch keine wesentliehen Abweiehungen (etwa mit der Ausnahme, dass 55 Stiere und 20žž Schafe weniger nachgewiesen wurden) darbietet. Gegen 1857 verglichen, zeigte die Zahlung von 1869 eine erfreuliche Zunahme vom Rindvieh und eine minder erfreuliche von Ziegen und Schafen als Symptome fortschreitender Waldverwustung in den Bezirken Flitsch und Tolmein; die iibrigen Classen von Hausthieren \varen in Abnahme. Doch gewahrt man in den letzlen Jahren in allen Zweigen des volkswirthschaftlichen Lebens einen kraftigcn Aufschwung, welcher kund gibt, dass der tiefste Punkt bereits iiberschritten ist. In der friaulischen Ebene wird die Feldarbeit ausschliesslich mit Ochsen betrieben; am Karste macht sich die Milchwirthschaft geltend, da die Milch wegen der Nahe von Triest guten Ab-satz findet; eben daselbst werden neben den Ochsen auch Pferde und Esel zur Feldarbeit venvendet. Im Mittelgebirge herrscht die Milelnvirthschaft mit bedeu-tendem Absatze von Butter und Schmalz, so wie von Kalbern vor, im Hocli-gebirgo ist die Alpemvirthschaft im Betriebe. Im Gebirge dienen die Pferde hauptsachlich zum Fuhrwerke auf der Predilstrasse. Die Schweine sind allgemein von der schwarzen italienischen Race und nicht besonders mastfiihig, obgleich von sehr wohlschmeckendem Flcische, was auch von den Hammeln gilt. S. BevOl-kerung und Viehstand der im Reichsrathe vertretenen Lander, bearheitet vom Hof-secretiir G. A. Seli im m er, herausgegeben von der k. k. statistischcn Central-Commission, 6. Heft, Wien 1871 haufig aber den Sperber, den Uhu, die Eule, den Raben, die Krahe, den Griinspecht und die Elster. Das Meer liefert Fische aller Art, die vorziiglichsten darunter sind der Thunfisch, die Scholle, die Barbe, der Branzin, die Makrele und die Sardellen. Im Isonzo und in der Wippach (auch in den kleineren Gebirgsfliissen) fangt man Forellen, Karpfen, Aale, Eschen, Neunaugen (Bricken) in den Siimpfen und Graben Krebse. An Reptilien begegnet man Schlangen aller Art, im Gebirge Vipern (am Monte S. Valentino bei Gorz) und Eidechsen, in den Siim-pfen am Meere zuweilen die europaische Schildkrote. In der Lagune nacbst Grado bestand eine seit Kurzem eingegangene Anstalt zur kiinstlichen Austernzucht. Unter den Insecten sei neben der Biene, eines einzigen aber des wichtigsten gedacht, der Seidenraupe, \velche z\var nicht einheimisch ist, aber kiinstlich aufgezogen wird. Die Seidenraupenzucht hat sich bereits iiber alle Bezirke des Landes ausgedehnt, mit einziger Aus-nahme des Bezirkes von Kircliheim. Doch wird die Seidenzuclit selbst-verstandlich im Bezirke von Flitsch nur im kleinsten Massstabe be-trieben. Am meisten eignet sich tur die Seidenzuclit die Hochebene, wo ein gemisckter kalkig-thoniger und ein leichter Sandboden die Entwicklung des Maulbeerbaumes begiinstigt, dessen Blatter sehr leicht, dicht und in besonderem Grade mit dem kostbaren Seidenstoffe an-gefiillt sind. Die Seidenernte war in diesem Landstriche auch vor dem Einbruche der Krankheit die bedeutendste und \vurde um so melir ausgedehnt, als der Weinstock daselbst schon friiher mit der Reben-krankheit heimgesucht war. Die bei dem k. k. Ackerbau-Ministerium im Monate Juli 1868 versammelt ge\vesene Seidenbau-Commission erkannte die Wichtigkeit dieses Landes fur die osterreichische Seidenzucht, indem sie die Errichtung einer Versuchs- und Forscliungsstation fiir Seidenzucht in der Stadt Gorz beantragte. In Folge dessen wurde bereits (1869) eine Versuchsanstalt in Gorz ins Leben gerufen, \velche durch ihre Untersuchungen des Wurm-samens und iiber die Krankheiten der Seidenwurmer, so wie durch ihre Belehrungen bereits eine wohlthatige Eimvirkung auf das prak-tische Leben erzielt hat; \venn dieselbe ihre erfolgreiche Thiitigkeit fortsetzt und wenn die iibrigen von der gedacliten Commission in Vor-schlag gebrachten Vorkehrungen, namentlich behufs des Unterrichtes fiir Maulbeerpflanzungen und Behandlung der Seidenwiirmer in Aus-fiihrung gebracht sein werden, wird sich eine neue und giinstige Aus-sicht fiir das Aufbliihen der Seidenzucht, welche der ertragreichste Zweig der Landescultur zu vverden verspricht, eroffnen. Epochomachend war in dieser Bezieliung der von der kais. Regierung hervorgerufene erste internationale Congress far Seidenzucht, welcher im J. 1870 in Giirz abgehalten wurde, und welchem die Versammlungen dieses Con-gresses zu Udine 1871 und zu Roveredo 1872 folgten. Der fruchtbrin-gende Austausch gegenseitiger Ansichten und Erfahrungen, so wie die anregende Bekanntschaft mit den hervorragendsten Fachgenossen wurde dadurch in allseitig befriedigender Weise erzielt. 26. Erzeugisse des Mineralreiches. Aus dem Mineralreiche sei nur der Sandsteine gedacht, welche in der Nahe von Gorz brechen und ein treffliches Baumaterial darbieten. In noch \veit grosserem Umfange wird dazu der marmorartige, gegen Elementareinflusse ausserst widerstandsfahige Kalkstein des Karstes und des Bergzuges vom M. Santo verwendet. Es sind im Lande mehrere Marmorbriiche vorhanden, \velche einen feingeaderten Marmor liefern, und nur des (durcli die Erleichterung und Vervohlfeilung der Communi-cationen) zu boffendenden Absatzes bediirfen, um bedeutende Mengen desselben fur Kunstbauten zn liefern. Fur die Prachtbauten von Aquileja, seine Palaste, Tempel und Ufermauern vvurde das Baumaterial aus den Steinbruchen von Nabresina bezogen, wo noch heute die Ausdehnung der Schutthalden Zeugniss gibt von der grossartigen Ausbeutung dieser Steinbriiche. Auch in der neuesten Zeit \vurde fiir den colossalen Eisenbahnviaduct von Nabresina so wie fiir die iibrigen dortigen Bau-werke der Eisenbahn der gleiche Kalkstein beniitzt. Das Land Gorz liefert iiberhaupt ein vorziiglich geeignetes Baumaterial, da nebst den trefflichen Kalksteinen und gut verwendbaren Sandsteinen ein sehr guter Kalk gebrannt, und mit dem fein geschlemmten Sande des Isonzo zu einen ausgezeichneten Mortel verarbeitet wird. 27. Erzeugnisse des Landbaues. Die Menge und der Werth der Erzeugnisse des Landbaues wird von der Handelskammer abgesondert fiir das Bergland und die Ebene nachgewiesen. Dieser Naclnveisung folgend, fiihren vir die nachstehenden Einzelheiten mit der Bemerkung an, dass hierbei das Bergland, wie eben envlihnt, mit der Grundflaclie von 402.866 Joch und die Ebene mit einer solchen von 104.259 Joch angenommen worden ist, wornach das erstere die neun oberen und ostlichen, die Ebene die vier unteren und westlichen Bezirke umfasst. Es wurde die Production erhoben: Von Weizen................ n Eoggen .............. „ Gerste............... „ Mais................. „ Buchweizen........... „ Eeis................. „ Fisolen ............. „ Hafer................ „ andern HiilsenfriUhten „ Mohrhirse............ „ Kartoffeln........... „ Eiiben............... „ Obst................. „ Wcin................. ,, Heu, Futterkrautern u. Streu ............. „ Holz................. „ Butter............... „ Kaše................. „ Seidencocons .... _ « Honig ................ „ Wachs................ „ Nutzthieren aller Art . Geldwerth dieser Producte 2) in fl. im Berglande in der Ebene Zusammen 44.000 116.000 160.000 34.000 700 34.700 37.000 3.800 40.800 56.000 233.000 289.000 60.000 15.700 75.700 — 42.000 42.000 15.000 26.000 41.000 18.000 8.000 26.000 18.000 1.000 19.000 12.000 15.000 27.000 120.000 2.000 122.000 116.000 26.000 142.000 7.600 — 7.600 96.000 190.000 286.000 650.000 445.000 1,095.000 2.000 22.000 24.0001) 7.400 — 7.400 1.800 — 1.800 3.300 5.390 8.690 559 — 559 32 — 32 102.000 8.600 110.600 2,500.000 2,500.000 5,000.000 Es fallt auf, dass der Geldwertli der landwirthschaftiichen Producte der Ebene demjenigen des viermal umfangreiclieren Berglandes gleich kommt, dass aber die Bestandtheile derselben beziiglich der Menge der einzelnen Erzeugnisse sehr veiscliieden in diesen beiden Abtheilungen des Landes sind. Auch kommt zu ervviihnen, dass der Met zen Eimer Centner Klafter Centner n n Stiicke Ertrag der Wein- und der Seidenernte als derjenige erscheint, wie er vor dem Ueberhandnehmen der Reben- und Raupenkrankheit vorkam. Im Gebirge stehen das Ileu, und bei den Nahrungsmitteln Kaitoffeln, ') 2000 Klafter und 22.000 passa, dem landesiibliehen Masse in der Ebene. l) Dieser Ausweis ist nicht vollstiindig, und kann nur als anniihernd gelten, da mchrere Erzeugnisse, wie Gemitse, Flachs, Hanf, Eeps- und Kleesamen ganz feblen, und andere, wie Obst, viel zu gering angeschlagen sind. Die k. k. Finanz-Landcsdirection zu Triest hat fiir das Jahr 1870 Erhebungen iiber Menge und Werth der landwirthschaftlicben Erzeugnisse gepflogen. Die Ergebnisse dieser Erhebung sind in den vorziigliohsten Erzeugnissen, wie in den KOrncrfruchten und Wein, nam-haft niedriger als hier oben angegeben; sie enthalten aber mchrere oben fehlende Producte, wic Kraut, Flachs, Hanf, Lein-, Hunf-, Eeps- und Kleesamen, Milch, Schafwolle, wogegen der Ertrag der Nutzthiere nicht aufgenommen ist. Der Ge-sammtwerth von 3,708.000 fl. stimmt aber ziemlieh mit obiger Angabe iiberein, cvenn man den Ertrag der Nutzthiere hinzurechnet. Riiben und Buchweizen, dann der Ertrag an lebendem Vieh im Vor-dergrunde, der Ertrag an Butter, Kaše und Honig kommt ihm aus-schliesslicb zu, jener an Holz mochte doch wobl zu niedrig gegriffen sein. Dass der Ertrag an Wein und selbst an Seidencocons so be-deutend erscheint, erklari sich dadurch, dass das Hiigelland des Coglio beim Berglande einbezogen ist, wo wie auch im dazu gehdrigen Be-zirke Gorz die Weizen- und Maisernte den Ausschlag gibt. In der Ebene tragen zu diesem Geldwerthe die Wein- und Seidenernte, der Ertrag an Mais, Weizen und Reis am meisten bei. In Vergleichung mit der Bevolkerung gewinnen die 75.000 Einwohner der Ebene (rvie sie hier angenommen ist) einen so grossen Ertrag als die 120.000 Be-wohner des Berglandes. 28. Grundwerth und Bodenbelastung. Schliesslich fiigen wir noch eine Notiz der Handelskammer iiber den (durch den Katastralreinertrag reprasentirten) Grundwerth und die Bodenbelastung der beideu Abtbeilungen des Landes bei. Es betrug im Berglande in der Ebene Zusammen Gulden Der Brutto-Ertrag der landivirth-schaftlichen Erzeugnisse .... der Katastralreinertrag die grundbucherlcihe Belastung . . die directe Steuer *) die indirecte Steuer *) 2,500.000 668.471 7,220.145 225.044 271.119 2,500.000 601.195 6,632.921 300.409 52.712 5,000.000 1,269.666 13,853.006 555.453 323.831 das Ausmass des cultivirten Terrains 44.654 Joch 44.604 Jocli 89.258 Joch ‘) Ueber das Ergebniss der Steuern und Abgaben steht uns der offizielle Ausweis ftir das Vervvaltungsjahre 4871 zu Gebote, rvelchem wir Folgendes entnehmen: Directe Steuern: Grundsteuer............................ 360.582 fl. Hauszinssteuer.......................... 70.922 „ Hausclassensteuer....................... 77.723 „ Erwerbsteuer............................ 32.189 „ Einkommensteuer......................... 42.259 „ Erecutionsgebtihren ..................... 1.551 „ Verzugszinsen............................ 2.555 „ Summe . 587.781 11. Indirectc Steuern: Taren und unniittelbare Gcbubren . . 146.058 H. Stiimpel............................. 71.360 „ Tabak (ErlOs aus dem Verschleisse) . 446.127 „ Mauth................................ 9.901 „ Verzehrungssteuer.................... 136.435 „ Zoll................................. 75.593 „ Sum ni e . 885.474 d. Gesammtsummc . 1.473.255 „ Bei gleichem wirklichen Ertrage, (der sich nach den wechselnden Preisen ricktet) ist der Katastralreinertrag im Berglande um Vio hoher angeschlagen, gleichwie auch die grundbiicherliche Belastung des Berg-landes um '/10 hoher erscheint als jene der Ebene. Die directe Steuer ist in der Ebene um y6 hoher, wahrend der Betrag der indirecten Abgaben im Berglande, (da zu demselben auch die Stadt Gorz ge-rechuet ist) fiinf mal so hoch erscheint, als jener in der Ebene. Das Ausmass der cultivirten Grundflache (worunter jedoch bloss Acker-und Rebland verstanden ist, vertheilt sich in ziemlich gleicher Weise auf Bergland und Ebene, ungeachtet das erstere viennal so gross ist als das letztere. Mit der Bevolkerung verglichen kommen auf je 100 Einvvohner im Berglande 315 Joch Grundflache, (worunter 34 Joch Cul-turgriinde) in der Ebene aber 152 Joch (worunter 67 Joch Culturgriinde). Der Bevvohner des Berglandes besitzt daher durchschnittlich noch einmal so viel Bodenmass als der Bewohner der Ebene, doch cultivirt er nur den neunten Theil seines Grundausmasses, wahrend der Be-wohner der Ebene beinahe die Halfte desselben unter Cultur bringt. Der Katastralreinertrag von 1,270.000 fl. steht anscheinend in keinem richtigen Verlialtnisse mit dem Brutto-Ertrage von 5 Millionen Gulden. Diese bedeutende Verscliiedenheit erklart sich jedoch, wenn man den Katastral- oder Steuerwerth dem wirklichen Verkehrswerthe des Bodens gegeniiberstellt. Es besteht die gesetzliche Anordnung, dass, W0 nabere Angaben nicht vorliegen, der Werth einer Liegenscliaft mit dem hundertfachen Betrage der ordentlichen Steuerschuldigkeit (ohne alle Zuschlage) d, i. dem Zwanzigfachen des Heinertrages an-genonnnen werde. Da jedoch die Grundsteuer beziehungsvveise der ihr zur Basis dienende Katastralreinertrag bei dem gegenwartigen Werthe der Bo-denerzeugnisse einen viel zu geringen Schiltzungsvverth ergibt, und das Hundertfache der ordentlichen Steuerschuldigkeit keineswegs dem that-sachlichen Verkehrswerthe, wie er sich im Kaufpreise darstellt, ent-spricht, so wurden Erhebungen iiber das Verlialtniss der wirklich er-zielten Verkaufspreise von llealitiiten zu dem gemeinhin als Ver-kehrswerth angenommenen hundertfachen Betrage der Steuerschuldigkeit angestellt. Das Ergebniss dieser Erhebungen fur das Jahr 1860 ward Die Gebuhr der Grundsteuer betriigt..................................... 339.423 fl. niimlich Ui% des Heinertrages als Ordinarium................. 203.654 (1. ‘/3 des Ordinariums als ordentlieher Zuschlag................ 67.885 „ V» „ „ „ ausserordentlicher Zuschlag .... 50.913 „ yn als nachtragliche ErhOhung des ausserordentl. Zuschlages 16.971 „ Die Diffcrenz zwischen der Gebiilir und der oben angefuhrten Abstattung von 360.582 fl. ergibt sich aus der Mehrabstattung auf den Dienst der Vorjahre gegen die schliesslichen ltUckstiinde. von der k. k. Direction der administrativen Statistik (Mittheilungen aus dem Gebiete der Statistik, 15. Jahrgang, 1 Heft, Wien 1868), veroffentlicht. Wir entnehmen daraus die Naclnveisung, dass in der Grafschaft Gorz und Gradišča 502 Verkaufe von Liegenschaften im Veikaufspreise von 152.214 fl. stattfanden, fiir welche das Steuersimpluni 681 fl., sohin der Steuenverth 68.100 fl. betrug. Es stellt sich daher der Steuenverth zum Verkaufsvverthe wie 1'00 zu 2'23 *)• Wenn man darnach den \virklichen Reinertrag aus dem Kata-stralreinertrage berechnet, so ergibt sich die Suinine von 2,832.000 fl., die zu dem Brutto-Eitrage von 5 Millionen Gulden, von welchem nicht *) Es ist nicht ohne Belang dieses Verhiiltniss nach den verschiedenen Gat-tungen der Liegenschaften und nach den einzelnen Bezirken zu verfolgen. Gattung der Liegenschaften Zahl der Verkaufe Verkaufs- preis Steuer- Simplum Verhiiltniss fl. fl. Aeeker 318 77.750 357 2.18 Wiesen 89 19.010 78 2.44 Waldparzellen to 1.414 3 4.56 Weidegriinde . H 2.850 16 1.76 Garten 2 1.200 4 3.00 Weingarten 27 13.862 95 1-46 \Vohnhauser 32 7.918 20 3.77 Hauser mit Grundstueken . . tl 8.210 26 3.28 Ganze VVirthschaftshofe . . . 2 20.000 82 2.45 Zusammen . 502 152.214 681 2.23 Steuer-Bezirkc. Canale 72 14.088 73 1.91 Cervignano 34 12.188 68 1.79 Cormons 44 10.780 41 2.64 Flitsch 18 1.628 6 2.71 GOrz ... 94 59.064 300 1.97 Gradišča 32 9.708 38 2.57 Haidenschaft 46 8.506 35 2.43 Kirchheim 32 9.310 41 2.28 Monfalcone 22 4.718 23 2.08 i Sessana 54 10.696 39 2.70 Tolmein 54 11.528 17 6.65 Zusammen . 502 152.214 681 2.23 Der Steuerbezirk G Or z umfasst die beiden Bczirke Stadt Gorz und GOrz 1 mgebung, jener von Sessana die Bezirke Sessana und Comen. Das hohe Ver-haltniss von Tolmein beruht auf dem Verkaufe von Aeckern, Wiesen und Wald-parzellen. nur die Culturkosten, sondern auch die Steuern und andere Lasten in Abzng zu bringen sind, in einem richtigen Verhaltnisse steht. Das-selbe wird iibrigens durch fernere, fur mehrere Jahre fortgesetzte Er-hebungen noch fester gestellt vverden. Nimmt man aber vor der Hand dieses erhobene Verhaltniss zur Grundlage der Berechnung, so stellt sich, wenn man den dadurch gevvonnenen wirklichen Reinertrag capitali-sirt, der Werth des gesammten Bodens auf 56,640.000 fl. Dieser Betrag erscheint jedoch zu hoch, da erfalirungsgemass einzelne Parzellen immer hoher verwerthet werden, als ganze Grundcomplexe, und man diirfte der Wahrheit nahe kommen, \venn man ein Drittheil davon in Abzug bringt. Dann stellt sich der Grundwerth auf 37,760.000 fl. ’), wovon 19,864.000 fl. auf den Grundwertli des Berglandes und 17,798.000 fl. auf jenen der Ebene entfallen. Verglichen mit der oben nachgevviesenen grundbiicherlichen Belastung vviirde sich fur das Bergland ein Schul-denstand von 36 Perzent und fur die Ebene ein solcher von 35 Per-zent des Gesammtwerthes ergeben, im ganzen Lande aber das Grund-eigenthum zu etwas mehr als einem Drittheil seines Werthes ver-scliuldet erscheinen, ein Verhaltniss, das mit der Wirklichkeit nahezu iibereinstimmen diirfte 2)- *) Diese Summe diirfte eher unter der Wirklichkeit bleihen, denn nach der vom k. k. Finanzministerium im J. 1856 gepflogenen Erhebungen verhalt sich in den Osterreichisehen Landern, wo der Kataster durchgefiihrt ist, der wirkliehe Rein-eintrag und darnaeh der Capitalswerth zu dem Katastralreinertrage und damach berechneten Capitalswerthe von 7:4, nach rvelchem Verhaltnisse der Grundwerth der Grafschaft GOrz 44,700.000 fl. hetragen wiirde. 2) In der Osterreichischen Gesammtmonarchie wurde sowohl im J. 1857 als im J. 1870 die Belastung des Besitzstandes mit Hypothekarschulden auf 33 Perzent seines Werthes berechnet, welchem Verhaltnisse das obencrwiihnte fiir die Grafschaft GOrz sehr nahe kommt. S. Mittheilungen aus dem Gehiete der Statistik, 19. Jahrg. 1. Heft, Wien 1872. Dasselbe Heft enthiilt die offiziclle Nachweisung der Bewegung im Besitz- und Lastenstande der Realitiiten in den im Reichsrathe vertretenen Liinder (mit Ausnahme Dalmatiens) fur das Jahr 1870. Wir entneh-men daraus die auf die Grafschaft GOrz bezttgliehen Daten nach der GOrzer Land-tafel und der Grundbiicher der (in erstere nicht einbezogenen) Bezirke von Comen und Sessana. Es betrug damach die Zahl der vorgekommenen Vcranderungen und des Geldwerthes derselben Im Besitzstande: Zahl der Veranderungen Geldwerth durch Vertr&ge . . 463 584.200 fl. „ Executionsfiihrungen . . . 66 222.740 „ von Todcswegen 104.354 „ II. Industrie. 29. Fabriksindustrie. Bei der Darstellung der Industrie ist zuerst z\vischen der Gross-industrie und derkleinen gewerblichen Industrie zu unterscheiden. Erstere wird zumeist in Fabriken betrieben, vvelche ein mehr oder vveniger bedeu-tendes Betriebscapital fiii Gebaudeanlagen und Betriebsmittel in Anspruch nehmen, eine namhafte Zahl von Arbeitern beschaftigen und fur den allge-meinen Verkehr arbeiten, wahrend die gevveibliche Industrie zunachst fiir den Localbedarf producirt, und von dem Gewerbsmanne selbst und einem oder vvenigeu Hilfsarbeitern gehandhabt wird. Die Grossindustrie datirt Zahl der Veranderungen Geld\verth Im Lastenstande: Belastung: durch Vertrage 284 473.140 fl. in Folge justificirter Pranotationen 25 39.880 , _ _ executiver Intabulationen 261 64.980 „ durch Einantwortung im Verlas- senschaftsvvege 3 1.560 „ Zusammen 573 579.560 fl. Entlastung: in Folge Unzulanglichkeit des Er- lOses 19 47.929 fl, in Folge anderweitiger ErlOschungs- arten 259 402.195 „ Zusammen . 278 450.124 fl. Einfache Pranotationen .... 136 187.968 fl. Intabulationen des Executivrech-rechtes fiir eine bereits einge- tragene Forderung 75 97.853 „ Uebertragungen bereits haftender Betrage 58 119.544 „ Gesammtsumme . 1.686 2,346.343 fl. Es ergibt sich aus dieser Naclmeisung, dass in der Grafschaft GOrz noch sehr stabile Besitzverhaltnisse obwalten, denn wiihrend in der Gesammtheit der oben erwahnten Osterreichischen Lander der Besitzstand durchschnittlich binnen 30 Jahren seine Eigenthtimer wechselt, w(irde dieser Turnus in GOrz nach den Ergebnissen des Jahres 1870 (Veranderungen durch Vertrage) 70 Jahre erfordern. Die oben nachgewiesenen Veranderungen durch Eiecutionsfiihrungen und von Todeswegen sind so ausnahmsweiser Natur, dass sich daraus kein Schluss ableiten liisst. Denn wiihrend in den erwiihnten Osterreichischen L&ndern der Geldwerth der Veranderungen durch Eiecutionsfiihrungen 4 Perzent, und jener von Todes-wegen 21 Perzent ausmacht, und selbst im Statthaltereigebiete des Kttstenlandes (Triest, GOrz und Istrien) dicsc Verhaltnisszahlen sich auf 5 und beziehungsweise auf 22 Perzent stellen, ergeben sich in GOrz die Verhaltnisszahlen mit 24 und 12 Perzent. Die Belastung des Besitzes war im J. 1870 grOsser als die Entlastung und es ttberwog die erstere um 30 Perzent die letztere. im Lande zuineist erst seit den letzten Jahrzehnten und concentrirt sich im AUgemeinen in der Stadt Gdrz und deren nachster Umgebung. Eine Ausnahme davon macht die Seidenindustrie, welche der Haupt-sache nach eine land\virthschaftliche Beschaftigung und durch die Auf-munterung der Kaiserin Maria Theresia in Aufnahme gekommen ist. Die hochherzige Regentin legte im Lande Filanden und Filatorien an und berief Seidenweber, deren es in der zweiten Halfte des vorigen Jahrhundertes allein in der Stadt Gdrz 300 gab. Spater gerieth letztere Industrie so sehr in Verfall, dass man vor etwa 20 Jahren deren nur noch 7 zabite. Neuerdings ist aber die Seidencultur im AUgemeinen in Aufnahme gekommen. Vor nicht langer Zeit wurde im ganzen Lande eine Erzeugung von 2500 Centnern Seidencocons erhoben, welche jedoch bis zum Jahre 1857 bis iiber 10.000 Centner gestiegen \var und im Durchschnitte der 3 Jahre 1855—1857 8350 Centner betrug. Bei der folgenden ziffermassigen Nachweisung, worin wir der Angabe der Handelskammer folgen, muss, das Jahr 1857 als zum Grunde gelegt, angesehen werden. Die Grossindustrie umfasst in erster Linie die Seiden-, Baum-wollen-, Leder- und Miihlenindustrie, in zweiter Linie die Erzeugungs-anstalten fur Papier, Seife, Cremor tartari, Kerzen neben einigen anderen Zweigen von minderer Bedeutung. Die grossartigste Industrie-anstalt des Landes, die Zuckerraffinerie, einst eine der bedeutendsten der Monarchie, musste 1859 ihren Betrieb einstellen, nachdem das Aufblii-hen der Riibenzuckerbereitung in der Monarchie den Bezug des Colonial-Rohzuckers und dessen Raffinirung nicht mehr rentabel erscheinen Hess. Die Seidenindustrie umfasst 100 Filanden (Seidenabhaspelungs-Anstalten) mit 791 Kesseln (Fornelli), wovon 10 auf das Bergland, 674 auf das Hiigelland und die Hochebene, 107 auf die Tiefebene ent-fielen. und velche mit 1600 Arbeitern 64.000 Pfund Ilohseide und 24.000 Pfund Abfalle (Štrusa und Doppj) im Werthe von 680.000 fl. erzeugten, ferner 7 Filatorien (Seidenspinnereien) mit 4486 Spindeln und 215 Arbeitern, welche 2560 Pfund filirte Seide (meist Tramen) im Werthe von 285.911 fl. producirten, und 73 Seiden\vebstiihle mit 97 Arbeitern und einer Erzeugung von 66.000 fl. im Werthe, endlich eine mechanische Floretseidenspinnerei des Ilerrn Wilhelm Ritter & Comp. Die Filatorien, wovon jene zu Farra und zu Cormons die bedeutendsten sind, befinden sich alle im mittleren Theile des Landes, die Wobstiihle in Gdrz. Die gesamrate Seidenindustrie erzeugte einen Werth von 1,101.244 fl. und wenn man davon den (doppelt angesetzten) Werth der von den Filatorien verarbeiteten Ilohseide, der von den Webstiihlen verwendeten filirten Seide und der versponnenen Seidenabfiille in Abzug bringt, einen solchen von 835.000 fl. Nach den neuesten Erhebungen bestanden im Jahre 1870 15 grossere und viele kleine Filanden mit 791 Kesseln; die bedeutendsten darunter waren jene von Gorz mit 140 Kesseln (worunter 80 mit Dampf betrieben). Cormons mit 225 Kesseln, Podgora 48 mit Dampf be-triebene Kessel, Farra 90, Gradišča 85 und Brazzano 60 Kessel. Die Filanden beschafdgten 1793 Arbeiter (33 Manner, 1727 Frauen und 33 Kinder) durch 30—-80 Tage, taglich durch 12 Stunden, welche Arbeiter einen Lohn von ungefahr 45.000 0. verdienten. In den Filanden wurden 270.000 Wr. Pfunde Cocons im Wertlie von 370.000 fl. verar-beitet. (Da noch uberdiess 120.000 Pfund Cocons nach Italien abgesetzt werden, belief sich die Coconsernte im Jahre 1870 auf ungefahr 400.000 Wr. Pfunde). Aus dem envahnten Rohmateriale ivurden 35.000 leichte (gegen 19.000 Wiener) Pfund Rohseide nebst 15.000 Wr. Pfund Abfalle im Werthe von ungefahr 465.000 fl. erzeugt. Eine grossartige Anstalt ist die Ritter’sche Floretseidenspinnerei, welche 1853 gegriindet, gegen-vartig 800—900 Menschen taglich beschaftigt und an 100.000 Wr. Pfunde schone Floretseide und 50.000 Wr. Pfunde Abfallgarne zusammen fiir einen Werth von 1 ,/4 Million Gulden erzeugt. Der Absatz dieser Er-zeugnisse erstreckt sich liber Oesterreich, Frankreich und Deutschland. Die Seidenabfalle iverden grdsstentheils aus Italien, dann aus Oesterreich, der Levante und Japan bezogen. Die Spinnerei hat iiber 13.500 (worunter 3500 Zvvirn-) Špindeln. Neuerlich wurde noch eine zweite Floretseidenspinnerei in Salcano bei Gorz errichtet. Fiir dieBauimvollenindustrie dienen zwei Spinnereien, jene zullaiden-schaft mit 12.480 Špindeln und jene zu Strazig bei Gorz mit 6240 Špindeln, zusammen 747 Arbeitern und einer Erzeugung von 11.812 Centnern Garn vonNr. 8—40 im (veranschlagten) Werthe von 646.000 fl., ferner eine mechanische Weberei in Strazig mit 194 Jacquardstiihlen und 254 Arbeitern mit einer Production von 19.140 Stiick im (veranschlagten) Werthe von 500.000 fl., wozu noch viele einzelne Landweber kominen, endlicli die riihmlich bekannte Tiirkisch-Rothgarnfarberei zu Ilaiden-schaft mit einer Erzeugung von 1950 Centnern gefarbter Garne im Werthe von 317.976 fl. Nach Abzftg des Werthes der weiter verar-beiteten llalbfabrikate diirfte sich der Werth der gesammten Baum-wollenindustrie auf eine Million Gulden belaufen. Die Miihlenindustrie wird von zwei grossart.igen mechanischen Miihlen, Strazig ') und S. Giovanni am Timavo bei Duino, ivelche ihte trelflichen Mahlproducte bis nach Amerika versenden, mit 127 Arbeitern, ’) Die grosse mechanische Miihle des Herrn Baron Hektor v. Ritter zu Strazig bei GOrz hrannte Ende 1869 ab, wurde aber alsbald wiedcr neu erbaut und mit bedeutenden Verbesserungen ausgestattet. dann von 211 Miihlen (\vovon 176 im Berglande) mit 592 Mahlgangen und 219 Arbeitern betrieben, deren Gesainmterzeugniss auf zwei und eine lialbe Million Gulden veranschlagt werden kann. Eine im Lande seit langer Zeit einheimische und theilweise selir ausgebildete Industrie ist die Lederindustrie; sie beschaftigt 8 Fabriken (im mittleren Tlieile des Landes) mit 69 Bottichen und 46 Gilrber (wovon 31 Garber im Berglande) mit 80 Bottichen, zusammen mit 118 Arbeitern und einer Erzeugung von 48.600 Stuck Fellen und Hiiuten (\vovon 29.000 Stiick die Fabriken liefern) im Wertke von 425.000 fl. Fur die Papiererzeugung sorgen zwei Anstalten, worunter die neu eingerichtete mechanische Papierfabrik des Herrn v. Ritter in Pod-gora, deren Erzeugung sich im Werthe auf 150.000 fl. stellen diirfte. Ausserdem zahlt man im Lande 1 Seifen-, 2 Cremor tartari-Fabri-ken, 2 Unschlittkerzen-, 2 Wacbskerzen-Fabriken, 2 dergleichen fiir can-dirte Fruchte, 2 Bierbrauereien, 1 Branntweinbrennerei, 1 Leinwandfabrik nebst 247 registrirten und vielen anderen Landwebern, 2 Buchdrucke-reien nebst Steindruckerei, 21 Ziegel- und Kalkofen, 12 Seiler, 1 Spielkarter.fabrik, 22 Sagemuhlen und 4 Eisenhammer *). In diesen Industrieanstalten werden mehr als 4000 Arbeiter be-schiiftigt, und ihre Gesammterzeugung iibersteigt den Werth von seclis Millionen Gulden, wobei selbstverstandlich der Wertli der verarbeiteten Rohstoffe einbezogen ist. ') Die Zahl der in den vorziiglicheren Industrieanstalten verwendeten Arbeiter und der Werth ilirer Erzeugnisse erliellt aus folgender Zusainmenstellung: Arbeiter Geldwerth in Gulden 2.122 1.081 2.085.000 1,000.000 2.500.000 346 118 425.000 116 150.000 10 120.000 15 200.000 9 44.000 50 150.000 38 80.000 268 140.000 4.173 6,894.000 Seidenindustrie . . Baumwollenindustrie Miitilenindustrie . . Lederindustrie . . . Papiererzeugung . . Seifencrzeugung . . Cremor tartan . . Unschlittkerzen . . Ziegel- und Kalkofen Candirte Friichte . Leinweberei .... Zusammen Pr. ». Czocrnig, Giirz u. Gradišča. 7 30. Gewerbs-Industrie. Die Kleingewerbe vertheilen sich nach dem Localbedarfe in die verscliiedenen Theile des Landes. Docli besteht, gleichvvie im benach-barten Oberitalien, das Herkommen, dass ganze Dorfer vorzugsvveise gewisse Industrien betreiben; so findet man in solcher Vereinigung in Mariano die Tiscliler, in Sagrado die Steinmetze, in Ranziano, S. Lo-renzo und Mossa die Maurer, in Merna die Schuhmacher, eben so kommen Gruppen von Schmieden, Mobeltischlern und Topfern an ein-zelnen Orten vor *). Die Handelskammer gewahrt eine Uebersicht des in sammtlichen Industrieanstalten und Kleingewerben des Landes ver-wendeten Personales. Wenn man von letzterem die nicht eigentlich zu den producirenden Getverben gehorigen Kaffeesieder, Gast- und Schankvvirthe, dann die Fuhrleute abrechnet, so ergeben sich 2073 Industrielle mit 5283 Hilfsarbeitern, wovon 412 Industrielle mit 2875 Ililfsarbeitern auf die Stadt Gbrz und 1661 Industrielle mit 2408 Hilfsarbeitern auf das iibrige Land entfallen. Noch einer Beschaftigung muss hier gedacht werden, die zwar nicht eigentlich zu den industriellen gehort, aber docli eine Erwahnung verdient. Es sind diess die (an Zahl sehr geringen) Schiffer, und die (sehr zahlreicben) Fischer. Die Listen der Volkszahlung von 1857 vviesen die Zahlen derselben aus. Selbstverstandlich erscheinen sie in den Bezirken des inneren Landes gar nicht, oder docb nur mit wenigen Individuen, dafiir ist ihre Zahl in den Kiistenbezirken um so grosser, da man deren im westlichen Kiistenbezirke Cervignano, (wo die Fi-scherstadt Grado den Ausschlag gibt) 676 und im ostlichen Kiisten-bezirke Monfalcone 192 aufgefuhrt hatte. Die Gesammtzahl dieser Classe betrug, wie bereits oben erwahnt, 889 Individuen. III. Ilandel. 31. V e r k e h r. Der Handel ist in dem Lande nicht sehr ent\vickelt, da die Verhiiltnisse ihm nicht gunstig sind. Das nahe Emporium von Triest absorbirt den Verkehr im Grossen, das Land, obwohl sich seine Kiiste in einor Ausdehnung von mehr als fiinf Moilen erstreckt, leidet Mangel an guten Hiifen und sein Strassennetz ist noch sehr unvollkommen ausgobildet. Die Ililfsanstalten fiir den Verkehr fehlen beinahe giinz- ‘) Dieses Verhiiltniss ist auch aus den Ergebnissen der Volksziihlung wahr-zunehmen, welche die grfisste Anzahl von Gewerbsleuten in den Bezirken von Monfalcone, GOrz Umgcbung und Cormons nachweisen, in dcnen eben jene Orte mit der oben erwahnten Gruppe gciverblicher Beschaftigung gelegen sind. licli, und der friihere Handel mit Wein und Seide ist durch die lang-jahrigen Missernten ins Stocken gerathen. Es beschrankt sicli demnach der Handel zunachst auf den Localverkehr, auf den Vertrieb der Er-zeugnisse seiner grosseren Industrieanstalten und auf den Bezug der von anderen Provinzen und Landern fur den heimischen Bedarf erfor-derlichen Rob- und Industrieproducte. Gleiclnvohl ist die Schiffahrts-und Handelsbewegung der Hafen des Landes namentlich im Verkehre mit Triest vom Belange, wie die amtlichen Ausweise darthun. Diesen zufolge hatten die fiinf Hiifen des Landes im Jalire 1865 eine Scliiff-fahrtsbewegung von mehr als 47.000 Tonnen, welche eine Einfuhr von 1,599.907 fl. und eine Ausfuhr von 2,359.896 fl. vermittelten. Der handelsthatigste Hafen war jener von Porto Buso (\velcher den Verkehr mit Cervignano und der italienischen Provinz Udine vermittelt) mit einer Scliiffahrtsbeivegung von mehr als 18.000 Tonnen und einer Einfuhr von 926.204 fl. so wie einer Ausfuhr von 587.826 fl. Diesem folgt der Hafen von Monfalcone (Porto Rosega) mit einer Schiffahrts-beivegung von mehr als 10.008 Tonnen, einer Einfuhr von 129.220 fl. und einer Ausfuhr von 1,238.813 fl. und jener von Duino mit einer Schiffahrtsbewegung von mehr als 5000 Tonnen, einer Einfuhr von 493.185 fl. und einer Ausfuhr von 513.379 fl. Der Hafen von Grado liat zwar eine bedeutende Schifffahrtsbewegung von mehr als 9.000 Tonnen, aber einen nicht erheblichen Verkehr mit einer Einfuhr von 48.850 fl. und einer (lediglich aus Bausand bestehenden) Ausfuhr von 7.946 fl. Ganz unbedeutend ist die Schifffahrt (4000 Tonnen) und der Verkehr (Einfuhr 2448 fl., Ausfuhr 11.932 fl.) des Hafens von Sdobba. Monfalcone dient als Hafenplatz fur Gorz, und Duino verdankt seinen Verkehr der grossen mechanischen Mulile von S. Giovanni am Timavo, vvelclie iiber Duino ihren Getreidebedarf bezieht, und ihre Mahlproducte versendet. Die Schiffahrt erfolgte in den genannten fiinf Hafen nur unter osterreicliisclier Flagge, mit Ausnahme von 38 eingelaufenen Schiffen mit 1684 Tonnen und 36 ausgelaufenen mit 1619 Tonnen, welche unter papstlicher Flagge segelten und den Hafen von Porto Buso besucliten. Eben so fand der Verkehr nur mit osterreichischen Hafen (znniiclist mit Triest) statt, ausser welchen nur (in Porto Buso) 44 Schiffe mit 1983 Tonnen aus piipstlichen Hiifen einliefen und 55 Schiffe mit 2497 Tonnen eben daliin ausliefen. Dem Werthe nach erscheinen als die vor-ziigliclisten Waaren in der Einfuhr in der Ausfuhr Gulden Gulden Wcizcn 581.670 Mehi 2,042.185 Olivenol 264.845 Reis . . 54.041 Hanf 188.284 Brennholz 52.763 Mais 94.316 Mais 31.640 Kalfe ... 74.205 Beder 24.423 Meersalz 66.196 Eisen 15.606 Bausteine 43.476 Schiffbauholz 11.559 Biiffelhaute 29.403 Repssamen 10.157 Holzwaaren . . .... 20.073 Hanf 10.059 Zwiebeln 14.123 Kalk 14.107 Meerfische, eingesalzene u. getrocknete 11.731 Weingeist 11.428 Ausserdem wurde im Wert.he von je 10.000—5000 fl. eingefiihrt: Reis, Seife, frischeFriichte, Reps und Leintihl, Knoppern, Siissholz, Wachs, Mandeln u. A. und ausgefiihrt: Bausand, Bretter, Bohnen, Kleien, Stahl u. A. Die Einfuhr sowohl als die Ausfuhr erfolgte im Verkehre mit den osterreichischen Hafen, nur wurden iiberdiess aus den papstlichen Ilafen frische Friichte fur 8060 fl. eingefiihrt, und eben dahin Brenn-liolz fur 12.721 fl. und Bohnen fur 3600 fl. ausgefiihrt.1) *) Im Einzelnen ergab sicli eine Schifffalirtsbewegung In den Hafen einlaufende auslaufende Schiffe Tonnenzalil Schiffe Tonnenzahl Porto Buso 625 18.042 644 18.718 Grado 887 9.045 899 9.153 Sdobba ... • 242 3.876 243 3.966 Monfalcone 504 10.701 496 10.634 Duino 223 5.409 221 5.255 Der Verkehr dcr einzelnen Hafen erfolgte hauptsachlich in folgenden Waaren: Einfuhr Ausfuhr Gulden Gulden Porto Buso . . OlivenOhl .... 246.893 Mehi 345.400 Hanf 188.284 Reis 51.496 Weizcn 105.546 Brennholz .... 41.809 Kaffee 73.669 Mais 31.640 Mais 65.416 Beder 24.423 Wcin 34.053 Eisen 15.606 Meersalz 31.785 Schiffbauholz. . . 11.859 Biiffelhaute . . . 28.983 Repssamen. . . . 10.157 Bausteine .... 15.526 Hanf 10.059 Seife 9.287 Weizcn 7.608 Friichte, frische . 8.204 Bretter .... 6.737 Zwicbeln .... 7.883 Bohnen . . . 6.532 Pfeffcr . 7.190 Stahl 6.446 Knoppern .... 7.187 Es sind iibrigens im Lande die Bedingungen zu einem Aufschwunge des Ilandels vorhanden, wenn die Eisenbalm iiber den Predil dasselbe in Verbindung mit den nordlichen Provinzen setzen, das Strassennetz vervollkommnet, die heimische Industrie und der Landbau eine hohere Stufe der Ausbildung gcvvonnen haben wird. Nach dem Ausvveise der Handelskammer ziihlte man im Lande 1247 Handelsleute mit 682 Gehilfen1); wovon 21)0 Handelsleute mit 217 Gehilfen der Stadt Gorz und 957 Handelsleute mit 465 Gehilfen dem iibrigen Lande zufielen. 32. Communicationsanstalten. Als Ilauptforderungsmittel fiir den Verkelir dienen die Communicationsanstalten. Eine Flussschifffahrt gibt es im Lande eigentlicli nicht, da zwar der Isonzo in seiner untersten Strecke eine Meile weit, ferner die Aussa von ilirer Miindung bis Cervignano, dann die Anfora und Natissa bis Aquileja mit kleinen Scliiffen und Barken befahren werden, diese Schitf-falirt aber nur eine Verlangerung der SeeschifFfahrt bis zu den land- Einfuhr Ausfuhr Gulden Gulden Grado Bausteine .... 26.250 Bausand .... 7.940 Kalk 10.100 Olivenolil .... 7.013 Sdobba .... Bausteine .... 1,70oj Brennholz .... 10.804 Monfalcone. . . Meersalz .... 31.236 Mehi 1,193.664 Holzwaaren . . . 19.989 Weizen 29.100 Mais 13.168 Kleien 5.058 Weingeist .... 10.581 Weizen 9.126 Olivenohl .... 8.488 Silssholz 7.139 lleis 6.522 Duino Weizen 466.998 Mehi 503.121 Mais 15.732 1) Diese Nachwcisung, sowic jene der von der Handelskammer aufgefiihrten industricllen Bevolkerung, weicht nicht unbedcutend von den Ergcbnissen derVolksziih-lung vom Jahre 18(>9 ah. Der Grund hiervon licgt zuniiehst in den verschiedenen Ziih-lungsopochen, da notorisch in dem Zeitraume 1857—1869 Handel und Gewerbe im bande einen grossen Aufschvung genommen, und die damit Beschaftigten sich ver-melirt haben, dann aber aueh in der verschiedenen Art der Einreihung der BevOl-kerung. Die Zahlungscrgehnisse des Jahres 18.'i7 waren im Han zen genommen naliezu (ibereinstimmend mit den Nacliweisungen der Handelskammer. Wenn daher die Ziihlung vom Jahrc 1869 im Lande um 700, in der Stadt allcin um 122 Iudustrielle und Handelsleute mehr aufweiset, und die Zahl aller Hilfsarbeiter von seit 1857 von 7000 ant' 11.000 gcstiegcn crscheint, so findet diescs in den obcn angefiihrtcn Umstanden seine ausreichende Bcgriindung. einrvarts gelegenen Hafen ist. Von einiger Bedeutung, die noch einer grossen Erweiterung fahig vare, sind die Hafen des Landes, na-mentlich der Porto Rosega bei Monfalcone, der Hafen von Huino und der Porto Buso an der Miindung der Aussa so wie der in neuester Zeit verbesserte Hafen von Grado. Sie dienen hauptsachlich zur Vermittlung des Verkehres mit. Triest. Unter den Landcommunicationen nimmt die grosse Siid-Eisenbahn, vvelche Oesterreich mit Oberitalien verbindet, die erste Stelle ein. Sie durchzieht das Land in einer Strecke von 7 Meilen und hat die Sta-tionen von Nabresina, dem Knotenpunkte des Eisenbahnverkehres z\vi-schen Triest, Wien und Italien, von Monfalcone, Sagrado, Gorz und Gormons nebst einigen Nebenstationen. Der auf derselben stattfindende Verkehr ist ineist ein Durchzugsverkehr, gewahrt aber dem Lande den grossen Vortheil einer directen und beschleunigten Verbindung mit Triest, Wien und Italien. Der beschleunigte Verkehr mit Wien wird erst dann zur vollen Beniitzung gelangen, wenn, was nicht ausbleiben kann und hoffentlich bald geschehen wird, — das Land die Reichs-hauptstadt mit friihreifen Trauben, Obst und Gemiise in der von den Verhaltnissen begiinstigten Ausdehuung versehen wird1). In der erfreu-lichsten und fiir das Land nach allen Seiten hin werkthatigsten Weise, \viirde dieser Eisenbahnverkehi' vervollstiindigt, wenn die Rudolfsbahn von Karaten aus mit Uebersteigung des Predils das obere Land durch-ziehen und nach Triest fortgesetzt wiirde, fiir welche Unternehmung der Ah. Concession entgegen gesehen wird. Die Landstrassen waren in friiherer Zeit sehr vernachlassigt, in neuerer Zeit ist manches fiir deren Verbesserung und Vervollstiindigung geschehen. Es bestehen an Chausseen die grossen Strassenlinien von Gorz iiber Monfalcone nach Triest, iiber Haidenschaft und Wippach nach Wien, von Monfalcone iiber ltomans nach Palma und Udine, von Triest iiber Sessana nach Wien, ferner die Strasse von Gorz iiber Cormons nach Cividale, welche in ihrer Verliingerung am oberen Na-tisone \vieder in das Gdrzer Gebiet eintritt, und nach Karfreit (Capo-retto) fiihrt, wo sie mit der grossen Strasse von Gorz im Isonzot.liale riibe Canale, Woltschach nach Flitsch und iiber den Predil zusammen-trifftj eine sveitere Strasse fiihrt aus dem Wippachthale iiber Reiffen-berg und Comen, das Karstplateau durchziehend, nach Triest. Der siidwestliche Theil des Landes, der Bezirk von Cervignano verbindet z\var die einzelnen Ortschaften mit gut erhaltenen Landstrassen, ') Dieser Verkehr hat bereits einen zicmlichen Umfang gcnonimen , da im Laufo des Jahres 1871 auf den Eisenlmhncnstationen des Landes ungefahr 100.000 Centner Obst und Gemiise im durchsclmittlichen Gesammtwerthe von 1,200.000 fl. zur Versendung gelangten. entbehrte aber bis vor Kurzem einer gesicherten directen Verbindung mit der Landeshauptstadt uad dem ostlichen Theile des Landes, \velche bisher blos mit sehr primitiven Fahren liber den Torre und den unteren Isonzo erfolgte, bei Hochwasser aber ganzlich unterbrochen ward. Kiirzlich wurde aber eine Brucke iiber den Isonzo bei Pieris erbaut, und im laufenden Jahre (1872) dem Verkelire erdffnet, welchg die directe Verbindung mit Monfalcone und Triest herstellt, und es ware nur noch eine Brucke iiber den Torre bei Villesse wiinschenswerth, um den fruchtbarsten Bezirk des Landes in erleichterten Verkehr mit Gradišča und der Hauptstadt des Landes zu setzen. Der triftenreiche ostliche Berg-distrikt von Kirchheim erhielt ebenfalls erst vor Kurzem eine Verbindung mit dem Lande durch eine vom Landtage angeordnete und erbaute Strasse, die von Kirchheim ausgehend, sich an die grosse Isonzostrasse von Gdrz nach dem Predil anschliesst. Es ist eine eigenthiimliche Verkettung von Umstanden, dass in den friiheren Jahrzehnten, in welcher Zeit der Strassenhau in Oesterreich so machtig gefordert wurde, in diesem entfernten Theile des Reiches verhaltnissmiissig weniger dafiir gesorgt wurde, wahrend man jedoch in den letzten Jahren diese friiher bestandenen Liicken nach Thunlichkeit auszufiillen bestrebt war. Grescliichte des Landes. Alte Geographie. L Der Isonzo, Dev heutige pliysische Zustand des Landes, namentlich seiner siidlichen Halfte, ist wesentlich verschieden von jenem, in welchem uns die Berichte der Schriftsteller des Alterthums das Land zu ihrer Zeit erscheinen lassen. Es gibt vielleicht kein Land in Europa, welches im Laufe der Jahrhunderte eine so gevvaltige Umwandlung seiner Ober-flaclie erfahren hatte, als eben dieses Gebiet. Die Natur eines flacben von Bergstrbmen durclizogenen Terrains, die Zerstorungen, welche wie-derliolt eingetretene furchtbare Elementarunfalle nacli sich zogen, die Jahrhunderte lang wahrenden Kriege und verheerenden Durchziige bar-barischer Volker, die dadurch herbeigefuhrte Verminderung undVerar-mung der Bewobner und Vernachliissigung der Uferschutzbauten, endlicli die fortwahrenden Angritfe der Meerestiuthen auf die vorliegenden Inseln verbunden mit der allmaligen Senkung des Bodens, brachten diese ausserordentlichen Veranderungen zu Stande. Wir erfahren aus den Schriften der classischen Autoren, dass eine lang gestreckte Reihe von Inseln zvvischen der Lagune von Aquileja und dem Meere sieli hinzog, reich beviilkert, mit industriellen Anlagen aller Art bedeckt, von Wald und Wild erfullt, dass ein sehiffbarer, wasserreicher Fluss Aquileja mit dem Meere verband, dass auf der ostlichen Seite der Timavus als ein gewaltiger Strom aus den Hbhlungen des Karstes mit weithin vernehm-lichem Getose hervorbrach, und aus neun Miindungen sich in eine Meeres-buelit ergoss. Wie ganz anders gestalten sich diese Erscheinungen in unseren Tagen. Der Lido von Aquileja ist auf einen sehmalen, tiiglich noch immer mehr von den Wellen des Meeres angenagten dden Kiisten-strich zusammengeschrumpft, ein kleines kaum Meilen langes Fliisschen schleicht an der Statte des einstigen Aquileja vorbei und stili verfolgt der wasserarme Timavus, aus drei Felsendffnungen lliessend, seineu kurzen Lauf zum offenen Meere, wahrend in der Mitte des Kiistenstriches z\vischen Aquileja und dem Timavus ein machtiger Fluss, der Isonzo, dessen Existenz in seiner heutigen Gestalt den Alten unbekannt war, nachdem er die Gevvasser fast des ganzen Landes in sich aufgenommen, sich in das Meer ergiesst. Die sparlichen aus dem Alterthume und dem Mittelalter erhaltenen Nachrichten gewahren keinen Aufschluss liber diese im Laufe der Zeiten allmahlig eingetretenen Veriinderungen, und \vir sind hieriiber auf das Feld der IIypothesen venviesen, die sich indessen auf Grundlage einer aufmerksamen Betrachtung der Ursachen, denen diese Umwandlung zugeschrieben \verden muss, und einer genauen topograpbischen Kenntniss des Landes zu hoher Wahrscheinlichkeit steigern. Mehrere Schriftsteller haben sich in den letzverflossenen Jahr-zehnten damit beschiiftigt, diese Veranderungen zu erklaren. Wir nennen darunter den Archaologen Cortinovis. den Gescliichtsschreiber der Veneter Filiasi, Bianchino, den Abbate Berini, den Obersten Catinelli^ vor Allen aber den k. k. Conservator in Triest, Dr. Ritter von Kandler, den griindlichsten Kenner der alten Geographie und Geschichte des Kiisten-landes, ivelcher in seinen leider zerstreuten Schriften das Meiste dazu beigetragen hat, die dunkeln Zustande dieses interessanten Gebietes in der classischen und der mittelalterlichen Periode aufzuhellen. Wir versuchen es, im Kurzen die Ergebnisse der bisherigen Forschungen nach den erwahnten Schriften und gestiitzt auf eigene Anscliauungen hier zusammen zu fassen. Wir richten hierbei unser Augenmerk zunachst auf die beiden Fliisse Isonzo und Timavo, mit denen die erheblichsten Veranderungen vor sich gegangen sind. Der Isonzo ist gegemviirtig niclit nur der llaupt-fluss des ganzen Landes, sondern in ihm sammeln sich auch, mit Aus-nahrne der kleinen Kiistenfliisse an der VVestgrenze und des Timavo, wie erwiilint, die gesammten Gewasser des Landes an, die er zum Meere fiihrt. Dieser Abtluss der Geiviisser des Landes existirte im Alterthume niclit. Plinius fiihrt alle Fliisse, mit Einschluss der kleinsteu Kiistenfliisse, die in der Kiistenstrecke von den venetianischen Lagunen bis zum Timavus sich in das Meer ergiessen, an, und es erscheint dar-untor der Isonzo ebenso\venig, als iiberhaupt ein Fluss z\visehen dem Natisso mit dem Turrus, welche nahe an Aquileja voriiberflossen, und dem Timavus'). Da aber jedenfalls die Geiviisser des gesammten von ') Plinius L. XXII. IS. Scquitur tlečima rogio Italiae, adriatieo inari ail-posita: cujtis Venetiu lluvius Siliš ex montibus Tarvisiauis (die licutige Piave): Oppiduiu Altinuin , flumen Liquentia (Livenza) ex montibus Opitergimu et jiortus eodem liumine: colonia Concordia, llumina et jiortus Roimiiitiiium (Lemeni) Tiliaveutus majus (Tagliamonto) minustiuc (Stella) Anassum (Como) quo Varinnus (Corgnolizza) defluit: Alsa (Aussa) Natisso (Natisone) tuni Turro (Tome) practlnen- den Alpen bis in die Ebene sich abdachenden Landstriches ihren Abfluss zum Meere gehabt haben miissen, so konnte dioser nur in anderer Richtung erfolgen. Es ist dabei sehr \valirscheinlich, dass der obere und mittlere Lauf des hentigen Isonzo von einander verschiedene Richtungen verfolgten. Der obere Isonzo tritt, wie friiher (S. 10) gezeigt worden, bei Karfreit (Caporetto) in enger Schlucht aus der Region des Hoch-gebirges und fliesst in einern breiteren Thale, das allen Anzeicben nach friiher einen See bildete, gegen Tolmein. Westlich von Caporetto zieht sich eine tiefe Einsenkung iiber Starasello gegen den Natisone hin, \velcher am Monte maggiore entspringt, die andere Miindung dieser Einsenkung beriihrt und dann iiber Cividale gegen das untere Friaul liiuft, wo er sich mit dem Torre vereinigt, der eine Meile unterhalb (gegenvvartig 1 Meile ostlich von Aquileja) in den Isonzo fliesst. Alle Umstande sprechen dafiir, dass der obere Isonzo seinen Lauf durch diese Einsenkung nahm und sich an der westlichen Miindung derselben mit dem Natisone vereinigte. Das Niveau des Isonzo an der ostlichen Ein-miindung der Einsenkung bei Caporetto ist nicht viel niedriger als das Niveau des Natisone an der \vestlichen Einmiindung derselben. Da nun der Isonzo, wie diess noch heute an den Schotterablagerungen wahrzu-nehmen ist, in fruherer Zeit ein bedeutend hoheres Niveau hatte, konnte er leicht diese Richtung nehmen. Noch heute gewahrt man an der bst-liclien Einmiindung die Schuttbanke, die der Isonzo dort zuriickgelassen hat, noch heute dringt dieser Fluss bei starkem Hochwasser in diese Miindung ein. Die beiden Ausgiinge der Einsenkung sind sumpfig, von stehendem Ge\viisser erfiillt, das keinen oder nur einen sclnvachen Ablauf findet, und der Boden dieser Einsenkung ist fast seiner ganzen Liinge nach so eben, dass, \venn man von Caporetto in dieselbe tritt, man abwarts zu gehen vermeint, wilhrend man, vom entgegengesetzten Ende bei Robig koimnend, gegen Caporetto fortschreitend dieselbe Wahr-nehmung glaubt zu machen1). Nur in der westlichen Hiilfte z\vischen Robig und Starasello zeigt sich eineleiclite gegen Caporetto abdachendeBoden-erliiihung mit einigen Steinblocken; diese Erhdhung ist die Fortsetzung eines Schuttkegels, welcher sich von der Hohe des siidlich gelegenen Berges Matajur horabzieht und einer jener grossen Cataclysmen, die die Geschichte verzeichnet, seine Entstehung zu dankon haben diirfte. Es fehlt aber auch nicht an anderen Anhaltspunkten zu dieser Annahme. Der Natisone (mit dem Torre vereinigt) bespiilte als ein tos Aquilejam colouiam XV. M. a mari sitani. Carnorum hacc regio, junctaque Japidum: amnis Timavus: castellum nobile vino Pucinurn (Dnino) ctc. Auch Ptole-maeus (L. III. c. 23) kcnnt don Natisso, nicht aher den Isonzo. ‘) S. S tur a. a. O. S. 328. vvasserreicher schifFbarer Fluss die Mauern Aquileja's an der Ostseite. Dass dabei nicht an das Fliisschen Natissa, \velches heute dstlich von Aquileja sich in der Lagune verliert, gedacht werden kann, \vird aus dem kurzen Laufe dieses in der Ebene entspringenden Gevvassers, so wie aus dem Zeugnisse des Plinius klar, welcher ausdriicklich sagt: „Natisso cum Tuno Aquilejam praefluentes“ 1)- Diese beiden Fliisse ver-einigen sich nocli heute zwei Meilen oberhalb Aquileja, nur liaben sie ihren Lauf verandert und ergiessen sich vereint eine Meile ostvvarts von Aquileja in den Isonzo. Beide Fliisse sind jedoch Torrenti, Berg-strome, deren Bett einen grossen Theil des Jahres in ilirem unteren Laufe trocken liegt, und von denen nicht anzunehmen ist, dass sie in ihrer gegenwartigen Ent\vicklung scliiffbar gewesen seien. Wenn aber die Gewasser des oberen von den Ilochalpen herabstrdmenden, das ganze Jahr iiber \vasserreichen Isonzo in den Natisone flossen, konnte letzterer allerdings in seinem unteren Laufe scliiffbar sein. Dann erklart es sich auch, dass damals der Natisso der Ilauptfluss, der Turrus der Nebenfluss ’) Bei der Einnahme von Aquileja durch Attila stiirzte sich die rOmische Matrone Dugna, um der Ziigellosigkeit der ‘Eroberer zu entgehen, von einem hohen Thurme in den Natisso und ertrankte sich. Die Leichname der Martyreri-nen Eufemia, Dorothea, Erasma und Thecla wurden gleichfalls von einem Thurme in den Natisso geworfen. Diess konnte schwerlich in der seichten uud kleinen Natissa geschchen, auch lasst sich aus Obigem entnehmen, dass damals noch der Natisso an den Mauern von Aquileja voruberfloss. Darauf deutet auch der Umstand hin, dass bei der Belagerung Aquileja’s unter K. Julianus die Belagerungs-maschinen auf dem die Mauer bespiilenden Flusse, und zwar je eine auf drei nahe an einander geriickten Schiffen aufgestellt vvurden; der Lauf der kleinen Natissa aber wurde zu einer solchen Aufstellung iiberhaupt nicht geeignet gewesen sein. Die Natissa scheint iibrigens damals als selbststandiger Fluss noch nicht bestanden zu haben, weil sie sonst gleich der Aussa von Plinius aufgefiihrt ivorden ware; es liegt die Vermuthung nahe, dass als sich der Hauptfluss Natisso in Folge der Elementarzufalle ostwiirts wendete, die im ivestlichen Gebiete von Aquileja entspringenden Quellwasscr in dem bestehenden Rinnsal des Natisso sammelten und ihren Lauf darin dem Mcere zu nahmen, wobei ihnen der altgewohnte Name des Flusses bcigelegt wurde. Strabo gibt an, dass der Natisso von sciner Miin-dung bis Aquileja auf 60 Stadien (1 */* Meile) weit scliiffbar gewesen sei. Ausser Plinius, Ptolemaeus und Strabo crwahnen auch der Geograph Pomponius Mela, Ammianius Marcellinus und Herodianus des Flusses Natisso. Diesen Namen be-hielt der Fluss in der spiitrOmischen Zcit (s. Jornandes) und selbst noch zur Zcit Carl’s des Grossen (in dcssen Schenkungsurkunde der Gflter Rotgands an den Pa-triarchen Maxentius [611] kOmmt vor: „portionem illam, quam in portu fluminis qui vocatur Natisonis habere visurn fuerunt“ — Rubeis a. a. O. Col. 102) bei, wiihrend nicht lange nachhcr der Name Natissa auftauchte (in einem Diplome der KOnige Hugo und Lothar [9401 hcisst es: r)qui Natissa amnc dotatus est“), mit vvelchem Namen der bei Cividale vorbcistrOmcndo Fluss Natisone durch das ganze Mittelalter liindurch (wie viele Documente darthun) bezeichnet wurde. war (Natisso cum Turro sagt Plinius), wahrend heutzutage der Natisone bei seinem Einflusse in den Torre den Namen verliert, und beide Fliisse vereint als Torre sich mit dem Isonzo vereinigen. Mit diesen topographischen Beweisgriinden vorbindet sich das liistorische Zeugniss des Geschichtschreibers Jornandes1), vvelcher um das Jahr 552 n. Chr. schrieb, dass der Natisso, den er einen Strom — amnis — nennt, seine (Juelle auf dem Mons Picis babe. Dieser Berg Pix oder Picis ist der Predil, der Berg von Flitsch 2). Nun entspringt der Isonzo nach der heutigen Bezeichnung allerdings im Osten von Flitsch, im Trentathale, er vereinigt sich aber bei Flitsch mit der von dem Predil herabfliessenden Coritenza oder Coritnizza. Beide Bache sind bei ihrer Vereinigung ziemlich gleich stark, es ist daher leicht zu er-kliiren, dass die Romer nicht den aus einem rauhen und unbe\vohnten Thale (derTrenta) herabkommenden Bach, sondern jenen, vrelclier langsder von den Romern angelegten vielbetretenen liber den Predilpass fiihrenden Strasse (ad Silanos 3) floss, als den Hauptquellbach des Natisso ansahen. Diess war um so natiirlicher, als die Strasse von Aquileja ilber forum Julii (Cividale) liings dem Natisso bis an die oben envahnte Einsen-kung, dann durch dieselbe nach Caporetto und weiter langs des oberen Isonzo nach Flitsch und tiber den Predil nach Kiirnten zog; die Rei-senden verfolgten daher (wenn der obere Isonzo, wie angenommen, sich mit dem Natisone an der vvestlichen Miindung der gedachten Eiusenkung vereinigte) von forum Julii an immer denselben Wasserlauf bis auf die Ilbhe des Mons Picis, und mussten somit auch annehmen, dass der Fluss, den sie unterhalb als Natisso kannten, diesen Namen bis an seine Quelle beibehalte 4). * *) ’) S. Jornandes de Gothoruni origine c. 92. „Attila — priina agressione Aqui-lejensem obsedit civitatem, quae est Metropolis Venetiarum — cujus ab oriente niuros Natisso amnis fluens a monte Picis elambit.a *) Pix, im mittelalterlichen Latein Ampicium, im Kirchenlatein Ampletium, italieniscli Pless oder Pletz, slovcnisch Ikz oder Bouč, deutsch Flitsch. s) Diese von der Natur deutlich vorgezeiclmete Strasse war nocli zur Zeit des Paulus Diaconus im 8. Jalirkundcrte die einzige und ist selbst heute nebst der Pontebbastrasse die befahrenste Strasse im Verkchre von Friaul mit Kiirnten. Die Station „ad Silanos11 wird auf der Peutinger’schen Tafel als 35 rOmische (7 deutsche) Meilen von Aquileja cntfernt aufgefiihrt; es ist dioses die genaue Kntfcrnung von Aquileja bis zur wcstlichen Einmtindung der Eiusenkung bei Starascllo. *) Ncuere Terrainerhebungen, welche der Herr Ingenieur Baubclla in dem Thale von Caporetto angcstellt hat, lasson indess die Annalime, dass der obere Isonzo durch das Querthal in den Natisone abgeflosscn, als zweifelhaft erscheinen. Abivciehcnd von frtiheren Messungen gibt er die SeeliOhe des Natisone, wo das Der mittlere Isonzo, welclier, von Tolmein beginnend, die Gewasser des dstlichen Landestheiles, die Tominška, Bača und Idria, in sich auf-nimmt (und welcher damals lediglich aus diesen Gewassern bestanden haben diiifte), verfolgte seinen Lauf, wie gegenvvartig bis dort, wo er unterhalb Gorz an der Ausmundung des Wippachthales den dasselbe begrenzenden Abhang des Karstes bespiilt. Dort breitete sich ein noch heute der Lage nach erkennbarer iy2 Meile langar und kaum1/iMeile breiter See zwischen Prebacina und Gabria aus. Die maandrischen TVindungen der tragen Wippach, welche an dieser Stelle mit einem ausserst geringen Gefalle fiiesst, tveisen darauf hin, eben so wie die Fragmente eiues antiken Schiffes, welche ziemlich hoch iiber dem lieu-tigen Wasserspiegel bei Ranziano gefunden wurden. Im Osten mundete die Wippach, der fluvius frigidus der Alten, in den See, wahrend im Westen der Isonzo sein sumpfiges Ufer erreichte. Hier begegnen wir dem Isonzo als Sontius im Alterthume. Er wird in auf uns gelangten schriftlichen Denkmalen viermal genannt, oder eigentlich nur an zwei Stellen, wahrend z\veimal bloss der Brucke iiber den Isonzo gedacht wird. Cassiodor liisst (I. 18.) den Konig Theodorich schreiben: „Deo propitio Sontii fluenta transmisimus“ *) *), was aut' der via Postliumia an Quertlial in denselben einmiindet, mit 776', jene des .Thales von Caporetto mit 750' und jene des Isonzo bei Caporetto auf 628, an, wobei er aber selbst zugibt, dass der Isonzo (wahrsoheinlicli so lange der See unterhalb bestand) die HOhe des Thales mit 750' gehabt haben miisse, wie dieses die Bildung der Schotterbiinke am Eingange des Thales darthut, wobei immerhin angenommen werden ktinnte, dass er auch noch um 26 Fuss hiiher gewesen sei und das heutige Niveau des Natisone erreicht habe. Mit dieser Ansicht stimmt auch die neueste Messung des k. k. Bau-rathes Semrad uberein, welcher zufolge die Wasserscheide bei Starascllo (764-4') nur um 10'8' hiiher ist als das Plateau bei Caporetto, und die Brticke iiber den Isonzo bei Caporetto 690' iiber dem Meere liegt. Weiterc Untersuchungen iiber den Thalgrund und die Richtung der Schotterbiinke werden niiherc Aufkliirung iiber die topographisehe Frage gewahren; ist aber auch ein Zweifel iiber deren LOsung noch zuliissig, so bestehen doch die oben angefiihrten historischen Grunde fiir den Abfluss des oberen Isonzo in den Natisone noch immer in voller Kraft. *) Deo propitio Sontii fluenta transmisimus, ubi primum Italiae nos susce-pit imperium. Noch ein zweites Mal begegnen wir der Ervviihnung des Sontius in dem Anonymus Valesii, dessen — gescliiitzte — Ezcerpte seit der Bearbeitung des Ammianus Marcellinus durdi Valois eincn stiindigen Anhang zu Ammian’s Ge-schiclitswerke bilden. Es heisst dort C. XI.: „Odoaker riickte dem Theodorich ent-gegen, wurde aber in der Schlacht am Flusse Sontius geschlagen.“ Es wiirc zwar hier auch die Aufschrift des 29. Briefes in Cassiodorus 1. 1. zu erwiihnen: „Uni-versis Lucristanis super Sontium constitutis;“ einige Schriftsteller, wie Kandler, glauben jedoch, dass damit nicht der Fluss Sontius, sondern cin Mass der Steuer-erhebung^ Sons odor Sontium, gemeint sei; ob diese Ansicht gcgriindct ist, wollen wir dahin gestcllt sein lasscn, da sic uns hier wciter nicht bcrllhrt. dem Uebergange bei Mainizza, westlich von Gabria geschah, wo die Spuren einer alten Brucke aufgefunden wnrden. Er sclilug dort auf sei-nem Heereszuge gegen die Heruler sein Lager auf wie Jornandes *) be-richtet: „Theodoricus Venetiarum fines ingressus ad pontem Sontium nuncupatum castrametatus est“, und besiegte daselbst Odoaker am 1. April 489. Ebenso erscheint auf der Peutingerischen Tafel die Sta-tion ad pontem Sontii, 14 romische (nabe an 3 deutschen) Meilen von Aquileja, und diess ist die Entfernung von dort nach Mainizza. Die Brucke befand sicli \vahrscheinlich nachst diesem Orte, unmittelbar oberhalb der Stel le, wo sich der Sontius in den See verlor. Der See aber hatte ein \veit boheres Niveau als das gegenwartige der Wippach. Er fand seinen Abfluss durch die Schlunde und Hohlen des Karstes und seine Gevvasser brachen nacb ihrem unterirdischen Lanfe in einer Meeresbucht z\vischeu dem heutigen Monfalcone und Duino hervor, wo sie die im Alterthume so beriihmten Miindungen des Timavus bildeten, oder doch den grossten Theil zu dessen Wasserreichthum lieferten. Ebenso \vie die Wippach durch den See und die Hohlungen des Karstes ihre Gewasser dem Timavus zusendete, sickerte der (damals weit min-der bedeutende, weil des oberen Zuflusses entbehrende) Isonzo zwischen Gabria und Rubbia in die Spalten der Karsthbhlen und trat bei Ron-chi und Monfalcone in mehrfachen Quellenausflussen wieder zu Tage, um sicli in der envahnten Meeresbucht mit den Gewassern der Wip-pach zu vermischen. Wie sehr auch die gewaltigen durch die Natur-ereignisse herbeigefiihrten Katastrophen den Lauf dieser Fliisse veran-derten, so lassen sich doch heutzutage noch die damals obwaltenden Verhaltnisse erkennen. Zwischen dem westlichen Vorsprunge des Karstes und dem Ilauptplateau desselben zieht sich von Norden nach Sii-dcn in der Richtung von Gabria gegen Monfalcone eine tiefe Furche, Vallone genannt, (nffenbar wie die vielen trichterformigen Vertiefungen der Karstoberflache darthun, eine Folge der Einsenkung der Dečke der darunter befindlichen lliihlen) in \velcher sich drei kleine Seen befinden, der Lago di Doberdo oder Jamiano, der Lago di Pietra rossa, beide in der envahnten Richtung von Nord nach Siiden, und der Lago di Muoille westlich von letzterem mit der Abdachung gegen Ronchi. Diese Seen standen und stchen zum Theile noch in Verbindung init der Wippacli einerseits und mit dem Meere andererseits. Noch immer sickert bei lioliem Wasserstando der Wippach ein Theil ihrer Ge\viisser durch die Karsthohlungen und gelangt in den See von Jamiano und von diesem in den See von Pietra rossa, gleiclnvie bei hoher Spring- ') Jornandes dc Gotliorum orgine et rebus gestis cap. 57. Fr. v. Cio e mi g, COrz umi Gradišča 8 fluth das Meerwasser durch unterirdischo Canale bis in diese Seen gelangt'). 2, Der Timavus. Nachdem \vir nachzuvveisen versucht haben, wie der hentige Haupt-fluss des Landes, der Isonzo, im Alterthume seine Gevvasser vertheilte, und der obere Lauf des Flusses sich mit dem Natisone vereinigend gegen Westen die Richtung nahm, \vahrend der mittlere Lauf desselben, gegen Osten gewendet, sich mit dem Timavus vereinigte, haben wir uns naher mit diesem letzteren, dem Timavus, zu beschaftigen, vvelcher von fast allen Dichtern und Schriftstellern des Alterthums als eine der grtissten Naturmerkvviirdigkeiten geschildert wird. Die Erinnerung an ihn reicht bis in das fernste Alterthum, und es kniipfen sich an seinen Namen, vvelchen er seit dreitausend Jahren unverandert beibehalten hat2), die altesten Sagen, die ersten Lichtpunkte in der Culturgeschichte des westlichen Europa’s. Der Timavus \vird bereits von dem griechischen Geographen Skylax funfhundert Jahre vor Christi in seinern Periplus genannt3). Am hdchsten aber feierte ihn Virgil in seinen beriihmten Versen der Aeneide (L. I. 244); „Antenor potuit, mediis elapsus Achivis Illvricos penetrare sinus atque intima tutus Revna Liburnorum et fontem superare Timavi, Unde per ora novem, vasto cum murmure montis It mare proruptum et pelago premit arva sonanti.“ 4) Die Schilderung, welche Virgil hiermit von dem Timavus gevvahrte, wird, die poetische Emphase abgerechnet, von den alten Geographen, ') In der Peutingcrischen Tafel ist bei dem fluvius frigidus ein See vcr-zeichnet, ans wclchem der Abfluss mit einer der Richtung des Vallone cntsprc-chenden Windung in einen anderen See an der Meereskiiste, den See oder die Meeresbucht am Timavus, erfolgt, oberhalb dessen die Bezeichnung „Fontes Timavi* beigesetzt ist. 2) Nach Filiasi (Storia dei Veneti primi e secondi) soli Timavo ein altes etruskisch-euganeisches Wort sein und ein grosses meerartigcs Ge\viissor bczeichnen. Das Wort diirfte allerdings etruskischen Ursprungs sein, aber cin starkes aus dem Felsen hervorbrechendes Gevvasser bedeuten. Im oberen Carnien befindct sich cin Ort Timau (verdorben aus Timavo), welcher seinen Namen von einem Bache ab-leitet, der, einem Flusse gleich, aus den Felsen hervorsttirzt. Ebenso (Timavo) heisst ein starker Bach, tvelcher am Fusse von Celano im marsischen Gcbietc aus den Felsen hervorquillt, sogleich Miililen und Sagen treibt, und nach kurzom Laufe sich in den See Fucino ergiesst. (Memorie della Carnia di Angelo Arboit. Udine 1871, p. 91.) 3) Post Henetos gens est Istrorum et fluvius — nam Timavus fluvius ost Venetiae. 4) An einer anderen Stcllo Virgils (Ecelog. VIII. 6.) heisst es: „Tu milii, seu magni superas jam saxa Timavi.11 namentlich von Strabo, vollkominen bestatigt, wie es denn iiberhaupt ein Be\veis von dem hoben Ansehen, in welcheiu der Timavus im Alter-thume stand, ist, dass sich die meisten namhaften alten Schriftsteller mit ihm beschaftigen.*) Seine cliarakteristischen Eigenschaften waren, dass er unweit des Meeres in mehreren Miindungen aus dem Karst mit bedeutendem Getose hervorbrach und als ein ansehnlicher Strom sich in das Meer ergoss. Wenn man sich den Spiegel des Sees, in welchen der Fluvius frigidus und der Sontius einfloss, um 150 Fuss liber der Thal-solile erhdht denkt, wie die vorhandenen Spuren anzudeuten scheinen, und sich den Druck vergegenwartigt, den diese Wassermasse auf das in die theihveise engen Schluchten des Karstes abfliessende Gevvasser aus-iibt, so wird es leicht erklarlich, dass dasselbe mit Gewalt und Getose aus den Miindungen hervorstromte. Die zahlreichen Oeffnungen ver-mittelten einen reichen Wasserzufluss, welcher in kurzem und raschem Laufe dem Meere entgegeneilte. Dieser Wasserreichthum des Timavus ist auch aus Plinius zu entnehmen, welcher bei seiner Aufziihlung der in der 10. Region in das Meer sich ergiessenden Fliisse und Fliisschen, die iibrigen Fliisse (selbst die bedeutenden der Piave und des Taglia-mento) als „flumina,“ Fliisse, und nur den einzigen Timavus als „amnis,“ Strom, bezeichnete. Wenn man diese Beschreibung des Timavus mit dem heutigen Zustande des Flusses vergleicht, so ge\vahrt man die Veriin-derungen, die mit demselben im Laufe der Zeiten vor sich gegangen sein miissen. Er entstrdmt lieute noch in drei Miindungen, die unter dem Niveau des Flusses und des Meeres liegen, dem Karste, aber oline Larin, und fiihrt sein stil les Gewasser. das gleichvvolil Kiistenschiffen die Zufahrt gestattet, dem nahen Meere zu. Seine Hauptquellen sind aber versiegt, und er ist nur auf den Zufiuss des Kiistenflusschens Reka angewiesen. Eine kurze topographische Schilderung der Umgebung wird den einstigen Stand der Dinge in diesem Winkel des adriatischen Meeres verdeutlichen. Arn oberen iistliclien Rande dieses Meeres bildet der Karst mit steilem Abfalle die Kiiste bis zum Schlosse Duino. Jenseits desselben sendet der Karst noch einen kurzen Auslaufer in Gestalt eines niedrigen Vorgebirges westlieh gegen das Meer, tritt aber dann boi der Kirche S. Giovanni, wo der Timavo dem Karst entstrdmt, ') Richter, Geographen, Geschichtschreiber und andere Autoren erwah-nen den Timavus, als: nebst Virgil und Strabo Posidonius, Poljbius, Plinius, Livius, Cornelius Nepos, Martialis, Lucanus, Trogus Pompejus, Silius Italicus, Pto-lemaeus, Statius, Claudianus, Sidonius Apollinaris, Valerius Flaccus, Apollonius von Khodus, Sozomenus, €edrenu’s, Isidorus, Servius, die Peutingerische Tafel, die ltineraria, der Anonymus Ravenna’s, Paulus Diaconus, S. Paulinus von Aquilcja> der spiiteren Schriftsteller nicht zu gedenken. gegen Osten zuriick, und gewahrt der friaulischen Ebene den Zutritt, vvelche sich am Saume des Karstes nordvvestlich gegen Monfalcone hin-zieht. Gegeniiber dem Ausflusse des Timavo erheben sich am Kiisten-sanme z\vei sanfte Erhohungen, auf deren einer, der vvestlichen, eine Mineralquelle entspringt, \velche zu einer Badeanstalt benutzt wird, die unter dem Namen des Bades von Monfalcone bekannt ist. Oberhalb des Bades breitet sich ein ziemlich umfangreiches, gegenvvartig zur Reiscultur beniitztes Sumpfgebiet aus, der Lisert genannt, an rvelchen sich rvestlich der Sumpf Rebaz und dstlich die sogenannten ebenfalls sumpfigen Tavolini anschliessen. Mehrere dem Karst entstrdmende Quellbache fliessen durch diesen Sumpf dem Meere zu. Der bedeutendste hiervon ist der Locavaz, welcher, aus dem See von Pietra rossa kom-mend, sich zwischen den Hohen des Karstes in einer sumpfigen Ein-senkung, Laghetti genannt, in siidostlicher Richtung durchwindet, und unter dem grossen Eisenbahnviaducte sich dem Sumpfe der Tavolini zuwendet. Zwei andere Quellbiiche gelangen unmittelbar aus den Karst-hiihlen in den Lisert, wiihrend \veiter nordlich noch mehrere Quell-baclie dem Karst entstromen, namentlich in der Stadt Monfalcone und bei S. Polo, vvelche vvestlich durch den Canal Panzano und das Fliiss-chen Cavanna sich in das Meer verlieren. Dieser heutige Stand gevviihrt hinreichende Anhaltspunkte zur Er-klarung desjenigen, wie er im Alterthume gevvesen sein mochte, und den wir hier nach den diirftigen dariiber erhaltenen Nachrichten naher bezeichnen. Wir vvissen, dass sich am Timavus ein Hafen befand, in \velchem die romische Flotte zu Anker ging, und dass sich daselbst ein See, der Laous Timavi, ausbreitete. Wir erfaliren ferner, dass gegeniiber oder genauer vor dem Ausflusse des Timavus zwei Inseln (die Insulae clarae) bestanden, welche eine Mineralquelle hatten, deren Wasser mit der Fluth des Meeres stieg und sank. 2) Ferner erhob sich auf einer Felsklippe, nahe an dem gedachten Vorgebirge von Duino ein Leuchtthurm. 3) Alles dieses stinimt mit der heutigen Lage iiber-ein, wenn man annimmt, dass der gegenwartige Sumpf Lisert mit dem Meere in unmittelbarer Verbindung stand, und dass in demselben das ') Profectus ah Aquileja Consul eastra ad lacum Timavi posuit. Imminet mari is lacus. Livius XLI. cap. L Contra 'J'imavum amnem insula jiarva in maris est cum fontibus calidis, qui pariter cum aestu maris crescunt minuunt urquc. Pii ni us H. N. II. c. 103. Clarae insulae (ante ostia Timavi) calidorum fontium cum aestu maris crescuntur. ibid. lib. III. letztes Cap. ") Der Fels, auf welchem der Leuchtthurm stand, liegt gegenwiirtig unter dem Niveau des Meeres; die Vcnetianer legten noch im 13. Jahrhunderte Befc-stigungswerke darauf an. Meenvasser sich mit den wasserreichen Zuflussen aus dem Karste, den Miinduiigen des Timavus, vermischte. Dadurch vvurden die beiden Er-hohungen mit den Mineralquellen-Inseln, welche das hinter denselben gelegene Braekvvasser zu einem See gestalteten, der durch drei OefF-nungen zwischen den Inseln und dem Festlande mit dem offenen Meere in Verbindung stand. Im Osten dieser Meeresbucht, an der tieferen Stelle, lag der Hafen. Es erklart sich auch dadurch, dass an dem Aus-flusse des Timavus der schmackhafte Branzin (Perca punctata L.), welcher sich am liebsten im Brackwasser aufhalt, gefangen \vurde. *) In diesem See brachen die Fluthen des Timavus aus den Karstfelsen hervor. Naheres daruber ist uns leider nicht erhalten worden. Seiner Mundungen werden bald neun (Virgil), bald sieben (Strabo), bald zwolf gezahlt, und es konnte ihre Zahl \vohl auch in den verschiedenen Zeit-punkten und je nach dem verschiedenen Wasserstande eine vvechselnde ge-wesen sein. Soviel aber ist gewiss, dass er eine gewaltige Wassermasse zu Tage forderte, \vesshalb er auch von den Einwolinern die Quelle und die Mutter des Meeres genannt wurde.* 2) Ebenso war den Alten be-kannt, dass der Timavus als ein fertiger Strom aus dem Karste her-vorkam. Ja Posidonius wusste sogar, dass der Timavus auf dem Gebirge entspringe, dann in einen Schlund falle, und in einer Entfernung von 130 Stadien wieder hervorkomme um sich ins Meer zu stiirzen. 3) Die Karst- *) Laneus Eugani lupus excipit ora Timavi Aequores dulces cum šale pastus aquas. Martialis L. III. cp. 89. Lupus laneus war der Branzin, welcher haufig im oberen adriatischen Meere vorkbmmt, und heute zwar nicht mehr an dem wasserarmen Ausflusse des Timavo, wohl aber am benachbarten Ausflusse des Isonzo (der Sdobba) gefangen wird. 2) Strabo sagt V. B. 8. Cap.: „An dem innersten Winkel des adriatischen Meeres ist auch ein Tempel des Diomedes bemerkenswerth, welcher Timavum heisst. Denn er hat einen Hafen, einen lieblichen Hain und sieben Quellen sussen Wassers, die in einem einzigen breiten Strome sich soglcich in’s Meer ergiessen/ Polybius hingegen sagt, „ausser einer enthielten die iibrigen Meerwasser, und die Einwohner nennen auch den Platz die Quelle und die Mutter des Meeres.” — Das Letztere wird erkliirlich, wenn der Strom sich in den See ergoss, und dieser an der obersten Spitze des adriatischen Meeres, in dasselbe ilberging. Auch die erstere Angabe des 1’oljbius stimmt darnit flberein, wenn man annimmt, dass eine Quelle des Timavus, die heutige, dem offenen Meere niiher war , und die iibrigen im See sich mit dem Meerwasser vermischten. 3) Strabo a. a. 0. Kandler hiilt dafiir, dass Posidonius damit das Reka-flttsschen gemeint habe, welches sich allerdings in einen Schlund sttirzt, und nun der allgemeinen Annahme zufolge, als Timavus wieder zu Tage tritt. Es ist aber wohl kaum anzunehmen, dass den Alten die Verbindung des Rekafliisschens mit dem Timavus, die erst in der neuesten Zeit niiher erforscht wurde, bekannt gewe-sen sei, zumal das kleine, im Schlunde sich verlierende Flilsschen, den damaligen Wasserreichthum des Timavus nicht erkliiren konnte. Auch war die Gegend um den hohlen hatten iibrigens noch mehrere Verzweigungen, durch tvelche die Gevvasser unterirdisch der Ebene zuflossen. So hatten die Hohlen, vvelche heutzutage durch den See Jamiano und den See Pietra rossa bezeichnet werden, ausser ihrem Hauptabflusse gegen den See aucli gegen Westen Abfliisse, welche bei Ronchi zu Tage treten, wo die Spuren einer romischen Brucke vorgefunden wurden, und von \vo sicli ein ausgetrocknetes Flussbett als Schottergrund gegen Siiden hinzieht. 3. Veranderungen in den Flusslaufen. Es drangt sich nun die Frage auf, welche Veranderungen vor sich gegangen seien, um den damaligen Zustand in denjenigen, der heute vor unseren Augen liegt, umzu\vandeln. Gewaltige Katastrophen miissen eingetreten sein, um diese totale Umwandlung und die Verschiebung der Flussverhaltnisse herbeizufuhren. woriiber uns aber die Geschichte beinahe vol lig im Dunkeln liisst. Wir sind daher genothigt, abermals zu Vermuthungen unsere Zuflucht zu nehmen, die aber in den That-saclien ziemlich sichere Anhaltspunkte finden. Im Laufe der auf die Volkenvanderung folgenden Jahrhunderte diirften wohl mehrmals solche Katastrophen, durch Sturme und \Vol-kenbriiche veranlasst, vorgekommen sein, die bei dem damaligen hohen Stande der Fliisse um so verheerender \virkten. Von einer derartigen, liber ganz Oberitalien hinreichenden Katastrophe, welche sich um das Jalir 585 n. Cii. ereignete, hat uns Paulus Diaconus die Kunde er-halten J). Bei dieser Ueberschwemmung nun mag es gekommeu sein, dass Fluvius frigidus, die Posidonius mit seiner Angabe im Auge gehalten haben durfte, der Niilie der von Aquileja nach Pannonien luhrenden Stras.se lialber gewiss be-kannter als die Karstgegend der Keka. Die angegebene Entfernung von 130 Sta-dien stimmt tibrigens weder mit der ersten noeh mit der zweiten Annahme vollig iiberein, fiir ersterc ist sie zu klein, fiir letztere zu gross. Die crste Enviihnung des Umstandes, dass das Flusseben Reka mit dem Timavo in Vcrbindung stehc, reicht bis zum Anfange des 17. Jahrhunderts zuruck, und ist in einem Briefe des Padre Iinperati an den Naturforscher Aldovrandi in Bologna vom J. 1002 cntlial-ten (S. Osservazioni intorno al Fiume Timavo seritte in una Lettera al Conte Gnido Cobenzl da Dr. Fortunato Bianchini d’Udine. Venezia 17oi). Als Eigen-thiimliehkeit des Timavo gilt noch, dass sein Wasscr stcts triibe ist, und dass des Naohts und des Morgens oft aucli ein dichter Nebel aus den HOhlungen, wel-chen er cntstrOmt, hervorquillt. Sein Bett sclnvillt oft bei dem (in der nachsten Urngebung) heiterstcn Wetter an. Dass die Wassermasse an seiner Ausmilndung oft grOsser ist als jene der Keka. wo sie sich in den Felsen verliert, erkliirt sich dadurch, dass namentlich bei anhaltendem Kegcn noch andere Govviisser von der OberHache des Karstes in die unterirdiselien C anale durchsickcrn. ') Paulus Diaconus Geschichte der Langobarden IV. 23. Cap. „Zu der Zeit (um 583) war in Venetia, Liguria und anderen Thcilen Italiens cine Uebersdnvem-mung, wie sie seit Noah's Zeitcn wohl nicht mehr stattgcfunden hatte. Ganze der Sturzregen von der Hiihe des Monte Matajur Felsblocke und Ge-ldlle losriss und dieselben in den Thalgrund der mehr envahnten Ein-senkung zvvisclien Caporetto und dem heutigen Natisone, d. i. zrvischen den heutigen Ortschaften Robig und Starasello herabschwemmte. Durch diese Schuttmasse wurde der obere Isonzo in seinem Laufe zur Ver-einigung mit dem Natisone aufgehalten. Es musste sich demnach das Wasser in dem tiefer gelegenen Thalgrunde zwischen Caporetto und Tolmein, der vvahrscheinlich einen See bildete, aufstauen; verstarkt durch die von den Bergen herabrinnenden Gewasser iibte er einen ge-waltigen Druck gegen die siidliche Barre des Sees, durchbracli sie und vereinigte sich mit den ebenfalls gestiegenen Gewassern des mitt-leren Isonzo, der Idria und der anderen Nebenfliisse. Die hierdurch plotzlich anschvvellende Wassennasse des Flusses gelangte in den See bei Gabria, dessen durch das mitgetuhrte Gerolle sich allmalich ver-stopfende OefFnungen in die Karsthohlen keinen hinreichenden Abfluss gewiihrten, so dass der Druck des Wassers auch liier die Barre un-terhalb des Sees, \vahrscheinlich zwischen Gradišča und Petigliano durchbracli und vereinigt mit den Gewassern der Wippach sich iiber die Ebene ergoss. Der allgemeinen Abdachung gegen Westen folgend, erreichte er (bei Čampo longo) das Bett des Torre mit dem Natisone, und floss mit diesen Fliissen vereint gegen Aquileja, wo er sich wahr-scheinlich durch mehrere Miindungen, \vovon die westlichste bei Pri-miero zu suchen sein diirfte, in das Meer ergoss. Seine ostlichste Mundung aber mbchte durch den Flussarm erfolgt sein, der noch heute unter dem Namen Isonzato, Isoncello oder Isonzo vecchio westlich vom heutigen Laufe des Isonzo bestelit und mit demselben sich vereinigend die Festlandinsel Morosini umschliesst. Eine bestimmte Nachriclit hieriiber ist uns nicht erhalten wordeu G- Wohl aber wissen wir, dass Besitzungen und Landgiiter gin gen zu Grunde und Menschen und Tliiere kmnen in grosser Mcnge um. Strassen wurden zerstGrt, \Vege verschiittet und der Fluss Etsch trat damals so weit aus, dass an der Kirche des heil. Martyrers Ženo, die vor den Mauern von Verona liegt, das Wasscr bis an die oberen Fenster reichte. Auch ein Tlieil der Mauern von Verona sturzte durch Ueberschwemnmng ein. Sie ereig-nete sich am 17. Octoher; aber es blitzte und donnerte so stark, wie soust kaum in der Sommerszeit.“ Uebersetzung von Ur. Otto Abel, Berlin 1849. Aus anderen Quellen wissen wir, dass durch dieselbe Stunnflutli die lnsel Barbana bei Aqui-leja verwiistet wurde, wie sjiiiter umstiindlicher crwiihnt wcrden wird. ') Aus einigen urkundlich^n Stellen liisst sich dennoch entnehmen, dass der Isonzo im Mittelalter westlicher und niiheran Aquileja floss, als gegenvviirtig. Kubeis erwalmt n&mlich (Mon. Eccl. Aquil. col. 667) ciner Schenkung von sechs HOfen (Mansi), die an die Kirche von Camarcio (dem alten Campus Martius von Aquilcja zvvischen Ruda und Villa Vicentina bei der iieutigcn Kirche von S. Nicolb di Le-vada, wo sich ein vom Patriarchen Wolfger gestiftetes Jolianniter-Pilgerhaus der Fluss in verlialtnissmassig neuerer Zeit in Folge einer anderen Katastrophe sich wieder ostvvarts wendete zvvischen Villesse und S. Pietro (dessen Kirche er bei dieser gewaltsamen Evolution im Jahre 1490 unterwusch und zerstorte) abfloss und sicli in das Bett des Kii-stenfliisschens Sdobba warf, in \velchem er das Meer erreichte. Dieses Kustenfliisschen, friiher Ara geheissen, scheint sich (gleichtvie auf der entgegengesetzten Seite die Natissa) nach der Wendung des Isonzo gegen Westen durch die aus dem Karst abfliessenden Q,uellbache, die es dem Meere zufiihrte, gebildet zu haben, da es zu Plinius Zeiten nicht bestand. Somit erscheint der Isonzo in seiner heutigen Gestalt als der jiingste Fluss Europas, der kaum melir als vierhundert Jahre seines Bestandes z&hlen mag, wie auch aus seiner schmalen Barre zu beiden Seiten seines Ausflusses zu entnehmen ist. Nach dem Durchbruche des Isonzo bei Gradišča floss mit ihm der See von Gabria ab. Die Ab-fliisse seiner Gevvasser in die Karsthohlen horten auf oder verminderten sich bedeutend, wodurch die Miindungen des Timavus ihre Nahrung verloren und der See am Timavus zu einem Kiistensumpfe austrocknete. Dem Timavus aber verblieben nur die Zufliisse, die er durch das von Osten unterirdisch laufende Fliisschen Reka erhielt, und die heute seinen ganzen freilich gegen seinen friiheren Wasserreichthum unbe-deutenden Wasservorrath liefern. Der zweiten \Vendung des Isonzo gegen Osten aber folgten der Torre mit dem Natisone, die einst die Mauern von Aquileja bespiilten, bei der envahoten Katastrophe sich in ostlicher Wendung mit dem Isonzo vereinigten und nun 1 Meile ostlich von Aquileja bei Villesse in den Isonzo einmunden ')• befand) gemacht worden; darin wird (im 13. Jahrhundert) die Ausdehnung der ge-schenkten Landgtitcr bezeichnet wie folgt: In longitudine a Kuda usquc ad Hospi-tale sancti Johanni, in latitudine a terra Abbatissae S. Mariae usque ad flumen Isontium. Gegenwiirtig aber fliesst Ostlich von Ruda und S. NicolO der Torre, der sich erst eine Strecke unterhalb in den Isonzo ergiesst. — Auch wird bericlitet, dass jenes Pilgerspital von S. NicolO an den Diinunen des Isonzo errichtet wurde. Antonini. II Friuli orientale. ') Die kleineren BergstrOme, welche in dieser Gegend von den oberen Lan-destheilen dem Meere zufliessen, liegen in der heisseren Jahreszeit gcvvohnlich trocken, oder schrumpfen doch zu einem schmalen Wassorfaden zusammen , in der nassen Jahreszeit aber sclnvellen sie stark an. Sie fiihren dami bedeutendes von den Bergen herabgeschwemmtes GerOlle mit sich, welches allmiilig das ursprllngliehe Bett ausfilllt, wornach sie dami bei Hochvvasser eine mchr oder minder breite Strecke zu beiden Seiten des Flusslaufes mit Schotter und Sand bedecken. So geschah es auch mit dem Isonzo; da er aber einen perennirenden Wasserreichthum cnthalt, so musste er bei grossem Wasserzuflusse illier die gcneigte Ebene so woit sich ergiessen, bis er einen neuon Rinnsal in dem Fliisschen Sdobba farni. Die 4. Die Lagune. Von der Miindung des Isonzo bis zur Miindung der Aussa wird der Kiistensaum von der Lagune begrenzt, welche durch die vorlie-genden Inseln von dem Meere getrennt wird. Die Gestaltung der Lagune samint den in dieselbe einmundenden Flusslaufen, so wie jene der in und vor derselben liegenden Inseln hat sich im Laufe der Zeit vielfach geandert, so dass sich aus der heutigen Form nur schwer die Gestalt, vvelche sie im Alterthum liatte, erkennen lasst. Man war bisher auf Vermuthungen angevviesen, die einander widersprachen, und sammtlich auf keiner sicheren Grundlage beruhten. Auch lieute noch ist man daruber zu einer vdlligen Klarheit nicht gelangt, doch hat sich der k. k. Ingenieur Herr Baubella das Verdienst ervvorben, hieriiber neue und thatsachlich begriindete Aufschiiisse zu gewahren. Den Ergebnissen seiner vielfaltigen Nachforschungen und Sondirungen, deren Kenntniss vir seiner gefiilligen Mittheilung verdanken, folgend, versuchen wir es liier, die friihere Gestaltung und die nachgefolgten Veranderungen darin, iibersichtlich zusammenzufassen. In den altesten (vorhistorischen) Zeiten war der Saum der Kiiste durch eine fortziehende Reihe von Sanddiinen bezeichnet, die sich noch gegenwartig nachweisen lassen. Sie begannen mit der heutigen Insel S. Giuliano nilchst Porto Buso, zogen nach der Insel Montone und von da nach der Capelle S. Marco, \vendeten sich liierauf sudsvarts zur Insel Gorgo, welche nalie an Grado reicht und damals eine Landzunge bildete, um sodann liber Morsano nach Belvedere und Gentenara ') zu gelangen. Diese ganze Reihe bildet einen sandigen Kiistenstrich, dessen Zusammenhang auch dort, wo lieute die Lagune ihn durchbricht, durch die Beschaffenheit des Grundes noch erkennbar ist. Die in diesem Kiistenstriche einmundenden Gevvasser fiillten allmalig den angren-zenden Meeresgrund mit Schlamm und Sand aus, aus welchem durch die "VVirkung der Meereswellen im Laufe der Zeiten eine zweite Reihe von Diinen, die heutigen Lido-Inseln, aufgebaut wurde. Erforschen wir mit Schotter bedeckte Strecke von Villesse bis an den heutigen Flusslauf des Isonzo bei S. Pietro zeigt noch lieute die Richtung an, die er dabci einscblug. Bezeich-nend fiir den Abfluss der Geivilsser in vorliistorischer Zeit und tur das Vagiren des Isonzo erscheint os, dass das gesammte Gebiet voin Karste bei Monfalcone bis an den Einfluss des Torre in den Isonzo auf einem Untergrunde von Schotter rulit, vviihrend westlich voin Torre der Grund ein fester aus Sand und Tegel be-stehender ist. ') An dicser Oertlichkeit erhebt sich cine Gruppe von Pinien, der Ueber-rest der Pinienvvaldungen, die einst den ganzen Nordrand des adriatischen Mcercs einsauniten, und von welchen sich nur noch der grosse Pinienwald bei Ravenna crhalten liat. nun, welche Gestaltung dieser Kiistenstrich zu Zeiten der Romer liatte, so kann mit vollem Grunde behauptet werden, dass ztvar schon damals die ausseren Diinen, die Lido-Inseln, bestanden, dass aber im Inneren der Lagune ganz andere Verhaltnisse ob\valteten. Die Ilaupt-ursache dieser Umgestaltung ist in den veranderten Flusslaufen zu suchen. Als noch der schiffbare Natisso an den Mauern von Aquileja voriiberfloss, gelangte er, von der heutigen Richtung des Torre unweit Campolongo ab\veichend, in nalie gerader Richtung nach Aquileja'), floss dstlich an dessen Mauern voriiber und setzte seinen Laut' anfang-licli in mehr dstlicher Richtung gegen den Kiistensauin zu fort 2). An der Kiiste angelangt, floss er nicht gerade aus in die Lagune, sondern wendete sich bei der Insel Montone westwarts, lief zwischen der alten Diine und dem Festlande3) oberhalb der Insel S. Giuliano durch den sogenannten Canale deli’ Anforai) und miindete bei Porto Buso in das Meer. Dieser Canal hat, obwohl er nicht mehr benutzt wird, noch * *) ’) In dieser Richtung sind heute noch Spuren des ehemaligen Flusslaufes sielitbar. *) Gegenwilrtig ivendet sich die Natissa unmittelbar unterhalb Aquileja westlich gegen das Flusschen Terzo zu, und lauft dann mit demselben vereint in sudlicher Richtung gegen die Lagune, durchbricht die alten Diinen zwischen Montone und S. Marco, setzt ihren Lauf als Canale delle Mee in der Lagune zwischen den Inseln S. Pietro d’Oro und Gorgo fort, und miindet als Canale di S. Pietro d’Oro zwischen dieser Insel und Grado in’s Meer. Der ursprlingliche Lauf des Natisso unterhalb Aquileja (der — alte — Canale deli’ Anfora) besteht heute noch west-lich von der Natissa als ein Lagunen-Canal. Der lieutige Lauf der Natissa von Aquileja bis zu dem Punkte, ivo der einstige Lauf mit dem jetzigen zusammcn-traf, ist ein kiinstlicher, oder doch regulirter, iveit iveniger tiefer als der (heute nur noch cinen todten, aber immer noch tiefen Arm bildende) alte, und diirfte in spiiterer /.cit. angelegt \vorden sein, da auf seinem Grunde Substructionen von Ge-mauem zu erkennen sind. Uebrigens sei hier bemerkt, dass der lieutige I.auf der Natissa auf der Generalstabskarte unrichtig angegeben ist. In derselben ivird der Fluss, welcher im Westen von Aquileja l&uft, und von welchcm der (neuere) Canal Anfora abziveigt, Fiume Attis genannt. Abgesehen davon, dass der Name Attis in der Gegend nicht bekannt ist (er entstand wohl aus ciner Verunstaltung des Namens Natissa), heisst der mit diesem Namen bezeichnetc Fluss Fiume Terzo, wiihrend das (heute noch so genannte) Flilsschcn Natissa im Usten der Stadt Aquileja lauft (sein Lauf ist in der Generalstabskarte angegeben aber mit keinem Namen bezeichnet) und sich unterhalb derselben mit dem Flusse Terzo vereinigt, um dann die Richtung gegen die Lagune zu nehmen und dort als Canale delle Mee seinen Lauf fortzusetzen. *) Die Thatsaehe, dass die Flusse hinter den Diinen laufen, ehe sic sich dem Meere zuvvenden, wiederholt sich an mehreren Punkten der adriatischen K tiste. 4) Es ist dieses der alte (natiirliclie) Canale deli’ Anfora und nicht zn ver-ivechseln mit dem verhaltnissmassig neueren (kiinstlichen) Canale dieses Namens, von dem spiiter die Rede sein \vird. iimner ein \veit tieferes Wasser als der Canale di S. Pietro (TOro, durck welchen die Natissa gegemvartig in das Meer miindet. Der sicherste Be\veis, dass jener Canal (deli’ Anfora) der Flusslauf des Natisso zu Rbmerzeiten war, mochte aber darin gefunden werden, dass zu beiden Seiten desselben langs seiner ganzen Erstreckung romische Denkmale, als: Inscliriftensteine, Grabsteine, Mosaikboden u. dgl. gefunden \vurden ’). Auch bat dieser Flusslauf von seiner Miindung bis Aquileja fast genau die Lange von IV2 Meilen oder 60 Stadien, welche Strabo als die Erstreckung des Natisso vom Meere bis Aquileja be-zeichnet. Der heutige Lauf der Natissa durcb den Canale di S. Pietro d'Oro diirfte in spaterer Zeit, als der alte Natisso bereits in den Isonzo abgelenkt worden, entstanden sein, da der Durchbruch desselben zvvischen Montone und S. Marco ein kiinstlicher2), seine Tiefe eine weit geringere ist, und sicb an seinen Ufern koinerlei Spuren romischer Denkmaler vorfinden. Die Lagune wird durcb mehrere tiefe Canale durchschnitten, die von fruberen Flusslaufeu berriihren, und von \velcken der bedeutendste an 30 Fuss Tiefe, jener von Grado nacli der Insel Barbana gericlitete, gewiss schon zu Riimerzeiten vorhanden war, da auf dieser Insel (nach Anderen in dem nalie gelegenen Kustensaume von Belvedere) der Tra-dition zufolge das Lazaretb von Aquileja bestand, welclies in unmittel-barer Verbindung mit Grado steben musste. Die Erforschungen des Herrn Baubella haben zu einer anderen niclit umvichtigen Entdeckung gefiibrt. Man \vusste aus der Erzablung des Paulus Diaconus, dass (wie spater naber erwahnt werden wird) von Alters her eine Strasse von Aquileja nach Grado fiihrte, und laugnete entweder deren Bestand, da er mit einer ziemlich tern vom Festlande liegenden Insel nicht vereiubar schien, oder nabili an, dass man dieselbe in der Lagune auf Dammen erbaut babe. * l ’) Dass es hierfur auch an historischen Belegen nicht gehricht, zeigt die nachfolgende Anmerkung. l) Dieser Durchbruch wird heute noch als Durchstich hezeichnet (er heisst: il taglio), sein Grund ist, als Verbindung der benachbarten Diinen, cin sandiger, vvahrend zu beiden Seiten der Grund schlammig ist. Er diirfte im 15. Jaiirhunderte entstanden sein, in ivelchem der alte Natisso wahrscheinlicli von Aquileja durcb den Isonzo abgelenkt wordcn ist, denn noch zu Ende des 14. Jahr-hundertes mUndete der Natisso durch den ulten Canal der Amphora in’s Meer, wic der Notar Odorico Susans in seinem ^Lucifer Aqnilejensis“ vom J. 1.'i86 erwiihnt, in dem er die Jurisdiction des Patriarchen iiber die Fliissc, und insbesondere „Aque Natisso transcuntis sive labentis per Civitatem Aquilcgiain que inferius Amphora nominatur41 auffiihrt. Damit stimmt auch die bereits erwfthnte Urkundc der KOnige Hugo und Lothar aus dem to. Jahrhunderte iibercin, worin cs heisst: qui Natisso umne dohitus est, qui inferius etiain Amphora nominatur. Rubeis a. a. O. Col. 466. Keine dieser Annahmen triflft zu. Wie envahnt, bildete die Insel Gorgo eine mit dem festen Lande zusammenhangende Landzunge, welche bis nahe an Grado reichte. Auf dieser Insel (eben so wie auf der gegen-iiberliegenden Landspitze Volpano nachst der Capelle von S. Marco) fand Herr Baubella nicht nur die noch heute sichtbaren Spuren dieser Strasse, sondern auch zu beiden Seiten derselben vielfache romische Denkmale (wie am alten Laufe des Natisso). Diese Strasse konnte daher auf dem festen Lande, beziehungsweise auf der Diine von Gorgo fort-gefiilirt werden, und hatte nur am Ilafen von Grado den Canal mittelst einer Brucke oder eines Damines zu ubersetzen. Eben so interessant ist die Auffindung eines Inschriftensteines nachst dieser Strasse auf Gorgo in der Nalie von Grado, worauf zu lesen war:„ Hier ist die Schiffswerfte des...“, weil dadurch die allgeiueine Annahme bestatigt wird, dass sich die Werkstatten fiir Schiffbau auf und nachst der Insel Grado befanden. Minder genau ist die Lane der Hitfen bekannt, in welchen die Kriegsflotte stationirte, und \velche den reichen Handelsverkehr von Aquileja vermittelten. Es unterliegt zwar kaum einem Zvveifel, dass der Kriegshafen sich an der Miindung des Canale di S. Pietro d' Oro zvvischen dieser Insel und Grado befand, und dass ein Theil der Fahr-zeuge \vohl auch in der Lagune unweit von ersterem Hafen an der anderen Seite der Insel Grado, wo noch gegenwartig der Ilafen besteht, ankerte. Der Haupthandelshafen diirfte bei dem heutigem Hafen Porto Buso zu suchen sein, wo sich am Gestade die alte Mundung des Natisso und die Miin-dung der Aussa vereinigen. Ueber die Lage des Ilafens von Pilo, der im friihen Mittelalter mehrmals genannt wird, sind die Meinungen ge-theilt. Jedenfalls muss er sich in der inneren Lagune befunden liaben, da er zum Gebiete des Patriarchen von Aquileja gehorte, und dieses sich nicht bis an die Seekiiste erstreckte. Hochst vvahrscheinlich befand er sich an dem Laufe des Natissoflusses, wo dieser das feste Land verliess '). Es \vird auch noch der Hafen von Morgo genannt, der nachst der Insel gelegen war, die heute noch diesen Namen triigt; moglicher Weise war dieser Hafen mit jenem von Pilo, dessen Name, soviel bekannt, im Alterthume nicht vorkommt, einer und derselbe 2). *) Kandler versetzt den Hafen von Pilo umnittelbar an die Handelastadt (Mariniana) von Aquileja, wo der (neuere) Canal der Anfora beginnt. Allein die Beschaffenheit des Terrains schliesst diese Annahme aus, denn es zeigt sich wohl noch deutlieh eine in der Richtung der Anfora gegen die Stadt ziehende Ver-tiefung, welehe als die Fortsctznng der Anfora gegen den die Stadt durchschnei-denden Flussarm (den alten Stadtgrahen) angenommen werden kann, zu beiden Seiten dieser Vertiefung aber ist das Terrain so hoch, dass nicht wohl daselbst ein einstiger Hafen vermuthet vverden kann. Innerhalb des festen bandes, im Osten der Stadt, bestand an einem zum Aleerc fiihrenden Canale aller Wahrscheinlichkeit nach noch ein anderer Hafen, ad Noch eines Umstandes soli hier Erwahnung geschehen, vvelcher vielfach auf die im Laufe der Zeit sioh verandernde Gestaltung der Lagune eingevvirkt haben muss. Die Nordkiiste des adriatischen Meeres ist in einer langsamen aber stetigen Senkung begriffen, wie man dieses von der istrischen Kiiste bis nach Venedig (wo die Unterkirche von S. Marco bereits grossentheils unter Wasser steht) wahrzunehmen vermag. Auch an der oberen Kiiste (bei Aquileja) weisen zahlreiche Spuren daraut' hin. Von dem Canale von Primiero bis an die Miindung der Aussa ge-wahrt man langs der Kiiste an mehreren Punkten auf dem Grunde der Lagune Mauerwerk.Mosaikbdden, und fand daselbst auch Inscbriftensteine, die alle offenbar friiher auf festem Lande befindlich waren. In den Siim-pfen jenseits des Kiistenrandes findet man nicht nur Inschriftensteine und andere Denkmale, sondern auch nicht \venige Lager von Amphoren, in denen man \Vein aufzubewahren pflegte 'I. An manchen Stellen liegen diese Weinkruge nicht nur vereinzelt, sondern in dichten Reihen zu-sammengedriingt, \vo daher offenbar sich einst die Vorrathslager von AVeinen befanden. Auch auf den Lido-Inseln macht sich diese Senkung bemerkbar. Diese Lido-Inseln ivaren zu Rdmerzeiten reich bevolkert und mit vielen Anstalten zum Baue und zur Ausriistung von Schiffen versehen. Auch Wald und Weide befand sich auf denselben und es wurde der Ackerbau auf denselben betrieben2). Das beweiset, dass damals dieselben einen \veit grdsseren Umfang gehabt haben mussten, als ge-genwartig3), wo sie, vielfach vom Meere durchbrochen, mit einziger Ausnahme von Grado, unbewohnt sind, und, mit Rohr bevvachsen, kaum einen diirftigen Graswuchs aufkommen lassen. Es lasst sich durch dio Ausdehnung der den Inseln vorliegenden Untiefen noch ziemlich der ehemalige Umfang dieser Inseln ermessen. Die Folge dieser allmaligen Senkung war nun, dass, wie eben erwahnt, die flachen Ufer der Inseln * *) aquas gradatas genannt, in ivelchem der Verkehr mit den nach Pannonien versen-deten oder von dorther kommenden Waaren stattfand. ’) Selbst in dem neu angelegten Austernparke in der Niihe von Grado, wurden 7 Fuss tief unter dem Meeresgrunde Amphoren nebst anderen Anticaglien gefunden. *) Die Insel Grado war mit Olivenhainen, Giirten und Wiesen, auf \velchen ganze Truppe von Pferden weideten, bedeckt. Der Patriarch von Grado, Fortu-natus, bemiihte sich, die Landwirthschaft auf den Lido-Inseln in Aufsehwung zu bringen, und noch im frilhen Mittelalter pflegten auf denselben der Doge von Venedig und der Patriarch von Grado der Jagd auf Hirsche und Wildschweine, zum grossen Nachtheile der darfiber sich beklagenden Bewohner. ®) Die Insel Grado hatte cine Lange von % ital. Meilen und eine Breite von melir als '/4 Meile. Noch heute gewahrt man 1)0 Klafter wcit vom Uferrande im Meere einen Stcinamvurf (Scogliera), wie man ihn zum Schutze von Bauwer-ken am Ufer gegen das Andriingcn der Meereswellen anzulegen pflegt. sowie des Kiistenrandes unter das Meeresniveau sanken1), und dass die Lagune die inneren Diinen durclibrechend, jenseits derselben das frucht-bare Land in Siimpfe umgestaltete * 2). Wenn man alle diese Umstiinde zusammenfasst, so gewinnt man daraus die Ueberzeugung, dass im Al-terthum die Lagune zvvischen dem Kiistensaume und den Lido-Inseln einen weit beschrankteren Umfang hatte, als gegenwartig, und dass sie, den Kiistensaum durclibrechend, im Laufe der Zeit auch jenseits der Kiiste auf ehemals trocken gelegenen Boden, denselben zu Siimpfen uimvandelnd, an Ausbreitung ge\vann. Da hier von den Geiviissern von Aquileja die Rede ist, fiigen \vir, der Beschreibung von Aquileja vorgreifend, einige Bemerkungen liber das Flusssystem der Stadt und ihrer niichsten Umgebung bei. Der Haupt-fluss war, \vie erwahnt, der Natisso. \velcher, von den Alpen herab-kommend, die Stadt im Osten bespiilte. Von diesem Flusse wurden, wahrscheinlich schon bei der ersten Anlage der Festung, die die Mauern umgebenden Graben abgeleitet. Als Augustus die Stadt enveiterte, und die Mauern derselben im Nordosten hinausriickte, musste auch der Was-sergraben um die neuen Mauern gezogen rvorden sein, da Herodian aus-driicklich anfuhrt, dass der Fluss zum Befestigungsgraben diene. Die Schifftahrt wurde durch den bei Porto Buso ins Meer einmiindenden Natisso vermittelt. Als aber bei dem Aufbliihen des Handels dieser AVassenveg nicht mehr geniigte, legte man einen neuen kiinstlichen an, indem man vom Natisso aus einen geradlinigen Canal (den [neueren) Canale Anfora) zum schiffbaren Aussaflusse fiihrte. Man konnte dem-nach auf z\vei Wasserwegen bis zur Handelsstadt Mariniana gelangen, auf dem Natisso dann auf der Aussa und dem (neueren) Canale Anfora. Beide, der Natisso und der Canal Anphora, traten in der Handelsstadt zusammen und ersterer bildete \vahrscheinlich einen Wasserweg bis in die innere Stadt, da dio Anphora mit dem friiheren ivestlichen Stadtgraben, der aber seit der Stadtenveiterung durch Augustus mitten durch dieselbe lief, in Verbindung stand. Denn heute nocli besteht der Canal der Anphora in schiffbarem Zustande, und noch imrner gewahrt man an seinem oberen Ende eine bis in die Stadt reichende grabenartige Vertiefung. ') In Grudo musste die Kirehe Sta. Agata, deren hoden giinzlicli vom Mecre weggespttlt worden , schon im frilhcn Mittelalter (im J. 825) weiter nach landein-wiirts versetzt werden. Nahe der Laguneninsel Morgo wurden im J. 175* im Lagunensumpfe ein Grabstein und andere Spuren eines Begriibnissplatzcs auf-gefunden. 2) In einem Meeressumpfe bei S. Canziano ostwiirts von Aquileja wurden antike Kunstgegenstande aus der Zeit des Kaisers Constantius ausgegraben, \velche jenen Sumpf als einst trockenes Land erkennen lassen. Wir hatten nun, um das Bild dieses Landstriches, wie es sich zur Zeit des Alterthumes darstellte, zu vervollstandigen, eine Schilderung der weltberiihmten Stadt Aquileja und ihrer Umgebung folgen zu lassen. Da sich die Bliithe der Stadt jedoch erst in der spateren Zeit ent-wickelte, erscheint es angemessen, diese Schilderung den culturge-schichtlichen Ueberblicken anzufugen, auf die wir nunmehr iibergehen. Culturgeschichtliches: Die Sagenzeit. 5, Die Veneter, Die Culturgeschichte dieses Landes reicht in eine weit friihere Zeit zuriick, als die politische Geschichte. Wahrend far die letztere erst mit der im J. 182 vor Chr. erfolgten Griindung voa Aquileja ein fester Boden getvonnen wird, fusst die erstere auf den Sagen, die sich in die fernsten vorliistorischen Zeiten verlieren, und auf die ersten dammernden Lichtpunkte der Cultur in Westeuropa zuriickfiihren. In-dem wir uns in diese Urzeit zuriickversetzen, vermogen wir allerdings keine positiven Ergebnisse anzufuhren, und sind auf das Feld der Ver-mutbungen beschrankt, die indess immerhin bei der Zusammenfassung aller in den classischen Autoren dariiber enthaltenen zerstreuten Nach-richten und deren Vergleichung mit den topographischen Verhaltnissen des Landes einen getvissen Grad von Wahrscheinlichkeit erlangen. Mit einer solchen miissen wir uns begniigen, wobei es das hervor-ragende Interesse, das sich an diese Sagen kniipft, entschuldigen mag, dass wir uns bei den daraus abgeleiteten Combinationen auf dem Ge-biete der Hypothesen bewegen. Die iiltesten bekannten Bewohner des Nordrandes des adriatischen Meeres waren die Veneter. Sie waren keine Ureimvolmer des Landes, aber ein sehr altes Volk, vvelches im mythisclien Zeitalter hier einwan-derte. Woher sie kamen und wessen Stammes sie waren, ist genau nicht bekannt ')• -A-He Anzeichen deuten aber darauf liin, dass sie von ’) Den Alten war die Abkunft der Veneter nicht genau bekannt, und es galten darttber verschiedene Meinungen. Polybius schon nannte sie ein sehr altes Volk (L. 2. cap. 111.: „Deinde accolunt Cenomani; quod superest spatiuin ad Adriati-cuni sinum populus longe ant,iquissimns obtinebat. Venetos vocant). I.ivius (I. \.) leitete sie von den paphlagonischon Henetern des Homer (II. ž. 8;il) ab, die An-tenor hierher gefiihrt haben solite, womit nahezu ttbereinstimmend Cato (bei Pli-nius 19, 23) sie fiir Trojaner erklart, Herodot hlilt sie fflr einen illyriscben (d. h. vvahrscheinlich pelasgischen) Volksstamin. Die Veneter hielten sich selbst fiir Asia-ten, und ztvar nach Herodot, 5,9, fiir Moder (s. Forbiger, Handbueh der alten Geographie 3. Bd. S. 579 , welcher der obigen Angabe von Herodot beipflichtet.) Trogus Pompejus, in Gallien gcboren, h< sie fiir 1’aplilagonier, ebenso Tribonian Osten her ein\vanderten, aus Illyrien oder Thrazien, und einem dort angesessenen Stamme, oder einem der vielen Volksstamme von Klein-asien, der sich auf seinem Zuge gegen Westen lange im illyrisch-thra- in den Justinianischen Gesetzen, Prafat. ad Novell. 29: „Paphlagonum gens antiqua nec ignobilis in tantum ut magnas colonias deduxerit et sedes in Italorum Venetis fixerit.“ Unter den Neueren bezeichnet Mannert und Contzen (Die Wanderung der Kelten, Leipzig 1864) sie als Wenden, Seshzenzeivics als Centen, Niebuhr als Liburner. Die Hauptquelle dafiir ist Strabo, welcher die verschiedenen zu seiner Zeit geltenden Meinungen liieriiber anfiihrt. Er sagt dariiber L. 5. cap. 1. „Ueber die Heneter bestelit eine doppelte Sage. Einige behaupten, auch sie seien Abkonnn-linge von jenen Kelten ani Meere, die mit ihnen gleichen Namen haben; Andere, es hatten sich aus dem trojanischen Kriege mit Antenor einige der paphlagonischen Heneter hieher gerettet; als Beweis filbren sie daiur ilire Sorgfalt an, die sie auf die Pferdezucht verwandten, die friiher bei ilinen sehr in Ansehen stand, wegen ihrer alten Gewohnheit, Stuten zur Mauleselzueht zu halten.“ Dessen envahnt auch Homer H. II. 852: „Her aus der Veneter Lande, wo wild aufwachsen die Mauler.“ I'nd Straho im L. 12. c. 3. ,.Andere halten sie (die Eneter) fiir ein den Cappo-dociern benachbartes Volk, das mit den Cimmeriern den Heerzug gemacht und danil an das adriatische Meer geratlien sei. Die von den Meisten angenommene Meinung ist, dass die Eneter das bedeutendste Volk in Paphlagonien waren, zu dem auch Pylaemenes gehorte, mit welchem der griisste Theil derselhen in’s Feld zog. Ilires Heerfiihrers beraubt, setzten sie nach Troja’s Falle nach Thrazien iiber, und kamen auf ihrer Irrfahrt in das heutige Enetika (Venetia). Einige sagen auch, Antenor und dessen Solin hatten an diesem Wanderzuge Theil genommen, und sich an dem Winkel des adriatischen Meeres niedergelassen. Dessivegen sei natiirlicli, dass die Eneter verschivnnden und in Paphlagonien sich nicht mehr naclnveisen lassen.“ Der Ansicht, dass die Veneter gleichen Stammes mit den gallisclien Vc-netern in Armorika gewesen seien, stchen die thatsachlichen Umstande entgegen. Polybius 1. 2. sagt von ihnen, dass sie mit den Galliern gleiche Sitten aber eine verschiedene Spraclie hatten. Zu Polybius Zeiten aber moehten die Gallier sowohl als die Veneter sclion riimische Gebrauchc angenommen haben. Herodot fiihrt aus-driicklich an, dass die Veneter niedisclie Geivnhnheiten bewahrten. Die Versehie-denheit der Spraclie, ivelchi' sich zu allen Zeiten erhalten bat, aber ist entscheidend. Die Veneter betrieben eifrig den Landbau und grundeten grosse Stadte, als die Gallier nocli dem Ackerbau freiml blicben, und bloss in DOrfern wohuten, wie tiberhaupt die Veneter an Cultur den Galliern weit voraus standen. In den Kriegen zivischen den Riimern und deli Galliern hielten sich die Veneter stets als Bundes-genossen zu den Erstcren. Die Meinung, dass sie von den VVenden oder Centen abstammen, ist viillig unbegrilndct: die Veneter vvaren ein „]iopulus hmgc antiquis-siinus,“ elie jene Volkerschafteu den Namen nacli bekannt \vuvdcn. Dass Veneter sich AntenoFs Zug angeschlossen haben, ist ivahrscheinlich, docli niochte dieser Zug zu wenig zahlreich gevvcsen sein, um die Ansiedlung eines ganzen Volksstam-nies begriinden zu kOnnen. Dic meisten Griinde aber sprechen fiir die von Strabo angeftihrtc Meinung, dass die Veneter in Folgc der durcli die Cimmerier veran-lassten VOlkerbeivegung aus Kleinasien iiber Thrazien und Illyrien in ilire neuen Wohnsitze gelangt seien. Dafiir zeugen ilire beriihmtc Pferdezucht, die Erbauung Kr. v. Czueruig, tierz umi Gradišča. o Filiasi Mcmorie Storiche dei Veneti primi e secondi, edizione. Padova 1811. 2) Die alten Viilker stellten die Culturen, die sie besonders pfiegten, unter den Scliutz der GGtter, um sie vor den Beschadigungen der Menschen zu bewahren. ®) Strabo erziililt (1. 5. c. 9) die Sage von der Bezeichnung mit dem Wolfe in folgender Weise: Ein angesebener Mann, der gerne Biirgschaft leistete und desswegen oft verspottet wurde, sei einst einigen Jiigern begegnet, die einen Wolf im Netze hatten. Dicse sagten ihm zum Scherze, wenn er sich fiir den Schaden-ersatz verbiirge, so nohten sie ihn loslasscn. Er that es, der Wolf wurde los-gclassen und trieb ihm cine Heerde nicht gezeielineter Pferde in seinen Stali; er aber babe dicse Erkenntlichkeit angenommen, die Pferde mit dem Zeichen eines Wolfes versehen, und sie „vom Wolf G cbraclite“ (Lvx(xpoi>ovS) genannt. Sie zcichneten sich melir durcli Schnelligkeit als durcli SchOnheit aus. Seine Nach-kommen hatten das Abzeichen und die Race dieser Pferde nebst der Gewohnheit beibehalten, keine Stute ivegzugeben, damit bei ilinen allcin die Race dieser Pferde echt blcibe, weil unterdessen diese Pferde selir bertihmt nurden. Ferner berichtet Strabo (L. V. cap. 1. §. 4): „Dionysius, der Tvrann von Sicilien, liess von dorther keine Stuten aus dem Lande zu lassen, um sicli allein die Eehtlieit der Race zu \vahren. Als sie eine einzige Ausnahme davon zu Guusten des Dionysius, Herrschers von Syracus (wahrscheinlich aus Dankbarkeit dafur, dass er das adriatische Meer von den illyrischen Seeraubern siiuberte) machten, scbien dieselbe so bemerkenswerth, dass man das Andenken daran erhielt. Die venetischen Pferde varen bei den olym-pischen Spielen benilimt als die besten Wettlaufer und als Gespanne bei dem Wettrennen der Wagen. Den Gebraucli des Wettrennens und Wettfahrens brachten sie aus ihren friiheren Wolmsitzen bei den eine Stuterei zur Aufziehung von Wettlaufrossen anlegen * *), so dass die venetisclie Race unter den Grieehen sich einen Namen maclite und lange Zeit gcschatzt wurde." Dass sie dort schon in der Mythenzeit bekannt war, erhellt aus Euripides, welelier den Wagen des ungliieklichen Hippolyt, der von einem Meeresungeheuer getodtet wurde, von venetischen Pferden gezogen werden liisst. Sie standen vvegen ilirer Schnelligkeit in Griechenland im Rufe wie bei uns die englischen, und wurden desshalb nach Eutychius „Kronentriigera genannt. Die Circusspiele der Veneter, insbesondere das Rennen mit Pferden nnd Wagen, waren beriihmt, und hiiufig flnden sieh ausgegrabene Anticaglien, wie Basreliefs und Thongefasse mit zweiradrigen (bighe) und vierriidrigen Wagen und sieggekronten Wagenffihrern. Viele glaubten selbst, dass die ROmer die Einricbtung der circensischen Spiele von den Venetern gelernt hatten, wie denn auch eine der Abtheilungen des Cireus in Rom den Namen der venetischen trug. Eine Miinze von Aquileja st elit einen Jiingling vor, kurz geschiirzt, mit einer Reitpeitsche in der einen Hand, mit der Siegespalme in der andern, und der Unterschrift: Tobax nika (Tobax der Sieger). *) Die italienisclien Schriftsteller, welche dieser Thatsache enviihnen, keb-ren sie, sich dabei auf die oben envahnte Stelle Strabo's berufend, um, indem sie anfuhren, dass Dionj sius in dem Gebiete der Veneter ein Gestute zur Erziehung von Wettlaufrossen anlegte. Sie hatten dabei wohl nur die lateinische Ueber-setzung Strabo’s im Auge, in \velcher allerdings vvahrscheinlich durch Verwechslung des Wortes tvrtv&tv mit dem Worte tv&tv (von dorther mit: dort) gesagt wird: „Dionysius quoque Siciliae tyrannus ea in regione (sc. Venetorum) equorum ad certamina educandorum armenta instituit; indeque venit, ut etiam apud Graecos pullorum Venetorum farna innotuerit” (S. Strabonis Rerum Geographicarum libri XVII. rec. etc. .1. Ph. Siebenkees Lipsiae 1798 tom. Der (dieser Uebersetzung cbenfalls beigcfiigte) Urtcxt lautet aber ganz klar: Ani' Jiuvvaiog, . Jahrhundert n. Gbr. (nacli Hozomenos und Zosjnius) die Sage, dass Jason daselbst gcivcilt babe. Hier mag auch noch der Sage Envahnung gcscliehen, dass die Argonauten im Diomedeischen Meerbusen niiehst dem Timavus von den Nachbam der Veneter, den Eugancern, zu \Vasser angegriffen wurden. Jason (vvahrscheinlich von den amvohnenden Venetern mit Barken versehen) scblug sicli mit ihnen, der Kampf iviire aber bald, da last alle seinc Gefahrten venvundet wurden, zu seinem Naclitheile ausgefallen, wenn nicht der Deus Glaucus seiuen Koj»f aus dem Wasser emporgestreekt hiitte um sie zu ermuthigen, worauf die Argonauten in die Budit von Spina zu den eleldrischen Inseln abfuhren. dass er mit seinen Begleitern einen erfolgreichen Katnpf gegen die eingeborenen Euganeer unternehmen konnte, \viirde der eingewanderte Volksstamm doch wohl den Namen der Plirygier oder der Trojaner und nicht einen fremden Namen angenommen haben. Wie es indess gevrohnlich zu erfolgen pflegt, dass bei der Tradition femeliegender Begebenheiten die naher liegende die entferntere in sich aufnimmt, oder sich mit der-selben vermischt, so mag aucli die Kunde von der in grauer Vorzeit erfolgten Einwanderung der Veneter durch die naher gelegene des trojanischen Zuges aufgesaugt worden und dadurch die Tradition der Ankunft der Veneter im Gefolge Antenor’s entstanden sein. So \veit sich gegenwartig ant' G ru n d der vorliandenen Anhalts-punkte eine Ansicht liber diesen Zug gewinnen lasst, mochte er in nach-stehender Weise vor sich gegangen sein. Der trojanische Krieg liess in Kleinasien eine grosse Erschutterung zuriick, und durfte mannigfache Kampfe zwischen den Stani men, die sich \vahrend desselben feindlich gegeniiber standen, nach sich gezogen haben. In Folge dieser Kampfe rvurde der nach der ersten Auswanderung noch zuriickgebliebene Theil der paphlagonischen Veneter aus dem Lande gedrangt, und zur Aus-vanderung gezwungen. Sie vereinigten sich mit dem ebenfalls an der Spitze einer phrygiscli-trojanischen Schaar zur Ausvvanderung entschlos-senen Antenor, und zogen mit ihtn zu den thrazischeu Volkeru, bei welchen sie das Recht der Gastfreundschaft genossen ’)• Damit stimmt die Nachriclit der aken Schriftsteller uberein, dass nach der trojanischen Epoclte in Paphlagonien der Name der Heneter, ob\vohl des eiustigen Hauptstanunes, nicht mehr geliort wurde, und die wenigen zuriickge-bliebenen sich mit den benachbarten Cappodociern vermischten. Der Zug Antenor’s verfolgte den Weg, den die fruheren \Vanderungen klein-asiatischer Volksstamme genommen hatten, gelangte von Thrazien nach Illyrien, wo er mit den barbarischen Eiuwohnern vielleicht harte Kampfe zu bestehen hatte, bis es ihm gelang, das adriatische Meer atu Timavus zu erreichen, in dessen Niihe, wie ihm sicher bekannt var, er starnm-verwandte Ansiedler, die ftiiher dahin gelangten Veneter, traf. Nach dem Uebergange iiber dem Timavus, der ihm (wahrscheinlich von den benachbarten Euganeern) streitig gemacht vorden zu sein scheint, ver-einigte er sich mit den jenseits angesessenen Venetern, fiihrte sie zuin gliickliclien Kampfe wider die Euganeer, nach deren Vertreibung er seino Waffen in dem Tempel aufhing, den llauptort der Ansiedlung, Padua, vergrdsserte oder befestigte, und mit seinen Genossen den Namen der Veneter, als der dorl bereits angesessenen die Mehrheit bildenden Volkes, annahtn. Der beriihtute Name des Trojanerfiirsten, die durch ihn be- 'j Hospitium antiquum Trojae »ociigue Penates. Virg. festigte und gesicherte Macht der Veneter, welche sie durch eine lange Friedenszeit ungestort genossen, bewirkten sodami, dass die Kunde seines Auftretens mit jener der Einrvanderung des Hauptstammes ver-schmolz, und dass die Veneter mit Vorliebe diese ilire Abstammung gewissennassen veredelnde Kunde verbreiteten. 8. Der antiquarische Fund bei Gorz. Wir habenuns bisher mit dem mytbischen Zeitalter beschaftigt, und den Sagen, die sich an den Timavus kniipfen, durch Combinationen den thatsachlichen Kern abzugevvinnen gesucht. Mit dem eben errvahnten Funde treten wir in das Reich der AVirklichkeit, denn er gervahrt uns ein unividerlegliches Zeugniss von dem Bestande und dem Leben einer in der Mitte des Landes angesessenen Beviilkerung zu einer Zeit, von rvelcher uns keine gescliriebene Nachricht Kunde gibt. Dieses Zeugniss bietet ein um so hoheres Tnteresse dar, als dessen Auffindung der neue-sten Zeit angehort ')• In einem Weingarten der Gemeinde St. Peter bei Gorz, dem Herrn Carl von Mulitsch gehorig, rvurde im November 1867 ein be-deutender Fund von antiken Bronze-Gegenstanden gemacht. DerFundort liegt an einer steilen gegen Siidrvest liegenden Berglehne ungefahr 120 Fuss iiber dem Orte St. Peter. Eine ki eine Abrutschung einer Terrasse des Weingartens in Folge anhaltender Regengiisse legte eine Spalte im Erdreiche blos, fiihrte zur Auffindung der hier aufgehauften Broncen und gab Veranlassung zu rveiteren Nachsuchungen. Die Menge der Broncen rvar sehr gross, sie betrug gegen 400 Pfund; sie rvurde zum Theile eingeschmolzen, viele Gegenstande kamen durch Herrn v. Ritter an S. Exc. den Herrn k. k. Feldzeugmeister Grafen Coronini, rvelcher eine Ausrvahl daraus an das k. k. Miinz- und Antikenkabinet einsandte. Die Fundstiicke zertallen in folgendo Kategorien: 1. Meissel oder Beile, sogenannte Palstiibe mit Schaftlappen 5 — 7" lang zur Befestigung an einen geraden oder in einem Winkel gebogenen Schaft. Aehnliche sind nicht selten; einige kommen audi im Pfahlbaue von Peschiera vor2). 2. Aexte von der Form unserer heutigen Holzhaueraxte 5—7" lang in sehr grosser Anzalil. Das ovale Stielloch befindet sich ganz nahe * *) ’) Wir venlanken die naehiblgende Beselireibung der gelalligen Mittheilung des Herrn Frciherrn v. Sacken, Custos des k. k. Miinz- und Antikenkabinetes, des gelelirten Kunst- und Altcrthumskenners, dessen Forsehungcn liber die Kunstdenk-male des Alterthums und des Mittelalters in Oesterreich ein lielles Licht vcrbreitet habcn. *) S. des Freiherrn von Sacken Abliandlung dariiber im OS. Bande der Sitzungsberichte der kais. Akademie der Wisscnschaften S. 31 Z. an dem meist nicht abgestumpften, sondern auch etwas schneidigen Riicken, der unten bis\veilen einen abstehenden Zapfenansatz, vielleielit zum Uimvickeln einer Schnur, besitzt. Die Selmeide ist bei vielen nielit breiter als das iibrige Werkzeug. Diese Fonu kommt in den nordlichen Landern selir selten, in vielen gar nielit vor and scheint deni Siiden als eine Nebenform der romischen Axt eigentliiiinlicli zu sein. 3. Fibeln, meist Biigelhaften mit einein massiven in der Mitte dickeren Biigel, der in eine mehrmals gebogene Drahtspirale iibergeht und in dem Dorn endet, andererseits in die zum Einlegen des Dornes bestiminte N ut h 2—3" lang. Bis\veilen ist der Bogen nach etruskischer Weise mit Knopfchen besetzt'). Auchkleine Spiralfibeln kommen vor 2). 4. Nade ln mit grossen kugelformigen Kndpfen, daruber eine Scheibe3), und einfaehe oben in eine Schneeke gebogene Nadeln. 5. Armringe, einfach cylindrische oder mit kugeligen Knoten versehen 4). fi. Eine grosse Masse von Bruchstucken von Meisseln, Keilen, Fibeln, gesehmolzene Metallklumpen, zum Theile von selir heller Mi-scliung, Stiicke von vier- und sechskantigen Štaben und Barren, Theile von liohlen Gussformen. An vielen Stiicken sind nocli die Gussnahten vorhanden, sie sind also unfertig, we'l nooh nielit ciselirt, andere seheinen im Gusse misslungen zu sein. Aus ali en diesen Umstiinden geht hervor, dass wir es liier mit einer Gussstatte zu tliun haben, wo eine grosse Menge gebrochenar Gegenstande, zum Einschmelzen bestimmt, angesammelt war, unfertige und misslungene Giisse zu eben diesem Ende zusammengelegt vvurden, denn die meisten Gegenstande sind zerbrochen oder beschadigt. In der Niihe \vurden auch zvvei Gefasse aus grobem Tlione gefunden, eines mit blauer ungebrannter Thonerde, wie solelie zum Modclliren und beim Giessen gebraueht werden, angefullt. Aus der romischen Kaiserzeit kommt keines dieser Stiicke, sondern die Formgebung \veiset auf einheimische Cultur und Fabrikation hin. Die Gegenstande haben die fiir die spiite sogenannte Broncezeit charakteristische Form, wie sie aus der Vermischung alter einheimischer und etruskischer Elemente entstand. Man kann sonach mit gutem Grunde annehmen, dass die Gussstatte, deren Ueberreste zu Tage kamen, von der hier in den letzten Jahrhunderten vor unserer Aera an-siissigen Bevolkerung betrieben wurde. Aus dem weit verzvveigten ') S. Das Grabfeld von Hallstatt in OberOsterrcich und dessen Altertlitimer von Dr. Eduard Freilienn v. Sar k o n mit 2ti Tafoln. Wicn 1808. Taf. XIV. 4. ‘) A. a. O. Tafel XIII. 9. *) A. a. O. Tafel XV. 4. ‘) A. a. O. Tafel XVI. 10, 11. Handel der Etrusker mit dem Norden erklart sich der Einfluss diese= machtigen Industrievolkes, der besonders in den in Tirol gefundenen Broncegegenstanden klar hervortritt. Im Allgemeinen aber gehoren die Gorzer Broncen der grossen iiber ganz Mittel- und Nordeuropa verbrei-teten Cuiturgruppe an, \vas ihre Venvandtscbaft mit den Fundstiicken anderer Orte, wie Peschiera, Kaltern, Hallstatt bis in den Norden nach Mecklenburg und Liefland hinauf bezeugt. Wir ersehen aus diesem Funde, dass nm die Zeit der Griindung von Aquileja, in der Mitte des Landes ein keltischer (gallischer) Volks-stamm angesessen war, velcher bereits einen solchen Grad von Cultur erreicht hatte, dass er die Bearbeitung von Bronce kannte, und in der Verfertigung von mannigfaltigen Gegenstanden aus dieser Metallmischung einen nicht geringen Grad von Kunstfertigkeit sich anzueignen ver-mochte. Diese Ansiedlung stimint vollkommen mit den Nachrichten iiberein, welche uns Livius nnd Plinius iiber die in den dortigen Ge-birgen wohnhaften Carner iiberliefert haben. Die Carner waren aus Nahrungsmangel in die Ebene herabgestiegen und hatten, 3 Meilen von dem spateren Aquileja entternt, eine Stadt angelegt, welche von dem romischen Feldherrn M. Claudius Marcellus gegen den Willen oder docli ohne Vorwissen des Senats zorstort wurde, wobei man die Carner z\vang, in das Gebirge zuriickzukehren indem man die friaulische ') Livius L. 29. c. 22 und 24. Plinius 1. 3. c. 6.: „Die Gallier waren im Jalire Roms 566 aus dem Gebirgslandc herabgekommen, und hatten in der Ebenc einen befestigten Ort angelegt. Diese Neuerung gefiel den Venetern nicht, welchc die ROmer davon benachrichtigten. Letztere sandten Legaten an die Gallier, um sie zu befragen, wessbalb sie in das venetisclie Land herabgestiegen seien. Die Alten, wclehe ibrc Haupter waren, erwidcrten. sie rviissten nichts davon, es hatten diess die jungen Lente aus eigenem Uebermuthc gethan. Die dainals andcnviirts beschftftigten ROmer liessen dar iiber drei Jabre vergehen, bis sie sich dcssen erin-nerten, und eine Streitmacht dorthin sandten, um die Gallier im Guten oder mit Gcwalt von dort zn verdrangen. Als diess geschelien. widersctzten sich die Gallier nicht, sondern baten um die Erlaubniss, ibrc Gesandten nach Rom schieken zu diirfen. Diese brachten bittcnd bei dem Senate vor: Sie seien bei amvaehsender Volksmenge duri h Mangel und Unfruclitbarkcit ihres Rodens gezwungen worden, in die Ebenc hinabzusteigen, wo sie, unbewobntes und unbebautcs Land findcnd, sich niederliessen, ohne Jemand zu benaehtbeiligen. und ein Castell erbautcn zum Beweise, dass sie Stiidte und I-andschaft nicht beunruhigen wollten. Neuerlich aber halie sie der rOmische Befehlshaber M. Claudius unter Kriegsandrohung auf-gefordcrt, sich zu ergeben, worauf sie sich der Trene und dem Glauben, nicht der Gewalt der ROmer ergeben hatten. ITcber den Bcfehl, Castell und Land zu verlassen, hatten sie sich schon zum Rttckzuge gerflstet, als ihnen ihre Waffen nnd alle ihre Habseligkeiten abgenommen \vordcn seien, sie bilten dcmnach den Senat und das Volk der ROmer, dass man sie, die sich vcrtrauensvoll ergeben, und kcincn Schadcn angerichtet hatten. nicht iirger als sclbst Feindc be- Ebene als einen Annex des venetisclien (italienischen) Bodens er-kliirte '). handle. Dcr Senat antwortete ilmen darauf: Sie liiittcn ilbel gethan, naeh Italien zu komnien, und olme Erlaubniss des riimisehen Magistrats und Provinzvorstandes in fremdem Gebiete ein Castell anzulegen, doch konne es der Senat nieht billigen, dass Leute, die sicli anf Treue und Glauben ergeben liatten, ihrer Habe beraubt \verden. Er wilrde demnaeh einen Legaten an den Consul senden, damit er ilinen, vorausgesetzt, dass sie heirakehrten, dieselbe ivieder zuriickstelle, docli mOchten sie ihrer Gemeinde einscharfen, ihre Leute im Zaume zu lialten, und zu bedeuken, dass die Alpen die uniibersteigliehe Grenze zivisehen .ilinen seien, die nieht unge-straft verletzt werden d urit e.u — Der oben enviihnte Fund aber liisst annelunen, dass die Carner nieht von jenseits der Alpen, sondern aus der Gebirgsgegend ani Sudabhange derselben in die Ebene gekommen seien. ') Das Landesmuseum in Giirz besitzt tibrigens z\vei Fundstiieke, die aus einer noch friiheren Periode herriihren und der sogenannten Steinzeit angehoren. Diese bestehen aus einem Beile aus Kieselschiefer, von vorziiglieher Sehonheit, ivelches in einem Steinbruche ani Fusse des Monte Santo bei Giirz gefunden wurde, dann aus einem Zubehausteine, aus Sandstein, welcher in einer Doline (Boden-senkung) am Karst bei Tomaj entdeckt ward. Das romische Aquileja. 9, Beschreibung der Stadt. Die eben erwahnte Begebenheit scheint die Romer, die sicli bereits am Fusse der Alpen festgesetzt hatten, zur Ueberzeugung gebraclit zu liaben, dass in der Nachbarscliaft der keltisclien Stamme eine bleibende Schutzwehr vou Nothen sei, um die augrenzende Provinz von den Ein-fallen der nordlich und ostlich an\vohnenden Gebirgsvolker zu bewahren. Sie besclilossen demnach wenige Jalire nachher, im J. 182 v. Chr. G., in jener Gegend eine Colonie anzulegen, und vvalilten drei Manner aus angesehenen Familien P. Scipio Nasica, C. Flaminius und L. Manlius Acidinus (einen der Gesandten, die an die Kelten gescliickt worden waren) als triumviri, um daselbst eine Colonie anzulegen, vvelche den Namen Acjuileja erhielt 'J- Nach alt etruskischer Sitte wurde ein Oelis und eine Kuli vor eine PIlugschaar gespannt, und von dieser unter religiosen Ceremonien der Umfang der neuen Ansiedlung bezeiclinet. Mit der Anlegung dieser Colonie tritt das Land in die historische Zeit, welche somit vor 2050 Jahren begann. Dreitausend Colonisten \vurden aus Latium daliin entsendet, welclie sohin naoli lateinischem Redite lebten 2). Der Platz dazu war sehr gunstig auf oinem flaclien, \venige * *) ') Der Ursprung dieses Namen« liegt im Dunkel trotz der mannigfaltigen Versuche, ihn zu erkliiren. GewOhnlieh wird er auf eine Combination von Aquila zuriickgefiihrt, wie denn Aquileja im Alterthume den Adler als Walirzeichen, und im Mittelalter in seinem \Vapjien fiihrte. Interessant ist die von Vetruv ange-fttlirte Ableitung von Aquas legere, wcil sie auf den Ueiehthum von Wa«serwegen und auf die \vohl bestellteu zu jener Zeit vorhandenen Flussbauten hindeutet. Im Mittelalter wurde Aquileja von den Deutschen Aglar oder Agley genannt. *) Im romischen Senate wurde darilber verliandelt, ob man Leute, die das rOmiseke Recht, oder solclie die das lateinische Redit (der Bundesgenossen) besas-sen, dazu bestimmen solle; die Entscheidung fiel Ilir letztere aus. bivius erzalilt: ..Illud agitabant, uti Coloniam Aquilejam dednceretur; nec salis eonstabat utrum balinam an eivium Romanorum deduci placerct; postrcmo batinam potius Coloniam deducendam Patres censuerunt.“ Nielit lange naehher im J. 169 v. Clir. er-liielt die BevOlkerung von Aquileja liber die Bille der Colonisten eine Verstiir-kung durch 1500 daliin gefiihrtc riimiscbe Familien, wahrsclieinlieh weil die urspriingliebe Besatzung Ilir die Vertbcidigung des Platzes gegen die andrangenden Gebirgsvolker nielit ausreiehen niocbte. bivius 1. XLIII. cap. II. Kr. ». Czoernig, Gsrz und Gradišča. Fuss liber das Meer sich erhebenden Landriicken gevvahlt, welclier sieh von Norden gegen Siiden hinzog, im Siiden vom Meere,- \vestlich und bstlich von Sumpfen, die mit dem Meere in Verbindung standen, be-grenzt. Nach Art der romischen Standiager angelegt, bildete die Colonie ein fast gleichseitiges Viereck, dessen Seiten (nach Kandler 1) ungefahr 375 romische Schritte (1751 W. Fuss) und dessen Flilche 141.750 romische Q,uadratschritte (53‘7 Joch) ausmachte. Das Land umher, welches den Ager colonicus bildete, wurde an die Colonisten vertheilt, und z\var erhielt ein Colonist (Fusssoldat) 50, ein jeder der 45 Centu-rionen 100 und ein jeder der 225 Ritter 140 Joch. Der Ager colonicus oder das Gebiet von Aquileja hatte daher einen Flaclieninhalt von ungefahr 185.000 — 188.000 Joch oder 18 bis 10 Quadratmeilen 2). In der ersten Zeit seines Bestandes erfiillte Aquileja, eine rein militarisclie befestigte Stadt, seinen Zvveck als Schutzdamm, vvelcher das romische bis an den Fuss der Alpen reichende Gebiet gegen die Einfalle und Verheerungen durch die barbarischen Gebirgsvolker sicherte, und bei der Bekriegung der ist.rischen Volkerscliaften als Riickhalt diente. Die gesuude Lage, der fruchtbare Boden und die lange Frie-denszeit vvird die Wohlhabenheit der Bewohner, die \vohl auch sclion ') Kan d le r geht von der riehtigen Voraussctzung aus, dass dieAnlage der riimi-schen Standiager (von diesen ist es historisch ervviesen) und der diesen nachgebildeten Stiidte gleichmassig nach festgestellten Regeln, um niclit zu sagen, nach der Schahlone, erfolgte; daher auch die Stiidte gleich den Standlagern in einem fast gleichseitigen Vierecke erbaut \vurden. Kandler ninunt dabei an, dass auf jedcu Colonisten innerhalb der Stadt ein Flachenraum von 36 rOm. □passus = 21% □Klafter entfiel, wie diess in den Standlagern beobachtet \vurde, ein zwar sehr niiissiger aber in einer Festnng, deren Vertheidigung die thunlichste Beschrankt-heit der Ausdehnung forderte, liinreichender Rauin fur die Bewohnung einer Fa-milie. In der (bald zu enviihnenden) Fundkarte wird der Umfang der Mauern auf 688 Klafter Breite und 1055 Klaftern Lange angegeben, vvoraus sich ein Fliichen-inlialt von 7Ž5.840 □Klafter oder 454 Joch ergibt. Wcnn auch dieser Flachen-inhalt fiir die spiitcre Augusteische (gegen die fruher doppelt so grosse) Stadt gilt, so ersclieint er doch viel zu gross; abgeschcn davon, dass zwischen Lange und Breite kein erkl&rbares Vcrliiiltniss obwaltct, so hat diese Annahme doch nur im sttdvvestlichcn VVinkel durch die ausgegrabcncn Spuren der Stadtmauer eine (nahe-rer Ermittlung noch bedlirftigc) Basis, vviihrend die Ausdehnung nach der Lange und Breite auf blosser IIy]iothesc beruht und der angegebene Umfang der Stadt insbesondors im Osten sich zu weit erstreckt, auch die Nccropolis, die stets ausscr-iialb der Stadt lag, in sich fassen wttrde. 2) Die genauc Umgrenzung dcs Ager colonicus, vvelcher sich im Norden der Stadt ausdehnte, ist niclit bokannt. Kandler nimmt an, dass sich derselbc zu bciden Seiten der Strassc nach Udine (vvelche den Cardus maximus bildete) erstreckt habe, vom Torro in einer Linie, vvelche von Ognano ilber Mortegliano und Corgnolo nach S. Giorgio di Nogaro lief, vvo er mit dem 1’rovinzialgebietc von Venezien grenzte. S. L’Istria anno VIL 1852 Nr. 23. im Verkehre mit den Gebirgsvblkern standen, \vie auch die Volkszahl gesteigert haben, in seiner ausseren Erscheinung aber diirfte keine 'vesentliche Veranderung bis zu Augustus Zeiten vor sich gegangen sein. Einen machtigen Aufschwung aber erhielt Aquileja durch diesen ersten romischen Kaiser. Die romiscbe Herrschaft reichte bis an den Fuss der ostliclien Alpen. So lange aber dieselben im Besitze unab-hangiger kriegerischer Gebirgsvolker blieben, die mit ihren Einfallen die Ebene bedrohten, schien die Grenze des Reiches nicht hinreichend gesichert zu sein. Augustus beschloss, diese Volker zu bekriegen und durch ihre Unterjochung unschadlich zu machen. Aquileja, die dem Gebirge am nachsten liegende befestigte Stadt, von welcher aus sich die bequemsten Uebergange nach Noricum, Pannonien, Japidien und Libur-nien in kiirzester Linie erreichen Hessen, \vard zum Stutzpunkte dieser Unternehmung und zur Basis der strategischen Operationen ausersehen. Dort sammelte Augustus seine Ileere, dort riistete er sie aus, verpro-viantirte sie, und von dort begann er nach verschiedenen Richtungen seine Kriegsziige zur Bekampfung der Alpenvolker. Die alte Stadt mit ihren beschrankten Einrichtungen geniigte aber nicht fiir diese \veit-aussehenden Zwecke. Er vergrosserte demnach die Stadt, erbaute ein neues Aequileja neben dem alten, und schloss es in die Befestigungs-mauern ein. Dieser neue Stadttheil erhielt wahrscheinlich gleichfalls die Form eines Vierecks, welches an das bestehende in der durch die topo-graphischen Verhaltnisse einzig moglichen Richtung gegen Norden an-gefiigt \vurde. Dort erbaute er den kaiserlichen Pallast, schmuckte die Stadt mit Tempeln, Obelisken, Springbrunnen, Badern und Wasserlei-tungen und errichtete die grossartigen Anstalton, welche tur die Ver-sorgung eines bedeutenden Kriegsheeres erforderlich wurden. In Folge dieser grossartigen Anlagen und der erhohten Wichtigkeit des Platzes in strategischer und administrativer Ilinsicht vermehrte sich die Be-vdlkerung der Stadt, deren Bewohnern Augustus das romiscbe Biirger-reclit verlieh, bedeutend. Das erneuerte Aquileja hatte demnach die Gestalt eines liinglichten mit Mauern umschlossenen Rechteckes, an dessen schmaler Siidfronte sich am Rande der Lagune sowie auf den vorliegenden Inseln, die zur Versorgung der Flottenstation erforderlichen Anstalten anschlossen. Schon fruher war eine Abtheilung der Flotte von Ravenna in die Gewiisser von Capruli (Carole) und Aquileja (Grado) stationirt \vorden. Augustus vermehrte die Flotte, gab ihre eine neue Einrichtung und ubertrug ihr die Sicherung der Nordkiiste des adriati-schenMeeres bis nachDalmatien, \vie sie auch die Operationen der Kriegs-heere zur See unterstiitzen musste. Augustus ver\vcilte zur Leitung der von Tiberius und Drusus unternommenen Eroberungszugc mit Vorliebe durch mehrere Jalire in Aquileja, welchem Beispiele die spateren Kaiser 10* folgten. Bei der durch Augustus vorgenommenen Eintheilung Italiens in zehn Regionen vurde Aquileja die Hauptstadt der zehnten Region, welche von der Adda bis an die Ostkiiste von Tstrien an dem Fluss Arsia reiclite. Aquileja \vard hierdurch zu einem Sammelpunkte des romischen Lebens erhoben, in rvelchem sicli der gesammte Venvaltungsapparat der rvichtigsten Provinz mit den Anstalten fiir die Erhaltung des Heeres und der Flotte vereinigte. Verdankte sonacli die Stadt die empor-keimende Bliithe des Woblstandes ihrer strategischen Bedeutung und den dadurch bedingten administrativen und militarischen Einrichtungen, so erhielt derselbe docli nocli einen weit bedeuteren Aufschwung durcli die indirect aus diesen Verlialtnissen fiiessenden Folgen. Wie schon unmittelbar nach der Griindung der Colonie zur leichteren Verbindung der Grenzfestung mit dem romischen Reiche die emilische Strasse von dem Fusse der Apenninen im \veiten Bogen um die venetische Lagune iiber Altinum und Concordia nach Aquileja gefuhrt worden war, so liess es sich Augustus angelegen sein, nach der Unterjochuug der Gebirgsvolker von Aquileja aus zur Sicherung seinerHerrschaft Strassen iiber die Alpen-passe bis zu den entferntesten Standquartieren der romischen Heere, na-mentlich in der Richtung nach Aemona und Siscia (Kroatien) anzulegen. In der hierauf eintretenden und langwahrenden Friedenszeit ent-\vickelte sich auf diesen landerverkniipfenden Strassen alsbald ein re-gerer Handelsverkehr, \velcher sich in Aquileja, dem Knotenpunkte dieser Strassen und zugleicli dem Hafenplatze, weleher mit den Landern des fernen Ostens in unmittelbarer Verbindung stand, concentrirte. Sclioa zu Augustus Zeiten hatte dieser Verkehr, \vie uns Strabo be-richtet, einen nahmhaften Umfang erreicht, \velcher in dem Masse zu-nahm, als die Rdminer ilire Eroberungen immer mehr im Norden und Osten ausdehnten, und seinen hdchstcn Stand der Entvvicklung ge-wonnen, als die Rbmmer unter Trajan und Hadrian die Grenzen des Reiches bis iiber die Donau nach Dacien ervveiterten. Aquileja, die Kdnigin des adriatischcn Meeres, erhob sich hierdurch zum Mittelpunkte des Welthandels zwischen dem Norden von Europa und dem Oriente, und nahm zur riimischen Kaiserzeit dieselbe Stellung im grossen Verkehre ein, welche spater auf Venedig, Aquileja\s Tochter, iiberging. Pie durch diesen Uandel geschaffenen und fliissig erhaltenen Hilfsquellen brachten Aquileja auf den (iipfel seines Wohl-standes und seiner Bevolkerung, auf welchem es sich so lange erhielt, als die Ro mer die Elerrschaft der Donau juovinzen behaupteten. Mit dem Verluste dieser Provinzen und dem Beginne der Vdlkerwanderung ver-siegten allmiihlich diese Uilfsquellen, wenngleich Aquileja durch die friiher erworbenen Schiltze nocli immer eine reiche und sehr bevdlkerte Ilandelsstadt bis zu seinem Untorgange durch Attila’s Zerstorung blicb. Die Scliriftsteller der Kaiserzeit (so\vie spatere) spreclien von Aquileja mit Ausdriicken der hdclisten Bevvunderung und riihmen seine grossartigen Einriclitungen.1) Gleichwolil sind uns iiber das Culturleben in dieser Stadt nur sparliche Nachrichten erlialten geblieben, welche indess dnrch die zalilreiclien daselbst gefundenen Inschriftensteine eine willkommene Ergiinzting finden. Auf Grand dieser authentischen (Juellen und mit Beniitzung der hierauf gestiitzten Bearbeitungen versuchen wir es bier, in einer gedrangten Beschreibung ein Bild des Zustandes von Aquileja, \vie er sich zur Zeit seiner liocbsten Entvvicklung darstellt, zu entwerfen,* 2) wobei iibrigens niclit verlieblt werden kann, dass unsere ') Strabo, Plinius, Pomponius Mela, Silius, Jornandes, Paulus Diaconus er-wahnen Aquileja’s als der grossten Stadt Italiens und des grossten Emporiums nacli Rom, ja als eines anderen Roms. Herodian: „Maxima Italiae urbs, ingens urbis ejus magnitudo abundat Italiae emporium;“ Ausonius: „Nona inter elaras Aquilcja celebris urbes, moenibus et portu celeberrima.“ Procopius Caesar: ,,Civitas potentissima, simulque frequentissima, Civitas praedives.“ Kaiser Justi-nian: „Omnium sub Occidente urbium maxima et quae multoties cum ipsis etiam regiis certamen subierit.“ Luitprandus: „Urbs niagna atque immensum in mo-dum frequens.“ Sabellicus: ..Erat Aquileja urbs to ta Europa si post Romani enumeris cultoribus, aedificiorum publicorum ac privatorum munificentia nobilis-sima, augustissinia, potentissima expugnanda. 2) I)ic Kunde iiber den Zustand der Stadt Aquileja verdankt der neucsten Zeit ilire ErOrterung und nahere Begriindung. Zuerst wurde dorselbe (der alten Werkc von Cluver, Rubeis und Bertoli nielit zu gedenken) von Zandonati in seiner selir tleissig zusammengestellten und brauchbaren Guida storica deli’ antica Aquileja, Gorizia 1849, umstandlich erortert, Hierauf (1805) stellten zwei mit dem Bodcn und den iiltercn Funden von Aquileja wohl vertraute Miinner, die Herren A. v, Steinbuchel und Ingenieur Baubella in GOrz, dic Notizen uber Funde im Umkreis der (augusteisclicn) Stadt in einer selir interessanten und lelmeichen Fundkarte zusanimcn, welche auf Vcranlassung der k. k. kustenlandiseben Statt-lialterei unter dem Titcl: ^Iconographia Aquilejae Roinanae et Patriarelialis“ in Far. bendruck ausgcfttlirt wurde. Dicse Fundkarte (welchcr cin lllatt mit kurzen Er-klarungen beilag) vcranlasste eine kriiiselie Bearbeitung derselben von I)r. Friedrich Konner, Custos des k. k. Miinz- und Antikenkabinctes, welche im 10. Jahrgange der Mitthcilungen der k. k. Centralcommission fiir Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale, 1865 crscbien, und melircrc selir wcrllivolle Aufsclilflssc, namentlicb iiber die Riclitung der Strasson in Aquileja, entbiilt. Ebenso wurde durcli diese Fundkarte eine klcine Broschiire des k. k. Conservators Dr. Kandler hervorge-rufen, in ivclcher dieser Veteran der Osterreichischen Arehaologie unter dem Titel: vlndagini sullo stalo materiale deli’ antica Aquileja,“ seine Ansichten uber die Anlage und den Zustand des alten Aquileja entwickelte (erneucri, in dem Aufsatze: „Di Aquileja romana“ im Arclieografo Triestino, nuova serie Vol. 1. fasc. 2. Trieste 1869). Diese Ansichten werden in dem eben (im Arclieografo Triestino fasc. 5. Trieste 1870) verOffentlichten Plane des rOmischen Aquileja von Kandler illustrirt. Wir folgcn in obigcn Zeilen den Angaben der eben envahnten Schriften und Karten, insbesondere aber den eingchcndcn Naclnveisungen Kandler’s, ivelche sich auf eine genaue Kenntniss der rOmischen Einriclitungen stUtzen, Kunde liber die Topographie der Stadt nur noch eine sehr liickenhafte ist, und die vorhandenen positiven Anhaltspunkte durch Analogie und Combination erganzt werden lniissen. Das Stadtgebiet von Aquileja umfasste einen grossen Raum, welcher — nach der lieutigen Topographie — sich von Grado nach Cervignano in einer Ausdelinung von ungefahr 4 Meilen erstreckte, vvahrend seine Breite von Terzo bis Fiumicello (vielleicht bis S. Can-ziano) nur y2 bis % Meilen betrug. In diesem Raume befanden sich die eigentliche mit Mauern umgebene Stadt, die Handelsstadt, die Flottenstadt und die Vorstiidte und Vororte, welche sich daran reihten. ’) Die eigentliche Stadt bestand aus der alten Colonie und dem vom Augustus daran gebauten Stadttheile der Augusteisclien Stadt2). In der Colonie befanden sich auf dem erhbhten Punkte im Osten derselben das Capitolium mit dem Tempel fiir die capitolinischen Gottheiten, das Forum, die Curie oder das Gerichtshaus, sie war zumeist von den Patriziern und dem alteingessenen Adel (nach heutiger Ausdrucksweise), den „Veteres“ bevvohnt. Die Augusteische Stadt umfasste den Kaiser-pallast und die sogleich zu erivahnenden Administrationsanstalten, so-wie im Allgemeinen die bffentlichen Gebaude; sie war mit Pallasten und Tempeln geschmiickt und der Wohnsitz der reichen Leute, welche seit Augustus sich dort angesiedelt hatten. Dio Kaufleute und die Ge-vverbsleute bevblkerten die Handelsstadt (Mariniana3) genannt), vvelche sich im Siidwesten der Stadt zwischen dieser und dem Hafen erstreckte, und einen grossen Marktplatz, ein Forum mercatorium, hatte. Als der Ilandel einen grossen Aufschivung erhalten hatte, war es natiirlich, dass die zur See anlangenden Waaren auf einen der Kiiste zuniichst liegenden Stapelplatz gebracht tvurden, um daselbst umgesetzt zu \ver-don, wie diess auch noch gegenwartig in den grossen llandelsemporicn zu boobaehten ist. Die Flottenstadt breitet sich am Kiistensaume der Lagune und auf den vorliegenden Inseln aus, wo die vielverzweigten Anstalten fiir die Unterhaltung der Kriegsflotte errichtet \varen. Das Campus Martius, der Aufstellungsplatz fiir die Truppen, befand sich * *) ') Der an der Nordseite der Stadtmauer gelegene Stadttheil (das heutige Monastero) rtihrte nach Kandler von einer unter Kaiser Hadrian crfolgtcn Stadt-enveiterung her, und hiess die Hadriana. *) Diese beiden Theile bildeten die belestigte mit einer starken Mauer um-friedete Stadt. Neuerlicli sind Reste dieser Mauer aufgefunden rvorden. Sie war von 20 zu 20 Klaftcr von Thtirmen unterbrochen, ihre Fundamente ruhten auf Pfahlbauten, sie war an der Basis 15 Fuss stark, in Gussmauenvcrk gebaut, mit einer BOschung von 15 bis 18 Fuss an der Basis, und 36 Fuss hoch. s) Das Gebiet, welches einst die Handelsstadt bedeekte und nun Ackerboden ist, wivd noch heute im Munde des Volkes „Mariniana” genannt. nordlich von der Stadt, oberhalb Villa Vicentina (bei S. Nicolb) an dem Orte, welcher noch lange nachher den Namen Camarcio fuhrte, die Necropolis, der Friedhof, im Siidosten der Stadt, wie aus den dort aufgefundenen romischen und christlichen Grabsteinen hervorgeht. In den Vorstildten wolinte (nordwestlicli von der Stadt) das armere Volk, sowie die Sklaven, und langs der Strasse waren ohne Zvveifel die Gast-hauser zur Aufnahme der Fremden, die Kuchengarten und die fiir die Consumtion einer so grossen Stadt erforderlichen Anlagen zu finden. Im Siidosten der Stadt auf der zur Flottenstadt fiihrenden Strasse scheinen sich ebenfalls in der Hadrianischen Zeit die reiehen Leute, die wahrscheinlich dort ihre Garten gehabt, angesiedelt zu haben. Die Landhiiuser und die grossen Garten der reiehen Aquilejer bedeekten das ostvvarts der Stadt jenseits des Flusses gelegene Gebiet bis S. Canziano und dariiber hinaus. Wahrscheinlich aber befand sich bei S. Canziano auch eine Waarenniederlage fur den Verkehr mit den illyri— schen Volkern J). Wie gross die Bevolkerung in diesem stadtischen Complexe ge-weisen sei, dariiber ist keine verlassliche Kunde auf uns gekommen. Sie muss aber sehr gross gewesen sein, da Aquileja als die grosste Stadt Italiens niichst Rom, und im vierten Jahrhunderte von Ausonius als eine der neun grossten Stadte der Welt aufgefiihrt wurde 2). Man muss hierbei die einzelnen Theile der Stadt unterscheiden. Die alte Stadt, die Colonie, kann nach ihrer Raumlichkeit kaum mehr als 25 bis 30.000 Bo\vohner umfasst haben; eben so viele durften im Augustei-schen Stadttheil gewohnt haben, so dass die ummauerte Stadt 50 bis 00.000 Bewohner ziihlen mochte. Die Aussenstadte aber, namentlich ') Wenn man envagt, dass, wic Strabo erwahnt, die Ulyrier, welche ihre Stapolartikel nach Aquileja brachtcn, dort die ihnen nOthigen Producte, nament-Hch aber den Wein eintauschten, den sie, was bei den KOmern nicht gewi>hnlich gewescn zu sein scheint, in F&ssern davon fUbrten, ftthlt man sich zu der Annahme bcrechtigt, dass diese Einladung in einer ilirem Wege zuniichst gelegenen Localitiit stattgefunden liabe, damit ihnen der Weg uber den Fluss und bis in die in ent-gegengesetzter Richtung jenseits der eigentlichen Stadt gelegene Handelsstadt er-spart wcrdc. Aehnliche Vorkommnisse tinden auch hcut zu Tagc in den Handcls-stiidten statt. Diese Localitiit ftthrte den Namen „aquae gradatae“ als cin an einem Canale gelegenor Landungsplatz, wie sich cin soleher noch heute in dem uiimit-telbar daran stossenden Rondone bcflndet. S. die Anmerkung z) S. \ 24. Die vielen in S. Canziano und Ronchi aufgefundenen Alterthtimer, Grab-und Inschriftcnstcine, Siiulenstumpfc u. A. deuten darauf hin, dass dort cin Mittcl-punkt stadtischen Lebens und der Wohnsitz reicher Leute gewesen ist. *) Die acht andercn Stadte waren: Rom, Byzanz, Carthago, Antiochia, Ale-xandria, Trier, Mailand und Capua, welche letztere Stadt dem Umfangc nach wohl noch den Voirang vor Aquileja eingenommen haben dtirftc. die Ilandelsstadt, diirfte, je nach dem Gange des Verkelirs cine selir wechselnde Bevdlkerung gehabt haben ')■ Die Gesammtbevdlkerung des Stadtgebietes mag sich wohl in der giinstigsten Zeit auf 300 bis 500.000 Bevohner belaufen haben. Die Eigenschaft als eine grosse Ilandelsstadt brachte es mit sich, dass in Aquileja viele Fremde (und Barbaren) — vie ausdriicklicli von Pomp. Mela berichtet vird —• anwesend waren, dass man daselbst den mannigfachsten Trachten begegnete, und die Laute der verschiedensten Sprachen vernahm. Audi die Freigelas-senen, Liberti, welche sich meist mit Erverbsbeschaftigungen abgaben und die Vervvaltung des Vermogens ihrer Herren besorgten, varen daselbst sehr zalilreich; sie machten sich, \vie Emporkommlinge allent-lialben zu thun pflegen, dadurch bemerklich, dass sie die Gevolinhoiten ihrer Herren nachahmten und mit ihrem Reichthunie prunkten. Die Stadt vurde von dem Stadtrathe, dem Ordo decurionum regiert, der auch Senatus genannt vurde, und ein grosses Ansehen in ganz Italien besass, er vird Ordo splendidissimus und Senatus amplissimus genannt, und vard niclit mir dem mailandischen, sondern auch jenen von Antiochien und Alexandrien vorangesetzt. Ausserdero bestanden die (Juatuorviri juri dicundo, die Duumviri quinquennali, nebst den Con-sulen, Aedilen, Quaestoren und Volkstribunen. Aquileja var iiberdiess die Hauptstadt der Provinz Venetien und der Sitz des Consularis d. i. des Gouverneurs dieser Provinz. Dem Magistrate von Aquileja kam das jus mixti imperii zu, kraft dessen er gefanglich eiuzielien, bestrafen, ja selbst hinrichten lassen konnte. Diese Stadt var in den Fiillen des Ilochverrathes, des Meuclielmordes, der Vergiftung und einer Verschvd-rung, bloss unter den romisclien Senat gestellt. Sie hatte auch ihre Aedilen, (Juaestoren, Volkstribunen und die iibrigen Beamten vic sie nach dem Vorbilde Ronis in den romisclien Stiidten vorkamen. Aquileja hatte als eine freie Stadt ausser dem Rechte des Suffragiums das volle rb-misclie Burgerrecht erhalten; es erfreute sich auch nocli des Rechtes, dass seine Burger selbst in Rom die vorziiglichsten Aemter bekleiden durften 2). Die Beviilkerung der eigentlichen Stadt gliederto sich in die drei Stiinde der Patrizier, der Ritter und der Gemeinen ■'). Verdieiistvollen * *) ') Nach Capodaglio (dci fragmenti d’ Aquileja imJournale l’Istrin 1852 Nr. 25) soli Aquilcja sammt Vorstiidtcn boi der vom Kaiser Augustus angeordneten Volks-ziiblung 130.000 Eimvohner gehabt haben. *) S. Geachichte von Orado von Prof. Schreiner in der Ersch- und Gruber-sclien Encyclopadie 1. Section 73. Thl. Leipzig 1804. s) Die Stadt gehOrte zur Tribus Velina, einer tribus rustica, die angesehener als die atiidtischen varen. Unter den auf Inschriftensteinen erhaltenen Familien-namen finden sicli viele Namen rOmiseher Familien, von denen die Aequilejischen Biirgern wurden Denksteine und Statuen gesetzt; ja das Andenken des (Juatuorvir C. Alvius Pollio wurde durch eine vergoldete Reiterstatue auf dem Forum verherrliclit. Uer \Viirde der stadtischen Reprasentanz entsprach der Reichthum und der Kunstsinn der Bewohner, von welchen noch so viele Spurcn vorhanden sind ’). Audi die Annehmlichkeit der Lage und die Gesundlieit des ClirnaV*) trug sehr zur Erliohung seines Glanzes und zur Verbreitung seines Rufes bei. Es war (zum Tlieile wohl aucli aus militarischen Riicksicliten) ein Lieblingsaufenthalt der rdmischen Kaiser* 3) und ihrer Familien. Livia, die Gemalin des Kaisers Augustus sehrieb ilir langes Leben der gesunden Lage von Aquileja, wo sie ilirem bleibenden Aufenthalt naluu, und dem Genusse des beruhmten in der Nahe \vaohsenden Weines von Pueinum (dem heutigen Duino) zu 4), abstaimnten. \vie die Familien Popilia, Emilia, Julia, Claudia, Manlia, Conielia, Anicia. Atilia, Fonia, Carisia, Lucretia, Fabia, Aquilia, Maria, Flavia, Gavia, Aeilia, Aurelia, Poreia, Turpilia, Oetavia, Caesia, Hortensia, Valeria, Licinia u. A. Capo-daglio (Istria 1832 Nr. 29) fuhrt 111 Familiennamen auf, die auf Inschriftensteinen vorkommen. *) Fur sicli selbst geivann Aquileja aus seiner Lage den unbestrittenen Pulim, eine der ersten Stadte des Reiches zu scin, zumal in jener Zeit, in welcher die iilteren Stiidte Italiens, Rom nicht ausgenommen, in Verfall geriethen. Die Stadt ivuchs zu grossartiger Dimension an, ihre BevOlkerung war reicli und richtete ihr Leben nacli ilirem Vermogen ein. Unter den Funden in Aquileja begegncn wir auf jedem Schritte Spuren schoncr Stcinbauten, zu welchen das Materiale aus deni Ivarst (von Grignano, Santa Croce und Nabresina) geholt ivurde. Ausser offentlichen Pliitzen und Gebiiuden muss eine selir grossc Anzalil der priiclitigen \Vohnungen, von Paliisten, Landhiiusern, Biidern und Fabriken angenommen vverden, in ivelchen der geiverbflcissige Burger und der reiclie Handelsherr arbeiteten und genosscn. Kenner a. a. O. S. 93. Altinum Ravenna Aquilegia liabent incredibilein salutem. Vctruv. I. 1*. Die Niilie der Gebirge und des Meeres macht die Luft kriiftig dabci aber milde und lieilsam, darum rillimt sie der Grabstcin eines 111 Jahre alt geivordenen ROmers als die Ursaclie desscn langen Lebens. Ein anderer Grabstein bclelirt uns, dass cin gcivisser Restutus eigcns aus Afrika herzu reiste, um diese beriihmte Stadt zu selicn, und dass er, angezogen von der Praclit und Licblichkeit der Stadt, den Entschluss fasste, sein ganzes tibrigcs Leben dort zu verbringen. 3) Zandonati a. a. O, S. o) fiihrt 28 romisclie Kaiser an, vvclche in Aquileja der Annehmlichkeit der Lage \vcgen kflrzere oder liingere Zeit veriveilten, darunter nebst Julius Caesar Augustus, Tibcrius, Claudius, Vespasianus, Trajanus, Hadrianus, Marcus Aurelius, Diocletianus, Aurclianus, Constantinus, Gratianus, Honorius, Tlieo-dosius, die drči Valentiniane ctc. Zandonati geiviihrt in seiner Guida auf Grundlage von aufgcfundcnen Inschriften eine sehr umstiindliche Bcschreibung des stadtischen Lebens, der stadtischen Einrichtungen von Aquileja und der Sitten und Cewohn-heiten der Beivohner. S. aucli 1’Istria 1852. *) Livius lib. XIV. e. (i. ..Livia Augusta 82 annos vitao Pucino retulit accejitos non alio usu; gignitur in sinu Adriatici maris non procul a Timavo fonte saxeo, colle marittimo afflatu paucas coquente amphoras, nec aliud aptius medieamentis und Julia, die Tocliter des Augustus und Gemalin des Tiberlus Ver-weilte ebenfalls mehrere Jahre daselbst. In Aquileja stand der Politheismus in seiner reiclisten Bliithe; es wurden dort nicht nur die romischen Gottheifcen, sondern auch viele andere — wahrscheinlich durch die Fremden eingefuhrt — verehrt. lnsbesondere aber ward als Schutzgott der Stadt der Sonnengot Belenus gefeiertvelchem mehrere Tempel erbaut wurden, und an dessen Namen noch heute die an dem Orte niichst der Stadt, wo einst ein Belenustempel stand, befindliche Ortschaft Beligna erinnert. Uieser Cultus wurde von den benachbarten keltischen Vblkern eingefuhrt, kam aber auch zum Theile aus dem Oriente, da auch Anzeichen von Mythrasdienste vorkommen *). Fiir die Belustigung des Volkes diente das Amphitheater, in wel-chem die Gladiatorenkampfe aufgefiihrt wurden, das Theater und der Circus oder die Arena 3), beide lagen wohl, \vie diess gewdhnlich war, judicatuv. Hoc esse crediderim, quod Graeci celebrantes miriš landibus Pictanum appellaverunt ex Adriatico. ’) „Belen vocant indigenac magnaque cum Religione colunt, Apollinem inter-pretantes“ Herod. lib. 8. *) Die aufgefundenen Inschriften envahnen nachstehende Gottlieiten: Jupiter Brotontes, Jupiter Optimus Maximus, Cybele die Mutter der Gotter, Ceres als bona Dea und bona Pagana, Diana, Mercurius, die Dea Feronia, Mars als Fonio, Bellona, Isis, Silvanus, die Providentia, der Feldgott Deus Robigo, Fortuna als augusta obsequens, uud barbata, Špes augusta, Bacchus als liber pater, Aesculapius, die Dii Manes und Lares, die Parzen als Fati, das Schicksal als vis divina, die infer-nalischen GOtter, die TodesgOttin Libitina, Mythras, Belenus (auch Aj>ollo Belenus) in mehreren Inschriften. Dem Belenus warcn Tempel auf der Insel S. Pier d’ Oro bci Grado und hei Aquileja errichtet; auf der Stelle des letzteren wurde ein Bcnedictinerklostcr gegriindet, und besteht heute noch der Ort Beligna. Von anderen Gottlieiten, ivie von der Venus, ivurden Statuen aufgefunden. Der Belenus-Cult in Aquileja war direct norischen Ursprungs, indirect stammt er aus dem Oriente. — Die Ornainentation der Bronce-Alterthiimer weiset auf cine allgemein verbreitete Verehrung von Sonne und Mond bei den keltischen Vblkern hin, zu-gleich vcrrath sie eincn entschiedenen Zusammenhang mit dem Oriente, der sich in das dunkelste Alterthum weit tiber alle historische Kenntniss erstieckt. Dagcgcn ist der Mythras-Cult ohne Zweifel liber Rom nach Aquileja gckommen; nach Rom gelangtc er direct aus Asien. Seine Verbrcitung in den Donau- und Rheinliindern datirt erst aus der Hiilfte des 2. Jahrhundcrts n. Chr. — Als ein Cult, der durch scine vielfache Selbstverliiugnung und Abhiirtung verlangenden VVeihen sich tretTlich zur Religionstibung fiir Soldaten eignete, wurdc er absichtlich und mit grossem Eifer von kriegerischen Kaisern bei den Legioncn gefOrdert. 3) Procopius (de bello vandalico) 1. I. cap. 3) erwiihnt des Circus: „Valen-tinianus liess dem lebendig gefangencn (Usurpator) Johanncs die einc Hand ab-hauen, und ilm zu Aquileja auf der Rennbahn (dem Circus oder der Arena), auf einem Esel reitend, zur bchau hermnftthren, wo er von den Schauspieleru viden Ausserhalb der elgentliclien Stadt, fiir das Theater (oder far eines der-selben) ist der Standort in dem heutigen Beligna, siidlich von der Stadt, durch einen daselbst aufgefundenen steinernen Zaschauersitz festgestellt1). Die grossartigen Staatsanstalten sorgten fiir alle Zvveige der Verwaltung, hatten aber vorzugstveise die Befriedigung der Bediiifnisse fiir Heer und Flotte im Auge. Ein umfassendes Getreidemagezin 2) be-stand fiir die Verproviantirung beider, so\vie ein in der Flottenstadt gelegenes Gynaecium mit einem Procurator an der Spitze fiir die Be-kleidung der Soldaten und Seeleute sorgte, und die dazu erforderlichen Leinen und Wollstoffe sowie das Tau- und Segelwerk Fiir die Flotte erzeugte. Das (nach Kandler am Lagunenrande bei dem heutigen Orte Belvedere gelegene) Arsenal \var fiir den Bau und die Ausbesserung der Schilfe danu fiir Erzeugung und Beschaffung der iibrigen zur Ausriistung der Schiffe erforderlichen Gegenstande bestimmt; auch auf Grado und den benachbarten Inseln bestanden Schiffswerften (s. S. 124). Die kaiserlichen Waffenfabriken, welche norisches Eisen verarbeiteten, lie— ferten die Waffen fiir das Heer. Am Eingange des Kriegshafens auf der Insel St. Pietro d’Oro \var ein Leuchtthunn errichtet. Das Trinkvvasser erhielt Aquileja durch eine (von Sacileto und Ajello hergefiihrte) dop-pelte Wasserleitung, tvelche in einer zum Fusspfade dienenden Doppel-mauer (murus geminus) gefiihrt wurde, deren Reste noch heute vom Volke Muringanno genannt \verden. Sie \vurde durch Oeffnungen in der Mauer in ein Reservoir geleitet, murus foratus, an \velche die heutige Benennung der Oertlichkeit Moforato erinnert. Jene Reste bestehen aus Schimpf duklcn und lioren musstc, und dann tod ten.'1 Nach Kandler stand das Amphithcater niichst der Stadt sudOstlich am Wege nach Beligna und das Theater auf der entgegengesetzten Seite nordvvestlich am Wege nach Terzo. Kiirzlich \vur-den im lnnern der altcn Stadt, umveit des Doms auf dem Grumlstucke des Conte Zuccolo, die Spuren einer Arena ausgegraben. Damit steht im Zusammcnhange, dass auf einem alten, vom Jahre 1435 herrtihrenden Plane der Stadt Aquileja in dersclben Gegend die Ruinen eines Thurmes mit der Bezeichnung: Torre d’ Arena angegebcn werden, wclches Gebilude noch in der Patriarchen-Zeit, wiewohl im Ver-falle, bestand, da Patriarch Pagano dessen Herstellung behufs seiner Beniitzung zu Wohnungcn dem Dekan des Capitals von Aquilcja auftrilgt. ') Im k. k. Miinz- und Antikenkabinete wird ein in Aquileja aufgcfundener Grabstein mit gricchischer Inschrift aufbewahrt, wclchen cin Mirne seiner Genossin einer zu Anfang des 3. Jahrhundertes beruhmten Schauspielerin, Bassilla mit Namen setzte, die auch in dem schtin gclegenen Theater von Taormina in Sicilien zum EntzUcken des Publikuma aufgctreten war. Die „zchnte Museu, wic sie der Inschriftstcin nennt, hatte den Trost im Tode gefunden, auf dem Schauplatze ihrer kttnstlerischen Thatigkcit (im Theater) begraben zu werden. Kenner a. a. O. S. 105. l) Eine Medaille tragt die Aufschrift: Felix Aquilcja Horreum Romani Imperii, al sacco aufgefii bitem Mauerwerk bei S. Stefano, das mit Steinplatten verkleidet ist. Der noch aufragende Theil der Mauer ist 6' hocli, 5' breit und 90' lang. Der Canal selbst ist mit einer an den Seiten 3" im Grunde 6" machtigen Mdrtelschichte ausgelegt, und ist 19" breit. Die Beschaffung der Geldmittel, fiir die Bediirfnisse des Krieges und der Venvaltung, musste einen Gegenstand der besonderen Sorgfalt der Ile-gierung bilden. Desbalb \vard Aquileja zum Orte auserkoren, wo der bffentliclie Scliatz, die Central-Staatskasse (mit einem Praepositus the-saurorum per Italiam) aufbevvalirt und eine grosse Miinzstatte mit einem Procurator monetae errichtet vvurde ')• Zu den kaiserlichen Anstalten gehiirten ferner die Purpurfarberei, welche jenen kostbaren Stoti' er-zeugte, den nur die Kaiser tragen durften2). Aquileja war in der spiiteren Kaiserzeit das Standquartier fiir mehrere (zuweilen fiir fiinf) Legionen, sowie daselbst der Befehlsliaber der Flotte, Praefectus classis Venetorum in Aquileja3) seinen Sitz liatte. Letzterer iibte zugleich die Jurisdiktion iiber die Flottenstadt aus, wie diess wohl die Natur der Saclie mit sicli braclite; diese Trennung der 'Verwaltung des Seebezirkes von jener des Landbezirkes bestand bis in die spatesten Zeiten und nalun einen bedeutenden Einfluss auf die nachfolgenden Geschicke des Landes. In einer so volkreichen und angesehenen Stadt, in \velcher ein ausgebreiteter llandel betrieben wurde, musste eine rege Gewerbthiitig-keit herrschen. Wir erfahren in der That durch die Inschriftensteine, dass es daselbst 35 Gewerbs-Genossenschaften (collegii) gab, an deren Spitze ein Praefectus oder Capitularius stand, der einen gleichen Rang mit dem Praetor urbanus liatte, und welchen die Uebenvachung oblag, •) Im westrCmischen Reich gab es nur sieben Miinzstittten, zu Rom und Aquileja in Italien, zu Siscia und Syrmiuni in Pannonicn, zu Lyon und Arles in Frankrcicli, zu Tricr in Deutschland. Die vorhandcncn in Aquileja gcpriigten Miinzen gehiiren der spiiteren Kaiserzeit an. Staatskassen (Aeraria) waren nur in Rom, Mailand und Aquileja vorhanden, und die Zalil der kais. Leinenfabrikcn des Reiches belief sicli auf vicr. '*) Purpurfiirbereien gab es im Wciclibilde der Stadt niicbst dem Timavus und in Pola, die Purpurschnccke vvurde ivahrscheinlich an den dortigen Kiistcn gesammelt. In mchreren Jnseliriftcnsteinen von Aquilcja werdcn die Pur]mrarii genannt. Der Purpur von Aquileja wurdc jenem der neun anderen im vvestriimi-sclien Reiche bestandenen Fiirbereien vorgezogcn; man bezablte ilm zu Augustus Zeiten mit 1000 Denaren das Pfund, und sehiitzte ihn miter Vespasian fast dem \Vertbe der Perlen gleicb. Plinius berichtet: „Conchilia et purpuros, quibus luxuria paria poene etiam margaritis pretia fuerunt“. S. Coneina sul Commereio dci Romani in Aquileja. Alvisopoli 1810. S. 21. :’) Die kaiserlichen Anstalten und deren Vorsteher vvcrden angefillirt in der Notitia Imperii ete. dass die Satzungen (Capituli) der Genossenschaften eingehalten teiirden. sotvie er auch die Interessen der Corporationen nach Aussen vertrat1). Diese Genossenschaften nahraen auch an dem offentlichen Leben Theil. indem sie iliren um sie verdienten Schutzherrn Statuen (selbst vergol-dete) setzen, und auch beriihmten Kriegern und Gelehrten Sffentliche Ehren erwiesen. Unter den Geweibszweigen, welche fabriksmassig be-trieben \vurden, und einen grossen Absatz nach Aussen hatten, muss nebst den bereits erwahnten Purpurfarbereien besonders die Bearbeitung des Glases, welclie aus Syrien hierher verpflanzt, und von Aquileja nach Venedig ubertragen wurde, erwahnt werden, insbesondere wurde die Erzeugung des farbigen Glases geiibt, von welchem sich sehr zahl-reiche Bruchstiicke (namentlich in der Sannnlung des Herrn Zandonati) erhalten haben. Hieran reihte sich die Erzeugung von feinen Thonge-schirren. Plinius berichtet von den hier verfertigten Gefassen aus ge-brannter Erde (terra cotta), dass sie \vegen ihrer Dauerhaftigkeit und ilirer kunstvollen Formen (ihrer Sehonheit) beriihmt gewesen seien. Ueberhaupt wurde die Kunst in den verschiedensten Richtungen gepflegt, und die (aus den erhaltenen Kunstvverken ersichtliche) musterhafte Behandlung des Marmors, die Trefflichkeit der getriebenen Arbeit, sovvie der Reichthuiu an kiinstlerisclier Ausschmiickung berechtigt zu der Annahme, dass hier eine eigene Kunstschule gebliiht habe. Biess zeigt sich auch in den aufgefundenen musivschen Arbeiten namentlich in dem Mosaikboden, welcher den Raub der Europa darstellt, und durch die Sehonheit und Kostbarkeit der Arbeiten (insbesondere in dem Stier-kopfe) ein Gegenstuck zu dem beriihmten Mosaikboden mit der Darius-schlacht aus Pompeji bildet. Auch Ziegelfabriken gab es im Weich-bilde der Stadt2). Ucber die Handelsthatigkeit von Aquileja, so schwunghaft der Verkehr daselbst durch mehrere Jahrhunderte betrieben wurde, sind uns wenige Nachrichten erhalten worden, hauptsachlich wohl desshalb, weil die Rdmer den Ilandel als ein gemeines Gevverbe betrachteten, ') Unter den Genossenschaften rverden genannt: die 1’ignarii oder Carpen-tarii (Tischler und Zinnnerleute), Centonarii (TrOdler), Dendrofori (Holzhandler), Cerostrati (Srhiffszimnierleute), Crepidarii (S< huhniacher), Uoliarii (Biittcher), Vaseu-larii (Drechsler), Cupedinarii (Flcischhandler), Lapidarii (Steinmetze), Durdanarii (Tandler), Litcones (Weber), Blattiarii (Seidenfiirber), Murilegii (Fischer der 1’mpm-sclinecken, murices), Cenicniarii (Maurer), Veetores (Fuhrlente), Coriarii oder Ale-tarii (Giirber) n. A. Zandonati a. a. O. S. 19. -) Im Tientimbone niichst Monfalcone fanden sich die Spuren einer solehen Fabrik nebst Zicgcln mit den aufgedrtlekten Namen der Fabrikunten, als: Qu. Clodius Unrbrosius, Cajus Titus Ermerotes, Cajus Pctronius Apirus, Epidianus, Titus Celins. welches nur fiir die niederen Stande passe *). Die umstandlichste Nachricht gibt uns Strabo (L. V. cap. 1.) in folgender Stelle: „Aquileja, das dem innersten Winkel (des adriatisclien Meeres) am nachsten liegt, ist eine Griindung der Romer, befestigt gegen die angrenzendan Bar-baren, man schifFt zu ihr stromaufwarts auf dem Flusse Natisso unge-fahr 60 Stadien weit. Sie ist der Ilandelsplatz fur die illyrischen Volker am Ister. Diese bolen hier Produkte der See (d. i. welche zur See nach Aquileja gelangen) und Wein, den sie in holzernen Fassern auf Wagen laden, und Oehl. Dagegen bringen sie Sklaven, Vieh und H;lute.“ Strabo gibt wohl hiermit keine Uebersicht des gesammten Handels von Aquileja, er liatte sonst auch des aus den benachbarten Alpenlandern bezogenen beriihniten norischen Eisens und des vom Gestade der Ostsee nach Aquileja gelangenden Bernsteines envahnt, sowie er auch die mannig-faltigen Erzeugnisse des Orients, welche zur See nach Aquileja gebracht wurden, naher angegeben hatte. Ihm war es wohl nur darum zu thun, die wiclitigste Richtung des Landhandels von Aquileja, welche nach Pan-nonien und an die untere Donau ging, anzugeben. Diess geht auch aus einer anderen Stelle von Strabo (L. IV. cap. 6) hervor, wo er sagt: „Der Ocra (Birnbaumer \Va)d) ist der niedrigste Theil der Alpen, da wo sie an die Karner stossen, iiber denselben gehen die Waaren auf Wagen von Aquileja nach dem Orte Pamportus (Nauportus, Oberlaibach) eine Strecke von 400 Stadien. Von hier kommen sie auf Schiffen in den Ister und die daselbst gelegonen Lander, denn an Pamportus fliesst cin schiffbarer Fluss vorbei, der aus Ulyrien kommt (die Laibach) und sich in den Saus (die Save) ergicsst, daher man die \Vaaren leicht nach Segestica (Alt-Sissek) und zu den Pannoniern und Tauriskern bringen kann.“ Wenn nun schon zu Strabo’s Zeiten, wo die Volker der untcren Donau noch unabhangig vvaren, der Ilandel von Aquileja dahin einen so lebhaften Zug nahm, so liisst sich ermessen, welchen Auf-schwung derselbe in der spiiteren Zeit, als das romische Reich sich nach Mdsien und Dazien erstreckte, genommen haben iniisse. Diess be-statigt Ilerodian, welcher, anliisslich der Belagerung durch Maximinus im Beginne des 3. Jahrhunderts berichtet (1. 8. c. 2.): „Aquileja galt liingst als eine bcdeutende Stadt, war stark bevolkert von einheimischen Bewohnern und war durch seine Lage am Meere wie gemacht zum Markto von Italien; auch \var es gleichsam eine Vorstadt von lllyrien. Die Erzeugnisse des ganzen Festlandos konnten sie zu Landc oder auf den Stromen boziehen und dainit zur See Ilandel treiben; was sie aber von der See crhieltcn, die Bediirfnisse des Festlandos, dessen Clitna ’) Mit dem Flaminischen Gesetze verbot der Senat den Patriziem jede Handelschaft und Kramerci, und Ciccro schrieb: „0]iiliccs omnes in sordida arto versantur, nec enim quidquam ingcnuum potcst habcrc offieium“. dieselben der Winterkalte wegen nicht hervorbringt, versandten sie ins Land hinein; insbesondere war ihre Gegend zum Weinbaue sehr geeignet, und sie sandten den Ueberfluss an Wein, den sie erzeugten, in Gegenden, wo der Weinstock nicht gepflanzt wird. Darum hielten sich ausser der grossen Zahl der Eingeborenen auch sehr viele Fremde und Kaufleute in der Stadt auf.“ Ferner erzahlt im 4. Jahrhunderte der heil. Hiero-nymus (In Ruffin. lib. 3. und epist. 7), dass die kostbarsten orientalischen Waaren nach dem Hafen von Aquileja kamen, wo sie mit den occi-dentalischen, die auf Fliissen und Militarstrassen dorthin gebracht worden, ausgetauscht wurden, dass man auch den papyrus aus Egypten dahin brachte, und dass Aquileja der Beriihrungsprnkt zwischen Orient und Occident gewesen sei *). Die Hauptforderungsmittel des Handels von Aquileja waren die vielfachen Land- und Wasserverbindungen, welche daselbst zusammen-trafen. Es ist bereits friiher erwahnt worden, dass sich die Kiiste von Aquileja gleich dem gesammten Nordrande des adriatischen Meeres bis iiber Istrien hinaus im Laufe der Zeiten gesenkt habe. *) Wird diese Senkung auch im Umkroise der alten Stadt weniger fiihlbar, \veil der Schutt der zerstorten Gebiiude und die Produkte der Verwitterung und Uebersch\veinmung den Boden um so viel erhoht haben, so tritt die Wirkung derselbeu doch an der Kiiste um so deutlicher liervor, wie Seite 125 umstandlicher erdrtert wurde. Aquileja war durch Wasser-reichthum begiinstigt. Im Westen der Stadt flossen die Cellina, der Corno, die Aussa; im Norden der Terzo; im Osten bespiilte der schiff-bare Natisso seine Mauern3). Derselbe floss von Campolongo nach ') K. Julianus nannte Aquileja die reichste uud am besten mit Waaren versehene Stadt von Italien, und fiigt bei: „Naehdem die Konigssitze von Mace-donien, Bytliinien, Syricn, Egypten und so manche andere zerstOrt ivorden waren, strOmten alle Speculantcn, reiclicn Grundeigenthumer und Kaufleute nach Aquileja. Zahllos war daselbst die Menge der Marktsehreier, Diebe und Miissiggiinger, der Seil-tiinzer, Schauspielcr, Gladiatoren, der Lustigmacher, der Parasitcn, Quacksalber und tausend anderer Dicncr des Vcrgnttgens und der Talci. Auch dic Prostitution stand in tlppiger Illuthe". In seiner Rede fiir K. Constantius nennt Julianus Aquileja: „Italorum emporium opulentum inprimis et copiosum.“ 2) Kand le r veranschlagt diese Senkung auf 5 Fuss. 8) Mannert (Geogr, der Griechen und ROmer, IX. Theil,, 1. Bucli, 4. Cap.) und naeli ihm Andere rneinen, dass der Natisso im VVesten der Stadt geflossen sei. Allein diese Meinung, bei ivelcher cine Venvechslung des Flusses Natisso (\velcher von einigen Schriftstellern auch Natiso genannt wird) mit dem heutigen Flusselien Natissa stattfindet, steht im offenen Widcrspruche mit den Angaben der alten Schriftstcller, namentlich des Jornandes, des Eintomators von Cassiodorus, welchcr Aquileja aus eigener Anschauung kannte. Jornandes sagt (1. XIH.) von Aquileja: Cujus ab oriente muros Natisso amni ttuente a monte Picis elambit. Pomponius Mela berichtct (!• II. cap. III): „Non longc a mari Natiso ditem attingit Aquilcjam“, Aquileja (von welchem AVasserlaufe nach Kandler noch Spuren voi-handen sind) in einem durcli Kunst geregelten Bette. Aus ihm wurden die Wassergraben abgeleitet, \velche die Mauern der Stadt umspiilten 1) und dieselbe durchschnitten 2). Nachdem er letztere im Siidosten um-flossen, gelangte der Natisso, am vvestlichen Rande des flachen Hdhen-riickens von Aquileja (in dem heutigen alteren Canale deli’ Anfora) langs der Insel S. Giuliano fortlaufend, in das Meer, wo er seine Miin-dung bei dem Porto Buso hatte. Von Aquileja aus aber war er durch einen schiffbaren Canal (die neuere Anfora)3) mit der Aussa verbunden, wodurch er demnach eine z\veite scliiffbare Miindung erhielt. Dadurch erlangte Aquileja eine melirfache Wasserverbindung mit dem Meere. An der Miindung des heutigen Canale di S. Pietro, zwischen den In-seln S. Pietro und Grado war der Hafen tur die Kriegsschiffe, z\visclien dem Kiistensaume und den vorliegenden Inseln befanden sich in der Lagune die Hafen von Grado und Morgo (Pilo); von dort wurden die \Vaaren auf Lichterbarken durch die Aussa und die Anfora nach dem Ilandelsemporium 4), wo letztere vom Natisso abzweigte, und durch den Natisso und den Stadtcanal nach der neueren Stadt gebracht. Noch was auf ein \'/t Meilcn oberhalb der Stadt entspringendes Kustenflussehen wohl kaum Amvendung flndet. Herodian envahnt (1. Vlil. cap. 2), dass cin Fluss um die Mauern von Aquileja floss. Arrmianus Marccllius noch bernerkt, von der Belage-rung Aquileja’s sprechend: „Desperatione brevi civitatem Natisone atnne praeter-labente“, und die Storia miseclla: ..Natisso fluvius vitre is lambitur undis.“ Strabo endlich fiihrt, wie bereits er\viibnt, an, dass der Natisso vom Meere bis A(|uileja auf (iO Stadion sihiffbar gewesen, welche Angabe gleichfalls filr die kleine Natissa nicht passen witrde. Noch andere Griindc sprcchen dafur, welche in der Anmerkung S. 110 aufgefiihrt wurden. ') Herodian 1. 8. c. 2: „Auch an Brunneuwasser hatte man (zur /cit der Be-lagerung durch Masiminus) Ueberfluss, denn es gab viele Wasserbehalter in der Stadt; auch stromte ein Fluss an der Mauer vorbei, der zugleicli zum Befesti-gungsgraben und zur Wasserleitung dicnte.“ l) Pie nordwestliche Seite des fruheren Befestigungsgrabens kam, als Augu-stus die Stadt in jener Richtung enveitertc, mitten in die Stadt zu liegen, er farni seine Fortsetzung in dem in gerader Linic weiter gezogenen(neuen)Canale der Amphora, und diente nicht nur mu h Herodian'.. \ngabe zur IVasserleitung, sondern \vohl auch zum Bezuge von Waaren auf dem Wasserwege durch die Aussa und die Amphora. *) Dass die (neuere) Anfora ein kimstlieher VVasserlauf war, zeigt nicht nur seine heute noch vorhandene gcradlinige Richtung, sondern auch der Umstand, dass er behufs der leichteren lieiiierhaltmig an beiden Seitcn mit Marmorplatten belegt und auf dem Boden gcpllastert war. S. Filiasi a. a. P. *) Die Entfcrnung von der Miindung des Natisso im heutigen iilteren Canale deli’ Anfora bis zum Handelseinporium in der Mariniana eni spridit, last genau den 00 Stadien, welche Strabo angibt. Dass Morgo und Bilo wohl nur die zrveierlei Benennungeu in verschiedenen Zeitcpochcn ftlr denselben Hafen gervesen sein mogen, wurde bereits erwahnt. einer far den Kiistenhandel sehr wichtigen Wasserverbindung muss er-wahnt \verden, welche von Aquileja mit Ravenna stattfand, und mittelst Barken (cursoriae, onerariae) durch die Lagunen (zwischen dem Festlande und den lnseln) unterhalten wurde. Diese Verbindung war bedeutend kiirzer als jene liber die im vveiten Bogen um die Lagune fiihrende Strasse, und man gelangte durch sie schneller mittelst der Flaminischen Strasse nach Rom, ebenso vvar sie sovvohl von den Stiirmen des Meeres als von der Iierrschaft zur See unabhangig, wesshalb auch auf dieser Wasserstrasse zur Zeit Theodoriclfs die Naturalabgaben von Aquileja und von Istrien nach Ravenna, der Residenz des Gothenk bnigs, abgesendet wurden. Ueber die Verbindungen zu Lande, so wichtig sie auch tur Aqui-leja als Kriegs- und llandelsplatz waren, liegen nur wenig sichere Nachrichten aus dem Alterthume vor. Was zuerst die Strassen in der inneren Stadt anlangt, so war die Richtung der Hauptstrassen durch die Anlage der Colonie bedingt. Die alteste Strasse, der Cardo maxi-mus, ging von Nordvvest nach Siidost in gerader Richtung; die ztveite wichtige Strasse, an welcher die ansehnlichsten offentlichen Gebaude lagen, durchschnitt die erste im rechten Winkel und lag in der Ver-liingerung der die Verbindung mit Rom einerseits und mit den dstli-chen Alpenlandern und Pannonien andererseits herstellenden Land-strassen. Mehrere Nebenstrassen liefen parallel mit den erwalinten Hauptstrassen 1). Die erstgenannte Strasse fand im Norden ihre Foit-setzung gegen Forum Julii, und es erstreckten sich zu ihren beiden Seiten die Vorstiidte von Aquileja; im Siiden verlangerte sie sich nach Beligna, ging iiber den flachen Hdhenriicken an die Lagune, dann auf der Landzunge (der heutigen Insel Gorgo) und setzte mittelst eines Dammes oder einer Brucke iiber die schmale Lagune nach der Insel Grado; sie stellte daher die ivichtige Verbindung mit der Flottenstadt und mit dem llafen von Aquileja her2). ’) Ueber die Richtung der inneren Strassen s. die umstiindliche und scharf-sinnige Eriirterung von Dr. Kenner a. a. O. S. 101—104. *) Von dieser wichtigen Verbindungsstrasse liat sich cine Nachricht in der Langobard engeachichte von Faulus Diaeonus erhalten. Er erziihlt (1. V. c. 14) den Ueberfall, welchen der Langobardenherzog Lupo im J. 644 in Grado maclite, um die dort aufbcwahrten Kirchenschatze zu rauben, und crivahnt, dass Herzog Lupo mit einer Iteiterschaar, per stratam, quae antiquitus facta fuerat per mare, nach Grado gcdrungcn sei. In der deutschen Uebersetzung des Faulus Diaeonus von Dr. Abel (Berlin 1849) wird der Ausdruek „per stratam" (Itubcis und Maffei folgend) iibersetzt mit: „Auf .einer Furt.“ Abgesehen davon, dass dann der Ausdruek «antiquitus" keinen rechten Sinn hatte, kanu wohl auch in dem weichen schlam-migen Boden der Lagune von einer Eurt keine Rede sein. Es war eben diese Strasse, vvelche sicli auf der durch Diimme geschfltzten Landzunge von Gorgo Kr. v. Czoernig. CiOrz umi (iradistu. | \ Die grossen Strassenzuge, durch \velche Rom mit den nordlichen und iistlichen Provinzen, d. i. den Alpenlandern Pannonien, Mosien und Dazien in Verbindung stand, liefen im Gebiete von Aquileja zusam-men. Aquileja war der Knotenpunkt dieses gesammten Strassensystems, durch Aquileja wurde der Zusammenhang jener Provinzen in militari-sclier und administrativer Hinsicht mit dem Reiche erhalten. Desslialb war Aquileja auch zunacht den Einfallen der Barbarenvolker ausge-set.zt, und deshalb hatte es den ersten Anprall der Heeifiihrer, welche sich des Thrones zu bemachtigen suchten, auszuhalten. Die einzige sichere Kunde liber die Richtung dieser Strassenzuge erhalten wir aus den Itinerarien, dem Peutingerisclien, dem Antoninischen und dem Je-rusalemer Itinerarium. Aus der Zusammenfassung derselben ergeben sich folgende Strassenzuge. Die ivichtigste Strasse, auf ivelcher die romischen zur Bezivingung der Alpenvolker ausgesandten Heere sich bewegten, war die emilische, vvelche als eine Fortsetzung der via flaminia, von Rimini aus iiber Padua, Altinum und Concordia am Rande der Lagune (lieut zu Tage theilweise bereits vom Meere bedeckt) nach Aquileja zog. Eine Fortsetzung dieser Strasse in entgegengesetzter Riclitung bildete jene, \velche uber den Natisso an die Biucke iiber den Isonzo (Pons Sontii) danil liings der Wippach (fluvius frigidus) und den Birnbaumenvald (der niedrigsten Einscnkung der julischen Alpen, deren Pass die St.ation ad Pyrum [bei Hruschizza] bildete) iiber Lon-gaticum, Nauportus nach Aemona (Laibach) ging '). Eine andere Strasse gegen Grado hinzog, und in ilirem Uebergangc iiber die (sclnnale) Lagune zivischen Gorgo und Grado vielleicht in ihrem verfallenen Zustande oder der Bodensenkung halber fQr Fussgeher nicbt melir ganz zuganglich sein, aber bei der kurzen Er-streckung des Ueberganges zur Zeit der Ebbc von einer Reiterschaar leicht iiber-sttzt werden niochte. ') Durch eincn Inschriftenstein (Imp. Caes. ... invictus Aug. Aquilejensium restitutor ac conditor viam quoque geminam a Porta usquc ad pontem per Tirones Juventutis novae italicae suae delectu posteriori a longi temporis labe corruptain munivit atque restituit.) erfaliren wir, dass es auch eine via gemina gab, die von Aquileja bis zu der Brucke (usque ad pontem) fiihrte. Es liegt die Vermuthung nahe, dass diese Strasse an die Briicke uber den Natisso im Nordostcn der Stadt ging, von wo sich die beiden Strassenzuge nach Aemona und nach Triest und Kroatien abzivcigten. Auf diese Weise durfte der Natisso nur an cinem Punkte ilberbriickt werden; andercnfalls hiitten an z\vei verschiedenen 1’unkten Brilcken iiber den Natisso erbaut wcrden miissen. Der Ausdruck „usque ad pontem” lasst schon schliessen, dass es nur eine Brucke iiber den Natisso gab. Die von Einigen getheilte Meinung, dass mit „pontera“ der „pons Sontii'1 gemeint sei, zcrflillt durch die Enviigung, dass es dann kcine via gemina gcwesen wiire, weil es vom pons Sontii, soviel bekannt, keine Abzvveigung der iiber die »alpe julia" filhrenden Strasse gab, und nach den damaligen Terrainverhiiltnissen audi nicht wohl geben komite. Eben so vvenig haltbar ist die von Beri ni aufgestellte Ansicht, dass mit jenem fiihrte von Aquileja an die Miindung des Timavus und von da nach Teigeste. Von dieser Strasse zweigt sich die wiehtige nach Unter-Pan-nonien (Kroatien), d. i. nach Siscia fuhrende Strasse am Timavus ab, vvelche iiber den Karst nach Tersaticum gerichtet \var. Mit den nord-lich gelegenen Alpenlandern wurde die Verbindung durch die Strassen hergestellt, \velche iiber Tricesimuni (Tricesimo bei Udine) und Julium Carnicum (Zuglio) iiber den Monte Croce (die Plecken-Alpe) nach Aguntum (Innichen) ging, dann durcli die beiden Strassen, deren End-punkt Virunum (bei Klagenfurt) bildete, namlich die „via Belloja" durch das Fellatlial (Pontebba) und durch die Strasse „ad Silanos* liings des Natisso iiber Forum Julii, Caporetto und iiber den Predil ’). Noch einer anderen wichtigen Strasse muss hier gedacht \verden, die zvvar die Stadt Aquileja nicht beriihrte, aber das Stadtgebiet durchschnitt; es ist diess die via Postumia, welche von Genua her iiber Oberitalien kam, und tvahrscheinlich an der Briicke iiber den Natisso mit der Strasse nach der julischen Alpe (in alpe julia) in Verbindung trat. Zvvischen diesen Hauptstrassenziigen gab es noch mehrere Strassen von minderer Be-deutung, von vvelchen sich Spuren erhalten liaben , so dass Kandler zvvblf Strassen aufziihlt, vvelche von Aquileja ausgingen. Durch alle Ausdrucke die Bifteke bei Eonchi (von vvelcher sich Spuren erhalten haben) gemeint sei, denn jene Brucke konnte nach ihren sehr besehrankten Dimensionen, wie Kandler richtig bemerkt, nur fiir eine Nebenstrasse gedicnt haben, abgesehen davon, dass man, um dahin zu gelangen, doch erst den Natisso fibersehreiten musste. 'j Manncrt und Reichart und nach ihnen Andere, vvie Ankcrsliofen (Geschichte von Karnthen I. B. S. 557—559) und Della Bona (Strenna cronolo-gica per 1'antica Storia de Friuli. Gorizia 185G) sind der Ansielit, dass diese Strasse iiber das heutigc Gftrz und das Isonzothal nach Caporetto und den Predil gefiihrt habe. Allcin abgesehen davon, dass damals der obere Isonzo vvahrscheinlich eine andere Richtung genommen, bietet dieser Weg zvvischen Salcano und Desela, dann zvvischen Canale und Sella ein so enges Defilt1, dass eine Strassenanlage durch dasselbe sehr schvvierig vvar und es erst der neuesten Zeit vorbehalten blieb, diese Strasse in einen gut fuhrbaren Zustand zu bringen, vvahrend die (in dem Fluss-ihale des Natisone fortlaufende) Strasse von Cividale iiber Starasello nach Caporetto gevvissermasscn von der Natur angezeigt erscheint, und seit den iiltesten Zei t en her mclir heniitzt vvurdc als die Strasse durch das Isonzothal. Auch Paulus Biaconus bezeichnet die Strasse am Natisso als die einzige, durch vvelchc zu seiner Zeit eine bequeme Verbindung zvvischen Friaul und den deutsclien Provinzen jcn-seits der Alpen hergestellt vvurde (lib. IX. cap. 9). S. die Anmerkung 3), S. IM. Wonn die oben angcfilhrten Gelehrten die Localverhaltnisse niiher ervvogcn hfttten, dttrften sie der hier ausgesprochenen Ansicht beigepflichtet haben. Dass andere Schriftsteller diese Strasse von Aquileja iiber Idria (vvohin Linhart auch die Stal ion ad Silanos verlegt) nach Virunum fiihren, vvie Linhart, Muchar und Catancsich, sei hier nebenbei bemerkt. diese Strassen stand Aquileja in ununterbrochener Communication mit den romischen Pflanzstadten Aguntum. Virunum, Laureacum (Lorch in Oberosterreich), Carnuntum (nachst Wien), Sabaria (Steinamanger), Aquincum (Alt-Ofen), Mursa und Sirmium (die Hauptstadt von Unter-Pannonien und Residenz mehrerer Kaiser bei Mitrowitz), Poetovium (Pettau), Celeja (Cilli), Aemona, Siscia (Alt-Sissek). Diese Strassen waren militarisch bewaclit, indem sich an ihren Seiten in angemessenen Entfernungen befestigte Standorte befanden, welclie von Truppenabthei-lungen bevvacht wurden. ') In der spiiteren Kaiserzeit wurde die Provinz durch eine grosse mit Wallen versehene Mauer geschutzt, vvelche, von Tersaticum ausgehend, iiber die Hohen der julisclien Alpen, namentlich durch den Birnbaumer Wald bis an die Hochgebirge reichte, wo die Natur selbst die sicherste Schutzvvehr gegen die Einfalle der nordli-chen Vdlker bildete. 2) Die Bewachung dieser Standorte und der Schutz-mauer (langs welcher sich ebenfalls Castelle befanden), wurde von Aquileja aus geleitet. Wenngleich diese Strassen zuniichst fiir militarische Zwecke an-gelegt und erhalten wurden, so bahnten sie doch auch dem hierdurch machtig geforderten Ilandel den Weg in die davon durchschnittenen Provinzen. Der Ilandel bediente sich nebenbei aber schon seit friiher Zeit auch der schiffbaren Fliisse zur Unterhaltung seiner Verbindungen. Schon zu Strabo's Zeiten, also im lleginne der Kaiserzeit, wurden die Waaren, vvelche zu Lande bis Nauportus gefiihrt \vorden, von dort zu Schiffe auf der Laibach, der Save und der Donau weiter befordert, \vornach sich die Verbindung zu Wasser bis Byzanz erstreckte. Das vvichtigste Handelsgebiet tur Aquileja aber blieben die unteren Donau-provinzen, Pannonien, Moesien und Dazien. Wir haben nocli des weiterenGebietes von Aquileja, des Ager col o-nicus, welcher sich im Norden (nur geringen Theils auch im Westen und Osten) der Stadt erstreckte, zu erwiihnen. Es war diess eine fruchtbare und \vohlangebaute Gegend, und gleiclnvie dieselbe erst durch die Co-lonisten von Aquileja urbar gemacht \vorden, so wirkte ihre Frucht-barkeit, sowie die Fiille iluer Erzeugnisse belebend und fordernd auf die Stadt zuriick. Das treueste Bild ihrer Cultur gewarht uns Herodian, ') Sie standen mit einander in einer Art tele^riiphisclicr Verbindung, indem sie mit Signalen, bei Tage durch Rauehsaulen, bei Nacht durch Feucr corre-spondirten. 2) Kandler fand an mehrercn Stellen diescs Vallunfs Spurcn davon auf. Es bildete eine doppelte Linie, von wclcher dic cine von Fiumc nach Ober-Laibacli liings der Kamme der julischen Alpen reichte, und dic zweite in Haidenschaft, wo sich ein rOmisches Castrum (Standlager) befand, ihr Ende erreichte. Der Ueber-gangspunkt der Alpenkettc ad Pyrum im Birnbaumer Walde war durch cin Castel-lum, mit lioher Warte vcrschcn, bcfestigt. \velcher sie riihmend hervorhebt, und bemerkt, dass die Bauine in glei-clien Reihen gepflanzt mit einander durch die zvvischen ilinen rankenden Reben verbunden waren, und einen lieblichen Anblick darboten, so dass die ganze Provinz mit einer griinen Laubkrone gescliiniickt schien 1) ein Anblick, welchen dieses Gebiet auch lieute noch in der gleichnn Weise darbietet. Wir wissen auch aus anderen Nachrichten, dass das Gebiet von Aquileja einen trefflichen Wein (die Rebencultur wurde vvahrsclieinlich durch die ersten Colonisten aus Latium hier eingefiihrt) hervorbrachte, wovon auch der vinum Pucinum (der in beschrankter Ausdehnung bei Duino wuchs, und mit dem lieutigen Weine von Pro-secco von gleicher Beschaffenheit gewesen sein mochte) Zeugniss ab-legte. Auch die Obstkultur wurde daselbst eifrig betrieben, und die Aepfel von Aquileja \varen von besonderer Grosse, in Rom sehr ge-sucht und theuer verkauft, wie denn heute noch das Obst des nahen Coglio seinen alten Ruf behauptet 2). Auch an Mineralreichthum fehlte es nicht. Nach Strabo (1. 10. c. 0) berichtete Polybius von den Goldgruben bei Aquileja: man durfte nur zwei Schuh tief graben, um es zufinden; eine Grube hatte nicht mehr als 15 Fuss Tiefe. Das daselbst in der Grosse einer Bohne oder Lupine gefundene Gold sei theils so rein zum Vorschein gekommen, dass nur '/s verloren ging, theils habe es zwar einer starkeren Lauterung be-durft, sei aber noch sehr gehaltreich ge\vesen. Als einst die Italier den Barbaren erlaubten an dem Graben Theil zu nehmen, wiire in ganz Italien das Gold sogleich um den dritten Theil wolilfeiler gevvorden. Diese Goldvvaschereien schienen sich aber bald erschopft zu haben, da Strabo derselben als von einer vergangenen Sache erwahnt; an welchen Orten sich dieselben befanden, ist nicht bekannt, wahrscheinlich liatten die aus den Alpen stromenden Fliisse und Bilche dasselbe herahge-sclnvemmt. Auch Eisen- und Kupferminen gab es in den Bergen ober-halb Aquileja 3). Die Erinnerung an den Ager colonicus hat sich noch bis heute durch die Namen vieler Ortschaften, die innerhalb seines Umfanges ') „Hi quidem arboribus coui])aribus ordinis ac vitibtis inter se junctis ac in sublime tractis ad instar festae celcbritatis coronae.“ Ilerodian. In Maximin. lib. VII. c. 10. l) Atbenaeus lib. 3. c. 14. ,,1’oma admiratus suni quae cx pago quodam in alpibus Aquilejac constituto asportari dicuntur, Battiana dieta, ea inferiora multo suni, quae in Paphlagonia“ etc. 3) Die Inschriften erwabnen des Inspectors ilber die Verarbeilung des Risens, »ud Strabo sagi (1. 5) von Norcja oberlialb Aquileja, dass daselbst Goldivilschereien und Eiscnniincn vorlianden seien. liegen, so \vie durch die noch fortlebenden Bezeichnungen mancher nach deti romischen Eigenthumern benannten Grundstiicke erhalten. *) 10. Geschichte der Stadt. a) Vnr Chrlstl Gi-burt. Aquileja genoss \vahrend der romischen Herrschaft eiu sehr wechselvolles Dasein; der Glanz des Hoflebens der dort residirenden Kaiser mit seinen Festen, die rege, Wohlstand verbreitende Geschaf-tigkeit der grossen Handelsstadt, die Bedrangnisse durch Einfalle der Gebirgsvolker und die durch sie herbeigefiihrten Venviistnngen, die Geiseln des Krieges und der Belagerung, endlich sein klaglicher Unter-gang unter dem Schwerte der Barbaren fiillen die Blatter seiner Ge-schichte. Es ist nicht unsere Aufgabe, diese Geschichte in ihrer Ent-\vicklung umstandlich zu verfolgen, wir beschranken uns daher zunachst darauf, jene Momente derselben, welche die Topographie des Gebietes oder einzelne Eingeborene beruhren, oder die allgemeine Situation kennzeichnen, mehr oder minder eingehend zu behandeln. Die erste Begebenheit, welche die Geschichte nach der Grundung der Colonie Aquileja verzeichnet, war der Krieg gegen die Istrier (180 vor Chr.). Der Consul Aulus Manlius zog mit dem Heere von Aqui-leja aus, und lagerte sich am See des Tiinavus, wahrscheinlich an der Miinduhg der heutigen Thalbucht, Vallone genannt, \vahrend die das Ileer begleitende Schiffsabtheilung im Hafen des Timavus ankerte. Die Komer wurden in ilirem Lager von den Feinden iiberrascht, und mussten nach einer schmahlichen Niederlage an die Kiiste fiiehen. Die Flotte \veigerte sich, die Fliehenden aufzunehmen, Manlius feuerte die Truppen zu neuein Angriffe an , rief eine in der Niihe betindliche Cohorte zu llilfe, iiberfiel die Istrier, die sich an den Vorrathen des eroberten Lagers zu gutlich gethan, im Schlafe, und brachte ihnen eine entschei-dende Niederlage bei; im nachfolgenden Feldzuge wurde ganz Istrien erobert. lnzwischen war aber die Naclnicht von dem erlittenen Unfalle ') Zu diesen Ortsihaften gehOren: Torzo (ad tertium lapidcm), Cervignano (Cervinianum), Sacileto (Saciletum), Scodavaeca (Scolum aquac), Ajollo (Sacellum), Pcrtcole (a dandis partibus, bei Vertheilung der Opfer), Colombara (Columbaruin), Artigna (AutciTe, Stadt dor Lateiner), Teor (Tibur), Nimis (von Nemos oder Ne-mora), Fregcllacco (von der Tribus der Fregcllani), Luccriano (von der Tribus Lu-ceria). S. Zandonati a. a. O. S. 12. Von noch bestehendcn rOmisehen Namen der Grundstttcke fiilirt Kandler (Indagini etc. S. 21) an: Gratian, Julian, Tercntian, Saburnian, Laberian, Mursian, Arisian, Tissian, Antonian, Sebellian, Claudian, Cervennian, Calventian, Cassclian, Petrae, Agellus, Puteoli, Altura, Monticelli, Arac. in Rom angelangt, und hatte eine grosse Bestiirzung hervorgerufen. Man fiirchtete fur Aquileja und die venetische Grenzprovinz, zu deren Vertheidigung die grossartigsten Vorbereitungen getroffen vvurden, deren Durchfiihrung aber durch die nachfolgenden Siege der Riimer unter-blieb. (Livius 1. XLI.) Nach diesem Kriege folgte eine lange Zeit der Ruhe und des Friedens fur Aquileja. Zur Zeit Julius Caesars befand sieh bei Aquileja ein Winterlager romischer Legionen, aus \velchem Caesar drei Le-gionen an sicli zog, als er die Helvetier bekriegte (58 vor Chr.). Er hinterliess auch sonst bleibende Spuren seiner Wirksamkeit in diesem Gebiete durch die Griindung der Colonie Forum Julii, des heutigen Cividale,1) und die Anlage der Romerstrasse, welche aus dem oberen Theil des Tagliamento aus Carnien iiber den Kreuzberg und die Plecken-Alpe nach Mauthen in Karnten fiihrt, von welch letzterer nocli Spuren verhanden sind, oder vor nicht langer Zeit (eine diess bezeu-gende, in den Felsen gehauene Inschrift sagt: C. Julius Caesar hanc viam inviain rotabilem fecit) waren. Aquileja’s Wichtigkeit in strategischer Hinsicht aber trat in den Vordergrund als Kaiser Augustus es, wie ervvahnt, zum Ausgangspunkte tur die Bekriegung der nordlichen und ostlichen Gebirgsvolker machte. Er zog von dort aus personlich gegen die Ja-pyden und Dalmater, und suchte in Aquileja lleilung fur die Wunden, die er in diesen Kriegen empfangen hatte; auch die spateren Kriege gegen die Pannonier und Noriker leitete er von Aquileja aus, welcbe Stadt iiberhaupt zu jener Zeit das Hauptquartier der in den Kriegen mit den Bergvolkern beschaftigten rdmischen Heere blieb. Damals be-gann fiir Aquileja eine gliickliche Epoche. Kaiser Augustus hatte eine grosse Vorliebo fiir die Stadt gefasst, die er enveiterte und verschd-nerte, und in welcher er durch mehrere Jahre verweilte. Es ergab sich um diese Zeit, dass Herodes I. Antipater, der Kijnig von Judaea, nach ') Einigc deutsche Historiker stellen dic Griindung dieser Colonie durch Caesar oder auch sclbst deren Ezistenz in Abrede , aber mit Unrecht; denn es nennt vor Allem Ptolcmiius (lib. .'!) dic Colonie forumjulii neben den Colonicn Aqui-•eja nnd Concordia im Landc der Carner; andere Scliriftsteller fiigen bei, dass Caesar die (warscheinlich friihcr keltische) Stadt wieder erbautc, daselbst ein Forum »egotiationis errichtete und ibr seincn (Caesar’s) Namen gab. Dass aber dieses Forum Julii das lieutigc Cividale sel, bezeugen Paulus Diaconus, \velchcr diese scinc Geburtsstadt „Civitas forojuliana, urbs forojulii“ nennt, und nach ilirn zahl-reichc italienische Schriftstellcr, vor Allem aber thun diess die in einem eigenen Muscum zusammengestellten und sonst nocli in der Stadt vorfindlichen rOmischen Alterthflmcr dar, ivoruntcr Inschriftensteine sich befinden, die nicht nur Forum Julii nenncn, sondern auch die verschiedcncn daselbst fungirenden Magistrate, so-'vie die Tribus der Scaptier, zu wclcher die dortigen Familicn gehOrten, bezeich-Ucn. S. Guida di Cividale. Udine 1888. Aquileja kam, um dem daselbst weilenden Kaiser Augustus seinen Streit mit seinen Sohnen, die, vvie er vvahnte, ihm nach dem Leben strebten, vorzutragen. Kaiser Augustus versohnte die Streitenden, die, reiche Geschenke zuriicklassend, befriedigt in ihre Heimat zuriick-kehrten. Zu jener Zeit erwarb sicli ein Aquilejer, Cornelius Gallus,J) Ruhm und Ansehen. Er war ein im Alterthum bekannter, mit Virgil und Ovid befreundeter Dichter und zugleich ein Feldherr, von Augustus als Freund in liohen Ehren gehalten. Er befehligte eine Heeresabthei-lung in der Schlacht bei Actium, besiegte Antonius in Egypten, und wurde von Augustus zum Statthalter des eroberten Landes bestellt. Als solcher zerstorte er die alte Hauptstadt Theben (Heliopolis), pliin-derte die dortigen Tempel und sandte die Kunstschatze, Obelisken, Statuen und Vasen nach Rom, wo sich noch heute einige dieser Kunst-werke befinden. Durch sein Gltick iibermuthig gemacht, zog er sich Unzufriedenheit und Misstrauen in der Verwaltung zu. Er vvurde bei Augustus und dem Senate angeklagt, von Letzterem sein er Aemter ent-setzt, des Vermogens beraubt und geachtet, kam aber dieser Schmach im Jahre 28 v. Chr. durch Selbstmord zuvor. Er war auch mit Strabo befreundet, der, wie dieser selbst berichtet, eine Zeit lang bei Gallus in Egypten vervveilte. b) Im ersten .lahrhundrrte. In dem Biirgerkriege zvvischen Otho und Vitellius hatte Aquileja eine Pliinderung durch die ziigellosen Soldaten zu erleiden, und es vvurde daselbst von den aus den Donauliindern herbeigekommenen mosischen Legionen, die, der Partei Otho’s angehorend, dessen Tod daselbst vernommen liatten, Vespasianus, und zwar liier zuerst im Occidente zum Kaiser ausgerufen (im Jahre 70), nachdem er vvenige Monate zuvor von seinen Truppen im Oriente zu dieser Wiirde erhoben worden war. Um jene Zeit that sich ein Aquilejer, Cajus Minutius, im Staatsdienste hervor. Er war Tribun der 6. Legion, Prafect der galli— schen Ililtsvolker, wurde von Vespasian wegen seiner bei der Belage-rung von Jerusalem bezeugten Tapferkeit dffentlich ausgezeichnet. Spiiter \vurde er Procurator am Ilellesponte, Vice-Consul von Klein-Asien, Procurator der aquitanisclien und lugdunesischen Provinz von Gallien und Prafect von Egypten. In Rom erhielt er die Praefectura annonae, vvar Flamen der Claudianischen Priester und Sexvir in seiner Heimat Aquileja, wo ihm eine metallene Statue gesetzt vvurde, und mehrere auf Anordnung des Rathes der Decurionen ihm zu Ehren ge- ’) Eiuigen Schriftstellern zufolge vvar er in Forum Julii nžtchst Aquileja geboren. setzte Inschriften soin Andenken verhcrrlichten. Wenige Jahre spiiter machte sich ein anderer Aquilejer, dessen Namen uns ein Inschriften-stein bevvahrt hat, um seine Vaterstadt verdient. C. Veratius war Pa-tronus der Colonien von Concordia und Altinum, sowie der Collegii der Dendrofori Centenarii und Navicularii (Barkenfiihrer) von Aquileja, P itronus des Plebejerstandes, Sexvir und Pontifex quinquennalis in eben dieser Stadt. Im Staatsdienste bekleidete er die Wiirde eines Prafecten der Flotte (wahrsclieinlich der Abtheilung von Grado) und der I. dal-matischen Cohorte, eines Curators der Staatstrassen, eines Legatus in Afiika. Curators von Illyrien und Istrien und eines Praefectus annonae. Die Decurionen von Aquileja errichteten auch ibm eine Statue von Erz auf dem Forum, und setzten ihm eine Ehreninschrift, in welclier er Italus aquilejensis genannt. wurde. c) Im zvvcltcn Jahrhundcrte. Eine Abtheilung der Ravennatischen Flotte war seit Augustus Zweiten im Aquileja'er Kriegshafen zu Grado stationirt. Kaiser Trajan erhob diese Abtheilung zur selbststandigen Venezianischen Flotte mit einem Prafectus an der Spitze (im Jahre 105) und wies ihr die See-gerichtsbarkeit von der Miindung der Etscli bis an den damaligen Grenzfluss in Istrien (Arsia) an. Bei der neuen administrativen Ein-theilung Italiens in Provinzen wurde Venezien, zu we!chem auch Istrien gehdrte, von einem eigenen Consularis ver\valtet. Zur Zeit des Kaisers Hadrian, im Beginne des zweiten Jahrhun-dertes, stand Aquileja in der hochsten Bliithe; sein bis zu den Lan-dern jenseits der Donau ausgedehnter Handel bereicherte die Stadt, \velche durch Hadrian erweiterl und (insbesondere durch das errichtete lladrianeum) verschonert wurde. Wahrscheinlich war ihm auch die Instandsetzung der via gemina zu danken. ’) In demselben Jahrhunderte bevvahrte sich die Festung von Aqui-leja als die Schutzmauer gegen das Andrangen der Barbaren. Die Markomannen und (Juaden (nebst Hermunduren und anderen Vdlker-schaften) die Reihe der nachfolgenden Raub- und Volkerziige begin-nend, braclien im Jahre 169, nachdem sie das romische Heer unter M. Vindex besiegt und vernichtet hatten, in Ober-Italien ein, kamen, Raub und Plunderung iibend, bis an die Piave und zerstorten Opiter- ’) In der daruber erhaltenen Inschrift (s. oben S. 1 (12) ist der Name des Kaisers ausgemeisselt; mehrere Schriftsteller beziehen sie, und wie es scheint mit Recht, auf Hadrian, weil es darin heisst, dass er den Weg durch die tirones Ju-vcntutis novae Italicae suae, einer spanischen Legion aus Italica herstcllen Hess, und Hadrian aus Italica gebiirtig \var, wic derselbe tibrigens auch in sehr viden Stadten des romischen Reiches VerschOnerungen und Ncubauten vornahm. gium. Sie versuchten auch Aquileja zu iiberrumpeln, allein ihre Wuth brach sich an den Wallen dieser Stadt, \velche zugleich ihren Raub-ziigen ein Ziel setzte. Wahrscheinlich fliichtete schon damals ein Theil der Bevohner des flachen Landes nach den Laguneninseln, insbesondere nach Grado, um sich vor den Gevalthatigkeiten der Barbaren zu schiitzen, Anlasslich dieses Krieges, velcher nach dem punisclien Kriege als der grosste Krieg Roms erklžlrt, und von Mark Aurel mit Tapferkeit und Klugheit siegreich zu Ende gefiihrt wurde, brach ein grosses Ungliick iiber diese Provinz lierein. Die aus Egypten und Asien herbeigezogenen Legionen schleppten die Pest, die dort ausgebrochen var, mit sich ein, \velche insbesondere in Aquileja wegen der steten Truppendurchzuge verheerend vvirkte. Sie raffte ganzeLegionen dahin, und verschonte selbst den Hofhalt des Kaisers Marcus Aurelius nicht, wel-clier sich daselbst mit seinem Bruder und Genossen in der Herrschaft Lucius Verus, der bald darauf, in der Riickreise nach Rom, bei Alti— num plotzlich vom Tode hingerafft wurde, des Krieges halber aufhielt. Bei diesem Anlasse rief Marcus Aurelius den beruhmten Arzt Galenus an seinen Hof, welch letzterer in Aquileja mehrere seiner Werke niederschrieb.') d) Im drltten Jahrbundcrte. Gleichivie Aqu'leja im zveiten Jahrhunderte n. Chr. den Gipfel seiner Bliithe als Handelsemporium erreicht hatte, solite es im darauf-folgenden den hdchsten Ruhm als Schutzwehr von ganz Italien erlangen, und selten ereignet es sich, dass das Schicksal eines ganzen Landes von der Vertheidigung eines festen Platzes in der Weise entschieden wird, wie dies in Aquileja zur Zeit des Kaisers Maximinus geschah. Der Tribun Maximinus, der Sohn eines thrazischcn Hirten von gothischer Abkunft2) und riesiger Gestalt — er soli 8 Fuss gemessen haben — und Kdrperkraft, var im Jahre 235 in Thrazien nach der aut' seinen Antrieb eifolgten Ermordung des Kaisers Alexander Severus von seinen Soldaten zum Kaiser ausgcrufen vorden. Er hatte seino Tapferkeit und ') Galenus erzalilte diese Berufung in seinem Werko in folgender Weise: „Dum Aquilejae Iniperatores hiemarent, ac exercitum eolligere ac instruerc decre-vissent, nuntios ad me miserunt, quibus ut ad se venirem jubebant: caeterum Lueio media hieme ad superos concedcnte, ut cadaver Romam retulit, et quae con-sceuta sunt, fieri jieregit, iter in Gerinanos susce])it, atquc ut se subscqucrer, niandavit. Verum cum bonus et humanus esset, ipse persuaderc volni, ut me in urbc reliqueret, praesertim cum brevi rediturus esset — praeter opinionem igitur diutius bello germanieo detentus fuisset, omne id otium ad seribendum contuli.“ l) rMaximinus genere gotbico patre Mico abaquc Alana genitus matre.“ (Jor-liandes de regnorum ac temporum suesessione.) seine Kriegskunst im Kviege gegen die Deutschen bewahrt, seine Grau-samkeit und Harte aber machte die Gemiither von ihm abwendig. Als daher der romische Senator Gordianus in Afrika von Aufriihrern mit dem Purpur bekleidet worden, ward er in Rom mit Freuden als Kaiser anerkannt. Er ward aber von Maximinus Statthalter in Mauritonien besiegt und kam nebst seinem Soline Gordianus II. um. Die Romer, tvelche sich vor des Maximinus Rache — er hatte geschvvoren, Rom in Asche zu venvandeln — fiirchteten, envahlten sohin die Senatoren von altadeliger Herkunft, Maximus Pupienus und Balbinus zu Kaisern, \velche sich alsbald nach des Volkes Wunsche 'den Enkel des Gordianus (Gordianus III.) als Caesar beigesellten. Rasch wurden nun die Anstalten zur Vertheidigung Italiens gegen das Andrangen des Maxi-minus getrofifen. Senatoren \vurden in die einzelnen Provinzen von Italien gesendet, den Widerstand zu organisiren, Pupienus begab sich nach Ravenna und sammelte dort ein Heer. Der wichtigste Punkt war aber Aquileja, weil Maximinus aus Pannonien kommend, dort zuerst in Italien eitifallen musste. Die beiden Senatoren Crispinus und Meni-philus erhielten den Auftrag, Aquileja in Vertheidigungsstand zu setzen. Alles hing von derErhaltung dieser Festung ab, denn ganz Italien \var von Truppen fast entbldsst, und das Heer des Pupienus der gewaltigen Kriegsmacht des Maximinus nicht geivachsen. Mit Energie grilfen die beiden Senatoren ihr Werk an. Die Mauern und Thurme von Aquileja, welche in der langen Friedenszeit verfallen ivaren ’), wurden ausgebessert. und hergestellt, und Lebensmittel beigeschafft. Vor Allem aber trachteten sie dahin zu ivirken, dass Maximinus keine Kunde von dem erhalte, was in Italien vor sich ging, und dass ihm die Mittel, sein Heer durch die Hilfsquellen der Provinz zu erhalten, abgeschnitten wiirden. Es tvurden die umliegenden Heerstrassen besetzt. um Niemand durchzulassen, die Pferde und die Wagen in Beschlag genommen, und selbst die Fahr-zeuge auf den Fliissen und in den Hafen sequestrirt. In der friaulischen Ebene Hess man das Getreide schneiden, die Wiesen malien, das Obst abnehmen und die Beivohner des flachen Landes mit ihrem Vioh nach der Stadt ziehen. Die Brucke liber den Fluss tvurde abgebrochen. Inzvvischen \var Maximinus, ein geschulter Feldherr, mit unglaublicher Schnelligkeit aus den Ostprovinzen herbeigeeilt. Er flihrte ein furcht- ') Hcrodian 1. 8. c. i. „Die Stadtmaucr war sehr alt und friiher zrna grOss-tcn Theile eingerissen ivorden, dcnn seit die Komer die Obcrherrschaft in Italien erlangt hattcn, brauchten die Stiidte keine Mauern und keine Waffen mehr, da an die Stelle der bisherigen Kriege ein tiefer Friede getreten war, und sie das rOmische lliirgerrecbt erlangt hattcn; im gegenvviirtigen Augenblicke aber driingtc sie die Noth, die Mauern wieder berzustellen, die Trummer wieder aufzubauen und Thiirme und Vcrsclianzungen zu erriehten.“ bares Hoer aus neun Legionen, dem Corps der Pratorianer und der Veteranen, dann zahlreichen asiatischen und numidischen Reitem, sovvie den pannonischen und thrazischen Hilfstruppen bestehend, samnit zahlreichen Belagerungsmaschinen mit sich. In Aemona machte er die erste Rast, und seudete die Reiterei voraus, um sicli der Alpen-piisse zu versichern, \velche die Romer aus Mangel an Zeit und an Truppen nicht besetzt hatten. Die Vorliut gelangte bis in die Ebene, und versuchte Aquileja durch Ueberrumpelung zu nehmen, \velches aber nicht gelang. Nun iiberstieg Maximinus mit seinem ganzen Heere die Alpen auf der nach Pannonien (durch den Birnbaumervvald) fiihrenden Ileerstrasse, auf welcher alle spiiteren Einfiille der nordisclien Vdlker, der Gothen, Heruler, Langobarden, Avaren und Slaven vor sich gingen, und opferte auf der Ildhe derselben an den dort seit alter Zeit befind-lichen Altaren, die den Schutzgottern von Italien geweiht waren, um sich dieselben geneigt zu machen. Als er erfulir, dass die Stadt ver-schanzt sei, und sich zur Vertheidigung anscliicke, versuchte er Aqui-leja durch Ueberredung zu gewinnen und Hess durch einen Tribun, der aus Aquileja geburtig war, die Stadt zur Uebergabe auffordern. Letz-terer \vies auf die Macht und Tapferkeit seiner Legionen, sovvie auf die Schrecken einer Belagerung und die Gefahr des Unterganges der Stadt hin, verliiess auch die giinstigsten Bedingungen, vvenn die Festung ihre Thore offnete. Seine Rede fing ati Eindruck zu machen, als Crispinus lierbeieilte, den Muth der Vertheidiger anfachte, und insbcsondere auf den Beistand ihres Schutzgottes Belenus hintvies, der durch ein Orakel versprochen habe, die Stadt nicht zu verlassen und den Feind zu ver-nichten ')• Die leichtglaubigen Burger vertrauten darauf, und der Tribun musste unverrichteter Dinge zuruckkehren. Masiminus beschleunigte seinen Zug und kam an einen durch die geschmolzenen Schneemassen zum reissenden Strome angeschvvollenen Fluss2), iiber welchen die * l ') Herodian erziihlt, dass cinike Soldaten des Maximinus die Gestalt des Bolen (den man in Aquileja fur den Apollo hielt) oftinals in der Luft erblickt liaben ivollten, wie er fiir die Stadt kiimpfte, offenbar um cs zu beschOnigen, dass das gTosse Heer des Miiximinus gegen einen weit geringeren Haufen blosser Burger nichts ausrichten konnte. Die folgendc Erziihlung der Belagerung von Aquileja berulit zunivchst auf der Schilderung Herodians lib. 8. c. 4 ff. l) Herodian lib. 8. c. 4: „Sie kamen an einen Fluss, den griisstcn (in jenor Gegend), etwa sechzehn Meilensteine von der Stadt cntfernt, der gerade cine selir liefo und breitc Strdmung hatte. Dcnn die Schneemassen. die auf den benacli-barten Bergen den ganzen Winter iiber sicli angehauft hatten, waren in der wiir-meren Jahreszeit geschmolzen, und hatten den Fluss zu einem reissenden Strome angosclnvellt. So \var dem Hčere der Uebergang gesperrt. Denn die Brucke, von einem der friiheren Kaiser herstammend, ein grosses und priichtiges \Verk, aus Quadersteincn erbaut, und auf Bogen ruhend, die allmalig grOsscr rvurden, hatten Brucke abgebrochen \var; er war nun darauf bedacbt, den Fluss mit seinem Heere zu iibersetzen (deutsche Reiter die schwimmend liin-iiber gelangen \vollten, ertranken in den Fluthen) und da es an IIolz zur Herstellung der Briicke gebrach, so liess er aus den verlassenen Wohnungen die Fasser, deren sich die Bervohner zum Gebrauche und zur Versendung des Weines bedienen, sammeln, und es gelang ihm, mit-telst derselben binnen drei Tagen eine dammartige Brucke iiber den Fluss zu schlagen. Maximinus gelangte nun vor Aquileja, und begann damit, die Vorstadte niederzubrennen und zu zerstoren, die Weinreben und die Baurae umzuhauen, und die reizende Gegend zu venviisten 1). Die Armee wurde in einzelne Heerhaufen abgetheilt, und jedem derselben ein besonderer Standpunkt zum AngriiFe der Belagerung ange\viesen. Zahllose Maschinen wurden aufgestellt, welche Felsblocke gegen die Maueru schleuderten und einen Hagel von Pfeilen, Steinen und Feuer-branden in die Stadt sandten. Die Vertheidiger erwiederten diesen Angiiff mit gleichen Streitmitteln, zerstorten durch die ausgervorfenen die Aquilejer abgebrochen und zertrummert.“ Der Fluss, iiber rvelehen jene Brucke fiihrte, ist bei Herodian nicht benannt. Man hielt ihn fur den Isonzo. Kandler glaubt, dass es der Natisso gewesen sei, und bemerkt dabei, dass das Heer des Maziminus nach der Uebersetzung des Isonzo ja noch immer den Natisso iiber-schreiten musste, und die Aquilejer darauf bedacbt sein mochten, vor Allem den Uebergang iiber diesen ihnen zunaehst gelegenen Fluss zu erschweren; ftir diese Meinung spriiche wohl auch, das Maximinus in der friaulischen wolilangebauten Ebene leichter die grosse Anzahl der erforderlichen Fasser finden konnte, als am Ausgange des Wippachthales, wo sich die Briieke iiber den Isonzo befand. Dem-ungeachtet scheint es keinem Zweifel zu unterliegen , dass Herodian wirklich die Briicke iiber den Isonzo bezeichnen wollte. Entscheidend dafiir ist die angegebene Entfernung der Briicke von Aquileja mit 16 rOmischen Meilen. In dem Peutinge-rischen Itinerarium ist wirklich die Station Pons Sontii mit einer Entfernung von 14 rOm. Meilen von Aquileja angegebcn, und es fanden sich Spuren dieser Brucke bei Mainizza, drei deutsche (etwa 15 rOmische) Meilen von Aquileja entfernt, am Isonzo. Maziminus, im Wippacher Thale hcranziehend, musste diese Briicke iibcr-schreiten, um in die friaulische Ebene zu gelangen; dass dort eine wichtige stra-tegische Position war, zeigte auch der Heereszug und die Schlacht Theodorich’s gegen Odoaker. Herodian, rvelcher kurz zuvor (1. 8. c. ž) des Flusses bei Aquileja (des Natisso) envšilint hatte, scheint liier (c. 4) offenbar einen anderen Fluss im Auge gehabt zu haben, da er ihn den grOssten nennt, so wie auch seine Be-zeichnung, dass die Schneemassen sich in den benachbarten Bergen angehauft hatten, mehr auf den Isonzo in jener Gegend, als auf den Natisso passen. Wenn-gleich der damaligc Isonzo nicht die reichen Wasserzufliissc wie gegenwiirtig gehabt haben diirfte, so crkliirt cs doch seine Bcschaffenheit als cin Bergstrom, dass er bei dem Schmclzen des Schnees in den Ostlich gelegenen julischen Alpen (bei Idria) zu einem wasscrreichen Flusse mit starker StrOmung anschwoll. ’) Bei diesem Anlasse machte Herodian die bekannte oben (S. 165) env&hnte Schilderung von der wohlangebauten friaulischen Ebene. Felsstiicke die holzernen Belagerungsthiirme, und \varfen auf die Ma-schinen Feuerbrande die mit Pecli und Harz bestrichen waren; dieselben vraren vorn \vie Pfeile zugespitzt, wurden angeziindet abgeschossen und befteten sicli an die Maschinen, welche sie leicht in Brand setzten. Vor Allem aber \vurden die Belagerer dadurch belastigfc, dass die Aqui-lejer eine Mischung von Pech, Scbwefel und Erdharz machten, sie in hohle Gefasse, mit langen Handhaben versehen, gossen, anziindeten und auf die anriickenden Feinde herabgossen. Die Letzteren inussten ihre Panzer und heiss gewordenen Waffen von sich wenfen, viele von ihnen bussten dadurch die Augen ein, oder wurden im Gesichte, an den Han-den oder an anderen entblossten Korpertheilen verstiimmelt. Wieder-liolte Stunnangriffe, welche den Angreifern viele Leute kosteten, vvurden zuriickgeschlagen, wobei die nicht zahlreichen regularen Truppen der Garnison durcli die Burger und Fluchtlinge vom Lande, selbst durch die Weiber und Kinder eifrig unterstutzt wurden. Bald aber trat unter Maximinus' Truppen Mangel an Lebensmitteln ein, da das umliegende Land giinzlich davon entbldsst \var, und selbst das Wasser wurde selten, da man es von weither bringen musste, indem die Aquilejer ihre Leich-naine in den Fluss warfen, und dadurch dessen Wasser ungeniessbar machten. Von Hunger und Durst geplagt, ermatteten die Belagerer in ihren Angriffen, vodurch der grausame Maximinus gereizt wurde, und mehrere Anfiihrer und Soldaten im Angesichte des Lagers enthaupten Hess. Diese blutige Strenge verbunden mit der geringen Aussicht, Aqui-leja einzunehmen oder auch nur nach Rom weiter zu ziehen, wozu es ganzlich an Wagen und Schiffen gebrach, und wohin alle Zugange ver-schanzt vvaren, ferner die ausgestreuten Geriichte, dass das ganze lomi— sclie Volk unter VVaffen stehe, und ganz Italien sowie die illyrischen und barbarischen Provinzen Truppen gegen den iiberall verhassten Maximinus sammle, rnachte die hungernden Soldaten missinathig und veranlassto einen Tumult, \vobei die aus dem Romischen gebiirtigen Soldaten gegen die Zelte des Kaisers vordrangen, und ihn mit seinem Solme, sovvie seine Freunde und Anhiinger umbrachten. Die Ueberraschung war gross unter den Legionen als sie diess vernahmen, schliesslich aber beruhigten sie sich; die Anfiihrer Hessen die Legionen ihre Kriegskleider ablegen, und fiihrten sie, der Waffen ledig, die Hiiupter der beiden Maximini auf den Spitzen der Lanzen vorantragend, an die Mauern. Anfangs misstrauten die Aquilejer, eine Kriegslist besorgend; als sie aber die Bildnisse der Kaiser Pupienus, Balbinus und Gordianus auf den Thiir-men aufrichteten und das Belagerungsheer sich vor denselben nieder-werfen sahen, waren sie beruliigt, gaben denselben zvvar keinen Einlass in die Stadt, versahen sie jedoch mit Lebensmitteln, um den Hunger der Soldaten zu stillen. Sie Hessen sich dabei von ihrem Uebermuthe — zum Verdrusse des Heeres — verloiten, auf den Mauern nicht nur Lebensmittel aller Art, und selbst Leckerbissen, sondern auch Luxus-gegenstande auszustellen, «m dadurch zu zeigen, dass Aquileja nicht durch Hunger eingenommen werden kdnne. Der Kaiser Maximus Pu-pienus eilte auf dem kiirzesten Wege durch die Lagune und iiber Altinum nacli Aqui]eja, und empfing dort die Gliickwiinsche und Hul-digungen der italienischen Stadte. Die Belagerung hatte 22 Tage ge-dauert, und war durch die grosse Zahl und die Tapferkeit der Belage-rer so\vie durch den ausdauernden muthigen Widerstand der Belagerten berulimt geivorden. Aquileja, bislier noch niemals vom Feinde eingenommen, hatte durch seine tapfere \7ertheidigung Italien vor denVer-heerungen eines grausamen Tyrannen und ziigellosen Soldaten gerettet. Damit hatte es aber auch den Hohenpunkt seiner Bedeutung in der romischen Epoche erlangt, und vermag in seiner foigenden Geschichte nur noch miuder gunstige Ereignisse bis zu seiner ganzlichen Zerstorung aufzuvveisen. Kaiser Claudius II. starb im J. 271 an der Pest in Syrmium (nacli Anderen in Aquileja), dessen Bruder (Juintilius, welchei sich bei seiner Erhebung zum Kaiser in Aquileja aufhielt, offnete sich eben daselbst die Adern, nachdem Aurelian von seinen Legionen zum Kaiser ausgerufen worden'). Letztgenannter Kaiser zog wieder mit seinen Legionen von Aquileja aus, um die alemannischen Juthungeu an der pannonisch-norrischen Grenze zu bekriegen und besiegen. Um jene Zeit hatte Aquileja die Befriedigung, einen seiner Burger den Kaiserthron besteigen zu sehen. Dem Kaiser Tacitus folgten Fla-vianus und Probus, und letzterem (282) Carus, ein Aquilejer aus der be-ruhmten anicischen Familie romischen Ursprungs *). Er regierte tveise, fand aber bereits nach 2 Jahren sein Endo, indem er wahrend eines Feldzuges gegen die Perser in seinem Lager am Tigris vom Blitzo ge-tddtet wurde. Seine beiden Soline und Naohfolger, der gute Numerianus und der lasterhafte Carinus verloren bald nacli ihrem Vater Thron und Leben. * l ’) Als nach des Aurelian’s Tode das Hccr dem Senate die Wahl eines neuen Kaisers anheimgegeben, und letzterer Tacitus geiviihlt hatte, gab er hiervon den Aquilejern mit folgender Zuschrift die Naehricht: „Senatus amplissimus Aquilejens. S. D. Vos estis libcri et semper fuistis, laotarc vos credimus; creandi Principis judiciunl ad Senatum rediit simul Praefecturae Urbanae appellatio decreta est.“ l) Nach Jornandes (de Regnorum Successione) ware Carus aus Gallien „oriundus Narbona Galliae“ gebttrtig gewesen; nach Flavius Vopiscus (in seiner Kaisorgcschichte) >var Carus in Mediolanum geborcn, habe aber durch seinen Gross-vater das Biirgcrrecht in Aquilcja gehabt. e) Im vierten Jahrbuudcrle. Mit dem Kaiser Constantin dem Grossen, welcher sich zu wieder-holten Malen in Aquileja aufhielt, und die christliche Religion zur Staatsreligion erhob, begann eine neue Periode des Aufbliihens fur Aquileja, das \vahrend der Dauer seiner Regierung sich des ungestorteu Friedens erfreute. Wenige Jahre spater aber \var Aquileja Zeuge von einem tragischen Ereignisse. Nadi dem Tode Constantins des Grossen bekriegten dessen Sdhne einander, und es kam im J. 340 in der Nahe von Aquileja (an der Emilischen Strasse bei Zuins) zum Kanipfe zwi-schen Constantin II. und den Truppen des Constans, ivobei ersterer, in einen Ilinterhalt gefallen, getodtet und dessen Leichnam in die Aussa geworfen ivurde. Constans riickte siegreieh in Aquileja ein und liess daselbst fur seinen Bruder feierliche Exequien halten. Als Julianus der Apostat im J. 351 sich gegen Kaiser Constantius emport hatte, ergab sich ihm ganz Venezien, nur Aquileja leistete AViderstand; es hatte eine harte Belagerung zu erdulden, \vobei die Be-lagerungsmaschinen mit hohen die Mauern iiberragenden Thiirmen auf Barken in dem die Mauern bespiilenden Flusse Natisso aufgestellt waren. Erst als die Aquilejer den mittlerweile erfolgten Tod des Kaisers Constantius erfahren hatten, ergaben sie sich unter giinstigen Bedingungen, und Julianus erachtete seine Herrschaft erst nach Einnahme dieser \vichtigen Festung, \velche bisher noch niemals erobert \vorden, fur ge-sichert 1j. ’) Ammianus Marcellinus (L. 21 c. H und 12) erzahlt ausfiihrlich diese Belagerung. Z\vei Legionen, vvelche Julian von Sirmium nach Gallien beordert hatte, weil er ihnen nicht ganz traute, und welche nicht Lust hatten, mit den Germanen zu kiimpfen, erkliirten sich bei ihrem Durchmarsche durch Aquileja fur Constantius, und wurden dabei von der Mehrzahl der Einwohner unterstiitzt. Der Tribun Nigrin stand an der Spilze dieser Demonstration. Aquileja, eine Stadt, welche, wie Ammianus beifiigt, durch Lage und Keichthum hervorragend und durch starke Mauern gesichert war, setzte sich in Vertheidigungszustand. Julian sendete Truppen unter Imino zur Belagerung dahin ah. Man begann mit Drohungen und Versprechun-gen und schritt, als diese nichts frucliteten, zum Angriffe mit den Waffen, die jedoch gleichfalls durch den Muth und die Kunstgrilfe der Vertheidiger vergeblich ivurden. Als auch dieses nicht gelang, versuchte man es mit den Hilfsmitteln der Belagerungskunst und beniitzte den in geringer Entfernung von der Stadt strOmenden Fluss Natisso zur Errichtung bober holzerner die Mauer Iiberragenden AngriffsthUrme, welche auf je drei nahe aneinander gerilekten Schiffen aufgestellt ivurden (ein Beweis, \vie breit und ivasserreich der Natisso damals gevvesen, dass er diese Thtirme tragen konnte). Doch auch dieser A n gr iti' misslang, und die Festung hatte langeren Widerstand geleistet, wenn nicht der Obergeneral Julians, Agilo, glaub-ivhrdig dargethan hatte, dass Constantius gestorben sei. Da wurden die Thore geOffnet, das Volk lieferte den Nigrin als Anstifter nebst einigen Anderen aus, und_verlangte durch ihre Ilinrichtung das Verbrechen beleidigter Majestilt sowohl als die Noch in deinselben Jahrhunderte \var Aquileja abermals das gleiche Schicksal beschieden. Denn als im Jahre 388 Maximus sich gegen Va-lentinian II. und Theodosius einport hatte, und aus Gallien nacli Vene-zien geriickt war, ergab sicli ilirn Aquileja, welches noch in eben diesem Jahre von Theodosius, der mit seinemHeere ausPannonien horangekommen war undMaximus in derSchlacht besiegte hatte, mit Sturm erobert wurde, (anderen zufolge aber freivvillig dem Sieger seine Thore offnete). Maxi-mus ward von seinen eigenen Leuten in Aquileja gefangen genommen, von den Soldaten des Theodosius gegen dessen Willen an den Fluss geschleppt, enthauptet und sein Leichnam in den Fluss geworfen. Sechs Jahre spater ergab sich in diesem Lande ein Ereigniss, in welchem die Bora in die \Veltgeschichte eingriff, und auf das Schicksal des romischen Reiches, ja der Givilisation und des Christenthums einen entscheidenden Einfluss ausiibte. In dem Masse, als die fortwahrenden Kampfe zwischen den Rivalen um die Herrscliaft das romische Reich erschiittert und geschvvacht hatten, vermehrten sich die Beunruhigungen desselben durch die nordlichen Gebirgsvdlker. Der Franke Arbogast hatte den jungen Kaiser Valentinian II. verratherisch umgebracht und an dessen Stelle Eugenius, des ermordeten Kaisers Secretar, mit dem Purpur bekleidet. Er fiihrte ihn mit einem grossen Heere von Barbaren nacli Oberitalien, und trat' in Venezien umfassende Anstalten zur Abivehr gegen den aus Pannonien heranziehenden Kaiser Theodosius. Als Heide begiinstigte er den wiedererstehenden Gotzendiecst, stellte auf den Grenzpassen in den julischen Alpen die alten Gdtzenaltare her, richtete daselbst die colossalen Statuen des Jupiter tonans und des Herkules ivieder auf, und spendete ihnen zahllose Opfer, um von ihnen den Sieg fiir Eugenius zu erbitten. Dieser hatte inzvvischen ein zahlreiches wohl disciplini 1 tes Ileer, wohl zumeist aus gallischen und deutschen Truppen bestehend, gesammelt, und sich mit demselben in dem breiten Thale an der Wippach gelagert. Dort traf Theodosius, dessen Heer aus pan-nonischen und asiatischen Schaaren bestand, mit Eugenius zusammen, nachdem er den Flavianus bei dem Uebergange iiber die Alpen be-siegt hatte. Es \var am 6. September 394, als sich der Kampf zwischen beiden Heeren entspann. Beiderseits wurde tapfer gekampft, und der Vortheil blieb auf Eugenius Seite, nachdem die Vorhut des Theodosius in Stiicke gehauen \vorden, und sein Heer sich zur Flucht gevvendet hatte. Es gelang ihm, seine Soldaten zum Stelien zu bringen, doch hin-derte nur der Eintritt der Naeht seine Niederlage. Des anderen Tages Drangsale der Stadt zu rachen. Nigrinus wurde lebendig verbrannt, die Decurio-nen Romulus und Salvitus (Sabostius?) hingerichtet, alle anderen erhielten als Verfflhrte Verzeihung. So ivurde dem Wankelmuthe des Volkes Genttge geleistet, und der Kaiser ersohien als ein gnadiger, grossmiithiger Herrseher. Fr. v. Csoernig. umi Gradišča. 1‘2 erneuerte er gegen den Rath seiner Offiziere, nachdem er die Nacht im Gebete zugebracht, den Kampf, und fiihrte seine Truppen, an deren Spitze schreitend, in die Schlacht. Lange blieb dieselbe unentscliieden — man kampfte beiderseits mit unglaublicher Wuth — und es \var die Gefahr nahe, dass Theodosius, dessen Heeresmacht eine geringere war, sie verliere, als im kritischen Momente far Theodosius sich plotzlich eine gevvaltige Bora, die in der Karstgegend heimisch ist, erhob. Das Heer des Theodosius hatte den Wind im Rucken, jenes des Eugenius hatte ihn im Angesichte, und wurde dadurch betaubt. Der Sturm war so heftig, dass er den Soldaten, die ihn gegen sich liatten, den Athem verleute, und das Pfeifen des Windes so stark, dass man das Commando der Offiziere nicht mehr vernahm. Die Wurfgeschosse fielen, von der Windstromung gehindert, zu Boden, ehe sie den Feind erreichten, vvahrend jene der Theodosianer, von der Windrichtung gefdrdert, mit doppelter Kraft die Gegner trafen. Unfahig gegen den Anprall des Sturmes ihre Sehilder zu erheben, vvurden die Eugenianer durch die vom Winde auf'gewirbelten Staubwolken in dichte Finsterniss gehiillt, so dass man an eine Sonnenfinsterniss glaubte. Der ungleiche Kampf lahmte den Angriff der Eugenianer, es trat Vervrirrung in ihren Reihen ein, und geblendet und halb erstickt vom Staube zerstreuten sie sich und gingen zuriick. Theodosius beniitzte den giinstigen Moment und entschied durch einen letzten Angriff den Sieg, in dessen Folge Eugenius Heer und Leben verlor, und Arbogast sich selbst tddtete 1). Theodosius zog siegreich in Aquileja ein, und war von nun an Herr des ganzen romischen Reiches. Noch lange trauernd iiber den grossen Verlust an Menschenloben, den sein Sieg gekostet hatte, schaffte er den heidnischen Gdtzendienst wieder ab, regierte weise und milde, erliess \vohlthatige Gesetze und verlieh seinem Reiche ein Gliick und eine Ruhe, die es schon seit lange entbehrt hatte. Noch am Schlusse dieses Jahrhunderts war Aquileja von dem Einfalle des GothenkSnigs Alarich in Oberitalien bedroht. Erverwustete dieUmgegend und belagerte die Stadt (400) zog aber alshald wieder weiter gegen die Lombardei. f) Im ffmftcii Jahrbunderfe. Immitten dieser Vdlker verheerenden Kampfe hatte Aquileja seinen Wolilstand und seinen Verkehr bliihend erlialten. Denn um jene Zeit war es, dass Ausonius die Stadt als eine der neun grdssten Stadte des romischen Staates preiset, und der heil. Hieronymus von ihr riihmte, dass ihr Handel den Orient mit dem Occidente verbinde2). ') Die Schlacht fand in der Niihe von Haidenschaft. wo sich ein rOmisohes Standlager befand, statt. 2) S. oben S. 1K1. Die Usurpation des Geheimschreibers Johannes gegen Theodo-sius II. ging an Aquileja oline besondere Folgen voriiber; der in Ra-venna gefangene Usurpator wurde im Circus von Aquileja der Ver-hohnung des Volkes ausgesetzt und danil enthauptet (423). Doch war Aquileja bereits seinem Untergange nahe. Ein lialbes Jahrhundert war kaum verflossen, als sicb die Horden der Hunnen, auf den catalaunischen Feldern in Gallien von Aetius besiegt, mit erneneter Macht aus Pannonien heramvalzten, um die reizenden Gefilde von Italien zu verheeren. Im Sommer des Jahres 452 kam Attila mit seinen zahl-losen Schaaren herangezogen 1); sein erster Angriff galt Aquileja, dem Tliore von Italien, nachdem er die vvenigen Truppen, die sich ihm ent-gegen stellten, zuruckgeschlagen hatte. Kaiser Valentinian \vurde mit seinem Heere in Rom zuriickgehalten, aus Furcbt vor einem Einfaile der Visigothen und Vandal en. Bei dem Herannahen des Feindes fliichteten sich die Beivohner des flachen Landes theils in die univegsainen Gebirge, tlieils in die befestigte Stadt, theils trachteten sie sich auf den Inseln der Lagunen, hauptsachlich in Grado, in Sicherheit zu bringen. Die Vertheidigung von Aquileja lmtte der Kaiser dem Cajus Menapius, einem tapfern Kriegsmanne anvertraut. Die Festung vvurde thunlichst in Stand gesetzt, Truppen herbeigezogen und Lebensmittel angehauft. Lange \viderstand die Besatzung, schlug die heftigen Angriffe muthig zuriick und machte gliickliche Ausfalle. Als aber die Belagerung sich in die Lange zog, und die Aussicht auf Entsetzung schivand, sandte Menapius die Weiber, Kinder und die ivaffenunfahigen Manner zum grossen Theile auf den Canalen nach Grado, vohin sich aucli die Geist-lichkeit fliichtete. Sclion hatte die Belagerung durch drei Monate ge-dauert, oline einen Erfolg herbeizufuhren, die Belagerer wurden in Folge der grossen Sterblichkeit unter ihren Schaaren und der wachsenden Besclnverden ungeduldig, und Attila war schon zum Abzuge bereit, als man einen Storch bemerkte, der auf einem Thurme der Stadtmauer nistete, und seine Jungen aus dem Neste forttrug. Attila beniitzte diesen Umstand, um seine aberglaubisclien Streiter zu ermuthigen und gab ’) Die Richtung, \veleher Attila auf seinem Zuge nach Italien folgte, ist nicht genau bekannt. Einige lassen ihn den Weg liber Noricum einschlagen, wahr-scheinlich auf der niichsten Strasse iiber den Predil und Forum Julii, Anderen zu-folge wiire er auf der gewOhnlichen Heerstrasse, welche von Pannonien nach Italien fuhrte, iiber Aemona und die julisehen Alpen (den Birnbaumer Wald) gezogen. \vieder Andore bezeichnen den Weg iiber Dalmatien und Triest, vvelcher letzteren Annahme jedoch die kurze Zivischenzeit zivischen der Niederlage in Gallien und dem Heereszuge nach Aquileja entgegensteht. Nach Ankershofen drang Attila aus Pannonien in das sildOstliche Noricum, und durch die Pforte des Dranberges und iiber den siidlichen Theil der julisehen Alpen in Italien ein, und diese Annahme findet Bestatigung durch einen alten Schriftsteller: „Attila — Italiam ingredi per Pannoniam intendit, nihil duce nostro — prospiciente, ita ut ne clausuris qui-dem alpium, quibus bosti prohiberi poterant, uteretur.“ (Prosp. Aquit. p. 672.) 12 * dieses fiir ein Wahrzeichen aus, dass die Stadt, welche selbst die Vogel verlassen, dem Falle nalie sei. Die Angriffe wurden mit Heftigkeit er-neuert, da gevvahrten die Hunnen, dass ein Theil der Mauer, dort wo der Storch aus seinem Neste geflohen war, unversehens einstiirzte. Die Hunnen beniitzten die dadurch sich offnende Bresche, stiirmten in die Stadt, machten Alles nieder, pliinderten dieselbe und verheerten sie vollends durch angelegten Brand. Sieben und dreisig tausend Menschen sollen dabei umgekommen und die schaudervollsten Grausamkeiten, namentlich an Weibern veriibt worden sein ,). So fiel die Stadt, die noch kurz zuvor der Stolz des Reiches und der Sitz des AVohllebens und riihriger Geschiiftigkeit gewesen, der volligen Zerstorung anheim, von der sie sich nie wieder erholte. Und dennoch \var die Belagerung der Hunnen, denen es an Belagerungsmaschinen und an der Kunst, sie zu liandhaben gebrach, lange nicht so furchtbar, als jene zur Zeit der Kaiser Maximinus und Julianus, denen die Stadt tapfer \viderstand; frei-lich war auch die Festigkeit des Platzes niclit mehr dieselbe wie friiher, und die Mauern, die schon bei der ersten Belagerung durch Ma-ximinus der Wiederherstellung bedurften, mogen in der Zvvischenzeit noch mehr verfallen gevvesen sein, wie der unvermuthete Einsturz eines Theiles derselben erkennen lasst, Es hatten eben im Weclisel aller Dinge die Gescliicke der Stadt ihre Zeit erfiillt. Wenn man iibrigens den ganzlichen Untergang Aquileja’s der Zerstorung durch die Hunnen zu-schreibt, so verwechselt man die Veranlassung mit der Ursache. Der eigent-liche Grund des Verfalles lag darin, dass die Stadt Aquileja durch den Verlust der nordlichen Provinzen des Reiches und die Vernichtung ihres Handels, durch die Sturme der Volkenvanderung die Adern ihres pul-sirenden Lebens durchschnitten vvaren 2). Zerstdrte Stadte werden, wie ‘) S. Jornandes de Gothorum Orione cap. 5ž. Die Episode mit dem Storche und der Einnahme der Stadt erzahlt auch Procopius (de bello vandalico. lib. 1. cap. 4), dann die Historia Miscella 1. XV. ap. Muratori. *) Es diirfte ausser Rom, kaum eine andere Stadt geben, welche so oft dureli Krieg, Pliinderung, Raub und Mord heimgesuclit worden , als Aquileja. Schon in den Zeiten vor ilirer Zerstorung durch Attila war sie (172) von den Markomanen bedroht, (237) von Mazimus belagert (wobci die Vorstadte zerstOrt und die Um-gegend verwustet worden), (340) durch Constantin den jtingeren, (361) durch Julianus belagert worden. Spiiter (383 und 394) wurde sie der Schauplatz derKampfe, in denen K. Theodosius den K. Maximus und den Usurpator Johannes besiegte, sie litt durch die Pliinderungen von Alarich (400), Radagais (406), von den Vandalen und Alanen (408). Als hierauf die Stadt durch Attila zerstOrt worden, war sie noch lange nicht am Ende ihrer Unfiille angelangt. Die Bewoliner von Aquileja, welche sich vor der Belagerung durch Attila nach den Laguneninscln gefltichtet hatten, filhrten nach dem Abzuge der Hunnen die kostbaren architektonischen Reste auf den bequemen Wasserstrassen in ihre neuen Wohnsitze weg, wie denn audi die Erfahrung lelirt, wieder aufgebaut und erstehen zu neuem Leben, wenn die Bedingungen dazu vorlianden sind. Der Wegfall dieser Be-dingungen durcli den Verlust seines Handelsgebietes und durch die Aus-'vanderung seiner reiclien und unternehmenden Be\vobner nach den Inseln der venetischen Lagune war es, welcher den Untergang Aquileja's unvermeidlicli macbte 1). In den Belagerungen Aquileja’s bevvahrte sich der Muth und die Lufopferungsfaliigkeit seiner Frauen, von welchen uns die Geschichte in der Folgezeit Aquileja viel durch die Eifersucht der Venezianer, ihrer undankharen Sobne, zu leiden hatte. Als ein Beweis, dass Aquileja nach seiner Katastrophe wieder erstanden war (wenn auch lange nicht in seiner friiheren Herrlichkeit) mag dienen, dass die Stadt auch in der Folgezeit so viele Heimsuchungen erfahren konnte, und zwar (463) durch die Alanen unter Biorgor, (473) durch die Ostgothen unter Vide-mir, (476) durch die Heruler unter Odoaker. Im J. 541 fliichteten die Einwohner vor Teja, dem GothenkOnige (wobei auch der Erzbischof Macedonius sich nach Grado in Sicherheit brachte), bald darauf (554) rvurde sie von den Franken unter Buzzelin beraubt, wiederholte Pliinderungen hatte sie durch die Langobarden zu erleiden (588, insbesondere aber 592, dann 600 und 604.) — Bei der im J. 579 in Grado ab-gehaltenen Synode "vvurde erwahnt: „Jam pridem ab Attila — Aquileja •— funditus est destructa et postea Gothorum in cursu et caeterorum Barbarorum quassata, vix respirat etiam nune Langobardorum nefandae gentis flagella sustinere non volens.“ — Der Einfall der Avaren fuhrte (615) eine furchtbare Anarchie, von Unthaten aller Art begleitet, herbei, hierauf (663) litt sie anlasslich der Bekampfung des Her-zogs Lupus durch KOnig Grimoald, sodann hatte sie die wiederholten Einfalle und Fliinderungen der Slaven (705, 717, 733, 738) und der Ungarn (907 bis 925), wel-che Kirchen und KlOster zerstOrten und Baub und Mord um sich her verbreiteten, zu erleiden. Bei der Besiegung der Langobarden durch Carl den Grossen (774) verliessen viele reiche Familien die Gegend von Aquileja und fliichteten nach Ve-nedig; Pipin’s Biickzug nach seiner Besiegung durch den Dogen Partecipazio (810) brachte neue Bedriingnisse iiber Aquileja. Nach langerer Ruhe unter den kraftigen und machtigen Patriarchen von Poppo bis Pilgriin I. kamen die inneren Kriege und Zenviirfnisse, in \velchen die Grafen von G6rz und die Vasallen der Patriarchen soivie die henachbarten Fiirsten, insbesondere aber die wiederholten Tiirken-einfiille, neues Unheil tlber Aquileja herbeifiihrten, bis die vom Schicksal so hart verfolgte Stadt ihrem endlichen und dauernden Verfalle unausbleiblich entgegen ging. (S. Zandonati la distruzione di Aquileja. Gorizia 1869.) ’) Mit der Auswanderung der Bewohner vertidete auch die Umgegend von Aquileja. Die Feldcr blieben verlassen und unbebaut, die Weingiirten versumpf-ten, die Fliisse traten, da ihre Diimme verivahrlost ivurden, aus ihren Ufern und bedeekten die Ebene mit stehendem Gewasser, die daraus sich entrvickelnden Mias-men machten die Gegend ungesund. Die Fliiehtlinge, iveiche sich auf den Inseln der Lagune niedergelassen hatten, beivahrten treu die Erinnerung an ihre Herkunft und benannten die Gegend von Aquileja ,,Patria“ — Vaterland, ein Ausdruck, der sich durch 14 Jahrhunderte in der Tradition und in der Gesetzgebung erhielt, und mit welchem ohne naheren Beisatz (zuiveilen auch mit dem Beisatze: ,,la Patria di Friuli") der Landstrioh von Friaul bezeichnet ivurde. riihrende Beispiele iiberliefert hat. Als es bei der Belagerung durch Maximus an Sehnen tur die Bogen fehlte, opferten die Frauen ihren Haarschmuck, um ihn zu Sehnen zu verwenden, eine Aufopferung, die in Rom dankbar anerkannt und geehrt wurde* *). Bei der Einnalime der Stadt durch die Hunnen beschlossen zwei Matronen, deren Manner im Kampfe der Vertheidigung gefallen waren, der Verletzung ihrer Ehre von der wilden Gier der Barbaren durch freiwilligen Tod zuvorzu-kommen. Die eine, Namens Dugna, sturzte sich verhiillten Hauptes von der Zinne eines hohen Thurmes in die Fluthen des Natisso und kam darin um, die andere Honoria genannt, eilte zur Grabstatte ihres Gatteu und klammerte sicli an den Grabstein, wo sie unter den Streichen der Barbaren, die sie nicht wegzureissen vermochten, ihr Leben endete. Minder riihinenswerth war das Betragen anderer in der Stadt zuriick-gebliebenen Frauen, deren Manner, als sie nach dem Falle der Stadt, vielleicht nach langerer Zeit, zuruckkehrten, sie an andere Gatten ver-heiratet fanden. Es bedurfte eines piibstlichen Machtspruches, um die zweite Ehe dieser Frauen zu Ibsen, und sie ihren ersten Gatten zuriick zu geben 2). Mit dem Falle von Aquileja \vurden alle die Kunstvverke geraubt und zerstort, vvelche der Kunstsinn und der Reichthuin seiner Be-woliner im Laufe von vier Jalirhunderten daselbst angehauft hatte. Wenn man gleich annehmen kann, dass die Mehrzahl derselben nicht aus der classischen Kunstperiode stammte, da die Bliithe von Aquileja in die Zeit des sinkenden Geschmackes fiel, so befanden sich doch dar-unter, wie es die dort aufgefundenen Alterthumer bezeugen, auch Ge-genstiinde von lioliem Kunst\verthe. Wie zahlreich und mannigfaltig diese Kunstvverke waren, tliun die dort stattgefundenen Ausgrabungen dar, und man kann mit Recht behaupten, dass es ausser Rom (und vielleicht Pompeji) keine Gegend des Occidentes gibt, \vo die Ausgrabungen so rei-che Ausbeute an Alterthumern geliefert hatten, als in Aquilejaa). ') Capitolin. Hist. Aug. Der riimische Senat liess zur Erinnerung an diese That einen Tempel der „kahlen Venus“ (Venus calva) errichten, und es wurden in Roin Medaillen gepragt mit dem Bildnisse der Quintia Crispilla, Gemalin des Maximus auf der Vorderseite, und einem Tempel mit der Legende „ Ven eri calvae“ auf der Riickseite. *) Es ist ein Brief des Papstes — des heil. Leo — an den danmligen Bischof von Aquileja, Nieetas, vorhanden, worin er die zweite Ehe dieser Frauen fur nicht ig erkliirt, und die Giltigkeit der ersten Ehe aufrecht erhalt. Baron. Annal. eccles. 3) Der Hauptgrund, dass man von den zahlreichcn und kunstvollen Bau-denkmalen des alten Aquileja gegemviirtig kaum mehr eine Špur auffindet, liegt weniger in der ZerstOrung der Stadt durch Attila, als in dem durch 1 i Jahrhun-derte fortgesetzten Raube der dort noch nach dieser ZerstOrung vorhanden geblie-henen Reste der frttheren Bauwerke. Sclion in der ersten Zeit des Verfalles wurdcn Obwohl die Ausgrabungen daselbst niemals rationell nacli einem Sy-steme erfolgten, und es dem Zufalle iiberlassen wurde, was die. den Bo-den der Stadt durchfurchende Pflugschaar zu Tage forderte, so bildet doch dieser Boden seit Jahrhunderten die unerschdpfliche Fundgrube von antiken Kunstgegenstanden aller Art, insbesondere von Obelisken mit egvptischen Hieroglyphen, von (zum Theil colossalen) Statuen aus pari-schem und numidischemMarmor, ausPorphyr and Granit, von Saulen, Sar-kopliagen, Basreliefs, Urnen, Rohren aus Bronce und aus Blei, von Vasen und Aschenkriigen, von Cameen, geschnittenen Steinen, von Medaillen und Miinzen, von Geschmeide und Schmuck aus Gold und Silber, von Bronce-gegenstanden aller Art, von Inscliriftensteinen, von Mosaikboden und den verschiedensten Anticaglien des biirgerlichen Lebens. Diese aufgefundenen Gegenstande vvurden in alle Welt zerstreut, vieles davon kam nach England, Frankreich, Venedig (in die Sammlung der Grimani *), nach Udine, Triest und in die Umgegend, einiges (dar-unter Bedeutendes) nach Wien 2). In Aquileja selbst wurden in neuerer Zeit zvvei Sammlungen an-gelegt, jene des kunstsinnigen Grafen Cassis in Monastero, welche be-sonders reich an Cameen, geschnittenen Steinen, Miinzen und Medaillen ist, und jene des Apothekers Herrn Zandonati, eines unermiidet eitrigen die Marmorsaulen aus Aquileja zur Ausschmiickung der Kirchen in der veneziani-schen Lagune, hauptsachlich fiir S. Marco in Ve nedig und Torcello, selbst fiir jene von S. Giusto in Padua verwendet, und die (in der Sumpfniederung so Tverthvollen) behauenen Quadern der alten Bauwerke zur Errichtung der Pallaste in Venedig und der anderen Lagunenstadte, mit Einschluss von Grado weggefiihrt; dasselbe geschah mit den Sarkophagen, Statuen und Inschriftensteinen. Wie unerschOpflich dieser Boden an solchen Bauresten ist, beweiset der Umstand, dass noch immer auf den Grundstiicken bearbeitete Steine ausgegraben, und Wagemveise, geringen Gewinnes halber, in die Umgegend abgesetzt werden. (Triester Zeitung Nr. 123, 1863. Archeografo Triestino, nuova Serie. Vol. 1. fasc. ž'1", Triest 1869). Die Klage ist, aber schon eine sehr alte, denn in dem dem h. Paulinus zugeschriebenen Klage _ liede iiber die ZerstOrung von Aquileja (ungefahr vom J. 800) heisst es: Terras per omnes circumquaque venderis Nec ipsis in te est sepultis requies; Projiciuntur pro venali marmore Corpora tumbis. *) Vergl. Valentinelli Catalogo di marmi scolpiti del Museo areheologico della Marciana di Venezia 1863, wo vicle und bedeutende Sculpturvverke aus der alten Sammlung Grimani beschrieben werden. *) Im k. k. Miinz- und Antikenkabinete befinden sich die sogenannte Votiv-schale des Agrippa aus getriebenem Silber, eines der schOnsten Basreliefs des Alterthums, die Broncefigur eines Hirten, ein Venus torso und das Relief mit dem Taurobolium aus Marmor, die Grabschrift der Schauspielerin Bassilla, das Ehren-denkmal auf Platorius, eine Sonnenuhr aus Sandstein u. A. Forschers, dessen Sammlung durch die Mannigfaltigkeit der dort ver-wahrten Anticaglien, einschliesslich der Miinzen, von erheblichem Be-lang ist1). Bei dem Herannahen der Hunnen hatten sich viele wohlhabende Bevvohner der Umgegend mit ihren Schatzen nach der Stadt gefluchtet, \velche bei der Einnahme derselben ibr Leben verloren, und welche ihre Schatze dort vergraben haben mochten. Diesem Umstande ist es zuzuschreiben, dass sich bei den Ausgrabungen besonders viele Kunst-gegenstande von kleinem Umfange, \vie Gameen, geschnittene Steine, dann Miinzen und dergleichen vorfinden * 2). Noch \verden alljahrlich neue Objecte des Alterthums daselbst- aufgefunden, und wenn gleich manche der wahrscheinlich interessantestenFundstatten der darauf befindlichen Ge-baude halber noch fiir lange der Nachforschang verschlossen bleiben, so ist doch nicht zu zweifeln, dass eine rationell eingeleitete und fortgefuhrte Ausgrabung zur Auffindung hochst belangreicher und vielleicht auch \verthvoller Gegenstande fiihren wiirde3). Der Fali von Aquileja war der Vorlaufer der AuflOsung des west-romischen Reiches. Die Einfalle der nordischen Volker, nicht mehr *) Diese schiitzbare Sammlung ging nach ZandonatPs Tode kiirzlich in das Eigenthum der Stadt Triest iiber. Noch einer ganz eigenthiimlichen Sammlung in Aquileja muss gedacht werden. Es ist diess ein (den Erben des ehemaligen Inspectors der Ausgrabungen, Moschettini, gehiiriger) Stali, in dessen Wande antike In-schriften, Basreliefs und Sculpturen aller Art zusammengeviirfelt eingelassen sind; es ware zu \vunschen, dass diese Fundgegenstande eine \viirdigere Aufstellung erhielten. 2) Einer sehr lehrreichen Abhandlung des emerit. Directors des k. k. Antiken-kabinets, Herrn von Steinbuchel (in der Archivs-Zeitschrift des Geschichtsvereins fiir Kiirnthen , 11. Jahrg. Klagenfurt 1867) iiber geschnittene Edelsteine ist die „Uebersicht der Vorstellungen auf nahe Zweitausend innerhalb der letzten zwan-zig Jahre in demTJmkreise des alten Aquileja aufgegrabenen antiken geschnit-tenen Steinen im Besitz der Herren Graf Cassis, Dr. Gregorutti und Zan-donati“ beigefugt. Nach der Schiitzung desselben Gelehrten diirfte sich die Zahl der in Aquileja ausgegrabenen geschnittenen Edelsteine auf mehr als 10.000 be-laufcn. (Triester Zeitung Nr. 23 v. J. 1804.) 3) Der vormalige Statthalter des Kiistenlandes, Freiherr von Kellersperg, hatte vor einigen Jahren den Antrag an den GOrzer Landtag gestellt, den Bctrag von 1000 11. fiir solche Ausgrabungen zu bewilligen, \velcher Antrag bisher noch k eine Folge hatte, jetzt aber iiber Anregung der Central-Commission fiir E. u. E. der Baudenkmale in anderer Weise seiner Verwirklichung entgegen geht. Die Tradition der in Aquileja begrabenen Schatze erhielt sich durch alle Jahrhunderte durch die Sage von dem Schatze im Goldbrunnen, welcher zufolge bis auf die neueste Zeit bei allen Uebertragungen von Grundeigenthum in Aquileja die Clausel des Pozzo d'oro beigefiigt wurde , dass niimlich , wenn dieser Schatz im Goldbrunnen gefun-den wiirde, solite derselbe nicht in dem Verkaufspreisc einbegriffen sein, sondern den urspriinglichen Eigenthtimer vorbehalten bleiben. Triester Zeitung Nr. 100 v. J- 1864. Coronini, die Patriarchengrabcr. durch die Sclnitzwehr de.s festen Platzes von Aquileja aufgehalten, tvurden iinmer haufiger, die \Viderstandsmittel des entkrafteten, be-raubten und entvolkerten, zumeist auf Italien beschrankten, in tiefe Demoralisation versunkenen Reiches immer schtvacher, bis der Herulen-furst Odoaker durch die Absetzung des letzten Schattenkaisers Romulus Augustulus dem Reiche ein Ende machte. Aber auch Odoaker solite seiner Herrschaft nicht auf'die Dauer sich erfreuen. Theodorich, der ain Ilofe zu Constantinopel erzogene Kdnig der Ostgothen (der Dietrich von Bern — Verona — der deutschen Sage) fiihrte liber Einladung oder doch mit Zustinunung des ostrdmischen Kaisers Ženo sein Volk aus Mosien zur Bekampfung der Heruler nach Italien. Nach Ueber-schreitung der Alpenpasse zog er durch das Wippachthal an den Isonzo, schlug sein Lager an der iiber denselben fiihrenden Briicke — einem strategisch wichtigen Punkte — auf, und besiegte in der Nahe dieses Flusses das Heer OdoakeEs am 1. April 489 1). Diese \Vaffenthat erliielt far die Geographie und Geschichte des Landes eine bleibende Bedeutung, da es das einzige Mal ist, dass an-lasslich derselben durch Cassiodorus und den Anonymus Valesii der Fluss Sontius und durch Jornandes die Brucke iiber denselben bei Mainizza (\velche letztere iibrigens auch im Peutingerischen Itinerar als Mansio — Poststation — ervvahnt ist) in den alten Autoren ausdriick-lich genannt werden. Wahrend der 38jiihrigen Herrschaft Theodoriclfs — \velcher, obvvohl Arianer, die Kirche bescliiitzte, die Gesetze und Verwaltung der romischen Herrschaft aufrecht erliielt, Handel, Schifffahrt und Acker-bau fdrderte, die zerstiirten Stadte tvieder aufbauen Hess * 2), und sich iiberhaupt als ein Freund der Civilisatiou3) und der Gerechtigkeit er- ‘) S. Cassiodorus (L. I. c. 18), Anonymus Valesii (c. XI) und Jornandes (c. 57). 2) Theodorich soli auch die auf dem Hiigel oberhalb Monfalcone befindliche Veste, Veruca genannt, liaben errichten lassen. Insoferne man sich aber in dieser Hinsicht auf Cassiodorus Variorum lih. .'), ep. 48 bezieht, vvelcher Brief an ^Uni-versis Gothis et Romanis circa Verucam castellum consistentibus“ gerichtet ist, diirfte dieses der Begriindung entbehren; denn jenes Castellum Veruca lag, wie es in dem Briefe ausdrilcklich angefubrt, an den Ufern der Etsch , und zwar an der Etschklause — ,,castrum tenens claustra provinciae“ — ist also mit der Veste bei Monfalcone nicht zu venvechseln. *) Er konnte iihrigens rveder lesen noch schreihen. Der Anonvrnus Valesii erzahlt dariiber (c. XIV.): ^Theodorich war ohne rvissenschaftliche Bildung und von so sclnverer Fassungskraft, dass er zehn Jalire lang \viihrend seiner Regierung die vier Buclistaben, womit er seine Ediete zu unterzeichnen pflegte, nie zu schrei-hen vermochte. Er liess sich also eine goldene Platt.e machen, in welcher die vier Buclistaben seines Numcns ausgeschnitten waren; wenn er nun et\vas unterzeichnen vvollte, legte er die Platte auf das Papier, fuhr mit der Feder durch die Spalten, \vies — genoss Aquileja, das sich inzivischen wieder bevolkert- hatte, friedliche Ruhe. Sie wahrte jedocli niclit lange, denn in dem bald darauf erfolgenden Kriege der Gothen mit den Griechen \vurde Aquileja dureli Pest, Hunger und feindliche Verheerung hart mitgenommen. Die Griechen erhielten sicli als Herren des Meeres im Besitze der Kiistenstrecke liings der Lagunen, wahrend die Gothen das Festland und die Franken das Gebirgsland inne hatten. Mit diesem Zeitpunkte beginnt die Tren-nung des Kiistensaumes von dem Gebiete des Festlandes, vvelche dureli alle Jahrhunderte bis zum Erldschen der Republik von Venedig fort-dauerte. Aquileja blieb, docli niclit fur lange, bis zum Erscheinen der Langobarden, beim Kiistenlande. Um die Mitte des 6. Jahrhundertes brachten einige aus Indien heimkehrende Mdnche Seidenraupeneier nach Constantinopel und fiihiten dort iiber Aufforderung des Kaisers Justinian die Seidenzucht ein '), vvelche gegen das Ende des Jahrhundertes auch in der Provinz von Aquileja Eingang fand und dadurch zum wohlthatigsten Vermachtnisse des Mittelalters fur ganz Italien wurde. Narses, der griechische Reichsvicar von Italien, trachtete (im J. 552) Aquileja, vvelches bis dahin sein sieches Dasein fortgeschleppt hatte, zu neuem Leben zu ervvecken. Er restaurirte die Stadt, und umgab sie, wohl im beschrankterem Umfange, mit Mauern. Sie erfreute sich jedocli niclit lange dieses Wiederaufbliihens , welchem die ungiinstigen Zeitverluiltnisse entgegen traten. Denn bald darauf, im J.568, erfolgt.e der Einfall der Langobarden2), vvelche das von Truppen entblosste Land besetzten, und es mit Raub und diess musste dann die Stelle seiner Untersehrift vertreten. — Wiihrend seiner Regierung war auf allen Strassen und in allen Stadten dic vollkomraenste Sicher-heit und cine so grossc Wohlfeilheit, dass 60 Modien VVeizen oder do Amphoren Wein 1 Solidus (5 fl.) kosteten.-i Ibidem c. XI. *) Procopius de bello gothico. 1. IV. c. 17. 2) KOnig Albuin, der Ftihrer der Langobarden bestieg, als er die Grenze Iluliens erreiclite, einen hohen Berg, betrachtetc von dort aus das zu seinen Ftlssen liegende Land von Italien und gclangtc sofort zur Bnrg Forum Julii. Dieser Berg ivurde seitdem „Mons rcgis“ oder „regius“ geheissen, und es diirfte damit der der grossen Heerstrasse zunilchst gelegene Berg Nanos univeit Wippach (nach Anderen, 'vas jedocli minder vvahrscheinlich, der Berg Matajur im gOrzischen Mittelgebirge, oder der bel Raibl belindliche Konigsberg, welcher freilich keinc Aussicht auf das triaulische Gebiet geiviihrt) gemeint sein. „Ctun Rex Alboinus ad extremos Italiae lines pervenisset, montem quetndam, qui in iisdem locis prominet, ascendit, inde-que quantum prospicere potuit, partein Italiae contemplatus cst. t^ui mons propter liane, ut ferunt, caiisam ex eo temporo mons regis appellatus est.*1 Paul. Diac. Ue gest. Langob. 1. II. c. 7. Es wurde diese Frage weitliiutig von den Schriftstellern verhandelt. Alles spricht daftlr, dass dieser Berg der Nanos sei. Er liegt der und Plunderung heiinsuchten. Aquileja erlittdurch sie seine letzte (in das friihe Mittelalter fallende) Verheerung, die es an den Rand des Unter-ganges brachte. Auch wurde es damals, weil von den Langobarden in Besitz genommen, von dem Uferlande getrennt, und dadurch ein Gegen-satz der Interessen hervorgerufen, der in kirclilicher wie in burgerlicher Hinsicht die fiihlbarsten bis in unsere Zeit fortdauernden Wirkungen nach sich zog. Aquileja theilte seitdem die Gescliichte des Festlandes vvahrend der Kiistensaum, insbesondere Grado, den Beherrschern des Meeres anheim fiel. Bei dem Einfalle der Langobarden fhichteten sich abermals die wohlhabenden Bevvohner des Festlandes nach den Laguneninseln'), auf welchen nunmehr das nachher zur venezianischen Republik auf-bluhende Gemein\vesen gegriindet wurde, das von den Herren des Fest.-landes sich unabliiingig erlialtend, doch noch durch mehrere Jahrhunderte in einem, vvenngleich mehr und mehr losen, Verbande mit dem byzan-tinischen Reiche verblieb. Im Jahre 585 bradi ein neues (Jngluck iiber das Gebiet an: Siidabhange der carnischen und julischen Alpen herein. Eine sclireckliche Wasserfluth verheerte das Land, die Flusse traten aus ihreii Ufern, ditrchbracken die Damine, uberschwemmten das Land, zerstorten Schlosser und Stiidte. Die Wolkenbriiche wahrten einen ganzen Monat hindurch, man hielt eine zvveite Siindfluth fiir nahe. Die kleinsten Fliisse schwollen zu Bergstromen an, Donner und Blitz horten nicht auf, Thiere und Menschen gingen in den Bergen zu Grunde, Hiigel sturzten ein, die Strassen wurden vernichtet und die ganze Oberflache des Landes ward verandert. Damals geschali es wahrscheinlich, dass der obere Isonzo seinen Lauf iinderte, sich mit der Idria vereinigte und die anschwellenden Fluthen, die Bane bei Gradišča durchbrechend, ihre Riclitung gegen grossen damaligen Heerstrasse durch den Birnbautner Wald , welche fast alle in Italien einfallendcn Viilkcr einschlugen zunachst, und gcwiihrt cine weite Fern-sicht auf dic friaulische Ebene; das Einzige spridit dagegcn, dass er heute nicht mehr KOnigsberg genannt wird, was indess nicht ausschliesst, dass ihm zu jener Zeit dieser Name gegeben wurde. Ftir den KOnigsberg bei Eaibl aber spridit nur sein Name. Dagegen aber hauptsachlich der Umstand, dass man von ihm, der jenseits der Hauptkette des Italien einschllessenden Alpenzuges liegt, von letzterem bande nichts als einige Bergspitzen zu sehen vermag. Die Burg Forum Julii komite Albuin eben so schnell von der einen, als von der anderen Seite erreichen, da kein bedeutender Ort vom Wippacher Thale bis Cividale dazwischen lag. ') Die Bewohner von Aquileja scheinen sich damals, wie frtlher, in der Melir-zahl nach dem nahe gelegenen Orado geflilchtet zu liaben, walirend die ililchtigen Beivohner voli Concordia, Opitergium, Altinum und Padua ilircu Wohnsitz auf die baguneninseln von Caorlc, Torcello und Malamocco ilbertrugen. Aquileja nalimen, und dort das Bett des Torre und Natisso er-reichten ’). Zu Ende des 6. Jahrhundertes (um das Jahr 580) setzten sich die Slaven, aus Krain und Karaten kommend, in dem Gebirgslande von Gorz fest. Im Beginne des 7. Jahrhundertes brachen sie im Vereine mit den Avaren, eine gevvaltige Heeresmacht bildend, in Friaul ein, nahmen Cividale (das Civitas Austriae der Langobarden und Forum Julii der Romer) und fiihrten mit wechselndem Erfolge langjiihrige Kriege mit den Langobarden. Sie behielten aber seitdem ihre Sitze im nord-lichen und ostlichen Theile des Gorzerlandes, selbst als die Herzoge von Friaul sie besiegt, und ihre Herrschaft bis nach Krain ausgedehnt hatten *). Von dieser Zeit an, bis zu dem Beginne der \veltlichen Herrschaft der Patriarchen von Aquileja, zu Anfange des 11. Jahrhundertes, tritt das Land, welches die heutigen Grafschaften Gorz und Gradišča bildet, in geschichtlichen Hintergrund. Seine Geschicke trennten sich von jenen Italiens. Es gelangte nach der Besiegung der Langobarden durch Kaiser Carl den Grossen (im J. 774) unter die Botmassigkeit dieses Letz-teren und der von ihm eingesetzten Markgrafen von Friaul, und kam spitter in Abhangigkeit der Herzoge von Baiern und von Karaten. Nur in kirchlicher Beziehung trat Aquileja neuerdings in den Vorder- ‘) S. Anm. ') S. 11 H. Die Erinnerung an dieses furchtbare Naturereig-niss wird noch heute durch den Gnadenort Barbana bewahrt. Diese Lagunen-insel, welche in alten Zeiten der Stadt Aquileja zum Lazarethe diente, wurde in Folge des Seesturmes ebenfalls ttberschvemmt, und alle Gcbaude wurdeii zer-stiirt, unter den Wellen begraben. Bei dem Ablaufe der Gewasser sah man — so erzahlt die Tradition — ein in Holz geschnitztes Marienbild auf den Wellen schwimmen, und sich an einem Baumstumpf niederlassen. Zum Gedachtniss dieses vunderbaren Begebnisses erbaute der Patriarch Elias an jencm Orte eine, der h. Muttergottes gcwidmete Kirche, worin das gerettete Bild aufgestellt wurde, und errichtete ein Kloster dabei. Zahlreiche fromme 1’ilger strOmten alljahrlich zur Verehrung der Muttergottes dahin. Das Kloster ist der Zeit erlegcn, das Sane-tuarium aber besteht noch, und wird noch immer zur Zeit des Festes von an-diichtigen Wallfahrern aus der Niihe und der Ferne, deren Zahl sich jahrlich auf 30.000— 40.000 belauft, besucht. 2) Sie dehnen noch heute ihre Wohnsitze iiber die Landesgrenzc in die nord-Ostlichen Thaler des italienischen Friaul, oberhalb Cividale aus. Friiher schienen sich diese Wohnsitze noch weiter vvestlich ausgedehnt zu haben, vi e die slavischen Benennungen vieler Ortschaften zwischen Isonzo und Tagliamento andcuten. Anto-nini a. a. O. S. SJi, zabit, deren 23 auf. S. den nachfolgenden Abschnitt der Cultur-geschichte des Patriarchenstaates. grund und gewann abermals eine weltgeschichtliche Bedeutung. Diese in kurzen Umrissen zu schildein ist die Aufgabe des nachfolgenden Abschnittes, wahrend ein spaterer die neu erstehende Macht des \velt-lichen Patriarchenstaates, eines staatlichen Gebildes eigenster Gattung, zum Gegenstande der Behandlung nimint. Das altcliristliclie Aquileja. 11. Das Bisthum Aquileja. Aquileja nimmt eine hervorragende Stelle in der Geschiclite des riimischen Reiches ein. Es war die Schutzmauer von Italien gegen den Anprall der nordlichen und dstlichen Vdlker, der strategisclie Stiitz-punkt zitr Eroberung der Alpenlander, der Schwerpunkt der Regie-rungsgevalt der spateren Caesaren. Man kann es mit Recht das Thor von Italien nennen, durch welches die Ursurpatoren des Thrones und die in Fluss gerathene Volkervanderung bald mit mehr bald mit veniger Gliick, in die Halbinsel einzudringen versuchten. Nicht minder gross ist seine Bedeutung fiir die Geschiclite der Civilisation. Denn von hier aus erfolgte die Romanisirung der Alpenlander, von liier aus \vurden mildere Sitten und menschliche Bildung dahin verbreitet; liier var das Emporium des damaligen Welthandels, von velchem aus die Stiomungen des Verkehrs nach allen Ricbtungen hin sicli ausdelmten, velches den Orient mit dem Occidente verbindend, die gesegneten Liinder des Ostens bis an die ferne Donau in den Bereicli seines Waarenumsatzes zog. Aber ein nocli hoherer Ruhm war der Stadt vorbehalten. In Aquileja fasste von Rom aus die Religion des lleils zuerst Wurzel, hier besiegelten zuerst die Martyrer ihren Glauben mit ihrein Blute, von hier ging die Christianisirung Oberitaliens und der Alpenlander aus. Die Tradition hiervon steigt bis in die Apostelzeit liinauf. Der-selben zufolge kam, von dem heil. Petrus gesendet, der Evangelist Marcus im J. 40 nach Aquileja, und nalim seinen Wolinsitz in dem entlegensten Punkte des stadtischen Weichbildes, wo noch heute am Ende des gegen die Lagunen abtallenden llaehen HOhenzuges auf einein sanften Diinenhiigel eine Capelle des heil. Marcus die Stiitte bezeichnet, wo er weilte'). Hier soli er auch zum Gebrauche der in ') l)ie Localitilt, wo diese Capellc steht, heisst heuto noch Mursiana oder Morsano, ursprtinglich Marciana. Aquileja zusammenstromenden Fremden das Evangelium in die grie-chische Sprache ubersetzt haben. Er bekehrte viele Bewohner zunt Christenthuine und vvahlte, als er sich im J. 50 nach Rom zuriick begab, den von dem Volke kierzu bezeichneten h. Hermagoras, einen edlen Aquilejer 1), zu seinem Nachfolger als Vorsteher der Gemeinde. Letz-terer begleitete den h. Marcus nach Rom und vnirde daselbst von dem h. Petrus zum ersten Bischofe von Italien2) geweiht. Seit jener Zeit liiuft die fast ununterbrochene (nur in den beiden ersten Jahrhundc-rten ungewisse) Reihe der Bischofe und nachmaligen Patriarchen von Aqui-leja bis zur Mitte des vorigen Jahrhundertes, und eigentlich, da datnals der erzbischofliche Sitz von Aquileja nach Udine und Gorz ubertragen ■vvorden, bis zum heutigen Tage fort; es ist d ah er nach Rom die alteste Diiiccse der abendliindischen Christenheit, \vesshalb auch der Vorsteher derselben in der kirchlichen Gemeinschaft den ersten Rang nach dem Papste eingeraumt erhielt. Im Jahre 69 erlitt der h. Hermagoras, nachdem er in Oberitalien viele neue Bekenner (in Aquileja allein gegen 3000 Personen) fur den Glauben gewonnen und den h. Syrus, einen edlen Aquilejer, zum ersten Bischofe von Pavia geweiht hatte3), unter Kaiser Nero (oder vvahrscheinlicher bald nachher) mit seinem Archidiacon, dem h. Fortunatus, den Martyrertod in Aquileja. Nocli friiher aher erlangten die edlen Jungfrauen, die h. h. Eufemia und Doro-thea, Tdchter des Valentius und Erasma und Thecla, Tochter dessen Bruders Valentianus als die ersten Blutzeugen des christlichen Glaubens daselbst, indem sie getodtet und ihre Leichname von einem Thurme in den Natisso gestiirzt vvurden, im J. 67 die Martvrerkrone. Dem h. Ilerma-goras folgte (nach einer nicht zu ermittelnden, den Bollandisten zufolge 260 Jahre vvahrenden Zwischenzeit) als Bischof der h. Hilarius, welcher mit seinem Archidiacon Tatianus und seinen Anhiingern Felix Largus und Dionysius im J. 285 unter Kaiser Numerianus auf Befelil des Prases Beronius in dem heutigen Orte Mainizza am fsonzo gleichfalls ') In der officiellen kirchlichen Liste der Oberhirten von Aquileja wird er ein Deutscher genannt. Die Chroniker des 9. Jahrhunderts sagcn jedoch ausdrttck-lieh: „In Aquileja natis S. Hermagorae.“ Rubeis col. 9. 2) Mit deni Worte Italicn hezeichncte man datnals wohl auch (als Provincia Italiae) den oberen Thcil der Halbinsel, insbesondere Venezien; nach der von Con-stantin verfttgten Reichseintheilung bestand die dem Vičar von Italien unter-stehende Gebietsabthcilung (Italien) aus sicben Provinzen, Venezien mit Istrien, Etnilia, Liguria, Flaminia und Picenum Annonarium, den Cottischen Alpen, lihaetin prima et secunda. -1) Die Nachfolger des h. Syvus auf dem Bischofssitzc von Pavia, die h. h. Jnventius, Pompcju* und Epiphanias, sowie die gleichfalls daltin gesandten Prie-ster, die h. h. Chrisantus und Fortunatus waren Aquilejer, und gingen sammtlich fUr ilircu Glauben in den Tod. den Martvrertod erlitt. In dieser Zeit konnte Aquileja sich riihmen, einen seiner Soline auf den papstlichen Stuhl erlioben zu sehen; es war diess der h. Pius L, welcher als Papst (in den Jahren 142—157) viele weise Anordnungen traf, die Kirchendisciplin verbesserte nnd den Glauben mit seinem Leben besiegelte. Ueber die Nachfolger des heil. Ililarius als Bisehofs von Aquileja und die Dauer ihres geistlichen Regi-ments lauten die Nachrichten nicht iibereinstimmend; es ist mit vollem Grande anzunehmen, dass in der Epoche der aufeinander vor sich gehenden Christenverfolgungen Aquileja zeitiveise eines Bisehofs entbelirt babe. Inzvvischen brach die letzte aber zugleich aucli die schrecklichste Christenverfolgung unter Kaiser Diocletian (284—305) aus1). Sie for-derte insbesondere unter der Schaar der Glaubigen in Aquileja zahlreiche Opfer. Wir erwahnen die drei Geschivister Cantius, Cantianus und Can-tianilla aus dem edlen Geschlechte der Anicier. Dieselben begaben sich, vor Gericht geladen, zu Wagen nach Aquileja, und vvurden, als an einer Stelle, wo mehrere Wasseradern plotzlich aus dem Boden hervorquellen, eines der vorgespannten Maulthiere stdrrisch \vurdeund jedenweiterenDienst versagte, und man sie desshalb zwang, den Wagen zu verlassen, sammt dem h. Protus, ihrem Lehrer, an einem Orte, ad aquas gradatas genannt2), * *) ') Man ziihlt zehn hauptsiiehliche Christenverfolgungen unter den rOmischen Kaisern, namlich unter Nero, Domitian (?), Trajan, Marc. Aurel, Septimius Severus, Maximinus, Decius, Valerian, Aurelian und, die grausamste von allen , unter Diocletian. Fast allen diesen Verfolgungen fielen Christen aus Aquileja zum Opfer. Hierunter befanden sich ausser den oben Genannten nebst vielen Anderen, unter Marc. Aurel: Hermetes, der Bruder des Pabstes Pius I.; unter Diocletian: der h. Chrysogonus, die edlen Jungfrauen Agape, Irene und Chrysonia von Grado, die h. Anastasia, Gattin des rOmischen Patriziers Publius mit den Jungfrauen Maxima, Cipria und Musca, die h. h. Felix, Fortunatus, Largus und Dionysius, der h. Justus, ein Aquilejer Burger, ivelcher in Triest den M:irtyrertod erlitt, der h. Anastasius, ein Fiirber, die frommen Schwestern Cisia und Mosca. Nach einigen soli auch der h. Quirinus, Sohn des ersten christlichen Kaisers Philippus und Bi-schof von Lorch (bei Enns) in Oesterreich, auf den bischoflichen Stuhl von Aqui-leja berufeu worden sein, ehe er zum Blutzeugen des christlichen Glaubens ivurde. *) Diese Ortshezeichnung „ad aquas gradatas" veranlasste einige Gelehrte, die erwiihnte Localitat auf die Insel Grado zu beziehen. Die Namensahnlichkeit ist aber nicht entscheidend , denn Gradus und aquae gradatae ist doch wohl nur cine generische Bezeichnung, die allenthalben in Amvendung kommen konnte (und hiiuflg auch kam), wo Stufen zu der Marine oder zu einem Canale herabfiihrten. Nun ist es aber hOchst wahrscheinlich , dass im Osten der Stndt zur FOrderung des Handels mit den benachbarten AlpenvOlkern eine Waarenniederlage an einem Seecanale vorhanden gewesen sei, die desshalb leicht den Namen „aquac gradatae" erhalten haben konnte. Der entschcidende Umstand aber liegt wohl darin, dass (abgo-sehen davon, dass die Erziihlung auf die Laguneninsel Grado nicht passen wiirde) zur Erinnerung an das Martyriuiri der obgenannten Heiligen aus der Canzianischen Familie an dem Orte desselben eine dem h. Canzianus gewidmete Kirche erbaut bei dem heutigen Dorfe S. Canziano in der Nahe von Aquileja ent-liauptet. Nach der Bluttaufe, \velche die Christen unter Diocletian zu erdulden hatten, kain endlich die Stunde der Erlosung unter Kaiser Constantin dem Grossen. Dieser liess sich zu Rom taufen, gab im Jalire 311 der christlichen Kirche Frieden und Freiheit und erklarte sie zur herrschenden Religion, indem er die Gotzentempel schliessen liess. Er war insbesondere der Stadt Aquileja sehr geneigt1) („Aqui-lejam inultis affectus beneficiis recreavit“ sagt ein alter Schriftsteller), forderte daselbst den Kirchenbau und bedachte die Kirchen mit reichen Geschenken. Von der Zeit des Kaisers Constantin schreibt sich das hohe Ansehen her, welches die Kirclie von Aquileja in der abendlandisclien Christenheit alsbald zu erringen wusste. Als sich nach der Freigebung des Christenthums die christliche Kirche organisirte, folgte sie dabei allenthalben der bestehenden staatlichen Eintheilung; die Kirchenpro-vinzen grenzten sich nach den Reichsprovinzen ab, und die Hauptstiidte der letzteren wurden die Sitze der kirehlichen Oberhirten. Da nun iiber-diess Aquileja als der iilteste Bischofssitz sclion friiher einen hohen Rang unter den christlichen Kirchen eingenommen hatte, ergab es sich von selbst, dass der bischofliche Sprengel von Aquileja sich iiber die venetische Provinz, deren Hauptstadt es war, erstreckte, und dass der Bischof von Aquileja unter allen Bischdfen von Italiefi den obersten Rang einnahm, \velcher bald nachher zu der \veiten Ausdehnung seiner Metropolitan-Gerichtsbarkeit fuhrte. Es ist selbst vvahrscheinlich, dass schon zur Zeit dieser neuen Gebietseintheilung der Bischof von Aqui-leja den Titel eines Metropoliten erhielt. Wir gewahren diess in der niichsten darauffolgenden Zeit, als (nach dem Bischofe Theodor im J. 308, vvolcher dem im J. 314 zu wurde, um wclche das heutc nocli vorlmndene Dorf S. Canziano entstand, in desscn Niilie starke Quellen aus dem Karstboden hervordringen. Zum Andenken an dieses Martyrerthum wurde dieser Name in den nahcn Liindern hiiufig Orten beigelegt, wo Gewiisser in ungew6linlicher Weise aus den Boden dringen oder in dcnselben verschwinden, indem dieser Heilige durtli seinen Tod zu solehen Naturerseheinun-gen in ein iihnliches Verhaltniss trat, wie der h. Johanne« von Nepomuk zu den Brticken. S. Coronini: Aquileja's Patriarchen-Grftber. S. 36. ') Constantin liatte im J. 306 scine Vermahlung mit Flavia Maxima Fausta, der Tochter des Kaisers Maiiminian zu Aquileja gefciert, du dicse Stadt durch die zahlreichen Angtalten fflr Cffentliche Lustbarkeiten und durch die Geriiumigkeit ilirer Wohnungcn fiir die zustrOmcnden Fremden sich am meistcn zu ciner solehen Feier eignetc, besonders da K. Maziminian kurz zuvor (301) den kaiserlichen Pal-lust daselbst liatte neu hcrstcllen lassen. Kr. v. Cioeroig, (iorz und (iradisca. Arles abgehaltenen Concile beiwohnte und unter dem Priises Ago um 319 den Martyrert,od erlitt) im J. 337 unter Papst Julius I. ein Concil in Rom zur Bekampfung der ketzerischen Arianer abgehalten wurde. Es vvohnten diesem Concil 121 Bischofe bei, unter welchen der Bischof Benedict von Aquileja mit allseitiger Zustimmung den ersten Platz nacb dem Papste einnahm, da selbst die amvesenden Bischofe von Carthago, Ravenna und Mailand ihm den Vorrang einraumten1). Nach dem Tode Benedict’s kamen (342) die arianischen Bischofe Ussatius von Singidunum und Valens von Murgo nach Aquileja, deren Lehren einen Tumult unter dem rechtglaubigen Volke veranlassten, \velcher dem Bischofe Victor, einem Anhanger des Valens, das Leben kostete. Benedict's Nachfolger auf dem Bischofsstuhle von Aquileja, Fortuna-tianus (347—369) machte sich, wie spater umstiindlicher erortert werden wird, um den Kirchenbau an seinem Bischofsitze verdient, vermochte aber, da der Kaiser Constantius dem Arianismus anhing und die Katholiken verfolgte, diesem Drucke nicht zu widerstehen, und fiel der Ketzerei anheim, wie er auch die auf der Kirchenver-sammlung von Arles (353) bewerkstelligte Verurtheilung des heil. Athanasius, Bischofs von Alexandrien , des eifrigsten Gegners der Arianer, vvelcher den katholischeu Glauben mutliig vertheidigte, unter-zeichnete2). 12. Das Erzbisthum Aquileja. Des Fortunatianus Nachfolger war der h. Val eri anus (369—389), welcher die Uebung des katholischeu Glaubens in Ae sich noch gcgenwiirtig beflnden , einverleibt wurdcn. Als sich die Venezianer (G20) Friauls bemachtigten, nahmen sie das Heft, welches den noch (ibrigen Theil des Evangeliums des h. Marcus in sich fasste, aus dem Capitelschatze von Cividale, dberbrachten es im Triumphe nach Venedig, vervvahrten es in ein Behaltniss von Erjstall, damit es sichtbar hleibe, und ilbergaben es dem Schatze der Marcuskirchc, Wo es noch gcgenwiirlig zu sehen ist. Die Feuchtigkeit des Locals verdarb jedoch das Manuscript derart, dass es unleserlich gcworden. Das Prager Heft aber bc-hndet sich noch im guten Zustande, ebenso wie die ttbrigen in Cividale aufhe-'vahrten in einem Bande zusammengcbundcncn Hefte. nymus zugeschriebenen) Uebersetzungen der Schriften des Eusebius und der jiidischen Geschichte des Josephus Flavius *). Zu derselben Zeit (381) wurde in Aquileja unter dem Vorsitze des h. Ambrosius, Erzbischofs von Mailand'2), eine Synode zur Bekampfung der arianischen und sabellianischen Lehren abgehalten, an welcher die gelehrtesten und frommsten Pralaten des Occidents, nebst Valerianus die Biscliofe von Oberitalien, (wie der h. Eusebius, Bischof von Bologna, der h. Heliodorus, Bischof von Altinum [ein adeliger Burger von Aquileja], der h. Juventius, Bischof von Pavia, der h. Bassianus, Bischof von Lodi, der h. Filastrius, Bischof von Brescia, der h. Liinenius, Bischof von Vercelli nebst den Bischdfen von Piacenza, Trient, Tortona uiid Genua) von Pannonien (wie der h. Anemius, Bischof von Sinnium und Constantius von Siszek) von Istrien und Dalniatien (die Bischdfe von Emona und Žara) und mehrere aus Gallien nebst bischoflichen Abge-ordneten aus Gallien und aus Afrika Theil nahmen. In dieser Synode wurden dem h. Valerianus, wie oben erwahnt, die Metropolitanrechte eingeraumt. Dieselben erstreckten sich damals laut eines Synodalschrei-bens an den Papst Damasus auf die Bischofe von Istrien, Noricum, Pannonien, Venezien, sammt jenen von Como, Sirmium und Augusta (Augsburg). Nadi dem h. Valerian erlangte die erzbischiifliche Wurde der h. Chromatius (389—407), vvelcher von dem h. Ambrosius consecrirt \vurde. Er war aus Aquileja gebiirtig, ein inniger Freund des h. Iliero-nymus sowohl als des Rufinus, und bekilmpfte, durch seine Gottesge-lehrsamkeit ausgezeichuet, eifrig den Arianismus. Als Kaiser Theodosius nach der Besiegung des Maximus in Aquileja verweilte, lebte er (389) in freundschaftlichem Umgange mit dem h. Ambrosius und dem h. Chromatius. Um eben diese Zeit (389) vvurde in Folge des von Theodosius erlassenen Edictes, vvelches die Zertriiminerung der Idole und die Schliessung oder Abtragung aller heidnischen Tempel befahl, auch in Aquileja der Tempel der Isis zerstort. ') Gleichzeitig mit dem h. Hieronyinus hielten sich in Aquilcja noch seine Frcunde, der Archidiakon Jovinus, Eusebius, nachmaliger Bischof von Arezzo, der Diakon Julianus, Chrysogonus Bonasus, die MOnehe Nicctas und Florcntius (nach-maliger Bischof von Dacien), Nepotianus, cin Neffc des h. Heliodor, aus Aquileja gebiirtig u. A. auf. 2) Nach de Rubeis a. a. O. col. 82 nahin auch Valerianus an dem Vorsitze Theil; sovvohl bei der Aufziihlung der Mitglicder der Synode, als hei der Unter-zeichnung der Beschliisse durch dieselhen erscheint Valerianus zuerst, Ambrosius als der zvveite aufgefilhrt. Diess schliesst aber nicht, aus , dass der h. Ambrosius die Seele und der eigentliche Leiter der Verhandlungen war. Er ist es, welcher die versaramelten V lit er um ihre Meinung befragte, und Valerianus gub zuerst seine Stinnne ab. Dem h. Chromatius folgte auf dem Bischofsitze Augustinus aus Benevent (407 — ?), unter welchem mehrere angesehene Bevvohner von Aquileja am Meeresufer ad aquas gradatas ein ansehnliches Castell erbauten (das-Gradus genannt wurde), weil sie vor den Einfallen der Gothen unter Alarich Schutz suchten. Nach Augustinus kamen die Bischdfe Adelphus (434?), Maximus(443) und Januarius (444— 447), welcher iiber Aufforderung des PapstesLeo des Grossen die Pe-lagianische Irrlehre in seiner Diocese unterdriickte, und dariiber von Leo belobt \vurde. Da das Herannahen der Hunnen unter Attila (452) allgemeinen Schrecken unter den Bevvohnern des Gebietes von Aquileja verbreitete, fluchtete sich, als die Gefahr drohender wurde, der Erzbischof Secun-dus mit Nicetas und dem iibrigen Clerus nach dem Castell von Grado, wohin er die Kirclienschatze und die Reliquien in Sicherheit brachte. Seit dieser Zeit wurde Grado der (zvar anfiinglich nur zeitweilige) Sitz der Kirchenfiirsten von Aquileja, voraus sich spater der Dualismus der Patriarchen von Aquileja und von Grado entwickelte. Der h. Nicetas, velcher dem Secundus auf dem erzbischbflichen Stuhle nachge-folgt var (454—485), kehrte zvar nach dem Abzuge der Hunnen nach Aquileja zuriick; doch musste sich schon der nachstfolgende Erzbischof Marceliianus’) (485—500) der Kriegsunruhen (in dem Kampfe Theo-dorichs gegen Odoaker) halber neuerdings (489) nach Grado fliichten, vel-ches nunmehr fiir liingere Zeit die llesidenz der Erzbischdfe von Aquileja blieb, wenngleich der hierauf ervahlte Erzbischof Marceliinus (500— 515) seinen Aufonthalt vieder in Aquileja nahm und nur zeitveise nach Grado kam * 2). Dieser Erzbischof, sowie sein Nachfolger Ste phan us (515.—539), velcher ebenfalls abwechselnd in Grado und in Aquileja residirte, hatten viel von den miichtig auftretenden Arianern, gegen Reiche sie muthig kampften, zu leiden. Ein anderes kirchliches Zerwiirfniss, velches die tiefgreifendsten Lolgen tUr Aquileja hatte, begann zur Zeit des Erzbischofs Macedonius (539—557). Es ist der sogenannte Capitelstreit, velcher, wie die nieisten theologischen Streitigkeiten, im Oriente auf Anregung des Laisers Justinian seinen Anfang nahm (535)3), und zu einem Schisma ’) Dieser Erzbischof soli auf den Kuinen des Belcnustempels das Kloster und Seminar des h. Martinus zu Beligna (umnittelbar naelist Aquileja) erriehtet liaben. 2) Zur Zeit dieses Erzbischofcs gcschah es, dass der Papst Symmachus dem Bisehofc Theodor von Lorch das Pallium sendete, und ihm Metropolitanrechte ver-lieli, wodurch die frtiher bis dorthin reichende Metropolitangewalt des Erzbischofes v°n Aquileja cine crhebliche Beschr&nkung erlitt. :l) Die Wesenheit dieses Capitelstreltes in seiner urspriinglichen Gestalt ist niibt ganz klar. Im Anhangc 't zu Dr. Abel's Uebersetzung der longobardischcn fiihrte, welches durch 150 Jahre dauerte, in Aquileja seinen Hauptsitz hatte, und die Veranlassung wurde, dass sich die Erzdiocese Aquileja in zwei von einander unabhangige Kirchensprengel, in jene von Aquileja und Grado, spaltete. Urspriinglich scheint die dadurch begrundete Ver-scbiedenheit der Lehnneinung nicht so bedeutend gevvesen zu sein, da sich selbst der Papst Vigilius schvvankend dagegen benahm. Es ist auch anzunehmen, dass der Widerstand, vrelchen der Clerus von Ober-italien und namentlich jener von Aquileja, den hierauf beziigliclien vom P.ipste genelmiigten Bestimmungen des V. Constantinopolitanischen Concils entgegensetzten, im guten Glauben, da sie sich auf die Beschliisse der Synode von Chalcedon (451) beriefen, und viel-mehr aus Misstrauen gegen die orientalischen Glaubensspaltungen er-folgte '). Im Laufe der Zeit mogen sich allerdings, wie diess zu ge- Geschichte des Paulus Diaconus wird dariiber folgendes erwahnt: „Durcli die Kai-serin Theodora und den Bischof Theodor von Caesarea bewogen, hatte Justiniau, um die Monophysiten, welche die Beschliisse der Synode von Chalcedon (151) nicht anerkennen wollten, zu befriedigen, und dadurch die Einheit in der Kirche herzu-stellen, die in der Kirchengeschichte unter dem Namen der drei Capitel bekannten Glaubenssiitze der zu Chalcedon als rechtgliiubig anerkannten BischOfe Tlieodor von Mopsuestia, Theodorit von Cyrus und Ibas von Edessa im J. 544 als Irrtliiimer verdammt, mit der ausdriieklichen Bestimmung, dass diess der Giltigkeit des Concils von Chalcedon im Uehrigen keinen Eintrag thun solle. Die im J. 553 von Justinian nach Constantinopel berufene fiinfte Kirchenversammlung bestatigte, gehorsam der kaiserlichen Theologie, diese Verdammung. Diess verursachte, da die meisten BischOfe des Abendlandes und Papst Vigilius selbst das Concil von Chalcedon (451) dadurch verletzt sahen, eine Kirchenspaltung, die auch fortdauerte, als Papst Pelagius I. im J. 555 und seine Nachfolger die Beschliisse der Kirchenversammlung zu Constantinopel anerkannten und durchzusetzen sich bemiihten. — Auch die KOnigin Theodolinde, eine eifrigc Katholikin, hielt an den drei Capiteln fest, wie ehenso die schismatischen BischOfe behaupteten, dass sie den wahren katho-lischen Glauben vertheidigten. ') Es war auch nicht sowohl die Lehrmeinung iiber die Verdammung oder die Aufrechthaltung der drei Capitel, welche den langdauernden Glaubensstreit hervorrief, als, nachdem Papst Pelagius I. die Nichtannahme der Beschliisse des fiinften Concils als Schisma erkliirt hatte, die StOrung der Einheit der katho-lischen Kirche durch die dissentirenden BischOfe, welche den Verkehr und die Gemeinschaft mit Rom abbrachen. Die BischOfe in Afrika, Spanicn und Gal-lien, welche das fiinfte Concil und dessen Beschliisse ebenfalls nicht anerkannten, aber die Gemeinschaft mit- der rOmischen Kirche fortwiihrend erhielten, verfielen nicht in das Schisma. Die von dem Schisma zur rOmischen Kirche zuriickkehren-den BischOfe mussten unter Papst Gregor den Grossen eine Verpflicht-ung — cautio — unterzeichnen, dass sie stets in jener Gemeinschaft verbleiben wollen. von dem fiinften Concil und einer Verdammung der drei Capitel ist dabei weiter nicht die Rede. Bezeichnend ist hieriiber der Vorgang mit der KOnigin Theodolinde. Gregor der Grosse hatte ihr geschrieben, sich mit dem Bischof von Mailand zu befreunden, schehen pflegt, duroh die Ilitze des Streites die Gegensiitze gescharft haben, und mag daraus eine vollstandige Irrlehre oder doch eine vollstandige Absonderung von der Mutterkirche zu Rom entstanden sem, was auch die derselben anhangenden Bischofe bewog, allmahlig dem papstlichen Gebote sich zu unterwerfen. Es zeigte sich auch hierbei, dass Aquileja an der Spitze der oberitalienischeu Kirchenprovinz stand, uud diese Stellung mag nicht wenig dazu beigetragen haben, dass der Oberhirt von Aquileja am langsten im Schisma verharrte. In Aquileja war es, wo sich die Bischofe des Occidents im J. 557 anlasslich des Capitelstreites zu einem Concil versammelten, in welchem sie sich gegen die Beschliisse des Y. dkumenischen Concils von Constantinopel erklarten, und dadurch Veranlassung zu dem Entstehen des Schismas gaben ]). Die wahre Ursache aber, dass dieses Schisma so lange dauerte, dass es sich zu solcher Erbitterung steigerte, und namentlich, dass es zur Trennung der Metropolien Aquileja und Grado fiihrte, lag in dem politischen Gegensatze der Griechen und nachmals der Venezianer zu den Langobarden, da jede der gegen einander streitenden Machte die Kirclie als ein bedeutendes Mittel der Herrschaft von sich abhangig machen wollte. Bei dem Erscheinen der Langobarden in Aquileja kamen neue Drangsale iiber die Stadt; die arianischen Langobarden pliinderten die Kirchen und ermordeten die Priester. 13. Die ersten Patriarchen. Im J. 557, zur Zeit des erwahnten Concils, gelangte auf' den erzbisehofiiehen Stuhl Paulinus (557—569), \velcher bei dem Erscheinen der Langobarden sich abermals mit den Kirchenschatzen und den lteliquien nacli Grado fliichtete. Um jene Zeit wurde Grado mit kirch-lichen und anderen Gebauden verschdnert, und Neu-Aquileja, um dadurcli den Sitz der geistlichen Herrschaft zu bezeichnen, genannt. Paulinus hielt, gleich seinen Nachfolgern Probinus (569—571), Elias (571—586) und Seve rus (586—606), tvelche gleichfalls in Grado ihren Sitz nahmen, das Schisma aufrecht, und nalim zuerst als das Haupt und dabei des fiinften Concils lobend ervvahnt. Der Bischof traute sich aber nicht diesen Brief der KOnigin zu iibergeben, und bat, damit sie nicht aufgebracht werde, den Papst, ihr einen anderen Brief zu senden, worin nur die vier ersten Concilc gelobt wiirden. Der Papst ervviederte, dass der Bischof redit daran gethan, wenn er nicint, dass die KOnigin daran Anstoss genommen liiitte, „Si eam exinde scan-dalizari posse credidistis,“ und sandte den anderen verlangtcn Brief, worin nur der vier ersten Concile Enviihnung geschali. Rubeis a. a. O. col. 202—212. ') Dieses Concil unterfing sich, den Papst Pelagius I., den Kaiser Justinian und den Keichsvicar Narses, wegen der Stellung. die sie in dem Capitelstreite einnahmen, zu cxcoinmuniciren. einer kirchlichen Partei den Titel eines Patriarchen an, der aber, so lange das Schisma dauerte, von den Papsten niclit anerkannt wurde. Diese Anerkennung erfolgte erst zur Zeit des Papstes Hadrian und des Kaisers Carl des Grossen. Elias machte sich durch Kirchenbauten und Errichtung von Klostern (wie desjenigen aus einem romischen Tempel entstandenen aut' der Insel S. Pietro d’oro und des Klosters der h. Maria auf der Insel Barbana) um die Kirche verdient ’). Unter dem Patriarchen Severus ereignete sich der erste Eingriff der weltlichen Macht in den Kirchenstreit. Nachdem der Papst Pe-lagius II. sich vergeblich bemiiht hatte, den Patriarchen und die ihm anhangenden Bischdfe zur Absclrvvorung des Schismas zu vermogen, \vendete er sich um Beistand an den griechischen Exarchen Smaragdus in Ravenna* 2). Dieser leistete der Aufforderung Folge, iiberfiel den *) Von den Kirchenbauten des Patriarchen Elias \vird spater Naheres ange-fiihrt. Das Kloster auf der Insel S. Pietro (welche wahrscheinlich einst mit dem Lido von Grado zusammenhing) wurde an der Stiitte des ehemaligen Belenus-Tem-pels errichtet; der Kirchthurm jenes Klosters ist bis auf die heutige Zeit erhalten. Die Veranlassung zur Erbauung des Marienklosters in Barbana, wurde S. 188 er-wahnt. Ein anderes (Benedictiner-) Kloster wurde auf der Insel S. Giuliano ge-griindet. — Unter dem Patriarchen Elias soli 579 in Grado eine Synode, welcher 20 BisehOfe beiwohnten, abgehalten worden sein, in welcher festgesetzt wurde, dass Grado der Sitz des Patriarchen sei (da Aquileja in der Gervalt der Lango-barden war); man nalim dabei das allgemeine von Papst Pelagius bekannt gemaclite Glaubensbekenntniss an, und anerkannte die Beschliisse der vier ersten Okumeni-schen Concilien; des fiinften (von Constantinopel) aber wurde dabei nicht erwiihnt. 2) Sehon Papst Pelagius I. hatte in diesem Sinne an den Exarchen Narsetes mehrere Briefe geschrieben, und ihn gebeten, den Patriarchen Paulinus (welchcr gegen die canonische Regel [d. h. ohne papstliche Anerkennung] Bisehof geworden) und den Bisehof Vitalis von Mailand (\velchen Paulinus ordnungswidrig consecrirt hatte) in Gewahrsam zu nehmen und beide unter sicherem Geleite zu dem griechischen Kaiser zu senden, was jedoch nicht geschah. Als' Obor des Papstes Pelagius II. Aufforderung, der Exarch Smaragdus den Patriarchen Elias desshalb bedriingt hatte, wendete sich dieser, unter dem Beirathe seiner Suffraganbischiife, an den Kaiser Mauritius und bat ihn durch Abgesandte, dass wegen des Capitel-streites die BisehOfe nicht beliistigt werden mOchten, bis hei ruliigeren Zeiten in einer Svnode der aquilejischen Kirchenprovinz der Gcgenstand berathen und dem Kaiser zur Schlussfassung vorgelegt werden kOnne. In Genehmigung dieses An-trages befahl der Kaiser dem Smaragdus, keinen Geistliclien wegen dieser Sache zu behelligen. Hierauf versuchte der Papst Pelagius II. durch direete an Elias ge-richtete Briefe denselben zu bewegen, in die Kirchengemeinsehaft mit Rom zurilek-zukehren, wobei er sich bereit erkliirte, wenn die BisehOfe wegen des Capitel-streites beunruhigt waren , „si quid fortc causae est unde eorum scandalizentur animi,“ mit ihnen in Unterhandlnng zu treten , um alle streitigen Fragen beizu-legen. Als aber dieses Alles nichts fruchtete, wandte er sich neuerdings an Smaragdus um die Beihilfe der weltlichen Gewalt, worauf die oben erwiihnte Begeben-heit eintrat. Rubeis col. 230. Patriarchen Severus in Grado und fuhrte ihn nebst den Bischdfen Joliannes (von Parenzo), Severus (von Triest) und Vindemius von Cissae (in Istrien?) und dem Schutzvogte der Kirche, Antonius, nach Ravenna (588), wo er sie ins Gefangniss warf und zur Abschw5rung des Scliisma’s zwang. Als Severus nach Verlauf eines Jahres nach Grado zuruckkehrte, wurde er vom Volke und dem Clerus, die an dem Schisma festhielten, iibel empfangen, und fand sich (ebenso wie seine Suffraganen) dadurch bewogen, in einer zu Marano (589) abgelialtenen Synode die Absclnvorung zuriickzuziehen ’). In der Folge jedoch trat keine Belastigung mehr von Seite des Exarchen ein, da die schlauen Schismatiker niclit ohne Erfolg getrachtet hatten, in der weltlichen Macht einen Stutzpunkt gegen die geistliche Gewalt des Papstes zu erlangen, indem sie sich an den griechischen Kaiser Mauritius mit dem Ver-sprechen wandten, sich seinem Ausspruche zu untervverfen, und ihm in Aussicht stellten, zu der Wiedererlangung der fur die Griechen ver-loren gegangenen Stadte des Festlandes beliilflich zu sein 2). Da mit der Gevvalt nichts auszurichten war, trachtete man auf andere Weise den Schismatikern den Boden zu entziehen. Nachdem der Patriarcli Severus gestorben war (606), \vusste es der Exarch Smaragdus mit Unterstiitzung des Papstes dahin zu bringen, dass das Volk und der Clerus von Grado einen eifrigen Katholiken, Gandidianus, zu seinem Nachfolger wiihlten3). Die hieruber aufgebrachten Schis- ') Paulus Diaconus 1. III. c. 20 und 26. „Der Brief, durch welchen Papst Pelagius II. den Patriarchen zur Rtickkehr in den Schoss der rechtglaubigen Kirche ermahnte, war vom h. Gregorius, dem nachmaligen Papste, ahgefasst worden. Bei der Synode zu Marano zeigte sich bereits, dass die Eeihen der Schismatiker sich zu lichten begannen, denn die BischOfe von Altinum, Concordia, Sabiona (Seben bei Brixen), Trient, Verona , Vicenza , Treviso , Feltre , Acilum (Asoli), Belluno, Julium Carnicum und Pola crklarten sich gegen das Schisma (obrvohl einige davon sich ihm in der Folge abermals zurvandten), wiihrend der Patriarch Severus, die BischOfe von Triest, Parenzo und Ceneda (Cissa?), ferner die BischOfe Patricius und Joliannes in demselben verharrten. — Um eben diese Zeit (589) wurde wah-rend des grossen Krieges der Griechen mit den Franken, die Sprengel der nori-schen BischOfe (die der Synode von Marano beivvohnten) von der Metropolis Aqui-leja losgerissen, und wie es scheint (wohl mit Riicksicht auf das enviihnte Schisma) unmittelbar mit der rOmischen Kirche in Verbindung gesetzt durch den Bauern-kOnig Gariboldi und seiner Tochter Theodolinde, Gemalin des LangobardenkOnigs. 2) Kaiser Mauritius richtete in Folge dieses Ansuchens ein Schreiben an den Papst Gregor den Grossen , worin er in Berticksichtigung der verworrenen Zustiinde Italiens, rvelche rathlich machten die Entscheidung einer spiiteren Zeit vorzubehalten, ihm auftrug, die envahnten BischOfe nicht weiter zu belastigen, vj u b c m u s tuam Sanctitatem nullatcnus molestiam eisdem Episcopis inferre.“ Bubeis a. a. 0. col. 278. a) In dem Libellum des Patriarchen Maxentius an das Concil von Mantua heisst es, dass Candidianus „nec per consensum comprovincialium Episcoporum, nec matiker fanden sich dadurch bewogen, sich an die Langobarden, we]che das Gebiet von Aquileja beherrschten, um Beistand zu wenden. Sie suchten die letzteren davon zu iiberzeugen, wie getahrlich in politischer Hinsicht fiir die venezianischen Stadte des Festlandes, die den Langobarden gehorten, es sei, dass der Metropolit in Grado, vvelches der griechischen Herrschaft unterworfen war, residire. Die Langobarden, als Arianer, waren ohnehin dem Schisma giinstig, und erkannten in dieser Einmischung eine willkommene Gelegenheit, sich an den Griechen, ihren Feinden zu rachen. Der Konig Agilulf und Gisulf, der Herzog von Friaul, bewilligten daher bereitwillig den Schismatikern, fiir das alte Aquileja einen anderen Patriarclien, Johannes, einen hartnacki-gen Anhanger des Schisma, zu vvahlen 1). Von diesem Zeitpunkte an gab es z\vei Patriarclien, in Aquileja und in Grado, deren Sitze kaum zwei Meilen von einander entfernt waren; die Bischdfe von Triest und von Istrien, welche im Machtbe-reiche der Griechen wohnten, folgten dem letzteren, die des den Langobarden unterthanigen Festlandes dem ersteren * 2). Hiermit begannen die endlosen Streitigkeiten zwischen den beiden Patriarclien, da jener von Aquileja als des alteren Sitzes den Patriarclien von Grado als Eindringling betrachtete, welche Streitigkeiten auch die Veranlassung zu Feliden zwischen den Langobarden und z\vischen den Griechen und nach der Hand den Venezianern wurden, die sich in der spateren Zeit mit den Kampfen zwischen Kaiser und Papst verflochten. Die Patriarclien von Aquileja Johannes (606—623) und Mar-cianus 3) (623—628) \varenSchismatiker, jene von Grado, Candidianus (606 — 612), Epi phan ius (612—613)und Cyprianus(6l3—628)ortho-doxc Katholiken. Die Gradenser machten hiiufige Einfiille in das nalie und in Civitate Aquileja, sed in diocesim ct plebem Aquilejensem Gradus, quae est per-parva insula, contra canonum statuto et sanctorum Patrum deereto ordinatus est.1,1 Es war diess freilich eine gegen Grado gerichtcte Parteischrift. ') Paulus Diaconus 1. IV. c. 33: „In diesen Tagen (GOO) wurdc nach dem Tode des Patriarclien Severus an dcssen Stclle der Abt Johannes zum Patriarclien von Alt-Aquileja gcmacht unter Beistimmung des KOnigs und des Herzoga Gisull'. In Gradus wurdo der ROmer Candidianus zum Bischof bestellt. Nach dem Tode des Candidianus wurde Epiphanius, der vormals piipstlicher Obernotiir war, von den unter den ROmern (d. i. den Griechen) stehenden BischOfen zum Patriarclien gcwahlt; und seit dieser Zeit gab es zwei Patriarclien.a 2) Nur der Bischof von Concordia zog es vor, aus dem Maclitbereiclie der Langobarden nach dem den Griechen unterworfenen Orte Caorle in der Lagune zu wandern; spat er wurde der Bischofssitz nach Portogruaro verlegt, wo ersterer noch heute mit Beibehaltung des alten Namens als Bischof von Concordia residirt. 3) Marcianus war cin Liebling des KOnigs Ariowald, von dem er viele Gunst-bezcugungen und einen bedeutendeu Zuwachs teiner Gewalt erhielt. fiir solche sehr exponirte Aquileja, und raubten unter Primigenius (dem Naclifolger des Patriarchen Cyprianus) bei einem derselben die Korper der h. h. Hermagoras und Fortunatus, der Scbutzpatrone von Aquileja, nebst deni Biscliofsstulile des ersteren. In Folge dieser Einfalle fiihlten sich nocli zur Zeit Johannes I. die schismatischen Patriarchen in Aquileja vor den Belastigungen aus dem nahen Grado nicht mehr sicher, und verlegten (gegen d. J. 617) ihren Sitz nach Cormons, wo sie in der Nahe von Cividale, der Residenz der langobardischen Herzoge von Friaul, sich mehr geschiitzt glaubten. Die beiden Patriarchen von Grado und Aquileja waren bald nach einander im J. 628 gestorben. In Grado wurde hierauf Fortunatus, der fiir einen orthodoxen Katholiken galt, zum Patriarchen gew;ihlt. Er war aber ein heimlicher Schismatiker und floh, als man diess gevvahrte, und ihn desshalb bedrohte, mit den heiligen Kirchenschatzen und Gerathen nach Istrien, wo er ebenfalls die Kirchen pliinderte, und sich dann zu den Langobarden begab. Der Clerus von Grado beklagte sich dariiber beim Papste Honorius I., welcher aber nichts anderes thun konnte, als unter gleichzeitiger Ex-communication des Fortunatus ihnen einen neuen orthodoxen kirchlichen Oberhirten, Primigenius (630—649) zu gewahren und demselben das Pallium zu verleihen, ivodurch zuerst die erzbischofliche Wiirde fiir den dortigen Oberhirten (der sich Patriarch von Aquileja nannte) vom Papste anerkannt wurde (630). Inzwischen hatten die Langobarden aus Feindseligkeit gegen die Griechen (und Riimer) auf den eben erledigten Patriarchenstuhl von Aquileja den fliichtigen Fortunatus erhoben, \velcher im Castelle von Cormons seinen Sitz aufschlug. Wiihrend des Krieges zwischen den Langobarden und den Griechen 638—641 hatten die Katholiken des Festlandes durch die ariani-schen Langobarden vici zu leiden; um sich diesen Bedriingungen zu entziehen, wanderten viele auf die Inseln der Lagunen, und es war diess die letzte bedeutende Auswanderung vom Festlande, welche die gedachten Inseln bevdlkerte. Inzwischen blieben auch die Inseln nicht frei von Plackereien, denn der Herzog von Friaul, Lupus, mischte sich in die Fehden der beiden Patriarchen, iiberfiel mit einer Reiter-scliaar auf einer von Altersher bestehenden (vvalirscheinlich schon sehr verwahrlosten und vvegen der im Laufe der Zeiten eingetretenen Boden-senkung nur bei der Ebbe zu passirenden) Dammstrasse die Stadt Grado unversehens, und raubte die dortigen Kirchenschiitze (664). Dieser Zvviespalt dauerte unter den schismatischen Patriarchen von Aquileja Felix (649—663), Johannes II. (663—081), Johan-nes lil. (681 69*) und den orthodoxen Patriarchen von Grado, Maxi mu s (649—670), Stephanus (670—673), Agathon (673—686) und Cliri-stophorus (686—717) fort. Endlich wurde demselben (d. i. dem kirch- lichen Zvviespalte, nicht aber der noch Jahrhunderte fortwahrenden Rivalitat der beiden Patriarchen) auf dem in Aquileja im J. 698 ab-gehaltenen Concil ein Ende gemacht, indem der neu erwahlte Patriarch Petrus I. von Aquileja (698—711) das Schisma abschwor, und sicli mit der romischen Kirche aussohnte ‘). Damit war auch das Schisma erloschen, dessen letzter Parteiganger der Patriarch von Aquileja ge-wesen, nachdem es durch 150 Jalne Unfrieden in der Kirche und mannigfache Belastigung der Bewohner durch die beiden feindlichen Parteien rege erhalten hatte. Es muss hierbei hervorgehoben werden, dass um dieselbe Zeit die langobardischen Kdnige, friiher die eifrigsten Anhiinger des Arianismus, den katholischen Glauben angenommen hatten, wodurch dem Patriarchen, ware er im Schisma verharrt, die letzte Stiitze entzogen vvorden sein wiirde. Mit der Beilegung dieses Kirchenstreites erhalt die Geschichte des altchristlichen Aquileja ihren Abschluss; es empfiehlt sich indess, sie hier bis zur Vollendung des ersten Jahrtausends n. Chr. fortzu-fiihren, um derselben die Geschichte von Grado und dessen Patriarchate gegeniiber zu stellen, und hauptsachlich desshalb, weil nach dem Jahre 1000 die Patriarchen von Aquileja aufhoren blosse Kirchenfiirsten zu sein, und durch Acte der kaiserlichen Machtvollkommenheit zu Terri-torrialherren und Mitgliedern des deutschen Reiches erhoben vvorden. Im J. 717 erfolgte durch Anordnung des Papstes Gregor II. (welclier dem Nachfolger Petrus’ L, Serenus[7ll—716] auf Furbitte des Langobardenkonigs Luitprand das Pallium verlieh) die erste ka-nonische Theilung der Kirche von Aquileja, indem dieser Papst fiir ') Paulus Diaconus 1. VI. c. 1 4. „Zu der Zeit nahm die Kirchenversammlung von Aquileja aus Unkenntniss des Glaubens Anstand, die Bestimmungen des fiinften allgeineinen Conciliums anzunehmen, bis sie durch die heilsamen Erinahnungen des Papstes Sergius belehrt mit den iibrigen christlichen Kircben in ihre Aner-kennung willigte. Jenes Concil war aber in Constantinopel zu der Zeit des Papstes Vigilius unter Kaiser Justinian gegen den Theodorus und alle die Ketzer gehalten vvorden, die behaupteten, die heilige Maria habe bloss cinen Mensehen, nicht aber Gott und Mensehen zugleich gehoren. Auf dieser Kirchenversamm-lung wurde es katholischer Glaubenssatz, dass die heilige Jungfrau Maria Mnt-ter Gottes genannt werden solle, weil sie nach dem katholischen Glauben nicht bloss einen Mensehen, sondern in Wahrheit Gott und Mensehen geboren hat.“ — I)er Standpunkt des katholischen Geschichtsschrcibers muss nach der Zeit, in wel-cher das Schisma crlosch, beurtheilt werden. Urspriinglich ging das Schisma nicht so weit; denn die vom Constantinopolitaner Concil verurtheilten drči Capitel vvarcn vom vorhergegangenen Concil von Chalcedon (451) gcnchmigt wordcn, und es ist geradezu undenkbar, dass die von der ganzen katholischen Christcnheit angenom-menen BeschlUsse des Concils von Clmlccdon einc solclie Irrlehre begiinstigt ha-ben sollten. Grado einen eigenen Bischof mit der Jurisdiction iiber die Lagunen-inseln von Venedig bestellte. Es bestanden zwar neben dem Patriarchen von Aquileja schon seit 606 die orthodoxen Patriarchen von Grado, allein dieselben wurden (da jene von Aquileja dem Schisma huldigten) als die vvaliren Patriarchen von Aquileja erkannt. Nachdem aber der Patriarch Petrus von Aquileja das Schisma abgeschvvoren hatte (698) konnte dieses Verlialtniss niclit fortdauern; der Patriarch von Aquileja wurde in die kirchliche Gemeinschaft wieder aufgenommen und jener von Grado als selbststandiger Bischof beibehalten. Eine fiir die Folge wichtige Veranderung des Wohnsitzes der Patriarchen von Aquileja ergab sich im Jahre 737. Die Residenz in dem Sclilosse von Cormons war weder behabig noch giinstig gelegen fiir die Beziehungen zu der \veltlichen Regierung, sie gevvahrte auch niclit hinliinglichen Schutz vor den damals hiiufigen Einfallen der Slaven, Patriarch Calixtus (717—737) trachtete deinnach, seinen Wohnsitz nach der herzoglichen Hauptstadt, dem benachbarten Cividale (Foro-julii), zu verlegen. Er brauchte hierzu das bequeme, aber et\vas gewalt-same Mittel, dass er den Bischof Amator, dessen Vorgiinger, Fidentius nach der Zerstdrung seines Wohnsitzes Julium Garnicuin durch die Slaven (707) sich in die Stadt Cividale iibersiedelt hatte, aus seiner Woh-nung vertrieb und sich darin installirte. Diese ge\valtsame intrusion nahmen der Herzog Penimo und der Adel des Landes iibel auf; sie bemachtigten sich des Patriarchen, setzten ilin im Sclilosse Pontium (Duino?) gefangen, und wollten ihn ins Meer stiirzen. Die eigenmach-tige Justiz gegen den Kirchenfiirsten erregte aber vvieder den Zorn des Kdnigs Luitprand, eines frommen und gottesfiirchtigen Herrschers, tvelcher den Herzog Penimo seiner Wiirde entsetzte und die Theilnehmer an der Gewalttliat mit schvverer Strafe belegte ’). Unter dem Schutze ') Paulus Diaconus 1. VI. c. 50. „Zwischen dem Herzog Pemmo und dem Patriarchen Calixtus hrach in der Zeit schwcrer Streit aus. Die Ursache davon war aber folgende: Schon vor langercr Zeit war der Bischof Fidentius aus der Stadt Julia (Julium Carnicum) gekommen und hatte sich mit dem Willen der friiheren Herzoge in den Mauern der Stadt Forojuli (Cividale) niedergelassen und sie zum Sitze seines Bisthums gemacht. Nach seinem Tode folgte ihm Amator auf dem bischOflichcn Stuhle. llis dahin nun hatten die Patriarchen, wcil sie der bestiindigen Anfalle der Kfliner wcgen nicht in Aquileja wohnen konntcn, ihren Sitz nicht in Forojuli, sondern in Cormona gehabt. Dem Calixtus aber, der ein gar vomehmer Herr war, wollte es nicht gefallen. dass ein Bischof seiner DiOcese bei dem Herzog und den Langobarden wohne, er aber bei dem gemeinen Volke sein Leben zubringen solite. Er trat also gegen den Bischof Amator auf, und vertrieb ihn aus Forojuli und richtete sich in dessen Hause seine Wohnung ein. Darob verbiindete sich Herzog Pemmo mit vielen edlen Langobarden gegen den Patriarchen, ftlhrte ihn nach der am Meere gelegenen Burg Pontium ab, und \vollte ihn von da in die See hinab- dieser koniglichen Gnnst erneuerte Calixtus die Streitigkeiten mit dem Patriarchen Antonius von Grado und nahm ihm einige Inseln weg, musste sie aber unter Dazwischenkunft des Papstes wieder heraus-geben. Calixtus erbaute in Ci vi dale einen prachtvollen, mit Mosaik geschmiickten Patriarchalpalast, und zwei der h. Maria und dem h. Johannes dem Taufer gevvidmete Kirchen, in deren letzterer er ein kunstvolles Taufbecken (Baptisterium) fur den damaligen Gebrauch der rmmersion errichten oder vielmehr das schon bestandene mit Skulpturen verzieren liess, vvelches als eines der wenigen aus der lan-gobardischen Zeit erhaltenen Kunstwerke noch heute, nachdein jene Kirche abgetragen worden, im Dome von Cividale unversehrt zu sehen ist *). Die Macht des seinem Ende zueilenden Langobardenreiches flackerte nocli in einigen erfolgreichen Begebenheiten auf, indem die Langobarden Ravenna einnahmen und dem Exarchate ein Ende machten (752), bald nachher Istrien iibertielen und den griissten Theil der Halbinsel in Besitz nahmen (753). Kaum vennochte die schwache griechische Re-gierung, vvelche bis dahin das Land belierrscht hatte, einige Seepliltze daselbst. sich zu erhalten. Diese Eroberung hatte in kirchlicher Bezie-bung zur Folge, dass die Bischijfe von Istrien, \velche bis dahin unter dem Metropoliten von Grado gestanden waren, nunmebr gezvvungen wurden, dem Patriarchen von Aquileja Sigvald, einem Blutsverwandten des Konigs Desiderius (762—776) zu gehorchen2). Ueber die Klage des Patriarchen von Grado ermahnte der Papst Stephan III. ernstlich die istrischen Bischofe, unter die kirchliche Oberhoheit von Grado zu-riickzukehren, da in den Vertragen zwischen den Griechen, Franken und Langobarden ausdrucklich bestimmt worden sei, dass die Halb- stiirzen. So weit kam cs aber nach dem Willen Gottes doch nicht. Dagegen hielt er ihn eingesehlossen und gab ihm das Brod der Trdbsal zu schmecken. Wie das Kiinig Luitprand vernahm, entbrannte er in grossen Zorn, nahm dem Penimo das Herzogthum und ubertrug es seinem Sohne Ratehis. — Die Theilnehmer an der Gewaltthat des Herzogs aber schmachteten lange Zeit in Ketten.“ — Es scheint der Gewaltthat des Calixtus ein Stroit liber eine kirchliche Jurisdiction, welche Amator im aquilejischen Sprengel ausiibte , und vvovon er iiber Ermalmung des Calixtus nicht lassen wollte, vorausgegangen zu sein. Wiire Calixtus nicht im for-mcllen Rechte gewesen, so hatte sich wohl schwerlicli Kiinig Luitprand sciner in so energisclier Wcise angenommen. ') S. Eitelberger. Cividale und seine Monumente, im Jahrbuche der k. k. Central-Commission fiir Erhaltung der Baudenkmale, II. Bd. Wicn 1857, und die Guida di Cividale, Udine 1858. l) Unter Sigivald ivurden von drei adeligen langobardischen Briidern die Abtei Šesto und das Nonnenkloster Salto, \velrhes spiiter nach Cividale (ibersetzt wurde (S. Maria in Vallo), gegrttndet und reich mit Gttter begabt (762). insel von Istrien der Kirchengewalt von Grado nnterstehe. Die istii-schen Bischdfe jedoch folgten der vveltlichen Macht, vertrauten auf den Kdnig Desiderius und vvollten von dem Patriarchen Johannes von Grado nichts mehr vvissen. Der Sturz des Langobardenreiches (774) und die Eroberung von Oberitalien durch Kaiser Carl den Grossen hatte fiir Aquileja weit-reichende Folgen1). Die Patriarchen begriffen, dass sie an dem mach-tigen und fern weilenden Kaiser die festeste Stiitze gegen das An-driingen der Griechen (und Venezianer), gegen den Patriarchen von ‘) Bei dem Sturze des Langobardenreiches erheischt es die historische Pietat, des trefflichen Gescliichtsschreibers dieses Volkes, Paulus Warnefried, des Diacons der aquilejischen Kirehe zu gedenken. Paulus wurde um 730 zu Porojulii (Civi-dale) aus einem altadeligen langobardischen Geschlechte geboren, und in Ticinum (Pavia) am Hofe des KOnigs Ratchis erzogen. Er war der Leiter der Studien von des KOnigs Desiderius Tochter Adelperga, Gemalin des Herzogs Arichis von Bene-vent. Fiir sic schrieb er, nach Eutrop und anderen Quellen, die rOmisclie Geschichte, welche bis auf den Fali der Gothenherrschaft reicht, und fast ein Jahrtausend hindurch ein Lehrbuch des gesammten Abendlandes gewesen ist. Er war nicht minder ausgezeichnet als Dichter, und sein beruhmtestes Gedicht, der Lobgesang auf Johannes den Taufer, den Schutzheiligen der Langobard,en, das noch jetzt von der ganzen katholischen Kirehe gesungen wird, und von dessen ersten Versanfangen: UT queant laxis REsonare fibris Mira gestorum FAmuli tuorum SOlve polluti LAbii reatum Sancte Johannes Guido von Arezzo die Namen fiir seine Noten und die noch jetzt gebrauchliche Solmisation hemalim. Paulus trat in den geistlichen Stand und legte spater das Geliibde in dem Kloster des heil. Benedict zu Montecassino, dem beriihmtesten Kloster jener Zeit und dem Stammkloster der Benedictiner ab. Von dort begab er sich (782) an den Hof Carls des Grossen, um von ihm die Befreiung seines ge-fangenen Bruders zu erbitten. Carl schenkte ihm sein ganzes Wohlwollen und trachtcte, ihn an seinem Hofe festzuhalten, um seine Gelehrsamkeit und seine Kenntnisse der alten Sprachen fiir die Verbesserung der friinkischen Klosterschulen zu bentitzen. In Carls Auftrage verfasste er aus den Werken der Kirchenv&ter die bertihmte Homiliensammlung, welche seit einem Jahrtausende in der katholischen Kirclfc im Gebrauche steht. Dort schrieb er auch die Geschichte der Bi-schiife von Metz. Um 787 kehrte er in das Kloster zu Montecassino zuriick, wo cr das hedeutendstc Werk seines Lebens und zugleieli sein letztes, die Geschichte der Langobarden, gewissermassen die Fortsetzung seiner rOmischen Geschichte, schrieb. Noch vor ihrer Vollendung iiberraschte aber den Greis der Tod (wahr-scheinlich 79'.)). Er war einer der gelchrtesten und liebenswiirdigsten Miinner seiner Zeit, geliebt und geehrt von Allen, die mit ihm lebten, theuer seinem angestammten Fiirsten und selhst dem grossen Carl. Wahrheitsliebe, Unparteilich-keit, verstlindige Auswahl in Beniitzung seiner Quellcn und eine schlichte Darstel-bmg in einem fiir seine Zeit sehr reinen Style zeichnen ihn als Geschichtsschrei-ber aus. Grado und selbst gegen die papstliche Ge\valt fanden. Wir sehen daher seit jener Zeit bei den Fehden der deutschen Kaiser in Italien die Patriarchen von Aquileja stets auf ihrer Seite stehen. Wir gewahren diess bereits bei dem Patriarchen Paulinuus II., vvelcher um eben diese Zeit den Patriarchenstuhl bestiegen hatte (776—803). Er war vorher ein Lehrer der schonen Wissenscliaften Cpraeceptor grammaticae) an der Gelehrtenschule zu Cividale und ragte unter den Patriarchen von Aquileja durch seine Tugenden nicht ininder als durch seine Kenntnisse und seine Beredsamkeit hervor1). Er begab sich an des Kaisers Hof, und dieser fand an ihm solchen Gefallen, dass ersterer bald dessen standiger Begleiter wurde. Paulinus spielte auf den Concilien und Synoden von Aaclien (789), Regensburg (792) und Frankfurt (794) als Redner die erste Rolle. Sein vertrautes Verhaltniss zum Kaiser wusste er zum Besten seiner Kirche zu be-niitzen, indem er dem Clerus von Aquileja (792) die freie Wahl des Patriarchen zu Wege brachte2), die Besitzungen der Kirche von den bffentlichen Abgaben (insbesondere dem fodero, mansionatico et her-batico) und von fremder Gerichtsbarkeit (das alteste Beispiel der kirch-lichen Immunitiiten) befreite und ihr den Besitz mehrerer Kirchen und Kldster (darunter des Klosters S. Maria in Organo zu Verona, des Hospizes S. Giovanni in Cividale, der Kirche S. Lorenzo in Buja) zu-vvendete; insbesondere erhielt er das Gut Lavariano, welches dem wegen Rebellion verurtheilten Langobarden Valdand confiscirt \vorden war, * *) ’) Paulinus war aueli Dichter und besang in einem noch vorhandenen Klageliede den Tod des friaulischen Herzogs Urok (Heinrich), rvelcher in einem Kampfe gegen die Slaven bei Tersat (799) flel. Die Tradition lasst Paulinus aus Preinariacco in Friaul gebiirtig und ein Glied der Familie Saccavini sein, welche thatsachlicli noch immer den Festtag dieses Heiligen in der feicrlichsten Weise begeht, und deren Grundstiicke durch uralte patriarchatische Privilegien vom Zehente befreit \varen. Auf einer unter seinem Vorsitze zu Altinum (799) gehaltenen Synode erklarte Paulinus die daselbst gefassten Beschlilsse liinsiehtlieh ihrer DurchfUhrung vollstiindig dem Wil-len des Kaisers (Carl des Grossen) unterordnen zu wollen. Coronini Aquileja's IV triarchengraber, S. 39. Nach Andern war der bezilgliche Brief jedoch an Papst Leo III. gerichtet, und nur von spateren Schriftstellern auf Carl den Grossen gedeutet worden. S. Schreiner’s Artikel iiber Grado in in der Encyclop. Ersch und Gruber, I. Section 78. Band. *) Die Eehthoit des beziiglichen Diploms wird zwar bcstrittcn, doch berief sich das Capitel in der Folgezcit stets auf dieses Privilegium zur Wahrung sei-nes Wahlreclites. Dasselbe verleiht dem Capitel (der Congregation) das Wahl-reeht mit den Worten: „Sancta congregatio, quae ibidem sub saneto ordino vitam gcrere videtur, salva principali (d. i. des Kaisers) potestate, secundum cano-nicam auctoritatem, licentiam habeat super sc eligendi pastorem. ltubeis a. a. O. col. 361. zum Geschenke fiir sich und seine Kirche. Er war dem Kaiser Carl in der Christianisirung der Alpenlander Karnten und Krain behilfflich und wohnte der Kaiserkronung Carl’s in Rom (im J. 800) bei1). Unter Paulinus Nachfolger Ursus I. (804—811) zeigte es sich, "’ie umfangreich die Metropolitangewalt des Patriarchen von Aquileja war. Anlasslich der zwischen ihm und dem Erzbischofe Arno von Salzburg entstandenen Streitigkeiten iiber die Ausdelinung ihrer kirchlichen Gerichtsbarkeit bestimmte Kaiser Carl der Grosse im Jahre 811 den Lauf des Drauflusses als die Grenze der beiderseitigen Jurisdiction, Reiche nordlich von der Drau dem Erzbischofe von Salzburg, und siidlich derselben dem Patriarchen von Aquileja zugesprochen wurde *). Diese Begrenzung der aquilejischen Kirchenprovinz dauerte ein Jahrtausend hindurch, und wiihrte liber den Bestand des Patriarchates hinaus bis auf die neueste Zeit. Auch der Patriarch Maxentius (811—833) hatte sich der be-sonderen Gunst des Kaisers Carl zu erfreuen. Er erhielt von ihm zum Geschenke fiir seine Kirche die confiscirten Giiter des rebellischen Herzogs Hrotgaud und dessen Bruders Felix, vvelche im Gebiete von Aquileja gelegen ivaren, und ward von Carl in seinem Testamente mit einem Antheile an seiner beweglichen Habe bedacht. Mit Hilfe dieser kaiserlichen Donationen errichtete Maxentius auf den Ruinen des ein-stigen Belenus-Tempels bei Aquileja das nachmals beriihmte Kloster Beligna (dessen Kirche wohl auch friiher schon bestand) und stattete es reichlich aus. Unter diesem Patriarchen hatte es allen Anschein, * 2 ’) Paulinus war auch durch die engste Freundschaft mit Alcuin verbunden. Im Jahre 796 hielt er eine Synode seiner Geistliehkeit in Aquileja, durch welehe u. A. hestimmmt wurde, dass kein Geistlicher ohne des Patriarchen Zustimmung ubgesetzt werden dttrfe. Paulinus liess auch die Disciplin der FrauenklOster neu und aufs strengste regcln. Die Stellung, die dieser Patriarch einnahm, war so bedeutend, die Ansprilche, die er fiir seinen Rang machte, so gross, dass der Papst Hadrian sich im Jahre 790 bei Carl geradezu iiber ihn beschwerte. 2) Auch hier folgte man in der Bestimmung der kirchlichen Gerichtsbarkeit dem Territorialbesitze, denn bei der von Carl dem Grossen(788) nach dem Sturze des Herzogs lasillo II. von Baiern vorgenoimnenen neuen Gebietseinthcilnng wurdcn aus Tassilo’s bandera zwei Statthaltereicn gebildet, n&mlich jene von Baiern und Karantanien im Norden der Drau unter dem Grafen Gerold, und jene von Karantanien im Siljen der Drau und Friaul unter dem Herzog Heinrich von Friaul. 8. Ankershofen Geschichtc von Karaten II. Bd. S. .'118, und eben daselbst (Regesten der IV. Periode 0) das Decrct vom M. Juni 810 (oder 811) womit Kaiser Carl den Streit zwi-R<"hen den beiden Kirchenfilrstcn schlichtet. Diesem Dccrete zu Folge hatten die Ansprilche des Patriarchen von Aquileja auf die kirchliche Gerichtsbarkeit iiber minz Kiirnten das alte Herkommen, jene des Erzbischofs von Salzburg die papst-liche Verleihung fiir sich. Pr. v. Cioernig, (ittra n. OraiUtci. dass der nie rvihende Streit zvvischen den beiden rivalisirenden Pa-triarchen zu Gunsten Aquileja's, und zwar unter dem Einflusse der deutschen Kaiser endgiltig entschieden wdrde. Maxentius beredete die Bischofe von Istrien, dass sie von dem Patriarchen von Grado abfielen und ihm anhingen. Er trachtete auch Grado zu nehmen und das dortige Patriarchat aufzubeben, und wurde dabei von den deutschen Kaisern unterstiitzt. Zuerst wandte er sich an Kaiser Lud\vig den Frommen, indem er ihm vorstellte, Grado miisse dem Kaiser unterthanig sein und von ihm (dem Maxentius) abhiingen, da er der einzige vvahre Patriarch sei, und jene von Grado nur als Pseudo-Patriarchen gegolten hatten. Kaiser Ludwig zdgerte mit der Antvvort und wendete sich, behufs der Entscheidung, an den Pabst Eugenius II., vvelcher beide Patriarchen zur Austragung des Streites nach Rom berief. Der Pa-tiiarch von Grado, Venerius, begab sich dahin, aber Maxentius, welcher vermuthen mochte, dass Rom den ersteren begiinstigte, blieb aus. Auch der wiederholten Einberufung \vusste er sich durch die Unterstiitzuug des nachgefolgten Kaisers Lothar zu entziehen, und zu bewirken, dass sich (827) in Mantua eine Synode behufs der Entscheidung zwischen den beiden Streitenden versammelte'). Dort wurde, vielleicht unter dem Drucke der kaiserlichen Macht, docli mit Zustiminung des Papstes Eugenius II., nach lebhafter Verhandlung Venerius als ein eingedrungener Bischof, der Patriarchensitz von Grado als illegitim*), jeder der friiheren Patriarchen von dort als Usurpator erklart und an-geordnet, dass jener Sitz sogleich unterdriickt werde und Venerius dem Patriarchen Maxentius Gehorsam zu leisten habe* 3). Venerius recurrirte nach Rom, allein die Entscheidung des Papstes blieb aus. Venerius blieb aber in Grado, bis der zvveitnachste Papst *) Dieser Synode wohnten zwei papstliche Legaten, zwei Abgesandte des Kaisers, ausser Maxentius zwei ErzbischOfe (von Ravenna und von Mailand) nnd 21 Bischofe bei. *) In dem Synodalbeschlusse heisst es: „Stat.uit Synodus ut Aquileja Me-tropolis, quae contra Patruum statuta divisa in duos Melropolitanos fuerat, deinceps secundum quod et antiquitus erat, prima et Metropolis habeatur et Maxen-tius — in singulis Histriae Ecclesiis electos a Clero et Populo ordinandi in episco-pos lieentiam — habeat. Rubeis a. a. O. col. 418. 3) Conte Beretta (Scisma dei tre capitoli) sucht zu beweisen, dass die Acten des Concils von Mantua spiiter und zwar von einem fanatischen Anhiinger des Maxentius verfasst worden seien. Da sich inzvvischen in der nachfolgendcn Zcit wiederholt (selbst von Kaiser Ludwig II. [855J in seinem Diplome an den Patriarchen Theodemar, so wie vom Pa]>st Johann XIX. bei seiner Bestiitigung der Suprematie Aquilcja’s ttber Grado [1027J) auf die Entscheidung des Concils von Mantua berufen und dieselbe bcstiitigt ward, so muss diese Entscheidung doch wohl in der Haupt-sache auf Wirklicbkcit beruben. Gregor IV. sich seiner annalnn und ihm die Metropolitanrechte iiber Venedig und Istrien wieder einraumte (830). Die istrischen Bischofe jedocli widerstanden hartnackig und baten, dem Kaiser anhangend, von dem schandlichen Verbande mit den Griechen (d. i. den Vene-zianern, die mit den Griechen immer noch in einem, wenn auch losen, Verbande standen) losgezahlt, und dem Patriarchen von Aquileja unter-stellt zu werden ‘J. Man sieht daraus, wie der kirchliche Streit auf das Feld der Politik hiniibergespielt wurde, was auch daraus erhellt, dass Kaiser Lothar dem Patriarchen Venerius seine italienischen Be-sitzungen entzog 2). Venerius klagte dariiber bei dem Papste Gregorius IV. und ftigte bei, dass Maxentius dem Papste \viderstrebe3), woriiber letzterer den Patriarchen Maxentius ermahnte, die Gradenser in Kuhe zu lassen. Die Misserfolge des Venerius mochten wohl auch darauf beruhen, dass er in Venezien eine Partei gegen sich hatte; die Carosi oder Carausi, eine urspriinglich aquilejische Familie, vvelche unter jenen der rialti-schen Inseln im Vordergrunde standen, waren feindselig gegen Vene-rius gesinnt. Auch des Maxentius Nachfolger, der Patriarch Andreas (834— 847), setzte den Streit mit Venerius fort, vvelcher, unterstiitzt vom Pogen, bei dem Papste Sergius II. seine Klage anbrachte und ibn bat, den Andreas zur Kuhe zu bringen; der Papst (844) ermahnte beide, sich gegenseitig nicht zu belastigen, bis ein Concil die beider-seitigen Klagen untersucht haben wiirde, \velches aber in Folge des Hinscheidens des Papstes Sergius nicht stattfand. ') „Supplicantes ut eos a nequissimo Graecorum vinculo liberati, Aquilejam“ etc. Rubeis Monum. Eccles. Aquil. Der Pabst Leo III. hatte es liiimlich vom Kaiser Lari zu Aaelicn envirkt (804), dass die istrischen BischOfc dem Patriarchen von Orado (der damalige Patriarch von Grado, Fortunatus, war des Kaisers Liebling) unterstellt wtlrden. 2) Kaiser Lothar bczeigte (chenso wie Kaiser Ludvvig der Fromme) dem Pa-triarehen Maxentius auch in andercr Wcise seine Gunst (803). Sie untersagten ihren Sendboten (Gerichts-Commissftren), den Missis regiis, irgend cine Gerichtsbarkeit, 8ei es im Civilc oder im Criminal, uber die dem Patriarchate zugehOrigen Orte auszu-hben und bestiitigten der Kirche von Aquileja alle friiher erlangten Immunitaten und Privilegicn. Auch unterstellten sie demselben Patriarchen das Benedicterincn-kloster, S. Maria in Valle in Cividale, wo es als Ursulinerincnkloster noch bis i 808 bestand, und dadurch merkvvttrdig ist, dass seine kleine aus dem 8. Jahrhun-derte hcrrtlhrende Kirche fast das einzigc aus der Langobardenzeit sich erhaltene architectonische Denkmal ist. Rubeis Monumenta Ecclcsiae Aquilejensis col. 411. 'b Venerius suchte den Papst vornehmlich dadurch fttr sich zu gewinnen, dass er ihm vorstellte, Maxentius habe sich gertthmt durch die Anordnung des Kaisers die istrischen DiOeesen (unter seine Hcrrschaft) erlangt zu haben. H * Inzvvischen hatte sowohl Andreas durch eine Synode unter Papst Leo IV. (mit Zustimmung des Kaisers Lothar IV.), als nach der kurzen Vervvaltung des Patriarchen Venantius (847—850) sein zweiter Nach-folger Theodemar (850—871) auf einer im J. 855 in Pavia abgehal-tenen Synode durch ein Privilegium des Kaisers Ludwig des Deutschen die Bestatigung der Beschlusse des Mantuaner Concils bezuglich der Unterordnung (von Grado und) der istrischen Bischofe erlangt1). Diess scheint jedoch wenig gefruchtet zu haben, da der Patriarch Valpertus von Aquileja (875—901 )2) zur Anvvendung von Gewalt schritt, um sich Grado zu unterwerfen, und gleichzeitig die Istrianer, Friauler und Karntner gegen die Venezianer, die Beschiitzer des Patriarchen von Grado, aufhetzte. Da einerseits die geistlichen Waffen ihre Wirkung versagten, und andererseits von dem nichts weniger als energischen und iiberdiess anderweitig beschaftigten Kaiser Carl dem Kahlen keine Unterstiitzung Aquileja's in Aussiclit stand, versuchte es der Doge Orso Partecipazio dieses Mal auf andere Weise, und zwar mit dem besten Erfolge, dem Patriarchen von Grado Ruhe zu verschaffen (880). Er untersagte den Venezianern jeden Verkehr mit den Aquilejern und ihren Verbiindeten, verbot ihnen die Lagunen und Markte von Aqui-leja zu bosuchen, und liess den zu Aquileja gehiirigen Hafen Pilo (an der Lagune bei Morgo), in welchem ein reger Verkehr zvvischen den Venezianern und den Bewohnern von Friaul, der Karstgegend, von Istrien und Krain betrieben wurde, durch seine Schiffe schliessen. Die Bewohner jener Gegenden aber konnten ohne die Waaren der Venezianer, hauptsachlich olme das von ihnen zu Markte gebrachte Salz nicht leben, \vesshalb sie den Patriarchen alsbald veranlassten, um Frieden zu bitten und zu versprechen, dass er Grado nicht weiter be-liistigen werde3). *) *) Der Text dieses Diplome« vom 30. October 830 ist erlialten worden. Ucber Verwendung des Herzogs und Markgrafen Eberhard von Friaul (eines Oheims Ludwigs II. von miitterlicher Seite) bestatigte der Kaiser Ludwig H. die von den frtlhcren Kaisern und P&psten den Patriarchen von Aquilcja zuerkannton Kechte, insbesondere die Unterordnung der istrischen Bischofe, unter Anfiihrung der friiher hieriiber erflossenen Entscheidungen, namentlich jener des Concils (Synodale Concilium) von Mantua. Bubeis a. a. 0. col. 438. *) Dein Patriarchen Theodemar war Lupns I. (871—874) in der Patriarchen-wurde gefolgt, nach dcssen Tode Valpertus den Patriarchcnstuhl bestieg. a) Im Codex Trevisanus cxistirt nocli das Friedensdocument, worin Valpertus mit vielcn Bcthcuerungen verspricht, nie mchr den Patriarchen von Gnido zu be-liistigen, und instiindigst bitt.et, den Hafen von Pilo wieder frei zu geben, in wclchem die Venezianer alle ihre frflheren Privilegien geniesscn sollen, und der Doge selbst frči von nllen Abgaben seinen Privathandel, wie diess von Alters her gebriiuchlich sei, betreibon solle. Wenige Jalire zuvor (875) hatte Valpertus, uingeben von einem pomphaften Geleite von Bischofen, Vasallen und Rittern Carl den Kahlen zur Kaiserkrdnung nach Rom begleitet, und war von diesem mit reichen Gaben fiir seine Kirche bedacht worden. Auch dessen Nachfolger, Konig Karlmann verlieh dem Patriarchen Valpertus (879) eine Bestatigung aller friiher erlangten Privilegien, Immunitaten und Schenkungen1). Auch bei den spateren Kaisern scheint er in Gunst geblieben zu sein; denn noch im Jahre 900 bei Gelegenheit der Krči-nung Kaiser Ludvvigs III. zu Rom, als dieser am Kronungstage einem alten Gebrauche gemass in der Vorhalle der Peterskirche an der Seite des Papstes zu Gericht sass, sprach Valpertus im Namen des Kaisers Recht2). Um das Jahr 900 begannen die Einfalle der Ungarn in Italien; sie wiederholten sich durch funfzig Jahre und verheerten das Land mit Mord, Brand und Plunderung. Uie Grenzprovinz Friaul hatte am meisten davon zu leiden3), insbesondere auch Aquileja, welches die Ungarn im Jahre 902 zum ersten Male heimsuchten. Da die durch innere Feliden geschwiichte Regierungsgewalt der Markgrafen von Friaul das Land vor diesen Raubereien nicht zu schiitzen vermochte, wurden von den Vasallen aller Orten feste Burgen zum Schutze der Bevvohner erbaut, ebenso verwahrten sich die Stadte und Kloster durch Ring-mauern, und selbst die offenen Orte durch Erdaufvvurfe und breite Graben davor. Dem Patriarchen Friedrich I. von Acpiileja(901—922), welcher dem Valpertus nachgefolgt war, wurde vom Markgrafen Berengar die ') Es wird in diesem Diplome insbesondere bestiitigt, dass der Clerus and das Volk von Aquileja das Redit haben, nach der canonischen Institution die Patriarchen zu wiihlen, dass kein Reichsbeamter von der Kirche von Aquileja und deren Leuten das Herbaticum, noch den Zehenten, noch das Mansionaticum oder Foderum vcrlange (mit den in den frtthcrn Privilegien bezeich-»eten Ausnahmen von des Kaisers Amvesenheit oder der Kriegszeit), dass keine "'eltlichcn Richter liber das (von den Schenkungen der Kaiser oder der Privaten herriihrende) Eigenthum der Kirche, iiber deren freie und horigen Leute oder fiber Offentliche Leistungen entschcide, und dass sich die Kirche aller bisher genossenen Immunitaten fortan erfreue. Rubeis a. a. O. col. 444. *) Bei den Kiimpfen zwischcn den KOnigen Berengar und Guido stand Valpertus auf des Lcfzteren Seite. was ihm von Seite seines unmittelbaren Obcrherrn Berengar inanche Bedriingniss verursacht haben mag. Dass aber, wie Einige be-haupten, Valpertus am Ende seines Wirkens abgesetzt worden sei, findet nirgends urkundliche Bestiitigung. 3) Durch die Einfiille der Ungarn \vurden die KlOster S. Johann am Timavus, 8. Michael in Cervignano, jene zu Bclignn und Šesto zerstOrt, wovon die bei-den letzteren bald wiedcr aufgebaut wurden. Verwaltung der Provinz Friaul zeitlich iibertragen, als er sich zur Konigskrdnung nach Rom begab. Er sorgte durch weise Gesetze fiir das kirchliche und weltliche Regiment, vermehrte die Einkiinfte der Kirche, namentlich durch das ihm vom K. Berengar I. (921) verlieliene Castell von Pozzuolo sammt Umgebuug und kiimpfte mit wechselndem Gliicke gegen die Ungarn. Der Patriarch Leo (922—928) \vurde von dem Langobarden Ro-doald getodtet, dessen Giiter fiir diese Missethat confiscirt und der Kirche von Aquileja zugewendet vvurden. Dem ersteren folgten in der Patriarchen\viirde Ursus II. (928—931), welcher dieBesitzungen undVor-rechte der Kirche durch die Schenkungen des Kiinigs Hugo in der Niihe von Aquileja — am Natisso — und mit dem Castelle von Muja (Muggia) in Istrien erweiterte, aber ungliicklich gegen die Ungarn kiimpfte, L upu s II. (931—944), dessen abermaliger Streit wegen Grado durch den Dogen Pietro Candiano beigelegt \vurde, und Engelfred (oder Engel-bert 944—963), welcher (nach der Chronik von Aquileja „nobilis genere et omni probitate conspicuus“) von Berengar II. und Kaiser Otto I. die Bestšitigung der Privilegien und Immunitaten seiner Kirche erwirkte und zu Rom, wohin er sich zur Synode begeben hatte, starb. Letzterem folgte im Patriarchate Rodoald (nach der Chronik „no-bilis genere, nobilior mente“ 963—984), welcher durch den Gegen-papst Leo VIII. die (durch die spatere Synode von ltavenna ’) — 967 — anerkannte) Bestiitigung des althergebrachten Primates der Kirche von Aquileja unter den iibrigen Kirchen Italiens, sowie jene der Wahl des Patriarchen durch den Clerus und das Volk von Aquileja2) er-hielt (963). Rodoald erlangte durch die Gunst des Kaisers Otto I. die Bestallung als kaiserlicher Sendbote (missus regius) tur Italien mit dem Vorsitze bei den Gerichtstagen (placetum generale) und erwarb bedeutende Besitzungen fiir die Kirche. Kaiser Otto I. verlieh ihm niimlich die weltliche Jurisdiction liber die reichen Giiter der Abtei von Šesto, ferner das Castell von S. Danielo und andere Lehen, die dem langobardischen Rebellen Rodoald abgenoinmen wurden, endlich die Giiter, vvelche dem Gaugrafen Amio gehdrt hatten, \vie das Castell Farra mit Umgebung (967). Der Patriarch erhielt zugleich die Juris- ') Bei dieser zu ltavenna unter Papst Johann XIII. abgehaltenen Synode unterschrieb sich nach dem Papste und dem (dabei gegenwartigen) Kaiser Otto I. zuerst der Patriarch Rodoald, welchem die ErzbischOfe von ltavenna und Mailand folgten. *) Es heisst. in dem Ilricfe des Papstcs Leo an Rodoald: Si vos vestriquc successores ab hac luce m igr ar e contigerit, non liceat quampiam cx alicna Ecdesia praeponi, sed ex proprio sinu tam Clcrici quam Laici eligant, quom legaliter šibi Pastorem constituunt, Rnbeis a. a. O. diction iiber alle diese Giiter, welche sich zwischen dem Flusse Li-venza. dem Meere und der Ungarstrasse (strata Hungarorum) erstreck-ten1). Aue.h die Giiter von Ronchi und Fogliano nebst zwei Hdfen (Curtes) in Versa und S. Vito bei Cormons fielen ihm zu. Eben so vvurde ihm auch durch Kaiser Otto II. der Besitz von Isola in Istrien (977), dann der fiinf adeligen Burgen in Frianl: Buja, Fagagna, Brazzano, Gruagno und Udine (welches hierbei zum ersten Male urkundlich genannt wird) saiumt dem Umkreise von je drei Miglien verliehen (983)* 2). Kaiser Otto I. stellte die kaiserliche Autoritat in dem durch Parteiungen zerrissenen Italien wieder her, belebnte Berengar E. mit dem Konigreiche Italien, von welchem jedoch die Mark Verona (sannnt Friaul und Aquileja) abgetrennt, dem deutschen Reiche einverleibt und mit dem Herzogthume von Baiern und Karaten vereinigt wurde3). Das zehnte Jahrhundert war die Zeit des grossten Verfalles in Kirche und Staat. Sittenlosigkeit und Gewaltthatigkeit herrschte aller Orten, der Feudalismus wurde iibermachtig, und die grossen Vasallon, *) Die Patriarchen iibten aber schon friiher die Gerichtsbarkeit aus, insbe-sondere wenn es sich um den Streit einer kirchlichen Partei mit einer weltlichen handelte. So sass der Patriarch Calixtus iiber den Bischof und den Grafen von Ceneda zu Gericht, welche iiber die Verleihung einiger Lehen mit einander im Streite lagen, und als die Sache im Wege der Berufung an den KOnig Luitprand gelangte, Idelt dieser einen Hofgerichtstag in Pavia, bei welehem Calixtus an der Seite des KOnigs als Richter fungirte, '39. S. Acta et diplomata e R. Tabulario Venete Regesta collegit Prof. A. S. Minotto. Venetiis 1871. Vol. II. Sect. I. p. 1—4. 2) Wie ausgedehnt schon damals die Besitzungen des Patriarchen von Aqui-l«ja waren, beweist der Vertrag vom Jalire 972, durch welchen Rodoald dem Bischofe von Bergamo mehrere zwisclien der Adda und dem Oglio (in der Lom-bardie) gelegenen Grundstiicke in Erbzins gibt. Rubeis a. a. O. col. 474. 3) Auf dem Reichstage zu Augsburg, bei welchem diese Massregeln be-schlosscn vvurden, waren aus Italien die Metropoliten von Mailand, Ravenna und der Patriarch Engelbcrt von Aquilcja erschienen (952). Des Kaisers Bruder, Hein-ricli, Herzog von Baiern und Karnten hatte wahrscheinlich schon zuvor Theile der Mark Verona an sich gerissen. Nach Muratori war Heinrich einer der grausamsten Piirsten seiner Zeit, welcher den Patriarchen Engelfred entmannen und den Erz-bischof von Salzburg blenden liess, vielleicht weil sich die Kirchenftirstcn unter der Gunst des Kaisers von den Herzogen, ihren unmittelbaren Oberherren unab-hitngig zu maclien suchten. Antonini (a. a. O. S. 100) bezweifelt die oben enviihnte Gewaltthat gegen den Patriarchen, wcil die friaulischen Chroniken ihrer nicht er-Wiilmen. Allein Thietmar von Merscburg berichtet darttber in seiner Chronik (II. c. 25 bei Pcrs. III. p. 756) mit allem Detail, dass er die Ursachen jener Gewaltthat kenne, jedoch nicht aussprechen vvolle, da sie jedenfalls ungeniigend seien, die Handlung des Herzogs zu rechtfcrtigen. Er berichtet ferner, dass, als Herzog Heinrich auf dom Todtenbette lag (955) und der Bischof von Regensburg ihn zur Peuc iiber scine Gcwaltthaten ermahnte, der Herzog erwiderte, hinsichtlich des Patriarchen habe er gefehlt, hinsichtlich des Erzbischofs aber nicht. die Herzoge und Grafen trachteten sich von der Reichsgevvalt des Kaisers unabhangig zu machen. Dieses war wohl zunachst der Grand, \vesshalb die Kaiser die erledigten Reichslehen der Kirche zuzuvvenden sich bestrebten, wodurch \vieder die hohen Reichsvasallen erbitterte Feinde der Kirclie und ihrer Wiirdentrager wurden. In der zweiten Halfte des zehnten Jahrhunderts \vurden die Herzoge von Karaten, als die machtigen benachbarten Landesherren, die Schutzvogte der Kirche von Aquileja, \velches Anit spater auf die Grafen von Gorz iiberging. Im J. 1000 erscheint ein Marquard (Graf von Gorz?) als Reichsvicar der Stadt Aquileja1)- Das Jahrhundert der Zerriittung aller kirchlichen uud weltlichen Bande schloss mit einer allgemeinen Busse der christlichen Menscli-heit, da durch eine auf die Apokalypse gestiitzte Prophezeiung tur das Jahr 1000 n. Chr. das Ende der Welt und die Herrsckaft des Anti-christes vorhergesagt worden war, und diese Prophezeiung, wahrscheinlich in Wiirdigung der damaligen Entartung, allgemeinen Glauben gefunden hatte, wozu die ungewčihnlichen Ersclieinungen, wie das furchtbare Erdbeben und ein feuriger Komet vom J. 998 in diesen Gegenden ebenfalls beigetragen haben mochten. ') Das Nabere hieriiber s. in dem Abschnitte iiber die Gescliiclite der Grafen von Gorz. Die Patriarchen von Grado. 14, Die Patriarchen bis Fortunatus, Die Insel Grado, welclie die Lagune Aquileja’s voin offenen Meere trennt, bildete in der romischen Zeit einen Bestandtheil des Gemein-wesens von Aquileja, und war der Mittelpunkt der Flottenstadt Classis, wie aller Wahrscheinlichkeit nach jener suburbane Theil Aquileja’s hiess, welcher nahe an dem Hafen fiir die Kriegsflotte lag und worin alle die verscliiedenartigen Anstalten fiir die Ausriistung und Instand-lialtung der Kriegsflotte sich befanden. Schon derName „Aquae Gradatae,“ welcher keinen fiir sich bestehenden Ort, sondern nur eine generisch bestiminte Lokalitat bezeichnete, lasst erkennen, dass daselbst Ein-richtungen zum bequeinen Aus- und Einladen der SchifFe vorhanden waren. Eine nahere Nachricht, iiber den Namen und Bestand dieser Ortschaft zur friihromischen Zeit ist indess nicht auf uns gekommen, sie rvurde eben in den Gesannntbegriff der Stadt Aquileja einbezogen. Erst zur Zeit der Belagerung der Stadt durch Attila erfahren wir, dass ein Theil der Einvvohner, um den Drangsalen der Belagerung zu entgehen, sich auf den inneren Caniilen nach Grado (welcher Name kurze Zeit vorher, wie sogleich zu erwiihnen, zum ersten Male vor-kommt) gefliichtet habe. Die Bewohner von Aquileja und der Um-gebung mijgen wohl auch in anderen gefahrvollen Zeiten (friiher und spater) auf der vor jeglichem Angriffe von der Landseite sicheren oder doch leicht zu vertheidigenden Inselstadt eine Zuflucht gesucht haben. Grado wuchs hierdurch, gleich den Inseln der venezianischen Lagunen, an Wohlstand und Bevdlkerung, da insbesondere die ver-ludglicheren Fliichtlingo mit ihren Schiitzen dortliin fluchteten und sich daselbst niederliessen. Seinen Ruf und sein Anselien erhalt aber Grado erst durch die Einfiihrung des Christenthums und durch die bedeutsame Stellung, die es in der Kirchengeschichte, und in Folge dessen selbst in der politischen Geschichte der Uferlander des adriatischen Meeres einnalun. La Grado an dem vom stadtischen Mittelpunkte entferntesten Rande des Weichbildes von Aquileja lag, durften sich die ersten Christen, die ihre Religionsiibungen im Verborgenen halten mussten, daselbst versammelt haben, gleichwie der heil. Marcus, der Tradition zufolge, seine Wohnstatte in der Nahe von Grado, auf dem gegenuber liegenden Ufer des Festlandes, aufgeschlagen hatte. Die damalige Bevolkerung von Grado gehorte wohl auch zumeist der niederen Classe der Fischer und SchiiFer an, unter welchen die Christen hofFen durften, um so un-beachteter zu bleiben. Die christliche Religion scheint daselbst feste Wurzel geschlagen zu haben, selbst unter der hoheren Eimvohnerclasse, da aus letzterer die edlen Jungfrauen Agape, Irene und Chrysonia stammten. welche zur Zeit Diocletians den Martyrertod erlitten. Auch der romische Senator, der h. Chrysogonus, wnrde zur selben Zeit, nachdem er als standhafter Bekenner des Christenthums durch zwei Jahre im Kerker gehalten worden, auf Diocletians Befehl in Grado enthauptet. Als die Einfalle der nordischen Vdlker immer drohender vvurden, inusste der Kirchenfurst von Aquileja darauf bedacht sein, sich einen festen Zufluchtsort fur die Falle der Gefahr zu sichern; Erzbischof Augustinus Hess denmach (407) ein Castell in Grado anlegen *). Die Vorsicht war nicht vergeblich, denn bald darauf bei der Belagerung Aquileja’s durch die Hunnen (452) bot Grado den sicheren Hort dar, zu \velchem der Erzbischof Secundus und der Clerus mit den Kirchen-schatzen und den Reliquien sich fliichteten. Seit dieser Zeit wurde Grado der, anfanglich nur zeitweise, Sitz der Patriarchen von Aquileja. Des Secundus Nachfolger, der h. Nicetas, soli die Kirclie S. Eufemia (die nachmalige Patriarchalkirche) in Grado erbaut haben. Er verlegte aber seinen Sitz wieder nach Aquileja zuriick, von wo jedoch der nachstfolgende Erzbischof Marcellianus neuerdings wegen Kriegsunruhen ') Die Patriarchen von Acjuileja beniitzten Grado auch zuiu Sommeraufent-lialte. In den Acten des Mantuaner Concils, durch welches denselhen die Suprematie iiher Grado zugesprochen rvurde, heisst es: Pontifices adhuc Aquileja in Civitate stantes, sexto milliario in loco, qni Gradus nuncupatur, munitionem quandam con-struxerunt, in qua etiam Dei Ecclesiam mirifice fahricaverunt, quatenus aestivo tein-pore ihi degentes Aquilejae Pontifices, posscnt ardorem aestatis evadere. Rubeis a. a. 0. col. 419. Nach Anderen wurde das Fort in Grado von der adeligen Aqni-lejer Familie der Gradenigo, wolil mit Vorwissen oder liber Aufforderung des ICirchenfiirsten erhaut. (Dandolo sagt in seiner Chronik: Urhis Aquilegiac Proceres ad aquas venerunt Gradatas, ct in littorc Castrum spectabile construxerunt, quod ab aquarum nomine Gradus appellatum fuit.) Die (ihren Namen wohl von Grado ableitende) Familie Gradenigo, der altriimischen Familie der Anicier entstammend, welche spiiter in der venezianischen Geschichte einen so hervorragcnden Platz ein-nahm, erbaute in Grado auch die Kirchen der h. Apostel und des h. Johanues. nach Grado fliicliten musste, wahrend dessen Nachfolger Marcellinus und Stephanus sich theils in Aquileja tlieils in Grado aufhielten. Grado war damals auch in politischer Hinsicht ein wichtiger Ort fiir die griechische Herrschaft. Daselbst ankerte eine Flotille, durch \velche sich dieGriechen die Oberherrschaft in den Kiistenlandern erhielten. In Grado landete (552) Narsetes mit einem Heere, welches von dort aus, da ihm die Zugange zu den festlandischen Strassen versperrt waren, den beruhmten (fiir nahezu unausfiihrbar gehaltenen) Marsch iiber die Laguneninseln der versoliiedenen Lidi bis nach Ravenna unternahm und gliicklich ausfiihrte. In Grado residirten zeitvveise mehrere der friiheren Dogen von Venedig und erhoben dadurch Grado zum Hauptort der Lagune. Der mehrerwahnte Capitelstreit und das daraus hervorgehende kirchliche Schisma waren fiir Grado von iiusserster Wichtigkeit, denn aus dem Bestande und der Fortsetzung dieses Schismas ging die Er-Avahlung eines selbststandigen, von dem Patriarchen von Aquileja un-abhangigen Kirchenfiirsten und nachherigen Patriarchen von Grado hervor. Der Erzbischof Macedonius von Aquileja, zu dessen Zeit der Capitelstreit im Oriente seinen Anfang nahm, vervveilte wieder in Aquileja, wo er (553) eine Synode abhielt; seine Nachfolger aber, die schismatischen Patriarchen von Aquileja, Paulinus I., vvelcher sich bei dem Ilerannahen der Langobarden sammt den Kirchenschatzen und Reliquien nach Grado gefliichtet hatte, Probinus, Elias und Severus hatten ihre bleibende Residenz in Grado. Schon Paulinus bekundete die Absicht, in Grado fortan zu residiren, dadurch, dass er sich dort einen neuen Palast baute, die Kirchen restaurirte, wie auch der Ort damals die Benennung Neu-Aquileja erhielt. Noch thatkraftiger ging in dieser Hinsicht der Patriarch Elias vor, welcher (578) eine Svnodo von 20 Bischofen nach Grado berief, das die Uebersiedlung des Aqui-lejischen Patriarchensitzes nach Grado bestiltigte und letzteren Ort zur Metropole erhob *). Einige Schriftsteller sind der Meinung, dass ‘) Nach der venezianischcn Chronik des Dandolo hatte diesem Concil ein Legat des Papstes Pelagius II. beigewohnt, welcher die Uebertragung des erz-bischOflichen Sitzes von Aquileja nach Grado und die Wahl des letzteren Ortes zur kirchlichen Metropole des neuen Veneziens bestiitigt babe. Muratori und Eubeis bestrciten die Dazwisclienkunft des Papstes, da Elias cin bartnilckigcr Schisma-tiker gewescn sei. Piese Streitsache ist nunmebr durch die von Minotto im I. Vol. 1. Sect. der Acta et Diplomata e K. Tabulario Veneto pag. i (Venetiis 1870) verOffent-lichte Urkunde iiber diese Synode vollstiindig aufgekl&rt. Ein papstlicher Legat 'vohnte allerdings der Synode bei, und es geschah alles unter ausdi'iicklicher Zu-stimmung des Papstes Pelagius II. Die Versammlung der Mitglieder der Synode fand in der neuen Basilika S. Eufemia statt: — Elias prime sedis episcopus, qui durch diesen Vorgang in Grado eine neue Kirchenwurde geschaffen vorden sei, und stellen demnach den Patriarchen Elias an die Spitze der mit ilun beginnenden Reihe der Patriarchen von Grado. Dieses ist aber irrig, denn Elias sowohl als sein Naehfolger Severus blieben iinmer noch die Patriarchen von Aquileja, wenn sie auch ihre stetige Residenz in Grado genommen und hierzu die Zustimmung der Synode erhalten liatten. Erst 27 Jahre spiiter erfolgte die Spaltung der aquilejischen Kirchenprovinz in zvvei von eiuander unabhangige Metro-polien, venngleich diese Spaltung durch lange Zeit nur factisch bestand, und von Aquileja nicht anerkannt vvurde. Noch zur Zeit des Patriarchen Severus (586—607) hingen Clerus und Volk in Grado dem Schisma an, da sie den von Ravenna riick-kehrenden Patriarchen zvvangen, seine Abschworung des Schismas zuruckzuziehen, und doch hatte schon die Mehrzahl der festlandischen Bischofe, die urspriinglich ebenfalls dem Schisma beigetreten waren, sich auf die Seite des Papstes gestellt und war zum kirchlichen Ge-horsam zuruckgekehrt. Erst nach dem Tode des Severus gelang es durch Vermittlung des Exarchen Smaragdus von Ravenna, in Grado eos (die Mitglieder) ex consensu Pelagii p. p. II. invitavit, exponit causas concilii. Casibus Aquilegie per Unnos et Gothos et nune per Longobardos, nefandam gentem, enumeratis, proponit civitatem Gradensem perpetuo conformari metro-polim, novamque eam vocare Aquilegiam ut flagella barbarorum sustineri possint. Sancta Synodus respondit conflraians et rogans, ut privilegium hujusmodi a d. papa missum legatur, quod Laurentius presb. legatus Apost. sedis represen-tavit et Epjphanius notarius in medio stans recitavit, scilicet: „Pelagius urbis Rome episcopus Elye Aquileg. Patriarce; quia tu petisti a nobis permissionis tue venerande fraternitatis brevia, conscntientibus in eis suffraganeis tibi episcopis, quatenus gradense castrum totius Venetic fieri et Istrie metropolim concederemus, vestri eompatientes meroris necessitudini, immo etiam rabiem furentium perpen-dentes longobardorum, inelinati precibus vestris, boe concedimus: data 20 apr. imper. Tibcrio II. C. Aug.1,1 Quo perleeto omnes unu consensu idem confirmaverunt. — Hierauf liess Elias, bevor er zu den wcitcrcn Vcrhandlungen der Synode iiberging. das Glaubensbekenntniss nach der Formel des Nicaeanischen Coneils ablesen, woraus die Stellung der Versammlung in dem Capitalstreite erhellt. Dass der Papst Pela-gius in offieiellem Verkehre mit dem schismatischen Bischofe stand (was mehrlach vorkam), darf Veniger auffallen, als dass er ihn in seinem Briefe als „Patriarchu betitelt, da dieser Titel von Seite der piipstlichcn Curie erst spiiter dem orthodoxcn Patriarchen von Grado zu Theil wurde. Es ist noch vom Patriarchen Elias zu er-wahnen, dass er sich eifrig um die Emporhebung seiner neuen Residenz annabm. Er verschOncrte den Patriarchenpalast, erbaute (viellcicht mit Benfltzung der frUbcren Kirclie) die- Kirche der h. Eufemia, wic sio der Wcsenhcit nach noch heute in Grado zu sehen ist, und versah sie mit cinem ]iriichtigcn Fussbodcn aus Mosaik, der ebenfalls noch heutzutagc in scincn Rcsten vorhanden ist, wovon spiiter ausitihrlicher die Rede sein wird. die Wahl eines der katholischen Kirche und dem Papste anhangenden Kirchenfiirsten durchzusetzen (607), worauf die Schismatiker mit Hilfe des langobardischen Konigs und des friaulischen Herzogs fur Aquileja einen anderen, ihrer Irrlehre zugethanen Patriarchen ervvahlten. Und erst von dieser Zeit an, schreibt Paulus Diaconus (1. IV. cap. 33), gab es zwei Patriarchen. Da beide Patriarchen unter dem Einflusse ver-schiedener Regierungsgevvalten standen, so war es naturlich, dass auch die unterstehenden Bischofe sich nach diesem Einflusse richteten; die Bischiife von Triest und von Istrien, wo die Griechen die Herrschaft ausiibten, folgten dem Patriarchen von Grado, welcher Ort gleichfalls unter griechischer Herrschaft stand; jene des Festlandes dem Patriarchen von Aquileja. Die ersten ortliodoxen Patriarchen von Grado (die dortigen Kir-chenfiirsten legten sich, als die orthodoxen Nachfolger der Patriarchen von Aquileja, gleich urspriinglich den Patriarchentitel bei) waren Candidia-nus (606—612), Epiphanius (612—613) und Cyprianus (613—628). Ihnen folgte nach kurzer, durch den Schismatiker Fortunatus (der, nachdem er als solcher erkannt worden, vom orthodoxen Clerus von Grado verjagt worden war) veranlassten Unterbrechung Primigenius (630—649), \velcher der erste dieser Kirchenfiirsten \var, der vom Papste Honorius I. das erzbischofliche Pallium erhielt. Es bleibt aber bezeich-nend, dass Primigenius noch immer den Titel eines Patriarchen von Aquileja trug, weil das alte Aquileja einen von den Orthodoxen nicht anerkannten Patriarchen hatte, und Grado als Neu-Aquileja galt. Der griechische Kaiser Heraclius erwies zur Zeit des Primigenius, der seiner Oberholiheit untergebenen Kirche von Grado, als Zeichen seiner Anerkennung fiir die neue Metropolie, eine liohe Ehre, indern er derselben den Bischofsstuhl (die Cathedra) des heil. Marcus, welchen die Kaiserin h. Helena von Aexandrien nach Byzanz gebracht hatte, schenkte '). Wiihrend des zwischen den Griechen und den Langobarden ausgebrochenen Krieges (638—641), in welchem die Katholiken des Festlandes durch die Bedriickungen der Langobarden viel zu leiden hatten, suchten sich die von den Veneziern unterstiitzten Bewohner von Grado gegen friihere Belastigungen durch die Patriarchen von *) *) Dieser Bischofsstuhl wird gegcnwiirtig ih der Schatzkainmer der Kirehe von S. Mareo in Venedig gezeigt. Nach Eitelberger (mittelalterliche Kunstdenkmale des Ostcrr. Kaiscrthums Stnttg. 1858 I. Thl. S. 117) gehOrt jedoch diesc in Vene-dig befindliche Cathedra ihren Kunstformen nach entseliieden nicht den ersten Jahrhunderten der christlichen Zeitrechnung an; Selvatieo und La z žari setzen sie mit einigcr Wahrscheinlichkeit in das 11. Jahrhundert. P. Seechi (la Cattedra alessandrina di S. Marco Venezia 1854 p. i3) erklart sich jedoch fur die Echtheit dieser Cathedra. Aquileja zu rachen, indem sie unter dem Patriarchen Primigenius einen Ausfall nach Aquileja machten, und von dort die h. Leiber der heii. Her-magoras und Fortunatus und den Bischofsstuhl des heil. Hermagoras mit Gewalt fortnahmen. Der Besitz der Reliquien vvar in jenen Zeiten begehrenswerther als die Einnahme einer Stadt, und jene des Schutz-patrons und Griinders der bischoflichen Kirche von Aquileja, des h. Hermagoras, \velche auch in friiheren Zeiten schon in Grado venvahrt wurden, als sich die Patriarchen dahin gefliichtet hatten, waren fiir die Kirche von Grado von um so hoheren Werthe, als sie dadurch in den Augen der Glaubigen als die rechtmilssige Nachfolgerin der alten orthodoxen Kirche von Aquileja legitimirt wurde. Auf diese Weise wurde der Raub des Kirchenschatzes von Grado, den Fortunatus auf seiner Flucht mit sich genommen hatte, und den wohl die Gradenser in Aquileja ebenfalls vorgefunden und mit sich genommen hatten, ent-golten. Doch wahrte dieser Triumph nicht allzulange; denn ungefahr20 Jahre spater (663) iiberfiel der Herzog Lupus von Friaul (wahrscheinlich auf Veranlassung des Patriarchen von Aquileja) mit einer Reiterschaar unversehens die Stadt Grado, pliinderte die Hiiuser und die Kirchen, und raubte die Kirchenscliiitze. worunter auch das Evangelarium des h. Marcus ')• Inzwischen \vard der Capitelstreit auf dem Concil zu Aquileja (698) beendet, und der Patriarch Petrus I. von Aquileja kehrte in den Schoos der katholischen Kirche zuriick. Man konnte annehmen, dass darait auch die Spaltung der aquilejischen Kirche in zwei Dio-cesen ein Ende nehmen wurde, da sie eben in Folge des Schismas entstanden war. Das geschah indess weder damals noch in der Folge, da die eigentliche Ursache des Gegensatzes der beiden Didcesen, der Widerstreit der Interessen der vveltlichen Macht, \velche in Aquileja herrschte, mit den Interessen derjenigen, \velcher Grado unterthiinig ') Anlasslich dieser Gewaltthat cliarakterisirt Filiasi (Memorie storiche dei Veneti primi e seeondi) jenes Zeitalter in folgender Weise: Bci dem Verfalle der weltlichen Macht, bei der Rohlieit der Langobarden und den Riinken der Griechen blieb nur die geistliche Autoritat wirksam. Man raubte und todtete, dann grttn-dete man zur Stihne KlOster oder trat in einen MOnchsorden. Die Autoritat des Herrschers war dureh die Reelite des Volkes sowie durch die Privilegien des Adels und der Geistlichkeit bcschriinkt. Die Macht der Geistlichkeit nahin zu, ihre Mit-glicder warcn allein gebildet und gesetzeskundig, und wurdcn den Versammlungen der Nation beigezogen, den BischOfen und Aebten aber rvurde die Leitung der Regierung iiberlassen. Die Herrscher iibten dagegen wieder ihren Einfluss auf die Ernennung der BischOfe und Aebte aus; letztere wurden unter der Leitung der ersteren vom Clerus und vom Volke gcwahlt, die Investitur aber erhielten sie von den Inhabern der weltlichen Gewalt. war, noch immer und zwar bis zur Aufldsung des Patriarchates von Aquilela fortdauerte. Auch horten, obwohl nun beide Patriarchen orthodox waren, die Fehden zwischen ihnen uicht auf. So bedrohte schon der Patriarch Calixtus von Aquileja durch die Besetzung einiger Inseln der Lagune nachst Grado den dortigen Patriarchen Antonius. Letzterer wurde mit seinen Suffraganen vom Papste Gregor III. zu dem (737) in Rom abgehaltenen Concil gegen die Bilderstunner einberufen, und genoss hierbei die einst dem Kirchenfursten von Aquileja Benedictus zu Theil gevvordene Ehre, bei den Versammlungen den ersten Sitz nach dem Papste, selbst vor dem Erzbischofe von ltavenna, einzunehmen. Der Erzbischot' von Aquileja scheint zu diesem Concil nicht eingeladen worden zu sein. Jedenfalls erschien er dabei nicht, und es lag im In-teresse des Papstes, den Patriarchen von Grado, auf welclien er zu-nachst einzuwirken vermochte, als den \vahren Reprasentanten der aquilejischen Kirche zu behandeln. Spater anderte sich dieses Ver-hiiltniss jedoch wieder, als die deutschen Kaiser ihre Macht in Rom ausiibten, und die Patriarchen von Aquileja in ihrer Begleitung daselbst erschienen. Die gewaltige Umgestaltung, welche in Italien durch die Erstar-kung der frankischen Macht, durch die Vernichtung des langobardi-schen Kdnigreiches und durch die Krdnung Carls des Grossen zum romischen Kaiser Platz griff, hatte ihre weitreichenden Folgen auch fiir das Patriarchat von Grado. Die enge Verbindung des piipstlichen Stuhles mit dem Kdnige der Franken und nachmaligen Kaiser Carl verlieh der alliirten weltlichen und geistlichen Macht das entschiedene Uebergewicht in Italien, in welchem Lande die griechisclien Ilerrscher allmalig allen Einfluss verloren; nur die Seeplatze am adriatischen Meere verblieben ihnen, sowie ihre Verbindung mit den Bewohnern der venezianischen Lagune, welche in einem lockeren Suzeriinitatsbande zu ihnen standen. Hierdurch wurde tur den Patriarchen von Grado eine schwierige Position geschaffen, er musste wahlen zwisclien der Politik seines geistlichen Oberhirten, des Papstes, und jener der Dogen von Venedig, als seiner unmittelbar vorgesetzten weltlichen Herren. Er ergriff die Partei der neu aufgehenden Macht, welcher die Zukunft an-zugehoren schien; Vir schildern in Kurzem die Wirkungen, die dieser Entschluss fiir die beiden niichstfolgenden Patriarchen Johannes (776— 802) und Fortun atus (803 — 825) nach sich zog. Nach dem Tode des Bischofs von Olivolo (in Venedig) empfahl der griechische Kaiser Nicephorus den beiden Dogen Johannes und Mauritius II. Galbajo einen griechischen Jungling Namens Christo-phorus, und ersuchte sie, denselben zum Bischofe der Inseln von lli- alto (welcher in Olivolo seinen Sitz hatte) zu machen. Die Dogen waren dazu geneigt, allein der greise Patriarch Johannes von Grado \veigerte sich, den Knaben Christophorus, welcher kaura 12 oder 16 Jalne zalilte, zu consecriren, und excommunicirte denselben, wahrscheinlich iiber Anregung oder doch mit Zustimmung der den Dogen feindliclien Volkspartei. Dariiber waren die Dogen aufs hochste entrustet, der Doge Johannes l&sst in Malamocco ein Geschwader von bewaffneten Schiffen ausriisten, und sendet seinen Sohn, den Dogen Mauritius II. damit nacli Grado, um den Patriarchen zu ziichtigen. Mauritius iiberrumpelt die Stadt Grado, schliesst sie ein, dringt mit seiner Truppe in den Palast des Patriarchen, niinmt letzteren gefangen, lasst ihn mit Schlagen grausam misshandeln, und dann von einem hohen Thurme herabstiirzen. Nach dem Abzuge des Dogen wird der Leichnam durch den Clerus und das Volk vom blutigen Boden aufgehoben und in der Kathedralkirche von S. Eufemia bestattet 1802). Diese Gewaltthat erregte allgemeinen Schrecken auf den La-guneninseln. Die Dogen wiirden sie aber wohl nicht zu vollziehen gewagt haben. wenn sie in dem Patriarchen Johannes nicht einen Feind des Staates erblickt, und durch dessen Todtung im Staatsinter-esse zu handeln gemeint hatten *); sie blieben auch desshalb durch mehrere Jahre unbehelligt, obwohl eine starke feindselige Partei gegen sie bestand. Die wahre Ursache dieses Mordes scheint darin bestanden zu haben, dass Patriarch Johannes ein Parteiganger des Papstes und des frilnkischen Ilerrschers gewesen war. Die Geschichte meldet, dass Johannes einige Jahre friiher einen Brief an den Papst Hadrian geschrie-ben babe, welcher so wichtige Nachrichten entlialten hatte, dass sich der letztere keine Ruhe gab, und weder Speise noch Trank geniessen wollte, bis er nicht in aller Eile diesen Brief copiren liess, und die Abschrift an Kdnig Carl nach Deutschland sandte* 2). Aber dieser Brief wurde zum grossen Verdrnsse des Papstes von dem Erzbischofe von Ravenna, Leo, einem Anhanger der Griechen und Gegner des Papstes, und der Franken gedffnet und gelesen. Als der Papst den Erzbischof desshalb bei Carl verklagte, fiigte er bei, dass Leo so geliandelt habe, um den Inhalt der Briefschaften den Feinden von Rom und der Franken ') Die Ausdrticke, mit wckhen der Chronist Dandolo dieses Ereigniss be-richtet, deuten ebenfalls darauf lun, dass schon friiher ein Grund zu dieser Feind-seligkeit vorhanden gewcsen sei, indem er meldet, dass die Dogen „die Gelegenheit (den Christophorus hetreffend) wahrgenommen hiittcn“ — sumpta occasione — um gewaltthatig gegen den Patriarchen vorzugehen. 2) Et protinus nec potum nec eibum assumpsimus neque nos neque hujus seriptor (der Secretiir des Papstes) — sed eadem hora eodemquc momento seriptam epistolam etc. S. Carol. ep. 52. mitzutheilen1). Es ist daraus zu entnehmen, dass der Brief des Patri-archen wichtige politische Nachrichten enthalten liaben, und im Inter-esse der romisch-frankischen Partei geschrieben worden sein miisse 2). Jalire vergingen dariiber, aber Johannes blieb wohl immer den Griechen und Venezianern als politischer Gegner verdachtig. Als nun die erwahn-ten beiden Dogen zur Regierung gelangten, und Johannes ihnen personlich missliebig geworden, weil er, wie die Chronisten melden, sie vvegen ihres ausschvveifenden Lebenswandels zureclitgewiesen hatte, so konnten sie um so eher bei des ersteren Weigerung, den von dem griechisclien Kaiser empfohlenen Christophorus zum Bischofe zu weihen, die Gelegenheit tvahrnehmen, ihrer Rache gegen den Patriarchen zu frohnen, und durften dabei der Zustimmung der Griechen sicher sein. Aber noch weit klarer traten diese Verhaltnisse hervor, als nach dem Tode des Patriarchen Johannes, eines Tiiesters von Geburt, dessen Neffe Fortunatus C803 — 825)3), ebenfalls ein Triester, zum Patriarchen von Grado erwahlt vvurde. Fortunatus \var einer der bedeutendsten Manner seiner Zeit, unstreitig der hervorrageudste unter den Patriarchen von Grado, vvelcher wirksam in die Geschicke des Jahrhunderts eingriff, und in alle damaligen Staatshandel tief vervvickelt vvar. Er vvar zu gleicher Zeit Staatsmann, Diplomat von ungevvohnlicher Begabung und nie ruhender Thatigkeit, feiner Hofmann und eifriger Kirchenfiirst, "'elcher seine intimen Beziehungen zu Kaiser und Reich fiir die geist-lichen Belange sowohl als fiir das inaterielle Gedeihen seiner Metropole soigfiiltig auszuniitzen verstand. Leider werden diese glanzenden ^igenschaften durch die Intriguensucht und das unstete ruhelose Wesen dieses Kirchenfiirsten in etwas verdunkelt. Die Macht und das An-sehen Carls des Grossen hatten durch seine kurz vor Fortunatus’ Frhebung zum Patriarchen erfolgte Kaiserkronung zu Rom ihren Gipfel erreicht; er war das aufgehende Gestirn, welchem sich die Staats-miinner der Periode — und darunter auch Fortunatus — hoffnungsvoll Bald darauf wurde, nach der Eroberung der Romagna durch Pipin, Leo seines Erzbisthums entsetzt, Ravenna sammt der Peniopolis (Romagna) von Pipin dem Papste geschenkt, die dortigen venezianischen Besatzungen sammt den dort "'eilenden venezianischen Kaufleuten wurden von dort weggewiesen. 2) Wahrscheinlich betrafen diese Nachrichten Enthiillungen iiber die Em]i8-rung des Herzogs von Friaul, Rotgaut, -vvelcher um jene Zeit (*76) eine VerschvvO-rung anzettelte, um mit Hilfe der Griechen die Franken aus Italien zu vertreiben, aber vom KOnig Carl, nachdem dieser durch den Papst Hadrian hiervon Kenntniss erbalten hatte, schleunigst mit Krieg iiberzogen, besiegt und hingerichtet wurde. (Rubeis 357. Liruti J. III. S. 86). s) Fortunatus soli auf der Synode von Altinum im J. 802 zum Patriarchen enviihlt worden sein. tr. v. Czoernig. Giirz umi Gradišča. io zuneigten. Fortunatus wurde dabei wob! auch noch von anderen Tiieb-federn geleitet; er hatte den ge\valtsamen Tod seines Oheims an den Dogen von Venedig zu rachen, und er that es mit vollem Erfolge. Die ganze venezianische Republik war damals von inneren Zvvistig-keiten zerrissen. und politische Parteien standen hasserfiillt einander gegeniiber. Fortunatus ergriff die Gelegenheit und zettelte in mehreren angesehenen (tribunizischen) Familien eine Verschvvirrung gegen die Dogen an. Sie vvurde entdeckt, und er musste mit den Verschvvorenen (darunter Obeleiio, der Tribun von Malamocco) fliehen. Letztere be-gaben sich nach Treviso unter den Schutz des Kaisers, Fortunatus aber eilte zum Kaiser selbst, welcher damals in Sachsen Hof hielt (806). Carl nalun Fortunatus bereitwillig auf, da er in ihm einen geistig bedeuten-den Mann erkannte, welcher ihm zur Ausfubrung seiuer Plane gegen die Venezianer behilflich sein konnte. Er ervvies ilirn viele Ehren und be-schenkte ihn mit der Abtei Moyen-Moutier im Berry’sclien. Fortunatus hatte sich aber auch dem Kaiser angenehm zu machen gewusst, indem er ihm nicht nur sehr werthvolle Reliquien, sondern auch zwei kunstvoll gear-beitete Thiiren aus Eltenbein — in damaliger Zeit und am Hofe des kunst-sinnigen Kaisers ein sehr begehrensvverthes Geschenk — darbot. Carl liess ihm iiberdiess ein Diplom ausfertigen, worin er ihn seines unmittelbaren Schutzes versicherte, und ihm den Besitz aller Grundstucke, Leibeigenen und Colonen, die der Kirche von Grado in Istrien, in der Romagna und im langobardischen Kiinigreiche eigen waren, bestatigte. Inzwisclien dau-erten die Parteikampfe zwischen den Anhangern der Griechen und jenen der Romer und der Franken in Venedig, erstere von den Dogen begiinstigt, letztere unter Eingebung von Fortunatus, fort, bis es den Parteigangern der fliichtigen Verschworenen in einem Aufstande gelang, die beiden Dogen zur Fluclit zu zwingen, worauf das Haupt der Verschworenen, Obeleiio, in einer Volksversammlung zum Dogen erwahlt wurde. Die Dogen fliichteten sich auf' das kaiserliche Gebiet nach Mantua, und Mauritius begab sich nach Frankreich, um die Unter-stiitzung des Kaisers zu erbitten, konnte aber daselbst, wo ihm Fortunatus entgegentrat, nichts ausrichten. Die Anziehungskraft des kai-serlichen Ilofes \var so gross, dass sich nicht nur die verjagten Dogen, sondern auch der junge, designirte Bischof Christophorus ihm zuwand-ten, und letzterer, sonderbar genug, sich dem Fortunatus in die Arine warf. Fortunatus nahm ihn freundlich auf, empfahl ihn dem Kaiser und soli ihn sogar consecrirt haben. Fortunatus erhielt vom Papsto Leo UT. das erzbisclmfliche Pallium, dabei aber zugleich die Ermah-nung, dass er mehr das Leben eines wahren Kirchenfiirsten, als das eines Hofmannes til hren moge. Der neue Doge Obelerio, wahrscheinlich, weil er inmitten der Parteiungen nicht freie Hand hatte, erlaubte dem Fortunatus ebensovvenig als dem Christophorus die Riickkehr nach den venezianischen Inseln. Bei der Fortdauer der Parteikampfe begaben sich diese Beiden an den Rand der Lagune an den noch auf kaiser-lichem Gebiete befindlichen Ort Mestre, um mit ihren Parteigenossen in Venedig in štetem, nahen Verkehre zu bleiben. Da Fortunatus wusste, dass der neuernannte Bischof von Olivolo jene Gegend zu be-suchen pflegte, trieb ihn sein Hang nach Abenteuern, demselben auf-zupasssen und ihn gefangen zu nehmen. Dem Bischofe gelang es zwar, sich durch die Flucht der Haft zu entziehen, aber der Vorfall erregte unter den Venezianern allgemeinen Unwillen, so dass Fortunatus, \velcher seinen Sitz in Grado nicht einnehmen durfte, sich bewogen tand, sich nach Istrien zu begeben und dort bei seinen Suffraganen zu verweilen, von welchen er mit Ehren iiberhauft wurde. In Istrien erhielt Fortunatus neue Bevveise der kaiserlichen Gunst. Er wurde zum kaiserlichen Commissar behufs der Ordnung der dortigen bffentlichen Angelegen-heiten ernannt, und mit der richterlichen Untersuchung gegen den dortigen Statthalter Johannes, welcher das Volk bedruckt hatte, betraut (810). Carl verlieh ihm uberdiess ausgedehnte Begiinstigungen und Privilegien fur alle Giiter, Zinsungen, Colonen, Leibeigenen und Skla-ven, welche die Kirche von Grado in Istrien und in Italien besass. Ausserdem erhielt er fur vier Schiffe, welche der ge.dachten Kirche gehorten, die Begiinstigung, dass sie frei von jeglicher Abgabe in allen Uafen des Kdnigreiches von Italien Handel treiben durften, und zwar, wie es heisst, zum Nutzen der heil. Kirche von Grado. Fortunatus gelangte dadurch zu bedeutendem Reiehthume, und erwarb die Mittel, ai« Hofe sowie in Venedig fur die Fdrderung seiner Zvvecke zu wirken. l^a eben das Bisthum von Pola erledigt vvorden war, erlangte Fortunatus, welchem die Riickkehr nach Grado von den Venezianern noch nicht gestattet vvorden, durch Vermittlung des Kaisers, dass der Papst, ■Leo III. ihm erlaubte, jenen Bischofssitz einzunelunen, unter der Be-dingung, dass er darauf verzichte, sobald er wieder nach Grado zu-tiickkehren kiinne. Der Papst mochte sich wohl nur schwer dazu ent-schlossen liaben, denn er schrieb gleichzeitig an Kaiser Carl, dass Fortunatus grosse Ursache zur Missbilligung gegeben babe, indem er htrtvviihrend sich in Ilofintriguen venvickle, den Reichthiimern und don Ehren nachstrebe, und sich die Gunst des Herrschers und des Ilofes zu enverben trachte; der Kaiser selbst niiisse Mitleid mit dem Schaden liaben, den darunter das Gevvissen des Patriarclien, der von ihm in Frank-•'eich mit Wohlthaten und mit aller Alt von Gunstbezeugungen iiberhauft worden, leide1). Der Papst \vusste zu gut, dass Fortunatus glaubte, die ’) Et sicui semper pro honore ilhus temponile laborastis ita et de anima 15 * Curie vemachlassigen zu konnen. weil er des machtigen Schutzes des Kaisers sicher war, ivelcher denn aucli ihm den grdssten Beweis seines Vertrauens gewahrte, indem er Fortunatus zu seinem Gevatter envahlte. Letzterem gelang es hierauf auch (wahrscheinlich mit Unterstutzung der frankischen Partei und des Dogen Obelerio von Venedig) die Ve-nezianer zu versohnen, und, von dem Banne losgeziihlt, nach Grado zuriickzukehren. Auch fur seinen Schutzling, den Bischof Christophorus, erlangte er nicht nur die freie Riickkehr nacli Venedig, sondern selbst die Erhebung auf den Bischofssitz von Olivolo, dessen zeitlicher In-haber Johannes von den Venezianern gewaltsam entfernt wurde. Es war jedoch dem Fortunatus nicht bestinnnt, in seinem be-ivegten Leben Ruhe zu finden. Da sicli das gute Einvernehmen zwi-schen den beiden Kaisern getrubt liatte, sandte der griechische Kaiser Nicepliorus eine starke Flotte unter Nicetas nach dem adriatischen Meere (805), welcher, nachdem er Albanien und Dalmatien beriihrt und daselbst Besatzungen zuriickgelassen hatte, in der venezianischen Lagune vor Anker ging. Fortunatus, \velcher die Rache der Griechen fiirchtete, fand sicli dadurch bewogen, Grado schleunig zu verlassen und nach Frankreich zuriickzukehren. Nun trat die Reaction in Venedig ein, Fortunatus ivurde neuerdings in Bann getlian, seiner Kirchenwiirde fiir verlustig erklart, und an seine Stelle der kurz vorher davongejagte Bischof von Olivolo, Johannes, zum Patriarchen ervvahlt (807), und der Bischof Christophorus samrnt dem Tribun Felix', dem Haupte der frankischen Partei, nach dem Oriente verbannt. Bald darauf be-gann der Kriegszug der Franken unter Pipin gegen die Venezianer (809), vvahrscheinlich auf Anregung des Fortunatus, weleher dem Kaiser die Gefahr vorgestellt haben mochte, in die das italienische Kdnigreich durch die Verbindung der Venezianer mit den Griechen gerathen ktinne. In diesern Kri ege nahm Pipin auch die Insel Grado ein und versah sie mit einer Besatzung. In Folge des hierauf zvvischen den beiden Kaisern gesclilossenen Friedens rief der Doge, wahrscheinlich liber Venvendung des Kaisers, Fortunatus nach vierjahriger Verbannung nach Grado zuriick. Auf Veranlassung des Dogen versammelten sicli alle venezianischen Bischofe mit dem iibrigen Clerus zu einer Synode in Grado, wo sie den nicht lange zuvor erwiihlten Patriarchen Johannes (Diaconus) als Eindringling und illegitim erklilrten, und nach llause zuriicksandten (810). Auch der neue Bischof von Olivolo wurde abge-setzt und Christophorus aus der Verbannung zurilckgerufen. Fortunatus hatte ferner, noch wilhrend er in der Verbannung lebte, es vom Kaiser sua curam ponore velitis, ut per vestruni favoreni suutn ininiaterium melius expleat. Cod. Carol. ep. erlangt, dass die Bischofe von Istrien, die sich stets lieber deni Patriarchen von Aquileja zuwandten, jenem von Grado untergeben vvurden, und Papst Leo liatte diese Verfiigung bestatigt (805). Die Zuneigung des Kaisers Carl fur Fortunatus blieb unverandert bis an seinen Tod, und noch in seinem Testamente vermachte er der Kirche von Grado kostbare Geschenke, vvelche in goldenen und silbernen Gefassen, in Perlen, Edelsteinen, in seidenen und wollenen Gevvandern, in Teppichen und anderen Kostbarkeiten bestanden. Als Foitunatus seinen Sitz in Grado wieder eingenonnnen hatte, wendete er seine wohlthuende Sorgfalt mit allem Eifer der Kirche zu. Er restaurirte die Kirchen in Grado, liess die altberiihmte Kirche S. Agata, deren Grundmauern von den Wellen des Meeres unterwiihlt 'varen, im Innern der Insel neu errichten, die Kirche S. Pellegriuo, 'velche vvahrend des frankischen Krieges demolirt worden, wieder auf-bauen, und versah die Kirchen mit einem reichen Apparate von Pur-pur- und Seidengevvandern, von gold- und silberdurclnvirkten StofFen, Juwelen, Kronen, Kelchen und andern Gefassen aus kostbarem Metali, kiir das Mausoleum der aquilejischen Martyrer liess er ein Antipen-dium von Gold und Silber, 15 Fuss lang und 3 Fuss breit, machen, und stattete die Kirchen mit Gemalden und Vergoldungen sowie mit anderen kostbaren Arbeiten aus. Audi fur die Lidi und die iibrigen lnseln der Lagune sorgte er in gleicher Weise durch Herstellung der Hauser und Kirchen (insbesondere der Kirche und des Klosters auf der Insel Barbana) und trachtete deu in den unruhigen Zeiten herab-gekommenen Landbau durch Beschatfnng von Arbeitern, Pferden und Kindern zu heben. Doch vennochte er seinem Drange nach Ein-niischung in die weltlichen Iliindel nicht Einhalt zu thun und reiste "dederholt iiber die Alpen an den kaiserlichen Ilof. Diess missfiel auf s ndchste den Venezianefn, welche in einer Volksversammlung ihn abei-nials absetzten und den Abt von S. Servilio, Johannes, zum Patriarchen envahlten (813)’). Hiermit beginnt der letzte Act der Lebens-u»d Leidensgeschiclite des ruhelosen Patriarchen. Er kehrte zvvar noch einmal nach Grado zuriick und zwang den Abt Johannes zuriickzu-treten, allein seine VVidersaeher liessen ihm keine ltuhe. Ein dortiger 1’riester, Tiberius, begab sich an den Hof des Kaisers und brachte verschiedene Anklagen gegen Fortunatus bei dem Kaiser Ludvvig vor (H 1U), insbesondere, dass er heimlich die Rebellion des kroatischen ’) Hoo tcmpore Veneti adversus patriarcham Fortunatum denuo concitati eum de patria expulerunt — Cum non sedalo vellet in sua degere sede, sed contra Venetičoruiii voluntatein saeiiissime Franciam repetebat, et quia hoc a modo Duri-bus displicebat. Cliroii. Landolu. Herzogs Ljudevit begiinstigt liabe, indem er ihm Maurer uud Sehuiiede gesendet habe, damit diese seine Leute in der Erbauung von festen Schldssern unterricliteten. Ludwig berief Fortunatus an seinen Hof; letzterer erklarte sich zu erscheinen bereit, doch musse er noch friiher eine Rundreise in istrien unternekmen, rvas ihm audi gestattet wurde. Von dort zuruckgekehrt, fliichtete er sich, da inzvvischen der Krieg der Franken mit Ljudevit ausgebrochen war, nach Žara zum griechi-schen Statthalter daselbst, und begab sich von da nach Constantinopel. Dort scheint er sich abermals mit Staatsangelegenheiten abgegeben und auf die Aussiihnung zwischen dem griechischen Kaiser und dem frankischen Hofe hingewirkt zu haben; denn als der Kaiser Michael Gesandte an Kaiser Ludvvig abschickte, schloss er sich diesen an und reiste mit ihnen an den kaiserlichen Hof nach Rouen. Er suchte sich daselbst beim Kaiser zu rechtfertigen, doch ward er von diesem an den Papst als an seinen wahren Richter ge\viesen. Fortunatus zog sich bestiirzt vom Hofe zuruck und bereitete sich zur Reise nach Rom. Der Kuminer und die Aufregung zogen ihm jedoch eine Krankheit zu, an 'vvelcher er sehr bald starb (830). So endete der greise Patriarch auf einer Irrfahrt sein Leben , welches reich an den verscliiedensten Wechselfallen, ein treues Spiegelbild seiner Zeit darbot. Er hatte die luichsten Ehrenstufen erreicht, war durch lange Jahre der erklarte Giinstling und Vertraute des machtigsten Kaisers und einer der reich-sten und angesehensten Kirchenfiirstrn gevvesen, er hatte aber auch einen grossen Theil seines offentlichen Lebens in Verbannung und Gefahren aller Alt zugebracht. Wenn ihn sein iiberlegener Geist aus diesen Gefahren rettete, so venvickelte ihn seine Intriguensucht und seine ruhelose Gemiithsart doch immer wieder auf’s neue in \vider-wiirtige Handel. Die letzte gegen ihn von seinen Feinden erhobene Anklage, dass er den Slavenherzog Ljudevit in seiner Widerspanstigkeit gegen den Kaiser unterstiitzt habe, scheint nicht ernsthafter Natur gewesen zu sein; denn es geschah in jenen Zeiten wiederholt, dass die Kirchen-fiirsten der angrenzenden Liinder (wie nainentlich der Erzbischof von Salzburg) den Machthabern der in der Cultur noch weit zuriickstehen-den slavischen Stiimme iiber deren Bitten Handwerkor fur die Vor-nahme von Bauten sendeten, ohne dass damit irgend eine politische Absicht verbunden war. Die wahre Ursache des Misserfolges Fortunatus' und seiner Irrfahrt scheint darin gelegen zu sein, dass sein machtiger Beschiitzer Carl nicht mehr lebte, und dessen friedliebender Nachfolger keine Neigung zeigte, die Anschliige und Plane des Patri-archen zu nnterstiitzen. Die spateren Schriftsteller, insbesondere die italienischen, fallen, zum Theil wohl auch wegen des tragischen Aus- ganges des Lebeus jenes Patriarchen, ein ungiinstiges Drtheil liber seinen Charakter, welcher allerdings von Schtvachen nicht frei \var. Allein der alteste Geschichtschreiber der Venezianer, der Verfasser der gediegenen Sagornini"schen Chronik, auf vvelcher die friiheste Geschichte der venezianischen Republik fast ausschliesslich beruht, spricht mit Ausdriicken des hochsten Lobes und unbedingter Aner-kennung von Fortunatus, welcher auch von den frankischen Chroniken giinstig geschildert wird ’). Jedenfalls war er der ausgezeichnetste Kir-chenfurst von Grado, und das Patriarchat von Grado erlangte unter ilun seinen hochsten Glanz, so\vie auch seine ausgedehnteste Macht. 15. Culturgeschichtliches. Wie sehr sich dieser Glanz in dem Zustande des jetzt so verlassenen einsamen Fischerstadtchens und in dem offentlichen Auftreten seiner Kirchenfiirsten abspiegelte, mag aus nachstehender Beschreibung, welche sich auf die hieriiber erhaltenen Nachrichten grundet, hervorgehen. Grado war von starken Mauern und hohen Thiirmen umgeben, seine Zierde bildeten die zahlreichen Kirchen und die vielen daselbst ver-wahrten Reliquien der heiligen Martyrer2). Constantinus Porphyroge-nitus nannte es itn 10. Jahrhunderte eine bedeutende Festung 3). Sie ') Fortunatus hatte schon wahrend seiner Verbannung die Kirche von Grado mit (den oben erwahnten) reichen Geselienken bedacht. Auch in semeni (wiihrend seiner letzten Amvesenheit in Frankreich verfassten) Testamente wendete er der-selben reiche Gaben zu. Er hoffte damals noch durch die Hilfe des Kaisers nach Orado zuriiekkehren zu komi en. und nicht ohne Interesse ist es zu lesen, wie er sich dabei gegen den Vorwurf rechtfertigt, dass er die Einkunfte der Kirche fiir seine Zwecke vergeudet hube, und wie er verspricht, sein ganzes eigenes VermO-?en der Kirche zuzuwenden. Er sagt: ,.Dedi sericas planetas XVI et amplius čredo dalmaticas IX et unam fecit šibi diaconus Venerius tunicam, et de alia Mauritius, 3ui in perditione ambulavit, confido in Deo, non vadam de ista luce antequam sdimplere cupio. Credite, non sum propheta, nec filius proplietae — nam promissa Peo complebo et sic erit, quando in magno honore, securitate et gratia S. Imperii 'n sancta mea reversus Ecclesia, vobiscum diebus vitae meae gaudebo. — Per yi ven tem in Saeculo de isto meo non volo me habere quidquam, sed omnia revertar in Ecclesia. Laudo Deo de meo habeo completa messa. Thesaurus omnis S. Eccle-siae salvus est.“ Cod. trevisan. 2) Prima illorum (der Laguneninseln) Gradus dicitur, quae dum constat altis moenibus et Ecclesiarum copiis decorata, Sanctorumque corporibus fulta qucmadinodum antiquae Aquilejae. Chron. Sagornin. Noch heute sieht man daselbst die Ueberbleibsel der alten Stadlmauern mit einom, der vom Dogen Orseolo im ■lahre 992 errichteten Thtirme und die Ruine jenes Thurmes, von \velchem der Patriarch Johannes im .1. 803 herabgestiirzt wurde. a) BUbi arx malima et multa corpora Sanctorum.“ Grado, in ivelcher Stadt die Kin henfiirsten niemals die vveltliche Gewalt ausubten. wurde zuerst von Volks- war von vielen edlen Familien bewohnt, \velche sich der Abstammung von den Decurionen und Optimaten der rdmischen Colonien von Aqui-leja und Triest ruhmten. Schon die altesten Kirchenfiirsten von Aqui-leja hatten daselbst einen Palast, welchen sie der dortigen gesunden Luft wegen bewohnten. Patriarch Elias (oder wie er auch genannt wird HeliasJ liess denselben, weil er verfallen sein mochte, neu auf-fuhren. Es bestanden dort neben der Cathedrale S. Eufemia noch viele andere Kirchen, namentlich S. Agata, in \velcher die heil. Leiber von 42 aquilejischen Martyrern aufbewahrt vvurden, die Kirche der heil. Mutter Gottes, S. Pellegrino, des h. Johann des Taufers, S. Vitale. Die Kirche S. Eufemia wurde neu aufgefiihrt, mit kostbaren Marrnor-siiulen (darunter acht Saulen aus dem geschatzten \veissen und schwarzen Marmor, nero e bianco antico) und mit einem reichen Mosaikfussboden versehen1). Wie diess noch im Mittelalter und bis auf die neuere Zeit tribunen, dann von Gastaldi des Dogen, vom J. 1251 bis zum Untergange der Republik von Venedig von einem Patrizier mit dem Titel Conte regiert. *) Die Kirche S. Eufemia (gegenwiirtig den h. Hermagoras und Fortunatus, den Schutzpatronen von Aquileja geweiht) besteht noch heute ihren wesentlichen Bestandtheilen nach, wie sie Elias, auf Grundlage der von Nicetas 456 errichtcten Kirche erbaute, obwohl sie spater mehrfache Restaurationen erfuhr, namentlich durch den Patriarchen Fortunatus und durch den Dogen Pietro Orseoli. Sie ist eine dreischiffige Basilika ohne Querschiff, mit einer auf Saulen gestiitzten Vor-halle und einer halbrund geschlossenen Apsis. Die Saulen, an jeder Seite zehn, hatten ursprunglich wohl eine andere Bestimmung, einige von ihnen gehOren der Zeit des Verfalles der rOmischen Architektur an, wenige haben den altchristliclicn, ravennatischen Typus. Man erkennt unter ihnen noch die acht Saulen von Marmor nero und bianco antico, deren Venvitterung ihr hohes Alter anzeigt, und deren Capitale bei einer spiiteren Restauration verwechselt worden sein mOgen, da sie niclit mehr auf die Saulen passen. Oberhalb jeder zweiten Siiule ist cin schwacher Pilaster, zur Stiltze des GewOlbes, und wie dieses aus spiiterer Zeit, angebracht. Auch die Fenster gehOren in ihrer gegenwiirtigen Form der neueren Zeit an. Es ist aber ein aus der friihesten Construction stammendes (vermauert gewesenes) Fenster erhalten werden, vielleicht das einzige, welches aus so frtthcr Epochc auf uns gekommen ist. Giinzlich aus durchbrochenem Steine bestehend, liess cs durch die kreuzfOrmigen schmalen Oeffnungen nur ein sehr gedampfteg Licht durchdrin-gen. Es ist abgebildet in dem sogleich zu ervvithnenden Aufsatzc Eitelberger’s. Der Mosaikboden hingegen stamint ohne Zoveifel theihveise aus der altesten Bauperiode des Elias, und ist insbesondere durch seine Inschriftcn, weniger durch die Kunst-formen des Ornamentes von hohem Interesse. Die Steine sind roth, weiss und schwarz, ein nicht geringer Theil derselben ist noch gcgenrvartig erhalten. Am Hochaltar ist eine palla d’oro, ein vcrgoldetes Antipendium venezianischen Ur-sprungs und von wenig bcdeutenden Formen der spiiteren Gothik belindlich. Der Altar selbst, welcher sich vor dem Triumphbogen befindct, ist, wie diess in den iiltesten Kirchen gebr&uchlich war, mit einem von vier Siiulen gctragenen Baldachin bedeckt. Von den Cancellen, welehe in der Weise der altchristlichen Basilika den in Italien allgeinein bei solcken bedeutende Surnmen in Anspruch neh-menden Kirchenbauten gebrauchlich war, nahmen viele Personen und Familien Theil an der Bestreitung der Kosten dafiir, und zwar je tur ein bestimmtes Ausmass des Mosaikbodens. Durch die dabei ange-brachten Inschriften sind die Namen mehrerer solcher Wohlthater er- Altarraum und die Apsis von den Kirchenscliiffen trenuten, sind noch Ueberreste vorhanden; ebenso sind noch Ueberreste von kVandgemalden aus dem spaten Mittelalter in der Apsis erhalten, die ohne ktinstlerische Bedeutung sind. Als Weihbrunnkessel dient ein spatrGmisches Capital; die interessantesten Ueberreste aus der alten Zeit sind aber der Patriarchalsitz und die Kanzel. Der Patriarchenstuhl (nicht mit den oben ervvahnten nicht mehr vorhandenen beiden Bischofsstiihlen zu vervvechseln) ist vielfach verstiimmelt (es fehlen die ersten Stufen) und tragt Spuren spaterer Bestaurationen an sich. So scheinen insbeson-dere die Saulen, welche den steinernen Baldachin tragen, ein Werk spaterer Zeit zu sein. Doch ist er der Gesammtanlage, wie auch den Ornamenten nach, ohne Zvveifel ein Werk der altesten Zeit. Die Kanzel steht im Hauptschiffe an der nord-lichen Seitc in der Nahe des Hochaltars. Sie ist offenbar aus zwei Bestandtheilen gebildet, welche ganz verschiedenen Zeiten angehOren. Der untere Theil hat den friihromanischen Charakter, der obere Theil zeigt den arabischen Einfluss und hat grosse Aehnlichkeit mit einer Kanzel in der Marcuskirche zu Venedig, mit dem einzigen Unterschiede, dass letztere bei weitem kunstvoller in der Form und in den Ornamenten ist. Der Baldachin ist roth und weiss, die Siiulclien, auf welthen er ruht, sind achteckig, und der Bogen, welcher die Siiulchen verbindet, ist ahn-lich dem arabischen Spitzbogen, wie man ihn haufig in der Marcuskirche in Venedig tindet. Der untere Theil ruht auf sechs, etwas iiber eine Klafter hohen mar-'nornen Saulen, von denen zwei gewunden, die anderen glatt sind. Die Kanzel-brttstung selbst ist vier Fuss hoch, und enthiilt vier Reliefs auf den marmornen ind ausgebauchten Theilen dcrselben. Sie zeigen in sehr roher Form die Symbole der vier Evangelisten in folgender Weise: t. den Adler mit dem Buche und einem Aimbus um den Kopf; auf einer Seite des Buches sind die Buchstaben erhalten: principio erat Ver.a 2. Den Lt)wen mit dem Nimbus um den Kopf, einem Buche in den Tatzen, springend dargestellt. d. Den Ochsen cbenfalls springend, mit einem Buche mit den Worten: ,,Fuit in die — bus Hero — dis regis.“ 4. Eine Bngelsgestalt in ganzer Figur mit Tunica, einem gezackten Mantel, den Nimbus u,n den Kopf, grossen Fltigeln und einem Buche, welches die Aufschrift als das *liber generationis'* bezeichnet. Dicser untere Theil der gegemviirtigen Kanzel ist ohne Zweifel der Ueberrcst der Ambonen, die sich, wie in allen altchristlichen Kirchen, so auch in Grado befunden habcn mOgen. Der obere Theil diirfte wahr-8cheinlich erst in venczianischer Herrschaft dazu gekoinmen sein. Wenn die Kunst-iormen cinen Schluss auf das Alter crlauben, so gehiiren die Reliefs an der Kanzel d«n friihesten Formen des romanischen Styls an, und deuten auf das Zeitalter des Flias, Die auffallend rohe Weise in der Behandlung der Formen hat etwas barba-risches an sich, was ganz verschieden ist von den Formen aus der Vcrfallszeit der r,|mischcn Kaiser. An der Nordseite der Kirche ist das achteckige Baptisterium vorhanden. S. Mittelalterliche Kunstdenkmale des Osterreichischen Kaiserstaates. Stuttgart 18bS. S. H4: Der Patriarchensitz und die Kanzel zu Grado und das halten worden. Wir gewahren unter denselben einen Laurentius Con-sularis und Patricius Palatinus (welcher 100 Quadratfuss des Mosaik legen Hess), eiuen Johannes miles vom Cadusianischen und Laurentius miles vom Tarvisinischen Corps, einen Johannes vom Corps der per-sischen Reiter Justinians, einen Mutius leetor mit seiner Gattin Bona, einen Paulus Notarius und Lauctus Actuarius der heil. aquilejischen Kirche, ferner mehrere Griechen. Aus einer (von Bertoli verdfFentlichten) Inschrift erhellt, dass Elias diese Kirche auf’ der Grundlage einer friiher daselbst befindlichen durch Alter in Verfall gerathenen (longa vetus-tate senio fuscaverat aetas) neu erbaut habe. In S. Eufemia \vurden die Gebeine der beriihmtesten Heiligen und Martyrer von Aquileja aufbewahrt; zahlreiche Pilger strdmten herbei, diese sowie die Reli-quien von S. Agata zu verehren, wovou die Bevvohner von Grado bedeutenden Vortheil zogen. Dass daselbst der Bischofsstuhl des heil. Marcus und jener des heil. Heriuagoras sich befanden, vvurde bereits erwahnt. Vor der Kirche gab es einen gepfiasterten Platz (damals eine Seltenheit), vvelcher mit einem Poiticus versehen und vom Patriarchen Fortunatus angelegt vvorden war. Die Cathedrale liatte einen reichen (insbesondere von Fortunatus dahin gestifteten) Kirchenschatz und kostbare Gewiinder. Diese Reliquien und andere Kostbarkeiten, sowie die durch lebhaften llandel erzeugte Wohlhabenheit erregten den Neid und die Habgier der Nachbarn, und zogen Grado mehrfache Pliin-derungen zu. Die ersten Dogen von Venedig hatten in Grado einen mit Thurmen versehenen Palast, wo sie oft residirten und zu Gericht sassen. Grado unterhielt auch nach dem Verfall e von Aquileja einen lebhaften llandel mit Friaul, Karnten, Istrien, Kroatien und Dalmatien. Dass der Patriarch Fortunatus fur vier Schitfe die Befreiung von allen Abgaben und Zollen in dem llandel mit Italien durch Carl den Grossen erhielt, wurde oben angefiihrt. (Es scheint dieses aber damals et\vas Gebriiuchliches gevvesen zu sein; denn der Doge von Venedig trieb ebenfalls fur seinen privaten Vortheil llandel, und genoss die Ab-gabenfreilieit in dem aquilejischen Ilafen von Pilo, vvie friiher erwahnt vvorden). Baptisterium zu Arjuilcja vom Prof. R. von Eitelberger, mit Abbildungen des 1’atriarchensitzes und der Kanzel. l)ic obenerwiihnte (noch heute am Fuseboden ersichtliche) Inschrift lautet: A tri a, quae cernis vario formata dccore, Squalida sub picto celatur marmore tellus, Longa vetustatis senio fuscaverat aetas Prisca en cesserunt inagno navitatis honori, Praesulis Helia studio praestanti beati, Haec sunt tecta pio semiiev devota limon. Vor Allem aber wurde Grado bliihend dnrch die Residenz des Patriarchen, \velcher reiche Einkiinfte, sowie grosse Ehren und Pri-Glegien genoss, und einen oft sehr fiihlbaren Einfluss auf die offent-lichen Angelegenheiten des venezianischen Gemeinvvesens nahm. Sein Clerus war eben so zalilreich als geachtet. Er selbst hatte in Rialto (Venedig) einen grossen Palast bei S. Giovanni Elemosinario , welche Kirche nebst vielen anderen ibm unmittelbar unterstand. Fast alle Kloster und Kirchen der Laguneninseln waren ihm zu Zinsungen und Abgaben verpflichtet, welche freilich zuweilen nur aus Rosen, ge-trockneten Friichten und dgl. bestanden und lediglich eine svmbolische Bedeutung liatten. Wenn der Patriarcli sich von Grado nach Rialto begab, mussten ihn untenvegs die Kloster beherbergen und bekostigen, und ihm „gute Betten und Wildpret oder Fische, je nach der Jahres-zeit“ verabreichen. An bestiminten Tagen, soivie bei den haufigen Provincial-Concilien hatten die Bischofe, Aebte und Pfarrer bei ihm in Grado zu erscheinen. Besonders feierlich aber war sein Empfang, "'enn er sich nach Istrien oder Liburnien begab. Bei seinem Heran-nahen zog ihm die Bevolkerung der Stadt, nach Corporationen ge-urdnet, mit Fahnen, die Vorsteher an der Spitze, festlich entgegen. Auch die Richter und die Magistrate mussten ihm entgegen gehen und 'hm die dem obersten Kirchenfursten gebiihrenden Ehren ervveisen ’)• Per Bischof in seinen Pontificalgewandern empfing ihn mit dem gcsaminten Clerus und mit vorgetragenen Kreuzen und dampfenden Rauchfassern, Psalmen und Ilvmnen singend, vor den Thoren der Stadt, und begleitete ihn zu dem bischoflichen Palaste. Dort wurden ihm, auf dem Bischofsstuhle sitzend, die Schlussel des Palastes und der Pathedralkirche ehrfurchtsvoll ilberreicht, welche er dem wurdigsten sciner Priester mit dem Gebote iibergab, sie durch drei Tage zu be-"ahren, vvahrend welcher der Patriarcli in der Stadt frei schalten und walten konnte. Er iibte wahrend dieser Zeit, nach der von den grie-uhischen Kaisern dem Patriarchen von Grado eingeraumten Befugniss, auch die biirgerliche Gerichtsbarkeit aus. Demgemass wohnte er mit hen Richtern und den militarischen Befehlshabern (magistri militum) den Gerichtssitzungen (placiti) bei. Auch auf den venezianischen Inseln nahm er neben dem Dogen Theil an den Volksversammlungen und dffentlichen Gerichtssitzungen, was freilich oft zu Zivistigkeiten zwi-schen den Dogen und dem Patriarchen fiihrte. ‘) Anno 818 circa Fortunat.us patriareha dixit: „rogo vos, filii mei, dicite veritatern. qualem consuctudinem S. Ecclesia mea metropolitana in territorio Histriae inter vos habnit.“ Primus omnium episcopus Polensis dixit: etc. ivie oben. fiod. Trevisan. 16. Die Folgezeit bis zum J. 1000. Zu der Geschichte von Grado zuriickkehrend, ist zu berichten, dass, wie ervvahnt, nach der Verbannung des Patriarchen Fortunatus (825), der Abt von S. Servilio, Johan ne s, zum Pat riarchen envahlt wurde. Diese Wahl war jedoch in den stiirmischen Parteikampfen Venedigs erfolgt, wesshalb Johannes (\velcher wahrend seiner kurzen Verwaltung die Kirche von Grado ebenfalls mit reichen Geschenken bedachte) es mit seinem Gewissen nicht vereinbar hielt, auf dem canonisch nicht erledigten Patriarchenstuhle von Grado zu verharren. Er dankte (wahrscheinlich im J. 827) ab, und zog sich in das Kloster S. Ilario zuriick; es \vurde auch, so lange Fortunatus am Leben blieb, kein anderer Patriarch mehr erwahlt. Die Venezianer hatten mit den beiden letzten Patriarchen die bittere Erfahrung gemacht, dass die aus der Fremde herbeigerufenen Patriarchen keine verlassliche Stiitze fiir ihre Regierung darboten. Sie waren demnach von nun an darauf bedacht, nur mehr Venezianer auf den Patriarchenstuhl zu erheben. Wenn sie sich dadurch vor den Anschlagen ihrer eigenen Patriarchen sicherstellten , so bereiteten sie doch hiermit den Verfall des Patriarchates vor. Denn der Gegensatz der politisclien Macht zwischen den Kaisern und den Venezianern blieb nach wie vor aufrecht, und die Patriarchen von Aquileja be-ntitzten die Lage, um mit llilfe und Unterstiitzung der Kaiser die Stellung ihres Rivalen zu Grado zu untergraben. Diess hatte schon der erste venezianische Patriarch Venerius (830—848) zu emptinden, wahrend dessen Verwaltung es der Patriarch Maxentius von Aquileja dahin brachte, dass auf dem Concil von Mantua der Patriarch von Aquileja als legitimer Kirchenfiirst fiir beide bis damals getrennten Didcesen, Venerius aber als Eindringling und Usurpator des Patriar-chensitzes erklart wurde. Dieser Ausspruch des Concils wurde zwar niemals durchgefiihrt, und Grado von den naehfolgenden Piipsten wieder in Schutz genommen, aber das Ansehen des Patriarchen von Grado hatte dadurch einen niemals wieder ausgeglichenen Stoss erlitten, und der Ausspruch von Mantua wurde iminer wenigstens in rechtlicher Geltung erhalten, auf vvelchen sich die spiiteren Patriarchen von Aquileja, je nach der Gunst der Umstande, oft beriefen. Schon des Maxentius Nachfolger, Andreas, bedrangte Venerius aufs Neue, \velcher einen grossen Nachtheil an seinem Einkonnnen dadurch erlitten hatte, dass Kaiser Lotliar ihn — wie Venerius dem Papste, jedoch ohne Erfolg klagte — seiner italienischen Besitzungen beraubt hatte. Unter Venerius vierten Nachfolger Pietrus Mar turi us (874 —878) entspann sich eine Episode, die so bezeichnend fur den Geist der damaligen Zeit ist, dass sie hier eine Envahnung verdient. Martnrius war ein fronuner und gelehrter Mann und desshalb Grammaiicus ge-nannt. Er war erschreckt liber seine Wahl, deren er sich fiir unwiirdig bielt, und wollte sich zuruckziehen; doch gab er endlich den Bitten nach, und bestieg den Patriarchenstuhl. Der Doge Orso Orseoli be-giinstigte fiir Erlangung des Bistliunis von Torcello den Miinch des Klosters S. Ilario bei Fusine Domenico Caleprino. Dieser liatte sich freivvillig aus Ascese entmannt und wurde desshalb von S. Ilario aus-gestossen, spater aber wieder zugelassen und hatte sich die Freund-schaft des Dogen erworben. Martnrius, ein strenger Befolger der Kirchendisciplin, weigerte sich standhaft Caleprino als Bischof anzuer-kennen, und excommunicirte ihn sogar, woriiber der Doge sich der-rnassen erziirnte, dass er sich in Drohungen gegen den Patriarchen ausliess, so dass dieser fliichten musste, und sich nach Rom zum Papste Johann VIII. begab. Letzterer berief zur Schlichtung dieser Angelegenlieit ein Concil, aber die berufenen Bischofe nahmen Aus-fliichte und erschienen nicht, da sie Feinde des Patriarchen (\vohl weil sie der weltliclien Macht anhingen) \varen. Der Papst, hieriiber ent-i'iistet, berief sie ein zvveites Mal unter Androhung der Excommuni-cation gegen Caleprino und seine Anhanger, aber auch dieses Mal vergeblich. Er musste Rucksicht auf den Dogen nehmen, obgleich Marturius, ein vvegen seiner Frdmmigkeit, Sittenreinheit und Gelehr-samkeit allgemein beliebter Patriarch war. Der Papst berief sohin ein drittes Concil nach Ravenna, bei welehem 70 Bischofe erschienen; die venezianischen Bischofe kamen jedoch erst nach dem Schlusse desselben, wesshalb sie excommunicirt, spater aber iiber Einschreiten des Dogen von der Excommunication wieder losgeziihlt wurden. Mar-furius, an seiner Riickkehr gehindert, versdhnte sich endlich mit dem Dogen, und begab sich wieder nach Grado; es ward ausgemacht, dass die Consecration Caleprino s bei Lebzeiten des Patriarchen nicht erfolge, ersterer aber im Genusse der bischoflichen Einkiinfte verbleibe. Mar-^uriusstarb bald darauf. Nach seinem Tode wurde Victor Badoario (ein Solin des Dogen) zum Patriarchen (unter dem Einflusse des Dogen) prwithlt (878—896); er musste jedoch friiher einen Eid leisten, dass er Caleprino consecriren wolle ')• Victor hielt sein Wort, aber von Ge-wissensbissen gefoltert, sprach er zu Caleprino bei der feierlichen llandlung: „Wehe dir Elender, dass du iibermuthig es wagst, nach einer so hohen Wiirde zu streben. Ist es dir vielleicht nicht bekannt, ') Contra voluntatcm consecravit, quoniam in suae electionis die Sacramento a Principe constrictus est, ut qualem ipse illi electunt dirigeret, tulcm ille consecraret. Cluon. Sagornin. dass die kirchliche Disciplin Jeden, der sich freiwillig entmannt, vom Clerus ausgeschieden wissen will? Darait du iiberzeugt seiest, dass ich gezwungen dich consecrire, so wisse, dass, \venn du diese deine tVei— vvillige Schuld nicht bereuest, du am Tage des Gerichtes wegen der-selben bischiiflichen Wurde, welche du hartnackig verlangst, und welche du mich notliigest, gezwungen dir zu verleihen, verdammt werden wirst.” Um diese Zeit (gegen 880) kain eine sciroccale Wassernoth iiber die Lagunen. Alle Inseln wurden iiberschwemmt, die Lidi beschadigt, das Meer stiinnte und brauste, die Sturme \varfen am Lande Baume und Hauser nieder, die Fliisse traten, da ihr Ausfluss ins Meer ge-hemmt war, aus ihren Ufern. Die Fluth stieg auf 9 Fuss, durchbrach die Lidi, zerstorte die Haten, und die See, vom Siidostwinde in die letzten Winkel des adriatischen Meeres getrieben, gestaltete die Lagune zum Meere; dazu vermehrte ein Komet die Furcht der Bewohuer. In jenen Zeiten der Verderbniss war eine grosse Unordnung in die kirchliche Disciplin eingerissen; die Fiirsten liessen mit Gewalt umviirdige, knabenhafte, sittenlose Menschen oder feile Hiiflinge zu Bischofen erwahlen. Unter dem Patriarclien Marino Contarini (933—956) schien es als ob die alte Rivalitat zwischen Grado und Aquileja ihr Ende er-reichen solite. Denn durch Vennittlung des Dogen Pietro Candiano ward vom Patriarchen Lupus II. das Versprechen erlangt, Grado nicht vveiter zu beunruhigen ')• Diese Hoffnung ging aber nicht in Erfullung, da gerade in der nachsten Zeit die Bedrangung Grado’s durch die Aquilejer ihren hochsten Grad erreiehte. Zu dem Concile, welches zur Zeit Kaiser Otto des Grossen Papst Johanu XIII. in Rom (967) abhielt, hatte der Doge Pietro Orseolo aus Besorgniss, dass die Aquilejer vom Kaiser Otto geschiitzt wiirden, Abgeordnete gesandt, um die Rechte und Freiheiten des Patriarchates von Grado bestatigt zu erhalten. Er erreiehte seinen Zweck, denn Papst, Concil und Kaiser erklilrten Grado zur Metropole iiber Istiien und die venezianischen Inseln, und bestiitigten seine Rechte, welche Be-statigung im J. 974 durch Kaiser Otto II. neuerdings bekraftigt \vurde. Der Doge Pietro Candiano IV. war in einern Autruhre (976) ermor-detworden; sein Sohn Vitale, Patriarch von Grado *), musste fliichten, l) Lupus versprach in diesem Vcrtrage dem Dogen: „quod neque per nos nequc per submissas personas intra vestram Civitatem Gradenscm jiergere non debeamus per nullum ingerium aut occasionem.u Rubeis a a. O. col. 4 803 Johannes Abt von S. Servilio rt rt 813 15. Venerius Grasmundus von Venedig n rt 830 Ki. Victor I. Ancitiatus von Venedig rt rt 848 17. Elias II. von Venedig rt n 854 18. Vitalis I. Badoaro von Venedig rt n 857 19. Pietrus Marturius von Venedig rt r> 874 nehmigung des Papstes Nicolaus V. das Patriarchat aufhoben und es aut' den Bischot' von Venedig iibertrugen (thatsachlich residirte der Patriarch von Grado schon seit der Mitte des 11. Jahrliunderts in 20. Victor II. Badoaro von Venedig im Jalire 878 21. Georgius Andreardus von Venedig n 77 896 22. Vitalis II. Partecipazio von Venedig n 77 897 23. Dominico I. Iron. von Venedig v 77 900 24. Giovanni Gradenigo von Venedig n 77 907 26. Lorenzo I. Mastalucio „ n 77 908 26. Marino Contarini „ „ r> 77 921 27. Buono Blaneanico „ „ 77 77 954 28. Vitale III. Bascolano „ n 77 963 29. Vitale IV. Candiano „ „ n 77 967 30. Orso Orseoli I. „ „ r> 77 1018 31. Orso Orseoli II. „ „ 77 it 1037 32. Domenico II. Balcano „ „ 77 77 1045 33. Domenico IH. Marengo 77 77 1049 34. Domenico IV. (Cerbano) 77 77 1073 35. Giovanni IV. Saponario 77 77 1084 87. Pietro n. Badoaro 77 77 1091 37. Giovanni V. Gradenigo 77 77 1021 38. Enrico Dandolo 77 77 1136 39. Giovanni VI. Lignolo 77 77 1186 40. Benedetto Falico 77 77 1201 41. Angelo Barozzi 77 77 1207 42. Giacomo Tiepolo 77 77 1228 43. Leonardo Querini 77 77 1238 44. Lorenzo H. 77 77 1251 45. Angelo Maltraverso 77 77 1255 46. Giovanni VII. von Ancona 77 77 1272 47. Guido 77 77 1279 48. Lorenzo III. 77 77 1289 48. Egidio von Ferrara 77 77 1295 50. Angelo III. von Malta 77 77 1310 51. Paolode Pilastri von Florenz 77 77 1313 52. Marco della Vigna von Venedig 77 77 1316 63. Domenico V. von Torcello 77 77 1318 54. Desio Radicofani Toskaner 77 77 1332 55. Andrea Dotto 77 77 1337 56. Fortunerio Vascelli Franzose 77 77 1351 57. Orso III. Delftno von Venedig 77 77 1361 58. Francesco (Juerini von Venedig 77 77 1367 59. Francesco Frignano von Modena 77 77 1372 60. Urbano von Perugia 77 77 1381 61. Pietro III. Amely Franzose 77 77 1385 62. Pieiro IV. Cocco 77 77 1400 63. Oorrado Carracciolo von Neapel 77 77 1405 Venedig). Der Patriarch nahm seither den Titel eines Patriarchen von Venezien an, nachdem er schon friiher zum Primas von Dalmatien er-nannt worden war ')• Es waren aber lediglich venezianische Kirchen-fursten, die ihren geistlichen Verrichtungen oblagen und den weltlichen Angelegenheiten ferne blieben. 64. Giov. VIII. Zambotto von Marano im Jalire 1406 65. Francesco II. Loudo von Venedig ,, „ 1407 66. Leonardo Delfino „ „ „ „ 1408 67. Biaggio Molino „ „ „ „ 1427 68. Mario Condulmes „ „ „ „ 1437 69. Domenico Micheli „ „ „ „ 1442 ') Diese Ernennung erfolgte in einer Versammkmg der Cardinale zu Roni: „1154 6. Februarii Rom. Adrianus pp. IV. Enrico gradensi patriarce et successoribus privilegium, quo ad ampliandam dignitatem ipsius primatum ei super Jadretinum archiepiscopatum (Jadra = Žara) concedit et tam eum quam successores ejus Jadre-tino archiepiscopo dignitate primatus presidere statuit et consecrationis munus eidem impertiri romano quidam pontifici traditione palii reservata. Subscripserunt Adrianus IV. catholice ecclesie episcopus et XVI. cardinalis.“ S. Miniotto a. a. O. Vol. I. sect. I. p. 7. Dass diescs nicht obne Widerstand des Clerns Und des Volkes von Žara geschah, ist ans einer (in Miniotto’s Sammlung a. a. O. S. 8 enthaltenen) Breve des Naehfolgers von HadrianIV. des Papstes AlexanderIV.( 1159—1181 ?) ersichtlich, worin er diese Unterordnung des Erzbiscbofes unter den Patriarchen von Venedig mit canoni-schen Griinden motivirt, hauptsachlich aber mit dem Grunde, dass Venedig an dem Schisma keinen Theil genommen babe. „Ceterum Venetia in unitate catholica lau-dabiliter stetit et fuit civitas refugium episcopis et aliis prelatis, qui de Lumbardia, Tuscia et Marchia a sedibus, instante scismate, illuc venerunt. In reformatione quoque ecclesie imperii qualiter sedem apostolicam adjuverint et honoraverint, notum ei est.“ Bald nach der Erhebung zum Primas von Dalmatien bestiitigte Papst Hadrian IV. die Ehrenvorzuge des Patriarchen von Grado, auf Grund friiherer Er-liisse der Piipste Pelagius, Alexander, Urban II. und Hadrian 111., hauptsachlich aber des Papstes Leo IX. nach dem obenervcahnten Synodialbeschlusse. Der Metropolit von Grado hatte dadurcli die Macht eines Patriarchen erlangt, es wurde ihm das Kreuz uberall, (ausser in Rom und wo sonst der Papst gegemvartig \var) vor-getragen, es ward ihm das Pallium, d. i. die Fttlle des papstllchen Amtes (pleni-tudo pontificalis officii) sovvie das Primat ttber das Erzbisthum von Žara und die demselben unterstehenden BischOfe, d. i. Uber Dalmatien, vcrliehen. S. Miniotto a. a. O. S. 8. D er Patriarchenstaat Aquileja. A) B i o g r a p h i s c h c s. 17. Johannes IV. Das Patriarchat hatte in den beiden letzten Jahrhunderten durch die Gunst der deutschen Kaiser seine Besitzungen in Friaul und Istrien bedeutend vermehrt, und umfassende Jurisdictionen sowie andere Pri-vilegien erworben. Zu einer politischen Selbststilndigkeit aber war es noch nicht gelangt; diess blieb dem nachsten, dem eilften Jahrhunderte vorbe-balten, in vvelchem bei gleichzeitigem Erblassen des rivalisirenden Patriarchates von Grado der Gliicksstem Aquileja’s lieller zu strahlen begann und der Grund zu der sich ent\vickelnden Macht und dem An-sehen seines Patriarchen unter dem Scliutze und der thatigen Mit-tvirkung der Kaiser gelegt wurde. Der Patriarch Johannes IV. (984—1019), dessen Wirksamkeit liber das Millennium hiniiberreichte, begab sich (1012) mit Kaiser Heinrich II. nach Bamberg, wo er die Domkirche des dort neu errioh-teten Bisthums in Begleitung von 30 Bischofen einvveihte. Zuin zvveiten Male finden wir ihn eben daselbst, als Papst Benedict VIII. sich doit-bin zum Kaiser Heinrich III. verffigte (1019'). Dor Streit mit Grado Weleher seit dem Patriarchen Lupus II. geruht hatte, wurde von Johannes ein Jalir vol' seinem Tode gegen den Patriarchen Ursus (Orso Orseoli) von Grado wieder aufgenommen (1018). Der Patriarch Johannes erweiterte abermals das Besitzthum seiner Kirche. Er war der kaiserliche Commissar (Missus regius) K. Otto III. und erhielt von ') Bci diescm Anlasse gewaliren wir, dass der Erzbischof von Ravenna, 'velcher an dom dort (9ti7) unter Papst Johann XIII. abgehaltencn Concile dem Patriarchen von Aauileja im Range hatte weichon mtlssen, in Bamberg wieder den Vorrang vor ihm gewann, indem bei der Abhaltung der Morgenandachten zuerst Johannes, dann der Erzbischof von Ravenna und zuletzt der Papst die Uebete recitirte. llubeis a. a. O. lilS. diesem Kaiser nebst der Bestatigung aller friiheren der Kirche von Aquileja ertheilten Privilegien (990), die Halfte der Burg von Salcano und der benachbarlen Villa von Gdrz (raedietatera castelli dieti Sili— cani et medietatem unius villae, quae sclavorum lingua dicitur Gorizia) mit allem Zugehiir, \velches zwischen den Fliissen Isonzo und Wippach und bis an die Alpen reichend, gelegen ist (1001). Diese Schenkung bezog sich auch auf die von den Ungarn bei ihren Einfallen zerstorten Ortschaften, und umfasste auch die von erblos verstorbenen Besitzern hinterlassenen Grundstiicke und Ortschaften in dem Gebiete, vvelches in kirchlicher Hinsicht dem Patriarchen von Aquileja, dem Bischofe von Concordia und dem Abte von Šesto untergeben war. Es wurde hiermit ferner dem Patriarchen die Jurisdiction in dem Umkreise von zwei (italienischen) Meilen der ervvahnten Ortschaften und das Recht zum Bezuge der Abgabe des Herbaticum sovvohl von den Freien als den Ilorigen auf dem ganzen Gebiete der Kirche von Aquileja mit Einschluss der Fremden, die in dieses Gebiet kamen, um darauf ihr Vieh zu weiden, ertheilt. 18. Popo, Mit dem Eintritte des eilften Jahrhunderts begann eine neue Zeit der Bliithe fiir Aquileja durch die Wahl Popo’s (der auch Wolfgang genannt wird') zum Patriarchen (1019—1045) 2), welcher das Ansehen des Patriarchates erweiterte, den Grund zu dessen nachheriger \velt-lichen Macht legte, und die innere Verwaltung seines Gebietes, nach allon Seiten hin reformirend, verbesserte. Er war von vornehmer * *) ‘) In der Lebensbeschreibung des Bischofs Meinwerk von Paderborn wird, wie sogleieh niiher zu erwahnen, der Patriarch Popo mit dem Namen Wolfgang bezeichnet, jedoch irriger Weise, da der dort ervvahnte Patriarch unzweifelhaft Popo war. Der Name dieses Patriarchen wird gemeinhin Poppo geschrieben; auf der an der Aussensoite des Domes von Aquileja noch vorhandenen Insclirift, welche auf die Zeit der Einweihung dieses Domes (10.11) oder doch auf eine dieser nahe stehenden Epoche hinaufreicht, wird allerdings der Patriarch Popo genannt, wo-gegen frcilieh das erhaltene Siegel einer Urkunde von demselbcn Jahre 1031 die Unterschrift „Poppo Dei Gratia Aijuilegie Patriarcha“ enthalt (S. Strenna Cronol. von Della Bona S. 93). *) Nach Rubeis, wclcher sich hierbei auf Hermannus Contractus und die Melker Chronik beruft, Liruti und dem olficiellen Kirchenkalender der DiOcese Aquileja wiire Popo im Jahre 1042 gestorben. Wir folgen indess hicr den (ver-liisslicheren) Angaben Muratori’s, welcher den ziveiten Ueberfall Popo’s in Grado (von anderen Schriftstellern fUr 1040 verzeichnet) auf 1044 verlegt, worauf erst der Widerruf der Suprematic liber Grado durch Papst Bcncdict IX., dessen Bulle mit der XII. Indiction unzvveifelhaft auf 1044 hinweiset, erfolgte. - Auch Cappelletti setzt in seiner Kirchengeschichte Italiens den Tod Popo's auf 1045. deutscher Abkunft'), ein thatkraftiger Fiirst von schopferischem Geiste und kriegerischem Muthe, der sich freilich auch, \vie in jener Zeit ge-w8hnlich, zu Gewaltthatigkeiten hinreissen liess. Er ragte als Krieger und Staatsmann, geistlicher und weltlicher Fiirst in seinem Zeitalter hervor, und war unstreitig einer der begabtesten und selbst der be-deutendste unter den Pat.riarchen Aquileja’s, welcher sich der beson- *) Man war bisher iiber das Geschlecht, welchem Popo entsprossen, im Dunkeln, neuerlich aber ist daruber einiges Licht verbreitet und es wahrscheinlich geworden, dass Popo dem Geschlechte der Traungauer Ottokare angehOrte. Den niichsten Anhaltspunkt hierzu gewahren zwei vollkommen beglaubigte gleiehzeitige Nachrichten. In der Lebensbeschreibung des Bischofs Meimverk yon Paderborn (Vita Meinwerci ep. Patherprumensis c. 19!) bei Perz XI. p. 1 o)) heisst es: „Rege (Conrad II.) in Longobardia manente (im Friihlinge 1026) Wolfgangus (d. i. Popo) patriarcha Aquilegiensis ei obviam venit, imprecatusque novo regi prospero, epis-copum Meinivercum consanguineum suum salutavit.“ Ferner erwahnt KOnig Conrad III. in seiner Urkunde vom 14. Mai 1149 (Wallner Annus Millesi-mus monast. Ossiac. Clagenfurt 1766 p. 63) eines friiheren Diplomes des Kaisers Conrad II. (also zwischen 1024 und 1039), worin es hiess, „qualiter venerabilis Popo Aquilegiensis patriarcha abbatiam de Oscewach (Ossiach) videlicet a paren-tibus ejus primitus fundatam et a potestate fratris sui comitis O. praediis ac pecuniis liberatam sancti aquilejensis patriarchus obedientiae contulerit.“ Diese Nachrichten in Vergleichung mit anderen lassen folgende Beziehungen als wahr-scheinlich erkennen. Des Pfalzgrafen Hartwich in Kamten Gemahlin Frideruna war die Tochter der Glismond, einer Schvvester des Bischofs Meinwerk, er stand daher in verwandtschaftlichem Verhaltnisse zu Meinwerk, und Popo diirfte seiner Sippschaft angehOrt haben; Hartwich aber war aus dem Geschlechte der Traungauer. Die Stiftung des Klosters Ossiach gewahrt hierfilr noch niihere Fingerzeige. DiesesKloster 'vurde auf dem Gebiete von Treffen gegriindet. Die vormals kaiserliche Besitzung von Treffen (Curtis ad trebinam) wurde vom Kaiser Karlmann dem neu gestifteten Kloster zu Oetting in Baiern geschenkt (878) und kam mit diesem an das Hochstift Passau, als KOnig Ludwig das Kind jenes Kloster mit dem Hochstifte vereinigte (907). Spiiter ervvarb sie Kaiser Heinrich II. durch Tausch vom Bisthum von Passau (1007) auf' Bifte des Bischofs Christian. Welche VerfUgung Heinrich II. damit traf, ist unbekannt; es ist zulassig anzunehmcn, dass Kaiser Heinrich II. diese Besitzung liber Venvendung Meinwerk’s, seines cinstigen Studiengenossen zu Hildesheim, an dessen Verwandten den Vater Popo’s verliehen habc. Denn dieser besass es in der nachstfolgenden Zeit, da er mit seiner Gemalin auf dem Gute Treffen das Kloster Ossiach stiftcte. Wic die Aeltern Popos hiessen, wird nicht erwiihnt, die Tradition nennt den Vater Ozi und die Mutter Irnburg, sein iilterer Brudcr, von welchem der Patriarch die Voigteirechte iiber das Kloster Ossiach fiir das Patriar-chat erwarb, wird in obiger Urkunde mit O. bezeichnet. und diirfte Otto geheisscn haben. Denn es steht urkundlich fest, dass ein Graf Otto, Sohn eines Grafen Ozi 'u jener Gcgend und um jene Zeit war. Nach einer Urkunde Kfinigs Conrad 11. (derselben, mit ivelcher er den Patriarchen Popo den grossen Wald zwischen dem Isonzo und der Livenza schenkte) besass im Jahre 1028 Graf Ozi (lateinisch Oci-nus) das Pradium Cortis Naon (Cordenons bei Pordenone in Friaul — Rubeis deren Gunst dreier deutscher Kaiser erfreute, und dieselbe fiir die Interessen des Patriarcliates bestens zu beniitzea \vusste. Vor seiner Erhebung zur obersten Kirchenwurde war er Kanzler *) Kaiser Ilein-rich’s II. und vvurde von demselben bald nachher (J 022) mit der Fiili-rung eines Heeres betraut, das die Maršer in Apulien bekriegen solite, welche Expedition jedoch der grossen Hitze wegen unterblieb. Sein Ueberfall von Grado (1023 und 1044*) zur Geltendmachung seiner Suprematie-Rechte wurde bereits fruher (S. 241) envahnt; in einem andern Kriegszuge bekampfte er die Ungarn, die in Krain eingefallen \varen, siegreich (1028). Seine grossten Erfolge aber hatte er seinem kaiserlichen Gbnner und Freunde Conrad II. zu danken, welcher in ihm ein gefiigiges \Yerkzeug zur Befestigung der kaiseilichen Macht in Italien erkannte, und vornehmlich dessbalb seine Stellung befestigte und seine Macht erhob. Popo begleitete den Kaiser zur Kronung nach Rom (1027), ubernahm die Huth des vom Kaiser gelangen gesetzten Erzbischofs Heribert von Mailand (1037) und beherbergte Conrad 11. als er, erkrankt nach Deutschland zuriickkehrend, in Aquileja ver-weilte (1038), Wenn er es wahrend seines Aufenthaltes in Rom durcli a a. O. col. 687) und nach einer andern Urkunde K. Heinrichs IV. vom J. 1056 (praedium nomine Naunzel [d. i. Cortis NaonJ quod Durdegowo Ožino coniiti dede-rat et quod Otto filius ejusdem Ožini nobis per chartulam tradiderat in pago Forojulii et in comitatu Ludovici comitis situm. Juvavia Cod. dipl. C. II. pag. 241) trat es dessen Sohn an Kaiser Heinrich IV. ab, welcher es dem Erzbiscliof Balduin von Salzburg schenkto. Diese Urkunden hat man bisher auf die Markgrafen Otlo-kar IV. von Steier und dessen Sohn Ottokar V. bezogen, und es liegt die Vernm-thung nahe, dass die in den Ossiacher Aufzeichnungen genannten Ozi und Otto mit diesen Pcrsonen (die erst spater — 1060 — zur Markgrafschaft gelangten) gleichbedeutend seien. Sonach \vtirdc Popo zu dem Geschlechte der Traungauer gehiiren, jedenfalls aber ist urkundlich nachgewicsen, dass ereineminKarnten angesessenen Grafengeschlechte ontspross. S. Die Grafen von Treffen in Kiimten von Karl A. Muffat in den Abhandlungcn der histor. Classe der k. bairi-schcn Akademie der Wissensch. VII. B. S. 546—600. MUnchen 1855 und Ankcrs-hofen Geschichte von Karnten 2. Theil S. 884. ') Rubois stellt jedoch diess in Zwcifel, weil in der GOttweiher Chronik, in welcher die Kanzler aufgeziihlt werden, der Name Popo’s nicht vorkommt. Rubeis a. a. O. c. 499. *) Die Chronisten und Geschichtsschreiber sind nicht einig liber die Zalil und den Zeitpunkt seiner Eintalle in Grado, indem einigc nur cincn Einfall an-nehmen und denselben bald auf 102.1 oder 1024 bald auf 1040 oder 1044 verlegen. Pic Geschichte der Pfipste zeigt jedoch, dass sowohl Johann XIX. als Bencdict IX. Popo wcgen seines Einfallcs zur Rcchenschaft zogen, und ihm wiedcrholt die Suprematie liber Grado zu- und danil wieder wcgen seines gowaltsamcn Vorgehens absprachcn, es muss daher dasselbe wohl zweimal eingetreten sein, wie auch aus Muratori’s Annali ad 1023 und 1040 hervorgeht. Rubeis jedoch zicht den ziveitcn Einfall und die hicrauf beziigliche papstlichu liulle in Zweifcl. die Vermittlung des Kaisers dahin brachte, sein ersehntes Ziel zu er-reichen, und die Wiedererlangung der kirchlichen Suprematie iiber die Kirche von Grado und ihren Sprengel (1027) durch den Papst Johan-nes XIX.* 1) (spater 1040 wiederholt durch den Papst Benedict IX.) bestatigt zu sehen, so war in demselben Jahre sein Erfolg fiir die Er-hohung seiner weltlichen Macht nicht minder glanzend. Die kaiserlichen Verleihungen und Schenkungen an den Patriarchen hatten die Autori-tat und die Einkiinfte des Herzogs von Karaten als Markgrafen von Verona (und Friaul) wesentlich beschrankt. Desshalb trat Herzog Adalbero von Karaten bei dem 1027 von K. Conrad II. in Verona abgehaltenen Hofgerichte (placitum) klagend gegen Popo auf und ver-langte, dass die Kirche von Aquileja fiir ali e Burgen, Ortschaften und Hdfe, die sie in der Markgrafschaft besass, und von allen auf dem Patriarchalgute sesshaften Freien und Unfreien ihm das Fodero (den Unterhalt der Kriegsleute und deren Pferde), ferner die Angaris (Stel-lung von Last- und Zugvieh, Lieferung von Brot, Wein und Getreide), dann Frohnfuhren und sonstige Feudalabgaben (functiones publicas) zu entrichten habe, mit velcher Forderung er jedoch abgewiesen \vurde2). ') Die Kirche von Aquileja wurde damals als die erste in Italien — nach Rom — erklart: „Volumus“— heisst es in der papstlichen Verleihungsurkunde — „Aquilejensem Ecclesiam in cuncti fidei rebus peculiarem et vicariam, et se secun-dam esse post hanc almam Romanam sedem, sieut olim a B. Petro concessum fuisse videtur.“ An der Synode in Rom hatten 5 ErzbischOfe und 42 romische, lom-bardische und dentsche Bischiife und viele Aebte theilgenommen. Nach dem ein-stimmigen Urtheile aller Mitglieder der Synode wurde (iiber Antrag des anwesenden Kaisers Conrad II.) Popo die Suprematie iiber Grado zuerkannt und „restituta est illi eadem Insula (Grado) cum suis pertinentiisA Rubeis a. a. O. Col. 517. l) Neuere Schriftsteller sehen diese Abtveichung als einen besonderen poli-tischen Erfolg an, wodurch K. Conrad den Patriarchen an sich zu fesseln trachtete-Im Grunde aber war dieses gerichtliche Erkenntniss nichts anderes, als die (fiir Popo immerhin sehr werthvolle) Bestiitigung der bereits von den friiheren Kaisern nament-lich Carl dem Grosscn den Patriarchen verliehenen Immunitaten und Privilegien. Diess geht auch aus dem Hergange dieser Gerichtsvcrhandlung hervor. Es crschie-nen vor dem kaiserlichen Hofgerichte der Patriarch Popo mit seinem Vogtc Valpert und der Herzog Adalbero von Kiirnten mit seinem Vogte dem Grafen Vizelin. Sie stritten sich wegen der Lcistung der oben erwiihnten Feudalabgaben, wclclie Adalbero von wegen des Herzogthums von allen Giitern und Leuten des Patriarchen forderte. Der Patriarch und sein Vogt (Valpert) widersprachen und der Vogt sohwur mit vier Eideshelfern, dass von dem Angcsprochenen \vcder den Hcrzogen noch Grafen, Schultheissen, Dekanen oder Pflegern (Saltariis) etwas zu leisten sei, und dass diese auch auf dem Patriarchalgute nichts zu pfiinden befugt seien. Der Patriarch forderte Jedermann auf, welcher von seinen Giitern oder den darauf sesshaften Leuten etwas anzusprechcn habe, seinen Anspruch vorzubringen, indem er (der Patriarch) bereit sei, desshalb Jedermann Rede zu stehen. Der Herzog und sein Vogt erkannten sofort die von dem Patriarchen und dessen Vogte behaupteten Freiheiten an, und ersterer verpflichtete sich und seine Erben Mit dieser wichtigen Entscheidung ward das Patriarchat aller pflioh-tigen Unterordnung gegen Karaten ledig, und unmittelbar unter die Machtvollkommenheit des Reiches gestellt. Es hatte fortan nur die Lehenspflicht gegen den Kaiser zu erfullen und war der alleinige Lehensherr aller Vasallen in seinem weitreichenden Besitzthume ge-vvorden. Dadurch wurde die Territorialhoheit des Patriarchen, die Popo’s vierter Nachfolger Sieghart vollstandig erreichte, vorbereitet, und sein Ansehen in Italien machtig gehoben. Zur Bekriiftigung dieser seiner reichsunmittelbaren Stellung verlieh ihm, zuerst unter den italienischen Kirchenfursten, Conrad II. das Miinzrecht (1028), das Popo jedoch nicht ausgeiibt zu haben scheint ’), doch gewahrte ihm diese Stellung Veranlassung, sich mit Ministerialen zu umgeben, und Hofamter zu schaffen2). zu einer Geldstrafe von hundert Pfunden Goldes fur den Fali einer weitere Beirrung. Das Gericht fiillte hierauf das Erkenntniss, dass der Patriarch und dessen Vogt von nun an kiinftig die Giiter mit den darauf sessliaften Leuten dem Herzoge gegenuber von allen obigen Leistungen frei und ledig besitzen sollten. Dem Er-kcnntnisse wurde die von dem Herzoge und dessen Vogte selbst festgesetzte Con-ventionalstrafe beigefugt, und von dem Notar und Pfalzrichter Arnold uber Aufforderung des Kaisers und der Richter die Gerichtsurkunde liber den Hergang der Sache ausgefertigt (:I0. Mai 1027). S. Ankersbofen a. a. O. II. Thl. S. 036, und Rubeis a. a. 0. Col. 500 (welchem zu Folge der Patriarch zuerst die Klage gestellt hatte). — Abgesehen von dem formellen Verlaufe der Sache muss indess zugegeben werden, dass in jenen Zeiten sclnvankender Rechtssicherheit die feierlicbe durch ein kaiserliches Gericht erfolgte Bestatigung der Inununitaten des Patriar-cliats, dem zu Uebergriffen geneigten Charakter des Herzogs Adalbero gegenuber, fur Popo von grossem Werthe war, und seine aussere Stellung befestigte, \veleher Umstand den Absichten des dem Patriarchen geneigten Kaisers Conrad allerdings entsprechen mochte. Wenn Ubrigens von einigen Schriftstellern aus jener Entscheidung die Grtindung der Territorialhoheit des Patriarchen abgeleitet wird, so lasst man dabei ausser Acht, dass zu jener Zeit, wo die Herzoge noch Reichsbeamte waren, selbst letztere noch keine Territorialhoheit im spiiteren Sinne besassen, dieselbe daher umsoweniger von ihnen auf den von gewissen Lehenspfiichten be-freiten Patriarchen iibergehen konnte. Immerhin aber kann die nunmehr gesicherte, von Abgaben freie Stellung des Patriarchen als das erste vorbereitende Stadium fiir die nachgefolgte Erlangung der Territorialhoheit gelten. ') Aus diesem Grunde wurde auch obige Verleihung bezweifelt; doch mit Unrecht, dcnn es ist die bezttgliche Urkunde vom 11. September 1028 bekannt, und darin ausdrticklich die Bedingung gestellt, dass die in Aquileja ausgepriigten Miinzen im Gehalte wenigstens den Veroneser Denaren gleiehkommen mussten (Rubeis Col. 508. Bohmers Regesten S. 08 Nr. 1343), eine Bestimmung, die bei der spater in Aquileja erfolgtcn Ausiibung des Mlinzrechtes auch eingchalten worden ist, l) Bauzer (Rcr. Noric, et Forojul. lib. Nr. 8) berichtet die Aufstcllung der Ministerialen und der Hofamter; andere t)uellen crivahncn dessen nicht, doch Die bereits weit reichenden (doch nicht zusammenhangenden) Be-sitzungen der Kirche von Aquileja wusste er abermals bedeutend zu vermehren. Durch kaiserliche Schenkungen (von Conrad II. und Hein-lieh III.) erhielt er ein ausgedehntes Waldgebiet, welches sich vom Isonzo bis an die Livenza und die Meduna und vom Meere bis an die Ungarstrasse (subtus stratain, quae vulgo dicitur Ungarorum, wahr-scheinlich die seit Romerzeiten bestehende Provinz quer durchschnei-dende Heerstrasse, spiiter Strada alta genannt) erstreckte (1028), ferner die Giiter zvvischen der Piave und der Livenza, die einst den nach den Laguneninseln iibersiedelten Bewohnern von Opitergium gehdrt hatten, und von den deutschen Kaisern eingezogen worden \varen (1034), endlich wurde ihm (1040) der Besitz von 50 Mansi (Bauernliuben) in der Mark Krain verliehen. Durch die Vermehrung der Besitzungen der Kirche von Aquileja wurden ihre Einkiinfte bedeutend erhoht. Popo soli daraus ein Ein-kommen von 150.000 Dukaten bezogen haben, eine fiir jene Zeit um so ansehnlichere Summe, wenn man erwagt, dass Popo ausser diesem Einkommen im Gelde noch iiber sehr umfassende Naturalleistungen (die Regalien, wie spater zu erwahnen, bestanden meist in solchen) zu verfugen hatte. Diese reichlichen Zufliisse gevvahrten ihm die Mittel, seine Plane fiir den vveltlichen und geistlichen Aufsch\vung des Patri-archates auszufiihren. Aquileja w«r durch die Vervviistungen der letz-ten Jahrhunderte, namentlich durch die Raubziige der Ungarn, und seitdem in Folge dessen die Patriarchen ihren Wohnsitz andersivo, zuletzt in Cividale, genommen hatten, in seinem Bestande sehr herab-gekommen und verfallen. Popo erhob die Stadt zu neuem Leben, indern er seine Residenz vvieder dahin verlegte, sich einen grossartigen Pa-triarchal-Palast daselbst erbaute, die Stadt in einem beschrankteren (den damaligen Verhaltnissen mehi' entsprechenden) Umfange mit neuen Mauern umgab, Pliitze und Strassen wieder lierstellto, den llandel und die Industrie durch die Belebung des althergebrachten Marktes in Aquileja und durch die Wiederaufnahme seines Hafens in Pilo1) (an spricht die Wahrscheinlichkeit daftir. Ob Popo (wie Bauzer angibt) audi das friaulische Parlament einberufen und den Grafen von G Or z zum Schutzvogt der Kirdie bestellt liabe, igt nidit gcwiss, dodi was den Schutzvogt betrifft, im lioch-sten Grade wahrscheinlich. Denn Marquard von Eppenstein, der erste Graf von GOrz kommt urkundlich (1060—1068) unter Popo's drittem Nachfolger Ravanger als Vogt von Aquileja vor, und nach Candidus erlangtcn die GOrzer Grafen das Vogtei-recht vor 104i, somit noch zu Popo's Lebzeiten. In den erblichen Besitz der Sdiutzvogtei gelangten die Lurngauer Grafen von GOrz um das Jahr 1138. S. den nadifolgendcn Abschnitt tiber die Geschichte von GOrz. ’) Bis dahin hatten die Venezianer diesen Hafen fust ausschliesslich fiir sich ausgebeutet; es scheint, dass Popo ihr dortiges Privilegium aufhob. der Lagune) forderte. Noch weiterreichend uud in ihren AVirken zum Tlieile bis auf die Gegenwart fortdauernd war seine Fursorge fur das Wohl der ihm anvertrauten Kirche. Er baute auf Grundlage des friiher da-selbst bestandenen Gotteshauses den herrliclien Dom nebst dem nebenan freistehenden Thurme in Aquileja, welche noch heute in fast unver-anderter Gesfcalfc Zeugniss ablegen fur die kraftige und vvohlthatige Obsorge PopoV), und griindete dabei ein Capitel von 50 Chorherren ‘) Der Dom zu Aquileja stellt sich dem Auge des Beschauers noch heute dem Wesentlichen nach in derselbcn Gestalt dar, in welcher er aus dem Umhaue Popo’s hervorging. Es ersclieint daher passend, eine Beschreibung des gegemviir-tigen Zustandes dieses Gotteshauses und seiner Umgebung an die Erinnerung an diesen grossen Kirchenfiirsten zu knupfen. Ist doch der Complex der kirchlichen Gebiiude, des Domes und der damit in Verbindung stehenden Bauwerke, das einzige aus den altesten und mittleren Zeiten des christlichen Aquileja uns erhaltene Denkmal. Dieser Complex besteht aus der Basilica, der sogenannten Chiesa dei pagani, dem Baptisterium, dem hohen und isolirt stehenden Glockenthurme und den wenigen Uebcrresten des einstigen Patriarehenpalastes. Die Haupterfordernisse fur den christlichen Cultus bestanden in den altesten Zsiten aus dem Baptisterium fur die in die christlielie Gemeinschaft Aufzunehmenden, dem Atrium fur die Catechumenen, dem Porticus fur die Biissenden, und dem Tempel, in welchem die heiligen Functionen gefeiert wurden. Der Umstand, dass alle diese Bestandtheile des ausseren Cultus in der angegebenen Beihenfolge sich liier vereinigt finden, berecbtigt schon an sich zu der Schlussfolgerung, dass die oben ervviihnte Anlage bis zu den altesten Zeiten des Christenthums hinaufreiche. Diese Schlussfolgerung findct aber auch bei einer genaueren Untersuchung ihre volle Kechtfertigung in den historischen Nachrichten, so wie in der Betrachtung der vorhandenen Bau-werke nach ilirem heutigen Zustande. Wir erfahren aus der Geschichte, dass bald nach Erlangung der freien Religionsubung filr den christlichen Glauben unter Constantin dem Grossen, der Bischof Fortunatianus Africanus von Aquileja ein prachtvolles Gotteshaus (magnificum templum) daselbst erbaut babe. Es ist anzu-nehmen, dass dieses Gotteshaus mit den dazu gehOrigen Anstalten versehen gewe-sen sei, und diese Annahme ftthrt zu der auch durch innere Griinde beglaubigten oben erwiihnten Schlussfolgerung, dass der Kirehenbau des Fortunatianus sich auf derselbcn Stelle befunden babe, welche heute der Dom sammt seinen Nebenanlagen eimiimmt. Denn die letzteren, das Baptisterium und die Chiesa dei pagani stehen in unmittclbarer Verbindung mit dem Doine, und liegen mit demselben in gleicher L&ngenachse, auch tragcn sie in ihrer Bauweise die Spuren hohen Alterthums an sich, cbenso wie einzelne noch erhaltene Theile des Domes selbst. Es liisst sich daraus folgern, dass Popo bei seinem Kircheubaue das vorhandene, baufiillig ge-rvordene Gotteshaus beniitzt babe, um auf dessen Grundlagen und mit Beibe-haltung der noch brauchbaren Bestandtheile desselben den ncuen hehren Tempel zu errichten. Beginnen wir mit der Betrachtung dieses Bauvverkes in seiner jetzigen Gestalt. Es ist ein Basilikenbau mit Kreuzesarmen, der in seinem lnnern soirohl als in seinem Aeussern den Charakter der romanischen Bamveisc an sich tiiigt, zugleich aber in Folge der Ben&tzung der frtlheren Anlage und der vieltiuhen (oder wohl richtiger: vermehrte er die Zalil der Canonici auf obige Summe), welche er mit reichen Einkiinften bedachte1), stattete das spateren Restaurirungen, Spuren der Bauthatigkeit von fiinfzehn Jahrhunderten in sich vereinigt. Es ist ein imposanter Anblick, vvelcher sich dem durch das Haupt-thor an der vvestlichen Hauptfa9ade in die Kirche Eintretenden darbietet. Die iveiten und hohen Hallen in dem mit reichlichem Liclite gesattigten Raume, deren Erhabenheit durch die einfaclien und schmueklosen Wande noch erholit iv ir d, die heilige Stille, in welcher das Auge, dessen Aufmerksanikeit durch kein Beiwerk abgeleitet vvird, mit einem Blicke den vollen TJmfang des Gotteshauses durchmisst, der auffallende Gegensatz, in vvelchem dieser erhabene und grossartige Dom zu der Kleinlichkeit der Umgebung steht, dieses alles verbunden mit der Erinnerung an die daran sich kniipfenden ivechselvollen Geschicke seiner Kirchenfiirsten bringt -einen uberwaltigenden Eindruck auf den Beschauer hervor. Der Dom hesteht aus dem Langhause, den Kreuzesarmen und dem Presbyterium mit dem Chore; das Langhaus ist dreischiffig, und die drei Schiffe finden jenseits der Kreuzesarme (das mittlere an der Ruckivand des Chores) ihren Abschluss in drei Apsiden. Beim Eintritte in das MittelschifF steigt man einige Stufen hinab, da der Fusshoden der Kirche um i'/t Fuss niedriger liegt, als die aussere Umgebung; es ist dieses ein Bcwcis des Alters der Kirche, da, wie die Ausgrabungen nachiveisen, die aussere Umgebung vor 1500 Jaliren ungefahr dasselbe Niveau hatte, wie heute die Kirche. Die Gesammtlange der Basilica betriigt 231 Wiener Fuss, die Brcite des Lang-liauses 96 Fuss, die Breite der Kreuzesarme 35 Fuss, die Lange derselben 145 Fuss, und die Hiihe der Kirche vom Fussboden bis zur Spitze des Frontispizes 72 Fuss. Die Dicke der (Ziegel-) Mauer der Kirche ist, abiveichend von der romanischen Bau-\vcise, nur gering, sie betriigt nicht mehr als zwei Fuss, vvesshalb sie (spiiter) durch Strebepfeiler gestutzt werden musste; diese geringe Dicke macht es auch erkliirlich, dass die Basilica durch ein (oder ivahrscheinlich iviederholte) Erdbeben stark beschiidigt wurde. Das Mittelschiff wird von den Seitenschiffen durch zehn machtige Saulen, welche mit den Bilastern an den Endcn 1 I lntercolumnien hilden, und durch hohe Spitzhogen mit einander in Verbindung stehen, getrennt, und erliebt sich bedeutend iiber die niedrigeren Seitenschiffe mit seinen Wanden, die durch grosse spitzbogige Fenster durchbrochen sind. In den Kreuzesarmen spannen sich Rundbiigen zwischen den Siiulen, und es befinden sich eben dort an den Stirmvanden kleine Rundbogenfenster, an den Frontispizen aber, iveiche die vier Endpunkte des Kreuzes zieren, sind Rundfenster, iveiche 9 Fuss im Durchmesser halten, angebracht; im Ganzen belauft sich die Zalil der Fenster auf 51. Die netzfOrmig verzierte Dečke des Hauptscliiffes hat fiinf Bogenabtheilungen, die beiden Seitenschiffe woisen eine flache Holzdecke und die Kreuzesarme eine Dečke mit ') Bezeichnend ist die Weise, in vvelcher Popo das Capitel dotirte; er ver-lieh ihm Besitzungen in 15 Ortschaften mit dem Rechte der Gerichtsbarkeit, ferner 30 Kaufliiden auf dem Marktc von Aquileja und 20 derselben im Hafen von Pilo. Auf diese Art war das Capitel an dem Gedeihen des Handels in Aquileja und in Pilo dauernd betheiligt. Eben so bezeichnend ist die Art der Sicherstellung dieses Besitzes; Popo rief auf Jeden, der es wagen wiirde, diesen Bcsitz zu beein-triichtigen, die gOttliche Ziichtigung in so energisehen und umstiindlichen Aus-drUcken herab, dass die Vcrwilnschung des Patriarchen Popo in Friaul als die allerkraftigste sprielnvflrtlich \vurde. Benedictinerinen-Sloster der h. Maria (in dem heutigen damals zur Stadt Aquileja gehdrigen Orte Monastero) mit vielen Besitzungen aus Tonnenge\vOlben auf. Fiinf Thtiren fiihren in die Kirche, drei an der Hauptfa^ade, je eine an dem siidlichen und nBrdlichen Seitenschiffe. Ueber der Vierung erhebt sich eine flache Kuppel. Unter derselben schliesst sich an das Langhaus das be-deutend h (ih er gelegene Presbyterium mit dem Chore, zu \velchem zu beiden Seiten eine breite Stnfenreihe fiihrt. Zwischen den Stufen tritt im Presbyterium eine terrassenartige Kanzel (pergamo) gegen das Langhaus vor, zu deren beiden Seiten etwas weiter zuriick zwei gleichfalls plateauformige Cantorien sieli anschliessen. In der Mitte steht der Hauptaltar mit einer doppelten Mensa, so dass der Priester gegen Osten oder gegen das Volk gewendet Messe lesen kann. Im Hintergrunde des Chores erhebt sich in der Apsis der marmorne Patriarchensitz, zu dessen beiden Seiten die in Holz geschnitzten Chorherrenstiihle das Chor abschliessen. Ueber dem Patriarchensitze ist ein friiherer in Holz geschnitzter Altaraufsatz (Ancona) ange-bracht. Die Kirche war urspriinglich ausgemalt, und der Canonicus Bertoli sah sie noch in der ersten Hiilfte des vorigen Jahrhundertes und beschrieb in seinem bekannten Werke (Antichita d’Aquileja) mehrere Bikhverke derselhen. Spater rvurde die Kirche ubertuncht, und es haben sich nur wenige Spuren der friiheren Malerei erhalten, wie an der Wand des Chores, und an der Apsis des siidlichen Seiten-schiffes, wo man noch die Figur der h. Gottesmutter und mehrerer Apostel unter-scheiden kann; nach diesen Fragmenten zu urtheilen, hatte die Malerei wohl keinen Kunstwerth, tragt aber die Spuren hohen Alterthums an sich. Unterhalb des Presbyteriums befindet sich die Unterkirche, die Crypta (das Martirio), zu welcher man durch z\vei Stiegen, je eine an jeder Seite des Presbyteriums, gelangt. Die niedrige und durch kleine Rundbogenfenster wenig beleuchtete Crypta ist auf Saulen gestiitzt, die durch RundbOgen verbunden sind, und in deren Mitte unter einem KreuzgewOlbe sich der Sarkophag belindet, in welchem einst die Leiber der heiligen Hermagoras und Fortunatus verwahrt rvurden; iiber dem Sarkophage ruht eine grosse eiserne Kiste, die zur Aufbewahrung der zahlreichen Eeliquien aqui-lejischer Martyrer und andercr Heiligen, sowie des kostbaren Kirchenschmuckes aus edlen Metallen diente. Die Reliquien sind aber (mit einigen Ausnahmen) zer-streut, und in die Metropolitankirchen von Udine und GOrz iibertragen, und der Kirchenschatz wurde in dem zweiten Jahrzehente dieses Jahrhundertes gestohlen. Vor dem Sarkophage ist ein Altar angebracht, an welchem am Gedachtnisstage der envahnten Schutzheiligen Messe gelosen wird. Die Basilica ist der h. Gottesmutter und den Schutzheiligen Hermagoras und Fortunatus gevveiht; sie hatte urspriinglich nur einen Altar und keine Seiten-kapellen; gegenwiirtig befinden sich darin noch einige andere Altiire und einige Kapellen, von denen aber nur eine, die ambrosianische genannt, in welcher sieli die Grabdenkmale der torrianischen Familie befinden, historisch von Interesse ist. Obwohl die Basilika, wie ervvahnt, mehrfach restaurirt und umgebaut worden ist, so lasscn sich doeh aus der Constructionsweise vornelimlich drei Baupcriodcn erkennen. Den altesten Charakter tragen die Crypta, sowie die Kreuzesarme mit den Apsiden an sich. Die Anlage der Crypta liisst sich mit allem Grunde auf den ersten Kirclienbau durch Fortunatianus im 4. Jahrhunderte zurOckftlhren. Die rolie Bauweise derselben weiset darauf hin; die Siiulenschafte erheben sich vom Boden ohne Vermittlung eines Sockels, die Capitiile sind sehr einfuch; soweit die fort- und stellte das KlostPr zu Beligna nilchst Aquileja vvieder her. Auch fiir die Begrundung eines festen Rechtszustandes far seine Unterthanen schreitende Verwitterung es erkennen lasst, tragt ihre Zeichnung und rohe Aus-fiihrung den Charakter jener Zeit. HalbkreisfBrmige Rundbogen zwischen den Saulen und fiinf kleine ebenfalls rundbogige Fenster vollenden die bauliche Aus-stattung der Crypta, von deren W0lbung zwei alterthiimliche Anipeln herabhangen. Die Dečke sovvohl als die Wiinde sind mit Malereien bedeckt, die, grossentheils noeh erhalten, in ihrer kunstlosen Ausfiihrung an die friihesten Zeiten erinnern, und mfiglieher Weise dem 5. Jahrhunderte angehoren kiinnen. Sie beziehen sich auf die fruheste Kirchengeschichte von Aquileja; Bertoli, zu dessen Zeit die Malereien noch besser erhalten waren, bat uns Zeichnungen von einigen derselben auf-bewahrt, welche nebst Anderen den heil. Marcus und Hennagoras sowie die Beisetzung des Leichnams des heiligen Hermagoras durch Pontianus und Gre-gorius darstellen. Der Sarkophag, welcher die Mitte der Kapelle einnimmt, ist aller Wahrscheinlichkeit nach so alt, als sie selbst-, ja es wird behauptet, er sei noch viel alter, und derselbe, in welchem der h. Hermagoras die Leiber der vier ersten Martjrerinen Aquileja’s, der h. h. Erasma, Dorothea, Eufemia und Thecla bestattet hatte, und welcher aus der friihesten Kirche in diese Kapelle iibertragen worden sei. Die minder bedeutenden Restaurirungen in dieser Unterkirche ruhren vom Patriarchen Bertrand her. Die beiden Kreuzesarme und die Apsiden weisen ebenfalls in ihrer bauliehen Anlage und Ausfiihrung auf eine sehr friihe Periode bin. Die roh ausgefiihrten Rundbogen, welche sich iiber diese Arme spannen, die kleinen, mangelhaft angebrachten Rundbogenfenster. sowie die ganze Bauweise beurkunden dieses; insbesondere aber ist bei dem Altare des h. Petrus in der Apsis des siidlichen Seitenschitfes ein Parapet aus Marmor angebracht, dessen rob ausgefiihrte Ornamente mit den symbolischen Thieren entschieden aus jener friiben Zeit stammen. Es ist sonach Grund zu der Annahme vorhanden, dass Popo bei seinem Umbaue diesen noch wohlerhaltenen Theil der alten Kirche, namlich die Kreuzesarme mit den Apsiden ganz oder doch theilweise beibehalten habe. In die zweite Bauperiode, d. i. in die hauptsachliche, fallt die Erbauung des Langhattses der Kirche, bei dessen Errichtung Popo von dem Bauplane der friihe-ren beselirankteren Kirche abwich, und dasselbe gegen die Westfa£ade zu ver-langcrt.e. Dadurch wurde der von dem Porticus und dem Atrium eingenommene Platz vor der \Vestfa9nde zum grOsseren Theile ausgefullt, so dass jetzt nur noch ein engerer Porticus tibrig geblieben ist, welcher die Verbindung der Basilica mit der Cliiesa dei pogani herstellt. Dieser zweite Bau wurde massgebend fiir die ganze Basilica und gab ihr, wie ervvahnt, die Gestalt, wie sie sich noch heute der Beschauung darbietet. Die dritte Bauperiode ersebeint wiihrend der Regierungszeit des Patriarchen Marquard (U76). Ein Erdbeben hatte die schwachen Manern der Kirche erschilttert, in dessen Folge das Dach und die Wande des Mittelschiffes sowie die Kuppel cinstiirzten. Diese Theile mussten demnach erneuert werden, und die Spitzbogen, welche die Skulen des Mittelschiffes verbinden, sowie die Spitz-hogenfenster an den Wanden desselben lassen deutlich die Periode entnehmen, in 'velcher diese Reslauration ausgef&hrt wurde, wortiber wir iibrigens auch noch das historische Zeugniss Marquard's selbst besitzen. Eine vierte Restauration betraf nur die innere Ausschmttckung des Presbyteriums. Diese Ausschmiickung, nament-lich die Anlage der beiden zum Presbyterium ftihrenden Stufenreihen aus weissem Fr. v. Cioernig. (jilrz und Gradišča 17 war er besorgt« indeni er mit Abschaffimg des langobardischen, bai-rischen und salischen Particularrechtes das rdmische Redit, als allei- griechischen Marmor, ferner die in Basrelief ausgefiihrten Ornamente des Pergamo aus weissem Marmor (mit dessen kunstreichem marmornen Mosaikfussboden), endlich der auf der rechten Seite befindliche Altar della pieta mit seinen Marmor-Basreliefs sind treffliehe Werke aus der Benaissance-Periode des to. und 16. Jahrhundertes und im lombardischen Style ausgefiihrt; sie sollen von einem Kiinstler Namens Bisono her-riihren. Aus derselben Zeit stammt der reich verzierte erhoht angebraehte Pa-triarchensitz. Es haben tibrigens nocli zahlreiche anderrveitige Rcstaurationen (wie namentlich unter dem Patriarehen Berthold) stattgefunden, ohne dass eine nahere Kunde auf uns gekommen ist. Dass bei diesen Restaurationen, wie vielleicht auch bei dem ersten Umbaue nicht immer mit aller Sorgfalt und Kunst vorgegangen worden ist, lftsst sicli aus den namhaften wahrzunelimenden constructiven Miingeln ersehen. So liegt das Centrum der Apsis des Ohores nicht ganz in der Achse der Basilica, sondern mehr rechts, die Aussenmauern der Kreuzesarme rveichen von einander ab, die Apsis des siidliclien Seitensehiffes ist kleiner als jene des nflrd-liehen, daslntercolumnium amEnde des rechten Seitensehiffes liegt ausser derRichtlinie. Ueberhaupt sind die Intercolumnien zrvischen den Schiffen des Langhanses ungleich in der Lichte, die S&ulenschafte (welche offenbar von friiberen romischen Baudenkmalen herriihren und theils aus Granit, theils aus Marmor bestchen) sind sowobl in ihrem Durchmesser als in ilirer HOhe ungleich, welch letzterer Umstand Unterlagen unter dem Sockel der kiirzeren niithig machte. Die corinthischen Capitiile sind von ziemlich roher Arbeit, die Sockel dagegen sammtlich antik , von gleichen Dimen-sionen, Reste rOmischer Denkmale. Die aus Murquard's Zeit herriibrenden Spitz-bogen erreichen, obgleich frvegen der beibehaltenen frilheren Saulenstellung) von ungleicher Lichte, ihren Gipfelpunkt in einer horizontalen Linie, dagegen sind die Siiulen an den Enden der Seitenschiffe und in den Kreuzesarmen, deren antike Schiifte und Capitiile nicht zu einander passen. von sehr kleinem Durchmesser, ebenso wie die kleinen Rundbogenfenster daselbst weder systematisch noch in gleich weiter Entfernung von einander angcbracht sind. Die letzte durchgreifende Restauration der Basilica endlich erfolgte im J. 1846 auf Anordnung Sr. Maj. des Kaisers Ferdinand 1. Dieselbe erstreckte sich auf den gesaimnten Complex der kirchlichen Gebiiude und betraf insbesondere die Erneuerung des Fussbodens und des Daches der Basilica. Die mancherlei Beschadigungen durch rohe Menschenhand, die Verwahrlosung. welcher die Kirche seit der Aufhebung des Patriarehates preis-gegeben war, endlich der Zahn der Zeit und die elementaren Einwirkungen durch eine Reihe von Jahrhunderten hatten die Basilica in einen verkommenen Zustand versetzt, der einen baldigen ganzlichen Ruin des hehren Baues befurehten liess. Wer das Gotteshaus in diesem bedrohlichen Zustande gesehen, wird den Beschluss des edlen Ftirsten dankbar segnen. vveleher durch scine rettende Hand die Basi-lieu vor dem nahen Verderben geschlltzt und dieselbe durch Beseitigung aller Schii-den ftir eine lange Folgezeit widerstandsfilhig gemacht hat. Die Ausschmllckung der Kirche ist eine sehr einfuche. Ausser einigen Altarbildern tinden sich daselbst in den Kreuzesarmen am Ende der beiden Seitenschiffe nur zwei mit Basrelifs verzierte, auf Saulon ruhende Surkophage, welche wohl von der Zeit des Umbaues der Kirche herriihren, und in denen die Leiber des h. Papstes Marcus und des h. Quirinus, Bisclr fs von Lorch, jener zur rechten Seite des Presbyteriums, dieser zur linken nige Norin fiir seine Gericlitshofe einsetzte1). So hinterlies er das schdnste und dauerndste Denkmal seiner 26jahrigen Regierung in dem Seite bewahrt wurden; sie waren beide vom Papste Johannes XIX. dem Patriarchen Popo zur Zeit des Umbaues und der Consecrirung der Kirche geschenkt worden. Noch dttrfte eines Bildwerkes Erwahnung geschehen, welches im rechten Kreuzesarme in dem zur Sakristei fuhrenden Gange unter dem Rundbogen aufge-stellt ist; es ist ein Hautrelief in weissem Marmor gearbeitet, und stellt einen Kirchenfiirsten vor; der plastische Ausdruck des Gesichtes, die sorgfaltige Ausftth-rnng des Gewandes und die niedrige Mitra lassen auf dessen Entstehung in der frtthesten Zeit des Wiedererwachens der schonen Kunste sehliessen; die am unteren Saume angebrachte Inschrift ist kaum mehr theilweise erkenntlich, und die zu entziffernden Buchstaben „S — rus“ gewahren keinen naheren Aufschluss. Desto bedeutender, ja einzig in seiner Art ist dafur der Reichthum an historischen Denk-malen der Basilica. An der siidlichen Aussenwand neben der Thiir ist die (wahr-sclieinlich) aus der Zeit des Umbaues (oder doch ans einer dieser nahestehenden Zeit) herriihrende Inschrift in gothischen Majuskeln angebraeht, welche iiber die Erbauung (den Umbau) und die Einweihung der Basilica im Beisein zweier Car-dinale und von zwOlf BischOfen (1031) Rechenschaft gibt, Da diese Inschrift schon im 15. Jahrhunderte stark vcnvittert war, wurde dieselbe (149(i), in lateinischen Buchstaben erneuert, im Innern der Kirche neben dem Hauptthore angebraeht, wo sie noch zu lesen ist. Die wichtigsten Denkmale aber besitzt die Basilica in den Grabstatten so vieler Patriarchen, welche die Kirche durch den Verlauf von mehr als vier Jahrhunderten, und zwar zur Zeit des htichsten Glanzes des Patriarchates 1'egiert haben; sie wollten sich auch im Tode nicht von der Kirche trennen, die sie zu ihren Lcbzeiten zu hohem Ansehen gebracht hatten *). \Vahrend die Ruhe-statte der iibrigen hier beigesetzten Patriarchen ein einfacher Grabstein deckt’ sind die Gebcine der Patriarchen aus dem Ilause der Torriani in einer eigenen Fami-iienkapelle bestattet, wo sie in machtigen Sarkophagen ruhen. Es befinden sich in dieser Kapelle die Grabstatten des Patriarchen Raimund (mit einer mehr als lebensgrossen Figur auf dem Deckel des marmornen Sarkophages), Pagano's (des-s«n sterbliche Ueberreste aller Wahrscheinlichkeit nach in dem aller Abzeichen ledigen Sarkophage aus rothem Marmor ruhen) und Ludwig’s (in dem Sarkophage nus weissem Marmor), sowie Rinaldo's, des Schaizmeisters der aquilejischen Kirche mid Bruders des Patriarchen Gastone und jene der Mutter des Letzteren Allegran-iia, aus dem Geschlechte der Edlen von Rhb; bei der lelztcn Restauration wurden in dieser Kapelle auch noch anderc Graber aufgedcckt, in welchen Glieder dieser *) Es vvar eine sinnige Idee des Grafen Franz von Coronini, an diese Grab-statten der Patriarchen in der Basilica von Aquileja die Geschichte derselben zu knlipfen, welche nicht nur eine Biographie dieser Patriarchen, sondern auch ein lebensvolles Bild der Zeit und der Verhiiltnisse, unter vvelchen dieselben gewirkt haben, in allgemeinen Umrissen darbietet. S. Aquileja’s Patriarchengraber, mono-graphische Skizzen von F. (ranz Grafen von) C. (oronini). Wien 1867. Brauinliller. ’) Dieses dttrfte wohl nur fttr die einheimische BevOlkerung seinen Bestand gchabt und die ausnahmsweise Geltung der genannten Particularrechte nicht ge-liindert haben, da nach urkundlichcn Beweisen noch Juhrhunderte nachher einzelne Personen nach langobardischem und bairischera Rechte gelebt haben. 17 * kraftig aufbliihenden Geraeinwesen seiner Kirche, vofiir sein Andenkon von semen Zeitgenossen und den nachkonimenden Geschlechtern geehrt und gefeieit wurde 1). weitverzweigteu Familie beigesetzt worden sein mOgen. I)ie iibrigen Patriarchen ruhen in Griiften, die unter dem Langhause der Basi lica angebracht sind, und zwar Bertbold im Mittelschiffe umveit des Ilaupteinganges (1251), Popo in der Mitte dieses Schiffes (1045), Ulrich II. im sudliehen Seitenschiffe (1182), Sieghard im nOrdlichen Seitenschiffe (1077), Pilgrim 1. unter dem Presbjtcrium (1160) und Marquard zuniichst daran unter der Kuppel (1387). Noch ein anderer Grabstein deckt ein unbekanntes Grab; es mag dahin ge-stellt bleiben, ob dieses dasjenige des Patriarchen Friedrich I. ist, der nacli einer in Cividale vorhandenen Chronik (welehe sogar die nrsprungliehe Grahinschrift enthalt) in der Basiliea beslattet worden sein soli, dessen Todesjahr (9 22?) aber vor den Umbau der Kirche durch Popo fiillt, oder ob darin der Patriarch Gote-pold (f 1060?), dessen Beisetzung in der Basiliea ebenso wie die bezugliche Grab-inschrift gleichfalls berichtet wird, ruht, oder ob ein anderer Wurdentriiger da-selbst seine letzte Statte gefunden hat. Durch Popo’s Verliingerung wurde der geriiumige Porticus vor derselben ver-kiirzt; gegenwartig befindet sich der Eingang zur Kirche unter einem beschrankten Porticus, welchcr dieselbe mit der sogenannten Chiesa dei pagani in Verbindung setzt. Das mit dieser uralten Bezeichnung benannte Gebiiude stebt mit dem daranstossen-den Baptisterinm in untrennbarem Zusammenhangc. Es ist ein Oblongum von ge-ringem Umfange, welches unterhalb einen Gang oder ein Atrium in zwei durch wenige Stufen geschiedenen Abtheilungen bildet; oberlialb des Atriums befand sich ein gleicher Raum, der zu einer Kirche diente, von welcher die eine Abtbeilung das Preshyterinm, die andere den Platz ffir das Volk bildete. Gegetnvilrtig sind von diesem oberen Stoekwerke nur noch die Ansiitze vorhanden und das Ganze ist schief eingedeekt ; Bertoli sah noch die Kirche und binterliess uns die Zeiclinung ihrer alterthilmlichen Malereien. Der Zweck dieses Gebiiudes mochtc ursprunglich wohl darin gelegen sein, dass die Tiiuflinge sich im Atrium nacli vollzogener Taufe ankleideten, und spiiter oben die h. Messe hOrten, oder dass sich daselbst die Ca-techumenen versammelten. Es liegen mehrere Griinde vor, welche annehmen lassen. dass diese beiden Anlagen der Chiesa und des Baptisteriums lil ter als die Haupt-kirche seien. und auf die antidiocletianischc Zeit hinaufreichen. Jedenfalls gehOren sie zu den iiltestcn Bestandtheilen des Complezes der kirchlichcn Gebaudc-*) Weit mehr als von dem einfachen Gebiiude der Chiesa dei pagani wird die Aufmerksam- *) Die Sage, dass die Chiesa dei pagani der erste Versammlungsort der Christen in Aquiloja gewcsen, in welchcm der h. Hermagoras sich verborgen hielt, entbehrt jedoch aller Begriindung. ') Die venezianischen Chronisten schildcrn ihn zwar (wohl wcgen seines gevvaltthatigcn Auftrerens in Grado und wegen seiner feindlichen Stellung gegen Venedig) als einen ehrgeizigen und grausamen Mann vollcr Laster, dagegen die friaulischen Geschichtsschreiber, die sein \Virken zuniichst zu beurtheilen vermoch-len, ihn als einen wohl energischen, aber grossmOthigon und woblthatigcn Herrn bezeichnen, und ihn als den ausgezeichnetsten unter den Patriarchen Aquileja’s hervorheben. Seine Werke sprechen ftir ihn Te saxa loquuntur. 19. Eberhard, Gotepold und Ravanger. Unter dem Patiiarchen Ebe rhard (1045—1049), friiher Doinlierrn vou Augsburg, erneuerte sich die Rangstreitigkeit zwischen dem Pa-triarchen von Aquileja und den Erzbischofen von Ravenna und Mai-land. In einer zu Rom (1047) abgehaltenen Synode wurde der Streit keit des Beschauers von dem daran stossenden Baptisterium angezogen. Es ist dieses eines der wenigen. aus der christlichen Vorzeit erhaltenen Baptisterien, in 'velchem die Taufe „per imtnersionem“ durch Untertauchen, erfolgte, wie dieses in den ersten Zeiten des Christenthums, wo nur die erwachsenen Personen getauft vvurden, der Gebrauch war. Die aussere Anlage des Baptisteriums ist eine vier-eckige, dieses Viereck schliesst einen achteekigen Hof ein, in dessen Mitte das sechsseitige Taufbecken angebracht ist. Dasselbe ist ziemlich geraumig und noch wohl erhalten; man steigt zwei Stufen hinan, und inwendig drei Stufen hinab, so dass, wenn das Becken angefiillt war, das Wasser bis an den Hals einer ervvachse-11 e n Person reichte. In der Mitte befindet sich eine Oeffnung, die zu einem Abzugs-graben fiir das Wasser fiihrt. An jedem Winkel des Sechseckes ist eine Saule aufgerichtet, die durch einen gemauerten Bogen mit der achteekigen Wand in Verbindung stand, unter welchcn BSgen ein Porticus herundeitete. Ueber dem Porticus erhob sich eine obere Abtheilung mit einer Loggia, die mit der kleinen Kirche dei pagani in Verbindung stand, an der ausseren Wand aber zeigt eine vermauerte Thiir, dass das Baptisterium daselbst einen Ausgang hatte, durch Welchen allem Anscheine nacli die Tauflinge mit ihrer Begleitung eintraten. Ein Kuppeldach deckte die Loggia. Dieses Baptisterium war vvunderbarer Weise bis S!um Juhre 1790 vollstiindig erhalten worden, als die eisernen Stangen, welche das Oach befestigten, die Habgier der umvissenden Gemeindeverwaltung reizten; 'be Stangen wurden herausgenommen, um einen geringen ErlOs zu erzielen, das Pacli stlirzte zusammen, riss das Gemauer mit sich. und warf drei der sechs vor-handenen Siiulen (wovon eine aus Granit, die iibrigen aus Marmor) zu Boden. Die-8es kostbare Denkmal der urchristlichen Zeit wiirde ebenfalls der vollen Zerstiirung anheinigefallen sein, wenn nicht im vorigen Jahrzehente liber Einlcitung der k. k. Lentralcommission zur Erforscliung und Erhaltung der Baudenkinale (und anliiss-beh eines Besuches an Ort und Stelle durch den damaligen Leiter derselben. den Verfasser gegenwiirtiger Schrift) die darniederliegenden Siiulen wieder aufgerichtet ’">d die Kanten der Umfassungsmauer mit einer einfachen Bedachung versehen Berden wiiren; dadurch aber wurdc dessen Erhaltung gesichert. *) *) Es ist in neuerer Zeit viel iiber den alten Gebrauch der Taufe „per iinmersionem“ geschriebcn worden, insbesondere aber hat auch Eitelberger (in dem Werke: Oesterreichs Baudenkmale etc.) eine Abhandlung iiber das Baptiste-r*'im von Aquileja verOffentlicht. Weniger bekannt dlirfte es sein. dass diese Tauf-arL von welcher wir fiir Aquileja nur bis zum neunten Jahrliunderte eine be-8timmte Kundc haben, in dem benachbartcn Cividale, wo sich ebenfalls ein solehes vo,i Caliitus (7Ki—737) erriehtetes oder doch neu ausgeschmiicktes Taufbecken befindet, diese Uebung bis zum Endc des 10. Jahrhundertes erhalten hatte, da cr*t Cardinal Noriš in den Jahren 1373—1670 diesen Gebrauch daselbst abschalTtc. b-s mag daher wohl auch geschehen sein. dass derselbe in der Kirche von Aquileja '-benfalls noch langere Zeit bestanden lmbe. vom Papste Clemens II. dahin entschieden, dass dem Erzbiscliofe von Ravenna der erste, dem Patriarchen von Aquileja der ziveite und dem Der inassive, aus gearbeiteten Quadersteinen erriehtete Glockenthurm erhebt sich an der nCrdlichen Langseite der Basilica. Er ruht auf einer breiten Basis, welche der Vermuthung Raum gibt, dass sie fruher einem andern Bauwerke zur Grundlage diente. Der Thurm wurde einer bewahrten Tradition zufolge von Popo erbaut, doch nicht vollendet; denn von der einem spateren Style angehorigen Glockenstube aufwarts ist er ein Werk des Patriarchen Bertrand, wie dieser selbst berichtet hat. Ein iiber den BOgen derselben angebrachtes Wappen der Familie Gri-maldi lasst voraussetzen, dass ein Patriarch dieses Namens spater eine Restauration angebraeht oder den Thurmhelm aufgesetzt habe. Einhundertundacht beschwerlicb zu ersteigende Stufen fiihren zu der Glockenstube, die Ž30 Fuss iiber der Grundlage des Thurmes sich erhebt, Die entziickende Aussicht, welche man daselbst ge-niesst, wurde bereits fruher (Seite 28) erwahnt, Gleichwie Popo die vorhandenen Reste der rOmisclien Baudenkmale fiir den Umbau der Basilica beniitzte, soli er audi die Bausteine der nahen Arena fiir die Erriehtung des Thurmes verwendet haben; dieses geschah im Mittelalter allgemein, da man die in den Ruinen vorhandenen Bausteine in- und ausserhalb Aquileja’s fiir die Anlage neuer Gebaude beniitzte, zu welchem Behufe auch noch heutzutage Ausgrabungen in dem Umfange des alten Aquileja vorgenommen werden. Noch ein Baudenkmal gehiirte zu dem Complexe der kirehlichen Anlagen Aquileja’s. Es ist diess der an der Siidseite der Basilica befindlich gewesene Pa-triarchenpalast, gleichfalls ein Werk Popo’s. Gegenwiirtig bezeichnen nur noch zwei aufrechtstehende Siiulen die Statte, auf welcher dieser Palast ruhte. Kandler gibt von diesem einstigen Palaste folgende Beschreibung: Seine Form war vier-seitig, die liingere Seite hatte 30, die kiirzere 20 Klafter Ausdehnung, die Grund-flache desselben 600 Quadratklafter. Die Aussenmauer war, 8 Klafter hoch, aus rOmischen Ziegeln erbaut, und hatte auf der Langseite 17 BOgen mit vorstehenden Pfeilern, die BOgen reichten bis an den oberen Rand der Mauer, welche ohne Ge-sims in Zinken endigte; im Erdgeschosse befanden sich in den BOgen Rundbogen-fenster, andere gleiche im oberen Geschosse. Die noch vorhandenen Saulen reichten bis zur HOhe der Mauer, befanden sich im Innern des Gebiiudes, und scheinen den von der Basilica in den Palast filhrenden Porticus gestlltzt zu haben. Die innere Seite des Palastes wurde von einem Hofe eingenommen. Es scheint aber auch dieser Palast in der Folgezeit mehrfachen Restaurirungen unterlegen zu sein, denn in einem vom J. 1488 herriihrenden Plane von Aquileja gewahrt man an dem damals schon verfallenen Gebaude, dessen Mauern aber noch aufrecht standen, die Architectur der Spitzbogen, die nicht wohl von Popo's Zeiten herrOhren konn-ten. Auch Bertoli sah noch in der ersten Halfte des vorigen Jahrhunderts Ruinen von diesem Palaste, die aber, mit Ausnahme obiger zwei Saulen, seither ganzlicli vcrschwunden sind*). *) Eine umst&ndliche Beschreibung der Basilica und des dazu gehOrigen Complexcs enthiolt das mit Planen und Zeichnungen ausgestattete, bei Gelegen-heit der letzten Restaurirung verOffentlichte Werk: Piani c memorie delPantica Basilica di Aquileja, di Gaetano Ferrante. Trieste 18.13. Diesem Werke wurden die obigen Notizcn zum grOssten Theile entlehnt. Erzbischofe von Mailand der dritte Rang gebiihre. Eberhard sowohl, als die nachfolgenden Patriarchen Gotepold (1049—1060?) und Ra-vanger (1060?—1068), sammtlich deutseher Abkunft, bewahrten den errungenen Besitz und vvaren ineist mit Versuchen, ihre Anspriiche ant' die Suprematie von Grado geltend zu machen, beschaftigt. Denn nachdem es Eberhard gelungen war, eine flir sich giinstige papstliche Entscheidung namentlich hinsichtlich der Unterstellung der Bischofe von Triest und von lstrien unter seine geistliclie Gewalt zu erlangen, erliess Papst Leo IX. (1053) eine Entscheidung zu Gunsten des Patriarchen von Grado, welcher als Primas der venezianischen und istri— schen Bischofe unter gleichzeitiger Nichtigerklarung aller diessfalls an Popo ertheilten Privilegien anerkannt, der Patriarch von Aquileja auf die geistliche Obergevvalt iiber das vormals langobardische Gebiet be-schrankt \vard. Der Grnnd dieser Entscheidung lag in dem Zervviirf-nisse des Papstes Leo IX. mit Kaiser Heinrich III., dcssen Verwandter (Oheim) und Anhanger der Patiiarch Gotepold war. Der Letztere war daher auch in Rom nicht erschienen, als er vom Papste aus Anlass der vom Patriarchen Domenico von Grado gegen ihn wegen fortdau-ernder Bedrangung erhobenen Klage dahin berufen wurde1). Der Papst begriindete denn auch sein Urtheil durch den gegen Gotepold ge-niachten Vorwurf, ein Geschiipf des Kaisers und ungeachtet niehr-facher Berufung vveder nach Rom gekoiumen zu sein, noch auch sein Ausbleiben entschuldigt zu haben. Doch erhielt Gotepold bald darauf (1062) durch ein Diplom Kaiser Heinrich IV. neuerdings die Unter-'veifung der Kirche von Grado zugesichert, welche kaiserliche Ent- ') Neuerlich (1870) ist von Minotto (a. a. O. S. 3) das Breve des Papstes an dic venezianischen und istrischen Bischofe vertiftentlicht vvorden, welches wir liier an-ftthren: „1053. Koraae Leo pp. IX. omnibus episcopis Venetie et Istrie nuntiat Ootninicum gradensein immo nove Aquilegie patriarcham ad sinodum Roine habi-tam vcnisse et querimonium de sua et foroiuliensi ecclesia fecisse. Et relictis privilegija ei concessis judicio totius sinodi hoc definitum fuit, ut nova Aquilegia totius Venetie et Istrie caput et metropolis perpetuo haberetur. Foroiuliensis vero anti-stes tantuinmodo tinibus lontrobardorum esset contentus iuxta privilegij Gregorij secundi et retractncione tercii; sed ipse quater vocatus nec venit Romam nec se eicusavit, cum gradensis episcopus et non vocatus interfuit. l'nde omnibus mandat quatenus prefato patriarce et sucessoribus ejus sicut primati obediant, et ms eius 'n urbibus vel parochiis nullus contradicere audeat. Si quis vero eorum qnicquid querimonie habeat adversus eum, aut coram eorum confratribus causam proferant et st den Patriarchen von Grado noch immer als „ patriarch a nove Aquilegieu, den Patriarchen von Aqnileja aber cinfach „antistes foroiuliensis11 bezeichnet, vvodurcli scinc Partci-stellung offcnbar wird. scheidung der Chronik von Aquileja zufolgo auch voin Papste Ale-xander II. die nachtriigliche Bestatigung (1062) erhalten haben soli ')• Mit Leo IX. Nachfolger auf dem papstlichen Stuhle, Victor II., eineiu Deutschen von Geburt, war dagegen Gotepold durch Freundschaft ver-bunden, und beide begaben sich nach Deutscliland an des Kaisers Hof, \vo sie bei dem Tode des Kaisers Heinrich III. amvesend waren (1056). Gotepold war ein eifriger Kirchenfurst, welcher der unter seinem Clerus eingerissenen Simonie durch strenge Disciplinarvorschriften zu steuern und ersteren zum Colibate zu verhalten suchte. 20. Sieghard. Dem Patriarchen Ravanger war Sieghard Graf von Plaien (1068 bisl077)2) in dieser obersten Kirchenvviirde nachgefolgt. Obgieich die Dauer seiner Vervvaltung kein Jahrzehend erreichte, so war sie doch epochemachend tur die politische Gestaltung des Patriarchates und tur die Ausdelmung seines Machtbereiches. Der Jahrhunderte vviihrende Streit um die Obermacht zvvischen den Piipsten und den deutschen Kaisern war zu seinem entscheidenden Hiihepunkte gediehen , und hatte Papst Gregor VII. und Kaiser Heinrich IV. zu erbitterten Geg-nern gemacht3). Lelzterer, im eigenen Lande von Feinden bedriingt, fiihlte das Bediirfniss, bei den Machthabern der Kirche an der Schwelle ') S. Della Bona a. a. O. S. 47. *) Sieghard soli seinen Verwandten, den Grafen von Plaien die Sclmtz-vogteiseliaft der Kirche von Aquileja verliehen haben, doch ist hieriiher keine ur-kundliche Bestatigung vorhanden.-, jedenfalls wiire diess von kurzor Dauer gewe-sen, da vor und nach der Regierung Sieghard’s die Eppensteiner als SchutzvOgte der Kirche erschienen. 3) Die Gegensatzc zwischen Kaiser und Papst hatten durch den Investitur-streit ihren Hohepunkt erreicht. Es war auf dem kirohlichen Gehicte cine allgc-meinc Simonie eingerissen. Ohne des Kaisers Zustimmung konnto kein Bischof noch Abt erwahlt rverden. Die Freiheit der Wahlen wurde unterdrttckt, die Bisthttmer und Abteien wurden kiiuflich gemacht und die unwiirdigsten und unfahigsten Miinner gelangten auf diese Art durch die kaiserliche Investitur zu den kirchlichen W(irden. Diesem entwflrdigenden Zustande trachtete Papst Gregorius VII. ein Ende zu machen; Kaiser Heinrich IV. hatte anfanglich seine Zustimmung gegeben, dieselhe aber nicht gehalten. Er ging sogar so weit, den Papst auf einem zu Worms ver-sammelten Concil der ihm anhiingenden BischOfe und Fitrsten abzusetzen (1076), worauf seine Gegner, die Herzoge von Schwaben und Sachsen mit ihrem Anhange den Kaiser in der Versammlung zu Tribur seiner Wtirde verlustig erkliirten (1076). Dieser Versammlung wohnten Sieghard und der Bischof Altmann von Passau als piipstliche Legalen bei. Sieghard, welcher bis dahin mit dem Papste in gutem Einvernebinen geblieben war, fiel erst bei der Katastrophe von Canossa vom Papste ab, und ergriff offen die Partei des Kaisers, mit ivelchem er auch frdher schon in enger Verhindung gestanden war. von Italien Hilfe und Unterstiitzung zu suchon. Er fand beide bei Sieghard, dem Patriarchen von Aquileja, seinem einstigen Kanzler, tvelcher, seiner Herkunft eingedenk, in dem grossen Kampfe zwischen kirchlicher und weltlicher Macht sich offen auf die Seite des Kaisers stellte. Heinrich IV. gab ihm dafur reichliclie Beweise seiner kaiser-lichen Gunst. Er befreite das Patriarcbat aus der (wenn auch n ur inelir nominellen) Gewalt des Herzogs von Karaten1) (mit Zustimmung des Herzogs Luitold von Karaten), indem er dem Patriarchen Sieghard die Grafschaft Friaul mit den dazugehorigen Lehen, die der friihere Graf besessen, verlieh, und ihn mit allen herzoglichen und mark-graflichen Rechten daselbst bekleidete. Sieghard \vurde hiermit thatsach-lich Herzog von Friaul 2) und erlangte als reichsunmittelbarer Fiirst *) Kaiser Heinrieli mochte sich zu dieser Gunstbezeugung zuniichst durch das Verlangen hestimmt fiihlen, sich den ostlichen Alpcnubergang zu sichern, da ihm seine Gegner, der GegenkOnig Eudolph mit den Herzogen Welf und Berthold die iihrigen aus Italien nach Deutschland fuhrendcn Wege im Jahre zuvor verlegt hatten. *) In der kaiserlichen Verleihungsurkunde (ddo. Pavia 3. April 1077) der Grafschaft Friaul (Comitatus-Forojulii) heisst es, dass der Patriarcli die Grafschaft, die Villa Lucinigo und alles Lehen (beneficium), was Graf Ludwig in der gedachten Grafschaft besass, mit allen Rechten und Hoheiten, welche dort dem KOnige (die regalia) und dem Herzogthume (Karnten) zustanden, (Placitis, collectis, fudro, jurisdictionibus universis), d. i. mit der ganzen Territorialgewalt erhalte; des Herzogstitels wird dabei (aus dem unten folgenden Grunde) nicht enviihnt. Da je-doch in der Bestiitigungsurkunde Kaiser Heinrich VI. (1193) es ausdrttcklich heisst, der Kaiser bestiitige der Kirche von Aquileja alle Schenkungen und Er-werbungen, d. i. das Herzogthum und die Grafschaft Friaul, die Villa Lucinigo, die Regalien der Bischiife von Istrien etc. Da ferner der Papst Innocenz II. (113Ž) fibenfalls dem Patriarchen die ihm von K. Heinrich IV. verliehenen Privilegien als Herzoge und Markgrafen von Friaul anerkennt und keine andere Verleihungsurkunde be-hannt. ist, besteht wohl kcin Zvveifel, dass das Herzogthum, welches spilter Kaiser und Papst hestiitigten, mit obiger Urkunde von Kaiser Heinrich IV. dem Patriarchen verliehen worden ist. Friaul hatte seit Berengar aufgehOrt ein Herzogthum 211 »cin, und '■vurde unter K. Otto I. ein Theil der Markgrafschaft Verona (Marcha Ve-ronensis et Aquilejensis) als Grafschaft, die den Herzogen von Karnten, zugleich Markgrafen von Verona untergeben war *). Es kommt iihrigens wicderliolt in den Urkunden v°r, dass die Venvalter von Friaul (der erbliche Besitz bildete sich erst spiiter a|is) mit dem (ihnen freilich aus cinem andercn Eechtsgrunde zukommenden) Tit el eines Herzogs bezeichnet werden. So wird Herzog Otto von Karnten (1001) dux istius Marchiae (Veronensis et Aquilejensis) und Herzog Adalbero von Karnten ‘lun istius (Veronensis), Marchiae Carantanorum (1017) genannt. Auch als pagus kommt Friaul vor, als K. Conrad II. dem Patriarchen Popo einen Wald in pago Forojulii in Comitatu Varientis Comitis schenkte. *) Coronini (Tent. geneol. et rhronolog. Com. Goritiae p. 180) meint.auf Bauzer sich stutzend, dass die Comitatus forojuliensis genannte Grafschaft Ludwigs gleichbe- die Territorialhoheit in dieseiu Gebiete. Der Kaiser verlieh in seiner Machtvollkommenheit dem Patriarchen Siegliard die Mark Krain and die Grafschaft Istrien (11. Juni 1077 zu Nurnberg) 'J, Siegliard war deutend mit der Grafschaft Farra sei und nur ein beschranktes Gebiet in der Nahe von Aquileja umfasst habe. Allein dem steht entgegen, dass die Art der Verleihung mit allen dem Konige und dem Herzoge zustehenden Rechten auf ein grOsseres, Friaul in sich schliessendes Gebiet himveist, und dass, nachdem in der niiohsten Folgezeit der Patriareh als Herr von ganz Friaul auftritt, und von Kaiser und Papst als Herzog von Friaul begriisst wird, nicht nachzuweisen ist, auf ivelche andere Art er in den Besitz von ganz Friaul gekommen ware, wenn nicht durch obengedaohte kai-serliche Verleihung. Der triftigste Bevveis von der Unrichtigkeit jener Annahme liegt in der Urkunde des K. Heinrich III. vom J. 1056, nach \velcher sich die Grafschaft desselhen Grafen Ludwig bis Cordenons bei Pordenone erstreckte. (Der Wortlaut dieser Urkunde ivird in der Geschichte von Pordenone angefiihrt iverden.) ') Die Verleihung der Markgrafschaft Krain hatte, obivohl letztere in voll-kominen freien Besitz des Patriarchen ubertragen wurde, vor der Hand keine Folge, da Heinrich IV., Sieghard’s Nachfolger, Heinrich die Mark wieder entzogen hatte, und erst 16 Jahre spiiter dieselbe dem dritten Nachfolger Siegliard’s, dem Patriarchen Udalrich I., seinem Blutsverwandten auf’s Neue verlieh (12. Mai 1093) und zwar mit dem offenen Gestiindnisse: „qualiter Nos tempore Sigeardi Marchiam Car-niolam Aquilejensi Ecclesie dedimus, postea vero consilio quorundam non benc nobis consulentium, eandem Marchiam praedictac Ecclesie subtrahendo abstulimus aliis eam concedentes. Detecta iufensorum hominum fraude interventu Procerum Virorum nec non dilectione et servitio Udalrici Patriarchae — Nostri Consanguinei — praedictam Marchiam Aquilejensi Ecclesiae — in proprium dedimus.^ Ankershofen II. T. Reg. S. 72. Der letzte Satz lautet nach Bauzer, Ughelli, Sperges und Coronini etwas verschieden von obiger Fassung, namlich: eandem aliis concedentes. Nune vero agnoscentes justitiam — reddidimus — pro dilectione ae fideli servitio Udalrici Patriarchae fidelis nostri ac dilectissimi consanguinei tum ah interventum tidelium nostrorum — memoratam Marchiam Aquilejensi Ecclesiae — in proprium dedimus. (Antonini a. a. O. S. 101 schreibt diese Verleihung irrig K. Heinrich V. zu. der aber erst 13 Jahre spiiter (1106) zur Regierung gelangte). Die Grafschaft Istrien (damals gleichbedeutend mit der Markgrafschaft und nicht zu verwechseln mit der spiiteren Grafschaft dieses Namens, welchc 1112 geschaffen ivurde) war wohl (abgesehen von ehrte das B.-sitzthum des Patriarcliates durch die uinfangreiche Graf-schaft Treffen in Karnten (1163) sowie durch die ihm vom vonnaligen Mai kgrafen Ulrich von Toscana geschenkten zahlreicheu Giiter (die Burgen Attems, Pertenstein, Cerneu und Ilagen nebst vielen damit ver-^undenen Ortschaften) sammt den dazu gehorigen Vasallen und Dienst-mannen — 1170 — und consecrirte den Erzbischof Adalbert II. von Salzburg (11611). ’) Es war freilich seit der Verleihung derselben durch Kaiser Heinrich IV. volles Jahrhundert verflossen, allcin die steten Kiimpfe und Zervvilrfnisse z\vi-schen Papst und Kaiser machen es erkliirlich, dass diese, ohnehin nur formelle, Benelnnigung so spftt erfolgte. l) Eine umstkndiiche Lebensbeschreibung des Patriarchen Ulrich II. ist in der (bereits oben erwalmten) Abhandlung Muffafs iiber die Grafen von Treffen enthalten. 25. Gottfried. Der NachfolgerUlrich’s, Gottfried (1182—1104), Abt von Šesto, ein Verwandter der Hohenstaufen (es heisst von ihra „de regali pro-sapia ortus“), begriisste den Kaiser Friedrich in der Loinbardie (1184) und kriinte den Sohn Friedrich’s, Konig Heinrich, bei Gelegenheit sei-ner Vermahlung mit Constanze, der Erbin von Sicilien, in Mailand zum Konige vom Italien. Es war diess ein Vorrecht des Erzbischofs von Mailand, dessen Missachtung dem Patriarchen Gottfried die Sus-pension „a divinis“ von dem Papste Urban III. (Uberto Crivelli) zuzog, \velcher, friiher Erzbischof von Mailand, das Erzbisthum auch nach seiner Gelangung auf den papstliclien Stuhl beibehalten liatte. Gottfried war ein treuer Anhanger des kaiserlichen Hofes, wurde vom Kaiser Friedrich, als er sich auf den Kreuzzug begab, zum General-Reichsvicar Fiir Italien ernannt, und begleitete Heinrich VI. zur Kai-serkronung nach Rom sowie auf seinem ungliicklichen Zuge nach Unteritalien. Kaiser Heinrich ertheilte ihm eine neuerliche Bestiitigung der von den Kaisern den Patriarchen verliehenen Besitzungen und anderweitigen Gerechtsame (1193)'). Die letzten Jalne stines Lebens vvurden durch auftauchende Zvvistigkeiten mit Treviso und dem Bischofe von Triest, sowie durch die gegenseitigen Befehdungen der friaulischen Adelsgeschlechter getriibt. Er war ein vortrefflicher Redner und hielt in Padna bei der Einweihung einer Kirche eine Rede, die ihm viele Schenkungen eintrug. Gottfried \vird iibrigens als ein anmassender und \veltlich gesinnter Mann geschildert. 26. Pilgrim II. Nach Gottfried gelangte Pilgrim H. (1195—1204), Erzdiacon des Capitels von Aquileja und Propst des Capitels von Cividale2), muth-masslich ein Deutscher aus der Familie Dornberg3) zur Patriarchen- ') Diese Bestiitigung bezog sich auf das Herzogtliuin und die Grafschaft Friaul, die Ortschaft Lucinigo, die Rcgalien der Bisthiinicr von Istrien, von Con-cordia und von Belluno, sowie der Ahtcien von Šesto, Valle und S. Maria in Or-gano mit den dazu gehiirigeu Hiifen, Burgen, Ortschaften, Fischerei- und Jagd-rechten, MUhlen, Waldern, Zollen und andcrn bevvcglichcn und unbeweglichen Rech-ten, ferner auf die Inscl G rad o, die Ortschaften S. Paolo, S. Giorgio u. A. — S. Della Bona a. a. O. S. 56. l) Pilgrim behielt auch als Patriarch die Stelle eines Propstes von Cividale inne, und schcnkte dem dortigen Donie ein noch dort vorhandenes kost.bares Au-tipcndium von vergoldetem Silber, ein in kunsthistorischer Hinsicht belangreiches Kunstwerk vom Ende des 12. Jahrhunderts. 3) Nach Palladio’s Geschiclite von Friaul soli Pilgrim aus Brescia gcbttr-tig gewesen sein, Coronini (a. a. O. S. 63) stellt dagegen die von ihm umstftndlich begrUndete Mcinung auf, dass Pilgrim dem Geschlechtc der Uornberge angeliOrtc, ■vviirde. In dem damals beginnenden Streite um die Kaiservviirde zvvischen Philipp und Otto verhielt sicli Pilgrim H. riickhaltend, und envartete die Entscheidung des Papstes Innocenz III., iiber vvelche Haltung er von letzterem belobt wurde. Wiihrend der Verwaltung Pilgrim’s II. beginnen aufs Neue die Fehden mit seinen Naclibarn (insbeson-dere mit seinen Schutzvdgten, den Grafen von Gdrz und Ezzelino von Romano), die, durch Jange Jalne mit geringen Unterbrechungen fortdauernd, in der Folgezeit so viel zu der Schvvachung des Patriar-chats beitrugen. Auch mit Treviso wurde die bereits unter Gottfried begonnene Fehde tortgesetzt, doch mit ungliicklichem Erfolge. Denn der Patriarch erlitt mit sarnmt seineni Heere durch die mit den Tre-visanern verbiindeten Grafen von Giirz eine entschiedene Niederlage a*n Tagliamento (1201), bei vvelcher er sich durch die Flucht retten musste, und sein Kriegs\vagen (Carroccio) sammt den Fahnen und Zel-ten in die Iliinde der Trevisaner fiel. Um sich gegen diese machtigen Peinde zu sicliern, suchte der Patriarch bei den langjaluigen Gegnern (undkiinftigenBedrangern)desHochstiftes, den Venezianern,Unterstiitzung, indem er sich zum Burger der Inselstadt aufnehmen Hess, daselbst Grund-Ggenthum sammt einein Hause erwarb und einOffensiv- undDefensivbiind-'Hss mit der Republik gegen Treviso und die Grafen von Gorz einging. In Folge des Beistandes der Venezianer und der Drohungen des Pap-stes wurde bald darauf in S. Q,uirino (einer Kirche bei Cormons) unter Vermittlung des Herzogs Leopold von Oesterreich sovvie der Herzoge v°n Kiirnten und von Meran und des Grafen Albert von Tirol der Priede zwischen dem Patriarchen und den Grafen von Gdrz geschlossen (1202). In dem Friedensvertrage versprachen letztere, kein Biindniss niehr mit den Trevisanern einzugehen, wogegen ersterer ihnen die Schlosser von Gorz und Mosburg (die sie aucli friiher schon besessen batten) mit allem Zugehdr, ersteres als freies Eigenthum, letzteres als Manne- und Weiberlehen der Kirche von Aquileja zusprach, unter ber Bedingung, dass im Falle die Grafen von Gdrz oder deren Nach-I°lger ohne Erben mit Tod abgehen wiirden, diese Schlosser an die Kirche zuriickfallen sollten. Auch verblieben den Grafen von Gdrz alle Hesitzungen, die ilir Vater arn Ende der Regierung des Patriarchen Plrich 11. und zur Zeit dossen Nachfolgers Gottfried (sive juste sive Hijuste) inne hatte 1 j. Ebenso wurde die den Grafen von Gdrz auf die a,luilejische Kirche zustehenden Vogteirechte schiedsrichterlich fest-gcstellt,i). Wchhes durch ihn nach Friaul berufen wordcn, spiiter zu liohen Eliren gclangt ist Un'l sich bis zu Endc des 18. Jahrhunderts crhielt. ') Niihcrcs hierfiber in dem Abschnitte (iber die Geschichte von GOrz. Durch diesen Schiedsspruch vvurden die Vogteirochte nach dem Uestande 27, Wolfger, Als Pilgrim II. gestorben war, wurde Wolfger von Leubrechts-kirchen (1204—1218) zum Patriarchen envalilt* *), welcher, ein Bischof von Passau, als christlicher Kampfer in das heilige Land gezogen war. Er war einer der durch Tugend und Frommigkeit nicht minder als durch hohe Staatsklugheit und ritterlichen Sinn ausgezeichnetsten Patriarchen, der tiefer und kraftiger als irgend einer seiner Vorganger und Nachfolger in die allgemeinen Staatsangelegenheiten eingegriffen hat, und dessen Beinuhungen im dffentlichen Leben nicht minder als fur die Interessen seiner Kirche von glanzendem Erfolge rvaren. Bei seinein Antritte wurde er mit allgemeinem Jubel fesllich in Cividale empfangen. Mit der Uebersendung des Palliums legte ihm Papst Inno-cenz III. die Verpflichtung auf, dem Papste nicht nur fur alle kirch-lichen Angelegenheiten, sondern auch in Allem Gehorsam zu schworen, was sich auf vveltliche Gerichtsbarkeit bezieht, wenn Streitigkeiten zvvischen Rom und dem Reiche entstiinden — der erste Versuch, den Patriarchen von seinen engen Beziehungen zu Kaiser und Reich abzu-zielien, und ihn fur die vveltlichen Plane des romischen Stuhles zu ge-winnen *). Diese eingegangene Verpflichtung, sowie seine Abstammung von einer Welfenfamilie brachte ihn in eine engere Verbindung mit dem Papste, walirend er gleichvvohl als deutscher Reichsfiirst und ein-gedenk seiner durch Kaiser Philipp von Schwaben vermittelten Gelan-gung zur Patriarchenwiirde die Interessen von Kaiser und Reich treu-< derselben zur Zeit des Ablebens des vorletzten Patriarchen Ulrich's II. festgesetzt, wie in deni Abschnittc ttbcr die Geschichtc der Grafen von Giirz des Niiheren er-tviihnt \verden wird. *) Papst Innocenz III. benachrichtigte den Bischof Wolfger bei seiner Er-nennung zum Patriarchen, dass das Capitel von Aquileja mit Zustimmung des Adels und der Ministerialen (d. h. wohl des Parlamenta) ihn zum Patriarchen cr-wahlt habe. Kubeis a. a. O. Col. 681. 2) Wolfgcr ivar stets ein Parteigiinger K. Philipp’s gewesen. Der Papst dariiber entrtistet, liatte ihn naeh Rom gerufen, wo er sich von den gegen ihn er-hobenen Anltlagen reinigte und mit einem Eide versprach, sich in Allem dem Willen des Papstes zu untenverfen (1203). Dieses dhrfte die Veranlassung zu der oben erwiihntcn Verjiflichtung gewesen sein. Rubeis col. 686. Cappelletti le Cliicse d'ltalia V. IX. Die Aufforderung des Papstes lautete: „Quod ex debito praestiti juramenti tam super Imperii Romani negotio, quam etiam super aliis nobis secun-dum Bcum obcdire teneris: ut ii, qni tam in Teutonia quam in Italia similem nobis professionem fecerunt non debeant contra nos scrupuloso corde moveri.u Zuglcich fdgtc der Papst bei, dass VVolfger im FaUe des Ungeborsams, binncn einem Monate nach Empfang des (ihm ttbersendeten) Palliums, der Gebrnuch des-selben, d. h. die Austibung seiner Kirchemvttrde, untcrsagt bleibe. Rubeis col. 656. lich zu fordern suchte ‘). In dieser schwierigen Doppelstellung gelaug es ihm, sich das Vertrauen des Papstes und der nacheinander folgen-den drei Kaiser zu erhalten, wesshalb er beiderseits mit den vvichtig-sten Auftragen, die er aucb punktlich durclituhrte, betraut wurde. Als papstlicher Legat nacb Deutschland entsendet (120(i), um die Streitig-keiten zwischen den beiden uin die Herrscbaft kiimpfenden Kaisern Pbilipp von Scbwaben und Otto IV. von Sachsen beizulegen, gelang es sei-ner erfolgreichen Vermittlung, den Frieden zvviscben Beiden lierzustellen (1207)‘2). Die bald darauf eifolgte Ermordung Pbilipps bestimmte den Papst neuerdings, Wolfger nach Deutschland zu scbicken (1208), um Otto z um unbestrittenen Besitze der Krone zu verhelfen. Uiess gescbah in Frankfurt (P208) durch dessen Anerkennung als Kijnig von Ueutsebland, welcher Erfolg Wolfger die besondere Gunst des Kaisers Otto zuwendete, die nicht nur in wichtigen Verleibungen an denselben, sondern aucb in dem gesteigerten Vertrauen zu ibm ihren Ausdruck fand a). Wolfger wurde als Bevollmachtigter des Kaisers nach Italien vorausgesendet (wobei er sich auch der Unterstutzung des ihn dessbalb begliickwimsehenden Papstes Innocenz HI. zu erfreuen hatte), um die kdnigliclre Macht wieder borzustellen und die Kaiserkronung vorzubereiten. Er entspracli diesem Vertrauen auf das Glanzendste, riickte rasch in Mittelitalien vor, zwang Bologna, die usurpirten Reichsguter berauszugeben und eine bobe Steuer zu zahlen, legte den widerspenstigen Florentinern eine Strafe von 10.000 Mark auf, und ebnete hierdurcb dem lldnierzuge Otto’s, der hierauf zum Kaiser gekr int wurde, die Ptade. Bei den hierauf entstebenden Feindseligkeiten zrvischen dem Papste und dem (der Ex-coinmunication verfallenen) Kaiser, sowie bei dem Bestreben des erste-ren, dem jungen Friedrich, Sohn des Kaisers Heinrich VI., die Krone ‘) Coronini (a. a. O. S. 6o) bemerkt treffend, dass seine politische Gesinnung am ktirzesten durcli den Ausspruch bezeichnet werde, dass Wolfger in Deutschland ein Guelfe, in Italien ein Ghibelline war. 1) Bei der ersten Begegnung zu Nurnberg (t'206) forderte Pbilipp den Pa-biarchen auf, die Kegalien des Hoehstiftes, wie ublich, von ihm zu Lehen zu neh-n*en. Wolfger erwiederte jedoch, dass die Ftirsten Italiens nicht gehalten seien, luerzu in Deutschland zu erscheinen, und licss sich nur unter Vorbehalt hierzu berbei. Es ist diess, wie Coronini (a. a. O.) hinzufttgt, seit Otto dem Grossen vvahrschein-bch wieder das erste Mal, dass Aquileja und dessen Landschaften so cntschieden *ls zu Italien gehOrig behauptet und anerkannt wurden. — Es stand diess wohl ■nit dem oberwahnten dem Papste geleistcten Schvvure im Zusammenhange. n) Kaiser Otto sehrieb an Wolfger (1209) einen Brief voli der ziirtlichsten Ausdrttcke und des festesten Vertrauens in seine erfolgreiche Wirksamkeit. „Cum '■arine de te, tamquam dimidium animae nostrae diligamus et plenam in te habcamus coufidentiam et nos de statu tuo, ([uein jucundum semper csse cupi-uius, et in omni bono prosperari desidcramus, nos frctpientius reddas certiorcs u. s. w. zuzuvvenden, scheint Wolfger eine ruckhaltende Stellung beobaclitet, alsbald aber, in Uebereinstiminung mit Rom den neuen Kaiser, Friedrich II. anerkannt zu haben. Denn letzterer bestiitigte bald nach seiner Thronbesteigung auf dem Reichstage zn Augsburg, bei welchem \Volfger gegen\vartig war, die Territorial- und Besitzrechte und Freiheiten der Kirehe von Aquileja im ausgedehntesten Masse (1214) 1). Dem Rufe des Papstes Innocenz III. zum in Rom abzuhaltenden Concil folgte er nur vviderstrebend (1215) und uber vviederholte AufForderung des Papstes, da die entstehenden Zvvistigkeiten zwischen ihm und den Vene-zianern, dann zvvischen diesen und den Paduanern und Trevisanern und die zvveifelhafte Gesinnung seines ostlichen Nachbars seine Anvvesen-lieit in dem eigenen Sprengel zu erheischen schienen. In der That be-niitzte Meinhard II., Graf von Giirz, die Abvvesenheit des Patriarclien, um einen Einfall in dessen Gebiet zu machen (1216). Doch musste Meinhard, nachdem auf Befehl des Papstes der Bischof von Padua den Bann iiber ihn verhiingt hatte, von seinem Unternehmen abstehen und Ersatz leisten. Nach Wolfger’s Riickkelir aus Rom gelang es ihm auch, sicli mit den Venezianern zu vertragen, den Frieden zwischen den Venezianern, Paduanern und Trevisanern wieder herzustellen und auch einen Ausgleich mit dem Herzoge Leopold von Oesterreich zu treffen (1217). IJas liolie Ansehen und die Gunst, welche' der Patriarch Wolfger bei den deutschen Kaisern zu erlangen wusste, hatten ihre gedeihliche Riickvvirkung auf die Ausdehnung der Macht und des Besitzes der Kirehe von Aquileja. Kaiser Otto IV. hatte bereits im Jalire 1209 die goldene Bulle an Wolfger erlassen, worin letzterem, unter Bestati-gung aller Gerechtsame, die die Piipste, die Kaiser und Konige, sowie ') Nach Nicoletti wurde in eben diesem Jahre in Udinc cin Parlament ab-gelialten, in welchcm unter allscitiger Znstimmung heschlossen wurde, dass sich Wolfger nach Rom verfiige, um sich von der gegen ihn verhiingten Ercommu-nication zu reinigen, was auch geschehen sei. Von dieser Rcise Wolfger’s nach Rom, sowie von einer dritten (die zvveite zum Concil flel in das Jalir 1215) liber die Berufung des Papstes im J. 1216 erfolgten von Nicoletti ebcnfalls erwiihnten Reise desselbcn nach Rom erwiihnen die iibrigen Geschichtschreibcr nichts. Dass Wolfgcr bei dem Concil gegeniviirtig \var, geht aus dem llriefe des Papstes an den Bischof von Padua in Betreff der Grafen von Giirz hervor. Bei jenem Concil \vurden die Canones tiber den Glauben und die Sitten festgesetzt, die geistliche Disciplin neuer-dings eingeschiirft und ein neuer Kreuzzug ins heilige Land beschlossen. Die bei-den rivalisirenden Kaiser Otto IV. und Friedrich II. hatten ihre Oratores zum Concil behufs Geltendmachung ihrer Anspriiehe gesendet. Es wurden hieriiber widerstrei-teiule Meinungen laut, und als sich der Streit zu crhitzen begann, crhob sich der Papst vom Throne; befahl mit der Hami Stillschwcigen, entliess das Concil und bestiitigte Friedrich II. als Kaiser. Rubeis col. 673. die Privaten der Kirche von Aquileja verliehen hatten, unter Strafe von 100 Pfund Gold gegen jeden Besitz.storer, auch der Biutbann, die oberste, sonst nur dem Kaiser zustehonde Strafgericht>barkeit fiir das Herzogthum Friaul iibertragen wurde. Noch ausfuhrlicher lautet das Privilegium des Kaisers Friedrich II. vom 7. August 1214, worin alle der Kirche von Aquileja zustehenden ltechte aufgeziihlt und anerkannt 'varen *). Wolfger begab sich, als ihm die Markgrafschaft Istrien ver-Hehen vvorden (1208) 2), dahin, um die Vervvaltung (wohl nur in den Orten, die seine Autoritat anerkannten) daselbst einzurichten, und die doitige Provinzial-Verfassung zu erneuern (1212)3). Der Hafen von Aquileja lag in der Richtung, in welcher die Strasse fuhite, die die nach dem gelobten Lande wallenden oder von dort zuriickkehrenden ') Diese Aufziihlung gewiihrt cine nabere Kenntniss des Umfanges der da-nials der Kirche von Aquileja zustehenden Kechte. Es waren darin enthalten: 1. Bas Herzogthum Friaul und die Grafsehaft Cividale, i. die Markgrafschaften Istrien und Krain, 3. das Gebiet zwischen Piave und Livenza, 4. die Regalien der Bi-sehofe von Istrien, von Concordia und Belluno, 3. die Abteien Šesto (in Friaul), Piro (in Treviso), S. Maria in Organo (in Verona), 6. die Burgen von Treffen und Tiven in Karnten mit dem Thale von Treffen sammt den Besitzungen von Urla-nich, Gaiarzach und Taenich, welche von dem Grafen Wolfrad von Treffen der Kirche geschenkt \vorden, 7. das Schloss Lucinigo, 8. die Schlosser Attems, Per-tenstein und Cerneu (Wolfger erhielt von K. Friedrich II. auch Monselice im Paduanischen). — Unter den hiermit bestatigten Verleiliungen war auch jene der Markgrafschaft Istrien aufgeziihlt, welche, nachdem der Herzog Heinrich von An-dechs wegen seiner Theilnahme an der Ermcrdung des Kaisers Philipp vom Kaiser Otto IV. in die Acht erkliirt worden an Ludwig Herzog von Baiern verliehen, und spiiter dem Patriarchen Wolfger tibertragen worden war. Bei dem Anlasse des oben ervviihnten Privilegiums des Kaisers Friedrich II. hatte Otto V., Herzog von Meran, cin Bruder des verbannten Markgrafen Heinrich, gegen die Schenkung der Markgrafschaft Istrien an den Patriarchen von Aquileja Protest erhoben. Als aber nach Wolfger's Tode Berthold von Andechs, Bruder des Herzogs Otto V. zum Patriarchen ervviihlt worden, verzichtete letzterer auf alle seine hierauf bezuglichen Kechte zu Gunsten des Patriarchates (1220), wesshalb der unbestrittene Besitz der Markgrafschaft Istrien als von diesem Jalne fiir die Patriarchen beginnend angesehen wird. 2) Auf dem Keichstage zu Augsburg verlieh Kaiser Otto Istrien und Krain, nachdem Herzog Otto von Baiern darauf Verzicht zu leisten genOthigt vvorden, dem Patriarchen Wolfger, ivelcher sich insbesondere nachzuweisen bemiiht hatte, dass durch die vorausgegangenen Schcnkungen die Markgrafschaft Istrien in das Kigenthum des Patriarchats ubergegangen sei. ■’) Wolfger verlieh, um cin Gegengewiclit zu den anderen Grundherrcn zu schaffen, den Sergiern in Pola die Grafsehaft Pola nebst den Ortschaften Sissano, S. Vincenti, Valle. Rovigno, Torre di Rovigno und Ilbergab ihnen die Wacht iiber das Schloss Duc Castelli; auch die Bischiife machte er durch Vergebung dem Pa-triarchatc geneigt, so erhielt der Bischof von Parenzo Duc Castelli am Leme, Castel Parentin und Moncastello (1211). Codice diplomatko istriano). Pilgor und Kreuzritter auf ihrem Zuge iiber die Alpen haufig einschlugen. Kingedenk der eigenen Fahrt nach dein heiligen Lande und der mangelhaf-ten Unterkunft und Sicherheit auf dem Landivege stiftete Wolfger in der Nalie von Aquileja zu Camarcio (dem alten Campus Martius, gegeniviirtig S. Nicolo di Ruda) bei Vil la Vicentina ein dem Johanniterorden iibergebe-nes Ilospiz (Ilospitale Sancti Johannis) mit ansehnlichen Einkiinften. Die-ses spater in eine Maltheser-Commende verwandelt,e Hospiz hatte geistliclie und \veltliche Vorsteher, welchen die Verpflichtung oblag, die Landstrasse zu erhalten und sie von Dieben und Raubern zu siiu-bern, die friiher haufig die Pilger belastigten *)• Wolfger erneuerte auch die vou Pilgrim IT. mit Venedig eingegangenen Vertrage, welche letzterem Staate bedeutende Handelsvortheile in Friaul sicherten (1206). Von Wolfger riihren die altesten bekannten aqnilejischen Miinzen her. Da auch die altesten Miinzen der Grafen von Gorz und der liischofe von Triest von dieser Zeit datiren, so liegt die Vermuthung nahe, dass damals florentiniscln* Miinzmeister nach Aquileja (wie an so viele andere Orte) gekommen seien, und die Priigung der Miinzen fiir Rech-nung der b^nachbarten Landesherren besorgten. Durch kluge Wirth-schaft gelang es diesem Patriarchen, inmitten der bewegten Zeit, in die seine Regierung fiel, und der damaligen Welthiindel und Privat-fehden, viele Giiter seiner Kirche hereinzubringen und friihere Schul-den zu tilgen. Wolfger, welcher auf seinem Todtenbette die Kirche dem Dečan von Aquileja und dem Grafen von Giirz empfahl, naluu die Verehrung seiner Zeitgenossen mit sich ins Grab und starb (1218) im Rufe der lleiligkeitz). Die vorstehenden Nachrichten entsprechcn den Mittheilungen der Chronisten und friiheren Schriftstellern, welcho liber Wolfger auf uns gekommen sind. Neuere Forschungen indess werfen ein weit lielleres Licht auf diesen inerkvviirdigbn Mann, und lassen in ihin einen be- ') Jene Gegend war damals grtisstcnthcils wlist und unbebaut, in Folge dcs Vagirens der nahen Fltisse mit stehenden Gewiissern erfidlt, und ein Schlupf-winkel der Diebe und Riiuber, welche die von Aquilcja kommenden oder dorthin ivallenden Reisenden beraubten und tOdteten. In Folge der gedachten Stili mig ivurde das Land ringsuin von den Hospitalitcrn in Cultur gcsetzt, es wurde cine Strasse angelegt, welche sie jedoch auf Kosten des Patriarehen und zmn geringercn Theile der Stadt Aquileja in gutem Zustande erhalten und liber wclche sie die poli-zeiliehe Aufsicht pflegen musstcn. Ausserdem aber ivurde ihnen die Pflicht aufer-legt, Ueberschtisse ibrer Einnahmen sammt den allfalligen Gaben der Wohlthater zur Untersttttzung der christlichcn Gefangenen bei den Sarazenen im Morgenlande zu vervvenden. l l) Coronini a. a. O. S. . kannten lateinischen Diehter (der Carmina burana) uud zugleich einen deutschen Meistersiinger (als Freidank, den Veifasser des Gedichtes iiber die Bescheidenheit) erkennen. Die Beweise hierfiir beruhen zwar aut' einem etwas kunstlichen Grunde, aber die thatsachlichen Andeu-tungen, welche namentlich die lateinischen Gedichte enthalten, stimmen so selil' mit den andenveitig bekannten Lebensveihaltnissen Wolfger’s iiberein, dass es kaum mehr einem Zweifel unterliegen diirfte, letzterer sei mit dem ungenannten Diehter dieselbe Person. Folgendes ist das Ergebniss dieser neuesten Forschungen ')• Bas Stammschloss der Fa-milie Wolt'ger’s war Ellenbrechtskirchen an der untern Isar in Baiern, sein Familiensitz Leubrechtskirchen in Niederbaiern bei Landshut. Er ward jedoch im Jahre 1136 in Čoln geboren und von dem damaligen Domherrn von Uildesheim, Graf en Reinald von Dassel, nachherigem Reichskanzler und Erzbischof von Čoln, aus der Taufe gehoben. Sein damals zum Dompropste in Hildesheim erwiihlter Taufpathe bestimmte den Taufling fur den gelelirten, d. h. den geistlichen Stand, und liess ihn die Stiftsschule zu Hildesheim, an vvelcher hiiufig die deutschen Fiirstensohne ihre Studien machten, durch sechs Jahre besuchen. Spater jedoch wuide er von seinern Pathen auf die damals beriihmteste medi-cinische Schule zu Salerno gesendet (1155), zu ivelcher Zeit VVolfger sich bereits als volksmassiger deutscher Diehter bemeikbar gemacht hatte. In Salerno lag er durch vier Jahre den medicinischen Studien ob, erkrankte dan n dort am Fieber und begab sich 1159 zu seinern Gdnner (und Taufpathen) dem Reichsvicar, Kanzler und Erzbischof Dassel nach Mailand; 1160 war er im Gefolge des Kanzlers in Frank-reich und 1161 gelangte er in das Alter der Grossjalirigkeit. Im Jahre 1162 befand er sich in Čoln und Trier, und im Herbste 1163 begriisste er mit einem Gedichte den in Italien ankommenden Kaiser Friedrich I., dem er mit dem Kanzler vorausgeeilt war. Den Winter braclite er mit dem Kanzler und dem Gegenpapste Victor IV. in Rom zu. Mit dem Tode des letzteren zu Lucca 1164 und dem durch Reinald hierauf zum Gegenpapste erhobenen Paschalis III. kam selbst unter die Anhanger des Kaisers grosse Uneinigkeit, der junge Diehter liess sich aber durch diese Venvicklungen in seinern Humor und seinen Liebeleien nicht stiiren. Da wies der Kanzler seiner Muse einen edleren Stoli an, indem er ihm auftrug, die Kriegsthaten des Kaisers zu besingen. Diess ver-sprach der ritterliclie Scholar, bat aber, da der rauhe Ilerbst her-anriicke, um cino reichliche Gabe; bald daraut' wohnte er dem Reichs-tage zu Bamberg bei, wo er in einem Kloster gut untergebracht wurde. ') S. Zeitschrift filr deutsche philologische Bildung. 2. Band, Halle 1870. Pridane von Dr. Justus Grion. Im niichstfolgenden Jahre sehen wir ilin in Wien, von wo aus er in eisem Gedichte seinem Gdnner verspricht, verniinftiger zu vrerden und sicli an das verlangte Epos zu machen, doch bittet er wieder um eine nothige Gabe. Mit dem strengen Erzbiscbofe Reinald ausgesiihnt, be-gleitete er ihn nach Italien, wo Reinald bald darauf (1167) an der Pest starb, Wolfger aber sich iiber Verona und Innsbruck in seine Ileimat zuriickbegab. Was nun den Namen des Dichters betrifft, so gibt er den Taufnamen in einem R&thsel an, dessen Losung auf Wolf-kerus liindeutet'); ebenso lasst er seinen Geschlechtsnamen Ellende-brecht durch die Worte „Primus autem qui dicitur vilissimus“ er-kennen. Das Stillleben am hauslicheu Herde bebagte dem an Fursten-hdfe Gewohnten nicht lange; er begab sich nach Andechs, dem Schlosse der machtigen graflichen und bald herzoglichen Fainilie dieses Namens; liier fand er Gefallen an einer Nichte Otto's von Andechs, die, gegen 24 Jahre alt, tur seine Freiheit gefahrlich wurde (Grion vennuthet, es sei diess Mathilde, die nachmalige Gemahlin des Grafen Engelbert von Gorz gewesen); er besang sie in seinen Liedern, und dachte ernst-lich an die Heirat, fur welche jedocli der liohe Stand Mathildens ein uniibersteigliches Hinderniss bildete. Da rief ihn der Kaiser Friedrich 1168 nach Ilohenstaufen und vertraute ilun, dem Gelohrten, dem Dich-ter, dem Arzte, dem Ritter, dem angenehmen Gesellsclmfter, dem treuen Freunde seines unvergesslichen Kanzlers die Erzielnmg seiner beiden Soline Heinrich und Friedrich an. Dort blieb er durch liingere Jahre, und erliielt durch seine Stellung daselbst die weltliche Propstei zu Zeli am See. Als 1172 der zwdlfjahrige Heinrich sich in Venedig be-fand, war Wolfger fiir die vier anderen Prinzen Friedrich, Conrad, Otto und Philipp als Lelnknecht und Zuclitmeister in Sclnvaben zuriickge-blieben; nachdein auf dem zu PFingsten 1184 in Mainz gehaltenen Iloffeste des Kaisers Siihne Heinrich und Friedrich zu Rittern geschla-gen wurden, ward der ritterliche llofmeister seines vor 16 Jaliren ubernommenen Amtes enthoben. Der Reichs-Vicekanzler Gottfried, Abt von S. Šesto ein Blutsvenvandter des Kaisers, war seit 1182 Patriarch ’) Es heisst namlich in der Sammlung Burana 183 u. a.: „Littcra his bina me dat vel syllaba trina. Si milu dematur eaput, ex reliquo gcneratur bcstia, si ventcr, pennis ero tecta deccnter; nil, si vcrtor, ero, nil sum laico neque clcro.“ Der Name Wolf-ker-us ist dreisilbig, doch in den ersten vier Buchstabcn steckt er sehon ganz, wenn man mit dem Dichter „ker“ (franzOsisch: chicr) Kopt' ilher-sctzt; nimint man ihm den Kopf ab, so entsteht das Thier „Wolf;“ nimmt man den Bauch „f“ weg, so wird cin „wolliger“ (wol-c-cr) Menscli ein sanftes Lamm; kehrt man den ganzen dcutsclicn Namen mn , d. h. liest man ihn rilck\vivrts „rek-#ow,“ so gewinnt man einen 1'lauen Rccken, der wedcr fttr Pfaffen noch fUr Laien taugt. von Aquileja, bald darauf finden wir Wolfger als Domherrn von Aqui-leja und Trevisaner Grafen; es ist daher wahrscheinlicli, dass er bei seiner Amtsenthebung ein kaiserliches Lehen in der Trevisaner Mark und eine kirchliche Prabende vom weltlich gesinnten Patriarchen Gott— iiied erhielt. *) Bei dem Concil zu Verona, welchem der Kaiser und sein Solin Heinrich beivvohnten (1184), schrieb VVoifger sein Gediclit „de non ducenda uxore,“ angeregt durch die Verhandlungen des Kaisers mit dem Papste Lucius wegen der Heirat lleinrichs mit Constanze von Sicilien; als die Braut 1185 Palermo verlassen liatte, wurde ihr eine Ehren-Gesandtschaft bis Rieti entgegengesendet, zu \velcher \Volf-ger gehdrte. Bei der Nachricbt vom Falle Jerusalems erliess er sal-bungsvolle Aufforderungen zum Kreuzzuge (1188), \velche das Passauer Domcapitel bewogen, den gelelirten, beredten, am Hofe angeselienen Mann zum Canonicus zu ernennen. Zu Rom, wo er sich zur Zeit der Kronung lleinrichs (1191) betand, erfuhr er seine Wahl zum Bischofe von Passau. Mit der pilpstlichen Bestatigung versehen, kam er nach Salzburg, wo er am 8. Juni in den geistlichen Stand trat, am 9. zum Bischof geiveiht und am 12. Juni installirt wurde. Es trat damit eine Uimvandlung in seinem Wesen ein, er legte seine weltlichen Gevvohn-heiten ab und befliss sicli eines ernsteren, seines Standes wiirdigen Styls; dabei veigass er nicht der ihm von seinem Wohlthater ver-macliten Pfiicht, den Rothbart zu besingen; jetzt nach dem Tode Friedrichs (1190) fiilu te er das in Hohenstaufen bei dessen Lebzeiten begonnene Epos zu Ende, welches 1241 Rudolph von Enns kannte, das aber bis jetzt nicht aufgefunden worden ist. Der dankbare K. Heinrich ernannte seinen ehemaligen Erzieher zum Reichsfiirsten. Nachdem V olfger in seine Diiicese zuriickgekehrt war und dort wie an anderen Orten Deutschlands verweilt liatte, nalim er am Wormser Reichstage das Kreuz (Ende 1195) und zog im Sommer 1197 mit Friedrich von Oesterreich liber Friaul und Apulien nach Palastina; im folgenden Jalire verliess er nach dem Tode des Herzogs von Oesterreich das ') Silvester Giraldus, der in Cambrai sein Speeulum ecclesiae um 1214, also uoch bei Lebzeiten \Volfger’s, schrieb, gibt ilber Golia’s (Wolfger's) Redefreiheit, °hne den Verfnsser zu almen, seine Entriistung zu erkennen und nennt ihn „lit-teratus tamen affatiin sed nec bene mori geratus nec bonis disciplinis informatus,“ indem er melirere von letzterem gegen den Papst Lucius III. geschleuderte Spott-Verse anftthrt. Diese Verse soli er nach dem bologneser Doniinicaner Franz Pipin gegen den Papst improvisirt haben, weil der um ein Bencfiz anbaltende Dichtcr bein Gehiir fand. Dass iibrigens Wolfger Canonicus von Atjuileja war, bezeugt auch Palladio in seiner Geschichte Friauls, da er erzaklt, die Domherren von Aqui-leja hatten zum Patriarchen erwiiblt den „Volchero di Colonia Agrippina gia loro canonico, allora vescovo pataviese, conte trevigiano, nato di nobile stirpe e allevato nelle corti.u Ebenso Nicoletti in seiner Biographie VVolfgcr’s. lieilige Land, \vurde vom Papste Innocenz III. in Rom mit Aus-zeichnung empfangen und kehrte nach Passau zuriick. Als nach Heinrich’s Tode dessen Bruder Philipp 1198 zum Konige ausgerufen ■vvorden, erklarte sich VVolfger mit Warrae filr ihn, und verfocht dessen Sache so lange er lebte. Einen Einfall der Grafen Rapoto und Heinrich von Ortenburg (aus der bairischen Linie) in die Kir-chengiiter wies er energisch zuriick, zerstorte ihre Schlosser und trieb sie siegreicli zu Paaren. AVolfger war als Anhiinger Philipp's vom papstlichen Legaten wiederholt 1201 in den Bann gethan worden, trotzdem veranlasste er einen Piotest gegen die Einmiscluing der Kirche in unkirchliche Geschafte, der mit vielen Unterscliriften versehen vom Salz-burger Erzbischofe in Rom iiberreicht wurde. Obgleich Innocenz lil. den Excommunicirungseifer seines Legaten missbilligte, glaubte sich dennoch Wolfger aus der Clerisei ausgestossen oder doch bei Seite geschoben. In dieser traurigen Stimmung weilte er anf seinem Schlosse Leoprechting boi Passau, spater in seiner Passauer Burg Ilzstadt, und schrieb, nach-dem er 6 j stiirmische Lebensjahre zuriickgelegt hatte, nach Frieden, nach scharfbegranzter Gesetzlichkeit sich sehnend, unter dem Namen Pridane sein Gedicht iiber die Bescheidenheit. *) Im October 1202 citirte Innocenz III. Wolfger wegen der erwahnten Protestation bei Strafe der Suspension nach Rom. Er erschien daselbst am bestimmten Tage (23. Marž 1203), rechtfertigte sich bei dem Papste und verstandigte sich mit ihm ohne seine Anhauglichkeit fiir die Familie Hohenstaufen zu verlilugnen. Nach Passau zuruckgekehrt, vertiel er der Verleumdung, \vesshalb Innocenz 1204 Woltgern auf dessen Verlangen die Abschrift seines in Rom geleisteten Fides zusandte, damit er dem Geriichte be-gegnen kdnne, als hittte er in demselben den Reichsrechten vergebeu. Denn Wolfger hatte zwar die Stelle des Protestes, die dem Papste das Recht absprach, sich iiberhaupt in vveltliche llandel zu mischen, verlaugnet, aber der rdmischen (Jurie nicht das Recht zugestanden, in die deutsche Kdnigswahl einzugreifen, auch nicht versprochen, fiir Otto oder gpgen Philipp zu wirken. Philipp aber stand im Friihjahre 1204 auf dem Punkte, seinen Widersachern obzusiegen. Inzwischen hatte das Capitel von Aquileja mit Zustimmung des Parlamentes seinen Ehreucanonicus Wolfger zum Patriarchen postulirt, welcher auch vom Papste, dem es nicht unangenehm sein mocbte, den Ghibellinen Wolf-ger auf eine ehrenhafte Weise vom deutschen Kampfplatze zu entfernen, alsbald bestatigt wurde. Der Papst beeilte sich, ihm das Pallium zu-zusenden, forderte ihn auf, sich binnen aclit Tagen fiir oder gegen ’) Auch das im J. 1201 verfasste Gedicht : „Der Minne Fiirgedanc“ schreiht Orion mindestens in seinem iŽ3 ersten Reimpaarcn \Volfgcr zu. die Annahme zu entsclieiden, zugleich aber liess er ihn brieflich einen gewohnlich nur von Laien verlangten Personaleid sclmoren, dass er in der Angelegenlieit des romischen Reiches der romischen Curie gehorclien werde. Wolfger hielt demnach am 27. August seinen feierlichen Einzug in Aquileja, um Besitz von seiner geistlichen Wiirde zu nehmen. und ward einige Tage spater in Cividale mit den Tempo-ralien installirt, iiber welche Feierlichkeiten genaue Nachrichten gefun-den worden sind. Im J. 1205 weihte Wolfger zu Aquileja die Waffen der von dem Gorzer Grafen und Schutzvogte zu Rittern geschlagenen Edelleute.J) Philipp war 1205 in Aachen vom Erzbischofe von Čoln gekriint Vorden. Innocenz III. strafte zvvar den Erzbischof dafiir mit der Absetzung, ging aber gleichzeitig Wolfger, des Kdnigs ehemaligen Lehrer und Freund mit dem Eisuehen an, sicli nach Deutschland zu Philipp zu begeben und ihn zur Verlaugnung des Erzbischofs zu vermogen. Das papstliche Schreiben ereilte den Patriarchen auf seiner geistlichen Visitation im Nordosten des Erzstiftes zu Win-dischgratz. Wolfger begab sich ohne Aufschub zu K. Philipp (August 1205) und vennochte ihn zu iiberzeugen, dass er ohne Beistimmung des Papstes niemals zur allgemeinen Anerkennung gelangen wiirde; er dieti rte ihm demnach einen versdhnlichen Brief in die Feder, vvelcher ') Grion bemerkt liierbei, dass das Scliloss Grafenherg bei Giirz im 13. Jahr-hunderte den Patriarchen ausschliesslich gehiirt habe, wie aus dem Cormonser Frieden vom 27. Jiinner 1202 erhelle, dass daher auch Wolfger Herr von Grafenherg gewesen sei, und zehn Jalire frtther daselbst (oder in Soffemberg) Hartmann von der Aue als Gast der Patriarchen Gottfried und Pilgrim II. seine Gedichte geschrieben habe, namentlich seinen Erec, den er mit Ginevra nach dem patriarchischen Tolmein, dem Schlosse Iweins reiten lasst, Gegen Ende des 14. Jahrhunderts, als die damit belehnte Familie von Grafenherg ausstarb, sei es an die Familie Strassoldo gelangt. Diess ist mchrfach unrichtig, denn Grafenherg gehOrte niemals den Patriarchen von Aquileja, am allerwenigsten kOnunt im Cormonser Frieden von 1202 otwas davon vor. Beides schon aus dem Grande nicht, als der Name Grafenherg »euesten Ursprunges ist. Auch erlangte die Familie der Grafen Strassoldo nieht im 14. Jahrhunderte, sondern vlel spater diesen Besitz. Der Griitzer Kammersecretar "nd Gtlrzcr Patrizier, Carl Edler von Zengraf, welchem Erzherzog Mazimilian, Regent von InnerOsterreich, im J. IS'13 den Osterreichischen Adel verliehen hatte, wbaute auf dem ihm gehOrigen Grunde nachst der Giirzer Vorstadt Piazzuta einen l‘alast, welcher nach ihm benannt wurde, und mit der dortigen Gcrichtsbarkeit nach dem Aussterben der Zragrafsehen Familie an die Grafen von Strassoldo hberging, deren eine Linie das Pradieat „Zengraff“ annahm, das erst spater. jeden-falls nach 1708, in welchem Jahre Coronini im Tent. geol. et ehron. die Grafen von Strassoldo nooh als Gerichtsherren von Zengraff auffuhrt, in den Namen Graf-fenberg, den cino griiflich Strassoldo’sehe Linie noch heute fUlirt, (lberging. Die Oertlichkeit lieisst aber noch heute im Volksmunde Zengraf oder Cingraf. vom Papste sehr gut aufgenommen \vurde. Innocenz bedankte sich dafiir bei Wolfger 1206 und rechtfertigte sich zugleich beim Salz-burger Erzbischofe, dass er den Verkehr mit dein gebannten Konige dem ehemaligen Suffiagan Salzburgs erlaube, ivahrend er denselben dem Metropoliten und allen Anderen untersage. In Nurnberg erhielt Wolfger die Belehnung mit den Regalien seines Hochstiftes, wobei er jedoch die Yerwahrung einlegte, dass er als italienischer Fiirst nicht gehalten sei, fur die Belehnung in Deutschland zu erscheinen (1206J. Bald daraut' kehrte er uber den Brenner nach Italien zuriick, konnte seinem sterbenden Freunde Berthold IV. von Andechs in Meran die Augen zudriicken und kam nach Verona zur feierlichen Besitznabme der Jurisdiction uber das Domcapitel. Gegen Ende 1206 schloss er zu Venedig, wo der Patriarch laut einer alteren Verpflichtung jahrlich mehrere Wochen zubringen musste, einen Schifffahrtsvertrag mit der Republik ab. Im J. 1207 setzte er sein in Deutschland begonnenes Friedensvverk tort, und fiihrte die Verhandlung mit Otto, die vor der lland zu einem \Vaffenstillstande auf ein Jahr gedieh. Seine Ratli-schlage hatten K. Philipp bereits im August mit dem Papste voli— stiindig ausgesohnt und 1208 ward er vom K. Philipp als dessen Bevollmachtigter beim romischen Hofe beglaubigt. In allen Nebensaclien und kirclilichen Streitfragen dem Papste nachgebend, gelang es Wolf-gern vollkommen, Innocenz III. fiir Philipp als deutschen Konig zu gewinnen. Schon war er mit dieser frohen Botschaft auf' der Reise nach Franken, als er, in Piacenza angelangt, die Trauerkunde von der Ermoidung Philipps, dio ihn wie ein Blitz aus heiterem Ilimmel traf, vernahm. Er zog sich hierauf nach Aquileja zuriick, wo er aber bald die Aufforderung des Papstes erhielt, nunmehr Konig Otto dem Welfen mit Ratli und That beizustehen. Es war keine geringe Zu-muthung an den Erzieher Philipp’s, Wolfger beeilte sich auch nicht, dieser Aufforderung nachzukommen, wesshalb es einer V iederholung derselben bedurfte, um ihn dazu zu vermogen, woriiber sich Innocenz III. im Februar 1209 bei ihm wegen des angenommenen Auftrages bedankt. Denn gleich nach Weihnachten 1208 hatte sich Wolt'ger zu K. Otto begeben, welcher schon im Janner 120!) ersteren in seinen kirclilichen Besitzungen und dem Titel eines Herzog von Friaul be-stiitigte, und ihm den unbeschriinkten Blutbann im ganzen Umfange des Herzogthums sowie die Markgrafschaft Istrien verlieh. K. Otto ernannte Wolfger zu seinem Bevollmiichtigten behufs der Vorbereitung seines Romerzuges. Wolfger 1'iihrte den Auftrag mit gevvohnter Umsicht aus, die Geivalt nicht sparend, wo, wie in Bologna und Florenz, die friedlichen Mittel niclit ausreichten. K. Otto kam im August nach Italien und lagerte mit seinem Heere mehrere Tage in der Valle La- garina in Siidtirol, wo sich ihm Tommasino dei Cerchiari, ein Dienst-mann Wolfger’s und Sohn eines Ritters aus Cividale, ein deutschcr Dichter, der Verfasser des „welschen Gastes“ vorstellte, Wolfger wohnte der Kaiserkronung Otto’s in Rom bei, und trennte sieh auf der Riickreise in Piacenza von ihm auf immer. Er hatte einerseits dem Papste versprochen, in Angelegenheiten des Reiches mit ihm zu-sammenzugehen, und andererseits stand Otto auf dem Punkte, gegen Friedrich, den einzigen Sprossen des Wolfger so nahe stelienden lio-henstaufen’schen Kaiserhauses auszuziehen. Nach Aquileja zuriickge-kelirt, beschaftigte er sich 1210—1214 mit den Angelegenheiten des Patiiarchates, stiftete 1210 das Johanniter Hospital zu Camarcio (S. Nicolo di Ruda) fur die aus Palastina heimkehrenden Pilger, ordnete die Verfassung Istriens 1211—1212 und veranstaltete eine Sammlung der Rechte und Gevvolinheiten von Friaul. Er begab sich uach Auus-burg zum K. Friedrich, welcher ihm die Rechte und Freiheiten der Kirche von Aquileja im ausgedehnten Masse bestatigte, und beivirthete auf seiner Burg Soffemberg deu ihn besuchenden alten Bekannten Walther von der Vogehveido (1214). Vom Papste 1215 zum Concile >n Rom eingeladen, trachtete sich der 80jalirige Greis dieser kostspie-Hgen Reise, die ihn z\vang, das nicht ganz beruhigte Friaul zu ver-lassen, zu entziehon, musste sich aber einer vviederholten Aufforderung tiigen, und nach Rom reisen. Von dort kehrte er nach Cividale zuriick, 'vo die Gorzer Grafen in seiner Gegemvait der Vogtei iiber die Giiter des Capitels in Fagagna entsagten. Ein anderer Streit der Grafen mit dem Capitel von Aquileja fiihrte den Ueberfall der ersteren in Farni berbei, in dessen Folge sie vom Papste durcli den Bischof von Padua mit dem Banne belegt wurden, der aber auf einer von Wolfger einberufenen Provinzialsvnode in Aqui!eja wieder geldst wurde, nach-dem die Grafen von Gdrz ihren ltechtsanspriichen in die Hande ^rolfgers entsagt hatten. Nach dem Tode des Papstes Innocenz III. 1216 beauftragte dessen Nachfolger Ilonorius III. Wolfger, die zwi-schen Treviso und Padna einerseits und Venedig andererseits ausge-brochene Fehde beizulegen, was ihm auch 1217 gelang. Es war diess die letzte That Wolfger's, denn bald darauf starb er am 23. Janner 1218 im zweiundachtzigsten Jahre seines Alters und ivurde im Dome Zu A(juileja begraben. 28. Berthold. Berthold (1218—1251), Wolfger’s Nachfolger, entstanunte dem m&chtigen, durcli weitreichenden Guterbesitz und venvandtschaftliche Verbindungen hodi angesehenen Ilause Andechs. Er war ein Binder des Herzogs von Kiirnten und Grafen von Tirol; die eine seiner It. v. Cio er ni g. Gi»rz umi Gradišča. 19 Schwestern, Maria Agnes, war dem Konige Philipp August von Frank-reich, die andere, Gertrude, dem Konige Andreas II. von Ungarn, die dritte, die h. Hedwig, dem Herzoge Heinrich von Liegnitz vermahlt, die Tochter Gertrudens, die h. Elisaheth, Landgrafin von Thuringen war seine Nichte. Als er auf den Patriarchenstuhl berufen wurde, liatte er bereits eine bervegte und \vechselvolle Vergangenheit hinter sich. Dureh die Gunst seines Scliwagers Andreas erhielt er bereits in friiher Ju-gend das Erzbisthum Calocsa (1205), wurde spater zum Ban von Kroatien (1209), dann zum Woiwoden von Siebenbiirgen (1212) und bald darauf (1213), als Andreas sich nach Halicz begab, zum Mitregenten des Konigreiches Ungarn ernannt, woraul' er, nach der dureh einen Frevel seines Bruders Heinrich, des vormaligen Markgrafen von Istrien, her-beigefiihrten Ermordung Gertrudens sich aus Ungarn fliiehten musste. Seine Wahl zum Patriarchen erfolgte unter Umstiinden, die fiir das Patriarchat von nachhaltiger Wirkung \vurden. Das Capitel, nachdem das Parlament fiir die Zeit der Sedisvacanz den Dečan von Aquileja zum Vicedom und den Grafen Engelbert II. von Gdrz zum General-capitiin ernannt hatte, konnte sich bei der Wahl des Patriarchen nicht einigen. indein die Stimmen zwischen dem Domherrn Ulrich von Civi-dale und zwischen Berthold scliwankten. Man recurrirte beiderseits nach Rom und Papst Honorius III., welcher die Wahl annullirte und sich das Ernennungsrecht des Patriarchen vorbehalten hatte, entsehied fiir Berthold '). Es war diess ein natiirlicher Vorgang, zugleich aber das erste Beispiel einer umnittelbaren Ernennung des Patriarchen dureh den Papst, welches alsbald zur Beseitigung des dem Capitel bis dahin zustehenden Wahlrechtes fiihrte, und das Patriarchat in die Bahnen der piipstlichen Politik leitete2). Berthold beobachtete eine * *) 1) In dem 4. lateranischen Concil war (lilo) unter Innocenz III. die bei den Bischofswahlen kiinftig zu beobaehtende Form vorgeschrieben vvorden. Papst Honorius erkliirte nun, dass weder die Wahl Ulrich’s (mit Stimmenmehrheit) noch die Postulation Berthold’s (mit den minderen Stimmen) dieser Form entsproelien babe, rvesshalb er die Wahl cassirte, die Postulation fiir unzuliissig erkliirte, und sich die Bestimmung des Patriarchen vorbehielt. Kraft dieses Vorbehaltes berief er sodanu mit apostolischer Autoritiit den Erzbischof Berthold auf den Patriarchenstuhl. *) Als Kaiser Heinrich V. am Reichstage zu Worms (liži) auf das ltecht, die Investitor mit Ring und Štab zu verleihen, verzicbtet hatte, machte Papst Calixtus II. dem Kaiser dagegen das Zugestiindniss, dass die Wahl der deutschen BiscliOfe und Aebte dureh das Capitel im Beisein des Kaisers oder seiner Abgcordneten erfolge. Da man jedoch Aquilcja als zum KOnigrciche Italien angehOrig ansah, erachtetc die piipstliclie Curie, dass jenes Zugestiindniss auf die Wahl des Patriarchen keine Anwendung Ande, wesshulb die Piipste seit der Mitte des 13. Jahrbundertes die Patriarchen aus eigener Machtvollkommenheit er- vermittelnde Stellung in seinen Beziehungen zu Papst und Kaiser, in-dem er, vornelimlich Anfatigs, von den Papsten mit Auszeiclinung be-liandelt wurde, wahrend er in weltlichen Angelegenlieiten dem Kaiser Friedrich seine volle Ergebenheit bevvies. Bei der Kaiserkrdnung Fried-richs II. zu Rom (1220) entwickelte Beithold den vollen Glanz seiner furstlichen Stellung (er kam mit einem Gefolge von 2000 Reitern), und ervvarb sich bei dem Kaiser grosses Ansehen durch seine Klugheit und Geschaftsgevvandtheit, wie denn das Patriarcliat zu jener Zeit aut' dem Hohepunkte seines husseren Anseliens angelangt war. Naclidem er im J. 1221 in Begleitung seines Neffen, des Herzogs von Meran, sich vvieder nach Rom begeben und den Kaiser in Tivoli begriisst hatte, erschien er, von den deutsclien Pralaten und Fiirsten gefolgt, abermals in Rom, wo er sich mit Entfaltung grosser Einsicht und Be-ledtsamkeit erfolgreich bemiihte, den Frieden zwischen dem Papste und dem Kaiser herzustellen (1230). Er wurde damals bei der papstlichen Tafel von den Ilerzogen von Oesterreich und Karaten, seinen Vasallen (von ersterem als Muudsclienken, von letzterem als Truchsess) bedient. Kaiser Friedrich aber erklarte in einem Diplome (ddo. Tivoli, 16. December 1221) an Berthold bei der iiblichen Bestatigung der Pi ivilegien, dass die Kirche von Aquileja den eisten Rang unter den Kirchen des Reiclies einnehme, und ihr Metropolit Fiirst des h. romischen Reiches sei. Die anderen dabei (und in dem spateren kaiserlichen Erlasse ddo. Ravenna, Monat Februar 1231) ervvahnten Privilegienrechte *) (Gesetze zur Regelung der Miirkte, zur Bestrafung der in die Aclit Verfallenen, zur Vornahme der Municipalwahlen, insbesondere zur Wahl des Podesta, Verbot fur Jedermann, sich in die Angelegenlieiten der abvve-senden Suffraganbischofe zu mischen, Verbot fur Vasallen, in ihren Gebieten ohne Zustimmung des Patriarchen Steuer zu erlieben, Miin-zen zu priigen, Miirkte zu eroffnen, Miihlen oder andere Flussbauten zu errichten, Stiidte, Schlosser und Befestigungen anzulegen, Verbot gegen alle Unterthanen, sich in Verschvvorungen einzulassen oder ge-heime Biindnisse ohne Vonvissen des Patriarchen einzugehen), mocli-len ihren Grund wohl darin finden, dass man diesen Rechten und Verboten (namentlich in den Municipien) haufig zuvvider handelte. Naehdem K. Friedrich II. schon 1228 ausgesprochen hatte, dass die nannten, mochte es nun sein, dass sie die vorgangige Wahl des Capitels nicht be-statigten, oder dass sie zur Ernennung schritten, ohne sich um diese Wahl zu kfimmern. Bis dahin aber war das (vom Kaiser Carl dem Grossen verliehene) Kecht des Capitels, den Patriarchen zu erwahlen, unbestritten gewesen, wenngleich diese VVahl durch das Intercsse der deutsclien Kaiser oft beeinflusst wurde. ') Sie sind aufgeziihlt in den von Minotto (Acta et diplomata e K. Tabu-lario Veneto, Vol. L, Seit. lf>.) verOffentlichten Urkundenregesten von obigem Datum. 19 * Territorial-Oberhoheit in Istrien ausschliesslich dem Patriarchen znstehe, gelangte letzterer durch die 1230 erfolgte Verzichtleistung seines Bruders Otto V. auf alle seine Istrien (und Krain) betreffenden An-spruche1) in den unbestrittenen Besitz der Markgrafschaft2), vvelcher er spater (1231) die Provinzialverfasssung bestatigte3). Doch erfreute ') In der Bestatigungsurkunde K. Friedrichi II. (Juli 1230) heisst es: „Tum Otto cedere ac remittere Bertoldo dicitur in perpetuum ed eidem Sedi Aquilejensi omnejus et quaestionem quae contra eum in eisdem Marchia et Comitatu Istria et Carniolae requirere poterat et si quid juriš in eis vidibatur habere.“ Bubeis col. 697. 2) Als das Herzogthum Baiern von Karnten getrennt wurde (976), verblieb die Markgrafschaft Istrien (die auch Grafschaft genannt wurde) den Herzogen von Karnten, welclie sie abgesondert von ihren iibrigen Besitzungen venvalteten, indem sie dieselbe dem Zweitgeborenen, der dann Markgraf von Istrien hiess, zu Lehen gaben. Als ein Zugehiir von Karnten gelangte Istrien von den Eppensteinern an dieGrafen vonSponheim-Ortenburg, und sohin an das Haus Andechs. NachdemHeinrich von Andechs, Markgraf von Istrien, als Mitschuldiger an dem Morde des Kaisers Philipp in die Aclit erkliirt worden (1208), verlieh Kaiser Otto IV. die Markgrafschaft Istrien an Ludwig, Herzog von Baiern (1209); doch wurde noch im selben Jahre iibor das auf die friiheren kaiserlichen Verleihungen unter K. Heinrich IV. sich stutzende Verlangen des Patriarchen Wolfger die Markgrafschaft Istrien (ebenso wie Krain) an den Patriarchen ubertragen, wogegen freilich die Kamilic Andechs, und namentlich der letzte Sprosse dcrselben, Otto V., Herzog von Andechs, protestirte. Der Patriarch befand sich dadurch zwar im rechtlichen niclit aber auch im faktischen unbestrittenen Besitze der Markgrafschaft, bis Herzog Otto, ein Bruder des Patriarchen Berthold, auf alle seine Anspruche beziiglich Istriens zu dessen Gunsten Verzicht leistetc. — Von der Markgrafschaft Istrien ist aber (ftir die spiitere Zeit, vom Beginne des 12. Jahrhundertes an) die Grafschaft Istrien zu unterscheidcn. Da niimlich nach dem Tode des Herzogs Luitold von Kiirnten dessen Bruder Heinrich, bis dahin Markgraf von Istrien, ihm im Herzog-thume nachgefolgt war, bemiichtigte sich der and ere Bruder (oder Neffe) Heinrich’s, Engelbert, der Markgrafschaft, ohne des Patriarchen von Aquileja, Ulrich, glcich-falls eines Bruders Heinrichs, Einsprache zu acliten, welcher Istrien, als seiner Kirche heimgefallen, in Anspruch nahm. Daraus entspann sich ein Kricg zvvischen Ulrich und seinem Bruder Heinrich gegen Engelbert, in welchem der letztere ani Timavus unterlag (1112). Die sieghaften Briider einigten sich hierauf mit Engelbert, und tlberliessen ihm cinen Gebietsstreifen im nordostliehen Istrien als Lehen. Dieses ist der Ursprung der Grafschaft von Istrien, spater auch Grafschaft Mitterburg (oder Pisino) genannt, wclche in der Folge nach dem Aussterben der Andcchse 1248 an die Grafen von GOrz gelangte. Nachdem Kaiser Friedrich II. den Patriarchen Berthold zutn Oberherrn der gesammten Markgrafschaft Istrien eingesetzt hatte, leisteten der Bischof von Triest und die Herren von Duino dem Patriarchen die Lehenshuldigung; mir die Grafen von Istrien, wclche sich fttr un-abhiingig vom Markgrafen hielten, blieben von letzterem ferne und fortan in Verbindung mit Karnten. a) Es war diess cine Reform der Stat uten Wolfger’s, kraft welcher die Podesta’« Istrianer oder Friauler sein mussten, und niemals Freinde (Venezianer) sein er sich nicht vollstandig jenes Besitzes, da schon damals die Vene-zianer als Nachfolger der byzantinischen Kaiser in den istrischen See-stiidten festen Fuss fassten und allmalig ihre Herrschaft bis in das lunere des Landes ausdehnten. Als K. Friedrich II. nacli seiner Riick-kehr vom Kreuzzuge in ein feindseliges Verhaltniss zu dem Papste Gregor IX. gerathen war, schloss sich Berthold mit den benaclibarten deutsclien Fiirsten an Friedrich an, und folgte dessen Rufe nach Neapel (1227). Wenige Jahre darauf hatte er die Befriedigung, den Kaiser durch z\vei Monate in seinem Gebiete zu beherbergen, nachdem der-selbe eine Versaiumlung der deutschen Fiirsten nach Aquileja (wohin allein sie in der Zeit der damaligen Wirren ungehindert gelangen konnten) ausgeschrieben hatte, und dort sowohl als in Udine und in Cividale venveilte (1232) ’)• Zu jener Zeit belehnte Berthold den Herzog Friedrich II. von Oesterreich mit der (dessen Familie gehorigen) Grafschaft Portenau (Pordenone), \vo letzteren der Kaiser besuchte; als aber der Herzog geachtet und von Kaiser Friedrich mit Krieg iiberzogen 'vurde, schloss Berthold sich diesem Zuge an und machte in Gemein-schaft mit dem Bischofe von Bamberg einen Einfall in Steiennark (1236) *). Berthold mochte Grund zu Besclnverden gegen Herzog Friedrich haben, nachdem die Herzoge von Oesterreich die freisingischen Hesitzungen in Krain ervvorben und begonnen hatten, sich daselbst auf kosten der patriarchatischen Herrschaft auszubreiten. Bei der damals v°m Kaiser vorgenommenen Verhaftung seines Sohnes Heinrich wurde, als letzterer nach dem Schlosse S. Felice in Apulien in Ilaft gebracht werden solite, Berthold nebst seinem Bruder Egbert und dem Erzbischofe von Salzburg mit dem Auftrage betraut, die Ueberfuhrung Heinrichs nach Italien zu bewerkstelligen (1236). Nachdem der Kaiser abennals in den papstlichen Banu verfallen (1239), trat Berthold offen auf seine Seite, u,'d hatte sich auch spiiter noch des Kaisers Gunst zu eifreuen. Allein (wohl nicht olrne Einwirkung des iiber den Kaiser liereinbrechenden Missgeschickes) die iiber Berthold als Anhanger des Kaisers verhangte Kxcomnumication driickte den frommen Kirchenfursten, welcher da- 'lurlten. An die Spitze der Vervvaltung von Istrien \vurde vom Patriarchen ein Adeliger gestellt, Markgraf (Marchio) genannt, dessen Anit gewohnlich nur ein Jahr dauerte, und ivelcher fiir dlesen eintriiglichen Dienst einen gewissen Tribut an den 1 atriarchen eniriehtete. 'J Kaiser Friedrich II. traf in Udine mit seinem Sohne Heinrich zusamtnen und erliess daselbst die goldene Bulle ttber die Gerechtsame der Reichsftlrstcn (O ti). Im Jahre 1235 kam der Kaiser auf seiner lteise nach Deutschland abennals nach Aquileja. Von hier begab sich Friedrich nach Apulien. *) Als Kaiser Friedrich IL in Folge dieses Kriegszuges im Jahre 1237 in ^ ten itbenvinterte, befand sich im Gefolge dcsselben nebst anderen Fiirsten des l{l'i'lics auch Berthold. Ruhei* coL 7II. durch bestimmt wurde, sich nach Rom zu begeben, dort Busse za thun, und, unterstiitzt von den dort antvesenden Fiirsten um die Los-zahlung von der geistlielien Strafe zu bitten. Dieselbe wurde ihm auch zu Theil, und er vvieder in die Gnade des Papstes aufgenoramen. We-gen eines bei dem Einfalle der Tartaren geleisteten Geliibdes befanden sich damals der Kbnig Przemysl von Bdhmen soivie die Herzoge Leopold von Oesterreich und Berthold von Karaten in Rom. Diese Fiirsten, zugleich Vasallen des Patriarchen, bedienten denselben bei der papstlichen Tafel als Mundschenken und Truchsesse, und der bei diesem Anlasse von Berthold entwickelte Glanz soli den Papst zu dem Ausspruche bevvogen haben, der Patriarcb Berthold sei ein zweiter Papst (1244) Aus diesem Vorgange wird es erklarlich, dass Berthold am Ende seines Lebens seine Gesinnung gegen den Kaiser vvechselte. Er war auf dem Concil von Lyon(1245), von \velchem aus Friedrich’s Landen alle Bischofe, bis auf einen sich fern gehalten hatten, und auf welchem Papst Innocenz IV., des Kaisers erbittertster Feind, denselben so wie alle seine Anliiinger neuerdings excommunicirt hatte, und sie als aller W(irden entsetzt erklarte, gegenvvilrtig, und hatte seine Zustimmung zu diesem Beschlusse gegeben. Im Innern seines Regimentes war Berthold vveniger gliicklich; die Ereignisse, welche spater das Patriarchat in ganzlichen Verfall bringen sollten, traten immer naher, \venn sie auch bei der noch vor-liandenen Macht des Patriarchates nicht von solcher tiefgehenden Be-deutung wie spilter sich gestalteten. Schon bei seiner Besteigung des Patriarchenstuhles *) hatte er eine Fehde zwischen den Ministerialen und mehreren seiner Grundherren vorgefunden. Er stellte sich auf die Seite der ersteren und brachte die letzteren theilweise zum Gehorsam zuriick, nicht aber ohne den Keim zu den nachherigen Vervvicklungen mit Treviso, welcher Stadt die aufstandischen Lehenstriiger den Hul-digungseid geleistet hatten, zuriickzulassen ®). Die feindseligen Trevi- ') Nicoletti, Palladio Storia de Friuli Vol. I. J) Noeh vor der Ankunft Berthold's waren aus Anlass der Vermahlung Ginevra’s von Strassoldo, welche die Verlobte des Friedrich von Cucanea gewcsen, mit Odorieo von Villalta selnverc ZerwUrfnisse unier dem friaulischen Adel ent-standen, welche von dem Generalcapitiin Grafen von G (ir z mit kriiftiger Hand nie-dergehalten wurden. 3) Bei den abermals zwischen dem Adel entstehenden Streitigkeiten (1219) hatte Berthold es den 12 Parlamentsriithen iiberlasscn, dieselbcn auszugleichen. Diess geschah und allo Vasallen wollten sich dem Patriarchen unt,erwerfen. Da aher die Ministerialen gegen diesen von ihnen ftlr partciisch gchaltencn Ausgleich sich erkliirtcn, zerschlugcn sich die Vcrhandlungen, die freicn Grundherren sagten sich vom Patriarchen los und vereinigtcn sich mit Treviso, um miter die dortigen BUrger aufgenoinmen zu \verden, ivobei sie dem von den Grafen Polcenigo (die saner liatten einen Einfall in die Bisthiimer Ceneda, Feltre und Belluno gemacht, und in den beiden letzteren Stiidten die Bischofe erschlagen. Beithold suchte die Hilfe der Paduaner nach, vvelche die Trevisaner zum lliickzuge aus dem Gebiete des Patriarchen z\vangen. Der Streit wurde beigelegt, nachdem Beithold, velcher sich liatte verpfiichten niiissen, den Anordnungen des papstlichen Legaten unbedingte Folge zu leisten, mit Treviso einen freilich fur ihn nicht sehr giinstigen Frie-densvertiag abgesehlossen liatte. Um sich aber gegen neuerliclie Feind-seligkeiten von Treviso sicherzustellen, ging Berthold mit Padua, in 'velcher Stadt er sich formlich hatte zum Burger aufnelimen lassen'), ein Biindniss ein. Auch mit Venedig eineuerte er friiliere Vertrage und riiumte demselben grosse Handelsvortheile ein (1222). Ein neuer Friedensbruch von Treviso hatte keine weiteren Folgen, nachdem der Kaiser aut' Berthold’s Bitte die Stadt mit der Reichsacht bedrohte, und auch der Herzog von Oesteneich deren Uebergiiffe gegen seine Friauler Vasallen rachen volite. Mit Ezzelino von Romano, welcher pliindernd in das Patriarchen-gebiet einfiel (1235 —1239) und das Castell Fagagna durch Verrath einnahm, musste Berthold langjahrige Kiimpfe bestelien. Aber einen nicht minder lastigen Gegner hatte Berthold an dem Grafen Mein-hard III. von Gorz, Schutzvogt der Kirche von Aquileja, der keine Helegenheit voriibergehen liess, den Patiiarchen zu bedrangen und ihn an seinem Rechte und Besitzthuuie zu schiidigen. Doch auch mit dies. m Wurde durch schiedsricliterlichen Sprucli in Manzano ein friedliches Abkommen getroffen (1249) 2). sich fiher den fremden Patriarchen und die Tyrannei von GOrz beklagten) im Jahrc zuvor gegebenen Beispiele folgten. Bald darauf aber liiste Papst Honorius III. den von den Castellanen in Treviso geleisteten Schwur (1219). Diese Castellane hatten Treviso das Oeffnungsrecht in ihren Burgen gestattet, versprachen ihre Bienste im Kriege und erwarben in der Stadt liegendes Eigenthum. Behufs des zu ent richtenden Tributes wurden ibre G ut er geschatzt; nach dieser Schatzung beivertheten sich die Gilter derer von Polcenigo auf lli.OOO, von Sonumbergo (Son-Uenberg) auf 9000, von Villalta auf 32.000, von Castellerio auf 4000, von Sa-vorgnano auf 8000, von Strassoldo auf 8000, von Fontanabona auf 60.000, von Gaporiaco auf 65.000 Lire piccole. ') Der Patriarch musste sich verpfiichten (1220) in Padua 12 Palaste zu hauen, jedcn im VVcrthe von 10.000 Scudi, und die Statuten zu beobacbten; auch W|irden dem Handel der Stadt Padua bcdeutende Handelsprivilegien in Friaul gewahr(. 2) Scbon vici frtther hatte Graf Meinhard III. mit Zustlmmung seines Neffen Meinhard IV. einen Vertrag geschlossen, womit er dem Patriarchen viele seiner Gilter *u Lehen auflrug. So iiberliess Meinhard gegen den Empfang von 400 Mark Silher seine Guter in Sedegliano, S. Lorcnzo und Grillons dem Patriarchen, ivelcher in- In seiner inneren Yerwaltung bewahrte sich Berthold als ein wohlthatiger, von varmer Fursorge fiir seine Unterthanen erfiillter Fiirst. Er bedachte reichlich den Clerus und die Kloster, regulirte das Capitel von Aquileja, bedachte dasselbe sowie jenes von Cividale mit reichen Gaben und sclienkte ersterem insbesondere das (friiher der herzoglichen Fainilie von Karnten gehorige) Gebiet von Windischgratz in Steiermark (1251). Unter den Erwerbungen fiir die Kirche, vvelche in seine Regierungszeit fallen, miissen insbesondere die grossartigen Schenkungen des Grafen Ulrich von Sternberg ervvahnt werden, welcher der Kirche „zur Busse fur seine Siinden“ die Burg Los (Laas) mit einem nmfassenden Gebiete und ebenso die Burg und das Gebiet von Chemich widmete (1244). Auch wurde wahrend seiner Kirehenvenval-tung das Cisterzienserkloster Mariabrunn bei Landstrass in Krain voni Herzog Bernhard von Karnten gestiftet. und reich mit Giitern bedacht. Berthold bevvitltigte die Aufstande in Istrien, schiitzte die Landbe-wohner gegen die Unterdruckungen der ge\valtthatigen Burgherren, und linderte die Notli seiner durch mannigfaclie Landplagen, Erdbeben, Hungersnoth und Seuchen (1222—1245) heimgesuchten Unterthanen durch seine Mildthatigkeit und Freigebigkeit. Fiir seine fromme Ge-sinnung spricht die enge Freundschaft, die ihn mit dem h. Franciscus von Assisi verband. Seine llesidenz verlegte er von (dem durch dio ungesunde Luft seinem Verfalle entgegengehenden) Aquileja1) in die giinstiger im Mittelpunkte seines Gebietes gelegene Stadt Udine (1238)2), dess sogleich vvieder den Grafen Meinhard damit helehnte. Seine G ut er in Latisana trat Graf Meinhard ehenfalls dem Patriarchen ah, sowie das Schloss Lienz sammt ZugehOr, das Schloss Rotenstcin und den Hafen von Latisana, gleicherweise mit allem ZugehOr. Docli verlich Berthold dem Grafen Meinhard alle diese Giiter wieder als Manns- und Weiherlehen mit der Verpfliehtung, dieselben weder zu veriiussern, nocli weiter in Afterlehen zu geben oder zu verpfanden; wenn aher die Grafen von Gorz weder miinnliche nocli weibliche Erlieu hinterliessen, so solit en diese Gfltcr in das frcie Eigentlium der Kirche hcimfallen (27. Octobcr 1226). Ruheis col. 717. ') Berthold liatte den Entschluss gefasst, dio Maueru und die Gebiiude von Aquileja herzustellen und die versumpften Caniile behufs der Verbesscrung der Luft zu raumen. Er versammelte zu diosem Ende das Parlament, und entwickelte vor dcmselben mit grosser Beredsamkeit seinen Plan. Die Mitglieder des Parla-ments nahmen densclben, ein seltcner Fali, einstimmig an, und erkliirten sich (so-wohl der Clerus als die Grundherrcn und die Stiidte) — nebst dem Patriarchen — zu betrachtlichen Beitriigcn bereit (1242). Insbesondere verfiigtc Berthold mit piipstlicher Genehmigung, dass die Einkiinfte der crledigten Pr&benden der Capitel von Aquileja und Cividale fiir die Dauer eines Jahrcs fiir den enviihnten Zweck ver-wendet. werden sollten. Das Wcrk begann alsogleich, wurde aher durch die nach-folgenden Ereignisse zum Stocken gebracht. Nicoletti, Rubeis col. 713. 2) Aus jener Zeit stammt ein Siegel der Stadt Udine mit der Umschrift: „Est Aquilejensis sedes haec Urbs Utinonsis.“ Im elegischen Gegensatze zu dieser welches zugleich der letzte Residenzwechsel der Patriarchen von Aqui-loja war. Die Bevvohner von Aquileja suchte er fiir den ihnen hiermit zugehenden Verlust dadurch einigermassen zu entschadigen, dass er beide Stadte tur ein einziges vereinigtes Geineinwesen und die Burger beider Orte aller von einem derselben besessenen Vorrechte fiir theil-liaftig erklarte1). Dem Friaulisclien Parlamente, dessen Bestand schon auf Wolfger zuriickzufiihren ist (und das sich 1251 zu Pferde auf der Ebene von Čampo formido versammelte) railmte er die bleibende und geregelte Theilnahme an den bffentlichen Geschiiften ein. Berthold liegt, wie so viele seiner Vorganger und Nachfolger, in der Basilica zu Aquileja begraben, und zwar unrveit des Ilaupteinganges an der Stelle, welche er selbst als seine Ruhestatte bezeichnete, indem er, als er die Kirche zum ersten Male betrat, an derselben ausgleitend m die Worte des kdniglichen Sangers ausbracb: Ilič requies mea in Saeculum Saeculi2). 29. Gregor von Montelongo. Berthold’s Tod fiel mit dem vollstšindigen Sinken des kaiserlichen Ansehens in Italien und der steigenden piipstlichen Maclit zusammen. Rie Folgen hiervon machten sich alsbald im Patriarcliate Fiihlbar, da der Papst Innocenz IV. Gregor von Montelongo (1251—1269) aus Reapel, fruher papstlichen Notar und Legaten, einen fanatischen Guel-ben, auf den Patriarclienstuhl berief. Er hatte sich fruher durch seine kriegerischen Unternehmungen und als die Seele des Widerstandes gegen Friedrich II. in der Lombardei hervorgethan, Ferrara einge-nommen und Parma nacli siegreicher Bekiimpfung des Belagerungs-heeres entsetzt, war aber als Patriarch, obgleich fortwiihrend in krie-gerisehe Unternehmungen verwickelt, wenig vom Gliicke begunstigt. legte die Aufstiinde der istrischen Stadte durch Concessionen (insbesondere durch die ihnen iiberlassene freie Wahl ihrer Podestas) brnschrift steht jene eines Siegels der Stadt Aquileja, welehe, aus der Zeit der Kitivoihung des dortigen Patriarcbaldomes unter Popo (1031) herrfihrend, lautete: nbrbs haec Aquileja caput est ltaliae,u und an den Aufsehwung crinnert, dem jene *^iadt durch die wicderholten pajistlichen und Synodial-Erklarungen, welche die iiupreiuatie der Eirche von Aquileja Uber alle Kirehen Italiens (das ervige Rom ausgenommen) ausgesproehen hatten, entgegen zu gehen hoffen durfte. Della Bona a' a' O. S. IR — Auch in dem Decreto der Sjnode von Mantua (827) heisst cs: «Ed notandum, quod omnes Istricnsium civitates ac reliquiae, quas haec notat sy-ll()dus Aquilejae Civitatis, quae Caput ct prima est totius Italiae; subjectac sint.u liubeis a. a. col, 419. 1) Auch in Cividale erhielten die Einwohner von Aquileja das BUrgerrccht. 2) Coronini a. a. S. 70—92. bei, tiaf Vorkehrungen gegen die sicli zeigende Pest (1258) und die einbrechende Theuerung der Lebensmittel (1259) 1), erlangte mehrere friiher entrissene Besitzungen vvieder, reforroirte (1253) das Capitel von Cividale * 2) sowie die Statuten des Capitels von Aquileja (1254), stiftete das Capitel von Udine durch Zuweisung anderer geistlicher Benefizien und sah sich genothigt, die Zalil der Chorherren des Capitels in Aquileja auf 24 zu besehranken, da die Einkunfte des Capitels fiir ihren Unterhalt ilicht mehr ausreichten 3). ’) Gregor hatte in einem Uebereinkommen mit den Venezianern sein Ge-treide gegen das ihm unentbehrliche Salz und Zwiebeln nmgetauscht, woraus sich die bis heutzutage fortdauernde Uebung entspann, dass alljahrlich im Juli am Feste des h. Hermagoras viele Barken nach Aquileja kommen, um daselbst Zwiebel und Knoblauch zu Markte zu bringen. Zandonati a. a. O. S. 140. 2) In Cividale hatten von Altersher zwei Capitel bestanden, jenes von Sta. Maria und jenes von S. Stefano; an der Spitze des ersteren stand ein Dečan, und an jener des letzteren ein Propst. Die friiheren Patriarchen hatten bereits die beiden Collegien vereinigt, und das Capitel von S. Stefano jenem der h. Maria einverleibt, doch die beiden Wurden bestehen lassen, welche im Laufe der Zeit einander be-kiimpften, und grosscn Ziviespalt unter dem Clerus hervorriefen. Der Propst, an Giitern und Wiirden einem Bischofe gleich (wesshalb auch mehrere Patriarchen, wie Pilgrim II. und Wolfger, dessen Beneflcien an sich gezogen hatten), behelligte den Dečan in scinem geistlichen und vvelt lichen Wirken, und verfugte ivillkurlich iiber die (von ihm verwalteten) Einkunfte des Capitels, dessen Mitglieder Noth litten. Der durch diese Rivalitaten und Verktirzungen erzeugte Hass verminderte sehr das Ansehen des Clerus unter dem Volke. Um diesem Missstande zu begeg-nen, berief der Patriarch eine Vcrsammlung seiner Priilaten und Aebte, und pflog mit ihnen die Bcrathung, deren Entscheid dahin ausfiel, dass die VVttrde des Prop-stes, dessen Uebergriffe unertraglich seien, ohne Hoffnung, dass es, so lange er bestehe, anders iverde, aufgehoben werde. Die geistlichen und weltlichen Gerecht-same des Propstes wurden zivischen dem Patriarchen als geistlichen Oberhirten, und dem Capitel getheilt; der erstere erhielt nebst dem Rechte der Ernennung des Custoden und des Scholasticus, sowie der Bestatigung der Chorherren, viele Giiter und Vasallen, das letztere gewisse Giebigkeiten aus der Pfarre von Tolmein, den Wallfahrtsort Sta. Maria di Monte, die Verleihung der Capellanbeneficien und die Zehenten der Pfarre von Cividale, viele Giiter und Giirten, mehrere Vasallen, Erbzinsleute und Dienstbarkeiten. Nicoletti. Rubcis. 3) Bei der Nachsuchung der piipstlichen Bestatigung zu dieser Beschriinkung setzte Gregorius auseinander, die Kirche von Aquileja sei mit einer solehen Anzahl von Canonici tiberladen, dass sie mit ihrem geringen Einkommen nicht mehr bestehen kOnne, indem ein soleher Canonicus nebst der Vertheilung der Naturalien kaum drei Mark (45 fl.) jiihrlich beziehe. Rubeis 148. Gleichwie unter dem Patriarchen Berthold der Herzog Bernhard von Karaten das Cisterzienserklostcr Mariabrunn bei Landstrass in Krain gestiftet und mit vielcn Gtitern bedacht hatte (1244 und 1248), griindete er zur Zeit Gregor’s von Montelongo das Karthiiuser-kloster Freudentbal (Vallis jucunda) bei Wrainitz in Krain, und verlieh ihm aus-gedehnte Iminunitaten und Besitzungen (1260). Schon im Beginne seincs Patriarchates hatte sich eine Fehde mit dem Herzoge Ulrich von Karaten gehildet (1253), velcher sich weigerte, die von ihm besetzten patriarchatischen Schlosser herauszugeben, und velchem es gelang, den Grafen Meinhard III. von Giirz in sein Inter-esse zu ziehen. Der Kampi' var kurz und frnchtios, doch schlug er dem Lande tiele Wunden. Es gelang aber dem Patriarchen, den Herzog Ulrich zu bevegen, ersteren tur die der Kirche zugefugten Nachtheile zu entschadigen, gleiclnvie Ulrich dem Patriarchen Laibach nebst an-deren fiinf Schldssern uberliess (mit denen er jedoclr von letzterem gleich vieder belehnt vurde [1261]). und ihm versprach, die Besitzungen der Kirche in Ti effen und Tieffen, welehe an den Grafen von Sternberg iiber-gegangen varen, einzulosen und ersterem zuriickzustellen (1265). l)es Patiiarchen grosste Bedranger waren aber die Grafen von Gorz. Eine Fehde mit denselben var durch die Convention mit Meinhard IV. (1260, velcher Albert II. nach erlangter Grossjahrigkeit 1264 bei-frat) beigelegt vorden, welcher zufolge die Grafen von Giirz auf das Um 4000 Mark erworbene Pfandrecht liber gewisse Lehen Verzicht leisteten, dafiir aber vom Patriarchen mit den ihnen zustehenden Aqui-lejischen Lehen belehnt wurden, und die beiden Schlosser, welche den niichsten Gegenstand des Streites bildeten, Lucinigo und Connons, niedergerissen, beziiglich nicht wieder hergestellt verden sollten. l)och dauerte dieser Friede nicht lange, es entstand iiber gegenseitige Beschul-digungen (anliisslich einer verabredeten aber von Gregor wieder auf-gegebenen Unternehmung gegen Capodistria) ein neuer Streit, vahrend 'velchem der Patriarch vom Grafen Albert II. in Villanova bei Rosazzo des Nachts uberfallen, gefangen genommen und halb entkleidet bar-fiissig, auf schlechter Miilire reitend, nach Goi z gefiihrt wurde (1267). Ps gelang zwar der Vermittlung Konig OttokaFs von Bohmen (als Herrn von Portenau, des Patriarchen Vasallen1)), dessen Neffen des Erz-bischofs Wladislaw von Salzburg und Venedigs, Gregor aus der Gefan-genschaft zu befreien, doch stellte ihm Graf Albert spater abermals, wenn aucli fruchtlos, nach, seine Anhanger iiberfielen und todteten dessen Vicedom, den Bischof von Concordia (1268) bei Medea. Neue tehde entspann sich darauf, die indessen, nachdem Gregor mit seinen iruppen bis an den Isonzo, dessen Brucke vom Grafen von Gorz ab-gebrochen vorden, geiiickt var, gutlich beigelegt vurde2) (1268). * *) ') In dieser Eigenschaft war filr KOnig Ottokar der Landeshauptmann von ■Steicrmark, Bischof Bruno, vom Patriarchen in Gegenwart des Parlamenta (1263) belehnt worden; es var mit diesem Besitze die Hofwiirdc eines Mundschenkcn und die Verjdlichtung verhundcn, den Patriarchen, im Falle er gefangen viirde, aus der Gefangenschaft zu befreien. *) Nach Nicoletti wilre der Patriarch his Giirz vorgedrungen, und hiitte, 'vievvohl vergeblich, dieses Schloss einzunehmen versucht, dafiir aber die Schlosser Audi mit Ezzelino da Romano war Gregor in Feindschaft gerathen; mehrere seiner Vasallen, namentlich die Grafen von Prata, liatten sich ersterem angeschlossen, welche letzteren inzwischen spater zum Ge-horsam zuruckkehrten, und zum Ersatze des der Kirche zugefiigten-Schadens dem Patriarchen das Schloss S. Stenico mit Zugehiir sammt Giitern in Tone und Latisana abtraten. Patriarch Gregorio staib, ohne noch consecrirt zu sein, bald darauf (1269) in Cividale')• 30. Raimund della Torre. Nach Gregor's Tode blieb der Patri archenstulil durch vier Jahre erledigt, da die vom Capitel vorgenommene Wahl Pliilipp’s, des er-wiihlten Erzbischofs von Salzburg und Bruders des Herzogs Ulricli 1IL. von Karaten vom Papste niclit genehmigt wurde 2). Es solite von nun an das Patriarchat fur die Guelfenpartei gesichert bleiben. Denn im J. 1273 erhob Papst Gregor X. zu dieser Wiirde Raimund della Torre (1273—1299) aus dem urguelfischen mailandischen Geschlechto dieses Salcano und Wippacli verbrannt und die Brucke liber den Isonzo bei Gorz zerstOrt; doch ist diese Nachricht nicht \veiter beglaubigt, jedenfalls kommen die beiden ervvahnten Schlosser in der niichsten Zeit wieder vor. ’) Von seiner Sittlichkeit ist nicht viel Riihmenswerthes zu berichten, wenn es wahr ist, wie man ihn dessen anklagte, dass er niemals ohne weibliche Beglei-tung gevvesen und er sich durch den Ausspruch zu rechtfertigten suclite: „Si nou caste tum caute.u Coronini a. a. O. S. 95. *) Wiihrend der Sedisvacanz zeigte sich der machtige Einfluss des BOhmen-konigs Ottokar II.; es wurde sein Anhanger, Herzog Ulrich lil. (der aber bald darauf starb) zum Generalcapitiin und Venvalter des Patriarehates envahlt, und auch die einstimmige Wahl Philipp’s zum Patriarchen erfolgte nach dem Wunsche und auf Anregung des KOnigs, der liiermit die Anspriiche Philipps auf die Nach-folge seines Bruders Ulrich in Kar n te n zu beseitigen gedachte. Letzterer himvie-der, als er gegen Philipp feindselig vorging, bemiichtigte sich der der Kirche von Aquileja gehOrigen Schlosser Treffen, Tieffen, Windischgratz und Clcmaun (1270). Kub. a. a. O. col. 701. Als Grumi der venvcigerten Bestatigung Philipp’s vrurde vom Papste Gregor X. das Verbot angefiihrt, welches an das Capitel von Aquileja cr-lassen worden war, wahrend der Sedisvacanz des piipstlichen Stulilcs keiue Walil des Patriarchen vorzunehmen. Uebrigcns niochte sich Gregor X. wohl auch durch die nicht sehr empfehlensiverthen perslinlichen Eigenschaften Philipps, ivelche schon Papst Alezander bestimmt liatten, Philipp nicht als Erzbischof von Salzburg zu bestiitigcn, zu der gedaehten Vorweigerung bewogen gofflhlt haben. Lange bc-vor aber diese Entscheidung erfolgte, niimlich noch im J. 1209 vrurde, nach dem Hinschciden Ulrich’s, Philipp vorbehaltlich seines Ansjiruches auf die Patriarcheu-wiirde zum Generalcapitiin von Friaul crnannt, musste jodoch auch in dieser Eigen-sclialt dem Andrangeu Ottokar s iveichen. Namens1), Bischof von Como, und nach ilini gelangten noch drei andere Mitglieder dieses Gesclileclites auf den Patriarchenstuhl, so dass die envahnte Familie innerhalb der folgenden 92 Jahre (1273—1365) den-selben durch volle 48 Jahre inne hatte. Als die Torriani in Mailand gegen die Visconti unterlegen waren, fluchteten sich zahlreiche Mitglieder der Familie zu ihren Verwandten nach Friaul, und \vurden daselbst von letzteren in aller Weise (nainentlich durch Verleihung geistlicher Bene-ficien und durch Belehnungen) begiinstigt. So befanden sich zu Patri-arch Pagano’s Zeiten 48 urkundlich erwahnte mannliche Mitglieder derselben zum Theile in hervorragenden und eintriiglichen geistlichen oder vveltlichen Stellungen oder mit Lehen der Kirche von Aquileja ausgestattet in deren Gebiete2). Von hier aus verbreitete sich die Familie der Thurn (Torriani) nach Deutschland und (von Gorz aus) uach Oesterreich, wo sie noch (vie in Friaul) gegemvartig, zu hohem Ansehen und Reichtlmme gelangt, bliiht. Auch andere guelfische Fa-milien aus den Stiidten Mailand, Florenz, Parma, Cremona und Trient landen durch llaimund Aufriahine im Patriarchatgebiete. Raimund kiindigte sich durch einen glanzenden Einzug in sein neues Gebiet als ein miichtiger und reicher Herr an; ein zahlreicher Hofstaat, in welchem man 60 kostbar gekleidete mailandische Junker, 50 Ritter, 600 Reiter und 100 Cremoneser Fussknechte zusammen mit 1000 Fferden ziihlte, begleitete ihn 3). Seine Regierung war von kriegerisclien Ereignissen erfiillt, er erstrebte zu viel, und erreichte darum wenig. Er suchte seine Stellung als Patriarch von Aquileja zunaclist dazu zu ^eniitzen, um seiner Familie wieder zur Oberherrschaft in Mailand zu verhelfen, in welchen meist unglucklichen Unternehmungen er seinen Keichthum so wie die Kraft des Patriarchates nutzlos aufwendete. (Jleich anfiinglich suchte er Unterhandlungen mit Ottokar II. anzu-Eniipfen, dessen weit aussehende Politik in diesen sudlichen Markcn oinen Stiitzpunkt seiner Macht gegen das deutsche Reich zu gewinnen LofFte; uie Unterhandlungen zerschlugen sich an dem Begehren OttokaFs, alle Besitzungen und Lehen der Herzoge von Karaten, Oesterreich, Stei- ') Raimondo war dem Hau]itstamme dieses Gcschlechtes cntsprossen und e'n 8olni Pagano's della Torre, welcher als Gefangener Visconti’s im Castelle von haradello bei Como unglttcklich endete. 2) Bianchi ziihlt die Namen dieser IH Mitglieder der Torrianischen Familie *n dem Werkc: Del preteso soggiorno di Dante in Udine. S. 145- 147 auf. a) Trot/, scines Reichthums musste Raimund doch, um die Kosten dieses kinzuges zu bestreiten, das VermOgen seiner BrOder zu Hilfe nebmen, und in der 1'olge (1894) de, Naehkommen eines derselben fur die Ruokerstattung einer sehr l>edeutenden Summe Btlrgschaft leisten. Nicoletti, 1’atr. Raimondo. eimark und von Kiain sich zuzuvvenden *), doch ohne Nachtheil fiir Raimund, da des ersteren Thiitigkeit bald zu selir in Deutschland in Anspruch genonnnen wurde. Auch mit dem gefiirchteten Grenznachbar, dem Grafen von Gtirz, suchte Raimund ein gutes Abkommen zu treffen * 2), um die vielen gegenseitigen streitigen Anspriiehe auszugleiehen, aber auch hierbei war er vom Gliicke uicht begiinstigt. Der erste schieds-richtei liclie Ausgleich in Cividale zerschlug sich an der Forderung RaimuniFs, Cormons zuriickzuerhalten. Neue Feindseligkeiten, ein abei-maliger Vergleich in Cividale (1275), neue Reibuugen, nochmaliger Vergleich in Cividale (1277) 3) \vechselten rasch mit einander. Auch der letzte Vergleich war von keiner Dauer, da Albert II., Graf von Gdrz, mit seinen Anh&ugern walnend der Abvvesenheit des Patriarchen mit der letzterein feindlichen Partei der Visconti in Verbindung zu treten sich bemuhte. Der Verrath wurde entdeckt und hintertrieben (1278). Die gemeinsame Feindschaft gegen Vonedig versohnte jedoch die beiden Gegner, welche sich zur Vertreibung der Venezianer aus Istrien, wo sie sich imnier melir auszubreiten begonneu4), veibanden. Raimund, obwolil ein Guelfe, begab sich doch \viederholt (1277 und 1286) nach Deutschland zum Kaiser Rudolf von Habsburg, um von ihm Unterstiitzung im Kriege gegen die Venezianer zu erbitten. Der Krieg wurde von Albert (da Raimund mit seinen mailandischen Handelu beschaftigt vrar) matt gefiihrt — die Venezianer gewannen Capodistria und Montona, mussten dagegeu Triest raumen — und erlahmte ganz, als Albert neuerdings mit Raimund zerfiel (1281), doch aber wieder ') Ottokar liatte (iberdicss verlangt, dass Raimund die Burg Cormons, wel-che letzterer wiihrend des Waffenstillstandes heimlich hatte besetzen lasscn, an den Grafen Albert II. von Gfirz herausgebe (1274). ‘) Ebenso bemiihte sich Raimund, mit Venedig bald nach seinem Regie-rungsantritte ein freundliches Verhiiltniss anzubahnen. Es waren unter dem Patriarchen Gregorio Schivierigkeiten in den gegenseitigen Handelsbeziehungen wegen der Zolle auf die Ausfuhr nach Venedig und auf die Einfuhr von dort entstanden. Zur Bcilegung dieser Schwierigkeiten wurde ein ausfiihrliches Uebereinkommen getroffen, in welchem alle streitigen Punkte ausgeglichen wurden (1273), und wel-ches spater unter dem Patriarchen Pietro Gerra in cinem neuen Vertrage bestii-tigt wird. 3) Dieser Vergleich wurde im J. 1278 abermals bestiitigt, und dabei ein Biindniss des Patriarchen mit dem Grafen gegen die Venezianer verabredet. *) Bald nach Raimund's Erwuhlung liatten sich die Venezianer auf einein aus dem Meere emporragenden Fclsen bci I)uino gegeniiber der Mhndung des Ti* mavus festgesetzt und darauf die Veste Belforte erbaut (1 274). In demselben Juhre liatte Raimund, einem bislier tolerirten Gebrauclie entgegen, den istrischen Stadten verboten, einen Venezianer zum Podesta zu envithlen. Dieses war der erste Anlass zu den langvvierigen Kriegen, welche Raimund mit dem Venezianern zu fiih-rcn hatte. <3urch seinen Brnder und Gerhard von Carnino mit ihm ausgesohnt vvurde. Auch das von einer Svnode zu Aquileja gegen die Venezianer verhangte Interdict brachte keine Wirkung hervor (1282). Raimund versuchte zwar hierauf, dem Kriege mehr Nachdruck zu geben, und Hess sich von seinera Parlamente1) die Mittel hierzu bevvilligen, die spater zu druckenden Kriegssteuern fiihrten, doch wurde er Anfangs nur lassig gefiibrt, spater trat der Patriarch mit verstarkten Kraften Pin; \vieder ausbrechende Zwistigkeiten mit dem verbiindeten Grafen von Gorz lahmten jedoch seine kriegerische Thatigkeit bis er mit einem zahlreichen Heere, wie es das Patriarchat noch niemals aufge-boten liatte, (man schatzte es aul' 5000 Reiter und 30.000 Mann Fussvolk2) ins Feld riickte und vereinigt mit dem Gorzer Kriegsvolke gegen das von den Venezianern eng belagerte Triest vorging. Bei An-niiherung dieses Heeres verliessen die Venezianer von panischem Schrecken ergriffen, ihr vvolilbefVstigtes Lager und hoben die Belage-rung auf (1289). Endlich wurde unter der von allen Betheiligten an-gerufenen Vermittlung des Papstes Nicolaus IV. diesem langjahrigen Kriege durch den Friedensschluss in Cividale ein Ende gemacht (1291). Es wurde alles aut' den frbheren Stand gebracht, docb beliielten die Venezianer die von ihnen in Istrien besetzten Landstriclie, vvofiir der Eatriarcb eine jahrliche Abgabe von 450 Mark (6300 fi.) erbielt3) Noch weniger war das Gliick dem Patriarchen Raimund in seinen •nailandischen Uuternehmungen, die ibm zunachst am Herzen lagen, hold. Die torrianische Partei war bei Desio den Visconti unterlegen, "'obei die liiiupter der ersteren in Gefangenschaft geriethen. Raimund ''volite durch seine bevvaffnete Dazvvischenkunft den Kampf zu Gunsten seiner Familie wenden, hatte auch anfanglich, als er seinen in Lodi eingescblossenen Bruder Gastone entsetzte (1278) und vereinigt mit ') Das Parlament scheint damals zuerst eine verbesserte Einrichtung erhal-Gu zu haben; es fasste seine Besthllisse durch einen bevollmaehtigten Ausschuss von 2i Mitglicdern, aus den vier Curien: der Geistliclien, der freien Edlen, der Ministerialen und der Stadte-Abgeordneten gewiiblt. 2) Es bestand wohl zum grOssten Theile aus Landsturm, da alle waffen-bibigcn Unterthanen zum Kriegsdicnste berufen wurden, wie es denn auch alsbald Hach dem ersten Erfolge auseinanderstob. *) ln der Chronik des Canonicus Giuliano wird diese Abgabe mit jahrlichen ^0.068 Dukaten angegeben. Da aber in der nachstfolgenden Zeit (unter dem Patriarchen Pagano) es mehrfach urkundlich vorkam , dass das Patriarchat von den Venezianern jiihrlich eine Zahlung oder Rente von 450 Mark erhob, welche unge-Ghr der Sumtne von 1068 Dukaten gleichkam, so vcrmuthen wir bei obiger An-Kabc einen Sclireibfehler. Der Notar Susans gibt etwa 100 Jahre spater die Zin-sung von Venedig mit 2000 Dukaten an. S. Bianchi Documenta, und Lucifer "(juilejensis. Letzterem bis an die Thore Mailands vordrang, einigen Erfolg, der aber nicht von Dauer war, nachdein sie vom Markgrafen von Mon-ferrat treuloser Weise uberlistet worden waren (1279). Raimund setzte den Kainpf durch Ilerbeiziehung neuer friaulischer Hilfsvolker fort, der jedoeli durch seine entsclieidende Niederlage bei Vaprio vorlaufig zu Ende ging (1281). Raimund vermoclite nur noch seinen vertriebenen Vervvandten und Freunden eine gastliche Aufnahme in Friaul zu be-reiten. Als aber durch lleilegung des venezianischen Streites auf seinem Gebiete die Ruhe hergestellt worden war, und die von den Visconti sicli lossagenden Stiidte Crema und Lodi die Torriani herbeigeruten liatten, machte sich Raimund abermals mit einem Heere auf den Weg, legte die innerenStreitigkeiten in Padua bei, und gewiihrte jenen Stadten nachdruckliche Unterstiitzung (1294); doch aucli jetzt wollte sich der Erfolg nicht an seine Fahne fesseln, vvesshalb Lodi mit Mailand den Frieden einging, und Raimund unverrichteter Dinge zuriickkehren musste (1295). Die unausgesetzten Kriegsziige und langdauernde Abwesenheit Raimund’s von seinem Sprengel versetzten Friaul in einen beklagens-iveithen Zustand, da die unbotmassigen Vasallen durch ihre Gewalt-thatigkeiten, gegenseitigen Befehdungen und rauberischen Anfalle auf den Heerstrassen eine vollige Anarchie herbeifiihrten. Der machtigste dieser Vasallen, welcher auch ausserhalb Friauls, in der Mark Treviso, ausgebreiteten Grundbesitz hatte, war Gerhard, Graf von Camino, ivelcher (zumeist mit der eigenmachtigen Besetzung von Sacile) den Patriarelien an der Westgrenze seines Gebietes ebenso bedriingte, als der Nachbar im Osten, der Graf von Gorz. Aber nicht bloss von ein-zelnen Burgherren oder in einzelnen Familien ivurden Geivaltthaten begangen, wie bei den Herren von Duino, den Savorgnani und Cuca-nea’) vorkain, sondern es bildeten sich auch weitverzweigte Verbindun-gen, welche dem Patriarclien feindlich entgegentraten, wie jene, ivelche zwischen den ilrgsten Wegclagerern Friauls und desshalb mit der Aclit belegten Edlen von Villalta und den Stadten von Gemona und Cividale, sowie den Herren von Pramperg geschlossen wurden *). Ein * 2 ‘) Der zivischen den inachtigen Familien Savorgnani und Cucanea wegcn geringfugiger Veranlassung (1292) ausgebroehene Streit gevvann eine solche Aus-dehnung, dass fast der ganze Adel Friauls sicli daran betheiligte, dass viele Orte verbrannt, viele Parteigiingcr gctOdtet ivurden und ganz Friaul in Bewegung ge-rictli. Er ivurde durch eine kluge Vermittlung der Stadt Cividale beigelegt. 2) Auch die Grafen von Camino, Prata und Poleenigo fielen vom Patriarclien ab, vereinigten sich mit Treviso und vervvUsteten das band , bis die Fehde durch Schiedsrichter beigelegt ivurde (1293). WS.hrend dieses an der Westgrenze des Pa-triarchenstaates geschah, gevvann Raimund dagegen an der Ostgrenze neue und Todesfall im Ilause der Spilimbergo erregte ein Zenviirfniss, in vvelchen sich die Edlen beinahe des ganzen Landes einem der beiden streitenden Theile anschlossen und einen Burgerkrieg hervorgeiufen hatten, wenn nicht Raimund theils mit Massregeln der Strenge theils mit Giite undNachgie-bigkeit dem Unfrieden ein Ziel gesetzt hatte (1294). Docli auch in seinen letzten Lebensjaliren solite es dem ruhelosen Patriarchen nicht gegonnt sem, mit den Grafen von Gorz in Frieden zu leben. Sclion im J. 1292 hatten Letztere wieder die Leute des Patriarchen iiberfallen, vahrend der Kriegsziige Raimund’s in der Lombardei hatten sie ihrn den Besitz von Albona, Fianona und Pinguente entrissen (1295), und ungeachtet des darauf geschlossenen Friedens den Patriarchen neuerdings (1297) befehdet. Und ging auch dieser Streit bald friedlich zu Ende (Graf Heinrich von Gorz \vurde 1297 vom Patriarchen zum Ritter gesclilagen), so hinderte diess doch nicht, dass die Giirzer (1299) das Schloss Tolmein durch einen sclilauen und glucklichen Ueberfall an sich rissen, machtige Vasallen. So trug Friedrich von Pettau aus eigenem Antriebe seine Giiter der Kirche von Aquileja zu Lehen auf, nnd erklarte sich zum Vasallen des Patriarchen (1288), welcher ebenso (1290) mit grosser Feierlichkeit den Treu-schwur des Grafen Heinrich von Sternherg empfing, und ihm die Lehen besta-tigte, die dessen Familie von Altersher von der Kirche empfangen hatte. — Minder gllicklich \var Raimund in anderen derartigen Bestrebungen. Unter dem Patriarchen Gregor hatte, wie bereits envahnt, Herzog Ulrich von Karnten, nebst mehreren anderen Gutern die Stadt Laibach sammt den Burgen Go-riach, Ortemberg, Valchemberg, Iglem und Auersperg der Kirche von Aquileja geschenkt, und war vom Patriarchen mit eben diesen Gtttern wieder belehnt wor-den, mit der Bedingung, dass, im Falle des Aussterbens der herzoglichen Familie, diese Gtiter an den Patriarchen zuruckfallen sollten (1261). Als Ottokar den Her-20g Philipp aus Kiirnten vertrieb, bemiichtigte er sich auch der Stadt Laibach und der ubrigen Burgen, obwolil der Herzog Ulrich in seinem Testamente Laibach in das freie Eigenthum der Kirche zuruekstellte mit der Strafandrohung von 2000 Mark gegen jeden Usurpator; er starb kinderlos und sein Bruder war geistlichen ^tandes, somit trat die Bedingung des Heimfalles ein. Nachdem Karnten an das Reich heimgefallen und Meinhard von GOrz zum Herzoge desselben bestellt rvorden Wai', sandte Kaimund (1288) eine feierliche Botscliaft an Meinhard und verlangte Von ihm die (vertragsmassig ihm gebiihrende) Kuckstellung von Laibach und der ttbrigen Burgen. Er erhielt aber von Meinhard zur Antwort, dass letzterer (Mein-hard) das Herzogthum nicht aus eigenem Kechte besitze , sondern dass er Statt-halter des rOmischen KOnigs sci, und von dessen Befehlen abhiinge. Meinhard " urde glcichrvohl von Raimund in demselben Jahre mit Venzonc , das er um 150 Mark von dem Edlen von Venzone erkauft hatte, belehnt, wodurch den Herzogen 'on Karnten der Zugang nach Friaul erOffnet ward. Gegen die Uebergritfe der Herzoge von Oesterreich und Karnten in die patriarchatischen Besitzungen in ^Udsteiermark, Krain, der vindischen Mark und Karnten suchte sich Kaimund durch ein BUmlniss mit dem Erzbischofe von Salzburg und den Grafen von Heun-^Urg zu schUtzen (1292). * v, Czoernig, GOrz u. Gradišča. und mehrere Gevaltthat.igkeiten bpi Bel »rado veriibten. Auch in seiner inneren Vervaltung, von der venig bekannt ist, var Rainiund nicht gliicklich; so hatte sein eifrig verfolgter Plan, bei dem Orte Ospeda-letto eine Stadt zn grunden, und durch den ihr beigelegt.en Namen Borgo Milano di Raimondo die Erinnerung an seine Herkunft festzu-lialten (1297), keinen nachhaltigen Erfolg. Von seiner geistliclien Vervaltung des Hochstiftes ist nur zu erwahnen, dass er dem ne« errich-teten Capitel von Udine Statuten verlieh und die Erbauung von lliiusern tur die Canonici anordnete (1278), dass er zur Wiederlierstellung der gelockeiten geistlichen Disciplin eine Synode in Aquileja abltielt und neue Vorscliriften (Constitutiones, die lange als Grundsatze galten) fiir dieselbe erliess, wobei die h. h. Hermagoras und Fortunatus zu Schutzpatrouen der ganzen Eizdiocese erklart und die Usurpatoren des kirchlichen Gutes mit der Excommunication bedroht wurden (1282), dass Raimund ferner dem Capitel von Cividale die bei der Aufhebung der dortigen Prapositur vom Patriarchen Gregor an sich gezogene Pfarre von Tolmein sannnt dem Orte und den beziiglichen Einkiinften und Jurisdictionen uberliess •) (1297), und dass zu seiner Zeit die Flagellanten ihr Wesen in Friaul trieben (1290). Raimund, obvohl ein Guelfe, hatte sich nach Karnten begeben, um dem Kaiser Rudolf I., welcher mit dem Papste in gutem Einver-nehmen stand, seine Huldigung darzubringen und dessen Unterstiitzung gegen seine ihn bedrangenden Nachbarn zu erhalten; er starb 1299 zu Udine und hinterliess den Ruf eines elirenhaften, ritterlichen und bei aller kriegerischer Gesinnung frommen und versohnlichen Fursten. 31, Pietro Gerra. Nach Raimund's Tode envahlte zvar das Capitel von Arpiileja, (velches auch den Arcliidiacon Gilone de Villalta zum Vicedom er-nannte) einverstilndlich mit dem Parlamente den Herzog Conrad von Polen zum Patriarchen und fiir die Zeit der Sedisvacanz den Grafe« Heinrich von Gdrz zum General-Capitan; die Stiidte varen dieser letz-teren Wahl entgegen, und vurden von dem Grafen bekriegt, bis nach Ankunft des Vičar des neuernannten Patriarchen der Streit beigelegt vurde und die Stiidte mit Geld sich loskaufen mussten. Die Pralaten ') Raimund beschriinkte liierbei selbst seine Autoritiit in so weit, dass er seinen Neffen Febo della Torre, tlastalden von Tolmein, belahl nicht zu gestatten. dass irgend wer, und wiire es er (Raimund) selbst, sich in die Okonomisehe und kirchliche Vervaltung der Pfarre von Tolmein einmische, da er die Einkttnfte und die Jurisdictiou dcrselben dem Capitel von Cividale zum Nutzen der Kirche ge-schenkt habe. Guerra. und die meisten Castellane aber verpflichteten sich, ihre Burgen treu fiir den kiinftigen Patriarchen zu bewahren und dem General-Capitiln offen zu halten. Der Papst Bonifaz VIK. bestatigte die Wahl Conrad’s nicht, sondern ernannte Pietro Gerra zu dieser Kirchenvviirde (1299). Gerra, ein Ferentiner, zuletzt Erzbischof von Capua, war friiher als papstlicher Legat bei mehreren Hdfen beglaubigt gevvesen. Seine Re-gierung war von kurzer Dauer (sie vvahrte kaum 20 Monate) doch selu-bovvegt. Denn der Herr von Lamino fiel in Friaul ein, und trachtete sich Sacile’s, des wichtigsten Vertheidigungsplatzes im Westen des Eandes zu bemachtigen, \vas ihm auch durck die Uebergabe des dortigen Befehlshabers, eines Neffeu des Patriarchen, gelang (1300). Pietro fiistete sich und ernannte den Grafen von Ortenburg zuin General-Capitan seines Heeres; der Graf Heinrich von Giirz, welcher durch diese Ernennung sich gekriinkt fiihlen mochte, und die meisten Castellane schlossen sich Lamino an. Es kam an der Livenza zuin Kampfe, bei welchem das Heer des Patriarchen eine Niederlage erlitt. Der Graf Albert von Gdrz, Heinrich’s Vater, bot seine Vermittlung an, vvelche Jedoch der Patriarch aus Misstrauen gegen den Grafen nicht annahrn, Gis durch Dazvvischenkunft des Dogen von Venedig der Streit beige-iegt wurde. Der Graf von Gdrz und Asquino di Varmo wurden zu Schiedsrichtern ernaunt, nach deren Entscheid der Patriarch Sacile "ieder erhielt, und Lamino von der Excommunication, in die er ver-fallen, losgesprochen wurde (1300). Hierauf begab sich Pietro mit zahlreichem Gefolge zuin Kaiser Albrecht, an dessen Hofe er einen giossen Glanz entfaltete. Mit Venedig schloss Pietro einen neuen Han-delsvertrag, welcher, die Bestimmungen der fruheren Uebereinkommen 1,1 sich aufnehmend, tur die Folgezeit die gegenseitigen Beziehungen regelte. Er hatte schon die Vorbereitungen getrotfen, um sich an den papstlichen llof zu begeben, als ihn, den Hochbetagten, in Udine Tod ereilte (1301)'). 32. Ottobono de’ Razzi. Bei der Wahl des Nachfolgers Pietro’s durch das Lapitel von Aduileja spalteten sich abermals die Stimmen seiner Mitglieder, indem die Mehrheit den Dechant von Aquileja, 1’agano della Torre, und die Miuderheit den (Grafen) Otto von Ortenburg zum Patriarchen erwilhlte 2). ') Er wird in dem Catalogc der Patriarchen als magimnimus vir, sed anti-d1,118 diernni bezcichnet. ‘) Coronini (Tentamen chronol. p. 246) bezeichnet Otto von Ortenburg als nPropst von Aquileja“ und folgte dabei \vohl zunachst dem Chronisten Juliano, wOcher ihn (Rubeis Appendii S. 26) Dom. Ottonem de Ortumbruch Proposituin 20 * Papst Bonifaz VIH. bestatigte aber keinen von beiden, sondern berief im darauf folgenden Jalire Ottobono de' Razzi aus Piacenza, Bischof von Padua, auf den Patriarchenstuhl. Fiir die Zeit der Sedisvacanz wurde vom genannten Capitel der Canonicus Vidone de Villalta zum Vicedom, und der Graf ileinrich von Gdrz zum General-Capitan er-nannt1). Die Stiidte \varen jedoch mit diesen Wahlen niclit zufrieden, und \vidersetzten sich, als Villalta dem Herkommen gemass einige Gastaldien (nainentlich jene von Udine und Cividale) vergeben wollte, indem sie bebaupteten, diese Gastaldien von dem Patriarchen Pietro gekauft zu liaben. Ilieraus entstand eine Fehde zwisclien dpin Vicedom mit den Castellanen und den Stadten. vvelche den Graten Meinhard von Ortenburg zu ihrein General-Capitan wahlten. Die Stiidte setzten sich in den Besitz mehrerer Burgen (wie Gemona, Arispergo u. A.) und verwiisteten gleich ihren Gegnern das Land. Als sie aber endlich gewahrten, dass sie die Schvvacheren seien, selilossen sie durch Ver-mittlung des Grafen Meinhard V. von Gdrz Frieden mit den Castellanen, (1301), wahrend Villalta bis zur Ankunft des neuen Patriarchen mit kraftiger lland und \veiser Umsicht die Regierung fiihrte. Mit der Regierungszeit Ottobono’s (1302—1315) beginnen die ersten Spuren des sich vorbereitenden Verfalles des Patriarchates sich zu zeigen, und schon werfen die nachfolgenden Venvicklungen ihren Schatten voraus, welchem der Wankelmuth und das kraftlose Regiment des Patriarchen nicht minder als der Uebermuth und die Gevvalt-thiitigkeit seiner Nachbarn, insbesondere Rizzardo’s von Camino im \Vesten und des Grafen von Gdrz im Osten den \Veg bahnen. \Vieder-holte Fehden und ernstliafte Kriege fiillen diesen Zeitraum aus, und jeder Streit endigt mit Missorfolg und Verlusten an Besitz, Macht und Ansehen fiir Ottobono. Rizzardo zuerst ilberzog den Patriarchen mit Kriog (1305); mit ih m verbiindeten sich die meisten Castellane (welclie dem Patriarchen feind waren, weil man ihn parteiisch fiir die Stiidte .. . nennt. Tangi (Die Ortenburgcr. S. Archiv etc. 36. Bd. S. 87) dagegenffllirt an, dass dieser Candidat des Patriarchates ein Bruder des Grafen Meinhard von Ortenburg war, und gar nicht dem geistlichen Stande angehCrte. ’) Als Bedingung dieser Wahl wurde festgesetzt, dass der General-Capitiin jllhrlich 1000 Lire pieeole (1500 11.) črhnite, und nichts wciter anspreche, dass er dagegen sein Amt niederlege, sobald der neuc Patriarch oder dessen Vičar anlange, dass er das Capitel in seinen Reehten schtUze, der Kirclie und dem Capitel allc ilinen entrissenen Giiter und Rechte wieder verschaflfe und nainentlich die festen Schlosser in die Geualt des Capitels gebe, dass er ferner itir sich keine Burg(cine einzige ausgenommen) verlange, und aueh diese bei Ankunft des Patriarchen so-gleieb herausgeben wcrde, dass er die Angclegenhciten der Kirclie in Istrien be-sorge und Uberliaupt alle Rechte der Kirclie gclitltzc. Rubeis col. 800. liielt), der Graf von Gorz (welchem der Patriarch das General-Capitanat vervveigerte), der Graf Meinhard von Ortenburg, der Markgraf Azzo von Este und der Herzog von Karnten (vvelcher den geistlichen und weltlichen Besitz des Patriarchen in seinern Lande gevvaltsam in Be-sclilag genommen). Die Stadte dagegen nebst einigen Burgherren liielten zu dem Patriarchen. Rizzardo nahin durch Verrath Sacile, der Herzog von Karnten durch Uebergabe Spilimbergo '). Letzterer veruneinigte sich dabei, durch Rizzardo’s Uebermuth verletzt, mit demselben, und zog mit seinen Truppen ab, vvodurch es dem Patriarchen gelang, den Herzog in sein Interesse zu ziehen, so dass er dem Patriarchen die geistlichen Jurisdictionen (nicht aber den \veltlichen Besitz) zuriickgab, und ihn mit einem Truppencorps unterstiitzte, wel-ches (1306) unter Conrad von Auffenstein die Burg Butrio eroberte und zerstorte. Der dortige Burgherr Nicolo hatte kurz zuvor scheuss-Bche Grausamkeiten in Trivignano begangen, wo er die Kirclie mit den darin eingeschlossenen 50 Weibern und Kindern, sammt den h. kirchlichen Gerathen, dem h. Oel und Chrisma verbrannte. Zwar vvurde (1307) durch Vermittlung des anwesenden Herzogs Otto von Karnten der Friede mit Camino, welcher Sacile herausgab, geschlossen, der Kampf mit Gorz dauerte aber ununterbrochen fort. Es war der Graf von Giirz geneigt. mit dem Patriarchen friedlich ubereinzukommen, "'enn letzterer ihm die Schutzvogtei und das General-Capitanat, die er schon fruher besessen, verlieli, wozu ihm das Parlament, des langen Haders miide, angelegentlich zu bewegen suchte; allein da der Patriarch 'din bloss den Titel nicht aber auch die Einkunfte eines General-('apitans verleihen wollte, zerschulgen sich (1308) die Verhandlungen 2). ') Diese Veste vertheidigte sich durch 13 Wochen gegen den Feind, wel-'dev niit 15.000 Mann vor derselben lagerte, durch die Geschicklichkeit ilirer Gchnisehen Lciter, und hauptsiichlich Geradino’s, welcher „optimus magister14 durcii s«ine Vorkehrungen einen hOlzernen Thurm, den die Belagerer errichtet hatten, verhrannte. Endlich ergab sich die Veste freiwillig unter ehrenvollen Bedingungen. d>aeh der Chronik des Canonicus Juliano leitete Rizzardo, unterstiitzt von den oben '-‘‘'vahnten VerbUndeten, persOnlich die Belagerung Spilimpcrgo’s. 2) Um diese Zeit (1.107) gelangten die Klagen an den Papst, dass Ottobono 'dirch seine Schuld die Kirche in grosse Zcniittung gebracht babe. Der p&pstliche Pegat liess den Patriarchen durch den Archidiacon von Aquileja vorladen, welcher Slcd zu diesem Behufe naeh Cividale, wo Ottobono vcrweilte, begah. Als letzterer 'liess vernahm, liess er die Tliflren seines Palastes schliessen, und gestattete dem ^hgesandten, trotz dessen Drohungen, hn dem fliichtigen Sanger der gdttlichen Comedie, der in Udine und Tolmein (dem Soinineraufenthalte des Patriarchen) einen grossen Tlieil seiner gdttlichen Gesiinge gedichtet haben soli, eine gastliche Unter- ') Zu dieser Reisc miethete er in Marseille eine Galeere um den Preis von •380 Goldguldcn (1750 II.). Bianchi a. a. O. l) Iloch ward damals diescr Vorbehalt nur fiir dieses eine Mal ausgespro-chen: ^provisionem ejusdem Ecclesiae hac vice certis ex causis, quae ad id nostrum animum induxcrunt, ordinationi Sediš Apostolicae plenarie reservamus" (1318, 4. September). Bianclii a. a. O. Rubeis Col. 844. ■') Pagano’s Vater, Caverna, war ein Bruder Raimund’s. *) Schon bei seiner Ernennung zum Bischofe von Padua (5. April 130Ž) hatte Papst Bonifaz Vlil., welcher ihn durch diese Ernennung liir seine damals nicht bestiitigte Wahl zum Patriarchen cntschiidigen volite, seine „literarum scien-tia, nobilitas generis, honestas morum et alia multiplicia honestatis merita11 ge-rilhmt. Bianchi a. a. O. kunft gewahren (1319)In demselben Jahre wurde er ztun Patriar-chen ernannt, obgleich ihm das Pallium und damit das Redit zum Bezuge der Einkiinfte des Sprengels erst im folgenden Jahre zukam-). Vorher aber liatte er den von der piipstlichen Curie gestellten Be-dingungen geniigen miissen. Diese mochten ihm, was die Geldleistungen I anbelangt, um so schwerer fallen, als er schon zu Padua fur den gleichen Zweck Schulden eingehen und nun jene seiner Vorganger be-richtigen musste. Er verfiel desshalb wiederholt in den papstlichen Bann, weil er unvermogeud war, die von ihm verlangten Betriige so-gleich zu bezahlen. Vor AUem \var daruin seine Aufmerksamkeit daraut' gerichtet, in den ungeschmalerten Besitz seiner Autoritat und der damit verbundenen Einkiinfte zu gelangen. Zu diesem Behufe traclitete er den Grafen zur Verzichtleistung auf sein Genei al-Capitanat (welehes ihm bis zur Verleihung des Palliums an Pagano gesicliert war) zu bewegen. Es kam dariiber zum Vertrage (am 17. September 1319), freilich unter fur Pagano sehr driickenden Bedingungen. Der Graf von Gdrz beliielt namlicli Alles, was er und die Seinigen sich in der Zvvischenzeit an Einkunften und Rechten des Patriarchates angeeignet hatten, und erhielt fur seine Auslagen und Bemiihungen wiihrend der Zeit als er das Patriarchat verwaltete fur 6 Jahre 1000 Mark Aqui-lejeser Denari (14000 fl.) jahrlich, wobei ihm als Biirgschaft fur diese Zeit der pfandweise Besitz von ganz Carnien nebst dem Gebiete von Arisperg iiberlassen wurde. Audi Sadle und Canipa versprieht der Patriarch sobald er es von Camino zuriickerlange, dem Grafen fiir die obige Zeit zu iiberlassen. Dafiir stellt der Graf von Gdrz alle an-deren Burgen, Ortsdiaften, Besitzungen und Redite des Patriarchen, welche er bisher inne hatte, an Pagano zuriick. Pagano traf sein Land in einem anarchisdien Zustande an. Die Burgherren lageu in bestiindiger Fehde gegen einander, Capitel und ') Ahbate Hianehi schrieb ein eigenes Buch (Del preteso soggiorno di Dante in Udine ed in Tolmino, Udine 1844), um urkundlieh /.u hevveisen, dass diese Tradition eine irrige ist; er weiset darin naeli, dass alle spiiteren Sehriftsteller, die davon handeln, aus einem und demselben Autor Giovanni Candido (Commentarj Aquilejesi 1321) gcschOpft haben, und dass dieser iibrigens nicht sehr verlassliche • Sehriftsteller, als er berichtetc, Dante sei von Florcnz naeli Cividale (Forum Julii) gekommen, die Stclle aus Platina (le Vite dei Pontifiei), welcher er diese Notiz entnommen, unrichtig gclesen habe, da dort steht: „Forum Livii“ (Forli), ivelclies er mit „Forum Julii-' venvechselte. 2) Da er sich im J. 1319 der „Erwiihlte von Aquileja't nannte, scheint das Capitel in Uebereinstimmung mit den Absichten der papstlichen Curie ihn doch uurh gewahlt zu haben, wie er denn auch schon naeli des Patriarchen Pietro tierra’s Tode von der Mehrheit des Capitels zum Patriarchen erkoren worden war. Stildte standen sich feindselig gegeniiber, Wegelagerer machten die Strassen unsicher und nothigten den Handel zwischen Deutschland und Italien andere Richtungen einzuschlagen '). Die Macht des Patriar-chates war sclion so weit herabgekommen, dass es ihm an ausreichenden Mitteln gebrach, den Gevvaltthiitigkeiten ein baldiges Ende zu machen. Doch gelang es Pagano, einen zu Udine in ghibellinischem Sinne ausge-brochenen Aufstand mit Eilfe der Gegenpartei schnell zu bewaltigen und die Widerspenstigen streng zu bestrafen (1320). Bald aber rief ihn das in seinen Adern fiiessende Torrianische Blut auf einen anderen Schauplatz (1321). Die Verhiingung des papstlichen Bannes wider Matteo Visconti in Mailand und die damit verbundene Aufforderung zum Kampfe gegen ihn, liess die Iloffnungen der Tomani, sich in den Besitz Mailands zu setzen, wieder ervvachen. Die Stiitze dieser Partei war Pagano, und er siiumte nicht, sich mit seiner bewafFneten Macht an ilire Spitze zu stellen. Der Beginn des Kampfes war durcli eine bei Soncino erlittene Schlappe ein ungiinstiger, auch das von ihm ein-genommene Monza vermochte er anfanglich nicht zu behaupten, bis die guelfische Partei durch ein Hilfscorps des Konigs von Neapel ver-starkt, unter Anfiihrung des papstlichen Legaten neuerdings gegen Mailand vordrang, dessen Vorstadte voriibergehend besetzte, dann aber, zum Ruckzuge gezwungen, Monza einnalim, und gegen die Visconti tapfer vertheidigte (1323). Doch es war bestimmt, dass die Torriani nicht mehr zum Genusse der Macht in der Lombardie ge-langen sollten, denn eine vom guelfischen Heere bei Vaprio erlittene entscheidende Niederlage zerstiirte alle Hoffnungen der Partei (1324). Monza ging \vieder verloren, Pagano verweilte beim Cardinallegaten in Parma und Piacenza, bis er nach sechsjahriger Abvvesenheit vvieder den friaulischen Boden betrat (1327). Dort wurde er abermals alsbald in kriegerische Verhiiltnisse verwickelt, die mit geringen Unterbre-chungen bis an seinen Tod dauerten und ihm keinen Gewinn, dafiir aber manchen Verlust einbrachten. Die alten Reibungen mit Giirz ') In der unmittelbar vorhergehenden Zeit (1298—1305) hatten die als die argsten Wegelagerer bekannten Herren von Villalta die Reisenden beraubt und gefangen gehalten, so dass Niemand mehr es wagte, die Strasse, welche von Civi-dale (aber Caporctto und den Predil) naeli Deutschland iulirte, einzuschlagen. N°ch im .1. 1325 beraubten die Villata einen Wiener Kaufmann Goncil seines Ge-treides und mussten ihm das Geraubte zurOckerstatten. Auch Paglia von Varmo "'elcher die Kaufleutc von Venzone beraubto (1327), die Herren von Ossopo, die a"s gleicher Ursache ihres Besilzes verlustig erkliirt wurden (1318) und die Herren von Prampergo (1332) spiclten unter den VVegelagcrern eine Rolle. Letztere "urden von Pagano zur Verantivortung unter Zusicherung eines Sicherheitsgeleitea (Galaytum bonum et mngnum) vorgerufen. Bianchi a. a. 0. waren in Folge von Besitzstreit.igkeiten wieder ausgebroclien und hatten sich auf Karnten, dessen Herzog Ileinricli seine Gorzer Venvandten unterstiitzte, ausgedehnt. Es kani zum Frieden (J330), der aber schnell vvieder den Vorbereitungen zu Feindseligkeiten Platz machte, wie sich auch das gute Einvernehmen mit dem Giafen von Camino triibte. Dagegen schloss Pagano ein Biindniss mit den Sohnen seines bittersten Feindes, Cangrande von Verona ab (1331) ’), welches freilich nicbt liinderte, dass er im nachfolgenden Jahre mit der Grafin Beatrix von Giirz ein enges Schutz- und Trutzbiindniss gegen die Scaglieri von Verona einging. Noch am Ende seines Lebens hatte er einen Einfall seines einstigen Verbiindeten, des Grafen von Veglia, zu bestehen, der, vereinigt mit den Karntnern, bis vor Udine vordrang, wo der Friede zu Stande kam (1332). Wahrend seiner fortvvahrenden Streitig-keiten musste er ofter die Unterstiitzung seines Parlamentes in An-spruch nehmen, das ih m zvvar dieselbe gewahrte, dabei aber auch an seinen Machtbefugnissen festhielt, und selbst liber die administrativen Erliisse des Patriarchen im Berut'ungswege sich die Entscheidung vor-behielt2). Pagano starb, alt und schwach, und von Hilfsmitteln ent-bldsst, in Udine (1332), doch solite er auch im Tode keine Ruhe finden. Als sein Leichnam nach Aquileja iibertragen \vurde, griff eine Rotte den Trauerzug an und beraubte die Leiche der kostbaren Ge-wander und Gescluneide. Landleute fanden dieselbe sogar des Hemdes entbliisst auf dem Wege liegen, und brachten sie nach Aquileja 3). 34. Bertrand de St. Ginnes. Bald nach Pagano's Tode wurden vom Papste zwei Conservatoren zur Verwaltung des Patiiarchates wahrend der Sedisvacanz haupt-siichlieh aber ,,ad neglectum Curiae debituin exigendum,‘ ernannt, von denen aber nur der eine, Wilhelm, Dechant des Capitels von Aquileja, zugleich vom Parlamente ernannter Generalvicar thatig gewesen zu sein scheint. Die vveltliche Verwaltung Friauls aber ward auf den Ratli lleinrich’s von Karnten (nach Bauzer Johamvs, Kbnig von Bbhmen) und mit Zustimmung aller Optimaten, die Grafin Beatrice (Witwe des ') In diesem Vertrage sagten sich beide Theile gegenscitige Hilfe gegen fremde Angriffe zu, doch mit der Beschrankung, dass Pagano nichts gegen die riimi-sche Kirche nnd deren Mandate, die Briider Albert und Mastino della Scala nichts gegen das rlimische Reich zu thun verpflichtct werden (21. April 1331). Bianchi a, a. O. ‘) Im Justizvvege war die Berufung von den Entscheidungen des Patriarchen an das Parlament im alten Herkommen begrUndet. S. den n&chsten Abschnitt liber die Culturgeschichte. 8) Coronini a. a. O. S. 141 — 180. Die Hauptqucllen iiir diesen Zeitabschnitt sind in BianchiV Documenta und Documenta regesta zu finden. 1323 verstorbenen Grafen Heinrich) von Gdrz als Vormiinderin ihres Sohnes Johann Heinrich, bis zur Ankunft des neuen Patriarchen iiber-tragen. Diese Nachricht wurde mit aligemeiner Freude aufgenommen, das versammelte Parlament iibergab ihr mit Zustimmung des Conservators die Schutzvogtei und — seltsam genug fiir eine Frau — das General-Capitanat, und setzte ihr dafiir einen angemessenen Gehalt (von 150 Mark monatlich) aus 1). Als die papstliche Ernennung des Patriarchen lange auf sich warten liess, schickte das Parlament Abgesandte an den papstlichen Hof mit der Bitte, diese Ernennung zum Wohle des Landes zu beschleunigen. Sie ward dessen ungeachtet noch bis zum Sommer 1334 verzdgert, vermuthlich, weil die Kirche von Aquileja bedeutende Summen an die papstliche Curie schuldig geblieben war, die wiihrend der Sedisvacanz durch die Intercalar-Einkiinfte herein-gebracht werden sollten. Nach einer Sedisvacanz von anderthalb Jahren ernannte der Papst den Dečan von Angouleme, Bertrand de St. Ginnes (1334—1350), einen Franzosen, zum Patriarchen. Er war das Muster eines Kirchen-fiirsten damaliger Zeit. Staatsklug in seinen Beziehungen nach Aussen, tapfer in seinen kriegerischen Unternehmungen, sorgte er vaterlich fiir seine Unterthanen, ordnete die Verwaltung seines Landes, war ausge-zeichnet durch seine Frommigkeit und ein Wohlthater fur Kirchen Und Kldster. Als Carl von Luxemburg, der nachinalige Kaiser, in Aqui-leja landete, empfing er ihn mit Entfaltung aller Pracht und begleitete ihn durch sein Land bis nach Tirol (1336) *); dem Grafen Albert IV. von Gdrz gab er fiir ihn und dessen Briider die feierliche Investitur beziiglich der aquilejischen, von den Gorzern besessenen Lehen (1338). Es gelang ihm auch anfanglich, den vichtigen Ort Sacile aus den Handen der Griifin Beatrix von Gdrz, der er iibergeben worden war, vdeder zu erlangen, wie er auch fiir die Sicherheit des Gebirgslandes durch die Errichtung der Burg Moscardo im Thale S. Pietro und durch die Befestigung der Klause an der Fella (bei Venzone) sorgte. Schon ') Sie iibte die Verwaltung durch ihren Vičar aus, was aber den Mitglie-dern des Parlaments nicht genehm gewesen war, da diesclben ihr ttber deren An-fragen in Betreff des Gehaltes bedeuteten, sie wiirde ihn erhalten, wenn sie selbst >n die Provinz kame, dieselbe zu regieren, nichts aber, wenn diess, wie bisher, durch ihren Vičar geschšihe. Sie scheint sich dem auch gefiigt zu haben, da sie spater persOnlich dem Parlamente vorsass. *) Auch Carl’s Bruder , Johann von Tirol, kam mit grossem Gefolge und "00 Pferden zu Bertrand nach Sacile, wurde dort von letzterem festlich bewir-tbet, und erhielt von ihm die Investitur fiir die vormals vom Herzoge von Karn-ten, seinem Schwiegervater, besessenen Lehen, wogegen er allen eventuellen Erbs-auspriichen auf Venzone entsagte (1338). Fr. v. Cioerniff, (iiirz umi (Jrailisca. aber drohten die kriegerischen Yerwicklungen; um ihnen vorbereitet zu begegnen, versammelte er das Parlament, mit welchem die Bewaff-nung des Landes und behufs seiner leichteren Vertheidigung die Ein-theilung desselben in fiinf Districte, in jene von Cividale, Udine, Ge-mona, Aquileja und dem Gebiete am rechten Ufer des Tagliamento, an deren Spitze je ein Hauptmann und zwei Rathe standen, angeordnet wurde (1335). Alsbald brach der Sturm los, der machtige Rizzardo novello (Sohn Guecello’s) von Camino fiel in das Land des Patriarchen ein, welcher aber wohlgeriistet mit einer nicht unbedeutenden Macht (5700 Mann, worunter 1500 Reiter) ihm entgegen ging, und bei S. Vito eine entsclieidende Niederlage beibrachte, so dass Rizzardo bald darauf in Folge der erhaltenen Wunden und aus Kummer iiber sein Unter-liegen starb (1335), als der letzte mannliche Sprčissling einer Linie seines Geschlechtes. Heinrich von Karnten hatte das Gebiet von Ven-zone, mit welchem sein Vater Meinhard durch Raimund investirt wor-den, dem Grafen von Gorz verkauft. Bertrand trachtete dieses durch Heinrich's Tod heimgefallene Lehen wieder an sich zu bringen, besiegte die Gorzer bei Ossoppo, eroberte die Burg Bragolino und nahin nach kurzer Belagerung Venzone ein, worauf mit den Gdrzorn Frieden ge-sclilossen wurde (1336). Diese konnten aber den Verlust von Venzone nicht verschmerzen, und erneuerten, mit dem Herzoge Albrecht III. von Oesterreich und Karnten verbundet, die Feindseligkeiten. Bertrand rief den Markgrafen von Mahren aus Tirol zu Hilfe, rtickte, mit dessen Truppen verstarkt, gegen sie ins Feld, pliinderte Cormons und drang bis Gorz vor, wo er das Schloss belagerte, es aber, da es tapfer ver-theidigt wurde und eine grosse Kalte eintrat, nicht einnehmen konnte, sondern abziehen musste (1340). Dort geschah es, dass er, aus Furcht vor einem Ueberfalle, in voller Riistung unter den heiligen Gewandern (assistirt von dem ebenso gewaffneten Abte von Moggio) die heilige Messe in der Weihnacht celebrirte, ein Gebrauch, welcher zur Erinne-rung an dieses Ereigniss bis zumErldschen desPatriarchat.es fortdauerte1)-Im folgenden Jalire erlangte Bertrand mit Waffengewalt das von den Herren von Camino besessene nun heimgefallene (bald darauf aber von den Baiern besetzte) Lehen von Cadore wieder, nahm die Burg der aufstilndischen Herren von Villalta ein, bemachtigte sich des Cainino’-schen Schlosses von Cavolano, zerstorte es, und Hess aus den dortigen ') Spurcn liaben sich davon bis auf die Gegenwart crbalten. In Udine erhielt sicb bis zmn Jalire 1848 der Tirauch, dass der Canonico Diacono, wclcher in der Weinachtsmesse das Evangelium las, mit einem langen Scbwerte in das Pres-byterium vortrat, und bei den VVorten: „exiit edictum“ mit dem Scbwerte ein Krouz in die Luft liieb. Im Dome vou GOrz wird dieser Braucli noch gegenwiirtig aufrecht erhalten. Bausteinen die neuen Mauern von Sacile errichten; ebenso bevvaltigte er die Burg Pinzano, deren Castellan Vervvandtenmord begangen hatte. Er legte die in Istrien entstandenen Streitigkeiten mit den Venezianern bei (1335), und setzte dem Umsichgreifen der machtigen Scaligeri durch seine Verbiindeten einen Damm entgegen. In dem Streite der Margaretha Maultasche von Tirol mit ihrem ersten Gemahle Johann von Miihren nahm Bertrand (einFreundCarrsIV.) fur letzteren Partei, welcher sich aucli nach seiner Vertreibung aus Tirol zu dem Patriarchen ttiichtete (1341). Als Konig Carl IV. (nach-maliger Kaiser), aus Italien kommeud, in Aquileja landete (1345), empfing ihn Bertrand festlich, begleitete ihn nach Udine, wo ersterer durch einen Monat achtungsvoll bewirthet wurde. Nachdem sich der Krieg in Tirol zwischen den Luxemburgern und dem Herzoge von Baiern entsponnen, nahm Bertrand liber Aufforderung des Papstes als Ver-biindeter der ersteren daran Theil, fiel mit seinen Leuten in Tirol ein, musste aber unverrichteter Dinge abziehen, docli gelang es ihm, die Baiern vvieder aus Cadore zu verdrhngen (1345), welchen bereits friiher zum Patriarchate gehorigen Bezirk Carl IV. neuerdings Bertrand iiber-antwortete (1347). Bertrand vvar uberhaupt eifrig darauf bedacht, die der Kirche entrissenen Besitzungen vvieder an dieselbe zu bringen und brachte dafiir grosse Opfer. So brachte er in den Besitz der Kirche Sacile, Cavolano und Meduna von den Caminesen, Aviano und Torre von den Porcia, die Castelle und Orte in Istrien von den Grafen von Gdrz vvieder zuriick. Nach einem kurzen Kriege machte er ein Com-promiss mit Venedig, wobei er durch eine Rente fur die entzoge-nen Besitzungen entschiidigt wurde (1335). Er begab sich nach Laibach, um daselbst mit dem Herzoge Otto von Oesterreich zu verhandeln, machte dreimal die Reise nach Venedig in Angelegenheiten der Kirche und unterzog sich im Auftrage des Papstes der weiten und beschvver-lichen Reise zum Kdnige von Ungarn (1342). Minder gliicklich aber nicht weniger eifrig war er in seiner inneren Vervvaltung. Grosse Landplagen, Erdbeben (durch welche letztere die Basilica von Aquileja, das Castell von Udine, die Mauern der Stadte und Burgen arg beschildigt vvurden), Pest und Hungersnoth waren im J- 1348 iiber das Land hereingebrochen. Bertrand trug nach Mdglich— keit Sorge, die Notli seiner Unterthanen zu lindern und speiste thglich 2000 Arme. Als nach zvveijiihrigem Wiithon diese Triibsale ein Ende genommen hatten, suchte der Patriarch den entmuthigten Geist seiner Unterthanen vvieder aufzurichten, ordnete kirchliche Danksagungen unter feierlichen Geliibden und offentliche Lustbarkeiten an, vvoran sich bis yor vvenigen Jahren die Erinnerung durch eine Procession und die unter den Arkaden des Municipalpalastes in Udine abgehaltenen Volkstanze žl * erhielt. Vor Allera aber \varen die Bemiihungen des frommen Patriar-chen auf die Wiederherstellung eines christlichen Glaubens und die Bekampfung der eingerissenen Sittenlosigkeit gerichtet. Er veranstaltete Synoden gegen eine ketzerische Secte, suchte die Reinheit des Glaubens, die Wiirde der Kirche und ihrer Diener, die Einheit des Ritus und die AbschafFung der eingerissenen Missbrauche durch neue Vor-schriften zu befestigen (1339)l), erhobte den Glanz des Capitels von Udine durch die Vereinigung der Propstei S. Odorico am Tagliamento mit demselben und die Stiftung von vier neuen Domherrenprabenden, bob die Propstei von Cividale (deren Giiter dem Capitel zufielen) de-finitiv aut' (die Aufhebung war schon vom Patriarehen Gregor decretirt vvorden), und schafFte unter Androhung schwerer Strafen die eingefuhrte Unsitte ab, die Kirchen zu biirgerlichen Versammlungen und die Fried-hofe zu Markten und anderen Zusammenkiinften zu beniitzen (1338). Auch trachtete er dem uberhandnehmenden Luxus durch Erlassung einer Kleiderordnung — den damals berrschenden Ansicbten gemass — zu steuern (1342)2). Die Kirchen wurden mit reichen Geschenken be-dacht, Kldster errichtet, der Handel ward durch Anlegung neuer Stras-sen gefordert, die Raubnester (wie das Castel Raimondo) wurden zer-stdrt (1349). Trotz dieses segensreichen Wirkens Bertrand’s hatte sich eine ihm feindliche Partei gebildet, seine grosse Vorliebe fur Udine erregte die Eifersucht der Bewohner von Cividale, und die Begiinstigung des angesehenen Geschlechtes der Savorgnani rief die alte Unzufrie-denheit der unbotmassigen Burgherren (insbesondere aus den Gebieten von Cividale und Portogruaro) wieder wach. Die niichste Veranlassung hierzu hatte die Bestrafung der Edlen Villalta, die sich viele Unthaten hatten zu Schulden koinmen lassen, durch den Patriarehen und dessen herben Tadel gegen die Stadt Cividale, in welcher die Villalta Unter- ') Unter den Anordnungen der Synode vom J. 1339 kommen folgende ftir damalige Zeit bezeichnende vor: Die Geistliehen milssen bei der BeichthOrung genau erforschen, ob die Beichtkinder die geistliehen Zehenten und Abgaben voll-standig entrichtet haben; die BeichthOrung der Fraucn muss in der A rt erfolgen, dass der Beichtiger und die Beichtende gesehen werden kOnnen; die Geistliehen, welche Offentlich Concubinen halten, sollen ihres Beneflziums entsetzt vverden; die Kinder sollen nicht im Bette (wahrscheinlich der Mutter) gehalten werden; die geistliche Geriebtsbarkeit erstreekt sieh auch auf Laien, welche wegen Beleidigung von Geistliehen oder wegen Occupirung geistlieher Giiter belangt werden; die zur Synode kommenden Pralaten sollen dem Patriarehen und dessen Dienern keine Gc-schenke gehen und nur eine der Zahl nach beschrankte Dienerschaft mit sich hringen. *) Im Jahrc 1345 herrsehte eine besonders grosse Stcrbliehkeit unter den Frauen, wodurch dem Herkommcn gemilss ein grosser Luxus in Trauerkleidem her-vorgernfen wurde, der viele Familien in ihrem VcrmOgen sehr benaehtheiligte. stiitzung gefunden, dargeboten (1345). Seine Feinde verklagten Bertrand bei dem Papste*) und strebten ihm nach dem Leben. Die von dem Grafen von Gorz aufgestachelten Haupter der Partei (zu vvelcher die vornehmsten Familien, wie die della Torre, Porcia, Frangipani, Spilim-bergo, de Portis, Villalta, Colloreto, Mels, Castillerio, Soffumbergo u. A. hielten), denen sich die Sthdte Pordenone und Cividale anscblossen, vereinigten sich in letzterer Stadt zu einem Biindnisse 2) und ergriffen die Waffen (1348). Sie nahmen mehrere Burgen ein, doch belagerten sie vergeblich jene von Savorgnano, sowie die Stadte Udine und Gemona (1349); ein papstlicher Legat bemiihte sich, doch ohne Erfolg, den Zwist beizulegen. Da trat die Katastrophe ein, als Bertrand von einer nach Padua unternommenen Reise zuriickkehrte, und trotz der Warnung seiner Getreuen vor der Verschworung seinen Weg von Sacile gegen Udine fortsetzte; in der Nahe von Spilimberg an einem Orte, Richenvelda genannt, wurde er von den Versch\vorenen iiberfallen, vvelche das Ge-folge des Patriarclien in die Flucht schlugen, und auf ihn einstiirmten; er fiel unter den Streichen eines Villalta, vvelcher ihm fiint' tddtliche Wunden beibrachte (1350). Noch heute erinnert eine an jenem Orte errichtete Denksaule an jenen furchtbaren Mord. Bertrand vvurde unter dem aufrichtigen Beileide des Volkes in Udine begraben3), und spater in Anerkennung seiner Tugenden selig gesprochen 4). 35. Nicolaus von Bohmen. Nach Bertrands Tode trachtete Graf Heinrich 111. von Gorz zum General-Capitiin ernannt zu vverden, jedoch vergeblich, da er in die Gmtriebe, die zur Ermordung Bertrand’s gefiihrt hatten, verflochten ') Sie beschuldigten in dieser Anklage ungerechter Weise, dass er Repres-salien erlaube, die Uebelthater nicht bestrafe, die Kirehe beraube, die Schwachen unterdriicke, die Wucherer begiinstige , Geiz und Luxus iibe und die papstlichen Zehenten unterschlage (1345). Nicoletti. — Sogar das Capitel von Aquileja schloss sich kurz vor dem Ende des Patriarclien diesem Beginnen an, und klagte densel-ben sowie seine Diener wegen Beleidigungcn, Gewaltthatigkeiten, Beraubungen und Erpressungen gegen die Canonici und Hilfspriester des Capitels an, ohne jedoch Uiatsachen anzufflhren (1350). Bianchi, Diplom, inedita. *) Durch dieses Bttndniss ernannten die Aufstandischen den Grafen von GOrz 211 ihrem Capitiin und verpflichteten sich, ohne seine Einwilligung keinen Frieden z’> machen, sowie durch zehn Jahre gegen seine Feinde zu kiimpfen. Auf Seiten Bertrand’s standen Udine mit den anderen StAdten mit Ausnahme von Cividale und Pordenone, sowie eine Anzahl von Vasallen. Rubeis col. 907. Liruti. 3) Seine sterblichen Reste wurden in einem Sarkophage, dessen Reliefs in kunstgeschichtlicher Hinsicht merkwftrdig sind, beigesetzt, welchen er zur Auf-bewahrung der Reliquien der hh. Hcrmagoras und Fortunatus hatte anfertigen lusscn, und welcher noch heute den Hauptaltar im Dome zu Udine ziert. *)' Ciconi Udine e sua provincia, Udine IS(i'2. war. Das Parlament iibertrug die hiermit verbundene oberste Gewalt an Albrecht II., Herzog von Oesterreich, den auch Kaiser Carl IV. mit der Schlichtung der friaulischen Wirren beauftragte. Hiermit be-reitete sich eine neue freilich in ihrem Verlaufe nicht gunstige Phase far die Patriarchen von Aquileja vor. Von ihren beiden Bedrangern var der eine durch das Aussterben der Herren von Camino weggefal-len, der andere, der Graf von Gorz, eingeschuchtert. Die habsburgi-schen Herzoge von Oesterreich waren durch die Erverbung von Kiirn-ten die Nachbarn des Gebietes von Aquileja geworden, und versaumten nicht, venn auch erst etwas spater, die Gelegenheit, sich daselbst auf Kosten der schvachen Patriarchen auszubreiten. Albrecht war bald nach seiner Berufung mit seinem Heere erschienen, hatte das obere Friaul besetzt, und rvahrend seines Aufenthaltes in Venzone die oberste Gerichtsbarkeit daselbst ausgeiibt. Seine Gewalt wahrte nicht lange, da bald darauf Nicolaus, Bischof von Neuburg, ein naturlicher Bruder des Kaisers Carl IV., iiber dessen Verwendung vom Papste Clemens VI. zum Patriarchen (1350—1358) ernannt wurde; es war diess der erste deutsche Patriarch seit einem Jahrliunderte, und der erste dieser Na-tion iiberhaupt, der unmittelbar *) vom Papste, Dank der innigen zwi-schen diesem und dem Kaiser obwaltenden Beziehungen, ernannt wurde. Wenngleich die Luxemburger liierdurch gegen die Habsburger in Vor-theil gelangten, so Hess sich Albrecht H. nicht so leicht aus seinem Besitze verdrangen. Er erhielt durch einen Vertrag mit dem Patriarchen die Belehnung mit Venzone, S. Michaelsberg, dem oberen Schlosse von \Vippach und ausserdem auf 12 Jahre die Klause von Venzone mit der dortigen Mauth. Dadurch wurden neue Beriihrungspunkte des habs-burgischen Gebietes mit jenem des Patriarchates geschaffen, die in der Folgezeit fiir letzteres verderblich wirkten. Die erste Sorge des neuen Patriarchen war, die Frevler, welche zu dem an seinem Vorgiinger be-gangenen Meuchelmorde mitgewirkt hatten, energiseli zu bestrafen; es wurden mehrere der vornehmsten Burgherren hingerichtet*), ihre Schlosser eingonommen und niedergerissen3), die minder Schuldigen exilirt. Als Carl IV. sich nach Italien verfugte, besuchte er seinen Bruder ’) Zwar war auch Berthold von Andcchs unmittelbar vom Papste ernannt worden, aber doch auf vorgangige, wenn auch nicht einstiminige, Wahl des Capitels. l) Die Edlen Giovanni Francesco di Castel Porpcto, Rizzardo di Varmo, Ar-mano di Carnia, Simone da Castillcrio wurden enthauptet, Enrico di Soffuinbergo erlitt den Tod am Galgen und Fedcrico de Portis ward geviertheilt. *) Alle Castelle in Carnien, ferner jene von Tarcento, Mels, Castillerio, Villalta, Luincis, Socchieve sammt Villalta’s Haus in Udine wurden niedergerissen, Soflfnmberg nahm der Patriarch fUr sich, andere Schlosser wurden geplilndert. Nicolaus, und wurde von diesem in Udine festlich empfangen (1354). An diesen Besuch kniipfen sich zwei erwahnenswerthe Begebenheiten. Schon der Patriarch Bertrand hatte (1339) vom Papste die Erlaubniss zur Errichtung einer Universitat in Cividale erhalten; nunmehr ertheilte auch Carl die Bewilligung zur Grundung einer solchen, auf welcher die Jiinglinge aller benachbarten Nationen — Deutsche, Ungarn, Slovenen und Walsche — studiren konnten. Die Absicht wurde zwar bei der Ungunst der Folgezeit nienials ausgefiihrt, sie zeigte aber von der richtigen Erkenntniss des Bediirfnisses, den anwohnenden Nationen in gleichberechtigter Weise die Quellen der Wissenschaft zu erbffnen. Die zweite Begebenheit bezieht sich darauf, dass Carl IV. sich von Nicolaus zwei Hefte des beriihmten und als Reliquie verehrten Evangeliums des heil. Marcus schenken Hess, \vorauf Carl IV. einen sehr grossen Werth legte *). Von Udine begab sich Carl nach Rom zur Kaiserkro-nung, wohin ihn Nicolaus mit einem zahlreichen Gefolge begleitete (1354). Im folgenden Jahre ernannte Carl seinen Bruder zum Reichs- ') Dass dieses Evangelarium, dessen griisserer Theil noch heute im Capi-telscliatze zu Cividale zu sehen ist, niclit von dem heil. Marcus, sondern aller Wahrscheinlichkeit nach von dem h. Hieronymus herrtihrt, wurde schon oben S. 195 bemerkt. Wie sehr aber zu jener Zeit an dem Glauben festgehalten wurde, dass es eine Reliquie des heil. Marcus sei, zeigt die zur Bekraftigung der Echtheit desselben auf der letzten Seite der beiden nach Prag gelangten Hefte von Carl’s eigener Hand her-riihrende Aufschrift: „Karolus quartus — vidi librum evangeliorum sancti Marci de sua propria manu scriptum integrum ab initio usque ad finem in septem qua-ternis et in potestate patriarchae et ecclesiae Aquilegiensis: qui liber in dieta occlesia fuit servatus a beato Hermacora et ab ecclesia Aquilegiensi predicta usque in diem hodiernam: qui videlicet Beatus Hermacoras de manu beati Marci eundem librum accepit et a beato petro per Besignazionem et intercessionem sancti Marci Reccpit presulatum predicte Aquilegiensis eclesie: de quo libro petitione Mea Apud patriarclium et capitulum diete Aquilegiensis eclesie optinui istos duos fiuaternos ultimos libri predicti et alii quinque precedentes Remanserunt in eclesia »upradicta. Et hec seripsi manu mea propria" ctc. Und der Bischof von Augsburg, nachheriger Patriarch Marquard, ftigte hinzu: ,,Et ego — in testimonium veritatis premissorum omnium manu mea propria me subseripsi." Carl sandte das kostbare Geschcnk durch Ludwig von Hohenlohe mit einem Briefc an den Erz-bischof von Prag, worin er mittheilte, dass bereits cin Einband aus Gold und Pcrlen im Wcrthc von 2000 Dukaten dafilr bestcllt sei, und worin er die Anord-nung crliess, dass die Gcistlichcn der Prager Stadt, insbesondere die Diacone bei der Uebernahme des Evangeliums gegenwartig sein sollten, und dasselbe alljiihr-beh am Ostertagc in feierlichcn Umgange herumgetragcn und dann beim Hocli-amte das Evangelium durch einen Dondierrn daraus vorgelesen rverden solle. Coronini a. a. O. S. it 6. Sclbst noch im spaten Mittelalter hatte sich der Glaube erhalten, dass dieses Evangelarium von der Hand des heil. Marcus geschricbcn worden sei. Es befand s'ch urs]>rUnglich im Besitze des beriihmten Klosters S. Johann am Timavus und vicar in Feltre und Treviso ’). Nicolaus hatte, als er sich an den kaiseilichen Hof nach Prag begab (1353), wahrend seiner Abvvesenheit die Regierung an seinen Generalvicar Pietro Malimpensa (da Lucca) in Cividale und an seinen Ministerialen Maruello in Udine iibertragen; sie scheinen aber sehr gewaltthiitig vorgegangen zu sein, da das Volk sich gegen sie auflehnte und beide an den genannten Orten erschlug (1355). Die Grafen von Gorz waren anfanglich dem Patriarchen Nicolaus beigestanden, um den rebellischen Giovanni di Castello zu bezwin-gen (1351), traten aber bald vvieder als dessen Gegner auf (1352). Niclit lange nachher begann eine neue Fehde mit den Grafen von Gorz und ein Streit mit dem Capitel von Aquileja; beide vurden durch Nachgiebigkeit von Seiten des Patriarchen beigelegt 2). Inzwischen war der Krieg zwischen dem Konige Ludwig von Ungarn und den Venezianern ausgebrochen, an vvelchem sich der Patriarch und Graf wurde, naclidem dieses 611 zersttrt worden, auf Geheiss des Patriarchen Ulrich I. 108') in das Kloster Beligna iiberbracht, von wo es unter den Patriarchen Torriani an das Capitel von Aquileja gelangte. Als wahrend des venezianischen Krieges die Capitelherren von Aquileja der grOsseren Sicherheit halber ihren Kirchenschatz im J. 1418 in das Capitel von Cividale iibertrugen, befand sich auch jenes Evan-gelarium darunter. Bald nach der Einverleibung FriauPs verlangte der Doge Tommaso Mocenigo vom Capitel — von jenem Glauben befangen — das „Evan-gelium des h. Marcus,“ womit das gesammte Evangelarium gemeint war (1422) *). Das Capitel aber interpretirte den Auftrag im engeren und richtigeren Sinne und iibersendete dem Dogen die noch vorhandenen Blatter des Evangeliums des heil. Marcus, womach die Evangelien der hh. Matthaus, Lucas und Johannes im Be-sitze des Capitels verblieben. *) Mocenigo schrieb namlich an den Dechant des Capitels: „Cum očrtam notitiam habeamus, quod liber Evangeliorum scriptus popria manu gloriosi Evan-gelistae Beati Marci“ etc. ') Auch zum Herrn von Siena wurde Nicolaus von Carl IV. ernannt; die Ernennung hatte jedoch keine Folge, da Nicolaus sogleich von den Bewohncrn von Siena vcrjagt wurde (1355). Schon friiher hatte, als Triest sich dem Kaiser unter-worfen, letzterer Nicolaus zum Vicar fiir diese Stadt ernannt (1354). *) Als Kaiser Carl IV. nach Deutschland zurilckgekehrt war, begannen die Grafen von GOrz, aufgebracht liber die Verleihung von Feltre und Belluno an Nicolaus aufs neue ihre Belastigungen des Patriarchates. Nicolaus ergriff nicht die Walfen, sondern stellte die Ausgleichung dem Herrn von Padua, Francesco di Carrara, anheim, durch dessen Vermittlung sie endlich erzielt wurde, indem Nicolaus den Grafen Meinhard VII. und Heinrich III. von GOrz die Schutzvogtei der Kirche und die Belehnung mit ihren von der Kirche erhaltenen Lehen verlieh und ihnen das untere Schloss von Wippach schenkte. Ferner ergaben sich im Jahre 1356 Misshelligkeiten zvvischen dem Patriarchen und dem Capitel von Aquileja; die Streitsache wurde Schiedsrichtern vorgelegt, die ihren Urtheilsspruch zu Gun-sten des Capitels fallten. Meinhard VII. von Giirz als Verbiindete des Konigs betheiligten. Der Patriarch nabili diese giinstige Gelegenheit wahr, um einen Einfall in Grado zu machen, und von dort die Reliquen der bh. Herniagoras und Fortunatus wieder nach Aquileja zuriickfiihren 1). Dieselben waren von den friiheren Bischofen von Aquileja nach Grado in Sicherheit gebracht vvorden und Poppo hatte sich bei seiner Ueberrunipelung Grado’s ver-geblich bemiiht sie aufzufinden. Der Krieg lief fur die Ungarn gliicklich ab; bei dem Friedensschlusse (1358) erlangte aber Aquileja keinen Vortheil. Nachdein Nicolaus eine Synode im Aquileja zur Verbesserung der sehr gelockerten Disciplin des Clerus abgehalten hatte2) starb er in Belluno und wurde im Dome von Udine beigesetzt (1358). Nach dem Hinscheiden des Patriarchen ernannte das Capitel von Aquileja einen Vicedom (Friedrich Bojani) zur Fiihrung der Vervval-tung, und Graf Meinhard VII. von Gdrz berief das Parlament in Co-droipo zusammen. Er verlangte von ihm, dass nach der von ihm von Nicolaus fur die Zeit der Sedisvacauz verliehenen Gewalt die Mitglie— der des Parlaments ihm als Schutzvogt und General-Capitan den Eid des Gehoisams schworen, und ihm die beziiglichen Ehren ervveisen, velchem Antrage auch das Parlament, wiewohl zogernd und nicht gerne, z ustimmte (1358). 36. Ludwig della Torre. Papst Innocenz VI. ernannte zu Avignon Ludwig della Torre (1359—1365), fruher Domherrn zu Cividale, dann Bischof in mehreren Diocesen, zum Nachfolger des Patriarchen Nicolaus. Es war diess der letzte aus dem Ilause der Torriani3), welcher den Patriarchenstuhl be-stieg; die Angelegenheiten seiner Familie nahmen ihn nicht, gleich seinen in der Patriarchenwurde vorausgsgangenen Vettern, in Anspruch, dafiir aber fiillten die Wirren und Kriege im eigenen Lande fast seine ganze Regierungszeit aus. In dem jungen Herzoge Rudolph von Oester- *) *) Nicolaus richtete die Bitte an den Papst, die kostbaren in Aquileja ver-"ahrten Reliquien nach Udine iibertragen zu diirfen. In dieser Bittschrift wird der trostlose Zustand von Aquileja, das Stauen der Gevv&sscr, der Mangel an Ein-'vohnern, die Verlassenheit der Umgebung, der Verfall der Gebaude und die schutz-lose I.age gegen feindliche Einfiille geschildert, dagegen der blUhende Zustand von Udine, welche Stadt stark befestigt und die Eesidenz des Patriarchen sei. Nicolaus ''volite dieselbe „Aquileja nuova" benennen. Die Bitte hatte aber danials keinen Erfolg (1354). Cod. diplom. Frangipane. Palladio. 2) In dieser Synode wurde unter Anderem verboten, einen Geistlichen vor einem vveltlichen Gerichtc zu belangen-, wer dieses thut, verfallt, ebenso wie der Richter, in die Strafe der Excommunication. 3) Ludwig's Grossvater Lombardo, der Stammvater der Gorzer Linic, war ein Neffe des Patriarchen Raimund. reich, dessen Unternehmungslust, Ehrgeiz und Drang nacli Ausdehnung seiner Herrschaft nicht durch Gewissenhaftigkeit in der Walil der dazu aufgewendeten Mittel geziigelt \vurde, war ihm ein sehr zu fiirch-tender Bedranger erstanden , zumal letzterer in der Unbotmassigkeit und Widerspenstigkeit der Vasallen Ludwig’s eine stets bereite Unter-stiitzung fiir seine Plane fand. Gleich Anfangs beschvverte sich Ludwig beim Papste, dass Rudolph von Oesterreich Ober- und Nieder-Wip-pach, Loos, Auersperg, Venzone, die Klause mit der Mauth, Treffen und Tieffen in Kiirnten, sowie Windischgratz, Meinhard VII. von Gdrz aber Tolmein sammt dem ganzen obern Isonzothale unrechtmassiger Weise inne habe. Da diese Klage nutzlos blieb *), begab sich Ludvvig zu Herzog Rudolph nacli Karnten, und schloss mit ihm einen Waffen-stillstand ab. Die Geivaltthatigkeiten, welche die Burger von Gemona veriibt, indem sie die Klause von Venzone genommen, Venzone selbst verheert und osterreichische Kaufleute beraubt hatten, sowie die Plunderung des Schlosses Varmo durch die Einvvohner von Cividale und S. Daniele fiihrten aber bald wieder zum Bruche. Die Ilerren von Spilimbergo, Verwandte derer von Varmo und Anhanger Oesterreich’s, begannen den Vergeltungszug. Inzwischen gestalteten sich die Verhalt-nisse immer ungiinstiger fiir Ludwig. Die Auffensteine, welche in Unter-steiermark und Karnten mehrfache Lehen des Patriarchates (Waldek, Buchenstein und den Thurm von Windiscligratz, dann Treffen arn Ossi-acher See) besassen, sagten letzterem ihre Lehenspflicht auf und er-kliirten sich fiir Lehensleute der Herzoge von Oesterreich. Nachdem Rudolph sich der Freundschaft des Kaisers Carl IV. versichert und diesen selbst auf seine Seite gezogen hatte, und nachdem die begin-nende Felide zwischen dem Patriarchen und den durch osterreichische Truppen verstiirkten Spilimbergen zum Nachtheile des ersteren au^s-geschlagen war, langte Rudolph mit ein er starken Truppenmacht in Gorz an und drang siegreich vor, indem er Cormons, Manzano und Butrio nahm und mehrere Vasallen des Patriarchen sich ihm unter-warfen. Es kam hierauf zu Friedensverhandlungen unter fiir den Patriarchen sehr driickenden Bedingungen. Ludwig musste sich mit 12 Edlen Friaul’s nacli Wien verfiigen, und solite von dort mit dem Herzoge von Oesterreich sich zum Kaiser begeben, dessen Schieds-spruche der Patriarch unbedingt Folge zu leisten hatte; zum Pfande wurde die Klause sogleich den Oesterreichern (ibergeben. Ludwig erlitt in Wien eine unwiirdige Behandlung, wurde dort in einem Ilospitium gefangen gehalten, und musste lange auf Rudolph’s Riickkehr warten. ') Wenigstens bczttglich Rudolph’«, denn der Graf von GOrz scheint nacli-gegeben zu haben. Rubeis a. a. O. 933. Die Friauler, hieriiber emport, griffen, namentlich die Stadte Udine, Gemona und Cividale, wieder zu den Waffen, und errangen antanglich durch Bezwingung von Manzano, Butrio sowie anderer Orte Erfolge, erlitten aber bei Duino durch die Burgherren des Karstes eine empfind-liche Niederlage. Da Rudolph anderweitig beschaftigt war, kam eine Waffenruhe zu Stande, sowie er, liber die Mahnungen des Kaisers Rudolph, den Patriarchen seiner Haft entliess, und mit ihm zu Wien den Frieden schloss (1360). Die Bedingungeu des Friedens waren aber fur Ludwig ungemein hart; wenn sie auch spater durch Vermittlung des Kbnigs von Ungarn gemildert wurden, so musste doch der Patriarch alle Lehen der Kirche in Steiermark, Karaten, Krain, der windischen Mark und auf dem Karste (namentlich Windischgratz, Los (Laas ?), Auersperg, Treffen und Wippach an den Herzog Rudolph abtreten ’)• Die friedlichen Zustande vvahrten jedoch nicht lange, da Rudolph un-ter dem (vielleicht gegriindeten) Vorwande, dass die Bestimmungen des Wiener Friedens nicht eingehalten worden seien, wieder zu den Waffen griff, wobei er unter den friaulischen Vasallen zahlreiche An-hiinger fand. Die hervorragendsten waren die Herren von Spilimbergo, welche kBrzlich den Pfandbesitz von Pordenone an sich gebracht hatten (1363). Die Oesterreicher gewannen einzelne Vortheile2), wah-rend der Patriarch die Spilimberge schadigte. Da trat ein fur den Patriarchen sehr giinstiger Umstand ein, welcher alsbald das Gliick an seine Fahne fesselte. Carrara, der Herr von Padua, hatte mit dem Patriarchen ein enges Biindniss geschlossen, da er das Vordringen der Oesterreicher in Friaul befiirchtete, zuinal der Kaiser eben damals die im Besitze Carrara’s befindlichen Gebiete von Feltre und Belluno3). seinem Schwiegersohne, dein Herzoge Rudolph verliehen hatte. Ver- ‘) Nach dem Schiedsspruche des Kaisers Carl IV. sollten alle diese Gebiete bei Ocstcrreich verblciben (1361). Dagegen annullirte derselbe Kaiser etwas spater auf dem Keichstage zu Nurnberg (1363) den Vertrag, welchen der Patriarch Ludvig wiihrend seiner Gefangenschaft mit dem Herzoge Kudolph geschlossen hatte. *) Sie drangen bis Udine vor, und holften diese Stadt durch Einverstiind-niss mit einigen Btirgem zu gewinncn. Dasselbe ward jedoch entdeekt, und die daran Betheiligten blissten es mit ihrem Leben, namentlich ward Odorico Cludcsto vom wiithenden PObel in Stflcke zerrissen, der Angriff aber wurde abge-»chlagcn (1363). Palladio. a) Kaiser Carl IV. hatte diese Gebiete an den KOnig Ludwig von Ungarn ttbcrlassen, dieser aber sie dem Carrara, gegen welchen er viele Verpflichtungen hatte, geschenkt. Diess hinderte aber nicht, dass Carl IV. sie neuerdings an Hercog Rudolph vergab, welche Schenkung freilich keinen Erfolg hatte; denn jene Gebiete verblieben im Besitze Carrara’s, bis derselbe sie im J. 1373 an die Herzoge von Oesterreich abtrat, um deren Untersttttzung in seinem Kriege gegen die Venczianer zu erlangen. einigt mit den paduanischen Hilfsvolkern gewannen die Truppen des Patriarchen unter Francesco Savorgnano’s Fuhrung bald die Oberhand, verheerten die Besitzungen der Spilimberge, nahmen die Schlosser Uraspergo und Zuccola, und brachten den Oesterreichern unter Wal-ther von Spilimbergo bei Fagagna eine entscheidende Niederlage bei (1364) J)- Ein weiterer Sieg iiber eine kleine Abtheilung von Oesterreichern bei S. Pellegrino (1365) fiihrte den Ausgang des Krieges her-bei, nachdem Trus, eine Burg der Spilimberge, sich ergaben hatte, letztere hiermit aller ihrer Besitzungen ausser ihrem Stammschlosse be-raubt worden waren, die Oesterreicher auf den Besitz des hart be-drangten Pordenone beschrankt blieben, und die einheimisclien Gegner des Patriarchen ali e zur Unter werfung gebracht wurden. Auch Graf Meinhard VII. hatte sich, von Rudolph verletzt, mit dem Patriarchen in ein freundliches Verlialtniss gesetzt2). Unerwartet trat nun der Tod dazwischen, da Herzog Rudolph in Mailand, und einen Monat spiiter der Patriarcli Ludvvig zu Udine von demselben weggerafft wurde (30. Juli 1365). Die Regierung des letzteren liatte unter gefahrvollen Verwicklungen begonnen, und in giinstigeren Verhaltnissen als jene, deren sich seine Vorganger erfreuen konnten, geendet. Seine Iloheits-rechte in den unter osterreichischer Herrschaft stelienden deutschen Landen hatte zvvar der Patriarch fSr immer verloren, dafiir aber der vordrangenden Politik des Herzogs von Oesterreich einen Damin ge-setzt, und vor Allem, was schon seit lange keinem Patriarchen gelun-gen war, die haufig missachtete Autoritiit iiber seine Vasallen im Gebiete des Patriarchates wieder hergestellt3). ’) In cben diese Zeit flel die ZerstOrung der beiden RaubschlOsser Urus-pergo und Zuccola, welche ihre Hcrren, die Villalta und Caporiaco, den Oesterreichern zur Besetzung einger&uint hatten , um unter deren Schutze ungestOrt ihre Raubziige in die Umgegend vornehmen zu kOnnen. Uruspergo war eine der stiirk-sten Vesten des Landes, es \vurde bis auf den Grund niedergerissen, und das dabei gewonnene Materiale zum Ausbaue der Maucrn von Cividale, wclche Stadl den ZerstOrungszug gegen diese Burg unternommen liatte, verwendet (1364). 2) Ein Uebereinkommen mit GOrz wurde im Juni 1364 abgeschlossen und von dem Capitel von Aquileja bestiltigt. Der Friede aber erfolgte mit Zuziehung des Parlaments im April 1365, unter nicht eben fflr Ludwig gilnstigen Bedingun-gen. Der Graf von Gbrz konnte naeh seiner Willkiihr alle von ihm besetzten Ortc belmlten, und es ward ihm and seinen Nachfolgern die Schutzvogtei liber die Kirche mit grOsscren Zugestiindnissen, als je zuvor, gesichert. Es verdient hierbei Enviihnung, dass der Versammlung des Parlaments zum ersten Male viele gOr-zische Edle, als Vertreter des Grafen, beigezogen wurden. God. diplom. Frangip. Liruti. s) Coronini a. a. O. S. 180—212. 37. Marquard von Randeck, Nach Ludwig’s Tode verlieh der Papst Urban V. liber Vermitt-lung des Kaisers Carl IV. die Patriarchenwiirde an dessen ehemaligen Kanzler Marquard von Randeck (1365—1381). Derselbe war schon friiher vielfach in Staatsgeschaften vervvendet worden. Als Propst von Bamberg wurde er von Carl IV. an den papstlichen Hof nach Avignon gesendet, und hierauf zum Bischofe von Augsburg (von wo er gebiirtig war) ernannt. Er begleitete den Kaiser auf seiner Romerfahrt, und trug duich seine Geistesgegenwart und tapfere Gegenwelir wesentlich dazu bei, ihn zu Piša aus der Gefahr, in die er durch einen Aufstand der Gambacorta daselbst gerathen war, zu befreien (1355); soliin wurde er vom Kaiser zum Statthalter in Piša und zum Reichsvicar in Toscana ernannt, in \velcher Eigenschaft er die Florentiner dazu ver-hielt, dem Kaiser das iibliche Geschenk (mit 50.000 Goldgulden) ab-zustatten (1358) '). Als er auf den Patriarchenstuhl berufen wurde, wollte er diese \Viirde ablehnen und gab nur den allgemeinen Bitten, namentlich der Friauler, deren Wortfiihrer Nihil von Maniago war, nach. Nachdem er seinen festlichen Einzug in Udine gehalten, begab er sich nach Aquileja, um daselbst, umgeben von den Suffragan-bischofen, von befreundeten Landesfiirsten, den Tragern der Landes-amter, seinen Vasallen und den Abgeordneten der Stadte in feierlicher Weise Besitz von seiner geistlichen Wiirde zu ergreifen. Die Wieder-kehr der friedlichen Verhaltnisse und die befestigte Stellung des Pa-triarchen verliehen diesem festlichen Aufzuge besonderen Glanz, wie sich denn auch alle Adelsgeschlechter Friaul’s ohne Ausnahme daran betheiligten '2). Mit gleichem Pompe trat Marquard die weltliche Herr-schaft seines Gebietes in Cividale an, sowie er sich behufs der Erlan-gung der Investitur zum Kaiser nach Frankfurt begab (1366). Unter ghnstigen Verhitltnissen, wie sie seit lange nicht vorgekommen, trat der neue Patriarch seine Regierung an; er befand sich in unbestritte-nem Besitze aller landesherrlichen Rechte, der Friede herrschte im Bande, mit seinen Nachbarn stand er im freundlichen Verkehre, nachdem er auch mit Oesterreich zu Pordenone ein friedliches Abkomnien * l ‘) Mindcr glttcklich wnr Miirquard, da er als Reichsvicar gegen die aufstan-dischen Mailiinder auszog; der Ausganp des Kampfes war ihm nachtheilig, er wurde ffefangen und kam erst 1357 los. l) Man gewalirtc in der Begleitung des Patriarchen 17 Bischofe, die Pttr-sten und Grafen von Mailand, Padua, Verona. Este, Kroatien, GOrz und Mitter-burg, die Erzdiacone aus Kiirnten, Krain und der windischen Mark, 15 Aebte und BrOpste, i Aebtissincn, die Abgeordneten von 14 friaulischcn und 9 istrischen Ge-fneinden, von Tricst, Aquileja und Marano, 45 friaulische edle Familien. Nur (das ttsterreichische) Pordenone war nicht vertreten. getroffen hatte. Auch seine aberinalige Betheiligung an den offentlichen Staatsangelegenheiten war von gutem Erfolge begleitet. Kaiser Carl IV. kam mit seiner Gemalilin und Tochter und mit einein grossen Ge-folge von Bischofen, Fiirsten und Herren auf seiner neuerlichen Fahrt nach Italien in Udine an, und wurde vom Patriarchen glanzend em-pfangen O, Turniere, ritterliche Spiele und dffentliche Tanze wurden ihm zu Ehren abgehalten (1368). Aut'seinem Zuge nach Rom begleitete ihn Marquard (welcher sich spiiter — 1370 — abermals dahin begab). Auch auf seiner Riickreise nach Deutschland beriihrte der Kaiser Udine, wo er mehrere Edle mit der Pfalzgrafenwiirde auszeichnete. Nicht minder wichtig und erfolgreich war die Wirksamkeit Mar-quard’s fiir die innere Verwaltung seines Gebietes. Er beniitzte die hergestellte Ruhe, um die Rechtsverhaltnisse seines Landes dauernd zu befestigen, liess die herrschenden Rechtsgewohnheiten sammeln und vereinigte sie zu einem Gesetzbuche, den „Constitutiones Patriae Foro-julii“, welches er der Sanction seines Parlamentes unterzog (1366). Es beruhte auf den Edicten der langobardischen Konige und des allgemein in Anwendung stehenden romischen Rechtes, wurde urspriinglich fiir Friaul erlassen, erhielt aber auch in den anderen (allerdings nur mehr ■vvenigen), der aquilejischen Oberherrlichkeit unterstehenden Bezirken in Istrien, Krain und der vvindischen Mark ebenso wie in Gorz Geltung, wo nicht besondere Ortsstatute bestanden2). In dieses Gesetzbuch wurde nachtraglich auch der papstliche Erlass Urban’s V. (1376) auf-genommen, welcher das dem romischen und canonischen Rechte fremde Schoffengericht (eine Alt Schwurgericlit) aufhebt; doch blieb diese Anordnung ein todter Buchstabe, denn das Schoffengericht hatte sich so sehr in dem Volke eingelebt, dass sich der Patriarch Anton I. ge-nothigt sah, dasselbe wieder in Friaul einzufiihren (1397). Marquard liess ferner durch seinen Notar Odorico von Susans aus dem Patriar-chal-Archive ein Verzeichniss aller der Kirche von Aquileja verliehe-nen Privilegien, Schenkungen und sonstigen auf deren Lehen Bezug nehmenden Urkunden, welche im Auszuge beigefiigt wurden (unter dem Titel Thesauri claritas), verfassen 3). Hieran fiigte Odorico nach Mar- ') In der Bcgleitung des Bischofs von Badun befand sich auch der Dichtcr Francesco Petrarca. 2) Es wurde, wie alle damaligen Staatsschriftcn in lateinischcr Sprache ab-gefasst; in GOrz wird aber auch ein Manuscript dessclben in deutscher Sprache autbewahrt. 3) Die Vornahnie dieser Arbcit ficl in die Zeit, als Marquard zurUckgczogen in Aquileja lebte, da die St&dte Udine, Cividalc, Gemona und Venzone in den p&pstlichcn Bann verfullen waren, weil sie vovon der Eine gar keinen Rechtstitel aufzuweisen vermOgc) die gleichzeitig regieren wollen, gehorchen, man hahe dem Philipp Trene geschworen, aher die Trene liiSre auf, wo die Tyrannei heginne, man miisse dalier dem Beispiele Jener folgen, die unfiihigc Fursten ah-setzten, und der Viiter gcdenken, welchc das Leben weniger als die Erhaltung ihrer alten Rcchte liebtcn. Diese Sprache fand allseitigen Anklang, mehrere Stadte und viele Castellane traten dem Biindnisse mit Venedig bei. Philipp, welcher seine Tribunale verlassen, seine Mttnzen ausgcsclilossen, den Gehorsam seiner Untcr-gebenen entsclnvunden sah, crkliirtc vergchlich die Insurgenten als Treulosc und Feinde der Kirche und des KOnigs von Ungam, oline deren Zustimmung man kein Bfindniss mit Fremden cingehen kitnne; die Verblindeten rvickten ins Feld, nahmen einige Burgen und die Stadt Gemotia ein, und versiehcrten sich durch List des Bcsitzcs von ganz Cadore mit den fast uneinnehmbaren SchlOssem von Oadore und Beutelstein (LtSii). Im Gehirge von Friaul jedoch unterlag die Lega gegen die Anhanger des Patriarchen. '2) Uer Patriarch von Jerusalem trat gleich Anfangs bes&nftigend auf. an-nulirtc den Schicdsspruch Carana’s, entband die Eicommunieirten von der Censur, setzte die vertriehenen Vasallen ivieder ein und hestiitigte die Verfugungen der dass sie Abgesandte nach Rom sandten und den Papst um die Er-neonung eines anderen Patriarchen baten (1388). Der Papst gab die-sen Bitten Gehor, vermochte Philipp, auf seine patriarchatisehe Wiirde zu verzichten, und ernannte den Bischof von LeutomischI, Johann, Sohn des Markgrafen von Mahren, Gemahls der Margaretha Maul-tasche aus dessen zweiter Ehe '), zum Patriarchen. 39. Johann von Mahren. Der Patriarch Johann V. (1387—1394) sendete seinen Marschall Nicolaus v. Buch voraus, welcher in Gemona den Frieden zvvischen den zvvei feindliehen Parteien abscldoss. Audi die ubrigen Theilnehmer am Kampfe beruhigten sich, man sah dem ersehnten Frieden lioffnungsvoll entgegen und empfing den Patriarchen bei seiner Ankunft in Cividale mit Freuden *). Seine erste Wahl Monticoli’s zum \veltlichen Vičar war eine gliickliche, sein erstes Auftreten schien fiir alle Parteien versiih-nend zu sein, bald aber that sich der venvorfene Charakter Johann’.s kund. Ein Familienstreit der Savorgnani, zwischen Friedrich Savor-gnano und seiner Stiefmutter Elisabeth, in Geldsachen, gab den ersten Anlass zu den nachfolgenden Gewaltthlitigkeiten. Er gewahrte in Friedrich Savorgnano bei dessen Popularitat und uberwiegendem Einflusse in Udine ein Hinderniss tur seine Plane, begiinstigte demnach Elisabeth, verfolgte dessen Anhanger (Friedrich hatte sich auf sein Schloss Pinzano zuriiokgezogen), und liess den Volkstribun Andreotti miter dem Vonvande eines von demselben begangenen Mordes3) gefangen nohmen und enthaupten (1388). Nun glaubte Johann freie Hand in Udine zu haben, unterdriickte den Magistrat (die sieben Deputirten), Ibste den Gemeinderath auf, den er mit 12 Plebejern, seinen Creatu-•cn, besetzte, und verniclitete dadurch die freie Selbstverwaltung der &tadt; die stiidtischen Cassen mussten betrachtliehe Summen enttich- bega. Man hotfte auf Herstellung des Friedens aus Achtung fiir das piipstliche Oebot, doch war diess vergeblicli, trotu der Geneigtlieit der Lega; die entgegenge-setzte Partci wollte ilire Milizcn niclit entlassen und Carrara entsendete neue iruppen, die Feind und Freund grausam misshandelten. Als aber zuletzt noeli die Lega eincn bedeutenden Sicg bei Savorgnan erfochten (1387). und dieselbe in dessen Folge im ganzen Landc die Oberhand gewonnen hatte, ward die Beilegung des langen Streites endlich doeh angebahnt. ') Nach Rubeis col. 981 war Johann ein natiirlicher Sohn Carls IV. *) Nur in Udine war man dariiber unzufrieden, dass er seinen ersten Auf-enthalt nicht, wie die anderen Patriarchen gethan, in dieser Stadt, sondern in Cividale genommen hatte. 3) Detalmo Andreotti hatte 30 Jalire zuvor Giovanni de Soldonieri, einen Lienstmann des Herzogs von Oestcrreich ermordet, liber diesen Mord aber sclion langst die Absolution erhalten; er war ein in ti mer Freund Friedrich’« von Savorgnan. ten, alle Stellen wurden mit seinen Anhiingern besetzt, er umgab sich mit Dirnen und Possenreissern, und hielt zahllose Hunde und Falken tur die Jagd. Das Volk lehnte sich gegen ihn auf und er musste nach Cividale fliehen. Friedrich Savorgnano kehrte in die Stadt zuriick, und wurde in seine Ehren und Wiirden eingesetzt. Seine Feinde je-doch verbanden sich mit den Anhangern des Patriarchen, und ver-schtvoren sich in Cividale gegen ihn. Al s sie am sechsten Sonntage des Carnevals (1389), zu einem Turnier nach Udine gekommen, von Friedrich zu einem Banket eingeladen worden waren, iiberfielen sie ihn am andern Morgen in der Capelle, wohin er sich zur h. Messe bege-ben hatte, und ermordeten ihn *); der bohmische Truchsess des Patriarchen2) war unter den Mordern. Das Volk, dariiber auf’s Hochste erbittert, Hess seine Wuth an der Stiefmutter Friedrich’s, die es im Verdachte der Theilnahme an dem Morde hielt, aus, viertheilte sie und erschlug drei andere, dessen verdachtige Burger auf offentlichem Platze. Bei dem hieruber ausgebrochenen Tumulte bot der Doge von Venedig seine Vermittlung an. die auch von beiden Seiten angenom-men wurde. Man stellte den Schiedsspruch dem Dogen anheim, welcher zu Gunsten des freien Regiments von Udine ausfiel (1389)3). Es *) Nach einer Schilderung Nicoletti’s war Friedrich von Savorgnan, das Par-teihaupt der Udineser, erfullt von weittragenden Ideen, selbsthewusst, tapfer, furchthar in Ausiihung der Gewalt, Verstellung liehend gegen Feinde, unverlass-lich (dubbioso) gegen Freunde; seine Thaten aber hatten ihm einen grossen Ruf erworben. 2) Nach Einigen ware Buch dieser Truchsess gewesen, Ruheis dagegen (Mon. Eccl. Aquil. col. 983) nennt ihn, dem Chronisten Aglinus folgend, Senehum, Mi-litem Domini Patriarchae, einen Venvandten (consanguineum seu avunculum) von Friedrichi Stiefmutter Elisabeth. Nach der bald zu enviihnenden Anklageschrift der Udineser gegen den Patriarchen wiiren aber heide (il Maresciallo e un soldato maestro della camera del Patriarca) dabei hetheiligt ge\vesen. a) Der Patriarch hatte sich nach jener That, zur grOsseren Sicherheit um-geben von Parlamentsrathen, von Cividale nach dem wohl hefestigten Soflfumbergo begehen. Udine riistete sich zum Kriege, kerkerte die Gegner ein und verband sich mit den Castellanen, die Rebellion anfachend. Aber der Patriarch bewiiltigte mit Kraft die Unbot.massigen, und wirkte auch begiitigend in Istrien. Das Parlament rvilnschte die Beilegung alles Unfriedens, als aber der Patriarch halsstarrig hlieh, sehicktcn die Stiidte, unabhangig von ihm, Gesandte nach Venedig und baten mit Erfolg um die dortige Vermittlung. Zu derselben Zeit empfing in Cividale Johann den aus seinem Staatc vertriehenen, von Milnchen zuriick k ehrenden Francesco Carrara den Jiingeren, welcher mit der in Friaul gefundenen Untorstiltzung sich vor Padua begab und die Stadt durch Uebcrrumpelung einnahm (1390). Udine verlangte vom Patriarchen die Ernonnung eines Capitiins als Stadtvorstand, da er aber nichts that, so bestellte die Stadt einen Conservator (Gerardo da Udine), del' Patriarch dagegen trachtotc den Adel gegen Udine aufzureizen. Endlich vvurdc schien nun die Ruhe \viederzukehren, der Patriarch verbannte die des Mordes Beschuldigten, gab den Waisen Friedrichi (deren Vormund-schaft die Stadt Udine iibernommen) das Schloss Savorgnano zuriick. Johann hielt sich nun fiir sicher und kehrte, dem Rathe der Soline und Anhanger Friedrichi, mit denen er sich giitlich vertragen hatte, tolgend, nach Udine zuriick, obvvohl ein Vetter Friedrichi den der Tlieilnahme an jenem Morde verdachtigen Biscliof Angustin von Con-cordia (Generalvicar und vormals Probst von Briinn) getddtet hatte (1392). Man erziihlt, dass Orsina d’Este, Friedrichi Witwe, beunruhigt liber die Versohnung von dessen Sdhnen mit dem Patriarchen, vor ihnen die blutigen Kleider Friedrichi ausgebreitet und ihnen den Rache-schwur abgenommen habe. In der That wurde der Patriarch bald daraut' (Oct. 1394) niichst dem Thore des Castells von Udine von Tristan Savorgnano und dessen Mitverschvornen (nach der papstliehen Absolutions-bulle von letzteren und nur im Beisein Tristans) angefallen und ermordet; sein Leichnain musste vor der Wuth des Volkes verborgen werden, seine Geinacher wurden gepliindert. Tiistan Savorgnano (ob-wohl der Excommunication verfallen und durch das Standesgericht seiner Lehengiiter entsetzt und verbannt) vvard (1394) zum Capitan der Stadt erhoben, welche Abgesandte an den Papst sandte, um durch die Aufzahlung der von Johann begaugenen Gevvaltthatigkeiten *) (Februar 1391 der Friede zvvischen dem Patriarchen und Udine hergestellt, in-dessen Folge zehn angesehene Burger von Udine sich zum Patriarchen nach Ci-vidale hegaben, ihn um Verzeihung zu bitten und ihm ihre Huldigung darzu-bringen (139.1). 'j Die Beselnverde der Udineser, ivelche sie gegen den Papst richteten, datirt schon vom J. 1393, und enthalt (als Parteischrift) die schwersten Anklagen gegen denselben, von welc: en wir hier nur einige anfiihren. Dieser Schrift zufolge mussten ■hm die Udineser 4001) Dukaten zahlen, um ihn zu besanftigen, da er sagte, er niiisse den Friedrich v. Savorgnan tOdten, oder von ihm getOdtet werden; er liess Andreotti tOdten, und verweigertc ihm das Begrabniss, lockte Friedrich v. Sa-vorgnan durch Versprechungen nach Udine, und liess ihn dort durch die Seinigen ermorden, nahm das Castell Savorgnan in Besitz und gab es nur gegen Bezahlung von 2000 Dukaten an die Erben zuriick; er schivur, die Stadt Udine, deren Burger er einkerkerte und sich loszukaufen zwang, zu zerstiiren nnd in einen Wald zu venvandeln, verkaufte fiir iveniger als zehn Dukaten die Urtheilsspriiche heiden Parteien, befieite fiir Geld die Miirder, sagend, er wolle lieber 100 Dukaten als ii)0 Kiipfe, trug stets biirgerliche, fiir ihn unpassende Kleidung mit Degen und kurzeni Geiv. nde, gab sich mit Kupplerinen und iiffentlichen Dimen ab, liess sich Miidchen und Kinder niederen Standes vorfiihren, und iiberliess sie, nachdem er sie geschiindet, seinen Dienstleuten, gcbrauchte im Spiele mit seinen Gasten falsclie kart en, unterliess es bei seinem Antritte, den Dom von Aquileja zu besuchen, und als er diess I'/, Jahre nach seiner Ankunft that, nahm er den Pastoralstab des h. Herinagoras miter den Arm, bcmcrkend, dass er damit gut Turni er spielen kOinie; Tristan zu entschuldigen, vvelcher audi liber Venedigs Vermittlung Lossprechung vom Papste Bonitaz IX. erhieltt). 40. Antonio I. Gaetani. Nach Johannes Ermordung ernannte das Capitol von Aquileja Michele von Rabatta, Marschall unter Philipp und friiher Carrara’s Minister, zum Vicedom; er musste dem Capitel schwiiren, die Ortschaf-ten keinera Patriarchen zu iibergeben, der ohne dessen (des Capitels) Zustimmung ernannt \verden wiirde. Venedig suchte das Capitel zu be-ivegen, vom Papste einen Venezianer als Patriarchen zu erbitten; Civi-dale aber ersuchte den Cardinal d’Alen£on, sich beim Papste zu ver-wenden, dass der Herzog Ludtvig von Teck, welclier vom Capitel mit Stimmemnehrheit erwahlt worden war, zum Patriarchen ernannt tviirde. Der Papst Bonifaz IX. jedoch berief Antonio I. Gaetani, einen Romer, auf den Patriarchenstuhl. Antonio (1395—1402) war schwach und kranklich, setzte Tristan nach Aufhebung des wider ihn verhangten Bannes in seine Giiter und seine Rechte ein, und begab sich, nachdem er die zur Bezahlung des Cardinalshutes nothigen Summen (man sagt 60.000 Dukaten) zusammengebracht hatte, nach Rom (1400), wo er, zum Cardinal ernannt, der Patriarchemviirde entsagte (1402). Das Land blieb ruhig, nachdem sich die beiden rivalisirenden Stadte Udine und Cividale mit einander versdhnt hatten, und (1396) der Friede mit dem Herzoge von Oesterreich2) geschlossen tvorden war. cr ernannte drei Richter, welche ohne Appell und ohne Beachtung des gesctzlichen Statuts richteten, setzte uberall Zoll- und Mauthstiitten ein, und beraubte die Nichtzahlenden ihrcr Klcider, scharrte durch seine Bedriingungen mehr als 50.000 Dukaten zusammen, nahm den Abt von Moggio gefangen, pliinderte ihn aus und gab das Kloster, das die Zufluchtsstiitte des Gcsindels wurde, einem seiner An-liiinger. Er sagte aus, dass er nicht um 10.000 Dukaten eine Messe lesen wiirde, und verbot die Appellation iiber seine Urtheilsspriiclie nach Rom, \vie es stets ublich gewesen. Diese Anklageschrift ist noch vorhandcn. Ciconi’s Raccolta. *) Doch wurde liber Tristan und seine Mitechuldigen die Kirchenstrafe ver-hiingt. Dadnrch wurdc ihnen bcfohlenl. zehn Madchen standesgemass auszustatten, 2. in der Basilica zu Aquileja eine Capelle mit taglicher Messe flir das Seelenheil des ermordetcn Patriarchen zu stiftcn, .'1. zweimal in Rom die Kirchc des h. 1’etrus und des h. Paulus zu besuchen, 4. cine Pilgcrfahrt nach S. Jago di Compostella zu unternchmen, 5. die AbkOmmlinge der Schuldigen sind durch 4 Gencrationen zur Bekleidung geistlicher Aemter und W(lrden unfiihig, 0 sie haben mit den an-deren Christen in den Kampf zur Eroberung des hciligen Landes auszuziehen. *) Als der Herzog von Oesterreich in das heilige Land pilgcrte, ging ihm Antonio mit grossem Gefolge bei Venzone entgegen, um ihn zn empfangen; zwei Monate spiiter kehrte der Herzog, ebenso wie Tristan Savorgnan, von dort iiber Venedig zurllck, wohin Abgesandte des Patriarchen sich begaben, um ihn und Tristan zu begloiton (1398). Noch vor seincin Abgange nach Rom beruhigtc der 41. Antonio IT. Panciera und Antonio da Ponte. Nach Gaetani bestieg Antonio Ti. Panciera von Portogruaro, Bi-schof von Concordia, den Patriarchenstuhl (1402—1408) 1). Das Capitel von Aquileja hatte, eingedenk seines alten Wahlrechtes, ihu mit Zu-stimmung des Parlaments sogleich nach Gaetani's Abdankung enviililt, und Venedig sich tur ihn, als einen venezianischen Patiizier, erklart. Das grosse Schisma, vvelches um diese Zeit die katholische Welt er-schiitterte, hatte seine nachtheiligen Folgen auch fiir das Patriarchat, und fiihrte dasselbe vollends seinem Erloschen entgegen. Anfanglich dauerte zwar auch unter Panciera die Ruhe im Lande fort, sie wurde aber alsbald durcb einen anscheinend minder wichtigen Vorfall ernstlich gestdrt. Der Patriarch hatte, von Geldsorgen gedrangt, der Stadt Ci-vidale die ertragnissreiche Gastaldie von Tolmein (nach Ablauf des Vertrages) entzogen, die ihr von seinen Vorgangern pachtvveise ver-liehen vvorden war (1406)2). Cividale klagte daruber in Rom, es vvurde Patriarch das Gebirgsland. Es hatten sich viele Fliichtlingc in dem Gebirge ara linken Ufer des Isonzo festgesetzt, machten von dort aus hiiufig Einfalle in die Ebene, raubten und nahmen die Leute gefangen, die sie todtcten oder nur gegen LOsegeld freiliessen. Der Patriarch bot die Mili z auf, fuhrte sie gegen die Riiuber, zerstiirte ihre Befestigungen und machte die meisten nieder, wahrend die anderen gefangen genommen, die verdiente Strafe erhielten (139t»). Da sich eben damals das Geriieht verbreitete, Antonio wolle das Patriarchat vertauschen, bemuhte sich Carrara der Jilngerc, seinen unchliehen Sohn Jakob, Canonico und Bisthums-Ad-ministrator von Padua, zuni Patriarchen crwiihlen zu lassen, wogegen aber alsbald die Stšidte mit den Castellanen ein Biindniss zur Unterstiitzung des Patriarchen Antonio I. schlossen (1399). Palladio. Verči. ') Noch vor der Abdankung Gaetani’s, aber nach seiner Abreise hatten die Stiidte und Castellane von Friaul unter Venedigs Dazwischenkunft ein Biindniss unter sich geschlossen um sich gegen mOgliehe Wechsclfalle sicher zu stellen, und Udine eine Commission „ad providendum de Patriarchatuu ernannt (1401). *) Der Patriarch Marquard hatte der Stadt Cividale die Gastaldie Tolmein gegen den Erlag von 0000 Mark auf sechs Jahrc vcrlichen und Nicolaus diese Verleihung bcstiitigt. Da der Termin schon lange abgelaufen war, zog Antonio die Vcrvvaltung der Gastaldie mit vollem Rcehte wieder an sich. Cividale hingegen, welches sich diese reiche Einnahmsquclle niclit entgehen lassen wollte, weigerte sich die Venvaltung zu tlbergeben, indem es behauptete, die Gastaldie sci der Stadt pfandwcise tibergeben ivorden, was natttrlich zur Folge gehabt hatte, dass der Patriarch bei Riicknahme der Gastaldie den Pfandschilling crlegen musste. Obgleich aber der Patriarch durch Documente nachwics, dass seine Vorgiinger die Gastaldie der Stadt Cividale nur pachtvveise gegen Erlag eines jiihrliehen Pacht-schillings verliehen hatten, ivendetc sich doch die Gemeinde Cividale nach Rom, trat klagend gegen den Patriarchen auf und brachte die Bitte vor, der Papst niOge einen anderen Patriarchen ernennen. Diese Klage konnte wohl nur als Vonvand 4ienen, ward aber als soleher benfttzt, um (wenn auch aus anderen Grlindcn) dem Patriarchen den Process zu maehen und seine Absetzung auszusprechen. Rubeis c. 997. dem Patriarchen dariiber und wegen anderen (nicht niihei' bezeichneten) Beschuldigungen (er war unter Anderem auch ein saumiger Zahler an die papstliche Curie) der Process gemacht, und er vom Papste Gregor XII. seiner Wiirde entsetzt (1408). Das Parlament und die Udineser hingen aber dem Patriarchen an und \vendeten sich desshalb an das Cardinals-Collegium so wie spiiter an das zu Piša tagende Concil1). Ersteres gab der Bitte Gehor, forderte auf, Gregor nicht als Papst zu erkennen, erklilite dessen Richterspruch flir ungiitig und Panciera als legitimen Patriarchen. Gregor hatte inzvvischen, dem Wunsche der Cividaler fol— gend, dem Bischof von Concordia, Antonio da Ponte, zum Patriarchen ernannt; Cividale erkannte ihn an. Udine \\ies ihn zuriick. Fremde Einmischung maclite nun den Streit lieftiger, Cividale verband sich mit dem Grafen von Ortenburg, lteichsverweser in Carnien, den Grafen von Giirz, mit Gemona, Tolmezzo und einigen Friauler Herren, und bald hatte diese Partei last ganz Friaul unter ihren Falrnen versammelt, da nur Udine, Sacile und die Frangipani dem Patriarchen Panciera ihre Treue bewahrten. Papst Gregor XII. trachtete dem Concil von Piša ein anderes entgegen zu stellen, und versammelte dasselbe in Cividale (1409). Er begab sich dahin in Begleitung des neuen Patriarchen da Ponte; das Concil \var aber nur von sechs (nach Anderen von tiinf) Cardiniilen besucht und hielt bloss drei Sitzungen. Die Udineser suchten dem Papste die Ruckkehr zu versperren, \velcher verkieidet die Kiiste bei Latisana, \vo seiner neapolitanische Scbitfe hariten, zu gewinnen trachtete; er wurde aber von den Udineser Planklern unter Nicolo ') Gegen die gesetzliche Uebung wurde Panciera bei seiner verfiigten Ab-setzung keines Vergehens speciell beschuldigt, sondern dieselbe nur „suis tulpis et demeritis exigentibus“ im AUgeincinen verhangt. Das Parlament cmpfahl ilm dem Cardinals-Collegium mit der Bemerkung, dass die Absctzung nngerecht gewesen und nur desshalb erfolgt sei, weil er einige Zahlungen an die papstliche Kammer, die seine Vorgiinger schuldeten, nicht geleistet habe (es ward beigefiigt, der Patriarch liabe mehr, als er schuldig gewesen, entrichtet, zu wciteren Zahlungen kein Geld, und die Einkunfte der Kirelie miissten zur Vertheidigung des Landes und zur Herstcllung der Vesten vorbehalten bleiben); das Parlament bat desshalb das Collegium um die Abhilfe dieser Missbrauche (al riparo di tanti disordini). Das Cardinals-Collegium condolirte den Patriarchen und ermunterte ihn, sich des Gc-borsams gegen den Papst zu entziehen; es erkliirte die bloss wegcn nicht erfolgter Zahlung an die papstliche Kammer verfiigtc Absctzung mit grosser Leichtfertig-keit (tanta levitate) ausgesprochen, das Absetzungsdecret fiir nngerecht und nichtig, da Gregor XII. gar kein Papst sei (140H). Der von dem Concil in Piša ernannte Papst Alexander V', lobte Panciera wegen seiner Bestiindigkeit, durch wolche er im Concil von 1’isa zur Beilegung des Schisma mitwirkte, und beauftragte ihn, alb: Anh&nger Gregor s XII. ihror Bcncfizien zu entsetzen (IlOd). Liruti. Codice diplom. Frangipane, ltubeis col. 100 V. Savorgnan bei Belgrado eingeholt, und konnte nur mit Noth. von vier (nach Anderen von zwei) Cardinalen begleitet, sich durch die Flucht entziehen, den Udinesern eine reiche Beute (im Werthe von 40.000 Dukaten) und einen mit den papstlichen Gewandern angethanen Bisehof nebst anderen Pralaten als Gefangene zmiicklassend'). Auf der anderen Seite excommunicirte der in Piša ervvahlte Papst Alexander V. die Anhanger Gregors und bestatigte gleicli seinem Nachfolger Johann XXIII. den Panciera als Patiiarchon. Dadurch entziindete sich vvieder der Krieg, in vvelchen sich nun die Venezianer mischten; mehrere friauli-sche adelige Familien, insbesondere aber alle jene. deren Giiter am rechten Ufer des Tagliamento lagen, und die daher der Einvvirkung der Republik mehr ausgesetzt waren, verbiindeten sich mit Venedig2) und wurden als Burger der Republik aufgenommen, ein weiterer Schritt, um Einfluss auf Friaul zu gevvinnen und die Burgherren auf ihre Seite zu ziehen 3). Von allen Seiten bedrangt, verzichtete Panciera, der zum Cardinal erlioben vvurde, auf die Patriarehenvviirde (1411), was unmit-telbar nachlier aucli von da Ponte geschah, worauf der Graf von Orten-burg zum vveltlichen Generalvicar von Aquileja ernannt vvurde 4). Die ‘) Die Anfuhrer dieses Ueberfalles, Nicolo di Savorgnan und Odorico de Castello, fiihlten sich iiber diese Tliat im Gevvissen nicht beruhigt und baten dess-halb, sowie um den Schvvatzern den Mund zu stopfen (ad obstruenduin ora) noch 16 Jahre nach dem Ereignisse um eine papstliche Erklarung, vvelche ihnen auch Papst Martin V. (1426) in der Weise ertheiltc, dass sie durch jenen Ueberfall (mit vvelchem auch eine Aneignung und Vertheilung der reichen Beute unter die Sol-daten verbunden war) kcine canonische Vorschrift ubertreten und keinerlei k rch-lichen Strafen sich ausgesetzt hatten. Rubeis col. 1021. 1) Sie erhielten von der Republik eine jahrlichc Subsidic von 2000 Dukaten fiir ihre Kriegsdienstleistung; bald schlossen sich ihnen die Stadte Cividale, Ge-mona, Venzone, Tolmezzo und S. Vito an, Sacile folgte nach. Das Offensiv- und Dcfensivbiindniss vvard fiir 10 Jahre geschlossen, und solite gegen Jedermann mit Ausnahme (wenigstens scheinbar) der Kirehe von Aquileja gelten. 9) Der Versuch der venezianischen Regierung, die Grundherren am linken Ufer des Tagliamento fiir sich zu gevvinnen, misslang damals, da sie fiir den Kaiser Sigismund und (spivter) fiir den Patriarchen Ludvvig II. von Teck cinstanden. *) Der Graf von Ortenburg war s9 bei. 1) Diese Einmischung erliielt hundert Jahre spiitcr eine rechtliebe Grundlage, indem der Papst Julins III. im J. 1552 der Republik die Wabl des jevvciligen Coadjutors iiberliess und ihr das Recht verlieh, bei Erledigung des Patriarchen-stuhles zwei Candidaten vorzuschlagen, deren einer vom Papste zum Patriardien ernannt wurde. s) Seit jener Zeit residirten die Patriardien meist ausw&rts und es trat die Pebung cin, dass der jeiveilige Patriarch zu Gunsten eines Venvandten, der ge-VrOhnlich vorher sohon sein Coadjutor geivorden, auf die Patriardiemviirdc bei vnr-gerttcktem Alter Verzicht leistete , jedoch mit dem Vorbebalte, in diesclbe wieder einzutreten, falls der Cessioniir vor dem Cedenten mit Tod abginge. So renunzirte Donato's Nachfolger Domenico Grimani (1497 1517) zu Gunsten seines Neffen Marino Grimani (1 ’> 17—1529), dieser aber iibertrug die Patriarchemviirde an seinen Brudcr Marco Grimani (1529 1544), trat imeli dessen Tode wieder ein (1544 1545) und renunzirte zum zwciten Male zu Gunsten seines zweitcn Brudcrs Gio-vanni Grimani (1546 1 550). Lctzterer verzichtete zu Gunsten von Daniele Barbaro (1550 1576) und trat nacb dessen Tode nochraals, und zwar fttr liingere Zeit (I57(i 1593) ein. Das Concil von Trient verbot diese Art von Rcgresse; doch blieb die Patriarclicmvttrde meist liingere Zeit in einer Fainilie. Denn auf Daniele Barbaro folgte dessen Neire Francesco Barbaro (t .493 1615) und auf diesen des letzteren Bruder Ermolao Barbaro (1615 1622). Die folgenden Patriardien waren Antonio Grimani (1622 162s), Agostino Gradenigo (1626 1629), Marco Gradenigo Zeitraume von 1471—1751 die sechzehn auf einander gefolaten Patriarchen seclis Familien angehdrten, von denen die Familien Barbo und Donato je einen, Gradenigo, Delfin und Barbaro je drei und Gri-mani fiinf Patriarchen lieferten. Die Patriarchen hatten von jenem Zeitpunkte an nur nocli geistliclie Obliegenheiten in ihrem Sprengel zu besorgen. Aber auch diese Wirksamkeit wurde allmalig auf das venezianische Gebiet beschrankt. Nacli dem Aussterben der Grafen von Gorz waren deren Besitzungen durch Erbvertrag an Oesterreich gelangt, und Kaiser Max I. hatte Aquileja mit dem umgebenden Gebiete bei dem neuerlicli ausbrechenden Kriege mit Venedig im Jalne 1509 vor-ubergehend (bis 1532) besetzt, im Jahre 1544 aber wurde diese Occu-pation durch die Oesterreicher eine dauernde. Wenn sclion iiberhaupt die Ausubung der geistlichen Gerichtsbarkeit seitens eines von fremder Regierung abliangigen Oberhirten im osterreicliischen Antheile von Kiaul von Sclnvierigkeiten umgeben war, so steigerten sich diese durch das Benehmen der nachfolgenden Patriarchen derait, dass Kaiser Ferdinand D. seinem Clerus jede Verbindung mit denselben untersagte 0028). Schon friiher (1575) war in Gorz ein Erzdiaconat errichtet 'vorden, tvelches einen grossen Theil der bischiiflichen Rechte im oster-reichischen Friaul und in Giirz ausiibte, vvahrend die volle bischofliche Gevvalt von dem piipstlichen Nuntius in Wien gehandhabt vvurde. Nachdem mehrfache Versuche der osterreichischen Regierung, ihr friau-lisches und giirzisclies Gebiet zu einer eigenen Kirchenprovinz zu ge-stalten, missgluckt waren, gelang es endlich der Kaiserin Maria The-*'esia nacli vorhergangiger Uebereinkunft mit der venezianischen Regie-lung den Papst Benedict XIV. daliin zu bestimmen, dass er am 6. Juli G51 (genau dreihundert Jahre nach dem Aufhdren des weltlichen ^egiments der Patriarchen) das Patriarchat von Aquileja fiir erloschen e'klarte '), und zum Ersatze dafiir die Erriclitung zweier Erzbisthiimer (1630 1656) wclcheni sein liruder Girolamo Gradcnigo (1656 1657) nachfolgtc. l)ie letzten drei Patriarchen gehOrten der Familie Delfin an, niimlich Giovanni bclfino (1658 169!)), hicrauf sein Neffe Dionisio Delfino (1700 1784) und endlich de« lctzteren Neffe Daniele Delfino (1784 176Ž), wclcher nach der im J. 17,51 orfolgten Aufliebung der Patriarchenwftrde als Erzbischof von Udine den Patriar-cbentitel beibehielt. ') Die lieihe der kirchlichen Oberhirten von Aquileja ordnet sich nach der °fficiellon kirchlichen Liste *), wie fol) Das Recht der Wahl des Patriarchen stiitzte sich auf ein Privilegium Carl’s des Grossen (192), wurde zwar in der Folge von den Papsten vielfach be-schriinkt und selbst aufgehoben, doch aber auch spiiter noch mehrfach gettbt. *) Das Capitel von Aquileja hatte eine fast souverilne Stellung im Patriar-chate, und beschrankte zu Zeiten selbst nicht unwesentlich die Gewalt des Lan-desherrn. Schon Popo erhOhte (1031) den Glanz und das Ansehen des Capitels, tvelchem er reiche Einkunfte zuwies, und deren Mitglieder er auf 50 vermelirte. Ulricli H. ertheilte demselben eine neue Hegel und verpflichtete die Canoniker in Gemeinschaft zu leben und sich ihrem Berufe (mehr als damals geschehen sein mochte) zu widmen. Da die PrOpste von Aquileja, denen in der Verleihung der Benetizien ohnehin grosse Redite zustanden, sich gegen das Capitel sttlrendc Uebergriflfe erlaubten, vereinigte Papst Innocenz IV. (1252) die Propstei mit dem Capitel, und hob die Wilrde des Propstcs auf. Die erste Wiirde desselben war fortan der Dečan (der nicht immer cin Canonicus zu sein brauchtc); als die Luft sich in Aquileja verpestete, wohnten die Canoniker iviihrend des Sommers in Udine, und hielten dort ihre Versammlungen. Hiiiniund erkunnte die Notliwendigkeit einer Reform des (von der allgemcinen Sittenverderbniss bertthrten) Capitels, regulirte die kirchlichen Verpflichtungen der Canoniker, verhiclt sie zrnu gemeinsamen Leben und verbot ihnen den Besuch der Wirthsbiiuscr und das Huzardspiel (1215). Als sich aber zvvisohcn ihm und dem Capitel ein Competenzstreit erhob, Uberliess er den Entscheid drei aus dem Capitel gewahlten Scbiedsriohtern, die denn audi zukommenden woltliclien Redite dem Generalvicar (beziiglich dem Vicedominus), meist einem angesehenen Adeligen oder Priilaten des Landes, vvenn nicht der Papst, wie es nadi dem Tode des Patriarcben Gaston geschali,einen Administrator desPatriarchates ernannte')• Von der boben Stellung des Metropolitancapitels zeugt es, dass sowohl der Patriarch (der zugleidi den Vorsitz fuhrte) und vier Suftiaganbischofe als audi der Kaiser2) und der Graf von Gdrz als Vogt der Kircbe) Domlierren dieses Capitels \varen, und ihre Stelle dabei, gleidiwie es der Patriarch tliat, durch einen von ihnen ernannten Vičar ausfiillten *). den Streit zn Gunsten des Capitels entschieden. Raimund hatte verlangt, dass das Cajiitel iiber seine Venvaltung \vahrend der Sedisvacanz Reolinung lege, und die Bestatigung der Ehen bei Verjalirung dem Patriarcben vorbehalten bleibe. Der Entseheid fiel aber dahin aus, dass das Capitel zu keiner Rechenschaft iiber seine Venvaltung verpflichtet sei, dass ihm die Bestatigung der Ehen, sonde jene der SuffraganbischOfe und der anderen Priilaten ivahrend der Sedisvacanz zustehe und dass der Patriarch keine neuen Statuten ohne AnhOrung und Zustim-niung des Capitels machen und genelimigen kdnne (1283). Raimund, \velcher ehen wegen seiner auswiirtigen Kriege der Unterstiitzung des Capitels bedurfte, uberliess demselben aucli, als er nach der Lombardie zog, die Regierung des Landes (1293). Im J. 1301 erkannte es, dass der Vicedom ganz von seiner Willkiir abhiinge, 1304 ratificirte es das Uebereinkommen Ottobono's mit Venedig gegen Istrien; 1315 tlbernahm es nach dem Tode des Patriarcben die Regierung des Landes, ernannte den Vicedom und den General-Capitan, und trat 1318 abermals in Gemeinschaft mit dem General-Capitan an die Spitze der Venvaltung. Da sich neuc Streitigkeiten zvvischen dem Patriarcben Nicolaus und dem Cajiitel erhoben hatten, setzte Nicolaus (wohl nur der Nothwendigkeit \veichend) 1.356 das Concordat mit Raimund vom Jahre 1283 \vieder in Kraft. Die nachfolgenden inneren Kriege verringerten die Besitzungen und die Einkilnfte des Capitels, ivelches schon seit dem Beginnc des 14. Jahrhundertes seine Machtbefugnisse mit dem Parlamente theilen musste, und dieselben nllmalig einbilsste, obglcich es nicht seltcn im Con-flicte mit dem Patriarcben stand, und selbst, wic bei Bertrand, dcssen Ankliiger a,n p&pstliclien Hofc wurde. ') Nach dem Tode Pagano’s della Torre wurde das Patriarchat wahrend der Sedisvacanz durch zwei Conscrvatoren, den apostolischen Nuntius Pictro de balleata und Guglielmo, Dečan des Capitels von Aguileja, venvaltet. Liruti Notizie d abgeschafft; Oor Como wehrte sich dagegen. ") Die hauptsachlichstcn Abweicliungen bcstanden darin, dass im Beginne 1>ott nicht allein allmacbtig, sondern auch unfehlbar und unemjifindl ich ge-"annt wurde, und dass der dasselbe Ablegende, am Schlusse sich mit dem Zeichen des Kreuzes bezeiclinend, seinen Glauben an die Auferstchung dicses Fleisches 1'ekannte, und damit, oline etwas von dem cwigen Leben zu erw&hnen, endigte. dn iihnliclier Weise unterschieden sich das Siindenbekenntniss, das Brevier und das Missale von Aquileja von jenen nnderer Kirchen. Aus der Zeit des Partriarchen d’>lgrim 1. (vom M. Jabrhunderte) sind uns Acclamationen erhalten worden. Sie 1’eginncn mit dem Ausrufe: „Ohristns vincit, Christus regnat, Christus imperat,a der sich im Vcrlaufe derselben Ofter wiederholt. Dazurischen werden jene Heiligen, welche der Kirche von Aquileja selbst entstammen, oder darin besonders verehrt wurden, um ihre FUrbitte angerufen , auf dass dem Papste, dem Kaiser und der Kaiserin, dem Konige Und der KOnigin, dem Patriarchen, der ganzen Clerisei, den Hichtern und den christlichcn Kricgern Heil und Leben zu Theil werde. Ausser- Es inag hier eines eigenthiimlichen Gebrauches boi Abhaltung von kirchlichen Functionen Seitens des Patriarchen und seiner Capitel Erwahnung geschehen. Im J. 1340 hatte der Patriarch Bertrand einen Kriegszug gegen den Grafen von Gorz unternommen, und denselben zur Weilinachtszeit in dessen Schlosse zu Gorz belagert. Aus Besorg-niss eines Ueberfalles hielt der Patriarch im Lager von Gorz die Christnachtsmesse mit den ihm assistirenden Abte Guibert von Moggio in Kriegsge\vandern ab. Zur Erinnerung an diesen gliicklichen Kriegszug pflegten die Patriarchen seither bei der Christmette mit einem ihrer Assistenten in voller Riistung unter den Kirchengevvandern zu erscheinen. Auch sang der die Stelle des Diacons verseliende Domherr bei demselben Anlasse das Evangelium mit geziicktein Schwerte, wel-ches er arn Schlusse nach allen Weltgegenden uber den Kdpfen der andachtigen Menge segnend schwang'). Im Dome zu Cividale ist am Tage der Erscheinung (Epiphania) eine ahnliche Gewohnheit seit den altesten Zeiten in (mit kurzer Ausnalime noch 1848) ununterbroche-ner Uebung: doch ist der das Evangelium singende Diacon nicht allein mit einem Sclnverte umgurtet, sondern er tragt auch auf dem Haupte einen mit langen, in den Farben Cividale’s, weiss und roth, wallenden Federn geschmiickten vergoldeten Helm *). Am Feste Mariae Reinigung aber liest der Erzdiacon des Capitels vvahiend des Gottesdienstes ein in dem Arcliive der dortigen Kirche aufbewahrtes Verzeichniss aller Oberhirten von Aquileja soit dem Evangelisten Marcus mit lauter Stimme dem Volke vor3). dem wird fur die Kaiserin und die KOnigin allein das ewige Leben, fiir die Fur-sten und die Krieger auch Sieg erfleht. S. Coronini, Die Patriarchengr&ber, S. 2T2. ’) Dieser letztere Gebrauch vererbte sich bei dem ErlOschen des Patriarchates auf die beiden Metropolitankirchen von Udine und G (jr z; in erstcrer hOrte er im J. 1848 auf, in letzterer bcsteht er noch hcute. 2) Dieses Ziicken des Sclroertes und die damit gefiihrton Kreuzeshiebe nach allen Weltgegenden bei dem Ablesen des Evangeliums dttrfte ein aus den altesten Zeiten hcrrflhrendes symbolisches Zeichen bilden, dass man bereit sei, die Lehre des Evangeliums selbst mit. Waffengewalt. gegen Jedermann zu vertheidigen; nach Anderen bezieht sich dieser Akt auf die im Dome zu Cividale durch das Capitel erfolgende Einsetzung des neugewahlten Patriarchen in den Besitz der weltlichen Gewalt. Letztere Annahme wird durch den Umstand bekraftigt, dass auf dem Schwerte, welches der Diacon bei dem Ablesen des Evangeliums in der Hand hiilt, der Tag des Einzugs des Patriarchen Marquard in Cividale (4. Juni 1366) ein-gravirt ist. 3) Der Gebrauch der Dyptycha (zweiget.heilte Tafeln) worauf die Lebens-geschichte der KirchenVorsteher verzeichnet war. und welche wiihrend der Messe dem Volke vnrgelesen wurden, bestand seit der ersten Christenzeit,. Rubeis a. a. O. col. .3. Eine besondere Art der geistlichen Gericlitsbarkeit bildete das Placito di Cristianita, zu welchem die Ortsvorstande (Dečani) und das Volk eines Bezirkes versammelt wurden, um sie iiber die Auffiih-rung iluer Pfarrer uud Geistlichen zu befragen, und darnach Recht zu sprechen. Die Umgebung der Kirche diente zu mannigfachem Gebrauche des offentlichen Lebens; es wurden daselbst die Markte und die Ge-richtsversammlungen (placiti) abgehalten'), die Pilger hatten dort ihre Hospizien, die Verbrecher fanden daselbst eine Freistatte, und die Todten wurden ebenda begraben. Nach dem Todtenamte sassen die Verwandten mit den Geistlichen in der Vorhalle (dem Atrium) der Kirche unter dem Gelaute der Glocken zum Malile; was an Genuss-mitteln iibrig blieb, wurde unter die Armen vertheilt, damit sie fiir den Verstorbenen beten. Diese Uebung wiederholte sich an den Qua-tembertagen. In den friihen Zeiten der Kirchenherrschaft von Aquileja war die dortige Geistlichkeit wegen ihrer Sittenreinheit und FrSmmigkeit be-riihmt. In der Folge unterlag sie dem allgemeinen Verderbnisse, und folgte nur allzusehr dem schlechten Beispiele, das ihr von so vielen Seiten her geboten wurde. Es war daher eine besondere Sorge der frommen und sittenstrengen Patriarchen, eine bessere Disciplin unter dem ihnen untergebenen Clerus herzustellen. Aus den Zeiten des 13. und 14. Jahrhundertes haben wir dariiber nabere Nachrichten. Rai-mnnd eriualinte seine Domherren und Priibendare der Basilica von Aquileja zu einem christlichen Leben, dass sie die Verpflichtung zum Chorbesuche (unter der Strafandrohung der Entziehung des Brotes, des Weines oder aller Nahrung an den beziiglichen Tagen) einhalten, dass sie in anstandigen Kleidern in der Stadt erscheinen, sich des Besuches der Kneipen und Spielhiiuser enthalten, und dass sie insbesondere binnen aclit Tagen ihre Kebsweiber samint den mit ihnen erzeugten Bastarden wegjagen, und jede Verbindung mit diesen Weibern ab-schneiden * *). Zur Zeit Pagano’s verfielen Geistliche und selbst Dom-berren wegon Concubinates, wegen Schulden, Wuchers, Spielens oder gar in Thatlichkeiten ausartender Streitigkeiten liiiufig in Kirchen- ') In der spiltcven Zeit (1338) wurde durch eine Synode in Aquileja die Benfitznng der Kirchen und der anliegenden Friedhfife fttr weltliche Zwecke vom Patriarchen untersagt. *) ... Focarias et tilios intra oeto dies a se penitus ahjiciant, non accessuri altc-r*us ad eaadem: alloquin soiant, se esse ereoinniunicatos et insujier poena pecuui-aria ad keneplacitum patriarchae multandos. bussen ’). Bertrand musste seinem Clerus den Gebrauch der prime bevande, d. i. die Gevvohnheit, sich am Morgen zu betrinken, den Besuch der Wirthshiiuser, das Spiel und die Schwe]gerei verbieten, wobei iiberhaupt die Clerisei als unmassig und schwelgerisch geseliil-dert wurde2). Die Inquisition hatte ihr Anit in Friaul, doch ist, der Fali von Caporetto ausgenoinmen, wenig iiber dessen Wirksamkeit bekannt3). Als ein merkwurdiges Ueberbleibsel der alten heidnischen Zeit muss ein religioser Gebrauch bezeichnet werden, \velcher im Gorzer Gebirgs-lande bis in das vierzehnte Jahrhundert sich erhalten hatte. Es wurde namlich im Jahre 1331 in Cividale vom Inquisitor fur Venedig und Friaul, Franciscus de Clugia gegen die slavischen Bewohner des Hochgebirges von Caporetto, welche mit der ihrem Volke eigenen Zahigkeit an ih-ren alten Gewohnheiten festhielten, das Kreuz gepredigt. Diese Ge-birgsbeivohner enviesen einem Baume und der an dessen AVurzeln hervor- *) So wurde der Canonious von Cividale, Fulcherio von GOrz wegen Schul-denmachen (1324), der Benefieiat Guidone von Aquileja wegen Concubinates (1325) mit der Excommunication belegt. Eine gleiche Strafe erlitten hiiuflg die Canonici und die Cleriker von Aquileja wegen Raufereien (1329), und das gesammte Capitel von S. Pietro in Carnien musste wegen des unter den Canonici herrschenden Con-cubinates sowie wegen anderer Missbrauche reformirt werden, wobei sich der Cleriker Bartolotto sogar auf eine papstliche Dispens berufen hatte, seine Concubine Isbetta bei sich behalten zu diirfen, woriiber ihm der Patriarch den Beweis ab-forderte (1319). Der Canonicus von Aquileja, Federico von Bologna, verlor seine Priibcnde wegen eingcgangener Heirat (13.11). Bianchi a. a. O. — Zwar nicht der Excommunication verfallen, aber einer scharfen Kuge des Generalvicars unterzogen ward Fra Giovanni da Padova, weil er in der heiligen Messe das iibliche Gebet f(lr den riimischen Kaiser eingefligt und mit lauter Stimme gesagt habe: „Oremus et pro Christianissimo Imperatoreu etc. was von den MOnchen und dem Volke mit lautem Murren aufgenommen wordcn sei, da der Baier (Ludwig), wclcher sich Kaiser nannte und die Kirche verfolgte, wegen Ketzerei verurtheilt und excommu-nicirt worden war (1329). Bianchi a. a. O. Audi die Disciplin des Nonnenklostcrs Sta. Maria zu Aquileja war sehr gelockert worden. Patriarch Ottobono klagte, dass manche Nonnen sich mit schandlichen Lastern gegen die Aebtissin aufgelehnt hatten (1310). Bianchi Docum. Kegesta. 2) Es wurden Geistliche selbst rvegen Todtschlages in Untersuchung gezogen (1358). Nicht geringer war die Sittenverderbniss unter dem Regularclerus, wie von fast allen gleichzeitigen Schriftstellern beklagt, wird. Neid und Untcrdrttckung herrschte in den KlOstern, die Mdnche gerietlien in blutige Hiindcl untereinander, wobei selbst Mordthaten vorfielen (1373). a) Ob die Verbrennung von Hexen in Stein (1399) auf Veranlassung der Inquisition erfolgt sei, ist nicht ermittelt. Dagegen erfolgte die Verurtheilung eines Weibes zum Feuertode in Udine (1343) durch Urtheil des Stadtgerichtes, und dass der Pfarrer Bartolommco von Mofalcone der Tortur unterzogen wurde, geschah auf Anordnung des Generalvicars in temporalihus, Castellerio (1362). sprudelnden Quelle eine abgčittische Verehrung. Es tvurde bei dieser Veranlassung die Quelle verschiittet und der alte Staram mit der Axt uragehauen, und damit ein Ueberbleibsel langst entsclrvvundener Tage ausgerottet'). Auch im siidlichen Steiermark hatten sich ketzerische Meinungen festgewurzelt, zu deren Ausrottung der Patriarch Ottobono den Prior von Seytz aufforderte (1313). Es fehlte aber auch nicht an Beispielen hervorragender Frommig-keit und wahrer Sittenreinheit. Einen \veitverbreiteten Ruf der Heilig-keit erwarb sich insbesondere der selige Odorico von Pordenone, der Sohn eines dort stationirten deutschen Soldaten, welcher, geboren 1286, im J. 1314 sich als Missionar nach Asien begab und durch 16 Jahre daselbst vervveilte, um auf dem Zuge von Trapezunt bis nach Indien das Evangelium zu predigen. Bei seinem am 14. Janner 1331 in Udine erfolgten Tode wurde der Leichnam feierlich ausgesetzt, und aus ganz Friaul, aus Karaten und der windischen Mark stromten die Andachti-gen, wornnter sich die Grafin Beatrix von Gorz befand, herbei, um, durch den Wunderglauben jener Zeit geleitet, an seinem Grabe in frommem Gebete Trost und Starkung zu gewinnen. Ebenso stromten die Glaubigen von nah und ferne zusammen, um an dem Grabe des im Rufe der Heiligkeit verstorbenen Patriarchen Bertrand ihre Andacht. zu verrichten (1352). Anlasslich der Vertheilung der Auflagen zur Bezahlung des pfipstlichen Zehents und der Collecte ist uns eine Aufzahlung sammtlicher geistlicher Priibenden und Benefizien des Patriarchates erhalten worden, velche fiir die Topographie desselben in jener Zeit von nicht geringem Interesse ist2). ') S. Bianchi Doc. 16. Agosto 1331. Es eignete sich allerdings keine andere Begend so sehr zu dicsem Cultus, als jene von Caporetto, wo am Fusse des Gebirges cine grosse Zahl von wasserreichen Quellen nalie bei einander entsprin-Ren. Der Baumcultus war bei den heidnischen Slaven cin allgemeiner, und wurde Uamentlich auch unter den Wenden gepflegt, was wir daraus ersehen, dass der heil. Otto, Bischof von Bamberg, zweihundert Jahre zuvor bei seinen Bestrebungen z«r Ausbreitung des Christenthums in Stettin eine von den Bewohnern fiir heilig Relialtenc Eichc, an deren Fusse eine Quelle entsprang, zertrtimmert hattc. Coro-uini a.a.O. S. 176. Einen gleichen Cultus Ubten wohl auch die alten Deutschen, wie die Legende des h. Bonifacins beweiset. z) Um dem Patriarchen Pagano die Bezahlung des Jahrestributes von 1230 Coldgulden (6100 fl.), welcher die Provision des piipstlichen Legaten ausmachte, zu ermOglichen, wurde in der Synode vom 6. December 1329 ein „Subsidium cari-lutivum" in diesem Betrage bewilligt, zu dessen gleichmiissiger Vertheilung eine Schatzung der Einkiinfte aller Priibenden und Beneficien in Friaul vorgenommen. Es Berden dabei alle Prftbenden und Beneficien namentlich aufgeftihrt, und zwar im eigent-'iohen Friaul die Capitel von Aquileja, Cividale und Udine, die Abteien von Rosazzo, 46. Die weltliche Verfassung, (Der Patriareh deutscher Reichsfurst, Besitzergreifung der weltlichen Gewalt. Ent-stehung und Ausbildung der weltlichen Herrschaft des Patriarchen, staats- und privatrechtlicher Besitz des Patriarehates, Staatsverfassung, Parlament, Lehens-wesen, geistliche und weltliche Lehen, die freien Grundherren, die Ministerialen, die freien Gemeinden, die Hoflehne, Carniens Verfassung, die Burgen und adeligen Geschlechter, die Stadte, die Landgemeinden, die Leiheigenschaft.) Der Patriareh von Aquileja war nicht nur ein Kirchenfiirst, er war auch ein \veltlicher und zwar ein deutscher Reichsfiirst, gleich-wie er sich auch als Fiirst des italienischen Konigreiches betrachtete1). Moggio und Šesto nebst der Abtei von Beligna? — (Belunense soli wohl heissen Belinense), die Propsteien S. Felice und S. Stefano in Aquileja, S. Pietro in Car-nien und St. Odorico am Tagliamento, der Archidiacon von Aquileja, die Nonnen-klOster in Aquileja und Cividale, einige Priibenden geringeren Belanges in Aquileja und Udine und 37 Pfarreien; in Carnien ein Archidiaeonat und 6 Pfarreien, in Cadore ein Archidiaeonat nebst 7 Capellaneien, und die exemten Hospit&ler in Gemona, Susans. Volta, Precenico, St. Egidio und S. Nicolb die Levata. Des Clerus am linken Ufer des Isonzo, und namentlich des GOrzischen wird dabei keine Er-vvahnung gethan, mit Ausnahme der Pfarrei S. Pietro am Isonzo (deren Sprengel sich Tvahrseheinlich auf das rechte Ufer des Flusses erstreekte), die unter den friaulischen Pfarreien vorkOmmt. Bei einem ahnlichen Anlasse, als es sich um die Bezahlung der papstliclien Collecte fur das Jahr 1323 handelte, werden die auf die einzelnen Beneficien in Karnten, SUdsteiermark, Krain und der windisclien Mark, welche zur DiOcese von Aquileja gehbrten, entfallenden Beitriige angeftihrt. Zu diesen Beneficien zahlten in Krain und der windischcn Mark die Propstei in Insula, das Kloster Landestrost (Landstrass), 40 Pfarreien und ein Capellanei; im Arrhidiaconate Saunien (SUdsteiermark), die KarthauserklOstcr in Seytz und Gairach, das Dominicanerkloster in Studenitz, das Benedictinerklostcr in Obernburg, die Johanniter-Commende in Hartenstein, 13 Pfarreien und 2 Capellaneien; im Archidiaconate von Karnten (wozu damals der Bezirk von Windiscligratz gelibrtc) die Abtei in Arnoldstein, die Propstei von Eberstein im Jaunthale, das Canonicat in S. Paternion und 29 Pfarreien. Bianchi a. a. 0. ') Seit Kaiser Otto I. die Mark Verona (mit Friaul) vom Kbnigreiche Italicn lostrennte und mit Baiern und Karnten verband, mnehte sie einen Bestandtheil des deutschen Reichcs aus. Insbesondere wurde Friaul und mit ihm der ganze Terri-torialbesitz des Patriarchen von Aquileja in Deutscliland stets als zu dem Reiche gehOrig angesehen; der Patriareh crhielt die Berulung stets zu den Comitien der deutschen HeicbsfUrsten und niemals zu jcnen der italienischen Dynasten (Coronini Miscellanea S. 91). Anders war cs in Italicn. Der 1’apst, wclcber die Ernennung der Patriarchen an sich ziehen wollte, suchte diess durch den Umstand zu recht-fertigen, dass Friaul, als ein Bestandtheil Italicns, nicht unter die Bestimmung des Tractates von \Vorms (1122) in Beziehung auf die Ertheilung der Investitur an die deutschen BischOfe fallc, und selbst der Patriareh VVolfger sttttzte sciuc Als Reichsfiirst') hatte er den ersten Rang unter seinen Standes-genossen, er nahm auf dem Reichstage den Platz sogleich nach den Herzogen und vor den Priinaten, Erzbischofen und Grossrtieistern der Ritterorden ein. Wenn der neu ernannte Patriarch in sein Gebiet eintrat, so liielt er zuerst (in der spateren Patriarclienzeit) seinen feierlichen Ein-zug in Udine, dann begab er sich nach Aqnileja zur feierlichen Be-sitzergreifung der geistlichen Gewalt, und sohin nach Cividale zur Vornahme der gleichen Function beziiglich der weltlichen Gewalt. Wir haben Kunde von dem Einzuge in Udine in Betreff Raimund’s della Torre, welcher dabei den vollen Pomp eines reichen mailandischen Fiirsten entwickelte, und Marquard’s in Cividale. Von der gesammten Geistlichkeit, den stadtischen Vorstehern und Patriziern, den Biirgern und Ziinften eingeholt, zog der neue Patriarch in Udine auf einem veissen Maulthiere ein, vvelches er, wenn er bei der Kirche abgestie-gen war, mit der reichverzierten Reitdecke, dem Kopf- und Brust-schmucke aus edlen Metallen und den vergoldeten Biigeln der Gemeinde Udine zum Geschenke machte. Cividale war seit der Langobardenzeit die Hauptstadt des Heizogthums Friaul; der Patriarch, als Nachfolger der Herzoge, nahm daher in eben dieser Stadt den Act der feierlichen Besitzergreifung der weltlichen Gevvalt (d. i. zunachst des Herzog-tliums) vor. Er ritt zu diesem Behufe mit einem zahlreichen Gefolge von Ministerialen, Lehensleuten und Soldaten nach der Stadt. Am Thore empfing ihn ein dortiger Adeliger von altem lombardischen Blute (aus der Familie Bojani 2) und ritt ihm, ein langes deutsches Schvvert an der Seite tragend, bis zur Stiege des Patriarchatpalastes vor. Hier reiclite er als Zeichen der Unterthanigkeit dem Patriarchen das Schwert, welches der letztere ergriff, und einem Ministerialen zur Bevvahrung iibergab. Hierauf begab sich der Patriarch in den Dom, Einwendungen gegen die Ertheilung der Investitur vom Kaiser in Deutschland, dass er nicht dazu verpflichtet sei, so lange der Kaiser sich nicht in Italien auf-halte, auf seine Eigenschaft als Fiirst des KOnigreiches Italien. Auch der Notar Odorico Susans zabite unter den Privilegien des Patriarchen von Aquileja das Vorrecht auf, dass er von dem deutschen Kaiser nur, wenn sich dieser in Italien befinde, die Investitur zu nehmen hrauche (1386). ') In der Best&tigungsurkunde der Privilegien des Patriarchen Berthold vom 6. Dezember 1Ž.3Ž erkliirt der Kaiser Friedrich II. die Kirche von Aquileja als die erste (principale) des Reiches und den Patriarchen als Reichsfiirsten. Ruheis Mon. Aquil. l) Patriarch Bertrand ertheilte dem Corrado Bojani ein Lehen mit der ohen envahnten (wohl schon von Altersher bestehenden) Verpflichtung, das Schwert vor-zntragen (1339). wo der Dečan des Capitels von Aquileja ihm das entblosste Schwert in die Hand gab, welches er von der Hohe des Presbyteriunis herab in verschiedenen Richtunuen bewegte, und dann in die Scheide aus \veisser Seide steckte *). Unter Anstimmung des ambrosianischen Lob-gesanges bestieg der Patriarch sodann den Thronsitz, und liess hierauf die Pralaten, Castellane und Gemeinden, wie sie in der Rangordnung der Parlamentsversammlung aufeinander folgten, auf das Evangelium den Eid der Treue schworen, indem er ihnen die Investitur ertheilte. Die Lekensleute hatten bierbei das Recht, sich dem Patriarchen mit dem Schwerte bevvaffnet zu nahen. Die Stellung des Patriarchen wurde, liauptsachlich in der friihe— ren Periode des Patriarchenstaates, zunachst durch seine Eigenscliaft als Reichsfurst bedingt. Die Kaiser nahmen Einfluss auf die Wahl desselben, und Hessen die Staatsmanner ihrer nachsten Umgebung als Belohnung fur geleistete Dienste auf den Patriarchenstuhl gelangen. Dadurch erklart es sich, dass zu jener Zeit so viele tuchtige Manner diese Wurde erlangten, und dass sie durch lange Zeit fast ausschlies-send durch Deutsche bekleidet wurde. Auch das Capitel von Aquileja fand sich aus eigener Bestimmung veranla.sst, Deutsche zu Patriarchen zu wahlen, theils wegen ihrer Verbindungen arn Kaiserhofe, theils wegen ihrer dem Hochstifte zu Gute kommenden Reichthiimer 2). Gleichwie die Kaiser auf die Erwahlung der Patriarchen ein-\virkten, unterstutzten sie dieselben offen durch Verleihung von Privi-legien und reichen Gnadengeschenken. Sie konnten sich aber auch ihrer Treue und Anhangliclikeit versichert halten, eben so wie andererseits die Patriarchen im Gefuhle ihrer eigenen Unselbst-standigkeit sich an die Schutzmacht des Kaisers anlehnen mussten, um sich gegen die bonachbarten Bedriinger und usurpirenden Fiirsten, sowie gegen die widerspenstigen Vasallen zu erhalten. Die geistlichen Waffen des Papstes hatten nicht hingereicht, sie in den inneren Zwi-stigkeiten und kleinen Kriegen zu schiitzen, wie dieses auch die Erfahrung lehrte, dass die gegen die Widersacher der Patriarchen ge- * 13 ') Dieses Schwert, d. i. jenes, welches bei der Inthronisation des Patriarchen Marquard gebraucht wurde, ist nocli heute im Besitzo des Capitels, und kOmnit bei der Punction am Festtagc Epiphania in Anwendung. r) Schon Sansovino ervviihntc, dass die Patriarchen von Aquileja (im 12. und 13. Jahrhunderte) nicht sowohl wegcn des Umfanges ihres weltlichen Besitzthumes als wegen ihrer Verhindung mit den deutsclien Kaisern miichtig waren. Spilter lockerte sich allerdings diese Verhindung, und damit schvvnnd das Ansohen und erschlittcrte sich der Bestand des Patriarchates. schleuderten Bannstralilen nicht immer die envartete Wirkung hervor-brachten. Die weltliche Herrschaft der Patriarchen entivickelte sich stufen-weise a,us geringen Anfangen. Zwar wird schon unter Carl dem Grossen der Patriarch „inter proceres regni italici“ gezahlt, es war diess jedoch nur eine personliche Stellung. Das Besitzthum der Kirche von Aqui-leja entstand aus den Schenkungen der Fiirsten und des Adels, und wurde hauptsachlich durch die schon seit Carl dem Grossen begonnene Befreiung von koniglichen Abgaben begiinstigt. In Folge dieser Be-giinstigung bevolkerten sich die Besitzungen der Kirche rasch zum Nachtheile der Gaugrafenbezirke. Der Oberhirt gleichwie die Bischofe, Capitel und Aebte erlangten durch die ihnen verliehenen Privilegien allmalig die weltliche Autoritiit, zuerst zeitlick und beschrankt, dann bleibend, vollstandig und iibertragbar. Das Gebiet dieser Herrschaft erhielt den Namen „Corpus sanctum,“ weil die geistlichen Wiirdentrager als die Vicare der Heiligen, welchen die Kirche geweiht war, und denen eigentlich die Giiter und Privilegien gewidmet waren, erschienen (wie das Patrimonium des heiligen Petrus in Rom). Schon Patriarch Lupus schloss (944) ein Uebereinkommen mit den Venezianern tiber Handel und Schifffahrt mit Zustimmung des Capitels und der Vasallen, tvoraus erhellt, dass die Patriarchen sich schon damals (als die Nach-folger der Herzoge) wie Landesherren benahmen. Als Friaul an die Herzoge von Karnten gelangte, iibten in deren Namen die Grafen von Cividale, Curtis Naonis (Cordenons bei Pordenone), Ceneda u. a. O. die Gerichtsbarkeit aus, ihre Herrschaft aber galt wohl mehr nur dem Namen nach, da es nach dem J. 1000 kaum einen Fleck Landes in Friaul gab, der nicht der weltlichen Gewalt des Patriarchen und der freien Grundherren untergeben war. Schon damals war der Patriarch von Aquileja der machtigste Priilat in Italien, und erkannte in welt-lichen Angelegenheiten nur die Oberhoheit des Kaisers an. Insbeson-dere aber begann die Unabhangigkeit und die Vorbereitung zur welt-lichen Souveriinitat des Patriarchates mit Popo, welchem vom Kaiser Heinrich II. (1024) das Recht, Gerichtstage (Placiti) abzuhalten und die koniglichen Ahgaben (Regalien) far sich einzuheben, verliehen wurde, und welcher von Kaiser Conrad II. (1027) auf dem Hofgerichts-bige zu Verona von der Entrichtung aller Lehensabgaben an den Herzog von Kiirnten, den Lehensherrn der friaulischen Mark, befreit ward ’). Diese Unabhangigkeit ward vom Kaiser Heinrich IV. vervoll-standigt, \velcher das Patriarchat unter Sieghart von der Gewalt des ') Anch das Miinzrecht erlangte Popo durch kaiserliche Verlcihung (1047), doch ist nicht bekannt, dass er es ausgeiibt habc. Herzogs von Karaten ganzlicli loszalilte, es mit allen herzoglichen und markgraflichen Rechten bekleidete. und ihm die Grafschaft Friaul, die Markgrafschaft Krain und die Grafschaft Istrien verlieh (1077). Wenngleich die Ertverbung von Krain und Istrien vorlaufig nur nomi-nell gevvesen zu sein und keine vveiteren Folgen nach sich gezogen zn haben scheint, so vvurde doch durch die Exemtion Sieghart’s von der Lehensherrlichkeit des Herzogs von Karaten der Patriarch voll-stiindiger Landesherr von Friaul und reichsunmittelbarer, nur der kaiserlichen Oberhoheit untergebener Fiirst. Er war als solcher frei von jeder Feudalabgabe und der „Taglia militare“ (der Verpflichtung zur Kriegsdienstleistung) hatte nur dem Kaiser die einfache Lehens-huldigung zu leisten, und ihm Treue und Elnerhietung zu versprechen. Er war nicht verpflichtet, sich zur Erlangung der Investitor nach Deutschland zu begeben, sondern sie nur vom Kaiser, wenn er sich in Italien befand, sonst aber durch Delegation zu empfangen. *) Bald darauf gelangte der Patriarch Ulrich I. (1091) in den thatsachlichen Besitz von Krain durch kaiserliche Verleihung. wahrend die Mark-grafschaft Istrien, ob\vohl sclion friiher dem Patriarchen Wolfger (1209) mittelst kaiserlichen Privilegiums neuerdings bestatigt, doch erst spil— ter unter Berthold (1228) bei gleichzeitiger Verzichtleistung der liier-mit friiher belehnt gewesenen Familie Andechs rechtlich und thatsach-licli mit dem Patriarchate verbunden wurde. Bei derNaclnveisung desBesitzesdesPatriarchatesistderstaatsrecht-Uche,d.i.dieTerritorial-undLehenshoheit mit den damitverkniipftenRech-ten, von dem privatrechtlichen, dem Grundeigentburne, zu unterscheiden. In ersterer Beziehung gehorten das Herzogthum Friaul (das Land zvvischen dem Isonzo und der Livenza) 2) sammt Carnien mit dem Gebiete an der oberen Piave (der Bezirk von Gadore), einem Gebietsstreifen am ') Es geschah aber doch, dass die Patriarchen die Investitur in Deutschland erhielten, so nahm Wolfger sie in Nttrnberg vom Kaiser Philipp (1206), wenn auch unter Vorbehalt seines Rechtes als italienischer Furst, und noch Marquard begab sich zu diesem Ende zum Kaiser Carl IV. nach Frankfurt, um von ihm die Investitur zu erlangen (1366). I,udwig II. empfing die Investitur zu Cividale in des deutschen KOnigs Auftrage durch Heinrich IV. Grafen von Gbrz (14.12). Der Patriarch Ottobono hatte (1311) die Investitur persOnlieh vom Kaiser Heinrich VII. im Lager vor Brescia empfangen. *) Das Herzogthum wurde durch den Tagliamento in zwei Halften getheilt, vvesshalb in administrativer Beziehung auch Friaul diesseits des Tagliamento (der Ostliche Theil) von Friaul jenseits des Tagliamento (der vvestliche Theil) unterschieden wurde. Carnien, das Gebirgsland am oberen Tagliamento , gehOrte zwar zum Herzogtliume Friaul wurde aber fast in allen Offentlichen Beziehungen als ein fiir sich bestehender Gebietstheil betrachtet, der neben Friaul besonders benannt ward. Meere zvvischen der Livenza und der Piave und dem Gebiete von Monfalcone am linken Isonzoufer, die Mark Krain und die Markgraf-schaft Istrien, auf kurze Zeit (1379) auch das Gebiet der Stadt Triest zum Patriarchate. Der Besitzstand dieser letzteren drei Gebiete war aber \veder ein ruhiger nocb ein dauernder. Die Ervveiterung ihrer Be-sitzungen in Krain und Istrien venvickelte die Patriavchen in vielfache Kriege, welche einen Staat schwachen mussten, dessen Lehenseinrich-tungen ihm nicht hinreichende Streitkrafte fiir das enveiterte Gebiet dar-boten. Krain (das damals vofi der \vindischen Mark getrennt. vveniger umfangreich als heutzutage war, und das gegenvviirtige Ober- und Mittelkrain umfasste) brachte die Patriarchen mit den Herzogen von Karaten, zu welchem Lande Krain friiher gehorte, in Conflict, diese Conflicte wurden ernsthafterer Natur, als die thatkraftigen, nach Aus-dehnung ihrer Herrschaft begierigen Herzoge von Oesterreich alsNach-folger der Herzoge von Karaten und Erwerber der bischofiich Frei-singischen Herrschaften in Krain Grenznachbarn der Patriarchen vurden, und endigten damit, dass unter dem Patriarchen Ludwig I. alle Hoheitsrechte in Krain an die osterreichischen Herzoge verloren gingen 1). Die Markgrafschaft Istrien war nie im ruhigen und vollen Besitze der Patriarchen. Urspriinglich war ihnen vom Kaiser die dortige Herrschaft zuerkannt, die aber thatsachlich die Andechser ausiibten. Als diese hierauf Verzicht leisteten, war nicht nur die Grafschaft von Istrien (oder Mitterburg) davon ausgeschieden, sondern es hatten auch die Venezianer. die von friiher her als Nachfolger der griechischen Kaiser in einigen Kiistenstšidten festen Fuss gefasst, sich durch Anwendung von allerlei Mitteln im Lande auszubreiten begonnen, walirend die Grafen von Gdrz von der anderen Seite her ihre Be-sitzungen durch Kauf und Gewalt auf Kosten der Patriarchen aus-dehnten. Zwar gelang es den Patriarchen in Kriegszeiten, wie z. B. >m Kriege zvvischen Venedig und Genua, unter Marquard voriiber-gehend in den Besitz fast der ganzen Halbinsel zu gelangen, es wahrte jedoch dieses nur auf die Dauer der giinstigen "VV^echselfalle des Krieges *). ’) Schon im Jahre 1318 nannte Friedrich Herzog von Oesterreich und Steicrmark sich Hcrr von Krain und der windischen Mark (17. Juli 1318). Bianehi Doeum. Reg. l) Istrien gehOrte seit den Zeitcn Kaisers Otto I. zu Kiirnten, dessen Hercoge jenes Land dem Zvveitgeborenen mit dem Titel eines Markgrafen von Istrien zum I.ehen gahen. Die Patriarchen besassen durch kaiserliche Verleihung die Grafschafts-Regalien der dortigcn BisehOfe, die Stiidte Pedena und Pisino (1002), Bola, Pirano und Capodistria (deren Besitz nach Liruti vom Kaiser Heinrich IV. dem Patriarchen 1062 bcstatigt wurde), sorvie als Gcschenk des Herzogs Heinrich Die Privatbesitzungen des Patriarchates umfassten viele Ort-schaften, Burgen und Bezirke im Herzogthume Friaul, dann in Krain von Karaten und Istrien (1102), das Castell yon Rovigno (Rivin), und hatten von dem Markgrafen Ulrich von Istrien und seiner Gemahlin Adelheid bedeutende Schenkungen an Giitern erhalten (1 100 und i 102). Thesaur. Eccl. Aquilej. Als unter dem karntner Herzoge Heinrich von Eppenstein dessen Bruder Engelbert die Markgrafsehaft Istrien an sich zu reissen versuchte und er dabei besiegt ward, verstanden sich die Streitenden dahin, dass Engelbert ein Streifen Landes im Nord-osten Istriens als Grafsehaft abgetreten wurde (H 12). Diess ist der Ursprung der Grafschaft Istrien (oder Mitterburg, italienisch Pisino genannt), welche — von der Markgrafsehaft Istrien ganzlich geschieden nach den Eppensteinern an die Grafen von G(irz und 1374 an die Herzoge von Oesterreich gelangte. In der Markgrafsehaft Istrien folgten den Eppensteinern die Sponheim-Ortenburge und diesen die Andeehse naeh, von welchen letzteren die Markgrafsehaft an den Patriarchen Berthold iiberging. Wir besitzen einen Naclnveis der Rechte, vvelche dem Patriarchen in Istrien im Beginne des 1 i. Jahrhundertes (1304) zu der Zeit, wo sein dortiger Besitz am ausgedehntesten war, zustanden. Er war Mark graf von ganz Istrien, und hatte dort die volle Gerichtsbarkeit in temporalibus. Keine Stadt oder Burg konnte sich einen Podesta oder sonstigen Vorstand ohne Erlaubniss des Patriarchen walilen. Ihm gehOrten nachstehende Orte mit ihrem Gebiete, in deren jedem er einen Gastaldo bestellt hatte: Muja (welches ein Kammergut des Patriarchen bildete), Portole, Buje, Montona, S. Lorenzo, Due Castelli, Rubino (Rovigno?), Valle, Pola, di Polesana (das Gebiet um Pola mit den Ortschaften Medilano, Boniol, Ignano (Dignano), Galisano, Pudicano, Pademo, Raverigo, Sisano, Gareciliano und Fusano) Cazuol Galzana, Albona, Fianona, Catealba, Villa S. Martino, Leta, S. Pietro, Hugla, Roz, Brigont, S. Sirgo, Beffuarda, Melazumpica, Sidrena, Valda, Cerniglad, Culino, Humold, Grimaldo, Pinguente, Parenzo (mit der Burg S. Giorgio). Er besass ausser den ihm zustehenden Regalien in den Stadten Hauser, in Pola nebst-dem die alten Paliiste Jadra (das riJmische Theater) und Harena (das rOmische Amphi-theater, Arena) welche monumentalen Gebaude der Patriarch Ottobono vor dem viilli-gen Verfalle schiitzte, indem er Jed en, der einen Stein da von wegnahme (was wohl frtiher hiiufig geschehen sein mochte, und in der nachfolgenden venezianischen Zeit wieder geschah) mit einer Strafe von 100 Bisantiis bedrohte. Boi Fianona hatte er einen Hof, eine Miihle und das Uferreelit (Abgabc von dort anlan-denden Sehiffen). Mehrere Stadte und Gemeinden hatten ihm eine Abgabe an Wein und Weizen zu entrichten; die vorziiglichstcn Einkttnfte aber bildeten die Natural-abgaben der Massari (Pachtleute), welchc in Gctreide, Wein und Viehzehent be-standen. Alle Orte, welche der Patriarch (zum Theil auch dpssen Bevollm&chtigter, Nuntius) besuchte, hatten die Verpflichtung, ihn und sein Gefolge zu beherbergen und zu bewirthen; auch unterlagen sie der Collecte (Geldabgabe), wenn eine solehe ausgeschrieben wurde. (Bianchi Docum. Reg.) Der Patriarch hatte sich aber dieses ausgedehnten Besitzos nicht lange ruhig zu erfreuen. Allmalig wurde derselbe verringert und zu Ende des 14. Jahrhundertes war der Territorialbcsitz der Patriarchen ausserhalb Friaul, insbe-sondere aber in Istrien schon bedeutend gesclimiilert. Zwar gehOrte ihnen (wie der Notar Odorico Susans in seinem „Lucifer Aquilejensis“ im J. 1380 berichtete) die ganze Markgrafsehaft Istrien von RechtRwegen, allein die Venezianer hatten und Istrien und aucli ausserhalb dieser Lilnder in Karnten (die Schlosser Mosburg, Treffen und TiefFen), Steiermark (die Stadt und den Bezirk Windischgratz) und der windischen Mark, womit last immer auch dieTerritorialgevralt verbunden war. Auch diese Privatbesitzungen varen grossem Wechsel untervrorfen; ihre Bedeutung bildete in friihe-ren Zeiten die Grundlage der Macht der Patriarchen,2) ihre Vermin- * *) schon die ganze Kiiste und mehrere Orte im Innern, als Pola, Capodistria, Pa-renzo, Cittanuova, Pedena, Montona und andere Burgen besetzt, vofiir sie nur eine geringe Zinsung an den Patriarchen zu entrichten hatten (450 Mark = 6300 fl.) (Eine Hauptursache d pr Machterweiterung der Venezianer in Istrien lag darin, dass die istrischen Stadte den Schutz gegen die Uebergriffe der Feudalbarone sowie der Grafen yon Gtirz und der Herzoge von Karnten, welchen ihnen das Patriarchat nicht gewahren konnte, bei den Venezianern suchten. Die Republik liess ihnen ihren Schutz angedeihen und enveitcrtc dadurch immer mehr ihren Einfluss). Die Herren von Castello besassen bereits pfamhveise die Burg Pietra pelosa und hatten die markgrafliehen Territorialrechte usurpirt. Noch besass (1386) der Patriarcli in Istrien die Burgen Buje, Portole, Pinguente, Albona, Fianona, Col-moraccio und i due Castelli, ebenso den Ort Muggia. Die Stadt Triest mit den SchlOssern Moccii und Moccolano hatte sich 1379 dem Patriarchen ergeben, sie ward aber schon 1381 von den Herren von Duino usurpirt, und unterwarf sich 1382 dem Herzoge von Oesterreich. Die Stadt und das Gebiet von Windischgratz, velche der Patriarch Berthold 1251 dem Capitel von Aquileja geschenkt liatte, vvar ebenfalls bereits in den Hiinden der Oesterreicher; in Krain und der windi-schen Mark besass der Patriarch noch die Burgen Los, Wippach und Disperch. *) Zu den Privatbesitzungen gehOrten auch die LustschlOsser des Patriarchen. Bas vorzttglichste derselben war Soffumbergo (Scharfenberg) oberhalb Cividale, welches Schloss Raimund zu seinem und seines Hofes Sommeraufenthalt wahlte, und wo die spateren Patriarchen oft durch langere Zeit residirten. In Tolmein hatte Raimund untcr dem Schlossc einen Hof (Girone genannt la Corte) crbauen lassen (1292), welches in der Folge den Patriarchen, namentlich Pagano zum er-frischeuden Sommeraufenthalte diente. Dort soli der Tradition zu Folge Dante bei ihm geweilt haben und noch wird dort eine HOhle gezeigt, in welcher Dante seiner Bichtung obgelegen sei. (S. indessen S. 317.) *) Als Pietro Gerra auf den Patriarchenstuhl gelangte, crtheilte er (1300) die Investitur von 174 Lehen, wclche sich von Voitsberg in Steiermark bis nach Btrien, von der vvindischen Mark bis an die Livenza erstreckten (Thesaurus eccl. Aquilegiensis). Bas Gut (die ehemalige Grafschaft) Treffen bildete den Hauptbesitz der Patriarchen in Kiirnten. Treffen war ein kaiserliches Hofgut (dessen Besitz-(ibergiinge bereits friiher geschildert wurden) , das Kaiser Heinrich II. vahrsehein-licher Weisc an den Vater des Patriarchen Popo vergabte, welcher auf dem Ge-bietc von Treffen das Klostcr Ossiach stiftete, dessen Vogteirecht von dem 8ohne des Stifters O. (Ottokar) an den Bruder desselben, den Patriarchen Popo iiberging (um 1030). Bas Gut Treffen gelangte bald darauf in den Besitz des Grafen Wolfrad von Vehringen, dessen Sohn Wolfrad II. Graf von Treffen im J. 1150 als Lchensmann von Aquileja crscheint, und die Grafschaft von Treffen, 'vahrscheinlich auf Antrieb seines Brudcrs, des Patriarchen Ulrich II., noch bei l'r. v. C loe r d Ig, G0rx u. Gradišča. 25 derung zog in den spateren Zeiten die finanziellen Bedrangnisse der Patriarchen zunachst nach sich. Das Patriarchat war ein Aggregat von Gebieten mit verschiedener Verfassung. In Friaul war die Regierungsgevvalt des Patriarchen durch das Capitel von Aquileja (friiher), und (spater zugleich) durch das Parlament beschrankt; in Istrien dagegen \var er absoluter Herr. In Krain und den patriarchatischen Besitzungen in Karnten gab es nur Feudalbarone, die sich allmalig den Besitz der kleineren und schvvacheren Grundherren aneigneten. Um diese Usurpationen zu ver-decken und der Ahndung des Patriarchen zu entgehen, erklarten sich die Barone als Vasallen der Herzoge von Oesterreich, die diese Un-terwerfung auch bereitvvillig annahmen ’). Das friaulische Parlament war in Italien eine Einrichtung eigenthiimlicher Art, und in keinem anderen italienischen Gebiete kam eine ahnliche vor. Sie war eben deutschen Ursprunges und mit den standischen Einrichtungen Deutschlands nahe vervvandt. Schon zur Zeit der Frankenherrschaft gab es in Italien Landesversammlungen, (Placiti, Malli, Diaetae genannt), aus Mitgliedern der Geistlichkeit und des Adels bestehend, welche zvveimal im Jahre abgehalten wurden, um Gesetze zu berathen, iiber Krieg und Frieden zu verhandeln, Gesandte zu empfangen und Processe im Berufungswege zu entscheiden. Gegen das Ende des 11. Jahrhundertes hielten die Patriarchen auch in Friaul derartige Versammlungen (Colloquium oder Parlamentum generale genannt), anfanglich unter Ireiem Himmel zu Pferde ab. Abgesehen von seinen Lebzeiten dem Patriarchate sehenkte. Als Kaiser Friedrich I. dem Patriarchen Ulrich II. dessen Besitzungen bestiitigte (1180), erscheint darunter auch das Schloss Treffen nebst ZugehOr aufgefilhrt. S. „Die Grafen von Treffen11 von Carl A. Muffat a. a. O. ’) Hugo Herr von Duino und Prem erkliirte sich im Jahre 1371 als Vasall der Herzoge von Oesterreich, welche in demselben Jahre die Grafschaft Istrien und das Karstland an sich gebracht hatten. Dassclbe wie die Herren von Duino liatten bereits friiher (1301) die Herren von Auffenstein beziiglich ihrer betriichtli-chen Lehen in Karnten und Steiermark (Treffen, Windischgratz, Buchenstein u. a.) gethan. Manche Besitzungen vermochte sich der Patriarch nur dadurch zu wahren, dass er dieselben, naclidem sie eigenmachtig von Andern usurpirt worden waren, miichtigen Baronen zu Lehen gab, die sich dann gevvaltsam deren bemiichtigten. So belehnte Pagano (1330) den Edlen Grifo von Rcuttemberg in St. Veit in der windischen Mark , in Creitant, Treffen und Hohenstein mit Gtitern und Zehenten, „quae omnia jam multis annis non fucrunt por nostros Predecessores possessa.11 Bianchi Docum. Auch friiher schon (1309) hatte Patriarch Ottobono den Grafen Meinlmrd von Ortenburg und dessen Brilder mit der Villa Dobriach jenscits Mili-stadt in Karnten, „quae ab injustis detentoribus occupabatur“ belehnt. Bianchi Docum. Reg. friiheren Anfangen ’) finden wir das Parlament zuerst erwahnt im J. 1204. Damals vereinigten sich die Pralaten, die freien Edlen und die Ministerialen zu einem Colloquium, um den Bischof Wolfger von Passau zum Patriarclien zu erwahlen, und erbaten sich in feierlicher Weise vom Papste Inuocenz II. die Bestatigung ihrer Wahl, welcher in einem Briefe an Wolfger letzterem den gestellten Antrag und die auf ihn gefallene Wahl bekannt gibt. Auch in den Ja.hren 1207 (in Sacile) und 1214 (in Udine) finden wir unter Wolfger Versammlungen des Parla-ments verzeichnet, und im J. 1213 umgab sich "VVolfger mit 12 Parla-mentsrathen, die ihm in der Verwaltung beistanden. Seine geregelte, bleibende Gestalt aber sclieint das Parlament durch den Patriarclien Berthold erhalten zu haben, unter welchem sich dasselbe auf der Ebene von Campoformio zu Pferde (1231), so wie friiher 1218, 1219, 1220 und 1244 in Udine, versammelte, um seine Berathungen zu pfle-gen. Das Parlament bestand unter dem Vorsitze des Patriarchen aus vier Ordnungen, den Priilaten, freien Grundherren, Ministerialen sammt Burghuten und Vertretern der Gemeinden (Scultascii, Schultheisse); in spaterer Zeit wurden die freien Grundherren und Ministerialen zu einer Ordnung, jener der Castellane, vereinigt. Die Pralaten sassen rechts vom Patriarchen, die Adeligen links, die Stadtvertreter gegen-Uber; der Ort der Zusammenkunft wechselte, sie erfolgte in Kirchen, auf AViesen, Schldssern und stadtischen Platzen, zumeist in Cividale, Udine oder Gemona (auch in Monfalcone). Ohne Zustimmung des Par-bunentes konnte der Patriarch nicht Krieg nocli Frieden schliessen, keine Biindnisse eingehen oder losen, weder Steuern auflegen noch Gesetze geben, es stand dem Parlamente ferner das Recht zu, die Verordnungen des Fiirsten oder die Statuten der Gemeinden zu bestatigen, iiber Eehensstreitigkeiten zu entscheiden, als Appellhof alle Processe zu sclilichten, die Beschliisse des Patriarchen zu priifen, ob er seine Machtvollkommenheit nicht iiberschritten habe, und diese Beschliisse ''orkommenden Falles auch aufzuheben2). Die Versammlungen des Barlamentes ivaren ordentliche oder ausserordentliche; erstere fanden adjahrlich zu Ende Mai, letztere bei dem Regierungsantritte des Pa-triarchen, oder auch wo es derselbe sonst fiir erforderlich hielt, statt. Bieser rief nach erfolgter Besitzergreifung das Parlament zusammen, ’) Die Patriarchen zogen wohl auch schon in frtthercr Zeit (wie das er-wahnte Bcispiel des Patriarchen Lupus aus dem 10. Jahrhunderte beweist) bei wichtigen Anliissen ihre Vasallen zu Itathe, da sie an ihre Mithilfe bei der Abwehr ffemden Angriffes gebunden \varen. Mehrfachen Nachrichten zu Folge scheint Popo zuerst diese Berathungen in eine feste Form gebracht zu haben. *) Das Letztere geschah mehrmals, insbesondere in einer ivichtigen Verkelns-angelegcnheit, von ivclcher spater die Rede sein wird. und leistete vor demselben den Sehwur, die Freilieiten und Privilegien des Landes zu achten. Aus den Mitgliedern des Parlamentes wahlte er sich einen Rath, bestehend aus einem Mitgliede jeder Ordnung, welcher ihm in der Regierung beistand, unverletzlich war und das Recbt hatte, das Parlament zusammen zu rufen. Aus dem Parlamente wurde iiberdiess ein Ausschuss (Congregazione) gebildet, der unter dem Vorsitze des Patriarchen aus 3 Pralaten, einem Mitgliede der freien Grundlierren, 3 Ministerialen und 3 stadtischen Vertretern be-stand, und den standigen Rath des Parlamentes bildete soivie in der Zvvischenzeit der Versainmlungen des Parlamentes dessen Autoritat ausiibte J). ') Aus der Regierungszeit Pagano’s besitzen wir umstandliehere Nachrichten iiber die Wirksamkeit des Parlamentes. Es trat zusammen 1. am 2(1. Nov. 1327. um Massregeln zur Sicherheit der Provinz und der Strassen zu treffen, und die Einberufung der Miliz zu genehmigen; 2. am 11. Februar 1323, um die Vertheilung des Milizaufgebotes unter die Vasallen vorzukehren, da der Einfall des Herzogs von Karaten befurchtet wurde, um die Strassen fiir den Verkehr in guten Stand zu setzen. die Ortschaften zu befestigen, die Vorrathshauser auszuleeren und den In-lialt in feste Orte zu bergen; 3. am 29. November 1328, als die Besorgniss eines Krieges mit dem Grafen von Ortenburg entstand, um Udine zu befestigen und Kundsehafter aufzustellen; 4. am 7. Juni 1329, um eingehende Vorkehrungcn fiir die Sicherheit der Strassen zu treffen, die Milizen einzuberufen, das Scbloss Mos-cardo in Carnien zu befestigen, Klage gegen den Grafen von GOrz wegen Bedran-gung in Istrien anzubringen, und die Auszahlung der Ausstattungen an die dazu berechtigten Frauen sioherzustellen; 5. am 23. Juli 1329 um das Verbot der Ge-treideausfuhr zu erlassen, den Uebergriffen von GOrz und der Herren von Pietra Pelosa in Istrien zu begegnen; (i. am 22. October 1329 um auf das Ansuehen von Venedig und Triest iiber Gestattung von Getreideausfuhr zu verhandeln, die Bestrafung des 'VVegelagerers di Varmo zu verfiigen, und den Frieden mit GOrz einzuleiten; 7. am (i. Juli 1330 um den Frieden mit GOrz zu ratiflciren; 8. am 10. December 1330 (in Campoformio) um zu beschliessen, dass die Vasallen keiu Biindniss zum Nachtheile des Patriarchen oder des Landes eingehen dtirfen; 9. am 18. April 1332 um abermals iiber die Bedriingungen der Kirche in Istrien durch GOrz und die Herren von Pietra Pelosa zu verhandeln; 10. am 22. Angust 1331 um den Zwist. zwischen den Familien Savorgnan und de Castello , urelclier sich iiber ganz Friaul auszudehnen drohte, beizulegen; 11. am 31. Angust 1332, um nmfassende Vorkehrungen gegen den Einfall der Scaligeri unter Beistand des Grafen von GOrz zu treffen, die Vasallen aufzubieten, die Fusssoldaten auszulieben, eine Truppenschau in Campoformio anzuordnen. — Das Parlament verhandelte in der Regel nicht im Plenum sondern ilbertrug die Fassung der Beschltisse regel-miissig einem aus 6—16 Rath en bestehenden Ausscbusse (welcher aus allen vier Stiinden gewOhnlich mit der doppelten Zalil aus den Ministerialen und den Stiid-ten und der einfachen aus den Prlilaten und den freien Grundlierren gew&hlt ivurde) der wohl aucli unter sich wieder einen engeren Ausschuss bestellte, vel* clier im Einvernehmen mit dem Patriarchen das Erforderliche verkelirte. Nur das Die Zusammensetzung und Zalil der Mitglieder des Parlamentes var, je nach den Zeiten, eine verschiedene. Zu den Pralaten zahlten ausser dem vorsitzenden Patriarchen der Bischof von Concordia, das Metropolitancapitel von Aquileja, die Collegiatcapitel von Cividale und Udine, die Aebte von Rosazzo, Moggio, Šesto, Beligna, Sumniaga und S. Odorico al Tagliamento, die Prdpste von S. Stefano und S. Felice in Aquileja und S. Piet.ro von Zuglio in Carnien, die Benedictinerinen-kldster in Aquileja (Monastero maggiore) und Cividale. Zu den freien Grundlierren gehorten die Grafen von Prata, Porcia und Polcenigo, die edlen Herren von Savorgnan, Strassoldo, Villalta, Caporiacco, Castel-lerio und Frangipani. Die Zalil der Familien, vvelche zu den Ministe-rialen und Burghuten gerechnet wurden, betrug ungefahr SO. Die im Parlamente vertretenen Gemeinden beschrankten sich zuerst auf Aqui-leja, Cividale, Udine und Geinona, spater kamen Venzone, Sacile, Tolmezzo, ferner Portogruaro, Monfalcone, S. Daniele, S. Vito, Fa~ gagna, Aviano, Caneva und Meduna hinzu ’). Das Parlament ging aus der Leliensverfassung hervor; nir-gends liatte die Lehenseinrichtung so tief Wurzel gefasst, alle Elemente des offentlichen Lebens so selir durclidrungen und sicli so lange (bis in die allerneueste Zeit) erhalten, als in Friaul. Die Lehenseinrichtung entivickelte sich schon aus der langobardisclien Herrschaft, wenngleich die ersten bekannten Lehen erst vom Beginne des 10. Jahrhundertes herriihren2). Alle offentlichen Institutionen Friaul’s beruhten auf der Lehensverfassung, alle Wiirdentrager von dem Patriarchen als Landes-herrn herab bis zu den niedrigsten Bediensteten am Ilofe und im Staate leiteten davon ihren Bestand ab. Das Ilerzogthum Friaul kildete — gleich den iibrigen Besitzungen des Patriarchen ein Reichs- Fricdensinstrument fiir G Or z ivurde von allen anwesenden Mitgliedern des Parla-»lents unterzeiohnet. S. Bianchi Docum. II. Bd. ') In Udine wird das Verzeichniss der Mitglieder des Parlamentes vom J. ’304 aufbewahrt, welciies etwas andcrs lautet. Diesem zufolge sassen damals im Parlamente 7 Pralaten (der Bischof von Concordia, die Capitel von Aquileja und Cividale, die Aebte von Rosazzo, Šesto, Moggio und Beligna), 6 freie Grundlierren, bedeli genannt (Porcia, Prata, Caporiacco, Villalta, Strassoldo, Castellerio), 23 Mi-nisterialen und 15 Burghuten, habitatores (worunter der Edle Savorgnan in Udine vorkOmmt, der oben unter den freien Grundherrcn aufgeziihlt erscheint) und G st&dtische Vertreter (von Aquileja, Cividale, Udine, Gcmona, Sacile und Tolmezzo. *) Kaiser Berengar I. vcrlieh im J. 921 dem Patriarchen Friedrich I. die Burg Pozzuolo mit einem Gebietsumfange von einer (ital.) Meile, und mit den-“elben Vorreehten, r.iit welchen cs frilher die Markgrafen und Gaugrafen bescssen hatten. Iti demselben Jalire gcstattete Berengar dem Priester Petrus, sein Castell Saburnianum (Savorgnano) zu befestigen, und crtheilte ihrn daselbst auch die Berichtsbarkcit, lehen, mit velchem lediglich die Verpflichtung zur Huldigung verbun-den var. Seitdem die Patriarclien (nach Losziihiung ilirer Abhiingigkeit von Karaten) diese Lehensherrlichkeit erlangt hatten, begannen sie, ihre Getreuen mit den Burgen zn belehnen, die allenthalben gegen die Einfalle der Ungarn erbaut vorden waren; sie mussten bewohnt, be-vacht und in gutem Stande erhalten, die dazu gelibrigen Grundstucke mussten bebaut verden. Es var diess in dem von so vielen feindlichen Einfallen und Kriegen verviisteten und vervahrlosten Lande eine noth-vendige Bedingung zur "VViederherstellung der Cultur. Die Vasallen hatten meistens auch eine mehr oder Veniger ausgedelmte Jurisdiction und das Reclit der Subinfeudation einzelner Ilbfe, Grundstucke und Zinsungen erlangt. Das Lehenvesen var so tief eingevurzelt, dass selbst miichtige Dynasten (vie die Herren von Camino, Grafen von Ceneda, aber auch die Grafen von Gorz, Ortenburg, Heunburg, Cilli, Sternberg, selbst die Herzoge von Karaten) einzelne ihrer freien Gii-ter (auf patriarchatischem Gebiete) dem Patriarchen ubergaben, und dieselben von ihm vieder zu Lehen ubernahmen, veil sie dadurch das Recht auf den Schutz des Patriarchen tur diese Giiter erhielten ') oder einen Act der Frommigkeit ausuben vollten. Die Lehen varen geistliche — der Bischofe, Aebte und Capi-tel, velclie vom personlichen Kriegsdienste befreit varen, demunge-achtet aber oft an der Spitze ihrer Mannschaften ins Feld zogen — und veltliche, — der freien Grundherren, der adeligen Ministerialen, der Burghuten und der freien Gemeinden. Die freien Grundherren (Barones oder nobiles viri) stammten von jenen Lehenstragern her, die ohne alle Verpflichtung als jene der Lehenstreue und der Kriegsdienst-leistung schon vor der Zeit des Beginnes der Patriarchenregierung be- ') Diess geschah zuerst von Gerardo di Camino, da er von Cane della Scala von Verona bedriingt wurde (1206). Die Herren von Camino besassen in dem Gebiete des Patriarchen die Lehen der Burg Beutelstein (Bottistagno) mit dem gan-zcn Bezirke von Cadore diesseits und jenseits der Piave, die Burgen Crudignano, Cavolano und Rigenzollo, ferner hatten sie Besitzungen in S. Cassiano, S. Fiore und in der Herrschaft Canipa. Bianchi Docum. Reg. Ein einziger Grundherr von allen in Friaul und Istrien, jener von Premariacco stand mit seinen Leuten und Giltern unmittelbar unter dem KOnige von Italien, und var befreit von der Oberlehensherrlichkeit des Patriarchen. Wahrseheinlich liing diess damit zusammen, dass — der Tradition nach — der Patriarch, der h. Paulinus II. (776 802) aus Premariacco stammte, und ein Glied der Familie Saccavini var, velche thatsach-lich noch immer den Festtag dieses Heiligen in der feierlichsten Weise begebt, und deren Grundstftcke durch uralte patriarchatische Privilegien von Zehenten befreit varen. (Es besteht flbrigens ein Diplom vom Kaiser Hcinrich V. [H 10 oder G tl] velches das ervahnte Vorrecht dem Cristallo von Premariacco verleiht.) Auch der Patriarch Gerhard (1122 -1128) gehOrtc der Familie Premariacco an. lelint worden vvaren. Sie konnten ihre Grundstiicke in Afterlehen geben, ihre Lehen waren mannliche, und sie hatten stets die niedere und obere Gerichtsbarkeit (meri et mixti imperii per delegationem principis). Sie behaupteten die Unabhangigkeit in der Handhabung der Gerichtsbarkeit und beanspruchten, ihre Investitur nicht von der Kirche nehmen zu diirfen 1). Um die oberste Gerichtsbarkeit des Lan-desherren zu wahren, hob liber die Bitte des Patriarchen Berthold Kaiser Friedrich II. im Lager vor Brescia (1238) die Sonderstellung der freien Grundherren auf und verpflichtete sie im Namen des Patriarchen Recht zu sprechen. Es hatte aber kaum dieses kaiserliclien Machtspruches (der iibrigens nicht sehr befolgt wurde) bedurft, um 'hren Bestand zu untergraben. Diese freien Grundherren verheirateten sich im Laufe der Zeit mit Tdchtern von Ministerialen, erlangten hierdurch deren Lehen, ubernahmen die damit verbundenen Verpflich-tungen und traten in den Stand der Ministerialen; so kam es, dass in der spateren Patriarchenzeit es nur noch z\vei Familien freier Grund-herren gab, die sich nicht mit Ministerialen vermischt hatten, die derselben Sippe angehorenden Grafen von Prata und von Porcia. Nach ihrer Vereinigung mit den Ministerialen \vurden die freien Grundherren gemeinsam mit den Ministerialen mit dem Namen Castellane bezeich-net. Die Ministerialen und Burghuten umfassten deinnach nahezu den gesammten Adel des Landes. Bei den Ministerialen war die mannliche Nachfolge die Regel, docli gab es viele Ausnahmen zu Gunsten der weiblichen Nachfolge. Die Ministerialen (nach langobardischem Ausdrucke auch Gasindi — Gesinde —, Dienstmanni oder Gismanni genannt) hatten ’) Eine eigentliiimliche Stellung hatten c ihm (Camino) jede Hilfe zur Vertheidigung seiner Schlosser. Geht aber der Camino feindlich gegen den Patriarchen vor, so sollen sie ersteren, so wcit sie vermOgen zum Frieden ermahnen, und wenn dieses nicht fruchtet, unvenveiger-heh die Kirche von Aquileja mit den Waffen vertheidigen (1226). Manzano An-“ali 11. Vol. ara fiirstlichen Hofe einen adeligen Dienst zu verrichten, dessen Ent-lohnung das Lehen bildete. Carl der Grosse liatte sie zuerst eingesetzt, die Herzoge umgaben sich nacb seinem Beispiele mit Ministerialen und Hofleuten, und die Pralaten, welche zugleich Landesberren waren, ahraten den Herzogen so\vie dem Pompe des rdmischen Hofes nacli, vor allen aber der Patriarch von Aquileja, der als geistlicher und rveltlicher Furst den ersten Rang in Italien einnahm. Man unterschied die Ministeriales majores und nobiles, bierzu kamen noch die Ministe-riales ignobiles und domestici. Die Ministeriales majores beklei-deten die obersten Hofamter; zu ihnen gehorten aucb die ausvvartigen Fiirsten und Herren, vvelche Lebenguter in Friaul besassen, mit denen die Hofiimter verbunden waren. So ziiblten zu den majores der Herzog von Karnten als Oberstmundschenk, derllerzog von Oesterreich, Herr von Pordenone und anderen Leben, als Obersttruchsess — der Kdnig von Bohmen (zur Zeit als Ottokarll. Oesterreich und Karnten besass) bekleidete beide obersten Hofamter — ferner der Landmarschall von Steiermark, die Grafen von Gorz, von Cilli, von Ortenburg, die Grafen von lleiinburg, Sternberg, die Barone von Saaneck, die Herren von Billichgraz, von AufFenstein, von Duino (\velche letzteren die Burgen von Duino, Prem und Senosetsch zn Lehen hatten) u. A. Bei feierlichen Gelagen ani kaiserlichen oder am piipstlichen Hofe Hessen sich die Patriarchen von Aquileja durcb die Triiger dieser obersten Hofamter bedienen, wie z. B. als Ottobono bei Kaiser Heinricb VII. im Lager vor Brescia zur Tafel \var, und von den Herzogen von Karnten und Oesterreich als Mundschenken und Truchsesse bedient wurde (1311), dann als Berthold an der piipstlichen Tafel speiste, der Kiinig von Bolunen (1244) sowie die Herzoge von Karnten und von Oesterreich (1230 und 1244) diesen Dienst bei ihm verrichteten. Sonst aber war der Lehensverband dieser Ministeriales majores nur ein lockerer, und ilire Lehenspflicht nur auf die Huldigung und einige mindere Dienstverrichtungen als symboli-sche Zeichen ihrer Abhiingigkeit beschriinkt'). Unter den Ministeriales nobiles unterschied man wieder die principales et potiores von den iibrigen adeligen Ministerialen. Zu den ersteren gehorten die Familien, \velche die vier erblichen Landes-amter bekleideten. Es waren diess die Edlen von Cucanea (mit ihren Verzweigungen in die Familien Zucco, Valvasone, Partistagno — Per- ') Der KOnig von Bfihmen liatte als Nachfolger der Herzoge von Kiirnten die speeielle Verpfliohtung, den Patriarchen, falls er gcfangen wilrde. aus der Ge-fangensehaft zu befreien; die Grafen von Sponheim, Ortenburg, GOrz und Andcre musstcn jedes Jahr zwei Habichte als Zeichen des Lehensbandes an den fUrstliehen Hof liefern. Ein solches Beispiel von dem Grafen Meinhard von Ortenburg wird von Bianchi a. a. O. untcrm 7. August 13ŽI citirt. tenstein — und Freschi) als E rb k a m m er er (Caiuerarii) die Iliiter der Gemacher des Patriarchen und des Schatzes insbesondere bei Sedisvacanz, zugleich die Ordner des Parlamentes t), die Edlen von Spilimbergo als Erbmundschenken (Pincernae et Caneparii) Auf-seher der fiirstlichen Keller bei Sedisvacanz, welche bei festlichen Gelagen dem Patriarchen den ersten Becher credenzten, die Edlen von Tricano * 2) (Arcano) und Moruzzo (beide Gesclilechter zur selben Sippe gehorend) Erbmarschiille und Bannertrager (Marescalchi et Vexilli-feri) vvelche bei Sedisvacanz die Strassen und die fiirstlichen Stallun-gen iibenvachten, und im Kriege die patriarehatische Fahne vortrugen, die Edlen von Prampergo Erbtruchsesse (Magistri coqninae et Dapi-feri) die Aufseher der Kiieben und des Tafelgeschirres bei Sedisvacanz, welche bei feierlicher Tafel dem Patriarchen die ersten Speisen reich-ten3). Die einfachen Ministeriale s nobiles bildeten mit diesen vier Familien den Kern des eingesessenen Adels, und \varen ziemlich zahlreieh 4). Eine eigenthiimliche Abtheilung des Adels in Friaul bildeten die Burghuten (habitatores nobiles). Es vvaren diess die mit einem *feudum habitantiae“ belehnten Adeligen. Dieselben vvohnten in den Schlossern des Patriarchen, liatten sie zu bewachen, den Feinden zu verschliessen und den Freunden zu bffnen; andere wohnten in den Stiidten und hatten daselbst Hiiuser zu Lehen, anderen vvaren be- ’) Bei erfolgtem Todesfalle des Patriarchen hatten sie das Recht, dessen Siegel an sich zu ziehen und zu vernichten, und das in dem Sterbeziramer befind-liclie Gerathe sich anzueignen. 2) Miculino de Moruzzo verkaufte (13 20) seinen Antheil an dem Marschallate (Marychal cherio) — welches ein Lehen bildete an den edlen Herrn von Tricano um den Preis von 300 Lire piccolc (450 fl.); Bianchi a. a. O. Der Antheil muss sehr klcin oder das Lehcnsamt nicht vici wcrth gewescn sein. *) Dass die Hiiupter dieser vier Familien das Ehrenrecht hesassen, den Patriarchen bei seinem feierlichen Einzugc in die Basilica von Aquileja zu installiren, "'urde bcreits ohen erwiihnt. *) Ein hesondercs Vorrccht genossen die Edlen von Ragogna (zu welehen die Familien von Pinzano und Toppo gehOrten); diese hatten das jus ferculi oder fiffendi, welchem zufolge der Aelteste des Stammes von der Tafel des Patriarchen, 'venn er sich an dessen Hofe hefand, ein Gericht nach seinem Beliehen vorweg lehmen konnte. Patriarch Raimund bestiitigte (1207) dieses (hereits seit 1200 be-stehende) Recht an Hermann von Ragogna, und im J. 1300 wurde dieses Recht a>s Lehen, abermals den Herren von Ragogna mit dem Beisatze zuerkannt, dass s>e des Mittags und des Ahends die Schtissel von des Pralaten Tafel nehmen ^onnten. Thesaurus Eccl. Aquilej. S. 83. sondere Sitze eigen. Die Lehen der Burghutleute waren der Regel nacli rveibliclie * *). Nach den habitatores nobiles kamen dem Range nach im Parlamente, wo sie oft die Stadte vertraten, die Nobiles der stildti— schen Gemeinden, welche jedoch ihrer Person nach in Gemassheit ihrer Abstammung oder ihres Verdienstes dem iibrigen Adel vollkom-men gleich gehalten wurden. Die freien Gemeinden sandten als Besitzer von Lehengutern ihre Vertreter in das Parlament, mochten ihnen diese Giiter von alten Zeiten her gehoren oder mochten sie die Nachfolger von Adeligen sein, \velche das Castell des Ortes als feudum habitantiae besas-sen. Es waren ihrer ursprunglich vier, dann sieben, zu \velchen spilter noch acht Gemeinden hinzukamen, wie bereits oben erwahnt \vurde. Alle adeligen Lehenstrager mussten im Kriegsfalle dem Landes-lierrn eine Zahl berittener Krieger, theils mit der Lanze, theils mit der Armbrust bevvaffnet, stellen; die angeseheneren Grundherren er-scliienen mit ihren Vasallen und hatten eine eigene Fahne, die geist-lichen Lehentrager zogen personlich ins Feld, oder sendeten ihren Schutzvogt oder ihren Bannertrager mit ihren Leuten. Verschieden war die Forin der Belehnung. Die geistlichen Wiir-dentrager \vurden in der Basilica von Aquileja mit der Uebergabe des Sclnvertes und der rothen Fahne belehnt. Die \veltlichen Lehenstrager erhielten ihre Belehnung meist in Cividale, und z\var die Grafen von Gbrz, von Prata und von Porcia mit der rothen Fahne und dem Ringe, die anderen Vasallen mit dem Capuccio. 2) ') Im J. 13.35 meldeten sicli bei dem Patriarchen Bertrand zclm Familien von Burghutleuten in Udine (worunter die m&chtigcn Savorgnani) mit 24 zu Lehen besessenen Hausern an. Audi in dem Schlosse S. Vito, in Meduna und mehrcrcn anderen Orten gab es Burghutleute. Die Nobiles de genere habitatorum besassen ihre Hiiuser, Hiife und Giiter nach dem damals ttbliclien Ausdrucke jure habitantiae. Ciconi (Udine ete. S. 144) fiihrt, die zu den potiores gez&hlten ungerechnet, 7(i adelige Familien in Friaul auf, die zu den Ministcriales und habitatores nobiles gehOrten, ohne ihre Zahl zu erschOpfen. *) Dieses war die gewiibnlichstc Art der Investitur; es gab aber auch nodi andere Arten, wie wir aus Bianchi Docum. ersehen, so z. B.: „per librum quem (der Belehnende) suis manibus habebat, cum quodam capueio, quod tenebat in manibus, per capucium snmn, cum quodam mco pileo, eum Ciroteehis suis, cum quodnm bireto, quod tenebat in manibus, per timbriam suac clamydis, cum uno baculo, quem tenebat in manu.“ So wurdc Graf' Gueccllo di Camino mit allen scincn Lehen im Gcbicte des Patriarchen „cum fimbria Clamydisu (mit den Fransen des Oberlileides (1313]), der Evelcher manche jedoch nur vorubergehende Besitzesveranderungen in Pordenone vor sich gingen. Die fort-"'ahrenden Einfalle der Trevisaner hatten schon Herzog Leopold, vvelclier von Wien »us seinen Besitz nicht nachhiiltig zu schiitzen verinoclite , im J. 1222 veranlasst, seinen Ministerialen, Friedricli von Caporiaco, nach Friaul zu senden, um die Ver-Laltnisse seiner dortigen Lehen, unter welchen Pordenone die erstc Stelle einnahm, zu regeln, und in Treviso Klage iibcr die Belastigungcn seiner Unterthanen zu Itthren. Gleichzeitig setzte letzterer im Namen des Herzogs Hartwig von Castello zum obersten Vervralter in Pordenone ein (Nicoletti). Hartvvig gehOrte der reich-Fegiiterten, den Osterreiehischen Herzogen befreundeten Familie di Castcl Porpeto aus dem Geschlechte der Frangipani an, welche auch in dem Gebiete von Porde-uone Besitzungen hatte. Von LeopohTs Nachfolger, Herzog Friedrich den Streit-Faren, wird berichtet, dass er Pordenone von dem Herrn von Castello gekauft Labe, und sohin vom Patriarchen damit belelmt worden sei. Diesc ungenaue An-gabe brachte eine nicht geringe Verwirrung in die Geschichte von Pordenone und 'eranlasste mehrere italienisclie Schriftsteller zu der Behauptung, dass hierdurch die erste Erwerbung von Pordenone fur die Herzoge von Oesterreich begriindet "orden sei. Diesc Angabe beruht niimlich auf der Aussage von Gcwahrsmanncrn, welche bei der Zusammcnstellung der Statuten von Pordenone (1277) aussagten, v°n ihrcn Vatern vernommen zu haben, dass Pordenone dem Herzog Friedrich von Oesterreich, vvelcher es von den Herren von Castello gekauft habc, gehOre, und nach Aufsagung der letzteren von dem Patriarchen damit belehnt vvorden sei; auch Cordemms (Curia Naonis) mit andcren benachbarten Orten sei ein Besitzthum 'les Herzogs Friedriclds guvvesen. Das Wahre an der Sache dttrfte Folgendes sein. Oie Herren von Castello, schon seit Leopold’* Zeiten Hauptleute von Pordenone, verkauften an Herzog Friedrich die ihnen gehorigen Orte Cordenons, Zappola u. a., Der legislative Korper der Stadt war das Consiglio d'arengo, die Volksversammlung aller Haupter der adeligen (habitatores) und sagten dem Patriarchen ihr Lehen auf, und dieser belehnte Herzog Friedrich da-mit. Denn dass Pordenone schon fruher den Herzogen yon Oesterreich gchOrt hahe, steht urkundlich fest. Nach Friedrichi kinderlosem Tode mOgen allerdings die Herren von Castello den Besitz Pordenonei vorubergehend (bis 1262) an sich gerissen haben. Gewiss ist, dass Patriarch Gregor, Pordenone als heimgefallenes Lehen betrachtend, es durch den Podesta von Sacile im J. 1262 besetzen liess (Cod. dipl. Frangip.), und bei seiner Anwesenheit daselbst durch Schliessung und WiedererOffnung des Thores davon persOnlicli Besitz ergriff. Ein gleiches geschah mit Cordenons, wo der Patriarch einen zweijahrigen Pachtzins einhob (Renaldi). — Im J. 1365 soli (nach Palladio) der Patriarch den Herzog Ulrich von Karu ten mit Pordenone belehnt haben; es diirfte aber diese Belehnung sich bloss auf jene Be-sitzungen bezogen haben, welche der Herzog von Karaten (nach der Aussage der erwahnten Gewahrsmanner) schon fruher in der Nahe von Pordenone zu eigen gehabt hatte. Als nach dem Tode des Herzogs Ulrich dessen Bruder Philipp mit bewaffneter Hand in Friaul einfiel (1270), nahm er aucli Pordenone ein, und vcr-jagte von dort die Grafen von Prata und die Herren von Castello, vvelche den Ort besetzt hatten (Liruti). Erstere (eines Gcsehlechtes mit den Grafen Porzia) warcn Herren des benachbarten Ortes S. Avvocato, und letztere sassen noch immer seit 1222 in Pordenone selbst. Noch in demselben Jahre nahm Konig Ottokar von BOhmen, welcher als Schwager Friedrich des Streitbaren dessen Erbschaft ange-treten und als Erbe Ulrich’s Kiirnten und Krain dazu gefiigt hatte, Besitz von Pordenone und anderen Osterreichischen Leliengutem in Friaul und begehrte hier-iiber die Belehnung vom Patriarchen Raimund, welche ihm derselbe auch sehr bereitwillig ertheilte. Man schrieb hieriiber: »Gaudet et exultat Ecclesia Aquile-jensis tantae virtutis ct sapientiae Regem habcre Vasallum, qui ipsam dcfensare et a sna humilitate erigcre possit et velit, utpote qui fidelitatis quam Matri debet, non putabitur oblivisci; propter quod libcntissime ipsum invcstivit (Patriarcha) sccundum formam primae investiturae, acccpto ab illo, sicuti moriš est, fidelitatis juramentou (Renaldi). Im J. 1276 trat K. Ottokar die Osterreichischen HerzogthUmer mit Pordenone an Kaiser Rudolph I. ab, welcher im J. 1278 scinen Sohn Albrecht damit belehnte, und 1282 hierfiir die Bestatigung des Reichstages zu Augsburg erhielt. Inzvvischen muss man in Friaul von diesem \Veehsel der Herrschaft nicht eben genau unterrichtet gewesen scin, weil der Patriarch Raimund im J. 1277 bei Verfassung der Statuten die alten Lente des Ortes auffordern liess, sich darllber zu iinssern, wer einst daselbst Herr gewesen, und \ver gegemviirtig ein Reeht dar-auf habe. TIQuorum esset dominatio? quodve juriš quisquo haberet?“ Mit der Periode der Herrschaft der Osterreichischen Herzoge kehrte nunmchr eine nur selten unterbrochene Epoche der Kuhe und aufbltthenden VVohlstandes unter einer milden Verwaltung und vveisen Geselzen ein, die nicht selten im scharfen Gcgensatzc zu dem aufriihrerischen Getflmmel der benachbarten friaulischen Burgherren stand. Herzog (nachmaliger Kaiser) Albrecht ertheilte oder bestiitigte vielmehr in Form eines Privilegiums 1285 die (oberwiihntcn) Statuten von Pordenone, welcher Ort hiermit, eine stadtische Einrichtung erlangtc. Nach seinem 1308 erfolgten gevvalt-samen Tode ertheijten seine Sohne Albrecht II. und Otto der Stadt gleicher Weisc Privilegien. Pie danialigen unruhigen Zeiten und die dadurch verursachte Geld- niclit adeligen (Vicini) Familien. Jeder freie Mann, der an den Municipalrechten Tlieil nehmen wollte, musste einer Nachbarschaft noth unter den Fiirsten liessen fiir die Herzoge von Oesterreich das entfernte Pordenone als ein geeignetes Pfandobject zur Aufnahme von Anlehen erkennen. Bereits im J. 4304 ward vom Herzog Eudolph von Oesterreich Pordenone an den Grafen Meinhard von Ortenburg um 1000 Mark Silber Wiener Gevvichtes und 000 Mark Silber Grazer Gevvichtes verpfandet. Ebenso lesen wir, dass zehn Jahre spater Herzog Friedrich von Oesterreich mit Zustimmung seiner Briider die Veste und Stadt Portenau dem Grafen Ludwig von Porciliis (Porzia) um 1000 Mark Silber Wiener Gevv. und 360 Mark Silber Grazer Gew., wie selbe bisher des Herzogs Vetter Graf Meinhart von Ortenburg inne gehabt, verpfiindete (1314). Diess ist vvolil so zu verstehen, dass der Graf von Ortenburg, selbst von Geldnoth gedriingt, mit Zustimmung der Herzoge von Oesterreich seine Pfandschaft an den Orafen Heinrich von Porzia gegen Bezahlung des Pfandschillings ubertragen habe. (Tangi: Die Ortenburger). Unmittelbar darauf finden vvir, dass im J. 1316 Graf Heinrich von GOrz und dessen Solin Meinhard die Zusage machten, dass sie Pordenone den Ostcrreichischen Herzogen ausliefern vvilrden, wenn sie es mit 1874 Mark Silber ablOsten und Biirgen dafiir stellten. (Repertorium austr.). Es scheint diess aber weniger auf eine Verpfandung als auf den Umstand hinzudeuten, dass in den damaligen Kriegsvvirren Graf Heinrich Pordenone besetzte und es seinem reehtmassigen Herrn gegen Ersatz der darauf venvendeten Bevvachungskosten her-ausgab. Um dieselbe Zeit (1418) war Ludvvig Graf von Porzia (der Pfandherr) Oapitan von Pordenone. Nach dessen Tode (1318) machten seine Briider Anspruch auf den Pfandbesitz von Pordenone, welcher indess von KOnig Friedrich, dem Herzoge von Oesterreich, seiner Witwe Margaretha und seiner Tochter Gertrud zugesproehen wurde (Tangi: Die Ortenburger). In demselben Jahre (1318) brach •n Pordenone ein grosser Brand aus, welcher fast den ganzen Ort verheerte. Da-'nals wurdcn die meisten Hiiuscr, welche friiher von IIolz vvaren, von Stein neu aufgebaut (Bianclii). Werner von Pordenone und sein Bruder vvurden vom Bischofe von Concordia (1319) excommunicirt, weil sie die der piipstlichen Kammer zustan-digen Intercalareinkttnfte der dortigen Pfarre zuriickhielten (Bianclii). Auf seinem Kriegszuge nach Friaul machte Herzog Otto von Oesterreich (1324) einen fliich-iigen Besuch in Pordenone (Bianclii). Del selbe Herzog bestiitigte 1335 und 1338 die Privilegien von Pordenone, sowie das Gesetz iiber Todtschlag, welclies sicli der Ocineinderath von Pordenone gegeben hatte (1338). Im J. 1347 kam Kiinig Ludwig von Ungarn auf seinem Kriegszuge gegen die Venezianer nach Pordenone, und 'vurde von dem dortigen Capitiin Biacliino Grafen Porzia festlich empfangen. Ein eben so feierlicher Einpfang durch denselben Capitiin vvurde im J. 1319 dem Ge-sandten des KOnigs von Frankreich bei seiner Durehreise zu Tlieil (Bianclii). Das grosse Erdbeben vom J. 1348 zerstOrte auch den kurz vorher erbauten Kirchthurm »nd das Schiff der Kirclie in Pordenone. — Bei der Auflehnung der friauler (durch die Grafen von Gorz untersttttzten) Burglicrren standen die Bewohner von Pordenone auf Seite der letzteren (1349). Johann von Castello war einer der Haupt-versehvornen gegen den Patriarchen, und vvurde vom Patriarchen Nicolaus 1351 2um Tode verurtheilt. In eben diesem Jahre sendete der Herzog von Oesterreich Heinrich von IValsec und Conrad von Autfcnstein nach Pordenone, um es von dem Orafen von Porzia zn ftbernolimen, allcin Biacliino von Porzia vveigerte sicli, es (Vicinia), d. i. einem stadtischen Viertel, angelioren, und jeder Burg-hutman (habitator nobilis) musste in dem Bnrggebiete ein feudum ha- ihnen zu iibergeben, weil sie weder mit einer Vollmacht noch mit Geld versehen waren (Chron. Spilimberg. Cod. Frangip.). Einen besseren Erfolg hatte die Mission des Ritters Weissenegg, welcher mit vielen Bewaffneten nach Pordenone kam, und welchem Biachino den Ort fur den Herzog von Oesterreich iibergab. Es scheint diess aber nicht gutwillig geschehen zu sein, denn Biachino wurde mit seinen Leuten von Weissenegg ausgewiesen, und 13 Personen, welche Pordenone durch Verrath cinnehmen \vollten, wurden gefangen; Conrad von Auffenstein aber \vard als Capitan von Pordenone bestellt (1352). — Chron. Spilimb. — Bald nachher scheint Pordenone neuerdings von den Herzogen von Oesterreich an die Briider Boninsegna von Venedig (1334) verplandet worden zu sein, welche Pfandschaft bald darauf mit Zustimmung des Herzogs Rudolph an Johann und Engloff de Lisca uberging (Bianchi). Herzog Budolph unterstutzte die Bowohner von Pordenone bei dem Wiederaufbaue ihrer Kirche, wesshalb sie sein (wohl heute noch dort befind-liches) marmornes Bildniss daselbst aufstellten. Bei dem zur Zeit des Ablebens des Patriarchen Ludwig della Torre obschwebenden Kricge zwischen dem Patriar-chate und den Herzogen von Oesterreich hielt sieh Pordenone nllein noch, als der Vicedom Franz v. Savorgnan bereits alle anderen Burgen der Osterreichischen Ver-biindeten eingenommen liatte; nach der Ankunft des neuen Patriarchen Marquard wurde jedoch der Streit friedlich beigelegt (1363). Auf seinem Kriegszuge zur Ent-setzung und Besitzergreifung von Treviso gelangte Herzog Leopold 1381 mit einer ansehnlichen Truppenmacht nach Pordenone (Verči) und erhielt (1383) von den Be-wohnern von Pordenono ein Anlehen im Werthe von 1000 Goldgulden in Le-bensmitteln entriclitet (Cod. diplom. Frangip.). Bei dem abermals ausgebrochenen Biirgcrkriege trachtete sicli Cividale (mit Ausschluss von Udine) seinen Handel mit Pordenone zu sichern (1384). Herzog Leopold ertheilte 1383 Pordenone ein neues Privilegium mit der Zusage, die Beivohner niemals hOher zu bcsteuern, und LeopohFs Solin, Herzog Wilhelm verlich der Stadt (1401) cin neues Siegel. Der fortdauernde Biirgerkrieg ging an Pordenone, welehes cine neutrale Stellung cin-nalim, nahezu spurlos voriiber, es liatte sich von Seite der miichtigen Carrara vieler Begiinstigungen zu erfreuen, und erhielt von dem Patriarchen von Jerusalem, vvelclier das Patriarchat venvaltetc, ein freies Geleite (1387). Unter dem Patriarchen Anton Panciera liessen sicli die Beivohner von Pordenone zn einer sclnveren Gewaltthat hinreissen. Erbittert iiber den benachbartcn Burgherrn Giovanni di Torre, verbrannten sie, um ihn zu zllchtigen, sein Scliloss, wobci der Burgherr, seine Gattin und seine Kinder, mit Ausnahme eines Siihnleins, in den Flammen umkamen. Der Patriarch zog heran und belagerte den Ort, wurde aber durch an-dere Sorgen davon abgezogen. Nach lkngerer Zeit wurde durch Vermittlung des Herzogs Wilhelm mit dem Patriarchate Frieden geschlossen; die Bevvohncr von Pordenone sendeten ihren Pfarrer an den Bischof von Concordia und den Cardinal-legaten Basilio, damit er ilincn Verzeihung wegcn ihrer Gewalttliat crwirke, welche auch crfolgte. Wilhelm’s Nachfolger, Herzog Ernst, bestatigte 1422 die Privilcgien der Stadt, was auch nach ihm durch die Herzoge Friedrich IV. und seine Briider 1433 geschah, sowie im J. 1438 die neuen Statutcn, \vclche sich die Stadt gogeben, bestiitigt wurden. Kaiser Friedrich III., Herzog Ernsfs Solin, kam auf seiner Krbnungsreiso nach llom im J. 1431 in Pordenone an, wo er mit seiner Braut bitantiae haben. Letztere wurden haufig als Patrizier aufgenommen, ■\venn sie ein Ilaus innerhalb der Maueru besassen und sich verpflich-teten, mit ihrer Familie durch einige Monate im Jahre daselbst zu vvohnen. Erst gegen dns Ende des 13. Jahrhundertes wurden die Vicini oder popolani in den Gemeinderath aufgenommen. Das Consiglio d'arengo votirte die Statuten (doch mit Vorbehalt der Genebmigung des Pa-triarehen, beziiglich des Parlamentes), traf Vorkehrungen fur Markt-polizei, Ziille, Verbrauchs- and andere Abgaben, setzte die Lohnung der stadtischen Soldner und ihrer Fiihrer fest, wahlte die minderen Municipalbeamten, und priifte die Stadtausgaben. An seinerSpitze stand, doch ohne Stiinme, der Reprasentant des Patriarchen, je nach der Lehensqualitat der Gemeinde Podesta, Capitan oder Gastaldo genannt, meist wahlbar, oft aber auch erblich. Er wurde in sein Amt eingefiihrt, indem man ilnn einen goldenen Ring an den Finger steckte, und musste Treue dem Landesfiirsten und Einlialtnng der Statuten der Stadt sclnvoren. Als bei anwachsender Bevolkerung die Mitglieder der Co- Eleonore von Portugal zusammentraf, und mit grossem Gefolge durch acht Tage venveilte. Er schenkte seiner Gemahlin die Stadt Pordenone und behielt sich nur die Oberherrlichkeit vor. Die ausgebrochenen Grenzstreitigkeiten mit Venedig \vurden 1455 durch Abgeordnete, \vorunter sich Aeneas Sylvius, der nachmalige Papst Pius II. befand^ friedlich beigelegt. Im J. 1466 fand die Auflehnung eines Theiles der Biirgerschaft gegen den Hauptmann von Pordenone, Castellerio, statt, welche jedoch von ihm energisch, aber auch nicht ohne Govaltthat, unterdrtickt wurde (Ronaldi). — Bald aher solite die Osterreichische Herrschaft in Pordenone ihr Ende erreichen. In dem Kriege des Kaisers Max mit Venedig 1508 besetzten es die Venezianer; in dem nachfolgenden Kriege der Ligue von Camhrai eroberte es zwar Kaiser Max, verlor es aber bald wieder an die Venezianer durch die Tapferkeit ihres Generals Alviano, vvelchem es die Venezia-ner zur Belohnung als Lehen verliehen. Nach der Besiegung Alviano’s fiel Pordenone "ieder in die Hande der ConfOderirten, doch wurde es im J. 1514 neuerdings von Alviano crohcrt, wobci es eine Pliinderung erlitt, und die Einwohner iiber die Klinge springen mussten. Alviano starb 1515, worauf Pordenone an seinen un-iniindigen Sohn Livius gelangte. Im Vertrage von Worms ward es nebst den bbrigen Osterreichischen Enclaven in Eriaul 1521 an Venedig abgetreten. Unter Liviug Alviano hatten die Bewohner viel zu leiden, er starb aber 1537 ohne Erben, wornuf die Venezianer das Lehen einzogen und Pordenone endlich zur Ruhe gelangte. Pordenone war bereits im friihen Mittelalter eine Statte der Bildung, wo Kunst und Wissenschaft bltihten. Es liatte sclion im J. 1286 Offentliche Schulen, und bedeutende Miinner gingen aus ihm hcrvor, wie der beruhmte Maler Giovanni Antonio Licinio, genannt Pordenone, der Rivale Tizian’s Ottavio Fenicio und Jacopo Gregoris (Asquini uomini illustri del Friuli). S. im Allgcmeinen Comitis Hieronymi u® Renaldis de Austriacorum principum dominio in Portum naonem. Epistolae duo Etini 1802. Von dem in Pordenone als der Sohn eines deutschen Soldaten der Besatzung geborenen seligen Odorieo wird in dem Abschnitte iiber den Clerus niihere Erwiilmung geschehen. mizj (Tarengo zu zahlreich tvurden, fiihrte man dafiir im 15. Jalirhun-derte die grossen Rathe (Consiglj maggiori), welche aus Patriziern und aus Vicini bestanden, ein, die dringenden und minder \vichtigen Ange-legenheiten tvurden im kleinen Ratbe verhandelt; die ausiibende Ge-walt hatte der Capitano, dem ein Ausschuss zur Seite stand. Als Patriarch Berthold Udine zu seiner Residenz ervvahlte, erhielt die Stadt dieselben Freiheiten, die Aquileja und Cividale seit unvordenk-liclien Zeiten genossen. Es hatte ein Consiglio d’arengo von 12 habi-tatores nobiles des Castells in der innern Stadt und 12 popolani der Vorstiidte. Der vorsitzende Gastaldo \vurde seit 1304 ein Capitano, dessen Wurde durch liingere Zeit in der Famile Savorgnano erblich blieb. Al le Zolle und Mauthen, die im Gebiete der Stadt erhoben tvurden, und die sonst an die Kammer abzufiihren tvaren, schenkte der Patriarch Raimund der Stadt. Die stadtischen Gemeinden hatt.en sich sclion fiiihzeitig zu eigener Sicherheit und zum Scliutze des Land-volkes mit Mauern umgeben, zuerst der unmittelbar an die Burg sich anlehnende Theil, spater mit Einschluss der Vorstadte'). Oft iibte eine grbssere Gemeinde Lehensgewalt iiber eine kleinere aus und bestellte dasejbst den Ortsvorstand fur Justiz und dffentliche Sicherheit. Die freien Gemeinden konnten mit anderen Gemeinden des Staates und auch mit auswartigen Gemeinden Bundnisse schliessen, jedoch unbe-schadet der oberherrlichen Redite des Patriarchen (eine Bedingung, die freilich niclit iinmer berucksichtigt tvurde)2). Zuvveilen sandten sie ') In Udine umfasste die im J. 1292 erweiterte Stadtmauer alle Theile der Stadt, das Castell, den Hof (Curia), die eigentliche Stadt und die Vorstiidte (Villa). Aueh Landgemeinden umgaben sich zur Zeit der ungarisehen umi tiirkischen Ein-fiillc mit einem Pfahhverke, vor tvelchem ein tiefer Graben gezogen wurde, zum Sehutze vor dem ersten Anpralle der Feinde. 2) So unterhandelte die Stadt Gemona durch ihre Abgesandten unmittelbar mit Herzog Rudolph von Oesterreich behufs Erlangung eines Waffenstillstandes. — Die Stadt Cividale erseheint oft als selbststiindig auftretend in den Offentlichen Angelegenbeiten. Als nach des Patriarchen Pietro Gerra's Tode eine Kelule ztvischen dem Capitel und den Castcllanen (welehe den Gralen Heinrich von Giirz zum General-Capitiin ernannt hatten) einerseits, und den Stadt en (welche dem von dem Patriarchen Pietro ernannten General-Capitiin, Grafen Meinhard von Ortcnburg anhingen, ausgebrochen war, maehte sich in Cividale die Stimmung geltend, den Grafen von Giirz als General-Capitiin anzuerkennen und mit ilun Frieden zu schliesen, \viire dicss aber nicht. thunlich, mit dem Grafen von Ortenburg und den Stiidten Udine und Gemona sich zur Verthcidigung zu rtlsten; als ersteres nicht ge-schah, unterhandelte Cividale mit Udine, um den Grafen von Ortenburg bis zur Ankunft dss ncuen Patriarchen zum General-Capitiin zu crnennen, und ilun einen entsprechenden Gehalt auszuwerfen (1301). In dem Kriege mit Kizzardo von Ca-mino verbtlndete sich Cividale mit Herzog Otto von Kiirnten und dem Grafen voli Gorz, welchc den Patriarchen untersttttzten, gegen Kizzardo, und verflichtete sich, Abgeordnete (Nuntii) an die benachbarten fiirstlichen Ildfe und em-pfingen von diesen so wie voii den Republiken Abgesandte. So \vurde der Frieden von 1381 in Turin auch von Abgesandten (Oratoii) von Udine unterzeichnet, welche Stadt auch mit den Scaligeri in Verona und mit Venedig Biindnisse einging (lass ohne die Zustimmung des Herzogs kein Friede gemacht werde. Als der Patri-arch sammt dem Grafen von Giirz mit Venedig Frieden sehloss, genehmigte und ratifleirte Cividale denselben und beselnvor ihn dureh seinen Bevollmachtigten (1310). Auch als Friedensvermittler zwischen dem Bischof und der Gemeinde von Portogruaro trat Cividale in Gemeinschaft mit Udine und Gemona und mit Zustimmung des Patriarchen auf (1327). ’) Ueber das innere Leben der friaulischen Stivdte, namentlich von Cividale und Udine, sind mehrfache Nachrichten erhalten worden, wclclie darthun, dass die Cultur in jcnen Stadten schon triih Raum gewonnen babe. So bestanden in C i-vidale schon seit dem 13. Jahrhunderte Anstalten tur die Gesundheit und offent-liche Sicherheit. Es wurden Wasserleitungen angelegt und die Fontainen sprangen (1282 und 1293), die Stadt erhielt ihre erste Pflasterung 1285, Flussbader wurdcn eingerichtet 1308, das Herumlaufen der Schweine und der Betrieb des Garberge-werbes auf den Strassen (1326) wurde untersagt, das Verbot erlassen, die Hauser mit Schindeln zu decken (1318). Ein Gemeindearzt wurde bestellt 1336. Cividale hatte schon 1320 ein sehr ausgebildetes System der Gemeindewache, welchcm gc-inass die Bewohner der umliegenden DOrfer (da sie nicht wie die Bewohner der Stadt zur gewohnliehen Miliz verpflichtet waren) die Stadt bei Nacht bewachen mussten; die Wache bestand aus Schyrawayti d. i. jcnen Dorfleuten, welche auf eigenem Grunde wohnten oder im Erbzinse sasscn, und aus Wayti, welche auf gepachtetem Grunde wohnten (1.318). Auch die Marktpolizei wurde streng gehand-habt; ein Gastwirth, welcher beim AVeinverkaufe nicht gutes Mass (bonam buziain) hiclt, musste dureh die Stadt am Bflcken ein steinernes Schandmal (botazium la-pideum Comunitatis) tragen (1338). - Um eben diese Zeit war auch die Gemeinde-verwaltung von Cividale sehr umstiindlich geregelt. Sie hatte zwei Provisores (Magistratsrathc), welche die administrativen und polizcilichen Geschiifte liandhabten, ferner zwei Exactores, welche die Strafgelder einhoben, und zwei Camerarii, welche die Einkiinfte der Stadt venvalteten und die Ausgaben (bis zum Belaufe einer Mark nach eigenem DafUrluilten, sonst mit Gcnchmigung des Bathes) bestritten; ferner erwiihlte der Gemeindcrath j&hrlicti zwei Friedensrichter, welcbe die Strei-tenden zu versOhnen trachten mussten und die Widerspenstigen dem Rathc zur Pestrafung anzuzeigen hatten (1328). Udine hatte eben so ausgeliildete Gemcindcanstalten. Patriarch Berthold 'ler vorzUglichste Sehutzhcrr dieser Stadt, theilte die (in der letzten Zeit vorher schr angewachsene) Stadt in fflnf (Juartiere, und setzle einen Katli von 21 Mit-Khcdern ein, wovon 12 auf die Adeligen der inneren Stadt, 12 auf die Biirgerliehen der ausseron Stadtbezirke kamen. Auch dort bestand schon 1343 ein Gemeindearzt mit 28 Mark (120 H.) 1395 mit 100 Dukaten — Gehalt und (1350) ein Chirurg '»it 16 Mark (320 II.) Gehalt, und Aerzte, von Padna und Venedig berufen, vvurden reil'h beschenkt (ein Arzt aus Padua erhielt f(lr die Behandlung Friedrich'« Sa-vorgnan einen silbernen vergoldeten Giirtel). l)ie Offentlichen Dimen wurden aus Die Landgemeinden \varen in Vicinie abgetheilt, je nach dem Bediirfnisse der Gemeinschaft, und bestanden meist aus unfreien Leu- Udine venviesen (1347) und spater (1395) \vurden polizeiliche Massregeln gegen sie getroffen. Eine Findelanstalt (časa degli esposti) bestand in Udine schon im J. 1378. Die Stadt versprach eine Belohnung von 100 Dukaten fiir Jeden, der eine Cisterne anlegt (1398), auch war sie friihzeitig darauf bedacht, die FriedhOfe aus-serhalb der Stadt zu verlegen (1411). Auch andere Stadte hatten ahnliche Einrichtungen getroffen, und in ihren Statuten fiir die innere Ordnung und das Wohl der Bewohner gesorgt. So hatte namentlieh Ge mo na schon im Jahre 1311 einen Gemeindearzt; nach dem mit dem Magister Jakob, Arzt aus Piacenza, eingegangenen Vertrage erbielt derselbe einen Gehalt von 200 Lire p. (300 fl.) und eine anstandige Wohnung, mit der Verpflich-tung, dass er die Kranken in der Stadt bis zu drei Visiten unentgeltlieh (weiter nacli Uebereinkommen) behandle, und dass er ohne Zustimmung der StadtbehOrde und der Kranken den Ort nicht verlassen diirfe (Bianchi Doc. Bega.). Die Marktaufsicht wurde streng gehandhabt, und die Lebensmittel (so in Udine namentlieh auch das Wildpret) einer Satzung untenvorfen; die Kleinhandler durften 1373 nicht mehr als 4 Denar (36 kr.) fiir 1 Rephuhn, 1 Denar (9 kr.) fiir 12 Vogel, 5 Denar (45 kr.) fiir 1 Fasan, 7 Denar (63 kr.) fiir 1 Hasen, 7 piccoli (4'/j kr.) fiir 1 Waehtel, 1 Denar (9 kr.) fiir 4 Drosseln und 1 Denar fiir 7 Eier fordern. Es rvurden die Preise der Lebensmittel sorgfiiltig aufgezeichnct, und Man-zano (Annali III. Vol.) fiihrt die Durchschnittspreise der vorziiglichsten Lebensmittel fiir die auf einander fnlgenden Jahrhunderte auf, wie folgt; es betrugen die-selben in Udine im heutigen Gelde ausgedriickt. fiir 1 Star IVeizen fiir i Star Mais fiir Wein (1 Conzo — 1 Vr Eimer) 1200-1300 3 fl. 15 kr. — — 1300- 1400 2 * 48 r> — 2 fl. 80 kr. 1400 -1500 2 n 70 r> — 3 „ 66 r> 1500—1600 5 n 61 n 4 » 27 V) 1600-1700 4 n 82 r> 2 fl. 60 kr. 3 „ 12 n 1700 1800 4 n 06 V) 2 „ 29 n 6 n 16 n 1800-1842 5 „ 56 v 3 * 85 r> 8 n 30 r> Die flnanziellen Angelegenheiten erfreuten sich in den Stadten einer beson-deren Pflege, und das Haupteinkommen derselben bestand in den indireeten Auf-lagen, namentlieh in der Verzehrungssteuer, besonders in Udine, nachdem der Pu-triarch Raimund der Stadt alle friiher vom Landesfilrsten in der Stadt erhobenen Abgaben geselienkt hatte. Anlasslich der ErliOhung der Consumtionsabgabe (dazio) in Udine wegen Schulden der Stadt sehen wir, auf welche Gegenstiinde sich diese Abgabe erstreekte; ihr unterlagen der Verkauf (im Detail, denn der Handcl ali ingrosso war davon befreit) von Brot, Wein, Fleisch, Fischen, Honig, Oel, gcsal-zenem Kiise und Fleisehe, deutschem Kiise, Pfcrdehalfter, Wolle, Meesern, fremden Tilchern und Eisen (1324). Dass diese Abgaben einen fiir die damaligen Zeiten bedeutenden Ertrag lieferten, zeigt das Ergebnisg ihrer Verpachtung im Jahre 1329; es brachten ein die Versteigerung der Abgaben auf Brot 38 Mark, Wein 470 Mark, Fleisch 100 Mark, Salz 24 Mark, Oel und dazu GehOriges 50Vz Mark, Manufactur-waaren 30 Mark, zusammen 7l2'/i Mark (gegen 10.000 fl.). — Auch die Stadt ten, Leibeigenen, Sbldnern, Colonen (Wirthschaftspachtern) und Erb-zinsleuten; die freien Leute trachteten stets, um den Bedriickungen der Gutslierren zu entgehen, einer Stadt anzugehiiren. Sie wurden von einem Sindaco oder Dečan', die slavischen Gemeinden von einem Župan vertvaltet, und batten ihre Statuten mit einigen Strafbestimmungen iiber Feldpolizei. In einem Staate, dessen ausgesprochenstes Princip das Lehen-■vvesen war, musste die Leibeigenschaft in ausgedehntem Masse bestehen und lange tvahren. Die Leibeigenen (Servi oder uomini di masnata) konnten ohne Eintvilligung ihres Herrn weder Vertrage schlies-sen noch vor Gericbt erscheinen, \veder letzt\villig verfiigen nocli Zeu-genschaft ablegen. Sie verheirateten sich nur mit seiner Zustimmung und oft an wen er eben wollte; sie waren ein Gegenstand des Kaufes, des Tausches und selbst der briiutlichen Ausstattung sowohl mit dem Gute, zu welchem sie gehorten, als auch ohne dasselbe1). Die Pa-triarchen, von edlen Gefiihlen beseelt, begiinstigten die Freilassung derselben (Berthold gab bei seiner Besitzergreifung alle in Friaul ansassigen Leibeigenen des Andechs’schen Uauses frei); die Vasallen ahmten ilinen nach, so dass gegen die Mitte des 15. Jahrliundertes die Leibeigenschaft giinzlich aufhorte. Die Freilassung geschah durch Testament oder unter Lebenden. Im ersteren Falle batten die Freigelas-senen sclnvarzgekleidet, auf sclnvarzbedeckten Pferden den Leichenzug des Verstorbenen zu erdfFnen. Die Freilassung unter Lebenden erfolgte dadurch, dass der Herr zur Busse fiir seine Siinden sie der Kirche schenkte. Wenn dieses der Fali \var, so vvurden sie einem Domherrn der Basilica von Aquileja vorgestellt, von demselben dreimal um den Altar der h. Gottesmutter gefiihrt, dann von ihm als Leute der Kirche und rdmische Burger (nach romischen Kechtsvorschriften) erklart; bei kividale zog ein nicht unbedeutendes Einkommen aus der Versteigerung ihrer Geiiille; sie erhielt dafttr im J. 1329 dic Summe von 356 Mark (5000 fl.J undzwar voni Weine (163 Mark), Brot, Fleisch, der Waggebiihr etc. Im niichstfolgenden Jabre steigerte sich dieser Ertrag auf 440 Mark (6160(1.), wozu die Abgabe auf Wein allein 305 Mark beitrug, Bianclii Docum. ') So verpflichtet sich Giovanni di Cucanea dem Girardo di Conegliano vier leibcigene Weiber (fcminas de masnata) „convcnientcs et in etate legitima consti-tutasa fur cin Jalir zu verkaufen (1321). Giovanni di Brazzaca schenkt der 1’riorin von Maria Plain einc Leibcigene mit allen ihren Kinderrt, mit der Bedingung, dass diesclben vom Kloster niemals veraussert \verden dttrfen (1322). — Odorlico di Varmo schenkt seiner Braut Triutta di Cucanea einen Leibeigenen als Dismonta-duris-Gabe (1323). Bianclii Docum. Die Brilder Pramperg verkaufen (1324) an bappo de Amidcis aeht Leibcigene mit ihren Solincn und TOchtcm um 200 Lire Piccole (300 11.) Bianclii Doc. Beg. geschriebener Donation wurde das Document auf den Altar gelegt,1). Die Freigelassenen blieben mit ihren Familien in einer ge\vissen Ab-hangigkeit von der Kirclie, und standen in einer Verpfliclitung zu ihr; sie zahlten ein Schutzgeld oder hatten personliche Leistungen zu ver-ricliten, woraus sodann die Roboten entstanden. Es war ein Privilegium der adeligen Lehensherren, leibeigene Kriegsleute zu haben2). Docli kam es auch vor, dass Freie sich aus eigenem Antriebe zu Leibeigenen der Kirclie macliten, gleichwie Andere, die, in den * *) *) Es war diess eine der unter den Franken ttblichen, durch das salische Gesetz geregelten Arten der Freilassung, und deutet darauf hin, dass in Friaul zur Zeit der frankischen Herrschaft die Freilassungen in Uebung kamen. S. An-kershofen Geseh. von Karnten i. Theil S. 472. Ein Beispiel einer solchen Freilassung wird von Bianchi a. a. O. unterm 28. December 1323 aufgefiihrt. Odorico di Butrio schcnkt (pro remedio animae suae et suorum antecessorum) den Filippo de Cividale mit allen semen Kindern der Kirche von Aquileja, und beauftragt Er-nesto de Wisinich (Visnivico) mit der Formalitat der Freilassung. Letzterer be~ gibt sich in die Kirche von Cividale vor den Hochaltar. und bringt diesem Altare den Filippo dar, indem er ihn in die Freiheit der aquilejischen Kirche setzt (posuit et reduxit Philippum in tenutam libertatis Ecclesiae aquilejensis, eum offerens ad altare), wie dieses in solchen Fiillen zu geschehen pflege. Bianchi Doc. — Eben so schenkte Ermanno di Pinzano seinen HOrigen Tommasino (1255) und Francesco di Gemona einen Knaben, Gerardo, der Kirche von Aquileja, indem er ihn freisprach (1308). Bianchi Doc. Reg. — Zuvveilen war die Freilassung eine bcdingte; so schenkte Giovanni di Castello seinen HOrigen Antonio di Carnia der Kirche von Aquileja unter der Bedingung, dass er binnen funf Jahren zum geistlichen Stando befOrdert werde, widrigenfalls er in die HOrigkeit zuriickfallen solite. Bianchi Docum. Es kamen (doch selten) auch Freilassungen ohne diese Sehenkung an die Kirche vor: so erkliirt Lionardo da Reggio, dass er auf alle seine Redite iiber seine HOrige die „Domina“ Vita di Muruzzo Verzicht leiste, vrorauf dieselbc von Detemaro di Vendoglio in Freiheit gesetzt wurde, ohne sie unter den Schutz der Kirche zu stellen (1279). Liruti Della moneta. *) Ein eigenthumlichcs, an die personliche Gebundcnheit erinnerndes Ver-haltniss war die Vertauschung der Ministerialen zwischen dem Patriarchen und einem benachbarten Ftirsten (dem Grafen von GOrz) oder auch die getheilte Un-terthanschaft der Kinder. So gestattete Patriarch Raimund (1282) die Verehelichung von Almotta Cucanea, seines Ministerialen Tochter mit Andrea von Peuma, einem Ministerialen des Grafen von GOrz unter der Bedingung, dass die Hiilfte der aus dieser Ehe entspringenden Kinder Unterthanen des Patriarchen, die andere HSlfte Unterthancn des Grafen von G«rz seien. In ahnlicher Weise wurden die Ehen zwischen Leibeigenen ziveier verschiedener Herren gestattet. So gaben der Cano-nicus Varnero de Cucanea und Ossalco di Saciletto ihre Einwilligung zur Ehe der Leibeigenen Cristina des ersteren mit dem Leibeigenen Domenieo des letzteren unter der Bedingung, dass sowohl die von diesen Eheleuten zu erwerbenden Giiter als auch deren Nachkommen gleich getheilt \verden sollten (1318). Bianchi Doc. Reg- Verdacht der Unfreiheit gefallen, mit dem Schvverte in der Iland ilne Fieiheit za bevveisen suchten1). 47. Die Verwaltung. (Der Vicarius in temporalibus, der Vicedom, der General-Capitiin, der Sehutzvogt, der Marschall, die Podesta’s, Capitane und Gastalden). Nachdem wir die Verfassung und die Standesverhiiltnisse im Patriarclienstaate (und zwar zunachst in dem dazu gehorigen Iler-zogtliume Friaul) betrachtet haben, eriibiigt noch die Verwaltung desselben und die Culturverlialtnisse einer Erdrterung zu unterziehen. Der Patriarch ernannte, wenn er ausser Landes ging, ausser dem Vicarius in spiritualibus einen Vicarius in temporalibus und einen Vicedominus2); im Falle der Sedisvacanz ging die Ernennung vom Capitel von Aquileja einverstandlicb mit dem Parlamente aus. Der Vicarius in temporalibus \var ein geistlicher Functioniir, \velcher die Appellation in Gerichtssaclien im Namen des Landesherrn endgiltig ent-schied3) (falls vom Richterspruche des Landesherrn die Berufung nicht 'veiter an den Papst oder an das Parlament ergriffen wurde). Der Vicedominus war der Stellvertreter des Patriarclien in administrativen Angelegenheiten (einschliesslich der finanziellen) und in Lelienssacheu (bei Sedisvacanz der eigentliche Regent des Landes, der alle Regierungsgevvalten ausiibte, die Miliz einberief, Krieg und Frieden schloss) 4J; er \vurde unter den weltliehen Vasallen oder unter ') So erklarte sich Marquardaceio von Cividale zum HOrigen (servo) der Kirehe von Cividale und cbenso stellten sich Enrico Mulo und Daniele und Gio-vanni, sammtlich von Forgaria unter den Schutz der Kirclie von Aquileja, als deren IlOrige (rnassari ac servitores) — 1319 — wie auch viele Individuen niedrigen Standes sich freiwillig als HOrige deni machtigen Edlen Giovanni di Zuceola un-terwarfen (1299); dagegen erklarte Bartolo von Cividale, von welchem man ver-niuthete, er sei ein Leibeigener des Herrn von Spilimbergo, dass er ein freier Mann der Kirclie von Aquileja sei, dem Herrn von Zuceola nur gegen Lohn wie jeder Ereinde gedient habe, und gegen Jedermann, der das Gegentheil behaupte, dicss durch den Zrveikampf beweisen wolle, wie diess die Keehtsordnung verlange (1319). Bianchi Docum. 1. Theil. *) Zur Besorgung seiner Kanzleigeschiifte hatte iiberdiess jeder Patriarch seinen Kanzler — gew()hnlich aus der Classe der Notare — geiviihlt. *) Zu diesem Behufe hatte dersclbe schon in frilher Zeit (1019) die Verpflich-bing, je alle ftlnf Jahre im Lande umherzureisen, die Castellc und Orte zu be-suchen und daselbst die Streitigkciten zu schlichten. *) Der Vicedom ernannte zuweilen mit Genehmigung des Patriarclien einen Procurator als seincn Stellvertreter; dersclbe empfing die Geldstrafen, bob die Porderungen des Patriarclien ein, vertheidigte dessen Rechte, fiihrte Processe iiber den Pralaten ervvahlt, sein Amt dauerte nur sechs Monate, und er erhielt dafiir aus der fiirstlichen Kammer einen Gehalt von 200 Du-katen (ungefahr 1000 Gulden.) Eine hervorragende und entscheidende Stellung in der Verwaltung hatte der von dem Patriarchen ernannte Geueral-Capitan. Er stand an der Spitze des Heeres, wenn der Patriarch dasselbe nicht in Per-son befehligte, was die kriegerischen Oberhirten meist zu thun pflegten, vvie Berthold, Raimund, Gregor, Pagano u. A. Bei Sedisvacanz wurde der Geueral-Capitan vom Capitel von Aquileja einverstandlich mit dem Parlamente geivahlt. Er vvar der Anfuhrer der Truppen, welchem oblag, die Capitel, Burgen und Grenzen zu scbiitzen, die usurpirten Giiter wieder dem Landesherrn zuzuvvenden und allen Schaden zu verhindern. Gewohnlich erhielten die Schutzvogte der Kirche, die schon bei Lebzeiten des Patriarchen eine gleiche Aufgabe zu verfolgen hatten, dieses Amt. Die Schutzvogte waren die Procuratoren und Iliiter des Patriarchates, sie hatten die Rechte der Kirche mit den Waffen zu vertheidigen, waren die Vorsitzer der Gerichtstage (Placiti) und be-fehligten die Truppen, wenn das Heer versammelt \var; sie hatten die Verpflichtung, alljahrlich die Rundreise durch das Land zu machen, um in Aquileja, Cividale, Udine u. a. O. die Gerichtstage abzulialten, und iiber mindere Vergehen zu richten, vvofiir sie das Drittel (oder die Halfte) der Geldstrafen erhielten. Das Amt war selir gesucht, da der Vogt von mehreren Lasten frei \var, seinen Antheil an den Geld-bussen erhielt, und mit mehreren Lehen dafiir bedacht wurde; auch war es, da es den Schutz der Kirche zum Ziele hatte, ein gottgefalliges Amt. Es artete aber bald aus, und \vurde (ebenso wie jenes des Geli eral-Capitiins) von den Inhaberu dazu beniitzt, neue Rechte zu er-vverben, und ihre Macht zum Nachtheile der Kirche zu enveitern. Aus den Beschiitzern wurden Bedriinger der Kirche. Hatten sie von den Feinden der Kirche ein Gutre vindicirt, so zdgerten sio mit der lleraus-gabe desselben unter dem Vonvande der Kriegskostenbezahlung, und behielten es als Pfand bis zu ihrer Befriedigung, woraus endlose Strei-tigkeiten entstanden. So musste es kommen, dass es als ein Werk christlicher Verleugnung angesehen wurde, t'reiwillig auf das Vogteirecht zu verzichten. Ueber die Schutzviigte der Kirche von Aquileja in der friiheren Zeit herrscht ein nocli nicht vollig aufgeklartes Dunkel'). Mit kurzen Dnterbrechuugen bekleideten dieses Amt seit ilirein Auftauchen in der Geschichte die Grafen von Giirz, und zwar soivohl Verleumdung, Eidesleistung, substituirte die Kiehter, ernannte Notare und war im AUgemeinen der Sachwalter oder Kronadvocat des Patriarchen Guerra. ') Nabereš hicrtiber wird in der Geschichte der Grafen von G or z vorkommen. jene aus der Familie der Eppensteiner 1040—1090, als auch die Lurn-gauer Grafen von Gorz 1135 — 1600. Das fruher persiinliche und mit dem Besitze von Lehensgutern verbundene Amt ward gegen die Mitte des 12. Jahrhundertes erblich in der Familie der Grafen von Gorz * *). Der Marschall war oberster Criminalrichter2), und hatte die Aufsicht liber die Strassen und die Verpflichtung, sie von Raubern zu saubern; er strafte die Verbrecher, insbesondere die Raubanfalle auf den Strassen; wo andere Richter nicht vorhanden oder dieselben in Ausubung ihres Amtes naclilassig waren, trat der Marschall supplirend ein; er hatte einen Vice-Marschall in Carnien und einen im Gebiete von Cadore. An der Spitze der Vervvaltung in den Stadten und Landbezirken standen die Podesta, Capitani und Gastaldi. Podesta gab es nur in Aquileja und in Marano; Capitane in Udine, Gemona, Monfalcone, Cadore, Sacile und S. Steno; Gastaldi in Cividale3) und 23 anderen Bezirken. Sie besorgten die Eintreibung der furstlichen Einkunfte, ex-hoben die Geldstrafen und Zinsungen, Zehente und Abgaben, wohnten als furstliche Commissare den Rathsversammlungen sowie den Gerichts-sitzungen ihres Oites, jedoch ohne Votum, bei, und verkundigten und vollzogen die Urtheile. Die Canevari oder furstlichen Domanenbeam-ten erhoben die meist in Naturproducten bestehenden Zinse uud Mieth-zinse, und hatten ihren Sitz in Udine, Cividale, Tolmein, Aquileja und S. Vito. Istrien, inso\veit es unter der Territorialhoheit des Patriarchen stand, tvurde durch einen Stattlialter verwaltet, welcher aus dem Adel Friaul’s (auf dieDauer von einem oder hochstens von zwei Jahren) gevvahlt *) Gleich der Kirche von Aquileja hatten auch andere Kirchen und KlOster 'hre SchutzvOgte, und die Grafen von GOrz bekleideten dieses Amt auch bei anderen Kirchen, wie hereits oben erwahnt worden. *) Als solcher hatte der Marschall friiher eine nahezu unbeschrankte Gewalt hher die Behandlung und Bestrafung der Verbrecher. Erst in der letzten Patriar-chenzeit (1414) wurde dieselbe durch Parlamentsbeschluss beschrankt, und angeord-net, dass der Marschall die Delinquenten, deren Verhaftung er angeordnet, in eines der Gefivngnisse von Aquileja, Udine, Cividale und Gemona, und nicht, wie fruher, w° es ihm immer beliebte, abfiihren lassen solle, und dass ferner dieselben in jenen Stadten von den competcnten Gerichten, und nicht, wie fruher, nach dem eiffenen Ermessen des Marschalls, abzuurthcilen seien. Mit dieser Beschriinkung "'Urde seine Wirksamkeit auf jene eines Oberpolizeimeisters zuriickgeftihrt. Liruti N°t. di Gemona. 3) Cividale hatte zu Zeiten auch einen Podesta; als solcher wurde im J. 1301 Asquinio di Varmo von der grossen Volksversammlung (arengo) gewahlt; neben 6>ni bestand aber auch der Gastaldo Paulo. Bianchi Doc. Keg. fr. v. Czoernig. UUrz und (iraUisca. 27 zu \verden pflegte, und Marcliese genannt wnrdeUnter denselben standen die Podesta's in den Stadten und die Gastaldiones in den Landbezirken. 48, Das Kriegswesen, (Die Miliz, Kriegsgebrauche, die Condottieri.) Das Kriegswesen war im Patriarchenstaate ein Ausfluss der Lehenseinriclitung. Die Vertheidigung des Landes lag der Miliz ob, zu \velcher die Vasallen des Patriarchates ein nach Zalil und Gattung jevveilig vom Parlamente festgesetztes Contingent von Kriegsleuten be-ivaffnet und ausgeriistet zu stellen hatten 1 2). Dieses Contingent war aus Ilelmen (auch Cavallo armato oder lancia genannt) und Bogenschiitzen zusammengesetzt; ein jeder Helm bestand aus drei mit Helm, Lanze und Schwert bewaffneten Reitern, namlich einem Lanzentrager, einem Bogenschiitzen und einem Reitknechte. Die Bogenschiitzen, theils zu Pferde, theils zu Fuss, trugen nur Schwert und Armbrust. Das Miliz— aufgebot (taglia) war ein ordentliches, wenn die Zalil der Miliz fest-gesetzt \var, oder ein ausserordentliches, wenn alle waffenfahigen freien Manner mit ihrem Gefolge erscheinen mussten. Die ordentliche Miliz vvar der Zalil der Aufgebotenen nach nicht immer gleich; im Jahre 1327 unter Pagano bestand sie aus 406 Helmen und 111 Arm-brustschiitzen3); im Jahre 1335 unter Bertrand aus 500 Helmen und 1) Nachdem Patriareh Wolfger Istrien wieder erlangt, und die Statuten der Provinz einer Reform unterzogen hatte , setzte er dasclbst einen Statthalter, mit dem altgewolinten Titel eines Marehese ein (1 208); da letzterer auf dem dem Pa-triarchen gehOrigen Schlosse Pietrapelosa residirte, so hiess er Marcliese di Pietra-pelosa. Dieses Schloss ging spiiter pfandwei.se an die Edlen von Castello liber, welche zugleich die Stelle als Marehese usurpirten, und deren Kamilic diesen Namen beibehiclt; in friiherer Zeit erscheinen Filippo Quonzio aus der Familie de Portis aus Cividale (1318) und uninittelbar darauf (1319) Franceschino della Torre, ein Neffe Pagano’s als „Marchiones Istriae“ (letzterer auch als Marchio von Krain); in spiiterer Zeit war Bernardo d’oltre il ponte von Cividale aus der Fu-milie Conti unter dem Patriarchen Antonio Gaetani 1399 Marehese dlstria. *) Die Miliz, sowie die von den einzelnen Vasallen beizustellende Quote von Kriegern, hiess „taglia.“ 3) Die Vertheilung fand damals statt nach dem Stande: des Clerus (90 Hel-me, 23 Bogenschiitzen), der Nobiles Castellani (205 Helme und 60 Bogenschiitzen) und den Gemeinden (111 H. und 22 B.) Das bedcutendste Contingent hatten zu liefern: der Patriareh (40 H., 10 B.), die Stadt Udine mit der Pamilie Savorgnani (40 H., 4B.), die Stadt Cividale (25 H., 8 B.), die Familien Prata und Porcia (je 16 H., 5 B.) Cucanea (16 H., 4 B.), dann Colloredo und Mels (13 H. 4 B.). Der Clerus und die Castellani gehOrten siimmtlich dem Lande Friaul an, unter den Gemeinden aber erschienen auch Monfalcone, Los und Wippach nebst den Hcrren von Pietrapelosa und von Pola aus Istrien. Biunrhi Docurn. II. Theil. 200 Bogenschiitzen (nebst 4000 Fusssoldaten); im Jahre 1363 unter Ludwig della Tone aus 279 Helmen und 107 Bogenschutzen; im Jahre 1367 unter Marquard aus 239 Helmen und 115 Bogenschutzen und im Jahre 1376 ebenlalls unter Marquard aus 239 Helmen und 113 Bogenschutzen ')• I*11 Falle eines Krieges wurde die ausserordentliche Miliz einberufen, und es liatten dann (ausser der gewohnlichen Miliz) die Stadte und Burgen von je sechs, die Dorfer von je zehn Mannern von 18—60 Jahren einen be\vaffneten Fussganger zu lieferu 2). Auf ahnliche Weise, wobei wohl alle vvaffenfahigen Manner in Anspruch genommen wurden, soli Raimund (einschliesslich der Zuziige aus Istrien und den deutschen Besitzungen) ein Heer von 30.000 Mann zusammengebracht haben, vvelches aber freilich nicht lange beisammen gehalten werden konnte. Die Miliz war in Fahnlein (Bandiere zu je 25 Mann) abgetheilt und jedes hatte seinen Kriegsvvagen (Carroccio). Wenn nach erklarten Feindseligkeiten die Sturmglocke(Campana d'arengo) liiutete, versammelten sicli die Milizen und ruekten, in ihre Fahnlein geschaart, ins Feld. Die Saumigen oder Ausbieibenden wurden strenge, letztere als Treubruchige selbst mit dem Tode bestraft3). Die Milizen *) Zu jener Zeit geschah die Vertheilung dieses Aufgebotes naeh den beiden Halften des Gebietes von Friaul. Das Gebiet diesseits des Tagliamento (zwischen diesem Flusse und dem Isonzo) hatte 121 Helme und 58 Bogenschiitzen, jenes jenseits des Tagliamento (zwischen diesem und der Livenza) 57 Helme und 34 Bogenschiitzen, und die Gemeinden 61 Helme und 21 Bogenschutzen bei-zustellen. Die Gemeinden waren siimintlich friaulische mit Ausnahme von Monfalcone, vvelches aber nur 1 Helm und I Bogenschiitzen beistellte. ®) Die erste Volksbeschreibung behufs der Ausbebung nach diesem Mass-stabe wurde unter Raimund (1287) anlasslich des Krieges gegen die Venezianer gemacht. Bei dem unter Pagano im J. 1328 stattgefundenen Aufgebote wurden 1300 Fussknechte beigestellt. Es ward namlich das Contingent unter die ansiissige BevOlkerung nach Zehentschaften (Decenas), eine Gruppe von je 10 Hiiusern ent-haltend, vertheilt, und zu diesem Behufe eine neue Aufnahme der Zehentschaften veranlasst. Man zivhlte solcher Zehentschaften 2015%, von welchen je ein und nach Erforderniss zwei Fussknechte beigestellt werden sollten. Alle Gastaldien und Jurisdictionen musstcn dieZahl der in ihrem Gebiete vorhandenen Zehentschaften ange-ben, wclchc Angabe uns erhalten worden ist. Wir entnehmen daraus die Namen allcr Gastaldien und Jurisdictionen und die Zalil ihrer Hiiuser (oder vielmehr Familien, deren jede wohl auch inehrere Hiiuser bcsitzcn konnte). Diese Vertheilung um-fasste nur das Land Friaul, und ausser demsclben nur noch die Gastaldie von lolnicin und die Stadt Monfalcone. Die meisten Zehentschaften hatten unter den Stadten: Cividale (150), Udine (137), Gemona (100), Monfalcone (49), Aquileja (40) und Marano (22); und unter den Jurisdictionen die Gastaldien: Carnien (270), Fa-gftgna (144), dann Spilimbergo (133) und Tolmein (82). Bianchi Docum. II. Theil, 3) Das Parlament verordnete im J. 1327, dass sich die Milizen alljiihrlich um beste Maria lteinigung auf der Ebene von Campoformio versammeln sollten, und 27 * hatten innerhalh Livenza und Isonzo, d. h. im Lande selbst, unent-geltlich ihre Dienste zu leisten; \vurden sie ausserhalb dieses Gebietes venvendet, so erhielten sie vom Patriarchen eine festgesetzte Lohnung')-"VVollte sich ein befestigter Ort ergeben, so erschienen die Vertheidiger mit entblossten Scliwertern auf der Schulter an den Brustwehren der dass sie 14 Tage nach Weihnachten in Bereitschaft zu sein und ein Jahr zu dienen hatten. Die Siiumigen wurden mit einer Geldstrafe, und zwar die Helme mit einer solchen von einer halben Mark, dann mit einer Busse von 40 Denaren fur jeden Tag ihrer Saumniss, die Bogenschiitzen mit einer Geldstrafe von 40 und 20 Denaren belegt. Die Ausbleibenden, sowie die Uebertreter der Militargesetze wurden als Treubriichige bestraft. Bianchi Docum. ') So verlangten, als Patriareh Bertrand mit dem Grafen von GOrz in Fehde lag, und das Schloss von GOrz belagerte, Giovanni di Castello und andere Vasallen (1340) die Lohnung vom Patriarchen, weil sie ihm jenseits (d. h. am linken Ufer) des Isonzo Kriegsdienste geleistet hatten (Cod. diplom. Frangipani). Neuere italienische Schriftsteller (wie Antonini) rechnen das Gebiet am linken Isonzo-Ufer zu Friaul, und erstrecken letzteres selbst bis nach Krain. Die obige Bestimmung weiset unzweideutig die Grenzen des Landes Friaul nach, es fehlt aber auch nicht an anderen Belegen. In dem friaulischen Parlamente waren die Vasallen des Patriarchen, deren Burgen am linken Ufer des Isonzo lagen, ebenso wenig als die dortigen Stadte (GOrz und Tolmein) vertreten — die Theilnahme an dem im Jahre 136S behufs des Friedenssehlusses mit dem Grafen Meinhard von GOrz abgehaltenen Parlamente, durch die Bitter Albert genannt Gisister, Hugo von Reifenberg, Conrad Burggraf von Lienz, Heinrich Burggraf von GOrz, Rizzardo della Torre von GOrz und Thomas von Gorz geschah in der Eigenschaft als Vertreter des Grafen von GOrz) — und wenn der Graf von GOrz zuvveilen den Parlaments-versammlungen beiwohnte, so geschah diess in seiner Eigenschaft als Schutzvogt der Kirche. Selbst noch aus der venezianischen Zeit finden sich Beweise dafiir. Die venezianisehe Regierung als Nachfolgerin des Patriarchen in der Oberlehens-herrlichkeit des Landes sprach das Reclit an, jene Uebelthater, welchc, nachdem sie auf venezianischem Gebictc ein Verbrechcn veriibt, sich auf das Gebiet des Grafen von Gorz geflttchtet, daselbst ergreifen zu lassen. Der Graf von Gorz, ob-gleich (fiir seine friaulischen Besitzungen) Vasall von Vencdig, weigerte sich dessen hartniickig. Nachdem die Verhandlung vor dem venezianischen Statthalter in Friaul zu keinem Endc gcfiihrt, wurde die Saehe an ein Schiedsgcricht geleitet. Die Scliiedsrichter erkannten, dass den althergebrachten Gewohnheiten gemass die Marschalle der Kirche unter der Patriarchalherrschaft jederzeit die Criminalgerichts-barkeit in den auf dem rechton Isonzo-Ufer gelegenen Besitzungen der Grafen von GOrz ausgeiibt hatten, nicht aber in dessen am linken Isonzo-Ufer gelegenen Gebicte. In der Sehenkung des grossen \Valdes in Pago Forojulii an den Patriarchen Popo durch Kaiser Conrad II. (1028) werden zuerst die Grenzen FriauFs als bis zur Me-duna und Livenza reichend angegeben, und auch der Fluss Sontius kommt darin vor. Rubeis a. a. O. col. 003. In den Urkunden erscheint dieser Gegensatz zwischen der Grafschaft GOrz und Friaul haufig, wie z. B. in jcner vom 7. Nov. 1549: „Unua Mansus in forojulio et in Comitatu Goritiae citra Isontium ti umen intelligitur est camporum 24.“ (Coronini Miscellnnea p. 282). Thiinne. Bei der Einnalime eines Ortes wurden die Milizen entvvaffnet entlassen, die Soldner und Fiihrer gefangen gehalten bis sie Ldsegeld zahlten. Den befreiten Kriegsgefangenen gab man einen Hut und einen Stock auf den Weg, und bei der Loslassung erhielten sie einen Backen-streich; die Vertheidiger einer eingenommenen Festung vvurden ohne Waffen mit einer Ruthe in der Hand — als Zeichen knabenhafter Feigheit — entlassen. Die Sieger eroberter Vesten saeten Salz anf die gebrochenen Burgen und Orte; arn meisten Ruhm gevahrte die Heimbringung von Reliquien aus den eroberten Stiidten. Der geschlos-sene Frieden vvurde mit Ritterspielen gefeiert; besonders feierlich wurde das Fest gefeiert, als Graf Albrecht R. von Gorz mit der Kirche Frieden schloss, und durch aclit Tage bei Cividale offenes Gelage (Corte bandita) hielt (1285), eben so geschali es unter Raimund (1297). Wenn der Patriarch in der Miliz sein nationales Heer hatte, so bildeten sich in den kleinen Kiiegen mit den Vasallen die Sdldnerschaaren, \velche gegen Bezahlung Freunden und Feinden dienten. Der Friauler Edle Fontanabuona war der erste Condottiere dieser compagnie di ventura, ■"'elcher spater von der Stadt Florenz in Sold genommen vvurde '); nnter den Condottieri der spateren Zeit machte sich im 15. Jahrhun-derte Tristan Savorgnan und Italiano Lenterio di S. Vito besonders benierkbar 2). 49. Die Finanzen. (Munzverhaltnisse, Einkiinfte, Schulden, Ausgaben.) Im friihen Mittelalter war die Kirche von Aquileja als eine der reichsten in Italien bekannt; ihre Guter erstreckten sich bis nacli Ce-sana in der Romagna und bis in das Gebiet zwischen Adda und Oglio. Bas Einkommen dieser Guter vvurde noch durch die erlangten J uriš— dictionen und die Abgabenfreiheit erhoht. Schon Carl der Grosse ent- ') Im Jahre 1.421 sandten die Florentincr nach Friaul um SOldnertruppcn und e|hielten unter der Anfuhruiip Jaeob’s von Fontanabuona eines „grande Castellano del Friuli-1 1 (40 Cavalieri a elmo mit ebenso viclen berittcnen Bogenschiitzen, theils I riauler, theils Deutsche, aber alle sehr tUchtige Kriegsleute. Bianchi Docum. I. Thl. 2) Die Anwendung der Feuerwatl'en brachte eine grosse Veranderung in dem briegsvvesen hervor und beglinstigtc die Vervvendung der SOldnertruppcn gegeniiber der schwerfillligen Miliz. Die alteste Notiz bringt das Diplomatar BianchFs vom 'b 1336 aus Pordenone mit der Angabe: Ilccept zur Vcrfertigung von Schiesspulver (Ricetta por far la polvere d’archibugid. Die Schiessgewehre (sclopi) kamen in Italien z'ierst in Anwendung bei dcin Ucberfallc von Cividalo, welchen die Spilimbergo 'u'd Villnlta im Jahre 1331 ausfflhrten, die MOrser (bombarde) aber, womit grosse xtcinkugeln geworfen vvurden, im Kriegc der Venezianer gegen Carrara, die Bom-'•irdelle aber im J. 1376 im Kriege der Venezianer mit den Oesterrcichern, bei dem Angriffe auf t)uero. zog sie der Junsdiction der Grafen und anderer weltlichen Richter. Die Donationen desselben wurden von Kaiser Ludwig (833), Lothar (844), Carlmann (879) bestatigt, und von letzterem das Verbot an die Missi regii (kon. Sendboten) erlassen, sich mit den Personen und Giitern der Kirche zu beschaftigen, da diese frei von jeder vveltlichen Jurisdiction und von den Abgaben des erbatico, fodero, mansionatico, parata etc. seien. Die spateren Kriege fiihrten aber viele Verluste an Giitern und Rechten, und vermehrte Ausgaben herbei; eben so der Aufwand des furstlichen Hofes und die Abtragung der alten und neuen Scliulden, \voraus viele Missbrauche entstanden, namentlich durch die Zoll— und Mauthpachter (Collettori), die Veruntreuungen der Gastaldi und der Caniparii (Venvalter der eingehobenen Naturalabgaben und der furstlichen Keller). So kam es, dass im spateren Mittelalter die Einkiinfte des Patriarchates vveder reichlich fliessend noch gleichmassig vvaren, und in diesem ungeregelten Zustande und der Beschranktheit der Fin an zen lag der Hauptgrund der Schvvache der furstlichen Re-gierung. Wir beginnen mit der Anfiihrung der Miinzverhaltnisse. Das Miinzrecht \vurde, so viel bekannt, zuerst vom Patriarchen AVolfger ausgeiibt, und von diesem bis zum letzten Patriarchen Ludwig II. (1204—1420) ist die Reihenfolge der von ihnen gepragten Miinzen ') vollstandig erhalten. Die Miinzstatte befand sich in der spateren Zeit meist in Udine, zuvveilen in Aquileja oder Cividale, zuerst aber wur-den die Miinzen der Patriarchen zu Friesacli in Karnten (wo das Silber aus den dortigen Bergwerken am leichtesten zu beschaffen war) ge-pragt, wesshalb auch die Miinzeinheit, der Denar kurzweg „Friesacher“ (Frisacensisj genannt \vurde, wofiir erst spiiter der Aquilejer Denar aufkam. Das Auspragungsrecht war, als die Miinzstatte sich im Lande befand, an italionische Miinzmeister (1321 an M. Lapuccio aus Florenz, ’) Diese Miinzen (welehe nach den Bestimmungen des urspriinglich [1028] von Kaiser Conrad II. an den Patriarchen Popo ertheilten Miinzprivilegiums aus-gepriigt wurdcn) stellen auf der Vorderseite gewflhnlich einen sitzenden mit den Pontificalgewiindern und dem Pallium bekleideten Bischof mit dem Hirtenstabe in der Rechten und einem aufreclit stehenden Buche (dem Evangelium) in der Linken dar, deren Umschrift den Namen des Patriarchen bezeichnet; zu\vcilen kOmmt aber auch das Bildniss des heil. Hermagoras vor. Auf der Itiickseite gewahrt man die Front eines Tempels mit Kuppel und Thiirinen, und darauf ein Kreuz an-gebracht, oder die Thore einer Stadt, mit der Aufschrift: „Civitas aquilegiae;“ auf vielcn sieht man auch den aufrechtstehenden Adler mit ausgehreitcten FlUgcln, offenen Klauen und entfaltetcm Schweife, das AVappen von Aquileja und von Friaul; auf anderen ist das Familienwappen des Patriarchen zu sehen. 1330 an M. Thomas de Anellis aus Parma) *) verpachtet. Jeder Pa-triarch liess, wenn er seinen Sitz bestieg, neue Miinzen pragen. Die Einheit des Miinzsystems war der silberne Denar von Aquileja, auch Friesacher (frisserio) genannt, welcher sich in 14 piccoli, eine Kupfer-miinze mit Vs Zusatz von Silber untertheilte; man pragte auch Gro-■sclien, gleich zwei Denaren, und es war dieses die grosste Miinze. Von dem Beginne der Ausmiinzung bis zur Aufhebung derselben wurden die Denare allmalig an Gevvicht und Feinheit verschlechtert, im Durch-schnitte vvogen sie ein Decigramm und hatten Vio Feingehalt. In Ver-gleichung des fruheren und jetzigen Werthes des Venezianer Zecchino \viirde ein Denar ungefahr % Franc (25 Centimes oder 10 kr.) gleich sein. Ideale oder Ziihlungsmunzen waren die Lira di denari, gleich 20 Denaren oder 5 Francs (2 fl.), und die Lira di soldi, gleich 20 Soldi, d er en jeder nur 12 piccoli, wie in der Veroneser Miinze, enthalt, wess-halb diese Miinze, \velche einen Werth von 3 Francs 86 Cent. (1 fl. 54 kr.) hat, auch Lira di piccoli veronesi genannt wurde. Es gab auch eine Lira scliiavonesca von 8 Denaren oder 2 Francs (80 kr.) Werth. Die Mark Denare enthielt 160 Denare = 40 Francs (16 fl.) und die Mark Soldi 120 Soldi = 34 Francs 20 Cent. (13 fl. 68 kr.). Das Viertel einer Mark wurde Fertone (Vierting) genannt. Der Dukaten, Zecchino oder Goldgulden bestand aus 64 Denaren = 16 Francs (6 fl. 40 kr.)*). Die grosste Zahlungsmiinze war die Marca ad usum ') Nach diesem Vertrage (vom 10. Mai 1330) musste jede Mark zu 5 Unzen and 3'/i Viertelunzen feines Silber, die Scheidemiinze aber zu % Unzen per Mark ausgepriigt werden. Von jeder ausgepriigten Mark hatte de Anellis dem Patriarchen 4 Soldi (30 kr.) und von der Scheidemiinze einen Soldo (7% kr.) zu entrichten. Bianchi Docum. II. Thl. *) Der oben nach Ciconi (Udine e sua Provincia) ilbersichtlich angegebene IVerth bezieht sich auf die spatere Zeit, wo der Silberdenar gegentiber der ver-schlechterten Landesmiinze einen hoheren Werth hatte. Eine gcnauere Berechnung Air bestimmte (friihere) Perioden findet sich im Anhange zu Bianchi’s Documenti per la Storia del Friuli, welche wir hier fflr die Jahre 1285 und 1353 beisetzen. Es galten niimlich die SilbermUnzen in der hier in Osterr. Wiihrung reducirten Uandesmiinze, und zvvar in den Jahren 1285 1353 Ein piccolo veneto........................................kr. 0'62 kr. 0'66 n Soldo oder Veronesc..................................... 7'42 „ 7'91 n aquilejischer oder Friesacher Denar..................... 8'69 „ 9’21 n Groschen (grosso)...................................... 19'08 „ 21'05 eine Lira veneta oder veronese von 20 Soldi................fl. 1'48 fl. l-58 » n Denare von 20 denari.................................„ 1 ‘64 „ 1'84 ein Soldo di (12) grossi...................................„ 2'38 „ 2*53 eine Lira di (20 Soldi di) grossi.........................„ 47'60 „ 50'60 ein Dukaten, Goldgulden oder Zecchino......................„ 4'76 „ 5-05 n r, oder florino di (64) Denari...........................„ 5‘54 „ 59 0 Curiae, die officielle Miinze, in welcher die fiirstliche Kauuner ihre Einkiinfte berechnete; sie reprasentirte ein Einkommen von 800 Denaren oder 5 Mark Denare = 75 fl., und bestand gewohnlich aus 6 Star (jede zu 0-732 litres) Weizen, 6 Star Hafer, 6 Star Hirse, 4 Hennen mit ihren Eiern und 24 Denaren in Barem. Man rechnete auch nach Denari curiali gleich 5 Silberdenaren oder 1 Franc 25 Cent. (50 kr.). Die Einkiinfte der Patriarchen (abgesehen von dem kirchlichen Einkommen) bestanden zuerst aus dem Ertrage ihrer Besitzungen. Hierzu kamen die ihnen durcli die Gunst der Kaiser verliehenen vormals ko-niglichen Abgaben. die Regalien ’). Diese letzteren gehiirten der Zalil der darin begriffenen Abgaben und ihrer Bedeutung nach zu den vor-ziiglichsten Einkommensquellen der Patriarchen. Die Haupteinnahme bildeten die Zinsungen in Geld und Naturalabgaben und die Zolle auf die ein- und durchgehenden Waaren *). Der Patriarch erhob jahrlich 1285 1353 eine Mark Soldi (160)...................................fl. ll-86 fl. 12'65 „ „ aquil. Denare (160)................................. 13’90 „ 14*74 ein Fertone di (40) Soldi................................. 2'97 „ 3*16 n n V n Denari..................................... 3'47 „ 3’67 Nach dem erwahnten Vertrage mit de Anellis vom J. 1330 kam die Mark Denare auf ungefahr 14 fl. 51 kr. zu stehen, ihr Werth veriinderte sich daher nicht wesentlich bis 1353. ‘) Patriarch Gottfried erhielt vom Kaiser Heinrich VI. (1193) die ausfiihr-liche Bestatigung der von den friiheren Kaisern verliehenen Eegalicn aller biscliOf-lichen Kirchen in Istrien (Triest, Pola, Parenzo, Pedena, Cittanova), ferner der Bisthiimer von Coneordia und Belluno, der drei Abteien von Šesto, Valle und Sta. Maria in Organo mit den hierzu gehOrigcn Hiifen, Schliissern, Ortschaften, Bauern-gtitern (mansi), Hiifen, Fischcreien, Jagden, Gerichtsabgaben, Zollen, Wfildem, Milhlen und anderen beweglichen und unbeweglichen Bechten. Die Regalien bestanden nach alten Schriftstcllern: 1. In den Hcrzogthilmern, Markgrafschaften, Grafschaften; 2. in dem Miinzrechte; 3. in dem teloneum oder den Zollen auf die eingefilhrten Waaren; 4. in dem Fodero (Futter?) oder der Verpflichtung, die Mi-lizen und den fflrstlichen Hof mit Lebensmitteln und Pferdefutter zu vcrsehen; 5. in dem Vectigal (dazio), der Consumtionsabgabe von der Einfuhr und dem Verkaufe von Lebensmitteln; 6. in dem Miihlengelde, dem Fischerei- und Jagdrechtc; 7. in dem portinaticum oder der Schifffahrtsgebilhr (dem Tonnengeldc) bei der Einfahrt in die Hiifen; 8. in dem abdictus oder der Abgabe fiir die Anheftung der Schifte am Ufer; 9. in dem nabullum oder der Gebtlhr fiir die SchifTfahrt an dcnFliissen; 10. in den versehiedenen Grundabgaben, als dem campaticum, herbaticum, testati-cum, copulaticum u. a. ®) Die Hauptzollstiitte war an der Klause bei Venzonc an der von Venedig liber Pontebba nach Deutschland fiihrcnden Handelsstrassc; doch wurde auch fiir den Handel nach dem rvestlichen Deutschland die Strasse iiber den Krcuzberg stark beniitzt, dessen nOrdlicher Abhang im Gebietc des Grafcn von GOrz (als Pfalzgrafen von Kiirnten) lag. Im J. 1234 ward ein Vertrag zivischen dem Patri- 20 Soldi (1 fl. 54 kr.) fiir jeden Mansus J) (Bauerngut) — das Man-sionaticum — und eben so viel von jedem Miihlrade, das Terraticnm, als Abgabe von gewissen Grundstucken an einigen Orten, den dazio della catena fiir die Weinausfuhr aus dem Hafen von Aquileja, und die Zinsungen, welche in Geld, Getreide, Wein, Oel und Vieh (dem Viehzehent) vom Grundbesitze erhoben wurden. Diese Zinsungen riilir-ten grossentheils noch aus der Langobardenzeit her und umfassten a) den lebonden Zehenten (de vivo) von dem Zuwachse an Vieh, den todten Zehent (de mortuo) von den Bodenerzeugnissen; b) die Colta (collecta), \velche in Geld oder Naturalien von gewissen Giitern (Braide) an die fiirstliche Kammer abgefiihrt \verden mussten; c) das Copula-ticum, die Ablieferung von Heu und Hafer fiir ein oder melirere Paar Pferde; d) das Viaticum, den Tribut in Naturalien, welcher bei Reisen des Patriarchen zu entricliten war; e) das Valdum, Abgabe fiir das Holzungsrecht in den landesfiirstliohen Waldern; f) das Herbaticum, Abgabe vom \Veiderechte; g) die Vidna oder Danda, Abgabe, die die treige\vordenen Leibeigenen, d. i. die Leute der Kirche (aldii) und die Erbzinsleute als Schutzgeld (mundium) zu bezahlen hatten. Hierzu kamen die Laudemien von den Lehen und den Erbzinsgiitern, die Er-friignisse der Gastaldien, die Beitriige mehrerer Geineinden. Erledigte Lehen und Jurisdictionen wurden zu Gunsten der Kammer veraussert; eine eigenthiimliche Einnahmsquelle war die Abgabe de male ablatis2) arehen Berthold und dem Grafen Manhard III. von Glirz geschlossen iiber den Mauthbezug und das Geleit der Kaufleutc auf jenen Handelsstrassen. Dicsem zu-folge erhielten die Grafen von Gor z die Mauthabgaben von jenen Waaren die (iber ^els und iiber die Tauern auf den Kreuzbcrg gelangten, und ein Iirittheil der Abgabe von den VVaaren, welche, aus Niederiisterreieh anlangend, dieselbc Strasse ein-sehlugen. Der Patriarch dagegen hatte von letzteren Waaren zwei Drittheile und •1‘e ganze Abgabe von den iiber Pontebba und die Klause bei Venzone einlangenden ^aaren. (Kais. Staatsarchiv.) ') Ein Mansus \var das naeh dem im Lande iiblichen Wirthschaftssysteme ge\vOhnliche Ausmass eines Bauerngutes (Colonenwirthschaft, d. i. eines Grundbc-s>tzes, welcher von eincr Pachterfamilie [„colonP‘ oder „massaria] bearbeitet werden konnte); cs betrug in Priaul žo bis 33 Čampi (16—21 Joch oder H Vi Hek-faren). Der Grafschaft GOrz wurde 1549 das Ausmass eines Mansus (terreno integro) naeh altem Herkommen auf 24 Čampi (15 Joch) authentisch bezeichnet; dasselbe Ausmass galt damals, wie in der Urkunde angegeben wird, aueh fiir ^r'aul. (Coronini Miscellanea, p. 2S2). 2) So hatte Ventucci Leti von Elorcnz sterbend bekannt, 200 Lire piccole (400 fl.) mil]ri ablatis“ sieh angeeignet zu haben, vvelche der Patriarch Ottobono erhcben liess und zu einem Kirehenbauc verwcndetc (1307). Bianchi Doc. Reg. Biese Einnahme wurde fiir die Erbauung von Kirchen und KlOstern gewidmet (insbesondere 1296 fiir die Erbauung und Dotirung des Klosters S. Francesco ’n Cividale.) incertis, welche die Kammer zuweilen von Jenen erhob, die durclt Wuclier und Betrug oder in sonst unerlaubter Weise Andere benacli-theiligt liatten, ohne dass der Beschadigte aufzufinden war. Die Miinz-pragung gevvahrte ebenfalls einen Ertrag'), der durch die Miinzver-schlechterung bei jeder nachfolgenden Auspragung noch bedeutend er-hoht wurde. In dringenden Fallen \vurde eineLiebesgabe (subsidium caritativum2) von dem Clerus verlangt. Die betrachlichste Naturalabgabe war jene von Wein, als dem Haupt-Landesproducte (Tiiest und Istrien lieferten jahrlich eine bestimmte Anzahl von Orne Wein als Abgabe). Eine weitere Einnahmsquelle waren die St.iafgelder und die Confiscation der oft sehr bedeutenden Guter der Rebellen. Die Erhaltung des Heeres vvar nicht mit betriichtlichen Kosten verbunden, da das Land es ver-pflegen musste, und dasselbe innerhalb des Landes keinen Sold bezog. Auch bei ihrem Regierungsantritte (eigentlich bei der ersten Messe, die sie lasen) empfingen die Patriarchen viele Geschenke von fremden Fiiisten und von ihren Unterthanen. Doch reicliten alle diese Hilfs-quellen in den spateren Zeiten zur geregelten Fortfiihrung der llegie-rung nicht hin. Nabere Nachrichten iiber die Finanzwirthschaft der Patriarchen sind uns mit geringen Ausnahmen leider nicht erhalten worden. Wir wissen nur so viel, dass sicli die Patriarchen, namentlich in der spateren Zeit, in steter Geldverlegenheit befanden, und sich zu *) *) Bei der Ausmiinzung wurden die alten Miinzen ausser Curs gesetzt, die Ausfuhr der edlen Metalle verboten; dagegen fiir jede Mark Denare, die gepriigt wurde, 4 Soldi, fiir die Mark klciner Scheidemiinze 1 Soldo als Abgabe erhoben. Die Patriarchen priigten jiihrlich im Durchschnitte fiir 100.000 fl. Miinzen, welche 1359 — einen Zusatz von 40°/o Kupfer hatten. Die Verschlechterung der Miinzen trat gew()hnlich vor griisseren kriegerischen Unternehmungen ein, wie 1217, 1281 und 1287. Hierbei sei folgenden Falles erwahnt. Tosonus, der Prasident der Miinzstatte von Aquileja, ernannte mit Zustimmung aller dort arbeitenden Mlinz-meister, Johann, den Sohn des Podesta Picossi von Aquileja zum Offentlichcn Mtinzineister (publicus magister monetarius), so dass er seine Kunst iiberall (per universum orbem) ausiiben diirfe. Johannes leistet den Schwur der getreulichen Ausiibung und Toxonus investirt ihn im Namen des Patriarchen in seiner Kunst, iiulem er ihm den Milnzhammer in die Hand gab (1300). Bianchi Docum. Beg. Das Personal des Milnzamtes bestand aus eincm Prasidenten (aus einer adeligen und angesehenen Familie), einem Miinzprobirer (Saggiatore), welcher Schrot und Korn der Miinzo zu priifen hattc, einem Miinzmeister (Monetarioj, welcher die Auspragung bosorgte, und einem Controlor (Custode), \velcher die Auspragung iiber-wachte, und die Mitsperre bei der Verwahrung der Stempel und der noch nicht gepriiften Miinzen hatte. Liruti Della Moneta. 2) Wir kcnncn mehrere solcher Subsidia caritativa, wovon eines dem Patriarchen Baimund, eines dem Patriarchen Ottobono, zwei dem Patriarchen Pagano und eines unter Bcrtrand bewilligt wurdcn. . allerlei Auskunftsmitteln bequemen mussten. Sie erhoben Zwangsanlehen und nahmen trotz des canonischen Verbotes, Geld auf Zinsen zu leihen, von den im Lande angesessenen Florentiner Geldwechslern und Wu-cherern Darleihen zu 40—50 Percent Interessen und mehr *), sie ver-pachteten Steuern und Zolle, und verpfandeten die Einnahmen aus den Zollen so wie aus den Landbezirken. Sehliesslich verpfandeten sie so-gar die Kirchengeratlie, ja ihre kaiserlichen Privilegial-Urkunden, an 'velchen ein goldenes Siegelbehaltniss sich befand (goldene Bullen) * 2), an die Florentiner, und der Patriarch Pagano musste seine Biiclier-sammlung und selbst seine Mitra (vvelche erst Bertrand 1338 vvieder ausloste) verpfanden3). Mehrere Patriarchen stammten aus reichen *) So lange die Patriarchen noch liegende Giiter oder sonstige Bechte zu verpfanden liatten, brauchten sie keinen Zinsengenuss zu bestimmen, da die Darleihen in den Besitz und Genuss des verpfandeten Gutes traten. *) So berichtet Susans im Lucifer, dass zu des Patriarchen Ottobono’s Zeiten (1302—1315) die Privilegiumsurkunden, meistens mit goldenen Kapseln versehen, an die Gesellsehaft der Capponi in Florenz verpfandet waren, und zu seiner Zeit (1381) sich noch im Pfandbesitze befanden. 3) Obwohl Pagano aus der reichen Familie der Torriani stammte, so hatten doch die fortwiihrendcn Kriegsziige seine Casse vollstiindig geleert. Als er starb hestand das Geriithe seines Sterbezimmers aus einer Matratze, zwei Tragbetten, einigen Biinken und einer leeren Truhe. Schon Patriarch Wolfger hatte, als er 1214 nach Kom zum Concil herufen wurde, sich mit den Mangel an Geldmitteln entschuldigt, worauf freilich der Papst erwiderte, er solle den Pomp hei Seite lassen, den die Patriarchen bei ihren Keisen zu entfalten pflegten. Doch war in der ersten Hiilfte des 13. Jahrhundertes die Finanzlage der Patriarchen noch cine giinstige. Pilgrim II. konnte (1202) dem Herzoge von Meran 1000 Mark (14.000 fl.) leihen, und Berthold (1222) eine gleiche Anleihe an denselben Herzog machen, auch vom Grafen von GOrz (1220) Giiter erwerhen. Doch trat mit der ersten Keise Berthold’s nach liom, wo er grossen Aufvvand entfaltete (1230), die finanzielle Bedrangniss cin, welche seitdem nie mehr von den Patriarchen wich, und durch die Leistungen an die papstliche Kammer, sowie durch die nachfolgenden Kriege inuner ernster wurde. Berthold musste aber bereits 1230 zur Tilgung der in Kom gemachten Schulden grosse Summen von toskanischen Wechslern aufnehmen, die er durch den Verkauf der Einkilnfte von mchreren Gastaldien wieder zuriickerstattete. Doch schon im niichsten Jahre (1231) sah er sich aufs neue genOthigt, von den sienesischen und bologneser Wechslern durch seinen Vicedom 20.000 Lire piccole (30.000 fl.) aufzu-ochrnen, diese Operation im J. 1232 zu wiederholen und in der Folgezeit (1200) Giiter zur Bezahlung der Kriegskosten zu verilussern. Kaimund erhob der Kriege wegen 1283 von jedem Mansus eine Abgabe von 10, und 1 287 von jedem Mansus und jedem Miihlrade eine solche von 22 Soldi (1 fl. 4o — 1 fl. 02 kr.), verpfandete die Mauth von Monfalcone und ordnete eine Collecte untcr dem Clerus an, um die Beise nach Padua bestreiten zu kOnnen. Auch appellirte er an den Papst, dass er wegen des Krieges mit Venedig die Collecte nicht zahlen konne. — Ernster traten die Finanzbedrangnisse unter Otto- adeligen und fiirstlichen Hausern, und verwendeten ihr Privatvermo-gen far die dffentliclien Zwecke. Ueber den Belauf der Einnalimen und bono heran. Er hatte von seinem Vorganger Pietro Gerra Schulden an die papst-liche Kammer iibernommen und die Kosten des Palliums zu bestreiten, und legte aus diesera Anlasse, ohne Zustimmung des Parlamentes, allen seinen Unterthanen ein Zwangsdarlehen auf (4302), da er von den Einnehmern der papstlichen Zehen-ten, Tellino dei Nerli und dem Bischof von Padua im Auftrage des Papstes mit der Excommunieation bedroht wurde, wenn er nicht die Schuld der Kirche von Aquileja an die papstliche Kammer abtriige. (Damit mag wohl im Zusammenhange stehen, dass, wie die Chronik berichtet, in jenem Jalire die Colleete fiir jeden Mansus und jedes Miihlrad 20 Soldi betrug, aber „de gratia speciali et non de jure.“) Im J. 1306 erhielt er den Auftrag vom apostolischen Legaten 612 Gold-gulden (3000 fi.) abzuliefern, wobei er sich beim Papste liber die zu kurz ange-setzte Frist beschwerte, die es ihm unmoglicli maehe, wegen der schlechten Wege und der Kriegszustande das Geld so schnell einzusammeln. In demselben Jahre sendete er auf Abschlag der dem Clerus von Aquileja auferlegten jahrlichen Colleete von 1320 Goldgulden, 800 fl., und bat mit dem Versprechen, den Rest nach-stens zu entriehten, um Loszahlung von der Excommunication, wenn er in dieselbe verfallen sein solle. Dem Einheber der Colleete waren fiir seine Bemiihungen taglich 6 turonenses grossorum zu vergiiten. Im J. 1309 verkaufte Ottobono die Erbzinse und Colleete der Stadt Udine fiir ein Semester um 100 Mark (1400 fl.), und nabili den Clerus in Anspruch, um seine Soldaten bezahlen und die Colleete an die papstliche Kammer berichtigen zu kbnnen. Als er durch Papst Clemens V. zum Coneil von Vienne berufen wurde, legte er mit Zustimmung der Synode sammt-liehen geistliehen Benefieiaten ein „Subsidium caritativum11 auf, und erhob iiber-diess, wie er sich ausdriickt, „juxta consuetudinem antiquissimam et diutissime observatam“ 8 Soldi von jeder Feuerstelle und jedem Miihlrade. Er ermalinte den Clerus zur Bezahlung des Subsidiums , damit er anstandig die Reise zum Coneil, zu ivelchem ihn der Papst berufen habe, unternehmen kOnne, denn sein VermOgen reiche zur Bestreitung dieser unvermeidlichen Auslage nicht hin, da er zur Ver-theidigung des Gehietes seiner Kirche, die er bei seinem Antritie mit mehr als 20.000 Mark (280.000 fl.) Schulden belastet fand, grosse Auslagen gemacht habe, und von den Fcinden der Kirche seiner Einkiinfte, wie auch der beiveglichen Gii-ter heraubt worden sei (1309). (Das Archidiaconat Saunien — Sildsteiermark — hatte damals 53'/* Mark zur Colleete fiir den Patriarchen, 56% Mark zur Colleete fiir den papstlichen Legaten und 62% Mark fiir die Reise des Patriarchen zum Coneil zu entriehten.) Im J. 1311 verlangte der papstliche Legat als Procuration 1320 Goldgulden, ferner andere 300 Goldgulden als Subvention (wovon auf den Bischof von Concordia 40 fl., den Bischof von Triest 25 fl. und jenen von Capo-distria 13 fl. entficlen) und der Cardinallegat Gentili als seine Subvention 400 Goldgulden, zusammen im Betrage von 679 Mark unter Androhung schwerer Strafen. (Bei der Vertheilung dieser Leistung wurden dem Archidiacon von Kiirnten 130 Mark, jenem von Krain und [einem TheileJ der \vindischen Mark ebcnsovicl, dem Archidiacon von Saunien und [deni anderen TheileJ der ivindischen Mark 86 Mark auferlegt.) — Patriarch Gastone hatte schon bei seiner Ernennung mit iihnliehen Schwierigkeiten zu kiimpfen. Gleioh anfanglieh (1317) hatte er vom Dečan des Capitels von Aquileja 60 Mark (8J0 fl.) gegen Verpffindung silberner Kirehen- Ausgaben der furstliclien Regierung, die mit dem Besitzstande und den Zeitverlialtnissen einem grossen Wechsel unterworfen waren, be- geriithe und von den Florentinern 2000 Goldgulden geborgt, und an die piipstliche Kammer 1500 Goldgulden und ebensoviel an das Cardinals-Collegium gezahlt. In einem Briefe an seinen Bruder Binaldo, den Generalviear, klagte er uber die grossen Ausgaben. die er wegen der Zahlungen an die papstliehe Kammer und die grossen Wucherzinsen. die an ihm fortrvahrend nagen, babe, und bittet ihn dringend, zur Befriedigung jener Anforderungen, ihm mindestens 18.000 Goldgulden (90.000 fl.) zu senden, und dafiir die Zolle und die Einkflnfte der Gastaldien zu verpachten, da er nahe daran war, der Excommunication zu verfallen, und er sonst nicht von Avignon fort kOnne. Er fflgt bei, dass, wenn er diesen Betrag nicht erhielte, -melius esset, quod adhuc essem Canonicus Aquilejensis, quam quod essem Patri-archa“ (1318). — Ueber die finanziellen Bedriingnisse Pagano’s und seines Clerus, sowie iiber die damals verhiingten Exeomniunicationen und Interdicte, ivelche zumeist in den an die papstliehe Kammer zu entrichtenden Abgaben ihren Grund hatten, gewahrt Bianehi’s Urkundensammlung (welcher zumeist auch vorstehende Notizen entnommen sind) umstandliche Auskiinfte. Pagano hatte nicht nur die jahrliche Abgabe von 1230 Goldgulden (6150 fl.) als „Procuration des Legaten" an die piipstliche Kammer zu entrichten, sondern auch seine aus fruherer Zeit herruh-renden und seiner Vorgiinger Kflckstiinde zu tilgen, vvodurch er in Verlegenheiten gerieth , die bis zu seinem Tode andauerten. Schon 1324 hatte er durch seinen Vicedom 1000 Mark vom Gastalden in Tolmein geborgt. Im J. 1328 hatte er an riickstiindiger Collecte 1000 Mark (14.000 fl.) zu bezahlen , und war als er diess nicht vermochte, desshalb in die Excommunication verfallen; um sicli davon zu be-•reien, verpfiindcte er seine besten Einkunfte, stellte ausserdem Bflrgen, und ver-sprach binnen einem Jahre die Schuld zu entrichten, worauf er losgesprochen w"rde, doch solite die Excommunication sogleich wicder eintreten, wenn er den Termin nicht einhielt. Im J. 1330 flnden wir ihn abermals unter der Last der bxcommunication; er hatte auf Abschlag seiner Schnld 3000 Goldgulden (15.000 fl.) gesendet, verpflichtete sicli zu ciner jiihrlichen Entrichtung von 1000 Goldgulden, und bat um Befreiung von der Kirchenstrafe. Er scheint aber diesen Termin nicht eingehaltcu zu haben, denn im Jahre 1332 sieht er sich abermals genOthigt, um Los-sahlung von der Eicommunication und um Gcstattung von Terminen zur Abzah-lung zu bitten. Erstere \vurde ihm unter der Bedingung zu Theil, dass er jiihrlieh 2000 Goldgulden abtrage. So kam cs, dass er fast durch die ganze Zeit seiner Verwaltung die Last der Excommunication zu tragen hatte (cin Chronist sagt : »Paganum longo tempore propter debitum Curiae abstinuisse a divinis, sententiis iniplicatum"). Inzwischen aber hatte er trotz der iiber ihn verhangteu Excommu-cation seine Begierungsthatigkeit nicht eingestcllt, denn am Tage nach erlangter Losziihlung machte er bekannt, dass er allc Verleihungen, Urtheile, Entscheidun-Ken und sonstigen Akte, die er und sein Vičar in der Zvvischenzeit vollzogen, nun-inehr erncuerc und bekriiftige. Die piipstliche Curie erOffnete sich auch noch an-dere Hilfsqucllen, indem sie anordnete, dass die Einkflnfte der erledigten Bene-fieien (die durch ein Jahr unbesetzt bleiben mussten) an die piipstliche Kammer e'nzulicfern seicn , zu vvelchem Behufe sich der Papst die Ernennung der Aebte "od die Besetzung anderer Wllrden vorbehielt. Papst Clemens V. halte (1311) dem Cardinal Colomia auf Lebenszeit die Einkflnfte aller vacanten Pfarreien, Priorate sitzen wir keine zusammenhangeuden Nachrichten, und schiipfen unsere rhapsodischen Kenntnisse nur aus einzelnen Notizen. In den fiuhenen und die Beneficien der rveltlichen und der Klostergeistlichkeit mit Ausnahme der Abteien und der Klosterpriorate, wenn deren Einkiinfte nicht 700 Goldgulden tiberstiegen und die Seelsorge darunter nieht leidet, verliehen; Niemand diirfe da-her iiber jene Kirchen verfiigen. Die Collecte aus deutschen Gebietsantheilen des Patriarchates, Karaten, Siidsteiermark, Krain und der windischen Mark, betrug im J. 1323 227 Mark (2178 fl.), das Capitel von Aquileja zahlte im J. 1317 als jahr-liche Zehentabgabe 137 Mark, der ubrige dortige Clerus 119 Mark. Die erledigten Prabenden der Vicare des Kaisers und des Patriarchen am Capitel von Aquileja wurden von der papstlichen Kammer (1324) an das Capitel um 42 Mark verpach-tet; ferner zahlte das Capitel gleichzeitig 80 Mark als riickstandigen Zehenten und 21 Mark fttr die Einkunfte der vacanten Beneficien. Es kam auch vor, dass der Generalvicar gegen die iibermassigen derartigen Anforderungen der Legaten an den Papst appellirte (1322). Die an die papstliche Kammer zu entrichtenden Abgaben bestanden 1. in der Procuration (filr den Unterhalt der papstlichen Legaten); 2. in den papstlichen Zehenten (ursprilnglich [1188J fiir die Bestreitnng der Kosten des heiligen Krieges bestimmt und desshalb „decima Saladina“ genannt); 3. in dem Ertrage der vacanten Beneficien, zu welchem Behufe sich Papst Johann XXII. (1331) die Ernennung an den Kathedral- und Collegiatkirehen vorbehielt. Nach dem Tode Bertrand's, welcher Schulden an die papstliche Kammer hinterlassen hatte, verlangte der Papst von dem Dogen von Venedig, dass er die an Aquileja zu entrichtende jahrliche Zinsung bis zur Tilgung jener Schulden nach Rom ab-ftihre (1350). Zahlreich waren die von Pagano angewendeten Mittel, um sich Geld zu ver-schaffen. Er erbat sich vom Papste die Ermachtigung, eine Schuld von 3000 Gold-gulden (25.000 fl.) aufzunehmen, um die papstliche Kammer zu befriedigen und die Kirche zu restauriren; er erhielt sie unter Vorsicht gegen wucherische Bedingun-gen, doch mit Gestattung von Zinsenzahlung (1322). Der Clerus bevvilligte ihm zu vviederholten Malen ein „Subsidium caritativum“ von 800 Mark (1319) und von 1230 Goldgulden (1330). Die Weinabgabe von Istrien („grazia del vino") wurde gegen Vorschilssc (um 280 Mark fiir das Jahr 1322, um 480 Mark fiir dic Jahre 1325 und 1326 und [einschliesslich des Zollcs von AquilejaJ um 1170 Mark fiir 3 Jahre [1330 1333]) vcrpachtet, ebenso die ZOlle von Aquileja (1325) fiir 200 Mark und jene von Venzone und Monfalcone (1326) fiir 2600 Mark, ferner (1326) die Einkilnfte des Capitanates von S. Stefano fiir 3 Jahre um 950 Lire piccole, dann liegende Gtiter (1329) fiir 300 Mark. Anlehen wurden gemacht von Pagano (im J. 1330 von 90 Mark und 1332 noch an seinem Sterbetage von 1200 Mark) und in desscn Abwesenheit von seinem Vicedomc (1324 fiir 100 Mark). Der-selbe hatte in eben diesem Jahre die Einkiinfte der Podestarie und der ZOlle von Marano fiir ein Jahr um 70 Mark verpachtet. Bertrand nahm (1339) bcdingungs-weise 1000 Mark von Wiener Kauflcuten zu leihen (und bezahlte die Schulden seiner Vorgiinger von Ottobono hervviirts an die papstliche Curie mit 25.000 Goldgulden). Nicolaus verpfandete (1356) das Capitanat von Monfalcone wcgen Geld-mangel um 400 Mark und (1358) jenes von Cividale mn 40 Mark, ebenso (1358) die Gastaldie Carnien um 800 Mark Soldi ; Marquard nahm (1379) mit Bewilligung des Parlamentes ein Anlehen von seinen Unterthanen auf, verpachtete die Einkiinfte Zoiten des Patriarchenstaates \var es mit den Einkiinften weit besser bestellt. So soli Popo ein Einkommen von 150.000 Dukaten, fur jene des Districtes von Tolmein auf sechs Jahre an die Stadt Cividale um 6000 Mark Soldi (bezahlte iiber 21.000 Dukaten an die papstliche Kammer) und verausserte viele Einkiinfte. Ludwig von Teck gah Flagogna fur 2000 Dukaten in Pfand. Auch der iibrige Clerus sah sich genOthigt, zur Bezahlung der Collecte Anlehen zu maehen, wie namentlich der Bischof von Concordia (1323) ftir 300 Lire piccole (450 fl.), und bereits friiher (1312) zur Bezahlung seiner Schulden. Ja es hatte dieser Bischof bei diesem Anlasse alle seine Einkiinfte ftir seine Lebenszeit dem Patriarchen Otto-bono verpaehtet, welcher ihm dafiir jiihrlich 1000 Lire piccole (1500 fl.) zufiihrte, von \velchen jedoch 500 Lire piccole jahrlich zur Abtragung der letzteren Schuld bis zu deren vOlliger Tilgung in Abzug gebracht wurden. Die papstliche Collecte fur den Bischof hatte der Patriarch zu zahlen. Als es sich im J. 1311 um die Entrichtung von 360 Goldgulden handelte, velche der Clerus der Metropolie von Aquileja an die papstliche Kammer zu senden hatte, wurde diese Summe auf die einzelnen DiOcesen in folgender Weise vertheilt, welche einiges Licht, wenn nicht auf das absolute, so doch auf das relative Einkommen der einzelnen DiOeesen wirft. Es entfielen namlich von jener Summe auf die ErzdiOcese von Aquileja 98% fl., auf die DiOcesen von Padua 54 fl., Vicenza 28% fl., Treviso 24 fl., Feltre 13% fl., Como 25% fl., Ceneds. ‘J fl., Concordia 12% fl., Trient 21 fl., Mantua 18 fl., Verona 32% fl., Triest 5% fl., Capodistria 3 fl., Pola 3% fl.. Parenzo 7 fl., Pedena 1% fl., Cittanuova 2 fl. — Patriarch Bertrand wurde (1338) vom papstli-chen Legaten excommunicirt, weil or, gerufen, nicht erschicn, um sich iiber die Einnahme von Cavolano, wobei viele dortige Bewohner getOdtet wurden, zu recht-fertigen. Auch Patriarch Nicolaus besorgte, in die Excommunication verfallen zu sc‘in. da cr (1357) Procuratoren ernannte, um vom papstlichen Legaten die Los-zahlung von jeder canonischen Strafe, in die er etwa verfallen ware, zu erlangen. Pie Excommunication (und das Interdict) fand meistens wegen nicht bezahlter Col-fecte, aber auch aus anderen Ursachen hiiuflg statt. Wegen riickstandiger Zahlung an die papstliche Kammer wurden , nebst dem Patriarchen, wie bereits erwahnt, In't der Excommunication belegt: der Vicedom Villalta (wegen nicht bezahlter 5000 Mark. 1303), das Capitel von Concordia (wegen nicht bezahlter fiinf Gold-fluldcn, 1318), das Capitel von Aquileja (1318), der Canonicus von Aquileja Filip-P°ne della Torre (1319). der Bischof von Concordia (1319), die Cleriker von Ge-u>ona (1318), mehrero Aebte, Prioren und Pfarrer in Krain (1305), mehrere Pfarrer Kilrntcn (1330). Der Official des Capitels von Aquilcja wird mit dieser Strafe (1319) bedroht, wenn cr Kiise und Fleiscli, die dem Vičar gebiihrten, noch ferner zuriickhalte. Guarnero und seine Briider werden vom Bischofe von Concordia ex-c°tnnmnirirt, weil sie die der papstlichen Kammer gebhhrenden Einkiinfte der cGedigten Pfarrei zuriiekhalten (1319). Der Kammerer und die Gemeinde von I arcento unterliegen der Excommunication und bezttglich dem Interdicte, weil sie den Arehidiacon von Aquileja nicht bezahlt liabcn (1319); der Kftmmerer und die Gemeinde v°n Gemona verfallen (1319) in die gleiche Strafe, weil sie die jiihrliche Abgabe v°n 6 Lire di grossi (285 fl.) an den Pfarrer nicht entrichteten, und das Capitel v°n Aquilcja (1301), wcil es die Zollpiichter des Patriarchen belastigte. — Der wugcn Schulden, Concubinat und Raufereien der Cleriker verhiingten Excommuni-Cafi°nen wurdc bereits (S. 376) gedacht. Es trat aber auch die schwerste der Zeit eine erhebliche Surame, aus seinen Besitzungen gezogen haben. Zu Ende des 13. Jahihundertes veranschlagte der Notar Missitini das Einkommen des Patriarchen auf 12.000 Marche curiali, \vas einem Be-trage von 2,400.000 Francs gleichkommt •). Vom Ende des 14. Jahr- geistlichen Strafen bei privaten Anlassen ein. So erlitt sie der Pfarrer von Kirch-bach im Gailthale (1328). weil er dem Justano von Tolmezzo 26 lire piccole (39 fl.) nicht zabite; der Pfarrer von Cirknitz, weil er dem Archidiacon von Vicenza, der ihm ein „liber decretalium“ geliehen hatte, die fiir das Ausleihen entfalleiide Summe nicht entrichtete (1310). Perner rvurden zrvei Bewohner von Mels, als Testaments-executoren des Duringo, welcher den Bewohnern von Gemona 1030 Mark Soldi durch Wucher erpresst hatte, excommunicirt, weil sie das erpresste Gut nicht her-ausgaben. Auch andere geistliche Strafen wurden angewendet, um den Gliiubigern zu ihren Porderungen zu verlielfen. Gertrude Purzitini verlangte in der Kirche von Gemona. wo der Leichnam des Bosseti lag, von dessen Sohne 13 Mark , um die der Verstorbene sie beschadigt babe; als der Sohn diess venveigertc, protestirte sie im Namen des Papstes, der rOmischen Kirche und des kunftigen Patriarchen, und verlangte, dass die Geistlichen ihm k e in Begrabniss zu ge\vahren hatten, ehe sie mit ihrer Forderung befriedigt sei. Almachio von Gemona kam in die Kirche S“’ Maria und verbot im Namen des Patriarchen den Geistlichen, den Leichnam des Giovanni Dusingelo zu begraben. vveil er gestorben war, ohne dass er seiner Gattin, der Tante des Almachio, den Brautschatz zurtickstellen wollte (1302). Die Witwe Valdrada in Gemona protestirte dagegen, dass die dortigen Geistlichen ihrem Schuldner, der ihr die Morgengabe vorenthielt, die geistlichen Sacramente administriren, bevor er sie befriedigt babo (1329). Die merkwiirdigste Art der Bekanntgebung der Excommunieation ist wohl jene, welche die Mittheilung des Patriarchen Pagano an den Dogen von Venedig. Prancesco Dandolo, enthalt (1331). Sie lautet: „Gliick und Heil dem erlauchten Herrn und theuersten Preunde. Nicht gern, sondern mit bitterem Leidwesen ma-chen Wir Eurcr Freundschaft bekannt, dass Wir heute das Mandat des ehrwttrdi-gen apostolischen Legaten Bertrand erhielten, in allen Kirchen unserer Provinz Eure Excommunication aus Anlass jenes Grafen, den Ihr wohl kennen werdel, kund zu gcben. Wir bitten Euch daher, dass Ihr, da Wir diesem Mandate wie allen anderen der rOmischen Kirche gehorchen miissen, Uns nicht zurechnet, was Wir gegen Unseren Willen (inviti) in didser Angelegenheit thun, indem Wir Euch aus vollem Herzensgrundc zureden, dass Ihr, ftir Eure und Eurer Biirger Buhe sorgend , trachtet mit der heiligen Mutterkirche in Eintracht zu gelangen. Was Wir hierzu mitvvirken kOnnen. dem wollen Wir, wic Ihr es wQnschen werdet, Uns bcrcitwillig unterziehen, da es uns sehr leid thut, dass Ihr auch nur einen Augen-blick in deren Missliebigkeit verharret.“ Bianchi Docum. II. Es ist diess ein Gegenstttck zu der unter Vervvtinschungen erfolgten Consecrirung des Bischofs Caleprino von Olivolo durch den Patriarchen Victor Badoario von Grado (S. 237). ') Auch Liruti (Notizie del Friuli) schiitzt die Einnahmen des Patriarchen auf 12.000 Marche curiali oder 150.000 Dukaten, ohne den Mttnzgcwinn, den er auf 400 Mark oder 1285 Dukaten ansehliigt. Hiermit stimmt die Angabe Sartori s (1 rattado sui Krudi) nahezu tlbcrcin , welche die Einnahmen des Patriarchen aus seiner weltlichcn Herrschaft auf 200.000 Dukaten ansehliigt, und dieses dllrfte bis hundertes haben wir eine Aufzahlung der verschiedenen Einkommens-quellen vom Notar und Kanzler des Patriarchen, Odorico Susans, aus welcher sich ergibt, wie sehr danials — zur Zeit des Patriarchen d’Alenqon — die Einkiinfte schon zusammengeschmolzen vvaren. Sie beliefen sicli danials auf 2773 Mark Denare, 5150 Dukaten und 4000 Lire piceole veronesi, zusannnen im Betrage von 208.760 Francs *), die Stiafgelder und die bedeutenden von den Oaneparii eingesammelten Naturalabgaben an Wein, Getreide und Oel ungerechnet* 2). Dazu kamen dann noch zu allen Zeiten die Einnahmen der geistlichen Gerichtsbar-keit der Metropole, welche (von Liruti) in der besten Zeit zu 500.000 Francs angeschlagen \vurden. Unter den Ausgaben war wohl die betraclitlichste jene, vvelche an die papstliche Kammer bei der Einsetzung eines neuen Patriarchen fiir das Palliuin3), sowie alljahrlicb als Zebenten, Collecte etc. ent- auf die Zeiten des endlichen Verfalles des Patriarchenstaates die annahemd rich-tigste Angabe sein. *) Da diese Angaben sich auf das Ende des 14. Jahrhundertes beziehen, 'vurde die (spiitere) Berechnung Ciconi’s angenommen und dieselbe der leichteren Umrechnung halber in Franken angesetzt. *) Diese Aufzahlung der Einnahmen nach den einzelnen Gebietsabtheilungen ist ftir uns um so werthvoller, als wir nicht nur daraus die Elemente dieser Einnahmen, sondern auch die damalige administrative Gcbietseintheilung, wie sie oben bereits angefiirt wurde, entnehmen. Derselben zufolge lieferte das eigentliehe Eriaul (mit Einsehluss von S. Polo im Gebiete von Treviso und von Portogruaro. 90.120 Frcs., Carnien 02.000 Frcs., Cadore 11.580 Frcs., das Gebiet am linken Ufer des Isonzo (wo der Patriarch danials nichts mehr besass, als die Einkiinfte des Capitanats von Monfalcone und der Gastaldie von Tolmein (letztere ganz un-erheblieh) sammt der Zollerhebung in Monfalcone 15.180 Frcs., Istrien 27.900 Frcs.) und die Venezianer Zinsungen (als Entschadigung fiir die occujdrtcn istrischen O rte) 32.000 Frcs. Nach den Gattungen der Abgaben verheiltt, kamen auf die directen Abgaben im Gelde 87.360 Frcs. (wovon die Hiilfte auf Carnien und Cadore enttiel) und an Istriancr Weinen fiir 24.040 Frcs., die Venezianer Zahlungen 42.000 Frcs., und die filnf Zolliimter 65.360 Frcs., von welch letzteren derZollder Klause von Venzone weitaus mit 48.000 Frcs. der vorziiglichste war, nach welchem uur mehr jener von Monfalcone (12.160 Frcs.) sich zu einiger Bedeutung erhob, 'viihrend die Zollerhebung von Udine, Cividale und Aquileja zusannnen sich kauiu &uf 5200 Frcs. erhob. 3) Die Kosten des Palliums scheinen sich auf 10.000 Goldgulden (50.000 11.) nelaufen zu haben. Denn der Patriarch Ottobono entrichtete unmittelbar nach sei-ner Ernennung zum Patriarchen „pro comuni servitio d. papae ct collegii cardina-bum decem milic ilorenos auri, ct dno consueta servitia pro familiaribus eorumdem,“ "Oc cs (iblich war, dass bei Erlangung einer kirchlichcn VViirde eine gewissc Summe il|i die papstliche Kammer. an das Cardinalscollegium und an die Dienerschaft des Eapstes und der Cardiniile entrichtet werden musstc. Der VorgUnger Ottobono’s, Eietro Gerra, scheint boi der kurzen Dauer seiner Regierung mit dieser Abgabe im ‘r* v- Czoernijf, (jiirz und Gradišča. 28 richtet werden mussten. War ein Patriarch nicht im Stande sie abzu-tragen, so musste selbstverstandlich der Nachfolger dafiir einstehen. Die strengsten Strafandrohungen, selbst der verhangte Bannstrahl waren oft nicht im Stande (wie bei Pagano) den Patriarchen zur baldigen Abtragung dieser Schuld zu vermogen. Wir wissen nur von Ottobono, dass er fiir seine Vorganger mehr als 20.000 Mark (281.000 fl.) Schul-den bezahlt, und von Marquard, dass er nach seiner eigenen Angabe fiir sich und seine Vorganger 24.000 Dukaten (384.000 Francs) an die piipstliche Kammer abgefuhrt hatte *). Ausserdem hatte derselbe Patriarch fiir die Riicklosung Tolmeins vom Grafen von Gorz und fiir mehrere Bauten mehr als 34.000 Dukaten (544.000 Francs) und fiir die Restaurirung der Basilica von Aquileja mehr als 9000 Dukaten (144.000 Francs), abgesehen von den Kriegskosten, die sich auf das Mehrfache dieser Summen beliefen, ausgegeben. Dieses waren die ausserordentlichen Ausgaben, vvelche Marquard vvahrend seiner Regierungszeit bis zum Zeitpunkte, wo er obige amtliche Angabe rnachte (1365—1379) zu bestreiten hatte; sie betrugen (ohne die Kriegskosten) mehr als eine Million (1,072.000) Francs bei einem Ein-nalimebudget, welches fast zur selben Zeit (nach Susans) nicht mehr als 200.000 Francs (ohne Naturalabgaben und zufiillige Einnahmen) und mit Einschluss des kirchlichen Einkommens 2) etwa das Doppelte ausmachte. Diese vvenn auch nur vereinzelte Thatsaclie wirft ein helles Licht auf die hdchst ungiinstige Situation der Finanzverhaltnisse in den letzten Zeiten des Patriarchenstaates und lšisst erkennen, dass, Riiekstande gcblieben zu sein, denn Ottobono hatte andere 10.000 Goldgulden „pro eodem domino nostro et collegio ed duo communia servitia pro ipsorum famulis promisso a. b. m. Petro patriarcha praedeccssore suo“ abzuliefern (1302). Bianclii Docum. Reg. ’) Es liegt kein Grund vor, anzunehmen, dass die Kirche von Aquileja mehr als eine andere Metropolie von der papstlichen Kammer in Anspruch genonunen wordcn ware; das Liistige der Abstattung bestand vielmehr in der Unregclmassig-keit dcrselben , wodurch der Nachfolger zu der Bezalilung der von seinem Vorganger schuldig gewordenen Summen verpflichtet wurde (so musste z. B. Bertrand, wie aus seinem Briefe an den Dečan Wilhelm zu entnehmen ist, fiir den 20 Jabre frtther verstorbenen Patriarchen Ottobono 20.000 Dukaten entrichten). Audi lag darin ein die Abstattung ersehwerender Umstand, dass die papstliche Kammer auf die Ungunst der Verhaltnisse keinerlei Riieksicht nahm, und die Forderung unter allen Umstanden, und oft binnen selir kurzer Frist, sobin nicht ohne Harte, eintrieb. 2) Nach einer 1330 vorgenommenen Schatzung bezog Pagano von seinen sammtlichen Beneficien und Prabenden jalirlich 3712 Mark (148.480 Frcs.); die unter dem Titel „Procuration“ an die Casse des papstlichen Legaten zu entrich-tendo jahrliche Abgabe betrug 1230 Goldguldcn (19.680 Frcs.). wie berichtet wird, das Land unter Marquard an Geld und Leuten vollig erschopft vvurde. 50, Das Gerichtswesen,' (Die Constitutiones von Marquard, Jurisdiction, das Standesgericht [Judicium inter pares], das Schoffengericht, Rechtsgewohnheiten, Criminalstrafen.) Das Gerichtswesen ging aus den langobardischen Einrichtungen hervor. Die Grundlage des Straf- und Privatrechtes bildeten die Edicte der langobardischen Konige Rotharis (643), Grimoald (668), Liutprand (713—724), Ratchis (746) und Aistulf (754); nebenbei war aber auch das romische Recht in Uebung, wozu die alten Reclitsgewohnheiten kamen. Doch konnten die Angehorigen anderer Nationen nach ihrem heimischen Rechte leben1); die Geistlichen richteten sich stets nach romischem (und canonischem) Rechte. Dein Patriarchen Marquard ge-ovilirt das Verdienst, die verschiedenartigen Gewohnheiten und recht-lichen Vorscliriften zu einem vollstiindigen Gesetzbuclie, den Constitutiones Patriae Forojulii, vereinigt zu haben2), dessen Grundlage das romische Recht, jedoch mit Beriicksichtigung der iibrigen Rechtsge-'vohnheiten, bildete. In seinem Auftrage verfassten die Rechtsgelelirten Monticoli aus Udine und della Porta aus Gemona unter der Mitvvirkung der Abgeordneten des Parlamentes das Gesetzbuch, vvelches im Jahre 1366 der Sanction des Parlamentes unterzogen wurde3). Neben dem *) *) So erklarte Romano von Cividale (1126) bei einer Schenkung, dass er aach langobardischem Rechte lebe (im Jahre 1094 kommen urkundlich in Osopo n°(;h Langobarden vor); der in Friaul begiiterte schismatische Erzbischof von Salzburg, Berthold von Moosburg, seine Schwagerin Azzica, Witwe des Markgrafen Ibirkhard, und Wilhelm von Puzzolo, einer ihrer Angehorigen, gaben (1130) eben-falls hei der Schenkung ihrer in Friaul gelegenen Giiter an Mathilde, Azzica’s Tochter und deren Gemahl Conrad, an, dass sie sich nach bairischem Rechte richten, da sie bairischen Stammes seien, doch fugte Berthold hinzu, als Geistlicher, fiir seine ■Person das rOmische Recht anzuerkennen. Es kOmmt aber auch die Berufung auf d'c friinkischen (salischen), alemannischen und ripuarischen Gesetze vor. 2) Bis zu Marquard’s Zeiten waren die schriftlich aufgezeichneten Gesetzes-bestinnnungen sehr mangelhaft, so dass die Richter nach dem Gewohnheitsrechte »der der selu- wechselnden Gerichtsprazis Recht sprechen mussten, wodurch oft eine grosse Vervvirrung und Rechtsunsicherheit eintrat. Manzano Annali V. Bd. 3) Die Constitutiones wurden zunachst fiir Friaul erlasscn, fanden aber auch in den iibrigen Besitzungen des Patriarchen , in Krain, der windisehen Mark und Is>t rien, fcrner in GOrz ihre Geltung, in welch letzterem Gobiete sie bis lbOO in Kraft blieben. Es war in der damals tlbliehen Gerichtssprache, der lateinischen, abgefasst; in GOrz wird aber auch ein Manuscript in dcutscher Sprache aufbewahrt. Della Bona a. a. O. S. 107. Coronini a. a. O. S. 225. Wir heben liier einige eigen-thflniliche Bestimmungen daraus hervor. Der klagende Glaubiger kann seine For-derung bis ant den Betrag von 100 Lire mit seinem Eidc beweisen, fiir grossere allgemeinen Gesetzbuche hatten viele (an hundert) Gemeinden ihre grossentheils aus dem 13. und 14. Jalirhunderte lienuhrenden Statuten, in denselben galt das Gesetzbuch nur in soweit, als die Statuten nicht entgegen standen. Die Statuten enthielten nicht nur Bestimmungen iiber Civil— und Strafrecht, sondern auch Vorschriften iiber Feldpolizei, Bauordnung, Finanzen und Marktordnungund sie mochten rvohl nacli deutschem Vorbilde entstanden sein. Summen muss er durch OffentRche (Notariats-) Urkunden oder gute Zeugen den Beweis liefern. Wer gewaltsam in eines Anderen Haus eintritt, zahlt 30 Lire schiavonesche (HOFrcs.) fiir den Eintritt und ebensoviel fiir den Austritt. DieBericlite der Offentliehen Beamten (comendatori pubblici) sind fiir 60 Tage reehtskraftig; rvird ein solcher aber des Betruges iiberfiihrt, so stehe er durch einen ganzen Tag an der Schandsaule, mit der Kette um den Hals. Nur fiir erheblichere Rechtssachen, die den Betrag von 50 Lire iibersteigen, ist die Berufung an den lioheren Richter zulassig. Forderungen, rvelche durch 15 Jahre nicht geltend gemacht rvorden. verfallen durch Verjahrung; der redliche Besitzer erlangt durch Ersitzung nach ‘20 Jahren das Eigenthum, ausgenommen von Giitern, die der Kirche, den Gemeinden, den Pupillen, zur Ausstattung (dote), den Irrsinnigen oder den Abwesendcn (fiir letztere gilt die Verjahrung von 20 Jahren) ge-hOren. Sehr umstandlich sind die Bestimmungen iiber die Heirats-Ausstattung. Bei Todesfiillen erben die SOhne, Enkel, Briider und Netfen mit Ausschluss der TOchter und Enkelinen, welchen jedoch im Falle ilirer Verheiratung eine ange-messene Ausstattung, andernfalls die Alimentation gebiihrt, auch sollcn die Erben durch die Ortsvorstande gezwungen rverden, die von der Erbschaft ausgesclilossenen Frauen zu verheiraten. (Friilier rvaren die Frauen giinzlich ausgeschlossen. Mar-quard schlug (1371) dem Parlamente vor, dieses Verbot aufzuheben und den Frauen die Succession nach den Normen der kaiserlichen Civilgesetze zu gestatten; das Parlament nahm diesen Vorschlag an, sein Beschluss rvurde aber von den Bethei-ligt.en so heftig angegriffen, dass er spiiter in der obigen Weise reformirt rverden musste, rvodurch die Frauen nur ein beschriinktes Erbrecht, wenn namlich keinc Soline, Briider und Neffen vorhanden sind, erlangten). Burgen und feste Schlosser dlirfen rveder an Ausrviirtige noch an Verdftchtige veriiussert rverden, der falsche Zeuge rvird mit *200 Lire bestraft, wovon die Halfte der Kammer, die andcre Halfte den Betheiligten verfiillt; kanu er nicht zahlen, so rvird ihm die Zunge ausgesclinitten. Die Richter sollen die Streitenden nicht durch Strafandrohungen zrvingcn, etwas zu thun oder nicht zu thun, und ebenso die Streitenden gegcn ein-ander, rvidrigenfalls jene rvie diese fiir infam erklart rverden. Die Gtiter eines MOrders sollen rveder von Anderen in Besitz genommen, noch confiscirt rverden; ergreift man ihn, soli er hingerichtet rverden, sein VermOgen aber talit an seine Erben; flielit er, so rvird er fiir immer Landes verrviesen. docli bchiilt er das Vcr-ftigungsrecht iiber sein VermOgen. Wer im Rechtsstreite eine Bchauptung vor-bringt, und diese nicht berveisen kann, zahlt der Gegenpartei 40 Denarc (li)Frcs.)-Die Ivirchen, KlOster und Wohlthatigkcitsanstalten sollen ihre Hiiuscr und Gfltcr nicht an miichtige oder einflussreichc Pcrsonen verpachten. Das allgemeine Gesetzbuch derogirt nicht die Particularstatuten der einzelnen Gemeinden. ’) Bcispielsrveise heben rvir einigc Bestimmungen aus dem Statute von Ci-rddale (aus den Jahren 1.720 1329) aus. W'er einen Menschen tOdtet, zalili der Die Gerichtsbarkeit vvar ein ausschliessendes Vorrecht des Patriarchen; wo sie immer gehandhabt wurde, geschah es in seinein Namen und Auftrage, \velchem freilicb zu\veilen znwidergehandelt \vurde, insbesondere von den (hierzu, tvie sie behaupteten, nach altem Her-kommen berechtigten) freien Grundherren, denen dieses Kaiser Friedrich n. (1238) ausdriicklich, wenn auch ohne entsprechenden Erfolg, untersagen musste. Insbesondere standen die Jurisdiction und die dar-aus fliessenden Verfiigungen auf den Fliissen und in den Waldern ledig— l>ch dem Patriarchen oder dessen Beauftragten zu. Richter erster In-stanz waren der Marscball (in gewissen Strafsachen und uberhaupt subsidiarisch), die iibrigen „officia]es generales,“ insbesondere der Schutz-v°gt der Kirche (bei seiner jahrlichen Rundreise und den von ilmi abgehaltenen Gerichtstagen), ferner die Podesta, Capitani und Gastaldi 'n den Gemeinden; im Appelhvege entscliied in der Regel, wenn keine Weitere Berufung stattfand, der Vicarius in temporalibus '). Von dem Betneinde 200 Lire piecole (300 fl.), und \ver ihm beisteht, die Hiilfte; ist er ab-Wesend, so muss er Uberdiess auf t Jahr und 1 Tag fern von der Stadt und deren Weiehbilde bleiben. Wenn ein Btirger der Stadt einen anderen Burger ausserhalb der Stadt, doch in der Gastaldie von Cividale, todtet, zabit er obige Strafe und bleibt auf Jahr und Tag verbannt; todtet aber ein Nichtbtirgcr einen Burger in der Gastaldie, so bleibt er fiir immer von der Stadt und ihrcm Weich-bilde verbannt. Veriibt die That ein Niehtburger gegen einen Nichtburger in der Gastaldie, darf er fiir Jahr und Tag die Stadt nicht betreten, wird er aber betre-^e,b so wird er gefangen gesetzt, ausser er leistet Biirgschaft vor Gericht zu er-s<-heinen, bis die Aerzte den Verwundeten ausser Todesgefahr crkliiren. Wenn aber landesfiirstliche Herrschaft einen dieser Todtschliiger ergreift und ihn hinrich-tet’ e|balt die Gemeinde kein Strafgeld. Spater wurden diese Vorschriften dahin Verschiirft, dass der Todtschliiger 300 1. p. (430 fl.) bezali le und er und sein Hel-auch wenn er die Geldstrafe orlegte, durch drei Jahre und beztiglich durch ,lllr und Tag verbannt bleiben und mit den Erben und Verwandten des Getiid-e^en keinen Frieden haben sollen. Nothzucht (auch versuchte) und Bigamie \vird ®b der Strafe von 200 1. p. (300 fl.) belegt; kann der Thiiter nicht zahlen, so Bleibt er eingesperrt bis er zahlt, und entrichtet tagbch der Gemeinde 8 piccoli kr.) fjjr aeinen Unterhalt; entweicht er, getl>an, bis er zahlt. so \vird er in den Bann der Gemeinde l) Nur bezllglich der Lehensangelegenheiten blieb nach dem Ausspruche des ‘andesgerichtes, der „pari della Curia,“ die Dazwischenkunft des Vicarius ausge-^'blossen und die Leitung der Verliandlung dem Patriarchen persOnbch vorhehal-ten (1327). Als cine Eigenthttmlichkeit erscheint es, dass, alsFederico von Prampergo gegen ?cin® Verwandten wegen BesitzstOrung bei dem Vicarius klagte, or beifiigte, wenn 1111 se*u Itecht nicht widerftthre, wiirdc er an den dcutschen Kiinig oder an den erzog von Karnten oder an den Grafen von GOrz oder an Andore, je naclidem es llla besser zu Erlangung seines ltecbtes dttnkte, recurriren (1323). Bianchi IV CUni' a. a. O. Patriarchalgerichte aber ging die Berufung an das Parlament (Collo-quium), welches das oberste Gericht des Landes bildete. Die von den Grundherren und den Gemeinden ausgeiibte Criminal-Gerichtsbarkeit war eine einfache, oder hohere (judicium mixti imperii) fiir grossere Verbrechen oder Vergeben, oder der Blutbann; letzteren, wobei iiber Leben und Tod entschieden wurde, iibte der Patriarch oder das von ihm eingesetzte besondere Gerieht aus1); die Gerichtsbarkeit „mixti imperii“ liatten in der Regel die Vasallen auf ihrem Gebiete so wie die Stadte * 2). Eine tur Italien eigenthiimliche Institution (deutschen Ursprunges), urar das Sckoffengericht (giudizio d’arengo oder degli astanti), eine Alt Schwurgericht fiir Civil- und Criminalreclitsfalle. Dasselbe war, wenn der Patriarch den Vorsitz fiihrte, aus sechs, sonst aus vier Mit-gliedern (astanti), in Udine aus vier Astanti und einem Doctor der Rechtsgelehrtheit, gebildet. Wenn bei einer Versannnlung dieses Ge- *) Die Abtei von Moggio hatte das Recht, ein Todesurtheil zu fallen, doch musste die Vollstreckung desselben den landesfiirstlichen Gerichtsorganen iiber-lassen werden. Ein Fali dieser Alt \vird aufgefiihrt in Bianchi Docum. II. Theil. 2) Einer besonderen Gerichtsbarkeit urar die Legitimation eines unehelichen Kindes (bastardo) vorbehalten; es iibte dieses Recht — neben dem Patriarchen — auch kraft besonderen Privilegiums, das Capitel des Ordens von S. Jago di Com-postella aus. Ein Fali dieser Art, wo die Legitimation durch den Procurator des gedachten Capitels erfolgte, ist aus Bianchi a. a. O. zu entnehmen (1327.) Doch kommen auch Fiille vor, dass diese Legitimation durch einen pšipstlichen Commis-siir erfolgte, \vie diess (1390) mit Erasmo Piccolo durch Fra Leonardo di Tol-mezzo geschah. Auch die Conti palatini (Pfalz- oder Lateranensische Grafen) hatten das Recht der Legitimirung; so ilbten die Familien Cucanea und Savorgnan dieses Recht, als sie es durch das Privilegiutn des Kaisers Karl IV. (1362) erhielten, durch die Legitimirung mehrerer unehelicher Personen aus. Der Erzdiacon des Capitels von Cividale hatte das Recht, eine Ehe gericht-lich zu trennen, wcnn die physische Impotenz eines der beiden Theile enviesen war. So trennte der Erzdiacon Siurido die Ehe der Sabicoca mit einem Pers, „cujus frigiditatem et impotentiam juriš solemnitate comprobabit“ (1318). Es wurde dadurch zugleich der Frau in Rucksicht auf die Impotenz ihres Mannes und auf ihren Wunsch, Mutter zu werden, gestattet, mit einem anderen Manne cine Eh® einzugehen. Cod. diplom. Frangipane. Es fand auch die polizeiliche Confinirung statt, und zwar unter der noch heute in Italien gebrauchlichen Bezeichnung eines „prccetto“ (praeceptum). wurde unter ein solches praeceptum Johannes gestellt, welcher in dem Nonnen-kloster S. Agnese in Gemona wohnte, und welchem unter Androhung der E*' communication verboten ward, sieh jemals wieder dem Kloster auf zwei Bogen-schttsse (per duas balistras) zu niihern (1319). — Dem Onestasio, einem Einwohner von Portogruaro, wurde vom Bischofe von Concordia befohlen, sich nach Cividal® zn begeben, und daselbst so lange, als es dem Bischof belieben wird, seinenWohn-sitz zu nchmcn, Bianchi Docum. richtes der Fali vorgetragen und verhandelt war, richtete der vorsitzende landesfiirstliche Beamte (oder der Patriarch selbst) an die Mitglieder die Frage, „quid juriš ?“ und diese fallten die Entscheidung. Der Vorsitzende hatte keine Stimme dabei abzugeben, ausser bei Stimmengleichheit, und es stand ihm nur die Vollziehung des gefallten Spruches zu. Die Abstiramung geschah anfanglich durch Aufhebung der rechten Hand, spater durch geheime Kugelung. In der Folgezeit, als das romische und canonische Recht in Amvendung kam, ervahlten viele Gemeinden in ihren Rath geschworne Richter, \velche statt der Astanti fungirten. Auf ahnliche Art wurde in Lehensstreitigkeiten ver-fahren, bei \velchen der Patriarch zehn Standesgenossen (pari della curia) versammelte, vor denen die streitenden Parteien oder deren Procuratoren ihre Sache verhandelten; hierauf wendete sicli der Patriarch an die Mitglieder des Gerichtes mit der Frage, quid juriš? und diese entschieden nach dem Herkommen, ohne dass der Patriarch hier-eei irgend eine Meinung abzugeben hatte. Von dem Standesgerichte ging die Appellation an das Parlament (Colloquium generale) und von diesem konnte eine \veitere Berufung an das Reich erfolgen 1). ‘) Der Bischof von Triest hatte einen Lehensstreit, bei welchem die Gegen-partei an das Colloquium generale appellirte. Bei der Gerichtsverhandlung desselben liess sicli der Bischof nicht vertheidigen, sondem appellirte, da er in contnmaciam verurtheilt wurde, die ganze Gerichtsverhandlung ignorirend, von dem Patriarclien an den Papst. Bei der Vorlage der Berufung an den Papst erOrtert Pagano das in Friaul herrschende Gerichtsverfahren. Nach dieser hier herrschenden Reehts-geivohnheit werde in Streitigkeiten, welche die temporalia betreffen, von dem in Gegemvart des Patriarchen gefallten Urtheile an das Colloquium appellirt, eine an-dere Appellation sci nicht giltig. Von dem Colloquium abcr gche in temporalibus die Berufung an das Reich, von ivelchem die Kirche die temporalia erhalte. Es sei hbrigens ganz ungerechtfertigt gewesen, dass der Bischof von ihm, den Patriarchen der keine andere Befugniss habe, als von den Standesgenossen (pares inter curia) den Rechtsspruch abzuverlangen, nicht aber selbst zu entscheiden — und nicht von den pares appellirt habe. (Die iveitere Polgerung, dass in ciner temporalia betref-den Streitsache die Berufung an den Papst ebenso ungerechtfertigt gevvesen, war wohl zvvischen den Zeilen zu lesen.) Diese Reehtsgewohnheiten seien eingevvurzelt (inveterate) und bei den Einwolmern zum Gesetze geworden, und er sehe nicht ein, "de dieselben umgesttlrzt oder wie itnmer verandcrt werden kOnntcn (13.30). Bianchi Docum. II. Thl. Das Standesgcricht konnte aucli von einem anderen Lehenslierrn •uit soinen Vasallen, wenn es sich um deren Rechte handelte, abgclialtcn werden. Bie adeligen Burgherren hielten Gerichtstage mit ihren Vasallen, welche dabei als Astanti zu erscheinen verpflichtet warcn. So berief der Edle Mathias von Gemona seine Vasallen zum Gerichtstage (1.302); als einige derselben nicht erschienen waren, "andte sich der vorsitzende Lchensherr an die Mitglieder des Gerichtes (Astanti), was in solclicm Falle Reclitens sei, ivorauf dieselben den Ausspruch thaten, dass die S&umigen 40 Denare ftir den ersteii Termin, eine Mark fttr den ziveiten Ter- Als Marquard sein Gesetzbuch abgefasst hatte, trachtete er, behufs der Erzielung einer griisseren Einheit in der Gerichtsvenvaltung diese allerdings die Machtvollkoimnenheit des Patriarchen betrachtlich einschrankenden und mit dem romischen Rechte nicht vereinbarlichen Schoffengerichte abzuscliaffen, und \vandte sich an den Papst mit der Bitte, diese als „Missbrauch“ bezeichnete Rechtsgevrohnheit zu unter-sagen. Diess geschah auch vom Papste Urban V. im Jalne 1367, wel-cher in seinem dieselbe verbietenden Breve *) eine genaue und internim als Strafe zu zahlen hatten, beim dritten Termin aber sie des Lehens verlu-stig sein sollten. Bianchi Docum. Beg. *) Dieses fiir die Beehtsgeschiehte belangreiche Breve lautet wie folgt: „Urbanus — Marquardo Patriarcae — Nuper ad nos venit auditum, quod in Civitate Aquilegensi, Utinensi, Civitatis-Austriae, Glemonae, Venzonae, Marani, Montis-Falconis, Sacili, Sancti Viti, Medunae Locis et nonnullis aliis loeis ac Terris et Castris, Gastaldiis et oppidis Patriae Poro Julii, Aquilegensis Diocesis, tuae temporali jurisdictione subjectis, in Criminali et Civili Foro quaedam abusiva con-suetudo, quae potius corruptela dici debet, inolevit, rectorum judiciorum quam plurium perversiva. Ex eo quia in Judiciis antedictis, tam in praeceptis, monitio-nibus, interlocutoriis et definitivis Sententiis, quam aliis quibuscumque actibus judieialibus, Patriarcha , qui pro tempore est, et ipsius Officiales examinare, cog-noscere, definire, terminare et alios actus judiciales facere ex ponderata et matura deliberatione non possunt: Sed solum in quantnm per astantes, seu majorem partem astantium, indifferenter et passiin, sive Nobiles, Innobiles, Litterati et Illitterati, Artifices, seu eujusvis alterius conditionis, dignitatis et status homines existant: etiam per Patriareham, seu ipsius Officiales pro jure reddendo sedere contigerit, in loco Judicii convenientes: et facto per partes, seu ipsarum Advoeatos vel Procura-tores, atque omnibus quae ipse partes diccre vel allegare in ipso Instanti voluerint rcspectu Articuli Causae , de quo in termino ipsis partibus Statuto litigare contigerit, enarratis; tune ad vocationem Patriarchae seu Offieialium ejusdem, quasi more praeconis, eosdem astantes requirentium, quid in pracmissis Actibus, seu Ariiculis judieialibus de jure videtur, sententiatum et dictum fuerit ipso Instanti, nulla alia deliberatione praemissa, qualis et quantacnmque fuerit Causa seu Negotium in judicio delictuni non attentis: iidem Patriarcha ed ipsius Officiales ita et taliter, sicut per praedietos astantes seu majorem partem dictum et sententiatum extiterit ipso Instanti, promulgare et sententiare tenentur; et quae praedietorum astantium, sicut pracmittitur, sententiatum majorum pars eiistat, por elevationem et numerationem digitorum eorundem divisim et successivc faetos demonstratur. Ex quibus incaute, et absque congrua deliberatione, et saepe cnm fraude partium et dietorum astantium vel convenicntium in loco, et tempore judicii antedicti et amicorum, parentum seu aliquorum potentium litigantium .... Actus judiciarii, interlocutoriac Scntentiae, et definitivne ac Praecepta indebite promulgantur. Nos igitur attendentes, quod consuetudo, quae Canonicis obviat institutis, nullius debet esso momenti: quodque Sententia a non suo lato judico, nullam obtinet firuiitatem; ut tam tu, quam Officiales tui praedictis in causis subjeetorum tuorum, postquam tibi et ipsis de me-ritis earum constiterit, Sentcntiae proferre valeatis, sicut ordo postulat rationis, praemissa consuetudino non obstante Fratemitae tuae Auctoritate praesentium con- essante Beschreibung dieser Gerichtsprocedur voraussendet, nnd die— selbe als eine missbrauchliche Gevvohnheit. ja als eine Corruption, wobei der AVillkiir der Antanti und dem Einflusse der Freunde und Venvandten der Streitenden ein zu grosser Einfluss gegdnnt sei, be-zeichnete; er ordnete demnach an, dass diese mit den canonischen In-stitutionen im Widerspruche stehende Ge\vohnheit aufgehoben vverde, und jeder nicht von den ordentlichen Richtern gefallte Rechtsspruch kraft- und \virkungslos sei. Allein weder diese papstliche Anordnung noeh die Bemiihungen Marquard’s, dieselbe auszufiihren, erreichteu ihren Zweck. Diese Rechtsiibung war im Volke so eingelebt, dass jene Anordnung ein todter Buchstabe blieb, weil ersteres sich nicht seines Rechtes berauben lassen wollte. Insbesondere wehrten sich die Bevvoli-ner von Udine dagegen und geriethen sanirat ihrer Partei in heftigen Streit dariiber mit dem Patriarchen Johann von Mahren, so dass sich der Patriarch Anton I. Gaetani dreissig Jahre sp&ter (1397) veranlasst s&h, das Schdffengericht gesetzlich \vieder einzufiihren *), welches so lange wahrte, als der Patriarchenstaat bestand. Es bat sich die Erin-nerung an einige Volksgewohnheiten, die auf Rechtsgeschiifte oder ge-richtliche Akte Bezug nahmen, erhalten. So wurde die Besitziibergabe eines Grundstuckes dadurch bewerkstelligt, dass man dem neuen Be-sitzer eine Handvoll Gras (Heu), Erde oder Gestrauch gab, jene eines Hauses aber durch die Darreichung der eisernen Thiirklinke oder des Thflrschlosses, wahrend der neu eintretende Eigenthumer durch Ein- und Aostreten, durch Oeffnen und Schliessen des Ilauses den Akt der Be-sitzergreifung vornahm 2). Bei Errichtung eines Erbzinsvertrages wurdo s^ets die Clausel beigefiigt, dass der Erbzinsmann den Gegenstand des Veitrages \veder an die Kirche noch an einen machtigen lierrn, noch an einen Leibeigenen veraussern diirfe. Bei Beendigung eines Streites Jurch Versdhnung war der Friede vollkommen und unverbriichlich, Ce'limus facultatem. Datum Viterbii XIII. Kal. Augusti, 1’ontificatus. Nostri anno luinto. (Ciconi: Udine etc.) ') Das Decret des Patriarchen Anton ist bei Ciconi a. a. O. S. 164 abgedmckt, 'v°b®i es auffiillt, dass er daboi der oben angefuhrten pfipstlichen Anordnung gar uicht, ®rw&hnt (vielloicht weil es eine Verordnung in temporalibus war, die als der Papstlichen Geivalt nicht zustehend erkannt ivurde), sondern ausdrucklich sagt: ndUod ad libitum facimus, constituiinus ct ordinamus.“ l) So trat der Priester Odorlicus von Cividale in den korperlichen Besitz c'l|es orkauften Grundsttlckes, indem ihm der Verkiiufer die Kanken eines Wein-*tockes Ubergab, und ein anderer Priester Odorlicus von Medca gelangte in den esitz ciner erkauften Hube (manus), indem er die Spreu aus der gedachten Hube 1'opfing, wic es wird beigefUgt in solehen Fhllen der Brauch ist (1319). "ianchi a. a. O. II. TheiL 'venn die Parteien (die Familienhaupter) ein Biindelchen Strob an einen bezeichneten Ort vvarfen, und dabei betheuerten, dass sie das Vergangene so \venig achten als dieses Strob. Es war dieses auch das symbolische Zeichen des Aufhorens der Blutrache. Das Vermogen der Rebellen tvurde nach dem Gesetze, nach welchem sie lebten, dem langobardischen, frankischen oder romischen Rechte confiscirt, und nach eben diesen Gesetzen stipulirte man Contracte, macbte Testamente oder andere rechtlicbe Akte. Die verurtheilten Rebellen wurden mit geschornem Haupte mit sch\varzem Uebenvurfe zur Richtstatte gefiihrt, und ihr Leichnam auf einem Anger begraben, niemals aber in die Familiengruft gebracht. Die Strafen waren, dem Geiste jener Zeit gemass, vielfach hart und grausam, und bestanden in der Todes-strafe (durch Kopfen, Hiingen und den Scheiterhaufen), der Tortur, dem Abhauen der rechten Hand, dem Ausreissen der Zunge, dem Ausstechen der Augen, der Brandmarkung auf die Wange, in Stockpriigeln, dem Kerker, der Ausstellung auf dem Pran-ger, der Verbannung, den Geldstrafen, in Niederreissung der Burgen u. A. 0 Allgemein war in Friaul der Gebrauch, alle dffentlichen und ’) Bekannt ist die harte Bestrafung der Mlirder des Patriarclien Bertrand durch seinen Nachfolger Nicolaus; am schrecklichsten traf dieser Racheakt den Edlen de Portis, in dessen Hause in Cividale die Verschrviirung angczettelt rvorden. Er wurde auf einem Karren durch Udine gefiihrt, und ihm dabei jedes Glied mit Zangcn abgezwickt, hierauf wurde er an zwei Pferde gebunden und zerrissen, sein Haupt ward auf eine Lanze gespiesst und an den Pranger gebracht, der Leib wurde geviertheilt, auf vier Thoren ausgestellt, dann auf vier Galgen aufgc-hiingt (1355). Der Edle Andreotti, ein Gegner des Patriarchen Johannes von Miih-ren wurde auf dem Markte von Udine der Tortur unterzogen (wobei der Patriarch aus dem Penster zusah), dann hingerichtet (1389). In Udine wurde ein Wcib (1343) zum Feucrtode verurtheilt, und ebendort wurden zwei Miinzverfiilscher ver-brannt (1404). Oliva Lanari war beschuldigt worden, mit ihrem Liebhaber Giacomo Bonvin versucht zu haben, ihren Gatten zu vergiften; beiden \vurden eine mit Teufelsfiguren bemalte Krone auf’s Haupt gesetzt, dann wurden sie zu Esel in Udine herumgeftthrt, endlicli auf dem Scheiterhaufen verbrnnnt (1419). Raimund liess dem Notar Morando, wclcher den Erzbischof Otto Visconti von Mailand hcimlich von der bevorstehenden Roise des Patriarchen an das kaiserliehe Hoflager benachrichtigt hatte, zur Strafe die Hand abhauen (12T7). Ein Mann, welchcr den Capitiin von Udine wiirtlich beleidigt hatte, wurde in Udine mit einer Angel in der Zunge durch die Stadt geschleppt, dann an den Pranger gestellt (1364); einem Anderen, wclcher zur Begtlnstigung eines Ueberfalls der Stadt durch Tristan Sa-vorgnan des Nachts cin Sttick Mauor niedergerissen , wurden die Augen ausgesto-ehen (1415). Eine schreckliche Kerkerslrafe wurde vom Patriarchen Raimund liber einen Priester Tiscano verhiingt, welehcr die Burg von Tolmein den Feinden des Patriarchen verrathen hatte; er wurde zu lebensliinglichem Kerker verurtheilt, mit Ketten am Halse, an den Fttssen und Hiinden beladeh, und diese strenge Halt Privatacte darch einen Notar*) vornehmen zn lassen, deren Schrift- wurde uberdiess mit Fasten verscharft, so dass er an jedem zweiten Tage sieben Unzen Brot und Wasser , an den anderen Tagen aber gar keine Nahrung erhielt (1292). Einem anderen Verrather, Pietro Edlen von Tricesimo, welcher diese Burg den Kamtnern zu uberliefem trachtete, wurden die Augen ausgestochen (1253). In dem Statute von Gemona kommt die Strafbestimmung vor, dass der Verurtheilte mit der Kette an den Schandpfahl gebunden wurde, und daselbst drei Tage und drei Niichte verbleiben musste „pro mulieribus vero delatio lapidis ab una porta ad alteram de muro veteri“ (1379). In Udine wurde eine Heilkunstlerin (una donna che faceva medicine) aus der Stadt verbannt, und verordnet, dass, wenn sie zu-ruckkehrte, ihr die Nase abgeschnitten werden solite (1373); diese Strenge scheint aber nicht lange gedauert zu haben, denn schon 1393 und abermals 1399 finden wir eine Donna Girarda als Medicatrice (und Medica) im stadtisehen Solde. Nicht mindere Grausamkeiten vvurden im Kriege veriibt. In dem Kriege der Ungarn gegen die Venezianer liess der ungarische General Scolari (ein Floren-tiner), nachdem er das Castell Torre und die Bastei von Montereale eingenommen, allen daselbst Gefangenen eine Hand abhauen und ein Auge ausstechen (1411); diess wurde von den Gegnern bald darauf reichlich vergolten, indem Tristan Savorgnan, welcher mit den Venezianern die Befestigungen bei dem Castell Savorgnan eingenommen hatte, allen dort gemachten Gefangenen beide Fusse abhacken liess. (1412). Gerechter war die Strafe, die Manfredo, Herrn des Schlosses von Pinzano, ereilte. Er hatte daselbst seine drei Blutsvervvandten meuchlings ermordet. Patri-arch Bertrand, um die Unthat zu riichen, musste einen formlichen Krieg gegen die Burg erOffnen. Er nahm eine Truppenschar in Sold, und belagerte mit Hilfe der Udineser und Savorgnan’s die Burg durch 45 Tage, bis sie durch eine Kriegslist des letzteren eingenommen wurde, und Manfredo sammt seinen Mitschuldigen die verdiente Todesstrafe erlitt. Die Burg Pinzano aber ward dem Edlen Savorgnan zum Lohne filr seine Tapferkeit verliehen (1344). Noch sei hier einer That unnatfirlichen Fanatismus, welche als „patriotischer Heldenmuth“ gepriesen wurde, Erw&hnung gemacht. Der Graf Heinrich von G8rz hatte einen Kriegszug gegen den Patriarchen nach Cadore gemacht, und im Ein-verstiindnisse mit einigen Einwohnern Tolmezzo einzunehmen gesucht, was ihm aber nicht gelang. Da, nachdem der Graf bereits abgezogen war, hicb Maddalena di Veciglo ihrem Manne Palatino, einem der Verschworenen, im Angesichte des Volkes zu allgemeinem Erstaunen das Haupt ab , und warf es sammt dem Rumpfe in den nahcn Wald mit den Worten, dass derjenige, der sich gegen das Vaterland verschworen, nicht wilrdig sei, in demselben begrabcn zu vverden (1307). *) Das Notariat war ein (angesehenes) kaiserliches Amt, und wer dasselbe erlangen wollte, musste nachweisen, dass er persiinlich frei sei und keine kirchlichen Weihe empfangen liabe. (Da aber doch Canonici als Notare vorkommen, durften letztere erst spiiter in den geistlichen Stand gctreten sem.) Kraft kaiscrlichen Pri-v'legiums hatten die Pfalzgrafen (ilbcrhaupt, insbesondere aber jene) von Lomello das Reeht, Notare zu erncnnen, und, als eine Art von Belehnung, mit der Fedcr und der Schrciblafel (cuin penna et pugillo) zu investiren. Bei Bianehi (Docum.) kom-men zwei Falle soleher Ernennungen durch den Pfalzgrafen von Lomello im Namen des Kaisers Ludwig von Baiern - (1325 und 1329) vor. Aber auch die Patriarchen (und statt ihnen die General-Vicare) hatten kraft kaiserlichen Privilcgiums sammlungen noch grossentheils erhalten sind *). Diese gerichtlichen Formlichkeiten wui-den aber auch bis zum Uebermass selbst bei gering-fiigigen oder sogar anstossigen Gegenstanden in Anwendung gebracht; So entnehmen wir aus Bianchi’s Urkundensammlung den in aller Formlichkeit mit der Fertigung vieler Zeugen abgeschlossenen Gesell-schaftsvertrag zvveier Barbiere (1327), wobei das gemeinsame Betriebs-capital aus 4 Schiisseln, 14 Messern, 2 Scheeren, 2 Zangen zum Aus-zielien der Zahne und einigen Kleinigkeiten bestand; ferner einen gleichen Vertrag iiber den Verkauf eines medizinischen Buclies (1320); ja sogar einen Vertrag, vvelchen zwei Manner — im Franciscanerklo-ster zu Cividale (!) — vor mehreren Zeugen zu dem Zvvecke geschlos-sen, um Kaufleute aus Villach in Gemeinsckaft zu fangen und zu be-rauben ®). 51. Handel, (Strassenziige, Handelsprivilegien Venedig’s, Industrie, die toscanischen Wucherer, die Juden, Geniona.) Das Gebiet des Patriarchenstaates hatte in zweifacher Beziehung eine iiber seinen topografischen Umfang hinausreichende Wichtigkeit fiir die iiffentlichen Verhaltnisse der damaligen Zeit. War in strategi-scher Beziehung das Land, auf dessen Gebiete die niedrigsten arn leichtesten zu beniitzenden Alpenpasse sich befanden, von hervorra-gender Wichtigkeit fiir Deutschland, und hatte insbesondere diese Eig-nung die Begiinstigung und den Schutz der deutschen Kaiser fiir die Patriarchen zur Folge, so richtete anderseits eben diese den damaligen Welthandel in besonderer Weise fordernde Lage des Landes z\vi-schen Italien und Deutschland die Aufmerksamkeit der Venezianer auf das friaulische Gebiet, welches sie zuerst durch Vertrage sich das Recht Notar« zu ernennen (der Notar Stumulo von Monza wurde 1326 vom Vičar ernannt). ‘) Wir verdanken dieser liiblichen Gewohnheit fast alle Kenntniss (iber friaulische Geschichte und Zustiinde des Mittelaltcrs, und insbesondere \vurde zu-meist aus diesen Notariatsbilchern die treffliche Urkundensammlung des Abbate Bianchi, von welcher nur cin Theil seinom vollcm Inhalte naeh, cin andcrer aber in Regcsten-Auszilgen verOtfentlicht worden ist, zusammengestellt. 'l) Pictro von Cividale schliesst mit Braniver von Tolinein einen Vertrag, \velchem zufolge Braniver sich als Spion nach Villach begcben, und die Bewe-gungen dortiger Kaufleute ausspahen solite, so dass Pietro sie fangen oder ihrer Giiter berauben konne. Braniver bckraftigte diess eidlicli mit der Verpflichtuug, diess Nieinandem mitzutboilen. Pictro deponirte dafilr 20 Soldi di grossi (50 II.) mit der Hypotbck auf alle scine Giiter. welchcn Betrag Braniver nacli glucklich vollbrachter Arbeit erhalten sulic (1331). Bianchi Docum. 11. Thl. dienstbar zu macben suchten, und endlich unter der Gunst der Um-stande vollstandig in Besitz nalmien. Venedig war zu jener Zeit der Mittelpunkt des iiberseeischen Handels, insbesondere des damals ge-winnreichsten nach der Levante, und sein Hauptabsatz ging nach den deutschen Handelsstadten. Die kurzesten und besucbtesten Haupt-strassen fur diesen Verkehr duichzogen den Patriarchenstaat, und na-mentlich Friaul. Die befahrenste llandelsstrasse ging von Udine iiber Gemona undVenzone nach Villach (die heutige Pontebba-Strasse) und von dort iiber die Tauern nach Salzburg; eine andere dieser zunachst stehende fiihrte liber Carnien und den Kreuzberg (Monte Croce) nach dem Pusterthale und Augsburg 1). Mehrfache Handelsvertrage z\vischen Venedig und den Patriarchen Wolfger, Berthold, Gregor (in den Jah-ren P206, 1222, 1254) und Raimund regelten diesen Durchzugsverkehr so wie den inneren Handel im Patriarchengebiete; sie hatten den Schutz des Handels und der Schifffahrt, die Ziille und namentlich die (fur Venedig so wiehtige) Aufrechthaltung des Salzinonopols des Freistaaies (nebenbei auch die Auslieferung der Gefangenen) zum Gegenstande. Venedig hatte sich dadurcli in Friaul eine ahnliche unabhangige Stel— lung errungen, wie seine Bevollmachtigten im bvzantinischen Kaiser-reiche ausubten, das Vorbild der nachmaligen Consulargericlitsbarkeit in den Staaten des Orientes. In Aquileja residirte ein venezianischer Vicedom, welcher, frei von jeder Abgabe, die Beobaehtung der llan-delsvertrage iibenvachte, und die volle Gerichtsbarkeit iiber die im Lande anwesenden Venezianer ausiibte. Er fiillte das Urtheil in den zvvischen Venezianern anhangigen Processen, und untersuchte und be-strafte die von Venezianern begangenen Verbrechen; ein Nichtvene-zianer komite nicht zu Last eines Venezianers Zeugniss ablegen; die Patriarchen waren vorantwortlich fur die Schaden, welche die Venezianer dureh dessen Unterthanen erlitten*). E genthiimlich war es, ') Eine dritte Strasse (del Pulfaro genannt) zog von Cividale dureh das Natisonetlial iiher Caporetto und den Predil nach Villach, sie bestand schon seit Romerzeiten, war zur Langobardenzeit die besuchteste, wurde aber dureh die Ge-'valtthiitiglieiten der Raubritter verOdet. Noch in der spat er en venezianisclien Zeit hefreitc der Doge Girolamo Vendramin (1192) die 13ewohner des Flussthales am Natisonc und der Berge oberhalb Cividale von allen Offentlichen Lasten, da sie behilflieh sind, den Strasscnzug und die Klause in jener Gegend zu bcwachen. (Della Bona a. a. O. S. 142). A ls die Venezianer diese Strasse vernachliissigten urn den Handelszug iiber Udine und Ponteblm zu begiinstigen, schrieb Cividale diesem Um-stande zunachst den giinzliehen Verfall seines Handels zu (Guida di Cividale S. 94). *) Der Iti h alt des Vertragcs voin Patriarchen Berthold 1222 ist aus Minotto’s Regesten (a. c. O. S. 14) zu entnehmen. Auch der spiiterc Vertrag vom J. 1300, 'velehor • Donatus, Protectors der Stadt, vom J. 1374, eine Keliquie der h. Elisabeth, Land-griifin von Thttringen, ein silbervergoldetes Ostensorium aus dem 13. Jahrhunderte mit einem grossen gearbeiteten Bergkrjstall; eine Reliquie des h. Lorenz, welche Kaiser Carl der Grosse dem h. Paulinus und dieser dem Cupitel von Cividale gesehenkt hatte, und mehrere alterthiimliche Ciborien. Zwischen der Kirche und dum Glockenthurme ist ein merkwtirdiger antiker Grabstein zu sehen, der einem Mtgliede der Kamilic der Fabier, welcher Sexvir und Augustalis in Cividale war, »nd der tribus der Scaptier angehiirte. 2. Das Archiv des Capitels. Es enthiilt mehr als hundert handschi'ift-Kche Codices, welclie vom o. Jahrhundert bis zur Erfindung der Buchdruckerkunst reichen. Darunter befinden sich a) zwei Bibeln in Grossfolio auf Pergament, Ge-suhenke des Patriarchen Gregor von Montelongo, vvelcher sie von Aquileja hierher hberbrachte; die erste mit Schriftzeichen, litera antiqua, die weit hber das Jahr 1000 hinaufreichcn, xvahrend die Miniaturen im griechischen Style dem 8. Jalir-liundcrte angehOren dttrften, die zweite mit schOnen deutschen Buchstaben aus dem 12. Jahrhunderte; b) die Gescliiclite der Langobarden von 1‘aulus Diaconus. (nach Bethmann) ein Codci vom Ende des 8. oder Anfange des 9. Jalirhundertes, 0>e alteste und correcteste Handschrift dieser Gcschichte; c) das vollstiindige Aquileja, die Dorae zu Cividale, Geinona und Venzone aufzuvreisen. Die schonen Kiinste fanden spilter Eingang im Lande. Deren Verbrei- Decret des Gratianus, vom Canonicus Marsilio dieses Capitels (1240) geschrieben, ausgezeichnet durch die Eeinheit der Schriftziige und die Vollstandigkeit des Werkes; d) die Kirchengeschichte des Rufinus und anderer Autoren, ein wohler-haltener Codex des 13. Jahrhundertes; e) das Apologesticum des h. Petrus Da-mianus aus dem 15. Jahrliunderte, ein kleines Manuseript auf Pergament, iveiches an den guten Geschmack jenes Jahrhundertes in den Schriftziigen erinnert; f) die zwei beriihmten Gebetbiicher der h. Elisaheth, Tochter des Kiinigs Andreas II. von Ungarn und Gemahlin des Landgrafen Ludwig von Thiiringen. Der erste Co-dex, Gertrudiano genannt, wurde vor dem Jahre 1000 von einem Canonicus von Trier fur Gertrude, eine Schwester des KOnigs Stephan I. von Ungarn, geschrieben. und enviihnt die Vermahlung dessen Sohnes KOnig Peter mit der griechischen Kaisertochter Irene; er hlieh in der kOniglichen Pamilie und ward von der Kii-nigin Gertrude ihrer Tochter, der h. Elisaheth, hei deren Vermahlung geschenkt. Er enthalt sehr alte hvzantinische Miniaturen, nehst anderen minderen Werthes von dem Schreiber des Codex, welcher iihrigens durch die Genauigkeit der Schriftziige, die Mannigfaltigkeit der Verzierungen und vor Allem durch die lebliaften Farhen der trefflichen Initialen von verschiedener Zeichnung bemerkhar ist. Der zweite, genannt Codex der h. Elisaheth, stammt vom Ende des 12. Jahrhundertes, und war fUr die Vermahlung der sachsischen Prinzessin und Enkelin Kaiser Conrad’s III., Sophie mit dem Landgrafen Hermann, Schwiegervater der h. Elisaheth, bestimmt; das schOne Schnitzwerk derDeckel, mit denen es eingebunden, Nielli (eingelegte Arbeit) entbaltend, sind bewundernswerth, ehenso die Miniaturen, an der Zalil mehr als 50, mit Goldgrund und ivohlerhalten. In den Litaneien sind alle angerufenen Hei-ligen in Miniatur abgebildet, und zu Anfange befindet sich die Ahbildung der Neuvermiihlten, Hermann und Sophie, welche der gOttlichen Dreieinigkeit ein von ihnen erbautes Kloster, Reinhardshrunn, darbieten. Diese heiden Codices wurden von der h. Elisaheth liber Vervvendung ihres Oheims, des Patriarchen Bert-hold, dem Capitel geschenkt; g) das kosthare Evangelarium aus dem fiinften Jahrliunderte, \velches man in friiheren Zeiten dem h. Marcus zuschrieb, das aher wahrscheinlich von dem h. Hieronymus dem h. Chromatius, Erzhischof von Aquileja, seinem Freunde, geschenkt worden ist, wortiber ohen in der Geschichte der Patriarchen umstandlich Erwiihnung gcschah; h) zahlreiche Passionarien oder Leben der Heiligen, in deren einem, aus dem 10. Jahrliunderte stammend, die Gestalt des h. Evangelisten Marcus beschriehen ist: „fuit autem forma beati Marci hujus-modi: longo našo subducto supercilio, pulcher oculis recalvaster prolixa harha, vclox liabitudinis, optimae aetatis mediae canis aspersus, atfectione continens, gratia Dei plenus“: i) viele alte Antiphonaricn mit vergoldeten Miniaturen aus dem 13. und 14. Jahrliunderte, und den Noten, wie man sie vor Guido d’ Arezzo fiir den Gre-gorianischen Gesang amvendetc; k) cin lateinisches W0rterbuch aus deni 12. Jahr-hunderte; 1) die in 20 Biinden enthaltenen Pergamenthandschriften vom J. 1000 bis auf die neuere Zeit bieten dem Geschichtsforscher ein reiches Material dar. Ausser den handschriftlichen Denktnalen enthalt. das Archiv auch Kunstschiitze in Gold, Silbcr und Elfenbein, und zwar: a) eine Pace, Geschenk des langobardischcn Herzogs Ursus von Ceneda an das Capitel, mit dem gekreuzigten Christus aus Elfenbein, dem Apostel Johannes und der Mutter Gottes, mit Edelstcinen und tun" war das einsiedlerische Leben der Barone in ihren Burgen hin— derlich. Sie sahen mit Hochmuth auf die stadtischen Adeligen lierab, Verzierungen aus vergoldetem Silber, ein seltenes Andenken aus der Langobarden-zeit. b) Zwei andere Paei evangelarie vom Patriarchen Grimani aus der Benais-saneezeit, ausgezeichnet durch die schGne Zeichnung, die Figuren aus dem reinsten Golde und die seltenen Edelsteine. e) Das Pontifieale des Patriarchen Grimani mit Tier Stiicken von griechischem Niello, nach dem Urtheile Cicognara’s den seliiin-sten, die existiren. Es enthalt trefflieh gezeichnete Figuren , und dazu gehort ein tragbarer Altar mit einem hOchst seltenen Blutjaspis. d) Ein Elfenbeinkiistchen mit mjthologischen Darstellungen aus dem 1. oder 2. Jahrhunderte, wie man si eh 'ieren in den saturnalischen Festen fur die Geschenke, die die Liebenden ihren Damen gaben, bediente. e) Zwei Gefasse von Niello, eine damascirte Arbeit, wie sie in Cordova zur Zeit der maurischen Herrschaft verfertigt wurden. 3. Das Ursulinerinenkloster Monastero S. Maria in Valle mit dem rtlmisch-langobardischen Kirchlein. Es bestand seit dem J. 890 ein Nonnen-kloster in Salto ain Torre, ein Meile unterhalb Cividale; bei dem Untergange des langobardischen KGnigreiches und dem Einfalle der Franken rief der Patriarch kigvald die Nonnen von Salto in seine Besidenz Cividale, und wies ihnen die Kirclie S. Maria in Valle nebst einigen benachbarten Hausern an. Dort erbaute 4ie Konigin (oder Herzogin) Peltrud das Kloster Monastero maggiore, und richtete (iie innerhalb dessen Mauern befindliche von ihr erweiterte Kirclie S. Maria ein. hiese Kirclie war ursprilnglieh ein (wahrscheinlich) der Vesta gevidmeter riimischer tempel aus den Zeiten TrajanV, als er um jene Zeit dem kirchlichen Gebrauche Reweiht worden var, erbaute (7(12) Peltrude das Chor und den Bogen am Eingange 4er Kirche dazu. Man tritt in dieselbe durch ein schiverfalliges Thor, welchcs die bpuren des liGchsten (rOmisehen oder langobardischen) Alterthums an sicb triigt. tier Mittelraum der Kirclie, der einstige Tempel, bildet (oline das Chor) ein Viereck von 17 Fuss Lange und Breite, von einem Tonnengevolbe iiberdacht. Die lauern varen einst mit Marmorplatten bekleidet, wie der noch damit bedcckte tiockel dartliut, der (um t'/l Fuss unter dem Niveau der umgebenden Gebaudc bcgcnde) Fussboden ist mit Marmor gepflastert. zum Tlieile mit veissen, schvar-zen unnem Altare befindet sich ein rOmischer lnschriftenstein mit den Namen einer rOmi-schen Cohorte, velche im Kampfe gegen die Barbaren fiel, valirsclieinlich, den buch.staben zufolge, aus der Zeit Trajan’s, und in dem einstigen Tempel aufge-i-tellt. Dem Cliorc gogenilber am Eingange gewahrt man einen in Stucco gearbeiteten Sen, dessen hauptsachliche und merkviirdige Verzierung eine sich herum vin-ende Bebc mit Blattern und Traubcn bildet. Der Architrav liber der Thiir ist blieben, treu dem Gebiauehe ihrer Vii.ter, isolirt unter ihren Vasallen und verkehrten mehr mit Deutschland als mit Italien. Ilir Hauptver- von Marmor, in halberhabenen Sehniiren gearbeitet, und von einem gleichfalls er-habenen ornamentirten Friese bedeckt. Oberhalb desselben stehen sechs Statuen, die Heiligen: Anastasia, Agape, Chionia und Irene, sammt den b. h. Chrysogouus und Zoilus darstellend. Alle diese Arbeiten riihren von Peltrude her und sind lan-gobardischen Ursprungs. Peltrude legte iiberdiess in dem Hauptaltare, in eine eiseme (jetzt schon sehr verrostete) Kiste verwahrt, kostbare Iieliquien nieder, worunter der (einst zu grossen kirchlichen Feierlichkeiten Anlass gebende) Schadel der h. Anastasia. In der Kirche befinden sich Iiberdiess hOlzerne Chorstiihle aus deni 10. Jahrliunderte und Eeste von Malereien aus den fruhesten Zeiten, aus dem 10. 12. Jahrhunderte, bis zur Zeit der Wiederherstellung der Kiinste. Dieses fast einzig noch vorhandene Baudenkmal aus der Langobardenzeit war durch Alter und Sorglosigkeit dem ganzlichen Verfalle nahe, als, auf Anregung des Verfassers, als damaligen Leiters der k. k. Central-Commission filr die Erhaltung der Bau-denkmale die gedachte Central-Commission im J. 1856 die Vorkehrung fur die Conservirung dieses Denkmals veranlasste, vvie dieses eine Lapidarinschrift am Ein-gange der Kirche darthut, (S. II Tempietto di S. Maria in Valle di Cividule. Udine 1858.) 4. Der Marmoraltar des Herzogs Pemmo (Vaters des langobardischen KOnigs Batchis) mit einer Inschrift, eines der ivenigen erhaltenen Denkmale aus der Langobardenzeit. Er zierte friilier die Kirche des h. Johann des Taufers, und ‘ wurde bei deren Abtragung in die Kirche S. Martino iibersetzt, welche einst die Grab er der langobardischen Herzoge enthielt. 5. Unter den iibrigen Kunstwerken Cividale's sind zu envahnen: Gemalde von Paolo Veronese (die h. Agnese in S. Maria di Corte, eine Madonna und ein S. Rocco in S. Giovanni in Xenedocchio), von Palma dem Jungern, von dem sich mehrere Bilder in Cividale vortimlen (wie der h. Carl Boromaeus in S. Pietro in Volti), die Fresken des Giulio Quaglio von Como in S. Francesco, die beriihmten Gemalde Pellegrino’s von S. Daniele (S. Michele, S. Sebastiano, die Madonna, umgebcn vom h. Johann dem Taufer und S. Donato in Sa. Maria dei Battuti), die langobardisihe Capelle in der Kirche S. S. Pietro e Biagio, die Kirche S. Giovanni in Xenodocchio, ivo einst ein vom Herzog Kodoald (605) erbautes 1’ilgerhospital bestand, und in deren Pfarrei der Geschichtschrciber Paulus Diaconus geboren wurde, endlb b ausserhalb der Stadt auf einem Hiigcl der beruhmte (seit dem 5. Jahrhunderte bekannte) Wallfahrtsort S. Maria del Monte, in ivelehem sich bis zu Anfang des lauf. Jahrhundertes eine vom Kaiser ltudolph von Habsburg dahin gewidmete ver-goldete Marienstatuo befand. ^ 6. Das k. Museum, in vvelchem die in der Stadt und Urngebung aufgefun-denen Rcste des Alterthums und der Langobardenzeit aufbeivahrt werden. Es befinden sich darunter die Piedestale von den Statuen zweier rOmischer Kaiser, Caracalla und P. Licinius Gallienus, mehrere sehr merkvvilrdige MosaikbOden, Grab-urnen, Statuen von Marmor, Stutuetten und Antikaglien von Bronze, Kriegscmblcme, Waffen, Ziegcl, Milnzen und Inschriftensteinc. Die bcinerkenswerthesten Inschriften-steine ausserhalb des Museums sind jene des Titus Vettidius im Borgo S. Pietro und des P. Fabius neben dem Dorne, vvclche Aufsehlusse liber die Venvaltung der Stadt in der Rdmerzeit gewlihren. gniigen war die Jagd, ihre Beschaftigung die Ausiibung ihrer Juris-diction. Als die fortwahrenden Kriege und inneren Fehden den Aul-enthalt auf den Cgegen die Feuenvaffen nicht geniigend geschiitzten) Burgen unsicher machten, zogen die Bnrgherren, namentlich im 14. Jahrhunderte (insbesondere seit 1380) allmalig in die Stadte und liessen sich daselbst hauslich nieder 1). Uas stiidtische Patriziat verbreitete zu-erst die Cultur im Lande, und ihm folgte der erstehende Mittelstand nach. Auch flir die Bequemlichkeit und Sicherheit der Wolmungen in den Stadten wurde friihzeitig gesorgt. Als die Stadte Gemona und Pordenone (1318) durch Brand verheert worden, \vurden anstatt der friiher allgemein iiblich gewesenen holzernen, steinerne Iliiuser erbaut2). Es herrschte im Lande die Sprachenmischung damals wie jetzt. Die offizielle Sprache war die lateinische; die Patriarchen fertigten in dieser Sprache die Diplome und Investituren aus, die Grafen von Gorz verkehrten in lateinischer Sprache mit ihren italienischen, in deutsclier Sprache mit ihren deutschen und slavischen Unterthanen3). Die ge-meine Sprache des Volkes war die triaulische. Die Antange dieser Sprache reichen ant' die Rdmerzeiten zuriick, wo sich in Aquileja das keltische Element mit dem romischen vermischte. Wir vvissen, dass 7. Zu den bemerkenswerthen Baudenknialcn gehort ferner die in derMittedes 15. Jahrhundertes von Eberhard von Villach erbaute Brucke iiber den Natisone; sie ist in zvvei leichten 75 Fuss boben, auf einem 1’feiler, der sich auf ein mitten im Flusse lie-Rondes Felssttick sttitzt, ruhenden BOgen uber den Flnss gespannt, und fesselt den Blick dureb die Kuhnheit ihrer Construction. S. auch Itinerario di Martin Sanut.o nel 1483, 1 adova 1847 und C" Kuhn: un’ escursione a Forogiulio (Rivista eurojiea), Firenzel872. ') Anfiinglich wurde das Uebersiedeln des Landadels in die Stadte, \venn er daselbst nicht mit einer Burglnit belebnt war, erscbwert, und Udine verlangte sogar von den Burghutleuten einen Aufcnthalt von 10 Jahren, um zu dem Biirger-rechte zugelassen zu werden (1300); bald aber erkannte man die vortheilhaften ^°lgen des Zuzuges angesehener und wohlbabender Edlen, und erleichterte ihnen die Niederlassung in den Stadten, bis endlich die Stadt Udine (1392) dabin ge-Inngte, dass sie jedem Adeligen und jeder Communitat, die es wiinschten, des burgerrccbtes ihrer Stadt, theilbaftig werdcn liessen. Eines der iiltcsten Gescblecb-ler. die sich in Udine niedergelassen batten, war die Familie Savorgnan, die durch 1‘ingere Zeit, fast erblich, an der Spitze der stiidtiseben Verwaltung stand, aber a"ch ausserlialb der Stadt grosse Besitzungen batte. Scbon 1200 war ihr Reicb-Ihum so bedeutend, dass sie 70 DOrfer, 7 Schlosser, eine Grafschaft und eine Markgrafscbaft ilir Eigen nannte. Capodaglio: Udine. *) Von Ottobono wird berichtet, dass er in Cividale neben dem Dome den Idloekenthurm, mit, steinernen Stiegen versehen, errichtete (1303), was ubrigens Rchon im Beginne des eilften Jahrbunderts durch Popo bci dem Tburmbauc von A q uileja geschehen war. s) Die Patriarchen versahen ihrellrkunden mit einem Siegel von rothem Wachse, die Stiidte siegelten ihre Scbreiben mit weissem, dieGrafen vonGorzmitgriinemWachbe. der Biscliof Fortunatianus von Aquileja im 4. Jahrhunderte seinen Dio-cesaneu das Evangelium in der Landesspraclie, in „sermone rustico," nicht in dem „ serumu e latino illustri et senatorio erklarte“ Nach dem Falle des vvestromischen Reiches dauerte der senno rusticus in dem lateinischen Europa fort, uud bildete sieli durch Vermischung mit an-deren Volkssprachen zur romanischen Sprache aus, aus welclier alle neulateinischen Sprachen entsprangen. Das alteste Sprachdenkmal dieser romanischen Sprachen diirfte wohl die bereits erwahnte Inschrift auf dem Tliurme zu Reclus in Friaul vom J. 1103 sein. An der Kiiste vvurde von Marano bis Grado und weiter das Venezianische in einem eigenen Dialecte (il dialetto gradese) und in Monfalcone das Italieni— sche ebenfalls in einem eigenen noch tortdauernden Dialecte (il Bisacco) gesprochen. Die feinere Umgangsspraclie in Friaul war, ehe die italie-nische Schriftsprache zur Geltung kam, das Venezianische. Die slavi-sche Sprache herrschte im iistlichen Gebirgslande, ging aber vveiter in die Ebene hinab und nach Westen, als gegenvvartig *). Die deutsche Sprache endlich war zwar nie eine Volkssprache in Friaul, doch wurde sie von den Burgherren deutsclier Abstammung und namentlicli am Hote der Grafen von Gorz gehandhabt. Audi in den friaulischen Han-delsstiidten, ivelche mit Deutschland in steter Beriihrung standen, vvurde haufig die deutsche Sprache gesprochen; insbesondere war, (wie Liruti in den Notizie di Gemona erwahnt), in dem Mittelpunkte des nach Deutschland gerichteten Verkehres, in Gemona, die deutsche Sprache beinahe ebenso verbreitet und allgemein angevvendet, wie die einhei-mische Iriaulische. Ja diese Stadt hatte sogar im 13. Jahrhunderte einen deutschen Dichter, Tommaso dei Cerchiari (Cerclaer geb. 1185) autzmveisen, \velcher das bekannte (von Riickert herausgegebene) Ge-dicht, „der vvelisclie Gast“, aber aucli ein Gedicht in romanischer Sprache ( liber die Hoflichkeit und die Falschheit) verfasste 3). ’) Der heilige Hieronymus sclireibt von ihm: In Evangelium titulis ordinatis brcvi et rustico Sermone scripsit commentarios. Kubeis a. a. O. col. 58. *) Ausser den oben, S.397, enviihnten Burgcn mit slavischer Benennung kommcn nocli vor: dic (einst von Slaven bcwolmten) Orle Gradišča (bei Spilitnberg) Gradišča und Gradiscutta (am Isonzo), Gradišča und Gorizzo (bei Codroipo), Pocenico, Prccenico, Pasiano schiavoncsco oder sclabonico, S. Maria sclabonica. Visco, Ivaniz, Versa scla-bonica, Sclla, Isernico, Jalmico, Santu Marizza, Samardenchia, Doliuzza, Driolassa, Cornazzai, Jutizzo, Corneglons Sclavnico, Giurizza, Lestizza, Lonca, Blauzzo, Poceco. s) Coronini a. a. O. S. 2(i sclireibt: ,,Der hicr einst machtigc deutsche Einfluss der das Deutschthum in Friaul ticfe und kriiftige IVurzeln hatte schlagcn lassen, ist zur Zcit beinahe giinzlich crstorben. War diescs aucli niemals ein dcutsclies Land in des Wortes ganzer Bedeutung, selbst nicht unter den Langobarden, die sieh in strenger Ahgeschlossenheit, von der verachteten unterjorhton BevOlkerung hielten und doch in derselben untergingcn, so stand es doch nicht in der loscn Unter den Begebenlieiten, die als der Ausdruck ilirer Zeit gelten und eine culturgeschichtliche Bedeutung an sicli tragen, muss der im J. 1162 zwischen den Venezianern und dem Patriarchen Ulricli II. ge-schlossene Friede erwahnt worden. Ulrich hatte einen Ueberfall gegen Verbindung wie die iibrigen Theile des KOnigreiches Italien zu Deutschland, son-dem bildete von Otto dem Orossen bis zur Exemtion des Patriarehates aus dem 'veltlichen Herzogthume einen integrirenden Bestandtheil desselben, indem es zuerst zu Baiern und dann zu Karnten gehiirte. Deutsche verschiedener Stamme waren seine eigenen Grafen, Markgrafen und Herzoge gevvesen, von denen drei, die Lango-barden Batchis (entsagt 149), Aistulf (f 736), und der Franke Berengar I. (f 944) die eiserne Krone auf’s Haupt gesetzt erhielten, zu »velcher der letztere nach langen Kampfen noch jene CarFs des Grossen fiigte. Deutsche Zeugen sind es, die "'ir unter den alten Urkunden dieses Landes haufig angefiihrt finden. Deutschen Ortsnamen begegnen wir oftmals in Friaul, und zwar nicht allein den veralteten, die neben den jetzt ausschliesslich gebrauchlichen romanischen Benennungen ganz-lich in den Hintergrund getreten sind, sondern auch solchen, die sich bis auf eine geringe romanisirende Veranderung unverfiilscht erhalten haben (S. S. 397 ausser-dem auch das durch die Ermordung des Patriarchen Bertrand beriiclitigt ge»vor-dene Richenvelda). Deutscher Abkunft riihmten sich oder riihmen sich noch viele der angeschensten friaulischen Adelsfamilien (Artegna, Attems, Collalto, Colloredo, Cucanea, Manzano, Mels, Partistagno, Prampergo, Prodolone, Strassoldo, Valvasone, die Freschi und Zucchi). Deutsche Djnasten-Geschlechter »varen in Friaul reich begiitcrt, »vic die Peckauer, die Andechse, die Sponheimer, die Eppensteiner, die Grafen von Vintschgau, die Grafen von Ortenburg und Heunburg , und jene von hurn und Pusterthal, die nachherigen Grafen von GOrz. Deutsche endlich waren 'dele der Metropoliten Aquileja’s, das zwar niemals aufhOrte, sich italienisch zu fuhlen. Deutsche »varen sie alle, die kirchlichen, spiiter zugleicli auch »veltlichen bflrsten des Landes von Engelfred (944—963) an bis zu Berthold von Andechs’s crfolgtem Tode (1431) mit Ausnalime des Ravennaten Johann IV. (984 1019), Friedrichs II. (1084—1083), des einzigen Slaven in der ganzen langen Reihe der Patriarchen und vielleicht Pilgrims II. (1193—1204), dessen Herkunft unge»viss lsL Mit dem tragischen Falle der Hohenstaufen, der fur die Gestaltung der Ver-baltnisse z»vischcn Deutschland und Italien von so folgenschvvcrer Bedeutung »var, *rat aber auch in dieser Beziehung ein ge»valtiger Umscli»vung ein, und seit jenem ■lahre (1231) bestiegen nur niehr vier Deutsche den Patriarchenstuhl von Aqui-leja.“ — Folgende Orte »vurden von den Deutschen im Mittelalter mit eigenen baincn bezeichnet: Aquileja (Aglar oder Agley), Udine (Weiden), Cividale (Cividat udor Sibidat), Gemona (Clcmaun), Tolmezzo (SchOnfeld), Venzone (Peuschelsdorf), bnau (Tiscliehvang), Moggio (Mosach oder Mosnitz), Rosazzo (Rosaeh) Vipulzano ipelsbach), Monfalcone (Neuenmarkt), Biglia am Coglio (Fidelsdorf), Tolmino (lolmein oder Dulmein), Duino (Dibey, Du»vein oder Tybein), Pordenone (Por-tenau), Codroipo (Kadrup oder CJuadroip), Nogarcto (Haseldorf), Caporetto (Kar-^cit)» Cormons (Cremaun), Pletz (Flitsch), Samaria (Weinstcgen), Bigliana (Willian), Guisca (Kulsko), Cossegliano (Kaslach), Villanova (Nositz), von denen sich jene der diossseits des Isonzo gelegenen Orte erhalten haben, Dic Slaven nannten Udine Fidna oder Vuedia, Cividale Zuisha. Cormons Carmona, Caporetto Kobarid, Pletz 0Uc> 'v'ie sie auch lieutc noch benannt »verden. Grado beabsichtigt, \vnrde aber sammt 12 Domherren nnd 70 Edlen von der venezianisclien Flotte gefangen genommen und nach Venedig getuhrt. Dort ward er freigelassen, nachdem er sich in dem Friedens-schlusse einer ebenso humoristischen als fiir ibn schimpflichen Ver-pflichtung unterzogen hatte. Derselben zutolge musste der Patriarch von Aquileja alljahrlich nach Venedig 1 Stier, 12 Sclnveine und 12 Brote abliefern. Diess gab Veranlassung zu eineni venezianischen Volksfeste, das in seiner Wesenheit bis zum Ende der Republik fort-dauerte. Am Tage vor dem Feste vvurde in der Sala del Piovego, wo einige holzerne Castelle die Feudalburgen der damals gefangenen Edlen bezeichneten, das Todesurtheil des Stieres und der Sclvvveine feierlich verkiindet. Am Tage darauf, d. i. am Donnerstage der Fastnaclits-voche wurden der Stier und die Sclnveine auf dem Platze enthauptet, das Fleisch verzehrt und die Brote an die Armen vertheilt. In spate-ren Vertragen mit Venedig (wie von Wolfger 1206 und Pietro Gerra 1300) wurde stets die Verpflichtung der Ablieferung der 12 Sclnveine und Brote erneuert, von der Beistellung des Stieres aber scheint es abgekommen zu sein. Als Gegensatz zu dieser demiitbigenden Erinnerung mag der feierliche Empfang gelten, tvelcher von den Patriarchen den deutschen Kaisern bei ihrem Erscheinen auf' patriarchatischem Gebiete bereitet wurde. Die nach Italien sicli begebenden oder von dort nach Deutsch-land zurilckkehrenden Kaiser von Conrad dem Salier bis zu Carl IV. beriihrten oft Friaul und beehrten die Patriarchen mit ihrem Besuclie. Letztere pflegten den Kaisern bei deren Eintritte in das patriarchati-sche Gebiet entgegen zu gehen, sie festlich zu bewirthen und mit Hier sei auch noch erwiihnt, dass sich der deutscho Einfluss auf die Sitten und Gewolinheiten auch in der Wahl der Taufnamen kenntlich rnaclite. Wilhrend im tibrigen Italien zu jener Zeit mit Vorliebe Namen aus der Griechcn- und ROmerzeit, ja selhst aus der Mjthologie (seltsam genug fiir die christliche Richtung jener Zeit, aber um als NachkOmmlinge jener Altvordern zu gelten) gewiihlt wurdcn, kommen in den friaulischen Urkunden vorzugsweise deutsche (\venn auch vielfach verunstaltete) Taufnamen vor, wie z. B. Arteinanno (Hartmann), Artuico (Hartwig), Artimoto (Hartmuth), Alderico, Amelrico, Adalprctto (Albrecht). Bertoldo, Conone (Kuno), Piapoldo (Diepold), Diatmaro (Dietmar), Dietrico (Dictrirh), Eccardo (Ekhard), Erborde (Herbord), Ermanno (Hermann), Fulcherio (Volkmar), Gebardo (Gebhard), Gerardo (Gerhard), Ingalpreto (Engelbcrt), Gualperto (Walpert), Luitpoldo (beo-pold), Mervottus (Merford), Odorico (Eduard), Odolrico, Olderico, Volderico, Wodol-rico (Ulrich), Olurada (Wolfrad), Ottocaro, Ossalco, Vodescalco (Gottschalk), Pul-cardo (Burkhard), Ropreto (Ruprecht), Rubertus (Robert), Sicefrido (Siegfried), Vigando (Wicgand), Volfango oder Ulvino (Wolfgang), Warnerio (Werner), Urtu-vico (Hartvvig), und die Frauennamen Cunigonda, lrmingarda, Lucicarda, Gisla VUisela) u. A. einem zahlreichen Gefolge von Adeligen bis an die Landesgrenze, oft auch iiber dieselbe hinaus zu begleiten. Der feierlichste Empfang, von dem wir Runde besitzen, ist jener des Kaisers Carl IV. durch deri Patriarchen Marquard. Der Kaiser langte mit seiner Familie und einem glanzenden Ilotstaate im J. 1368, von Deutschland kommend, an, verweilte sieben Tage, vom Patriarchen und der Stadt festlich be\vir-tliet, in Udine, und zog dann in Begleitung des Patriarchen vveiter nacli Kom!). Die grosseren Gemeinden rechneten es sich uberliaupt zur Ehre an, Kaiser und furstliche Personen aut' ihrem Gebiete zu empfan-gen und zu be\virthen, so genoss ausser Udine2) und Cividale auch ’) Coronini a. a. O. S. 229. Am 21. April 1368 traf der Kaiser in Beglei-tung seiner Gemahlin, einer Tochter des Hochmeisters des deutschen Ordens, ferner des Prager Erzbischofs Johann Oczko von Wlassim mit seinen Brttdern, der Bi-schiife von Speyer, Augsburg und Metz, der Markgrafen von Mahren und Meissen, des Burggrafen von Nttrnberg, der Grafen von Gorz und Heunburg, vieler deutscher and bOhmischer Herren und eines grossen Trosses in Udine ein, wo sich zu seiner Begriissung aus ltalien Amadeus VI., der grttne Graf von Savoyen, Franz von Carrara, venezianisclie Abgesandte und mit dem Bisehofe von Padua auch Petrarca eingefunden batten. Patriarch Marquard bereitete seinem hohen Gaste einen glan-z«nden Empfang. Am aquilejischen Thore harrten seiner der Capitano der Stadt Ciine, der nacli einer feierlichen Ansprache ihm einen Purpurmantel iiber die Sehultern hing, auf welchem das kaiserliche Wappen reich in Gold und Perlen Restickt war. Dann spendete der Capitano Namens der Stadt fttr die kaiserliche Kofhultung 200 Star Hafer. 120 Pfund veissen Wachses, 6 Fiisser des besten ^eines und 10 gemiistete Ochsen. Die Kaiserin und ihre Tochter waren durch die Gauen vom Adel begriisst worden. Franz und Pagano von Savorgnano stellten s’cb mit Simon von Valvasone der Person des Kaisers ganzlich zur Verfiigung, "'ahrend die angesehensten Burger sich herheidriingten, den kaiserlichen Baldachin z" tragen und den Damen des Hofes ihre Dienste anzubieten. So lange Carl in Ciine weilte, folgtc Fest auf Fcst. Bei den Turnieren und ritterlichen Spielen land der friaulischc Adel Gelegenheit, sich hervorzuthun; des meisten Beifalles jedoch erfreuten sich die Offentlichen Tiinze, wclche zur Kurziveil des Hofes veran-sfaltet wurdcn. Nacli siebcntiigigem Aufenthalte setzte Carl seinc Boise mit bedeu-Cnd angewachsenem Gefolge fort, da die Mehrzahl der Adeligen bis an die landesgrenze, einige aber, wie Marquard selbst, noch dariiber hinaus ihm das Ge-ieitc gaben. 2) Zahlreich waien die Falle, in vrclchen die Stadt Udine hohe Personen — ausser den Kaiscrn — piipstliche Legaten, die benachbarten Ftirsten von Tirol, °esterreich, Kiirnten und GOrz, von Padua, furstliche Abgesandte u. A. und deren C-niahlinon festlich bewirthetcn, und aus den erhaltenen Bechnungen der Stadt-k&mmerer soben wir zugleich, worin die Bewirthung zu bestehen ]iflegtc. Abgesehen v°u den Fallen, in welchen die Ftirsten langeren Aufenthalt nahmen, und wo sie Von der Stadt mit i.llem NOthigen fttr Verpflegung und Bewolinung versehen wurden, bestanden die Geschenke an die hohen Besucher gewtthnlich in Wachskerzen, in Confect (welches hierbei den ersten Platz einnahm) und in Wein. — Auch wurden ei ahnliehen Fallen, insbesondere aus Anlass der Vermiihlung fttrstlicher Personen, insbesondere Gemona, welclies auf der Hauptstrasse von Deutschland nach Italien lag, diese Elire. Man beging iiberdiess nocli mancherlei offentliche Festlichkeiten, welche dein italienischen Volkscharakter so selu' zusagen. Nach der Entvolkerung durcli die grosse Pest vom J. 1348 trachtete Bertrand die gedriickten Gemiither seiner Unterthanen wieder aufzuricliten und auf' die Vermehrung der Ehen zur Ausfiillung der Liicken in der Be-viilkerung hinzuwirken. Er stattete (mit dem Autvvande von 12.000 Goldgulden) arme Madclien aus und veranstaltete Volks- und religiose Feste, zu \velchen das Volk durcli Turniibungen und offentliche Tanze angelockt wurde. Seit 1350 kam der uralte Gebrauck der Wettrennen (Pallio oder corse di cavalli) wieder in Aufnahme, und Bertrand stif— tete zur Feier des \viederhergestellten Friedens die Veranstaltung offentlicher Tiinze iu der Loggia des Stadthauses in Udine ain Pfingst-montage, die bis auf die neueste Zeit in Uebung blieben, damit die Leute sicli gegenseitig befreunden. Der Adel feierte bei Friedens-schliissen und Familienfesten Turniere, welchen die Carrusselle folgten1). Die Sieger in den Ritterspielen \vurden von den Stadten, \vo sie ab-gehalten worden, beschenkt. Oft wobnten selbst die Patriarchen und die Grafen von Gorz, die Schutzvogte der Kirche, solchen Familienfesten bei, namentlich wenn eine Vermahlungsfeier begangen wurde. Die Thiirme und Zinnen der Burgen, in vvelchen eine Vermahlungsfeier stattfand, wurden mit farbigen Tucliern verziert, es fanden Bankett und Tanz, des andern Morgens llitterspiele und Volksfeste statt. Die Ehecontracte wurden von den vorziiglichsten Venvandten unterfertigt, gcwissermassen als Burgen fiir die Ausfolgung der Aussteuer. Diese fcstliche Aufztige, Turniere und Carrusselle abgehalten, wobei die Stiidte den Siegern vverthvolle Preise aussetzten. So beschloss die Stadt Cividale im J. 1308 bei jedem der beiden alljahrlich daselbst abgebaltenen Turnieren dem Sieger 14 Ellen Scharlachtuch zu spenden, vvelche Uebung bis 1574 wahrtc. ') Zur Zeit Raimund’s begannen die Adeligen bei Hochzeiten bcsonderen Aufwand zu maehen, die Aussteuer zu erhohen und festliche Spiele zu feiern; vorziiglich gerulunt wurde der Glanz, welcher bei dcr Vermahlung des Edlen Giov. von Spilimbergo mit Vinabra della Torre herrschtc (1293). (Audi bei der in Gegenwart des Patriarchen gefeierten Hochzeit der Matilde von Butrio mit Conrado Manzano und bei jener des Pietro Benone mit Matilde Bojani fanden festliche Turniere statt [1393]). Nicht lange nachher (1313) verlcitcte der prunklicbende Graf Heinrich von GOrz viele friaulischen Edlen zu grossen Auslagen bei den hiiufigcn Ritterspielen, so dass sie (wie die Spilimberg, Mels, Villalta u. A.) ganzc DOrfer ver-kaufen mussten, um das erforderliche Gcld hicrzu zu beschaffen. — Am fllrstlichen Hofe wurden auch Hofnarren gelmlten; der Herzog von Oestcrrcich ersuchte (1390) den Herrn von Spilimbergo, ihm zur Belustigung bei der Vermahlung seines Sohnes den Hofnarren des Patriarchen zu sendem Bianchi. bestand fiir Braute aus reicheren Familien in 1000 Lire di denari (16—1800 fl.)3), in drei Kleidern, eines von Seide, eines von Sammt und eines von Scharlachtuch, einer Perlenschnur, einer goldenen Kette, einem Diener und einer Magd. Zur Morgengabe (auch italienisch Mor-gengabio genannt) dienten zwei oder drei Hofe (niansi) oder 2—300 Lire piccole veronesi (300—450 fl.). Ein eigenthiimliches Geschenk — dismontaduris genannt — ivar es, welches die Braut erhielt, \venn sie vom Pferde stieg, um in die Wohnung des Gatten einzutreten2). Bei der Vermahlung trug die Braut eines jener drei Kleider, der Brauti-gani eine Joppe von Brocat oder Sammt, einen mit Pelzvverk ver-bramten Mantel und ein friaulisches, mitraahnliches Barett. An seinem 'eichen Giirtel hing ein Dolch und ein langes Schwert. Die Landleute gaben der Braut eine Kuh mit dem saugenden Kalbe, einen Pelz, ein Lett und ein Federkissen mit3). Die Braut kleidete sich in einen mit ^them Tuche eingefassten Rock, das Haupt in weisse Binden gehiillt, eine slavisclie, noch bestehende Sitte. ') Zu Ende des 14. Jahrhundertes erhob sich die Ausstattung auch bis auf den Betrag von 200 Mark (2800 fl.), furstliche Personen bedachten ihre Ange-Origen in noch weit hOherem Maasse. So gab Patriarch Pagano (1320) seiner lchte Bellingeria della Torre, Braut des Grafen Meinhard von Ortenburg eine Ausstattung von 800 Mark Soldi (ungefahr 10.000 fl.). Bianchi Docum. I. Thl. Der rautausstattung ahnlich war die Ausstattung einer dem Kloster sich widmenden Ungfrau: diese bestand, wenn in liegenden Griinden, in einer Bauernhube (manso), Wei>U in Geld, in 25 30 Mark (350—420 fl.). 2) Es bestand gevvfihnlich in einem leibeigenen Diener oder einer Magd, oder einer Summe Geldes. Ottolino von Gemona gab seiner Braut Sonnenburg als 'smontaduris „unum egistumu, welcher im Werthe von 25 Soldi di grossi (60 fl.) geschatzt wurde (1323). Bianchi Doc. Reg. s) Eine solche Ausstattung, die auch noch zwei Kleidungsstilcke, „slucha“ und ” *chedo“ genannt, umfasste, wird (unterm 9. December 1319) bei Bianchi Docum. er"’ahnt. Bei derselben ward die Bestimmung getroffen, dass, wenn die Frau 'mderlos vor ihrem Ehegatten stflrbe, derselbe eine halbe Mark Denare erhalten Ut>d das Uebrige zurtickstellen solle; stttrbe aber der Mann frllher und kinderlos, 80 behiilt die Witwe die ganze Ausstattung und bekOmmt iiberdiess aus dem Ver-™®gen ihres Mannes eine Mark Denare. — Besonderer FOrmlichkeiten war auch ■e Entlassung aus der viiterlichen Gewalt unterworfen. So erscheint vor dem ater Julianus in Gemona dessen Sohn Blasinus, mit gebogcnen Knien ohne Hut aud Gttrtel, die Kleider abgelegt, lcistet in die Hknde seines Vaters Verzicht auf J le Erbschaft, die er von demselben, sei es auf den Titel des eigenen VermOgens 'Patrunoniij oder der Ehe crwarten kOnne, und bittet, dass sein Vater ihn eman-c*Pire. Der Vater nimmt die Verzichtleistung an und emancipirt mit Zustimmung 8e>nes zvveiten Sohnes Cautinus, den Sohn Blasinus und gewahrt ihm volle Frei-e't des Handelns und des Ervverbens (1319), Bianchi a. a. 0. II. Thl. *r' v. Czoernig, Gorz und Gradišča. 30 Der Luxus war auch in Friaul eingedrungen, und hatte friihzeitig einen holien Grad eneicht. Er wurde zunaclist durch die Praclit und den Glanz angercgt, \velche die Patriarchen bei ihrem Erscheinen am papstlichen und am kaiserlichen Hote zu entfalten pfiegten. Als aber der Luxus zu sehr iiberhand genommen hatte, glaubte Patriarch Ber-trand demselben durch ein Luxusgesetz (1342) wehren zu kiinnen *). Die auch in anderen Landern iiblich gewesenen Passionsspiele, dramatische Dichtungen testamentarischer Stoffe, wurden in Friaul durch die Patr. Raimund in Cividale (1298) und Ottobono (1304) zur Besanfti-gung der Sitten eingefuhrt; ahnliche h. Mysterien fanden zur Zeit der Charwoche in den Klostern statt, um durch die Vorstellung der Hol— lenqualen auf das gemeine Volk zu wirken. Diese Furcht und das geangstigte Getvissen veranlassten die Pilgerfalirten und die Geisselun-gen, bei welchen fromme Biisser in Schaaren vereinigt die Ortschaften durchzogen2), und auf den dffentlichen Platzen unter Anstimmung von geistlichen Liedern und Ermahnungen zur Busse sich die nackten Schultern mit Geisselhieben zerfleischten. Es entstanden daraus eigene Bruderschaften, die Confraternita dei Battuti, welche sich bald durch Legate und Geschenke der Glaubigen bereicherten. Die Frauen, welche sich an solchen Andachtsiibungen betheiligten, geisselten sich des Naclits in den Kirchen. Andere Frauen Hessen sich zur Busse fiir ilue ') Der Besuehe Berthold’s in Rom und Ottobono’s am kaiserlichen Hoflager wurde hereits ervvahnt: auch der Patriarch Pietro Gerra entvvickelte bei scinem Erscheinen am Hoflager Kaiser Albrecht'« I. (1300) eine ausserordentliche Praclit. — Das mit Zustinnnung des Parlamentes erlasscne Lususgesetz ging sehr in’s Ein-zelne, um die ilbermiissige Amvcndung von Geschmeide und Seidenkleidcrn zu bescliriinken. Demselben zufolge durfte Niemand, mit Ausnabme der Adeligen. Gold, Silber, Perlcn, Gold- und Silberbrocat an seinen Kleidcrn tragen, ebenso-wenig Kleider in Seide gestickt oder gewebt, nur waren 20 silberne Knfipfe im Werthe von je einem halben Grosso (lOVj kr.) an den Aermeln zu tragen erlaubt. Keine Frau, adelig oder nicht, darf zur Verzierung des Hauptes Perlen oder gold-und silberdurchwirkte Scbleier anwenden. nur Sclintire im Werthe von nicht mebr als 1 Mark darf sie in die Locken flecliten. Gold- und Silberschniire von mehr als 12 Unzcn Gcwiclit dllrfen Ubcrbaupt nicht getragen werden. und der Schlcpp der Erauenkleider darf nicht liinger als eine Elle sein. Nocli folgen Bestimmungen Uber Stoff, Schnitt und Verzierung der Kleider. — Ein Beispiel solchen Luxus liefert die Anschatfung von Scharlaclikleidern, der Frau des Edlen Pinzano gchOrig, welche von dem Edlen von Ragogna um 17% Mark (240 fl.) erkauft wurden (1207). 2) Dio Bussttbungen der Flagellanten begannen im J. 1200, und Asquino, Dečan von Aquileja, war der erste, ivelcher mit einigen llUssern, die, nackt, sich geisselten, nach Cividale kam. Bald verbreitete sich diese Sitte und binnen 20 Tagen maehte man allcnthalben in Stiidten, auf den Sehlossern und in den Diir-fern solehe BussUbungen. Siinden in selu- enge Zc-llen neben den Kirchen einmauern 1), wo sie durch die Mildthatigkeit der Reisenden Speisen und Eleidung erliielten. Wenn, einem ahnlichen Bediirfnisse froininer Bussiibung und geist-licber Betrachtung folgend. sich zahlreiche Einsiedler in einsamen Hiitten oder Ilohlungen des Gebirges niederliessen, wo sie in harenem Gevvande von der Mildthatigkeit der Anwohner und der Kliister leb-ten, so gewann diese Einrichtung in den damaligen Zeiten allgenteiner Unsicherheit eine eigentbiimliche Bedeutung. So oft Wegelagerer die Strassen unsicher machten, oder rauberisches Gesindel mit Raub und Mord die vvehrlosen Landbewoliner heimsuchte, wachten die Einsiedler aus ihren Verstecken oder von freier Anhiihe liber die Umgegend, und gaben mit den Tonen ihres Gldekchens das Zeichen von einer Brand-stiftung oder von dem Herannalien ziigelloser Banden. Auf dieses Zeichen verliessen die zerstreut wohnenden Landleute ihr9 Hiife und flohen mit ihrein Vieh und ihren Fahrnissen in die ummauerten Ort-sehaften oder bargen sich auf der Veste ihres Grundherrn in Sicherheit. Es hat sich auch die Erinnerung an manche Eigenthiimlichkeiten ^ei der Leichenbestattung, sovvie an die Vorrechte des Adels erhalten 2). Unter den vielen Lastern, welche zu jener Zeit das Volk einer We>tverbreiteten Entsittlichung zufiihrten, vvar der Hang zum Spiele aines der ausgebreitetsten und verderblichsten. Fast alle Statuten der Stiidte, namentlich jene von Cividale (1303 und 1307), enthalten Straf-Veibote gegen die Wiirfelspieler und deren Unterstandgeber, da diese Onsbesondere auch unter dem Clerus herrschende) Spiehvuth zu sehr ''adeutenden Unordnungen fiihrte. Im 13. und 14. Jalirhunderte kamen (ahnlich den heutigen Massigkeitsvereinen) hiiufig feietliche Verspre-chungeu vor, sich des Spieles zu enthalten, mit dem Anbote eines ') So Hess sich Alsubetta nebst anderen adeligen Frauen von Cividale neben er o°rtigen Kirche S. Stefano zwischen vier Mauern einscbliessen, um zuriick-8e*ogen von der Welt, Gott zu dienen (1292). Nicoletti. *) Die Adeligen wurden mit ihrem Pferde und ihrer Rttstung begraben; so '' 'ordnet Nicolussio Orbiti in Udine nocli im J. 1370, dass, nach der damals unter ^del herrschenden Ucbung, sein Leichnam mit seinem Pferde und seinen a ten jn ,l(.r Kraneiscanerkirehe in Udine beigesetzt werde. Der allgcmeine Ge-^r'eise, dass die Gesetze nur den Adeligen erlaubten, sie zu geniessen. (Morelli btor>a di Gorizia). ’>eise \vurden (13S7) ' krtino begraben. Pfandes (Vadium), das bei achtbaren Personen liinterlegt wurde, und bei Uebertretung des Versprechens verfiel1). Die Vadien stammten aus dem langobardischen Rechte, uud vvurden auch fiir Criminalfillle ange-wendet; so gab Asquinio del Varmo (1270) ein Vadium von 1000 Mark den Stadtvorstanden von Cividale, um sich von dem auf ilm ge-fallenen Verdachte der Theilnahme an der Ermordung des Burgers Capoduro zu reinigen; wenn sich dieser Verdacht erwahrte, solite das Vadium verfallen sein. So galt auch der Handschuh als Vadium bei der Heraustorderung zum Zweikampfe 2). Die vorstehenden, wenn gleich unvollstandigen, Bemerkungen lassen immerhin erkennen, dass zu einer Zeit, in welcher die Lander jenseits der Alpen noch grossentheils in tiefer Barbarei, oder doch auf * *) ’) Corradino di Cividale verspricht seinen Schwestern (1267) und Matiusso schwbrt dem Canonico d’Orsaria, nicht mehr zu spielen (1318), beide bei Strafe des Verlustes ihres ganzen Vermbgens. Florides von Pertenstein, Canonicus von Cividale und Archidiacon von Concordia, leistete den feierlichen Schwur, dass er in den nachsten zwanzig Jahren nicht Wiirfel (ad taxillos) spielen werde, doch mit dem Vorhehalte, fiir zwei Denare (seu uno pari Cirotecarum ad tahulas) oder um den Wein in Gesellschaft spielen zu diirfen. Wenn er seinen Schwur nicht halt, verfallt er in die Strafe von 100 Lire piccole (150 fl.), die er dem edlen Herrn von Bojani zu entrichten hat; fordert aber Bojani in diesem Falle das Strafgeld uicht ab, so hat letzterer eine Busse von 200 L. p. zu entrichten (1323). — Ernst-hafter noch war der Schwur des Giacomo von Masarvet, womit er sich verpflichtete, niemals mehr zu spielen, weder Wiirfel noch ein anderes Spiel, ausgenominen, dass er taglich um einen Denar auf Wein spielen diirfe. Wenn er seinem Scliwnre zuwider handle, kOnne sein Bruder sein (Giacomo’s) ganzes VermOgen ohne irgend eine vveitere FOrmlichkeit an sich ziehen (1328). Bianchi Docum. Drei Briider schliessen unter sich einen Vertrag, nie mehr zu spielen (1343), und ein Bewoh-ner von Reana erhielt ein Geschenk unter der Bedingung nicht mehr zu spielen (1359). Manzano Annali. *) Da Endrico Cazeta des Vorhabens angeklagt war, das Schloss Gronum-berg verržitherisch zu ilbergeben, verpflichtet er sich dariiber vor dem Generalvicar unter der Strafe von 200 Mark Rede zu stehen, wofUr sich drei Freunde mit ihrem VermOgen, im Falle als Endrico keines liiitte, bis zu einem Monate nach An-kunft des Patriarchen verbtirgen (1.317). Nicolb Negri in Gemona wurde verhalten, mit 50 L. p. (75 fl.) Sicherheit zu leisten und d a fiir Bilrgen zu stellen, dass er keine Schmahungen gegen den Patriarchen und die Stadt Gemona ausstossen werde (1319) Nicolb di Ragogna stellt eine Sicherheit von 500 L. p. (750 fl.) auf seine Gtlter dafiir aus, dass er, \venn er der Brandlegung in Aviano ilberwieten wtirde, jedem Beschadigten den Schadcn ersetzen wolle (1328), Bianchi a. a. O. Zwischen den Bttrgschaften und der Verpfandung unhcvveglicher Gilter standen die Faustpfiinder mitten inne, ohne deren Leistung wedcr Private noch Corporationen Geld zu leihen bekamen. Hierzu dienten liiiufig silberne Gerkthe, insbesondere aber silberne oder silberbelegte GUrtel, wie denn selbst die Stadt Udinc bei einer Geldaufnahme vier solclier Gtlrtel, die ihr einigc BUrger hierzu zur Verfilgung gestellt hatten, als einer noch unentwickelten Culturstufe verhanten, in dem Pati iarchen-staate ein reich gegliedertes, gesetzlich und gesellschaftlich vielfach geregeltes und verzweigtes Leben pulsirte Faustpfand darbot (1359). — F ur die Sittengeschichte jener Zeit ist wohl auch folgende Notiz bezeichnend. Da Ottonello yon Medea derart beheit worden sei, dass er dadurch der mannlichen Kraft beraubt wurde, erbot sich Aquilegia, Tochter des Fleischhauers Conrad von Cividale, ihn von dieser Behexung zu befreien, und ihm die volle Kraft wieder zu verschaffen, als wenn er niemals impotent gewesen "'are. Ottonello war damit zufrieden und verspraeh , wenn er binnen Monatsfrist von der Behexung befreit wiirde und die volle Manneskraft wieder erlangt hatte, der Aquilegia zwei Mark (28 fl.) zu bezahlen, die er in die Hande seines Bruders, eines Canonicus, deponirte (1316), Bianchi Docum. Beg. — Noch einiger anderer Sitten und Geevohnheiten moge hier Erwahnung geschelien. Den Schenkungen an geistliche Anstalten fugte der Patriarch die Drohung bei, dass jene, welche der frommen Absicht zuwider handelten, mit dem Verrather Judas oder mit Datan UI)d Abiron von der Erde verschlungen werden sollten. So lautete die Impreca-bon des Patriarchen Johannes bei Verleihung von Premariacco u. a. Gtiter an den Propst von St. Stephan in Cividale: „Anathematis irretiatur vinculis et cum Juda Domini traditore aeternis crucietur incendiis super quem terra os suum aperiat et eum sicut Dathan et Abyron sorbeat, ut in judicio et justorum concilio nunquam s°rgat.u Wer den Zehenten an geistliche Anstalten verweigerte oder veruntreute, Wurde des christlichen Begrabnisses unmirdig erachtet. — Wenn der Kaiser in das Land kam, oder der Patriarch im Lande reisete, mussten gewisse Stadte und Orte Brilcken liber die Fliisse erbauen. — Derjenige, welcher Jemanden schwer verwundet hatte, war von der iiblichen Strafe frei, wenn die von den Bichtern ab-ge°rdeten Aerzte nach 40 Tagen beschworen, dass der Verwundete keine Lebens-gefahr laufe. Die von den unteren Gerichten zum Tode Verurtheilten wurden mit dem Stričke um den Hals von dem Henker dem oberen Bichter iibergeben, wel-cher die Strafe auszusprechen hatte (was namentlich in GOrz der Gebrauch war). le Verstorbenen liessen sich gewOhnlich in MOnchskleidern begraben, und zwar friiher im Benedictiner- spater im Dominicaner- oder Franciscaner-Habite. Die nationalen Gegensatze fiihrten auch damals zum Zweikampfe; so for-erte (1376) Hektor von Bagogna den Edlen Ekhard von Liemberg (Lemberg?) *,lm Kampfe, weil letzterer die friaulische Nation als eine feige und verriitherische bezeichnet hatte. Bianchi. ') Das Material fiir die hier gelieferte Culturgeschichte des Patriarchen-staates umfasst, mit mehreren Ausnahmen, kaum mehr als den Zeitraum eines Dritteljahrhundertes (1300 1332), auf welchen sich die bisher verOffentlichten ' rkundensammlungen Bianchi’s erstrecken. Es lasst sich daraus ermessen, wie reich ^nti niannigfaltig diese Culturgeschichte sich gestalten mtlsste, wenn filr das vor-hergebende und nachfolgende Jahrhundert gleich reichlich fliessende Quellen hatten Dcntitzt wcrden ktlnnen. Diese der Zeit nach nothwendige Beschrankung wird aber anc}, entschuldigen, dass innerhalb des auszubeutenden Zeitraumes auch Kinder belangreiche, in ihrer Gesammtheit jedoch immer belehrendc Thatsachen ‘n die vorliegende Darstellung aufgenommen wurden. Zweite Abtheilung. Geschichte von Gorz. Die Grafen von Gorz. A) lliograpliisdies. L Vorgeschichte. Es ist eine eigenthiimliche Erscheinung, dass bis zu der Halfte des Mittelalters hinauf, zu den Zeiten, wo in den benachbarten Lan-dern ein frisehes politisches Leben pulsirte, dessen Kunde sich bis auf unsere Zeiten erhalten hat, \vo namentlich der Patriarchenstuhl durch die inneren Reformen unter Popo, duroh den ftusseren Gebietszuwachs unter Sieghard zu hoher Bedeutung angewachsen, ja selbst unter Ul-rieh I. auf den Hohenpunkt seiner Maclit und seines Ansehens gelangt War, die Geschichte des Gorzer Landes und seiner Machthaber noch e>n tiefes Dunkel deckt, eiu Dunkel, \velches kaum hier und da durch einige zvveifelhafte Streiflichter sparlich aufgehellt wird. Kaum dass zum ersten Jahrtausend unserer Zeitrechnung der Name Gorz in der Geschichte genannt wird, und wenn dieses geschehen, er wieder *'*r ein Jahrhundert aus derselben nahezu verschwindet. Wir wurden daher die Geschichte von Gorz mit dem Jahre 1900 beginnen kdnnen, wenn es nicht passend erschiene, liber die aussere Geschichte des Landes am Siidabhange der ostlichen Alpen, oder des Thalgebietes der von den carnischen Alpen herabstromenden Fliisse, welches Land gemeinhin mit dem Namen Friaul belegt wird, und in dessen vveiteren Rahmen sich die Grafschaft Gorz einfiigt, einiues nachzuholen, wozu sich bei der Geschichte von Aquileja nicht der geeignete Platz fand. Dass im Alterthume das Land des nachmaligen Eriaul’s von den keltischen Carniern bewohnt war, dass daselbst die romischen Pflanz-stadte Aquileja, Forum Julii (Cividale) und Julium carnicum (Zualio) angelegt wurden, dass dieses Land wegen seiner geographischen Lage zwischen Italien und den ndrdlichen und Sstlichen Gebieten, welche den Schauplatz rfimischer Kriegsthaten bildeten, fiir die Wettbeherr-scher von hoher Bedeutung war und von den wichtigsten Verbindungs- strassen durchzogen \vurde, ist bereits erwahnt worden, ebenso wie das einzige Merkmal friiheren heimischen Lebens ausserhalb den rb-mischen Ansiedlungen, der Fund keltischer Broncegegenstande bei Gbrz. Freilich bildeten die landerverkniipfenden Strassen, auf welchen mit romischer Cultur die Civilisation und das Christenthum in die nordli-chen und ostlichen Hinterlander gelangten, audi das Bett fur die Wogen der in Fluss gerathenen Vblkerwanderung, welche durch ein halbes Jahrtausend liber Italien verheerend und vernichtend herein-brachen. Desshalb nahmen fast alle Ziige dieser heranstiirmenden Volkshaufen ihre Richtung iiber das nachmalige Friaul, das Yorwerk und das Thor von Italien, welches sohin von ihren Venviistungen am meisten und am langsten heimgesucht wurde. Mit dem Einzuge der Langobarden (568), welehe sich in Ober-Italien festsetzten, nahmen die Verhaltnisse jenes Gebietes zuerst eine festere Gestalt an. Es bildete ein llerzogthum, Forojulium genannt (von dem Hauptorte Forum Julii — dem nachmaligen Cividale — woraus durch Zusammenziehung der Name Friuli oder Friaul entstand) dessen Gebieter mehnnals die langobardische Kdnigskrone erlangten. Seit dieser Zeit tritt das Land Friaul in die Geschichte, dessen Um-fang und Grenzen vielfach im Laufe der Geschichte vvechselten und bald ein grbsseres, bald ein kleineres Gebiet z\vischen dem nordlichen und ostlichen Alpenzuge, dem Meere und der langobardischen Tief-ebene umfassten. Eine neue Epoche fur dieses Land begann mit der Eroberung des Langobarden-Reiches durch Carl den Grossen; die Staatseinrichtungen dieses Herrschers schufen auch hier geordnete Zustande, welche mit nicht vvesentlichen Abveichungen bis zum Ende des eilften Jahrhun-dertes andauerten. Er beliess das ilerzogthum (dessen Ausdehnung vom Flusse Livenza bis an das Fliisschen Risano in Istrien, der alten riimi-schen Eintheilung entsprechend reichte) dem langobardischen Stammes-fiirsten Rotgaud, welcher jedoch bei dem verungliickten Versuche, die friinkische Herrschaft abzuschutteln, Land und Leben verlor. Zur Si-cherung des Reiches bildete Carl an der Ostgrenze desselben aus dem weiten Gebiete Marken und setzte ilinen friinkische Edle zur Ver-theidigung derselben vor. So wurde auch an die Spitze der Mark Treviso (womit Friaul verbunden war) der Franke Marcar als Mark-graf berufen. Ihm folgte in diesem Anite Heinrich (Erik oder Unrok) nach (795), welcher siegreich gegen die Avaren kiimpfte, aber in einein Aufruhre derselben bei Tersat umkam (799). Dann erscheint als Herzog, Markgraf oder Graf Cadolaus, welchen Carl als Richter iiber den von den Provinzialen angeklagten Herzog Johann von Istrien be-stellto (805). Naoli Cadolaus (Cadolachs) Tode (819) wurde die Ver- . 'valtung Fiiaufs Balderich anvertraut, welcher schon Karnten verwal-tete. Sein Gebiet erstreckte sich von dem rechten Drauufer bis an das Meer; er wurde aber, da er sich dem Angriffe der Bulga-cen nicht mit geboriger Kraft widersetzt hatte, abgesetzt (828) und sein Gebiet in vier Grafschaften, Pannonien, Karnten, Krain und Friaul abgetheilt. Durch den Vertrag von Verdun (842) fiel Friaul (mit Ita-lien) dem Kaiser Lothar zu, welcher daselbst seinen Scliwager Eberhard zum Markgrafen (oder Herzoge) bestellte (846 oder 848); bis zur An-kunft dieses ebenso frommen als tapferen Fiirsten hatte das Land viel v°n den stets sich wiederholenden Einfallen der Slaven zu leiden. Als er starb (867) folgte ihm sein altester Solin Hunrock und nach dessen friihzeitigem Tode des letzteren Bruder Berengar nach, welcher schon ^75 Herzog von Friaul war, und sich nicht lange nachher (888) zum Konige von Italien (spater — 916 — sogar mit dem Kaisertitel) ein-porschwang. Nach seinem ersten Sturze durch K. Arnulf (893) hatte letzterer Friaul an Walfried iibergeben, der jedoch bald (896) starb; als aber Berengar wieder zur Maclit gelangte (897) setzte er Grimoald zum Markgrafen von Friaul und Istrien ein. Um diese Zeit (900) be-gannen die Einfalle der Ungarn, welche das Land durch fast 50 Jahre mit Feuer und Schwert heimsuchten, pliinderten, mordeten und viele Eefangene mit sich fortschleppten. Diese herrenlose und traurige Zeit — Berengar war inzwischen (924) gestorben — dauerte bis in die Mitte des 10. Jahrhundertes, mit vvelchem durch Kaiser Otto I. ein neuer Abschnitt fur die Geschichte des Landes beginnt. Dieser nach seinem Charakter und seinen Thaten mit Recht der Grosse genannte Kaiser nahm in der staatsrechtlichen Stellung Friauls eine grosse Veranderung vor. Bei der Belehnung des besiegten Berengar H. mit dem KOnigreiche Italien trennte er die Mark Verona (mit freviso und Aquileja oder Friaul) von diesem Konigreiche, zu dem s*e bisher gehorte, und ordnete sie unmittelbar dem deutschen Reiche unter, itidem er sie, mit Baiern und Karnten verbunden, seinem Bruder, dem kriegerisehen Ileinrich 1., \veleher die Ungarn vertrieb und Aquileja eroberte, iiberliess. Es geschah diese Vereinigung mit Deutschland in Gchtigor Wiirdigung der Wiclitigkeit dieser Provinz, in welcher die aiedrigsten Alpenplisse lagen, fiir die Behauptung der deutschen Ober-herrschaft in Italien, und mehrere Nachfolger des Kaisers verdankten zunachst dem Umstande, dass sich diese Passe im Besitze der Her-z°ge von Karnten und der Patriarchen von Aquileja befanden, die Be-freiung aus grosser Bedrilngniss. Diese Unterordnung der Mark und des sp&teren Herzogthums Friaul unter Deutschland wahrte fast durch das ganze Mittelalter fort, und behielt selbst dann, als Verona und Ireviso sich von Friaul losgetrennt hatten, fur letzteres Land unun- terbrochene Geltung bis zum Sturze des Patriarchenstaates im Beginne des 15. Jahrhundertes; fur das Gebiet im Osten von Friaul, welches seit dem 11. Jahrhunderte die Grafschaft Gorz bildete, horte sie aber niemals auf. Mit Baiern blieb Friaul durch ein Vierteljahrhundert verbunden, bis Kaiser Otto II. (976) Karnten von Baiern lostrennte, und ersteres zu einem selbststandigen Herzogthume, zu welchem auch die Mark Verona gehorte, erhob. In raschem Wechsel folgten die Karntner Herzoge einander aus den verschiedensten deutschen Staminen, dem bairischen, frankischen, sachsischen, schvvabisch-alemannischen und einheimischen, im Verlaufe eines Jabrhundertes, wahrend welchem wir die Herzoge von Karnten auf den Gericlitstagen in mehreren Stadten ihres Amtes als Markgrafen von Verona walten sehen. Fiir das eigentliche Friaul endigte diese Abhangigkeit mit der Verleihung der Grafschaft Friaul durch K. Heinrich IV. an den Patriarchen Siegliard von Aqui-leja im J. 1077, wobei letzterem ausdriicklich alle koniglichen (die Regalien) und herzoglichen Rechte auf die Grafschaft ubertragen wurden '). Fur das Gebiet von Gorz, d. i. das Land am obern Isonzo und am linken Ufer des untern Isonzo aber dauerte die Verbindung mit Karnten oder doch ein lockerer Zusammenhang mit demselben noch fort, und zwar bis zu der Vereinigung der Grafschaft mit den habsburgi-schen Landern. Denn war diese Verbindung bis zum Auftreten der (Eppensteiner) Grafen von Gorz gegen die Halfte des 11. Jahrhundertes eine mehr oder weniger volle Abhangigkeit2), und bildete nach deren Auftreten die Gemeinsamkeit der Herrscherfamilie das Bindeglied, so blieb doch auch nachher das Gefiihl der Zusaminengehorigkeit durch die Stellung der (Lurngauer) Grafen von Gorz als Pfalzgrafeu von Karnten und Grafen im oberen Drau- und im Mollthale bestehen, bis der G8rzer Graf Meinhard IV. selbst als Herzog von Karnten dieses Land (votiibergehend) seiner Familie zubrachte, und der Uebergang des Gorzer Gebietes an die nach dem Tode Heinrich’s des Sohnes Meinhard's IV. zu Landesherren in Karnten gewordenen Herzoge von Oesterreich aus habsburgischem Geschlechte sich durch Erbvertrag vermittelte. *) *) In der Best&tigung dieser Schenkung durch das Privilegium des Kaisers Friedrich II. an den Patriarchen Wolfger heisst es ausdriicklich: „Ducatum et Co-mitatum Forojulii et Villam de Lucinigo“ etc. l) „Della Bona Sunto delle principate Contee di Gorizia e Gradisca.“ Goriča 1853. S. i. 2. Gorz als eigenes Gebiet, 1001 —1031. Mit dem Schlusse des ersten Jahrhundertes unserer Zeitrechnung tritt der Ort Gorz (und sein nachheriges Gebiet) in die Geschichte ein, nachdem er friiher kaum fliichtig erwahnt wordenJ). Im Jahre 1001 (ddo. Ravenna 28. April) schenkte Kaiser Otto III. nebst meh-reren anderen Gdtern die Halfte des Schlosses Salcano (Silicanum) und des Ortes (Villa) Gorz, sowie aller Grundstiicke, Walder und Gewasser und der damit verbundenen Fischerei-, Jagd-, Weiderechte und Abgaben in den Gebieteu zvvischen dem Isonzo und der Wippach bis zu den Jochen der umgebenden Alpen, d. h. nahezu des Umfanges der heutigen Grafschaft Gorz dem Patriarchen Johann von Aquileja 2). Die andere Halfte dieses Gebietes verlieh Kaiser Otto III. bald darauf (ddo. Pavia zu Ende des Jakres 1001) dem Grafen Verihen 3). Wie ‘) Der ersten Špur dieses Namens begegnet man in einer Urkunde vom 21. Febr. 919 (in Mainati’s Chronik von Triest) durch welche der Bischof Johann II. von Triest im Drange der Umstande und namentlich um eine Schuld von 517’/, Mark an den Juden Daniel David von GOrz (nachmaliger Farber in Triest) zu berichtigen (die er anlasslich der Fehde gegen die Leute des Herzogs von Karaten eingegangen) die Herrsehaft iiber die Stadt Triest an diese selbst abtritt. Die Echtheit dieser Urkunde wie diese Abtretung tiberhaupt vvird bezweifelt, die da-nialigen Zeitverhiiltnisse aber stimmen damit iiberein, da Herzog Heinrich I. diese Oegenden (wie auch Aquileja) um jene Zeit mit Krieg iiberzog, um das Vorschreiten der Ungarn zu hindern. *) Der Wichtigkeit dieser Urkunde fiir die Geschichte von GOrz halber folgt b>er der Text des auf GOrz bezuglichen Auszuges derselben, wie sie nach Bello-nius (Vitae Patriarch. in Muratorio script. J. C.) von Rubeis angefuhrt wird. uDamus et donamus cum omni jure Johanni Patriarchae et Ecclesiae Aquilejensi uiedietatem unius Castelli dieti Silicani et medietatem unius villae quae sclavo-nica lingua vocatur Gorizia, nec non medietatem omnium domorum, vinearum, vamporum pascuorum, herbaticorum, placitorum, collectarum angariurum, molendi-Uorum aquarum piscationum, silvarum, pabulaticorum, venationum nec non omnium reruni quas in illis locis Saligani et Goritiae vel in finibus locorum, quae sunt inter Hontium (Sontium fluvium) et Vipacum et Ortona (Du;no) atque juga alpium cum finibus et omnibus juribus antcdictis.“ 3) Diese zweite ftir GOrz eben so wiclitige Urkunde ist leider nur lilcken-baft erhalten. Nach ltubcis (col. 491) lautet sie: In nomine sanctae et individuae I rinitatis. Hotto . . . (wahrscheinlich divina favente clementia Imperator Augustus. Omnium Christi nostrique fidelium) tam prasentium quam futurum noverit univer-s'tas, quod nos interventu Hottonis nostri (niimlich ducis Carinihinorum) Verihen Comiti dedimus medietatem praedic, quod Joanni Venerabili Patriarchae Aquile-jensi contulimus Silkano, Gorizia . . . pacum (hier ist ausgelassen: nec non medie-'atem omnium domorum, vinearum camporum etc. nec non omnium rerum, quas in ‘Hiš locis Saligani et Gorizia vel in finibus locorum, quae sunt inter Sontium sich die beiden Beschenkten in dieses Gebiet. theilten, oder ob sie es (\vie wahrscheinlicher) gemeinschaftlich besassen, davon erfahren wir nichts, sondern bloss, dass, wie diess immer zu geschehen pflegte, die Verleihung unter Vermittlung (gevvohnlich ausgedriickt „aut' Furbitte“) des Herzogs Otto von Karaten als Territorialherrn erfolgte; selbst-verstandlich aber verblieb dieses Gebiet unter der Territorialhoheit des gedachten Herzogs. Diess ergibt sich daraus, dass, als iiber diese Schenkungen ein Zweifel eutstanden sein mochte, auf dem Gericlits-tage, welchen Herzog Otto von Karaten zu Verona hielt, die an beide Tlieile gemachte Schenkung untersucht und richtig befunden wurde (1002). Rubeis col. 491. Von da an sinkt der Name und das Gebiet von Gorz \vieder nahezu in Vergessenheit durcli ein volles Jahrhundert, und wir finden urkundlicli bewahrte Angaben dariiber (mit einigen Ausnalimen) erst vieder nach dem Jahre 1120 bei dem Auftreten der (Lurngauer) Grafen von Giirz. Sind wir far diesen langen Zeitraum auf blosse Vennuthungen beschrankt, so erheben sich dieselben doch zu einem hohen Grade der Wahrscheinlichkeit durch das Zusammenhalten ein-zelner urkundlich erhaltener Nachrichten mit den Berichten spiiterer Schrifcsteller. Die meisten Angaben hieriiber liefert Bauzer, ein Gor-zer Geschiclitsschreiber des 17. Jahrhundertes, deren Benutzung leider dadurch selu- ersclnvert wird, dass dieser Schriftsteller es an Kritik gebreclien lasst, und insbesondere bei seinen genealogischen Aufstellun-gen den Fabeln. der Tradition und leichtglaubigen Chronisten wio Megisser ein nur zu bereit\villiges Ohr leiht1) Doch gewahrt eine |Fluss Isonzoj et Vipacum). .. quod ut verius credatur et firmius observetur bane paginam . . . roborantes sigillari jussimus. Signum Domini Hottonis . . . impcratoris Komanorum Augusti . .. Dato seito . . . anno domini incarnationis . . . (Indictione) quarto decimo, anno tcrtii Hottonis regnantis XVII Imperii sin . . . Actum Papiae . . . ’) Martin Bauzer, geb. im Wippachthnle im J. 15')5, trat 1616 in den Je-suitenorden, wirkte als Lehrer an mehreren Anstalten dieses Ordens, zuletzt als Rector des Collegiums in Fiume, und starb zu GOrz im J. 1668. Er hinterliess zwei in lateiniseher Sprache gesehricbene Geseliichtswerke, den Svllabus Ducalium S. It. J. Goritiae Comitum und in zwei Biinden das umfassendere Work Iterum Noricarum et Forojuliensium, wclche lange der Vergessenheit verfallen, erst durch den Gfirzer Historiker Rudolf Grafen von Goronini wieder an das Tageslieht gefOr-dert wurden. S .Morelli Istoria dclla Contea di Gorizia 3. Bd. Gorizia 1856. Beide Werke sind nur im Manuscripte vorhanden, umi diese selbst sehr selten. P. Hansiz, \velcher ihn Bautzsehner nennt, kannte nur eincn kurzen Auszug daraus; Herr Notar Della Bona, der Solin des bekannten GOrzer Goseh ichtsforsehers, besitzt cine Abschrift beider VVerke, deren Benutzung dem Verfasser vom Herrn Della Bona freundlichst gestattet wurde. Den hauptsachlichsten VVerth dieser Sehriften bil-den die zahlrcichen darili mitgetheilten Urkunden , auf welche in der folgenden Auseinandersetzung zunilchst Bedaelit genoiiimen wurde. vorsichtige Ausbeutung dieser Angaben, insbesondere der urkundlichen Nachrichten, welche theihveise- durch die im k. k. Staatsarchive vor-handenen Urkunden ihre Bestatigung finden, immer noch eine belang-i'inche Aufhellung dieser dunklen Periode. Ben festen Anlialtspunkt fiir die nachfolgende Auseinandersetzung bildet die Verleihung des halben Gebietes von Salcano und Giirz an den Grafen Verihen (wohl gleichbedeutend mit dem deutschen Namen VVerner), der auch Varientus und Werigand genannt wird. Er besass die Grafschaft Friaul und war walnscheinlieh auch Graf von Istrien '). Ea die Grafschaft Friaul bis an den Isonzo reiclite, und das Gebiet von Salcano vom Isonzo bis an den Karst, wo Istrien beginnt, sich er-streckte, so moehte dem Grafen Varient die dadurch hergestellte Ver-bindung seiner fruheren Besitzungen sehr willkommen sein. Bas Gebiet von Salcano und Giirz gebiirte nicht zur Grafschaft Friaul, und stand aller Wahrscheinlichkeit nach in unmittelbarer Abhangigkeit von Karnten 2). Bie neue Schenkung war so bedeutend, dass es nicht ') Die liber den erwahnten Gerichtstag des Herzogs Otto von Karnten zu Verona errichtete Urkunde (1002) enthalt die Stellen: „inque eorum veniens prae-sentiae Vuerihen comes comitatus Forojulii“ Rubeis M. A. col. 491. —Bei dem Hofgerichtstage von Verona (1027 wird unter den vier Eideshelfern des Patriar-chen, welche „Milites Sanctae Ecclesiae“ waren, Varientus als der erste aufgefiihrt. (Rubeis a. a. O. col. 500), und bei der Schenkung des grossen Waldes, welcher vom Isonzo bis an die Livenza reiclite, an den Patriarchen Popo (1029) beisst es in der Urkunde K. Conrad's II. Svlvae in pago Foro Julii, in Comitatu Goritiensis (oder wie ltubeis nach der Angabe des Bellonus verbessert: Varienti) Comitis. (Rubeis Mon. Aquil col. 491). In einer Urkunde von Parenzo v. J. 990 erscheint e'n Ilueribent oder Varient Graf von Istrien (Istriensium Comes Ughelli Italia sacra T. X. p. 313), ivelcher in jenem Jahre als Graf von Istrien einen Gerichtstag (Placitum) in Parenzo abhielt (L’Istria 7. Jahrgang Nr. 42). Daraus schliesst Prof. tangi nicht ohnc Wahrscheinllchkcit, dass Verigand ein Sohn des Azzo (Adalbert), ^elcher 901 als Vogt des Patriarchen Rodoald in Istrien erscheint, gewesen sei. ttass dieser Varientus mit dem Vogte Veoellinus des Herzogs Adalbero von Karn-ten, welcher dem Hofgerichtstage zu Verona im J. 1027 beiwohnte, dieselbe t erson sei, wic Prof. Tangi (Archiv fiir Osterr. Gesch.-Quellen XI. B. 11) meint, wr zn den Quellen zuriick, um durch deren Vergleichung und theilweise Berieh-bgung den wahren Sachverhalt mindestens annahernd zu ermitteln. Bellone (Vita Patriareh. in Udalrico) beriehtet auf Grund friaulischer von ihm beniitzter Urkunden Folgendes: „Oudalricus, Patre Meinhardo Goritiae Comite Antistes Aquile-jensis creatus est — Isanno — supra millesimo religione percitus, Kosacci Mona-sterium Basilicamque in honorem B. Petri extruxit, Abbate Geroldo constituto, sub regula S. Benedicti, multisque collatis doniš . . . Accesserunt iis ex Mejnardi Patris ejus liberalitate, fundi centum quinquaginta, adjecta ab Henrico ejus fratre Brazani plebe .. . cum quibusdam fundis agro Justinopolitano ... oblati sunt a Meynardo, Marquardoet Henrico, aliisque Goritianis comitibus fundi in Carsis.“ Diese Angaben Bellone’s werden bestatigt und (\vas den Namen Mej nardus hetrifft) berichtigt in spiiteren Urkunden von den Jahren 1400 und 1194, die sich aber auf altere Urkunden desselben Inhaltes beziehen. Eine solche Urkunde befand sich auch nach Coronini um die Mitte des vorigen Jahrhundertes in dem Archive der Abtei Bosazzo, eine andere im Hofarchive zu Graz, enthaltend eine von dem 5l0nche Petrus Saxo im Namen der Abtei von Rosazzo in deutscher Sprache aus-Sefertigte Bittschrift behufs Bestatigung der (damals schon in eine Commende a^ngewandelten) Abtei; in letzterer Bittschrift wird der V at er des Patriarchen M c y n h a r d u s , das andere Mal Marquardus genannt. Der Inhalt stimmt iihrigens iiberein mit folgender Stelle aus Bauzer: „De ndatione Monastcrii Rosacensis luculentum habeo Documentum in Litteris Petri anduli S. Marci Venetiarum Primicerii Coenobii et Abbatiae S. Petri de Rosacis °>nmendatoris perpetui, datis ad lllustrem ac Potentem Dominum Leonardum oritiae ac Tyrolis Comitem, anno 149G supplicat: donationes a Comitis majoribus c as approbari et confirmari: Reperio, etc.“ Der vollstiindige Inhalt des umfassen-en Documentes ist in Coronini’s Tent. chronol. p. 389—393 aufgenommen, stinunt War im Wesentlichcn) aber nicht ganz genau mit der Anfiihrung Bauzer’s uber-P*a auch der Coronini’sche Text an cinigen Abschreibefehlern und Auslassungen e'det, ftihren wir hier den Originaltext aus der im k. k. Staatsarchive vorhan-enen Urkunde an. Er lautet: Reperio, illustrissime domine, in quodam antiquo Privilegio confeeto anno domini 1060 per felicis recordationis reverendissimum do-"dnum Udalricum patriarcham Aquilejensem filium illustrissimi domini Maynardi ®°>nitis Goritiae, monasterium ipsum Rosacense sub regulo beati Benedicti funda-® e*stitisse ac tempore Geroldi primi abbatis eidem monasterio praefecti per •oanus piae memoriae domini Marquardi etiam Goritiae comitis centum qua-ag>nta inansis fuisse Donatum. Constat quoque ex alio privilegio anno 10*5 ab ^cdein reverendissimo domino patriarcha multa alia bona slabilia boni praetii et u>rich einmal der Bittschrift sein Solin Heinrich diesen Titel fiihrte. Marquard hatte in der Tliat zu valoris eidem monasterio data et concessa fuisse. Ex alio praeterea simili privilegio anno Domini 1083 liquido patet quod per reverendissimum dominum Voldoricum Patriareham Germanum illustris domini Comitis Heinrici Goritiae, qui ambo fuerunt fllii D. Marquardi antedicti facta fuit confirmatio omnium jurium et jurisdictionum, praedicto monasterio coneessorum cum nova etiam donatione plebis de Brazzano cum capellis filialibus eidem annexis ac decimis et quartesiis illi spectan-tibus; item cum concessione ecclesiae S. Johannis Corm. (Cormonensis) et montis de Brazzano et aliorum montium, similiter et ecclesiae S. Andreae extra muros Justinopolitanae civitatis cum campis vineis et possessionibus ipsi ecclesiae an-nexis, quae fuerunt de suo patrimonio. Pari etiam modo liquet praelibatum reverendissimum dominum Voldoricum patriareham Aquilejensem eidem monasterio donasse decem mansos in villa de Oleis et in villa de Pasegliano, cum vineis et silvis quas ejusdem Genitor ipsi ante eum omni suo jure ex pia devotione dederat. Constat insuper quod illustris dominus Heinricus Goritiae Comes dedit et dona-vit supra seripto monasterio contratam de Pletio cum omnibus adjacentibus mon-tibus alpibus et pertinentiis quorum montium fines sive termini versus Tarvisiam et plagain septentrionalem extenduntur usque ad dominium reverendissimi domini episcopi Bambergensis, versus autem plagam orientalem usque ad dominium Sere-nissimi domini Maximiliani invictissiini Romanorum regis, versus vero Tulminum et plagam australem usque ad dominium civitatis Austriae et versus plagam occiden-talem usque ad ditionem illustrissimoruin dominorum ducum Venetiarum cuin infra seriptis ruribus, villis, et locis, videlicet: Sedula, Boriana major, Boriana minor, Potalch, Čreda, Melišča, Idrisca, Livisca; super Tulminum: Idria, Livina; in valle Runzinae: Runzina, Modrussa, Descla, Obersel, Podogor (Podgora), Lucenicha, Mossa, sanctoque Laurentio; in collibus (am Coglio): Sancto Martino, Cosana, Culsca(Quisca), Cormons, Medea, Versa, Romans, Villessio, Coronzaeh, Butaria, Locunz cum uno etiam manso ultra flumen Wipaci sub Castro Dorinbergo et aliis nonnullis locis mansis et praediis. Simili etiam modo, per successionem haereditatis juriš dominorum ducum Carinthiae per illustres doininos Mavnardum, Marquardum et Hen-ricum Goritiae comites, eorumque successores praefatae abbatiae Rosacensi data collata et donata fuerunt in partibus Carsiae rura seu villae inferius deseriptae scilicet Česana, Siriacha, Merzana, Danna, sancta Maria sub castro Cesanae. sancta Crux (Hciligenkrcuz), Udalacha, Dobracilicha, Codina, Scopa, Scopulach, Gabraviz, Pliscavitz, Goriano, Vosiza, Albacella et Selazach et nonnulla alia bona villas et loca. Legitur praeterea in quodam antiquo et veteri documento quod anno incar-nationis doininicae 1323 (1353) reverendissimus dominus Giliardus dieti monasterii tune temporis abbas, corpora illustrium dominorum quondam Heinrici Goritiae comitis ac Joannis ejus filii quum ante per annos decemocto Tarvisiac humata fuerunt, ad pracdictum monasterium transferri curavit et in capella capituli ejusdem coenobii honorifice et decenter, ut decuit, sepeliri jussit. Quae omnia — volui recensere ut praefata dominatio vestra intelligat, praelibatum monasterium Rosa-cense per suos olim majores viros et dominos — fere omnibus bonis, quae boe tempore possidet, fuisse dotatum, et ut ipsa vestra dominatio eorundem exempl° edoeta et a quibus claram merito ducit originem, ipsorum laudabilia sequatur vestigia — —Ueber dieses Gesuch Dandalo's erlheilte der Graf Leonhard von Gftrz die Bestfttigung der Privilegien der Abtei von Rosazzo durch nachfolgende Jener Zeit noch keinen anderen Titel, da er nocli niclit zum Herzoge ebenfalls in Bauzer’s Syllabus enthaltene Urkunde ddo. GOrz 15. Juli 1496: „Anno Christi Domini 1060 Marquardus Goritiae Comes Coenobio Rosacensi donaverat 40 mansos. Udalricus ejus fllius Aquilejensis Patriarcha a. sal. 1077 contulit eodem Coenobio bona jura et jurisdictiones. Atiribuit Coenobio Parrochiam Brazanam cum Capellis illi adnexis cum decimis et quartesiis, adjecti etiam ecclesiam S. Andreae estra muros Justopolitani Oppidi cum aliis pluribus pagis et fundis superius relatis in Udalrico. Nos etiam Leonardus volentes digna Majorum nostrorum vestigia imi-tari et stabilire praefati Coenobii bona et jura, harum litterarum tenore per nos et baeredes nostros gratias omnes, donationes ac caetera omnia et singula in ipsa Petitione contenta praefato Coenobio per progenitores Nostros fundatio quomodo-libet — a certa animi scientia laudamus, ratificamus et confirmamus.“ Datum Goritiae 12. (15.) Juliia. Chr. 1496. Diese Stelle Bauzer’s enthalt wohl den Inhalt aber nicht den Wortlaut der Bestatigungsurkunde des Grafen Leonhard vom 15. Juli 1496, deren von Coronini (a. a. O.) verOffentlichter Test mit der im k. k. Staatsarchive aufbe-"mhrten Originalurkunde vollstiindig ubereinstimmt. Es beginnt niimlich dieselbe n'it den Worten: Nos Leonardus — Visa ac mature considerata honesta petitione et instantia nobis porrecta pro parte K. in Christo Patris et Domini D. Petri Danduli sancti Marci Venetiarum Primicerii et sacri Monasterii et Abbatiae Sancti Petri de Rosatio Commendatori perpetui, tenoris infra seripti.44 Es folgt nun der (oben angefuhrte) Wortlaut des Gesuclies Dandolo’s, worauf fortgefahren wird: Visa 'gitur, ut praeinissum est, dieta petitione et instantia nobis faeta et exhibita atten-iaque singulari et praecipua devotione, quam ergo praefatum monasterium majores et progenitores nostri fundatores et benefaetores ejusdem cunctis retroaetis temporibus — haberunt — volentes insuper praefatorum majorum nostrorum digna vestigia imitari — donationes concessiones et gratias — praefato nionasterio et abbatiae Bosacensi per antedietos nostros majores et progenitores — faetas et celebratas omnibus melioribus modis — quibus de jure et ex facultate et auetoritate dominii et jurisdictionis nostrae possumus laudamus, ratificamus, aPprobamus et — confirmamus.44 Diese urkundlichen Narhrichten bedurfen einiger Pichtigstellung. Zuerst nennt Bellone den Vater des Patriarchen Ulricli und des Berzogs von Kiirnten Meinhard, wiihrend es wie allbekannt, Marquard heissen s<>llte. Diese beiden Namen werden in den Urkunden jenes Zeitalters (wie auch spiiter, da es bei der Verzichtleistung des Grafen Meinhard II. auf die Schutzvogtei v°n Pagagna im J. 1216 in der Urkunde heisst: Comes Marquardus de Goritia resignavit insuper idem Comes Marquardus dedit vadium quod faciet resignare fra-|rem suum Coinitem Engelbertum et fllium ejus) (Rubeis a. a. O. col. 672) mehr-fac*' vcrwechselt, wie denn auch in dem Bittgesuche Dandolo's der Patriarch Ulrich ‘m Beginne Sohn des Grafen Meinhard von GOrz, und wenige Zeilen darauf ein Bruder des Grafen Heinrich von GOrz, „welche beidc SOhne des Grafen Mar-9«ard waren'4 genannt wird, und in der oben ervviihnten Glazer Bittschrift der Vater Ulrich’s einmal Mejnhard, das undere Mal Marquard heisst. Auch Bellone Bilirt den Marquard an, docli zwischen den beiden Grafen Meinhard (von GOrz) und Beinrich (von Eppenstein); es fand hierbei vvohl nur eine Aufziihlung der Wohl-thiitcr des Klosters ohne strenge chronologischc Ordnung statt. Bedenkliche chro-n°logische Unrichtigkeitcn enthalt das llittgesuch des Primicerius Dandolo, obwolil er seine Angaben aus den Urkunden des Klosters Rosazzo entnommen haben wiil von Karnten ernannt war, und die Markgrafenvviirde seinem Hause seit und gewiss auch haben wird. Er nennt zwar (einmal) ganz richtig Marquard als den Vater des Patriarchen Ulrich, lasst aber letzteren, den Patriarchen Ulrich 1060 das Kloster gestiftet, 1077 und 1083 dasselbe mit Gutem bedacht haben. Ulrich wurde aber erst 1085 auf den Patriarchenstuhl erhoben, und war 1060 noch ein Kind; doch liegt die Berichtigung jener ungenauen Angaben nahe. Die von Dandolo angefiihrten Verleihungsurkunden waren ohne Zweifel in Bosazzo vorhanden, er irrte nur in deren Bezeichnung. So verwechselte er bei der Urkunde von 1060 den Sohn mit dem Vater; die Urkunden von 1077 und 1083 mochten allerdings von Ulrich herriihren, der — ebenso wie sein Bruder Heinrich — Ro-sazzo aus seinem in Friaul (oder gewiss in der Grafschaft GOrz) befindlichen Pri-vatvermOgen bedachte, ehe er noch Patriarch wurde, nach seiner Gelangung zur Patriarchenwtirde aber das Kloster neu regelte. Aus AUem diesem ergibt sich mit aberzeugender Gewissheit, dass Marquard im J. 1060 Graf von GOrz war, und sich also nannte, was auch mit seinen ander-weitig bekannten Schicksalen iibereinstimmt; denn er war damals noch nicht Herzog von Karnten, da er erst im J. 1073 das Herzogthum erlangte, und war auch nicht mehr Markgraf der Ostlichen Karntner Mark, welche W(irde schon sein Vater Adalbero bei seiner Entsetzung verloren hatte. Beziiglich der Stiftung des Klosters Rosazzo durfte Folgendes der Wahrheit am nachsten kommen. Marquard, Graf von Giirz und Vogt der Kirche von Aquileja (vielleicht mit seiner Gattin Hadamut, die nach der frommen Sitte jener Zeit einen Theil ihres VermOgens fur diese Stiftung bestimmte, woraus dann die Tradition der Stiftung des Klosters Rosazzo durch die Grafin Diomut von GOrz entstand) machte fur einen bereits in heiligem Ansehen stehenden Ort Rosazzo eine Stiftung zur Griindung einer geistlichen Ge-meinschaft, indem er hierfiir anlanglich 40, spater noch mehr mansi (woraus die Verschiedenheit der Angaben von 40, 140 und 150 mansi sich erklširt) widmete. Die Stiftung, welche den regulirten Chorherren flbergeben wurde, ward von den SOhnen Marquard's, Ulrich und Heinrich, in den Jahren 1077 und 1083 (nachdem ihr Vater zum Herzoge von Karnten ernannt, Heinrich ihm in der Grafschaft GOrz nachgefolgt und Ulrich Abt von St. Gallen gevvorden vvar) vermehrt. Als aber Ulrich die Wilrde eines Patriarchen von Aquileja erlangt hatte, nahm er sich der Familienstiftung an, und griindete in Rosazzo ein Benedictinerkloster, wozu er dio MOnche aus seiner Abtei von St. Gallen berief. Er konnte daher mit vollem Rerhte der Stifter der Benedictiner-Abtei Rosazzo genannt werden, obwohl daselbst schon friiher eine geistliehe von Ulrieh’s Vater (und Mutter) herruhrende Stiftung be-standen hatte. Rosazzo war die Grabstiitte der Grafen von GOrz bis in das 14. Jahr-hundert (die Beisetzung des Grufen Heinrich II. wird ausfuhrlich berichtet) und sie tibten als die Nachfolger der Stifter das Patronatsrecht liber dieses auch von ilinen rcichlich bedachte Kloster, wie sie auch demzufolge den jeweiligen Abt zur oberkirchlichen Bestatigung priisentirten (Die beztigliche Urkunde wird spater an-geftthrt werden). Nach Bauzer soli Abt Gaudentius IV. im J. 1121 in die neu erbaute Gruft die »terblichen Reste einiger Grafen von GOrz (worunter die Grafin Diomunda, Stifterin des Klosters) beigesetzt haben. Kirche und Klostergebiiude von Rosazzo (in welchem der Erzbischof von Udine seinen Sommeraufenthalt nimnit) bestehen noch heute in reizender Lage auf cinem die Gegend weithin beherrschen- 1035 nicht inehr zustand ') Marquard scheint den Titel eines Grafen von Gdrz bis zu seiner Gelangung zum Herzogthurae (1073) gefuhit zu haben; von da oder mindestens von seinem Todesjahre (1076) an diirfte die Grafschaft Gorz an seinen jiingeren Sohn Heinrich iibergegangen sein. Sein erstgeborner Sohn Luitold mochte in der schweren und unruhigen Zeit, in welche die kurze Verwaltung Kiirntens durch seinen Yater fiel, dem alternden Maiquard in der Fiihrung des Herzogthuins beigestanden haben, da wir ihm wahrend dieser Zeit tast stets mit seinem Vater am Hoflager des Kaisers Heinrich IV. oder in dessen Begleitung bei des letzteren Heerzugen in Italien finden, wie er auch dem Kaiser noch im J- 1077 das sichernde Geleite bei dessen durch Karaten erfolgten Riick-kehr nach Deutschlaud gab. Als er in diesem Jahre durch die Gunst des Kaisers in dem Herzogthume nachfolgte, erhielt sein Bruder Heinrich durch kaiserliche Verleihung die Markgrafschaft Istrien 2), und 'vahrscheinlich auch die Grafschaft Gorz, da er in der erwahnten Ur-kunde im J. 1083 als Graf von Gorz erscheint. Mit dieser Grafschaft Wa,ec schon damals sehr ausgedehnte Besitzungen verbunden, wie aus den Schenkungen an die Abtei Rosazzo zu entnehmen ist3). Wie lange den Htigel. Die (wohl friiher schon verwiistete) Gruft der Grafen von GOrz in der Orypta der Kirche wurde vor nicht langer Zeit ausgefiillt. *) In einer Urkunde vom J. 1066 bezilglich eines Tauschvertrages mit dem Erzbischof Gebhard von Salzburg (Tangi, die Eppensteiner im Archiv f. Kunde 0. Beschichtsquellen VI. B. p. 3) wird derselbe zwar einfach Marchwart fllius Adal-heronis ducis genannt, allein in Karnten war Marquard allerdings kein Graf, wie es auch in jenen Zeiten Ofter vorkOmmt, dass ein Adeliger in dem einen Lande nur n°b'hs vir, in dem anderen gleichzeitig Comes oder Marchio genannt wird, wenn seine Grafschaft in dem letztgenannten gelegen war. Doch wird Marquard in einer estatigungsurkunde des Kaisers Friedrich I. fiir das Kloster S. Lambrecht in Steiermark Graf genannt „Comes et filius ejus Dui Carinthiae Henricus”; er war Uamlich zur Zeit, wo er dieses Kloster stiftete (um 1060) noeh Graf von GOrz, Und hatte keinen anderen Titel. ‘) Der MOnch ,,Burkhard von St. Gallen erzahlt: Ob boe etiam in eundem bbatem (Ulrich, Bruder des Hcrzogs Luitold von Karnten) Marchio (Berthold von 'iihringen) mazima invidia exarsit, quia suus (ejus) frater Luitoldus aliqua sui juriš, "t šibi visuin est, scilicet ducatum Carinthiae concessione regio obtinuit, et alter 'Jus frater (Heinrich, Ulrich's und Luitold’s Bruder) Marchiam Histriam sub ®adom concessione possedit (Burcardi etc. liber de casibus Monasterii S. Galli).u leinrich erhielt dalier die Mark Istrien zu gleicher Zeit, als Luitold Herzog von Karnten wurde, namlich im J. 1077. 3) baut der oben enviihnten Urkunde Dandolo’s schenkte Graf Heinrich der rei Kosazzo sehr ausgedehnte (dort namentlioh angeftlhrte) Besitzungen in seiner 1 aischaft, Gflrz. Viele dieser Orte kommen hier zum erstenmale in der Topographie p?1, 'nsbesondere interessant erscheint dabei die Bezeichnung der zum Bezirke >tsch (Pletz) gehOrigcn Ortschaften, da es iiber die iiltere Geschichte dieses Be- Heinrich Graf von Gorz geblieben, ist nicht bekannt, die Wahrscheln-lichkeit spricht aber dafiir, dass er bei seiner Gelangung zur Herzogs-wiirde (1090) aufhorte, Graf von Gorz zu sein. Denn als der Kaiser ilm zur Nachfolge seines Bruders Luitold im Herzogthume Karnten be-rief, verlieh er die Markgrafschaft Istrien an Popo I. aus dem Hause Weimar (Sohn des im Jahre 1070 verstorbenen Markgrafen Ulrich 1. von Ist.rien) und gleichzeitig diirfte er auch Gorz an die im Beginne des nachsten Jahrhunderts daselbst auftretenden Grafen von Lurn und Pusterthal verliehen haben. Denn wir finden dieselben bereits im Be-sitze von Gorz vor dem im Jahre 1122 erfolgten Ableben des Herzogs Heinrich. Darauf, dass letzterer nach 1090 die Grafschaft nicht mehr besass, deutet auch ferner der Umstand hin, dass er mn jene Zeit Verzicht auf die Schutzvogtei der Kirche von Aquileja leistete *). Wenn er die Grafschaft Gorz nicht mehr besass, konnte die Ausiibung der Vogtei fur ihn umsovveniger mehr von [nteresse sein, als er durch die Reichsangelegenlieiten und durch seine Sorgen als Herzog von Karnten hinliinglich in Anspruch genommen wurde. 4, Gorz unter den Lurngauer Grafen. Meinhard I. und Engelbert I. 1090—1149. Hiermit endigt die sparliche Kunde, welche sich von dem Walten der Eppensteiner in dem Gorzer Lande erhalten liat. Mit dem Beginne des 12. Jahrhundertes tritt in diesem Gebiete als dessen Herr ein neues Geschlecht auf, dessen Mitglieder bis zu dem im J. 1500 erfolgten Aus-sterben, somit durch volle vierhundert Jahre die Dynasten von Gorz bildeten. Wann und woher dieses Geschlecht hierher kam, und vvelcher zirkes sonst giinzlich an Nachrichten gebricht. Bellone erwiihnt auch der (in dem Documente Dandolo’s ebenfalls namentlich aufgefiihrten) Schenkungen, wclche die ersten (Lurngauer) Grafen von GOrz (Nachfolger der Eppensteiner) an Kosazzo mit Giitern, die am Karst gelegen waren, maehten. ') Die Urkunde iiher diese Verzichtleistung gibt Kubeis (M. A. col. 599). Sie ist ohne Datum, die meisten Geschichtschreiber versetzen sie gegen das Lebens-endc Heinrich’s, um 1121. Die Meinung Tangl’g (a. a. 0. Archiv XII. 1). 1. S. 98), dass sie bald nach 1090 ausgestellt worden sei, ist aber die richtigere, denn nach einer zu Kubeis’s Zeiten bestandenen Inschrift in Aquileja bat Heinrich zum Heile seiner und seiner (ersten) Gemahlin Luitkarde Seele auf die Advocatie Verzicht geleistet (Rubeis col. 550: „abdicataeque advocatiae incisum lapidi monumen-tum adhuc visitur, legiturque Aquilejae, — ego Henricus Dux totum placitum advocatiae — pro mca anima et Luicardae uxoris meae — dcderim“). Ware cs liži geschehen, so hiitte es heissen mttssen „meiner Gemahlin Sophieu (Heinrich'« dritter Gemahlin); Ubrigens sprechen auch noch andere Grilnde dafiir. Familie es angehorte ivissen wir nicht genau; es tritt plbtzlich in der Geschichte auf, aber seine Spuren nach riickvvarts lassen sich schwer verfolgen. Man glaubte in den spateren Zeiten ein Herrschergesehlecht desto mehr zu ehren, seinen Glanz und sein Ansehen um so mehr zu erhohen, in je fernere Zeiten man seinen Ursprung zuriickverlegte, mit je angeseheneren Familien man es in erbliche Verbindung brachte. Ab-gesehen von den Fabeln, welche altere Schriftsteller wie Schoenleben und selbst Bauzer iiber eine Schenkung der Grafschaft Gorz durch Attila an einen mit ihm verbiindeten Pfalzgrafen von Karaten, oder Megisser iiber Alarus von Gorz, einen Gegner Attilas, vorbrachten, fiihren mehrere Schriftsteller den Ursprung der Grafen von Gorz auf die Herzoge von Karaten (Unrest) auf die Andecliser (Lazius und Fregyer) auf die Grafen von Tirol zuriick. Der Wahrheit am nachsten durfte die Aufstellung Hormayr’s J) kommen, welcher die Grafen von Gorz von den Grafen von Lurn und Pusterthal abstammen lasst. Ab-gesehen von allen anderen Beweisen deutet schon zunachst der Umstand darauf hin, dass die Besitzungen im Pustertliale und im Lurngau stets, bis zum Erlosclien des Geschlechtes, den Grafen von Gorz gehorten, welche letzteren dieselben als den Hauptbestandtheil ihres Besitz-thums betrachteten, und in den beiden letzten Jahrhunderten ihres Bestandes daselbst ihre Residenz aufschlugen. Wir folgen diesem Gewiihrsmanne in folgender genealogisehen Notiz, auf deren nahere (ohnehin bekannte) Begriindung wir nicht \veiter eingehen. Diesemnach erscheint als Stammvater der Grafen von Giirz der h. Othvvin, Solin Gottfried’s Grafen von Sonnenburg, Lienz und Heimvbls und dessen Gemahlin Grafin von Stillehefte. Er \var geboren >n Heimvbls im J. 951 und vermahlt 975 mit Glicha (■{• 978) in ^'veiter Ehe mit Wichburga von Sponheim (f 1017). Zu seiner Grafschaft Pusterthal erhielt er noch die Verwa!tung der Grafschaft Lurn 'n Oberkarnten (978); nachdem er seine Giiter, beziiglich die Ver-Waltung der Grafschaften mit kais. Genehmigung, unter seine vier Sbhne vertheilt, begab er sich auf die Pilgerschaft in das heilige Land, und fiihrte hierauf als Eremit ein klbsterliches Leben durch 17 Jahre ^>is zu seinem Tode (um 995, nach Hormayr um 1008). Seine Ge-mahlin Wichburga stiftete gemeinschaftlich mit ihm das Benedicti-nerinenkloster S. Georgen am Langsee in Karaten um 1006. In einer Aufschrift an diesem Kloster wird er Graf von Gorz und Herzog von Karaten genannt. Letzteres ist ganz unrichtig und erstere Bezeichnung wurde ihm wohl erst spater gegeben als Stammvater der nachfolgenden ') Kritisch-diplomatische Bcitrage zur Oeschiohtc Tirols im Mittelalter. Von Freih. v. Hormayr. Wien <804 I. Bd. s. Stammtafel. Grafen von Gorz1). Oth\vin hatte nebst fiinf Tochtern (Hildegard, Hiltiburg und Perchtigund, sammtlich Aebtissinen von S. Georg, Iti— childis und Wichburg), fiinf Siihne, Engelbert (f 1045), Gaugraf von Lurn und im Pusterthale, Gerloch (um 1035), Hartwig, Bischof von Brixen (f 1048), Volcold oder Volrad (1039) Štifter des Klosters von Sonnenburg, und Heinricb (1015). Von diesen Sohnen hatte, so viel bekannt, nur Engelbert mannliche Nachkommen, namlich Engelbert, Gaugraf im Pusterthale (um 1080), Heinrich, Graf von Istrien (und Gorz?) 1075—1102 und Meinhard, Gaugraf in Lurn 1048—1090. Der letztere pflanzte sein Geschlecht. fort durch die beiden Siihne Meinhard I. von Gilrz und Engelbert I. von Gorz2). Und diese beiden Briider sind es, welche wir zuerst mit Gewissheit als Dynasten von Gorz antreffen. In welclier Weise die Grafschaft Gorz von den Eppensteinern auf die Grafen von Lurn iibergegangen sei, ob durch Erbschaft oder kaiserliche Verleihung, dariiber fehlen nahezu alle Nachrichten. Wenn der Umstand, dass mit Heinrich von Karaten das Geschlecht der Eppensteiner (mindestens in der directen mannlichen Linie) ausstaib, fiir die kaiserliche Verleihung, (die freilich in jedem Falle stattgehabt haben musste) allein spricht, so scheint wieder die \Vahrnehmung, dass wir die Grafen von Lurn nicht nur im Besitze der Grafschaft Gorz, sondern auch mehrerer anderer Guter in Friaul antreffen, die friiher (nach den Vergabungen des Herzogs Heinrich und anderer Thatsachen ■*) zu urtheilen) ein Eigenthum der Eppensteiner waren, (sowie eiue ausdriickliche Erwahnung der Vererbung in dem inelir- ') Nacli Hansiz wiire seine erste Gemahlin Glicha den Grafen von GOrz (die aber daraals nocli gar nicht bestanden) entstammt. Coronini Tentamen etc. p. 65; nacli Hormajr verwaltete cr auch den Pagus Goriza (GOrzer Gau?) a. a. O. Seite 98. 2) Bei Hormayr und Stramberg kOmrat noch ein dritter Sohn Heirich vor, von dem es aber z\veifelhaft ist, ob er nicht mit dem oben erwiihnten Heinrich, des Gaugrafen Meinhard Bruder oder auch mit Heinrich, des GOrzer Grafen Meinhard I. Sohn verwechselt wird. s) Nach dem Cod. trad. mon. S. Pauli machte Hedwig, Tochter des Herzogs Heinrich von Karaten (des Eppensteiners) und Gemahlin des Herzogs Heinrich von Sponheim und Lavant, ihr Testament und starb auf ihrem Schlosse Mossa (zwi-schen Cormons und GOrz) im Beiscin ihrer drči Soline Engelhert II., Bernhard und Heinrich. Die G liter Belgrado, Codroipo, Gastelnuovo und Latisana in Friaul waren seit dem Auftreten der Lurngauer Grafen in GOrz ein Eigenthum derselben, und ruhrten sehr wahrscheinlich von den Eppensteinern, und beziiglich von dem Grafen Varient von Friaul her. eiwahnt.en Documente Dandolo’s) auf eine Vererbung, oder doch auf ein Vermachtniss schliessen zu lassen 1). ’) Wir besitzen eine alte Aufschreibung, in der die (meist in Karaten gele-genen) Giiter aufgezahlt werden, welche Herzog Heinrich von Karaten seinem Schvvager Ottokar Markgrafen von Steier, vermachte (Tangi. a. a. O. XH B. I. S. 209). Darunter befanden sich auch (nebst dem Schlosse Tybein — Duino —) Giiter in Friaul, wie Portenau (Pordenone) und Naunen (Naunzell, Cordenons, lat. Curtis Naonis bei Pordenone) und das untere Canalthal an der Fella. In gleicher Weise kiinnte er seine anderen Friauler Giiter (liber deren letztwillige Verftigung nichts bekannt ist) seinen Vasallen (oder Venvandten), den Grafen von Lurn, vermacht haben. Auch deutet die Stelle in der Bestatigungsurkunde des Klosters von Ro-sazzo durch den Grafen Leonhard; „Coenobium per progenitores nostros fundatuma, nachdem erwahnt worden war, dass bereits Marquard und Ulrich dieselbe reich begabt hatten, auf eine Venvandtschaft mit den Eppensteinern hin. Die entschei-dende Stelle ist aber jene im mehrerwahnten Documente des Comthurs von Ro-sazzo, Dandolo, wo er von den den Eppensteinern nachgcfolgten Grafen von GOrz und ihren Vergabungen an das Kloster spricht, sie lautet: „Simili etiam modo per successionem haereditatis juriš Dominorum Ducum Carinthiae per Illustrissimos Dominos Majnardum, Marquardum et Henricum Goritiae Comites, eorumque successores Abbatiae Rosacens. data fuerunt in partibus Carsiae.“ — In einer weiteren Stelle spricht Dandolo von den Stiftern des Klosters Rosazzo (dem friiher enviihnten Marquard von Eppenstein und dessen SiShnen: „monasterium Rosacense per suos olim majores viros et dominos — bonis — fuisse dotatum — ut ipsa vestra dominatio (Graf Leonhard) eorumdem exemplo edocta et a quibus claram mcrito ducit originem, ipsorum vestigia sequatur.“ In einer (spater anzufiihrenden) Urkunde des Abtes Raiinund von Rosazzo vom J. 1304 spricht derselbc: „considerans gratiam et devotionem, quas — Meynkardus VH. comes Goritiae erga — monasterium Rosacense habet, cujus monasterii anteces-sores praedicti domini comites fundatores advocati et dotatores ex-stiterunt.“ — Es besteht eine dunkle Kunde, iiber welche wohl kaum mehr Licht verbreitet werden dtirfte, dass die Lurner Grafen durch Vermittlung der Grafen von Peilstein in GOrz Fuss gefasst haben, ohne dass man jedoch \veiss, wie die Peilsteiner (ein fr&nkisclies in Oesterreich ansassiges Adelsgeschlecht) hierhcr gekommen oder mit 'velchen herrschenden Geschlechtern der Nachbarscliaft sie verwandt gewesen seien. Die hierauf beziiglichc (von Gebhardi in seiner genealogischen Geschichte der deutschen Keichsstande 1. B. S. 242 angeflihrte) Stelle kOmmt in dem Fiirstenbuche Enenkels, eines Osterreichischen Geschichtsschreibers des 13. Jahrhunderts vor und lautet: „Ez bat ouch die Grafschaft zu Peilnstein ein Grafschaft zu Friol und die Vogtei iiber daz Patriarchatum zu Aglay, die di von Gorcz in ir Gewalt habent und gehort ze Peilnstein, davon haben sie ez zu lehen und haizzent ir Man. Es habent ouch die Ilern v®n Gorcz von der herschaft Pailnstain di Vogtey ze Sibadat (Cividale) und eine Vbgtey in Vrino (BelignaV) und ainew unter der Purg zu Gorcz und den Markt *u Lausan — Latisana — und alle di gericht die di Graven von Gorcz habent zu Fryol die habent seu zu leclien von der herschaft Peilnstain und waz daz ist daz die von Gorcz haben von Peilnstain daz iz dem Reich ledig worden und suln es haben von dem Reich,“ Gebhardi bemerkt hierzu: Es bleibt noch immer dunkel, eb der rheinlandisch-friinkische E die, der Friaul und die aquilejische Schutzgerech- Auch uber den Zeitpunkt, in vvelchem Gorz an diese Grafen ge-langte, ist. nichts Naheres bekannt; jedenfalls muss diess zwischen 1090 und 1121 geschehen sein. Ein Umstand deutet jedoch darauf hin, dass diese Enverbung nicht lange nach 1090 erfolgt sei. Denn in der Verzichtleistungsurkunde des Herzogs Heinrich auf die Schutz-vogtei der Kirche von Aquileja erscheint als Zeuge Heinricus de Guriza (wie Gorz auch in anderen Urkunden jener Zeit genannt wird). Ebenso kommt in der Schenkung, vvomit Graf Ulrich von Istrien seine dortigen Giiter 1102 an den Patriarchen von Aijuileja vergabte, Heinricus de Goriza als Zeuge vor. Da in derselben Urkunde auch ein Meginhardus, Lehensmann Ulrich’s als Beschenkter erscheint, so diirfte diess Mein-hard I. von Gorz, ein Netfe Heinrichs gevvesen sein (S. Tangi. Die Ortenburger. Archiv 30. B. S. 240). Dieser Heinrich kann daher vvohl fiir den obengenannten Sohn des alteren Grafen von Lurn und Puster-thal und Oheim der Briider Meinhard 1. und Engelbert I. von Gorz angesehen vverden!). Somit aber vvare Heinrich (welcher auch Graf von Istrien genannt vvird) der erste Dvnast von Gorz aus dem Ge-schlechte der Grafen von Lurn gevvesen 2). Wenn wir bisher genothigt waren, uns mehr oder vveniger auf dem Felde der Vermuthungen zu bevvegen, so treten wir um das Jahr 1121 auf das positive Gebiet der urkundlich nachvveisbaien Thatsachen. tigkeit erwarb, zu dem Stamme des Valpert oder des heiligen Otwin oder der Grafen von Miirzthal gehOrt hat, oder ob er ein Stammvater der Grafen von GOrz gevvesen ist, oder ob seine Nachkommen durch die kaiserliche Schenkung Lehens-leute des Patriarchates gevvorden sind, und in der Zeitfolge ihre friaulischen Ge-recbtigkeiten den GOrzischen Grafen als Afterlehen haben reichen miissen. Diese Voraussetzungen Gebhardi’s sind vvohl zum grOssten Theile beseitigt, immer aber bleibt es auffallend, vvie Enenkel zu einer Zeit von einer Grafschaft Friaul spridit, wo solche schon langst im Besitze der Patriarchen war, und der Schutzvogtei der Grafen von Peilstein Uber Aquileja ervvahnt, als dieselbe von den Patriarchen durch die Vertrage von 1150 und 1202 unmittelbar den Grafen von GOrz ver-liehen vvorden vvar. Wenn es richtig wiire, was Gebhardi (S. 215) anfuhrt, dass Engelbert, Sohn Otwins, sicli Graf von Peilstein genannt haben soli, vvurde eini-ges Liclit in dieses Dunkel gebracht vverden. ') Itubbeis (col. 001) irrte, wenn er diescn Heinrich als den Sohn Mein-hards I. bezeichnet, denn letzterer lebte bis nach 1139 vielleicht bis gegen 1149, sein Sohn kann daher nicht vvohl schon 1090 als Zeuge aufgetreten sein. *) Es scheint auch derselbe Heinrich gevvesen zu sein, vvelcher Gttter in Giirz und dessen Umgebung an die Kirche in Brixen vergabte. In dem liber traditionum dieser Kirche (Hormayr a. a. 0. II. Tli. S. 54) heisst es: „Heinrich nobilissima prosapia ortus, dilectione — episcopi Brixinensis Altvvini monitus, prae-dia, quae in Regno Italico, Comitatu forojuliensi loco Goriza aliisque locis ibidem circumjacentibus habuit — super altare — possidenda tradidit.“ Die Aufzeichnung stammt aber, vvie schon die Fassung anzeigt, aus spiiterer Zeit. Wir haben zwar kaum eine directe Ueberlieferung, das Walten der beiden Briider Meinhard I. und Engelbert I. von Gdrz (mindestens des letzteren) betreffend, und miissen uns zumeist begniigen, dieselben aus Aquilejer Urkunden, wo sie nebeuher genannt oder als Zeugen aufge-fiihrt \verden, kennen zu lernen. Zuerst ist hierbei die Urkunde uber eine Schenkung zu erwahnen, welche Patriarch Ulrich I. an die Kirche S. Giovanni bei Duino machte; es gehorten namlich laut obiger Urkunde zu dieser Schenkung zehn Huben, welche er von Meinhard von Gorz erhalten, und welche der Patriarch zuvor dem Bruder Meinhard’s Engel — als ein Beneficium iibertragen gehabt liatte (1121) *), Dass dieser Bruder Engelbert geheissen, geht aus anderen Urkunden her-v°r, welche die beiden edlen Herren Meinhard und Engelbert als Bruder bezeichnen. Auch darf es nicht aufFallen, weil damals gewohn-Ech, dass Meinhard bloss „de Guriza“ genannt wird. Er erscheint ub-rigens im d trauffolgenden Jahre 1122 in einer Urkunde des Patriarchen Gerhard als Zeuge, und wird daselbst genannt: Comes Mainardus 2). Engelbert scheint um jene Zeit schon verstorben gewesen zu sein; Meinhard aber, welcher zvvei Sdhne, Heinrich I. und Engelbert II., und zwei Tochter hatte, von denen eine, Bertha, mit dem Grafen Heinrich yon Biburg vermahlt gewesen sein soli (Gebhardi a. a. O. S. 605) und die andere mit einem Herrn von Rechberg verheiratet war, kommt noch bis zum J. 1139 vor. Schon damals begann die Verbindung der Gorzer Grafen mit der Kirche von Aquileja durch Erlangung der Schutzvogtei iiber die Be-sitzungen des Patriarchates selbst, oder iiber jene einzelner geistlicher Korperschaften, eine Verbindung, welclie bis zum Erloschen des Gorzer Hauses andauernd, hauptsachlich dessen Glanz, Ansehen und Macht kegriindete, aber auch die Veranlassung zu den immer wiederkehrenden d ehden zwischen der Kirche und den Gorzer Grafen, und zu dem Mlinaligen Verfalle des kirchlich-feudalen Staates von Aquileja wurde. Es ist nicht genau bekannt, wann die Grafen von Gorz die Schutzvogtei uber die Kirche von Aquileja erhielten. Wahrscheinlich geschah ®s bald nach dem Antritte ihres Besitzes, und zwar durch Verleihung ’) „Decem mansus, quos a Maynardo de Guriza pro beneficio fratris sui kngel — — a me tibi (šibi) traditos accepi in loco qui Ortuwin (Duino) dici-tur.u Itubeis col. 5b4. Die Urkunde bat kein Datum, da jedoch Ulrich sich bei ^ier Unterschrift als im Alter vorgeriickt bezeichnet (Ego Wodolricus Patriarcha jam in scnectute positus subscripsi) versetzt Rubeis wohl ganz recht jene Urkunde 'n die Zeit um 1121. — GOrz heisst heute noch in der Friauler Landessprache Gurizze. l) Rubeis col. 559. des Patriarchen Pilgrim ‘) an den Grafen von Gorz (vielleicht naeh deni Tode des Markgrafen Burkhard, des Nachfolgers Herzogs Heinrich von Karnten als Schutzvogt von Aquileja oder nach jenem von Burk-hard’s Schwiegersohne Conrad). Es niochte damit das Uebereinkommen in Verbindung stehen, welches Meinhard I. um 1135—1138 mit dem Patriarchen einging; Bellone ervvahnt desselben z\var nur ganz oben-liin2), und meint, es gehe daraus hervor, dass die Orte Gorz und Mosburg Lehen der Aquilejer Kirche seien, allein der Vertrag von 1150 lasst keinen Zweifel iibrig, dass jenes Uebereinkommen die Schutzvogtei betroffen habe. Die Schutzvogtei scheint aber bald in harte Bedriickung der Un-terthanen des Patriarchen ausgeartet zu sein; denn schon im J. 1139 klagte der Propst Hartwig von St. Stephan in Aquileja, die Bauern \viirden dermassen von den Schutzvogten bedrangt, dass sie Haus und Hof verliessen,. und dass, wenn nicht bald Abhilfe getroffen wiirde, auch die Zuriickgebliebenen geztvungen seien, dasselbe zu thun. Es kam dariiber (1139) zu einem Vertrage, durch welchen die Grafen Meinhard I. und dessen Sohn Heinrich I., Schutzvogte der Propstei von St. Stephan, auf diese Schutzvogtei Verzicht leisteten, und dafiir 24 Huben (niansi) nebst dem Marktzolle in S. Daniele erhielten 3). 5. Heinrich I. und Engelbert II. 1149 1187. Von Meinhard’s erstgebornem Soline Heinrich I. wissen wir nur noch, dass er um 1150 Podesta von Triest gevvesen sein soli und da- ’) Einige Schriftsteller sprechen die Vermuthung aus, dass diese Ver-leihung bereits unter dem Patriarchen Gerhard, Pilgrim’s Vorganger, erfolgt sei, der Inhalt des (bald zu erwahnenden) Vertrages von 1130 deutet aber auf Pilgrim hin. 2) Ineit Peregrinus transactionem cum Goritiano comite, qua tam Goritiae quam Mospurgi oppida deprehenditur fcudum essc sanctae Aquilejensis Ecelesiae. (Bellone in Vitis Patriareb. Aquilej. p. 41. Murat. Tom. XVI. Coronini Tentamen Chronologicum p. 1X4.) 3) ltubeis col. 568. Von diesen mansus heisst es in der Urkunde: „quae ab Antecessoribus suis in beneficium traditae fuerunt in Predamano, Terenzano sub Collis (am Coglio) in Carnia et in S. Daniele siti."' Es kOnnte nach dieser Aus-drucksweise, welche mit jener der Schenkung des Patriarchen Ulrich vom J. 1121 flbereinstimmt, scheincn, als ob diese Gtiter urspriinglich fiir die Erlangung der Advocatie der Propstei an die Kirche (iberlassen worden seien. In jener Schenkung Ulrich’s an die Kirche von S. Giovanni ivaren niimlich inbegriffen, „decem mansus quos (spricht der Patriarch) a Majnardo de Guriza pro bcneficio fratris sui Engel... a me tibi (šibi) traditos accepi.u Die Vermuthung liegt nahe, dass dieses Beneficium Engelberfs aul' die Schutzvogtei Bezug nahm. selbst die Gesetze und Statuten samraeln Hess*), ferner, dass er als Zeuge auf einer Salzburger Urkunde (1146) vorkommt, und gegen das J- 1150 starb. Nach dessen Tode (der Vater Meinhard war wohl schon friiher. nach 1139 und vor 1149 gestorben) blieb Engelbert II. Alleinherr von Gorz. Unter diesem Grafen wurde das Schutzvogteiverhiiltniss zum Vonvande einer tadelnswerthen Gewaltthatigkeit, erhielt aber in deren Folge eine neue Grundlage, welche iiber die Besitzrechte der Grafen von Gorz nahere Aufklarung gewahrt. Als namlich Engelbert II. vom Kreuzzuge, bei vvelchem er den Kaiser Conrad III. begleitet hatte, heimge-kehrt war, gerieth er mit dem Patriarchen Pilgrim I. \vegen der Aus-iibung der Schutzvogtei in Streit, vielleicht auch suchte er seine, durch jenePilgerschaft in Zerriittung gerathenen Finanzen durch eine gewaltsame Ausiibung seiner Bannrechte \vieder zu heben2). Der Patriarch berief 'hn zwar vor das Standesgericht (Pari della Curia), um sich iiber die 'hm zur Last gelegten Willkiihrlichkeiten zu verantvvorten, und Er-satz fur die von ilim bei seinen Gerichtstagen in Aquileja, Cividale, Udine, Gemona und Sacile ungerechtervveise unter verschiedenen Titeln erpressten Abgaben zu leisten. Engelbert erschien vor Gericht, aber hevvaffnet und mit einem Gefolge von Sdldnern, welche Hand an den Patriarchen legten, und ilin gefangen nach Gorz schleppten (1149). Piese Gervaltthat erregte den allgemeinen Unvvillen unter den benach-harten Fiirsten, zugleich Vasallen des Patriarchen. Markgraf Ottokar V. von Steier, (Herr von Portemiu), Graf Berthold von Andechs "ebst Anderen zrvangen den Grafen Engelbert, nicht nur den Patriarchen olrne alle Bedingung frei zu geben, sondern auch Siihne fiir diese Missethat zu leisten, \vobei zugleich die schvvebenden Streitfragen ge-regelt \verden sollten. Nach dem Schiedsspruche der Bischofe von ^oncordia und von Triest, der Grafen Berthold von Andechs, Wolfrad von Treffen und Itapoto (letztere als Vasallen des Patriarchen) vom ,!0. April 1150, vvelcher im \Valde von llamoscello nachst dem Taglia-mento stattfand, kam man zu folgendem Vertrage iiberein. Zur Schad-'oshaltung fiir die von der Kirche erlittene Beeintrachtigung iiber-'hsst der Graf von Gorz an den Patriarchen 60 Huben (mansus), havon 30 ain Karste, 30 in Kiirnten; fiir den Fali, als er kinderlos ’) Archeografo Triestino VTol. II. p. 11. Mainati Vol. I. p. 1 i 1. Della Bona ^trenna Cronologiea p. .iž. Kandler dagegen, welcher in seinen „Indicazioni per r'< onoscere le cose storiche del Litorale“ die Reilic der Podesta von Triest mit dem 'h 1216 beginnt, envivhnt dessen nicht. Jedenfalls mtlsstc diese Ernennung fruher Reschehen sein, denn Heinrich starb spiitestens im Beginne des Jahres URO, da es •n dem Vertrage von diecem Jahrc heisst: „Engelbertus obeunte Comite Hen-r'<,o fratre.« *) Antonini il Eriuli orientale S. 151. '’r' v, Czoernig. (jiirz nioJ (irailisca. versturbe, fallen seine Burgen Gorz, Bel grad und Precenico, dann Mos-burg V) in Kiirnten an die Kirche. Der Graf muss sich mit einem Dritt-theil der Bannstrafen begniigen, zwei Dritttlieile davon aber gehoren dem Patriarchen. Auch bestatigt der Graf den zwischen seinem Vater und dem Patriarchen bei Verleihung der Schutzvogtei abgeschlossenen Vertrag und erneuert den Lehenseid. Dieses Uebereinkommen bildet den ersten siclieren Anhaltspunkt zur Beurtheilung der zwischen den Grafen von Gorz und den Patriarchen obwaltenden staatsreclitlichen Verhaltnisse. Wir entnebmen daraus, dass Patrairch Pilgrim dem Grafen Meinhard L, dem Vater Engelbert’s, dasSclmtzvogteirecht iiber die Kirche von Aqui!eja vertragsmassig verliehen, dass Engelbert diesen Vertrag durch seine Uebergriffe (indem er mehr und Anderes von den Aquilejer Unterthanen forderte, als er berechtigt war) gebrochen hatte * 2), und dass das neue Uebereinkommen zunachst dem Zwecke diente, neben der Gutmachung des angerichteten Schadens den friiheren Vertrag wieder in Kraft zu setzen. Die eventuelle Abtretung von vier angesehenen Burgen (samrnt deren Gebieten) ist zwar fiir uns neu, sie scheint aber nur, wie dieses von der Beschrankung des Anspruclies auf das Dritttheil der Bannstrafen wohl ausser Zweifel steht, die wiederhergestellte Be-dingung des ursprunglichen Vertrages gewesen zu sein, von dem wir, wie oben erwahnt, nur eine dunkle Kunde haben. Engelbert erscheint auch im Jahre 1165 als Schutzvogt von Aquileja, da er in dieser Eigen-schaft seine Zustimmung zu einer Schenkung des Patriarchen Ulricli II. an das Marienkloster zu Aquileja gibt und gleicherweise 1166, da er dem gedachten Kloster eine eigene Schenkung macht. (Coronini Tent. chron. p. 186—187). Engelbert II. ubte seine Vasallenpflicht gegen den Kaiser nicht nur durch seine Begleitung des Kaisers Conrad III. in das heilige Land (1149) aus, sondern auch, indem er den Kaiser Friedrich auf dessen *) Mosburg solite sogleich in das Eigenthum des Patriarchen ubergelien und dem Grafen Engelbert nur das lebenslanglichc Nutzniessungsrecht vorbelialten sein; doch blieb es (laut des nachfolgenden Vertrages vom J. 1202) im vollen Besitze des Grafen von Gtirz. 2) „Convenit inter Dominem Pelegrinnm Patriarcham et Comitem Engelbertum ejus advocatum. Obeuntc siquidem Comite Henrico fratre ejus praefatus Comes Engelbertus invalescens pactum, quod pater ejus (niimlieh Mainardus) cum Domino Patriarcha pepigerat, irritum fecit.“ (Rub. col. 572.) Bauzer meint, der von Engelbert gebrochene Vertrag tlber die Advocatic der Kirche sei jener gewesen, den schon Popo mit dem Grafen Marquard eingegangen war; dem steht aber entgegen, dass nach dem Grafen Heinrich (von Eppenstein) die Advocatie der Kirche von Aquileja unter beschriinkten Bedingungen an den Grafen Burkhard von Mos-burg verliehen wurde. Zuge nach Italien mit dem Patriarchen , dem Herzoge Heinrich von Karaten und dem Grafen Heinrich von Andechs begieitete (1154). Engel-t>ert erscheint in der Privilegienbestatigung der Abtei von Moggio durch K. Conrad III. (1149) und eben so in der Bestatigung des Jahrmarktes fur Cividale (1176) als Zeuge mit der Bezeichnung als Advocatus Aquilejensis oder Advocatus Ecclesiae *), spiiter \vard er auch Schutz-v°gt der Abtei von Moggio2), des Klosters Ossiach in Karaten und des Bischofs von Belluno, wie er auch das Kloster Admont beschenkte 0146)»). Engelbert II. wird unter den Grafen von Gorz zuerst auch Pfalzgraf von Karaten genannt4), da um jene Zeit die Pfalzgrafschaft an seine Familie gelangte. Er liatte sich mit Mathilde, einer Tochter Perthold’s II. von Andechs, Markgrafen von Istrien, Wit\ve Friedrich’s v°n Ilohenburg vermahlt, es war diess die erste der Heiraten , durch welche die Grafen von Gorz iliren Besitz so ansehnlich erweiterten, 'lu- Ansehen und ihre Macht erhohten 5). ‘) Engelbert war insbesondere auch Scliutzvogt der Abtei von Beligna. Es ®ochten iihnliche Uebergriffe wie bei der Propstei St. Stephan vorgekommen sein, "'elche zu dem Abkommen fiihrten, dass Engelbert auf diese Advocatie gegen dem ^ erzicht leistete, dass der Abt ihin 32 Huben (mansi) iiberliess (1100). Bubeis «ol. 556. 2) In dem Diplome iiber die Schenkung Werner’s von Carisacco und dessen Gattin Bcrtha an die Abtei Moggio (1164) heisst es: ,,Donationem faetam acceptam traditamque ab Advocato Comite Engelberto ratam firmamque habuisse.“ 3) Diese Schenkung machte er mit Zustimmung der Herren Otto und Berthold v°n Eechbcrg, welcher letztere ein Solin der Schwester Engelberfs gewesen. Gronini Tent. chron. p. 184. — Engelbert iiberliess ferner gegen 40 Mark ein Hut in Sagriz bei Kirchheim im MOllthale an das Stift Admont (um 1163). Tangi, die Ortenburger S. 259. Dagegen verkaufte er 1147 an Ottonello ein Gut in Cerou u,n Coglio, woraus sich ergibt, dass die Grafen von Gorz schon damals am Coglio begiitert waren (Coronini). 4) Im Necrologium Admonti. In dieser Eigenschaft besass er das Schloss Mosburg, welches zu der Pfalzgrafschaft gehiirte und die Besidenz der Pfalzgrafen "’ar- Die frtiheren Pfalzgrafen iiber die kaiserl. Giiter in Karnten waren die Grafen v°n Mosburg, welche um die Mitte des 12. Jahrhundertes ausstarben. Sie stammten V0!' den Grafen von Lurn und waren sohin blutsverwandt mit den Grafen von Giirz, an "'elchc die Pfalzgrafschaft uberging. s) Die Geschlechtsfolge der Grafen von GOrz von ihrern ersten Auftreten in 0’rz bis auf Meinhard III. ist nicht ganz sichergestellt; die Ursache davon liegt ZUln Theile in den glcichen Namen (Meinhard und besonders Engelbert) der iloifen und in der verschiedenen Ziihlungsart derselben, je nachdem ihre Vorfahren 'lic Grafen von Lurn (bei denen ebenfalls der Name Meinhard und Engelbert rvic-dcrholt vorkiimmt) dabei beriicksichtigt werdcn oder nicht, woraus lcicht Venveehs-lungen entstehen. Welches immer aber auch die Ursache davon sein mOge, so ergibt sich, dass die Geschlechtstafeln der verschiedenen Historiker, welche sich mit Auf-»tellung derselben befassten, von einander abweichen, und nicht zwei davon mit 32 * Engelbert kihnnit in der Folgezeit noch in mehreren Urkunden (wie in der Stiftungsurkunde des Schottenklosters in Wien Ulil) als einander vOllig ubereinstimmen. Wir sind liier den auf urkundliclien Belegen be-ruhenden, mit Bubeis im Wesentlichen iibereinstimmenden Angaben des Grafen Coronini (Tentamen Chronologicum etc.) gefolgt, und versuchen nun, indem wir sie mit den Geschleehtstafeln von Hormayr (Kr. dipl. Beitrage zur Geschichte von Tirol) und Strainberg (die Grafen von GOrz in der Erseh- und Gruber’schenEn-cyklopadie I. Section 72. Thl. Leipzig 1801 nacb Gebhardi’s genealogischer Geschichte der erblichen Reichsstande) vergleichen, die Abweichungen dieser verschie-denen Angaben zu erOrtern. Der Kurze halber fiihren wir nieht das ganze Geschlecht, sondern nur die entscheidenden (zur Regierung gelangten) Personen auf: Hormayr: Stramberg: Coronini: Otlivin Graf ' mn Lurn. im Puslerthale (und Istrien) + 1008. Othwin. | Engelbert I. Graf von Lurn und Pusterthal t 1045. Engelbert i Heinrich 1. Graf in Istrien (von Giirz) um 1075-1102 Meinhard I. Gaugraf in Lurn 1045-1090 Engelbertll. Gaugraf im Pusterthale 1070-1080 Heinrich I. Meinhard L Engelbert 11. Engelbert 1 Meinhard I- Engelbert lil. Grafzu Giirz Heinrich 11. 1121—1150. Meinhard II. 1121-1139. Engelbert lil. Heinrich 11. Meinhard 11. | i. Heinrich. Heinrich L Engelbert ^ Meinhard 1(1. 1 ING—1232 Engelbert IV. t 1220 Meinhard lil. Engelbert IV. l Meinhard 11. Engelbert la L-J Meinhard IV. 1221-1258. Albert 1. f1250. Meinhard IV. Alberti. Meinhard III. t 1258 Albert L f 1250 Ueber diese Stammtafeln haben wir Folgendes zu bemerken. Hormayr fiihrt einen Grafen Heinrich als Bruder der beiden ersten Grafen von GOrz, Meinhard und Engelbert an; es diirfte diess eine Vervvechslung sein mit Heinrich dem Sohne des ebengenannten Meinhard, denn ein Bruder dieses Meinhard, Namens Heinrich, erscheint nieht urkundlich , wohl aber ein Sohn Meinhard’s Namens Heinrich (im J. 11.79 und 1150), dessen Hormayr nieht ervviihnt. Hormayr hat ferner eine Ge-neration iibersprungen, indem er auf Engelbert 111. (als Grafen von GOrz Engelbert I.) als dessen SOhne Meinhard III. (II. in GOrz) und Engelbert IV. (IH. in GOrz) folgen liisst, tviihrend sie naehweisbar dessen Enkel waren und in Mittcn Engelbert (in GOrz II.) als deren Vater und Sohn Engelberfs I. steht. Schon die Todesjahre der auf einander folgenden Grafen zeigen die Lilcke Hormayr’s, welcher zwei Engelberte, Vater und Sohn, in einen zusammcngezogen hat. Urkundlich aber (sielie Coronini’s Tentamen Chronol.) steht fest, 1. dass Engelbert I. im J. 1121 zuletzt erscheint und von ihm nieht bekannt ist, dass er Kinder gehabt habe, — 2. dass Engelbertll. in denJahren 1146 (Schenkung Engelberfs vonGiitern an Admont), 1149 (als Zeuge in einer Urkunde des Klosters von Moggio und in einer anderen des K. Konrad III. zu Fricsach), 1150 (im Vertrage mit dem Patriarchen Pilgrim), 1160 (Verzicht auf die Schutzvogtei von Beligna und Uebernahme einer Schenkung als Schutzvogt des Klosters Moggio), 1101 (als Zeuge in der Stiftungsurkunde des Schottenklosters zu Wien), zwischen 1147 und 1164 (Schenkung an das Klostcr Admont), 11 lili (Engelbert stimmt. als Schutzvogt der Kirche von Aquileja einer Schenkung des Patriarchen Ulrieh 11. an das Marienkloster von Aquileja zu), 1174 Z«uge vor; zuletzt erscheint er in einer Urkunde, dureh vvelche er, mit Zustimmung seiner beiden Soline Meinhard und Engelbert dem Abte und H 84 (als Zeuge in Admonter Urkunden), 1166 (E. macht eine Schenkung an das ebenervvahnte Kloster), vorkOmmt. Entscheidend aber ist das Jahr 1186, in "'elchem Engelbert II. mit seinem Sohne Meinhard als Zeuge in einer Urkunde 'les Patriarchen Gottfried unterschrieben ist, und in welchem Engelbert II. mit Seinen S 6 h n e n Meinhard (II.) und Engelbert (III.) einen Wald an das Kloster Beligna vergab. Um dieses Jahr starb Engelbert II. Sein Sohn Engel-l*ert III. erscheint urkundlich 1197, 1201, 1202 (bei dem bekannten Vertrage mit 'lem Patriarchen Pilgrim iiber die Schutzvogtei), 1204, 1205, 1209 (Kaiser Otto IV. hestatigt den Vertrag zvvischen dem Patriarchen Wolfger und dem Grafen Engel-hert von GOrz), 1215 und 1217 (als Zeuge bei dem Friedenstractate zwischen dem Patriarchen Wolfger und Herzog Leopold von Oesterreich); er starb um das Jahr 1218 oder 1220. Es ergibt sich daraus von selbst, dass die Begebenheiten von 1146 bis 1217 nicht einer und derselben Person zugeschrieben werden konnen. — ^Iramberg fuhrt zvvar gleich Hormayr Heinrich als Bruder Meinhard’s I. auf, doch f6gt er auch einen Heinrich als Sohn Meinhard’s I. bei; er iiberspringt gleichfalls e'ne Generation, indem er einen und denselben Grafen Engelbert von 1121 bis 1217 handelnd auffiihrt, woriiber das oben Gesagte gilt. Es besteht aber in den Geschlechtstafeln noch eine andere, oben nicht ange-Sebene Schwierigkeit bezuglich der Griifin Mathilde aus dem Geschlechte der Andechs. Alle Geschlechtstafeln stimmen darin iiberein, dass Mathilde eine Tochter Perthold’s II., Markgrafen von Istrien, und Sehwester Berthold’s III., ersten Her-^°gs von Meran gewesen sei. Wahrend Coronini (und wir glauben nach den von ihm beigebrachten Angaben alterer Schriftsteller und der Andechs’schen Chronik '"it vollem Rechte) sie zur Gemahlin Engelberfs II. macht, weichen die anderen Oeueren Historiker davon ab. Gebhardi ervvahnt zvveier Mathilden, beide Griifinen '°n GOrz, welche beiden er im Jahre 1245 mit Tod abgehen lasst; seiner Angabe nach war Mathilde von Andechs die erste Gemahlin Meinhards III., Mathilde Grafin v°n Pisino aber Gemahlin dessen Vaters Engelbert III. Hormayr und Stramberg onichen Mathilde von Andechs zur Gemahlin Meinhard’s II. (von Giirz, von ihnen Meinhard 111. genannt) und Stramberg ervviihnt auch der Griifin Mathilde von Pisino Gemahlin Engelberfs IH. Bauzer endlich berichtet gleichfalls des 1245 erfolgten ^°des der Grafin Mathilde von Andechs, und macht sie zur Gemahlin Meinhard’s III. Pas Richtige aus diesen einander widersprechenden Angaben durfte Folgendes sein: Pass Meinhard IH. sich mit der Griifin Adelheid, der Erbtochter von Tirol, vermahlt hatte, und Meinhard IV. und Albrecht II. deren SOhne waren, steht ausscr allem ^Weifel. Darnach konnte Mathilde von Andechs, welche 1 245 starb, nicht die erste Jreinahlin Meinhard's sein; denn in diesem Falle hatte Meinhard III. sich friihestens 'n demselben Jahre mit Adelheid von Tirol ehelich vcrbunden und Meinhard IV-'v®r® Iriihestens 1 246 geboren worden; da letzterer aber bereits 1259 die Witwe K- Konrad'« IV., Elisabeth, heiratete, liegt es auf der Hand, dass er diese Verbin-dung nicht im Alter von 13 Jahren eingehen konnte. Auch der Umstand, dass (nach Gebhardi) die Mutter Mathildens bereits 1176 verstorben war, deutet auf eine *'fihere Vermahlung Mathildens mit einem Grafen von GOrz hin. Mathilde von Andechs war aber auch nicht die Gemahlin Meinhard’« II. Dem steht entgegen. dass, 'Ve»n dieses richtig ware, die GOrzer Grafen wohl kanili die Andeehs'sche Erbschafl Witmar von Beligna einen Berg bei Cormons sanirat den beziiglichen Zehenten zur Vergiitung der ihm zugefiilirten Schaden — ad delendas in Istrien nnd Tirol angetreten haben iviirden; denn Meinhard II. hatte (nach der friiheren Annalime) keine Kinder, gewiss aber keine mannlichen ihn iiberlebenden Descendenten, da ilm sein Neffe Meinhard III. beerbte. Dieser aber wurde, da er nicht von der Grafin Mathilde von Andechs abgestammt ware, kein Erbrecht auf die Besitzungen in Nordtirol und auf die Grafschaft Istrien haben geltend machen kOnnen; auch wird urkundlieh die Gemahlin Meinhart’s H. Adelheid genannt. Dass aber Mathilde von Andechs die Gemahlin Engelbert’s H. war, findet mehrfache Bestatigung in den Quellenschriften, denn es nennt Aventinus die Grafin Mathilde von Andechs die Grossmutter Meinhard’s III. (Menardus Goricius, cujus Avia ah Andechs erat) und der Patriarch Berchtold (von Andechs) bezeichnet Meinhard III. in einer Urkunde als seinen Ncffen. (Coronini Tentamen geneal. S. 71. Der Patriarch Berchtold war der Solin Berchtold’s III., Herzogs von Meran, Mathilde des letzteren Schwester; ihr Enkel Meinhard III. konnte daher im weiteren Sinne Nepos vom Patriarchen genannt iverden.) Es eriibrigt demnach noch die Bestimmung hinsichtlich der Grafin Ma-thilde von Pisino. Man kOnnte geneigt sein, sie mit der Grafin Mathilde von Andechs fiir eine und dieselbe Person zu halten wegen der Gleicliheit des Vornamens und des Todesjahres. Doch sprechcn mehrere Griinde dafiir, dass sie von Mathilde von Andechs verschieden und \vahrscheinlieh die Gemahlin Engelbert’s III. war. Zunachst gibt hierfiir den Ausschlag der von Coronini (Tent. Chron. S. 196 und 205) angefiihrte Auszug einer Urkunde vom Jahre 1 222: „Meinhardus C. Goritiae cum cognata sua Domina Mathilde Comitissa de Pysino et cum nepote suo D. Meinhardo Comite — dederunt Monasterio S. Petri in Sylva possesiones in loco — Roavazolo — pro remedio animae Dni. Engelperti Comitis olim defuncti.“ Meinhart II. nennt sie hierin seine ..cognata" und die Schenkung rvird zum Seelenlieile des zwei Jahre zuvor verstorbenen Grafen Engelbert III. gemacht. Es liegt daher nahe, dass dicse Cognata Meinhard’s die Gemahlin seines kurz zuvor verstorbenen Bruders Engelbert III. ivar. Die Angabe, dass die Grafin Mathilde nach 1210 sicli vermahlte und 1215 starb, wiirde auch auf die Griifin Mathilde von Pisino passen; denn wenn allerdings ihr Sohn Meinhard III. schon 1222 (oben) und 1221 in Urkunden zugleich mit seinem Oheim handelnd erscheint, so ist es doch nichts Seltenes (namentlich bei den GOrzcr Grafen), dass minderjah-rigo Dynasten zugleich mit ihren die Vorinundschuft fiihrenden Verwandten auf-treten, und \var in obigen Fiillen sogar geboten, da Meinliard II. gemeinschaftlich mit seinem Neffen Meinhard III. die Grafschaft Giirz besass. Fcrner wiire es auch zuliissig anzunehmen, dass Meinhard III. (welcher unzweifelhaft die AndechsVhen Besitzungen im Inn- und Wippthale Tirols von seiner Grossmutter Mathilde von Andechs erbte) die Grafschaft Pisino (die aber viel beschriinkteren Umfanges war als die Andechs’sche Grafschaft Istrien, von der sie einen Theil ausmachte) von seiner Mutter Mathilde von Pisino geerbt hiitte. Aus AUem diesem orgibt sich daher mit annahernder Geivissheit, dass Mathilde von Andechs die Gemahlin des Grafen Engelbert II. war, ivelchen sie allerdings, ivenn die Angabe des Todesjahres 1215 sich auf sie bezieht, um 58 Jahre iiberlebt haben miisste, dass desscn Sohn Engelbert III. mit der Grafin Mathilde von Pisino vermiihlt war, und Meinhard III-die Griifin Adelheid von Tirol zur Gemahlin hatte. Dabei ist noch zu enviLhnen, injurias — iiberliisst (1186) '). Bald darauf (1187) scheint er, da er 'n den Urkunden nicht weiter vorkommt, gestorben zu seiii. 6. Meinhard II. und Engelbert III. 1187-12-20. Nach Engelberfs II. Tode traten seine beiden Sobne Meinhard II. Und Engelbert III. die Regierung von Gorz gemeinschaftlich an, doch scheint Meinhard als der Erstgeborene einen hervorragenden Antheil daran genommen zu haben. Meinhard kommt zuerst als Meinhardus junior advocatus etc. in einer Urkunde des Jahres 1188 vor 2). Im Jahre 1192 tritt sein Name in die Geschichte anlasslich der Flucht von Richard Lo\venherz. Als dieser Ktinig Englands auf der Ruckkehr aus Palastina an der Kiiste von Aquileja gestrandet war, und besorgen musste, von den Anhangern des Herzogs Leopold von Oesterreich, seines Wider-sachers, gcfangen genommen zu werden, schickte er einen der ihn be-gleitenden Edlen zu Meinhard, ihn um sicheres Geleit tur zwei Pilgrimo bittend. Die Ant.\vort fiel zweifelhaft aus, wesshalb Richard sogleich verkleidet die Flucht ergriff; Meinhard liess ihm nachsetzen, es ge-lang ihm aber nur, acht von dessen Begleitern einzufangen3). Meinhard II. dass Hormayr (a. a. O. 2. Bd. S. 110) eine Urkunde des Grafen Engelbert von GiSrz und seiner Gemaldin Adelheid, welche um 1176 ausgestellt worden sein soli, verOffentlicht. Es kann damit nicht Engelbert II.. welcher danials allerdings nocli ara Leben war, gemeint sein, da seine Gemalilin Mathilde von Andechs, wie eben ei'vahnt, ihn uberlebte, wohl aber dessen Sohn Engelbert III., \velcher die erwiihnte Adelheid zur ersten und die Grafin von Pisino zur zweiten Gemahlin gehabt haben dhrfte. Auch Rubeis (a. a. O. col. 709) erwahnt einer Adelheid als Gemahlin Engelberfs III., die er freilich irrlger Weise als eine Tochter des Grafen Albert von Tirol auffiihrt, und sie sohin mit der Gemahlin von Engelberfs Sobne Mein-hard III. venvechselt. *) Itubcis col. 651. l) Damals nannte er sich Meinhardus junior; in seinen spiiteren Jahren aber, als er mit seinem Neffen Meinhard III. regierte, wird er (in der Verzichtleistungs-nrkunde iiber die Advocatie in Eagagna 1223) Meynardus Comes senior, sein Neffe aber Meynardus junior Comes de Goritia genannt. Rubeis col. 696. 3) In dem Briefe, welchen Kaiser Heinrich VI. an den Konig von Frank-reich tiber die (in Wien erfolgte) Gefangennehmung Richard’s schrieb, heisst es: r>Quidam fidelis noster Comes Meinhardus de Gortze et populus rcgionis illius, audito quod (Ricliardus) in terra constitutus esset, cum insecuti sunt, intendentes euin capere.a (Rogerius Hervedenus Ann. Angliae, Frankfurt 1601 p. 721). Bauzer fiihrt an, dass Meinhard schr evzurnt auf Richard gewesen sei, weil durch des letzteren Verrath der Markgraf Wilhelm von Montferrat, ein Blutsverwandter Meinhard’s, in Palastina gefallen sei. Niiher liegt wohl die Voraussetzung, dass l>«i der engen Freundschaft, welche Meinhard mit den Herzogen von Oesterreich verhand, der crstere hinreichend Veranlassung hatte, die Gefangennehmung Ri- pilgerte auch nach dem gelobten Lande, wo er, Theil ain Kreuzzuge nehmend, an der Seite des Herzog Friedrich von Oesterreich stritt, und bei des letzteren Hinscheiden in Ptolomais ihm den letzten Freundesdienst erwies (1198). Die Streitigkeiten mit den Patriarchen iiber die Ausubung der Schutzvogtei ruhten wohl nie ganz, doch scheint unter dem Patriarchen Ulrich II. ein neuer Vertrag hieriiber mit den Grafen von Gorz ab-geschlossen worden zu sein, dessen Inhalt wir zwar nicht kennen, auf •vvelchen sich aber der spater sogleich zu erwahnende Vertrag vom Jahre 1202 beruft. Aber auch das Uebereinkommen mit Ulrich II. hatte keine dauernde Folge; die Stellung des Schutzvogtes und seine berechtigte Einmischung in das Getriebe der gesammten Vervvaltung des Patriar-chenstaates war eben eine solche, dass sie, wenn der Schutzvogt und seine Dienerschaft sich nicht grosser Riickhaltung beflissen, daraus fast nothwendiger Weise Reibungen entstehen mussten. So geschah es auch bald nach dem Regierungsantritte des Patriarchen Pilgrim II. Dieses Mal aber nahin die Verwicklung griisseren Umfang an, indem sie sich nicht auf eine einfache Fehde zvvischen beiden Streitenden beschriinkte, sondern auswartige Machte mit in das Spiel traten. Schon unter dem Patriarchen Gottfried hatte der Streit mit Treviso begonnen, welcher durch die unbotmassigen Vasallen des Patriarchen im westlichen Friaul genahrt wurde, die sich als Burger in diese Stadt aufnehmen liessen. Der Streit zog sich als ein lokaler fort, bis er durch den Beitritt der Grafen von Gorz eine ernstere Gestalt annahm. Die Grafen waren zu Biirgern in jener Stadt ervvahlt worden, mit der Stadt selbst verbiindet, und hatten im Vereine mit den Trevisanern dem Patriarchen eine schwere Niederlage beigebracht (1201). Letzterem war desshalb vor Allem darum zu thun, die Grafen von Gorz von Treviso zu trennen. Er schloss ein Biindniss mit Venedig, durch dessen Beistand, so\vie durch die Drohungen des Papstes und die Vermittlung der benachbarten deutschen dem Patriarchen befreundeten Fiirsten von Oesterreich, Karnten und Tirol gelang es, mit den Grafen Engelbert Ul. und Meinhard II. von Gorz einen Separatfrieden in der Kirche S. Quirino bei Cormons (welcher spater zu Manzano definitiv bestatigt wurde), abzuschliessen (27. Janner 1202). Dieser Friedensvertrag war fiir die Grafen von Giirz sehr giinstig, denn er consolidirte ihren freien Besitz und hatte Be-stimmungen liber den Umfang der Schutzvogtei-Reclito zur Folge, welche fiir alle Zukunft die Grundlage fiir diese rechtlichen Beziehtingen blieben. Gegen das Zugest&ndniss, kein Biindniss mehr mit den Trevisanern ein- chard’8, des erbitterten Feindes T,eopold's, anzustreben. Stramberp (a. a. O.) erziihlt den Vorpanp aiuffthrlioh. zugehen, dem Patriarchen in der Fehde mit letzteren mit 30—40 Sbld-nern beizustehen, und ihn nie mehr zn belastigen, erhielten sie das volle Eigenthum des Schlosses von Gorz D, dann das Schloss Mos-hurg mit allem Zugehdr, letzteres als Manns- und Weiberlehen der Kirche. Ferner verblieben ihnen alle Besitzungen, die ihr Vater am Ende der Regierung des Patriarchen Ulrich II. und zur Zeit dessen Naclifol-g«s Gottfried (sive juste sive injuste) inne hatte, endlich sohnten sie sich mit dem Grafen Albert von Tirol, des Patriarchen Bundesgenossen, aus. Die Ueberlassung des vollen Eigenthumes des Schlosses Gorz (mit Zugehor) hatte eine grossere Tragveite als es scheinen mdchte. Bei der ersten Verleihung von Salcano und Gorz hatte Kaiser Otto III. die Halfte dieses Gebietes dem Grafen von Friaul Verihen, die andere Halfte dem Patriarchen Johann IV. von Aquileja geschenkt (1001). Die dem Grafen zugesprochene Halfte 2) war durch mannigfache Ueber-gange an die (Lurngauer) Grafen von Gorz gelangt, von der den Patriarchen gehorenden Halfte aber wird keine weitere Erwiihnung gemacht. Ds ist niclit anzunehmen, dass die Patriarchen darauf Verzicht geleistet hatten, \vohl aber mag dieses geinischte Verhaltniss die Veranlassung zu den nachgefolgten immer vviederkehrenden Streitigkeiten dargeboten haben. Wahrscheinlicli stand die Benutzung dieser Gebietshiilfte durcli die Grafen von Gorz mit der Verleihung der Schutzvogteischaft in Ver-1'indung, und die Vertriige von 1138 und 1150 zvvischen dem Patriarchen '"'d den Grafen von Gorz hatten hauptsachlich die Regelung dieses Verhaltnisses zum Grunde. Nun aber durch den Frieden von S. Quirino Wu'de dieses Besitzverhaltniss definitiv festgestellt, indem das ganze Eigenthum (omnis proprietas) des Schlosses (und Gebietes) von Gorz den Grafen vom Patriarchen iiberlassen wurde 3). Das gegenseitige Ein- ') In dem Vertrage lieisst es: „Comites quidem de Goritia debent habere Castrom de Goritia cum omni proprietate.“ Kubeis col. 644. l) Zu dieser Halfte gehOrte, wie Coronini im Tent. chronol. angibt, auch das 'n der Zwischenzeit erbaute Schloss von Gorz, obwohl es wahrscheinlich ist, dass der gemeinschaftliche Besitz des Gebietes von Gtirz ein ungetheilter urar. 3) Ob die Grafen von GOrz durch diesen Vrertrag das ganze Eigenthum als Lehen °der als freies Eigenthum erhielten, ist aus dem Wortlaute desselben nicht ganz klar zu e**tnehmen, „Comites de Goritia debent habere Castrom de Goritia cum omni proprie-tate servis et ancillis et omni jure ad ipsum pertinente, Ministerialibus exceptis; ct Castrom de Mosburg cum omni jure et proprietate, servis et ancillis ah Ecclesia Aqni-Icjensi in feudum, ita quod tam masculi quam feminae in idem feudum aequa-liter succedant. Et si ipsi aut eorum haeredes aliquo tempore sine herede dece-derent; praedictum Castrum de Goritia cum omni jure et proprietate hominum 'n possessionem exceptis ministerialibus, et Castrum de Mosburg cum Ministeria-libus et omni familia et proprietate pertinente ad ipsum libere et integre ad Aquilcjen»em devolvi debet Ecclesiam.u (Rubeis a. a. O. col. 64o). — Es ist nam- verstandniss ware nur zur Hiilfte gesichert gewesen, vvenn nicht auch das Schutzvogteirecht geregelt \vorden ware. Es wurde demnach bei dem Frieden von S. Quirino ausgemacht, dass die gegenseitigen Rechte un 5 Pflichten, die aus der Sehutzvogtei hervorgingen, nach dem Be-stande derselben zur Zeit des Todes des vorletzten Patriarchen Ulrich II. (wohl nach dem damals mit ihm abgeschlossenen Vertrage) durch ein Schiedsgericht festgestellt werden solite. Dieses Schiedsgericht *) erliess seinen Ausspruch am 13. Dezember 1202. Das vviederhergestellte Einvernelimen zwischen den Patriarchen und den Grafen von Gorz scheint (eine voriibergehende Storung zwi-schen Pilgrim II. und den Grafen von Tirol einerseits und den Grafen von Gorz andererseits — 1204 — ausgenommen) auch unter dem naclifolgenden Patriarchen Wolfger fortgedauert zu haben2). Nur als sich der letztere beim Concil zu Rom befand, tauchten vvegen des lich die Frage, ob die erstere Bestimmung beziiglieh des Castrum de Goritia im Gegensatze zu der letzteren, das Castrum de Mosburg betreffendcn, stehe, oder ob der nachfolgende Satz hinsichtlich des Lehens fiir beide gelte. Fiir erstere An-nahme spricht der Umstand, dass bei Giirz die Ministerialen nicht, wohl aber bei Mosburg, an die Grafen iibergehen, und dass von der miinnlichen und weibliehen Naehfolge „in idem feuduin" bei Mosburg und nicht „in eadem feuda,u wie es sonst heisscn miisste, die Rede ist. Endlich mfichte es den Umstiinden ganz angemessen erscheinen, dass gleichwie in Moshurg an die Stelle des fruheren blossen Nutz-eigenthumes von M50 im J. 1202 die ivirkliche Belehnung trat, auch in GOrz ein solchcs giinstigcres Verliiiltniss vom Lehen zura vollen Eigenthume eingetreten sei. Auch ist der Charakter des ganzen Vertrages durch die veranlassenden Ursachen als ein fiir die Grafen von Giirz giinstiger aufzufassen. Denigcmass konnte bei dem ersten Vertrage iiber die Sehutzvogtei (1138) die dem Patriarchen gehOrige Hiilfte des Gebietes von Giirz dem Grafen als Lehen tibcrlassen, und der Lehensverband im Vertrage von 1150 aufs Neue festgestellt, in dem Vertrage von 4 202 aber die bis dahin lehenbare Hiilfte des Gebietes (gleich der schon friiher besessenen Hiilfte) in das volle und unbeschriinkte Eigenthum des Grafen iibertragen wordcn sein. Doch ist dieses immerhin eine Annahmc, deren niihere Begriindung nicht niehr miiglich ist, und daher auch bestritten werden kann. S. auch damit flbcreinstim-mend Coronini Tent. Chronol. p. 192 und Gcbhardi a. a. O. S. 607. ') Es bestand aus den Mitgliedern Dietricli von Fontanabona, Herbord von Pertenstein, Volkmar von Dornberg und Pilgrim von Glokkeldelt (die beiden ersten oftenbar vom Patriarchen, die beiden letzten von dem Grafen von Giirz gciviihlt); diese vernahmen friiher die Angaben der Snchvcrstiindigcn (Heinrich von Gemona und Arnold von Brazzaco fiir den Patriarchen, Conrad von Flojana und Eborhard von Sconbenberg (?) fiir den Grafen von Giirz) ilbcr den Umfang der gegenseitigen Rechte und Pflichten, und erliessen hierilber ihren Ausspruch, auf dessen Inhalt in dem Abselmitte ilbcr die Culturgeschichte niiher eingegangen werden wird. 2) Kaiser Otto IV. bestiitigte (1209) den Vertrag, welchen der Patriarch Wolfger mit dem Grafen Engclbert III. von Giirz abgeschlossen liatte. Della Bona a. a. O. S. 60. streitigen Schutzrechtes iiber die Kirche von Mariano und Farra neue Misshelligkeiten zvvischen Meinhard II. und dem Capitel von Aquileja auf. Meinhard uberfiel Farra, zerstorte das dortige Schloss, fiigte den dortigen Unterthanen des Capitels grossen Schaden zu, und dehnte seinen Ueberfall bis Gradišča aus. Auf den Bericht des Capitels fallte Wolfger seinen Gerichtsspruch gegen Meinhard, vvelchen der Papst unter Androliung der Excommunication gegen denselben bestatigte und dem Meinhard iiber Wolfger's Ermahnung sich fiigte (1216). Graf Engelbert III. 'var Schutzvogt der Abtei von Millstatt in Karnten, er schloss in Ge-meinschaft mit seinem Bruder Meinhard II. die Vertrage von 1202 (den wichtigsten jener Zeit) 1204 und 1215, und schlug im Jahre 1205 mehrere Adelige in Aquileja zu Rittern. Zur Zeit der Sedisvacanz nach des Patriarchen Wolfger’s Tode vvard er voin Parlamente zum Anfuhrer der friaulischen Truppen ervvahlt, und bliet es auch nach des Patriarchen Berthold’s Regierungsantritte, in vvelcher Eigenschaft er sich um das Pand viel verdient machte. Er stillte mit den aus seinen Besitzungen gezogenen Truppen die Felide, welche zwischen den Familien Strassoldo und Cucagna sammt deren Anhiingern entstanden vvar, weil Hartwig 'on Strassoldo seine Tochter Ginevra dem Friedrich von Cucagna zur Braut versprochen, aber spater mit einem Villalta verheiratet hatte (1218). Als die dem Patriarchen feindlichen Trevisianer in das Land einfallen vvollten, bewaclite Graf Engelbert mit seinen Leuten die Grenze und brachte, nachdem die Trevisaner mit verstarkter Macht den Einfall vollzogen hatten, ihnen eine schvvere Niederlage bei, vvodurch sie ge-zvvungen wurden, besiegt nach lla.use zuruckzukehren (1218). Ebenso zog (»raf Engelbert gegen den Herrn von Castillerio zu Felde, vvelcher als M egelagerer die Kaufleute aus Carnien und auf der nach Deutschland fiihrenden Strasse bedrangt hatte. Er verwiistete die Gegend um die Purg Castillerio, musste aber, bevor er sie bczvvingen konnte, nach ^vnrz zuruckkehren zum Schutze seiner Vasallen, gegen vvelche ilirer Missachtung der hergebrachten Rechtsgevvohnheiten halber sich das Volk autgelehnt hatte (1218). Dieser Aufstand gab dem Grafen die Veran-lassung, in seiner Grafscliaft einen Capitan fCLr Gorz und den Karst einzusetzen, vvelcher in Abvvesenheit des Grafen die Vervvaltung des Landes zu fiihren hatte, eine Einrichtung, vvelche sich durch mehrere Jahrhunderte bis auf die neuere Zeit erhielt. Die Grafen von Prata Und von Porzia hatten sich unter dem Patriarchen Pilgrim II. mit 'Iveviso verbiindet, vvesshalb die friaulischen Milizen in ihr Gebiet ein-fielen, es vervviisteten und die Burg Prata belagerten. Durch llunger gedrangt, suchten die Burgherren Verzeihung bei dem Patriarchen nach, welche sie nur mit Miihe durch die Vermittlung des Grafen Engelbert v°n Giirz erhielten (1219). In demselben Jahre besetzte Graf Engel- bert mit Truppen, die er aus Karnten zog, die von der Kriegsgefahr bedrohte friaulische Grenze. Nacli dem Tode Engelbert’* IIT. (f 1220) fiihrte Meinhard die Regierung mit dessen Sobne Meinhard III., seinem Neffen, weiter. Wir gewahren diess bei der Verhandlung betreffs der Verzichtleistung auf die Advocatie iiber die dem Capitel von Cividale gehorigen Giiter in Fagagna, \vofiir die Grafen Meinhard der Aeltere und Meinhard der Jiingere von Gorz 19 Mark Denare vom Capitel erhielten (1223)J), ferner bei einer Schenkung, welche Graf Meinhard II. mit seiner Schwiigerin Mathilde geborene Grafin von Pisino und seinem Neffen Meinhard (III.) dem Kloster S. Pietro in Silva in Istrien 1222 zur Stiftung eines Jahrgedachtnisses fiir den Grafen Engelbert (111.) machte *). Mit seinem Vetter, dem Patriarchen Berthold von Andeclis, Wolfger’s Nachfolger, stand Meinhard II. gleichfalls auf freundschaftlichem Fusse. Er begleitete ihn (1222) als dessen Scliutzvogt nacli Venedig, wohin sich Berthold behufs des Friedensschlusses mit der Republik begeben hatte. Bald darauf (1226) \vurde zvvischen beiden ein Uebereinkommen geschlossen, welches um jene Zeit kein seltenes war. Meinhard II. iiber-gab (mit Zustimmung seines Nelfen Meinhard III.) gegen eine Summe von 400 Mark seine in Friaul gelegenen freieigenthiimlichen Besitzungen mit wenigen Ausnahinen 3) der Kirche von Aquileja und in deren Namen dem Patriarchen Berthold, vvelcher ihn hierauf unmittelbar damit wieder belehnte, gegen dem, dass Meinhard und seine Erben diese Be-sitzungen weder veraussern, noch (die Morgengabe an die Gemahlinen ausgenommen) verpfanden diirfe, und dass dieselben bei dem Abgange aller mannlichen und tveiblichen Erben an die Kirche zuriickfallen. Dieser Act bildete die Grundlage aller kiinftigen Belehnungen der ') Rubeis col. 696. Schon frtther (1213) hatte Meinhard II. auf die Advocatie liber einige dieser Oiiter gegen Erlag von 30 Mark Verzicht geleistet und verspro-chen, seinen Bruder Engelbert III. und dessen Sohn Meinhard III. zur gleichen Verzichtleistung zu bewegen. Kubeis col. 672. 2) D. Meinhardus C. Goritiae cum cognata sua Domina Maitilde Comitissa de Pysino ct cum nepote suo Dn. Meinhardo Comite — dederunt monasterio S. Petri de Sylva possessiones in loco — Roavazalo pro remedio animae Dni. Engelperti Comitis olim defuncti. Coronini Tent. ]>. 196. :l) Rubeis col. 717. Diese Besitzungen waren folgende: Die Villa von Sede-gliano und von S. Lorenzo, die Villa Grillons, Latisana, das Schloss Luinz (Luincis in Cadore) mit alletn ZugehOr, das Schloss Rotestajn (Botistagno, Pcutelstein in Cadore) und der ITafen von Latisana nebst allen ilhrigen gOrzischen Gtitern in Friaul. Ausgenommen von der Belehnung waren nur die gOrzischen G liter Brisinico (Precinico), Carpanarn, Blancara und jene <»liter, wclcho der Graf von Porcia von dem Grafen von Gflrz zu Lehen hatte. Grafen von Gorz dureh die Patriarchen und die ihneti im Besitze Friaul's nachgefolgte venezianische Regierung ’). Meinhard II. stiftete (mu 1126) die Deutsch-Ordens-Commende zu Precinico *), welche mehrere Jahrhunderte lang dauerte; er scheint auch von Kaiser Otto IV. das Miinzrecht erlangt zu haben, da von ihm (oder doch von seinem Bruder Engelbert III.) die ersten Gorzer Miinzen bekannt sind3). Er starb um 1232 oder kurz zuvor, seine Gemahlin liiess Adelheid 4), von \velcher er bloss eine Tochter Hermingarde, Aebtissin des Marienklosters in Aquileja, hinterliess. 7. Meinhard III. und Albert I, (Meinhard V.) 1Ž 20 —1258. Von Meinhard’s Bruder Engelbert III. waren zwei Sohne hinter-blieben, Meinhard III., welcher bereits an der Regierung seines Oheims Meinhard II. Theil nahui und Albert L, von welchem wenig zu berichten •st S). Bis dahin waren die Grafen von Gorz, und zvvar mit gutem Er-folge, bemiiht gervesen, ihren ererbten Besitz zu befestigen. Mit Mein- ’) Graf Meinhard verzichtete aberdiess gegen 23 Mark, welche er vom Dečan des Capitels von Cividale erhielt, zu Gunsten des Patriarchen Berthold auf die Schutzvogtei iiber das Gebiet von Elitsch 1227. Della Bona S. 63. Coronini a. a. O. S. 199. Die Bedingung des Verbotes der Verpfiindung der friaulischeu Giiter wurde abrigens im Laufe der Zeit nicht eingehalten. l) Ueber den Zeitpunkt der Stiftung dieser Commende gehen die Meinungen der Historiker auseinander. (Coronini lasst sie nach Bauzer von Meinhard I. um H 20 gestiftet sein.) Da aber in der Bestatigungsurkunde dieser Stiftung dureh Meinhard III. (1232) gesagt wird: „fundationem Commendae faetam a Patruo suo Meinhardo seniore“ unterliegt die obige Angabe wohl keineni Zweifel. Die beziig-liche Urkunde ist auch desshalb besonders erwiihnenswerth, weil hieraus hervorgeht, dass Meinhard 11. der Oheim , folglich dessen einziger Bruder Engelbert III. der Vater Meinhard’s lil. war. Coronini Tent. Chronolog. p. 306. 4) ln dem Abschnitte Uber die Culturgeschichte wird Naheres in Betreff der Gorzer MUnzpragung erwahnt. *) Der Name von Meinhard’s Gemahlin war bisher unbekannt. In einer von V v. Benedict, aufgefundenen Gurker Urkunde vom J. 1206 wird aber angefahrt, dass Bischof Walther von Gurk 17 Mark Einkunfte von Gatern bei Luenz (Lienz) von dem Grafen Meinhard von GOrz. dessen Gemahlin Adelheid und dessen Bruder Grafen Engelbert gekauft und die Grafen wieder damit belehnt babe. (S. Tangi, die Grtenburger. Archiv ctc. 30. Bd. S. 292.) r') Albert I. war vermiihlt mit Hyppolita Nera, Tochter RambakTs von Col-lalto, starb 1230 und hinterliess einen Solin, Meinhard V., von welchein nur bekannt 'st, dass er in der Fchde zwischen dem Grafen Heinrich von Gorz und dem Grafen Meinhard von Ortonburg und den friaulischen Stadten als Vermittler auftrat (1301) u»d dass er im J. 1318 (oder 1319) starb. hard III. beginnt eine neue Periode tur die Geschichte der Grafen von Gorz, vviihrend welcher sie durch Erbschaften und Heiraten ihre Giiter binnen \venigen Jaliren ansehnlich verraehrten, die machtigsten Grafen des deutschen Reiches vvurden, und selbst die Herzogs- und Konigs-krone ihrem Gescblechte voriibergehend zuvvendetem Meinhard III. hatte sich mit Adelheid, der Erbtochter Albert’s, des letzten Grafen von Tirol, vermahlt, und dadureh die (theilweise) Amvartschaft auf die ausgedehnten Besitzungen dieses Dynasten erlangt. Meinhard III., welcher im Jahre 1232 die alleinige Regierung von Gorz angetreten hatte, war dem Kaiser Friedrich II. in den Jahren 1231 und 1238 auf seinen Ziigen nach Italien gefolgt, und hatte sich als Fuhrer der Truppen des Patriarchen in dessen Fehde mit Ezzelino von Romano als tiichtiger Kriegsmann bevvahrt (1248)1). Doch blieb ihm das Kriegsgluck nicht immer treu. Meinhard III. hatte sich, als er mit dem alternden Patriarchen Berthold in Fehde gerathen war, des Schlosses von Lucinico bemachtigt (1250), war jedoch durch das Bundniss Ber-thold’s mit dem Herzoge von Karaten im weiteren Vorschreiten gehindert vvorden 2). Als er aber in Gemeinschaft mit seinem Sclmiegervater, dem Grafen Albert von Tirol feindlich in Karaten eingeriickt war und die Belagerung des Schlosses Greifenburg begonnen hatte, ward er von dem Herzoge Philipp von Karaten, dem erwahlten Erzbischofe von Salzburg angegriffen und in die Flucht geschlagen (1252) 3). Graf Albert blieb ') Wie der Siinger Ulrich von Liechtenstein berichtet, ward im J. 1211 eine grosse Fii rst en v ersam m 1 u n g und ein Turnier zu Friesach abgehalten , zu dem von Herzog Leopold von Oesterreich beabsichtigten und erreichten Zwecke, eine Ver-sOhnung zwischen dem Herzog Bernhard von Karaten und dem Markgrafen Heinrich von Istrien herbeizufuhren. Derselben wohnte Graf Meinhard von GOrz bei. Ob der Oheim oder der Neffe dieses Namens (denn jeder von ihnen konnte es der Zcit nach sein) ist nicht bekannt; die Gegemvart mehrerer geistlichen und vveltlichen Fursten macht cs \vahrscheinlich, dass es der altere Meinhard gewesen sei. *) Der Streit zwischen Berthold und Meinhard war inzwischen durch einen Schiedsspruch beigelegt worden. Nach dem hierauf erfolgten Tode Berthold's leistete Gregor, dessen Nachfolger, das Versprechcn, dass er diesen Schiedsspruch aufrccht erhalten und dafiir die piipstliche Bestiitigung einholen wolle (1252). ■’) Die Veranlassung zu dieser Begebenlieit wird von den italienischen Schrift-stellern nur obcnhin und nicht richtig angegeben; letztere war aber fUr die Grafen von GOrz von schweren und weitreiehenden Folgen. Die Fehde scheint nicht sorvohl dem Herzoge von Kiirnten als dem Erzbisthum Salzburg gegolten zu lmben und aus Grenzstreitigkeiten zwischen den karntner und pustcrthaler Besitzungen der Grafen von GOrz und den erzbisehoflichcn Giitern entstanden zu sein. Staffler (Topographie von Tirol etc. S. 42(i ff.) berichtet hierUber: Die Grafen von Giirz geriethen mit den ErzbischOfen von Salzburg wcgen der verwickclten Grcnzcn von Virgen und Windisch-Matrei in Zwist und Fehde. Die Grafen von Gorz fiigten dem Erzstifte vielen Schaden zu, allein nach dem Wcchsel des Kriegsglttckes geriethen als Gefangener in den Handen der Sieger, und Meinhard musste, um ihn auszulosen, nicht nur ein bedeutendes Losegeld zalilen und Guter sie endlich selbst (wohl nur der Verbiindete der Grafen von GOrz, Graf Albert von Tirol) mit vielen der Ihrigen in die Gefangenschaft ihrer Feinde (1251 oder 1252). Damit stimmt folgende Nachricht in Kleinmayern’s Juvavia S. 365, Note d) iiber-ein: Erzbischof Philipp setzte den Grafen Albert von Tirol wieder in Freiheit und schloss nachfolgenden Vertrag mit den Grafen Albrecht (Albert) und Meinhard von GOrz (1252): Fiir die Befreiung des Grafen Albert von Tirol und seiner Mitgefangenen 'verden dem Erzstifte 4900 Mark Silber gezahlt. Die Grafen treten dem Erzstifte die Schlosser Virgen und Liinze (Lienz) — ausgenommen die Stadt Liinze mit Gericht, Zoll und Mauth - und 50 MarkGiilten unterhalb Varbenstein und Falkenstein ah, ferner das Schloss Traburg und verzichten auf ihre Anspriiche auf da s Schloss Mittersill. Sie verpfanden dem Erzstifte das Schloss Linth um 400, die Besitzungen hei Chals (Kals) um 300, das Gut bei Tymnitz um 100 Mark Silber an das Erz-stift, desgleichen 20 Mark Gulten auf den Besitzungen Molna und Chircha mit den Giitern der Grafen von Artenburg (Ortenburg) in Chals, die Vogtei in Millstadt und die Markte Rennthal und Winklarn. Graf Albrecht bezahlt dem Bischofe von Bamberg 100 Mark, welche der Erzbischof letzterem schuldig war und restituirt dem Erzstifte das Schloss Veltsberg. Hierzu kommen noch einige andere Verpflich-tungen der Grafen von minderem oder vorubergehendem Belange. Da die Grafen den 1’fandschilling nicht riickerstatten konnten, gingen die Pfandschaften in das Eigen-Ihum des Erzstiftes iiber. Das Schloss Lienz wurde in der Folge den Grafen von GOrz zuruckgestellt, doch mit Vorbehalt des Obereigenthums als Lehen des Erzstiftes, 'v>e aus einer Urkunde vom J. 1385 erhellt. Es entstanden indess neue Irrungen, 'velche durch den Vertrag des Erzbischofes Conrad mit dem Grafen Albert von GOrz vom 25. Mai 1292, zu Salzburg geschlossen, beigelegt wurden. Kraft dieses ^ ertrages verzichtet das Erzstift auf die Burgen Virgen, Luenz (Lienz) und Traburg (Crauburg), Graf Albert dagcgen auf die Anspriiche auf Matray, Chiemburg, Mitter-S>H, Sachsenburg, Feldsperg und auf jene, die er der ausgestandenen Gefangenhal-lung halber maclien kOnnte. Der Erzbischof verleiht dem Grafen das Haus zu Linth und den Zehent zu Dobro Holzfeld zu Lehen, wie selbe seine Vorfahren gehabt haben. Graf Albert soli das Erzstift nicht hindern, die Burg zu Stali und Raukers-kurg zu bauen. Ferner soli der Graf sich aller Anspriiche auf die 20 Mark Goldes aus der Mtinze zu Friesach wie auch jener Forderung, wclche seine Schwiegermutter Offmey auf die Herrschaft und Burg zu Playn gehaht hat, gegen 100 Mark Silber ^ iener Gewicht und 300 Mark Aglajer begeben und hienvegen Gewahr gegen die Grafen von Schaumburg und Pfannenberg leisten. Endlich soli man in des Grafen Landgericht auf dem Kreuzberge und gegen Maltein die schadlichen Leute an das Brzbischofsgericht nach Herkommen liefern und sollen die Kinder aus Ehen zwi-schen des Erzbischofs und Grafen Leuten getheilt werden. Seine dauemde Festigkeit erhielt dieser Vertrag aher crst durch jenen von 1308, worin festgesetzt (oder hestatigt) wurde, dass die Grafen von GOrz obige vier Vesten (Lienz, Traburg, Binth und Virgen) nebst anderen Gutern und Vogteien in Karnten als salzburgische Lehen erkennen sollten, die sie als solche dann auch empfingen. Dieses Verhaltniss 'huierte bis auf die neueste Zeit. Im J. 1500 erhielt Kaiser Mas I. als Erbe der Grafen von GOrz diese Lehen vom Erzstifte, ebenso Ktinig Ferdinand 1529 und B>11 und als Kaiser 1562. Bei der Landertheilung nach K. Ferdinandi Tode fielen abtreten, sondern aucli seine beiden jugendlichen Soline Meinhard IV. und Albert II. als Geisseln stellen (12521 ')• Bald daraut' liatte Meinhard III. den Kdnig Ottokar II. von Bdhmen auf seinem Kreuzzuge nach Preussen begleitet, und sich dort nicht nur durch seine Tapferkeit hervorgethan, sondern auch durch seinen Luxus in Kleidern, Waffen und Pferden und die glanzenden von ihm gegebenen Peste den Ruf eines prachtliebenden Fiirsten erworben. Meinhard trachtete sich einen Anliang unter dem friaulisclien Adel zu crwerben, indem er einzelne seiner in Friaul und im Gorzischen gelegenen Giiter an dortige Adelige zu Lehen gab, und die Folgezeit lehrte, dass diese auch von seinen Nachfolgern beobachtete Uebung seinem Hause zu grossem Vortheile gedieh. Nach einer von Hormayr (a. a. O. II B. S. 227) verbffent-lichten Urkunde iibertrug Meinhard seine sammtlichen von dem Pa-triarchen und den Herzogen von Karnten erhaltenen Lehen an seinen Schvviegervater Albert von Tirol (1237). Er entsagte auch (1245) gegen den Empfang von 200 Mark fiir 10 Jalire der Scliutzvogtei iiber die Giiter des Marienklosters zu Aquileja (Kais. Staatsarchiv). Inzivischen waren ihm reiche Erbschaften anheim gefallen. Mit dem Tode des Herzogs Otto II. von Meran war das Haus Andechs erloschen; von der reichen Erbschaft erhielt Meinhard III., dessen Grossmuter diesem Hause entsprossen war, die Andechs’schen Besit-zungen im Inn- und Wippthale *), ferner deren Besitz in der \vindischen einige dieser Lehenstucke dem Erzherzog Carl als Herzog von Karnten und Grafen von GOrz zu; von dieser Zeit an requirirte jede Linie bei dem salzburgischen Lehen-hofe besonders ihrcn Antheil, und dieser Rrauch wurde fortgesetzt, als spiiter alle Osterreichischen Erblande in einer Hand sich vereinigten. - Die ervviihnten Ur-kunden bcfinden sich in dem im kais. Staatsarchive verwahrten crzbischoflich salzburgischen Archive. Der Umstand, dass Graf Albert II. das Schloss von Lienz vom Erzstifte Salzburg zu Lehen nehmen musste, veranlasste ihn wahrscheinlich, dass er in der Folge vor 1299, von \velchem Jalire bcreits eine Urkunde aus „Pruke“ datirt ist) in der Niihe von Lienz ein neues Schloss — Bruck erbaute, und in dasselbe seine Residenz verlegte; es bestand aber das Schloss in Lienz fort, wel-ches in einem Vertrage des Grafen Leonhard mit dem Miinzmeister das „unterc Schloss1" genannt wird. ') Sie wurden im Schlosse zu Werfen in Gevvahrsam gehalten, erhielten abei' daselbst einc kriegerische Ausbildung (nach Stramberg wiiren sie auch daselbst in die Geheimnisse der Politik eingeweiht worden, was wohl von Meinhard, kaum aber von Albert gelteu mag). Meinhard IV. wurde friiher entlassen, Albert II. aber blieb lange in Gefangenschaft, bis es ihm mittelst. Bestechung seines Huters, des Ritters von Wolvcn (wolcher TOO Mark erhielt) gelang, im J. 12G.'l heimlich von dort zu entflielien. Chronicon Salisburgense. 4) Thaler, Geschichte Tirols. S. I!>2. Innsbruck 1S54. Mark und die Grafschaft Istrien (Pisino) — 1248 — '). Fiinf Jahre spater starb auch Albert IV., letzter Graf von Tirol (1253) 2), welcher zwei Tochter hinterliess, Adelheid, Gemahlin Meinliards III., und Elisa-teth, Gemahlin des Grafen Gebhard von Hirschberg. Bei der Theilung der Erbschaft erhielt der Graf von Hirschberg das Unterinnthal und das Wippthal, Graf Meinhard von Go rz aber das Oberinnthal und den Vintschgau mit dem Lande an der Etsch und der Eisack 3). Da er hierzu auch die reichen Giiter in Eppan und Ulten envarb 4), und das Puster-thal (mit Ausnahme des Freising'schen und Brixener Antheiles) schon von Alters her dem Grafen von Gorz gehorte, so dehnte er seinen Besitz iiber den grossten Theil von Tirol aus. Meinhard III. war schon in seiner Jugend ein Freund und Be-gleiter des Kaisers Friedrich II. gevvesen5), und war von letzterem (vielleicht wiederholt) *) zum Landeshauptmann von Steiermark er-nannt worden (1249), welche Wiirde er bis zum Tode des Kaisers bekleidete (1251). 1) Es ist nicht ausgemacht, ob die Erbschaft in Istrien und die windische Mark von seiner Grossmutter Mathilde von Andechs oder von seiner Mutter Mathilde von Pisino herruhrt. 2) Die Grafen von Tirol scheinen mit den Grafen von GOrz verwandt, vielleicht mit ihnen gleicher Abstammung gcvresen zu sein. Der letzte Graf Albert schrieb sich wohl, desshalb (1 ž 1 H) in einem Documente ..Albertus Comes Goritiae et Ifrolis, Aquilejensis et Brixensis Ecclesiae Advocatus.a Coronini Tent. Geneal. p. 141. s) Das Theilungsinstrument entliiilt sehr verwickelte Bestinunungen, die an-z'ifuhrcn uberiliissig sind, da nach wenigen Jahren das ganze Tiroler Erbtheil an die GOrzer fiel. *) Bischof Egno von Trient, der letzte der Grafen von Eppan und Ulten, hatte mit seiner briiderlichen Erbschaft nicht nur den Grafen Albert von Tirol u°d dessen Gemahlin Uta, sondern auch die TOchter Adelheid und Elisabeth und deren Miinner Meinhard und Gebhard im J. 1453 belehnt; Meinhard empling im d. 1256 diese Lehen vom Bischofc Egno fttr sich und seine Hausfrau Adelheid und Mie ihre Nachkommen. Thaler a. a. 0. S. 152. Es waren diess die bischoflich Gientischen Lehen in Ulten und Piano, denn seine Erbgiiter hinterliess Bischof Epno II. erst spater (1273) durch Testament seinen Vettern, den Grafen Meinhard IV. u,*d Albrecht II. von GOrz. Gebhardi a. a. O. S. 544. ,r>) Meinhard III. bcgleitete den Kaiser Friedrich II. nicht nur im J. 1231, sondern auch auf seinem spateren Zuge (123S) nach Italien, und entvvickelte dabei SUossen Aufwand; der erkenntliche Kaiser verpfiindete ihm daftir Ceneda, Belluno "nd Conegliano. Bauzer. ,l) Nach Bauzer hatte Meinhard schon 1240, fiir kurze Zeit, bis zur Wieder-oinsetzung des Hcrzogs Friedrich II. dieses Amt verivaltet, doch erwfthnt kein an-dorcr Schriftsteller dieses Umstandes. •r. v. CsoeruiK. <■•»!'/ iinil ra. 33 8, Meinhard IV, und Albert II. 1258 1304. Nach Meinhard’s Tode 11258) folgten ihm seine beiden Soline Meinhard IV. und Alberti!.1) gemeinschaftlich in seinen weiten Be-sitzungen nach; da jedoch Albert noch minderjahrig und iiberdiess bis 1263 in der Ilaft zu Werffen sich befand, fiihrte Meinhard IV. bis zur Flucht Alberfs aus der Haft die Regierung alleiu. Die unter seinem Vater begonnene Enveiterung des Hausbesitzes vervollstandigte er mit kluger und kraftiger Hand, und erhob sich unter der Gunst der Zeit-verhaltnisse durch seine Gewandtheit, seinen Muth und seine Tapfer-keit zu dem machtigsten und einem der angesehensten Grafen des deutschen Reiches. Meinhard hatte ein bedeutendes fliissiges Vermogen gesammelt. und in jenen geldarmen Zeiten war der Besitz eines solchen die hauptsachlichste Quelle der Macht, wie denn iiberhaupt das Geld in der Geschichte der Grafen von Gorz eine grosse Rolle spielt, und Meinhard IV. sowie sein Neffe Heinrich II. durch eine kluge Vervven-dung desselben ihre Ueberlegenheit begriindeten, deren Nachfolger aber durch den Mangel daran von der hohen Stufe ihrer Vorganger lierab-sanken und ein siechendes Dasein fristeten. Meinhard IV. saumte nicht, nach des Vaters Tode sich vom Bischofe Egno von Trient (im eigenen und seines Bruders Namen) mit allen Lehen, \velche sein Grossvater im Bisthum besessen hatte, sovvie’ mit der Schutzvogtei desselben belehnen zu lassen (1259). Seine Ge-mahlin Elisabeth brachte als Heiratsgut die vvelfischen Besitzungen in Oberinnthal, zu Neuhaus bei Terlan und in Fasseier zu (1259). Von den Grafen Heinrich und Bertliold von Eschenlohe kaufte er (1281 und 1286) deren Herrschaft Hortenberg im Oberinnthale (des letzteren An-theil um 700 Mark veroneser Miinze), vom Herrn von Tarant das Gut Steinach (1291) um 2226 Mark veroneser Miinze, nachdem er sclion friiher vom Bischofe von Freisingen mit den tiroler Giitern der aus-gestorbenen Grafen von Mosburg (der bairischen Familie dieses Na-mens) belehnt worden war (1283) und die Giiter der Grafen von Wan-gen um 650 Mark veroneser Miinze (1287) sowie einen Theil der Graf-schaft Pflaum (Flavon)2) fiir 377 Pfund veroneser Miinze ervvorben ') Albert II. wird in den Urkunden bald Albert, bald Albrecht genannt. Da gleichzeitig mit den GOrzer Grafen dieses Namens auch die Osterreichischen Herzoge, welche diesen Namen trugen, vorkominen, so werdcn hier zur Vermeidung einer Vervvechslung dieGOrzer Grafen stets Albert, die Osterreichischen Herzoge aber Albrecht genannt. *) Die Grafen von Pflaum leiteten ihren Namen von dem Schlosse Pflaum oder Flavon im Nonsthale ab. Einen betraclilichen Theil dieser Grafschaft brachte liatte. Den bedeutendsten Zuvvachs seines Besitzes aber erhielt er durch den Ankauf des Hirschbergischen Antheiles an der Erbschaft des Grafen Albert, namlich alles dessen, was ersterer im oberen und unteren Innthale und iiberhaupt im Gebirge besass, um 4000 Mark Silber (1284). *) Durch diese Ervverbungen \varen seine ererbten Besitzungen arrondirt und hatten allmalig den (Jmfang getvonnen, den die seit Jener Zeit zu einem einzigen Besitze vereinigte Grafschaft Tirol in der K°lge bewahrte. Friiher war jenes Gebiet unter mehreren von einander anabhangigen Dynasten vertheilt; Meinhard IV. vereinigte die einzel-nen Theile desselben und griindete daduicli die Grafschaft Tirol, welche, da Meinhard im Jahre 1286 vom Kaiser Rudolph zum Fursten des heil. romischen Reiches ernannt vvurde, den Charakter einer gefiirsteten Grafschaft annahm, obwohl sie den beziiglichen Namen erst unter Kaiser Max erhielt. Meinhard beschrankte sich aber nicht auf die An-'vendung friedlicher Mittel zur Ausdehnung seines Besitzes. Er suchte denselben auch \viderrechtlich durch Eingriffe in das Eigenthum des Kisthums von Trient zu vergrossern, bemachtigte sich (1267) voriiber-Sehend der Stadt Trient und deren Gebietes, und nahtu (1277) die dem ^iirstbischofe gehorende Stadt Botzen mit Gewalt ein,2) wofiir, und We|l er den Bischof Heinrich. Egno’s Nachfolger, von seinem Sitze ver-Gieben liatte, er in den Kirchenbann verfiel. Der Bann wurde zwar ■'ach Riickstellung der Giiter an Fliilipp. Heinrich’s Nachfolger, 1291 ailfgehoben, allein da nicht alle Giiter zuruckgestellt worden, \vieder erneuert; Meinhard. gelobte die Riickgabe aller Giiter und sandte den Abt von Stams nach Rom (1295) behufs der Lossprechung, welche aber wegen seines bald darauf erfolgten Todes erst nach seinem Ab-'f‘ben stattfand. Mit kraftiger Hand hielt er die letzten Zuckungen des ^austrechts in Tirol nieder, indem er die Schlosser der Herren von Wangen, Zwingen und \Veinek bei Botzen zerstorte und die Ritter von 'e Griifin Margaretha 1'flaum (f 1368) ihrem Gemahle Nicolaus von Spaur zu, 1 essen Nachkoinmen das Schloss Flavon noch besitzen. Die Grafen von Pflaum sullen von Volkold von Sonnenburg, dem Sohne des h. Othwin, abstammen, denn s’e erliielten die Sehirmvogtei des von Volkold gegrttndeten Klosters Sonnenburg, Reiche friiher die Nachkommen Volkold’s oder eines seiner Briider besessen (nach e,ri J. 1180), da sie enviesen hatten, dass sie als Nachkommen des Stifters die Wahren ErbschirmvOgte waren. Die Grafen Gabriel und Ulrieh von Pflaum erlang-ten i 211 voni Bischofe von Trient die gedachte Sehirmvogtei zum Lehen. Gebhardi a- 0. S. 555, 568. ') Burglechner. Coronini Tent. Chron. p. 327. ‘) Es rvaren allerdings die Eechte iiber Botzen getheilt zwischen dem Bischofe von Trient und den Grafen von Tirol (als deren Nachfolger Meinhard ein-hat), wie es inc[lrer(! von Hormayr (in den Beitriigen zur Geschichte von Tirol) ver-°ffentlichte Urkunden darthun; daraus entstanden die Streitigkeiten. 33* Weinek gefangen nahm. Das Schloss Brandis bei Lana entging jenera Schicksale nur durch die rechtzeitige Unterwerfung seines Besitzers Hillebrand von Brandis. Die Thatigkeit Meinhard’s war aber nicht allein auf Tirol be-schrankt; wir finden Spuren seiner Wirksamkeit in dem weiten Kreise von Triest nnd Friaul bis Frankfurt, Karaten, Steiermark und Oester-reich. Seinen hochstrebenden Sinn zeigte schon seine Vermahlung mit Elisabeth von Baiern, der Witwe des Konigs Conrad III. und Mutter des ungliicklichen Conradin von Schwaben. Vor Allem aber war ftir Meinliard IV. seine Verbindung mit dem Grafen und nachmaligen Kaiser Rudolph von Habsburg, seinem hohen Gonner und Freunde, folgenreich. Er hatte am Reichstage zu Niirnberg 1273 drei Candidaten fur die Kaisenvalil vorgeschlagen und dabei Rudolph von Habsburg zuerst genannt1). Nach dessen Erhebung zum Kaiser war Meinliard sein treuester Anhanger, der ihm eben so \vichtige Dienste leistete, als er von ihm entsprechend belohnt tvurde. Zuerst bemiihte sich Meinhard erfolgreich z\vischen dem Kaiser Rudolph und dem Papste Gregor X. das gute Einvernehmen herzustellen, worauf Rudolph ihn mit den Gii-tern des veistorbenen Grafen Albert von Wangen in Gmiind belelinte (1274). Als die Kanipfe RudolplPs mit dem Konig Ottokar II. von Bohinen, der auch Oesterreich, Steiermark und Karnten inne hatte, begannen, machte Meinhard mit seinem Kriegsvolke einen Einfall in Steiermark und Karnten, besetzte die Stadte und brachte viele der adeligen Grundherren auf die Seite Rudolph's (1275 und 1276). Nach-dem Ottokar die erwahnten Liinder an Rudolph abgetreten hatte, wurde Meinliard IV. von Rudolph als Statthalter fur Steiermark und Karnten eingesetzt (1277) *). An der Schlacht am Marchfelde, welche Ottokar II. Krone und Leben kostete, nahm Meinhard (mit seinem Bruder) samint seinem Zuzuize von 360 Reitern an der Seite’ Rudolplfs thittigen Antheil und glanzte dabei durch seine Tapferkeit (1278). Den Hohenpunkt seiner Macht aber erreichte Meinhard, als K. Rudolph ihm unter gleich-zeitiger Erhebung zum Reichsfiirsten das Herzogthum Karnten verlieh (1286) 3), in welchem erst nach dem Erloschen des Stammes Meinhard's ’) Bauzer. Anonymus Leobiensis p. 835. (Ilier. Petz script. Austriae Tom. I.) Continuator Martini Paloni Eccardi Tom. II. p. 1425. *) Schon damals bat Meinliard den K. Rudolph um einen Antheil an den er-worbenen Landern ftir sieli und seine Erben, Rudolph aber bedeutote ihm, er kOnne diess ohne Zustimmung der Piirsten nicht thun. 3) Es war war ihm schon frtiher als Entschadigung fttr die Kriegskosten von 20.000 Mark Karnten zugesichert, Krain verpfandet worden; doeh musste er, um die Zustimmung der Herzoge von Oesterreich, welehe frtther mit Karnten be* lehnt waren, zur Enverhung dieses Landes zu erlangen, die Pfandschaft von die bsterreichichen Herzoge aus dem Hause Habsburg naelifolgen sollten. Uer Kaiser ernannte ihn iiberdiess zum Markgrafen von Treviso (nacli Bauzer), ohne dass iiber seine dortige Wirksamkeit Naheres bekannt ware. In Steierniark liatte sich \vegen der Zerstorung der Raubschlbsser eine Partei unzufriedener Burgherren gebildet, mit \velclien sich der Erzbischof von Salzburg und der machtige Graf Ulrich von Heunburg in Kiirnten (dem die Aufstandischen das Herzogthum zuwenden wollten) verbiindeten. Ueber das Ansuchen des Herzogs Albrecht von Oester-reich sandte Meinhard, vvelcher sich damals in Wien befand, seinen Jiingeren Solin Ludwig mit einer Kriegsschaar nach Karaten zur Be-kampfung der Aufriihrer, Ludivig wurde aber bei St. Veit voin Grafen Ulrich von Heunburg iiberfallen und gefangen genommen (1292). Meinhard sandte hierauf seinen altesten Sohn Otto mit neuen Truppen nach Karaten, vvelcher mehrere Uebelthater bestrafte, aber gegen den ge-Waltigen Grafen von Heunburg nichts auszurichten vermochte. Ludivig ffiusste indess in Haft verbleiben, bis durch die Vermittlung seiner Schvvester Elisabeth, der Gemahlin K. Albrechts 0 seine Befreiung bei einer Zusammenkunft der betheiligten Fiirsten von Baiern, Salzburg und Otto’s, Meinhard’s Sohnes in Linz liber Schiedsspruch des Pfalz-giafen vom Rhein und des Bischofs von Regensburg erfolgte (1293). In der Zvvisehenzeit war aber die Aufmerksamkeit Meinhard's von hen verschiedensten Seiten in Anspruch genommen. Seine Fehden mit hem Bischofe von Trient, durch des Kaisers Vermittlung beigelegt, entbrannten stets vvieder aufs Neue, und zogen ihm vviederholt die Verhangung des Kirchenbanues zu; die Hauptquelle derselben waren, wie envahnt, die vom Grafen Albert von Tirol uberkommenen aber streitigen Rechte auf die Stadt Botzen. Die Stadt Triest wahlte ihn durch aclit Jalne (1262—1270) zu ihrem Podesta (oder, wie es da-nials hiess, zum Capitano del popolo), aus \velchem Grande er sich aucli durch liingere Zeit daselbst aufhielt. 2) Krain und der windischen Mark zuriiekgeben, allen dort gelegenen Herrschaften der Herzoge von Kiirnten entsagen, und durfte die Giiter und Lehensleute, welche die Herzoge von Oesterreich und Steiermark in Kiirnten besassen, nicht beschweren nocli an sich bringen. Meinhard nahm im J. 1287 die altherkOmmliche Erbhuldi-gung am Zollfclde entgegen. ') Elisabeth bemiihte sich mehrfach, zvvischen ihren Verwandten Frieden zu sbften. Bauzer nennt sie „magni judicii matrona^. 2) Meinhard machte sich auch in Kiirnten durch die Errichtung der Stadt St. Veit verdient, die er 1291 grttndete und mit Ertheilung bedeutender Privi-legien zum Hauptorte der Provinz und einem reichen Ilandelsorte erhob. Gebhardi “• O. S. lil 4. Mit dem Patriarchen Gregor von Aquileja stand Meinliard gleich im Anfange seiner Regierung in Fehde (1257) *). Sie wurde aber vor-lanfig beigelegt, denn im J. 1260 traf er mit ihm ein Uebereinkommen, durch welches er auf die Pfandgiiter und Leben, die sein Vater um den Preis von 4000 Mark Aquilej. Denare von der Kirche an sich gebracht hatte, Verzicht leistete. Auch mit dem nachfolgenden Patriarchen Rai-mund verblieb Meinhard, welcher (fur seine Person) von ihm mit der bedeutenden Besitzung von Venzone an der karntner Grenze (die er von Wilhelm von Venzone um 1500 Mark erkauft hatte) belehnt vvurde (1288), in freundlichen Beziehungen. An den unaufhorlichen Fehden seines Bruders mit der Kirche scheint er, von anderen Sorgen abgezogen keinen oder nur geringen Anthei! genommen zu haben. Mit dem Bischofe von Freisingen gerieth Meinhard anlasslich der Grenzstreitigkeiten zvvischen den Pusterthaler Besitzungen Meinhard’s und der Freisingischen Herrschaft Innichen ebenfalls in Hiindel, Meinhard gab aber die be-setzten Orte heraus, vvodurch die Fehde beigelegt \vuide. Eine andere Fehde hatte er mit dem Grafen von Camino vvegen der Lehen in Cadore zu bestehen. Meinhard IV. griindete (als Meinhard II. in Tirol) die tiroler Linie seines Geschleclites, und blieb nur bis zur erfolgten Theilung des Besitzes mit seinem Bruder auch Herr von Gorz. Bis zum J. 1263 verwaltete Meinhard allein, und von 1263— 1267 gemeinschaftlich mit seinem (damals miindig gevvordenen und aus seiner Ilaft befreiten) Bruder Albert II. die Besitzungen des Hauses. Im letzteren Jahre (1267) erfolgte die erste Landertheilung zvvischen den beiden Briidein; Meinhard erhielt Tirol bis zur Haslacher Klause, Albert die gorzischen Besitzungen, die Titel als Grafen von Gorz und Tirol blieben gemein-sam. Da aber der tirolische Antheil geringer ausgefallen zu sein schien, vvurde im J. 1271 eine neue Theilung gemacht. Dieser zufolge solite Meinhard Tirol bis zur Haslacher Klause, Albert die iibrigen Besitzun- ') Gregor hatte sie begonnen, indem er ohne frtihere Ansagung der Fehde Cormons, den Gegenstand alten Streites zvvischen beiden Theilen, tiberfiel und be-setzte. Graf Meinhard gelangte zvvar bald wieder in den Besitz der Burg, die aber dabei zerstOrt wurde. Im J. 1264 begannen Meinhard und Albert auf’s Neue den Streit, vveil sie Lueinico vom Patriarchen gefahrdet glaubten; er vvard durch cin Uebereinkommen beigelegt. Kraft dieses (im kais. Staatsarcliive vorhandcnen) Ver-trages verpflichten sich die Grafen Meinhard und Albert von GOrz, die Schlosser Lueinico nicht mehr, Cormons aber bei Lebzeiten des Patriarchen nicht vvieder aufzubauen, der Patriarch tritt die Pfandschaft Bclgrado und Latisana an die Grafen ab, wogegen ihm Clemaun (Gemona) fUr Lebenszeit verbleibt, die Grafen aber die Pfandschaft von Neuenmarkt (Monfalcone) ihm abtreten. Das Schloss Canale soli abgebrochen werden, der Patriarch soli den Grafen alle tiroler und gOrzisehcn Lehen, Gemona ansgenomtnen, verleihen; das Geleite bleibt den Grafen. ?sn des Gorzer Hauses (Pusterthal von der Haslacher Klause abwiirts "egen Kiirnten, die Pfalzorafschaft Kiirnten, die Grafschaft Gorz saiumt den damit verbundenen Gebieten (insbesondere die Lehengiiter in Cadore, Wo Gerardo von Carnino Lehensinann des Grafen von Goi z \var) er-halten; aus dem Ertrage sammtlicher Ziille in Lueg, Sterzingen, Inns-bruck, Rukschein, Botzen, Toll und Nauders sollten vorvveg 300 Mark .lahrlich an Meinhard entrichtet, der iibrige Ertrag aber sotvie die Be~ sitzungen im Trientinischen unter beide Briider, je zur Hiilffce, getheilt 'verden. Ferner solite Meinhard seinem Bruder in dessen damaliger behde mit dem Patiiarchen eine Hilfe von 200 Bewaffneten gewahren, Und ihm bei der bevorstehenden Friedensverhandlung beistehen. Endlich solite eine gegenseitige Erbverbruderung der beiden Linien stattfinden '). •'|m schien wieder die Gorzer Liuie verkiirzt worden zu sein, was zu einem neuen Uebereinkommen fiihrte (1272), durch vvelches Meinhard zu Gunsten Albert’s auf die Herrschaft Mottling in der vvindischen Mark, auf die Grafschaft von Pisino und die Herrschaft Rechberg Verzicht leistet2). Der Titel Graf von Gorz und Tirol, Schutzvogt der Kirchen von Aquileja, Trient und Brixen blieb gemeinsam; nur setzte Meinhard im Grafentitel Tirol und Albert Gorz voraus. Meinhard IV. hatte sich anlasslich einer Hochzeitsreise nach Graz begeben, war auf der Riickreise nach Tirol in Greiffenburg in karnten erkrankt und daselbst gestorben (12)5). Von dem Kirchen-banne, in welchem er noch verharrte, wurde er erst nach seinem Tode 'osgesprochen und in der von ihm und seiner Gemahlin gegriindeten Abtei zu Stains in Tirol beigesetzt3). Meinhard hinterliess (sein Solin Albert war vor ihm gestorben) brei Sobne: Otto, Ludwig und Heinrich, und z\vei Tochter: Elisabeth Und Agnes, Landgrafin von Thiiringen. Elisabeth aber vvurde die er-'auchte Stamm-Mutter des habsburgischen Hauses, da sie mit dem ') I)en Theiliuigs- und Erbvcrbrttdcrungsvertrag S. in Hormayr’s Beitriige ZUt Oeschichte von Tirol II. Tli. S. 236- 212. 1) Es bcfsmden sich demnach im Besitze Albert's: die Grafschaft GOrz mit r>en briiuiliscben Besitzungen Lucinico, Cormons, Codroipo, Latisana, Precenico, elgrado, Castelnuovo di Spilimbergo, die Pfalzgrafschaft Kiirnten mit Stein. - >erstcin. Drauburg, Moosburg und Bruck an der Drau und das Pusterthal bis ZUr Haslacher Klause mit Lienz Walserch und Michaelsburg. ') Die Stiftung erfolgte 1273 durch seine Gemahlin Elisabeth, die Mutter es unglflekliclien Conradin's von Schwaben, als sie dessen Hinrichtung erfuhr, Und Meinhard ging ihr dabci zur Hand, beschenktc aucli seinerseits das Kloster 'uit (liitern, und ervvirkte voin Kaiser, dass die Gttter von Stams, zuvor Lehen-niiter des Reichs, in Allnde umgewandelt, in das Eigenthum des Klosters flber-l?eben konnten. Meinhard hatte seinen Sohnen einen reichgefiillten Scliatz zuriick-gelassen. Sohne des Kaisers Rudolpli I., dem Herzoge und nachmaligen Kaiser Albrecht I. vermahlt var, welchem sie 21 Kinder gebar. Meinbard war ein Fiirst von hervorragenden Geistesgaben, velcher mit seltener Klugheit und Thatkraft die ihm giinstigen Verhaltnisse jener herrenlosen und zwietrachtvollen Zeit fiir die Erreichung seiner Ziele zu beniitzen vusste. Er verdankte seine meisten Erfolge der seine Treue belohnenden Gunst des Kaisers Rudolph. Dass er aber auch schon vor des letzteren Gelangung zum Kaiserthron ein machtiger und in hohern Ansehen stehender Graf ge\vesen, mag folgender Umstand darthun. Die Verlobung seiner Tochter Elisabeth mit Albrecht dem Sohne Rudolph’s hatte bereits vor der Erhebung des letzteren auf den Kaiserthron stattgefunden. Als diess geschehen, erkundigte sich Mein-hard bei Rudolph, ob er sein gegebenes Wort auch als Kaiser zu halten gedachte, vorauf ihm Rudolph zur Antwort gab: „Ein Graf vie Mein-hard ist imrner von so hoher Wiirde, dass sich kein Konig schamen darf, von ihm eine Tochter zu nehmen.“ Die femere Geschichte der Tiroler Linie der Gdrzer Grafen be-riihrt uns hier nicht naher. Es geniigt daher zu bemerken, dass nach dem Ableben der beiden alteren Sohne Meinhard’s IV., Otto und Ludvig, der jiingste, Heinrich III., nicht nur Herzog von Karnten und Graf von Tirol \vurde, sondern auch durch seine Heirat mit der Tochter des Kdnigs Wenzel II. von Bohmen die bohmische Kdnigs-krone erlangte, die er aber, seinem Vater an Geistesfahigkeit und Charakter veit nachstehend, nicht zu behaupten vennochte, und von velcher er nichts als den Titel Konig von Bohmen und Polen lebens-lang beibehielt. Nach seinem Tode fiel Karnten an Oesterreich, Tirol aber seiner Tochter Margaretlie zu, die, nachdem ihr einziger Sohn in seinem Jiinglingsalter verstorben var, noch vor dem Schlusse ihres abenteuerlichen Lebens*) das Land an den Herzog Rudolph von Oesterreich abtrat. Meinhard’s Bruder Albrecht II. fiihrte von 1263—1267 gemein-schaftlich mit ersterem die Regierung von Gorz, dessen Vervaltung im J. 1267 mit der erfolgten Erbtheilung auf ihn allein uberging. Seine lange Regierung wurde fast ganz von den, kurze Unterbrechungen ab-gerechnet, fortvilhrenden Kiimpfen mit den Patriarchen von Aquileja und mit den Venezianern in Istrien ausgefullt. Da diese Kampfe in der l ll Ihr erster Gemahl, Johann von Bohmen wurde bekanntlich „wcgen Un-mannharkeit“ von ihr gotrennt, ihr zweiter, Lndwig von Brandenburg starb an-geblioh an Gift. In eincr Chronik hoisst es von Margarethen: „Pemina ineihaustae libidinis ed audax, qua monstrosius et pejus in vita mortalium nihil est praeser-(im si accedat, ut scmpcr solet, loquacitas et fastus. Stramberg a. a. O. Geschichte des Patriarehenstaates bereits umstandlicher erortert wurden, geniigt es hier, lediglich um des Zusammenhanges willen, dieselben mit kurzen AVorten zu erwahnen. Bald nach der Uebernalime der Regie-rung bekam Albert II. Streit mit dem Patriarchen Gregor wegen einer Unternehmung gegen Capodistria, uberfiel ihn des Nachts in Villanuova tei Rosazzo, und schleppte ihn gefangen nach Gorz. Ueber Andringen der benachbarten Fiiisten wurde ein Schiedsgericht aus dem Erzbischofe Wladislaus von Salzburg, dem Kdnige Ottokar, sammt den Bischofen von Prag und Olmiitz zusammengesetzt, welches den Streit zwischen den Grafen Albert und Meinhard einerseits und dem Patriarchen an-dererseits zu schlichten hatte, und die Freilassung des Patriarchen er-'virkte (1207). Diess hinderte jedocli nicht, dass Albert II. im niichsten Jahre aufs Neue die Fehde begann, wahrend welcher der Vicedom des Patriarchen und Bischof von Concordia, Albert, welcher Intriguen gegen den Grafen angezettelt haben soli. von den Leuten des Grafen boi Medea erschlagen wurde (1268); Gregor maclite hierauf einen Kriegszug gegen Gorz, gelangte aber nur bis an den Isonzo, dessen Brucke er abgetra-gen fand, worauf der Streit beigelegt \vurde’). "VVahrend dor Sedis-vacanz nach Gregofs Tode fand (1271) zvvischen dem Capitel und dem General-Capitan von Aquileja, Philipp von Karaten, einerseits und den Grafen Albert und Meinhard andererseits eine Fehde statt *). Pie ersten Regierungsjahre des Patriarchen Raimund vergingen. die Peziehungen zu Gorz anlangend, in raschem Wechsel zwischen Unter-liandlungen, Fehden und abermaligen Vergleichen, wobei die von Rai-•uund angestrebte, von Albert verweigerte Herausgabe des testen Scldosses von Cormons den Angelpunkt bildete (1272—1278) ■*)• Die ') Bei dem hierauf ahgeschlossenen Vertra<;e verlieh Gregor aufs Neue dem brafen Albert die Sehutzvogtei der Kirche und belehnte ihn mit mehreren Giitern. Sei dieser Belehnung, welche mit Ring, Štab und Fahne erfolgte, wurden dem bralen IžFiihnlein (wahrscheinlich die Zalil seiner aquilejischen Lehen vorstellend) vorgetragen. Bauzer. 2) Nach Bauzer hilttc Philipp Cormons besetzt, wiire von den Gorzern ge-iangen genommen ivorden und hatte die Freiheit gegen Herausgabe von Cormons wieder erlangt. a) Nocli vor seiner Ankunft in Friaul trachtete Raimund die Streitigkeiten fuD seinen Nachbarn zu schlichten. So beauftragte er (1271) seinen Neffen Rinaldo "ud einige andere Edelleute mit den Abgeordneten des Grafen Albert (dem Grafen Ortenburg und den Edlcn von Auersperg, Wippach, Rcifenberg, Wippelsach, Un-Prischpach. Herberstein, Gutenegg, d’Orzone, Visnivico und Traburg) eine friedliche 1 ehcreinkunft zu (rcffen, die freilich nicht nachhaltig \var. Bald bracli vvieder Streit a,>s und der zwischen beiden Streitenden sehon 1274 vereinbarte Friedc wurde bald w>eder gebrochen, sodann 1 277 abermals gcschlossen und 127S ratificirt. Nach dem 'ui Jahre 1274 geschlossenen Frieden fand im Jahre 1275 cine Grenzberichtigung • gerapinsame Feindschaft gegen Venedig, vvelches sich in Istrien iinmer mehr auszubreiten begann, versohnte — freilich nicht auf die Dauer — die beiden Gegner. Raimund \var im Mailandischen beschaftigt, Albeit fiihrte den Krieg in Istrien lassig, zorfiel wieder mit dem Patriarchen, vvard abermals mit ihm durch seinen Bruder und Gerhard von Camino ausgesohnt (1281). Albrecht erhielt Cortnons und Mauthfreiheit fiir seine Sendungen nach Lienz. zwischen den Besitzungen des Patriarchen Raimund und des Grafen Albert II. von GSrz in Istrien statt. Uie erhaltene Abschrift des umfangreichen Documentes setzt zwar die Grenzbegehung auf das Jahr 1.325, allein Kandler weiset (in dem Codice diplomatico istriano) aus persOnlichen und sachlichen Griinden iiberzeugend nach, dass diese Angabe unriehtig ist und leicbt aus einem Schreibfehler (MCCCXXV statt MCCLXXV) entstanden sein kann. Denn im J. 1325 lebten der Patriarch Raimund so wie andere in dem Documente genannte Personen nicht mehr, und die Venezianer hatten im J. 1325 bereits mehrere Ortschaften, die 1275 noch im Besitze des Patriarchen waren, ihrem Staate einverleibt. Im J. 1275 war der vene-zianische Besitz in Istrien nur auf \venige Ortschaften (Parenzo 1268, Umago 1269, Cittanuova 1 270) besehrankt; hald nach 1275 untenvarfen sich aber Venedig die Ortschaften Capodistria, Montona und S. Lorenzo (1278), Isola(128l), Pirano (1283), welche in dem Documente noeh als Besitzthum des Patriarchen und (S. Lorenzo) des Grafen von GOrz erscheinen. Das ganze iibrige Istrien war damals zwischen dem Patriarchen und dem Grafen von GOrz getheilt; dem Patriarchen gehOrte der grOssere Theil, von Muja und Capodistria his Pola und Albona reichend; aber auch die Grafschaft Istrien (in dem Documente Grafschaft ..Pisino" genannt), welche ein Besitzthum des Grafen von GOrz bildete, war ausgedehnt, der ganze nOrdliche und Ostliche Theil Istrien’s gehOrte dazu, und die Grenzgemeinden gegen die patriar-cliatische Markgrafschaft Istrien waren Momiano, Lupoglava, Aurania (Golspach), Pisino, Cosliaco (Waxenstein), Gardosella, Rossmiz, Sovignacco, Verch, Semich, Gollogorizza, Cherbune, Marceniglia, Gallignana und Antignana. Der Besitzstand des Patriarchen umfasste etwa 30 Quadratmeilen und jener des Grafen von Gorz ungefiihr eben so viel. Die Grenzbegehung wurde sehr feierlich vorgenommen, der Graf von GOrz wurde von seinen Vasallen, deren jeder 8 Reisige zu Pferde und 12 zu Fuss mit sich fiihrte, hegleitet. Das Protokoli iiber die Grenzbegehung wurde in drei Sprachen, von drei verschiedenen Notaren, in der lateinischen fiir den Patriarchen, in der deutschen fiir den Grafen von GOrz und in der kroatischen (im Documente selbst illyrische oder slavische genannt) fiir die Gemeinden der Grafschaft ausgefertigt. Von der kroatischen hat sich eine Abschrift erhalten, welche bereits im vorigen Jahrhunderte in das ltalienische riickiibersetzt wurde. Kandler meint zwar, weil cine solehe dreifache Ausfertigung ganz ungewOhnlich sei, dass die Urkunde urspriinglich nur lateinisch entrvorfen wurde, und die beiden anderen Uebersetzungen spiiter hinzugekommen seien. Es wird jedoch die That-sache der dreifachcn Ausfertigung mit Angabe der Namen der damit beauftragten Notare so umstiindlich angefilhrt, und bildet dicselbo einen derart, integrirenden Bestandtheil des Documentes, dass man an der urspriinglichen Ausfertigung in drei Sprachen, vvoftir auch manche Griinde sprechen, nicht wohl zweifeln kann. Inzwischen dehnten die Venezianer ihre Eroberungen in fstrien aus und belagerten Triest. Raimund sammelte ein Heer; Albert, durch die v°n seinein Bruder Meinhard erlangten Hilfstruppen verstarkt, verband s'ch mit ihm1), und zog init Raimund den Venezianern entgegen. um Triest zu entsetzen. Kaum hatte der Angriff begonnen, als ein Waffen-stillstand eintrat, vvahrend dessen Albert mit seinen Truppen abzog, "'odurch auch Raimund sich zum Riickzuge genothigt fand. Man sagte, Albert, der von Schulden gedriickt wurde, sei von den Venezianern mit 20-000 Goldgulden bestochen worden. habe sich aber. da die Bezahlung in falscher Miinze erfolgt sei, abermals mit dem Patriarchen vereinigt, Velchem schon vorher Heinrich II.. Alberfs Sohn , den Abfall seines Vaters herb tadelnd, mit frischem von Meinhard gesendeten Zuzuge sich angeschlossen habe. Hierauf erfolgte mit gewaltiger Heeresmacht ^ei' neue Zug gegen Triest, bei dessen Herannahen die Venezianer, ihr befestigtes Lager mit allen Vorrathen im Stiche lassend, auf iliren Schiffen entflohen (1289), worauf der Friede in Cividale geschlossen ward. Der ruhelose Graf Albert Hess aber bald nachher die Leute des Patriarchen abermals uberfallen * 2), und beniitzte die Abvvesenheit des in der Lombardie verweilenden Patriarchen, um ihm den Besitz von Albona, Fianona und Pinguente in Istrien zu entreissen (1295). Dieser Krieg ging eben so wie eine spiitere Fehde (1297) bald zu Ende, was 3edoch nicht hinderte, dass die Gorzer durch einen schlauen Ueberfall sich des Schlosses von Tohuein bemachtigten, und andere Uebergriffe in Friaul sich erlaubten (1299). Wenige Jahre zuvor (1290) hatte Graf Albert einen gliicklichen Kriegszug gegen die Ungarn gemacht, \velche in die vvindische Mark eingefallcn vvaren, aber von ihm vertrieben wur-^en. Um diese Zeit (1292) ward das Bundniss des Grafen Hans von ^egels (Veglia) und Modrusch und seines Bruders mit den Giafen Albert und Heinrich von Gorz „wider manniglich“ geschlossen (Kais. Staats-nrchiv). Graf Albert wurde auch vom Bischofe von Concordia zum biauptmanne iiber jenes Stift gesetzt; der Ilauptmannschaftsbrief liegt 'ni kais. Staatsarchive. Wilhrend sein Bruder Meinhard den grossten Theil seines be-Wegten Lebers in den grossen Welthandeln zubrachte, bescliiiftigte sich Albert nur in geringem Grade mit denselben. Wir wissen nur, dass er an dem kurzen zvveiten Kreuzzuge Ottokar's gegen die Preussen Theil nahm, und mit 150 Reitern in der grossen Schlacht am Marchfelde *) Graf Albert hatte schon 1283 ein darauf beziigliches Bundniss mit dem Patriarchen abgeschlosscn (Kais. Staatsarchiv). 2) Bei diesem Kriegszuge (i žhO) war Albert bis nach Cervignano vorgedrun-?en, und hatte in dortiger Gegend die Flagellanten vorgefunden, welche Busse predigten; diess gah Veranlassung zur AussOhnung mit dem Patriarchen. im Heere des Kaisers muthig kampfte (1278), ferner dass er in dem-selben Jahre, als Philipp von Karaten in Krain eingefallen \var, und Karaten dem Konige Ottokar entreissen vvollte, mit den verbiindeten Friaulern ilim entgegen zog, ihn in die Flucht schlug und das Land zu verlassen zvvang. Die letzten Jahre seines Lebens brachte der alters-schwache Graf in stiller Zuriickgezogenheit, meist auf seinem Schlosse Bruck bei Lienz im Pusterthale zu, und sohnte sich zuletzt auch mit der Kirche aus, in deren Bann er als Anhanger Conradin's von Schwa-ben, dann \vegen seiner Gewaltthaten gegen den Patriarchen Gregor und den Bischof von Concordia wiederholt verfallen war. Er starb zu Lienz im J. 1304, und ward in der Gruft seiner Ahnen zu Rosazzo mit vielem Pompe beigesetzt. Albert \var zweimal verheiratet, mit Euphemia, Tochter des Herzogs von Glogau (1266), dann mit einer andern Euphemia (Offtnein), Tochter (Hermanns von Ortenburg, oder tvahrscheinlicher) Conrad’s von Playen *); auch von einer anderen Ge- ’) Alle bisherigen Genealogen bezeichnen als z\veite Gemalilin des Grafen Albrecht II. Euphemia (Offmein) Tochter des Grafen Hermann von Ortenburg. Es steht allerdings urkundlich fest, dass Graf Albert II. als Knabe im J. 1256 mit der eben erwiihnten Euphemia von Ortenburg verlobt, dass aber dieses Eheverspre-chen im Jahre 1262, zuniichst wegen Verwandtschaft wieder gelOst wurde. Albrecht II. vermahlte sich hierauf mit Euphemia, Tochter des Herzogs Conrad von Glogau, welche vor 1275 starb, Euphemia von Ortenburg aber mit Conrad Grafen von Plaien, von welchem sie indess bereits 1260 Witwe wurde. Im Jahre 1275 ging Graf Albert eine zweite (oder dritte) Ehe mit einer anderen Euphemia ein. welche bisher fur die Tochter des Grafen Hermann von Ortenburg und Witwe des Grafen von Plaien gehalten wurde, daher dieselbe Dame gewesen wiire. mit vvelcher er 19 Jahre friiher verlobt ward. Man beruft sich dabei auf zwei Stellen des Reper-torium Austriacum: „Contractus matrimonii et dotalitius inter Comitem Albertum de Goerz et Comitissam Offmein de Hardcck suain conjugem, sororem Comitis Friderici de Ortenburg anno 1275“ und rllex Albertus Primus Dux Austriac anno 1304 confirmat assignationem dotis, quam Albertus Comes Goritiae fecerat uxori suae Comitissae Offmein, Comitis Hermanni de Ortenburg filiae“ (Co-ronini Tentamen etc. p. 224). Darauf nimint auch Bezug der Gabbrief der Griifin Offmey von GOrz an ihre Tochter Offmey Clara vom J. 1296, worin sie letzterer 1100 Mark Abgaben zusichert, die ihr ihre Briidcr aus den Kaufgeldern ihres ver-kauften Erbes Hardeck und Playen entrichten sollen. (Firnhabcr Heinrich Graf von Hardeck. Archiv fur Kunde Osterr. Geschiehtsquellen 1849, 2. Hft.) Demungeachtet mOchte es ausser Zweifel stehen, dass die zweite (oder dritte) Gemahlin Albcrfs nicht Euphemia die ver\vit\vete Griifin von Hardcck und Playen, sondern deren Tochter Euphemia war. Die Gleichnamigkeit beider dlirfte zuniichst die Verwechslung herbeigefuhrt haben. In der obenerwiihnten Anfuhrung des Heiratsvertrages vom J. 1275 wird die Braut, zwar ausdriicklich eine Sclnvester des Grafen Friedrich von Ortenburg genannt, und in der beziiglichen (im Archive a. a. O. S. 198 201 abgedruckten) Urknnde heisst es in der That: „Friderieus comes de Ortenburch frater domine prclibatc;a es scheint diess aber eine damals fllr Ver- mahlin Diemo th von Belgrado, vvelche die zweite gewesen sein musste, tat sicli eine geschichtliche Špur erhalten. Seiner ersteu Ehe war sein 'vamlte iibliche Ausdrucksweise (selbst T)u Cange fiihrt „frater“ als Bedeutung fiir bchwager an) oder ein Abschreibefehler (etwa statt frater: matris) zu sein. Denn in derselben Urkunde wird die Braut Albert's Comitissa Offmia und nach ihr die altere Grafin Oifmein (Comitissa senior Offmia) genannt, welche letztere als Schwiegermutter des Grafen Albert (Comitissa eadem — senior - dabit Domino Alberto comiti genero suo) bezeichnet wird; in eben diesem Vertrage tritt die Grafin Agnes von Pfannberg alle ihre Reehte an die Herrschaften Playen und Hardeck an ihre T)Sehwesteru (Schwiigerin) die Grafin Offmia (deren verstorbener Ge-mabl Conrad von Playen ein Bruder der Grafin Agnes war) ab. Es kommen daher z"’ei Grafinen Offmein vor, Mutter und Tochter, wobei es zulassig wiire, anzuneh-^en. dass die jiingere Offmein dennoch die Tochter des Grafen Hermann von Or-tenberg, die altere aber des letzteren Gemahlin (deren Name bisher unbekannt ist) gewesen sei. Dann aber ware nieht abzunehmen, wesshalb die Grafin von Pfann-terg ihre Reehte auf Playen und Hardeck, an die altere Grafin Offmein, die weder ‘hre Schwester noch Schwiigerin, ja iiberhaupt nicht mit ihr verwandt war, abge-treten hatte. Anderweitige urkundliche Belege beheben aber dariiber jeden Xweifel. Graf Albert trat im J. 1292 die Herrschaft Playen, vvelche er mit seiner Gemahlin erheiratet und worauf deren Mutter ihr Heiratsgut sichergestellt hatte, an den Erzbischof Conrad von Salzburg ab. In dem bezuglichen Vertrage vom 1. Mai 1292 vergleicht sich Graf Albert mit dem Erzbischofe uber alle gegenseitigen For-derungen fiir sich. seine Erben, sovvie anstatt seiner Schvviegermutter, Prau Gffmen, der Griifin von Hardegh und anstatt seiner Hausfrau Offinen, et tritt Playen an das Erzstift ab und verzichtet auf alle Anspriiehe, die seine Schvviegermutter und Erben darauf stellen, woriiber die vorgenannten Frauen ihren Brief geben sollen. Dieser Vertrag ist besiegelt von dem Grafen Albert, seinem Soline dem Grafen Heinrich, seiner Schwiegermutter der Grafin von Hardeck, seiner Hausfrau und dem Bischof von Brixen (Tangi, die Eppensteiner, Archiv etc. ■’,b B. S. 344). Hiermit stimmt vOllig iiberein der S. 511 angeftihrte Vertrag des Grafen Albertll. mit dem Erzbischofe Conrad von Salzburg vom 25. Mai 1292, worin Graf Albrecht sich aller Anspriiehe auf jene Fordcrung begibt, welche seine Schwieger-'Dntter Frau Offmey auf die Burg zu Playen gehabt hat. Diese Anspriiehe riihr-ten eben von ihrer Vermiihlung mit dem Grafen Conrad von Playen her. Was end-1'cb die Berufung der Griifin Offmein (in dem erwiihnten Gabbriefe) auf ihre Briider anlangt, so kann sich diese nicht auf die altere Grafin Offmein beziehen, deren Hitider, die Grafen von Ortenburg, mit Playen nichts zu thun hatten , wohl aber a«f die jiingere, welche auf die Erbschaft des Grafen von Playen , ihres Vaters, c’n Anrecht hatte, obgleicli nicht bekannt ist, dass sie Bruder gehabt hatte, daher auch hier dieser Ausdruck im weiteren Sinne zu nehmen sein dfirfte. Es wird noch eine andere Gemahlin Albert’s, Diemoth von Belgrado, genannt, welcho dessen zweite Gemahlin gewesen sein mtisste. Es ist iiber sie nichts be-^annt, als eine von Ciconi gemeldete Notiz Fontabone’s, nach vveleher Graf Albertll, ani 14. Mai 1279 dem Edlen Ifuringo von Varmo und dessen Soline Durazio alle Lehen und Besitzungen verlieh, welche er mit seiner Gemahlin Diemoth, Tochter Azzo’s von Belgrado crlangt hatte, mit Ausnahme der Giiter in Karnten, der Villen Sevdin und Salcano und des halben Waldes in Gramogliano (Manzano). Sohn Heinrich II., seiner zweiten (oder dritten) der Sohn Albert III. und die Tochter Clara Euphemia, verlobt mit Andreas Herzog von Slavonien, nachher als Andreas III. Konig von Ungarn (und angeblich mit dem Grafen Albrecht von Hohenbuig vermahlt), entsprossen 1). ') Albert hatte noch eine zweite, mit dem Ritter Baithasar von Welsberg vermahlte Tochter Emerantiana, deren zwar weder eine Urkunde, noch ein alterer Historiker erwahnt, iiber welche aber Stadler (Topographie des deutschen Tirols und Vorarlbergs H. B. S. 320) eine glaubvviirdige Nachricht beibringt. Diesem zu-folge berichtet der Chronist Kirchmayr nach Papieren des freih. Rosfschen Archives anf Kehlberg tiber die Entstehung der Kirche Maria am Rain in der tirolischen Gemeinde Welsberg Nachstehendes: Albert II., Graf von GOrz, welcher 1304 auf der Burg zu Lienz verblich, hinterliess eine Tochter, Namens Emerantiana. Ihre Briider beabsichtigten, sie in ein fernes Kloster nach Italien zu schicken. Als ihren Be-gleiter hatten sie Herrn Baithasar von Welsberg erkiesen, einen Ritter, allgemein als fromm und bieder im Gau geachtet. Die Reise ward angetreten, Emerantiana sah Italiens lacbende Gefilde, sah die prachtvollen Stadte und ali die bunten Spiele des italienischen Lebens; allein sie freute sich nicht der lachenden Gefilde, nicht der prachtvollen Stadte und der bunten Spiele; dustere Wolken umzogen ihr Antlitz, denn es war ihr schwer um das Herz. Ritter Baithasar gewahrte den stillen Gram und zartes Mitleid zog ihn hin zu ihr, denn die ihm Anvertraute war schOn und gut. Sie verhehlt ihm nicht, wie schwarz und schaurig die Kloster-mauem ihr vor Augen stehen, wie sie schon venvelkt und entblattert ihre Rosen sehe. Dem edlen Ritter gingen diese Worte nahe. Bald hatten beide sich verstanden, und ihr Biindniss war geschlossen und gesegnet von des Priesters Hand. In’s Heimatland zuruckgekehrt iiber Ampezzo, durch das HOhlenthal, suchten die Neu-vermahlten einstweilen Unterkunft im Dorfe Toblach, wo ein niedriges Bauern-haus sie aufnahm. Die GOrzer, ergrimmt ob diesem Spucke, den der Ritter von Welsberg ihnen gespielt, forderten Albrechfs Tochter zurtick, und riisteten sich zur furchtbaren Fehde gegen Welsberg. Doch vermittelnd trat der Propst von Innichen dazwischen; seine Bemiihungen erreichten ihr Ziel und mit der feindlichen Riistung wechselte eine feierliche Hochzeit und ein gliinzendes Mahi auf dem Schlosse Welsberg, dem auch Emicho, der Bischof von Freisingen, der als Ober-vorsteher des Stiftes Innichen eben gegeinviirtig \var, das doppelte Fest der Liebe und des Friedens verherrlichend, beiwnhnte. — Diese Erziihlung wird durch That-sachen bekriiftigt, welclie bis auf unsere Zeiten reichen. Am Schiffsgew(ilbe der Kirche Maria am Rain \var das in Stuccaturarbeit ausgefiihrte GOrzische und Wels-bergische Wappen bis zu der im J. 1832 vorgenommen Restauration zu sehen. Zur gedachten Kirche wenden sich seit jener Zeit viele Andiichtige voli des Ver-trauens, besonders in Herzensangelegenheiten. Das Bauernhaus in Toblacb (in vvel-chem der Welsberger seiner Gelieblen die giinstige Wendung ihres Loses mit den Worten: „Engel Os ist die G'fahr vorbei" verkiindigt hatte) wurde zu einem Edelsitze Namens „Engl0s“ erhoben, und von der gOrzischen Herrschaft mit Adelsfreiheiten ausgezeichnet. Die Besitzcr desselben durften ihrem \Vappenschilde einen Engel beifUgen, und die Freiherren von Winkelshofen ftihren desshalb noch immer das Pr&dicat „von Engliis" und einen Engel auf dem Helme ihres VVappens (Stadler a. a. O.) Stadler berichtet ferner, dass Euphemia, Tochter des Grafen Albert 11. in dem von dessen Vater Meinhard III. zu Lienz gestifteten Dominicanerinenklo- l'.i' war ein muthiger und tapferer Fiirst und ein gegen geistliche Stif-tungen, die er reichlich bedachte, freigebiger Herr, sonst lasst sich seinen Eigenschaften nicht viel Riihmliches nachsagen. Seine Erziehung war 'vahvend der langen Gefangenschaft, in dei' er seine Jugend zubrachte, vernachlassigt worden. Rauli und strenge in seinem Benehmen, wie diess seine Behandlung des gefangenen Patriarchen zeigtb, war er auch der landesiiblichen Sprachen, einen deutschen Dialect ausgenommen, nicht machtig, wesshalb er sich in seinen Unterredungen mit dem Patriarchen und den friaulischen Adeligen eines Dolmetsches bedienen niusste. Man weiset zwar auf das Ansehen liin, in welchem er bei seinen Zeit-genossen gestanden sei, indem er fiir den deutschen Kaiserthron mit Eudolph von Habsburg in Vorschlag gebracht vvorden; ware diese von Bauzer berichtete Thatsache richtig, so wiirde sie allerdings fur eine solche Behauptung sprechen, wenn der Vorschlag von jemand An-derem als von seinem Bruder Meinhard ausgegangen sein wiirde '). Als sein Bruder Meinhard nach landesiiblicher Sitte zum Herzoge von Karnten eingesetzt wurde , hatte Albrecht als Pfalzgraf von Karaten habei seines Amtes zu handeln und von dem neuen Herzoge das Lehen zu dnpfangen. Albert vveigerte sich dessen, da er seinem Bruder nicht unter-geben sein wollte 2), und trachtete seinen Solin Heinrich hiermit zu be-Bauen, docli gab er auf' das Zureden seiner Getreuen, namentlich Hugo’s v°n Duino, nach, da man ihm vorstellte, dass Meinhard sich sonst be-w°gen finden konnte, das Lehen einem seiner Soline zu verleihen (1286). Albert II. (vvelcher abermals mit dem Patriarchen Ottobono in einen jedoch durch die benachbarten Fiirsten bald beigelegten Streit ster den Schleier nahm; es dilrfte dieses die obenerw&hnte Euphemia sein, welche lnh dem Herzoge Andreas von Slavonien verlobt war, deren Vermiihlung aber nicht stattgefnnden zu haben scheint. Nach Tangi (die Ortenburger, Arcliiv 36. B. S. 69) "'kre Clara Euphemia mit dem Grafen Albrecht von Hohenburg vermiihlt gewesen. Bass letzterer (1296) eine Gemahlin Namens Clara Euphemia gehabt, steht urkund-°h fest, dass diese aber die Tochter des Grafen Albert H. war, ist eine, wenn auch nicht der Wahrscheinlichkeit entbehrende, Vermuthung TangTs. *) Filippo Moisb St. dei dom. stran, in Italia VI. p. 17 berichtet indess oljonfalls, dass Graf Albert bei der Kaiserwahl Budolph’s einige Stimmen fur sich ftehabt babe. S. Mauzano Annali del Friuli III. p. 97. 2) Die Missstimmung zwischen beiden Brudern scheint dadurch entstanden *n se*n’ dass Graf Albert von Wilhelm von Vcnzone (aus der l'amilie Mels) das e ,1et von Venzone mit den SchlOssern Solfumberg und Montfort angekauft hatte, Vo'n Patriarchen aber nicht die erforderliche Bestiitigung erhalten konnte (1286), "uihrend bald nachher letzterer Albert's Bruder Meinhard IV. mit Venzone, das •heser von dem oberwahnten Besitzer nach der Hand erkauft hatte, belehnte Ueber die Geschichte dieses mit dem GOrzcr Regentenhause in vielfache eziehungen getretenen Ortes s. Notizie della Terra di Venzone in Friuli per ‘incenzo Joppi. Udinc 1871. gerathen \var — 1303 —) hatte (1303) noch vor seinem Tode seine Giiter unter seine beiden Soline vertheilt, \velche Vertheilung im J. 1304 die Bestatigung K. Albrecht’s. I. erhielt. 9. Heinrich II. und Albert III. (Meinhard VI.) 1304- 1323. Dieser Theilung zufolge solite Heinrich II., der Erstgeborne, die Besitzungen jenseits des Kreuzberges in Friaul, Istrien, am Karst, in der windischen Mark und in Krain , Albert III. aber jene diesseits des Kreuzberges bis znr Haslacher Klause sammt den Giitern in Karnten erben, die Titel sollten beiden gemeinschaftlich, die Erb-folge bei kinderlosem Tode des einen Theiles dem anderen gesichert sein. Im J. 1307 aber fand laut des im kais. Staatsarchive vorhan-denen Vertrages eine neue Theilung zwischen den Briidern statt, durch welehe Heinrich Mottling, die Besitzungen in Karnten und Krain, Stein und Eberstein, Traburg, Laas, Chotzau, St. Stephan, Kirchheim, Albert dagegen nebst den oben erwahnten Giitern (namlich die Giiter im Puster-thale Virgen, Kals, Defereggen, Heimfels. Werbenstein, Fragen, Fal-kenstein, Kerniss, Pernegg, Lienz und Rotenstein, dann Moosburg) die Einkiinfte der (gemeinschaftlichen) Schutzvogtei des Klosters von Mili— stadt erhielt. Im J. 1308 \vurde dessen Antheil vermehrt durch den den Briidern zugefallenen Antheil an der Erbschaft der Grafen von llirschberg. Auch waren beide Briider nach dem Tode des Vaters ubereingekommen, dass Heinrich II. durch fiinf Jahre allein die Regie-rung fiihren und sammtliche Giiter verwalten solle *). Wir begegnen Heinrich II. schon lange vor dem Tode seines Vaters und zuerst im J. 1286, in vvelcheiu Albert II. mit seinem Soline Heinrich II. auf die Schutzvogtei liber mehrere dem Marien-kloster zu Aquileja gehorigen Orte gegen eine gewisse Abgabe von jeder Besitzung Verzicht leistet. Heinrich II. nahm ferner an dem Kriege des Patriarchen und des Grafen Albert II. gegen Venedig voui J. 1289, ivobei er den Abfall seines Vaters offen missbilligte und dem Patriarchen beistand, einen ehrenvollen Antheil. Wenige Jahre darauf linden wir ihn bei der Einnahme von Albona und Fianona, welche Orte in Istrien sein Vater dem Patriarchen entriss, betheiligt (1295). Eine abermalige Fehde mit dem Patriarchen ward bald wieder beigelegt; ') Dieses Uebereinkommen scheint, wenigstens bcziiglich der Austibung der Regierung, auf unbestiimnte Zeit verliingert worden zu sein, denn wir finden Albert 111. an den Regierungsakten in Gdrz nicht betheiligt. Krst nach Heinrich’« Tode flbernahm er liber Auftrag des Vormttnders des minderjiihrigen Nachfolgers die Venval-tung der Giiter und Geschiifte in GOrz (1323). Ihm gehOrten iibrigens die giirzischen O liter in Friaul, wie Cornions, Bclgrado, batisana u. u. (1327) eigentliliinlich. bei dem Absclilusse dieses friedlichen Uebereinkommens schlug der Patriarch Raimund zu Pradatinis nackst Udine den Grafen Heinrich feierlich zum Ritter. Schon um jene Zeit scheint das Ziel des Ehrgeizes des jungen Grafen, vvelches er sein ganzes Leben hindurch mit Gliick verfolgte sich zum factischen Beherrscher des in seinen Grundfesten bereits vielfach erschiitterten Patriarchates aufzuwerfen, hervoigetreten zu sein, und er trug in der That wesentlich dazu bei, dasselbe seinem kommenden tragischen Gesehicke entgegen zu fiihren ,). Mit dem Tode des Patriarclien Raimund begann die tliatige Ein-luiscbung Heinrich’s II. in die Gesehicke FriauPs, welche nie mehr un-terbrochen 'vvurde, und ihn allmalig der Erreichung des angestrebten Zieles naher brachte. Da die hierauf beziiglichen Thatsachen bereits in der Geschiclite der Patriarchen angefuhrt wurden, diirfen wir uns bier mit einer ubersichtlichen Zusammenfassung derselben begniigen. Capitei und Parlament erwahlten fiir die l)auer der Sedisvaeanz den Grafen Heinrich zum General-Oapitan des Patriarchates, vvelcher seine Autoritat gegen die tviderstrebenden Stiidte mit Waffengewalt zur An-eikennung bringen musste (1299). Der neue Patriarch Pietro Gena, von Gerhard von Camino bedriingt, ernannte den Grafen von Ortenburg Zl>m General-Capitan seines Heeres; Graf Heinrich, hierdurch gekrankt, trat mit den meisten Castellanen auf die Seite Camino‘s, und brachte mit letzteren dem Heere des Patriarchen an der Livenza eine Nieder-lage bei. Hieraut wurde die Fehde liber den Schiedsspruch des Grafen Albert II. von Gorz und Asquino"s vli Varmo beigelegt (1300). Bald harauf starb der Patriarch Pietro und abermals vvurde Graf Heinrich ') Antonini (II Friuli orientale) fiihrt S. 1(>7 Folgendcs daruber an: ,.Graf Heinrich wollte sich eine unbeschrankte Mucht iiber die Besitzungen der Kirche v°n Aquileja anmassen, als ob das Patriarchat der Vormundschaft (dem Mundi-burdium) der Grafen von Giirz unterworfen sei. Alle Priilaten und dem Patri-archen anhiingenden Vasallen, welche in Aquileja zusammentraten, wiescn ein-stimmig die Zumuthungen Heinrich's zurttck. da den Grafen von Gorz, die ja Vasallen der Kirche scien, der Titel eines Vertheidigers und Mundiburdius. welche Aemter von jenem eines Schutzvogtcs ganz verschieden seien, und nur von den grilssten Fdrsten rechtlich ausgeiibt vverden kOnnten, nicht zustfinde. Graf Hein-Hch hingegen erkliirte das Protectorat der Grafen von GOrz nollnvendig fiir die Kirche, haupts&chlicli im Interesse ihrer zeitlichen Gewalt. Die Grafen von GOrz seien fern von jedem Ehrgeize und jeder Habgier; ihr Schutz beruhe auf den hbernommenen Verpflichtungen und den envorbenen Rechten, da Papste und Kaiser ^as Haus der Grafen von Giirz feierlich beauftragt hiitten, die Kirche und ihr Principat in der kriiftigsten \Vcise mit den TVaffen zu vertheidigen und mit ihrer 'Vachsamkeit zu schtttzen.“ Antonini ftllirt aber die Quellen nicht auf, auf welchen 'las Thatsiichliche dieser Angabe beruht. *'r' v. Czoe rink, Giirz umi Gradišču. 34 vom Capitel zura General-Capitan ernannt,1) wobei die Bedingungen dieser fur die Zeit der Sedisvacanz giltigen Wahl genau festgesetzt wurden. Die Stadte stellten sicli wieder dem General-Capitan und dem Vicedom entgegen, und ernannten den Grafen Meinhard von Ortenburg zu ihrem Anfiihrer, wurden aber, nachdem beide Parteien das Land verwiistet hatten, abennals gezwungen, den Frieden nachzusuchen, \vel-cher unter Vermittlung des Grafen Meinhard V. (Heinrich’s Vetter) gesclilossen ward (1301). Wahrend der nun folgenden Regierungszeit des Patriarchen Ottobono (1302—1315) gelangten die Plane HeinriclFs allmaiig zur Reife. Rizzardo von Camino liatte Krieg gegen Ottobono begonnen, und ward dabei von den Castellanen und dem Grafen Hein-rich, welcbem der Patriarch das General-Capitanat verweigerte, unter-stiitzt (1305). Der Krieg wogte hin und her, Burgen \vurden genom-men und verbrannt. Grausamkeiten begangen. Rizzardo schloss Frieden (1307), mit Gbrz aber dauerte der Krieg fort *). Graf Heinrich war zum Frieden geneigt.. wenn der Patriarch ihm die Schutzvogtei und das General-Capitanat (die er schon fruher inne geliabt) verlieh, und das Parlament unterstutzte sein Begehren. Doch entschloss sich der Patriarch liierzu nieht, vvesshalb die Verhandlungen sich zerschlugen (1308), und die Kriegsflamme vvieder aufloderte. Rizzardo und die Castellane betheiligten sich dabei als Verbiindete des Grafen von Gčirz, das Kriegsgliick wechselte, die Truppen des Patriarchen verbrannten, nachdem Lucinico, dessen Befehlshaber Simon von Ungrischpach von der aufstandischen Besatzung getddtet worden, ihnen die Tliore geofF— net und Venzone sich gleichfalls ergeben hatte, Cormons (1309), und drangen bis Gorz vor, vvurden aber bei dem Angriffe des Schlosses schmahlich zuriickgeschlagen, wahrend sie bei Maniago wieder ihren Gegnern eine schvvere Niederlage beibrachten; Nicolo von Prampergo, welcher dabei in Gefangenschaft gerieth, wurde, nachdem man ihm durch die Tortur das Gestiindniss liber die Plane der Gegner des Patriarchen erpresst, enthauptet. Als sich Ottobono, entmuthigt durch Prampergo's Enthiillungen, zuriickzog, und die Castellane wie bei einer Sedisvacanz zum Parlamente sich versammelten, befriedigte letzteres die Forderungen des Grafen von Gdrz, ernannte ihn bis zur Riickkehr des Patriarchen zum General-Capitiin und sehvvur ihm als substituir- ’) Das Capitel ernannte den Grafen Heinrich zum General-Capitiin bis zur Ankunft des neuen Patriarchen mit einem monatlichen Bczuge von 1000 Lire (Kais. Staatsarchiv). 2) Graf Heinrich war danials von Giirz abivescnd, da er in dem Streite des Kaisers mit Heinrich von Karnten wegen der hohmisehen Krone im Interesse des ersteren in Krain einfiel und das Land hesetztc (1307). tem Fiirsten Treue1). Bei seiner Riickkehr fand der Patriarcli sich mit Fremden und Einheimischen in Krieg verwickelt, und der Graf Hein-nch schwur eher sein Leben zu verlieren als auf die erlangte Wiirde Verzicht zu leisten. Ottobono trat in Unterhandlung mit Rizzardo, und et’st als sich diese durch des letzteren Verrath und seine Besiegung zerschlugen, entscliloss sich Ottobono, den Graten von Gdrz zum General-Capitan zu ernennen (1310)2;. Nun wurde das Land beruhigt, Graf Heinrich griff kraftig ein, hielt die Faetionen nieder, bradi te (lie von Anderen besetzten Orte (namentlich Monfalcone) unter die Herrschaft des Patriarchen zuiiick, und liinderte die Venezianer, sich 'n Istrien auf Kosten des Patriarchen weiter auszubreiten. Als sich Ottobono zum Concil nach Vienne begab, iibertrug er die Regierung dps Landes dem Grafen Heinrich (1311). Nach der Riickkehr des Patriarchen erfolgte eine neue ernstlichere Verwieklung. Der Patriarcli zdgerte mit einer dem Grafen zugesagten Belehnung (des von ihm er-kauften Schlosses Ariis), letzterer, hieriiber erziirnt, riickte mit seinen Peuppen vor Udine, der Patriarcli himvieder dadurch beleidigt, forderte v°m Grafen die Herausgabe (nach Bauzer die Ueberlassung der Zin-sungen) der von ihm besetzten Orte, und drolite im Weigerungsfalle mit dem Kriege, fur welchen er sich das Biindniss der Herzoge von Oesterreich und der Stadte Padua und Treviso gesichert hatte. Der Graf nahm den Krieg an, und Ottobono eroffnete im Veitrauen auf d'e Unterstiitzung seiner Verbiindeten den Feldzug. Allein Graf Hein-'mh kam mit der ihm eigenen Thatkraft und Kriegserfahrung seinem Gegner zuvor, besetzte rasch, bevor die Oesterreicher sich in Be\ve-£u,ig setzten, Tolmein, und trug, durch seinen Versclnvagerten, den Grafen Babanicli, unterstiitzt, die Verwiistung nacli Friaul und Istrien. Ottobono, von seinen Verbiindeten verlassen, von dem Parlamente ge-dl'angt. musste einen schmahlichen Frieden eingehen, welcher ihn ge-‘adezu unter die Botuiiissigkeit des Grafen von Gdrz stellte. Letzterer " urde fur filnf Jalne General-Capitan, erhielt fiir diese Zeit alle Ein-kiinfte des Patriarchates (von vrelchen er nur 3000 Mark jahrlieh an den Patriarchen zu entricliten hatte), das Parlament musste ihm Treue schwdien, der Kirchenbann gegen die Anhanger von Gorz wurde auf-l?ehoben. Der Graf rief alle Veibannten zuiiick (es wird insbesondere '"‘richtet, dass er viele Adelige in Udine aufnalnn), verbot den Beam- ') Nach einer im kais. Staatsarchive vorhandenen Urkunde verlieh um diese ^eit (1309) der Vicedom von Aquileja dem Grafen Heinrich die Markgrafschaft v°n Istrien ftlr zwei Jahre, welcher Umstand bisher nicht bekannt war. i) Der „Hauptmannschaftsbriefu Ottobono’s fiir den Grafen Heinrich. wo-' urch letzterer fiir filnf Jahre zum General-Capitiin mit einer jahrlichen Bezah-unS von 3000 Mark bestelli wird, liegt im kais. Staatsarchive. ten, Befehle vom Patriarchen anzunelimen, ubertrug die Tribunale des Landes (zur allgemeinen Missbilligung) nach Gorz und fiihi te die Soline der Castellane als Geisseln eben dahin (1314). Der Vertrag war zu driickend fiir den Patriarchen, als dass er hiltte von Dauer sein kon-nen. Der Graf hielt alle Vesten des Landes besetzt, \vas der Patriarch als eine Verletzung des Vertrages erklarte, uud zu deren Herausgabe er den Grafen aufforderte. Hieruber kam unter Vermittlung Friedrichi von Oesterreich ein neues Uebereinkommen zu Stande; der Graf von Gorz gab die besetzten Burgen heraus, riiumte dem Patriarchen die Gerichtsbarkeit und die Landeseinkiinfte rvieder ein, ward aber dafur auf Lebenszeit zum General-Capit&n mit dem monatlichen Gehalte von 100 Mark (1400 H.) ernannt (1314). Nach dem bald darauf erfolgten Tode Ottobono‘s (1315) bestatigte das Parlament den Grafen Heinrich als General-Capitan bis zur Ankunft des neuen Patriarchen. Der Met.ropolitanstuhl blieb lange erledigt. inz\vischen aber fiihrte Graf Heinrich die Verwaltung mit kraftiger Hand, mit Weisheit und Ura-sicht, trachtete die Buhe zu erlialten und die Einigkeit unter den Mitgliedern des Parlamentes lierzustellen. Eine solche energische Lei-tung der Regierung gefiel aber den unbotmiissigen Vasallen, vvelche bisher nur ihrer Willkiihr gefolgt ivaren, nicht.; sie verscbworen sicli gegen den Grafen, gingen ein Biindniss mit Padua und Treviso ein, und eroffneten die Fehde. Graf Heinrich sammelte alsbald ein Heer, unterdriickte mit Energie einen Aufruhr (dessen Anstifter Gallengano hingerichtet wurde) in Cividale, und zwang die Aufstandischen, \velche die Hilfe von Padua und Treviso vergeblich envarteten, sammt den zu ihnen haltenden Stddten Udine und Gemona zur Unterwerfung und zur Leistung des Eidschwures (1315). Der nachfolgende Patriarch Gastone della Torre kam gar nicht in dasLand; er verweilte langere Zeit in Avignon, wo ihn seine finan-ziellen Verlegenheiten zuriickhielten, und starb auf der Reise nach Friaul. Er wendete sicli von Avignon aus an den Grafen Heinrich, der das General-Capitanat fortfiihrte, damit er die von ihm besetzten Burgen herausgebe, und nahni dafur auch die Vermittlung von Heinrich's Gemahlin Beatrix, einer Venvandten des torrianischen Ilauses in An-spruch, wie es scheint, nicht oline Erfolg, da der Graf nur eine einzige Burg, Torre, zuriickbehielt (1317).* ) Der zum Administrator des Patri-arehates (1318) ernannte Pagano della Torre trat in ein freundschaft-liclies Verhaltniss zum Grafen Heinrich, und trachtete, als er die Patriarchemviirde erhielt (1319), letzteren zur Verzichtleistung auf das *) Der dariiber 1317 abgeschlossene Vertrag belindet sich im kais. Staats-arcbive. General-Capitanat zu beivegen. Er bewirkte dieses, aber unter far ihn Sehr harten Bedingungen. Graf Heinricli behielt alles, was er sich in der Z\vischenzeit an Einkiinften und Rechten des Patriarchen angeeig-net hatte, und erhielt fur seine Auslagen wahrend der Zeit, als er das Patriarchat verwaltete, fiir sechs Jahre 1000 Mark Denare jahrlich, u«d zur Biirgschaft den pfandvveisen Besitz von ganz Carnien so\vie v°n dem Gebiete von Arisperg, vvofiir er dem Patriarchen alle anderen Burgen, Ortschaften, Besitzungen und Rechte, vvelche er bisher inne liatte, zuriickstellte. Die liierdurch befestigten guten Beziehungen dau-ei'ten bis zum Tode Heinrich’s ungestort tort; Heinrich’s Thatigkeit richtete sicli auf einen anderen ihm grosseren Erfolg versprechenden Schauplatz. Es war in jener Zeit die Lage der Dinge in den benachbarten Gebieten von Oberitalien eine ausserst precare; die offentlichen Ver-haltnisse lagen ailenthalben in Zerriittung, die Stadte Treviso und Padua, welche sich zu unabhangigen Gemeinwesen zu gestalten snch-teib litten an inneren Parteikampfen, die benachbarten Dynasten der Scaligeri, Carrara und Camino suchten sie zu unterwerfen und bekrieg-^en einander, die grossen politisclien.Gegensatze traten hinzu, und stiitzten sich die Einen auf die Guelfen, so suchten die Anderen bei ^en Ghibellinen Schutz und Hilfe. Eine solclie Zerfahrenheit der ''ffentlichen Angelegenlieiten bot dem tliatenlustigen, geistesiiberlegeneu, *i^er Geld und Kriegsmacht gebietenden Grafen Heinricli die giinstigste Gelegenheit, den allgemeinen Wirrwar fur seine Zwecke auszubeuten. Und er beniitzte sie. Die Herren von Camino, der Guelfenpartei anhiingend, geboten zu Treviso. Als aber nacli dem Tode Rizzardo’s dessen Bruder Guecello, Zur kaiserlichen Partei hinneigend, sich mit Cane della Scala, dem Herrn von Verona und mit dem Grafen von Gdrz verbinden wollte, 'vard er von den Trevisanern verjagt und in der dortigen Stadt die Bepublik ausgerufen. Kaiser Heinricli VII., welcher sich in Italien be-tand, beauftragte den Grafen Heinricli von Giirz, die aufriihrerischen Gevisaner und deren Verbiindete von Padua, welche mit Can Grande *U1 Streit lagen, zu bekampfen. Graf Heinricli bradi sogleich auf, errang einen Sieg bei Montagnana und sclilug die Paduaner und Tre-yisaner vviedeiholt, konnte aber, der einbrechenden Pest halber, die Um zwang, sein Heer zu entlassen. den Sieg nielit weiter verfolgen (13i3)ij. Treviso unterwarf sich dem Kaiser, der Friede \vurde zwi- ’) Um diese Zeit begab sich Graf Heinrieh, bcgleitet von einem zahlreichen un(l gUinzenden Gefolge seiner Vasallen, an das kaiserliehe Hoflager nach Piša, Wo ihm ein ehrenvoller Empfang bereitet wnrde. Er kehrte von dort nach dem schen der Stadt und dem Grafen Heinricli goschlossen (1314), insge-heirn aber erneuerte die Stadt ihr Biindniss mit Padua in der Besorg-niss, dass Can Grande sich der Mark Treviso bemachtigen wolle. Bald darauf ward nacli Heinrich’s VII. Tode Friedrich der Schone Herzog von Oesterreich von der Mehrheit der Kurfiirsten zum romischen Konige erwahlt Diese Wahl war fiir den Grafen Heinricli, dem Vetter, innigen Freunde und treuen Anhanger von Friedrich, von grosser Bedeutung, welche sich in den oberitalienischen \Virren sogleicli kund-gab. Im J. 1316 wurde ein prachtvolles Turnier von Can Grande in Vicenza veranstaltet; Graf Heinrich und Guecello von Camino nahmen daran Theil und verabredeten dabei unter sich einen Angriff gegen das guelfische Padua; Can Grande, unterstiitzt vom Grafen Heinrich, wel-cher mit 600 Reitern erschien, besiegte die Paduaner, und drang gegen Treviso vor, dessen Landgebiet er besetzte. Die Trevisaner, hart be-drangt von Gane und befurchtend, dass er sich der Stadt bemachtigte, schickten Gesandte an Konig Friedrich, unterwarfen sich ihm und baten um Hilfe. Friedrich Hess ihnen dieselbe bereitvvillig angedeihen, und ernannte den Grafen Heinrich zum Reiclisvicar von Treviso. Letz-- inzwischen erfolgten Tode des Kaisers Heinrich VII. zurtick, da seine Gegenwart in seinetn eigenen bande nothwendig gevvorden. Eine grosse Fehde hatte sich zwischen den GOrzer Burgheeren entsponnen, die bald fast die ganzc Grafscliaft in zvvei feindliclie Lager theilte; mit geivohnter Energie bekampfte er die Ruhe-stOrer und stelltc den Lalidfrieden wieder her. Die blutigste dieser Fehden fand im Jahre 1313 statt, als Graf Heinrich II. am kaiserlichen Hoflager zu Piša vveilte, und seine bestellten Vicare die unbot-miissigen Burgherren nicht im Zaume zu halten vermochten. Anliisslich eines ge-ringen Streites aber die Theilung von leibeigenen Farnilien begann Vrizio von Sonesenca (am Coglio) eine Fehde mit seinem Verwandten Ernst von Visnivico, und verheerte die (Ernst's Mitbesitzer Waltcr gehOrige) Burg Ritersperg mit Brand, wobei nicht nur zwei Kinder und mehrere Diener des letzteren, sondern auch die HOjahrige Mutter Vrizio’s, welche sich zum Versuche einer Beilegung des Streites dahin bcgeben hatte, umkamen. Noch griissere Ausdchnung gewann die Fehde zwischcn Pilgrim von Herberstein. Hcrrn von Salcano, und Johann d’ Orzone. bcide sehr angosehene Edelleute, deren jeder seinen Anhang hatte, so dass sich die Grafscliaft GOrz in zwei feindliehe Heerlagcr theilte; insbesondere standen Vrizio von Herberstein, Aurigo Copmaul von Traburg, Heinrich Sbruglio von Cormons zu ersterem, Paul und Paulino Herberstein, Feinde ihres Venvandten, zu letzterem. Dabci traf cs sich zufallig, dass beide Gegner, von Rachegelilsten heseelt, aut verschiedenen \Vegen ilbor die Bergc zogen, und am sclben Abendc zur selbcn Stunde die Burg ihres Widersachers durch Brand zerstiirten. Herberstein in Ceroii. Orzone in Salcano, so dass erst bei ihrer Rttekkehr jeder seinen erlittenen Schadcn gewahrte. Die Heimkehr des Grafen Heinrich 11. roachte dieser RuliestOrung bald cin Ende. Er strafte die beiden Gegner mit Verbannung, erlaubte aber ihren schuldlosen Anvenvandtcn ihre Burgen wieder aufzubauen (Nicidetti). torer begab sicli mit seinen deutsclien Truppen alsbald daliin, Cane erklarte sicli znm Frieden bereit, und Heinrich zog als Befi eier in die Stadt ein (1319). Sein Einzug glich einem Triumphe. Die Chroniken schildern den Jubel, mit ivelchem Heinrich von den Bewolmern empfan-gen wurde, aber auch die Klugheit und Massigung, welche Heinrich hierbei sowie in seiner ferneren Verwa!tung beobachtete. Die Statuten und Municipalfreiheiten vvurden im Namen des Konigs bestatigt, die Unabhangigkeit der Stadt von anderen Gebieten gevviihrleistet, alle Besiegten und Gefangenen \vurden in Freiheit gesetzt. Graf Heinrich gewann in der eleganten Rede (elegans oratio), womit er die Primaten der Stadt empfing, und ivorin er Vergessenheit alles Geschehenen zu-sagte, und die Burger zu Einigkeit und friedlichem Verkehre auffor-derte, alle Gemuther. Die Wirkung dieses staatsklugen Vorganges blieb nicht aus. Bassano und Conegliano unterwarfcn sich, und Padua, des-sen Regiment Jakob Carrara fuhrte, unterhandelte mit dem Grafen Heinrich heimlich. um dessen Unterstiitzung gegen seinen Bedranger, Cane della Scala, zu gewinnen. Heinrich trachtete die Lage zu beniitzen, um beide Gegner auszubeuten. Er setzte sich zuerst in Verhandlung Ulit Cane, \velcher ihm die beiden Burgen Asole und Montebelluno in der Mark Treviso iiberliess. Als aber die Paduaner, hieriiber erschreckt, dem Grafen Heinrich grosse Anerbietungen machten, um ihn auf ihre Seite zu zielien, bedeutete ilinen dieser, er werde sie vertheidigen, wpnn die Stadt sich ihm, als des Konigs Stelivertreter ergebe, \vozu sicli die Paduaner bereit erklarten (1319). Padua envahlte hierauf den Hrafen Heinrich als ihren Bescliiitzer, welcher der Stadt mit 1000 Rei-tprn zu Hilfe eilte, dieselbe besetzte und mit Cane einen Waffenstillstand schloss. Carrara legte seine VViirde nieder, und Ullrich von Walsee Wl,rde zum Reichsvicar von Padua ernannt (1320). Bald aber bradi der Sturm wieder los. Obgleich Kiinig Friedrich die Verliingerung des ^affenstillstandes begehrte, begann Cane von neuem den Krieg, zog gegen Padua und belagert.e die Stadt, vvelclie den Kiinig, den Grafen Heinrich und den Herzog Heinrich von Karnten um Hilfe anfhdite. Da diese Fiirsten jedocli in dem Kriege gegen Ludivig den Baier beschaftigt 'varen, und nicht sogleich Hilfe senden konnten, iiberrumpelte Cane die Stadt, wurde aber daraus durch die Anstrengungen der Paduaner vertrieben; dennoch hiitte sich die Stadt nicht liinger zu halten ver-inocht, wenn nicht Graf Heinrich und Ulrich von Walsee mit 800 Reitern herbeigeeilt ivhren. Es gelang ilinen, in die Stadt einzudringen, Cane 'vurde in die Flucht geschlagen, sein Schloss bei Padua \vard dem Boden gleicli gemacht, das Gebiet von Este verheert, Monselice jedoch °hne Erfolg angegriffen (1320). Im niichsten Jalire ward der definitive ^vieden goschlossen, welchem zufolge Cane die Veste Cittadella und die in dem Gebiete von Verona und Vicenza "elegenen Giiter der Paduaner herausgab, Monselice, Torre bei Este, Montognana und Castelboldo wiedererhielt; durch einen geheimen Artikel sicherte ihm Graf Heinrich auch die Herausgabe von Bassano, Asolo und Monte-belluno zu Um jene Zeit ward Graf Heinrich iiber die Bitten der Trevisa-ner zum General-Reichsvicar der Mark Treviso ernannt, so wie aucli die Stadt Triest ihn zu ihrem Podesta ervvahlte (1320)'G- Graf Heinrich hatte sich stets als ein treuer Anh&uger des Kdnigs Friedrich von Oesterreich bevvahrt. Er war naeh der streitigen Konigsvvahl ihm mit seiner Kriegsmacht zu Hilfe geeilt (wobei freilich nichts ausgerichtet wurde und er wegon Mangels an Lebensmitteln nach Ilause zuruckkeh-ren musste — 1314—), hatte ihm das den Herzogen von Oesterreich gehOrige aber vom Grafen Heinrich in den Kriegswirren besetzte Pordenone ausgeliefert (1316),3) und war ihm in dem Kriege gegen Ludwig den Baier (1320) beigestanden. Auch mit seinem Vetter, dem Grafen Meinhard von Ortenburg, fand sich Graf Heinrich wegen des Schlosses Auersperg in eine Fehde venvickelt, die indess bald wieder G Der weitere Verlauf dieser Begebenheiten, die Ernennung des Herzogs Heinrich von Karaten zum Reichsvicar von Padua (1.121), der neuerliche Angriff Padna’s von Seite Cane’s, die der Stadt durch Herzog Heinrich gesendete Hilfe und der daraul’ folgende Frieden (1322) beriihren die Geschichte von GOrz nicht ferner. *) Graf Heinrich hatte sich auch im J. 1313 zum Biirger von Venedig auf-nehmen lassen: Fulcherius de Vlasperch miles, procurator d. Henrici comitis Goricie iuravit d. duci fidelitatern et ohedientiam in anima ipsus comitis iuxta privilegium nohilitatis eidem comiti concessum. Minotto Acta et diplomata a. a. O. p. 74. Bisher war dieser Umstand nicht bekannt; cben so wenig der folgende, Minotto'« Regesten entnomrnene: 1321, 14. Jiinner. Der Graf von GOrz gibt kund, dass er mit seiner Gemahlin zum Marienfeste (ad festum Mariarum) nach Venedig kommen wolle, und sucht um die Erlaubniss dazu nach. Es soli ihm durch einen vom Dogen und dem Rathe der Zehn zu ervviihlenden Edelmann geantvvortet werden, dass die Herheikunft. des Grafen und der Griifin zu den Festen Venedig’s der Re-gierung sehr angenehm sei, und dass sie das griifliche Paar mit seiner Begleitung gern empfangen werde. Ohgleich Venedig ein Ort vollstandiger Ruhe sei, in wol-chetn die Einheimischen und Fremden unbewaffnet einhergehen, und ihnen nur ansserst selten die Bewilligung znr Waffentragnng ertheilt werde, so sei doch die Regierung wegen ihrer Liebe und der Ehre des Grafen damit einverstanden, dass die Begleitung des Grafen bis auf 30 Personen, deren Namen den waehhabenden Ottizieren aufgesehrieben mitgetheilt, werden milssen, Waffen tragen dUrfe. Hin-sichtlich der Unterknnft und der BekOstigung mOge man sich entschuldigend mit den geeignet scheinenden schOnen Worten antworten. ,) Der Herzog von Oesterreich musste jedoeh dafllr dem Grafen Heinrich 1K7 4 Mark (wahrscheinlich als Ersatz ftlr die anfgcwendeten Kosten) entrichten. boigolpgt wurde (1316). Noch ani Schlusse seines bevvegten Lebens musste er den ihn tief darniederbeugenden Schmeiz erfahren, dasssein kdniglicher Herr und Freund nach dem Verluste der Schlacht von Miihldorf in Gefangenschaft gerieth (1321). Heinrich starb plotzlich »m Georgstage des Jahres 1323 — wie man behauptet.e an Gift, das ihm Cane beibringen Hess t) — zu Gorz 2). Er war z\veimal vermahlt, in erster Ehe mit Beatrix, Tochter des Grafen Gerhard von Caraino (12i)7) 3), und nach deren im J. 1321 erfolgtem Tode mit Beatrix, *) Schon drei Tage vor seinem Tode war das Gerileht von seinem Ableben 'n Padua verbreitet. Ein fruherer Anschlag gegen sein Leben, welcher von dem mit Cane verbundenen eifersiichtigen Adel der Mark Treviso ausging, wurde ent-deckt, und zwei der MeuchelmOrder (Sinibaldi und Vendramin) fielen in seine Hande. *) Der Ort seines Todes ist nicht ganz bestimmt, da mehrere gleichzeitige Cbronisten behaupten, es habe ihn der Tod in Treviso ereilt (er residirte in den letzteren Jahren fiir gewtihnlich in Treviso, dem Mittelpunkte seiner Regierungs-thatigkeit und seiner auswartigen Unternehmungen); allein die von Verči in seiner Beschichte von Treviso angefiihrten Nach\veisungen stellen ausser Zvveifel, dass er nicht dort sein Leben endete (Hugo von Duino, sein erster Ministeriale, braclite dorthin die Nachricht von seinem Tode). Es wird beriehtet, dass er, 62 Jahre alt, 0|icr doch als ein Sechziger, starb; diess kann aber nicht richlig sein. Denn sein Vater Albert H. entfloh erst im J. 1203 aus seiner Haft zu Werfen, und vermahlte Slch im J. 1 •>(;(') mit seiner ersten Gemahlin; wenn er sich aber auch unmittelbar nach seiner Befreiung vermahlt hatte, so konnte doch sein erstgeborner Sohn Heinnch im April 1323 noch nicht das Alter von 60 Jahren erreicht haben. *) Diese erste Gemahlin des Grafen Heinrich wird vielfach als eine Della b°rre bezeichnet. Dazu mochte wohl der Umstand Veranlassung geben, dass der 1 atriarch Gastone della Torre in einem an sie gerichteten Briefe sie seine „consan-gninca," und Franceschino della Torre, als er ihr S*’ Maria Sclavonich zur Vermeh-r,1ng ihrer Aussteuer schenkte, sie seine „consobrina“ nannte. Beatrix war aber. 'v'e nrkundlich feststeht, eine Tochter des reichen Grafen Gerhard von Camino, "'clcher ihr die zn jcner Zeit ungewOhnlich hohe Aussteuer von 26.000 Mark mit-^nb, und dcssen SOhne mehrfach die Schwiiger des Grafen Heinrich genannt rverden. ^'e obigen Bezcichnungen sind aber dennoch richtig, denn Beatriz war eine Bluts-'crvvandte der Hcrren della Torre, da ihre Mutter Cattarina dem Geschlechte der ‘Iclla Torre entstammte, Zonfredo della Torre, Bruder Bagano’s, zum Vater hatte nnd Franceschino ihr Geschwisterkind war. Litta in seincn ..Famiglie celebri italiane" (Familie della Torre) ncnnt des Grafen Heinrich Gemahlin zwar richtig Beatrice, macht sie aber zur Tochter Francesco’s, eines Sohnes von Guido della Torre, und e>nerkt tlber sie: „Alcuni la rimaritano con un Conte di Porzia, altri la fanno yedova d’ Enrico Conte di Gorizia e del Tirolo, prima di entrare nella časa dei Lorreggio (maritata a Simone di Giberto Signore di Correggio) era Signnra di Maria 'n bchiavonia.“ Sie war aber wedcr, wie oben nachgcwiesen, eine della Torre, noch konnte sie sich als Wit\ve Heinrich'« wieder verheiraten, denn sie starb bei Lebzei-,en 'bres Gemahles, der sich nach ihrem Tode im J. 1321 wieder vermahlte, und ’br Testament vom 23. Angust 1321, \vorin sie ihren Gemahl zum Erben einsetzt, 'st (in Verci’s Storia di Treviso) noch vorhanden. Litta selbst weicht bei der Bc- Tochter rles Herzogs Stephan von Niederbaiern (1321). Aus erster Ehe entsprossten sein Solin Meinhard VI., welcher jedoch noch vor seinein Vater, im J. 1318, starb’), und die Tochter Agnes, die mit einein Scaligero verheiratet war, aus zveiter Ehe sein Sohn Johann Hein-rich, welcher bei dem Tode seines Vaters noch nicht sein zweites Lehensjahr erreicht hatte. Mit dem Grafen Heinrich II. hatte das Geschlecht der Grafen von Gorz den Gipfel seiner Macht und seines Ansehens erreicht. Er lierrschte thatshchlich als Gebieter von Padua his an die kroatische Grenze, vam tiroler Pusterthale his an die Spitze von Istrien; seine Kassen \varen stets gefullt2), seine Kiiegsmacht, wozu seine ostlichen handlung der Familie da Camino von obiger Angabe ab, indem er daselbst richtig anfiihrt, dass die Gemahlin des Grafen Heinrich von GOrz Beatrice Tochter des Grafen Gerhard von Camino gewesen sei. Als ihre Mutter aber bezeichnet er Cliiara della Torre. In der genealogischen Tafel der Familie della Torre kommen bei Litta drei weibliche Glieder dieses Namens vor, keine davon aber kann fiiglich die Gemahlin Gerhard’s da Camino gevesen sein. Die erste fuln-t er als eine Schwcster der obenervahnten Beatrice und als Tochter Franceseo’s della To it e an; da aber letzterer sich erst 13(1 ž vermiihlte, so konnte seine Tochter Chiara nicht die Mutter Beatricens, der Gemahlin des Grafen Heinrich, deren Heirat 1 297 stattfand, sein. Eine zweite Chiara, Tochter Gottfried’s della Torre, var an Thomas von Cuccagna verheiratet. Eine dritte Chiara endlich war eine Tochter Febo’s della Torre; docb steht auch dieser entgegen, dass ihre altere Schvester sich 1321 mit dem Grafen von Prata vermiihlte, vornach die jiingere Schvester nicht wohl im J. 1297 eine heirathsfiiige Tochter haben konnte. - Es fehlt aber auch nicht an urkundlichen Andeutungen, dass Cattarina della Torre Gerhard's von Camino Gemahlin gevesen sei. Nach Litta hatte Cattarina eine jiingere Schvester Bellingera, velche urkundlich (Bianchi I. S. 370) eine Nichte des Patriarchen Pagano genannt wird, und von letzterem bei ihrer Vermiihlung mit dem Grafen Meinhard von Ortenburg eine Aussteucr von 800 Mark erhielt (1320), sie muss daher bedeutend jiinger als Cattarina gewesen sein, vas auch volil mOglicli ist, da ihr Vater erst 1313 starb. Rizzardo da Camino vvird vom Chronisten Julian cin Vervandter (cognatus) des erviihnten Grafen Meinhard genannt, da er als Sohn Gerhard's und Cattarina’s ein Neffe von Bellingera, der Gemahlin des Grafen Meinhard var. ') Es wird auch noch zvcier TOchter Heinrich’s ervahnt, Alziberta, vermiihlt mit Niclas von Pramberg, und Elisabeth , die mit einem Oliviero Storža vermiihlt gevesen sein soli; diese (oder doch mindestens die erste) scheinen natttrliche Tochter Heinriclfs gewesen zu sein. Die Chroniken melden zvar, dass Graf Heinrich das Beilager seiner Tochter Alziberta mit Festlichkeiten gefeiert babe; allein dic Aus-stattung derselben mit nur 1000 Lire piccole liisst schlicssen, dass sie doch nur eine nuttirliche Tochter Heinrich’« gevesen sei. Coronini nimmt sie (Tcnt. p. Oti) als legitime Tochter Heinrich’s an. 2) Erst in den letzten Jaliren erschCpften die langvierigen Kricge seine Baar-mittel, und zvangen ihn, Giltcr zu verpfiinden, sovic (u. A. von Hector Savorgnan und Friedrich Andreotti) Gcld zur Bezahlung seiner Schulden aulzunchmcn. Seit Besitzungen in Istripn, am Karste, in der windisclien Mark, in Karaten, Krain und Gorz den ansehnlichsten Contigent stellten, wohl abgerichtet und schlagfertig. Ein unparteiischer Schriftsteller 1) schreibt iiber ihn: »Graf Heinrich rvar einer der durch Weisheit, Kenntnisse und Tapfer-keit hervorragendsten Fiirsten seiner Zeit. Konig Friedrich liebte ihn briiderlich, der Patriarch von Aquileja furchtete ihn, der Adel von Treviso verehrte ihn. Von sanfter Gemiithsart, freundlich und herahlas-send, erwarb er sich schon hei seinem ersten Auftreten die Aclitung und die Liebe der Grossen, die Verehrung und die Anhangliclikeit der Nie-deren. Bald nach seinem Einzuge lieferten ihm die Trevisaner, von ihrer Liebe und Anhangliclikeit hingerissen, den grosstmoglichen Be-Weis ihres Wohlwollens; sie ernannten ihn zum General-Vicar mit un-umschrankter*Gewalt iiber ihre Mark und setzten bei dieser Gelegen-beit alle jene Statuten, die gegen diese Verfiigung sprachen, ausser Kraft.“ Alle Titel und Rechte, mit denen ihn die Trevisaner in ihrer iiberschwanglichen Gewogenheit iiberhauften, wurden vom Kiinige Friedrich mittelst Diplomes bestatigt. Graf Heinrich verliess zuerst die barbarisclie Weise der Kriegsfiihrung, welche die kleinen und grossen, \veltlichen und geistlichen Gewalthaber jener Zeiten gegen ihre P'einde und die Aufstandischen verfolgten. Bei der Einnahme der Burgen. der Unterdruckung der Aufstande entliess er gewohnlich die Gefangenen mit blosser Ausnahme der Fiihrer, und verschonte das Fige n tim m seiner Feinde, \velche milde Behandlung wohl auch dazu beitnig, dass so viele Burgen sich ihm so schnell ergaben. Bei der Be-bampfung des grossen Aufruhres in Cividale (1315) bestrafte er den Hauptschuldigen, und begniigte sich, die anderen Anfuhrer fur kurze ^eit gefangen zu halten 2). Heinrich war aber nicht bloss ein tapferer, von seinen Feinden geturchteter Fiirst, sondern auch ein \vahrer Vater seiner Unterthanen. Nicht nur Treviso schuldete ihm, wie bereits er- dieser Zeit konntcn sich die Grafen von Giirz nie mehr aus ihren finanziellen Ver-logenheiten, die den niichsten Anlass zu dem Verfalle ihrer Macht gewiihrten, ®rholen. ‘) Verči. Storia della Marca di Treviso VII. Vol. p. 181. i) Die friaulischen Schriftsteller, welche Partei fflr den Patriarchen nehtnen, "de Nicoletti, sprechen nicht so giinstig von Heinrich, und lieben bei aller Aner-bennung seiner geistigen Ueberlegenheit und seiner Liebenswurdigkeit im Umgange dennoch hervor, dass er im ICriege gegen den Patriarchen (insbesonderc in jenem des Jahres 1 J09). Beweise von Grausamkeit, Hiirte und Doppelzungigkeit gegeben babe. Es mag zu Heinrich’s Schattenseiten gehOrt haben, sich von seiner kriege-r|schen Leidenschaft, zuvveilen zu Ungerechtigkeiten hinreissen zu lassen; diess be-eintrachtigt aber die obige Schilderung seines Gcsammtcharakters, der eine Reilic '"n Thatsachen zu Grunde liegt, in keiner Weise. vviilint, grossen und allgomein gefiihlten Dank, auch sein Stammsitz Gorz hatte sich seiner Gunst zu erfreuen, indem er den Ort im Burg-frieden zur Stadt erhob, ihr eine selbststandige Verwaltung und die zur Bestreitung ihrer Ausgaben erforderlichen Einnahmen verlieb. — Die Grafen von Gorz, vvelche sich stets als treue Vasallen der deutschen Kaiser bevvahrten, hielten desshalb auch fest zur gliibeliinisohen Partei. Diese Politik erhielt unter Heinrich eine kurze Unterbrechung. Denn da letzterer ein treuer Anhiinger Friedrichi von Oesterreich war, dieser aber im Kampfe mit Kaiser Ludwig dem Baier, die Unter-stiitzung der guelfischen Partei suchte, trat Graf' Heinrich auch als Verbiindeter dieser Partei auf, indem er die guelfischen Stiidte Padua und Treviso schutzte und den ghibellinischen Cane della Scala, Herrn von Verona bekriegte. Nach Heinrich's Tode begann die Madht der Grafen von Gorz zu sinken, und ihre politische Parteistellung trat in den llintergrund, doch blieben sie stets, selbst bis zur Verlaugnung ihrer Hausinteressen, Anhanger der osterreichischen Herzoge des habsbur-gischen Hauses. 10. Johann Heinrich. 1323—1338. Nach dem Tode des Grafen Heinrich trachtete der Exkonig von Bohmen, Herzog Heinrich von Khrnten, sein Vetter, die Vormundschaft iiber den nachgelassenen Solin Johann Heinrich an sich zu ziehen, was ihm auch gelang. Die Mutter des Miindels, Beatrix, war Mitvor-munderin und zugleich Regentin (Administratrix) der gdrzischen Ge-biete; der Vormund scheint sich personlich bloss der iiusseren Bezie-hungen angenommen zu haben, wahrend die Leitung der inneren Ver-vvaltung der Grafin Beatrix zuniichst iiberlassen blieb. Albert lil., Bruder des verstorbenen Grafen Heinrich, \velcher bis zu des letzteren Tode ein zuriickgezogenes Leben auf seinen Giitern gefiihrt hatte, ward vom Vormunde zuin Verwalter der Giiter und der Geschafte bestellt, (1329) sein altest.er Solin Albert IV. zum Landeshauptinann (Capi-tano) der Grafschaft Gorz sammt Besitzungen in Friaul, Istrien und ain Karste mit dem Jahresgehalte von 2000 Mark ernannt 0» auf wel-ches Amt er aber 1331 vvieder Verzicht leistete. Die Seele der Regierung wiihrend der langen Dauer der Vormundschaft war indess die kluge und thatkriiftige Grafin Beatrix. Als ein Bevvois, wie hocli das Andenken an den edlen Grafen Heinrich gehalten wurde, mag ’) Diese Ernennung geschah jedoch mit Vorhehalt des Widerrufes (Kais. Staatsarchiv). gelten, dass die Trevisaner unmittelbar nach dessen Tode seinen ein-zigen hinterlassenen, im frtihesten Kindesalter stehenden Sohn Johann Heinrich, vorbehaltlich der auch erfolgten kaiserlichen Zustimmung zum Reichsvicar der Stadt und Mark Treviso (deren Verwaltung inzwischen dem Gorzer Vasallen Hugo von Duino iibertragen wurde) ernannten Eben so zeugt es von dem Vertrauen, welches man in die Filhigkeiten der Grafin Beatrix setzte, dass dieselbe nach dem Tode des Patriar-chen Pagano von Heinrich von Karnten als Mitvormunderin ihres Sohnes (zur allgemeinen Freude) mit der weltlichen Verwaltung Eriaul’s bis zur Ankunft des neuen Patriarchen betraut wurde, dass ferner das versammelte Parlament ihr die Ausiibung der Sohutzvogtei einraumte, und sie sogar, ein seltener Fali, zum General-Capitan von Eriaul bestellte (13:13)2). Weniger erfreulich dagegen war es, dass unmittelbar nach dem Tode des Grafen Heinrich Unruhen in der Stadt Gbrz ausbrachen, die jedoch bald durch den Vormund Heinrich von Karnten unterdriickt wurden. Die Vervvaltung Beatricens verlief im Ganzen ruhig und wurde nnr von wenigen Zwischenfallen gestort3). Heinrich von Karnten hatte * l *) Im Jahre 1326 wurde der von der Grafin bestellte Vicarius von Treviso durch den Vormund Heinrich von Karnten abgesetzt, und ein anderer Vičar dahin gesendet, den die Burger anzuerkennen sich weigerten. Die Grafin Beatrix verliess wegen des ihr angethanen Schimpfes die Stadt, und kehrte erst nach einem Jahre dahin zuriick, nachdem Heinrich von Karnten Genugthuung geleistet hatte. l) Beatrix besorgte die Verwaltung FriauTs anfanglich durch Vicare, nahm aber dann iiber Verlangen des Parlamentes die Regierung persOnlich in die Hand ('vo ihr sofort der monatliche Gehalt von 550 Mark angewiesen wurde), und sass dem Parlamente vor. Palladio berichtet, dass sie zur Gouverneurin von Friaul ernannt worden sei, wie auch die Chronik von Zuccato erzahlt, dass sie im J. 1328 einen angesehenen deutschen Edelmann geheiratet habe. Diese Notiz ist wabr-seheinlich der Stemmatographia Bavariae von Hundius entnommen, welcher angibt, dass Beatrix 1329 Ruperti. Rufus Pfalzgrafen amRhein geheiratet habe. Da aber einestheils Rupert urkundlich zwei andere Gemahlinen liatte (Coronini Tentamcn P- 106) und anderentheils, da weder in anderen gleichzeitigen Quellenschriften, Uoch in den zahlreichen Urkunden des Staatsarchives davon irgend eine Erwiihnung getnacht wird, da Beatrix ferner fortfubr, die Vormundschaft iiber ibren Sohn, den Grafen Johann Heinrich, sowie die Regierung in GOrz bis zu dessen Grossjiihrigkeit z» fuhren, — da sie ferner 1332, 1333, 1335, 1338, 1339 und eudlich 1359 als '’erwitwete Grafin von GOrz vorkOmmt, so muss diese Angabe iiber ihre zweite Hei-rat als eine unrichtige bezeichnet werden. ") Einer dieser Zwischenfalle hatte bald fiir Treviso ernstere Folgen haben bOnnen. Die Grafin Beatrix hatte Jacob Vendelino, vormaligen Pfarrer von St. 'Photnas in Venedig, welelier als Hochverrather wegen VerschwOrung aus Venedig yerbannt worden war, zu ihretn Schatzmeister in Treviso ernannt. Da diess den Venezianern viel Ungemach verursachte, weil inanche dersclben bei dem Schatz- die Vormundschaft iiber Johann Heinrich fur acht Jahre iibernommen, und versprach nach Verlaut' dieser Zeit seinem Mandel die ererbten Gebiete und Unterthanen zu ubergeben (1325) ')> spater aber (1332) wurde die Vormundschaft neuerdings auf zehn Jahre verlangert. nach deren Ablauf Heinrich von Karnten selbst mit Tod abging. Gleichwie er in der Handhabung seiner eigenen Regierungsgescliafte es an Vor-sicht,, Ueberlegung und Thatkraft gebrechen liess, war er nicht minder in der Wahrung der Rechte seines Miindels saumselig. So war es seiner Nachlassigkeit zuzuschreiben, dass die Mark Treviso far Johann Heinrich verloren ging. Vergeblich hatte die Stadt bei Heinrich um llilfe gegen den sie bedrangenden Gane della Scala gefleht, die Hilfe blieb aus und Treviso rnusste sich an Cane ergeben (1328) 2). Bei dem im J. 1335 erfolgten Tode Heinrich’s von Karnten hatte Johann Heinrich, Graf von Gorz, als sein nachster Agnat nach der Erbverbruderung vom J. 1271 Anspriiche auf die Nachfolge in dessen Be-sitzungen stellen konnen. Allein Kaiser Ludwig hatteHeinrich von Karnten bereits im J. 1330 das Recht der weiblichen Nachfolge in dessen Besitzun-gen verliehen, kraft \velcher Tirol der Tochter Heinrich’s, Margaretha, als Erbschaft zufiel; Karnten aber verlieh der Kaiser nach Heinrich's Hinscheiden den Herzogen von Oesterreich in Folge des von Kaiser Rudolph bei der Verleihung an Meinhard IV. (II.) gemachten Vorbe- meister geschaftlich zu thun hatten. es aber den venezianisclien Unterthanen bei einer Strafe von 200 Lire verboten war, mit dem Verbannten zu sprechen, so rieh-tete der Ratli der Zehn die Forderung an die Griifin und die Stadt Treviso, den Vendelino von seinem Anite zu entlassen, und ihn aus dem Gebiete von Treviso zu vertreiben, \vie diess auch der friihere Capitan von Treviso Guecello von Camino getban habe 1324. Da diess bis zur Mitte des niichsten Jahres nicht geschehen war, erneuerte der Ratli der Zehn unterm 24. Juli 1325 seine Aufforderung, dass wenn die Treviser den Vendelino nicht bis zum 1. August verbannt hiitten, die Zugange zu dem Hafen von Treviso goschlossen werden wilrden. Diess scheint wirklich geschehen zu sein, aber auch gewirkt zu haben. Denn als die Abgeordneten der Griifin und von Treviso erschienen und berichteten, dass Vendelino fiir immer aus Treviso verbannt sei, erkliirte sich der Ratli der Zehn am 13. August 1325 befric-digt und ordnete die Wiederoffnung der Zugiinge zu dem Hafen an. Im Falle aber als Vendelino nach Treviso zurttckkehrte, solite diese Massregel der Schliessung alsbald ivieder eintreten. Minotto a. a. O. S. 101. ') Konig Heinrich verspricht, nach 8 Jahren dem Grafen Johann Heinrich band und I.eute zu GOrz und Treviso \viederzugeben (13 25) — Kais. Ntaatsarchiv. l) In iihnlicher VVeise hatte Heinrich die Stadt Padua, dessen Vicariat ihm durcli den Kaiser Ludwig und Friedrich von Oesterreich gesichert worden, einge-biisst,; es waren zwar seine Ililfstruppcn daselbst, als Gane della Scala die Stadt belagerte, erschienen, sie begingen aber solehe Ztlgellosigkeiten, dass die Paduaner es vorzogen, sich an Cane zu ergeben (1328). Ebenso verlor Heinrich durch seine Rathlosigkeit und die ttble Wirthschaft seiner Anliiinger die Krone BOhmens (1310). lialtes'), unter welchem die fruher mit Karaten belelint gevvesenen Sohne Rudolphs dieses Land an Meinhard abtraten, dass namlich nacli dem Erloschen seines Mannesstammes Karaten an die Herzoge von Oesterreich wieder heimfallen solle. Johann Heinricli von Gorz und seine Vettern, die Sohne Albert’s III. erhoben keine Einsprache da-gegen, umsoweniger, als sie eben damals die Unterstiitzung der Herzoge von Oesterreich gegen den Konig Johann von Bohmen in Anspruch nahmen, dessen Sohn Carl von Mahren von Tirol aus in die Puster-Hialer Besitzungen der Grafen von Gorz, als der Verbiindeten der Herzoge von Oesterreich, eintiel und das Land vervviistete. Noch vor Heinrich von Karaten war Albert III., Heinrich’s II. Hruder, gestorben (1327). Von seinen beiden Gemahlinen, Elisabeth, Landgrafin von Hessen, und Euphemia von Maetsch liatte er drei Sohne Und funt’ Tochter *) hinterlassen. Die Soline Albert IV., Meinhard VII. und Heinrich III. traten gemeinschaftlich die Erbschaft ihres Vaters an. Inzwischen war die Grafin Beatrix a ul' die Vermahlung ihres jugendlichen Sohnes Johann Heinrich bedacht. Nachdem seine Ver-lobung mit Beatrix, Tochter des Konigs Peter II. von Arragonien und Sizilien (1335) erfolglos geblieben, wurde er mit Anna, der Tochter ') Der Naehlass Heinrieh’s von Kiirnten gab zu mannigfachen Verwicklungen Anlass. Ungeachtet des oben erwiihnten Privilegiums der weiblichen Nachfolge erkliirte Herzog Heinrich in einer Urkunde vom J. 1335, dass Tirol an Johann Heinrich von GOrz, obwohl er ihm fruher die Nachfolge in Tirol und dem gOrzi-sehen Stammlande, um sie seiner und seines Bruders TBchtern zuzuwenden, zu untziehen getrachtet hatte, fallen solle, da er selbst keine mannlichen Erben habe,# Und beluhnte ihn mit Venzone, Storchenberg und Hasenstein. Kaiser Ludwig, wel-eher dem Gemahle Margarethen’s, Johann von Bohmen, wegen verweigerten Durch-zuges seines Heeres durch Tirol feindlich gesinnt war, verlieh nicht nur Kiirnten, s°ndern auch Tirol als erledigtes Reichslehen an die Herzoge von Oesterreich. Die Anspriiche Margarethen’s auf Karnten wurden zurtickgewiesen, in Tirol aber wussto s'e sich zu behaupten , und die Herzoge von Oesterreich verzichteten zu deren Hunsten auf ihre Besitzesansprtlche. Bei dem hierflber zwischen den Herzogen und Hargarethen errichteten Vertrage vvurden die Privatrechte der Grafen von Gorz, welche ihnen in Tirol zustanden, gewahrt, itidem ihnen (der Grafin Beatrix, ihrem dobile Johann Heinrich , dem Grafen Albert 111. und seinen SOlinen) die Zolle, "liiuthe und andere Giiter, welche sie in Tirol und an der Etsch besassen, gesichert blieben. Gebhardi a. a. O. S. (142. *) Von der orsten Gcmahlin stammten die beiden Tochter Elisabeth, vcrmahlt "ut einem Grafen von Heunburg und in zweiter Ehe mit einem Grafen von ^chaumburg, danil Catharina, vcrmahlt mit einem Grafen von Taufers, von der z'veiten die drči Soline, fcrner die Tochter Catharina, vermahlt mit Ulricli von "ubee, dem Landeshauptmanne von Steiermark, Clara, vcrmahlt mit einem Grafen v°u Pettau, und Margarctha, vcrmahlt mit einem Grafen von Ortcnburg. Friedrichi des Schonen von Oesterreich vermahlt (1336). Herzog Otto, Bruder des bereits verstorbenen Herzogs Friedrich von Oesterreich solite Vonnund Johann Heinrich’s bis zu dessen erreichteui 22. Jalne bleiben. Letzterer starb aber bereits zwei Jalne nacli seiuer Vermah-lung (1338) ohue Kinder zu hinterlassen, und seine Wit\ve zog sich in das von ihr gestiftete Kloster S. Clara in Wien zuriick, wo sie im J. 1343 als Aebtissin ihr Leben beschloss. Bei deni friihen Tode Johann Heinrich’s lasst sich von seinem selbststiindigen Auttreten in den dffentlichen Angelegenheiten nicht viel berichten. Doch verdient Er-vvahnung, dass er im J. 1332 trotz seines jugendlichen Alters zimi Podesta von Triest ernannt wurde (S. Kandler Indicazioni etc. Trieste 1855), und 1338 mit den Triestern zur Beilegung gegensei-tigor Belastigungen in Monfalcone einen Vergleich abschloss (Coronini Miscellanea p. 188). Dagegen waren seine Finanzen sehr ungeordnet, er starb mit Hinterlassung von Schulden (Kais. Staatsarchiv). 11. Albert IV., Meinhard VII. und Heinrich III. 1338-1385. Die Bruder Albert IV., Meinhard VII. und Heinrichlll. waren im J. 1338 vom Pat.riarchen Bertrand mit den von ihrem Vater er-erbten Besitzungen in Friaul belehnt worden. Nach dem Tode Johann lleiniich’s traten sie dessen Ilinterlassenschaft gemeiusam au 1), ver-einbarten aber spater (1340) eine Theilung der Lander unter sich, vvelcher, da sich zvvischen den Brudern ivegen MVidenberg, Michau, Weichselberg und Morgradig Streit erhoben hatte, im J. 1342 ein neuer-liches Ueberreinkommen der Theilung nachfolgte. Dadurch fielen dem Grafen Albert IV. die Besitzungen in Istrien und der vvindischen Mark, den beiden anderen Brudern die Grafschaft Gdrz, die Giiter am Karst, in Friaul Karnten und im Pusterthale zu. Doch scheint, seinen Re-gierungshandlungen zufolge, Albert an der Venvaltung von Gdrz noch innner Theil genommen zu haben. *) *) Die Erbschaft blieb nicht ohnc Anfechtung von Scite der Herzoge von Oesterreich, welche MOttling und die Schlosser in der vvindischen Mark und in Kiimten, als zu dem Witthume der Griilin Anna gehiirig, in Besitz nahmen, Lienz und die Pfalzgrnfschaft Kiirnten als erledigtes Lehen einzogen, aber im J. 1339 als neues Lehen aus Gnade zurttckgaken. Auch die Besitzungen in der vvindischen Mark (Anna hatte ihren Anrecliten darauf 1340 entsugt) scheint Albert IV. zuriick-erlmlten zu haben, da er den dortigen Vasallen im J. 1365 ein Privilegium ertheilte. Nadi dem Tode des Grafen Ulrich von Taufers, seines Schvvagers, vvurde Albert IV. hinvvider mit dessen GUtern im Pusterthale, Neulmus, Milhlbach und S. Georg volil Bischofe von Bamberg belehnt (1337). Der Patriarch Bertrand, welcher eifrig darauf bedacht war, die einst der Kirche geliorigen Guter derselben wieder zuzuvvenden, hatte schon von der Grafin Beatrix die Herausgabe von Venzone verlangt, welches Heinrich von Karnten an Johann Heinrich lehensweise verkauft hatte, das aber vom Patriarchen als mit dem Tode Heinrich’s von K&rnten der Kirche anheimgefallen betrachtet wurde. Die Weigerung der Grafin hatte einen Kriegszug des Patriarchen zur Folge, welcher Venzone einnahm, die Gorzer bei Ossoppo besiegte, und die Veste Braulino dnrch Uebergabe erhielt (1336) Im Jahre 1340 erneuerten sich die Feindseligkeiten des Patriarchen gegen die Grafen von Gorz, Reiche, unterstiitzt vom Herzoge Albrecht von Oesterreich und Karnten, den Verlust von Venzone nicht verschmerzen konnten. Der Patriarch ging, verstarkt dnrch die Truppen, welche ihm Carl von Mahren (nachmali-ger Kaiser Carl IV.) und sein Bruder Johann aus Tirol zugefiihrt, den Gorzern und Karntnern entgegen, vvelche vor der Uebermacht zuriick-weichen mussten. Bertrand kam bis vor Gorz, \vo er im Lager die h. Messe in der Christnacht in voller Riistung las, musste aber ab-ziehen und belagerte hierauf Cormons und Belgrado, auf seinem Zuge die Guter der Grafen von Gorz vervviistend (1340). Innere Unruhen nothigten den Patriarchen, von der Fortsetzung des Krieges abzuste-hen^). Die Leute des Grafen Albert IV. hatten die Guter der benach-harten, Venedig unterworfenen Gegend in Istrien mit Raub heimgesucht (nach Anderen aber hatten die Venezianer ihren Besitz auf Kosten des Grafen von Gorz zu enveitern gestrebt). Daraus entstand eine l*ehde, Graf Albert stellte sich den Venezianern mit einer geringen Macht entgegen, ward aber von den letzteren gefangen genommen und nach Venedig gebracht (1344) ®). Die milde und riicksichtsvolle Behand-lung, welche ihm hierbei die venezianischen Provisoren angedeihen hessen, mussten sie mit einer Geldstrafe biissen4). Albert musste am ’) Gleichzeitig fiel Carl von Miihren, Bertrand’s Verbundeter, im Pusterthale e'n und verheerte das Land (1336). l) Mehrere Schriftsteller (Bauzer, Antonini etc.) versetzen diesen Kriegszug ■n das Jahr 1345; die Chroniken (Anonvmus Leobiensis) und Kubeis bezeichnen aher das Jahr 1340 dafiir. 3) Albert muss eine sehr vernachlassigte Erziehung erhalten haben, denn als cr naeh Venedig kam, vermoehte man sich nicht mit ihm zu verstandigen, bis man e>nen aus Karnten gebtiriigen MOnch ausfindig machte, welcher in dem Dialecte dieses Landes die Unterredung mit Albert fuhren konnte. *) Nach Bauzer hiitte diese Begebenlieit im J. 1355 stattgefunden, dagegen w»re ihr im J. 133« eine andere Fehde zwiselien dem Grafen Albert und Venedig Wegen des Ortes von S. Lorenzo vorausgegangen. Graf Albert scheint sich jeden-talls zweinial mit Venedig im Kriege befunden zu haben, wenn auch nicht gauz t'r. v. Cioernif. Uiirz tirni UrailiHra Oie Grafen von Gorz. 546 Schlusse dieser oder einer spateren Fehde die Verpflichtung ubernoh-men, die Mauern mehrerer testen Burgen niederzureissen. Die Grafen Meinhard VII. und Heinrich III. betheiligten sicb als Verbiindete Konig CarFs IV. an dem Kriege, welcher in Tirol zwischen den Luxenburgem und den baierischen Herzogen aus Anlass der Tren-nung der Ehe zwischen Margaretha Maultaseh und Johann von Mah-ren und deren Wiedervennahlung mit Ludwig won Baiern gefiihrt, aber bald friedlich beendigt rvurde (1348). Als sich jedoch in eben diesein Jabre gegen den kriegerischen Patriarchen Bertrand, welcher die Stadt Udine vorzugsrveise begunstigte, der Sturm im Inneren erhob. und die Stadt Cividale mit vielen Castellanen sich gegen ihn auflehnte, ging Heinrich III. fur sich und seinen Bruder Meinhard ein Biindniss, \vel-chem auch Albrecht IV. beitrat, mit gedachter Stadt ein1), und ward von ihnen zum General-Capitan ihrer Partei ernannt (1348). Dieser innere Kiieg, in welchem beiderseits viele Burgen genommen. viele Verwiistungen angerichtet wurden (1349), fiihrte zu dem Ueberfalle und der schmahlichen Ermordung Bertrand’s durch die Castellane und Leute der Gorzer Grafen (1350). Heinrich verinochte sich von dem Verdachte der (mittelbaren) Theilnahme an diesein Morde nicht zu reinigen, und es sclieiterte desshalb auch sein Versuch, zum General-Capitan von Friaul \vahrend der Zeit der Sedisvacanz ernannt zu wer-den. Er hatte sich eben damals mit Ziliola, Tochter Jacob's von Carrara vermahlt2), und starb im J. 1363, mit Hinterlassung eines Solmes Johann, geistlichen Standes3). in den von Bauzer angefiihrten Jahren. I)enn nach Caresino, dem Fortsetzer der venezianischen Chronik von Dandolo, fiel die Fehde, rvelche mit der Gefangenneh-mung Albert’s endigte, in der Tliat in das J, 134-4; dagegen berichtet die istri-sche Chronik (Kandler Indicazioni etc. p. 41) dass im Jalire 1355 zrvischen Venedig und Albert wegen Montona eine Fehde geherrscht habe, bei deren Schlusse man sich dahin einigte, die Mauern von Terviso und Mugliano niederzureissen, Valle nicht zu befestigcn und Antignana als offenen Ort an den Grafen Albert zurdek-zustellen. ’) Im kais. Staatsarchive ist die Urkunde ttber dieses Biindniss vom J. 1348, zrvischen den Grafen Meinhard und Heinrich von G Or z und der Stadt Cividale auf zelin Jalire abgeschlossen, aufbervalirt; kraft dessen sollten die GOrzer Hauptleute und Schlosspfleger in Cividale sein. *) Iiie Festliohkeitcn dieser Vermiihlung, rvelche um den 8. Juni 1350 er-folgte, rvurden abgestcllt, wegen der zrvci Tuge zuvor erfolgten Ermordung des I’a-triarchen Bertrand, an rvelcher man dem Grafen Heinrich cine Mitschuld gab. 3; Bisher war es nicht bekannt, dass Graf Heinrich einen Sohn hinterlassen hittte. Das von der kais. Akademie zu Wicn soeben (1831) herausgegebene Urkun-denbuch des Augustiner Chorherrenstiftes Neustift in Tirol (Fontcs rerum austria-carum ž. Abth. XXXIV. Bund) enthlilt jedoch einige Urkunden, welche diese That- K. Carl IV. hatte schon im J. 1347 den Briidern Albert und Meinhard eine Zusage in Bezug auf Lehengiiter an der Etsch in Tirol saclie ausser Zvveifel stellen. Heinrich’s Sohn hiess Johann, er vvar Geistlieher und zeitlicher Pfarrer zu Chiens-Pfalzen in Tirol. Wir begegnen in dieser Sarom-lung zuerst einer (deutschen) Urkunde des Grafen Meinhard VII. vom J. 1376, w°rin er dem Propst und dem Capitel zu Neustift die Zusicherung gibt, dass naeh 'lem Tode seines Neffen, Pfarrers zu Chiens das Besetzungsrecht dieser Pfarre durch 'las Stift unbeirrt bleiben soli. Er hatte namlich das Stift gezwungen, jene Pfarre seinem Neffen zu verleihen (in einer anderen Urkunde derselben Sammlung vom J- 1391 wird ausdrucklich erwiihnt: „quod dominus Johannes de Goricia ad eandem eeelesiam fuerit immissus et intrusus per v im et potestatem domini Mein-liarrli, Comitis de Goricia, patrui sui"). Meinhard nennt letzteren in dieser Urkunde „Joliansen unser lieben Bruders sun, Grafen Hainreich saeligen.“ In einer zweiten Urkunde vom J. 1389 (datirt in Castro Gorieie) leistet Johann Verzicht auf diese Pfarre, da er dieselbe nicht auf canonischem Wege erlangt habe. Er nennt sich darin Johannes de Goricia, presbyter Aquilejiensis dyocesis, und erwahnt: niuod ego ad importunas instancias incliti domini Meinhardi Comitis Gorieie pa-frui mei fui immissus canonicis provisione et collacione minime subsecutis — — . ^ugleieh verspricht er, da er augenblicklich keinen Offentlichen Notar haben kOnne, diese Urkunde, wenn er dazu aufgefordert wiirde, in tiffentlicher Form ausfertigen zu Wollen. Die Erfiillung dieser Zusage ist aus einer dritten Urkunde dieser Sammlung vom J. 1391 zu entnehmen, welche ein in aller FOrmlichkeit von zwei No-laren ausgefertigtes Instrument enthiilt, wornach Johannes in ilirer Gegenvvart die °benerwahnte Verzichtleistung wiederholte und bestatigte. Es entsteht hierbei nur n°ch die Prage, ob dieser Johann ein legitimer oder ein natiirlicher Sohn des Grafen Heinrich gewesen sei. Ftir die erstere Annahme sprechen mehrere Umstande, die fOrmliche Anerkennung des Grafen Meinhard, dass Johann seines Bruders Sohn Sei» die Berufung Johanns sowohl als der ubrigen urkundlich genannten Personen auf den Grafen Meinhard, als seinen Oheim, sein Name Johannes de Goricia (dass er den Grafentitel nicht ftihrte, was boi geistlichen Personen oft vorkomint, steht nicht entgegen), die Ausfertigung der Verzichtsurkunde im Schlosse zu Gorz, das dman befindliche Siegel mit griinem Wachse (dessen sich nur die Grafen von GOrz udienen durftcn), endlicli das griifiiche Wappen mit dem LOvven in dem Siegel v asselbe wird beschrieben: in medio Figure rotonde est quidam clipeus aliqualiter '•'levatus, et in eodem clipeo apparet quedam media ymago regalis quasi ad umbilieum Uiagis elevata, gerens in capite suo coronam et manu dextera sceptrum et in sini-stra figuram pomi rotundi et desuper crucem (dieser Wappentheil bezog sich wohl aUf die Pfarre Chiens) et de subtus illius ymaginis quedam figura quasi medii leonis ‘umili modo elevata et in eircumferentia dieti clipei in inoduin rotundum sunt 8cripte literc in hcc verba: S. Johanni« de Goricia plebani in Phaltz) so 'v'e die nur Adeligen zust&ndige Bezeichnung als ^honorabilis et circumspectus vir“ lal Johann Heinrich von GOrz wird in einer Urkunde von 1330 so genannt „mit unseres Lehen-Herren-Hand des Ehrbaren Grafen Herrn Johann von Giirz“). Alle lese Umstande lassen in Johann einen legitimen Abstammling des Grafen von "lz erkennen. Fdr die gegentheilige Meinung kOnnte man nur anfiihren, dass mmh dem Tode des Grafen Heinrich III. 1363 dessen Besitzthumer unfer seine ‘>den ttberlebenden Brtlder getheilt wurden. Dieser Eimvund ist indess von keineui 35 * gemacht, und soli im J. 1348 ihnen ein Reiclislelien verliehen liaben'). Schon zuvor (1345) hatte n beide Biiider Allianzvertriige mit dem Herzoge Albrecht von Oesterreich abgeschlossen. Diesen Vertragen gemass war bei dem beginnenden Kriege zivischen dem Herzoge Ru-dolph, Albrechfs altestem Soline, und dem Patriarchen Ludwig, Graf Meinhard VII. auf des ersteren Seite getreten. Rudolpli hatte sich, um sich Meinhard’s noch mehr zu versichern, nach Gdrz begeben, und um die Hand der Tocbter Moinhard’s, Catharina, fiir seinen Bruder Leopold angehalten. Das Eheversprechen kam zu Stande, und Meinhard machte gleichzeitig, mit schvveren Schulden belastet, fur den Fali seines Ablebens obne mannliche Erben eine Schenkung seiner Lande an Rudolpli und dessen Biiider unter der Verpflichtung, dass letztere fiir eine angemessene Verheiratung seiner Tiichter sorgen (1301). Der Erbanspriiclie seiner Bruder Albert und Heinrich (vvahrscheinlich weil Albert kinderlos \var und Heinrich mindestens keine successionsfaliigen Kinder hinterliess) hatte Meinhard dabei nicht gedacht. Diess gesehah jedocli spiiter (1363), indem diese Zusage durch Vertrag mit Herzog Rudolpli dabin modificirt wurde, dass, wenn Meinhard seinen (kinder-losen) Bruder Albert iiberlebt, er dessen Besitzungen erbe, wenn aber Meinhard vor Albert stirbt, ohne Soline zu hinterlasseu, soli das Hans Oesterreich Albert's Erbe sein. Als aber Herzog Rudolpli mit offener Verletzung der dem Gorzer Grafenhause zustehenden Erbrechte sich Gewichte, da endlich die Theilung des Nachlasses des Grafen Heinrich III. unter seine Briider bei Lebzeiten Johanns sich leicht dadurch erkliiren liisst, dass er als Geistlicher darauf Verzicht leistete. Es ist aber noch ein anderer urkundlicher Beleg dafiir vorhanden. In dem Testamente des Nicolb Decano di Cormons vom J. 1413 werden zu Testamentsexecutoren ernannt: Johann Graf von Gtirz, Franz Capitan von GOrz und Tommasuto, Gastalde der Grafen von Gtirz (Della Bona’s Zusatze zu Morelli's Geschichte von Gbrz Bd. IV., S. 22). Da ein anderer Graf Johann von Gtirz um jene Zeit nicht vorkiimmt, und die Zeitbestimmung fiir den oben enviihnten Johann von Gtirz spricht, so dtirfte dadurch jeder Zrveifel behoben sein, dass letzterer in der That ein Graf von Gtirz, Sohn des Grafen Heinrich III. gewesen ist. *) Coronini Tent. Chronol. p. 380. Die Stelle im Repert. Austriac.: „Con-cessio feudi Imperialis a Rege Rom. Carolo IV. Rege Bohcmiae faeta Comitibus Alberto et Meinhardo fratribus" ist nicht ganz klar. Vielleieht bczieht sio sich darauf, dass nach einer Urkunde im k. Staatsarchive Carl IV. 1347 den Grafen von Gtirz versprach, was sie an der Etsch ervverben wtirden, ihnen von Reichs-wegen zu Lehen zu geben. VVie sehr Carl IV. den Grafen geivogen war, bcweist der Umstand, dass Kaiser Carl der IV'. im J. 1365 Meinhard VII. zu seinem Hof-gesinde-Rathgeber und Diener ernannte, ihn allcr ltechte und Freiheiten derselben theilhaftig machte und versprach, ihn als seinen und des rtimischon Reichcs Fiirsten und Getreuen bei allen Gtitern und Rechten zu sehtitzen. Coronini Aqui-leja's Patriarchcngraber S. 201. von Margarethen Tirol abtreten Hess, und in Folge seiner wechselncien Politik, seiner obigen Zusage uneingedenk, fur seinen Bruder Leopold ini die Hand der Tochter Barnabo Yisconti’s warb, trat der beleidigte Meinhard von seiner Schenkung zuriick, verband sich mit dem Herzoge Stephan von Baiern-Miinchen, versprach seine Tochter Catharina ^tephan's Soline zur Gemahlin zu geben und setzte dieselbe nebst ihrem kiinttigeu Gatten und beider Kindern fur den Fali, als er ohne Soline mit Tode abginge, zu Erben aller seiner Giiter ein (1364). Nocli ehe ^'eses geschali, liatte Meinhard’s iiltester Bruder Albert IV. unter gleichzeitiger Entsagung aller seiner Erbanspiiiche auf Tirol fur sich einen Erbvertrag mit den llerzogen von Oesterreich (1353) abgeschlos-Sen, dessen Inlialt ivortlich angefuhrt zu werden verdient: Albert iiber-lRsst &n liudolph, Albrecht und Leopold von Oesterreich und an ihre Piben die Grafsohaft Giirz, Istrien, Mottling, Lieuz, das Pusterthal, die l talzgrafschaft lvarnten und alle seine Besitzungen (d. h. wohl seinen ■‘»■ntheil an jenen Besitzungen) und Hechten unter der Bedingong, dass, "enn Albert (vor Meinliard) sterben solite, sein Autheil den Oester-|eichern zufallen, und wenn sein Bruder Meinliard das Zeitliche vor iliin verliesse, Albert dessen Besitzungen im Namen der Oesterreicher seine Lebenszeit venvalten, sie aber ihrerseits ihm mit aller Kraft ^eistelien, alle seine Sclmlden bei den Juden tilgen und seiner Gemahlin ^‘e ganze Mitgift auszahlen sollen(1364). CoroniniTent. Chionolog.p.324. talit auf, dass Albert’s Vertrag nicht ganz mit jenem Meinhard‘s »bereinstimmte und fur die Oesterreicher giinstiger lautete. Unter den ^‘uderii scheint nicht das beste Einvernehmen geherrscht zu haben, Ull't Albert insbesondere durch die Riicksicht auf die Bezahlung der 111 driickenden Sclmlden zu obigem Vertrage bestinuut worden zu sein. le Aussicht auf das Erldschen des Hauses Giirz war fibrigens damals s‘'*u' nalie geriickt, da die Ehe Albert’s kinderlos war, Ileinrich nur J« Geistlichen zum Soline und Meinliard bis daliin nur Tochter liatte. '“»noch solite das Ilaus nocli beinahe durch anderthalbhundert Jalne tortLliihen, wenn auch der Erbvertrag AlberFs alsbald in Erfiillung ging. »niittelbar nacli diesem Vertrage hatten sich die beiden Bruder Al-(|t und Meinliard in die von ihrem inzivischen verstorbenen Bruder inricli hinterlassene „Herrschaft und Grafschaft Lienz“ getheilt (1364). * acli dem Bruche mit Meinliard trachteten sich die Herzoge von sterreicli die Einhaltung der Zusagen Albert’s zu sichern, wesslialb ,*e8er (1365) erkliirte, einen Hauptmann iiber Istrien zu setzen, der S'c*1 »idlich verpflichten solite, nacli AlberFs Tode dessen Giiter nur a'P‘in liudolph und seinen Brudern oder deren Erben zu uberliefern. Kurz ^°iher hatte Albert seinen Unterthanen, gleichsam zum Abschiede von »en, in Anerkennung der von ihnen bewiesenen Treue und Anhiing-T lichkeit durch Freiheitsbriefe alle alten Privilegien, deren sie sich in Istrien und der windischen Mark erfreuten, bestatigt und fur Gorz neue hinzugefiigt (1365) '). Wenn daher auch tur die Herzoge von Oesterreich die Aussicht, die Grafschaft Gorz durch Erbschaft zu ge-vvinnen (fur dainals) verloren ging. so gewannen sie doch kraft obigen Vertrages bei dem im J. 137-4 erfolgten Tode Albert’s IV. die Grafschaft Istrien (Mitterburg, Pedena, Bellai und Castelnuovo) das Gebiet an der Poik nebst den Besitzungen in der vvindischen Mark (Miittling) *)• Das obere Karstgebiet mit Einschluss von Adelsberg wurde damals mit dem (1364) zum Herzogthume erhobenen Lande Krain vereinigt, und da eben damals Hugo Herr von Duino sich der Lehenshoheit des Patriarchen entzog, und dem Herzoge Leopold von Oesterreich und Krain Treue schvvur, ward auch das untere Karstgebiet Krain einver-leibt. Graf Albert IV. war vermahlt mit Catharina, Tochter des Grafen Friedrich I. von Cilli, vvelche sich nacli Albert’s Tode mit Johann von Truchsess-AValdburg wieder vennahlte. Meinhard Vil. regierte (anfanglich mit seinem Binder Heinrich III.) in Gorz und kam (nachdem er zur Geltendmachung seiner Erbanspriiche in Tirol eingefallen war — 1347 —, aber nichts ausgerichtet hatte) als Nachbar in mannigfache Verwicklungen mit dem Patriarchenstaate. Rubeis p. 938. Beide Brilder begannen, aufgebracht iiber die Verlei-hung von Feltre und Belluno durch Carl IV. an den Patriarchen Nicolaus, mit letzterem eine Fehde (wobei Nicolaus, wie es scheint vergeblich die Hilfe seines Bruders, des K. Carl IV., angerufen hatte — nach einer Urkunde im kais. Staatsarchive —), die alsbald, da Nicolaus sich nachgiebig zeigte, durch Vermittlung Carrara’s beendigt wurde, indeni Nicolaus den Grafen von Gorz die Schutzvogtei iiber die Kirche und die Belehnung mit ihren von der Kirche erhaltenen Lehen (der Juris-diction von Cadore und der Stadt Peuschelsdorf oder Venzone) verlieh, und ilinen das untere Sohloss Wippach jedoch (nach einer Urkunde im kais.Staatsarchive) mit Vorbehaltdes Obereigenthums und der VerpHich- ') Coronini Tent. Chronol. p. 32b. Coronini Aquileja’s Patriarchengraber 8. 201. Der Freihcitsbrief liir Istrien ist vviirtlich abgedruckt bei Antonini il Friuli orientale 8. 1X4; er ist in deutscher Sprache abgefasst. Graf Albert bestatigte im J. 1 dlib die Privilegien der Grafschaft Gorz mit ausftlhrliehen Vorschriften iiber die Handhabung der Criminaljustiz (Coronini). Nabereš dartiber im folgenden Ab-schnitte der Culturgeschichte. *) Es ist zu bemerken, dass sich in den Urkunden ihrer sp&teren Jahre die Grafen Meinhard und Heinrich bloss als Grafen von Gttrz, Albert dagegen bloss als Pfalzgraf von Karaten unterzeichnete, wohl in Folge der zwischen ilinen vorge-nommenen Theilung der Besitzungen und des damit verbundenen Uebereinkomniens, dass der jeiveilig alteste den Titel eines Pfalzgrafen ftthren solle. tung, deni Patriarchen die Thore offen zu halten, schenkte (1355). Auch 1'iiilier schon war der Graf von Gorz dem Patriarchen Nicolaus bei-gestanden und liatte ihm den Sieg iiber den aufstandischen Giov. di Castello verschafft (1351), war aber bald darauf als entschiedener Geg-11 er des Patriarchen aufgetreten und hatte, verbiindet mit den Triestern tei Ariis eiuen Sieg iiber die friaulischen Truppen erfochten (1352). Meinhard nahm an dem Kriege, ivelchen Konig Ludwig von Ungarn und Patriarch Nicolaus mit Venedig fiihrten, als Verbiindeter der ersteren, einen, wie es scheint, aber nur untergeordneten Antheil (1355). Nach Nicolaus' Tode vvusste Graf Meinhard es zu ervvirken, dass er Von dem Parlamente, vvelches er als Schutzvogt zusammenrief, fur die Zeit der Sedisvacanz zum General-Capitau von Friaul ernannt wurde (1358) »j. In dieser Zeit bemachtigte er sich Tolmein’s und des ganzen oberen Isonzothales (135‘J) unter dem Vorwande, dass es ihm Patriarch Nicolaus verpfandet babe, gab es aber nach Ankunft des neuen Patri-a‘chen Ludtvig iiber dessen Beschwerde wieder heraus *). Bei dem ■Ueginne des Krieges zwischen Herzog lludolph und dem Patriarchen stand Meinhard zu lludolph, welcher mit 4000 Reitern nach Gorz kam, u»d von dort in Friaul eintiel (1361). Als sich aber die Beziehungen 2wischen Meinhard und lludolph wegen Tirols und der Auflosung der (>ereits ervvahnten Verlobung seiner Tochter Gatharina trubien, wendete *>ioh Meinhard \vieder dem Patriarchen zu, und schloss ein Freund-s«haftsbiindniss mit demselben. Dasselbe wurde im J. 1364 verabredet Ulld voiu Gapitel von Aquileja bestatigt, der Fiiede aber ward detinitiv uoter Zuziehung des Parlameutes im J. 1365 unter fur Meinhard giin-stigen Bedingungen geschlossen. Meinhard konnte alle von ihm besetzten (Me behalten, und es ward ihm und seinem Bruder Albert sowie deren Nachtolgeni die Schutzvogtei iiber die Kirche von Aquileja mit gros-soren Zugestiindnissen als je zuvor gosichert '). Bei Abschluss des Frie- ') Dazu moclite wohl wesentlich bcigetragen haben, dass Herzog Rudolph v"n Oesterrcich das Parlament ermahnte, den Grafen Meinhard als Vogt anzuer-tannen (Kais. Staatsarchiv). *) liie letzte Pifferenz iiber den dem Capitel von Cividale gehorigen Zehent y°n Tolmcin wurde in Abvvescnheit Meinhard'« von dessen Gemahlin Gatharina zur Zufriedenheit des Cajiitels ausgeghchen (1303). Nach einer im kais. Staatsarchive bcfindlithen Urkunde voin J. 1331, womit Graf Meinhard dem Patriarchen verspricht, 'lun die Losung (die Einkunfte) von Tolmein zu Uberlassen, muss er diesen Ort schon frtther besetzt gehalten haben. 3) Nach Ilauzer crhielten die Grafen monatlich 1000 Lire aus den Einkiinf-,('n des Patriarchates gegen die Verjilliehtung, dem Vicedom beizustehen und die Rechte des Patriarchates zu schiitzen. Im Jahre zuvor (1301) hatte der Patriarch ljudwig eingeraumt, dass der Graf von Gorz vvahrend ■ der Sedisvacanz monatlich dens wurden viele gorzische Edelleute als Vertreter des Grafen der Versammlung des Parlaraents beigezogen. Mit dem Patriarchen Marquard (1365—1381) lebte Meinhard VII. in friedlichen Verhaltnissen, ver-biindete sich selbst mit ihm in dem Kriege, den letzterer in Gemein-scliaft des Konigs von Ungarn, Carrara’s und Genua’s mit Venedig fiihrte (1378). Auch mit den Herzogen von Oesterreich war naeh Ru-dolph's Tode die frdhere Spannung frenndschaftlicheren Beziehungen gewichen (1368), und es hatte sich Meinhard selbst verpflichtet, er-steren erforderlichen Falles mit seinen Truppen beizustehen (1371). Dagegen unternahin er eine Fehde mit Venedig, -vvelche seine Finan-zen vollends erschopfte, obgleich Herzog Leopold von Oesterreicli ilin dabei, in Aussicht auf die Erbschaft, mit Subsidien unterstutzte *). Im J. 1361 wurde er mit den bischoflich triester Lehengiitei n seines Hauses (insbesondere mit Schloss Verchenberg belehnt2) Die letzten Jahre seines Lebens beschaftigte sich Meinhard mit der Verheiratung und Ausstattung seiner Tochter und lebte in Zuriickgezogenheit theils in Lienz theils in Wien; nur als mit del'Ernennung des Cardinals Philipp d’Alen<;on zum Patriarchen von Aquileja der Biirgerkrieg in Friaul aufs Neue aufloderte, nahm er die Partei des Patriarchen, oline jedoch in den beginnenden Erieg thatkraftig einzuwirken (1381). Naclidem er sein Haus bestellt, seinem Schwiegersohne, dem Grafen von Veglia das Schloss Sclnvarzenegg iibenviesen. seiner Gemahlin die Morgengabe von 5000 fl. auf das Schloss Greifenburg versichert und ihr freie Verfiigung daruber eingerauint, seine Tochter Catharina (seinen Liebling) im Testamente ihren Briidern gleichgestellt, sodann den Bischof Johann von Gurk (den friiheren Vicedom von Gorz) und den Grafen Friedrich von Ortenburg zu Vormundern seiner minderjahrigen Soline ernannt hatte, starb er im J. 1385 zu Lienz. Er war zweimal vermalilt, mit Catharina, Tochter Ulrich’s von Pfannberg und mit Utehild, Tochter Ulrich’s von Maetsch, mit vvelcher er von seinem Schwiegervater die durch ihre Mutter Adelheid Erbgrafin von Kirchberg an die Fainilie 7 Mark als Vogt beziehe (Kais. Staatsarchiv). Das Bilndniss des Grafen Meinhard mit dem Patriarchen und dem Parlamente befindet sich gleichfalls im kais. Staatsarchive. 'j Im kais. Staatsarchive befinden sich mehrere darauf beziigliche Urknnden, von den Jahren 1758 (Albrecht von Oesterreicli mahnt den Grafen Meinhard kraft Bilndniss den Patriarchen und den Abt von Mosnitz (Moggio) mit Krieg anzu-greifen, „dann sy In sehr belaidigt haben“), 1363 (Rudolph von Oesterreich bittet den Grafen Meinhard , dem Patriarchen keinen Proviant iiber dem Kreuzberg zu-kommen zu lassen, wegen des Krieges) und 1376 (Herzog Leopold von Oesterreich verlangt vom Grafen Meinhard, zu dem Zuge gegen Cividale Beistand zu leisten — ferner bittet er ihn, \vider Venedig und Treviso zu Fehde zu ziehen). 2) Coronini Miscellanea pag. 192 enthiilt die beziigliche Urkunde. J Maetscli gelangte Grafschaft dieses Namens erhielt, und welche sicli in zweiter Ehe mit Johann Burggrafen von Maidburg und Hardeck wieder vermahlte. Von dev ersten Gemalilin hinterliess er fiinf Tochter von der zweiten zvvei Sohne, Heinrich IV. und Johann Meinhard. Die anfanglich gemeinschaftliche Regierung der drei Briider bis 1340, dann jene der beiden Briider Meinhard und Heinrich, endlich seit 1363 die alleinige Regierung Meinhard’s war fiir Gorz keine gliickliche. Her bereits miter dem jugendlichen Johann Heinrich begonnerie Verfall der Macht und des Ansehens der Grafen von Gdrz nahm seinen Fort-gang. Die Briider bewahrten keine der Eigenschaften, welche ihren Oheiin Heinrich II. auf die hohe Stufe des Ansehens erhoben liatten, s>e lebten meist ausser Landes, in Lienz oder Wien (Albert auch in Istrien), vermehrten die bereits iiberkommenen Schulden, welche sie zu Verpfandungen ihrer Besitzungen nothigten, und kiimmerten sich we-n>g um das Wohl ihrer Unterthanen, mit Ausnahme der Geistlichen, welchen sie, namentlich Meinhard, viele Gunst und Wohlthaten er-zeugten. Wenn auch Meinhard in seinem politischen Leben manchen voriibergehenden Erfolg erzielte2), so waren doch bei seinem Ableben die offentlichen Verhaltnisse in grosser Zerriittung, und die Besitzun-gpri des Hauses waren durcli die an die Herzoge von Oesterreich iiber-gegangene Erbschaft Alberts IV. um die Grafsc.haft Istrien, die Graf-schaft Mottling und das Gebiet am Karste geschmalert worden. 12. Heinrich IV. und Johann Meinhard. 1385 1454. In der Zeit der Vormundschaft der Sohne Meinhard's mehrten sich die Verluste; es gingen Besitzungen an die Venezianer verloren, und die Herzoge von Baiern zogen anlasslich der grossen Forderungen fiir die Mitgift Catharina’s, der an den Herzog Johann von Baiern ver-heirateten Tochter Meinhard’s, bedeutende Guter an sich. Sonst wur-den die Tochter des Hauses mit einer Ausstattung an Geld versehen, die fortwahrenden finanziellen Verlegenheiten Meinhard’s aber zwangen '1'n, seinen Tdchtern fiir ihre Mitgift liegende Giiter und Burgen an-z,iwoisen. So erhielt seine Tochter Euphemia die Giiter Belgrado, Castel-nuovo in Friaul und Hasberg in Krain, die Tochter Uršula die Schlosser *) *) Es waren die TOchter Anna, vermiihlt mit dem Grafen von Veglia und Modrusch, Uršula, vermiihlt, mit Heinrich von Schaumburg, E lisah e t h, vermiihlt ®it Wilhelm Grafen von Cilli, Euphemia, vermahlt wahrscheinlich mit Nicolaus Grafen von Zeng, und Catharina, welche im J. 1361 mit Leopold von Oesterreich verlobt war, aber spater den Herzog Johann von Baiern-Mtinchen heiratete. 2) So ward Graf Meinhard im J. 1338 auch zum Podesta von Muja envahlt. Schoneck, Neuenhaus und Utfcenheim im Pustertliale zur Aussteuer, und dem Gemahle der Tochter Anna, Grafen von Veglia, iibenvies er fiir deren Aussteuer von 2001) Mark das Schloss Schvvarzenegg. Im J. 1394 vvurde Graf Heinrich IV. grossjahrig 1) und trat zu-gleich als Vormunder seines Bruders Johann Meinhard (bis 1398) die Regierung an. Seine erste Handlung betraf die Ausgleichung mit den bairischen Herzogen, welehe als Erben der Tochter Meinhard’s VIL, Catharina, den dritten Theil der gorzischen Besitzungen beanspruchten, sich aber zur Verzichtleistung darauf gegen eine Entschadigung von 100.000 Gulden bereit erkliirten (1392). Der vierte Theil dieser Summe scheint ihnen aber bereits unter der Vormundschaft entrichtet worden zu sein, denn Heinrich IV. entlehnte im J. 1394 vom Herzoge Albrecht von Oesterreich, um die bairischen Herzoge zu befriedigen, die weitere Summe von 74.144 fl. wofiir Lienz nebst anderen Orten verpfandet wurde 2). Hiermitstand wohl in Verbindung die Erbverbriiderung, \velche in eben diesem Jahre Heinrich fiir sich und seinen Bruder mit den Herzogen von Oesterreich einging; derselben zufolge sollten, wenn der Mannesstamm der osterreichischen Herzoge friiher aussturbe, die Grafen von Gorz die Lander Krain, Istrien und Mdttling erhalten, bei fruherem Erldschen des Gorzer Mannesstammes aber die Grafschaft Gdrz, die Pfalzgrafschaft in Karnten3) und das Gebiet von Lienz im Pustertliale den Herzogen von Oesterreich zufallen. Der Patriarch Philipp d’Alen(jon liatte wohl \vegen der liissigen Unterstiitzung durch die vormundschaft-liche Regieiung und wegen seiner grossen Verpflichtungen gegen Jakob von Carrara, dem Herrn von Padua, den minderjahrigen Grafen von Gorz die Schutzvogtei iiber seine Kirche entzogen und sie dem Carrara verliehen. Letzterer aber leistete darauf zu Gunsten der Grafen von Gdrz, deren Vorfahren sie seit undenklichen Zeiten immer besessen *) *) Die Grossjiihrigkeit der Grafen von GOrz erfolgte naeh dem Hausgesetze mit dem vollendeten 18. Jahre. Bei dem Austritte aus der Minderjiihrigkeit iiber-liess Graf Heinrich dem Bischofe von Gurk fiir die walirend der Vormundschaft bestrittenen Ausgaben das Schloss Heunburg, welches nach dessen Todc wieder an GOrz zuruckfallen solite. *) Graf Heinrich stellte in eben dem Jahre fiir sich und seinen minderjahrigen Bruder Johann Meinhard die Quittung iiber 74.144 fl., als den Rest obigcr 100.000 fl., an seinen Oheim den Herzog Albrecht von Oesterreich aus, welche dieser vorgeschossen hatte, um damit die Giiter und Rechte, ivelche ihre Sclnvester Catharina im Bezirke von Giirz zum Naclitheile der Briider geerbt hatte, von deren Gcmahl, dem Herzog von Baiern abzulOsen. Coronini '1'ent. Cbron. S. 343. 3) Aus diesem Vertrage, sowie aus dem Umstande, dass die Grafen Heinrich IV'. und Johann von GOrz im J. 1308 vom Kiinig VVenzel mit der Pfalzgrafschaft neuerdings belehnt wurden , ist zu ersehen, dass letztere niclit mit den Ubrigen Besitzungen Alberfs IV. nach dessen Tode an die Herzoge von Oesterreich iibergegangen war. hatten Verzicht, um sich dieselben in den beginnenden Wirren geneigt zu machen (1398). K. Siegmund bestatigte im J. 1413 die Verleihung der Advocatie an die Giirzer Grafen. Die Briider waren unter sich in Streit \vegen ihrer Antheile an dem Gesammtbesitze des Hauses gekommen, welche durch eine mit-telst schiedsrichterlichen Spruches vorgenommene neue Theilung ihrer Giiter beigelegt wurde (1406)*). Als in Folge des papstlichen Schisma’s die beiden Patriarchen, Panciera und da Ponte sich um die Herrschaft stritten, trat Heinrich IV. auf die Seite des letzteren 2), \velchen Cividale und die meisten Castel-lane anerkannt hatten, und befand sich unter den Fursten und Herren, 'velche den Patriarchen bei seiner Ankunft in Cividale empfingen (1409). Als der Herzog Ludwig von Teck zum Patriarchen eruannt wurde, er-hielt Heinrich vom Kaiser Siegmund den ehrenvollen Auftrag, den Patriarchen in den Besitz seiner zeitlichen Ge\valt an des Kaisers Statt zu installiren, und ihm als Reichfiirsten den Lehenseid abzuneh-men (1412)3). — Bereits fruher hatte ihn K. Siegmund zu seinem Ratlie ernannt (1406)4). ') Wie diese Theilung ausgefallen, ist nicht bekannt. Doch scheint der Besitz der Grafschaft GOrz beiden Briidem gemeinsam gewesen zu sein, wenn auch vielleicht in getrennter Venvaltung, denn wir finden, dass seit dem J. 1407 jeder Brudcr fiir sich einen Capitiin filr Gorz bestellt hatte. Zur Erleichterung der Ver-'valtung mochte es dienen, dass beide Capitane gemeinsam einen Vice-Capitiin (Viee-gerens Capitaneatus Goritiae pro ambobus dominis capitaneis seu locumtencntibus Goritiae) bestellte, und dieser die Geschiifte fiihrte. Della Bona. In einer Ur-kunde des kais. Staatsarchives wird tibrigens im J. 1409 noch eines Streites zwischen den beiden Briidern erwiihnt. 2) Aus dieser Zeit datirt das Versprechen der Stadt Aquileja, dem Grafen Heinrich und seinem Bruder gehorsam zu sein, bis der Krieg ein Ende nimmt, und «es ausfindig werde, wer Patriarch sei“. (Kais. Staatsarchiv.) 3) Bauzer macht eine fiir die Culturgeschichte interessante Beschreibung dieser Feierlichkeit. „lbi (in Cividale) in media Ecclcsia convocato solemniter l'cr literas speeiales generali colloquio. Tum ad trinum Campanae sonum ante Altaro 8. Catharinae Illustrissimus Dominus ac Princeps Henricus Goritiae ac Tyrolis Comes Sigismundi Imperatoris Commissarius comparuit, cui Imperator commiserat, ut ab Hlustrissimo Principe ac Domino Ludovico de Teck fidelitatis et homagii juramento ad sacrosancta Evangelia percepto nomine Sigismundi Komanorum Imperatoris tem-poraliter exactionem eidcm concederet, ac ipsum de Patriarchatu investiret, poneret-que in Patriarchalem sedem in Civitate Austriae, ubi temporalis jurisdictio Patriar-cbalis conferebatur. Henricus praefatus Comes, accejito Ludovico debito juramento homagii eidem Ludovico in sua sede constituto atque sedenti evaginatum gladium >n signurn investiturae ac justitiae tradidit in manus, ac mandavit eidem ut justi-tiam administraret, id factum anno salutis 1412.“ *) Im kais. Arrhive zu Wien befindet sich der „Katsbrief“ des K. Siegmund an Grafen Heinrich mit 2000 fl. jahrlichen „Ratsgeldes.“ Bei dem kurz zuvor ausgebrochenen Kriege zwischen K. Siegmund und Venedig leistete Graf Heinrich ersterem Heeresfolge, und streckte ilim zur Bestreitung der Kriegsauslagen 6000 Goldgulden vor (1412). Dafiir verpfandete ihm Siegmund, als ein fiinfjahriger Waffeustillstand mit Venedig abgeschlossen worden (1413), die Gebiete von Belluno und Feltre (nebst Serravalle und Conegliano), und ernannte ihn z u seinem Reiclisvicar und Capitan daselbst. Dieser Besitz war jedoch \veder ein ungestorter noch ein dauemder. Da die Eimvohner von Bel-luno darnit nicht zufrieden \varen, musste Graf' Heinrich dem von Siegmund zum Generalviear ernannten Ulrieh della Scala weichen, wurde aber, da die Belluner auch gegen diesen Klagen erlioben, wie-der eingesetzt, doch niclit als Reichsvicar, sondern als Statthalter und Stellvertreter des Kaisers (1417). Nach dem Wiederausbruche der Feindseligkeiten mit Venedig rief Belluno vergebens den Beistand des im eigenen Lande beschiiftigten Grafen Heinrich an (1418), und musste sicli endlich an Venedig ergeben (1420). Bei dem Wiederbeginne des Krieges belagerten die Ungarn Cividale; Graf Heinrich, tvelcher an dieser Belagerung im Heere des Kaisers theilgenommen, soli bei einem Ausfalle des venezianischen Befehlshabers, Marcliese Taddeo d'Este, gefangen genommen und nach Ferrara gebracht worden sein (1410), von wo er durch seinen Schwiegervater, Grafen Hermann von Cilli nach Entrichtung eines schweren Ldsegeldes befreit wurde (1420) '). Nach diesem Misserfolge der ungarischen Waffen sollen — nach Bau-zer — die Veuezianer bis Gorz gestreift sein und daselbst die bevveg-liche Habe des Grafen und sein Familienarchiv erbeutet und vernich-tet haben2). Dadurch (oder in anderer Weise) wurde der Graf der ') So berichtet Bauzer, dessen Angaben mehrere spatere Geschichtsschreiber wiederholen , obgleich kein gleichzeitiger Chronist dieser Begebenheit enviibnt. Bauzer wai in der Lage, sicli uber die Angelegenheiten des GOrzer Hauses, nament-lich fiir die spatere Zeit, gut zu untcrrichten; sonst kOnnte bei dem Schweigen der Chronisten wobl eine Verwechslung mit einem etwas spiiteren Ereignisse vermutbet werden. Es erziihlt niimlich die Cillicr Chronik (Coronini Tent. Chronol. p. 361), dass Friedrich 111. Graf von Cilli auf seiner Reise nach Kom von dem Markgrafen von Ferrara gefangen genommen und von seinem Schwager, dem Grafen Heinrich IV. von GOrz durch Bezahlung eines Ldsegeldes befreit worden sei (1430). J) Diese von Bauzer mitgetheilte Nachricht, dass die Venezianer einen Streif-zug nach Giirz unternommen und sich dabei durch einen Handstreich des Schlosses von GlSrz bemachtigt haben (was wohl geschehen sein milsste, wenn sie das Familienarchiv erbeuteten), wird von keinem anderen Chronisten und Geschichtschreiber ervvšlhnt und ist an sich nicht glaubwttrdig. Denn eine solehe Thatsachc, wie die Beiviiltigung des GOrzer Schlosses, rvelches bis dahin noch niemals von Fcinden Urkunden beraubt, welcbe sein Patronatsrecht auf alle Kirchen des Gorzer Gebietes, ein damals tur sehr wichtig gehaltenes Redit, weil eingenommen worden war, rviirde gewiss eine Erinnerung zuriickgelassen haben und von den Geschichtschreibem erwahnt worden sein. Diese ganze Nachricbt verdient aber um so \veniger Bertieksichtigung, als die Unriehtigkeit der wesentlichen damit verkniipften Behauptung, dass das Familienarchiv der Grafen von GSrz erbeutet worden sei, vollstandig nachgewiesen werden kann. Die papstlichen Bullen liber das Patronatsrecht der Grafen von GOrz waren allerdings abhanden gekommen, allein Graf Heinrich bemerkt in seiner Bitte um Erneuerung derselben bloss, dass sie in Verlust gerathen seien. Morelli enviihnt (in seiner Storia della Contea di Gorizia I. Thl. S. 11 H) derselben Thatsache, und verlegt sie auf ein Jahrbundert spater, indem er berichtet, dass mit Ausnahme einiger Schriften, die sich in den Hiinden der Privaten befanden, alle Urkunden bei der Einnahme von GOrz durch die Venezianer im J. 1508 zu Grunde gingen, und dass das GOrzer Archiv erst seit dem Frieden mit der Republik beginne. Es ist mOglich, ja wahrscheinlich, dass die im Schlosse von GOrz verhandenen Urkunden bei jener Eroberung zu Grunde gingen, aber dieser Verlust betraf das Archiv der Grafen von G or z nicbt, da e s bis beute in seiner Vollstandigkeit vorhanden ist. Bekanntlich residirten die Grafen von GOrz in den beiden letzten Jahrhunderten vor dem ErlOschen ihres Geschlechtes im Schlosse Bruck bei Lienz im Pusterthale, wo sie ihre Munzstatte batten und auch ihr Familienarchiv aufbewahrten. Als mit dem Tode des letzten Grafen, Leonhard, Kaiser Max I. in den Besitz der giirzischen Lande trat, verei-"igte er das Pusterthal sammt der Herrschaft Lienz mit Tirol, und liess das Gorzer Archiv nach Innsbruck iibertragen, wo es mit einem umfassenden Repertorium ver-sehen wurde. In der Folgezeit ward das Archiv getheilt. Die auf die tirolischen Besitzungen Bezug nelimenden Urkunden verblieben in Innsbruck, jene, welehe die Grafschaft GOrz und die Pfalzgrafschaft in Karaten betrafen, kamen nach Graz, dem Sitze der innerOsterreichischen Regierung; die Urkunden endlich, welche auf die Eigenrechte des griiflichen Hauses, seine Lehensangelegenheiten und insbeson-dere auf die Biindnisse mit anderen Regierungen, die Versorgung der TOchter, die ver\vandtschaftlichen Vertriige Bezug nahmen, wurden im kais. Haus-, Hof- und Staats-archive niedergelegt. Dorthin ivurde spater auch die Grazer Abtheilung geleitet, so dass gegenvviirtig mit Ausnahme einiger in Innsbruck verbliebenen Urkunden das gesammte Archiv der Grafen von GOrz im kais. Staatsarchive vereinigt ist. Die mehrfachen Urkunden, ivelche Graf Coronini in seinein Tentamen anfiihrt, als «e tabulario Gratzcnsi" herrillirend, sowie das ^Repertorium Austriacuni" stammen ®ben aus der Grazer Abtheilung des GOrzer Archives her. Das letztere, gegenwartig bi Wien concentrirt, entlnilt weit tiber tausend sorgfiiltig geordnete, mit einem treff-lichen Repertorium versehene Urkunden. Diese Urkunden umfassen nach ihrer Reihenfolgc Lehenbiicher, Lehenbriefe, Lehenreverse, Aufsandbriefe, Biindnisse und Vertriige, Pfandschaften, Kaufs- und Uebergabsinstrumente, das Kirchenpatronat, Beneficien, Stiftungen, Pflegiimter und Dienstbriefe, Urbarbucher, Heiratsurkunden und Vermachtnisse, Ansprcchen (Forderungen), Schuldbriefe, Quittungen, Verzicht-briefe. Schadlosbriefe, Bttrgschaftsbriefe, Raittungen (Rechnungen), Bergwerksange-^genheiten, Urfehde und Stellbriefe, Geleite, Urkunden fur einzelne Orte und Staaten als: Traburg, Stein, Mosburg, GOrz, Cormons, Treviso, Castelnuovo, Codroipo, Belgrado, Porto Latisana, Reiffenberg, kais. und kOn. Osterreichische Urkunden. es die Besetzung aller Pfarreien in seine Hand gab 1). Er \vendete sich desshalb nach Rom, mn die neue Bestatigung dieses Rechtes zu er-langen, erreichte aber seinen Zweck erst nach langen Verhandlungen, indem der Papst Eugen IV. im J. 1445 dem Patriarchen von Aquileja unter Androhung der Excommunication befahl, die freie Ausubung des Patronatsrechtes zu respectiren, velches den Grafen von Gorz im Be-reiche ihrer Grafschaft zustehe. Als der Patriarch Ludvig von Teck nach dem Verluste von Friaul im J. 1422 mit Unterstiitzung ungarischer Hilfstruppen einen neuerli-chen aber misslungenen Versuch machte, sein Land vieder zu gevin-nen, soli der siegreiche venezianische General Carmagnola bis Gorz vorgedrungen sein und es belagert haben, Gorz aber durch die Hilfe der Triestiner von der Belagerung befreit worden sein2). Die Eroberung Friauls durch die Venezianer und die Auflosung des Patriarehenstaates hatte auch fiir die Grafen von Gorz veitrei-chende Folgen. Die Grafen von Gorz besassen in Friaul mehrere Le-hengiiter der Kirche; fiir diese mussten sie sich nun bequemen, die Belehnung von Venedig zu nehmen. Graf Heinrich begab sich nach Venedig, und wurde dort vom Dogen Foscari fiir sich und seinen Bruder mit jenen Giitern und dem Marschallamte von Friaul (wahrscheinlich fiir die verlorne Scliutzvogtei der Kirche) belehnt (1424) 3). Nicht lange nachher (1428) gerietli er mit Venedig iiber die Ausiibung der Straf-gerichtsbarkeit in Streit, da letzteres die Auslieferung der Verbrecher forderte, velche sich auf gorzisches Gebiet gefliichtet liatten. Der Streit vurde durch Schiedsspruch nach der von Alters her gepflogenen Gevohnheit daliin geschlichtet, dass der Graf von Gorz gehalten sein solclie von Fiirsten und Herren, von Venedig, Rosazzo, Cilly und Ortenburg, Urkunden von fremden Lehen, Parteien-, Kauf-, Satz- und Uebergabsbriefe. AUe diese Urkunden sind mit der die Verwaltung des kais. Staatsarchives auszeichncnden Genauig-keit und Umsicht \vohl geordnet und leicht aufzuflnden. Daraus erhellt zur Geniige, dass wenn in den Jahren 1419 und 1508 gOrzische Urkunden in Verlust geriethen, dieser Verlust wohl nur untergeordneter Art sein konnte, und jedenfalls das gOr-zisehe Familienarchiv uiiberiihrt liess. *) Da die Grafen von GOrz viele Kliister errichtet, und die Kirchen reich bedacht hatten, erhielten sie zur Zeit Meinhard’s III. und Albrechfs II. von den Papsten das Patronat mit dem Ernennungs- (bezuglich der hoheren Pfrflnden Vor-schlags-) Rechte fiir alle geistlichen Pfriinden (auf iliren Besitzungen) in GOrz, Tirol und Karaten. Bauzer. 2) Della Bona a. a. O. p. 127 nach Mainati’s Triester Chronik. a) Bauzer beriehtet, dass der Doge Francesco Foscari den Grafen Heinrich mit vielen Ehren enipfing, und ihm den Palast des Markgrafen von Ferrara zur Wohnung einraumte. Eitie Scliaubiihne wurde vor der Marcuskirche errichtet, in welcher der Doge, vom Senate umgebcn, sass. Graf Heinrich stieg, von seinem solle, die Verbrecher von seinen jenseits des Isonzo gelegenen Giitern auszuliefern, nicht aber jene, die sich in dem diessseits des Isonzo gelegenen Lande befinden ')• Dieser Ausspruch ist insoferne fiir die staatsrechtliche Stellung der Grafen von Gorz von Wichtigkeit, als daraus erhellt, dass die Territorialhoheit der Patriarchen und der ihnen nachgefolgten venezianischen Regierung sich wohl auf die in Friaul gelegenen Giiter der Grafen von Gdrz, nicht aber auf die Grafschaft Gorz, vvelche (mit Ausnalime des Coglio) diessseits des Isonzo lag, erstreckte. Seit dem im J. 1429 (oder 1430) erfolgten Tode Johann Mein-hard’s VIII. war Heinrich IV. alleiniger Regent der gorzischen Lander. Johannn Meinhard war in erster Ehe vermahlt mit Magdalena Tochter des Herzogs von Baiern-Landshut, und in zweiter Ehe mit Agnes Tochter Friedrichi von Pettau, vvelche nach Meinhard’s Ableben Leu-told von Stubenberg heiratete. Von seinem Sohne Heinrich V. hat sich 'UU' eine dunkle Špur erhalten, er muss friih gestorben sein. Als die Ungarn im J. 1431 einen neuerlichen Einfali in Friaul Versuchten, brachen die Venezianer die Isonzobriicke bei Gdrz ab, verpflichteten sich aber, da Heinrich sich ihnen geneigt zeigte, sie spiiter wieder herzustellen. Im Jalne 1436 wurde die Erbverbruderung des Jalnes 1394 zwi-schen dem Grafen Heinrich und den Herzogen Friedrich und Albrecht von Oesterreich erneuert. Desto mehr nniss es auffallen, dass in dem darauffolgenden Jahre Graf Heinrich einen neuen Erbverbriiderungsver-trag mit den Grafen Friedrich und Ulrich von Cilli und Ortenburg einging, kraft welchem sich die beiden Familien bei Erloschung ihres Mannesstammes beerben sollten (die Grafen von Cilli hatten fruher einen solchen — spiiter auch vvirksam gevvordenen — Erbvertrag mit den Herzogen von Oestereich abgeschlossen)2). Er muss jedenfalls auf Adel gefolgt, die Btthnc hinan, ihm trugen seine Adeligen die weiss und rotlie lahno und den (Maršehalls-) Štab voran, welche Insignien dem Dogen iibergeben w"rden. Darauf leistetc Graf Heinrich tur sich und seinen Bruder den Lehenseid, Uiul erhielt die crwiilinten Insignien in die Hand zuriick. ’) Della Bona a. a. O. p. 127. Palladio P. 11. lil. *) Nach einer im kais. Staatsarchive vorhandenen Urkunde vermachten Graf Friedrich und Graf Ulrich von Cilly ihrem Schwager Grafen Heinrich von Gorz aHe ihre Land und Leute, sofern der Mannesstamm von Cilly vor dem GOrzischen il'lsstiirhe, und sollen ali der von Cilly Pfleger und Amtleute soleh VermOcht zu halten sclnvoren und sein alle Land und Schloss ernennt, dagegen hat ihnen Graf Heinrich ali sein Land und Lent himviederum vermacht (1437). Nicht ganz klar es, in ivelchem Zusammenhange daniit ein Brief des Grafen Ulrich von Cilly '°n G35 steht, nach vvelchem „Graf Johannes und seine Briider von GOrz kraft der gewisse Gebiete beschrankt gewesen sein, da GrafUlrich II. von Cilli im J. 1455 den Sohnen des Grafen Heinrich IV. zugestand, dass sie, kraft friiherer Vertrage im Falle seines (des letzten Sprosslings der Fainilie von Cilli) Tode die Grafschaft Ortenburg, nicht aber die Grafschaft Cilli oder andere seiner Gtiter erben sollten. Die Herzoge von Oesterreich hatten den Grafen Heinrich zum Landeshauptmann in Krain ernannt (1424). Als solcher verlangte er vom Kaiser Siegmund die Bezablung der Schulden, vvelche der Kaiser vvahrend des venezianischen Krieges gegen das Land eingegangen war. Ueber des Kaisers VVeigerung suchte sicli Graf Heinrich im Vereine mit dem Herzoge Ernst von Oesterreich mit gevvaffneter Hand Recht zn verschaffen. Fiir diese Storung des Landfriedens ward er vor den Reichstag gerufen , um sich zu verant\vorten. Er zogerte zu kommen und beleidigte die an ihn geschickten Abgesandten. Der Reichstag iibergab hierauf die Untersuchung an den Grafen Michael von Hardegg und den Burggrafen von Magdeburg, \velche den Grafen fleinrich zu einer Busse von 100.000 Dukaten verurtheilten (1436) *)■ Diese Busse duifte aber \vahrscheinlich, weil bald darauf die Kaiserkrone an die osterreichischen Habsburger gelangte, nicht eingehoben vvorden sein. Die letzten Lebensjahre Heinrichs vvurden mit Zwistigkeiten in seiner Fainilie ausgefullt und zeigen uns seinen Charakter in einem selu-ungiinstigen Lichte. Nachdem die ihm verlobte Elisabeth von Oesterreich gestorben war, als er kaum sein 16. Jalir erreicht hatte, ver-mahlte er sich um das J. 1417 mit Elisabeth, Tochter des Grafen alt en Piindtnuss allein die Grafschaft Ortenburg zu retten (vertheidigen?) seliuldig seien und nicht Cilly oder weiter, und dass geduehter Graf Ulrich Mosburg, Heun-burg und andere gOrzischc Gilter in Niederkiirnten schtitzen und schirmen soli." (Kais. Staatsarchiv.) Dagegen wurden laut des Repert. austriac. die Erbanspriiche der Grafen von GOrz durch den obenangefiihrten Brief besehriinkt: „Comes Ulricus II. de Čili Comiti Joanni de Goerz et fratribus consentit: ipsos post suam mortem, vi veterorum pactorum tantum Comitatum Ortcnburgicum, non autem Cilejensem vel alias terras šibi vindicare debere.“ (Coronini Tent. Chronol. p. 310.) Die nachfolgen-den Begebenheiten stinnnen mit diesen Angaben Uberein. ') Graf Heinrich muss aber bald vvieder beim Kaiser Siegmund in Gnaden gekonunen sein. Denn im niichstfolgenden Jahre schcnkte letzterer dem Schwieger-sohne Heinrich’s, Brunoro aus dem Hause der Scaligeri, ein Besitzthum zu Athina im windischen Gebiete von Ungarn, und rveiset darauf der Gemahlin des letzteren, Anna, des Grafen Heinrich Tochter, eine Sutnme von i0.000 Dukaten an, nebst dem Nutzgenusse des Gutes im Falle ilirer Witwenschaft. Auch in dieser Urkunde wird wieder ungeachtet der obenerwahnten Erbverbrtiderung iiber die Nachfolge in der Grafschaft GOrz verfilgt, indem im Falle, als Graf Heinrich ohne miinnliehe Erben mit dem Tode nbgehe , die gcdachte Grafschaft als Reichslehen an Brunoro Scaligero iibergehen soli. Coronini Miscellanea S. 2'ti. Hermann II. von Cilli, und nach deren Tode in zweiter Ehe mit Ca-tharina mutlimasslich einer Tocliter des Palatins von Ungarn Nicolaus Jara, jedenfalls aber einer reichen ungarischen Familie entstammend *)• Es war diess eine schone Frau von mannlichem Geiste, aber auch nicbt frei von herrschsiichtiger Leidenschaft, \velche sich aufs tiefste durch die rohe Behandlung, die sie von ihrem Gemahle zu erdulden hatte, verletzt fiihlen musste. Die Beschreibung, vvelche uns Aeneas Sylvius, der Geheimschreiber des Kaisers Friedrich III. und nachmalige Papst Pius II., von Heinrich’s Sitten und Gewohnheiten hinterliess, zeigt uns Heinrich als einen Menschen oline jegliche Bildung und Erziehung, dem Laster des Trunkes in hochstem Grade frdhnend. Unflathig, ziigellos, lieber mit Bauern als mit Edlen verkehrend, trieb er sich in der ge-meinsten vveiblichen Gesellschaft heruin, trug schlechte und schmierige Kleider mit entblosster Brust, zog die Kost niedriger Garkiichen der Hoftafel vor, vergnugte sich als Greis mit den Knaben auf dem Eise; seine Augen waren triefend. Seine Sohne, die noch im Knabenalter 'varen, \veckte er aus dem Schlafe auf, um ihnen Wein aufzunothigen, und wollte sie gar nicht als seine Kinder erkennen, weil sie sich zu trinken weigerten, oder den Wein wieder von sich gaben. Selbst K. Friedrich machte sich iiber ihn \vegen dessen Unsauberkeit und liiiss-lichen Aussehens lustig'2). Schon im J. 1443 wurde Graf Ulrich II. 'on Cilli, Heinrich’s Schwager zum Erzieher und gleichsam zum Vor-uiunde von dessen Kindern bestellt, da Heinrich seiner baurischcn und rohen Sitten \vegen sie nicht selbst erziehen komite. Graf Ulrich ver-sprach dem Grafen, treulich fur die Erziehung zu sorgen, und ihm seinen altesten Solin, \venn er es begehren \viirde, fur einen oder den Underen Monat zuruckzuschicken. In eben diesem Jalne fiihrte der Z\vist zwisclien Heinrich und seiner Gemahlin Catliarina zu olfener Gewalt- ’) In einer Urkundc wird Heinrich’s Gemahlin Catharina Jiara, geboren aus Huligani, genannt (Kais. Staatsarehiv). *) Aeneas Sylvius de Statu Europae Cap. XIV. p. 107 sagt hieriiber: ,,In W 1’rovincia Comes Goritiae Henricus vir nmliere corruptior impuberes filios media Uocte ail potum surgere compulit inerepitans, qui sine siti soinnum agerent; illisque vecusantibus ac evomentibus vinum, conversus ad uxorem dixit: ex alio concepisti, nieretrix neque enim filii mei sunt, qui noetem integram nil sitientes dormiunt. Cum pastoribus ct rusticis saepius quam cum nobilibus diversatus est. Senex super Rlacie cum pueris lusit. Inter vulgata scorta frequentissimum latuit, raro in aula pransus est, solus coquum adiens, offulas in ipsa popina voravit. Vestes induit viles ac perunctas, pectus nudum ct apertum ostendit; oculi semper lachrymantes fuere. *^uem cum aliquando ad se venientem Fridericus Imperator ex fenestra intuitus esset: me vocitans age, inquit, Aenea! Principem qui ad nos properat, c°ntemplare, si quom mundiorem pulchriorenique vidisti aliqua'ndo, e f f a r e. •‘f. v. CzocrniK. Uiirz und Gradišča. ;j(; that. Letztere vennochte die Behandlung ihres Gemahles niclit mehr zu ertragen, Hess ihn fesseln und in dem Sclilosse Bruck bei Lienz einsperren. Ueber die Verwendnng des Bischofs von Brixen und des Grafen Ulrich von Cilli gab sie ihm nach einigen Monaten die Freiheit vvieder, und versohnte sich mit ihm. Er musste versprechen, sein Leben zu andern, zu der Uebergabe seiner Sdhne in die Erziehung des Grafen von Cilli seine Zustimmung geben *), seiner Gemahlin eine Leib-rente an\veisen, und ihr die Schlosser von Griinburg und Gail zum Wohnsitze einraumen (1443). Die Eintracht wabrte aber nicht lange, Graf Heinrich misshandelte abermals Catharina und vertrieb sie aus dem Lande 2). Sie vereinigten sich zwar wieder, bald aber brach wegen des Unterhaltes Catharina’s ein neues Zerwiirfniss aus, in dessen Folge sie sich mit Gewalt (und mit Zustimmung ihrer Sdhne) in den Besitz des Schlosses Weidenberg setzte (1445), und daselbst bis zum Tode ihres Gemahles verblieb. Graf Heinrich scheint in Folge seiner Trunk-sucht im letzten Jahre ganzlich regierungsunfahig gevvorden zu sein. Wir nehmen vvenigstens walir, dass noch bei seinen Lebzeiten Catharina fur sich und im Namen ihrer Sdhne Regierungsrechte ausubte, ohne ihres Gemahles zu erwahnen, indem sie die Privilegien und Sta-tuten der Stadt und der Edlen von Cormons bestatigte (1453). In eben diesem Jahre machte Graf Heinrich sein Testament zu Toblach; in demselben geschah seiner Gemahlin keine Erwiihnung. Graf Heinrich widerrief die Vormundschaft iiber seine Kinder, iiberliess Alles den Landstanden (Provinziales) von Gorz und ihrem Rathe und befahl, dass diese bis zur freien Riickkehr seines iiltesten Sohnes Johann mit seinen zwei iibrigen Sohnen Ludwig und Leonhard die Regierung fiihren sollten. Graf Heinrich schloss sein fur seinen guten Ruf allzulanges Leben im J. 1454. Wahrend seiner iiber ein halbes Jahrhundert wiihrenden Regierung hatten die in der Zwischenzeit vorgefallenen politischen Ereignisse ') Der stiindische Adel von Gtirz scheint dartiber eifersttchtig geworden z« sein und die Auslieferung des iiltesten Sohnes Johann verlangt zu haben, denn Graf Ulrich rechtfertigte sich (1444) gegcn die Stiinde, wesha)h er den Grafen Johann nicht herausgcbe, und versicherte, er sei den GOrzern durchaus nicht feind-lich gesinnt, wie auch daraus hervorgehc, dass er seine Tochter dem Grafen Johann zur Ehe versprochen habe. Coron. Tent. Chron. p. 408. Auch Graf Heinrich ver-langte die Herausgabe seines Iiltesten Sohnes, indem er im J. 1451 an den Grafen Friedrich von Cilly schrieb, dass ihm sein Sohn Johann zugcsendet, und cr wiedcr seiner Gewalt ilberantwort,et werde (Kais. Staatsarchiv). *) Damals wendete sich Catharina mit ihrer Klage an den Kaiser Friedrich und begehrte die Scheidung von ihrem Manne; die Sachc muss aber wieder beige-legt worden sein, da sie bald zu ihrem Gemahle zurllckkehrte. dem Ansehen und der Macht des Gorzer Grafenhauses tiefe Wunden geschlagen, vvelche Graf Heinrich’s meist ungliickliches Eingreifen in die offentlichen VerhAltnisse nicht zu heilen vermochte. Waren die finanziellen Zustande der Familie schon bei Heinrich’s Auftreten nichts weniger als befriedigend, so hinterliess er sie bei seinem Tode noch weit mehr in Zerriittung. Er hatte fiir die Kriege so wie fiir die Be-friedigung der Erbanspriiclie und Aussteuer seiner Schwestern grosse Opfer bringen mussen, seine Einkunfte \varen bedeutend geschmalert, 'vesshalb es erklarlich wird, dass er (sovvohl als sein Bruder Johann Meinhard VIII.) viele seiner Besitzungen verpfanden, zu Lehen geben, ja selbst verkaufen musste, ohne sich von seinen Schulden befreien zu kdnnen. Graf Heinrich hinterliess von seiner ersten Gemahlin Elisabeth von Cilli eine Tochter Margaretha, welche sich mit dem Grafen Johann von Oettingen (dem sie die von ilirer Grossmutter Utehild von Metsch lierruhrende Grafscliaft Kirchberg pfandvveise zubrachte) verinahlte, und von seiner zweiten Gemahlin Catharina drei Soline, Johann, Ludwig und Leonhard, welche ihm in der Regierung nachfolgten 1). Die Witwe des Grafen Heinrich, Catharina, erbittert daruber, dass sie in Heinrich's Testamente von aller Theilnahme an den Regierungs-geschaften ausgeschlossen worden, hegte den Verdacht, dass dieses Testament unter dem Einflusse der Stande, welchen dadurch die Regie-iung iiberantvvortet wurde, zu Stande gekommen sei; sie achtete aber nicht auf diese letztwi 11 ige Anordnung, und schaltete in Uebereinstimmung mit ihrem Sohne Johann frei und willkiihrlich in Regierungssachen, voriiber es mit den Standen zum Zervviirfnisse kam (1454). Im nachsten Jahre aber ubertrug sie alle ihre Anspriiche auf ilire drei Soline und oehielt sich nur die ihr uberwiesenen Witwen-Einkunfte vor. Aber audi daruber entstand nicht lange nachher ein Streit zvvischen ihr und ihrem Mtesten Sohne Johann. Von da an bis zu ihrem (nach 1471 und vor 1483 erfolgten) Tode wird Catharinen's nicht mehr ervvahnt; sie scheint aut ihrem Schlosse Weidenberg ein zuriickgezogenes Leben gefiihrt zu kaben, doch aber mochte ihr Zvvist mit dem Sohne Johann nicht aus-geglichen worden sein, da sie bei ihrem Ableben ihr reiches ungarisches Crbe ihrem jiingsten Sohne Leonhard (der zvveite Sohn Ludwig war in- ') In eineni Stamnibauine der Grafen von G8rz kommen noch fiinf Kinder T°r, welchc Elisabeth von Cilli, Heinrich’s erste Gemahlin, ihm gebar, namlich zwei lOchter, Anna und Barbara, und drei Sohne, Siegmund, Georg und Ulrich. Wenn diese Nachricht richtig ist, so mttsscn diese Soline und TOchter slimmtlich als Kinder gestorben sein. Bauzer ervvahnt zweier Sohne Heinriclfs von seiner ersten 0. 2) Naeh dem zwischen dem Kaiser Friedrich III. und dem Grafen Johann 1460 abgeschlossenen Vertrage musste letzterer alle gorzischen Lande diessseits der Klause (von Lienz) an den Kaiser flberlassen (Kais. Staatsarchiv). Ein vorliiufiger Vertrag zur Hcilegung der Zwistigkeiten zwischen ihnen war schon im Jalirc 145" ahgeschlossen rvorden (ehcndaselbst). — Die Grafen von Scliaumburg stellten eben-falls einen Anspruch an den Grafen Johann, indem sie vor den kaiserlichen Gerichten von ihrer Grossmutter Uršula von GOrz her 24.000 Dukaten Brautschatzgelder nebst 25.000 Dukaten rdekstandige Zinsen und Strafgelder von ihm forderten. VVelchen Erfolg dieser Anspruch hatte, ist nicht bekannt. ivicklungen und starb wenige Jalne nachher (1462). Er blieb unver-mahlt, da seine VeJrlobung mit Elisabeth, Tochter des Grafen Ulrich II. (so viel bekannt) nicht zur Vermahlung mit derselben fiihrte. Da auch Johann’s z\veiter Bruder L udivi g bereits friiher mit Tode abgegangen war (1456 oder 1457), trat der jiingste Bruder Leonhard in den Gesammtbesitz des gorzischen Erbes ein. Seine lange Regierung war das Bild eines niedergehenden Gestirnes; Geldverlegenheiten und Untalle aller Art waren ihre steten Begleiter, kein Erfolg, nach wel-cher Seite immer, erhellte die Lage wahrend der dahinrollenden Zeit. Gleich anfanglich kam ihm Erzherzog Sigismund, welchem im Falle, als Graf Leonhard kinderlos stiirbe, dessen Besitzungen als Erbe zu-fallen sollten, hilfreich entgegen; er gestattete dem Grafen Leonhard, 10.000 Dukaten aufzunehmen und dieselben auf die Giiter von Lienz und Rabenstein und auf die Lienzer Klause sicher zu stellen, auch in seinem Testamente dariiber zu verfiigen (1462). Spater verkaufte er Guter in Codroipo um 1500 Dukaten (1476) und in Belgrado (\velches, die Aussteuer seiner Tante, er von Catharina, der Witwe des Grafen Ulrich von Cilli, im J. 1465 zuruckerhalten hatte) um 3000 Dukaten (1494), loste aber beide Giiter spater \vieder ein. Es muss daher auffallen, dass er im J. 1471 auch als Kaufer auftrat, und yon dem Grafen Wilhelm von Schermperg einige Guter in Sclnvaben (bei Biolach) er\varb. Selir zn statten kam ihm die Mitgift von 8000 Dukaten, welche ihm seine zweite Gemahlin Paula, Tochter des Ilerzogs Ludwig III. von Gonzaga-Mantua zubrachte (1477). Er bestimmte dieselbe zur Auslosung der oereits seit 1401 verpfandeten Besitzung von Latisana, ivelche Auslo-sung zwar damals auf Ilindernisso stiess, aber niehrere Jalne spater zUr Ausfiihrung gelaugte. Wahrend der Regierung Leonhard's begannen (1469) die Einfalle der Tiirken in Friaul, welche sich bis 1499 sechsmal \viederholten, und von denen besonders jene von 1472, wo die Tiirken bis Gorz streiften, und jene von 1478, in ivelchem Jahre dieselben liber Gorz Lings des Isonzo bis Caporetto und Flitsch, und iiber den Predil nach Kiirnten zogen, durch ihre Verwustungen fiir das Gebiet von Gorz verderblich wurden. Sie hatten fiir den Grafen Leonhard auch noch undere Naclitheile im Gefolge. Um diesen Einfallen der Tiirken einen Uamm entgegen zu setzen, legten die Veuezianer am Ufer des Isonzo zu Mainizza, Gradišča und Fogliano Befestigungen an (1473) und er-1'auten in Gradišča eine vollstiindige Festung (1479). Da diese Anla-§en auf dem Gebiete des Grafen Leonhard, oline dass dieser darum hegriisst wurde, Platz griffen, reclamirte letzterer dagegen bei der Re-gierung von Venedig, erhielt aber (1473) vora Statthalter Bembo die Antivort, dass die Republik durchaus nicht beabsichtige, hiermit den Rechten des Grafen von Gorz Eintrag zu tliunJ). Diese Versicherung hinderte freilich nicht, dass auch die nachste Umgebung von Gradišča (Farra und Villanuova) durch die Venezianer besetzt wurde, und die Unterthanen von Gorz fiir diese Festungsarbeiten Frohndienste leisten mussten. Eben so erbauten die Venezianer an der Isonzobriicke bei Gorz einen befestigten Thurm 2), und besetzten Flitsch sammt einigen Orten im oberen Isonzothale, um sich gegen die Tiirken zu scliutzen. Der Abgesandte Leonhard’s, Barthol. Cronschal erhielt uber seine Ein-spracbe in Venedig, wohin er sich begab, gar keine Antwort, und die Bemiihungen des Kaisers Friedrich III., welcher sich des Grafen Leon-hard angenommen hatte, und seiner Legaten hatten daselbst eben so wenig Erfolg (1486) 3). Venedig fulilte sich eben stark, und Hess Macht vor Recht gehen. ') Die Venezianer hatten sich schon friiher als vollendete Diplomaten gezeigt, da sie im J. 1446 bei Marano auf dem Gebiete des Grafen von GOrz einen schiff-barcn Canal anlegten, und uber die Beschwerde des Grafen Heinrich IV. von Giirz ihm bedeuteten, dass sie durch die Herstellung eines der Schiflffahrt und dem Handel von ganz Friaul fOrderlichen Werkes nicht die Absicht hatten, das Recht des Grafen zu verletzen. 2) Nach Bauzer hatte- Graf Leonhard, welcher die steinerne Briicke uber den Isonzo erbaute, auch den befestigten Thurm am rechten Ufer des Flusses nachst der Brucke errichtet. 3) Von keiner griisseren Wirkung scheinen die diplomatischen Schritte gewesen zu sein, welche Graf Leonhard nocli kurz vor seinem Tode untemahm, um seine Anspriiche gegen Venedig durchzusetzen. Nach einer im kais. Staatsarchive vorhande-nen Urkunde richtete er im J. 1498 an die kaiserlichen Gesandten (Oratores) in Venedig eine Beschwerdesclirift, in welcher er um ihre hilfreiche Vermittlung zur Bcfriedigung der nachstehenden Ansprilche an Venedig bat: 1. Rtickstellung von Gradišča und der Orte Farra und Villanuova, die ihm von Venedig widerrechtlich entzogen worden. 2. Wiedereinsetzung in die obrigkeitlichen Rechte in Crauglio. 3. Anrufung des Standesgerichtes (pares curiae) gegen die Edlen von Strassoldo, welche sich ihrer Lehensuntertliiinigkeit in Mortegliano entziehen. 4. Gestattung der WiedereinlOsung der gOrzischen Herrschaft Port Latisana gegen Erlegung des Pfandschillings von 5000 Dukaten und Erstattung der Meliorationen (3000 Dukatcn). 5. Ersatz fiir die in 18 Wagen verladcnen Giiter, welche anliisslich des Tiirken-einfalles nach GOrz gesendet, aber in Udine angehalten und verkauft worden seien. 6. Herausgabe der Ernte von den Giitern seiner Edelleute und Unterthanen in Friaul, welche von den Veneziancrn unter dem Vonvande von Reprcssalien weggc-nommen worden. 7. Rilckstclluug von 500 Dukaten , zu deren Erlagc er ilbcr die Klage des Nicolaus von Strassoldo vom Statthalter von Friaul verurtheilt worden sei. 8. Ersatz von 1400 Dukaten, zu deren Bezahlung cin gewisser Lang von St. Veit auf gOrzischem Gebiete in Friaul unrcchtmiissig verurtheilt worden sei. 9. endlicli Vergiitung der Schaden, wclche die venczianischen SOldner an gOrzischen Giitern und Leuten im Belaufe von mehr als 1000 Dukaten verilbt hatten. Auch an den Kaiser Maz wendetc sich Graf Leonhard in domselben Jalirc mit iihnlichen Diese inisslichen Verhaltnisse und die dadurch erzeugte Unsicher-heit bewogen Leonhard, seine Residenz in Lienz aufzuschlagen, und die Grafschaft Gorz der Vervvaltung seiner Beamten zu iiberlassen. Sein Schwiegervater Nicolaus, Banus von Slavonien (nach Anderen nomineller Konig von Bosnien) machte dem Grafen Leonhard Vor-schlage iiber die Art, wie der Schaden, den letzterer durch die Ein-griffe der Venezianer und durch seinen Landesverweser in Gorz erlit-ten, ersetzt vverden konnte, und lud den Grafen ein, sich zu ihm zu begeben; er konne dadurch Vieles in der Haushaltung ersparen, da er in Ungarn (die von seiner Mutter ererbten) Giiter besasse, und kinder-los sei (1475). Graf Leonhard nahm jedoch diesen Antrag nicht an, sondern verblieb in Lienz, wo er sich unter dem Schutze des Hauses Oesterreich sicher tvusste. Schon im J. 1474 liatte Leonhard die Erb-vertrage mit dem Hause Oesterreich erneuert; da inzwischen Erzherzog Siegmund von Tirol, uvelchem das GSrzer Erbe zufallen solite, gestor-ben, und Konig Max als dessen Nachfolger im Erbrechte eingetreten 'var, erliess Graf Leonhard im J. 1490 eine Erklarung, vvomit er die Nachfolge in der Grafschaft Gorz und in allen seinen Besitzungen auf den Konig Max ubertrug. Doch wollte er sich noch bei seinen Lebzei-ten den Verwicklungen entziehen, in die ihn seine Friauler Besitzungen mit den Venezianern brachten. Er machte mit dem Kaiser Max L einen Tauschvertrag, durch \velchen er ihm seine Besitzungen in Cor-mons, Belgrado, Castelnuovo, Codroipo und Latisana, sammtlich in Friaul gelegen, iiberliess, wogegen ihm der Kaiser mehrere Herrschaften auf deutschem Gebiete, die nicht den Beliistigungen der Venezianer und den Eiufiillen der Tiirken ausgesetzt seien, einraumte, und ihm iiber— diess versprach, ihn in seinen unaufhorlichen Streitigkeiten mit Vene-dig beziiglich der Grenzen, der Lehensangelegenheiten und der Gerichts- Bitten, welche seine Gesandten Hans Vogler, Pfarrer zu Toblaeh, und Christof IVulffing, Pfleger zn St. Michelsburg dem Kaiser vorbringen solit,en. Laut der an diese Gesandten ertheilten (im kais. Staatsarchive vorhandenen) Instruction bat Graf Leonhard: t. Seine oberwahnten Beschwerden gegen Venedig gnadigst zu unter- sttltzen. 2. Das Schloss Griinberg, welches bei dem Gebietstausche mit dem Kaiser Mnx an den Grafen fallen solite, aber noch nicht herausgegeben wurde, entweder ilbergeben, oder aber den ganzen Gebietstausch riickgangig zu machcn. 3. Den 'viderspiinstigen Adel der Grafschaft Ortcnburg (zu deren Vicedom der Kaiser den Grafen Leonhard emannt hatte) zum Gehorsam gegen den Grafen zu verhalten. 4- Den in der gedachtcn Grafschaft eingesetzten Pfarrer Siegmund Preischner, 'velcher davongejagt worden, wieder einzusetzen, wic dieses K. Max mitndlich zuge-sagt hatte. 5. Dem ZOllner in Drauburg zu verbieten, den dortigen Aufschlag, 'velcher nur auf die welschen Giiter gelegt worden, auch von den Burgern von Lienz und anderen davon befreiten Unterthanen zu erheben. barkeit zu schiitzen (1497J. Venedig reclarairte dagegen, da jene friaulischen Giiter von den Patriarchen von Aquileja herriihrten und demnach der venezianischen Territorialhoheit unterlagen. Kaiser Max hingegen enviederte, dass ihm von Reichsvvegen die Oberholieit nicht nur iiber die erlangten Giiter, sondern liber ganz Friaul, mit Einschluss des von Venedig besetzten Antlieiles davon, zustehe. Venedig, \velches diesesinal es mit einem Starkeren zu tliun hatte, musste weichen. Der Kaiser liess durch seinen Capitan in Pordenone die genannten Giiter besetzen und ernannte hinsichtlich der Besitzergreifung den Herzog Friedrich von Sachsen zu seinem Bevollmachtigten, \velcher hierzu als seinen Commissar den Gorzer Edlen Simon von Ungrischpach delegirte. Letzterer iibernahm im J. 1499 in Cormons die Verwaltung dieses Ortes und der iibrigen Giiter im Namen des Kaisers. Graf Leonhard, welcher zuerst den Titel eines Reichsfiirsten fiihrte, und den Reichstagen zu Niiruberg 1467, zu Regensburg 1470 und zu Augsburg 1473 und 1474 behvolinte, beschloss sein thatenloses Leben im J. 1500 und starb, wie man behauptete, an Gift, das ihm sein Arzt beibrachte. Er war, wie bereits erwalint, in erster Ehe mit der Tochter des Banus von Slavonien (oder nominellen Konigs von Bosnien), Nicolaus, und in z\veiter Ehe mit Paula, Tochter des Her-zogs Friedrich III. von Gonzaga-Mantua (die ihm von ihrem Grossvater, Herzog Lud\vig von Mantua eine Mitgift von 8000 Dukaten zubraclite) vermahlt; beide Ehen blieben kinderlos. So endete mit ihm das uralte Gesclilecht der Grafen von Gdrz, vvelches in der Zeit seiner Bliithe von Schlesien bis zum adriatischen Meere, von Friaul bis zur kroati-schen Grenze herrsclite, dessen Besitz aber bei seinem Erldschen zu einem besclirankten, tief verscliuldeten Gebiete zusammengeschrumpft war. Eine merkiviirdige Verkettung der Umstande fugte es, vie es nicht selten in der Geschichte vorkommt, dass der ganzliclie Verfall der Herrschaft mit dem Aussterben des Geschlechtes zusammenfiel; ahnlich dem Lichte, welchem die Leuclitkraft ausgegangen, waren beide gleich— zeitig lebensunfahig gevvorden. Noch bezeichnender aber erscheint es, dass der einst so bliihende Baum, dessen \Vurzeln mit den mittelalter-lichen Zustiinden tief venvachsen \varen, an dem Schlusse des Mittel-alters und dem Beginne der Neuzeit, im Inneren verweset, entkraftet niedersturzte. Die Herrschaft der Grafen von Gorz hatte kaum um ein halbes Jahrhundeit jene ihrer Rivalen, der Patriarchen von Aquileja, iiberdauert; beide waren den Uebergriffen des machtigen Nachbars in Venedig zum Opfer gefallen, bis aucli diese Republik, nach langem Kampfe, abermals im Beginne einer neuen Periode, dem Schicksale unterlag. Gleichivie der rasche Fliigelschlag der vorvvarts eilenden Zeit die jugendlich erstarkenden, von Thatendrang erfiillten Gebilde erfrischt und kraftigt, fegt er die morschen Organisationen, in deren Adern das Blut zuni Stocken gerieth, unerbittlich vom Boden des Lebens hinweg. B. Cultiirgeschiclitliches. 14, Die Grafen von Gorz, Zur Zeit, als die Grafen von Gorz in der Geschichte auftraten, ira eilften Jahrlmnderte, ging im deutschen Reiche die Wandlung vor sich, dass die Grafen, deren Benennung fruher ein Amtstitel war, wo-mit der Verwalter einer Grafschaft bezeichnet rvurde, ihr Anit erblich zu machen wussten, und als Dynasten im Besitze der Grafschaft ihren Namen von letzterer entuahmen. So waren die Eppensteiner Grafen von Gorz, obwohl sie fruher und spater als Markgrafeu der Karntner Ostmark und Herzoge von Karaten in der Geschichte erscheinen. Das ihnen im Besitze der Grafschaft nachfolgende Dynastengesclilecht, die Lurngauer Grafen nannten sich nun ebenfalls Grafen von Gorz, und behielten diesen Titel bis zum Erloschen ihres Geschlechtes. Durch vier Jahrhunderte wahrte ilire Regierung im Gtirzer Lande, von allem Wechsel des Scliicksals begleitet, welchem Geschlechter, deren Herr-scliaft langere Zeit dauert, gewdhnlich unterworfen sind. Durch zwei Jahrlmnderte erweiterte sich das Gebiet des graflichen Geschlechtes allmalig, bis es von der Grenze Polens au das adriatische Meer und von der Grenze der Sclnveiz an Kroatien reichte, und wieder nach zwei Jahrhunderten war es auf die engen Grenzen der eigentlichen Grafschaft Gorz und einiger Besitzungen in Karaten und dem Puster-thale zusammengeschrumpft. Gleicli ihren machtigen Nachbarn und Nachfolgern im Besitze ifcrer Lande liatten die Grafen von Gorz, nicht soivohl dem Gliicke im Kriege, als den Heiraten und Erbschaften die Vermehrung ilirer Gebiete zu danken, wie auch die Verminderung der-selben in dem Aussterben der einen Linie und in der Vererbung ein-zelner Theile des Besitzes an andenveitige Dynasten ihren Grund hatte. Die personliche Bedeutung der Grafen von Gorz folgte in auf- und absteigender Richtung den Wandlungen ihres Gebietes. Anfangs fast ausschliesslich durch die Fehden mit ihren Nachbarn, insbesondere mit den Patriarchen von Aquileja, beschaftigt, traten sie erst unter Meiu-hard III. aus ilirer engen Begrenzung heraus, um sich an den offent-lichen Angelegenheiten des Reiches zu betheiligen. Sclion unter dem Bohne desselben, dem staatsklugen Meinhard IV., dem innigen Freunde des Kaisers Rudolph von Habsburg, steigerte sich ihr Einfluss vielfach zu einera massgebenden, und nahmen sie einen Platz nnter den mach-tigsten Geschlechtern des Reiches ein. Wenn diese Stellung, welche durch die Gelangung von Meinhard’s Sohne, Heinrich, auf den bohmi-schen Konigsthron eine nocli weit glanzendere zu vverden versprach, waren dessen persdnliche Eigenschaften seinem Gliicke entsprechend gewesen, durch Heinrich’s Charakterlosigkeit und Wankelmuth bald wieder verloren ging, erhob sich die eigentliche Gorzer Linie des grafli-chen Geschlechtes in der Person Heinrichs II., Meinhard’s Neffen, zu einer Macht und einem Ansehen in seinem Lande, ivelches weder frii— her nocli spater je wieder von den Gliedern dieser Familie erreicht \vurde. Obgleich ein trener Freund des rdmisclien Konigs Friedrich von Oesterreich, war es ihm doch nicht gegonnt, in die Angelegenheiten des Reiches einen kraftigen Einfluss zu nehmen; dafiir wusste er sich durch seinen Charakter, seine Kriegstiichtigkeit und Klugheit im vveiten Um-kreise seines Landes eine Stellung zu gewinnen, welche ihn in dem Gebiete von Istrien und Triest, in Krain und der windischen Mark, ferner in Friaul bis nach Treviso und Padua zum Reichsvenveser, General-Capitan und zum tliatsachlichen Herrn erhob. Doch war diese Herrschaft lediglich an seine ausgezeichnete Persdnlichkeit gekniipft. Nach seinem Tode bevvirkten ungiinstige Umstande aller Art, Minderjahrig-keit, Besitzestheilung, drangende Finanznoth ]) und die geringeren Fahig- ’) Die drangende Finanznoth erkliirt auch die vielen Verpfiindungen und theilweisen Veriiusserungen ihrer Giiter, zu denen sich namentlich die spiiteren Grafen von GOrz gezwungen sahen. Inshesondere waren es die in Friaul gelegenen Giiter, welche, wohl als die werthvollsten und am leichtesten anzubringenden, hier-von zuniiclist betroffen wurden. Adelheid von Tirol, die Gemahlin des Grafen Meinhard lil., hatte Giiter in Belgrado, Lucinico und Busiz zur Morgengabe er-halten und verkaufte sie nach dem Tode ihres Gemahles um 300 Vcroneser Lire an den Patriarchen Gregor 1261. Auch Porto Latisana scheint demselbcn verpfiin-det vvorden zu sein, denn im J. 1žfi4 trat er die Pfandschaften von Belgrado und Latisana gegen Bezahlung des Pfandschillings an die Grafen Meinhard IV. und Albert II. von Giirz ab, wogegen die letzteren auf die Pfandschaft von Neuen-markt (Monfalcone) verzichteten (Staatsarchiv). Belgrado wurde vom Grafen Meinhard VIL neuerdings verpfiindet, im Beginne des 15. Jahrhundertes riickgclOst, vom Grafen Leonhard, wie sogleich zu erwiihnen, 1491 abermals verpfiindet, spater wieder eingelOst und 1497 an Kaiser Max (iberlassen. Das vorziiglichste Pfandob-ject war aber wohl die ausgedehnte Bcsitzung von Latisana. Zuerst war sie an die Familie Colloredo verpfiindet, von welcher Graf Meinhard VII. sie (1367) riick-liiste. Im Jahre 1401 verpfandete Graf Heinrich IV. sie an den Paduaner Edlen Adelasio Forzatfe filr 4500 Dukaten und 30 Jahre spiiter, nachdem er sie von den Pfandinhabern rilckgelOst hatte, belehnte er damit die Edlen Morosini und Ziolla von Venedig, jedoch mit dem Vorbehalte des Riickkaufes nach 20 Jahren (1430). Dieser Riickkauf muss erfolgt sein, denn im J. 1464 finden wir die Edlen Anton Padura und Bartholomeus Vendramin als Plandinhaber von Port Latisana. Als Grat keiten seiner Nachfolger, dass das stolze Gebiiude bald wieder zusam-menbrach, und ein Ruckgang eintrat, der sich fast durch zweihundert Jahre ohne merkliche Unterbrechung hinschleppte, und mit ein er ganz-licben Erschopfung des regierenden Geschlechtes und des Gebietes endigte. Eine Eigenthumlichkeit des Gorzer Grafengeschlechtes, vvelche lmmer lahmend und verderblich \virkt, aber kaum in einem Regenten-hause so ununterbrocheu fortdauerte, wie in diesem, lag in der fast fortwahrenden gemeinsamen Regierung der Briider und Vettern, und in Folge davon in den roehrfachen Erbtheilungen. Schon bei dem ersten Leonhard mit seiner zweiten Gemahlin Paula von Gonzaga einen Brautschatz von 8000 Dukaten erhielt, bestimmte er denselben zur RiicklOsung von Latisana (1477), welche indess nicht ohne Schwierigkeit erfolgte, da Vendramin 8000 Dukaten als Pfandschilling und 10.000 Dukaten filr Meliorationen verlangt hatte. Siebzehn Jahre spater (1494) verkaufte Graf Leonhard neuerdings Belgrado und die Jurisdiction von Latisana an den Edlen Zacharias Vendramin von Venedig um 3000 Dukaten mit Vorbehalt des Rtickkaufes innerhalb 5 Jahren. (Es ergab sich dabei ein Streit darflber, ob Latisana ein venezianisches Lehen sei, da Graf Leonhard behauptete, die Grafen von GOrz hatten es von den Kaisern geschenkt erhalten.) Die Ruckein-liisung scheint nicht erfolgt zu sein, bis im Jahre 1497 Latisana (und Belgrado) an den Kaiser Max abgetreten wurde. Es kamen aber auch noch viele andere Ver-pfandungen vor; so verpfandet Graf Heinrich II. Cussignacco, Predamano und Terenzano an Friedrich von Cipriani (13..), verpfandet (mit seinem Bruder Albert III.) die Veste Stein in Kiirnten an den Grafen Ulrich von Heunburg (1306), und verknuft Castelnuovo in Friaul an den Grafen von Camino (1310), Heinrich’s Witwe aber verkaufte Cussignacco (bei Udine), welches seit 1288 den Gfirzer Grafen gc-liOrte, an Friedrich von Savorgnan (1325), und verpfandet Villa Cacil an den Notar Enrico (1330), so wie Heinriclfs Sohn Johann Heinrich das Dorf Sagon bei Adclsberg an Berthold Hofmann (1337). Graf Heinrich III. verpfandet Schwar-zenegg an den slavonischen Grafen Chrupp (1343), derselbe mit seinem Bruder, dem Grafen Meinhard VII., Belgrado, Flambro und die Schutvogtei tlber Codroipo an Walter Berthold von Spilimbergo um 2500 Dukaten (1344). Graf Heinrich IV. verpfandctc Lienz mit anderen Ortcn im Pusterthale an den Herzog Albrecht von Oesterreich filr die Summe von 74.144 fl., die er zur Auszahlung des Erbtheiles seiner Schwester Catharina (1394) verwendetc, und Castelnuovo am Karste um 2000 Dukaten an die Stadt Triest (1426), sein Bruder Johann Meinhard ver-ptiindete Schloss und Grafschaft Aichelburg in Kiirnten an Soldano von Strassoldo gegen 150 ungarische Goldgulden und eine jiihrliche Abgabe von 50 Dukaten gegen Rttckfall nach Soldano’s Tode, wobei er letzteren zum immerwahrenden Pfleger filr Aichelburg bestellte (1400). Graf Johann verkaufte Giiter in Capriva, S.Lorenzo, Moraro, Mcdea, Cormons, Brazzano, Malazumpicchia an Johann von Cormons (aus der Familie Ungerspach) um 1415 Mark (1440), Graf Leonhard endlich verkaufte die Gastaldie und Jurisdiction von Codroipo an Floritti von Spilimbergo um 1500 Dukaten (1476) und Uberliess tauschweise seine siimmtlichen friaulischen Giiter (Cormons, Belgrado, Castelnuovo, Codroipo und Latisana) an Kaiser Max (1497). Auftreten des Geschlechtes in diesem Lande gewahren wir zwei Briider Meinhard I. und Engelbert I., im gemeinsamen Besitze von Gorz, nacli Meinhard's Tode folgten dessen Sohne Heinrich I. und Engelbert II., und liierauf des letzteren Sohne Meinhard II. und Engelbert III. Nach dem Tode Engelbert’s III. gelangten seine Sohne Meinhard III. und Albert I. (vvelcher jedoch einen geringen Antheil an der Regierung nahm) in den Besitz der Grafschaft. Meinhard III. hinter-liess dieselbe sammt seinen anderen Gebieten seinen Sohnen Meinhard IV. und Albert II., welche sie anfilnglich gemeinsam verwalteten und dann (1263) bei getheilter Erbschaft zwei abgesonderte Linien, die tiroler und gorzer, griindeten. Albert’s Nachfolger im Besitze von Gorz ivaren abermals dessen beide Soline Heinrich II. und Albert III., welcher letztere zivar gleichfalls seinem Bruder gegeniiber in den Hintergrutid trat, dafiir aber seiner Naehkommenschaft den Besitz der Grafschaft sicherte. Denn nach dem Tode Heinrich’s II. (1320) erbte dessen Antheil sein Sohn Johann Heinrich, und nach dem Ableben Albert’s III. folgten diesem seine drei Soline Albert IV., Meinhard VII. und Heinrich III. im Besitze seines Antheils nach; als aber Johann Heinrich gestorben war (1338), erlangten die envahnten drei Bruder den Ge-sammtbesitz der Gorzischen Lande. Albert’s Antheil ging nach dessen llinscheiden fiir die Gorzische Familie verloren, und fiel durcli dessen Vermiichtniss an die Herzoge von Oesterreich; da Heinrich III. schon vor Albert oline successionsfahigo Nachkommen verstorben war, ver-einigte Meinhard VIL den ganzen noch ubrigen Besitz in seiner Iland, liinterliess aber denselben abermals seinen beiden Sohnen Heinrich IV. und Johann Meinhard. Nach des letzteren Tode trat Heinrich IV. wieder in den Gesammtbesitz ein, jedoch nur, um ihn seinen drei Sohnen, Johann, Ludvig und Leonliard, zu hinterlassen, welch letzterer nach dem Tode seiner iilteren Bruder allein regierte, bis mit seinem Tode die Familie erlosch. Wahrend die fruheren Grafen von Gorz ihren Besitz gemeinsam venvalteten, erfolgte nach dem Anwachse ihrer Herrschaft die erste Thoilung zivischen Meinhard IV. und Albert II., welch ersterer Ti rol, letzterer aber die gorzischen Stammlande erhielt. Albert II. ver-fiigte in seinem Testamente eine abermalige Tbeilung seines Besitzes, indem er seinem Sohne Heinrich II. die Gebiete im Siiden des Kreuz-berges, und seinem zvveiten Sohne Albert IV. die Gebiete im Norden des Kreuzberges liinterliess. Mehrfache Theilungen erlolgten zwischen den Sohnen Albert's III., nachdein ihnen das Erbe ihres Vetters, des Grafen Johann Heinrich, zngefallen war, indem Albert IV. die Grat-schaft Istrien und die Giiter in der windischen Mark, den beiden anderen Briidern die ubrigen Besitzuugen zulielen, uud endlich boi dem Ableben Heinrich’s III. hinsichtlich dessen Antheils zwis6hen Albert und Meinhard VIL eine gleiche Theilung erfolgte 1). Das Anseben der Grafen von Gorz vvurde durch ilire venvandt-schaftlichen Verbindungen mit mehreren der vorziiglichsten Fiirsten-hauser und vielen anderen vornehmen Familien machtig gehoben; diese Verbindungen waren zvveifacher Natur, sie betrafen die Vermahlungen der Grafen von Gorz und die Verheiratungen ihrer Tochter. Durch ihre Vermahlungen traten sie in vervvandtschaftliche Verhaltnisse mit den Habsburgern in Oesterreich (Anna, Tochter des rom. Konigs Fried-i ich, Gem. Johann IIeinrich’s von Gorz und Margaretha, Tochter des Her-zogs Albrecht II., Gem. Meinhard’sVIII. (IIL vonTirol), den Przemysliden in Bohmen (Anna Tochter Konigs Wenzel II., Gem. Heinrich’s von Karaten), Baiern (Elisabeth, Gem. Meinhard’s IV., Beatrix, Gem. Heinrich’s II., Magdalena, Gem. Johann Meinhard’s), mit den Grafen von Tirol (Adelheid, Gem. Meinhard’s III.) und dem Hause Andechs (Mathilde, Gem. Engelbert’s II.), mit den Ilerzogen von Glogau (Euphemia, Gem. Albrecht’s II.) und Breslau (Euphemia Gem. Otto’s von Tirol), von Braunschvveig (Adelheid, Gem. Heinrich's von Karaten) und Savoyen (Beatrix, Gem. ebendesselben Heinrich), von Gonzaga-Mantua (Paula, Gem. Leonhard’s), mit den Fiirsten von Carrara (Ciliola, Gem. Heinrich’s III.), den Eandgrafen von Hessen (Elisabeth Gem. AlberFs IIL). den Grafen von Cilli (Catharina, Gem. Albert’s IV., Elisabeth, Gem. IIeinrich’s IV.), von Ortenburg — oder Plaien — (Euphemia, Gem. Albert's II), von Ilohenburg (Agnes, Gem. Albrecht's von Tirol), Pettau (Agnes, Gem. Johann Meinhard's) Pfann-•>erg (Catharina, Gem. Albert’s IV.), Maetsch (Euphemia, Gem. Al— bert’s IIL, Utohild, Gem. Meinhard’s VIL), von Camino (Beatrix Gem. lleinrich’s II.) und dem Palatin von Ung am Nicolaus Gara (Catharina, Gem. Heinrich’s IV.) Noch ausgedehnter waren die Verbindungen, in welche die Grafen von G8rz durch die Verheiratungen ihrer Tochter traten, und zwar mit Oesterreich (Elisabeth, Tochter Meinhard’s IV. Gem. des Kaisers ') Diese Erbtheilungen liefen nicht immer oline Streit zwischen den Bethei-bgtcn ab. So veranlasste schon z\vischeu Meinhard IV. und Albrecht II. cin sol-cher Streit eine wiederholte Theilung, ebenso erhob sich bei der Theilung zvvischen den drči Brlidern Albert IV., Meinbard VII. und Heinrich lil. (I.iio) cin Streit. "elchcr L145 beigelegt wurde, wie aueh in der nachfolgenden Generation zwischen Heinrich IV. und seinem Brudcr Johann Meinhard cin dcrartiges Zerwilrfniss (1409) entstand. Eine iihnliche Veranlassung liatte der Streit, wekher zwischen der Griifin Beatrix als Vonniinderin Johann Heinrich’s und Albert IV. sammt seinen Brudern ausgebroehen war, und durch den Schiedsspruch der Herzoge Albrecht und Otto von Oesterreich ausgeglichen \vurde (1435). Albrecht I.j, mit Luxen burg-Bbhmen (Margaretha Maultasch, Geni. Johann’s von Mahren), mit Arragonien-Sicilien (Elisabeth Tochter Otto’s von Tirol, Gem. Konigs Peter II.), Brandenburg-Baiern (Margaretha Maultasch, Gem. Ludwig’s von Brandenburg), Baiern (Catharina Tochter Meinhard’s VII. Gem. Johann’s von Baiern-Miinchen), ferner mit den Pfalzgrafen vom Rliein, den Landgrafen von Thiirin-gen, den Burggrafen von Niirnberg, den Scaligeri von Verona, den Grafen von Cilli, Ortenburg, Heunburg, Schaumburg, Oettingen, Pettau, Kirchberg, Veglia-Zeng, den Herren von Walsee und von Rechberg. Eine besondere Erwahnung verdient hierbei die Familie des Grafen Meinhard IV. (von Tirol Meinhard’s II.) Es mochte seinem hochstre-beuden Sinne zusagen, sicli mit der "VVitve des Kaisers Conrad IV. und der Mutter des ungliicklichen Conradin von Sclnvaben, der bairi-schen Prinzessin Elisabeth, zu vermahlen. Er lebte mit ihr in gliiek-licher Ehe und erzeugte mit ihr vier Sohne und zwei Tochter. Die alteste Tochter, Elisabeth, trug am meisten dazu bei, den Glanz des Hauses Gorz zu erhohen, und dasselbe in vervvandtschaftliche Bezie-hungen zu den meisten Hbfen von Europa zu bringen. Elisabeth ver-mahlte sich mit dem Herzoge Albrecht von Habsburg, dem Sohne K. RudoIplTs und nachmaligen Kaiser Albrecht I. Die Verlobung war be-reits mit dessen Vater Rudolph als Grafen von Habsburg verabredet; als letzterer zur Kaiserwiirde erhoben wurde, und Graf Meinhard sich bei ihm anfragte, ob er in seiner erhabenen Stellung das fruher gege-bene Wort festhalte, gab er letzterem die (bereits erwiihnte) Antvvort: „Ein Graf wie Meinhard ist immer von so hoher Wiirde, dass sich kein Kiinig schamen darf, von ihm eine Tochter zur Gemahlin zu nehmen.“ Elisabeth wurde die Stammesmutter des Hauses Habsburg) und gebar ihrem Gemahle einundzwanzig Kinder. Von diesen ward ihr altester Solin, Rudolph, Kiinig von Bohinen, Friedrich als Friedrich III. Kiinig von Deutschland, welcher mit Ludwig dem Baier herrschte. Leopold war Herr in Schwaben und im Elsass, Otto Herzog von Steier-mark, Heinrich Goadjutor des Erzbiscliofs von Mainz; ihre Tochter Elisabeth war vermhhlt mit Theobald Herzog von Thiiringen, Anna mit Hermann Markgrafen von Baden, Gutta heiratete Ludivig Grafen von Oettingen, Agnes den Kiinig Andreas von Ungarn, Catharina den Kaiser Heinrich VII. und in z\veiter Ehe den Herzog Carl von Calabrien. Elisabeth war eine kluge und thatkraftige Frau, welche eifrig fttr die Interesseu ihrer Gdrzer Anverwandten wirkte. Nach der Ermordung ihres Gemahles, des Kaisers Albrecht, stiftete sie am Orte der grausen That das (Nonnen-) Kloster Kdnigsfelden, setzte die Gebeine Albrecht s dort bei, und nahm daselbst den Schleier; ihrer Mutter Beispiel folgten Gutta und Agnes nach dem Tode ihrer Manner in demselben Kloster, eben so zwei Nicbten ElisabetlFs. In gleicher \Veise ging die Stammes-m ut ter des hohenzoller’schen Hauses aus dem Gorzer Grafengeschlechte hervor; Margaretha, Tochter Albrecht’s, eines Sohnes Meinhard’s IV. heiratete Friedrich IV. von Hohenzollern, Burggrafen von Niirnberg, und hinterliess ihm eine zahlreiche Nachkommenschaft. Da hier der Heiraten der Gorzer Grafen und ihrer Tochter Er-vvahnung geschieht, diirfte eine Notiz iiber die Ausstattung der letz-teren einen passenden Ort dabei finden. Wie in der Culturgeschichte des Patriarchenstaates bemerkt wurde, war es unter dem benachbarten friaulischen Adel Sitte, den Tochtern nar eine massige Aussteuer (dote) mitzugeben, und die Morgengabe und Widerlage in ahnlicher Weise zu bestimmen. Die htihere sociale Stellung und der Reichthum des Gorzer Grafengeschieclites mussten auch hierbei durch eine reichlichere Be-messung der Ausstattung zur Geltung kommen. Wir vermogen nicht, eine fortlaufende Reihe dieser Ausstattungen zu geben, und beschranken uns desshalb auf die untenstehenden Angaben. *) ') Graf M ein h ar d III. iibergab seiner Gemahlin Adelheid, der Erbtochter von Tirol, die Guter Belgrado, Lucinigo und Busiz (wahrseheinlich als Morgengabe)^ vvelche sie als Witwe an den Patriarchen Gregor verkaufte. Graf Meinhard IV. wies seiner Gemahlin Elisabeth die Schlosser Miehelsburg und Basen als Morgengabe an (nach Gebhardi erhielt sie ferner von ihrem Gemahle die Herrschaft Mon-tarz zum Witthume und von ihrem Sohne Conradin von Schwaben die Schlosser Amberg, Schanzen, Petengen und MOringen zum Brautschatzpfande). Derselbe Graf gab seiner mit Friedrich dem Landgrafen von Thuringen vermahlten Tochter Agnes eine Aussteuer von 4000 Mark (ungefahr 60.000 fl.) behufs Guterankaufes, Friedrich aber schenkte ihr als Morgengabe die Stadt Ifenberch und das Schloss Losstetten (Coronini) 1285. Beatriv, die erste Gemahlin des Grafen Heinrich II., erhielt von ihrem Vater, dem reichen Grafen von Camino, eine Aussteuer von 26.000 Mark — 324.000 fl. — (1297). Heinrich Herzog von Kiirnten, KOnig von Bohmen, ertheilte seiner ersten Gemahlin Anna, der Schwester des KOnigs Wenzel von Bohmen, wel-che eine Aussteuer von 10.000 Mark mitbrachte, ein Hochzeitsgeschenk von 15.000 Mark und eine Morgengabe von 6000 Mark auf die Schlosser Hall, Taur, Traberg (Drauburg) und Friedperg 1306. Seine dritte Gemahlin Beatrix von Savoyen, eine Niehte des KOnigs Johann von Bohmen, erhielt von letzterem eine Aussteuer von 10.000 Mark Prager Groschen, wie KOnig Johann iiberdiess dem Herzoge Heinrich 20.000 Mark als Riickstand der Aussteuer von dessen ersten Gemahlin Anna, Tochter des KOnigs Wenzel von Bohmen ausfolgte, wogegen Heinrich auf seine Anspriiche »uf die Krone von Bohmen verzichtete. Johann Heinrich, Sohn Heinrich’s II., be-dachte seine Braut, Anna von Oesterreich, mit einer Morgengabe von 6000 Dukaten nebst einer Anweisung von 10.000 Mark auf seine Schlosser in der windischen Mark (1335). Graf Albert III. gab seiner Tochter Elisabeth, vermahlt mit dem Grafen von Heunburg (welche eine Widerlage von 1000 Mark erhielt), eine Aussteuer von 300 Mark (1310), seine Tochter Catharina aber, welche den Landeshauptmann von Steiermark, Ulrich von Walsee heiratete, eine solehe von 1400 Mark (1330). Dessen Solin Albert IV. hatte zur Gemahlin Catharina Grafin von Cilli, welche ihm einen Eine altere Familien-Verbindung, walirscheinlich von der Zeit lier, als die Vorfahren der Grafen von Gorz noch im Lurngau sassen, scheint mit den Grafen von Tirol und dadurch mit dem Hause Andechs obgewaltet zu haben. Dadurch wurde erklart, dass sich Graf Albert von Tirol 1345 und schon im J. 1184 Graf Heinrich von Tirol den Titel Comes Goritiae beilegten. Die Grafen von Gorz theilten das Schicksal vieler Dynasten iener Zeiten. In engen Kreisen sich betvegend, auf die Erhaltung und Ver-mehrung ihres Besitzes fast ausschliessend bedacht, bald mit der Ab-\vehr, bald, die Verlegenheiten und die Schwache ihrer Nachbarn, ins-besondere der Patriarchen von Aquileja, beniitzend, mit dem AngrifFe beschaftigt, Biindnisse, die stets nur den Charakter eines \Vaffenstill-standes an sich trugen, eben so leicht brechend, als eingehend, ver-folgten sie keine grossen Ziele und waren in der Regel nicht von staats- Brautschatz von 1600 Mark mitbrachte (1353). Graf Meinhard VII. Bruder Albrechta IV. brachte seiner ersten Gemahlin Catharina von Pfannberg eine Morgengabe von 3000 Mark, angewiesen auf die Einkunfte von Drauburg dar, und raumte ihr das Schloss Linth als Widerlage ein (1357), seine zweite Gemahlin Utilde von Maetsch erhielt eine Aussteuer von 6000 fl. und von ihrem Gemable eine Morgen-gabe von 5000 fi. (1385). Meinhard bedaehte ferner seine Tochter Anna, Gemahlin des Grafen von Veglia, mit eincm Brautschatze von 2000 Mark (1352), seine Toehter Uršula, vermahlte Grafin von Schanmburg, mit einem solchen von 25.000 fl. auf die Schlosser SchOneck, Neuenhaus und Uttenheim angewiesen (1362), und iiberliess seiner Tochter Euphemia, Gemahlin des Grafen von Zeng, die Giiter Belgrado, Castelnuovo (in Eriaul) und Hassberg (in Krain) zum Heiratsgute (1370), Meinhard’s Lieblings- (und alteste) Tochter Catharina verni. Herzogin von Baiem erhielt aus der viiterlichen Hinterlassenschaft einen Erbtheil von 100.000 fl. Graf Heinrich IV. solite mit seiner Verlobten Elisabeth, Tochter des Herzogs Leopold III. von Oester-reich (welche aber vor der Vermiihlung starb), eine Aussteuer von 32.000 fl. er-halten; er hatte seiner Gemahlin Elisabeth von Cilli, welelie eine Aussteuer von 12.000 Uukaten mitbrachte, cine \Viderlage von 32.000 fl. (oder 6000 Dukaten) — auf Schloss Rotenstein bei Virgen angevviesen — zugesichert (1412) und seiner Tochter Margaretha, vermahlten Grafin von Oettingen, eine Aussteuer von 6000 Dukaten mitgegeben (1433). Desscn Bruder Johann Meinhard bedaehte seine erste Gemahlin Magdalena von Baiern-Landshut, mit einer Morgengabe von 6000 Dukaten, auf Schloss Reiffenberg ani Karst angeiviesen, und seine zweite Gemahlin, Agnes von Pettau, welchc eine Aussteuer von 10.000 fl. erhielt, mit einer Wider-lage von 20.000 Dukaten (1422); sie wurde aber nur zum kleineren Theile darge-bracht, denn nach Johann Meinhard’s Tode musste Graf Heinrich IV., dessen Bruder, an Leutold von Stubenberg, dem zweiten Gemable der Agnes, aus diesem Titel noch 16.000 Dukaten entrichten. Graf Johann, verlobt mit Elisabeth, Tochter des Grafen Ulrich's II. von Cilli, erhielt fiir dieselbe einen Brautschatz von 12.000 Dukaten zugesichert, und versprach ihr eine Morgengabe von 3000 Dukaten. Des Grafen Leonhard zweite Gemahlin, Paula, die Tochter des Herzogs von Mantua-Gonzaga, brachte eine Aussteuer von 8000 Dukaten. miinnischen Gedanken erfiillt. Ihre Erziehung war diesem beschrankten Treiben angemessen und erhob sich selten iiber das gewbhnliclie Mass der Ausbildung, vvelche in jenen Zeiten der mehi- mit der Handhabung der Waffen, mit Streit und Kainpf als mit der Pflege geistiger Giiter beschaftigten Ritterschaft des Mittelalters eigen war; mit dem damali-gen Zeitgeiste stimmte auch die Begiinstigung der geistlichen Anstalten, die reichliche Ausstattung der Kirchen und Kloster iiberein. Ebenso niuss anerkannt werden, dass sich die Grafen von Gbrz von den Grau-samkeiten und den Lastern, die in jenen friihen Zeiten nur zu haufig die Gewalthaber (insbesondere audi ihre westlichen Nachbarn) befleckten, frei und von der herrschenden Sittenlosigkeit (mit einziger Ausnahme des der Trunksucht ergebenen Heinrich 1Y.) fern erhielten. Man darf dabei nicht ausser Acht lassen, dass sich die Grafen von Gbrz in sozialer und Culturhinsicht in einer selu- ungiinstigen Lage befanden. In den iiussersten Winkel des deutsclien Reiches gedrangt, auf einem Gebiete, dessen Bevvohner noch auf einer tiefen Stufe der Cultur standen, und wohin die Wellenschlage des geistigen und politischen Lebens, das in Deutschland so schone Bliithen trieb, nicht oder fast nicht reichten, fanden sie weder daheim eine geistige Anregung zu hoherem Auf-schvvunge, noch konnten sie so leicht an der grossen Culturbewegung des fernen Mittelpunktes deutschen Lebens am Rhein und Main Theil iiehmen. Sie hatten zwar diese Anregung aus ihrer unmittelbaren Niihe gewinnen konnen. "VVahrend die siidbstlichen Gebiete Deutschlands mit geringen Ausnahmen noch im geistigen Schlummer verharrten, hatte sich im benachbarten Italien die Cultur bereits breite Bahnen gebro-chen. Der Patriarchenstaat war schon, Dank der geistigen Ueber-legehheit seiner Kirchenfiirsten, uamentlich jener deutscher Herkunft, auf den Gipfel seiner Maclit und seines Ansehens gelangt, und wenn auch die friaulische Ritterschaft, in ihrer isolirten Unbotmassigkeit ver-harrend, mit den Grafen von Gbrz in ganz ahnlichen Verhaltnissen stand, so hatte sich doch ein frisches geistiges und soziales Leben in den Stadten entfaltet, von Venedig, Padua und Treviso war das Liclit der Aufklarung, die Pflege des Handels und der Gewerbe nach Udine, Cividale und Gemona gedrungen, und hatte dort municipale Einrich-tungen geschaften, wie sie in einem fruheren Abschnitte umstandlich geschildert wurden. Allein die Grafen von Gbrz wurden wenig davon beruhrt, wovon der Grund darin gesucht werden rnuss, dass der Schvverpunkt ihrer Macht und ihres Besitzes nicht in Gbrz, sondern in Karnten (wozu damals auch das bstliche Pusterthal gehbrte) lag. Von dort bezogen sie ihre meisten Einkiinfte, dort nahmen sie (im Schlosse Bruck bei Lienz) haufig, in der letzten Zeit fass ausschliesslich, ihren Wohnsitz, und liessen Gbrz durch ihre Hauptleute venvalten. Dazu Kr. v. Czoernig, Gurz umi Gradišča. 37 kam noch, dass in der Grafschaft Gdrz das stadtische Culturelement ganzlich fVlilte; erst Graf Heinrich TI. ertlieilte dem Orte Gdrz stadtische Privilegien, die aber bis auf die Zeit der letzten Grafen auf die obere Stadt, den Abhang des Castellhiigels, beschrankt blieben, und erst in der letzten Periode auf den unteren Flecken, die heutige Stadt, ausgedehnt vvurden. Auch die Schwierigkeit der Sprache war hinder-lich. Die Grafen von Gorz erhielten eine deutsche Erziehung, und ver-mochten selbst in ihrer Muttersprache hiiufig nicht sich ttber ihren Dialect zu erheben. Konnte doch selbst noch Albrecht II. mit seinen Nachbarn und seinen friaulisehen Unterthanen sich nur durch Dolmet-sche verstandigen. Die Vervvaltung war ganz auf deutschem Fusse ein-gerichtet, an die friaulisehen Unterthanen aber ergingen die Regie-rungsanordnungen in der damals ublichen lateinischen Kanzleisprache. Das noch vorhandene Archiv der Grafen enthalt fast nur deutsche Urkunden, mit Ausnahme jener, die sich auf die Verhaltnisse zu den italienischen Nachbarn und zu den friaulisehen Giitern beziehen, welche in lateinischer Sprache lauten. Unter solehen Verhilltnissen war es begreiflich, dass die Grafen von Gdrz im Allgemeinen durch ihre Bildung und die Erfolge ihrer geistigen Thatigkeit nicht eben hervorragten. Doch gab es auch ein-zelne Mitglieder ihres Geschlechtes, welche auf der ganzen lldlie der damaligen Cultur standen. Dazu gehdrt vor Allen Graf Meinhard IV., welcher sich an den deutschen lldfen gesellige Bildung und staatsmiin-nische Klugheit angeeignet hatte, und Graf Heinrich, der in seinen hiiufigen Beriihrungen mit den benachbarten italienischen Gebieten die geistige Ausbildung, welche die damaligen italienischen Staatsmilnnei' zierte, in sich aufnahm, und vereinigt mit seinen persdnlichen Vorziigen jene geistige Ueberlegenheit ge\vann, die ihm nicht nur die Thore der bekriegten Stiidte, sondein auch die Herzen ihrer Bevvohner offnete. Wenn aber auch die hdhere geistige Bildung bei den Grafen von Gdrz nur ausnahmsweise Pflege fand, so svurden doch von ihnen die Pflichten des llitterthums geiibt und die Gastfreundschaft fand bei ihnen stets eine von dem hofischen Glanze und dem Reichthunie machtiger Dynasten bereitete Statte. Die Tapferkeit und die Kriegs-kunst der Grafen bewhhrte sich bei ihnen von ilnem ersten Anftreten bis in die spatere Zeit Meinhard’s VII.; und wenn einige der letzten Grafen, \vie namlich Graf Heinrich IV. und sein Solin Johann, unbe-sonnene Kriegsziige gegen die Kaiser Siegmund und Friedrich III. un-ternalimen, so geschah diess eben in der Periode ihres Verfalles, und hatte die schwersten Bussen tur sie zur Folge. Die Grafen von Gdrz liebten es, ihr Ansehen und ihre hdhere Stollung als Reichsdynasten bei feierlichen Gelogenheiten durch Ritterschlag zu bethiitigen. Gral Engelbert III. kam (J 205) mit grossem Gefolge nach Aquileja, liess dort viele goldene Ketten und vergoldete Schvverter vom Patriarchen Wolfger einsegnen, und schlug mehrere friaulische Edle zu Rittern, in-dem er ihnen die Ketten umhing und sie mit dem Schvverte umgiirtete *). Eben so schlug Graf Albert II. bei Uruspergo (1285) und zu Monfal-cone (1287), Graf Heinrich II. in Padua (1321) mehrere Edle zu Rittern, nachdem Graf Heinrich selbst von dem Patriarchen Raimund (1297) den Ritterschlag empfangen hatte *). Bei Turnieren und Ritterspielen entfalteten die Grafen von Gorz viele Pracht und trugen ihren Reichthum zur Schau. Nachdem im J. 1285 der Friede zwischen dem Patriarchen Raimund und dem Grafen Albert von Gorz einerseits und Venedig ande-verseits vereinbart worden, veranstaltete Graf Albert II. ein glanzen-des Ritterfest (Corte bandita) unweit der Burg Uruspergo (in Friaul) auf der Wiese von Sinirola; demselben wohnten die Bischofe von Ereisingen, Concordia und Feltre, die Grafen Gerardo von Camino, von Eorcia und von Prata, ferner die Edlen von Castello, Villalta. Pram-Pei'g, Cucagna nebst den Vertretern der Stadte Cividale, Udine und Gemona bei, es wurden daselbst viele Turniere und andere ritterliche Spiele abgehalten, und (wie bereits envahnt) einige Edle vom Grafen -Albert zu Rittern geschlagen. WenigeJahre spater, nach dem Friedensschlusse mit dem Patri-ai-chen Raimund (1297) fand im Beisein des Grafen Albert II. ein grosses Turnier bei Udine statt. Albert’s Sohn, Graf Heinrich II., ver-anstaltete, als er General-Capitan gevrorden, in Manzano durch seine ^asallen Carl von Pisino, Rudolph von Duino und Friedrich von Prem 1312 ein grossartiges Turnier, an welchem der gesammte friaulische Adel Theil nalun, 1314 Ritterspiele bei der Vermahlung seiner Va-sallen (Wilhelm von Ungrischpach, Franz Bojano und Carl von Pi-slno), und nalun einen hervorragenden Antheil an dem gefeierten Tur- ’) Nacli Bauzer schlug Engelbert daselbst die Edlen Caneto von Udine ' °lker von Dornbcrg, Johann von Portis, Gallinuccio von Cividale, Heinrich von 1' ontebono, Heinrich von Pertistagno (Partenstein), Friedrich von Caporiacco, Hein-ricli von Villalta und Arnold von Brazzano zu Rittern. *) Bauzer bcrichtet, dass Graf Albert in Monfalconc die Edlen Heinrich von Iritmperg und Nicolaus Baldacco von Udine zu Rittern schlug, indem er den •"eenden einc Goldkctte umhing und sie mit eincm vergoldcten Scluverte umgilr-l^te, worauf sie aufstanden und, mit eincr Hami das Schvvert, mit der andern das Evangelium berflhrend, schworcn, sich nie unvvttrdig eincs christlichen Ritters zu 'onehmen und mit diesem Schwerte Witwen und Waisen und alle Christen gegen le Heiden zu beschiltzen. Auf gleiche Weise hatte Graf Albert 11. kurz zuvor bei J’uspurgo die Edlen Johann von Zuccala und Franz d’Orzonc zu Rittern geschlagen. 37 * niere, welches Cane della Scala in Gegenwart vieler Fiirsten und Her-ren (1316) in Vicenza abhielt. Die Stadt Udine feierte den Besneli des Grafen Heinrich IV. und seiner \vunderschdnen Gemahlin Elisabeth von Cilli durch ein glanzendes Carroussel, welches sie diesen Gasten zu Ehren veranstaltete. Ebenso fanden grosse Feierlichkeiten statt bei der Vermahlung von Catharina, der Lieblingstochter des Grafen Mein-hard VII. mit dem Herzoge Johann I. von Baiern-Miinchen (1372). Die Grafen von Gorz waren stets darauf bedacht, durch Biind-nisse mit den benachbarten Fursten und Herren ihre Macht und ihr Ansehen zu sichern. Die Biindnisse mit den Patriarchen von Aquileja, mit Venedig, mit den friaulischen Burgherren, mit den Grafen von Cainino, den Herren della Scala, mit Treviso, Padua, Cividale und Udine waren stets nur vorubergeliender Natur und ivechselten eben so haufig mit P'ehden ab. Ein Fiirstengeschlecht aber gab es, mit dem sie dauernde und innige, fast nie unterbrochene Verbindungen zu Schutz und Trutz, sowie zur Erbverbruderung eingingen. Es waren diess die Ilabsburger in Oesterreich, von denen sie Unterstiitzung in ihren Han-deln mit der Nachbarschaft erhielten, und denen sie andererseits als Vorhut in deren Unternehmungen zur Ausbreitung ihrer Ilerrschaft im Siiden dienten. So lange die Grafen von Gorz liber reiche Geldmittel verfiigten, insbesondere von Meinhard IV. bis Heinrich II., wurden dadurch ihre Unternehmungen und Erwerbungen miichtig gefordert. Als aber die fortwahrenden Kriege ihre Cassen erschdpft und die Grafen in Schulden gestiirzt hatten, vvaren es die bsterreichischen Herzoge, ivelche ihnen mit Subsidien beistanden, ihre Schulden bezahlten, und sich dafiir die Erbfolge in den gorzischen Besitzungen sicherstellten. Diess geschah durch wiederholte Erbvertrhge, welehe mit dem Jahre 1361 begannen und bis zum Erloschen des Gesclilechtes mehrfach wie-derholt wurden. Diese enge Verbindung der Grafen von Gorz mit dem habsburgischen Regentenhause dauerte auch dann noch fort, als die Hausinteressen der Grafen durch die Herzoge von Oesterreich beein-trachtigt wurden, wie z. B. bei dem Uebergange von Tirol zur Zeit der Margaretha Maultasch an Rudolph, Herzog von Oesterreich, und nach dem Tode des Grafen Johann Heinrich, als die Herzoge von Oesterreich aus dem Titel der Mitgift. fur die Prinzessin Elisabeth, Herzog Otto’s von Oesterreich Gemahlin und Schvvester der Mutter Johann Heinrich’s, die gorzischen Gilter in Krain und der windischen Mark bis zur Ausgleichung mit den Grafen in Besitz genommen hatten. Diese Einigung erlitt nur eine voriibergehende StSrung, als Herzog Rudolph das vereinbarte Eheverlobniss seines Bruders Leopold III. mit der Toehter Meinhard's VII, gebrochon hatte, und als Graf Johanu sein vermeintliches Erbrecht auf die Grafschaft Ortenburg gegen Kaiser Friedrich III. mit Gevvalt der Waffen geltend rnachen wollte, welchen Versuch er theuer genug biissen musste J). ’) In dem Repertorium des im kais. Haus-, Hof- und Staatsarchive beflndlichen Oorzer Archives werden folgende Biindnisse verzeichnet: 1308, Schutz- und Schirm-brief zwisclien Herzog Friedrich von Oesterreich und dem Grafen Heinrich II.; ^814, Biindniss zwischenden (Ssterreichischen Herzogen Friedrich und Leopold und dem Grafen Heinrich H.; 1319, ewiges Biindniss zwischen den Osterreichisclien Herzogen und dem Grafen Heinrich II.; 1333, Biindniss der Herzoge Albrecht und Otto von Oesterreich mit dem Grafen Albert IV. und seinen Briidern: Die Herzoge erhalten Greifenberg, die Grafen sollen ihre ewigen Diener sein, die Herzoge zahlen '000 Mark und sollen den Grafen Hilfe wider den K6nig von BOhmen leisten; '045, Biindniss zwischen Herzog Albrecht von Oesterreich und den Grafen Meinhard VH. und Heinrich III.; 1348, Biindniss zwischen dem Grafen Heinrich III. und den Osterreichischen Landen, sich wechselseitig beizustehen., auch ohne der Anderen Eimvilligung keinen Krieg anzufangen noch Frieden zu machen; 1457, Vertrag zur Beilegung der Zwietracht zwischen Kaiser Friedrich und dem Grafen Johann, und hierauf 1460 Vertrag zwischen denselben, wodurch alle g6rzischen Hande diesseits der Lienzer Klause (in Kiimten) dem Kaiser zufallen sollen; end-lich 1497 zwolfjahriger Vertrag zwisehen Kaiser Max und dem Grafen Leonhard beziiglich der Vertauschung von des letzteren friaulischen mit karntner Giitern. — Die Erbvertrage aber beginnen mit denVertragen von 1361 und 1363 zwischen dem Grafen Meinhard VII. (nebst seinem Bruder Heinrich III.) und Herzog Rudolph v°n Oesterreich; ihnen folgen die Vertrage von 1364 zwischen Grafen Albert IV. und den Herzogen Rudolph, Albrecht und Leopold, worin ersterer fiir seinen kin-Oerlosen Todesfall letzteren alle seine Besitzungen vermacht, wogegen die Herzoge 'hni mit aller ihrer Macht Beistand leisten, seine Schulden bei den Juden bezahlen und der Gemahlin Meinhard’s, Catharina, ihre Mitgift ausfolgen sollen; ferner der "'echselseitige Erbvertrag zwischen den Herzogen Albrecht (Vater und Sohn) von Oesterreich und ihren Vettern Wilhelm Leopold, Ernst und Friedrich einerseits und den Grafen Heinrich IV. und Johann Meinhard andcrerseits im J. 1394 •‘hgeschlossen , kraft, welchem im Falle des Aussterbens des Mannesstammes der Osterreichischen Fllrsten die GOrzer Grafen Krain, Istrien und MiSttling, im Falle letzteren ohne mannliche Erben mit Tod abgehen, erstere die Grafschaft GOrz, 'he karntner Pfalzgrafschaft und die Herrschaft Lienz erben sollen, welcher Erb-vcrtrag 1439 zwischen den Herzogen Friedrich und Albrecht und dem envahnten Hfafen Heinrich IV. erncuert wurde. Ausscrdem ist nach Coronini (Tent. Chron.) Z" erwahnen, dass im J. 1490 Graf Leonhard den Besitz von GOrz und seiner ubrigen Liinder fllr den Fali seines Todes an den rdm. KOnig Max iibertrug, und '500 in seinem Testamente noch insbesondere die Herrschaft Lienz mit aller Juris-*cti°n der Grafschaft GOrz dem K. Max vermachte. — Dic Herzoge von Oester-''eich fanden auch Gelegenheit, kraft dieser Biindnisse die Mithilfe der Grafen von (,l>rz in Anspruch zu nchmen. So mahnt Herzog Albrecht den Grafen Meinhard VIL *‘raft des RUndnisses, dass er den Patriarchen und den Abt von Moggio mit Ffieg ilberziche „dann Sy I11 ser belaidigt haben“ (1358). Herzog Rudolph bittet den Grafen Meinhard VIL, dem Patriarchen (wegen des Krieges mit ihm) keinen Proviant liber den Krcuzberg zukommen zu lassen (1363), und Herzog Leopold ver-angt vom Grafen Meinhard VIL, ihm beim Zuge gegen Cividad (Cividale) Hilfe Der Tit el der Grafen von Gorz evlitt im Verlaufe der Zeiten mehrfache Veranderungen. Urspriinglich lautete er einfacli: Graf von Gorz; hierzu kam in der ersten Halfte des 12. Jahrhundertes der Titel: V ogt (Advocatus) der Kirche von Aquileja und bald nach-her der vveitere Titel: Pfalzgraf von Karnten, da schon Graf Engelbert II. als solcher erscheint. Nach der Erwerbung der Grafschaft von Tirol durch Meinhard III. nannte sich derselbe Graf von Gorz und von Tirol, Pfalzgraf vonKarnten, Vogt der Kirche von Aquileja, Trient und Brixen; als aber die Briider Meinhard IV. und Albert II. sicli in die Erbscliaft getheilt hatten, nannte sich Meinhard Graf von Tirol und von Gorz, Vogt der Kirchen von Trient und Brixen, Albert dagegen Pfalzgraf von Karnten, Graf vonGorz und von Tirol,Vogt der K irche von Aquileja. In Folge des Aussterbens des Mannesstammes der Tiroler Linie lautete der volle Titel der Grafen von Gorz: Pfalzgraf von Karnten, Graf von Gorz und von Tirol, Vogt derKirchen zuAquileja, Trient und Brixen. Dieser Titel ist auf dem Gedachtnisssteine zu lesen, vvelchen Graf Leonhard sich in der Domkirche zu Gorz 1497 setzte. Dabei ist jedoch noch zu ervvahnen, dass nach der erfolgten Gebietstheilung zvvischen Albert IV. und seinen Brudern Meinhard VII. und Heinrich laut einer Urkunde, in welcher sie als Zeugen vorkom-men, der erstere sich blos Pfalzgraf von Karnten nennt, und die bei-den letzteren sich blos Grafen von Gorz und Tirol schrieben *). Der Courtoisie-Titel, vvelchen man den Grafen von Gorz im schriftlichen Verkehre und in den Urkunden gab, vvar Illustris und selbst „IIlustrissimus,“ ein Titel, vvelchen man damals nur den Fiirsten ertheilte, und vvelcher das fiirstliche Ansehen der Grafen von Gorz schon an ich bekundete. Meinhard IV. nannte sich in den Urkunden iiberdiess „magnificus ac potens;“ auch Albert II. (S. Anm. 1,S. 585) vvird so betitelt. Gorz vvar ubrigens in der letzten Zeit der eigenen l)ynastie sei-ner Grafen eine gefurstete Grafschaft, vvodurch der Graf den Fiirstenrang erhielt. Diese Bezeichnungen standen aber nicht immer gleichmassig in der Uebung, vvenn auch durch die Unterlassung eines daraufbezilglichen Beisatzes der Rang und die Stellung der Grafen keine Aenderung erlitt. Zuerst erscheint der Graf vonGorz als gefiir- und Beistand zu leisten (1376), und vviderVenedig und die Mark Trcviso zu ziehen (1376). Repertorium des GOrzer Archives im kais. Staatsarchive. ') Herzog Albrecht von Oesterreich hatte 1339 die Grafen von GOrz (neuer-dings) mit der Pfalzgrafschaft belehnt. Die Briider Albreclit IV., Meinhard HI* und Heinrich III. beschlossen bei der Gebietstheilung, dass der Aeltcste ihres Hauses jedesmul den Pfalzgrafentitel fllhren, das Gebict aber mit den Anderen in Gemeinschaft bcsitzen solle. steter Graf auf dem Reichstage zu Regensburg 1470—-1471, ebenso auf den spateren Reichstagen 1480, 1481, 1489 (zu Frankfurt bei der Vertheilung der Hilfstruppen) und 1491 (zu Niirnberg bei der Amvei-sung der zu leistenden Subsidien). Auf dem Reichstage zu Niirnberg 0467), wo es sich um die Ausschreibung der Hilfstruppen gegen die Tiirken handelte, kommt der Graf von Gorz noch unter den Grafen l'nd Herren vor; es muss also Gorz zwischen 1467 und 1470 unter die gefiirsteten Grafschaften versetzt vvorden sein ’). Wenngleich der Graf in den Reichstagsurkunden als gefiirsteter Graf erscheint, so ward die Grafschaft docli im amtlichen Verkehre erst spater, nach dem Erloschen des graflichen Geschlechtes, als eine gefiirstete bezeiohnet. So schrieb sich K. Max I. im J. 1501 zuerst Princeps et Coines Bur-gundiae, Flandriae, Tirolis, Goritiae, spiiter K. Ferdinand I. 1552 ge-(iirsteter Graf zu Gorz, ebenso die nachfolgenden Kaiser Max II., Rudolph II., Mathias, Ferdinand II., Ferdinand III., welcher letztere im \vestphiilischen Frieden sich als Comes Goritiae bezeichnete. Eben dieses beobachteten die Kaiser Leopold und Joseph, bis tvieder K. Carl VI. in der Kriegserklarung gegen Frankreich 1713 sich als gefiir-steter Graf von Gorz unterzeichnete, gleichwohl aber im nachsten Jahre 1714 im Badener Frieden wieder nur Graf von Giirz genannt wurde. Man folgte eben damals, wie unter der Kaiserin Maria Theresia, der Uebung, den Beisatz „gefiirstete“ allenthalben bei dem Titel weg-zulassen, selbst bei jenen Landern, denen er unzvveifelhaft gebiihrte. Eie Regenten nannten sich namlich Grafen von Habsburg, Flandern, Tirol, Kyburg, Namur, Gorz und Gradišča, In der neueren Zeit kommt wieder sovvohl im Titel S. M. des Kaisers als in der Verfassungsur-kunde vom 26. Februar 1861 der Titel einer gefiirsteten Grafschaft von Gorz in Anwendung. Nicht minder schvvankend erscheint der Gebrauch des Fiirsten- ’) S. Coronini Tentaincn Genealogicum etc. S. 28 32. Die obigen Angaber. sind der „Neuen und vollstiindigen Sammlung der Reichs-Abschiede“, Frankfurt G tO, VII. Bd. entnominen. Anderc Quellen besfatigen dieses, wie Chmel Regest., E- Friedrich IV. Nr. 6177, Senkcnberg Selccta etc. IV. 383. Dabci wurden ge-»annt unter den von K. Friedrich im J. 1470 zum Reichstage nach Regensburg Einberufencn: „die Ertzbiscope, Riscoj)e, Wertliken Vorste, Vorstgraven (geftlrsteten Clrafen) und zwar unter letzteren 1. Linhart Gr. to Gortz, 2. Wil-l>ehn Gr. zu Henncnberg, Georgius und Adolphus zu Anhalt, Graven: to Wirten-',erg, Staedtc etc.u — 1474 (Augsburg). S. Chmel 1. c. Nr. 6882: „liei solche ""Imahung (der Lehen dureh Bischof Sixt,us von Freisingen) sein persondlich bei ' •is (dcin Kaiser) gevvosen.......Linhart grave zu Gortz............“ Hier VUrde daher der Graf Leonhard einfach als Graf, \vie dieses flberhaupt im Vcr-c'lre hblich war, bezoichnet. ti tel s fiir die Grafen von Gorz. Obwohl Schriftsteller ’) behaupten, dass Graf Leonhard der erste gewesen sei, der den Fiirstentitel ur-kundlich gefiihrt babe, wenngleich derselbe schon vor dieser Zeit von den Zeitgenossen seinem Vater sei beigelegt worden, wie Aeneas Sylvius bezeuge, bestritten doch andere wieder, aber mit Unrecht, dass irgend eine Urkunde bekannt sei, in der sich Leonhard wirklich den Fiirsten-titel beigelegt hatte. *) Dagegen wurde dieser Titel sowohl fiir die Grafen als fiir die Grafschaft im schriftlichen Verkehre und auch mkundlich von Anderen als den Grafen selbst haufig angevvendet 3), was wohl als *) S. Gehhardi Genealogische Geschiclite der erblichen Reiclisstande 3. Bd. S. 601 und Stramberg die Grafen von GOrz in der Ersch und Gruber’schen Encyclo-liiidie I. Section 72. Thl. 2) Es bestehen allerdings solche Urkunden. So nennt sich Graf Leonhard in der Instruction an seine an K. Max abgeordneten Gesandten Hans Vogler und Christopli \Vulffing behufs der Abwehr gewisser Beeintrachtigungen v. J. 1498 vviederholt einen Fiirsten in den Stellen: „damit wir bei vnsern lang alten her-kommen als ander vnser gleychs fursten des hailigen reychs bleiben mugen“ und dann wieder ..daniit wir auch als ain furst des hayligen reichs by der pillikait vnd lang alt eni herkomenn bleyben mugen.“ Eben so nennt sich Graf Leonhard in der an die kais. Gesandten in Venedig gerichteten Beschwerde-schrift v. J. 1498 wiederholt einen Reichsfiirsten in den Stellen „nacli dem ewch offenbar, das der benannt vonn GOrz ein furst des reichs vund desselben hey-ligen reichs lechenmann ist“ und ferner „sunder der (von GOrz) als ein furst des hcyligen reichs gcniessen vund von aller dinstparkait der patriarchenn erledigt sey.u Dahin gehOrt auch eine Zuschrift des Grafen Johann an den Erzpriester von Aquileja zur Abwehr einer Aenderung in der Besteuerung der Gcistlichen, welche nieht besteuert werden sollen „es sei dann von altem Herkommen, doch was andere Fiirsten des Reichs thun, an dem wolle auch er sich haltenj1 (Alle diese Urkunden befinden sich im kais. Staatsarcliive.) *) Schon K. Carl IV., welcher im J. 13(i5 den Grafen Meinhard VH. zu seinem Hofgcsindc, Ratligeber und Diener ernannte, und ihin aller Rechte und Freiheiten derselben theilhaftig machte. versprach demselbcn bei diesem Anlasse, ihn als seinen und des rOmischen Reich e s Fiirsten und Getreuen bei allen Giitern und Rechten zu schiltzen (Coronini’s Patriarchengriiber S. 201). Nach Aeneas Sylvius’ Erziiblung rief K. Friedrich IV., als er den Grafen Heinrich IV. crblickte, aus: „Betrachte den Fiirsten, welclier auf uns zukoriimt." Graf Heinrich gebraucht in seinem zu Toblach 1453 abgefassten Testamente die Ausdriicke ,,1’tir unser F(irstenthum“ und nennt seine drei Soline und Nachfolger Johann, Ludwig und Leonhard „Fiirsten und Hcrren der UnterthanenA In der Urkunde, in welcher die Griifin Catharina, des Grafen Heinrich IV. Gemahlin, mit ihrem Soline Johann und mit Zustimmung der BrUder des letzteren den Bevvohnern von Cormons Pri-vilegien verleiht, werden die Briidcr Johann's „hochgebornc Fiirsten11 genannt, sowie Max I. in einer Urkunde des eben crwiihiitcn Grafen Johann als „dcs hoch-gebornen Fiirsten und Hcrren Johannesen, Pfallents Graf in Carndten Grafen ze GOrz11 crwlihnt. Auf dem Grabsteine des Grafen Leonhard in der Pfarrkirche zu Lienz ist zu lesen: „llic jacet sepultus Illustrissimus Princeps Leonardus eine Art von Curtoisie zu betrachten war, oder (in alterer Zeit) fiber-haupt als der Ausdruck fiir einen hbher stehenden Magnaten galt. Dass die Grafen selbst sich des Titels „Fiirsten“ nicht bedienten, mag viel-leicht auch daher riihren, dass die PfalzgrafeD in der Stufenreilie des hohen Adels so hoch standen, dass sie den J^iirsten gleichgeachtet wur-den. Hier ist aber immer nur von der eigentlichen Giirzer Linie der Grafen die Rede; denn in der Tiroler Linie wurde sclion der erste Graf Meinhard IV. vom K. Rudolpli im J. 1286 zum Reichsfursten erhoben a,s er mit dem Herzogthume Karnten belehnt ward. Das W a p p e n der Grafen von Gorz erlitt im Laufe der Zeiten ebenfalls eine Aenderung. Urspriinglich ward es durch einen goldenen doppeltgeschwanzten Lihven im azurnen Felde dargestellt, spater kamen weiss und roth abwechselnde Streifen dazu (je zwei oder auch je drei *°the und weisse). Es ist voiler Grand zur Annahme vorhanden, dass der goldene Lovve im blauen Felde das eigentliche Wappen der Grafen yon Gorz bildete, und dass die weissen und rothen Streifen sich auf die Aquilejer (friaulischen) Lehen beziehen. Denn in dem noch erhal-tonen Siegel des Grafen Engelbert III. vom J. 1200 (d. i. ehe jene i^elehnung stattfand) erscheint bloss der Lowe, in den Siegeln der Grafen Meinhard III. vom J. 1252. Albert II. vom J. 1295 und Albert lil. v°»n J. 1308 sind bereits die drei weiss und rothen Streifen aufge-nonunen; in dem Lehenbriefe des Patriarchen Bertrand (1338) wird aber hloss des Wappens mit weiss und roth erwahnt, weil es sich eben dabei lediglich um die friaulischen Lehen handelte ’). Am vollstandigsten boines Palatinus Carinthiae. Comes Goritiae et Tyrolis“ ctc. (Coronini Tentamen Senealogicum.) Auch die in dem kais. Staatsarchive verwahrten Urkunden erwiih-11 e 11 roehrfaeli dieser Bezeichnung. So in den Urkunden von 1391, anf den wech-wlseitigen Erbvertrag zwischen den Herzogen von Oesterreieh und den Grafen von wz Bezug nehinend, worin bestimmt wird, dass die Herzoge im gegebenen Falle as ^tirstcnthuni GOrz, die Pfalzgrafschaft etc. erben sollen; in einer Urkunde 1 es K. Siegmund vom J. 1437 gelegcntlich einer Schenkung (S. S. 560 Anm. 1). Anna, 'le f°rhter Unseres Lieben und Fiirsten des hochgebornen Grafen Heinrich von 1''lrz etc-i >n jencr von lili (Kaiser Friedrich IV. erliisst das Mandat an Grafen ‘ itirich von GOrz Sr. Maj. Oheim und Fiirsten, seine Reichslehen zu empfangen); y">i 1494 (Befehl des KOnigs Max an den Vicedoin von Ortenburg, dass er diescs 1 »it dem ^Iteichfilrsten, Rathe und Lieben Grafen Lconhard von G(Srz“ ilbergebe). ') Es heisst in dem Lehenbriefe: „Magnifieus et potens vir D. Albertus Co-'»es Goritiae rcquisivit cundem Uominum Patriareham, ut ipse pro se et fratribus s»is Comitibus Goritiae investire dignetur de Feudis suis, quac ad Uominum Go-r>tiae de jurc spectant. Qui Dominus Patriarcha audita ipsius Domini Comitis pe-btionc eundem Dominum Comitcm per quendam annulum ac etiam per Bandieram ‘lr»iaturae Comitatus Goritiae videlicet Rubri et albi coloris manu Pr°pria invcstivit.“ Rubeis a. a. 0. col. 886. ist das Wappen der Gorzer Grafen in dem Gedachtnisssteine enthalten, \velchen sich Graf Leonhard in der Domkirche zn Gdrz errichten liess, und welcher sich noch gegenwartig daselbst im linken Schiffe der Kirche befindet ')• 15. Das Verhaltniss der Grafen von Gorz zu den Patriarchen. Dass die Grafen von Gdrz die Lehensmanner der Patriarchen von Aquileja waren, ist durch mehrfache Urkunden beglaubigt, und keinein Zweifel untervvorfen. Schwieriger stellt sich die Frage, ob die Grafen von Gdrz nur fiir ihre in Friaul gelegenen Giiter, oder anch fur die eigentliche Grafschaft Gdrz Vasallen der Kirche von Aquileja waren. Wir beginnen mit der Behandlung der letzteren Frage, bei \velcher 'j Die oben enviihnten .Siegel sind in CoroninPs Tentamen Genealogicum (sowie in den Miscellanea) und in Della Bona’s Strenna Cronologica abgebildet. Diese Siegel stammen von den Grafen Engelbert III.. Meinhard III. und Albert II. (alle diese Siegel stellen einen geharnischten Eeiter mit einem Wappen dar, vvelches bei Engelbert einfach den aufsteigenden Lowcn, bei seinen Nachfolgern denselben sammt den roth und weissen Streifen enthalt), Albert III. (das Wappen mit dem L0\ven und den Streifen fullt die Mitte des Siegels aus), und Johann (ein Engcl halt in der Kecliten das tiroler VVappen mit dem Adler, in der linken das GOrzer Doppehvappen), in einem zweiten Siegel desselbeu Grafen abcr ist der Helm mit seinem Aufputz und darunter das Gorzer VVappen (L0we und Streifen) enthulten, Beinerkensvverth bleibt der Mangel an Uebereinstimmung zwisehen den Siegeln und den Munzen der Gdrzer Grafen beziiglich des VVappens; denn wiihrend dic Anwen-dung der Streifen auf den Siegeln schon mit Meinhard III. und Albert II. beginnt, haben die Munzen dieser beiden Grafen noch den einfachen L(iwcn, und erst mit Meinhard VII. beginnt auf denselben auch die Anwendung der Streifen. — Der Gedachtnissstein des Grafen Leonhard besteht aus einer 6 Fuss hohen und 3 Fuss breiten Platte von weissem Marmor. Auf derselben gewahrt man die Figur des Grafen Leonhard in Gestalt eines gewappneten Ritters, wclcher in der rechtcn Hand eine Fahne mit dem Gorzer Wappen, in der linken ein Wappenschild mit dem gleichen Wappen halt. Das Wappen an der Fahne ist diagonal von der Rechtcn zur Linken in zwei Felder getheilt, wovon das linke Feld den doppeltgesclnvanzten goldenen L0wen im azurnen Felde, das rechte zwei »veisse und zwei rothe Streifen, in den Farben abwechselnd, enthalt. Das Wappenschild, \velches Graf Leonhard in der linken Hand hii.lt, umfasst die gleichen Wappenbilder, nur lauft dic Diagonale von der Linken zur Rechtcn. Oberhalb der linken Seitc der Figur ist der Genius von Tirol angebracht, welcher das tiroler Wappcn (mit einem cinkdpfigcn Adler) lialt. Zur Rechten des Ritters am Boden steht eine weibliche F'igur mit dem Wappen des Hauses Gouzaga (Paula, dic Gemahlin Leonliard’s, entstammte diesem Hausc). Zu den Fttssen des Ritters steht der doppeltgesclnvanzte L0we mit dem karntner VVappen. Um den Rund der Platte lauft cin Spruchband mit der lnschrift: „Linhar. uon. gotes. ge nudil. 1’fallentz. Grave. Fan. Karnthen. Gravc. Zu UOrz. und zu Tirol. Vogte deren Gotts. Haeusern zu Aglar. Zu Trennt. und zu Brichssen. liat dissn Stain machn lassen. An M i 11IC." man, um richtig zu urtheilen, auf den Ursprung der Grafschaft zuriick-gehen muss. Als Kaiser Otto III. im J. 1001 die Halfte des Gebietes von Salcano und Gorz dem Patriarchen Johann und die andere Halfte dem Grafen Werner von Friaul schenkte, befanden sich beide Beschenkten in der gleichen Lage, sie bekamen beide ein Gebiet, welches unmittel-har dem Reiche unterstand, und bis dahin vom Herzoge von Karnten verwaltet wurde. Wie sie sich in dasselbe theilten und wie sie es, jeder seine Halfte neben einander oder gemeinschaftlich mit einander, ver-'v alt eten, ist uns niclit bekannt '). Soviel aber ist sicher, dass die eine dem Patriarchen gelibrige Halfte mit der Zeit an die Grafen von Gorz, 'velche als Nachfolger des Grafen Werner die andere Halfte inne hatten, gelangte, und dass diese alsdann den Gesammtbesitz des Gebietes in ihren Hiinden vereinigten. Wann und unter vvelchen Bedingungen diess geschah, ist ebenfalls nicht genau bekannt. Ist man hierbei lediglich auf eine Vermuthung angewiesen, so mdchte dieselbe in Zusammen-haltung mit den wenigen uns tiberlieferten sclrriftlichen Nachricliten zu folgenden Ergebnissen fuhren. Die Eppensteiner Grafen von Gorz kiinnen noch keine Vasallen der Patriarchen gewesen sein, da letztere selbst, wenigstens bis zum J. 1077 noch keine Landesherren, sondern Vasallen der Herzoge von Karnten waren, ferner da die Erwerbung der einen Halfte des Gbrzer Gebietes durch Werner unter demselben Rechtstitel, wie jene der andern Halfte durch den Patriarchen, namlich mittelst einer kaiserlichen Schenkung erfolgte. Unter dem ersten Lurngauer Grafen von Gorz, Meinhard I., wurde (1135 oder 1138) ein Vertrag vorn Patriarchen Pilgrirn 1. mit Meinhard geschlossen, dessen Inhalt zwar nicht naher bekannt ist, woriiber aber Bellone (in \ itis Patriarch. Aquil. paa. 41, Muratori XVI.) bemerkt, das man daraus schliessen kiinne, die Orte Gorz und Mosburg seien Lehen der Kirche von Aquileja gewesen. Iliichst wahrscheinlich betraf jener Vertrag (wie es aus dem nachfolgenden Uebereinkommen vom J. 1150 fast zur Gewissheit wird) die Verleihung der Schirmvogtei (Advocatia) iiber die Kirche von Aquileja an den Grafen Meinhard, und wahrschein)ich stand damit im Zu8aminenhange die Belehnung der Grafen von Giirz mit dei deni Patriarchen gehdrigen Halfte des Gebietes von Giirz. In dem daiaut-folgenden Vertrage von Ramoscello (1150) verpflichtet sich Graf En-gplbert If. im Falle seines kinderlosen Ablebens die vierBurgen: Giirz, Helgrad und Precenico, dann Mosburg in Karnten an die Kirche von ') Jcdenfalls gehOrte (wie auch Coronini in seinem Tent. Chron. bemerkt), das Schloss von Gorz den Grafen; es erkliirt sich diess daraus, dass dasselbe erst nach der Verleihung des K. Otto III. von den Grafen von GOrz erbaut wurde. Aquileja abzutreten. Es ist dabei zu beachten, dass Engelbert, welcher friiher den Patriarchen gefangen genommen hatte, durch diesen Vertrag Sflhne fur die begangene Gewaltthat leisten musste, und hierzu durch das Einschreiten der machtigen Vasallen der Kirche von Aquileja, des Markgrafen von Steier, des Grafen von Andechs, Wolfrad’s Grafen von Treffen u. A. gezwungen wurde, dass er sich demgemass zu Concessio-nen herbeilassen musste. Diese Concessionen bestanden (abgesehen von der Ueberlassung der 00 Huben) aber wohl nur in der Herstellung des fruheren Verhaltnisses. Denn es geht aus diesein Vertrage hervor, dass Engelbert den fruheren Vertrag. vvelchen sein Vater Meinhard mit dem Patriarchen Pilgrim iiber die Schutzvogtei geschlossen. umgestossen hatte, indem er durch Einquartierung, durch Entziehung von Giitern der Kirchen und Friedhofe und Bedriickung der Unterthanen seine Befug-nisse iiberschritt ’). Dadurch, hauptsiichlich aber durch die Gefangen-nelimung des Patriarchen hatte er zugleich seinen Lehenseid gebrochen, wesshalb er denselben erneuern und versprechen musste, den fruheren schiedsrichterlich festgestellten Vertrag unverbruchlich zn halten 2). Es geht daraus hervor, dass dieser friihere Vertrag (von 1135 oder 1138) das Schirmvogteiverhaltniss betraf, hochst wahrscheinlich dasselbe griindete, hiermit auch die Lehensfolge der Grafen von Gorz feststellte und die Ueberlassung der erwahnten Guter fur den Fali des kinder-losen Todes in sich schloss. 3) Anders gestaltete sich die Sachlage bei dem sp a ter en Vertrage von S. Quirino (1202); hier war es der Patriarch, welcher trachtete, die Grafen Meinhard II. und Engelbert III. von dem Biindnisse mit Treviso ab\vendig zu machen, und ihnen dafiir giinstige Bedingungen bieten musste. Diese bestanden (nebst der Regelung der Schutzvogtei) darin, dass er ihnen das ganze Eigenthum des Gebietes von Gorz (und das Schloss Mosburg als Manns- und Weiberlehen) iiberliess * *) ') Pactum — irritum fecit hospitando a bona diripiendo in ecclesiis et in cimeteriis eoruni, et multa alia inala colonis inferendo, terram vastare coepit. Rubcis a. a. O. col. 571. *) Denique quia fidelitatem, quam Domino Patriarchae fuerat in captione illius violasse videbatur, illam denuo juramcnto renovavit: ct quod pactos fines transgredi non deberet, sed ut quondam intcr patrem ejus ct Dominum Patriar-cham ab clectis utraque parto judicibus judicatum et scriptis corroboratum et juramcnto confirmatum fuerat, inviolabiter se observaturum itidcm jure jurando firmante. Rubeis a. a. 0. col. 572. *) Auf diesen Vertrag von H50 dttrfte sich die Stellc in Odorico Susans Lucifer (1382) beziehen: „Certa antiqua pax facta inter D. Patriarcham ct Comites Goriziae, vigore cujus declarantur Castra Goritiae et de Mosburch fore feudum Aquilcjens. Ecclesiae.“ velche beiden Besitzungen an die Patriarchen zuriickfallen sollten, Venn die Grafen von Gorz ohne (mannliche und weibliche) Erben mit Tod abgingen. Dieser Friede, welcher unter Vermittlung der Herzoge Leopold von Oesterreich, Bertholds III. von Meran und Bernhard’s von Karnten dann des Grafen Albert von Tirol geschlossen wurde, niinmt eine wichtige Stelle in der Geschiclite der Grafen von Gorz ein; es Vurden liiermit drei belangreiche Punkte geregelt, namlich der Umfang der Rechte der Schutzvogtei (in welcher Beziehung er fiir alle Zuknnft massgebend blieb), die Erlangung des vollen Eigenthums des Gebietes von Gorz (welches bis dahin noch im mer zvvischen den Grafen von Gorz und dem Patriarchen getlieilt oder letzteren mindestens zur Halfte lehenbar gewesen zu sein schien) und (in Bestatigung und theilweiser Abiinderung der friiheren oben erwahnten Vertrage) das Lehensver-haltniss der Grafen von Gorz za dem Patriarchen'). Doch wie immer die Bestimmungen jenes Vertrages beurtheilt werden mdgen, so ist es doch thatsachlich, dass seit jenein Zeitpunkte das Lehensverhaltniss der Grafschaft Gorz zu den Patriarchen sich nioht mehr urkundlicli "achweisen lasst. Es kam in jenen Zeiten nicht selten vor, dass, wenn d>e Vasallen machtig und die Lehensherren schwach geworden, erstere die Lehenspflicht zu beobachten unterliessen, und sich entvveder ganz-lich frei machten oder sich einem anderen machtigeren Lehensherrn zuvvendeten. So varen die Herren von Duino Vasallen bald von Aqui-ipja bald von Gorz, bald von Oesterreich, und die Karntner Vasallen des Patriarchen, wie die Herren von Auffenstein und viele andere, fielen, als die Macht der Patriarchen in Verfall gerieth, von ihnen ab und unterwarfen sich den dsterreichischen Herzogen. ’) S. S. 508 Arini, .‘t, wo die Ansicht zu begrunden versucht wurde, dass das hehensverhiiltniss der (irafen von GOrz zu dem Patriarchate bezttglich der Grafschaft Gorz mit dem Vertrage von 120i gelOst wurde. Auch in viel spaterer Zeit beriefen sich die Venezianer zur Nachweisung ihrer Lehensherrlichkeit iibcr die Grafschaft Von Giirz nicht auf den Vertrag von I20Ž, sondern auf die friiheren im vorherge-henden Jahrhunderte abgeschlossenen Vertriigc. Als Graf Johann von GOrz im 1458 sich durch seinen Abgesandten Conrad v. Monte Regale bei der venczianisehen hegierung dartiber beschwerte, dass seine Unterthanen von dicssseits des Isonzo (d. i. der Grafschaft GOrz) zu Frohndiensten fiir die friaulischen Festungsverke v«rhalten wurden, ungeachtet, wie Monte Regale bemerkt, Graf Johann die Graf-sehaft GOrz mit Einschluss von Cormons sammt den benachbarten Orten und dem Stuhle von Flambro vom Reiche zu Lehen trage, entgcgneten ihm die Venezianer: n^uod Comes recognoscit antiquitus ab Ecclesia Aquilegensi Goritiae Comitatuin raeteraque ct nune a Dominio Venetorum, et quod est sententia antiqua annorum c 1 rc a .100 cx qUll determinatum est per Regem unum I»učeni et Dominum, quod praecessoree vestri recognoscere debeant in feudum loca praedicta ct alia.a S. Coronini Misccllanea. Venezia 17G7 p. 227. So mochten sich auch die Grafen von Gorz nicht lange nach jenem Vertrage von 1202 stark genug fuhlen, das Leliensband mit Aquileja, wenn es nicht schon wie oben nachzuweisen versucht wurde, mit dem Vertrage vom J. 1202 aufgehort hatte, far die eigene Graf-schaft zu liisen, und als reichsunmittelbare Dynasten mit dem Reiche in directe Verbindung zu treten1), insofern diese Verbindung nicht bereits vorher bestand. Denn wir finden (abgesehen von der sclion friiher geleisteten personliehen Heeresfolge der Grafen) dieselben nicht lange nachher als Theilnehmer an den Verhandlungen des Reichstages, wir begegnen den Aufforderungen der Kaiser an die Grafen von Giirz, ihre Giiter vom Reiche zu Leben zu nehmen, und entnehmen aus dem Erbvertrage des Grafen Meinhard VII. mit den Herzogen von Oester-reich. dass sie fiir den Fali ilires kinderlosen Todes ihre Besitzungen den erwahnten Herzogen vermaehen, was mit den Bestiminungen des Vertrages von 1202 in grellem Gegensatze steht. Es scheint auch in spiiteren Zeiten des Patriarchates kein Versucb mehr von den Patriar-chen, die Grafen von Giirz (fiir die Grafschaft selbst) zu ibrer Leliens-pflicht zu verhalten, gemacht \vorden zu sein. Die Grafen von Gdrz nabmen weder, wie alle anderen Vasallen der Kirche, an dem friauli-lischen Parlamente Theil, (wenn sie nicht in ibrer Eigenschaft als Scbutzvdgte oder General-Capitane demselben zur Zeit der Sedisva-canz vorsassen), noch \vurde bei der Auftheilung der Miliz auf die Grafschaft Giirz irgend ein Bedacht genommen 2). Als Venedig dem Patriarchenstaate ein Ende gemacht und Friaul in Besitz genommen hatte, verlangte es von den Grafen von Giirz die Lehensliuldigung, welche diese auch in der That (fiir ihre in Friaul gelcgenen Besitzungen) leisteten. Dariiber \vurden ihnen die Lehens-Confirmationsbriefe von dem Dogen ausgestellt und zwar 1424 fiir Heinrich und seinen Bruder Johann Meinhard, 1455 fiir Johann und 1462 fiir Leonhard. Es war aber nicht iiblich bei der Lehensliuldigung, ‘) Bezeichnend daftir ist. ferner, dass unmittelbar nach dem Vertrage von 120 ž die Grafen von GOrz das Munzreclit auszuiiben begannen, welches nur reichs-unmittelbaren Versallen zustand. *) Zur Zeit des Patriarehen Marquard scheint die Leistung der Lehenspflicht von den rnachtigen Vasallen giinzlich ausser Uebung gekominen zu sein. Denn der Notar Odorico de Susans schreibt (gegen 1382) in dem Lucifer Aquilejensis: „Co-mites Goritiae, Ciliae et de Ortenburg sunt Vassalli supradictc Ecclesic Aquilejensis et obtincnt plura et diversa Castra et bona jure feudi a dieta Ecclesia et Patri* * archatus, qui pro teiupore fuerunt que reeognoscere et se de illis investiri facere tenentur, prout alias fecerunt. Isti tenent et occupant bona feudalia plurima et diversa, quc non curavorunt forma debita reeognoscere, ut tenentur. Thcsaurus Eeel. Aquil. pag. 413. die einzelnen Lehen namentlich zu bezeichnen; so heisst es insbeson-dere in dem (im k. k. Staatsarchive befindlichen) Confirmationsbriefe des Dogen Foscari voin J. 1424, dass dem Grafen Heinrich und sei-nem Bruder Johann Meinhard alle diejenigen alten Lehen, wel-clie deren Vorfahren von der Aquilejischen Kammer sind verliehen \vorden, bestatigt werden. Es blieb daher die Auslegung °ffen, vvelche Lehen darunter begriffen seien, und namentlich ob diese Kelehnung sich aucli auf die Grafschaft erstrecke. Aus mehreren administrativen Massregeln der venezianischen Statthalter von Friaul ging unzveifelhaft hervor, dass die Venezianer auch die Grafschaft Gdrz nnter ihre Lehensherrlichkeit einbeziehen \vollten, gegen welche Ver-suche aber die Grafen von Gdrz ihren fdrmlichen Protest einlegten. trachteten die Venezianer durch List sich diesen Rechtstitel zu sichern, indem sie in den Confirmationsbrief an den Grafen Leonhard die Grafschaft Gdrz namentlich aufnehmen wollten, stiessen aber dabei auf die fdrmliche Weigerung des Grafen Leonhard1). Ein spaterer Versuch, diese Lehenseigenschaft fiir Gdrz (wie far die friaulischen Guter) bei dem Kaiser Mas geltend zu machen, als dieser die friauli-lischen Giiter des Grafen von Gdrz gegen andere in Kiirnten gelegene eintauschte, hatte keinen gunstigeren Erfolg, wie sogleich erwahnt wer-den wnd. Aus Vorstehendem ergibt sich demnach, dass die Grafschaft Qbrz urspriinglich (mindestens in der dem Grafen Werner von Friaul verliehenen llalfte) in keinern Lehensverhaltnisse zu den Patriarchen stand, dass ein solches allerdiugs um 1138—1202 eintrat, seit jener 2eit aber allmalig ausser Uebung kam, und die Grafschaft in die un-'nittelbare Abhiingigkeit vom Reiche zurficktrat, wie in dem folgenden Abschnitte naher nachzuweisen sein wird. Die Grafen von Gdrz hatten in der friihesten Zeit wahrschein-lich als eine Hinterlassenschaft des Grafen Werner von Friaul und der '*lm nachgefolgten Eppensteiner ausgedehnte Besitzungen in Friaul, 'velche sie zum grossen Theile bis zum Erldschen ihres Geschlechtes i)ehielten. Urspriinglich waren sie freies Eigenthum, gelangten aber sPater, mindestens theilweise, unter die Lehensherrlichkeit der Fatriar-chen. Die erste Špur hiervon enthalt der obenenviihnte Vertrag von ^anioscello (1150), welchcm zufolge die Grafen von Gdrz Belgrado *) In dem k. k. Staatsarchive befindet sich cin Brief Wolfgang’s von Dorn-erK an Georg von Tliurn (14117), worin cr mittheilt, dass als Graf Leonhard die i-ehen von Vcncdig empfing, die Venezianer wider den alten Gehrauch alle SchlOs-^er u,|d Herrlichkeiten „hcrdiesshalb der Isnitz" (d. i. am linken Isonzoufer in der rafsehaft GOrz) als Lehen einstellen wollten; denselben Lehenbrief aber habe Graf J°"nhard nicht annehmen gewollt, denn in dcn vorhergehenden Lehenbriefen sei '•‘me Mcldung von SchlOsscrn noeh Stiidten geschehen. und Precinico ira Falle ihres kinderlosen Todes an die Patriarchen abtreten sollten. Es komite hierin eine Uiiiwandlung dieser Giiter in patriarchatische Lehen erkannt werden, welchem aber freilich hinsicht-lich Precinico’s der sogleich zu erwahnende Vertrag von 1226 und die nachfolgende Widmung Precinico's an den deutschen Orden widerspricht. Wie dem auch sei, so fand die erste bekannte Umvvandlung der gor-zischen Giiter in Friaul in patriarchatische Lehen im J. 1226 statt. Graf Meinlierd II. iibertrug damals mit Zustimmung seines Neffen Meinhard III. um den Preis von 400 Mark Silber seine in Friaul ge-legenen Giiter an den Patriarchen Berthold und nahm sie von ihm wieder zu Lehen. Es wurden hierbei genannt die Giiter Sedegliano, Villa S. Lorenzo und Grillons, ferner Latisana nebst dem Hafen von Latisana, Lucinins (irrig Castrum de Linz genannt), Rotenstein mit den dazu gehorigen Rechten, ebenso alle iibrigen Besitzungen mit Ausnahme von Precinico '), Carpanara, Blancara und von jenen Giitern, \velche Friedrich von Porcia vom Grafen von Gorz zu Lehen hatte (Cordenons u. A.). Alle jene Besitzungen solite der Graf von Gorz als ein Manns- und Weiberlehen behalten, im Falle des Erloschens des Geschlechtes in miinnlicher und weiblicher Linie aber sollten sie der Kirche von Aquileja anheimfallen. Von diesem Zeitpunkte an dauerte das Lehensverhaltniss der Grafen von Gorz zu den Patriarchen bis zum Erloschen des Geschlechtes, und die Grafen von Gorz empfingen von den aufeinander folgenden Patriarchen und nach dem Ende des Patriarchenstaates von Venedig als Oberherren von Friaul die Belehnung. Nur das Schloss Flambro mit seinem Gebiete, vvelches ein kaiserliches Lehen war, machte davon eine Ausnahme. Dagegen verlieh der Patriarch Gregor von Monte-longo, nachdem er mit den Grafen von Gorz Frieden geschlossen, denselben mehrere Giiter in Friaul, und belelmte sie damit* 2). Riick-sichtlich der Belehnung durch die Patriarchen ist uns insbesondere die Nachricht von der feierlichen Belehnung des Grafen Albrecht IV. tur sich und seine Briider durch den Patriarchen Bertrand iiberlietert \vorden, welche zu Aquileja in Gegenwart mehrerer geistlicher ur.d weltlicher Wiirdentrager und friaulischer sowohl als gorzischer Adeli-gen vor sich ging (1338). Die Belehnung durch den Dogen von Vene- ') Unmittelbar nach diesem Vertrage scheint Graf Meinhard II. in Precinico die Deutschordens-Cominende gestiftet zu haben. Dcnn dass er sie gestiftet, crliellt aus einer Urkunde seines Neffen Meinliard 111., und da er 1231 mit Tode abging. kann die Stiftung nur in den Zeitrauni 1220 1231 fallen. 2) Nach Bauzer ertolgte die Belehnung in der feierlichsten Weise mit King. Štab und Pahne, und es wurden dem Grafen Fiilmlein (wohl als Symbole der (id ter) vorgetragen. dig erfolgte, wie bereits ervahnt, 1424 fiirHeinrich und seinen Bruder, 1455 fiir Johann, 1462 fiir Leonhard Grafen von Gorz1). Zum letzenmale kara das Lehenverhaltniss der gorzischen Giiter zu Venedig im Jahre 1497 zur Sprache, als Giaf J^eonhard, um den Belastigungen durch die Venezianer sich zu entziehen, mit dem Kaiser Max einen zwolfjahrigen Vertrag einging, kraft dessen er vom Kaiser die Giiter AVippach, Traburg, Kirchlieim, Grunburg, Pittersberg und Mosburg2) erbielt, dagegen seine friaulischen Besitzungen Cor-nions, Belgrado, Codroipo, Castelnuovo, Port Latisana und Flambro an den Kaiser ubergibt. Als die venezianische Regierung, welcher dieser Besitzeswechsel sehr ungelegen kommen moclite, hiervon Kunde erbielt, lichtete sie sogleich einen Protest an den Kaiser, und beklagte sicli darin, dass ohne ihr Wissen und ihre Zustimmung eine Besitzesiiber-tragung von Giitern erfolgen solle, die venezianische Lehen seien. Ein Abgeordneter von ihr begab sicli an den kaiserlichen Hof um diesem Proteste Nachdruck zu verleihen. Aus einer fliichtigen Aufzeichnung dber die Rede dieses Abgesandten und die ihm ertheilte Antvvort, 'velclie im kais. Staatsarchive aufbewahrt wird, entnehmen wir die Argumente, welohe beiderseitig iiber diese Angelegenheit vorgefiihrt wurden. Der Abgesandte brachte vor, dass der riimische Kaiser im J- 1001 die Grafschaft Gorz dem Patriarchen Johann geschenkt und Kai-Ser Friedrich II. diese Schenkung bestatigt babe, dass andere Kaiser Gorz „cum omni proprietate“ dem Patriarchen geschenkt und die Papste diese Schenkung bestatigt haben, ferner dass von den Grafen von Giirz ein Vertrag mit dem Patriarchen gemacht worden, kraft dessen nach dem Aussterben der Familie Gorz an die Patriarchen zuriickfalle, fer-ner dass nach dem von Venedig mit dem Patriarchen Ludwig von Teck gemachten vom Papste bestiitigten Frieden die Grafen von Gorz unter das Dominium von Venedig gelangten und sohin Graf Johann v°n dem Dogen belehnt worden sei, auch Graf Leonhard seine Procu-ratoren nach Venedig sa.ndte, die ebenfalls belehnt wurden. Nach allem dem miisse man sich vundern, dass die Grafen von Gorz einen Um-fuusch ihrer Guter mit dem romischen Konige vornehmen wollen. Dem Gesandten wurde hierauf kaiserlicher Seits erwiedert: Friaul sei von Jelier ein Theil des Reiches gewesen, wesshalb die Oberherrlichkeit ’) Antonini meint (a. a. O. S. 260), es habe nach dem Grafen Heinrich keine Belehnung mchr von Seite Venedig’s stattgcfunden; es befinden sich aber die Lehenbriefe von 1455 und 1462, eben so wie jene von 1424 im kais. Staats-archivc. *) Alle diese Gtttcr lagen (Wippach ausgenommen) in Kiirnten und waren ehenialige giirzische Herrschaften, welche vom Grafen Johann nach seinem unglftck-lithen Fcldzuge gegen K. Friedrich III. letzterem abgctreten werden mussten, * r' *. Czoernig, G8rz u. Gradiica. des Kaisers sich auch auf dieses Gebiet erstrecke; \venn daherUnter-tlianen oder Nachbarn sich ein solches Gebiet aneignen und sich im ungiinstigen Glticksfalle unterwerfen, so dtirfe das Reich darunter nicht leiden; gleichrvie die Kirche, wenn eine Ketzerei in ihr entstehe, darunter nicht leiden diirfe , und die Glaubigen stets verpflichtet seien, sie zu erhalten; so miissen auch die Bewohner des Reiclies das zweite Schwert der Christenheit vertlieidigen und die Rechtsansprtiche des Reiches dtirfen nicht zu dessen Nachtheile vermindert rverden. Hierauf folgt eine Citation aus der heil. Schrift, dass es in der Welt nur z\vei Schwerter gebe, das geistliche und das weltliche. — Man sieht aus dieser Erorterung, dass beiden Theilen das Reclitsverhaltniss nicht mehi' klar war. Es handelte sich dochnur um die Vertauschung der inFriaul gelegenen Gtiter, tiber ivelche (Connons und Flambro ausgenommen) Ve-nedig unbestritten die Leliensherrlichkeit zustand. Der Abgesandte be-tonte aber zunachst das Dominium Venedig's tiber die Grafschaft von Gorz, welches dabei gar nicht in Frage kam, und zu desseri Begrtindung er die Thatsachen wesentlich unriclitig anftihrte, wie insbesondere die Belehnung der Grafen Johann und Leonhard durch Venedig sich nicht auf die Grafschaft Gorz (sondern nur auf die friaulischen Gtiter) be-ziehen konnte, da unmittelbar zuvor die Grafen tiber Gorz die Belehnung vom Kaiser empfangen hatten (wie sogleich dargethan werden wird). Beztiglich der Einreden kaiserlicher Seits kann nicht in Abrede gestellt werden, dass zwar Friaul durch die venezianische Eroberung vom Reiche losgerissen worden, dass aber diese Losreissung vom Reiche niemals gutgeheissen worden war; auf eine Widerlegung der gegneri-schen Argumente aber liess sich die Entgegnung nicht ein. Es ist hier-bei nur noch zu ervvalmen, dass dieser Verhandlungen ungeachtet Kaiser Max die gorzisclien Gtiter in Friaul in Besitz nalim und sie vervval-ten liess, bis sptitere Friedensschliisse diesem Streite ein Ende machten. 16. Das Lehensverhaltniss der Grafen von Gorz zum Reiche. Dass die Grafen von Gorz Vasallen des Reiches waren, ist un-zweifelhaft; doch verbirgt sich der Ursprung und die frtiheste Entvvick-lung dieses Verhaltnisses im Dunkel der Vorzeit. Es ist auch hier ntithig, auf die ersto Erwerbung des Gebietes zurtickzugehen. Als dem Grafen Werner von Friaul die eine lialfte des Gebietes von Salcano und Gorz durch Kaiser Otto 111. im J. 1001 verliehen worden, vvurde dadurch dieses Gebiet aus dem Herzogthuine Kilrnten ausgeschieden, und unmittelbar unter das Reich gestellt; Graf Werner war schon als Graf von Friaul Vasall des Reiches. Seine Nachfolger, die Eppenstei-ner, waren soivohl ihrer Familie als ihrem Besitze nacli des Reiches Lehensmiinner. Diese Eigenschaft ging wohl auch auf die Lurngauer Grafen iiber, als sie die Grafschaft Gorz erwarben. Durch die Erlan-gnng der Schutzvogtei der Kirche von Aquileja und wahrscheinlich in Verbindung damit durch jene der zweiten Halfte des Gebietes von Gorz traten sie in eine vertragsmassige Lehensabhangigkeit von den Patriarchen. Ob diese Aenderungen in den Beziehungen der Grafen von Gčirz mit Genehmigung des Kaisers oder in jener anarchischen Zeit unabhiingig davon und bloss thatsachlich erfolgte, kann nicht ent-schieden werden. Immerhin aber scheint es, dass selbst in jener Zeit die person-liche Qualitat der Grafen von ihrem Besitze unterschieden wurde, und die Grafen ihrer Person nach stets Vasallen des Reiches geblieben seien, was unter der Annahme, dass die Eingehung des Lehensverhalt-nisses gegen den Patriarchen unabhiingig von der Zustimmung des Reiches erfolgte, leicht erklarlich wiirde. Denn wir finden, dass die Grafen von Gdrz im ganzen Verlaufe ihrer Geschichte die Lehens-Pfliclit gegen das Reich erfiillt und unter den ubrigen Grossen des Reiches bei ihrer Theilnahme an den dffentlichen Angelegenheiten eine solche Stellung eingenonnnen haben, wie sie nur den vorziiglich-sten Vasallen des Reiches zukommen konnte. So war es schon Graf Engelbert II., welcher Kaiser Conrad III. auf seinein Zuge in das heilige Land begleitete (1149) und mit dem Patriarchen Pilgrim L, dem Herzoge Heinrich von Karnten und dem Gra-Rn Heinrich von Andechs Theil an dem Zuge des Kaisers Friedrich I. nadi ltalien nahm (1154). Seinen Sohn Meinhard II. nennt Kaiser Hein-iich VI. in einem Briefe an den Kdnig von Frankreich beziiglich des heim-iichen Durchzuges des Konigs Richard Ldwenherz durch das Gorzer Gebiet »noster fi delis“ (1192), welche Bezeichnung nur von einem Vasallen >les Reiches galt, und eben dieser Meinhard H. (oder doch sein Bruder Rngelbert lil.) iibte zuerst das Munzrecht aus, welches nur einem uninit-^elbaren Vasallen des Reiches verliehen wurde. Meinhard III., dessen Nef-,eib finden wir wiederholt (1231 und 1238) in der Begleitung des Kaisers Friedrich n., seines persdnlichen Freundes, auf dessen Zuge nach ltalien, 'v°bei er grossen Aufvvand entwickelte, so wie er, an dem Kreuzzuge des R- Ottokar II. gegen Preussen theilnehinend, sich durch sein glanzendes ‘firstengleiches Auftreten dabei auszeichnete (1252); auch seine Stel-'ung als des Kaisers Landeshauptmann in Steiermark (1249) bezeugt, fiass er ein uninittelbarer Lehensnaann des Reiches \var. In nocli hiiherer Geltung beim Reiche staud Meinhard IV., der Sohn Meinliard’s III. Ein Persdnlicher Freund des Kaisers Rudolph I. (zu dessen Erhebung er wesentlich beigetragenj wurde or von demselben in den wichtigsten Raichsangelegenheiten verwendet, mit der Bezwingung von Kiirnten 38 * und Steiermark beauftragt, zuerst zum Stattlialter, dann zum Herzoge von Karnten (mit gleichzeitiger Erhebung in den Reichsfiirstenstand) ernannt. Meinhard IV. leistete mit seinem Bruder Albert II. dem Kaiser Rudolph Heeresfolge, und beide fochten in der Entscheidungsschlacht gegen Ottokar II. Graf Heinrich II., Alberfs II. Solin, war ein treuer Freund des romischen Konigs Friedrich von Oesterreich, leistete ihm Heeresfolge, und ward von ihm zum lleichsvicar von Treviso, so wie zum General-Reichsvicar in Italien ernannt. Graf Heinrich IV. nahm, als des Reiches Vasall, an dem Kriege des Kaisers Siegmund gegen Venedig Theil, und erhielt vom Kaiser den ehrenvollen Auftrag, an des Kaisers Statt den Patriarchen Ludvvig von Teck in seinen zeitli-clien Besitz einzufiihren, ein Auftrag, \velcher docb \vohl nur einem unmittelbaren Lehensmanne des Kaisers ertheilt werden konnte. Die Grafen von Gorz waren iibrigens sclion im 13. Jahrlmnderte Mitglieder des Reichtages; Meinhard III. erschien auf demselben (1257), ebenso Meinhard IV., welcher sogar eines der einflussreichsten Mitglieder des Reichstages von 1272 war, indem er daselbst den Grafen Rudolph von Habsburg zur Kaiserwahl vorschlug, und wenn eben damals Graf Albert II. selbst als einer der Candidaten fiir die Kaiservviirde in Antrag gebracht wurde, so konnte eine solche Wiirdigung doch \vohl nur einem unmittelbaren Vasallen des Reiches zu Theil werden. Graf Heinrich IV. \vard vom Kaiser Siegmund (1430) und Graf Leonhard vom Kaiser Friedrich III. (1470) auf den Reichstag einberufen, letzterer nahm auch Theil an den Verhandlungen des Reichstages zu Augsburg vom J. 1473. Die Grafen von Gorz erscheinen noch im J. 1467 unter den Reichs-tagsmitgliedern des Grafen- und Herrenstandes, in den Jahren 1471, 1473, 1480, 1481 und 1491 aber als gefiirstete Grafen unter jenen des Fiirstenstandes. Sie erfreuten sicli iibrigens aller Rechte und Pri-vilegien der reichsunmittelbaren Dynasten, ihnen war eine bedeutende Zahl adeliger Vasallen zur Treue verpflichtet ’), und ihr Ansehen wird auch dadurch bezeugt, dass sie immer in Gemeinsamkeit mit den her-vorragendsten Dynasten und Mitgliedern des Reiches aufgefuhrt wer- ') Die. Grafen von Gorz hatten Sita und Stimme im Reichstage. erschiencn mit ihren Fahnen und Contingenten im Felde, waren absolute Gesetzgeber und Richter in ihren Besitzungen, Beschiitzer und FUhrer ihrer Viilker, konnten kraft eigener Maehtvollkommcnheit Kriege ankUndigen und ftthren, Fricden und Vertriige schliesen und Stiinde versammeln. Sie hatten ihre cigenen Insignien, Wappen und Auszeichnungen, priigten unter ihrem Namen Mttnzen und konnten zu Rittern schlagen. Sie vergaben Lehen, lcgten Steuern und Miiuthc auf und erkannten kcinc andere Oberherrliehkeit und hohere Maeht als die des Kaisers und des Reichstages. Freiherr von Formentini, Beitriige zur inneren Gesehichte der Grafen von GOrz. GOrz 1857 S. 25. den, und in Urkunden, in vvelchen sie als Zeugen vorkommen, ihnen unter den \veltlichen Zeugen ein vorderster Platz und zwar vor den Grafen von Tirol eingeraumt vvurde*). Wenn es aber nach allem diesem noch eines Beweises bedurfte, dass die Grafscbaft Giirz ein Reichslehen und die Grafen von Gorz Lehensmanner des Reiches gevvesen, so wird dieser vollgiltig durch die zahlreichen im kais. Staatsarchive vorhandenen Lehenbriefe fur die Giafen von Gorz dargeboten. Wir berufen uns hier nur auf einige Wenige, aber entscheidende, welche darthun, dass das Lehensverhaltniss der Grafen von Gorz von den aufeinander folgenden Kaisern Carl IV., ’) Es ist schwer begreiflich, und nur durch die ungenaue Kenntniss der deut-schen Reichs- und Rechtsgeschichte zu erkliiren, wenn italienische Schriftsteller Wle Antonini, in voller Kenntniss der oben angefiihrten Umstande die Behauptung aulstellen, die Grafschaft Giirz sei niemals ein Reichslehen gevvesen. Antonini sagt (a. a. O. S. 262): „Graf Leonhard war der erste, welcher in offentlichen Urkunden den Titel eines gefiirsteten oder souveriinen Grafen annahm. Diesen Titel leitete er aher nicht von den Osterreichischen Lehen der Pfalzgrafschaft von Kiirn-ten un(1 des Pusterthales, und eben so wenig von den venezianisch - aquilejischen behen in Friaul, womit ihn die Republik belehnt hatte, her, sondem von dem Be-sitze einiger Ritterguter in Schwaben, welche ihm das Recht ertheilten als Mitglied des Reichsfurstenstandes auf dem Reichstage Sitz und Stimme zu ftthren. A n in. Graf Leonhard nahm als Besitzer von reichsritterschaftlichen Giitern Theil an den beichstagen zu Niirnberg 1467, Regensburg 1470, Augsburg 1473 1474. Er hatte bn J. pi7i vom Grafen Wilhelm von Schiirfenberg (?) Giiter gekauft, womit Sitz und Stimme im Reichstage verbunden rvaren. In einigen deutschen Encyclopadien findet, sich irriger Weise behauptet, dass das Gebiet von Giirz zum alten Illyrien gehOrt habe, dass cs mit dieser Region mit Friaul und Krain die Geschicke bis Zu der Zeit der Kaiser Heinrich IV. und Heinrich V. theilte, und dass die genann-ten Kaiser es zu einer in dem Hause der tiroler Grafen erblichen Grafschaft erho-ben. Es ist unniitz, derartige Behauptungen zu \viderlegen, \veil die Geschichte m>t Ausschluss jeden Zweifels uns belehrt, dass die Grafschaft Giirz niemals ein Reichslehen geivesen, sondem zum grossen Theile ein aus der Schutzvogtei bervorgehendes Lehen der aquilejischen Kirche.14 An einer andern Stelle sagt An-fonini, dass die Grafen von Giirz Vasallen der Kirche von Aquileja, der Herzoge \on Kkrnten und von Oesterreich , aber nicht des Reiches geivesen seien. Es begt auf der Iland, dass Graf Leonhard wegen der 1471 erkauften Giiter der Grafen von Schermperg nicht mehrere Jahre zuvor 1467 und 1470 (so wie seine korfahren seit 200 Jaliren vorhcr) Mitglied des lteichstages gewesen sein konnte, und der Besitz einiger schvv&bischen reichsunmittelbaren Diirfer ihm nicht den Rang uines gefiirsteten Grafen und den Sitz auf der Fttrstenbank im Reichstage einrau-men konnte, ganz abgcsehen von den zahlreichen, bis in’s 13. Jahrhundert und noch w«iter zurttck reichenden Beweisen ftir die reichsunmittelbare Stellung der Grafen v°n Giirz. Antonini w(irde wohl seinen entschiedenen Ausspruch modificirt haben, Wenn ihm die im kais. Staatsarchive aufbewahrtcn Lehenbriefe bekannt gewe-sen wiiron. Wenzel, Siegmund und Friedrich III. anerkannt vvorden ist. Im J. 1352 ertheilte Kdnig Carl LV. den Grafen Meinhard VII. und Heinrich III. einen Lehenutlaub, vvelchem zufolge sie ihre Reichslehen erst dann empfangen sollten, wenn der Konig nach der Lombardie kame In gleicher \Veise erleichterte Konig Wenzel dem Grafen Meinhard VII. die Leistung der Lehenshuldigung. Schon 1380, 1381 und 1383 ertheilte er ihm einen Lehensurlaub. In einer Urkunde vom 20. Februar 1385 sagt Konig Wenzel (in deutscher Sprache): „Da Graf Meinhard durch Krankheit verhindert ist, die Lehen personlich zu empfangen, seiner Herrschaft Land und Leute die von Uns und dem Reiche zu Lehen gehen, haben wir iiber seine Bitte den Edlen Wilhelm Fraunberger hinein gesendet, dass er die Huldigung und Geliibde und Eid vom Grafen empfange, die er dem Konige schuldig ist;“ und zwei Tage spiiter, 22. Februar 1385 schreibt hierauf Bezug nehmend Kdnig Wenzel an den Grafen Meinhard: „Er solite dem Fraunberger an des Kdnigs statt Huldigung und Eid leisten und schwdren, Wenzel als rdmischern Konige seinem Herrn unterthanig, gehorsam gevviirtig und treu zu sein, seinen Schaden zu wenden und frommen zu enverben und alles das zu thun, was ein Graf des Reiches durch Recht oder Gevvohnheit ge-gen einen romischen Kdnig seinen Herrn zu thun verpflichtet ist.“ Im J. 1398 ertheilt Kdnig Wenzel einen Lehenbrief an die Grafen Heinrich und Johann Meinhard fur die Gdrzer Reichslehen. Spiiter (14 . .) fordert Kdnig Wenzel die Grafen Heinrich und Johann Meinhard auf „des Reiches Lehen zu handhaben, dann S. M. Ihnen diess gelielien hat.“ Nach einer Urkunde vom 10. Juni 1443 „gibt Kdnig Friedrich dem Grafen Heinrich von Gorz seinem lieben Oheim einen Lehenurlaub von einem Jahre, da er durch Sclnvachheit seines Leibes und ander-\veltlichen Ursachen vvegen niclit vermag, sein Land und Lehen, die von Uns und dem h. romischen Reiche lierriihren, von der kdn. Ma-jestiit zu empfangen, als gevvdhnlichem Recht ist.“ Im darauffolgenden Jahre mahnt K. Friedrich den Grafen Heinrich, S. Maj. Oheim und Fursten, seine Reichslehen innerhalb 6 Wochen und drei Tagen von ') Carolus d. gr. Komanorum Rez etc. spectabilis Meinhardo ed Hcnrico Co-mitibus Goricie fidelibus nostris dilectis graciam Regiam et omnc bonum. Gum ex certis rausis per nuncios vestros nobis eipositis. Maiestatem nostram commodc acceilere non possitis, vobis ut sine vestro vcstrique Juriš preiudicio a nostra serenitate feuda vestra Imperalia non recipiatis vel rcciperc teneamini, doneč versus Lombardiain ad repetendum Jura nostra faciemus transitum de speciali gracia con-cedimus et presentibus indulgemus. Datum 1’ragae etc. (t. April 1352.) Kinen gleichen Lehenurlaub ertheilte Carl IV. im J. 13.. an die Grafen Albrecht und Meinhard von GOr/,. s. M. zu empfangen und 1469 ertheilt derselbe K. Friedrich dem Grafen Leonliard einen Lehenurlaub. In allen diesen Urkunden wird nar der Reichslehen der Grafen von Gorz im Allgeraeinen envahnt, ohne die einzelnen Lehensobjecte namentlich zu bezeichnen, da solches bei der Ausstellung von derlei Urkunden nicht tiblich war. Es findet sich aber im kais. Staatsarchive auch ein Lehenbrief des Kaisers Siegmund (als romischen Konigs) vor, in welchem die Reichslehen der Grafen von Gorz ausdriicklich ge-nannt werden. Wir fiihren diese wichtige Urkunde nach dem Originale vvortlich liier auf: „Wir Sigmund von Gotes gnaden Romischer Kunig zu allen czyten inerer des Reichs vnd ze Vngarn, Dalmacien, Croacien, etc. Kunig Bekennen und tuen kunt offenbar mit disem Brief allen den die in sehen oder horen lesen. Wann fiir vns kommen ist, do wir czu Co-stencz vnder vnser kuniglicher maiestat geczieret vnd gecronet sassen, ■uit solicher czierheit und sollempintot (?) als dann dorzu gehoret der wolgeborn Heinrich Greue zu Gorcz vnd ze Tyrol, vnser lieber Swager und getreuer; vnd hat vns gebetten, das wir Im vnd deme vvohlge-bornen Hansmeinharten, seinem Bruder, vnserem Rate, Diener und lieben getriien dise nachgeschriben lehen mit namen die Grafscliafft Zu Gorcz mit aller czugehorung, die pfallenzgrafschafft zu ke-venden, das gericht zu Flamber in Fryaul, die Grafschafft zu llewnburg mit aller czugehorunge, den Pan, vnd Acht, Gzolle, Miincze Jarmerckte, vvochenmerckte vnd lehen von der lland zu lechen Und dorczu alle andere lehen, die Ire vordern an sich recht und redlich von dem heiligen Romischen Riche gebracht haben zu uerleihen gne-diclich geruhten. Des haben wir angesehen grosse Treue vnd frund-schafft, damit vns der vorgenante Graff Heinrich gervont ist, vnd ouch nucze, vnd willige Dienste, die vnsere vorfarn an dem Riche, der (“!?enante Graff Heinrichs und Graf Hansmeinharten vordern geton haben. Sy vns teglichen tun, vnd fiirbass tun sollen vnd mogen in kunftigen Gyten, vnd haben dorumb vsz vnsern kuniglichen henden vnd mit 'nserm Scoppter, den egenanton heinrichen und hansmeinharten, Greuen zu Gorcz vnd zu Tyrol gebrudern alle Ire vorgenante Grafscheffte, pfalzgrafschafft, mit allen Iren Herschafften nuczen vnd czugehorungen vnd dorczu Pan, vnd Acht, Gzolle, Miincze Jarmerkte \vochenmerkte vnd lehen von der lland zu leihen vnd alle andere lehen, die Ire vor-dern an sy redlich gebracht haben, vnd die von vns vnd dem Riche zu lehen ruren, gnediclich verlihen vnd verleihen. In die aucli von Romischer kuniglicher macht In craft diss Briefs dieselben lehen mit— sainpt Iren lehenserben, zu haben, zu halten vnd zu besiczen vnd die °uch von vnsern nachkommen an dem Riche zu emptahen, als oft des n°t ist, vnd sich das geburet, doch vns und vnser manschaift vnschedlich an vnsern Diensten und Iren rechten. Vnd ivir gebieten dorumb allen und iglichen Fursten, geistlichen und vverntlichen, Greuen, Fryen, Rittern, Knechten, gemeynen, vicarien, vogten, Amptluten, Steten vnd gemeinden vnd sust allen vnsern vnd dez Richs vndertanen vnd getruen, ernstlich und vesticlich mit disem Brief, das sy die egenanten heinrichen und hansmeinharten, Greuen zu Gorcz vnd zu Tyrol, an Iren Grafschefften vnd andern Iren Herschaften, lehen vnd czugehorungen, nicht hindern oder Irren in khein wise. Sunder sy doby gerulichen vnd vngehindert beliben lassen. Als lieb In sey vnser vnd des Richs sware vngade zu uermeiden. Mit vrkund diss Briefs versigelt mit Vnsere kuniglichen Maiestat Insigel. Geben zu Costencz nach cristi geburt vierczehenhundert Jar, vnd dornocli in dem funfczehendisten Jar, des nechsten dinstags nach sand Peters vnd sand Panlstage der heiligen czwelfboten vnsere Riche des vngrischen etc. in dem newn vnd czvvonzigsten vnd desRomischen in dem funften Jaren. Ad mandatum dni RegisMichall Cancu'' Wrat,islavice (2. Julius 1415)“ * 1). Es mag auffallen, dass in dieser Belehnungsurkunde auch die Pfalzgrafschaft von Karnten erwahnt ist, vvelche ein Leben der Herzoge von Karnten war. Diese Belehnung galt aber als Besta-tigung der berzoglichen Belehnung, vrelclie Bestatigung vvegen des hohen Ranges der den Fursten gleichgehaltenen Pfalzgrafen, einer Wiirde, die nur der Konig verleihen komite, tiblich war, wie diess aus einer Ur-kunde des Konigs Wenzel vom J. 1398 hervorgeht 2). Hierbei ist noch eine andere Urkunde des kais. Staatsarcliives vom J. 1477 anzufiihren, durch vvelche Kaiser Friedrich „als Lehensherr“ den Grafen Leon-hard mahnt, den Venedigern Gbrz nicht zu iibergeben. Letzterer nannte sich vviederholt, namentlich in seiner Beschiverdeschrift an Venedig 1498 (S. S. 566, Anm. 3) einen Lehensmann des h. romischen Reiches. Wel-clien Werth man in Gorz auch noch in spaterer Zeit auf diese Beziehun-gen der Grafschaft zu dem Reiche als unmittelbares Reichslehen legte, *) In einer spiiteren Urkunde vom J. 1437 verlieh K. Siegmund filr den Fali, als Graf Heinrich ohne miinnliehen Erben absterben ivttrde, die Naclifolge in der Grafschaft seinem Sctnvicgersohne Brunoro Scaligero „cum omnibus pertinen-tiis quae ad Impcrium reverti possent et quae Comes Henricus de Goritiaab Imperio in feudum acceperat.“ Kais. Staatsarchiv. Coronini Miscellanea S. 222. l) Wenccslaus Romanorum et Bohemiae Rez, Henrico ct Joanni Meinhardo, Comitibus Goritiae fratribus confirmat Palatinum Carinthiae cum omnibus eidem ab antiquo competentibus juribus. Coronini Tentamen Chronologicum pag. 401. S. oben S. 554 Anm.3. Kaiser Friedrich 111. verlieli bei der Krbhuldigung in Karnten 1470 dem Grafen Leonhard das Lehen der Pfalzgrafschaft; mit Giirz ivurdo er wahr-scheinlich in deraselben Jalire auf dem Rcichstagc zu Regensburg bcleliut. beweiset der Freibrief, vvelchen Kaiser Ferdinand II. im J. 1626 an die Landstande von Gdrz iiber deren Bitte erlassen hat *). ’) Da diese vielfach citirte Urkunde auch in anderer Hinsicht von vielem Belange ist, mag es passend erscheinen, dieselbe nach dem im kais. Staatsarchive befindlichen Originale hier abzudrucken: „Wir Ferdinand II. thun kund, dass bei maserk.Majestat die ersamen Geistlichen WohlgeborneEdle und Unsere liebe andachtige and getreue Pralaten Herren, Eittersehaft und Stadte Unserer und Unseres lOblichen Erzhauses Oesterreichs gefursteten Grafschaft Gorz durch den edlen und lieben getreuen Orpheum von Strassoldo Freiherrn Unsern Eath Kamerer bei Uns mit ausftihrlicli Tvohlbegrundeter deduction und Beweisen unterthanigst einkommen nnd dahin allermeist zu erkennen gebeten, dass obgedachte Unsere fiirstliche Grafih aft Gorz als ein Unserem lOblichen Erzhause Oesterreich mit incorporirtes Erbland aller anderen Unseren Erblanden Freiheiten Bechten und Gerechtigkeiten s°nderlichen was die teutsche Nation beriihrt und anlangt, wie bishero also auch noch liinfuro inskiinftige fahig sein miige, Gestalt dann Unsere Vorfahren ""eiland die Grafen von Gorz von Uralten Zeiten her fiir gefurstete Grafen des heil. Eomischen Eeichs teutscher Nation jedesmal gehalten und er-kennt auch als nach Ihrem Absterben Unser lObliches Erzhaus Oesterreich ernannte Grafschaft erblich herkommen solche neben andern Unseren Erblanden im J. 1522 nnter dem ausgetheilten ersten Kreise begriffen und hiernach im Eeichsabschiede 1576 Steyer Karndten Krain und mehrerwahnt unser fiirstliche Grafschaft GOrz znsammen unter die verwandte dem BOm. kais. Schutz und Schirm untergebene Bander gezahlt und dann aus erst ernannter Grafschaft viel unterschiedliche Land Bommenthurn und Eitter lobi. deutschen Ordens sowohl auch kais. oberste Hof-^eister geheime und Eeichs Hofriithe mit weniger im Eegimente unseren Nieder-Und InnerOsterreichischen Landen von beriihrter Grafschaft wegen nach und nach bis anhero ain Herr und Landtmann allezeit gesessen waren, auch sonsten die auss 'lerselben Grafschalft geborne vornembe Aembtern zu Krieges und Friedenszeitten Zu Ireni sonderbahrem ruhm bedientt und sich jederzeitt gegen Unnss dem heiligen Botnischen Eeiche und Unserm lOblichen Erzhauss Oesterreich getreu gehorsamb Ur>d bestandig erzaigt hatten. Wann wir nun gnadiglich angesehen wahrgenommen ond betrachtet solcher ernannter Unserer fiirstlichen Grafschaft GOrz demiithig z U' i n 1 i c h e Bitte auch der angenehmen getreu gehorsam nuzlich unverdrossen und "‘lligste Dienste so sie Uns, Unseren Vorfahren; dem heil. Eomischen Eeiche und Oiehrgedachtem Unseren lobi. Erzhause Oesterreich von vielen unvordenklichen Jaliren und uralten zeiten hero zu Krieges- vnnd Friedenszeitten, zu Irem vnsterb-lichen immerwahrendcn rulimb erzaigt und beivisen hat, solches noch t&glichs thuett "n,l hinftiro noch weitcrs zu leisten vnderthiinig ist erpiettig ist, solches auch woll thun kanu, mag und solle. Dannenhero vnnd weilen wir soleh Ir Anlangen in Keziemende deliberation gezogen auch in allerhanndt eingeholetem Bericht, somit befunden, dass ausser allen Zweifel angcregte fiirstl. Grafschafft GOrz sowohl 'Hess als jenscits dess Gebiirges von Alters hero dem heil. E 0 m. Bcich teutsch. Nation yn vnnd allezeit lehensweiss vnnterworffe n aUch dasswegen aller Privilegien Itecht und Gerechtigkeiten gleich anderen Oster-reichischen Erblanden und Leuten billigfahig ist, haben wir in soleh ihr demiithigst fleissigste Bitte gniidigst eingewilligt: Erkennen, erklaren, mainen setzen und wol-en au<-'h hierauf aus EOm. Kays. Macht und Vollkommenheit hiermit wissent- und Wenn wir bei der Nachweisung, dass die Grafschaft Gdrz ein Reichslehen gebildet, eine grossere Umstandlichkeit als vielleicht erfor-derlich, eintreten Hessen, so geschah diess aus der Ursache, dass dieses Verhaltniss neuerlich angezvveifelt vvurde, obwohl hierzu ein objectiver Grund nicht vorlag. \vohl bedachtlich in Kraft diess Briefes thun dass aueh der in der allerbesten kraftigsten und giiltigsten Form Mass und Weise als das immer beschehen und Kraft haben soli kann und mag Also dergestalt dass nun hinfiirtan wie bisher mehrgedacbte Unsere ftlrstliche Grafschaft Gorz dem heil. ROmischen Reiche Lehensweise unterworfen und dannenhero der Rechten alten teutschen Nation einverleibt und zugezalt sei und ewiglich bleibe, von Jedermanniglichen hohen und niederen Standes Personen was Wiirden di seien niemand ausgenommen fur rechte geborne naturliche alte Teutsche gehalten geehrt genennt geschrieben und erkennt werden; darzu aller und jeder Gaben Gnaden Freiheiten Ehren Wurden Vortheile Privilegien Immunitaten Rechte und Gerechtigkeiten in Geist- und weltlichen Sachen (deren sich alle anderen Unsere und mehrgedachten unseres lOblichen Erzhauses Oesterreich Erb- und Patrimonial-lande insgemein von Alters her geniltzt und gebraucht haben und von Recht und Gewohnheit wegen noch im iiblichen Gebrauche sevndt, Irer Notdurft willen und Gelegenheit nach geruhiglich freuen nuczen, niessen und gebrauchen diirfen konnen sollen und mogen. Nicht anderst noch minder also wenn sie deren allen jeder von Altersher in wirklichen possess und Gebrauch w;iren, doch derjenigen Briefe und Privilegien so wie jedes erstgedachtes Unserer Erblande fur sich allein absonder-lich ervvorben ausdrucklich vorbehalten ausgenommen. Darum gebieten wir allen und jeden Churfursten etc. und wollen dass sie oftgenannte Unserer ganzen fiirst-liche Grafschaft GOrz hinfuro etviglich als ein Lehen vom heil. RO-mischen Reiche und der rechten wahren alten teutschen Nation zu-gethan und einverleibt (was sodann auch von Altershero kraft Uns in glaubwiirdiger Form vorgebrachten wolilbegrlindeten deduction bishero anderst n ie m a le n erkennt oder gehalten worden ist) nennen erkennen halten ehremviir-digen Sie auch aller und jeder Privilegien Gnaden Gaben Ehren Wiirden Vorthei-len Indemnitiiten Rechten und Gerechtigkeiten sovvohl in geistlichen als \veltlichen Sachen deren sich andere Unsere und mehrbesagten Unseres lobi. Erhauses Oesterreich Erb- Patrimonial Lander (doch wie vorgemelt ausser derer Privilegien so deren jedes fiir sich absonderlich envorben) von Recht oder Gewolinheit wegen freuen und gebrauchen, theilhaftig, vvttrdig und empfanglich scin, sich deren aller-dings geruhiglich freuen brauehen nuczen und geniessen lassen, daran nicht hin-dern noch irren oder von den Ihrigen noch Jemanden Andern solehes zu thun ge-statten in keinerlei Weis als lieb einem Jeden sei Unserer und des Reich s sehvvere unausbleibliche Strafen Ungnad auch darzu cin POn benanntlich 00 Mark lothiges Golds zu vermeiden, deren Jeder so oft er freventlich himvider thiite Unshalb m Unserer des Reichs Kammer und den andern halben Theil vielgedachter Unserer furstlichen Grafschaft GOrz unnaohl&sslieh zu bezahlen gehalten sein solle. Das ineinen wir ernstlich mit Urkund dieses Briefes beschieht mit unseren kaiserlichen anhangenden Insiegel. Datum Wicn 16. Juli 1626. Dieses vorausgesendet, muss eingeraumt werden, dass die Grafen von Gorz auch Lehensmanner der Herzoge von Karaten und wahr-scheinlich auch der Herzoge von Oesterreich (noch vor deren Er-langung von Karaten) waren. Auf letzteres deutet das Biindniss hin, 'velches die Herzoge Albrecht und Otto von Oesterreich mit dem Grafen Albrecht IV. von Gorz und dessen Brudern abschlossen (1333), und vvorin die Herzoge die Bedingung setzen, dass „die Grafen sollen ihre Diener sein.“ Auch die Vergabung von Zehenten an das Stift Klosterneuburg und das Patronatsrecht auf die Kirche S. Bernhard bei Wels lasst schliessen, dass die Grafen von Gorz mit ihren Besitzun-gen in Oesterreich den Herzogen daselbst lehendienstbar gervesen seien. Endlich waren sie auch seit dem Ende des 14. Jahrhundertes fiir rneli-1’ere Schlosser in Karaten und im Pusterthale Lehensmanner des Erz-hischofs von Salzburg (S. S. 510 Anm. 3). 17. Die Grafen von Gorz als Schutzvogte der Kirche von Aquileja. In den Zeiten, wo die geistlichen Stifter und Corporationen wohl V’eltlichen Besitz aber keine liinreichende Macht denselben zu scliiitzen hatten, war es durch die Notliwendigke.it geboten, dass dieselben sich Unter den Scliutz eines benachbarten weltlichen Dynasten stellten, und 'lun hierzu jene Rechte und Vortheile einraumten, welche eines Theils erforderlich waren, diesen Scliutz wirksam ausuben zu konnen, und anderen Theils den Schutzherren tur einen hierzu nothwendigen Auf-Wand an Kraft, Gut und Zeit zu entschadigen vermocliten. Wenn die geistlichen Corporationen ihren Besitz iiber zwei oder mehrere Provin-zen ausdehnten, liatten sie wohl auch zwei oder mehrere solcher Schutzherren, da deren Unterstiitzung um so kraftiger sein musste, je naher s>e dem schutzbefohlenen geistlichen Besitze angesessen waren. Diese Schutzherren hiessen Scliutz- oder Schirmvogte der Kirche (lateinisch: Advocati ecclesiae), und es konnte ein solcher Schutzherr Vogt sowohl der bischdflichen Kirche als auch der Capitel und KI oster desselben Eezirkes sein. Ihre Verpflichtung bestand zunhchst darin, die Kirche und ihren Besitz gegen iiusseien Angriff zu schiitzen und zu verthei-digen, und zu diesem Ende die Soldner oder Milizen der Kirche an-Zufilhren, ferner darin, im geistlichen Gebiete (mit Ausnahme der Eehensangelegenheiten, woruberder geistliche Herr selbst oder mit den Standesgerichten Recht sprach) die Gerichtsbarkeit auszuiiben, und zu diesem llehufe alljahrlich das Gebiet zu bereisen, und in den vorziig-hcheren Orten Gerichtstage abzuhalten, auch wohl, bei einer Sedis-vacanz das Parlament einzuberufen und ihm vorzusitzen. Die Entschil-digung, welche sie dafiir erhielten, bestanden in einem Antheile (ge- vbhnlich dem dritten Theile) der von ihnen bei der Ausiibung der Gerichtsbarkeit verhangten Geldstrafen, wohl aucli in der Verleihung von Lehen an dieselben. Der Patriarch von Aquileja so wie die Capitel von Aquileja und Cividale und die mit reichem Besitze ausgestatteten Propsteien, Klo-ster und Abteien des Patriarchensprengels hatten ebenfalls ihre Schutz-vdgte. Wir finden eines solclien Schutzvogtes des Patriarchates zuerst im J. 961 ervahnt, wo Azzo* 1) Scliutzvogt der Kirche war, als der Patriarch Rodoald dem Bischofe von Parenzo in Rovigno eine Schen-kung machte. Zur Zeit, als K. Conrad II. dem Patriarchen Popo den grossen Wald schenkte (1028), und als Popo den Dom von Aquileja einweihte (1031), ferner als er 1041 das Marienkloster in Aquileja mit Giitern bedachte, var Valpertus Scliutzvogt des Patriarchen. Un-mittelbar darauf aber wurde Marquard III.2), Sohn Adalbero's, wel-cher auch als erster Graf von Gdrz erscheint, Schutzvogt der Kirche von Aquileja, und es ging diese Wiirde (oder Function) auch auf sei-nen Sohn Heinrich iiber, velcher dieselbe so lange inne hatte bis er zum Herzoge von Karnten ernannt ward. Ueber seine um jene Zeit er-folgte Niederlegung der Schutzvogtei erhalten virKenntniss durch eine bis auf uns gekommene Urkunde. Es vurde dieselbe hierauf dem Grafen Burkhard von Moosburg bairischen Stammes verliehen (der Zeit-punkt ist nicht genau bestimmt, doch diirfte es um oder bald nach 1190 erfolgt sein). Wohl mochten sclion damals Uebergritfe in Aus-iibung der Gerichtsbarkeit von Seiten der Eppensteiner Schutzvdgte vorgekommen sein, und Herzog Heinrich iiber Zureden seines Bruders des Patriarchen Ulrich I. auf die Schutzvogtei Verzicht geleistet haben, da seinem Nachfolger Burkhard dieselbe nur mehr mit einem beschrank-ten Ausmaasse von Ilechten und naraentlich ohne die Gerichtsbarkeit verliehen vrurde3). Burkhard ging aber eben so >vie sein Sohn nicht ') Dem Namen des Schutzvogtes und der Zeit nach ist es nicht unvvahr-sclieinlich, dass dieser Azzo der Vater des Grafen Werigand von Friaul \var, dessen Sohn gleichfalls Azzo hiess. l) Marquard erscheint urkundlich als Schutzvogt unter dem Patriarchen Ra-vanger (1060 — 1068) und unter Sieghard (Anfangs 107.3). - Wenn es richtig ist, wie einige Schriftsteller behaupten, dass der Patriarch Sieghard aus dem Geschlechte der Grafen von Plaien diesem Grafengeschlechte die Schutzvogtei iiber die Kirche von Aquileja tlbertragen habe, so mlisste dieses im J. 1073, als Marquard das Her-zogthum von Karnten erlangte, erfolgt sein. Mit dem Tode Sieghard’s im J. 1077 schcint dann die Schutzvogtei an die Eppensteiner, und zvar an Heinrich, dem damaligen Grafen von GOrz, zuriickgekehrt zu sein. a) Aus einer urkundlichen Stelle (Patriarch Ulrich schenkt dem Kloster Mog-gio): Arcam unam in Carinthia, quae Erro vocatur, quam Dux Henricus pro advocatia Aquilejensi Patriarchae dederat“ folgern nun Schriftsteller, doch wie es lange nachher mit Tode ab (um 1130 kommt seine Gattin Azica schon als betagte Witwe vor) ohne andere maanliche Erben zu hinterlassen. Es diirfte nach seinern Tode die Schutzvogtei auf seinen Schvviegersohn Conrad, Gemahl seiner Tochter Mathilde iibergegangen sein. Denn in der Sclienkungsurkunde iiber die istrischen Guter des Markgrafen Ulrich an die Kirche von Aquileja vom J. 1102 kommt ein Conradus advo-catus als Zeuge vor, im Jahre 1130 lebte er noch (Zeuge davon die Schenkung Azica's an ihn und seine Gemahlin) und 1135—1138 er-scheint bereits ein anderer Schutzvogt. Damals scheint es namlich ge-wesen zu sein, dass die Lurngauer Grafen, \velche in der Z\vischenzeit *n den Besitz von Gorz gelangt waren, auch von den Patriarchen mit der Schutzvogtei iiber die Kirche von Aquileja (so wie von anderen geistlichen Corporationen mit jener iiber die beziiglichen ihnen ge-hiirigen Guter) betraut wurden J). Wahrscheinlich geschah diess durch den Patriarchen Pilgrim I. um 1035—1038 durch Verleihung an den Grafen Meinhard 1. Denn als im J. 1150 der Vertrag iiber die Siihne der gegen den Patriarchen veriibten Gewaltthat zwischen diesem und dem Grafen Engelbert I. geschlossen wurde, berief man sich bei Fest-stellung des Verhiiltnisses des Schutzvogt es und seiner Rechte auf den Vertrag, welchen Patriarch Pilgrim I. mit dem Grafen Meinhard I. von Giirz iiber das Schutzvogteiverhiiltniss abgeschlossen hatte *). Meinhard I. kommt auch, eben so wie sein Solin Heinrich (1146) ur-kundlich als Schutzvogt von Aquileja vor3). Wir finden den Grafen Meinhard I. mit seinem Soline Heinrich I. (113!)) auch als Schutzvogte der Propstei St. Stephan in Aquileja und den Grafen Engelbert II. (1160) als Schutzvogt des Klosters von Beligna bei Aquileja; die Eunde hiervon erhielten wir anlasslich des Missbrauches, welchen diese Grafen von ihrer Stellung als Schutzvogte machten, wodurch sich die scheint, ohne hinreichenden Grund, dass Heinrieh die Schutzvogtei erkauft habe; schon sein Vater Marquard war Schutzvogt der Kirche. Wenn jedoch in der Zwi-schenzeit die Grafen von Plaien die Schutzvogtei ausiibten, so ist es nicht unwahr-scheinlich, dass Graf Heinrich, um dieselbe an sich zu bringen, der Kirche von Aquileja aus seinem PrivatvermOgen das obige Grundsttlck geschenkt habe. *) Ob und inwicfern diess durch die Vermittlung der Grafen von Peilstein erfolgte (S. 493, Anin. 1), bleibt unaufgekliirt. 1) S. S. 498 Anm. t. „Engclhertus invalescens pactum, quod pater ejus cum domino Patriarcha pepigerat.“ *) Bei einer Belehnung des Patriarchen Pilgrim an den Propst Pabo zu Gurk crschcint unter den Zeugen: „Mcinhardus advocatus“ und bei einem Gtitertausche dessclben Patriarchen mit dem Grafen Bernhard von Sponheim wird (ti 46) unter den Zeugen „Comcs Henricus advocatus Aquilejensis“ genannt. S. Tangi die Orten-b«rgcr. Archiv f. 0. G. etc. 30. Bd. S. 453. genannten geistlichen Corporat.ionen veranlasst fanden, mit Aufopferung von Giitern die Grafen von Gorz zu bevvegen, auf ihre Schutzvogtei Verzicht zu leisten. Graf Engeibert II. erscheint iibrigens schon 1149 (als Zeuge bei der Verleihung eines Privilegiums durch Kaiser Conrad II. an das Kloster von Moggio unterschreibt er sich: Engilbertus advoca-tus Aquilegiensis" (Rubeis a. a O. col. 570) als Schutzvogt der Kirche von Aquileja; um jene Zeit waren es ebenfalls die Zervviirfnisse, wel-clie aus dem Missbrauche des Rechtes der Schutzvogtei hervorgingen, die zu der Gefangennahme des Patriarchen und der nachfolgenden Siihne fuhrten. Es gevvahrten aber auch die mit der Schutzvogtei ver-bundenen Befugnisse einen so tiefen Eingrift' in die Venvaltung des Landes, und die Gelegenheit des Missbrauches bei Zuerkennung von Geldstrafen, wovon der dritte Theil dem Vogte zufiel, lag so nahe, dass es bei den der Gewaltthat huldigenden Sitten jener Zeit kein Wunder nehmen darf, wenn die Schutzvogte nicht selten Macht vor Recht ergehen liessen *). Dass dieses auch von Seite der Grafen von Gdrz gegeniiber dem Patriarchen von Aquileja und anderen geistlichen Corporationen geschah, wird urkundlich vielfach bestatigt; ja es gehen diese aus der Schutzvogtei entstehenden Streitigkeiten, \voran sich allerdings Hintergedanken zur Ausbreitung ihres Besitzes von Seite der Grafen von Giirz kniipfen mochten, gleichsam wie ein rother Faden durch die ganze Geschichte des Patriarchates und der Grafen von Gdrz hindurch. Der Vertrag von Ramoscello (1150) behufs der Rege-lung der Schutzvogtei scheint nicht vollstandig gehalten vvorden zu sein. Diesem solite wahrscheinlich ein neuer Vertrag unter dem Patriarchen Ulrich II., von welchem wir nur dunkle Kunde haben, abhelfen, wohl aber ohne Erfolg, denn bei dem Vertrage von S. Quirino (1202) ergab sich die Nothwendigkeit, das Verhiiltniss des Schutzvogtes neuer-dings festzustellen. Es geschah diess in der feierlichsten Form durch Schiedsrichter, welche beiderseits aus angesehenen Geschlechtern ge-wahlt wurden und ihren Ausspruch auf Grundlage des durch erfahrene Sachkundige ermittelten Thatbestandes, wie er sich zu Ende der Re-gierung des Patriarchen Ulrich II. dargestellt liatte, kund gaben2). l l) Es muss diess wohl allerwiirts vorgekomnien sein, wesslmlb auch Herzog Ulrich von Karaten bei firtindung des Klosters Freudenthal (Vullis jucunda) in Wrainitz an der Quelle der Feistritz (1360) ausdrilcklich auf dieses Recht Verzicht leistet und bemerkt: „Nullum nobis jus advocatiae in ea fundatione vel nostris successoribus reservantes, quod plerumque sicut ezperimento didicimus, consuevit succedentibus pro medicina salutis interitus toxicum administrare.“ Rubeis a. a. O. col. 7Ž8. *) Der Schiedsspruch gcwahrt einen solchen Einhlick in die damaligen Rechts-verhilltnisse des Schutzvogtes, dass cine Aufzahlung der Rochte desselhen nach dem Dieses schiedsrichterlich festgestellte Verhaltniss blieb denn aucli die Hichtschnur fur alle nachfolgende Zeit bis auf den Patriarchen Ludwig damaligen Befunde der Sachknndigen nieht ohne Interesse sein durfte. Nach Rubeis (a. a. O. col. 648) lautete der Befund, wie folgt: In Aquileja hielt der Schutzvogt einmal im Jahre den Gerichtstag (das placitum) mit dem Nuntius des Patriarchen; den Ertrag (der Bannstrafen) theilte er mit dem Patriarchen. Er hatte unter sicli einen Bestellten (advocatus auch subadvocatus genannt) ebenso der Patriarch; diese beiden Bestellten fuhrten die Venvaltung und sprachen Recht, die Biirgschafts-leistungen (vadimonia) gahen sie in die Hiinde des Bestellten des Patriarchen. der Ertrag wurde getheilt. Ebenso wurden die Abgaben der Fleischhauer, Schuhmacher, Itirthe und Tuchwcber getheilt. Die Diener der Kirche \varen nicht verpfiichtet. sich yor dem Advocatus zu yerantworten; wurde ein solcher bei einem Diebstahle °der Raube ertappt, so ward er in das Gefiingniss des Patriarchen abgefiihrt und dort abgeurtheilt. Der Schutzvogt hatte „cruentum denarium” (Geldstrafe fur Tod-tungen und Verwundungen), welcher ebenfalls getheilt wurde, von dem Patriarchen. In Aquileja empfing er von dem Patriarchen aus dem „Ripaticum“ (Uferlande-Abgabe) nnd ..teloneum" (Zoll) 4 Mark, von der Klause (von Venzone) 3 Mark. Befand er rieh zu Aquileja, so gab ihm der „Riparius“ (Hafenaufseher) Salz zu seinen Speisen nnd zum Mittags- und Abendbrote einen Krug (Sciphum) Wein und eine Schiissel mit Fleisch oder Fischen, so weit solches zu haben war, und jahrlich 100 Bund Evriebel. Von einem gewissen Hause in Aquileja erhielt er, wenn er dort weilte, Holz zum Kochen und zur Beheizung seiner Stube. Ausserdem hatte der Schutzvogt die Advocatie in Ajello, Joanis, Gonar, Percotto, Udine, Butrio, Orsara und Fagagna, an welchen Orten der Bestellte des Schutzvogtes mit jenem des Patriarchen das placitum abhielt; der Ertrag wurde getheilt. Ausserdem bezog der Schutzvogt (jahrlich) von Ajello 2 Scheffel (modios) Weizen, 2 Scheffel Hafer, 2 Schafe oder 16 Denar, 5 Hennen und 50 Eier; von Percotto 1 Kuh und das Uebrige wie in Ajello, das Gleiche wie in Percotto von Udine, von Palazzolo, von Fagagna und vom Karste; von Cividale, so wie von Tolmein je 2 Kiihe und das Uebrige wie in Ajello, vn Coglio noch im Siiden von einer festen Grenzlinie die Rede sein, *ia die Grafschaft nicht ein abgeschlossenes Gebiet darstellte, sondern viele einzelne Besitzungen in sich scliloss, die, unter sich nicht zu-sammenhiingend, an den Grenzen štetem IIerrschaftswechsel unterworfen waren, was namentlich von der Grenze gegen das Gebiet des Patriar-chen galt. Wenn man von den Besitzungen der Grafen von Gorz im wei-tei'en Sinne handelt, und alle jene einbezieht, die zu irgend einer Zeit Eigenthum der Grafen waren, oline sich dabei an einen bestimmten ^eitpunkt zu binden, so gehorten nachstehende Gebiete dazu. Das alteste Besitzthum der Grafen, bis auf ihren Stammvater Othwin und hessen Vater Ha.rtwig hinaufreichend, war die Grafschaft Pusterthal Reiche urspriinglich weder zu — der noch nicht gebildeten Grafschaft ~~ Tirol noch zu Kiirnten gehorte, sondern ein reichsunmittelbares Eesitzthum bildete) mit den Schldssern Rodank nhchst der Haslacher Klause, Bichl, Schoneck, Ehrenburg, \Velsberg, Rasen, Heinfels, Hunnen-iels, der Herrschaft Innichen mit Schloss Haberberg sammt dem Thale v°n Taufers mit den Schldssern Taufers, Uttenheim und Neuhaus, dem Gorfe S. Eeonhard, der Herrschaft Anras und den Bezirken von Sonnen- burg und Enneberg ’). Die Grafschaft reichte von der Haslacher Klause am Ausgange des Pustertliales gegen die Eisack bis zu dem Erlbache bei Apfaltersbach und Anras an der oberen Drau, und von der italieni-schen Grenze im Siiden bis zu der Dreiherrenspitze (unweit des Gross- *) Die Haslacher (spater Miihlbacher) Klause wurde sammt Schloss Rodank durch die Grafen Meinhard IV. und Albrecht H. 1269 von Friedrich von Rodank erkauft, und blieb bei der Theilung der Giiter vom J. 1271 als Grenzpunkt gemein-schaftliches Eigenthum der beiden Grafen; im J. 1303 fielen die Klause und Rodank ganz an die tiroler Grafen. Schloss Bichl (spater Sclnvarzhorn) bei St. Martin (Bezirk Bruneck) war 1472 ein Lehen der Grafen von GOrz. Schloss Michaelsburg, seit Othwin’s Zeiten ein Eigenthum der Grafen, war die Residenz des Sohnes Othwin’s, Engelbert Grafen von Pusterthal und Lurn und dessen Sohnes Engel-bert Grafen von Pusterthal, dessen Bruder Meinhard die Grafschaft Lum erhielt. Mit Engelbert scheint die Linie erloschen zu sein, denn Kaiser Heinrich IV. schenkte die Grafschaft Pusterthal dem Bischofe von Brisen, von welchem sie an die Herzoge von Meran und von diesen durch Erbschaft an Grafen Meinhard IV. gelangte. Dieser bestimmte Michaelsburg mit Schloss Rasen als Morgengabe seiner Gemahlin Elisabeth von Baiern (1259), die bei der Theilung von 1271 darauf zu Gunsten des Grafen Albrecht II. Verzicht leistete, seit welcher Zeit sie bis zum Aussterben des Geschlechtes bei den Grafen von GOrz verblieben. Sonnenburg, wo Othwin starb, fiel nebst Enneberg als Erbe an dessen Solin Volkold, welcher sein ganzes Besitzthum dem von ihm in Sonnenburg gestifteten Bendictinerinenkloster schenkte. — Schloss Schiineck gelangte 1370 bei dem Aussterben des Geschlechtes an die Grafen von GOrz. mit Schloss Ehrenburg helehnten die Grafen von GOrz im J. 1471 die Ritter von Kiinigl. Das Gebiet von Taufers gehOrte den Grafen von Pusterthal, spater den Herren von Taufers. Agnes von Taufers verkaufte es an Herzog Heinrich von Kamten, von welchem es 1340 an die Grafen von Tirol vererbt wurdc. Schloss Uttenheim wurde zur H&lfte von Heinrich von Kiirnten 1330 erkauft, und Schloss Neuhaus kam 1340 nach dem ErlOschen der Herren von Taufers an die Grafen von GOrz. Die Herrschaft Innichen war mit dem dor-tigen Collegiatstifte ein Eigenthum der Bischofe von Freisingen. Graf Meinhard IV. bem&chtigte sich als Schutzvogt des Stiftes der Herrschaft Innichen, stellte sie aber 1260 nebst dem Schlosse Haberberg an Freisingen zurflck; im J. 1409 verpfandete sie der Bischof an den Grafen Heinrich IV. von GOrz; sie ward zwar wieder eingelOst, aber die Bischofe fanden sich, der ewigen Streitigkeiten miide, bewogen, die Oberherrlichkeit an die Grafen von GOrz zu iibertragen, um ihre Ein-ktlnfte an Gtllten und Lehen zu retten. Das dazu gchOrige Gericht Welsberg verlieh der Bischof von Freisingen bereits im J. 1229 als Lehen an den Grafen Meinhard III., und ebenso erscheint das Gericht Heinfels mit dem Schlosse Hun-nenfels bereits 1243 urkundlich als gOrzisches Eigenthum; die Grafen von GOrz schlugen hiiuflg ihre Sommerresidenz im Schlosse Heinfels auf. Seit jener Zeit dehnten die Grafen von GOrz ihre Geriehtsbarkeit liber ganz Pusterthal aus. Das Gericht Ant ho lz gehOrte den Grafen von Pusterthal, ging aber schon imll.Jahr-hunderte an die Bischofe von Brixen liber. Im Dorfe S. Leonhard war Graf Leon-hard urkundlich Landesherr im J. 1478. Die Herrschaft Anras war unter den Grafen Heinrich IV. und Leonhard theilweise an GOrz gekommen. venedigers) in den liohen Tauern, die ihren Namen davon herleitete, dass sich daselbst die Grenzen von Salzburg, Tirol und dem Gebiete der Grafen von Gorz beriihrten, im Norden. An die Grafschaft Pusterthal schloss sich die (damals zu Karaten gehorige) Grafschaft Lurn, welche die Herrschaft Lienz und das Iselthal mit Virgen und Kals in sich begriff, und ausserdem das eigent-iiche Grafschaftsgebiet, d. i. das obere Drauthal und das Mdllthal um-fasste. Hieran reihte sich die Pfalzgrafschaft von Karaten, zu welcher last das ganze Gailthal gehorte; in spaterer Zeit scheint die Grafschaft Lurn (mit Ausnahme von Lienz und des Iselthales) in die Pfalzgrafschaft aufgegangen zu sein und, mit derselben vereinigt, eiu Lelieus-object gebildet zu haben. Dieses vereinigte Gebiet (vvelches jedoch nicht pin abgeschlossenes Ganze bildete) erstreckte sich von der italieuischen Grenze im Siiden bis an den Grossglockner, dessen Gletschervvande es v°n zwei Seiten, von Kals im Westen, von Heiligenblut im Osten, cinschloss, im Norden. Ausserdem besassen die Grafen von Gdrz in Karaten noch die Schlosser Mosburg (zur Pfalzggrafschaft gehdrig), Stein 'm Jaunthale, Eberstein, Tiiixen (mit ileunburg), Gmiind und Langsee. In Krain war ihnen die grosse, bis an den Schneeberg rei-chende Herrschaft Hassberg nebst Schloss Lueg, Adelsberg, Laas, LallenbergjOberlaibach, Stainz, Gendlach, Gelovaz und Wengendorf eigen, siidlichenSteieriuark besassen sie Montpreis, und im nordlichen das Bergwerk von Schladming. In der windischen Mark waren sie Herren von Mbttling(Neumarkt), Tscherneinbel, Seisenberg, Weichselberg, Schčin-^ei'g und Michon. Von Istrien hatten sie den nordostlichen Theil, die e'gentliche Grafschaft von Istrien (mit dem Ilauptorte Pisino oder Mitterburg) inne und die zahlreicben Beaitzungen ain Karste, Buino, Brem, Gutenegg, Senosetsch, Gastelnuovo, llauna, Comen, Schvvarzenegg, ') Nach dem von Carl dem Grossen eingefiihrten Systeme der Gaugrafen eatstand die Grafschaft Lurn oder Lurnfeld, welche ihren Namen von der Stadt liburnia, spater Liburnia genannt, herleitete. Sie erstreckte sich von Oberkiirnten durch das Drautlial herauf bis /.um Erlbache bei Apfaltersbach und grenzte dort a» die Grafschaft Pusterthal. Luenz (Lienz) gehOrte zur Grafschaft Lurn. Urkund-l'ch erscheint in der zweiten Halfte des 10. Jahrhundertes Hartwig als der erste Gauffraf von Lurn, der Vater Othwin’s, welch letzterer die Grafschaften Luni und 1 Usterthal vereinigte. Nach der Aechtung des Baicrnherzogs Heinrich des L0wen auf dem Reichstage zu Regensburg 1180 erhielt das Haus GOrz die Landeshoheit diesem Gebietstheile, und Lienz seinen LandesfUrsten. Bei der Theilung zvvischen den Brttdern Meinhard IV. und Albert II. fiel an letzteren nebst den Besitzungen ‘n Kiiriiten das ganze Pusterthal bis zur Miihlbacher Klause mit aller Landeshoheit. Albert II. baute bei Lienz das Schloss Bruck, wo er und last alle seine Nachkom-'nen (mit Ausnahme Hcinrich's II. und Johann Heinrich’s) regelmassig residirten. S. ^taffler, Topographie von Tirol. Corgniale, Relffenberg, Dornberg, Tarnal, Dietetihof, Schloss Alben, Wippach1) stellten den Zusaminenhang des istrischen mit dem Gdrzer *) Wippach sammt Umgebung gehorte in der frillieren Zeit, wahrscheinlich schon seitdem Kaiser Otto III. die Halfte des Gtirzer Gebietes der Kirche von Aquileja geschenkt hatte, den Patriarchen, welche diesen Besitz, mindestens zum Theile, bis zum ErlOschen ihrer weltlichen Herrschaft festhielten. Die Grafen von Gurz scheinen indess schon im 13. Jahrhunderte daselbst Fuss gefasst zu haben. Die erste Erwahnung von Wippaeh in der Geschichte weist bereits darauf hin. Nach Bauzer zog Patriarch Gregor im Kriege mit den Grafen von GOrz, als er deren Stammschloss vergeblich belagert hatte, gegen IVippach und verbrannte das Schloss, dessen Herren sich zu den Grafen von GOrz gefliichtet hatten. Als Patriarch Kaimund bei seinem Begierungsantritte seinen Bruder Kinaldo sammt mehreren friaulischen Edelleuten entsendet hatte, um mit den Abgeordneten des Grafen von GOrz zu unterhandeln (1274), war Biidiger von Wippach einer der gOrzischen Abgeordneten. Die Herren des Schlosses von Wippach waren tibrigens Vasallen des Patriarchen. So bekennt sich Dietmar von Greifenfels (Greifenberg ?) 1276 als Vasall des Patriarchen und ward von ihm mit dem oberen Schlosse von Wippach mit vielen (43) Mansi und Zehenten belehnt. Es scheinen auch mehrere Burghut-leute des Patriarchen im Schlosse und im Flecken (Villa) von Wippach gevvohnt zu haben. Ein solcher war Hartwig, Sohn Wilhelm’s, von welchem die Burghut an Vorcinan von Greifenfels lehenweise uberging (1286). Otto von Wippaeh erhielt 1287 ein Lehen von Ulvino von Duino. Viele friaulische Edelleute empfingen 1298 die Bestatigung ihrer von den Grafen von GOrz erhaltenen Lehen aus den Hiinden der Abgeordneten des Grafen, Georg von Dornberg und Geber Bavin von Wippach. In den folgenden Jabren 1299 und 1.300 kommen als aquilejische Vasallen Pankraz von Wippach mit seinen Brudern Urizil, Gotefried und Gerold von Wippach, so wie Conrad von Ungerspach vor, welcher einen schOnen Thurm im Schlosse Wippach zu Lehen erhielt. Im J. 1320 sagte Dietmar von Greifenberg das Lehen von Wip-pach heim, welches der Patriarch Pagano an seinen Mundschenk Eainer (von Oster-witz) verlieh; derselbe Bainer ward 1337 auch mit dem Zehenten von Wippach belehnt. Die Gastaldie (den Landbezirk) von Wippach verlieh Patriarch Pagano 1329 an Conrad von Vuguhod zur Belohnung sciner im Kriege mit den Grafen von GOrz geleisteten Dienste. Ferner erschienen als aquilejische Vasallen Ezzelin von Wippaeh 1330, Berthold von Wippach und Gollone von Stegbcrg, Beatrix von Wip-pach 1377. Die Lehengtiter der letzteren lagen aber in der Villa (der nachmaligen Stadt) von Wippach, denn die bciden Schlosser erhielten andere Herren. Es scheint, dass die Grafen von GOrz sich vor 1342 des Schlosses von Wippach bemiichtigt hatten. Denn in diesem Jahre stellte es Graf Albert IV. an den Patriarchen Bert rand zurtick, welcher es ihm fUr die niichsten zwei Jahre nouerdings, jedoch mit dem Vorbehalte verlieh, dass Graf Albert es ihm nach Verlauf dieser Zeit zurUckstelle, und die Burg den Leuten des Patriarchen offen halte. Patriarch Nicolaus verlieh dem Herzoge Albrecht von Oesterrcich und dessen Erben das obere Schlos Wippach 1351, und schenkte 1355 das untere Schloss von Wippach den Grafen Meinhard VII. und Heinrich III. von GOrz, doch mit Vorbehalt des Obereigenthums und der Ver-pflichtung, die Burg dem Patriarchen offen zu erhalten. Nach dem ErlOschen der Patriarohenmacht, verblieb Wippach in den Hiinden dor Oesterreicher und der GOrzer Grafen, und gelangte nach dem Aussterben der letzteren gilnzlich an Oesterreich. Gebiete dar. Die Grafschaft Gorz war aber kein abgeschlossenes Gebiet, sondern bestand aus einzelnen Besitzungen, dieselben bildeten jedoch im Umkreise der Stadt Gorz ein zusammenhangendes von dem Wippach-flusse bis zu den Defileen des Isonzo oberhalb Ronzina (gegen Tolraein zu), dann von der Krainer Grenze bis an den Isonzo reichendes Ganze. Jenseits des Isonzo geliorte seit den altesten Zeiten die Hiigellandschaft des Coglio mit den Ortschaften Flambro, Medana. Bigliana, S. Martino, idossana, Quisoa, S. Floriano, Cerou, Vipulzano(Wippe]sbacb), S. Lorenzo, Visnivieco, Rittersberg, Barbana, und die unterhalb des Coglio an dessen Fusse gegen die friaulische Ebene zu gelegenen Orte Cormons *), Id* Kriege mit Venedig 1508 ward es von den Venezianem belagert und nach tapferer Gegenrvehr genommen, von den Kaiserlichen wieder erobert, und abermals au die Venezianer verloren, welche die Einwohner von Wippach niedermachten und den Ort pliinderten. Schliesslich gelangte es wieder an die Oesterreicher. Wippach blieb zur Grafschaft GOrz gehOrig bis 1524, in welchem Jahre es sammt Duino und dem ganzen Karstgebiete von Giirz getrennt und mit Krain vereinigt ward, "’eil die Grafschaft Giirz an den Salamanca verpfendet rvurde, und die erwahnten Leiden Districte keinen Theil der Pfandschaft ausmachten. *) Dort wo die Hiigellandschaft des Coglio siidwestlich an die friaulische Ebene grenzt, erhebt sich ein langgestreckter Bergriicken, welcher das dahinter Relegene Hilgelland von der Ebene seheidet. Auf dem 825 Fuss iiber der Meeres-flache erhabenen Hochpunkte dieses HOhenzuges, welcher die Landschaft ringsum beherrscht, gewalirt man die Ruinen des alten Schlosses Cormons, von wo sich dem Beschauer eine entzilckende Aussicht darbietet. Von den Felswiinden der juli-schen und carnischen Alpen schvveift das Auge iiber den Abfall des Gebirges und die Hilgelreihen des Coglio, wahrend auf der anderen Seite der Blick iiber die weite friaulische Ebene an das Meer reicht, an dessen Gestade im fcrnen Siidvvesten die Kuppel der Marcuskirche in Venedig stolz aus den Fluthen emportaueht. An dem Eusse der Bergleline im Beginne der Ebene breitet sich in reizender Lage, von einer fruehtbaren und wohlbebauten Flur umgeben und von einer milden Luft Umvvcht, das Stadtchen Cormons (Cormontium, Cormonum, Cormonse, Cremons, deutsch ■'n Mittelalter: Cremaun genannt) aus. Es vereinigen sich hier alle Bedingungen zur Anlage einer Veste, 'velche den Be\vohnern Schulz und Sicherheit gewahren, die Landschaft ringsum in Botmiissigkeit erhalten konnte. Desshalb ist es erkliirlich, ^ass schon in friihester Zeit auf dem Bergriicken eine Veste errichtet wurde. Die blossgelegten Grundmauern des Schlosses, so wie die Aufflndung eines Mosaikbodens, eines Hypokaustums, vieler Mtinzcn und anderer Aniikaglien stcllen es ausser Zweifel, dass hier eine riimische Ansiedlung bestand, und auf dem Bergriicken sich eines jener Castelle erhob, mit welchen in nahem , die wechselseitige Verbindung crleich-fernden Abstande die ROmer die Grcnzen des Landes gegen das Andrangen der benachbarten BergvOlker befestigten. Cormons erscheint zuerst in der Geschichte zur ^eit der beginnenden Langobardenherrschaft. Der Geschichtschreiber Paulns Diaconus erziihlt, dass bei dem Einfalle der wilden Avarenborden die Langobarden in acht befestigten Orten, miter welchen auch Cormons vorkOmmt, Schutz vor den Feinden sUchten. Woirig(> Jahre nachher erlangte Cormons eincn hervorragenden 1’latz in Mossa,, Lucinico, Capriva, Moraro, Mariano, Fratta, Versa, Medea, Chiopris, Nogareto, Talinicco und Ci auglio dazu. Die verschiedenen (oben der Kirchengeschichte, da der schismatische Patriarch Fortunatus von Aquileja sich nach Cormons fluchtete und hier seinen Sitz aufschlug. Durch langer als ein Jahr-hundert hielten sieben auf einander folgende Patriarchen dort ihre Eesidenz, bis der letzte, Calixtus, dieselbe nach Cividale verlegte. Um das Jahr 980 gelangte Cormons durch Schenkung des Kaisers Otto II. in den Besitz der Patriarchen von Aquileja, welche es durch zwei Jahrhunderte inne hatten. Zu Ende des 12. oder im Beginne des 13. Jahrhundertes kam Cormons durch freiwillige Untenverfung unter die Bot-miissigkeit der Grafen von GOrz. Ihr Besitz wurde von den Patriarchen viel bestrit-ten. Cormons bildete als Grenzveste den Zankapfel zwischen den beiden Nachbarn, wurde bald von dem einen, bald von dem anderen eingenommen, und hatte dabei durch Verwttstung und ZerstOrung viel zu leiden, doch blieb es schliesslich im dau-ernden Besitze der Grafen von GOrz, die dem Orte eigene Statuten verliehen, durch welclie er eine stadtische Verwaltung erhielt, obgleich er niemals zum Range einer Stadt erhoben wurde. Viele Adelige, meist deutschen Ursprunges, hatten sich daselbst niedergelassen und waren von den Grafen mit Gtttern belehnt worden; unter diesen war die Familie Ungrischpach durch die Ausdehnung und die lange Dauer ihres Besitzes die hervorragendste. Neben ihr waren aber auch die Familien Dornberg, Colloredo, Neuhaus (Castelnuovo), Sbruglio, Ribisini u. a. daselbst angesessen. Im Kriege der Venezianer mit Kaiser Mas wurde das Schloss von ersteren eingenommen und 1511 zerstttrt. Der Ort hatte damals sowie im Gradiscaner Kriege 1017- 1019 viel zu leiden. Dann aher begann die Periode der seither nicht mehr unterbrochenen Ruhe, walirend welcher das Stadtchen an Wohlstand zunahin, und gegenwiirtig den Mittelpunkt eines der am besten cultivirten Landstriche der Grafschaft Gorz bildet. Unter der Osterreichischen Herrschaft siedelten sich daselbst neue adelige Ge-schlechter an, unter welchen die noch gegenwartig bltihenden Geschlechter Del-mestre (schon 1480 envahnt) und Locatclli vor Allen zu nennen sind. An historischen Notizen ttber Cormons sind folgende zu verzeichnen: Bei dem Einfalle der Avaren , welche Cividale eingenommen hatten (010), flttchteten sich die Langobarden in mehrere befestigte Burgen, darunter in die Veste von Cormons (Paul. Diac.). Der schismatische Patriarch von Aquileja, Fortunatus, begab sich, nachdem er die Kirchenschatze in Grado undinlstricn geraubt hatte, im Jahre 628 nach Cormons unter den Schutz der Langobarden, und schlug dort seine Re-sidenz auf. welche die nachfolgendcn Patriarchen Felix (049), Johann II. (063), Johann III. (680), Peter (698), unter welchem das Schisma ein Ende nahm, und Serenus (711) beibehielten, bis Calixtus (713) dieselbe nach Cividale verlegte, von wo er den Bischof von Julium carnicum (Zuglio) verjagte (737). Paul. Diac. Cormons war demnach durch liinger als ein Jahrhundert der Sitz der Patriarchen von Aquileja. In dem Klageliede des Patriarchen Paulinus ttber den Tod des Hcrzogs Heinrich von Friaul wird auch die Gegend von Cormons „Cormonis ruralia“ genannt (799). Um das Jahr 980 schcnkt Kaiser Otto II. dem Patriarchen Rodoald das Schloss Cormons (Archiv Delmestre). Der Patriarch Ulrich I. schenkt der Ahtei Rosazzo die Kirche S. Giovanni in Cormons und dessen Bruder, Herzog Heinrich von Karaten , verleiht derselben Abtei viele Gttter, worunter auch Cormons genannt wird (1093). Rubeis. Bei der Verzichtleistung deB Grafen Engclbert II. auf die Schutz-vogtei ttber das Klnster Beligna schenkt der Abt, desselben als Entgelt dem Grafe ftngefahrten) Besitzungen aru Karste waren mit Gorz zu einem mehrere Gilter, worunter 10 Mansi in Cormons (1160), Liruti. Es ist diess die erste Ervvahnung von Besitzrechten der Grafen von GOrz in Cormons, welcher bald eine zrveite folgte, da Graf Engelbert II. dem Abte von Beligna einen Berg und mehrere Zehenten in Cormons schenkte (1160). Cod. Frangipaue. Fiir die Geschichte von Giirz erlangt Cormons zuerst eine hervorragende Wichtigkeit im J. 1202, als in der Kirche von S. Quirino (im Weichbilde von Cormons) der Friede zwischen dem Patri-archen Pilgrim H. von Aquileja und den Grafen Meinhard II. und Engelbert III. geschlossen wurde, durch welchen die Grafen in das volle Eigenthum der Graf-schaft Gorz gelangten. Um die Mitte des 13. Jahrhundertes befanden sich die Grafen von Gorz bereits im Besitze der Burg und des Ortes von Cormons, und zwar wie es in dem bald zu erwiihnenden Diplome des Kaisers Joseph I. vom J. 1705 be-zeugt wird, durch freiwillige l’nterwerfung der Bewohner von Cormons (da sie bei der sinkenden Macht der Patriarchen von diesen nicht mehr hinreichenden Schutz und Sicherheit erwarten moehten). Denn im J. 1257 uberflel Patriarch Gregor Verratherischer Weise wšihrend des Waffenstillstandes die Burg und setzte sich da-selbst fest, indem er dem Johann Longo von Cividale die Bewachung derselben an-vertraute. Longo musste schwOren, die Burg treu zu bewachen, sie dem Patriarchen °ffen zu halten. sie auf Begehren demselben wieder zu iibergeben, und im Falle des Todes oder der Gefangenschaft des letzteren die Burg an die Stadt Cividale zn iiberliefern. Thesaurus Eccl. Aquil. Graf Meinhard versuchte damals vergeblich, sich ihrer wieder zu bemachtigen und zerstOrte dafiir die benachbartcn Burgen Brazzano und Trussio. Spater aber muss es ihm doch gelungen sein, die (dabei verwiistete) Burg wieder zu erlangen, da in dem zwischen dem Patriarchen Gregor 'md den Grafen Meinhard IV. und Albert II. 1264 abgeschlossenen Frieden bestimmt wurde, dass die Grafen von G Or z die Burg Cormons wahrend der Lebenszeit des Patriarchen nicht vvieder auferbauen sollten. „Salva jure quod habere asserunt dieti Comites in dieto Castro.11 (Der Thesaurus setzt diese Begebenheit auf das Jahr 1254, was aber wohl nur einem Schreibfehler der Jahreszahl MCCLIV statt MCCLXIV zugerechnet werden dilrfte, da in dem Vertrage die Grafen Meinhard und Albert, welcher letztere 1254 sich noch in der Gefangenschaft zu Salzburg Wand, als vertragsehliessende Theile genannt werden. (Palladio bezeichnet ganz vichtig diesen Vertrag fiir 1264, wie dieses die im Staatsarchive befindliche Urkunde den Friedensvertrag zweifellos darthut.) Der Kampf um die Burg dauerte aher fort. Als nach den vom Grafen Albert gegen den Patriarchen und den Bischof '°n Concordia vertibten Gewaltthatigkeiten der Kijnig Ottokar von BOhmen als Oedensvermittler auftrat, stellte er an den Patriarchen Itaimund das Ansinnen, ann vonZuccola und Spilimbergo und der Stadt Cividale iiberantwortet, welche Febo ketangen setzten, die Wachen verjagten und sich daselbst verschanzten (1292). Doch gvlang es im niichsten Jahre durch Ueberredung, dass die Inhaber das Schloss wieder an 11 Capellan Montanario, Abgeordneten des Patriarehen, ttbergaben. Ueber den Ver-rkther wurde spater (1291) cine sehreckliche Strafe verhlingt *). (S. S. 442, Anm. 1.) *) Nach Bianchi (Sul preteso soggiorno etc. S. 175) hatte der Graf Albert Vo" Ctorz am 5. April 1278 Febo della Torre durch Verrath in Tolmein gefangen K^uouimen; naheres liber diesen Deberfall ist aber nicht bekannt. doch war diess kein Bestandtheil der Grafschaft, ebenso\yenig wie Mon- Um eben diese Zeit schenkte Patriarch Raimund dem Capitel und Dečan von Civi-dale die von seinem Vorganger an sich gezogene geistliche Gerichtsbarkeit iiber den Bezirk Tolmein mit allen der Pfarrei zustehenden Rechten und Zehenten und befahl seinem dortigen Gastalden Febo della Torre, nicht zu erlauben, dass jemand, und ware es der Patriarch selbst, sich in die Angelegenheiten der Pfarre Tolmein, ihrer Giiter, Zehenten, Kirchen- und anderen Rechte mische, da alles dieses dem Capitel von Cividale gehOre (1297). Ein vom Capitel bestellter Erzdiacon fiihrte in dessen Namen die geistliche Venvaltung. Bei der ausgebrochenen Fehde mit dem Patriarchate uberrumpelte Graf Heinrich von Giirz mit vielen Bewaffneten in der Nacht vom 22. Februar 1299 das Schloss Tolmein, nahm es, gewahrte aber dem Befehlshaber Febo mit seinen Leuten freien Abzug. Noch im Jahre 1305 war es in den Handen des Grafen, welcher Paolo Bojani als Capitan daselbst bestellt hatte. Zwei Jahre spater aber, als Graf Heinrich mit der Vertheidigung von Ven-zone beschaftigt war, iiberfielen die friaulischen Truppen Tolmein, verjagten den gOrzischen Capitan Concio daraus, und nahmen es filr den Patriarchen in Besitz, welcher Branca Grasso daselbst als Capitan einsetzte (1307). Nicht lange darauf ward Tolmein von der Vervviistung durch Heuschrecken heimgesucht (1309). Grenz-streitigkeiten, wie sie damals so haufig vorkamen, waren zvvischen dem Capitan Wilhelm della 'J’orre, dem Bischofe von Freisingen (welcher in Krain mehrere Giiter besass) und den gewohnern von Lack ausgebrochen, und hatten gegenseitig Raub, Verwustung und TOdtungen zur Folge. Graf Heinrich begab sich (vvalirscheinlich in seiner Eigenschaft als General-Capitan des Patriarchates) mit seinen Truppen dahin. setzte diesen Misshelligkeiten ein Ende und ordnete die streitigen Verhiiltnisse nach Recht und Billigkeit (1310). Der Bezirk scheint damals noch cine geringe Beviilkerung gehabt zu haben, wesshalb Patriarch Ottobono zur griisseren Sicherung des Patriarchates die Einwohnerschaft daselbst vermehrte. Lucillo, einer der Ade-ligen von Tolmein, vermacht 1313 sein VermOgen der Kirche und den Armen von Cividale. In dem 1313 neuerdings ausgebrochenen Kriege zwischen dem Grafen von Giirz und dem Patriarchen sammt seinen Verbundeten kam Graf Heinrich seinen Gegnern zuvor, verheerte den Ort Tolmein, belagerte und eroberte die Veste, welche ihm der Befehlshaber derselben, Ottobono, Neffe des Patriarchen ubcrgab; der Be-satzung wurde freier Abzug mit aller ihrer Habe vom Grafen Heinrich gewiihrt. Im Jahre 1310 war der Graf noch im Besitze von Tolmein, dessen Capitan, Paolo Bojani, die feindlich eingedrungenen Nachbarn, welche die Umgegcnd verheerten, ver-jagtc. Mit dem Vertrage vom 24. Juli 1319 (Bianchi Docum. 154) wurde Tolmein vom Grafen Heinrich an den Patriarchen zurlickgestellt. Von letzterem ward 1320 Nperanza von Tolmein mit den Orten (Ville) Sacris und Labigna belehnt. — Dio Nachricht Valvasone’s dass der Patriarch Pagano 1320 den Zehenten von Tolmein von dem Capitel zu Cividale um 15.000 Dukaten zurtlckgekauft lmbe, wird von Bianchi widerlegt, da um jene Zeit urkundlich andere Verfligungen mit diesen Zehenten getroflen wurden; denn der Propst Guarnero di Gallona von Cividale (diese Wiirde \var wioder aufgelebt) iiberliess an Meinhard, den Schwiegersohn des Capitans Paul von Tolmein 1315 die Einktinfte der Pfarrei daselbst ftlr 0% Mark. Gnido di Manzano, Erzdiacon von Concordia, kaufte 1321 (filr ein Jahr?) den Zehenten und den Quartcse der Pfarre von dem Dečan und dem Capitel von Cividale um 128 Mark ; in demselben Jahre wurde dic Gastaldie von Tolmein dem falcone, wo die Grafen von Gdrz z\var zeitweise Vasallen hatten und Canonicus von Cividale, Folchero von Gorz, fiir ein Jahr iiberlassen. Femer nber-trug das Capitel im J. 1326 dieses Anit fiir 5 Jahre an Foleherino di Zuccola. dessen Familie ausgedehnte Besitzungen in dem Bezirke, namentlich in der Gegend T°n Caporetto hatte, und 1331 fiir weitere 5 Jahre an den Canonicus Zualnolo von Cividale, Neffen des Patriarchen, um den jahrlichen Pachtzins von 120 Mark. (In Tolmein gab es zweierlei Gastalden, den Gastalden des Patriarchen, wie der Schloss-hauptmann auch genannt wurde, welchem die Bewachung und Vertheidigung des Schlosses und die Verwaltung des Bezirkes tibertragen war, und den Gastalden °der Rentmeister des Capitels, welcher die Zehenten und anderen Einkiinfte des Capitels einhob, und dessen Amt mit dem Genusse dieser Einkiinfte zuweilen an Private paehtweise ubertragen wurde.) Des Patriarchen Capitiine zu Tolmein waren P122 Raimundo della Torre und 1324 Ermacora della Torre (der erstere der Vater, der letztere der Bruder des nachmaligen Patriarchen Ludwig della Torre). Derselbe lejrte in diesem Jahre Rechnung fiir die Venvaltung des Bezirkes (der Gastaldie) von Tolmein ah, und es wird ersichtlich, welche reichen Einkiinfte der Patriarch daraus bezog, dass der Capitiin bei diesem Anlasse einen Vorschuss von 1000 Mark auf die Einkiinfte des Jahres 1324 von der Gastaldie leistete. Um jene Zeit waren die aus Friaul nach Deutschland fiihrenden Strassen von Wegelagerern beunruhigt, wozu nicht wenig beitrug, dass die Bewohner der benachbarten deutschen Orte und jene von Cividale und Gemona gegenseitig Repressalien ausiibten. Da die Strasse, Reiche von Cividale iiber Caporetto und den Predil nach Karaten fiihrte, fiir erstere Stadt die wichtigste war, und sie diese sich von Ueberfallen frei erhalten wollten, ?ab der Gastalde von Cividale den Anfiihrern jener Freibeuter die Zusicherung, dass d>e Stadt ihnen Patente zur Ausiibung von Repressalien auf allen anderen Strassen ertheilen werde, nur mit Ausnahme jener durch den Thalweg des Bezirkes Tolmein {‘-»trata Canalis Tolrnini) fiihrende, welche Caporetto beriihrte (1321). Antoniolo della torre war 1328 Capitiin des Schlosses von Tolmein. Es miissen zwischen dem Ca-Pitiin und dem (Capitels-) Gastalden von Tolmein Misshelligkeiten, bei getheiltem Be-s'tze so gevvOhnlich, ausgcbrochen sein, da dieselben durch eineUebereinkunft zwisehen p,n Conservator des Patriarchates (dem damaligen Regenten von Friaul) und dem Gastalden von Tolmein 1334 beigelegt wurden. Der majcstatisch in die Ebene herab-iickendeBcrgKrn (in derUrkundeCrcn genannt) bei Caporetto wird 1338 ausdriicklich ein Eigenthum des Patriarchen bezeichnet. Die Pachtung der Gastaldie durch die amilie Cucagna (von welcher jene der Zuccola einen Zwcig bildete) scheint nach 1336 w'eder erneuert worden zu sein, da in diesem Jahre Simon von Cucagna der Ueher-■okunft seines Bruders Gerhard mit dem Patriarchen wegen der Gastaldie von " "‘cin heitrat; Simon von Cucagna ftthrte zugleich zur Sicherung gegen dieEin-*ihe der Nachharn Soldaten dahin. Der Patriarch Bertrand ertheilte an Wilhelm "nd Ulvin von Cividale das Fischereirecht in dem Gebiete von Tolmein (die dor-t'en Bache und Flttsse miissen selir fischreich gewesen sein, denn schon im Jahre erhielt Odorlico Longo von Cividale das Fischereirecht in den Wassem der lrknitz, Brisa, Idria, des Isonzo, der Tominsca, Idersca u. a.). Im Jahre 1340 ">achte der Capitiin von Tolmein auf Gehciss des Patriarchen einen Kriegszug ge-Ken ^‘c Edlen von Villalta. Das grosse Erdbeben, welches im J. 1348 ganz Friaul ^cvlistete, erstreekte sich auch auf Tolmein. Bei der Ankunft des Patriarchen •‘Udwig della Torre hesetzte Graf Meinhard Vil. den ganzen Bezirk Tolmein (1359). die Pfandsehaft besassen, das aber stets einen Besitz der Patriarchen Er musste ihn aber spater wieder herausgeben; wahrscheinlich lmtte er audi die Zehenten incamerirt, denn 1363 stellt in Abwesenheit des Grafen dessen Gemahlin Catbarina zur vollen Beilegung des mit dem Patriarchen Ludwig und dem Capitel von Cividale obvvaltenden Zerwurfnisses den Zehenten der Pfarre von Tolmein an letztenvšihntes Capitel zuriick (1363). Patriarch Marquard erneuerte die alten Lehen des Philipp von Tolmein und ubergah die Beivachung des oberen Schlosses fiir ein Jahr dem Nicolaus von Cividale. Die Grafen von Gora scheinen dort noch immer Puss gefasst zu haben, itidem (nach Urkunden des kais. Staatsarchives) im Jahre 1361 ein gOrzisches Pfleggericht daselbst bestand*). Von Finanzveriegenheiten gedrangt, iiberliess Patriarch Marquard im Jahre 1379 fiir 6 Jahre die Ein-kiinfte des Districtes von Tolmein um die Sunime von 6000 Mark an die Stadt Cividale, welcher Vertrag 1381 von dem Begenten des Patriarchates, Cardinal d’Alen9on, bestatigt wurde. Die Stadt iibte die Verwaltung durch einen Capitan aus, welcher zugleieh die beiden Schlosser auf Kosten der adeligen Burghutleute (Consorti) Canussio, Attems, Manzano, Cusani, Formentini, Cottis und Poppi be-wachte. Ebendainals nahmen die Eimvohner von Tolmein Repressalien an jenen des jenseits der Berge gelegenen Ortes Tarvis, lviihrend die dortigen Unterthanen den Tolmeinern mit Gleichem vergalten (1381). Beide Theile, die Tarviser sowohl als die Stadt Cividale als Besitzerin von Tolmein, beschwerten sich darttber bei Hein-rich dem Burggrafen von GOrz unter Meinhard VII., ein Beweis, dass die Autoritat dieses Grafen in Tolmein noch Geltung hatte. Auf Anregung der Stadt Cividale verbiindeten sich die Beivohner von Tolmein und Flitsch freundschaftlich mit ein-ander (1381), es scheint daher, dass Flitsch nieht von Tolmein abhiingig war. Im Jahre 1389 ward der Bezirk von Tolmein durch die Gevvaltthaten des in der Nach-barsehaft begilterten Bischofs von Freisingen beunruhigt. Der Patriarch Johann von Miihren strebte nach der Wiedererlangung von Tolmein und suehte zu diesem Behufe Geld aufzunehmen (1394). Es gelang ihm aber nicht, denn der nachfolgende Patriarch Anton Panciera bestiitigte 1393 den Verkauf von Tolmein an die Stadt Cividale, das heisst wohl, er verliingertc die Pachtung derselben. Als aber auch diese verlangerte Pachtzeit vorUber war, wollte der erwiihnte Patriarch Tolmein rvieder in Besitz nehmen. Cividale vervveigerte die Herausgabe und als auch das in Udine versammelte Parlament sich vergeblich bemttht hatte, den Streit zu schlichten (1106), wendete sich die Stadt Cividale an den Papst Gregor XII., wel-cher indess dem Patriarchen Recht gab. Cividale, aufgebracht ilber den pilpstlichen Spruch, widersetzte sich mit Gewalt und trat in offene Rebellion gegen den Patriarchen. Die Stadt verklagte zugleieh letzteren bei dem Papste, ohne dass der Gruud dieser Anklage bekannt wiire. Der Papst setzte hierauf den Patriarchen ab. wohl nicht wegen seines Streites mit Cividale, sondern angeblich, vveil er die Zahlungen an den papstlichen Stuhl, welche seine Vorgiinger schuldig geblieben, nicht leistete. (In dem papstlichen Decrete heisst es bloss, die Absetzung sei erfolgt „suis culpis et demeritis exigentibus“ 1168). Es ward cin neuer Patriarch, *) Diess wird auch durch eine von Rubeis (col. 952) vertiffentlichte Denk-schrift des Patriarchen Marquard vom J. 1379 bestiitigt, nach welcher letzterer einige Jahre zuvor liber 34.000 Dukaten ausgegeben hatte, um Tolmein von den Grafen von GOrz zurllckzulOsen. nnd der nachfolgenden venezianischen Herrschaft bildete. Westlich von der Grafschaft endlich lagen zerstreut die friaulischen uralt gdrzischen Besitzungen, wahrscheinlich ein Erbtheil der friaulischen Grafen und der ihnen nachgefolgten Eppensteiner. Es ist sclnvierig, sie und die spater dazu gekommenen jedoch mannigfaltigem Wechsel untervvorfenen Giiter alle namentlich zu bezeichnen, doch befanden sich darunter Albana, Arispergo, S. Avoccato, Belgrado, Camarico, Castelnuovo, Codroipo, Cusano, Cussignaoco, Farra, Gradišča, Gradiscutta, Gramog-liano, Grillons, Latisana, Lestizza, S. Lorenzo, S. Maria di Sclavonich, S. Marizza, Mortegliano, Muzzana, Nespoletto, Pantianico, Pozzuolo, Precenico, Predainano, Ripalta, Rivarotta, Rivignano, Roncs, Rotestain (Bottistagno oder Beutelstein in Cadore), Rovereto, Sedegliano, Sella, ^ivigliano, Slindracco, Talmasons, Terenzano, Trevignano, Torso, Tur-gnano, Varmo, Venzone, Villanuova, S. Vidotto und Virco. Hierzu kamen fiir einige Zeit unter Graf Heinrich II. die Gastaldie von ganz Carnien, unter Graf Albert II. das Gebiet von Cadore als Lehen des Grafen von Camino, endlich unter dem Grafen lleinrich IV. als Pfand-besitz die Gebiete von Belluno und Feltre nebst Serravalle und Co-negliano. Endlich waren die Grafen von Gorz in den Besitz der Bib— racher Lehen in Schwaben und durch Erbschaft in jenen der Herrschaft Bechberg und der Grafschaft Kirchberg gelangt, und der letzte Graf Leonhard, besass die von seiner Mutter ererbten ausgedehnten Giiter in Ungarn. Antonio da Ponte, ernannt, der aber im Lande nieht allgemeine Anerkennung fand, woriiber der Biirgerkrieg ausbrach, dem schliesslich auch da Ponte weichen musste. Gvidale aber war der Stiltzpunkt seiner Partei. — Ueber die spateren Schicksale i °lmein’s nach dem Zusammensturze der Patriarchenregierung ist wenig bekannt. Aahrscheinlieh blieb es in den Hiinden der Grafen von GOrz, welehe der Haupt-luannschaft von Tolmein im 15. Jahrhundert ein eigenes Statut verliehen (Bauzer kerichtct, dass im J. 1490 ein Bauer in dem Orte Idria, welches zu dem gOrzischen ^npitanate von Tolmein gehOrte, das reichhaltige Quccksilberbergwcrk entdeekt babe), — ),iK cs nach jcrcn Aussterbcn und im Beginne des Krieges zwischen K. ^ux und Venedig von den Vcnezianern besetzt und 1508 gegen die Kaiserlichcn Vertheidigt wurde, worauf die letzteren es im niichsten Jahre eroberten und in ‘Gnernden Besitz nahmen. Es \vurde aus dem Bezirke eine Hauptmannschaft ge-bildet, welche 1649 durch Kauf in den Besitz der Grafen Breuner gelangte, von denen es zvvei Jahre darauf 1651 an die Freiherren und nachmaligen Grafen von boronini kanttieb tlberging, und zwar an Peter Anton von Coronini (und dessen rudcr), wclcher hiervon den Titel eines Erblmuptmannes von Tolmein annahm. ®ssen Solin Graf Jacob Anton stillte obne Amvendung gewaltsamer Mittel durch seine Umsicht einen Aufstand, welcher im J. 1713 unter den Bauern von Tolmein an-as^lich der verweigerten Steuerleistung ausgebrochen war. Die Herrschaft Tolmein 'Tblicb im Besitze der graflichen Familie Coronini bis gegen 1845. b' v, Czoernig, Gilrz und liradisca. 40 Fiir einzelne Perioden und fiir bestimmte Rechtsqualitaten getviih-ren die Urkunden des ehemaligen gorzischen Archives (nun grdssten-theils im kais. Haus-, Hof- und Staatsarchive vervvalirt) vvillkomme-nen Aufschluss. Man kann dabei den staatsrechtlichen oder lan-desherriichen Besitz, den Besitz der Gerichtsbarkeit, den Besitz des Eigengutes und den Besitz gewisser Rechte, hauptsachlicli des Patronatsrechtes iiber die Kirchen unterscheiden. In ersterer Be-ziehung zeigt uns der Theilungsbrief vom 13. Juni 1342, eine in deutscher Sprache abgefasste Urkunde, den Besitz der drei Briider Albrecht IV., Meiuhard VII. und Heinrich III. und die Vertheilung des gesammten gorzischen Gutes, namlich der Erbschaft ihres Vaters Albert III. und ihres Vetters Johann Heinrich unter die gedachten drei Briider. Es fielen laut dieser Urkunde an Grafen Albert IV. „In Ister-reich (Istrien): Mitterburch (Pisino), Marenuels (Marenfels), \Vessen-stain (Wachsenstein), Rekel, Poymont (Pieinonte), Pyben (Pedena), Galiae (Galignano), Lauran (Lovrana), Brischetzz (Bersetz), Terueis (Terviso), Tignan (Antignano), Barba (Barbana), Memlan (Mimigliano) mit allen den eren und rechten als sie die Grafschaft von Gorz inne geliabt hat in Isterreich1). Vnd an der March (windischen Mark): Meichan (Michon), der Nevvmarkt (Mottling), Schernomel (Tschernem-bel), Sewsenwerch (Seisenberg), \Veychselwerch (Wtichselberg), Schon-werch (Schdnberg), auch mit aller der Ilerrschaft und rechten, als sew die Grafschaft an der March hat.“ An die Grafen Meinhard VII. und Heinrich III.: „Gortz, Schvvarzenek (Schwarzenegg), Venchenwerch, Ratspurch, daz Newhaus (Castelnuovo) ze der Alben und Alles daz die Grafschaft hat auf demCharst mit aller Herrschaft und rechten, vnd in Friaul: Cremavn, Belgrad, Portlausan (Porto di Latisana), Newn-burch (Castelnuovo bei Spilimbergo) und auer allez daz die Grafschaft ') Siebzig Jahre friiher waren die Besitzungen der Grafen von Gbrz in Istrien noch ausgedehnter. Im J. 1275 fand unter dem Grafen Albert II. eine Grenzberich-tigung in Istrien zwischen dem Patriarchen nnd dem Grafen von Gtirz statt. Danials gehiirten, wie Bauzer berichtet, zur Grafschaft: Verchum, Tarvis (Terviso), Verine, Gallinana, Lindar, Bolion (Bogliunz), Pedena, Paspergum, Corantia, Geminum (Gi-mino), Corban, Goderigo, Bresmizza, Castelnuovo, Mangina, due Castelli, Colnius, Mons pius, Uragno, Lupoglava, Bergno, Berdo, Gologorizza, S. Vincenzo, Bersez, Markt S. Vincenzo, Coslauern (Cosliacco oder Waxenstein), Zepich, Laurana u. *• DOrfer. Bauzer ftihrt unter den Giltern der Grafen von GOrz ausscrdein an in Kraiu: Luegg, Adelsberg, Hassberg, am Karste Gutenegg, Senosetsch, Rauna, Schvvarzenegg, lteiffenberg, im Pusterthal Innichen, in Kiirntcn Lienz, Gintlnd, Mosburg. Rotenstcin, Langsee, Traburg und Schloss Stcin. Das Dorf Cergnole am Karst 'erhiclt (nach ciner Urkunde im Staatsarchive) Graf Meinhard III. vom Bischofe I.eonhard von Triest zu Lehen. in Priaul angihort; und bei der Geil (im Gailthale, ztir Pfalzgrafschaft gchorig) Lessach, Waidenwerch (Weidenberg), sond Machor (St Her-magor) und waz di Grafschaft da bei der Geil angehort. Vnd darnach sand Michelspurch, Rasen, Welsperch (Welsberg), Hewnuels (Heinfels), Chlaus (die Lienzer Klause), Pruk (das Schloss Bruck bei Lienz), Luntz (Lienz), Virg (Virgen), Rotenstein, Traburch (Traburg oder Drauburg), zway Volchenstain daz nider und daz ober (Nieder- und Ober-Falkenstein), Velach, Stein, Mosburch, Eberstein, Hornvverch (Hdrnberg) mit allen den rechten und Herrschaft alz ez die Grafschaft 'n Chernden und in dem Pustertal hat und angehort“'). Die Aufzahlung der Vasallen der Grafen von Gorz und der von ihnen erfolgten Belehnungen, wovon der folgende Abschnitt handeln wird, gevvahrt ebenfalls einen Einblick in die lehensherrlichen Besitz-rcchte der erwahnten Grafen. Den Umfang der G er ichtsherrlichkeit der Grafen von Gorz weisen zahlreiche Urkunden des Staatsarchives nach, die sich auf die gdrzischen Pflegiimter (welche die Gerichtsbarkeit ausubten) beziehen. ^ ir fuhren sie hier mit den Jahreszahlen, welche die gedachten Urkunden an sich tragen, an, und zwar in der Grafschaft Gorz: Gorz 1378, Tolinein 1361, Ungrischpach 1361, Reiffenberg 1375, am Kar-ste: Schwarzenegg 1379, Castelnuovo 1463, Schloss Alben 1409, Hassberg 1368, das Gericht auf den Karste 1372, Mansberg 1365, in istrien: Unter-Varmo 1377, Mimigliano 1343, Waxenstein 1368, i^ubein 1359, Pietrapelosa 1301, in Krain: Auersperg und Katzen-stein 1371. Lueg 1367, Gallenberg 1360, Hassberg 1375, in Steier-111 ark: Montpreis 1301, in Karnten: Heunburg 1311 und 1420, ') In der Karte von Karnten voni Ende des 13. bis Anfangs des 16. Jahr-hundertes (Hermann, Geschichte des Herzogthums Karnten ete.) werden folgende Gebiete als in jener Zeit den Grafen von GOrz gehOrig bezeichnet: Das Pusterthal 'uit den Ortschaften und Burgen Sonnenburg, Unter-Viertl, Michelsburg, St. Lam-brecht, Welsperg. Innichen, Rasen, Vierschach, Sillian, Heinfels, Vilgraten, Taufers, Kematten, Uttenhciin und SchOneck, die Herrschaft Lienz und das Iselthal (das sulzburgische Tefcreggen und Windisch-Matrei, — \velches jedoch eine geraume Zeit hindureh ebenfalls den GOrzer Grafen gehOrte, wie Staffler in seiner Topographie Von lirol berichtet — ausgenoinmcn) mit Lienz und dem Schlosse Bruck, der Lienzer Klause, Tristach, Tilliach, Wolkenstein, Kienburg, Rabenstein, Virgen und kuls, das Molit hal mit Berk, Vellach, Falkenstein, Sobriach, Groppenstein, Malnitz, Lheinthal, Winklern, Sagritz, Dollach, Kirchheim, Pockhorn, Heiligenblut (Stali, ^ildeck und Rangersburg waren salzburgisch), das obere Drauthal mit Irsclien, Llaschberg, Ober-Drauburg, Stein, Greifenburg, Rotenstein, Lind, Gschiess, das L a i 11 h a 1 niit Pittcrsberg, Mauthen, Kotschach, Manndorf, Weidenburg, Goldenstein, ^eidegg, GrUnburg, Prisenegg, Kunegg, Aichelburg, St. Stephan, Kiinburg, ferner in uter-Kiirnten die Schlosser Stein imJaunthale, Mosburg, TrOien und Eberstein. 40* Schleissberg 1312, Rotenstein 1340, Reisenberg 1344, Flaschberg 1358 und 1406, St. Stephan 1363, Ober-Traburg 1365 und 1388, Vassberg 1367, Sclivvarzenstein 1371, Weidenberg 1374, 1377 und 1380, Golden-stein 1374, Prissenegg 1375, Eberstein 1377, Millstadt 1377, Horn-berg 1377 und 1381, Oberfalkenstein 1377, Niederfalkenstein 1383, Mosburg 1384, Pittersperg- 1384, Obheim 1398, Vontschach 1410, Sehloss Lind 1429, Ebersberg 1436, Kreuzberg 1451 und Aichelburg 1458, in Friaul und am Coglio: Susans 1315, Asula 1325, Villalta 1349, Belgrado 1368 und 1460, Pantianico, Flambro (Castelluto) Cre-maun (Connons) 1372, Ragogna 1373, Wippelsach (Vipulzauo) 1383 und 1459. In dem Pusterthale und der Herrschaft Lienz sind aus anderen Quellen als gorzische Gerichte bekannt: Michelsburg , Hein-fels, Welsperg, Lienz, Virgen und Kals. Das Eigengut der Grafen von Gdrz lernen wir, wenngleich lange nicht. vollstandig, aus den im Staatsarchive vorhandenen gorzi-schen Urbarregistern kennen. In dem Urbarregister vom J. 1383 wer-den genannt: Sillian, SchSneck, Rasen, Toblach. Tilliach in Tirol, St. Hermagor, Griinburg, Lessach, St. Stephan, Villacli, Neuenhaus in Karnten; in dem Urbarregister vom J. 1468 erscheinen die Giiter: Leth, Welsperg, Gesierz (Gesitz oder Gschiess), Ligod, Heinfels, Tilliach, Volgraten, Virg (Virgen), Deferegg, Kals, Luenz (Lienz), Kirchheim, Winklern, Ribenthal. Chuns (Kiens), Falkenstein, Lurntlial, Millstadt, Spital, Lind, Gerlintemoss (?), Rotenstein, Traburg, Mauthen, Kreuzberg, Mosburg, Eberstein, Timnicz und Stein. Zahlreiche Zehen-ten in 28 Ortschaften werden im J. 1405 verzeichnet. Am Karst kom-men die Giiter in Bezlon, Mansberg, Vols, Warhein, Wippach (1498), ferner Dollacli (Karnten), Vilgraten, Inniclien (Tirol), Rosmoss (?), end-lich im J. 1408 das Bergvverk zu Schladming in Steiermark vor. Hierzu kam nocli in der spittesten Zeit Ortenburg, wo Graf Leonhard im J. 1494 vom Kaiser Max das Vicedomamt erhiel. Die friaulischen Besitzungen der Grafen von Gorz wurden bereits fr&her ervviihnt. Die Patronatsrechte der Grafen von GSrz werden in dem dem Clerus gevvidmeten Abschnitte aufgezahlt werden. Obgleich die vorstehenden Angaben der Vollstiindigkeit. entbeluen, so gelit docli daraus hervor, dass sieh die Besitzungen der Grafen von GSrz iiber einen vveiten Gebietskreis erstreekten und sieh in fast un-unterbrochener Folgenreihe von Istrien iiber die windische Mark, Krain und das Karstgebiet nach GSrz, Friaul, Karnten und Tirol erstreekten und selbst bis Steiermark reichten. Die meisten Besitzungen waren ihnen in Karnten und (dem lieutigen) Tirol eigen, da sie den grSssten Theil von Oberkiirnten, die llerrschaft Lienz mit dem Iselthale und tast das ganze Pusterthal besassen. Freilich wussten sie sieh diesen ausgedehnten Besitz niclit bis zuiu Erloschen ihres Geschlechtes zu Prhal ten, und die Finanzuoth der letzten Grafen nbthigte sie zu viel-faclier Verpfandung ihrer Giiter, deren mehrere auch bei dem Mangel andenveitiger Hilfsquellen fiir die Ausstattung ihrer Tdchter verwendet wurden und dadurch dem graflichen Hause entgingen. Es ist hier nocli die Frage zu erdrtern, ob die Grafschaft Gdrz zu Friaul gehore und einen Theil dieses Gebietes ausmacbe. In neue-rer Zeit wurde vielfach beliauptet, dass die Grafschaft Gdrz ein integrirender Bestandtheil von Friaul sei, und die dstliclie Hiilfte dieses Gebietes bilde *). Die politisclien Griinde, welche zu dieser Beliaup-tung fiihrten, komineu hier niclit in Frage, aber historisch und geogra-phisch lasst es sich nachvveisen, dass das Gebiet von Gdrz seit dem Entstehen der Grafschaft als ausserhalb Friaul befindlich betrachtet 'vurde, worin alle urkundlichen Naclirichten ubereinstimmen wie auch uicht eine einzige Urkunde nachgewiesen werden kann, aus welcher eine solche Einbeziehung der Grafschaft Gdrz in das Gebiet von Friaul abzuleiten wiire. Die erste Bildung des Herzogthums Friaul (von der Etadt Forojulium so genannt) erfolgte unter der Langobardenherrschaft. Zu den Zeiten CaiTs des Grossen, als das Herzogthum (und spater die Mark) Friaul bis iiber Istrien hinausreichte, befand sich allerdings das (nachmalige) Gebiet von Gdrz innerhalb desselben. Diess wahrte auch unter K. Berengar fort, bis Kaiser Otto I. die Mark Verona (Aquileja oder Friaul) von Italien lostrennte, sie dem deutschen Reiche einver-leibte und dem Herzoge von Baiern und Karnten zutvies. Dieser scheint das (nachmalige) Gebiet von Gdrz, welches er, die Einfalle der Ungarn zuruckweisend, erst erkampfen musste, unmittelbar mit Karnten ver-°'uigt zu haben. Dadurch vvurde der (mittlere und untere) Isonzo der Erenzfluss zwischen dieser karntnerischen Besitzung und der Mark Merona, wie er denn bald darauf die grosse Grenzscheide zwischen Italien und dem deutschen Reiche bildete, welche niclit mehi' verriickt wurde, bis K. Max L das am rechten Ufer des Isonzo gelegene Gebiet v°n Gradišča mit Deutschland vereinigte, und selbst zur Zeit der fran-zdsischen Occupation, (wahrend welclier Gdrz einen Theil der illyri— sclien Provinzen ausmachte) zur Geltung gelangte. Im Jahre 976 wurde Karnten von Baiern getrennt, und erhielt einen eigenen Herzog, wel-°lier sejne Herrschaft auch iiber die Mark Verona und Istrien aus- ') Prospero Antonini, einem adeligen Geschlechte von Udine cntstammend, tfogenvftrtig italienischer Senator, schrieb ein umfangreiches Buch „il Friuli oricn-talc- (Milano 1 betiteit, welches eine historisch-statistisch-geographische Be-8(,l"eibung der Grafschaft GOrz bildet. Das Wcrk ist mit vieleni Fleisse zusammen-jtetragcn, und mit Geist gesebriebon; da es aber eine politische Tendenzschrift ist, miut die objective Behandlung dabei ausser Betraclit. dehtite. Um jene Zeit bildeten sich in der Mark Verona mehrere (doch siimmtlich dem Herzoge unterstehende) Grafschaften, worunter die Graf-schaft Friaul, die aber ztvischen Isonzo und Liven za sich erstreckend einen beschrankteren Umfang hatte, und das Gebiet von Gorz nicht in sich schloss *). Denn als im J. 1001 Kaiser Otto lil. die Halfte des Gebietes von Gorz an Werigand (Verihen) schenkte, var dieser bereits Graf von Friaul, jenes Gebiet lag daher ausserhalb seiner Grafschaft. Um das Jahr 1060 finden wir Marquard III. von Eppenstein als Grafen von Gorz gleielizeitig mit dem Grafen Ludvig von Friaul* 2)- Wenige Jahre spater schenkt Kaiser Ileinrich IV. nach Ludwig’s Tode die Grafschaft Friaul mit Lunzaniga (Lucinico) dem Patriarchen Sieghard von Aquileja. Wenn daher schon Lucinico nicht mehr zur Grafschaft Friaul gehorte, so var diess um so veniger der Fali mit Gorz, wo wir gleich-zeitig Heinrich den Eppensteiner, Marquard’sIII. Sohn, als Grafen treffen. Wahrend der vollen Dauer der Herrschaft der Patriarchen vurde Gorz niemals zu Friaul gerechnet. Der Isonzo bildete die dstliche Grenze von Friaul3); die Gorzer Burgherren und Stiidte nahinen keinen Theil am friaulischen Parlamente, die friaulischen Milizen, velche im eigenen Lande, d. i. zwischen Livenza und Isonzo unentgeltliche Dienste leisten mussten, erhielten Lohn, sobald sie diessseits des Isonzo, d. h. ausserhalb FriauFs vervendet vurdeu 4), und die Criininalgerichtsbar-keit der Patriarchen erstreckte sich zvar liber die Besitzungen der Grafen von Gorz in Friaul, nicht aber uber die am linken Ufer des Isonzo gelegene Grafschaft Gorz 5). Selbst Tolmein, velches ein Besitz- ') Der Gorzer Historiker Della Bona nimmt ebenfalls an, dass seit dem 10. Jahrhunderte GOrz von Itulien (somit auch von Friaul) getrennt worden sei. „Si pub ritenere con molta probabilita, clie i paesi ali’ Isonzo fossero occupati dai Duchi della Baviera e della Carintia gih nella prima met k del se colo decimo, nb pik restituiti ali’ Italia.“ (Strenna Cronol. S. 33). — Auch Kandler theilt diese Ansicht. 2) Graf Ludvvig kommt als Graf von Friaul zuerst im J. 1056, dann 1077 vor. S. oben S. 481 und Ankershofen, Geschichte von Karaten i. Thl. S. 815. 8) Diess g alt jedoch nur von der Ebene unterhalb GOrz; die am rechten Isonzoufer gelegene Hiigelgegend, Coglio genannt, bis gegen Cormons (wclche Stadt in den iilteren Urkunden als zu Friaul, in spateren aber als zur Grafschaft GOrz gehbrig angefilhrt wird) machte noch einen Bestandtheil der Grafschaft Gflrz atis (dercn westliche Grenze, wie heute noch der Fali ist, der Bach Judrio gcbildet habcn diirfte) und es erschienen die dortigen Burgherren auch nicht im friaulischen Parlamente. *) Als Patriarch Bertrand Gorz helagerte (1340) verlangten Franccsco di Castello und andere Vasallen von ihm den Sold, da sie ^jenseits des Isonzo" Kriegs-dienste geleistet hatten. Manzano V. IV. p. 452. 5) S. den Abschnitt Uber die Culturgoschichte des Patriarchcnstaates S. 420, Anm. 1. Noch 1458 verbietet der Doge Cristoforo Mauro, die Verbrecher auf dem Gebiete der Grafen von Gftrz einzufangen. Coron. 375. thum der Patriarchen bildete, wurde als ausserhalb Friau! gelegen be-trachtet'). In vielen Uikunden der Gorzer Grafen 2), in der Belehnungs-urkunde des Kaisers Sigmund vom J. 1415 und in solchen des Kai-sers Maxmilian 1. werden die Besitzungen derselben in Friaul immer •m Gegensatze zu der Grafschaft Gorz erwahnt. Was hier von der Grafschaft Gorz erwiihnt wurde, gilt aber nicht von der ani rechten Isonzoufer gelegenen Grafschaft Gradišča, deren Gebiet allerdings einen integrirenden Theil von Friaul bildete, wenn-gleich der Besitz der Gorzer Grafen sich iiber einen Theil derselben erstreckte. Das Gebiet von Monfalcone, am linken Isonzoufer gelegen, gehdrte zwar auch nicht zum Herzogthume Friaul, doch wmde die Stadt in der spateren Patriarchenzeit iin friaulischen Parlamente vertreten. 20. Die Vasallen der Grafen von Gorz. Den allgemeinen staatlichen Zustanden des Mittelalters entspre-ckend, stand das Lehenssystem auch in dem Besitzthume der Grafen Von Gorz in Geltung, und es dienten den Grafen von Gorz zahlreiche Vasallen, welclien ihre Lehengiiter von ersteren verliehen worden wa-'en. Es ist leider kein vollstiindiges Verzeichniss der Gorzer Lehen Und der damit betheilten Vasallen vorhanden, wir lniissen uns daher •'egnugen, die verschiedenen Quellenschriften und Uikunden entlehnten ^ot.izen hieriiber hier zusammenzustellen, \velche jedoch auf Vollstan-digkeit keinen Anspruch machen. Vor Allen mdgen jene Lehen genannt iverden, die in den Urkun-den des im kais. Staatsarchive verwahrten Archives der Gorzer Gra-ten Erwahnung finden. Dahin gehdren die Lehen in der Grafschaft Ijbrz: Peuma 1296, Ungrischpach 1300, Cremaun (Cormons) 1323, Rauhenstein (der Familie Dornberg) 1374, Cerou superiore 1447, Vis-11'k (Visnivico) 1453, S. Rocat (S. Rocco) im Dorfe zu Gorz (gegen-wartig eine Vorstadt von Gorz) 1471, Reiffenberg, Floyana (S, Florian), ’) Der Notar Odorieo Susans sagt in seinem Thesanrus Ecclesiae Aquilejen-s*s (1386), indein er die Wirksamkeit des Patriarchen Marquard bespricht, von ihm ••nter Anderem: „qui ultra patriam famosam Tultnini arcem per eum a tenaci manu Goritiae Comitum multis pecuniis exemptam“ etc. Bei dem im J. 1328 Ktattgefundenen Aufgebote der Milizen wurde zwar auch das Gebiet von Tolmein einbezogen, dieses Aufgebot erstreckte sich aber auch auf Loos und Wippach in krain und auf Pictra Pelosa und Pola in Istrien, und umfasstc eben die Besitzun-Ken des Patriarchen in und ausserhalb Friaul’s. ‘) So z. H. in dem Theilungsvertrage der Grafen Albrecht IV., Meinhard VD. Ul>d Heinrich III. s. S. 626. Caprino, Gutenegg; in Karnten: Rotenstein, Flaschberg, Varbenstein, 1302, Winklern 1307, Traburg (Drauburg) 1325, Eberstein 1326, Wei-denberg, Sebriach, Falkenstein 1322, Kirchheim 1333, am Krapfelde 1360; in Tirol: Welsperg; in Friaul: Castellut (Flambro) 1313, 1363; ferner Reifnitz (in Krain) 1424, Lobetb, Meinach 1405, Moder, Rnbin, (in Istrien). Unter den in diesen Urkunaen genannten Vasallen kom-men vor: Heinrich Camerer von Gorz, Heinrich Maul von Traburg, die Dornberge 1374, Febo della Torre 1363, ferner die Familien Falkenstein, Honwarth, Porcia (in Friaul und Karnten), Trucbsess von Er-berg, Khevenbuller, Heunburg, Edling, Strassauer (Strassoldo), Colen von Michelspurg. Bei der im J. 1275 stattgefundenen Grenzberichti-gung war Graf Albrecht von folgenden istrischen Vasallen begleitet: Pauspetal (Quaspelt ?) von Mosmiano, Wilhelm von Lupoglava, Jacob von Aurania (Golsperg), Michael von Pisino, Philipp Macich von Cos-liaco (Waxenstein), Jacob von Gardosella, Erasmus von Rospurg, Mein-hard von Sovignacco, Mazol von Marceneglia, Peter Slovenann von Gallignana nebst Rudolpb, Andreas, Stivar, Martin und Zelimberger. Als Vasallen erscheinen uberdiess in Friaul: Giovanni Longo dei Puppi 1300, Volkmar (Fulchero) von Belgrado, in Istrien: Carl von Pisino (Mitterburg) 1308, die Herren von Mimigliano, in Tirol: Wer-ner von Toblacb und Siegfried von Rotenburg 1319, Mathias von Flascbberg 1355, ferner die Herren von Staudach in Unternussdorf und von TVollenstein in Sternach, als Ministeriale (und Vasallen) die Herren von Schloss Ehrenburg und Schloss Neuenburg, Balthasar von Welsperg, die Herren von Greifenstein, von Lavant und von Tretfen-stein (bei Lienz), die Erbburggrafen in Lienz, in Karnten: die Herren von Ras 1198, von Obervellach 1273, die Auffensteine, welcbe mit Meinhard IV. aus Tirol nacli Karnten kamen 1286, die Edlen Gesiz oder Gschiess (in friaulischen Urkunden Gisies oder Gisister genannt) 1302, die Herren von Graben, die Edlen von Schlietenburg 1365 und jene von Spiritus und Lintli 1368, dann jene Edle, welche im J. 1459 den Grafen von Gc'irz die Lehen aufsagten und sie von K. Friedrich lil. nalimen, wie Wilhelm Schenk von Ostervvitz, Hans von Ungnad und Conrad von Kreig; in Krain: Balthasar von Lueg 1466, ferner in Friaul: die Herren von Caporiacco und Villalta, in Giirz und am Karste: die Herren von Dnino, Reiffenberg, die Herberstein (Wip-pach) und Saldoniero von Strassoldo. Zahlreioh sind die Naohrichten iiber einzelne Belehnungen, \vel-che die Gorzer Grafen von Engelbert II. bis Leon bard an die adeligen Geschlechter Ungrischpach, Dornberg, Salcano, Visnivico, Mels, Peuma, Villalta, Dnino, Michelspurg, Herberstein, Porzia, Strassoldo, della Torre, Traburg, Castelnuovo, Pramperg, Savorgnano, S. Daniele, Cuca- ?na, Colloredo, Corraons, Rabatta, Prodolone, Hoffer, Sbruglio, Gratno-gliano, Vančo, Cerou, Formentini, Orzone, Trussio, Attems vornahmen 1). ’) Graf Engelbert II. verkauft an einen gervissen Ottonello ein Gut in Cerou am Coglio 1 14" (Coronini). Die Grafen von Gorz (Meinhard H. und III.) schenken fiinf Lehengiiter in Ronzina an das Marienkloster in Aquileja 1224 (Coronini). Graf Meinhard H. verleiht i0 Mansi (Huben) in Stran an Heinrich von Bornberg 1206 (Coronini) und das Schloss Dornberg an Volker von Dornberg 1 232 (Bauzer). Graf Meinhard IV. belehnt durch seinen Vicedom Volkold Pertis den Edlen Johann von Salcano mit der nachst Salcano gelcgenen Milhle am Isonzo 1261 (Bella Bona). Die Grafen Meinhard IV. und Albert II. verleihen dem Sigero von Wischenwech (Visnivico) das .Schloss und die Giiter von Bittersberg am Coglio lž«5 (Coronini). Heinrich von Mels erkliirt, die Advocatie und das Hospiz von Claniano von den Grafen von GOrz zu Lehen erhalten zu haben 127S (Thesaurus). Crat AlbrechtH. belehnt Ottonello von Ungerspach, den Vater ztveier BischOfe, mit Ungerspach und Giltern in Cormons, Medea und Flojana (Florian) 1280 (Bauzer), das Marienkloster in Aquileja mit dem Schutzvogteirechte in Pantianico Casellis, Begliano, Malazumpicchia und Bicinico 1286, den Edlen Burgfilino von Peuma mit z"ei Waldern am Berge Sabotino 1288 (Coronini), den Edlen Heinrich von Villalta •nit Pantianico 1290 und 1299 Nieoletti). Graf Heinrich II. verleiht dem Edlen Colen von Michelspurg, Lehrknecht (Lehrer) seines Sohnes Meinhard, das Dorf Capriu (Capriva) 1.107 (Coronini), dem Edlen Friedrich von Herberstein Wittelsach ^ipulzano) 1311 (Nieoletti), und den Herren Manfred, Friedrich und Gabriel von Borzia das Dorf S. Avvocato 1311 (Nieoletti), ferner dem Edlen Bernhard von Btrassoldo die Schutzvogtei und das Gericht von Mortegliano 1312 (Coronini), den Edlen Febo und Baimondo della Torre die Burg Flainbro 1313 (Bianchi), er ver-leiht dem Heinrich von Sbruglio und dem Leonhard von Dngrischpach Burghut-Ehen in Cormons 1313 (Nieoletti), bestiitigt dem Edlen Hermann von Traburg die Belehnung mit dem Schlosse Albana (dessen frtihere Besitzer schon 1282 Ministe-rialen der Grafen von Giirz waren) 1319, verleiht den Herren von Castelnuovo am Earste die Orte Geloiz und Pradem am Karste 1320, dem Edlen Heinrich von Brainberg gegen 150 Mark Soldi das Lehen Lestizza und S. Vidotto 1320 (Bianchi). ^Et dem Edlen von Pramperg schloss Graf Heinrich 1319 einen Vertrag, kraft •Essen ersterer ihm das Schloss Cusano iibergibt, ihm zu dienen, von den zugehii-r'gen Giltern die Burghut zu zahlen, und 4000 Mark Burgschaft zu leisten ver-“Pricht (kais. Staatsarchiv). Die Griitin Beat,rix, als Vormtinderin ihres Sohnes °bann Heinrich, bestiitigt dem Edlen Friedrich von Savorgnano die vom Grafen ciririch um 301 Mark erhaltene Belehnung mit Cussignano, Predamano und Te-••nzano 13 23 (Bianchi), ferner verleiht sie dem Jaeob von Michelspurg das Schloss Asolo zu Lehen und ihrem Kanzler Albert von GOrz zur Belohnung seiner treuen Enste ein Ilurghutlehen in Cormons 1331 (Della Bona). Graf Meinhard VU. e*ehnt Febo della Torre mit der Hiilftc des Schlosscs von Flambro und den Ort-s°hatten Rivarotta, Talmasons und Nespoletto, Camarcio, Verče und Falta 1.343 (Bella Bona), ferner die Brilder .1. und C. von S. Daniele mit Varmo 1356 (Man-2an°) und den Edlen Johann von Cucagna und dessen Briider mit Giltern in Poz-Zu°lo 1378 (Manzano). Graf Heinrich IV. verleiht dem Edlen Johann von Cucagna n°ch einige Gtiter in Pozzuolo, und bestatigt der Familie Colloredo die Belehnungen. WeEhe sie von den frilhcren Grafen von Gorz erhalten hatten, namentlich von Cormons Endlich vermehrten sich die Reihe der Vasallen noch ansehnlich darch die zahlreichen Ministerialen der Grafen von Gorz, vvelche iin nach- imd Villa Muzzana; er belehnt die Familie Strassoldo mit der Advoeatie, der Jurisdiction and mit Gutern in Mortegliano, ferner mit Gutern in Codroipo, Slindraco, Argis (Ariis), Medana am Coglio und Cormons, in Virco (bei Codroipo) und Turgnano (bei Muzzana), und Stephan von Cormons mit Gfltern in Torso, Rivignano, Mortegliano, S. Marizza, Rivarotta, S. Maria di Sclavonich, Flambro, Talmasons und Sella 1398 (Della Bona). Die Grafen Heinrich IV. und Johann Meinhard verleihen an Georg von Dornberg, Vicedom von Gorz, ein Burglehen in Cormons 1399 (Man-zano). Graf Johann Meinhard verleiht dem Nicolino della Torre ausser einigen Besitzungen in Roncs einige Erbzinsgiiter in Torsa, Rivalta und Roveredo, wofiir letzterer ihm alljahrlich nebst dem Erbzinse eine aus bester Wolle verfertigte Miitze (ein Barett) im Werthe eines Dukatens darbringen musste 1403 (Manzano). Graf Heinrich IV. belehnt die Briider Michael und Johann von Rabatta mit dem Schlosse Dornberg 1407 (Coronini). Graf Johann belehnt Georg von Prodolone (Mels) mit Haus und Grundstiicken unter dem Graben beim Kloster (der Minoriten) in GOrz und am Isonzo 1437 (Coronini), verleiht an Febo V. della Torre Vipulzano (Wippelsach) und das Praedium suburbanum Prestau (eine Vorstadt von GOrz) 1460 (Bauzer). Graf L e on h ar d belehnt den Edlen Stephan Hoffer mit Ranziano 1464 (Della Bona), erneuert fur den Edlen Rizzardo Sbruglio die Belehnung mit den Ghtern in Torso, Trevignano, Mortegliano, S. Marizza, Rivarotta, S. Maria in Sclavonich, Flambro, Talmasons etc. 1472 (Della Bona); verleiht an Johann VIII. della Torre die Gttter Servigliano Camarcio, Ripalta und Gradiscutta (Bauzer), an Anton von Rabatta das Schloss Dornberg 1488 (Bauzer) und best&tigt dem Edlen Volker von Dornberg die Belehnung mit Stran (gegenvvartig Cronberg) 1492 (Della Bona)-— Ausserdem kOmmt Gramogliano schon 1290 und 1376, Visnivico 1308 als ein Lehen der Grafen von GOrz vor. — Zahlreich sind auch die Naclirichten von Be-lehnungen, wobei nur die Namen der Vasallen, nicht aber auch jene der Lehen-guter erwiihnt werden. So verlieh Graf Albrecht H. an seinen Capitan in Castel-lutto Stephan Sbruglio von Cormons ausgedehnte Lehen unter der Verpflichtung, im Kriege die Grafschaft GOrz, in Friaul, am Karst und in Istrien zu vcrtheidigen 1278 (Nicoletti); an die Edlen Duringo und Durazio von Varmo die Lehen und Besitzungen in Friaul, welche er mit seiner Gemahlin Diemota von Belgrado erhalten hatte 1297 (Manzano). Vielc friaulisclie Edle erkannten sich zu den von den GOrzer Grafen erhaltenen Lehen in die Hiinde von deren Bevollmachtigten Georg von Dornberg und Geber von Wippach 1298 (Nicoletti). Graf Heinrich II. nimmt Hugo von Duino, der „all sein Gut dem Grafen aufscndeta, in die Reihe seiner Vasallen auf 1308 (Staatsarchiv) und bestiitigt die Lehen an Ardengo di Cerou superiorc, Thomas von Formcntini, Ottonello von Medea und Ungrisehpach, Johann von Orzone und Gislo di Trussio 1318 (Nicoletti). Berthold von Attems stellte ali* seine von den GOrzer Grafen empfangenen Lehen an die Grafen Meinhard VII. und Heinrich III. zurUck 1316 (Staatsarchiv). Die Familie Villulta bittet naoh dem Tode des Grafen Heinrich II. die Griifin Beatrix um die Erneucrung der von ihr inne gehabten GOrzer Lehen 1324 (Bianchi). Die Griihn Beatriz verleiht ihrem Vičar in Treviso, Heinrich d'Orzon, ein Lehen zur Belohnung Reiner ihr und ihrem verstorbenen Gemahl geleisteten treuen Dienste 1323 (Coronini). Graf Albert I'• verpflichtet den Edlen Nicolaus Savorgnan, sich als seinen Vasallen zu bekennen sten Absatze aufgezahlt werden, von denen wohl die meisten zngleich * asallen der Grafen waren. Nach urkundlichen (meist im kais. Staatsarchive befindlichen) Belegen standen aber noch viele andere ausgezeichnete Familien in •len benacbbarten Landern im Lehensverbande zn den Grafen von Gorz; S(> insbesondere die Familien Khevenhiiller, Hohenwart, Erberg, Auers-Pei'g Heunburg *), Lamberg, dann in der Grafsehalt Gorz die Familien Edling und Walsee. 21. Verfassung und Vervraltung der Grafschaft Gorz. In der Grafschaft Gorz stand das Lehens-System in vollster Gel-lung. Die adeligen Grundbesitzer \varen daher die Vasallen der Grafen und leisteten als solche ihren Herren den Lehensdienst, so wie sie sich andererseits der Rechte der Lehenstrager erfreuten. Darunter war nebst ^em Anspruche auf den Schutz der Lehenslierren in der Erhaltung ihres Besitzes das Recht, nur ihre Standesgenossen als Richter in ihren Angelegenheiten zu erkennen, das vorzuglichste. Aus diesem Standes-geiichte entwickelte sich allmalig eine stiindische Verfassung, indein ^'e Vertreter der Vasallen auch mit anderen Rechten und Obliegen-*leiten, namentlich hinsichtlich ihrer Besteuerung, betraut wurden. Unter den iiltesten adeligen Familien, welche wir in der Grafschaft Gorz verzeichnet finden, kommen in dem 13. Jahrhunderte (1200—1300) die von den Grafen von Gorz besonders ausgezeichneten f !.19 (Nicoletti) und bestiitigt dem Edlen Peter von Strassoldo die Lehen, welelie seiner Familie von den GOrzer Grafen verliehen wnrden 1:166 (Manzano). Graf >l°hann belehnt Conrad von Orzone mit einigen Lehengiitern im GOrzer Gebiete. ’) Diese maehtige Grafenfamilie, welche naeh dem Besitze von Karaten stre-bend, mit dem Grafen von GOrz und Tirol und Herzoge von Karaten, Meinhard IV »oeh zu Ende des 13. Jahrhundertes einen erfolgreichen Kampf bcstehen konnte (der indcss ihre Finanzen V(dlstiindig zerriittete), kam dennoeh bald darauf unter die Potmassigkeit der Grafen von GOrz. Dcnn schon im Jahre 1311 leistete nach einer Staatsarchive befindlichen Urkundc Graf Friedrich von Hcunhurg die Lehen-dienst-Zusage an den Grafen Heinrich II. und ein Jahrhundert sp&ter (1415) wird Graf Heinrich IV. mit seinem Bruder Johann Meinhard vom KOnige Sigismund mit der Herrsehaft Heunburg belehnt. (S. die Urkunde oben S. 599.) Es war niimlich bei dem Aussterben der Familie Heunburg die Grafschaft an den Herzog Heinrich on Karaten zurilckgefallen , welcher damit seine Vettern, die Grafen von Gfirz, belehnte. Geschlechter der Dornberg 7), Salcano 2), Duino 3) und Ungrisclipach 4) (oder della Torre di Gorizia, verschieden von der Mailander Fatuilie della Tone, welche im benaclibavten Friaul durcli die derselben ent-sprossenen Patriarchen grossen Besitz erlangt hatte und spater sich auch in Gorz niederliess), ferner die Familien Peuma, Reiffenberg 5), Wippach, Capriva, Cerou, Orzone 6), Vipulzano (\Vippelsach) und Ranziano (Renschach), dann Sbruglio und Ribisini *) vor. Im 14. und 15. Jalnhunderte (1300—1500) kamen noch viele ade-lige Familien aus Friaul und auch den benachbarten deutschen Provinzen hinzu, welche sich in der Grafschaft Giirz niederliessen, unter vvelchen die Attems8), Edling9), Fontana10), Hoffer, Lueg, Neuhaus11), Mels, Colloredo und Prodolone12), Raschauer 13), Rabatta14), Strassoldo *’), della Torre16) (die Mailander Familie) erscheinen. Zu Ende des 15. Jahrhundertes bestanden nach Morelli folgende adelige Familien in Gorz: Attems, Bruderle, Copmaul, Cronschal, Dornberg, Edling von Laussenbach, Floriani von Floyana, Thaen, genannt Fontana, Gardovich, Graben, Hais, Iloffer von Ranziano, Lueg, Mainati, Neuhaus von Neukofl, Orzon, Papst, Pippani, Prodolone (und Colloredo), Rabatta, Raffaeli, Raschauer von Rascha, Raunacli17), Ribisini. Spranger, Strassau (Strassoldo), della Torre, Van der Vesten und Ungrischpach, \velchen noch die Familien Egk18, Degrazia 19), und Delmestre20) bei-zuziihlen sind. Nach Della Bona (in den Zusatzen zu Morelli’s Ge-schichte) kommen ausserdem zu jener Zeit noch folgende adelige Familien, von denen mehrere vvahrscheinlich aus dem Pusterthale eingewandert sind, vor: Holzapfel, Zentgraff, Hammorlen, Thomler, Phuster, Toso, Diemiter, Holzer, Pandorfer, Streyt, Sigelhammer und Spitaler. Auch die Auersperg 21) befanden sich im Dienste der Grafen von Gorz und bekleideten darin \vichtige Stellen, wie sie eben so in der Folgezeit unter der osterreichischen Herrschaft wiederholt an der Spitze der Landesverwaltung von Gorz standen. ’) Die GOrzer Familie Dornberg scheint von der in Frankcn bercits im ii. Jalnhunderte ansllssig gevvesenen Familie dieses Namena, und namentlirh von dem Zwcige, welcher sieli in Ansbacli niedergelassen hatte, abzustammen. (Nach Coronini Fastor. Goritiens. wiire sie steirischcn Ursprungs.) Die Grafen von GOrz. wclche aus dem Pusterthale abstammten und dort auch grtisstcnthcils residirten, wiihlten haufig ilire Ministerialen aus dem Adel von Baiern und Kiirnten, und daruntcr mOgen sich auch die Dornberge befunden haben; jedenfalls gehOrten sie zu den iiltesten im Dienste der Grafen gestandencn Familien, so wie keinc andere den Grafen von GOrz so viele Ministerialen liefcrte, als jene der Dornberge. Schon in den Jahren H40 und H14 ktimint ein \Volfram von Dornberg und in den Jahren H57 und I l<>7 dessen Sohn gleichen Namene vor. Nach Ankershofen erschcint cin WolfrarO Dornberg mit Bernhard von Sibidat (Cividale) als Zeuge in einer Urkunde, eben s» 117.'} ein Conrad von Dornberg nach Coronini (Fast. Goritiens.) in ciner Urkunde des steirisc-hen Markgrafen Ottokar. Graf Franz Coronini stellt (Aquileja’s Pa tria r-chengrabcr S. 63) die sehr wahrscheinliche Vermuthung auf, dass der Patriareh Pilgrim II. (1195 —1204) dicsem Geschlechte angehOrte. Um eben diese Zeit tritt auch der erste Dornberg in GOrz auf. V o Iker von Dornberg (genannt „der Jun-gerea) war ein Vertrauter der Grafen Engelbert lil. und Meinliard II. und wurde v°n ihnen im Vertrage von S. Quirino mit Pilgrim II. (1*202) zum Sehiedsrichter ernannt, bald darauf aueh von Engelbert III. in Aquileja zum Ritter geschlagen (1203); er hatte aucli Haus und Hof im Schloss von Muja (Tbesaurus). Heinrieh von Dornberg erhielt vom Grafen Meinliard II. ein Lehen in Stran (spater Cronberg Renannt) 1206. Mitglieder dieses Geschlechtcs kommen 1210 (Vo 1 k e r — der obige — und Heinrieh), 1224 (Conrad, Volker, vvelcher vom Grafen Meinliard II. das nach seiner Familie benannte Schloss Dornberg zu Lehen erhielt, und Al meri c h) und 1236 (Leonhard, welcher eine neue Belehnung von Meinhard III. niinmt) vor. Friedrich und Georg von Dornberg waren Abgesandte des Grafen Albert II. bei der Verhandlung mit den Abgeordneten des Patriarchen Raimund vor dessen An-kimft in Friaul (1274) und Nicolaus von Dornberg begleitete den Grafen Albert II. zur Conferenz nach Cividale (1274). — Nach Nicoletti’s etwas zvveifelhafter Nach-rieht h&tte Otto von Dornberg durch seinen Bevollmiiehtigten Nicolaus von D. das Schloss Dornberg, obwohl er es vom Herzoge von Kiirnten verliehen erhalten, als legitimer Vasall dem Patriarchen Raimund zuruckgestellt, und dieser es an Orclino v°n Reiifenberg vergeben 1281. Georg von Dornberg nimmt als Bevollmaehtigter des Grafen von GOrz die Lehenshuldigung vieler friaulischen Vasallen von GOrz entgegen 1208. Leonhard und Ulrich von Dornberg waren Vicedome von Gorz unter Heinrieh II. (1315 und 1318), Georg von Dornberg erscheint als Rector von Huja (1351) und ein anderer Georg als Vicedom von Giirz unter dem Grafen Johann Meinhard (1389), eben so wie die Briider Georg (1399) und Johann (1400) unter dem Grafen Heinrieh IV. Leonhard von Dornberg bekleidete nach Bauzer udederholt den Posten eines Hauptmanns von GOrz (1401 und 1415) und E rasni us War eben daselbst Burggraf (1404). Ein Zweig dieser Familie, ivelcher nach Udine hbersiedelte und daselbst 1430 das Biirgerreclit erhielt, starb bald aus. Um jene trat die Familie (vielleicht gegen die Concession der Ilauptmannsehaft von 1'olrnein) ihre Herrschaft Dornberg (Schloss und Herrschaft, im Wippaehthale, '"■'z Stunde von Giirz gelegen, erhielten ihren Namen von der Familie) an die Grafen Von HOrz ah; das Lehen Dornberg wurde 1 407 vom Grafen Heinrieh IV. an Johann 'on Rabatta verliehen, und diese Verleihung vom Grafen Johann 1 457 an die Brfl-Johann und Alexius von Rabatta bestiitigt. Schon im Beginne der landstiindi-icben Corporation, so weit darllber die Nachrichten reichen, im J. 1 462 erscheint Gregor D. als Patrizier von GOrz, eines der iiltesten Mitglieder der Landstiimlc. Hit Uebergehung mebrerer anderer Gliedcr dieser Familie sei bemerkt, dass nach h*40 mehrere Oftentliche Beamte dieses Namene und Geschlechtes genannt werdcn. S° Hlvin (Wolfgang), Hauptmann von Gorz, Gesandter K. Friedrichi 111. in Ve-UediK 14io UM([ i)0jul piipstlichen Stalile 1465, sein Bruder Achaz, Rath der drei fiider Grafen von GOrz 1446 und Milizcommandant von GOrz 1460, Veit, cben-*lls Ulvini Bruder, Capit&n von Belgrado und Pordenone, und dessen Solin Johann, * apitiin von Fiume 1466, Georg, Hauptmann von GOrz (1458) und Abgesandter es Grafen bei K. Friedrich HI., und dessen Solin Johann, Capitiin von Pordenone undBelgrado, dann Paul, Commandant vonVipulzano und Castelnuovo und Georg, Capitan von Pisino 1458. Veit war Kanzler und Verweser in GOrz 14i>1, Thomas (1465—1484) Pfleger (Gastalde) in Cormons, wo er einen abgesonderten Zweig der Familie gegriindet zu haben scheint. Georg erscheint als Vice-Capitan von Gfirz und auf dem Karste (14*7), Ritter Volker erhalt vom Grafen Leonhard die Bestatigung des Lehens von Stran mit der Ausdehnung auf die weibliche Linie (1492), Johann und Thomas endlich waren Mitglieder des Rathes von Cormons (1499). Die Familie hatte schon unter den Grafen, d. i. vor 1500 die Jurisdiction iiber Locca inne. Auch unter der Osterreichischen Herrschaft dienten die Domberge im Heere und in der Diplomatie. So Ritter Max, ein Mann von grosser Geschafts-kenntniss und Staatsrath hei Kaiser Mas I. (1501), ein anderer Mar diente im friaulischen Kriege 1508 1516 und starb als Grossprior des Maltheserordens in Oesterreich 1550. Diedrei BrOder (SOhne Veits, welcher 1462 als Zeuge erscheint) Leonhard, Erasmus und Raimund dienten im friaulischen Kriege gegen Venedig. Leonhard fiel bei der Vertheidigung des Castells von GOrz 1508, Erasmus war Hauptmannsvenveser — wahrscheinlich erster — von GOrz (1504) und Vice-Capitšin (1507), spater Commandant der Avantgarde, welcher die stadtischen Deputirten hei der Uebergabe von Udine empiing, und hei dem Ahschlusse einer Waffenruhe mit Venedig als k. Commissar fungirte (1514), dann Vcrweser (1508) in Krain — er nahm in letzterer Eigenschaft 1520 die Huldigung der Grafschaft Gorz fiir Carl V. und Erzherzog Ferdinand entgegen — wurde von den Standen zur Erlangung der Privilegienbestatigung an den Hof des K. Ferdinand gesendet (1522) und erwarb von Georg von Edling Giiter in Fidelsdorf (Bigliana) 1511. Raimund war hei dem Compromiss von Trient hehufs der Grenzausgleichung mit Venedig als k. Commissar thatig (15.13); seine Tochter Dorothea, verehelichte Rassauer, wurde zu Gunsten der SOhne des Erasmus von der Erbschaft der Giiter in Tolmein und Strazig ausgeschlossen. Erasmus hatte drei SOhne: Franz (Verweser der Grafschaft 1570—1581, welcher die Adeligen von Cormons zur Theilnahme an dem Landtage nach GOrz berief — 1580 — brachte dem Erzherzog Carl im Namen der Stiinde die Huldigung dar), Mas (ausserordentlicher Gesandter des Kaisers Ferdinand L in Venedig 1559 und 1563 — Abgeordneter zur Grenzausgleichung und erzher-zoglicher Commissar hei dem Kaiser (1570), endlich Gross-Seneschal am Holc K. Max 11. i zu Prag 1591) und Veit (langjahriger Landesvenveser in GOrz, Capitiin und Statthalter in Triest — 1576 — Gesandter in Venedig 1570 und in Rom — 1589 — Erbauer der Kirche S. Giovanni Batt. in GOrz 15s5 — Eques auratus, Erblandkiimmerer, der Grafschaft 1568 — mit seinen Brlldern Max und Franz Gerichtsherr von S. Florian — 1575 wurde zuin Freiherrn von Dorncgg (einem Schlosse bei S. Floriano) erhoben f 1599). Erasmus, stiindiseher Comtnis-siir fiir die Offentlichen Steuern (1550,1575) und dessen Solin Guido von Domberg, Cavaliere aurato, Rath K. Ferdinandi I. (1572) und Gesandter in Venedig (1566), Ludwig, substituirtcr Landesverwescr unter Veit (1564) und einer der Leiter der Vertheidigung der Grafschaft gegen die Tlirken, Caspar Freiherr von Dornegg, Gesandschaftssecretiir bei seinem Oheim Veit, und sein Sohn Caspar Veit, Hauptmann von Tolmein, welcher 1617 von dort die Venezianer vertrieb (vielleicht der-selbe Caspar, welclier im dreissigjiihrigon Kriege 1630 als Oberst. im Felde tielli tenier Carl, einer der Truppenanfiihrer im Ostcrr. Heere unter Trautmannsdorl 1617, heschlosscn die Roihe der Domberg, welche in Siaatsdiensten standen. Nachdem die Familie ilire Besitzung in Tolmein verkauft (die Domberg waren auch Herren mit Gerichtsbarkeit in S. Florian , Locca und Cronberg — Stran — dann in Muja), gerieth sie (nach 1630) in Verfall. Veit D. war vor 1648 der letzteErb-landkammerer der Familie, und ihre Mitglieder, von denen keines mehr im Offent-behen Staatsdienste vorkOmmt, verarmten, wanderten zum Theil wohl auch aus. Sie erhielt sich indess (es erscheinen in der Folgezeit noch Freiherr Raimund 1624 und 1643 dessen SOhne Carl Josepb Raimund 1675 und Aleiander 1680, Raimund, Joseph’s Sohn f 1734, Carl Leonhard, Geistlicher + 1719, die Da-men Clara f 1744, 98 Jahr alt, Therese | 1748 und Anna + 1774, 103 Jahr alt), bis sie mit Freiherm Jobann Ignaz, welcher im J. 1779 im Alter von 102 Jabren starb, erlosch. Das Wappen der Dornberge bildete eine Aloe (ein Dombusch) in goldener Vase. S. Della Bona. Sulle antiche famiglie dei Reiflenberg e dei Dorn-berg nella Contea di Gorizia in Schweizer’s Notizie d’Arebeologia e di Numisma-*ica. Trieste 1854. 2) Salcano, nacb Cormons und Monfaloone die alteste Burg des Landes, erscheint zuerst als Hauptort des ausgedehnten Landstriches, welchen Kaiser Otto III. i® J. 1001 zur Hiilfte dem Patriarcben von Aquileja und zur anderen Hiilfte dem Grafen Werner von Friaul verlieh. Dieser Landstrich erhielt (aller Wahrscheinlieh-beit nach) den Namen einer Grafschaft, welche in Folge der Uebersiedlung des Grundherrn nach G Or z die Benennung der Grafschaft von GOrz annahm. In kirch-licher Beziehung blieb Salcano der Pfarrort fiir GOrz bis Ende des 14. Jahrhundertes, nnd noch im 18. Jahrhunderte hatten GOrz und Salcano eine gemeinsame Pfarre. ^ann Salcano von dem Landesherrn an einen Vasallen gelangte, ist nicht bekannt. Rie Familie ven Salcano kOmnit zuerst in der Geschichte im J. 1268 als eine alte Ul‘d vornehme Familie vor, als nacb Nicoletti Patriarch Gregor nach dem verun-Kliickten Zuge gegen GOrz die Gebaude der Burg einascherte. Zuerst erscheint eine Riemot von Belgrado als Herrin von Salcano. Ein Eusalto di Salcano erhalt vom Ritter Girardino von Cividale 1287 mehrere Familien von HOrigen. Im J. 1294 War Siegfried von GOrz Herr von Salcano (Nicoletti) — ein Waldemar von Salcano bOmint 1299 urkundlich als ein Ministerial des Grafen von Gorz vor — und 1313 Rilgrim von Herberstein. Bei dessen Fehde mit Johaun von Orzon wurde die Burg durch Brand verwiistet, bald aber von den Venvandten Herbersteini mit Genehmi-Rung des Grafen von GOrz wieder aufgebaut (Nicoletti). Im nachstfolgenden Jabre 1314 war Pilgrim von Salcano einer der Abgeordneten, welche fiir den Grafen Heinrich II. den Frieden mit Treviso beschworen. Nicht lange nacbher erscheint Hcinrich von Salcano (dessen Sohn Simon mit Anderen dem Patriarchen Bertrand 1337 Biirgsehaft fiir den aus der Kriegsgefangenschaft losgelassenen Georg von Ruino leistete) als Burggraf von GOrz (1343), ebenso wie dessen Sohn Heinrich der Jlingere, vvelcher zvveimal, im J. 1360 und 1365 diese Stelle bekleidete. und im R 1377 von Meinbard VII. mehrere Privilegien fiir Salcano erhielt. Mit letzterem erlosch das Geschlecht, und seine Tochter Catharina brachte das reiche Erbe der bamilie (nacb Bauzer: Salcano mit der Jurisdiction von Bresica, Vicoglava, S. Primo, Reuma, Plava, Pocinizza, der Hiilfte von S. Lorenzo und einigen Hausern in Giirz) 'brom Gemahlc Febo III. della Torre zu, wodurch insbesondere der in GOrz an-&«siedelte Zwcig diescs Mailander Geschlcchtes zu Reichtlmm, Macht und Anseben Rulangte. ®) Am oberstcn Ende des adriatischen Meeres, dort wo der Karst, die Kiiste v'crlassend, sich landeinwarts biegt, erhebt sich auf dem letzten Abfalle des Karstes ln steiler, fast senkrechter HObe das Schloss Duino, 84 Fuss iiber dem Meeres- Spiegel erhaben. In stolzer Pracht schaut es auf das von ihm beherrsehte Meer liernieder und bildet, wenn seine umfassenden Mauern in hellem Sonnenscheine gliinzen, weit in die See hinein fiir die Scbiffer ein vvillkommenes Wahrzeichen. Es beherrscht nicht allein das Meer, sondern auch die an seinem Fusse landwarts hin-ziehende Strasse, welche die fruchtbare Ebene FriauPs mit den Gebieten des Karstes mit Triest und Istrien verbindet. Diese Lage verlieh dem Schlosse zu allen Zeiten eine hohe Wichtigkeit. Einst die Grenzmark des rOmischen und des Langobardenreiches, bildete es im Mittelalter den Scheidepunkt zvvischen dem Patriarchenstaate und den Herren der Karstgebiete, und seine Dynasten waren jeweilig die Vasallen des herrschenden Geschlechtes, der Patriarehen von Aquileja, der Grafen von Giirz. der Herzoge von Oesterreieh und voriibergehend selbst Venedig’s. Die Herzoge von Oesterreich insbesondere erreichten durch die Unterwerfung der Herren von Duino zuerst das Ufer des adriatischen Meeres. Zu EOmerzeiten stand bier das Castell Pucinuin, dessen ITmgebung den beliebten Wein, vinum Pucinum, lieferte und des-sen altersgrauer Thurm noeh heute im Umfange des Scblosses sicb erhalten bat. Die langobardischen Herzoge von Friaul hatten hier eine Veste, wo Herzog Penimo den Patriarehen Calixtus gefangen hielt und ihn von der dortigen Hiihe ins Meer sturzen wollte, woran er durch KOnig Luitprand gehindert wurde. Im Mittelalter war Duino dureh fast 300 Jahre der Sitz eines Dynastengeschlechtes, \velches aus-serdem auf dem Karste niehrere andere Besitzungen hatte, von vvelchen die Burg Prem die vorziiglichste war. Das Geschlecht scheint bald nach 1112 aufgetaucht zu sein, die erste sichere Nachricht aber reicht auf die Jahre 1166—1188 zuriiek. Denn 1166 erscheint ein Stephan von Duino als Zeuge in zwei Urkunden (Coronini '1’ent. Chron. p. 187) und um eben diese Zeit (1188) herrschte Streit zvvischen Adelmota, Gattin Stepban’s von Duino und dem Abte von Moggio, ferner zwischen Stephan, seiner Gattin und seinen S6hnen Kuno, Voschalk, Heinrich und Hugo (letzterer Name war der vorzugsweise bcliebte unter den Herren von Duino) einer-seits und dem Abte von Beligna andererseits; dieser Streit betraf Gebietsansprfiohe und wurde durch einen vom Patriarehen Gottfried bestatigten Vergleicb beigelegt. Hugo von Duino hatte 1223 einen Grenzstreit mit der Stadt Triest, leistete Biirg-schaft fiir Amelrich von Bumberg, welcher vvegen seines gevvaltthiitigen Betragens vom Patriarehen Berthold zum Scbadenersatze verbalten worden vvar und erscheint 1224 als Zeuge bei einer Schenkung des Grafen von GOrz. Utschalchus von Duvvigno erscheint 1238 als Ministcrial des Patriarehen (stautsarchiv). Kudolph von Duino sprach 1213 das Patronatsrecht iiber die bcnachbarte Kirche von S. Gio-vanni an, vvelches dem Abte von Beligna zustand; er kOmmt 1233 als Bilrge fUr den Grafen Scherfenberg in Salzburg und 1234 als Zeuge bei dem Frieden Mein-bard’s IV. mit dem Grafen von Hirschberg vor. In die Gesehichte der benachbarten Lunder tritt zuerst Hugo von Duino ein, welcher bei einem Vertrage der Grafen Albert und Meinhard von Giirz mit dem Patriarchate 126f- den Eidesleister machte, 1274 bei einer Zusammenkunft des Grafen Albert mit dem Patriarehen Eaimund zugegen war, und in der Beilegung der Fehde zwischen dem Grafen Albert II. und dem Patriarehen Kaimund 1277 zum Schiedsriehter emannt wurde. Wahrscheinlich ein jiingerer Bruder Hugo’s war Heinrich von Duino, wclcher in der Geschiclite des Erzherzogthums Oesterreich einen hervorragenden Platz einnimmt. Kr erscheint zuerst in einer Urkunde Ottokar’s 1260 als ,,dominus Henricus pureravius de Dewin“ als Zeuge, kam wahrscheinlich mit seinem Herrn, dem Herzoge Ulrich, nach Karnten, wurde in die friaulischen Fchden venvickelt, und in den Frieden v°n Cividale 1275, welcher zwischen dem Grafen Albrecht, dem Patriarchen und Hugo yon Duino abgesclilossen worden, einbezogen. Er scheint bei seinem nach-folgenden Herrn, dem KOnige Ottokar, sehr in Gunst gestanden zu sein, denn letz-terer gab ihm die verwitwete Grafln yon Hardeck, Wilbirg yon Helfenstein (mit ihrer Schwagerin [oderNichte] Eufemia, der nachmaligen Gemahlin des Grafen Albert II. Von GOrz) die einzige Erbin des Hardeck’schen Nachlasses, zur Gemahlin 1262. ^ilbirg brachte ihrem Heinrich yon Duino die Grafschaft Hardeck zu, und Hein-rich wurde zum Grafen yon Hardeck erhoben. Als solcher wurde er zum obersten Landrichter (judex provincialis) yon Oesterreich 1265 emannt, erhielt 1267 die Schutzvogtei vom Kloster Lilienfeld und stiftete 1269 das Kloster Meilan. Er nannte sich 1269 Comes de Hardeck burchgravius de Dewin und starbl270 (Firn-haber, Archiv f. Kunde osterr. Gesch.-Quellen 1849, 2. Heft). Die Lage des kchlosses yon Duino verleitete die Herren von Duino, als Wegelagerer die Strasse nach Triest unsicher zu machen. Ein daruber zwischen dem Patriarchen Raimund "ud Hugo von Duino entstandener Streit ward durch Graf Meinhard und Gerliard Von Cainino damit beigelegt, dass Hugo sich verpflichtete, keine Neuerungen an dieser Strasse zu machen, noch die Reisenden , welche auf dieser Strasse zogen, "'eder vor noch in dem Orte Duino zu beliistigen 1281 (Thesaur. Aquilej.). In dem Kriege zwischen Raimund und Venedig stossen Wilhelm und Hugo von Duino Vasallen des Patriarchen mit ihren Leuten in Monfalcone zu dem Heere des Patriarchen 1287, und in eben diesem Jahre verleiht Ulvin von Duino mehrere Pehen an Otto von Wippach. Im J. 1289 erhob sich abermals ein Streit uber das Patronatsrecht und die Schirmvogtei des Klostcrs S. Giovanni zwischen dem Abte »on Beligna und Hugo von Duino; letzterer behanptete das Recht zu haben, bei Scdisvacanz der Abtei das Kloster und dessen Guter als Schutzvogt in Besitz zu nehmen, Und die Sache war so wichtig, dass Papst Nicolaus den Bischof von Castello in Venedig zur Untersuchung derselben absendete. Neuen Streit hatte Hugo 1301 mit den Herren von Arisperg zu bestehen , welchen Graf von Ortenburg als General-Capitan der friaulischen Stadte auszugleichen suchte. Die Widersetzlichkeit gcgen ^on Patriarchendauerte durch liingere Zeit fort, denn Rudolphvon Duino todtete l !()4 des Patriarchen Ottobono Hauptmann in Monfalcone, Musato von Cividale, a's sich dieser auf der Jagd befand; bei der PlUnderung und Vcrheerung von Trevignano 1306 durch die Truppen des Grafen von GOrz war Rudolph von Duino e'nur der Ftthrer derselben, und 1307 vervviisteten Hugo und Friedrich von Duino "nd prem dieUmgegend und beraubten die Bewohner der patriarchatischen DOrfer. Als ^f Heinrich von Gorz vom Patriarchen die Schirmvogtei von Aquileja und dasGe-“eral-Capitanat begehrte 1308, war Rudolph von Duino einer der Abgesandten des Grafen an den Patriarchen, und als Graf Heinrich 1312 die grossen festlichen Rit-G'rspieie anordnete, an welchen der ganze friaulische Adel Theil nahm, waren Carl ^0I> Pisino, Rudolph von Duino und Friedrich von Prem die Veranstalter davon. Kurz vor seinem Tode verzichtete Rudolph von Duino (1314) in seinem Testamente Zu Gunstcn des Abtes von Beligna auf die Schirmvogtei und sonstigcn Anrechte auf Pedriz und Staindorf, welche Bestimmung seine Erben N. und V. von Duino Zur AusfUhrung brachten. Der hervorragendste unter den Herren von Duino aber Hugo, welcher zur Zeit des Grafen Heinrich 11. und dessen Sohnes den ersten Ru,|g unter den Ministerialen der Grafen von Giirz einnahm. Hugo scheint frilher ein Gegner des Grafen Heinrich gewesen zu sein, erklarte sich aber bei der Aus-8°hnung zum Vasallen des Grafen. Im Stuatsarchive bcfindct sich vom J. 1308 ein *r *■ ^'ocrniR. (iarz umi Uradisca 41 „Vertrag zvvisohen Grafen Heinrich und .Herrn Houg von Dewein oder Tibein und dessen Sohn Rudolph der Ungnad halber, darin Houg gegen den Grafen gewesen ist, Herr Houg sendet dem Grafen ali sein Gut auf.“ Im J. 1314 besclnvor er mit Pilgrim von Salcano und Usclialch Guasperil fiir den Grafen Heinrich von GOrz den Frieden mit Treviso (Staatsarchiv). Mach dem Tode des Grafrin Heinrich er-nannten die Trevisaner dessen unmiindigen Sohn, Johann Heinrich, zu ihrem Capitan und Hugo von Duino, sein Ministeriale, ubemahm das Capitanat im Kamen des jungen Grafen (Bianchi) 1323. Als im namlichen Jahre die Grafin Beatrix, Hein-rich’s Witwe, Friedrich von Savorgnan mit mehreren Giltern belehnte, rvohnte Hugo von Duino als „General-Capitan der Grafschaft GOrz und der Stadt Treviso“ der feierlichen Handlung bei (Bianchi). Zwei Jahre spater benachrichtigt Hugo als Capitan von GOrz die Grafin Beatris von den daselbst ausgebrochenen Unruhen, vfesshalb die Grafin, nach G6rz eilend, Treviso verliess und diese Stadt dem Podesta Malvezzi und ihrem Capitiin Jacob von Cormons anvertraute; letzterer wurde jedoch abberufen, und der Herzog von Karnten, als Vormund des Grafen Johann Heinrich, sendete abermals an dessen Stelle Hugo von Duino dahin. Sobald Hugo dort angekommen war, trachtete er mit Erfolg die Zwistigkeiten, welche daselbst in Abwesenheit der Grafin ausgebrochen waren, auszugleichen. In demselben Jahre 1325 erscheint Hugo mit Heinrich von Peuma als Capitan der Grafschaft , wird beauftragt, mit seinen Truppen der feindlichen Partei in Friaul entgegen zu gehen, und einem Congresse der Baiern, Bohmen, Oesterreicher und Kiirntner beizuwoh-nen, so wie er im niichsten Jahre 1326 seinen Truppen einen Uebergang ilber die Livenza bei Meduna zu sichern trachtet. Im Jahre 132 S erscheint Hugo niclit nur als Capitan von GOrz, sondern auch als Vrerwalter der gOrzischen Allodialgtiter in GOrz, Friaul, Istrien und am Karste, wofiir der Herzog Heinrich von Karnten als Vormund des Grafen ihm (Hugo von Tubain genannt) 200 Mark als Gehalt amveist. Nach Hugo’s wohl bald darauf erfolgtem Tode scheint das Geschlecht dem allmii-ligen Verfalle entgegen gegangen zu sein, und es wird keine erwahnenswertlie That mehr von dessen Mitgliedern berichtet. Bei dem siegreichen Gefechte des Patriar-chen Bertrand gegen die Gcirzer von Braulino 1336 wurde Georg von Duino ge-langen genom men, bald aber gegen Biirgschaft losgelassen, rvobei er versprechen musste, dass er in das Gefangniss zurilckkehren vvolle, wenn der Friede mit GOrz uicht geschlossen rvttrde 1327. Noch in diesem Jahre machte der Patriarch einen Vertrag mit den Herren von Duino, und scheint sich mit der Familie ausgesOhnt zu liaben, denn im J. 1339 ernannte er Rudolph von Duino (vielleicht den Enkel Hugo’s) zum ersten der Abgeordneten, durch welche er Conegliano zur Untenver-fung aullordern Hess. Vier Jahre spiitcr 1343 rvurde Rudolph vom Patriarchen belehnt und Georg von Duino verkaufte einige Hofe an Johann von Strassoldo. Im J. 1344 bestiitigt der Patriarch dem Rudolph von Duino die Lehen von Duino und von Prem (wofilr die Familie friiher den Grafen von GOrz lehcndicnstbar war), und Georg von Duino stand (vielleicht eben wegen dieser Belehnung) in Fchde mit den Grafen von GOrz. Hugo von Duino tritt 1334 seinen Antheil an Duino um 600 Mark an Heinrich von Strassoldo ab. Derselbe Hugo von Duino \vurde (wohl vom Patriarchen) gefangen gesetzt und musste Biirgschaft leisten, und im J. 1348 bitten die Herren von Duino den Patriarchen, ihre Waffenruhe mit den Triestinern auf I Julir zu verliingern. Rudolph von Duino lebte noch im J. 1354, wo er Janzilo von GOrz mit Giltern belehnte. Als die Herzoge von Oesterreich durch den Bositz von Krain miichtige Nachburn wurden, crkannten die Herren von Verfassung und Verwaltung der Grafschaft Gora. 643 Duino und Prem sie als ihre Lehensherren an (1306). Zwar versuchte derPatriarch Marquard zu derselben Zeit (1366) durch seine Abgeordneten den Ritter Hugo von Duino zu bestimmen, dass er Duino und Prem und alles, was er in Merano (Ma-riano ?) und Kroatien besitze, von ihm zu Lehen nehme, vvobei sich der Patriarch auf eine Urkunde vom Jahre 1256 (wohl auf eine damalige Lehenshuldigung der Herren von Duino Bezug nehmend) berief. Hugo erwiederte jedoch, da er jetzt Unterthan des Herzogs von Oesterreich, welcher eben damals im Streite mit dem Fatriarchen lag, sei, wolle er sich nicht belehnen lassen, noch gegen die dem Her-z°ge gemachten Zusagen handeln. Nach Beilegung des ervvahnten Streites jedoch werde er, wenn ihm bekannt ware, einige Lehen vom Patriarchen zu besitzen, seine Schuldigkeit thun. Ein Huog von Tybein kommt im J. 1383 als Hauptmann v°n Krain vor (Staatsanzeiger). Im J. 1381 begleitete der Herr Hugo von Duino den Herzog Leopold von Oesterrich auf seinem Zuge zur Befreiung von Treviso, Und im nachsten Jahre belehnt in dessen Auftrage R. von Prata den Cardinal Pileo v°n Prata mit dem Schlosse von Morsano (in den beiden letzteren Fallen wird Hugo Graf von Duino genannt, vielleicht nur aus Courtoisie). Hugo von Duino, weleher sich fur ezcommunicirt hielt, weil er den Archidiacon von Capodistria ge-fangen genommen hatte, bat und erhielt- 1385 vom Papste die Lossprechung; in demselben Jahre schloss er als Capitan von Triest die Burg Monfalcone enge ein nnd vervviistete die Stadt und Umgebung mit Brand und Raub, ward 1388 als Hauptmann von Krain von Herzog Albrecht von Oesterreich an den Vičar von Aquileja gesendet, um letzterem Botschaft von des Herzogs Getreuen in Pordenone Zu bringen, und lag 1389 in Istrien im Streite mit den Untertlianen des Patriar-°hen. Im J. 1390 wurde nach Verči (Storia di Treviso) ein Graf von Duino (Hugo?) vom Herzog von Baiern, seinem Oheim, mit 300 Reitern dem Herrn von Padua, Franz von Carrara, zu Hilfe gesendet, und zog spater gegen Soncino, um mit Carrara s Verbilndeten den Visconti zu befehden. — Noch 1391 erscheint ein Keinprecht von Duino, der Sohn Houg's (Staatsanzeiger). — Mit Reinprechfs Tode scheint die Familie erloschen zu sein, denn im J. 1395 wurde das Schloss Duino von den Herzogen von Oesterreich an die Herren von Walsee verliehen. Diese verliessen das alte Schloss, welches, bloss aus einem Wachtthurme und eini-tren Gemiichern, rings um einen engen Hof erbaut, bestehend, auf einem isolirten Felsen am Meere lag, und in seinen Ruinen noch zu erkennen ist, und erbauten s>ch nahe dabei das neue Schloss, \velches sich neben dem rOmischen Thurm erhebt. Faran reiht sich der mit Mauern umgebene Ort dieses Namens, durch vvelchen z"'angsweisc die Strasse von Monfalcone nach Triest gefiihrt wurde. Die Walsee 'v,|hnten fiir gewiihnlich nicht dort, und bestellten einen Hauptmann dafiir. Im F OiOO ward Ranih er t von Walsee vom Bischofe von Pola mit Fiuine, Castua, ^eprinaz, Moschenizze, welche Besitzungen fruher den Herren von Duino gehiirt hatten, belehnt; die Leute der Grafen von Walsec als Herren von Duino ubteu im H 4418 ihr altes Handvverk als Wegelagercr aus, iiberfielen die Triester Reisenden auf der Strasse und flihrten sie gefangen in das Schloss. Bald darauf 1420 kam Huino in dem friaulischen Kriege vorttbergchend in die Gewalt, der Venezianer, deren General, Marchese Taddeo d’ Este, es der Familie Strassoldo, welche eben da»ials ein enges Bundniss mit Venedig geschlossen hatte, iiberliess; diess dauerte j«doch nicht lange. Nach dem Aussterben der Walsee blieb Duino in der Venval-tiUl*g der Erzherzoge von Oesterreich, \velche daselbst einen Capitan bestellten. sPater kam es als Pfandsehaft an die edle Familie Hotfer, und nach dem Tode 41 * des kais. Rathes Mathias Hoffer, dcssen Tochter Ludovioa dcn Grafen Raimund von Thum (der Gorzer Linie) geheiratet hatte, gelangte es 1587 an diese Fainilie, welche es 1669 von Kaiser Ferdinand III. in das volle Eigenthum erhielt. Sie erneuerte das Schloss, in welchem Kaiser Carl VI. bei seiner Reise nach Triest 1660 sich einige Tage aufhielt; die Gemahlin des damaligen Grafen Thum, eine Gonzaga, war eine Verwandte des Kaisers. lin J. 1849 erlosch der Mannesstamm dieser Linie mit dem Tode des Grafen Johann, dessen Tochter Therese, der letzte SprOssling der Familie, eine verwitwete Furstin von Hohenlohe-Oettingen, die ge-genvviirtige Besitzerin von Duino ist. *) Die Familie Ungrischpach ist nach dem Zeugnisse der Geschichtschrei-her eine der altesten und angesehensten des Landes. Sie theilte sich spater nach iliren Besitzungen in mehrere Zweige; wenn auch Ungrischpach wahrscheinlieh der urspriingliche Name des Geschlechtes ist, so war doch schon in friiher Zeit der geineinsame Name der einzelnen Zweige Domini Turris oder a Turri prope Gori-tiam. Es war diess jedoch eine ganz verschiedene Familie von den Mailiinder Torriani Grafen von Valsassina, die sich ebenfalls a Turri de Mediolano nannten. Der Name a Turri prope Goritiam kam von einem Thurm her, den sich die Familie zur Woh-nung hei GOrz gehaut hatte. Die einzelnen Zweige der Familie hiessen Ungrischpach, von Cormons und Medea, von Floyana, von Madrisio, doch machten sie audi von ihrem gemeinscliaftlichen Namen Gebrauch; so citirt Coronini (Tent. Cliron.) fiir das Jalir 1477 eine Sentenz, wobei Petrus de Madrisio, Antonius de Turri de Goritia und Antonius de Floyana genannt sind. Ungrischpach (heute mit slavischem Namen Vogherska bezeichnet) war eine Burg in der Grafschaft GOrz, sOdOstlich 2 Stunden von Gorz cntfernt. IVolfg. Lazius spricht in seinem Werke de Gentium aliquot inigrationihus p. 200 von dieser Familie, die er Domini a Turri, vom Thurn, ex agro Goritiensi nennt, und sagt, dass der erste dieser Familie Albert hiess und 1180 lehte. Hundert Jalire spiiter citirt er die Briider Hartned und Gundaker a Turri, und bemerkt, dass gegen 1280 Gundaker Cerou nehst anderen Orten an den Grafen von Heunburg verkauft hahe. Da nach Coronini (Tent. Chron. p. 185) schon Graf Engelbert II. im J. 1147 einem Ottonello (dem in der Familie Ungrischpach hiiufig vorkommenden Vornamen) praedium Ceroui in collinis (Coglio) constitutum verkauft hatte, so war diess \vahrscheinlich ein Ungrischpach, von welchem Cerou an Gundaker gelangt war. Schon 1274 kOmmt Conrad von Ungrischpach und Medea als Abgesandter des Grafen Albert II. hei der Uchereinkunft mit dem Patriarehen Raimund vor. Im Jalire i 280 belehnte Graf Albert II. Ottonello von Ungrischpach (Bauzer nennt ihn Anton und Vatcr zweier Bi-schiife, es steht aher urkundlich fest, dass dieser Vater der BischOfe Ottonello geheissen hahe) mit Giitern in Cormons, Medea und Fleana (Floyana). Ob diess eine urspriingliche Belehnung oder nur die Bestiitigung einer frtiheren gewesen, liisst sich nicht hestimmen. Bald darauf liess sich die Familie in Cividale nieder, und trat wahrscheinlich' damals in das Vasallenverhaltniss zu dem Patriarehen. Ottonello von Ungrischpach (ohne Ziveifel der ohen Genannte) war 1291 ein sehr gcachteter Btlrger von Cividale, wo schon kurz vor 1287 ein Friedrich von Ungrischpach als Btlrger vorkOmmt, \vihrend frtther drei Mitglieder dieser Familie, Hermann, Hugo und Ulrich als Zeugen und Ministerialen des Grafen Albert II., als dieser Vcnzone kaufte 1286, ersehienen. Die beiden Soline Ottonello's waren Jacoh, CanonicuB des Oapitcls von Aquileja, im J. 129.7 zum Bischofc von Concordia ernannt, als welcher er gegen dic Wahl I*agano’s zum Patriarclien stiminte und vor 1317 starb (er ward Giacomo dei Signori di Ungrisch-pach, di Cormons, Medea e Floyana genannt) und Johann, welcher 1299 — 1300 Bischof von Triest urar, und Sohn Ottonello’s dei Signori di Ungrischpacb, Cor-mons e Medea, zuweilen auch mit dem Familiennamen a Turri genannt wurde (Rubeis, Capodagli, Coronini). Im J. 1300 wurden die Ungrischpach unter die Biirger von Udine aufgenommen, und eben damals ward Con rad (urahrscheinlich ein dritter Sohn Ottonello’s) von Ungrischpach vom Patriarchen Pietro mit einem Ahonen Thurme in der Burg von Wippach belehnt. Dessen in Cormons ansassiger ■iohn Friedrich kaufte von dem Herrn von Visnivicco mehrere StrassohVsche Lehen ln Cormons, Quisea und Medana; derselbe leistete, ehen so wie Ulrich della Torre di Gorizia, dem Patriarchen 1303 den Lehenseid. Wilhelm, ein anderer Sohn Conrad’s, liess sich 1309 in Aquileja nieder und ward in den dortigen Adel aufge-n°nuncn. In demselben Jahre that sich Simon von Ungrischpach, Sohn des Andreas, durch seine tapfere Vertheidigung des Schlosses von Lucinico gegen den Patriarchen hervor, wobei er von den Meuterern ermordet wurde. Im J. 1311 heiratet Anna v°n Ungrischpach, eine Nichte des Bischofs von Concordia, eine sehr geachtete *ran> den Vicedom dieses Bischofs, Heinrich della Frattina. Der Vermahlung des M'ilhelm von Ungrischpach wohnte Graf Heinrich II. bei, und zeichnete die Neu-vennahlten durch prachtige Geschenke so wie durch Veranstaltung schiiner Ritter-sl'iele aus 1314. Derselbe Graf Heinrich II. bestatigte 1315 dem Ottonello von Medea und Ungrischpach seine gOrzischenLehen; zu gleicherZeit erhielten Wilhelm un,i L e o n h a r d von Ungrischpach Burghutlehen in Cormons. Eben damals ward in der Meuterei des widerspanstigen Adels in Cividale Wilhelm von Ungrischpach Sil'nmt seinem Soline erschlagen. Fulcherio (Volker) von Ungrischpach, ein Solin M ilhelm's, erscheint als adeliges Mitglied des friaulischen Parlamentes 1331 unter agano und 1335 unter Bertrand. Vielleicht ist diess derselbe Fulcherio, cvelchcr J. 13*1 urkundlich als Verkiiufcr cines Hauses und als Comorans in Castro Cormons erscheint, und von vvelchem eine Miinze, ein Goldgulden in Cormons auf-Kefunden wurdc mit der Umschrift: „Fulcheri D. Cormons.“ Im J. 1335 ward ein IIitter Conrad von Ungrischpach, Sohn Wilhelm's, vom Grafen von Camino gefan-tten gehalten, 1337 hatte ein Ritter Wilhelm von Ungrischpach seinen Wohnsitz j11 Udine. Rochoto von Ungrischpach, Sohn Gerald’s, scheint seinen Wohnsitz Ufirzischen geliabt zu haben, da er 1339 cin Grundsttlck in S. Andrea bei GOrz uufte. Friedrich von Ungrischpach crrichtetc 1342 cincn Altar in der Kirclie ^es h. Albert in Cormons. Nicolussio von Ungrischpach ward 1346 in Udine v°m Patriarchen belehnt, Bernhard von Ungrischpach erscheint 1359 als Grund-*n Cormons, und 1362 ward ein Fulcherio als Sohn Conrad's und Enkcl dhelnPs von Ungrischpach genannt. In der anarchischen Zeit des Streites zvvischen Patriarchen heging Odorico di Ungrischpach di Cormons Geivaltthiitigkeiten j^egen den Capitiin von Rosazzo (1389). Eine wiehtige Envcrhung machte die Fami-10 »n J. 1 :i90 durch den Ankauf von Madrisio, welches sie um 3000 Dukaten von cn Herren von Savorgnan erworben hatte. Der Zweig, welcher sich daselhst nie-erhess, und vrelcher sclion frtiher aufgehOrt hatte, sich de Turri oder de Cormons Zu ncnnen, gab nun auch den Familiennamen Ungrischpach auf und nannte sich e Madrisio (dieser Zvveig erlosch mit „3Ken Tode das dem Grafen Richard von Madrisio, nacli ...____Lehen im J. 1772 an den Sohn sciner [ermordeten] Schwester, U'afen Lucius Sigismund von Thurn tlberging). Docli kOmmt in einer Urkunde ans , befand sich das Schloss schon seit liinger als einem Jahrhunderte urkundlich im Besitze der Familie dieses Namens. Diese Familie stand frllhzeitig sowohl bei den Grafen von G6rz als bei den Patriarchen in hohem Ansehen wegen ihres alten Adels sowohl als wegen der Tapferkeit ihrer Mitglieder. Wolfgang Lazius leitet '6e Familie von den Greyfenberg aus Baiern her; hier aber erscheint sie zuerst um die Mitte des 12. Jahrhundertes. Coronini fiihrt Otto von Reiffenberg als Zeugen dei einer Schenkungsurkunde des Patriarchen Ulrich II. (1188) an; eben so erseheinen die Briider Volker und Ulrich von Reiffenberg als Zeugen in der Bestatigungs-urknnde des Grafen Meinhard III. fiir die Deutschordens-Commende in Precinico d232. Im J. 1249 ward Ulrich v. R. vom Grafen Meinhard III. zum Schiedsrichter 'tl einem Streite mit dem Patriarchen Berthold ernannt. Heinrich von R. ..von Ote m Adel" empfangt 1251 als Lehensherr von seinen Vasallen das Verzeichniss ihrer Lehen. Ulrich und Hugo v. R. sind 1252 Zeugen in einer Urkunde des Patriarchen Gregor, ebenso erscheint Ulrich als Zeuge in z\vei Urkunden der Grafen Meinhard III. und Albert II. 1264, so wie derselbe Ulrich 1258 als Biirge fiir •Johann von Weidenberg wegen einer Zahlung von 100 Mark an den Patriarchen Gregor vorkOmmt. Ulrich und Volker v. R. waren Eidesleister bei dem Verige des Grafen Albert II. mit dem Patriarchen Gregor anlasslich des Krieges ffegen Venedig 1267; ebenso Conrad und Volker der Grafen Meinhard III. und Albrecht II. bei einem Vertrage mit dem Patriarchate 1269, so wie Volker und J lrich von R. als Abgesandte des Grafen Albert II. bei der Uebereinkunft mit den Abgeordneten des Patriarchen Raimund 1274 zugegen waren. Als Ulrich v. R. J -77 in Cividale starb, liess sich der Patriarch Raimund bei dessen Leichenbegiing-nisse vertreten. Ein anderer Ulrich v. R. erscheint 1286 als Zeuge bei einer Sehenkung des Grafen Albert II. an das Nonnenkloster zu Aquileja, 1287 bei einer ^chenkung an die Kirche von Millstadt und 1288 bei einer Erklarung iiber das Schloss Truchsen. Bei dem zvvischen dem Patriarchen Raimund und Venedig aus-gebrochenen Kriege stossen Preno und Ulrich v. R. mit ihren Schaaren zu dem Heere des Patriarchen 1287. Die Briider Volker und Ulrich v. R. waren Zeugen bei Onem Verkaufe Ulrich’s des Jilngeren an Ulrich von Strassoldo und waren gleich-zcitig Ministerialen des Grafen von GOrz. Ulrich v. R. besetzte 1 299 das Schloss 7olrnein fiir den Grafen Albrecht II. Ein Diethalm (Dietmar?) v. R. verpfandete seine Besitzungen imGailthale in Kiirntcn an den Kaufmann Piccolomini von Siena und (wahrscheinlich derselbe) Dietmar von Grefirnberg verzichtet auf das Lehen des Schlosses von Wippach, we)ches Patriarch Pagano seincm Mundschenken Rainer Vl‘rlieh 1320. Die Briider Conrad und Dietmar v. R. verkaufen 1322 Lippa am Karste und schliessen 1329 eine Uebereinkunft mit dem Patriarchen Pagano wegen des Zehenten von Muja. Im J. 1.347 erscheint ein Ulrich v. R. als Lehensherr der Dornberge, und damit mag wohl die Thatsache in Verbindung stehen, dass der d atriarch Raimund das Schloss Dornberg (oder nur gewisse Giiter daselbst) dem Herrn von Reiffenberg in Besitz gegcben haben soli 1281. Hugo v. R. war einer der Abgesandten des Grafen Meinhard VIL bei dem Eriedensschlusse mit dem Patriarchen Ludwig 1365. Ulrich v. R. belehnt den Edlen Anton v. Rabatta mit Oner Lehenshube am Karste 1360, und verkauft einen Hof und einen Weingarten 'n Gf,rz 1370. |)a hiermit die Nachrichten iiber diese Familie ein Ende nehmen, scheint sie bald nach jener Zeit erloschen zu sein. Das Schloss Reiffenberg, d Stunden von GOrz am Karstrande des Wippachthales gelegen, tlel sodann an die d>rafen von Giirz heim, welche es von Hauptmiinnern und Gastalden (wie 1462 debo dem Jilngeren della Torre) vcrwalten liessen. Erzherzog Ferdinand bestiitigte 'rn J. 1571 der Stadt Triest das Recht, die Eichen der Cameralherrschaften Reif-ienberg, Duino und Schwarzenegg zu fiillen. Im J. 1626 wurde die Herrschaft Olas Urbar) R. an die Familie der Grafen Lanthieri verpfandet und 1649 an die- selbe verkauft, welche sie noch gegemvartig besitzt und das Sohloss durch Eestau-rirung in sehr gutem Stande erhalten hat. 8) Das Castell oder der Thurm O r z o n e erhob sich auf der Spitze cines Hii-gels (Monte Fornalis) nahe bei Cividale, und ward 1268 volil Patriarchen Gregor zerstOrt. Spater von Ulvino di Canussio, welcher es von der Familie Orzone erworben hatte, wieder aufgebaut und vergrOssert, ward es in der Folge abermals zerstOrt, und seine Beste dienten zur Erbauung des Leihhauses in Cividale. Die Familie Orzon war durch Adel und Eeichthum ausgezeichnet, erliielt 1210 das Biirgerrecht in Udine, und war wahrscheinlich 1304 auch in Cividale angesiedelt, da damals der hohe Thurm Orzone uaselbst von Feuer zerstOrt ward. Bald darauf liess sich die Familie in Gorz nieder. Von den Orzone stammten die Jonami von Bracciano, di Marquardi von Cerou und die Concii von Mosna ah, durch welche Zersplitterung die Familie in ihrem VermOgen herabkam. Im J. 1210 war ein Conrad d’0. Canonicus in Cividale; Heinrich d’0., Sohn Conradin’s, stellte 1217 ein Lehen an den Patriarchen Wolfger zuriick. Jacob d’O., vom Patriarchen bestellter Markgraf von Istrien, war stets im Streite mit den Istriem, welche die Einkiinfte des Marchesato zu zahlen sich vveigerten. Patriarch Bertliold beschwerte sich darliber beim KOnig Heinrich, Sohn K. Friedrichi II., welcher die Entscheidung erliess, wodurch alle friiheren ohne Zuthun des Patriarchen erfolgten Vermiethungen ausser Kraft gesetzt wurden 1234. Eben damals bereitete Heinrich d’0., friiher Propst von Cividale, als erwiihlter Bischof von Pedena dem Patriarchen Gregor bei dessen Besuche von Istrien einen feierlichen Empfang. Im J. 1274 war Heinrich d'0. einer der GOrzer Edelleute, welche als Abgesandte des Grafen Albert II. eine Zusammenkunft mit den Abgeordneten des neuerwahlten Patriarchen Eaimund liatten. Im J. 1278 erscheint Franz d’0. als Gastalde von GOrz, welcher sammt Johann d’0. 1281 mit einer Burghut im Castell von Udine helelint wurde. Des Ersteren Soline Eeinhard und Werner wurden 1283 unter den MOrdern des Seneschalls Eosso des Patriarchen Raimund genannt. Jacob, ein dritter Sohn dos Franz d’0., sagt 1292 ein Lehen auf, errichtet bei seinem Tode 1295 viele Vermachtnisse fiir fromme Stiftungen und schenkt seinen Horigen die Freiheit. Franz und Friedrich d’O. empfingen 1296 die Lehens-huldigung ihrer Vasallen. Heinrich d'0, erlangte vom Patriarchen Pietro Gerra viele vverthvolle Lehen, ward aber von dem Herrn von Antro der Advocatie von Tranca beraubt 1300; im naclisten Jahre erhalten aber Friedrich und Franz d'0., Erben von Jacob und Heinrich d'0., den Besitz von Tranca wieder. Heinrich d’0. Uberliisst 1303 das Castell d’Orzone an Ulvino Canussio und einpfangt 1312 mit Franz Dornberg ffir den Grafen von Gfirz vom Patriarchen die Belehnung mit dem Sehlosse Mimigliano. Conzio d’0. ward vom Grafen Heinrich an den Patriarchen Ottobono abgesandt, um fiir ihn die Investitur seiner Lehen zu erlangen 1313. Eine Fehde zvvischen Johann d’0., Herrn von Cerou, mit Pilgrim von Herberstein, Herrn von Salcano, spaltet den gesammten Adel von Gorz in zwei Par-teien; die Streitendcn verbrennen sich gegenseitig ihre Schlosser, und werden vom Grafen Heinrich zur Strafe verbannt, doch durften die Verwandten derselben die zerstOrten Schlosser wieder aufbauen 1313. Graf Heinrich bestiitigte dem Jonanio d'0. seine Lehen 1315; im J. 1318 erscheint cin Dionis d’0. als Canonicus von Aquileja. Die Grafln Beatrix verlieh 1323 dem Heinrich d’0., ihrem Vičar in Treviso, ein Lehen zur Belohnung seiner ihr und ihrem verstorbenen Gemahl Grafen Heinrich geleisteten treuen Dienste. Im J. 1331 erlangt. die Familie d’Orzone die Advocatie von Vidrignano (am Coglio) von der Familie de Portis und 1337 ermiich- tigt Graf Johann Heinrich den Heinrich d’O., das Schloss Nosna am Coglio an Ernst von Visnivico zu verkaufen. Heinrich d’O., Sohn des Franz d’0., war Ab-gesandter des Bischofs von Gurk, Vicedoms von GOrz, an die Stadt Cividale 1385; 1417 erscheint ein Heinrich d’O. als Ministerial der Grafen von Gorz und 1458 kommt ein Conrad d’O. als Beisitzer hei einer Gerichtsverhandlung in Giirz vor, seine SOhne Jacob und Oswald werden 1465 (Jacob iiberdiess auch 1462 und 1494) als Zeugen aufgefiihrt. Aus jener Zeit ist noch das (in deutscher Sprache ''erfasste) Urbar der Familie Orzone vom J. 1459 vorhanden, aus welchein die grosse Zahl ihrer damaligen Besitzungen und die Menge der ihnen zu entrichtenden Giebig-keiten zu entnehmen ist. Andreas und Bernhardin d’0. kauften im J. 1502 Giiter in Bigliana. Conrad erscheint 150" und 1511 als Zeuge; Leonhard wurde 1507 von Virgil v. Graben wegen Ehrenbeleidigung verklagt, kOmmt 1511 und 1512 als Zeuge vor, und erhii.lt 1520 als k. Kriegscommissar einen Auftrag nach dem Coglio. Die beiden letztgenannten Leonhard und Conrad erlangten 1517 die durisdiction in Savogna. Ein Conrad d'0. (vielleicht der obengenannte) wurde von den Stiinden mit einer von ihm befehligten Reitercompagnie nach Steiermark ge-sendet, um gegen die Tiirken zu kampfen 1532, und erhielt im J. 1542 den gleichen Auftrag gegen Venedig, als die Festung Marano uberrumpelt worden. Drei Mit-plieder dieser Familie, Andreas, Conrad und Siegmund, bewarben sich 1585 Um den Posten eines Landesverwesers in GOrz, und Leonhard d’0. fungirte 1585 a>s landesfurstlicher Commissar in Cameralangelegenheiten, so wie er 1586 von den ^tiinden an den Hof in Zollangelegenheiten abgesendet wurde. Die Familie erhielt J. 1563 die Aufnahme unter die Landstiinde, und Heinrich d’0. ervvarb far seine Bezahlung als Capitiin von Porpetto, so ude far jene seiner Soldaten von der Kammer cin Urbar und Grundstaeke bei Marano 1609. Im 17. Jahrhunderte wurde die Familie in den Osterreichisehen Freiherrenstand und im 18. Jahrhunderte in den Grafenstand erhoben, Nicolaus Freiherr d’0. war im 17. Jahrhunderte Oberst jlr> kaiserliehen Hčere, nachdem er zuvor, 1645, ein Corps von 500 GOrzer Soldaten im Kriege gegen die Ungarn angefahrt hatte. Johann Freiherr d’O. fungirte im d- 1613 als einer der vier Deputirten der GOrzer Landstiinde, Georg als stan-discher Catastral-Commissar und Sigismund vertrat 1651 die Stelle des Land-•»arschalls. Im J. 1691 erscheint Lorenz Freiherr d’0. als Eigenthamer eines Dominicalhauses in GOrz. Das letzte Glied dieser Familie, welches in Offentlichen piensten stand, war Graf Heinrich d’Orzone, Herr von Savogna und Russiz, ge-l*eiiner Rath, Director des Hofgcsttltcs in Lipizza, Capitiin von Flitsch und Vicedom v°n Krain 1738. Mit ihm oder bald nacli ihm erlosch das Geschlccht. ’) Die Familie Sbruglio stammt aus Deutschland, und ihr Adel reicht bis das 9. Jahrhundert hinauf_, wie dieses aus einem Diplome des Kaisers Hcin-Cch m, vom J. 1021 erhellt, in welchem sich auf ein Privilegium ihrer Vorvordern v°ro J. 884 bezogen wird. In I'riaul kOmmt die Familie bereits im J. 1120 vor. dhr entstammten Walter und Bcrnhard Sbr., zwei in ihrer Zeit schr angeseliene Adelijre, gje thcilteii sich in zwei Stiimme, welche sich nach ihren Burgen Sbruglio "ml Ribigjni nannten. Bcide gehOrtcn zu dem alten GOrzer Adel und hatten «inen gleichen Antheil an dem Schlosse Cormons, wo sich die Ribisini nicderlies-Ken, wiihrend die Sbruglio in Cividale lebten. Viele angeseliene Miinner gingen aus 'liesen Familien hervor. Im J. 1320 kam die Familie Sbr. nach Udine, wo sie das Biir-Rerrecht erhielt; dort, wie in GOrz bliiht sie nochheute. Als Graf Albert von GOrz von ^e,n si«grcichen Feldzuge gegen Philipp von Karnten zuriickkehrte, verlieh er seinem Capitan von Castelluto, Stephan Sbr., ansgedelmte Lehen mit der Verpflichtung, die Grafschaft in Priaul, am Karste und in Istrien zu vertheidigen 1278; er heiratete eine Villalta und erhielt mit ihr eine reiche Aussteuer. Heinrich Sbr. von Cor-mons war 1313 in dem Streite der Familien Herberstein und Orzon auf der erste-ren Seite, erhielt 1315 vom Grafen Heinrich von Gorz eine Burghut in Cormons, erscheint 1339 als Vasall des Bischofs von Belluno und mrd 1310 mit Barbana am Coglio belehnt. Franz Sbr. wird vom Patriarchen Bertrand im J. 1347 belehnt. Einen hervorragenden Platzin der Geschichte von Friaul nimmt Stephan Sbr. von Cormons ein. Im Jahre 1384 schloss er als Abgeordneter des Grafen von Gorz Friede mit der Stadt Cividale, 1386 war er in einen Streit mit Udine vermckelt, 1390 wurde er von der Stadt Udine nach Venzone zu einer Conferenz mit dem Herzoge von Baiern gesendet, 1391 war er einer der Abgesandten Udine’s, rvelche den von BOhmen zuriickkehrenden Patriarchen Johann etnpfingen, 1392 wurde er von Udine dem papstlichen Legaten entgegengesendet, um ihn iiber die Missbrauche des Patriarchen zu unterrichten; 1393 erhielt er von Udine den Auf-trag, sich als Abgesandter zu dem Herzoge von Oesterreich zu begeben; 1394 wurde er von Udine beauftragt, im Einvernehmen mit dem Herrn von Walsee ein Uebereinkommen mit dem Herzoge von Oesterreich zu treffen, spater aber den neuernannten Vicedom des Patriarchates, Michael von Rabatta, nach Aquileja zur Uebernahme seines Amtes zu begleiten. Im J. 1408 erhielt er von Venedig das Burgerrecht, und die Belehnung mit dem Schlosse Muruzio. Coronini erwahnt in den Fasti, dass ein Sbruglio ein Heldengedicht „Theuerdank (?) dictum", ferner Elegien und Epigramme auf den Tod des K. Max I. verfasst habe. Es war diess Richard '■dir., geb. zu Udine 1480, gekriinter Dichter und kais. Hofpoet Max I., auch Freund des Erasmus von Rotterdam. Die Familie Ribisini. welche sich spater in GOrz ansiedelte und seit 1501 zu den dortigen Patriziern gehOrte , erscheint auch in der Geschichte von Friaul. In der grossen Fehde der Familien Cucagna und Savorgnan war Bernhard R. auf der ersteren Seite 1293. Zvvei Ribisini erscheinen 1312 als Abgesandte des Grafen Guecello von Camino, um die Belehnung ihrer Giiter von dom Patriarchen zu neh-men, 1323 sind die Ribisini Schiedsrichter in einem Streite des Decans des Capitels von Cividale, 1382 wurde Jacob R. als Abgeordneter der Stadt Cividale an den Patriarchen gesendet, und fungirte in gleicher Eigcnschuft, als durch die Vermitt-lung des Cardinals Prata ein VVaffcnstillstand zwischen dem Patriarchen und der Lega erzielt ward 138.3. Im 17. Jahrhunderte werden die Ribisini mehrfach unter dem Adel von Cormons erwahnt, so Franz R., einer der drei Adeligen, welche auf Anstiften des Gerichtsherrn Mathias Grafen dclla Torre von Cormons verwie-sen wurden. H) Das (2 Meilen nOrdlich von Udine bei Faedis gelegene) Schloss Attems erscheint zuerst 1106 in der Geschichte. Es war vor diescr Zeit ein Besitzthmn des Grafen Burkhard von Moosburg. Dessen Sohn, Bischof Berthold von Salzburg, schenktc seinen Antheil darun 1106 seinem Verwandtcn Conrad und dessen Gattiu Mathilde; diese beiden crhielten 1130 von der Witwe Burkhard’s Acica, (Mathilde war deren Tochter) alle ihre italienischen Besitzungen, worunter ihr Antheil an Attems. Lclzteres scheint mit Diemot (wahrscheinlich der Tochter Mathil-dens) an ihren Gemahl, den Markgrafen Ulrich von Toscana, einen Verwandten der toscanischen Griifin Mathilde, gelangt zu sein. Als dieser von Kaiser Friedrich L wegen seiner guclfischen Gesinuung von Toscana vertriebon vvorden, kam er nach Friaul, und schenkte 1170 mit Diemot (da sie keinen Sohn hatten) die friaulischen Besitzungen dem Patriarchen Ulrich II. Mit dem Kaiser Friedrich I. war Graf Heinrich von Montfort nach Italien gekommen und 1169 in Kom gestorben. Dessen beide SOhne Heinrich und Albo wurden von dem Patriarchen Ulrich II. '170 mit einem Theile von Attems (welches den Titel eines Marchesats fiihrte) belehnt, (Nach Kubeis scheinen sie dasselbe schon friiher von Ulrich zu Lehen gehabt zu haben). Den andern Theil erhielt damals (oder spater) die steirische Familie Perneck (Barnegg?) genannt Or so von demselben Patriarchen, ivelche Belehnungen von den Kaisern Friedrich I. 1180, Heinrich VI. 1192, Friedrich II. liži und Carl IV. 1354 bestiitigt \vurden. Diese beiden Familien (die erstere fiihrte einen silbernen Dreizaek in rothem Felde, die letztere einen schwarzen Baren in silbernem Felde im Wappen) nahmen von ihrem Schlosse den Namen Attems (spater in Attimis umgevrandelt) an, und blieben gcmeinschaftlich im Besitze der Schlosser (des oberen und des spater 1278 hinzugebauten unteren) von Attems, sie "urden einander auch in den Lehenbriefen substituirt. Beide erhielten gemeinschaft-Bch die Belehnungen der Patriarchen 1278, 1296, 1300, 1332, 1334, 1351, 1377, '139 und spater 1421, 1467, 1809, 1538, 1557, 1620 die Belehnungen von Venedig. S>e sassen auch beide im friaulischen Parlamente und fiihrten abwechselnd die Stimme. Die letztere Eamilie Attimis-Orso verblieb im Venezianischen, wo sie noch besteht. Die Fuinilie Attems-Monfort (genannt del Tridente) aber verehrt Hein-riclUs (welcher 1193 gestorben war) gleichnamigen Urenkel als ihren Stammvater, Jessen iilterer Sohn Nicolaus die nachmalige deutsche, und der jiingere Duriu g die friaulische in Cividale ansiissige (bereits erloschcne) Linie griindete. Des ge-nannten jungeren Heinrich's Vater Purcitus t 1290 hatte das untere Schloss Attems erbaut, und urar bereits reich begiitert, seine Besitzungen waren in Attems, 1 revosa, Nimis, am Monte Maggiore, in Vircli, Flambro, Argis, Strazza und Cor-tellano zerstreut; das Lelien Gruaro (bei Porto gruaro) war der Fainilie schon seit “lterer Zeit zu eigen. Des Nicolaus En k el Asquin und Rudolph mussten sich der siegreichen Republik Venedig ergeben und von dieser 1421 ihre Besitzungen zu Lehen liehmen. Rudolph's Enkel Friedrich entzog sich der venezianischen Herr-Kchaft und tibersiedelte 1473 nach Giirz. Seine beiden SOhne Hieronymus t 1856 und I Ivin (Wolfgang) f 1551 stifteten die beiden heute noch bliihenden Hiiuser Von Heiligenkreuz und von Petzenstcin. Des Hieronymus Enkel Hermann IV. b Bill erkaufte Schloss und Herschaft Heiligenkreuz von dem Grafen Heinrich Alathias von Thurn, und wurde sammt seinen Vettern in den Freiherrnstand erlio-ben 1608; seine vier Soline aber, Johann Friedrich, Johann Jacob, Ferdi-nand und Max erlangten 1630 den Reichsgrafenstand. Der alteste derselben, Johann Friedrich, f 1633, griindete die Speciallinie Heiligenkreuz, der zweite, •Johann Jacob, die (bereits erloschene) Linie Tanzenberg, und der dritte Ferdinand, die noch in GOrz bliihende Speciallinie Luzenei. Die Speciallinie Heiligenkreuz spaltete sich wieder durch die SOhne Johann Friedrichi, Franz Anton f i7io, in den Ast zu Heiligenkreuz (welcher noch in Oesterreich und Hbrz blaht) und Ignaz I. Maria f 1732 in jenen (in Steiermark ansassigen) zu Lirgfeistritz , welche sich wieder durch dessen Enkel Ignaz II. + 1762 und Franz f 178(1 in die beiden Zweige zu Burgfeistritz und zu GOsting (vor-"'als Strass) absonderte. Die Glieder des Hauses Petzenstein, Nachfolger des Flvin Wolfgang, ftihren das Pradicat Freiherren zu Petzenstein, Herren zu Podgora, Lucenigo, Vipulzano etc. Dieses Haus erlangte vom K. Ferdinand III. filr die Brd- der Lorenz nnd Joseph, fur des ersteren Siihne Ernst und Ludwig und fiir ihren Vetter Sigismund Hermann 1652 den erblandischen Grafenstand, welcher mittelst Diplomes des K. Leopold I. vom J. 1658 fiir die oben genannten Mitglieder der Familie bestatigt wurde, und blilht noch gegenwartig in GOrz. Die Herren von Attems erscheinen zuerst in der Geschichte als Dienstman-nen der Grafen von Gorz. Denn als Graf Meinhard H. 1216, naehdem er Farra verheert hatte, sich in Gruaro befand und dort vom Bischofe von Padua die Nach-richt von der uber ihn verhangten Excommunication erhalten hatte, sandte er Werner von Attems Edlen von Gruaro als seinen Bevollmaehtigten nach Padua, wo es ihm gelang, die Absendung des papstlichen Decretes hinzuhalten, bis spater die Aussohnung stattfand. Im J. 1252 errichtete Heinrich (wahrscheinlich von der Familie Orso) einen castellartigen Thurm in Barbana (am Coglio), und Giusio v. Attems, welcher bei dem Patriarchen Gregor in grossem Ansehen stand, war 1253 Hauptmann von Tricesimo, von wo er von den Aufstandischen verjagt wurde. Brandilisio von Attems (von der Familie Orso) wurde 1287 im Kriege gegen die Venezianer bei der Belagerung von Moccb sclrvver verwundet; es gelang ihm, die Fehde zwischen den Familien Cucagna und Savorgnan, welche ganz Friaul in zwei Partcien spaltete, und wobei Ulrieh von Attems ein Parteiganger der Cucagna war, mit der Hilfe mehrerer Bischofe 1293 friedlich beizulegen, worauf er 1295 starb, viole fromme Vermachtnisse hinterliess und seinen Hiirigen die Frei-heit schenkte. Um dieselbe Zeit 1293 \vurde Ottacco von Attems (wahrscheinlich von der Familie Orso), MOnch von Rosazzo, wegen seines frommen Wandels zum Abte von Ortistagno ernannt, in weleher Stellung sich er 1295 erfolgreich zur Her-stellung des Friedens zwischen dem Patriarchen und dem Grafen von Camino ver->vendete. Dieser Ottacco wurde 1295 in den stadtischen Adel von Cividale aufge-nommen. Bei dem damals entstandenen Zwiste zwischen dem Patriarchen Raimund und den Castellanen besetzten die Anhanger des Patriarchen die beiden Schlosser von Attems, vvelche die dortigen Herren, zum Widerstande nicht geriistet, verlassen mussten (1295). Doch verlieh bald darauf (1296) Raimund die Schlosser wieder an Desideratus Attems und Ulrieh von Tricesimo, welche sich gegenseitig Trene zusagen mussten. Als Heinrich von Attems (der Samnivater) die Vermiihlung mit seiner zweiten Gemahlin Amorosa von Varmo (Belgrado) feierte und ein Tur-nier veranstaltete (1299), wurden bei demselben die Gaste von Volk er von Auersperg, einem Anftihrer des Grafen von GOrz, tiberfallen, gefangen genommen, bald aber wieder freigelassen. Im J. 1313 erkaufte Graf Heinrich von GOrz das Schloss und die Besitzung von Ariis (ein altes Eigcnthum der Attems seit des Patriarchen Ulrich’s Zeiten Rudolph von Attems hatte es 1221 dem Patriarchen Berthold hcimgcsagt, welcher hierauf 1226 damit Diemot, Rudolph's Nichte, und deren Erben belehnte, von wo es bei den Attems verblieb, bis es durch Lucarda von Attems an deren Gemahl Camoretto gelangte) von dem Edlen von Camoretto und dessen Gattin Lucarda, als deren Bevollmiichtigter ihr Vater Ulrieh von Attems den Verkauf abschloss. Diese Erwerbung des Grafen Heinrich von GOrz hatte weitreichendc Folgen, da der Patriarch Ottobono mit der Bestiitigung zOgertc und Graf Heinrich, hierilber erbittert, sich giinzlich vom Patriarchen abwandte und nio mehr mit ihm zusammen kam. Johann von Attems, 1297 Abt von Rosazzo wohnto als Vičar des Patriarchen Ottobono 1309 der Sjnode von Udino bei. Die Familie Attems ziihlte forner noch zwei Aebte von Sosto unter ihren Gliedern, niimlich Hermann, welcher 1310 an der eben crvvalmten Sinode des Patriarchen Ottobono in IJdine Theil nahm, und 1316 mit dem Grafen von GOrz sich erfolgreich be-miihte, den Zwist des Patriarchen mit dem Grafen von Camino beizulegen , und Friedrich, weleher 1359 seine Bruder mit Klostergiitern in Versola belehnte, und 1388 vom Patriarchen abgehalten werden inusste, an den Herren von Savorgnan, die seine Unterthanen bedruckt hatten, Bache zu nehmen. In dieser Zeit der Un-hotmassigkeit hatten auch die Herren von Attems hiiufig Streitigkeiten unter ein-ander, wie dieses die Vergleiche von 1318, 1320, 1321, 1337, 1385 und 1387 darthun, nnd zwar theils aus Privatursachen, theils weil sie Anhanger von entgegengesetzten Politischen Parteien waren; auch mit den Savorgnani und den Cucagna waren sie 1318, 1321 und 1322 in Pehde gerathen. Als Patriarch Bertrand 1336 Friaul in d Bezirke eintheilte, stellte er Hermann von Attems an die Spitze des ersten derselben. Der herrschenden Unsicherheit halber ubertrugen die Attems ihren ^ohnsitz in die Stadte, und zwar erhielt die Familie Orso 1365 die Ansassigkeit (das vicinato) in Cividale und ward die Familie Attems-Montfort 1380 in die adelige Gemeinschaft von Udine aufgenommen. Bei den Kiimpfen, welche nach der Ankunft des Patriarchen Alen<;on begannen, hielten die Attems zu dessen Bartei, wesshalb auch der Patriarch 1385 den Durazio Attems mit Geschenken helohnte, da er seine 13 Familiengenossen ungeachtet ihrer Zwistigkeiten in der Ireue gegen ersteren erhalten hatte. Unmittelbar darauf schloss sich Peter, Herr des oberen Schlosses, der Partei der Collegati an, und es herrschte Fehde zwischen dem oberen und unteren Sehlosse, bis sich ersteres dem Bundesgenossen des Patriarchen Franz v. Carrara unterwerfen musste. Als aber die Venezianer den Patriar-ehen Ludwig von Teck mit Krieg ilberzogen, das Land eroberten und sich auch des Marchesats Attems bemiichtigten, mussten Asquin von Attems und sein Namens-vetter Nicolaus genannt Lo Barba (von der Linie Orso) mit Vcnedig eine Capi-tulation cingchen und sich 1420 der Republik unterwerfen. Im nachfolgenden Jahro nahm Asquin mit seinem Bruder Rudolph die Belehnung iiber die Fami-liengiiter von Venedig, welche Belehnung von Rudolplfs Sohn, Nicolaus, 1467 erneuert wurde. Wenige Jahre nachher verliess die Familie Attems-Montfort, die s'ch mit der venezianischen Herrschaft nicht befreunden konnte, ihr bisheriges Faterland und iibersiedelte nach Deutschland, wo sie bald zu noch grOsseren Bbreu und Wilrden emporstieg. Friedrich von Attems, des Nicolaus Sohn, ttber-Irug scinen Wohnsitz nach GOrz, wo er in der Folge zum Notar und Gerichts-»anzler (dem obersten dem Landcshauptmann unterstehenden Gerichtsbeamtcn) ernannt wurde und als soleher bereits 1471 einen Contract ausfertigte (urkundlich). (Nacb Coronini ware der Notar Friedrich Attems erst in GOrz 1475 geadelt worden and er wiire der Stammvater der graflichen 1'amilien, welche sonach nicht gleichen Ursprung mit der alten Friauler Familie dieses Namens hatten. Diese Behauptung ‘ntbehrt aber aller Begriindung, wie schon der Umstand darthut, dass die Nach-Fommen Friedrichi die bestiitigte Belehnung ihrer alten in Friaul gelegenen P nmiliengUter von der venezianischen Kegierung nahmen und empfingen). Dieses Atnt oines Cancellicre beklcidete er auch noch unter K. Max, als dieser nach dem Bode Leonhardi die Erbschaft von GOrz angetreten hatte, denn noch 1507 erscheint er als Notar und 1505 sowie 1512 als Gcriehtskanzler (urkundlich); auch whielt er 1505 Lehcngdter. Friedrich wurde spiiter zur N. Oe. Begierung berufen, st»rb aber vor Antritt dieses Postens. Sein Solin Hieronymus war gleichfalls Ge-richtskanzler und Notar in GOrz 1517, spater 1534 Landesverweser daselbst unter dem Grafen von Ortenburg. Er ward 1513 unter die Patrizier aufgenommen und 1533 als kiiniglicher Commissar nach Trient gesandt, wo auf Grund der Wormser Capitel ein Compromiss mit Venedig beziiglich der Grenzausgleichung abgeschlos-sen werden solite. Als K. Ferdinand mit dem Plane umging, G5rz an den Grafen von Veglia zu verkaufen, ward H. von den Standen nach Wien gesendet, dieses zu hintertreiben. Noch im J. 1556 (in welchem Jahre er starb) wurde er zum standi-schen Commissare behufs der Statutenrevision ernannt. Mit seinem Bruder Ulvin nahm er 1538 die Lehen seiner Familienbesitzungen von Venedig. Auch Ulvin war Landesversveser in Giirz; dessen Sflhne Leonhard, 1567 Statthalter von Triest und Hauptmann von Fiume, standischer Commissar in Cameralangelegenheiteu 1585, f 1600, und Andreas, stand. Abgeordneter am Hofe in Verprovisionirungs-sachen 1561, und (nebst Bernhardin A.) bei der Vermahlungsfeier des Erzherzogs Carl 1571, Hauptmann von Gradišča, standen ebenfalls im kaiserlichen Dienste. Des Andreas Sohn Hermann diente im kais. Heere, und war Abgeordneter der Landstande bei dem Beichstage zu Regensburg 1067. Jacob Adam, der Sohn des Hieronymus, landesfurstlicher Commissar in Urbarialangelegenheiten 1556, standischer Commissar in Cameralangelegenheiten 1559, standischer Abgeordneter zur Begriissung des K. Ferdinand in Laibach 1563 , Capitan von Gradišča und stand. Abgeordneter zur Vermahlung des Erzherzogs Carl 1571, Aufseher bei der Befestigung des Castells 1566, standischer Commissar in Cameralangelegenheiten 1585, war Obersthofmeister und Erzieher des jungen Erzherzogs (nachmaligen Kaisers) Ferdinand. Nicht minder hervorragend war Hermann, der Sohn Jacob’s, Bewerber um die Verwesersstelle 1583, stand. Abgeordneter zur Leichenfeier des Erzli. Carl 1590, in vielen Hofangelegenheiten verwendet, welcher die Vermahlung der Erzherzogin Margarethe mit Kiinig Philipp HI. unterhandelte, die Piinzessin nach Spanien geleitete und (bei der Ervverbung von Heiligenkreuz 1605) in den Freiherrnstand mit dem Priidicate „vom Kreuz" erhoben wurde f 1611. Er hatte dem Kaiser in KriegsnOthen 90.000 fl. vorgestreckt; der Kaiser erhohte die Schuld aus Gnade auf 100.000 fl. und verpfandete ihm dafiir das Urbar von Giirz, welches er 1612 an dessen Witwe Uršula auf weitere fiinf Jahre iiberliess, bis dasselbe im J. 1673 definitiv der Familie verkauft wurde. Dessen oben genannter Bruder Hermann war 1(>60 Vicedom von Krain, er venvaltete auch das Obersthofmeisteramt bei Kaiser Rudolph II. Hermann’s Witwe, Uršula, Obersthofmeisterin der Gemahlin des Kaisers Ferdinand II. Kaiserin Eleonora wurde im J. 1630 sammt ihren vier SOhnen Friedrich, kais. Kiimmerer und Oberster, Johann Jacob, kais. Kilm-merer und Oberstlieutenant, Ferdinand, kais. Kiimmerer und Maximilian Hermann, Kiimmerer K. Ferdinandi III. (welcher des letzteren Braut aus Spanien nach Ocsterrcich begleitete) und des Erzherzogs Leopold Wilhelm, in den Reichsgrafen-stand erhoben. Der obengenannte (Johann) Friedrich stiftete das Capuzinerkloster in Heiligenkreuz, erhielt die Jurisdiction des ganzen Gebictes von Heiligenkreuz mit den Ortschaften der Pfarre von Cern izza 1634, diente im venczianischen Kriego miter dem Grafen Trautinannsdorf 1617 und nahm die Huldigung der Grafschaft Giirz fttr Kaiser Leopold entgegen. Reichsgruf Anton Franz von Attems, Johann Friedrichi Enkel, brachtc durch Heirat die reiehsritterschaftlichen Gtltcr Hierlin-gen, Bicringen und Sternegg in Schivabcn an sich und vermiihlte sicli in zweiter Ehe mit der verwitweten Fiirstin Elisabeth von Nassau geb. Piinzessin von Hessen; Ignaz Maria, der zweitc Sohn Johann Friedrichi wurde von Kaiser Carl VI. zum Prfisidenten der steirischcn Landstande erhoben. Johann Jacob, Reichsgraf von Attems, zweiter Sohn des Freiherrn Hermann, f 1668, erhielt, obenso wie sein Sohn Johann Wilhelm f 1712, den Ehrcnposten eihes Statthalters von Kiirn-ten. Zahlreich sind die Glieder dieser Familie, welche sich im 18. und 19. Jahr-hunderte in Staats- und standischen Ehrenpocten (zwei Attems, Vat er und Sohn, waren in nicht lange vergangener Zeit Landeshauptleute von Steiermark) bemerk-bar gemacht haben. Graf Ferdinand Joseph wurde 1746, und Graf Ludwig U60 beauftragt, das standisclie Archiv zu reguliren , ersterer wurde auch 1751 zum standischen Catastral-Commissar ernannt. Graf Johann ward bei der Ein-setzung des Consiglio Capitaniale im J. 1754 zum Provinzialrath in beiden Sec-tionen, der juridischen und der politischen, bestellt, und erhielt die Wiirde eines "eheimen Rathes 1768. Graf N i c o 1 a u s, standischer Deputirter behufs der erbe-tenen Errichtung des GOrzer Damenstiftes 1787, wurde im J. 1797 Mitglied der provisorischen Regierung. Insbesondere aber ist desGrafen Siegmund von Attems (aus dem Hause Fetzenstein) f 1758, zu erwahnen, welcher nicht nur durch die v»n ihm im Offentlichen Dienste bekleideten Wurden als Landesverweser in GOrz 11 nd Chef der Justizabtheilung des Provinzialrathes , sondern auch als Gelehrter sich rulimlich hervorgethan. Er war ein eifriger Alterthumsforscher und Sammler v°n Urkunden. hinterliess (im Manuscripte) umfangreiche Werke liber die Geschichte des Patriarchates und der Grafschaft Gorz, und unterstutzte erfolgreich durch seine Mittheilungen den P. Rubeis in seiner Geschichtschreibung von Aquileja und den Graf en Coronini in seinem genealogisch-historischen Werke iiber GOrz. Die familie Attems ist auch reich an kirchlichen Wurden(ragern, und zafalt in ihren Reihen vier Kirchenfiirsten: Oswald (von der Speciallinie Luzenei) Bischof von Lavant f 1744, J o sef (von der Linie Heiligenkreuz) Bischof von Laibach f 1757, f-arl Michael (von der Linie Petzenstein) 1751 erster Erzbischof von GOrz und 1766 in den Reichsfiirstenstand erhoben, f 1774, Othmar (von der Linie Burg-fcistritz) Bischof von Seckau t 1860. Die Besitzungen der Familie Attems waren sehr ausgedehnt; sie besassen in GOrz und F’riuul Heiligenkreuz, Lucinico, Cam-Pana, Podgora, Unter-Cerou, Jasbina und Vipulzano, ferner die Gerichtsbarkeit in Flitsch, Doberdb und verschiedene Giiter in Cormons, Mariano, Borgnano, Capriva, Romans, Chiopris, Gargaro, Prebacina und Gradiscutta, in Steiermark die Herr-achaften Petzenstein, Feistrilz , Rain , Gbsting, Turnau, Landsberg, Reichenburg, Hartenstein u. a., in Karnten die Herrschaften Drauhofen und Tanzenberg, in Hesterreich Sclirattenberg, Therasburg, Weidcnholz und Weikhardsberg, in Schwa-ben die Rittergttter Hierlingen, Bicringen und Sternegg. Die 1'amilie Attems wurde 'Rustrirt durch das ausfilhrliche Geschichtswerk: „Storia genealogico-cronologica degli Attems Austriaci deli' Abbate Girolamo Guelmi, Gorizia 178.1.“' *) Die F'ainilie Edling von Laussenbach stammt aus Schwaben , liess sich abcr lrOlizeitig in GOrz nieder, wo Guido v. Pl. bereits 1501 das Patriziat e|langte. Zu derselben Zeit (1501) bestiitigte Kaiser Max I. den alten Adel der 1 aniilie und stellte das Wappen Georg‘s v. E. her, \velcher im J. 1511 Giiter in R‘Kliana an Erasmus von Dornberg verkaufte. Im Jahre 1565 erscheint ein Johann Jacob v. E. in GOrz, und 1567 Georg v. PL als landesfiirstlicher Commissar zur ^ftheilung der Investituren. Ein anderer Johann Jacob v. E. war 1585 Be-^erber um den Landcsvenvesersposten, und erscheint spiiter 1618 beim Abschlusse ^®8 Friedens mit Venedig als landesfiirstlicher Commissar zur Ausfiihrung der Rriedensbedingungen. Die 1’amilie hatte drei Ziveige. ivovon zwei von K. Leopold ‘n den Grafenstand erhoben wurden, und der dritte den lleinamen der P'reiherren '°n Salcano fuhrte (Coronini P’ast. Goritiens). Da Morelli (Storia ili Gorizia) er- wahnt, dass sich die Familie Edling unter jenen befand, welchen K. Maria Theresia die Privilegien des Herrenstandes verlieh mit dem Bechte, sich um Erlangung des Freihermstandes zu bewerben, so scheint diess auf die dritte der oben erwahnten LinienBezug zunehmen. So wurde 1769 ein Freiherr Johann Baptist von Edling de Salcano genannt. Bei der Huldigung des K. Carl VI. 1728 erscheint Jacoh Graf v. E. als Vertreter des Landmarschalls; Graf Philipp v. E. war k. Oherst und Dienstkammerer hei Erzherzog Ferdinand 176-1. Das hervorragendste Mitglied dieser Familie war Graf Kudolph Joseph v. Edling, zweiter Erzhischof von Goi z. Er war ein Sohn des eben genannten Jacob, geb. zu GOrz 1723, studirte im germanischen Collegium zu Kom die Theologie, ervvarb daselbst den Doctorgrad der Theologie und Philosophie 17 46 und erhielt bald darauf eine Domherrenstelle im Capitel von Aquileja. Bei der Aufhebung des Patriarchates und Grilndung des Erzbisthums Giirz wurde er dahin ubersetzt, und erlangte daselbst 1752 die VViirde eines Domdechantes. Im J. 1771 erhielt er die Ernennung zum Bischof in partibus und zum Suffragan des Erzbischofs Grafen Attems, nach dessen 1774 erfolgtem Tode K. Maria Theresia ihn zum Erzbischof von Giirz ernaunte. Papst Pius VI. besta-tigte diese Ernennung und verlieh ihm das Pallium. Als K. Joseph II. das To-leranzpatent erliess und dessen Veriiffentlichung anordnete, weigerte sich der Erzbischof Edling diess zu thun, ward daruber nach Wien berufen und veranlasst, auf seine Stelle als Erzbischof zu verzichten 1782. Er lehte hierauf in Rom, wo ihn der Papst zum Assistenten des piipstlichen Stuhles emannte. Auf die an ihn er-gangene Aufforderung, seine Pension von 10.000 <1. im Inlande zu verzehren, be-gab er sich 1787 nach Lodi, wo er im hohen Alter 1803 starb. 10) Die Fontana stammen aus Deutschland, wo sie von Thann genannt wurden; ein Zweig derselben bildet die Familie Althann, Erbmundschenken des Reiches. Dietmar von Thann, ein Sohn Conrad’s begleitete hochbetagt den Herzog Leopold III. nach dem gelohten Lande und rettete ihm in der Schlacht von Pto-lomais das Leben t 1232. Von diesein „alten Thann“ nannten sich seine Nacli-kommen Althann. Das erste in GOrz ansassige Glied der Familie war Sizo de Altheim (Althann), welclier 1386 auf alle seine Anspruche an Belgrado zu Gunsten der Grafen von GOrz verzichtete. Stephan Vontanus erscheint in einern Testamente zu GOrz 1449 genannt. Dessen Enkel Nicolaus erlangte 1463 das Patri-ziat und kommt 1477 als Gerichtsbeisitzer vor. Schon frtther koinmen Nicolaus, Alex und Sigismund F. als Zeugen bei einem Heiratscontracte vor 1462. Johann wird 1474 genannt. Jacoh F. leitete die Vertheidigung der Grafschaft gegen die TUrken, schaffte Lehensmittel herbei und stcllte die Wachen auf 1566; er erscheint 1575 als stiindischer Catastral-Commissiir und noch 1590 in ciner Urkunde. Johann Bapt. Vintana ward in einem Erlasse der innerOsterreichischen Regierung genannt 1605. Ein anderer Jacob ward 1643 in den Reihen der Patrizier gefun-den. Johann Jacob Vintana errichtete filr sich und seine Familie ein Grabmal ii' der Minoritenkirche zu GOrz im 17. Jahrhunderte. Die Familie erlangte in der Folge den Freiherrnstand und starb im Beginne des 18. Jahrhundertes aus. **) Die Familie Neuhaus soli aus Triest stammen-, nach Ervverbung von Castclnuovo am Karste nannte sie sich „de Dumo nova“ oder Neuhaus. Im 14. Jalir-hunderte kOmmt cin Ilursa de Neuhaus als Zeuge in einer Urkunde vor. Die adelige Familie Neuhaus von Ncukofel erlangte bereits im J. 1499 das Patriziat von GOrz und wur damals in Cormons angesessen. Ritter Simon v. N., Solili Moin-liard’s, war im 15. Jahrhunderte Vicedom von GOrz; er kaufte Gilter von Odorlico Von Barbana in Martignac nnd Cosana um 26 Mark 1376; Nicolaus v. N. stand ebenfalls im Dicnste der GOrzer Grafen und erscheint in der Reihe der angesehenen drundherren; dessen Witwe Lucia erhielt 1464 vom Grafen Leonhard Lehen in VTppaeh. Wolfgang wurde als standischer Deputirter zu dem Congresse der inner-fisterreichischen Provinzen, vreleher unter K. Friedrich III. in Marburg stattfand, gesendet. Anton v. N., 1499 Landstand in Gorz, war Vice-Capitan von Pordenone und ein Preund der rOmischen Konigin Blanca Maria 1506; er und sein Bruder Meinhard kauften von \'irgil von Graben Giiter in Vertoiba, S. Pietro, S.Andrea etc. bei G8rz 1507. Von demselben Graben hatte Johann v. N., Capitan von Reiffenberg, Hauser und Grundstiicke in GOrz gekauft 1507; er kommt 1515 und noch 1527 als Capitan von Reitfenberg und Vize-Capitšin von GOrz vor. Christoph „Neu-hauser“ testirt in seinem Hause zu Giirz ,,sita super Trauneich prope rastellum“ 1525. Camill und Darius v. N., Sohne des Bartholomaus, erscheinen 1508 in einer Urkunde in Cormons. Der obengenannte Johann v. N., welcher bei dem ersten Andrangen der Venezianer das ihm anvertraute Schloss Reiffenberg an sie iiberge-hen musste 1508, wurde, als K. Max Friaul eroberte, zwei Mal zum k. Statthalter v°n Udine und ganz Friaul ernannt 1511 und 1514. Christoph N. lebte eben damals und Georg N. ward mit Raimund v. Dornberg von den .Standen als Com-»lissar an den Reichstag zu Augsburg gesendet 1525. Nicolaus, Domherr von Trient, machte 1526 sein Testament. Otto war einer der k. Commissare bei dem GOrzer Landtage 1556. Wolfgang (Ulvin) war landesfilrstlicher Commissar behufs der Verleihung der Investituren 1567 und Mitglied der standischen Deputation, Reiche an Erzherzog Carl anlasslich seiner Vermahlung gesendet wurde 1571. Jacob, ein Sohn Anton’s und Enkel des Darius , war standischer Commissar in Catastralsachen 1575, dann in Cameralangelegenheiten 1585 und 1587, wurde als Mitglied der Commission zur Berathung des neuen Statutes beigezogen 1603 und als standischer Deputirter an den Hof des Erzherzogs Ferdinand gesendet. Octav brachte die Nachricht von der Besetzung von Cormons durch die Venezianer nach G6rz 1615, und C a sp ar, welcher 1617 S. Martino am Coglio tapfer gegen h*e Venezianer vertheidigte, diente 1619 als- Oberst im kaiserlichen Heere. Jacob hatte zwei SOhne, Peter, welcher als Rittmeister in der Legion des Freiherrn Johann Peter von Coronini kiimpfte, und Joseph, welclier 1616 von den Standen naeh Laibach zur Begrtissung des Erzherzogs I'erdinand gesendet wurde, kaiserl. tatli, Kammerer und Verweser von Gdrz war, und 1624 die Erhebung in den Frei-herrnstand erlangte; in den Jahren 1627 und 1628 war er standischer Catastral-^onimissar und 1642 ward er als standischer Abgeordneter an den Hof gesendet. hl't dem Freiherrn Joscf erscheinen 1643 Ferdinand, Wolf Friedrich und Johann Wilhelm v. N. als Patrizier von Giirz. Ersterer war einer der drei Adeli-^en. die auf Anstiften des Gerichtsherru Mathias Grafen della Torre aus Cormons c*‘hrt wurdcn. Bei der Schlacht von Ntirdlingen 1634 kftmpften die Obersten 6aSpar un(j i)arjU8 von Neuhaus unter Erzherzog Ferdinand; im Jahre 1655 Hingen die Lehen, welche die Familie Ribisini bis dahin in Cormons inne gehabt hatte, an die Familie Neuhaus ilbcr. Josefs Sohn Darius wur der Vater Ferdinand s und der Grossvater F ran z's. Nicolaus wurde vom K. Leopold I. 1698 'n den Grafenstand erhoben, sein Bruder Caspar war kais. Feldmarschalllieutenant u»d Militar-Commandant von Klagcnfurt. Die Familie nannte sich Neuhaus von Neu-h°fel, und s(ai.^ urgt yor wenigen Jahren aus. Eine Linie derselben, welche sich Nayhaus V011 Cormons nennt, bliilit noch in Oberschlesien, wo sie das Gut Hladen besitzt. Kr , r- v- C! o e mi*, (Iliri umi Orailiscu. 42 u) Die weit verzveigte Familie Colloredo stammt von dem in Schvaben sesshaft gevvesenen Geschlechte der Waldsee ab. Nach der in dem „Repertorio genealogico delle famiglie confermate nobili nelle Provinzie Venete“ von Schroder(Venezia 18.30) enthalte-nen (legendenartigen) Notiz wiire der Stammvater der Familie Emerich, Solin Marbach’s aus Trier, welcher im J. 330 im Auftrage der Kaiserin Helena ein Stiick des aufge-fundenen heiligen Kreuzes mit anderen Reliquien nach Schwaben brachte, und dort auf einem Hiigel eine Capelle und ein Schloss erbaute, von welchem seine AbkOmm-linge den Namen der Graf en von Heiligenberg erhielten. Albon, Emerichs Sohn, hatte die Kirche und das Schloss von Waldsee bei Constanz erbaut, wornach sicli die Familie von Waldsee nannte. Historisch beglaubigt erscheint die Familie in Friaul im J. 1026. Zwei Briider, Heinrich und Liabord (Heliabordus) von Waldsee, schwiibische Edelleute, befanden sich im Gefolge des Kaisers Conrad II. auf dessen Zuge nach Italien 1026. Heinrich kehrte nach Deutschland zuriick, wo seine Nach-kommenschaft mit Reinprecht von Waldsee (f 1166) und dessen Tochter Barbara (f 1516) erlosch. Liabord aber Hess sich in Friaul nieder, wo ihn der Patriarch Popo mit dem Schlosse Mels (2 Meilen n. 0. von Udine) belehnte und er den Titel eines Vice-Comes erhielt. Diess ist der IJr-Stammvater des Geschlechtes, welches durch Ansehen, Reiehthurn und Vcrwandtschaften als eines der vordersten der Pro-vinz hervorragte und sich weit iiber dieselbe hinaus verzweigte. Seine Glieder zeichneten sich im Eriege wie im Frieden aus, und stiegen zu den hOchsten Wiirden und Aemtern empor. Die Linie Liabord’s theilte sich 1231 mit den drei SOhnen During’s H., Herrn von Mels, Venzone, Sattenberg und Monforte, Heinrich. Glizojo und Weriand, in drei Stamme. Von Heinrich von Waldsee und Mels stammt die Familie Mels und Albana ab, welche 1430 in Udine ihren Wohnsitz nahm, dann in Folge einer Erbscliaft nach Cividale iibersiedelte und spater sich in Giirz niederliess, wo sie noch bliiht. Sie wurde 1626 in den Freiherrnstand und (mit Bestatigung der Wappen Waldsee und Mels) 1707 in den Reichsgrafenstand erhoben. Weriand stiftete die Linie Mels und Prodolone, welcbe ihren Namen von dem jenseits des Tagliamento bei S. Vito gelegenen Schlosse Prodolone annahm und 1758 mit den Grafen Josef, Carl und Anton erlosch; diese Linie blieb in nalierem Zusammenhange mit jener von Mels, wesshaib sich auch die Mitglieder derselben zmveilen von Mels und Prodolone nannten, \v;ihrend der Zweig von Colloreto bloss diesen Namen beibehielt. Glizojo ist der Stammvater aller noch bliihenden Ziveige der Fflrsten und Grafen von Colloredo, welche einen weit grOsseren Aufschwung nahmen, als die beiden vorher genannten Limon. Glizojos SohnWilhelm f 1.30.3 erhielt 1.302 vom Patriarchen Ottobono die Erlaubniss, in der Niihe von Mels das Schloss Colloreto (also genannt, weil es auf einem reizenden Hiigel — Colle sich erhob). Er nahm von diesein Schlosse den Namen an, welcher seither der Familie in den verschiedenen Zweigen verblieb. Wilhelm von Mels und Colloreto hatte vier Soline: Asquin, Matthiusius, Bcrnliard und Weikard. Matthiusius siarb ohne Nachkommcn. Die anderen theilten die Familie in drei Aeste, von denen noch zwei bliihen. Der Ast Asquin’s gelangte zur Naehfolge in den Gtttern der von Liabord's Bruder Heinrich abstammenden Familie Waldsee und iibersiedelte nach Oesterreich und BOhmen. Die diescm Aste angehOrigen Briider Laelius und Ludvig wurden 1588 von K. Rudolph II. in den Freiherrnstand erhoben und erhielten 1591 unter Bestatigung des Waldscc'schen Wappens das Priidicat Waldsee. Laelius hatte drei Soline: Hieronymus (kais. Feldmarschalllieutenant), Rudolph und Laelius, welche vom K. Ferdinand 1624 zu Reichsgrafen erhoben vurden, wiih- rend Rudolph, kais. Feldmarschall. iiberdiess fiir seine tapferc Vertheidigung Prags gegen die Sclnveden von K. Ferdinand III. die Herrschaft Oppoczno und an-dere Giiter erhielt, aus welchen ein Fideicommiss gegriindet wurde. Rudolph slarb 16157 kinderlos und sein Nachfolger Ludrvig III., seines Bruders Hieronymus Sohn, kais. Feldzeugmeister, mit welchem der Asquin’sche Ast 1693 erlosch, hin-terliess nur eine mit dem Fiirsten Montecuccoli vermahlte Tochter. Ludwig’s Fideicommiss iiberging auf Hieronymus Colloredo Marchese di S‘* Sofia aus dem in Driaul gebliebenen Weikard’schen Aste, wahrend die Allodialbesitzungen seiner Tochter an Camill Reichsgrafen von Colloredo von demBernhard’schen Ast fielen. Der Bernhard’sche Ast hatte sich zuEnde des 15. Jahrliundertes mit den Brudern Hieronvmus und Thomas in zwei Linien geschieden; erstere Linie (von Hiero-nymus) domizilirte in Mantua, und ihr gehOrte Horatius, welcher mit seinen Vettern die Reichsgrafemviirde erhielt, an. Die Nachkommen des Hieronymus blie-ben in Mantua, bis Camill Erbe der Fiirstin Montecuccoli ward. Diese Linie theilte sich in zwei Speciallinien, wovon die eine, von CamilFs alterem Bruder Carl Ludvig gegrftndet, 1815 in Wien mit dessen jiingsten Soline Joseph, k. k. Generalmajor, erlosch, wahrend die jiingere, von Camill stammend, mit dem zu Ztirich i8 >9 verstorbenen Grafen Franz, k. k. Gesandten, ausstarb. Die Linie von Thomas blilht noch in zwei Speciallinien, welche in Padua und in Friaul domiziliren, deren letztere (in Udine und Muscletto) die Giiter der Linie Prodolone erbte. Die Nach-kommenschaft Weikhard’s, Stifters des dritten Astes, verblieb auf ilirem Stamm-sitze Colloredo bis 1693, wo Hieronymus von Colloredo, Marchese di S**- Sofia, den Fideicommissbesitz des Asquin’schen Astes antrat und sich nach Biihmen und Oesterreich begab, wiihrend sein Bruder Rudolph das Geschlecht in Friaul fort-1'flanzte, wo es noch besteht und in der Primogenitur den Titel Marchese di S“' Sofia und Recanati fiihrt, zugleich aber auch in der Grafschaft GOrz und Gradišča begiitert ist. Der Sohn des Hieronymus, Rudolph, erhielt Sitz und Stimme im ®chwabischen Reichsgrafen-Collegium, und ward 1763 in den Reichs- und 1764 in den erblandischen Ftirstenstand erhoben; sein Sohn Franz Gundaker heiratete eine Griifin Mannsfeld und nalim den Titel eines Fiirsten von Colloredo-Mannsfeld an’ velchen seine Nachkommen noch fiihren. Es miigen hier die Nachrichten iiber die einzelnen Zweige der Gesammtfamilie abgesondert folgen. Die Hauptlinie blieb aber jene der Herren von Mels. Zuerst \vird im J. 1126 Enima, Tochter des Vice-D"mes Buzin von Mels, welche einige Giiter in Cividale erhielt, genannt. Im fol-Renden Jahrhunderte bei der Ankunft des Patriarchen Wolfger 1204 starb Fried-r|ch von Mels ein sehr geaehteter Ritter, welcher der Kirche zahlreichc Vermacht-nisse hinterliess. Damals hatten die Mels schon ausgedehnte Besitzungen; Duringo Vol> Mels machte 1214 ein Uebcreinkommen mit Ruprecht von Tricano, kraft des-8en \ enzone mit den benachbarten SchlOssern Sattimberg und Monfort jedem der beiden zur Halfte gehOrte. Nach Duringo’s Tode 1231 theilten sich die SOhne in den Besitz. Glizojo erhielt Venzone, die vier anderen Briider Ringuso, Hein-rich, Mattiusso und Veriand empfingen Mels. Heinrich von Mels erhielt bŽo4 vom Patriarchen Gregor die Belehnung mit dem Castell Forno, stellte es abec im nachsten Jahro wieder zurtick; derselbc Patriarch ertheilte 1257 dem D e i n r i c h von Mels (il Germano genannt, weil er seine Verwandten, die Waldsee, 'n Deutschland besueht hatte) die Bestiitigung seines Adels und 1258 jene seiner Delien. Gliceo (Glizojo) von Mels, Herr von Venzone, traehtetc die gtinstige Lage dieses Ortes auf der Handelsstrasse nach Deutschland zu benutzen und errichtete daselbst 1258 eincn Markt, auf welchem sich bald ein lebhaftcr Verkehr entwik-kelte; dadurch ricf er aber eine lieftige Einspraehe von Gemona, dem Stapelplatze des Handels mit Deutschland hervor, dessen Monopol dadurch beeintriichtigt wnrdc. Veri and und Rudolph von Mels erlangen durch ihre Filrsprache beim Patriar-chen die Begnadigung des gefangenen Rudolph von Savorgnan 1 265. Cm jene Zeit erscbeint Heinrich von Mels als Herr von sehr ausgedehnten Besitzungen; denn 1266 bestatigte der Patriarch ihm die Herrschaft und Gerichtsbarkeit in Mels und im Canale (Thale) von S. Pietro in Carnien, wo die Pamilie seit 1120 das Schloss Illezio von den Grafen von Tirol zu Lehen hatte, und 1275 erkliirte Heinrich. dass er vom Patriarchen (28 Huben und das Schloss Sezza), von dem Grafen von Gflrz (die Advocatie und das Hospiz von Claniano) und von den Grafen von Tirol (die Jnrisdiction von Latrone — Lodrone — und das Bannrecht — giudizio del sangue — viher alle Giiter der Familie Mels) viele Giiter zu Lehen trage, und mehrere Vasallen und Zehentrechte habe. In demselben Jahre wurde das Schloss Mels durch Brand verheert und eben damals beklagte sich Glizojo (wohl derselbe mit dem oben erwahnten Gliceo) von Mels iiber den Patriarchen Raimund, weil dieser ihm in der Gerichtsbarkeit iiber seine Giiter Eintrag gethan habe. Die Pamilie Mels scheint damals sehr zahlreich gewesen zu sein, da mehrere Glieder derselben gleich-zeitig auftreten. So Rudolph von Mels, welcher vom Patriarchen die Schlosser Sutrio und Rivo in Carnien zu Lehen hatte, und viele andere Lehen in jenom „Canale“ sein eigcn nannte 1275, und Ruprecht von Soclevo mit der Gerichtsbarkeit in Sezza belehnte 1276, ferner Ajno von Mels, dessen Tochter Sofia mit einem Herrn von Ragogna vermahlt war, endlich Friedrich. Heinrich, Rainold und Duringo von Mels, die in einer Urkunde von 1280 als Verpfiinder und Biir-gen vorkommen. Im Vordergrunde aber stand damals Wilhelm von Mels, Glizojo’s Sohn, Herr von Venzone, ivelcher in Folge der langwierigen Streitigkeiten wCgcn des Marktes von Venzone in einem Uebereinkommen mit dem Patriarchen auf den Offcntlichen Markt Verzicht leistete, um nicht die Einkiinfte von Gemona zu beein-trachtigcn und um den Hass, die Zwietracht, Repressalien und TOdtungen, die zwiscben jenen beiden Orten aus jenem Anlasse stattgefunden, aufliOren zu machen 1280. Es muss diess aber doch nicht sogleich geschehen sein, denn im niichsten Jahre betahl der Gcncral-Capitiin von Friaul, Guido di Mendoza, dem Gliceo (wohl Wilhelm, Gliceo’s Sohn) von Mels, dass er ohne Zustimmung des Patriarchen in Venzone den Unter-thanen keinen Zoll auflege, wobei er die Strafe denjenigen naehsah, ivelche dem Verbotc zuwider gehandelt und dort ihre Waaren in grossen Mcngen verkauft hat-t-cn 1281. Diese Verdriesslichkeiten mocliten Wilhelm zu dem Entschlusse gebracht liaben, sich seines dortigen Besitzes zu entiiussorn. Er verkaufte nilmlich 1285 die Herrschaft Venzone, von der Fella bis nach Ospidaletto reichend, mit den SchlOs-sern Sattimberg und Venzone an den Grafen Albert II. von GOrz. Die Verkaufs-verhandlung geschah in grosser Feierlichkeit und in Gegenwart vieler Zeugen. Allein da zu der Giltigkeit des Verkaufes die Zustimmung des Patriarchen Raimund als Lehenslierrn erforderlich war, und dieser sich standhaft weigerte, dieselbe zu ertheilen, um nicht die Macht des Grafen allzuschr anwaclisen zu lassen, sah letz-terer sich genOthigt, Venzone 1 287 an Wilhelm von Mels wieder zurttckzustellen. Dieser erhielt 1,'102 vom Patriarchen Ottobono die Erlaubniss zur Erbauung des Schlosses Colloreto (welches, nach dem o. a. Itepertorio davon den Namen erhielt, weil es auf einem reizenden llilgcl in der Niiho von Mels errichtet wurde), und ermaluite 1803 in seinem Testamente seine Soline und Erbcn Mattiusso, Asqui- 11 io. Bernard und Vicardussio (Weikhard), das von ihm zu bauen begonnene Sehloss Colloreto zu vollenden und eine Kirche dabei zu errichten zum Andenken an jene Zeit, wo die zwei Bruder Heinrich und Liabord von Walsee den Kaiser Conrad II. nach Italien begleiteten, und diesem Testamente verdanken wir die Er-haltung der Nachricht von der Einwanderung des Geschlechtes der Walsee in Iriaul. — Zu jener Zeit kommen auch andere Glieder der Familie vor, wieNuzio von Mels, welcher 1287 Giiter an Vasallen verleiht, Matteo von Mels, Canonicus von Aquileja, welcher in dem Streite des Capitels von Cividale mit der Familie Cucagna wegen des Besitzes von Caporetto den Ausgleich erzielt 1290 und als Pfarrer von Lavariano (eines sehr ansehnlichen Benefiziums) 1296 stirbt, dann Budolph von Mels, welcher aus frommem Antriebe vielen HOrigen die Freiheit schenkte und die Kirche seines Castells restaurirte 1292. Bei den Fehden, welclie zwischen dem Patriarchen und den widerspenstigen Burgherren fortdauerten, stand die Familie Mels auf Seite des Patriarchen. Duri n go von Mels (welcher 1293 in dem Streite der Familien Cucagna und Savorgnan fiir erstere Partei genommen hatte) und seine Neffen August und Veryendo (Veriand?) schworen 1310 dem ^ icar des Patriarchen so wie dem Asquino und Bernard von Colloredo ihre Burg Mels stets dem Patriarchen offen zu halten und sich nicht mit dessen Feinden zu verbinden, und Volker und Veriand von Mels bekiimpfen 1313 mit Bernhard Colloredo und anderen Burgherren siegreich den Marchese Pietra Pelosa, welcher ^ erheerungen am Coglio anrichtete. Als Parteiganger des Patriarchen verschworen sich die Edlen von Colloredo und von Mels nebst anderen Burgherren 1313 gegen den Grafen Heinrich von Giirz, welcher gegen sie zu Felde zog, das Sehloss Collo-redo einnahm und zerstOrte, und die Burg Mels belagerte, deren Besitzer sich ver-1'flichten mussten, den Edlen von Colloredo, die sie zum Widerstande aufgereizt hatten, 1500 Mark zu bezahlen. Der bereits genannte Duringo von Mels scheint sehr auf Vermehrung seines Reichtliums bedacht gewesen zu sein. Denn als die Priauler Adeligen vom Grafen Heinrich zur Entfaltung eines grossen Luxus verleitet w«rden, und um diese Ausgaben zu bestreiten, ihre Giiter zu veraussern gezwungen kvaren, kaufte Duringo von den Familien Zuccola und Spilimhergo mehrere Dorfer i*13 (in demselbcn Jahre legte Graf Heinrich die zwischen Duringo und anderen Burgherren obvvaltcnden Streitigkeiten bei) ferner von seinem Vetter Veriand dessen Antheil an dem Schlosse Mels und (1302) von seinen Venvandten Prodolone einen Antheil am Schlosse dieses Namens; er hatte ferner die Stadt Cividale d®rch Wucher bccintrachtigt, denn seine Testamentsvollzieher Johann Peter und Buringussio von Mels. welche aus diesem Anlasse der Stadt 1030 Lire piccole zahlen 8uUten und diess unterliessen, ivurden desshalb eicommunizirt 1328. Um jene Zeit erscheinen die Edlen von Mels zuerst im Dienste der Grafen von GOrz, da bei der Belehnung Heinrich’s d’Orzonc durch die Griifin Beatrii 1325 Nicolaus von Mels als der Marschall der Grafin vorkOmmt. In der nacbstfolgenden Zeit treten die Mels wenigcr in die Oeffentlichheit hervor. Bossio von Mels leistet 1331 mit a»deren Gastellanen Bflrgschaft ftlr den Friedcn zwischen den Familien Castello und Savorgnan, und eben damals wurde zvvischen Duringussio ,von Mels und seinem Vervrandtcn Nicolaus von Los (Mels?) Frieden mit der Familie Prampcrg gesclilossen. Bcinrich von Mels verurtheilte den Pacliter der Abtci Moggio uber zugcfiigten Schaden Entschadigung zu leisten 1334. Patriarcli Bcrtrand legte 1341 den Strcit z'vischen Friedrich von Mels und Nicolaus von Valvasone bei, Itudolph von Mels erneuert 1342 dem Nicolaus von Savorgnan dic Belehnung mit den von seiner Pamilie erhaltenen Giitern, AVilhelm von Mels kauft 1344 einen Antheil an dem Schlosse Susans. Die Edlen Duringo und Bosso von Mels scheinen in die Uni-triebe, vvelche zur Ermordung des Patriarehen Bertrand fiihrten, verfloehten gevve-sen zu sein, da Patriarch Nicolaus deshalb ihre Burg zerstOrte, aber Gottschalk von Mels wieder damit belehnte. Im J. 1375 schlossen die Herren von Mels mit ihren Vervvandten, den Herren von Colloredo, ein Uebereinkommen, Duringo von Mels macht 1380 und Peter von Mels 1382 sein Testament. Nicht lange naebher »vurile in den wegen der Ernennung des Cardinals d’Alen9on zum Patriarehen ent-standenen Wirren Nicolaus von Wels als Abgeordneter der Castellane vom Parlamente an den Papst gesendet 1387, und 1389 verbinden sich die Herren von Colloredo und von Mels mit Udine gegen den Patriarehen Johann von Luxemburg. Im J. 1407 \vurde ein Ulrich von Mels aus Fagagna excommunicirt. Spater tre-ten die Mels bis zu ihrer Uebersiedlung nach Gtirz nicht mehr in die Oeffentlich-keit hervor. Von dem Zweige von Prodolone ist nicht vi el zu berichten. Nachdem er um die Mitte des 13. Jahrliundertes von Veriand von Mels gegrundet worden, erscheint zuerst Panfilia von Mels und Prodolone, welclie den Edlen Peter Montereale 1275 heiratet. Volker von Prodolone belehnt 1302 Duringo von Mels und den Herrn von Sternberg mit Prodolone; im J. 1305 vereinigte sich die Fa-milie mit den Herren von Camino gegen den Patriarehen Ottobono und 1309 mit Cividale und anderen Castellanen, um bis zur Riickkehr des Patriarehen den Frieden aufreeht zu erhalten. V" 1 k e r von Prodolone verkauft 1.314 ein Gut an den Cano-nicus Manzano, und vereinigt sich 1317 mit den Villalta’s, um, bevor der neue Patriarch Gastone ankam, das Band zu verheeren. Im J. 1339 wurde ein Frieden zvvischen den Familien Prodolone und Pers geschlossen. Nicolaus von Prodolone erhielt 1376 vom Patriarehen Marquard die Erneuerung seiner Belehnung, und Vinsero von Prodolone beschw0rt als Anhiinger des Patriarehen die Uebereinkuntt von Porto gruaro 1383. Im J. 1403 ward Bizzardo von Prodolone in einem wegen der Burg Zoppola ausgebrochenen Streite mit der Fainilie Valvasone vervvundet, bald darauf verkaufte die Familie Prodolone ihren Antheil an Zoppola an die Briider des Patriarehen Panciera 1410. Im 17. Jahrhunderte wurde die Familie in den Grafenstand erhoben und erlosch 1758. Gleichwie sich der jiingere Stamm der Gesammtfamilie, jener von Colloredo, in viele Aoste und Linien verzweigte, war auch der Antheil seiner Glieder an den Offentlichen Angelegenheiten und die Zalil der bedeutenden und verdienstvollen Miinner unter denselben durch eine Keihe von Jahrhunderten bis zur Gegenwart herab eine weit bedeutendere, als in den anderen Zvveigen. Nachdem die Burg Colloredo im Beginne des 14. Jahrhundertes erbaut worden und ein Zweig der Familie Mels davon den Namen angenommen, scheint dieser Zweig sehr bald ein Ansehen unter seinen Standesgenossen gewonnen zu haben. Denn schon 1310 trifft man, als der Patriarch Ottobono und der Graf von GOrz mit den St&dten und den Burgherren von Friaul das bekannte Bilndniss abschloss, Mathias Collorcto als einen der drei Abgeordneten der Burgherren dabei. Asquin, der klteste Sohn des Stifters dieser Familie, Wilhelm von Mels und Venzone, »var 1316 in eine Fehde mit den Castellanen verwickelt, welcher Graf Heinrich von GOrz ein Ende machte, vvirkte auch sclbst 1319 anf die Bcilegung der Streitigkeitcn zvvischen den Castellanen hin, und leistete dem Patriarehen Pagano mit anderen friaulischen Edlen Kriegsdienste in der Lombardi«, vvoffir er 1312 eine Entschadi- ?ung erhielt. Im Jahre 1330 lebten noch alle vier Siihne Wilhelm’s, da in diesem Jahre das Capitel von Cividale denselben die Bewilligung ertheilte, bei dem Schlosse 1 'olloredo eine Capelle zu erbauen. Die Bruder Bernhard und Weikliard erwar-ben 1337 einen und 1342 noch einen Antheil an dem Schlosse Susans, Weikhard »lachte noch andere Erwerbungen, da er 1339 mit dem Orte und der Jurisdiction v°n Celente belehnt wurde, 1341 vom Patriarchen Bertrand das Castell und die Gastaldie von Buja fur 8 Jahre fur die aufgewendeten Kriegskosten in der Fehde des Patriarchen mit dem Grafen von GOrz erhielt, und eben damals von dem Herrn Von Ragogna einen Antheil an der Villa Muzzana (bei Latisana) erlangte. Im J. 1348 schlossen die Herren von Colloreto und von S. Daniele mit einander Frieden, 1349 "ard der Thurm des Castells von Mels dem Franz von Colloredo zur Bewachung iibergeben, 1303 erfolgte eine Theilung der Horigen zwischen den Herren von Castello und von Colloreto, und im gleichen Jahre erhielt Franz von Colloreto als der Aelteste der Familie die Belehnungserneuerung durch den Patriarchen Marquard. ^eikhard Colloredo ward von Franz Carrara dem Aelteren 1306 zum Podesta von Padua ernannt. Im nachstfolgenden Jahre 1367 lOste Graf Meinhard VIL von trbrz seine Besitzung von Latisana, vvelche an die Familie Colloredo verpfandet "’°rdcn war, wieder ein. Zwischen den Familien Moruzzo und Colloreto erhob sich dber das Castell von Arcano 1372 ein Streit, vvahrend 1275 zwischen den verwand-ten Herren von Colloreto und von Mels eine Uebereinkunft geschlossen wurde. Im J- 1380 wirkte Paul von Colloreto hei der Verproviantirung von Marano fur die Henueser mit, welche Patriareh Marquard als deren Bundesgenosse im Kriege mit Venedig iibernommen hatte. Die nun folgenden Kampfe zwischen dem neu ernannten Patriarchen d’ Alen^on und den Stadten und Burgheren von Friaul fanden die barnilie Colloreto auf Seite der letzteren. Im J. 1381 hatte sich Johann von Colloreto als Abgesandter der Castellane zu Alemjon hegeben, war aher gleichzeitig anter den Burgherren, welche sich weigcrtcn, den neuen Patriarchen anzuerkennen, ai|fgetreten, go wie er sich auch mit Simon von Colloreto weigerte, die ihnen an-vertrauten Schlosser Pieve di Cadore und Rettinstein (Beutelstein?) herauszugeben b58ž. Simon Colloreto trat damals als einflussreiches Haupt der Familie auf. bdine verlangte, dass er und seine Genossen einige Milizen der Stadt zusenden *,s-- Im folgenden Jahre vvurde Simon zum General - Capitan des gesammten Heeres der Verbtlndeten ernannt, ubernahm mit Savorgnan die Leitung der Dinge *n ':dine und verlangte von der Stadt technische Truppen mit Hacken und Schau-um das feindliche Gehiet zu verderben 1383; im Jahr darauf untersttltzte er Jen Carrara behufs der Pacification von Friaul. Im J. 1385 trat er mit vier ande-ren Mitgliedern seines Hauses dem BUndnisse von Grado bei, welches die Venezia-ner und die ihnen anh&ngenden Castellane gegen den Patriarchen und Carrara geschlossen hatten, erhielt 1388 von dem Rathe von Corinons Ehren decretirt, machte '389 einen freilicli vergeblichen Versuch die Zwistigkeiten im Hause Savorgnan auszugleichen, ward 1394 (mit Odorico Coli.) in den Mord des Patriarchen Johann Verwickelt, machte 1396 mit Johann Coli. einen Vergleich wegen der Hauptmann-schaft in Cadore, erhalt mit seinen Genossen vom Grafen von GOrz die Bestatigung ^einer griiflichen Lehen, insbcsondere von Cormons und Villa Muzzana (hei Lati-Sana), wird mit dem Edlen von Castello von Udine abgeordnet, um mit Cividale 2,1 verhandeln, und vcrtheidigte noch am Abende seines Lebens 1419 sein Schloss ,llpfer gegen die Venczianer. Im Jahre 1385 erhicltcn sammtliche Glicder der Fa-■uilie; Simon, Odorico, Asquino und Heinrich voli Colloredo sammt ihren Naclikommen das Biirgerreclit in Udine. Johann, Pedrussio, Odorico und Jacob Coli. gehen 1385 mit einer Truppensehaar feindlich gegen den Patriarchen vor, z\vei von ihnen, Odorico und Jacob, geratlien aber unter sich wegen Besitz-streitigkeiten in Peindschaft, werden jedoch 1386 von den Edlen Strassoldo und Savorgnan, welche einem jeden von ihnen seinen Antheil an den SchlOssern Mels und Colloredo anwiesen, begiitigt. Zvvei Heiraten der TiSchter dieser Familie kom-men vor, jene der Margaretha mit Tristan Savorgnan 1392 und jene der Fran-cesca mit Gibello di Montereale 1397. Der Umstand, dass der papstliche Legat Cardinal Prata dem M. von Colloredo 1395 einen Beichtvater gewahrte, mbchte darauf hindeuten, dass letzterer ebenfalls bei dem Morde des Patriarchen Johann bethei-ligt war. Johann Padovano von Colloredo ging 1390 als Abgesandter des Patriarchen Johann nach Venedig, entzweite sich hierauf mit ersterem, ,ward aber wieder in Gnaden aufgenommen und zum Parlamentsrath ernannt; spiiter 1KIO fungirte er als Abgesandter von Udine an den Patriarchen Gaetani. In eben die-sein Jahre iibersiedelte die Familie Colloredo nach Udine, wo sie bcreits das Biir-gcrrecht besass. Im Dienste der kais. Regierung und der Kirche stieg die Familie Colloredo in der nachfolgenden Zeit zu noch hOherem Anselien und zu den obersten Wilrden empor. Die vorziiglichsten Glieder derselben inOgen liier nur kurz erwahnt sein, und zwar aus dem Asquin’schen Aste der kais. Feldmarschall Rudolph f 1637, dcssen Bruder, der kais. Feldmarschalllieutenaut 1 li e r o n jmus, welcher bei dem Entsatze von St. Omer 1638 fiel, und dessen Sohn Ludwig, kais. Feldzeugmeister und Hauptmann der Arcierengarde, f 1693; aus dem Bernhardschen Aste: Graf Johann Baptist, kais. F. M. L. und Feldmarschall im Dienste Venedig’s, fiel boi der Vertheidigung von Candia 1619, dessen gleichnamiger Nefle, kais. Oberst-hofmarschall f 1729, und der Enkel des letzteren, Anton, Fiirsterzbischof von Olmiitz und Cardinal + 1811; Graf Carl C., Deutschordensritter und Grosscomthur der Osterreichischen Ballei. k. k. Kammerer und geheimer Rath, diente als F. M. L. im kais, Heere 1768; ferner (von der CamilPschen Linie) Graf Franz von Collo-redo-Wallsee, CamiU's Sohn, Staats- und Conferenz-Minister f 1806 und dessen gleichnamiger Sohn, k. k. Botschafter zu London und Rom und IJnterhiindler des Zuricher Friedens f zn Ziirich 1839. Dem Weikhard’schen Aste entsprossen; Fa-bricius, Minister des Herzogs von Toscana, Cosmus II. von Medici; Leander Cardinal f 1709; Hieronymus, Ahnherr der fiirstlichen Linie, Landeshauptmann in Miihren und Obersthofmarschall f 1726; dessen Soline Anton, k. Feldmarschall und hochverdienter Director samintlicher Militar-Akadcmicu f 1783; Carl, kais. Gesandter an mehreren HOfen und F. M. L. f 1786; Rudolph, Reichs-Vicekanzlcr und erster Filrst C. t 1788. Die Soline des letzteren waren: Hieronymus, Erz-bischof von Salzburg f 1812; Joseph, Gencral-Director der Artillerie, kais. Feldmarschall und Priisidcnt des Hofkriegsrathes -j- 1818; Wenzel, kais. Feldmarschall f 1822; Filrst Franz (der alteste), ivelcher den Namen Colloredo - Mansfeld an-nalim, Reichs-Vicekanzlcr f 1807. Letzterer hatte zu SOhnen: Filrst Rudolph, kais. Obersthofmeister f 1843; Graf Hieronymus, Feldzeugmeister f 1822 (dessen Sohn Filrst Franz, k. k. F. M. L. f 1832); Graf Ferdinand, k. Gesandter und Hof - Ilaudirector f 1848, und des letzteren Sohn, Filrst Joseph, erblicher Reichsrath und 1868 1869 Prasident des Herrenhauses. Die schwabisohe Familie der Walsee war nacli Oesterreich gezogcn, und kam von dort in das Gebiet im Stlden der Alpen. Ulrich von Walsee zog als Anfuhrer der deutsehen Hilfstruppen mit dem Grafen Heinrich von G ur z 1.320 nach Padua, um diese Stadt von Gane della Scala zu befreien. Im Jahre 1350 fiihrte Ulrich von Walsee als Marschall des Herzogs Albrecht von Oesterreich dessen Truppen nach Friaul, um das Land nach der Ermordung des Patriarchen Bertrand zu besetzen. Im nachstfolgenden Jahre vvurde Heinrich von Walsee mit Conrad von Auffenstein vom Herzoge von Oesterreich nach Pordenone gesandt, um das Schloss von dem Pfandbesitzer Porzia zu ubernehmen; sie mussten jedoch, weil nicht mit hinreichender Vollmacht versehen, unverrichteter Dinge wieder abziehen. Als das Geschleeht der Herren von Duino erloschen war, verliehen die Herzoge v°n Oesterreich deren Besitzungen Duino und Prem dem Edlen Eudolph von 'Valsee 1395, worauf Eambert von Walsee 1400 vom Bischofe von Pola mit Fiume, Castua, Veprinaz und Moschenizza belehnt wurde. Im Jahre 1109 trachten die Herren von Walsee (magnifici e potenti genannt) zwischen dem Patriarchen Panciera und der Gegenpartei von Cividale die Eintracht herzustellen und schickten ilire Abge-sandten nach Udine. Mit dem nachfolgenden Patriarchen Ludwig von Teck geriethen die Walsee, Herren von Duino, in Streit 1416. Die Briider Eamperto (Eeinprecht) und Wolfgang von Walsee theilten 1464 ihre Giiter, wobei Eeinprecht die deutsehen Besitzungen (und Duino?), Wolfgang Fiume mit der Mauth, Gutenegg Mit Domegg, Elsano, Castua mit ZugehOr, die Mauth von Klana, die Castellanien v°n Subniach am Berge, Veprinaz und Moschenizza erhielt. Wolfgang ernannte 1*65 in seinem Testamente den Kaiser Friedrich III. zum Erben seiner Besitzungen aM Karste, S. Veit am Flaum (Fiume), Gutenegg (Adelsberg) und anderer Giiter. Mit Eeinprecht f 1166 und dessen Tochter Barbara erlosch das Geschleeht, und seine Besitzungen gingen nach der letzteren Tode an die Grafen von Collo-fedo vom .Stainme Asquin’s, und nach dessen Aussterben an den Bernhard'schen ' tamm iiber, und zwar an die Linie des Hieronymus, welche mit dem Grafen Franz Von Collorcdo 1859 erlosch. Die Collorcdo Freiherren von Walsee waren auch in *""z ansassig, wo sie schon unter Kaiser Max I. zu den Landstanden gehOrten, und von den Grafen von Ortenburg Floyana, die Giiter der Familie Holzapfel und Einkunfte der Abtei Kosazzo an sich brachten. Samintliche drei Linien dieses Gesclilcchtes vvaren in der Grafschaft GOrz suhon zu Zeiten der Grafen von GOrz angesessen. Die Prodolone in der Stadt, d>e Mels besassen schon vor 1500 die Jurisdiction von Albana und die Colloredo ebenfalls vor 1500 jene von Driolassa. Im J. 1501 ervvarb Friedrich von Collo-r' ^" Jie Bclehnung mit Dobro am Coglio. Seit jener Zeit erschcinen die Colloredo , vrelchen Albertin Colloredo 1501, A pari us C. 1591, Freiherr Friedrich Mels-Colloredo aber 1681 _____ _____ ____Mitgliedern der Familie Colloredo, vvelche in dienst lchen Verhiiltnisscn des Landes enviihnt werden, erscheint Freiherr Ludwig C., vvelcher im J. 1585 sich um den Landesverwescrsposten bewarb, und Freiherr ltu-11 {> h, welcher 1615 von den Standen mit der Nachricht des Einfalles der Vene-zMner nach Graz an den Erzherzog Ferdinand gesandt vvurde, 1616 als Anfiilirer e'nes von Steiermark herbeiziehenden Truppencorps erscheint und 1617 mit seinem Wps einon gelungenen Ausfall nach Crauglio machte. u) Die Kassauer von Katscha (Eeschaucr, Eascavcri de Eascha) stammen V°M Karste, wo sie angesessen vvaren. Sie siedelten sich schon unter den Grafen 'r°n H0« in der Grafschaft an, empfingen mehrere Lehen von den Grafen und csassen mehrere Giiter, sowie Hiiuser in der oberen und unteren Stadt. Ul vin mer den GOrzer Landstanden '•>81 und Freiherr Ludvvig C. eiftezahlt, wnrde. Unter ilen (JVolfgang). genannt Suabil de Rassa, erlangte 1463 das Patriziat in GOrz, kaufte 1465 von Anton von Ungrischpach ein Grundstiick bei GOrz ura 80 Dukaten, kammt 1474 als Gerichtsbeisitzer vor und erbaute 1 475 in der oberen Stadt sein Haus aufs neue. Sein Sohn Peter errichtete 1494 eine Verkaufsurkunde, seiner Witwe Agnes, soivie seiner anderen Sshne Nicolaus und Christoph gedenkt ein Diplom K. Max I. 1497; Christoph fungirte als Delegirter des Vice-Capitans bei der Uebergabe von Villesse an Dr. Baldironi 1507, und erscheint 1508, 1511 und 1520 als Zeuge; er lebte noch 1540. Balthasar R. kOmmt in mehreren TJrkunden vor 1558 1586, er war um 1562 standischer Deputirter, 1566 beauf- tragt, die Festungsvverke von GOrz wegen der drohenden Turkengefahr zu visitiren, 1575 standischer Catastral-Commissar und 1587 standischer Cassen-Controleur. Joseph R. wird 1550 und 1567 genannt, er erscheint ferner 1356 als Mitglied der Commission zur Revision der Statuten , 1575 als standischer Catastral-Commissar und unterzeichnet 1575 den Ehevertrag seiner Tochter Johanna mit Sigismund Grafen von Thurn, welchem sie das Gut Spessa mitbrachte. Joseph’s Witwe Victoria lebte im Jahre 1584. In demselben Jahre schliesst Christoph R. einen Verkauf mit Ciprian v. Coronini. Nicolaus, Sohn des Balthasar, war 1605 General-Einnehmer und 1608 Mitglied der Commission zur Revision der Statuten. Daniel und Lorenz R. kommen 1643 als Patrizier von GOrz vor. Vivian R. war der Sohn Wilhelm’s, welcher 1663 zum Abgeordneten in Zollangelegen-lieiten mit Gradišča, 1682 zum stiindischen Sanitatsdeputirten wiihrend der Pestzeit bestimmt und von K. Ferdinand 111. in den Freiherrnstand erhoben wurde. Dessen Sohn Julius war der Vater von Joseph und Ludvvig (1768), vvelch letzterer zahlreiche Nachkommenschaft hinterliess. Gegenwiirtig lebt nur mehr ein weibli-cher SprOssling dieser Familie. '*) Die Familie Rabatta stammt aus Florenz, von wo, in Folge der ghibel-linischen Kiimpfe verbannt, sie slch in Udine niederliess. Sie vertheilte sich in drei Stiimme, von denen der erste durch den Patriarchen mit Varmo inferiore (1387) und Pers (1393) bclehnt, den Namen von Pers annahm , der ziveite nach Gflrz iibersiedelte, und der dritte nach Florenz zurtickkehrte. Wir berUcksichtigen hier nur die GOrzer Linie, welche bedeutende Manner hervorbrachte, die sicli im Dienste mohrerer italienischer Fiirsten, der Grafen von GOrz und spiiter der deutschen Kaiser auszeichneten, und den Freiherrnstand, spiiter auch den Grafenstand erlang-ten. Die Familie starb im v. Jahrhunderte aus. Im Jahre 1300 wurde die Familie Rabatta unter dem Patriarchen Pietro Gerra in den Adel von Udine aufgenommen. Die erste Ansiedlung derselben in GOrz ist voin J. 1337 bekannt, wo Anton Rabatta vier Huben im Gebiete des Grafen Meinhard VII., zumeist am Karste, ervvarb. Sie muss sich bald darauf in der Stadt GOrz. wo im J. 1398 die Briider Michael und Johann die Kirchc von Sto. Spirito am Castelle erbauten, niedergelasscn haben, da bald darauf, 1360, Kaiser Carl IV. dem Anton von Rabatta und dessen Erben die Befiihigung er-theilte von Reichsftlrsten Lehen zu erwerben, und selbst Lehen verleihen zu kOnnen. In demselben Jahre ward Anton v. R. von Ulricli von Reiffenberg mit einigen Giitern am Karste belehnt; dieser Anton R. kOmmt noch 1377 gelegentlich eines Urtheilspruches des Grafen Meinhard VII. zwischcn ihm sammt Verwandten und der ihm versclmiigerten Familie Gramogliano vor. Das wichtigste Mitglied, wclches die Familie zu hohem Ansehen erhob, war Michael R., des obengenannten Anton Sohn, wclchcr in den Kriegs- und Friedensangelegenhoiten seiner Zeit in diesen Gebieten einen der hervorragendsten Pliitze einnahm. Wir erfabren zuerst seine Vermahlung mit Maria Bella die Castel Pagano 1384, und seine Ervverbung des Schlosses Buglia (bei Gemona) durch Verleihung des Patriarchen Alen$on 1385, 'Velcher ihn dabei als „natione Florentina, origine Goritiensi“ bezeichnet. Um jene Zeit war er bereits , nachdem er friiher im Dienste des Kiinigs von Ungarn ge-standen, Minister des Herrn von Padua, Franz von Carrara , und wurde durch dessen Einfluss zum Marschall des Patriarchates ernannt (Nicoletti nennt ihn bei diesem Anlasse „uomo accorto, ma intrattabile) 1385. Babatta befehligte damals die Truppen des Patriarchen, welche S. Daniele einschlossen, und wurde eben zu jener Zeit als einer der Anfiihrer der carraresischen Hilfstruppen von den Udine-sern gefangen genommen. Welches Ansehen er schon damals genoss, beweiset der Utnstand, dass die hochsten Antoritaten von Ungarn, der Cardinalerzbisehof von ihan, der Bischof von Flinfkirchen, ja selbst die KOnigin Elisabeth sich brieflich 311 Udine wandten, um seine Befreiung zu erwirken 1386; er wurde jedoch erst (388 mit Zustimmung des Dogen von Venedig gegen andere Kriegsgefangene aus-geivecliselt. Er wahrte seine Treue und Anhanglichkeit an seinen vormaligen Herrn aueh als das Ungliick liber letzteren hereinbrach. Denn nachdem Franz der Jiingere v°n Carrara durch den Visconti aus Padua vertrieben worden, nahm ihn Michael R. »ebst anderen Castellanen von Friaul zuvorkommend auf 1389, und benachrichtigte Carrara, als er sich in Deutschland aufhielt, durch einen Abgesandten, dass die ®urgherren von Friaul versprochen hatten, ihm nicht nur den Durchzug zu bevvi 1 -i'?en, sondern ihn auch mit ihren Mannen nach Padua zu geleiten und durch drei Monate auf eigene Kosten in seinen Diensten zu verbleiben. Bald darauf begab er sich personlich nach Miinchen zu Carrara und erhielt daselbst von dem Herzoge T°n Baiern, Carrara’s Verwandten, den Auftrag, 200 Reiter aufzunehmen, welche er dem Carrara, als dieser nach Cividale gekommen war, zufiihrte. Er begleitete ihn auch auf seinem Zuge nach Padua. Als Carrara die Stadt durch Ueberrumpe-Inng eingenommen hatte, schlug er Michael R. zur Belohnung seiner Verdienste z"m Ritter; verlieh ihm (1393) sein eigenes (das Carrarische) Wappen und versprach 'hm sogar (1394) flir den Fali des ErlOschens seines Geschlechtes die Nachfolge in ^er Herrschaft von Padua. Die Venezianer erbaten seine — erfolgreiche — Ver-"'cndung, den Abt von St. Ilario zu dem Besitze seiner Giiter wieder zu verhelfen l lbO. Franz v. Carrara betraute ihn mit mehrfachen Missionen, so 1391 nach Genua, man iiber die Streitigkeiten der italienischen Fiirsten verhandeln solite, 139" nach Ferrara zum dortigen Congresse seiner Verblindeten. um liber den Fortgang 'les Krieges zu berathen, nachdem er eine Nicderlagc durch die Visconti erlitten hatte, 1404 und 1405 nach Venedig, wo Michael ihn von der ungfinstigen Stimmung 'ler Regierung benachrichtigte, und nachdem Padua von den Venezianern genommen w«rden, er sich vergeblich bemiihte, ein Abkommen flir Carrara zu erzielen. In-*wischcn hatte Michael 1393 das Biirgerrecht in Udine erlangt und war 1394 nach Ermordung des Patriarchen Johann vom Capitel von Aquileja durch Carrara’s Ein-fluss als Vicedom zum Regenten des Patriarchates erwiihlt worden. Er berief die Ahgesandten von Udine anliisslich seiner Einsetzung in diese Wiirde nach Aquileja, Und solite dem eifersilohtigen Capitel den Schwur leisten, die Orte der Kirche heinem Patriarchen, der dem Capitel nicht genehm ware, zu iibergeben 1394. Der t(ais. Reichsvicar Franz v. Gonzaga trat 1395 mit ihm in Verbindung; im J. 1398 Mhielt er die Erlaubniss, das Schloss seiner Gemahlin, Castelpagano, welches von c*en Udinesern zerstOrt \vorden war, wieder aufzubauen. Als K. Robert im J. 1401 nach Padua kam, und den Pagano di Capodivacca zum Pitter sclilug, schnallte Michael ihm die goldenen Sporen um. Seine letzten Jahre scheint er in GOrz zuge-bracht zu haben, wo er 1407 sammt seinem Bruder Johann vom Grafen Heinrieli IV. mit der Burg Dornberg belehnt und 1410 wiederholt mit einer Mission des Grafen Heinrich nach Udine betraut wurde. Michael scheint um 1428 gestorben zu sein, und ungeachtet seiner vielfachen Verwendung in den hOchsten Aeintern einen zer-rutteten VermOgensstand hinterlassen zu liaben. Denn im J. 1429 fand unter dem Vorsitze Burkhard’s von Holzhausen, Capitans von GOrz, ebendaselbst eine Gerichts-sitzung statt, bei welcher es sich um seine Erbschaft handelte. Dessen Erben Bern-hard, Anton und Nicola-us K. hatten die Erbschaft cum beneficio inventarii angetreten, da viele Schulden, so wie die Dotalrecbte und Morgengabe seiner Witwe Maria la Bella darauf hafteten. Sein Bruder Johann verkaufte als Bevoll-miichter des Edlen Febo della Torre um 200 Dukaten Gtiter in Podgora und Lucinico an Meinhard von Oberlaibach und var 1397 (wo ibn der Rath von Cividale bat, den Unterthanen der Stadt die ihnen geraubten Sachen zurilckstellen und den Pietro Nicolussio von Monfalcone freizulassen) dann 1399 und endlich 1405 Capitiin von GOrz. Beide Bruder Michael und Johann erbauten 1398 mit piipstlicher Ge-nelimigung die Capelle Sto. Spirito in der oberen Stadt GOrz, damit die GOrzer nicht mehr von dem cntfernten Pfarrorte Salcano bei ihren gottesdienstlichen Handlun-gen abbangen. Im J. 1424 var Bernhard R. Abgesandter des Grafen von GOrz in Venedig, 1420 erscheint er als Rath, und 1477 Alex R. als Ministerial des Grafen von GOrz. In der Folge scheint die Familie filr kurze Zeit in Zuruckgezo-genheit gelebt zu haben. Wir begegnen einem Bernhard v. R. 1508 und 1523 als Zeugen und 1534 als Gericbtsbeisitzer, ferner einem Benedict v. R., velcher 1508 die Temporalien der Pfurre S. Pietro an den Hofeaplan Picelmayer ubergibt. Ferner erscheint Anton v. R. 1511 als Zeuge, 1519 und 1522 als Vice-Capitiin von GOrz. Nico la us v. R. kommt als der erste Fiscalprocurator in GOrz 1545 vor. Joseph Freiherr von Rabatta (Solin eines anderen Joseph) var einer der ausge-zeichnetsten und villenskriiftigstcn Staatsbeamten. Als sich die Steuer- und Cas-senangelegenheiten der Stiinde in grosser Vervirrung befanden, vurde er 1587 zum General-Einnehmer der Stiinde erviihlt, und schatfte durch seine strenge Ge-barung Ordnung in diesem Zveige. Der Capitiin von GOrz, Graf Khevenhiiller, velcher als kais. Gesandter in Spanien seinen Posten in GOrz nicht antreten komite, ernaunte Joseph v. R. 1588 zu seinem Verveser, in velcher Eigenschaft er den durch den frilhercn Capitiin Georg von Thurn schr vernachlassigten Dienst vieder in sein richtiges Geleise brachte und den tibermilthigen Ausschreitungen des Adels einen Damin setzte. Dadurch zog er sich den Hass der Patrizier zu, der ibn bis an sein tragisches Ende verfolgte. Er vurde von ihnen bei Holc verklagt, voriiber Graf Khevenhiiller die Weisung erhielt, auf seiner Reise nach Spanien die Sachc in GOrz zu untersuchen; daraus ergab sich, dass R. in seinem vollen Rechtc var, und dic Patriziei otlencn Tadel emptingen. Im J. 1595 vurde R. zum Vicedom in Krain ernannt, dessen Wirkungskreis sich iiber alle Cameralangelcgenheiten in Krain und GOrz erstreckte; auch hier gelang es ihm viele Missbriiuehe abzusteUen, und die Offentlichen Einkiinfte zu erhohen. In den Jalne n 1590 und 1598 vurde er als Abgesandter nach Rom gesehickt, um iiber die p&pstlichen Subsidien und Hilfstruppen im Tilrkenkriege, und spiitor iiber die Errichtung eines Bisthums in GOrz zu un-terhandeln. Bei den damals ilberhand nehmenden RaubzUgcn der Uskoken von Zeng aus, vegen velehcn die Vcneziauer den Osterreichisclieu Seehandel giluzlich liinder- ten, wurde E. zuerst nach Venedig gesendet, dann als kais. Commissar naeh Zeng abgeordnet, um dieses Unwesen zu unterdrilcken und dadurch die Hemmnisse des Ssterreichischen Seehandels zu bcheben. Mit gewohnter Energie griff er daselbst cin, Hess mehrere Hauptriidelsfuhrer hinrichten und den ersten derselben, Giurissa, einkerkern. Dadurch rief er einen Aufstand der Anhiinger des letzteren hervor. in welchem er von den Aufstandischen ermordet wurde (31. December 1600). Joseph T- R. urar 1597 zum Erblandstallmeister ernannt und mit Gesandtschaften an die deutschen Hofe und nach Polen betraut worden. Seine Familie hatte in der zwei-ten Halfte des 16. Jahrhundertes den Freiherrnstand mit dem Priidicate von Dorn-berg erlangt. Sein Sohn Anton aber wurde, nebst dessen Vetter Michael, von Kaiser Ferdinand II. im J. 1634 in den Reichsgrafenstand erhoben und mit vielen tJrivilegien bedacht. Sie erhielten das Recht, von ihren Besitzungen den Namen zu ^echseln, wurden Comitis Lateranensis Palatii mit der Befugniss, Notare und Kichter zu ernennen, Kinderadoptirung zu gestatten, grossjahrig zu sprechen, Leib-e%ene zu entlassen, Vergleiclie zu schliessen, Ehrlose ehrlich zu erklaren, Doctoren der Rechte, der Medizin und Philosophie (unter gewissen Vorsichten) und poetas laureatos zu ernennen, und Wappen zu verleihen. Anton (f 1650) war zuerst Verweser, sodann (1621) Capitan von Gradišča und wurde ausseidem als Gesandter an die italienischen Filrsten 16 3 2 , dann als k. Gesandter in Venedig 1638 ver-'vendet; in allen seinen Gesehaften tirat er sich durch gefiLllige Formen und Klug-heit hervor. Michael war Capitan in Pisino. Anton hatte drei SOhne, welche sammtlich hOhere Stellen bekleideten: Ludwig Capitan von GOrz 1661 1663, Joseph Bischof von Laibach und Rudolph. Joseph, geb. 1625 zu Gradišča, wurde bereits 1639 als Maltheserritter in das Grosspriorat von Prag aufgenommen, ^achte 1641 und 1642 als Ordensritter seinen Kriegszug gegen die Ttirken, begab s'eh dann auf Reisen nach Italicn, Špani en und den Niederlanden, kam hierauf an •ten kais. Hof in Wien, wo er zum Dienstkammerer und Capitan der Leibwache 'tes Kronprinzen Erzli. Ferdinand ernannt rvurde. Nach dessen fruhzeitigem Tode wurde Cr vom K. Leopold I. 1659 zum Ajo von dessen jungerem Bruder Carl Joseph be-stinunt. Als dieser 1664 gestorben war, widmete sich Joseph, der das besondere Vertrauen des Kaisers genoss, dem geistlicheu Stande und wurde noch in demsel-Jahre zum Bischofe von Laibach ernannt, wo er 1683 starb. Graf Rudolph v°n Rabatta, Anton’s drittcr Sohn, war das ausgezeichnetste Glied der Familie. Gcboren um 1640, trat er in kaiserliche Kriegsdienste und stieg bald zu den hOhe-ren tViuden. Als General trug cr zu dem grossen Siege iiber die Ttirken bei Gran ""esentlich bei. Als den Herzog von Lothringen bei der Belagerung von Ofen eine Kraukhcit befiel, iibertrug er die Fortsetzung der Belagerung dem General Grafen Kabatta, welcher bis zur htichsten Wtirde eincs kais. Feldmarschalls emporsticg. Spiiter wurde Graf Rudolph Banus von Kroatien und versali die Stelle eines Gene-1'al-Kriegscommissiirs, als er 1687 in Prcssburg starb. Kaiser Leopold I. sch&tzte selir und vermisste ihn namcntlich in Beziehung auf sein letztes Amt scliwer, 'Ve'l cr in diesem Ainte, in welchem es beinahc unmOglich wird, das Interesse der Arniee mit jenem des Landes zu vcreinigen, es verstand, allen erforderlichen Bedarf aus dem Lande zn zichen, ohne den Landmann zu Grunde zu richten. Auf frti-1'erc Zeiten zurlickgehend ist zu cnvahnen, dass Leonhard v. R. 1581 mit Dorn-“crg vvieder belehnt wurde, Bernliardin v. R. unter den Bewerbern fiir den Ver-We»ersposten und 1587 als stiindischer Deputirtcr erscheint, und Joseph v. R. 1:'89 die Gastaldie von Ajello erhielt, 1585 stiindischer Abgcordneter in Cameral- angelegenheiten und 1593 Landesvenveser war. Graf Anton verkauftc aber 1 620 vvieder an den Grafen Franz Gombara die Jurisdiction von Ajello, Tapogliano, 8. Vito (di Crauglio) und Joannis mit dem „merum et mixtum Imperii“ und dem „jus gladii,“ erlangte aber dafur 1623 die Jurisdiction von Canale; es war wohl derselbe Anton, vvelcher 1615 von den Standen in das Lager Frangipani’s gesendet wurde, um ihn zum Zuge nacli GOrz zu bevvegen, und welcher 1616 als čsterreichischer Anfuhrer im Treffen bei Bomans kampfte. Der letztere war ein Sohn des obenenviihnten Michael v. E., und kam in demselben Jahre 1616 nach Laibach, um als standi-scher Deputirter den Erzherzog Ferdinand zu begriissen. Graf Joseph v. E. fun-girte als Erblandstallmeister bei der Huldigung des Kaisers Leopold I. in Giirz 1660. Graf Johann v. E. wurde vviederholt 1661 und 1678 von den Standen als Abgeordneter nach Karnten gesandt. Graf Anton wurde 1688 zum k. Commissar fur die Grenzberichtigung mit Venedig ernannt, 1693 von den Standen zum Depu-tirten fiir das Marktwesen bestimmt, und eben damals von der Grazer Eegierung beauftragt, einer Falschung des Statutes nachzuforschen; ohne Zweifel derselbe Graf Anton, welcher zuerst sein gastliches Haus Offnete, um dem Adel Gelegen-heit zu geselligen Zusammenkunften zu gevvahren. Der oben ervvahnte Graf Johann liatte zwei Soline, von denen der eine, Anton, bei der Huldigung K. Carl’s VI. als Erblandstallmeister fungirte 1736, und 1733—1741 die Stelle eines Capitans von Giirz bekleidete, der andere aber, Eaimund Ferdinand, geb. zu Giirz 166!», sich dem geistlichen Stande vvidmete, noch sehr jung ein Canonicat in Olinutz und mit 19 Jahren eine Domherrnstelle in Passau erhielt, wo er 1713 zum Bischofe erwiihlt wurde und 1722 starb. Im J. 1654 erscheint ein Graf Ferdinand v. E. unter den Landstanden von Gradišča, und 1768 in Giirz ein Graf Anton, k.k. Kammerer und Erblandstallmeister, mit welchem die Familie erlosch. — Die Familie geliiirte seit 1 462 zu den Giirzer Landstanden; ihr Andenken ist in Giirz noch nicht erlo-schen, wo eine Gasse nach dem in derselben erbauten Palaste den Namen Contrada Eabatta erhielt und denselben noch immer im Munde des Volkes fortfiihrt, obgleich die Gasse spater in die Contrada del Carso, Karstgasse, umgetauft wurde. ls) Die Familie Strassoldo (bis zum 16. Jahrhunderte Strassau — auch Strasser genannt) ist eine der iiltesten des Landes und zugleich eine der ersten, welche in der Gescliichte mit dem Eigennamen genannt werden. Die Geschiehte derselben verliert sich in die Tradition, vvelche auf die altesten Zeiten hinaufreicht. Als ihr Stammvater wird Werner I. von Strassau bezeichnet, welcher im Jahre 453 aus Frank en nach Friaul kam und ein sehr edler und machtiger Mann genannt vvurde. Im nachsten Jahrhunderte wurde mit den ltuinen der benachbarten Stadt Aquileja zum Schutze gegen die Einfalle der wandernden VOlker das Schloss „zu den zwei Thiirmcn" (alle due torri) erbaut, welches in der Folge von den Eigen-thiimern den Namen Strassoldo erhielt 585 (1’alladio). Bonamaro von Strassau kampfte im Heere Pipins gegen die Avaren, und Agone Langobardo, einer der Ab-gesandten Carl's des Grossen an den bjzantinischen Kaiser Nicephorus soli nach Palladio gleichfalls ein Strassau gewesen sein 811. Werner II. liess durch den Notar und Kanzler von Aquileja, Fortunato, den mit Werner I. beginnenden und eilf Generationen umfassenden Stammbaum seincr Familie entwcrfen 818. Kaiser Otto I. erklarte die Familie Strassau als eine rcichsfreie 96 2 (Palladio). So ureit reicht die Tradition. Die Familie war in den Waffen, in der Diplomatie und in der geistlichen Hierarchie berUhmt, reieh und miichtig; unter den Patriarchen im spiiten Mittelalter tibte sie einen entscheidenden Einfluss auf die Offentliehen Angelegeu- heiten aus, und war die Urheberin geivaltiger Thaten, purist iger und ungiinstiger, Sie erliielt im J. 1300 das Biirgerreclit in Udine und nahm im Parlamente den S- Platz unter den Lehenstragern ein. Seit 1260 war sie von den Patriarchen mit Lehen bedacht worden. Die letzte Belehnung erfolgte 1357. Auch von den Herzogen von Oesterreich hatte sie Investituren, und es waren die ersten, welche diese Dynastie in Friaul machte. Von den Grafen von Gorz wurde sie gleichfalls mit vielen Belehnungen bedacht. Es war daher der Familie ein reicher Grundbesitz eigen. In Karnten hatte sie dass Schloss Aichelburg im Gailthale in Pfandbesitz von dem Grafen von Gorz. Vom Kaiser Mai erhielt sie Cormons mit Umgebung 2um Pfande, sie hatte Giiter in Codroipo, Castelnuovo, in Belgrado, Frasoriano, Zuins, Fornelli, Preset, Chiamarcis. das Gebiet von Monfalcone mit der Stadt und der Veste, die Schlosser in Strassoldo (mit 12 Ortschaften), Villesse, Villa Vicentina (damals nur ein Wald, von der Familie an die Herren von Gorgo um einen Zins uberlassen, der noch heute bezahlt wird), Rosazzo mit dem Schlosse, Villanova bei Larra und la Grotta, Soffumberg mit Umgebung, Nusdorf, Medea, Corona und Moraro in der Grafschaft GOrz, in dieser Stadt selbst einen Palast, welchen die Grafen von Giirz mit vielen Giitern der Familie schenkten, Lavariano, Chiasottis, Farra, eine uralte Grafschaft, Volzano Cestigna u. a. Guter, so wie sie den Pfandbesitz des Schlosses Duino inne. Ihre Guter erstreckten sich iiber 90 Ortschaften. Die Familie war sehr zahlreich (ihr Stammbaum umfasst mehr als 400 mannliche Glieder der Familie) und friiher in 16 Stamme vertheilt, von denen ktirzlich noch ftnf bestanden. Nachdem aber die Linie Chiasottis (deren letzter SprOssling, Graf Julius Joseph, Gouverneur der Lombardie t 1629 war), und ebenso 1870 die Linie Lhiamareis ausgestorben, bestehen noch die drei Linien Villanova, Graffenberg und Schoffenberg (Soffumbergo), ivelche ihren Namen von den Besilzungen der Familie (Villanova in der Grafschaft GOrz, Soffumbergo im italienischen Friaul und Gra-fenberg im Weiehbilde der Stadt GOrz) erhielten. In diesem Weichbilde erbaute der Kammersecretar Zengraf, einer alten GOrzer Patrizierfamilie angehorig, im Be-ginne des 17. Jahrbundertes auf dem seiner Jurisduction unterstehenden Grunde einen Palast, vveleher sammt dem dazu gehorigen Gebiete von ihm den Namen Zengraf annahm. Nach dem Aussterben dieser Familie gelangte die Besitzung an 'iie oben erwahnte Linie der Grafen Strassoldo, ivelche sich davon Strassoldo-Zen-Kraf nannte. Mit der Zeit ivurde dieser Name in jenen von Grafenberg vervvandelt. Lic Besitzung aber ging im J. 1822 aus der Familie Strassoldo in jene der Grafen Loronini-Cronberg iiber. Zahlreich sind die historischen Nachrichten iiber diese Familie, von denen wir uns besebriinken, die naehfolgenden aufzufiihren. Recindo von Strassoldo begibt s'('b unter Kaiser Friedrich I. mit 300 Pferden auf den Kreuzzug und fiillt, gegen Jie Egyptier und Perser kiimpfend, zwischen Cilicien und Armenien 1189. Die bamilie Strassoldo war wiederholt Ursache von Zerwiirfnissen unter dem Friauler ^del. Ginevra, die schOne und reiche Tochter Hartwigs von Strassoldo war von ihr«m Vater mit Friedrich von Cucagna verlobt, spiiter aber an Odorico von Villalla Ver,nablt worden. Dartiber entstanden grosse Wirren zwiscben den beiderseiiig Kohildeten Partcien. Graf Engelbert von GOrz musste als Befehlshaber der Trnppen •les Patriarchen Berihold einschreiten und mit seinen aus Istrien herbeigezogenen bewaffneten Leuten durch Gewalt dem Streite ein Ende maehen 1218. Unter dem-selben Patriarchen entspann sich bald darauf eine \veithin verzweigte Fehde zivischen 'leu freien Grundherren und den Ministerialen, welche beinahe ganz Friaul in Aufruhr versetzte. Der bereits erwahnte H a r t w i g von Strassoldo, General-Bevollmachtig-ter des Kaisers Friedrich II., welcher einen grossen Theil von Friaul verwaltete, ging ein Biindniss mit Treviso gegen den Patriarchen ein, wesshalb er mit seiner ganzen Familie in den Adel der Stadt anfgenommen wurde. Diess erregte den Zorn der Anhanger des Patriarchen und namentlich seiner Ministerialen, an deren Spitze Friedrich von Gucagna, der verschmiihte Brautigam der Ginevra von Strassoldo stand; die Partei der Strassoldo erhielt hinwieder Unterstiitzung durch Hartrvig von Castello. Beide Parteien verheerten durcli Pliinderung und Brand die Besitzun-gen ihrer Gegner. Der Patriarch beauftragte den Parlamentsrath, diesen Wirren ein Ende zu machen; letzterer wollte beide Parteien dahin bringen, sich deni Patriarchen zu unterwerfen, und Verzeihung fur ihre Geivaltthaten nachzusuchen, wo-gegen sich jedoch die Partei der Ministerialen straubte. Als daraut' der Patriarch den letzteren nachgab und die freien Grundherren verurtheilte, appellirten diesc au den papstliclien Stuhl und nahmen ihr Biindniss mit Treviso wieder auf 4219. Der Papst machte diesen Wirren ein Ende, indem er die freien Grundherren von dem Eide, den sie der Stadt Treviso geleistet, entband und ihnen (durch ihr Haupt, Hartvvig von Strassoldo) vermittelst des Patriarchen von Grado gebot, den Patriarchen Berthold unter dem Vonvande dieses Biindnisses nicht weiter zu beliisti-gen. Bald darauf 1120 untenvarfen sich die freien Grundherren dem Patriarchen, und erhielten mit seiner Verzeihung die ihnen confiszirten Giiter zuriick. Hein-rich und Hartwig von Strassoldo \vurden voin Kaiser Friedrich II. als ireie Adelige (im Gegensatze zu den adeligen Ministerialen) in Friaul erkliirt liži. Heinrich von Strassau war einer der neun Iiathe des Generalvicars Friedrich von Pinzano wahrend der Sedisvacanz des Patriarchenstuhles 1272; Cono von Strassau beglcitete den Patriarchen Raimund in dem Feldzuge nacli derLombardie 1270. DieHerren von Strassoldo verbessern mit Hilfe des Landesfiirsten die Strasse in ihrer Umgebung 129». Unter dem Patriarchen Pietro Gerra nahm die Stadt Udine die Familie Strassoldo in ihren Adel auf 1300. Gabriel und Bernhard von Strassoldo werden von dem Herzoge von Oesterreich mit einigen Giitern in Friaul belehnt mit dem Rechte der Afterbelehnung 1300 ; es war die erste Beleh-nung mit diesem Vorrechte, \velche die Herzoge von Oesterreich in Friaul vornah-men. Odorico von Strassoldo belehnt Friedrich von Ungrischpach mit Giitern in Cormons, Quisca und Medana 1301. Gabriel von Strassoldo, einer der Parla-mentsriithc des Patriarchen Ottobono, verlieh den BrUdern de 1’ortis mehrere Ju-risdictionen und Zinsungen wegen Geldbedarfes in den damaligen unruhigen Zeiten 1307. Die Strassoldo verbiinden sich mit anderen Burgherren zum Schutze des Pa-triarcliates 1308. Johann von Strassoldo erhiilt von dem Anftthrer der karntner Ililfstruppen das Schloss Arispergo und flbergibt es dem Patriarchen 1309. Der cnviihnte Gabriel St. geht als Abgeordneter der Burgherren das Biindniss mit dem Patriarchen und dem Grafen von GOrz ein 1310. Graf Heinrich II. von GOrzbestii-tigt dem Hause Strassoldo die Jurisdiction von Mortegliano, und belehnt die Familie mit einer Vorstadt von Codroipo und anderen Giitern in Friaul 1.312. Gleieh vielen anderen Adeligen nehmen die Strassoldo von den toskanischcn Wechslern Geld auf 131.7. Bei einer zwischen den Mitgliedcrn der Familie Strassoldo und anderen Burgherren ausgebrochencn Fehde beinilht sich Graf Heinrich von GOrz, den Streit beizulegen 1316. Odorico von Strassoldo, Domherr von Aquileja und Pfarrer von I.avariano, war votn Generalcapitan von Friaul, dem Grafen Heinrich von Giirz zu seineni Vičar bestellt 1.718. Die Edlen Strassoldo gerathen als SchutzvOgte von Mortegliauo in Streit mit dem Capitel vem Aquileja 1332. In einer Urknnde iiber einen gefangenen Tre-visaner wird das Schioss Stransolt genannt 1339. Patriarch Bertrand verlieh dem Cono von Str. die von Nicolaus von Herberstein heimgesagten Lehen 1342. Hugo von Duino verkauft um 600 Mark seinen Antheil von Duino an Heinrich von Strassoldo 1344. Ulrich Str. war Mitglied des grossen Bathes in Udine, alsdieStadt den Herzog Albrecht von Oesterreich zum Protector bis zur Ankunft des neuen Patriarchen erwahlte 1350. Heinrich Str. erhielt vom Patriarclien Nicolaus die Bestatigung der alten Lehen seines Hauses 1351. Odorico Str. wird vom Capitel von Aquileja zum Vicedom des Patriarchates wahrend der Sedisvacanz ernannt 1359 und leistet Biirgschaft fur seine Kechnungslegung 1360. Es inuss aber die-selbe nicht befriedigt hab en, denn es kam dariiber zu Weiterungen, welche nach der Ankunft des neuen Patriarchen Ludwig durch Vermittlung des Herrn von Carrara beigelegt wurden 1360, wie iiberhaupt Klagen gegen sein gewaltthatiges Vor-gehen von der Gemeinde Marano und dem Pfarrer von Valea vorgebracht wurden 1361. Zvrischen den Gliedern des Hauses Strassoldo waren Streitigkeiten entstan-den 1359, und T. Str., ein Bruder Odorico’s, feindselig gegen den Patriarchen auf-gestanden 1360. Die Strassoldo hatten das Kloster Bosazzo besetzt, der Patriarch befreite es, das Kloster musste aber die Kosten der Wiedererlangung mit 230 Du-katen bezahlen 1364. Unter den Burgherren, welche sich in Folge der Siege des Vicedoms Savorgnano iiber den Herzog Friedrich von Oesterreich dem Patriarchate wieder unterwarfen, waren auch die Strassoldo 1365. Graf Albert IV. von GSrz belehnte Peter v. Str. mit den Giitern, die dessen Eltern von den Grafen von G(5rz zu Lehen getragen hatten 1366; in demselben Jahre restaurirten die Glieder des Hauses ihr Schioss Str., wobei acht Mitglieder in drei Stammen genannt wer-den. Nicolaus Str. erhielt vom Patriarchen Marquard die Belehnung mit allen Giitern und Vorrechten (wie die Advocatie), welche seine Voreltern von der Kirche von Aquileja erhalten hatten, und es erfolgte diese Belehnung init der rothen Pahne zum Zeichen, dass die Str. als freie Grundherren anerkannt wurden 1370. Der obengenannte Peter Str. wird vom Patriarchen Marquard mit der Jurisdiction liber die Orte Lavariano, Chiasotis, Valsana und Castiglons belehnt 1376, und ver-leilit als Aeltester der Familie selbst wieder (After-) Lehen 1378. Um diese Zeit finden wir die Str. im Dienste der Herzoge von Oesterreich, Hugo und Franz Btr. fungirten fiir sie, letzterer als Priitor und Capitiin des Herzogs Ernst in Pordenone 1380. Die Familie betheiligte sich an den Wirrcn, die in Friaul nach der Ernennung des Cardinals d' Alen^on zum Patriarchen eintraten. Jacob Str. wei-gerte sich, wie viele anderc Burgherren, ihn anzuerkennen, und insurgirte das Ca-Phanat von Monfalcone 1.381; auf die Aufforderung des Capitels von Aquileja zur Herausgabe dieses Ortes erkliirte er, dass er ihn nicht ftir sich in Besitz genom-•nen liabe, sondern 1'Ur die Kirche von Aquileja bcwahre 1382. Ein anderes Mitglied der Familie, Ossalco — Gottschalk , war jcdoch Abgeordneter des Parlamentes "'elclies der Cardinal in Softumbergo hei sich versammelte 1381. In dem entstan-denen Blirgerkriege vcnvtlstcten Bernhard und Peter Str. das Land um Cividale durch Baub und Plilnderung als Bei>ressalie fUr iihnliche Beschadigungen ihrerUn-terthanen durch die Marsch&lle des Patriarchen, Nicolaus von Spilimbergo und Heinrich von Fagagna, welche, statt, fttr die Sicherheit der Strassen zu sorgen, sie Zum Schauplatzc von Baub und Schrecken machten 1384. Nicolaus Str. liatte 'm Zorne einen Diener des Patriarchen in dessen Gegemvart erschlagen und sich dadurch des Verbrechens der Majestiitsbeleidigung schuldig gemacht, erhielt aber *?p* v* C zo er n ig. (iiirz un*l Gradisa. 43 nacli wiederhergestelltem Frieden Verze ih ung. Eine Dame des Hauses, I m i 1 i a. \var um diese Zeit Aebtissin des Marienklosters in Aquileja 1384. Als die Stadt Udine einen Allianzvertrag mit Venedig einging, trachtete die Familie Str. sich diesem Vertrage anzuseliliessen. Unter den Gliedem der Familie trat damals der bereits envahnte Bernhard, welcher mit Jacob Str. umi ihren beiderseitigen Nachkommen das Biirgerrecht in Udine erlangte 1385, hervor. Er vermittelt den Beitritt fur seine Genossen, unterwirft sich aber (mit Ni c o la us Str.. welcher als Abgeordneter der Lega in deren Auftrage liandelte) dem papstlichen Nuntius Ferdinand Patriarchen von Jerusalem 1385, tritt als Friedensstifter zwischen zwei Gliedem der Familie Colloredo auf 1386, erkennt seine Lehen von der Kirehe und schvvOrt ihr Treue 1388, wird mit dem Schlosse Strassoldo belehnt 1389 und nach Rom zum Papste und zum Cardinal Prata gesendet, um fur die Udineser dasWort zu fiihren, die mit dem Patriarchen im Streite lagen 1391: er ersclieint als Capit&n und Podesta von Aquileja 1393, und befand sicli unter den Mordern des Patriarchen Juhann von Mšihren 1.394. Wahrseheinlich um sich von dieser Schuld zu reinigcn, erbat er sich und erhielt vom Cardinal Prata einen Beichtvater 1395. Im J. 1.398 erhielt er vom Grafen Heinrich IV. von GOrz. die Wiederbelehnung mit den Giitem, die seine Vorfahren bereits von den Grafen Heinrich II. (1312) und Albert IV. zu Lehen getragen hatten; dieselben lagen in Mortegliano, Codroipo, S. Cirudaco bei Castelluto und Arges, ferner in Medana, Cormons, Virco und Turgnano. Salda n o von Str. erlangte vom Grafen Johann Meinhard das Schloss Aichelburg in Karnten mit der gleichnamigen Gratschaft und der Jnrisdiction daruber in Pfand fiir ein Anlehen von 150 Goldgulden unter der Bedingung, lebensliinglich dem Grafen jiihrlich 50 Dukaten zu zahlen, nach seinem Tode aber solite das Pfand an den Grafen zuruckfallen 1400. Ve n ut o von Strassoldo wird 1405 in einem Rechts-strcite genannt. In dem Streite der Stadte mit dem Patriarchen Anton I. stand die Familie auf Seite der ersteren, bemiihte sich aber mit letzterem ein Uebcrein-kommen herbeizufiihren. Heinrich von Str. war zum Biscliofe von Concordia ervviihlt worden, das Capitel erklarte aber dem neuen Patriarchen, Anton Panciera, zu dieser Wahl gezwungen worden zu sein, da N. Bruder des vorigen Patriarchen Anton Gaetani ihn protegirt hube 1402; docli erscheint Heinrich noch 1409 als Bischof von Concordia. Nicolaus Str. vcrbundet sich mit den Burgherren bei cinem Streite zwischen dem Adel und den Bfirgem von Cividale 1404. Bernhard Str. (wahrscheinlich der oben genannte) war einer der Abgesandten von Udine in Venedig, um dessen Beistand in den Wirren zvvischen den beiden Patriarchen zu erlangen 1408. Kaiser Sigismund war an Nicolaus und Ludwig Str. 500 Dukaten schuldig geworden und verlieh ihnen dafflr das Schloss Zuins mit den anlie-genden DOrfern unter dem Vorbehalte des RUckkaufes 1413. Johann, des Nicolaus Solin, verkaufte 1415 versehiedene G liter in Chiasottis an Franz von Cormons. Noch im J. 1418 hielten die Str. fest an der friaulischen Partei und verlangten von Cividale Hilfe, da sich die Veneziancr ihrem Schlosse n&herten. Als aber letz-tere ganz Friaul erobcrt hatten , mussten sich aueh die Str. dem Schicksale der andercn Grundherrcn ftigen, und verpfliehteten sich in Cividale gegen den venezia-nischen HeerfUhrer Marchese Taddeo d’Este, dass sie Venedig gegen den Kaiser, den Patriarchen gegen Udine und die feindlichcn Friauler vertheidigen wollen, wie aueh sie von Venedig geschtltzt werden sollcn. Zur Belohnung ftlr diose Unter-rverfung verlieh ilmen der Marchese d'Estc das Schloss Dnino als Pfand. doch ge-statteten sie der Republik die freie VerfUgung dartlber. Die Strassoldo waren aber auch Vasallen der Grafen von GOrz und N i c o 1 a u s von Str., welcher 1463 unter die Patrizier aufgenommen wurde, bekleidete zvveimal, 1463 und 1465, die Stelle eines Capitiins von GOrz. Derselbe Nicolaus erwirbt mit seinen Brudern A 1 o i s l,nd Franz die Giiter des verstorbenen Virgil’s von Graben. Soldoniero Str., e‘n feingebildeter Edelniann, wurde mehrmals vom Grafen Leonhard an den Senat von Venedig abgesendet. Unter der Osterreichisclien Regierung machte sich die Familie Str. um den Staat und das Land vielfach verdient und ziihlte unter ihren Mitgliedern hervor-• agende Miinner im Kriegs- und Friedensdienste, gleichwie im Dienste der Kirche. Friedrich Str. (Sohn des oben genannten SoldonieroJ f 1533 ward vom Kaiser ^Iax I. als Gesandter in die Tiirkei, nach Polen und nach Russland geschickt. Richard Str. nahm Theil an der Vertheidigung von Gradišča gegen die Venezianer 'Sil. Dessen Sohn Peter erhielt vom Erzh. Carl als Oberst das Commando der Land-nuliz, wurde spater Capitan von Porpeto, und ward von K. Rudolph II. als ausserordentl. Gesandter an den Papst Gregor XIII. abgeordnet (Johann und Lucrezia v. Str. erlangen 1365 das halbe Ueberfuhrsrecht des Isonzo bei Fogliano, die Brilder Peter und Nico-lausv. Str. erwerben 1581 Villanova, Peter wurde 1575 zum standischen Catastral-Connnissar und 1587 zum stand. Deputirten ernannt. S i 11 o v. Str. wohnt als standischer Abgeordneter der Leichenfeier des Erzherzogs Carl bei 1590. Julius Časar Str. fiel als kais. General im Kriege gegen dieTilrken, ebenso diente Germanicus von ^trassoldo im kais. Heere als Feldmarschalllieutenant und befand sich wiihrend des 1 brkenkrieges bei der Belageruug von Kanissa 1601. Orpheus v. Str. diente unter dem Grafen Trautinannsdorf im vcnezianischen Kriege 1617, wurde dann von den GOrzer Landstiinden 1625 an den kaiserlichen Hof gesendet, um die Anerkennung des Landes als deutsche Provinz zu envirkcn, wobei er durch die Erlangung des bekannten Majest&tsbriefes vom J. 1625 einen vollstiindigen Erfolg erzielte. Spater fungirte er als Vicedom in Krain und als Capitan von Aquileja 1643. Sein Bruder id0 r i z wurde in dem Treffen bei Gradišča schwer verwundet 1616. Beruhmter wnrde der beiden letzteren Bruder Richard Strassoldo; dieser begann seine rnili-iarische Laufbahn in dem Hilfscorps. \velches die GOrzer Stande nach Steiermark Segen die Tiirken sandten, und zeichnete sich dabei unter den Augen des Erzher-2ogs Ferdinand im J. 1605 aus. Im J. 1615 erhielt er das Commando der Festung Gradišča; seine tapfere Vertheidigung derselben gegen die Venezianer bildete den Glanzpunkt des Krieges vom J. 1617; die verlockenden Anerbietungen, vvelche ihm die Venezianer fiir die Uebergabe der Festung machten, wies er mit Verachtung zurlick; er war auch sonst durch seine genaue Orts- und Personenkenntniss die Seelc der Osterreichischen Kriegfubrung unter den Generalen Trautinannsdorf und ^aradas. Im J. 1620 erhielt er neben dem Commando der Festung Gradišča jenes ^er Gllrzer Landmiliz, wurde 1622 Kriegsrath, erhielt 1630 die Oberleitung der Gastelle von Triest und Fiume und wurde 1642 kais. Commisar bei der Grenzbe-r'chtigung; im J. 1648 erhielt er die Civiljurisdiction von Salcano und die Crimi-baljurisdiction von Medea, Moraro und Corona, Bei dem glanzenden Turniere, welches '331 im Beisein des Erzherzogs Mazmilian in GOrz abgehalten wurde, erhielt er den Siegerpreis. Als Gradišča an den Fttrsten Eggenberg uberging, machte er sich Um die Einrichtungen des neuen Gemeinwesens verdient und starb achtzigjahrig zu *’arra k;:;p j>je Verdienstc dieser Brilder um den Staat wurden reich belohnt. Renu nachdem K. Ferdinand 11. die Brilder Orpheus, Richard und Martin 1622 in den Rteilierrnstand erhoben hatte, verlieh ihnen so wie dem Georg Carl St, Freiherrn von Villanova, Herrn von Medea und Farra, K. Ferdinand III. den erbliindischcn Grafenstand mit allen Rechten und Privilegien der lateranensischen Grafen im J. 1641. Richard, welcher im J. 1639 als Oberst-Erblandmarschull fungirt hatte. wurde iiberdiess 1631 zum Erbland-Jagermeister der Grafschaft ernannt, in \veleher Eigenschaft Marius Graf Str. bei der Erbhuldigung des ICaisers Leopold I. in GOrz 1660 auftrat. Marži us Graf Str., Herr von Villanova, Medea, Salcano und Farra war standischer Abgeordneter an den Hof 1633, standischer Commisar 1653, k. Commissar zur Einfuhrung des Capitiins v. Herberstein 1657 und standischer Deputirter in Gradišča 1654. Graf Peter erscheint als Landstand in Gradišča 1654. I)rei Mitglieder der Familie fungirten als Regierungsrathe bei der Regierung in Graz: Marzius 1627, Veit 1671 und Joseph 1716. Anton Graf Str. begleitete als Page den Erzherzog Carl nach Spanien 1703. Einen dunklen Fleck in der Familien-geschichte bildete die Katastrophe von N icol a us Grafen Str., welcber von falscbem Ehrgefuhl irre geleitet, die Gattin des Verfuhrers seiner Scbwester todtete und dafiir der Strenge der Gesetze zum Opfer fiel 1723. Leopold Adam Graf Str. versab durcb 38 Jalire die Stelle eines Landesverwesers in GOrz, nahm im J. 1728 die Huldigung fiir K. Carl VI. entgegen und wurde 1733 zum Capital) von Giirz ernannt, starb jedoch bald darauf. Der kais. Commissar, welcher ibn in seine Wlirde einfiilirte, war der obengenannte Anton Graf Str. Bei der Erbhuldigung der Stiinde an K. Carl VI. fungirte Marzius Graf Str. als Erbland-Jagermeister 1726. Sulpitius Florus Graf Str. schenkte 1730 einem weiblichen Kloster in Cormons Hausund Geld; Julius Joseph Graf Str. war 1744 landesftirstlicher, und Philip p Graf Str. 1751 landstiindischer Commissar in Catastral-Angelegenheiten. Carl Graf Str. endlicli war einer der von den St&nden zur Ordnung des Archivs beauftragten Patrizier 1761. Raimund Graf Str., Sohn des Grafen Joseph, Assessors fiir die Grafschaft Gorz bei der Grazer Regierung, geh. 1718, wurde vom Erzbischofe von Salzburg, Grafen Schrattenhach, bereits im Alter von IbJahren zum Domherrn des hischOflichen Capitels in Eichstiidt ernannt, erlangte 1750 die Wiirde eines Decntis daselbst und ward 1757 auf den hischOflichen Stuhl ebendaselbst erhoben. Er machto sich hier sowohl als weltlieher wie als Kirchenftlrst verdient, sorgte vater-lich fiir scine Unterthanen, als 1771 die Hungersnoth ausbrach; er hefOrderte den Handel durch Anlegung von Strassen und verschOnerte die Stadt Eichstiidt. Seine grossartigen Unternehmungen hatten ihn in eine hedeutende Schuldenlast gestiirzt, als er 1781 starb. Im J. Ii68 lebten Graf Carl Anton, Kttmmerer und Priisident derLandwirthschafts-Gesellschaftin GOrz. Graf PhilipRamhard, Provinzialrath ebendaselbst und Graf J ose p li v. Str.-Grafenberg, Kiiinmerer. Julius Graf Str. X 1830 nahm als Gouverneur der Lombardie eine hohe -tellung in der Administra-tion ein, ebenso wie Michael Graf Str. von der Grafenberger Linic, vormaliger Statthalter der Lombardie und in der Folgo Statthalter von Steiermark, welcher noch gegenwiirtig zu Graz leht. I#) Die Familie Thurn (della Torre) ist eine der Ultesten, \veitest ver-breiteten und angosehensten Famitien Italien's und Deutscliland's. Sie erkcnnt ihren Ahnherrn in Martin della Torre, Herrn von Valsassina t 1147, dessen Enkel Pagano t 1241, Herr von Mniland, der Stammvater der hente noch bltthenden, von Beinen nachbenannten Sohnen gestiftcten Linien dieses GeschlechteB ist. Hermann t 1256, grflndete durch seinen Sohn Lombardo f 1280 die GOrzer im Manncs-stamme erloschene Linie Thurn-Hoftcr und Valsassina von Puino, Napo f 1278 durch seinen Enkel Florimonte-Moschino die Friuuler Linie von Villalta und Spesso, Francesco durch seinen Eukel Lamoral, welcher fiir den Stammvater der Familie Taris gehalten wird, die Linie der Fiirsten Thurn und Taxis und die grafliehen Linien in Tirol und der Schweiz, Salvino f 1498 die (Bleiburger und Radinanns-dorfer) Linien Thurn-Valsassina Como-Vercelli in Kiirnten und Krain (die steirische Linie Plankenstein ist im Mannesstamme erloschen), Caverna die Linie von V erona. Die Familie Thurn hat eine ruhmreiche Vergangenheit aufzmveisen. Die Herren della Torre, (oder wie sie sich damals nannten die Torriani) waren im L'L Jahrhunderte durch drei Generationen (mit Unterhrechung) die Gebieter von Mai-land, bis sie den emporstrebenden Visconti unterlagen. Sie gaben hierauf vier Kirchenfursten den Patriarchate von Aquileja, und z\var Raimondo, Sohn Pa-Sano’s f 1299 aus dem Hauptstamme, Gastone f 1317, Bruder Moschino’s, des Griinders der Friauler Linie, Pagano, Sohn Caverna’s von der Veroneser Linie t 1331 und Ludwig f 1363 von der Gorzer Linie, und zahlten einen Cardinal (Michael Bischof von Ceneda) unter ihren Mitgliedern (ausserdem noch zwei BischOfe und eine unzahlige Reihe anderer geistlicher Wiirdentrager in dem Patriarchate von Aquileja). Seit dem 16. Jahrhunderte verbreitete sich das Geschlecht liber Spanien, Belgien und Deutschland. Wir beschriinken uns hier auf die An-gaben uber die Gorzer und Friauler Linien, aus welchen eine Reihe von Staats-Oiannern und Heerfiihrem hervorgingen, und welche nicht nur im kaiserlichen Itienste sich auszeichneten, sondern audi in der Grafsehaft Giirz unter dem einge-sessenen Adel den hervorragendsten Platz einnahmen. Die Linie Thum-Hoffer erlangte (530, die Friauler Linie, welche eigentlich die Gorzer Hauptlinie bildete, 1533 'len Reichsgrafenstand. Kaiser Leopold I. ertheilte (1664) dem jevveilig iiltesten Mitgliede der letzteren Linie den Titel: Oberst-Erblandmarschall in der gefursteten Grafsehaft Giirz und Gradišča, Erblandhofmeister in Krain und Oberst-Erb-Silber-kaintnerer in Kiirnten. den anderen Gliedern aber den Titel, Erblandmarschall in 'ler gefursteten Grafsehaft Giirz und Gradišča, Erblandhofmeister in Krain und Lrb-Silberkiimmerer in Kiirnten. Die Mitglicder der Karntner und Krainer Linie liihren den Titel: Erblandhofmeister in Krain und der windischen Mark, undjenen eines Erblandmarschalls in der gefttrsteten Grafsehaft Giirz (seit l(i60), so wie das 1 fiidicat der Freiherrcn vom Kreuz (seit 1545 von der an diese Linie iibergegan-£enen Herrschaft Heiligenkreuz). Die freiherrliche Familie von Taiis war ebentalls l’1 GOrz ansiissig und hatte daselbst das Incolat als landstandische Familie erworben (1563). F s mag selten vorkominen, dass sich alle Wechselfalle der menschlichen Geschicke in oiner Familie in soleher Weise anhaufen, wie diess die Familie Thurn Zu erfahren hatte. Sie wurde auf den hOchstcn Gipfel der Macht, des Ansehens u"d der Ehre erhoben, und hatte den tiefsten Fali zu erdulden. Nachdcm sie die souverane Hcn schaft in Mailand (und durch Raimondo im Patriarchate vonAquileja) erlangte, wurde Napo, das Haupt der Familie, mit ftlnf anderen Mitgliedern der-selben nach der Niederlage von Desio gefangen und in einen holzernen Kiifig am Gastell Baradello bei Como gesteekt, in vvelchem Napo und Caverna ihr Ende tanden, und die ttbrigen vier Gefangenen sieben Jahre bis zu ihrer endlichen Be-Geiung zubringen mussten. Der Patriarch Gastone verunglUckte durch einen Sturz v°m Pferde, ehe er seine Wiirde antreten konnte,’ die anderen drei Patriarchcn Imtlon als Regenten mit Sorgen, Miihen und widrigem Geschicke aller Art zu karnplen. Pagano starb in grOsster flnanzieller Bedrangniss, und selbst, seine Leiche 'v«rde gepltlndert und vollstandig entblOsst auf freiem Felde liegen gelassen. Die Friauler und Giirzer Linie wurden nicht minder vom Verhiingnisse heimgesucht. VVahrend viele ihrer Mitglieder am kaiserlichen Hofe und im kaiserlichen Heere die obersten Ehrenposten einnahmen, und die (irafschaft Gorz durch lange Jahre ihrer umsichtigen Leitung anvertraut var, blieben auch diese Linien vom Ungliicke nicht verschont. Sechs Mitglieder derselben fielen auf dem Bette der Ehre, drei (davon zwei in hohen Wiirden stehende) ertranken im Isonzo, einige vurden er-mordet, Bruderzwist und selbst Brudermord entzweite die Familie, andere luden Blutschuld verschiedener Art auf sieh. ein hervorragendes Mitglied starb im Kerker. ein anderes fand durch Henkershand seinen Tod. Um in die ziemlich venvickelten Familienverhaltnisse einige Klarheit zu bringen, mOgen die historischen Notizen iiber die GOrzer und die Friauler Linien abgesondert nachgewiesen verden. Zuerst erscheint in der Giirzer Gesehiehte der Sohn Salvino’s, Volvino (Wiilflein, nach Flachio’s Genealogie des Hauses Thurn Vulcano) der Aeltere, welcher sich nach dem Sturze seines Hauses in Mailand nach Gor/. begab, wo er von den Grafen zum Aufseher ihrer Lehenguter bestellt vurde und 1307 starb. Sein gleichnamiger Sohn (velcher 1322 in einer Urkunde als Zeuge erscheint) stand gleichfalls im Dienste der Grafen von Gorz, wurde von ihnen als Abgeordneter (Oratore) an den Patriarchen von Aquileja 1332 gesandt und erhielt von denselben Grafen das Lehengut Rubiach (RubbiaV). Dessen Sohn Richard erscheint 1361 und 1385 als Abgesandter des Grafen von Gorz bei dem friaulischen Parlamente und bei dem Patriarchen d’Alenjon. Ein Anton della Torre, schloss 1462 den Heiratscontract mit Amorosa v. Postcaslro ab. Aus diesem Stamme der Thurn’schen Familie gingen die Kiirntner. die Krainer und die steirische Linie sowie die 6sterreichisch-b6hmisch-schwedische Linie hervor. Anton, ein Enkel Richard’s und Sohn des Mathias (wahrscheinlich der obenge-nannte Anton) hatte vier SOhne, Andreas und Veit, die Stifter zweier Haupt-iiste und dann Nicolaus und Mathias. Der Urenkel des Andreas, Heinrich Ludvig, ward durch seine SOhne Franz Lndwig (Bleiburger Linie), Ferdinand, Felis (Grazer Linie von Plankenstein), Johann Carl (Radmannsdorfer Linie) und Andreas (Cillier Linie von Plankenstein) der Stifter der inneriisterreichischen Linien, Veit aber der Stifter (der schon lange erloschenen) Osterrcichisch-bohmisch-schvedischen Linie. Von diesen beiden Haupt&sten werden Mitglieder in der GOrzer Gesehiehte genannt. Anton, Sohn des Andreas, erlangte nach dem Aussterben der Luegger die Erblandmarschallswtirde in GOrz 1552 vom Kaiser Ferdinand I. fur sich und seine Familie. (VVahrscheinlich dersclbe) Anton war Mitglied der zur Reform des Statutes von Giirz niedergesetzten Commission 1556. Zum letzten Male fungirte aus dieser Linie Heinrich Ludvig bei der Erbhnldigung des Kaisers Leopold I. 1660 als Erblandmarschall, da bald darauf diese Wilrde durch Vertrag an den Grafen Carl von der Friauler Linie Uberging (1664), Veit, der Bruder des Andreas und Stifter der bOhmisch-m&hrisch-schvedischen Linie, ward vom Kaiser Max I, mit der Jurisdiction des von ihm erworbencn Schlosses Heiligen-kreuz. belehnt 1507. Veit, damals Administrator zu Oberstein, hatte der Kriegs-cassc 1000 h. geliehen und erhielt daflir 1513 als Pfand das Berggcricht und den Weinzehent von Hciligenkreuz. Nicolaus erwarb 1526 die Jurisdiction bei Giirz und 1528 jene von Cormons; und in demselben Jahre erlangte Veit mit seinen Brttdcrn Mathias und Nicolaus die Jurisdiction von Raunizza. Mathias ward in dem venezianisehen Kriegc gefangen und erscheint noch 1520 als (tefangener in Venedig, Das hervorragendsto Mitglied dieser Linie war aber Franz, Veit’* Sohn. einer der verdientesten Capitane (Landesvenvalter) von Gorz 1542, Jugendfreund des Erzherzogs Ferdinand, Gemahls der Philippine Welserin und dessen Obersthof-'neister. Er erwarb 1547 die Jurisdiction von Villesse, verkaufte Heiligenkreuz an den Grafen Achatz (Anton’s Sohn) von der Bleiburger Linie seines Geschlechtes (von vvelcher es 1605 an die Attems iiberging) und zog mit seinem VermOgen nach Bdhmen, wo er die Herrschaft Deutschbrod so wie jene von Wastiz (VVassertitz?) in Mahren erwarb, und starb an letzterem Orte 1586 in hohem Alter. In seiner Jugend war er dienstthnender Kammerherr und Truchsess der Gemahlin Maria des Kaisers Ferdinand, kiimpfte dann in Ungarn gegen die Turken und machte die Belagerung 'Viens durch die Turken im J. 1529 mit. Georg, Sohn erster Ehe des Grafen Franz, vvar Capitiin von Tolmein 1563, Stellvertreter seines Vaters als Capitan von GOrz und folgte ihm spater daselbst als wirklicher Capitan (bis 1587) nach. Er stand an der Spitze der Deputation der GOrzer Landstande, welche dem Erzherzog Fari anlasslich seiner Vermiihlung 1571 begliickwunschte und ihm eine goldene Vase als Geschenk darbrachte, ward 1576 als Abgesandter des Erzherzogs an den »eichstag zu Regensburg geschickt, und starb 1592. Graf Heinrich Mathias, Sohn zweiter Ehe des Grafen Franz, vvar eines der Haupter des bohmischen Auf-standes im J. 1618 (Litta in seinen Fatniglie celebri dTtalia und Antonini in Friuli orientale lassen ihn irriger Weise aus einer anderen Familie abstammen). Dessen Enkel Heinrich vermahlte sich 1640 mit der Witwe des schrvedischen Generala Banner, einer gebornen Markgr&fin von Baden-Durlach und iibersiedelte nach Schrveden, wo die Familie ausstarb. Febo della Torre f 1328, ein Sohn Lombardo’s und Enkel Napo’s kam im F 1273 mit dem Patriarchen Raiinondo nach Friaul, ward von letzterem reich mit Giitern bedacht und erhielt von ihm 1292 die Gastaldie von Tolmein, die er aber, von dort von einer feindlichen Partei verjagt, vvieder aufgeben musste, vvofiir er 1 ^98 zum Vicedom des Patriarchen ernannt vvurde. Er kehrte, als das Gliick vor-ttbergehend den Torriani lachelte, nach der Lombardie zurilck, musste abcr bald von dort fliehen, kam wieder nach Friaul, und wurde mit seinem Bruder Raimund vorn Grafen Heinrich von GOrz mit dem Schlosse und Gebiete von Flambro in Friaul belehnt. Er bekleidete den Posten eines PodestiPs 1321 in Treviso und 'FiH in Triest. Sein Bruder Raimund war 1320 Capitan von Tolmein und Datte Ermagora und Ludwig (dessen als des letzten Patriarchen aus dieser i ainilie in der Patriarchcngeschichte ausftlhrlicher gedacht wurde) zu SOhnen. Frmagora stand in Feindschaft mit den Edlen von Savorgnan, vvelche in dieser I'ehde Flambro zerstOrten. Da zu dieser Expedition gegen Flambro audi der * atriardi Bertrand seine Truppen gesendet hatte, entbrannte Ermagora, ebenso "’ie dessen Vetter Gianfurlano, Febo’s Sohn, im Hasse gegen den Patriarchen. ' >n sich zu riichen, trachtcten sie mehrere Castellani und auch den Grafen von GOrz auf ihre Seitc zu bringen und traten in die Verschvvorung ein, vvelche zu der Frrnordung des Patriarchen ftihrte. Gianfurlano t 1345 vvard von dem Grafen von Gtirz zum Capitiin von Latisana bestellt. Dessen Sohn Febo (III.) spielte eine "ichtige Itolle in den Parteikiimpfen von Friaul. Er vvar ein vvarmer Anhanger i1 rancesco Carraras, Hcrrn von Padna, vvelehen er, als letzterer von Padua verjagt vv°rden vvar, auf seinen Giitern aufnahm, und den er auf dessen Zuge nach Padua, welches Francesco durch Ucberrumpelung einnahtn, begleitete. Dort vvurde Febo von Carrara zum Kit ter gcschlagen. Graf Meinhard VII. bestiitigte ihm 1363 die Be-lohnung mit der Hiilfte von Flambro nebst Ripalta, Talmassons, Ncspnletto, Ca- marcio, Verče und Palta. Er war mit Catharina, der Schwester Heinrichi, Burg-grafen von Gorz und letzten Herrn von Salcano, vermahlt, welche ihm als Erbin ihrer Familie das Schloss Salcano mit der Jurisdiction von Bresica, Vecoglava, S. Primo, Peuma, Plava, Poeinizza und der Halfte von S. Lorenzo zubrachte. Beide vereint maclrten 1389 eine Schenkung von Giitern an das Minoritenkloster in Gorz. (Litta fiilirt in seiner Famiglie celebri italiane an, dass Febo Catharina, eine Schwester des Grafen Heinriek von Gfirz geheiratet haben solle, er venvechselt aber dabei den Ministerialen Heinrich Burggrafen von GOrz mit Heinrich Grafen von G(irz.) Febo war ein treuer Diener seines Herm, des Grafen von GOrz, und ordnete noch, als er 1403 hochbetagt starb , seinen Enkeln und Erben an, „ut semper sine et esse debeant servitores illustrium principum Dominorum Henrici et Joannis Mainhardi Comitum Goriciae et Tirolis, Dominorum suorum.u Febo hatte zwei Enkel, Thomas und Febo (IV. genannt „senioru), welch letzterer Ministerial des Grafen Johann von GOrz, Capitiin von Pordenone , vom Karst und Istrien, 1434 Vicedom und 143!) Capitiin von Gorz wurde. Er erhielt den Zehent von Duino und S. Giovanni, und ward vom Grafen Johann mit Comen helehnt. Sein Neffe, des Thomas Sohn, Febo (V. genannt der Jungere) "f-1485, folgte ihm 1460, dann 1464 und endlich 147 ž als Capitiin von GOrz nacli und erhielt vom Grafen Johann das ..praedinm suburbanum Prestau“ hei Gorz, ferner Vipulzano und die Jurisdiction von Reiffenberg, Frajana, von Lovrana und Bersetz in Istrien. Des iilteren Febo Sohn, Johann t 1305, Ministerial des Grafen Leonhard von Gorz, erlangte von demselben die Belehnung von Sevigliano, Camarcio, Ripalta und Gradiscutta; er war zugleich der Bevollmiichtigte des Kaisers Max hei dem Grafen Leonhard, und spiiter Gesandter des Kaisers bei dem KO ni ge von Neapel so wie bei dem Sultan. Nacli dem ErlOschen des Gorzer Regentenhauses widmete diese Linie der Familie Thurn ihre Dienste dem Osterreichisehcn Kaiserhause und es vermag als seltener Fali hervorgehohen zu werden, dass fast alle die zahlreichcn miinnlichen Glieder dieser Linie, welche nicht geistlichen Standes waren, in den kaiserlichen (Civil- oder Militiir-) Dienst traten. Johann hatte vier Soline: Michael, Febo, Georg und Nicolaus. Johann und dessen SOhne Michael und Febo machten mit Heinrich Elacher 1307 einen Gtttertausch, wodurch sie Gilter in S. Daniele am Karst gegen andere bei Haidenschaft erhielten. Georg f 1530. zuerst Soldat, dann Gesandter des Kaisers in Polen und Russland, wid-mete sich spiiter dem geistlichen Stande und starb als Coudjutor des Bischofs von Seckau. Nicolaus trat friih in Kriegsdienste und wurde, 19 Jahre alt, in dem ungliicklichen Treffen bei Cadore mit scinem Bruder Michael von den Venezia* nem gefangen, hald aber wieder ausgewechselt 1308. Er kiimpfte spiiter im Hčere K. CarPs V. in Flandern, dann im Dienste des K. Ferdinandi in Ungarn, befand sich als Oberst eines Reiterregimentes in Wien wiihrcnd der Belagerung 1529; sodunn zum Capitiin von Gradišča und Mariino ernannt, traf ihn das Missgeschick, dass unter ihm die letztere Festung 1542 durch Ueberrumpelung ciner Freibcuter-scliaar verloren ging. Nadi dieser Ueberrumpelung von Mariino leitete er die, freilich erfolglose, Unternehmung zur Wiedergewinnung der eben genannten Festung. Er nahrn 1525 die Huldigong der GOrzer Stiinde fUr den K. Ferdinand entgegen, erhielt die Herrschaft Wippach 1521 und 1528 die Jurisdiction von Cor-mons. Sein grOsstes Verdienst aber erwarb sich Nicolaus durch die weise und um sichtige Vorwaltung das Gebietes von Gradišča. Er starb zu Gradišča 1557 und vvurde, kinderlos, von seinem Vetter Franz Grafen della Torrc beerbt, von dem sogleich die Rede sein \vird. Mit dem eben genannten Nicolaus starb die Linie Johann’s aus, dagegen setzten die Naehkommen des Thomas (und be-z%lich Febo’s des Jungeren) das Gesehlecht fort. Thomas liatte zwei Sobne Johann und Febo V. genannt der Jiingere, welcher bereits oben envahnt vvurde. Les Thomas Enkel vom alteren Sohne, Georg f 151 2, ging als Gesandter des Kaisers Mas nach Neapel, Schweden und Rom, und erhielt fiir seine Verdienste die Herrschaft Gurkfeld in Krain so wie die Belehnung mit Somobor und Gotschee, auch die Schlosser Freudenstein und Klingenfeld. Er starb kinderlos; ein anderer Enkel des Thomas aber (des jungeren Febo Sohn), Johann Febo f 1547, setzte die Linie fort; da er in kaiserlichen Kriegsdiensten gegen die Venezianer stand, rachten sieh letztere an ihm, indem sie ihm sein Schloss Vipulzano verbrannten; er erhielt '520 die GOrzer Landstandschaft. Sein altester Sohn Ludvvig wurde \viihrend des Venezianischen Krieges als Anfiihrer einer Truppenschaar im Trelfen bei Butrio todtlich vervvundet und starb 1516; sein jungerer Sohn Franz (Neffe, eigentlich Letter und zugleich Erbe des obenviihnten Nicolaus) aber zvar einer der verdienst-vollsten Mitglieder seiner Familie. Er zvurde 1550 zum n. ost. Regierungsrathe ernannt und 1558 als Gesandter Kaiser Ferdinandi nach Venedig und bald darauf C 559) in gleicher Eigenschaft nach Rom geschickt, wo es ihm gelang, die Aner-hennung des Conclave und des neuernannten Papstes fiir die Kaisenviirde Ferdi-nandsi I. zu erlangen, wel he der verstorbene Papst Paul IV. stets vervveigert Lntte. Auch in den Angelegenheiten des Trienter Concils zvar er fiir seinen Herrn sehr thiitig. Von Rom kehrte er auf seinen Posten nach Venedig zuriick, zvo er, nur 47 J. alt, im J. 15 Ji starb. Raimund, dessen Sohn, f 1023 trat in seines ' aters Fussstapfen. Er war ein eifriger Diener des Erzhauses und that sich durcli seine Treue und Anhangliehkeit in den verschiedensten Stellungin hervor. Er be-Sleitete den Erherzog Carl 1569 zur KrOnung des Kaisers Rudolph als KOnig von Lngarn, wohnte 1571 als standischer Deputirter der Vermiihlungsfeier des Erz-herzogs Carl bei, zvar 1585 standischer Abgeordneter in Cameralangelegenheiten, '587 stiindischer Cassen-Controleur, ftihrte 100 auf seine Kosten angeworbene Leiter gegen die Tiirken, begann seine dienstliche Laufbahn als Verweser Johanni v°n Cobenzl, Capitiins von Gradišča und ward 1593 vom Kaiser Rudolph II. als Gesandter nach Venedig geschickt, von wo er 1597 in gleicher Eigenschaft nach Hom ging. Er erwarb sich daselbst den Ruf eines feinen Diplomaten, welcher Jirch seine Gewandtheit und liebenszvttrdige Manieren die allgemeine Sympathie u"d das besondere tVohlzvollen des Papstes Clemens Vlil. gewann. Er erhielt L’54 die Jurisdiction erster und zvveiter Instanz in Cormons, Mariano und Chiopris, L('glilckw(lnschte im Auftrage der GOrzer Landstandc Kaiser Ferdinand II. bei seiner Thronbesteigung in Bohmen 1617; auch erwarb er sich grosses Verdienst Lei der Bekiimpfung der Pest in Friaul. Seine beiden Gemahlinen waren Tochter at hi as v. Hoffer, Pfandherrn von Duino, durch welche er in den Besitz dieser Lfandherrschaft nebst Ranziano, liaunizza und Novella gelangte, und in dessen *°lge er den Namen Hoffer seinem Familiennamen beifligte. Raimund's alterer , hn Johann Mathias, Herr von Cormons, Vipulzano und Ranziano, liess sich 'n Mfthrcn nicder und vermiihlte sich mit Mazmiliana, Fiirstin von Liechtenstein. dieser Ehe entspross Carl Mazinilian t 1716, geheimer Rath des Kaisers Leopold L, Vicekanzler der bohmischen Hofkanzlei, Obcrsthofmeister der Kaiserin Eleonora, Ritter des goldenen Vliesses; mit seinem Sohne Anton Maria crlosch ^'esngenommen werden konnte, und bildete durch langere Zeit den Streitgegenstand zwischen den Grafen von Gorz und den Patriarchen. Die Bcsitzer des Schlosses "annten sicli von dcmselbcn die Edlen de Ariis. Die Auersperg aus Krain \vuren auch die Ministerialen der Grafen von Gorz. Unter den Abgesandten des Grafen Albrecht II. von Giirz, als 1274 der Friede l*r- v. Gzovrnis. Giirz mul GradUra. 44 Von der Landschaft als Corporation der adoligen Grundbesitzer finden wir die ersten Spuren zur Zeit des Grafen Heinrich IV., da er in seinem Testamente, um seine Witwe von dem Einflusse auf die Re-gierung auszuschliessen, den Landstanden (Provinciales genannt, der Landadel im Gegensatze zu den Stadtern) von Gorz die Vormundschaft iiber seine minderjahrigen Kinder iibertrug und anordnete, dass sie bis zur freien Ruckkehr seines altesten (dem Grafen von Cilli anvertrauten) Sohnes Johann mit seinen zwei ubrigen Sohnen Lud\vig und Leonhard die Regierung fiihren sollten 1453. Die Stellung der Landstande war aber noch eine sehr unsichere und machtlose. Denn als sie vom Grafen von Cilli die Riicksendung des jungen Grafen Johann verlangten, ant-wortete er ausweichend. gleichvohl mit der Versicherung, dass er keines-wegs ein Feind der Grafschaft sei, so vvie auch die Gratin Catharina, Heinrich’s Witwe, welche den Verdacht hegte, dass das Testament unter dem Einflusse der Stiinde entworfen worden, sich nicht um diese Ver-fiigungen kiimmerte und willkuhrlich mit dem inzwischen zu ihr zuriick-gekehrten Sohne Johann die Regierung fiihrte, woruber es mit den Landstanden zum Zerwiirfnisse kam. Unter der Regierung des Grafen Johann wird der Stiinde nicht erwiihnt, erst unter dem nachgefolgten Grafen Leonhard entnimmt man aus den Urkunden des Staatsarchives ein, wenn auch sehr bescheiden auftretendes Lebenszeichen derselben. mit dem Patriarchen Raimund verhandelt wurde, erscheint ein Herbord von Auersperg (der Stammvater des jetzt bliihenden fiirstlichen Gesehleehtes) und jener Herbord von Nurisperg, welcher 1323 unter den Zeugen eines Belehnungsaktes der Gratin Beatrix von GOrz vorkOmmt, dflrfte wohl nur durch einen Schreibfehler aus Auersperg entstanden und der oben genannte Herbord oder richtiger dessen gleichnamiger Sohn gewesen sein. Vol k er von Auersperg war 1299 Hauptmann von Bidgrado und Anftthrer einer Abtheilung der GOrzer Truppen in den Pehden mit dem Patriarchen. Auch unter der Osterreichischen Herrschaft crscheinen die Auersperge in Gorz; Johann von Auersperg, einer der kais. Truppenanfiihrer im venezianischen Kriege von 1508, \var zweiter Befehlshaber des Castells von Gorz, als sich dieses den Venezianern ergeben musste, und nahm auch sptiter einen thii-tigen Antheil an den Kiimpfen dieses Krieges; es war ferner mehrmals Mitgliedern dieser Familie die Leitung der Grafschaft anvertraut. Johann Erhard Graf von Auersperg war Landeshauptmann von GOrz 1090 1097. Graf Heinrich A. be- vollmachtigtcr Hofcommissiir 1755, welchen Posten auch Graf Joseph Maria A. zweimal, I7i>7 und 1704 bekleidete, worauf der eben crwiihnte Graf Heinrich A. das Amt eines Priisidenten des Provinzialrathes (Consiglio Capitaniale) von Gtirz durch acht Jahre 1705—1773 verwaltete. Der lctztere war einer der ausgczeich-netsten Provinzlciter von GOrz; er stellte mit kriiftiger Hand und gcreifter Erlah-rung die in Verwirrung gerathenen Finanzen der Grafschaft her, und sicherte durch grossartige Flussbauten das Land vor den Ueberschwemmungen des Isonzo und des Torreflusses. Zum Zeichen dankbarer Anorkennung stellten die .Stiinde sein Brust-bild in ihrcm Versammlungssaale auf. Denn im J. 1460 erbietet sich die „Landschaft,“ zu dem Baue im Sehlosse von Gorz Robotdienste zu leisten im Nothfalle auch eine Steuer zu entrichten, doch nicht nach Gerechtigkeit, sondern nur aus gutem Willen, und im J. 1461 bittet sie den Grafen Leonhard, die in der Besteuerung eingefiihrte Neuerung aufzuheben. Die Verhaltnisse der Hofhaltung und der Ce n tral 1 ei tung der Regierungsgeschafte waren unter den Grafen von Gorz noch sehr einfach. Rer oberste Hofbeamte war ein „Marschall,“ rvelcher sotvohl an der Spitze des Hofhaltes als auch der gesammten Regierungsthatigkeit der Grafen stand1); bei der Vertheilung des Besitzes der Grafen in meh-reren Landern und der haufigen Abwesenheit der letzteren von ihren Gebieten war eine solche Centralleitung unerlasslich. Ausserdem kommt auch noch unter Graf HeinrichII. 1315 ein Schatzmeister und unter der Grafin Beatrix ein Oberhofmeister (Aulae Praefectus) vor; die erstere Wiirde bekleidete der obengenannte Marschall Friedrich von Herberstein, die letztere Hugo von Herberstein, auch erscheint 1316 (Minotta a. a. O. p. 78) ein Kammerer (HainricusMiles camerarius d. Comitis) des Grafen Heinrich. Die Kanzleigeschafte der Regierung, die Ausfer-figung der Urkunden, Entvverfung der Vertrage, Vertretung der Landes-hei'ren bei Verhandlungen u. s. w. \var dem Kanzler ubertragen 2), welchein zur Besorgung der Schreibgeschafte Secretare (Scribae, Schrei-ber) beigegeben waren. Das eigentliche Gefolge des Grafen, den Hofstaat machten die Ministerialen aus, welche im Kriege wie im Frieden den Landes-kerrn umgaben, die Vollstrecker seiner Befehle, die Zeugen seiner Hiindnisse und Vertrage, die Theilnehmer seiner Fehden waren. Die Zahl dieser den adeligen Geschlechtern angehorigen Ministerialen war nicht gering; jene, die vir gelegentlich kennen lernen, stammten aus Familien im 13. Jahrhunderte, aus 40 im 14. und aus 18 Familien ') Wir besitzen keine Aufzeiehnung flber die Reihenfolge der Marschalle und nur eine sehr liickenhafte Enviihnung derselben im 13. und 14. Jahrhunderte. so bekleideten diese Wtlrde ein gewisser Werner 1286 unter dem Grafen Albrecht II., Friedrich von Herberstein 1315 unter Graf Heinrich II. und Nicolaus von Mels 1:'25 unter der Grafin Beatrix. In der spiiteren Zeit, als die Grafen von GOrz ihre ‘Huernde Residenz in Lienz nahmen, scheint diese Wiirde erblich geworden zu sein. Hugo von Lueg unterzeichnet sich in einem Schreiben an Moritz Weltzer vom ^4. Juli 1442; „Houg Burggraf zu Lttncz und Erbmarschalk zu G6rcz“ und Baltha-Sar von Lueg war 1466 glcichfalls Burggraf zu Lienz und Erbmarschall der Graf-schaft GOrz. S. A. Wciss: Kiirntens Adel bis zum J. 13U0. Wien 1869. 2) Als Kanzler kommenvor: Albert von GOrz 1331 unter der Griifin Beatrir, J°hann Elesi I4z4 und Johann Abraham 1430 unter dem Grafen Heinrich. 44 * im 15. Jahrhunderte, vvelche Reihenfolge selbstverstandlich die Zalil derselben nicht erschopft1). An der Spitze der Vervvaltung in den ein- ‘) Die Ministerialen, welche wohl in den meisten Fiillen zugleich Vasallen der Grafen waren, kommen in den Urkunden als Zeugen bei den von den Grafen abgeschlossenen Vertragen und bei den vorgenommenen Belehnungen oder als Ab-geordnete oder sonstig Beauftragte der Grafen vor. Eine erscliOpfende Aufzahlung derselben ware kaum ausfiihrbar; die nachfolgende Aufzeiehnung nmfasst aber doch, vom 13. Jahrhunderte beginnend, die versehiedenen Geschichtsperioden der Grafen von Gorz. Bei dem Frieden von S. Quirino waren von Seite der Grafen von GOrz Volker von Dornberg und Pilgrim Glokkedelt (Goldeck?) Schiedsrichter und Conrad von Floyana und Eberhard von Scombenberg (Sconenberg oder Schonbereh aus Kiimten) Sachverstandige 1202. Als Graf Meinhard II. kraft einesPrivilegiums des Kaisers Otto IV. dem Orte GOrz einen Wochenmarkt verlieh, waren Zeugen Volker uud Friedrich Dornberg, Conrad von Floyana, Wernhard Capellan von GOrz, Siegfried von Peuma, Engelbert von GOrz, Rapoto von GOrz, Usclialk von Premelin 1210. Bei der Schenkung von 8 Mansi in Villa Ronzina an das Marienkloster in Aquileja erscheinen als Zeugen Volker von Dornberg, Siegfried von Peuma, Johann de Po rt is, Meinhard von Capriva, Meinhard von Flojana, Hugo von Duino 1 "224. Zeugen bei der Uebergabe von Michelspurg an Elisabeth, Gemahlin des Grafen Meinhard IV. waren die Herren von Wangen, Lichtenberg, Sexten, Kemmaten, Tarant, Rubein, Prumperg, Heinrich von Mais und Albert von Firmian 1206. Bei den Ver-handlnngen des Grafen Albert H. mit den Abgesandten des Patriarchen Raimund erschienen von des ersteren Seite als Zeugen: Friedrich Graf von Ortenburg, Her-bord von Auersperg, Riidiger von Wippach, Volker von Reiffenberg, Raul von Vipulzano, Conrad von Ungerspach, Pilgrim von Herberstein, Ulvin von Gutenegg, Friedrich und Georg von Dornberg, Heinrich von Orzone, Artulf von Visnivico und Rittersberg, Gebhard Traburg von Albana 1274. Als Graf Albert II. zum ersten Male mit dem Patriarchen Raimund in Cividale zusammentraf, begleiteten ersteren die Ministerialen Hugo von Duino, Heinrich von Pisino, Volker und Ulrich von Reiffenberg, Philipp von Racspurg, Albert von Greiffenstein, Conrad von Ungerspach, Heinrich von Gisies (Gesitz), Gerlach von Herberstein, Almerich von Golsperg (Aurania), Otto von Schvvarzenegg, Nikolaus von Dornberg, Otto genannt Juley von GOrz, Friedrich und Cono (Conrad) von Mimigliano, Cono von Walchenstein, Ulrich von Schvvarzemann und Dictrich von Sonumberg 1274. Gottfried de Turri (Ungrischpach) wurde vom Grafen Albert als Schiedsrichter aufgcstellt, als der Streit zwischen ihm und dem Patriarchen durch cin Schiedsgericht ausgetragen werden solite 1274. Bei einem iihnlichen Compromiss mit dem Patriarchen fungir-ten Hugo von Duino und Heinrich von Pisino als Schiedsrichter, Heinrich von Lienz und Franz (?) als Secret&re (Schreiber) des Grafen Albert 1277. Graf Albert II., als Vater der Braut Clara, verabredete ein Eheversprechen mit dem Herzoge Andreas von Slavonien, wobei amvesend waren die Edlen Ulrich von Reiffenberg, Andreas von Peuma, Gebhard von Ebcrstayn, Johann Gerer (?), Andreas Crusoni; den Ver-trag besclnvoren: Barth. Gritti, Peter Manzono (Manzano?) von Cividale, Hugo voli Duyno und Jacob von Ragogna 1280. Als Graf Albert Venzone kaufte, waren Zeugen: Hermann Hugo und Ulrich von Ungrischpach 1280. Graf Albert 11. befand sieh in Cormons in Beglcitung der Edlen Jacob von Ragogna, Ulrich von Treffen, Otto Schalcher, Philip]) von Bclgrado, Pazo von Flambro und Pilgrim von Wirch zelnen Gebieten standen ein Hauptmann (Capitaneus) in Gdrz und in Treviso (so lange dieses unter gdrzischer Oberlierrschaft stand) oder 1288. Matthaus und Anton von Lucinico waren Zeugen bei einer Belehnung dureh Grafen Albert H. 1288. Als Ministerialen erscheinen Ulrich und Volker von Reif-fenberg, Albert von Greiffenstein, Ulrich von Treuim (Treffen), Dirthalm von Vil-lalta, Artusino dessen Sohn, Ozusato von Envez, Friedrich von Brazzacco 1291. Bei der Schenkung von 1100 Mark, vvelche die Griifin Euphemia, Gemahlin des Grafen Albert II. an ihre Tochter Clara Euphemia machte, waren Zeugen: Graf Friedrich von Ortenburg (ihr naher Verwandter), Graf Hennann von Sultz, Rainer von Reutte, Albrecht von Greiffenstein, Friedrich und Reinprecht von Eberstein 1296. Viele friaulische Vasallen der Grafen von GOrz leisteten ihre Lehenshuldigung an die Bevollmiichtigten des Grafen Albert II., Georg von Dornberg und Geber von Ravino von Wippaeh 1298. Es kommen die Ministerialen Anton und Otto von Feuma, Gswald von Stran, \Valdemar von Salcano, Perino von Medea, Asquinio von Ren-schiach vor 1299. Otto von Montpreis verpflichtete sich vertragsmassig gegen den Grafen Heinrich II., ihm in dem Kainpfe gegen den Grafen von Ortenburg, Anfuhrer der friaulischen Gegenpartei, zu dienen; Zeugen dabei waren Heinrich der Kamerer v°n Giirz, Rudolph von Schrotfenberg, Gerold der Rauch, Ulrich von Gutenvverde d A01. Graf Heinrich II. bestellte, da er sich zur Reise an das kaiserliche Hoflager »aeh Piša anschickte, als Vicare fur seine Besitzungen, und zwar fur jene am Coglio, Gregor Dechant von Aquileja, fiir jene in Gdrz, Wippach und am Karste Volcino von Valcone 1313. Hugo von Duino, Pilgrim von Salcano und Gottschalk Guasperil beschvvoren fur den Grafen Heinrich II. den Frieden mit Treviso 1314. Bei einer Lehensbestatigung durcli die Griilin Beatriz, Vormfinderin ihres minderjahrigen ^ohnes, des Grafen Johann Heinrich, sind zugegen die Ministerialen: Hugo von Guino, Hugo von Herberstein, Herbord von Nuresperg (Auersperg?), Ritter Gerhard von Herberstein, Ostil von Cormons, Lippo von GOrz, Leonhard von Strassoldo, franz von Manzano, Guiscard von Rasspurg und Nicolaus von Cormons 1323. Unter der Griifin Beatrix waren Jacob von Cormons Capitiin von Treviso, Heinrich von d’eunia und Hugo von Duino Capitiine von GOrz (letzterer noch in demselben Jalne Gapitiin von Treviso) 1325. Bei der Verleihung eines Lehens an Heinrich von Grzone waren Zeugen: Mathias von Flaschberg, Nicolaus von Mals, Wolfgang von d hjrenstein, Rifter Zontiisso von Cormons, Conrad Pfarrer von Obcrstein. Secretiir (Sehrciber) der Griifin Beatrix 1325. Herzog Heinrich von Kiirnten weiset dem Hugo von Dnino 200 Mark Gehalt fiir die Verwaltung der gOrzischen Allodialguter in Giirz, Friaul, am Karste und in Istrien an 1328. Griifin Beatrix nimmt Nicolaus von VVelsperg und Heinrich von Weisenreiter in die Zalil ihrer Ministerialen auf l'!30. Bei der Belehnung des Kanzlers Albert von Giirz mit einer Bnrghut in Cor-'oons dureh Griifin Beatrix vvaren Zeugen: Grifo von Reuttenberch Capitiin von Giirz, Cliolo von Pleberch , Pilgrim von Tirenstein, Jacob von Cormons, Wilhclm della dorre (di Gorizia), Notar Rcmrich, Erchanger Mindorfer 1331. Jacob von Cormons, ' Ivin della Torre di Gorizia (Ungerspach) und Albert von GOrz, Kanzler, werden il's Abgesandte an das Parlament behufs der Eingehung eines Biindnisses mit dem batriarchen abgeordnet 1332. Dem Abschlusse des Friedensvertrages mit dem Pa-Giarchen Ludvvig ivohnten in der Parlamentsversammlung zu Cividale von giirzischer ^eite bei: Albert Miles Ritter Gisister (Gesitz oder Gschiess aus Kiirnten), Hugo V,JU Iteilfenberg, Conrad Burggraf von Lienz,' Heinrich Burggral' voli' Giirz, Franz. ein Burggraf in Lienz fiir die Besitzungen in Karaten und im Puster-thale. Eskommt auch ein Beispiel eines General-Capitans in der Per-son Hugo’s von Duino vor 1323, aber wohl nur, vveil er zu gleicher Zeit Capitan von Gorz und von Treviso war. Die Namen der Capitane von Gorz, vvelche meist dem Militarstande angehorten, haben sich z\var niclit vollstandig aber doch ziemlieh zahlreich erhalten *). Diese Ver- von Castillerio, Johann von Stelis, Bemhard von Gramogliano, Pebo della Torre, Richard della Torre di Gorizia (Ungrischpaeh), Thomas von GOrz 1365. Bei der Bestatigung der Schutzvogtei iiber Aqnileja an den Grafen Meinhard VII. durih den Patriarehen Ludwig waren von gOrzischer Seite gegenwartig: Albert Gisister, Hugo von Reiffenberg, Conrad Burggraf von Lienz , Heinrich Burggraf von GOrz, Pranz von Castillerio, Bernhard von Gramogliano, Pebo della Torre, Richard della Torre di Gorizia, Thomas von Gorz 1365. Pranz von Cormons und sein Caplan \vur-den als Abgesandte des Grafen von Gorz nach Udine geschickt 1411. Bernhard von Dornberg, Heinrich von Orzone, Anton von Eberstein, Conrad Postcastro (Von der Vesten) di Gorizia, Achaz della Torre erscheinen als Ministeriale der Grafen von Gorz 1417. Anliisslich einer gegen die venezianische Regierung erhobenen Be-schwerde schickten die Grafen von GOrz als Gesandte nach Venedig: Johann Elisi, Kanzler, Caspar von Molsperg, Pranz von Cormons, Veit Balaufs, Bernhard von Rabatta, Peter Arnoldo de Blobare 1424. Balthasar von Welsperg \var gOrzischer Rath und Hauptmann in Lienz 1436. Bei einer unter dem Vorsitze des Burggra-fen von Holzhausen, Capitans von GOrz, fiir den Grafen Heinrich HI. abgehaltenen Gerichtsverhandlung waren Beisitzer (Astantes): Mathias della Torre, Conrad von Orzone, Georg Basermann (Wassermann?), Johann de Mutta 1458. Graf Leonhard bestellt Virgil von Graben und Saldoniero von Strassoldo als Procuratoren fiir den Verkauf von Codroipo an die Familie Strassoldo 1476. Ebenso fungiren als Procuratoren bei der Empfangnahme des Brautschatzes von 8000 Dukaten fiir des Grafen Leonliard’s Gemahlin Paula Prinzessin von Gonzaga: Balthasar von Welsperg und Virgil von Graben 1477. Georg von Dornberg, Vice-Capitiin von GOrz, Nico-laus von Dana, Peter von Madrisio, Anton de Turri de Goritia, Anton von Plojana, Caspar von Copmaul, Veit von Dornberg, Alex von Rabatta, Anton von Paluniz waren Ministerialen der Grafen von Gorz 1477. Virgil von Graben, Administrator der Grafschaft von GOrz, fungirt bei dem Verkaufe von Latisana 1494. ') Della Bona fiihrt die Namen der bisher bekannten Capitane und anderer ihre Stelle vertretenden oder ihnen beigegebenen Functionare an (in der Strenna sowohl als in den Zusiitzen zu Morelli’s Geschiclite von Gorz), wclche wir liier mit einigen Ergiinzungen folgen lassen. Es vverden dabei ausser den wirklichen Capi-tiinen noch die Vice-Capitiine, die Vicedome, die Burggrafen, Landrichter, Gericlits-kanzler und Gastalden genannt, welche drei letzteren wohl nicht an der Spitze der Vervvaltung standen, aber in Ermanglung der eigentlichen Leiter oder neben ihnen zur Krvvalmung kommen. Man kcnnt deren im 13. Jahrhunderte: 1210 Bernhard, Castellan von GOrz unter Meinhard 11. und Engelbert II.; 126.1 (1261) (nach Manzano ;var 1262 VVilhelm von Visnivico Capitiin von GOrz) Volker Pertis Vice-dom unter Meinhard IV. und Albert H.; 1286 Chainozzo Richter (judex) und 1299 N. Capitiin unter Albert II. Im 14. Jahrhunderte: 1.115 Leonhard von Dornberg Vicedom, 1317 Eberhard von Herberstein Capitan, Ulrich von Dorn- "'altungsstelle wurde voin Grafen Engelbert lil. 1218 errichtet, um die Kuhe und Ordnung in dem Lande namentlich bei Abwesenheit des berg Vicedom, sammtlich unter Heinrich II. — Graf Albert III. von Gorz war 1323 kapitan zur Zeit des minderjahrigen Johann Heinrich, seines Neffen, eben so "de Hugo von Duino 1328 (und 1.323) und 1330 Grifo von Reutenbaeh. Unter den 'bei Briidern Albert IV., Meinhard VII. und Heinrich IH. kommen vor: 1.343 Heinrich von Salcano Burggraf, 1330 Simon Burggraf, 1360 Heinrich der jiingere von Salcano, des vorhergehenden Sohn, Burggraf, 1363 Johann N. Vice-dom, 1365 Heinrich der jiingere von Salcano zum zweiten Male unter Albert IV. »nd Meinhard VIL, 1380 Georg von Dornberg Vicedom unter 'Meinhard VII. M ahrend der Regierung von Heinrich IV. und Johann Meinhard 1385 Johann, Hischof von Gurk (Vormund der minderjahrigen Grafen), Vicedom, 1387 Friedrich b%nitzer (oder Deinitzer) Capitan, 1391 Albertino degli Alberti Capitan, HG? (nach Manzano VI, S. 129) Johann von Rabatta Capitan, 1398 Erhard Zappel Vice-Capitan, 1.399 Johann von Rabatta Capitan zum zweiten Male, 1400 Johann von Dornberg Vice-Capitan. Im 16. Jahrhunderte: unter den Grafen Heinrich IV. und Johann Meinhardt 1401 Leonhard von Dornberg, 1404 Eras-Wus von Dornberg Burg.graf, 1408 Johann von Rabatta Capitan, dann 1408 Conrad Burggraf von Lienz Vice-Gerent des Capitanates, 1411 Johann Un-snad (Hungnot) Capitan fiir den Grafen Johann Meinhard, 1415 Leonhard von Dornberg Capitan, 1417 Johann Raumburger Capitan fiir den Grafen Johann Meinhard bis zum August mit Berthold Sench Vice-Capitan far Raumburger, brner seit August Johann Paychwig Capitan fiir den Grafen Johann Meinhard, endlich N. Capitan fur den Grafen Heinrich IV., 1421 Thomas von Dornberg Gastalde der Stadt Giirz, 1423 Conrad N. Capitan, 1429 Burchhard Holzhausen kapitan. Unter der alleinigen Herrschaft des Grafen Heinrich IV.: Aus einer im Dandesmuseum von GOrz abschriftlich vorhandenen Urkunde ist zu entnehmen, dass 1436Robert Craucer Capitan und sein Vorganger in dieser Stelle Martin Raunacher "ar, und Georg Gover den Posten eines Gastalden der Stadt GOrz bekleidete, 1437 ^wanecz „Gastaldio et rector contractae” (Landrichter), 1 440 Conrad Ungnad Ca-P>tan, 1446 Ulvin von Dornberg Capitan, Achaz von Dornberg Rath, 1449 Nico-laus von Ponteroz Capitan, 1452 Peter Flojaner Capitan und Georg von Alm bDe-Capitii n. Unter der Regierung der drei Briider Johann, Ludwig und Leonhard Gol Febo der altere della Torre Vicedom, 1456 Barthol. Peham Vice-Capitan. bbiter Johann und Leonhard 1488 Georg von Dornberg Capitan, 1459 Febo eist deutscher Abkunft, wie die aus jener Zeit eihaltenen Namen derselben darthun *). Cormons hatte zwar keine Stadtrechte, aber eine stadtiscli ein-gerichtete Verwaltung, welche duich die seit 1436 bestehenden, 1453 Und 1460 vom Giafen Johann bestatigten Statuten geregelt wurde. Dasselbe erliielt mehrere Bestimmungen uber die Marktaufsidit. Es "erden daselbst Marktaufseher (Geschworne, Giurati) envahnt, welehe nicl't allein die Obliegenheit hatten, uber richtiges Gewicht und Maass '*er Nahrungsmittel zu wachen, sondern audi deren Preis zu bestim-raen- Kin Artikel bestimmt (zum Vortheil der eigenen Grundbesitzer i den Vei bot der Einfuhr fremden Weines (so lange es an eigenem nicht gPhiieht) fur den Bedarf; Jedermann hat das Recht Brot zu backen und nach dem tarifirten Preise zu verkaufen ?)- Der Adel bezog seine Einkiinfte zumeist aus den Erb- und Padit-z>nsen seiner Unterthanen, da eine eigene Bewirthschaftung der Giiter nicht landesiiblioh war. Griissere Fainilien legten ein Urbar-Register an, in " elcliem alle Dienste nnd Leistungen der Unterthanen verzeichnet waren'). ^as Landvolk stand im unteren Gebiete tast allgemein im Hdrigkeitsver-haltnisse; die Leibeigenen \vurden verkauft, vertauscht und die Fainilien ’) Zu den Biirgem gehiirten zu Ende des 15. Jahrhundertes die Familien: Gisrnan, Kettner, Klinger, Stein. Eckcnreiter, Poscher, Scuben, Kelbel, Fiorenz, •dlinitsch, Thauber, Tollner, Meichsner, Winkler, Meilinger, Fajeli, Gardina, ^hwarz, Romani, Singer (Morelli) und Holzapfel, Zentgraff, Hemerlen, Thomber, 1 bister, 1’oso. (Della Bona.) ') Audi die Hauptmannschaft Tolmoin hatte im 15. Jahrhunderte von den Oralen von GOrz ihr eigenes Statut erhalten, doch ist darUber nichts Niiheres annt. Ebenso Monfalcone, welches aber damals nicht zur Grafschaft gehorte. ') Ein solches Urbar, in deutscher Sprache verfasst, vom J. 1459 ist noch '"n der Kamilic Orzone vorlianden, deren Besitz sich uber sehr viele Ortschaften erstreckte. Es iverden darin die schuldigen Leistungen in Geld und Naturalien autgeziihlt. Llurch letztere bestritten die Adeligen nahezu ihren ganzen Haushalt; s>(' bestanden in Wein, Getreide, Gefltlgel, Eiern u. dgl. Durunter kfimmt im er-'vahnten Urbare auch die Abgabe von „Fastnachthiihneni,“ d. i. von Puttern (kale-uischen Hdhnern) vor, welche schon damals im Lande geziichtet wurden, aber ^en Leckerbissen gehdrten, wie denn im benachbarten Friaul die Luxusgesetze n,lr den Adeligen den Genuss derselben gestatteten (Della Bona). Aus diesem Urbar (sowie aus anderen Documenten/ gewahrt man, dass die meisten Ortschaften er Grafschaft aueh deutsehe Namen hatten, wie z. B. Unter den Thurn (Vorstadt Rocco von Gorz). Fidelsdorf (Biglia), Weinstegen (Samaria), Willian (Bigliana), ulsko (Quisca), Wippelsach (Vipulzano), die vier letzteren siimmtlich Ortschaften 'in* Coglio, Savoden (Savogna), Kasslach (Cassegliano) u. a. unter die Herren vertheilt1); es kam auch vor, dass einzelne Freie sieh selbst als Hdrige erklarten2). Selbst der Sklaven wird envalint, doch war diess vvohl nur eine andere Benennung fur die Ilorigen, da ein Unteischied zwischen diesen beiden Classen nicht ersichtlich wird. Einzelne Gemeinden im Gebirge vvaren auch die Zinsleute des Landes-fiirsten, wie namentlich davon ein Beispiel der deutsehen Bewohner von Deutschruth im Bezirke von Tolmein bekannt ist :i). Die Unterthanen der Grafschatt wurden iibrigens in der spiiteren Zeit hiiufig von den Venezianern bedriickt und zu Roboten fur die Festungsarbeiten bei Gradišča gepresst, ohne dass die Reclamationen 'der bereits machtlosen Grafen sie davor zu schiitzen vermocht hatten. In den friiheren Zei-ten aber hatten sie viel durch die bestiindigen Fehden der Grafen mit den Friaulern zu leiden, da die letzteren nicht selten in die Besitzun-geu der Grafen einfielen, und wenn sie die festen Otte niclit nelimen konnten, das Land umher vervviisteten und die Ortschaften pliinderten, auch wohl die Bewohner ermordeten. 22, Justizverwaltung. Wenn gleich in den einfachsten Fonnen gehalten, war doch die Justizverwaltung der ausgebildetste der Z\veige des offentlichen Dien- ’) In einem Vertrage vom J. 1317 zvvisclien dem Grafen Heinrieh von GOrz und Janzello von Floyana \vird eine solehe Familie, bis dahin beider gemein-schaftliehes Eigenthum, zivischen den beiden Herren getlieilt mit Namhaftmachung der Familienglieder, die dem einen und dem anderen zufielen. *) So crgaD sieh Jarkel Letscbiacli von Kirchpach den Grafen Heinrieh IV. und Johann Meinhard als „ein aigen Mann.“ (Kais. Staatsarchiv.) a) Die bezilgliehe Urkunde vom J. 134(5 vvirft ein Strcitlielit auf die da mali gen Pachtverhaltnisse. Patriarch Bertrand (der Bezirk von Tolmein gehOrte damals der Kirehe von Aqnileja) bestatigt liiermit das Pachtungsprivilegimn, wel-ehes Patriarch Berthold den deutsehen Bewohnern von Coritnich, Trenanieh, Gra-discha und Loea (Fractionen von Deutschruth) beziiglich der in jenen Orten gele-genen landesfiirstlichen Giiter ertlieilt liatte. Die Gemeinde zahlt der Kirehe von Aquileja jiihrlich 3Ž Denare Paehtzins. Der Richter (Rutharins) bezahlt fiir die von ihm bearbeitete Hube nichts, muss aber den Gastalden von Tolmein, wenn er sieh dahin begibt, ein Mittag- und ein Nachtmahl verabreichen; dasselbe mUsseii die ttbrigen Zinsleute (Massarii) zusammen genommen thun, oder dafur drei Fer-toni (10 Gulden) am Feste des h. Michael entriehten. Bei diesem Anlassc spridit der Gastalde in der Gemeinde Redit in den Streitsachen zivischen den Gemeinde-gliedern, zu allen anderen Zeiten thut dieses der Richter mu h dem Ublichen Her-komraen, jedoch fur die Gemeindeglieder mit Vorbehalt der Berufung an den Patriarchen o2enes Statut1). Ursprunglich venvaltete der Graf in eigener Person die Gerichtsbarkeit; als er spater die Handhabung derselben seinem Capitan iiberliess, behielt der Graf sich (oder dem eigens von ilnn er-nannten Stellvertreter) die Rechtsprechung in den Fallen vor, \vo es s'ch um die Freiheit oder um Lehen- und Hienstgiiter handelte. Mit dieser Ausnahmo \var der Capitan von Gdrz der oberste Richter in der Giafschaft. Er hatte fiir die Falle seiner Verhinderung einen Stellver-treter (Vice-Capitan oder Verweser — luogotenente —) und ihm war zuniichst der Gerichtskanzler untergeordnet. Die Rechtsprechung er-*°'gte sehr einfach; diese beiden Beamten vereinigten sich mit einigen Hewohnern, denen sie auf der Strasse begegneten (welche Beisitzer oder eigentlich Beisteher „astantes“ genannt ivurden), vernahmen am Thore dur Burg oder auf dem bffentlichen Platze unter einer Laube (loggia) d'e Streitenden, entschieden summarisch den Process, woriiber der Ge-'ichtskanzler die Urkunde als Gerichtserkenntniss (Sentenz) in der Hegel iu deutscher Sprache ausfertigte. Dem Capitan unterstanden in den Landbezirken die Gastalden (Pfleger), welchen cin Schreiber bei-Segeben war und welche die Rechtsprecliung in ihrem Wohnorte aus-ubten, indem sie die vorzuglichsten Gemeindeglieder unter einem auf H Sclion im J. 14:iG verfassten die Beivohner von Cormons ihr Statut, wel-'du-s im j 1453 von ,ior Griitin Beatrix im Namen des (minderjahrigen) Grafen Johann bestatigt und von letzterem 1400 mit Zusatzen versehen wurde. Es bezog S1ch nieist auf die Strafjustiz, und der erste Absehnitt desselben behandclt die L&sterungen (bestemmie), wobei es eigenthiiiiilich ist, dass auf die Lasterung Gottes ei»e miudere Strafe gesetzt wurde, als auf die Lasterung der heiligen Jungfrau. dem Dorfplatze gepflanzten Baume versainmelten s); von ihrem Aus-spruche konnte jedocli die Berufung an den Capitan von Gorz statt-finden. Die Verhandlung erfolgte miindlicli, Rechtsan\valte waren dabei in der Regol nicht iiblich. Die vom Grafen Heinrich privilegirte (d. i. die obere) Stadt venvaltete unabhangig ihre Gerichtsbarkeit nach dem Statute, und liatte ihr eigenes Gerichtshaus (die cuiia civilis oder das Rathshaus), es kommt aucli ein magister curiae vor 2). Genaueres liber die Einrichtung des Gerichtsivesens entnebmen wir aus einem De-crete des Grafen Albert (IV.) Dasselbe gewahrt (wohl nur fruheres Herkommen bestatigend) dem Adel die Prširogative iiber ihre Diener und Horigen, selbst iiber ihre „Insleute“ die Gerichtsbarkeit ausschlies-send auszuiiben. Der Gastalde der unteren Stadt (Gastaldo del paese) von Gdrz, welcher friiher die Civiljustiz iiber die Bewohner der unteren Stadt (eigentlich des Marktfleckens) von Gorz und iiber jene Orte liandhabte, in vvelchen kein (untergeordneter) Gastalde residirte, erhielt anch die Verwaltung der Criminaljustiz iiber die nicht adelige Bevdl-kerung in der ganzen Grafschaft (oline die obere Stadt), wahrend dem Oapitiin von Gorz (der sich gevvohnlich durch seinen Vice-Capitan oder Vet weser vertreten liess) die Civil- und Criminal-Gerichtsbarkeit iibei' die Adeligen ausschliesslich vorbehalten blieb 3). Graf Johann dehnte 14)5 die stadtisehen Privilegien der oberen Stadt auf jenen Theil der unteren Stadt aus, weloher durch einen Graben eingeschlossen \var; da-durch wurde letztere von der Gerichtsbarkeit des Gastaldo del paese ’) Diese Geriehtsversammlungen auf dem bande hiessen, nach dem Slavischen. Praude. /uweilen befreiten die Grafen einzelne Pamilien von der Gerichtsbarkeit der Gastalden. 2) Bei dem Vertrage des Grafen Heinrich II. mit dem Patriarchen Pagano vertrat ersteren „Kao, Magister Curiae.u Diese in Morelli's Storia della Contea di Gorizia I. D. S. IX, enthaltene Nachricht wiid von Bauzerin seinem Svllahus etc. niiher ausgefiihri. Graf Albert IV. ertheilte, wie bereits erwahnt, seinen Vasallen in Istrien, der wendischen Mark und in GOrz 1365 eigene Privilegien. In dem in deutscher Sprache abgefassten Privi-legium filr den Gdrzer Adel sind folgende Bestimmungen enthalten: der Gerichts-stand des Adels ist in GOrz bei dem Grafen. Die Adeligen iiben die Jurisdiction iiber ihre Unterthanen aus, mit Ausnahme der Verbrechen von TOdtung, Diebstahl, Strassenraub und Einbruch, iiber welche zu richten der Landesfiirst sich vorbe-hiilt. Wegen Mordes kann der MOrder mit den Verwandten des Ermordeten ttbereinkommen, dem Richter aber zahlt er fiinf Mark. Lehen werden nur voni Landesfiirst en eingesetzt; die Erbschaft fiillt dem niichsten Blutsverwandten zu. Die Vasallen haben im Kriege Lehensdienst zu verrichten, wenn ausserbalb der Grafschaft, werden sie wie andere Truppen besoldet. Wcnn cin Adeliger cine Uebertretung begeht, kann nur der Landesfiirst ihn ermahnen und bestrafen, der Richter (der Capitan) nur bei todeswiirdigcn Verbrechen. erithoben und es \vard dieselbe gleich der oberen Stadt unter die Be-stiminungen des Statuts gestellt. Bei den (aus dem Richter und seinen SchofFen —Schiipfen oder Scabini genannt — bestehenden) Collegial-gerichten in Gorz und in Cormons erschienen in \vichtigeren Fallen auch Sachwalter, da solche die Statuten zuliessen. Gastalden bestanden Gorz, Cormons, Mossa, Ranziano, Wippach, Idria und in jenen Or-teib welche S. 627 als die Sitze von Pfleggerichten im ganzen Umfange ^e>' Besitzungen der Grafen von Gorz (fiir die Grafschaft zunaehst noch 'n Reiffenberg und Schwarzenegg) aufgefuhrt werden. In der Grafschaft tstrien erfolgte die Rechtsprechung in patriarchalischer Weise durch ^en Grafen selbst; das Erkenntniss ward ohne Vermittlung von Advo-^aten schnell und mit geringen Kosten ausgefuhrt, zum gemeinen Besten und nicht zum Privatvortheile der Capitane oder Gastalden (was wohl anderwarts zurveilen vorgekommen sein mag). Ueber die Ausdehnung der Gerichtsbarkeit fand, namentlich in der spiiteren venezianischen Zeit, mehrfaltiser Streit mit dem \vestlichen Naehbar statt. insbesondere dariiber, ob die auf gorzisches Gebiet gefliichteten Verbrecher von den venezianischen Gerichtsvollzieliern ergriffen werden konnen. Es ward endlich auf Grund des friiheren Herkommens erkannt, dass auf die in das Sbrzische Gebiet am linken Ufer des Isonzo, d. i. in den Umfang der Grafschaft gefliichteten Verbrecher von den venezianischen Gerichten n'cht gefahndet werden kann, wohl aber auf jene, vvelche sich auf den §brzischen Besitzungen in Friaul versteckt halten ’) 23. Finanzen. Ueber die Finanzverwaltung der Grafschaft ist sehr wenig be-^annt, was dadurch erklarlich wird, dass dieselbe in der einfachsten " °ise gefiihrt wurde. Die Einkiinfte der Grafen waren die gewohnli-cden des Lehenstaates im Mittelalter, sie bestanden in dem Ertrage Lehen- und Patrimonialguter, \velcher in Gestalt von Erbzinsen, ^ achtzinsen, Lehengiebigkeiten und Zehenten theils im Gelde theils in ^aturalien erhoben wurde. Als aber mit dem Veifalle der Macht der Grafen viele Besitzungen verloren gingen oder veraussert wurden und Grafen sich zur Eingehung von Schulden genothigt sahen2), trat ') Es diirfte aber diese Bestimmung doch wohl nicht immer eingehalten °rden sein, da noch 1468 der Doge von Venedig, Christoph Moro, seinem Statt-, er in Friaul verbieten musste, die auf gOrzischem Gebiete weilenden Banditen c'iifangen zu lassen, da diess den Privilegien der Grafen \viderspreche. Della Bona. *) Graf Heinrich II. scheint (obgleich auch der Schulden des Grafen Albert u. rwahnung geschieht) der erste gewesen zu sein, wekher sich gegen das Ende Se>nes Lebens hierzu gezwungen sah. Von seinem Sobne Johann wissen wir, dass er 8t'hon bedeutendc Schulden gehabt batte. Noch schvverer driickte diese Last seine die Notdnvendigkeit der Besteuerung der [Jnterthanen ein, tvelche iibri-gens bei dem wenig entwickelten wirthscliaftlichen Zustande der Graf-schaft nicht anders moglich \var, eine nur geringe ge\vesen zu sein scheint. Die alteste Abgabe war jene, welclie von den Hausgiunden in der Stadt Gorz abgefordert wurde, so \vie eine miissige Verzehrungs-steuer vom Weine (und vom Salze), welche in der uimnauerten Stadt Giirz erhoben wurde. Spater vvurden Abgaben auch auf die Landgiiter gelegt, und dieselben in den Zeiten der Noth wohl auch erhoht. Es ist dieses aus den Vorstellungen zu entnehmen, \velche die Landschaft im J. 1461 an den Grafen Leonhard mit der Bitte richtete, die in der Besteuerung eingefiihrte Neuerung aufzuheben. Die Grafen von Gorz hatten aber bis zum Beginne des ij. Jalirhundertes noch eine andere nicht unergiebige Einkommensquelle in ihrer Eigenschaft als Schuzvogte der Kirche von Aquileja und vieler anderen geistlichen Corporationen. Als Schutzvogte hielten sie im Patriarchate die jahrlichen Gerichts-sitzungeu an den einzelnen Orten ab, deren Iiauptgegenstand die Ver-waltung der niederen Strafgerichtsbarkeit war; die Strafen wurden meist in Geldbussen auferlegt, von \velcheu ein Dritttheil dem Schutzvogte, zwei Dritttheile dem Patriarchen zukamen. Aber auch diese Quelle versiegte mit dem Erloschen des Patriarchenstaates. Ebenso be-zog der Graf ein Dritttheil der Strafgelder, die auf die Brechung der Contracte und auf die Ausfuhr der Gdrzer Miinzen gelegt vvaren. Ein ferneres Einkommen hi-zog der Graf von Giirz aus den Zollstšitten, namentlich aus jener, die er auf dem Kreuzberge (an der Grenze z\vi-schen den karntnerischen Besitzungen und Friaul) errichtet liatte, so-wie aus dem Geleite der nach Friaul zichenden Kaufleute '). Nachfolger, wie vom Grafen Meinhard VII. bckannt ist, und namentlich Graf Albert IV. sicli zuniichst hierdurch veranlasst sah, seine Besitzungen den Herzogen von Oeeterrcich zu vermachen, damit diese „seine Schulden bei den Juden“ be-zahlten. Seit. dieser Zeit untersttitzten die Herzoge von Oesterreich die Grafen von GOrz durch Subventionen und Anleihen, wie sie z. B. nach Meinhard’8 VII. Tode die Summe von 100.000 Gulden zur Auszahlung des Erbtheiles an dessen Tochter Catharina, vermiihlte Herzogin von Baiern, vorschossen. Noch Graf Leonhard musste bei seinem pr&sumtivcn Erben, dem Erzherzoge Sigismund von Tirol, darun' nachsuchen, dass er mit dessen Zustimmuug 10.000 Uukaten auf seine Giltcr auf-nehmen dtirfe. 'j Die Zollstattc auf dem Kreuzberge bildetc eine Concurrcnz zu der dem Patriarchen gehOrigen Zollstiitte in Venzone und Pontebba (Pontafcl). Die Grafen hatten so-nach ein Interesse daran, die aus Deutschland kommenden Kaufleute auf die Strasse iiber den Kreuzberg zn leiten. Die daraus entstandencn Scliwierigkeiten wurdeii durch gegenseitiges Uebereinkomraen boizulegen gesueht. Patriarch Bcrthold schlos8 12.14 einen Vertrag mit dem Grafen Meinhard lil. iiber die Mauthbezllge und dns Geleit. der Kaufleute; der Graf erhebt von jcnen, die von Wcls iiher die Tauern An der Spitze der Finanzvenvaltung stand der Vice do m an welchen die Pfleger die Einkunfte ilires Bezirkes abfuhrten, und wel-cller die Abgaben der Stadt Gorz einhob (wozu er sich eines „Schrei-bers“ bediente). Ihm waren die Pfleger (Gastalden), welche meist aus dem Pusterthale hierher versetzt wurden, in den einzelnen Bezirken untergeordnet. Dieselben standen in unmittelbarer Beriihrung mit den Leistungspflichtigen, und hoben von ihnen die Zinsungen und sonstigen Abgaben ein. Die Grafen von Gorz iibten seit dem ersten Viertel des 13. Jahr-hundertes das Miinzrecht aus; Kaiser Otto IV. soli ihnen dasselbe ver-liehen haben, doch ist hieriiber eben so vvenig Gewissheit vorhanden, als er den genauen Zeitpunkt. in \velchem die Grafen begannen, das Miinzrecht auszuiiben. Die Gorzer Miinzen erscheinen ungefahr zu §>eicher Zeit, oder um weniges spater, als die Miinzen der Patriarchen '°n Aquileja und der Bischofe von Triest. Die ersten Miinzen von Gorz Ovi*1 von Aquiieja) vvurden in Friesach gepragt, wo die reichen Silber-gruben das Material dazu lieferten 0, man pragte nur Denare, welche darnach Frisacenses benannt wurden, und diesen Namen vielfach auch dann noeh behielten, als die Munzstiitten liingst anderswohin verlegt '"'orden waren. Zuerst soli die Munzstatte nach Gorz verlegt worden 2) Un(i so lange die Grafen dort residirten. daselbst verblieben sein, was man daraus schliesst, dass auf den Miinzen MeinhanTs III. die Auf-sUuift Moneta Goriciae zu lesen ist, wahrend die spiiteren Miinzen die Aufschrift Moneta de Luonze tiagen. Seit Albert II. erscheinen die Gorzer Miinzen in Lienz (Luonze) gepragt, wo die Gorzer Grafen seit ^t>ert ihre gewiihnliche Residenz hatten. Die Florentiner Miinzmeister den Kreuzberg ziehen, Va, and von jenen, die aus NiederOsterreich kommend pCsen " cg einschlagen , l/3 der Mauthgcbiihr; das Uebrige, so wie die an der analklauge (bei Venzone) zu entrichtende Mauth, fiillt dem Patriarchen zu. Noch Shnstiger schien ein zvveiter Vertrag gewesen zu sein. vvelchen Patriarch Gregor ■f dem Grafen von Tirol und Gbrz abschloss , und welcher 1284 die kaiserliche estatigujjg erhielt, kraft dessen dem Grafen die halbe Mauthgebiihr auf der asse zwischen dem Kreuzberge und Gemona, sowie zwischen Pontafel und Ge-tn°nu zugesprochen wurde. (Kais. Staatsarehiv.) ) S. Abrdgč de 1‘histoire des Comtes de Gorice et serie de monnaies par ' ^cbweizer. Triest I8.rif. Es bezieht sich wohl auch auf diese Auspriigung der p^rzer Miinzen in Friesach die Stclle des Vertrages des Grafen Albert II. mit dem ischofe von Salzburg (dem Herrn von Friesach) vom J. 1292, worin er auf die ** Mark Goldes aus der Milnze zu Friesach Verzicht leistete. (S. S. 510, Anm. 8.) ') Nach Formentini stand dieselbe arn SOdabhango des Castells gegeu den . z’Ren Traunikplaiz; sic war in Form eines runden Thurmes gebaut, und noch zt weiset man auf die Stelle hin, wo man die Grundsteine des festen Gebiiudes eAennt. Kr. *. " Ozoernig, (JOrz u. (iraiiisca. 45 besorgten fur die Grafen von Gorz (wie fiir die Patriarohen von Aquileja) die Miinzauspragung vom Ende des 13. Jahrhundertes an beginnend ')• Nach dem Vorgange des Patriarchates trat auch in Gorz, jedoch viel spiiter nnter dem Grafen Heinrich IV. die Miinzverschlechterung ein, um aus deren Gevvinn ein Einkommen fiir den Landesfursten zu erzielen. Dariiber, \velches die alteste Gorzer Miinze gevvesen sei, herrseht keine Uebereinstimmung. Schvveizer und Welzl sprechen die Ansiclit aus, dass die ersten Miinzen vom Grafen Meinhard II. herriihren, wah-rend Coronini der Meinung ist, dass die mit dem Namen Meinhard versehenen Miinzen dem Grafen Meinhard III. angehoren2). In der Zeitbestimmung macht dieses aber keinen Unterschied, denn da un-zweifelhaft Miinzen mit der Aufschrift des Grafen Engelbert vorhanden sind, der letzte Graf dieses Namens. Engelbert III. Meinhard’s II. Bruder, vor diesem starb (1220), so riihren immer die ersten Gorzer Miinzen aus dem Beginne des 13. Jahrhundertes her. Bei Schrveizer zuni Theile auch bei Coronini und bei Welzl sind die Gorzer Miinzen abgebildet, sie waren aus dem reinsten Silber, hatten die Grosse eines Silber- *) Es ist uns ein solclier Miinzpriigungsvertrag erhalten (s. Coronini deli’ antica Moneta Goriziana, Gorizia i 78.->). Er wurde im J. 1351 von dem Burggrafen Achatius von Lienz im Namen der drei Grafen Albert IV., Meinhard VII. und Heinrich lil. mit dem Munzmeister Ziliolo von Florenz abgeschlossen. Demselben zufolgc soli Ziliolo in Lienz nach den gleichen Vorschriften und Bedingungen, wie in Aquileja fiir den Patriarchen Nicolaus rttcksichtlich des Schrotes und Kornes die Miinzen auspriigen. Der Burggraf hehiilt die Oberaufsicht so wie den Mitver-schluss der PragestOcke und der noch nicht gepriiften Miinzen. Da die MiinzstUcke zu klein sind, um die Namen der drei Grafen darauf ersichtlich zu machen, soli von vier zu vier Monaten der Name je eines derselben auf die Miinze aufgepriigt werden. Die Grafen verpflichten sich, bis zu dem Belaufe von 10 Soldi denariorum parvulorum die Annahme der ncuen Miinzen in ihrem Gebiete anzuordnen. Dem Ziliolo wird in dem unteren Schlosse von Lienz ein Raum zur Wohnung und zur Anlegung der Miinzstatte iiberlassen. Die Dienstmannen, welche in Abwesenheit der Grafen nichts zu thun haben, miissen sich fiir die Milnzarbeit verwenden lassen. Die Grafen erhalten als Schlagschaiz 15 Soldi piccoli fiir jede Mark. Die Priigung soli sich jahrlich bis auf 2000 Mark belaufen. Die Miinzen mussten im ganzen Gebiete der Grafen unter Strafe von ciner Mark angenommen wcrden, auch wurde unter Strafe der Confiscation verhoten, diese Miinzen tiber die Grenze auszu-filhren. *) Die eingehendste Beschreibung der Gorzer Miinzen ist in der Monographie des Hofraths Welzl von VVellenheim (Neue Zeitschrift des Ferdinandcutns 5. Biind-clien 1839 S. 52 fF.) enthalten; es werden in derselben 53 verschiedene Miinzen der Gorzer Grafen aufgefiihrt. Er begriindet seine Ansicht, dass die iiltestc Miinze mit der Aufschrift „Meinhardus“ dem Grafen Meinhard 11. angeliOre, dadurcli, dass dieselbe das ganz gleiche Gepriige mit der von scinem Bruder Engelbert lil. herriihrenden Miinze an sich triigt. Die iilteston Gorzer Miinzen machte Coronini in seinem obeli-errvahnten VVerkchen: Dell antica Moneta Goriziana, bekannt. gioschens und fiihrten den Namen Denare, doch wurden auch halbe Detiare gepragt. Sie trugen den Namen des regierenden Grafen mit der Lezeichnuug als Comes Goriciae, Meinhard IV. abei' scbrieb sich Comes Tirolis, Graf Johann Comes Goritiae et Tirolis. Das auf den Miinzen hefindliche Wappen bestand bis zu Albert II. aus dem aufsteigenden Lihven (dem Gdrzer Familienwappen), bei Meinhard IV. in dem Tiroler Adler; vom Grafen Meinhard VII. an umfasste das Wappen neben dem Ldvven auch die rothen und weissen Streifen, das Symbol der friauliscben Lehen (auf den Siegeln kommen diese Streifen in dem Wappen schon nach der Ilalfte des 13. Jahrhundertes unter Meinhard III. 1252 und Albert II. 1295 vor'). Auf der Riickseite der Miinzen war in der ^egel eine Blume (eine Rose), wahrscheinlich bloss zur Ausschmiickung (wie diess auch anderwiirts geschah) ausgedriickt. Vom Grafen Meinhard VII. sind auch Goldmiinzen vorhanden. Uebrigens gab es ausserdem eine gorzische Rechnungsmiinze (Mark und Lire), vvelche vvahrscheinlich her aquilejisclien vollkoinmen gleicli war2). Es hatten jedoch auch die Miinzen der Patriarchen von Aquileja in der Grafscliaft Gorz gesetz-hchen Umlauf, wofiir bei jeder neuen Miinzpragung der Graf von Gdrz v°n der aquilejisclien Miinzstatte ein Geschenk (oder eine Abgabe) eihielt3). 24, 6ewerbe und Handel. Die Grafscliaft Gorz war ein Lehensstaat mit einer hochst ge-r*ngen stiidtischen Bevolkerung. Die Ge\verbethatigkeit blieb daher U|>entwickelt und beschrankte sich auf die Befriedigung der nothwen- ') Diese Verschiedenheit moehte wohl daher ruhren, dass die Grafen das Mfinzreeht in ihrer Eigenschaft als Grafen von GOrz ausiibten, nicht aber wegen hirer friaulischen Lehen, auf welche die Streifen in ihrem Wappen Bezug nehmen. M® SchutzvOgte von Aquileja hatten sie das Miinzrecht nicht, wie diess ausdriick-hch in (]em Scliiedsspruche von 1202 erwahnt wird. Da mit dem Vertrage vom Jahre 1202S die Grafen in das volle Eigenthum von GOrz gelangten, und von dieser ^eit an ihre rcichsunmittelbare Stellung hervortritt, so erscheint die wenn auch oicht urkundlich beglaubigte Nachricht, dass K. Otto IV. den Grafen Meinhard II. •L* Mttnzrccht vcrliehcn hahe, sehr glaubhaft. *) In dem (ervviihnten) Urbar der Familie d’Orzone kommen Giebigkeiten ’n «G0rzer March und Pfundt” vor. l) Zenobia von Florenz, Priifect der aquilejischen Miinze fflr den Patriarchen Antonio Gaetani, tlbersandte an den Capitiin von GOrz, Johann von Rabatta, die ^»innie von 100 Lire Soldi der neugepriigten Miinze, und zwar als das Regale, "elches in soleh en Fiillen von den Patriarchen an die Grafen von Giirz entrichtet 211 wwden ]>flegte (Della Bona). Vom Patriarchen Bertrand ist gleichfalls eine Miinze Vorhanden, auf vvelcher er sich Comes Goricie nennt; es moehte diess wohl nur e‘n Versuch sein, scine Obcrherrlichkeit ilber die Grafscliaft geltend zu machen. 45 * digsten Bediirfnisse. Das benachbarte Venedig, \vo sich Ilandel und Industrie friihzeitig zu hochster Bliithe entfaltet liatten, versorgte das Land mit seinen Industrie-Erzeugnissen. Die ersten Spuren der er-vvachenden Gewerbethatigkeit zeigen sich, \vie es in jenen Zeiten ge-wohnlich war, in der Bildung von Ziinften mit ihren ausschliessenden Vorrechten. Graf Albert III. soli die ersten Ziinfte bestatigt haben. Nahere Nachrichten sind uns aber erst von der Regierungszeit des Grafen Johann erhalten vvorden. Die gewerblichen Genossenschaften, hier Verbriiderungen (fraternita) genannt, verfolgten aucli den Zweck gegenseitiger Unterstiitzung, und wurden zuerst mit dem Privilegium des Grafen Johann 1455 fur die Scliuhmacher, die Schneider und die Garber gegriindet. Damit stand in Verbindung die Verfiigung des Grafen Johann, kraft welcher das Recht, offene Verkaufsladen zu lialten, aut die Stadt beschriinkt wurde, damit die Landleute der Umgebung ge-nothigt seien, dahin zum Einkaufe ihrer Bedarfsartikel zu kommen. Wer nicht in die Zunft eingeschrieben war, durfte kein Gewerbe in der Unigebung ausiiben, ein Vorrecht, welehes allmalig fiir die Stadt auf die ganze Grafschaft ausgedehnt wurde. Das Fischereirecht vvurde vom Landesherrn verliehen, und scheint namentlich in der Gegend von Tolmein, \vo die Patriarchen dieses Recht fiir die Fliisse Isonzo, Cirknitz, Brisa, Idria, Tominška, Iderza verliehen, eifrig betrieben worden zu sein. In der letzten Zeit der graflichen Herrschaft entdeckte ein Bauer 1490 die reichen Quecksilberiuinen in Idria (welches damals zur Grafschaft gehorte), die noch heute im sclnvunghaften Betriebe stehen. Gross ere Miihlen wurden in der Niihe von Goi z bei Salcano und Straschiz im Weichbilde der Stadt angelegt1). Die Mineralbader zu Monfalcone (damals dem Patriarchen zustiindig) waren im Verlaufe der Zeit in Verfall gerathen. bis der Podesta dieser Stadt 1433 die dort vorhan-denen Gebiiude tvieder herstellen liess. Der grosse Handelszug von Venedig nacli Deutschland berlihrte die Grafschaft nicht, doch nalun der damals freilich noch nicht erheb-liche Verkehr zwischen Triest und dem Norden den Weg iiber Gcirz. Die Bestimmungen iiber den Mandel sind daher fast ausschliessend solche, vvelche das Interesse des Landesherrn betrafen. So bedingte sich Gral Albert II. vom Patriarchen Raimund die Mautbfreiheit fur seine Weine und andere zu seinem Gebrauche dienenden Artikel aus, welclie von Giirz iiber Pontafel nacli seinen Besitzungen in Karnten, nament- ') Schon im J. 1261 bclehnte Graf Meinliurd IV. den Edlen Heinricli von Sulcano mit der nuchst Salrano gclegenen Mulile am Isonzo. Der Edle Giovanni Pipo heiratet Flaminia Manata, und versprieht ilir eine Morgcngabe von iiOO Du-katen, welche auf die Mulile zu Strazig angewicson wird 1476. Della Bona. Hch nach Lier.z, gefiihrt wurden 1281. Diese Mauthfreiheit scheint fort-bestanden zu haben, denn der Doge Marco Barbarigo befahl noch 1486 dem Statthalter von Friaul, nichts gegen die Privilegien der Grafen von Gorz zu unternehmen, welche unbehindert Waaren von Gorz nacb Lienz und eben so in der umgekehrten Richtung fuhren konnen. Die Grafen v°n Gorz hatten den friaulischen Hafen von Latisana im adriatischen Meere im Besitze. Als Graf Meinhard IV. Venzone, vvelches an der grossen Friauler Handelsstrasse nach Deutschland lag, envorben hatte, "ar er darauf bedacht, die dortigen Einwohner zu verpflichten, sich bei dem Bezuge der Waaren des Hafens von Latisana zu bedienen; Graf Meinhard VII. legte in Latisana einen Canal zur Befordeiung des Handels a»- Die Grafen Heinrich IV. und Johann Meinhard gewahrten den Handelsleuten von Belluno freien Handel mit allen iliren Besitzungen 1402’). In S. Giovanni nachst Duino hatte sich seit den altesten Zeiten ein Markt. gebildet, auf welchem namentlich der Pferdehandel schvvunghaft betrieben wurde. Wegelagerer mdgen im Beginne des 45. Jahrhundertes diesen Verkehr, welcher im mer von Belang gewesen sein muss, gestort haben, da Papst Bonifaz IX. sich veranlasst sah, e*ne eigene Bulle gegen die Storung des dortigen Jahrmaiktes, insbe-sondere des Pferdemarktes, zu eilassen 1405. In einer giinstigeren Handelslage, als die Grafschaft Gorz, be-fanden sich die Karntner Besitzungen der Grafen, durch welche der grosse Handelszug nach Deutschland fiihrte. Insbesondere hatte sich in Lienz ein Stapelplatz dafiir gebildet, wodurch der Ort zur Zeit des (dort residirenden) Grafen Leonhard zu grosser Bliithe gelangte2). 1) Es muss auffallen, dass die Grafen diese (von Verči in seiner Geschichte von Treviso berichtete) BegUnstigung an Belluno bereits im J. 1402 gcwahrten, nachdem das dortige Gebiet erst, im J. 1412 in ihren pfandweisen Besitz gelangte, 'venn nicht bei Verči ein Schreibfehler (1402 statt 1412) obwaltet. *) Pie Grafen von GOrz waren fUr die Erhaltung und BefOrderung des Han-(|els vaterlich besorgt. So liess Graf Johann 1450 und in den folgenden Jaliren die ^frasse von der Haslacher Klause bis unter Lienz mit einem grossen Kostenauf-"ande lierstellen, um den Waarentransport, auf dieser damals sehr besuchten Eoute '°n Botzen nach Villach zu erleichtern. Die gliicklichste Zeit genoss Lienz unter der ltegierung des Grafen Leonhard. Der Commcrz iiber Ponteba und Cadore nach em gOrzischen Gebiete war im lebhaften Betriebe. Die damals bliihenden Berg-'Verke ge\vahrtcn dem Landesherrn einen betrachtlichen Gewinn. Viele fremde a’meute nicht nur aus Kiirnten und Steyer, sondern auch aus der Sclmeiz und UUs Dalien driingten sich nach Lienz, siedeltcn sich dort an, und machten Lienz einer nicht unbetraehtlichen Handelsstadt. Staffler Topographie des deutschen J’irol u. Vorarlberg. Innsbruck 1847. 2. Thl. S. 430. 25. Olerus. Der Patriarch von Aquileja hatte die oberste geistliche Gerichts-barkeit in der Grafschaft Giirz, \velche in seiner Erzdiozese gelegen war. Solange der Patriarch in seiner staatlichen Unabhlingigkeit ver-blieb, fand diese Verwaltung ohne Schvvierigkeit statt, als aber die Venezianer dem Patriarchenstaate ein Ende gemacht hatten, und die Regierung die Ernennung der Patriarchen an sich zog, letztere sohin die Organe der Regierung wurden, begannen die Reibungen in der Aus-iibung ihrer geistlichen Autoritat in den der venezianischen Regierung nicht untenvorfenen Gebieten und insbesondere in der Grafschaft Gorz. Wenngleich vvahrend der Rpgierung der letzten Grafen von Gorz die Patriarchen noch nicht von ihrem geistlichen Einflusse auf das Gebiet der ersteren ganzlich ausgeschlossen vvurden ') wie es unter der nach-folgenden osterreichischen Regierung geschah, so wurde er doch vielfaeh beschrankt, wogegen sich die Patriarchen vieder Uebergriffe in die Rechte der Landesherren erlaubten. Olfen aber trat die Feindseligkeit der Patriarchen darin auf, dass sie das Recht des Landesfursten zur Bosetzung der geistlichen Pfriinden missachteten. Die Grafen von Gorz, von jeher Freunde der Kirche und Stifter vieler Kliister und Kirchen, hatten das Patronatsrecht in diesen Kirchen und namentlich die Be-setzung (oder Prasentation) fur diese Kirchen kraft papstlicher Bullen stets ausgeubt2). Bei der Gefangennehmung des Grafen Lleinrich durch den venezianischen General Marchese Taddeo d'Este vor Gividale (1419) waren (nach Bauzers Berichte) diese Urkunden verloren gegangen, in dessen Folge die geistliche Behdrde von Aquileja eigemuachtig in Be-setzung der Pfrunden in der Grafschaft Gorz vorging. Graf Iieinrich IV. \vandte sich demnach an den Papst mit der Bitte um die Erneuerung dieser Bullen. Nach den hieriiber gepflogenen Erhebungen, welche das Recht der Grafen ausser Frage stellten, bestatigte der Papst Martin V. das Patronatsrecht der Grafen von Gorz 1494. Der venezianische Patriarch kehrte sich aber nicht daran, und fuhr mit der Besetzung der PIVU n de n fort. Es musste neuerlich nach Rom recurrirt \verden , und die Piipste Sixtus IV. und Tnnocenz V[II. mussten wiederholt, selbst ') Man traf das Auskunftsmittel, dass der Patriarch unter den diessseitigen BischOfen einen Vičar crnannte, welcher statt seiner die geistliche Oberaufsicht' ftthrte. So weihte der Bischof von Pedcna als Vičar des Patriarchen 1 is t zvvei Altiire in der Kirche von S. Daniele, welehe bei dem Einbruchc der Ttirken ent-heiligt worden waren, vvieder ein, und nahm 14S2 die Einwoihung der Kirche von Weinstegcn (Samaria) am Coglio vor. Della Bona. J) Herzog Heinrich von Kiirntcn priiscntirte 1325 Ulrich von Waldenherg filr die Pfarre von OlSrz (Salcano) und bestatigte 1326 die Prasentation des GOrzcr Rizard filr die Pfarre von Salcano. l|nter Androhung der Excommunication den Patriarchen einscharfen, das Patronatsrecht der Grafen (in Gorz. Karaten und Tirol) zu respectiren '). Uieses Recht \vurde aber dainals als eines der vorziiglichsten Attribute •Jer Regierungsgevvalt der Landestiirsten betrachtet. Ueber die Aus-Jehnung desselben und den Bestand der Kirchen im Gebiete der Grafen Von Gorz war bisher (wie Morelli bekennt) sehr wenig bekannt. Im kais. Staatsarehive aber befindet sicli eine Reihe von Urkunden iiber die Ausiibnng des Patronatsrechtes. Wir entnehmen denselben die nach-folgende (mit der Zeitbestimmung der Ausiibung des Patronatsrechtes nach den ervviihnten Urkunden verseheue) doch wohl niclit vollstandige Aufzahlung der Kirchen, fiir vvelche den Grafen von Gorz das Pa-Gonatsrecht zustand. In der Grafschaft G orz undam Karste: Gorz (Pfarre S. Mario e Taziano), Salcano 1326, 1452, St. Peter bei Gorz 1448, Uucinigo 1454, Cormons, Romans, Bigliana 1444, 1447, 1475, 1482, '•1K4 (letztere vier ain Coglio und an dessen Fusse gelegenen Orte waren n|cht miter venezianischer Botmassigkeit, sondern Eigenthum der Grafen Von Gorz), Prebacina 1457, Canal Ronzina 146j, Camals (Canale?) 1466, Comen 1470, Mocco 1295, Dornek und Tomai 1434, Marin an de,r Wippach 1456, 1457, S. Marx am Karst 1237. In Friaul: Das ^ icariat in Aquileja (die Grafen von Gorz hatten eine Domherrnstelle zu besetzen), Rosazzo ’/2 Pfriinde (vvahrscheinlich wurde das Patronats-*«cht der Abtei alternirend ausgeiibt) 1477, Codroipo 1446. Treves (im Bisthume Concordia), Latisana, Flambro 1485. In Krain: Laas 1288, ^ ottiz 1237. In Istrien: Mitterburg (Pisino) und Oslan 1407, Grisignana •*29,Novacco,Caminach. InKarnten: Kirchberg 1454,St. Bernhard 1 154, St- Paternion und Spital 1495, Stein im Jaunthale und Mosburg 1354, ^ellach, Kollnitz und Danielsberg 1417, St. Stephan im Gailthale und Kbfirstein 1311, 1363, 1445, 1452, Derzelach 1490, St. Magor im Gail-tliale 1461, Otnig im Lavantthale, Wiglan, Tropelach, Vellach, Kirch-a°h im Gailthale. Im Pusterthale: Kals 1499, Lienz, Patriarchsdorf. 111 Salzburgischen: Tvveng (Lungau), Radlach. In Oberosterreich: Bernhard bei Wels. *) Mer Bischof von Pedena beauftragte auf Befehl des Papstes Eugenius IV. en "atriarchen unter Androhung der Excommunication die freie Ausiibung des Patro-"atsrechtes durch den Grafen von (jOrz nicht zu hindern 1445. Papst Sixtus IV. crneuerte 1480 das Patronatsrecht der Grafen iiber die GOrzer Kirchen, nachdem '’e frtiheren Bullen von Martin V. und Eugenius IV. verloren gegangen vvaren. apst Innocenz Vlil. beauftragt iiber die Beschwerde des Grafen Leonhard mittelst reve vom 11. Miirz 1480 den Deehant von Laibach, dem Andreas Posch die dem 1 atronatsrechte des Grafen unterworfene Pfarre S. Ilario e Taziano in GOrz zu Vt‘>leihen, nachdem der Vičar des Patriarchen „nescitur quo animo duet us" diess Z|' Miun sich geweigert liabc. Della Bona. Das Patronatsrecht der Grafen von Giirz erstreckte sich demnach iiber acht Liindergebiete und zum Theile selbst liber die Besitzungen der Grafen hinaus; die Handhabung desselben bildete einen nicht ge-ringen Tlieil der Regierungsthatigkeit der Grafen von Giirz. Die alteste Pfarrei im Lande war wohl jene von St. Johann am Timavus (vvelche allerdings in jener fernen Zeit nicht zu der Grafschaft gehorte), nach ihr eine der altesten die Pfarrei des benachliarten Duino, vvelche schon 1188 vorkommt. Die Pfarre von Salcano diirfte gleichfalls schon unter den ersten Grafen von Gorz bestanden haben, doch felilen dariiber alle Nachrichten. Die Grafen von Gorz vvaren stets Freunde der Geistlichkeit und bethatigten ihren froinmen Sinn durcli zahlreiche Stiftungen von K1 i>— stern und Kirchen, und durch reiche Vergabungen an geistUche Cor-porationen. Sie traten damit in die Fussstapfen ihrer Vorfahren, der Grafen von Lurn und Pusterthal, vvelche Kirche und Kloster von Millstatt, das Kloster St. Georg am Langsee, die Kloster Sonnenburg im Pusterthale und Gossen in Steiermark gegriindet hatten. Die alteste Stiftung der Grafen von Gorz ist jene des Klosters von Rosazzo im benachbarten Friaul. Dieselbe riihrte zvvar bereits von den Eppensteiner Grafen von Gorz her, aber auch das nachfolgende Lurngatier Grafen-geschlecht bedachte das Kloster reich, und vviihlte es zu seiner Ruhe-statte. Die Grafen von Giirz hatten demnach auch das Recht, an der Ernennung des Abtes dieses Klosters mitzuvvirken oder ihn zu prasen-tiren; und als das Kloster vom Papste Bonifaz IX. 1391 in eine Cominende vervvandelt vvurde, bedurfte es hierzu der (auch erfolgten) Zustimmung des Grafen von Giirz, vvelcher auch den Titular der Commende zu bestiitigen hatteNoch Graf Leonhard iibte dieses Be- *) *) Das kais. Archiv vervvahrt mehrere Urkunden, vvelche die Beziehungen der Grafen von GOrz zu dem Kloster von Rosazzo in ein klareres Licht stellen. Die vvichtigsten dieser Urkunden, das Bestatigungsgesuch des Primicerius Dandolo Com-mendatore von Rosazzo und die hiertiber ausgestellte Bestatigungsurkunde des Grafen Leonhard vvurde bereits ausfiihrlich angegeben. Von den ttbrigen Urkunden fiihren vvir hier einige der belangreicheren an. In der Urknnde vom 28. Aug. 1 2-'i2 bestatigt Bernhard Herzog von Kiirn ton, dass allc jene Besitzungen am Karste, vvelche Heine Vorfahren und er der Abtei von Rosazzo geschenkt. haben (vvie Česano, Siriach, Pliscavitz, Mirschach, Podem, villa Crucis (Heiligenkreuz), Sohpoiaoh, Scopo, Les-nitz, Predra, Selczach, Utendorf, Dobragon, Godegnano, Sedla, Fontana (Wariasch) von jener Vogtei frei sind; diese Erkliirnng vvar hauptsiichlich gegen Rudolph de Devvino (Duino) und Beaquinus von Mimilano gerichtet, vvelche die Vogtei liber jene Gfitcr beanspruchten. Unterm i'>. Mai 1285 tauschen Conrad Abt von Ro-sach und Friedrich Abt von Milstat und deren Convento gevvisse in der Urknnde genannte Besitzungen in Kiirnten und Gorz unter einander aus. — Der Abt Rai-mund und der Convent der Abtei Rosaz verschreiben dem Patriarchen Ludvvig von statigungsrecht in den letzten Jahren seiner Regiening gegenuber dem Comthur Dandolo (1497). Die zweite wichtigere Stiftung det' Grafen von Aquileja (am d 2. Juli 1364) sammtliche Besitzungen derselben fur den Betrag von 200 Dukaten in Gold, \velche der Patriarch fiir AblOsung der Abtei aus der Gewalt des Nicolaus von Strassoldo ausgelegt hatte. — Eine wichtige Urkunde der ge-dachten Samnilung ist jene, welche derselbe Abt Raimund von Rosazzo unterm 24. August 1364 in GOrz ausstellte, und rvorin er den Grafen Meinhard (VII.) von GSrz als Erbvogt des von seinen Vorfahren gegriindeten und dotirten Klosters Rosazzo erklart und gewisse dieses Verhaltniss regelnde Bestimmungen beifugt. Wir lassen hier den rvesentlichen Inhalt dieser Urkunde folgen: ,,Rainiundus Abbas monasterii Sancti Petri de Rosacio recognoscere volens fldelem devotionem ac cordialem gratiam, quas — Dominus Meynhardus comes Goritiac ac Tirolis — erga personam dieti domini Raymundi abbatis et specialiter ad monasterium Rosacenso habuit et habet — cujus monasterii antecessores praedicti domini comitis fundatores, advocati et dotatores eistiterunt, et ipso omni tempore ipsius monasterii et °mnium bonorum eidem monasterio pertinentium defensor et manutentor benignus exstiterit et graciosus, prout ibidem dictus dominus abbas veraciter asserebat. Qnapropter praefatus dominus abbas se ipsum et dictum monasterium prae omnibus aliis dominis saecularibus cum omni servitio et subjeetione merito tenere se voluit eidem domino comiti esse fere obligatum. Ideoque — dominus abbas cum infraseriptis pactis se ed dictum monasterium praefato domino comiti Prom is it prout inferius denotatur. Priino quidem promisit dictum monasterium praefato domino comiti et omnibus suis familiaribus aperire cum libero introitu et ezitu ad umnem ipsius domini comitis voluntatem, salvo tainen, quod praefatus dominus comes vel sui familiares de dieto monasterio tempore guerrarum facere non debeant aliquas novitates, nec etiam praenominatus dominus comes vel sui servito-res extra dictum monasterium modo aliquo ab ipso domino abbate et suis servito-ribus seu aliis quibuscunque non offendantur dolo et fraude remotis. Item quod b°na dieti monasterii sub dominio praefatis comitis existencia modo aliquo vendere se« alienare non debeat sine voluntate et consensu dieti domini comitis vel here-dnm suorum. Item remisit et plenariter indulsit per se et successores suos prae-fato domino comiti et suis haeredibus omnia ablata seu quovis modo recepta a bonis dieti monasterii usque ad praesentem diem , ita et taliter, quod de hujus-'nodi ablatis feret et per praesentes facet ipsi domino comili et suis heredibus dnem et remissionem et per expressum et speciale pactum de ulterius non petendo aliquo modo.-1 — — Dass auch die den Grafen von GOrz nachgefolgten Osterrei-1 dischen Herrscher den Einfluss auf die Abtswahl gewahrt haben , zcigt eine Ur-^nnde des K. Ferdinand I. vom 27. December 1527; er prasentirt damit dem 1’apste Clemens Vil. ad abbatiam in Rosacio ordinis S. Benedicti Aquilejensis dioceses, comitatus nostri Goritiae per obitum quondam Antonii Grimani ultimi et immediati cjusdem possessoris vacantem, cujus jus patronatus ad nos, tamquam Goritiae comitem pleno jure spectare noscitur, honorabilem devotum nobis dilec-*urn Gregorium Angerer (Theologiae) doetorem canonicum Brixinensem consiliarium et ad illustrissimum dominum Venetum oratorem nostrum. (Kais. Staatsarchiv.) Eine Kleichzeitige Urkunde (vom 11. Februar 1528) enthalt die Besitzeinfiihrung des Abtes durch den Capitiln von GOrz Georg von Eck: „et primum ad altare majus 1Psius ecclesiae et abbatiae conduxit et copertam lineam existentem super dieto Giirz war jene der Commende des deutschen Ordens in Precenico bei Latisana, welche Graf'Meinhard II. um 1226 vornalnn; ebenso grundete er das Kloster S. Pietro in Selve in Istrien ’), \velches gleiohfalls eine Begrabnissstatte fiir die Grafen von Giirz \vurde. Auch die Templer hatten melirere Besitzungen in der Grafschaft und am Karste, vvie Adelsberg, Corniale, Wippacli (Reiffenberg vvird ebenfalls, doeh un-richtig, darunter genannt); als der Orden aufgehoben wurde, gin-gen ihre Besitzungen an die Maltheserritter iiber 1307 (Palladio). Graf Meinhard III. grundete das Domiuicaneriuenkloster in Lienz, dessen Gemahlin Adelheid das Kloster Steinaeh in Tirol 1254, Graf altari majori ac vecte et claves portae ipsius ecclesiae et fortalitii ipsius monaste-rii claudendo et apriendo ad sonum eampanae in signum realis et corporalis pos-sessionis acceptae tradiderit.“ — Es gab aber auch ernstere Auftritte zwischen den Grafen von Giirz und dem Kloster Rosazzo, welclies die von ersteren gemach-ten Stiftungen nicht aufrecht erhalten hatte. So erzahlt eine Chronik jenes Klo-sters vom MOnche Osalk, dass im J. 1298 Graf Albert II. von Giirz mit seinem Neffen Grafen Meinhard von Ortenburg sich in das Benedictinerkloster Rosaeh in der Grafschaft GOrz (zu \velcher es wohl nur gezahlt wurde, \veil es eine gOrzische Stiftung war) begaben und sich bei dem Abte und dem Convente erkundigten, wesshalb sie der Stiftung entgegen in dem bei derKirehe S. Aegidii bestehenden und ihreni Kloster gehorigen Spitale keine Armen und Aussatzigen mehr unterhielten. Diese Kirche samint dem Spitale hatte der Erzdiacon (und enviihlter aber nicht bestatigter Patriarch) von Aquileja Graf Ulrich von Ortenburg erbaut, mit Gtttern ausgestattet und nebst zwei Pfarren dem Kloster Rosaeh unter der Verpflichtung iibergeben, dass in jenem Spitale Anue und Aussatzige unterhalten iverden sollten; die Grafen von Gorz hatten diese Stiftung wohl auch bedacht. Auf jene Prage erwiederten der Abt und die Miinche als Entschuldigung: „Weil einst vom Kloster kein Zehent an die rO-mische Curie entrichtet wurde, wohl aber jetzt.“ Worauf die Grafen entgegneten, dass sie ihr Eigenthum nur dazu hergegeben hiitten, dass diese Armen und Aussatzigen verpflegt wiirden, wozu Graf Albert beifiigte, dass er und seine Neffen (die Grafen von Ortenburg) alles was ihre (der Grafen von GOrz und von Ortenburg) Anvenvandte und Miuisterialen dem Kloster und dem Spitale gegeben hatten, wiedcr zuriicknehinen wiirden , worauf die Grafen in grossem Zorne davon gingen. Der Abt berichtete diesen Vorfall dem Itischof von Concordia und bat ihn um Rath, vvelch’ letzterer antwortete, dass die Grafen in ihrem vollst&ndigen Rechte seien, und dass das Kloster vvenigstens einige Arme unterhalten solle, um den gu-ten Willen zu zeigen, da sonst dem Kloster grosses Unheil von den Grafen bevor-stehe, und ihm niemand beistehen werde. Da auch die alten MOnche dafilr stimmten, die Stiftung zu beobachten, und meinten, es sei gerathener, Arme und Aiissiitzige zu unterhalten, als das Geld an die rOmische Curie zu schicken, da sonst dem Kloster die grOsste Gefahr drohe, so scheint der Abt sich diesem Rathc ge-fttgt zu haben, worttber die Chronik nichts weiter berichtet. l) Nach Bauzer wiire die Grtlndung dieses Klosters durch Meinhard III. 1 '-•>* erfolgt. Da aber (s. S. 199. Anm. 5) Graf’Meinhard II. mit seinem Neffen Meinhard UL schon 1222 einen Ged&chtnisstag fttr den Grafen Engelbert III. daselbst. stiftete, so muss die Entstehung des Klosters auf cine frUhere Zeit zurttckverlcgt werden. Meinhard TV. und seine Gemahlin Elisabeth von Baiern stifteten die Abtei Starns in Tirol 1284, deren Tochter Elisabeth. Gemahlin des Kaisers Albrecht I. stiftete das Kloster Konigsfelden in der Sclnveiz 1310. Herzog Heinrich von Karaten, Sohn des Grafen Meinhard IV., erneuerte das Kloster Heiligenkreuz (Schnalen) in dem Tiroler Antheile der Churer Diocese und das Kloster Seldenthal 1324, das Kloster Gries 1325; Anna von Oesterreich, Gemahlin des Grafen Johann Heinrich, stiftete das Kloster S. Glara in Wien; Meinhard VIT. restaurirte das Carmeliter-kloster in Lienz 1309. Herzog Heinrich von Karaten eibaute Kirche Und Hospital in Innsbruck. Ausserdem bedachten die Grafen viele Pfarreien und geistliche Benefizien mit reichen Einkiinften (mit Vor-behalt des Heimfalles des bevveglichen Vermogens) und sonstigen Schen-kungen, so Graf Engelbert ITI. an Admont 1145. Albert II. das Kloster Lrattnik 1280, Otto und Heinrich von Karaten dann Albert H. Sittich, Heinrich von Karaten Chieinsee, Meinhard IV. Michelstatten in Krain, Heinrich von Karaten und Otto \Vilten 1305, Albert II. und Meinhard V. Ossiach 1309 '). Eine Begebenlieit in dem kirchlichen Leben ist besonders hervor-zuheben. Die Stadt Giirz darf sich riihmen, die Stiitte der frominen Wirksamkeit des heiligen Antonius von Padua gewesen zu sein. Ueber Linladung des Grafen Meinhard II. kam der heilige Anton von Padua uiit seinem Gefahrten, dem seligen Eiater Lucas nach Gorz, verherrlichte daselbst durch seine Beiedtsamkeit die Lehre Ghristi, und grundete im Lin verne h me n mit dem Grafen 1225 die Kirche und das Minoritenkloster auf dem Platze Schonhaus in der unteren Stadt (dem heutigen S. Antons-platze); im folgenden Jahre liess er neben der Kirche die Gapelle der b. Gatharina erbauen. Er stand seiner Stiftung als Quardian durch drei Jalne vor und grundete wahrend seines Giirzer Aufenthaltes Kloster ‘n Triest, Parenzo und Pola G. Es ist bemerkenswerth, dass die Stadt Giirz fast durch ein Jahrhundert oline Pfarrkirche verblieb; sie war nach Salcano eingepfarrt, und es zeigte sich darili die alte Abhangigkeit des Ortes Gorz von Salcano, vvelches boi der Schenkung von Kaiser Otto IV. 1001 den Ilauptort dieses Gebietes bildete. Abgesehen von dem eben envahnten Minoritenkloster \vurde von der Gratin Gatharina, Gemahlin des Grafen Albrecht VI., die erste der h. Anna und dem h. Leonhard geweihte Gapelle im J. 1365 neben dem Rathhause erbaut; ') Bauzer Syllabus etc. *) Formentini a. a. O. Noch zeigt. man in der Capelle der h. Catharina den Prt, wo der Tradition nach die von ihm als ersten Guardian bcvvohnte Zelle sich befunden haben soli. sie dient noch gegenwiirtig als Sakristei der Domkirche. Im J. 1368 errichteten die Briider Michael und Johann von Rabatta die (noch be-stehende) Kirche des h. Geistes in der oberen Stadt, wozu Papst Bonifaz IX. die Erlaubniss ertheilte, damit die Gorzer nicht gendthigt seien, sich die heiligen Sacramente von der entfernten Kirche von Salcano administriren zu lassen; doch blieb sie eine Filiale der Pfarr-kirche von Salcano. Erst gegen das Ende des 14. Jahrhundertes schritt die Gemeinde zur Eibauung der Pfarrkirche SS. Ilario e Taziano, wobei sie vom Grafen Heinrich IV. durch Zuweisung von Zinsungen reichlich unterstutzt wurde; sie ward 1399 (oder 1400) dem Cultus erdffnet, und wurde in der Folge die Metropolitankirclie des neu errichteten Erzbisthuins. Von der Sorge fur die Erhaltung des Kirchen-vermogens legt das vom Grafen Johann an die Gemeinde von Connons (bei Enveiterung ihrer Statuten) ertheilte Privilegium Zeugniss ab. Es wurde damit angeordnet, dass die Gemeinde jahrlich zwolf Personen envahle, welche die okonomische Aufsicht iiber die Giiter der Kirche zu fiihren haben, und ohne deren Zustimmung, so wie ohne den Ratb der Adeligen keine Ausgaben liir die Kirche gemacht, noch deren Giiter veriiussert werden diirfen. Anlasslich des fiihlbaren Mangels an Personen, welche sich dem geistlichen Stande widmeten, verlieh Graf Meinhard VII. der Geistlich-keit seiner Gebiete in Gorz und in Karaten das Privilegium der Te-stirungsfreiheit iiber ihr bevvegliches Vermdgen (1382 fiir Giirz, 1385 fiir die Pfalzgrafschaft Kiirnten), welches frilher bei dem Tode des Pfarrers dem Fiscus anheim fiel. Wenn der Geistliche ohne llinter-lassung eines letzten \Villens stiirbe, solite die IIiilfte seines beweg-lichen Vermogens den Vervvandten desselben und die andere Ilalfte seiner Kirche zufallen. Die Geistlichkeit von Gorz hatte immer noch Veranlassung, sich iiber die Bedriickung durch die kirchliche Ober-behorde von Aquileja zu beschweren. So beklagte sich dieselbe bei dem Grafen Heinrich IV. (1450) iiber die Neuerung „dass sie um ihre Weihen neue Urkunden von dem Patiiarchate kaufen und ihre Dirnen von ihnen tliun mOssten." Es mochte auf Grund dieser auf den ersten Punkt Bezug nehmenden Beschwerde sein, dass bald darauf (1455) Graf Johann eine Zuschrift an den Erzpiiester von Aquileja richtete mit dem Begehren, „seine Geistlichkeit nicht zu steuern, es sei denn von altein Herkommen (die Pfaffensteuer) doch \vas andere Fiirsten des Reichs thun, daran wolle auch er sich haltenu (Staatsarchiv). Als m't Leonhard’s Tode das nrafliche Geschlecht erlosch, blieb die Geistlichkeit der vielen Wohlthaten eingedenk, die sie von diesen ihren Landesherren erlangt hatten. Die Geistlichkeit der Pfalzgrafschaft hielt jahrlich einen Gottesdienst zum Gedachtniss der ihr verliohenen Te- stirungsfahigkeit iiber ihr bewegliohes Vermogen und aus demselben Grunde kamen alle Pfarrer der Grafschaft Gorz jahrlich zusammen, mn einen Gedachtnisstag fiir die Gorzer Grafen abzuhalten. 26. Kriegswesen. Obwolil das Waffenhandwerk die vorziiglichste Beschaftigung der Grafen von Gorz, namentlich in den friiheren Zeiten, bildete 1) und sie durch ihre Kriegsziige einen grossen Theil ihrer Erfolge errangen, so sind uns doch nur sehr wenige Nachricliten iiber ihre darauf beziiulichen Einrichtungen erhalten worden. Urspriinglich waren diese freilich sehr einfach. Wenn der Graf eine Fehde begann, berief er seine Vasallen roif ihren Dienstleuten zum Zuzuge, das gemeiue Volk musste die Miliz stellen. Spater unter dem Grafen Albert und noch mehr unter dem Grafen Heinrich II. reichten diese Vorkehrungen nicht mehr aus, und es musste, vvie es wohl keinem Zweifel unterliegt, an die Aufstellung VOn Soldtruppen gedaclit werden. Der Beweis davon ist in dem Auf-"ande von grossen Summen zu finden, welche fiir die Kriegfiihrung aasgegeben wurden. So lange der gefullte Hausschatz ausreichte, wurde '6 ase v dazu bestimmt, als er aber erschopft ward (zuerst unter dem Grafen Heinrich II.) musste zur Eingehung von Schulden und zur Ver-ausserung der Giiter geschritten verden, wodurch allmalig die Macht Ur>d das Ansehen der Grafen herabsank. Als endlich Graf Johann wegen Anspriiche auf die Ortenburger Erbschaft den unbesonnenen Kriegs-Zug gegen Kaiser Friedrich III. unternahm, welcher den Verlust der kaintnerischen Besitzungen zur Folge liatte, wurde die Macht der Giirzer Grafen vdllig gebrochen. So brachte die Kriegslust, welche anfanglich *) *) In der Geschichte der Grafen von GOrz nehmen ihre Kriegsthaten die v,,rderste Stelle ein; alle oder doch fast alle Gliedcr dieses Geschlechtes hetheilig-ten s'('h daran. Graf Engelbert II. und Meinhard II. zogen in das heilige Land Zl>r Bekampfung der Ungliiubigen, Meinhard III. und Albert II. nahmen Theil an dem Kreuzzuge gegen die heidnischcn Preussen. Der hauptsachlichste Schauplatz der Feliden waren aber die benachbarten Geibete von Frianl und Istrien, im Kampfe kegen (oder fiir) die Patriarchen und gegen die Venezianer. Graf Engelbert II. nnd ■Albert II. nahmen sogar die Patriarchen gefangen. Meinhard 111. und Meinhard IV. bdgten den Kriegsztigen der Kaiser, letzterer kiimpftc mit seinem Bruder Albert 11. Gpfer in jer Entscheidungsschlacht fiir Kaiser Rudolph am Marchfelde. Das Leben d“s Grafen Heinrich 11. bildete eine fortlaufende Reihe von K&mpfen in Friaul, Ireviso, Padua und Istrien, wie er auch seinem k On igli eh e n Freunde Friedrich Voi> Oesterrcich zu Hilfe zog. Die Kriegsziige der nachfolgenden Grafen rvaren vom ^Ihcke nicht begiinstigt, und endigten meist mit einem Misserfolge, insbesondere uniiberlcgte Kriegszug des Grafen Johann gegen den Kaiser Friedrich III. letzten Grafen Leonhard ist nur bekannt, dass er im Auftrage des oben cr'vahnt,en Kaisers einen Aufstand in Pordenone diimpfte 1468. »Der der V,»n dem glanzende Eifolge fur die Grafen herbeifnhrte, die letzteren zura volligen Ruine, der durch den Tod des letzten Grafen nur seinen formellen Abschluss erhielt. Zum Schutze des Landes diente das feste Schloss Gdrz, \velches in einer von der Natur begiinstigten Lage allen Angriffen der Feinde, die es zu erdulden batte, widerstand, und bis zum Erloschen des Grafengeschlechtes niemals eingenommen wurde (die von Bauzer erwahnte aber durch keine gleichzeitige Geschichtsquelle bestatigte Nachricht von einer Einnahine der Venezianer durch Ueberfall 1419 ist niclit glaubvviirdig). Zur Sicherung des Ortes diente ein befestigter Thurm, welcher an der nahen Isonzobriicke am jenseitigen Ufer ais Briickenkopf 1483 erbaut \vurde (Della Bona). Die Grafen von Goi z fiihrten stets in eigener Person den Befehl iiber ihre (wohl nicht sehr zahlreichen) Kriegsleute, nur bei der Ent\vicklung eines bedeutenderen Heeres unter dem Grafen Heinrich II. erfahren wir die Namen der Fiihrer, welchen die Leitung der einzelnen Heeresabtheilungen uber-tragen wurde. Es waren diess: Volker von Auersperg 1299, die Edleu von Pietrapelosa, de Portis, Jacob Fontana und der Kriegshauptmann Vlem, vvahrend unter der Griifin Beatrix, der Regentin nach Heinrich’s Tode, Hugo von Dnino die Truppen der Grafschaft anfiihrte. Ais besonders tapferer Kriegsmann that sicli unter dem Grafen Heinrich II. Simon von Ungerspach hervor, der seiner Treue zum Opter tiel 1309 ’). ’) Bei der Fehde des Patriarchen Ottobono mit dem Grafen Heinrich II. hatte Letzterer die Vertheidigung des rvohlbefestigten Schlosses von Lucinico dem Kdlen Simon von Ungerspach anvertraut. Die Truppen des Patriarchen belagerten die Burg, schlossen sie ringsum ein und erschiitterten ihre Mauern durch die schweren Wurfgeschosse der aut' der HOhe Uber der Burg aufgepflanzten Wurfma-schinen (Balestren). Ungerspach vertheidigte sich mit seiner an Zahl geringen Mannschaft auf das tapferste. Ais aber die Lebensmittel auszugehen drohten, baten die Belagerten ihren Anfuhrer, sich zu ergeben, da keine Aussicht auf Entsatz vorhandcn sei. Letzterer aber erwiederte, er sei in gleicher Lage mit ihnen, und rtthmlich vverde ihr Tod, \vcnn sich ihr Anfuhrer zur Bewahrung der Treue gegen seinen Herrn dem gleichen Schicksale untervverfe. Die Soldaten, wenig dadurch befriedigt, eni' porten sich gegen ihren Anfilhrer, todteten ihn und iiberlieferten die Burg. Ais der Patriarch den verstttmmelten Leichnam des Ermordeten gewahrte, und den Her-gang erfuhr, liess er letztenui ehrenvoll begraben, und vcrurtheilte die EmpOrer gegen den Rath seiner Umgebung zu lebeuslanglichem Kerker; das Castell aber wurde zerstort (Nicoletti). Es blieb seitdem in Ruinen, welclie noch heute zu sehen silni. Gorz und Gradišča unter osterreiclii-sclier Herrschaft. A. P o 1 i t i s e h e G e s c h i c h t c. L Im 16. Jahrhunderte. (Kaiser Max 1500 -1519. K. Carl und K. Ferdinand I. 1319—1.364. Erzherzog Carl 1364—1390.) Mit dem Tode des Grafen Leonhard (12. April 1500) war das einheimische Herrschergeschlecht in Gorz erloschen, und die Grafschaft gleich den iibrigen Besitzungen dieses Geschlechtes an die dureli die bestehenden Erbvertrage zur Nachfolge berufenen Gebieter von Oesterreich aus dem Hause Habsburg. Kaiser Max als das Haupt der ^amilie trat die Erbschaft an. und entsendete — er befand sich am lloichstage zu Augsburg — die Grafen von Nassau, von Zollern und v°n Fiirstenberg mit 300 Reitern nach Gorz, um die Grafschaft in Besitz zu nehmen., und die Huldigung der Landstande fur den Kaiser z'i empfangen, worauf der letztere den Standen die Rechtsgevvohnhei-ten und Privilegien des Landes bestittigte (21. Juni 1500). Die neue Herrschaft wurde von den Gorzern mit Ereuden begriisst, und ervveckte ,n ihnen die lloffnung auf bessere Zeiten. Die machtlose Regierung der stets abwesenden Grafen liatte ihnen keinen erfolgreichen Schutz ge-8en das Andriingen und die Behelligung der venezianischen Nachbarn Zu gewfthren, Sicherlieit und Ordnung im Lande nicht zu erhulten ge-wusst. Nun aber gelangten sie unter die Botmassigkeit eines machti-Sen, in und ausserhalb des Landes in hochstem Ansehen stehenden pehieters, welcher die Staatsziigel mit fester Hand leitete, und traten 'n Gemeinschaft mit den iibrigen dem Kaiser unter\vorfenen Landern, ai' deren Rechten und Begunstigungen sie Theil nahmen. Sie sollten s‘eh aber des Vollgenusses dieser Vortheile nicht alsogleich, mindestens "icht fUr |ange Zeit erfreuen, da \venige Jalne nach dem Regierungs-antiitte des Kaisers Max in der Grafschaft eine kriegerische Epoche eintrat, wahrend welcher das Land hart mitgenommen wurde. In den Jalovi, 150H bis 151 (i loderte die Kriegsfackel im Lande, zuerst durch den sogenannten friaulischen Krieg, unmittelbar darauf durch jenen, \velchen die durch die Ligue von Cambrai verbundenen Machte gegen Venedig fuhrten. Wir haben es hier nur mit jenen Kriegsereignissen zu tliun, welche die Grafschaft Gorz unmittelbar oder mittelbar betra-fen, und konnen uns hierbei auch um so kiirzer fassen, als die um-standliche Schilderung derselben in der Spezialgeschichte von Gorz von Morelli zu finden ist. Diese Kriege wurden in einer Weise gefiihrt, welclie noch vollig das Geprage des eben zimi Abschlusse gelangten Mittelalters an sich trug. Der Feldzug wurde, so weit ersichtlich, planlos begonnen, geringe Truppenkorper wurden in Bewegung gesetzt, meist war es dabei auf die Ge\vinnung einzelner Schlosser und Ort-schaften oder auf eine Ueberraschung feindlicher Abtheilungen abgese-heu. Grausamkeiten gegen Gefangene und gegen friedliche Burger wur-den von beiden Seiten begangen. Wo sich das Talent und Geschick eines Anfiihrers zeigte, fiel die Entscheidung rasch zu seinen Gunsten aus, eben so wie die zalie Tapferkeit der Befehlshaber in den befe-stigten Orten diese meist vor der Einnahine, selbst durch iiberwiegende Streitkrafte versucht, bewahrte. Schlachten oder vielmehr Treffen wur-den gewonnen und verloren, weite Gebiete eben so leicht wieder auf-gegeben, als sie erobert worden, ohne dass sich am Ende des jevveili-gen Feldzuges die Lage wesentlich geiindert hatte. Hiervon muss doch eine zvveifache Ausnahme gemacht vverden, denn in dem ersten Kriegs-jahre vermochten die Venezianer das Schloss von Gorz und fast das ganze Land zu gewinnen und es durch melir als ein Jahr zu behaup-ten, so wie in den spateren Jahren Kaiser Max die angrenzenden Orte in Friaul besetzte und als osterreichisches Friaul dauernd mit der Grafschaft Gorz verband. Dabei ergab sich ein hdchst sonderbarer Um-stand. Die Besetzung der Orte erfolgte, wie eben die Gliickswiirfel des Krieges fielen, und man hielt fest, was man zu vertheidigen vermochte. Eine feste Reguliiung der Grenze, welche die Ergebnisse der Kriegs-laune ausgeglic.hen hatte, kam vveder bei den nachgefolgten Friedens-verhandlungen noch spater jemals zu Stande, so dass noch die heutige Begrenzung im Wesentlichen auf der faktischen Hesitznahme der Orte durch Kaiser Max beruht. Die erste Massregel, welche K. Max in dem neu erworbenen Gebiete von G(5rz anordnete, war auf die starkere Befestigung des Ca-stells von Gorz und der am Abhange des Castellhiigels gelegenen oberen Stadt gerichtet, in richtiger Wurdigung dieses far den Besitz des Landes so wichtigen Punktes (1501). Die Eroberung von Mailand und der angrenzenden Theile der Lombardie durch Ludwig XII., Kdnig von Frankreich, hatte in K. Max die gegriindete Besorgniss erregt, dass ersterer auf Kosten des Reiches die Herrschaft liber ganz Italien z11 gewinnen strehe. Er war demnach mit Zustimmung der deutschen aut' dem Reichstage zu Constanz versammelten Fiirsten entschlossen, ihn auf italienischem Boden zu bekampfen und begehrte, mit Voranstellung des Motives der Kaiserkronung zu Rom, von Venedig die Gestattung des Durchzuges durch dessen Gebiet mit 4000 Reitern. Die Ansichten vraten dariiber im Senate von Venedig sehr getheilt, endlich aber gewann jene, \velche das Begehren zu verweigern empfahl, die Oberhand. Ver-gebeus bemiihte sicli K. Max, den Senat von seinem Entschlusse abzu-bringen, vergebens versuchten die venezianischen Gesandten auf dem Reichstage zu Constanz, den Kaiser zu bewegen, von seinem Zuge nach Italien abzustehen. Sie wurden dabei von Papst Julius 11. unterstiitzt, 'velcher im Jahre zuvor den Kaiser zu seinem Einfalle in Italien haupt-sachlicli anzureizen gesucht, nun aber mit Venedig sicli verbunden hatte nnd, um den Kaiser von Italien abzulialten, ih m mittelst einer Bulle die Kaiserwiirde anbot, um ihm die Bemiihung zu ersparen, sich dess-halb nach Rom zu begeben. Allein K. Max blieb fest in seinem Vor-satze und begann, da er verhindert war, die Franzosen in Italien an-zugreifen, den Krieg mit Venedig (1508). Nachdem er in Gorz und Tirol Truppen gesammelt, zog er mit 1500 Reitern und 4000 Mann Fussvolk gegen Vicenza, wahrend der Herzog von Braunschiveig von Karnten aus in Friaul einfallen solite. Der Feldzug begann gliicklich, der Kaiser besetzte die Berge von Asiago und die sette Comuni, vvurde aber bald \vieder von den Venezianern zuriickgediangt. Nachhaltiger 'var der Einfall in Cadore, dessen Gebiet der Kaiser besetzte, und dessen Burgen er einnahm. Damit war aber seine personliche Theil-nahme am Feldzuge beendigt, er musste nach Deutschland zuriickkeh-l'en, um neue Subsidien zu erlangen und die Fiirsten zu bevvegen, ihre Hilfstruppen, deren Zeit abgelaufen war, ftir weitere sechs Monate zu besolden; die Fiihrung seiner Kriegsinacht iibergab er dem General Trautson. Der Senat von Venedig, bestiirzt liber die Erfolge des Kai-sers, nahm umfassende Riistungen vor, und stellte den tiichtigen Ge-nerdl Alviano an die Spitze seiner Truppen. Dieser sammelte schnell 10.000 Mann I^ussvolk mit 2000 Reitern, zog den Kaiserlicben entge-gan und umstellte, mit der Oertlichkeit vertraut, die Berge, in welchen erstere ein befestigtes Lager bezogen hatten. Dem Rathe seines erfali-venen Generals Marcus Sittich von Embs, welcher rieth, den Feind in der befestigten Stellung zu ervvarten, entgegen, Hess sich Trautson von Seinem Ungestiim hinreissen, die Venezianer, welche nur ein schwaches l^oips vorgeschoben hatten, anzugreifen. Er verfolgto den sich zuriick-zie)ienden Feind, liel in einen llinterhalt, und verlor Schlacht und Leben. Alviano schiindete seinen Sieg durch die Grausamkeit, mit wel-cber er die Gefangenen niedermachte und einen Prcis auf jeden feind- v. Czoernig. (iiirr. umi (irailivca. 4(3 lichen Kopf, der ihm in's Lager gebracht wiirde, aussetzte. Dieser Sieg entschied den ganzen Feldzug, und iiberlieferte, da der Herzog von Braunschvveig, noch immer mit seinen Riistungen beschaftigt, zdgerte, dem Feinde entgeuen zu gehen, den Venezianern die Grafschaft Giirz und das osterreichische Istrien. Alviano gewann in wenigen Tagen Ca-dore vvieder, besetzte die osterreichischen Orte Pordenone und Belgrado in Friaul, warf eine Besatzung nach Flitsch, um den Zuzug der Oester-reicher aus Karaten zu hindern, und zog mit 9000 Mann Fuss vol k und 1000 Reitern vor Cormons. Georg Hoffer vertheidigte die dortige Burg, konnte aber dem Angriffe der Artillerie nicht langer als einen Tag vviderstehen und musste sicli ergeben. Viele Einwohner, \velche sich in die Burg gefliichtet, wurden getodtet, und eine reiche Beute gemacht, die man auf 200.000 Dukaten ansolilug. Diese Waffenthat verbreitete grossen Schrecken in Gdrz. Andreas von Liechtenstein, der Hauptmann des Castells von Gdrz, traf mit Johann Auersperg, dem zweiten Be-fehlshaber, alle Vorkehrungen, um die Fortschritte des Feindes zu hemmen. Es wurde eine Besatzung in den Briickenthurm gelegt, die Briicke iiber den Isonzo abgebmchen. Alviano liess sicli aber dadurch nicht abhalten. Der Briickenthurm wurde angegrilfen und, nachdem der Besatzung die Munition ausgegangen, arn folgenden Tage eingenommen, die Brucke wieder hergestellt. Inzwischen liatte eine Abtheilung von 300 Reitern unterhalb Sagrado den Isonzo ubersetzt; vereinigt mit derselben riickte Alviano voi Gdrz und begann die Beschiessung des Castells. Die Besatzung vertheidigte sich tapfer und schlug zweimal die anstiirmenden Feinde zuriick. Aber auch hier entschied das Feimi-der Kanonen. Die Besatzung, ohne Aussicht auf Entsatz, durch die erlittenen Verluste geschwiicht, musste sich nach einigen Tagen ergeben. Am 22. April 1508 wurde die Falme des h. Marcus auf dem Ca-stell aufgehisst. Seit fast einem halben Jahrtausende bestehend, war die Burg niemals eingenommen worden, zum ersten Male musste sie nun dem Feinde die Thore dffnen; stark genug, eine Belagerung, wie sie im Mittelalter unternommen wurde, auszuhalten, konnte sie der neueren Kriegsfuhrung mit der Anwendung der Artillerie nicht vvider-stehen. In der Capitulation wurde bedungen, dass der Feind bei der Uebergabe vierzig Pfund Gold zu erlegen habe, eine Bestiminung, wel-che spater zu missliebigen Auslegungen Anlass gab. Die Einnahine von Gorz hielt den Siegeslauf der Venezianer nicht auf. Nachdem sich Johann von Auersperg vergeblich bemttht liatte, in Krain frische Trup-pen zu sammeln, nalunen die Venezianer an einem Tage die Schlosser von Duino, Reilfenberg, Santangelo und VVippach ein. Triest, von der Seeseite durch Contarini angegrilfen, musste sich gleichfalls ergeben. Die Venezianer richteten sich unterdessen in Giirz hiluslich ein. Pietro Venier wurde zum Statthalter, Domenico Gritti zura Befehlshaber des Oastells ernannt, mit dem Auftrage, die Befestigung desselben zu ver-staiken, die Graben zu vertiefen, die Mauern zu erhohen und neue aufzufiihren. Die Arbeit. ging eben so rasch als tiichtig vor sich, denn n°ch heute befindet sich das Castell nahezu in demselben Zustande, ivelchen es die Venezianer wahrend ihres kaum mehr als einjahri-gen Besitzes versetzt hatten. Ein Ueberfall, durch welchen die Oester-reicher Wippach vorriibergehend einnahmen, batte nur die traurige Polge, dass die Venezianer, in verstarkter Anzahl zuriickkehrend, sich des Ortes \vieder bemachtigten, ihn pliinderten, und die Bewohner nie-dermachten. Alviano zog hierauf mit dem Provveditore Cornaro gegen Pisino und besetzte das ganze osterreichische Istrien, gleichwie Conta-r>ni mit seinen Galeeren den Hafen und die Stadt Fiume einnahm. Den Feldzug beschloss ein Ausfall, den der osterreichische Anfiihrer Hernhard Raunach mit dem Grafen Frangipani von Adelsberg aus un-ternahm, durch weichen er eine venezianische Abtlieilung von 200 Rei-tern theils niedermachte, theils gefangen nalim, das Schloss Prem wie-der eroberte und dadurch den Fortsclnitten der Feinde ein Ziel setzte. Entmuthigt durch die Misserfolge seiner WaiFen, so wie durch die in Deutschland auftaucbenden Schwierigkeiten, entschloss sich K. Max, den Venezianern einen \Vaffenstillstand anzubieten, auf vvelchen Vor-schlag letztere eingingen. Zu Riva in Tirol wurden die Verhandlungen gefiihrt, der Waffenstillstand solite sich auf die beiderseitigen Alliirten erstrecken, ward aber, da sich Frankreich dessen vveigerte, ohne diese Macht auf drei Jahre abgeschlossen (11. Juni 1508). Die Feindselig-keiten sollten aufhoren, der Verkehr der beiderseitigen Unterthanen wurde freigegeben, jeder Theil hielt die von ihm besetzten Orte inne, doch solite, falls ein Ort nach deien Abschlusse genommen worden wdi'e, derselbe wieder zuruckgestellt werden. So verblieb die Grafschaft Edrz im Besitze der Venezianer, nur Adelsberg, welches sie nach der Verkiindigung des Waffenstillstandes eingenommen hatten, wurde zu-fiickgestellt. Der Kaiser, missvergniigt liber diesen Ausgang seiner Unterneh-®nng wurde auf s ausserste aufgebracht durch die (ibermiithigen Freu-denbezeugungen der Venezianer liber ihre Erfolge, welche sich nicht entbln kleinliche Unternehmungen. Der Provveditore Marco Delfin zog von D rad is ca aus und trachtete, uin die Verbindung der vvichtigen Veste von Cormons mit Gorz abzuschneiden, das rfickvvarts gelegene Schloss Vipulzano am Coglio einzunebmen. was ihm auch gelang; doch vvurde er. als er das benachbarte Schloss San Martino angriff, von den her-^eigeeilten Oesterreichern geschlagen und gezwungen, sicli nach Gradišča zuriickzuziehen. In Istrien fielen einzelne Scharmiitzel mit vvech-selndem Erfolge vor. deren bedoutendstes in der Niihe von Capodistria durch Frangipani gegen die Venezianer gewonnen vvurde. Ein Versuch der Kaiserlichen, die Festung Gradišča zu nehmen, misslang, sie gerie-^'en an den Ufern des Isonzo in einen Hinterhalt und wurden geschla-£en. Die jn Gradišča ausgebrochene Pest setzte aber den vveiteren Unternehmungen ein Ziel. Im J. 1511 begannen die Feindseligkeiten in Istrien, wo die Ve-"ezianer gegen die aus buntem Gemische aus ali er Herren Liinder be-stehenden kaiserlichen Truppen im Vortheile varen. Der Krieg vvurde 'iiehr gegen die armen Unterthanen als zvvischen den Soldaten gefiihrt. Doch vermochten die Venezianer nicht ihre hauptsachlichste Absicht, ^riest zu nehmen, durchzufiihren. Dafiir zog ihr Anfuhrer Civrano, iilles um sich lier verviistend und raubend, die Bewohner todtend, bis »ach Adelsberg. Frangipani rttckte ihm entgegen, lockte ihn boi Seno-setscli in einen Hinterhalt und schlug ihn aufs llaupt, so dass nur der Befehlshaber mit vvenigen lleitein sich zu retten vermochte. Erste-rer drang hierauf in das feindliche Gebiet vor und suchte es gleichfalls lu't Plunderung heim. In Friaul nalimen die kriegerischen Ereignisse erst im Sominer ihren Anfang. Der Herzog von Braunschweig, fiel mit seinen (von dem Bischofe von Laibach, von Christoph Rogendorf und Liechtenstein angefuhrten) Truppen iiber die Berge ziehend, in das Gebiet von Feltre ein (September 1511) und besetzte beinahe ganz Friaul. Ueber die AufForderung zur Uebergabe untenvarf sich die Stadt Udine und zahlte 3000 Dukaten; Johann \on Neuhaus, ein Gorzer, wurde zum Statthalter von Friaul emannt. Auch Gradišča fiel, nach-dem die Belagerten einen Sturm abgeschlagen, in die Hande der Kai-serlichen. Leider gingen diese Eroberungen, bis aut' Gradišča, in kur-zer Zeit wieder verloren, da ein Theil der kaiserliclien Tiuppen heirn-kehrte, der andere sich vergebens mit der Belagerung von Treviso und Osoppo abmiihte. Die Bestrebungen beider feindlichen Theile concen-trirten sich nun auf die Festung von Gradišča, vvelche die Venezianer um jeden Preis zu gewinnen trachteten, die Kaiserliclien aber mit nicht minderer Ziihigkeit vertheidigten, nachdem sie die Festung reichlich verproviantirt und mit hinreicliender Besatzung versehen hatten. Nachdem Giimani. der Antiihrer der Venezianer, sich des Schlos-ses von Cormons bemaehtigt und aut' Befehl des Senates dessen Mau-ern niedergerissen hatte, erschien er vor Gradišča, und eriiffnete eine regelrechte Belagerung mit Anlegung von Laufgraben. Die Besatzung machte aber einen glucklichen Ausfall, schlug die Belagerer in die Flucht und zerstdrte die Laufgraben. Die Angriffe \vurden wiederholt, iminer aber zuriickgewiesen, \vobei die Belagerer durcli neuerliche Aus-falle eine entscheidende Niederlage mit dem Verluste von 12 Kanonen und vielen Gefangenen erlitten. Diese fortvvahrenden Kiiinpfe hatten die Besatzung geschvvacht, \vahrond Grimani immer neue Truppen her-anzog. Im Vertrauen auf seine Starke unternahm er einen allgemeinen Sturm auf die Festung, \vurde aber mit dem Verluste von mehr als 1000 Mann zuriickgeschlagen. Die Belagerung ward jedoch foitgesetzt, und die Festung hatte sich schliesslioh docli ergeben miissen, wenn nicht Frangipani von Gdrz aus mit seinen Soldaten heibeigezogen wiire. Wahrend er die feindliche Macht in ein Treffen venvickelte, ge-lang es dem Hauptmann Grubler, von der entgegengesetzten Seite mit einer Compagnie frischer Tiuppen in die Festung zu dringen, mit wel-chen vereint, die Besatzung einen neuen Ausfall machte, den Feind schlug und ihn zur Aulhebung dor Belagerung zwang. Die herannahende Winterszeit unterbrach die weiteren militarischen Operationen. Wenig erheblich waren die Ereignisse in Istiien. Ein gewisser Jaconiinich von Fiume hatte einigo Scliitfe ausgerilstet und den Handel der Istrianer belftstigt; die Venezianer racliten sich dafiir durch din PlOnderung und die Brandlegung von Fiume. Frangipani hatte das feste Schloss Mocco bei Triest eingenommeu und traclitete sich des festen Platzes von Muggia zn bemachtigen. Der feindliche Anfiihrer Civrano eilte aber lierbei, und zwang den in einein Treffen verwundeten Frangipani die Belageiung aufzuheben. Das Jahr 1512 verging mit fruchtlosen Verhandlungen zwischen den kriegfiihrenden Machten, vvelche in Bologna, Mantua und Rom stattfanden, und selbst das nachfolgende Jahr, in welchem der kaiser-liche Anfiihrer, Bischof von Gurk. Padua vergebens belagerte, storte die Ruhe in der Gratschaft Gorz und in Friaul niclit, bis es am Schlusse desselben dem Grafen Frangipani gelang, durch den Verrath eines Phiesters sieh der Festung Marano zu bemiiclitigen. Die Bewoliner des fenachbarten Ortes Muzzana, \velche die Zufuhr der Lebensmittel nach karano hemmten, wurden von Frangipani auf grausame Weise geziich- indem er 200 Bauern die Augen ausstechen und ihnen den Dau-lllen abhauen liess. Die wichtige Lage dieses nalie am Meere erbauten ^latzes, \velcher die Verbindung zur See zvvischen Venedig und Friaul ^eherrschte, musste die Venezianer bewegen, alles aufzubieten, um ihn 'vieder zu gewinnen. Es wurde ein bedeutendes Truppencorps unter Scipione und Girolamo Savorgnano zum Angriffe daliin beordert, wel-cher durch mehrere Schiffe von der Seeseite aus unterstiitzt werden s°Hte. Ohne letztere abzuivarten griffen die Truppen die Festung an und versuchten einen Sturm, wurden aber zuriickgeschlagen. Nach An-*u,,ft der Flotte wurde ein neuer Angi iff unternommen, aber mit nicht 8'ucklicherem Erfolge. Die Besatzung machte einen Ausfall, schlug die iiuppen zu Lande und auf den Schiffen und nahm den Venezianern tasl die ganze Artillerie nebst einer Galeere, wodurch letztere gezivun-8en \vurden, die Belagerung aufzuheben. Frangipani beendigte den Feld-2uo mit der Plunderung des benaehbarten Schlosses Strassoldo und der fdnnahme des Schlosses von Monfaleone. Weehselvoll \varen die Ereignisse im J. 1514, in welchem das Kliegsgiuck hin und her wogte, aber schliesslich zum Nachtheile der kaiserlichen \Vatfen sicli entschied. Wahrend ein kaiserliches Truppen-Cuips unter Rizzano in den Gebieten von Oadore und Feltre einfiel, Sa*innelte sich in der Grafschaft eine andere Truppenmacht unter Jo-*'an" von Auersperg und Siegmund von Herberstein. Die geringe Trup-P’"zalil, womit die Venezianer Friaul besetzt hatten, liielt sicli fUr zu Sl;hwach, einer solclien Heeresmacht zu widerstehen, und zog sich mit ^"iterlassung einer Garnison in Udine nach Sacile zuruck. Als nun frangipani auf seinem Anma.sche gegen Friaul mit zalilreicher Artil— ei*e in Ajello angelangt war, kamen ihm Abgeordnete der Stadt Udine "ach Manzano entgegen, um, zur Abwehr grdsseren Ungliickes, ihre U')terwerfung anzubieten. Erasmus von Dornberg, einer der kaiserlichen Anfiihrer, nahm sie unter der Bedingung an, dass die Stadt 4000 Du- katen zur Erlialtung der Truppen zahle. Mit der Hauptstadt war bald auch die ganze Provinz gevvonnen, welcher Johann von Neuhaus aber-nials vorgesetzt wurde, nachdem in Gemona das Parlament einberufen worden, welchem der kaiserliche Commissar, Bischof Rauber, rieth, deni Beispiele der Hauptstadt zu folgen, sich dem Kaiser zu unterwerfen und fur die Erlialtung der Truppen beizusteuern. Dieser ohne Amven-dung der Walfengewalt errungene Erfolg \vare vvahrscheinlich von Dauer gevvesen, \venn nicht Frangipani in seinem iibergrossen Eifer auch die kleine Veste Osoppo. die einzig noch unbezwungene, welche aufeinem schroffen Felsen sich erhebt und (damals) mit Gewalt nicht einzuneh-men war, angegriffen hatte. Girolamo Savorgnano vertheidigte sie mit 200 Mann heldenmiithig gegen die 6000 Mann starken Belagerer. Frangipani belagerte sie fruchtlos durch 40 Tage und opferte dabei viele Leute. Inzvvischen hatte der Senat den General Alviano beauftragt, von dem in der Lombardie im Felde stehenden Heere in der Stille ein Gorps abzuziehen, damit Osoppo zu entsetzen, und die Provinz wieder zu gevvinnen. Alviano wendete sich zuerst gegen Rizzano, wel-chen er schlug und gefangen nahm; den nach Pordenone fliehenden Rest dieser Truppe verfolgte er rasch, nahm die Stadt, machte die Einwohner nieder und zog gegen Osoppo. Frangipani erwartete ihn je-doch nicht, sendete einen Theil seiner Truppen nach Gorz zur Deckung der Grafschaft, und begab sich mit dem anderen nach dem oberen Friaul (Carnien), um die dort eroberten Platze zu sichern. Er wurde aber von Girolamo Savorgnano veifolgt, geschlagen und mit dem Ver-1 liste seiner Artillerie in die Gebirge gedrangt. Leicht war es hierauf fur Alviano, Friaul, vvelches die Kaiserlichen verlassen hatten, \viedei' zu gewinnen. Er kehrte hierauf im Triumphe nach Padua zuruck, und iibergab den Befehl seiner Truppen an Vetturi; den Abgang des ge-furchteten Generals benutzte der BefehFhaber von Gradišča, um durch cine Abtheilung die Platze von Cormons und Monfalcone zu besetzen. Uem Senate war aber vor Allem daran gelegen, sich der Festung von Marano zu bemiichtigen. Es ward unter Savorgnano ein Gorps Milizen und unter Gappedlo eine Flottenabtheilung dazu beordert. Der Platz wurde regelrecht belagert und Laufgraben wurden angelegt, die schon bis an den VVallgrabeh reichten. Obivohl die Besatzung diese Arbeiten bei ihren nachtlichen Ausfallen wieder zerstorte, so ward die Festung docli iminer mehr und mehr eiugeschlossen, und durch den beginnenden Mangel an Munition und Lebensmitteln in eine kritische Luge versetzt. Der Versuch Frangipani's, sie zu entsetzen, misslang (Juni 1514). K1' war mit einer Abtheilung von Soldaten aus Gradišča ausgezogen, fi®' aber in einen Hinterlialt, den ihm Vetturi, der feindliche Heerfiihrer gelegt, wurde von der Uebermacht der feindlichen Streitkrafte geschla- gen und gefangen genoiumen. So endigte die Thatigkeit dieses tapfer-sten und kriegsgewandtesten kaiserlichen Anfuhrers, dem nur M&ssigung seines Ungestiims und Kaltblutigkeit fehlten, um ein vollendeter Heer-fiihrer zu sein. Doch kam die Hilfe tur Marano von anderer Seite. K. Max hatte in Karnten und Krain ein neues Truppencorps gesam-"'elt, dessen Fiihrung er dem Grafen Nicolaus Salm, dem nachinaligen heldenmiithigen Vertheidiger Wiens iibertrug. Der Ruf von dem Her-anzuge dieses Corps reichte hin, die Venezianer zu der Aufhebung der Belagerung zu bewegen. Salm versab den Platz mit verstaikter He— satzung und mit Lebensmitteln, und nabm sein Hauptquartier in Gradišča. Die z\veite Halfte des Jalires verging ohne weitere Kriegsthat, ni*t Ausnahme eines Scharmiitzels bei Castiglione, in welchem der ^cindliche Heerfuhrer Vetturi in einen Hinterhalt fiel und gefangen genommen wurde. Es ereilte ibn demnach dasselbe Schicksal, welches er dem Frangipani bereitet hatte. Im Herbste 1514 ward eine theil-'veise Waffenruhe zwischen Venedig und Oesterreich vereinbart. welche den beiderseitigen Unterthanen den Verkehr frei gab, jedoch mit Aus-"alime gewisser Pliitze, so wie sie auf die iibrige Kriegsfuhrung sich 'delit erstreekte. Dennoch verschaflfte sie den Gebieten von Friaul und Ctoiz wohlthatige Kuhe im J. 1515, welche auch im Jahre 1516 fort-gedauert hatte, wenn sie nicht im September durch einen Angriff des Venezianischen Anfuhrers Taddeo della Volpe gegen eine osterreichi-sche Abtheilung unter Ludwig della Tone bei Butrio gestort worden ware. Della Tone wurde tiidtlich verwundet und gefangen, so wie auch della Volpe verwundet und gefangen nach Gradišča gebracht wurde. Bs war dieses die letzte Waffenthat dieses langdauernden und weit verzweigten Kiieges. Von nun an begannen die Verhandlungen, welche sich durch eine lange Reihe von Jahren fortzogen, ohne zu einem vollstiindigen Ab-8chlusse zu gelangen. Der Vertrag von Noyon (15. August 1516), wel-clien KOnig Carl von Spanien (der nachmalige Kaiser Carl V.) mit dem Konige von Frankreich, Franz I. abschloss, ent.hielt auch Bestim-"Unigen, welche sich auf K. Max bezogen. Denselben zufolge solite Max gegen den Erlag von 100.000 Dukaten (scudi d'oro) durch die Venezianer Verona an Konig Franz abtreten, welcher sich verpflichtete, d'e Stadt an die Venezianer zuriickzustellen (ein Gegenstuck zu dem ^ °''gange des Jalires 1859 1), zvvischen K. Max und den Venezianern s°llte ein Watfenstillstand fiir 18 Monate vereinbart werden, und der Kaiser solite lliva, Roveredo und alle von ihm wahrend des Krieges 'n Friaul besetzten Orte behalt.en. Der Kaiser, von Soldaten entblosst u"d durch seine fortdauernde Geldklemme gedrangt., fiigte sich, wenn aucli ungern, diesen Bedingungen, und trat in Briissel (5. Dezember) dem Vertrage von Noyon bei. Aber aucli Venedig \var des Kiieges miide, und machte dem Kaiser Friedensantrage, \velchen die vollige Erschopfung des kaiserlichen Schatzes das Wort sprach. Demungeachtet vvussten es die Franzosen, welche neue Anschliige des Kaisers gegen sie furchteten, vvenn er des Kiieges gegen Venedig ledig vvurde, dahin zu bringen, dass statt des Friedens ein fiinfjahriger WafFenstillstand durch den Vertrag von Angers eingegangen wurde. Es vvard darin he-stimmt, dass der Kaiser und die Republik in dem rukigen Besitze der Gebiete verbleiben, vvelche ilinen durch den in Briissel ratifizirten Vertrag von Noyon zugewiesen \vurden. In allen diesen Vertragen wurde aber auf eine feste Regelung der Grenzen zwischen Venedig und den kaiserlichen Gebieten nicht fiirgedacht. Der inzvvischen eingetretene Tod des Kaisers Max (1519) gab den Anlass zu neuen Reibungen zwischen den beiderseitigen Untertha-nen. Die Besatzungen von Gradišča und Marano beunruliigten die Um-gegend durch ihre Plankeleien, velchen zwar durcli deren Befehlshaber ein Ziel gesetzt vvurde, doch blieb durch die Unsicherheit der Grenzen ein steter Anlass zu neuen Zwistigkeiten aufrecht, in deren Folge der Senat von Venedig sicli wieder vveigerte, die ubernommenen Verpflich-tungen zu erfiillen. K. Carl V. vvar ernstlich darauf bedacht, diesem Zustande der Dinge ein Ende zu machen. Er beorderte seine Abge-sandten nach Verona, um mit den Delegirten des Senates die Grenz-streitigkeiten auszugleichen. Da jedoch letzterem daran lag, die Unbe-stimmtheit der Grenzen aufrecht zu erhalten, stellte er die Forderungi dass der Kaiser ali e eroberten Gebiete herausgebe und die alten Grenzen, vvie sie vor dem Kriege bestanden, hergestellt vverden, an welcher Forderung dieser Ausgleich scheiterte (1519). Es lag indessen dem Kaiser wegen seiner anderweitigen Plane daran, mit Venedig Fvieden und Frenndschaft zu schliessen, wesshalb er den Versuch am Reiehstage zu Worms nochmals aufnahm, und diessmal gelang es, mit dem vene-zianischen Abgesandten Cornaro ein provisorisches Uebereinkommen zu treffen (3. Mai 1521). Es vvurde niimlich in den sogenannten Capiteln von Worms. vvelche jedoch nur auf die Dauer des Waflfenstillstandes Gebung haben sollten (nebst anderen Vereinbaiungen) bestimmt, dass die Gericlitsbarkeit der Piivaten in den vom Kaiser besetzten friauli-scben Oiten ungestort bleibe, und dieselben nur dem Kaiser den Ein der Tieue, wie fiiiher der Republik zu schvvdren hatten. Letztere aber solite withrend der Dauer des Waffenstillstandes keinen Akt der Ge-richtsbarbeit in folgenden Orten aushben, in Villanuova, Mossa, Por-petto diesseits des Wassers, Chiarisacco, San Gervasio, Gonars, Čampo Molle, Rivarotta, vvelche Orte zu allen Zeiten zur Festung Marano ge-hurt hatten, ferner im Schlosse Porpetto mit der anderen llitlfte des Ortes, Ontagnano, Fauglis, Villanuova, San Giorgio, Nogaro und Carlino, (lanu in den Ortscliaften Monastero, Cervignano, San Martino und Terzo, Reiche dem Marienkloster in Aquileja gehdrten, in Ruda, Visco, Villa Vieentina, San Nicolo di Levada, Fiumicello Ajello. Tapogliano, Joan-nis, San Vito di Crauglio, in der Stadt Aquileja vorbehaltlich der Rechte des Patriarchen, im Schlosse Zuins, in Fornelli, im Schlosse Tolmein und in der Flitscher Klause, welche vor und nach dem Waffen-stillstande im Besitze des Kaisers geblieben waren, nocli rveniger aber 'n Gradišča, Marano, Partistagno und Ampezzo, \velche Orte von dem venezianischen Dominium ausgeschlossen blieben. Alle anderen friauli-schen Orte dagegen, welche vor dem Kiiego der Republik untenvorfen waren, sollten wahrend des Waffenstillstandes in ihrem Besitze bleiben •nit Einschluss der vormals osterreichischen Orte Pordenone, Belgrado, Castelnuovo und Codioipo. Die Bestimmungen der Capitulation von Worms vvurden aber eben so wenig ausgefuhrt, wie die vorangegangenen Veitrage. Venedig er-fiillte niclit die iibernommenen Verpflichtuugen, und die Ortscliaften, Reiche gegenseitig zuriickgestellt \verden sollten, verblieben im Besitze derjenigen, die sicli derselben bemachtigt hatten. Inzivischen suchte K. Carl V. eine Allianz mit mehreren Machten gegen Frankreich her-heizufiihren, zu \velcher man auch Venedig einlud. Der spanische und uer englische Gesandte drangen vereinigt mit dem kaiserlichen Bot-Scliaftor in den Senat, sieh dieser Allianz anzuschliessen. Der Senat suchte duich Zdgerung Zeit zu gervinnen, und brachte wieder das Be-8eliren auf Riickgabe der Ortscliaften, die ihm vordem untenvorfen waron, vor, vvodurch die Verhandlungen unterbroclien aber nicht aufge-hoben vvuiden. Der fortgesetzten Zdgerung mtide, stellten endlich die Gesandten einen Prilclusivtermin von drei Tagen, worauf sicli endlich ^or Senat, nachdem er vergeblich dem Einfalle einer franzdsischen ■Arniee entgegengesehen hatte, zu einem Fiiedens- und PVeundschafts-vertrage mit dem Kaiser, dem Erzherzoge Ferdinand und dem Herzoge v°a Mailand, Franz Sforza, herbeiliess, welcher Allianz sich spiiter n°ch andere Miichte anschlossen. Nach diesem Veitrage solite Venedig 'm ruhigen Besitz aller Stiidte und Orte, vvelche es damals besass, Verbleiben, und es solite ohne weitere Zdgerung die in den Capiteln v°n Worms bedungene Riickgabe der Ortscliaften erfolgen. In Ausfuh-VUng dieses Vertrages ward vom Erzherzog Ferdinand und von Vone-eine Commission zur Ausgleichung der Grenzstreitigkeiten in Friaul Un(l Istrien niedergesetzt, worauf die Riickgabe der Oite zu erfolgen hatte. ])ie Commission versammelte sich in Gradišča und in Marano, Un(i schon war das Ausgleichswerk nahezu vollendet, als die in Riva zur Grenzbestimmung zvvischen Tirol und Venedig versammelte Com- mission sich aufldste, in dessen Folge auch der Ausgleich in Friaul und in Istrien abennals scheiterte. Der lombardische Krieg zrvischen K. Carl V. und Franz I. von Frankreich und die dadurch herbeigefiihrten Venvicklungen fanden ihren Abschluss im J. 1529 und fiihrten zu dem allgemeinen Frieden, wel-cher in Bologna (22. Dezember 1529) zivischen dem Papste, K. Carl V., Kdnig Ferdinand von Bdhmen und Ungarn, der Republik Venedig und dem Herzoge von Mailand vermittelt wurde. Dabei ward abermals die Riickgabe der friaulischen Orte nach den Bestimmungen des Traktates von Venedig vom J. 1523 stipulirt. Zur Ausgleichung der Grenzstrei-tigkeiten sollten binnen zvvanzig Tagen zvvei Schiedsrichter nebst einein Obmanne ernannt werden. Es dauerte aber drei Jahre, bis man sich liber die Wahl dieser Schiedsrichter und den Ort ihrer Zusammenkunft vereinigen konnte. Endlich versammelten sich dieselben in Trient (1533); der Obmann war Lodovico Poro, Senator von Mailand, der kaiserliche Schiedsrichter Hieron, Bulfarch, Rechtsgelehrter von Constanz, welchem mehrere Commissare zur Seite standen, \vorunter die Gorzer Raimund von Dornberg und Hieronvmus von Attems sich befanden. Nachdein man sich iiber die Grenzen von Tirol vereinbart, begaben sich die Schiedsrichter nach Friaul und Istrien, und brachten eine Convention zu Stande, welcber zulolge Gradišča bei Belgrado, Gorizizza, Visco, Flambro inferiore, Driolassa und Sivigliano, Mortegliano, Pozzo, San Avvocato, Muzzana, Guriz, Chiamarcis, Roveredo di Torsa und Ron-chis an Venedig abgetreten, die Jurisdiction von Castelnuovo am Kaiste dem Jacob Gavardi unter dsterreichischer Oberhoheit eingeraumt, das Schloss von San Servolo nebst Bruma, Mainizzo, Petegliano und Sdra-ussina in der Niilie von Gradišča vorbehaltlicli der Jurisdiction des Capitels von Aquileja Oesterreich zugesprochen wurden. Zur Austra-gung der iibrigen streitigen Punkte kehrten die Schiedsrichter nach Trient zuriick. Nach mehrfacher Unterbrechung trat der Congress im J. 1535 vvieder zusammen; da sich der Obmann vergebens bemiiht liatte, ein freundschaftliches Uebereinkommen herbeizufiihren, verkiindete er endlich seinen Schiedsspruch. Der Churfiirst Friedrich von Sachsen wurde dadurch wieder in den Besitz der Schlosser Belgrado und Castelnuovo in Friaul sanimt allem Zugelidr. wie er vor dem Kriege be-stand, gesetzt, das Schloss Codroipo aber ihm abgesprochen. Eben so wurde das Gebiet von Aquileja dem Patriarchen vorbehaltlich der Lehenshoheit und der iibrigen von Venedig vormals ausgeiibten, nun-mehr an den K. Ferdinand iibergehenden Rechte zuerkannt. Die Ort-schaften Tomnizza, Novella, Castagnavizza und Jamiano mit der Hftlfte von Doberdo sollten an Oesterreich, Sagrado an Venedig tallon. Aus-serdem wurden mehrere Privatjurisdictionen geregelt, andere Punkte unerledigt gelassen. Kaum vvar aber dieser schiedsrichterliche Sprucli bekannt gemacht, als beide Parteien dagegen protestirten, und dadureli die ganze Angelegenheit in der Schwebe verblieb. Darnit endigten diese Verhandlungen erfolglos, ohne dass sie wie-der aufgenommen vvorden waren. Die Grenzen blieben unbestirarat, und jeder Theil behielt die Orte, die er besetzt hatte. Nur eine Veranderung trat in der niichsten Zeit zum Nachtheile Oesterreichs ein, indem die Bestung Marano durch Verrath an die Venezianer verloren ging. Die Wichtigkeit derselben in Ervvagung ziehend, trachtete der Senat sie durch Kauf zu gevvinnen, allein seine hierauf beziiglichen Antrage wur-den vom K. Ferdinand zuriickgewiesen. Was auf geradem Wege nicht gelang, solite auf' krummem erzielt werden. Ein gevvisser Cipriani aus Brescia fiihrte mit einigen Genossen zwei angeblich mit Getreide be-'udene Barken in den Hafen von Marano (5. Janner 154'2). In ihnen wuren aber 60 Manner, sammtlich venezianische Unterthanen, verbor-8en, vvelche sich heimlich in die Festung einschlichen und sich der Per-s°n des kais. Befehlshabers bemachtigten. Mittlenveile kam ein Trupp Beute von dem benachbarten Orte Muzzana. mit welchem vereinigt, die Eingedrungenen die Thore besetzten und die sehwache Besatzung nbthigten, sich zu ergeben. Der Befehlshaber von Gradišča, Nicolaus della Torre zog aus der Festung, verjagte die Piraten aus Prednico, Porpetto und Cervignano, welche Ortschaften sie mit Plunderung heim-gesucht hatten, vermochte aber, ob\volil durch Triestiner Schiffe von der Seeseite aus unterstutzt, das wohlbefestigte Marano nicht einzu-nphmen. Um diesem zuvorzukommen, fiihrte Pietro Strazzi, ein Flo-lentiner Fliichtling, welcher, ein erbitterter Feind Oesterreich's, im ^elde des K.6nigs von Frankreich stand, eine im Venezianischen ange-worbene Truppenschaar nach Marano, zog daselbst die franzosische ^ilgge auf und erkliiite den Platz im Namen seines Ilerrn. des Konigs 'on Frankreich (welcher aber mit Oesterreich in Frieden stand) in Besitz zu nehmen. Obwohl alle Umstiinde darauf hinwiesen, dass die Boternehinung von Venedig ausgegangen, oder doch von dort unterstutzt "Urde, protestirte doch der Senat Liber die Beschvverdefiihrung Ferdi-nund s dagegen, dass er von der Sache etvvas wisse, und erbot sich s°gar, den Oesterreichern zur Wiedererlangung die Hand zu bieten. Biess hinderte ihn aber nicht, als in Triest eine kleineFlotte zu die-St,'» Behufe ausgeriistet wurde, wozu der Vicekdnig von Neapel einige ^olnffe geliefert hatte, die neapolitanische Expedition unter Loes durch seine Schiffe nach Žara zuriickdrangen und den Anfuhrer dort gefan-8eu nehmen zu lassen. Dieser Ueberfall von Marano, der neuerliche ertolgreiche Ausfall der Piraten gegen Precinico und Aquileja und die Bertichte von Itiistungen in Udine setzten die von aller militarischen Hilfe entblossten Bewohner der Grafschaft Gorz in Schrecken. Als nun auch der Eonig von Frankreich, vvelcher mit dem K. Carl V. neuer-dings gebrochen hatte, eine Verstarkung nach Marano sandte und die Kriegsgefahr sicli steigerte, sandten die Gorzer drinuende Bitten an den Hof um milithrischen Schutz. Unterdessen erreichte die Comedie ibr Ende. Strozzi sandte einen Vertrauten nach Venedig, um dem Senate mitzutheilen, dass der Ecnig von Frankreich ihm zur Belohnung fur seine geleisieten Dienste die Festung Marano in das Eigenthum ubergeben habe, und dass er geneigt sei, dieselbe an Venedig uffl 35.000 Dukaten zu verkaufen; wiirde Venedig sie nicht annehmen, so vviirde er sie um denselben Preis an die Turken iiberlassen. Es war nun naturlich, dass Venedig, ehe die Republik es darauf ankommen Hess, dass Marano in die Hande der Turken falle, den Platz kauflicb an sicli brachte. So stellte vvenigstens der venezianische Gesandte aiu osterreichischen Hofe die Sache entschuldigend dar. Die Belagerung Marano's durch die kais. Truppen fand hiermit ein Ende und E. Ferdinand, welchen der Turkenkrieg vdllig in Anspruch nalim, musste es geschehen lassen, dass eine werthvolle Besitzung von ihm auf solche hinterlistige Weise mitten im Frieden fur ihn verloren ging. Wenden wir nun den Blick von diesen kriegerischen Ereignissen auf die inneren Zustande des Landes. Nach Maxmilian’s Tode (22. Jan-ner 1519) fielen die osterreichischen Lander an seine heiden Enkel, Carl V. und Ferdinand I. Da dieselben in Spanien iveilten, traten die Landstande dieser Gebiete in Bruck an der Mur zusammen, und trafen, indem sie sicli zu einer engen Verbindting einander anschlossen, die ffu' die Regierung dieser Lander erforderlichen Voikehrungen, wie sie auch eine Deputation nach Spanien und Flandern absandten, um iliren neuen Herren die Versicherung ihrer Treue und Untenverfung darzubriogen. Die Deputation hatte aber nocli nicht ihr Ziel erreicht, als die neuen Souveraine den Erzbischof Lang von Salzburg, den Bischof Eles von Trient und den Bischof Bonorno von Triest zu Statthaltern fiir ihr e osterreichischen Lander ernannten (1519), welche die lluldigung der letzteren entgegen zu nelnnen liatten. Nachdem die Landstande von Gorz die lluldigung an die Abgeordneten der Statthalter geleistet (1520) bestatigte E. Carl V. die Privilegien der Grafschaft (1521). Bald daraul trat letzterer die osterreichischen Lander an seinen Bruder Ferdinand ab, von welchem die Gorzer Landstande durch ihren Abgesandten Erasmus von Dornberg die Ratification der envahnten Bestatigung ihrer Statuten erbaten und erhielten (1522). Unter diesem Landesfiirsten wurde die innere Vervvaltung des Landes in ein festes System gebracht, und die Erhebung der Steuern und Abgaben geregelt, ivoriiber in deni folgenden Abschnitte das Nahere angotuhrt werden \vird. Vor seinem Tode (1564) vertheilte Ferdinand, \yelcher sclion friiher dio Konigreiche Ungarn und Bohmen mit seinen Staaten ver-einigte und nach der Abdankung CarFs V. die deutsche Kaiserwiirde(1556) erlangt hatte, seine Lander unter seine drei Sohne Maxmilian, Ferdinand und Carl. Letzterem fiel mit den innerosterreichischen Lan-dern die Grafschaft Gorz zu; die Landstande beeilten sich, der von dem Erzherzoge hierzu abgeordneten Deputation ihre Huldigung darzubringen (1564), ivorauf' sie die Bestatigung der Privilegien der Grafschaft er-langten (1567). Bei einer zum Behufe der Vorkelirungen gegen die Einfalle der Tiirken unternommenen Grenzbereisung kam Erzherzog Earl auch nach Gorz (1564), wo er mit grossem Jubel empfangen \vurde, u'id die Bewoliner durch Freudenbezeugungen aller Art ihre Anhang-lichkeit und Treue an ihren Landesfiirsten kund gaben. Dieselben Ge-fuhle fanden erneuerten Ausdruck durch eine an den erzherzoglichen Hof abgesandte Deputation der Landstande aus Anlass der Vermahlung des Erzherzogs Carl mit der Prinzessin Anna von Baiern (1571). Wahrend der sechsundzwanzigjahrigen Regierung dieses Fiirsten bildete sich die innere Verwaltung in zeitgemasser Weise aus, und \vurden die Grundlagen der Wohlfahrt des Landes befestigt. Als er, allgemein betrauert, mit Tod abging (1590), entsandten die Landstande eine Deputation, um ihm bei seinem feierlichen Leichenbegangnisse die letzte Huldigung darzubringen. Bei seinem Tode stand sein Erbe, Erzherzog Eerdinand noch in dem jugendlichen Alter von 12 Jahren. Durch die 'n CarFs Testamente eingesetzten Curatoren, Kaiser Rudolph II., Erz-lierzog Ferdinand von Tirol, CarFs Witwe, Erzherzogin Anna, und Wilhelm Herzog von Baiern, wurde die Venvaltung von Innerosterreich dem Erzherzoge Ernst, dem Bruder des Kaisers Rudolph II., anvertraut, dessen Abgeordneten, dem Abte von Sittich und dem Grafen von Ortenburg, die Landstande von Gorz in der oberen Stadt vor der h. Heistkirche die Huldigung leisteten (1591). Als Erzherzog Ernst zur Regierung von Flandern berufen \vurde, trat an dessen Stelle in der Leitung Innerostereich’s der lloch- und Deutschmeister Erzherzog Max-®niian, welchem die Landstande von Gorz die Huldigung erneuer-ten (1593). In diesem langen Zeitraume vom Tode des Kaisers Max I. bis a,'f Ferdinand II. komite das Land zu keiner Ruhe kommen. Die Vor-^ehvungen zur Vertheidigung der benachbarten Provinzen gegen die Einfalle der Tiirken, welche, auf dem Ilohenpunkte ihrer Macht, Ungarn, E>oatien und selbst Krain mit Krieg Uberzogen, so wie die Uebergriffe ^es landershchtigen Nachbars von Venedig hielten die Grafschaft in steter Aufregung. An der Abwehr gegen die Tiirken betheiligte sich da* Land, so weit os seine durch die vorausgegangenen Kriege ge- v. Czoorniff ,G0rz h. Grailifca. 47 738 Gorz unil Gradišča miter ijsterreichisclier Herrschaft. schiviichten Krafte vermochten. Als die Tiirken Belgrad erobert und ihre Schaaren bis Gotscliee in Krain vorgeschoben hatten, stellten die Landst.iinde iiber die AufForderung des K. Ferdinand I. 200 Mann zmn osterreichischen Heere. Sie nahmen Theil an der Versammlung der Ab-geordneten der innerosterreichischen Liinder zu Windischgraz (1530), so vvie an den folgenden zu Graz (1537), Bruck (1545 und 1546) und Pettau (1546), sandten bei der Aufstellung des Ileeres in Steiermark eine Conipagnie Reiter unter Conrad von Orzon ab (1532), und ver-stiirkten die Truppen, welche Krain vor einem Einfalle der Tiirken zu schutzen hatten, mit einer gleichen Conipagnie unter Bonaventura von Eckh (1539) und einer anderen im J. 1552. Umfassendere Vorkehrungen ivurden unter dem Erzherzoge Carl getroffen, die Mauern des Castells von Gorz erhoht und ausgebessert, Lebensmittel herbeigeschafft, Wachen aufgestellt, die Garnison mit 500 Schutzen aus Krain vermehrt, und Erasinus von Dornberg zum Befehlshaber der Streitkrafte des Landes be-stellt, als ein Waffenstillstand mit dem Sultan abgeschlossen \vurde (1567). Der Drang der Umstiinde liess die Notlnvendigkeit erkennen, mit dem Aufgebote aller Krafte ein ivohlgeordnetes System der Vertheidigung gegen die Ernenerung der Einfalle der Tiirken zu organisiren. Diess ge-schah auf dem Congresse zu Bruck, \velcher zahlreicli von den Ab-geordneten der innerosterreichischen Liinder beschickt ivurde; von Gorz \vurde der Pfarrer Tautscher, der Capitiin von Gradišča Jacob von Attems und der Freiherr Ilannibal von Eckh dahin gesandt. Ueber die beredte Aufforderung des Erzherzogs Carl erklarten sich die Abgeord-neten zu allen Opfern bereit, und vertheilten die zu leistende Unter-stutzung nach den Provinzen (1578). Auf Giirz entfiel die Beistellung und Erhaltung oines Corps von 500 Schutzen zur Sicherung der Grenzen, ivelches alsbald unter Fortunat Catta an die kroatische Grenze ent-sendet wurde; ausserdem aber stellte das Land drei Compagnien bei, welche unter Sigmund von Eckh nach Krain bestimmt ivurde, und unterhielt ferner bis zum J. 1584 hundert, spiiter aber zweihundert Mann Sohlaten. Als im J. 1592 der Pascha von Bosnien abermals in Kroatien einfiel, und ein Heer zur Vertheidigung der bedrohten Liinder gesammelt ivurde, stiessen 500 Gorzer Fusssoldaten unter Balthasar Reschauer zu demselben, wie das Land auch in den nachfolgenden Jahren das auf es entfallende Contingent von Truppen beistellte. Niiher aber ivurde das Land von den Uebergriffen der venezianischen Nachbarn bedroht, welche, von der ErschOpfung der Osterreichischen Liinder durch die Turkenkriege Vortheil ziehend, ihr Gebiet fortiviihrend auf Kosten Oesterreiclfs auszudehnen trachteten. Die Umgebung der usurpirten Festung Manino gchiirte zum osterreichischen Gebicte eben so wie die Zugange zum Meere und die Hafen in der Nahe derselben. Die Venezianer iibten von Marano aus Bedriickungen aller Art gegen die osterreichischen Orte. Sie verweigerten die Zalilung der Zdlle und Gefalle auf den Canalen, bestritten den osterreichischen Unterthanen die Weiden, nalimen die Friichte auf dem Felde weg, hinderten die Ausubung der Gerichtsbarkeit, veranderten den Lauf der Wasser, naliven einen grossen Wald in Besitz, zwangen die Oesterreicher in dem letzteren gehorigen Hafen von Lignano Zoll zu entrichten, und ihre von Gorz nach Triest gerichteten Waaren zur Mauth von Monfalcone zu fiihren. Alle Beschwerden der kaiserlichen Behdrden und Gesandten hatten keinen anderen Erfolg, als neue Anforderungen der Venezianer hervorzurufen. Man schob die Schuld auf die Unsicherheit der Grenzen und schlug eine neue Grenzberichtigung vor, welche aber zum Ziele hatte, das venezianische Gebiet bis zum Isonzo auszudehnen, indem sich Venedig erbot, gegen die Ge\vinnung der osterreichischen auf dem rechten Isonzoufer gelegenen Ortschaften das Gebiet von Monfalcone ubzutreten, und den Mehnverth der Erwerbung durch Geld auszugleichen. Die hieriiber gefiihrten, abgebrochenen und wieder aufgenommenen Ver-handlungen fiihrten zu keinem Ende, da der Erzherzog vor Allem dio Abtretung der Festung Marano verlangte, die Venezianer dagegen die Grenze an den Tsonzo verlegen \volIten. Diess hinderte jedoch nicht, dass sich die Venezianer in den Besitz der osterreichischen Hafen Gignano, Buso und S. Andrea so wie der Insel S. Pietro setzten. Um diese Erwerbungen zu sichern und die Aneignung der iibrigen osterreichischen Orte auf dem rechten Isonzoufer anzubahnen, legten die Venezianer hart an der osterreichischen Grenze eine fur damals selu-bedeutende Festung in Palma, die osterreichischen Reclamationen un-beachtet lassend, an (1593). 2. Im 17. Jahrhunderte. (Kaiser Ferdinand II. 1590—1637. K. Ferdinand m. 1637—1657. K. Leopold I. 1657-1705.) Untpr der Rogierung des Erzherzogs und nachmaligen Kaisers Ferdinand II. loderte aufs neue die Kriegsfackel im Lande. Ferdinand hbernahm die Regiorung seiner Liinder im J. 1595 nach erreichter Grossjithrigkeit und liess sich von den Landstiinden von Giirz huldigen 0597). Doch konnten letztere eine Bestatigung ihrer Privilegien ihrer liitten ungeachtet nicht erlangen. Der im Beginne des 17. Jahrhun-Jertes mit Venedig entziindete Kriog, der Uskokenkrieg genannt, hatte weit zuruckreichende Ursachen. Die Venezianer hatten sich ali m ali g in Jen Besitz der aussehliessenden Herrschaft des adriatischen Meeres gesetzt, weniger um der politischen Vortheile rvillen, als im Interesse 47* ihres Handels. Dadurch hatten insbesondere die osterreichischen Kiisten von Triest, Fiume und Kroatien zu leiden, da ihre Schiffe schwere Abgaben an die Venezianer zu entrichten hatten, und selbst in der Fahrt von einem osterreichischen Hafen zum anderen belastigt wurden; die osterreichischen Seeleute widersetzten sich diesen Forderungen hartnackig, und Hessen eher ihre šchiffe confisciren, als dass sie sich zur Bezahlung der Abgaben verstanden. Bie in und um Zeng ange-siedelten Uskoken, serbischen Stammes, ein kiihnes und ge\valtthatiges aber in der Sehiffahrt gewandtes Volkchen, suchten sich dieser Be-driickung zu entzielien und sie zu rachen, indem sie als Corsaren Jagd auf die venezianischen Schiffe machten und gelegentlieh bei Landungen auf den venezianischen Pliitzen in Dalmatien raubten und plunderten, vvobei sie sich des Vortheiles ihrer schnell segelnden kleinen Schiffe be-dienten, um hinter den Klippen und in den Buchten der dalmatinischen Tnseln Schutz vor den venezianischen Schiffen, die ihnen in die seichten Gewasser nicht folgen konnten, zu landen. Repressalien \vurden gegen-seitig geiibt; aber dieser kleine Kiieg machte die Uskoken erstarken, die ihre Schiffe vermelirten und ihre Raubziige ausdehnten. Daruber ergriimnt, beschloss der venezianische Senat, die Uskoken vom Meere zuriick in das kroatische Hinterland zu driingen, und den Anwolinern der kroatischen Kiiste die Sehiffahrt ganz zu verbieten. Durcli be\va.ff-nete Schiffe vvurde den osterreichischen Fahrzeugen der Zugang zum Meere \erwehrt, vvodurch die Kiistenorte, welche ihre Lebenmittel zur See bezogen, in die grdsste Noth versetzt wurden (1576). Erzherzog Carl, durch den Tiirkenkrieg bedrangt, suchte die Buhe und Ordnung in Zeng herzustellen. Durch seine dorthin gesandten Commissilre wurden die Rildelsfiihrer mit dem Tode bestraft, die grraubton Waaren zuriick-gestellt und die dortigen Einwohner durch eine verstiirkte Besatzung im Zaume gehalten. Diess fruchtete aber wenig, da aucli die venezianischen Unterthanen auf osterreichischem Gebiete plunderten, und die Venezianer die Saline von Triest zerstorten, den festen Ort Car-lopago liberfielen und den dortigen Befehlshaber tddteten. Gleichzeitig aber bemiihte sich der Senat durch seine Abgesandten am kaiserlichen und am erzherzoglichen Hote die Entfernung der Uskoken zu bewirken. Sie erreichten zwar ihren Zweck nicht, und der kaiserliche nach Zeng abgesandte Commissar Josef von Rabatta, ein GOrzer Edelmann, wurde von den wilden Bewohnern erschlagen (1601). Dennoch aber wurde durch die Vermittlung des Kaisers Mathias der Erzherzog Ferdinand bevvogen, sich durch eine Convention zu verpflichten, die Stadt Zeng von den der Piraterie verdftchtigen Bevrohnern zu situ— bern, die librigen durch eine verstiirkte Besatzung in Ruhe zu erhalten, 'vogogen aucli der Senat versprach, dio gefangen gehaltenen osterrei- chischen Untertlianen los zu lassen, und die Schiffalirt auf dem Meere frei zu geben. Diese Versprechen wurden aber nioht eingehalten , neue Einkerkerungen fanden statt, es ward von Seite der Venezianer ein Angriff auf Moschenizza und aufLovrana in Istrien (1612) gemacht, und kald darauf (1613) von der Festung Palma aus ein Einfall in das Ge-Eiet von Cervignano unternonnnen. In der nachsten Zeifc andenveitig Eeschiiftigt, begannen die Venezianer im J. 1615 den Krieg gegen den Erzherzog Ferdinand. Die Kriegsereignisse in Isfcrien und Kroatien bei Seite lassend, beschranken wir uns darauf, denselben auf dem Gebiete der Grafscliaft Gorz zu folgen, hierbei aber rucksichtlicli der Einzelnheiten der kleinen Kiimpfe auf Morellis Geschiehte zu verweisen. Nachdem der Statthalter von Friaul, Erizzo, durch falche Vorspiegelungen, welclien die Gorzer Glauben schenkten, den osterreichischen Befehlshaber Fran-gipani, Grafen von Tersat, vermocht liatte, sich aus der Nahe von *ddrz zuriickzuziehen, erschien der venezianische Befehlshaber Pompeo Giustiniani mit einem in aller Stille gesammelten Truppencorps pldtz-dch vor Cormons, bemachtigte sich dieses Ortes und der Umgebung, und besetzte alsbald Aquileja sannnt der dortigen Ebene bis an den dsonzo. Der erfahrene und kriegstiichtige Befehlshaber der Festung Gradišča, Richard von Strassoldo, aber verstarkte in aller Eile die Schwacheren Seiten der Festung und traf die zweckmassigsten Vor-kehrungen zu ihrer Vertheidigung. Im Beginne des Jahres 1616 erschien der osterreichische General Graf Trautmannsdorf mit einem gesammelten Truppencorps in der Graf-scliaft, und besetzte alsbald die Ilohen bei Sdraussina am linken so 'vie jene von Podgora am rechten Isonzoufer, eine Massregel, welche s>cl» fur den Verlauf des Krieges als sehr niitzlich erwies. Nachdem der Anfiihrer der Milizen, Carl Fonuentini, alle mannlichen Bewohner von 16 — (io Jahren zur Verstarkung derselbon einberufen liatte, und neue Truppen aus Karnten iiber Flitsch lierangezogen \varen, entsandte Graf trautmannsdorf eine Abtheilung unter Daniel Francol zur Verstarkung ^er Besatzung von Gradišča, Letzterer wollte sich jedoch, mehr kulin a's vorsichtig, gegen den Rath des erfahrenen Strassoldo mit dem teinde im Felde messen, griff ihn mit seiner scinvaclien Truppe an, “'usste aber den Versucli mit seinem Leben und der Niederlage seiner Truppe bezahlen. Graf Trautmannsdorf beorderte ein anderes Corps vou Wallonen nach Gradišča, sicherte die Bergpiisse am Coglio und ^Je> Caporetto, befestigte die Ufer des Isonzo und stellte die Verbindung z'vischen beiden Ufern durch eine fiiegende Brucke her. Die Venezianer h&tten unterdessen eine bedeutende Macht von 10.000 Mann Fussvolk "nd 2000 Reitern unter dem Generale Giustiniani und dem Provveditore Parbarigo ausgeriistet; beide waren durch den von dem Anfuhrer An- tonini iiber Francol errungenen Vortheil aufgestachelt, sich noch grossere Lorbeeren zu verdienen, und riickten vor Gradišča, um diese Festung zu liehmen. Trautmannsdorf hatte inzrvischen die passenden Vorkehrungen zu ihrer Vertheidigung getroiFen, die Besatzung durcli seine Ansprache angefeuert; ein gegen die Flussseite offenes kleines Thor stellte die Verbindung mit dem gegeniiberstehenden osterreichischen Corps her, und gestattete, \venn auch mit mancherlei Sch\vierigkeit, die Ver-proviantirung der Festung. Die Venezianer traten die umfassendsten Anstalten zur Belagerung, schossen Bresche in die Mauern und legten Minen unter einem Vonverke an. Die Wachsamkeit des tapferen Be-fehlshabers, Obersten von Strassoldo, vereitelte aber alle ihre Bemii-liungen, die Bresclien wurden ausgebessert, die AngrifFe mit grossem Ver-luste der Angreifer abgeschlagen, Antonini \vard durch einen Kanonen-schuss getodtet. Obgleich diese Misserfolge grosse UnzuFriedenlreit und Muthlosigkeit unter den Belagerern hervorrief, verdoppelten die feind-lichen Anfiihrer ihren Eifer die Festung zu bezvvingen. Die Oesterreicher waren aber gleichfalls nicht miissig, verstarkten die Besatzung, und trennten das unterminirte Yorwerk durch einen tiefen Graben von der Festung. Barbarigo versuchte nun als letztes AuskunFtsmittel einen allgemeinen Sturm, der aber von der schrvachen Besatzung 2egen die zahlreichen aber muthlosen AngreiFer abgeschlagen wurde. Die Folge hiervon \var die AuFhebung der Belagerung, in welcher sich die Besatzung und insbesondere ihr Anfiihrer Strassoldo durch Muth, Tapferkeit und Umsicht ausgezeichnet liatten. Beide kriegfiihrenden Tlieile suchten nun ihre Truppen zu verstarken, die Venezianer insbesondere durch die neu berufenen Generale Martinengo und de Rossi den moralischen Zustand der Truppen vermittelst einer Verbesserung der sehr gelockerten Disciplin zu erhiihen. Auch durch Krankheiten und Mangel an Trink-wasser hatte das feindliche Ileer zu leiden, wahrend den Oesterreichern der spanische General Maradas mit einem Reitercorps zu Hilfe kam. Kleine Gefechte fiiliten die Zeit aus, \vobei nur zu erwahnen, dass die Venezianer bei der Einnahme von S. Florian nicht nur die schwache Miliz, sondern alle Bewohner olino Unterschied des Geschlechtes und Alters iiber die Klinge springen liessen, und das Dorf Villesse, dessen Bewohner beschuldigt wurden, die Oesterreicher zu begiinstigen, zerstdrten und pliinderten, die Eimvohner verjagten. Die Oesterreicher aber legten gegeniiber von Gradišča auf der lldhe des Karstes ein Fort, Stella genannt, an, welches zum Stutzpunkte ihrer nachfolgenden Opera-tionen dionte. Die Vermehrung der venezianischen Streitkrafte vermochten den Graf en Trautmannsdorf, sein Lager auf das linke Isonzoufer zurtick-zuverlegen, wodurch die Bewohner von Gorz derart eingeschuchtcrt ''vurden, dass viele wohlhabende Familien die Stadt verliessen, \velcher Flucht aber Trautmannsdorf des iiblen Beispiels wegen durch ein Verbot entgegen trat. Das belangreichste Ereigniss, \velches in diesem Jahre noch vorfiel, war die tddtliche Yerwundung des Generals Giustiniani in einem Gefechte unweit der Isonzobriicke. Giustiniani war als ein An-fuhrer von bedeutendem Rufe in das Land gekominen, hatte aber den-selben durch seine mit wenig Geschick ausgefiihren und vom Glucke nicht begiinstigten Unternehmungen nicht bevvahrt. Demungeachtet decretirte die Republik seinem Andenken eine Reiterstatue, und be-dachte seine Familie mit reiclien Jahrgeldern. Die Einzelgefechte schlu-gen meist zum Vortheile der Oesterreicher aus, so namentlich jenes, 'velches am 15. Dezember 1616 am Isonzo stattfand, bei welchem der Solin Giustiniani’s in Gefangenschaft gerieth, bald aber gegen den Jesuiten P. Villerio, des Erzherzogs Ferdinand Beichtvater und Ver-trauten ausgewechselt wurde. Mit dem Beginne des Jalires 1617 hatten beide Theile neu ge-rustet, ihre Truppen verstarkt, neue Generale ins Feld getiihrt; die Venezianer ersetzten den gefallenen Giustiniani durch den Condottiere Giovanni di Medici, einen natiirlichen Sohn des Grossherzogs Cosmus von Toscana, welchem der Ruf eines geschickten Heerfuhrers voranging. Fr erkannte sogleich die \Vichtigkeit des Hiigellandes Coglio, und suelite sich insbesondere des vvichtigsten strategischen Punktes daselbst, S. Martino bei Quisca, zu bemachtigen. Der wohl vorbereitete Ueberfall erfolgte bei Nacht, die schvvache Besatzung wurde jedocli von den Land-leuten hiervon benachrichtigt und leistete tapferen \\ iderstand bis Yer-starkung herankam, so dass die Venezianer abziehen mussten. Die kleinen Gefechte fielen meist zu Gunsten der Oesterreicher aus, wozu nach der Meinung Medici’s die Anhanglichkeit der Bewohner an ihren augestammten Fiirsten vvesentlich beitrug, \vesshalb er sie zvvang, sich mit ihren Familien in das Hinterland jenseits des Tagliamento zu be-geben. Medici erschien vor Gradišča und schloss den Platz naher und naher ein. Er versuchte das gegeniiber liegende Fort Stella zu nehiuen, es gelang ihm diess aber eben so wenig als der Versuch, den Isonzo kei Gorz und bei Canale zu ubersetzen. Die Venezianer hatten in llolland neue Truppen angeworben, die unter dem Grafen von Nassau lieran-zogen, \vogegen auch Erzherzog Ferdinand alle Anstrengungen inachte, von Steiermark, Krain und Tirol Verstarkung nach Gorz zu senden. Die Fortsclnitte der Venezianer in Istrien machten die Lage in Gorz kritisch; Maradas wurde dahin gesendet, welcher seinen Auftrag glanzend vollzog, die Venezianer allenthalben zuruckdriingte und rasch zu dem Grafen Trautmannsdorf zuriickkehrte. Die Venezianer hatten sich unter-dessen der lldhen oberhalb Rubbia, wo die Oesterreicher lagerten, be- machtigt. Auf Maradas’s Rath wurde ein Fort zum Schutze ihrer Stellung angelegt; gegen des letzteren Meinung wurden die Arbeiten bei Tage begonnen. Beide Generale leiteten sie unter dem Feuer des Feindes, da erreichte die Kugel aus einer Feldsclilange den Grafen Trautinannsdorf und venvundete ilm todtlich. Noch in den letzten Augenblicken errnun-terte er seine Hauptleute zur Tapferkeit und zur ausdauernden Treue gegen ihren Landesfiirsten. So fiigte es das Schicksal, dass in diesern Kriege, in welchem keine grosseren Waffenthaten, die Belagerung und Vertheidigung von Gradišča ausgenommen, vorfielen, die Heerfiihrer beider kriegfiihrenden Tlieile ihr Leben verloren. Graf Trautinannsdorf war ein seiner hervorragenden Stellung bewusster, an seinen Meinungen zalie hangender Herr, aber ein tiichtiger Heerfiihrer und tapferer Soldat, welcher mit einer vergleichungs\veise geringfiigigen Truppenmacht den weit zahlreicheren Feind vom osterreichischen Gebiete abzuhalten und ihnr empfindliche Verluste beizubringen wusste. Sein Tod ernmthigte die Venezianer, sie griffen die Verschanzungen bei Rubbia \viederholt an, wurden aber stets zuriickgeschlagen, wobei der Graf von Nassau verwundet ward. Er sclirieb seinen Misserfolg der absichtlichen Zdgerung Medici’s zu, und verharrte vahrend des noch iibrigen PAldzuges in einem schlechten Einvernehmen mit letzterem, zum Vortheile des Gegners. Maradas hatte das Commando iibernommen und fuhrte es mit iiber-legener Geschicklichkeit. Gradišča, von den Feinden eingeschlossen, vurde mit frischen Truppen und Lebensmitteln versehen, die Angriffe der Venezianer auf Rubbia wurden abgeschlagen. Eben so wenig fruchtete ihre List, indem sie eine angeblich von den Bevvohnern von Gorz aus-gehende Schrift verbreiteten, des Inhaltes, dass letztere des Krieges miide seien und sicli der Republik zu untenverfen \viinschten, welche Schrift die Gorzer alsbald durch einen energischen Protest erwiederten, ferner indem sie durch deutsche und franzdsischeZuschriften die osterreichischen Soldaten und namentlich die Officiere zu bereden suchten, unter Zu-siclierung aller moglichen Vortheile zu ihnen iiberzugehen. Die vene-zianischen Truppen litten durch Krankheit und Dersertion, \v ii.hren d die Oesterreicher einen frischen Zuzug unter Albrecht von Waldstein, dem nachmaligen Herzoge von Friedland, mit 200 auf seine Kosten aus-geriisteten Wallonen erhielten J). Nachdem ein Versuch der Venezianer, bei Merna die Wippach zu iibersetzen, durch Maradas vereitelt worden und letzterer sie auch in ihren Verschanzungen oberhalb Rubbia zuriickgeschlagen hatte, wechselte der Senat die Befehlshaber, und *) *) Auch Graf Dampierre, der nachmalige Befreier dos K. Ferdinand II. in der Burg zu Wien, nahm als Oberst und Anftihrer eines Trupps von 500 Reitern und von 500 Haiducken Theil an diesom Kriege. vertraute die oberste Leitung des Heeres dem Fiirsten von Ešte an. Es gelang aber Maradas, dem Fort Stella neue Lebensmittel, welche von dort nacli Gradišča geschafft \verden konnten, zuzufiihren und den Venezianern bei Doberdo eine Schlappe beizubringen. Demungeachtet tvurde die Lage der Oesterreiclrer immer bedrohlicher, ihre Milizen verminderten sicli an Zahl, ivahrend die Venezianer immer neue Truppen in's Feld schickten und Gradišča nocli enger einsclilossen. Zwar ver-uiocliten die Oesterreicher nocli eine betriichtliche Menge Mehi nacli Stella zu schaffen, welche Waldstein von dort nach Gradišča zu bringen 'vusste, aber es \var diess das letzte Mal, dass die Festung eine Aus-hilfe erhielt. Die Venezianer batten nun jeden Zugang abgeschnitten, 'vahrend Maradas zu sclnvach \var, die Venezianer aus iliren Stellungen am Karst zu vertreiben. Die Absiclit der Venezianer, Gradišča, das sie nicht durch Waffengewalt nehmen konnten, durch Hunger zu bezwingen, \viirde endlich docli erreicht worden sein, wenn nicht in Folge des Friedens-schlusses von Madrid ein WafFenstillstand pNov. 1616) abgeschlossen 'vorden ware, ivelclier es Maradas erlaubte, Gradišča tur die Dauer des-selben mit neuen Lebensmitteln zu versehen. Die politischen Angelegenheiten der Halbinsel waren namentlich durch den Krieg des Konigs von Spanien mit dem von den Venezianern Unterstiitzten Herzoge von Savoyen dermassen verwickelt worden, dass die benaclibarten Machte kriiftig darauf hinwirkten, die Rulie und den Erieden in derselben wieder herzustellen. Audi die Venezianer, deren kriegerische Thatigkeit nach zwei entgegengesetzten Seiten hin zu ivirken hatte, waren geneigt, mit dem Erzherzoge Ferdinand Frieden zu schliessen, 'vozu letzterer, vom Kaiser Mathias lau oder vielmehr gar nicht unter-stutzt, ebenfalls bereit war. Demungeachtet zogen sicli ivegen der unzu-lassigen Anforderungen die Verhandlungen in die Lange. Endlich ward durch franzosische Vermittlung der Frieden zvvischen Erzherzog Ferdinand und Venedig in Pariš am 6. Sept. 1617 geschlossen, und in ■Madrid am 26. Sept. 1617 vom Grafen Khevenhliller im Namen des Eaisers ratifizirt. Man kam dabei iiberein, dass Zeng von deutschen Truppen besetzt "'erden solite, und die Venezianer in der Nahe von Istiien einen Platz "acli \Vahl desGegners abtreten sollen. Ferner wurden vier Commissare Gon jedem Tlieile zwei) ernannt, um jene Individuen zu bezeichnen, die sicli von Zeng und der gesammten Kiiste als gemeinscliadlich zu entfernen batten; die GorsarenschifFe sollten verbrannt iverden, die venezianer ihre Truppen aus den von ilinen besetzten Oiten zuriick-2iehen. Dieser Vertrag wurde aucli, wenngleich mit einigem Verzuge, vollstiindig ausgefuhrt. So endigte der Krieg, wie er getiihrt worden, olme entscheidendes Resultat, und alles blieb wie vorher. Die Venezianer hatten vvahrend des Krieges den Vortheil einer zahlreicheren Truppen-rnacht, vvelcher indess durch die geringe Kriegskunst und die Uneinig-keit ihrer Fiihrer vvieder nahezu vernichtet wurde. Die Oesterreicher vvaren geringer an Zalil, aber, von tiichtigen Generalen angefuhrt, er-setzten sie durch ihre Tapferkeit, vvas ihnen an Zalil abging. Dabei trat noch der Umstand fdrdernd liinzu, dass die Rewohner der voin Kriege lieimgesuchten Gegend ilire Treue und Anhanglichkeit an iliren Landefiirsten unter allen Umstanden bewalirten und die Truppen in jeglicher Weise unterstiitzten 1). Noch bei Lebzeiten des K. Ferdinand II. wurde dessen Sohn Ferdinand III. als Konig von Biihmen und Ungarn gekront, zum riimischen Kiinig ervvahlt und als legitimer Nachfolger seines Vaters in den deut-schen Erbstaaten, die iliin als solchen huldigten, erkannt. Im Auftrage desselben nahm Ulrich Fiirst von Eggenburg die Huldigung der Land-stiinde von Giirz in feierlicher Weise er.tgegen, und bestatigte ihre Privilegien (1631), \velche Bestatigung liber Andiingen der Landstande von Ferdinand III. mittelst Rescriptes erneuert vvurde (1649). Die Re-gierungsepoche dieses Fursten wurde fiir die Grafschaft bedeutungsvoll, da ihr Gebietsumfang vvahrend derselben betrachtlich gesclnnalert vvurde. Seit der Erwerbung von Gradišča unter K. Max I. vvurde diese Stadt saniuit den in Friaul (am rechten Isonzoufer) gelegenen bsterreichischen Orten mit der Grafschaft Gorz vereinigt, Gradišča erhielt ein eigenes ') Hierfiir spricht (las unverdachtige Zeugniss des venezianisehen Geschichts-schreibers dieses Krieges Moisesso. Er aussert sich hieruber (lib. I. cap. G,): „Ainan-do quei paesani oltre inisura il loro »aturale Siguore, vera c salda tutela di tutti gli Stati non senza qualche odio d’altro governo, al quale per non aver a soggiacere avrebbono adoperato fino le ugne ed i denti.“ Und an einer anderen Stelle: ^1 paesani (austriaci) soggiogati ali’ incontro restavano percib del loro male consolati, ni; sfogati della rabbia, non inutandosi per apparenza queH’ affetto, che si ha per natura, e per questo difficultavano quanto era in loro potere, al campo ogni sorte di vettovaglia, prodighi in tanto ai suoi di tutti gli avvisi, che potevano raccorre." Morelli bemerkt hieruber in seiner Geschichte (i. Thl. S. 38): „Ueberrascliend schien den Venezianern wiihrend des ganzen Verlaufes des Krieges die besondere Anhiingliehkeit, ivelche die von den Venezianern untenvorfenen Osterreicliiscbon Unterthanen fiir den Rubin und die Interessen ihres Landesfiirsten bewahrten. I)>e strengste Behandlung, selbst die Todesstrafo erwiesen bei diesem Anlasse mehr als je die geringe Gewalt, welche sie auf das Gemiith der Mensclien ausuben.“ Aber auch die Soldaten waren von demselben Patriotisnms erfiillt. Moisesso schreibt anlksslich der von den Oesterreichern unter Francol erlittenen Nicderlage: „Erwiih-nung verdient die seltene Anhanglichkeit, ivelche manche Soldaten bei diesem An-falle fiir Oesterreich an den Tag legten. Bluttriefend und des nahen Todes gewiss liesscn sie, wiihrend die Venezianer ihnen den Degen in den Leih sticsscn, nicht ab, bis zu ihreni letzten Seufzer auszurufcn: Es lobe Oesterreich." Tribunal, sonst aber stand es in der Venvaltung unter Gorz, wie auch die dortigen adeligen Grundbesitzer Mitglieder der Gorzer Landstande waren. Die Bewohner von Gradišča ertrugen aber sehr ungern diese Unterordnung unter Gorz, wqlche Stimmung sich in den bestandigen Reibungen zwischen den Capitanen von G5rz und von Gradišča kund-gab. Der kaiserliche Hof, von beiden Seiten besturmt, schwankte in seinen Entschliissen, indem er bald Gradišča die Lostrennung bald Gorz die Erhaltung der bestehenden Unterordnung zusicherte. Bei der Er-schopfung, welcbe der dreissigjahrige Krieg in den Hilfsquellen des K. Ferdinand III. bewirkt hatte, verbreitete sich das Gerucht, der Kaiser sei niclit abgeneigt, Gradišča an Venedig zu veraussern. Diess Gerucht erregte die heftigste Bestiirzung in Gorz, dessen Landstande sich an den Kaiser mit der dringenden Bitte wandten, hiervon abzu-stehen, da Gradišča die Kornkammer von Gorz sei, und mit dessen Verausserung auch selbst der Bezug des Getreides zur See abgesclinitten 'viirde (1643). Sie erhielten zwar daruber die Versicherung, dass es nie in der Absicht des Kaisers gelegen sei, Gradišča an Venedig ab-zutreten. Gleich\vohl aber \vard bei der herrschenden Finanznoth Gradišča, nachdem es zur gefiirsteten Grafschaft des deutschen Reiches erhoben 'vorden, vom Kaiser Ferdinand III. an den reichen Fursten Ulrich von Eggenburg um die Sumtne von 315.000 fl. verkauft, mit der Beschran-kung, dass es nacli dem Aussterben des fiirstlichen Mannesstammes wieder an Oesterreieh zuriickfalle (1647)1). Gorz fuhlte sich durch diese Ausscheidung Gradisca‘s liart betroffen in dem Gefuhle, dass sein nun-mehriger geringer Umfang seine Stellung in der Reilie der osterreichischen Erblander merklich becintrachtigen wiirde. Diess gab Anlass zu wieder-kolten Recursen der Gorzer an die kaiserliche Regierung, man stritt sich iiber die Begrenzung der beiderseitigen Gebiete, iiber die Anlegung der Grenzzollamter und uber vieles Andere. Ara meisten aber ward die Figenliebe der Gorzer dadurch gekrankt, dass sich Gradišča ganz wie die iibrigen osterreichischen Erbliinder als ein unabhangiges Gebiet ein-lichtete, und seine adeligen Grundbesitzer unter dem Namen eines Consorzio als Landstande zusammentraten, hierin dem Rathe ihres Mitburgers Richard von Strassoldo, des Vertheidigers von Gradišča im letzten Kriege, folgend. Die Gorzer Landstande beschwerten sich daruber lebhaft bei dem Kaiser, welcher sie mit der Versicherung zu beschwich-Ugen suchte, dass nach dem Aussterben des Eggenbergischen Mannes-stammes Gradišča wieder mit Gorz vereinigt werden wurde. Die Gorzer liatten bisher stets ihre Lehenshuldigung an die Iderzu abgeordneten Commissare der osterreichischen Landesfiirsten ') S. Nabereš liierubcr in dem Abschnittc iiber Gradišča. leisten miissen. Nach des Kaisers Ferdinand III. Tode (1057) \var es ihnen zum ersten Male vergonnt, dessen Naclifolger Kaiser Leopold I. ihre Huldigung personlich darbringen zu diirfen (1660). Der Kaiser verfiigte sich nacli Gorz, \vo er mit grosser Feierliclikeit empfangen \vurde. Der Landeshauptmann Ernst von Herberstein ging ihm, von vier der liervorragendsten Adeligen begleitet, bis Wippacli entgegen, und geleitete ihn auf die Ebene z\vischen Gorz und Salcano, wo der Monarch die Gliickwiinsche des Landes, von dem Vice-Landmarschall Sigmund von Orzone dargebracht, einpfing. In feierlichem Aufzuge ver-fiigte sicli liierauf der Kaiser, von seinen Hofchargen und dem Lan-desadel umgeben, zur Stadt, wo ihn der Magistratsvorstand Pollini becomplimentirte und ihm zum Zeichen der Treue die Stadtsiegel iibergab. Der Zug ging hierauf zur Pfarrkirche, wo der Bischof Vae-cano von Pedena ihn ervvartete und ein Tedeum absang. Alti 22. Sept. ging die Huldigungsfeier vor sich; sie begann mit der kirchlichen Feier, zu \velcher sich der Kaiser, von den Landstanden umgeben, unter Vor-tiitt des Erblandmarschalls Grafen Heimicli von Thurn voin Casteiie nach der Pfarrkirche begab, vvorauf die Eidesleistung der Stande, der Biirger und der Abgeordneten der Landgemeinden im grossen Saale vor sich ging. Von Gorz begab sich der Kaiser nach Triest und \vurde bis an die Landesgrenze vom Landesliauptmann und den Stiinden ge-leitet. Sechs Jalne spater bestlitigte er die Privilegien des Landes, Als Leopold I. nacli langer und glorreicher llegierung mit Tode abging (1705), veranstalteten die Landstiinde und die Biirgersehaft als letzten Beweis ihrer dankbaren Anhanglichkeit an ilircu Monarclien eine dureh drei Tage walirende Trauerfeierlichkeit in der Pfarrkirche. Die kriegerischen Ereignisse in den benachbaiten Provinzen be-riihrten die Grafschaft Gorz nach Beendigung des Uskokenkrieges \venig. Bei mehreren drohenden oder stattgefundenen Einfallen der Tiirken in Kroatien, stellte die Grafschaft einige Compagnien Fusssol-daten und selbst lieiterei an die Grenzen, ebenso wie zu der Zeit, als Rakoczy von Ungarn aus Steiermark bedrolite (1645). Der dreissig-jithrige Krieg, welcher Deutschland so tiefe Wunden schlug, ging an Gorz olnie Riickwirkung voriiber. Dafur aber hatten die Gorzer an der venezianischen Grenze um so mehr dureh die Uebergriffe der Ve-nezianer zu leiden. Letztere konnten noch iimuer den Verlust der friaulischen Ortschaften, \velche Kaiser Max eiobeit hatte, nicht ver-schmerzen. Statt des ofFenen Krieges wurden nun liings der ganzen Grenze die jenseitigeu Amvohner zu Gewaltthatigkeiten aller Art an-geeifert, und diese danil von der dovtigen llegierung ignorirt oder selbst beschiitzt. Die neu angelegte Festung Palma eignete sich ganz vorzilglich zum Stiitzpunkte solcher Uebergriffe. Dic nacli Palma und iiberhaupt nacli Friaul bestiramten Waaren, \velche zur Seeseite an-langten, mussten in den liafen Buso an der Miindung der Aussa, Reiche zura osterreichischen Gebiete gehorte, gebracht und von dort auf dem Flusse Aussa landeinvvarts gefiihrt werden, ivobei sie das osterreichische Zollamt in Cervignano zu passiren hatten. Die Venezianer iveigerten sich gevvaltsam den Zoll zn bezahlen, zvvangen die Barkenfiihrer die Waaren an einem anderen Orte unterhalb auszuladen, und bemachtigten sich der Siimpfe an der Miindung der Aussa mit der Absicht, dadurch den Hafen Buso in ihre Gewalt zu bekommen. Audi an der oberen Grenze wurden die Grenzpfahle in das osterrei-chische Gebiet hineingeriickt, die jenseitigen Bewohner mahten das Gras auf den diesseitigen Wiesen, besetzten die diesseitigen Weiden und machten sodann aus diesem Besitze einen Titel ziim Beweise ihres Eigenthums. Ebenso bemachtigten sich die Be\vohner von Marano der Fischerei auf dem Fliisschen Stella, so wie die jenseitigen Unterthanen den Wald bei Jamiano an sich rissen (1643). Alle Reclamationen der kaiserlichen Behdrden und Gesandten ivaren fruchtlos, da die Venezianer vvohl \vussten, dass der kaiserliche Hof, durch die Tiirkenkriege und die ungarischen Unruhen in Anspruch genommen, an gevvaltsame Repressalien nicht denken konnte, zumal der Kaiser Ferdinand III. sogar von Venedig ein Anlehen gegen Veiptandung der Grafschaft von Pisino begehrte, aber nicht erhielt. Nachdein Gradišča an den Fiirsten Eggenburg iibergegangen, dauerten die Behelligungen der Venezianer Segen die Unterthanen desselben fort. Doch liatte der Kaiser dem Verkaufe der Grafschaft die Bedingung beigefiigt, dass der Fiirst eine hinreichende Garnison in Gradišča erhalte, so wie ersterer sich das Recht vorbehielt, so viel Truppen, als er fiir nothwendig erachtete, in die Pestung zu iverfen, um sie vor einem Handstreiche der Venezianer zu sichern, zumal als die Grafschaft eventuell an Oesterreich riickfallen solite. Die Vorkehrungen der kais. Regierung beschrankten sich daher darauf, diese Festung in gutem baulichen Stande zu erhalten und sie »lit Truppen, Munition und Lebensmitteln hinreichend zu versehen, um eine Bela.gerung aushalten zu kdnnen. Ebenso \vurde, so \veit es die keschriinkten verfiigbaren Geldmittel gestatteten, das Castell von Gdrz 'n vertheidignngsfahigen Zust.ind gesetzt. Im Uebrigen liatte die Grafschaft Gdrz durch ihre Landmiliz fiir die eigene Sicherlieit und Rulie ZU sorgen, ivelcher Zustand erst eine Aenderung erlitt, als gegen Ende 'les Jahrhundertes die regulare Armee eingefiihrt wurde. Seit dieser Zeit vervvandelte sich die erforderliche Stellung von Landestruppen-Gontingenten in die Leistung eines Geldiiquivalentes zur Erhaltung der l'egulii,ren Truppen. 3. Im 18. Jahrhunderte. (Kaiser Joseph 1705—1711, K. Carl VI. 1711- 1740, K. Maria Theresia 1740—1779 K. Joseph H. 1779—1790, K. Leopold II. 1790—179Ž.) Die kurze Regierung des Kaisers Joseph 1.(1705—1711), ging fiir das Land Gorz ohne erwahnenswerthe Ereignisse voiuber. Jene seines Nachfolgers, des Kaisers Carl VI. (1711—1740), machte sich durch die Sorge fiir den Bau von Strassen und den Aufschwung des Handels so wie durch das festere Auftreten gegeniiber der Republik Venedig in Bezug der dadurch grossentheils beseitigten Grenzstreitig-keiten bemerkbar. Carl YI. kam (1728) nach Gorz, um die Huldigung des Landes personlich entgegen zu nehmen; es war diess der feierlichste Akt dieser Art, rvelcher jemals in Gorz stattgefunden hatte, und es sprach sich bei diesem Anlasse die Liebe und Anhanglichkeit aller Stiinde an ihren erhabenen Landesfiirsten auf das unzweideutigste aus. Die von dem Kaiser eifrigst angestrebte Sicherung der Regierungsnachfolge seiner Tocht.er Maria Theresia und deren Nachkommen durch die pragmatische Sanctiou, hatte ihre Wirkung auch fiir Gorz, dessen Stiinde dieselbe annahmen und besclnvoren. Auf Carl VI. folgte in der Regierung der osterreichischen Liinder seine grosse Tochter (1740—1779), deren Name ebenso wie in allen anderen Gebieten ihrer Krone auch in Gorz noch iminer in dem segensreichsten Andenken steht. Ihre mutterliche Sorgfalt war stets auf die Hebung des Wohlstandes ihrer Unterthanen und auf die Verbesseruog der Venvaltung des Landes gerichtet. Sie hatte das Gliick, in der Durchfuhrung ihrer weisen und wohlthiitigen Absichten, durch tiichtige und energische Beamte, deren geschickte Ausvvahl ihr zum besonderen Verdienste gereichte, unter-stiitzt zu werden. Durch ihre Anordnungen wurden die Siimpfe von Aquileja in bliihendes Culturland umgeivandelt, die Keime der ende-mischen Fieber entfernt, es ward die Bevdlkerung vermehrt, der sich neue IIilfsquelien durch den befdrderten Ackerbau und die insbesondere begiinstigte Seidencultur, sowie durch Anlegung neuer Fabriken er-schlossen. Die Verwaltung des Landes erhielt eine neue Einrichtung, durch welche die Einrvirkung der Centralge\valt mehr gesichert, die Thatigkeit der Regierungsorgane mehr gekr&ftigt und nach Unten er-folgreicher gemacht wurde. Der beabsichtigte Besuch der Stadt Gorz, wo die Kaiserin mit den venvandten Fiirstenfamilien von Neapel und Toscana eine Zusammenkunft veranstaltet hatte. kam zur grossen Be-triibniss der getreuen Gorzer in Folge eines Un\vohlseins der Kaiserin, oder vielleicht aus einer anderen Ursache nicht zu Stande (1774)-Die Kunde von ihrem erfolgten Ableben erfiillte alle Gemttther in ihren weiten Landen mit wahrer Trauer, und wohl selten \vard der Hintiitt eines Fiirsten von allen Classen der Beivohner so aufrichtig beweint, wie jener der Allen unvergesslichen Kaiserin Maria Theresia. Mit der Regierung des Kaisers Joseph II. (1779—1790) bradi eine neue Epoche fur die gesammten dsterreicliischen Lander an. Das Licht der Aufklarung hatte sich allmalig auch in Oesterreich Balin gebrochen, und mit gespannter Envartung blickte die Welt auf den Monarchen, welclier berufen schien, ihren Einfluss und ihre Herrschatt in allen Ziveigen der Venvaltung fest zu begriinden. Die ersten Ver-suche wTaren bereits von der Kaiserin Maria Theresia gemacht worden; vorsichtig und die gegebenen Verhaltnisse sorgfaltig beachtend, war sie dabei vorgegangen, und wenn ihre Erfolge n ur beschrankt ivaren, so iiberdauerten sie dafiir alle folgenden Zeiten. Rascher aber auch gewaltsamer griff Joseph II. in das Radenverk der Venvaltung ein, seine Reformen glichen einer Umkehr aller Verhaltnisse, sie liessen kein Gebiet des iiffentlichen Lebens unberiihrt, waren aber durch die Ueberstiirzung der getroffenen Massregeln von keiner Dauer. Kaiser Joseph II. war dabei von den edelsten Absichten durchdrangen; sein heller Geist erkannte die durch lange Gewohnheit eingeivurzelten Uebel-stiinde, seine Energie drangte ihu zu deren Abschaffung in der kiir-zesten Zeit. Das Wohl seiner Unterthanen lag ihm walirhaft am Herzen, seine humane Gesinnung hatte die allgemeine Menschenbegliickung im Auge, und allenthalben in der Justiz- und politischen Gesetzgebung, der Kirchenverwaltung, dem Steuerwesen und dem Staatsliaushalte, in dem Verwaltungsmechanismus, den Kreisen der Industrie und des Handels suchte er Verbesserungen einzufiihren. Leider traten ihm kussere Verhaltnisse storend entgegen, seine fieberhafte Hast trug der '»usgleichenden, die Keime zur Frucht reifenden Zeit keine Rechnung, und der Eifer fur die Erreichung des von ihm gesteckten Zieles liess ■lin die Grenzen der Rechtssphiire nicht selten durchbrechen. Geiviss aber ivollte er stets mit eigener Aufopferung das Beste seiner Volker Und der Same, den er gestreut, wird in spater Zeit sich zur Blutho pntfalten und reiche Frucht tragen. Das Land Giirz war eine jener Provinzen, welche die Reformen l>art trafen, und welche sich demnach denselben nur widerwillig fiigten. t>ie Aufhebung des Erzbisthums in Gorz, die Verlegung der obersten Aeinter nach anderen Prozinzen, so wie der Verkauf zahlreicher geist-lioher Giiter beruhrten die Interessen der Bevolkerung in nachtheiliger Weise. Dagegen wurde dem Papste Pius VI., \velcher auf seiner Reise nach Wien in Giirz verweilte, von allen Seiten mit jener aufrichtigen Hingebung gehuldigt, welche dem erhabenen Kirchenoberhaupte nach seiner hohen Stellung und seinem personlichen Charakter gebiihrte (1784). Im Laufe des 18. Jahrhundertes unterlag die Sicherung der Grenzen von Gorz gegen das Ausland wenigeren Storungen als in friiheren Zeiten. Es wnrden zsvar in dem spanisclien Successions-Kriege die Gemiither der Bewolmer von Giirz durch die in den Gewassern Adria’s erscliienene franzosische Flotte, ivelche zwei Fahrzeuge in der Aussa bei Cervignano verbrannte und einige Truppen bei Aquileja landete, in Schrecken versetzt, doch liatte die Sache keine weiteren Folgen. Die Landmiliz \var (1702) nach Triest zur Vertheidigung des Hafens beordert worden und wurde aueli in den nachfolgenden krie-gerisclien Ereignissen aufgeboten, bis sie bei der Einfiihrung des ste-lienden Heeres nach dem Aachener Frieden (1748) aufgehoben wurde. Audi mit. den venezianischen Nachbarn traten bessere Verhait-nisse ein. Im Kriege gegen die Tiiiken verfochten die Venezianer die gleichen Interessen mit Oesterreick; ihre sinkende Macht storte niclit mehr die Freiheit der Sekifffahrt auf dem adriatischen Meere, und un-beirrt von ilinen konnte Carl VI. den Freihafen von Triest einrichten. Die Grenzstreitigkeiten dauerten zwar audi noch in diesetn Jahrhun-derte zwischen den osterreichischen und friaulischen Besitzungen fort, und venezianische Schiffe belastigten unter dem Vorwande von Sani-tiitsinassregeln die Schifffahrt auf den osterreichischen Fliissen und an den Kiisten. Die energische Sprache, die man aber damals in Wien tiilirte, liielfc dio Venezianer in gerechter Sclieu vor der angevvachsepen Macht Oesterreicli’s zuriick, diese Streitigkeiten zu unterstiitzen, zumal da von Wien aus der Befehl wiederholt (1715 und 1733) erging, Ge-walt mit Gewalt zu vertreiben. Unter der Regierung der Kaiserin Maria Theresia erneuerten sich die Grenzstreitigkeiten, \vodurch sicli der venezianische Senat zu der Erneuerung des Antrages bewogen fand, durch cine gemeinschaftliche Commission eine feste Bestimmung der Grenzen herbeizufiihren. Der Antrag ward dsterreichischer Seits angenomiuen, und die Commission trat zusammen (1750); die Arbeiten derselben \vurden aber durch den osterreichischen Commissar Corbinian von Sau-rau, welclier, ein vormaliger Justizmann, mit angstlicher Genauigkeit alle einzelnen Anspriiche erforschen wollte, allzusehr in die Lange ge-zogen. Er \vurde desshalb abgerufen (1752) und durch den Feldzeug-meister Grafen Ilarrsch ersetzt. Diesel- griff das VVerk mit voller That-kraft an und brachte binnen vier.Tahren eine allgemeiue Grenzausglei-chung mit Venedig von Ti rol bis an den Quarnero zu Stande. Das Ergebniss rechtfertigte alier nicht einmal diesen ZeitautVand, denn es wurde tast in alien Punkten den venezianischen Anspriichen nachgege-beu; man vergass auf die Festung Manino, envahnte der Insel S. Pietro und der suniptigen Kiistenstrecken nicht, liess dio Miindungen der dster-reichischen Fliisso in den Iliiuden der Venezianer, und bestimmte die Grenzen in der Art, dass mehrere osterreichische Gebiete als Enklaven von venezianischem Gebiete umschlossen vvurden, und durch ein Ge-misch venezianisch-osterreichischer Orte die Grenzlinie verlangert und Anliisse zu neuen Streitigkeiten gegeben wurden. Diese letzteren blie-ben auch nicht aus, und es erhoben sich bald Klagen iiber erneuerte UebergrifFe diess- und jenseits, velche man durch Anordnung jahrli-cher gemeinschaftlicher Grenzbegehungen zu schlichten und zu beseiti-gen suchte. Doch auch dieses war vergebens, wesshalb die venezianische Regierung mit Berufung auf die fehlerhafte Grenze mit ihrem alten Plane hervorriickte, gegen Abtretung des Gebietes von Monfalcone und eine Geldentschadigung den Isonzo als Grenze zu gevvinnen. Darauf Vurde aber von der kaiserlichen Regierung nicht eingegangen, und es blieb die alte Grenzunsicherheit, bis mit dem Sturze der venezianischen Regierung und der Ervverbung der venezianischen Provinzen durch Oesterreich der Anlass dazu entfiel. Die kurze Regierung des Kaisers Leopold II. (1790—1792) var hezeichnend durch die Wiederherstellung der vorjosephinischen Zustande in der Venvaltung. Dadurch erhielt Gdrz neben seinen Landstanden auch seine eigene Vervvaltung vvieder durch* Einsetzung des Provinzial-1'athes, vvelchem zugleich die Attribute der Justizvervvaltung iibertragen Wurden. 4. Im 19. Jahrhunderte- (Kaiser Franz II. [seit 1804 als Osterreichischer Kaiser Franz I.] 1792—1835 K. Ferdinand I. 1835—1848. Kaiser Franz Joseph seit 1848.) Der Solin und Nachfolger Leopold's, Kaiser Franz TI. (seit 1804 als Kaiser von Oesterreich Franz I.), trat seine Regierung in einer stiirmischen, durch die franzosische Revolution eingeleiteten Epoche an. Rie erste Hiilfte seiner 43jahrigen Regierung vvurde durch die stets 'viederkehrenden Kriege mit Frankreich ausgefiillt, velclie ihre fuhl-^are Riickwirkung auch auf das Land Gdrz iiusserten. Im Marž 1797 kam der General Bonaparte an der Spitze der franzosischen Truppen nach Gdrz und legte dem Lande, in vvelchem er eine provisorische Regierung einsetzte, eine Contribution von 150.000 fl. auf. Zvvei Monate spliter verliessen aber in Folge des Praliminarfriedens von Leoben die Rindlichen Truppen das Land, und die Osterreicher zogen unter allge-‘»einem Jubel daselbst ein. Der Friede von Gampoformio (1797) iiber— lieferte die venezianischen Provinzen diesseits der Etsch an Oesterreich, wodurch das Land Gdrz mittelst der Einverleibung des Gebietes von Monfalcone eine Enveiterung erhielt. Dieser Stand der Dinge valirte aber nicht lange. Denn der zvveite hierauf folgende franzosische Krieg *'r- v. Ccoemig. Uurz und (iradisca. 48 fdhrte im J. 1805 abermals eine feindliche Invasion fiir Gorz herbei. General Jourdan besetzte den Coglio und Massena riickte mit seinen Truppen in Gorz ein, wo er eine provisorische Regierung einsetzte. Die ehemals venezianischen Gebietstheile sammt dem osterreichisclien Friaul (das Gebiet von Gradišča mit Cormons) und dem Coglio wurdcn der provisorischen Regierung von Friaul zugevriesen, \velche daraus die Bezirke von Gradišča (sammt Cormons und dem Coglio) und Monfalcone bildete, Aquileja aber dem Bezirke von Palmanuova zuwies. Durch den Pressburger Frieden gelangten die ehemals venezianischen Provinzen an Frankreich, Giirz fiel an Oesterreich zuriick; docli behielten die Phan-zosen nebst dem Gebiete von Monfalcone die Ortschaften am rechten Isonzoufer mit Einschluss des Coglio besetzt (1806). Die definitive Grenz-regulirung erfolgte durch die Convention von Fontaineblau (10. December 1807). in deren Folge das rechte Isonzoufer an Frankreich ab-getreten wurde und der Isonzo von seiner Mundung bis Cristinizza bei Canale, von da aber eine gerade Linie bis zu dem Orte BiitofF am Judrio, danil der Lauf dieses Baches, wie friiher, die Grenze gegen das italienische Konigreich bildete. Als Entschadigung fiir diese Abtretung erhielt Oesterreich das Gebiet von Monfalcone \vieder. Die an Italien abgetretenen ehemals osterreichisclien Gebietstheile wurden zum geringen Theile (Aquileja sammt Umgebung) dem Departement deli Adriatico, zum grosseren aber dem Departement del Passeriano einverleibt, und zwar als der District von Gradišča mit einem Vice-Prafecten an der Spitze, zu welchem Districte die Cantone Gradišča, Cormons (mit dein Coglio) und Cervignano nebst einigen dem Cantone Palmanuova zuge-\viesenen Orten gehorten. So verblieb die Grenze gegen Westen selbst als nach dem unglucklichen Kriege von 1800 Gorz sammt den benach-barten Provinzen an Frankreich abgetreten wurde, welches aus diesen Gebietstheilen die illyrische Provinz bildete. Aber auch diese staatliche Einrichtung war nur von vorubergehender Dauer, da im Verlaufe des grossen Volkerkrieges vom J. 1813 die illyrischen Provinzen wieder von Oesterreich besetzt vvurden, und durch den nachfolgenden Pariser Frieden vom J. 1814, kraft dessen nebst den eben envahnten Provinzen das lombardisch-venezianische Konigreich an Oesterreich fiel, Giirz und Gradišča ilire frUhere Grenzlinie gegen die venezianischen Provinzen erhielten. Mit diesem Frieden brach fiir Gorz eine ruhige, der inneren Entwicklung gewidmete Zeit an, welche durch den Aufstand vom J. 1848 in den benachbarten venezianischen Provinzen kaum beriihrt \vurde. Auch der letzte italienische Krieg vom .1. 1866 endigte atu Isonzo, nachdem einige wenige Ortschaften an dessen rechtein Ufer vom Feindo vorilbergehend besetzt waren, und der dem Frieden vorangehende Waft'enstillstand in Cormons abgeschlossou worden. Die Stadt Gorz aber var in dieser Zeit das Hauptquartier einer machtigen vom Erzlierzoge Albrecht befehligten osterreichischen Armee, velche nach dem Ab-schlusse des Waffenstillstandes mit ungevohnter Raschheit an die Ufer der Donau versetzt wurde. Mehrere Jahre vorher trat der Name der Stadt Gorz in der ali— gemeinen politischen Gescliichte auf, da der exilirte Kiinig von Frank-reich hier seine letzte Freistatte fand. Er kam hier am 25. October 1836 an, starb aber bald darauf am 6. November und vard in der Kirche des Franciscanerklosters zu Castagnavizza im Weichbilde der Stadt beigesetzt, ebenso wie sein Sohn, der Herzog von Angouleme, velcher am 3. Juni 1844 in Gorz verschied, und dessen in Frohsdorf am 19. October 1851 verstorbene Gemahlin. Der Vervaltungsorganismus des Landes Gorz erfnhr in dem letzt,-abgelaufenen Jahrhunderte so mannigfache, in kurzen Zwischenraumen anf einander folgende Veranderungen, vie sie in keinem anderen Ge-bietstheile der osterreichischen Monarchie vorgekommen sind. Sie he-gannen nnter Maria Theresia, welche nach langein gegenseitigen Hader die Vertvaltung von Gradišča mit jener von Gorz vereinigte nnd in dem Lande eine gemeinschaftliche Regierung einsetzte, gevannen ihren grbssten Umfang unter Joseph II., velcher alle oberen Behorden nach au8warts verlegte, wurden unter Leopold II. durch Wiederlierstellung des friiheren Zustandes fortgesetzt lind erlitten vielfachen Wechsel unter der franzbsischen Regierung so wie unter Franz I., bis sie endlich unter Kaiser Franz Joseph die gegenvrartige Gestaltung herbeifiihrten. Mit dem Vorbehalte, diese Veranderungen in den nachfolgenden Abschnitten niiher zu erortern, beschriinken vir uns darauf, zu erwahnen, dass mit der Verfassung vom 26. Februar 1861 das Lami Gorz und Gradišča "beder in seine Redite als selbststandiges Lami der osterreichischen Monarchie trat, eine eigene Landesvertretung erliielt. in administrativen! Helange aber unter der Loitung des k. k. Statthalters zu Triest verblieb. It. Ciiltnrgeschichte. 5, Verfassung. (Landstande. — Adelsfamilien.) Die Landstande bestanden, wie bereits enviihnt, schon unter den Grafe n von Gorz, wenngleich in ziemlich losem Zusammenhange1). ’) Uelicr den Ursprung der standischen Verfassung bemerkt Coronini (Fasto-mm Goritiensium lih. I. p. 27 ff.) Folgendes: Unter den GOrzer Grafen gehOrten z,t dem KOrper des Provinzial-Adels aueh die Burger von G»rz. Sie liielten vereint ihre Versammlungen im Gerichtshause oder unter der Loggia des Landhauses. Dort 48* Nach dem Beginne der osterreichischen Herrschaft im Anfange des 16. Jahrhundertes setzten sich dieselben aus drei Ordnungen zusammen, dem Clerus, den Patriziern und den Nichtadeligen, vvelche letzteren vvieder in zwei Classen zerfielen, in jene der Stadte und jene der Land-gemeinden. An der ersteren Classe nahmen Theil die Stadt Gorz und nach der Enverbung des Bezirkes von Gradišča die Stadt Aquileja, aus der letzteren erscheinen gegen die Mitte des Jahrhundertes die von verhandelte der Graf oder sein Capitiin mit den zusammenberufenen vorziiglicheren Mitgliedem die (jffentliclien Angelegenheiten und sprach in Civilsaehen Kecht, indem er jeden Anwesenden um seine Meinung und sein Votum befragte. Aus diesem Korper vviililten sich die Grafen ihre Hofbeamten und ihre Rathe, so wie die Richter und Befehlshaber der Schlosser (Castelle); sie ernannten daraus die Ritter und die Gesandten an die benachbarten Herrschaften. Auch wurde von dem Adel aus seinem Gremium der Gastalde der unteren Stadt bestellt, wie aus der Urkunde des Grafen Meinhard VII. vom J. 1385 erhellt, in welcher er „Equitibns, Civibus et Provinci-alibus Goritiensibus ad proximam aperturam Gastaldionatus“ den Johann von Wild-stein empfiehlt. Graf Johann Meinhard gestattete um 1424, dass in der ganzen Grafschaft eine Collecte behufs der Restaurirung und Ervveiterung des Landhauses, wo die „ordines Provinciae“ ihre Versammlungcn halten, eingeleitet vverde. Zn diesen Versammlungen wurden die adeligen Burger (Nobiles cives) durch den Herold. die ausvviirts vvoknenden Adeligen durch Einladungsschreiben einberufen, vvesslialb spater der Landtag „Convocatio-‘ genannt wurde. Die angesehene Stellung des Provinzial-Adels erhellt aus dem Schreiben des Grafen Ulrich II. von Cilly, Vor-mundes des Grafen Jahann, vom J. 1444 an den Rath des Adels, warum er den Grafen Johann noch nicht entlasse, so wie aus dem Testamente des Grafen Hein-rich IV. vom J. 1453, worin er im Palle seines Ablebens die Stiinde zu den Ver-waltern des Landes \vahrend der Minderjiihrigkeit seiner SOhne und zu deren Rathgebern einsetzt. Die Adeligen, vvelche in der Stadt vvolinten, vvurden Cives, jene, die sich auf dem Lande aufhielten, Provinciales genannt. Unter K. Max I-trennten sich die Stiidter von dem Adel und ernannten sich einen Stadtmagistrat von 12 Ratlien unter dem Vorsitze des Gastalden, der Landadel aber bestellto vier Deputirte zur Besorgung der Venvaltungsgesehiifte und vier Assessoren sammt einem rechtskundigen Cancelliere zur Handhabung der Justiz. Letztere versammelten sich unter dem Vorsitze des Capitans oder seines Venvescrs im Landhause oder unter der Loggia desselben oder auch im Castelle, wo der Capitiin residirte, zu gevvissen Tagen — an jedem Dienstagc und Donnerstage oder auch sonst, wenn sie der Vorsitzende zusammenrief um Recht zu sprechen, die Dcputirten hielten jeden Freitag ihre Versammlung. An die Spitze derselben trat der Landmarschall, ein Mitglied der Familie der Grafen Thurn, vvelche dieses Amt erblich besassen, spiiter wurde letzteres mit dem Capitanate vereinigt. Im J. 1639 iibte es aber Richard Freiherr von Strassoldo und 1687 Ludvvig Freiherr von Coronini-Cronberg aus; nach des letzteren im J. 1700 erfolgten Tode vvurde dassclbe dem iiltcsten Depu' tirten ttbertragen, wogegen der Graf Hieronymus von Thurn, vvelcher 1705 vom K. Leopold mehr dem Namen als der Wirklicl»keit nach zuin Landmarschall ernannt vvorden war, vergeblich reclamirte, da sich der Capitiin und die Stiinde gegen seine Ernennung vvehrten. i'irem Gastalden reprasentirten Gemeinden von Ajello und Mossa bei den offentlichen Versammlungen der Stadte, in \velchen die Angelegen-heiten des Landes berathen wurden. Da die Bauern damals noch einen betrachtlichen Theil der Grundbesitzer bildeten, nalimen die Landge-•ueinden Theil an der Zustimmung zu den aussserordentlichen Subsidien, 'velche das Land seinen Fiirsten gewahrte. Als aber die letzteren ste-bende jahrliche Abgaben einfuhrten, um die Ausgaben fiir die Verwal-tung der Provinz, welche die Einnahmen \veit iiberstiegen, zu bestreiten, trennten sich die Landgemeinden von der Korperschaft der Stande, in der Hoffnung, sich dadurch den Abgaben zu entziehen, und ihnen folgfcen bald die Stadter nach. Sie er\virkten aber dadurch nur, dass sie des Rechtes verlustig gingen, an der Vertheilung der offentlichen Abgaben Tbeil zu nehmen, und dass sie die Quoten zu entrichten hatten, \velche 'bnen die aus dem Clerus und den Patriziern bestehenden Landstande auflegten. Ausser der Vertheilung und Einliebung der offentlichen Abgaben batten die Stande das Reeht, in Gegenvvart des Capitans oder seines Venvesers die Justiz iiber die Adeligen und die in deren Diensten stehenden Personen zu handhaben und die Vorkehrungen fiir die innere ^ervaltung zu treffen. Die hierdurch entstehenden laufenden Geschiifte, beren Schlichtung nicht auf eine Versammlung der Stande verschoben Berden konnte, machten die Aufstellung von bevollmaclitigten Repra-s^ntanten nothwendig. Diese waren die Assessoren fiir das Landesgericht llnd die Deputirten fiir die Venvaltung. Urspriinglich war die Zalil der Rtzteren nicht bestimmt; man \viihlte die Tauglichsten oder Diejenigen, 'velche sich liierzu frehvillig erboten. Spiiter (1568) wurde die Zalil auf v>er festgesetzt, deren Amt ein Jahr dauerte, in der Folge (1574) schieden nur drei aus, und der vierte blieb noch ein weiteres Jahr in Function. Rrzherzog Carl ordnete (1576) an, dass die Wahl der Deputirten und bie Ernennung zu den stiidtischen Aemtern, ivelche friiher jede stiin-bische Versammlung vornehmen konnte, nur in den vom Landesfiirsten °inberufenen Landtagen erfolgen solle. In diesen Landtagen ivurden ausserdem dio wichtigeren Verhandlungen, wie iiber die Beivilligung ausserordentlicher Subsidien, iiber die Anforderungen der Landesvenval-tllng, iiber das Landesbudget und die den Deputirten zu ertheilenden R'structionen gefiihit. So langc die Stiidter an den Landesversatmnlun-£en Theil nalimen, hielten die Stande ihre Zusaminenkiinfte in einem ^dneindehause in der oberen Stadt, nach der Ausscheidung der ersteren uber erbauten sich die Stande in der unteron Stadt das noch beste-bende Landhaus. Da die Bewohnerzahl in der unteren Stadt amvuchs, ^estatteten die Stande, dass die Stadter ihre Gerichtssitzungen unter b^r Loggia des Landhauses ablialten durften. Letztere inissbraucliten aber diese Erlaubnisss so weit, dass sie sich in den Besitz des Land-liauses zu setzen trachteten. Ueber die Klage der Stande wurde jedoch vom Landesfiirten (1562) angeordnet, dass sich die Stadter ein eigenes Gemeindehaus in der unteren Stadt erbauen soilten, \vozu ihnen eine Beiliilfe von 200 Dukaten vom Aerar bevvilligt wurde. Zur Erhohung des Ansehens der Stande setzten die Landesfiirsten die als Lehen einzelnen Familien verliehenen erblichen Landesamter ein. Unter den Grafen von Gdrz bestand bloss das Amt eines Marschalls, welclies die Familie Luegg erblich besass. Nach deren Erldschen verlieh K. Ferdinand I. dieses Amt dem Freiherrn Anton della Torre (aus der Kiirntner Linie der Grafen Thurn 1552). Erzherzog Carl fiigte das Amt eines Erbland-Truclisessen fiir Johann Kliisel von Kaltenbrunu und eines Erbland-Kammerers fiir Veit von Doriiberg (1568), so \vie jenes eines Erbland-Mundschenken fur Lorenz von Lanthieri (1570), endlich Erzherzog Ferdinand jenes eines Erbland-Stallmeisters fiir Joseph v. Rabatta (1597) hinzu. Kaiser Ferdinand II. war darauf bedacht, den Adel seiner erb-liindischen Provinzen dem Adel des iibrigen deutschen Reiches gleich-zustellen, uud verlieh ihm dieselben Prarogative, namentlich hinsicht-lich der Zulassung zu den geistlichen Prabenden, vvelche die beziiglichen geistlichen Stiftungen zu erscliweren suchten. Den Standen von Gdrz war es nun besonders daran gelegen, an diesen Priirogativen Theil zu nehmen, \vas ihnen dadurch erschwert wurde, dass sich die italienische Sitte mid Sprache im Lande eingebiirgert hatte, und man ihre Zuge-lidrigkeit zur deutschen Nation in Zvveifel zog. Die Stande sandten iliren Abgoordneten Orpheus von Strassoldo, einen bei Hofe wohl ge-littenen und geschaftserfahrenen Cavalier nach Wien, welcher dort aus-einandersetzte, dass die Grafschaft Gdrz seit der durch K. Max vor-genommenen neuen Reicliseintheilung in den ersten (dsterreichischen) Kreis einverleibt (1520), dass sie auf dem Reichstage von Speyer als eine mit Steiermark, Karaten und Krain verbiindete Piovinz erklart worden, und dass sie, als zu Deutschland gehdrend, von den, den iibrigen deutsch-dsterreichischen Provinzen ertheilten Privilegien nicht ausge-schlossen werden kdnne. Strassoldo erreichte seinenZweck und erwirkte die kaiserliche (S.601, Anm. 1, ihrem vollstandigen Inhalte nach abgedruckte) Resolution vom 16. Juni 1626, durch \velche die Grafschaft Gdrz als deutsches Land bestatigt, und der Adel derselben als fiir alle geistlichen Benefizien und Prabenden befahigt erklart wurde. Diese Resolution stiess indcss in ihrer Anwendung auf mehrfachen Widerstand, und es bedurfte neuer Reclamationen, um ihre Ausfiihrung durchzusetzen. So recurrirten die Stiinde bei K. Ferdinand III. (1650) gegen das Capitel von Passau, Nvelches sich weigerte, den Gdrzer Adeligen Germanicus della Torre als einen Nichtdeutsclien in seinen Verband aufzunelunen, und so mussten sie den landesfurstlichen Sohutz in Anspruch nehmen, Um ihren Angehorigen die Aufnalmie in das deutsche Collegium in Rom zu erivirken. Auch gelang es dem Gdrzer Ferdinand von Khienburg in das Capitel von Strassburg zugelassen zu vverden. Das bohmische Gross-pviorat des Malteserordens , ivelchem indess die auf dem Gorzer Ge-biete gelegene Commende dieses Ordens, S. Nicolo di Levada, nidit unterstand, machte Sclnvierigkeit, den Giirzern eine Commende zu verleihen, bis endlich durch den Grossmeister des Ordens Lascaris der Gorzer Joseph von Rabatta das Malteserkreuz erhielt. Bald aber machte der Orden fur fernere Zulassung neue Schivierigkeiten, so dass der Gorzer Adel in die missliche Lage kam, von der deutschen Zunge des Oidens als nichtdeutsch nicht aufgenommen zu werden, wahrend gleiehzeitig die italienische Zunge des Ordens ihn, als nidit zu Ralien gehorig, von seinen Verleihungen ausschloss. Wahrend des 17. Jahrhundertes kamen in den Landesamtern fol— gende Veranderungen vor. K. Ferdinand II. verlieh dem Grafen Johann Sforza von Porzia die Wiirde eines Erbland-Hofmeisters, dem Frei-berrn Richard von Strassolde jene eines Erbland-Jagenneisters (1631) Und dem Grafen Johann von Werdenberg jene eines Erbland-Stabel-lUeisters; K. Ferdinand III. belehute nach dem Aussterben der Linie des Veit von Dornberg Gottfried von Breuner als Erbland-Kammerer Und nach dem Erloschen der Familie Kaltenbrunn Johann Philipp von Cobenzl als Erbland-Tiuchsess (1648). Von diesen Landesamtern war jedoch nur jenes eines Erbland-Marschalls von Bedeutung, \velcher als das Haupt der Stande dieselben zuin Landtage einberief, die Gegen-stiinde der Verliandlung vorbereitete und gewisse Emolumente bezog. Ga der Marschall, ein Graf Thurn (della Torre) von der Bleiburger Ginie, ausser Landes (in Karaten) \vohnhaft war, ersuchten die Land-stiinde den Capitan (den obersten Verwaltungsbeamten) dessen Functionen zu ubernehmen (1612). Diesem suchten die Bleiburger Thurn dadurch Zu begegnen, dass sie mit Ausschluss des Capitans einen Vice-Marschall uls ihren Stellvertreter ernannten (1636), \vogegen der Capitan lieftige Einsprache that. Die angerufenen landesherrlichen Entscheidungen ivaren sclnvankend und bald dem einen Theile bald dem anderen giinstig; end-bch wurdo der Streit dadurch beigelegt, dass Carl Graf Thurn von der Eriauler Linie fur sich und seine Nachkommen das Erbland-Marschall-uuit von der Bleiburger Linie seines Hauses envarb (1664) *). J) Dass demungeachtet auch Ajidere, \vio Richard Freihcrr von Strassoldo 1639 und Ludivig Freihcrr von Coronini 1687, zeitweise das Anit eines Oberstland-uiarschalls ausiibten, wurde bereits oben envdhnt. Die wichtigeren Angelegenheiten der inneren Verwaltung des Landes ivurden von dem Capitiin mit dem Beirathe der Stande verhandelt, und diese beriefen die erfahrensten, selbst nichtadeligen Burger zur Berathung. Es kam aber diese Berufung im Laufe der Zeit ausser Uebung, so dass die Nichtadeligen dagegen bei den Standen Einsprache thaten. Ein an-derer Streit entstand mit dem stadtischen Magistrate, welcher nicht nur verlangte, jenen Berathungen mittelst seines Vorstandes, des Ga-stalden, beigezogen zu \verden, sondern auch den Anspruch erhob, dass jedes Mitglied des Magistrates dabei ebenso \vie die einzeluen Patrizier stimmberechtigt sein sollten. Die Sache liatte ihre praktische Bedeutung, da die Stande zur Zeit als noch die Stiidter an ihren Verhandlungen Theil nahmen, die Besetzung gewisser Aemter und die Verleihung gewisser Emolumente vorzunehmen hatten. Nachdem sich die Stadter von den Standen getrennt hatten, behielten sie doch noch immer das Recht, bei der Wahl zu jenen Aemtern und Beziigen durch ihre Stim-men mitzuwirken, wobei sie trachteten, durch Vermehrung der Stimm-berechtigten das Uebergewicht zu gevvinnen und die Entscheidung ihrer Partei zu sichern. Die Stande sucliten diess durch die Erklarung zu hindern, dass sie nur den Gastalden mit seinen zwolf Assessoren als die Vertretung der Stadt bei diesen Abstimmungen erkennen wiirden. Endlich wurde durch den Capitiin Herberstein der Ausgleich dahin ge-troffen, dass die Ernennung zu gewissen Aemtern (wie den Caplan des Spitales und den Organisten der Pfarrkirche) den Standen, und jene zu gewissen anderen (wie den Capellmeister und den Sakristan) dem Magistrate ausschliesslich zustehen solle (1658). Auch nach einer anderen Seite hin sucliten die Stiinde ihre Vorrechte zu wahren, indein sie alle Nicht-Patrizier von ihren Verhandlungen ausschlossen und jene Korperschaften, welche durch ihre Deputirten dabei zu erscheinen be-rechtigt tvaren (das Capitel und das Marienkloster zu Aquileja so wie das Capitel und das Nonnenkloster zu Cividale) verpflichteten, sich kiinftig dabei durch einen Patrizier vertreten zu lassen (1098). Wenn mit der Vereinigung von Gradišča das stiindische Element in Giirz an Ausdehnung gewann, so war doch die Zeit nicht mehr ferne, wo die Wirksamkeit und namentlich ihr Einfluss aut' das offentliche Leben allmiilig geschvviicht und endlich ganz aufgelioben wurde. Die durch Maria Theresia eingefiihrten Reformen in der Verwaltung hatten die Einsetzung eines landesfiirstliclien Gerichtes zur Folge, wodurch die bisherige stiindische Justizverwaltung besei.tigt, gleichzeitig aber auch die administrative Thatigkeit der Stiinde auf einige Geschiifte der inneren Vervvaltung beschriinkt wurde. Der Landesausschuss bestand friiher aus drei Deputirten (einem aus dem Clerus, zwei aus den Pa-triziern erwahlten), \velehe jahrlich vrechselten. Im Beginne des 18. Jahr- hundertes wurde die Wahl der letzteren auf jene Adeligen bescliriinkt, \velche im Lande ihren bleibenden Wohnsitz hatten (1708). Nach dem neuen von Maria Theresia eingefiihrten Systeme \vurde die Zalil der Deputirten auf' vier, ihre Amtsdauer auf vier und bald nachher auf sechs Jahre erhdht, und ihr Gehalt verbessert; jahrlich solite einer derselben ausscheiden. Friiher gab es unter den Gdrzer Standen keinen Rangunterschied nach dem Adelstitel, wie derselbe in den anderen osterreichischen Provinzen bestand. Kaiserin Maria Theresia stellte die Gleichformigkeit mit den anderen Provinzen her, indem sie die Bildung einer Herren- und einer Ritterbank — neben der geistlichen Bank — unter den Gdrzer Landstanden anordnete. Ebenso wurde bestimmt, dass einer (1751) und spater (1754) zwei der Deputirten dem Herrenstande an-gehoren sollten; gleichzeitig wurden nach der Einverleibung von Gradišča sieben adeligen Familien (Salamanca, Degrazia, Suardi, Edling, Grabiz, Radieucig und Wassermann) die Privilegien des Herrenstandes ver-liehen * *). Unter K. Joseph II. wurde die Wirksamkeit der Landstande vollstandig lahmgelegt. Die Zahl der Deputirten vvard auf zvvei, spater sogar auf einen beschrankt, vvelcher als Gubernialrath bei dem Triester Gubernium fungirte2), und die Wahl desselben durfte nur unter den von der Regierung zugelassenen Bevverbern stattfinden. Dagegen wurde seit der Mitte des Jahrhundertes die friiliere strenge Ordnung bei der Zulassung zu den Verhandlungen der Stiinde niclit mehr beobaclitet, und als der Gehalt der Deputirten verbessert vvorden, meldeten sich auch, und zwar erfolgreich, Bevverber, die nach ihrem Stande dazu bisher nicht befaliigt ivaren. Nach der Errichtung des erzbischoflichen Capitels begniigten sich die Mitglieder desselben nicht mit dem vom Capitel von Aquileja iiberkommenen Rechte, sich durch einen Bevoll-uiachtigten bei dem Laudtage vertreten zu lassen, sondern setzten es durch, dass alle Domherren an dessen Verhandlungen Theil nahmen. Die deutschen geistlichen Korperschaften legten in diesem Jahrhunderte dem Gdrzer Adel keine Hindernisse mehr in der Bewerbung in den Weg, mit Ausnahme des bdhmischen Grosspriorates des Malteser-Ordens. Die im Lande gelegene Malteser-Commende S. Nicolo di Levada vmrde iuimer noch von der italienischen Zunge besetzt. Ueber Andringen der Gdrzer Stiinde erklarte sich endlich das Grosspriorat geneigt, wenn das Einkommen der gedachten Commende auf 2000 Gulden jahrlich er-hdht viirde, dieselbe in das Grosspriorat einzuverleiben und zvvei Gdrzer *) Dabei ward ihnen freigestellt, sich um die Erhebung in den Freiherrn-®tand zu bewerben. *) Es war diess der verdiente Geschichtschreiber des Landes, Carl Morelli von SchOnfcld. Cavaliere in den Orden aufzunehinen. Die Stande nahmen dieses Ueber-einkoroinen an, die Kaiserin Maria Theresia aber erklarte in ihrem Rechtsgefiihle, dasselbe zvvar sehr gern aber nur dann genelnnigen zu vvollen, wenn es die Zustimmung des Ordens-Grossmeisters erlangt hatte, wofiir sie sicli personlich bei dem Grossmeister vervvendete. Diese Zustimmung wurde aber nicht ertheilt, vielmehr die Cominende von S. Nicolo der venezianischen Familie Tarsetti verliehen, welche sie bis zum Jahre 1790 inne hatte. In den Landesamtern fielen auch manche Veranderungen vor. Das Amt eines Landmarscballs \vurde von Maria Theresia in allen oster-reichischen Provinzen, soinit auch in Gorz, aufgehoben. Johann v. Cobeozl erhielt von Carl VI. das Amt eines Erbland-Falkenmeisters (1716), Raimund Graf Perlas wurde von Maria Theresia (1762) zum Erbland-Kuchenmeister und nach dem Erloschen der Familie Werdenberg Georg von Stiirgkh zum Erbland-Stabelmeister (1733) ernaunt. Mit dem Ende des 18. Jahrhundertes brach ein verfassungsmassiger Zustand zusammen, vvelcher, in mittelalterlichen Zustiinden wurzelnd, mit den vorgeschrittenen Verhaltnissen der Neuzeit nicht in Einklang zu bringen \var. Zvvar war die Macht und Wirksamkeit der Stande schon durch die Reformen der unvergesslichen Kaiserin Maria Theresia beseitigt, zvvar vvar auch der innere feste Verband derselben einem losen Zusammenhange gevvichen, aber es blieb noch die Form ihres Bestandes aufrecht, vvelche den rilckhaltlosen Neuerungen des Kaisers Joseph zum Opfer fiel. Unter Kaiser Leopold II. stellte die Reaction die friiheren Einrichtnngen vvieder her und es lebten auch (1791) die freilieh ihrer friiheren Macht entkleideten Landstande wieder auf, vvelche mit der franzosischen Invasion ihr Ende nahmen. Unter Kaiser Franz L vvurden die Anstrengungen, die Gorzer Landstande vvieder in das Leben zu rufen, vielfach aber stets vergebens vviederholt. Es blieb der neuesten Zeit vorbehalten, zvvar nicht die abgelebten den Particularinteressen dieneuden Landstande vvieder zu ervvecken, aber unter dem Schutze der Reichsverfassnng vom 26. Februar 1861 eine allen Interessen die— nende allgemeine Landesvertretung des als selbststandiges Reichsglied anerkannten Landes Gorz und Gradišča zu griinden, deren Einrichtung bereits oben (S. 61) umstiindlich auseinandergesetzt vvurde. Es eriibrigt noch der Vollstiindigkeit halber die Zusaminensetzung der landstiindischen KOrperschaft und die Aufnahme der Mitglieder m dieselbe zu beleuchten. Die geistlichen Corporationen, vvelche einen Grundbesitz im Lande hatten, so vvie die Mehi zalil der Pfarrer besassen schon unter den Grafen von Gorz, niimlich vor dem Beginne des 16. Jahrhundertes Sitz und Stimme in den Verhandlungeu der Land- stlinde1). Von den weltlichen Mitgliedern derselben ist ein Verzeichniss vom •T. 1569 vorhanden. Es befinden sich darin die adeligen Familien Attems, Canusio, Cobenzl von Prossek, Degrazia, Dornberg von Dorneck, Eck von Ungrischpach, Edling, Fontana. Hais von Kienburg, Hoyos, Kheven-hiiller von Aichelberg, Khisl von Kaltenbrunn, Lantieri von Schonhaus, Neubaus von Neukofl, die Grafen Ortenburg, Orzon, Rabatta, Reschauer von Ratscba, Ribisini, Richieri, Strassoldo, Suardi, della Torre, Zeraozza, Fonnentini (Grundherren in Toimein), Colloredo (Herren von Driolassa), Savorgnani (Herren von Zuins), Frangipani (Herren vonPorpetto),Codroipo (Herren von Jesernico), Cusano (Herren von Vidrignano), Mels (Herren von Albana), Cont.i von Gividale, Rocon von Visnivicco und Petazzi (Pfandinhaber der Herrschaft Schvvarzenegg), dann die Stadtgemeinde Aquileja. Die Familien IIoyos, Khevenhiiller, Khisl und Ortenburg hatten ihren Wohnsitz ausserhalb des Landes. Die Landstiiude waren so eifersuclitig aut' ihr Privilegium, dass sie die Zulassung in ihre Gemeiuschaft den strengsten Bedingungen unterwarfen. Es \vurde (1569) festgesetzt, dass die Bewerber darum ihre adelige Abstammung vaterlicher und miitterlicher Seits durcli vier Ge-nerationen, ferner einen zu ihrer standesmassigen Erhaltung hinreichenden Besitz im Lande naclnveisen mussten. An dieser Regel liielt man so fest, dass selbst die Einpfehlung des Landesherrn fiir eine Familie nicht beriicksichtigt wurde, vvenn letztere obigen Erfordernissen nicht entsprechen konnte. Auf Grundlage dieser Bestimmungen wurde damals 13 adeligen Familien das Ineolat ertheilt, von \velchen wir nur Sigismund della Torre von der friaulischen Linie der Familie Thurn er-■ffahnen 2). Die Bestrebungen der im venezianischen Friaul angesessenen Familien, welche auch im Gorzer Lande begiitert waren, riefen zur Ab-'velir das vom Landesherrn bestiitigte Statut hervor, dass keine Familie zur Zulassung vorgeschlagen vverden konne, welclie nicht seit 25 Jaliren *) *) Nach aufbewalirten Verzeichnissen gehOrten im Beginne des 16. Jahrliun-dertes dazu die Capitel von Aquileja und Cividale, die KlOster S“- Maria maggiore in Aquileja und Santa Maria della Valle in Cividale, der Prior des deutschen Ordens in Precenico, der Maltcserordens-Comthur von S. Nicold di Levada, die Aebte von Rosazzo und Moggio; die Pfarrer von GOrz, S. Pietro, Canale, Bigliana, Cormons, Lucinico, Mossa, Romans, Fiumicello, Porpctto, Comen, Reiffenberg, Pre-bacina, Cernizza, SchOnpass, Merna und Camigna. *) Als Beweggrund zu der Aufnahme neuer Familien unter die Landstande lubrt Coronini (lib. fastorum pag. 33) an, dass mehrere alte Familien ausgestorben 'varen, andere ibren Wohnsitz ausserhalb des Landes genommen hatten, und noeh andere durch Verschwendung in Durftigkeit gesunken seien, womach eine Vermeli-rung der landstkndischen Familien zur Besorgung der Geschiifte notlnvendig ge-'vorden. ihren Wohnsitz im Lande liabe (1584). Nach dieser Festsetzung und bis zum Ende des 10. Jahrhundertes \vurden sechs Familien aufge-nommen. Die obigen Bedingungen wurden (1592) noch in der Hinsiclit verscharft, dass bei der Abstimmung iiber die Zulassung zwei Dritttheile der Stimmen sich dafiir erklaren und die Venvandten des Bewerbers bis zum vierten Grade sicb der Abstimmung enthalten mussten; in an-derer Hinsiclrt aber \vard von der Bedingung des alten Adels abge-gangen und dafiir nur gefordert, dass die Bewerber vom Vater und Grossvater her civiler Abstammung seien und keine dem Adel nicht geziemende Beschaftigung (sogenannte nicht liberale Profession) aus-geiibt liaben. Bei den Verhandlungen kamen Zenviirfnisse z\vischen den jenseitigen und diessseitigen Unterthanen vor, wodurcli der Landesfiirst sich zur Anordnung be\vogen fand, dass die im venezianischen Staate wohnhaften Patrizier nicht zu Deputirten und Einnehmern enviihlt werden, und dass von jenen immer nur ein Mitglied der Familie als Vertreter derselben im Landtage erscheinen konnte. Audi den geist-lichen Mitgliedern wollten die Patrizier, vorgeblich nach einer alther-kommlichen, jedoch von der anderen Seite bestrittenen Geivohnheit, das Recht. entziehen, bei der Aufnahme neuer adeliger Mitglieder mit-zustimmen, doch oline Erfolg, da erstere durcli landesherrliche Ver-fiigung in der bisherigen x\usiibung ihres Rechtes geschiitzt wurden. Die Vorrechte des landstandisclien Adels bestanden in der pri-vilegirten Gerichtsbarkeit, in dem Genusse des Jagd- und Fischereirechtes und in der Steuerbefreiung fiir je 24 Čampi (so viel betrug das Aus-mass einer Bauern-Ausassigkeit — eines Manso —) ihres Besitztiuims. Trotz der eingefiihrten Beschrankungen \var im Beginne des 17. Jahrhundertes der Zudrang der Bevverber um das Incolat ein bedeutender. Desshalb beschlossen die Stiindo, dass nur in einer Versammlung von 24 Patriziern (1613) und spiiter von 30 Patriziern (1621) Antriige auf Zulassung gestellt werden konnen. Demungeachtet erhielten im Verlaufe von wenigen Jaliren 30 Familien das Incolat. Um dieser allzugrossen Vermehrung der Patrizier zu steuern, beschlossen die Stiinde (1634), vor dem Ablaufe von 25 Jaliren keine neue Zulassung vorzunehmen. Kaum \varen diese verstrichen, so wurden \vieder 17 Familien mit dem Incolate bedacht. Darauf ivard abermals (1659) eine Sistirung der Zulassung fiir 25 Jalne beschlossen, wclche sich jedoch nicht auf die aus-wiirts ansassigen Familien erstreckt zu liaben scheint, da mehrere derselben die Zulassung erlangten. Nach Verlauf dieses Zeitraumes erfolgte abermals (1684) eine Ernennung von 15 Patriziern. Die Erneuerung der Sistirung fiir \vcitere 25 Jahre solite den cinheimischen Familien fiir diesen Zeitraum die Zulassung wehren, doch wurden aus anderen Pro-vinzen mehrere Familien aufgenommen. Die Beobachtung der Disciplin vurde aber allmalig lassiger, man ertheilte mehreren Beverbern das Incolat fiir ilire Person und beschloss (1690), dass mittelst des Erlages von 2000 Gulden alle Jene zugelassen werden sollten, \velche das Incolat in einer anderen Provinz besassen. Bis zur Mitte des Jahrhundertes varen die Aemter und die geistlichen Benefizien ausschliesslich dem Gijrzer Adel vorbehalten; als aber spater einige landesfiirstliche Er-nennungen von Niclitadeligen stattfanden, beschverten sich die Stande bei dem Kaiser Ferdinand III., velcher dariiber entschied, dass in Zu-kunft bei Beverbungen von einem Adeligen und einem Nichtadeligen der erstere den Vorzug erlialten solle, \venn er die gleiche Befahigung nachveise (1656). Eine viederholte Beschwerde bei dem Kaiser Leopold vurde auf dieselbe Weise beschieden. Im Beginne des 18. Jahrhundertes erhielten mehrere ausvartige Familien das Incolat. Bei dem Ablaufe der Sistirung stellten die Stande wieder mehr beschrankende Bestimmungen auf, dass namlich die (ein-heiinischen) Beverber die adelige Abkunft von Vater und Mutter viiterlicher und matterlicher Seits nachvveisen miissen, dass sie statt der bisherigen 1000 Gulden den Betrag von 2000 Gulden zu erlegen haben und durch fiinfzig Jalne hindurch veder das Privilegium des terreno franco (der steuerfreien 24 Čampi) geniessen, noch zu den adeligen Aemtern ernannt verden konnen. K einer der Beverber vurde, weil sie den Termin versaumt, zugelassen und hierauf eine neue Sistirung von 25 Jahren angeordnet. Dafiir erhielten mehrere fremde Familien das Incolat. Die Zulassung so vieler fremder Familien liatte liauptsachlich darin ihren Grand, dass man die hoheren Beainten der Laudes- und Centralstellen, velche irgend einen Einfluss auf das Land ausiibten, durch die Verleihung des Incolates auszeichnete. Nach Ablauf der 25 Jahre erhielten vieder mehrere einheimische Familien das Incolat (1737). In dem Maasse, als man von der friiheren Strenge in Einhaltung der Bedingungen zur Zulassung abvich, verlor dieselbe auch an Werth. Marie Theria verordnete, dass Niemand das Incolat in den osterrei-cliischen Provinzen erlialten kiinne, venn er nicht vom Landesfursten einen Adelstitel (mindestens den Ritterstand) erlangt liatte. Bei der Einverleibung von Gradišča (1754) gevannen die Landstiinde vieder einen ansehnlichen Zuvachs durch die dortigen adeligen Familien. Auch mehrere ausvartige Familien vurden hierauf zugelassen. Nachdem vieder 25 Jahre verstrichen varen, vurde die Bewerbung auf’s Neue erotfnet, Vobei man es mit der Priifung der Erfiillung der vorgeschriebenen Er-1'ordernisse nicht eben genau naluu. Es h at sich ein Verzeichniss sammtlicber Mitglieder der land-stiindischen Korperschaft vom J. 1643 erlialten. Dieselbe bestand da- mals aus 84 vveltlichen und 15 geistlichen Mitgliedern. An der Spitze standen der Capitan von Gorz, Franz Graf' Lanthieri, und der Capitan von Gradišča, zugleich kais. Gesandter in Venedig, Anton Graf'Rabatta, ferner die vier Deputirten Jacob Crisai, Pfarrer von Gorz, Ludwig Frei-lierr Fornientini von Toiraein, Johann Freiherr von Orzon und Ludtvig Freiherr von (Coronini) Cronberg. Unter den weltlichen Mitgliedern koinmen jene der Familien Studenitz, Thurn, Lanthieri ’), Attems, Rabatta, Strassoldo, Colloredo, Delmestri, Orzon, Breuner, Cobenzl 2), Coronini3), Neuhaus, Mels, Dornberg, Kienburg, Ribisini, Sembler4), Suardo5), Grabit.z, Degrazia, Fontana, Panizolli'’), Radieucig*), Terzi8), Rassauer, Fornientini3), Petazzi ,0) und Edling nebst 12 anderen *) Die Familie Lanthieri stammt aus Bergamo und fiihrte den Beinamen Paratico von dem Schlosse dieses Namens, \velches sie bereits im J. 1007 erbaut haben soli; im J. 1270 wird ein Lantbieri als Priifect von Piacenza genannt. Antonius de Lantheriis de Paratico lebte gegen das Ende des 15. Jahrhundertes in Laibach; die Familie siedelte sich bald darauf in GOrz an, und Antoniu L. (wahrseheinlich der obengenannte) machte fur sich und seinen Bruder Johann Anton 1507 den ersten Giiterankauf in Mariano. Nicht lange nachher iiberliess Antonin seinen Antheil an diesen Giitern seinem Bruder 1512. Die Familie er-langte 1527 das Patriziat in Gorz und wahrscheinlich bald nachher die Erhebung in den Freiherrnstand. Lorenz L., Freiherr von SchOnhaus, Enkel des ohen ge-nannten Antonin, begriisste 1567 im Namen der Stande den Erzherzog Carl als er nach GOrz kam, wurde 1570 vom Erzherzog Carl zum Erbland-Mundschenken von GOrz ernannt, und war 1571 Mitglied der stiindischen Deputation, welche den Erzherzog Carl anliisslich seiner Vermahlung begluckiviinschte. Mehrere Mitglieder dieser Familie sind unter dem Namen Caspar bekannt. Ein C a sp ar L. erhielt bereits 1529 das Schloss und die Herrscliaft Reiffenberg als Pfandschaft auf Le-benszeit, ein anderer Caspar wird 1585 als Bevverber um die Vervvesersstelle in Gorz genannt; Lorenz, Freih. v. L., Herr v. Wippach (mit dem obengenannten und dem Landesvenveser Lorenz wahrscheinlich dieselbe Person) erhielt 1381 unter Androlning einer Strafe von 1000 Dukaten die Aufforderung, scine evangelischen Unterthanen zur Riickkehr in die katholische Kirche oder zur Auswanderung zu verhalten, 1587 war er stiindischer Cassen-Controleur und 1590 wohnte er im Auftrage der Stande der Leichenfeier des Erzherzogs Carl bei. Friedrich L. war stiindischer Deputirter in der Angelegenheit des Weineinfuhrverhotes 1611 und Graf Johann Caspar, stiindischer Catastral-Coinmissiir 1630, erwarb 1626 die Pfandschaft des Urbars und der Herrscliaft Reiffenberg (\velche 1049 in das volle Eigentlium der Familie Lanthieri iiberging) und kOmmt noch 1643 (mit den Grafen Bernhard und Lorenz L.) als Patrizier von GOrz vor. Der eben ge-nannte Graf' Lorenz fungirte als Erbland-Mundschenk bei der Erbhuldigung des Kaisers Leopold I., welcher auf der Reise nach GOrz in dessen Schlosse zu Wippach ubernachtete 1660. Graf Anton L., einer der stiindischen Abgeordneten. welche den Kaiser bei seiner Ankunft im Lande begriissten 1660, war stiindischer Abge-ordneter an den Hof in Angelegenheit der Gemeindeweiden 1665, Abgeordneter zur Grenzbericlitigung bei Flitsch 1688, und stiindischer Commissiir in Marktange- ( legenheiten 1693; er erlangte um dieselbe Zeit durch seine Gemahlin Sylvia, Tochter des Grafen Johann Philipp von Thurn die grosse Herrschaft Wippach. Die Grafen L. thaten sich vielfach im Dienste des Landes hervor, und zahlten unter ihren Mitgliedern drei Capitane und zwei Landesverweser von GOrz. Der Landesverweser Lorenz war der V at er des ersten Capitans aus dieser Familie, Friedrich L., welcher 1612 als Patrizier erscheint, 1624—1642 als Capitan an der Spitze der Landesverwaltung stand und in den Grafenstand erhoben wurde. Nach seinem Tode wurde sein Sohn Franz Capitan von GOrz 1643—1656. Im naehstfolgenden Jahrhunderte bekleidete Graf Franz Anton L., Sohn eines Friedrich L., abermals die Stelle eines Capitans von GOrz 1721—1729, er war zugleich geheimer Rath und friiher Vicedom von Krain; in seinem Schlosse zu Wippach iibernachtete K. Carl VI. als er sich zur Erbhuldigung 1728 nach Giirz begab. Johann Friedrich L., Herr auf Wippach, war um 1730 kais. General. Im J. 1768 erscheinen die Grafen Friedrich als Kammerer und Provinzialrath Von GOrz, Ferdinand Carl als Kammerer und Johann Caspar als Kammerer, geheimer Rath und Vice-Statthalter von Niederosterreich. Bei der Bildung der provisorischen Regierung im J. 1797 wurde Graf Friedrich L. Mitglied derselben. Die Familie befindet sich noch gegen\viirtig im Besitze der Guter Reiffenberg und Wippach, so wie des Palastes in Schonhaus, einem Quartiere in Gorz, von welchem sie das Pradicat fiihrt. l) Ein altes Adelsgeschlecht in Kamten, wo die Cobenzl schon 1209 und 1272 vorkommen. Frizelinus C. empfing von Friedrich Grafen von Ortenburg, Dandeshauptmann in Kamten, verschiedene Lehen. Christoph Cobenzl von Prosecco 'var beim Ausbruche des venezianischen Krieges Befehlshaber des Schlosses S. Angelo ain Karste, rvelches er 1508 nach tapferer Gegenvvehr an die Venezianer tibergeben musste. Er erheiratete mit Anna Lueger die durch Erasmus Lueger beruhmt ge-'vordcne Burg und Herrschaft Lueg in Krain, Ulrich und Johann C., Chri-stoph’s Sobne, erhielten 1572 die Jurisdiction von Capriva (Johann auch jene von Chiarisacco 1572), wurden 1564 in den Freihermstand mit dem Pradicate Von Prosseck erhoben und in demselben Jahre erlangte Johann das Patriziat von DOrz, Johann, des deutschen Ordens Ritter und Comthur in Precenico, wo er 'lie dortige Jurisdiction erhielt 1574, dann zu Laibach, demniichst zu Graz und IViener Neustadt, gehOrte unter die bedeutenderen Staatsmanner seiner Zeit: 1562 erzherzoglicher Secretar und 1567 Vicekanzler, 1570 erzherzoglicher Commissar bei Kaiser Rudolph II. beziiglich der Gorz.cr Grenzberichtigung, 1571 1573 kais. Ge- 6andter zu Rom, 1576—1581 Kaiser Max’s II. und Rudolph’s II. Botschafter in Moskau bei dem Grossfiirsten Iwan II., dann kais. bevollmachtigter Minister bei verscliiedenen Reichskreisen und Reichstagen, endlich k. geheimer Rath, des Erzher-*°gs Carl Hofkanzler und Kammerprasident, 1590 Capitiin von Gradišča und 1592 Dandeshauptmann in Krain, starb am Reichstage zu Regensburg 1594. Sein Bruder Ulrich pflanzte den Stamm fort, ein anderer Ulrich. wahrscheinlich dessen Sohn, Verlor als junger Kriegcr im venezianischen Kriege bei den Kampfen niichst Rubbia eil> Bein. Philipp C., des iilteren Ulrich Sohn war Vicedom in Krain und Landes-Verweser in GOrz 160». Raphaelv. C., ein Jesuit, bemuhte sich 1597 um die Ein-hihrung dieses Ordens in GOrz, weleh’ letzterem zuerst der Palast Cobenzl zu seiner Fesidenz eingeraumt uurde. Im J. 1650 crfolgten mehrere Belehnungen an Philipp Freih. v. C. beziiglich der G liter und Jurisdiction in Prosecco. Die Urbarialguter 'n Salcano, Vcrtoiba und S. Vito di Crauglio, der Jurisdiction von Capriva und Russis und des Zehenten in Samaria; es konnte diess wohl kaum der altere Philipp, Ulrich’s Sohn, und diirfte sonach dessen Neffe Johann Philipp sein, obwolil derselhe damals noch im minderjahrigen Alter stand. Eben dieser Johann Philipp, Ulrich’s Enkel (von dessen Sohne Johann Caspar) erlangte mit seinem Bruder Jacob Ludwig 1675 die Reichsgrafenwurde. Geboren 1635 war Johann Philipp einer der stiindischen Deputirten, welche den Kaiser Leopold I. bei seiner Ankunft im Lande 1660 begrussten; 1671 wurde er Landesyerweser in GOrz, 1673 Capitan in Triest, 1697—1712 Landeshauptinann in GOrz; er hekleidete die W(irde eines k. k. w. geheimen Rathes, erhielt 1648 das Erbtruchsessenamt der Grafschaft GOrz, und starb 1712. Von nun an erhob sich der Glanz der Familie durch ihre hervorragenden Mitglieder in immer steigender Reihenfolge bis zu ihrem ErlOschen. Johann Caspar, Sohn Johann Philipp’s, geh. 1664, erhielt zuerst die Anstellung als Reichshofrath 1691, unterstutzte seit 1704 seinen Vater in der Fuhrung der Geschiifte eines Landeshauptmannes von GOrz, wurde 1713 dessen Naehfolger in diesem Amte, 1714 Landeshauptmann in Krain, sohin w. geheimer Rath, 1716 Erbland-Falkenmeister der Grafschaft GOrz, 1722 Oberstliofmarschall, 1726 Oberstkammerer, 1728 Ritter des goldenen Vliesses, und liess sein Schloss Planina fur den Besuch des Kaisers Carl VI., als dieser seine innerOsterreichischen Provinzen bereiste, neu erbauen (1728); erblindet zog er sich 1740 naeh Graz zuriick und starb daselbst 1742. Er bekleidete die Landesiimter eines Erbland-Falkenmeisters in GOrz seit 1716 und eines Erbland-Mundschenken in Krain seit 1719. .Er hatte zwei Bruder Ferdinand Leopold, Dompropst zu Laibacli, und Ludwig Gun-daker, k. Kammerer, welcher bei der Erbhuldigung des K. Carl VI. 1726 als Erbland-Falkenmeister fungirte, mehrere TOchter und zwei Siihne. Der altere Sohn Johann Carl Philipp, geb. 1712, wurde 1735 Reichshofrath, 1746 kais. Gesandter bei den vorderen Reichskreisen, 1753 bevollmachtigter Minister in den Nioder-landen, 1759 Ritter des goldenen Vliesses, und starb zu Briisstd 1770. Carl war ein feiner Weltmann, der seine Zeit zwischen den Geschaften und Vergntigungen theilte. Er arbeitete mit seltener Leichtigkeit und seine Gerechtigkeit war fast spriichwortlich. Die Liebensw(irdigkeit seines Benehmens fOrderte die Staatsge-schafte, und er brachte neues Leben in die Hauptzweige der biirgerlichen Wohl-fahrt, Ackerbau, Handel und Gewerbe. Er war ein grosser GOnner der Wissen-schaften und Kunste und stiftete die Academie der Wissenschaften in Briissel. Montesquieu schrieb liber ihn: „Quand il y aura des ministres comme lui, on pourra espercr que le gout des lettres se ranimera dans les Etats d’Autriche.“ Seine Muni-flcenz zerriittete seine VermOgensverhiiltnisse, welchen durch K. Maria Theresia \vieder aufgeholfen wurde. Dessen Bruder Guidobald, geb. 1716, gest. zu GOrz 1797, k. Kammerer, stiftete daselbst die gelehrte Gesellschaft der Accademia Son-ziaca, die ein Zweig der rOmischen Arkadier war. Johann Carl Philipp hatte zehn Sohne, von welchen Ludwig Philipp, geb. zu Briissel 1753, zu den hOchsten Ehren emporstieg. Er betrat 1772 seine Laufbalm im Staatsdienste in Galizien unter Leitung des Gouverncurs Grafen von Pergen, wandte sich aber bald dem diplomatischen Faehe zu. Zuerst erhielt er den Gesandtschaftsposten in Kopen-hagen, stand von 1775 an als Gesandter am Bcrliner Hofe, ging 1779 als Bot-schafter nach St. Petersburg, wo er mit Auszeichnung empfangen und zu Catlia-rinens engem Cirkel gezogen wurde. Alle Versuche Proussens, das enge BOndni" zwischen Oesterreich und Itussland zu trennen, scheiterten an seiner Gewandtheit. Beinalie 16 Jalire verweilte Graf Ludvvig C. an Catharinen’s Hofe und erwarb sich ihre Achtung und persOnliche Zuneigung. Der Tod der Kaiserin hatte seine Abberufung zur Folge; er unterzeichnete nun am 17. October 1797 als bevoll-machtigter Minister den Frieden von Čampo Formio und stand auch fur kurze Zeit dem Ministerium der auswartigen Angelegenheiten vor. Im J. 1798 wurde er nochmals nach St. Petersburg gesandt, und wusste in seinem fruheren Wirkungs-kreise unter Kaiser Paul einen den fruheren beinahe iibersteigenden Einfluss zu gewinnen; die neue Coalition gegen Frankreich, die Russland’s Heere endlich in den Kampf fiihrte, war sein Werk. Am 9. Februar 1801 unterzeichnete er mit Joseph Bonaparte den Frieden von Luneville. Als Staats- und Conferenzminister, so wie als Hof- und Staats-Vicekanzler leitete er seitdem nicht nur die auswartigen Angelegenheiten, sondern gewissermassen auch die ganze Monarchie, bis 1805 die Verwieklung der Parteien im Ministerium und persOnliche Riicksichten ihn niithigten, seine Entlassung zu nehmen. Er war Ritter des goldenen Vliesses, vermahlt mit der Grafin von Montelabate, der Erbin der reichen Herrschaft Napagedl in Mahren und starb 1809; seine vier Kinder starben vor ihm. Graf Segur, als franzOsischer Botschafter zu St. Petersburg sein College, schrieb von ihm: „Le comte de C. faisait oublier une laideur peu commune par des manierts obligeantes, une conversation vive et une gaietO inaltOrable. II Otait spirituel; croyant en politique tout moyen con-venable, pourvu qu’il rčussit, il surpassait en complaisance et en diference les courtisans les plus dociles et les plus d0vou^s.“ DessenVetter Johann Philipp, Sohn Guido-bald's C., geb. zu Laibach 1741, trat unter der Leitung seines Oheims, des Mi-uisters Johann Carl Philipp C. in den Niederlanden, ebendaselbst in den Staats-uienst im Finanzfache und wurde sclion 1767 von K. Maria Theresia zum Staats-ratli und stellvertretenden Vorsitzer des „Conseil des finances“ in Brussel ernannt. Kurz darauf begab er sich nach Wien und errichtete daselbst das von ihm geleitete Mauthdepartement. Im J. 1772 wurde er zum wirklichen geheimen und ersten Rathe bei der k. k. Hofkammer ernannt. Er war ein persOnlicher Freund des Kaisers Joseph II. und begleitete denselben 1777 auf dessen Reise nach Frankreich. Anlasslich einer Erkrankung seines Vetters Ludwig wurde er an dessen Stelle als Bevollmiiehtigter zum Friedenscongresse nach Teschen gesendet, und bewahrte dabei sein diplomatisches Talent in solcher Weise, dass er nach seiner Riickkehr zum Hof- und Staats-Vicekanzler ernannt wurde. Bei dem Ausbruche der Unruhen in Brabant wurde er dahin gesendet, um Unterhandlungen zu erOlfnen, jedoch ohne Erfolg, und stellte in Luxenburg unter Rilcknahme der Josephinischen Decrete die fruheren Einrichtungen wieder her. Im J. 1795 unterzeichnete er den Tractat mit England und Russland und war 1797 einer von den kais. Bevollmiichtigten, die nach Wien gesandt wurden, um Unterhandlungen mit Bonaparte zu pflegen. Auch auf den Rastadter Friedenscongress war er als Bevollmiiehtigter beordert "'orden. Nach dem Liineviller Frieden wurde er als gewandter Diplomat nach Frankreich gesandt, wo ihm jedoch von Napoleon kein freundlicher Empfang zu Theil wurde. Nach dem Ausbruche des Krieges 1805 kehrte er nach Wien zuriick, wo er 1810 als der letzte Sprosse seiner Fatnilie starb. Er war Ritter des goldenen Vliesses, Conferenzminister, Hofkanzler des italienischen Staatsdepartements, und, wie oben erwahnt, unter Joseph II. und Leopold II. Hof- und Staats-Vicekanzler, auch Pršisident der k. k. Academie der bildenden Kunste in Wion. Von dem Vater hatte er die Herrschaft Reifnitz in Krain und nach dem Grafen Johann Ludwig C. Jas gesammte Majorat des Hauses geerbt; er hinterliss durch Testament seine »ammtliehen Gflter dem Grafen Michael Coronini, einom Abst&mmling der Griifin Cas-Pr. v. CzoerniR, GiJrz und Gradišča. 49 sandra, Tochter des Grafcn Johann Caspar C., tvelche mit dem Graf en Johann Carl Coronini vermahlt war. Die Correspondenz des Grafen Johann Philipp C. mit dem Kaiser Joseph II. tvurde kiirzlich verOffentlicht. S. Correspondences intimes de 1’Empereur Joseph II. avec son ami le Comte de Cobenzl et son premier Ministre le Prince de Kaunitz par Seb. Brunner. Mayence 1871. 3) Das Geschlecht der Coronini, tvelches ztvei (muthmasslich demselben Stamme entsprossten) Familien in sich schliesst, kam aus Berbena bei Bergamo nacli GOrz, tvo es sich im 16. Jahrhunderte niederliess. Der Stammvater der alteren Familie Coronini war (Johann) Cyprian der Aeltere, geb. 1500, dessen Vorfahren den Namen Coroni de Locatelli fiihrten. Er kam in friilier Jugend nach Gorz, und erhielt bereits im J. 1526 vom Erzherzog (nachmaligem Kaiser) Ferdinand ein Lehen bei der Stadt Gorz nahe an dem Stadtgraben (den Grund an der heutigen Schulgasse, tvorauf das Werdenbergische Seminarium erbaut wurde). Nachdem er sich mit. seiner Geschlechtsvertvandten, Catharina Tochter Pompejus’ lil. Coronini, der reichen Erbin ihrer Familie, vermahlt liatte, nahm er den Namen Coronini an. Es stammte namlich sotvohl seinc Familie als jene seiner Gemahlin von dem altadeligen, im Kurfiirstenthum Mainz ansiissigen Geschlechte der Kitter von Cron-berg ab. Im J. 1548 tvurde vom K. Ferdinand I. sein angestammter Adel und sein ursprungliches Wappen bestatigt. Er starb in hohem Alter 1597. Von seinen vier Sohnen, Jacob, Johann Philipp, Cyprian der Jiingere und Orpheus griin-deten die drei letzteren eigene Linien ihrer Familie, tvovon jene des Cyprianmit dessen Enkeln erlosch. Orpheus stiftete die jiingere (noch bliihende) Linie von Tolmein, Johann Philipp die altere, tvelche letztere sich tvieder durcli seine drei Enkel (SOhne des Johann Maria) Rudolpli, Ludtvig und Pompejus in drči Aeste spaltete, von denen der letztere des Pompejus mit dessen Enkel ausstarb. Von Rudolph stammt die altere Linie von Quisca ab, \velche nur noch in der einzigen Tochter des letzten miinnlichen Sprossen, Elisabetli, Witwe des Grafen Ferdinand Attems und des Freiherrn Franz v. Buffa besteht, von Ludwig aber die noch bliihende Linie von Ceroii. — Johann Philipp, Solin Cyprians des Aelteren, tvurde vom K. Rudolph 1588 in den Ritterstand erhoben und ihm das alte Familienpradicat von Cronberg bestatigt. Die beiden Soline des Johann Maria, Rudolph und Ludtvig erlangten 1630 den Freiherrnstand mit (dem Geschenke von vier Generationen und) dem Pradicate Cronberg, und deren Nachkommen Ludwig Vincenz Solin RudolplFs, und Ludtvig der Jiingere, Solin Ludtvig’3 1687 den Reichsgrafenstand. Des oben genannten Orpheus, Stifters der Linie Tolmein, drei SOhne Johann Peter, Pompejus und Johann Anton erhielten mit kaiserlichem Privilcgium vom J. 1609 den rittermiissigen Adel mit ciner Wap-penbesserung bestatigt, Johann Peter, und im Falle seines kinderlosen Absterbens dessen Bruder Johann Anton, tvurden 1627 in den Freiherrnstand mit dem Pradicate von und zu Prebacina und Gradiscutta, mit deren Gerichtsbarkeit sie 1628 belehnt tvurden, erhoben. Johann Anton's Enkel Johann Peter und Jacob Anton erhielten gleiehzeitig mit iliren Vettern Ludtvig Vincenz und Ludtvig dem Jiingeren 1687 von K. Leopold I. den Grafenstand mit dem Priidicate Cronberg. — Die jiingere Familie Coronini erkennt, als ilircu Stammvater Alexius, tvelcher aus Borbena nach GOrz einivanderte und 1656 zun; Freiherrn de Montc Olivarum erhoben tvurde. Als dessen Solin Johann im Jalire 1687 den Reicbsgrafenstand erlangtc, erhielt er ebenfalls das Prudiča! Cronberg mit Beibehaltuiig des Priidicates Freiherr de Monte Olivarum (von Oelberg), Herr von and zu Prebacina and Gradiscutta. Diese Familie (von St. Peter) bliiht noch gegenwartig. Die nachfolgenden historischen Notizen liber die Familie Coronini-Cronberg werden zur Vermeidung der Verwicklungen nach den einzelnen Linien gesondert. Der Stammvater Cyprian der Aeltere, Rath des K. Ferdinand I., erhielt den Auftrag, die unruhigen Uskoken von Dalmatien naeh Zeng zu iibersiedeln. Von seinen SOhnen standen drei in kaiserliehen Diensten, Jacob (kais. Oberst im Tiir-kenkriege und Commandant von Knfstein), Johann Philipp, f 1598 (stand bei Erzherzog Carl, Erzherzog Ernst — der ihm den Befehl iiber ein Ciirassierregiment ubertrug — und bei K. Rudolph in Ansehen) und Cyprian der Jiingere f 1610 (Stadtrichter in GOrz). Cyprian's des Jiingeren SOhne zeichneten sich im Kriege aus, Johann f 1612, welcher als Oberst eines auf eigene Kosten angeworbenen Reiter-regimentes sich bei der Belagerung von Kanizsa 1601 hervorthat, und Johann Baptist, bereits mit 22 Jahren General, Anfiilirer der Reiterei im Petrinensischen Kriege, in welchem er 1594 persOnlich den Befehlshaber der Tiirken Erdogles Beg gefangen nahm, starb 1606, nachdem er zwei Duellanlen trennen wollte und von Leiden todlieh venvundet vvard. Johann Maria, Sohn Johann Philipp’s t 1616, war Cavallerieoberst 1579, dann Capitiin der Festung Marano; er erbaute 1613 das Schloss Neu-Cronberg (an dem damals Stran genannten Orte umveit von Gorz) auf’s Neue. Catharina, die Schwester Johann Maria’s, vermalilte sich mit dem Grafen Johann von Werdenberg, Conferenzminister, und schuf sich durch ihre frommen Stiftungen ein dauemdes dankbares Andenken. Pompejus f 1627, der jiingste Sohn Johann Maria’s, diente als Oberstlieutenant im Heere, sein Enkel Klan z Anton (Sohn Johann's, stiidtischen Deputirten) war der Inhaber eines Li-kaner Regimerftes, Commandant von Licca und Corbau, wohnte der Eroberung von Kanizsa bei, und ward 1709 von den Rebellen in der Licca umgebracht. Johann Maria’s altester Sohn Rudolph, der Stifter der Linie von Quisca (welches Gut er 1630 vom Grafen Johann Philipp von Thurn erkauft hatte), Freiherr von Cronberg, 'var Commandant von Porpetto, k. Rath, General-Einnehmer, standischer Cata-stral-Commissar (1628) und Deputirter in Gflrz. Rudolph’s Soline waren: Johann ^incenz staudischer Catastral-Commissar 1650, kais. Commissar bei dem Land-tage zu GiSrz, 1666 Capitiin von Triest, in Gunst bei der Kaiserin Witwe Eleonora u,*d dem KOnige Michael von Polen stehend, Ernst Felix, Jesuit und Beichtvater der Konigin von Polen f 1718, Franz Rudolph, Canonicus (er wurde von Kaiser Leopold I. 1663 dem Papste Alexander VII. als kaiserlicher Vičar im Capitel von Aquileja priisentirt), Pfarrer von Connons und Vičar des Patriarchen von Aquileja Ln Osterrcichischen Antheile seiner Erzdiocese f 1709 und Ludivig Vincenz, Landesvenvescr der Grafschaft GOrz 1672— 1679, im J. 1694 zum geli. Rathe und Landeshauptmann ernannt, war aber inzivischen gestorben; es gelang ihm 1677 den *n Fiume ausgebrochenen Aufruhr zu stillen. Dessen Enkel Rudolph Peter, stiindischer Deputirter und Vicc-Landmarschall der Grafschaft GOrz t 1754, hatte Zllln Soline den Grafen Rudolph, als Staatsmann und Schriftsteller gleich ausge-zeiclinet; lctzterer war gcboren 1731 und schrieb schon als ZOgling des Thercsia-""tn.s miter Mitwirkung des gelehrten Jesuitcn P. Erasmus FrOhlich sein erstes ^erk, welches seinen Ruf begriindete, das Tentamen genealogico-chronologicum der Grafen von Gorz 1752 (in ziveitcr Auflage vermehrt 1759). Durch Familienangele-Kenhciten wurdc er abgehalten, sogleicli nach Vollendung seiner Studien in den Btaatsdienst zu treten; spili er aber ward er Rath beim Landcsgericlite in GOrz und 49* Abgeordneter zur Rectification der Grafschaft, vermiihlte sieh 1759 und erbaute 1764 eine neue Kirche in Quisca. Als Abgeordneter der Stande wurde er zu dem bohmischen Malteserordenspriorat behufs der Aufnahme des Giirzer stiftsfahigen Adels in dasselbe abgesendet, erhielt 1769 den St. Stephansorden, vvurde 1771 k. geheimer Rath und Vice-Prasident der Grafschaft, auf welchen Posten er jedoch resignirte, um sich in das Privatleben zuriickzuziehen. Er entsagte seinen Ansprii-chen auf den Werdenberg’schen Hausercomplex behufs der Unterbringung der deut-schen und lateinischen Schulen, und machte den Entwurf zur Anlegung der Com-merzialstrasse tiber den Predil nach Karnten. Von seinen schriftstellerischen Werken sei noch ervvahnt die Abhandlung fur die Gerecbtsame des deutschen Reiches auf das Herzogthum Friaul und die Markgrafsehaft Istrien so wie iiber die Gereehtsame der Grafschaft Giirz auf die Herrschaft von Latisana, eine Mappa geographica Comitatuum Goritiae et Gradiscae, ein Werk betitelt Miscellaneae, die Abhandlungen de Origine Praepositurae S. Stephani prope Aquilejam, der Commentarius nonnul-larum Goritiensium Familiarum, de Origine urbis Venetiae, de violenta Gradiscae crectione, tiber die Abstammung der Grafen von \Valdstcin, die Ahnenprobe des kais. Hauses Habsburg-Lotliringen, de Monetae Goritianae, de Bello Petrinensi, und trat aueh als geschiilzter Dichter auf mit seinen Deliciarum ruralium Carmina, und mit den Pastorum Gortiensium lib. IH, vrelche von werthvollen historischen An-merkungen iiber die Giirzer adeligen Familien begleitet sind. Er starb kinderlos im J. 1791. Diese Linic hatte die Gerichtsbarkeit in Quisca und Sarsina. Von der zweiten Linie von Cerou war der Stifter Ludwig, ein tapferer Krieger, welcher als Oberstlieutcnant in der Schlacht bei Liitzen die linkc Hand verlor, trcu an seinem Landesfiirsten gegen die Partei des Friedlanders hielt, die Festung Tabor muthig vertheidigte, und die TOrOkisclie Legion, welche bereits zu wanken begann, in der Treue gegen den Kaiser erliielt. Er erlangte 1634 die Gerichtsbarkeit iiber Cerou und Cronberg, ferner in demselben Jalire ein Diplom, welches ihm das Reeht ertheilte, iiber seinem "VVappen eine KOnigskrone zu ftihren, wurde Hofkriegsrath, Abgeordneter bei den deutschen Fiirstenhofen, und starb lbo3 als Priises der GiirzerLandstSLnde. Sein Sohn, GrafLudivig der Jiingcre, t 1700, war geheimer Rath und Oberlandmarschall von GOrz, dessen Solin Johann Anton, f 1710 aber Commandant von Zeng. Johann Anton’s Gemahlin, geb. Griifin Sallburg, bekleidete bis zu ilirem Tode (f 1763) die Wiirde einer Obersthofmeisterin bei der Tochter des K. Carl VII. Sein Solin Johann Carl, + 1787, urar mit Cassandra, Tochtcr des Grafen Johann Caspar von Cobenzl vermahlt; seinen Urenkel den (noch lebenden) Rcichsgrafen Michael von Coronini setzte der Staats-und Conferenz-minister Graf Philipp von Cobenzl f 1810, zum Universalerben aller seiner Besitzungen cin. Des Gr. Michael Coronini Siihne sind Graf Ernst und Graf Carl, k. k. urirkl. geb. Rath, vornialiger Landesprasident von Salzburg und gegenwartiger Podesti von Giirz. Die dritte Linie (von Tolmein) ivurde durcli Orplicus von Coronini, deni jiingsten Soline Cyprian’s des Aelteren, gestiftet. Seine Sobne Johann Peter t 1647, (kais. General und Hofkriegsrath, im J. 1642 standischcr Abgeordneter nach Hof), Pompcjus f 1646 (Bischof von Triest, geheimer Rath und kais. Abgeordneter auf dem Landtage zu Gorz) und Johann Anton f 1640 (Generaleinnehmer der Grafschaft GOrz) erhielten bei ihrer Erliebung in den Freihcrrnstand das PrS-dicat von Prebacina und Gradiscutta. Nachdem dio Brilder Johann Peter und Johann Anton die Belehnung mit der Jurisdictidn von Prebacina und Gradiscutta 1626 orlangt liatten, wurde ersterer aueli 1633 mit der Herrschaft Villesso belehnt. Johann Peter’s Sohn Peter Anton brachte durch Tausch mit dem Grafen von Breuner die Hauptmannsehaft von Tolmein an sein Geschlecht, und hiermit den hitel eines Erbhauptmannes von Tolmein (1651), er wurde 1661 als standischer Deputirter in Strassenangelegenheiten nach Karaten gesehickt. Dessen Sohn Jacob Anton f 1741 erbte nach seines Bruders und seiner Oheime Tod die sammtlichen Besitzungen dieser Linie; bei seiner 1687 (gleichzeitig mit seinen Vettern der beiden alteren Linien) erlangten Erhebung in den Reichsgrafenstand wurde ihm ebenfalls des Pradicat Cronberg zu Theil. Durch seine Umsicht. tvurde der 1713 in Tolmein ausgebrochene Aufstand ohne Anwendung getvaltsamer Mittel gestillt; anlasslich der Erbhuldigung des K. Carl VI. wurde er zum k. Commissar bei den Standen ernannt 728. Sein altester Sohn Johann Ignaz f 1754, Vice-Prasident der Grafschaft Bfirz, erwarb sich das grosse Verdienst, bei der Ausfiihrung der von der Kaiserin Maria Theresia angeordneten Massregeln zur Verbesserung der Luft und Trocken-legung so wie Beurbarung des Gebietes von Aquileja erfolgreich mitzuwirken. — Im J. 1768 lebten die Grafen Franz Carl, Hauptmann, Johann Carl, Kammerer Jacob Anton (von Tolmein) Kammerer, Leonhard (von Quisca) Hauptmann. Der letzte Pfarrer der Pfarrkirche S. Hilarius in Gorz, bevor sie zur erzbischoflichen Botnkirche erhoben wurde 1751, trar Jo s ep h Graf Coronini. Die jungere Familie Coronini (von St. Peter) kam durch ihren Stammvater Alexiusf 1679, standischen Generaleinnehmer nach G6rz und erlangte (wie erwahnt) durch denselben 1656 den Freiherrnstand mit dem Pradieate de Monte Olivarum (Delberg), so wie 1627 die GOrzer Landstandschaft. (Dieselbe hatten von der Familie Coronini bereits friiher erlangt Graf Johann 1604, Graf Johann Andreas 1619 und Graf Pompejus 1620.) Sein Sohn Johann Balthasar war kais. Generalad-jutant bei der Armee in Mailand und erlangte die Gerichtsbarkeit von Boccavizza; sein anderer Sohn Johann Baptist f 1698, innerOsterreichischer Regierungsrath, Kriegszahlmeister und Ober-Einnehmer zu GOrz, 1656 oberster Waldmeister in Briani auch 1675- 1696 kais. Landtags-Commissar zu GOrz, \vurde 1687 mit den dbrigen Gliedern der Familie Coronini in den Grafenstand mit dem Pradieate von Cronberg erhoben. Dessen Sohn Franz Anton f 1732 und Enkel Johann Baptist bekleidete die namlichen Ehrenstellen, letzterer erwarb durch seine Gemahlin Magdalena von Simonetti die Gerichtsbarkeit in St. Peter, S. Rocco, St. Andrea Ober- und Nieder-Vertoiba. Der Sohn des Johann Baptist, Graf Joseph f 1790, War standischer Verordneter zu Giirz, so wie dessen Sohn Johann Baptist Prši-s'dent der Landwirthschafts-Gesellschaft zu Gtirz. Den hOchsten Glanz aber erlangte 'Bese Familie durch des letzteren gleichnamigen Sohn, den noch lebenden Grafen Johann Baptist Coronini Grafen von Cronberg, Freiherrn von Oelberg, Heirn, v°n und zu Prebacina und Gradiscutta, Ritter des goldenen Vliesses, Grosskreuz 'les Stephan-, Lcopolds- und eisernen Kron-Ordens, k. k. h eldzeugmeister, vor-ftials Banus von Kroatien, Militar- und Civil-Gouverneur im Banate, commandi-'enden General in Wien danil in Ungarn, Befehlshaber der Occupationstruppen in der Mallachei und Erzieher Sr. k. k. Hoheit des Erzherzogs Franz Joseph, gegenwartig 'egierenden Kaisers, und in dessen Sohne, dem Grafen Franz k. k. Oberst, Landes-llauptmann der Grafschaften Gflrz und Gradišča, Reichstags-Abgeordneten, Pršisidenten J« GOrzer Dandwirthshcafts-Gesellschaft, ruhmlich bekannt als historischer Schrift-steller durch sein Werk: Aquileja’s Patriarchengraber. *) Die Seinler (Sembler) gehOrten im 14. Jahrhunderte zu den Patriziern v°n Nurnberg. Odoricus S. lebte um 1330, die SOhne seines Urenkels Martin, Lucas undMathias, grundeten zwei Linien. Die Naehkommen des ersteren verblie-ben in Ntirnberg, des letzteren Enkel Jacob hatte einen Sohn Namens Ambros, rvelcher nach Gorz kam und 1627 Patrizier daselbst wurde. Julius S. von Scharf-fenstein war unter K. Ferdinand UT. k. Rath, Forstvervvalter in Friaul, Istrien und am Karste und Deputirter, Commissar des Kaisers 1646—1648. Sein Sohn Julius Andreas, Hauptmann von Flitsch, wurde von K. Leopold I. in den Frei-herrnstand erhoben, und verheiratete sich mit der reichen Susanna Proy von Burk-walde. Dessen Sohn Julius Felix war ebenfalls Hauptmann von Flitsch, und dessen Enkel Johann Andreas, Herr von \Vasserleonburg, Gerichtsherr von S. Rochus, SchOnpass, Scariano und Ritter des h. Grabes, ein Mann von grosser Gelehrsamkeit in den Rechtswissenschaften, dessen Beirath hiiufig eingeholt wurde, ausgezeichnet durch seine FrOmmigkeit und Wohlthiitigkeit. Des letzteren Sohn Julius war der letzte seines Stammes; seine Tochter vermšihlte sich mit dem Grafen Ferdinand v. Attems (Heiligenkreuzer Linie), \velcher sich darnach Attems-Semler nannte, und einem noch bliihenden Zweige angehOrt. s) Als K. Friedrich Barbarossa seinen Heereszug nach Italien unternahm, befanden sich in seinem Gefolge die Edlen von Suardi aus Strassburg, in dessen Nahe ihre Giiter gelegen waren 1154. Zur Belohnung ihrer treuen Dienste erhielten sie 1165 vom Kaiser Friedrich die Stadt Bergamo zum Geschenke, und blieben daselbst als Reiehsvicare bis 122!), wo sie verjagt wurden. Doch kam Alberich S. \vieder in zeitlichen Besitz der Stadt 1300—1309. Kaiser Ludwig der Baier ertheilte dem Theutaldo de Soardis von Bergamo die Wiirde eines Pfalzgrafen, sammt allen damit verbundenen Rechten einschliesslich der Appellationsinstanz iur die k. Richter in Bergamo und Brescia 13.80. Nach Oesterreich kam zuerst Johann Maria Suardi di Barzizis, Pfalzgraf, Ritter vom goldenen Sporn, Rath und Secretiir K. Carl’s V., welchem letzterer den rittermassigen Adel erneuerte und ihm vier Gener&tionen sclienkte 1530. Diese Schenkung wurde vom K. Ferdinand I., welchcr Johann Maria zu seinem Rathe und Familiaris ernannte, 1833 bestiitigt, Dessen Neffen Simon Christoph und Peter S. siedelten sich bald darauf in GOrz an; Simon und Peter verschwiigerten sich mit den ersten Familicn des Landes. Simon hatte zum Sohne Andreas und zum Enkel Michael. Peter’s Sohn Johann hatte mehrere Kinder. Der erste Sohn \var Vater von Franz und Johann, mit des letzteren Sohne Bernhard starb die Linie aus. Der zweite Sohn Lorenz hatte nur eine Tochter, der dritte, Christoph, war Generaleinnehmer von GOrz, der vierte Ludwig Camill, erlangte die Stelle eines innerOsterreichisclien Regierungsrathes und Vicedoms von Krain, und hatte das Priidicat von Miinzgraben; mit seinem Sohne Max starb die Linie aus. Der fiinfte Sohn Horaz war Geistlicher und Doctor der Tlieologie, der sechste, Octavio, kiimpfte gegen die Tiirken. Johann Carl, Christoph’s Sohn, war Vcrwe-ser von Gorz und k. Provinzialcommissiir. Er hinterliess drei Sohne, Franz Christoph, welclier in den Kapuzinerorden trat, Ludwig Ignaz, Pfarrer von Romans und Commissar bei den Standen von Gradišča, und Julius Camill, Vater des Johann Carl, welcher vier Sohne hatte, Joseph, Julius, Ileinrich und Peter, von dessen Stihnen Julius Jesuit und Carl Ludwig Provinzialrath in G (ir z war (1768). Carl Ludwig wurde vor 1780 in den Grafcnstand erhoben. Die Familie diente unter allen deutschen Kaisern und Osterreichischen Regenten von K. Max I. bis auf K. Maria Thcresia, und starb spliter aus. a) Paul von Panizzola (Panizolli) wurde 15*0 vom K. Rudolph II. in den Ireiherrnstand erhoben. Im J. 1576 erscheint Johann P. als Pfarrer von G6rz und Salcano. Johann Anton P. erhielt 1591 das Patriziat in Gorz. Carl P. ward von den Standen in das Lager des kais. Truppenfiihrers Grafen Prangipani gesendet, n® ihn zu hewegen, seine Truppen aus dem GOrzer Gebiete zuriickzuziehen 1615. Johann P. bekleidete die Stelle eines \Valdmeisters und Commissars zur Unter-suchung des Zollamtes in Tarvis 1611, Joseph von P. jene eines Vicedoms inKrain. Horaz P. k. Einnehmer in Gradišča, fiel im Treffen hei Gradišča 1615, Friedrich P. ■vvurde zum standischen Catastral-Commissar ervvahlt 1 <528. Octavius P. rvar stan-discher Deputirter an den Hof in der Angelegenheit des Weinansfuhrverbotes 1611, Capitan von Aquileja und k. Abgeordneter zur Untersuchung der Predilstrasse 1618, dann Abgeordneter der Stiinde bei dem Congresse der verbiindeten Provinzen in Graz 1620; er rvurde von K. Ferdinand II. 1631 zum Erbland-Falkenmeister in Krain ernannt, welche IVurde nach dem Aussterben der Familie auf die Lanthieri uberging. Seine Grossneffen, welche ihre Mutter erschlagen hatten (der eine beging die That, die anderen beredeten ihn dazu) wurden am Traunikplatze in Gorz, da 'vo jetzt die Situle des h. Ignatius steht, hingericbtet 1676. 7) DieRadetic (Radieucig), eine sehr alte Familie unbekannten Ursprungs, kamen aus Ungarn, vielleicht von dem Konige von Bosnien (Radivov) abstammend; si e besassen in Bosnien die Grafschaft Zwornik. StephanRadetz, Erzbischof von Erlau und Statthalter in Ungarn, starb 1586, Peter Radetz war unter K. Ru-dolph II. Bischof von Waitzen. Adreas Radivics oder Radetz Graf von Z\vornik lebte im 16. Jahrhunderte und verlor als Herrscher von Bosnien 1527 Banialuka, 'velches von den Bewohnern verlassen rvorden rvar, an die Turken. Des Andreas Sohn rvar Johann, Enkel Anton und Urenkel Peter Radetz, rvelch letzterer einen Grafen Thurn aus der turkischen Gefangenschaft durch die ihm geliehenen mehreren tausend Dukaten befreite, mit Rath und Geld die unter turkischer Bot-massigkeit lebenden Christen unterstutzte und sich endlich heimlich mit seinen Sehatzen in den Schutz des Erzherzogs Ferdinand begab 1601. Er kam bald darauf nach GOrz, wo er inelirere Giiter ankaufte und eine Kiihnburg heiratete. Wegen eines Streites mit dem Edlen von Manzano, von welchem er beschimpft tvorden, erschlug er letzteren, ward aber selbst rviedcr von den Edlen Peter Anton Degrazia und Suila Ricbier getodtet. Sein Neflfe Michael, welcher den verrvundeten General Lenkovits bei Kanizsa rettete, rvurde, als er nach GOrz zur Uebernahme der Erbschaft kam, von den Grafen Thurn gastlich aufgenoinmen, und erlangte daselbst 1605 das Patriziat und von K. Ferdinand II. die Jurisdiction von Merna und Hupa. Er wur Oberst in kais. Diensten, kampfte tapfer gegen die Schweden, nahm dann Dienstc in Venedig, solite als Befelilshaber der venezianischen Truppen die Ezpedition nach Crota unternehmen, ward aber von seinen Rivalen 1647 auf dem Marcusplatze in Venedig ermordet. Sein Sohn Johann Paul rvurde in Biglia verratheriscb getodtet; letzterer war der Vater von Michael R. (der rvieder Hie-r°nymus und Mark Anton zu Sohnen hatte) und von cinem anderen Johann J*aul, dessen Geschlecht sich durch seine SOhne Joh. Baptist, Anton, Joseph "nd Ludwig fortpflanzte. Ludwig, viermal standischer Deputirter und zrveimal “tindischer Generaleinnehmer, rvurde von der K. Maria Theresia 1761 in den Freiherrn-stand erhoben, nachdem die Familie R. zu jenen gehOrt hatte, rvelchen die Kaiserin die Herrenstands-Privilegien in den GOrzer Landstanden 1755 verlieh. Ludrvig hatte Johann Paul, rvelcher 1761 mit der Ordnung des standischen Archivs beauftragt wurde und Hieronymus zu SOhnen. I)ie Familie starb kiirzlich im Mannesstamme mit dem pens. Gubemialrathe Radieucig aus. 8) Die Terzi waren eingt Herren von Parma und Reggio und siedelten sich um die Halfte des 16. Jahrhundertes in Gorz an. Sie erlangten daselbst 1620 das Patriziat. Paul T., wahrscheinlich der erste Patrizier dieses Geschlechtes, hatte drei SOhne, Octav, Tranquillus und Caspar. Octav war Commandant der Gorzer Besatzung unter Erzherzog Ferdinand, Caspar, einer der Revisoren des Landesstatutes 1 603, kais. Hofrath, wurde von K. Ferdinand II. an den papstlichen Hof als Gesandter geschickt, um die Errichtung eines Bisthums in Giirz zu betrei-ben 1626. In Piombino erwirkte er durcb einen Vertrag, dass dem Kaiser die Summe von 1,800.000 fl.. welche diesem in seiner finanziellen Bedriingniss sehr \vill-kommen waren, ausbezalilt wurden. Er starb 1639 und hinterliess drei SOhne, Franz, Johann Friedrich und Octav. Franz war der Vater von Johann Caspar und Octav. Johann Friedrich, Oberstlieutenant im GOtzischen Regimente, fiel in der Scblacht. Octav widmete sich dem geistlichen Stande, \vurde bald Domherr von St. Stephan in Wien, erhielt vom K. Leopold mehrere Missionen an die Erzherzoge Ferdinand Carl und Sigismund , an den Erzbischof von Salzburg und den Fiirstbischof von Trient, ward als Generalvicar der Passauer DiOcese fiir den Osterreichischen Sprengel bestellt, kais. Rath und 166 ! als Gesandter an den Papst Alesander VIL abgeordnet. Er wurde mit seinem Bruder Franz 1673 von K. Leopold in den Freiherrnstand erhoben. Des Franz Sohn, Octav, Capitiin von Fiume war Vater von Julius Friedrich, standischen Deputirten in Triest, und Joseph, kais. General. Julius hatte zu SOhnen Franz, kais. Oberst und Vice-Commandan-ten von Pizzighetone, und Octav, Provinzialrath in GOrz, einer der standischen Deputirten, welche zur Envirkung der Errichtung des GOrzer Damenstiftes abgeordnet wurden 1786, Joseph aber war der Vater von Ulysses, Propst von St. Barbara in Mantua, und Al o is, Obersten des Butler’schen Regimentes, Kammerer und Ritter des Maria Theresien-Ordens (1768). '') Dic Familie Formentini soli aus Ungarn stammen, liess sich aber friihzeitig in Friaul nieder, in dessen Geschichte sie einen bemerkenswerthen Platz einnimmt. Simon und Thomas Formentini erhielten bereits im J. 1300 vom Patriarchen Pietro Gerra viele Belehnungen, eben so erwarb Thomas 1307 einc Belehnung in Soffumberg von Friedrich Cassina. Im J. 1315 bestiitigte GrafHein-rich II. von Gorz als Vervveser des Patriarchates dem Formentino F., Sohn des Thomas, seine Lehen! Derselbe Formentino ward 1342 in den stiidtischen Adel von Cividale aufgenommen. Der Patriarch Bertrand bestiitigte dem Formentino, Leonhard und Ni cola us (Sohn Simon's) F. die Jurisdiction von Savogna im Gebirge, welche sie von Peter Cergno erworben hatten 1342. Von dem nachfol-genden Patriarchen Nicolaus erhielten Leonhard und dessen Brtider ebenfalls i cine Investitur 1353. K. Carl IV. ertheilte iiber die FUrbitte seines Bruders, des Patriarchen Nicolaus den Brtidem Johann, Nicolaus und Leonhard F. den reichsstiindischcn Adel 1357. Im J. 1372 erhielten Nodingo (Sohn des Nicolaus de Zuges — cin Beiname der F. ) und seine Briider Thomas und Adam vom Patriarchen Marquard Belehnungen in Tapogliano, Rivosa, Villa Palacii und Montefoscano. Als die Stadt Cividale ilire Statuten reformirte, wurdc nebst An-deren auch der Cancellicre der Stadt, Philip]) F., ein Mann von Klugheit und besonderer Geschicklichkeit damit betraut 1379. Hermann F. wird verhalten, die Rechnuugen seines Vaters Jacob iiber die Einhebung der Haussteuer in Udine J vorzulegen. Um diese Zeit varen die F. Mitglieder der adeligen Genossensehaft von Tolmein gevorden. In dem Biirgerkriege vom J. 1381 virken die F. thatig ftr die Abvehr der Feinde yon Cividale; Ne done und To mas o Fisico F., die Haupter jener Genossensehaft, verdoppeln die Wachen in Tolmein (einer Besitzung von Cividale) und Hermann F., einer der Deputirten von Cividale fur die Kriegs-angelegenheiten, wirkt auf die Befestigung von Gronumbergo hin, um es gegen die Feinde zu schiitzen. Thomas F. wurde 1383 von der Partei des Patriarchen an den Graf en von Gorz bezuglich der Friedensverhandlungen gesendet; er erhalt gegen eine ansehnliche Summe vom Patriarchen Johann die Einnahmen der Juris-diction von Antro 1383, stimmt aber zu, dass der Patriareh Antro an Savorgnan vergebe 1388. Adam F. erhalt 1389 eine Investitur und wird, als der Graf von Ortenburg vom Bischofe von Freisingen angegriifen wurde, von Cividale ersterem •nit Leuten und TVaffen zu Hilfe gesendet. In demselben Jahre schloss der Pa-iriarch Johann ein Uebereinkommen mit den Herren von Formentini. Hermann F., &ohn Leonhard’s, wurde 1390 von dem Patriarchen und der Stadt Cividale zur Begluckwiinschung an Franz v. Carrara gesendet, als dieser sich der Stadt Padua bemachtigt hatte. Nicolaus von Zuies (Formentini) lebte im J. 1403. Friedrich i'1' und Guarmero Manzano, Provveditori von Cividale, schliessen den Vertrag mit dem Baumeister Alberto de Monti behufs der Erhauung des neuen Domes in der ^tadt. In dem Kriege vom J. 1419 sorgt A. F. fur die Vertheidigung von Cividale gegen die Ungarn. Er erhielt von K. Sigismund die Belehnung mit dem Geleite von Venzone , envarb durch seine Vermahlung mit Antonia de Gubertini Gi31 das Schloss Cusano und damit einen Sitz im friaulischen Parlamente; die kamilic nannte sich davon Cusano-Formentini. Adam var der Vater Bonin’s und -^edone’s; Bonin’s Solin Adam aber hatte fttnf SOhne, Nicolaus, Boni n, Friedrich, Felix und Hieronymus, velch’ letzterer um 1507 eine Suardi hei-ratete. Seine drei Soline, Antenor, Puliotto und Friedrich bildeten drei ddnien, welche sammtlich in Cividale ansassig ivaren. Des Felix Sohne Pamphilius und Vinciguerra bildeten ebenfalls zwei Linien, Vinciguerra jene von St. Florian. Pamphilius hatte vier SOhne Leonhard und Franz, beide Comthure des deutschen Grdena, Scipio, Iiath des Erzherzogs Carl, und Ludvig den Vater von Caspar, uineriisterreichischem Regierungsrath, Ludvig und Carl Ferdinand, Kammerer, ^■ais. Rath und Miliz-Oberst. Carl’s Sohn var Ferdinand, Ludvig’s Sohn Franz ^gnaz, der Vater von Ludvig und Grossvater eines anderen Ludvig, der ^ ra n z Ignaz kais. Kammerer und Ohersten zum Sohne und Paul Ernuk zum Pnkel hatte. Auch unter der Osterreichischen Regicrung that sich die Familie durch die Priegs- und Friedensdienste ihrer Mitglieder vielfach hervor. Durch ihre Be-sitzungen in Tolmein (und spater in St. Florian) gehOrte sie dem GOrzer Adel an, und erhielt 1541 das Patriziat in der Grafschaft Gorz, andere Mitglieder vurden spiiter, so Hieronymus 1584, Vinciguerra und Camill 1015 den Landstiinden angereiht. Caspar F. var 1585 ein Beverber um die Landesvervesersstelle in GOrz. Jo sef F. kais. Vičar am Capitel von Aquileja und standischer Cassen-Con-Goleur 1587, Ruggero F. vohnte als standischer Commissar der Leichenfeier des Przherzogs Carl hei. Die Formentini varen auch (nach Max Dornberg) die ersten GOrzer Adeligen, velche in den deutschen Orden aufgenommen vurden. Leonhard * •’ Comthur des deutschen Ordens in Laibach, vurde vom Grossmeister Georg zum Coadjutorder Osterreichischen Ordensballei ernannt 1566. Franz F., Comthur des deut- sohen Ordens in Gross-Sonntag, erhielt vom Gross- und Deutschmeister Erzherzog Mav die Anwartschaft auf die Commende von Precinico 1587; er war 1585 standischer Coinmissar in Cameralangelegenheiten und wohnte 1591 als standischer Abgeord-neter der Leichenfeier des Erzherzogs Carl bei. Derselbe Franz ward vom Erz-herzog Ernst mit einer Pension von 200 fl. bedacht, welehe auf seine Erben tiber-gehen und so lange wiihren solite, bis der Fiscus sie mit 1500 fl. ruckgelOst haben ■\viirde 1591. Auch erhielt er die Amvartschaft auf das Capitanat von Gradišča, und ward 1588 Capitan daselbst, in welcher Eigenschaft er jedoch durch ein rohes und gewaltthatiges Benebmen viele Klagen gegen sich hervorrief. Er leistete der Ein-fiihrung des neuen Statutes in Gradišča hartnaekigen Widerstand und rief nach seinem Tode eine strenge Verurtheilung seiner Gebarung durch den Fiscal-Procurator Hortensius Locatelli in einer an den Landesfursten gerichteten Information liber die wiihrend seiner Verwaltung in Gradišča eingerissenen Unordnungen hervor. Carl F., kais. Generalmajor, vvohnte der Belagerung von Kanizsa 1601 bei, und war Anfuhrer der Hilfstruppen, welche die GOrzer Landstande nach Kroatien gegen die Turk en sandten 1605. Im J. 1610 traf Carl F. als Commandant der Land-miliz die kiiiftigsten Massregeln zur Vertheidigung des Landes. Er berief alle mannlichen Bewohner von 16 bis 20 Jahren in das Castell von Giirz und ver-mehrte dadurch bedeutend die Miliz. Nicht lange zuvor hatten Franz Caspar und Carl F. die Civiljurisdiction von Biglia erhalten 1606. Zur Belohnung der Verdienste, welche sich die Familie um den Staat envorben hatte, erhob K. Ferdinand II. 1623 den Ssterreichischen Regierungsratli Caspar, ferner Ludwig, Ferdinand, Elisabeth und Aurora, Ohcini und Neffen sammt Nicht c n, ferner Anna F., des oben genannten Carl’s Witwe, zweite Oberhofmeisterin am kaiser-lichen Hofe in den Freihermstand mit dem Pradicate von Tolmein und Biglia. Vinciguerra F. erscheint 1628 als standischer Catastral-Commissar und Caspar F. 1621 als standischer Abgeordneter nach Karnten, so wie 1630 als landes-fiirstlicher Coinmissar bei den Stiinden. Im J. 1643 kommen Ludwig Freih. F. als standischer Deputirter und Vinciguerra F. als Landstand vor. Ludwig F. \vird 1696 von den Stiinden mit der Einrichtung des Ghetto (Judenquarticrs) in GOrz beauftragt, und 1708 als standischer Abgeordneter nach Hof geschickt um die Er-richtung des Erzbisthums von GOrz zu betreiben. I0) Die Petazzi bildeten eine der angesehensten Triester Familien. Adel-mus Petazzi war es, welcher im Jahre 1382 die Herrschaft von Tricst im Namen der Stadt dem Herzoge Leopold von Oesterreich anbot, Bernhard P. unterdrtickte daselbst unter Kaiser Friedrich einen Aufstand. Christoph und Bernhard P* zeichneten sich unter Kaiser Max I. im Kriegc und im Frieden aus. Bcnvenuto und Jeremias P. erhielten von Kaiser Ferdinand I. 1561 die Bestiitigung ihres Adels. Johann, Solin des Benvenuto, ward unter die Landstande in GOrz aufgc-nommen 1561, Secretiir des erzherzogl. Kanzlers 1562, Vicekanzler 1569. Dcssen Solin Benvenuto, k. Ratli, Kiimmerer und Capitan von Triest, envarb die Herr-schaften S. Servolo, Castelnuovo am Karste und den Pfandbesitz von Schwarzen-egg, wurde 1622 von Kaiser Ferdinand II. in den Freihermstand und 1632 mit dem Priidicate cincs Grafen von Castelnuovo und S. Servolo, Freiherrn von Schwar-zenegg in den Reichsgrafenstand mit den Prarogativen der Pfalzgrafen crhobcn. Nicolaus Graf Petazzi wird 1643 als Landstand und 1649 als standischer Deputirter in Kiiniten genannt. Leopold Joseph, Sohn des Adclmus Anton, wurde 1710 zum Bischofe in Triest und 1760 zum Bischofe in Laibach ernannt. Familien vor, die meisten der erstgenanntenFamilien waren durcli mehrere (Attems durch 7, Thurn und Coronini durch 5, Lanthieri, Neuhaus und Delmestri durch 4) Mitglieder vertreten. Der geistliche Stand zabite zu seinen Mitgliedern die Capitel von Aquileja und von Cividale, die Pfarrer von Gdrz, Cormons, Reiffenberg, Lucinico, Prebacina, Bigliana, Camigna, Canale, Romans, Chiopris, Mossa, Cernizza und Schonpass; 10 andere (nicht landesfiirstliche) Pfarrer \vurden zu den Landtagen nicht berufen. Hierza'kamen noch 23 Mitglieder, welche ihren Wohnsitz im venezianisclien Friaul hatten, namlich die Nonnenklostei in Aquileja 1> und Cividale, und 21 weltliche (\vorunter die Familien Frangipani, Strassoldo, Sbruglio, Colloredo, Formentir.i, Savorgnano und Codroipo nebst vier anderen). Unter letzteren zahlten die Familien Strassoldo und Frangipani je vier, Codroipo drei Mitglieder: mit den im Gdrzer Gebiete wohnhaften scbickte aber die Familie Strassoldo sieben Mitglieder in den Landtag. Graf Coronini hat uns (Tentamen geneal.-chron. Goritia 2. Aufl. Wien 1759) das Verzeicliniss der im J. 1758 zu den Landstanden ge-horigen Corporationen, Prabendaren und adeligen Familien aufbewahrt. Parunter erscheinen nebst 21 geistlichen Corporationen und Prabenden (der Abt von Rosazzo, die Capitel von Gorz und Cividale, das Jesuiten-Pollegium als Nachfolger der Deutschordens-Commende in Precenico, die Malteser-Commende in S. Nicolo, die Nonnenklostei' in Aquiloja Und Cividale und 15 Pfarrei) dann der Stadt Aquileja 294 adelige Familien, von denen indess 239 bereits ausgestorben oder aus dem Lande gezogen vvaren und 55 Familien noch im Lande lebten *). Ausser 1 2 1) Dass dieses Nonncnldoster, ungeachtet Aquileja zum Landesgebiete ge-hOrte, unter den auswartigen Mitgliedern des Landtages seinen Platz fand, diirfte darin die Erkliirung finden, dass die gedachten Nonnen auch in Cividale das Kloster Ut. Chiara besassen, wo sie zu residiren pflegten. 2) Die im J. 1758 im Lande ansassigen Adelsgeschlechter waren folgende: Allessio, Arrardi, Attems, Baselli, Bertis, Bosizio, Brignoli, Canussi, Cobenzl, Co-delli, Colloredo, Conti, Coronini, Delmestre, Dionoro, Dornberg, Edling, Fabris, Pilipussi, Formentini, Frangipani, Garzarolli, Gorgo, Gorizutti, Gorzar, Grabitz, de Grazia, Lanthieri, Locatelli, Lotticri, Marinelli, Marburg, Mels, Michelini, Morelli, Moschettini, Ncmizhoffer, Orzon, Pace, Pesler, Petazzi, Porzia, Radieucig, Kassauer, Komani, Rosetti, Salamanca, Semler, Strassoldo, Suardo, Tacco, Terzi, Thurn, Villasi, Zattoni, Zupini. Coronini filgt den Adelsnamen auch die Besitzungen und Ju-dsdictionen bei, welche den einzelnen Familien gehOrten; demzufolgc besassen die Pauilien Attems: Heiligenkreuz, Lucenigo, Podgora, Vertovino, Smet, Ceronint, Petzenstein und Doberdo; Baselli: Versa; Cobenzl: S. Angelo, Losa; Codelli: l^lossa, S. Lorenzo, Capriva; Conti: Senosech am Coglio; Colloredo: Dobra; Foronini: Quisca, Sarsina, Sabotino, Pozziniza, S. Andrea, Cerou superiore, Pre-b^ciiia, Gradiscutta, Tolmein; Delmestri: Salcano; Edling: Ungerspach, Hai- den bereits friiher genannten Familien kommen unter den ausgcstor-benen die Grafen Novello1) die Freiherren von Raunacher und die Edlen Zengraff2), unter damals noch bliihenden Geschlechtern die Claricini 3), Codelli4), Conti5), Locatelli6), Lottieri 7), Pace 8), Sala-manca 9) und Tacco10) vor. Nach dieser Zeit erlangten bis zur Auf-liebung der Landstande noch 27 Familien das Patriziat, vvorunter die Andrianiu) und Cassis Faraone 12). Es gab aber in Gorz noch manche andere adelige Familien, deren Mitglieder einen bemerkenswerthen Platz in der Geschichte einnahmen, wie z. B. die Familie Isolani, welcher der bekannte Kroatenfiihrer im Heere Waldsteins, des Herzogs von Friedland, Johann Ludwig Graf von Isolani13) entstammte. denschaft; Formentini: Biglia, Ulizza; Frangipani: Ontagnano, Castel Porpetto, Porpetto superiorc, Villanova, Carlino, Fauglio; Gorizutti: Jalmicco; Degrazia: Chiopris; Lanthieri: Ober- und Unter-Reiffenberg, Salta, St. Veit von Wippach; Lottieri: Eomans; Mels: Medea, Moraro, Corona, Albana, Slapnig; Morelli: Studenitz; Orzon: Rusiz superiore, Cosbana; Petazzi: Schwarzenegg; Radieucig: Merna; Rosetti: Resderta; Semler: SchOnpass, S. Rocco, Scariano; Strassoldo: Villanova, Gargaro, Chiapovano, Zengraff; Tacco: St. Florian; Thurn: Spessa, Mariano, Cormons, Sagrado, Duino, Peuma, S. Mauro, Prestau, Ruda. *) *) Graf Rudolph Coronini erziihlt in seinen Fasti Goritienses die romanti-sche Geschichte des Griinders der Familie Novello. Johann Bapt. Novello, von btirgerlichen aber wohlhabenden Eltern in Gradišča geboren, kam als ein feiner, gebildeter und talentvoller Jiingling von einnehmender Gestalt an den kais. Hof, wurde allgemein beliebt, Hofbeamter Eleonorens, der KOnigin von Polen und Schvvester des Kaisers Leopold, und ihr Kamraerer. Spater wurde er als Gesandter des Kaisers Leopold und Eleonorens an den kurpfiilzischen Hof, nach Madrid und Lissabon geschickt, wo er die Heirat des KOnigs Peter von Portugal mit Maria Sophia, Tochtcr des Kurfiirsten der Pfalz, Philipp Wilhelm, vermittelte. Zur Be-lohnung fiir seine Verdienste wurde er auf Eleonorens Fiirbitte vom Kaiser Leopold in den Freiherrn- und spater (1690) mit seiner ganzen Familie in den Grafenstand erhoben. Im J. 1696 befand er sich in Wien, wo eine Griifln Palffy, Braut cines anderen Cavaliers, sich in Novello verliebte, und bereits die Zustimmung ihrer Familie zu dieser Verbindung erlangt hatte. Der verschmiihte Liebhaber war darob cntriistet und forderte Novello, der ihn vergcblich zu besanftigen suchte, zum Zweikampfe heraus, in welchem er leicht verwuudet wurde. Als sich Novello mit dem Bruder der enviihnten Griifln, seiner Braut, nach Venedig begeben hatte, benachrichtigte der racheschnaubende Verschmiihte seinen im Osterreichischen Friaul lebenden Vater von dem Vorfalle und von der unternommenen Reise Novello’s. Dieser rief seine Bekannten und Vervvandten zusammen, und berieth sich mit ihnen tiber die zu nehmende SUhne. Da alle scliwiegen, erhob sich ein Propst und sprach: Da Niemand der Anwesenden den Muth hat, die Ehre der hochangesehenen Familie zu vertheidigen, so will ich, der ich seit meinen jungen Jahren zur Clientel der Familie gchOrc, die Deinem Sohne angethane Schmach in dem Illute Novello s abvvaschen, und die erhaltene Wunde mit dem Tode des Verwundenden riichcn. Sonach begat er sich mit einer Schaar Banditen auf die Špur Novello’s, vvelchen er auf dessen Riickreise nach Deutschland bei Venzone erreichte. Der Wagen wurde angehalten, der Kutscher vom Bocke herabgerissen und auf Novello losge-sturmt. Da letzterer sich in der Gewalt seiner Feinde sah, hullte er, ohne ein Wort zu sprechen und ohne Furcht zu aussern, seinen Kopf in den Mantel und fiel unter den Streichen seiner MOrder. 2) Die Familie Zengraf (urspriinglich Zehentgraf) ist eine alte adelige Fa-milie, welche schon unter den Grafen von GOrz vorkOmmt. Im J. 1591 wurde Garl y. Zengraf unter die Landstiinde aufgenommen. Erzherzog Maimilian, Regent von InnerOsterreich wahrend der Minderjahrigkeit des Erzherzogs Ferdinand, ver-lieh (wahrscheinlich demselben) Carl v. Zengraf, Secretar der Grazer Kainmer, den Osterreichisehen Adel, bestatigte und vermehrte sein altes Wappen im J. 1594; letzterer erseheint auch 1598 als landesfiirstlicher Commissar fur den eingeleiteten Verkauf der landesfiirstlichen Zehenten. Derselbe erbaute naclist der Vorstadt Piazzutta seinen Palast, welcher mit der dortigen Geriehtsbarkeit nach dem Aus-sterben der Zengrafschen Familie an die Grafen von Strassoldo iiberging, deren e>ne Linie hiervon das Pradicat Zengraff annahm (Coronini Miscellanea p. 328). 8pater (jedenfalls nach 1768) wurde dieser Name in Graffenberg umgewandelt, und von der erwahnten noch bluhenden Linie der graflich Strassoldo’schen Familie beibehalten. Der Name Zengraf (oder Cingraf) fur jene Localitat (welclie gegen-Wartig der graflichen Familie Coronini Cronberg gehOrt) lebt aber noch im Munde des Volkes und erhalt sich in der Bezeichnung der dorthin fiihrenden Strasse. 3) Eine uralte adelige Familie in Bologna. Boniatolo de Claricini kam im Jahre 1200 von Bologna nach Cividale, wo die Familie ihren Wohnsitz nahm. Die Briider Nicolb und Paolo Cl. wurden vom Kaiser Carl IV. als wohlverdient um die Krone erklart und ihren Nachkommen die active nnd passive Lehensfahig-keit ertheilt. Die Familie Cl. stiftete eine Messe in der Capelle an der stadtischen Fontaine in Cividale (um 1277). Als der Patriarch Marquard 1366 seinen feier-iichen Einzug in Cividale hielt, veranstaltete es Jacob Cl. als Vormund der min-derjahrigen Bojano und Corrado Bojani, dass diese dem Patriarchen an der zur ^tadt fiihrenden Briicke das Schwert tiberreichten, um das der Familie Bojani sustehende Privilegium aufrecht zu erhalten. Nicolb Cl. wurde 1381 als Abge-sandter von Cividale nach Rom geschickt, um im Vereine mit den Abgeordneten von Udine und den Castellanen einen nenen Patriarchen zu erbitten. Kaiser Sigismund ertheilte dem Ermanno und Francesco Cl. und ihren Erben das Recht, das ^appcn der altberiihmten Familie Dornpacher anzunehmen. Nicolb Cl. war um 1500 ein ausgezeichneter Gelehrter, bekannt durch seinen Commentar zu Dante’s gfittlicher ComOdie. Auch Lorenzo Cl. war ein Sehriftsteller, welcher 1544 ein ^ erk unter dem Titel ,,Dei Doveri del Presidente“ herausgab. Giacomo und Gu-?iielmo Cl. wurden im Jahre 1586 als Mitgliedcr in den Senat der Stadt Rom aufgenommen. *) Kaiser Leopold erhob Martin Codelli 1666 und dessen Vetter Paul und Johann Baptist Codelli 1679 in den Adelstand mit dem Priidicate Fahnenfeld. Ein ■^uchkomme derselben, Augustin Freiherr Codelli von Fahnenfeld nimmt unter Jon Wohlthatern von GOrz einen der ersten Platze ein. August war geb. zu GOrz 1083 und gelangte durch Beerbung cines Oheims zu einem bedeutenden VermO-^°n, von welchem er den edelsten Gcbrauch machte. Er griindete das Bisthum (Erzbisthnm) von GOrz mit der Uebergabe eines Hauses sammt einem ausgedehnten Grundstucke und Stiftungscapitalien von 40.000 fl. fiir den Bischof lind mit 40.000 fl. fiir den Propst und zwei Domherrnstellen 1749 in einem Gesammt\verthe von 00.000 fl. Doch zeigte er sich auch in anderer Weise freigebig, indem er den Marienaltar in der Jesuitenkirche von Gorz errichtete, die erzbischOfliche Capelle erbaute, den Brnnnen im Garten der Capuziner anlegte, zwei Freiplatze im Wer-denbergischen Seminar von G6rz und einen Domherrnplatz in Laibach stiftete. Er erlangte von Kaiser Carl VI. 1734 den Adel (oder die Bestatigung desselben) und ivurde von Kaiserin Marie Theresia 1749 in den Preiherrnstand mit dem Pradicate von Fahnenfeld erlioben; auch erhielt er von derselben das Patronatsrecht iiber die Dompropstei des Erzbisthums von Gorz, welehes die Familie noch gegenwartig austtbt. Zum Mitgliede der Landstande in GOrz ward Augustin C. 1744 ernannt. Er hatte nicht mehr die Freude, die zwei Jahre nach seinem Tode erfolgende erste Besetzung des neucreirten Erzbisthums von GOrz zu erleben, und starb zu Laibach 1749. Seine Grabschrift in der erzbischOflichen Capelle zu GOrz lautet: Hic jacet, qui miserrime natus, in juventute pauperrime educatus in aetate sublime elevatus, in morte ad nihilum reductus. Obiit Labaci 20. Julii 1749. 5) Die Familie Conti (urspriinglich Conti Grafen d’Antro und spater kurz-weg Conti genannt) stammt aus Cividale, wo sie zuerst den Namen de Burgo Pontis oder Ultrapontanus (oltre il ponte d. i. jenseits der Brucke) nach ihrem \Vohnsitze in der Vorstadt Borgo di Ponte fiihrte. Bernardus de Ultraponte wurde vom Patriarchen Antonio Gaetani 1399 zum Markgrafen (obersten Verwaltungs-beamten) von Istrien ernannt, dessen Siihne Johann und Georg Conti wurden vom Grafen Ortenburg als Reichsvicar mit den Giitern des verbannten Tristan Savorgnani in Termano 1412 belehnt. Georg’s Nachkomme, Nicolaus, war der Vat er Georg’s II., dessen Sohn Nicolaus II. Bern h ar d und Ulrich erzeugte. Ulrich’s Solin Nicolaus III. war der Vater von Troilus, Ritter des Johanniterordens, und'von Johann Franz, welch letzterer Peter, Troilus, beide Comthure des Johanniterordens, und Conrad, den Vater von Johann Franz und Troilus, der in1 J. 1768 noch lebte, zu SOhnen hatte. Die Familie erlangte 1544 das Patriziat von Giirz, hatte seit dem 15. Jahrhunderte die Jurisdiction von Solesenco ani Coglio envorben, und lebte zuletzt in Romans. *) Die Locatelli, ein in Italicn sehr weit verbreitetes Geschlecht, stammen aus der Provinz Bergamo. Sie liessen sich im 16. Jahrhunderte in Gradišča (w° bereits 1549 ein Antonio Locatelli von Bergamo vorkSmmt) und bald darauf 'n Corinons nieder. Jo sef L. war Fiscalprocurator der Grafschaften Giirz und Gradišča und starb 1603. Dessen Sohn Hortensius (geb. zu Gradišča 1574, f 1626) folgte seinem Vater auf diesem Posten nach (1603) und envarb sich durch seine Geschiiftskenntniss und juridisehe Gelehrsamkeit grossen Ruf und weit verbreitetes Ansehen. Er war der Rechtsconsulont des Landesfiirsten in den fortrviihrenden Grenzstreitigkeiten mit Vencdig, und wurde vviederholt nach Graz an den Sit z der Regierung berufen, um sein Gutachten sowohl in jenen als auch in anderen staatlichen Fragen abzugeben, so wie er auch als k. Commissilr bei den Friedens-verhandlungcn mit Vencdig 1618 bestellt wurde. Er schrieb auch im Auftragc Ferdinand'« 11. eine historisch-juridische Dissertation, um zu beiveisen, dass das Patronatsrecht des Patriarehates von Aquileja dem Kaiser zustehe. Er verwemletc sich auch cifrig im Dienste des Landes und vollendete die Reform des Landes-statutes; zur Anerkonnung sciner Verdienste ivurde er (fiir seine Person) von den Landstiinden Kili als ihr Mitglied aufgenoniincn. Den Adelsstand hatte Johanu locatelli vom Erzherzog Ferdinand bereits 1596 erhalten, nnd 1615 wurde einera anderen Johann und Marcus Anton, Briidern, der Adelsstand verliehen. Locatello Loeatelli, geb. zu Giirz, zeichnete sieb dureh seine kriegerischen Thaten aus; er dient« unter Maradas in Gradišča, stieg bis zum Range eines Obersten, hielt 1632 an der Brucke bei Steinau in Schlesien dureh seine Tapferkeit die Feinde auf, bis sieh das Heer dureh seinen Riickzug decken konnte, kainpfte bei Schweidnitz, Liegnitz, Neisse, Liitzen, Frankfurt a. d. Oder, Troppau, Zittau, Stargard, Magdeburg, Rottenau, und vertheidigte die Festung Domitz in Meklenburg tapfer und unter vielen Entbehrungen bis zum Entsatze dureh die kaiserlichen Truppen, so wie er auch in Glatz dem Feinde harten Widerstand leistete. Er ward mit seinem Bruder Anton in den Freiherrnstand mit dem Priidicate von Eulenburg und SchOn-feld erhoben!647. Im Jahre 1649 schenkte Kaiser Ferdinand III. ihm 300 Čampi (200 Joch) Grundbesitz im Gebiete von Cormons zur Belohnung seiner Kriegsdienste, 'velche Schenkung , da jene Grundstucke Gemeindeeigenthum gewesen, die lebhaf-testen aher fruchtlosen Proteste der Gemeinde Cormons hervorrief. Nicht lange naeh-ber erscheinen die Bruder Locatello und Anton als Patrizier von GOrz 1659. Im Jahre 1737 werden Lorenz und Andreas L. als Patrizier von Gorz genannt, letzterer testirte 1740 tiber sein VermGgen zu Gunsten der Erriclitung eines Bominicanerklosters in Cormons, und 1768 war Vincenz Ernst Provinzialrath in Gorz. 7) Die Lottieri ivaren in Gradišča ansassig. Carl L. wurde 1654 in die bandstiinde von Gradišča aufgenommen; er ward bei der kais. Gesandtschaft in Bom venvendet, trug in der Folge wesentlich bei, das kais. Quecksilberbergwerk zu Idria ertragreicher zu machen und zu erweitern, und bekleidete zuletzt die Stelle eines Provinzial-F.innehmers in Gradišča. Sein Solin Franz Anton folgte ihm in dieser letzten Stelle nacli, ebenso sein Solin Carl, \velcher auch die kais. Seiden-spinnerei in Farra leitete und dem Provinzialbauamte vorstand. Carl rvurde mit seinen Briidern Roman und Sertorius von K. Carl VI. 1726 in den Freiherrnstand erlioben. s) Die Familie Pace soli nacli Einigen von Burgern aus Udine, die sicli de i-rbanis nannten, nacli Anderen (und zwar wegen des gleichen Wappens ivahrschein -iicher) von der Triester Familie Pace abstainmcn. Im 17. Jahrhunderte theilte sicli die Familie in zwei Linien, welche sich in Udine und in Gradišča niederliessen. b*er ersteren gehiirte Carl de 1’acc an, cin berllhmter Rechtsgelehrter, rvelcher im Oftentlichen Aultrage die Statuten der Stadt sammelte, sie zu einem Ganzen ver-Ufbeitete und verbessertc. Aus der letzteren stammten die Brtlder Carl Maria u,>d Johann Andreas, ivelche zur Belohnung ilirer dem Staate geleisteten Dienste v°n K. Leopold I. in den Freiherrnstand mit dem Priidicate von Friedensberg 1673 crhoben rvurden. Carl Maria hatte im Reiterregimente Rabatta gedient, war in seiner militarischen Laufbahn bis zum Grade eines Feldmarschalllieutenants empor-gestiegen und hatte die Kammererswurde erlangt 1692. Johann Andreas war der Vater des kinderlos verstorbenen Hieronim us. Da die Gradiscaner Linie mit Carl ^uria ausstarb, setzte er in seinem Testamente die Udineser Linie zum Erben der reichen Primogenitur cin, und zwar Bombard Grafen von Pace, dessen SOhne bnrl Maria, Franz und Joseph das Gtirzer Patriziat 1737 erlangtcn. Carl ■^aria war k. K&mmercr und wurde, was damals mit vielen iSchwicrigkeiten und strengen Adelsproben verbunden war, in den angesehenen St. Stephansorden von b°scana als ltittcr aufgenommen. Die Familie bltiht nocli lieute und bat ilire lic- sitzungen in GOrz dann im Gebiete von Gradišča zu Tapogliano und Ajello. Carl Graf von Pace, k. Kammerer und Ritter 2. Classe der eisernen Krone, wurde von Sr. M. dem Kaiser Franz Joseph nach der Einfiihrung der Verfassung vom 26. Februar 1861 zum ersten Landeshauptmanne des GOrzer Landtages 1861 berufen, welche Stelle er bis 1867 bekleidete. 9) Gabriel Edler von Salamanca Secretar K. Carl’s V. kam mit Erzher-zog Ferdinand aus Spanien nach Oesterreich, und wurde oberster Secretar und General-Schatzmeister des K. Ferdinand, spater Hauptmann von Wiener Neustadt und Kanzler Ferdinandi, von u elchem Posten er iiber die Klagen der Stande wegen UebergriiFen entfernt werden musste. Er ward von Carl V. 1622 zum Comes Late-ranensis ernannt, und erhielt die weitesten damit verbundenen Privilegien (das Recht andere Comites lateranenses zu ernennen, Doctoren aller Facultaten — nach einem durcli drei Fachmiinner vorgenommenen und gut bestandenen Examen des Candi-daten — und Poetas laureatos zu ereiren, das Asylrecht fiir seine Hauser fiir alle Delinquenten, mit Ausnahme der Capitalverbrecher, Mauth- und Zollfreiheit fiir sich und sein ganzes Haus, das Ehrenbiirgerrecht in allen Stadten, das Recht, Adel und Wappen zu verleihen, Kinder zu emanzipiren und von der vaterlichen Gewalt zu befreien, die Adoptirung der Kinder zu genehmigen, uneheliche Kinder zu legitimiren, Ehelose ehelich zu erklaren, die Diplome mit rothem Waehse zu siegeln). Auch erhielt er vier Generationen geschenkt und wurde zum Ritter vom goldenen Sporn (Eques,auratus) mit dem Rechte, andere solche Ritter zu ereiren, ernannt. Im J. 1523 erhielt er von K. Ferdinand die Erhebung in den Freiherm-stand mit dem Pradicate von Freyenstein und Carlspach; und 1524 ward er zum Grafen von Ortenburg ernannt und ihm diese Grafschaft verliehen. Fiir die dem Kiinige vorgestreekten Summen ward ihm 1528 die Grafschaft Giirz verpfandet. Seine Familie starb 1640 mit dem Grafen Georg aus, und Ortenburg fiel dem Landesfiirsten anheim, da das Nachfolgerecht der anderen Linien nicht anerkannt wurde. Das oben erwahnte Diplom K. Carl’s V. erstreekte sich auch auf den Oheim GabriePs, Peter, und seine Brilder Franz und Alphons. Peter’s Sohn Christoph war Vater von Alphons und Nicolaus; letzterer kam aus Spanien, liess sich in Friaul nieder, diente im k. Heere, war Capitiin an der Isonzobrttcke, und hatte zum Soline Sigismund, Vervveser des Capitanates von Gradišča. Sigismund war der Vater von Alphons, Eustach und Sigismund, welche sammtlich in Kriegs* diensten standen. Alphons war Capitan unter Waldstein, Herzog von Friedland. und dessen Schatzmeister, und fiel im Kriege. Eustach \var ebenfalls Capitan und Sigismund Castellan von Gradišča; diese beiden Briider \vurden in die Landstande von Gradišča aufgenommen. Der letztgenannte Sigismund hatte zum Sohne Johann Joseph, dessen Sohn Carl und dessen Enkel Sigmund Rath des consiglie Capitaniale in GOrz war (1754). Bei der Vereinigung der Grafschaft Gradišča mit GOrz vvurde die Familie unter die GOrzer Landstande aufgenommen 1754. Die Sa-lamanca sind desselben Geschlechtes mit den Grafen von Hoyos. 10) Die Tac c o sollen von Ghino de Tacco aus Siena abstammen, welcher von Papst Bonifaz VIII. zum Ritter geschlagen und iiber Vermittlung des Abtes von Cluny zum Grossprior des rOmischen Hospitals ernannt wurde; seiner ge' denkt Boccacrio in der 92. Novelle des Deuimeron. Es wird behauptet, dass sie desselben Geschlechtes mit den Grafen von Capodistria seien. In der That. er-scheint ein Nicolaus de Tacco aus Capodistria als Pfarrer von S. Martino in Civi- dale 1399. Johann Dominik T. (aus Capodistria) var der Commandant einer Galeere in dem Seekriege der Venezianer mit den Tiirken 1571, kampfte tapfer in der Sehlacht und kehrte mit reicher Beute nach Corfu zuriick, wo er ruhmreich starb. Andreas T. war Kanzler des Capitanates von Tolmein, Franz T. Notar 1634. Dessen Sohn var Andreas, dessen Enkel Carl, dessen Urenkel Carl Anton. Des letzteren Bruder Franz pflanzte die Familie fort, Sie war in Gradišča ansassig und vurde bei der Vereinignng dieser Grafschaft mit Gorz 1734 unter die Gdrzer Landstande aufgenommen. Freiherr Carl Taeco griindete (1724) die erste Lederfabrik in GCrz; im J. 1768 lebte Franz Freiherr v. T., Commer-sialrath in Gorz. — Gegenvartig besitzt die Familie Vogherska (Ungrischpach) und St. Florian. ll) Seit altesten Zeiten fiihrte die Familie Andriani den Namen de Mnrenthein; ihre Mitglieder varen Ministerialen der Grafen von Taufers. Marcel-linus ab Andrian, genannt Morandinus, lebte um 1200. Dessen Neffe Moran-dinus ab Andrian de novo Burgo vurde Stammvater der Familie, seine Sobne Pilgrim, Conrad, Heinrich, Christian, Nicolaus, Rondald, Friedrich und Ulrich belehnte Meinliard, Herzog von Karaten, Graf von Gorz und Tirol, ®it mehreren Giitern. Eberhard Morandinus von Andrian heiratete Adelheid, Tochter Heinrich’s von Werburg, dessen festes Schloss das Pradicat aller Andriane abgab. Jacob II. und Ulrich H. lebten um 1395. Georg I., einziger SprOss-ling der Familie, heiratete 1529 Uršula Spaur im Pflaum. Georg var Domherr von Brixen, Nicolaus Vice-Capitan von Aquileja, Hyacinth diente unter Kaiser Ferdinand II. im Heere und Caspar Melchior starb ohne Kinder. Deren Bruder K ras m us H. pflanzte die Familie fort, velche sich in drei Linien theilte. Dessen kltester Sohn Caspar Sigismund griindete die steirische Linie, jene de Pappariano, Johann Erasmus var Vater von Erasmus Sebastian, Herrn von Clandorf, velcher, kinderlos, die in Gradišča ansassige Linie Pappariano, die auch bald ausstarb, zu Erben einsetzte. Georg Erasmus var Castellan von Gradišča, Nicolaus infulirter Abt und Pfarrer in Fiumicello. Theresia Grafin von Coronini, ^itvve des Johann Joseph, letzten SprOsslings der Linie Pappariano, vermahlte sich vieder mit Franz Carl Elias A., aus der steirischen Linie, velcher nebst seinen Briidern und Vettern, Abt Nicolaus, Johann Joseph, Carl Thomas Uud Ernst Joseph Maxmilian 16U2 von Kaiser Leopold I. in den Freiherm-stand erhobcn vurde. Dessen Sohn Ferdinand, fiirsterzb. kolnischer Kammerer, diente als Oberstvachmeister in einem kurpfalzischen Regimente (1768); er erhielt 1'69 das Patriziat in Gorz. ,2) Die ursprllnglich arabische Familie Cassis Faraone kam aus Egjpten und liess sich unter Kaiser Josef II. im Lande nieder. Sie erkaufte den ansehn-lichen Grundbesilz des aufgehobenen Nonnenklosters Monastero maggiorc in Mona-stero bei Aquileja und vard von Kaiser Joseph II. in den Grafenstand erhoben. Nn Jahre 1787 crlangte sie das Patriziat in Gfirz. Der jiingst verstorbene Graf * ranz macht sich durch seine ausgezcichnete Sammlung rOmischer Milnzen, Me-daillen, geschnittener Steine und anderer Antikaglien, velche er von den Ausgra-'rnngen in Aquileja durch dreissigjahrige Bemuhungen zusammenbrachte, rilhmlich '•cltannt. ls) Die Isolani sollon aus dem Geschlechte der Lusignan stammen, die 'n Cypern, Jerusalem und Armenien herrschten; sie kamen von Cypern nach Bologna und vurden darum Isolani genannt. Jacob Isolani, zu Bologna geboren, vurde ^r- v* Cio er ni g. GOrz und Gradišča. 50 Wir besitzen noch aus der letzten Zeit der Landstande ein im J. 1792 vom Ritter Castellini, Secretar des Provinzialrathes zusammen-gestelltes Verzeichniss der sammtlichen unter die Landstande von Gorz vom Beginne dieser Korperschaft bi s zum Ende derselben aufgenommenen adeligen Familien und geistlichen Corporationen, vvelches dadurch ein bervorragendes Interesse erlangt, dass bei jeder Familie (mit wenigen Ausnahmen) der Zeitpunkt ilirer Aufnahme beigesetzt ist. Diesem Ver-zeiclinisse zufolge zabite die geistliclie Bank 40 Mitglieder (das Bisthum von Gorz und Gradišča, in welches das Erzbisthum von Gdrz 1784 umgetvandelt worden, und jenes von Lavant, die Pralatur von Freuden-thal in Krain, das Domcapitel von Gorz, das Capitel von Cividale und die vom landesfiirstlicken Patronate abhangigen Pfarreien in Ajello, Bigliana, Camigna, Cernizza, Chiopris, Cormons, Farra, Fiumicello, Flitsch, Gonars, Gorz [Dompfarre und Pfarre S. Ignaz], Gradišča, Capo-retto [Karfreit], Kirchheim, Lucinico, Medea,Merna,Ontagnano, S. Pietro, Podmeuz, Prebacina, Precenico, Reiffenberg, Romans, Ruda, Salcano, 1413 vom Papste Johann XXIII. zum Cardinal ernannt. Die Familie fiel in die Ungnade des Papstes Clemens VII.. welcher sie 1532 ihrer Gtiter (der Grafschaft Minerhium) heraubte und sie zur Auswanderung zwang, worauf sie sich in GOrz niederliess. Peter Hortensius Isolani, Doctor der Eechte, verfasste eine Sainm-lung der Giirzer Gesetze und wird von Coronini Instaurator der Giirzer Statuten genannt. Herkules Leo J. vermahlte sich mit Clara von Orzon und vrarde der Vater des Johann Marcus Freiherrn von J., welcher im kaiserlichen Heere diente, sich bei der Belagerung von Gran 1595 befand und als Oberstlieutenant bei dem ungliicklichen Angriffe auf Stuhhveissenburg 1599 in tiirkische Gefangenscliaft gerieth, in welcher er bald darauf starb. Johann Ludwig Hektor, dessen Sohn, wurde 1580 in GOrz geboren und trat frtih unter seinem Vater in Kriegsdienste. Im J. 1603 flel er in tiirkische Gefangenschaft, befreite sich aber davon und kam nach Siebenbiirgen. Er diente unter den Kaisern Mathias und Ferdinand II. mit gleichem Eifer in BOhmen, am Rhein und an der Elbe. Spiiter wurde er Inhaber eines Regimentes Kroaten, diente 1630 unter General Savelli in Pommern und kampfte 1631 mit Auszeichnung in der Schlacht bei Leipzig, so dass Waldstein, der Herzog von Friedland, ihn an die Spitze aller seiner Kroaten-Regimenter stellte. Im J. 1634 kiimpfte er mit semen Kroaten unter K.Ferdinand HI. in der Schlacht von NOrdlingen. Zur Belohnung seiner Verdienste wurde ihm der Oberbefehl ilber die Kroaten ertheilt und er 1635 in den Grafenstand erhoben. Spiiter diente J. im niederliindischen Kriege, wo seine Kroaten arge Venviishingen anrichteten 1636. Als das kais. Heer bei der Belagerung von S. Jean. de Laune von den Franzosen angegriffen und zum Rtickzug gezwungen wurde, befehligte Johann Ludwig’s Sohn, gleichfalls des Namens Ludwig. die Nachhut und wollte niclit frtiher die Brflcke iiber den Tille passiren, bis nicht der letzte Mann seiner Truppen hiniiber wiire, wobei er durch einen Schuss aus einer Spingarde getOdtet wurde. Graf Johann Ludwig starb zu Wicn 1640, und hinterliess zwei Tdchter, mit welchen die Familie ausstarb. Er war Besitzer der Ilerrschaften Aicha in BOhmen und Tribuswinkel in NiederOsterreich. Schrebelia, Sclifinpass, Deutschruth, Tolmein, St. Veitsberg. Visco, Woltschacli); dieHerrenbank zahlte 156, die Ritterbank 161Mitglieder ’) Catalogo alfabetico del Cavaliere Castellini indicante 1’aggregazione alla Nobilta patrizia delle diverse famiglie nobili Gorizia 1792. Bei der Aufziihlung der Mitglieder der Herrenbank sind die darin Sitz nehmenden Fiirsten (Auersperg, Colloredo, Dietrichstein, Eszterhazy, Kaunitz, Paar, Porzia, Eosenberg und Star-bemberg) ohne Bezeichnung der Jahreszahl der Aufnalime aufgefuhrt. Die iibrigen Mitglieder der Herren- und der Ritterbank, deren Aufziihlung liier durch die An-gaben Morelli’s (Gesch. von GOrz) vervollstandigt wird, reihen sich nach der Zeit ihrer Aufnahme in folgender Weise: 1434 Hoffer von Rentschach; 1462 Domberg, Graf Rabatta; 1463 Cliienburg Gr., Degrazia Freiherr, Reschauer Fr., Strassoldo Gr., Prodolone, Fontana, Leonardi di Cormons, Hais von Ungrischpach; 1499 Neu-haus Gr., Flojaner; l501MelsGr., Edling Gr., Grajo, Ribisini, Raffaeli, Colloredo Gr.; 1503 Brandis; 1512 Nadoliz; 1313 Attems Gr.; 1320 della Torre (Thurn) Gr., Bru-derle; 1323 Copmaul; 1527 Gardovig, Lanthieri Gr., 1532 Grienhofer, Gorgo Gr.; 1534 Vesten (Postcastro); 1533 Egkh Fr.. 1537 Campagna Fr.; 1539 Bapst; 1541 Castello, Portis Gr., Formentini Fr., Codroipo Gr., Suardo Gr., Canussio, Cnes; 1342 Cotta; 1344 Coballis, Conti; 1548 Cusin; 1546 Cemozza; 1557 Delmestre Gr., Cronschall; 1560 Ferenz, Holzapfel; 1561 Petazzi Gr.; 1362 Bellin; 1363 Orzon Gr.; 1564 Cobenzl Gr., Capella; 1565 Paradaiser Gr., Taiis Gr., Barbara Liberal, Jordan; 1566 Arschenio, Belgradino, Manfredi, Mattioli; 1567 Brondo, Poncon, Claricini, Cogna, Manzano, Miller; 1569 Zucco Gr., Urschenbeck Gr., Vagenring, Bertis, POllschach, Hoyos, Arardi, Marsis; 1573 Khiesl; 1584 Bogarini; 1586 Kirchmayer; 1590 Ortenburg Gr., 1591 Prattenstein Gr., Panizolli Fr., 1592 Grabiz; 1596 Zengraf; 1604 Coronini, Casal; 1005 Eadieucig, Paar; 1608 Gastaldi, Palmberg, Tanzer; 1612 Richiero, Offenhaimb Fr.; 1615 Galler Gr.; 1618 Maradas; 1620 Breuner Gr., Prandegg Gr., Terzi Fr.. Verda, Cusmann; 1621 Collalto Gr., Gambera Gr.; 1626 Bisser, Viser; 1627 Sembler Fr., Claris, Zehentner Gr., Chiesa Pr., Eder, Sparbersbach, Vacani, Ziegelmuller; 1628 Barbo Gr.; Brigido Gr., Jechlinger, Pesler, Bajo, Haring, Lirstkoll, Lavant, Pauli, Wurzelei; 1632 Studenitz; 1633 Craf; 1637 Mordax Fr; 1640 Lichtenheimb; 1657 Menalo; 1659 Defin, Herberstein Gr., Franzin, Heinrichsberg Gr.; Locatelli Fr., Posarelli Fr., Sedenitsch Gr., Wagensperg Gr., Alberti, Brandegg, Garzarolli, Gibelli, Hilleprand, Kuen, Lang, Marenzi Fr., Miglio, Simonetti, Soldan; 1660 Sinzendorf Gr.; 1661 Tattenbach Gr.; 1667 Abele Fr., Rindsmaul Gr.; 1671 Codroipo Gr.; 1673 Katzenstein (Katzianer von) Gr.; 1675 Schurian; 1677 Rovere; 1683 Dietrichstein; 1684 Gorizutti, Mauerburg Fr., Nov,Ho Gr., Oberburg Fr., Raunach Fr., Strattmann Gr., Trilegk Fr., AVendenberg Gr.; NLorolli von SchOnfeld, Sauerburg, Schrott, Vogtsberg; 1685 Stubenberg; 1686 Bu-*ellini Gr.. Inzaghi Gr.; 1689 Rechbach Fr.; 1691 Langersberg, Fries Fr.; 1694 Gandussi; 1693 Marcovich, AVeissenberg, Plechnern Fr.; 1696 Auersperg Gr.; 1703 Stftrgkh Gr.; 1707 Lebenburg Gr., Seillern Gr., Hueber, Zailsohn Fr.; 1712 Mon-tanari Fr., Liedenbeim, Petzlhuber; 1714 AVildcnstein Gr., Loidl; 1723 Altenhof, Palchhammer, Steitz, Hartenhofer; 1727 Ceroni; 1728 Iinbsen; 1730 Lierwald; 1731 AVidmann Fr.; 1733 Pistrich; 1735 Bosizio; 1737 Brignole, Gallenberg Gr., Piifstein Gr., Lottieri Fr., Pace Gr., Purgstall Gr., Safran Fr., Steffanio Fr., Nfarinelli, Nemizhofen; 1740 Mainersberg; 1743 AVaidmannsdorf; 1744 Codelli; 1745 Koch; 1749 Stuppan; 1750 Haugwitz Gr.; 1754 Harrsch Gr., ferner die 18 50 * im Ganzen umfasste sohin der Korper der Landstande 357 Mitglieder, deren Familien jedoch am Schlusse des Bestandes dieser Korperscliaft zum grosseren Theile ausgestorben waren, oder ihren Wohnsitz ausser-halb des Landes hatten. Es erubrigt noch, einige Worte iiber die Ansiedlung der adeligen Familien in der Landeshauptstadt beizufiigen. In der friihesten Zeit liessen sich die Ministerialen der Grafen im Burgfrieden des Schlosses nieder, welcher durch den Grafen lleinrich IE. Stadtprivilegien erhielt, die erst um mehr als ein Jahrhundert spater auf den am Fusse des Schlosshiigels gelegenen Theil, die untere Stadt genannt, ausgedehnt \vurden. Wir rvissen, dass die Familien Dornberg, Colloredo, Vest (de Castro), della Torre (Thurn), Ungerspach, Attems, Rabatta, Fontana, Rassauer, Taxis u. A. ihren Wohnsitz in der oberen Stadt hatten. In der unteren Stadt erbauten sich in der Folge ihre Ilauser und Palasto die Familien Orzon, Thurn, Formentini, Egkh, Rabatta,Rassauer, Attems, Lanthieri, Coronini, Cobenzl, Edling, Mels, Grabiz u. A. *). Der adelige Grundbesitz im Lande vertheilt sich gegenwartig (1872) in folgender Weise. Es erscheinen unter den Grundbesitzern 1 kaiserlicher Prinz: Bonaparte, 1 furstliche Familie: Hohenlohe, 1 Herzog: Blacas; 2 Marchesi: Fabris, Obizzi; 13 griifliche Familien: Attems, Attems-Sembler, Colloredo, Coronini-Cronberg (3 verschiedene Linien), Cassis Faraone, Dehnestri, Lanthieri, Mels-Colloredo, Pace-Friedenberg, Puppi, Pontgibeau, Strassoldo (3 verschiedene Linien), Thurn; 14 Conti (vene-zianischen Ursprungs) Asquini, Antonini, Morosini-Gatterburg, Mistruzzi, Mantica, Montagnano, Panigai, Papafava, Priuli, Sbruglio, Toppo, Valen-tinis, Varmo, Zucco; 11 freiherrliche Familien: Baselli, Bresciani, Codelli, adeligen Familien von Gradišča, welche bei der Vereinigung der beiden Grafschaftcn unter die Landstande von Gorz aufgenommen wurden: Affabris, Alessio, Baselli, Comelli, Dionoro, Filipussi, Gorzer, Michelini, Moschettini, Periboni, Komani, Sala-manca, Tacco, Toseani, Wassennann, Villari, Zattoni und Zaniero; 1756 Podstatzky Liechtenstein Gr., Torres Gr.; 1760 Perlas, Puebla Gr.; 1763 Dobblhof Fr., Harrach Gr.; 1764 Bliimegen Gr., Molina Fr., Baronio, Benigni, Boschetti, Maffei, Kaunitz Gr., Chotek Gr.; 1765 Perelli; 1767 Plentschig, Van Swieten Fr.; 1768 Pacassi Fr.; 1769 Andriani Fr.; 1772 Eger Fr., Curti; 177.7 Vogtberg Fr.; 1774 Pichler, Lamberg Gr.; 1781 Rosenbcrg Gr.; 1787 Cassis Faraone Gr., Eszterhazy Gr.; K0-nigsbrunn Fr.; 1789 Finetti; 1790 Aichelburg Gr., Kolowrat Gr., Marini Fr., Starhemberg Gr.; 1791 Lagusius, Philippsberg, Vogl; 1795 Rotenhahn. Wenn die Mitglieder einiger Familien, wie die Colloredo und Coronini, zu verschiedenen Zeiten unter die Landstande aufgenommen wurden, so ward hier nur die fruheste Aufnahme verzeichnet. Von einigen Familien, wie von der uralten bis auf die Zeiten der Grafen von GSrz hinaufreichenden der Grafen Puppi, wurde der Zeit-punkt der Aufnahme nicht angcgeben. ') Coronini Liber fastorum S. 22. Drechsel, Degrazia, Delmestre, Formentini, Locatelli, Ritter-Zahony, Steffaneo, Tacco; 39 Familien vom niederen Adel: Baronio, Boschet.ti, Bassa, Battistig, Bartolomei, Bosizio, Canussio, Claricini, Conti, Comelli, Cattarino, Dottori, Finetti, Franzoni, Fabris, Filippusi, Gironcoli, Koffler, Lugk, Luzemberger, Majtti, Morelli, Marinelli, Milost, Nordis, Peteani, Premersteiif, Persa, Pregl, Pagliaruzzi, Rassauer, Reya, Stalile, Savorgnani, Salamanca, Tuzzi, Villaris, Zattoni, Zuccato ’). Aus eineni Documente iiber die Steuerfreiheit der adeligen Familien gehorigen Stadthausern vom J. 1691 ergibt sich, dass damals folgende Familien Hauser in der Stadt besassen: Formentini, Grabiz, Degrazia, Coronini, Radieucig, Pesler, Gibelli, Cobenzl, Mels, Thurn, Suardi, Porzia, Strassoldo, Attems, Rabatta, Kienburg, Orzon, Colloredo, Locatelli, Terzi, Rassauer, Garzarolli, Simonetti, Delmestri, Gorizutti, Pusarelli, Morelli, Lanthieri und Neuhaus. Von diesen 29 Familien wareu ein Jahrhundert spater, im J. 1770, noch 16 im Besitze von Stadthausern, 13 dagegen (Formentini, Pesler, Gibelli, Porzia, Kienburg, Orzon, Garzarolli, Simonetti, Delmestri, Gorizutti, Pusarelli, Morelli und Suardi) hatten, theils weil sie ausgestorben oder \veggezogen, theils aus anderen Ursachen, diesen Besitz verloren. Hinwieder waren 10 andere adelige Familien als Hausbesitzer hinzu-getreten (Arardi, Petazzi, Codelli, Pace, Torres, Stefaneo, Andriani, Vogtberg, Alberti, Edling), so dass die Zahl der angesessenen Familien im J. 1770 26 betrug. Nach einem fast gleichen Zwischenraume, im J- 1847, ziihlte man noch 16 adelige Familien mit einem Hausbesitze 'n Gorz; es waren namlich 15 Familien (Suardi, Arardi, Petazzi, Codelli, Babatta, Neuhaus, Cobenzl, Torres, Stefaneo, Thurn, Andriani, Vogt-i>erg, Grabiz, Alberti, Terzi) aus den oben angegebenen Griinden weg-gefallen, und fiinf Familien (Peteani, Locatelli, Tacco, Cassis Faraone, Baselli) liinzugetreten. Auch die Zahl der im Besitze der adeligen Familien befindlichen lliiuser hatten sich von 1770 bis 1847 bedeutend, namlich von 110 auf 33 vermindert. Es besassen namlich im J. 1770 die Familien: Attems 20 Hauser, Pace 13, Coronini 11, Rabatta und Lhurn je 10, Strassoldo 8, Rassauer 7, Lanthieri, Radieucig, Andriani, Vogtberg, Suardi je 3, Torres, Grabiz, Alberti je 2 Hauser, und Neuhaus, Lobenzl, Stefaneo, Terzi, Edling, Mels, Codelli, Petazzi, Arardi und Golloredo je ein Haus. Im J. 1847 dagegen waren zugehorig den Familien: Attems 9, Pace, Colloredo je 4, Coronini, Rassauer je 3, Strassoldo 2 Hauser, Lanthieri, Radieucig, Peteani, Tacco, Degrazia, Cassis ') Dic Vollstiindigkeit dieser Aufziihlung namentlich in der letzteren Ab-theilung, l&sst sich nicht gewahrleisten, da es schwierig ist, selbst aus den Grund-b>ichern die einzelnen adeligen Familien aufzufinden. Faraone, Baselli, Edling je ein Haus t). Vergleicht man diese Angaben mit jenen des Jalires 1872, so zeigt sich, dass in letzterem Jahre die Zalil der in Giirz angessenen Familien und der ihnen eigenthiimlich gehorigen Hauser zugenommen hat. Man zabite namlich im J. 1872 23 dem hoheren Adel angehorige Familien, vvelche sich im Besitze von 70 Hausern (oder richtiger Hausnummern) befanden, und 23 Familien voin niederen Adel mit 56 Hausern. Unter ersteren befanden sicli die graflichen Familien: Attems (mit 8 Hausern,) Alberti (3), Coronini (10), Colloredo (3), Delmestre (2), Dandini (1), Lanthieri (5), Larisch (1), Mels-Colloredo (2), Obizzi (Marchese- 1), Pace (5), Strassoldo (2), Woyna (1), die freiherrlichen: Codelli (1), Czoernig (1), Degrazia (5), Dreclisel (1), Formentini (5), Locatelli (6), Ritter-Zahony (2), Suini (2), Tacco (2). Vom niederen Adel waren Hausbesitzer die Familien: Bassa (5), Baronio (6), Claricini (3), Fabris (2), Francol (1), Fornasari (t), Giron-coli (1), Lambert (1), Luzemberger (2), Marburg (1), Mulitscli (2), Marinelli (3), Morelli (1), Peteani (1), Pagliaruzzi (1), Persa (2), Perelli (2), Ritter-Zahony (S), Scalettari (1), Stabile (6), Zattoni (1), Zuccato (1) 2). Wenn wir die Stellung, welche der Adel von Gorz in den ver-gangenen Jalirhunderten in socialer und politischer Hinsicht einnahm, betracliten, so muss dabei vor Allem ein Unterschied zvvischen den municipalen und den offentlichen Verhaltnissen gemacht \verden. In ersterer Beziehung zeigen sich neben mehreren anerkennungswerthen Lichtseiten dunkle Schatten, die in den geschichtlichen Ereignissen zu merklich hervortreten, als dass sie liier ubergangen iverden kdnnten. Frdmmigkeit und Wohlthatigkeitssinn waren die Eigenschaften, vvelche in den Familien von einem Geschlechte auf das andere libergingen, wie diess die vielen Stiftungen fur Kirclien, Kloster, Spitaler und Versor-gungshiiuser, die wir zu verzeichnen haben, darthun. Nebeu dieser riihin-liehen Riclitung zeigte sich aber, gleichwie in dem benachbarten Friaul, nicht selten ein Geist der Unbotmassigkeit und offener und geheimer Widersetzlichkeit (zwar nicht gegen die Person des Landesfursten aber 1 1) Calendario deli’J. K. Societii agraria di Gorizia 1818; Speciflca delle čase poste in (iorizia 1770 e 1847. Es muss hierbei bemerkt werden, dass oben nur der Besitzstand des Adels vom Ritterstande aufvviirts in Betraclit gezogcn wcrden konnte, da die einfachen Adeligen oft nur mit ibrem Familiennamen ohnc Adels-bezeichnung aufgefilhrt erscheinen. Audi diirfte das Verzeicbniss filr 1847 nicbt ganz vollstiindig sein, da die Vorstadt S. Rooco bierbei nicht bertlcksichtigt wurde; cndlicb beziehen sich die angcffihrton Hauserzahlen auf Hausnummern, von denen oft mehrere ein einziges Haus ausmachen. *) Audi liier gilt die oben gemachte Bemerkung liinsichtlich der nicbt zu vertretenden Vollstandigkeit der Aufzilblung. doch) gegen die Organe der Regierung, welcher den Gang der Verwaltung ersehwerte und inehrere vou den besten Absichten beseelte Landesscheft bewog, ihre Versetzung anderswohin, selbst mit personlichem Nachtheile anzusuchen. Die Centralregierung in Graz wurde mit Bitten und Be-schvverden uberhauft, von denen wohl manche begrundet waren, viele andere jedock aus der Sucht der Bittsteller, ihre Standesprivilegien ubermassig auszudelmen, oder auch aus personlichem Uebelwollen (wie diess die zahlreichen Angebereien bezeugten) hervorgingen. So scheiterten auch die Versuche, zeitgemasse Reformen im Gerichts- und Vervval-lungsvvesen einzufuhren, mehrfach an dem Widerstreben derer, welche daraus eine Beschrankung ilirer Vorreckte befurchteten. Die Centralregierung liess sich nur zu sehr von dieseu Umtrieben einschuchtern, wie diess aus den aufeinanderfolgenden, sich widersprechenden und schwan-kenden Entscheidungen in denselben Provinzialangelegenheiten hervor-geht. Erst als die Kaiserin Maria Theresia, alle diese Lokaleinfliisse zuriickweisend, ihre grossen Reformen mit entschiedenem Willen durch-liihrte, konnten dieselben im Lande Wurzel fassen. Noch iibler gestal-teten sich zuweilen die Verhaltuisse in den Beziehungen der einzelnen l'ainilien zu einander, ja selbst zwischen den Gliederu einer und der-selben Familie. Zenviirfnisse, hervorgegangen aus Eigennutz oder aus Rass und Neid, Verdachtigungen aller Art fiihrten hiiufig zu ge\valt-aamen Scenen, ja zuweilen selbst zu Mord und Todtschlag, und es •eichten diese unerquicklichen Entzvveiungen bis zu den Mitgliedern der angesehensten Familien hinauf. Doch nicht allein das Betragen gegen Andere liess viel zu wiinschen iibrig, auch der eigene Haushalt ward ’n nicht wenigen Familien durch die eingerissene Verschwendung, durch 'lin Leidenschaften des Spieles und der Schlemmerei zerruttet. Dem "ar es zuzuschreiben, dass mehrere Familien, welche friiher in der Rescliichte glanzten, plotzlich aus dem dffentlichen Leben verschwanden, °bwohl Mitglieder davon noch immer am Leben waren, so wie dass s°lche einst reiche und angesehene Familien mit ihren letzten Spross-^‘ngen zu Armuth und Elend herabsanken ,). ') Coronini, selbst einer angesehenen Familie angehOrig, sagt (im liber astorum S. 98) von seinen Adelsgenossen des 17. Jahrhundertes:......postremi ex lontanorum Gente Barones, cum nullum in vita Principi utile aut Patriae glorio-sum facinus ediderint, celcriter quoque e memoria hoininum elabentur. Hoc uno felices, quod duabus illis aetatibus vixerint, quibus nostrales Nobiles plerique, dediti vpntri atque somno, indocti, ineultique choreis, ludis aucipiis venationibusve intenti v'Gtn sicut peregrinantes transigebant, ac solidae virtuti infensi, universam claritu-dinem atque gloriam in carioais Majorum Imaginibus aut in vctustis Membranis collocabant. Diese unter dem Gorzer Adel eingerissenen socialen Scliaden liin— derten aber nicht, dass sich derselbe nacb einer anderen Richtung liin, im Dienste des Staates und der Kirclie, glanzend hervorthat. Die ein-sichtsvolleren Geister, junge strebsanie Manner mochten durch die klein-liclien Verhaltnisse ihres beschrankten Vaterlandes sich zu beengt tiihlen, und nach einem weiteren Wirkungskreise sich sehnen. Daraus entstand ein grosser Zudrang zu offentlichen Staats- und Kriegsdiensten (so wie zu den geistlicheu Wiirden), so dass es tast keine adelige Familie gab, die nicht einen oder mehrere ilirer Mitglieder dem Dienste des kaiser-lichen Herrn gewidmet hatte. Und diese Mitglieder traten nicht bloss in den offentlichen Dienst ein, sondern zeichneten sich auch in dem-selben durch ilire Fahigkeiten, ihren Eifer, ilire Kluglieit und Tapferkeit riihmlich aus, so dass mit vollem Grunde behauptet weiden kanu, es mochte sich kaum ein anderer Gebietstheil der Monarchie finden, aus welchein, im Verhaltnisse zu seiner Bevolkerung, so viele Staatsdiener, Officiere, Generale, Staatsmanner, Diplomaten und Minister hervorge-gangen waren, als aus dem kleinen Gorzer Lande, und die Namen Cobenzl, Rabatta, Coronini, Thurn, Attems, Strassoldo, Col-loredo kommen unter den gefeiertesten Staatsmannern der Monarchie vor. Nicht wenig trug dazu die landsuninnische Gesinnung der Mehr-zahl dieser Staats- und Kriegsmanner bei, dass sie daraut' bedacht varen, ihro Landsleute in den offentlichen Dienst herbeizuziehen und sie dafiir auszubilden. Diese pairiotisehe Gesinnung ist als Tradition auf allo nachfolgenden Geschlechter iibergegangen, und bewahrt sich nocli lieute durch jene hochgestellten Manner, welche der Gorzer Adel mit berechtigtem Stolze zu den seinen zahlt. 6. VerwaltuDg. a) Die leiteiiden Deliorden. An der Spitze der Venvaltung der Grafschaft stand der Capitan, in dessen Iland sich alle Z\veige derselben vereinigten ’). Er leitete, von den Laudstanden unterstiitzt, die innere Venvaltung, liandhabte mit dem ihm beigegebenen Cancelliere die Justiz, hob die landesfurst- ’) Kaiser Max I. theilte das Gebiet der Grafschaft in sechzehn Hauptmann-schaften (Capitanati), in jene von Gorz, Tolmein, Flitsch, Cormons, Wippach, Adelsberg, Reiffenberg, Schwarzenegg, Duino, Gradišča, Aquileja, Marano, Porpetto, Latisana, Belgrado und Pordenone ein. Doch war der Capitan von GOrz der Vor-gesetzte der iibrigen, in Justizsachen aber standen die Capitiine der friaulischen Ortschaften Aquileja, Marano nnd Porpetto unter jenem von Gradišča, wie spater niiher erw;ilmt rverden wird; der Capitan von Flitsch aber hing in Justizsachen unmittelbar von der Grazer Regierung ab. Latisana, Belgrado und Pordenone giugeu bald an die Vcnczianer vcrloreu. liclien Einkiinfte und Gefalle ein, und vvachte iiber die aussere Sicher-lieit des Landes. Da in der ersten kriegerischen Epoche die Verthei-digung des Landes seine Hauptaufgabe bildete, so warden zu dieser Wiirde anfanglich Kriegsmanner berufen, welchen um die Mitte des 16. Jahrhundertes Kriegscommissare beigegeben vvurden. Die Finanz-venvaltuug besorgto unter dem Capitan der „Magistrato fiscale,“ als des-sen erster Vorstand der Fiscalprocurator Nicolaus von Rabatta (um 1545) vorkommt. Schon unter dem dritten Capitan \vurde die Militarleitung von der Civilvervvaltung, vvelche der Capitan v. Eck fiihrte, getrennt. Der vierte Capitan, Graf von Ortenburg vervvaltete die Grafschaft, deren Nutzeigenthum ihm als Pfand fiir die von ihm gevvahrten Anlei-hen eingeraumt vvorden, im eigenen Interesse, und erst mit seinem Nachfolger beginnt die ununterbrochene Reihenfolge der von dem Lan-desfiirsten ernannten Capitiine. Da die ersten Capitane, mit der Landesvertheidigung beschaftigt, °ft abwesend \varen, ernannten sie fiir die Fiihrung der inneren Ge-schafte einen Venveser (luogotenente). Der erste bekannte Stellver-treter ist Georg von Eck, welcher, nachdem er als Capitan dem Lande vorgestanden, und letzteres dem Grafen von Ortenburg als Pfand iibergeben worden, als Verweser des letzteren die Geschafte zu leiten fortfuhr. Als er aber sicli mehrfache Missbrauche erlaubte und die Stande sich dariiber beim Grafen von Ortenburg beklagten (1532) er-nannte dieser nach Eck‘s Absetzung Hieronvmus von Attems zum Ver-weser. Gegen das Ende des Jahrhundertes trachteten die Stande die Ernennung des Vervvesers sich anzumassen. Nachdem Rabatta, derVer-Weser des als Gesandter in Spanien tveilenden Capitans Johann von Khevenhiiller, zum Vicedom in Krain ernannt tvorden, wiihlten die Stande (1585) Sigismund von Thurn zum Vervveser. Diese Wahl wurde J^docli vom Landesfiirsten kassirt, und angeordnet, dass der Capitan ^enselben vorzuschlagen liabe, und die Ernennung dem Landesfiirsten vorbehalten bleibe. Unter Einhaltung dieses Vorganges \vurde Sigismund v°n Thurn als Vervveser bestiitigt. Die Vervveser konnten sich nicht v°n ilirem Sitze entfernen, ohne einen anderen zu substituiren; da er-steres nun ofters in Dienstesangelegenheiten geschah, hiiufte sich die Zalil ihrer Vertreter. Urspriinglich hatte der Vervveser nur in Abvve-seni,'>!t des Capitans eine Amtsvvirksainkeit. Boi der Zunahme der Ge-Schafte vvurde ihm aber ein Theil derselben zur Erleichterung des Capi-tans tibertragen. Eine der vorziiglichsten Obliegenheiten des Vervvesers war, an der Stelle des Capitans bei den Verhandlungen des Gerichtes den Vorsitz zu fiihren; spiiter (1583) vvurden sie auch beauftragt, den Eerathungen der standischen Deputirten beizuvvohnen und ihnen in der Eandesvervvaltung bcizustehen. Im Laufe des 16. Jahrliundertes zabite man, abgeselien von der kurz dauernden venezianischen Invasion, sieben Capitane. Nachdem der letzte Verweser unter den Grafen von Gorz, Virgil von Graben (f 1507), diese Functionen unter K. Max (zvvisclien 1504 und 1507) fortgefuhrt liatte, wurde der General Andreas von Liechtenstein (1504—1508) zum ersten Capitiin ernannt. Durch dessen Capitulation im Schlosse von Gorz (April 1508) zurZeit des venezianischen Krieges gelangtendie Vene-zianer in den Besitz der Stadt und der Grafschaft, vvelcheu sie iudess nur durch ein Jahr und drei Monate behaupteten. Wahrend dieser Zeit venvaltete Pietro Ve ni er als venezianischer Luogotenente die Grafschaft1). Heinrich Herzog von Br aunscliwei g, kaiserlicher General in Friaul, \velcher einst dem Kaiser Max das Leben gerettet hatte und in den Genuss eines Theiles der Grafschaft gesetzt wurde, war wohl nur dem Namen nach Capitan von Gorz (1509—1512); an seiner Stelle leitete der erfahrene Erasmus von Dornborg (welcher schon 1507 als solcher ersclieint) als Vice-Capitan die Vervvaltung. Der Vicedom von Krain, Georg von Eck, wurde sein Nachfolger (1514—1527), bis die Grafschaft dem Grafen von Ortenburg (1527—1541) 2) als Pfand ubergeben wurde, welcher, da er stets ab\vesend war, den friiheren Capitan Eck als seinen Verweser daselbst beliess, diesen aber spater liber die Klagen der Stande abberief. Im Jahre 1542 wurde die Grafschaft Gorz vom K. Ferdinand wieder eingeldst, und Graf Franz von Tli ur n, Freiherr von Heiligenkreuz zum Capitan daselbst ernannt (1542—1569). Graf Franz von Thurn war ein \vohlwollender, thatkraf-tiger und geschaftserfahrener Mann und iiberhaupt der ausgezeichnetste Capitan von Gorz, \velchem die Grafschaft die Neubelebung und Ord-nung seiner bis daliin sehr zerriitteten Vervvaltung dankt. Mit weisem Verstiindnisse ging er ih seinen Reformen organisch vor, forderte zuerst die wichtigsten Einrichtungen und liess denselben, sobald sie fest be-griindet waren, die weiteren Verbesserungen folgen. Dadurch legte er ’) Unter ihm stand Domenico Gritti als Befehlshaber im Schlosse und Bernardino degli Ugoni als Stadtcommandant. *) Gabriel von Salamanca, gebiirtig aus Burgos, katn mit dom Erzherzoge Ferdinand als dessen Secretiir nach Oesterreich, \vurde von Carl V. 1522 zum Comes Lateranensis, 1525 zum licichsfreiherrn von Freyenstein und Carlspach ernannt und 1524 mit der Grafschaft Ortenburg belelint. Er stand in grosser Gunst boi Ferdinand und sticg bis zum Kanzler empor, erregte aber dadurch so wie durch sein Verhalten den Neid und den Hass. Ueber die von den Abgeordneten der Osterrei-chischen Provinzen am Keichstago zu Augsburg (1525) vorgebrachten bitteren Klagen sah sich Ferdinand genOthigt, ihn von der Leitung der Geschafte zu ent-fernen. Bei der durch die Tiirkenkriege hervorgcrufencn Geldklemme entlich Ferdinand von ihm bedeutende Summen, und verpf&ndete ihm dafttr die Grafschaft GOrz. Scinc Linic starb 1040 mit dem Grafen Georg aus. den Grund zum weiteren Ausbaue der Vervvaltung, welcher noch folgen-reicher gewirkt haben \viirde, wenn seiue Nachfolger von demselben Geiste beseelt gevvesen \viiren. Leider trat das Gegentheil ein. Graf Franz vvard spiiter an den erzherzoglichen Hof nach Bohmen versetzt *). Sein Sohn Georg venvaltete in dieser Zeit die Grafschaft als dessen Stellvertreter und nach des Vaters Tode als Capitan (1569 —1587). Ihm fehlten aber die Eigenschaften eines guten Administrators, die Energie und Geschaftskenntniss, er pflegte den von seinem Vater atis-gestreuten Samen nicht, und liess die guten Einrichtungen, die letzterer dem Lande gegeben, verfallen. Er statb nach allzulanger Leitung der Grafschaft 1592 im Ruhestande zu Rubbia. Sein Nachfolger, GrafJohann Khevenhiiller Freiherr von Aichelburg, vvarCapitan (1588—1606) fast nur dem Namen nach. Er begleitete den Erzherzog Carl nach Spanien uud blieb danti als kaiserlicher Gesandter daselbst bis an sei-nen Tod. Er besuchte Gorz nur einmal fiir zwei Monate. Sein tiichti-ger Yerweser Joseph von Rabatta hatte die Ziigel der Regierung straffer angezogen, um den unter dem Grafen Georg von Thurn eingetretenen Verfall aufzuhalten, dadurch aber den alten Geist der Unabhangigkeit des Landadels, welcher den Hof mit Klageu besturmte, gegen sich auf-gebracht. Graf Khevenhiiller, auf der Reise nach Spanien begrilfen, er-Fielt die Weisung, sich nach Gorz zu begeben, um den erregten *) Wir verdanken der Mittheilung des k. k. Herrn Regierungsrathes und em. Ihrectors des k. k. Miinz- und Antikenkabinetes Ritter von Bergmann nachstehende genealogische Notizen iiber die (der Krainer Linie des Hauses angehOrige) Familie des Grafen Franz von Thurn. Dessen Vater Veit von Thurn, der erste Graf dieser Linie der Thurn’schen Familie, diente durch 64 Jahre in Civil- und Militar-iuntern, und war Erzieher des Erzherzog’s Ferdinand von Tirol, Gemahls der Phi-l*Ppine Welserin, welcher in den Jahren 1548—1566 den Statthalterposten von Hdhmen hekleidete. Graf Franz war desErzherzog’s innigster Jugendfreund, dann geheimer liatli und dessen Obersthofnicister. Er erhielt das bOhmische Incolat im d- 1551, und zog 1572 mit seinem ganzen VermOgen aus Krain, wo sein Vater Landeshauptmann gewesen, nach BOhmen, wo er die Herrschaft Deutschbrod so wie 'n Miihrcn das Gut Wastiz erwarb. Er war zweimal vermahlt 1. mit Ludmilla, lochter Peters, Herrn von Berka von der Leippe, 1544; aus dieser Ehe ent-spross der oben enviihnte Georg. 2.mit Barbara, '1’ochter des Grafen Hieronymus 1 ick, 1560; dieser Ehe entspross das bekanntc Parteihaupt des bohmischen Aufstandes beiin Ausbruchc des 30jahrigen Krieges, Graf Heinrich Mathias von dhurn. Letzterer hatte einen Sohn, Franz Bernhard + 1628, dessen jiingerer ®°hn, Graf Heinrich, sich 1640 mit der Witwe des schwcdischen Generals Johann Hanner, Johanna geb. Markgriifin von Baden-Durlach vermiihlte. — Dadurch gelangte die Familie nach Schweden, wo sie ausstarb. — Nach Morelli war Graf Ganz Thurn zuerst dienstthuender Kammerherr und Truchsess der Gemahlin Maria Kaisers Ferdinand, kiimpftc dann gegen die Tttrken in Ungarn und in Wien, u*s es durch dieso im J. 1529 belagert wurde. Geist der Gorzer mit den ordnungsmassigen Bestrebungen des Venve-sers zu versohnen, was ihm auch gelang. Bisher var die Ernennung zum Capitan meist mehr als Belohnung fiir geleistete Dienste angesehen, und veniger dabei Riicksicht auf die Venvaltung des Landes, von velchem die Capitane haufig ab\vesend varen, genominen. Erst mit dem Beginne des 17. Jahrhundertes begann die Reihe der verkthiitigen Capitane, velchen fiir ihre Wirksamkeit eine eigene Instruction vorgezeichuet vurde, die allerdings bei einge-rissenem Scblendrian trotz demWechsel der Zeit und Umsthnde immer dieselbe blieb. Der Antritt des Amtes var fiir den Capitan ein feier-licher. Er vurde dabei von militarischer Begleitung eingeliolt, zwei landesfiirstliche Commissare fiihrten ihn vor der h. Geistkirche in der oberen Stadt im Angesiclite des Volkes in den Besitz ein, und steli— ten ihn hierauf den Landstiinden und den durch ihre Abgeordneten reprasentirten Landgemeinden vor. Trompetenschall, Donner der Kano-nen und festliche Bankette beschlossen die Feier. Da mehrere der hierauf ernannten Capitane dem eingebornen Adel angeliorten, so trachteten die Stande es zu envirken, dass, vie es in anderen Provinzen geschah, der jeveilige Capitan iiber ihren Vorschlag aus dem Landesadel er-valilt werde. Zuerst venvendeten sie sich fiir ihren Venveser Johann Vincenz von Coronini (1664). Allein ihre mehrfach bei Kaiser Leopold angebrachten Bitten blieben ohne Erviederung und sohin auch ohne Erfolg. Seit die Capitane persdnlich ihre Amtsobliegenheiten erfiillen mussten, vorlor das Amt des Vervesers viel von seinem Ansehen. Ihm verblieb nur der Vorsitz im Gerichte, und auch dieser nur, venn es dem Capitan niclit beliebte, selbst den Vorsitz dabei zu fiihren. Doch beniitzten manche Venveser die Fahrliissigkeit der Capitane, um sich eine ihnen niclit gebiihrende Macht anzueignen, und dieselbe missbriiuch-lich auszuiiben, was zu wiederholten Klagen Anlass gab. Bisher waren Alle Landeskinder und adeliger Abstainmung gewesen. Als aber Graf Ernst von Herberstein, innerosterreichischer Regierungsrath, zum Capitan ernannt worden, brachte er von Graz seinen Verweser Soldan, einen Fremden, mit, was allgemeines Missvergniigen erregte, obgleich Soldan ein tiichtiger Beamter var. Auch der Capitan Freiherr von Rindsmaul ernannte einen Fremden (d. h. ein Nicht-Landeskind) zu seinem Ver-weser, die spiiteren Verweser jedoch vvurden wieder aus dem einheimi-schen Adel erwahlt. Da dessen Wahl voin Capitan abhing, liess sich leicht ermessen, dass er stets eines Sinnes mit seinem Vorgesetzten war. Im Laufe des 17. Jahrhundertes folgten 13 Capitane einandei' nach. Den ersten Capitan, Freiherrn von Thonhausen (1606 —1610), hielten seine Obliegenheiten am erzherzoglichen Hofe fest, An seiner Statt leitete der Verweser Philipp von Cobenzl die Verwaltung. Nach-dem Thonhausen auf diese Stelle Verzicht geleistet, wurde liber dessen Vorschlag Jobann Sforza Graf von Porzia zum Capitan ernannt (1610—1624). Er vervvaltete das Land in der schivierigen Epoche des venezianischen Krieges zur allgemeinen Zufriedenheit, trat in die Fuss-stapfen des Grafen Franz Thurn, hatte aber gegen Neid und Bosheit fortwahrend zu kampfen. Ihm folgte Graf Friedrich v. Lanthieri (1624—1642) und hierauf des letzteren Solin Franz (1643 — 1656) im Anite nach. Die Yerwaltung dieser beiden Capitane fiel in die Zeit der grossten Tiirkenbedrangniss, in \velcher die Landesfursten von ander-"^eitigen Sorgen in vollen Anspruch genommen rvurden. Der nachste Capitan war Ernst Friedrich Graf von Herberstein (1657 —1661). La in der Vervvaltung der Justiz ernste Missbrauche eingerissen waren, frachtete er vor Allem, diesen durch die Berufung eines tiichtigen Ju-stizinannes, Soldan, als Verweser zu steuern, und es gelang diesem, die Ordnung und Unparteilichkeit ivieder herzustellen und den Gerichtsgang za beschleunigen. Graf Herberstein wurde aber bald in Folge seiner Ernennung zum Prasidenten des geheimen Rathes in Graz abberufen. Lie beiden nacbfolgenden Capitane, Ludwig Graf von Rabatta (1661 — 1 1664) und Johann Freiherr von Rindsinaul (1665—1667) blieben nur kurze Zeit im Anite. Auch der hierauf ernannte Capitan Carl Craf von Thurn (von der Friauler Linie) verblieb nicht lange (1667 —1671) auf seinem Posten. Seine leidenschaftliche Hitze riss ihn zu Cewaltthatigkeiten hin, und setzte ihn einein Mordanfalle von Seite her mit ihm in Feindschaft lebenden Familie Stauzer aus. Nachdem er selbst Anschliige auf das Leben seiner Widersacher voliliihrt, brachte ihn endlich die Entfiihrung der Gattin eines hoheren Beamten in Wien zuin Falle. Er wurde in das Castell von Graz gefangen gesetzt (1671) Und starb daselbst nach lBjahriger Gefangenschaft (1689). Kaiser Leopold I. trachtete dessen Versohnung mit seinen Widersachern in Corz herbeizufiihren, der Versuch scheiterte aber an seiner starren Weigerung (1684), ivodurch seine Befreiung aus dem Kerker gehindert Wui'de. Johann Graf Katzianer, sein Nachfolger im Anite (1672—1682), Vei,sorgte zwar bei einbrechender Theuerung die Bevolkerung mit Ge-Leide, verbot aber aus Eigennutz die Einfuhr fremden Getreides, bis er das seinige verkauft haben wiirde. Einen um das Wohl des Landes e'Lig besorgten Capitiin erhielt Gdrz in der Person des Grafen Georg v°n Dietrichstei n (1683—1685), welcher in der Justizvenvaltung ^1'enge Gerechtigkeit einfiihrte und auf die Versohnung der miteinander 'n Feindschaft lebenden Adelsfamilien eifi ig hinwirkte. Leider war, um hieses Ziel zu erreichen, seine Amtsdauer zu kurz, da er als Landreohts-P'asident nach Graz abberufen \vurde (1685). Minder glucklich war die Wahl seines Naclifolgers, des Capitans Franz von Stubenberg (1685—1695), welcher durch launenhafte Willkiihr und Gewaltthat alle Gemiither gegen sich aufbrachte. Die bittersten Klagen uber ihn ge-langten an den Hof, welcher eine Untersuchung gegen ihn einleitete, die aber keinen Erfolg hatte (1692), Als aber die Unordnungen immer fortdauerten und die Anklagen gegen ihn sich erneuerten, wurde er endlich von seinem Posten entfernt. An seine Stelle trat Graf Johann Eberhard von Auersperg (1695—1697), vvelcher nur kurze Zeit im Amte verblieb. Auch der nach ihm (1698) ernannte Capitan Johann Philipp Graf von C ob en z 1 vervvaltete das Anit nur durch drei Jahre bis zu seinem Anfangs 1702 erfolgten Tode. Er bekleidete schon 1671 den Posten eines Vertvesers, zu welcher Zeit er bei der ausgebroche-nen Pest die Armen mit Wein, Getreide und Kleidung aus eigenem Vermogen versorgte. Im Jahre 1673 zum Capitan von Triest ernannt, gelangte er Ende 1698 in gleiclier Eigenschaft nacli Giirz, wo er einen feierlichen Einzug hielt, und sich wahrend seines kurzen Regiments die Achtung seiner Untergebenen erwarb. Wesentliche Aenderungen ergaben sich in der Venvaltung des Landes und der Stellung des Capitans durch die Reformen der Kaiserin Maria Theresia. Der bisherige lose Zusammenhang der Provinzen mit der Centralregierung entspracli der Entvvicklung aller iiffentlichen Ver-hiiltnisse und dem Bediirfnisse der einheitlichen vom Mittelpunkte der Gewalten ausgehenden Action nicht mehr. Es wurden durch die ver-einigte Ilofkanzlei und die oberste Justizhofstelle die Centralstellen fur die politische und die Justizvervvaltung errichtet. Gleichzeitig wurden die Grafschaften Gorz und Gradišča, welche nunmehr zivei Kreise bil-deten, der landesfiirstlichen Kammer in Laibach untergeordnet (1747). In Folge der angeordneten Trennung der politischen von der Justizver-waltung ward die Handhabung der letzteren durch die Stiinde aufge-lioben, die Stelle eines Cancelliere unterdriickt und ein landesfiirstliches Landesgericht, dessen Mitglieder vom Monarchen ernannt \vurden, oin-gerichtet. Diese Organisation war aber nicht von Dauer. Im J. 1754 fand die von den Gorzern so lange ersehnte Vereinigung der Grafschaft Gradišča mit der Grafschaft von Giirz statt, und der vereinigte Kiir-per ward unter die Leitung einer eigenen Landesstelle, des aus aclit Riithen unter dem Vorsitze des Landeshauptmannes (Capitans) beste-henden „Consiglio capitaniale,“ unter Zuivoisung der politischen sowold als der Justizvenvaltung gestellt (1754). Diese Einrichtung dauerte bis zur Einfuhrung der Neuerungen unter Kaiser Joseph II., welcher, nach-dem die Grafschaft fiir kurze Zeit mit Krain vereinigt \vorden, fQf Giirz, Gradišča und Triest eine Landesstelle, das k. k. Gubernium in Triest errichtete, die Justizverwaltung selbststandig maclite, das „Con- siglio capitaniale“ in Giirz anfhob und dafiir in Gdrz und Gradišča Kreisamter einsetzte (1783). Mit dem Regierungsantritte des Kaisers Leopold II. wurde jedoch das Triester Gubemium wieder getrennt, in Giirz das „Consiglio capitaniale“ hergestellt und demselben abermals auch die.Tustizvenvaltungzugewiesen; ihm waren zwei Kreis-Commis-sariate, in Gorz und Gradišča, untergeben (1791). Diese Einrichtung dauerte, abgesehen von der zwei Monate wahrenden franzosischen In-vasion im J. 1797, in \velcher Zeit eine provisorische Regierung in Gdrz aufgestellt wurde, bis zum Jahre 1803, wo die Grafschaften Gdrz und Gradišča neuerdings in einon Kreis umgewandelt und dem Guber-nium in Laibacli unterstellt wurden. Im J. 1805 (October) erlitt Gdrz Gie zweite franzosische Invasion, die abermals die Errichtung einer Provisorischen Regierung im Gefolge liatte; sie wurde bis zum Juni 1806 fortgesetzt, wo nach Abschluss des Pressburger Friedens die Lranzosen das Gorzer Gebiet auf dem linken Isonzoufer mit Ausnahme ^lonfalcone’s raumten, das Gebiet auf' dem rechten Isonzoufer mit Ein-scliluss des Coglio aber besetzt hielten. Dieser thatsachliche Zustand wurde durch die Convention von Fontainebleau (10. October 1807), durch welche das Gebiet am rechten Isonzoufer sammt dem Coglio an das Kdnigreich Italien fiel, und Oesterreich dafiir in den Besitz von Monfalcone gesetzt wurde, geregelt. Der Krieg vom J. 1809 fiihrte endlich die dritte franzosische Invasion herbei, welche dauernde Fol-£en liatte. Denn im Wiener Frieden avurde Gdrz sammt den benach-^arten Gebieten an Frankreich abgetreten, welches daraus die illyri— achen Provinzen, Krain, Karnten, Istrien, Dalmatien, Ragusa, Civil->nid Militlukroatien umfassend, bildete. Gdrz machte einen District der Provinz Istrien, deren Hauptstadt Triest war, aus, und es umfasste dieser District die sechs Cantone Gdrz, Tolmein, Canale, Wippach, Heiligenkreuz und Tomai. Nach Ausbruch des Vdlkerkrieges riickten die osterreichischen Truppen am 6. Oktober 1813 unter allgemeinem dubel wieder in Gdrz ein. Die definitive Organisirung des Landes er-i°i"te nach Wiederherstellung des Friedens durch die Errichtung des Kdnigreiches lllyrien, welches aus den drei Provinzen Karnten, Krain Und Kiistenland gebildet wurde (1816). Das Kiistenland, dessen Ver-'valtung von dem Gubernium in Triest geleitet ward, umfasste die Ge-Idete von Istrien, Triest und Gdrz mit Gradišča, und erhielt die Ein-^eilung in die drei Kreise von Gdrz, Triest und Fiume. Der Gorzer ^reis umschloss die beiden Grafschaften mit Ausnahme der vier Grenz-L^zirke Monastero, Monfalcone, Duino und Sclnvarzenegg, welche zum Lriester Kreise geschlagen, im Jahre 1825 aber wieder mit dem Gdr-Zer Kreise vereinigt wurden. Dieser Zustand wahrte bis zum .Tahre 1848, "elches weitreichende Veritnderungen in der staatsrechtlichen und ad- ininistrativen Stellung von Gorz zur Folge hatte. Das Konigreich Illv-rien horte zu bestehen auf, und die vereinigten Grafscliaften Gorz und Gradišča wurden wieder ein selbstsandiges Kronland der dsterreichi-schen Monarchie, fur dessen Vervvaltung eine Kreisprasidentschaft in Gorz, unter welcher Bezirkshauptmannschaften standen, eingesetzt wurde 1850. Diese Einrichtung dauerte bis zum Jahre 1854, wo der Venval-tungsorganismus eine durchgreifende Veranderung erlitt, indein statt der Kreisprasidentschaft (in \velcher der Schwerpunkt der Verwaltung lag) eine Kreisbehorde (\vobei dieser Schwerpunkt in die Statthalterei ver-legt wurde) und statt der Bezirkshauptmannschaften (von \velchen die selbststandigen Collegialgerichten iibertragenen Justizgeschafte getrennt waren) kleinere (mit der politischen und der Justizvenvaltung betraute) Bezirksamter eingesetzt wurden. Diese Kreisbehorde entfiel im J. 1858 mit der directen Unterstellung der Bezirksamter (fur die administrativen Angelegenheiten) unter die Statthalterei von Triest. Von diesem Organismus wurde aber im J. 1868 wieder abgegangen, indem die administrativen Geschafte der 13 Bezirksamter in vier Bezirkshauptmannschaften (Gorz, Tolmein, Gradišča und Sessana) vereinigt und fur die Justizgeschafte in den beibehaltenen 13 Bezirken eigene Bezirksge-richte eingefuhrt wurden. Der Bezirkshauptmann von Gorz erhielt iiber-diess die Vertretung der Regierung bei dem Landtage und in gewissen Gescliaften (in Schul-, Bau- und Steuerregulirungsangelegenheiten) einen auf das ganze Land erweiterten Wirkungskreis. Hiermit sind wir bezuglich der administrativen Einriclitungen bis zur Gegenwart gelangt1). Es wird aber aus der vorstehenden Ausein-andersetzung klar, dass es in der osterreichischen Monarchie kein an-deres Gebiet gibt, \velches im Laufe der Zeiten so zahlreiche Aende-rungen und Umgestaltungen des Verwaltungsorganismus erlitten hat, als die Grafschaft Gorz mit Gradišča. Die beiden Grundshtze der administrativen Ersparung und der Berucksichtigung des allgemeinen Volksinteresses verschafften sich abwechselnd iiberwiegende Geltung* immer aber folgten sie mit einer Ausnahmc (1825—1848) zu schnell auleinander, als dass sie in den Lebensgcvvohnheiten des Volkes hilt— ten feste Wurzeln fassen konnen. Wir haben noch einige Notizen uber die Vorsteher der Landes-verwaltung im 18. Jahrhunderte und bis zur jiingsten Zoit hier nach-triiglich beizufiigen. Im Laufe des er\viilmten Jahrhundertes folgten ‘) Im Allgemeinen findet die vorliegende historische Arbeit mit dem Ende des 18. Jahrhundertes ihren Schluss; nur in der Aufziihlung der Vorstande der weltlichen und kirchlichen Verwultung und in der Angahe der wechselnden Ein-richtungen derselbcn wird dieselbe his auf' die ncueste Zeit fortgesctzt. dreizehn Capitane, Hofcommissare oder Landeshauptleute einander im Amte nach, bis diese Stelle gegen Ende des Jalirhundertes aufgehoben Wnrde. Der erste Capitan Johann Caspar Graf vonCobenzl, ein her-vorragender Mann, welcher spiiter am kaiserlichen Hofe zu den hoch-sten Ehren stieg (als Oberstkammerer und Ritter des goldenen Vlies-ses), war ein Sohn des unmittelbar vorausgegangenen Capitans, und blieb (1713—1714) nur ein Jahr im Amte. Nach ihm kam Johann Graf von W ildenstein, ein fester, diensteifriger und sehr humaner Mann, ^elcher den Posten eines Capitans durch sechs Jahre (1715—1721) verwaltete, und sohin resignirte. An seine Stelle trat Franz Anton Graf von Lanthieri (1721 — 1729), welcher mit persbnlichen Opfern aber nicht gliicklichem Erfolge sich bestrebte, die Industrie im Lande euiporzubringen. Nach dessen Tode und einer voriibergehenden Wieder-einsetzung Graf Wildenstein’s (1729 —1731) ward Leopold Adam Graf von Strassoldo (1732—1733) zum Capitan ernannt. Er hatte durch 38 Jahre die Stelle eines Verwesers bekleidet, starb aber schon im nachsten Jahre nach seiner Ernennung, ohne Erhebliches geleistet zu haben. Glanzender war das Auftreten seines Nachfolgers, des Gra-fen Anton von Rabatta (1733 —1741). Die Stiinde hatten sich fiir seine Ernennung schon 30 Jahre friiher (1702) vervvendet. Von adeliger Geburt, mit Gliicksgiitern gesegnet, verband er Talent (er war italieni— scher Dichter und Improvisator) mit einem zuvorkominenden Benehmen Und vereinigte in seinem Ilause den fremden und einheimischen Adel zu gastlicher Gesellschaft. Er starb im liohen Alter von 85 Jahren 1^41 zu Gorz. Wiihrend der Verwaltung seines Nachfolgers, des Graben Carl \Venzel von Purgstall (1741—1747) erfolgten unter Maria Theresia die Reformen, durch welche die Justizvenvaltung von der Politischen Administration getrennt wurde. Dieses veranlasste den Ab-gang des bei den Gorzern durch seine Festigkeit und Freigebigkeit beliebten Capitans ')• Die Nachfolger PurgstalFs fiihrten durch eine Zeit lang nicht mehr den Namen eines Capitiins. Anton Freiherr Defin, Gapitan von Gradišča, wurde (nachdem die Justizverwaltung von der politischen getrennt worden) 1747 zum politischen Administrator (Landesvervveser) von Gorz und Gradišča (welcher jedoch in theilvvei-S0r Abhangigkeit von Krain zu amtiren hatte) ernannt, inusste aber bei dem Eintritte der theresianischen Reformen im J. 1754 sein Amt ’) Graf Purgstall \vurdc als Assessor des inneriisterreichischen geh. Eegie-rungsrathes nach G ra z versctzt, wo er eine reiche Erbschaft machte und bald dar-auf (1799) starb. Diese Erbschaft (die Herrschaft Hainfeld) verblieb durch ein 'Ghrhundert in der griiflichen Eamilie und ging dann durch Verniftchtniss des 1,;tztcn Gliedes derselben an den beruhmten Oricntalisten und Historiker Freiherrn Von Hammer-Purgstall liber. ^r- v. Czoernig, (i»»rz umi (iradisra. niederlegen. Ferdinand Graf von Harrsch vvurde als konigliclier Com-missar (1754) mit dem Auftrage betraut, das neue System in Gorz, mit vvelchem eben Gradišča vereinigt und dessen politische Abhangig-keit von Krain beseitigt vvorden vvar, einzufiibren. Nacli kurzdauernder Wirksamkeit als bevollmaclitigter Hofcommissar erbielt er eine andere Bestimmung und es erfolgte nunmehr ein rascher Wechsel in der Leitung der Landesvervvaltung. Heinrich Graf von Auersperg ftihrte dieselbe durch anderthalb Jalire (1755—1756). Nach ihm kam 1756 ein zvvei-tes Mal Graf Harrsch fur sechs Monate, dann Joseph Graf Auersperg (1757—1758) fur anderthalb Jahre, beide als bevollmiichtigte Hofcommissare, ferner nach kurzer Stelivertretung durch Anton Frei-herrn vonDefin (1758) Anton Graf della Puebla (1759—1764), vvel-cher in seinem offentlichen Erscheinen mit spanischem Ceremoniell auf-trat, aber sich eifrig fur die Verschiinerung der Stadt Gorz bemuhte, indem er an den Ausgiingen derselben die Thore aufrichten liess, die stadtische Wache regulirte, die Trottoirs an den Hausern anlegte und das Stadtviertel Studenitz in die Stadt einbezog. Den Grafen Puebla ersetzte als bevollmaclitigter Hofcommissar Graf Joseph Maria von Auersperg (zum zvveiten Male 1764—1765) und diesen (ebenfalls zum zvveiten Male 1765—1773) Graf Heinrich Auersperg, nach-dem er inzvvischen zum koniglichen Commissar in Laibach und zutn Vorstande des Commerzamtes in Triest ernannt vvorden vvar, unter Beibehaltung dieser beiden Posten, als Prases des »Consiglio capitaniale.“ Durch seine Fursorge fur die offentlichen Interessen, hauptsachlich durch die Regulirung der sehr vervvahrlosten okonomischen Vervvaltung so vvie ferner durch die Flussregulirung des Isonzo und des Torre ervvarb er sich ein vvahrhaftes Verdienst. um das Land, vvelches die Stande da-durch anerkannten, dass sie seine Biiste im Landhause aufstellten. Vor-iibergehend vvar die Vervvaltung seines Nachfolgers in gleicher Eigen-scliaft, des Grafen Rudolph von Wagensperg (1773—1774), nach dessen Tode Franz Adam Graf von Lamberg zum Landeshauptmanne in Gorz (1774—1780) ernannt vvurde. Er liess sich die Vervvaltung des Landes ernstlich angelegen sein, und vvirkte eifrig fur dessen Wohl nach allen Richtungen; da er aber in seinen Bestrebungen mannigfa-chen Widerstand im Lande fand, trachtete er sich dieses Amtes zu entledigen und vvurde von Maria Theresia zum Landeshauptmanne i» Krain, seiner Heimat, ernannt, doch mit Beibehaltung der einstvveili— gen Leitung der Vervvaltung der Grafschaft Gorz. Unter ihm vvirkte der Freiherr Paul von Baselli als Kreishauptmann von Gorz, und als Graf Lamberg durch vier Jahre (1774— 1778) vom Lande abvvesenJ vvar, leitete an seiner Stelle Rudolph Graf von Coronini, der ver-diente Geschichtschreiber seiner Heimat, als Viceprasident des »Con- s'glio capitaniale“ die Geschiifte. Mit dem Grafen von Lamberg endigte die Reihe der selbststandigen Administratoren der Grafschaft. Es traten die Neuerungen des Kaisers Joseph II. ein (1782), durch welche anfanglich Gorz mit Krain, bald darauf aber mit Triest vereinigt, und Pompejus Graf von Brigido zuerst zum Landeshauptmann von Krain u°d Gorz (1782), dann zum Gouvemeur der Gebiete von Triest und Gorz ernannt wurde (1783—1790). Wahrend dieser Zeit trat fiir Gorz ^nrch drei Jahre eine Theuerung und Mangel der Lebensmittel ein, ^eren Leiden Graf Brigido nacli Kriiften zu mildern suclite. Unter Ktzterem \virkte als Kreishauptmann in Gorz Alphons Graf von Porzia, nachheriger Fiirst und Gouverneur des Kiistenlandes. Als bei dem Re-gierungsantritte des Kaisers Leopold II. mit den friiheren Einrichtun-§en auch die Selbststandigkeit des Landes und das „Consiglio capita-n'ale“ als obere Yerwaltungsbehdrde vrieder hergestellt vvurde, trat der ZUrn Landeshauptmanne ernannte Graf Raiinund von Thurn an die ‘^pitze der Geschafte (1791) und leitete dieselben durch zehn Jahre. G*' hatte keinen Nachfolger mehr, denn im J. 1803 wurde Gorz mit Krain vereinigt, \velche Vereinigung bis zum Jahre 1809 andauerte. Unter dem Gouverneur Grafen Trautmannsdorf fungirte Anton von Godelli (1803—1806) und spiiter (1806 — 1809) Paul Freilierr von Kederer als Kreishauptmann in Gorz. Nachdem die franzosische Oc-cupation (wahrend vvelclier 1809 Peter de Flaminio als Prasident ^er provisorischen Regierung, sodann Cochelet als Intendant 1809— ^ll, Baron Lichtenberg und Tournal als lntendanten, endlicli 1811 Stratico als Subdelegirter des Delegirten fiir Istrien das Land verwal-teten) ein Ende erreicht hatte, ward der Freiherr Paul von Lederer a's Organisirungs-Hofcommissar und provisorischer politischer Reprii-Sentant zur Leitung der Verwaltung berufen, wahrend Gorz als ein Kreis des kustenlandischen Gouvernements constituirt wurde. Ilira un-terstand Baron Rassauer als provisorischer Kreishauptmann, welchem *n der Eigenschaft eines Kreishauptmannes 1814 Anton Freiherr von Uago, 1830 Friedrich Freiherr von Waidmannsdorf, und diesem 1836 ^er Graf Wenzel von Gleispach nachfolgten. Nacli der Errichtung ^er Kreisprilsidentschaft wirkte Franz Freiherr vonBuffa 1850—1854 a|s Kreispriisident und fiihrte nacli Aufhebung derselben (1854—1856) Geschafte als Vorsteher der Kreisbehorde fort, bis auch diese auf-S^lost wurde, und die einzelnen Bezirke in directo Unterordnung unter Statthalterei traten '). haben, ') Gleichivie wir es bei der Regierung der Grafen von GOrz beobachtet mOge hier die Reihe der Landesvervvalter unter der Osterreichischen Regie-UnK von 1500 bis auf unsere Tage aufgefilhrt werden: Sl * b) Das Gebfct der Grafscbaft. Seit dem Beginne der osterreichischen Herrschaft namentlich im Beginne derselben war das Gebiet der Grafschaft Giirz mannigfacheiu 1500-1504 1504- 1508 1509—1510 1510 1587 1527 1541 1542 -1569 1569-1587 1588-1606 1606-1609 1610- 1584 1624- 1642 1643 1656 1657—1661 1661 1664 1664 1667 1667—1670 1673 1681 1683—1685 1685 1695 1696 1697 1698—1712 1713—1714 1715 1721 1721- 1729 1729-1732 1732- 1733 1733— 1741 1741 1747 1748 1754 1754 1755 1756 1756-1757 1758 1759 1764 1764 1765 1765 1773 1773 Virgil von Graben und Erasmus von Dornberg als Landesverweser, Andreas von Liechtenstein, Capitiin, 1508—1509 Pietro Venier, Statt-halter wahrend der venezianisclien Oceupation, Heinrich Herzog von Braunschrveig, Capitan, Georg von Egkh und Ungrisehpach, Capitan, Gabriel Graf von Ortenburg, Capitan, Franz Graf von Thurn, Capitan, Georg Graf von Thurn, dessen Sohn, Capitan, von 1563—1569 seines Vaters Stellvertreter, Johann Freiherr von Khevenhiiller, Capitan, Balthasar von Thonhausen, Capitan, Johann Sforza Graf von Porzia, Capitan, Friedrich Graf von Lanthieri, Capitan, Franz Graf von Lanthieri, dessen Sohn, Capitan, Ernst Graf von Herberstein, Capitan, Ludwig Graf von Rabatta, Capitan, Nicolaus Graf Petazzi, Capitan, starb vor Antritt seines Postens, Otto Freiherr von Rindsmaul, Capitan, Carl Graf von Thurn, Capitan. Johann Graf von Katzianer, Capitan, Georg Siegfried Graf von Dietrichstein, Capitan, Franz von Stubenberg, Johann Erhard Graf von \uersperg, Capitan, Johann Philipp Graf von Cobenzl, Capitan, Johann Caspar Graf von Cobenzl, Capitan, dessen Sohn , seit 1704 Venveser seines Vaters, Johann Graf von Wildenstein, Capitiin, Franz Graf von Lanthieri, Capitiin, Johann Graf von Wildenstein, Capitan zum z\veiten Male, Leopold Adam Graf von Strassoldo, Capitan, Anton Graf von Rabatta, Capitiin, Wenzel Graf von Purgstall, Capitan, Anton Freiherr von Defin, politischcr Landesverwalter, Sigismund Graf Attems, Reprasentant in Justizangelegenheiten, Ferdinand Graf Harrsch, bevollmiichtigter Hofcommissiir, Einfiihrer dct neuen Organisation, Heinrich Graf Auersperg, delto, Ferdinand Graf Ilarsch, detto zum zvveitcn Male, Anton Baron Defin, supplirender Hofcommissiir, Anton Graf von Puebla, bevollmiichtigter Hofcommissiir, Joseph Maria Graf Auersperg, bevollmiichtigter Hofcommissiir *u,n zvveiten Male. Heinrich Graf Auersperg, Priisidcnt des Provinzialrathes, Rudolf Graf Wagensperg, Priisidcnt des Provinzialrathes, ^Vechsel untenvorfen. Von den zalilreichen Besitzungen der Grafe u von t>orz in Friaul am rechten Ufer des Isonzo waren ihnen vor dem Er-^schen ihres Geschlechtes nur die Ortschaften von Cormons, Belgrado, Castelnuovo, Codroipo und Latisana sammt ihrer Umgebung verblieben, Reiche Graf Leonhard im J. 1497 an Kaiser Max I. abtratIn den hierauffolgenden Kriegen des Kaisers mit den Venezianern, vvahrend "elchen in Friaul je nacli dem \Vechsel des Kriegsgliick.es liilufig von Leiden Theilen Ortschaften genommen und wieder verloren rvurden, er-°berte der Kaiser Gradišča und das Gebiet von Aquileja nebst mehre-lei) anderen \vestlich davon gelegenen (meist fiiiher sclion zu Gorz ge-uorigen) Ortschaften, und liielt sie bis zn den nachfolgenden Friedens- 4774 1782 Franz Graf von Lamberg, Landeshauptmann, Os? H83 Pompejus Graf Brigido, Landeshauptmann von Krain und Gorz, 1~83 1790 derselbe als Gouverneur von Triest, 1801 Raimund Graf von Thurn, Prasident des Provinzialrathes in GOrz, 1801 1803 Pompejus Graf Brigido, prov. Landes-Chef, 1803—1808 Johann Graf Trautmannsdorf, Prasident des Provinzialrathes in Krain und GOrz, 1808 —1809 Bernhard Freiherr von Rosctti, suppl. detto, 1809 Peter Flamigo, Prasident der provisorischen Regierung, n Cochelet, Intendant von Gorz, 1810 1811 Baron Liehtenberg, Intendant von GOrz, n Tournal „ » n 1811 Stratico, Subdelegirter in GOrz, 1 ~83 Alphons Graf von Porzia, Kreishauptmann in GOrz, 1803 Anton Freiherr v. Codelli, „ n rt 1806 Paul Freiherr v. Lederer „ „ ,, 1813 derselbe, Organisirungs-Hofcommissar und politischer Repriisentant, ■n Baron Rassauer, provisorischer Kreishauptmann, 1814 Anton Preiherr von Lago, Kreishauptmann, 1830 Friedrich Freiherr von Waidmannsdorf, Kreishauptmann, 1836 IVenzel Graf Gleispach, Kreishauptmann, 1860 Freiherr von Buffa, Kreispriisident, 1864 derselbe, Kreisvorsteher. *) Auch das Hiigelland am rechten Ufer des oberen Isonzo, der Coglio ge-"ani't, war cine uraltc gOrzische Besitzung, welche den Grafen bis zu ihrein Aus-^rben verblieb. Dieses Gebiet wird im Osten von dem Isonzo, im Westen von ' ern Flttsschen Judri bcgrenzt, im Norden scheidet cs cine Linie, welclie von Ron-/lna an den Judri reicht, von dem dahinter liegenden Bergen, und im Siiden cs mit dem Abfalle der HUgel an die friaulische Ebene. Der anliegende cl,ene Landstrich mit den Ortschaften: Lucinico, Mossa, S. Lorenzo di Mossa, Ca-'lriva- Cormons, Moraro, Borgnano, Chiopris, Mariano, Medea, Fratta, Versa, No-Kar«do, Jalmicco, Crauglio gehOrte bis zur Abtrctung von Cormons an Kaiser Mar l'azu und verblieb stets im Ostcrreichischen Besitze, eben so \vie die daran st°8senden die niichstc Umgebung von Gradišča bildenden Ortschaften Farra, Vil- lano’ Va> Romans und Villesse. verhandlungen besetzt; sie bildeten das osterreichische Friaul, und wur-den in spaterer Zeit zu der Grafschaft Gradišča vereinigt. Bei dem zvvischen K. Carl V. und Venedig zu Worms im J. 1521 stattgefun-denen Uebereinkommen wurden (in den sogenannten Capiteln von Worms) die einzelnen Orte, welche im osterreichischen Besitze ver-bleiben sollten (vvorunter iedoch die friiher gorzisclien Orte Belgrado, Castelnuovo, Codroipo, Latisana, Muzzana, Mortegliano, Flambro, Chia-marcis und Rovereto so wie das friiher osterreichische Pordenone sich nicht befanden) aufgezahlt. Das Uebereinkommen ward jedoch nicht ausgefiihrt und eben so vvenig konnte spater jemals eine feste Bezeich-nung der Grenzen bis zu der im J. 1533 vorgenommenen ebenfalls spater vvieder bestrittenen Grenzberichtigung erzielt werden. Es blieh daher bei dem factischen Besitzstande, wie er bei der Unterzeichnung der Capitel von Worms vorhanden war, mit Ausnahme vou Partistagno und der Festung Marano, welche im J. 1542 durcli verratherischen Ueberfall verloren ging. Dieser Zustand vviihrte bis zu den grossen Umvvalzungen, vvelche zu Ende des 18. Jahrhundertes stattfanden *)• Wir besitzen eine Karte der Grafschaft Gorz und FriauPs vom J. 1782 2), nach \velcher die damaligen osterreichischen Besitzungen in Friaul mit den in den Capiteln von Worms bezeichneten Ortschaften zusammen fallen. Aus einer Vergleichung des damaligen Besitzstandes mit dem gegenwartigen Umfange der Grafscliaften Gorz und Gradišča; ergebeo sich die inzwischen eingetretenen Veranderungen von selbst. Oester-reich besass demnach im J. 1782 folgende neun Enclaven im venezi-anischen Friaul: 1. Gorizizza bei Codroipo, 2. Gradiscutta bei Belgradoi 3. Virco bei Flambro, 4. Sivigliano, Jesernico bei Flambruzzo, 5. Čamp0 molle, 6. Driolassa und Rivarotta an der Stella, 7. Pescarola, Preče-nico und Titiano bei Latisana, 8. Casino (bei Marano), Carlino, S-Gervasio, Nogaro Zillina. S. Giorgio, Zuins, Fornelli, Porpetto, Castell0 di Porpetto, Fauglis, Gonars, Ontagnano bei Palmanuova, ferner 9- ') Eine Ausnahme machte nur die zeitweise von 1647 bis 1712 wahrende# Ausscheidun" der an den Fursten von Eggenbcrg uberlassenen Grafschaft Gradišč*-Es vrarden zu diesem Behufe die Osterreichischen Besitzungen jenseits des Isonz°> Gradišča, Farra, Bruma, Villanova, Ruda mit S. Nicolb, Villa Vicentina, Fiuffli' cello, Aquileja, Porpeto, Villese, Romans, Fratta, Versa, Crauglio, Nogareto, J**' inico, Goriziza, Gradiscutta, Virco, Driolassa, Jessernico und Precenico, zu ein°r geftlrstcten Grafschaft — von Gradišča crhobcn, und, mit Vorbchalt des Rflck' falles, an den Fttrsten von Eggenherg ahgetreten. 2) Carta delle Contee di Gorizia di Gradišča Distrctto di Tricstc e del Frid' Veneto di Giannantonio Capellaris Gorizia 1782. Mit dieser Karte stimmt jc,lC iiberein, welche Graf Rudolf von Coronini der zvveiten Auflage seines Tcntainc11 genealogico-chronologicum Comitum et rcrum Goritiac Vcnetiis 1759 bcifttgte. Albana am Judri nachst dem Coglio. Dagegen gehdrten den Venezia-nern nachstehende gegenwartig mit Gdrz vereinigte Ortschaften: 1. Die Lagune von Grado mit den Kustensaumen bis an die Miindung des Lonzo, und jenseits desselben, 2. das Gebiet von Monfalcone mit S- Canciano, Staranzano, Pieris, Dobia, Aris, Turiacco, Begliana, Ronchi, Selz, Cassegliano, Soleschiano, Vermigliano, S. Pietro, Redipuglia, Po-'azzo und Fogliano, 3. die friaulischen Ortschaften Strassoldo, Muscoli, Alture, Scodavacca, Mortesine, Saciletto, Perteole, Cavenzano, Campo-l°ngo bei Aquileja, 4. Viscone am Torre, 5. die Ortschaften am Coglio: Oiassico, Brazzano, Ruttars, Senico, Mernico, Schirvu, Vercoza, S. Lo-renzo, Brizza und Longano. Im ndrdlichen Theile der Grafschaft \varen die Gebiete von Tolmein und von Flitsch (\velches, friiher theilweise Zur Grafschaft gehdrig, von den Venezianern besetzt wurde, sich aber 1509 freiwillig dem Kaiser untenvorfen liatte) unter Kaiser Max mit der Grafschaft vereinigt vvorden. Dagegen hatte die Grafschaft einen Lebietsverlust zu erleiden, als bei Ueberlassung des Nutzeigentliums der Grafschaft an Gabriel Salamanca Grafen von Ortenburg, zur Ver-minderung des daraus den Finanzen ervvachsenden Entganges die Ge-^>ete am Karst, namlich jene von Wippach, Senosetsch, Prem, Adels-^erg und Duino von Gorz getrennt und mit Krain vereinigt wurden C1527). Audi der Bezirk von Idria gehorte als ein Bestandtheil der iLauptmannschaft von Tolmein zu Gdrz und wurde von demselben erst 1783 getrennt und zu Krain geschlagen. Dasselbe geschah mit den ehenials (noch 1782) gdrzischcn Enclaven Ostrosnaberda, Cruschizza mit Polane und Passiach bei Schvvarzenegg, ferner mit einer den Berg Aanos und die Ortschaften Ublisca und Prevvald (Resderta) umschlies-senden Enclave bei Wippach und der ebenfalls in dessen Nahe liegen-den Ortschaft Gozza. Mit der Ervverbung der ehemals venezianischen Provinzen gelangte auch das Gebiet von Monfalcone in osterreichischen Pesitz (1797); ivogegen durch den Vertrag von Fontainebleau (1807) das Gebiet am rechten Isonzoufer mit Einschluss des Coglio fur Gdrz 'erloren ging und an Frankreich (fur das Kdnigreicli Italien) abgetre-Imi wurde. Nachdem die also verkleinerte Grafschaft Gdrz mit den 'dyrischen Provinzen vereinigt worden (1809), erhielt bei der Wieder-^eLr der osterreichischen Ilerrschaft Gdrz seine frtihere Grenze mit Ausschluss der osterreichischen Enclaven in Friaul und mit Einbezie-liung der jm diesseitigen Gebiete gelegenen ehemals venezianischen Lnclaven. Idria und Wippach mit den obengenannten Enclaven verblie-'>en bei Krain, Dnino aber mit Schvvarzencgg wurde wieder mit Gdrz Vereinigt. 7, Innere Verwaltung. (Marktaufsicht, Gesundheitspflege, Strassen, Posten, Ackerbau, Industrie und Han-del, Offentliehe Wohlthatigkeit.) a) Im 16. Jahrhunderte. Das sechzehnte Jahrhundert brachte bald nach dem Beginne der osterreichischen Herrschaft eine gedeihliche Entivicklung in der inneren Yerwaltung der Grafschaft Gorz. Es \var diess hauptsachlich dem that-kraftigen Wirken des Capitans, Grafen Franz Thurn fdella Torre) zu danken, rvelcher in allen Zweigen der inneren Administration weise Vorkelirungen traf und Verbesserungen anbahnte. Wenn die von ihm gepflanzten Keime von seinen Nachfolgern gepflegt und entwickelt, wenn sie auch nur erhalten worden waren, so wiirde sich das Land friihzeitig zu einer gesteigerten Cultur erhoben haben; leider geschah das Gegen-theil und die \veisesten Anordnungen blieben, nicht beachtet, ohne Nachwirkung. Die Marktaufsicht und die Verpflegung waren friihzeitig ein Gegenstand der offentlichen Sorge. Preissatzungen far Brod, Oel und Fleisch vvurden aufgestellt; vier Deputirte, aus den Patriziern und den Biirgern gewahlt, hatten liber deren Einhaltung zu rvachen und die Register iiber den Preis des Getreides, nach vvelchem sich der Brodtarif richtete, zu fiihren, eine offentliche Wage und Messung solite den Uebervortheilungen der Verkaufer zuvorkommen. Die Fleischhauer wur-den ubenvacht, und durften kein Rind ohne vorgangige Beschau der De-putirten schlachten. Der Krieg und die Missjahre fiihrten mehrmals eine Getreidenoth herbei und steigerten die Preise desselben auf das Uner-schwingliche 1J. Die benachbarten Provinzen Karaten und Krain erliessen das Verbot der Getreideausfuhr nach Gdrz, die Gdrzer baten dagegen beim Kaiser um Abhilfe, erliessen aber selbst ein Ausfuhrverbot. Ge-gen das Ende des Jahrhundertes wurde die Noth so gross, dass unge-achtet der durcli die Regierung erfolgten Unterstiitzung viele Bowohner zur Ausvvanderung gendthigt \varen, um nicht zu verhungern. Die hiiufigen Einfiille der Tiirken in die benachbarten Provinzen brachten die Pest in ihrem Gefolge, von welcher Gdrz 1532 im Norden an der Karntner Grenze und 1542 an der Krainer Grenze bedroht wurde. Graf Thurn ordnete die Abschliessung der Grafschaft an und Hess einen Cordon liings der Krainer Grenze ziehen, fiihrte auch die Gesundheits-piisse tur die aus verdachtigen Gegenden Kommenden ein. So gelang ') Der Preis des \Veizens, welclier auf dem Markte zu Gradišča 1553—166® durchschnittlich fiir den Star 27 Lire stand, sticg 1569 1584 auf 33, 1590 auf 54, 1591 auf 66 Lire und betrug 1594 noch 57, 1593 sogar 60 und 1594 wieder 50 Lire. es, die Pest vom Lande fern zu lialten, oder sie doch an den Grenz-°rten (1544 und 1577) fest zu bannen. Graf Thurn berief ferner einen der damals beriihmtesten Aerzte, Pietro Mattioli aus Trient (1542), ^elcher durch 12 Jahre die Gesundheitspflege im Lande leitete, bis er Zlim Leibarzte des Erzherzogs Ferdinand ernannt wurde. Auch im Innern der Stadt Gorz traf man Sanitatsvorkehrungen, der Stadtgraben ivurde ausgetieft, die Mauern vvurden erhoht. Graf Thurn war darauf bedacht, eine stadtische Wache einzufiihren und erliess eine sehr praktische Feuerordnung zur Verhiitung der Brande. Selbst eine \Vasserleitung von Salcano aus, die erst gegenwartig der Ausfiihrung entgegen geht, \vollte der umsichtige Landeshauptinann anlegen. Die Stadt Gorz liatte sclion von alten Zeiten her Canale zur Ableitung des Unrathes; es wurde nun (1569) auch dafiir gesorgt, dass derselbe weder in der Stadt noch auf den zu ihr fuhrenden Strassen abgelagert werde. Schon unter den Grafen von Gorz bestand ein Hospital (di S. Maria) fur arme Kranke beiderlei Geschlechtes, welches von einem Sindaco und einem Rentmeister sehr gut venvaltet wurde. In Aquileja katte bereits Patriarch Wolfker im Beginne des 13. Jahrhundertes ein Arinenhaus gestiftet; auch Corraons und Gradišča waren mit solchen ^Fohlthatigkeitsanstalten versehen. Als sich in der Stadt Gorz die Zahl der Bettler hiiufte, \vurde (1570) der Bettel verboten, und durch die Stadtivache dieses Verbot aufrecht erhalten; zur Unterstutzung der wahr-haft Bedurftigen bildete sich eine Gesellschaft von Patriziern und Biir-§ern, welche wochentlich die Almosen in den Hiiusern einsammelte. Zur Zeit der grossen Hungersnoth \vurden (1591) olfentliche Bauten kehufs der Beschaftigung der Armen vorgenommen und die Einkiinfte der Kirchen fiir letztere verwendet. Einigen Israeliten ward die Er-'ichtung einer Leihbank (banca di pegni) gestattet; als aber dadurch dem Wucher nicht gesteuert wurde, beabsichtigte man iviederholt, doch °hne Erfolg, die Errichtung eines Leihhauses (Monte di pieta). Das Strassenvvesen war im Beginne des 16. Jahrhundertes n°oh in seiner Kindheit. Nach Karnten fiihrte ein Saumpfad liber die ^erge, und nur mit Krain hatte man eine ungeniigende Strassenverbin-dung, um Getreide und Vieli von dort zu beziehen '). Die Venezianer, ^errendes Meeres, hinderten die Schiffahrt der Kiistenorte und beraubten *) *) Zur ROmerzeit ftthrte eine treffliche Heerstrasse aus dem Wippachthale iiber Haidenschaft und den Birnbaumer-Wald nach Krain, sie war aber in den Uachfolgendcn Zeiten verfallen. Ebenso erhiclt eine Strasse von Caporetto liber Flitsch und den Predil die Verbindung mit Karnten, und diese Strasse war aiich im Mittelalter noch gangbar (s. die Patriarchengeschichte), wie auch die Bi-scliOfe vou Bamberg als Herren von Tarvis am Predil eine Zollstatte liatten. die Triester Barken, welche apulisches Oel herbeibrachten. Sie hatten sich auch durch die Strasse liber Pontebba den Verkehr mit Karaten gesichert, wohin sie ihren Wein absetzten, und von woher sie Eisen und Leinen bezogen, welche sie, wie nach ganz Italien, so auch nach Gorz brachten. Die Gorzer Stiinde erkannten die Nothwendigkeit, sich von dieser Abhiingigkeit zu befreien, und durch Anlegung einer Strasse nach Karaten sowohl den directen Verkehr init Karaten zu sichern, als auch insbesondere ihren Weinen, dem Haupterzeugnisse des Landes, dahin Absatz zu verschaffen (1549), und der Landeshauptmann Graf Thurn bemiihte sich eifrig, die Regierung dazu zu bewegen. Es dauerte aber noch eine geraume Zeit, bis endlich der um das Gedeihen seiner Lander hochverdiente Erzherzog Carl, nachdem die Verhandlungen zivischen den Provinzen zu keinem Ziele gefuhrt hatten, die Angele-genheit in seine Hand nahm, und die Strasse unter Mit.wirkung der Stiinde erbauen liess. Die wohlthatigen Wirkungen dieser Strassenver-bindung zeigten sich unverweilt; der Handel bliihte im Lande auf und die Industrie entivickelte sich. Der Gorzer VVein wurde in Karaten bereitwillig gekauft, Eisen und Leinen wurden von dort bezogen. Der steigende Verkehr rief die Anlegung neuer Ortschaften an der Strasse hervor, und der Geldumlauf vermehrte sich im Lande. Mit Unmuth sahen die Venezianer die Vortheile ihres bisherigen ausschliesslichen llandels sich entgelien; mit ihrer gewolinten Umsicht waren sie aber bald darauf bedacht, sich \venigstens einen Theil dieser Vortheile zu erhalten. Sie stellten die uralte Strasse, welche von Cividale nach Ca-poretto fiihrte, wieder her, \vobei sie, oline \veiter zu fragen, die Strasse auf einer Strecko von zwei Meilen auf dem Gorzer Gebiete anlegten. Die Localbehorden sahen, ob aus Einverstandniss oder Sorglosigkeit mag dahin stehen, diesem Treiben ruhig zu; als aber die Gorzer Regierung davon Kenntniss erhielt, bot sie die Bauern von Tolmein auf, und liess die bereits vollendete Strasse, soweit sie Gorzer Gebiet beriihrte, zer-storen. Erzherzog Carl liess auch noch eine andere Strasse durch den Birnbaumer Wald nach Krain erbauen (\velche in ihrer Richtung von der friiher bestandenen abwich); er hatte dabei geringere Schwierig-keiten zu iiberwinden; die Ausfiihrung auf dem Gorzer Gebiete iiber— vachte der„Gastaldo del paese,“ und die umliegenden Gemeinden wirkten unter standischen Deputirten durch Leistung der Strassenrobot mit (1576). Die sichtlichen Vortheile dieser Strasse bewogen die Grund-besitzer am Karste, durch die natiirliche Einsenkung des Karstes, Vallone genannt, eine Strasse von dem Ilafen S. Giovanni bei Duino bis zur Vereinigung mit der Krainer Strasse bei Merna anzulegen (wohl in der Richtung einer friiher schon bestandenen); die Geldbeitrage der Besitzer und die Handarbeiten der Bauern fiirderten das Werk, \velches durch Erbauung einer Brucke iiber die Wippach in Merna seinen Abschluss erhielt. Der Briefverkehr wurde im Beginne des 16. Jahrhundertes nur mittelst eigener Boten vermittelt, da die wahrend des veneziani-schen Krieges errichteten Poststationen mit der Beendigung des Krieges \rieder aufhorten; der kais. Gesandte in Venedig, Franz Graf Thurn, brachte jedoch im J. 1562 zur besseren Verbindung mit Gorz und den kais. Staaten die Aufstellung eines Couriers zu Stande. Erzherzog Carl griff auch hier durch die Errichtung regelmassiger Postamter in seinen Landern forderlich ein. Er ernannte den Johann Paar zum Oberpost-nieister (sopraintendante delle poste) in der Grafschaft und beauftragte ihn, im Einvernehmen mit den Standen die Postanstalt im Lande ein-zufiihren. Es wurden zwei Poststationen in Gorz und Gonars (an der venezianischen Grenze) errichtet (1588). Die Stande lieferten die Fourage und iibernahmen die Bezahlung des Gehaltes des Postmeisters in G8rz. Dafiir mussten mit der gewohnlichen Estaffette die Correspondenz der Stande so wie die Privatbriefe der Patrizier unentgeltlich befordert Berden; der Postmeister war iiberdiess verpflichtet, im Falle des Be-darfes ausserordentlicbe Estaffetten zu befordern und den Durchzug der Couriere und dieser Estaffeten den Standen zu melden, und ihren Befehlen wie jenen des Oberpostmeisters zu gehorchen 1). Der Ackerbau befand sich am Beginne des 16. Jahrhundertes in der Grafschaft Gorz theilweise in gutein Zustande. Die Mehrzahl der Ackergriinde waren freies Eigenthum der Bauern, ausgedebnte Weiden nahrten das Yieh, welches zollfrei aus Krain bezogen wurde. Der Bauer war, frei von Robot, voller Herr iiber seine Zeit und seine Kraft, und ebenso war sein Grund steuerfrei, die Erbzinse und Zehenten ausge-nommen. Allein die langen Kriege und Kriegsvorbereitungen (so wie in der vorangegangenen Periode die Verheerungen durch die Tiirkenein-falle) entvolkerten das Land und machten die Bevoikerung verarmen. Die Miichtigen gevvannen die Oberhand iiber die Schwachen, und viele Bauern sahen sich genothigt, nach Verausserung ihres Grundes an die Herren denselben als Pachter (Coloni) zu bearbeiten. Dieses Pachtver-Baltniss fuhrte bald die vielfachsten Streitigkeiten hejbei. Mit der Ver-kesserung des Grundes durch den Colonen erhohte der Herr den Pacht-sehilling, so dass der Colone oft schlechter daran war, als friiher; an-dererseits gebarten die Colonen villkiihrlich mit dem Grunde, als ob sie noch Eigenthiimer desselben waren. Die Hauptstreitigkeiten ent-standen aber iiber die Entschadigung fiir die vom Colono eingefiihrten *) *) An dem Hause in der oberen Stadt, welchcs zum Postamte dicnte, ist Uoch am Architrav die Inschrift „Magister cursorum“ eingcmeisselt zu sehen. Verbesserungen und iiber den Vorgang bei deren Schatzung, bis endlich durch K. Ferdinand (1542) eine teste Regel dafiir festgesetzt und da-durch den Streitigkeiten ein Ende gemacht wurde. Das Haupterzeugniss des Landes war der Wein, dessen Absatz durch die Einfuhr fremder Weine aus Istrien und der Mark beschrankt wurde. Die Stande erhoben dariiber laute Beschvverde (1539) bis es ihnen endlich gelang, von K. Ferdinand I. das Einfuhrverbot fremder Weine in die Grafschaft zu envirken (1552). Der Weinbau gevvann dadurch eine bedeutende Ausbreitung, ode Griinde wurden mit Reben bepflanzt, und der Landesfiirst selbst gab viele unbeniitzte Griinde in Erbzins. Der Handel fand jedoch bald andere Wege, die fremden Weine in die benaclibarten Provinzen einzufiihren, iiber Fiuine nacli Krain und iiber die Pontebbastrasse nach Karnten. Die Gorzer Be-sclnverden fiihrten zu einer Erneuerung des allgemeinen Verbotes der Einfulir fremder Weine (1580); dieses rief aber \vieder die gerechten Klagen der Krainer und Kiirntner hervor, \velche dadurch den Gorzer Weinerzeugern tributpfliclitig wurden, und sich die Erhiihung der Preise gefallen lassen mussten. Um diese Gegensatze zu versbhnen, schlug Erzherzog Carl einen Mittelweg ein, indem er die fremden Weine in Karnten gegen einen Einfuhrzoll zuliess; sie mussten jedoch die Her-kunft von den bsterreichisclien Hafen in Triest oder S. Giovanni durch Zeugnisse nachweisen und ausschliessend die Strasse iiber Caporetto einschlagen. Die Gorzer Stande suchten sich gegen die heimliche Einfuhr fremder Weine, welche dann als Gorzer Erzeugniss galten, zu schiitzen, indem sie die Abfuhr der Weine durch Aufstellung eines In-spectors in Canale iiberwacliten; diese Controle wurde jedoch durch die Bestechlichkeit des Zollbeainten in Tarvis umgangen, welcher aucli die aus den Iliifen von Monfalcone und Latisana anlangenden, nach Karnten und Salzburg bestimmten Weine zuliess; alle Bemuhungen der Gorzer dagegen blieben fruchtlos, weil das Interesse jener Provinzen mit dem Gebaren des Zollamtes zusammenfiel. Der Getreideanbau kam, begiinstigt durch die Fruchtbarkeit des Bodens, ebenfalls in Aufnahme. Insbesondere war es das Gebiet von Gradišča, welches, Dank seiner ertragreichen Scholle und den besseren Communicationen durch die Fliisso und die nahen Seehafen, seine Er-zeugung steigerte, und der Grafschaft zum Muster diente. Schon um die Mitte des Jahrhundertes \var der Getreidehandel so ent\vickelt, dass trotz der bestehenden Verbote gegen 50.000 Star aus Giirz und den benachbarten Seehafen (1565) nach Venedig ausgefiihrt vurden. Selbst die Austrocknung der Siimpfe von Aquileja, welche erst unter Maria Theresia theilweise durchgefiihrt wurde und noch heute ihrer vollstiin-digen Venvirklichung entgegensieht, kam damals, leider ohne Erfolg, in Anregung. Bald aber \vard diese gedeihliche Ent\vicklung durch das entstehende Missverhaltniss der Weiden zum Ackerboden und die Aus-rottung der Walder geheramt. Die Sucht nach augenblicklichen Gewinn bervog die Grundbesitzer, die Weiden in Ackerfeld umzuvvandeln, und ebenso verschwanden die Weiden auf dem ausgedehnten landesfurst-lichen Besitztliume, da das Aerar aus fiskalischem Interesse die Grund-stiicke gegen einen geringen Zins an Private verkaufte, welche dieselben in Cultur legten. Aucb die Gemeindegriinde vvurden zu nicht geringem Theile zerstiickelt und verkauft, \vodurch nicht nur die Gemeindeweiden verloren gingen, sondern auch durch Ausrodung der darauf befindlichen Waldantheile ein Mangel an fur die Weincultur unentbehrlichen Reb-stocken entstand. Am nachtheiligsten wurde aber die Vernichtung der Gebiische langs dem Laufe der Fliisse und Bache, wodurch bei dem Anschwellen der letzteren die anliegenden Griinde durch das Gerolle, vvelches die fliessenden Wasser absetzten, unfruchtbar wurden. Noch ubler \vurde in den Waldungen der Privaten gewirthschaftet, in dessen Folge man im Bezuge des Bau- und Brennholzes lediglich an die lan-desfurstlichen Walder angevviesen blieb. Diese Uebelstande erregten die ernste Sorge der Landstande, welche es nicht an Reclamationen und Bitten an den Landesfursten (hinsichtlich der Verausserung der Cameral-giiter) fehlen Hessen, ohne jedoch einen Erfolg zu erzielen. Am \virk-samsten suchte der eifrige Landeshauptmann Graf Franz Thurn diesen eingerissenen Missstanden zu begegnen; er regelte den Holzabtrieb auf den Gemeindegrunden, bestellte Aufseher zur Erhaltung der (auch durch Uebergriffe einzelner Besitzer sich vennindernden) Gemeindeweiden, verbot den Eintrieb der venezianischen Schafherden, welche gegen ge-ringen Zins die diessseitigen Weiden beniitzten, und drohte schwere Strafen auf den Abtrieb der Gebusche langs den Flussen Isonzo und Torre; allein nach seinein Abgange wurden alle diese heilsamen Ver-ordnungen nur liissig oder gar nicht aufrecht erhalten. Die Industrie in Gorz war zur Zeit der Grafen noch nicht liber ihre ersten Anfange hinausgekommen. Die kriegerischen Zeiten unter Kaiser Max I. \varen nicht geeignet, dieselbe zu fordern, umsoinehr, als der Kaiser, von seinen Geldverlegenheiten gedrangt, zu fiskalischen Massregeln seine Zuflucht nahm uud gegen vorgestreckte Geldsummen ein Ilandelsmonopol schuf, so wie auch die \venigen inlandischen Fabri-ken an ausliindische Uandelsleute zum Nachtheile der Einheimisclien verpachtet wurden. Ueber die Vorstellungen der betheiligten Provinzen hob er jedoch die Monopole wieder auf, und stellte die Freiheit der Industrie und des Handels wieder her. Die Bewohner der Grafschaft saumten nicht, diese Freiheit zu beniitzen, und die bisherige Abhan-gigkeit von den Venezianern mindestens zur Befriedigung der gevvohn- lichsten Bediirfnisse abzuschiitteln. Man pflanzte Hanf im gebirgigen Theile des Landes, vvelchen die Bewohner zu Leinwanden fiir ihren Hausbedarf verarbeiteten. Ebenso kam die Schafzucht in Aufnahme, und man bereitete aus der Wolle die groben Tiicher fiir die Beklei-dung des Landmannes. Die in der Stadt herrschende Gewerbefreiheit zog viele Gewerbsleute dahin; es siedelten sich Hutmacher, Schlosser und Wagner an, wie auch die schon seit friiher bestandenen Garbereien sich vermehrten. Da sich diese Industrien bald iiber die benachbarten Landbezirke verbreiteten, trachteten die Gorzer Gewerbsleute, um sich das Monopol zu sichern, dieselben zu unterdriicken, und richteten an K. Ferdinand II. das Gesucli um ein Verbot der Ausiibung der Ge-werbe auf dem Lande, wurden aber damit gliicklicherweise zuriickge-\viesen. Der wichtigste industrielle Fortschritt aber bestand in der Ein-fiihrung der Seidenzucht. Man pflanzte Maulbeerbaume und fiihrte die Pflege der Seidenwiirmer ein, deren Cocons nach Udine zum Verkaufe gebracht wurden. Um die Mitte des Jahrhundertes scheint die Gewin-nung von Cocons schon eine ziemlich bedeutende gewesen zu sein, da sich Melchior Rossetti aus Trient erbot, ein Seidenfilatorium anzulegen, wenn ihm das Monopol des Seidenhandels fiir 25 Jahre ertheilt viirde, auf welches Anerbieten indess die Regierung nach dem Antrage der Gorzer Behdrde nicht einging. Die Wollenweberei kam immer mehr in Aufnahme, die Zahl der Webstiihle vermehrte sich und rief einen leb-liaften Verkehr liervor ’); dadurch fanden sich die Gorzer Stande veran-lasst, die von ausvv&rts hereingekommenen Weber mit einer Kriegssteuer zu belegen, welche die Provinz zu entrichten liatte (1558). Auch Eisen-hammer \vurden im Gebiete von Tolmein (1579) und in Trenta bei Flitsch errichtet. b) Iiu 17. Jahrhunderte. Im 17. Jahrhunderte wurde die Aufmerksamkeit der Regierung mehrfach durcli die eingerissene Theuerung und den Mangel an Lebens-mitteln in Anspruch genonnnen. Nach den damaligen Ansichten suchte man durch Verbote und Beschrankung des Verkehrs dem Uebel zu steuern, welche freilich nur einerseits zur Umgehung der Anordnungen und andererseits zur Bedriickung der Burger fiihrte. Ein allgemeines Ausfuhrverbot fiir Getreide und Vieh wurde unter Erzherzog Ferdinand 1604 in Innerdsterreich erlassen, musste aber — ein Beweis seiner Nichtbeachtung - mehrfach wiederholt werden. Im J. 1629 maclite ') Graf 1‘orzia konnte (1o67) an den p&pstlichen Nuntius in Venedig be-richten: „G(irz ist ein Ort, wo viele Kaufleute Handel treiben und wo man Lein-"aiid und TUeher habcn kanil.11 sich ein solcher Mangel an Lebensmitteln fiihlbar, dass der Preis eines Starš (1% Metzen) Weizen auf 43 Lire stieg, was damals um so em-Pfindlicher fiel, als der Mais, lieutzutage das gevvohnliche Nahrungsmittel des Volkes, bis zur Halfte des Jahrhundertes fast ganz unbekannt war. Gorz hatte zwar freien Verkehr mit Karaten und Krain; aber die Furcht, dass die Gorzer nicht fiir eigenen Gebrauch, sondern zur Aus-fubr nach dem Auslande kaufen konnten, Hess beschrankende Control-niassregeln eintreten, namentlich die Eriassung von Abfuhr-Passen durcli die Zollamter in Klagenfurt und Laibach. Die nicbt immer unparteiische Aušfolgung dieser Passe machte das Uebel nur noch arger, da Specu-lanten sicli dieselben zu verschaffen wussten, walirend sie den Kaufern fiir eigenen Bedarf venveigert wurden. Die Klagen der Stande wurden vom Landesfursten durch die Abscliaffung der Passe erhort, und eigene Deputirte der Stande sorgten fortan an jenen Platzen fiir die Versehung des Landes mit Lebensmitteln. Auch die Uebung der Marktaufsicht in der Stadt Gorz gab Anlass zu vielen Unzukommlichkeiten. Der Capitan Graf Porzia ernannte nach dem Vorgange Thurn’s eine Delegation von vier Deputirten aus den Patriziern und Biirgern zur Aufrechthaltung der Marktordnungen, und iibte selbst die oberste Ueberwachung aus. Da aber seine Nachfolger diese Aufsicht vernachlassigten, trat der Stadtmagistrat in den Vorder-8rund und masste sich, mit Uebergehung der Landesregierung, durch seinen Gastalden die alleinige Verfiigung an, wurde aber vom Venveser Ludwig Vincenz v. Coronini in seine Schranken zuriickgevviesen. Vom Privatinteresse geleitet, verbot der Magistrat den Backern, von anderen Personen Getreide anzukaufen, bevor nicht die Mitglieder des Gemeinde-rathes das ihrige angebracht hatten, und belastigte durch Formlich-^eiten den Verkauf von Brod und anderen Esswaaren, die zu Markte §ebracht vvurden. Als die Stande zur Abwehr der Unordnungen drei angesehene Manner zur Verstarkung der zwei adeligen Deputirten ab-°*'dneten, wehrte sich der Magistrat dagegen unter dem Vonvande, dass seine eigenen Deputirten mit aller Vollmacht zur Herstellung der Ord-nung ausgeriistet seien. Uebrigens bleibt zu ervviigen, dass der Magistrat, ^elcher die Consumenten vertrat, ein griisseres Interesse an der Auf-rechterhaltung billiger Preise der Lebensmittel hatte als die Patrizier, Reiche die fast ausschliesslichen Erzeuger derselben waren. Ln Sanitatsfache wirkten noch immer die lieilsamen Vorschriften •Mattioli's fort; die Zalil der Gemeindearzte wurde auf zwei in G(5rz Vetinehrt, und einer in Gradišča angestellt. Das wiclitigste und zugleich traurigste Ereigniss fiir das Gesundheitswesen war das Auftreten der Pest, welche im Laufe des Jahrhundertes in den benachbarten Provinzen siebenmal ausbrach. Der Capitan Graf Porzia, ergriff jedoch so zweck- massige Massregeln, dass er das Contagium vom Lande fern hielt, und als es im J. 1623 doch in Canale zum Vorschein kam, auf diesen Ort allein mit einer geringen Sterblichkeit beschrankt blieb. Nicht so gliick-lich war das Land bei dem Herannahen der Pest im J. 1682; man Avar nicht darauf vorbereitet, es fehlte an einern ordentlichen Lazarethe, die stiindische Landescasse war erschdpft, zwischen den Standen und dem Magistrate herrschte Uneinigkeit, die keine geeignete Massregel zur Durchfiihrung gelangen Hess. Ein aus Kroatien kommendei Pferde-handler starb auf der Durchreise zu Schonpass, einein Dorfe nahe an der Stadt, unter verdachtigen Symptomen, und bald verbreitete sich die Pest in die benachbarten Orte. Ungeachtet dieser drolienden An-zeiclien veranstaltete man doch in Gorz ein Fest zur Geburtsfeier des zweiten Sohnes des Kaisers. Zahlreiche Leute strdmten vom Lande berbei, auch aus Schonpass, welche die Pest in die Stadt einschleppten. Der Lar.desverweser tliat mit seinen sechs Provveditori, was er ver-mochte, um Sicherheitsmassregeln vorzukehren; allein, nicht unterstiitzt von der Stadtbehorde (welche sogar die vier Sanitatsbeamten, die die Regierung durch Vermittlung des kais. Gesandten, Grafen Franz Thurn, aus Venedig hatte kommen lassen, zuriickwiess), gehemmt durch die allgemein eingerissene Gleichgiltigkeit (die meisten Adeligen hatten sich auf ihre Giiter oder in das Ausland zuriickgezogen) und den Zwie-spalt, zvvischen den Aerzten und Chirurgen, konnte er dem Uebel nicht sobald Einhalt thun. Es raffte in der Stadt wahrend sieben Monaten liber 500 und in deren Uingebung gegen 300 Personen dahin. Das Gebiet ain rechten Isonzoufer (Gradišča), das Gebiet am Karste und jenes im Gebirge (oberhalb Canale) liielten durch zvveckmiissige Absperrung von der Stadt und ihrer Uingebung die Kranklieit fern von sich. Im Laufe dieses Jahrhundertes ge\vann Gorz immer mehr ein stadtisches Aussehen und vergrosserte sich namhaft. Zwei Umstande trugen hauptsiiclilich dazu bei, die Errichtung mehrerer religioser An-stalten, welche um sich her neue Ansiedlungen veranlassten, und die Vorkehrung des Capitiins Johann Philipp von Cobenzl, die Juden, denen der Aufenthalt in Gorz bewilligt worden und welche in der Stadt zer-streut wohnten, in einen Stadtheil (den Ghetto) zu versammeln, \vo sie ihre Wohnung nehrnen mussten. Die Erweiterung der Stadt erfolgte hauptsachlich in der Richtung der nach Karaten fuhrenden Strasse, auf welcher der Verkehr der lebhafteste war. Mit der Sicherheit in und ausserhalb der Stadt war es iibel bestellt; es fehlte an Organen zur Aufrechthaltung derselben, die wiedei' aus Mangel an Geld nicht aufgestellt werden konnten. Die Stadtwache beschrankte sich auf zwei Diener. Der Capitiin Porzia bat dringend um die Gewalirung einer bewaffneten Maclit, Kaiser Ferdinand be\villigte (1620) aclit berittene Wachmanner, aber die Kammer fand kein Geld um es fur sie anzuvveisen. Die Unordnungen wurden endlich so gross, dass man (vviederholt) 50 Mann Militar ins Land schicken musste, welche Ordnung schufen, mit deren Abzuge aber die Excesse wieder begannen. Endlich kam es unter K. Leopold I. (1675) zu einer Abhilfe. Das Ca-stell erhielt eine Besatzung von 50 Mann, eine Stadtwaclie von 36 Mann (wovon die Stande 24, die Stadt 12 zu bezahlen liatten) wurde aufge-stellt, and liiermit die Sicherheit geniigend gewabrt. Ueber die Verwaltung des Ilospitales in Gorz herrschte, wie iiber s° manches Andere, ein Zwiespalt zvvisclien den Standen und dem Magistrate. Letzterer glaubte ein Recht auf die Verwaltung eines Insti— tutes zu haben, dessen Vermogen hauptsaehlich aus den Stiftungen der Eilrger herriihrte; die Stande aber wol!ten diess ungerechtfertigter Weise niclit zugeben, \vodurch sie die Anstalt der Unterstiitzung der Eiirger beraubten, so dass dieselbe in einem sehr ungeniigenden Zustande verbl ieb. Die Leihbank der Israeliten gab gegen Pfander kleine Darlelren, aoer zu so wucherischen Zinsen, dass eine allgemeine Auflehnung da-gegen stattfand. Regierung und Stadt verpflicliteten die Israeliten zu e'nem billigeren Uebereinkommen, welches aber immer nocli den Zins-*uss von 15% fiir die Stadter und von 20% fur die Landleute fest-sptzte. Durch die Bemiihungen des Capitans Franz Ulrich Graf von finim kam in Gradišča ein geregeltes Leibbaus zu Stande; die gleichen Eestrebungen in Giirz fiilnten aus Mangel an liinreichenden Fonds zu Eeinem Ziele. Der im J. 1617 ausgebrochene Krieg mit Venedig wirkte ura so "achtbeiliger auf den Landbau, als er meist auf gorzischem Gebiete gefiihrt wurde. Die Felder waren der Venviistung preisgegeben, die ^■'tscbaften durcb die Truppendurchziige ausgesaugt, die arbeitskraftige Eevijlkerung fiir Kriegszwecke in Ansprucb genommen, man fand fast nur Greise, Weiber und Kinder in den Ortscbaften. Es bedurfte einer langon Zeit und fortgesetzter Anstrengungen, ura diese Kriegsschaden Zl* lieilen. Ein anderes Uebel wurde durch die vielen Privat-Jurisdic-E°nen berbeigefuhrt, \velche die Bev61kerung bedriickten und fur ihre Sonderzwecke ausbeuteten. Man glaubte eine Abhilfe darin zu erblicken, 'jass allen Grundbesitzern die Gerichtsbarkeit iiber ihre Colonen ver-'ielien wiirde; dieser Antrag ging aber gliicklicher Weise niclit durch, ''enn es wiirde die Vermehrung der Jurisdictionen das Uebel wohl nur ‘u'ger gemacht haben. Dafiir wurde dem Unwesen, dass die Privat-Ge-•'chtsherren die Colonen zu personlicher Leistung zur Robot zwangen, ^>hilfe geschafft, indem Iv. Ferdinand III. verordnete, dass die Land- zu keinen anderen persdnlichen Leistungen als zu jenen, welche *'r* v- Czoernij?, (iiirz umi (Jradisca. 52 fiir das Castell von Gorz und die Festung von Gradišča erforderlich waren, verhalten werden durften. Eben so wurde den fortvahremlen Streitigkeiten iiber den Preis der Natural-Giebigkeiten (Wein und Ge-treide), ivelche die Colonen an die Grundherren zu entrichten liatten, dadurch ein Ende gemacht, dass durch standische mit einigen Patri -ziern verstarkte Deputirte jahrlich im Beginne der Pachtzeit (am St. Martinstage im November) der Preis bestimmt wurde, zu vvelchem die Grundherren diese Giebigkeiten anzunehmen hatten, eine Uebung, die sich bis auf die neuere Zeit erhielt und dadurch sich als sehr zveck-massig bevvahrte. Die \vichtigste \virthschaftliche Frage aber, \velcbe die Gorzer Stande fast das ganze Jahrhundert iiber beschaftigte, war jene des Absatzes ihrer (weissen) Weine nach Karaten. Die Particu-larinteressen beider Provinzen standen sich entgegen und \vurden bei-derseits hartnackig verfochten; die Grazer Regierung, ivelche durch die Verlegung der Residenz des Landesfiirsten nach Wien in ihrer Action geschwacht war, und nicht mehrvon den ausgezeichneten Staats-mannern, vvelche den Erzlierzog Carl umgeben hatten, geleitet wurde, wollte es beiden Theilen recht thun, wurde in ihren Entscheidungen schwankend und befriedigte dadurch keine der Parteien. Die friiher vereinbarte Verfiigung der bescliriinkten Zulassung fremder AVoine nach Karaten ivurde nicht beobachtet. Die hierdurch hervorgerufenen Be-sclnverden der mit den Triestern vereinigten Gorzer bewirkten, es, dass Erzlierzog Ferdinand zuerst (1603) die Einfuhr fremder Weine nach Karaten fiir neun Monate verbot, und spater (1604) dieses Verbot ein allgemeines ivurde, so lange namlich, als sich noch in Gorz und Triest Wein vorfande. Damit varen ivieder die Kiirntner nicht zufrieden, wel-che endlich aucli (1609) die Aufheliung des Verbotes durchsetzten. Heftige Reclamationen erfolgten hierauf von den Gdrzern, ivelchen hinvvieder die Kiirntner entgegneten, es fiinde sich im ganzen riimischen Reiche kein I>and, welches gezwungen iverde, sich mit seinen Lebcns-mitteln an einem bestimmten Orte zu versehen, und gleichwie es den Gorzern freistelie, Wein aus dem Auslande zu beziehen, wie sie auch nicht gendthigt seien, Eisen, Getreide und andere Dinge in Karaten und nicht andersvvo anzukaufen, so moge auch Karaten die Freiheit im Bezuge seiner Einfuhr-Artikel gevvahrt bleiben. Mehrere Commissio-nen ivurden abgehalten, welche endlich zu dem Beschlusse fiihrtcn, die friihere Verordnung, die Einfuhr fremder Weine nach Karaten auf eine bestimmte Strasse zu beschranken, wieder zu erneuern. Die Kikrnt-ner ivaren damit nicht zufrieden, und gingen in ihrem Widerstande so-gar so weit, Jenen, welche Gorzer AVeino beziehen wollten, den Uebei'' tritt in die Grafschaft zu untersagen. Neue Verhandlungen fiihrten deni LJebereinkommen, dass zvar jene Beschrilnkung in ll('zug fremdct Veine aufgehoben wurde, dass aber die Karntner sich verpflichteten, 'bre Weine nicht aus dem Venezianischen zu beziehen, ausser in dem Falle, dass sie nicbt mit den Gorzern liber den Preis ibrer Weine bbereinkommen konnten. Nun war die Reihe wieder an den Gorzern, sich mit dieser nichtssagenden Concession nicht zufrieden zu erklaren. Endlich gelang es der Geivandtheit des Gorzer Delegirten Johann v. Rabatta, ein beide Parteien befriedigendes Auskunftsmittel aufzufinden; es sollten jahrlich die Gorzer und Karntner Abgeordneten zusammen-treten und einen nacb drei Qualitiiten des Weines abgestuften Preis Rstsetzen, welcher den Karatnem genehm \vare. Inzivischen war aber bie \Yeinfrage auf der anderen Seite aufgetaucht. Durcb die Verleihung der Grafschaft Gradišča an den Fiirsten von Eggenburg war dieses Gebiet aus dem Gorzer Verbande ausgeschieden, und ein selbststandi-ges Gemeinivesen geworden. Das fruchtbare Gebiet von Gradišča erzeugte bessere und mehr dauerhafte (rothe) Weine als die Grafschaft Gdrz, ®it \velchen die Gorzer Weine die Concurrenz nicht auszuhalten ver-^ochten. Da nun Gradišča als Ausland betraclitet ivurde, da seine Bewohner nicbt zu den Abgaben in Gorz beitrugen, und da iiberdiess Gefahr nahe lag, dass unter dem Deckmantel der Gradiscaner auch ^enezianer Weine eingefiihrt iviirden, verbot der Gorzer Capitan Ludvig von Rabatta die Einfuhr der Weine aus Gradišča (1662). Dariiber erboben die dortigen Bevvohner laute Klagen, und \vurden hierin von 'brein neuen Landesberrn kraftig unterstutzt, welcber geltend machte, dass in der Verleiliungsurkunde die ausdruckliche Zusicherung, die dortigen (Jnterthanen vor ihnen nacbtheiligen Neuerungen zu beivahren, eatbalten sei. Kaiser Leopold I. bob hieriiber jenes Verbot auf, stellte aber einen Commissar auf, welcher die beiderseitigen Anspriiche ver-pinbaren solite. Da Gradišča zdgerte, seinen Abgeordneten zu dieser Eoininission, die keinen Vortheil versprach, abzusenden, erncuerte die Gorzer Regierung das Einfuhrverbot und bielt es ungeaclitet der kai-Sei'lichen Resolution (1670), dass man die Einfulir der Weine aus Gra-disca nicht hindern solle, bis zuin Scblusse des Jabrhundertes aufreclit. Die vveise Sorgfalt des Erzberzog's Carl far das \Vobl seiner Un-te'tbanen batte durcb Anlegung von Handelsstrassen die inneren Pro-vbizen mit den osterreichischen Ilafen verbunden und dadurch deni llan-dL'l neue Bahnen erotfnet. Die naclifolgende Regierung liess es aber 'ai Drange der kriegerischen Umstiinde an der riibrigen Tbatigkeit Gdden, um diese Strassen in gutem Zustando zu erhalten. Diess zeigte Slcb boi der mit grossen Kosten erbauten Strasse uber den Predil, ^Iche Giirz (und Triest) mit Kiirnten verband. Es war in Tarvis eine ^'dl- un j Mautbstiitte erricbtet v o rde n, aus deren Einnalmien die ^asse iiber den Predil auf der Karntner Seite bis Flitsch erhalten 52 * werden solite. Diess geschali aber, da die Karntner vvenig Gewicht auf diese Strasse legten, und die Verbindung iiber Pontebba mit Venedig bevorzugten. nur sehr lassig, so dass die Strasse verfiel und die ab-gerissenen Briicken nicht wieder liergestellt \vurden. Die Gorzer, \vel-che auf ihrer Seite die Strasse erhielten, und \velchen die Strasse fiir den Absatz ihrer Weine von grosser Wiehtigkeit war, erhoben darii-ber Klage bei dem Landesfursten (1606). Es wurde eine Untersuchung iiber den Zustand der Strasse eingeleitet, man unterhandelte, doch ohne Erfolg. Da die Gorzer Stande von der Regierung nicht die envartete Unterstutzung erhielten. versuchten sie es auf anderem Wege, und setzten sich mit den Karntner Landsfanden in Verbindung, um sie zu einem gemeinschaftlichen Vorgange behufs Herstellung der Strasse zu bevvegen. Es vrurde von letzteren eine freundschaftliche Zusicherung ertheilt, die Ausfuhrung aber auf giinstigere Zeit verschoben (1650). Erst z\vanzig Jahre spiiter vereinigten sich die beiden Provinzen, um den Kaiser Leopold I. zu bevvegen, den dritten Theil der Kosten der Herstellung zu ubernehmen, da sie die beiden anderen Dritttheile zu bestreiten sich erboten. Ueber die erlangte kaiserliche Zustimmung vvurde nun der Kostenanschlag, welcher sich auf 15.000 fl. belief, ver-fasst, und der Regierungsbeitrag unter der Bedingung verabfolgt, dass auch die beiden Provinzen den Restbetrag einzahlen. Die Gorzer iiber-nahinen noch insbesondere die Erhaitung der Strasse von Caporetto bis zum Hafen von Dnino. Die Karntner, \vieder lassig gevvorden, mussten vom kais. Commissar zvvangsvveise zur Bezahlung ihrer Quote verhal-ten vverden. Da aber die veranschlagte Suinine nicht geniigte, liesseu sich die Regierung und die Gorzer zur Bedeckung des Mehrbetrage* herbei. Eben so sorgte die Regierung fiir die Erhaitung und Verbessc-rung der Krainer Strasse. Trotz der Herstellung der Strasse iiber den Predil \vurde dieselbu dennoch fiir den Transithandel wenig beniitzt. Die riihrigen und geld-kraftigen Venezianer wussten denselben in iliren Bahnen zu erhalteflt so dass die Kiirntner Erzeugnisse, namentlich das wichtige Eison. iiber die Strasse von Pontebba nach den Meereshafen gefiihrt wurden. D>® Gorzer, von ihrem Privatvortheil geleitet, bekleideten denselben nul dem Mantel der allgemeinen Handelsinteressen und stellten dem Kaiser vor, wie fSrderlich es fur die Provinzen so wie fiir das Aerar seu wenri der Handelszug iiber den Predil nach den osterreichisohen Hafefl geleitet wiirde, zu welchem Ende sie in Antrag brachten, die Strasse nach dem Venezianischen bei Pontebba abzudiimmen und dadurch de" dortigen Verkehr abzuschneiden. K. Ferdinand II. ordnete dariiber eio® Verhandlung zwisclien den betheiligten Provinzen Krain, Gdrz unu Triest an, welche schliesslich aber doch zu dem verniinftigen Aussprud1 gslangten, dass es zweckmassiger sei, so viele Strassen, als nur immer •'idglich, offen zu erhalten. Derselbe ausschliessende, nur auf den eige-»en Vortheil bedaclite Geist zeigte sich selbst im Innern des Landes. Bas weidenreiche Gebiet von Tolmein pflegte die Viehzucht und setzte Hutter, Speck und Kaše sowohl nach der Stadt Gorz als nach deri be-laelibarten venezianischen Provinzen ab. Bei den in Folge des starke-ien Verbrauches steigenden Preisen verbot die Gorzer Regieiung den Tolmeinem, ihre Erzeugnisse an die Venezianer abzusetzen (1628). Die Tolmeiner reclamirten dagegen mit der treffendon Erwiederung: die Gorzer verlangten von ilinen, dass sie ihre Butter und ihren Speck aus-schliessend nach Gorz bringen sollten, wahrend sie (die Tolmeiner) docli nicht beanspruchten, dass die Gorzer ihre Weine ausschliessend an s'e verkaufen sollten; das Verbot des Handels mit dem Auslande 'Girde eben so viel bedeuten, als dass sie ihre Erzeugnisse um den *Gn Gorzern beliebigen Preis verkaufen miissten und nicht mehr Kaše Ulld Speck erzeugen diirften, als die Gorzer zu consumiren vermogen. Gie Gorzer Regieiung hob zwar, um ihre Uebereilung nicht einzuge-stehen, das Verbot nicht auf, wurde aber lassig in der Aufrechthaltung desselben, wodurch sich die Freiheit des Verkehrs von selbst herstellte. Die Lederindustrie vermehrte und verbesserte sich zusehends im Gande, vvelches dafiir besonders geeignet war. Auch die Eisenbergwerke vetmehrten sich im gebirgigen Tlieile und in Flitsch best.and schon 1624 eine Eiseugiesserei. Dagegen kam die Leinen- und Wollen\veberei Abnahme, da die (meist auswartigen) \Veber durcli die Bedriickung lu't Abgaben gezwungen vurden, nach Hause (nach Carnien) zuriick-zukehren. Die Seidenzucht kam immer mehr in Aufnahme, nach dem Geispide von Venedig pflanzte man zuerst in der Ebene jenseits des Gonzo Maulbeerbaume, bald auch diesseits des Flusses, die Landleute Grnten die Behandlung des Seidenwurmes und die Abwindung und Dre-'IUng der Seide in Filanden und Filatorien. Diess forderte die Entstehung 'Gr Seidenweberei in Giirz, die sich namentlicli in der Stadt einbur-gerte, viele \Vebstuhle in Bevvegung setzte und '\Vohlhabenheit unter 'Gn Bewohnem verbreitete. Zu Ende des Jahrhundertes war sie aber *n Abnahme gekommen, so dass die Stilnde 1684 ihr ganzliches Auf-Goren bezeugen konntcn. Weit giinstiger war die wirthschaftliche Ent-"'cklung im benachbarten Gradišča. Unter ihrem Landesfiirsten Eggen-')U|'S waren die Bevvohner frei von den Steuern, \velche Gorz bedriick-ton, der fruchtbare Boden nahrte mit seinen Erzeugnissen einen leb-Gitten Verkehr. Gradišča liatte Uberdiess das Gliick, in seinem Capi-Franz Ulricli Grafen von Thurn einen Landesvenvalter zu besitzen, ^er sich den Aufschwung jenes Gebietes eifrig angelegen sein liess. Er ž08 von Venedig Gciverbsleute allcr Art, an denen es in Gorz fehlte, in die Stadt Gradišča, biirgerte dort von Venedig aus den neu erfun-denen Wirkstuhl ein, griindete daselbst die erste Seidenfiirberei und forderte die Weberei, deren Erzeuguisse, die Damaste, den italienischer. an G ute gleich kamen. c) im 18. Jahrhunderte. Im Beginne des 18. Jahrhundertes lierrschte in der inneren Ver-rvaltung des Landes nocli immer der Geist des Monopols und der par-ticularistischen Besehrankung. Alles wurde durch Verbot geregelt. Man verbot den Absatz alles Dessen, was zum eigenen Consum diente, aus-ser Landes, Gorz verbot die Ausfuhr von Speck und Butter nach Gradišča, dieses ivieder die Ausfuhr von Getreide nach Gorz. Karnten und Krain verlangt.en von Giirz, dass es ihnen Eisen und Leimvand abnelune, verweigerten aber die Ausfuhr des Getreides dahin. Die zeitiveise Auf-hebung der Abgaben vom Getreidehandel wahrend der Mangeljahre 1724 und 1729 liatte wenig Erfolg, da dieser Handel niclit geregelt war. Eben so erging es im Innern der Stadt Gorz. Die Delegation fiir die Marktaufsicht wachte iiber die Preise aller Lebensinittel, die Be-schaffung derselben war ausschliesslich an die Gcwerbsgenossenschaften der Backer, Fleischhauer, an einzelne Fischer1), Verkaufer von Le-bensmitteln u. A. uberlassen, Niemand anderer durfte sich damit be-fassen. Der im J. 1754 eingesetzte Provinzialrath (Consiglio capitani-ale) anderte nichts an diesem Umvesen. Denn obgleich eine landesfiirst-liche Entschliessung die zollfreie Ausfuhr aller Lebensinittel nach deni Hafen von Triest angeordnet hatte (1752), beauftragte dennoch del' Provinzialrath seine Commission, die Ausfuhr zu verbieten, und durch Grenziviichter die Landleute an der Abfuhr der Lebensinittel zu hi n- dem. Es war der K. Maria Theresia vorbehalten, hier ivie in allen anderen Ziveigen der Verwaltung Ordnung zu schaffen. Sie beschriinkte die Wirksamkeit des Provinzialrathes und untersagte ihm, oline aus-driickliclie landesfurstliche Zustimmung ein Ausfuhrverbot von Lebens-mittelu zu erlassen; gleichzeitig stellte sie die volle Freiheit des Ver-kehres innerhalb der Monarchie her und hob alle Abgaben vom Getreide auf. Dadurch entfielen allo Beschrilnkungen, und jetzt erst konnte Jedormann sich dort, wo es ihm gefiel, mit Lebensmitteln versehen, so wio der Handel mit Getreide, von allen Plackereien befreit, in rasche *) Aus einem erhaltenen Recurso des privilegirten Fischverkiiufers (1729) is* zu entnehmen, dass derselbe jedcsmal, wenn er auf den Marki kam, dem Offciitli' chen Rejirasentanten z\vei 1’fund Fische zum Geschenko machen, aclit Soldi dem Stadtrichter bezahlcn und den Delegirten der Marktaufsicht die Fische um zwei Soldi fiir das Pfuud unter dem Preise verkuufen musste. Anfnahme kam. Eben so sorgte die giitige Monarchin fur die Notlilei-denden vvahrend der Hungersnoth im J. 1764; mit den von ihr und anderen Wohlthatern gespendeten Summen wurde in Karaten Getreide gekauft, in Gorz unter dem laufenden Preise verkauft und der Erlos abermals zum Ankaufe von Getreide verwendet, das auf gleiche Weise abgesetzt wurde, vvelcher Kreislauf sich mehrfach vviederholte. Dadurch 'vurde niclit nur das Land mit Getreide versorgt, sondern auch auf Ennilssigung des laufenden Preises hingewirkt. Mit gleicher Liberalitat vertheilte K. Joseph im J. 1783 aus den Militarmagazinen Mehi an die Bediirftigen und unterstiitzte in den Jahren 1788 und 1789 die Nothleidenden mit betrachtlichen Summen. Schvvierig war es, die Coalition der Fleischliauer zu durchbrechen, 'Velche sich vereinigten, den Preis des Fleisches lioch zu erhalten, und anter allerlei Vorvvanden ihr Ziel nur zu gut erreichten. Die dagegen angevvandteu Vorkehrungen vvollten nicht fruchten, und als endlich die Stande (1744), um dem Uebel zu steuern, die Sclilachtung und den ^ erkauf des Fleisches in eigene Regie nahmen, war der betrachtliche Verlust von 14.000 11. die Folge davon. Die allmiilige Riickerstattung dieser Summe so vvie die Erbauung eines Sclilachthauses erhdhten den Preis des Fleisches noch mehr. Vergebens wehrte sich die Provinzial-Eegierung gegen die driickenden Bedingungen der Fleischpiichter und lieth selbst eine Wiederliolung der obigen Massregel an, auf vvelclie indess die Stande (1772) nicht eingingen. Die herrsclienden Kriege und der geringe Viehstand im Lande Hessen eine Ilerabsetzung der Fleisch-Preise nicht aufkommen. \Venn das Land von der Pest, welche in der ersten Hšilfte des 18. Jahrhundertes die benachbarten Provinzen vviederholt heimsuchte, verschont blieb, so liatte es dafiir mehrfach (1711, 1732 und 1737) der Rinderpest zu leiden, \velche die Halfte des gesainmten Vieh-standes vernichtete. Als die Kaiserin Maria Theresia behufs einer bes-seren Regulirung des Sanitiitsdienstes die Verordnung erliess, dass nie-niand, wer nicht auf einer erblandischen Universitiit den Doctorgrad °der docli die BefUhigung erlangt hatte, zur Ausiibung der Ileilkunst berechtigt sei, baten die Giirzer Stande, dass man ihnen die Wald 'brer Aerzte frei lasse, sie wurden jedoch damit abgewiesen. Den Un-terricht der Chirurgen hatte in Gorz, vvie in anderen Provinzialhaupt-orten, ein eigens dafttr berufener Professor zubesorgen. In Gorz (1752) 'vard die Zalil der angestellten Aerzte auf drei, in Gradišča (1757) auf zvvei Verinehrt. Den Friedhof verlegte man in Gorz (1781) an das Ende der Stadt und errichtete dabei eine Leichenkammer, vvelche Massregel bald barauf die allgemeine Anvvendung erhielt, iudem K. Joseph II. anord-uete, dass kiinftig keine Leichenbestattung in den Gruften der Kirche melir gestattet \verde, und die Friedhofe ausserhalb der be\vohnten Orte verlegt werden sollten (1784). Die offentliche Wohlthatigkeit ward im 18. Jahrhunderte durch mehrere Stiftungen menschenfreundlicher Erblasser gefordert. Vor allen ist des Spaniers Marchese Alvarez, welcher seine letzten Jahre in Gorz verlebte, zu envahnen, der ein Capital von mehr als hunderttausend Gulden zur Errichtung eines Waisenhauses hinterliess. Das Waisenhaus hatte eben so wenig Bestand als ein vom Grafen Johann B. Thuni gestiftetes Armenhaus fiir Manner. Doch erhielt das (geraumige) Ge-baude eine entsprechende (noch gegenvvaitig aufrecht erhaltene) Yei-wendung, als man alle Spitiiler (wie jene in Aqnileja, Cormons und Gradišča) und Armenstiftungen in ein einziges fiir Manner und Frauen bestimmtes Spital vereinigte (1777), dessen Verwaltung nunmehr dem Orden der barmherzigen Briider ubertragen ist. Stiftungen zur Aus-stattung armer Madchen wurden von dem in Gorz ansassigen Spanier Vendola1) (1748) und dem Gorzer Biirger Formica 2) (1794) gemaclit, deren letztere sich aucli auf Betheilung armer Waisenkinder erstreckte. Durch die Bemiihungen des ersten Erzbischofs, Grafen Attems, \vurde in Gorz ein Leihhaus (Monte di pieta errichtet (1753), welches aber nach dem Tode des Griinders durch Missvenvaltung in Verfall gerieth und mit dem theihveisen Verluste der eingelegten Capitale schloss. Der neu errichtete Provinzialrath liess sich die Sorge fiir die Reinigkeit und Sicherheit der Stadt Gorz angelegen sein, woriiber ein eigener Ausschuss zu wachen hatte. Der Landeschef Graf Puebla ver-melirte die Stadtwache, nachdem die Miliz aus dem Castelle gezogen war, er verhielt die Eigenthiimer an ihren Ilausern Trottoirs zur Be-quemlichkeit der Fussgeher anzulegen, verbannte den Unratli aus der Stadt, vermochte aber den Magistrat niclit dahin zu bringen, die Pfla-sterung der Stadt vorzunehmen; das Dringendste gescliah durch Aus-hilfe aus der stiindischen Provinzialcasse und durch die Mitwirkung del' Landleute aus den benachbarten Ortschaften. Zur Verhiitung und Be-waltigung der Feuersbriinste wurden zahlreiche Verordnungen erlassen aber niclit beobachtet, und die Stadt hatte noch am Ende des Jahr-hundertes iiber keine Feuerspritze verfUgt, wenn niclit die K. Maria Theresia zwei solche Maschinen der Stadt geschenkt hatte. Die wich-tigste Einrichtung aber, deren Wohlthat die Stadt nach heute geniesst, ’) Diese Stiftung besteht noch gegenw&rtig, und es erhalten jiihrlich zwe> Miidchen bei ihrer Verehclichung oder Grossjiihrigkeit, je 9”) fl. 2) Auch diese fiir zwei arme mit 150 fl. zu betheilende Miidchen und fiir sechs arme Waisenkinder, welche durch 5 Jahre je 50 fl. erhalten sollen, besteht noch gegenwiirtig und es bctrug 1831 des Stiftungscapital 2ti.050 fl. betraf die Ilerstellung einer Wasserleitung nach' der Stadt und der Anlegung offentlicher Fontainen daselbst, welche letztere der Fiirsorge der giitigen Kaiserin Maria Theresia verdankt. Ueber Venvendung des Hofcommissars Grafen Harrsch verwendete die Kaiserin einen Theil des Erloses aus dem Verkaufe der Jagdreclite zu diesem Zwecke (1755) und schenkte der Stadt iiber 2000 Centner Blei zur Herstellung der Leitungsrohren (1776). Sichtlich waren die Fortschritte, welche die Stadt unter der giitigen Herrschaft der Kaiserin machte; sie vermehrte ihren Umfang um den dritten Theil, der alte Stadtgraben vvurde aus-gefiillt und zum Theile als unterirdischer Unrathcanal venvendet, die Thore (welche die offene Stadt nicht einsclilossen) \vurden demolirt, die Vorstadt „del Corno“ der "Stadt einverleibt, und neue Strassen (wie jene von Studenitz) entstanden. Die Stande hatten die Verpfliehtung libernommen, die Predilstrasse von Karfreit (Caporetto) bis Duino in gutem Stande zu erhalten, kamen aber derselben, sei es aus Mangel an Mitteln oder an der erfor-derlichen Aufmerksamkeit sehr ungeniigend nacli, wesshalb die Regie->'ung die ihrem Verfalle entgegengehende Strasse herstellen musste; die Strecke am Karste, von Merna bis Duino wurde von dem Grundherrn von Duino, dem Grafen Thurn erhalten. Die grosse Commerzialstrasse von Wien nach Triest, durch deren Anlegung Kaiser Carl VI. seinen Namen verevvigte, fiihrte eine Strecke entlang iiber Giirzer Gebiet (1728), auf welchem die Stande gegen das Zugestandniss der Errich-tung einer Mauth die Strasse zu erhalten hatten; unter einer gleichen Begunstigung vvurde den Standen die Strecke der Predilstrasse von Salcano nach Merna, ferner die Poststrasse nach Nogaredo (in der Riclitung gegen Italien) zur Erhaltung iiber\viesen. Auch das Gebiet von Aquileja erhielt 1760 eine neue Strasse, so wie die Be\vohner von Corinons eine Strasse von dort nach Lucinico zur Verbindung mit Gorz anlegten (1769)'). Die Grafschaft Gorz wiirde ein iiber das ganze Gebiet ausgebreitetes Strassennetz erhalten liaben, \venn die vveise Verordnutig des Kaisers Joseph II. zur Errichtung der Gemeindestras- ’) Im Jahre 1772 bestanden folgende Landes- und Handelsstrassen: 1. jeno v°n Haidenschaft nach GtJrz, 12.904 Klafter lang; 2. jene von der Brucke in der Vorstadt Piazzutta bis an die Grenze von Gradišča, 4700 Klafter; 3. deren Fort-“etznng bis an die Landcsgrenzo boi Palma, 1481 Klafter; 4. jene von Gradišča liber Aquileja bis S. Egidio, 7795 Klafter; 5. jene von GOrz in der ltichtung nach Iriest bis an die (damals) krainische Grenze, 3850 Klafter; 6. jene von GOrz bis jenseits Salcano, 700 Klafter; 7. jene von Sagrado bis an den See von Doberdb (dic damalige krainische Grenze, 4330 Klafter; 8. die bei Lucinico beginnende bis an die venezianische Grenze bei Brazzano fiihrende Handelsstrasse von Corinons, 5100 Klafter. sen (1^81) eine vollstandige Ausfuhrung erhalten hatte. Die Venvabr-losung der Flussufer in der vorausgegangenen Zeit, insbesondere die Entblossung derselben vom Gebiische, hatte an den Fliissen Isonzo und Torre Verwustungen herbeigefiihrt, \velche die benaclibaiten Ortschaf-ten immer mehr bedroliten. Man bemiihte sich, durch ungenugende und schlecht ersonnene Schutziuittel dem Uebel zu begegnen, docli lange vergebens, denn die Kunst der Ingenieure war nicht grosser als die geringen verfiigbaren Geldmittel, bis endlich der Genie-Oftizier Birker einen eben so grossartig als dauerhaft angelegten Damui zwischen dem Isonzo und dem Torre herstellte (1752). Leider entsprachen die nach-gefolgten Arbeiten diesem trefflichen Vorgange wenig, so dass die va-girenden Fliisse, ivelche erst in neuerer Zeit in ihre Ufer wirksamer eingedammt wurden, noch viele Verheerungen anrichteten. Zahlreich vvaren die Massnahmen der Regierung, welche im 18. Jahr-liunderte die Fdrderung der Landwirthschaft bezweckten. Yor Allem aber sind zwei Einrichtungen hervorzuheben, deren nachhaltige Ein-wirkungen sich bis auf die Gegeinvart erstrecken, die Griindung der Landwirthschaftsgesellschaft und die Austrocknung der Sumpfe von Aquileja. Die erstere, von der K. Maria Theresia im J. 1765 in’s Leben gerufen, ward unter den Commerzconsess in Triest gestellt, erhielt von der Regierung eine jahrliche Beiliilfe von 400 H. und von den Stiinden ein Landgut (den Iliigel Rafut bei Giirz) zur Vornahme ihrer land\viithschaftlichen Versuche. An ihren Arbeiten nahmen bald Mit-glieder aus allen Bezirken des Landes Theil, sie lichtete ihr Augen-merk aut' die Verbesserung der Methoden im Landbaue so wie auf die Erlassung von schiitzenden Gesetzen, namentlich iiber die Feldpolizei und die Felddiebstiihle *), und gewann allmiilig jene Ausdehnung und \Virksamkeit, welche sie gegen\vartig zum Mittelpunkte aller auf Verbesserung des Landbaues und Hebung des Wohlstandes des Landes gerichteten Bestrebungen macht. Ein bleibendes Andenken hinterliess die K. Maria Theresia im Lande durch die mit grossen Ko.-ten vorge-nommene Austrocknung der Sumpfe von Acpiileja und Verwandlung derselben in fruchtbares Ackerland, wodurcli zugleich die ungesunde Luft daselbst verbessert und neue Ansiedler dahin gezogen wurden. Nacli dem Vorgange Tullio's, eines Burgers von Aquileja, mit einem be- ’) Es mag den damals herrschendcn Ansichten zugeschrieben werden, wenn hierhei auch Antriige vorkamen, die heut zu Tage kaum mehr begreiflich scheinen. So beantragte die Gesellscliaft bezuglich der Felddiebstiihle fur den ersteu Fali die ltelegirung des Uebeltliiiters nacli Aquileja, als einen ungesunden Aufenthaltsort, fttr den Wiederholungsfall solite ilim ein Olir, und fiir den dritten Fali die Nase abgeschnitten werden, Antriige, welche selbstverstkndlich kcincu Erfolg liatten. Morclli a. a. O. 4. B. S. 18«. A schrankten Versuche, nahm sich der Hofeommissar Graf Puebla des Vorschlages eifrig aa und bevvog die Monarchin zur Be\villigung der erforderlichen Geldmittel und zur Ausfiihrung des Unternehmens. Die-selbe wurde der Commerz-Intendanz in Triest iibertragen, an deren Spitze der Belgier Tremont wirkte, welcher mit eben so vieler Energie als einsichtsvollem Verstiiudnisse die Sache kraftig forderte. Es \vurden Damine errichtet und Schleusen angelegt, \velche den Abfluss der Re-genvviisser erleichterten und den Zudrang des Meerwassers hinderten, und eine Behorde in Aquileja zur Ueberwachung der Arbeiten einge-setzt. Auf diese Weise \vurden mehr als 4000 Jocli 1‘iir die Cultur ge-wonnen, reiche Ernten auf denselben erzielt und die Luft erheblich verbessert1). Die Vertheilung des Weidegrundes kam unter der K. Maria The-resia in z\veifacher Beziehung in Anregung. Das ersre Mal war es das fiscalische Interesse, welches die Regierung bewog, die landesfiirstlichen Griinde zu verwerthen. Ueber die Vorst°llung der Stande machte ihnen die Kaiserin den Antrag, dass sie diese Griinde um 26 000 fl. (\veit unser dem Preise, welchen die Privatspeculanten angeboten liatten) an sich bringen sollten (1745). Die Stande gingen darauf ein, mussten aber in der Folge, da sie den Kaufpreis nioht aufbringen konnten, diese Griinde dennoch an Private veraussern (1755). Das zweite Mal \varen es volkswirthschaftliche Griinde hervorragender Natur, welche die Kaiserin veranlassten, die Vertheilung der entbehrlichen Gemeindeweiden unter die Grundbesitzer anzuordnen. Es hatte sich namlich gezeigt, dass bei der liaufig wiederkehrenden Rinderpest die Vermischung des gesunden und kranken Viehes auf den gemeinschaftlichen Weideplatzen die Krankheit fortpflanze. Mit dieser Vertheilung war aber die Ver-pflichtung fiir die erwerbenden Grundbesitzer verbunden, auf den ihnen iiberlassenen Grundstiicken Wiesen anzulegen oder Futterkrauter an-zubauen, wodurch das Vieh mehr und besser genahrt wiirde als auf den Gemeindevveiden. Die von der fiirsorglichsten Ansicht ausgehende Verordnung war aber zu umfanglich und vervvickelt, als dass eine ge-naue Beobachtung derselben hatte ervartet werden konnen. Obwohl in dieser Provinz das Unterthanigkeitsverhaitniss nicht hestand und die Landleute daher audi zu keiner Robot (die Festungs-arbeiten ausgenommen) verpflichtet waren, so wurden dieselben von den Behordeu doch vielfiiltig zu unentgeltlichen personlichen Leistungen ’) Ncucrlich \vurde die Ausdehnung dieser Arbeiten auf die noch vorhan-dcnen sumpfigen Strecken projectirt; allein die Besitzer, welche das auf diesem Buden wachsende Rohr zur Streu vervvenden, wollten auf dieseu E.trag nicht ver-zichten und gingen nicht darauf ein. lierbeigezogen. Sie mussten bei dem Baue ararischer Hauser Ilanddienste leisten, die Steine vom Karst nacli Gorz zur Erricbtung des Scblacht-liauses herbeifiihren, an der nach dem ararischen Walde von Tarnova angelegten Strasse arbeiten und das Holz von dort nach der Stadt sehaffen, welche letztere jahrelang dauernde Verpflichtung von der K. Maria Theresia aufgeboben wurde (1779). K. Joseph II. hatte die Be-freiung des Landmannes von der Horigkeit und die Beschrankung sei-ner personlichen Dienstleistungen zu Gunsten der Grundherren zum besonderen Gegenstande seiner Fiirsorge gemacht. Die Grafschaft Gorz wurde davon weniger beriibrt, da hier die Verhaltnisse wie in anderen Provinzen nicbt bestanden. Gleichvvohl sollten auch hier seine Zustande wesentlicb verbessert werden. Man ging mit dem Plane um, das Co-lonenverhaltniss, in welchem ein \vesentliches Hinderniss fur den Fort-schritt des Landbaues erkannt \vurde abzuschaffen und den Landmann von einem Pachter auf Zeit zu einem Erbzinsmanne zu machen (1787). Diese Unnvandlung, welcbe das Eigentbumsrecbt der Grundbesitzer we-sentlich geschadigt, wo nicbt ganz vernichtet hatte, kam jedocb bei der nicbt mehr lange \vahrenden Regierungsperiode des Kaisers nicbt zu Stande. Dagegen entivickelte sicli in dieser Zeit der Landbau durch die Anpflanzung besserer Rebensorten, den Einfubrverbot fremder Weine und die ungehinderte Freilieit des Verkehres mit dem Freibafen von Triest gedeihlich. Die Seidenzucht \vurde durch die Erricbtung eines ararischen Seidenfilatoriums in Farra (1724) und durch die Verordnung gefordert, dass es Jedermann gestattet sei, auf Geineinde- so wie auf Cameralgriinden Maulbeerbauine zu pflanzen. Auf eine bessere Vervver-thung der Arbeitskrafte wirkte die Verminderung der vielen Feiertage, \velche friiher einen Monat des Jabres in Ansprucb nabmen, hin. Kaiser Carl VI. wendete seine ganze Sorgfalt der Belebung des Ilandels seiner Lander, insbesondere in der Ricbtung gegen das adria-tiscbe Meer, zu, von der richtigen Ueberzeugung ausgebend, dass der ilandol eines grossen Staates oline Verbindung mit dem landerverknii-pfenden Meere nicbt gcdeihen kbnne. Er liess die grosse Commerzial-strasse von Wien nacli Triest erbauen und errichtete die Freibafen von Triest und Fiuine. Als es sicli um die Anlage des Freihafens handelte, war man in Gorz eifrig bemuht, die Verlegung desselben nacli Aquileja zu envirken, man vermocbte jedocb, da sicli die dortige Kiiste zu einem llafen far grdssere Seescbiflfe nicbt eignet, damit nicbt durcbzudringen *). Fiir Gorz hatte aber der Freibafen von Triest nur naohtheilige Folgen. ') Auch spiiter nocli suchte man auf die Errichtung eines Freihafens in Aquileja hinzuivirkcn. S. das gut geschriebenc VVerkchcn: Itiflessioni supra il com-mercio antico cd attuale State di Aguileju. Vienna 1780. Nach den Ansicliten jener Zeit trachtete man den Aufschvvung des Handels auf dem kiinstlichen Wege der Privilegien zu erzielen. So tvurde der Hafen von Triest niclit nur mit den \veitreichendsten Privilegien ausgestattet, sondern man suchte auch den Handel des Hinterlan-des mit Triest ausschliessend auf die neue Commerzialstrasse, welche in Triest miindete, zu leiten. Zu diesern Ende wurde das Anlanden an den Ilafen des Gorzer Kiistenlandes untersagt, und der Verkelir auf der nach Karaten fiihrenden Predilstrasse mit Ausnahme der Versendung der Gorzer Weine und des Bezuges des Karntner Eisens verboten. Verge-bens trachteten die Gorzer Stiinde die Freiheit des Verkehres auf die— ser fur sie so wichtigen Strasse zu ervvirken. Dagegen \vendete die Regierung ihre Bemiihungen der Emporbrin-gung der Industrie im Lande, namentlich der Seidenindustrie zu. Es vvurden die ausliindischen Kaufleute und Industriellen durch Zusicherung von Privilegien und Steuerbefreiungen eingeladen, sich im Lande nie-derzulassen (1726). Man berechnete im Anfange des Jahrliundertes die Erzeugung von Seiden-Cocons auf jahrliche 30.000 Pfund, mit deren Verarbeitung sich drei Filatorien in Cormons und vier in Gorz, dann 30 Seidenvvebstiihle an verschiedenen Orten beschaftigten. Vor Allem aber glaubte man die Seidenzuclit durch die Errichtung eines grossen Seidenfilatoriums in Farra auf ararische Kosten zu fordern (1724). Lei-der liess der engherzige Geist des Monopols diese Wirkung in das Ge-gentheil umschlagen. Es \vurde das Filatorium verpaclitet (1726), und den Unterthanen verboten, ihre Rohseide an Andere als an diese An-stalt zu verkaufen; die dagegen von den Standen und dem Handels-stande vorgebrachten Reclamationen blieben fruclitlos. Die in Laibach errichtete Commerz-Intendanz wurde (1733) nach Gorz verlegt. Es ge-lang zwar den Bitten der Kaufleute, das Ausfuhrverbot auf Rohseide zu beseitigen, doch vurde auf die Ausfuhr ein Zoll von 24 kr. auf je-des Pfund gelegt, welcher dem Verbote in seinen VVirkungen gleich hain. Das lebhafte Einschreiten der Stiinde und des Magistrates von Gorz erwirkte zvvar eine Ilerabsetzung dieses Zolles auf die Ilalfte, allein die damit verbundenen Beschrankungen hoben den Vortheil wie-der auf; die Handler wurden verpflichtet, ihr Erzeugniss bis in den Monat September zur Verfiigung der Seidenstoff-Fabrikanten zu halten und dasselbe ihnen zu dem von der Intendanz bestinunten Preise zu verkaufen. Hierzu kam noch, dass die Einhebung des Zolles an den Eachter des Filatoriuins von Farra pachtweise uberlassen wurde, welcher die Erlaubniss zur Ausfuhr verzogerte, bis der giinstige Zeitpunkt voriiber 'var, und dann die Rohseide um einen geringen Preis an sich bracbte. Die Kaiserin Maria Theresia war von den wohlwollendsten Ab-sichten fur die Emporbringung der Seidenindustrie beseelt. Sie forderte die Stande auf. die Mittel anzugeben, \velche geeignet waren, dieselbe in Aufnahme zu bringen; die Stande beauftragten, dass alljahrlich der Preis der Cocons festgesetzt, eine Bestimmnng iiber den Ort des Kaufes und Verkaufes getroffen, die Ausfuhr der Rohseide verboten und eine Behdrde zur Uebenvacliung des Seidenhandels und der Fabrikation auf-gestellt werde. Man ivollte dadurch die Landleute vor Benachtheiligung in dem Preise und dem Gewichte ihrer Cocons schutzen und schmei-chelte sich, dass alle erzeugte Rohseide von den einlieimischen Webern zu Stoffen verarbeitet iverden wurde. Die Regierung ging auf diese An-trage ein, erhohte den Ausfuhrzoll auf 40 kr. tur das Pfund Rohseide (1750) und errichtete den Commerzconsess (die Intendanz war schon friiher aufgehoben worden) in Triest (1756). Die Stande gewahrten bald, dass die getroffenen Massregeln den Verkehr nur noch mehr beschrank-ten, und baten um Widerrufung derselben insbesondere der Preistarifirung der Cocons und die der Beschrankung der Zalil der Filanden, fanden aber kein Gehor (1756). Die Seidenfabrikanten wurden einerseits zur Vergrosserung ihrer Etablissements aufgefordert, andererseits aber wurde ihnen die Breite, das Gewicht und die Beschaffenlieit der Stoffe unter Androhung der Confiscation vorgezeichnet. Auch die Wiener Fabrikanten suchten durch Formlichkeiten aller Art und strenge Beschau den Absatz der Gorzer Erzeugnisse in der Residenzstadt zu liemmen. Ungeachtet aller dieser Besclirankungen vennehrte sich die Zalil der Filanden (Seidenalnvindungs-Anstalten) zusehends und die Webstiilile erreichten 1782 die Zalil von 462. Dabei ist nieht zu verkennen, dass der Commerzconsess vielfach wohlthatigen Einfluss auf die Seidenindustrie nahiu. Er wirkte hauptsachlich auf die ausgebreitete Pflanzung voii Maulbeer-baumen hin, bestellte eitien Aufseher, vvelcher den Landmann daruber belehrte und die Pflanzungen iibenvachte, und envirkte von der Kaiserin die Zuerkennung einer goldenen Medaille fiir Jenen, der sich in der Cultur der Maulbeerbaume am meisten hervorthnt. Auch die iveitere Verarbeitung der Cocons in den Filanden wurde von ihm gefordert, in-dem er einen erfahrenen Fachmann abordnete, die Filanden zu besich-tigen, ihren Bau und ihre Einrichtung zu untersuchen und die entdeckten Gebrechen zu lieben; der Eifer der Arbeiterinen wurde durch kleine Belohnungen geiveckt. Es ivurde hierdurch eine bessere Q,ualitat der Rohseide erzielt und die Zalil der Filanden vermehrt. Ebenso bewirkte er die Einfiihrung der Seidenbandfabrikation und der Seidenappretur-Anstalten. Unter K. Joseph II. erhielt die Seidenwebe-Industrie einen neuen Aufschwung durch die Abschaffung aller Beschrankungen, welchen die Fabrikanten friiher unterlagen (1782), und durch den Verbot der Einfuhr auswiirtiger Seidenstolfe (1784). Durch diese etwas gewaltsame Massregel erhohte sich die Zalil der Seidenivebstiihle in Gorz auf 700, die Verbesserung ihres Erzeugnisses aber vermoclite sie nicht zu er-zielen. Die anderen Industriezweige standen in ihrer Ent\vicklung der Seidenindustrie weit nach. Die Wachsfabriken vermehrten sich in Folge des ivaclisenden Consums, die erste Lederfabrik wurde vora Freiherrn Carl Tacco gegriindet (1724), die in Tolmein und Karfreit eingefuhrte Leinenindustrie \vollte nicht gedeihen, in Tribussa wurde eine Glashiitte und in Podgora bei Gorz eine Papiermiihle errichtet. Gdrz erhielt zwei Druckereien, die eine von Josef Tomasini iibersiedelte auf Anregnng des Erzbischofs Grafen Attems von Venedig nach Gorz 1754 und er-tveiterte sich 1777 mit einer deutschen Druckerei, die andere griindete Valerio de Valerj, welcher 1773 von Cividale nach Gorz kam. Bei der letzeren erschien auch eine Zeitung, die Gazzetta Goriziana, welche von 1774 bis 1776 bestand. Wenn man den Gang, \velchen die Entvvicklung der Yerwaltung und der Volkswirthschaft in der Grafschaft Gorz walnend der letzten drei Jahrhunderte nahm, iiberblickt, so gewahrt man, dass hierbei die— selben Factoren, welche zu jener Zeit aucli andenvarts Einfluss nahmen, vvirkten. Einsichtsvolle Manner, durch die Gunst der Verhaltnisse an die Spitze der Venvaltung gelangt, erkannten die Bediirfnisse des Volkes und be\virkten eine rasche Verbesserung seiner Lage; da aber ihr Wirken dem Geiste der Zeit vorangeeilt war, geriethen nach ihrem Ab-Sange ihre Einrichtungen in Verfall, und nur allmalig, langsam, von Gegemvirkungen aller Art geliemmt, inmitten der sch\vankenden ein-ander widersprechenden Regierungsentschliessungen traten die den Um-stiinden angemessenen gunstigeren Veranderungen ein. Die neae Zeit kundigte sich erst mit dem Beginne der Regierung der grossen Kaiserin Maria Theresia an; der Fortschritt brach sich nach allen Richtungen Kalin, und \venn auch die angewendeten Mittel noch mannigfach den Stonipel ihres Ursprunges an sich trugen, so brachte doch das miitter-liche \Vohhvollen der Monarchin, ihr entscliiedenes Durchirreifen gegen-uber dem localen Widerstande und die erleuchtete Einsicht der ihr zur •Seito stehenden Staatsmiinner die reichsten Friichte fiir die Grafschaft Gorz gleichwie fiir alle Erbliinder. In den Massregeln des Kaisers Josejdi II. spracli sich der zum gewaltsamen Durchbruche gelangte Geist dur Ilumanitat aus; die Schlacken des feurigen Gusses sind zur Erde zuriickgekehit, die edlen Grundsiitze, auf welchen seine Regierungsthatiu-keit beruhte, aber sind aufrecht erlialten und drangen bei jedem er-ueuerten Versuche, sie zur Geltung zu bringen, die Vijlker vorwarts auf der Balin, welche das Jahrhundert der menschlichen Entwicklung vorzeichnet. Auf dem volksvvirthschaftlichen Gebiete bewegte sich der c°rporative Geist, welcher heutzutage so schdne Bliithen treibt, in den engen Schranken des Privilegiums, des Verbotes und engherziger Be-vormundung, inan tvar von den besten Absichten beseelt, tvalilte aber die am tvenigsten zu ihrer gedeihlichen Forderung geeigneten Mittel, in welchen man freilich damals mehr oder weniger iiberall das Heil zu finden glaubte. Die Regierung, obwohl gleichfalls nicht frei von be-schrankenden Ansichten, setzte aber den Forderungen des zu weit ge-triebenen Partikularismus in den meisten Fallen Schranken und bevrahrte dadurcli das Land vor den bedenklichen Folgen, welche die unverruckte Beschreitung dieses \Veges unausbleiblich nach sich gezogen liatte. 8, Justizverwaltung. Im Beginne der osterreichischen Herrschaft stand das vom Pa-tiiarchen Marquard fiir Friaul erlassene Statut auch ftir Gorz in Wirk-samkeit'). Da es aber bereits unter der venezianisclieu Herrschaft seit 1420 mehrfache Aenderungen erlitten liatte, und die neu eingetretenen Verhaltnisse ebenfalls manche Vorkehrungen erforderten, beschlossen die Stande iiber Anregung des Capitans eine ganzliche Reform des Statuts, vvelche die Genehmigung des Kaisers Ferdinand I. erhielt. Es \vurde zu diesem Behufe die Bildung eines aus je zwei Abgeordneten des Landesfiirsten und der Stande und einem Abgeordneten der Land-gemeinden (welchen letzteren jedocli die Stande nicht zuliessen) an-geordnet (1556), aus dessen Verliandlungen das neue Statut hervorging. Dasselbe unifasste in ungeordneter Weise Bestinimungen der Civil- und Strafjustiz, so wie der Gerichtsordnung. Es mag zu seiner Kennzeich-nung genugen, einige dieser Bestinimungen hervorzuheben. In der civil— rechtlichen Abtheilung war man zunachst darauf bedaclit, den Verband und das Vermogen der Familien zu sichern, wobei man grossentheils auf das langobardische Recht zuriickging. Bei Todesfallen standen die miinnlichen Vervvandten bis zum vierten Grade den weiblichen in der Vermogensnachfolge voran. Die Tochter tniissen sicli mit dem ihnen testamentarisch zugewendeten Vermachtnisse begniigen, und kiinnen n ur, wenn dieses zu ihrer angemessenen Ausstattung nicht hinreichte, eine Erganzung ansprechen. Der Elbe ist verpflichtet, ihnen binnen einem Jahre eine entsprechende Heirat zu verschaffen und sie bis da-hin zu ernahren. Die Frau kanu testamentarisch nur iiber ihre Morgen-gabe, den Schmuck und die Kleider, welche sie ins Ilaus mitgebraclit oder die ihr von ihrem Gatten bei der Vermiihlung geschenkt vvorden, verfugen. Das Ileiratsgut fallt in Ermanglung der Kinder an die viiter- ’) Es ist noch eine deutsche Uebersetzung davon, wclche fiir seine Anwen-dung in OOrz verfasst \vurdc, vorliandcn. liche Familie zuriick, ebenso vvenn nach dem Tode der Mutter die Kinder vor erlangter Grossjahrigkeit sterben. Alle vvahrend der Ehe vom Gatten erbaltenen Geschenke und gemachten Enverbungen werden als aus dem Vermogen des Gatten entstanden angesehen und fallen an denselben zuriick. Wenn der Gatte gestorben, kann die Witwe vom Erben das Heiratsgut erst nach einem Jalire zuriickverlangen, muss aber bis dahin vom Erben erbalten werden oder bezieht, wenn sie es vorzieht, einen lSpercentigen Zins des Heiratsgutes. Den minderjali-tigen Hinterlassenen muss binnen einem Jahre ein Vormund, wo miig-lich aus der nachsten Venvandtscliaft gesetzt werden; die Mutter, wenn ®ie eine zweite Ehe eingehen, so wie die Besitzlosen sind davon aus-geschlossen. Die Vervvaltung des Pupillarvermogens stelit unter ge-lichtlicher Controle. Die verheirateten Soline blieben nacli italienischer Sitte im vaterlichen Hause und unter der Autoritat des Vaters, und durften rechtsverbindlich weder Giiter verkaufen noch Schulden machen; die Grossjahrigkeit beginnt mit dem erreichten 20. Jahre. Bei einem erfolgten Verkaufe von liegenden Griinden konnten die Venvandten des »erkaufers dieselben binnen einem Jahre gcgen Erlag des Kaufspreises zuriickliisen, und dasselbe Recht. stand den angrenzenden Grundbesitzern zu. Zur Hintanhaltung von Felddiebstahlen \vurden die Bauern (Coloni) verpfliclitet, in den Dorfern zu wohnen, und ihnen untersagt, Hiiuser auf ihren Grundstiicken zu erbauen; die Coloni konnten von ihren Glaubigern wegen Schulden, die olme Zustimmung ihrer Ilerren ein-gegangen worden, nicht vor Gericlit belangt iverden. — In der straf-‘echtlichen Abtheilung \vurde die Todesstrafe fiir drei Verbrechen festgesetzt, fiir die Raubanfalle auf offentlicher Strasse und die Ilelfers-lielfer der Tliater, fiir den mit Ueberlegung begangenen Todtschlag (omicidio volontario) und fiir den falsclien Angeber, wenn das bein-ziichtigte Verbrechen ein todeswiirdiges war. Riickfallige Gotteslasterer 'vurden mit Streichen durch Stricko oder auch mit Ausrenkung eines Armes bestraft. Alle iibrigen Verbrechen und Vergehen ivurden mit Geldstrafen gebiisst, \vovon ein Theil dem Richter zufiel, der dadurch e>n allzugrosses Interesse an der Bestrafung erhielt. Die Erpressungen (Kr Gerichtspersonen gegen das Landvolk bildeten den Gegenstand dauernder Klauen, so wie es iiberhaupt mit der Befolgung der Gesetzc nKht immer genau lierging ’)• ') Morelli zabit die iin Laufe des 10. Jahrhundertes erlassenen landesfiirst-1'eben Verordnungen Uber nicht gerichtliche Gcgenstande auf, von denen liier nur ‘lie belangreichsten angefilbrt iverdcn miigen. Es befanden sich daruntcr cin Rc-glement liber Jagd und Fischerei, welche nur den Patriziern auszuiiben zustandcn ('503); das Verbot der Landleute, bovvaffnet ihrc Hauser zu verlassen (1533); das Verbot fiir die Unterthanen, bei Ftiretcn, die mit dem Kaiser und dem Reiche in fr- v. Czocrnig, (iiirz umi (irudisca. 53 Zur Zeit der Grafen von Gorz war die Handhabung der Justiz sehr einfach. Sie lag dem Capitan sammt dem Cancelliere der Graf-schaft ob, welchen sicli willkuhrlich einige Patrizier beigesellten, urn in den Civilrechtsfallen Recht zu sprechen. Dieser Vorgang dauerte bis zur Mitte des 16. Jahrhuudertes. Da jedoch durch das zeit\veilige Aus-bleiben der ,Astanti“ (so liiessen die rechtsprechenden Patrizier) der Gang der Justiz allzusehr gehemmt wurde, ward bei der Verfassung des neuen Statutes festgesetzt, dass die Stšinde unter Vorsitz des Ca-pitans alljahrlich sechs ihrer Mitglieder wahlen sollen, welche als Asse-soren j eden Dienstag im Tribunale erscheinen, um Recht zu sprechen. Vor diesem Tribunale, \velches sich bis zur Zeit der K. Maria Theresia erhielt, wurden die Civilrechtsangelegenheiten der Patrizier und ihrer Diener so wie der landesfiirstlichen und stiindischen Beamten verhan-delt. Fiir alle anderen Bewohner der Stadt bestand ein stadtisches Tribunal, dessen Assessoren von der Biirgerschaft gevvahlt vvurden. Unter den Grafen von Gorz beschriinkte sich die richterliclie Compe-tenz des Stadtvorstandes auf die obere Stadt, und vvurde erst in den letzten Zeiten derselben auf die untere mit Mauern umgebene Stadt, unter K. Ferdinand 1. aber (1556) auf den Traunikplatz jenseits dieser Mauern ausgedehnt. Dieses Tribunal bestand anfanglich aus einem Rich- / ter, dem Gastaldo und den vorziiglicheren Biirgern, deren Zalil auf Feindscliaft stehcn, Dienste zu nehmen (1534); Bestimmungen iiber die Bauten der Coloni und die Abliisung der von ihnen vorgenommenen Verbesserungen (1537); das Verbot des Aufkaufes von Getreide, anderen Lebensraitteln und Kleidungs-stiicken fiir die armen Leute (1540); die Abschaffung der Zigeuner (1542); cine Pragmatik (1542) fiir die verschiedensten Zweige der Venvaltung (mit einer Vor-sehrift der Stoffe und Abzeichen, die von den cinzelnen Classen getragcn werden diirfen, mit einer anderen, fiir die Menge der Gastmiibler und die Zahl der Speisen bei Hochzeiten, und einem Verbote der Zulassung fremdcr Hausirer); ein Verbot, die Investitur fiir Lehen im Auslande zu nehmen (1544); Bestimmungcn gegen die Astrologen und Heien, ein Luxusgcsetz beztlglich der Kleider, cine Abwchr gegen die venezianischen Capitel und KlOster, ivclche auf ihren diessseitigen Be-sitzungen die Osterreielii.schen Coloni entferntcn, um venezianische darauf *u setzen (ein Colono, welcher durch 40 Jalire dasselbe geistliehe Besitzthum bewirth' sehaftcte, durftc nieht entfernt, doch sein Canon crhtiht werden, vvoraus das Recht der perpetua Colonia auf geistlichen Giitern entstand) - 1553 —; cine Bestimmung iiber die Vertreibung der Juden aus dem Landc (1565); ein Verbot der Tragung der FeuerwatTen unter Androhung strenger Strafen und Vertreibung der frcmdeu Vagabunden (1583); die Einftlhrung des Gregorianischen Kalenders (1583); Ruda Visco, Caporetto, Starasella und Tcrnova, die Mels in Albana, die Ronconi in Gradišča, die Orzon in Cosbuna, Savogna, Cosana und Mosna, die Van der Vesten (de Posteastrum) in Vertoiba, Locaviz und Cerou inferiorc, die Dornberg in Loka, die Colloredo in Driolassa, die Codroipo in Jesernico, die Cusano in Vi-drignano, die Gorgo in Villaviccntina, die Genossen von Castello in Oastelporpetto, die Savorgnani in Zuins und Fomelli, das Cajiitcl von Arjnilcju in Beligna, Brunia, Mainizza, Pctigliano, Sdraussina, San Giorgio und Nogareto, die Stadt Aquileja (seit 1389 aber die Rabatta) in der Gastaldie von Ajello, das Marienkloster von Aquilcja in Cervignano, Terzo und San Martino. Johann v. Cobenzl und seine Nachfolger mit der Jurisdiction in dessen Bezirke (1574), die Briider Johann und Ulrich v. Cobenzl mit jenerin Capriva und Russiz (1572), die Briider Veit, Max und Franz Dornberg mit jener iu S. Florian (1575), Andreas von Attems mit jener in Petzen-stein (1580) und die Briider Peter und Nicolaus v. Strassoldo mit jener in Villanova (1581); Erzherzog Ernst als Vormund des Erzherzogs Ferdinand verlieh an Georg v. Wagenring die Jurisdiction von Ro-mans (1593). Die Berufung von den Urtlieilsspriichen der unteren Jurisdictio-nen in Civilsachen ging an das adelige Tribunal in Gorz, in hoherer Instanz an das k. Kammergericht, spater an die n. o. Regierung und seit der Bildung der innerdsterreichisclien Regierung in Graz durch Erzherzog Carl an diese letztere. Zur Vereinfachung des Processganges \vurden die Processsachen Jer armen Leute und gewisse andere, wo ein unwiderleglicher Beweis vorhanden, einer summarischen Behandlung unterzogen, und dabei eine Berufung an die zweite Instanz nur dann, \venu der streitige Gegen-stand den \Verth von einer Mark, und an die hohere, wenn er 50 Lire iiberstieg, gestattet. Das neue Statut beschrankte die Zahl der Advo-caten auf vier, vvelche unter den gesetzkundigen Mannern von gutem Leumunde gewahlt \vurden. Audi fiir das Institut der Notare wurde (1559) ein Reglement festgesetzt, \velchem zufolge die geistlichen Per-sonen und die venezianischen Unterthanen (wenn sie nicht eine beson-dere Erlaubniss erwirkten) zur Ausiibung des Notariates nicht zuge-lassen wurden. Die haufige Nichtbeachtung des Landesstatutes veranlasste die Stande, statt die Beachtung des bestehenden einzuscharfen, eine Reform des Statutes vorzunehmen. Es wurde das neue Statut mit Boi-ziehung von Rechtsgelehrten verfasst, und erhielt (1604) die landes-fiirstliche Bestiitigung mit der Weisung, es in der Grafschaft Gorz und 'm Gebiete von Gradišča einzufilhren, unterschied sich aber, abgesehen von einer besseren Ordnung der Materien, wenig von dem fruheren. Beinungeachtet stiess die Einfiihrung auf hartnackigen Widerstand. Bor Magistrat von Gorz straubte sich dagegen, weil darin der stadti-schen Privilegien nicht ausdriicklicli gedacht wurde, der Capitan von Bradisca aber wies es zuruck, weil er der Beratliung desselben nicht ^'nigf^zogen worden, weil das Gebiet von Gradišča nichts gemein mit Jer Grafschaft Gorz habe und sein eigenes Statut besitze’). Die Ver- ') l>;ts Statut von Gradišča wurdc von dem Rechtsgelehrten Girolamo Gar-2°nio, dem Vičar des Capit&ns, im J. 1575 zusammengestcllt, und verhlieh, ohwohl »ie die landesfttrstliche Bestiitigung erhielt, bis zur Einverleibung Gradisca’s ordnung der Glazer Regierung, das Statut der naclitriiglichen Begut-achtung des Gorzer Magistrates und des Capitans von Gradišča zu unterziehen, fruchtete eben so wenig. Es bildeten sich Parteiungen unter den Richtern und Advocaten, \velche, je nachdem es ihnen passte, bald das alte, bald das neue Statut beobachteten. Dadurch entstand eine allgemeine Gesetzlosigkeit, vvelche die Stande veranlasste, die Regierung um eine scliliessliche Entscheidung zu bitten, vvelche aber aus-blieb. Erst als mit der Abtretung von Gradišča die Hauptopposition entfiel, konnte sich das neue Statut Geltung verschaffen. Friiher hatte das adelige Gericht in Gorz nur liber die Patrizier, deren Diener und die ofFentlichen Beamten Recht zu sprechen; das neue Statut dehnte seine Wirksamkeit auf alle Adeligen, auch \venn sie nicht zu den Pa-triziern gehdrten, aus. Wahrend diess den Biirgern missfiel, deren Ju-risdiction dadurch eingeschrankt wurde, zogen es auch viele Adelige, die nicht zu den Patriziern gehorten, vor, dem Stadtgerichte, bei wel-chem sie als Richter sitzen konnten (ivas bei dem adeligen Gerichte nicht der Fali war) zu unterstehen. Das neue Statut verlangte von jedem Assessor des adeligen Gerichtes, dass er das 26. Jahr zuriick-gelegt haben miisse, von den sechs Assessoren traten jahrlich nur vier aus, um durch die beiden anderen die Praxis aufrecht zu erhalten; doch konnte keiner sein Anit (ivelclies durch die Erhohung des Gehaltes von 40 auf 80 tl. und spilter (1635) auf 120 fi. mehr gesucht ward) durch liinger als drei Jalne fortfiihren. Der Posten eines Cancelliere wurde friiher immer nur einem Patrizier verliehen, vvesshalb die Stande, als (1656) ein Biirgerlicher hierzu berufen ivurde, dagegen beim Kaiser Bescliwerde erhoben. Die Streitigkeiten in Gefallssachen und die Bestrafung der Schwiir-zer waren dem Vicedom in Krain zugewiesen; tiber die Vorstellung des Capitiins Thonhausen aber wurde (1607) die Entscheidung hieriiber dem nach dem Aussterben der Filrsten Eggenberg in Kraft. Nadi diesem Statute er-streckte sich die Jurisdiction des Capitans von Gradišča in erster Instanz auf Gradišča, Farra, Bruma, Villanova, Ruda mit S. Nicolb, Villa Vicentina und Fiumi-cello, in ziveiter Instanz auf Aquileja, Marano, Porpetto und auf die Gasfaldieu und Privatjurisdictionen der ersten Instanz. (Die tibrigen oben S. 806, Anm. h als der gefiirstctcn Grafschaft Gradišča einverlcibtcn Ortschaften gehOrten friiher zur Grafschaft Gorz und wurden erst bei Errichtung der geflirsteten Grafschaft 1647 mit dieser vereinigt.) Das Richteramt ivurde nicht collegialisch, sondern von dem blossen Vicario des Capitans ausgetlbt und crstreckte sich auch liber die Adeligen, so wie iiber die Lehens- und Cameralsaehen. Das Statut wich in einigen 1’unktcn von dem Giirzer Statute ah; so verlich es namcntlich den Ortsvorstiin-den (Dečani) das Recht, kleine Streitigkeiten bis zum Betrage von 8 Lire *tt entscheiden und die ihren Anordnungen Widerstrebcndcn mit Geldstrafen bis z" 40 Soldi zu belegen. Capitan von Gorz iibertragen, eben so wie jene uber Streitigkeiten Z'vischen den Grundherren und ihren Unterthanen, welche fruher zur Competenz der Tribunale gehijrte (1675). Der Process iiber die von Patriziern begangenen Verbrechen wurde mit schiitzenden Rechtsformen umgeben, indem der Capitan mit seinem Criminalauditor nicht mehr "ie fruher das Urtheil fur sich sprechen durfte, sondern die Verhand-iung dariiber vor den Assessoren des adeligen Tribunales mit Zuziehung einiger Patrizier gefiihrt, und von ilinen dariiber abgestimmt \verden musste (1607). In dem "VVirkungskreise des Stadtgerichtes trat die Ver-anderung ein, dass bei der Aburtheilung von Landleuten die friiher erforderliche Beiziehung von sieben Ortvorstehern (Dečani) entfiel, da-gegen die Entscheidung iiber Verbrechen gegen den Landesfiirsten, der Rebellion und der Falschmiinzer dem Stadtgerichte entzogen und an 'len Capitan iibertragen wurde (1643). Im Laufe des 17. Jahrhundertes tvurde die Jurisdiction des Ca-pitans von Gradišča und des Gastaldo del paese *) durch die (zunachst 'vegen der durch kaufliche Ueberlassung fur den Fiscus hervorgehenden Vortheile) iiumer haufiger werdende Verleihung von Patrimonialgerich-fen sehr beschrankt. Erzherzog Ferdinand bestiitigte nicht bloss dem Raimondo della Torre die Jurisdiction von Corinons, Mariano und Chi-°pris, sondern raumte ihiu aucli das Recht der zweiten Instanz ein; er verlieh ferner der Familie Formentini die Civiljurisdiction von Biglia 'lem Benvenuto Petazzi mit dem Eigenthum der Herrschaft Selnvar-zenegg die Jurisdiction iiber das dortige Gebiet (1622), dem Anton 'on Ilabatta jene von Canale (1623), dem Friedrich von Attems jene von Podgora und Lucinico (1626), dem Johann Caspar Lanthieri das Pigenthum und die Jurisdiction von Reiffenberg, dem Johann Peter und Johann Anton Coronini Freiherren von Prebacina jene von Prebacina u"d Gradiscutta (1628), dem Rudolpli Coronini Freiherrn ven Cronberg jene von (Juisca (1632), dem Johann Anton Rossetti jene von Ilesderta G633) und dem Ludvvig Coronini Freiherrn von Cronberg jene von Cronberg und Cerou superiore (1634). Die Grafen Thurn (della Torre) 1'atten (1605) dem Hermann von Attems die Besitzung von Ileiligen-''rouz mit der Jurisdiction (die jedocli auf das Schloss beschrankt war) ''erkauft; K. Ferdinand 11. dehnte zu Gunsten Friedrichi von Attems Jieselbe auf das ganze dortige Gebiet und auf die Ortschalten der Pfarre von Cernizza aus (1634) und verlieh dem Johann Vaccano die Jurisdiction von Schonpass. K. Ferdinand III. ertheilte dem Michael ') Das Anselicn dieses Richteramtes war gegen das Ende des Jahrhundertes 'lerart gesunken , dass der Capitan Stubenberg nicht anstand, dasselbe seinem Kammerdiener zu verleihen. vod Radieucig die Gerichtsbarkeit in Merna, und dem Richard von Strassoldo die Civilgerichtsbarkeit in Salcano so vie die Criminalge-richtsbarkeit in Medea, Moraro und Corona (1648). Die Familie Breuner erhielt mit der Erwerbung der Hauptmannschaft von Tolmein auch die Gerichtsbarkeit dieses Gebietes (1644). Von demselben Landesfiirsten erlangte Vincenz Ottmann die Civil- und Criminalgerichtsbarkeit in S. Pietro, S. Rocco, Vertoiba superiore und inferiore (1649), Balthasar Coronini jene von Buccella (1655), von K. Leopold I. aber erhielt Johann Garzarolli die Gerichtsbarkeit von Raccogliano. Die Fursten von Eggenberg ertheilten als Grafen von Gradišča dem Franz Ulrich della Torre die Jurisdiction von Ruda und Malborglietto, dem Johann Gori-zutti jene von Jalmico, den Briidern Octav und Leopold von Baselli jene von Versa, und dem Andreas Defin jene von Fiumicello. Die Gerichtsherren bestellten zur Venvaltung der Gerichtsbarkeit meist reclitskundige Personen; es trat an die Stelle der friiheren pin-fachen Reclitsprechung auch fur geringfiigige Saclien die Vielschreiberei und Weitwendigkeit der Rechtstormen ein zum Naclitheile des Land-mannes, velcher den verschiedenen Gerichtspersonen und den Ortsvor-standen zinspflichtig wurde. Um dem Ueberliandnehmen unbefugter Rechtsanwalte zu steuern, wurde von den Landstanden alljahrlich die Wahl der alleinberechtigten einheimischen Advocaten vorgenommen, deren einer zur uuentgeltlichen Vertretung der Annen verpfliclitet rvurde. Die Notare aber rvurden angewiesen, Absclniften ilirer Akte bei dem beziiglichen Gerichte zu deponiren. Tn der ersten Tl lilfto des 18. Jahrliundertes fand keine Aenderung in den Justizgesetzen statt; die Reformen begannen erst unter del' Regierung der Kaiserin Maria Theresia. Eine umfassende Vorschrift derselben bezveckte die Siclierung in der Verwaltung des Vermogens der Pupillen (1751). Die wichtigste Reform aber rvurde durch die Ein-fiihrung der Landtafel und der Grundbiicher erzielt, wodurch die Redite der Glaubiger sicliergestellt und eine Ueberschuldung der Grundbesitzei' tliunlichst voigebeugt wurde (1761). Die Errichtung neuer Fideicoin-misse in Grundbesitz rvurde untersagt, jedoch mit der Anlage in Staats-papieren gestattet (1763); die von den Geistlichen (welche ohnehii' vom Notariate ausgeschlossen varen) aufgenoinmenen Testamente \vuide n fiir ungiiltig erkliirt (1771). Kaiser Joseph II. schatfte die Bevor-zugung der miinnlichen Erben in der Vermogensnachfolge ab, und stellte die Gleichbereclitigung beider Gesclilechter beziiglicli der Anspriiche auf den Pflichttheil her. Gleichzeitig legte er mit der VerkiindigunŽ des ersten Tlieiles des ncuen Civilgesetzbuches den Grund zur llerbei-fiihrung eines den Auforderungen der Neuzeit entsprechenden Reclits-zustandes, womit zugleich alle friiheren Statute, Gesetze und Veroni- nuugen, insoweit sie damit nicht im Einklange standen, abgeschafft vvurden. Die Zusammensetzung des adeligen Tribunals in Gorz vvahrte in der herkommlichen Weise durcli die von den Landstanden jahilich vor-genommene Wahl der Assessoren bis zur Mitte des Jahrhundertes fort. Da jedoch hierbei die Wahl nicht selten auf Personen fiel, vvelche nicht die erforderliche Einsicht oder Geschaftskenntniss zur Ausubung des Richteramtes hatten, ordnete K. Maria Theresia die Anstellung stilndiger von der Regierung besoldeter Assessoren an, deren Ernennung iiber den Vorschlag der Stande von der Regierung ausging, und an deren Spitze ein Prasident mit dem Titel eines Provinzial-Justizadmi-nistrators in der Person des Grafen Sigismund von Attems gesetzt 'vurde (1748). Obwohl hiermit keino erhebliche Aenderung eintrat, da bei der geringen Besoldung der Assessoren doch nur Einheimische, die auch die Stande gevvahlt haben wiirden, sich liierum bewerben konnten, so vvehrten sich doch die Stande, freilicli vergeblich, gegen diese Be-schrankung ihrer bisherigen Privilegien. Es wrar aber eine heilsame in allen Provinzen durchgefiihrte Massregel. Den Competenzconflicten der neuen landesfiirstlichen Tribunale und der politischen Verwaltung wurde durcli Vereinigung der Justiz- mit der politischen Verwaltung in dem neu errichteten „Consiglio capitaniale“ ein Ende gemacht (1754). Bei der gleichzeitig eingetretenen Vereinigung der Grafschaften Gorz und Gradišča \vurden die beiden in Gorz und in Gradišča bestandenen Tribunale aufgehoben, und in Gorz ein einziges (mit dem „Consiglio capita-niale“ verbundenes) Provinzialgericht fiir beide Grafschaften aufgestellt, 'viihrend in Gradišča bloss ein Justizadministrator verblieb. Fiihlbarer 'varen die Veranderungen, vvelche unter K. Joseph II. eintraten. Als die Grafschaft Gorz dem Gubernium von Triest unterordnet wurde, 'vard daselbst auch ein adeliges Landesgericht (das Landrecht) einge-setzt, bei welchem der Gorzer Adel in Civilprocesssachen Recht suchen musste, wenn der Streitgegenstand den Werth von 500 fl. iiberstieg; fiir niindere Rechtssachen vvurde bei dem Kreisamte in Gorz ein Gericbt bestellt (17S3). Der fiir die Gorzer Adeligen hieraus entspringendo Nachtheil, ihr Recht ausserhalb ihres Gebietes suchen zu miissen, wurde crst unter Kaiser Leopold II. (1791) durch die Wiedererrichtung des „Consiglio capitaniale,“ welches auch als Gerichtsstelle fungirte, beseitigt. Der Wirkungskreis des stadtischen Civilgerichtes in Gorz 'vurde durch die Ausdehnung des Gerichtsbezirkes iiber die benach-barten Ortschaften bei Verminderung der Privatjurisdictionen ervveitert. Kaiser Carl VI. unterwarf die Wahl der Magistratsmitglieder der Be-stiltigung des Capitans (1734). Kaiserin Maria Theresia verordnete, dass der Gastaldo (Stadtrichter) durch drei Jahre im Anit zu ver- bleiben habe. Kaiser Joseph verwandelte den Titel desselben in jenen eines Biigermeisters (1784), welchem zur Rechtsprechung zwei und spater (1788) vier rechtskundige Assessoren beigegeben vvurden. Fiir die Abwickelung der Streitigkeiten in Cameralsachen und liber Erb-zinse zwischen den Grundherren und den Unterthanen ivard ein eigener Consess errichtet (1760), ebenso ein Handels- und Wechselgerichfc fiir die raschere Entscheidung in Verkehrsangelegenheiten mit der Erlas-sung eines neuen Wechselrechtes (1723) und ein gemischtes Gericht (das Judicium delegatuni militare mixtum) in Wien fiir die militarisch— politischen Rechtssachen der gesammten Erblander. Die Vervvaltung der Strafgerichtsbarkeit erhielt unter Kaiserin Maria Theresia eine Verbesserung durch die Einsetzung eines eigenen Grimiualgerichtes in Gorz; doch ivurden demselben nur jene Rechtssachen iiberwiesen, iiber welche bisher die Entscheidung dem „Consiglio capitaniale“ zustand; die Patrimonial-Gerichtsherren fuliren fort, ihre eigenen Criminalrichter zu delegiren. Die barbarische Ilalsgerichtsord-nung von Kaiser Carl V. mit den Nachtragen von Kaiser Ferdinand III. verblieb in Wirksamkeit1) bis zur Veroffentlichung des Theresianischen *) Wie diese Halsgerichtsordnung noch im Beginne des 18. Jahrhundertes in den Grafschaften GOrz und Gradišča gehandhabt wurde, davon berichtet Litta in seinen „Famiglie celebri d’Italia“ ein grauenhaftes Beispiel. Graf Lucio della Torre aus einer der beiden Friauler Linien seines Geschlechtes, war bei der Ermordung seines Vaters nocli ein Kind. Der v&terlichen Aufsicht beraubt, wuchs er verivahr-lost, von Taugenichtsen und Biisewichtern umgeben, auf. Ein Liebaber von Pferden, kutschirte er zur nicht geringen Venvunderung des daran ganz ungewohnten Pu-blikums ein Seclisgcspann auf dem Marcusplatze in Venedig. Stolzen Gcmiithes und gewaltthiitiger Neigung, mochte er keinen Widerspruch dulden, trotzte dem Gesetze, war stets von Beivaffneten umgeben und liess die Kinanzivachen in Mestre, die einen von ihm versuchten Schmuggel hinderten, mit Schliigen behandcln. Er wurde im J. 1716 ans dem venezianischen Gebiete verbannt, kchrte sich aber nicht daran, gab dem Gerichtskanzler in Pordenone, um dessen Archive einen Criminal-process zu entreisson, eine Tracht Schliige und geiviihrtc allen vom Gerichte ver-folgten Vcrbrechern Unterstand. Trotz seiner Verbannung verfilgte er sich, Dank der Maskenfreiheit, nach Venedig, brachte daselbst den Carneval zu, entftthrte von dort eine verheiratete Frau, deren Haus von seinen Satelliten ausgepliindert wurde, uud fiihrte sie nach Friaul. Am Feste des h. Antonius 1717 hatte er die Venve-genheit, nach Padna, wo die eben abgehaltcne Messe (Fiera) einen grossen Zusam-menlauf von Menschen verursaclite, zu kommen — obivohl er gewarnt ivorden —, durchzog zu Wagen iibermUthig die Stadt von Morgen zu Abend im Galopp, und \varf unbarmherzig die Lcute um, die nicht Zeit hatten, ihm auszuweichen. In der Vorstadt Sta. Croce ward er von den Dienern der Regierung mit Schiisscn empfan-gen, einige seiner Leute blieben todt auf dem Platze, er aber, am Arme venvundct, flUchtetc sich in das Bcnedictinerkloster, wo sich ein Vetter von ihm befand und \vo cr cin Asjl erhielt. Nachdcm er von seiner Wundc geheilt \vorden, cille er ab Strafgesetzes (1768), in welchem die Tortur noch beibehalten vvar, welclie aber spater (1776) von der Kaiserin abgeschafft vvurde. Auf liumanen Mfinch verkleidet auf seine Besitzung in Friaul. Inzwischen vvar er, des Hochver-rathes angeklagt, zum Tode und zur Einziehung seiner Giiter im Venezianischen verurtheilt und war es angeordnet vvorden, dass sein Palast in Udine niedergerissen vverde, was auch trotz der Bemuhungen seiner daselbst vvohnenden Vettern geschah. Lucio fluchtete sich nach Gorz, wurde aber von dort wegen seiner Sittenlosigkeit und seiner Schvvindeleien, durch welche er den Damen ihre Geschmeide entlockte, abgeschafft. Er ging nach Tolmein, musste aber auch von dort entfliehen, da er Frauen aus besseren und niederen Stiinden verfiihrt hatte. Hierauf kam er nach Klagenfurt, entehrte daselbst die Tochter eines Freiherm und musste dafiir mit vier Monaten Gefangniss in Laibach biissen. Ueberall vvegen Nothzucht und Erpres-sung verfolgt, kam er nach dem Schlosse Farra bei Gradišča zu dem Grafen Rizzardo von Strassoldo, dem Oheim seiner Gattin, einem Sonderlinge, der, um seiner Familie Trotz zu bieten, eine Wirthstochter, Marianna Mulecchio, geheiratet hatte. Er vvurde der Liebhaber derselben, die eine gereifte Frau und Mutter vieler Kinder vvar, zugleich aber auch der Liebhaber der Tochter Ludovica, die er verfiihrte und schwangerte. Nicolaus, derBruder des ungliicklichenMadchens, vviithend iiber den seiner Familie angethanen Schimpf, verlangte, dass die Beleidigung des Namens Strassoldo wieder gut gemacht werde. Nach erregter Verhandlung wurde der einstimmige Be-schluss gefasst, Eleonore von Madrisio, Lucio’s Gattin, zu ermorden, damit letzterer, TVitvver geworden, sich verpflichte, Ludovica zu heiraten. Nicolaus brach auf, fand Eleonore in Novate.und lud sieein, nach Farra zu kommen, um sie untenvegs ermorden zu kiinnen-, da sie ablehnte, trat er desandernMorgensfriihinBegleitungeinerKammerfrau, die ihm leuchtete, in ihr Gemach und erschlug Eleonoren. Hierauf begab er sich sogleich, das venezianische Gebiet verlassend, zu Pferde nach Farra zuriick. Als sich die Nachricht hiervon verbreitete, sandte der Rath der Zehn einen Untersu-chungs-Commissar nach Novate, verbannte Nicolaus Strassoldo und die Kammerfrau und ordnete die Niederreissung des Palastes in Novate an, an dessen Stelle eine Schandsaule errichtet wurde. Im Schlosse Farra herrschte Freude iiber die nahe Hochzeit Lucio’s mit Ludovica. Allein Graf Colloredo, kaiserlicher Gesandter in Vencdig, ein naher Venvandter Eleonorens betrieb in Wien die Verfolgung der Lebelthiiter. Man schickte eine bewaffnete Macht nach Farra, welches sich verthei-digte, aber endlich sich Ubergeben musste. Die Gefangenen wurden nach Gradišča Refiihrt, wo gegen sie der Process eingeleitet vvurde, der ein Jahr lang wahrte, und alles an’s Licht brachte. Im Jahre 1723 vvurde das Urtheil gefiillt und vollzogen. Lucio, gefesselt vor das Gericht gefiihrt, vvurde aller Ehren und Adelsrechte ent-setzt und solite mit gliihenden Zangen gezvvickt, geriidert und dann enthauptet 'verden. Beim Austritte aus dem Gefiingnisse vvurde ihm die rechte und am Fusse des Schaffots die andere Brust abgezvvickt. Man gevvahrte einen Gerichtsbeamten auf dem Balkon und die Bctheiligten schmeichelten sich mit der Begnadigung; allein er las nur das Urtheil Offentlich ab, vvelches die Milderung enthielt, dass Lucio und Nicolaus erst nach der Enthauptung auf das Rad gelegt vverden sollen. Dem Lucio vvurden die Augen verbunden und die Haare abgeschnitten, dann vvurde er, erst 27 Jahre alt, von einem Henker, der einst sein Mitschiiler in Udine gevvesen, enthauptet. Hierauf kam die Mutter Ludovica"s die Vermittlerin der Schandthat, tvelche der Prostitution ihrer Tochter zmrestimmt hatte, an die Reihe. Sie erhielt Grundsatzen beruhte das von Kaiser Joseph II. erlassene Strafgesetz-buch mit der beigegebenen Processordnung (1787), vvelcher entspre-chend, selbst die Todesstrafe, die freilich bald^vvieder eingefiihrt werden musste, aufgelioben wurde (1789). Als zweite Instanz \vurde statt des bisherigen Appellations- und Criminalobergerichtes in Graz jenes in Klagenfnrt (\velches durch die Vereinigung der Obergerichte von Graz und Innsbruck gebildet \vorden) bestiinmt. Bei der durch den kais. Comtnissar Grafen von Harrsch (1754) vorgenommenen Reform der gesammten Yer\valtung der Grafschaft ward es behufs einer gleichformigen Gericlitsvenvaltung fiir ndtliig erachtet, die Gerichtsbarkeit abzuschaffen, \velche der Landricliter (Gastaldo del paese) innerhalb der Stadt Gdrz und der Civilvicar von Gradišča in dem Vororte dieser Stadt, in Bruma, ausubte, wesslialb Harrsch vor-schlug, diese Jurisdiction in kleine Bezirke zu tlieilen, und dieselben an Private zu veraussern. Demgemiiss ward die Jurisdiction im stiidti-schen Bezirke Prestau an den Grafen Johann della Torre, jene in Rafut und Fratta an Carl v. Baronio, und jene von Studenitz an Anton von Morelli verkauft, der Stadtmagistrat aber enveiterte seine Jurisdiction iiber die Vorstadte Corno und Piazzutta. Die Jurisdiction von Bruma envarb Melchior Molina (1756). Die Privatjurisdictionen hatten sich im Laufe der Zeit derart vermehrt, dass fast jeder Ort in dem unteren Theile der beiden Grafschaften einem eigenen Grichtsherrn unterstand ')• Um die daraus envachsenen Uebelstande zu beseitigen, vvurden nach einer vorlaufigen Verordnung des K. Joseph II. (1788) im Jalne 1792 die sammtlichen Privatjurisdictionen in siebzelin Gerichtsbarkeiten ver-einigt. Es \varen diess die Gerichtsbezirke von Graffenberg (in der Um-gebung von Gdrz), Flitsch, Tolmein, Canale, Ileiligenkreuz, Ober-Reif-fenberg, Sclnvarzenegg, Resderta, Cormons, Quisca, die Pratur von Gradišča, Ajello, Castelporpetto, Monastero, Flambruzzo, S. Daniele del Carso und ltanziano. Mit der allgemeinen Reform der Verwaltnng \vurde bei dem adeli-gen Tribunale aucli eine neue Processordnung eingefiihrt, \velcho statt des bis dahin geiibten mtindliclien das schriftliche Vorfahren und die collegialische Form der Berathung und Schlussfassung anordnete (1754)- die Zangc in (len Arm und \vurde dann cnthauptct. Nicolaus betam zwei Zangen-bissc, dann wurde er cnthauptet und ilira die Hami abgehauen. Ludovica solite der Hinrichtung beiwohnen, ward aber, von Ohnmaclit befallcn, davon bcfreit und in ein Kloster gestcekt, die Kammerfrau aber in den Kerker goworfen. Auf deni Platze des Palastes Lucio's in Udine, weleber demolirt worden, wurdc eine Seband-siiule errichtet, ’) Della Bona zabit in den Zusiitzen zu Morelli's Geschichte von Gorz 8i> soleher Privatjurisdictionen in den beiden Grafschaften auf. Morelli i, B. S. 18 !• Wenn dadurch der Processgang vveitlaufiger nnd verwickelter sich ge-staltete, so vvurden dadurch doch viele neue den Rechtsvertretern \vill-kommene Missbrauche, namentlich die Wiederaufnahme bereits ent-schiedener Processe abgescliafft. Bei der unter K. Joseph eingetretenen Reform des Stadtmagistrates durch Beigehung reclitskundiger Mitglieder ''vard das neue Verfahren auch dort in Wirksamkeit gesetzt, bis die neue Gerichtsordnung des Kaisers Joseph II. das Processverfahren auf neue in allen dsterreichischen Provinzen zur Geltung gelangte Grund-lagen stellte (1781). Die seit dem Beginne des 19. Jahrhundertes eingetretenen Reformen, namentlich die Einfuhrung des Strafgesetzbuches (1805) und des allgemeinen burgerlichen Gesetzbuches (1813), er-streckten sich auf alle Erblander, vvesshalb sie hier keiner vveiteren Erorterung bedurfen *). 9. Finanzverwaltung, Belehnungen- a) Im 10. •lahrhiinil črte. Im Anfange des 16. Jahrhundertes \var die umlaufende Miinze in der Grafschaft die venezianische. Die Regierung fiihrte in den Erb-landern mehrere Munzregulirungen aus (zuletzt 1559), wodurch der Werth der venezianischen Munze herabgesetzt, jener der deutschen ^liinzen erhoht wurde; der Verkehr hielt sich jedoch nicht an diese * er&nderungen, \vodurch viele Storungen eintraten. Noch fiihlbarer 'vurden dieselben durch die Verordnung des Erzherzog’s Carl, durch welcho ’) Scit dem J. 1803, in welchem die Justizgeschiifte von der politischen Verwaltung unter gleicbzeitiger Erriclitung eines Kreisgerichtes in Gorz getrennt 'vurden, waren die Vorsteher dieses Gcrichtes: ^003 1800 Franz von Romani, 1806— 1807 Joscf von Buset, 1807— 1814 1’eter von Flaminio, k. k. Hofrath, 1814 181'.) Anton Freihcrr von Longo, 1320 1823 Ludwig Ritter von Thinnfcld, 1823—1827 Franz Dr. Alborghetti, 1887—1831 Johann Poseli, 1831—1830 Ernst von Rosmann, 1837—1841 Peter von Burlo, 1842 Johann Tournicr, 1343—1847 Carl Freihcrr von Buda, 1847 1854 Bernhard von Riceahona, 1854 1855 Dr. Anton Zima, 1355—1805 Dominik Wilhelm Ritter v. Poliso, '805—1809 Carl Freihcrr v. Codclli, Seh 1809 Dr. Alois Ritter v. Višini, k. k. Hofrath. der Wertli der deutschen Silbermiinzen wieder erhoht, jener der vene-zianischen um zelm Percent herabgesetzt und die venezianische Scheide-miinze ganzlich verboten wurde; die dagegen eingebrachten Beschwer-den fanden keine Beriicksiehtigung. Da die einheimischen Goldmiinzen niedriger tarifirfc waren, als sie im Auslande angenommen wurden, so entstand ein Mange! an umlaufender Miinze, welchem durch die Beibe-haltung der venezianischen Scheidemiinze nicht abgeholfen wurde. Eben so wenig \var die theihveise Erhohung des Werthes der inlandischen Gold- und Silbermiinzen, zu welcher sich Erzherzog Ferdinand (1596) gezvvungen šali, fiir den Verkehr geniigend. Die hauptsftchlichsten Einkiinfte der einheimischen Grafen be-standen in Zehenten, vvelche inzrvischen der letzte Graf Leonhard theil-weise veriiussert hatte; die Schwierigkeit dev Einhebung und die schlechte Yerwaltung bewogen nach dem Beginne der osterreichischen Herrschaft die Kammer, die Zehenten zu verpachten, und die drangende Finanz-noth fiihrte allmalig zur Verpfandung, sohin zur Verausserung dersel-ben, so dass gegen das Ende des 16. Jahrhundertes alle Zehenten in Privathande iibergegangen waren. K. Max I. erlangte inz\vischen mit der Grafschaft viele Erbzinse, welche in eigenen Registern, den Ur-barien verzeichnet waren, namentlich in den Bezirken von Wippach, Reiffenberg, Schwarzenegg und Duino. Mit der Enverbung des Gebietes von Gradišča (des osterreichischen Friaul’s) vermehrten sich die Cameral-einkiinfte, welche besonders verwaltet und in eigenen Registern fiir Gradišča und fiir Marano eingetragen \vurden. Das bedeutendste Urbar der Grafschaft aber war jenes von Gorz, welches die in dem ganzen Gebiete der Grafschaft zerstreuten Giiter in sich begriff')• Pie Ver-waltung derselben durch die Zollbeamten in Gorz rief durch ilire Be-driickungen der Unterthanen Klagen hervor, gleichwie sich erstere iiber die Usurpation der letzteren beschwerten. E. Ferdinand I. sah sich hier-durch zu der Niedersetzung einer Commission veranlasst, \velche durch Aufzeichnung aller Erbzinse Ordnung schaffte (1559), und die Ver-waltung einem eigenen Einnehmer ubertrug; seit dieser Zeit vermehrten sich die Einkiinfte aus dem Erbzinse namentlich durch die verausserten und in Cultur gelegten Grundstilcke. Die Schwierigkeit der Venvaltung dieser Erbzinse, welche grossentheils in Naturalgiebigkeiten bestandeni und die fortwahrenden Geldverlegenheiten der Kammer fiihrten aber ') Das Anit, wdches die Einhebung der Cameraleinkiinfte besorgte, hicss das „Urbaramt,u ihin unterstanden beinahe alle Giiter der Grafschaft. Auch dei Stadtrichter von GOrz war dem Urbar unt,er\vorfen und hatte an dasselbe j&hrlich 34 Murk (die Mark zu 8 Lire, jede ungefiihr 2i Kreuzer Ost. W. im Werthc) oder ungefahr 64 Gulden zu entriehten. zur VerpFandung und Verausserung derselben. So vvurde das Urbar von Wippach und von ReifFenberg an die Lanthieri, jenes von Schvvarzenegg an die Menesis und jenes von Duino an die Hoffer verpfandet. Erz-herzog Ferdinand entschloss sich endlich (1598) zuin Verkaufe aller Erbzinse, welcher jedoch \vegen des berrschenden Geldmangels nicht durchgefubrt vverden konnte. Ein sehr umfangreiches landesfiirstliches Eigenthum bestand in den zahlreichen ararischen Wiildern, welclies jedoch zu den Zeiten der Grafen kein Einkommen abwarf, da die Unterthanen darin nach Be-Heben und ohne Entgelt Holz fallten. Unter K. Max I. wurde man zu-erst auf den Werth der Walder aufmerksam, und beauftragte den AuF-seher der Jagden, welcher auch die Walder zu iiberwachen hatte, die Venviistung der Walder so wie die Fallung von Bauholz in den Waldern von Trussa und Sabbotino zu hindern. Auch die Erhaltung der Eichen-walder, mit denen damals noch der Karst bedeckt war, wurde in Be-tracht gezogen. Nach einer Verordnung des Kaisers (1507) bedurfte es der landesfiirstlichen Erlaubniss fiir die Bewohner von Triest, das fiir 'dre SchifFe erforderliche Holz zu entnehmen, und in den Waldungen von Euino, ReifFenberg und Schwarzenegg frei Holz zu Fallen. Die Beamten kummerten sich aber mehr um die Jagd, als um den Wald '). Eine bessere Forstvenvaltung begann erst mit der AuFstellung eines Obenvaldmeisters liir Gorz, den Karst und Istrien (1533) Girolamo di Žara. Derselbe 'ichtete seine Aufinerksamkeit zunachst auF die Walder am Karste und 'n Gebiete von Gradišča, von vo wegen der Nahe des Meeres die Aenezianer, ihre eigenen Walder schonend, das Bauholz bezogen. Sein NachFolger Paradeiser trachtete auch die iibrigen Walder nutzbar zu 1'achen, indem er den Gemcinden die schiidliche Waldweide untersagte, die HolzFallung Fiir den BedarF der Unterthanen regulirte, eine grossere An-zahl von Forstivarten anstellte, eine geringe Abgabe von dem Industrial-1'olzo, welches man in den Wiildern jenseits Salcano veravbeitete (ReiFen, Fassdauben, GeFiisse) und ebenso die Bevvohner von Gorz zu einer go-r'ngen Entschiidigung Fiir das aus dem Panovizer Walde von ihnen liczogene Brennholz verhielt. Die Stiinde erhoben dariiber die lautesten Klageti, und schickten sogar Deputirte nach Hof (1557), um den Wider-'Uf dieser Anordnungen zu erlangen, freilich vergebens. Der nachst-lolgende Waldmeister Zernozza machte die bislier unbeniitzten Walder 'les Bezirkes von Tolmein ertragreich, indem er auF den dortigen Wasser- ’) Der Forst- und Jagdaufseher klagte beim Erzherzog Ferdinand, dass selbst 'l®r Capitiin von Giirz. Johann v. Eck, den Panovizer Wald niichst G (ir z am meisten 1‘eRchadigtc, indem er daselbst Kolilen brennen liess und damit das Wild aus dein-selben verjagte. laufen die Sclnvemmung einrichtete, \vodurch das IIolz in den Isonzo geflosst wurde, an vvelchem Flusse er bei Giirz in Podgora einen IIolz— rechen anlegte und von dort das Holz bis ans Meer braclite. Sein Naeh-folger Arardi dehnte die fur den Panovizer Wald bestehenden Be-schrankungen auf den Tarnovaner Wald aus, \vogegen die benachbarten Gemeinden Ossek, Sclionpass, S. Michele und Ossegliano, we]che den WTald als ihr Eigenthum betrachteten, die heftigste Einsprache thaten. Arardi ging noch \veiter und untersagte den Unterthanen die Fallung des Bauholzes in den landesfiirstlichen Waldungen, indeni er sie dazu verhielt, dasselbe aus den offentlichen Magazinen unter Bezahlung der-selben Abgabe, wie sie die Fremden zu entrichten liatten, zu entnehmen (1557). Auch hieriiber (so wie liber die Erholiung der Abgabe von Holz aus dem Panovizer 5Yalde) richteten die Stiinde ihre Klagen an den llof. Arardi scheint iibrigens in seinem Eifer, das augenblickliche Ein-kommen aus den Waldern zu ziehen, zu weit gegangen zu sein, indeni gegen ihn die Anklage erhoben wurde, dass er den Panovizer Wald durch iibermassige Holzfallung fur die Ilerstellung des Holzrecbens so wie durch Gestattung der Eichenfallung in demselben an z\vei Vene-zianer venviistet liabe. Die Kriegscommissare entdeckten im osterrei-chisclien Friaul einen bedeutenden Missbrauch, indem der Administrator der Deutsch-Ordens-Commende von Preeenico durch iibermassige Fallung von Bau- und Brennholz, ivelches er an die Venezianer verkaufte, die dortigen W;ilder ausrottete. Ueber alle diese Besclnverden ernannte Erzherzog Carl eine Commission zur Untersuchung derselben und zur thunlichsten Abhilfe (1566) und verordnete iiber deren Antrag mehrere Erleichteiungen (1570). Diesen zufolge sollten die Geistlichkeit und der Adel das IIolz aus dem Panovizer \Valde gegen eine Abgabe von sechs Kreuzern fur eine Wagen- und von einem Kreuzer fiir eine Saumladung bezielien kiinnen, ferner wurde dem Adel der abgabenfreie Bezug des nothvvendigen Bauholzes nacli Anweisung des Forstamtes gestattet. Die oben genannten vier Gemeinden erhielten das bisherige Redit zur Waldweide so \vie zur Fallung der nutzlosen Stiimme, gegen die Ver-pflichtung der Erhaltung des Waldes im guten Stande, vvieder; die von der Commission \vahrgenommenen Missbrauche der Forstvervvaltung ■vvurden vom Landesfiirsten ernstlich geriigt. Unter Arrardi’s Nachfolgcr Boschen erhohte sich der Ertrag der Waldor von Tolinein und Flitsch auf das Doppelte. Man war darauf bedacht, die llolzflSssung auf dem Isonzo auf der Strecke von Karfreit bis Salcano durch Hinwegraumung der llindernisse zu erleichtern, es wurden neue Holzrechen bei Tolmein a m Isonzo und an der Tominsca errichtet, fiinf Sagenuihlen, vvelche die Bretter fiir die Provinz so \vie fiir den Verkauf ins Venezianische lie-ferten, erbaut und im Hafen von Fiumieello ward eine Niederlage inr IIolz eingerichtet. Die ganze Provinz wurde hinreichend mit Holz ver-schen und ein nicht unbetrachtlicher Ilandel mit Venedig (welcher in den Jaliren 1588 und 1589 iiber 12.000 fl. damaligen Geldes eintrug) vermittelt. Da die Stadt Gdrz vom Holzrechen am Isonzo hinreichend mit Holz versehen war, wurde der Bezug desselben aus dem Panovizer Walde untersagt. Audi hieruber erhoben die Stande einen Recurs an den Erzherzog, \vurden aber damit, weil er ganz ungerechtfertigt war, abgevviesen. Da die Lehen meist ein friiheres Eigenthum des Landesfiirsten varen, vvelches den Belehnten zur Belohnung ihrer Dienste zum Theil auch gegen Bezahlung verlielien wurde, so mag hier eine Notiz iiber diesen Verwaltungszweig eingeschaltet werden. Nach der Uebernahme der Regierung durch Erzherzog Ferdinand ernannte dieser eine Com-mission zur Erhebung und Verzeichnung aller Lehen in der Grafschaft (1525); das von dieser Gommission entworfene Register bildete fiir die nachfolgende Zeit die Grundlage aller Lehenrechte der Provinz *). Im *) lin Laufe des 16. Jahrhundertes wurden (neben anderen) folgende Lehen vergeben und Verausserungen gemacht. Unter K. Max I. 1801: der Burgfrieden ■von Haideuschaft an Heinrich Edlacher, 1507: die Jurisdiction von Villesse an den Hofarzt Baldironi und jene von Canale an Simon von Ungrischpach, 1505: die ehemaligen Giiter des kais. Bathes Virgil v. Graben an Nicolaus v. Strassoldo und cessen Venvandten, in eben jener Zeit mehrore Lehen an den Cancelliere der Grafschaft Friedrich v. Attems, 1518: dem Pfleger (Amministratore) von Oberstein k. Rath Veit v. Thum, welcher 1512 der Kriegscasse 1000 fl. gelielien hatte, das Berggericht und den Weinzehent von Heiligenkreuz als Pfandseliaft, 1517: die Jurisdiction von Savogna an Leonhard und Conrad von Orzon; unter If. Ferdi-Uand I. 1529: Sc-hloss und Herrschaft von Reiffenberg an Caspar von Lanthieri auf Lebenszeit, 1538: neun Huben in Cormons, Grundstticke in S. Giacomo, Plava, Locovitz und Salcano an Stephan v. Hoffer und dessen Venvandte, 1547: die Juris-‘hction von Villesse (nach Baldironi’s Tode) an Franz Grafen von Thurn; unter Erzherzog Carl 1565: Giiter in Latisana an Joseph Raffaele und Zehente in Budnico an Benigna Cernozza, die Hiilfte des Ueberfuhrrechtes am Isonzo bei Bogliano an Johann und Lucrezia Strassoldo, 1566: die Jurisdiction von Caporett-o, ktarasella etc. an der lsonzobriicke im Tolmeiner Thale an die Edlen Zucco und Genossen, einen Theil des Zehenten von Quisca (Khulska) an den dortigen Podesta, (•>72: Chiarisacco bei Gradišča an Johann von Cobenzl, 1573: die Gastaldie von Afluileja an di^dortige Gemeinde, ferner das Forstamt (Verkaufsrecht von Bauholz) '/-u Gorz an Stephan und Maxmilian v. Hoffer, 1575: die Jurisdiction und Lehen-ftttter in S. Florian an die Briider Max und Franz v. Dornberg, 1581: Wiederbe-Hnung des Schlosses und der Herrschaft Dornberg an Leonhard v. Rabatta, 1589: JViederbelehnung des Schlosses und der Giiter in Ranziano an Wolf Hais von Bienburg; unter Erzherzog Ferdinand, 1591: Mit landesfiirstlicher Genehmigung Vl‘rkauft. Johann Graf v. Ortcnburg als Lehen fiir 16.300 fl. Scliloss und Giiter in Bobra mit Flojana und Cosarna, ferner mit Gtltern in S. Martino, Quisca, Gradina, Guugruz, S. Kicoloj S. Lorenzu di Nebola, Brizza, Cursb an den Freiherrn Friedrich ^r- v. Csoeruig. Ciurz und (iradisca. oi. osterreichischen Friaul gab es zur Zeit der Patriarchen und der ihnen gefolgten venezianischen Regierung viele Lehen, die unter der hierauf eintretenden osterreichischen Regierung theihveise nicht angemeldet \vurden. Eine zur Aufhndung dieser Lehen niedergesetzte Commission (1545) ging mit so vielem Eifer vor, dass die Besitzer befiirchten mussten, um ilnen Besitz zu kommen. Es wurden daher von ihnen die bittersten Klagen iiber den strengen und gewaltthatigen Vorgang der Commission erhoben; der Hof Hess sich, ohne auf den Grund dieser Klagen naher einzugehen, einschuchtern, rief die Commissare ab und setzte neue ein, die eben nichts thaten (1549). Neuerdings wurde vom Erzherzoge Carl die Untersuchung dariiber aufgenommen und den Kriegscommissaren iibertragen, welche erklarten, sie hiitten allen Grund zu vermuthen, dass sich im Bezirke von Gradišča viele landesfiirstliche Lehen befiinden, die Bevveise hierfiir seien aber abhanden gekoinmen. Bei dem jedes-maligen Wechsel in der Person des Landesfiirsten liatten die Lehen-besitzer sich an den Hof zur Erneuerung der Investitur begeben sollen; iiber die Bitten derselben, vvegen der vveiten Entfernung und der Kosten der Reise von ihrem personlichen Erscheinen in Wien enthoben zu werden, wurde ihnen dieses jedesmal bewilligt und die Investitur durch delegirte Commissare ertheilt. Zu den Einnahinen des Landesfiirsten gehdrten auch die Z o 11— abgaben. Den vorziiglichsten Gegenstand der Verzollung bildeten das Oel und die fremden Weine, welche iiber die Hiifen von Triest und Duino bezogen werden mussten. Wahrend des venezianisclien Krieges wurde diese Beschrankung nicht eingehalten, und nach der Enverbung des osterreichischen FriauHs dffneten sich die dortigen Hiifen von Ma-rano, Preceuico, Anfora (Porto Buso) und Cervignano dem inlandisclien Verkehre und dem Transithandel nach Deutschland; da aber auf den vervielfiiltigten Strassen die Zollerhebung beschwerlicli wurde und die Gelegenheit zur Schwiirzerei vermehrte, wurde (1529) der Ilandel mit Oel und fremden Weinen neuerdings auf die beiden Hiifen von Triest und (S. Giovanni di) Duino beschrankt. Den Transithandel aber trach-tete man nach dem Ilafen von Marano zu zielien; mit dem Verluste der Festung Marano (1542) ging aber dieser Ilafen wie jener von Lignano verloren, und die iibrigen Hiifen des Gebietes von Gradišča sanken in ihre Unbedeutendheit zuriick. von ColloredoAValsce, ebenso wie Gttter in Boccavizza, Došola, Canalo n. a. O., 1592: das Scliloss Zuins und das Dorf Fornelli an die Familie Savorgnani, 1595: das Seliloss und die Herrschaft Ungrisclipacli an Friedrich Hais von Kicnburg. — Als cigenthtlmlich mag hier die Belelmung eines Niclitadeligen (durch eincn angestccktcn goldenen King) vom Abte von Rosazzo an seinen Kanzlor Mcroldo, Notar und Burger von Udine bezOglicli zwcior Grundstttcke in Cormons enviilmt vverdcn (1578). Del' Verkehr zivischen den beiden Provinzen von Gorz und Kraia war unter K. Mas I. frei; unter Erzherzog Ferdinand wurden die von Gorz nach Krain versendeten Weine einer Zollabgabe untenvorfen, dieselbe bald aber (1523) wieder aufgehoben. Der von Krain nach dem Venezianisohen getriebene Handel mit Horn vi eh war fruher frei; im J. 1544 wurde ein Ausfulirzoll auf das Vieh, welches aus Krain nach der Grafschaft (und nach Venedig) ging, gelegt, und derselbe in Lai-bach und Bazza bei Tolmein erhoben. Die dagegen von den Gorzern angebrachten Beschwerden fruchteten nichts, bis es dem einsichts-vollen Capitan Franz v. Thurn gelang, ein Auskunftsmittel dadurch zu finden, dass z\var der Ausfulirzoll in Laibach bezalilt, dagegen der auf das in Gorz gesclilachtete Vieh entfallende Antheil gegen Be-scheinigung der Behorden riickvergiitet \verden solle (1544). Die Fi-nanzcalamitiiten der Regierung veranlassten aber dieselbe, bald nach-lier den Verkehr zwischen beiden Provinzen neuerdings mit Zollen zu belegen, so dass die Waaren, welche (das Getreide ausgenommen) von Krain nach Gorz gefiihrt \vurden, den Zoll, wenn sie ihn auch fruher sclion bezahlt liatten, bei dem Zollamte von Gorz neuerdings ent-richten mussten. So war fiir das nach Venedig bestimmte Vieh der Zoll in Laibach und in Gorz zu bezahlen, und jede Saumlast Getreide, 'Velche von Gorz in’s Venezianisclie ausgefuhrt \vurde, liatte 40 Kreuzer Zoll zu entricliten. Fiir das aus Kroatien kommende, nach Venedig bestimmte Vieh wurde in Cilli eine Zollabgabe gefordert, so wie die Ausfuhr von Maranuto nach Marano mit hoherem Zolle belegt wurde, deuiungeachtet aber die Einnahme des letzteren Zollamtes sich bald auf die H&lfte verringerte. Die Reclinung, dass Venedig den hohen Zoll zahlon miisse, schlug fehl; man legte dort in fruclitbaren Jaliren grosse Getreidemagazine an, aus welchen in Mangeljahren die Be-'voliner ihren Bedarf entnehmen konnten, unterstiitzte die llebung der Viehzucht im eigenen Lande und bezog aus Dalmatien das erforder-bche Schlachtvieh. Hierdurch wurde das Land mit seinem Bedarfe ge-'leckt und der Senat konnte seinen Unterthanen die Einfuhr von Lebensmitteln aus Gorz ohne besondcrs eingeholte Erlaubniss ver-bieten. Eine nicht bessere Finanzpolitik wurde in Bezug auf die Pre-dilstrasso beobachtet, auf welcher sicli der Handel mit Kiirnten und Salzburg gehoben liatte. Man legte ausser der in Tarvis bestandenen ueue Zollstiitten in Flitsch und Ganalo an, und erhčihte die Zolle auf alle Waaren, in dessen Folge der Handel diese Strasse mied und andere llalmen aufsuchto. Endlich vvurde auch der Getreidehandel mit den benachbarten Provinzen einem Zolle untervvorfen; ein Zollaint in Podkraj °i'hob denselben fiir das aus Krain kommende und ein andercs in Ga-“ale fQr das Getreide aus Kiirnten, und ebenso \vurdo von dem Getreide, 54* welclies aus Giirz in das Gebiet am rechten Isonzoufer nacli dem Coglio und nach Gradišča versendet wurde, an der Isonzobriicke eine Abgabe von 30 Kreuzern von jedem Star erhoben, wodurch die Graf-schaft in zwei Zollgebiete zerfiel. Wahrend die bisher aufgezahlten Einnahmen zur Deokung der Ausgaben tur die Verwaltung nicht hinreichten (umsoweniger als durch die Verausserung so vieler liegender Giiter der Grundstock derselben theil-weise verloren ging) erforderten die fortwahrendenKriege,namentlich gegen die Tiirken, stets neue Hilfsquellen zur Bestreitung der Kosten derselben. Erzherzog Ferdinand berief die Stande seiner Provinzen, um von ihnen eine Geldaushilfe fiir die Tiirkenkriege zu erlangen. Auch in Giirz (die Bewohner unterlagen bis daliin keiner regelmiissigen Steuer) wurde (1524) diese Forderung gestellt, und die Stande erkliirten sicli unter der Bedingung, dass die von K. Max eroberten Gebiete von Gradišča, Aquileja und Marano der Grafschaft einverleibt \viirden (\vas audi gescliah), zu einer Geldaushilfe von 3000 fl. fiir je z\vei Jahre bereit. Da aber die Geldverlegenheit immer grosser wurde, versamtnelte Erzherzog Ferdinand die Stande seiner Lander in Innsbruck (1532), wobei die innerbsterreichischen Provinzen ein Subsidium von 310.000 fl. be-\villigten, wovon 7S70 fl. auf din Grafschaft Giirz entfiolen. llierbei entstand die Schwierigkeit der Vertheilung der Leistung unter die einzelnen Classen, da sich die Landgemeinden der Zahlung widersetzten. Man kam uberein, dass fiir jedes „terreno“ (ein halbes Čampo oder unge-fahr 500 [jKlftr.) 80 Kreuzer, jeder Hausler aber 8 Kreuzer zu entrich-ten hiitte. Damit \var aber die Schwierigkeit nicht beseitigt, weil man dabei auf die Art der Verpachtung und die Beschaffenheit des Grundes keine Riicksiclit nahm. Diess fiihrte zu dem Antrage der Stande, dass eine Aufnahme aller in Cultur gelegten Grundstiicke vorgenommen werden sol 1 n, welche nach Erlangung der landesfiirstlichen Bewilligung zu der Errichtung eines allgemeinen Katasters fiihrte *). Da aber diese Operation langere Zeit in Anspruch nahm, bevvilligten die Stiinde in-zvvisclien fiir sechs Jahre einen jahrlichen Betrag von 6000 fl. Der Bauernstand aber weigerte sich iiberhaupt, irgend eine Taxe zu be-zahlen, bis endlich dieser Widerstand durch den Landesverweser IIieronymus v. Attems gebrochen wtirde, indem er den versammelten Vertretern der Landgemeinden in einem beredten Vortrage auseinan-dersetzte, dass es sich hierbei nicht sowohl um einen Akt des Pa- ') Bei dieser (wohl auch niclit vollstandigen) Aufnahme zeigte es sicli, dass die Cultur des Bodens in der Grafschaft noch sehr besclirankt war, da man dabei in der Urngebung von Giirz 620, im Gebjrge von Tolmein 593, am Coglio 368, im Wippaeher Thale 360, am Karste 237 und im (isforreirhischen Friaul (am rechten Isonzoufer) 906, im Ganzen 3084 terreni (ungefkhr 1000 Joch) zahUe. triotisinus als vielmehr um die Sicherung des eigenen Lebens und der Habe gegen den verheerenden Einbrucb der Tiiiken bandle. Zur Ver-vollstandigung des Katasters verordneten die Stande (1537), dass alle Bevohner ihr Einkommen unter Strafe der Confiscation far das ver-schiviegene angeben sollten. Hierdurch kam das erste geregelte Register der Grundsteuer zu Stande. Die Landleute, besouders jene im Gebirge von Tolmein, \veigerten sicli abermals zu zahlen und wiesen auf die Un-billigkeit bin, dass der Adel zwei Dritttlieile der Gesammtabgaben auf den Bauernstand gewalzt habe. Eine landesfiirstliche Commission scbaffte Ordnung, wornach sicli die Bauern fiigten. Kaum aber \varen die Commissare abgereist, als der Widerstand derselben auf s Neue begann, da die Bauern bei der wecliselnden Quote der Abgaben in ihrem Misstrauen eine abennalige ungerechte Belastung wahrzunebmen glaubten. Ihnen sclilossen sicli die Burger von Gorz und von Aquileja an, und alle vereint erklarten auf der Versammlung der Stande in Wien, dass sie sicli Keber von dem gesammten Provinzkorper trennen, als mit dem adeligen und geistlichen Stande zu den Abgaben beisteuern 'vurden. Diese Erklarung fiihrte nur dazu, dass sie sich dadurch aller Mitwirkung zur Vertheilung der Abgaben entausserten, und die ihnen auferlegten Quoten zahlen mussten, vvobei der Adel eine erhebliche Concession zu maclien glaubte, indein er ihnen zwolf steuerfreie Čampi (die Adeligen genossen das Doppelte) zugestand. Auch die Besitzer der vom Landesfursten verpfandeten Giiter machten ahnliche Ein-streuungen, die zu uberwinden es erst nach Jahren gelang. Da die Beschiverden fortdauerten, ordnete Erzherzog Carl, als er zur Regierung gelangte, die Anlage eines neuen Katasters an (1568). Die Stande hegannen damit, allen Besitzern, mit Ausnahme der Patrizier, die Steuerfreiheit der 12 Čampi zu entziehen; als nichts \veiter gescliah, ordneten die landesfiirstlichen Commissare die Erhebung des Einkom-niens aller Besitzer an (1572); als endlich nach Jahren diese Erhebung zu Stande kam, war sie docli fehlerhaft, da sie sich nur auf ein Jalir hezog. Bei der Versammlung der innerdsterreichischen Stande in Bruck befreiten letztere mit Rucksicht auf die geringe Steuerkraft der Grafschaft dieselbe von der Beisteuer zu den ausserordentlichen Sub-sidien unter der Bedingung, dass sie kiinftig die gevviihnlichen Raten 'uit mehr Genauigkeit abliefere. Ueber Aufforderung des Landesfursten nahmen endlich die Stande die Vollendung des Katasters vor, und verpflichteten die Besitzer zur Angabe ihres Einkommens vviihiend der letzten drei Jalne (1580); es dauerte noch fiinf Jalne, bis dieser Ka-taster zum Abschlusse kam (1585)'), wogegen sich die Pfandbesitzer, ') Wie gering in diesem Kataster die Fassionen waren, beiveiset jene des O ra fen Franz von Tliurn und Heiligenkreuz von den Lrhuren von Rubbia und die Stadter und der Bauernstand vergebens wehrten. Als die Stadter merkten, dass ihre Absonderuug vom landstandischen Korper ihnen keinen Vortheil gewahrte, verlangten sie, freilich vergebens, dass ihre Vertreter tvieder den standischen Versammlungen beigezogen wiirden. Der Grundsteuerkataster kam im J. 1587 zu Stande. Bei den ersten ausgeschriebenen Sabsidien tvurden aucli die Ge-tverbsleute der Stadt Gorz zur Leistung herbeigezogen (1532), welclie bald auf die Gewerbetreibenden in Gradišča, Cormons und anderen Orten ausgedebnt wurde. Die Stande erhohten, um einen Theil der Last von sich abzu\viilzen, bei der Vertheilung der Abgaben im J. 1596 die Ge\verbesteuer derart, dass Einzelne bis zu 50 fl. be-zalilen mussten, und erhoben von den Gemeinden der Umgebung der Stadt, S. Pietro, Salcano, Lucinico und Gargaro, nebst der allgemeinen eine besondere Steuer von 1695 fl. Der Gewerbestand wurde dadurch sehr gedriickt, seine Beschtverde dariiber blieb aber fruchtlos. Im J. 1569 wurde eine Personalsteuer auf die sogenannten liberalen Pro-fessionen (Advocaten, Notare, Agenten) gelegt. Da der Widerstand der Bauern gegen die Grundsteuer fortdauerte, verfiel man darauf, eine Landsteuor (steura ruvale) einzufiihren, welclie liauptsaclilich auf dem Bauernstande lastete, und deren Einbebung mit Ausschluss der Stande der Cammeralvenvaltung ubertragen wurde. Die Bauern tvaren schon unter den Grafen zur Handarbeit fiir die Erbaltung des Castells verpflichtet; unter K. Max I. mussten sie ebenfalls zur Herstellung der Mauern des Castells Robot leisten, dieselbe wurde spiiter auch fiir die Befestungen von Gradišča und Marano gefordert (1539) und end-licli auf alle Arbeiten zur Erhaltung, Erweiterung nnd Sicherung der offentlichen Gebaude ausgedehnt. Die Ausschreibung dieser Arbeiten war der Cameralvenvaltung ubertragen, welche dabei mit solcher Parteilichkeit fiir die Wohlliabenden und gegen die Armen vorging, und dabei keine Rucksicht auf die Zeit der nothwendigsten Landar-beiten nahm, dass die Regierungsbehorde von Gorz selbst dariiber Klagen erhob; die Besclmerden erhielten durch Erzherzog Ernst theil— weise Abhilfe, indem er anordnete, dass die Roboton geleistet \verden sollten, wenn der Feldbau die Arbeit des Bauers \veniger in Anspruch nimmt. Fiir die beiden Jahre 1576 und 1577 wurde auch eine Kopf-steuer ausgeschrieben, \velohe die iiber 10 Jahre alten Bevvohner zu entrichten hatten. Heiligcnkreuz. Es wurde darin der Stav (IVj Metzen) Weizen mit 10'/j kr., der Koggen mit S kr., der Spelt mit 5V2 kr., der Birse mit 7% kr., der Buclmeizen mit 4'A kr., der Wein mit Ki kr. die Orna (ungefiilir cin Eimer) beiverthet, und das Gesammteinkommen auf 24S ii. angegeben. Da alle bisher aufgezahlten Steuern zur Vervollstandigung der Contributionen, welche die Grafschaft zu entrichten hatte, nicht hin-reichten, so -vvurde die Einhebung der indirecten Abgaben in Betracht gezogen. Die Stadt Gdrz hatte schon unter den Grafen eine Abgabe vom Salze in ihrem Bereiche eingehoben; die Stande dehnten dieselbe (1542) auf das ganze Land aus. Ebenso fiihrten dieselben iiber Auffor-derung des Landesfiirsten in der Stadt die Verzehrungssteuer aafWein ein (1557), welche die Kammer auf das ganze Land zu erstrecken beab-sichtigte; die Einsprache dagegen bewirkte aber, dass sie nur in der Stadt, in dem Umkreise derselben von % Meile und in der Festung Gradišča eingehoben wurde. Als Erzherzog Carl im J. 1570, von ausserster Geldnoth gedrangt, eine Beisteuer von je 15.000 fl. fiir 10 Jahre verlangte, wurde, um dieselbe aufzubringen eine Steuer von drei Kreuzern auf jede Orna (ungefahr einen Eimer) des consumirten Weines, und von einem Gulden fiir jeden geschlacliteten Ochsen ein-gefiihrt. Die Landstande, 'vvelchen die Einhebung der offentliclien Abgaben oblag, iibertrugen die Aufsicht iiber diese Verwaltung ihren Deputirten und bestellten einen Einnehmer und einen Rechnungsfiihrer (1535). Bald aber macliten sicli Missbrauche in dieser Venvaltung fiihlbar. Man begiinstigte die Einen durch Nachsicht ihrer Steuerpflicht, be-driickte die Anderen durch ungerechtfertigte Sequestrationen und Geld-strafen, registrirte die eingehobenen Gelder nicht rechtzeitig ein und verwendete sie aucli zeitweise zu eigenem Vortlieile. Die Folge davon 'Var, dass die Landstande mit der Abfuhr der Steuergelder im Riick-stande blieben. Die Deputirten hemmten diese Unordnungen nicht und die Stande waren liissig in der Ueberwachung, so dass der Vorgang in der Einhebung driickender als die Steuerpflicht wurde und laute Klasen sicli erhoben. Der einsichtsvolle Capitiin Franz v. Thurn schaffte auch in diesem Zweige Ordnung, indem er eine eingehende, diese Ver-'valtung vollstilndig regelndo Verordnung erliess und die Beobaclitung derselben persiinlich iibenvachte. Mit seinem Abgange aber riss der alte Schhmdrian vvioder ein, die Klagen erneuerten sicli, so dass Erz-kerzog Carl sicli gendthigt fand, den Stiinden seine ernste Missbilligung uut der Aufforderung bekannt zu geben, die fiilligenRaten einzufordern und d>e Einnehmer zur Rechnungslegung zu verhalten. Es fruchtete aber 'venig, die Unordnungen liatten ihren Fortgang und die Stande blieben (1509) mit mehr als 20.000 tl. im Riickstande der Abfuhr. Der Eiz-lierzog niusste einen neuen verstilrkten Tadel gegen die Stiinde mit der Androhung aussprechen, dass, wenn nicht Ordnung geschafft wiirde, er sich gemithigt sehen wiirde, ihnen die Venvaltung der Steuern ab-zunehmen (1569). Die Stiinde wurden nun aus ihrer Lethargie aufgeriittelt, man ernannte einenEuchlialtermitder Verpflichtung, eingenaues Verzeich-niss der Einnalimen und Ausgaben der offentlichen Casse zu fiilnren, und Hess die Reclmungen der Einnehmer untersuchen. Dennoch gelang es niclit, die Steuerpflichtigen zur rechtzeitigen Einzahlung zu verhalten und die Raten ordnungsmassig an die Staatscasse abzuliefern. Der Erzherzog delegirte hierauf seinen Gesandten in Venedig, Veit von Dornberg, und stattete ilin mit der umfassendsten Vollmaclit aus, die Missbrauche zu beseitigen und eine geregeltes System einzufuhren. Dornberg fiihi te den Auftrag mit aller Energie aus, liess die Rechnungen der friiheren Einnehmer untersuchen, hob die riickstandigen Raten ein, versicherte die Casse, fuhrte das in Vergessenheit gerathene Thurn'sclie Reglement wieder ein und stellte den Einnehmer unter genaue Controle (1574). Die Gevvohnheit der Stande, aus den offentlichen Geldern Remunerationen zu bewilligen, musste gleichfalls vom Landesfiirsteu abgestellt werden. Die Unordnungen waren aber so tief eingewurzelt, dass sie bald wieder zum Vorscbein kamen, und der Erzherzog abennals seinen Kammer-Prilsidenten, Johann v. Cobenzl, abordnen musste, um im Vereine mit anderen Patriziern die Missbrauche abzustellen. Es wurden die Dorn-berg’schen Verordnungen neuerdings eingescharft, man stellte zum er-sten Male ein formliches Budget der Einnalnnen und Ausgaben, so \vie ein Activ- und Passiv-Bilanz der Casse auf, und schritt zur Einhe-bung der sicli auf 40.000 fl. belaufenden Ruckstiinde. Nacli Cobenzl s Abberufung trat der Vicedom von Jvrain , Khisl von Kaltenbrunn an seine Stelle und griff endlich das Uebel an seiner Wurzel an , indem er die Deputirten verabschiedete und den Einnehmer von seinem Posten entfernte, ivorauf die Stande neue Deputirte wilhlten und einen anderen Einnehmer ernannten. Diess fruclitete und die genaue Befolgung der Instructionen Cobenzl’s brachte Ordnung in die Verwaltung. Man musste nun darauf bedacht sein , die Schulden der Stiinde gegen die Kammer und mehrere Private zu tilgen, \vozu man , da die directen Steuern nicht erhdht werden konnten , die Verzehrungssteuer auf den Wein, welche 1570—1580 bereits bestand, in der ganzen Grafschaft \vieder einfiilirte (1587). Audi wurde vom Landesfiirsten angeordnet, dass der Einnehmer eine genilgende Caution zu leisten liatte. b) Im 17. Jahrhuuilerte. Die Verwirrung im Miinzwesen dauerte auch im 17. Jahrhunderce fort. Die schweren Miinzen gingen in’s Ausland, die geringen fremden uberschvvemmten das Land. Von den Standen der innerdsterreicdii-schen Provinzen wurde der Antrag gest.ellt, diesem Uebelstande durch eine Gleiehstellung der venezianischen Milnze mit der inlandischen, ihrem Werthe, nacli abzuhelfen; die Karamer ging jedoch niclit daraut' ein und stellte (1686) einen eigenen vvillkiihilichen Miinztarif auf. Die Verausserung von Caineralgiitern wurde auch im 17. Jaln-liunderte fortgesetzt '). *) Im 17. Jahrhunderte erfolgten nachstehende Verausserungen, Belohnungen und Lehensbestiitigungen, 1007: die Giiter und das Urbar yon S. Daniel am Kar st e an Philipp v. Cobenzl, 1G09: Bestiitigung des Verkaufes der Herrschaft Heiligenkreuz vom Grafen Heinrich Mathias v. Thurn an den Freiherrn Hermann v. Attems, ferner ein Urbar und Giiter in Mariano an Heinricdi v. Orzon, Capitan von Porpetto, fur seine und der yon ihm erhaltenen Soldaten Bezahlung, Kilt: Hermann y. Attems hatte der Kriegscasse 90.000 fl. vorgestreckt, dafiir stellte der Erzherzog Ferdi-uand ihm eine Schuldurkunde yon 100.000 fl. aus und verlieh ihm 1600 alsPfand-schaft das Cameral-Urbar yon GOrz (d. h. die landesfiirstlichen Einkiinfte in der GOrz Stadt, welche aus Erbzinsen der daselbst wohnenden Besitzer verscbiedcner 'n der Provinz zerstreuter Giiter bestanden), im J. 1612 verlangerte er an dessen "itwe Uršula dieselbe auf weitere fiinf Jahre, im J. 1673 aber erfolgte der defi-uitive Verkauf dieses Urbars an die Familie Attems, 16Ž0: Bestiitigung des Verkaufes der Jurisdiction von Ajello, Tapogliano, S. Vito und Joannis mit dem rtnerum und mistum imperium11 und dem ,.jus gladii,“ rvelebes Anton von Babatta an den Grafen Franz Gainbara veraussert hatte, 1622: Verkauf der Herrschaft Sclnvar-zenegg an Benvenuto v. Petazzi, 1623: die Giiter der Deutschordens-Commendo v°n Precenico gehen an das Jesuiten-Collegium von GOrz iiber und die Herrschaft und Jurisdiction von Canale wurde an Anton von Babatta verkauft, 1626: das Urbar der Cameralherrschaft von Beilfenberg vvurde an Caspar v. Lanthieri ver-pfandet und 1649 definitiv verkauft, ferner ward Johann Peter und Johann Anton v- Coronini mit der Jurisdiction von Prebacina und Gradiscutta belehnt und Uaspar v. Codroipo sammt Vettern mit den Giitern und der Jurisdiction von Uastelluto, 10,30: Bestiitigung des Verkaufes der Jurisdiction von Quisca vom Grafen Johann Philipp v. Thurn an Budolph v. Coronini-Cronberg, welcher nereits das dortige Schloss besass, 1633: Peter v. Coronini wird mit der Herr-sphaft Villesse belehnt, 1634: Wiederbelehnung der Sclnvestem von Dornbeig 'uit einigen Giitern in Tolmein, 1647: mit dem Uebergange der Grafschaft Gradišča an den Fiirstcn von Eggenberg erhielt er auch alle dortigen Came-ralgiiter, welcbe er theils verkaufte, theils als Lehen an seine Untertha-»cn vergab, 1647: gegen Erlag von 3038 Thalern wird dem Vincenz v. Ottenon U'6 Jurisdiction von S. Rocco, S. Pietro und der beiden Orte Vertoiba bestiitigt "ud ihm die Jurisdiction von S. Andrea verliehen, 1649: Verkauf der Hauptmann-scbaft von Tolmein an die Familie Breuncr, welcbe dieselbe 1631 an Peter Anton v- Coronini und dessen Briider \vieder verkaufte, 1660: Philipp Freiberr v. Cobenzl erbalt die Investitur der Giiter und der Jurisdiction von Prosecco, der Urbarial-k'utcT in Salcano, Vertoiba und S. Vito di Crauglio , ferner die Jurisdiction von Uapriva und Russiz nebst den Zehenten von Samarin, 1655: Bestiitigung des Ueberganges der Leben der Familie Ribisini in Cormons an die Familie Neuhaus, 1669: Wiederbelehnung von Dobra und Fleana am Coglio an die Familie Colloredo, U'72: Verleihung der Jurisdiction von Cbiopris an Joseph Degrazia, 1677: Belcli-n"ug der Brflder do Conti mit Scnosetscb und der Jurisdiction von Crasna. In den landesfiirstliclien Waldern dauerten im 17. Jahrhunderte die Usurpationen und die Uebergriffe fort, und sie wurden derart ver-\vustet, dass der eintragliche Holzhandel, welclier im vorhergelienden Jahrhunderte so lehhaft betrieben wurde, ganz in’s Stocken gerieth. Uie Waldmeister Hessen es zwar, mindestens zum grossen Theil, an Abwehr und Verboten nicht felilen, aber die Privaten, insbesondere die Patrizier, \velche sich solche UebergrifFe erlaubten, \vurden von den politischen Behdrden unterstiitzt; die Feindseligkeiten, welche sich die Waldmeister durch ihre energische Venvaltung zuzogen, gingen so weit, dass der eifrige Waldmeister Fornasari ermordet \vurde. Durch den Verkauf der Giiter Scliwarzenegg, Reiffenberg, Wippach, insbesondere aber durch die Abtretung des Gebietes von Gradišča an den Fiirsten Eggenberg erlitten die landesfiirstliclien Waldungen eine bedeutende Verminderung. Die Gorz zunachst gelegenen Walder Pano viz und Tamova erfreuten sich der besonderen Sorgfalt der Forstorgane; nach langem Streite wurde endlich im Walde Panoviz die Holzfallung ganz untersagt und im Tarnovaner die Holzfallung und die Weide, velcho den benachbarten Gemeinden (1570) zugestanden \vorden , abgeschatft, da diese Gemeinden der Bedingung der Erhaltung des Waldes in keiner Weise entsprochen liatten. So konnte der Generaleinnehmev, Johann von Coronini, auf welchen die Ueberrvachung der Walder iiber-gegangen war, in einer Rechtfertigungsschrift an die Grazer Kaiumer behaupten, dass diese beiden Walder sich seit vielen Jahren in keineni so befriedigenden Zustande befunden hiitten, als unter seiner Venval-tung (1679). Auch die Willder von Tolmein und Flitsch hatten sich derart erholt, dass der Holzhandel daselbst durch eine Gesellscliaft wieder in Aufnahme kam (1662). Das Lehenwesen der Grafschaft gerieth im 17. Jahrhunderte in Unordnung; man hatte kein Verzeichniss der Lehen und die Investi-turen wurden nicht erneuert, da sich die Lehenbesitzer nicht an den Hof begaben, um sie zu empfangen, und die Commissare, welche die— selbe im Lando selbst ertheilen sollten, nicht ernannt vvurden. E* vvurde zwar von K. Ferdinand III. iiber die Lehenanmeldung eine eigene Verordnung erlassen und viel dariiber verhandelt, ohne dass da-mit ein Ergehniss erzielt worden ware. Die Zollvenvaltung machte gleichfalls keine Fortschritte und ihre Tarife bedrUckten den Handel In Gorz bestand kein eigenes Anit und der Zollvenvalter hielt die Register im eigenen llause, ohneVei'--pflichtung sie vorzulegen. Auf der Predilstrasse wurden nicht wenigcr als sechs Zollamter (in Tarvis, Flitsch, Karfreit, Woltschach, Ronzina und Canale) errichtet, wo der Zoll entrichtet werden musste, eben so tiir die in‘s Venezianische gohenden Waaren an der Isonzobriicke. D11 das Zollamt in Tarvis in der Verzollung der ein- nnd ausgehenden Waaren keinen Unterschied machte, ob die Waaren nach Gorz oder Venedig gingen, und von da einlangten , und da gegen Venedig kein Einfuhrzoll bestand, so konnten sich die Gorzer mit den aus Karnten kommenden Erzeugnissen wohlfeiler aus dem Venezianischen versehen, als im directen Bezuge aus Karnten, zum Nachtheile des Zollgefalles. Es wurde auf dieses Missverhaltniss aufmerksam gemacht und von der Regierung hieriiber das Gutachten der Gorzer Stiinde abverlangt; da diese aber gegen eine Aenderung Einsprache erhoben, blieb es beim Al ten. Die directen Abgaben wurden auf Grundlage der im J. 1587 er-folgten Repartition eingehoben. Da aber in der Zvvischenzeit viele Grundstiicke in Cultur gelegt rvurden, und noch mehrere in die Hande anderer Besitzer ubergegangen varen, so ergab sich die Notlnvendig-keit einer Revision des Katasters (1015), rvelche durch das ganze 17. Jahrhundert hingezogen wurde, ohne zum vollen Absclilusse zu gelangen. Der Krieg mit Venedig (1617) bot das erste Hinderniss dar; e>n noch bedeutenderes ergab sich (1627) dadurch, dass die Cameral-einkiinfte (der Hauptmannschaft Tolmein und jene von Gorz, die an die Familie Attems verpfandet waren) von der Einbeziehung in den Kataster ausgenommen rvurden (1627). Vergebens reclamirten die ktande dagegen, indem sie darauf himviesen, dass an die friihere Lei-stung der Subsidien stets die Bedingung, die Cameralgiiter zur Zah-lung beizuziehen, gekniipft rvurde, und dass auch in der benachbarten Erovinz Krain die Cameralgiiter der Steuer untenvorfen waren. Die Revision wuide abermals in Angrilf genommen, aber dadurch gehemmt, dass die grosseren Grundbesitzer sich gegen dieselbe \vehrten und die Eauern am Coglio mit Berufung auf alte Befreiungen verlangten, dass 'hi'e Grundstiicke nicht in den Kataster einbezogen wurden. Es wur-den landesfurstlichp Commissiire ernannt, velclie den Befehl hatten, nicht friiher abzureisen, bis die Operation zu Ende gefuhrt wiire. Die Arbeit wurde in der That ilirer Vollendung nahe gefuhrt, so dass bei deni Abgange der Commissiire nur noch die in kleine Parzellen zer-stiickten Weingarten in der lliigelgegend zu schatzen waren. Die ^ornahme dieser Erhebung, so wie das Verlangen der Besteuerung der iandesfurstlichen Giiter fuhrten eine neue Verzogerung herbei, und als didlich K. Ferdinand diese Besteuerung bewilligte (1642), stockte den-noch die Vollendung des Katasters. Die Bestinnuung der Grenzen "lit der inzvvischen abgetretenen Grafschaft Gradišča nahm wieder ei"ige Zeit in Anspruch, bis neue Commissiire ernannt wurden, die s'ch mit der Auffindung der verschvviegenen oder unrichtig angegebenen ^‘Undstucke befassten. Eudlich schien die vollstandige Durchfiihrung des Katasters bevorstehend, nachdem der neue Capitiin Ernst v. Herberstein die Stiinde in einer eindringenden und feurigen Rede aufge-fordert hatte, der Walirheit und der Gerechtigkeit in der Vertheilung der Auflagen durch ihre ernstliche Mitrvirkung die Balin zu offnen. Diese Ansprache machte die gerviinsclite Wirkung auf die Stiinde, man entschloss sich, die Bildung des Katasters \vieder aufzunehmen, die Patrizier, rvelche unrichtige Angaben iiber ihre Giiter machten, von demPatriziate auszuschliessen, und das „terreno franco“ (die Steuer-befreiung von je 24 Čampi) gegen einen Steuerabzug von 10 Gulden fiir jeden Steuerpfliclitigen aufzuheben. Es rvurde ein offentliches Edict erlassen, rvelches Niemanden von der Steuerpflieht ausnalun. Der Ab-gang llerberstein's hemmte die Vollendung abermals, sein Naclifolgei' Rindsmaul fand neue Hindernisse, und als das Edict wiederholt ver-Gffentlicht wurde (1666), kam es bei der Abberufung Rindsmaubs abermals in Nichtbeaclitung und rvurde unter dem ilin ersetzenden Capitiin Stubenberg zum dritten Male mit der Modification publizirt, dass die Angabe der Einnahmen sich auf die letzten seclis Jalne zu erstrecken hatte. Nun rvar man der Vollendung nalie, als die Bauern atu Coglio, rvelche man mit Anrvendung der Gewalt zu ihren Erklarungen verhielt, einen Recurs nach Hof machten und erlangten, dass jede Zrvangsmass-regel gegen ihren Widerstand suspendirt rverden musste. Die Grafschaft befand sich hinsichtlich der offentlichen Leistun-gen in einer sehr ungiinstigen Lage. Der geringe Umfang des Landes, die Beunruhigung durch die Nachbarn, der Mange] einer Industrie mussten ungeachtet ilires fruchtbaren Bodens die Aufbringung der Ab-gaben fiir die innere Verrvaltung und die anderweitigen ordentlichen und ausserordentlichen Erfordernisse sehr erschrveren. Es mussten nšiinlich bedeutcude Summen fiir die Befestigungen, die Strassen, die Truppen-durchmarsche, die Ausriistung und Erlialtung der eigenen Miliz, fii1' Geschenke bei fiirstlichen Ilochzeiten, liir Reisen, Krdnungen der Landes-fiirsten und andere offentliche Bediirfnisse beigeschafft iverden. Die innere Vcnvaltung erforderte 6000 11. (nach heutigem Gelde iiber 10.000 fl.)» rvelche durch die noch sehr ungleich geregelte Grundsteuer aufgebracht rvurden. In den ersten seclis Jaliren der Regierung K. Ferdinandi U-mussten die Giirzer 46.000 11. an ausserordentliclion Subsidien entrichtenJ hierbei suohten sich dio Geistlichkeit und der Adel, rvelche die Vertheilung der Abgaben vornahmen, ihre Last zu erleichtern. indem sie die anderen Stiinde, und namentlich die Gerverbe, schrverer besteuerten-Um den gesunkenen Uredit der Kammer rvieder herzustellen, verlangte K. Ferdinand von den Stiinden seiner Lunder, dass sie einen Theil der Staatssehulden ilberniihmen. Die Giirzer Stiinde iibernahmen die Sunune von 100.000 11., rvelche in 20 Jaliren entrichtet rverden solite« (1031); diese wurde in Form einer Haus- (eigentlich Herd-) Steuer vertheilt, von welclier die Colonen, die keine eigenthiimlichen Hauser besassen, z\vei Fiinfttheile zu liefern hatten. Da aber dieser Jahresbei-trag nur die Zinsen einer Schuld von 100.000 fl. deckte, ohne etwas zur Abtragung des Capitals iibrig zu lassen, ubernahmen die Land-stilnde diese Steuer fiir andere vier Jahre, die aber fiir verscbiedene Erfordernisse das ganze Jahrhundert iiber dauerte. Die drangende Finanznoth fiihrte zu neuen Anforderungen. Es solite fiir drei Jahre die Verzehrungssteuer auf Wein wieder eingefiihrt Berden, und die Stande stimmten zu unter der Zusicherung, dass der dritte Tlieil des Ertragnisses ihnen zufallen solite. Allein der Bauern-stand machte unter der Nachweisung, dass die ganze Last dieser Steuer ftussehliesslich auf ihn zuriickfallen wurde, so dringende Vorstellungen, dass die Kammer diese Steuer fallen liess und sicli damit begniigte, von jeder Saumlast Wein, die nacli Karaten oder Krain ausgefiihrt "Turde, sechs Kreuzer einzulieben (1026). Eine abermalige Anforderung der Kammer behufs Einfiihrung der Weinsteuer wurde abgeivendet, da-fiir verlangte erstere eine ausserordentliche Subsidie von 30.000 fl.; die Stande ubernahmen 14.000 fl. die in zwei Jahren zu entrichten \varen, 11 n ter der Bedingung, dass ihnen die Erhebung einer Abgabe auf das 'n die Grafschaft eingefiihrte Rindvieh bewilligt wiirde. Obgleich diese beiden Abgaben nur fiir eine beschrankte Zeit gelten sollten, kehrten sie docli iinmer \vieder; so die Ilerdsteuer 1607, um die riickstiindige Schuld der Stande an die Kammer im Belaufe von 25.000 fl. zu tilgen, Ur>d 1678, um die Besatzung des Castells von Gorz zu erhalten. Die Abgabe von dem eingefiihrten Rindvieh wurde auf alle Gattungen Yieh, welches eingefiihrt wurde, ausgedehnt und aucli fiir das im Lande selbst flesehlachtete Vieh erhoben (1057 —1091). Zur Bedeckung der ausser-ordentlichen Auslagen \vurden iiberdiess erhoben: 1020 eine Abgabe v°n allen Bewohnern des Landes, ferner 1643, als die Stande die Ein-hebung der Viehsteuer ubernahmen, eine Abgabe (fiir z\vei Jahre) von Zehn Kreuzern von jedem Čampo, \velches ausvvartigen Besitzern ge-Eiirte, endlich 1045 eine Abgabe von sechs bis zehn Kreuzern (je nacli ^er Gattung) von jeder Orna im Lande gefe.chsten Weines. Die damals in allen Provinzen eingefiihrte Verpachtung des Ver-^ilufes von Tabak wurde auch auf Gdrz ausgedehnt (1662) und ebenso 'Uer die allgemeine Stempelsteuer eingefiihrt (1680). Die Misserfolge des kaiserlichen lleeres im Turkenkriege machten erneuerte Anstren-gungen zur Aufbringung der Kriegskosten ndthig, in deren Folge, wie *n den anderen Liindern, so auch in Gorz eine Kopfsteuer tur die Lihre | (;>) ] Und 1093 eingefiihrt \vurde, welche der Grafschaft 18.000 fl. e*nbrachte. Die Vorstellungen der Stande, dass diese Steuer und die gewaltsame Einhebung derselben durch besondere Commissare den ohne-liin allzubelasteten Landmann aufs ausserste bedriicke, verbunden mit dem Antrage, statt derselben eine gewisse Summe auf die gewohnlichen Steuern zu vertheilen, bewirkten, dass sich die Kammer mit der Ab-lieferung von 10.000 fl. begniigte, welcbe auf die Grundsteuer vertheilt wurden. Die unausrottbaren Unordnungen und Missbrauche in der Steuer-venvaltung stiegen auf einen hoheren Grad als im vorliergegangenen Jahrhunderte. Man gab zwar (1606) dem Steuereinnehmer und dem schon friiher bestellten Sindaco (Rechnungsfiihrer) noch den stiindischen Secretar zur Erhebung der Abgaben und Uebenvacliung der Casse bei und liess es an Instructiouen an den Einnehmer nicht fehlen, aber die Stande kiimmerten sich nicht um die Befolgung derselben. Nach deiu venezianischen Kriege waren die Stande in der Steuerabfuhr mit 14.000 fl-im Riickstande, welcher zehn Jahre spater (1627) noch nicht getilgt \var. Wiederholte Untersuchungen wurden von der Kammer angeordnet, um diese Missbrauche zu heben, doch ohne Erfolg. Die erste Unter-suchung wussten die auf ihre Privilegien eifersuchtigen Stiinde zu ver-eiteln (1636), eine z\veite Untersuchung durcli abgeordnete Commissare deckte die erhobenen Scliaden auf: Verzogerte Einhebung der Steuern bei Vielen, die sie seit Jahren nicht bezahlt hatten, theilvveise Nach-sicht ihrer Steuerschuldigkeit, ungerechtfertigte Executionen der Stcuer-pflichtigen, um sie ihres Besitzes zu berauben, dessen sich die Reichen bemaclitigten, ganzliche Unterlasssung der Rechnungslegung durch die Einnehmer, neue Erhebungsamter, welche unnothig bloss zur Begun-stigung flinzelner aufgestellt wurden. Es wurde aber keino Abhilfe getroffen, im Gegentheile kamen andere Uebelstande zum Vorschein, Parteilichkeit leitete die Wahl der Deputirten und Einnehmer, die nicht die nothige Befahigung zu ihrem Anite hatten, die unreife Jugend ohne Erfahrung wurde zu den Verhandlungen zugelassen, uber die offentlichen Gelder \vurde willkuhrlich — auch zu unnotliigen Gesclienken — ver-fiigt, wahrend die Beamten ihren Gelialt nicht beziehen konnten, und die Steuerraten an das Aerar nicht abgetragon wurden. Insbesondere waren die Stande freigebig zu Gesclienken ohne Grund an ihre Mit-glieder und selbst an den Vice-Marschall. Als der tiichtige Landes-hauptmann Ernst von Herberstein die Leitung der Geschiitte iibernahin, forderte er die Stande auf, die gerugten Missbrauche abzustellen, und es \vurdeu in der Tliat die geeignetsten Einleitungen getroffen, um die Steuervenvaltung zu regeln, die Rechnungen der Einnehmer zu unter-suchen, die periodische Vorlage der Einliebungsregister sicher zu stellon, die Widerspenstigen zur Steuerleistung zu verlialten und die progrcssivc Vornahme der Executionsmassregeln festzustellen (1639). Alleiu nach seiner baldigen Abberufung kehrte man sich nicht weiter an seine An-ordnungeu, und die alte Unordnung trat wieder ein. Scbon im J. 1663 'varen die Stande von den an die Kammer abzuliefernden 125.000 fl. nicht weniger als 34.000 fl. schuldig geblieben, obwohl die standischen Cassen leer waren. Die kais. Commissare hielten den Standen (1670) vor, dass von dem Hochzeitsgeschenke, welches dieselben dem Kaiser hei seiner Veimahlung angeboten hatten (1666), noch nicht ein Kreuzer eingegangen sei, obwohl die Stande die Summe eingehoben, aber fiir ihre Sonderzwecke verwendet hatten. Der unbeiuittelte Burger musste die Steuer zahlen, wahrend der Machtige davon befreit blieb; die ein-gegangenen Steuergelder wurden willkuhrlich ausgegeben, Gunst. und Parteilichkeit herrschten und die ganze Venvaltung lag im Argen. Man heschloss zwar (1671), eine Verordnung zu erlassen, um die Geschenke abzuschaffen, die man den oberen Beamten in Wien und Graz anlasslich ihrer Vermahlung zu geben pflegte, so >vie jene, welche die Capitane und Landesvenveser bei ihrem Dienstes- Ein- und Austritte erhielten, oehielt aber diese Gewohnheit hinsichtlich der Eingebornen bei, und verfiigte iiber die landesfiirstlichen Steuergelder \vie liber eigenes Ver-Mdgen. Es gab keinen geregelten Voranschlag der Einnahmen und Aus-gaben, keine Bilanz, und obrvohl die Stande grossere Summen mit den Steuern einhoben, als sie an die Kammer abzuliefern hatten, so war docli stets die Casse leer. Diess zeigte sich zuniichst zur Zeit der grossen Pest im J. 1682, \vo der Credit derselben so erschiipft war, dass man nicht 50 fl. anlehensweise aufbringen konnte und die Einhebung der Steuern verpachten musste, um 3000 fl. geliehen zu erhalten. So kam es, dass im J. 1686 die Stande mit 18.000 fl. im Riickstande der Steuer-abfuhr waren und noch uberdiess 32.000 fl. Privatschulden hatten, welche verzinst werden mussten. K. Leopold I. ermahnte daher auch (1689) die Stande, alle unnothigen Ausgaben zu vermeiden und insbesondere die Absendung so vieler Deputationen zu unterlassen und die Gescliafte schriftlich abzuthun; demungeachtet fanden in den nachsten 11 Jahren 1700 noch sechs Deputationen statt. c) Im 18. Jalirhunderte. Im 18. Jalirhunderte vermehrten sich die landesfiirstlichen Ein-kiinfte durcli die Einverleibung der Grafschaft Gradišča, hauptsachlich ■nittelst der dort befindlichen Walder und der Erbzinse jener Giiter, 'velche die Fiirsten von Eggenberg lehenweise an Private vergeben hatten. Die Hauptmannschaft Flitsch wurde im J. 1757 an den Grafen Gorgo veriiussert, kehrte aber nach drei Jahren wieder in das landes- fiirstliche Eigenthum zuriick. Die Verwaltung der ararischen Walder 1) ivar keine zweckentsprechende, ungeachtet der vielen Plackereien, welche daraus tur das freilich auch iibergreifende Landvolk hervorgingen. Das fur den Bedarf der Bevvohner erforderliche Bauholz, vvelches bis daliin frei bezogen worden, ward einer geringen Abgabe unterworfen (1709;, eben so viie die Zufuhr des Brennholzes durcli die Bauern in die Stadt (1733). Um den \villkiihrlichen Holzfallungen der Landleute vorzubeu-gen, wurde angeordnet, dass dieselben unter der ikufsicht der Forst-verwaltung und an den von ihr bezeichneten Stellen zu erfolgen hatten; zur Erzielung eines gleicben Maasses wurde die Lange der Holzstiicke vorgezeichnet, es wurden die Waldwege angelegt und bestimmt, dass die Bauern mit Beseitigung des schadlichen Holzschleppens das Holz auf Wagen abzufiihren hatten; ebenso vvurde der Verkaufspreis des Brennholzes in der Stadt festgesetzt. Die Kainmer verpachtete die Ausbringung des Holzes aus den Waldern an den Forstvervvalter; da jedoch derselbe viele Bedriickungen dabei sich zu schulden kommen liess, ubernalim das Aerar die Zufuhr des Ilolzes nacli Ablauf der Pachtzeit auf eigene Rechnung Der Erfolg entsprach jedoch nicht der Envartung, so dass sich die Kainmer auf s Neue veranlasst sah, die Holzzufuhr zur Stadt zu verpachten. Die Unternehmer machten dazu umfassende Vorbereitungen und fuhrten die Holzriesen an den Berg-vvaldern ein; die vielen ihnen dabei vorgezeichneten Beschriinkungen bewirkten jedoch. dass sie nacli Verlust ihres Capitales die Unterneh-mung aufgaben. Da endlich entschloss sich die Regierung, die dffent-lichen Magazine aufzulasssen, und den Bauern den Verkauf des Ilolzes, tur dessen Fiillung sie eine bestiminte Taxe zu bezahlen hatten, frei zu lassen. Der Ilandel mit dem Holze aus den Flitscher Wnldern wurde tvieder, jedoch mit geringem Erfolge, aufgenommen. Der erneuerte IIolz-rechen bei Strascliitz wnrde unzvveckmassig angelegt, man beriicksich-tigte die starke Stromung des Flusses zu wenig, so dass bei lloclnvasser derselbe durcli die Geivalt des Anpralles durchbrochen \vurde und das Holz dem Meere zuschwamm. Eine hierauf um den geringen Preis von 1000 fl. vorgenonmieno Verpachtung des Holzhandels liatte keiuen besseren Erfolg, der Ilolzrechen in Strascliitz wurde abermals erneuert, ') Der Stand der iirurischen \Viilder ivar ungefahr derselbe wie im vorlier-gehenden Jahrhunderte. Es gehOrten zu dcmsclben: 1. der Wald von 1’iuioviz, Stunde von der Stadt, mit 074 Joeli; i. der Tarnovaner Wald, 3—o Stundcn von (hirz entfernt, mit 17.020 Joch, 3. der Wald von Sabotino am Ostlichen Ab-liange des Monte di S. Valentino mit 329 Joch; 4. der Wald von Lock, 1 Stunde von der Stadt, am Liachbache; o. dic IViilder im Gebictc von Gradišča mit 800 Joch. Hierzu kamen nocli die \Viilder bei Tribussa und die ausgedehnten Wiilder der Hauptmannseliaft Flitscb. docli wieder durchbroclien, die Wehren der Miihlen so wie die Uferbe-festigung am Flusse wurden beschadigt und eine grosse Anzabl von Processen dadurch hervorgerufen ')• Das Lehemvesen konnte auch in diesem Jahrhunderte nicht in Ordnung gebracht \verden; der durch die nachlassige Fiihrung der Re-gistratur erzeugte Mangel an den erforderlichen Behelfen so wie die haufigen Besitziibergange und die Zerstiicklung der Lehengiiter standen der Regelung im Wege. Es wurden die Aufforderungen an die Lehen-besitzer erlassen, Nachforschungen in den Archiven gepflogen; doch ohne Erfolg, bis endlich der Fiscalprocurator Prividali durch grundliche Untersuchung den ersten Anstoss zur Herstellung der Ordnung gab. Durch andenveitige Geschafte abgezogen, \vurde ihm der Provinzialrath Morelli (der Geschichtschreiber) zum Nachfolger gegeben (1782), welčher mehrere Lehen in Evidenz brachte, aber gleichfalls durch andere Ver-wendung an der Vollendung gehindert wurde. Eine Verordnung des E. Joseph II. ((785) enthielt die Pragmatik, nach welcher die Succes-sionsordnung geregelt und die Formlichkeiten liir die Erlangung der Investitur festgestellt \vurden. Die Eroffnung der Freihafen von Triest und Fiume wiikte nach-theilig auf den Ertrag des Zollgefalles in der Grafschaft; denn es \vurde, »m die Ilauptcommerzialstrasse durch Steiermark und Krain zu begiin-stigen, der Transit durcli die Grafschaft untersagt und die eingefiihrten Waaren zahlten einen grosseren Zoll aut'der Gorzer, als auf der Krainer Strasse. Diese Ungleichheit des Tarifes bewirkte, dass die von Karnten bonimenden Waaien von Tarvis aus den Weg nach dem venezianischen Priaul einschlugen, um mit einein Umvvege von acht Meilen in’s Gbr-zische zu gelangen, wohin sie aus den grossen Waarenlagern an der tlrenze in Palma und Brazzano frei eingefiihrt wurden. Iv. Maria Theresia RDiess im J. 176ti den ersten allgemeinen Zolltarif, durch vvelchen die dsterreichischen Enklaven im venezianischen Friaul als Ausland behan-delt wurden. In demselben \varen nocli die Zvvischenzdlle in dem Ver-behre der Provinzen beibehalten, in dem spateren Tarife vom J. 1775 Jedoch wurde die Freiheit dieses Verkehres hergestellt, mit Ausnahme des nach Karnten und Krain ausgefiihrten Weines und des von dorther bezogenen Rindviehes. K. Joseph II. fiihrte das Prohibitivsystem ein, ubertrug die Bewachung der Grenze, statt der von Maria Theresia ein- *) Dem Aerar gehOrte auch das Fischereirecht an der Kiiste. Im J. 1738 "'urdc das Recht der Austcrnflscherei in der Anfora um 121 fl. und das Recht des bisch- und Austernfanges in der Natissa und dem Padovano niichst der Lagune Um ti fl. an Franz Popolini verpachtet. Die BehOrde \var auch darauf hedacht, an der Anfora einen Austernpark anzulegen, der jedoch in der Folgc eingegangen zu Sein schcint. ®?r* v* CzoerniK (iOrz und Gradišča. 55 gefiihrten Grenzvvache, dem Militar, und errichtete gegen die venezia-nische Grenze nebst den seit 1775 bestandenen Zollamtern in Cormons und Visco, drei neue in Nogaredo, Cervignano und Sagrado. Dass in einer offenen, mit der Halfte seines Umfanges au das Ausland gren-zenden Provinz der Schmuggel trotz aller darauf gesetzten Strafen leb-haft betrieben wurde, erschien wohl erklarlich. Das wichtigste Ereigniss im wthschaftlichen Leben der Grafschaft war die endliche Zustandebringung des Katasters. Im Beginne des 18. Jahrhundertes betrugen die Grundsteuern tur beide Grafschaften 12.000 fl., von welchen 7000 fl. auf Gorz und 5000 fl. auf Gradišča entfielen. Von der Gesammtsumme liefen jedoch nur 7000 fl. in die ararische Casse ein, da der Rest im Lande fur Besoldungen und andere Erfordernisse verwendet wurde. Die Bauern lieferten dazu nicht nur ihre Grundsteuer-raten, sondern auch noch 1500 fl. als eine besondere Abgabe (die „im-posta nuova“). Die Regierung des Kaisers Carl VI. trachtete auf Grund-lage der Scliatzung voin J. 1636 den Kataster zu Ende zu bringen, kam aber damit nicht zu Stande. Diess blieb der K. Maria Theresia vorbelialten, welche die Grundbesitzer zur Angabe ihrer Einkiinfte ver-liielt, die sich seit der letzten Erhebung bedeutend verilndert hatten. Im J. 1748 \var diese Zusammenstellung vollendet, nach welcher die Grundsteuer sich auf 27.000 fl. (\vovon 16.000 fl. auf Gorz und 11.000 fl. auf Gradišča entfielen) erhohte. Diese Erhohung der Abgaben wurde nicht fur geniigend erachtet, wesshalb im J. 1751 eine neue Schiitzung angeordnet wurde. Es fand dabei in Gorz (was in anderen Provinzen nicht geschah) eine Vermessung der jedem Besitzer gehorigen Grund-stiicke und ihre Scliatzung nach den Culturgattungen und der Beschaf-fenheit des Bodens statt. Die Schivierigkeit einer gerechten Verthei-lung nach der wechselnden Fruchtbarkeit der einzelnen Grundstiicke veranlasste jedoch den Hofcommissžlr Grafen Harrsch, dieses System umzustossen, und die Erklarungen der Besitzer zur alleinigen Grund-lage des Steuersystems zu maclien (1756). Letztere mussten ihre zehn-j&hrigen Einkiinfte angeben; nach Feststellung der Preise fur die ein-zelnen Gattungen der Erzeugnisse wurde sodann das neue Steuerregister entvvorfen. Eslagaufder Haud, dass diese Zusammenstellung sehr un-vollkommen und insofern unbillig war, als die Abgaben rnehr auf den Fleiss des Bebauers denn auf die Ertragsfahigkeit des Grundes gelegt und dieselben Preise des Getreides und des VVeines fiir alle Gebiets-theile angenommen wurden. Dennoeh wurde diose Operation vom Hofe genehmigt, da sich dadurch die Grundsteuer auf 49.000 fl. erhohte. Obwohl die Stande diese Leistung als ihre Kriifte iibersteigend erkliir-ten und Einsprache dagegen erhoben, so erkannte die Regierung den-nocli, dass dieselbe fiir ein fruchtbares Gebiet von 200.000 Čampi cul- tivirten Bodens ungeniigend war, und Hess mit Beseitigung der Erklit-'ungen der Besitzer eine neue Operation eintreten, velcher zufolge die Grundsteuer nach Verhaltniss der Grosse und Beschaffenheit des Be-sitzes der einzelnen Eigentliiimer eingehoben werden solite. Man theilte die Grundstiicke in tiinf Classen ein (Acker- und Weingrund, Acker-grund, Wiesen, Walder und Weingarten) und bestiinmte fiir jede der-selben drei Abstufungen nach der Giite und Fruchtbarkeit des Bodens. Diese Operation Fiihrte zu der Zusammenstellung des dritten Grund-steuerregisters (1762), nach welchem sich die Grundsteuer um 11.000 fl., auf 60.000 fl. erhohte. Dieses Ergebniss entsprach nicht ganz den Er-wartungen der Kammer, wesshalb sie erklarte, nur unter der Bedingung sich damit zu begniigen, wenn die ganze Summe an die ararisclien Cassen eingezahlt wurde, und die Provinz die Kosten ihrer Verwaltung selbst ubernehme. Zu diesem Behufe wurden weitere 15.000 fl. aut' die Grundsteuer (die sich dadurch auf 75.000 fl. erhohte) gelegt; durch diese Einnahme entstand der standische Domesticalfond ')• Es hatte sich demnach der Betrag der Grundsteuer binnen 14 Jahren auf das siebenfache des friiheren Ausmasses erhoht. Kaiser Joseph II., welcher in allen seinen Landern die Einheit und Einfdrmigkeit sammtlicher Zweige der Verwaltung herstellen wollte, ^eschloss eine vollstandige Reform des Steuerwesens. Es solite an die Stelle der vielartigen directen und indirecten Steuern, welche im Gan-Zen die armere Classe am meisten bedriickten (nach dem dainals herr-schenden physiokratischen Systeme), eine einzige auf Grund und Boden gelegte Abgabe treten, \vobei eine Erhohung der Steuerpflicht nicht, "'ohl aber die ganzliche Befreiung der Industrie und des Handels (ins-besondere durch Aufhebung der noch bestandenen Zwischenzolle) beab-sichtigt wurde (1784). Eine Central-Commission in Wien erhielt die •^ufgahe, den Plan und die Grundsatze der Durchfuhrung dieses Systems zu entwerfen. Da sich die Commission fiir die Erhebung des Einkom-Ulens durch die Angaben der Besitzer zu erklaren schien, konnte die *) Bei der fiir diescn Kataster vorgenommenen Landesvermessung hatte man 08.654 Čampi in der Grafschaft GOrz, und 65.48il Čampi in der Grafsehaft Gradišča, Zl,sammen 244.143 Čampi in Cultur gelegten Bodens ermittelt. Die obenerwiihnte ^teuerlast vertheilte sich mit 18’/2 Percent (15% an Staats- und 3'/2% an Dome-sflcalsteuer) auf den Bodenertrag, welcher mit 6% des Grundwerthes angenommen "orde. Die Adeligen waren jedoch von der Entrichtung der Domesticalsteuer befreit. Die Steuerlast war ubrigens weit geringer als 18%%, da die Bodenertrag-n‘sse bei Ermittlung des Einkommens sehr gering bewerthet wurden. Gegemvartig betril^t der ertragsfahige Boden der beiden Grafschaften einschliesslich der Wiilder und Weiden 467.486 Joch oder 747.913 Čampi, wobei indess auf die eingetretenen ('n' Ganzen nicht erheblichen) Gebictsveranderungen Riicksicht zu nehmen ist. 55 * Gorzer Landesregierung, um ihr Gutachten befiagt, daraut' hinweisen, dass die Landesvenvaltung in dieser Beziehung den anderen Provinzen voraus sei, indem in Gorz die Grundstiicke geometrisch ausgemessen, die Erzeugnisse auf Grand ortlicher Erhebung derselben so wie die Schatzung der Grundstiicke bereits festgestellt wurden, dass demnach auf diese kleine Provinz ein anderes Verfahren anzuwenden sein mdchte. Der Grundsatz der Einfonnigkeit war aber iiberwiegend, und die Re-gierung erhielt den Auftrag, ihren Provinzialrath Morelli ’) zur Cen-tral-Coimnission nach \Vien abzuordnen. Die Verhundlungen der Com-mission, tvelchen der Kaiser selbst beiwohnte, waren sehr lebhaft; ver-gebens bemiihte sich der erleuehtete Prasident Graf Zinzendorf darauf binzinveisen, dass die beantragten Grundsiitze, tvelchen zufofge die Ausmessung der Grundstiicke durcli Bauern und andere unerfahrene ') Es war dieser Carl Morelli Edler von SchOnfeld, der Verfasser der treffli-chen (und einzigen) Geschichte die Grafscbaft Giirz unter der Osterreichischen Herrschaft 1500 1790. Er stammte ab von Franz v. Morelli, einem Rechtsgelehr- ten, ivelcher jedoch im Beginne des venezianischen Krieges von 1015 das Kriegs-handtverk ergriff und an der Spitze einer Compagnie sich bei der Vertheidigung von S. Martino und durch die Eroberung des Schlosses von Dobra am Coglio hervorthat. Seine beiden SOhne ivaren Johann Peter, ein tuchtiger Rechtsgelehrter, bekannt durch seinen Commentar liber die gorzischen Rechtsgewohnheiten (Udine 1607) und Jacob Anton, Cancclliere der Grafschaft Giirz. Beide Briider wurden 1084 unter die Patrizier aufgenommen. Des letztercn Sohn war Peter Anton, Domiinen-venvalter (Questore) in Gorz, Vater des Geschichtschreibers. Letzterer wurde 1730 in GOrz geboren, trat nach vollendeten Studien 1753 als Auscultant bei dem neu errrichteten „Consiglio capitaniale*1 zu Giirz in den Staatsdienst und ward bei der Vereinigung der beiden Grafschaften Giirz und Gradišča 1754 zum Provinzialrathe ernannt nnd mit der Leitung der Handelsabtheilung betraut. Als solcher erhielt er den ehrenvollen Auftrag, in den Jahren 1756 und 1757 die Seestadte von Frankreich und Italien zu bereisen, um sich mit den dortigen Einrichtungen bekannt zu machen. Nach der Ruckkehr in sein Amt ivurde er zu vielen rvichtigen Geschaften venvendet, insbesondere als oberster Leiter der grossen Josephinischen Katastral-Operation, so vvie ihm die Ordnung der Archive der vereinigten Grafschaften iiber-tragen wurde, tvoraus er den Anlass zur Verfassung seines Geschichtswerkes nahm. Er vertiflentlichte hiervon im J. 1773 den ersten Theil unter dem Titel: Saggio storico della Contea di Gorizia, enveiterte in der Folge sein Werk und fiihrte es bis zum Jahre 1790 fort. Als das „Consiglio capitaniale“ im J. 1783 aufgehoben und mit dem Gubernium in Triest vereinigt, so wie die Zalil der landstiindischen De-putirten auf einen beschriinkt \vard, erhielt Morelli diese Stelle und wurde als Gubernialrath zum Triester Gubernium tlbersetzt, wo er bis zur Wiedcrherstellung des „Consiglio capitaniale“ 1791 verblieb. Hierauf trat er in Pension, starb aber im Jahre darauf, 1792, in Giirz. Er hinterliess seine Geschichte im Manuskripte, vrelche erst im J. 1855 auf Veranlassung der Giirzcr Landivirthschaftsgesellschaft von dem Geschichtsforscher Della Bona, mit einem werthvollen Anhange vermebrt, lieraus* gegcben wurde. Leute vor sich gehen, die Ausmittlung des Ertrages ausschliesslich nach vier Gattungen des Getreides (Weizen, Roggen, Gerste und Hafer, wenn auch keine derselben auf dem Grundstiicke angebaut wiirde) er-folgen, die Culturkosten und andere Lasten (wie Erbzinse u. dgl.) von dem Ertrage nicht in Abzug gebracht werden sollten, unzulassig seien, indem die ganze Last dieser Steuer auf' deu Landmann gewalzt \verde, der Eigenthiimer, welchem ein Tlieil des Ertrages zufalle, frei ausgehe. Die Eile in der Ausfuhrung gab den Ausschlag, und der Plan wurde genehmigt. Die Grundlage der Operation bildeten die Grosse und Cul-turgattung der Grundstiicke und ihr neunjahriger Ertrag nacli Angabe der Besitzer. In Gorz bestanden 63 Jurisdictionen, welclie 339 Gernein-den in sich begriffen; jede der letzteren erhielt ihren eigenen Kataster, in welchen jeder Besitzer nacli der ortlichen Reihenfolge der Grundstiicke eingetragen ivurde. Die Durchfiihrung erfolgte an sich oline Scluvierigkeit, da die Uebung der geometrisclien Vermessung seit Jahr-liunderten im Lande einheimisch war und es an befahigten Feldmessern nicht fehlte; die Grundstiicke \vurden nach drei Abstufungen der Bo-dengiite eingetheilt, und deren Ertrag nach der Einheit eines Čampo durch eine Versammlung von Grundbesitzern aus benachbarten Gemein-den festgestellt. Doch verursachte grossen Verlust an Zeit und Geld der Umstand, dass man die Leitung und die Aufbringung der Kosten tur diese Operation den Jurisdicenten (gleichwie den Herrschaftsbesitzern in den anderen Provinzen) iibertrug, welche weder die Mit.tel noch die Leute hierzu liatten; bei der Revision mussten die meisten dieser Opekate zuriickgeiviesen \verden. Demungeachtet kam in einem Jalne der Kataster zu Stande (1786), ein z\veites Jalir nahmen die Revision und die Priifung der Reclamationen in Ansprucli (1787). Die Erhebung des Einkonnnens fiihrte zu dem Gesammtergebnisse fiir das Land von M 17.000 fl. an jahrlichem Ertrage. Als im nachstfolgenden Jalne 1788 die Commissare in Wien zusammentraten, um die Resultate ihrer Ope-•'ation vorzulegen, zeigte sich, dass die Grafschaft (wegen der grosseren Cenauigkeit der Erhebungen) im Verhaltnisse zu den anderen Provin-zen in dem Ertrage um ein Dritttheil zu hoch veranschlagt war; die Lesammtsumme der Grundsteuer fiir die Erblander betrug 12,700.000 fl. nnd jene fiir die Grafschaft 166.000 fl. Der Gorzer Commissar Morelli unterliess nicht, unter Hinweisung auf' die grossere Genauigkeit des ^ organges in der Grafschaft und demgemass die Erlangung eines ho— l*eren Betrages auf' dieses Missverhaltniss hinzuweisen, und eine Gleicli-stellung mit den anderen Provinzen zu begehren. Er erlangte aber "ichts weiter als das Zugestiindniss, dass die Commissare in Gorz andere Classeneintheilungen (nach den dort iiblichen Culturgattungen) ma-cden konntcn, als in den anderen Provinzen. Die Uausersteuer, welchu urspriinglich in die Grundsteuer einbegriffen werden solite, wurde als eine besondere Steuer ausgeschieden. Uas Hauptgebrechen der ganzen Operation aber blieb, dass man nicht den Reinertrag ermittelte, sonach auf' die so sehr wechselnde Hdhe der Culturkosten keine Riicksicht nahm; man wollte nicht darauf zuruckkommen und suchte sich dadurch zu helfen, dass man fiir die verschiedenen Culturgattungen verschiedene Steuersatze bestimmte (fiir Acker und Weingarten 10V2, fiir "VViesen und Gart.en 18, fiir Weiden und Walder 21 Percent des Rohertrages). Inzwischen war die Central-Commission angewiesen worden, im Ein-vernehmen mit den beiden Hofkanzleien den Kataster zu vollenden. Da aucli andere Provinzen Reclamationen gegen die Vertheilung erho-ben, wendete sich Morelli mit seiner Besclnverde noclunals an die osterr. Hofkanzlei. Diese erkannte die Notliwendigkelt einer Totalrevision, welche denn auch in Gorz vorgenommen \vurde und zu dem Ergebtiisse fiihrte, dass der Gesammtertrag des Bodens fast um die Halfte (von 1.417.000 fl. auf 813.633 fl. und die Steuer auf 9,0.497 H. berabgesetzt wurde. Auch in der Vertheilung auf die Culturgattungen erfolgte eine miissige Veranderung (fiir Ackergriinde 105/6, fiir Acker- und Wein-griinde 9'/2, fiir VVeingarten 83/4, fiir Wiesen und Giirten 21'2/3, fiir Weiden und Walder 255/w Perc. vom Rohertrage) des Steuersatzes. Auf die anderen auf dem Besitze lastenden Giebigkeiten als Zehenten, Eib-zinse, Erbpachtzinse u. dgl. wurde kein Bedacht genommen und es den Besitzern iiberlassen, mit den Berechtigten iiber eine Beiziehung der-selben zur Grundsteuer im Privatwege iibereinzukommen, jedoch auf Grundlage der Preise, welche bei Ermittlung des Ertrages festgestellt \vorden waren. Dadurch dass jeder Besitzer ein Steuerbuchelchen erhielt, worin seine Steuerschuldigkeit fiir jede Gemeinde, in welcher seine Grundstucke lagen, verzeichnet war, wurde er vor jeder Bedriickung und Ueberbiirdung geschiitzt. Das neue System solite mit dem Beginne des Jahres 1790 in Wirksamkeit treten, und acht Einnehmer wurden an verschiedenen Orten des Landes zur Einhebung der Steuer bestellt. Allein die allgemeine Unzufriedenheit erhob sich gegen diese neue Ein-richtung. Man hatte nur im Auge, dass dadurch die Grundsteuer von 75.000 fl. auf 90.000 fl. erhoht wurde, und bedachte nicht, dass dagegen viele andere Steuerni, wie die „steura rurale“ und die „steura nuova“ in G6rz, die „steura cainerale“ in Gradišča, \vegfielen, dass nun zum ersten Male siimnitliche Cameralgiiter in die Steuerpflicht einbezogen, die Steuer auf die Stimpfe von Aquileja, dann jene von den (fiiiher steuerfreien) Gemeindegriinden, von den neu aufgefundenen oder neu in Cultur gelegten GrundstUcken in die Steuer eingerechnet wurden, dass die Steuerbegilnstigung des Adels so wie der in Raibl von den nach Karnten gefiihrten Gorzer Weinen zu entrichtende Zoll aufgehoben vvurde. Selbst die Gewerbetreibenden in der Stadt und auf dem Lande agitirten dagegen, obvvohl ihnen dadurch die Last der Industriesteuer, welehe bis dahin entrichtet werden musste, abgeuommen wurde. Und doch bildete dieses Steuersystem, bei vvelchem alle Grundstiicke genau gemessen und registrirt wurden, und svelches den gesammten Besitz-stand des Landes umfasste, trotz seiner Unvollkommenheit einen un-tviderleglichen Fortschritt gegen das friiliere System '). Mit der nach dem Tode K. Joseph's II. erfolgenden allgemeinen Umkehr der Ver-haltnisse wurde auch der Josephinische Kataster beseitigt, er trat niclit in Wirksamkeit, und man kehi te zu dem Theresianisclien Kataster zuriiek. Ausser den gew6hnlichen Steuern \vurden im Laufe des 18. Jalir-hundertes noch mehrfache andere ausserordentliche Abgaben zeittveise erhoben, wie die ausserordentliche Kriegssteuer (1703, 1704, 1709, 1734), die Subsidien anlasslicb der Tiirkenkriege (1738, 1739, 1788, 1789), andere Kriegssubsidien (1742, 1743, 1745 — 1748), die Abgaben fiir die Bequartierung der Truppen (1745, 1746), die Vergutung fiir besondere ausserordentliche Abgaben (1742, 1743) und fiir Rekruten (1742, 1745), Anticipationen (1741, 1756), Geschenke (doni gratuiti 1711 bei der Riickkehr Kaiser Carl’s aus Spanien, 1736 bei der Ver-miihlung Maria Theresiens, 1743 bei jener der Erzherzogin Marianne, 1760 bei jener des Erzherzogs Joseph), Anlehen (1745, 1757), Kopf-steuer (1705, 1746), doppelte Grundsteuer (1758, 1760) und andere2). Manche ausserordentliche Abgaben nahmen einen bleibenden Charakter an, \vie die „imposta nuova,“ welche mit einem Viertel der gewohnlichen Grundsteuer fiir die Erhaltung der Besatzung des Castells von Giirz entrichtet svurde, und die llerdsteuer (imposta sopra i fuochi), zur Til— gung der 30.000 fl. iibernommener Hofschulden bestinnnt, welche 1749 den Titel einer Steuer fiir Militar-Einquartierung annahm, und allmalig von 2200 fl. auf 8700 fl. erhoht svurde. Die \Veinsteuer ward im Be-ginne des Jahrhundertes auf das ganze Land ausgedehnt; die Stiinde iibernahmen die Pachtung derselben, bei dem Ablaufe jedes Pachtter- ’) Man nennt den Josephinischcn Kataster im Lande anch den Morellianischen, nach dem itathe Morelli, weleher mit der Aufstellung und Einfiilirung desselben betraut vvar, und die ilun z.um Grunde licgenden Mappen sind grossentheils so richtig, dass sie noch lieute bei Ausinittlung der Grenzen bentttzt vverden. Die Ausarbeitung des Katasters kostetc dem Staate 1)9.000 fi. fiir die Grafschaft Giirz. *) Die ausserordentliche Kriegssteuer betrug ein Percent des VermOgens aller 1’nterthanen, die Turkensteuer 00 Percent der gevviihnlichen Grundsteuer, fur kriegssteuer entrichteten 1758 alle Beamten und Pensionisten den vierten Theil ihrer BezUge, fiir Rekruten-Vergiitung wurden 1712 3000 tl. und 1743 13.000 fl. bezalih, die Anticipationen beliefen sicli 1741 auf 20.000 fi., die Anlehen macliten 1737 79.100 fl. aus. mineš aber wurden sie erlioht und diente zur Bedeckung del' Verwal-tungskosten der Provinz. Mit der Weinsteuer trat auch die Fleisch-steuer in's Leben, deren Pachtung gleichfalls die Stande iibernalimen. Die Ungleichheit dieser Belastung erregte viele Unzufriedenbeit, welche bei den stets starrigen Gebirgsbewohnern von Tolmein zu einem offe-nen Aufstande sich steigerte, der mit Gewalt der Waffen blutig unter-druqkt werden mnsste (1713); beide Steuern erhohten sicli von 6000 fi. allmalig auf 20.000 fl. Die Grundsteuer wurde, \vie erwahnt, in dem Zeitraume von 1718—1762 von 4000 fl. auf 75.000 fl. gesteigert; sie \var aber um so driickender, als die Cameralgiiter davon befreit, als die Landleute durcli die nebenlier entrichteten Steuern (steura rurale und nuova imposta) mehr als die iibrigen Classen belastet waren, und der Adel von seinen Besitzungen drei Pereent weniger als die Nicht-adeligen bezahlte. Der preussische Krieg zog eine neue Anspannung aller Steuerkrafte nacli sich; es wurde die Erbsteuer von allen Hinter-lassenschaften (mit Ausnahme jener unter 500 fl. und jener zwischen Aeltern und Kindern und umgekehrt) mit einer Steuer von zehn Pereent ih res Werthes erhoben, das Mortuar (ein Pereent des Werthes aller Erb-schaften betragend) und eine Schuldensteuer (imposta debitoriale) ein-gcfiihrt. Ausserdem erhohte sich der Preis des Salzes und des Tabakes, der Betrag der Geriehtstaxen, und wurde die Stempelpflicht auf die Spielkarten, die Kalender, die Privatvertrage, die Quittungen, die Tauf-seheine und die Zeitungen ausgedelint, der Haarpuder besteuert und das Lotto eingefiihrt ’)• Die Steuerverwaltung konnte sich auch im 18. Jahrhunderte von den Gebrechen nicht frei machen, welehe in der vorausgegangenen Zeit die Herstellung einer regelmilssigen Gebarung hinderten. Die Cassen-gebarung ging zwar nach den erlassenen Vorschriften ordnungsmiissig vor sich, aber das Uebel wurzelte tiefer in dem Vorgange der Stande. Da ihnen die Vertheilung sftmmtlicher Steuern oblag, so richteten sie dieselbe so ein, dass immer (mit Ausnahme der Grundsteuer) grossere Suinmen auferlegt und eingehoben wurden, als der Landesfiirst gefor-deit hatte; mit dem Ueberschusse aber verfiigten sie nach WillkUhr. Auch mit den zur Abfuhr bestimmten Steuergeldern gebarten sie in der Art, dass die Ablieferung der Baten hiiufig verzogeit wurde. Die Naclisicht gegen manche Steuerpflichtigen (die Deputirten blieben mit der Erfiillung ihrer Steuerpflicht am meisten im Riickstande) und die ordnungsvvidrigc Gebarung mit den Steuergeldern waren die Klippen, an denen eine pflichtmiissige Steuerverwaltung scheiterte, so dass sich *) *) Unter Carl VI. bestand auch eine Papier- und Bttchersteuer („Papier-Auf-schlagkl, „Bilcher- und Druckerei-Aufschlag“). Kaiser Karl VI. veranlasst sah, den Standen sein ernstes Missfallen dariiber auszudriicken. Auch unter der Kaiserin Maria Theresia dauer-ten die Missstande noch fort, indem die Stande die Steuergelder zu unnutzen Ausgaben und zu Geschenken an Private venvendeten; mit einem strengen Erlasse annullirte die Kaiserin die Beschliisse einer standischen Versammlung, durch welche ungeachtet der noch frischen Wunden des Krieges die otFentlichen Gelder zu derlei Geschenken vervvendet werden sollten. Die Stande hatten eine Reservecasse fur unvorhergesehene Bediirfnisse errichtet, in welche angeblich die iiber-schiissigen Summen hinterlegt wurden; als aber die Regierung Aus-kunft liber diese Casse verlangte, zeigte es sich, dass sie aus gering-fiigigen Betriigen bestand, \velche an Private zinsenfrei hinausgegeben 'vorden; \vohin die andern Betrage gekommen, war nicht zu ermitteln. Bei der durch den Grafen Harrsch vorgenommenen Reform der Ver-Waltung wurde eine Bilanz der Einnahmen und Ausgaben der Provinz verfasst, \velche ein jahrliches Deficit von 3000 fl. ergab, dasselbe steigerte sich noch, als die Kammer die bis dahin der Landesvenval-tung verbliebenen Kanzleitaxen an sich zog, und dieselbe die Anwei-sungen fiir die Landesvenvaltung um den Betrag der wegfallenden Pensionen verminderte. Die Unkenntniss des Grafen Harrsch in Bezug auf die okonomische Gebarung vermehrte noch die Vervvirrung. Sie Wurde noch grosser unter dem Grafen Puebla durch die unbesonneno Preigebigkeit, welche in der Verwendung der ofFentlichen Gelder herrschte. Die vielerlei durch die Kriegsbediirfnisse hervorgerufenen Abgaben, welche stets in hOherem Maasse, als erforderlich, eingehoben 'vurden, erleichterte den Standen die regelwidrige Gebarung mit den Peberschiissen, ivelclie zur augenblicklichen Deckung der Abgiinge in der Steuercasse venvendet wurden; im J. 1761 allein erliielten 10.000 ti. eine solche Verwendung. Dazu kam der Zinsenaufivand fiir die in Genua geniachten Anlehen zur Bestreitung der an die Kammer einzuliefernden ^uminen. Als Graf Heinrich von Auersperg an die Spitze der Landesvenvaltung trat, vvaren die Stande mit 20.000 fl. im Riickstande mit der Abfuhr und hatten ein jahrliches Deficit von 5000 fl. nebst einer Schuld von 46.000 fl. an Private, zu deren Verzinsung alle Mittel iehlten. Um die Gehalte der Beamten zu bezahlen, griffen die Stande 2« einem Fonde von 4.600 fl., welchor von dem Verkaufe des Ge-treides herruhrte, das die Kaiserin Maria Theresia in dein vorherge-8'ingenen Mangeljahre dem Lande geschenkt hatte, und \velcher fiir den Pall einer schlechten Ernte hinterlegt worden war. Mit eben so grosser Energie als Einsicht begann Graf Auersperg diesen Unordnungen ein ^iel zu setzen und erkliirte, er wurde eher sein Amt niederlegen, als an der Spitze einer in dkonomischer Beziehung so venvahrlosten und allen Credites baren Provinz verbleiben. Er griff das Uebel an der Wurzel an, indem er alle Steuer- und Cassen-Angelegenlieiten be-treffenden Geschiifte dem errichteten Provinzialsenate, welcher aus drei Provinzialrathen und drei standischen Deputirten zusammenge-setzt war, vorbehielt. Er saumte nicht, die seit vielen Jahren aufge-laufenen Steuerriickstande einzufordern, die uneinbringlichen Forderungen auszuscheiden, alle iiberfliissigen Ausgaben abzuschaffen, neue Vor-schriften iiber die Steuerregister und die Rechnungslegung einzufiihren, und an die Stelle der Verschleuderung Ordnung und Regelmassigkeit der Cassengebarung zu setzen. Deu versammelten Standen setzte er die vorgefundenen Gebrechen auseinander, versprach, sich bei der Kam mer um den Ersatz der zuriickgehaltenen Amveisungen zu ver-wenden, und bewog die Stande, durch die Ausschreibung einer ausser-ordentlichen Steuerrate jahrlicher 5000 fl. die durch ilire schlechte Verwaltung hervorgerufenen Schulden allmalig zu decken (1766). Der Erfolg lehrte, was ein seiner Aufgabe vollstiindig gewaclisener Vorstaud der Vervvaltung zu bevvirken vermag, \vie diess aus seinem Berichte an die im nachsten Jahre versammelten Stande hervorgelit. Seine Vorschriften fiir die Cassengebarung, so wie seine Bemiihungen zur Einbringung der Steuerriickstande hatten, bemerkte Graf Auersperg, die Ordnung \vieder hergestellt, naclidem auch die Kaiserin iiber seine Bitte die zuriickbehaltene Cameralquote von 26.334 fl., so wie die jahrliche Anvveisung von 8741 fl. bewilligt hatte. Er konne nun be-richten, dass das Gleichgewicht der Einnahraen und Ausgaben der Casse hergestellt, selbst ein Ueberschuss erzielt sei, und keine weitere Gefahr zu befiirchten wiire, vvenn die von ilnri eingefuhrte Sparsamkeit genau beobachtet und jede nicht nothige Ausgabe vermieden wiirde. Solite er oder einer seiner Nachfolger sich Willkiihrlichkeiten oder Anwei-sungen nicht gerechtfertigter Zahlungen zu Schulden kommen lassen, so mochten sie sich dem entschieden vvidersetzen und solche Anvvei-sungen nicht beachten ')• Eeider war dieser giinstige Zustand von kurzer Dauer. Nacli der Abberufung des Grafen Auersperg verflel auch der Senat vvieder in den friiheren Schlendrian, es \vurden der Steuercasse systemwidrige Ausgaben (wie jene der stadtischen Polizeivervvaltung) aufgebiirdet, die tiigliche Verification der Casse unterblieb, die (durch die Aufhebung der Jesuiten und vieier religioser Korperschaften ent-standene) Vervvaltung des Scliul- und Religionsfondes wurde mit jener der Steuercasse vermischt, die Einnehmer legten bei ihrem Austritte ‘) Die Stiinde erkannten dankbar die Verdienste des Grafen Auersperg an, indem sie seine Biiste im Landhan&e zu fortwiihrcndem Gediiciitnisse seiner Ver-waltung aufstelUen. keine Rechnung, die neu eintretenden ubernahmen die Cassengelder ohne Scontrirung, und wenn eine Visitation der Casse vorgenommea verden solite, so war diess mehrere Tage zuvor bekannt, wodurch die Wirkung derselben vereitelt tv u rde. Als man endlich auf Anordnung des Kreishauptmannes Grafen Aichelburg eine unerwartete Cassenvi-sitation vornahm, zeigte sich ein Abgang von 70.000 fl., ohne dass zn erraitteln war, woher dieser Abgang riihre. Wenn man den Gang der Finanzverwaltung der Grafschaft in den letzten drei Jahrhunderten iiberblickt, so gevvahrt man, dass die Zeitumstande derselben nicht giinstig waren. Die fortwahrenden Kriege erschopften sehr bald die Staatscasse, deren Hilfsquellen damals noch seht unentwickelt waren; man musste zu allerlei Auskunftsmitteln schreiten, die dem Staate wenig einbrachten, dem Wohlstande der Unterthanen aber tiefe Wunden schlugen. Zuerst wurde das Eigenthum des Landesfursten veriiussert, dann schritt man zu der Forderung von Subsidien, wobei den Standen die Alt der Aufbringung anheiin ge-geben wurde. Endlich wurden Abgaben eingefiihrt, freilich ohne System u>'d ohne Riicksicht auf eine gleichmassige Belastung der Unterthanen. Hierzu kam noch die hdchst mangelhafte Verwaltung der Steuern durch die Landstiinde, welche stets darauf bedacht waren, die Last von sich abzuwillzen und den Landmann, so wie die aufkeimende Industrie damit zu iiberbiirden, nicht selten aber auch die eingehobenen ^teuergelder zu eigenem Vortheile zu verwenden. Privilegien und Vor-rechte aller Art schonten die Wohlhabenden und vermehrten dadurch die Last des annen Landvolkes. Wie sehr aber die Grundsatze der Staats- und Volkswirthschaft missachtet wurden, zeigte sich dadurch, dass man durch indirecte Auflagen, namentlich durch die Besteuerung des Zwischenverkehrs der benaclibarten Provinzen, der Entwicklung des Wohlstandes, der ergiebigsten Quel!e der Steuerkraft, feindlich entgogentrat. Die ersten Spuren eiuer erleuchteteren Finanzvvirthschaft traten unter der Regierung der Kaiserin Maria Theresia hervor, deren Gerechtigkeitssinn die gleiche Belastung ihrer Unterthanen anstrebte. Kine vollstandige Durchfiihrung dieses Grundsatzes, so wie die Ver-^esserung des Loses des Landmannes beabsichtigten die Reformen Kaiser Joseph’s II., \velche, \venn sie nach ihrem ganzen Umfange zur AusfUhrung gelangt waren, dieses Ziel viel friiher erreiclit hatten, a's es unter dem Wechsel der nachfolgenden Ereignisse geschah. 10. Clerus. a) Im 16. Jabrhunderte. Als Gdrz unter die Herrschaft des K. Max I. gelangte, iibte der Patriarch von Aquileja die gcistliche Gerichtsbarkeit in der Grafschaft, \velche zu seiner Didcese gehorte, aus. Im J. 1509 wurde das Gebiet und die Stadt Aquileja durch die kaiserlichen Truppen besetzt, wo-durch der Patriarch Doinenico Grimani, da die Venezianer dem Pa-triarchen eine Scliein-Souverainitat iiber Aquileja gelassen hatten, sich besch\verte, in seinen Prarogativen verletzt zu sein. Thatsachlich aber \var diess nicht der Fali, denn die Be\vohner von Aquileja wurden gleich den anderen venezianischen Unterthanen behandelt und wurden ebenso, wie letztere, zu den offentlichen Leistungen heibeigezogen; es fand daher nur ein \Vechsel in der weltlichen Oberherrlichkeit statt. Grimani zog sich nach Rom zuriick, trat das Patriarchat an seinen Neffen Marino Grimani ab und iiberliess es den Venezianern, seine llechte gegen die Kaiserlichen geltend zu machen. In der That \vurde in den Capiteln von Worms festgesetzt, dass der Patriarch in seinen Rechten unverletzt bleiben solle, so wie im Compromisse von Trient die Riickgabe von Aquileja an den Patriarchen bestimmt \vurde. Diese Bestimmungen kamen aber niemals zur Ausfiihrung; gleichwohl aber verblieb dem Patriarchen das Recht, seine Kirche zu besuchen und selbst in Aquileja zu wohnen. Grimani hielt seine Prarogative auf-recht und trachtete in der Ausiibung seiner geistliclien Gerichtsbarkeit dieselbe mit der weltlichen zu vermischen, indem er die Appellation in melireren Rechtsangelegenheiten, welche in der Competenz der Ca-pitiine von Aquileja und von Marano lagen, an seine Curie, wenngleich unter dem Widerspruche der kaiserlichen Behorden, zog. Er >vendete sich auch an den Papst Paul III., um die Gerichtsbarkeit iiber das Nonnenkloster in Aquileja, zu welcher der Bischot' von Trient delegirt \var, wieder zu erlangen, \vogegen das Kloster die eifrigste Einsprache that, indem es geltend m&chte, dass es mit der Gerichtsbarkeit des Bischofes von Triest vollkommen zufrieden sei, und zu besorgen stehe, der Patriarch werde die kaiserlichen Redite beeintrachtigen, und die Giiter und Gerechtsame des Klosters usurpiren. Der Patriarch bekundete auch seine tible Gesinnung gegen den Kaiser, indem er, als sich die venezianischen Unterthanen der Festung Marano bemachtigt hatten, alles aufbot, die Bewohner von Aquileja zum Aufstande zu verleiten. Die Geistlichen versammelten beim Glockengclaute die Biiiger von Aquileja und forderten sic auf, sich der osterreichischen Herrschaft zu entzieheu und mit den Tumultanten von Marano zu vereinigen; als sich das Volk vveigerte, verliessen sie ilire Kirchen, so dass die Einwolmerschaft ohne geistliche Pflege blieb (1542). Der Patriarch, welcher vergobens die Unterstiitzung der papstlichen Curie erwartete, zog sich nach Civi— tavecchia zuriick und starb daselbst (1540). Der Bruder und Nachfolger des Patriarchen, Giovanni Grimani, kam durch einen Brief, worin er einen ketzerischer Lehren verdachtigen Moncli vcrtheidigte, audi in Conflict mit Rom, der aber durch den Ausspruch des Trienter Concils beseitigt wurde. Der Senat von Venedig, welcher trachtete, den Pati iarchen wieder in seine Priirogative einzusetzen, rvendete sich an den Papst Julius III., welcher durch seinen Nuntius in Wien die Saclie angelegentlicli bei dem Kaiser Ferdinand I. betrieb; er erhielt die Antwort, dass S. M. sehr geneigt sei, den Wunsch des h. Vaters zu befriedigen, wenn letzterer die Kirche von Aquileja einem Patriarchen dsterreichischer Nation ubertragen \volle. Um diesen Plan zu vereiteln, suchte der Senat von Venedig den Papst zu bewegen, ihm die Ernen-oung des Patriarchen zu iiberlassen (1562). Nachdein Grimani sich von dem Verdachte ketzerischer Gesinnungen gereinigt hatte, erklarte sich der Papst geneigt, ihn als Patriarchen anzuerkennen, wenn er um das Pallium und die Bestatigungsbulle nachsuche, \vas ihm jedoch der Senat nicht gestattete. Den grdssten Kummer aber bereitete dem Patriarchen, dass bei der Ernennung von Cardinalen durch Papst Pius IV. er nicht beriicksichtigt und ihm der dem osterreichischen Iuteresse ganzlich er-gebene Nuntius in \Vien, Zaccaria Dolfin vorgezogen wurde (1565). Pa Grimani gewahrte, dass er durch die Verwendung des Senates nicht an sein Ziel gelangen konnte, trachtete er dasselbe durch den Kaiser 2u erreichen; er rvendete sich an den kais. Gesandten in Venedig, Pranz von Thurn, und gab seine Absiclit kund, bei Gelegenheit des ersten Reiclistages seine Zuflucht zum Kaiser als dem Iiaupte der ganzen Ghristenheit zu nehmen, wie in den vergangenen Zeiten Andere 'uit gutem Erfolge gethan hiltten (1565). Der kais. Gesandte ertheilte, treilich vergebens, dem Kaiser den Rath, diesen Zwiespalt zu beniitzen, U'U die Patriarehenwiirde einem kais. Unterthau zuzuvvenden. Grimani hatte, liber Andringen des Senates, Francesco Barbaro zu seinem Nachtblger ernannt. Da aber das Concil von Trient diese Art der Uebertragung der Patriarchenvviirde abstellte, ernannte Papst ^ixtus V. denselben Francesco Barbaro zum Coadjutor des Patriarchen, uachdem er kurz vorher Grimani das Pallium feierlich verweigert hatte (1585). In der Zrvischenzeit dauerten die Bemiihungen des Senates (ort, den Patriarchen \vieder in den Besitz vou Aquileja zu setzen, 'Veniger um des Schutzes des geistlichen Oberhirten \villen, als, \vie u®r Gesandte von Thurn richtig auseinandersetzte, um das Gebiet von Aquileja vvieder in venezianischen Besitz zu bringen. Da Papst Paul IV. uicht darauf einging, versuchte es der Senat bei dem kaiserlichen Hote und den osterreichischen Ministern seine Absiclit anliisslich ^er Verhandlungen Uber die Grenzberichtigung durchzusetzen. Der 'vachsame und eitrige Gesandte v. Thurn durchkreuzte aber dessen Antriige, die demnach vom kaiserlichen Ilofe zuriickgewiesen tvurden (1558). Nacli dem Tode Paul's IV. erneuerte der Senat seine Bestre- bungen in Rom, fand aber aucli hier an den zum Conclave abgesen-deten Gesandten v. Thurn seinen ebenbiirtigen Gegner. Nach der Wahl des Papstes Pius IV. (1559) begab sich der Patriarch Grimani nach Rom, um die einflussreichsten Cardinal e fiir seine Sache zu ge-winnen, verliess jedocli unverrichteter Dinge diese Stadt. Als Pius IV. gestorben war, sandte der Senat abermals Grimani nach Rom zu dem neuen Papste Pius V., doch mit nicht besserem Erfolge. Die um sich greifende Refonnation veranlasste die Papste aufs Neue, die Angele-genheit am kaiserlichen Hofe zu betreiben, sie konnten jedoch nicht einmal erlangen, dass Grimani der Eintritt auf kaiserliches Gebiet ge-stattet wiirde. Eifriger als seine Vorganger nahm sich Papst Gregor iXIII. der Kirche von Aquileja an; da er mit Venedig im Zenviirfnisse stand, und Oesterreich sehr freundlich gesinnt war, so konnte er mehr als jene auf einen giinstigen Erfolg rechnen. Er wendete sich demnach durch seinen Nuntius an den Erzherzog Carl, um die Riickstellung der Stadt Aquileja an den Patriarchen zu erlangen, und sein lebhaftes Andrangen setzte den Erzherzog in nicht geringe Verlegenheit (1580). Der Papst stellte letzterem vor, wie \venig es angemessen scheine, eine der angesehensten Kirchen der Christenheit venvaist zu lassen, vvie dadurch der Ketzerei Vorschub geleistet werde und die geistliche Disciplin verfalle; der Patriarch Marino Grimani sei nicht schuld an dem Tumulte von Marano gewesen, wenn aber auch, so sollten seine Nachfolger nicht darunter leiden. Der Erzherzog erwiederte darauf, er miisse sich wundern, wie man von ihm die Riickstellung der Stadt Aquileja verlange, wahrend man doch keine derartige Anforderung an die Republik Venedig stelle, welche das ganze Herzogthum Friaul und die Markgrafschaft Istrien jener Kirche entrissen hatte. Demungeachtet sei er geneigt, die angesprochene Riickstellung unter folgenden Bedin-gungen zuzugestehen: dass dem Patriarchen auf dem Gebiete von Aquileja bloss das „dominium merum et mixtum“ verbleibe, \vie diess hinsichtlich des Erzbischofs von Salzburg, der Bischdfe von Brixen, Bamberg u. a., deren Besitzungen in den osterreichischen Piovinzen gelegen, der Fali sei, dass aber die Oberherrlichkeit gleichvvie die Sclmtzvogtei der Kirche von Aquileja den osterreichischen Erzherzogen verbleibe, ferner erbitte er sich die Vergiinstiguug, dass dem Capitel von Aquileja, wie diess bei den deutschen Capiteln der Fali sei, die freie Wahl des Patriarchen iiberlassen werde, die Besetzung der Dom-herrnstellen filr vier Monate dem Papste, fiir andere vier Monate dem Capitel und fiir die letzten vier Monate dem Erzherzog zustehen solle. Die Verhandlungen hieriiber zogen sich noch durch vier Jahre fort, und es soli der Erzherzog auch die Zusage des Papstes erlangt haben, die Coadjutorie von Aquileja seinem Neffen, dem Cardinal von Oesterreich Vorzubehalten, was jedocli wegen des bald darauf erfolgten Todes des Rapstes Gregor (1585) nicht in Erfiillung ging. Der Patriarch Gri-fflani zog sich enttiiuscht nach Udine zuriick (1585), wo er in hohem Alter starb. Der neue Coadjutor Barbaro beobachtete ein ganz anderes Be-nehmen. Bloss mit der Erfiillung seiner geistlichen Obliegenheiten be-schaftigt, kiimmerte er sich nicht um andere Dinge, und suclite sich vor Allem durch Vermittlung der osterreichischen Staatsmanner die Zuneigung des Erzherzogs Carl zu ge\vinnen. Er schrieb dem kais. Ge-sandten in Venedig, Veit v. Dornberg, dass er nichts sehnlicher wiinsche, als dem Erzherzoge seine Dienste zu widmen, und dass er gegen die Republik keine grdssere Unterthanigkeit an den Tag legen werde, als gegen den Erzherzog, der ihn zu seinen ergebensten Dienern rechnen 'volle. Es anderte diess zwar nichts in dem Verhalten des Erzherzogs Carl, dafiir wusste er sich die Regentschaft wahrend der Minderjahrig-keit seines Nachfolgers Erzherzog Ferdinand derart geneigt zu maclien, ^ass es ihm gelang, nicht nur die freie Ausiibung seiner geistlichen Jurisdiction auf osterreichischem Gebiete zu erlangen, sondern auch nach Grimani's Tode den feierlichen Besitz seiner Wurde in der Stadt Acpiileja anzutreterl (1593). Die Streitigkeiten iiber das Patriarchat und die lange Abvvesen-‘leit des geistlichen Oberhirten von seiner Diocese machten sich in ^eni Verfalle der Disciplin und in der eingerissenen Sittenlosigkeit unter •Ria Clerus nur zu fiihlbar. Um diesen Gebrechen abzuhelfen, verlangte Crzherzog Carl vom Papste Pius V. einen apostolischen Visitator fiir J'e Grafschaft, welcher iti der Person des Abtes von Moggio Grafen von Porzia bestellt wurde. Er bemtthte sich mit heiligem Eiter, der 8lttlichen VTerderbniss und dem ungeregelten Leben der Geistlichen ab-zuhelfen (in so vielen von ihm besucliten Kirchensprengeln, berichtete ei' an den Erzherzog, liabe er nur acht Pfarrer gefunden, welche nicht 'ai Concubinate lebten), entfernte die verdachtigen Personen aus den geistlichen Uiiusern, belegte die Schuldigen mit schrveren Geldstrafen, ®eren Ertrag zu wohlthatigen Zrvecken vervvendet wurde, und bedrohte Zuwiderhandelnden mit der Entziehung ihrer Benefizien. Als er ab-gercist war, unterfiugen sich einige Pfarrer, welche sich der Disciplin ••telit fligen wollten, die Bitte an den Erzherzog zu richten, dass er 'lttien erlaube, die Weibspersonen wieder zu sich zu nehmen, welche «scandaldse Frechheit" ihnen jedoch eine ernste Riige zuzog. Porzia '•atte auseinandergesetzt, dass eine Abhilfe von diesen Uebelstiinden ••ur durch die Wiederherstellung der geistlichen Jurisdiction, durch die Priifung der Fahigkeiten und des sittlichen Betragens der Bewerber zu erzielen sei. Diess fuhrte, da eine Beilegung der Wirren beziiglich des Patriarchates nicht in Aussicht stand, za der Errichtung eines bleiben-den Erzdiaconates in Gorz, welchem ein Theil der patriarchatischen Machtvollkommenheit und Jurisdiction ubertragen wurde; einer der ver-dientesten Pfarrer, Catta von S. Pi.etro, erhielt der erste liber Vor-sclilag des Erzherzogs den Posten eines Erzdiacons (1574). Eine zvveite Visitation, welche der Generalvicar des Patriarchen, Bischof Bisanzio, in dem ganzen Sprengel der Erzdiocese vornahm, erstreckte sicli auch auf die Grafschaft und hatte die Suspension nicht weniger Geistlicher zur Folge (1583). Der Papst Clemens VIII. ersuchte den Erzherzog Ernst, Vonniinder des Erzherzogs Ferdinand, den Coadjutor des Patriarchen, Francesco Barbaro, als apostolischen Visitator zu empfangen, und ihm die Bereisung des osterreichischen Antheiles der Didcese zu erlauben. Nachdem Barbaro diese Erlaubniss erhalten liatte (ihm wurde selbst ein landesfiirstlicher Commissar beigegeben), verwendete er drei Monate auf die Visitation der Grafschaft, in welcher er viele Geist-liche wegen ganzlicher Unvvissenheit suspendiren musste, und berief liierauf eine Svnode in Gdrz ein, welcher der ganze Clerus beiwohnte, und in welcher die heilsamsten Bestimmungen zur Wiederaufrichtung der geistlichen Disciplin getroffen wurden (1593). Dieser zvveckmassigen Vorkehrungen ungeachtet erkannte Erzherzog Carl die Nothwendigkeit, den osterreichischen Antheil der Erzdid-cese von der Kirche von Aquileja loszuldsen und in Gdrz ein Bisthum zu griinden, gleichwie im vorhergehenden Jahrhunderte (1492) das Bis-thum Laibach von der Erzdiocese ausgeschieden worden \var. Schon lv. Ferdinand I. hatte (1560) dieses Project, doch oline Erfolg, in Anre-gung gebracht, und Erzherzog Carl \var in seinen langjahrigen Bemii-hungen nicht glUcklicher (1570). Die Parteigiinger des Patriarchen wussten dieses Vorhaben stets bei der piipstlichen Curie zu hintertrei-ben, und selbst das Auskunftsmittel, dem Bischofe von Triest als be-stiindigen apostolischen Vičar die geistliche Oberaufsicht liber den osterreichischen Antheil der Erzdiocese zu ubertragen, erhielt nicht die Genehmigung des Papstes Gregor XIII. (1585). Unter dessen Nach-folger Sixtus V. erneuerte Erzherzog Carl seinen Antrag; der Papst ging auf donselben ein, und gestattete die Einsetzung einer vom Erz-herzoge bestellten Delegation in Gdrz zur Einleitung der hierauf Bezug nehmenden Verhandlungen. Dieselben schienen ihrem gedeihlichen Ende nalie, als der gleichzeitig eingetretene Tod des Papstes und des Erzherzogs (1590) die Sache wieder in’s Stocken brachte. Erzherzog Ferdinand nahm abennals das Project auf, welches jedoch durch die schlaue Gegenwirkung des Patriarchen Francesco Barbaro und dessen Einfluss auf den Bischof Stoba.eus, Ferdinandi Stattlialter in [nnerosterreich neuerdings vereitelt wurde. Die Patriarchen iibten nicht nur die geistliche Gerichtsbarkeit mit aller Strenge aus, sondern sie trachteten aucli, alle weltlichen Angelegenheiten, die nur in der geringsten Verbindung mit geistlichen iiingen standen, vor ihren Richterstuhl zu ziehen. Der Patriarch Gio-vanni Grimani schleuderte die Excommunication gegen den Capitan von Gradišča, Jacob v. Attems. Obwohl (dem Berichte des Bischofs Sto-baeus zufolge) dieselbe ungerechter Weise verhangt worden war, nahm sich Erzherzog Carl, den Ansicbten jener Zeit folgend, dennoch seines Heamten nicht an, sondern verpflichtete ilm, zu Fiissen des Patriarchen Verzeihung und Absolution zu erbitten (1575). Auch der Coadjutor Francesco Barbaro excommunicirte den Capitan von Gradišča, Franz v. Formentini. Es bildete sich neben der „jurisdictio spiritualis“ eine an-dere, die „jurisdictio ecclesiastica“ aus, \velcher zufolge der Clerus nicht nur die geistlichen Angelegenheiten, sondern auch die tveltlichen, wenn sie auf geistliche Personen oder Giiter Bezug nahmen, vor sein Forum zog. Sclion K. Ferdinand I. sah sich veranlasst, diese UebergrifFe, \venn nicht zu beseitigen, so doch zu beschriinken. Allerdings iibertrugen die Landesfiirsten gewisse Verfugungen iiber Gegenstande, welche in irgend einem Zusainmenhange mit der Kirche standen (wie die Verwaltung der Kirchengiiter und der Spitiiler) dem Clerus, \velcher jedocli bald, dieser Uebertragung uneingedenk, kraft eigenen, von einer hiiheren Ge-walt ihm iiberwiesenen Kechtes iiber diese Angelegenheit entschied, so dass sich Erzherzog Carl zu dem Befehlo gendtliigt sah, dass niemand Anderer als der Capitiin der Grafsehaft oder die von ihm besonders delegirten Personen einen Einfluss auf die Verwaltung der Kirchengu-ter nehuien durfe (1590). Der sehr energische und tluitige Capitan Franz v. Thurn suchte nicht nur den Clerus von der Uebervachung der Kirchengiiter fern zu halten, sondern auch die Processe in Eliesa-chen der weltlichen .Gerichtsbehdrde zuzuwcisen. Er kam hieriiber in Conflict mit dem voin Capitel zu Cividale bestellten Erzdiacon in Tol-niein. Eine vom Landesfiirsten zur Beilegung dieses Streites niederge-setzte gemischte Delegation entschied, dass der Erzdiacon der Revision der Kirchenrechnungen lediglicb beizuwohnen liabe, die Ehestreitigkei-len aber vor das Forum des Erzdiacons gehoren. Hiermit wurde das geistliche Gericht in Ehesachen festgestellt. Der iibrige Theil der Graf-sehaft so wie das Gebiet von Gradišča liing in geistlichen Angelegen-Feiten von dem Patriarchal-Gerichte in Udine ab, welches gleichfalls seine Competenz auf weltliche Angelegenheiten auszudehnen suchte. ^ie osterreichischen Unterthanen, wenn sie die Weihen empfangen hat-ten, weigerten sich, in Civilrechtssachen vor dem veltlichen Gerichte |,r- v. Cioernig, Ciin! u. Gradlic«. 5(i der Grafschaft zu erscheinen, und selbst die Laien vendeten sich in Rechtssachen, die irgend einen Zusammenliang mit geistlichen Personen und Dingen hatten, an die Curie in Udine, besonders wenn sie dort Hoff-nung fiir eine gunstige Entscheidung hatten. In Cormons ivurde schon 1544 Bescliwerde dagegen erhoben, dass die Curie des Patriarchen Rechtssachen an sich gezogen habe, welche frflher vor den iveltlichen Gerichten verhandelt \vurden. Bei der Einsetzung des Erzdiacons in Gorz behielt sich der Patriarch die Jurisdiction iiber die Kirche von Aquileja und die Rechtssachen jenes Gebretes, so wie die Einsetzung der Pfarrer und Prediger vor (1574); die Entscheidung iiber die libri— gen Civil— und Criminal-Processe wurde deni Erzdiacon uberlassen, doch musste er in schwierigen Fiillen den Patriarchen consultiren und durfte die Appellation an dessen Curie nicht hindern. Da sich der Erzdiacon Catta in die Beurtheilung der Rechtssachen jenes Gebietes gemischt hatte, gerieth er hieruber in Streit mit dem Patriarchen und wurde abgesetzt (1577). Die nachfolgenden Erzdiacone massten sich auch ihrer-seits die Jurisdiction iiber alle Civilsachen, welche geistliche Giiter und Personen betrafen, so wie die Verurtheilung der Ehebrecher und un-sittlichen Personen an; Erzherzog Carl entzog ihnen nicht nur die Entscheidung fiir die letzteren vor den Civilrichter gehdrigen Verbre-chen (1588), sondern ordnete auch an, dass die Ausnahmestellung der Geistlichen fiir ihre Person sich nicht auf ihre Civilstreitigkeiten er-strecken kdnne, und dass sie eben so wie die Laien in ahnlichen An-gelegenheiten dem weltlichen Gerichte untenvorfen seien (1589). Das Capitel von Aquileja, einst eines der angesehensten der Christenheit, war, nachdem der Patriarch die Landeshoheit verloren, sehr in Verfall gekommen. Da seine Mitglieder venezianischer Herkunft waren, unterstiitzte es die Bestrobungen des Patriarchen, \vieder in don Besitz von Aquileja zu gelangen, und dieses Gebiet von Oesterreich loszutrennen. Es trat feindlich gegen Oesterreich auf und reizte, ebenso wie der Patriarch, die Beivohner von Aquileja zum Aufstande in det Hofinung, dadurch dieses Gebiet wieder unter Venedig zu bringen. InFolge dessen sequestrirte die Regierung die Einkiinfte, \velche das Capitel aus dem Gapitanate von Gradišča bezog, bis es reuig seinen Fohler bekannte. Dennoch suchte es sich der Aufsicht der Regierung zu entziehen, und es musste die Erzherzogin Maria (Mutter des Erzherzogs Ferdinand) den gemessenen Betehl an den Capitiin von Gradišča, Johann v. Cobenzl erlassen, keinen nen erwilhlten Domherrn anzuerkennen, bevor er nicht von ihm in den Besitz der Temporalien gesetzt ware (1592). Die er-ledigten Domherrenstellen wurden stets an venezianische Unterthanen verliehen, mit Ausnahme der beiden Vicare des Kaisors und des Erzherzogs (als Crafen von Gorz). Diese beiden Mitglieder des Capitelsi deren sicli die Douiherren nicht entledigen konnten, vvurden jedoch voll-standig von aller Theilnahme an den Verhandlungen des Capitels feni gehalten. Der kaiserliche Vičar Protestanio beschwerte sich iiber diese ^erletzung der kaiserlichen Rechte bei dem K. Ferdinand L, ivelcher glaubte, sich zur Abstellung dieses Missbrauches an den Papst wenden 2u niussen. Da jedoch der Papst Paul IV. dem osterreichischen Hofe teindselig gesinnt war, verschob der Kaiser das Einschreiten bis nach dem bald erfolgten Tode dieses Papstes, und beauftragte seinen Ge-sandten beim pilpstlichen Hofe, die Zulassung der beiden Vicare zu den Verhandlungen dos Capitels und die Verleihung der Domherren-stellen an osterreichische Unterthanen zu envirken nach dem Vorgange Venedig’s, welches keinen Ausvrartigen zu den Benefizien im dortigen Staate zuliess. Allein obgleich K. Ferdinand I. sowohl als seine Nach-f°lger K. Maxmilian II. und K. Rudolph, welcher sogar mit der Se-'luestration der Capitelsgiiter drohte, sich bemiihten, den beiden Vica-'en Sitz und Stimme im Capitel zu verschaffen, erlangten sie dieses eben so wenig, als die Verleihung der Domherrenstellen an osterreichische Unterthanen, indem sie den Widerstand des Capitels nicht zu brechen vermochten. Im Beginne des 16. Jahrhundertes \varen alle Pfarrbenefizien der Urafschaft von der Ernennung des Landesfiirsten abhiingig, mit Aus-Halune der Pfarre von Wippach und der Caplanei di S‘°' Spirito in der °beren Stadt Gdrz, deren Patronat (fiir Wippach) der Propstei von Strassburg in Kiirnten und (fiir Gdrz) der Familie Rabatta zustand. ^'t der Erwerbung von Aquileja und der llauptmannschaft Tolmein ^amen andere Benefizien hinzu, welche nach altem Herkommen von ('erri Capitel von Aquileja und dem dortigen Nonnenkloster und (fiir Uolmein) von dem Capitel von Cividale verliehen wurden. K. Max I. Zo8 die Besetzung der Pfarreien an sich, doch fiel dieses Recht in der ^°lge ausser Uebung, so dass das Capitel von Cividale dasselbe bis Ssgon die Mitte des Jahrhundertes unbeanstandet ausiibte. Der ener-^ISche Capitan Franz v. Thurn trachtete auch in diesetn Falle die ^echte seines Landesfursten zu wahren, und gab dem Capitel bekannt, 'lass er keine Pfarrer von Tolmein anerkennen wurde, die nicht vom Uandesfiirsten vorgeschlagen waren, und dass die vom Capitel ernann-ten Pfarrer kein Einkommen geniessen wiirden, bevor sie von ihm in ^en Besitz der Temporalien gesetzt vviirden; er fand es nicht zuliissig, ^ass eine im Auslande befindliche geistliche Behdrde diese Besetzung v°iiiehme, umi dafiir fremde Unterthanen ernenne, ohne deren Ernen-ming d,,,. Uandesbehorde kund zu geben. Das Capitel erhob hieriiber Peschwerde beim Kaiser, vvelcher die bereits erwkhnte Delegation be-a'dtragte, den Streit beizulegen; dieselbe entschied, dass dem Capitel ob * das Redit der Ernennung zu den Benefizien gewahrt bleibe, dass es aber den Ernannten dem Capitan bekannt geben miisse, damit dieser ihn in den Besitz der Teinporalien setze. In der Besorgniss, dass bei der oliwa!tenden Spannung zivisclien deni kais. Hofe und dem Patriarchen iveitere Beschrankungen in sei-nen Beziehungen zu seinen Besitzungen und Rechten in der Grafschaft zu besorgen seien, wendete sich das Capitel von Cividale an den Papst Paul IV., um neue Begiinstigungen zu erlangen; letzterer bestiitigte nicht nur die alten Privilegien des Capitels, sondern verlieh ihm audi bisdiiifliche Gerichtsbarkeit fiir jene Bezirke, woriu sicli seine Pfar-reien befanden. Es war in jener Zeit die Uebung eingetreten, dass im Falle der Erledigung eines votli Landesfiiisten abhangigen Benefiziums sicli die Bewohner des Ortes, wo es sich befand (in der Stadt und auf dem Lande) bittlich an ersteren ivendeten, diejenige geistliche Person dafiir zu ernennen, zu ivelcher sie das meiste Vertrauen hatten, und dass diese Bitten audi Beriicksiclitigung fanden. Durch die Errichtung vider Kirchen und Capellen so \vie durch fromme Vermachtnisse hatte sich die Zalil der geistlichen Beneficien bedeutend vermehrt, vvelche Ver-melirung \vieder eine Zunahme der geistlichen Personen zur Folge hatte, indem soivohl fremde Priester hinzu stromten, als audi die Einheimi' schen ilire Sdhne mit Vorliebe dem geistlichen Stande ividmeten; das letzterem schon von den Grafen von Gdrz verliehene Recht der freien Testirung ivurde von K. Max I. (1523) und von Erzherzog Carl (15GB) bestiitigt. Im Beginne des Jahrhundertes war in der Grafschaft ein einziges Kloster, jenes der Minoriten in der Stadt Gdrz ') vorhanden. Es stand unter der Oberleitung der Stande, welche nicht nur dio Skonomische Venvaltung iibervvachten, sondern an deren Zustimmung audi die Auf' nalime neuer Candidaten geknupft \var. Der Provinzial des Ordons suclite, um das Kloster von dieser Abhilngigkeit zu befreien, dagegei' geltend zu maclien, dass seine Gegenwart bei der Rechnungsablegung iiber die Venvaltung erforderlich sei, und es nicht passend erscheine, dass die Zulassung der Candidaten fiir einen geistlichen Borut' von dot Laien-Zustimmung abhangig bleibe (1578). Die Stande enviederten jedoch, dass fiir ersteren Zweck die Amvesenheit dos Guardians voli' stilndig geniige, und dass sie keinen Anlass fiinden, von ihrem altlier' ’) Nadi der vnm I*. Angelico ili Vicenza, Biographen des h. Antoni"8, bericlitcten Tradition ivurde dieses Kloster von dem cben envahnten Hciligen n"1 das Jahr 1 ii'\ gegrflndet, und er selbst stand demselben durch cinige Zeit "l5 crster Guardian vor. "fibrachten, wohlbegriindeten Rechte der Bestatigung der Candidaten abzustehen. Mit der Erwerbung des osterreichischen Friaul’s erhielt die Graf-schaft drei neue Kloster, ein kleines der Padri conventuali in Porpetto, e|n Servitenkloster in Gradišča und das altberiihmte Benedictinerinen-kloster Sta. Maria Maggiore in Aquileja. Es war ein altes Herkommen 'n diesem letzteren Kloster, dass \vahrend der ungesunden Jalireszeit s*ch die Nonnen zu ihren Verivandten oder sonst andersvvohin zuriick-z°gen, oline dass jedoch der Gottesdienst im Kloster eine Unterbrecbung erlitten hiitte. Der piipstliche Legat Luigi, Bischof von Treviso, fand 3edoch diese Freiheit unvereinbar mit dem kliisterlichen Leben, und Vei'bot unter Androhung der Excommunication den Nonnen, das Kloster Zu verlassen. Diese kehrten sich jedoch nicht daran, und Aebtissin wie Nonnen machten nach wie vor ihre Ausfliige, \vendeten sich jedoch an den Papst Alexander Yl. um Loszahlung von der Kirchenstrafe Und Bestatigung des alten Herkommens, welche sie auch unter Ab-ste]]Ung des bischoflichen Verbotes erhielten (1492). In der spateren ^eit jedoch (wahrscheinlich im Beginne des 17. Jahrliundertes) trat die Aenderung ein, dass die Mitglieder des Klosters beim Beginne der ^esen Jalireszeit ihren Umzug in das vormalige Kloster di Sta. Chiara 'n Cividale (\velches 1421 vom Papste Martin V. aufgehoben und mit °higeni Kloster vereinigt worden war) hielten und daselbst fiir diese ^eit ihren Wohnsitz nahmen. Docli wurden die feierlichen Handlungen, 'v>e die Wahl einer Aebtissin, die Einkleidung und Professablegung »tets in Aquileja vorgenommen. Das Marienkloster besašs sclion seit ^l‘n> 12. Jahrhunderte das Privilegium der unmittelbaren Abhiingigkeit v°n der papstlichen Curie. Wenn sclion die Patriarchen iiberhaupt der-8'eichen Exemtionen, tvodurch ihre geistliche Gerichtsbarkeit einge-Sclu'ankt wurde, nicht gern salien, so hoten die reichen Besitzungen des klosters einen doppelten Anreiz fiir den Patriarchen, dasselbe unter Seine Jurisdiction zu bringen. Die Nonnen verfolgten jedoch jeden der-illtigen Versuch mit vvachsamem Misstrauen, Hessen sich einersoits ihre ^livilegien von den Piipsten wiederholt bestatigen, und machten die •šaiserliche Regierung, unter deren Schutz sie sich stellten, darauf auf-Ul(1rksam. Obwohl nun der apostolische Visitator Nores, Bischof von ^ftrenzo, den Beschluss ausgesprochen liatte, das Kloster unter die un- ') Es war bci der Erbaunng der dortigen Festung von der venezianischen ^°gierung zur Spendung der hciligen Sacramcnte an die Bewoliner errichtct ivcftdcn *1 Vs 1)j ajs 8jc|I a])er ,,,;t d('r BovOlkcrung auch die Piarrcinkttnfte vcnnehrten, ' "H.og das Oa])itol von Aijuileja deni Kloster die Pfarrc und setzte einen eigenen ^*‘ ar daselbst ein. mittelbare Gerichtsbarkeit des Patriarchen zu stellen, so nahm sich doch Erzherzog Carl des Klosters an und erwirkte bei dem Papste, dass dasselbe im Genusse seines Privilegiums erhalten wurde. Um jene Zeit kam der reformirte Orden des h. Franciscus in Auf-nahme; er fand audi Eingang in die Grafschaft, und erhielt vom Lan-desfursten den Besitz der Kirche am Monte Santo oberbalb Saleano (1568), wo er sich ein Kloster fiir 26 Geistliche erbaute, und der Kirche als Wallfahrtsort bald ausgedehnten Ruf verschaffte,). Um Prediger tur die Fastenzeit zu gevvinnen, wirkten die Stande auf die Errichtung eines Capuzinerklosters in Gorz hin, welches dnrch Beitrage der Privaten und durcli landesfiirstliche Begiinstigung zu Stande kam (1591). Es befanden sich in der Grafschaft auch zwei Ordens-Commenden, die Johanniterordens-Commende S. Nicolo di Ruda bei Acpiileja (\velche, wie in der Geschichte der Patriarchen umstandlich entwickelt worden, dem Patriarchen Wolfger ihre Entstehung — zuerst als Spital — ver-dankt) und die vom Grafen Meinhard II. von Gorz gestiftete Deutsch-ordens-Commende zu Precenico (\voriiber in einem vorgehenden Ab-schnitte das Nothige bemerkt \vorden ist). Als Aquileja unter oster-reichische Herrschaft gelangte, verblieb die Malteser-Commende S. Nicolo bei der italienischen Zunge. Der Capitan von Gradišča, Nicolaus v. Thurn, machte zuerst (1550) die Regierung darauf aufmerksam, dass die Ein-kiinfte dieser auf osterreichischem Gebiete gelegenen Commende von Fremden genossen wiirden In Folge dessen verlieh bei der ersten Er-ledigung der bohmische Grossprior des Malteserordens diese Commende dem Ritter Hohenvvarter (1556), wiihreDd gleichzeitig der von det italienischen Zunge ernannte Comthur Avogadro um die Einfiihrung in den vveltlichen Besitz bat. Die Regierung fand den Vorgang des Gross-priors nicht hinreichend gerechtfertigt und bestatigte den Comthur Avogadro; in der Folgezeit kam dieser Gegenstand nicht inehr in Frage-Die Commende in Precenico \vurde vom Hoch- und Deutschmeistei' verliehen. Die geistlichen Bruderschaften bestanden im Lande seit alten Zeiten. Mit ihren Beitragen und Vermachtnissen wurden die meisten Kirchen und Capellen erhalten; die Mitglieder vereinigten sich an ge-wissen Zeiten zu geistlichen Uebungen. Die Kirchengiiter waren nicht bedeutend, und den offentlichen Ab-gaben unterworfen. Nur das Capitel striiubte sich dagegen, seine Giiter * ') Im Beginne des 17. Jahrhundertes erbauten die Franciscaner vom Monte Santo in dem am Fusse desselben gelegenen Orte Salcano ein Hospiz zur Behcr-bergung der kranken oder auch durch die Unbilden das VVetters an der Besteigung des Berges gehinderten Pilger. kehtifs der Umlage der Grundsteuer anzugeben, und musste durch einen landesfiirstlichen Befelil dazu verhalten werden (1579). Da es gevvahrte, dass es auf diesem Wege nichts auszurichten vennochte, vvendete es sich an den Papst Gregor XIII., vvelcher durch seinen Nuntius bei dem Erzherzoge den Antrag stellte, die Verhandlung hieruber zvvei Oar-dinalen anheini zu stellen. Der Erzherzog war bestrebt, den Papst, von 'velchem er Unterstiitzung an Geld und Truppen im Tiirkenkriege er-lialten hatte, in guter Stimmung zu erhalten; da er aber andererseits auswartigen Personen keine Einmiscliung in seine Regierungsangelegen-heiten gestatten mochte, so zog er es vor, die im Gebiete von Aquileja gelegenen Giiter des Capitels von jeder Auflage zu befreien (1380). Demungeachtet verhielten die Stiinde unter dem Vorwande, dass das Capitel Missbrauch von dieser Befreiung gemacht hatte, dasselbe zur Bezahlung der Grundsteuer. Eben so vervveigerten sie, auf ihr Privile-gium eitersuchtig, dem geistlichen Stando die Begiinstiguug des „terreno franco,“ welches alle Patrizier genossen. Die Vervvaltung der Kirchen-giiter wurde sehr liissig gefiihrt. Es ward zwar in jeder Gemeinde ein Kiiclienvater (cameraro) ervvahlt, vvelcher mit dem Pfarrer diese Ver-waltung besorgte, demungeachtet vvurden die Einkiinfte daraus ver-schleudert, so dass die Kirchen mit den Abgaben im Riickstande ver-blieben, und man zu der Sequestration und dem Verkaufe der Kirchen-guter schreiten musste, um die Abgaben zu bezahlen. Um der hieraus ffir das Kirohenvermogen entstehenden Gefahr zu begeguen, verbot. K. Eerdinand I. diese Verkaufe, und gestattete den Kirchen, die veršius-serten Giiter gegen Erlag der Kaufsumme wieder an sich zu bringen, docli wurde durch diese Verordnung der iiblen Vervvaltung der Kirchen-guter kein Damin gesetzt'). Um zu diesem Ziele zu gelangen, bean-Bagte der thatkriiftige Landesvervveser Veit v. Dornberg strengo Mass-legeln gegen die Pfarrer, drang aber dainit nicht durch. Die Verun-treuungen durch die Kirchenvater und die Vervvalt.er der Bruderschaften dauerten fort, und verursachten bedeutende Ruckstiinde an Steuergid-Jern, die im .!. 1580 7590 fi. betrugen, aber im J. 1587 bereits auf 15.000 fl. gestiegen vvaren. Bei der vom Erzherzoge Carl behufs der ') Als die Gemeinde S. Martino am Coglio zur Rechenschuft liber die leeren Kirchencassen gezogen vvurde, berichtete sie: Wenn bei der Erwiihlung eines Orts-Vl)rstandes (dccano) und des Kirchenvaters, vvelche alljiihrlich erfolgt, zvvei Ochsen verzehrt vverden und ein Fass Wein geleert vvird, darf man sich nicht vvundern, •lass die Kirchen ihre Steuern nicht entrichten klinnen. Und der Erzdiacon in GOrz, Jnseph Formentini, berichtete anlasslich einer Kirchenvisitation: leh findc die Kir-vhen echlecht ausgestattet, ihre Einkiinfte vverden von den Bauem vergeudet, die Giiter hiiufig verftussert, ihre Fordcrungen nicht bezahlt und keine ordentlichen Itedinungcu gelegt (159.’»). Reform der Venvaltung eingesetzten Delegation wurden diese Uebol-stiinde aufgedeckt,; man suchte ihnen dadurck zu steuem, dass man die Pfarrer unter Androhung zeitlicher Sequester und der Kirchen-strafen zur pflichtniiissigen Rechnungslegung liber ihre Verwaltung ver-liielt. Gleichzeitig wurden den Kirchen, um sie steuerfahig zu erlialten, die Steuerriickstiinde der beiden letzten Jalne nachgesehen (1587). Doch half auch dieses nicht viel, wie der oben ervvalinte Bericht des Erzdiacons Formentini darthat. Als die Lehre Luther’s aufgetaueht vvar, fand dieselbe bald in den osterreichischen Landern ihre Verbreitung. Die Regierung suchte derselben durch die Einschiirfung der Gebote des katholischen Glau-bens, insbesondere der iiusseren Kundgebung derselben, \vie der Sster-lichen Beicht, und der Beobachtung der Fasten entgegen zu treten. Die Reformation gewann aber namentlich in den hoheren Stiinden immer mehr Anhanger, vvelche die Stiinde be\vogen, bei dem Kaiser Ferdinand I. die Gestattung der freien Religionsiibung zu verlangen. Der Kaiser, treu an seinem Glauben hiingend, suchte dennoch die Wunsche seiner Un-tertlianen nach Thunlichkeit zu beriicksichtigen. Er instruirte demgemass seine Abgeordneten, bei dem beginnenden Concile von Trient aut' mehrere Reformen der Kirehe zu dringen, und insbesondere den Gebrauch des Kelclies bei dem Abendmahle zu gestatten und das Colibat der Geistliclien aufzuheben (1563). Die spanische und italienische Partei erklarten sich aber im Vereine mit einigen deutschen Bisehofen da-gegen. Der Kaiser vvilligte sohin in die vom Papste Pius IV. geviinschte Aufhebung des Concils um so bereitwilliger, als ihm der Cardinal Morone so wie der papstliche Nuntius am kais. Ilofe, Zaccaria Dolfino, versichert hatten, dass nach Beendigung des Concils der Papst sehr geneigt sein \viirde, in die Antriige des Kaisers einzugehen '). Pius IV. verweigerte indess die priesterliche Ehe, gestattete aber das Abondmahl des Kelclies, \velches jedoch von seinem Nachfolgcr Pius V. zwei Jaln e spiiter wieder aufgehoben wurde. Nach der Mitte des Jalnhundertes hatte die Reformation in den benachbarten Provinzen Kiirnten und Krain Eingang gefunden; der Clorus dor Grafschaft stand auf einor zu niedrigen Stufe, um sich in theologische Streitigkeiten einzulassen, nur die Aufhebung des Ciilibat.es vcrmochte ihn anzuregen. Von den benach- ‘)*Der kais. Gesandte in Rom, Franz v. Thurn, hatte dem Kaiser 1.">5H berichtet, der Cardinal von Augsburg babe im Conclave dem Carninal Medici gerathen, einen mit den Sitten und Gebriiuehen von Dcutschland vertrauten Papst erwiihlen zu lassen, und ihm dabei versichert, dass, wcnn man dem Volke das Abendmahl unter beiden Gestalton und die Ehe der Geistlichcn gestattete, man mit Lcichtigkeit die anderen Streitpunkte beilegen w(irde. barten Provinzen war die neue Lehre in die Grafschaft eingedrungen, hatte aber, liauptsachlich im Gebirge, nur vereinzelte Anhanger gefun- den. Regierung und die hbhere Geistlichkeit boten alles auf, um sie vom Lande fern zu halten. Bonaventura v. Eck, Gorzer Deputirter bei dem Congresse der innerosterreichischen Provinzen in Bruck, war den Beschliissen der Stande zu Gunsten der Reformation beigetreten, sein Verhalten wurde aber von den Gorzer Stlinden, da er ohne Instruction gehandelt, missbilligt. Der apostolische Visitator Porzia hatte dem Erz-herzog Carl den Rath ertheilt, die wenigen Sectirer des Landes zu verweisen, tvorauf der Erzherzog eine geistliche Commission nach Gbrz sandte, tvelche die Stande und das Volk ermahnte, treu im Glauben auszuharren, die „ketzerischen“ Biicher offentlich verbrannte und den Anhangem der neuen Lehre die Wahl liess, enttveder zum alten Glauben zuriickzukehren, oder mit ihren Familien das Land zu verlassen. Nur drei adelige Familien erklilrten sich hieriiber zur Ausvvanderung bereit; v>ele andere zogen es vor, unter Verbergung ihrer religiosen Meinung im Lande zu verbleiben (1574). Nach dem Abgange der Commission setzte der Erzdiacon von Gbrz, Tautscher, ihr Werk fort; er liess sich zwar in keine Bekampfung des neuen Glaubens ein, ermahnte jedoch die Getreuen, in ihrer alten Religion auszuharren, und zeigte die Widerspenstigen der Regierung an, tvelche sechs Biirger des Landes verwies (1579). Dennoch erhielten sich, die, wenngleich vereinzelten, Keime der neuen Lehre, \vie die vielen geistlichen Visitationen, die Lande stattfanden, dartliaten. Der apostolische Visitator Porzia oeantragte hierauf zur vblligen Ausrottung der Ketzerei unter Erz-berzog Ferdinand die Einfuhrung der Inquisition. Der Statthalter Bischof Stobaeus verwart‘ sie beziiglich der iibrigen innerosterreichischen Provinzen, wollte sie jedoch tur die Grafschaft zulassen; der Widerstand, den der Antrag daselbst fand, hinderte jedoch die Einsetzung des Inquisi-tionstribunales. Ii) Im 17. Jahrhunderle. Die Streitigkeiten und Wirren hinsiclitlich des Patriarchates von ■^luileja erreichten im ersten Viertel des 17. Jahrhundert.es ihren Ilb-benpunkt. Nach dem Tode des Patriarchen Francesco Barbaro (1616) mlgte ihm sein Bruder Ermolao nach, gegen dessen Wirken die oster— ''eicbischen Erzdiacone der Diocese die bittersten Besclnverden an den richteten. Der Clerus dieser Diocese in Karnten, Steiermaik, Krain Und Gbrz, — berichteten sie, — tvelcher sich in seinen geistlichen An-Selegenheitpn h-iufig in das Venezianische begeben miisse, sei daselbst •nie so vielen Behelligungen ausgesetzt gewosen, als jetzt. Bei den ge- ringsten Veranderungen in den Benefizien miissen sicli die Geistlichen nach Udine begeben, um die Seelsorge zu erhalten; die jungen Geistlichen, \velche sich daliin verfiigen, um die Weihen zu empfangen, miissen wegen der liaufigen Ab\vesenheit des Patriarchen oft unverrichteter Dinge zuriickkehren. Die Seelsorge werde nur fiir sehr kurze Zeit, fiir 1—3 Monate, verliehen und alles sei darauf berechnet, dass die Geistlichen mdglichst oft nach Udine kommen miissen. Diese Reisen seien aber sehr miihselig und kostspielig, da manche 9 — 10 Tage dazu brauchen, die Wege schlecht und in Folge des Krieges unsicher seien, und man mit der kaiserlichen Miinze sich dort nicht einen Laib Brod kaufen konne, mancher Erzdiacon habe tur eine solche Reise mehr als 200 fl. aufvvenden miissen. Nach Barbaro’s Ablebeu wurde sein Co-adjutor Antonio Grimani unverziiglich zum Patriarchen ernannt; die vorliiufige Ernennung eines Coadjutors, welcher nach dem Tode eines Patriarchen sogleich als dessen Nachfolger eintrat, hatte hauptsiichlich zum Zwecke, jede Einmischung des osterreichischen Landesfiirsten in die Wahl des Patriarchen zu vereiteln. Diese Umstande mussten die ernste Aufmerksamkeit der Minister des Erzherzogs Ferdinand erwecken, und da gleichzeitig der Propst von Neustadtl, Albert Pesler, in einer eingehenden Sclirift die Rechte des Kaisers auf das Patriarchat eriir-tert hatte, so wurde er nach Rom abgeordnet, um im Vereine mit dem kais. Gesaudten Paolo Savelli Fiirsten von Albano, am piipstlichen Hofe gegen die unvermutheten Ernennungen der Coadjutoren zu recla-miren, und mit Geltendmachung der kaiserlichen Rechte zu erklaren, dass man kiinftig keinem venezianischen Patriarchen mehr die Aus-iibung der geistlichen Gerichtsbarkeit in den osterreichischen Landern gestatten wiirde. Pesler gevvahrte jedoch bald, dass der neue Papst, Urban VIII., den Venezianern freundlich gesinnt, dem kais. Hofe aber wenig geneigt sei. Ersterer berichtete, dass der Papst ihm erkliirt habe, er wolle den von Venedig vorgeschlagenen Coadjutor bestiitigen, wenn auch die von K. Ferdinand vorgebrachten Griinde so klar als das Evangelium seien. Da Pesler erkannte, dass mit Untprhandlungen nichts zu erreiehen seiu wiirde, schlug er als das einzige Mittel, die Bestiiti-gung des Coadjutors zu hintertreiben, die Sequestrirung der Einnilnfte der Patriarchalkirche, des Klosters von Aquileja und des Capitels von Aquileja vor, und dass der Kaiser sich \vidersotze, kiinftig in seinen Staaten einon ihm verdiichtigen Patriarchen oder Coadjutor anzuerken-nen, um so mehr, als ja auch der Grossherzog von Toscana ein neues Bisthum errichtet habe, um sein Gebiet der Jurisdiction des Bischofs von Genua zu entziehen (1623). Pesler machte hierauf neue Vorschliige, entweder alternirend einen venezianischen und einen osterreichischen Patriarchen oder einen osterreichischen Patriarchen und einen venezia- nischen Coadjutor zu ernennen, oder aber die Einkunfte des Patriar-chates zu theilen und in Gorz oder anderswo ein neues Bistlium zu er-richten. IHierauf ging der Papst nicht ein, erklarte sich aber, um an-scheinend dem Bestreben des Kaisers, einen nationalen Bischof zu er-halten, zu entsprechen, er wolle einen apostolischen Vičar mit der Vollmacht der geistlichen Gerichtsbarkeit fiir den osterreichischen An-theil der Diocese bestellen. Es war aber nur darauf' abgesehen, Zeit zu gevvinnen, denn der Senat von Venedig erneuerte seine Bemiihun-gen, den Patriarchen wieder in den Besitz von Aquileja zu setzen, und der Papst machte unter dem Vorvvande, die Austragung des Streites zu erleichtern, diesen Vorschlag an den Kaiser. Letzterer, hierdurch aufgeregt, entscliloss sich, personlich dem Papste die schvveren Nachtkeile vorzustellen, welche die Misswaltung der Patriarchen und venezianischen Coadjutoren dem Seelenheile seiner eines geistlichen Oberhirten be-raubten Unterthanen verursache, und zugleich die hieraus fiir die Rechte des Reiches und die Prarogative des Hauses Oesterreich entspringenden Beeintrachtigungen hervorzuheben. Er bitte den Papst, ihn nicht in die Notlnvendigkeit zu versetzen, seinen Rechten durch die Sequestrirung der Einkunfte der Kirche von Aquileja Geltung zu verschaffen. Der Papst ervviederte hierauf, er wolle zwar zur Befriedigung der Venezianer den Coadjutor bestatigen, aber auch fiir den osterreichischen Antheil einen vom Kaiser zu erwahlenden Bischof gevviihren, jedoch mit Aus-nahme der Stadt Aquileja, welche unter der geistlichen Gerichtsbarkeit des Patriarchen verbleiben solle. Man erkannte aber osterreicliischer Seits wohl, dass die Bestatigung des Coadjutors nahe bevorstehe, wah-rend die Theilung der Diocese in \veiter Perne stehe. Papst Urban suchte hierauf, um den Kaiser zur Nachgiebigkeit zu bewegen, die geistlichen Waffen in An\vendung zu bringen. Er erliess ein Breve an den Kaiser, worin er ihm die Beraubung der Kirche von Aquileja und die Hindernisse vorhielt, welche dem Patriarchen in der Ausiibung der geistlichen Obsorge iiber die ihm von Gott anvertrauten Seelen berei-tet viirden, zugleich drohte er ihm mit dem Zorne Gottes und fiigte die Versicherung bei, dass er niemals der Gevvalt oder der Begiinsti-gung irgend Jeinandens \veichen und nur die Gerechtigkeit der Sache Und das Heil der Vdlker berucksichtigen werde. \Venn schon diese strenge Mahnung auf den frominen Sinn des gottesfurchtigen Kaisers Eindruck machen tnusste, so traten auf der anderen Seite die Gegen-wirkung des Statthalters der Grazer Regierung, Bischofs Gdtz von La-vant, gegen die Antrilge PeslePs so wie die geheimen Berichte des Ge-sandten Savelli, welcher mehr die Unbeugsamkeit des Papstes als die Anspriiche des Kaisers begiinstigte, hinzu, um das Gewicht der Rath-schlage 1’esler's zu sclnvilchen, und sich zu Concessionen herbeizulassen. Er beauftragte Pcsler, dem Papste neue Vorschliige zu maclien, \vas eben die papstliche Curie vvollte, um einer Entscheidung iiberhoben zu sein, und erklarte sich sogar bereit, das Gebiet von Aquileja abzutre-ten, \venn ihm das Recht, den Patriarchen vorzuschlagen, vorbehalten bliebe. Der Papst nahrn allerdings die Abtretung an, verweigerte aber das Vorschlagsreeht, in dessen Folge diese Antrage erfolglos blieben. Pesler wurde zuriickberufen, bald aber (1625) mit neuen Vorschliigen nach Rom gesendet. Der Vorschlag war ein dreifacher; der erste zielte darauf hin, die Patriarchaldibcese zu theilen, einem osterreicliischen Unterthan die Patriarchalrviirde zu verleihen, vvelchem das Gebiet von Aquileja unter Vorbehalt der Oberherrlichkeit verliehen wiirde, nnd fiir die venezianische Diocese ebenfalls einen Patriarchen mit dem Sitze in Udine zu ernennen; nach dem zweiten Vqrschlage solite das Capi-tel von Aquileja zur Halfte aus osterreicliischen und zur Halfte aus venezianischen Domherren bestehen, und ihm das Recht ubertragen werden, alternirend einen venezianischen und einen osterreicliischen Patriarchen zu ernennen; der dritte Vorschlag endlich vvar auf die Auf-hebung des Patriarchates und die Errichtung von z\vei neuen Bisthii-mern mit dem Metropolitanrechte gerichtet. Der erste Vorschlag ver-setzte den Papst in zornige Aufregung, er erklarte, er vverde niemals die Verleihung der Patriarchenwiirde an eine Person deutscher Nation gestatten, und wollte nicht einmal die dafiir vorgebracliten Griinde an-lidren. Den ziveiten Vorschlag \vies er gleichfalls zuriick, da die Er-nennung des Patriarchen ilnn zustehe, und er dieses Recht nicht an das Capitel von Aquileja abtreten wolle. Auf den dritten Vorschlag schien er elier geneigt einzugehen, doch mit der bestimmten Erklarung, hinsichtlicli des Titels und der Wiirde des Patriarchen nichts andern zu \vollen. Dieser Misserfolg der Antrage Pesler’s erschiitterte seine Stellung gegeniiber dem kaiserlichen Hofe, \velcher durch die Einwir-kuug der Glazer Regierung sich bewegen liess, ihn als nicht geeignet fiir diese Aufgabe zuriickzuberufen, und an seine Stelle den Ilofrath Oaspar v. Terzi, welcher eben die Unterhandlung iiber die Vermiihlung des Erzherzogs Leopold mit der Fiijstin Claudia von Medicis in Florenz zu fiihren hatte, nach Rom abzusenden, um im Namen des Kaisers gegen die Ernennung und Bestiitigung des Coadjutors zu protestiren. Er hatte nur cino Audienz beim Papste, ubergab, eingeschiichtert, nicht einmal die Protestation, und kehrte zuriick. Man lobte in Rom die Energic, den Geist und die Einsicht des Unterhiindlers, fasste aber zugleich die Ueberzeugung, dass die Entschiedcnheit und Festigkeit des kais. llofes gebrochen sei. Damit stand in Uebereinstiinmung, dass nach dem Antrage der Grazer Regierung dem Patriarchen die Visitation in dem osterreicliischen Antheiie der Diocese gestattot wurde (1627). Pesler, welcher in Rom geblieben war, konnte in einem Briefe an don Kaiser nnr noch darauf hin\veisen, wie durcli diese Gestattung die frii-beren gegentheiligen Erkliirungen des kais. Ilofes ganzlich entkraftet vurden. Inzwischeu wurden bei dem Tode des Patriarchen (1628) die gelieimen Plane der papstlichen Curie und Venedigs enthiillt. Der Papst batte, wie die Giirzer Stande an den Hof bericliteten, scbon ein Jahr zuvor den Bischof Gradenigo von Feltre zum Naclifolger Grimani’s er-nannt, und die beziigliche Bulle an seinen Nuntius in Venedig mit dem Auftrage gesendet, sie gebeirn zu hal ten, \vahrend der Lebzeiten Gri-mani’s zu bevvahren, nach dessen erfolgtem Tode aber sie zu eroffnen, dem Senate mitzutheilen und den neuen Patriarchen zu verkiinden. Der Senat, -vvelchem dieser Vorgang kein Geheimniss war, besorgte den thatsachlicben Widerstand des Kaisers gegen dieses wider ihn gerich-tete Verfahren, und suchte demselben durcli die Ausriistung der festen Platze in Friaul und die Absendung von Truppen daliin zuvorzukommen. Ferdinand, welcher durcli den deutschen Krieg, so wie durch die Auf-stande in Ungarn in vollen Ansprucb genommen war, begnugte sicli damit, seine Entrustung gegen den papstlichen Hof durch einen Erlass bund zu geben, mittelst \velchen er befabl, Gradenigo in keiner Weise in den kais. Lilndern als Patriarchen anzuerkennen, und ihm in diesen Liindern keinen Akt der geistlichen Jurisdiction zu gestatten. Zugleich beauttragte er Pesler, in Rom gegen die hinsichtlich des Patriarchates von Aquileja gefassten und zur Ausfiihrung gebrachten Beschlusse foierlich zu protestiren. Pesler hatte gleich bei dem Empfange der Nachricht von dem Tode Grimani’s und der Bestiitigung seines Nach-folgers sicli zum Papste begeben, aber keine Audienz erhalten. Als er den kaiserlichen Befehl empfangen hatte und zur Audienz zugelassen 'vorden \var, gab er den Protest unter Hervorhebung der Parteilichkeit des Papstes fiir die Venezianer und der Feindseligkeit gegen den Kaiser in so entschiedenen und freimiithigon Worten kund *), wie sie die Papstliche Curie \vohl seit lange nicht vernommen hatte. Trotz der °ben gedachten Weisungen des Kaisers hatte Gradenigo bald nach seiner Ernennung zum Patriarchen den Muth, einen Bevollmachtigten nach Aquileja abzusenden, vvelcher in seinem Namen heimlich von der dortigen Kirche Besitz nahm. Der Kaiser driickte in einem Rescripte an den Gesandten Savelli seine Indiguation iiber dieses uinvurdige Betragen „des Bischofs von Feltre, Gradonigo“, aus, und gab wiederholt seinen Beschluss kund, in seiuen Erbliindeni keinen Patriarchen einer ’) Morelli, welcher in seiner Gcschiclitc von Gorz die fortgesetzten Verliand-lungen iiber dan Patrinrchat. von Aquilejn uinstftndlicli erortert, fiihrt aueh (i. Bd. S- 244 und 245) den VVorilnut dieses energischcn Protestcs an. so verdiichtigen Nation anzuerkennen. Er befahl zugleich seinen Erz-diaconen, in Ausiibung ilires geistlichen Amtes so vorzugehen, wie es die canonischen Gesetze fur den Fali der Sedisvacanz vorschreiben. Pesler erhielt inzwischen den Auftrag, seine Bemiihungen in Rom fort-znsetzen, und es wurde ihm, als er mit Tod abgegangen, ein Nachfol-ger in der Person des Regierungsrathes Gastaldi gegeben (1G'29). Alles war aber umsonst, Urban VIII., im Einverstandnisse mit den Ministern Ferdinandi beachtete nicht weiter die geistlicheu Bediirfnisse der oster-reichischen Diocese, der Streit um Aquileja dauerte fort, und wurde bei jeder neuen Besetzung des Patriarchates im Laufe des Jahrhunder-tes aufs Neue angeregt. Die osterreichischen Landesfiirsten, eifersuchtig auf die Bewahrung ihrer Redite, hielten das Verbot der Anerkennung des „angeblichen“ Patriardien in den Erblandern aufrecht, und gestatte-ten ihm keine Ausiibung der Jurisdiction in denselben. Als im J. 1647 Gradišča an den Fiirsten von Eggenberg abgetreten wurde, behielt sicli der Kaiser in der Verleihungsurkunde die Geltendmachung seiner An-spriiche auf das Patriarchat von Aquileja und die Ernennung des erz-lierzoglichen Vicars im dortigen Capitel ausdriicklich vor. Der Patriareh Francesco Barbaro liielt (1600) eine Synode in Giirz ab, ivelche sich mit der Erhaltung der Reinheit des Glaubens, dem ausseren Culte und der geistlichen Disciplin beschaftigte. Die spiiteren in Udine stattgefundenen Synoden hatten fiir Gorz keine Wir-kung, da dein osterreichischen Clerus der Besuch dieser Synoden unter-sagt wurde. Das vom K. Ferdinand II. 1628 erlassene Verbot fur den Patriarchen, seine osterreichische Diocese zu betreten, machte auf Papst Urban VIII. ungeachtet seiner Unbeugsainkeit einen tiefen Eindruck, und er suchte den Weg der Unterhandlungen selbst nach dem Tode K. Ferdinandi offen zu erhalten, um den kais. Hof zu versohnen. Er sclilug die Ernennung eines Sulfragan-Bischofs fiir die dsterreichischo Diiicese vor, \vorauf der Kaiser einging, wenn ein Oesterreicher hierzu ernannt wiirde; allein die Venezianer widersetzten sich diesem Vor-schlage. Das Auskunftsmittel eines apostolischen Vicars erfuhr wegen der beschrankten Machtvollkommenheit Hindernisse theils von Venedig theils von Oesterreich. So blieben auch die von den nachfolgenden vier Piipsten versuchten Unterhandlungen ohne Erfolg. k. Leopold I. remon-strirte bei dem Papste Clemens X. gegen die Unordnungen einer sei-nes Oberhauptes beraubten Diocese, und schlug vor, einstweilen bis zur Austragung des Streites den Bischof von Laibach mit der Oberleitung zu betrauen, allein da die papstliche Curie vor Allem die Riicknahme des Verbotes K. Ferdinandi verlangte, fUhrte dieser Vorschlag zu kei-nem Ergebnisse. Inzwischen leitete der papstliche Nuntius in Wien die Diocese, allein die weite Reise und die minder entsprechende Wahl der Erzdiacone Hessen dennoch die Diijcese in einem Zustande der Ver-'vahrlosung, und der Clerus blieb sich selbst iiberlassen. Die Reforma-Eon, welche im benachbarten Krain noch immer Anhanger hatte, fand jedoch in der Grafschaft keinen ihr giinstigen Boden. Ungeachtet aller der ervvahnten Hindernisse snchten sich die Pa-triarchen, nicht ohne Erfolg, die geistliche Jurisdiction in der Grafschaft zu erhalten. Schon der Patriarch Francesco Barbaro schrankte (1603) die friiher dem Erzdiacon von Gdrz zugestandene Jurisdiction ein, in-dem er ihm den Rechtsspruch in geistlichen Rechtssachen zwar zuge-stand, zugleich aber befahl, die Parteien nicht zu hindern, vvenn sie in erster Instanz sich an den Patriarchen wenden wollten. Der Clerus neigte mehr gegen seine geistliche als seine \veltliche Obrigkeit hin, und das Beispiel des Processes Montagnana von Neustadtl, welcher, vor die Patriarchal-Curie nach Udine cit.irt, dieser Berufung keine Folge leistete und eine Untersuchung vor einheimischen Qommissaren verlangte, Elieb vereinzelt. K. Ferdinand II. sah sich dadurch genothigt, allen seinen Unterthanen, Laien wie Geistlichen, zu verbieten, vor einem venezianischen Tribunale zu erscheinen, indem er gleichzeitig anordnete, dass alle Streitfalle vor den einheimischen Erzdiaconen untersucht und pntschieden werden sollten (1609). Obwohl die Erzdiacoue nach papst— licher Anordnung dem Nuntius in Wien unt.erstanden 1). suehten den-"och die Patriarchen insgeheim den Clerus zu bewegen, ihre Decrete anzuerkennen. Der Erzdiacon Luca Delmestre sendet zvvar ein solclies Eeeiet an den Kaiser, da er den kais. Befehlen nicht zu\vider liandeln 'volle, allein die Stiinde selbst wendeten sich in einigen Fiillen an die Curie des Patriarchen, wodurch sie sich einen herben Tadel der Grazer Eegierung zuzogen (1646). Diesem Beispiele einer Regierungsbehorde *°lgten die Ffarrer, von denen sich nur wenige in Fiillen geistlicher Gerichtsbarkeit an den Nuntius, die meisten aber an die Curie in Udine "'endeten. Um diesem Ungehorsain ein Ende zu machen, ordnete der Eaiser den Bischof Marenzi von Triest ab mit dem Auftrage, im Ein-Vernehmen mit dem Capitiin von Gorz den Pfarrern ihre Einsetzungs-^ecrete abzufordern, und wenn sie von dem Patriarchen ausgestellt waren, die Widerspenstigen mit der Sequestrirung ihrer Einkiinfte zu ^•'strafen (1656). Diese Strenge hatte den erwiinschten Erfolg. Da der Eatriarch Girolamo Dollino gevvalute, dass er auf diesem Wege nichts ‘) Der Nuntius pflegte zur Ausubung der geistlichen Gerichtsbarkeit in dem Merreichischen Antheile der Erzditicesc den Bischof von Triest oder jenen von 1‘edena zu delegiren. Erwahnenswerth aber ist es, dass schon ein Jahrhundert vor 'E*' Aufliebung des Patriarchates selbst in p&pstlichen liullen, wo von Osterreichi-schcn Ortcn der ErzdiOcese die Rede ist. die Bezeichnung gebraucht wird: in ^eniitatu Goritiensi, Aquilejensis seu Goriciensis Diocesis. auszurichten vermoge, ohne den Clerus grossen Unannehmlichkeiten auszusetzen, sclilug er, mit Unterstiitzung der papstlichen Curie, einen andern ein. Er trachtete in unaufrichtiger Weise die Freundschaft der kais. Minister zu gewinneu, damit sie, wenn sie es nicht offen billigen kiinnten, doch stillsclnveigend liingehen lassen mochten, \vas er fur das offentliche Wolil und die Belange seines Amtes zu thun beabsichtigte, und es gelang ihm. Mit Hilfe des piipstliehen Nuntius bevvog er die osterreichischen Erzdiacone, von ihm heimlicher Weise die Decrete der patriarchatischen Delegation fur ihr Amt zu verlangen, worauf der piipstliche Nuntius dieselben mit anderen von ihm ausgestellten De-creten bedeckte, um die Besorgnisse des kaiserlichen Hofes nicht wach zu rufen. Der Erzdiacon Crisai von Gdrz uberschritt in anderer Weise die Grenzen seiner rechtmassigen Wirksamkeit, indem er, die hieriiber be-stehenden Gesetze nicht achtend, die Civilangelegenheiten des Clerus vor seinen Richtersluhl zog. Der Capitiin Carl Graf Thurn setzte die— sen Uebergriffen Schranken, und verbot allen Laien und Geistlichen unter oiner Strafe von 50 Dukaten, in Civilsaehen vor dem Gerichte des Erzdiacons zu erscheinen. Unter Thurn’s Nachfolger Katzianer stieg aber die Anmassung Crisai's noch viel lioher, und er wurde hierin voni Volke unterstutzt, welches vor diesem Richterstuhle seine Streitsachen kostenfrei austragen konnte. Der Capitiin musste im Einvernehmen mit den Standen an den Hof recurirren, um diesen Missbrauchen ein Ende zu maclien. Wie weit dieses Bestreben der Ausdehnung der geistlichen Juris-diction ging, zeigte die 1670 erneuerte Ausgabe der Municipalstatuten. In dem Capitel, welches von der Competenz des Forums handelt, wa-ren in der friiheren Ausgabe die Real-Streitsachen der Kirchen und der Geistlichen der Behandlung durcli das adelige Tribunal zugevviesen. In dieser neuen so wie in der nachfolgenden Ausgabe vom J. 1688 aber war diese Bestimmung ganzlich unterdruckt worden. Der Capitiin Stubenberg machte die Grazer Regierung darauf aufmerksam, welche cine Untersuchung gegen die Urheber dieser Fiilschung anordnete (1691)1 bei dieser Untersuchung gelang es aber eben so wenig, als bei der nachfolgenden (1603), zu entdecken, von weui dieselbe herriihrte. Diese Unzukdmmlichkeiten fuhrten iminer mehr zu der Ueberzcu-gung, wie wunsohenswerth dio Erriclitung eines Bisthums in Gorz sei, um Ordnung in den kirchlichen Angelegenheiten zu schaffen. Die Stiinde richteten wiederholt ihre darauf Bezug nehmenden Bittcn an den llof; allein theils die herrschenden Kriege, thoils das Misslingeu der Mission Peslers nach Rom Hessen es zu keiner Entscheiduug gelangen. Selbst das bescheidene Bestreben des Capitiins Lanthiori, die Kirche in G Or* zu einer Gollegiatkirche umi die Pfarrei daselbst zu einer Propstei zu eiheben (1633), liatte eben so vvenig Erfolg, als das Begehren von Gradišča, oinen eigenen von Gdrz unabhangigen Erzdiacon zu erlialten. Ein gunstiger Umstaud schien die Errichtung eines Bisthums nalier zu Kiicken; der Gorzer Gullini, Pfarrer zu Hensperg in Steiermark, hatte durch Testament sein Vermogen zur Stiftung eines Bisthums in Gorz v'ermacht. Die Stapde sandten Ludvvig v. Coronini, Beichtvater aiu kais. Hote, nacli Wien, um die Angelegenheit zu betreiben; er musste ihnen aber die entgegenstehenden Sclnvierigkeiten hervorheben, indem er be-'norkte, dass ein vom Patriarchen abliangiges Bisthum vom kais. Hote "iclit zugelassen werde, einem unabhangigen aber sowohl der Papst als Venedig entgegen treten wiirden (1687). Der Capitan Stubenberg von Gdrz schilderte in dem ihm hieriiber abverlangten Gutachten die Nach-tlieile der Unterordnung der Didcese unter den papstliohen Nuntius, "'elclier stets darauf bedacht sei, die Autoritat und die Rechte des Patriarchen aufrecht zu erlialten, er bemerkte ferner, dass man bei den Glerikern und Geistlichen in der Grafschaft grosse Scandale wahrnehme; Bering sei die Zalil der ehrbaren und unterrichteten Geistlichen, gross Jene der schleeht qualifizirten und derjenigen, ivelche ein iibles Beispiel Heben. Dabei blieb es aber, und bis zum Schlusse des Jahrhundertes 'var \veiter keine Rede inehr von dem Gorzer Bisthume. Das Capitel von Aquileja zeigte sich dem ausseren Anscheine aach untenviirtig gegen die Regierung, trachtete aber n ur darnach, die Autoritat des Patriarchen, trotz des bestehenden Verbotes, unter dem ^ulke zu befestigen; die Consecrirung der heiligen Oele wurde nach Edine iibertragen, die Veiwaltung der Kirchen eitolgte nach dem alten bberkominen unabhangig von dem Erzdiacon in Gdrz. Als dieser die 'leni Capitel untenvorfenen Kirchen visitiren wollte, \vidersetzte es sicli deiuselben (1642), und erhielt eine scharfe Riige vom Landeslursten, als es das Jubilaumsdecret im Namen des Patriarchen in der Kirche v°n Aquileja verkiindete. Die Bemiihungen des K. Leopold L, die Erem-b°n von dem Capitel auszuschliessen, blieben erfolglos. Umsichtiger be-nahui sicli das Capitel von Cividale, welchcs einen reiclien Besitz im b*ebiete von Toliuein und sieben von ihm besetzte Pfarreien daselbst Zl> schiitzen hatte. Es ivusste sich sowohl beim Papste wie am kais. Hufe in gutem Ansehen zu erlialten und beniitzt.e die Fiirspracho des l>aPstes beim Kaiser, so wie jene des Kaisers beim Papste, wenn es e*ne Angelegenheit durchsetzen \vollte. Die Verausserung des Capita-»ates von Tolmein an eine adelige Familie ervvockte im Capitel die Hesorgniss, dass die strengen Massregeln des Capitans Thurn wieder auflnben oder andere Beschrankungen ihm drohen konnten. Um diesen z"vorzukommen, suchte das Capitel die Bestatigung seiner Privilegien ^r* v. Ciournig. (liiri und Gradiura. 57 beirn Kaiser Leopold (1693) nach. Bei der hieriiber eingeleiteten Ver-nehmung der Behorden kamen zvvar manche Uebelstande zu Tage, dass das Gapitel durch funt' oder seehs seiner Mitglieder alljahrlich seine hierlandigen Kirchen (wofur diese die Kosten zu bestreiten hatten) un-tersuche (welchem nur durch die Aufstellung eines Vicars oder Erz-diacons abzuhelfen sei), dass es den hierlandigen Clerus verhalte, seine Recurse nach dem Auslande zu machen und sich nach Cividale zu be-geben, dass es keinen osterreichischen Unterthan in seine Gemeinschaft zulasse, dass die kais. Unterthanen verhalten seien, mit schvveren Kosten in geistlichen Sachen sich nach Cividale zu \venden; demungeachtet gelang es dem Capitel durch den Schutz, den es bei llofe fand, die Bestiitigung seiner Privilegien zu erlangen, womit zugleich die geriig-ten Uebelstande fortdauerten. Die Pfarreien der Grafschaft verblieben im 17. Jahrlmnderte unter landesfiirstlichem Patronate; nur jene von Canale ging in das Patronat der Familie Rabatta liber, so wie die neu erricliteten Pfarreien von Dornberg und Ungerspach in jenes der Familien Rabatta und bezug-licli Edling. Das Vicariat in Gradišča wurde nach der Uebertragung der Grafschaft an den Fiirsten Eggenberg in eine Pfarrei umgestaltet (1649). Nach der Mitte des Jalnhundertes traten die Pfarrer zusammen und verlangten die Ausdehnung des Quartese — einer Abgabe des vierzig-sten Theiles des Ertrages —, vvelchem mehrere Besitzungen unterlagen, auf die gesammte Grafschaft; das adelige Tribunal, dessen Spruche die Sache unterzogen wurde, erkannte jedoch, dass es bei dem alten Iler-kommen verbleiben und dem Landiuanne keine neue Last aufgelegt \verden solle. Der General des Franciscaner-(Minoriten) Ordens bemiihte sich, dasKloster zu Gorz der okonomischen Aufsicht der Stande zu entziehen, und wendete sich desshalb an den Eizherzog Ferdinand (1649), ohne jedoch seine Absicht zu eneichen. Dringender, aber auch berechtigter, vvaren die Bestrebungen des Ordens, die Stelle eines Guardians der weltlichen Ernennung zu entziehen. Nach langen nicht ohne I^eiden-schaft gefiihrten Kampfen kam man endlich dahin uberein, dass der Orden zwei oder drei Candidaten fiir die Stelle eines Guardians vor-zuschlagen hiitte, von vvelchen die Stande einen ernannten. Das Kloster wurde liber Antrag des K. Leopold I. mit piipstlicher Genehmigung von der venezianischen Provinz losgetrennt und mit der steirischen vereinigt. Das Capuzinerkloster in Gorz Hess allmalig die Verpfliclitung seiner Einsetzung ausser Acht, die Stadt mit einem Fastenprediger zu versehen, und musste desshalb von der Regierung daran erinnert werden (1604) Gleichwolil unterblieb dieses mit der Zeit giinzlich, und die Stadt berief ihren Fastenprediner andersvvo her. Auch (Jieses Kloster wurde mit der steiiisdien Provinz vereinigt. Der Eiler, welchen die Capu-ziner im Uebrigen fur die Befriedigung der religiiisen Bediirfnisse ent-vickelten, veranlasste die Griindung neuer Kloster dieses Ordens in Cormons (durcli den Grafen Raimund v. Tliurn), in Heiligenkreuz (durcli den Grafen Friedrich v. Attems) und in Gradišča. Ferdinand II., ein Freund der Jesuiten, welclier diesen Orden in seinen Liindern einfuhrte, griindete audi in Gdrz ein Jesuiter-Colle-giura (1615). Die Jesuiten, welche sicli durcli ilire Pflege der Krziehung Und des Unterrichtes einen guten Ruf envorben liatten, wurden mit Preuden von den Bewolinern aufgenommen, die liiermit zu der Erwar-tung berechtigt waren, ihrer Jugend einen besseren Unterricht ange-deihen zu lassen. Die Jesuiten erwarben bald (1010) das schiinste llaus der Stadt (die nachherige erzbiscliofliclie Residenz), und ivurden nach liergestelltem Frieden von den Standen durcli eine Geldsunnne und einen jahrlichen Beitrag zu ihrer Erhaltnng bis zur Erlangung einer dauernden Stiftung unterstutzt. Letztere liess auch niclit lange auf sicli warten. Im Jahre 1018 erhielten sie die Pfarre von S. Pietro bei Gorz, eine der besten des Landes, deren Einkiinfte sie an sicli Zogen, wiihrend sie die Seelsorge durcli einen Vičar venvalten Hessen. Nicht lange nachher erhielten sie auch vom Kaiser Ferdinand II. die Giiter der Deutschordens-Commende zu Precenico, fiir welche dieser Orden durcli die Ervrerbung der Herrschaft Olbersdorf in Sclilesien entschiidigt vurde (1023). Auch Private \vidmeten ilinen ilire Spenden; so iiberliess ilinen Caspar von Dornberg die Kirelie S. Giovanni in Gorz mit ilirem Ver-uiiigen, und Vittoria Jordana vermachte ilinen alle ilire betrachtlicben Giiter. Die Jesuiten envarben sicli bald durcli ilire liohere Bildung das allgomeine Vertranen, und \vurden in sclnvierigen Angelegenheiten hiiufig um Rath gefragt. Selbst die Stiinde, obwohl sie einen eigenen theologi-sclien Consulenten liatten, wendeten sicli an sie bezuglich einer mit Eid-schvvur bekriiftigten Schlussfassung um Rath: wie dieser ausfiel, \veiss man uicht, die Stiinde vvaren aber von ilirem Zvveifel befreit und verletzten ein Gesetz, das sie zu lialten feierlich versprochen liatten. Die Jesuiten griin-deten, um ihren Anliang zu vermehren, Verbriiderungen unter dem Namen Congregationen, sowohl unter den Schiilern, als unter dem Adel und deni Biirgerstande, deren Zweck daliin gerichtet war, die Functionen in ihrer Kirelie desto feierlicher zu gestalten. Durcli die Jugend, welche insgesammt ilire Schulen besuchte, verbreitete sicli ihr Einfluss liber alle Stiinde, welcher durcli ilire Verbindungen am Ilofe um so miich-tiger wirkte. Dazu trug auch bei, dass sie das Redit zur Ernennung 57 * des Pfarrers in Giirz, der ersten geistlichen Wiirde des Landes, welche demnach auch selil' begelirt war, erhielten. Ilir Vorsatz, die Procession am Frolinleichnamsfeste abzuhalten, erfuhr demungeaclitet Widerstand von Seite des Pfarrers, der sich sein altliergebraclites Ilecht niclit nehinen lassen volite; die Sache wurde beigelegt, indem der Pfarrer die Procession des Morgens nach wie vor abliielt, und die Jesuiten dieselbe des Naoliniittags veranstalteten. Audi ihr Bestreben, fur die Oommende Precenico Sitz und Stimme im Landtage zu erlangen, vvurde von den Stiinden niclit beriicksichtigt. Die landesfiirstlichen Commissare beim Landtage gestanden ihnen zwar dieses Recht zu, doch bracliten die Stiinde dieses Zugestandniss niclit zur Ausfiihrung, nachdem sie von den steirischen Standen die Auskunft erhalten hatten, dass die Jesuiten, vveil sie keinen infulirten Abt besitzen, kein Redit liaben, deni Landtage beizuwohnen. Alle spšiteren Beinuhungen des Ordens, zu seinem Ziele zu gelangen, blieben fruclitlos, bis es ihm nach der Abtretung der Grafschaft Gradišča gelang, unter die dortigen Stande aufgenommen zu werdeu. Ilire steigende Macht und ihr Ansehen bei Hote erregte allmalig das Misstrauen unter dem Adel; die Begiinstigun-gen, welche letzterer sonst unmittelbar vom Landesfursten erhielt, konnten nun meist nur durch Vermittlung der Jesuiten gevvonnen \verden. Dazu kam das Missvergniigen, dass die Jesuiten die besten Pfarreien des Landes inne hatten, und die Furcht, dass sie deren nocli mehrere an sich ziigen. Der Adel \vendete sich diessfalls an den Papst, um zu envirken, dass die Gesellschaft Jesu ilire Begehrlichkeit mitssige und keine \veiteren Beneficien enverbe (1040), komite aber dort eben so ivenig ausrichten als beim Kaiser (1041), von welchem die Stiinde sogar begelirten, dass den Jesuiten abgenoimnen werde, was sie zwan-zig Jahre friiher erhalten hatten. Im Gegentheile erhielten letztere auch nocli die Plane Comen mit denselben Begiinstigungen, wie jene von S. Pietro (1003)*). Das Nonnenkloster von Aquileja, dessen Giiter zum grossen Theile auf osterreichischem Gebiete lagen, nahin nur veuezianische Tochter auf2). Da sich die GOrzer St.inde eine gleich vortheilhafte Unterbringung ihrer Tochter sichern wollten, erbaten sie in Rom die Errichtung einer \veib-lichen religiosen Gemeinschaft in Giirz, vvelcher die auf Osterreichischem Gebiete gelegenen Giiter des Klosters von Aquileja zugewiesen werden ') Sie hatten auch die 1’farre ven Lncinico, die hcste nach jcner von GOrz, an sich gehracht, wenn sich nicht die dortigen Gerichtsherren, Grafen Attems, dem widersetzt hatten. Aus diesem Grunde liatte Pesler die Sequestrirung der Giiter des Klosters in Antrag gehracht. sollten, vermochten aber niclits zu erreichen (1606). Din Standc be-schlossen hierauf ein eigenes Nonnenkioster zu errichten (1623). Es dauerte aber dreissig Jabre, bis das KI oster fertig gebaut war und die erforderliclien Gelder beisamraen waren; der Kaiser steuerte liierzu 10.000 fl. bei, die Stiinde bewilligten 5000 fl. Den Grundstock der Stiftung aber bildete ein selir betrachtliches Vermachtniss des Freili v. Chiesa fur ein Kloster, \voriiber die Stiinde zu verfiigen hatten. Das Kloster wurde den Clarisinen eingerauint; sein innerer Bestand gerieth aber durcli die ubergrosse ascetische Strenge des Gapuziner-Guardians, \velcher die geistliche Aufsicht dariiber fiihrte, in Gefahr, bis durcli den Nuntius in Wien eine gemiissigtere Disciplin eingefiihrt wurde. Die Stiinde hatten ilire Beitrage an die ausdriickliche Bedin-gung gekniipft, dass in das Kloster ausschliesslich Patrizieitochter auf-genoiunien \verden sollten, und jede Abvveichung daven vorliiufig ihrer Prufung und Genehmigung vorbehalten bleibe. Sie varen daher ent-tauscht, als in der piipstlichen Mestatigungsbulle ihrer, als Griinder des Klosters, gar niclit gedacht, sondern n ur ervvahnt wurde, dass die Stiinde mit den iibrigen Bewohnern der Stadt um die gniidige Gestat-tung dps Klosters gebeten hatten. Auf einem Hiigel niichst der Stadt Gorz hatte der Grundherr Graf Mathias Thurn eine kleine Kirche nebst einein Wohnhause fur Geistliche erbaut. Um den Besitz dieser Kirche entspann sicli ein langjahriger Streit zvvischen den Carmelitern und den Dominicanein. Sie wurde zuerst den Carmelitern eingerauint, ivelche z\var zeitweilig den Dominicanern weichen inussten, aber endlich, unterstiitzt durcli die machtige Fiirspraclie der Jesuiten bei Hofe, iliren Besitz behaupteten (1648) und vom Grafen Thurn den beuachbaiten Wald geschenkt er-hielten; der Versuch, die Pfarre von Lucinico sicli anzueignen, gelang aber niclit. Die Dominicaner wnrden dafiir vom Grafen Strassoldo in Parra aufgenommen (1646), wo sie ein Kloster errichteten. Ebenda- selbst \vurde vom Dominicaner Basilio Pica eine religiose Gemein- schaft fur Weiber aus dem Bauernstande (istituto delle poverelle di S. Caterina) ge.riindet. Der \vohlthiitige, der KrankenpHege sicli widmende Grden der harmherzigen Briider fand seinen Eingang in Gorz durcli den Fiei-nerrn Johann Vreit Delmestre, welcher ein von diesen Religidsen ge- leitetes Spital mit einer Kirche stiftete (16)5). Ueber Anregung der Kaiserin Eleonore fiihrten die Stiinde die Ursulinerinen in Gorz ein, welche sicli mit der Erziehung und dem Unterrichte der weiblichen •Dtgend befassten. Die Schwester Caterina Lambertina dei Pauli, welche flie Ordenshiiuser in Wien, Prag und Graz eingericht.et hatte, kam mit vier ()rdensschwestern nach Giirz (1672) umi leitete das Kloster durch raelir als zwanzig Jahre. Durch die Mitgift, der eintretenden Candidatinen und eine weise Sparsamkeit erlangte sie die Mittel zur Erbauung einer Kirche und zur Erwerbung von Grundbesitz. Ausser den von den Jesuiten gegiundeten Bruderschaften wurde von dem Gorzer Clerus noch jene des h. Michael bei der Pfarrkirche gebildet, welche zahlreiche Mitglieder und reiche Beitriige derselben erhielt. Wahrend das Vermogen der Kirchen in Folge nachliissiger Ver-waltung sicli venninderte, errveiterten die religiosen Orden immer melir iliren Besitz. Dieser Umstand rief bei den innerBsterreichischen Stiinden die Besorgniss wacb, dass der Besitz zur todten Hand eine den allgemeinen Wohlstand gefahrdende Ausdehnung erlangen konne. Sie richteten demgemass ihre Bitte an den Landesfiirsten, dass den religiosen Gemeinschaften die Vennelirung ihres Grundbesitzes unter-sagt \verde. Sie erreichten zwar diesen Zvveck nicht, doch gelang es ihren wiederholten Anliegen, z\vei hierauf beziigliche Entscheidungen za envirken, wodurch den Laien gestattet rvurde, ihre an die Geistlichen verausserten Giiter gegen Erlag des Kaufpreises zuriickzulfisen (1663), und das Verbot erlasseu wurde, irgend einen Verkauf, eine Verpfandung oder Schenkung von Giitern an religidse Gemeinschaften oline vor-liiufige a. h. Genehmigung vorzunehmen (1669). Die Grundstiieke der Kliister wurden iibrigens besser bewirthschaftet als jene der Privat-besitzer, und namentlich standen die Weingarten der Jesuiten in dem Rufe einer trefflichen Bearbeitung. c) Im 18. Jiihrhunderle. Das von Kaiser Ferdinand 11. orlassene Verbot der Ausiibung der geistlichen Gerichtsbarkeit in dem osterreichischen Antheile der Didcese blieb ftlr den Patriarclien von Aqui)eja auch withrend der ersten Hiilfte des 18. .Tahrhundertes in Geltung, ebenso wie das Verfahren der Vene-zianer, eine jede Einmischung des kaiserl. Hofes in die Enennung des Patriarclien hintanzuhalten. Kaum trat der neue Patriarch in seine Function ein, als unmittelbar darauf der Senat den Coadjutor ernannte und der Papst ihn bestatigte. K. Leopold I. und K. Carl VI. hielten jenes Verbot aufrecht, und letzterer befahl der Gorzer llegierung dariiber zu \vachen, dass kein osterreichischer Unterthan sicli an die Curie des Patriarclien wende. Dieser strengen Befehle ungeachtet, nahm es sicli der Patriarch Dionigi Dolfino heraus, in Begleitung seines Coadjutors in den Gorzer Ortschaften Ajello und Tapogliano zu erscheinen und daselbst Akte geistlicher Gerichtsbaikeit vorzunehmen. Der Clerus unter-stiitzte die Bemiihungen des Patriarclien, sicli in dem Besitze der Juriš- diction zu erlialten. Um dieser Unsicherheit eiu Ende zu machen erbat sich K. Carl VI. vom Papste Clemens XII. die Genehmigung, dass der Nuntius von Wien den Bischof von Laibach mit der Ausiibung der bischbflichen Gericlitsbarkeit in dem dsterreichischen Antlieile der Erzdiocese betraue; er erhielt dieselbe, doch scheint sie nicht zur Ausfuhrung gekommen zu sein. Im darauffolgenden Jalire erneuerte der Kaiser sein Anliegen in Rom in Betreff der Ernennung des Patriarchen, doch ohne Erfolg. Der Papst pflegte diese Verhandlungen einer Con-gregation von Cardinalen zu iiberweisen, vvelche dieselben naeh der strengen Vorschrift des canonischen Rechtes behandelte und dalier stets verneinend entschied. Der Papst konnte sich auf diese Entscheidung berufen, und vvar der Verlegenheit enthoben, bei seiner Endentscheidung den Riioksicliten gegen einen befreundeten Hof, denen er sich sonst nicht giinzlich zu entsclilagen vermocht liiitte, Rechnung zu tragen. Der Nuntius in Wien fuhr dalier in der Venvaltung der geistiichen Gerichts-barkeit fort, er ertbeilte den Erzdiaconen die geistiichen Vollmachten, verfiigte iiber die Weihen und entschied in geistiichen Rechtssachen. Kiir die Uebenvachung der Pfarrer in Vollzug ihrer Pflichten, tur die geistiichen Beduifnisse des Volkes und die Aufrechterhaltung der Disciplin war dabei weniger gesorgt. Die Dinge waren zu einem Punkte gediehen, dass sich die Ueber-zeugung iramer mehr befestijite, man kdnne aus den Wirren liber die geistliche Leitung des Landes nicht anders als durch die Errichtung eines nationalen Bisthums gelangen. Die Gorzer Stiinde wirkten dnrch 'viederholte Vorstellungen aut' dieses Ziel hin, und es schien die Er-teichung desselben einen Augenblick nahe. Man wollte das Wiener Risthum zu einem Erzbisthum erheben, und glaubte durch die Eman-cipirung des dsterreichischen bis nach Kiirnten und Steiermark reichen-den Antheils der Aquilejer Erzdiocese die Mittel zu gewinnen, das Wiener Erzbisthum besser zu dotiren, und gleiohzeitig ein Bisthum in Gdrz zu schaffen. Die entgegenstehenden Schwierigkeiten waren jedocli zu gross, und das Wiener Erzbisthum ward errichtet, ohne mit diesem Klane in Verbindung zu kommeu. lnzwischen setzte K.. Carl VI. die strengen Massregeln gegen das Capitel von Aquileja fort; es wurde ilnn "nter Androhung des Sequesters bedeutet, den beiden Vicaren Sitz und Stimme im Capitel einzurauuien, den Stand seiner Einkunfte anzu-geben, es wurde ihm untersagt, die orledigten Cononicate Fremden zu verleihen, und man Hess auch zuvveilen die Sequestrirung seiner Ein-kiinfte eintreten. Auch dem Papste Clemens XII. wurde duicli den Gesandten Grafen Ilarrach vorgestellt, man miisse aus gewichtigen Ur-sachen die Fremden von der Kirche von Aquileja fern lialten. Durch die eingetretene Veranderung in den Personen der legierenden Hiiupter eroffnete sich endlich eine Aussicht zur Beilegung dieses Jahrhunderte lang wilhrenden Streites.' Benedict XIV. hatte den papstlichen Stulil bestiegen, ein erleuchteter, frommer, tur das Seelenheil seiner Heerde wahrhaft besoruter Kirchenfiirst, und Maria Theresia, eine eben so gottesfurehtige als thatkraftige Fran, die sich die Beforderung des Wohles ihrer Unterthanen zur ersten Regentenpflicht machte, war ant' den Thron ihrer Vater gelangt. Sie sandte den Pater Augustin von Lugano, einen beriihmten Prediger, an den Papst, um ilirn die traurige Lage der ihres Oberhirten beraubten Diocese vorzustellen. Benedict XIV., den erwarteten Widerstand Venedig’s eben so wenig als die Schvvierig-keiten achtend, welche sich seinen Vorgangern entgegenstollt hatten, beriicksichtigte die Vorstellung Maria Theresien’s, und beschloss einen apostolischen Vičar mit der geistlichen Oberleitung der Aquilejer Erz-dibcese dsterreichischen Antheils zu betrauen. Nicht sobald hatte der Senat zu Venedig diese Ansicht durchschaut, als er sich durch seinen Botschafter dariiber beklagte und ihm einen feierlichen Protest dagegen zu machen auftrug, solite er die Erlassung der Bulle nicht hindern konnen. Nach einem kurzen durch den Krieg veranlassten Aufschub kam Maria Theresia wieder auf den Plan zuriick. Er wurde wesentlich durch die grossmuthigen Anerbietungen eines Gorzer Biirgers, Augustin von Codelli, gefordert, vvelcher sich erbot das geringe Stiftungscapital Gullini's fiir das Gorzer Bisthum durch eine bedeutende Summe zu vermehren und demselben iiberdiess eines der schiinsten Hiluser der Stadt fiir die Resi den z des Bischofs zu widmen, ein Anttag, vvelchen die Kaiserin in gnadigster Weise entgegen nahm'). Der Senat von Venedig bestrebte sich dahin zu vvirkcn, dass die Delegirung eines apostolischen Vicars mit jener Besclnankung, in der sie boi den frii-heren derartigen Abordnungen goschah, orfolge; als er aber merkte, dass das Einvernehmen zwischen Rom und Wien auf die Errichtung eines Bisthums in Gorz abzielte, sandte er seinen Botschafter nach Rom, urn schlcunigst und wirksamst dieser Absicht entgegen zu treten. Der Papst liess sich dadurch be\vegen, von der Errichtung eines Bis- ') Codelli widmete fiir das Bisthum in GOrz dic Summe von 40.000 fl. nebst einem vollstfindig cingeriehteten mit einem Gnrten, einem Weinberge und einer Capelle versehenen Palast zur bischfifiichen ltesidenz, und andere 40.000 fl. zur Stiftung der Propstei und zweier Bomherrnstellcn (der Dompropst solite daraus ein Einkommen von tMIOfl. und jeder der beiden Domherren ein solehes von 500 fl-beziehen). Zugleioh bestimmte er, dass, falls das Bisthum nicht sogleich zu Standc komme, der apostolische Vičar in den Genuss dieser Stiftung treten solite. Dic Kaiserin Maria Theresia genehmigte diese Stiftung mit dem Erlassc vom 8. November 1747 und verlieh dem Pairizier Codelli und seinen Nachkomrnen das Patronatsrecht iiber die Dompropstei und die Pfarre von Mossa, seiner Besitzung. thums abzuselien, bestand aber auf deni Plane der Absendung eines apostolisehen Viears, veleher durchgefiihrt, die Redite der Kirclie von Aquileja nidit beeintrachtigte. Da der Senat dieses Auskunftsmittel, welches auch friiher schon melnmahls in Amvendung gekoniinen var nidit zu hindern vermoclite, suchte er seine Ausfiihrung wenigstens zu verzdgern, und trachtete sidi vor Allem in Kenntniss des Planeš und der Bedingungen zu setzen. Aus der ihm hieriiber gemachten Mitthei-lung ersah er mit Missvergniigen, dass das Gebiet und die Kirche so 'vie das Capitel von Aquileja von der Jurisdiction des Viears nidit ausgenommen war, dass letzterer das Recht liatte Svnoden zu veran-stalten, und der Papst ihm das (sonst dem Patriarclien zustehende) Recht der Verleihung der Domherrnstellen vorbehalten hatte. Ueber die Anregung des Senats anderte der Papst einige Ausdriicke der Bulle, driickte aber zugleicli den Entschluss aus, fiir die geistlichen Bediirf-nisse der Dioeese zu sorgen, und nach erfolgter Delegation des Viears dessen Befugnisse festzusetzen. Diess var der Ptinkt, veleher die Span-nung zwischen dem Papste und dem Senate hervorrief. Der venezia-nisdie Botschafter protestirte formlieh dagegen, dass der Papst einen Vičar ernenne, oline dass man vorher mit ihm liber die Befugnisse des Vicariats einig gevorden sei. Dadureh Hess sich jedoch Benedict niclit abhalten, in einem Consistorium das Breve (vom 29. November 1749) der Einsetzung des Viears zu verkiinden, wobei die allgemeinen Bedingungen dieser Einsetzung mit dem Vorbehalte festgesetzt vurden, die besonderen Befugnisse des Viears gelegentlich seiner Ernennung '•ekannt zu geben '). Der Senat wurde dureh diese Erklitrung iiberrascht, da es vor Allem die Beschaflfenlieit dieser Bedingungen var, welche s,’ine Eifersueht rege erhielten. Der Botschafter vurde beauftragt, dem Rnpste die Unzufriedenheit des Senates bekannt zu geben und daraut' Z|1 bestehen, dass ersterer niclit \veiter in der Saclie vorgehe, bevor er die Einvendungen des letzteren vernommen liatte, ebenso protestirte der Pa-triarch feierlich gegen jede dem Rechte seiner Kirche zuvider laufende Neuerung. Der Papst hatte aber vor Allem die Bedihfnisse der seit s° lange vervaisten Didcese und die Beileguug des dureh Jalirhunderte ') Mit der Errichtung des apostolisehen Vieariates hatte die scit zwei Jahr-*uwdertcn bestandene Wiirde eines Erzdiacons von Gdrz und Gradišča ein Ende. beklcideten diese Stelle folgende Wurdentriigcr: 1570: Hieron. Catta, 1‘farrer v°n S. Peter, 1577: Joh. Tautscher, Pfarrer von GOrz, nachmals Bischof von Laibach, '■>80: Andreas Napokay Pfarrer von GOrz, wurde 1596 von seiiiem Posten entfernt, Hiflž strcitig und 1596 definitiv Joseph Panizzolo Pfarrer von GOrz, 1602: Peter Eagno Pfarrer von Cormons, 1630: Lucas Delnicstre Pfarrer ebendaselbst, 1656: Stefan Delmestre, des Lucas Nachfolger, 1668: Johann Crisai, Pfarrer von GOrz, erster infulirter Abt, 1702: Sertorius Delmestre, letzter Erzdiacon bis 1719. sich fortspinnenden Streites im Auge und vollzog durch die Bulle voin 17. Juni 1750 die Ernennung des apostolischen Vicars in der Person des Domherrn Carl Michael Grafen von Attems, welchem er die bischdfliche Wiirde verlieh. Die Neuerung gegen fruhere derartige Er-nennungen bestand darin, dass der Vičar diesesmal ein dsterreichischer uud nicht, wie bisher stets der Fali gewesen, ein venezianischer Unter-tlian war, dass seine Vollmacht nicht, wie stets friiher, eine auf Zeit beschršinkte, sondern dauernde, seine Jurisdiction eine umfassende und unbesclirankte war. Der Senat liess sich hierdurch zu einer starkeren Sprache dem Papste gegeniiber hinreissen und iibersandte einen feier-lichen Protest vor Gott, Seiner Heiligkeit und der ganzen Welt gegen die Einsetzung eines apostolischen Vicars sowohl als insbesondere gegen die Ernennung des Grafen Attems, welche er nicht nur unerlaubt und ungerecht, sondern aucli fiir nuli und nichtig erklare, gleichwie als wenn die angeblichen Breven niemals erlassen \vorden waren. Er liess es anch an diplomatischen Schritten nicht fehlen, und suchte den fran-zdsischen llof fiir seine Ansichten zu gewinnen, indeui er vorstellte, dass dieses eine Vorbereitung zur Unterdriickung des Patriarchates von Aquileja sei, tvelche ohne Verletzung seiner Rechte nicht erfolgen kdnne. Allein der an den Papst gerichtete Protest \vurde vom Cardinal-Staatssecretiir dem venezianischen Botschafter zuriickgeschickt, und der franzosisclie Hof, welcher die Handlungsweise des Papstes fiir begi iindeter erkennen moclite, als die Beschwerde Venedig's, betheiligte sich nicht an der Sache. Der Unmutli Venedig's steigerte sich aber iminer mehr, sein Botschafter wurde von Rom abberufen, und der piipstliche Nun ti us in Venedig verabschiedet. Es wurden gedruckte Zettel auf dsterreichischem Gebiete verbreitet, womit im Namen des Patriarchen alle Akte, welche der apostolische Vičar vornelnnen komite, namentlich in Bezug auf die Sacramente, fiir nichtig erklait \viirdon, und man liess von allen venezianischen Bischiifen eine Bittschrift an den Papst zum Schutze der aquilejischen Kirche untersclireiben. Gleicli-zeitig nalun Venedig die Vermittlung der Miichte von Frankreich und Sardinien, von Preussen und England in Ansprucli. Alles \var aber ver-gebens, der dsterreichische Clerus liess die Erklarung des Patriarchen unbeachtet, eben so wie der Papst die Bittschrift der Bischiife, und die Miichte, von den papstlichen Nuntien und den iisterreichischen Gesandten aulgekliirt, waren einstimmig darin, sich Venedig's nicht anzunehmen. Inzwischen richtete der Bischof von Laibach als Vollziehef der papstlichen Anordnung ein Umlaufschreiben an die Erzdiacone und Erzpriester der Diflcese, um sie von der Ernennung des apostolischen Vicars zu vorstMndigen, und Maria Theresia liess ihn nicht nur durch den Landesohef Freiherrn Dolin in den Besitz der Temporalien setzen, sondein forderte auch durch iliren Gesandten in Venedig den Senat auf, binnen drei Monaten seinen Botschafter nach Rom zuriick zu senden und den papstlichen Nuntius nach Venedig zuriick zu berufen, vvidrigen-talls sie mit Unterbrechung der diplomatischen Verbindung drohte. Es 'Var klar, dass die Aufstellung eines bestandigen Vicars zur Aufhebung des Patriarchates von Aquileja fiihren musste, so wie andererseits, dass ein solcher Mittelzustand den Keiin fortvvahrenden Zerwurfnisses des papstlichen Stuliles und des Wiener Hofes mit der Republik Venedig in sich trug 1). Als nun auch der Konig von Frankreich, Ludvvig XV., den Venezianern den Rath ertheilte, den Streit durch die Aufhebung des Patriarchates zu beendigen und der Senat, um den Grundstoff fur nie endigende Streitigkeiten zu beseitigen, sich endlieh selbst bestimmt fiihlte, die Abschaffung des Patriarchates zu beantragen, entschloss sich Benedict XIV., mit Hintansetzung aller vveiteren Riicksichten 2) die Bulle (vom 6. Juli 1751) zur Aufhebung des Patriarchates zu erlassen mit der Kundgebung seiner Absicht, ein Erzbisthum in Udine und ein anderes in Gorz zu errichten. Wer.ige Monate darauf erschien die Bulle vom 18. April 1752 iiber die Einsetzung des neuen Erzbisthums in Gorz und die Ernennung des apostolischen Vicars Grafen Attems zum Krzbischofe mit den jahrlichen Beziigen von 6000 fl. Hiermit stand in Verbindung die Unterordnung der vier Suffragan-Bischofe von Pedena, Triest, Trient und Como, die Bestellung des Domcapitels3), die Theilung *) *) Der Papst fand sich zur Aufstellung eines apostolischen Vicars veranlasst, 'veil er sich nicht entschliessen konnte, die Osterreichische Piocese giinzlich vom hatriarchate von Aquileja loszutrennen, und dadurch die Empfindlichkeit der venc-2'anisehen Regierung zu beleidigen. Es war aber in der That wenig damit gewonnen, 'veil die Hauptfrage iiber das Recht der Ernennung des Patriarchen nicht geliist "urdc und das Eeld der Beschwerden und Proteste fiir die venezianische Regierung sowohl als den Patriarchen otten blicb. *) Der 1’atriarch von Aquileja erneuerte seinen Protest dagogen, wclcher mdess, da ersterer nicht mehr von der venezianischen Regierung unterstiitzt wurde, «l>enso crfolglos blicb, als der Widcrstand des dortigen Capitels, vvelches mit Aus-iialunc der drei Osterreichischen Domherren Capella, Graf Lanthieri und Graf Edling sich gegen das Erlosehen seines Bestandes wehrte. 3) Das Domcapitel bestand aus dem Dompropste als dem Haupte dessclben mit einem Bezuge von !000 fi. und einem eigenen Wohnhause, einem Domdechant mit dem Titel eines Propstes von S. Stefane und einem Bezuge von 800 fi., einen Drimicerius mit dem Titel eines Abtes von Beligna und jahrlichen 000 fl., fiinf Domherren mit 480 fl„ sechs Mansionarien init je 200 fl. und zwei Capliinen mit je GO fl. Zu den Pomherrnstellen wurden vier vormalige Domherren von Aquileja "nd cin neu ernannter berufen, und spiiter wurden noch drei Domherren der neuen otiftung ernannt. der Einkiinfte der Commende von Rosazzo zvvischen Udine und Giirz, die Aufhebung der Abtei von Beligna und der Propstei von S. Stefano in Aquileja so wie einiger Pfarreien und die Anweisungen der Einkiinfte fiir den Erzbischof und das Domcapitel. Gleichzeitig mit diesen Eiu-leitungen vvurde der von der Kaiserin vorgeschlagene apostolische Vičar Carl Graf von Attems mittelst des envahnten papstlichen Breves (vom 18. April 175'2) zum ersten Erzbischof von Gdrz ernannt *). Maria Theresia erachtete die Griindung des Erzbisthums von Gdrz als einen der erfreulichsten Erfolge ihrer Regierungsthiitigkeit und iiberhaufte die erzbischdfliche Kirche mit (noch vorliandenen) Ge-schenken und Gnaden aller Alt; iiber ihre Vermittlung erhob der neue deutsclie Kaiser Joseph II. den Erzbischof von Gdrz zum Reichsfiirsten, \veiche Wurde auf seine Nachfolger iibergehen solite, und verlieh ihin die Abtei und Herrschaft Topolska in Ungarn. Leider aber \varen die Tage dieser neuen Einrichtung gezilhlt, sie fiel, vvenigstens fiir einige Jalire, nach nicht langer Dauer den rucksichtslosen centralistischen Reformen des Kaisers Joseph II. zum Opfer. Nach dem Tode des ersten Erz-bischofs Attems (f 1774) vvurde iiber Antrag der Kaiserin dtr Dechant des Domcapitels Iludolph Graf von Edling zu seinein Nachfolger ernanr.t. Dieser Kirchenfurst zeichnete sich durch Frdmmigkeit und apostolischen Eifer aus, verharrte aber, als vormaliger Canonicus von Acjuileja zu sehr in den alten Traditionen, um sich in die neue Zeit zu finden. Als K. Joseph II. das Toleranzpatent erliess (1781), weigerte ‘‘) Welche \Viehtigkeit man in Rom sowohl als in Wien auf dic durch die Aufhebung des Patriarchates und die Erriehtung der beiden Erzbisthiimer lierbei-gefiihrte giitliche Beilegung der Jahrhunderte langen Streitigkeiten zvvischen Kirche und Staat heilegte, zeigt die Art, wie man das Andenken daran der Naclnvelt iibcrliefern wollte. In Rom wurde fiir den Papst vom Maler Costanzo ein grosses Gemiilde veifertigt, welches die Aufhebung des Patriarchates bildlich darstelite Der Papst Benedict XIV. sowohl als die Kaiserin Maria Theresia liessen aus diesein Anlasse Medaillen priigen. Die rOmisclie Medaille ist auf der Vorderseitc mit dem Brustbilde des Papstes Benedict XIV. geziert und enth< die Emschrift Bened. XIV, Pont. MaX. A. XIV.; auf der Riickseite sind zwei ErzbischOfe mit Infel und Kreuz abgebildet, vvelche sich die Hande rcichen; die Emschrift lautet: Novo. Ecclesiarum. Foedere; die Inschrift unterhalb der Figuren aber: Tranquillitas Restituta. Die VViener Medaille enthillt auf der Vorderseitc das Brustbild des K. Franz !• und der K. Maria Theresia mit der Emschrift: Franc. Ang. et M. Theres. Ang-und auf der Riickseite dic Inschrift: Quod inter status Austr. et Venet, dissidia fuit — Patriarch. Aquilejcnsi in Metropoles Goricicns. et Etin. mutato — sedento Benedicto XIV. Imperantibus Franc, et M. T. Augg Pax subditis reddita MIiCCU-Ein Eiemplar in Gold dieser thalergrossen Medaille wird bci dem Erzbisthuinc GOrz aufbcwahrt. sicli Edling, dasselbe in seiner Didcese za veriiffentlichen. Er wurde hierauf nach Wien berufen (I7K2), uin sicli vor dem Kaiser liieruber zn rechtfertigen. Da ihm diess nicht gelang, fiel er in die Ungnade des Kaisers, welcher ihn nach seiner Riickkehr in seine Diiicese auf-fordern lies<, auf seinen Sitz Verzicht zu leisten. Die Verziohtleistung erfolgte aber an den Papst; der Kaiser, welcher nur durcli ein Duplicat verstandigt %vurde, verlieh dem Grafen Edling eine Pension von 10.000 fl. (das svstomisirte Einkommen des Erzbischofs betrug nur 6600 fl.) Der Papst nahm jedoch die Verzichtleistung, als auf keinem canonisclien Motive beruliend, nicht an, und ermahnte den Erzbischof auf seinem Sitze auszuiiarren (1783). Hierauf \vurden die erzbischoflichen Ein-kiinfte unter Sie^el gelegt und der Erzbischof unter Mittheilung der Eevorstehenden Aenderung in der Diocesan-Eintheilung aufgefordert deli nach Kom zu begeben, \vo er mit papstlieher Genehinigung seinen fdrmlichen Riicktritt unterzeichnete. Er erhielt vom Papste den Titel pines „Vescovo assistente al soglio pontificio“ (1783), ward aber vom Kaiser aufgefordert, seine Pension in den kais. Staaten zu verzehren l'nd zwar in Lodi (1787), wo er im boben Alter im J. 1803 starb. Nachdem die Aufhebung des Erzbisthuins (wozu das Benehmen Edling's 'vobl aucli beigetragen liaben moclite) beschlossen \var, verkiindigte der Freilierr von Brigido (nachmaliger Erzbiscliof von Laibach) dem Gonicapitel die Auflosung desselben, der Generalvicar vvurde nacli Laibach iibersetzt, und den Domherren der Genuss ihrer Prabenden auf Lebenszeit- zugesichert (1787). Es war die Absicht des Kaisers Joseph II., Um den Umfang der geistlichen Gerichtsbarkeit mit jenem der Givil— verwaltung in Einklang zu sotzen, in Graz ein Erzbisthum zu griinden, das Erzbisthum von Gorz samint den Bisthiimern in Triest und Pe-dena aufzuheben und dafiir zwei neue BisthUmer in Judenburg und in Gorz zu errichten. Allein an dem Widerstande des Erzbischofs von Salzburg als Metropolitan der Bisthiimer von Seckau, Gurk und La-Vant, vvelche gleichfalls beseitigt werden sollten, scheiterte der Plan. Es wurde hierauf beschlossen, in Laibach ein Erzbisthum zu errichten, das Bisthum aber nach Gradišča zu verlegen, mit welchem die Bis-Eiiimer von Triest und Pedena vereinigt wurden. Gradišča solite da-dureli fQr die Abziehung der Garnison entschadigt werden, wodurch die ^6wohner dieses Stildtchens sehr erfreut, jene von Gorz aber desto uiehr erbittert \vurden. Papst Pius VI. genehmigte durcli die Bulle v°m 18. Miirz 1788 die Aufhebung des Erzbisthuins von Gorz und durcli jene vom 20. August 1788 die Erriohtung des Bisthums von Gradišča. Der Gouverneur Graf Brigido fiihrte den neu ernannten "ischof Graf luzaghi, fr uh er Bischof von Triest in den Besitz ein, "'•deber aucli sogleich daselbst ein Consistorium abhielt. Es zeigte sich aber alsogleich, dass es in Gradišča ganziich an den zur Unterbrin-gung des Bistlniiiis erforderlichen Gebiiuden fehle, vvesslialb Graf In— zaghi auf seinen friiheren Sitz nacli Triest zuriickkehrte. Nach dem Tode des Kaisers Joseph II. erlangte K. Leopold II. eine neue Bulle von Papst Pius VI. vom 20. September 1791, wodurch der Sitz des Bisthams wieder nach Giirz zuriickverlegt wurde, dasselbe aber den Ti tel Bistlium von Gdrz und Gradišča erhielt. Da diese Darstellung mit dem Ende des 18. Jahrhundertes ab-schliesst, so sei nur noch envahnt, dass nach dem Ableben des Grafen Inzaghi (f 1810) der neue Bischof Josef Walland (1819) seinen Sitz einnahm. Dem Kaiser Franz war es vorbehalten, die Einrichtung der Kaiserin Maria Theresia durch die Erhebung des Bisthums von Gdrz zu einen Erzbistlunn. vvelchem die Bischofe von Laibach, Triest, Pa-renzo und Veglia als Suffragane untergeordnet \vurden, wieder lierzu-stellen, \velche Einrichtung durch Pius VIII. mit der Bulle vom 27. Juli 1K30 die papstliche Bestiitigung erhielt. Bischof Walland wurde zum Erzbischofe erhoben, welche Wurde er bis zum J. 1834 bekleidete. Nach seinem Tode vvurde der Fiirsterzbischof von Lemberg, Franz Luschin (1834), seit \velcher Zeit der Erzbischof von Gdrz wieder in den Furstenrang eingesetzt wurde. Luschin starb im J. 1834, und ih m folgte der gegenwiirtige Fiirsterzbischof Dr. Andreas Gollmayer, ein durch seine Frdmmigkeit, Gelehrsamkeit und Treue gegen seinen Lan-desfiirsten ausgezeichneter Pralat, im J. 1833 nach. Alsbald nach seiner Ernennung zum apostolischen Vičar begann Graf Attems in seiner Didcese die geistlichen Visitationen, und setzto dieselben zum Woble und Nutzen der ihm untergebenen Geistlichkeit alljiihrlich fort. Im J. 1708 liielt er auch in Gdrz eine Provinzialsynode ab, wel-ehe in Amvesenheit eines landesfiirstlichen Connnissars von nahe an 300 Geistlichen besucht wurde ')• Die Beschliisse dieser Synode wur-den nach VVien zur Bestiitigung gesendet und erhielten dieselbe auch mit einigen Bescluankungen, welche inzvvischen die Ursache gewesen zu sein scheinen, dass diese Bestimmungen nicht verdffentlicht wurden. Die geistliche Gerichtsbarkeit, welclie sich in friiheren Zeiten nicht auf die rein geistlichen Angelegenheiten beschr&nkte, soudern *) *) Es wohnten derselben der Bischof von Pedena, die Procuratoren der anderen Suffragan-BischOfe von Triest, Trient und Como, eben so jene der BiscliOfe von Pola, Parenzo und Feltre (fttr den Ostcrrdichischen Anthcil in ihrer DiOcesc), die Abgeordneten der Capitcl von Pedena, Triest, Fiume, Cividale und Neumarkt, die Acbte von Cilli, Sittich, Freudenthal, I.andstrass, Victring, Arnoldstein und Saiz, S Erzdiacone, 1 geistliehe Connnissilre, 12 Dechante, 7 Vicnri foranei nebst vielen anderen Pfarrem und Geistlichen bei. auf alle weltliclien mit der geistlichen in irgend einem Zusaminenhange stehenden Sachen erstreckt hatte, erlitt im Laufe des 18. Jahrhundertes, dem fortschreitenden Geiste der Zeit entsprechend, nielnfache Einscliran-kungen. Kaiserin Maria Theresia verbot den geistlichen Gerichten, ohne eine Mitwirkung der vveltlichen eine Excommunication zu verhangen, schrieb die hierbei so wie bei den Processen gegen die Besessenen und der Hexerei Angeklagten zu beobachtenden Formlichkeiten vor, be-stiminte die weltlichen Beisitzer solclier Untersuchungen, bob die Asyle auf und reformirte das Schulwesen. Der Clerus war iiber diese Beschran-kungen seiner Wirksamkeit sehr missvergniigt; am empfindlichsten aber fiel ihm, dass die Yerwaltung der geistlichen und Spitalsgiiter seiner unmittelbaren Aufsicht entzogen wurde. Dagegen ervveiterte die Kaiserin den Wirkungskreis der Bischofe hinsichtlich der Kloster, ihrer Disciplin und der von ihnen besetzten Pfarreien, und verpflichtete die Laien in Dispensfallen nicht unmittelbar. sondern durch Vennittlung der Bischofe nacli Rom zu recurriren. Kaiser Joseph II. beschrankte 'veiter den Wirkungskreis der bischoflichen Consistorien als goistlicher Gerichte, erklarte die Eheversprechen fiir rechtlich wirkungslos, und ubertrug die Ertheilung der Dispense vor der Verkundigung der Ehen, die Erkenntnisse liber die Ehescheidungen und die Giltigkeit der Ehe in iliren biirgerlichen Wirkungen, insbesondere hinsichtlich der Legiti-mitiit der Kinder an die iveltlichen Gerichte. Das Capitel von xYquileja war im Beginne des 18. Jahrhundertes von seinem triih er en Ansehen sehr herabgesunken und zu einer speci-fisch venezianischen Prabende auf osterreichischen Gebiete umgevvan-delt. Die Wahlen der Domberren mussten, vvie die Gdrzer Stiinde be-i'ichteten, der Genehmigung des venezianischen Senates unterzogen "erden. Die wiederholt.en Vorstellungen der Stiinde hatten seit 1733 den theihveisen Erfolg, dass einige osterreichische Domherren erwalilt wurden; allein dieselben ivurden von den venezianischen Domherren nicht als legitime Mitglieder des Capitels betrachtet und von den Ver-sammlungen desselben ausgeschlossen. Die ungesund gewordene Lage von Aquileja hatte es mit sich gebracht, dass nur fiinf oder sechs Domherren im Winter den Kirchendienst daselbst verrichteten; sonst veriveilten sie in Udine, wo auch seit dem Beginne des Jahrhundertes alle Versammlungen des Capitels abgehalten wurden. Dieser Zustand 'Valute bis zur Aufhebung des Patriarchates fort. In engerer Verbindung mit der Grafschaft stand das Capitel von Dividale, welches in der llauptmannschaft Tolmein einen reichen Besitz 80 wie sammtliche Pfarren sein eigen nannte, und Sitz und Stimme ■ni Gdrzer Landtage hatte. Es vvar durch papstliche Bulle mit bischdf-licher Gerichtsbarkeit, unabhilngig vom Patriarchen ausgestattet, und iibte dieselbe audi auf bsterreichiscliem Gebiete aus, indein es die dortigen Bevvohner vor seinen Ricliterstuhl nach Cividale berief, und die Tolmeiner Pfarren mit schvverer Belastungihres Verinogeiiij jahrlich visitirte. Es hatte zvvar K. Carl VI. das Capitel dem allgemeinen Ge-setze untervvorfen, dass fremde geistliche Behorden die Jurisdiction auf hierliindigem Gebiete nur durch einen osterreichischen Vičar ausiiben sollten, erhielt aber die Begiinstigung, dass es fiir das erste Mal einen ausvvartigen Erzdiacon in Tolmein, wenn sieh kein osterreichiseher fiinde, bestellen diirfe. Das schlaue Capitel reclmete aber auf die VVandelbar-keit der Regierung, und ernannte in ununterbrochener Reihenfolge drei venezianische Erzdiacone, vvelche sammtlich die Bestatigung der K. Maria Theresia erhielten. Erst das Gesetz des K. Joseph vom J. 1782, welches allen fremden geistlichen Behorden die Ausiibung ihrer Jurisdiction in Oesterreich untersagte, setzte der Wirksamkeit des Erzdia-cons in Tolmein ein Ende. Damit war aber audi ein bedeutender oko— nomischer Nachtheil verbunden, da bis dahin das Capitel das Eiukom-men der Pfarren von Tolmein an sich gezogen und dieselben mit ein-fachen von ihm bezahlten Vicaren besetzt hatte. Es ivurden in Folge obigen Gesetzes seine Einkunfte sequestrirt und dem Religionsfonde zuge\viesen. Doch gelang es den Bemiihungen des Capitels, nach zvvei Jahren wieder in den Besitz seiner Einkunfte zu gelangen, mit der einzigen Verpfliclitung, fiir die Schule von Tolmein jahrlich 300 fl. beizusteuern. Das Domca|)itel des neu errichteten Erzbisthums in Gorz erhielt von den Standen nicht nur als Naehfolger des Capitels von Aquileja das Curialvotum im Landtage, sondern es \vurde auch den drei Wiir-dentragern des Capitels der personliche Zutritt zu dem Landtage ein-geriiumt. Das Capitel verlangte aber und erhielt auch die Zulassuug sitmmtlicher Domherren zum Landtage. Es vvurde auch sonst mit vie-len ilusseren Ehren ausgestattet. Der Papst hatte den Domherren den Gebrauch der Cappa, wie jenen der artgesehensten deutschen Domstifter gestattet, sie erhielten auch von ihm die Ehrenzeichen als apostolische Protonotare; demgemass vertauschten sie die mit dem Bildnisse der Kaiserin gezierte Medaille, \velche ihnen letztere zu tragen erlaubt hatte, mit dem bischdflichen Kreuze. In den Pfarreien ergaben sich wenige Veriinderungen; nur wurde unter K. Joseph II. die Pfarre in Gorz in zvvei Pfarreien und eine Caplanei getheilt, und eine Anzahl neuer Caplaneien auf dem Lande, jedocli mit sehr geringen Beziigen, erriohtet. Das Recht der Stiinde, den Guardian des Minoriten-Klosters zn Gorz zu ernennen, erlosch allmalig durch Nichtausiibung. In dem Con-vente der barmherzignn Binder ergaben sich Unordnungen sovvohl i11 der Vervaltnng, als in den sittliehen Betragen der Conventualen; ps Pi'ging der Befehl, die italienischen Mitglieder daraus zu entfernen. Das (unbedeutende) Kloster wurde der steirischeu Provdnz zugewiesen, aber von den Mitgliedern verlassen, nachdem K. Joseph II. alle Spitaler des Landes in ein einziges Gesammtspital vereinigt hatte, und die barm-herzigen Briider die Leitung desselben ubernahinen. Im Laufe des 18. Jahr-hundertes entstanden vier neue Kloster in der Grafschaft. Die Do-minicaner von Farra suchten ein neues Kloster in Cormons zu griinden; obwohl von den Einwohnern unteistiitzt, konnten sie doch, wegen des Widerstandes des dortigen Capuzinerklosters, ihre Absicht lange nicht ausftihren, bis endlich ein ansehnliches Vermachtniss des Andreas von Donatelli sie ihr Ziel erreichen Hess. Sie batten dabei die Verpflich-tung ubernommen, eine Schule zum Vortheile der dortigen Jugend zu eroffnen. Diese Elementarschule Hessen sie spater auf und hielten da-fur Vortrage liber Philosophie und Moraltheologie so\vohl tur Cleriker als tur Weltliche. Spater an ihre Verpflichtung erinnert, mussten sie dieselbe durch einen Beitrag zur neu errichteten deutschen Elementar-schule daselbst losen. Ein drittes Kloster beabsichtigten die Domini-eaner in Ajello zu errichten, erfuhren aber auch dort den Widerstand des Capuzinerklosters in Gradišča, welches dadurch eine Verminderung in seinen Collecten befiirchtete. Erst nach dem Aussterben der Fiirsten von Eggenberg, \velche die Capuziner begiinstigten, konnten die Domi-nicaner zum Baue der Kirche und des Klosters in Ajello schreiten ’), mussten sich aber dabei den von den Capuzinern gestellten Bedingun-gen unterveifen, namlich keine Collecte vorzunehmen, dem Capuziner-kloster einen (geringen) jahrlichen Tribut zu entrichten, und sich wah-rend der f^astenzeit des Predigens in Ajello zu enthalten. Die Domi-nicaner erwarben sich durch ihren exemplarischen Lebensivandel so \vie durch ihre ausgebreiteten Kenntnisse die allgemeine Achtung. Eine Einwohnerin von Cormons, Orsola Grota, vereinigte daselbst eine Pri-vatgesellschaft tur geistliche Uebungen und den Unterricht der vveibli-clien Jugend, vvelche durch die Untersttitzung des Edelmannes Sulpizio von Strassoldo zu einem offentlichen vom Papste Benedict XIII. und dem Kaiser Carl VI. anerkannten Institute (Istituto delle sorelle della rarita) umge\vandelt wurde. Auch die Priester der frommen Schulen (Piaristen), die Nachtolger der Jesuiten in dem Unterrichte der Jugend, errichteten 1778 einen Convent in Gorz. Ungeachtet der gesetzlichen Beschrankungen, durch welche die K. Maria Theresia es erreichen wollte, dass nur grossjahrige, gehorig ') Diesc Naehricht Morellis steht ttbrigcns in einigcm Widerspruche mit der 1’hfttsaehc dass der Fttrst Johann Siegfried von Eggenberg das Dominicanerkloster v»n Ajello im Jahre 1*1i griindete. I i. v. CzottrniR, und Grudisr.i. 58 vorgebildete Jiinglinge in die geistlichen Orden aufgenomraen vverdon sollten, gescliah es doch, dass junge, dem Lernen abholde, kenntniss-lose Candidaten Aufnahme daselbst fanden, bis K. Joseph II. die meisten Kloster aufhob und fiir die iibriggebliebenen das Verbot erliess, keine Jiinglinge aufzunehmen, bevor sie nicht den Cursus an einer theolo-gischen Facultiit vollendet hatten. Audi die religiosen Bruderschaften, vvelcbe auf dem Lande fast in allen Pfarreien entstanden \varen, und oft nur zum Zwecke dienten, den Beivolinein Beitrage zu entlocken. wurden von K. Joseph aufge-hoben , an deren Stelle eine einzige allgemeine, unter dem Namen des Institutes dgr christlichen Liebe treten solite; die Giiter der aufgeho-benen Bruderschaften vvurden tlieils diesem Institute libenviesen, theils zur Erhaltung der Schulen gewidmet. Die bedeutenden Veranderungen, welcbe im Laufe des 18. Jahr-hundeites in dem Bestande der religiosen Gemeinsohaften eintraten, wurde durch die Aufhebung des gefiirchteten und machtigen Jesuiten-ordens eingeleitet. Nachdem die Regierungen von Portugal, Spanien und Frankreich dieselben aus ibren Staaten vertrieben hatten, beschloss Papst Clemens XIV. die Aufhebung des Ordens (1773), \velche sohin auch in den osterreichischen Staaten ausgefiihrt ivurde. Bei der Auf-bebung des Collegiums in Gorz wurden die Giiter desselben dem Stu-dienfonde einverleibt, das Collegium aber zu einer Kaseine venvendet1 2). 1) Das inventarisch aufgenommene VermOgen derselben bestand in 283.043 fl. 2) Die Jesuiten, welche im Jahre 1013 von Graz nach GOrz gekommen waren, envarben ilir erstes Eigenthum, die Kirche S. Giovanni mit dem anstossenden Hause, durch Freigebigkeit des Freiherrn Caspar Veit von Dornberg (1613) welcheni bald andere Geschenke (worunter eines zu 1000 fl. vom General Maradas) und Vermacbtnisse folgten. Eine bedeutende Vermehrung ihrer Einkiinfte zog ihnen die Vrerleihung der Pfarre von St. Peter 1018 zu. Im Jahre 1019 beganncn sie die Ankiiufe von Hiiusern an dem Traunikplatze, in welche sie 1021 ilir Collegium verlegten. Die Gnade des Kaisers Ferdinand II. wendete ihnen durch die Verleihung der Giiter der Deutschordens-Comthurei von Preeenico (1022) eine ansehnliche Vermehrung ilircs VermOgens zu; sie warfen ibre Augen auch auf die reiche Abtei Rosazzo, allein da die Einkiinfte derselben als eine Commende der Cardinal Lodovico bezog, so erhiclten die Jesuiten in G (ir z von ihrem Ordensgeneral in Rom die Weisung, diesenWunsch zu unterdrlicken und nie mchr dieser Sache zu cnvahnen. Die Stiftung des Werdenberg’schen Seminariunis, welches der Leitung und Vervval-tung der Jesuiten tibergeben und 1630 in das neue grossartige Gebiiude tibcrtragen wurdo, war ein neuer Erfolg der Jesuiten. Die Stiindc \vchrten sich zwar gegen diese Uebersiedlung, indem sie fanden, dass dann das Seminarium zu nahe an dem Nonnenkloster S. Chiara zu liegen kiime, wurden aber mit ihrer Reclamation abge-wiesen. Das den Jesuiten zugestandene Recht den Pfarrer von GOrz zu ernennen (1640), so wie die Verleihung der Pfarre von Comen (1003) erliOhten ihre Macht und ilir Ansehen betriichtllch. Im J. 1040 errichteten sie bei der ersten Jubelfeier Hierauf folgte die umfassende Massregel des Kaisers Joseph II., durch tvelche alle dem beschaulichen Leben gevvidmeten Kloster beiderlei Geschlechtes aufgehoben und nur jene anfrecht erhalten wurden, \vel-che sich der Seelsorge, dem Unterriehte oder der Krankenpfiege widmen (1782). Diese Aufhebung traf in der Grafschaft zuerst das Kloster Su Chiara (der Clarissinen) in Gorz, sohin das Benedictinerinenkloster von Aquileja, dessen Nonnen sich zwar meist in Cividale aufhielten, das aber ansehnliche Giiter, die nunmehr sequestrirt wurden, auf dsterreichi-schem Gebiete hatte 1). Dasselbe Schicksal traf bald darauf auch die religiose Frauen-Gemeinschaft „delle poverelle“ in Farra und etwas spater (1785) die Kloster der Minoriten in Gorz und Porpetto, jene derCapuziner in Gradišča und Cormons und der Carmeliter in Gorz. Das Minoriten-kloster in Gorz wurde den Franciscanern, die von Monte Santo nach Gorz iibersetzt worden (1786), eingeraumt. Die Wallfahrtskirche am Monte Santo wurde im J. 1793 wieder eroffnet und mit Weltgeistlichen besetzt *). Der Zustand der Geistlichkeit in der Grafschaft war im Beginne des 18. Jahrhundertes ein beklagenswerther; es fehlte das Oberhaupt, 'velches sie leiten, die Disciplin aufrecht erhalten, die Autoritat liber sie ausiiben solite. Unwissenheit und Sittenlosigkeit nahmen im Clerus iiberhand. Mit der Einsetzung des Erzbischofs trat aber eine heilsame Wendung ein; in eifriger Ausiibung seiner oberhirtlichen Pflicht wen-dete er alle Mittel an, um den Clerus aus seinem Verfalle emporzu- ihres Ordens die Statue des h. Ignaz von Loyola am Traunikplatze. Naehdem sie ihr Vermbgen durch mehrere Vermiichtnisse (vvorunter eines von Giitern im Werthe von 16.000 fl. von Adam Clemse in Dornberg) und kaiserliche Schenkungen vermehrt hatten, schritten sie zu der Erweiterung ilires Collegiums und zum Baue der an-stossendcn grossartigen Kirche des h. Nicolaus im J. 1664. Der erstc Bau stilrzte cin, als er bald vollendet war. Der Bau schritt langsam vor, und wurde erst 1737 beendigt. Bei der Aufhebung des Ordens vvurde das auf 67.476 fl. geschatzte Colle-ffium dem Militiir behufs der Umvvandlung zu einer Casernc ilbergeben; aus dem anderen reichen Besitze der Jesuiten wurden die beiden von ihnen besessenen Pfarreien von S. Pietro sainmt sechs Filialen und Comcn mit liegenden Grunden im IVerthe von 22.976 fl. und von 6404 fl. dotirt und der Ueberschuss des VermOgens dem Studienfonde zugewiesen. ') Sie hatten schon friiher die Aufforderung erhalten, ihr Hospiz in Cividale zu verlassen und die heisse Jahreszeit auf Osterreichischem Gebiete zuzubringen; diesem Befehle aber sich zu entziehen gewusst, da sie bei Errichtung de' Erzbis-thums in GOrz vom Papste in besonderen Schutz genommen worden waren. Sie nahmen bloss TOchter vcnezianischer Adeliger als Novizinen auf, und hatten in Cividale ein prachtvolles Gebaude fiir ihre Unterkunft errichtet. *) In der Folge wurde das Franciscanerkloster in GOrz demolirt, den Con-ventualen aber das Kloster in Castagnavizza angewiesen, in welchem sie sich noeh Regpnvviirtig befinden. heben , er besuchte alle Pfarren , und erliess so zweckentsprechende Verfugungen, dass er hierliber die warine und lobende Anerkennung des Papstes Benedict erhielt. Er nalim aber bald \vahr, dass das tief wurzelnde Uebel durch einfaclie Vorschriften nicht gehoben werden konne. und dass es sicli vor Allein darum handle, die junge Geistlich-keit zu sittlichen und frommen von dem Geiste des Evangeliums er-fullten Priestern heranzubilden. Mit grossein Aufvvande errichtete er, unterstutzt von der Herzogiu von Savoyen, geb. Fiirstin von Liechtenstein, ein geraumiges (heute nocli bestehendes) Seminarium, worin die dem geistlichen Stande sich widmende Jugend Unterkunft und einen entsprechenden Unterricht, um aus ihr tiiclitige Pfarrer zu erziehen, erhielt. Die Kaiserin Maria Theresia besvilligte die Verwendung der iiberscliussigen Einnahmen aller Kirclien der Dibcese zu diesem Beliufe, schenkte eine Summe dafiir und stiftete seclis Platze fur die Erlial-tung von sechs Clerikern aus der Triester Diocese. Die Jesuiten hatten sich der Errichtung des Seminariums widersetzt, da sie befurcliten mussten, dass dadurch die Gebrechen des Unterrichtes in dem von ihnen geleiteten Werdenberg'schen Seminar an’s Tageslicht kominen \viirden. Sie vermochten dieselbe zwar nicht zu verhindern, doch er-wirkten sie ein kais. Decret, \vodurch angeordnet wurde, dass Niemand in dem Seminarium Aufnahme finden dtirfe, der nicht zuvor den Lehr-curs in der Jesuitenschule vollendet. und die niederen Weihen empfan-gen hiitte. Der Nachfolger des Erzbischofes, Graf Edling, iibte gleiche Sorgfalt fiir das Seminarium, fur dessen Enveiterung er betrachtliche Summen \vidmete. Mit der Aufhebung des Jesuitenordens griff ein neuer Geist und eine bessere Methode in der Lehre der Philosophie und der Theologie PlatzJ; in den Seminarien und Klbstern musste der Unterricht nach den in den dffentlichen Schulen vorgeschriebenen Lehr-buchern ertheilt werden. Kaiser Joseph 11. unterdriickte die Kloster-schulen, welche sich dem neuen Systeme nicht fiigen \vollten, und erliess mehrere Vorschriften zur Reform des Glerus. Er verordnete, dass Niemand die htihere Weihe erlangen kiinne, der nicht den theologischen Lehrcurs vollendet hiitte, dass jeder Gandidat fiir eine Domherrnstelle friiher zehn Jalire in der Seelsorge gevvirkt haben nilisse, und errichtete fur den Unterricht und die Erziehung der Cleriker Generalsemi-narien, von denen jenes in Graz die Gdrzer Cleriker aufnahm. Hier-mit wurde zeitweilig das Gdrzer Seminarium aufgelassen und in eine Gaserne umgewandelt. Das Kloster S'“' Glaia in Gdrz war von den Landstanden er-richtet worden, und diente ausschliesslich zur Unterbringung der Pi-trizier-Tdchter. Den Sttinden tiel daher die Aufhebung desselben em-pfmdlich. Um daher einen den Zeitverhiiltnissen entsprechenden Er- satz zu gewinnen, richteten sie ihre Bitte an Kaiser Joseph II., dass er fur die Gorzer adelige weiblicho Jugend die Errichtang eines Da-luenstiftes (gleichvie es in Steiermark und in Tirol gegriindet vorden) anordne, und demselben das Vermoaen des aufgehobenen Klosters S'- Clara zuzuveisen gestatte. Das Gesuch vurde in Beriicksichtigung ge-zogen, das Damenstift erhielt aber seine Vervirklichung erst im Jahre 1797. Es wurden ursprunglich 12 Stiftplatze gegriindet, von denen 7 an die vormaligen Nonnen des ervvahnten Klosters verliehen varen. Die Stiftsdamen erhielt en jahrlich je 300 fl. und einen ange-messenen Rang, sie waren der Gemeinschaft des Lebens nicht unter-Vorfen und auch sonst in der freien gesellschaftlichen Bevegung, so wie an ein Eingehen einer Ehe nicht gehindert. In der Folgezeit vard die Zalil der Stiftplatze auf 17 erhoht. Die Sorge fur die Erhaltung und gute Venvaltung der Kirchen-giiter nahm die Regierung, wie ihre zahlreiclien Verordnungen be-zeugen, in vielfaltigen Anspruch. Es vard, vie es damals noch ange-messen scliien, vorgeschrieben, dass die an Private geliehenen Capi-talien der Kirche zuriickgefordert und in Staatspapieren angelegt vurden, ferner, dass die liegenden Giiter veraussert und dafiir Staats-papiere angeschafft \verden sollten. Die Aufhebung der Kldster und Veriiusserung ilner Giiter vermehrte den Grundbesitz der Privaten ansehnlich; diese Verausserungen brachten in der Grafschaft 340.000 fl. ein, deren Abfluss nach anderen Piovinzen in dem besclirankten Geld-utnlaufe fiihlbar wurde, und eine Vorstellung der Giirzer Regierung veranlasste. Wenn in diesem Abschnitte die kirchlichen Angelegenheiten um-fassendere Erdrterungen gefunden haben, so vird dieses dadurch ge-rechtfertigt, dass die Streitigkeiten iiber das Patriarchat von Aquileja einen den engen Rahmen der Provinzialgeschichte veit iiberragende Wichtigkeit an sicli trugen. Es ivar diess, auf beschranktem Gebiote, eine Erneuerung des langvierigen Streites zwischen der kirchlichen und her weltlichen Macht, ivelche die Blatter der Geschichte des gesammten Mittelalters fiillen, nur mit dem Unterschiede, dass der beiderseits mit gleicher liartnackigkeit foitgesetzte Kampi' nicht mit dem Sclnverte auf blutiger Wahlstatt, sondern mit der Feder in diplomatischen Noten and papstlichen Erlassen gefiihrt \vurde. Auch varen die Rollen ge-'vechselt. Wahrend der piipstliche Stuhl sicli auf das politische Gebiet »telite, und die unverriickte Aufrechterhaltung einer veralteten, mit den geiinderten Zeitverhaltnissen nicht mehr vereinbarlichen Einrich-tung vertrat, varen es die osterreichischen Landesfiirsten, velche in ihien Anforderungen von der Sorge fur das geistliche Wohl ihrer Unteithanen geleitet vurden, und die gedeihliehe Wirksainkeit der kirchlichen Oberhirten behufs der Ausiibung der Disciplin (iber den Clerus, so wie die Befriedigung der religiosen Bediirfnisse des Volkes ihrer Lander anstrebten. Und diese Fiirsten waren nicht etwa Feinde der kirchlichen Obergevvalt, sondern von "liihendstera religiosen Eifer erfiillt, die thatkraftigsten Schutzherren des katholischen Glaubens und die muthigsten Vertreter der Rechte des Papstes. Das Schicksal fiigte es, da.ss gerade K. Ferdinand II., der glaubenseifrigste der osterrei-chischen Fiirsten, welcher in seinen Staaten die neue Lehre mit ge-vvaltiger Hand unterdriickte und selbst seine Krone auf das Spiel setzte, um die Reinheit des katholischen Glaubens in seinen Landern zu er-halten, mit der papstlichen Curie in den ernstesten Conflict gerieth und die strengsten Massregeln gegen den Patriarchen von Aquileja ergreifen musste. Um ein unpartheiisches Urtheil iiber diese Wirren zu fallen, ist es nothwendig, die aussere Veranlassung von den tiefer liegenden Motiven zu unterscheiden. Der erste Grund, auf welchen sich der Wider-stand der papstlichen Curie stiitzte, bezog sich auf die Anklage der Beraubung der Rechte der Kirche durch die osterreichische Occupation des Gebietes von Aquileja. Diese Anklage war aber durchaus nicht begriindet. In dem Kriege des Kaisers Max I. mit Venedig wurden gegenseitig feindliche Gebiete erobert und bei dem Aufhdren des Krieges besetzt gehalten; Venedig occupirte die dsterreichischen Be-sitzungen von Latisana, Belerado, Codroipo, Sivigliano, Muzzana, Mor-tegliano, Castelnuovo, Virco, Flainbro. Chiamarcis, Rovereto di Torso und Pordenone, Oesterreich gewann Gradišča und besetzte das Gebiet von Aquileja und Marano. Letzteres erklarte sich auch in den Ca-piteln von Worms und dem Compromisse von Trient bereit, das Gebiet von Aquileja herauszugeben, \venn seine iibrigen von Venedig bei jenen Verhandlungen angenotnmenen Bedingungen erfiillt \viirden. Da aber Venedig diese Zusage nicht einhielt, gab auch Oesterreich Aquileja nicht heraus. Es friigt sich, ob dabei die Territorial-Rechte der Kirche, beziiglich des Patriarchen von Aquileja, beeintriichtigt wurden; die Frage muss verneinend beantwortet werden. Als Venedig dem Patri-archenstaate ein Ende gemacht hatte, und es bestrebt war, diese Eroberung mit dem Mantel einer rechtmilssigen Enverbung zu bedecken, liess es in dem Vertrage mit dem Patriarchen Mezzarota vom J. 1451 dem letzteren eine Schein-Souveranit&t iiber das Gebiet von Aquileja mit dem Rechte der niederen Gerichtsbarkeit. Die Bewohner von Aquileja hdrten aber dadurch nicht auf, venezianische Unterthanen zn sein; sie waren den venezianischen Gesetzen untervvorfen und mussten filr die staatlichen Zwecke alle personlichen und sachlichen Leistungen, gleich den iibrigen Unterthanen Venedigs, iibernehmen. Oesterreich var auch vollkommen geneigt, dem Patriarchen dieselbe Stellung im Gebiete von Aquileja einzuraumen, wie er sie unter Venedig liatte, es handelte sich daher nar um den Weehsel der Territorial-Ober-herrlichkeit, velcher die bestehenden Redite des Patriarchen nicht beriihrte; der Antrag wurde aber vom Papste nicht angenommen, veil eine iibrigens vollkommen gereclitfertigte, sogleich naher zu envah-nende Bedingung daran geknupft var. Es musste iibrigens auffallen, und der osterreichische Hot' hob es in seinen Staatsschriften hervor, vie die papstliche Curie gegen diese angebliche Beschrankung der Rechte des Patriarchen die Anklage erheben konnte, vahrend sie docli die Beraubung des Patriaichen hinsichtlich seines gesammten unab-hangigen Staatsgebietes durch die Venezianer zugelassen hatte. Der zweite Grund des papstliclien VViderstandes lag darin, dass es die papstliche Curie fiir ihr Redit so vie fiir ihre Pfiicht hielt, die altehrviirdige Einrichtung des aquilejischen Patriarchates, als eine der angesehensten VViirden der Christenheit, in ilirem ganzen Umfange aufrecht zu erhalten. Abgesehen von der Schiidigung, welehe dem Patriarchate durch die \Vegnahme seines ganzen, dem venezianischen Staate einverleibten Gebietes zugegangen var, wurde der Umfang der geistlichen Gerichtsbarkeit durch die Aussclieidung des osterreichischen Antheiles an der Erzdidcese allerdings beschrankt worden sein. Allein die osterreichischen Fiirsten legten wiederholt, und insbesondere K. Ferdinand II., ihre Bereitvilligkeit an den Tag, den Patriarchen in dem ganzen Umfange seiner Gerichtsbarkeit auch auf osterreichischem Gebiete zu belassen, veno ihnen ein Einfluss auf die Ernennung desselbeo gewahrt vurde; unter diesem Zugestiindnisse volite K. Ferdinand selbst das Gebiet von Aquileja lediglich mit dem Vorbehalte der Territorial-Oberhenlichkeit an den Patriarchen iiberlassen. Diese Anforderung vurde aber von der piipstlicheii Curie standhaft zuriickgevieseu, vas um so Veniger erklarlich schien, als sie Venedig das Recht der Er-nennuug des Coadjutors und somit die Besetzung des Patriarchenstuhls ausschliesslicli iiberlassen liatte. Da diese Abliangigkeit von einem venezianischen Patriarchen nicht beseitigt zu verden vermochte, vurde zu dem virksamsten Auskunttsmittel, der Lostrennung der osterreichischen Didcese und der Errichtung eines eigenen Bisthums fiir dieselbe, geschritten. So lange der Patriarch ein unabhangiger, vom Papste un-mittelbar ernannter Kirchenfiirst var, konnte die Ausdehnung seiner Gerichtsbarkeit auf (gdrzisches und) osterreichisches Gebiet, venn sie gleich von manchen Unzukdmmlichkeiten begleitet var, ertragen werden; von dem Zeitpunkte aber, als er ein von der venezianischen Ernennung abhiingiger Kirchenoberer vurde, var, vie auch bald die Erfahrung lelirte, ein Einfluss desselben auf deu osterreichischen Clerus unzulassig. 9‘20 Giirz umi Gradisru unler »sterrcidiisclier Herrsdiafl. Iliermit aber knuimt man den Kern der Fr a ge niiher; es war im (irunde eino politische Angelegenheit, \velche man durch ilire kirch-liclien Beziehungen zu stiitzen suchte. Venedig konnte den Verlust des Gebietes von Aquileja niclit verrvinden; durch fast drei Jahrhun-derte setzte es alle Mittel in Bewegung, Krieg, Unterhandlungen und Intriguen, um ivieder in den Besitz desselben zu gelangen. Es wurde aber mit der gleicheu Zahigkeit, mit ivelcher von Venedig nach dessen \Vipdererwerbung getrachtet wurde, vom kaiserlichen Hofe festgelialten. Daber war es fiir Venedig ein ivillkommener Umstand, dass es durch die Vorschiitzung, die Rechte der Kirche seien durch die osterreichi-sclie Besetzung von Aquileja beeintraclitigt, die geistliclie Obergewalt zu seinern Bundesgenossen gewinnen konnte, gleiclnvie es fiir seine Zwecke von entschiedener Wrchtigkeit var, durch den Patriarchen, welcher ein gefiigiges Werkzeug fiir die venezianischen Plane sein musste, einen Einfluss im osterreicliischen Gebiete zu gewinnen, und zu diesem Behufe die geistliclie Gerichtsbarkeit desselben in der oster-reichischen Didcese aufrecht zu erhalten. Welcher Gebrauch hiervon gemacht wurde, zeigte sich alsbald dadurch, dass, als die dsterreichi-sche Festung Marano durch Ueberruiupelung in die Hiinde veneziani-scher Freibeuter gelangte, und noch niclit einmai an die venezianiscbe Regierung iibergeben \var, der Patriarch Dolfin und der von ihm in-spirirte Clerus die Bewohner von Aquileja zum Aufstande gegen die osterreichische Regierung und zur Untenverfung an Venedig beziiglich zur Vereinigung mit den Freibeutern aufregte. Ein solches Benehmen liess nnr zu deutlich die Gefahr erkennen, ivelche fiir die Sicherheit des osterreicliischen Gebietes aus der \Yirksamkeit eines venezianischen Patriarchen envachse, und musste zu der Ausschliessung eines solchen unwiirdigen Kirchenoberen, so wie zu dem Verlangen fiihren, dass dem kaiserlichen Hofe ein Einfluss auf die Ernennung des Patriarchen ein-geraumt \verde. Es war dieses Verlangen nicht soivohl auf das Miss-trauen gegen die geistliclie Wirksamkeit des Patriarchen als gegen dessen politische Umtriebe gegrundet; dieses zeigte sich iviihrend der Zeit als der Patriarch Francesco Barbaro sein geistliches Amt ver-ivaltete. Er hielt sich von jeder politischen Einmisclmng fern, und war nur mit der eifrigen Erfilllung seiner geistlichen Pflichten beschiiftigt. Desshalb konnte er auch ungehindeit seine Wirksarnkeit auf den dster-reichischen Antheil seiner Didcese ausdehnen und erhielt von deni osterreicliischen Hofe in Graz alle Forderung seiner geistlichen Oblie-genheiten. Es war diess aber nur eine Ausnahme, welche um so eher dazu fiihren musste, das osterreichische Gebiet vor dem schiidlichen Einflusse minder eifriger Nachfolger sicher zu stellen. Die sich lange hinziehenden Verhandlungen, insbesondere aber die heimliche und we- nig wurdige Art d er Emennung des neuen Patriaichen Gradenigo fuhr-ten endlicli den Kaiser Ferdinand II. zu dem Entsclilusse, den vene-zianischen Patriaichen jede Ausiibung kirchlicher Gerichtsbarkeit auf osterreichischem Gebiete zu untersagen. Diese streng aufrecht erhal-tene Massregel anderte zwar nicht den starren Sinn des Papstes Urban Vlil., machte aber doch auf ihn einen tiefen Eindruck. Er so-wohl als seine Nachfolger suchten auf Umwegen den Widerstand der osterreichischen Landesfiirsten zu ervveichen, und waren zu Concessionen wie zu der Ernennung eines apostolischen Vicars geneigt. Venedig \vusste aber jedesmal dieses Entgegenkommen zu hindern , oder doch derart abzuschvvachen , dass es zu keinem Erfolge kam. Nach mehr als zvveihundertjahrigem Streite war es endlich dem erhabenen Ober-haupte der katholischen Kirche, Papst Benedict XIV., beschieden sich der geistlichen Noth der Bevvoliner der osterreichischen Kirche zu er-barmen und fiir deren religiose Bediirfnisse Sorge zu tragen. Aber auch er beachtete bei aller Geneigtheit, den kirchlichen Wirren in der Erzdiocese Aquileja ein Ende zu machen, die venezianischen Ein-streuungen in so weit, dass er zvrar den neu eingesetzten apostolischen Vičar mit weiter als je zuvor reichenden Vollmachten ausstattete, aber es docli nicht wagte, die Rechte des Patriarchates grundsatzlich zu beschriinken. Erst als Venedig, \velches dem Verfalle seiner Macht schnell entgegen ging, sich vergebens um die Unterstiitzung der frein-den Machte bevvorben und von einer derselben sogar den Rath erhal-ten hatte, durch Aufhebung des Patriarchates dem Streite ein Ende zu machen. und als es hierdurch sich zu dem Antrage der Aufhebung bewegen liess, nahm Papst Benedict dieselbe mit freudigem Ilerzen vor, und genehmigte die Errichtung des Erzbisthums von Gorz, durch 'velchen verehrungsvviirdigen Entschluss die Ruhe und der Frieden in die geistlichen Belange der osterreichischen Didcese zuriickkehrte und die Disciplin wieder hergestellt wurde. Und somit fand dieser lang-'viihrende Streit durch politische Anregung seine Beendigung, gleich 'vie er aus politischen Ursachen entsprungen war. Er erneuert alte Lehren der Gcschichte, denn er zeigt, dass die Kirche ohne den Staat, go wie dass der Staat ohne die Kirche nicht gedeihlich sich entwickeln kiinne, dass daher beide darauf angeviesen sind, in Frieden und Ge-•»einschaft mit einander zu leben, was aber nur geschehen kann, wenn 8>ch die Kirche der Uebergriffe in die Staatsgevvalt und der Staat der bebergriffe in die kirchlichen Rechte enthalt, und insbesondere, wenn ^ie Kirche es unterliisst, sich zum \Verkzeuge fiir politische Zwecke herabzuwiirdigen. Dieses Ziel ist aber nur durch die Errichtung von Uandeskirchen, d. h. der Bestellung von einheimischen Bischofen zu er-'cichen, welche unbeschadet der kirchlichen Obergewalt des Papstes, ihres Amtes im eigenen Lande walten, ohne in die politischen Be-ziehungen zu einem fremden Lande vervvickelt zu werden. Dem neuen durch die Gunst und Gnade der frommen Kaiserin Maria Theresia reichlich ausgestatteten Erzbisthume, aut' \velches die Traditionen des altehrwiirdigen in den Zeituinstanden aber verkommenen Patriarchenstuliles ubergegangen waren, schien eine vielversprechende Zukunft zu erbliihen. Leider aber wahrte sein ruhiger Bestand nicht lange. Es erlag der nivellirenden Thatigkeit des Kaisers Joseph II., welcher den Umfang der geistlichen Gerichtsbarkeit mit jenen der Civil— behorden in Uebereinstimmung bringen wollte, und welchem der Sitz dei Metropolitangevvalt in der Nahe der Grenze nicht genehm war. Ohne politische Nothwendigkeit stiirzte er das von seiner Mutter er-richtete und sorgsam gepflegte kirchliche Gebaude um und beging einen argen die Reehte der Kirche beeintrachtigenden Missgriff, indein er das Erzbisthum zu Gtirz aufhob, nach Laibach verlegte und dafiir in Gradišča ein Bisthum errichtete, ohne sich vorher auch nur iiberzeugt zu haben, ob dort dafiir die erforderlichen Bedingungen vorhanden seien. Dieser durch die papstlichen Bullen von 8. Marž und vom 20. August 1788 formell gut geheissene Missgriff wurde z\var nach Kaiser Joseph’s Tode alsbald durch die mit der papstlichen Bulle vom 20. September 1791 genehmigte Zuriickverlegung des Bischofsitzes nach Gorz beseitigt. es wahrte aber noch vierzig Jahre und blieb dem Kaiser Franz I. vor-behalten, gestiitzt auf die Bulle desPapstes Pius VIII. von 27. Juli 1830, das Erzbisthum von Giirz mit dem Glanze des Furstentitels und dein vollen Umfange seiner Machtbefugnisse als Metropolitankirche desKonigs-reiclis Illyrien wieder herzustellen und dadurch an die alte liebgevvordeii® Schopfung der Kaiserin Maria Theresia wieder anzukniipfen. 11. Erziehung und Unterricht, Geistescultur. Die Bildung st and im Allgemeinen in der Grafschaft bei dem Beginne des 16. Jahrhundertes auf einer sehr niedrigen Stufe. Der U'1' terricht beschrankte sich auf die Anfangsgriinde der deutschen, italieni" schen und lateinischen Sprache. Spiiter (1573) wurde von den Stilmi®11 auch eine Lehrkanzel der biirgerlichen Gesetze errichtet. K. Ferdinand hatte in Wien die Vortriige in den hdheren Schulen vermehrt und e'" Collegium fiir die Erziehung der adelig(>n Jugend gegriindet, an welchem auch die Gflrzer Jugend theil zu nelimen hatte. Die Schulen, welch® die Jesuiten im J. 1576 in (iraz erdffneten, zahlten auch Gdrzer i" der Reihe iluer Zdglinge. Trot/, der Schwierigkeiton, welche die (Idrzei Jugend im eigenen Lande fiir ilire Ausbildung (and, war doch die Zal1' jener, die sich zu hdheren Posten im Dienste des Staates und der Kirche emporschwangen nicht gering. Aus Gorz gingen im 18. Jahrhunderte drei Bischofe von Laibach, drei Bischofe von Triest hervor, und als es sich im J. 1595 um die Besetzung des Postens eines Landesver-wesers handelte, zahlte man dreizehn Bevverber dafiir. Jene jungen Manner, welche sich der Rechtswissenschafren \vidmeten, begaben sich zum Studiuin derselben meist auf die damals in so hohem Ansehen stehende Hochschule zu Padua; manche andere, den besseren Standeu Angehorige wurden auch durch Privatlehrer in der Heimat unter-richtet. Die Geistlichen kamen fiir den slavischen Theil des Landes meist aus Krain und fiir den friaulischen aus den venezianischen Pro-vinzen. Dieser ungeniigende Zustand des Unterrichtes dauerte auch im Beginne des i 7. Jahrhunderts fort; Privatlehrer theilten ihre ungenii-genden Kenntnisse den Schiilern mit und die Pfarrer ertheilten einigen Unterricht im Lateinischen. Eine bessere Wendung trat mit der Nieder-lassung der Jesuiten in Gorz ein. Der Unterricht wurde in ihren Schulen regelmassiger und griindlicher ertheilt, besonders wohltliatig wirkten sie aber auf die Erziehung ein, \velche in ilirem Collegium weit mehr als in den elterlichen Hiiusern gefdrdert wurde; die Schuler zeigten sich gelehriger und ihre Sitten wurden gesanftigt. Noch sichtlicher traten diese giinstigen "JVirkungen hervor, als der Hofkanzler Graf Werdenberg in Gemeinschaft mit seiner Gemahlin Catharina gebornen Freiin Coronini ein Collegium zur Erziehung der Jugend griindete und die Leitung des-selben den Jesuiten ubertrug. Er widmete dieser Stiftung ein entspre-chendes Gebiutde in der unteren Stadt und eine betriichtliche Summe (22.700 fl.) zur Erweiterung desselben so wie zur Unterhaltung von 24 armen Zoglingen In diesem Collegium \vurde eine gute Disciplin gehandhabt, und es erwarb sich einen solchen Ruf, dass auch von aus-'varts Schuler hinzustromten. Der Unterricht in der Jesuitenschule war anfanglich auf die lateinische Sprache beschrankt, und wurde zu Ende des Jahrhundertes iiber Anliegen der Stande auf eine Lehrkanzel der Logik und eine der Physik und Metaphysik ausgedehnt'^I. Der Umfang des Unterrichtes so wie die Lehrmethode der Jesuitenschulen liess ’) Die Stiftungsurkunde ist in Della Bona’s Zusatzen zu Morelli’s Gesehichte von Gorz (9. B. S. 139—143) enthalten. Die Emennung von Ifi ZOglingcn behielt Braf Werdenberg sich und seinen Erben vor, und dieses Recht wird noch heute von dem letzten SprOsslinge der Familie der Stifterin, Freiin von Buffa geb. Grafln Coronini ausgeiibt, nachdem an die Stelle des Jesuiten - Collegiums im Laufe der ^eiten das erzbisehOfliche Knabenseminar getreten ist. *) Auch in Gradišča wurde zu Ende des 17. Jahrhundertes ein Collegium der 'lesujten sammt einer damit verbundenen Schule (fiir Humanitasclassen) gegrttndet. inanrhes zu wiinschen iibrig, sie waren jedocli immer noch besser als in den meisten Laienschulen der damaligen Zeit. Die Gdrzer Schulen gehorten aber nicht zu den vorziiglicheren der Jesuitenschulen; es mochte dieses zum Tlieile darin seinen Grund haben, dass die in den-selben verwendeten Lehrer aus den benachbarten Provinzen aus Krain, Fiume uud Triest stammten, wo sie selbst nnr einen beschrankten Un-terricht erhalten hatten 1). In derselben Zeit aber liatten die Schulen im benachbarten Italien sich sehr vervollkominnet und tiichtige mit umfassenden Kenntnissen ausgeriistete Leluer dieselben zu einem liber das Land hinausreichenden Rufe erhoben. Es war daher naturlich, dass die Bewohner von Gorz, vvelche ihre Soline einen griindlichen Unterricht geniessen lassen wollten,dieselben an die italienischen Universi-tiiten und andere Lehranstalten sendeten. In der Grafschaft selbst blieb im 18. Jalirhunderte der friihere Zustand bis zur Aufhebung der Jesuiten aufrecht, nur wurde im Beginne des Jahrhundertes den Kanzeln ftir die philosophischen Disciplinen noch eine Lehrkanzel fur das canonische Recht und eine andere fiir die Moraltheologie hinzngefiigt. Die durch Van S\vieten in den Erbliindern eingefuhrte Reform der Studien erstreekte sich nicht auf die Grafschaft, und ein tiichtiger Lehrer Abbate Giuseppe Moro. weleher in Gradišča zum Vorstande des dortigen Collegiums ernannt vvorden war, fand an dem Widerstande der Jesuiten ein unubersteigliches Ilinderniss fiir den Antritt seiner Wirksamkeit; er wurde durch einen gevvbhnlichen in ihrer Schule gebildeten Lehrer ersetzt. Das \Verdenberg’sche Collegium ziihlte zu Anfang des Jabrhunderts mehr als sechzig Schiller, die zui» Tlieile aus anderen deutschen Provinzen, so \vie aus dem Venezianischen herbeigekommen waren. Das Project, diese Schiller in eine Glasse der Adeligen und eine der Unadeligen zu theilen, fiihrte das Institut seineiu Unt.ergange zu. Die vorhandenen Mittel reichten nicht aus, man rnusste das Capital angreifen und die Schiiler blieben weg. Nach dem Abgange der Jesuiten schenkte Graf Rudolph Coronini (der Geschichtschreiber), ein Nachkomme der Stifterin, das geraumige Gebaude des Collegium9 der Kniserin Maria Theresia, die dasselbe fiir die Unterbringung der (itfentlichen Schulen bestiinmte, welchem Zwecke es noch gegeinviirtig dient. Das Collegium wurde aufgeldst und die Ziiglinge zu ilnen Eltern zuriickgesendet. Doch verblieb die Stiftung aufrecht und dient noch ') Dooh felilte es nicht an gelelirten und den hdheren Stilnden angeliOrendca Jesuiten, miter denen sich der ciste vaterlUndisehe Geschichtschreiber Jiauzcr s0 'vie mehrere Mitglieder aus den hiesigen Adelsfamilicn, wie der Graf budwig v°n Coronini, Beichtvater an dem kais. Hofe Leopold's 1. und Johann von Cohen A belanden. gegenvvartig, \vie envlihnt, zur Unterlialtung von Zoglingen des erz-bischofiichen Knabenseminars. An die Stelle der Jesuitensclmlen traten nach der Aufhebung des Ordens vveltliche Scbulen. Deutsche Elementar-schulen \vurden in Gdrz, so wie an andern Orten der Grafschaft er-richtet, und in der Stadt ein Gvmnasium mit Lehrkanzeln fur die philosophischen und theologischen Disciplinen gegriindet (1754). Das Gynmasium mit den philosophischen Studien, so wie die deutschen Elementarschulen wurden spiiter (1770) an Piaristen iibergeben, doch mit Unterdriickung der Lehrkanzel fur die Theologie ’). 12, Sprache und Sitte. B e v 61 k e r u n g. Als die Grafschaft Gorz unter die dsterreichische Herrschaft ge-langte, war mit geringen Ausnahmen die allgemein ubliche Sprache in der Vervvaltung, unter dem Adel und in der Stadt die deutsche; das Landvolk gebrauchte die heimische slavische Sprache und nur am Ab-liange des Coglio gegen die friaulische Ebene hiu wurde friaulisch gesprochen. Mit der Sprache \varen auch die Sitten nnd Gevohnheiten in Gdrz deutsche, wie diess schon die Namen der vorziiglichsten ade-ligen Familien und der Burger zu jener Zeit erkennen lassen. Die Ervverbung eines Theiles von Friaul uuter Kaiser Max I. bewirkte, dass die Gdrzer, \velche mit jenem Gebiete in vielfachen Beziehungen standen, neben der deutschen sich auch die friaulische Sprache an-eigneten2). Die fremden Rechtsgelehrten, welche in Ermanglung ein-heimischer sieli in Gdrz ansiedelten, fiihrten in den gerichtlichen Akten die lateinisclie Sprache statt der deutschen ein. Die Wiener Regierung 'veigerte sich zwar, lateinische Akten anzunelimen, und verordnete (15)6), dass alle Eingaben bei Gerichte in der nationalen (deutschen) Sprache verfasst sein sollten. Die Eolge davon war aber, dass man zwar die lateinische Sprache nicht mehr gebrauchte, dass aber, da es an ein- *) *) Bei der Reform der Studien im Beginne des 19. Jahrhundertes erhielt GOrz in Verbindung mit dem Gjmnasium eine philosophische Lehranstalt, welche bis zur Errichtung des neuen achtclassigen Gymnasiums wahrte, so dass die Schiller des-selben nach wie vor unmittelbar zur 1’niversitat abgehen oder in das erzbischOfliche “Seminar eintrcten kiinnen. *) Es felilte auch zu jener Zeit nicht an italienischen und slavischen Familien, die sich in Gdrz ansiedelten; doch zeugt es von der Allgemeinheit der deutschen sprache und dem Bediirfnissc, sie zu crlernen, dass die hierher aus Friaul gekom-niencn Familien, wie die Attems. Rabatta und andere sich alsbald mit der deutschen sprache vortraut macliten, wie diess die von ihnen hinterlassenen Schriften und Akten darthun. lieimischen Rechtsgelehrten gebrach, die Richter, Advocaten und No-tare die italienische Sprache anwendeten. Die Landstande, auf die "VViederherstellung des Gebrauches ihrer Sprache bedacht, verordneten zwar, dass die Parteien verpflichtet, seien, die Vertheidigung ihrer Rechtssachen deutschen Advocaten anzuvertrauen, und inzvvisehen in den Gerichtsverhandlungen die lateinisehe statt der italienischen Sprache anzutvenden, so wie sie auch selbst in ihren Angelegenlieiten sich stets der deutschen Sprache bedienten, sie konnten aber nicht hindern, dass bei der Zunahme der Bevolkerung die friaulische und die italienische Sprache derart iiberhand nahm, dass sie den Vorrang vor der nationalen gevvann. Mit der fremden Sprache verbreiteten sich auch fremde Sitten und Getvohnheiten; die italienischen Geistlichen hielten italienische Predigten in der Advent- und Fastenzeit, und mit den ersten Gerichtskanzlern, welche Italiener waren, wurde auch die bis dahin unbekaunte Strafe der Galeere und der „cordaa (kdrperliche Zuchtigung mit Stricken) eingefiihrt. Doch erhielt sich noch theilsveise die deutsche Sitte, tvie der (nachinalige) Nuntius Girolamo Porzia (1567) berichtete: „Im Essen, Trinken und in der Kleidung sind die Gdrzer Deutsche; allgemein tverden die drei Sprachen, deutsch, slavisch und italienisch gesprochen." Die Huldigung der Gorzer bei der Thronbesteigung des Erzherzog’s Carl (1564) erfolgte in den drei Sprachen. Es biirgerte sich die Gewohnheit ein, dass sich die Man-ner aller Beschiiftigung enthielten, und die Sorge fiir das Haus-vvesen und die dkonomischen Angelegenheiten den Frauen uberliessen. Da bei den schlechten Strassen die Wagen noch nicht iiblich waren, bildete das Hauptvergniigen der adeligen Jugend die Reitkunst, in tvelcher sie so getibt waren, dass sie bei der Anvvesenheit des Erz-herzog’s Carl in Gorz (1567) ein Turnier veranstalteten. Die gewdhn-lichsten Laster \varen, wie in den benachbarten Provinzen, die Sclilem-nierei, die Trunksucht und die Lasterungen. Bei llochzeiten und anderen festlichen Anlassen suchte man durch Uebermaass von Speisen und Ge-triinken zu gliinzen, und es dauerten derlei Schmausereien wohl auch woclienlang. Der Luxus nahm namentlich unter dem Adel iiberhand und \vurde durch das Vorrecht des Tragens getvisser Kleidungen und adeliger Abzeichen genilhrt. Der neue Adel suchte sich die Vorrecht0 der Patrizier anzueignen und die Biirger ahmten ihnen in Uebermuth und Anmassung nach, worin die Stadtvorstande ihnen vorangingen ')• Daraus gingen viele Reibungen zwischen dem Adel und der Burger- ') Der Gastalde Anton Moscon erlaubte sich, mit Hilfe nachgemachter SchlUssel nicht nur in dem landst&ndischen Saale Gerichtssitzungen abznhalten, sondern auch zur Oarnevalszeit Offcntliche Feste und Unterhaltungen darin zu veranstalten. schaft, so wie zrvischen den einzelnen Familien hervor; man vereinigte sicli zu Parteien, vvelche sich gegenseitig durcli Beschimpfungen und Gewaltthiitigkeiten anfeindet.en, und sich selbst zu Mord und Todt-schlag hinreissen Hessen. Der haufige Genuss des Weines und die An-Wesenheit vieler fliichtiger Uebelthater aus dem Venezianischen, welche hier ein Asvl und Unterkunft fanden, veranlassten viele Raufereien, die oft mit Todtschlag endigten. Der energische Capitan Franz von Tliurn suchte durch zvveckmassige Massregeln den Unordnungen, welche namentlich auf dem Lande bei Kirchenfesten stattfanden, zu begegnen, allein es fehlte an den Mitteln. ihnen Geltung zu verschaffen. Im schlimmsten Falle zahlten die Bauerngemeinden die ihnen auferlegten Strafen und uberliessen sich nach wie vor den Ausschreitungen. Die Hauptursache dieses misslichen Zustandes iag in der vernachlassigten Erziehung, -vvodurch sich Erzherzog Carl bewogen fand, die Stande zu einer besseren Aufsicht zu ermahnen (1569) *). Der Mangel guter Erziehungsanstalten in den osterreichischen Liindern und das Zustriimen italienischer Kaufleute und IIandwerker drangte im 17. Jahrhunderte die deutsche Sprache in Gorz in den Hintergrund. Wesentlich trug dazu bei, dass die Jesuiten bei der Er-offnung ihrer Schulen in Gorz die italienische Sprache in denselben einliihrten; diess schien um so vveniger erklarlich. als die Jesuiten von Graz hieher kamen und das Gdrzer Collegium im Grunde nur eine Filiale des Grazer Collegiums war; es lag darin aber keinesvvegs eine Eeindseligkeit gegen die deutsche Sprache, sondern eine politische Ab-sicht zu Grunde 2). Der Statthalter der Grazer Regierung, Bischof *) Es heisst in dem Erlasse: „Es ist zu unserer Kenntniss die schlechte Erziehung gelangt, welche namentlich die adelige Jugend bei euch erhiilt, die nieht "nterrichtet in den Grundsatzen der Religion, nieht gewOhnt an standesmassige Keschaftigung, und ihrern Uebermuthe und bOsen Gewohnhciten iiberlassen, so wenig i J. 1618: „i)ie Frauen warcn mit dem grossten Eifer bei der Herstellung der haufgriiben sowolil in der Festung als ausserhalb derselben an der Brttcke beschiif-bgt; aucli die Frauen und TOchter der crstcn Familicn betheiligten sich dabei, "'elrhe im grossten Wetteifcr Erdc fiir die Befestigungen herbeitrugen, allen voran Ring die Frciin Elisabcth von Strassoldo und Schwester des Freiherrn Anton von kabatta, ferner Torriana Griifin von Tli urn, Witwe des Freiherrn Caspar von banthieri.“ tV. v. C zo er ni g, (iiirz umi Gradišča. 59 geniiber dem neu hinzugekommenen Adel um so mehr genahrt, als der Hof damals in Ertheilung von Privilegien und Vorrechten aller Alt selu- freigebig war, und die dadurch Bevorzugten den Neid und den Zorn der iibrigen erregten. "VVenige verliessen unbeivaffnet das Haus und der Adelige setzte seine Eitelkeit in die mogliclist grosse Anzahl seiner bewaffneten Diener (bravi) *). Eine Folge hiervon war der allge-meine Verfall der Sitten, man achtete nicht mehr die Wiirde der Re-gierung, niclit das Ansehen der Richter, der Unterdriickte fand keinen Vertheidiger und der Beamte musste mit Furcht an die Ausiibung seiner Pfliclit schreiten 2). Kaiser Ferdinand III. driickte sich in einem Edicte vom J. 1652 aus: „Die Gewaltthiitigkeiten und die Todtschlage sind bei euch so haufig gevvorden, dass die friedliebenden Personen weder ausserhalb nocli innerhalb ihres Hauses, ja selbst nicht in der Kirche Sicherheit finden.“ Die blutigen Zusammenstosse und Ermor-dungen hatten sich so sehr vermehrt, dass der Capitan Lanthieri die Weisung erhielt, hieruber monatliche Ausweise vorzulegen, selbst der Capitan Carl Graf von Thurn war, freilich nicht ohne seine Schuld, vor solchen Nachstellungen nicht sicher. Gegen das Ende das Jahrhun-dertes nalim diese Rauflust allmalig ab, \vozu die geselligen Beriihrun-gen im Hanse Rabatta und die allmalig eindringende feinere Sitte ‘ ivesentlich beitrugen. Diess zeigte sich noch mehr im Beginne des 18. Jahrhundertes. Die durch die neuen Strassen erleichterte Communication mit den be-nachbarten Provinzen und selbst mit der Residenzstadt, die Einivan-derung vieler deutscher Gewerbsleute, das durch den erhohten Luxus vermehrte Zustromen der dienenden Classe aus den deutschen Provinzen, endlich die hiiufigen ehelichen Verbindungen der Gorzer mit Toch-tern deutscher Familien, vvirkten auf eine grossere Verbreitung der deutschen Sprache liin. llierzu kamen noch andere dieselbe fordernde Umstande. Die Grazer Regierung liatte (1724) die Gerichte neuerdings angeviesen, ilire Informationen in deutscher Sprache vorzulegen, Carl VI. machte (1736) die Kenntniss der deutschen Sprache zur Bedingung an die Candidaten fiir iiffentliche Aemter, welche Vorsclirift von der K. Maria Theresia (1759, 1760, 1770) erneuert wurde; die BevOlkerung ’) Dieser Geist der Zwietraoht reichte bis in die hOchsten Kreisc; so cntstnnd cin bissiger Streit zwisclien dem Lundesmarschall und dem Obersten der bewaffneten Landesmacht wegcn des Vortrittes, und aus gleicher Ursache entspann sich cin Zerwiirfniss zwischen dem Landesvenvescr und einem als kais. Kiimmercr den Vor-tritt verlangenden Edelmanne, welchcs zu einem tragischen Ende ftthrte. *) Der Waldmeister Fornasari \vurde bei dem Austritte aus der Kirche 1006 und der Cancelliere der Grafschaft, Feltrini, i(>80 ermordet. der Stadt liatte um ein Dritttheil, meistaus deutschen Elementen, zu-genommen 1), in Gorz und anderen Orten vvurden deutsche Schulen neu errichtet, und das Bediirfniss, sicli mit der Sprache des Landesfiirsten und der hoheren Aemter bekannt zu machen, vvurde immer fiihlbarer, vvesshalb die Familien ihre jungen Sohne in eine deutsche Provinz zur Erlernung der deutschen Sprache sendeten und sich mit Lehrern und Dienern dieser Nation versahen. Mit der Spache gevvannen auch deutsche Sitten grossere Verbreitung. Die Hauser vvurden zuerst umgestaltet; an die Stelle des Ziegelbodens traten die Fussboden aus Holz, die Camine 'vurden durch Oefen ersetzt, die Thiiren und Fenster vergrossert, neue deni steigenden Comfort entsprechende Mobeln angeschafft, die Woh-nungsriiuine ervveitert, die Zalil der Diener vermehrt. Selten sah man die adeligen Damen zu Fuss in der Stadt gehen und die Zalil der Equipagen vvar noch vor der Mitte des Jahrhundertes fast eben so gross als jene der adeligen Familien. Die Mode iibte mehr als zuvor ihre Macht iiber das schiine Geschlecht, vvelches durch die Zalil und Ele-ganz der Kleider seine Eitelkeit zu befriedigen suchte. Wenn durch diese Umgestaltung des hiiuslichen und offentlichen Lebens die friihere Rauheit der Sitten geinildert und der Charakter der Bewohner gesanf-tigt wurde, so vvirkte andererseits der steigende Aufwand auf die Zer-tiittung der Vermogensverhiiltnisse hin, der Wohlstand vieler Familien wurde erschiittert und nicht vvenige verfielen in Armuth. Die iiffentli-chen Vergnugungen erlitten gloichfalls eine Aenderung, der Geschmack an den Maskeraden zur Carnevalszeit verschvvand allmalig, und vven-dete sich der durch das Schauspiel gebotenen Unterhaltung zu. Im J. 1739 vvurde das erste geregelte Theater erbaut, an dessen Stelle, als es abbrannte, im J. 1782 (in der Niilie des ersteren) ein geraumiges Und geschmackvolles Theater, vvelches noch heute die Zierde der Stadt Eildet, errichtet vvard. Dib steigende Bildung gab sich auch in der ervvachten Liebe zur Pfiege der Kunste und Wissenschaften kund l). Sclion im Beginne des ') Morclli (I storia della Contea di Gorizia Vol. III. p. 188) betont boi diescm Anlasse, dass die deutsche Sprache die alte Nationalsprache in GOrz ge-vvesen sei, indem er der Vermehrung der deutschen Bevillkerung den Hauptantheil an dem Wiederaufleben der deutschen Sprache „nel risorgimento di questa an-tiča nostra favclla“ zuschreibt. *) Fiines eigenthUmlichcn Umstandes mag hier Ervviilinung geschehen. Lange bevor die Wissenschaft die elcktrischen Erscheinungen in Keziehung auf Blitz und Bonner in den Kreis ihrer Untersuchung gezogen, bestand im Schlosse zu Duino eine Art von Blitzableiter oder genauer von Blitzverktinder. Auf der Zinne des Thurmes vvaren zwei eiserne Piken belestigt, aus deren Spitzen bei herannahendem Gevvitter eine Flamme ausstrflmte, die vveder durch Wind noch durch Regen gelOscht 59 * 18. Jahrhundertes trat Johann Bosizio als friaulischer Dichter ’) auf, und bereicherte die ausserst sparliche Literatur dieser Mundart mit einer der Aeneide, so vvie mit einer Uebersetzung der Georgica Virgils2). Den ernsten Wissenschaften wendeten sich mehrere Mitglieder des boben Adels zu, vvie der Geschichtsforscher Sigismund Graf von Attems, welcher ein eifriger und kenntnissreicher Sammler der Urkunden und Schriften der vaterlandischen Vorzeit war, und dessen Arebiv noch heute Zeugniss von seinem Sammlerfleisse gevviihrt, und der Geschichtsforscher und Historiker Rudolpli Graf von Coronini, welcher mit sei-nen zahlreichen Werken den Grund zur gorzischen Geschichtschreibung Iegte. Ludvvig Graf von Lanthieri \vidmete sich den schdnen Wissen-schaften und var der erste, welcher auf seinem Schlosse zu Reiffen-berg eine gevvahlte Bibliothek anlegte. Auch die gelehrten Vereine wurde. Bei deni Losbrechen des Gevvitters venvandelte sich die Flamme in eine fOrmliche Fackel. Man beniitzte diese Erscheinung ftir praktische Zvvecke. Wenn man die kleinere Pike mit der huheren in Beriihrung brachte, und dieselbe Fun-ken von sich gab, zog die Wache die Warnungsglocke um die Hirten und Fischer von dem herannaheuden Sturme zu benachrichtigen. Diess berichtete Padre Impera-tori bereits im Jahre 1602 S. Osservazioni intorno ali’ uso deli’ electricita celeste (Bcricht des Dr. Fortunato Bianchini von Udino an die kiinigl. franzosische Aka-demie der Wissenschaften.) Venczia 1154. *) Es sei hier noch eines anderen Dichters erwahnt Bonio Bruno von Tolmezzo, ivelcher zu Eliren Kaisers Friedrich 111. ein Heldengedicht „Austrias“ verfasstc, vvorin er Gorz (zur Zeit als Franz von Thurn Capit&n und Veit von Dornberg Landesvervveser war) poetiscli verherrlicht: Die Stelle lautet: ,.Mox abit hinc praeceps, liquidumque per aiira lapsus Goritiae tandem celsa superastitit arce Tum Jovis ipse refert laeto mihi nuncius orc Has regit invicti Dorimbergus Cacsaris arces Vitus, qui imperio vovit studiumque, fldemque; Nam gerit ipse vices Comitis moderamine recto Frnncisci, antiquae nati de stemmate Turris. Hic foecundus ager, ncc cultior ulla patescit Terra quidem Latii. bifori nec jugera Pesti. Bacchus et alma Ceres foetus hic ubere largo Sufficit et culta genialia rura nitescunt, Aemula Oampano certant hic vina Falerno.“ Das Gedicht ^Austrias" ist abgedruckt in der Sehrift : In onorc c memoria del Duca I.eopoldo lil. e di Imperatore Federico III. Trieste 1862. *) Johann Josef Bosizio (Busiz) von adeligen Eltern in GOrz im J. 1660 geboren, studirte in Graz, trat in dun geistlichen Stand und bekleidete durch 30 Jahre das Anit eines Cancclliere des Erzdiacons von GOrz; er starb 1743. Scine Eneide, zuerst 1775 in GOrz gedruckt, ward neuerlich wieder aufgelegt nnter dem Titel, 1,' Eneide di Virgilio travistuda da Zuan Sef Busiz, Udine 1810. Vol. — Die Uebersetzung der Georgica ist noch ungcdruckt. fassten Fuss in Gorz. Nachdeni der erste vom Grafen Sigismund von Attems gemachte Versuch der Grundung einer literarischen Gesellschaft keine dauernde Folge liatte, wurde im Jahre 1780 in Gdrz die Acca-demia degli Arcadi romano-sonziaci, eine Abz\veigung der romischen Arkadier, gegriindet. Die erste Anregung liierzu ging von einem in Gorz \vohnhaften Toscaner Colletti aus, und die Griinder der Gesellschaft/ waren die Grafen Guido von Cobenzl und Raimund von Thurn. Unter den ersten Mitgliedern derselben befanden sich Personen aus den ersten Familien, vvie jene der Thurn, Strassoldo, Coronini, Defin, Radieucig, Codelli, ebenso der Geschichtschreiber Morelli. Auch der damals in Gorz an\vesende Dichter Lorenzo da Ponte, dessen Name als Verfassers des Textes zu „Don Giovanni“ und „Le nozze di Figaro“ mit dem unsterblichen Namen Mozart’s verkniipft bleibt, gehorte der Gesellschaft an J). Durch die Verlegung der Regierungsamter nach Triest, vvelche eine Uebersiedlung mehrerer Mitglieder der Gesellschaft eben ') Der Dichter Lorenzo da Ponte fiihrte ein abenteuerliclies Leben. Geboren von israelitischen Eltern zu Ceneda 1749, liess er sich taufen, trat in ein Semina-rium und erhielt eine Lehrerstelle daselbst. Ein von ihm geschriebener Aufsatz, vvelchen man als Satyre gegen die venezianische Aristokratie auslegte, rvar die Ursache, dass er vom Tribunale der Staatsinquisitoren aus dem venezianischen Gebiete verbannt wurde (1779). Er begab sich nach G Or z, wo er ganz von Mitteln und Bekanntschaften entblOsst ankani. Eben damals wurde der Frieden zu Teschen, bei welchem der Osterreichische Unterhandler Graf Ludwig Cobenzl rvar, geschlossen. Eine von da Ponte auf diesen Frieden gedichtete und .dem Grafen Guido Cobenzl, Vater des Ministers, gewidmete Ode verschaffte ihm dessen Gunst und fiihrte ihn in die hiihere Gesellschaft, rvelche ihn mit Beweisen ihrer Freundschaft iiberhaufte, und seine Aufnahme in die Accademia sonziaca veranlasste. Er verfasste daselbst auch das hcroische Gediclit „il ceprinio“ und iibersetzte in italienische Verse die „fasti goritianiu des Grafen Rudolph Coronini. Von Gorz begab er sich zu Anfang des Jahres 1781 nach Dresden, und, als er dort vom Gliicke nicht begiinstigt wurde, nach Wien, wo er durch Salieri’s Vermittlung eine gute Aufnahme fand. Seine Bewerbung um die Stelle eines Hofpoeten gliickte ihm zwar nicht, dafiir erhielt er den Posten eines Poeten am kaiserlichen Hoftheater mit dem Jahresge-halte von 1200 h., rvelclien er durch zehn Jahre bekleidete. Als dieser Posten nach K. Leopoldi II. Thronbesteigung aufgehoben wurde, verfiigte sich da Ponte nach Triest, verliebte sich daselbst in ein englisches Fraulein, heiratete es und reiste mit ihm nach England 1792, wo er glcichfalls als Theaterdichter Beschaftigung fand. Nach vielfachcn bestandenen Abenteuern folgte er seiner Nancy, die sich nach Newyork gctlUchtet liatte, dorthin, und starb daselbst im boben Alter 1838, nach-dem er 1829 seine Memoiren verOlfentlicht liatte. Er enviihnt darin der Familien Strassoldo, Lanthieri, Cobenzl (1726), Attems, Coronini und Thurn, die ihn mit besonderem Wohlwollcn aufnahmen, und fiigt bei: Sie kamen meinen Bedtirfnissen zuvor und thaten diess mit einer solehen Generositiit, dass mein Zartgeftihl oder Eigenliebc niemals darunter zu leiden hatte. Glitcklich das Land, v o solehe Menschen wohnen! (Leben und Schicksale des Lorenzo da Ponte. Stuttgart). dahin zur Folge hatte, wurde die Gesellschaft bedeutend geschvvacht; sie ward in der Folge ebenfalls nach Triest iibertragen, wo sie ihr Ende fand, aber durch die Schenkung ihrer Bibliothek an die Stadt-gemeinde sich ein dauerndes Andenken erhielt. Gorz war der zeitweilige Aufenthalt noch anderer bekannter Literaten, wie Goldoni’s, welcher in seiner Jugend mit seinem Vater, einem vom General Grafen Lanthieri consultirten Arzte, in Gorz ver-vveilte und des beruchtigten Abenteurers Casanova, welcher sich im Jahre 1773 in Gorz befand, und im Schlosse von Spessa gastliche Aufnahme fand, wofiir er zum Danke in seinen Memoiren die Eigen-heiten des Schlossherrn Grafen Ludvvig von Thurn in gehassiger Weise besprach ’). Eine andere Gesellschaft zur Pflege des Jagdvergniigens „la Societa dei Cavalieri di Diana cacciatrice“, von den Gorzer Adeligen gegriindet, hatte ein kurzes Dasein. Endlich muss hier der Griindung des ersten noch bestehenden Casino’s Erwahnung geschehen, damals einer Gesellschaft der exclusivsten Art; um aufgenommen zu vverden geniigte es nicht adelig zu sein, sondern es musste der Candidat einer Familie angehiiren, die seit mindestens 25 Jahren zu den Patriziern zahlte; ebenso mussten die zulassungsfahigen Frauen nicht nur alt-adeligen Familien durch Vermahlung sondern auch von Geburt ange-lioren. Das Casino hat sich erhalten, aber die Statuten sind mit den Zeiten, in denen sie moglich vvaren, entscliwunden. Zum Schlusse dieses Abschnittes folgen noch einige Bemerkungen iiber die Bevolkerung der Grafschaft. Die Vermehrung derselben erfolgte im Beginne des 16. Jahrhundertes durch die Pflege der Landwirthschaft. Das Clima und die Fruchtbarkeit des Bodens lockte frernde Ansiedler nicht weniger herbei, als die damals noch bestehende Steuerfreilieit, ■vviihrend im Venezianischen schon einige Steuern atif dem Boden und seinen Erzeugnissen lasteten. Das Zustrdmen neuer Familien wurde so bedeutend, dass es die Unzufriedenheit der Einheimischen, welche furchteten, durch die neuen Ankommlinge benachtheiligt zu werden, hervorrief. Die Regierung liess sich in der That von ihnen zu einem landesfurstlichenErlasse(1553)bewegen, welchem zufolge eineinheimischer Colono nicht von einem Grundstiicke entfernt werden konnte, das man einem venezianischen venniethen wollte. Dadurch wehrte man fleissigon ') Der Ealender der OOrzer Landwirthschaftsgesellschaft vom J. 1870 cntha.lt unter dem Titel „Ospiti Gominni“ einen Aufsatz, welrlier ausffihrlich ttber den Aut-entlialt von Goldoni, Casanova und da Ponte handelt. Eben daselbst wird auch berichtet, dass der Vater des Componisten Mayerbeer, Jacob lieer, ein Zuckerrafli-neur in Gorz, 1821 1824 das gegenwiirtig dem Frciherrn Hector v. Ritter gchorigo Itaus besass, und dass Mayerbeer sich zcitvveilig liier aufbielt und die Musik seiner ersten Oper, „i Crociati in Kgittn,u hier gesebrieben liaben soli. Ein\vanderern den Zutritt und begiiiistigte die Tragheit des einheimischen Landvolkes. Man hat jedoch keinen Anhaltspunkt zu bestimmen, wie gross die Bevdlkerung der Grafscliaft zu Anfange des 17. Jahrhundertes war, und welchen Zuwachs sie im Laufe desselben erhielt. Fiir die Stadt Gorz kann man, nacli der Zalil der im letzten Jahrzehende vorgekomme-nen Geburten, annahernd die Volkszahl am Schlusse des Jahrhundertes auf ungefahr 4000 Bevvohner annehmen. Das 18. Jahrhundert wirkte namentlich im Beginne weniger giin— stig auf die Zunahme der Bevdlkerung ein. Die Absendung von Ililfs— truppen an die tiirkische Grenze, der venezianische Krieg 1615—1617, und die Bemuhungen der venezianischen Regierung, neuen Zuzug an Bevdlkerung fiir ihr Gebiet durcli Zusicherung zehnjahriger Steuerfreiheit zu gewinnen, liessen eher einen Riickgang der Bevdlkerung besorgen. Demungeachtet traten andere giinstige Umstande, wie die Bodenzer-stiickelung, der Anbau friiher unbebauter Grundstiicke, die erleichterte Communication mit den benachbarten Provinzen, so wie die Freiheit des Verkehrs mit dem venezianischen Gebiete ein, \velche die Bevdlkerung im Laufe des 17. Jahrhundertes um die Halfte vermehrten. Die Stadt Gorz erlitt eine Vermehrung ihrer Volkszahl zunachst durcli eingewanderte venezianische Gewerbsleute; man kann fiir die ersten 20 Jahre eine Bevdlkerung von 3000 Seelen annehmen, welche sicli am Schlusse des Jahrhunderts auf etwa 4800 Seelen vermehrt hatte. Eine gleiche Vermehrung fand in der Stadt wahrend des 18. Jahrhunderts statt, an dessen Schlusse die Volkszahl derselben um die Ilžilfte grdsser war als im Beginne desselben. Manclierlei ungiinstige und giinstige Umstande wirkten auf die Bevdlkerung des Landes ein. Zu den ersteren gehdrte die eingefiilirte Militarpflichtigkeit, in dessen Folge im Beginne des siebenjahrigen Krieges dreitausend junge Manner ausgehoben \vurden; im Jahre 1777 musste das Land abermals 1200 Rekruten stellen, und nicht viel weniger gross war die Zalil derer, welche sich durch die Flucht in das benacli-barte Venezianische der Militarpflicht entzogen. Der vermehrte Consum und die dadurch steigenden Preise der Bodenerzeugnisse so wie der Producto der Viehvvirthschaft, sodann die Ausbreitung der Bodencultur nahmen giinstigen Einfluss auf die Bevdlkerung der Grafscliaft Gorz, so dass sicli dieselbe im Laufe des Jahrhundertes gleichfalls um die Halfte vermehrte. In weniger gedeihlicher Lage befand sich die Bevdlkerung der Grafscliaft Gradišča, welche fast von allen Seiten von dem venezianischen Gebiete umschlossen \var, und nur wenige Strassen zur Benutzung fiir ihren Verkehr hatte. C. Die gefrirstete Grafschaft Gradišča. Gradišča, ein kleiner zu den Besitzungen des Grafen Leonhard von Gorz gehoriger Ort, erscheint zaerst in der Geschichte zur Zeit der Tiirkeneinfalle, und spielt in der Landesgeschichte eine bedeutende Rolle in den venezianisch-osterreichischen Kriegen von den Jahren 1511 und 1616. Seine Lage an einem Hiigel, dem letzten Auslaufer des Hohenzuges, rvelcher sich vom Coglio gegen die friaulische Ebene herab-senkt, Hess es den Venezianern als einen geeigneten Punkt zur Anlage einer Befestigung erkennen, \velcher als Schutzwall gegen die Einfalle der Tiirken dienen solite. Sie bemachtigten sich des Ortes, legten da-selbst Befestigungen an, rvelche bald in den Jahren 1471—1481 zu einer formlichen Festung ausgebildet wurden J). Auf die wiederholten Beschwerden des Grafen Leonhard liber die Anlage einer Festung auf seinem Gebiete enviederte der Statthalter von Friaul, Ludovico Bembo, dass die Republik durch die Errichtung dieser Festung nicht beabsichtige, die Rechte der Grafen von Gorz zu beeintrachtigen, rvobei es sein Bewenden hatte. Als sich im J. 1508 der Krieg zwischen K. Mas und Venedig entziindete, war Gradišča einer der rvichtigsten Punkte der militarischen Operationen, und wurde von den Venezianern als eine starke Festung, die einen Schutzdamm gegen Deutschland bildete, be-trachtet. Die Festung rvurde gehorig ausgerustet und unter Luigi Mo-cenigo mit einer hinreichenden Besatzung versehen. Es entspann sich zwischen den Venezianern und den Kaiserlichen ein heisser Kampf um dieselbe, sie rvurde aber endlich nach der Einnahme von Udine durch die Kaiserlichen an letztere ara 19. Sept. 1511 ubergeben. Eine nocli hohere Wichtigkeit erlangte Gradišča in dem Kriege des Kaisers Ferdinand R. mit Venedig 1612—1617, \velcher selbst den Namen des gradiscanischen Krieges annahm, und insbesondere durch die Belagerung, rvelche die Festung im Winter l(i 16 auszuhalten hatte. Die kais. Besatzung in derselben \vurde vom General Grafen Trautmannsdorf ver-stiirkt, und ihre Vertheidiguug dem tapferen Obersten Richard von ’) Auf einer daselbst befindliclien Stein-Inschrift ist zu lesen: „Gradiscam viculi apellatione Turcarum in cursionibus oppositam condidere Veneti Francisco Trono Abiysii F. Provisoro primo. Dic erste Befestigung von Gradišča bestand in einer Art von Castell mit holzernen Pallisaden und einer Krdbekleidung. Unter dom Statthalter Tron wurde Gradišča mit einer Mauer umgebcn, rvelche unter seinem Nachfolger Giovanni Emo vervollstiindigt wurde; der Versuch, die Festung nacli des letzteren jamčil Emopolis zu nennen, hatte keine Folgo. Ursprilnglich wurde die Festung nach dem ersten GrUnder Messer „Gittadino dei Signori dclla Frattina Cittadella“ genannt, spiiter nGradisca di Cittadella;“ der frilhere kleine Ort Gradišča war etrvas rvestlichor gelegen. Strassoldo anvertraut, an dessen Seite der tiichtige Kriegsmann Hauptmann Johann Perino kampfte. Die Venezianer machten alle Anstren-gungen, sich des Platzes zu bemachtigen, welcber ehen so hartnackig von den Kaiserlichen vertheidigt wurde. In den Kampfen um die Festung fielen der kais. Oberst Francol und der venezianische General Antonini, es wurden alle Angriffs- und Vertheidigungsmittel der neueren Kriegs-kunst in Anvvendung gebracht, doch ohne Erfolg fiir die Belagerer, ■vvelche nach frucbtlosem fiinfvvochentlichen Versuche gendthigt waren, zu Ende Marž 1616 die Belagerung aufzuheben. Im Jahre 1647 wurde Gradišča sammt seinem Gebiete 1) zu einer gefursteten Grafschaft erhoben, von der Grafschaft Gorz (ungeachtet der Proteste der Gorzer Landstiinde) ausgeschieden, und dem Fiirsten v. Eggenberg als ein souveraner Lehensstaat ubertragen, dessen Bestand dnreh 70 Jahre, bis zum Erloschen des fiirstlichen Geschlechtes wahrte. Es ist ein e Eigenthiimlichkeit dieses ephemeren Staatengebildes, dass wahrend seiner Dauer Gradišča, friiher so ruhmvoll genannt, ganzlich aus der allgemeinen Geschichte verschvvindet, und dass es niemals einen seiner Landesfiirsten zu sehen bekam. Die Entstehung der Grafschaft ist von so besonderer Alt, dass es angezeigt erscheint, naher darauf einzugehen. Das Geschlecht der Eggenberge erhielt seinen Namen von dem (nun griiflich Herberstein’schen) Schlosse Eggenberg bei Graz, und soli diese Burg bereits im 14. Jahrhunderte besessen haben. Der altere Zweig der Freiherren von Eggenberg, gegriindet durch Christoph, er-losch im 17. Jahrhunderte. Von Ulrich, dem Stammvater des jiingeren Zweiges, stanmite Johann Ulrich, einer der bedeutendsten Staats-manner Oesterreich’s in jener Epoclie. Geboren 1568, sclnvang er sich in jugendlichem Alter zu den hoheren Ehrenstellen empor, und stand in hoher Gunst bei dem Kaiser Ferdinand II. Er war bereits 1602 Lan-deshauptmann in Krain, Steierraark und Karaten, erhielt mehrere Landes-\viirden, wurde 1621 Statthalter in Innerosterreich, spater Obersthof-meister, und war der einflussreichste Rathgeber des Kaisers, in \velcher Eigenschaft er den kais. Obergeneral Waldstein Herzog von Friedland eifrig unterstutzte. Als die Gegner des letzteren die Oberhand ge-wannen und Waldstein (welcher seine erste Kriegsthat bei der Belagerung Gradisca's unternommen hatte) seinem Verhangnisse verfiel, zog sich Johann Ulrich vom Hofe zuruck und starb zu Laibach 1634. Als Statthalter von Innerosterreich veranlasste er 1621 den Kaiser, sich 'nsgeheim mit der maotuanischen Prinzessin Eleonore von Gonzaga zu ’) Es gehiirten ausser der Festung Gradišča die Stadt Aquileja nehst anderen 43 Ortschaften dazu, von denen dic vorziiglichsten S. 733 angefiilirt wurden. verloben, und Hess sich diese in des Kaisers Namen antrauen, vorauf er 1622 das goldene Vliess erhielt. Im J. 1623 erhob ihn der Kaiser zum Fiirsten des heil. riimischen Reiches, Herzoge zu Krumau und Reichsgrafen von Adelsberg, und verlangte fiir ihn auf dem Reichstage zu Regensburg einen Platz unter den Reichsstanden. Allein die Fiirsten nabmen ihn nicht unter sich auf, sondern versprachen nur, dass diess kiinftig geschehen solle, venn er in den unmittelbaren Besitz reiclis-freier Giiter gelangen und sich zu einem fiirstenmassigen Matricular-Anschlage verpfiichtet haben wiirde. Die Herrschaft Krumau var ein bohmisches Lehen; als dieses heimgefallen var, vervandelte es der Kaiser in ein Herzogthum, und verlieh dasselbe als bohmisches Lehen dem neuen Fiirsten. Adelsperg var ein in Krain gelegenes Amt, liatte dem Geschlechte von Adelsperg unter aquilejischer Hoheit, 1372—1456 aber dem Grafeu von Cilly als eine von Oesterreich verpfandete Herrschaft, voriibergehend auch dem Grafen von Gorz und 1508 den Venezianern als eine Eroherung gehort. Der Kaiser erhob es zu einer Grafschaft und verlieh diese unter krainischer Hoheit dem Fiirsten v. Eggenberg, velcher sich Herzog von Krumau, Fiirst und Herr zu Eggenherg, Graf zu Adelsberg, Herr zu Pettau, Ehrenhausen und Strass, Oberst-Erb-marschall in Oesterreich unter und ob der Enns, Oberst-Erbkammerer von Steiermark, Oberst-Erbschenk in Krain und der windischen Mark nannte. Da die erwiihnten beiden Besitzungen aber nicht reichsunmittel-bar varen, so vermochte er nicht den Sitz im Reichstage zu erlangen. Er hinterliess einen Solin und drei Tochter. Der Sohn Johann Anton, geboren 1610, var Ritter des goldenen Vliesses und liatte sich als Gesandter beim Papste, in velcher Eigenschaft er einen ausserordent-lichen Glanz und Luxus entvickelte, um K. Ferdinand III. verdient gemacht. Er var angelegentlich bemiiht, die virkliche Reichsstandschaft zu erhalten, und vard hierbei durch die Vermittlung des Kurfiirsten von Brandenburg unterstiitzt; doch fiihrte dieselbe nicht zum Zvecke, da sich die Reichsfiirsten durch die Zumuthung gekriinkt tuhlten, ein neues Mitglied unter sich aufnehmen zu sollen, velches kein Reichsland besass und demnach auch keinen Matricularbeitrag zur Reichscasso leistete. Bei dem Reichstage vom J. 1641 vervendeten sich sovohl der Kaiser als die Kurfiirsten fur ihn, doch ohne Erfolg. Endlich versprachen die Fiirsten seine Aufnahme auf dem nachsten Reichstage zuzulassen, venil er vor dessen Erotfnung sich uninittelbare Reichsgiiter angeschatlt und einen Fiirstenanschlag iibernommen haben viirde, auch den Platz hinter allen iilteren Fiirsten sich gefallen Hesse. Nachdem er sich lange vergeblich bemiiht liatte, ein unmittelbares Reichsland aufzufinden, entschloss sich der Kaiser, ein Stiick. der Grafschaft Gorz (das iistei-reichische Friaul) in solches zu vervandeln, und ihm im J. 1647 als eine gefurstete Grafschaft mit aller Landeshoheit und Gerichtsbarkeit zu uberlassen. Die Grafschaft bekam den Namen von dem Hauptschlosse Gradišča, und der Furst ward als Besitzer derselben unter die Reichs-stande des osterreichischen Kreises aufgenommen. Auch iibernahm er den Matricularbeitrag gleich dem Fiirsten von Arenberg, und versicherte ihn auf die Grafschaft so \vie auf seine iibrigen Besitzungen. Doch ge-langte er noch nicht auf den Reichstag, da ein solcher erst nach seinem Tode (f 1649) abgehalten wurde. Seine Witwe Anna Maria, Tochter des Markgrafen von Brandenburg-Baireuth, nahm als Vormiinderin Besitz von dem Stimmrechte im Furstencollegium des Reichstages durch ihren Abgesandten Dietrich von Germersheim, \velcher zugleich mit den Fiirsten von Hohenzollern und von Lobkowitz auf dem Regensburger Reichstage vom J. 1653 eingefuhrt vvurde. Johann Antons Solin Johann Christian (geb. 1641, gest. 1710) war geheimer Ratli und Ritter des goldeuen Vliesses, er fiihrte mit seinem Bruder Johann Siegfried die Regierung gemeinschaftlich und liess mit ihm, um das Miinzreclit auszuiiben, Thaler priigen’). Johann Siegfried, geb. 1644, war 1673 Landesliauptmann in Krain, kais. Geheimrath und starb 1713. Dessen Solin Johann Anton II., geb. 1669, Landesliauptmann in Krain, starb am 7. Janner 1717, und hinterliess einen Sohn Johann Christian II. in zartem Alter, welclier unmittelbar darauf (23. Februar 1717) seinem Vater im Tode nachfolgte, und das fiirstliche Geschlecht beschloss. Ber Kaiser zog, den Bestimmungen der Verleiliungsurkunde gemiiss, als Lehensherr die gefurstete Grafschaft ein, und damit erlosch auch die furstlich Eggenberg’sche Stimme auf dem Reichstage, welche vor-ziiglich auf Gradišča haftete. Johann Ulrich’s Tochter Margarethe war mit dem Grafen Michael Anton v. Althann vermahlt, dessen Enkel Michael Johann Gradišča vom Kaiser Carl VI. bestimmt -vvurde. Ber-selbe hatte den Kaiser Carl VI. nach Spanien begleitet, war daselbst Grande von Spanien, spiiter Oberststallmeister geworden, und hatte vom Kaiser die Wurde eines Erbschenken des h. romischen Reiclies erlangt. Ba die Erbschenke bisher stets Reichstande gewesen vvaren, und es nothig schien, dass Graf Althann in das Reichsgrafen-Collegium gebracht werde, zu vvelchem Ende er ein unmittelbares Reichsland *) *) Schon unter Johann Anton wurden in den Jaliren 1648 und 1649 Mllnzen gepriigt, doch noch ohnc den Titel eines gefiirsteten Grafen von Gradišča, da Johann Anton noch nicht im Reichstage eingefuhrt war. Man kennt folgende von den oben genannten fiirstlichen Brudern gepriigte mit ihrem Doppelbilde ver-sehenen Mllnzen: einen Doppeldukaten 1653, einen Silbcrthaler 1653, andere von den Jaliren 1654 und 1658, einen Silbergulden 1655 und noch einen anderen ohnc Jahreszahl, ferner Dreikreuzerstiickc vom Furstcn Johann Christian allein in den Jaliren 1677 und 1686 gopriigt. besitzen musste, bot ihm der Kaiser im J. 1717 jdie Grafschaft Gradišča an; allein er fand es bedenklich, dieselbe anzunehtuen, und lehnte das Geschenk von sich ab *). Dadurch verblieb Gradišča im kaiserlichen Besitze, aber in seiner getrennten Stellung bis zum Jahre 1754, wo es wieder mit der Grafschaft Gorz vereinigt wurde. Die Verleihungsurkunde 2) war vom 25. Februar 1647 an den Fiirsten von Eggenberg ausgestellt, und enthielt folgende hauptsach-liche Bestimmungen: Um den Fiirsten Johann Anton v. Eggenberg fur die von ihm als kais. Gesandten am piipstlichen Hofe bestrittenen Auslagen zu entschiidigen, und gedrangt von der Notlnvendigkeit, einen Theil der kais. Grafschaften und Herrschaften behufs der Herbeischaf-fung der Mittel zur Fernhaltung feindlicher Invasionen zu verptanden und zu verkaufen, verleiht der Kaiser Ferdinand III. dem genannten Fiirsten die Hauptmannschaft Gradišča mit der Stadt und Festung gleichen Namens dann mit der Stadt Aquileja in das volle Eigenthuffi gegen den Erlag barer 200.000 fl. und die Ueberlassung eines bei der Provinz Karaten angelegten Capitals von 115.000 fl., zusammen im Betrage von 315.000 fl. unter folgenden Bedingungen. 1. Da die Festung Gradišča, an der venezianischen Grenze gelegen, den Schliissel fiir die Erblander, namentlich fiir die Provinzen Krain und Karaten, bildet, verpflichtet sich der Fiirst, sie mit einer hinreichenden Be-satzung zu versehen, und die Festungswerke und deren Ausriistung i'1 gutem Stande zu erhalten. 2. Dem Kaiser bleibt das Recht vorbe-lialten, im Falle eines Krieges oder sonstiger Eventualitat auf seine Kosten eine stiirkere Besatzung zur Vertheidigung des Platzes in den-selben zu \verfen. 3. Der Kaiser versichert den Fiirsten seines Schutzes und der Vertheidigung gegen fremde Gewalt; doch miige der Fiirst gegen Venedig und andere Nachbarn gute Freundschaft unterhalten. 4. Da hinsichtlich der Rechte auf das Patriarchat von Aquileja lang-jiihrige Streitigkeiten mit Rom und Venedig olnvalten, behiilt sich der Kaiser die Vertretung der Rechte des kais. Hauses und des Reiches liier— iiber vor, ohne damit das Patronatsrecht des Fiirsten zu beeintrachtigem namentlich hinsichtlich der Besetznng der Domhcrrnstellen von Acjuileja, vvoriiber der Fiirst den unmittelbaren Vorschlag an den lieil. Vatel richten wird, wie diess friiher dem Patriarchen zu thun oblag. 5- Die ge-dachte Hauptmannschaft soli nach dem Erloschen des fiirstlichen Hauses im Mannesstamme an das kais. Haus ohne Verpflichtung des lliick- ’) S. Gebhardi Genealogische Geschichte der erblichen Reiclisstiinde. Hall® 17 »5 S. 662 ff. *) Dieselbe ist in Della Bona’s Zusiitzen zu Morelli's Geschichte von GSrz Bd. IV. S. 100—100 in italienischer Uebersetzung abgedruckt. ersatzes des Preises oder der Entschadigung fur Verbesserangen zu-riickfallen. 6. Der Fiirst darf olme vorlaufige kais. Zustimmung vveder Gebietstlieile an Fremde veraussern, noch das Gebiet mit Schulden belasten. 7. Die adeligen und landstandischen Familien sollen in ihren Privilegien und Freiheiten erhalten werden. 8. Die Erhebung der Steuern soli wie bisher jiihrlich und nach Zusammenberufung des Land-tages erfolgen. 9. Der Fiirst verzichtet auf alle aus Anlass der er-\viihnten Gesandtschaft entspringenden Anforderungen!). Unter diesen Bedingungen verleiht und verkauft der Kaiser dem Fiirsten von Eggeu-berg die gedachte Hauptmannschaft und verleilit ihm den Titel eines gefiirsteten Grafen von Gradišča, gleichvvie der Kaiser selbst den Titel eines gefiirsteten Grafen von Giirz tragt, und soli der Besitz dieses Gebietes als reichsunmittelbaren Landes dem Fiirsten das Mittel ge-iviihren, Sitz und Stimme im Reichstage zu erlangen. Zu griisserer Siclierung des Fiirsten vverden alle Mitglieder des kais. Hauses diese Verleihung bestiitigen. Die Uebergabe der gefiirsteten Grafschaft erfolgte durch den Ca-pitan von Gorz, Franz Grafen Lanthieri, den Einnehmer von Gradišča, Johann Veit Delmestre, und den Regierungsrath von Graz , Peter da Leo, und der Bischof von Triest Anton v. Marenzi empfing im Namen des Fiirsten die iluldigung der neuen Unterthanen am 15. Juni 1647. Bald darauf, am 23. September, versammelte sich das Consortium der Adeligen von Gradišča, vvelche die neuen Landstiinde bildeten 2). Zum ‘) Wie gross die Kosten dieser Gesandtschaft ivaren, geht schon daraus her-vor, dass die blosse Ausstattung des Appartements des Fiirsten Eggenberg in Rom 800.000 Kronenthaler in Anspruch nalim, und jede einzelne Dečke der 60 Maulesel, wclche venvendet wurden, 800 1000 Kronenthaler kostete. Dsr Glanz des Aufzuges mag aus Folgendem erhellen. Zwanzig Grafen und vierundzivanzig andere Cavaliere, alle priichtig beiitten, bildeten das 'Gefolge der Botschaft. Der Einzug erfolgte mit mehr als 100 Carrossen. Als sich der Fiirst zur feierlichen Audienz zum Papste begab, eriiffneten den Zug sechzig Maulesel und drei Reitpferde, sammtlich mit silbcrnen Hufeisen beschlagcn, mit scharlachenen und samintenen Scliabraken. Die Siittel und Ziiumo mit Gold, Silber und Perlen verziert. Hierauf folgten zwiilf Trabanten mit vergoldeten Hellcbarden, sieben Trompeter mit silbernen Trompeten, sechzehn Lakeien und vierundzwanzig Carabiniere zu Pfcrde, in rothem mit Gold und Silber verzierten Scharlach gekleidet, zwei Compagnien papstlicher Cavallerie und die Schvveizer Garde, darnach der spanische Gesandte sarmnt sechzehn mit goldencn Ketten und Decorationen versehenen Pagen. Nun erschien der Fiirst von Eggenberg auf einem prachtvollen Rosse, begleitet vom piipstlichen Obersthofmeister und dem Erzbischofe Gonzaga von Rhodus. Den Schluss bildete der geivflhnliche kais. Gesandte Graf Pozzuolo mit der Dienersclmft des Papstes und der Cardinale (Ersch u. Gruber Encjclopaedie. Artikel Eggenberg). 2) Diese Landstiinde vvarcn jenen der tibrigen Osterrcichischen Lander nach-geformt; an der Spitze stand der Landinarscliall, drei Deputirte, je einer aus dem bevollmachtigten Commissar beliufs der Verhandlungen und der Ueber-nahme der Grafschaft ernannte der Fiirst seinen Secretar, Abbate Franz Boffi, \velcher auch nach dem Tode des Fiirsten wahrend der langen Minderjahrigkeit der Soline desselben die Vervvaltung des Lan-des fiihrte '). Der Fiirst maclite seinen neuen Besitz sogleich durch den Ver-kauf der ausgedehnten Weiden und des Waldlandes der Gemeinden, „comugne“ genannt, nutzbar; das Capitel von Aquileja, \velches Eigen-thumsanspriiche auf mehrere dieser Grundstiicke machte, reclamirte dagegen, doch wurde der Streit durch einen Vergleich beigelegt2). Gleichzeitig erliess er, da das Landchen sehr entvolkert war, einen Aufruf zur Einwanderung, worin er den Einwanderern Verleihung von Feldern und Hausgrunden und eine dreijahrige Steuerfreiheit versprach (1647). Der Capitan oder Gouverneur fiihrte die oberste Venval-tung des Landes, ein Castellan war der Befehlshaber der Besatzung. Ein Ordinariat mit dem Titel eines Erzdiaconates nahm die jahrliche Visitation der Pfarren (mit Ausnalime der dem Capitel von Aquileja unterstehenden) vor, dass Capitel selbst aber stand beziiglich der Tem-poralien unter dem Capitanate von Gradišča. Die neue staatliche Einrichtung machte sich sehr bald durch die \virthschaftliche Abschliessung des Landes kenntlich, man fiihrte einen Zollkrieg gegen Gorz, dessen Erzeugnisse bei der Einfuhr einer Abgabe unterworfen ivurden, wie auch die Landstande ihre Privilegien geltend machten, und die Zulassung neuer Mitglieder strengen Bedingungen unterwarfen. Das Gorzer Landesstatut, \velches laut des Patentes vom K. Ferdinand TI. auch in der Hauptmannschaft Gradišča Gesetzeskraft haben solite, fand dennoch daselbst keine Geltung, indem man sich dort an die „costituzioni garzoniane“ liielt, einer von dem beriihmten ltechtsgelehrten Hieronymus Garzonio, Verwesers des Capitans von Giadisca, Jacob v. Attems (1565—1590), in dessen Auftrage veran- geistlichen, dem Herren- und dem Ritterstande, bildeten das venvaltende Organ derselben, der Fiirst ertheilte ihnen das Recht, neue adelige Familien, ivie sie es fdr passend eraehteten, in ihre Gemeinschaft aufzunehmen. ') Boifi bekleidete auch die Stelle eines kais. Vicars bei dem Capitel von Aquileja und starb 1663. 2) Von nicht geringem Interesse fur die ivirtlischaftliche Entwieklung des Landes waren die Markttabellen, welche seit der Einfiihrung der Wochenmiirkte in Gradišča, d. i. seit 30. Juni 1548, die ivOchentlichen Preise der Getreidegattungen aufzeichneten, und seitdem ununterbrochen fortgesetzt ivurden. Man entnimmt daraus auch die Zeit der Einfiihrung des Maises, des gegemviirtigen Hauptnahrungs-mittels des Landvolkes. Derselbe erschien zuerst im J. 1602 in diesen Marktabellen verzeichnet; seine crste Einfiihrung erfolgte in der zweiten Hiilfte des 16. Jahr-hundertes, doch \vahrte es eine geraume Zeit, bis er allgemeinere Verbreitung fand. stalteten Sammlung heimischer Rechtsge\vohnheiten *). Gradišča hatte das Gliick, einen thatkraftigen Landesverwalter (Capitano) zu besitzen, vvelcher das Landchen zur Bliithe brachte, und namentlich der Industrie daselbst eine gastliche Statte bereitete, als dieselbe in Gorz sich noch im ersten Stadium der Entwicklung befand. Es war diess Franz Ulrich Graf von Thurn, welchem Gradišča ein ofFentliches Getreide-magazin, die Errichtung von Schulen und eines Leihhauses verdankt. Er fiihrte daselbst zuerst die Seidenindustrie von der Abvvicklung der Cocons bis zur Seidenfarberei und Weberei ein, verpflanzte von Ve-nedig dorthin mehrere Gewerbe, errichtete in Gradišča eine ofFent-liche Loggia (Casino) zu den Privatversammlungen der Bevvohner, legte einen mit Statuen gezierten Garten als ofFentlichen Spaziergang an und erbaute fiir seine Familie einen ansehnlichen Palast. Da das Ge-biet von Gradišča auch einen sehr fruchtbaren Boden besitzt, so ent-vvickelte sich daselbst eine Wolilhabenheit, welche jener von Gorz weit voranging. Allein die Tage der Selbststandigkeit fiir Gradišča \varen gezahlt. Zwanzig Jahre nach dem Tode des Grafen Thurn kehrte das Gebiet unter die kaiserliche Herrschaft zuriick, behielt zvvar noch durch \veitere dreissig Jahre eine abgesonderte Verwaltung, vvurde aber im J. 1754 giinzlich \vieder mit der Grafschaft Gorz vereinigt. Nachdem der Name der Grafschaft durch fast liundert Jahre versclnvunden \var, lebte er staatsrechtlich wieder durch die Bezeichnung auf, durch welche die Verfassungsurkunde vom 26. Februar 1861 die gefiirsteten Graf-scliaften „Gorz und Gradišča" als einen Bestandtheil der osterreichi-scben Monarcliie aufzahlt. ‘) Zur Zeit als Garzonio sein Statut verfasste (1575), war die Jurisdiction der Hauptmannschaft von Gradišča noch eine beschrankte: die Jurisdiction des Capitiins von Gradišča erstreckte sich damals in erster lnstanz nur auf Gradišča, Farra, Bruma, Villanova, Ruda, mit S. Nicolo, Villa Vicentina und Fiumicello, in zweiter lnstanz auf Aquileja, Marano und Porpetto (welclie eigene Capitane hatten) und auf die Gastaldien und Jurisdictionen erster lnstanz. Die 13 Ortschaften Villesse', Romans, Fratta, Versa, Crauglio, Nogareto, Jalmico, Goriziz, Gradiscutta, Virco, Driolassa, Jessemico und Precenico wurden erst bei der Errichtung der gefiirsteten Grafschaft 1647 mit dieser vereinigt und von Gorz losgetrennt. — Ob-wohl das Gericlit in Gradišča nur aus dem Vičar bestand, und kein Collegium bildete, so hatte es doch nach dem garzonianischen Statute die Attribute eines adeligen Gerichtshofes, 'vvelchem auch die Lehen- und Cameralsachen unterstanden. A n h a n g. Geschlechtstafeln der Grafen von Gorz. cS En I § M sS S I J! 4 S* I g'š o « g I ;I 5 3 li o: bfl s .d 1 n 2 o S d 0 bo H O v fc «5 bO « (4 C/3 |s l' s ■S K " n ©co O o p-1 •“< © a d3 »C M «t O S| S-S s« H H O Jis B~ o rt O 2§ hS +»► © bo a H E o :0 o« M. ‘s ®2 - ►13® 5§h- Sa a« © *© ta *lf ^ S j © O o +ST3 © -n "" Sl« u S E? rt 3 t- .a -®a 5 § § we > © ~ ~ «1.2 £ g S ss >i si!l| s?iS* - .©42 * T3 -d , M“a S££J •r © n © ■I 5s^ e|£ 2 <0 :0 ,«10 o - "0 lli © w 3) © 2 73 iž Ss © — SS W3 ;«£ 5sij| lili* wi?=s £=II er rt 2a 0« rt H © ^ Ital »H > rt-e ■2 B g*+ h§£ c ~ O C/3 > *g 2 ► to I ili Si! |s° S s s «5 h «-■ sii •° -‘Se; a|ll ssži rt •< «•© c S •M © O 5® e ®Sš C/3 O Ji 54| Sli 5i s S 5 35 ii j 3.“ -H — •S® »<3 s®: r: ^ . »'S • >-H © H S|;S HH © rt Sil ° SS| 'jjj N M 5:SW g^ST « di~ o o> ► —■ «*- +* rt W 11* J«I fl!** fif >2 r CO 1 S rt-rt A ° floo •*■» !—I fii I!4i% sils^isl i^s! M«. 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Al bona 305, 384, 386. 397, 623, 628, 763, 836. Alexandria 151. 194. Alpe julia U>3, 164. Alpen 112. 248, 271, 611. Altinum 148, 163. 162, 168, 170, 176, 187, 196, 201, 208, 226. Alt-Ofon 164. Alt-Sissek (Segcstica) 164. Altura 166, 872. Alture 807. Ampezzo (Friaul)396. — (Tirol) 623, 733. Amphora s. Anfora. Ampicium (Ampletium, Flitsch) 111, 726, Ampletium (Flitsch) 111, 726. Anassum (Corno) Flus* 108. Andechs 272, 287. Anfora (Amphora) Canalo (der altere) Lagunen-canal, einstigc Flussmiindung dos Natisso 122, 123, 160, 860 Anfora. Canal (dor nruerc) 11, 84, 101, 122, 126, 160. 360. Anras (Herrschaft) 611, 612. Anspach 636. Antholz 612. Antignana (Dignan) 622, 646, 626. Aniiochia 161, 244, 364. Antonian 166. Antro (Burg) 386, 400, 777. Apenninen 148. Apfaltersbach 611, 618. Apulien 260, 286, 293. Aquae gradatae (Lagunenhafen) 125, 151, 192. — (Ort) 197. 217. Aquileja 28, 82. 84,88. 101, 110, 111, 113, 118, 119, 122-128, 134, 137-139, 143, 145-189.217—223, 229, 231, 232, 234, 236, 238, 239,241 -244.247-265, 257, 259, 260, 262-266, 269, 270, 281, 285, 287 - 291, 293, 295 -298, 300. 301, 303. 306, 806, 309, 310, 815-317, 320-323, 325-327, 329, 332— 336. 338, 340, 343-346, 347, 350—362, 354, 358, 369, 361, 362, 364, 366. 368—373. 875, 377 -381, 385. 389. 391-896. 401, 403, 405, 410 413—415, 417. 419, 421—423, 426, 428, 430, 431, 433, 434, 440. 445. 447, 448, 460. 451, 454 -456, 459, 461, 473, 475, 477. 481-483, 485, 490. 493—495, 497, 498, 500, 503, 507, 620. 621. 629, 631, 651, 555. 57«, 579, 680, 582, 684, 586-588, 590, 692, 596. 697, 604 607, 614. 616, 620. 629, 637. 639, 641. «43. 645, 647, 660. 670. 673-675, 677, 694, 700, 704-707, 710, 711, 734, 735, 741. 750, 762, 764, 766, 763, 776, 779. 782, 809, 812, 824—826, 1-35, 836, 838, 849. 852, 863, 870. 875-879, 882, 888, 885—887: 889-894, 902, 903, 906- 908, 911, 917-921. 937, 940. 943. Aquileja (Bisthum) 190, 194. Aquilejn (Capitel) 269, 386, 389, 402, 403, 415, 416. 428, 430, 431, 449, 482, 507, 551. 604, 608, 609, 621, 656, 667, 670, 713, 725. 783, 734, 763, 771, 779, 878, 882. 883, 886, 890, 903. 906, 911, 912. 942. Aquileja (Erzbisthum) 194—199. Aquileja Patriachen von s. Patriarchen. Aquileja (Patriarchenstaat) 247—469. Aquilio, Fluss, 138. Aquinr,um (Alt-Ofen) 164. Ara (Sdobba) Kiistenfliisschen 120. Arae 166. Arcano 663. Arelat (Arles) 193. Arezzo 207. Argo 136. Ariis (Arispergo. Auersperg, Argis) Burg 398, 531, 533. 660, 626, 034. 661, 652, 672, 674, 689, Aris 807. Arisian 166. Arsispergo (Ariis) 308,318. Arles 165, 193. Armenien 671, 786. Armorica 129. Arnoldstein, Abtei, 862, 378, 681, 910. Arqua 3l4. Arra 664. Arsia, Fluss, 148, 169. Artegna 166, 397. 400. Artenhurg (Ortenburg) 511. Asiago 721. Asien 154, 877. t) B«i Orten und Landern, welche im Sacbregister ftfter vorkommen, dienen zur leichteren Aufftndung der g«wdn»chten Steli« die Columnen-Ueberschriften, die an der SpiUe jeder Soite diese« Werkes stehen. Asoli s. Acilum. Asolo 535, 530, 633. Asula 628. Athina 560. Attems (Attemis) Burg 276, 281, 898. 660—663. Attis, Fluss, 122. Auersperg, Schloss in Krain, 805, 380, 381, 397, 586, 627, 689. Augsburg 196, 215. 261, 267, 280. 281. 289. 327. 333. 365, 446. 461. 463, 568. 583, 596, 657, 719. 794,888. Augusta (Augsburg) 196. Aurania (Golsbach) 522. Aussa. Fluss, 11. 84. 101. 102. 108, 110, 121, 124. 125, 160, 176, 360, 749, 762. Auterre 166. Aviano 323. 339. 389, 468. Avignon 316, 829, 333, 338, 429, 582. Avoltri 447. Baba grande, Borg. 7. Bača, Gebirgsbach, 10, 112, Bazza 861. Baiern 188, 209, 215, 249. 283, 292, 328, 378. 461. 475, 476, 484, 517. 573, 629. 630. 686. 647. Bamberg 247. 283, 298, 333, 510, 544, 809, 878. Bamaluka 776. Baniol 269. Baradello, Castell. 801, 677. Barbana. Burg (Burba) 897. 616. 626, 660, 652. „ Insel 28. 66. 119, 123, 188. „ Kloster 200, 229. Basegliano 486. Basel 353. Bassano 635. Beftuarda 384. Begliana 683, 807. Belforte, Fort, 302. Belgien 677. Belgrad 137, 738. Belgrado, Schloss. 272, 306, 347, 898, 492, 498, 518, 519, 629, 545. 553, 566, 567, 670. 671, 576. 676, 687, 691, 593. 625, 628, 637. 638, 646, 656, 690. 722, 733, 734. 792, 805, 806, 918. Beligna 164, 155, 161. 197. 209. 213, 257, 269, 273. 328, 362, 378, 889, 498. 499. 500, 501, 605, 616. 617. 640, 641, 671, 836, 907, 908. Bellai 550. Belluno 201, 271, 273, 276, 281, 295, 828, 329, 831, 350, 665, 891, 897, 424, 499, 518, 660, 656, 626. 650, 709. Belvedere 121, 128, 165. Benevent 207. Berbena 770. Berdo 626. Bergam , 216, 397, 766, 770, 774, 782. Bergland 79, 80. 84. 86, 89 91, 93, 95. Bergno 626. Bergogna 12, 14. Berk 627. Bersetz (Brischetz) 626, 680. Beutelstein (Peutolstein, Bottistagno, llotestain) Schloss, 340. 360, 890, 397, 398, 508, 625. 668. Bez s. Flitsch 111. Bezlon 628. Bibrach 626. Bichl (Scliwarzhom) Schloss 611, 612. Bicinico 638. Bielach 665. Bieringen 661, 664. Biglia (Fidolsdorf) 688. 699, 776. 778, 780, 839. Bigliana (Willian) 61, 461, 616, 649, 665 . 699, 711, 763, 779, 786. Billichgraz 398. Birnbaumor Wnld 158, 162, 164. 172, 179, 187,809. 810. Bitscha 664. Bladen 657. Blancara 508, 592. Blauzze 460. Blasuz 608. Bocca, Gebirgsbach. 23. Boccavizza 778, 860. Bogliunz (Bolion) 626. Bfthmen 294, 392. 620, 673, 6R1, 658, 679, 681, 746, 786. 796. Bologna 196, 279, 288, 729. 784, 781, 786. Boniol 884. Borgnano 656, 805. Borgo Milano di Baimondo 306. Boriana major 486, 726. — minor 486, 725. Bosnien 567, 738, 775. Bosphorus Cimmericns 130. Bottistagno s. Beutelstein. Botzen 515, 617, 519. 709. Bovo (Flitsch) 111. 461. Brabant 769. Bragnaria, Burg. 399. , Bragolino (Braulino) 822. 546, 642. | Brandis 516. ; Brazzano. Burg und Ort, 65, 215, 897, 485, 486, 571, 617, 646, 807, 825, 865. Brenizza, Bach, 10, Bronner, Berg, 288. Brescia 196. 276, 312, 382, 891, 774. Bresica 639, 680. Bresmizza 626. Brigant 384. Brisa, (iebirgsbach, 447, 623, 708. Britoff 764. BrUen 201. 519, 525, 562, 582, 612, 878. ' Brizza 807, 849. I Bruck (Pruke), Schloss, 612, 524, 557, 662, 577, 613, 627. Bruck an der Drau 519. — an der Mur 687, 786, I 778. 863, 889. | Bruma 82, 784, 806. 836, 888, 844, 943. Bruneck 612. i Brun n 267. 343. Briissel 732, 768, 769. Bucella 840. Buchenstein, Burg, 380, 886, 898. Buja, Burg und Ort, 208, 216, 663. 667. Buje. Burg und Ort in Istrien, 384, 386, 397. Bukoviz (Veliki) Berg, 19. Burgos 794. Burgund 683. Busiz 676. Butaria 486. Butrio 309. 330. 831. 681, 731. Bythinien 159. B.vzanz 161, 164. 221. Cacil. Villa, 571. Cadore 322, 323, 340. 862, 882, 890, 397, 402, 417, 433, 443. 608, 620, 660, 625, 668, 680, 709, 721, 722, 724. 729. Calventian 166. Cumals (Canale) 711. Camarcio 119, 150, 289, 878, 626, 638, 634, 680. Cambrai 286, 409. 720, 724. Camigna 768, 779, 786. Caminach 711. Campana 655. Campardo 136. tampo formio (Čampo formido) 297,387, 388, 419, 688, 788, 709. Čampo longo 119, 122,807. Čampo molle 732, 806. Canale 13. 14, 67, 64. 102, 168, 618, 670, 711, 743, 764. 763, 779, 799, 812, 816, 886, 889, 844. 849 861, 867, 868. 898. Gerichtsbezirk 81 34, 86, 38, 39, 41. 67. 61, 68, 78, 74. 77, 79. — Stouer-bezirk 92. Canalie delle Mee, Lagunoncanal, 122. Canale di S. Pietro d' Oro, Lagunencanal, 122 — 124, 160. Canalthal 493. Candia 664. Caneva 339. 889. 396. Canin (Monte) Borg. 7, Canipa 316. 818, 390. Canossa 264. Caorle 147, 187, 202. Capo d' Iatria 243. 271, 274, 299, 802, 886, 888, 386, 897, 428, 481, 620, 662, 048, 727, 786. Caporotto (Karfreit, Kobarid) 12. 13, 16, 26, 102, 109, 111, 112, 119, 162. 163, 819, 866, 376, 377, 397, 400, 446, 401, 666, «23, «01, 725, 741, 786, 809, 810, 812, 820, 826, 88«. 849. Caprlno 682. Capriva (Copriva, Capriu) 571, 767, 779, 805, 837, 857. Capruli (Caorle) 147. Capua 151. Carantanien 209. Cargnacco 685. Carlino 733, 780, 806. Carlopago 740. Carla pach 794. Carnien 167, 818, 32b, 335, 846, 382, 388. 396, 397, 400-402, 445. 447, 448, 452, 496, 507. 730. 821. Carnisclie Alpen 187, 615. Carnuntum 164. Carpanara 508. 592. Carraco, Burg. 397. Carthago 151, 194. Caaellis 633. Casino 806. Cassacco 607. Cajsegliano (Kaslach) 411, 699 Casselian 166. Castagnaviz/a, Kloster, 66,765,915, — am Karst734. Castelbaldo 686. Castelluto (Flambro) 628, 632, 634, 650, 674, 867. Castelnuovo ara Karst (Neuhaus) 550, 571, 6)8, 626, 627, 656, 734, 778. Castelnuovo di Spilimbergo (Neuenburg) 492, 519, 653 , 567, 571, 676, 693, 625, 626, 688, 646, 671, 733, 734, 805,^806, 918. Castel pagano 667. Castel-Porpotto 780, 806, 886, 844. Castellum Civitatis (Cividale) 361. Caatelvenere 269. Castiglione 731. Castiglons 673. Castillerio, Burg, 326, 507. Castua 643, 065. Catealba 384. Cau 42. čau, Berg. 8. Cavanno. Kliisschen, 116. Cavasso 397. Cavenzano 807. Cavolano 822, 323, 390, 431. Ca/uol 384. Čelanu 114. Celeja (Cilli) 164. Celente 663. Ceneda 201, 215, 271, 295, 365, 381, 431, 513, 684. 933. Centenara, Kiistenpunkt. 121. Centumvas 664. Cergnala, Berg, 7. Cergnole 626. Cerneu, Birg, 276, 281, 398. Cermglad 384. Comizza 654, 763, 779, 786, 889. Ceronint 779. Cerou (Cer6), Bur-. 397, 499, 534, 616. 631. 633. 648. 666, 772, 779, 836, 839. Ccrveitnian 160. Corvignano 62, 66, 99, 101, 160, 164, 212, 350, 523, 733, 735, 741, 749, 762, 754, 850,866, — Gerichu-bc/.irk 31-34, 36, 88, 39, 41, 46. 46, 68. 60. 61, 68. 75, 77. 79. 98, 102, — Steuerbezirk 92, — (mit Monfalcone und Gradu) VVahlbozirk 62. Cervinianum (Cervignano) 166. Česana (Homugna) 421. Česano 486, 712. Cestigna 671. Chalcedon 198, 204. Chemicli 296. Cherbune 622, Chiamarcis 671, 784, 806, 918. Chiapovano 780. Chiarisacco 732, 767, 849. Cliia^ottis 646, 671, 678, 674. Chiavin, Alpe, 19. Chiemsoo, Kloster, 715. Chiens (Pfalzen) 547. Chimburg 611. Chlopris, 66, 016, 665, 681, 688, 779, 780. 786, 806, 889, 867. 616, 633, 646, 655, 362, 873, 376, 378, 417, 419, 430, 433, 533, 607, 625, 660, 807. Chircha 511. Chodsau 528. C holm 269. Chuns (Kiens) 628. Cilicien 671. Cilli 164, 367, 568, 851, 910. Cingraf s. Zengraf. Cirknitz 432, 449, 623. Cirknizza, Gebirgsbach, 10, 708. Cissa, in Istrien, 201. Cittadella 535. Cittanuova 271, 365, 385, 397, 424, 431, 522, i Cividale (Cividat, Sibidat, Ziusha, Forum Julii, Civitas Austriae) 102. 109, 110, 163, 167, 187, 188. 195, 202, 205—208, 253, 260, 261, 270, 276, 278. 281, 287, 289, 290, 293, 296—298, 300, 302 -304, 306, 308, 309, 314 316, 818, 319, 322, 324, 325. 327-335, 338, 339, 342 -347. 350-353, 362, 366, 368, 872-374, 377—379, 381, 382, 385. 387, 389, 394, 400—402, 408, 410, 411, 413- 419, 421. 422, 430, 431, 483, 436, 440, 444, 445, 447 -450, 452—459, 461, 463, 464, 466, 467, 473, 474. 486, 493, 499, 523. 532, 539, 546. 552, 555-557,579-581, 604, 607, 609, 610, 616, 617 , 620 -625, 637. , 640, 644, 647, 648 663. 658, 669, 661-663, 665. 667. 668, 673. 674, 686, 692. 710. 725, 760, 763. I 776, 777, 781, 782, 810, 831, 898. 910, 912, 915. Cividale, Capitel. 389, 438, 508, 509, 551. 608, 620-622, 624, 650, 661, 663, 685, 768, 779, 786, 881, 883, 884, 897, 911, — Propstei,_394, 396. j Civitas Austriae (Cividale) 188, 351. ; Civitas forojuliana (Cividale) 167, 351. I Civitavecchia 876. i Člana 665. Clandorf 785. Claniano 683, 660. Claudian 161. Clemaun (Geraona) 300, 461, 518. Clugny, Abtei, 274. Codina 486. Codroipo (Cadrup. Quadroip) 329. 448, 461. 492, 519, 565, 567, 571, 593, 625, 634, 646, 671, 672, 674. 694, 711. 738, 734, 805. 806, 918. Coglio (in den Ecken), das Hiigelland, 14, 27, 80, 90, 165, 486, 496, 499, 534, 559. 611, 615. 628. 680, 633, 634. 644, 648, 649, 650 , 661, 665, 693. 710, 711, 724, 727, 741, 743, 754, 799, 805, 807, 852. 867, 859, 860, 868, 925, 936. Colloreto, Burg. 668, 660—664. Colmoraccio 886, 397. Čoln 283, 287. Colmus 626. Colombara (Colomberum) 166, Comon 42, 102, 013, 711, 703, 900, 914, 916. — Ge-richtsbezirk, 31—34, 36, 88, 89, 4l, 57 , 61, 63, 73. 77, 79. 92, mn Como 190, 271, 801, 806, 373, 431, 077, 907 , 910, Concordia 108, 148, 102, 167. 168. 187 201 202, 248, 271, 272, 270. 281, 299 , 836, 345, 846, 306, 889, 408, 424, 428, 431, 438, 497, 528, 624, 679. 01«, 044, 674, 711, 714. Conegliano 613, 586, 560, 626, 642, Constautinopel 160, 198-200, 204, 230, 241, 244. J84. Constanz 360, 599, 600, 658, 721, 734. Copriva (Capriva) 84. Corantia 620. Corban 626. Corbau 771. Corbolone 897. r Cordenons (Curia Naonis, Cortis, Naun. Naunzell) 249, 266. 408, 405, 493, 592. Pn.4ii.nnne Cordova 457. Cordovato 839. Corfu 785. Corgniale, Grotto und Ort, 29, 273. 614. 714. Corgnolizza s. Varianus, Fluss. Corgnolo 145. Coritenza (Coritnizza) Fluss, 9, 25, 111. Coritnich 700. Cormons (Cormona,.Cremaun, Karmona, Cremons, Cormontium) H, 15, 27, 42, 62, 65 67, 81, 84, 95, 102-203, 205, 215, 276. 299. 302, »10. 322. 330. 368, 397, 461, 486, 492, 502. 518, 519, 521, 522, 529, 530, 545. 562, 667. 668, 571, 584, 589, 593, 594, 615 -619,626, 628, 630, 633, 634, 638, 639, 644—646, 649, 650, 655-657, 663, 671, 672, 674, 376, 678, 680, 681, 688, 689, 692, 699, 701, 703, 711, 716, 722, 724, 727, 728, 730, 741, 754. 763, 779, 780, 783, 793, 786, 792, 805, 809, 824, 825, 829. 836. 839, 844. 849, 850, 854, 857, 866, 882, 899, 905. 913, 915, - Gerichtsbezirk 81 — 34. 36, 38. 39, 41, 45, 46. 57, 60, 61, 73, 77. 79, 139. — Steuerbezirk, 92, — mit Gradišča, Wahl-bezirk, 62. Cornazzai 460. Corneglons Sclavonico 460. Cornelico 897. Como s. Anassum, Fluss. Čarno, Bach, 10. Corona 84, 671. 675, 686, 780, 836, 840. Coronzach 486. Cortellano 651. Cortis Naon (Cordenons} 249, 381, 403, 481, 493. Cortona 310. Cosana 486, 615, 657, 886. Cosarna 849. Cosbana 780, 836. Cosliaco (Coslauern, Waxenstein') 522, 626. Cottische Alpen, Provinz, 191. Crasna 836, 857. Crauglio, 566, 616, 665, 805, 806, 836, 943. Čreda 14, 486, 725. Creitant 386. Crema 278, 804. Cremaun (Cormons) 461, 626, 628. Cremona 272, 273, 801. Creta 776. Cristinizza 754. Cronberg 634, 637, 639. — (Neu —) 771, 772, 839. Crudignano 890. Cruschitza 807. Cuccagna. Burg. 689. Culino. 384. Culsca (Quisca) 486. Curso 849. Cusano 626, 683, 777. Cussignacco 625. 633. Cyllarus 186, 187. Cypern, 785. Cyrus 198. Czesnek 564. Czesnurva 664. Daeien 148, 158, 162, 164. Dalmatien 147, 179, 196, 228, 234, 246, 699, 688, 740, 771, 799, 851. Danielsberg 711. Danna 486. Defereggen (Tefereggen) 628. Derzelach 711. De sc la 13, 168, 480, 486, 860. Desio 303. 677. Deutschbrod 679, 796. Deutschland 130, 165, 224, 239, 250, 268, 278, 279. 285, 288, 801, 302, 319, 328, 334, 339, 848, 361, 361, 362, 378, 379, 386. 400. 402. 447, 461, 463. 468, 460 - 464, 476, 489. 507, 677, 623, 649, 662, 656, 658 -660, 667, 676. 677, 708, 709, 721, 728, 725, 748. 781, 860, 928, 936. Deutschruth 67, 700, 787. Dietenhof 614. Diomedelscho Meerbusen 102, 139. Dltperg 385, 397. Doberdo 67, 61, 655, 784, 746, 779, 828. — See s. Lagu di Doberdo. Dobia 807. Doblar 13. Dobra 666, 779, 849, 857, 868. Dobracilicha 486. Dobragon 712. Dobriach 886. Dobro-Holzfeld 611. Dttllach 627, 628. Dolegna 42, 67, 61. Doliuzza 460. Domitz 788. Donau 181, 187, 138, 148 158, 164, 169, UK). Dornberg 27, 42. 397, 398, 486, 614, 633, 634, 637, 647, 668. 669, 849. 898, 915. Dornegg, 638, 665, 711. Dranberg 179. Drau, Fluss. 209. 271, 365, 612. - Thal 476, 613, 627, Drauburg (Traburg) 519, 564, 568, 575, 576, 627, — Ob er- 628, 632. Drauhofen 656. Dreiherrnspitz 612. Driolassa 460, 665, 784, 763, 806, 836, 943. Due-Castelli, Burg, 281, 38i, 385, 397, 626. Duino (Tybein, Dibev, Tuba, Tuwein, Duwigno. Dewin) Schloss, 29, 115, 206, — Ort 57, 60, 61, 66, 113, 188. 165, 269, 292. 302, 304, 331, 385, 892, 397, 493, 613, 639, 641—614, 647, 665. 671, 673, 676. 680-683, 712, 722, 780, 792. 807. 825, 836, 846, 847, 850, 931, — llafen 99-102, 820. Dulmein (Tolmein) 461. Durazzo 139. Ebene 27, 79, 81, 87, 89, 90, 91, 93, 95. Ebene — Terrasse 23, 85. 36, 40—43, 45, 58, 72, 74—76, 78, 79, 81, 82, 86, 87. Eberndorf, Charherrnstift, 269, 365. Ebersberg 628. Eberstein 619, 613, 632. 711, — Propstei, 378, 528, 627, 628. Ecken (in den) — Coglio 611. Edessa 198. Eggenberg 937. Egypten 159, 168, 785. Ehrenburg, Schloss, 611, 612. Ehrenhausen 938. Eichstadt 676, Eisack, Fluss, 513, 612. Elbe. Fluss, 786. Elektrische Inseln 139. Ellenbrechtskirchen 283. Elsano 665. Emilia, Provinz, 191. Emona 196. Emopolis 936, England 183, 603, 769, 906, 933. Englos 626. Enneberg 612. Enns 192. Eppan 513. Equilio 185. 238. Eruclea 243. Eridanus (Po), Fluss, 138. Erlau 776. Erlbach 613. Erro 269. Este, Burg, 383, 535. Etsch, Fluss. 169, 186, 643, 547, 753. , Klause, 685. Europa 148, 149 Faedis 660. Fagagna 216, 289, 296, 332, 836, 360, 389, 419, 431, 487, 503, 608. 607. 662. Falkonstein (Volchenstein) Obor- und Nieder- 511, 628, 627, 632. Falta 638 , 680. Farra 96, 289. 397, 464, 507, 566. 626, 662, 671, 675, 676, 786. 806, 806. 828, 829, 838, 843, 901, 913, 916, 943, - Castoll 214, — Gratschaft 266. Fauglis 783, 780, 806. Foistritz 666, — Fluss 606. Folla. Fluss, 821, 493, 660, — thal 168. Feltre 201, 271. 296, 321, 331. 360, 366, 431, 660, 656, 679, 626, 728, 729, 898, 910. Ferrara 297, 656. 667 Fianona 806, 384, 386, 397, 623, 628. Fidelsdorf (Biglia) 461, 638, 699. Fiumo 164, 478 , 637 , 643, 654, 676, 723, 726, 728, 740, 771, 776, 812, 828, 865, »10, »24. Fiumicollo 42. 160, 447, 788, 768, 786, 786, 800, 888, 840, 848, 948. _ Flambro (Caatelluto) 571, 58», 592 —594, 59», 61o* 628, 632 - 634, 051, 67», 711, 734. 806, «18. Flambruzzo 80d. 844. Fluminia, Provinz, 191. Flaudern 683, 680, 736, 737. Flaschberg 627, 628. 632. Flavon (1'flaum) 515. Fleana 644, 857. Flitsch fPlez, Bouč, Pletium) 14. 15. 42. 60. 65, 102, 111, 398, 461. 486 . 489 . 509 , 565 , 566 , 611, 620, 624, 649, 655, 722, 725, 726. 766, 774, 786, 792, 807. 809, 814, 819, 821, 835. 836, 844. 848, 851, 858, 863 — Gerichtsbezirk 31—34 , 36 , 38, 41, 57. 61, 63, 73, 79, 84. 87 — Steuerbezirk 92. Flitscher Klause 15. 25, 726, 738, 741. Flojana (S. Florian) Burg, 397. 618,631, 644, 665, 849. Floren/. 288 , 301, 317 , 318 , 334 , 338, 353, 422. 427, 447, 448, 450, 452, 666, 892. Fluvius frigidus (VVippach) Fluss, 112, 114, 115, 118, 162. Fogliano 215, 565, 620, 675, 807, 829. Fontainebleau 799, 807. Fontana (Wariasch) 712. Fontes Timavi 114. Forli 318. Fornelli 738. 806, 836, 850. Forno 397, 659. Forum Julii (Forojulii. Cividale. Friaul) 111. 161, 168, 167, 168. 179. 186-188 . 207 , 318. 350, 420, 473, 474. 476, 479. 629, 725. Forum Livii 818. Foveo, Burg. 397. Friigen 528. Frajana 680. Franken 288. 636. 670. Frankfurt a/M. 208, 279, 383, 382, 516, 682, 682. Frankfurt a/Oder 783. Frankroich 155, 183, 226, 228, 229, 283, 337. 603, 595. 682. 723.738, 785, 736, 753 755. 769. 799, 868, 906, 914. Frasoriano 671. Fratnik, Kloster. 715. Fratta 84. 397. 616, 805. 806, 943 — bei Gorz 844. Fregellacco 166. Freisingen 614. 579, 612, 622, 624, 777. Freudenstein 681. Freudenthal (Vallis jucunda) Abtei, 298 , 365 , 606, 786, 910. Frevenstein 794. Friaul (Forojulium. Friuli) 135, 163, 181, 188, 202, 203. 207, 212 -216, 222, 225 . 234 . 247 . 249-251, 256. 266 267, 269. 271, 273, 274, 276, 281, 285, 289. 295. 800. 301. 304—306 , 816 . 326 , 328 . 330, 334, 335, 338 -340, 342 , 345-856 , 362 , 365, 872, 373, 376—879, 381. 382 . 384 , 886 , 889 , 390, 397, 398. 408. 406-407, 418. 417—422 , 425 , 438, 485 438. 439. 442. 445 447, 451, 452, 454, 460, 462 1 466. 473 476, 479-481, 483, 484. 488, 492 - 494 500. 501. 504, 506, 608, 509, 512, 616, 621, 623. 528. 529, 531. 632, 544, 546, 550, 551, 667-559, 564 568, 670, 671, 586. 590-69*, 697,599. 609- 611. 623 , 627- 682 , 684 , 635 , 637 , 642, 649-663 , 656 , 657 -659 , 661 -663 , 666 , 667, 670—678, 679. 681, 688, 684 , 688 , 689 , 696, 699, 701, 704, 709, 711, 712, 717, 720-722, 724, 725, 727. 729-731, 733. 734, 746. 749. 764. 763. 773, 774, 776. 780, 784. 790. 794. 806, 806. 832, 842, 848, 846, 848, 860, 862,866, 878. 886, 893, 925, 927, 938. Friedperg. Schloss, 575. Frieaaoh 422. 500. 510, 611, 705. Frolisdorf 755. Fucino, See, 114. Fiinfkirchen 667. Fusano ( Fasana) 884. Fusine 287. Gnbraviz 486. Gabria 112. 118, 119, 120 — Borg 480. Gabrosela 622. Gaiarzach 281. Gali 662, 627, — thal 613, 627. 647, 671. Gairach (Gvrium) Abtei. 366, 378. Galignana ( Galia) 622, 626. Galisano 384. Galizien 768. Gallonborg 613, 627. Gallonstein 687. Gallion 168, 176-177, 179, 196, 198. Galzana 384. Gangraz 849. Gara 564. Gareciliano 384. Gargaro, 655, 687, 780, 854. Gassing 564. Geisenfeld 484. Geloiz 633. Gemona 272, 304. 308. 315, 323, 325, 330, 331, 334, 388, 340, 341. 346. 347, 350, 373, 378. 387, 389, 397, 402, 403, 410-412, 417, 419. 431, 432, 440. 443, 447—449, 451. 452, 454, 456, 459, 460, 464, 468, 497, 518, 532, 577, 579, 623, 660, 667, 705, 730. Gendlach 613. Genua 163, 196. 314, 383, 552, 667, 873, 890, Gerlintemoss 628. Gesierz (Gesitz, Gschiess) 628. Giasicco 807. Gimino (Geminum) 626. Giurizza 460. Glatz 783. Globna 14. Gmund 516, 613, 626. Godegnano 712. Gode rigo 626. Godia 840. Golak, Bcrg, 8, 9, 19. Goldenstein 564, 627, 628. Gollorori/.za 522, 626. Golovaz 613. Golsbach (Aurania") 622. Gonars 732, 786, 806, 811. Gonziz 398. Gorgo, Laguneninsel, 121, 122, 124, 161, 162. Goriach 305, 397. Goriza (Pagus) 492, 494. Gorizizza 784, 806, 943 Gorizo bei Codroipo 460. Gorto 396, 448. Gorz 14, 31-84, 36, 38, 39, 41-49, 67, 58, 61-67. 77, 78, 84, 85, 87, 88, 92. 95, 96, 98, 99, 102, 103, 112, 144. 163. 191, 256, 271, 272, 277, 2b7, 299—301, 810, 313, 322, 330, 382 334, 354—356, 359. 871, 374, 389, 397. 398, 420, 421, 435, 469, 473, 474. 477. 479, 482. 484, 485, 487, 490, 492 - 494, 496 - 498, 503, 505- 507, 510, 512. 5is. 519, 621, 522, 528. 530—533, 537. 539-541, 545, 547 , 650 , 656 , 558 , 559 . 565—567 , 677 , 582, 686 —688, 694, 600, 601. 614-617, 619 , 621, 623, 627 , 628 , 680 — 632 , 634 — 636 , 638 , 639, 642, 646-658, 662, 665, 666, 668, 670 , 671, 675 , 676, 678 -680, 682-686, 688 - 690, 692-69S, 701 - 706, 708—711, 713, 715. 718 -720. 722, 726, 727, 730. 787—739, 741 744. 747-761 , 763 756, 763, 766-768, 770-772, 774—776, 778, 779, 781-785, 790, 792, 794, 795, 797- 802, 807. 809, 811, 816-819, 821 824, 828-829, 831, 832,835-837, 839, 843. 844, 840. 849, 851 -855, 857—869, 861, 868 871, 880, 882—884, 886, 887, 889, 891, 893 —901, 903—906 , 907 - 910 , 912 - 914 , 918, 921—926 927, 928, 982—935 — Steuerbezirk, 92 Umgebung, Bezirkshauptmannschaft 81, 36, 63, 64 — Gerichtsbezirk 81—84. 36, 88, 39, 41. 44, 67, 61, 63, 64, 78, 74, 77-79, 90, 92 — mit Ganale und Haidonschaft Wahlbezirk 62. Gbrz, Krzbisthum, 66, 366, 868, 761. Gttrz, Grafschaft, 362, 373, 425, 452, 471. 476, 481, 483, 484, 488 - 492, 619 , 620, 634, 544 . 549, 560, 563—556, 667 , 669 . 562 . 667, 569, 678 . 581, 583, 686, 688 -691, 693 595, 697, 599 - 602, 610, 611, 617, 619 , 620, 626, 627, 629—631, 634—636, 688, "» •, "‘V, V*.V, UM/ mit* V«-, 644, 649. 664, 659, 666, 671, 677, 678. 682, 683, 696, 698, 701, 702, 709—714, 717, 719, 720, 722 — 726, 729, 781, 736, 787, 739, 741, 74*5, 696, 698, 701, 702, 722 — 726, 729, 781, .w, ,o., .uo, .™, 748- 766, 768, 760, 762, 768, 771 773, 777, 784, 786. 794, 798, 799, 802-808, 811, 820, 824, 828, 831, 836, 837, 862, 866, 868. 870. 876, 925. 928, 987, 938, 940—942 — und Gradišča, vereinigte Grafschaft 6—13, 188, 216, 636, 764, 765, 762, 773, 798, 800. 841, 842, 942. Gossen. Kloster, 712. Gftsting, 656. Gottschee 681, 738. Gozza 807. Gradina 849. Gradišča 14, 42, 58, 62, 65, 88, 85. 103, 119, 120, 187, 856. 897 . 454. 476. 507, 565. 566, 625, 629, 654, 666, 669, 670,676, 676,680, 681, 684, 689, 700, 724, 727, 728. 730—735, 741—747, 749, 754—766, 767, 774, 775, 778, 780, 782, 788, 785, 786, 792, 799—802 , 806 . 806 , 808 , 809, 812. 815—818, 821-825, 835—841, 848, 844, 846, 847, 849, 850, 862, 854, 855, 858, 881, 882, 885, 886, 894, 897, 898, 905. 910, 913, 915, 918, 922—924. 928, 939, 940, 942 — bei Belgrado 734 — bei Codroipo 460 — bei Spilimbergo 460 — Bezirkshaupt-mannsckaft, 31, 36 , 63, 64 — Gerichtsbe/.irk 31_34, 86, 89, 41, 44, 57, 60, 61, 63, 73. 77, 79 — Steuerbezirk 92 — mit Cormons, Monfal-cone und Cervignano VVahlbezirk 62. Gradišča, Bisthum, 856, 858. Gradisa, Grafschaft, 60 , 583 , 631, 669, 682 . 683, 755, 760, 761, 765. 782—784, 798. 799, 819, 824, 857, 859, 863, 866. 870, 900, 935, 936—943. Gradischa 700. Gradiscutta 27, 460, 625, 634, 655. 680, 773, 779, 806, 839, 857, 943. Grado 42 , 68, 60 , 66, 98, 121—126, 147. 150, 152. 154, 155. 161, 168, 170. 179. 181. 183, 187. 192, 198. 199 , 200—209 , 211, 212 . 214 . 219—226. 227—229. 231, 238-243, 240—248, 260. 251. 260. 263, 267, 273—276, 329, 336, 339, 361. 368. 432. 460. 616, 663. 672, 807 — Castell. 197. 218. 397 — Hafen 11. 99—102. 160 — [nsel 160—162. 202, 217. 228. 231, 251, 276. Grado, Patriar^hen von. s Patriarchen. Graffenberg (Gor/.) 287, 781, 844. Grahova 12—14, 42. Gramogliano 526, 626, 634, Grau, 667. 669. Gratian 166. G raz 398. 485. 519. «566. 676. 686, 687. 688, 726. 738, 767. 775, 782. 796, 797. 801, 844, 863, 901. 909. 914. 920. 922. 927, 928, 941. Greifenberg 581 Greifenburg, 519, 552. 627. Griechenland 134. Gries, Kloster. 705. Grignano 153. Grillons 295, 508, 593, 625. Gritnaldo 384. Grisignana 711. Gronumbergo ( Kronenborg') Burg, 398. 400, 4*>8. 777 Groppenstein 627. Grossonberg (Grasberg) Burg, 898. Grossglockner 613. Gross-Sonntag 778. Gross-Venediger 613. Gruagno 216. Gruaro 397, 661, 662. Griinburg. 562. 564, 668, 593, 627. <128. Gschiess 627. Guriz 734. Gurk 909. Gurkfeld 681. Gutonegg 397, 613, 626. 632. 666. Haberberg, Schloss. 611. 612, Habsburg. Grafschaft 583. lladriana 150. Hngon. Burg, 276, 398. Haidcnschaft 64, 96. 102, 164, 680, 780, 809 . 849 — Gerichtsbe/.irk. 31—34. 36-^39. 41.46.67.61 63. 73, 77 79 Steuerbezirk. 92. Hainfeld 801. Halicz 290. Hall, Schloss, 676. Halle 283. Hallstadt 143. Heiligenblut 613, 627. Heiligenkreuz 27. 42, 66. 486,651,654,655,676—679. 712, 779, 799, 836, 839, 844, 849, 857, 899 (Schnalen) Kloster iu Tirol, 715. Heinvols (Heinfels, Heu-nuels') 491, 528, 611, 612, 627, 628. Heliopolis 168. Hellespont 131, 168. Hidegkut 564. Hierlingen 654, 655. Hildesheim 249, 283. Histria s. Istrien. Hochgebirgs-Terras.se 17, 36. 36, 40. 41. 43, 45, 58, 72, 74—76. 78. 79, 85. Hohlenthal 526. Hohenstaufen 284, 285. Hohenstein 386. Holland 743. Hornberg (Hornwerch) 627, 628. Hortenberg 511. Hruschizza 162. Hudajužna 13. Hugellands-Terrasso 21, 36, 36, 40, 41. 43. 45. 58. 72 76. 78. 81, 86. Hugla 384. Humolt 384. Hunnenfels, Schloss, 611, 612. Idria 163, 173, 486.620, 621. 626, 703, 807 — (Idritza^ Fluss. 10. 26, 112, 119, 187. 447. 620. 623. 708. Idrisca (Idersca) Gebirgsbuch, 447. 486, 628, 708. 725. Ifenberch 576. Iglem 306, 397. Iguano (Dignano) 384. Illezio 660. Illjrien 129. 138, 189,158,168 Konigreich, 800,922. Ilzstadt 286. Indersperg 397. Indien 186. 877. Innerosterreicli 287, 737. 881, 937. Innichen 163. 518. 526. 611. 612. 626 628. Innsbruck 284. 512. 520. 567, 716, 844, 862. Innthal 602. 612. Insula, Propst«*i 378. (usule clarae 116. Involino 397. Irschcn 627. Isar, Fluss. 283. Iselthal 613. 627, 628. Isernico 640. Isola (in Istrien) 215. 522. Isoncello (Isonzato, Isonzo vecchio) Flussarni. 10. 119. Isonzo (Sontinl), Fluss. !>, 26. 71, 88, 87, 101, 108, 107—114, 119—181, 173, 186, 187, 188. 191, 248. 249, 263, 299. 300. 846, 378, 888, 419, 420. 433. 447, 478 480, 521, 669, 666, 568, 588, 611. 616. 828, 629. 630, 688, 634, 676. 690 thal. 163, 330, 661, 566, «20 vecchio, 447. Ister (Donaii") 186* 138. 158. Uterreich (Istrien) 620. Istrien (Histria), F^and und Markgrnfschaft, 132, 138. 148, 161, 166. 16«. 109. 191, 196, 202. 203. 206, 207. 209 212. 214. 220, 221. 226, 227, 229, 230, 234. 236, 238-240. 242, 243, 247, 263, 205, 266, 208. 274, 276, 281. 289. 292. 290, 302, 303, 308. 311, 312, 323, .334. 335, 387, 342. 361- 853. 367. 372. 382-380, 388, 390. 397, 398. 417-419, 424. 430, 435, 474, 475, 479, 483. 489. 490-602. 508. 620, 622 523, 528. 631. 638-640. 644 646. 549, 650, 670, 572 010, 616. 627—629, 631. 632, 034. 642, 048, 648, 660. 080. 688. 086. 696, 697, 702, 711. 717, 722-724, 720- 728, 788, 734, 741. 7*3, 745, 774, 782. 799. 803. 807. 878. Istrien. Grafschaft. 270. 292, 382-884, 503,513.522, 653, 013, 620, 671, 708. Hardeck. Grafschaft. 624, 626. 041. Ilartonstein, Commende. 306, 378, 666. Hasoldorf (Nogaredo) 401. Hasenstein 643. Huslachcr (Miihldorfer) Klause, 618, 619, 628. «11. 012. 709. Mansborg 653, 576, 613, 626. 627, Heunburg, Ort u. Grafsch., 664, 600, (»99, 613,627, 636. Italica 169. I tali en (Italia). das I.and. 131, 144, 146, 149, 6», 1«4, 168. 171, 172, 175. 171), 185-188, IDO, 1»J. 1114, 201, 208, 214, 215. V28, 226, 227, 260, 251, 266, 268, 276, 278, 27», 283, 28», 288, 203. 297, 381, 362, 378, 37», 382, 386, 3#0, 402. 421. *3». 463 458, 461 464, 473 476, 47«, 48», 4»», 610, 62«, 633, 677, 506, 596, 629, 630, 651, 668, 681, 669, 676, 709, 710, 721, 7B4, 774, 782, 799 807. 810. 825, 868, 924, 928. Ivaniz 460. Jadra s. Žara. Jalmico 460. 616, 780, 805, 806, 840, 943. Jamiano 54. 734, 749, — See, s. Lago di Duino oder Jamiacco. Japidien 147. Jasbine 655. Jason (Vorgebirgo) 139. Jauntfial 269. 378. 613. Jerusalem 168, 285, 785. Jesernico 763. 806, 836. 943. Joaniz 733, 857. Jonisches Meer 131. Judaa 167. Judenburg 909. Judrio, Bach, 10, 84, 630, 754, 805, 807. Julia (Julium carnicum) 205. Julian 166. Julische Alpen 162-164, 173. 177, 179, 187. 615. Julium carnicum (Zuglio) 163, 201, 205, 365.473, 616. Jutizze 460. Kal s (Chals) 511, 528, 613, 627, 628, 711. Kaltern 143. Kaniauz, Berg, 8. Kanischa 675, 771, 775, 778 Karfreit (Caporetto) 461, 786, 825, 881, 848, 858. Kiirnten (Chernden), Herzogthum, 188, 209, 215, 216. 234, 250-252, 265, 268, 269, 271, 272, 275, 277, 281, 289, 291, 292, 296.300.301,305,306, 309, 312,320,321.326. 330, 331,333.352, 353, 862, 372. 377, 378, 381—883, 885, 386, 388, 390, 392. 397. 398 , 400, 404 , 424 , 428, 430, 431, 437, 452, 461, 463, 475-477, 479, 481, 484, 486, 488 491, 493, 497-499, 504, 507, 508, 510, 512, 516. 517, 519. 620. 624, 525, 528. 639, 543. 544. 545, 550. 558, 564, 565, 589, 671, 577, 581. 582. 684, 585, 587, 593-597, 599-601, 603, 607, 610, 611, 613, 621, 623, 626—628, 630, 632, 635 - 687, 647. 654. 655, 670. 671. 674. 677, 683. 689, 691. 692, 708, 709, 711. 712, 716, 721, 722. 725. 726, 731. 741. 758. 759, 767, 772, 778, 799. 808-810. 812, 815, 816, 818. 819, 822, 823, 829. 851, 859, 865, 883, 888, 889, 903 . 937 , 940. - Pfalzgrafschaft, 519, 544. 549. 564, 557, 613. 716. Karst (Charst), Bergland, 9, 88, 113, 115 —117, 119—121, 133, 144, 163, 178. 212, 271, 272, 331, 372, 373, 386, 479, 485. 486, 490. 493. 497, 607, 528. 639, 540, 544. 553, 607, 613, 616, 617, 619. 626 -628, 632 - 634. 688, 642. 647, 650, 665, 666, 680, 686, 693, 696. 711, 712. 714, 745, 767, 774. 807, 810, 816, 826, 828, 847, 852. Karstplateau — Torrasse 23, 85, 36, 40—43, 68, 72, 74-76, 78, 86. Knslach (Cassegliano) 461, 699. Katzenstein 627. Kehlberg 626. Kematton 627. Komisa 528. Kienburg (Kiinburg) 627. Kirchbach im Gailthale 432, 711. Kirchberg, Grafsch., 663, 663. 626, — in Kiirnten 711. Kirchheim 13, 42. 65, 103, 499, 628, 693, 786. — im Pustorthalo 627 , 62*<, 632, — Geriohtsbezirk 31—34, 36. 38. 39, 41, 44. 61, 63. 73, 79, 87, — Steuorbezirk 92. Klagenfurt 163, 816, 843, 844. Kleinasien 129 131, 168. Klingenfols 681. Kobarid (Caporetto) 461. Kftnigsberg 186, 187. Kttnigsfeldcn, Kloster, 674, 716. Ktttschach 627. Kollnttz 711. . m m. 362, 372, 378, 382, 388, 386. 886, 897, 400, 418, 420. 42K. 430, 431, 435, 476. 609, 616, 617, 519, 624 . 628. 680, 650, 664, 6ii0, 670, 576, 597, 601. 610. 613. 616, 621, 622, 627 . 628,631, 632, 638, Fr. v. C10 er n Ig. Gijrz und Gradišča. 642, 643, 649, 654, 668, 675, 677, 685—687, 689, 696, 711, 715, 722, 731, 737. 738, 743, 758, 767- 769, 774, 775, 786, 795, 798, 799. 801—808, 807-811, 815, 820, 822, 838, 839, 851, S56, 859, 861, 865. 888, 889, 923, 924, 937, 938—940. Krapfeld 632. Kreuzberg (Monte Croce) 167, 424, 445, 451, 511, 528, 552, 572. 628, 704, 705. Krn (Cren), Berg, 8. 25, 26, 623. Kroatien 162, 163, 234, 290, 333, 569, 599, 643, 684. 787, 738, 740, 741, 748, 778, 799, 816, 851. Krumau 938. Kufstein 771. Kuk, Berg, 8. Kulsko (Quisca) 461, 699, 849. Kune gg 627. Kvburg, Urafschaft, 583. Laas (Los) 296, 528, 613, 631, 711. Laberian 166. Labigna 622. Lack 622. Laghetti, Sumpf, 116. Lago di Doberdo (oder Jamiano) 113, 118, — di Mucille 113, — di Pietra rossa 113, 116, 118. Lagunen 11, 75, 83, 87, 107. 121-126, 147, 148, 150, 160—162. 170, 175, 179 -181, 183, 186, 187, 190, 202, 212, 217, 223, 226. 228, 288, 240, 242, 253, — Inseln, 205, 219, 223, 224, 229, 231, 234, 288, 248, 253, 275. Laibanh 136, 137, 162, 299, 805, 323, 359, 398, 654, 657, 670, 689, 766-769, 778. 782, 799, 802, 815, 829, 843, 851, 880, 894, 903, 905, 906, 909, 910, 922. 923, — Fluss, 187, 138, 158, 164, 711. Lana 516. Landsberg 655. Landshut 288. Landstrass (Landestrost, Mariabrunn), Kloster, 296, 298, 362, 878, 910. Langsee 613, 626. Lascek, Berg. 9, 12. Latisana 296.300.316.348,849. 360, 378. 451.452, 492, 493, 508.518, 519, 529. 565, 567, 570, 571, 592, 625, 663. 679, 709, 711, 714, 792, 805, 806. 812, 849. 918, — Porto (Portlausan) 566, 570, 592, 693,626. Latium 146, 164. Laureacum (Lorch) 164. Lavant 909. Lavant, Histhum, 786. Lavariano 208, 661, 671, 673. Lcgnano 274. Leipzig 786. Leitomifcchl 341. Leme, Fluss, 281. Lemberg 910. Lcmeni s. Uomantinum Fluss. Leobon 763. Leoprochting 286. Lcsnitz 712. LossacU 627. 628. Lestiz/.a 460, 626, 633. Leta 384. Leth 628. Leubrechtskirchen 283. Liacb, Bach. 10, 868. Liburnia (Tiburnia) 613. Liburnien 147, 286. Licca 771. Lido von Aquileja, 107, 121, 122, 126, 200, — aequi-lino 135, — cavallino 136, — von Eracloa 244. Liefland 143. Licgnitz 783. Lionz (Luonz, Luonze) 296, 491, 509, 611, 512, 619, 524. 526, 528, 644. 649, 652-654, 557, 662. 564, 566, 667, 671. 677, 581, 684, 613, 626—628, 694, 696, 705. 706, 709, 711, 713, 715. l.ionzor Klau-to (ChlausJ 665, 681, 627. Lignano 738, 860. Ligod 628. Liguria 191. Lilienfold, Kloster, 641. Lindur (Linduro) 626. Linth (Lind) 511, 576, 627, 628, Linz 617, 61 Lipizza 136, 649. Lippa 647. Liquentia (Livenza) Fluss, 108. Lisert, Sumpf, 116. Lissabon 780. Litai (Istrien) 269. Livenza s. Liquentia, Fluss, 215, 249, 253, 382, 383. 385, 390, 395, 419, 420, 474, 479, 529, 630, 642. Livina (Lubino) 486, 621. Livisca 486. Lobeth 632. Loca 70o. Locavaz, Quellbacli, 115. Locaviz 836, 849. Locca 638. 639, 836, 863. Locunz 486. Lodi 196, 272, 274 , 303, 304, 656, 909. Lodrone (Latrone) 660. Lombardei 178, 215, 226, 246, 249, 297, 305, 319, 367, 398, 523, 598, 662, 672, 676, 679, 720. Lonca 460. London 447. Longano 807. Longaticum 162. Loosstatten 575 Lorch 164, 192. 288. Lorenzaga 897. Los s. Laas 296, 830, 331, 385, 398, 418. Losa 779 Lovrana (Lauron) 626, 680, 741. Lubino (Livino) 14, 621. Lucca 283. Luceriano 166. Lucinico (Lucenicha, Lunzaniga) 15, 42, 265, 276, 281, 299, 897. 398, 476. 479. 480, 486. 510, 518, 519, 530, 570, 575. 616, 680. 645, 661, 655. 668, 711, 718, 763, 779, 786, 805. 825, 839, 849, 854, 900, 901. Lucinins (Castrum do Linz) 592. Lueg 520, 613, 626, 627, 767. Luenz (Liinze, Luonze, Lienz) 511, 613, 628, 705. Luico 13. Luincis (Luinz), Burg, 326, 508. Lunevillc 769. Lungau 711. Lunzeniga (Lucinico) 267, 630. Lupoglava 622, 626. Lurn, Grafsohatt, 491, 612, 613, — gau 491, 576, — thal 628. Liitzen 772, 783. Luvisca ^Lovisr.he) 726. Lyon 156, 294, 864. Maccdonien 131, 133, 159. Madrid, 745, 780. Madrisio 645, 646. Miihren 463. 679, 681, 769, 795. Magdeburg 788. Mailund 151. 155. 194. 198, 200, 210. 214. 215, 260. 261, 268, 276, 283, 301, 304. 316. 319. 332. 333. 838, 864, 366, 369, 677. 678, 720, 772, 784. Main, Fluss. 576. Mainizza 113. 178. 186, 191, 566, 784. Mainz 268, 284, 770. Malamocco 187, 223. 226, 240. Malazumpicchia (Friaul) 571, 633, 646. Malborghotto 682, 840. Malnitz 627. Maltein 511. M angina 626. Manbart, licrg. 8. Maniago 810, 350. 399, 630. Manndorf 627. Mansborg 627, 628. Mantua 210, 212, 226. 236, 242, 271, 289, 365, 431, 669. 729. 776. Man/.ano 295, 830, 331, 604, 679, 620, 729. Marano 201, 883, 336, 417, 419, 430, 440, 460, 566, 649, 668, 673, 680, 689, 729 783, 786, 786, 738. 739. 749, 762, 771. 792, 806, 885, 836, 838 , 846, 860 852, 854, 876, 918, 920, 943. Marburg 657. Marcenniglia 522. Murchfeld 616, 523, 717. Marchia (dic Marken) 246. Marciana (Mo:sano) 190. Marcuskirche s S- Marco. Marenfels 626. 727. Maria am Rain, Kirche, 526. Mariabrunn (Landstrass), Kloster, 296, 298. Mariano 81. 84, 98, 507, 608, 616, 643, 655, 681, 724. 766, 780, 805, 857. Marin 711. Mariniana, Handelsemporium von Aquileia, 124, 126, 150, 160. Marseille 37. Martignac 657. Matajur, Berg, 8, 12, 119. 186, 611. Mattray 511. Mauretanien 171. Mauthen 167. 628. Mecklenburg 143. Medana 615, 634, 645, 672, 674. Med ate 397. Medea 14. 136, 139, 299. 486, 521, 571, 616. 618, 633, 644, 646, 671, 675, 676, 686, 688, 780, 786, 805, 836, 840. Mediolanum (Mailand) 175. Medolo 397. Medu na 323. 339, 389, 394, 397, 420, 440, 842, — Fluss. 253. Meilan, Kloster, 641. Meinach 632. Meissen 463. Melazumpicca (Istrien) 384. Melišča 4*6 Mels 826, 898, 432, 658, 660, (561, 663, 664. Meran 277, 288, 291. Merano (Mariano) 643. Mema 98, 744. 763, 775, 780, 786, 810, 811, 825,840. Mernico 57. 65, 807. Alorsoburg 215. Merzana 486. Mo stre 227. 842. Metz 207, 464. Michaelsburg 519, 575, 612, 627, 628, 692. Michelstatten, Kloster, 716. Mirhon (Meichan) 644, 613, 626. Millstadt, Abtei, 386, 404. 607, 510, 511, 528, 628, 647, 712. Mimigliano (Momlan) 626, 627, 648. Minerbium, Grafschatt, 486. Miramare, Sehloss, 29. Mirschach 712. Mislingthal 898. Mitrowitz 164 Mittelitalien 279. Mittelgebirgs-Torrasso 18. 36. 36, 40, 41, 43, 45, 58, 72. 74-76, 78. 85. Mittolmeer 131. Mitterburg (Pisino) 292, 333, 883, 384, 660, 613, 626, 711. Mittersill 511. Mlinska (Mllisca) 725. Moccb. Sehloss. 337, 3*6. 398, 652, 711, 728. Moccolano, Sehloss, 337, 386, 398. Modena 351. Moder 632. Modrajovaz, Borg, 19. Modrea 13, Modreiza 14 Modrussa 486 Moforato 165. Moggio (Mosdch, Mosnitz) Abtei. 269. 271, 822» 343, 362, 374, 378, 389, 438, 461, 499, 600, 562, 581, 606, 608, 640. 661, 7(53, 879. Mbhringon 676. Moimucco 607. Mbllthul 476, 499, 613, 627. Molna 511. Momiano 522. Monastero 150, 183, 266, 860, 360, 844. Mouastoro Mivggioro di S. Maria (Maricnklostcr ** Aquiloja) 362, 872, 876, 389, 482, 498, 600, 609. 612, 628, 633, 674, 692, 733, 760, 763, 779, 785, 885, 900. _ Monfulcono (Nouenniarkt) 13. 42, (50, 61. 65. 67» 82- 84, 99 103, 113, 116, 121, 186, 336, 338,360» 376, 383, 387, 389, 397, 417—419, 4*27, 430, 433, 440, 460, 461, 518, 531. 544, 570, 579, 623, 631, 639, 641. 643, 646. 671, 673, 699, 708, 724. 729, 735. 739, 753, 754. 799. 807. 812, — Gerichtsbe- zirk, 31—34. 36. 38. 39. 41. 45, 46, 57. 58, 61, 63, 73, 75, 77—79, 98, — Steuerbezirk 92. Monforte 658, 659. Moniaco 686. Monselice (Mons Silicanum) 281, 397, 480, 535, 536. Mons pius 626. Mons regis (regius) 186. Montagna 533, 536. Montebelluno 535, 536. Montecassino, Kloster, 207. Monte Croce (Krouzberg, Plecken Alpe) 163, 451. Monte Fornalis 648. Montefoscano 776. Monte maggioro 7, 109, 651, 727. Monte reale 443. Monte Santo (Berg und \Vallfahrtsort) 8, 12, 13, 66. 88, 144. 886, 915. Montfort 527. Monticelli 166. Montona 384. 385, 397, 522, 546. Montone, La«runeninsel, 121—123, Montpreis 613, 627. Montratz 675. Monza 316, 319. Moorgrading 544. Mopsuestia 198. Moraro 84, 571, 616, 646,671, 675, 686,780. 805. 836,840. Morgo, Laguneninsel, 126, — Lagunenkafcn, 124 160, 212. Morosini, Insel. 119. Morsano 121, 643. Mortegliano 146, 810, 566, 626, 633, 634, 672, 674, 734, 806, 918. Mortesine 807. Mosach (Mosnitz, Moggio) Abtei, 461. Moscardo, Burg, 321. 388. Mosburg, Schloss, 272, 277, 885, 398, 496, 498, 499, 605, 506, 519, 528, 660, 564, 587, 588, 693, 613, 626—628, 711. Moscbcnizze 648, 646, 741. Moesien 158, 162, 164, 186. Moskau 761. Mo sna 886. Mossa 16. 98, 397, 486, 492, 616, 703, 732, 757, 763, 779, 806. MiHtling (Neumarkt) 513, 519, 528, 644, 649, 650, 553. 554, 613, 626. Moyen-Montier, Abtei, 226. Mriawetx, Berg, 8, 9. 19. Mucille s. Lago di Mucille. Mugliano 546. Muhlbach 644. M'ihlbacher (llaslachor) Klause 612, 613. MUhldort 537. Muja (Muggia) 214, 335, 384, 385, 622, 653, 604, 637, 639. 647, 729. Munchen 342, 667. Murano 646. Murgo 194. Muringanno 156. Mursa 164. Mursian 166. Mursiana 190. Muruzzo 660. Musclotto 659. Muscoli 807. Muzzana 608, 626, 634, 663, 729, 734, 735, 806, 918. Nabrosina 78, 88, 102, 163. Nacla 42. Naraur, Grafschaft, 688. Nanos, Berg. 186, 807. Napagodl 769. Natisouo, Kluss, s. Natisso, 10, 14, 102, 109 111, 119, 120. 168, — thal 726. Natlssa, !-'1ussc1lcii, 11, 84, 101, 109, 110, 120, 122, 128, 159, 160. Natissn (Natisu) s. Natisono. Fluss, 108 - 111,122 124, 126, 168 160, 162, 168, 173, 176, 182, 188, 191, 214, 445. Nauders 519. Naunzell (Cortis j*aon, Naonen, Cordenons) 250 403, 404, 493. Nauportus 137. 158. 162. 164. Ne apel 293, 297, 317, 319, 838, 447, 680—632, 735 750. Yeboise 398. Neisse 783. Nespoletto 625. 633, 679. X eu-Aquileja (Grado) 199, 219—221, 263. Neuenburg (Newnburcli. Castelnuovo) in Friaul 626. Neuenhaus (Karnten) 554, 628. Neuenmarkt (Monfalcone) 461. 518, 570, — (Neu-raarkt) — (Mottling) 613. Neuhaus (Pustertlial) 514, 544. 575, 611, 612 — (Castelnuovo ara Knrst) 226. Neumarkt, Propstei, 365. 910. Neustift 546. 547. New York 933. Niederbaiern 283. Niederkarnten 560. Niederlande 669. NiederSsterreich 425, 705, 767, 876. Niezzau 898. Nigrignano 268. Nimis 166. 397, 651. Nogaredo (Haseldorf) 65, 461, 616, 805, 806, 825, 866, 943. Nogaro 733, 806. Nonantola 351. Nonsthal 514. Nordtirol 503. No rej a 165. Nornlingen 657, 786. Noricum 147. 179, 196. Nositz (Villanova) 461. Nosna, Burg. 397, 649. Novacca 711. Novate 843. Novella 681, 784. Novi 688. Noyon 731. 732. Niirnborg 266, 279, 288, 331, 882, 463, 516, 568, 583, 774. Ober-Drauburg (Traburg) s. Drauburg, 627, 638. Oberinnthal 513, 514. Oberitalien 196. 198. 207. 242, 474, 533, 724. Oberkiirnten 491. 613. 628. Ober-Laibach 137, 158, 164, 613. Obernburg, Abtei, 362, 378. Obemdorf 353. Oborostcrreich 711. Ober-Saaga 14, 25. Oberschlesion 657. Obersel 486. Oberstein 678, 849. Obheim 628. Occident 159, 168, 182, 190. 196, 199. Ocra (Birnbaumer-Wald) 158. Oostcrreich. Land, 272. 277, 2S3, 291, 293, 296, 301, 305. 312, 313. 326, 330 333. 337. 339. 341. 344 348, 352. 359. 883. 385. 386. 392. 400, 403. 463’ 4 en 511, 524. 525. Plecken Alpe (Kreuzberg, Monte Croce) 163. Pletz (Plezzo, Flitsch) 111, 398, 461, 489, 611, 725. Pliscaviz 486. 712 . Po (Padus) 132, 271, 365. Poceco 460. Pocenico 460 Pocinizza 639, 680, 779. Pockhorn 627. Podberda 12, 13. Podem 712. Podgora (Podogor) 42, 486. 651, 655, 668, 741, 779, 831, 839, 848. Podgozdam 687. Podkraj 851. Podmeuz 12, 13. 786. Poetovium (Pettau) 164. Poik. Fluss. 650. Pola 137. 156, 201. 226. 271. 281. 314. 365. 383—385, 397. 424, 431, 622. 631, 643. 666, 715, 910. Polane 807. Polazzo 807. Polen 520. 569, 675, 680, 682, 684. Polesana (Gebiet) 384. Pommorn 786. Pompeji 157, 182. Pons Sontii 162. 173. ad pontem S —Station 113. Pontcbba 163, 351, 424. 425, 445, 704, 709, 810, 820. Pontafel 704. 705. 708. 1’ontium ( Duino) 206. Pontus (Schwarzes Meer) 138. Porcia, liurg, 399. Pordenone (Portenau) 249, 265,271. 293, 299, 325, 331—833, 381. 392, 401. 403, 406, 421, 450, 453, 459, 493, 536. 668, 637, 643, 646, 657, 665. 673, 680, 716, 722. 730, 733, 792. 806, 842. 918. Porpotto 649, 675, 682, 782, 735, 763, 771, 780, 792, 806. 835. 836, 838, 857. 886. 916. 943. Portenau ( Pordenono) 271, 299, 402, 497. Porto buffole 897. Porto Buso, Hat en. 11, 65, 99, 100, 102, 121, 122, 124, 126, 160, 739, 749. 860. Portogruaro 202, 324, 886, 336, 338 340, 345, 850, 862, 389, 397. 402. 411, 433, 438, 051, 662. Portole 269, 384, 385, 397. Portugal 914. Potalch (Podlacko) 486, 725. Pozzo 399, 734. Poz/.uulo, Castell, 214, 317, 026, 033. Pradatinis 529. Pradou 633. Prag 196, 327. 611, 598, 638, 069, 901. 1’rampergo 860. 1’rata. Burg, 607. Praunperg (l’r • raperol, Burir, 898. Probacina 27, 112, 066, 711, 763, 778, 779, 780, 889, 867. Precenico (Hrisiuico). Doutscliordens - Coinmonde, 272, 873. 378, 400, 498. 508, 609, 519, 687, 692, 626, 647, 714. 735. 763. 764. 778. 779, 786* 806, 830, 848, 860, 867. 886, 899, 900, 914. 943. Predamano 496. 671. 025. 638. Prodilpass 7. 102, 103. 163, 179. 319, 352. 400, 445, 665, <123. 726, 720, 772, 809, 819. 820, 851. Predra 712. Prem. Burg. 386, 392, 397 . 898. 613. 640 -043, 005, 086. 723, 807. Promariacco 208, 270, 390. Pressburg 009. Prostau (Gore) 634, 080, 780, 844. Prcstrelonik, Berg. 7. Preth 15. Preussen 512, 595, 768, 906. Prevosa 651. Prewald 807. Primero (Porto), Ilafen, 11, — Flussmiindung, 119 — Canale di 126. Prosecco 767, 857. Pruska 564. Ptolomais 504. Pucinum (I)uino) 109, 153. Pudicano 384. Pulfaro (Thal) 445. 725. Pusterthal 445. 491. 513, 519, 524. 528, 538, 544, 545. 549, 554, 557. 569, 577. 597, 603. 626. 627, 636, 705. 711, 712, — Grafschait 491, 611-613. Puteoli 166. Pvben s. Pedena 626 Pvro (Piro) Abtei, 271, 281, 362. P^rum (ad) Station 162, 164. Quadroip (Codroipo) 461. Quarnero 752. Quero 421. Quieto, Fluss, 727. Quisca (Kulsko, Culsco) 42, 67, 461, 486. 615, 645, 672, 682, 699, 743, 772, 779, 839, 844, 849, 867. Rabenstein 565, 627. Raccogliano 840. Radlach 711. Rafut (Gor/) 826, 844. Ragogna 397, 628. Ragusa 799. Raibl 186, 187, 870. Rain 655. Ramoscello 272, 497, 587, 591, 606. Rangersburg 627. Ran/.iano ( Renschiach) 98, 112, 634, 681, 708, 836, 844, 849. Rasen, Schloss, 575, 611, 612, 627, 628. Raspo 726, 727. Rasur, Berg, 8. ltatzburg (Ra^sberg) 626, 627. Rauhcnstein 631. Ruukcrsburg 511. Rauna 613. 626. 686. ltaunizza 678, 681, 836. Ravcnna 121, 147, 163, 161, 171, 179, 194. 200, 201, 206, 210, 214, 215. 219 . 220, 223 225, 236, 247, 261, 262. 291, 316, 864, 365, 373, 477. Ravorigo 384. Rc&na 468. Rcbaz. Sumpf, 116. Rechbcrg 619, 625. Reckel 626. Reclus 460. Redipuglia 807. Regensburg 208. 215, 267. 272, 461, 517. 568, 583. 613, 654. 679, <187, 767, 938. Rcgonzols 397. Reggio 776. Reichenburg 656. Reifenstoin 564. Kclffenberc 27. 42. 86.102, 397, 398. 576. 613. 626, 627, 681,646, 647,657,680,703, 714. 722, 763. 766. 767. 779, 780.786, 792. 839, 844, 846, 847,849, 857,858. Roifnitz 682, 769. Reinhardsbrunn, Kloster, 456. ltcissenberg 628. Reka. Flus«, 11, 116, 117, 118. Rennthal 611. Rcsdorta 780, 807, 839, 844. Rottinstein 6u3. Rhactia prima ot serunda. Provinz. 191. Rhoiu, Flus*, 677, 788 thal 627. llialto, Insol, 222, 235, 243. Ribcuthal 628. Richenvelda 325, 461. Rioti 285. Rige 11/.0Io 390. Rigolato 396. Rimini 162. llipalta 625, 684, 679, 680. Risano, Fluss, 474. llittisberg (Rittersberg), Burg, 397, 398, 534, 615* 633. Riva 723, 724, 731. Rivarotto 397. 625, 633, 634, 732, 800. Rivignano 625, 634. Rivo 660. Rivosa 775. ltoavazolo 502, 508. Robich 65. 109, 119. llodank, Burg, 611. 612. Rom 134, 143, 149, 151, 152. 154, 156, 161. 164, 166* 168, 170, 171, 174, 180, 182, 190, 191, 193, 194, 198—200, 210, 214, 223 -225. 230, 236, 238—242, 246, 250, 251, 261, 263, 267, 272, 276, 278, 279, 283, 285. 286, 289—291, 294. 297, 310, 327, 334, 338. 341, 343 -345, 354, 361, 364, 381. 427. 463, 466, 506, 515, 556, 558, 638, 651, 656, 668, 674, 681. 710, 721, 729, 759, 781, 783, 877, 878, 890, 894, 900, 903, 904, 906, 908, 909, 911, 914, 928, 940 941. Romagna 225, 226, 243. Romans 84, 102,486,655,670, 711, 763, 779, 780, 786, 805, 806, 837, 943. Bombone, Berg, 7. Romizza 83. Ronchi 42. 113, 118, 151, 163, 215, 807. Roucliis 734 lloncs 625, 634. lton/.ina 14. 486, 615, 633 692, 711, 805, 858. Rosazzo (Rosaeli). Abtei, 269, 270, 273, 299, 362, 371. 377, 389. 461. 484 -489, 493, 524, 558, 611. 616, 621, 645, 665. 671, 673, 711, 712, 714, 725, 763, 779, 850, 908, 914. Bosega (Porto), Ilafen, 11 — Zollamt, 65, 99, 102. Rosmitz 522. llosmuss 628. Rotenstein, Schloss, 296. 528, 576, 626- 628, 632 — (Botistaeno) 692, 625. llottenau 783. Rouen 280. Roveredo in Tirol, 689, 781. Rovereto (di Torso) in Friaul, 625.634, 734, 816. 918. Rovigno (Rivin) 281, 384, 398, 604. Roz 384. Itubbia 27. 113 (Rubiach), 678,743,744,767,795,853. Rubein 627. Rubenstein (Ravistagno, Rivistagno), Burg, 398. Bubino (Istrien) 384, 632. Ruda 119, 682. 733, 780, 786, 806, 836, 838, 840,943. Ruckschein 520. Rumberg, Burg, 397. Rupa 776. Russiz 649. 768. 780, 836. 887, 857. Russland 676, 688, 768, 769. Ruttars 57, 807. Saaga (Obcr-), s. Ober-Saaga. Saaneck 398. Sabaria (Steinamanger) 164. Sabiona (Seben) 201. Sabotinu 633, 779, 863. Saburnian 166. Saburuianum (Savorguan) 389. Sacellum (Ajello) 166. Sachse n 264, 279. Sachsenburg 511. Sacile 135. 304, 309. 316. 318, 321, 323.325,336.338, 339, 346, 347, 350, 387, 389, 396, 397, 402, 403, 406, 417, 440. 497, 729. Sacileto 165 (Saciletum) 166, 397, 807. Sagrado 58. 98. 102, 397, 682. 683, 722, 734, 780, 826, 866. Sagris 499. 622. 627. Salcano (Silicunum) 14, 42. 163, 248. 300. 477, 479 481. 506. 626. 534, 587. 694. 633, 639. 648, 668. 676, 676. 680. 708, 710 712, 715, 716. 725, 748, 767, 776, 779. 786, 809, 825, 840, 847 849, 864, 857, 886. Salerno 283. Salloch 137. Salta 780. Salto, Kloster. 206. 457. Salvarolo 397. Salzburg 209. 215, 230. 250, 270, 274. 275. 285. 293, 299, 300. 305, 445, 451, 510, 517, 613, 648, 705, 711, 776, 812, 878, 909. Samardenchia 460. Samaria (Weinstegen), 461, 699, 710. 768, 857. St. Agata. Kirche in Grado, 229. 232. 234. S. Andrea (bei Gorz) 645, 657, 773, 779, 857 — Lagunenhafen, 739 — Kirche iu Capodistria. 486, 487. Sta. Agnese, KI >ster in Gemona, 438. S. Aneelo 722, 767, 779. S. Avvocato 399, 404, 406, 625. 633. 734. S. Bernhard, Kirche bei Wels, 603, 711 — in Karn-ten 711. San Canziano 126, 150, 151, 193. 807. S. Cassino 390. St. Catterina, Kirche oberhalb Salcano, 480. St. Chiara, Kloster in Cividale, 372, 779, 885. 915, — Kloster in G5rz, 914. 915. S. Cirudaco 674. Sta. Clara, Kloster in Wien, 544, 715, 916. Santa Croce 153. S. Daniele 86, 214. 272. 330, 350, 354. 389. 395, 454. 496 — am Karst 667. 080, 710, 844, 857. S. Egidio, Spital, 378. 825. Sta. Eufemia, Kircho in Grado, 218—220 , 224, 232. 234. S. Felice, Propstei in Aquileja, 378, 389. S. Fiore 390. St. Florian (Floyana) 42, 615, 631, 638, 639, 742, 777, 780, 785, 837, 849. S. Francesco, Kloster in Cividale, 425, 448. St. Gallen, Abtei, 267, 268, 488, 489. St. Georg im Pusterthale, 544. St. Georgon am Liingsee. Kloster, 491, 712. S. Gervasio 732, 806. S. Giacomo 849. S. Giorgio 276, 733, 806 — in Istrien 384 — di No-garo 146. S. Giovanni (di Tuba am Timavo) Kircho und Kloster, 99, 115, 213, 269, 327, 481, 495, 496, 640, 641, 680, 709. 712 (Hafen) 810, 812, 850-Kirche in Cormons 486. 616 — Kirche in »»rado 232 — Kirche in Cividale 455 — in Kenoduchio. Kirche in Cividale 458 — Elemosinario (Vone-dig) 285 — Hospiz in Cividalo 208. San Giuliano, Lagunoninsel, 121, 122, 160. — Kloster. 200. St. Hermagor (sand Machor) 627, 628, 711. S. Ilario, Kloster, 236. 287, 667. S. Ilario o Taziano, Kircho in Gttrz, 711, 716. S. Jago di Compostella 344. S. Joan do Laune 786. St. Lamprecht. Kloster, 489. 627 (Pustertlial). St. Leonhard, Dorf, 611. 612. S. Loron/.o 98, 295. 486. 608, 571. 592. 625, 646, 779, 805, am Coglio, 615, 689, 680, 807, — Kirche in linja 208, — in Istrien. 884, 622, 545, — di Nebola 849. Sta. Lucia 13, 14, 26, 42. S. Marco, Kirche in Vonodig, 221, 233, 274, 487, 668, 616, — Capello an der Laguno von Aqui-loja. 121—124. 190. Sta. Maria (di Česana) 486, — dol Battuti. Kirche in Cividale, 458, — in Cortc, Kirche iu Cividale. 468, — del Monto, NVallfahrtaort bei Cividale, 458, — in Organu, Klostor in Voronu, 208. 271, 276, 362, 484, — in Valle, Klostor in Cividale, 206, 211, 862. 454. 467, 763, 779, - Kloster in Aquilcja, s. Monastoro Maggioro, — sc'abonica (di Solavonicli) 460. 625, 085. Sta. Marizza 460, 625. 634 San Martino (bei tluisca) 42, 58, 486, 616, 657, 727, 733, 743. 849. 868, 887, — Kirche in Cividale 454, 468. 784, — iu Istrien 269. S. Marx 711. S. Mauro 780. S. Michaclsborg 326. S. Michole, Klostor, 213, — boi Gdrz, 848, S. Nicolauskirche in G5rz 91;» San Nieolo di Lovada (dl Ruda). Kircho. 119, l.r»0. 289. 373. 378. 788, 759. 761 768, 779, 806. 838. 849, 886, 943, — Kircho in Udino, 362. S. Odorico mn Tagliamento 324, 378, '189, 608. St. Omer 664. S. Paternion 378, 711. St. Paul, Kloster, 492. S. Pellegrino 332, — Kirche in Grado 229, 232. St. Peter bei Gor/., 141. 657, 668, 711, 763, 773, 786, 840, 854, 899, 900. 914, 915. St. Petersburg 768, 769. S. Pietro (am Isonzo), Kirche. 120. 121, 378, 807, — in Carnien. Propstei, 373, 389. — in Carnien Thal. 396, 660, — (Borgo di). in Cividale, 458, — in Selve (in Silva) Kloster in Istrien, 269, 384, 502. 508. 714. — in Volti, Kirche iu Cividale, 458. — e S. Biagio, Kirche in Cividalo, 458. — d’ Oro. Laguneninsel, 122, 154, 155, 160, 739, 752, — d’ Oro, Kloster, 200. S. Paolo 276, 395. S. Polo 116, 397, 433. S. Primo 639, 680. S. Quirino. Kircho in Cormons, 277, 405, 504—506, 588, 606, 617, 631, 637, 692, — bei Pordenono 404, — Kloster in Udine 365. S. Rocco, Vorstadt von Gorz, (S. Kolcat) 631, 699, 773, 774. 780, 790, 840, 857. S. Servolo 734, 778. S. Sirgo 384. Sto. Spirito, Kirche in Gorz, 666, 668, 737, — Hospiz 373. S. Stefano, Propstei in Aquileja, 156, 272, 278, 378, 389, 468, 496. 499. 605, 608, 907, 908, — Kircho in Cividale 467, — Capitanat 430. St. Stefan in Kiirnten 628, 627, 628, 711. S, Stenico 300. S. Steno 397, 417. S. Valentino, Berg. 12. 87, 863. St. Veit in der windischen Mark 386, — in Karaten 617, 666. — (Wippach) 780, — am Flaum (Fiume) 666. St. Veitsborg 42. 787. S. Vidotto 625. 633. S. Vincenti 281. S. Vincenzo 626. S. Vitale, Kirche, 232. S. Vito 322. 336. 340. 347, 350. 354, 362, 389, 394. 417, 440. 658. 687, — di Crauglio boi Cormons 215, 670, 733, 767, 867. Sappada 448. Sardes 194 Surdinien 906. Sarsina 772, 779. Sattenborg (Satimborg), Burg. 398, 658 —660. Saunion 3 55, 378, 428. Savo (Saus), Fluss, 137, 138, 158, 164, 271, — Thal 398. Savogna (Savodnja. Savodon) 42, 649, 691*, 836, 849, — im Gobirge 776. Savorgnnno 325, 341, 343. 348, 349, 389, 443. Scariuno 774, 780. Schanzen 575. Scharffonborg s. Sottumborgo, 386. Scarabantium 366. Schillor-Tabor 682. Schirvu 807. Schladming 613, 628. Schleissbcrg 628. Schlesicu 568. 783. Sohnnlou (Heiligonkrouz), Klostor in Tirol, 715. Schnooborg 613. Schbnborg (Schdnworcii) 613. 626 Schttnock 6o4, 576, 611. 612, 627, 628. Schonfeld (Tolmo/.zo) 461. Schbnhaus (Gor/.) 767. Schttnpass 42. 763, 774, 779, 780, 787, 816, 839, 848. Schrattonberg 655. Schrobolja 787. Schvvabon 264. 665, 697, 664, 655, 658, 089. Schwarzonberg. Itorg, 8. Schwarzonogg 562, 654, 671, 613, 625 627, (»47, 686, 703, 763, 778, 780, 792, 807, 839, 844, 846, 847, 857, 858. Schwarzenstein 628. SchvvurzoH Meor 186 138. Schwarahorn (Ilichi), Schloss, 612. Schwodon 079, »181. Schwcldnitz 788. Schweiz 569, 677, 709, 715. Scodavacca 166, 807. Scolum aquae (Scodavacca) 166. Scopa 486. 712. Scopulacli 486 Sdobba (unterer Isonzo), Fluss, 10, 120, — Hafen 99—101. Sdraussina 58, 734, 741. Sebelliaa 166. Seben (s. Sabione) 365, Seckau 680, 909. Sedla 712. Sedegliano 295, 508, 592, 625. Sedula 486, 725. Segestica (Alt-Sissek) 158. Seisenberg (Sewsenwerch) 613, 626. Selczacb 712. Seldenthal, Kloster, 715. Sella 13, 163, 460, 625, 634. Selz 807. Semichi 522. Senico 807. Senosech am Coplio 779, 836. Senosetsch 392, 613, 626, 727, 807, 857. Serravalle 556, 625. Sessana 13. 14, 42, 62, 102, 800. — Bezirkshaupt-mannschaft, 31. 36. 63, 65. — Gericlitsbczirk 31-34, 36, 88, 39, 41, 61, 63, 73, 77, 79, 92. -Steuerbezirk 92 — (mit Comen) Wahlbozirk 62. Šesto. Abtei, 206, 213, 214, 248, 271, 276, 281, 362, 370, 371, 389, 424, 652. Sevtin 525. Sevtz, Abtei, 365, 377, 378, 910. Sezza 660. Sidrena 384. Siebenbiirgen 290, 786. Siena 328, 447, 784. Siklos 664. Silanos (ad) Poststation, 111, — Stra«se 163. Silicanum (Saliganum, Salcano) 248, 477. Silina 806. Siliš (Piave), Fluss, 108. Sillian 627 , 628, Simontornya 564. Singidunum 194. Sinirola 579. Siriacha 486, 712. Siscia (Sic/.ek) 148, 155, 163, 164, 196. Sissano 281, 384. Sittich, Abtei, 273, 362, 737, 910. Sivigliano (Sevigiiano) 626, 684, 680, 734, 806, 918. Si/ilien 155. Slapnig 780. Slindracco 626, 634. Smet 779. Smreglie, Thalkcsscl, 9. Sobriach (Sebriach) 627 , 632. Socclneve, Ilurg, 326, 396. Sottonborp (Sotfumberp. Scliarffcnborg), Burp, 287, 289, 326, 342. 385, 627, 671, 673, 776. Sohpoiach 712. Solazach 486. Soleschiano 807 Solosench, Ourg, 397, 400. Soml> o 664. Somobor 681. Soncino 819, 643. Sonnonburg 491. 492, 515, 612, 627, 712. Sontius (Isonzo) 112, 118, 116, 185, 420, 477, s. Pons Soutii. Sotscha 25. Sovignacco 622. Spanien 198, 6«8, 669, 676, 677 736, 745, 784, 796, 914, 938. Spossa 66*>, 686, 780, 934. Spuvor 403, 768. Spilimborgo, Hurg, 309, 339, 360, 398, 419, 4;>2. Spina 139. Spital 628, 711. Splugen 865. Staiiulorf 641. Stain/. 613. Stali 624. Staraš 615, 519, 775. Staranzano 807. Starasello 109, 111, 119, 163, 400, 836, 849. Stargard 783. Steiermark 293, 299, 302. 305, 331. 362, 377, 378, 385, 386, 392, 397, 398, 513, 516, 517, 543. 595, 596, 601, 610, 613, 627, 628, 651, 654, 655, 675, 676, 688. 709, 788, 743, 748, 758, 865, 889, 903, 917, 937, 938. Stein im Drauthale 376. 452, 519, 528, 571, 626—628, — im Jaunthale 613, 627, 711. Steinach 514, 632, 714. Steinamanger 164. Steinau 783. Steila s. Tiliaventus minor, Fluss. Sternek 654, 655. Steila, Fort, 742, 743, 745, — Fliisschen, 749. Sternach 632. Stersizha 57. Sterzingen 519. Stettin 377. Storchenberg 543. Stou, Gebirge, 14. Stran 633. 634, 637-639, 771. Stranzold (Strassaldo) 673. Strass 938. Strassburg 769, 774, 883. Strassoldo, Burg, 65, 350, 397, 670, 671, 673, 674, 729, 807. Sirazig (Straschitz) 96, 638, 708, 863. Strazza 651. Studenitz (Gorz) 365, 378, 780, 802, 844. Subniach 661. Siidsteiermark 428, 430. Siidtirol 397. Summapa, Abtei, 362, 389, 397. Susans (Spital) 378, 628, 662, 663. Sutrio 660. Svracus 134. Svrien 157, 159. Svrmium 153, 163, 175, 176, 196. Tabor 772. Taenich 281. TagHamento (Tiliaventus majus), Fluss, 108, 167, 188, 277, 322, 339, 347, 348, 350, 351, 382, 395, 400, 404, 419, 608, 659, 743. Taglione 397. Talmasons 625, 633, 634, 679. Tanzenberp 655. Taormina 155, Tapogliano 670, 733, 776, 784, 857, 902. Tarcento 826, 431. Tarnovvaner Wald 8, 9, 12. 16, 19, 74, 78, — Hoch-ebeno 19, 848. Ort (Tamova) 858, 863. 878. Tarvis 486. 624, 725, 809, 812, 819, 851, 858, 859, 865. Tauern 425, 445. 613, 704. Taufers, Schloss, 611, 612, 627. Taur, Schloss, 875. Tavolini, Sumpf, 115. Tofeiepgen (Deleropgen) 627, 628. Terglou, Berg, 8. Teor (Tibur) 166. Torasburg 655. Torcntian 166. Terenzano 49*5, 671, 625, 633. Torpeste (Triost) 163. '1 erlan 614. Termano 782, Tomova 14, 836. Torsaticum (Tersat) 163, 164, 208, 474. Torviso (Toruais, Tarvi?) in Istrien 546, 626. Torzo 150, 165, 166, 733, — Fliisschen 11, 84, 122. Teurnia 366. Theben 108. Thrazien 129, 131 133, 140, 170. Tibur 166. 1'iburnia (Liburnia) 613. Ticinum (Pavia) 207. Tientimbono 157. Tigris 176. Tiliaventus majus siohe Tapliamoiito minus siehe Steila, Fluss. Tillo, Fluss, n76. Tilliach 627, 028. Timavus, Fluss, 11, 107, 118, 114—118, 120. 180, 132. 183, 136—141. 153, 156. 163, 292, 302, — Hafen. 116, 117, 166, — See (Lacus Timavi) 116, 120, 166, — Tempel (Timavum) 117. Timau (Tischlwang) 114, 461. Tirol 277, 289, 321—323, 365. 451, 463. 485. 491. 503. 504, 506. 512, 513. 515, 516, 518—520, 526. 542, 543, 546. 547. 549, 551, 557. 558, 580, 582. 583, 586, 600, 610, 611, 613, 627, 628, 632, 677. 705, 709, 711, 713, 715, 721, 723, 733, 734, 743. 752, 917. Tischlvvang (Timau) 461. Tissian 166. Titiano 806. Tiven (Tieten), Burg, 281, 299, 300, 330, 385, 398 Tivoli 291. Toblach 526, 662, 584, 628. Toll 520. Tolmein (Dulmein) 12, 15. 26. 42. 60. 62. 64. 67. 84. 109, 112, 119, 287. 305, 306, 312. 317. 318. 330, 335, 336, 845, 885, 399, 417, 419, 420, 429. 431, 433. 434, 440. 447. 448, 461. 486. 523. 531. 551, 607, 611, 615, 620—625. 627, 630. 631. 637. 638, <>47, 679, 699, 700, 708, 725, 726, 733, 763. 766, 773, 777—779. 787, 792. 799, 800, 807, 810. 814, 821. 831, 835. 840, 8i3. 844.847—849.851—853. 857-859, 872, 881. 883. 897. 911. 912, — Be-zirkshauptmannschaft 31. 36. 63. 64. — Ge-richtsbezirk 31—34, 86, 38, 39. 41. 44. 47. 61. 63, 73, 77—79, — Steuerbezirk 92. — mit Flitsch. Karfreit, Canale und Haidenschaft. Wahlbezirk 62. Tolmezzo (Schonfeld) 338, 346, 347, 389, 396. 402, 443, 452. 461. Tomaj 144, 614, 711, 799. Tominška, Gebirgsbach, 9, 112, 447, 621, 623, 708. 848. Tomnizza 734. Topolska 908, Torcello 183. 187, 237. Torre 300, 690. Torro, Burg, 316, 323, 336, 440. 532. bei Este 536, — Fluss (Turrus) 10. 71, 83. 103, 108, 109. 111, 119 122, 145, 188, 340, 802, 807, 813, 826. — di Rovigno (Tstrien) 281. Torso 628. 634. Tortona 196. Toscana 383, 398, 658, 682. 688. 750, 783. 890. Traburg (Drauburg) 511, 628, 564, 593, 626 628. 632. Tranca 648. Trapezunt 377. Trotfon 249, 250, 272, 273, 275. 281, 299, 800, 380. 331, 385, 386. 898. Trcmitischo Insoln 132. Trenanich 700. Trenta 111, 814. Treves 711. Troviso 135, 201, 225, 271. 274, 276. 277, 281. 289. 294. 295, 304. 311—313. 316. 328. 339. 865. 397, 399. 404. 405. 408. 431. 488. 474. 475. 486. 604. 607, 617, 531—537. 539-642. 662. 570. 577, 680. 682, 596, 618. 634, 639, 642. 643, 648, 672, »579. 694, 709, 717, 728. Tribur 264. Tribussa 18. 831. 868, — Gobirgsbach, 10. Tribuswinkel 786. Tricesimum (Tricesimo) 163, 607, 652 Triont 196. 201. 231. 271, 301. 363. 354. 365. 516. 517, 619, 582. 618, 654, 687, 734, 776. 809, 876. 877. 888. 910. 918. Trior 151, 155, 283. Triost 99. 102. 108, 162, 179. 183. 201. 2<>2, 220, 263. 271, 272, 274. 27«. 303. 828, 333, 336, 337 . 359. 366, 385, 388. 897, 398. 428. 431. 438. 477. 496. 497, 616. 617, 523. 686, 644. 670, 571, <119. <138. 640, <141. <143. <144. 646. <547. <564. 666. <176. 679. 683. 684, <588, 703. 70M, 715. 722. 726. 728. 786, 789, 740, 748, 752, 766. 768, 771, 776. 778. 798-800, 808, 808, 806, 818, 814. 818-880, 888 880, 841, 847. 860. 866. 868, 870. 880, 895. 907, 909, 110, 923. 924. 932-934. Tristach 627. Trivignano (Trevignano) 309. <125, 634, <141, 724. Troja 129, 139. Tropelacb 711. Troppau 783. Triixen, Schloss, 613, 647. Trus, Bure, 332. Trussio 397. 617. Tscbernembl (Schernomel) 613, 626. Turkei 675. Turgnano 625, 634, 674. Turiacco 83, 807. Turnau 651. Turrus (Torre), Fluss, 108, 111. Turin 411. Tuscia 246. Tvveng 711. Tybeyn (l)ibey, Duwein, Duino) 461. Tymnitz 511. (Jblisca 807. Udanacha 486. Udine (Weiden. Vidna, Vuedia) 99. 102, 135, 145, 183, 191, 215, 256, 279, 293, 301. 306. 308, 311, 312, 815, 817-320, 322-329, 331-335, 337—346, 348. 349. 351. 352, 365, 356, 359. 366, 368. 371, 376-379, 387—389, 395, 397,401-403,408,410— 412. 416-419, 422, 423, 428. 433, 440-443, 447— 450. 453. 455, 459, 461, 463, 464, 467, 488. 497, 52.1, 520. 531. 582. 546. 5*56. 571. 57 7 . 579. 5KO, 607. 621, 624, 637. 638, 645, 648—650. 652. 653, 657—659, 662-668, 671, 672. 674, 683, 685. 694, 724. 728, 729, 735. 776. 781, 783, 814, 843, 844, 868, 879, 881, 882, 890, 892, 894, 895, 897, 907, 908. 932. Ulizza 780. Umago 522. Ungarn 290. 323. 381, 836. 338 —340. 560. 661. 564, 567, 599. 667, 679-681, 687, 737, 746. 748, 773, 775, 776, 795, 908. Ungaritrassn (Strada Hungarorum, auch Strada alta) 215, 253. Ungrischpach (Ungerspach). Burg. 397, 898, 627, 631. 633. 686. 779, 785, 850, 898. Unter-Nussdorf 632. Lnter den Thurm (S. Uocco) 699. Unterinnthal 513. Interitalien 276. Untorkiirnten 627. Unterstciorraark 330. Uragno 626. Urlanich 281. I rsperg (Auersbcrg). Schloss in Schwaben, 689. I ruspergo 812, 332, 400, 579. Uttendorf 712. Uttonheim 564, 676, 611, 612, 627. Valchonborg 306. Valda 384. Valea 643. Vali o, Abtei. 276. 281, 424, — in Istrien, 384, 646, Locarina. 288. Val Ion o 67, 113. 166, 810. Valsana 678. Valvasonn 339. Vaprio 304. 819. Varbonstoin 511. 628, 632. Varianus (Corgnolizza). Fluss, 108. Vnrmo. Burg, 330, 626, 627, 633. 666. Vassborg 627, Voglia 369. 910, Velluch 608. 627, 711, Voltsburg 511. Vcnchonwerch 626. Vonco 66. Venodig, Stadt und Republik (Venetia), 126. 132, 148, 157, 181, 188. 186, 187, 195, 206. 210. 221, 223, 226 228, 282—236, 239, 242 244 . 246,278, 274. 288, 289, 296, 299. 302, 303, 312. 313, 323. 836, 338-340. 842, 244. 345. 347-356. 361, 862, 367, 376. 383. 388. 397, 400, 408. 409. 411. 420, 424, 427, 430. 446. 447, 461, 462, 504, 622, 528, 63»?. 641. 645, 646, 660. 552. 656. 568, 666—568. 571, 57 7. 679, 680. 682. 584. 690 594, 600, 608. 616, 629. 637, 638. »141. 646. , 772, 779, 804. 81*5. — Ludvig Philipp 768, 769, 933. — Philipp 767, 857, — Itaphacl 767, — Ulrich 767, 768, 837. Cochelet, Intendant, 803, 805. Codelli von Fahnenfeld, Familie, 779, 780, 787— 790, 983, — Anton 803, 805, — Augustin 781, 904, — Carl 845,—Johann Baptist 781, — Martin 781, — Paul 781. Codroipo. Grafen, 763 , 779, 787, 836 — Caspar 857, 900. Cogna. ad. Familie, 787. Colchier 137. Coelestin II., Gegenpapst, 270. Collalto, Grafen von, 312, 461, 787 —Kambal d 509. Collotti 933. Collorcdo (nebst Colloredo-Walsoo und Collorodo-Mansfcld) 315. 825, 359. 401, 402, 418, 461, 570, 616, 618, 633, 636, 658 665 . 673 , 684 , 763, 766, 779, 787 -790, 792, 836, 867, — Anton 664. — Anton. Cardinal, 664 — Asquin 668, 662, 663 -Bernard 658, 663 — Ca mi11. 659. 664, —Carl 664, — Carl Ludvvig 659, — Fabricius 664, — Frau-cesca, vermiihlte Montcreale 664, — Franz 659, 663, 664, Franz Gundackcr (C.-Mansfeld) 659, — Friedrich 850 Glizojo (Stifter) 668 660, — Heinrich 663. - Ilioronvmus 658. 669, 664, - llieronvmus, Krzbischof, 664. Ilora-♦,ius 669, — Jacob 664, Joiiann 838, 623,664, 684,— Johann Baptist 664,— Johann Padovano 664, — J o >of 669, 664, — Laelius 668, — Lean-dcr, Cardinal, 664. — Mathias 6(52,— Mathiusius 658, — Odorico 063, 664. — Paul 663, — Po-drussio <564, — Rudolf 668, 669, »564, — Simon 663, Thomas 6(54, VVeikhard 658, 659, (563, - VVouzel 664, — Wllholm 658, 6*52, — s. auch Mols-Colloredo und Prodolone. Colonna, Cardinal. 429. Comelli, ad. Familie, 788, 789. Concli (Orzone), Kdlo von, aus Mesna, 648. Concil, Kaufraann. 319. Concina 156. Concio, Capitan, 622. Conrad, Krzbischof, 270,611,625, — Herzog von Glogau 624, — Horzog von Polen 306, 807 , 858, — von Holionstaufon 284. Conrad II., r. Kaisor, 240, 241, 249 253, 265, 381. 403, 420, 422. 479, 480, (504, 658, 6(51. — HI., r. Kaisor, 249, 270, 272, 456, 497 -499, 616, 695, — IV., r. Kaisor, 601, 674. Conrad, Abt von Kosazzo, 712, — Burggraf von Lionz, 420, (593-695, - vou Clvidale 4*59, von Lionz, Vicogercnt, 696, —Schutzvogt, 436, 496, 604, 650, 1'farrer von Oberstein, 693, — Sehutzvogt, 435, 496, 604, 650. Conradin von Schvahen. 516, 519, 524, 574, 575. Constans, Kaiser, 175. Constantin der Grosse , Kaiser, 153, 159, 176, 191, 193, 254, — II., Kaiser 176, 180. Constantinus Porphvrogenetus 231. Constantius, Kaiser. 194. — Bischof 196. Constanze von Sizilien 276. 285. Contarini, Anfuhrer. 722, 723. 725, 727* Contarini Domenico. Doge, 241. Conti (de Burgo Pontis), ad. Familie, 763, 779,780, 782, 787, 789. 836. — Bernardus de Ultraponte 782, — Bernard 418. 782, — Conrad 782, — Georg 782, — Georgii. 782 — Johann 782. — Johann Franz 782, — Nicolaus 782, — Nicolaus II. 782, — Nicolaus III. 782, — Peter 782, — Troilus 782, — Ulrich 782, — Bruder 857. Contzen 129. Copmaul, Edle von, 636, 787, — Aurigo 534, — Caspar 694. Corio, ad. Familie, 398. Cormoneser 620. Cormons (Unerischpach), ad. Familie, 633, 644. — Franz 674, <594. — Jacob 618, 693, — Nicolaus 693. — Ostil 693, — Stefan 634, - Zonflisso 693. Cornaro. Gesandter, 782, — Provveditore 723. Cornelia. Familie, 153. Cornelius Gallus, s. Gallus. — Ncpos 115, 138. Coroni de Locatelli, s. Coronini-Cronberg 770. Coronini-Cronberg. Grafen, Freiherren von Proha-rina und Gradiscutta (der liltere Stamm), 369, (525. 646, 671. 7(56, 770, 779. 781, 787 -790, 792. 933. — Cassandra, verm. Cobenzl, 772, — Ca-tharina 770, — CaHiar na. verm. NVerdenborg. 771, — Ciprian der iiltere 770, — Ciprian der jiingere 77o, — Elisabeth, verm. Buffa, 770. — Ernst Felix 771, — Franz Anton 771, — Franz Carl 773, — Franz Rudolf 771. —Jacob 770,— Jacob Anton 773,— Johann 771,— Johann Anton 771, 772. 839. 868, 900, — Johann Baptist 771, — Johann Carl, 772, 773, —Johann Ignaz 773, — Johann Maria 770, 771, — Johann Peter 772, 839, 900,— Johann Philipp 770, — Johann Vincenz 771, —Josef 778, — Leonhard 778, — Ludvig 772, 839, 924, — Ludwig dor jiingere 770, 772, — Ludwig Vincenz 770, 771, — Michael 772, — Orpheus 770, 772, — Peter 900, — Peter Anton 773,900,— Pompejus, 771. — Pompejus III., 770, — Pompejus, Bischof, 772, — Rudolf 770, 771, 839, 900, — Rudolf Peter 771. Coronini-Cronberg, Grafon, Freiherren von Oelbcrg (dor jiingore Stamm) 770, 773.— Alexius 770, 778, — Franz 778, — Franz Anton 778, — Johann 770. 773, — Johann Andreas 778, - Johana Balthasar 773, 840, — Johann Baptist, 778, Johann Baptist, k. k. Foldz*ugraoistcr, 141, 778, — Josof 778,— Pompejus 773. Coronini Franz, Graf. der Historiker, 184, 192, 208, 269, 276. 279, 297, 320, 827, 332, 337, 374. 377, 436, 448, 460. 4621, 660, 584. Coronini Rudolf. Graf, der ilistoriker, 266,266,286, n, 878. 480, 478, 182. I -L 486, 487, 482, 488, 498 502, 506, 506, 508, 509, 513 . 515. 538. 541, 644, 648-550, 662, 564. 656, 657, 660. 662, 676, 581. 683. 586 587. 589, 600, 680, 6321. »5214. *537, 640. (144 «547. 660. 868. 656, 706. 766. 763, 771, 780. 781, 786, 791, 802. 80«, 924, 931- 9323. Corradino von Cividalo 468 Corrado Cnrracciolo, Patri&roh von Gradu, 246. Corroggio Simon von. 637, — Giherto 637. Curtinovis 108. Cosmus 11. von Modici 664, 743, Costanzo. Maler, 908. ('otta, ad. Familio, 787. Cottis, Edlo von, (524. Graf. ad. Familio, 787. Crassiachor (Ko solu or) Ludwlg, Capitan, (566. Craucor Robert. Capitan. (596. Crisai Jacob, Pfarror, 766, — Johann, Krzdiacoa 896, 906. Crispinus 171, 172. Crivulli Ulborto, s. Urban III. Cronborg, Rittor von, s. Coronini-Cronberg 770- Cronschall, Edlevon, 686, 787,— Bartholomaus 565. Crusoni Andreas 692. Cucanea (Cucagna) ad. Familie, 304, 315, 392, 398, 418, 438, 461, 579, 632, 650, 652, 653. 661, 680, — Almota 414, — Friedrich 507, 671, 672, — Giovanni 413 , 633, — Thomas 538, — Triutta 413, — Varnero 310, 414. Cumano, Constantin Dr., 618—620. Curti, ad. Familie, 788. Cusani, Edle von, 624, 763, 836. Cusin, ad. Familie, 787. Cusmann, Burger, 699, — ad. Familie, 787. Czoernig Carl, Freiherr yon, 56, 261, 458, 790. Dalmator 167. Damasus, Papst, 196. Dampierre, Graf, Oberst, 744. Dana Nicolaus von. 694 Dandini, ad. Familie (Conti) 790. Dandolo, Chronist, 219, 224, 229, 646, — Francesco, Doge, 432, — Pietro, Primicerius, 405, 486, 487, 490, 493, 712, 713, — s. auch Enrico Dandolo. Daniel David, 477. Daniele Barbaro, Patriarch von Aquileja, s. Barbaro, — Delfin, Patriarch von Aquileja, s. Delfin. Dante 301, 818, 885, 620. Dardaner 181. Dassel, Graf Reinald, 288, 284. Dati Manno 447. Decius, Kaiser, 192. Defin. Freiherren, 369, 787, 933, — Anton 801, 802, 804. 840, 906. Degrazia (Gratia Dei) Freiherren von Podgozdam. 636, 687, 688. 761, 763, 780, 787. ?89, — Anto-nius, Abt, 687, — Atlianasius 688, — Carl Anton 688, — Claudius 688. — Felix 688, — Franz 687, 688, — Franz Anton 688, — Franz Bonifaz 688, — Gottfried 688, — Grazio 687, — Hiero-nvmus 687. 688, — Johann 687, 688, — Johann Baptist 688, - Johann Josef 688, — Johanna, vorm. Delmestrc. 688, — Josef 688, 857, Lorenz, 688, - - Magdalena, gebome Strassoldo, 687, — Peter 687, — Peter Anton 688, 776. Delfin Daniele, Patriarch von Aquileja, 355, 358, — Dionisio, Patriarch von Aqnileja, 356, 358, 902, - Giovanni VII., Patriarch von Aquileja, 855, 868, — Marco, Provveditore, 727, — (Dol-fin), Familie, 365. Dolla Bona, Dr., 163, 244, 248, 297. 353, 435, 444, 476, 478, 497, 606, 509, 548, 554, 558, 659, 586, 618, 630, 638, 634, 636, 639, 694, 698—700, 703, 707,708, 710, 711, 718, 844, 868, 923, 927, 940. Delmestro, Grafen. Freiherren von Schdnberg, 616, 636, 688, 689, 766, 779, 787—790. — Fran/, Leon bard 689, — Georg 688, — Hieronvmus — Johann 688, — Johann Veit 689, 901, 041, — Josef Anton, Bischof, 689, - Leonhnrd 688, — Lucas 688, 896, 906, — Lucas Peter 689, — Lucas Sortorius, Bischof, 689, 905, — Stefan 688, 906. Desidorius, Konig, 207. Desio Uadicofani, Patriarch von Grado, 245. Dctemaro di Vondoglio 414. Deutsche 827, 377, 421, 461, 602. Deutscher Orden 714. Diana, 164. Diomitor, Kdlor, 636. Dieraot von Gttrz-Bolgrado 625, 689, — Markgrafin von Toscana 660, 651. Dietrich von Bern 186. Dietrichstoin, Fiirston und Grafon, 787, — Georg, Graf. Capitaln, 797, 804. Dioclotianus. Kaiser, 163, 192, 198, 218. Diodor von Si/.ilion 138. Dlomodes 117, 130, 182, 183. Diomut (Diomunda), Gratiu von G6rz. 486, 488. dionisio Delfin, Patriarch von Aquileja, s. Delfin. Dionoro, ad. Familie, 779, 788. lBonysius, Martvrcr, 191, 192, — von Syracus 133, 134. Dobblhof, Freiherren, 788. Dol Ano Zaccaria, Nuntius, 888. Domenico I. Tron, Patriarch von Grado. 245, — II. Bollano. Patriarch von Grado, 243, 245, __ III. Marengo, Patriarch von Grado, 242, 243, 245, 263, —IV. Cerbono. Patriarch von Grado’, 243, 245, — V. di Torcello, Patriarch von Grado. 245, — Micheli, Patriarch von Grado, 246. Domenico Grimani, Patriarch von Aquileja. s. Grimani. Domenico Contarini, Doge, s. Contarini, — Cale-prino, Bischof, s. Caleprino, — Leibeigener Dominicaner 901, 913. Domitian, Kaiser, 192. Donato Nicolo, Patriarch, 354, 358, 368, 454, 455, — Familie 355. Donatus, hi., 455, 458, — von Piacenza. Patriarch von Grado. 244. Dornberg, Freiherren von Dornegg, 276, 616, 618, 631, 632, 636—639, 647, 763. 766. 787, 788, 836, — Achaz 687, 695, — Alexandor 639, Almerich 637, — Anna 639, — Carl 638, — Carl Josef 639, — Car! Leonhard 639, — Caspar 638, 899, — Caspar Veit 638, 914, — Clara 639, — Con-rad 637. — Dorothea 638, — Erasmus 637,638, 656, 695, 729, 736, 739, 794, — Franz 638, 648, 837, 849, — Friedrich 637, 692, — Georg 614, 634, 637, 692—696, — Gregor 637, — Guido 638, — Heinrich 633, 637, — Johann 637, 638, 655, 695, — Johann Ignaz 639, — Leonhard 637, 638, 694, 696, — Ludwig 638, - Max 688, 777, 837, 849, — Nicolaus 637. — Otto 637, — Paul 638, — ltairaund 638, 639, 657, 734, — Therose 639, — Thomas 638. 695, — Ulrich 637, 694, — Ulvin 637, 695, — Veit 637—639, 694, 695, 758, 759, 856, 879, 887, 932, — Volker 606. 579, 633. 634, 637, 692, Wolfgang 591, — Wolfram 636. Dornpacher Familie 781. Dorothea. Martvrerin, 110, 191, 287. Dottori, ad. Familie, 789. Drechsel. Freiherren von, 789, 790. Drusus 147. Du Cange 625. Dugna, romische Matrone, 110, 182. Duino (Tubain. Dewin, Tvbein), Horren von, 392, 400, 589, 632, 636. 640-643, 665, - Adolmota 640, — Cuno 640, — Friedrich 641, — Georg 639, 642, — Heinrich, Graf von liardeck, 640, 641, — Hugo 386. 527, 541, 618, 634, 640 -643, 673, 692—695, 718, — Reinprecht 648, — Rudolf 679, 640, 641, 712, — Stefan 640, — Ulvin 614, 640, — Utsclialchus (Voschalk) 640, — Wilhelm 641. l)urdegowo 250. Dusingelo Giovanni 432. Eberhard, Patriarch von Aquileja, 261, 263, 867, 864, 456, — Erzbischof 274, — Herzog und Markgraf von Friaul 212, 851, 476, — von Vil-lacli, Baumeister, 469. Kborstavn (Kbcrstein) Anton v. 694, — Friedrich v. 693, — Gcbhard v. 692, — Reinprecht v. 693. Kckenreitor, Burger, 699. Eder, ad. Fumilie, 787. Edling von Lausscnbach. Grafon, 682, 635, 686, 646. 666, 656, 761, 763, 766, 779, 787—790, 898, — Georg 688, 665, — Guido 666, — Jacob 656, — Johann Baptist. Freiherr von Salcano 656, — Johann Jacob 655, — Philipp 686, — Rudolf. Erzbischof, 368, 666, 907—909, 916. Egbert von Andcchs 293. Egor, Freiherren, 788 Eggonborg, Fiirston, 676, («2, 749. 819, 821, 838, 840, 857, 868, 863, 894, 898, 913, 937, 938, 941, — Anna Maria, gebome Prinzessin von Brandenburg, 939, — Christof 937, — Johann Anton 938—940, — Johanu Christian 1. 939, — Johann Christian II. 939, — Johann Siegfried 913, 939, Johann Ulrich 937, — Margurothe, vorm. Althann, 989. Egidio di Ferrara. Patriarch von Grado. 245. Egkh von Ungrischpach, Freiherren, 636, 763, 787, 788, 836, — Carl 687, — Bonaventura 686, 738, 889, — Georg 686, 713, 793, 794, 804, 817, — llannibal 687, 738. — Heinrich 646, 686, — Johana Baptist 686, — Johann Josef 686, — Lorenz 687, — Magnus 686, — Sigismund 687, 738. Egno, Bischof von Trient, 513, 514. Egvptier 671. Ehrenburg. Herren von, 632. Eitelberger, Rudolf von. 206, 221, 282, 234. 261. Elacher Heinrich 680, 849. Eleonora von Mantua-Gonzaga, Gemahlin K. Ferdi-nand s II. 654. — v. Mantua-Gonzaga, Gemahlin K. Ferdinand's III., 937,—v. Portugal, Gemahlin K. r riedrich’8 III.. 409, — von der Pfalz, Gemahlin K. Leopold s I., 681, 901, — von Oester-reich, Konigin von Polen. 682, 780. Elesi (Elisi) Johann, Kan/.ler, 691. 694. Elisabeth von Cilli-Gorz. 553, — Gorz-Cilli 560, 563, 580, — Gdrz-Hessen 543. 673, — von Oe-sterreich, Verlobte Heinrich’s IV.. 560, — von Oesterreich-Bayern 580, — von Oesterreich-Tirol. Gemahlin des Kaisers Albrecht I., 520, 673. 674, — von Schaumburg-Gorz, 1'ochter Al-berfs III., 643. 676. — Sforza-Gorz 638. — hi., Landgriiftn von Thiiringen, 290. 455, 456, von Thiiringon-Oesterreich. 574, — Tirol-Baiorn. Witwe Kaiser Conrad's IV.. 601, 514. 515, 617, 619. 573 676, 612, 692, 715. — von Tirol, Gemahlin des Grafen von Hirschberg, 618, — K6-nigin von Ungarn, 667. Ellenhard. Bischot von Kreisingen, 482. Elocher llvin, Vico-Capitiin, 006. Emerontiana. Griiftn von Gor/,. 526. Emerich aus Trier (Colloredo) 658. Emicho. Bischof von Froisingen, 626, Emilia. Familie. 168. Emilianus, Patriarch von Grado, 244. Emo Glovanni, Statthaltor, 936. Enenkel 493. 494. Enetika (Vcnetia) 129. Engelbert I., Graf von Gdrz, 490, 492. 496, 500, 672. - II.. Graf von CiOrz. 271, 273. 284. 290, 496 498. 600 503, 672. 673. 682. 687. 688. 696, 605. 606. 6,16. •;17. 632. 683. 644. 717. III. Graf von Gdrz. 487 , 500 504. 606, 607, 609. 672. 679, 685. 686, 688, 695, 607- »509, 617, 637, 671. 696, 706. 714. 716. Engelbert, Gaugraf von Lurn und Pusterthal 492. 494, 600, 612, — Gaugraf von Pusterthal 492, 600, 612. Engolbert von Epponstein, Graf von Istrion, 292, 370, 384. — II. von Sponbeim 492. Engolbert (Kkbort). Dečan von Bamborg, 270, 368, — von Gor«, 692. Engelfred (Engolbert) Patriarch von Aquiloja 214. 216. 367, 461. Enns, Rudolf von. 286. Knrico Dandolo. Patriarch von Grado. 242, 246, •246. Knrico Mulo, Httriger. 416. Enves Ozusato, von, 693. Epidlanus 167. Kpiphanins hi.. Bischof und Martvror, 191. Kpiphanius von Umagu. Patriarch, 202. 221. 244. Epponsteinor, Kamilic, 264, 266 . 267. 269, 292. 384. 417, 461, 476, 481. 484. 489. 490. 492. 49«, 609. 687. 694. «504. 616. 712. Epyphanius, Notar, 220. Kra«ma. Martyrorin, 110, 191, 267. Krusmun von Kottordam «560. Er bere, Truchscss von, Furailie, 632, 636. Krdoglet Beg 771. Kroč 286. Eriazo, Statthaltor, 741, Ermolao Barbaro, Patriarch von Aquiloja, s. Barbaro. F.rmorotc« (Cajus Titu*) 167. Ernst, Herzog von Oestorrelch, 4<>8, r»«50, 681, 673, Kraheriog, 737. 771, 778, 837. 864, «80. Ersch und Gruber 208. Esohenloho Berthohl, (iraf von. 614, Heinrich 614. Este (d ) Azso, Murk graf. 300, Oralna, Wltw.. Savorgnan‘a. «43, Taddeo, MarehOtt, 352. 666, «548, «44. 700, — FUrst von. General. 746 Eszterhazy. Fiirsten und Grafen, 787. Etrnsker 143. Enfemia, Martvrerin. 110, 191, 267. Euganeer 131, 139, 140. Eugenius II., Papst, 210. — IV., Papst, 853. 558 , 711, — Usurpator. 177, 178. Euphemia von Gorz 524. — von Gdrz-Glogau 524, 573, — von G8rz-Matsch 648. 573. — (Offmein) von Gorz-Playen 524, 525, 678, 641, 698, von Plaven- (Hardeck-) Ortenburg. 524. 626,—- ▼on Tirol-Breslau 573, — von Zeng-Gorz 553, 557. Euripides 134. Europa (Mythol.) 167. Eusebius. Bischof von Arezza. 196, — hi., Bischof von Bologna, 196. Eustasius 138. Eutychius 134. Kutropius 207. Ezzelino da Romano 277, 300, 510. Fabier. ?'amilie der, 456, 729. Fabins 458. Fabris. ad. Familie, 789, 790, — Marchese <88. Fagagna. Heinrich, von, 678. Fajeli, Burger. 699. Falkonstein, ad. Familie, 632. Kati (Parzen) 154. Federico von Bologna, Canonicus, 876. Felix V.. Papst. 353. „ Felix, Patriarch von Aquileja, 203, 366, 616, Bischof von Malamocco, 240, — Bruder des Herzogs Hrotgaud 205), — Tribun 228, — Lar-gus. Martvror, 191. 192. Feltrini. Cancolliere, 930. Fenicio Ottavio. Maler, 409. Ferdinand I., rdm. Kaiser, 258, 611, 583. (>19. 388, 664, «»80. 681. «58*5. 719. 788—787, 739, 768, <84, 794, 882. H34 . 835, 846. 849. 861. 862. 877. 880, K81 888, 887. 888, 922, II., 365. 683. 601, «».>4. •557. 666, «5*59. «570. «576. 681. «582. «584. 687, 689, 738 740. 741, 743 746. 768, 769. 775. 776. <78, 781 783. 786. H14. 81*5, 817. 820. 839. 842. 846. 847 . 849. 867 . 869. 870. «81. 889, 890. 898-4195, 80«t. 899, 902. 914. 918. 910. 921, 92 < jJ3tJ, 937. 942. III.. 583. «32«). «544. 661. 66}, «569. «360, 676. 739. 746—760, 750. 766. 7<4. 783. 78«5. 704. 868. 929, 930. 938. 94<>. I Kaiser von Oestorroich. 763. 770. 771. 774, 778. 812. Ferdinand. Erzherzog. 671, «547, <569. «570. 689, <«7, 776. 796, 80i>. 887, I Konig von Noapol, 682,— Patriarcli von Jorusalom. 340, 408, 674. Feronz, ad. Familie, 787. Foronia (Dea) 164. Ferrante Gaetano 262. Ferrara. Markgraf von. 666, 668. Fidentiuz, Bischof 206. Filastrius hi.. Bischof. 196. tnn Filiasl Jaeepo, Historlker. 108, 114, 133. 136. , 222, 244. Filippo di Cividalo 414. Filipussl, ad. Familie. 779, 788, 789. Finotti. ad. Kamilic. 788, 789. Fiorenz, Bflrger, 699. Firmian Albert, von «502. Firnbaber Friedrich 624, 641. Flagellanten 806. Mambro 1’ajo, von «592. Flaminio Peter, von, 803,806, 846. Flamlnlus (C.) 146. Flasehberg Mathias, von. 632, «59«. Havla Mnaima Fausta 19«. FUvlanu*. Kaiser, 176, — HeerfUhfif 1«*. Flavon (Pflaum) Grafen von. 614. Flosch, Cardinal. 314. KIo r • n Untr°779, S*."& &. «9. 447. «9, tH. Florentlus. Bischof von Daclen. Florianl von Flovana, F.dler von. * • _ An. Flo/ana (Ungarischpach ) Kamlli«. >4 - y ,|(l| tonlus d... «144. <194 Conrad 692. 700. M el n h ar d 692. Fulana Barthol. dl. 618. Fon la. familie. 163. Fouio (Mars) 164. Fontabone 525. Fontaea Jacob. Anfiihrer, 718. Fontana (Thaen) Freiherren, 636. 763, 766, 787, 788. Alex 656,— Dietmar vonThann656. — Jacob 666, — Johann 656. — Johann Baptist Vintana 666 — Johann Jacob Vintana 656, —Nicolaus ( Vontanus) 656,— Siegmund 656, — Sizo de Altheim (Althan) 656, — Stefan Vontanus 656. Fontanaboni, Edle. 449, — Dietrich 506, — Jacob 421. Kontebono Heinrich von. 579. Forbiger 128. Forgarial Daniele aus. 415. Giovanni aus, 415. Formentini, Freiherren. 596, 624, 633, 706, 763. 766, 776-780, 787—790, 833, — Adam 776, 777, — Anna 778, — Antonia, geborne Gubertini 777, — Antenor 777, — Aurora 778, — Bonin 777,— Camill 777, — Carl 741, 778, — Carl Ferdinand 777. — Caspar 777, 778. — Elisabeth 778. Felix 777, — Ferdinand 777, 778, — Formentino 776, — Franz 777, 778, 881, — Franz Caspar 778, — Franz. Iguaz 777, — Friedrich 777, — Hermann, 776, 777, — iiieronvmus 777. — Johanu 776, — Josef 777, 888, — Leonhard 776, 777, — Ludvvig 776—778, Kedone 777. - Nicolaus 776, 777, — Nodingo 776, — Pamphilius 777, — Paul Ernuk 777, — Philipp 776, — Pu-liotto 777, — Ruggero 777, — Scipio 777. — Simon 776, — Thomas 634, 776, 777. — Tom-maso tisico 777, — Vinciguerra 777, 778. Formica, Burger, 824. Fernasari, ad. Familie, 790. — Waldmeister 858. 930. Fortuna 154. Fortunatianus, Bischof von Anuileja, 194, ‘254, 256, 366, 460. Fortunato, Notar, 670. Fortuuatus hi., Archidiacon, 191, 203. 232, 240, 266, 306. 326. 329. — hi. Martvrer. 191. 192. F ortunatus, Patriarch von Aquileja, 203, 221, 222, 244, 356, 616. Patriarch von Grado, 126, 211, 228, 226 232, 234 23»;, 244. Fortunerio Vasalli, Patriarch von Grado, 245. Forzate Adelasio, von, 870. Foscari Francesco, Doge, 668, 664, 691. Fo ocarini 130. Francesco Barbaro, Patriarch von Aquiloja, siehc Barbaro. Francesco (Domenico) Frignano, Patriarch von Grado, 246, — II. Lando, Patriarch von Grado, 24*». Querini, Patriarch von Grado, 246, di Gcmona 414. Franciscaner 886, 916. Franciscus hi., von Assisi. 296, 886. Frangipani, Kdler von. 325, 34»;, 389, 401, 405. 420. 763, 779, 780, General 680, 687, 723, 724, 726-730, 741, 776, 779. Frankon 181, 186, 201, 206, 223 226, 228, 230, 231, 414, 457. Fran kol, ad. Familie, 790, Anfiihrer 741, 742, 746, 987. Franz I.. rbm. Kaiser, 908, II., rbm. Kaiser (als Kaiser von Oestorrelch Franz I.) 196, 763, 766, 7»52, 922, — I. kdnig von Frankroich, 731, 734. — (Secretar dos Grafen Albert II. von Gbrz) »592. Franzih, ad. Familie, 787. h run/. Josef, Kaiser von Oesterreich, 753, 766, 773, 784. Franzoni, ad. Familie, 789. 1 ranzoson. 683. 720, 723. 724, 732, 78*;. 799. Frattina, Heinrich del la, Vicedom, 645. Fraucnberger VVUhelm, Kdler von, 598. Fregellani (Tribus der) 166. Fregver, 491. 1 rvschi, ad. Familie. 393, 461, 689. Friaulor, 212. 292, 381, 333, 421, 624, 5*J6, 674. 700. Frideruua, 249. Friedrich I. Barbarossa. rbm. Kaiser. 272 274,276, 284, 286, 8H6, 489,498,696, 660, 651. 671. 774. II . rbm. Kaiser. 279, 281, 289. 291 294, 297, 364, 379, 891, 406, 476, 613. 69«, 696. <548. 661, 671, III., rbm Kaisor. 364, 408. 569, 661. 662,664, 6*5*1, 678. 68*1. 681. 683 586, 693, 696, 698, 600, 687, m, t»T>7. 665, 673. <187, 717, 728. 932, *''• v. (Jzocrnig. (idrz und Gradišča. Friedrich I. der Katholische, Herzog von Oesterreich, 285, 504, — II., der Streithare, Herzog von Oesterreich. 293, 405,406. III.. der Solidne Herzo? von Oesterreich und deutscher Kdnig 310, 317, 383, 407, 450, 532, 634- 536, 539 54<>’ 542, 544, 570, 573, 574, 596, 717, - IV.. Herzog von Oesterreich, 673. — V. Herzog von Oesterreich, als deutscher Kdnig Friedrich IV.. als rom.-deutscher Kaiser Friedrich III., s dies. Art., — Graf von Friaul 480, — III., Herzog, von Gonzaga - Mantua, 568, — von Ilolien-stauffen, 285, — Graf von Ortenburg, 270, — Churfurst von Sachsen, 734, — Herzog von Saehsen. 568, 619. 646. — Wilhelm, Churfiirst von der Ptalz, 780,-- Landgraf von Thiiringen, 575. Friedrich I., Patriarch von Aquileja, 213, 260, 283, 857, 389, — II.. Patriarch von Aquileja, 267, 269. 280, 357, 400. 461. Friedrich, Abt. zu Millstadt, 712, — von Gorz 563. Fries. Freiherren, 787. Frohlich P. Erasmus, 771. Fulcherio, Canonicus, 376. Fiirstenberg, Graf von, 719. Gaibajo Mauritius II.. Doge, 223. 224. 226. Galeata, Pietro de, Nuntius, 367. Galegnano \Vilhelm 315. Galeuus. 170. Gallenberg, Grafen, 787. Gallengano 532. Galles, Grafen von, 787. Gall.er 129, 143. Gallinuccio, Kdler von, aus Cividale, 579. Gallus (Cornelius) 108. Gambacorta. Edle, 333. Gambera, Grafen, 787, — Franz 859. Gardina, Burger. 699. Gardosella Jacob, von. 632. Gardovich. Edle von. 636, 787. Garibald, Kdnig der Baiern, 201. Gar/.arolli, Familie, 779, 787, 789, — Johann 840. Garzonio Girolamo, 837, 942. Gastaldi. ad. Familie, 787, — Re?ierungsrath, 894, Gastone della Torre, Patriarch, 259, 303, 314—317. 857, 3*57, 428, 449. 450, 632, 537. 662. Gaudentius IV., Abt von Rosazzo, 488. Gavardi Jacob. 734. Gebhard, Erzbischof von Salzburg, 489. Gebbardi, Historiker, 493. 495, 500, 501, 506, 613, 616, 517. 643. 575, 684. 940. Gcmona Heinrich von, 606, 607. Gcntili, Cardinallcgat. 428. Genucsen, 336, 337, 663. Georg, Horli- und Dcutsclimeister, 777, — von Gbrz 6*53. Georgius Andreardus, Patriarch von Grado. 245. Geradino, Magister, 309. Gerardo da Udine, Consorvator. 342, — da Viccnza, 454, Hdrigercr, 414 Gerbirge, Griifin, 483. Gerer Johann, 692. Gerhard von Premariacco. Patriarch von Aquileja, 270. 271, 357. 359, 390, 485, 495, 496. — von Flandcrn, 464. Gcrlooh, <)thwin’s Sohn, 492. Gcrmanen, 176. Germersheim Dietrich, von. 939. Gerold, Abt von Rosazzo, 485, — der Rauch 693. Geroletto (Gerstillo), 450. Gcrtrude von Andechs, Konigin von Ungarn, 290, 466. Gesitz, ad. Familie, s. Gschiess. Gherardini. Familie, 447. Giacomo Tiepolo, Patriarch von Grado, 245. Gibelli, ad. Familie, 787, 789. Giliardus, Abt von Rosazzo, 486. Gillono do Villalta, s. Vi 11 nIta. Giorgi Jacob, von, 684. Giovanni Gradenigo, Patriarch von Grado, 245. •— IV'., Saponario, Patriarch von Gradu, 245. — V.. Gradenigo, Patriarch von Grado, 245. VI., I.ignolo, Patriarch von Grado, 246. G2 VII. d' Ancona, Patriarcli von Grado, 245, — VIII. Zambotto, Patriarch von Grado, 246. Giovanni VI. Grimani, Patriarch von Aquileja s. Grimani,—VII. Delfin,Patriarch von Aquileja, s. Delfin. Giovanni von Aquileja 453, — di Padova Fra 376, — di llavenna 453. Giraldus Silvester 285. Girarda (Medien) 443. Girardo di Conegliano 413. Girolamo Gradenigo, Patriarch von Aqui!eja, siehe Gradenigo. Gironcoli, ad. Familie, 789, 790. Gisela, Kai^erin. 268. Giseltrude 195. Gisister, Edle von, s. Gschiess. Gisulf, Herzog, 135, 302, 351. Giuliano (Julianus) Chronist, 303, 304, 307, 309, 538, 618. Ginrissa 669. Giustiniani, General, 741, 743. Gleispach, GrafVVenzl von, 803, 805. Glicha, Grafin von Gorz. 492, — Grafi n von Puster-thal, Gemalilin des hi. Othwin, 491. Glismond 2i9. Glogau, Herzoge von, 573. Glokkedelt (Goldeck) Pilgrim von, 506, 692. Goldoni 934. Gollmayer Andreas, Fiirsterzbischof von Gorz, 358, 910. Gombara, Graf Franz, 670, Gonzaga-Mantua, Herzog von, 573, 586, — Franz 667, — Erzbischof von Rhodus, 941. Gordianus, Kaiser. 171. II. 171, III. 171, 174. Gorgo. Grafen, 671, 779, 787, 836, 863. Gurizutti, ad. Familie, 779, 780, 787, 789. — Johann 840. Gorz, Grafen von, 181, 215, 253, 269, 271, 272, 277, 278, 280, 281, 289, 292, 298, 294, 299. 302- 304, 308 310, 319. 322, 325, 826, 332, 335, 338, 389. 346, 352, 355, 367, 371 -374. 383—885, 388, 392. 394, 404. 407, 411, 414, 416, 420, 424, 425, 427, 434, 487,459—461, 463. 464. 473, 476, 480, 482-484, 491—498, 495, 596, 499, 500, 504, 506, 509-511, 514, 522. 529. 543, 545, 546. 554, 555. 557 559, 568. 569, 577, 580. 582. 584 591. 593. 594, 613, 614, 617-619, 621 -626, 628, 630 635, 637. 640, 642. 646-649, 652. 657, 660, 661, 663, 665. 666, 668, 671—678, 675, 678, 683, 687. 689, 691, 692, 694, 699 700, 704-707, 709—712, 714. 717, 718, 756, 758,’ 762. 777, 781, 794, 803, 805, 809, 819, 836, 884, 936, 938. Gorzar (Gorzer) Familie. 779, 788. Gdr/.er 645, 642, 668, 736. 741. 748. 796, 797, 801, 808, 812, 815, 818 - 821, 925.929. 930. Gotepold, Patriarch von Aquiloia, 242,260,261,263. 264, 357. Gothen 172. 186. 187, 197, 220. Gottfried. Patriarch von Aquiloja. 276,277,284,286, 357, 424, 501, 504 , 605, 621, 640, Graf von, Sonnenburg, 491. Gover Georg, Gastnldo. 696. Graben, llorren von, 632, Virgll von, Vicedom. 608, 649, 657, 674 . 694, 696, 794, 804, 849. Grabitz, ad. Kamilic, 761, 766. 787 789. Gradenigo, Familie, 218, 866, Ago. Burggraf von Duin>>, s. Dnino, — Michael 560, Grafin Wilbirg, geborne von Helfeustein, 641. Haring, ad. Familie, 787. Harrach Grafen, 788, — Franz 359,— Gcsandter 908. liarrsch, Grafon, 787. — Ferdinand, Hof-Connnissar, 802, 804, 826, 844, 866. 873. Hartenhofor, ad. Familie, 787. llartmann vi n der Aue 286. Hartwich, 1’falzgraf, 249’ Hartwig, Gaupraf von I.urn, 611, 613, Bischof von Brixon, 492, Propst von St. Stefan 496. Haugwitz, Grafon, 787. Hedwig, hi., von Andechs, Herzogin von Moge it z. 290, von Kppenstein, Tochter Herzog* Heiu-rich von Epponstein, 492. Hciligonberg, Grafon von, 668. Hoinrich von Andechi, Markgraf von Istrion. -81 290, 292, 499, 610, 695, llerzoft von Baievu un.l Kiirnlen, 216, 4l)il, 471, 477, ;lor hppen-steiner, Herzog von Kiirnton, 20« 268, 292, 384, 404, 4H2, 485-490, 492, 494, 49«, 498, 604, (III, 021, 030, 726, (lirik 9 urok) Herzog von Križu), 208, 209, 474, 010, Jer l.ihvo, Horzoj 273, «10, — Herzog von Oeilorrelch, Ouudjutor, 617, 621, leja, 693. Gregoris Jacc 574, _ von Sponheim und Lavant, Herzog von j Karnten, 272, 492, 499, 595. _ Heinricli, Patriarch von Aquileja. 266, 26<, 35<, — Bischof von Trient, 515. I Heinrich, Burggraf von Gorz, s. Salcano, 624, 693, - der jiingere, Burggraf, s. Salcano, — der Kamerer von Gorz, 632, 693, — von Lien/,, 69z. Heinrich I., Graf von Gorz, 271, 272, 493—498, 500. 572 606, 665, — II., Graf von Gorz, 306—308, 311-318, 321, 407, 410, 443, 464, 486, 488, 509. 514, 623,525-629, 553. 570 - 573, 675, 578 -581, 596, 609, 610, 613, 618, 622, 625, 633-635, 637, 639, 641, 642, 645, 648, 650, 652, 653, 661, 662, 665, 672, 674, 679, 680. 686, 691, 693, 695, 697, 700, 702, 703, 717, 718, 776, 788 - III., Graf von Gorz, 325. 328. 543. 544, 571-573, 581, 582, 598, 609. 614, 626, 634, 694. 695. 706, — IV. Graf von Gorz, 349, 382, 553-561. 566, 570-673, 576-578. 580, 584. 585, 590, 591, 593, 596, 598, 599, 610, 612, 625, 633 -635, 637 , 668, 674, 686, 690, 695, 700, 706, 709, 710, 716, 756, - V., 559, — von Istrien und Gorz, 492, 494, 500, — der Lurngauer, Othwin's Sohn, 492. Heinricli. Herzog von Karnten, Konig von Bohmen, 276, 320, 322, 452. 519, 530, 536, 541-543, 645, 570, 573, 575, 612, 635, 642, 693, 696. 710, 715. Heinrich II., rdm. Kaiser, 239, 247. 249, 250, 381» 3U5, — III., rdm. Kaiser, 247, 353, 263,264. 266-403. 484,649, - IV.. rom. Kaiser. 244.250,263 268, 271, 275, 351, 381, 383, 424, 476, 479-481, 489, 612, 630, — V., rom. Kaiser. 266, 268, 290, 390, — VI.,rom Kaiser. 265, 276, 278, 284 -2S6, 293, 603, 695, 648, 651, — VII., rom. Kaiser, 312, 314, 316, 382, 392, 533, 534. Heinricus de Guriza (Goriza) 494. lleinrichsberg, Grafen, 787. Heiss, Edle von 636. Helena, hi., Kaiserin, 221, 658. Ilelias, s. Elias, lleliodorus hi., Bischof, 196. Helvetier 167. llemerlen, Burger, 699. Hcmma von Plaien 273. Heneter, s. Veneter, 130, 140. llennenberg Wilhelm. Graf v., 683. Heraclius, Kaiser, 221. Herberstein, Grafen. 521, 632, 650, 787. Eberhard, Capitain, 694, — Ernst, Capitain, 676, 688, 748, 780, 798, 797 , 804, 862, — Friedrich, 688, 691, Gerhard 693, — GerJoch 692, — Hugo 691, 693. — Nicolaus 673, — Paolino 534. Paul 634. — Pilgrim 534. 639, 648, 692, — Sigismund 727, 729. — Vrizio 534, Hercules 182, 177. Herihert, Erzbischof, 250. Hermagoras hi., Bischof, 191, 202, 222, 232, 234, 240, 256. 257, 260, 298, 306, 325, 327, 829, 343, 366, 371, 422. Hermann, M&rkgraf von Haden, 574. — II., Graf von Schwaben, 268. — Landgraf von Thiiringen, 466. Ilcrmannsthal Hermann von, 726, Hermannus Contractus 248. Hermetes, Martyror, 192. Hermingarde von Gorz, Aebtissin, 509. Hermunduren 169. Herode* Antipater 167. Herodianus 110, 149, 168, 160, 164, 171 — 173. Herodot 128—132, Herulor 172, 181, 185. Hessen. Landgrafen von. 573. lleunburg, Grafon von, 390, 392, 461, 463, 674, 682, 636, 644, — Friedrich 635, — Ulrich 617. Hieronvmus hi. 169, 178, 195, 196, 327, 460. Hilarius (H<‘laras) hi, Bischof, 191, 192, 356. Hildegard, Aebtissin, ()thwin's Tochter, 492. Hilleprand, ad. Familio, 787. Hiltiburg, Aebtissin, Othwjn s Tochter, 492. Hippurch 138. Hippolvt 134. Hippolitta Nora von Gorz-Collalto 509. Hirscbborg, Grafen von, 628, <>41. — Gebhard, 513. Huffer von Kan/.iano oder Ronsclnach. Kdle, 633. 636, 787, H36. 847, — Georg. <519, 722, - Ludo- vica 644, — Mathias, 644, 681, — Maxmilian 849, — Stefan 634, 849. Hohenburg, Grafen von, 573. — Albrecht 526, 527, — Friedrich, 499. Hohenlohe Fiirsten, 788,— Ludwig 327, —Therese, Fiirstin, geborne Thurn-Hoffer, 638. Hohenstaufen. Eamilie der, 272, 276, 286, 462. Hohensvart (Honwart) ad. Eamilie, 632, 635. Hohenwarter, Ritter, 886. Hohenzollern. Fiirsten, 939. — Friedrich IV., Burggraf von Niirnberg, 575. Holzapfel, Edle von. 036, 665, 787, — Burger 699. Holzer, Edler von, 636. Holzhausen Burkard, Capitain, 668, 694, 695. Homer 128, 129, 132. 133, 136. Honoria. Matrone, 182. Honorius. Kaiser, 153. Honorius I., Papst, 203, 221. — II., Papst, 270, — III., Papst, 289, 290. Hormavr, Ereiherr von, 491, 492. 500, 501, 503, 512, 515.519. Hortensia, Eamilie, 153. Hovos, ad. Eamilie, 763, 784. Hrotgaud (liotgaut) 209. Hueber, ad. Eamilie, 787. Hueribent, s. Verihen. Hugo, Konig, 110, 123, 214. Hundius 541. Hunnen 179,180, 182, 184, 197. 218. 220, 351. Hunrok Heinrich, Markgraf, 475. Ibas, Bischof, 198. Ignatius von Lovola, hi., 775, 915. llleggio, Edle, 400. Illy rior, 151. Iltiganda, Aebtissin, 372. Imbsen. ad. Eamilie, 787. Immo 176. Imperati P. 118. Innocenz II., Papst, 265, 271, 364, 387, — II1., Papst, 277—280, 286—290, 370. — IV., Papst, 294, 297, 365, 366, — VI., Papst, 329, - VIII., Papst, 354. 710, 711. Inzaghi, Grafen 784, — Eranz, Bischof von Gorz, 868. 909, 910. Irene Martvrerin, 192, 218, 468, Konigin von Ungarn. 466. Irnburg, 249. Ishetta, Concubine, 376. Isidorus 115, Iris 164. Isolani, Grafen, 780, 786, 786, — Clara. geb. Orzon. 786. — Hercules Leo 786, — Jacob 785, Johann Ludwig 780, 786, — Johann Marcus 786, — Ludwig 786, — Peter Hortensius 786. Istrier (Istri) 132, 166, 218, 292, 648, 728. Italer 165. Ivan II., Grossfiirst, 767. Iwein 286. Jacomuzzo von Medana, 467. Jakominitsch von Eiume, 728. Januarius, Erzbischof von AquiIoja, 194, 366. Janzilo von Gorz, 642. Japiden 167. Jara Nicolaus, Palatin, 561, 573. J as o n 136, 139 Jechlinger. ad. Eamilie, 787. Jesuiten 899 - 902, 914. 916, 923, 924, 927, 928. Johann, Herzog von Baiern-.Miinchpn, 553, 574, — Konig von B6hmen, 20, 543. 576, — von Miihren ^von Bohmen oder von Tirol) Gemahl Mar-garethen's von Tirol, 321, 828, 520, 543, 545 546, 674. Johann, Graf von Gorz, 663 - 665, 571, 672, 676, 578, 680, 681, 584, 586, 590, 593, 694, 619, 634, 635, 646. 680, 690, 695, 696, 698, 699. 701, 702, 707, 708, 716, 717, 766, — Graf von G5rz, Sohn des Grafen Heinrich II. 546—548. Johann von Nepomuk hi. 193. — Bischof von Gurk, Vicodom, 662. 654, 696, — II., Bischof von Triest, 477. Johann VIII.. Papst, 237. — XIII., Papst, 214, 238, 247, —XIX., Papst, 210, 241, 250, 261, 268, 364, 6ž * — XXII., Papst, 315, 316. — XXIII., Papst 347, 786. Johannes Diaconas, Chronist, 289, — (aus Istrien) 268, — milos 234, - (praeeeptus) 438, — Keiter 204, — der Csurpator 154. 179. Johanne*. Dogo von Venedig, 223, 224. — Herzog voa Istrien 474. — Statthalter von Istrien 227, Johanncslil., Evangelist, 328. 456,— hi. der Taufer 206, 207, 218, 458, — Bischof von Olivolo 228, — Bischof von Parenzo 201. Johannes F., Patriarcli von Aquileja, 202. 203, 356. 368, 469, — II.. Patriarch von Aquileja, 203,856, 477, 616, — II!.. Patrrarch von Aquileja, 203, 356. 616, — IV.. Patriarch von Aquileja, 239, 240, :47. 357, 461, 505, 587, 593. 610, 725, — V., (von Miihren) Patriarch von Aquileja, 341—344. 349, 357, 4(H>, 441, 442. 624, 650, 662-664, 667, 674. 777. Johannes I. von Triest, Patriarch von Grado, 207, 223—226. 281, 244, — (JLaconus) Patriarch v..n Grado, 228, — (Abt von S. Servilio) Patriarch von Grado, 229, 236, 244. Johann Heinrich, Graf von Gorz, 321, 486, 538, 540. 545. 571 573, 575, 580, 613, 626, 642, 648. 693. 696, 696. 703, 715. Johann Meinhard, Graf von Gorz, 553—661, 671— 573, 576, 590. 691, 598, 599, 633-635, 637, 680, 695, 700, 709, 756. Johanniter 373. Jonami (Orzone) Edler von, aus Bracciano, 648. Joppi Vincenzo 452, 527. Jordan, ad. Kamilic, 787. Jordana Vittoria 899. Jornandes 111, 113, 149. 159,170, 175. 180, 185. Josef I., rom. Kaiser. 588. 617, 620. 760. Josef II., rom. Kaiser. 356, 656. 750. 751, 755, 761. 770, 785. 797. 803, 823, 825, 828, 830, 844. 845, 865, 867, 871, 875, 908— 917, 922 Josoplius Klnvius 196. Jourdan, General, 754, Jovinus 196. J ude n 350. Julia 154, Kamilic 153, Julianus ( A postala) Kaiser, 110, 159, 180, Chronist s. Giuliano, — Diacon 196, —von (demona 465. Julius Caesar 163. 166, 350. Julius 1.. Papst. 194. 3»>4 — II., Papst, 721, 724, 727, III.. Papst, 354. 877. Jupiter 154, 177. Justinian. Kaiser. 149. 18 5, 197—19*.*, 204. Justus hi., Martyror, 192. Juthungen 176. Juvcntiu* hi., Bischof und Martyror, 191, 194. Kalchhammor. ad. Kamilic, 787. Kallimachus 138. Kaltonbrunn, s. Khiscl von Kaltonbrunn. Kandler Kittor von. 108. 112, 117, 124, 145. 149, 150, 165, 159, 160, 163, 164, 173, 497, 622, 544, 646, 630. Karlinami, Kdnig, 218, 249. K&rutOn, Herzoge vo:;, 540. 597, 726. Karntner 212. 320, 443. 546, 642, 812. 818 820. Kaunitc, fdrstliche Kamilic, 786, 788, Kiirst, 770. Katzenstein (Katzianer von) Grafon, 787. Kntzianer Johann, Graf von, Capitain, 797, 804, 89*». Kazzclin. Pfal/.graf, 269. Kelbel, lliirger. 699. Kellersperg. Kreiherr von. 184. Kelton 129, 131, 146. Ki inmaton, llerren von, 692. Kenner Dr. Kriedrich, 149, 161. Keitner, Itiirgcr, 699. Khevenhiillor, Grafen, 632. 635, 763. Johann, Kreiherr von Aicholburg. Capltuin und Ge-sandtor, 668. 745, 793, 795.. 801 Khiscl von Kaltcnbrunn 758, 769. 703, 860. kienburg (Chienburg) Haiss von, ad. Kamilic, 763, 7t>6, 787, 849. Kcrdiiiand von 769, Kriedrich 850, verni. Kadet« 775. Kienburg, Graton, 646, 789. Kimmorier s. Cimmerier. Kirchberg. Grafen von. 674, 762, 769, 840, 842, Kirchmavcr, ad. Kamilie. 787. — Chronist, 626. Kleinmavern. von, 511. Kles, Bischof von Trient. 736. Klinger. Burger. 099. Koch, ad. Kamilie, 7,h7. Kofler, ad. Kamilie. 789. Kolowrat, Grafen, 788. Konigsbrunn, Kreiherren, 788. Krainer 812. Kreig Con rad, von, 632. Kroaten 786. Kuen, ad. Kamilie, 787. Kufstein, Grafen, 787. Kuhn Gevza, Graf, 459. Kunigl, ltitter von, 612. Lagusius, ad. Kamilie, 788. Lamberti, Kamilie, 447. Lago Anton, Kicihcrr von, 803, 805. Lamberg, Grafen von, 635, 788,- Kranz Adam 802, 803, 805. Lambert, ad. Kamilie, 790. Lanari Oliva 442. Lang, Erzbischof, 736, — ad. Kamilie, 787. Langersberg. ad. Kamilie. 787. Langobarden 135, 172, 181. 186 188, 199, 202. 203. 205 -207, 214, 219 -222. 351, 365, 455. 460, 474, 615. 616, 726. Lanthieri de Paratico, Grafen. Kreih. von Schiin-haus, 647, 763, 766. 767, 775, 779, 780, 787 790. 847. 933, - Anton 682. — Antoni n 766, An- toniu* de Lantlieriis 766. Bernhard 766. -Caspar 766, 767, 797, 804, Capitain Kerdinand Carl 767, Kranz, Capitain, 767, 797, 804, 930. Kranz Anton. 767. Hill, Cipitain, Kriedrich 766, 767, 797, 804, Capitain, — 10 ^Johann Anton, 766. — Johann Caspar, 766. 767, 839, - Johann Kriedrich 767, General. Ludvig 932, — Canonicus 907, Prafect von Piacenza, 766. I.apuccio 422. Laro s 154. Larisch. Grafen, 790. Lascaris Malteser, Ordens-Grossmoistor, 759. Lauctus, Actuarius, 234. Laurentius, piipstlichor Legat, 220, Consularis, 234. Mi les 234. Lavnnt llerren von. 632. 787. Lazius 491. 563 , 644, 646. I.azzuri 221. Lebenburg, Grafen, 787. Lohrot 682. Lederer Paul. Kreiherr von. 803, 805. Lenkovits. i.enernl. 775. Lontorio Italiano, 421. Leo der Grosse hi., Papst. 182, 197, — Ul.. Papst. 208,211, 226, 227, 229,— IV. Papst. 212. Vlil., Papst, 214, 364. IX.. Papst, 242, 246, 263, 264. Leo, Patriarch von Aquileja 214, 357. 400, — Krz-bischof von Kaven na 224. 225, — Potor da, Kogienngsrnth, 941. Leonardi di Cormuns. ad. Kamilic, 787. Leonardo Dcltino, Patriarch von Grado, 245, Huenni, Patriarch von Grado. 245, Kra di Tolmo/.zo. 438. Loonhard, Grof von Gttr/, 485 -487. 493. BI2, 557. 563 568.570 573, 576, 581 -5«4. 586, 690, 691. 593, 594. 696, 697. 600, 608, 612. 619, 625, 628, 682, 634. 646, 653, 667. 676, «180, 690. 691. •194, 696. 704, 709, 711, 712, 716. 717, 719, 805, 845, 936. Lennhard hi. 716, Bischof von Triest, 626. Leopold L, rdm. Kaiser, 583. 654, 655, 670, 676, 677, 682, 6>84 686 748, 766, 768, 771, 776, 780, 781, 783, 796, 797, 817, 819. 820. 840, K94. 898. 902, 924. - H., rdm. Kaiser, 760, 763, 766, 702, 799, 803, 841. 863, 910, 933. Leopold V. von Hnbouborg, Herzog von Oostorreich, 404, 508, - VI. von Bftbenborg. 227, 280, 406, 601, 610, 689, 666, — II.. von Habsburg. Herzog von Oostorreich, 574, 681, — UL, von Habsburg, 408. 648. 649. 662. 680, 581, 643. 778, 901. Leopold, Krzhorzog, 892. Wilhelm, Kr/horzog. 664. Vcrzciehniss v ig I. dolla Torre, Patriarch von Aquileja, 259. 329 333, 357, 383, 400. 4o8, 419, 548. 693, 694, II, Herzog von Teck, Patriarch von Aquileia. 344, 347-353. 357, 358, 892, 396, 422, 431, 551, 554, 558, 594. 596, 607, 608, 624, 627, 658, 665, 673, 677, 679, 712, — Searampo Mez/nrota, Patriarch von Aquileja, 853, 358, 918. Ludwig, Herzog von Balom, 287, 292, —von Brandenburg, Gomahl Margarothon’s vonTirol. 520, 574, Graf von Friaul 250, 265—267,403, 479 -481, 484, 630, — III., Herzog von Gonznga-Mantua, 565, 568, Lnndgraf von Thiiringon, 456, — Graf von Tirol. 517, 519. Ludwig iler Fromme, mm. Kaiser, 210, 211, 229, 230, 422, IL rom. Kaiser. 210, 212, Ul . ila* Kind, rom. Kaiser. 218, 249. — IV.. dor linier, rom Kaiser, 376, 443, o36, 542, 543, 546, 574, 774 Ludwig XII., Kttnig von Frankreich. 720. 723, — XIV.. Konig von Frankreich, 907, - Kduig von Ungaru, 328, 331, 407, 551. Luegg, ad. Familie,_ 636, 758, — Balthasar 632, 691, — Erasmus 767, —■ Hugo, Erbmarschall 691. Lugk, ad. Familie, 789. Luigi, Biscliof von Treviso und Legat, 885. Luitgarde, Herzogin von Karnten. 490. Luitold, Herzog von Kiirnteu, 265—268, 292, 489, 490. Luitpirge, Grafin, 483. Luitprand, Konig, 195, 204 —206, 215. 351, 435, 640. Luitprandus 149. Lupo 161. Lupoglava Wilkelm, von, 632. Lupus, Herzog von Friaul, 181, 203, 222, 351, Lupus I., Patriarch von Aquileja, 212, 357, — Patriarch von Aquileja. 214, 238, 247,367,381,387. Lurngauer Grafen. 417, 461, 476, 478, 490—494, 499, 505, 569, 587, 595, 604, 712. Luschin Franz, Fiirsterzbischof von Gorz, 358, 910. Lusignan. ad. Familie, 785. Luther 888. Lutzemberger, ad. Familie, 789, 790. l,uxcmburger l)ynastie 326, 546, 574. Lykophron 138. Maoedonius, Erzbischof von Aquileja. 181, 197, 219, 356. Maciiotti, Edle, 399. Macich von Cosliaco, Philipp 632. Madrisio (Uugrischpach) ad. Familie, 644, 645. — Eleonore, verni. Strassoldo, 873. Mateussio 646, Petrus de 644, 694, — Richard 645. Maetsch, Grafen. 573, Adellieid, Erbgriifin von Kircliberg, 552, Ulrich 552, Utehild, 563. Malici, ad. Familie, 788. Historiker, 161. Magdalena lil. 454. Magdalena. Grafin von Gbrz-Raiern, 559. Magdeburg, Burggraf von, 560. Maidburg und llardeck, Burggraf, Johanu 553. Mailander 333, 401. Mainardus, Graf von Gorz (Meiuhard) 485. Mainati 477, 497, 658, Mainersporg, ad. Familie, 787. Mais Heinrich, von, 692. Majtti, ad. Familie, 789. Malatesta, General, 348. Malimpenso Pietro da Lucca, 328. Mals Nicolaus, von, 693. Malteser-Ritter 714. Malvezzi, Podesta von Treviso, 642 Manatta Flaminia 708. Manos ( l)ii) 154. Manfrodi, ad. Familie, 787. Mauiago Nih.il, von. 333. Manlia, Familie, 153. Manlius (L.) Acidinius 145. Mannert 129. 159, 163. Mansfeld, Grafin, verm. Furstin Collorodo-Mans-feld, 659. Mantica, ad. Familie, 788. Manzano, ad. Familie, 461, 624. 775, Anton, General, 454, • Canonicu* 464, - Corrado 464, - Franz.693. Guarucro 777. - Guido, Erzdiacon, Graf, 684, Peter 692. Manzano Conte, Francesco, Historiker, 363, 891, 898, 400, 4515, 453, 468, 527, 630, 633 636. Maradas, ad. Familie, 787, — General, 675, 742 744, 783, 914. Marbacii aus Trier 658. Marburg, ad. Familie, 790. Marcellianus, Erzbischof von Aquileja, 197, 218, 366, 368. Marcollinus, Erzbischof von Aquileja, 197, 219, 856. Marceneglia Ma/.ol, von, 632. Marchosi Cattarina, verm. Thurn, 686. Marcianus, Patriarch von Aquilejn, 202, 356. Marco Condulmer, Patriarcli von Grado, 245, Gradcnigo. Patriarch von Grado, s. Gradenigo, dolla Vigna, Patriarch von Grado, 215. Marcovich, ad. Familie, 787. M are us hi.. Evangelist, 188, 191, 195, 217, 221, 222, 234, 244, 256, 327. 374, 456, 722. Marcus, h!.. Papst, 258. Marcus Aurolius, Kaiser, 153, 170, 192, 351. Marenzi, Freiherren, 787, — Bischof voa Triest, 896, 941. Margaretha (Maultasch) Grafin von Tirol, 323, 341, 520, 542, 543, 546, 549, 574, 580, — von Tirol-Oesterreich, Gemahliu Meiahard*s (III. von Tirol1) 573. Margaretha, Erzherzogin von Oesterreich, Konipin von Spanien, 654. — von Hohenzollern-Tirol 375, — Oettinpon-Gorz 563, — Ortenburp-G8rz 543. Maria, hi. 200. 204, 206, 256. 454. Maria, Gemahlin des Kaisers Ferdinand I., 679; 795, — Agne* von Andechs. Konipin von Frankreich, 290, — Sophia, Konipin von Portugal, geborne Pfalzgrafin am Rhein, 780. Maria, Erzherzogin. 684,— Erzherzogin Mutter Kaiser Ferdinandi II., 832. Maria Therseia, Kaiserin. 355, 360, 583, 656, 688, 750- 752, 755, 760 -762, 765, 763, 769, 773—775, 791, 797, 801, 802, 812, 822—829. 834, 840, 841, 865, 866. 871, 875, 904, 906, 908, 910 -913, 916, 922, 924, 930. Marianne, Erzherzogin von Oesterreich, 871. Mariandvner 131. Marinelli. ad. Familie, 787, 789, 790. Marini, Freiherren, 788. Marino Contarini, Patriarch von Grado, 238, 245. Marino. Grimani, Patriarch von Aquileja, s. Grimani. Markoraannen 169, 180. Marquard. Patriarch von Aquileja. 257, 258, 260, 327, 333- 337, 345, 357, 862, 869. 374, 379. 380, 382, 383, 403, 419, 430, 434. 435, 44»», 441, 452. 463, 474, 552, 590, 620, 624, 631, 643, 662, 663 673, 700, 776, 781, 832. Marquard II. von Eppenstein 481, 482, — III., von Eppenstein. Graf von Gorz. Herzog von Karnten. 253, 267. 269, 404. 481-489, 493. 498, 604, 630, (Graf von Gfirz?) 215. Marquardaccio von Cividale, lloriper, 415. Marquardi (Orzone) Edle von, aui Cerou. 648. Marsilio, Canonicus, 456. Mars 154. Marser 250. Marsis, ad. Familie, 787. Martialis 115 Martin V., Papst, 847, 353, 372, 710, 711, 885. Martinengo. General, 742. Martinus, hi. 197. Marturius, s. Petru« Marturius. Maruello 328. Masarvet Giacomo. von, 468. Massena, General, 754. Mathias, rom. Kaiser, 583, 740, 745, 786, — von Go-mona, 439. M&thilde von Andechs, (Jnmahlin dos Grafen F.ngel-bort II., Griiftn von Gorz, 284, 499. 501, 502, 513, 578, — Gratin von Pisino, Gemahlin des Grafen Knpelbert III. von Gorz, 601, 502, 508, — von Mosburg 435, 604. — Gratin von Toscana 650. Matthaus, hi. 328. Matteo Visconti, s. Visconti. Mattioli ad. Familie, 787, Dr. Piotro 809, 815. Mattiusso 4*58. Mauerburp, Freiherren. 787. Mauritius, Kaiser, 200, 201, II., Galbajo. Doge von Vcnedig, 223, 224, 226, Priester 230. Mauro Christoforo, Doge. 680. Mux I. rbm. Kaiser 852, 355, 409, 482, Bil, 515. 657. 566-568, 570, 571, 581, 583 -585, 691. 593. 604, 616, 619, 626, 626, 620 681, 687, 644 660, 668, 666, 667( 666 661, 676, 678, 68 • 682, 687, 719 -724, 726, 727, 731, 732. 736, 746. 748, 766. 758, 774. 778, 792. 794, 805, 897. 813, 836. 846, £47, 849, 861. 854, 875. 883. 984. 918, 925, 936, — II., rfim. Kaiser, 583, 638, 737, 767. 883. Max<>ntius, Patriarch von Aquileja, 110, 201, 209, 210, 286, 356, 368. 456. Maxima. Martjrrerin, 192. Maximinian, Kaiser. 193, Maziminus. Kaiser. 168, 160, 170-174, 180, 192. --Stattlialter, 171. Maximus, Patriarch von Grado, 203, 244, — Erz-bisc.h -f voa \qulltja, 197, 386, — Csurpator !•<, 180, 182, 196. — Pupienus, s. Pupienus, Maxmilian. Erzherzop, 675, —Erzherzog Hoch- und Deutschmeister, 737, 778, 781. Medea (Ungrischpach) Familie, 644. — Permo 693. Maverbeer 934. Meder 128, 130—132. Medici Giovanni di. General, 743, 774, — Cardinal, 888, — Claudia 892. Meginhardns, Lehensmann, 494, s. Meinhard I., Graf von Gorz. Megisser 478, 491. Meichelbeck 483. Meichsner, Bvirper, 699. Meilinger, Burger, 699. Meinhard. Gaupraf von Lurn, 492. 500. 612. Meinhard I. Graf von Gorz. 272, 359. 490, 492, 494-496, 498, 501, 509, 572, 587, 588, 605. - ir.. Graf von Gorz, 28rt, 487, 500 -594, 507, 509. 572, 588, 592, 595, 617, 633, 637, 652, 692, 706 , 707, 714,886, - III., Graf von Gorz, 296, 299, 425. 499, 500 -502, 603 514, 526, 658, 669, 672, 673, 575, 582, 685, 58-1. 592, 695, 696, 612, 617, 626 , 633, 637 , 647, 705—707, 714, 717, — IV., Graf von Gor/. 299, 322, 476, 501,612—520, 542, 543, 569. 570,572— 574, 612, 613, 617, 632, 633, «35, 640, 692, 706— 709, 715, 717, 785, — V., Graf von Gorz, 308, 407, 509, 530, 641, 715, — VI., Graf von Gorz, 528, 538. — VIJ., Graf von G»rz, 328—330, 332, 42«, 493, 544—554, 570, 571 -574, 676, 578, 580—682, 684. 686, 590, 698, 608, «10 614, 623, 624, 626, 633, 634, «47, 663. 666, 679, 694, «95, 704, 706, 707, 709, 715, 71«, 766, — VIII., Graf von Tirol und Glirz, 673. Meinhard, Graf von Ortenhurg, 308. Mcinwerk, Bischof, 248, 249. Mels CMel«-Collorodo) Grafen. 315, 825, 398. 418, 461. 464. 63», 658 -662, 763. 7«6, 780. 787—790, 83«, — Ajao. 660, — Augnst 661, — llossio 661, 662, — Huzin 659, - I)nrineo 432 . 449, 669— 662, — lluring II. 658, — Enima 659. — Friedrich 669- «61, — Giizojo (Gliceo) 668—660, Gottschalk 662, — Heinrich 633, 668 —660, — Liabord 668, Matteo «61, Matthlusso 660. — Nicolaus, Marscltall, 661, 6'i2, 691. — Nuzio 661, 1’etor 662, Itolnold 660, — 5 Rintruso 659. 660, — Radolf «1». «111, — Sofia. vcrm. Ilagogna. 660, - ITrich 662. — Veriand 659 -6«1, - Vicardussio (Wickliard} «6l(— Wilhclm 660, 662. Menalo, ad. Familie, 787. Menapius (Cajus) 179. Mendoza Guido di, General-Capitain, 660. Menosis, ad. Familie, 847. Mongen, Domhcrr, 348. Meniphiiutl 171 Merau, Herzoge von, 427, 612. Mercuriut 154, Meroldo, Notar. 850. Michael, hi., 458. 700, 902, — Kaiser 280, 244, _ Kuni? von Polen, 771. Micholini, nd. Familie, 788. Michelsburg, ad. Familie, 632, — Colcn, von, 632, 633. - Jacob 633. Micus 170. Miglio, ad. Familie, 787. Miller, ad. Familie, 787. Milost, ad. Familie, 780. .M im ig lin no, Familie, 440. 632, — Beaquinus 712. — Cuno 602, - Friedrich 602. Mimio von Cividale 452. Mindnrfor Krchanger, von, 603. Minorltun 916. Minotto Prof. A. S. 216, 210, 266, 263, 201, 446, 636, 601. Minutius Cnjus 168. Missitlni, Notar, 432. Mistruzzi, ad. Fumilio, 788. Mocenigo Krancesco, Dogo, 328. Moiso Filip po 527. Motsotso Fnustino, Ilistorikor, 746. Molina, Freiherren, 788. Molsperg Caspar von, 604. Momiano Pauspetnl (Quaspolt) von, 632. M »nforrut, M ar k graf, 304. Montunario, Capollan, 621. Vcrzeicliniss der Personen. 985 Montecuccoli, Fiirst, 659. Monfalcone, Pietro Nicolussio di, 668. Montagnano, ad. Familie, 788. Montanari, Freiherren, 787. Montelabate, Grafin, verm. Cobenzl, 769. Montereale Gibello di, 663. Monte Regale, Conrad voa. 589. Monti de Alberto. 777. Monticoli, Rechtsgelehrter, 435. Monticolli, Vičar, 341. Monfort, Graf Arbo, 651. — Heinrich voa 651, — Heinrich, dessen Sohn, 651. Montpreis Otto von, 693. Morando, Notar, 442. Mordax, Freiherren, 787. Morelli von Schonfeld fari, Geschichtsschreiber, 467 , 478, 548, 557, 636, 655, 699, 700, 702, 711. 720, 741, 746, 761, 786, 795, 826, 833, 844, 865. 868, 869. 893, 913, 927, 931, 940, — ad. Familie. 780, 787, 789, 790, 933. - Anton 844, Franz 868, — Jacob Anton, 868, — Johann Peter, 868. Peter Anton 868. Moro Christof, Doge, 703, — Lodovico, llerr von Moorland, 734. Abbate Giuseppe, 924. Morone, Cardinal, 888. Morosini, Edle von, 570, — Gatterburg, ad. Familie, 788. - Pietro 339. Moruzzo, Herren von, 393, 401, 663, Miculino 393. M >sburg, Grafen von. 514, Azzica 650, Burk-hard 650, — Mathilde 650. Mosca. Martyrerin, 192. Moscliettini, ad. Familie, 184, 788. Moscon Anton, Gastaldo, 926. Mozart 933. Muchar, llistoriker. 163. Muffat Carl A. 250, 275. Mulocchio Marianna 843. Mulitsch, ad. Familie, 790. Carl von, 141. Muratori 180, 215, 219, 2*8, 250, 337, 477. Mtirzthal, Grafen von, 494 Musatto von Cividalc. Capitain von Monfalcone, 641 Musca, Martyrerin, 192. Mutius Lector 234. Mutta Johann de 694. Mysier 131. Mythras 154. Nadoliz, Familie, 787. Narsos, Ueichsvicar. 186, 199, 200, 219. Nassau, Graf von. 719, Graf, General, 743, 744. Navhaus, ad. Familie in Blnden (Schlesien), s. Neu-haus 656. Nemizhofon. ad Familie, 787. Neoli, Familie, 447. Nepokav Andreas, Erzdiacon, 905. Nepotianus 196. Nerli Jelino de’ 428. Nero. Kaiser, 191, 192. Neuenburg, Herren von, 632 Neuhaus ( Castolnuovo) von Neukofel, Grafen, 616, 618, 636, 656, 657. 763, 766, 779, 787, 789, 857, Anton 657, — Bartholomiius 657, — Bursa do 657, — Camill 657, Caspar 657, — Chri-stoph 657. Darius 667, — Ferdinand 657, — Franz 657, - Georg 657. — Jacob 657, — Johann 657, 728, 730. Josef 657, — Johann VVilhelm 657, — I.ucia 657, Meinhard 656, 667, — Nicolaus 657, Ootftv 867, - Otto 657, Simon 656, — Wolf Friedrich 657. Negri Nicolo 465. Nicephorus, Kaiser, 223, 228, 670. Nicetas, hi., Erzbischof v.»n Aquileja, 182, 197, 218. 232, 856, — Feldherr 228, — Mbnch 196. Nicolaus, lil. 455, — IV., Papst, 803, 641, — V., Papst 263. Nicolaus von Lux(‘mbortr, Parriarch von Aquileja, 195 326-329, 845, 361, 367, 367, 896, 401, 407, 430, 431. 442. 453, 550, 551, 610, 614, 618, 662, 673, 706, 776. — Banus von Kroatien 667, 568, von Cividale 624. Nicoletti, Historikcr, 280, 293, 296, 298, 299, 301, 312, 326, 342. 400, 401. 405, 466, 534, 539, 609, 633 -636, 637, 639, 667, 718, Nicolo Donato, Patriarch von Aquileja, s. Donato, — Decauo von Cormons 548. Nicolussio Orbitti 467. Nicolussio, Maestro, 448. Niebuhr 129. Nigrinus 176, 177. Nordis, ad. Familie. 789. Nores, ap. Vičar, Bischof von Parenzo, 885. Noriker 167. Noriš, Cardinal, 261. Novello, Grafen von, 780, 781, 787, Jjhann Baptist 780, 781. Numerianus, Kaiser, 175, 191. Nurnberg, Burggrafen von, 574. Obelerio, Doge, 226, 228. Oberburg, Freiherren, 787. Oberlaibach, Meinhard von, 668. Obervellach, Herren von, 632. Obizzi, Marchese, 788, 790. Odoaker 112, 113, 173, 181, 185. 197. Odorico, sel. von Pordenone, 376. 377, 489, — von Cividale 447. Odorico Susaus 123, 303, 334. 366, 379, 384, 427,433. 588, 590, 631. Odorlicus von Cividale 441, von Medea 441. Oesterreich. Herzoge von, 339, 384, 403, 408, 421, 449, 476, 503, 631, 540, 542-541, 549, 652—554, 559, 560, 561, 566. 572, 589, 581, 585, 590, 597, 614, 640, 642, 613, 650, 665, 671- 673, 704, 726. Oesterreicher 312, 336, 615, 619, 642, 725, 727, 742— 746, 753. Oettingen, Grafen von, 574, — Johann 563, — Lud-wig 574. offenhaimb. Freiherren von, 787. Offraein (Offmev) s. Euphemia, Grafin von Gorz, 524. 525. Onestasio 438. Ordorlicus, Gerichtsdiener, 399. Orsaria, Canonicus, 468. Orseolo (Orso) Doge, 231, 237. — Ottone. Doge, 240, 241, — Pietro I., Doge, 232, 236, - Pietro II., Doge, 239. 240. Orso Orseoli, I., Patriarch von Grado, 245, — Orseoli 11., Patriarch von Grado. 240, 243, 245, 247, — 111., Delfino, Patriarch von Grado, 245, — Orseoli, Doge, s. Orseolo, —Partecipazio, Doge, s. Partecipazio. Ortenhurg. Grafen. 270, 271, 286, 307, 308, 346, 347, 349, 388, 390, 392, 407, 449, 450 , 461. 521, 530, 513, 573, 574. 590. 605, 610, 665, 737, 763, 777, —Friedrich 524, 552, 692, 693, 767, — Gabriel, s. Salamunca, Georg, s. Salamanca, — llein- rioh 286, Hermann 524,526, Johann 849. ......... Meinhard 308, 386. 392. 407. 410, 465, 509. 529, 536, 638, 611, 693, 715, — Otto 307, 357, Ueichsvicar 782. Orzone, Grafen. 521, 633, 636, 648—650. 699. 707, 763, 766, 780. 787—789. 831, — Andreas 649, — Bombard 649, — Conrad 635, 648. 649, 694, 739, 849, — Conzio 648. — Dionys 648. — Franz 679, 648, — Friedrich 618, — Georg 649, — Heinrich 634, 048, 649, 692—694, 857, — Jacob 648, 649, Jonami 648, — Leonhard 649, — Loronz 649, — Nicolaus 649. Oswald 649. — Reinhard 648. — Sigismund, 649, 758, — Wernor 648. Osoppo, Herren von. 319, 400. Ossalco, Chronist, 270, 714. Osterwitz, Rainer von, 614, — Wilhelm Schenk von, 632. Ostgothen 181, 185. Otho, Kaiser. 108. Othwin, hi . Graf von Pusterthal, 491, 492, 494, 500, 515, 611-013. Ottenon Vincenz von, 867. Ottmann Vincenz, 840. Otto I. rbm. Kaiser,214,215,288, 265, 279, 378, 383, 408, 461, 475, 629. 670, II., riim. Kaiser. 215. 238 239. 476, 616,- HI., riim. Kaiser, 277, 279, 286. 288, 292. 501, 506, 509, 610, 680, 639, 692, 705 707, 726. Otto von Andechs 284, —Otto von Andechs, Herzog vou Mcran, 281, II., von Andechs, Herzog von Meran. 512, — Herzog von Baiern 281, — v. Hohenstaufen. 284. — Herzog von Kiirnten, 265, 809, 410, 478, 479, — Herzog von Oester-reicli. 323, 406, 407, 544. 574, 580. 581. 603. — von Tirol, Sohn Meinhard’s IV., 517, 519, 573, 574. 715. der Traungauer. 249, 250. Otto, Bischof von Bamberg, 377, — genannt Juley von Gorz, 692. Ottobono de’ Ilazzi. Patriarch von Aquileja, 307— 314, 335, 857, 367, 370, 376, 377, 882, 384, 336, 392, 425—428, 430, 431. 433. 434. 448, 450. 452. 459, 466, 527, 530 -532, 609, 610, 618. 621, 622, 641, 648, 652. 658, 660, 662, 672, 718. — Neffe des Patriarchen, Capitain von Tolmein. 622. Ottokar II., Konig von liohmen. 299 —802, 392, 406, 512, 516, 521, 523. 524, 595, 596. 617, 640. Ottokar IV. (Ozinus) der Traungauer, Mark gr at von Stever, 249, 250, 403, 404, — V., Mark-graf von Stever (Otto") 249, 250, 403, 404, —-VI., Markgraf von Stever, 404, 493, — VII., Markgraf von Stever. 404, s. Muchar Geschichte von Steiermark. III Theil. Ottolino von Gemona 465. Otonello 499, 633, 644, — von Medea 469. Ovidius 168. Ozi (Ozinus), s Ottokar, Markgraf von Steyer, 249, 250, 404. Paar, ad. Farnilie, 786, — Jobanu, Oberpostmei-ster, 811. Pabo, Propst, 605. Paeassi, Freiherren, 788. Pace von Friedenberg. Grafon, 859, 780. 783. 784, 787 - 790, — Bombard 783, — Carl 783. 784, Carl Maria 783, — Franz. 783, — Hieronimu* 783, — Johann Andreas 783, — Josef 788. Pace, Dickter, 453. Paduaner 280. 538 —536, 542. Padura Anton, F.dler von, 570. Pagano della Torre. Patriarch. 165, 259, 301, 303, 307, 317-320. 367, 867. 870—872, 875, 977, 885. 8*6, 3S«, 395, 416, 418, 419, 426, 427, 429, 430, 432. 434. 489. 447- 452 , 465, 532, 537, 538, 541, 620, 622, 644, 645, 647, 662, 677, 702. Pagliamszi, ad Familie, 789, 790. Palffv, Griifin, 780. Palladio, Historiker, 276. 285, 293, 829, 331, 336, 345, 406, 485, 541, 659. 617, 670. Palma der iiltcre, Malor, 454. Palma der jiingere, Malor. 454, 458. Palmberg, ad. Familie. 787. Palude do Thaddaus 449. Paluniz, Anton von, 691. 1'andorfer, Kdlo von, 636. Panigai, ad# Familie, 788. Pannonier 158, 167. Panizolli (Panizzola), Freihorron. 766. 776, 787, - Carl 775, — Friedrich 776, — Franz 775, — Johann 775, — Johann Anton 775, — Josef 775, Josef, Rrzdiacon, 905, — Octav 776, — Paul 775. Paolo do Pilastri, Patriarch von Grado, 245, — (•astaldo von Cividalo 417, —Veronose, Malor, 458. Papafava, ad. Familie, 788. Paphlagonior 128. 129, 131. Papst ( Hupst), F.dlo von, 636, 787. Puradaiser, gnittiche Familie, 787, VValdmelster 847. Parteripasio Orlo, Doge, 181, 212. Partistagno (Portensteiu), Kamilic, 392, 461,689, — lloinrich von 579. Parzon 154 1’aielialli II.. Papit, ‘2(W, lil . Pap.l, 2H:I. Patrlarchen von Aquileja 199 216,247 360, von (irado 217 246. Patriclus, Bischof, 201. Paul, Kaiser von llussland, 769. Paula, (rriifln von Gbrz-Gon/.aga, 565, 568, 671, 573. 586, 694. Paul lil, Papst, 876, — IV.. Papst, 883, 8s4. PauF Paterina, Lumburtina dei, 901, — ad. Kumilie, Paulinus I., Patriarch von Aquileja, 199, 200, 219, 356, 368.— II., hi. Patriarch von Aquileja, 115, 183, 208, 209, 356, 364, 390, 455, 616. Paulus, hi. 844,—II., Papst, 354, — IV , Papst, 681. Paulus, Diacjnus (Paul \Varnefried), Geschicht-schreiber, 111, 115, 118, 123, 133, 135, 149. 161, 163, 167, 186, 198, 201. 202. 204. 205, 207. 221, 350, 351, 396, 455, 458, 615, 616, 725, — Notarius, 234. L Pavona Milano di, 394. Paychwig Augmt, Capitain, 695. Pazzi dei. ad. Familie, 688. Peckau, ad. Familie, 461. Pegule Conraduccio 449. Peham Bartol., Vice-Capitain, 695. Peilstein, Grafen von, 493. 494. 605. Pelagius I. Papst. 198, 199, 200, — II., Papst, 200, 201, 209, 220, 246. Pelizza, ad. Familie. 403. Pellegrino da S. Daniele, Maler, 458. Peltrude, Herzogin, 458. Pemmo, Herzog, 205, 206, 351, 45*. 640 Porchtigund, Aebtissin, Othwin’s Tochter, 492. Perelli, ad. Familie, 788, 790. Pergen, Graf von, 768. Periboni. ad. Familie. 788. Perino Johann, Hauptmann, 937. 1’erlas Kaimund, Graf, 762, — Grafen 788. Pernegg (Barncgg) genannt Orso, ad. Familie, 1’ers, Familie. 315, 438. 662 Persa, ad. Familie, 789, 790. Persor 175, 621. Pertenstein (Partistagno), Herbord von, 506. Portis Volcold, Vicedom. 633, 694. Pertz, Historiker, 215, 289, 249, 268. Pesler, ad. Familie. 787, 789, — Albort, Propst, 890-894. 896, 900. Petazzi, Grafen, 763, 766. 778, 780, 787, 789, — Adelmus 778, — Adelmus Anton 778, — Bon-vennto 778, 839. 869, — Bernhard 778. — Cfiristoph 778, — Jeremias 778, Johann 778, Leopold Josef, Bischof, 778, — Nicolaus 778, 804. Peteani. ad. Familie, 789, 790. Peter II., Konig von Si/.ilieu und Aragonien, 643, 574, — Konig von Portugal 780, — Konig von Ungarn 456. Potrarca Francesco 334, 453. Potrus. hi. 100. 191, 251, 257, 327, 344, 364, 381, 486, — Damianus, hi. 456. Potrus L, Patriarch von Aquiloja. 204, 205. 222, 616, Marturius, Patriarch von Orado, 236, 237, 244, — von Pozzuolo, Priester. 389. Pettao. Grafen von, 643, 674, — Friedrich 669. 1‘otz 616# Potzlbuber, ad. Familie. 787. Pcuma. Familie, 6512, 6516, Peutinger (Tafel von) 116. Pfalsgrafen von Bhein 574. Pfaunberg, Grafon von, 611, 573, — Agnos 625, —. Ulric h 652. PHaum (Flavon), Grafen von. 614, Gabriel 515, — Margaretlia 615, — Clrich 616. Philipp, Bischof von Trient, 515. Philipp von Aloncon. Patriarch. 337 5141. 344. 357, 402. 433. 467, 651, 654, 608, 624, 653, 662. 663, 667, 673, 678. Philipp von liohons*aufoii, rttm. Kaiser. 277, 278, 284, 286-288, 292, 5182, — lil., Kiinig von Spanicn, 664, von Valois, Konig von Frank-roiclt, 5137, — von Sponheim, ller/.og von Knrnton, 5100, 358, 406, 510, 611, 621, 624, 609, 649. Philippsborg, ad. Familie, 788. Philippus, Kaiser, 192. Phrvgier 131, 139. Pbuiter, Edlo *iin, 638, — (1'fustor), Hurscr, 669. Pica Hasilio 901. Piccolo F. ra* m o 438. Piocolomini, Familie, 447. Ilanquier, 449, 647. Picelmayer, Hofkaplan, 668. Pichler, nd. Familie, 788. Picosai Johann. Miinzuioistor, 426. 1’ietra-l’elosa, Herren von, 388, 418, 449. 661, 718. Pietro II. Badoario. Patriarch von Grado, 245, — lil., Amelv, Patriarch von Grado, 245, — IV., Cocco, Patriarch von Grado, 245. Pietro Candiano, Doge, 214, 238, — Gradenigo, Doge, s. Gradenigo, — Orseolo I., Doge, 232, 236, — Orseolo II., Doge, 239, 240, — von Cividale 444. Pietro Gerra, Patriarch von Aquileja, 302. 306—308, 318, 357, 385, 402, 410, 428, 433, 445, 462, 466, 529, 609, 645, 648, 666, 672, 776. Pilaemenes 129. Pilgrira (Peregrinus) I.. Patriarch von Aquileja, 181, 260. 270-274. 357, 365, 373, 496-498, 500, 501, 587, 588, 595, 604, — II., Patriarch von Aquileja, 276-278, 286, 298, 357, 359, 404, 427, 454, 461, 504, 506, 507, 607, 617, 637. Pindar 136. Pinzano, ad. Familie, 393, 466, — Ermanno 414, — Friedrich 671, -- Manfredo 443. Pipani, Edlo von. 636. Pipin, Konig. 181, 225, 228, 670, — Francesco, M onch, 285. Pipo Giovanni, von. 708. Pirona Jacob, Professor, 65, 66. Pisino Carl von, 579, 632, 641, — Hoinrich 618, 692, — Michael 632. Pistricli, ad. Familie, 787. Pittoni, ad. Familie, 359 Pius I., Papst, h!.. 192,— II., Papst, 409, 561,—IV., Papst, 878, 888, — V.. Papst, 878, 879, 888. — VI.. Papst, 616, 751, 909, 910, — VIII., Papst, 910, 922. Plaien, Grafen von, 264, 573, 604, — Conrad 524, 525. Platina 318. Platorius 183. Pleberch-Colo von, 693. Plechnern 787. Plentschig, ad. Familie. 788. Plinius 108, 110, 111, 115, 120, 138, 143, 149, 156, 157. Podstatzkv-Liechtenstein, Grafen, 788. Pola, Herren von, 418. Polcenigo, Grafen von. 21)4, 304, 889, 391. Polini, Ma*istratsvorstand, 748. Poliso Dominik, ttitter von. 845. Pollschach, ad. Familie, 787. Pollux 137. Polvbius 116, 117, 128. 129. 133, 165. Pompejus, hi., Uischof und Martvrer, 191. Pomponio Amaltco 454 Pomponius Mela 110. 138. 149, 151, 159. Pont e, Lorcnzo da, 933, 9.q4. 1’onteroz Nicolaus von, Capitain, 695. Pont-Gibeau. ad. Familie, 788. Pontianus 287. Pontius Virumnus 130. Popaite Paula, vermahlte Thurn, 685. Popilia, Familie, 163 Popo, Patriarch von Aquiloja, 181, 239 243, 248 -260, 263. 265. 276, 329, 335, 367. 362. 364, 366, 368, 381, 386. 387. 398. 403. 420. 422, 447. 469, 478, 479, 481. 482. 498, 604, 689, — I., Markgraf von Istrien, 268, 490. Popolini Franz 865. Poppl, F.dlo von, 624. Pordenone, NVerner von, 407, — Maler, s. Licinio. Porenfconi, ad. Familie, 398. Porta della, Rechtsgclehrtor, 435. Portis de. Kdle, 325, 402, 442, 648. 718, 787, — Federico 326, — Filippo Quon/.io 418, — Johann 579. 692. - B rud er 672. Porcia. Fiirsten und Giafon. 323. 326. 389, 891, 394. 399, 401, 404, 406, 418, 507, 508, 637. 679, 632, 786, 7b9, Alphons 808, 805, — Hiachino 407, <566, — Friedrich 493, 633, — Gabriel 631, — Gortrud 604, - Girolamo, Nuntius, Abt von Moggio, 814, 879, 889. 1*26. Johann Sfor/.a, Capitain, 769, 797, 804, 815, 816, 929, -I.udwig 407, — Manfred 633, — Margarotha 407, — Fiirst 686, — Vicedom 337. Posurolli. Freiherron, 787, 789. Poseli Andreas, 1’farrer, 711,— Joliuon 845. Poscher. Burger, 699 Posidonius 115, 117, 118. Posnig, Graf, General, 564. Postcastro (Van der Vesten), ad, Familie, 787, 788, 836, — Amorosa von, vermiihlte Thurn, 678, — Conrad. 694. Posthumia (via) 112. Pozzuolo Graf, k, Gesandter. 941. Prambergo (Pramperg), Familie. 304, 316, 319, 899, 400, 403, 461, 579, 632. 661, — Federico 437, — Heinrich 310, 579, 637, — Nicolo 530, 538, — Briider 413. Prandegg, Grafen, 787. Prata, Grafen, 300, 304, 389, 391, 394. 401, 406, 418, 507, 538, 579, — Pileo von, Cardinal, 339, 643, 650, 664, 674. Prattenstein, ad. Familie, 787. Pregl, ad. Familie, 789. Preischner Siegmund. Pfarrer, 567. Prem Friedrich von, 579, 641. Premariacco Cristallo von. 890. Premerstein, ad. Familie, 789. Premolin Uschalk von, 692. Preussen 523, 717. Primigenius, Patriarch von Grado, 203, 221, 222, 244. Priuli, ad. Familie, 788. Prividali 865. Probinus, Patriarch von Aquileja, 199, 219, 356. Probus, Kaiser, 175. Procopius, Historiker, 154, 180, 186, — Časar 149. Prodolone (Prodolone-Mels), Grafen, 633 , 636, 662, 787, — Anton 658, — Carl 658, — Georg 634, — Josef 658. — Nicolaus 662, — Pantilia, vermahlte Montereale, 662, — Rizzardo 662, — Veriand 658, 662, — Vinsero 662, — Volker 662. Proi Susanna von Burkwalde, vermahlte Semler, 774. Prosperus Aquit 179. Protestanio, Vičar, 883. Protus, hi., Martvrer, 192. Providentia 154. Prumperg, Herren von, 692. Przemvsl. Kttnig von Bohmen, 294. Ptolemeus 109, 110, 116, 167, 350. Publius 192. Puebla, Grafen, 788, — Anton, Hofcommissair, 802, 804, 824, 827, 873 1’upienus (Maximus), Kaiser, 171, 174, 175. Puppi, Grafen. s, Longo 447, 788. Purcitini Gertrudo 432. Purgstall. Gralen, 787, — Carl VVenzol, Capitain, 801, 804. Pustcrhal, Grafen von, 612. Puzzolo VVilhelm von, 435. Quaden 169. Quaglio Giulio von Como 458. Quintilius, Kaiser, 175. Quirinus, hi., Martyrer, 192, 258. Rabatta, Grafen, 359, 497, 633. 636, 666. 670, 763, 766, 787—789. 792, 886. 883, 898. 925, 928, 980, — Alexius 637, 668, 694. - Anton »534. 647, 666, 668 670, 766, 801, 804, 839, 867, 929, — Benedict 668, — Bernhard 668, 694, Bern-hardin 669, — Ferdinand 670, — Johann 634, 637, 6<50, 668, 670, 695, 707, 716, 819, — Josef 668-670, 740, 768, 793, 794, Josef, Bischof, 669,— Loonhard 669, 849, — I,udwig, Capitain, 669, 797, 804, 819, — Maria Bella di Castel-pagano, vermahlte Habatta, 667, - Michael 634, 637, 666, 668, («9. 696, 707, 716, 819, — Nicolaus 668, 798, Raimund Ferdinand, Bischof, 670, — Rudolf 669. Racsburg Guiscard 61*0, — Philipp 692, — Weig-liard, von, 618. Radagais 180. Radieucig ( Radetič), Froiherron, 766, 776, 780, 787, 789, 930, Andreas Radetz (Radivičs), Graf von /wornik 776. — Anton Radotz 775, — llioronvmus Radetz 776. Johann Radetz 776, — Johann Baptist Radetz 775, — Johann Paul Radotz 775, — Josef Radetz 775, — Ludwig Uadctz 775, — Mark Anton lladetz 775, — Michael Radetz 775, 810, — Peter Radetz 775, — Peter II., Radetz 775, — Stefan Radetz 775. Raffaele Josef 849. Raffaeli, Edle von, 636, 787. Rajno Peter, Erzdiacon 905. Ragogna, Herren von, 893, 466, 660, 663, — Hector 469, — Hermann 393, — Jacob 692, — Nicolo 468, — Offalerio 404 Raimund (Raimondo) della Torre, Patriaroh von Aquileja, 259, 300 806, 816, 822, 329, 367, 866, 367, 369, 375, 379. 385, 393, 396, 399, 401, 406, 410, 412, 414, 416, 419. 421, 426, 427, 442, 445, 447, 450, 452, 464, 466, 517, 521—523, 529, 579, 609, 614, 617, 621, 622, 637, 640, 641, 644, 647, 648, 652, 660, 680. 690, 692, 708, 712, — Abt von Rosazzo 493, 713, Rainer, Mundschenk 647, Rakoczv 748. Randolph 268. Ranziano (Renschach), Edle von, 636, — Asquinio 693. Rao, Magister curiae, 702. Rapoto, Graf von Srhvren, 272, 497. Rass, Herren von, 632. Raschauor von Ratscha (Reschauer, Rassauer, Rascaveri do Ilascha). Freiherren, 636, 665. 666, 763, 766, 787—789, — Balthasar 666, 738, — Christoph 666. — Daniel 666, — Johanna, verm. Thurn, 666, — Josef 666, — Julius 666, — Lorenz 666, — Ludwig 666, — Nicolaus 666, — Peter 666, — Ulvin, genannt Snabil de Rassa, 665. — Victoria 666, — Vivian 666, — Wilhelm 666, — Freiherr von, Kreishauptmann, 805. Ratchis, Konig, 196, 207, 351. 435, 45S. 460. Rauber, Bischof von Laibach, 724, 728, 730. Raumburger Johann, Capitain, 695. RaunacJi Bernhard, Anfiihrer, 723. Rauuacher, Freiherren, 636, 686. 780, 787, — Andreas, Bischof, 686, — Balthasar 686, Bombard 686, —Catliarina, verm. Coronini, 686, Franciscus 686. — Jacob 686, — Johann 686, — Martin 686, 696. Ravanirer. Patriarch von Aquileja, 263, 261, 263, 357, 482, 604. Ruvino Gebor von, 699. Rechbach, Freiherren. 787, — Ferdinand 726. Rechberg, Herren von. 496, 674, — Berthold von 499, — Otto von 499. Reichart 163. ReifiFenberg, ad. Familie, 632. 636, 64(5, «547. Conrad 647, — Diothalm 647, — Dietmar 647, Heinrich 647, Hugo 420, 647, 693, 694, Orcliuo 637, — Otto 647, — Prcno 647, Ulrich (547, 666. 692, 693, — Volker (547, 692, 698. Reinald, Graf von Dassel, Erzbischof s. Dasscl. ltemrich, Notar, 693. Ronaldi, Graf Hieronvmus 406, 409. Kenschiach s. Ran/.iano. Reutto, Rainer von, 693. Reutteubcrg (Heuttenbach) Grifo von 38(5, (593, 695, Rova, ad. Familie, 789, Ribissini, ad. Familie, 616, 636, 64», 650, 687, 763, 766, 787, 867. — Bombard, 650, Franz 650, — Jacob, (550. Riccabona Bernhard, von, 845. Ricchieri, ad Familie, 763, 787, Hula 776. Richard Lowenherz, Kttnig, 603, 696. Richildis, Otliwin‘s Toohter, 492. Rinaldo, Erzbischof, 673,—della Torre, Er/.prioster, s. della Torre. Rindsmaul, Grafon, 787, Johann Otto, Freiherr von, Capitain, 796, 797, 804. Rith Biagio, llistorikor, 929. Ritter-Zahony, llector, Freiherr von, 70, 96, 36i) 789, 790, Wilhelm, von, 96, 96, ot Compagnie 97, — Herren von, 790 Rittersperg VValther, von. 634. Rizzano , Anfiihrer, 729, 730. Rizzard, Pfarrer, 710. Robigo (Deus) 154. Robert, Konig von Neapel, 316. 317, 667. Rocon von Visnivicco, ad. Familie, 763. ltedank Friedrich von, 612. Rodoald, Patriarch von Aquileja, 214, 215. 357, 364, 455, 479, 604, 616, — Herzog 458. — vornelimer Langobarde 214, 400. Rogendorf Christof 728. Rogerius Hervedenus 503. Romani, ad. Familie, 788, — Franz 845, — Burger, 699. Romano von Cividale 435. R5mnr 129, 131, 134. 138. 139. 143, 145.148.151.157, 158, 166, 167, 171. 172, 188, 203, 205, 226, 615. Romilda, Herzogin, 351, Romulus Augustulus. Kaiser, 185, — Decurio 177. Ronconi, Edle von, 836. ltosenberg, Fursten, 787, — Grafen 788. Rospurg Erasmus von, 632. Rosetti Bernhard, Freiherr von, 805. Rosetti, ad. Familie, 780, — Johann Anton 839, — Melchior 814. Rossi de. General. 743, Itotaris, Konig, 435. Rotenburg Siegfried von, 652. Rotenhan, Grafen. 788. ltotgaut (Hrotgaut), Herzog, 110, 209, 225, 351, 4<*. Rovere, ad. Familie, 787. Ilubein, Herren von, 692. ltubeis de, Historiker, 110, 11». 149. 161. 196. 1»»--201, 208, 211—215.218,219, 225, 240. 244. 247 —261, 267, 272. 278, 280. 292, 293. 296. 298, 300, 307, 808, 317, 826, 330, 336, 338, 341. 342. 345—847, 365, 374, 379, 403, 405, 420, 460, 477, 479, 481, 483, 487, 490, 494—496, 499, 500, 603, 505, 508, 545, 585, 688, 606, 607, 616, 624, 645, 651, 655. Riickert 460 Rudolfi., von Habsburg, rbm. Kaiser, 302, 3U>, 406, 458, 515, 516, 520, 527, 542, 549, 669. 574, 58», 695, 596, 717, — II., rim. Kaiser, 582, 654, t»*, 681. 687, 767, 771, 775, 883. Rudolf IV.. Herzog von Oesterroich, 329—334 w„ 407, 408, 410, 450, 453. 520. 547, 551, 552, 581, — von Osterreich, Konig von Bohmen, 574, - Gttrzer Vasall 632. ltuffinus 159, 195. 196, 373, 456. Rumberg Amelrich von, 640. ltuppert I., Pfal/.graf von lthein, 541. Ruprecht, Kaiser. 347. Rustigilla. Aebtissin, 372. Saaneck, Freiherren, 392. Sabicocca 438. Sabellicus 149. Sabostius, Decurio, 177. Saccavini, ad. Familie, 208, 390. Saoilotto Ossalco di, 414. Sacken, Freiherren von, 141, 142. Safran, Freiherren, 787. Salamanea, ad. Familie, (Grafen) 86», <61, «84, 788, 789, — Alphons 784, — Carl 784. Christoph 784, - Eustacli 784, Franz 784. — Gabriel, Graf von Ortenburg, 615, 653, 686, 784, 793, 794, 804, 807. — Georg, Graf von Ortenburg, 784. 794, Johanu Josef 784, — Nicolaus 784, Sigismund 784. Salcano. Edle von. 632,636.639, - Catliarina. verm. Thurn, 689, 680, — Eusalto 689, Heinrich 708, Heinrich. Burggraf von Gorz, 420, 639, Heinrich der jiingere, Burggraf von Gorz, 624. 689. 680, Johann 633. — Pilgrim 639. 642, 698. Simon 639. VValdomar 639, 693, Freiherren von Salcano (Familie Fd-ling von Laufcnbuch ) 655. Salm Nicolaus, Graf, 731. Salvitus, Docurio, 177. S. Daniele, ad. Familie, 682, 663, Bruder, 683. Sanherib 350. S. Jugo di Compostella, Orden, 438. S, Roooo 458. Sansovino 380. Sanuto Marino 45». Sartorio 432. Suuerburg, ad. Familie, 4 ■ Saurau Corbinian von, 753. Savelli Paolo. Fnrst von Albona, 890, 891, 893, — General 786. Savorgnani, ad. Familie, 304., 324, 349. 388, 389,394, 402 410 418, 438, 459, 632,650, 652, 653, 661, 663, ’ 664,’ 673, 679, 683, 763, 777, 789, 836, 850, ___ Elisabeth 341, 342, — Francesco 332, 408. 463 — Friedrich 338 -343, 411, 450, 633, 642, 668! — Girolamo 729, 730, — Hector 538, - -Nassinguerra 467, — Nicolo 347, 634, 661, 782, Pagano 463, Rudolf 660. — Scipione 729. — Tristan 343, 344, 348, 349, 353, 421, 442, 443, 664, 684. Savovea Graf Amadaeus 337, — Herzoge von. 573, 746, — Herzogin von, geborne Fiirstin Liechtenstein, 916. Saxo Pietro, Monch, 485. Sbrogliavacca, Familie, 398, Sbruglio, Grafen, 398, 616, 633, 636, 649, 650, 779, 788. — Bernhard 649, — Franz 650, — Hein-rich 534, 633. 650, — Rizzardo 634, 650, — Stefan 634, 650, — Walter 649. Scala (della) Scaligeri, Herren von Verona, 323, 338, 340, 388, 411, 533, 574, 580, — Albert 320, — Brunoro 560, 600, — Cane (Can grande) 390, 534—537, 540, 542, 665, — Carl 680, - Mastino 320, — Ulrich 566. Scalettarii, ad. Familie, 790. Scaptii (Tribus der-) 167, 350, 455. Schalcher Otto von, 692. Schanmburg, Grafen von, 511, 664, 574, — Heinrich, 553. Scherffenberg. Graf VVilbelm von. 697, — Graf 640. Schermperg VVilhelm, Graf von, 565. Schlick Hieronymu3, Graf von, 795. Schlietenberg, F.dle von, 632. Scholliner Hermann, Historiker, 479, 483. Schonleben 491. Schrattenbach, Graf, F.rzbiscliof. 676. Schreiner, Professor, 152, 201, 208, Schroder 668. Schroffenberg Rudolf von, 693. Schrott, ad. Familie, 787. — Johann, Verweser, 695 Schurian, ad. Familie, 787. Schwab Johann, Vice-Capitain, 696. Schwarz, Biirger, 699. Schwarzenegg Otto von, 692. Schweden 659. Schwoizer, Numismatiker, 639, 706, 706. Scipio Nasica (P.) 145. Scolari, ad. Familie, 447, — Filippo, General, 318, 443. Sconbcnberg (Sconenborg oder Schonberch') Eber-hard von, 606. 692, — Mathias von, 607. Scuben, Biirger. 699. Sebastian, hi., 458. Secchi (P.) 221. Secundus, F.rzbiscliof von Aouileja, 197, 218, 356, 368. Sedenitsch, Grafen, 787. Sehzenzewičs 129. Seillern, Grafen, 787. Selvatico 221. Selvo, Dogo, 243. Semler (Somblcr), Freiherren, 766, 773, 780, 787,— Andreas 774, Johann Andreas 774, Julius 774, — Julius Andreas 774, Julius Felix774. — Lucas 774, — Martin 773, — Mathias 774, — Odoricus 773. — Susnnna. eoborne Proy, 774. Scmpt und Ebersberg, Grafen, 484. Sench Berthold, Vice-Capitain, 696. Sonehus, Miloš, 342. Senkenberg 683. Senosonca Vrizio von, 634. Septimius Soverus 192. Serenus, Patriarch von Aquileja, 204, 366, 616. Sergior (Fanutio) 281. Sorgius I.. Papst, 204, — II., Papst, 211. Servius 116. Soverus, Patriarch von Aquileja, 199, 201, 202, 219, 220, 360, - Bischof von Tricst 201. Sexten, Herren von, 692. S Torza Oliviero von, 638, Franz 783. Sibidat, (Cividale) lleruhard von, 637. Sidonius Apollinaris 115. Siebenkees J. Ph. 134. Siegfried von Gorz 639. Siegbard, Patriarch von Aquileja 252, 260, 264, 268, 357, 381, 382, 473, 476, 479-482, 604, 630. Siegmund von Gorz 563. Sigelhammer, Edle von, 636. Sigismund, rom. Kaiser, 347 —349, 555, 556, 560, 578, 585, 596, 598, 599, 631, 6{5, 674, 689, 777, 781, — Konig von Polen. 684, — Erzherzog 565, 566, 704, 776. Sigvald, Patriarch von Aquileja, 206, 356, 455,457. Sigvnnier 180 -132. Silius Italicus 115, 149. Silvanus 154. Simon, Burggraf, 695. Simonetti, ad. Familie, 787, 789. Simutti, Edle von. 400. Singer, Biirger, 699. Sinibaldi 537. Sinzendorf, Grafen. 787. Sittich Marcus, von Embs, General, 619, 721, 724, Siurido, Erzdiacon, 438. Sixtus IV., Papst, 710, 711, — V., Papst, 880, — Bischof von Freisingen 683. Skylax 114. 132. 138. Skvmnos 132, 138. Skvthen 101, 132, 134. Slaven 172, 181, 188, 205, 208, 475. Slovenan Peter 632. Slovencn 327. Smaragdus, Exarch.. 200, 201, 220. Socleva Rudolf von, 660. Soffumbergo, Edle von, 325, 401, — Enrico 326. Soldan, ad. Familie, 784, — Verweser 796, 797. Soldonieri Giovanni di, 341. Sonnenburg, Frau, 465. Sonumberg Dietrich von, 692. Sophie, Herzogin von Karnten, 490, —Landgrafin von Tbiiringen 456. Sovignacco Me.nbard von, 632. Sozomenos 115, 137 139. Sparbersbach, ad. Familie, 787. Spauer Nicolaus von, 515. Sperges 266. Špes (augusta), Gottheit, 164. Spilimborgo, Edle von, 325. 330, 332, 393. 399, 401, 403, 415, 449, 464, 021, «61. — Giovanni »564. Nicolaus 673, — Walther 332, Walther Berthold 618. Spiritus, Edle von, 632. Spitaler, Edle von, 636. Sponheim-Ortonburg, Dvnasten, 292, 384, 392, 461. Spranger, Edle von, 636. Stabilo, ad. Familie, 789, 790. Statflor, Topograph, 510, 526, 613, 709. Starhemberg, Fiirsten, 787, — Grafen 788. Statius 115. Staudach, Herren von, 632. Stauser, Grafen, 685, 757. Stetfauio, Freiherren, 787, 789. Stegberg Golone von. 614. Steier, Markgrafon von, 688. Stein, Biirger, 699. Steinbuchel (A. v.) 149, 184. Steitz, ad. Familie, 787. Steli s Johann von, 694. Stephan, hi., 454, 1IL, Papst, 2f>6. Stefani., hi., Kftnig von Ungarn 486,—Herzog von Nioderbaiern 538, 559. Stephanus, Patriarch von Tirado 203, 244, — Erz-bischof von Aquileja, 197, 356. Sternberg, Grafen von, 390, 392, 662, — Ulrich 296. Stillehefle, Gem&hlln Gottfried‘s vonSonnenburg 491. Stivar, Gdrzer Vasall, 632. Stobaeus, Bischof, 881, 889, 928. Strabo 110, 116, 117, 123, 129 136, 138, 139, 148, 149, 151, 158, 160, 164. 165, 168. Stramberg, Historiker, 492, 500, 501, 604, 512, 620, 586. Stran Oswald von, 693. Strass Leonhard von, 693. Strassoldo (Strasser. Strassau), Grafen, 286, 293, 359, 389, 398, 449, 461, 507 , 566, 618, 632, 634, 636, 643, 664. 670-676, C84. 763. 766, 779 -781, 787—790, 792, 901, 933, — Alois 675, — Anton 676, — Bernhard 633. 673, 677, - Bonamoro 670, — Carl Anton 676, Cono 672, 673, Elisabeth, verm. Kabatta929. — Franz 673, 675, — Friedrich 675. - Gabriel 672, —Georg 675, — Germanicus 675, — Ginevra 294, 399, 507, 671. - Hartvvig 507, 671, - Heinrich 642, 672— 674, — Hugo 673, — Imilia 674, — Jacob 673, — Johann 642, 672, 674, 849, — Josef 676, — Julius 776, —Julius Caesar 675, — Julius Josef 676, -Leopold Adam 676,801, 804,—Lucrezia 849. Ludovica 843. 844, — Ludwig 674, — Marcus 676, — Marzius 676. — Michael 676, — Moritz 675, — Nicolaus 566, 673-675, 695, 713, 836, 843, 844. 849, — Odorico 672. 673, — Orpheus 601, 675, 758. — Ossaleo «573, — Peter 635, 673. 675, 676, 836, — Philipp 676. — Philipp Rambald 676, — Raimund 676,— Recindo671,—Richard 675, 741. 742. 747, 756, 759, 840, 937, — Rizzardo 843,— Saldano 674, —Saldoniero 632, 675, 694, 695, — Sillo 675, — Sulpitius 676, 913. - Ulrich 647, 673, — Veit 676. -— Venuto674, — VVerner L, 670, — Werner 670. Stratico, Subdelegirter, 803, 805. Strattmann, Grafen. 787. Strevt, Edle von, 636. Strozzi Pietro 735, 736. Studenitz, ad. Familie, 766, 787. Stiilz Jodok, Historiker, 483. Stumulo, Notar, 444. Stuppan, ad. Familie, 787. Stur Dionvs 12, 16. 18, 21. Stiirgkh, Grafen, 787, — Georg von, 762. Stubenberg, ad. Familie, 787, — Franz, Capitain, 798,804, 839, 896, 897. — Leutold von 559. Suardi von Miinzgraben, Grafen, 761, 763, 766, 774, 787, 789, — Albinus 774, — Andreas 774, — Carl Ludwig 764. — Christoph 774, — Franz 774. — Franz Christoph 774, — Heinrich 774. Heinz 774, — Johann 774, -— Johann Carl 774, — Johann Mario 774. Josef 774, — Julius 774, — Julius Camill 774, — Lorenz, 774, — Ludwig Camill 774, — Ludwig Ignaz 774, — Max 774, —• Michael 774, — Octavio 774, Peter 774. — Sim >n Christoph 774, — Theo-baldo 774. Suini, Freiherr von, 790. Sulz, Graf Hermann von, 693. Summacher 482. Susans, ad. Familie, 315, — s. Odorico Susans. Swnnocz, Landricliter. 695. Svmraachus, Papst, 197. Syrus, hi., Bischof, 191. Tacco, Freiherren von, 646, 780, 783, 788 790, Andreas 784, Carl 784. 831, Carl Anton 784, - Franz 784, Ghino 784, — Johanu Dominik 785, Nicolaus 784. Tacitus, Kaiser, 176. Tangi. Professor, 266, 270, 271, 808, 407, 479 481, 485, 489, 490, 493, 494, 499, 509, 525, 527, 605. Tanzor, ad. Familie, 787. Tprabotti 447. Tarant, Edle von, 514, 692. Tarsotti, ad. Familie, 762. Tartaren 294. Tar vi ser 624. Tassilo II., Herzog von Baiorn, 209. Tatianus, hi., Archidiacon 191. Tattonbuch, Grafen, 787. Taufers, Grafen von, 543, 612, 785, Agnes 612, Ulrich 544. Tauriskor 158. Tautscher, Krzdiacon, 738, 889. 906. Taxis, gruriiche Familie, 677, 787, 788. Teja 181. Tom pl or 714. Terontius Maurus 130. Terzi, Freiherren. 766. 776, 787, 789. Alois 776, — Caspar 776, 892, Franz 776, Johann Caspar 776, — Johann Friedrich 776, Josef • •'’• Julius Friedrich 776, — Udav 776, — Paul 776, — Tramiuillus 776, — Ulyssos 776. Thaen s. Fontana. Thaler, Historiker, 512. Thauber, Burger. 61*9. Thecla, Martvrerin, 110, 191, 257. Theodemar (Teutimarus). Patriarch 210, 212, 357. Theodolinde. Konigin, 198, 201, Theodor, Bischof von Aquileja, 193, 194, 356, — Bischof von Caesarea 198,— Bischof von Lorch 197, — Bischof von Mopsuestia 198, 204. Theodora, Kaiserin, 198. Theodorich, Konig, 112, 113, 161, 173,185, 197, 351. Theodorit, Bischof, 198. Theodosius, Kaiser, 153,177,178, — II., 179, 180.196. Thietmar, Chronist, 215. Thinnfeld Ludwig, Ritter von, 845. Thomas von Gorz, 420, 694. Thomber, Burger, 699 Thomler, Edler von. 636. Ihonhausen, Freiherr von, Capitain, 796, 797, 804, 838. Thrazier 132, 134. Thuringen, Landgraf von, 574. Thurn und Taxis, Fiirsten, 677. Thurn-Valsassina, Grafen. s. dclla Torre. Thvrenstein Pilgrim 693. Wolfgang von, 693. Tiberius, Kaiser, 147. 153. 154. — Pricster 229. Tirol, Grafen von, 573, 597, 660. Tiscano, Priester. 442, 621. Titus Vettidius 458. Tobax 134. Toblach VVerner von, 632. Tollner, Burger. 699. Tolmein, Edle von. — Lucillo 622. — Meinhard 622, — Paul 622, — Philipp 624, — Speranzo 622. Tolmeiner 624, 821, — Caspar, Landricliter, 695. Tolmezzo Justano von, 432. Tolomei, Familie, 447. Tomadussio von Cividale 449. Tomasini Josef, Buchdrucker, 831, Tommasino dei Cerchiari (Cerclaer), Dichter, 289, — Hdriger, 414. Tommusuto, Gastaldo, 548, von Meduna 467. Toppo, ad. Familie, 393, 788. Torre Giovanni di, 408. Torre dclla- fTorriani, Thurn), Grafen von Val-sassina 301, 304, 316, 325, 329, 369, 398, 4»1, 402, 537, 632, 636, 644, 676 686. 756, 758, 763, 766, 775, 779, 780, 787 -789, 792. II a u p t s t n m ,u — Chiura 538, — Filippone 431, 454. Fran-cesco 537, 538, 677, 686, — Gottrcdo 568, — Gnido 637, 686, — Hermann 676. Lamoral 677, Martin 676, - Napo 315. 676, Paga-no 676, — Panciera 452. Uaimondo. Patriarch 677, — Rinald, 259, 316, 421». 621, 614, — Vi-nahra, verni. Spilimbergo, 464. Friaulischo Lini e: Anton 685, Carl 678, <»84, 685, 749,797, 804, 896, 930, - Cattarina, geborne Marchosi, 686, - Ernest 685, — Florimonto Moschino 676, 677, 683. — Francesco 683, Germanicus 684,758, Giulio685, Hieronvmus (Glrolamo) 684, 685, 756, Isidor 683, — Johanu, Bischof, 684, - Lucio 686, 842. 843, Lucio Antonio 686, -Lucio Sigi smo nd o 685. — Luigl 683,684, — Michael, Cardinal,684, 686, Nicolaus 683, Nicolino 684, <>83, <385. Nicolo 683, Ottollno 683, — Ottolino Capo 683, Sigismund 666, 684, 685, 793, Simon 684, Wil- helm 622. <16 r z e r Li n i e T h u r n - H o f f e r; Anton Maria 681, Carl Maxmilian 081, Cathurina, geborne Salcnno, 680, Ermagora 679. Fobo L, 538, 633, 679, Fobo UL, 633, 679, <180, 694, Fe bo IV., (senior) 680, 696, - Fobo V., (junior) 684, <547. <180, 696, Fobo VIL, 680, Franz 6«0, <581. 888, (i,.. sandter, — Franz Ulrich, Gesandter, <582, 821, 840, 943, Georg 680. 681. - Gianfurlano 679, Johann ,;s". 081, Johann Baptist 682, 824, 849, Johann Fobo <581, — Johann Mathias, 660, 657, <581 686, 9«l. Johann Philipp <181, 761, 7<17, 857. Lombard«. 329. 676. 079, |,udwig , ll. Markgraf von Istrien, 268, 384. 494, «06, Markgraf von Tosc,mn275, 650, (Wol-dericus) Graf von Ortenburg, Krzdiacon, 270, 271. Ulrich von Cividale, Canonicus, 290, — von Gorz 563. Ungrischpach (de Turri prope Goritiam, von Cor-mons und Madrisio), Edle, 521, 616, 618, 632, 636, 644—646, 788, — Anna, verm. Frattina, 645, — Andreas 645, 646, — Bernhard 645, — Chri-stoph 645, — Conrad 616, 644. 645, 692, — seel. Daniel 646, — Friedrich 618, 644. 645, 672, — Gerald 645, — Gottfried 692, - Haiss 787, — Hermann «544. 692, — Hugo 644, 692, — Jacob, Bischof, 618, 644, — Johann. Hischof, 644, 645, — Leonhard 633, 645. — Margarethe, verm. Egkh 646, — Nicolussio 645, — Odorico 645, — Ot-tonello 618, 633, 634. 644, 645, - Rochoto 645, — Simon 530, 568, 619. 645, 646, 687, 718, 836. 849, — Ulrich 644. 692, Volker (Fulcherio) 618, 645, — Wilhelm 579, 645. Unrest 491. Urban II., Papst, 246, 1I[., (Ubcrto Crivelli) Papst, 276, — V.. Papst, 333. 334, — VI.. Papst, 337, 338, — VII., Papst, 440, — VIII., Papst, 894, 921. Urbano di Perugia, Patriarch von Grado, 245, Unrock Heinrich, Herzog, 208. Ursatus 403. Urschenbeck. grafliche Familie, 787. Uršula von Schaumburg-Gorz 553, 557. Ursulinerinen 901. Irsus I,, — Urbanns, — Patriarch von Aquileja, 209, 356, — II., Patriarch von Aquileja, 214, 357, 452, — Herzog von Ceneda 456. Umbrosius (Qu. Clodius') 157. Ungarn 181, 212, 214. 248. 260, 253, 827, 329, 338, 352, 443, 475, 477, 528, 55*!, 559, 629, 649. Ungnad Conrad, Capitain, 695, — Hans von, 632,— Johann, Capitain. 695. Uskoken 359, 668, 740, 771. Ussatius, Bischof, 194. Utehild, Grafi n von Gorz-Maetsch, 562, 573, 576. Vacani, ad. Familie, 787. Vacani, Bischof von Pedena, 748. Vaccano Johann 839. Valcone Volcino von, 693. Valdand 208. Valdrada 432 Valens, Bischof, 194. Vralentianus 191. Valentinelli. Giuseppe, Bibliothekar von S. Marco 183, Valcntinianus, Kaiser, 153. 154, — II., 177, 179. Valentinis, ad. Familie, 788. Valentius 191. Valeria, Familie, 163. Valerian, Kaiser, 192, Valerianus, hi., Erzbischof von Aquileja, 194. 195. 356, Valerius Flaccus 115. Valeri Valerio dei, Buchdrucker, 831. Valpcrtus, Patriarch von Aquiloja, 212, 213, 357, Schutzvogt 251, 482, 494, 604. Valvnsone, Familie, 392, 401, 662, — Historikcr, 609, 622, — Nicolaus 661, — Simon 463. Vandulen 179, 180. Van dor Vesten do Postcastro, Edlo von, 636, 787, 788. 836. - Conrud 694. Van Svvieten, Freiherron, 788, 924. Varient (Veiihcn, NVerigand), Graf von Tirol, 483. 492. ’ Varmo. ad. Familie, 307. 3S8, 400, 633. 788, Amorosa von Attems, 652, Asquinio 307, 417, 4(58, 629, Durazio 626, 634, — Dur: n go 625, 634, Odorlico 413. Paglia, 819. Ri/.zardo 826. * Vocellinus (Wezelinus, Vicelin) Vogt, Graf von I sti ion, 479, 483. Vcciglio Maddalena von. 443, — Palatino 443. Veglia (Vfigels) und Modrusch, (irafen von, 623, 552 554, 574, (554, Graf von, 320. Vehrii.gen, Graf \Volfrand von, 386. Vonontius, Patriarch von Aquilcja, 212, 357. Vendelino Jacob 641. 642. Vemlolo 824. Vendramin Girolamo, Doge, 444, — Bartol 570, 571. — Zacharias 571, — Morder 537. Venerius, Patriarch von Gradu, 210, 211, 236, 244, — Diacon 230. Veneter 128—135, 139—141,143. Venezianer 130, 181—195, 199, 202, 207, 210, 212, 221, 225—229, 236, 240, 242,-244, 253, 273-276, 280, 292, 293, 298, 302, 303, 311, 317, 323, 328, 331, 336, 337, 339, 348-853, 381, 383—385, 409, 419, 421, 443, 446, 461, 520, 522, 523, 531, 545, 553, 556-559, 564-567, 589, 591, 593, 606, 615, 616, 619, 625, 638, 643, 653, 657, 663, 667, 668, 674, 675, 681, 685, 700, 710, 717, 718, 720—729, 731, 739—746, 748, 749, 752, 785, 792, 794, 805, 8u7, 809, 810, 813, 820, 821, 847, 848, 876, 893, 894, 902, 936, 937, 938. Venier Piptro, Statthalrer, 728, 794. Ve»u3 154, 182. Venzone VVilhelm von, 517, 527. Veratius (C.') Verči 811, 336, 337, 345,408, 537, 539, 643, 709. ' erda, ad. Familie, 787. Verihen (Verihent, Varientus, VVeritrand, VVerner) Graf von Friaul, 477, 481, 505, 725. Vespasianus, Kaiser 150, 156, 168, 351. Vesta 457. Vetturi, Anfiihrer, 730. Victor II., Papst. 264, — IV., Papst, 272, 274, 283. Victor I., Patriarch von Grado, 244. II., Badoario. Patriarcli von Grado, 237, 245, 432, — Bischof 194. Videmir 181. Vigilius, Papst, 198, 204. Vilerio, P. 743. Villacher 451. Villalta, Familie, 304, 315, 319, 322, 324, 325, 332, 389, 399, 400, 401, 464, 507, 579, 632, 634, 662, — Artusino 693, — Diethalm 693, — Gillone (Vido n e) 306, 308, 315, 857, 402, 431, — Hein-rich 579, 633, — Odorico 294, 671, — Capitain von Tolmein 448. Villari, ad. Familie, 788, 789. Vindemiuss, Bischof, 201. Vindcx (M.) 169. Vintschgau, Grafen von, 461. Vipulzano, Edle von, 636, — Paul 692. Virgilius 114, 115, 117, 139, 168. Visconti, Dynasten, 301, 302, 304, 319, 336, 667, — Bemabo 549, — Matteo 619, Ottu, Erzbischof, 442. Vi ser, ad. Familie, 787. Visigothen 179. Višini Alois, llitter von, 845. Visnivico (\Vischenwech). Familie 632, 645, — Ar‘ulf 692, — Krnst 634, 649, — Sighero von 633, — \Vilhelm 694. Vita di Muruzzo, Hdriger, 414. Vitale Candiano, Doge, 239, iMicheli, Doge, 274. Vitalis I., Badoario, Patriarcb von Grado, 244, — 11., Participazio, Patriarch von Grado, 245, — 111., Buscolano, Patriarch von Grado, 245, IV., Candiano, Patriarch von Grado, 238, 289, 244. — Bischof, 200. . Vittellianus, Patriarch von Grado, 244. Vitellinus, Kaiser, 168. Viasperch Volkmar (Fuleherius) 636. Vizelin, Graf, s. Vicellinus. Vlom, Anfiihrer, 718. Vogl, ad. Familie, 788. Vogler Hans, Pfarrer, 667, 584. Vogt*berg (Vogtberg), Froiherron, 787 -789. Volcold (Volrai), Othwin s Solin. 492, 515, 612. Volpe Taddeo della, Anfiihrer, 781. Vopiscus (Flavius) 176. Vuguhoi^Conrad 614. VlTagonring, ad. Familio, 787, Georg 837. \Vagonsporg, Grafen, 787, Rudolf 802, 804. VVaidmannsdorf, ad. Familie, 787, — Friedrich, Freiherr von, 803. VValchonstein Con rad von, 692, VValdenberg Ulrich von, Pfarror, 710. VValdstein, Herzog von Friedland, Albrecht von, 744, 745. 780, 784, 786, 937. 1 Walfried, Markgraf, 475. Walland Josef, Erzbisciiof von Gorz, 358, 910. Wallner 249. Waelsche 327 VValsee, Grafen, 398, 574, 635, 643, 650, 658, — Albin 658. — Barbara 658, 665, — Heinrich 407, 658, 665, — Liabord 658, — ltambert (Rein-precht) 643, 658. 665, — Rudolf 665, — Ulrich 535, 643, 575, 664, — Wolfgang 665. Walther, Bischof von Gurk, 509. VVangen. Grafen von, 614, 515, 692, — Albert 516. VVarnefried, s. Paulus Diaconus. VVassermann, ad. Familie, 359, 761, 788. VVeimar. Grafen von, 268. VVeineck, Edle von, 515, 516. VVeisenreiter Heinrich von, 693. Weiss S. A. 691. Weissenbere, ad. Familie, 787. Welf, Herzog. 265. Wellinitsch, Burger, 699. VVelsberg Balthasar, von, 526, 632,694,— Nicolaus 693. Welserin Philippine. Gemahlin des Erzherzogs Ferdinand von Tirol, 679, 795. Weltzer Moritz 691, — Veit 726 Welzl von VVellenlieim, Leopold 706. VVenden 129, 377. Wenzel, rbm. Kaiser und Konig von Bohmen. 347, 554. 698, 600, — II., Konig von Bohmen, 520, 573, 575. Werdenberg. Grafen von, 762, 787, — Catharina, geborne Coronini, 923, — Johann 769, 923. Werigand (Verihen, Varient), Graf von Friaul, 483, 484, 604, 610, 630, — Graf von Plaien 273, 404, 477, 480. \Verner (Verigand^, Graf von Friaul, 587, 591, 594, 639. Wemer, Marschall, 691. VVernhard, Capellan, 692. VVichburg, Othwin‘s Tochter, 492. Wichburga von Sponheim, Grafin, Gemahlin Oth-win*s, 491. Widmann, Freiherren, 787. VVidmar, Abt von Beligna, 502. Wildenstein, Grafen, 787, — Johann, Capitain, 801. 804. VVildstein Johann von, 756, VVilhelm, Herzog von Baiern, 737, — Markgraf von Monferrat 503, — Herzog von Oesterreich 408, 681, — Dechant von Aquileja 320, 434. VVillipirgis. Grafin von Friaul, 479, 483. VVindischgraz Ruprecht von, 449. Winkelshofen, Freiherren von, 626. VVinkler, Burger. 699. VVippach, Edle von, 621, 636, — Beatrix 614, Berthold 614, — Ezzelin 614, — Gebor Ravin 614, 634, — Gerold 614, - - Gotefriod 614, — Hartwig 614. - Otto 614, 641, — Pankraz 614, — Rudiger 614, 692, — Urizil 614, — VVilhelm 614. VVippelsach (Vipulzano), Edle von, 521, 636, VVirch Pilgrim von, 692. VVisinich (Visnivico) Ernst von, 414. VVitavetz, General, 564. Wladislaw, Erzbischof von Salzburg, 299, 621, VVlassim Johann Ozko von, Erzbischof von Prag, 463. VVolfgang, s. Popo, Patriarch von Aquileja, 248, 249, 370, 371, 373. VVolfger (Volchorus), Patriarch von Aquiloja. 119, 278 289, 292, 297, 298, 357, 378, 382, 387, 398, 418, 423, 427, 445, 462, 601, 506-608, 609, 659, 809, 886. VVolrad II., Graf von Trcffon, 272, 273, 497, 688. VVollenstein. Horrcn von, 632. VVolven, Ritter von, 512. Woyna, Grafin, 790. VVratisiaiv, Konig von Btthmen, 267. VVulting Christoph 567, 684. VViirttomborg, Graf von, 583. VVurzelei, ad. Familie, 787. Zailsohn, Freiherron, 787. /ampolino von Siona 449. Zandonati Vincenzo 149. 153, 157, 181, 183, 184, 298. Zaniero, ad. Familie, 788. Zappel Erhard, Vice-Capitain. 695, Zattoni, ad. Familie, 788—790. Zehentner, Grafen, 787. Zelimberger, Gorzer Vasall, 632. Zeng Nicolaus, Graf von, 553. Zengraf, Edle von (Zentgraff), 636, 671, — Carl 286. 781, — Burger, 699. Ženo. Kaiser, 185. Zenobia, Munzprafect, 707. Zernozza, ad. Familie, 763, s. Cernoza — \Vald-meister 847. Ziegelmiiller, ad. Familie. 787. Ziliola, Grafin von Gorz-Carrara, 546, 573. Ziliolo, Mtinzmeister, 706. Zima Anton 845. Zinzendorf, Graf, 868. Ziola, Edle, 570, Zoilus, hi. 458. Zollern, Grafen, 719. Zuccato, ad. Familie, 789. 790. — Chronist, 541. Zucco, grafliche Familie, 787, 788, 849. Zuccola, Edle von, 661, 689, 836, — Johann 579, 618, 621. Zwingen, Edle von, 515. C. DfberreuteFuclie Bochdmckerel (M. Salzer). Zusatze und Berichtigungen, Zur Seite 10 Anmerk. 1. Anlasslich der Tra-cirung der Predilbahn hat der k. k. Baurath Sem-rad die Seebohe der vorziiglichsten Orte des Isonzothales gemessen, welche wir hier folgen lassen. Monfalcone (Eisenbahn-Station)........... 71-8' Sagrado „ „ .... 90*0' Rubbia „ „ ........168-2' G6r« . „ .... 224-0' Salcano (Ortsbeginn)......................... 287*4' Plava „ ... ............ 259-7' Canale (lsonzobriicke)............. ... 836-0' S Lucia „ 509-0' Modrei/.a (Ebene)...................... . 514 0' Tolmein (untere-i Plato.iu) ................ 522*8' Caporetto (lsonzobriicke)................... 690*0' r, (oberes Platcau) ... ... 758-6' Tomova (l)oifmitto)................ ... 1022-1' Sorpenizza ..................................1168-2' Saaga (oberes Plateau)......................1170*0' Flits«*h (Huber’s Gasthaus)................ 1420*0' Flitscher Klause (Brucke).................. 1668*4' Ittterbreth (Brucke)....................... 1900-8' Mittelbreth (Kirche) . • . 2063-2' Oberbreth „ 8115*7' llerinann*s Denkmal am Predil.............. 8550-0' P redil (Passhohe)......................... 3664*4' Se te Zeile statt lies 31 15 von unt. Heidonschaft llaidens-haft 32 6 Heidenscbaft llaidenschaft 42 20 " 2990 1 — 2990 1 2671 — 19 2796 — 2795 | 2795 — 18 6293 | — 5293 | 4517 102 9 rube liber 110 7 Rotgands Rotgaut’s — 5 llubois a. a. O. RubeisMonum. Kccl. Aquilej. 115 8 Cedrenu’s Cedrenus 143 18 „ ob. Die Vormuthung, dass die gal- lische Stadt boi Medea angelegt worden. wird nicht nur durch die Lage di*s dortigen isolirt aus dor Ebene »ich erhebenden Htigels, sondern aucb duroh denneuesten (iin Marž 1873) daselbU gemacli-ten Fund keltischor Alterthiimer (oiserne WaflFon und Thonge-fasse) wahrscheinlich goraacht unt. Carole ° » ibre „ Hnmmer „ Rbmmer ob. Theil . Zweiten o . Mauritonien -------------- Zur Seite 193 Anmerk 1. Nad. Gibbon ware die Vermiihlung Con«tantin’s mit Fausta zu Arlos erfolgt, nach Abbate Gusta (Vita di Constantino il Grando Fuligno 1786) am 31. Miirz 807 in Irier. u I n ( t Im J 167 169 171 7 6 16 14 18 16 5 Caorle ihr Rbmer Komer Thale Zeiten M auritanien Seite Zeile 195 14 von 6 -21 „ 10 „ 4 197 200 201 208 statt Friaul i Bischofo Narsetos Bauemkbnig Palinuus lies Friuli Erzbischofe Narsos Baiornkonkg Paulinus Seite 209 Zeile 10 von unt. statt Tasillo 11. lies Tassilo II. 215 6 Pera. Pertz 219 6 ob. Narsetes Naraes 221 14 „ unt. .Aexandrien Alexandrien 225 11 „ „ Pentopolis Pentapolis 236 2 „ Pietrus Petrus 239 2 „ Pretz Pertz 244 1 „ ob. venezianini- veneziani- 1 unt. schen Pietrus schen Petrus 245 7 ob. Iron Tron 246 7 „ Loudo Lando 10 Cond nlmes Condulmer 18 cardinalia cardinales — „ Miniotto Mi not to — 2 n unt. Miniotto Minotto 270 3 „ n Ossalio Ossalco 285 9 mori geratus morigeratus 314 18 , ob. Arqua Arqua 322 18 * Ossoppo Osoppo 322 21 „ Albreht III. Albrecht II. 348 20 unt. seinon seinem 351 4 ob. Antonius Pius Antoninus 374 16 noch Pius von 384 23 40i. di die Zur Seite Die Bezeichnung der Traun- gauor Ottokare ist zum Theile nacli der alt^n, zum Theilo nach der neuen Zahlart, zum Theile un-richtig angegeben. Ottokar IV. und V. sind Be-sitzer von Naun ell (S. 249 und 250 richtig ange-(reben, aucli S. 403 und 404) . Ottokar VI. ist d°r Erbe des Herzoga Hoinrich von Karnten (S. 404 und 493), Ottokar VII. bowirkt die Freilassung des Patriarchen Pilgrim I. (S. 271 und 497) und Ottokar VIII. vermacht seino Besitzungen an den Herzog Leopold von Oesterreicb (S. 404). Seite Zeile statt lies 423 1 „ unt. fl. 59*0 fl. 5*90 459 21 „ Martin Sanuto Murin Sanuto 461 8 M - Biglia am Coglio Biglia — 6 . - Bigliana Bigliana am Coglio 4*4 3 „ ob. Hadmondis Hadmoudis 491 11 - unt. vier fiinf Zur Seite 514 Anmerk. 1 Nebst seinon hciden Sbhnen hatto Meinhard III. noch zwei Tbchter, Bertha vermablt n4it Conrad von VVuollenstetton und Kirchberg und Adelbci I f 1291 verm. mit Friedrich Giafen von Ortenburg f 1304. Seite Zeile statt lies 516 5 ob. 1345 1245 625 4 unt. frater, matria frater matris — 19 Eppensteiner Ortonburger — 16 Albrecht Albert 536 2 Montognana Montagnana 545 8 Osaoppo Osoppo 558 9 unt. Albrechfs Albort's 575 Paginirung 577 676 576 16 von ob. Albrecht IV. Albert IV. 579 1 „ unt. Zuccala Zuccola 682 4 • • Albrecht IV. Albert IV. Seite Zeile statt lies Seite Zeile statt lies 692 12 von unt. Albrecht IV. Albert IV. 734 20 von unt. Torsa Torso 61 19 ob. Albrecht II. Albert II. — 17 , Mainizzo Mainizza 616 2 Talmicco Jalmicco 735 18 Strazzi Strozzi 626 7 Camarico Camarcio 753 6 „ Osterreicher Oesterreic her R26 10 Albrecht IV. Albert IV. 755 6 n ob. Konip von Konip von 627 2 sond Machnr sand Machor Frankreich Frankreich 631 2 unt Albrecht IV. Albert IV. Carl X. 632 12 ob Albrecht Albert 756 23 nnt. Jahann Johann 633 14 Albrecht II. Albert II. 774 1 K. Maria Theresia und bis: 15 Florian St. Florian ie neueste Zeit , starb spater 21 Wittelsach Wippelsach aus. 634 11 Torsa Torso 782 17 ob. Conti Grafen Conti (Grafen) 23 Servipliano Sevipliano 806 14 unt. Nogara Zillina Nopara, Zil- 29 Albrecht II. Albert II. lina 638 V3 Biffliana Bielia — 8 a Villese Villesse 647 16 Albrecht II. Albert. II. 819 12 ob- Epg-nburg Epgenberg 23 Albrecht 11. Albert II. 821 6 unt. Eppenburg Eppenberg 662 18 Sammvater Stammvater 828 2 sup ra sopra 666 14 unt. Dobro Dobra 1 Stato stato 663 19 ob. 1275 1375 834 10 doch noch 683 Paerinirunp 638 683 842 21 n Liebaber Liebha.ber 635 13 von ob Spcssa pelanpte nicht durch 847 3 Johann Georp Paula Vopaite. Gemahlin Carl’s 874 22 hatten hatten Grafen von Thurn, sondern. wie 895 7 a Girolamo Giovanni diess S. 666 richtig anj:epeben 8P5 12 ob. Processes Propstes wurde, durch dessen Mutter, Jo- 897 7 Coronini Beicht- Coronini nach hanna Rassauer, Gemahlin des vater am kais Wien und ba- Grafen S'srismund von Thurn, an Hofe nachWien ten denBeicht- die Farailie Thurn. um valer am kais. 687 7 St. Viti St. Vito Hofe Balth. 6 5. Garpano Gargaro Mii 11 er 688 14 beciitert, be- 897 8 er letzterer stehtabernoch beputert. 901 8 a Clarisinen ClarUsinen 689 1 a „ Albrecht 11. Albert II. 7 unt. Religiosen Religiosen 693 5 a ob. Dirthalm Diethalm 913 1 ob. den dem 20 unt Rasspurp Racspurp 920 22 unt. Delfin Grimani. 703 2 a Johann Johann Mein- 931 11 ob. (I storia (Istoria hard — 7 Spacho Sprache 711 3 a n S. llarioe Ta- 932 3 a eine de Aenei- einer Ueber- ziano S. S. Iliario e de, so wie mit setzunp der Taziano einer Ueber- Aoneido so 712 5 m M imilano Mimipliar.o setzung wie mit einer 715 6 m Albrecht VI. Albert IV. 932 2 unt Vol- 2 Vol. ' 717 12 a Geibete Gebieto 933 23 „ der bsterrei- (iraf Ludwig 719 5 ob K. Carl K. Carl V. chische Unter- Cobenzl der 729 7 Gurk. Padua Gurk. Padua handlerGrafLud- oUcrreichische 733 4 a Fiumicello Fiumicello, wig Cobenzl Unterhiindler Ajello Ajello 933 6 „ Cobenzl (1726) Cobenzl 734 16 a a Hieron, Bul- Hieron. Bul- 938 12 n.13 * ob. Adelsperg Adelsberg farch farch 941 18 „ unt. Dsr Der ^Voj\\>VS, ‘m.eai ‘HI/Baba p ti llTOftj LMmL IAI)l»RA| UONFALCO L«. Veit ,4f n A. SenospfHch **•*»»« * -ffi&Kgr’ derurafschaften GORI und GRADIŠKA, Mupstub 1 : 288,000 natur. Grosse ----J------—J______ \ geogr. MriUn, Gezeichnet v. A.Doležal Lit h Anst.v. F. Koke Wien S IT**-&ST>